Neue Deister Zeitung feiert den 20. April am Deister: Wer kennt William C. Dreyer?

April 10, 2018

Lichtgeschwindigkeit 8081

am Mittwoch, den 11. April 2018

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Neue Deister Zeitung Springe – nicht immer ganz dicht: GOEBEL-FIEBER zum 20. April ist UNFUG.

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Wer beleidigende NAZI-Machenschaften in Springe wünscht, wende sich diesem Lokalgeschehen zum 20. April zu. Wir haben eine gedruckte ORTSCHRONIK in der der Springer Lehrer Dr. Heinz Brasch, zunächst als deutscher Jude im Jahr 1935 Berufsverbot erhielt, dann im Auftrag für den Arbeitslosen, vom Springer Ortsvorsteher, mit der Ersterarbeitung einer STADTGESCHICHTE von SPRINGE, die Brasch 1940 abgab (Stadtarchiv), dann kurz vor dem Abtransport in den Vernichtungsosten aus dem Leben ging. Und heute in Springe nicht zumindest als erster Stadt-Chronist geehrt wird. Weder im Rohe/Callies Judenbuch, noch im ROHDE/CALLIES Göbelbuch.

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NEUNUNDZWANZIGSTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:

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Es geht um den GOEBEL-PARTNER WILLIAM C. DREYER und den GOEBEL-Gesprächspartner DICKERSON & DICKERSON

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Wanderer kommst Du nach Liechtenstein, geh nicht vorbei, tritt mitten rein. Kommst du nach Springe am Deister, kann dir passieren, eine lokale Tageszeitung zu sehen, wo zum 20. April 2018 gefiebert wird, welch stolzes Gemeinwesen man in Springe hat, sogar mit einem Stadtarchiv und mit Gerichtsakten, in denen leicht zu finden ist, das man eine NAZI-Kampagne noch nach dem Krieg ausgebaut hatte: Das IDOL Henry Goebel.

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Guiseppe Verdi, der Erfinder der elektrischen Vakuumkomposition

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Wer dann mit der NEUEN DEISTER ZEITUNG als COMIC zu kurz kommt, als Informationsquelle aber kein Goebelbein an die Erde bringen kann, greift dann zu dem Buch „Die Göbel-Legende – Kampf um die Erfindung der Glühlampe“ aus dem Jahre 2007.

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Man sieht Glühbirnen, vorne und hinten abgebildet, die beide nicht von Henry Goebel sind. Man liest hinein und wundert sich – einen Forschungsstand gibt es zu Henry Goebel nicht, nur Pressezitate seit 1882, und massenhaft angebliche Prozess-Akten,

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in Springe verbreiten die lokalen IDOL-Bildner, und alle Lehrer seit 1933 bis heute, angeblich habe Springe aus der DRITTEN INSTANZ der Klage „GOEBEL GEGEN EDISON“, schwarz auf weiß belegt, dass GOEBEL 25 Jahre vor EDISON die Glühlampe erfunden habe, den Gerichtsstreit gewonnen und erhebliche Entschädigungszahlungen kassieren konnte.

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Nur wer mal selbst diese „Prozessakten“ in die Hände nimmt, wundert sich zunächst. Dann wird bald klar, es sind überwiegend Kopien von Eidesstattlichen Erklärungen, die die New Yorker Anwaltskanzlei WITTER & KENYON gesammelt hat, diese Zufalls-Zeugen, alte Anwohner der „schlechten Gegend von New York“, Monroe Street, die bestätigen sollten, 30 Jahre früher Henry Goebel mit Glühlampen gesehen zu haben.

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Quittiert von Henry Goebel Junior, im Auftrag des Vaters

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Die Fakten aus 1881 und 1882 sind folgende:

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1. Zwei seit 1893 gerichtsnotorische Arbeitsverträge aus dem Jahr 1881

2. Original US-Patente des Henry Goebel von 1882

3. Original-Partnerschafts-Verträge sowie etliche Bezahlquittungen, zwischen Goebel und Kulenkamp von 1882

4. Goebels Gewaltauftritt in der Anwaltskanzlei PAUL GOEPEL 1882

5. Goebels Intrige gegen Kulenkamp in der Freimaurer-Loge

6. New York, 30. 4. 1882: Öffentliche Lampenvorführung und Goebels Lügen in der Tagespresse, New York Times und New York World

7. Bezahlquittungen von Goebel für William C. Dreyer 1882

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Ich vernachlässige dabei sogar die mittelbare Intervention des Göbel durch Anwälte in den großen EDISON-Prozess von 1885 – es ist haarsträubend, was Göbel da zum Besten geben ließ.

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Henry Goebel Junior quittiert für W. C. Dreyer am 22. Juli 1882

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Nur beschworene Aussagen in den Eidesstattlichen Erklärungen (affidavits) dieser „Goebel-Defense“-Prozessverschleppung des Jahres 1893, haben Realitätsgewicht, die auf die SIEBEN Tatsachverhalte Bezug haben.

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William C. Dreyer schreibt den Quittungstext und zahlte 250 Dollar. H Goebel, 64 Jahre alt, unterschrieb.

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Ich stelle hier eine solche Argumentation anhand des 7. Punktes „Bezahlquittungen“ für William C. Dreyer für verabredetet „Geschäftspartnerschaft zur Gründung einer Glühlampen-Manufaktur“ von Lampenmacher Henry Goebel und Investor William C. Dreyer.

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erneut H Goebel Junior „..received from W. C. Dreyer the Sum of $100./.) Hundred Dollars for Experimental Puposes“ – 12. August 1882

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An diesen GOEBEL-PARTNER DREYER anschließend bringe ich hier den Zeugen von DICKERSON & DICKERSON, der Beratungsfirma, die zur EDISON-Intelligenz gehörten und die von DREYER mit GOEBEL zusammengebracht worden waren:

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(Dreyer2)

„VEREINIGTE STAATEN SCHALTGERICHT (Anm. D. M. 14. März 1893)

Östlicher Bezirk von Missouri

Edison Electric Light Co. et al.

contra

Columbia Glühlampe Co. et al.

im Eigenkapital

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SÜDLICHEN BEZIRK VON NEW YORK,

ss:

Stadt und Landkreis New York

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William C. Dreyer wird ordnungsgemäß vereidigt und sagt wie folgt: Ich bin derselbe William C. Dreyer, der bisher, am 31. Januar 1893, eine eidesstattliche Erklärung im Fall der Edison Electric Company et al – vs – The Beacon Vacuum Pump and Electrical Company et al. vor dem United States Circuit Court for the District of Massachusetts abgegeben hat. Ich habe die eidesstattliche Erklärung von Henry Goebel im Fall der Edison Electric Light Company et al. -vs- The Columbia Incandescent Lamp Company et al. im United States Circuit Court für den Eastern District of Missouri gelesen, – eine solche eidesstattliche Erklärung wurde am 7. März 1893 abgegeben und bezieht sich auf mich wie folgt:

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„Ich habe die eidesstattliche Erklärung von William C. Dreyer als eine der Personen gehört, die sich bemühten, das, was ich getan hatte, auszukundschaften und für ihre eigenen Zwecke zu nutzen. Sein Ziel war es, wenn möglich, Kapitalisten für meine Erfindungen zu interessieren. Ich habe nie behauptet, dass ich irgendwelche Erfindungen habe, die patentiert wurden oder patentiert werden konnten, oder auf die ich Patente angemeldet hatte, mit Ausnahme der Erfindung zu der Pumpe und der Verbesserung der Befestigung der Glühfäden an den Drähten, und ich habe ihm nie einen anderen Eindruck vermittelt. Herr Dreyer dachte, er könnte die Leute interessieren, Geld in eine Firma zu stecken, die auf der Grundlage dieser Erfindungen gegründet werden könnte, und schlug vor, mir eine gewisse Summe dafür zu zahlen, dass ich eine Zeit lang schweigen und mich nicht mit einer anderen Firma einlassen würde, und ihm die Möglichkeit zu geben, das zu tun, was er in dieser Richtung könnte. Dafür bezahlte er mir zwei Monate lang 250 Dollar, also insgesamt 500 Dollar. Das ist alles Geld, das ich je von Mr. Dreyer bekommen habe. Er irrt sich, wenn er sagt, dass er für mich mehr bezahlt hat. Ich bin mir jedoch sicher, dass er in seinem Vorhaben, ein Unternehmen oder eine Zinskapital-Firma zu gründen, völlig erfolglos war und dass er kurz nach der erwähnten Zeit zu mir kam und sich vierzig Dollar von mir geliehen hat, wofür er mir einen Scheck über eine Bank gab, bei der er nur 15 Dollar Guthaben hatte. Mr. Dreyer hat mich nie als Mann beeindruckt, der wohlmöglich über Kapital verfügte oder kontrollieren würde. Im Frühjahr 1882, als Herr Dreyer in seiner eidesstattlichen Erklärung sagt, dass er zu mir kam, um eine Firma zu gründen, hatte ich viele meiner alten und viele meiner neuen Lampen zur Hand, und ich hatte eine große Anzahl von haarnadelförmigen Kohlen in meinem Besitz, und röhrenförmige Lampen mit Haarnadelkohlen darin. Ich nehme an, dass ich Herrn Dreyer Manches erzählt habe, was ich in der Vergangenheit bei der Herstellung von Lampen getan hatte. Aber ich habe ihm nie versprochen, meine alten Lampen zu finden, oder hätte auf seine Bitte hin es versäumt, sie zu finden. Denn sie waren immer zur Stelle und mussten nicht erst aufgetrieben werden. Ich habe einen sehr starken Eindruck, dass ich Herrn Dreyer beide Arten dieser Lampen gezeigt habe, d.h. die Art mit den haarnadelförmigen Kohlen und die Art mit den geraden Kohlen drin. Herr Dreyer irrt sich völlig in dem, was er in seinen eidesstattlichen Erklärungen im Gegensatz zu meiner Aussage sagt.

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„Natürlich weiß ich nicht, was Herr Dreyer oder Herr Eaton über meine Lampen zu den Herren Dickerson & Dickerson gesagt haben. Ich habe nie irgendwelche Erklärungen abgegeben, weder in Form von eidesstattlichen Erklärungen noch auf andere Weise, die vor den Herren Dickerson & Dickerson oder der Edison Co. oder Mr. S. B. Eaton abgegeben werden sollten. Ich habe meinem Sohn nie beauftragt, meine Rechte an die Edison-Leute für 20.000 Dollar oder für eine andere Summe zu verkaufen. Ich habe Herrn Dreyer nie autorisiert, für mich oder in Bezug auf mein Eigentum mit den Edison-Leuten oder ihren Anwälten zu verhandeln, und ich wurde nie von Herrn Dreyer oder jemand anderem gebeten, die Tatsachen über das, was ich in der Glühlampenbeleuchtung getan hatte, anzugeben, wobei ich verstanden habe, dass meine Aussagen zum Zwecke von Geschäften jeglicher Art mit der Edison Co. dienen sollten. Außerdem erhielt ich nie einen Bericht von Herrn Dreyer darüber, was entweder der Dickerson, der Edison Co. oder Herr Eaton über das, was ich getan hatte, dachten. Ich erinnere mich, dass Herr Dreyer von dem, was ich getan hatte, leicht beeindruckt war, denn er empfahl mich der Firma Arnoux & Hochhausen, von der ich für 100 Dollar pro Woche experimentell tätig war und für die ich diese Arbeit drei Wochen lang machte und nur für zwei bezahlt wurde“.

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Vor der Begegnung mit Henry Goebel im Jahre 1882 hatte ich mich für verschiedene Patente und die Entwicklung neuer Unternehmen auf der Grundlage von Patenten interessiert und einige Untersuchungen zu elektrischen Angelegenheiten durchgeführt. Seit meinem Treffen mit Henry Goebel, wie gesagt, habe ich in einem Geschäft des Kaufs und Verkaufs von Patenten für Erfindungen, in der Organisation neuer Unternehmen auf der Grundlage von Patenten und in der Rekrutierung von Kapital dafür, fortgesetzt. Ein großer Teil des Kapitals wurde in die verschiedenen und erfolgreichen Patentunternehmen investiert, an denen ich beteiligt war. Als ich mich verpflichtete, eine Firma im Zusammenhang mit den Erfindungen von Henry Goebel zu gründen, wie in meiner eidesstattlichen Erklärung vom 31. Januar 1893 dargelegt, unternahm ich keine mir unbekannte Arbeit, sondern wusste sehr wohl, was zu tun war, und war in der Lage, das gesamte erforderliche Kapital einzuwerben. Angesichts meiner bisherigen Erfahrungen wusste ich, dass es wichtig war, dass ich eine wesentliche Grundlage habe, auf der ich arbeiten konnte, nämlich den vernünftigen Beweis, dass Henry Goebel wirklich der Vorerfinder war, wie er 1882 behauptete, praktisch der elektrischen Glühlampe, die für Edison patentiert worden war. Ich hatte kurz zuvor mit einem Patentstreit zu tun gehabt, und so erkannte ich besonders die Notwendigkeit, einen substanziellen Beweis für Goebels Erfindung zu erhalten, falls es einen solchen gab. Ich habe in meiner letzten eidesstattlichen Erklärung vom 31. Januar 1893 wirklich alles gesagt, was Henry Goebel im Zusammenhang mit seiner angeblichen Erfindung der elektrischen Glühlampe herstellen oder zeigen konnte. Er sagte ganz sicher, dass er keine alten elektrischen Glühlampen mit dem Muster „Geigenbogen“ oder irgendeines anderen Musters oder Stils hatte und mir auch nicht zeigen konnte, obwohl ich ihn während der ganzen Zeit meiner Verhandlungen beharrlich dazu aufgefordert hatte; und wegen seines Versäumnisses, eine seiner alten Lampen oder Glühlampen, die er vor 1881 hergestellt hatte, herzustellen, und wegen seiner Unfähigkeit, mich davon zu überzeugen, dass er solche Lampen hergestellt hatte, und wegen seiner allgemeinen Unzuverlässigkeit seiner Aussagen, musste ich die Idee aufgeben, ein Unternehmen zu gründen, das auf seinen angeblichen Erfindungen im Bereich der elektrischen Glühlampen basiert. Henry Goebel hat in seinem Gespräch mit mir im Jahre 1882 ganz sicher behauptet, die Glühlampe bereits erfunden zu haben, und sie stand im wesentlichen im Zusammenhang mit der Erfindung, die ich mit ihm ausgehandelt habe, – die Verbesserung der Befestigung der Fäden an den Drähten und die Erfindung der Pumpe waren nur Nebensächlichkeiten. Ich war 1881 und 1882 mit der glühenden elektrischen Lichtkunst vertraut genug, um zu wissen, dass es wenig oder keinen Nutzen oder Wert hätte, eine Firma zu gründen, die auf Henry Goebels Erfindung der Entlüftungspumpen und der Methode der Befestigung der Filamente an den Drähten basiert; und ich habe mich nie dazu verpflichtet, und ich hätte nicht einen Moment lang daran gedacht, so etwas zu tun. Ich habe dieser eidesstattlichen Versicherung zwei Schecks in Höhe von zweihundert und sechzig Dollar beigefügt, die ich Henry Goebel im Zusammenhang mit der von ihm in meiner eidesstattlichen Erklärung vom 31. Januar 1893 gegebenen Option oder Optionen gegeben habe. Die Schecks wurden von mir gezogen und von Henry Goebel persönlich, im Falle des Schecks vom 3. Juni 1882 und von Henry Goebel Jr. für seinen Vater, Henry Goebel, und für den Scheck vom 16. Mai 1882, empfangsbestätigt. Ich habe dieser eidesstattlichen Erklärung auch vier Quittungen für anderes Geld in Höhe von vierhundert Dollar beigefügt, die ich an Henry Goebel im Zusammenhang mit der hier erwähnten Option oder weitere Optionen gezahlt habe. Die Quittung vom 15. Juli 1882 trägt die Unterschrift von Henry Goebel Jr., obwohl die Zahlung an seinen Vater, Henry Goebel, gezahlt wurde. Die Quittungen vom 22. Juli 1882 und 12. August 1882 wurden von Henry Goebel Jr. für seinen Vater unterzeichnet, mit dessen Wissen und Zustimmung. Henry Goebel Jr. handelte einfach für seinen Vater, indem er diese Quittungen unterschrieb und diese Schecks bestätigte, mehr hatte ich nichts mit ihm zu tun, außer er handelte als Vertreter oder Anwalt seines Vaters in dieser Angelegenheit. Ich habe ihm nie Geld für sich selbst gegeben oder bezahlt. Diese Schecks und Quittungen zeigen, dass ich Henry Goebel die Summe von mindestens sechshundert und sechzig Dollar bezahlt habe. Ich bezahlte ihm mehr Geld als das, ich weiß es, aber ich kann zur Zeit die anderen Quittungen nicht finden. Meine Zahlungen an Henry Goebel erfolgten fast ausschließlich in bar. Henry Goebel sagt nicht die Wahrheit, wenn er sagt, dass er nie einen der Herren Dickerson & Dickerson gesehen hat, denn ich erinnere mich deutlich daran, dass ich Herrn E. N. Dickerson Jr. mitgenommen habe, um ihn zu sehen, und auch, dass Herr Dickerson ihn tatsächlich sah und sich mit ihm unterhielt. – Herr Dickerson bat ihn, in meiner Gegenwart, wie ich mithörte, und wie ich es selbst gebeten hatte, einige der alten Glühlampen, die er angeblich hergestellt hatte, zu produzieren und wenn möglich zu zeigen. Herr Goebel (Henry Goebel) äußerte sich danach sehr zufrieden über diesen Besuch und sagte, dass einige seiner Freunde ihm versichert hätten, dass, wenn die Dickersons sich für seine Angelegenheiten interessieren würden, sein Erfolg sicher stünde. Ich wurde natürlich von Henry Goebel autorisiert, eine Firma für seine Erfindungen im Bereich des elektrischen Glühlampenlichts zu gründen, wie zuvor dargelegt, und ich hatte zweifellos auch das Recht, eine vollständige Beschreibung seiner Erfindungen zu erhalten. Eines Tages während der Verhandlungen überreichte mir Henry Goebel eine goldene Schnalle, die ich als Uhrenanhänger tragen sollte, von der er sagte, er habe sie selbst gemacht, und die er mir als Ausdruck seines guten Willens und Gefühls mir gegenüber gab. Nachdem ich die Herren Dickerson & Dickerson in dieser Angelegenheit konsultiert hatte, war es nur natürlich, dass Goebels Erfinder-Ansprüche der Edison Company zur Kenntnis gebracht wurden, denn für die waren sie ja Rechtsbeistand; und ein solches Verfahren entsprach meiner Vereinbarung mit Henry Goebel. Herr Goebel wusste außerdem zum Zeitpunkt seiner Konferenz mit Herrn Dickerson, dass letzterer Berater der Edison Co. war, denn ich hatte ihn darüber informiert. Die Aussage, dass ich mir dazumal vierzig Dollar von Henry Goebel geliehen hätte, ist eine absolute und bewusste Lüge. Ich habe mir nie einen Pfennig von ihm geliehen, – hatte nie daran gedacht, – und hatte nie eine Gelegenheit oder Notwendigkeit, dies zu tun. Die Position war genau umgekehrt. Henry Goebel war bestrebt, von mir alles Geld zu bekommen, was er konnte, und hat immer wieder darum gebeten, bis unsere Geschäftsbeziehungen eingestellt wurden. Bevor ich Henry Goebel ganz aufgab, brachte ich ihn mit der Firma Arnoux & Hochhausen in Kontakt, weil ich sehen wollte, zu welcher Arbeit der Mann wirklich fähig war. Ich war damals etwas am Geschäft der Firma Arnoux & Hochhausen beteiligt, und so ließ ich Henry Goebel eine Reihe von elektrischen Glühlampen für sie herstellen. Diese elektrischen Glühlampen erwiesen sich als unbefriedigend, so dass sein Service bald eingestellt wurde. Ich weiß nicht, wie viel Herrn Goebel in diesem Zusammenhang gezahlt wurde, noch war ich für ihn in dieser Angelegenheit ansprechbar. Ich handelte in gutem Glauben in all meinem Umgang mit Henry Goebel, und nur in Kenntnis seiner angeblichen Erfindung der elektrischen Glühlampe im Hinblick auf unseren gegenseitigen Nutzen und Vorteil. Doch dann verlor ich gegenüber Henry Goebel jegliches Vertrauen. unter anderem, weil er zugegeben hatte, dass er, während er mit der American Electric Company verbunden war, Versuche mit Ausstellungen der elektrischen Glühlampen dieser Firma unternommen hatte, Besucher und Investoren zu verwirren und zu täuschen, – und auch, weil ich erfuhr, dass es einen John W. Kulenkamp gab, der auch an seinen Glühlampen-Erfindungen interessiert war. Eine Tatsache, die mir besagter Henry Goebel verschwiegen hatte. Der letzte Scheck, den ich Henry Goebel gegeben habe, wurde nicht bezahlt, – und zwar deshalb, weil mir nach der Übergabe einige der oben genannten Dinge bekannt wurden, und ich beschloss, mir nicht weiter aufdrängen zu lassen – ich konnte die Zahlung des genannten Schecks rechtzeitig einstellen.

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Alle hier erwähnten Quittungen waren für Geld, das ich an Henry Goebel im Zusammenhang mit der Option oder den Optionen gezahlt habe, auf die in meiner eidesstattlichen Erklärung vom 31. Januar 1893 Bezug genommen wurde, obwohl zwei der genannten Quittungen besagen, dass sie für Experimentierzwecke bezahlt wurden.

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Abonniert & vereidigt

William C. Dreyer

an diesem 14. März 1893 vor mir.

Rechtsanwalt M. Russew

Notar

City & NY County“.

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kkkkkkkkk

UNITED STATES CIRCUIT COURT (Anm. D. M. 14. März 1893)

Eastern District of Missouri

Edison Electric Light Co. et al.

vs

Columbia Incandescent Lamp Co. et al.

in Equity

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SOUTHERN DISTRICT OF NEW YORK,

ss:

City and County of New York

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William C. Dreyer being duly sworn and says as follows: I am the same William C. Dreyer who has heretofore, on January 31st, 1893, made an affidavit in the case of the Edison Electric Company et al. – vs – The Beacon Vacuum Pump and Electrical Company et al., in the United States Circuit Court for the District of Massachusetts. I have read the affidavit of Henry Goebel in the case of the Edison Electric Light Company et al. -vs- The Columbia Incandescent Lamp Company et al., in the United States Circuit Court, for the Eastern District of Missouri, – such affidavit having been sworn to on March 7th, 1893, and referring to me as follows:

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„I have heard read the affidavit of William C. Dreyer as one of the people who were endeavoring to discover what I had done and to take advantage of it for purpose of their own. His object was to, if possible, interest capitalists in my inventions. I never claimed to him that I had any inventions that were patented or which could be patented, or upon which I had applied for patents, except the invention in the pump, and the improvement in attaching the filaments to the wires, and I never gave him any impression varying from these. Mr. Dreyer thought he could interest people to put theit money into a company which could be formed on the basis of these inventions, and proposed to pay me a certain sum for keeping quiet for a time and not engaging with any other company, and giving him an opportunity to do what he could in that line. For this he paid me during a period of two months, $250 twice, making $500 in all. This is all money I ever received from Mr. Dreyer. he is mistaken in saying that he paid me any more. I am sure, however that he was entirely unsuccessful in his undertaking to form any company or interest capitalists, and that he came to me shortly after the time referred to and borrowed forty dollars of me, for which he gave me a check on a bank where he had only $15. to his credit. Mr. Dreyer never impressed me as a man who would be likely to interest or control capital. In the spring of 1882, when Mr. Dreyer says in his affidavit he came to me to undertook to form a company, I had many of my old lamps and many of my new lamps on hand, and I had a large number of hair-pin shaped carbons in my possession, and tubular lamps with hairpin carbons in them. I presume I may have told Mr. Dreyer to some extent what I had done in the past in the way of making lamps, but I never undertook for him, or at his request, to find, and failed to find my old lamps. They were always on hand, and did not require to be hunted up. I have a very strong impression that I showed Mr. Dreyer both kinds of these lamps, – that is, the kind with the hair pin shaped carbons and the kind with the straight carbons in them. Mr. Dreyer is entirely mistaken in what he says in his affidavits to the contrary of this statement of mine.

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„Of course, I do not know what Mr. Dreyer or Mr. Eaton may have said with reference to my lamps to Messrs Dickerson & Dickerson. I never made any statments, either in the form of affidavits or otherwise, to be placed before Messrs Dickerson & Dickerson, or before the Edison Co. or Mr. S. B. Eaton. I never gave my son any orders to sell my rights to the Edison people for $20,000, or for any other sum. I have never authorized Mr. Dreyer to negotiate for me, or with reference to any of my property, with the Edison people or their lawyers, and I was never asked by Mr. Dreyer or anybody else to state the facts regarding what I had done in incandescent lighting, understanding that my statements were to be used for the purpose of dealings of any kind with the Edison Co. Moreover, I never received any report from Mr. Dreyer as to what either the Dickerson ot the Edison Co., or Mr. Eaton thought about what I had done. I remember that Mr. Dreyer was somewhat impressed with what I had done, for he recommended me to the firm of Arnoux & Hochhausen, by whom I was engaged to do experimental work at the rate of $100 a week, and for whom I did such work during three weeks, and was only payed for two.“

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Prior to meeting Henry Goebel in 1882 I had been interested in sundry patents, and in the development of new enterprises based on patents, and had made some investigation of electrical matters. Since my meeting with Henry Goebel, as stated, I have continued in a business of buying and selling patents for inventions, in organizing new companies based on patents, and in the enlistment of capital therein. A large amonut of capital has been invested in the various and successful patent enterprises in which I have been interested. In undertaking to organize a company in connection with Henry Goebel’s inventions, as set out in my aforesaid affidavit of January 31st, 1893, I was not undertaking a work unfamiliar to me, bur realized what was necessary to be done, and was in a position to enlist all the capital required. in view of my previous experiences, I knew that it was essential that I should have a substantial basis upon which to work, – namely, reasonable proof that Henry Goebel was really the prior inventor, as he claimed in 1882 to be, of practically the incandescent electric lamp petented to Edison. I had shortly prior thereto been inerested in a patent litigation, and so specially realized the necessity for getting hold of substantial proof of Goebel_s invention, if such existed. I have truly stated, in my previous affidavit of January 31st, 1893, all that Henry Goebel was able to prouce or show me in connection with his alleged invention of the incandescent electric lamp. He certainly did say that he did not have, and that he could not show me, any old incandescent electric lamps of the „fiddle bow“ pattern, or of any other pattern or style, although pesristently urged by me to do so during all the course of my negotiations with him; and, because of his failure to produce any of his old lamps, or any incandescent lamps made by him prior to 1881, – and his inability to convince me that he had made any such lamps and his general unreliability of statement, I was obliged to abandon the idea of organizing a company based on his alleged inventions relating to incandescent electric lighting. Henry Goebel certainly did claim, in his talk with me in 1882, to have previously invented the incandescent electric lamp, and ist was substantially altogether in connection with that invention that I negotiated with him, – the improvement in attaching the filaments to the wires and the invention of the pump being mere incidents. I was familiar enough, in 1881 and 1882, with the incandescent electric light art to know that it would be of little or no avail or value to attempt to organize a company based on Henry Goebel’s invention in exhaust pumps, and in the method of attaching the filaments to the wires; and I never undertook, and would not have thought, for a moment, of undertaking, to do such a thing. I have attached to this affidavit two checks, amounting to Two Hundred and Sixty Dollars, which I gave Henry Goebel in connection with the option or options given me by him as set forth in my affidavit of January 31st, 1893. The checks were drawn by me, and endorsed by Henry Goebel pesronally in the case of of the check dated June 3rd, 1882, and by Henry Goebel Jr. for his father, henry Goebel, in the case of the check dated May 16th, 1882. I have also attached to this affidavit four receipts for other money, to the amount of Four Hundert Dollars, paid by me to Henry Goebel in connection with the option ore options here referred to. The receipt of July 15th, 1882 bears the signature of Henry Goebel Jr. although paid to his father, Henry Goebel. The receipts of July 22nd, 1882, and Aug. 12th, 1882, were signed by Henry Goebel Jr. for his father, with the knowledge and consent of the latter. Henry Goebel Jr. simply acted for his father in signing these receipts and endorsing this check, fir I had no business or dealing with him, except as he acted as his father’s agent or attorney in this matter. I never gave or paid him any money for himself. These checks and receipts show that I paid Henry Goebel the sum of at least Six Hundred and Sixty Dollars. I paid him more money than this, I knew but I am unable at present to find the other receipts. My payments to Henry Goebel were nearly all made in cash. Henry Goebel does not state the truth when he says that he never saw either ióne of the Messrs Dickerson & Dickerson, for I distinctly recall taking Mr. E. N. dickerson Jr. to see him, and also that Mr. Dickerson actually saw him and conversed with him, – Mr. Dickerson asking him, in my presence and hearing, as I had done myself, to produce and show, if possible, some of the old incanescent lamps which he claimed to have made. Mr. Goebel (Henry Goebel) afterwars expressed himself as much pleased whith this visit, and said that some of his friends had assured him that, if the Dickersons were taking an interest in his matters, his success would be assured. I was of course, authorized by Henry Goebel to organieze a company on his incanescent electric light inventions, as before set forth, and necessarely was entitled to receive, and no doubt did receivem a full discription of his ninventions. One day during the progress of our negotiations, Henry Goebel presented me with a gold buckle to be worn as a watch fob, – which he said he had made himself, and which he said he gave me as an expression of his good will and feeling towards me. After having consulted the Messrs Dickersin & Dickerson in the matter, it was only natural that Goebel’s claims should be brought to the attention of the Edison Company, for whom they were counsel; and such proceeding was in accordance with my agreement with Henry Goebel. Mr. Goebel, moreover, knew at the time of his conference with Mr. Dickerson that the latter was counsel for the Edison Co. for I had so informed him. The statement that I borrowed forty dollars from Henry Goebel, at any time, is an absolute and deliberate falsehood. I never borrowed a penny from him, – never had any thought of doing so, – and never had any occasion or need of doing so. The position was exactly the reverse. Henry Goebel was seeking to obtain all the money he possibly could from me, and continually made request therefor until our business relations ceased. before giving up Henry Goebel altogether, I brought him into contact with the Arnoux & hochhausen Co., because I desired to see what sort of work the man was really capable of doing. i was somewhat interested in the business of the Arnoux & Hochhausen Co. at the time, and so i arranged to have henry Goebel make a number of incandescent electric lamps for them. these incandescent electric lamps proved to be unsatisfactory, and his service were, therefore, soon discontinued. I do not know how much was paid Mr. Goebel in such connection nor was I retainable to him in the matter. i acted in entire good faith in all my dealing with henry Goebel, and only sough knowledge of his alleged invention of the incandescent electric lamp with a view to our mutual benefit and advantage. Towards the lost of my dealings with Henry Goebel, I lost all faith in him because among other things, of the admission by him that, while connected with the American Electric Company, he had, in displays of the incandescent electric lamps for that company been gulity of attemps to mystify and mislead visitors and intending investors, – and also because I learned that one John W. Kulenkamp was and had been interested in his incandescent electric light inventions, a fact which the said Henry Goebel had concealed from me. The last check which I gave Henry Goebel was not paid, – and this was because, after giving it, some of the matters above referred to came to my knowledge, and I determinde not to be further imposed upon, and was able to stop in time the payment of the check referred to.

All the receipts herein mentioned were for money paid by me to henry Goebel in connection with the option or options referred to in my aforesaid affidavit of Jan’y 31st, 1893, although two of the said receipts read that they were for money paid for experimenting purposes.

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Subscribed & sworn

William C. Dreyer

to before me this 14th day of March 1893

Attorney M. Russew

Notary Public

City & NY County“

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(Originalkopien im asz-Archiv)

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Dickerson kann dann auf Arnoux & Hochhausen weitergeführt werden – aber nicht in dieser LICHTGESCHWINDIGKEIT – später:

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„VEREINIGTE STAATEN BEZIRKSGERICHT (Anm. D. M. 22. März 1893)

Östlicher Bezirk von Missouri

im Eigenkapital

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Edison Electric Light Co. et al.

contra

Columbia Glühlampe Co. et al.

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Southern District of New York,

Stadt und Kreis New York,

ss.

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Edward N. Dickerson, der ordnungsgemäß vereidigt wurde, erklärt und sagt: Ich war früher bekannt als Edward N. Dickerson, Jr., der Sohn und Partner von Edward N. Dickerson, jetzt verstorben. Unsere Firma war bekannt als Dickerson & Dickerson, New York City, und war auch 1882 so bekannt.

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Ich habe die eidesstattliche Erklärung von William C. Dreyer gelesen, die am 31. Januar 1893 im Fall der Edison Electric Light Company et al. vs. Beacon Vacuum Pump and Electrical Company u.a. abgegeben wurde, im United States Circuit Court, für den District of Massachusetts, sowie die eidesstattliche Versicherung des genannten Dreyer, geprüft am 14. März 1893, im Fall der Edison Electric Light Company et al. vs. Columbia Incandescent Lamp Co. et al. schwebend vor dem United States Circuit Court for the Eastern District of Missouri. So weit es sich um meine Verbindung zu dieser Angelegenheit handelt, sind sie wahr.

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Ich habe auch die eidesstattliche Erklärung von S. B. Eaton gelesen, die am 31. Januar 1893 in dem zuvor genannten Prozess der Edison Electric Light Company et al. vs. Die Beacon Vacuum Pump and Electrical Co. et al. abgegeben worden war. Und, soweit es sich auf meine Verbindung mit der Materie bezieht, ist es wahr.

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Im Interesse der Edison Company und auf Anregung von Herrn Dreyer habe ich eine persönliche Untersuchung der Goebel-Glühlampe durchgeführt, indem ich mit Herrn Dreyer in ein Juweliergeschäft in der Grand Street, New York City, ging, wenn ich mich an den Charakter des Geschäfts erinnere, sowie an die Straße, und dass ich dort einem Herrn Goebel vorgestellt wurde. Ich glaube, dass diese Untersuchung im oder um den Mai 1882 stattfand. Wir sprachen über die Angelegenheit zu der genannten Zeit und an dem genannten Ort, und ich erkundigte mich bei Herrn Goebel nach seiner angeblichen Erfindung der elektrischen Glühlampe und erfuhr von ihm alles, was seine Ansprüche dazu betraf. Ich fragte ihn insbesondere, ob er die alten Apparate oder Lampen oder Glühlampen, die er vor 1880 oder 1881 hergestellt hatte, oder irgendeine Beschreibung solcher Lampen hatte, und er (Henry Goebel) teilte mir mit, dass er so etwas nicht hatte. Ich erkundigte mich bei Herrn Goebel insbesondere nach seiner angeblichen Erfindung der elektrischen Glühlampe, und nur nebenbei nach seiner besonderen Methode, den Faden an den Drähten zu befestigen, und nach seiner Erfindung einer Absaugpumpe. Die Aussagen von Herrn Dreyer zu diesem Interview, die er in seinen eidesstattlichen Erklärungen vom 31. Januar 1893 und 14. März 1893 gemacht hat, sind wahr.

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Ich war nicht in der Lage, aus seiner Beschreibung von Goebel genau die Form der Lampe zu verstehen, von der er behauptet, sie sei von ihm gemacht worden; aber auf Grund der von ihm gemachten Angaben war ich überzeugt, dass alles, was er getan hatte, zweifellos aufgegeben wurde und viele Jahre zuvor schon aufgegeben worden war, und sicherlich von der grobsten und experimentellsten Art war.

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Ich habe versucht, die Angelegenheit zu untersuchen, da sie von der Edison Company als schutzfähig oder zur Einmischung in die Edison-Erfindungen geeignet angesehen werden könnte.

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Ich besprach die Angelegenheit vollständig mit meinem Vater, der damals noch lebte, und wir beide kamen zu dem Schluss und meinten darauf, dass alles, was Herr Goebel getan hatte, rein experimentell war, und, wie mein Vater es ausdrückte, sicherlich ein abgebrochenes Experiment, und nicht der ernsthaften Betrachtung durch die Edison Company würdig war. Wir haben Herrn Eaton von der Edison Company darauf hingewiesen, wie es in seiner eidesstattlichen Erklärung heißt.

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Dabei war ich geneigt, alles, was Herr Goebel getan hatte oder zu tun behauptete, voll zu berücksichtigen und zu gewichten, allein weil ich zumindest den Umständen zuvorkommen wollte, dass Herr Goebel, wenn sich die Edison Company nicht mit Herrn Goebel arrangierte, behaupten könnte, in der Lage zu sein, die Gültigkeit des Edison-Patents anzugreifen. Dennoch war ich mir völlig sicher, dass nichts, was Herr Goebel getan, ihm auch nur den Vorteil seiner eigenen Aussage gegeben hatte, oder ihn zur Erlangung eines Patents veranlasst hätte, selbst wenn das zweijährige Statut der öffentlichen Nutzung nicht existiert hätte. oder er dadurch in irgendeiner Weise die Gültigkeit der Patente von Herrn Edison auf die Lampe beeinträchtigen gekonnt hätte.

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Ich hatte damals eine große Erfahrung in der Untersuchung und Verhandlung von Fällen, in denen ähnliche Behauptungen aufgestellt worden waren, und betrachtete mich selbst und meine Söhne jetzt als für die Abwägung dieser Art von Beweisen gerüstet, und ich bin mir vollkommen sicher, dass der Fall, wie er mir damals vorgelegt wurde, sicherlich in seinem günstigsten Licht dargestellt worden war, denn es wurde versucht, die Erfindung durch mich an die Edison Company zu verkaufen.

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Ich kenne William C. Dreyer schon seit dreizehn Jahren, und während dieser ganzen Zeit habe ich sein Interesse an Erfindungen oder Patenten dafür und an der Organisation von Unternehmen, die auf Erfindungen oder Patenten basieren, gekannt. Er interessierte sich, auch mit mir persönlich, schon 1881 für die Organisation der New Yorker Grape Sugar Company, die auf Patenten basierte, und für die erfolgreiche Einwerbung von Kapital für diese Firma. Er beschäftigte sich damals mit dem Umgang mit Patenten für Erfindungen. Seit dieser Zeit kenne ich Mr. Dreyer und habe ihn jedes Jahr oft gesehen und ihn in Vertrauensstellungen gebracht, in denen er große Geldsummen kontrolliert hat und in denen er stets voll und ganz die Erwartungen erfüllte; ich weiß, dass er seit meiner ersten Bekanntschaft mit ihm ständig mit Unternehmen verbunden war, die an Patenten interessiert waren, und sich mit dem Recht in Bezug auf solche Themen und mit der allgemeinen Verteidigung eines Patents vertraut gemacht hat.

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Ich weiß, dass er im Jahre 1882 eine Reihe einflussreicher Kapitalisten in New York City kannte, denen er die Angelegenheit von Herrn Goebels Informationen oder angeblicher Erfindung so zur Kenntnis bringen konnte, dass er eine so günstige Gegenleistung erhielt, wie sie es verdiente. Was die New York Grape Sugar Company betrifft, so war er maßgeblich daran beteiligt, die Herren, die diese Gesellschaft gründeten, zusammenzubringen, darunter Herr Theodore Havemeyer, Herr Thomas C. Platt, Herr William C. Sheldon und Herr Hiram G. Bond aus New York City, die alle Herren mit großen Mitteln waren, von oder durch die große Geldbeträge an diese Gesellschaft gezahlt wurden. Das war im Jahre 1881.

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E. N. Dickerson.

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Vor mir geschworen

an diesem 21. März 1893

Rechtsanwalt Gref

NOTARY PUBLIC

KINGS COUNTY

Zertifikat eingereicht in N. Y. Co.“

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Ins Deutsche übersetzt, nach einer Original-Kopie im asz-Archiv, von Dietmar Moews

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„UNITED STATES CIRCUIT COURT (Anm. D. M. 22. März 1893)

Eastern District of Missouri

in Equity

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Edison Electric Light Co. et al.

vs.

Columbia Incandescent Lamp Co. et al.

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Southern District of New York,

City and County of New York,

ss.

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Edward N. Dickerson, being duly sworn, deposes and says: I was formerly known as Edward N. Dickerson, Jr., being the son and partner of Edward N. Dickerson, now deceased. Our firm was known as Dickerson & Dickerson, of New York City, and was so known in 1882.

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I have read the affidavit of William C. Dreyer, verified on the 31st day of January, 1893, in the case of the Edison Electric Light Company et al. vs. Beacon Vacuum Pump and Electrical Company et al., in the United States Circuit Court, for the District of Massachusetts, as well as the affidavit of said Dreyer, verified March 14, 1893, in the case of the Edison Electric Light Company et al. vs. Columbia Incandescent Lamp Co. et al. pending in the United States Circuit Court for the Eastern District of Missouri, and so far as the same relate to my connection with the matter, they are true.

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I have also read the affidavit of S. B. Eaton, verified on the 31st day of January, 1893, in the afore said suit of the Edison Electric Light Company et al. vs. The Beacon Vacuum Pump and Electrical Co. et al. and, so far as it relates to my connection with the matter, it is true.

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In the interest of the Edison Company, and at Mr. Dreyer’s suggestion, I made a personal investigation of the Goebel incandescent electric lamp, going with Mr. Dreyer to a jewlry shop on Grand Street, New York City, if I remeber the character of the shop, as well as the street, correctly, and there being introduced to a Mr. Goebe,. I believe that this investigation was made in or about May 1882. We talked the matter over at the time and place mentioned, and I inquired of Mr. Goebel concerning his alleged invention of the incandescent electric lamp, and learned from him all I could touching his claims thereto. I particularly inquired of him if he had any of the old apparatus or lamps, or any incandescent electric lamps made by him prior to 1880 or 1881, or any description of any such lamps, and he (Henry Goebel) informed me that he had not. I inquired of Mr. Goebel more particularly concerning his alleged invention of the incandescent electric lamp, and only incidentally concerning his particular method of attaching the f the filament to the wires, and his invention of an exhaust pump. Mr. Dreyer’s statements with respect to that interview, set out in his aforesaid affidavits of January 31, 1893, and March 14, 1893, are true.

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I was unable to understand, from his, Goebel’s description, exactly the form of lamp claimed to have been made by him; but, upon the statement of facts made by him, I was convinced that whatever he had done was certainly abandoned, and had been so abondoned for many years before, and was certainly of the most crude and experimental kind.

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I was seeking to investigatethe matter as thouroughly of merit capable of protection, or capable of interference with the Edison inventions, the same might be aquired by the Edison Company.

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I discussed the matter fully with my father, then living, and we both came to the conclusion and stated that whatever Mr. Goebel had done was purely experimental, and, as expressed by my father, certainly an abondoned experiment, and not worthy of any serious consideration by the Edison Company. We advised Mr. Eaton, of the Edison Company, to that affect, as stated in his said affidavit.

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In taking this view, I was inclined to give the fullest consideration and weight to everything that Mr. Goebel had done, or claimed to have done, because I appreciated the fact, that, if the Edison Company did not come to terms with Mr. Goebel, Mr. Goebel might claim to be in a position to attack the validity of the Edison patent. But, notwithstanding this, I was entirely sure that nothing which Mr. Goebel had done, even giving him the benefit of his own statement, would have antitled him to obtain a patent, even if the two years‘ statute of public use were not in existence, or would have been sufficient to , in any way, interfere with the validity of Mr. Edison’s patents upon the lamp.

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I had had, at that time, a large experience in the investigation and trial of cases in which similar claims had been made, and considered myself then, and sonsider myself now, as equipped for the weighing of that kind of evidence, and I am perfectly sure that, upon the case as presented to me at that time, and it certainly must have been presented in its most favorable light, for the effort was being made to sell the invention through me, to the Edison Company, – no Court would have given the matter serious consideration for a moment.

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I have known William C. Dreyer, before referred, to, for the past thirteen years, and during all such time, I have known him to be interested in inventions, or patents for the same, and in the organization of companies based on inventions or patents. He was interested with me, personally, as early as 1881, in the organization of the New York Grape Sugar Company, which company was based on patents, and in the successful enlistment of capital in behalf of that company. He was at that time occupied in the business of handling patents for inventions. I have, since that time, known Mr. Dreyer and have frequently seen him every year, and have been instrumental in placing him in positions of trust and confidence, where he has controlled large sums of money, and in which he has invariably given entire satisfaction; and I know that, from my earliest acquaintance with him, he has been constantly connected with companies interested in patents, and has made himself quite familiar with the law relating to such subjects, and with the general defense to a patent.

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I know that in the year 1882, he was acquainted with a number of influential capitalists in New York City, and could have brought the matter of Mr. Goebel’s information or alleged invention to their attention in such a way as to receive as favorable a consideration as it deserved. Indeed, in regard to the matter of the New York Grape Sugar Company, he was largely instrumental in bringing together the gentlemen forming that corporation, among when were Mr. Theodore Havemeyer, Mr. Thomas C. Platt, Mr. William C. Sheldon and Mr. Hiram G. Bond, of New York City, all of whom were gentlemen of large means, by or through whom large amounts of money were paid to that Company. This was in the year 1881.

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E. N. Dickerson

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Sworn to beforeme

this 21st day March 1893

Arrorney Gref

NOTARY PUBLIC“

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Dr. phil. Dietmar Moews Dipl. Ing und Dr. Ing Franz Otto Kopp – AUTOREN der NEUEN SINNLICHKEIT

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Dietmar Moews meint: Wenn ich oben lese, dass Göbel One-half-to Kulenkamp im Herbst 1882 ein Patent erlangte, nachdem er damit nach vielfachen Ablehnungen vom Patentamt, wegen Patent-Betrugsversuchs gescheitert war, dann steht damit eine historische Tatsache erwiesen vor mir:

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Göbel hatte Oktober 1882 ein Patent erlangt, wofür Kulenkamp vorab die Kosten übernommen hatte.

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Dann lese ich in den Eidesstattlichen Erklärungen des Jahres 1893, von sowohl William C. Dreyer, einem der geprellten Geschäftspartner Göbels, dass Göbel im Mai 1882 selbst vor der Presse und vor Dreyer behauptet hatte, dieses Patent zu haben:

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Mai 1882 hatte Göbel dieses Patent aber noch gar nicht.

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Konnte es also auch nicht vorgezeigt haben – dennoch berichteten New York Times (30.4.1882) und The New York World (1. Mai 1882), dass Göbel alle notwendigen Patente besäße.

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Dann lese ich in Göbels Eidesstattlichen Erklärungen (sieben an der Zahl) von 1893, dass er Dreyer keinerlei patentierbaren Qualitäten angeboten habe, bis auf – und jetzt kommt es auch bei Göbel, jenes „Patent No. 266,358 patented Oct. 24. 1882“. So beeidete also Göbel die Geschäftsmodalitäten mit seiner Lampen-Company in Gründung „Goebel/Dreyer“, im Mai 1882, dieses Patent Okt. 1882 zu haben – GOEBEL hatte nicht.

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Dieses Patent, das Goebel, zum Zwecke der Gründung einer Lampen-Manufaktur zusammen mit Kulenkamp, erst im Oktober erlangte, „verkaufte er also gleichzeitig (ohne das weder Kulenkamp von Dreyer und Dreyer von Kulenkamp wussten? und kassierte bei beiden ab.

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Beide, Göbel wie auch Dreyer erklärten aus dem Abstand von 11 Jahren, in ihren Eidesstattlichen Erklärungen die Unwahrheit, auf die sie schwörten. Die Dokumente zeigen es einwandfrei. Sie sagten, das Patent, das noch gar nicht da war, sei da gewesen und als Geschäftsgrundlage angesehen worden.

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Nur wer die Springer Text-Sammlung einer lückenhaften Goebelverteidigung liest, findet, dass man an diesen Texten nicht und nicht leicht erkennen kann, wann, wo und ob überhaupt diese TEXTE einem Gericht vorgelegen haben. Indes, wer nur diese Materialien anschaut, ohne sie zu durchgeistigen, wird Verwirrung erleben.

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(Die Springer Textsammlung scheint von Dr. Heinz Brasch herzurühren (denn dieser erste Springe-Geschichtsschreiber und Naziverfolgte – 1937-1940 – zitiert auch aus diesen Texten), ohne dass ersichtlich wäre, woher der hier herangekommen sein könnte. Diese Texte sind ein Auswahl, die nur die New Yorker Anwaltskanzlei Witter & Kenyon hätte treffen können. Woher die Texte auch stammen. Aber es sind Abschriften. Wer hat die mal für Springe abgeschrieben? – wir wissen das nicht. Jedenfalls liegen diese „Prozess-Akten ursprünglich in der Heinrich-Göbel-Mittelschule, später auch im Stadtarchiv Springe sowie noch in der Springer Stadtbibliothek, möglich auch im Museums-Archiv und sind öffentlich zugänglich)

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Was da in den USA zwischen 1879 und 1894 in Glühlampen-Gerichtsprozessen betrieben worden war und welche gerichtlichen Urteile schließlich rechtskräftig und auch rechtswirksam wurden, endete am Kostenpflichtprinzip und den Verjährungsfristen.

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Bei Heinrich Göbel persönlich verhält es sich dagegen anders. Er versuchte immer nur als Trittbrettfahrer der Glühlampen-Revolution seiner Tage mit zu verdienen.

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Göbel inszenierte für seine beengten wirtschaftlichen Verhältnisse äußerst erfolgreiche Betrugsmachenschaften. Kurz, er nahm durch vollzogene Betrüge mehrere Geldbeträge von verschiedenen „Partnern“ ein (Kulenkamp, Dreyer, Anoux&Hochhausen) ein, die ein Mehrfaches seiner jährlichen Hauspacht-Kosten betrugen.

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Dabei beanspruchte Goebel seine gesamte, für ihn zugängliche soziale Welt: Familie, Freunde, Freimaurer-Brüder, Arbeitskollegen, Kunden, Investoren, Presse und Neue Deister Zeitung (immerhin 1893, noch zu Lebzeiten Göbels). Das machte Göbel völlig verlogen, sodass selbst keiner seiner sogar gerichtlich aufgeklärten Mitverschwörer, wie die Söhne John, Henry Jr. und Adolph, detailiert Göbels Wahrheiten erfuhren, sondern Göbel sehr intrigant und punktuell Unwahrheitsvarianten verbreitet hatte. Dabei ging Göbel mit ungewöhnlicher krimineller Geschicklichkeit und Grobheit vor.

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Das ließe sich nur herausfinden, könnte man die weitgehend vollständigen staatlichen Archivbestände über Gerichtsverfahren um 1880/1890 mit dieser Auswahl in Springe vergliche. Nun gut – das geht nicht. Aber was kann man dann sehen?

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Man kann einige echte historische Fakten in den SPRINGE-GOEBEL-Texten finden, Mietverträge, Pachtverträge, Einwanderungsformular und dergleichen Alltäglichkeiten, die aber gar nichts mit Lampen zu tun haben.

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Es hat tatsächlich keinen Erkenntniswert, wenn man nur Texte der Verteidigeranwälte zu sehen bekommt, die etwa bei den richterlichen Anhörungen diskutiert worden sein mögen. Nach einigem Durchblick lernt man nämlich, dass es sich in Springe, mit den in der Heinrich-Göbeö-Mittelschule, vermutlich seit 1952 vorhandene „Prozeßakten“, ausgewählt, um GOEBEL beschönigende Verteidigungstexte geht – und die sind meist belanglos und überaus seicht.

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Dann merkt man: Es gab gar keine Prioritäts-Klage von GOEBEL aus SPRINGE gegen EDISON, auch nicht erster, zweiter und dritter Instanz.

Diese „Prozessakten“ von den Verteidiger-Anwälten, gehören zu Anträgen von EDISON auf Einstweilige Unterlassungsverfügung gegen unlizensierte Lampenfabriken, die EDISONS Patent verletzten – drei Verfahren in drei Staaten, Massachusetts, Missouri, Wisconsin. Aber alle drei wurden mit den selben Mittel einer „GOEBEL-DEFENSE“ von denselben Anwälten Witter&Kenyon vertreten, die auf Prozessverschleppung spielten, bis das EDISON-Patent im November 1894 auslief.

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Wer also die tatsächlichen 6.000 Blatt der NARA-Archive – wo es um EDISONS PATENT geht – in mehreren Staatsarchiven sichtet, kann eventuell lernen, was da seit EDISONS Patentierung 1879 gerichtlich gespielt worden war. Doch Echte Lampen von Henry Goebel gab es nicht. Die Exemplare, die heute noch aufbewahrt werden, wurden von verschiedenen

nicht ganz festzumachenden Glasbastlern geschaffen – wer glaubt da dem Sohn Henry Goebel Junior, der zuletzt vor Gericht behauptete, die Beweislampen 1, 2 und 3 habe er selbst, im Jahr 1893, zusammen mit einem Arbeitskollegen, schnell gebastelt (Eidesstattliche Erklärungen 1893), nur, wie kann man nun in Springe die historische Wahrheit kennenlernen?

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Und dann hat ein weiterer Lehrer von Springe das Buch zusammengestellt „Die Göbel-Legende – der Kampf …“. der also die ganzen Zettel gefunen hatte und sich nicht auskannte. Anstatt nun systematisch auffindbares Material zu sichten und auch den vorhanden Forschungsstand (z. B. Gutachten für das ZDF 2005 und Gutachten für das Deutsche Museum München „MÜNCHENKRITIK 2006“ von Dr. Dietmar Moews sowie Bestätigung des Deutschen Museums hierzu), hat der Autor Hans-Christian Rohde aus all diesen unstrukturierten Gerichtstexten, eine willkürliche Auswahl in sein Buch setzen lassen, er nennt es „REGESTEN“. Doch er Erkenntniswert der unstrukturierten REGESTEN ist Zeitverschwendung, wenn man das IDOL GOEBEL verstehen möchte. Doch

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stattdessen serviert der Doktorand Rohde sogenannte REGESTEN, unzählige selbstgeschnittene Kürzel aus Eidesstattlichen Erklärungen des Jahres 1893, die etwa zehn bis 30 Jahre und länger zurückliegen, nach den wirklichen Geschehnissen, dass namenlose Zeugen auf den Straßen von New York einen „TELESCOPE-MAN“ gesehen haben wollen bzw. sich daran erinnern. Und mit Aufschluß der Legendenbildung hat das ganz wenig zutun.

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Zur IDOLISIERUNG und zur LEGENDEN-Bildung hatte der Amateur-Forscher Rohde nicht erkannt, welche der zu spät kommenden Eidesstattlichen Erklärungen aus dem Jahr 1893, konkrete und sachlich belegte historische Wahrheiten ansprachen.

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Denn, sorgfältiger analysiert sind all diese Texte, entweder unentgeltliche Knallzeugen und Gefälligkeiten von freundlichen Zeugen. Aber dazu im Unterschied gibt es wenige Dokumente in en AKTEn von SPRINGE und wenige unter den 180 Eidesstattlichen Erklärungen, in denen nicht nur bereits bekannte Gerüchte anklingen, die alle diese „Affidavits“ als gekaufte Nachbarschaftszeugen der Gefälligkeit, ohne Gewicht aufbringen.

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Kurz, es gibt sieben Geschehnisse um die Jahre 1881/1881, die von allen seiten gerichtlich bestätigt und durch Originaldokumente vorhanden. Das hätte Lehrer Rohde verstanden haben müssen, als er seine unwissenschaftlichen Textspiele aufzog. Diejenigen Eidesstattlichen Erklärungen (affidavits), die auf diese Geschichtstatsachen bezogen sind, allerdings, helfen weiter, wenn sie herausgesucht würden.

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Das habe ich geleistet – dazu die Übersetzungen ins Deutsche – übrigbleibt jetzt ein Unterklassen-Lump, ein Kleinkrimineller, der mal eine obskure Auswanderung aus Deutschland nach New York unternommen hatte. Und dem in Nazi-Tradition Ehrenmahle und Feiern in Springe organisiert werden, weil die kollektive Reife nicht begreifen kann, dass sowohl ERINNERN wie auch VERGESSEN lebenswichtige Vorstellungsorientierungen sind, aber dass erlogene Heldentaten keinen Stolz, sondern Kleinmut und Muckertum erzeugen müssen.

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Während der Doktorand Rohde die sieben harten historischen Fakten gar nicht erkannt hatte, auf die sich solche Affidavits entweder bezogen oder eben nicht.

 

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Autoren der Neuen Sinnlichkeit, Dr. Dietmar Moews Dipl. Ing und Prof. Dr. Alphons Silbermann

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EINS 7965 NDZ 20. April Willi Städler re-education Nazi Adolf-Hitler-Straße

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ZWEI 7971 Deister-Anzeiger 20. April? IDOLISIERUNG und Liste der Lügen

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DREI 7976 Edisonpatent, Sudetenstr. Hitler+Hische

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VIER: 7978 CALLIES Gutachten über den Gutachter von 2007

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FÜNF: 7987 affidavit 1 Kulenkamp 5. April 1893, Patentoffice Streit

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SECHS: 7990 affidavit Kulenkamp 2 18. April 1893

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SIEBEN 7995: NDZ-Hitler-Bild 1933; Degenhardt-Brief-Zitat an Bundespräsident Heuß195 ; Gutachten zur Quellenkritik 2006;

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ACHT 8001: 8. März; NDZ-Hitler-Bild 1933; Geburtsurkunde; Buch-Umschlag-Bilder; Exp.1,2,3; mercy LsD 1967-Bild;

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NEUN 8014: ; Deister-Anzeiger Was geschieht?; Edison-Patent; Lacombe und Shipman 4. Oktober 1892 Urteil; Exp. 1,2,3 sowie 4; Göbel gerettet; NDZ-Hitler-Bild 1933

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ZEHN 8020 16. März Die 26 unabweisbaren Dokumente Goebel-Hypothese von 1882: Das zerrissene Kulenkamp-Assignment; das Pumpen-Patent 1882; THE WORLD New York 1. Mai 1882; NDZ-Artikel 1893; NDZ 1933 Hitler; Deister-Anzeiger 2017 Was geschieht mit Göbel?; NDZ 11.3.2006 Was wird mit Göbel?

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ELF 8023 16. März; NDZ 1893; TANNER in Electrical Review 1894; Stadtgeschichte 1954 und Ortschronik 2002

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ZWÖLF 8027 19. März; „Goebel-Defense“; Edison 1. affidavit transl.

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DREIZEHN 8930 20. März; Elektr Gitarre vor Fender 21. März

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VIERZEHN 8934 22. März; Edison 1. Affidavit

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FÜNFZEHN 8938 24. März; Edison 2. affidavit + Lichtfest-Ankünd. der Stadt

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SECHZEHN: 8943 26. März 2018; Stadtchroniken Hartmann/Netzel/Callies Dr. HEINZ BRASCH

: https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/25/neue-deister-zei…nisten-dr-brasch/

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SIEBZEHN: 8045 27. März; Arbeitsvertrag und Brasch-Quellen und Langer

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ACHTZEHN 8048 28. März 2018 Patentabweisungen

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NEUNZEHN 8053. März 2018 ARBEITSVERTRÄGE 1881

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ZWANZIG 8055 31. März 2018 Blutsverwandte von Gehrcke 136. Geburtstag NDZ vor 50 Jahren

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EINUNDZWANZIG 8057 1. April 2018 APRIL APRIL mit Arends, Beckmann

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ZWEIUNDZWANZIG 8059 2. April 2018 Kronzeuge VANDERWEYDE

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DREIUNDZWANZIG 8062 3. April 2018 NDZ GEBURTSHAUS

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VIERUNDZWANZIG 8064 4. April 2018 Paul Goepel

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FÜNFUNDZWANZIG 8069 5. April 2018 PRESSETAG New York Times 30. April 1882 Grand st 468

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SECHSUNDZWANZIG 8072 1885 Walace EDISON OPINION 1891

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=39023&action=edit

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SIEBENUNDZWANZIG 8073 8. April 2018 HEMMER 1865 und Nicolas Finck

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/07/39033/

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ACHTUNDZWANZIG 8078 9. April 2018 William C. Dreyer 1

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/09/neue-deister-zeitung-stellt-die-quizfrage-zum-20-april-am-deister-wer-kennt-dreyer/

 

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Neue Deister Zeitung stellt die Quizfrage zum 20. April am Deister: Wer kennt Dreyer?

April 9, 2018

Lichtgeschwindigkeit 8078

am Dienstag, den 10. April 2018

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Wer immer noch nicht von den Intelligenz beleidigenden NAZI-Machenschaften in Springe genug hat, darf sich getrost weiterhin an Knochengustav halten.

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Dr. Gustav Degenhardt, Springes Stadtdirektor, der sich selbst den NSDAP-Persilschein ausstellte, der auf dem Judenfriedhof sein Privathaus baute und der die GÖBEL-LÜGEN bis zum Bundespräsident Heuß und zum amerikanischen Präsident verbreitete.

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GOEBEL hat DREYER im Jahr 1882

GELDQUITTUNGEN unterschrieben.

Das sind hier Kopien von den nur sieben

HISTORISCH unabweisbaren Beweismitteln –

dass Goebel mit Lampen zu tun hatte.

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New York August 14, 1882 Received from W. C. Dreyer the sum of $ 100 Dollar H. Goebel Jr.

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ACHTUNDZWANZIGSTER BLOGBEITRAG zum 
20. April  2018 in Springe, und wird fortgesetzt, 
in LICHTGESCHWINDIGKEIT von 
Dietmar Moews hier:

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Es kann ein Außenstehender nur Achseln zucken und denken, die Einen sagen so, die Anderen sagen so. Doch wer sich die Dokumente anschaut und nicht vollkommen unintelligent ist, kann das dann eben nicht sagen.

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Indes, wer unter dem Signet der Wissenschaft figuriert wie Prof. D. Callies und Lehrer Hans-Christian Rohde in Springe das vortäuschen, die führen damit etwas im Schilde, was sie sich von der Unwahrheit versprechen.

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Wer als Ortsbürgermeister, wie Herr Karl-Heinz Friedrich, im Jahr 2018 in Springe sich orientieren möchte, kommt dabei wohl kaum mit VOLKES STIMME aus. Und die IDOLISIERUNG humpelt auf verlogenen Füßen dahin, wie es die NDZ und die Springer Lehrer mit ihm betreiben.

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Das ist beklemmend – sowohl für den Springer Ortsbürgermeister Friedrich wie für den NDZ-Journalist Zett – beide im Dunst der FDP.

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Wie ein ungelernter und unbetreuter Amateur-Heimatgeschichtler eine Doktorarbeit schreiben will? – das kann nur sein Biograf einschätzen bzw. ein Fachmann schaut sich das Werk an und kann es begutachten.

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Ich habe das Buch „Die Göbel-Legende“ angeschaut und feststellen müssen, dass da außer unter Zeitdruck einen impressionistischen Zettelkasten zusammenzustellen, so gut wie Alles schlecht und unzureichend, sogar in die Geschichtsfälschung übergehend, gemacht worden war. Wissenschaftlich begutachtet ist die „DOKTORARBEIT“ keinesfalls, weder von Ordinarius Professor Hauptmeyer, noch durch Schneider, noch durch Callies – ein Schandfleck der Leibniz Universität Hannover ist entstanden.

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Denn es fehlen der treffende Titel, denn es wurde das „THEMA verfehlt“, es fehlt der Forschungsstand, die zureichende Durchgeistigung des vorhandenen, dem Doktoranden offensichtlich unbekannten Archiv-Materials. Er kann nicht unterscheiden, was echte Dokumente sind, was nachträglich hinzugefügte Interpretationen und fiktive Narrative sind, was dann in Deutschland hinzugefügt wurde und – auch nicht schlecht – wäre schon hilfreich gewesen, der Doktorand hätte überhaupt verstanden, um welche technischen Prioritäten es bei den entscheidenden Fortschritten zur Anfertigung einer hochohmigen Vakuumglühlampe und der Edison-Priorität ging.

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Herr Lehrer Rohde fuhr nach USA und wusste nicht, nach welchen Kriterien er Material zu suchen gehabt hätte, um ein Göbel-Aufklärungsbuch schreiben zu können bzw. zu wissen, wie sein Zettelkasten hätte betitelt werden können, um wissenschaftliche Gültigkeit zu erreichen. Was konnte ihm dazu der Verleger zu Klampen raten, der selbst kein einschlägiger Wissenschaftler ist?

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Wenn also der Titel heißt, „Göbel-Legende – Kampf …“, dann hätte Kandidat Rohde mal darlegen müssen, wie viele Rundfunk- und/oder Fernsehauftritte, wieviele Briefe unter Professoren-Titel oder wie viele Zeitungs-Interviews der Herr Pseudo-Doktormacher Prof. Dr. Horst Callies, als Springer Schlüssel-Funktionär, in der Zeit, zwischen den Jahren, etwa 1990 und 2007, ohne bis heute zu widerrufen, nachdrücklich öffentlich vertreten hat? Callies hat jahrelang gekämpft – aber wofür?

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Hier war seit etwa 1990 ein LEGENDEN-Grobschmied am Werke, Prof. Dr. Horst Callies, der sich gewaschen hat – und der besorgt jetzt das Promotionsangebinde bei Hauptmeyer in Hannover – wie komisch, dass ausgerechnet dieser legendäre Prüfungsausschuss-Vorsitzende der Doktor-Prüfung Rohde in dieser Doktorarbeit gar nicht richtig genannt wird.

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Stattdessen serviert der Doktorand sogenannte REGESTEN, des Jahres 1893 – unzählige selbstgeschnittene Kürzel aus Eidesstattlichen Erklärungen des Jahres 1893. Darin erinnerten sich Leute aus der Nachbarschaft sehr ungenau an sehr spitzfindige Geschehnisse, die etwa 10 bis 30 Jahre und länger zurücklagen, an etwaig wirkliche Geschehnisse im Laden Goebel. Namenlose Zeugen auf den Straßen von New York haben einen „TELESCOPE-MAN“ gesehen bzw. erinnern sich daran.

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Während der Doktorand Rohde die sieben harten historischen Fakten gar nicht erkannt hatte, auf die sich solche Affidavits entweder bezogen oder eben nicht.

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Die Fakten aus 1881 und 1882 sind folgende:

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1. Zwei seit 1893 gerichtsnotorische Arbeitsverträge aus dem Jahr 1881

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2. Original US-Patente des Henry Goebel von 1882, nebst Patentamt-Ablehnungsdokumente

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3. Original-Partnerschafts-Verträge sowie etliche Bezahlquittungen, zwischen Goebel und Kulenkamp von 1882

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4. Goebels Gewaltauftritt in der Anwaltskanzlei PAUL GOEPEL 1882

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5. Goebels Intrige gegen Kulenkamp in der Freimaurer-Loge

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6. New York, 30. 4. 1882: Öffentliche Lampenvorführung und Goebels Lügen in der Tagespresse, New York Times und New York World

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7. Bezahlquittungen von Goebel für William C. Dreyer 1882

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Ich vernachlässige dabei sogar die mittelbare Intervention des Göbel durch Anwälte in den großen EDISON-Prozess von 1885 – es ist haarsträubend, was Göbel da zum Besten geben ließ.

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Nur beschworene Aussagen in den Eidesstattlichen Erklärungen (affidavits), dieser „Goebel-Defense“-Prozessverschleppung des Jahres 1893, haben Realitätsgewicht, die auf diese genannten SIEBEN Tatsachverhalte bezug haben.

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Ich stelle hier eine solche Argumentation anhand des 7. Punktes „Bezahlquittungen“ für William C. Dreyer ein, für die damals, im Jahr 1882, verabredete „Geschäftspartnerschaft zur Gründung einer Glühlampen-Manufaktur“ von Lampenmacher Henry Goebel und Investor William C. Dreyer.

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„VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA,

Eastern District of Missouri.

IN EQUITY

Edison Electric Light Company und Edison General Electric Company

contra

The Columbia Incandescent Lamp Company, J. H. Rhotehamel, und A. C. Garrison

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Südlicher Bezirk von New York

ss:

Stadt und Landkreis New York

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William C. Dreyer, der ordnungsgemäß vereidigt wurde, tritt vor und sagt wie folgt:

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Ich bin derselbe William C. Dreyer, der zuvor, am 31. Januar 1893, eine eidesstattliche Erklärung für den Beschwerdeführer im Fall der Edison Electric Light Company et al. -vs- The Beacon Vacuum Pump and Electrical Company e al., für den District of Massachusetts abgegeben hat.

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Ich erinnere mich deutlich, dass er mir bei den Verhandlungen mit Henry Goebel im Jahre 1882 über die Gründung eines Unternehmens zum Erwerb und zur Verwertung seiner Erfindungen im Bereich der elektrischen Beleuchtung, wie in meiner vorherigen eidesstattlichen Erklärung dargelegt, sagte, dass er nur wenig über das Glasblasen wisse und dass es notwendig sei, einen Glasbläser einzusetzen, falls es uns gelingen sollte, das vorgeschlagene Unternehmen zu gründen. Darüber hinaus wünschte er sich, dass dieser Glasbläser derjenige sein sollte, der damals mit ihm arbeitete und der damals bei der American Electric Light Company beschäftigt war oder gewesen war. Er sagte, dass dieser Glasbläser die Glaskolben blasen und die Glasarbeiten ausführen müsse, damit die elektrischen Glühlampen von der neuen Firma hergestellt werden können, da er persönlich nicht in der Lage sei, diese Art von Arbeit zufriedenstellend und effizient auszuführen.

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William C. Dreyer

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unterzeichnet und vor mir vereidigt.

an diesem 2. März 1893

Louiswerney Atorney Public NY Co.“

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Deutsche Übersetzung von Dietmar Moews

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„UNITED STATES CIRCUIT,

Eastern District of Missouri.

IN EQUITY

Edison Electric Light Company and Edison General Electric Company

vs.

The Columbia Incandescent Lamp Company, J. H. Rhotehamel, and A. C. Garrison

.

Southern District of New York

ss:

City and County of New York

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William C. Dreyer, being duly sworn, deposes and says as follows:

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I am the same William C. Dreyer who heretofore, on January 31st, 1893, made an affidavit for the Complainant in the case of the Edison Electric Light Company et al. -vs- The Beacon Vacuum Pump and Electrical Company et al., pending in the U.S. Circuit Court, for the District of Massachusetts.

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I distinctly recall that, while negotiating with Henry Goebel in the year 1882 for the formation of a company to acquire and exploit his inventions relating to electric lighting, as set out in my said prior affidavit, he told me that he knew but little about glass blowing, and that it would be necessary, in case we succeeded in forming the proposed Company, to employ a glass-blower. He, more-over, desired that such glass blower should be the one who was then working with him, and who was then, or had previously been, employed by the American Electric Light Company. He said that this glass blower would have to blow the glass bulbs, and do the glass work, for the incandescent lelectric lamps to be manufactured by the new company, as he personally was not to be manufactured by the new company, as he personally was not competent to do that kind of work satisfactorily or efficiently.

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William C. Dreyer

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subscribed and sworn to before me

this 2nd day of March, 1893

Louiswerney Atorney Public NY Co.“

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(Quelle: Kopien der Originaldokumente im Archiv des asz)

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Dietmar Moews meint: Wer wie ich in Springe aufgewachsen ist und dort zur Schule ging, musste später merken, dass ihn seine Lehrer richtig belogen haben und sich erdreisteten, die geschichtliche Wahrheit zur Springer Heimat maßlos zu fälschen.

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Was mal eine Stadt mit Eisenbahnlinie auszeichnete, vor anderen Orten, die an Landstraßen lagen, ist anfang des vergangenen Jahrhunderts Springe, die Kleinstadt des Calenberger Landes, die den elektrischen Strom zuletzt bekam, später als Eldagsen, später als Pattensen und die nunmehr von allen Großraumorten die längsten Anfahrtswege zu einer Bundesautobahn hat und die in der Kabel-Fernseh-Versorgung wie im Breitband-Internetz, sich lieber nach eigenen Dünkeln richtet, als danach, was die Welt an Springe interessieren könnte.

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Damit das vertuscht wird, hat Springe immer mal wieder STADT-MARKETING eingerichtet. Und auch im Stadt-Marketing bestimmen diejenigen, die keine Autobahn, kein Internetz, aber ein LICHT-IDOL wünschen: HEINRICH GÖBEL soll nicht verhungern – glücklich mit Bäumen und Gebüschen zugewachsen wird das ursprüngliche OSRAM-Elend nun „enthölzt“, die Gemeinde doppelt belasten:

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Als Schande und als Stromgeld.

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SPRINGE gibt vielleicht wieder GÖBEL-TALER aus und lässt GÖBEL-BROTE anbieten – damit mal so richtig die Kasse brummt.

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Es ist beschämend, wie humorlos ein ehemaliger SPD-Geschichtsprofessor, Herr Horst Callies, dem Ort Springe so sehr schaden darf, dass er nicht nur dem Fernsehen oder dem Brockhaus LÜGEN erzählt, Callies habe die Gerichtsurteile aus Amerika, wo Göbel gegen Edison Prioritäts-Recht erhielt – „Göbel 25 Jahre vor Edison“ – , sondern sogar BÜCHER machen lässt, die diese LÜGEN fortsetzen:

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Der arme Herr ANDREAS LILGE, den sein Teilzeit-Arbeitgeber, etwa im Jahre 2001, beauftragt hatte, aus den vorhandenen Stadtgeschichts-Büchern seit 1940 (Dr. Heinz Brasch) und 1954 (Hartmann) eine aktuelle Ausgabe zusammenzustellen (ORTSCHRONIK SPRINGE 2002).

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Aber Horst Callies, der SPD-Funktionär aus Völksen, der für den CDU-Bürgermeister Roger Hische das kulturelle Feigenblättchen vom Museumsverein e. V. bildete, bestimmte, dass ANDREAS LILGE die GÖBEL-Texte aus dem 1954er Buch unverändert erneut bringen musste:

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Der Geschichtsprofessor zwingt den studierten Historiker – wobei es beide, Callies und Lilge besser wissen – die ORTSGESCHICHTE zu fälschen, das ist unappetitlich.

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Es ist eine Beleidigung jedes intelligenten Menschen, der in Springe aufgewachsen ist. Und die lügenden Lehrer ziehen noch immer mit – LICHT AUS SPRINGE, das war nie der Mob aus der Monroe street, das waren viele begabtere Leute. Das war in einer ganz entscheidenden Entwicklungsphase THOMAS A. EDISON (genau am 5. September 1879 in Menlo Park) – es ist heute beispielsweise PAULMANN in Völksen.

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Ich bringe in Kürze mit „DREYER 2“ noch eine verschärfte Klarstellung zu Henry Goebels Betrüger-Unwesen in dem Jahr 1882, hier in LICHTGESCHWINDIGKEIT, wie auch wertvolles Material, das die NEUE DEISTER ZEITUNG bis heute unterschlägt, unter:

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EINS 7965 NDZ 20. April Willy Städtler re-education Nazi Adolf-Hitler-Straße

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38072&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1773832912

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ZWEI 7971 Deister-Anzeiger 20. April? IDOLISIERUNG und Liste der Lügen

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38122&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1776178266

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DREI 7976 Edisonpatent, Sudetenstr. Hitler+Hische

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38169&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1777824555

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VIER: 7978 CALLIES Gutachten über den Gutachter von 2007

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38188&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1778913961

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FÜNF: 7987 affidavit 1 Kulenkamp 5. April 1893, Patentoffice Streit

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38279&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1782510745

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SECHS: 7990 affidavit Kulenkamp 2 18. April 1893

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38316&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1783699711

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SIEBEN 7995: NDZ-Hitler-Bild 1933; Degenhardt-Brief-Zitat an Bundespräsident Heuß195 ; Gutachten zur Quellenkritik 2006;

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/05/neue-deister-zeitung-bringt-zum-20-april-information-zur-goebel-forschung/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1785401719

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ACHT 8001: 8. März; NDZ-Hitler-Bild 1933; Geburtsurkunde; Buch-Umschlag-Bilder; Exp.1,2,3; mercy LsD 1967-Bild;

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/08/springe-informiert-die-ndz-zum-20-april-und-zum-24-april-zur-goebel-lage-hinterm-deister/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1788884852

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NEUN 8014: ; Deister-Anzeiger Was geschieht?; Edison-Patent; Lacombe und Shipman 4. Oktober 1892 Urteil; Exp. 1,2,3 sowie 4; Göbel gerettet; NDZ-Hitler-Bild 1933

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1795042907

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ZEHN 8020 16. März Die 26 unabweisbaren Dokumente Goebel-Hypothese von 1882: Das zerrissene Kulenkamp-Assignment; das Pumpen-Patent 1882; THE WORLD New York 1. Mai 1882; NDZ-Artikel 1893; NDZ 1933 Hitler; Deister-Anzeiger 2017 Was geschieht mit Göbel?; NDZ 11.3.2006 Was wird mit Göbel?

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38534&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1797253569

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ELF 8023 16. März; NDZ 1893; TANNER in Electrical Review 1894; Stadtgeschichte 1954 und Ortschronik 2002

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/17/neue-deister-zeitung-informiert-zum-20-april-nicht-ueber-heinrich-goebel/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1798462356

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ZWÖLF 8027 19. März; „Goebel-Defense“; Edison 1. affidavit transl.

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/19/springe-informiert-sich-durch-die-ndz-zum-20-april-ueber-goebel-defense-hinterm-deister/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1800048524

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DREIZEHN 8930 20. März; Elektr Gitarre vor Fender 21. März

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/20/ndz-clark-gable-als-heinrich-goebel-erfinder-der-ersten-elektrischen-gitarre-25-jahre-vor-leo-fender/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1801214737

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VIERZEHN 8934 22. März; Edison 1. Affidavit

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/14/neue-deister-zeitung-informiert-zum-20-april-ueber-heinrich-goebel/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1803256799

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FÜNFZEHN 8938 24. März; Edison 2. affidavit + Lichtfest-Ankünd. der Stadt

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/24/neue-deister-zeitung-organisiert-den-goldenen-20-april-dietmar-moews-informiert-ueber-heinrich-goebel/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1805135072

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SECHZEHN: 8943 26. März 2018; Stadtchroniken Hartmann/Netzel/Callies Dr. HEINZ BRASCH

: https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/25/neue-deister-zei…nisten-dr-brasch/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1806675876

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SIEBZEHN: 8045 27. März; Arbeitsvertrag und Brasch-Quellen und Langer

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/26/neue-deister-zeitung-erklaert-mit-dr-brasch-das-nazi-idol-heinrich-goebel/

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ACHTZEHN 8048 28. März 2018 Patentabweisungen

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/28/neue-deister-zeitung-mischt-idol-heinrich-goebel-zum-telescope-man/

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NEUNZEHN 8053. März 2018 ARBEITSVERTRÄGE 1881

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/30/neue-deister-zeitung-ist-die-stadt-der-lichtgeschwindigkeit-und-des-idols-heinrich-goebel/

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ZWANZIG 8055 31. März 2018 Blutsverwandte von Gehrcke 136. Geburtstag NDZ vor 50 Jahren

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/31/ndz-mobilisiert-springe-fuer-den-20-april/

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EINUNDZWANZIG 8057 1. April 2018 APRIL APRIL mit Arends, Beckmann

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/01/calenberger-springe-am-deister-feiert-den-1-april-mit-goebel-und-edison/

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ZWEIUNDZWANZIG 8059 2. April 2018 Kronzeuge VANDERWEYDE

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/02/hannover-im-schatten-des-20-april-des-calenberger-lichtfestes-der-neuen-deister-zeitung/

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DREIUNDZWANZIG 8062 3. April 2018 NDZ GEBURTSHAUS

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/02/ndz-jetzt-auch-in-hannover-zum-20-april-zweifel-am-geburtshaus-von-heinrich-goebel/

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VIERUNDZWANZIG 8064 4. April 2018 Paul Goepel

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/04/springe-informiert-sich-durch-die-ndz-zum-20-april-hinterm-deister-zu-goebel-und-goepel-in-usa-des-jahres-1882/

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FÜNFUNDZWANZIG 8069 5. April 2018 PRESSETAG New York Times 30. April 1882 Grand st 468

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=39004&action=edit

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SECHSUNDZWANZIG 8072 1885 Walace EDISON OPINION 1891

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=39023&action=edit

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SIEBENUNDZWANZIG 8073 8. April 2018 HEMMER 1865 und Nicolas Finck

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NDZ zum 20. April klärt die Kunden zur GOEBEL-LAGE hinterm Deister auf

April 6, 2018

Lichtgeschwindigkeit 8072

am Sonnabend, 7. April 2018

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Neue Deister Zeitung bringt die goldene Mitte, auch mit Herrn ZETT zum 20. April. Seit 1893 bringt die NDZ FALSCHNACHRICHTEN zur Entwicklung der Glühlampen.

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SECHSUNDZWANZIGSTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:

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HIER das GERICHTSURTEIL zugunsten EDISON,

der 1885 auf seinen Patentanspruch geklagt hatte und

1891 im Urteil und 1892 in der Berufungs-Anfechtung RECHT bekam.

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Electrical World Vol XVIII No. 3.

18. Juli, 1891

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Urteil im großen Lampen-Fall

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Richter Wallace hat endlich sein Urteil im Glühlampen-Prozess

erstellt. Dessen Charakter ist auch geeignet, die von jeher überzeugten Freunde der großen Interessen Edisons zu überraschen. Der vollständige Text des Urteils ist in einem speziellen Zusatzteil dieser Nummer der Electrical World abgedruckt. Insgesamt ist es eine überzeugende Zustimmung der Ansprüche Edisons für die Erfindung der praktischen Glühlampe von heute. Die gegen das Patent vorgebrachten technischen Schwächen – das Zuvorkommen von Lane-Fox und Edison selbst, der häufige Gebrauch von Kohle in Glühlampen, die hinlänglich bekannte Brauchbarkeit der stromeinleitenden Platindrähte, der Rückgriff auf identische Ansprüche mit Edison, als Mangel an Neuheit und Erfindung – das Alles ist ausgeräumt, und das Urteil beruht wirklich auf der Patentnützlichkeit von Edisons Arbeit für die Kunst der Glühlampenbeleuchtung. Der Fall wird zweifellos zur endgültigen Entscheidung vor das Berufungsgericht gebracht werden.

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Copyright für die Übersetzung: Dr. Dietmar Moews, Springe 2007, in MÜNCHENKRITIK 2006/Anhang

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Gerichtsurteil (Quellenvergleich: NARA u. Electrical World, July 18, 1891)

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Die Edison Electric Light Company

gegen

United States Electric Lighting Company,

Urteil des Richter Wallace, am U. S. Bezirksgericht New York, am 14. Juli 1891

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„Die Edison Elektrolicht Gesellschaft

gegen

Vereingte Staaten Elektrobeleuchtung Gesellschaft

 

Urteil des Richter Wallace, beim U. S. Bezirksgericht am 14. Juli 1891

 

Zwei Ansprüche der Patentanmeldung Nr. 223,898, Thos. A. Edison am 27. Januar 1880 erteilt, für eine Verbesserung von elektrischen Lampen, sind in diesem Zivilprozess umstritten. Es sind die Ansprüche 1 und 2. Es wird von der Klägerin nicht behauptet, dass die Beklagte die anderen Ansprüche des Patents verletzt. Insofern werden jene keine weitere Aufmerksamkeit verlangen, als auch nicht, ob in diesem Streit die Klärung der Bestimmung der Bedeutung jener Ansprüche gefördert wird.

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Die Klägerin behauptet, dass die Ansprüche als Grundlagen-Erfindungen großes Verdienst haben, namentlich als Konstruktion, indem jede Glühlampe, die zur elektrischen Beleuchtung wesentlich aus einem Kohle-Glühfaden besteht, der luftdicht in eine Vakuumkammer aus Glas eingesiegelt ist, unter diese Bestimmungen fällt. Die Beklagte behauptet, dass Erfindungen eng definiert werden müssen, damit sie von Beklagten geachtet werden können, sonst sind sie als patentierte Neuigkeit wertlos. Die Fragen der Geltung und der Geltungsreichweite des Patents seien von den zuständigen Richtern der Gerichte in England und Deutschland unterschiedlich beurteilt worden. Die Patentbeschreibung ist eine verblüffende. Die Schwierigkeit liegt in der verschwommenen Abgrenzung der Linie, zwischen der wesentlichen und der unwesentlichen Ausformung der beschriebenen Erfindung. Sie katalogisiert eine Reihe von Entdeckungen, die Herr Edison gemacht hat; das setzt einige wesentliche Eigenschaften der Lampe voraus, überlässt es dann der Überlagerung von allgemeingültigen Regeln, welches die Bestandteile der Kombination sein sollen, die in den extrem dehnbaren Begriffen der zwei Patentansprüche den Schutz beanspruchen.

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Desungeachtet ist ein Anspruch ausreichend klar dargestellt, wenn von einem zureichenden Wissen um den Stand der Kunst des Metiers ausgehend, die neue Abweichung vom alten Gegenstand, die der Erfinder als mutmaßlich in seinem Patent vorschlägt, beschrieben ist. Die Patentbeschreibung erklärt, dass der Gegenstand der Erfindung die Herstellung von elektrischen Lampen ist, die Licht durch Widerstandsglühen geben, die einen so hohen Widerstand haben sollen, damit eine praktische Unterteilung in mehrere kleine Einheiten, im Übergang zu dem durch den elektrischen Strom leuchtenden Mittelstück, möglich wird. Mit der praktischen Unterteilung ist die Stromverteilung und die Teilung des Stroms und seine Umwandlung in Licht gemeint, vergleichbar mit den gewöhnlichen Gasleuchtern, im Anspruch und zu den Bedingungen der Bequemlichkeit und Wirtschaftlichkeit, entsprechend einem Beleuchtungssystem zu häuslichen Zwecken in Dörfern und Städten, analog denen mit Gas. Vor 1879 war keine Methode bekannt, wie das praktisch hätte gemacht werden können. Das Problem beinhaltet ebenfalls perfekte Geräte für einwandfreie Verteilung und Regulierung des Stroms wie auch die Umwandlung in das Licht. Dabei besteht keine andere Abhängigkeit zwischen den vorher vorhandenen Anlagen der Stromerzeugung und den übersetzenden Geräten oder für die Regulierung von Spannung und Strommenge, außer, dass es nötig ist, zu erklären, dass die Regeln für das Verhältnis von Widerstand und übersetzenden Teilen zum Stromkreis gelten, in den sie eingebunden werden, ob in Reihenschaltung oder in Parallelschaltung, wie es Elektrikern gut bekannt ist und in verschiedenen Formen für elektrische Anlagen verwendet wird. Es gibt zwei gutbekannte Vorrichtungen, Strom in Licht zu verwandeln – das Bogenlicht und das Glühlicht. Beim ersten muss der Strom einen Luftraum zwischen zwei Stromleitern – gewöhnlich Kohlen – überspringen, und indem der Widerstand des Luftraums überbrückt wird, erhitzen sich die zugewendeten Oberflächen der Leiter und erzeugen ein Licht von großer Intensität. Das andere Licht entsteht durch das Widerstandsglühen eines elektrischen Leiters, eines Streifen eines stromleitenden Glühers, der innerhalb eines geschlossenen Stromkreises durch den durchfließenden Strom und den vorhandenen Widerstand so erhitzt wird, dass er leuchtet. Das Bogenlicht war für die Straßenbeleuchtung geeignet, für Freilichträume und große Hallen. Aber das Licht war zu konzentriert und gewaltig, zur Beleuchtung von Wohnräumen oder Räumen von kleineren Ausmaßen. Es war allgemein gängige und anerkannte Auffassung der Elektriker, ihre Hoffnung in den Fortschritt der Unterteilung des elektrischen Lichts und die Modifizierung der Auslegung des Bogenlichts zu legen. Der Grund dieser Vorstellung muss nicht besonders herausgestellt werden; es reicht zu sagen, dass Herr Lane-Fox in England und Herr Edison in diesem Land die einzigen bekannten Dissidenten waren, und jeder der beiden hatte zusammengefasst ausgedrückt, dass die Unterteilung durch die Glühlampe ermöglicht werden könnte, wenn sie einen Leiter mit hohem Widerstand und kleiner strahlender Oberfläche hätte, der in einem Parallelschaltkreis angeordnet wäre. Lane-Fox hat die Voraussetzung für diesen Fortschritt einer solchen Lampe in drei Patenten in England zuerkannt bekommen, zwei im Oktober 1878 und eines im März 1879 und durch einen Brief in der London Times im Dezember veröffentlicht; und Herr Edison hat das entsprechend in einem französischen Patent gemacht, das ihm am 28. Mai 1879 zuerkannt wurde, als Verbesserungen der Elektrobeleuchtung.

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In Vorrichtungen in Parallelschaltung sind für eine große Anzahl zu speisender Stromverbraucher keine größeren elektromotorischen Kräfte erforderlich als für einen einzigen und der Stromverbrauch kann auf die angeschlossene Anzahl abgestuft werden; folglich kann eine Lampe mit einem hochwiderständigen Leiter ebenso wirksam benutzt werden, wie einer, mit einem, mit geringem Widerstand. Höherer Widerstand im Leiter erlaubt den Gebrauch schwächeren Stroms und, folglich, von kleineren und weniger teueren Hauptleitungen. Mit der kleineren Oberfläche der Leiter ist auch weniger Energie nötig, um eine Lichthelligkeit zu erzeugen, und die kleine Glühmasse wird ein gemäßigtes Licht abstrahlen, wie die heutige Gashausbeleuchtung. Die Elektriker wissen, wie man einen hochwiderständigen Leiter macht, und wie die möglichst kleine strahlende Oberfläche erreicht wird. Sie wissen, dass mit einem Material des gleichen spezifischen Widerstands der totale Widerstand des Leiters durchaus mittels variierter Länge und Durchmesser variiert werden kann. Sie wissen, welche Materialien zu bevorzugen sind und welche Fortschritte in der Behandlung und Fertigung solcher Leiter mit hohem Widerstand machbar sind.

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Wenn man nur gewusst hätte, wie man eine Lampe bauen kann, die einen mechanisch angemessen starken und haltbaren Leiter für den kommerziellen Gebrauch hätte, der zugleich eine kleine strahlende Oberfläche und einen zureichend hohen Widerstand hätte, dann wäre nichts zu wünschen übrig gewesen und elektrische Beleuchtung durch Widerstandglühen wäre eine vollendete Tatsache. Trotzdem Lane-Fox und Edison mit ihrem Beitrag, das Prinzip eines Leiters mit hohem Widerstand und einer kleinen strahlenden Oberfläche widerentdeckt hatten und jeder der beiden diese Prinzipien in mehreren Lampenpatenten zuerkannt bekommen hatten, hat keiner von ihnen eine Lampe geschaffen, die die Bedingungen in zufriedenstellender Weise verkörperte, weil noch ein Glüher von dem nötigen Material, Form und abzustimmenden Eigenschaften fehlte. Insofern wurden Experimente mit Platin, Iridium und Legierungen aus diesen Metallen und mit Kohlen verschiedener Sorten versucht. Es war bekannt, dass Platin ein schlechter Leiter war, also leicht durch elektrischen Strom zum Glühen gebracht werden konnte. Aber man konnte es notwendiger Weise nur, indem man es in die Nähe des Schmelzpunktes brachte und eine kleine Steigerung der Temperatur würde es schmelzen. Andererseits war Kohle dafür bekannt, bei der gleichen Temperatur eine viel größere Strahlungskraft als Platin zu haben. Nur die Schwierigkeit bestand, dass sie sich bei einer hohen Temperatur mit dem Sauerstoff verbrannte und schnellstens zerfiel. Deshalb hätte Kohle nur in einem praktisch unerreichbaren Vakuum benutzt werden können. Von den frühesten Lampen (ausgenommen die Geislerröhren, weil die im eigentlichen Sinn keinen Glüher hatten), die King in England im Jahr 1849 hat patentieren lassen, bis zu den jüngsten Beispielen, wie die von Lane-Fox oder Edisons Platinlampe, 1878-79 patentiert, zeigt die Modernierungsgeschichte breitaufgefächerte Experimente, eine Lampe mit einem Kohleglüher zu perfektionieren, die für die alltäglichen Bedürfnisse ein ausreichende Haltbarkeit hätten. Das Resultat dieser Experimente kann durch Zitate zweier anerkannter Elektriker kurz und bündig gezeigt werden. Herr Schwendler veröffentlichte 1879 in einem Artikel des Telegraph Journals: „Wenn wir nicht das Glück haben, einen Leiter der Elektrizität zu entdecken, der einen höheren Schmelzpunkt als Platin hat …und der nicht gleichzeitig zu der hohen Temperaturbeständigkeit Sauerstoff abgibt, müssen wir leider davon absehen, dass das Glühlampenprinzip für die praktische Beleuchtung nutzbar gemacht werden kann.“ Herr Sawyer sagt in einem für Sawyer&Man erteilten Patent vom Juli 1878: „Heutzutage ist es nichts Neues, ein Licht aus einem durch elektrischen Strom in einem Vakuum oder in Stickstoff oder in anderem Gas erhitzten Kohleglüher zu erzeugen: Jedoch bislang wurde keine Lampe angefertigt, die alltagspraktisch arbeiten würde, und zwar aus diesen Gründen: Zuerst, die angewendeten Methoden, eine künstliche Atmosphäre zu erzeugen, wie die Quecksilberauslaufmethode, oder mit Wasser oder Luft, durch Gas zu ersetzen, oder die Verbrennung von Phosphor in der Lampe, sind alle unvollkommen. Ein perfektes Vakuum ist unerreichbar. Einiger Sauerstoff oder andere Elemente oder Gemische verbleiben in der Lampe und langsamer Verbrauch oder Auflösung greift um sich, oder andere Gasreste oder Ausdünstungen als Wasserstoff oder Stickstoff greifen die Kohle im Glasbehälter an, welche umgekehrt mit dem Ergebnis aufgelöst wird, dass weiterer Sauerstoff freigesetzt wird, der die neue Kohle angreift. Zweitens fand man heraus, dass es praktisch aufgrund der Wechsel von Temperatur und Druck unmöglich war, perfekte Drahtverbindungen herzustellen. Das Resultat ist, dass die Ausdehnung der künstlichen Atmosphäre durch die Hitze des leuchtenden Leiters zusätzlich Sauerstoff austreibt, und beim Zusammenziehen der Atmosphäre wegen Abkühlung, etwas Luft von außen in den Glaskörper eindringt, die Sauerstoff liefert, der zumindest die Verbrennung der Kohle fördert. Drittens, die unregelmäßige Ausdehnung der früheren Kohle ließ sie an ihren Befestigungen brechen, so, dass, wie perfekt auch immer die Atmosphäre im Behälter war, die Lampe keine Dauerhaftigkeit hatte.“ Die am besten entwickelte Lampe mit Kohleglüher waren die von Lodyguine oder von Konn im Jahr 1875. Bis Frühjahr 1879 waren das die Lampen des Sawyer&Man-Patents oder die Patente von Farmer. Man glaubte, es sei das Verdienst der Lodyguinelampe, die die Schwierigkeit der Kurzlebigkeit der Glüher auswies, indem er zwei Glüher benutzte, Stücke verkleinerter Abschnitte des glühenden Brennpunktes in dem Glasbehälter, luftdicht versiegelt und mit Stickstoff gefüllt, so elektrisch eingerichtet, dass der Strom durch die zweite Kohle floss, wenn die erste verbraucht worden war. Konn stattete seine Lampe mit fünf Kohleglühern in Form von Brennstäben oder Stiften und Vorrichtungen aus, diese nach und nach in den Stromkreis hineinzuschalten. In der Lampe von Sawyer&Man war der Glüher ein Brennstab oder ein Stift in dem Glasbehälter, der mit dem Bodenstöpsel durch eine Klemmvorrichtung zusammen gehalten wurde. In dem Patent, das Herrn Farmer im März 1879 erteilt worden ist, bestand der Glüher aus einem Kohlebrennstab oder -stift sowie eingeschlossen in den Glasbehälter Wasserstoff oder entsprechendes Gas, und der Behälter war von einem Gummistöpsel verschlossen. In keiner dieser Lampen, ausgenommen die eine, in Herrn Edisons beschriebenem ersten französischen und englischen Patenten von 1879, hatte jemand den Versuch gemacht, die Vakuumkammer insgesamt aus Glas anzufertigen, indem alle Teile zusammengeschmolzen wurden oder die stromeinleitenden Drähte, die zu dem Glüher führen, durch Schmelzen ins Glas eingesiegelt wurden. Die Umständlichkeit, wie schwierig erscheint, unter diesen Bedingungen einen Kohleglüher ausführen zu können, hatte alle, die dieses Feld der Beleuchtung durch Widerstandsglühen studierten, so stark beeindruckt, dass spätestens anfang 1879 beide, Lane-Fox und Edison, versuchten, einen Glüher aus anderem Material zu perfektionieren. Edisons Glüher in seinem französischen Patent vom 28. Mai 1879 war aus Platindraht, der auf einen Kern aus unauflöslichem Oxyd aufgewickelt war, und Lane-Fox‘ Glüher, in seinem Patent vom 14. Mai 1879, war eine Platin-Iridium-Legierung oder ein Spiralstreifen, die eine Röhre aus Glas, Schamotte, Speckstein oder Kalk umrundeten, während die Oberfläche der Metallstreifen mit Asbest oder einem gesinterten Material bedeckt worden war.

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Dieser Überblick des vorherigen Stands der Kunst im Glühlampenbau ist aber notwendig, die Patentbeschreibung intelligent zu lesen. Der Patenttext beschreibt die generelle Natur der Erfindung wie folgt:

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Die Erfindung besteht weiterhin darin, einen solchen Glüher von hohem Widerstand in einem fast perfekten Vakuum vor Sauerstoff zu schützen, um die Verbrennung zu verhindern und die Beschädigung des Leiters durch die Atmosphäre. Der Strom wird durch eingesiegelte Platindrähte in den Vakuum-Glaskörper geleitet.“

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Die Erfindung besteht ferner in der Methode, Kohleleiter mit hohem Widerstand anzufertigen, so dass sie dazu geeignet sind, Licht durch Widerstandsglühen zu geben, sowie in einer Art perfekte Kontakte, zwischen den metallischen Leitern, den stromeinleitenden Drähten und den Kohleleitern, zu sichern“.

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Der Text trägt dann vor, dass zuvor Licht durch Widerstandsglühen von Brennstäben aus Kohle mit eins bis fünf Ohm Widerstand in geschlossenen Gefäßen installiert worden waren, in denen die atmosphärische Luft durch Gas ersetzt worden war, das nicht mit der Kohle chemisch reagiert; dass die Glüher in den Gefäßen mit Metallklemmen befestigt waren; dass die stromeinleitenden Drähte immer sehr groß waren, so dass deren Widerstand ein Vielfaches geringer sein sollte als der des Glühers, und grundsätzlich haben frühere Forscher den Widerstand des Kohlestabes versucht zu verringern. Dann stellte sich der Nachteil heraus, dass solche Lampen nicht in großer Zahl in Parallelschaltung arbeiten können, wenn nicht Hauptstromleiter von enormen Dimensionen verwendet würden; dass mit der Eigenschaft eines geringen spezifischen Widerstands, die stromführenden Drähte sehr große Ausmaße haben müssten, und gute Leiter und ein Glasgefäß können an der Stelle, wo die Drähte eingeführt und zementiert werden, nicht dicht gehalten werden, und schließlich wurde die Kohle verbraucht, weil da ein fast perfektes Vakuum verlangt wäre, um es stabil zu halten, besonders, wenn es nur eine kleine Masse hat und einen hohen elektrischen Widerstand; und dass der Gebrauch von Gas unter atmosphärischem Druck in dem Behälter dafür sorgt, dass die Kohle durch Abnutzung zerstört wird.

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Die Beschreibung erklärt dann, dass der Patentanmelder eine neue Richtung einschlägt; dass er entdeckt habe, dass eben ein vorsichtig verkohlter Baumwollfaden, der in einer zu einem Millionstel einer Atmosphäre entlüfteten Glasbirne eingesiegelt ist, mit etwa zwischen 100 und 500 Ohm Widerstand gegen den Stromdurchfluss, und dass dieser auch bei sehr hohen Temperaturen absolut stabil ist; dass, wenn der Faden zu einer Spirale gewunden und dann verkohlt ist, oder wenn ein so spiralisiertes faseriges Pflanzenmaterial, dass nach Erhitzung in der geschlossenen Glasbirne einen Kohlewiderstand bis zu 2000 Ohm erreichen kann, ohne eine strahlende Oberfläche zu haben, die größer als drei Sechzehntel eines Inchs im Quadrat ist; dass, wenn solch ein pflanzliches Material mit einem Pastegemisch aus Ruß und Teer überzogen wird, der Widerstand höher oder tiefer eingestellt werden kann, je nachdem wie groß der Teerauftrag angebracht wird; dass Kohlefäden aus einer Kombination aus Teer und Ruß hergestellt werden können, die Mischung vorher in einem geschlossenen Gefäß für mehrere Stunden ziehen muss und dann geknetet wird, bis es den Zustand einer dicken zähen Masse annimmt; die kleinen Stücke dieses Materials können ausgerollt werden, bis auf eine Schlankheit eines Drahtes mit einem Durchmesser von sieben Tausendstel eines Inchs und über einen Fuß in der Länge, und es kann mit einer nichtleitenden, nichtgekohlten Substanz überzogen und auf eine Spindel gewickelt werden oder zur Spirale, und das in einer geschlossenen Kammer, bei sehr großer Hitze verkohlte Teer, verleiht der Spirale die Dauerhaftigkeit der Form; dass er ebenfalls Baumwolle und Leinenfäden, Holzsplitter, Papiere, benutzt und verkohlt und in verschiedenen Arten gewunden hat, auch Lampenruß, Pech und Kohle in verschiedener Form, gemischt mit Teer und ausgeknetet, sodass es in unterschiedlichen Längen und Durchmessern ausgerollt werden konnte; dass jeder Draht in Form und Größe vollkommen gleich ausfiel; und alle jene Formen zerbrechlich sind und nicht mit den stromführenden Drähten zusammengeklemmt werden können, mit der Notwendigkeit einen guten Kontaktschluss zu sichern und Überhitzung zu verhindern; dass, falls Platindrähte benutzt wurden und die Rußpaste und das Teermaterial drübergelegt war, es während der Verkohlung, kombiniert mit mechanischen Zusammendrücken, zu einer engen Verbindung des Kohleglühers und des Platins kommt und ein beinahe perfekter Kontakt, ohne die Notwendigkeit von Klammern, erreicht ist; dass der Glüher und die stromführenden Drähte bereits vor dem Einbau in den Vakuumglaskörper fertig miteinander verbunden sein sollen, und wenn faseriges Material verwendet wird, sollen die Kohlepaste und Teer bereits vor dem Verkohlen zur Sicherung mit dem Platin benutzt werden.

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Die Patentbeschreibung fährt wie folgt fort:

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Wenn ein Kohledraht von solch hohem Widerstand verwendet wird, ist es mir möglich, ganz feinen Platindraht als Stromeinleiter zu nutzen, der im Verhältnis zum Glüher einen kleinen Widerstand hat, und dadurch wird viel Hitze vermieden, sodass die versiegelte Vakuumbirne nicht platzt. Platin ist deshalb zu bevorzugen, weil es fast die gleiche Ausdehnung wie Glas hat.“

Wenn man eine größere Länge des Kohledrahtes nimmt und es zu einer Spirale windet, dann ist dessen Ausdehnung nur ein kleiner Teil seiner gesamten Oberfläche, als abstrahlende Oberfläche; dadurch ist es mir möglich die spezielle Hitze der ganzen Kohle zu senken, und dieses verhindert die schnelle Abnützung und das Verschwinden des Lichts, was bei einem glatten Draht vorhersagbar ist, und wie es schon die geringste Unregelmäßigkeit des Stroms durch das Flackern des Lichts zeigt, und falls der Strom stetig ist, tritt dieser Defekt nicht auf.“

Die Beschreibung erteilt sodann Anweisung zur Verkohlung des Kohlefadens, in der Art, seine Verwindung zu verhindern, weiterhin, wie man eine Glasbirne bläst und zur hermetischen Versiegelung der Birne, wenn ein hohes Vakuum erreicht worden ist.

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Die Patentansprüche sind folgende:

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1. Eine elektrische Lampe, die durch Widerstandsglühen Licht gibt, bestehend aus einem Glühfaden aus Kohle von hohem Widerstand, der wie beschrieben herzustellen ist, und der wie vorgeschrieben an den Verbindungen der Metalldrähte zu sichern ist.

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2. Die Zusammenstellung des Kohleglühfadens mit einem Behälter, der vollkommen aus Glas gemacht ist und Zuleitungsdrähten, die durch das Glas hindurchgeführt werden, und von dem Glasbehälter für die vorgeschriebene Zweckbestimmung die Luft herausgepumpt ist.

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3. Ein Kohleglühfaden oder -streifen, der gewunden und mit elektrischen Zuleitungen verbunden ist, wird herausgestellt, um Licht abzustrahlen, wie vorgeschrieben.

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4. Dazu gehört die hier beschriebene Methode der Sicherung der Verbindung zwischen dem Platin-Kontaktdraht und dem Kohleglühfaden sowie die Verkohlung des Ganzen in einer geschlossenen Kammer, im Wesentlichen wie vorgeschrieben.

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Die Beschreibung ist an diejenigen gerichtet, die in der jeweilig betreffenden Handwerkskunst geschickt sind; diejenigen, denen die Vorteile der Einrichtung von Glühlampen in einem Parallelschaltungssystem gefallen, und die Hervorbringung einer Lampe mit einem Glüher von hohem Widerstand und kleiner strahlender Oberfläche; diejenigen, die wussten dass hoher Widerstand, sowohl der spezifische wie der totale, bei einer Stromleitung abgestimmt werden kann; diejenigen, die wissen, dass Stäbchen, Stifte oder andere Formen des Kohleglühers, wie sie vorher verwendet wurden, nicht so geformt waren, dass sie das Prinzip des hohen Widerstands verkörperten; diejenigen, die wissen, wie unausweichlich notwendig es war, zu erreichen, dass der Glüher in einem perfekten Vakuum oder in Gas, zum Ausschluss des Sauerstoffs, zu installieren ist; diejenigen, die wissen, was bis dahin erreicht war und was sich in dieser Hinsicht als nicht praktikabel erwiesen hat; diejenigen, die wissen, dass solches Material, wie das in der Beschreibung erwähnte (auch die Zusammensetzung der Kohlepaste/Teerkitt, der hierzu zu verwenden ist), ermöglicht die Ausformung einer Kohle mit hohem Widerstand, sofern ein einwandfreier Verkohlungsprozess durchgeführt wird; und diejenigen, die wissen, wie einwandfreie Verkohlungen solchen Materials durchzuführen sind.

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Für diejenigen, die dieses Fachwissen haben, ist die in dieser Patentbeschreibung grundlegend neue Entdeckung, dass ein vor der Verkohlung bereits verdünnter Kohleglühfaden, wie ein Leinen- oder Baumwollfaden, oder ein Draht von sieben Tausendstel Inch im Durchmesser, und der noch nach der Verkohlung weiter verschlankt werden kann, wird einen extrem hohen Widerstand haben und in diesem Zustand absolut beständig sein, wenn er in einem praktisch perfekten Vakuum verwendet wird. Damit werden die Fachleute über Alles informiert, das zur Nutzung dieser Entdeckung notwendig ist und macht es zum Bestandsteil einer praktischen Lampe. Es beschreibt mit Hilfe des Vortrags im zweiten Anspruch, wie das Vakuum, mit dem Glüher, in einem Ganzglaskörper erreicht wird, indem die Luft ausgepumpt wird, und in dem Stromeinleitungsdrähte aus Platin durch Einschmelzen in das Glas versiegelt werden. Es beschreibt das Material aus dem der Glüher anzufertigen ist und leitet sie an, dass das Material bereits vor der Verkohlung in seine endgültige Form zu bringen ist. Es beschreibt den Gebrauch von Platindrähten für die Stromeinleitung, und eine Methode, die Verbindung dieser Stromzuführungsdrähte mit dem Glühfaden zu sichern, dabei auf Klammern zu verzichten, in dem die Verbindungsknoten mit einer geschmeidigen Kohlepaste umhüllt werden und dann das Ganze in einer geschlossenen Kammer verkohlt wird.

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Neben der Aussage, dass der Widerstand des Glühers erheblich gesteigert und die strahlende Oberfläche durch die Spiralwindung in gemäßigten Grenzen gehalten werden kann, sagt die Beschreibung, dass bei Ausdehnung der Länge des Glühfadens, das spiralisierte Stück lediglich die strahlende Oberfläche sowie eine größere Stetigkeit des Leuchtens fördert.

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Der erste Anspruch muss mit mehreren Einschränkungen gelesen werden. Der Glühfaden ist aus Kohle von hohem Widerstand anzufertigen; weil solche, wie die Experten meinen, einen hohen spezifischen Widerstand hat. Der Glühfaden ist wie beschrieben anzufertigen, entsprechend den beschriebenen Materialarten und ist zuerst in Fadenform zu bringen und danach zu verkohlen.

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Der Glühfaden ist entsprechend der Methode des Patents mit den Metalldrähten zu sichern, weil der Anspruch die Elemente einer Lampe einen Stromkreis mit Glüher enthält, anderenfalls diese Zusammenstellung nicht wirksam wäre, und es überflüssig wäre, die Sicherung der Verbindung der Metalldrähte mit dem Kohleglühfaden so festzulegen, wenn diese Methode eben nicht ausdrücklich Bestandteil des Anspruchs sein sollte, wie es in der Beschreibung betont wird.

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Die Beklagte verletzt diesen Anspruch nicht, wenn nicht aus einem anderen Grund, weil die stromführenden Drähte in ihrer Lampe nicht nach der Methode dieses Patents mit dem Glühfaden verbunden sind, also nicht mit zu verkohlendem Zement, sondern mit Klammern, wie es die Beschreibung ablehnt.

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Der zweite Anspruch reicht in seiner Formulierung weit genug, die wirkliche Erfindung zu sichern, wie sie in der Beschreibung steht, und kann in ihrer Sprache lückenlos jede wesentliche Abgrenzung erfassen und mitteilen.

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Es war eine bemerkenswerte Entdeckung, dass ein verschlankter Kohlefaden alle die lange gesuchten Eigenschaften eines praktischen Glühers besitzen würde, unter der Bedingung, dass ein perfektes Vakuum erreicht würde. Die extreme Zerbrechlichkeit einer solchen Struktur war vermutlich Grund dafür, an Experimente damit nicht zu glauben, und es kann nicht im Geringsten die Originalität dieser Konzeption schmälern, dass zuvor anerkannte Patente unterstellt hatten, dass dünne Platten oder Stifte oder schmale Brücken genutzt werden könnten. Die Sinnlosigkeit ihrer Hoffnung, einen Glüher im Vakuum mit einer einigermaßenen Dauerhaftigkeit zu finden, hatte die vorlaufenden Erfinder entmutigt. Jedoch Herr Edison beansprucht nun mit Recht das Verdienst, die mechanischen Schwierigkeiten, die die Vorläufer entmutigt hatten, zu umgehen. Aber, was er in dieser Hinsicht leistete, war nur ein zweitrangiges Verdienst, denn es war nicht mehr neu im Stand der Technik, weil er es bereits in seinen französischen und englischen Patenten aufgedeckt hatte. Was er tatsächlich geschafft hat, war, die Eigenschaften eines hohen Widerstands, eine kleine strahlende Oberfläche sowie die Haltbarkeit eines Kohleleiters in der extrem feinen Form, angefertigt aus den in der Beschreibung genannten Materialien, verkohlt und so angeordnet, wie er vorher seine Platinglüher in einer entlüfteten Glasbirne gemacht hatte, die vollkomen aus einem Glas bestehen muss und an allen Punkten versiegelt sein muss, einschließlich denen, wo die stromeinleitenden Drähte hineingehen, indem das Glas geschmolzen wird. Er war der erste, der Kohlen aus Materialien machte und durch die Fortschritte, die mit der Absicht durchgeführt worden sind, einen möglichst hohen spezifischen Widerstand zu erzeugen; zuerst wird eine Kohle in einer besonderen Form angefertigt, zu dem speziellen Zweck, ihr einen hohen totalen Widerstand geben zu können; und die erstmalige Kombination eines solchen Glühers mit den notwendigen Zusätzen zur Lampenkonstruktion, ihre Zerstörung zu verhindern und eine hinreichend lange Lebensdauer zu geben. Hierdurch konnte er eine praktisch wirksame und erfolgreiche Lampe machen, den Embryo der besten Lampen, die inzwischen im kommerziellen Gebrauch sind, und für die die Unterteilung des elektrischen Lichts durch Widerstandsglühen weiterhin nichts weiter als ein selbstverschuldetes Unwissen sei, als solches es im Jahr 1879 von einigen gelernten Experten erklärt worden war, die nun Zeugen zur Herabsetzung seiner Leistung sind und zeigen, dass es nicht zur Würde einer Erfindung reiche.

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Die gewundene Form des Glühers ist nur eine alternative Ausgestaltung und ist nicht Bestandteil des zweiten Anspruchs. Es ist der Gegenstand des dritten Anspruchs. Dabei kommt es weder auf die Biegung oder irgendeine andere Form an, sondern auf die Fadenartigkeit. Es mag sein, dass in der Eile, die anscheinend immer beim Patentieren alle Fortschritte von Herrn Edison charakterisieren, wirkliche oder vorgestellte, ob er sie gemacht hat oder gehofft hat, sie zu machen, er, wenn er seinen Antrag für das Patent abfasste, dabei nie aufhörte, darüber nachzudenken, dass der Glühfaden ebenso, gewunden wie ungewunden, seine Arbeit machen würde, sofern die selbe Länge und Querschnitt benutzt würden. Es ist wahr, dass in der Grundsatzerklärung über die Natur der Erfindung gesagt wird, dass der Glüher so „gewunden oder zugerichtet“ ist, damit er hohen Widerstand in einer kleinen Glaskugel bringt, wie er mit der selben Länge, ungewunden, in einer goßen Glaskugel brächte, indem der zulängliche totale Widerstand durch einen Glühfaden mit kleinem Durchmesser erlangt würde. Sicher ließe sich keine Erfindung dadurch bedingen, wenn man die Spiralwindung wegließe und die Glaskugel vergrößern würde; dadurch ist offenbar, dass die beschriebene Erfindung im Wesentlichen das Gleiche ist, ob die gewundene Form benutzt wird oder nicht. Die Aussage ist vollkommen, sofern der Glüher fadenartig und so angeordnet ist, dass er großen Widerstand und verringerte Strahlung bietet, ohne irgendetwas hereinziehen zu müssen, das nicht zum Kern der Erfindung gehört. Keine genaue Abgrenzung des maximalen Durchmessers des Glühfadens ist durch die Beschreibung festgelegt worden und ist auch nicht als Bestandteil des Anspruchs erforderlich. Die Beschreibung zeigt mittels der bildlichen Darstellung der Fäden aus Leinen oder Baumwolle, die nach der Verkohlung bis zu vier- oder fünf Tausendstel eines Inchs im Durchmesser, noch schlanker werden, während die schmalsten Kohlestückchen, die vorher bekannt waren, größer als 1 Millimeter im Durchmesser waren, die damit einen fünfzigfach größeren Querschnitt als die Kohledrähte haben. Es muss den Vorschlägen der Beschreibung entnommen werden, dass ein zulänglich hoher totaler Widerstand erreicht werden muss, wenn die Lampen in Parallelschaltung angeschlossen werden, unter Verwendung von feinen Zuleitungsdrähten aus Platin. Der Anspruch ist nicht auf einen Kohleglühfaden aus nichtfaserigem Material beschränkt. Die Zuleitungen des Anspruchs sind die Platindrähte, die in der Beschreibung erwähnt werden. Der Glasbehälter hat das in der Beschreibung angegebene Vakuum. Die besondere Methode, die Leitungen und den Glühfaden zu sichern, bildet einen Bestandteil des ersten Anspruchs, und ist nicht in den zweiten Anspruch eingefügt. Eine genauere Auslegung der Bedeutung des Anspruchs, der dadurch erwiesen würde, ist in dem vorliegenden Fall nicht nötig, weil jede der drei von der Beklagten verwendeten Lampen folglich, wie zu interpretieren ist, die Erfindung des Anspruchs verkörpert.

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Es ist von geringer Bedeutung, was Herr Edison oder sein Patentanwalt über die Bedeutung des Anspruchs hinsichtlich eines weiteren Patents gedacht haben mögen, während der Antrag bereits lief, oder dass Herr Edison geglaubt haben könnte, dass ein Widerstand des Glühers in Höhe von 100 Ohm erforderlich sein könnte, um in diesem Sinne der Verteilung, die er für sein Beleuchtungssystem erwartete, brauchbar zu sein.

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Es gibt zahlreiche gerichtlich beurteilte Fälle, in denen es scheint, dass der Erfinder es besser gemacht hatte als ihm bewusst war; wo ein Patent in einem volleren Umfang für eine Erfindung anerkannt wurde, die der Erfinder noch nicht erkannt hatte, als er sie machte. Im Fall des Telefonpatents von Bell gab es einen großen Raum für Zweifel, ob Herr Bell an das Sprechtelefon gedacht hatte als er seinen Patentantrag einreichte, aber das Gericht sagte: „Es beschreibt einen Apparat, der ein Artikulationstelefon war, ob Bell das wusste oder nicht.“ 88 Blatch., 532.

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Die engste Betrachtung in Bezug der früheren Art zu der Erfindung des zweiten Anspruchs ist zweifellos die Lampe von Edisons französischen und englischen Patenten, mit dem Platinglüher. Es scheint fast verdreht absurd, zu argumentieren, dass der Eintausch des Kohleglühfadens für den Platinglüher der Lampe eine sinnfällige Sache für Elektriker war. Als wäre es wahrscheinlich gewesen, wenn es ein solches Ding, wie einen fadenartigen Kohleglüher bereits zuvor gegeben hätte. Aber die engste Annäherung dazu waren die streifenförmigen Kohleglüher mit niedrigem Widerstand von Herrn Farmer (welches nicht Teil der früheren Art war, sondern ein isoliertes Beispiel, das nur wenigen Ausgewählten bekannt war) sowie die Kohleglühstäbchen mit Niedrigwiderstand des Patents von Sawyer & Man.

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Zweifellos sind die Verbesserungen, die in dieser Kunst seit Herr Edisons Erfindung gemacht wurden, wie zum Beispiel die Methode der elektrischen Verkohlung des Glühfadens, von großem Gewicht, und die perfektionierte kommerzielle Lampe von heute ist weitaus besser als diejenige, die bei der Beantragung der Beschreibung angefertigt werden konnte und als all das Wissen und die Geschicklichkeit, die diejenigen besaßen, an die die Beschreibung speziell adressiert war.

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Aber, wie von Bowen, L. J. im Berufungsgericht in England, gesagt worden war, „der Beweis zeigt, dass einzig Lampen erfolgreich sind, die nach dem Patent gemacht wurden, obwohl daraus anschließende Verbesserungen die Originalform umgepfropft haben.“ Es ist unmöglich der Zusammenfassung zu widerstehen, dass die Erfindung eines schlanken Fadens oder Kohle als Ersatz für den Glüher, vorher den Weg zur praktischen Unterteilung des elektrischen Lichts eröffnet hätte.

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Welche Fragen als die verdienstvollsten von denen, die als Erhöhung der Messlatte argumentiert worden sind, erscheinen, kann nun erwogen werden. Andere, auf die nicht Bezug genommen worden ist, wurden nicht übersehen, aber können ohne Diskussion übergangen werden, und mit der einzigen Bemerkung, dass nichts von dem, was durch die umfangreichen Prüfungen herausgekommen ist wie auch die äusserst vagen und ausgeklügelten Argumente der Anwälte, scheinen jeden gültigen Grund der Zurückweisung und der Entscheidung für die Kläger zu liefern.

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Die übliche gerichtliche Entscheidung für eine einstweilige Verfügung und die Kostenabrechung sind entsprechend angeordnet.“

Unterfertigt.

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Dietmar Moews meint: Die interessierten Leser möchten auch gerne mal nur kurz hineinschauen, ohne sich den Überblick zu erarbeiten. Insofern soll der obige Text des URTEILS im grossen EDISON-PATENT-Proezess (in meiner Übersetzung) einige entscheidende Erkenntnis-Bereiche vom Richter in eine gedankliche Hierarchie zu bringen helfen.

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Vermutlich ist es verständlich, dass dieser Gerichtsstreit und das Urteil von einem Gericht verhandelt wurde, deren Rechtsgelehrte keine Ingenieure oder Naturwissenschaftler waren. Demgemäß ist der Text verständlicher, als hätten hier Physiker mit Labortechnikern geschrieben.

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Es muss uns auch bewusst werden, dass diese Prozesse öffentlich geführt wurden und folglich auch Henry Goebel, der ja 1881 und 1882 im Lampenmetier tätig war, durchaus Einiges der strittigen Patentansprüche aufgeschnappt haben wird, das er dann später, 1893, an Eides statt versichert hat, was Goebel aber 1882, als er eigene Prioritäten mehr oder wenig vergeblich zu Geld zu machen versucht hatte, eben noch nicht anzubieten gehabt hatte.

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Wer mag, kann auch noch weitere Erläuterungen – zur Anregung, noch weitere LICHTGESCHWINDIGKEITEN –  probieren.

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(Alle zitierten Texte liegen bei Dietmar Moews archiviert, jedenfalls in der Originalsprache US-Englisch; viele wichtige Texte wurden ins Deutsche übertragen).

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Kurzkommentar zu diesem Urteil (von Dietmar Moews 2007).

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Der Text des vorstehenden Gerichts-Urteils ist dem Archiv des asz-alphons-silbermann-zentrums, Institut für europäische Massenkommunikations- und Bildungsforschung Dresden/Springe entnommen, wo er als Originalkopie des National Archieves And Record Administration (NARA) Northeast, in New York, aufbewahrt wird sowie, ebenfalls in Kopien aus den Gerichtsreportagen der Fachzeitschrift Electrical World, vorhanden ist.

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Das Urteil von Richter Wallace, von 1891, steht für die große Gründerphase der Industrialisierung und Elektrifizierung im 19ten Jahrhundert, als das Patentrecht und internationale Marktziele und -konflikte ausgeprägt und ausgekämpft werden mussten.

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Edison gegen U. S. Lighting Company gilt als der umfangreichste und am gründlichsten ausgestrittene Prozess. Dabei ging es um Edisons technische Ersterfinderansprüche einerseits, aber gleichzeitig darum, dass Lampenhersteller, mit Edisons Glühlampen im Nachbau, sofort, also seit dem Jahr 1880, konkurrierend auf den Weltmarkt drängten, aber dem Patenthalter Edison keine Lizenzen bezahlten.

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Der Verlauf dieser Kämpfe dauert bis in das Jahr 1894.

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Dann verjährte Edisons Hauptanspruch und wurde bald auch technisch überholt.

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Die entscheidende und ehedem strittige Glühlampe ist seit diesem Urteil im Jahr 1891 als eine zweifellose und uneingeschränkte ereignisgeschichtliche Leistung des Amerikaners Thomas Alva Edison allseits anerkannt. Edison hat diese Entwicklung der Glühlampe im Jahre 1879 geschafft, sagen auch all seine Konkurrenten. Und dadurch, dass seit Publikation des Patents im Jahr 1880 alle Lampenfirmen Edisons Patentanspruch sogleich für ihre Lampenfertigung verwendeten, hat es uneingeschränkt praktische Bestätigung erfahren. Wer sich darüber heute leicht vergewissern will, kann bei Kenyon&Kenyon im Internetz nachschauen, wer, wann, was erfunden und publiziert hat (es ist die Anwaltsfirma, die nach der New Yorker Anwaltsfirma Duncan, Curtis&Page, damals gegen Edison alles zur Goebel-Defense mobilisiert hatte, was Zeitverschleppung der Prozesse versprach). Die heutigen Nachfolger jener damaligen Patentanwälte Witter&Kenyon schreiben heute von der großen Lampenzeit, als Edison im Jahr 1879 die entscheidenden Schritte und den Durchbruch der Glühlampen gebracht hatte.

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Es ist die Ereignisgeschichte der Glühlampen der Nach-1840er Jahre sowohl in Primärzeugnissen und Beweisstücken dokumentiert, wie auch in den zahlreichen Fachzeitschriften und den allgemeinen Zeitungen publiziert worden. Das vollständige Publikations-Material ist allesamt noch in den originalen Ausgaben, in den Originalpapieren wie auch in zusätzlich gedruckten Gerichtsaufzeichnungen erhalten wie auch in den umfangreichen Gerichtsarchiven der Öffentlichkeit und der Wissenschaft – auch in deutschen Archiven – zugänglich. Dennoch ist seit der kurzzeitigen Kampagne der Patentverletzer, deren Anwälten Witter&Kenyon und des Elekrizitätslobbyisten und Fachzeitschrift-Herausgebers Franklin Leonard Pope, in Deutschland die Legende vom Lichtbringer Goebel und vom Ideendieb Edison aufgebracht worden. Sie wird bis heute fortgesetzt, indem man die Geschichtsquellen ignoriert und, stattdessen, selbstgemachte Scheinzeugnisse idolisiert: „Der große Sohn der Stadt Springe – Vorbild für die Jugend“.

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Doch während die Kampagne von Pope, als gerichtliches Zeitspiel mit der auch so genannten „Goebel-Defense“, nur von Januar bis anfang März 1893 dauerte, brachten die Verfahren auf Einstweilige Verfügung, infolge des großen Patentprozesses von New York, bereits im Februar 1893 in Boston auch zur Goebel-Defense Klarheit zugunsten Edisons. Während mit gezinkten Beweisen, falschen Photos falscher Goebellampen und gekauften Zeugen, kurzzeitig behauptet worden war, dass es einen übersehenen, vergessenen Vorerfinder Henry Goebel gäbe, zog die Verteidigung dies schließlich soweit zurück, dass selbst Goebels Söhne gegen den Vater aussagten und der uralte Gaslobbyist und Publizist Van der Weyde gegenüber dem Gericht einräumte, dass seine Bezeugung von 1893 zu Goebel gar nicht genau zu nehmen sei.

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In Deutschland sorgten seit 1893 und nachvollziehbar lückenlos in den folgenden Jahren, bis in die 1920er Jahre, Elektrointeressenten dafür, dass die Behauptung von einem Deutschen als Glühlampenerfinder ins Lexikon gebracht wurde. Dort ist Goebel, unter dem Schlagwort Glühlampen wie unter seinem Namen, seitdem aufgeführt. Prüft der interessierte Leser die Quellenangaben z. B. des Brockhaus oder fragt bei der verantwortlichen Brockhaus-Redaktion an, auf welche Quellen die „Goebel-Angabe“ gestützt wird, kommt das selbe heraus, wie bei allen anderen Goebel-Idolisierern: Sie wissen es nicht, verweisen in Ringschlüssen aufeinander und bleiben schließlich die Antwort schuldig.

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Hiermit kann die Vorlage eines ins Deutsche übersetzten Urteilstextes der Aufklärung der jüngeren oder späteren Generationen dienen, die sich die Geschichte, auch in Form der bedeutenden Vorfahren, ihres Heimatlandes oder des Heimatortes Springe am Deister aneignen wollen und dabei den Blick aufs Weltgeschichtliche ernst nehmen.

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Ein Erinnern und Vergessen ist Ausdruck eines sozialen Geschehens, dass einer sozio-geistigen und emotionalen Notwendigkeit entspricht, wie Ehrgeiz, Bezeugung, Stolz, Heimatliebe, Solidarität, Treue, Verlässlichkeit, Zusammengehörigkeit u. a., ohne die die kollektive Vernunft der Gemeinschaft geschwächt und zersetzt wird. Ohne den Preis dieser Schwächung ist das Spiel mit dem Selbstdesign und der gefälschten oder rückwärts ausgebauten Wahrheit aber nicht zu treiben – ohne eine starke kollektive Vernunft lassen sich auch Gegenwart und Zukunft nicht gestalten. Es ist die unakzeptabele Borniertheit und Verantwortungslosigkeit der Geschichtsfälscher, die den Preis ihrer Begehrlichkeit ihrer Gemeinschaft aufbürden und deren Integrität schwächen.

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Welches sind nun die sachlich-ereignisgeschichtlichen Informationen, um die es bei dieser Neuvorstellung des Urteils, des von Edison im Jahre 1885 beantragten Patentstreits, heute aus Sicht der irrlaufenden Goebel-Idolisierung geht? Ist wahr oder gelogen, was der Vorsitzende des Springer Museums auf dem Burghof in alle Welt versandte: „Goebel wanderte 1848 nach Amerika aus, wo er 1854, also 25 Jahre vor Edison, die erste brauchbare Glühlampe erfand. 1893 entschied ein New Yorker Gericht in einem Rechtsstreit zwischen Goebel und Edison um die Urheberschaft zugunsten Goebels. Unser Museum widmet Heinrich Goebel eine eigene Abteilung und verfügt u. a. über eine deutsche Übersetzung der New Yorker Prozessakten“? – Es ist gelogen – wie anhand der hier vorgelegten Urteile und deren Übersetzung leicht überprüft werden kann.

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Welches sind die mutwilligen Behauptungen, die im Jahre 2007 von Goebelidolisierern aufgestellt werden, dass es in Gerichtsurteilen erwiesen worden sei, dass man es nachlesen könne, dass es im Lexikon steht, dass sachlich-empirische und vernunftswahre Gründe vorlägen, dass es dieser oder jener Maßgebliche sagen würde oder bewiesen hätte – kurz, dass es allgemein bekannt sei: Goebel war der Erste oder, zumindest, Goebel sei ein Miterfinder der elektrischen Glühlampe? – So, immerhin schrieb es der Vorsitzende des Springer Museumsvereins wiederholt, ein emeritierter Professor und Partei-Mulifunktionär:

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Prof. Dr. Horst Callies, Vorsitzender des Museumsvereins e. V.

an Herlitz Erfinder-Lexikon, am 15. März 1990

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Sehr geehrte Damen und Herren, wir glauben gern, daß Ihre Produkte und diejenigen, die sie kaufen, „eine Idee voraus“ sind. Edison war es – zumindest was die Erfindung der Glühlampe betrifft – jedoch nicht. Diese wurde bereits im Jahre 1854 durch den in Springe geborenen Heinrich Goebel erfunden. Ein Urheberstreit zwischen Edison und Goebel endete 1893 vor einem New Yorker Gericht zugunsten Goebels. Das Herlitz Erfinder-Lexikon irrt also und sollte zukünftig demjenigen Ehre erweisen, dem sie gebührt. Unser Museum ist gern bereit, anhand einer Sonderausstellung sowie einer Übersetzung der New Yorker Gerichtsakten zur richtigen Beantwortung der Frage nach dem Erfinder der Glühlampe beitragen. Grußformel“

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Prof. Dr. Horst Callies, der Göbel-Lügner, mindestens seit 1990 bis 2006

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Kurze Hinführung zu Richter Wallace

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Goebels Licht vor Gericht gab es – aber wie? – Erlogen, statt erfunden.

Das hier erstmalig in Deutsch publizierte Urteil und (zwei weitere), ist einerseits die Grundsatzklage von 1885 bis 1891, über viele Jahre Dauer geführt, zur Klärung der Reichweite von Edisons Patenten und Patentschutz. Edisons exklusiver Patentanspruch Nr. 2, im Patent von Januar 1880, wurde bestätigt. Aber die Patentdauer der relevanten Patente lief im Jahr 1894 aus. So folgten unverzüglich Edisons Anträge auf Einstweilige Verfügungen gegen zahlreiche Patentverletzer in verschiedenen Staaten der USA , um das erstrittene Recht schließlich doch noch in Geldvorteile umwandeln zu können.

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Mit der Entwicklung des elektrodynamischen Prinzips, im Jahr 1866, sowie der Herstellung von Dynamostationen mit Dampfmaschinen-Antrieb begann die Elektrifizierung des Alltags. Die Entwickler versuchten sich an Allem, das mit Hand- oder Maschinenarbeit zu verrichten war, stattdessen Elektrogeräte einzusetzen. Erstmalig wurden Entwicklungslabors mit ganzen Forschungsstäben organisiert, mit systematischer arbeitsteiliger Gruppenfeldforschung, in die das Originalgenie von Aktiengesellschaften getrieben wurde. Wir blicken auf den Zeitraum 1878 bis 1894.

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Auf die Straßen- und Haus-Gasbeleuchtung und zentralen Gaswerke antworteten die Elektrifizierer mit den offenen Bogenlichtern unter freiem Himmel und kamen dann mit den kleinen Innenraum-Glühlampen nicht zum Erfolg. Viele waren beteiligt. Doch das englische Starr/King Patent von 1845, das bereits alle Bestandteile einer elektrischen Vakuum-Widerstands-Kohleglühelement-Lampe enthält, ermöglichte nicht die massen- und alltagstaugliche, in Herstellung und Betrieb preisgünstige Glühlampe. Erst der Engländer Lane-Fox und der Amerikaner Edison fanden im Jahr 1878/1879 mit ihren Patenten für die elektrischen Widerstandsglühlampen den Wendepunkt. Edisons Grundpatent für den Glühfaden war U.S. Patent Nr. 223,898, das am 4. November 1879 beantragt und am 27. Januar 1880 erteilt worden war. Das U.S. Patent Nr. 251,540 deckte das Kohlefaden-Glühelement und den Bambus ab, es war am 6. August 1880 beantragt und am 27. Dezember 1881 erteilt worden. Edison (und Lane-Fox) hatte(n) den technischen Denkansatz umgekehrt. Statt viel Strom und große Leitungsquerschnitte, brachte er feinste Fertigungstechnik – was die gesamte Fachschaft in Praxis, Publikationen und weltweiten Diskussionen und alle Konkurrenten, für unerreichbar hielten: Feinste Glühfäden, mit sehr hohem Widerstand und geringer strahlender Oberfläche sowie unterteilt mit widerstandsarmen Drähten, in einer kleinen Lampe mit fast perfektem Vakuum. Die entscheidende Erfindung Edisons lag in der praktischen Kombination dreier Qualitäten und deren Anfertigungskunst – die bis dahin unerreicht war und von der Fachwelt für unerreichbar gehalten worden war: Edison schuf einen hochohmigen Widerstands-Glühfaden (mit größerem Widerstand als Platinglühfäden), der wenig Strom zum Erglühen brauchte und deshalb nur geringe Hitze erzeugte, was das Vakuum des Ganzglaskörpers schonte. Dieser Glühfaden wurde aus feiner Zellulose vorgeformt und danach verkohlt. Durch die kombinierte Fertigung des „air washing“ – nämlich vor der Verkohlung bereits geformt und nach dem Einbau, während der Evakuierung unter Stromdurchfluss und Glühhitze gesetzt – gab der Kohlefaden den restlichen Eigensauerstoff so weit ab, dass nicht mehr, wie bis dahin, beim späteren Betrieb der Lampe, vom Kohle-Glühelement abgesonderter Eigensauerstoff das Vakuum minderte und das sehr feine Kohle-Glühelement mit diesem Sauerstoff verglühen musste. Dazu entwickelte Edison einen Ganzglaskörper (die spätere Glühbirne) in den die vormontierte Stromleitungsinstallation, mitsamt der Widerstandsunterteilung der Stromleiter aus Kupfer, Platin, Kupfer und Kohle (subdivision), mit Teerzementbeschichtung der Verbindungsknoten, bereits vor dem Einbau komplettiert, eingeschmolzen werden konnte. Dazu entwickelte Edison eine dazu passende Evakuierungstechnologie des Glaskörpers. Mittels zur Entlüftung angeschmolzenen Glasröhrchen an den gegenüberliegenden Enden der Birne sowie einer speziell ausgelegten Vakuumpumpe konnten die Edisonlampen zu einem Hochvakuum entlüftet und eingeschmolzen werden, ohne dass das Vakuum wieder nachgab oder die Platin-Stromeinleitungsdrähte an den verschmolzenen Durchtrittspunkten im Glas undicht wurden oder die feine Glühinstallation bereits bei der Fertigung zerstört wurde, wie beispielsweise beim Quecksilber-Auslaufverfahren. In den folgenden Patenten brachte Edison die weitere Entwicklung der gesamten Licht-Anlagen, vom Schalter bis zur Sicherung, Schraubfassung, isolierte Drähte u. a. Edison baute das erste zentrale Elektrizitätskraftwerk zu diesen Zwecken. Erst mit Edisons Patenten, ab dem Jahr 1880, konnte eine Lampe, in fast unbegrenzter Anzahl in Parallelschaltkreisen, preisgünstig im Kaufpreis wie im Stromverbrauch, transportfähig, nicht zu hell oder zu heiß im Betrieb, leicht auszuwechseln, für den Alltagsgebrauch herauskommen.

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Die engsten Mitbewerber Edisons in New York begannen sofort, mithilfe Edisons wesentlicher Patentqualität, unlizensiert, ebenfalls solche Lampen und ganze Anlagen auf den Markt zu bringen.

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Im Mai 1885 reichte Edison Klage beim zuständigen Bezirksgericht in New York, gegen die United States Elektrobeleuchtungs-Gesellschaft wegen Patentverletzung ein. Edison wurde von der New Yorker Anwaltsfirma Eaton&Lewis, hauptsächlich von dem Technikfachanwalt Richard N. Dyer, vertreten. Die von Edison beklagte United States Electric Lighting Company wurde vertreten von der New Yorker Anwaltsfirma Duncan, Curtis&Page, hauptsächlich von dem Technikfachanwalt Leonard E. Curtis.

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Man konnte solche Patentverletzungen als Beleidigung der Intelligenz verstehen, nachdem bis dahin alle, jahrelang erfolglos, geforscht und entwickelt hatten. Bis nun der Erfolg Edisons weit und breit, in der ganzen Welt, publiziert, gefeiert und bewundert worden war. Edison konnte den Patentschutz verlangen. Die verletzenden Konkurrenz-Gesellschaften behaupteten zunächst ganz einfach, die Erfindung sei frei und Edisons Patente ungültig.

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Der Musterprozess gegen die Vereinigte Staaten Gesellschaft dauerte acht Jahre und wurde von vornherein als Prozessverschleppung verteidigt. Denn so lange machten alle ihre unlizensierten Geschäfte am Markt. Der Prozess endete erstinstanzlich im Juli 1891 und endlich am 4. Oktober 1892 – auch in der Berufungsinstanz – zu Edisons Gunsten. Das war nach Edisons Bildung der General Electric Company, im Jahr 1892, als die Thomson-Houston Gesellschaft und die Edison General Elektric Gesellschaft fusioniert worden waren. Dann, im Jahr 1892, erwirkte die General Electric einstweilige Verfügungen gegen Mather, Perkins, Sunbeam, Germania, Boston Glühlampen und die Sawyer-Man Gesellschaft.

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Am 16. Januar 1893 beantragte Edison die einstweilige Verfügung gegen Beacon in Boston. Damit begann das Rennen um das Auslaufen des Patents und die von der Publizistik sogenannte >Goebel-Defense<. Denn Edisons Grundpatent, vom 27. Januar 1880, lief zum 19. November 1894 aus. Drei Streitfälle gegen verletzende Glühlampenhersteller standen für Edison im Jahr 1893 noch an, in Boston, in St. Louis und in Oconto/Chicago. Während alle anderen Prozesse mit Details aus Edisons Basispatent beschäftigt waren, und die Verletzer damit nicht durchgekommen waren, wurde nunmehr eine neue Strategie angewendet: die Goebel-Defense. Kurz, man behauptete, jemand anderes, unbekanntes, Henry Goebel (1818-1893), habe die Lampe vor Edison erfunden. Deshalb sei die Herstellung und der Handel und Edisons Bauprinzip für alle frei. Die drei Gesellschaften gegen die Edison Unterlassungsverfügung beantragte, waren:

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am 16. Januar 1893 gegen Beacon Vakuum Pumpen und Elektrolicht Gesellschaft, Boston;

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am 17. Januar 1893 gegen Columbia Elektrobeleuchtungs Gesellschaft, St. Louis;

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Am 18. Februar 1893 wurde die einstweilige Verfügung gegen Beacon verkündet: Sofortige Unterlassung bei Strafe des unlizensierten Lampenbaus.

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Am 21. April 1893 wurde eine einstweilige Verfügung gegen Columbia abgelehnt und an ein mögliches Hauptverfahren abgegeben.
Am 20. Juli 1893 wurde eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen die Elektrische Herstellungsgesellschaft in Oconto/Chicago verkündet.

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Am 9. Mai 1894 wurde diese Verfügung gegen die Elektrische Herstellungs Gesellschaft bestätigt. Damit waren die Gerichtsauseinandersetzungen um die Patente beendet. Denn Edisons Basispatent lief aus.

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Die Goebel-Defense und die Goebel-Idolisierung begann weltweit im Jahre 1893. Nachdem allein die Anwälte der Patentverletzer im Jahr 1893 mit schriftlichen Erklärungen Goebels hantierten, aber keinerlei Nachweise für irgendeine übersehene Erfindung bringen konnten, Goebel selbst persönlich nicht vor Gericht erschien und nicht befragt werden konnte, und aber als Prozessfutter und kleiner Angeber überführt worden war, sagen heute am Idol Interessierte: „Wir glauben Göbel – Irgendetwas wird er schon erfunden haben.“ Sie übersehen, dass ihr Idol durchaus in der Ereignisgeschichte der New Yorker Jahre, insbesondere in dieser Lampenzeit, und wie sehr nuanciert dokumentiert ist – Goebel war ein schlimmer Finger, ein Plünderer seiner Freunde und Bekannten, ein mobbender Freimaurer und Tyrann seiner Familie, aber eine unerschrockene Persönlichkeit mit hoher sozialer Kompetenz und Dynamik; auch seine Angaben zur eigenen Person bei Gericht waren falsch.

 

Nun gehen also affenteuerliche Rhaten und Thaten von Menschen aus, die sich keineswegs im Weltmaßstab auskennen, aber im Weltmaßstab – geradezu sinnlich entkoppelt – leben und Unfug stiften. Die fragen mich durchwegs: Warum machst Du das? Was ist denn heute noch an Elektrifizierung, Glühlampen und Heinrich Göbel interessant? Dann sage ich, um im Rahmen zu sein: Zum Geldverdienen. Und, nach kurzem Zögern, würde man doch dafür selbst keinesfalls Geld hergeben: Geldverdienen? – wie denn?- (also dem Ethos als Lebensthema verpflichtet).

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Kurz, die affenteuerlichen Sachen und Machenschaften selbst interessieren nur die, die dafür Geld gäben oder geben.

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Doch der Pflicht als Künstlergelehrter folgend und hier speziell – im Arbeitsfeld der sozialwissenschaftlichen Ausrichtung, mit den Themen Kommunikation, Ereignisgeschichte, Aufklärung und Erinnern & Vergessen – wurde mir im Frühjahr des Jahres 2007 in der Lokalzeitung angehängt, ich hätte es abgeschrieben, dass Göbel nicht Glühlampenerfinder, sondern Hochstapler gewesen sei. Doch in der Neuen Sinnlichkeit, im Jahre 1986 und noch öfters mal, zuletzt im Frühjahr des Jahres 2006 mit einer Quellenkritik der Göbelquellen des Deutschen Museums in München, hatte ich anhand der Quellen gezeigt, dass man sich in Springe über Göbel irrt. Dass man auch irregeführt wird. Dass die auch in Springe vorhandenen Quellen das belegen. Nachdem der Buchverleger zu Klampen und Autor Rhode sich meine Quellenkritik im Frühjahr 2006 angeschaut hatten, kamen sie im Frühjahr 2007 mit einem angeblich wissenschaftlichen Buch heraus, das sich wie ein Krimi läse – „Die Göbel-Legende“. Es kann bei seriöser Prüfung nicht bestehen. Die Methode ist eine als „Lokalgeschichte“ getarntes Verfahren eines impressionistischen Zettelkastens. Forschungsstand und Zitationen sind nicht wissenschaftlich. Quellen sind oft falsch zitiert, andere fehlen oder werden ins Gegenteil verkehrt usw. Affenteuerliches Lokalspreizen des funktionalen Dilettanten Prof. Dr. Horst Callies, SPD, Vorsitzender auch im Museumsverein Springe, der hierfür die Wege an seiner Universität Hannover, als ein schwarzes Schaf der Wissenschaft, gepflastert hat: Stelle ich meine Publikation in den Dienst der Aufklärung und, solche Irreführer zu überführen.

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Nachdem Davy im Jahr 1807 den elektrischen Lichtbogen öffentlich vorführte, hatte die Entwicklung batteriegetriebener elektrischer Beleuchtung begonnen, während man in den Häusern mit Brennstofflaternen, Kerzen und Fackeln leuchtete. Es kamen dann Walöl aus den Meeren und Laternen und mitte des 19ten Jahrhunderts Gas, Gaslampen und Gaswerke. Als 1840 einen Platindraht ohne Vakuum glühen ließ und 1841 die erste geschlossene Glühlampe in London vorgeführt wurde und im Jahr 1845 eine evakuierte Kohlewiderstandsglühlampe patentiert worden war, waren die Strombatterien zu teuer, keine Haltbarkeit erreicht und die Stromverteilung unlösbar. Als um 1870 das elektrodynamische Prinzip Stromgeneratoren ermöglichte, stieß man an die Grenzen des für die Stromverteilungsleitungen zu hohen Stromverbrauchs. Während Gaswerke und die Gaslampen modernes Hauslicht verkauften. Edison hat im Jahre 1879 das Glühprinzip umgekehrt, bei hohem Widerstand eine kleine Glühoberfläche ausgelegt und die entscheidenden Patente für kleine haltbare Glühlampen gebracht. Wer Edison die Erfindung stahl, wurde gerichtlich belangt. Auf 6,000 Blatt Aktenpapier bestätigten die größten Prozesse der Zeit Edisons Anspruch. Göbel – ungelernter Uhrmacher und kleiner Angeber – war seit 1881 als Trittbrettfahrer und Ideendieb gerichtsnotorisch beteiligt. 1882 behauptet die New York Times, Göbel habe Lampen ausgestellt und seinerseits behauptet, sämtlich dafür notwendigen Patente selbst zu halten. Doch – die Lampen waren nicht von ihm und die Patente hatte er nie. Trotzdem spann und spinnt die Publizistik eine Göbelstory und – in Springe – eine Idolisierung aus.

 

Göbel wurde, quasi als Strolch in New York im 19. Jahrhundert, infolge fortwährender lokaler Idolisierungsbedürfnisse in Springe, bis heute, zum Vorbild der Schulkinder, auch in Zukunft, hingestellt. Erinnern & Vergessen sind nachweislich menschliche Bedürfnisse und Fähigkeiten, die hier der Begehrlichkeit und Dummheit anvertraut werden. Die leichtfertige Schultaufe der Nazis 1939 und der Göbelspuk der Altnazis nach 1945, und die Irreführer mitsamt den Irregeführten heute, die Göbel wider das Wissen idolisieren, sollten sich als Zeichen der kollektiven Vernunft bezeugen und bekennen.

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EINS 7965 NDZ 20. April Willi Städler re-education Nazi Adolf-Hitler-Straße

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ZWEI 7971 Deister-Anzeiger 20. April? IDOLISIERUNG und Liste der Lügen

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DREI 7976 Edisonpatent, Sudetenstr. Hitler+Hische

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VIER: 7978 CALLIES Gutachten über den Gutachter von 2007

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FÜNF: 7987 affidavit 1 Kulenkamp 5. April 1893, Patentoffice Streit

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SECHS: 7990 affidavit Kulenkamp 2 18. April 1893

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SIEBEN 7995: NDZ-Hitler-Bild 1933; Degenhardt-Brief-Zitat an Bundespräsident Heuß195 ; Gutachten zur Quellenkritik 2006;

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ACHT 8001: 8. März; NDZ-Hitler-Bild 1933; Geburtsurkunde; Buch-Umschlag-Bilder; Exp.1,2,3; mercy LsD 1967-Bild;

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NEUN 8014: ; Deister-Anzeiger Was geschieht?; Edison-Patent; Lacombe und Shipman 4. Oktober 1892 Urteil; Exp. 1,2,3 sowie 4; Göbel gerettet; NDZ-Hitler-Bild 1933

 

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ZEHN 8020 16. März Die 26 unabweisbaren Dokumente Goebel-Hypothese von 1882: Das zerrissene Kulenkamp-Assignment; das Pumpen-Patent 1882; THE WORLD New York 1. Mai 1882; NDZ-Artikel 1893; NDZ 1933 Hitler; Deister-Anzeiger 2017 Was geschieht mit Göbel?; NDZ 11.3.2006 Was wird mit Göbel?

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ELF 8023 16. März; NDZ 1893; TANNER in Electrical Review 1894; Stadtgeschichte 1954 und Ortschronik 2002

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ZWÖLF 8027 19. März; „Goebel-Defense“; Edison 1. affidavit transl.

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DREIZEHN 8930 20. März; Elektr Gitarre vor Fender 21. März

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VIERZEHN 8934 22. März; Edison 1. Affidavit

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FÜNFZEHN 8938 24. März; Edison 2. affidavit + Lichtfest-Ankünd. der Stadt

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SECHZEHN: 8943 26. März 2018; Stadtchroniken Hartmann/Netzel/Callies Dr. HEINZ BRASCH

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SIEBZEHN: 8045 27. März; Arbeitsvertrag und Brasch-Quellen und Langer

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ACHTZEHN 8048 28. März 2018 Patentabweisungen

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NEUNZEHN 8053. März 2018 ARBEITSVERTRÄGE 1881

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ZWANZIG 8055 31. März 2018 Blutsverwandte von Gehrcke 136. Geburtstag NDZ vor 50 Jahren

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EINUNDZWANZIG 8057 1. April 2018 APRIL APRIL mit Arends, Beckmann

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ZWEIUNDZWANZIG 8059 2. April 2018 Kronzeuge VANDERWEYDE

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DREIUNDZWANZIG 8062 3. April 2018 NDZ GEBURTSHAUS

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VIERUNDZWANZIG 8064 4. April 2018 Paul Goepel

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FÜNFUNDZWANZIG 8069 5. April 2018 PRESSETAG New York Times 30. April 1882 Grand st 468

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FINE E COMPATTO

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Mainzer Straße 28

D-50678 Köln am Rhein

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SPRINGE informiert sich durch die NDZ zum 20. April hinterm Deister zu GOEBEL und GOEPEL in USA des Jahres 1882

April 4, 2018

Lichtgeschwindigkeit 8064

am Mittwoch, 4. April 2018

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NDZ-Bildbericht – Führers Geburtstag war am 20. April, da wurde in Springe bis 1945 gehuldigt. Der Schriftleiter der NDZ war natürlich Parteimitglied der NSDAP.

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VIERUNDZWANZIGSTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:

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PAUL GOEPEL – der Patentanwalt vom Goebel in USA.

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In der LICHTGESCHWINDIGKEIT kann in zahlreiche Blogbeiträgen erkundet werden, was der Springer Göbel-Forscher Dr. Dietmar Moews, Dipl. Ing., bis zu seinen PUBLIKATIONEN im JAHRE 2005 systematisch erforscht, belegt und interpretiert hat.

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Goebel hatte 1865 ein US-Patent für einen kleinen Blechwinkel / Hemmer for sewing-machine erworben. Goebel hatte 1882 ein US-Patent „Improvement“ an einer Vakuumpumpe und er hatte das US-Patent Oktober 1882 One-Half to Kulenkamp „Improvement“ einer EDISON-Lampe, nämlich einen abgeflachten Stromeinleitungsdraht.

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Es lässt sich leicht und einfach so zusammenfassen:

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Es gibt eine in Springe entfaltete IDOL-PFLEGE des Springer Bürgers Heinrich Göbel, (1818-1893) der später, ab 1849 in den USA, HENRY GOEBEL hieß.

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Was in Springe, beginnend mit der NEUEN DEISTER ZEITUNG, bereits im Jahr 1893, diesen HENRY GOEBEL zum HEIMAT-IDOL hat werden lassen, ging keineswegs von ihm persönlich aus.

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Das Schlüsselloch, ein IDOL GÖBEL durch eine besondere LEGENDE anfüttern zu können, besteht aus einer Verkettung von Einzel-LÜGNERN und deren jeweilige Resonanz. Einzelne GESCHICHTSFÄLSCHER – aus Sicht allgemeiner Menschenkenntnis nicht irrtümlich falsch, sondern willkürlich irreführend – organisierten und akzellerierten die IDOLISIERUNG durch einschlägige TEXT-Veröffentlichungen. Denn, allein dadurch, dass Etwas mal in der Zeitung steht, wird noch keine IDOLISIERUNG ausgelöst.

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Das IDOL braucht Promotoren und die ADRESSATEN einen erheblichen IDOLBEDARF. Dazu gehört dann eine gehörige Zahl von IDOLISIERERN aus Eigeninteresse. Stadt Springe und NDZ und Bürger klammern sich an das IDOL, das sie verteidigen wollen. Tatsache ist also der IDOLBEDARF und die VERLUSTANGST.

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AHRENS zielte auf individuelle Wichtigtuerei, FELDHAUS zielte auf die Technik-Verbände und Fachwelt, aber auch auf die Industrie und die Politik. BECKMANN zielte auf die deutschistische Beachtung. Letztlich zielen sie alle auf soziale Wirkung, des Publikums, auf die Deutschen, auf die Springer aus Springe am Deister. Keiner von denen interessierte sich für die vorhandenen historisch überlieferten Befunde und gerichtsnotorischen Beweisführungen.

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Keinen in Springe bekümmerte eine Göbel-Wahrheit – dass Göbel ein Dreckskerl war, dem man keine Ehrensträuße winden darf, nur weil man von der NDZ über hundert Jahre lang verarscht wurde und noch wird.

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Springe von der Deisterpforte – Blick östlich, ins Calenberger Land

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Kurz:

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1. Wir haben also das IDOL und den IDOLBEDARF der Einwohner von Springe am Deister.

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2. Wir haben einen wüsten Katalog von willkürlichen Gerüchten, die aus dem deutschen Auswanderer Göbel einen LICHTERFINDER machen. Man nahm aus einem unsäglich dummen, dreiseitigen Pamphlet eines Berliner Technikers, Dr. Hermann Beckmann, das in der Elektrotechnischen Zeitung (ETZ) im Jahr 1923 gedruckt worden war, ein Trommelfeuer von durchweg historisch erweislich, erwiesenen und dokumentierten Göbel-Heldentaten-Gerüchte, die allesamt anmaßend und gelogen waren. Dieser BECKMANN schrieb ab, was er besser hätte wissen können, von FELDHAUS (1915), von AHRENS (1912), von POPE und VANDERWEYDE 1893. Ahrens‘, Feldhaus‘ und Beckmanns Unsinn kann man heute noch in Springe abfragen.

Und wie nahe die Wahrheit da lag, weil in EDISON-PATENT-PROZESSEN ab 1893 auch Hunderte von Eidesstattliche Erklärungen öffentlich wurden, die auch über Heinrich Göbel und dessen angebliche Lampen von 1881 und 1882 13 Jahre verspätet Behauptungen aussagten. Jeder könnte es – auch in der Springer „Mittelschule“ – selbst anschauen und leicht erkennen. ALLES, was BECKMANN schrieb, war und ist DEUTSCH-FAKE.

Und jene angeblichen Goebel-Lampen sind heute noch vorhanden und davon gibt es Photographien von 1893.

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1893 von Henry Goebel Junior bei den Anwälten bzw. bei Richter Bull abgegebene Eigenproduktionen.

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Und es gibt die traurigen Zeugnisse von diesem Göbel, ehedem aus Springe am Deister, der ein Lump war und sich als Halbwelt-Mob zeitlebens nahe des Einwanderer-Kais, East-Side Downtown Manhattan, New York, mit vielköpfiger Familie durchgekämpft hatte: ALLES, was BECKMANN da in Springe, im Brockhaus, in der ETZ und in den Elektroverbänden und Ministerien verbreitete, war und ist blanker UNFUG.

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In UNFUG liegt das Futter der IDOLISIERUNG. Folglich muss man die historischen Tatsachen erforschen und dann öffentlich bekanntgeben.

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3. Damit hat man es aber mit den IDOLISIERERN zu tun:

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3.1 Die Neue Deister Zeitung

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Auch 2018 wird die NDZ weitertreiben – als sei das „Standortmarketing“ der 20. April

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3.2 Die Springer Obrigkeit als Offizialverwaltung, Bürgermeister, Stadtdirektor, Parteien

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Lehrer Wilhelm Netzel ergoss sich „klein“ – Quelle? Idolbedarf 1983

 

3.3 Der Deutschismus im NATIONALSOZIALISMUS seit 1933

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3.4 Die Firma OSRAM und andere Licht-Lobbyisten

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Die OSRAM-Birne von Springe

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3.5 Die Springer Lehrer seit der NAZIZEIT bis heute.

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1952 / 1954 wurden die LEHRER hyperaktiv (ADHS) – wir sehen Stadtarchivar Lilge mit Schraubverschluss

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3.6 Der Brockhaus und andere LEXIKA seit 1926

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Neue Deister Zeitung beweist 2006: Es gibt den neuen Brockhaus und den Göbel-Lehrer Rohde (links im Bild)

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3.7 Die vielfach gefälschte ORTS-CHRONIK SPRINGE seit 1954

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Neue Ortschronik 2002 von Horst Callies und Andreas Lilge zusammengefrickelt – samt dem alten Göbelquatsch

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3.8 Das Deutsche Museum München und eine Pseudo-Göbel-Publikation

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Während das Deutsche Museum München, oben den „Göbel“ aufgibt, wird im Museumsshop weiterhin Abeles Broschüre von 1997 verkauft,

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mit dem EDISON-Kapitel, Seite 30, und folgendem Satz: „Heinrich Göbel konstruierte bereits in den 1850er Jahren eine brauchbare Kohlenfadenlampe. Beliebig könnte man die Liste der Namen verlängern …“, deckt das Deutsche Museum die Weltgeschichte und die Nazigeschichte ab – wie schön, wenn das jetzt mal aufhörte.

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3.9 Der Springer Museumsverein e. V. samt Göbelstammtisch und Geschichtsvereinen

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Neue Deister Zeitung zeigt Museumsvorstand Horst Callies (SPD) in seiner großen Göbel-Idolzeit

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3.10 Die Bundesregierung mit einer BRIEFMARKE

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3.11 Das ZDF und Fachredaktionen

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3.12 Die Leibniz-Universität Hannover mit einer regelwidrigen Promotion

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Dieses „Print-on.demand-Paperback“ des zu Klampen-Verlags von 2007 enthält nicht die formal verlangten Angaben einer Universitäts-Publikation für eine Dissertation.

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3.13 Die Springer Bürger in der Folge als Leser der NDZ am 20. April.

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Erleuchtung kommt aus Springer Schmalzbroten am 20. April

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3.14 Wieder die NEUE DEISTER ZEITUNG

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Neue Deister Zeitung brachte 1993 diese Abbildung von NDZ-Göbel-Lampen (aus dem absurden Roman von Franz Bauer aus der Nazizeit). Die Abbildung zeigt handwerkliches Finish, wie aus Goebels Hand, des Springers, der als „Kunstgärtner“ und „Schlosserlehrling“ In New York einen Laden anmietete, wo bereits vom Vormieter außen dranstand OPTICIAN. So wurde Goebel Optiker. Später übernahm sein Sohn Henry Junior den Laden, die REKLAMESCHRIFT „OPTIKER“ blieb, der Sohn setzte lediglich ein JR. dahinter: Henry Junior, Optiker und Uhrmacher, verdiente sich aber die Dollars mit Urkundenfälschung und falscheidlichen Auftritten vor Gericht.

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Zu den harten historischen Fakten gehören

4.1 Zwei seit 1893 gerichtsnotorische Arbeitsverträge aus dem Jahr 1881

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NEUNZEHN 30. März 2018 ARBEITSVERTRÄGE 1881

Neue Deister Zeitung ist die Stadt der Lichtgeschwindigkeit und des IDOLS Heinrich Goebel

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4.2 Original US-Patente des Henry Goebel von 1882

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Zum Patent gehört eine Textbeschreibung und ein Partnerschaftsvertrag

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4.3 Original-Partnerschafts-Verträge und Goebels Gewaltauftritt bei Patentanwalt Paul Goepel, von 1882

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Man erkennt den Riss

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4.4 Goebels Intrige gegen Kulenkamp in der Freimaurer-Loge

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NEUNZEHN 30. März 2018 ARBEITSVERTRÄGE 1881

Neue Deister Zeitung ist die Stadt der Lichtgeschwindigkeit und des IDOLS Heinrich Goebel

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4.5 Zwei öffentliche Lampenvorführungen Goebels von 1882, in der Tagespresse, New York Times und New York World

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An anderer Stelle werde ich noch die offenbaren Lügen zeigen, die Goebel vor der Presse rausgelassen hatte.

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4.6 Bezahlquittungen von Goebel für William C. Dreyer 1882

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Kopie nach dem Original aus den Gerichtsakten: Barzahlung von William C. Dreyer an H. Goebel aus Vertrag vom Mai 1882, gezahlt am 14. Juli 1882 in Höhe von 250 Dollar, und quittiert handschriftlich H Goebel (64jährig). (Archiv Dietmar Moews).

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5. GERICHTSPROZESSE 1893: Was in den EDISON-spezifischen Gerichtsanhörungen an massenhaften Eidesstattlichen Erklärungen von Beklagtenseite und Klägerseite den Richtern vorgelegt worden ist, entstammt hauptsächlich aus dem Jahr 1893, also zehn, zwanzig, dreißig Jahre und länger, später als die fraglichen Geschehnisse und Erlebnisse der Zeugen, die Göbel-Lampen der Edison-Antizipation beweisen sollten.

Es genügt letztlich die sieben Eidesstattlichen Erklärungen anzuschauen und zu lesen, die Henry Goebel Senior selbst 1893 unterschrieb, deren inhaltliche Widersprüche und Ausschließlichkeiten geradezu herausschreien, muss einsehen, dass da keine Beweiskraft hineingelegt werden kann. Der Henry Goebel, der 1882 noch ein handfester Patentbetrüger war, war jetzt ein zittriger armer Mann, kurz vor seinem Tod, am 4. Dezember 1893, der noch von seinem eigenen Sohn Henry Junior vor Gericht niedergemacht wurde.

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Die angeblichen Beweislampen, die HENRY GOEBEL JUNIOR 1893 einlieferte, angeblich von ihm selbst gemacht. Kaufbelege der Glasrohlinge sind vorgelegt worden und zweifach vom Glasladen bezeugt.

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6. ZEITSCHRIFTEN und ARCHIVE: Und diese Glühlampen-Revolution, die von EDISON ausging, war in all den Jahren Reizstoff der Elektro-Industrie und es internationalisierten Patentwesens. All das wurde je nach Interessenlage in den Elektro-Fachzeitschriften umfänglich abgedruckt. Die wichtigsten dieser Zeitschriften aus jenen 1870er und 1880er/1890er Jahren sind auch in der Hannoverschen Universitäts-Bibliothek archiviert und öffentlich zugänglich.

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FAZIT:

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Das ist momentan Alles an echten Dokumenten, was Henry Goebel und elektrische Vakuum-Glühlampen verbindet, was vorliegt bzw. nachweislich vorlag. Obiges ist historisch unabweisbar, belegt. Alle Beweisstücke rühren aus den Jahren nach 1880, also nach EDISONS hochohmiger Vakuumglühfaden-Lampe (belegt seit 1878 – praktisch vorgestellt 1879, anschließend das erste offizielle Patent für EDISON.

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ES FOLGT HIER eine eidesstattliche Versicherung von dem New Yorker Patentanwalt PAUL GOEPEL, der im Jahr 1881 und 1882 im Auftrag von Heinrich Goebel mehrere Patentanträge beim US-Patent-Office vorlegte und betreute (1893).

ES FOLGT ferner ein Schriftstück-Gutachten von J. W. H. Wiesehahn und das zerrissene Vertragsformular (1893).

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Ein zehnseitiges Gutachten (1893 in Auftrag gegeben), nur auf den Zweifel hin, dass das ASSIGNEMENT Goebel/Kulenkamp weitere Manipulationen enthalten könnte, als nur den zusammengeklebten Durchriss von 1882

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Außerdem folgen noch diverse Originalkopien (EXHIBITS) von Zahlbelegen aus GOEPEL/J.W.K. (JOHN W: KULENKAMP) (1893)

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Bemerkenswert sind nicht zuletzt noch die beiden Springer Multifunktionäre Horst Callies und Hans-Christian Rohde mit ihrer „Goebel-Legende“ in Buchform des Jahres 2007.

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Callies und Rohde wurden von der NDZ zu Goebel-Prominenten gemacht, wo doch deren riesige Wissenslücken, mangels Englischkenntnissen, eine Kette von Falschdarstellungen, Irrtümern, Lügen und Fehlern erzeugen. Das von der NDZ begrüßte „Ergebnis“ dieser IDOL-PROPAGANDA ist, nicht die eigene Desinformation ändern zu müssen. Denn Callies hat mit Hilfe zweier ahnungslosen „Kollegen“ der Universität Hannover seinem Spezl Rohde eine letztlich widerrechtliche Doktor-Promotion organisiert, die nun zu dem verlogenen Fazit kam, das die NDZ gerne ausbaut, das lautet mit Blick auf den 20. April:

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„Die Einen glauben an den Ersterfinder der elektrischen Glühbirne, „Göbel, im Jahr 1854, 25 Jahre vor Edison“ – die Anderen zweifeln daran, aber, so Rohde, „Indizien .. der Hochstapelei…“.

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Hier ist nun die Neue Deister Zeitung in der Pflicht, endlich zu informieren, welche sachlichen Dokumente in Springe archiviert sind. Sie zeigen durchgängig keinen IDOL-GOEBEL, sondern einen üblen Wicht.

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Nach dem „Kulenkamp vom 5. April 1882“, in LICHTGESCHWINDIGKEIT 7987 sowie

„KULENKAMP vom 18. April 1882“ in LICHTGESCHWINDIGKEIT 7995 jetzt noch der PATENTANWALT von HEINRICH GOEBEL, jetzt

PAUL GOEPEL aus NY. NY – vom 17. April 1893; übersetzt ins Deutsche von Dietmar Moews:

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„UNITED STATES CIRCUIT COURT (Anm. D. M. 17. April 1893)

Östlicher Bezirk von Missouri

…..

Edison Electric Light Co. et al.

gegen

Columbia Incandescent Lamp Co. et al.

Südlicher Bezirk von New York,

Stadt und Land von New York:

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PAUL GOEPEL, ordentlich vereidigt, bezeugt und sagt:

Ich bin ein Anwalt und Rechtsberater, und Mitglied der Firma Goepel & Raegener, mit Büros am Broadway Nr. 280 in der Stadt New York.

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Ich habe Kopien von Eidesstattlichen Erklärungen im oben benannten Fall, des Heinrich Goebel, amtlich datiert am 8. April 1893, Sydney Mann, vom 8. April 1893 und von John W. Kulemkamp, vom 5. April 1893, gelesen.

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in der letzten Hälfte des Dezember 1881 wurde ich von Heinrich Goebel angewiesen, der zu jener Zeit einer meiner Klienten war, einen Antrag für einen ordentlichen United States Patentbrief für eine elektrische Glühlampe vorzubereiten. Die Patentqualität betraf speziell einen „Spiral-Halter“ für das Kohle-Glühelement der Lampe, wie es in dem United States Patent Nr. 266,358 bekannt ist. Ein Herr John W. Kulenkamp, der bereits eine beachtliche Geldsumme für Herrn Heinrich Goebel vorgeschossen hatte, stimmte erneut zu, zu zahlen, und zahlte die Gebühren die Vorbereitung und Ausfertigung dieses Antrages, wie er es bereits zu ähnlichen Gelegenheiten vorher getan hatte. Am 22. Dezember 1881 sprachen Herr Heinrich Goebel mit Herrn John W. Kulenkamp in meinem Büro, und Herr Kulenkamp sagte mir, dass eine schriftliche Vereinbarung über Hälfte/Hälfte-Partnerschaft an diesem Patentanspruch vorbereitet werden solle. Zuerst wehrte sich Herr Heinrich Goebel auch nur irgendeine Vereinbarung zu unterschreiben und eine erhebliche Diskussion erwuchs zwischen den beiden über die Beteiligung. Herr Kulenkamp betonte, dass Goebel dieses aber geradezu jeden Tag versprochen habe. Schließlich sagte ich ihnen, dass mein Büro nicht der Ort sei, solche Verständigung herzustellen, und schlug ihnen vor, zum Mittagessen zu gehen, dass sie mir danach mitteilen mögen wozu sie sich entschlossen hätten. Über eine Stunde später nach dieser Unterhaltung kamen sie zurück, und Herr Heinrich Goebel erklärte gewillt zu sein, zuzustimmen und unterfertigte einen Vertrag über einen Eine-Hälfte-Anteil in besagter Erfindung, auf einem meiner regulären Büroformblättern, die er bereits gut kannte, auf die „Spiral-Halter“-Erfindung bezogen. Es ist nicht wahr, dass dieser Vertrag darauf zielte einen Antrag für ein Patent auf irgendein Hobel-Werkzeug zum Schneiden von Fasern, die verkohlt werden sollen, zu sein; zumal ich keinen solchen Antrag anliegen hatte; und ich kann mich nicht daran erinnern, dass Herr Heinrich Goebel mir jemals von einer derartigen Erfindung erzählt gehabt hätte. Es war zu jener Zeit meine durchgängige Praxis, – und meine Praxis vorher und seitdem ist dieselbe, – niemals einem Erfinder oder Antragsteller zu erlauben, irgendein Dokument zu unterschreiben, ohne ihm zuerst die Natur des Dokuments erklärt zu haben. Und diese Vereinbarung war Heinrich Goebel vollkommen erklärt worden, bevor er sie unterfertigte. Dieser Antrag für das Patent war vorbereitet und am 6. Januar 1882 von Heinrich Goebel beeidet, und am 23. Januar 1882 beim Patentamt eingereicht. Die Beteiligungs-Vereinbarung war nicht zur selben Zeit ausgemacht wie der Patentantrag, aber sie liegt weiterhin in meinem Safe. Einige Zeit nach dem Ausfüllen des Antrages wandte sich Herr Heinrich Goebel an mein Büro, und fragte mich, was sei aus dieser Vereinbarung geworden und ob die bereits an das Patentamt gesandt wurde. Ich sagte ihm, dass sie noch in meinem Safe liege. Er fragte mich, ob er noch mal draufschauen könne, um zu sehen, ob seine Unterschrift richtig drauf sei. Ich holte es vom Safe und zeigte es ihm. Er sagte, er wolle es nur eben überlesen. Darauf war meine Aufmerksamkeit für wenige Momente unterbrochen, als ich plötzlich ein Geräusch hörte, als wäre Papier zerrissen. Und als ich herumschaute, sah ich wie Herr Heinrich Goebel vor meinen Augen die Vereinbarung zerknüllte und zerriss. Ich schlug unverzüglich seine Hände mit meiner Faust, so dass die zwei Stücke der Vereinbarung auf den Boden fielen, und ich wies ihm die Tür mit den Worten: Er würde mein Büro niemals mehr betreten, dass er ein Schuft sei und nur sein Alter ihn davor bewahrte, von mir gewaltig vorgenommen zu werden. Ich öffnete die Tür und wies ihn in die Vorhalle, wo er ins Heulen verfiel und um mich bat, ihm zu verzeihen. Mir kam es vor, als hatte er angestrebt den Herrn Kulenkamp um dessen Recht zu betrügen. Folglich gab ich unverzüglich die Anweisung, die beiden Stücke der Vereinbarung wieder zusammenzukleben, und das Vorhaben für die Patentaufnahme durchzuführen, wie gehabt. Eine Kopie von jener Vereinbarung ist auf Seite 44 der „Antragsteller“ Goebel Affidavits“, besonders markiert mit „J. W. K. Exhibit D.“ Seitdem hatte ich keinerlei Geschäftsbeziehungen mit Heinrich Goebel, noch hätte ich nach diesem Auftritt irgendwelche Geschäfte für ihn gemacht.

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Als die oben genannte Vereinbarung ausgeführt wurde, waren gemäß meiner Erinnerung alle die freigelassenen Räume nicht ausgefüllt. Ich habe es jetzt nicht vor meinen Augen und ich kann meine Erinnerung auch nicht dadurch auffrischen, indem ich jetzt draufschaue, aber meine Annahme ist, dass einer der freien Räume, die nicht ausgefüllt waren, derjenige der der Beschreibung der bezogenen Erfindung gewidmet war. Diese Freiräume wurden später, durch meine Anordnung oder unter meiner Leitung in Übereinstimmung mit dem Verständnis des und unter Anweisung von Heinrich Goebel, ausgefüllt. Ob diese Vervollständigung der Freiräume in den Vereinbarungspapieren vor oder nach dem Zeitpunkt, als Herr Heinrich Goebel die Vereinbarung entzwei gerissen hatte, bin ich nicht sicher. Allerdings würde das auch keinen Unterschied machen. Denn es bestanden niemals irgendwelche Zweifel oder Ungewissheit darüber, was in die freien Plätze einzutragen sei, auch nicht zur präzisen Patenqualität die hier vertragsgegenständlich sein musste. Der Vertrag war bezogen und zielte darauf, Verfeinerung zu jener „Spiral-Halter“-Erfindung sein zu sollen. Und dieses war mir von Herrn Heinrich Goebel im Beisein und mit Wissen und Bezeugung durch Herrn Kulenkamp sehr deutlich erklärt worden. Beide waren mit mir zusammen zu diesem Termin anwesend.

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Diese Patentübereignung wurde ordentlich vom Patentamt dokumentiert. Das Patent wurde hinterher an die Patentpartnerschaft Goebel/Kulenkamp ausgegeben. Es trug das Datum vom 24. October 1882 auf der Patenturkunde und die Nr. 266,358.

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Es gibt absolut keinen Zweifel darüber, was wie oben steht, Henry Goebels Zielsetzung war und wie gut und gründlich er es zu jenem Zeitpunkt verstand. Paul Goepel

Unterschrieben und geschworen vor mir, diesen 17. April 1893

A. P. Morslly

Notar …“

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Über die Patentanwalts-Leistungen die PAUL GOEPEL als Fachdienstleister im Auftrage von Henry Goebel hinsichtlich dessen Patentanträge sowie des Geschäftspartnerschafts-Vertrags „on-half to Kulenkamp“ und weitere diverse Bezahlquittungen für Kulenkamp und sogar ein Fachgutachten über das zerrissene und wieder zusammengeklebte Vertragsdokument, die allesamt gerichtlich dokumentiert sind, kann ich hier zeigen.

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Damit liegen diese amtlichen (U.S. Patent Office) und notariellen Dokumente heute noch im Original vor. Auch hiermit haben wir in Springe aus der reklamierten Lampenzeit echte historische Beweise, wie immer, wiederum aus der Zeit nach EDISONS PATENT, nämlich erst 1881 und 1882.

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Den handschriftlichen Lehrvertrag für eine Schlosserlehre, den Goebels Vater im Jahr 1834, mit dem Schlosser abschloss, der Schlossermeister aber bald starb und damit Heinrich Goebel den Abbruch seiner einzigen Lehrausbildung, die er in seinem Leben hatte, bestimmte, ist vorhanden (Stadtarchiv Springe).

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Ein Brief des Springer Goebelforschers Hans-Christian Rohde an den Springer Goebelforscher Gisselmann, der diesen Lehrvertrag im Stadtarchiv las, und Rohde aus dem Lehrvertrag des Lehrlings Heinrich Göbel einen „Schlossergeselle“ machte. So schrieb Rohde es dann fünf Jahre später, erneut falsch, in seiner Dissertation „Die Goebel-Legende“, und ist so selbst legendenbildend.

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Dass diese ROHDE-Korrespondenz von ROHDE selbst im Springer Stadtarchiv abgelegt worden ist, verstößt gegen das Niedersächsische Archivgesetz, wo Privatbriefe von Lebenden nicht hineingehören.

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Bemerkenswert sind nicht zuletzt noch die beiden Springer Multifunktionäre gemeinsam, Horst Callies und Hans-Christian Rohde, mit einer „Goebel-Legende“ in Buchform von 2007.

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Callies und Rohde wurden von der NDZ zu Goebel-Prominenten gemacht, wo doch deren riesige Wissenslücken, mangels Englischkenntnissen, eine Kette von Falschdarstellungen, Irrtümern und Fehlern erzeugen. Das von der NDZ begrüßte „Ergebnis“ dieser IDOL-PROPAGANDA ist, nicht die eigene Desinformation ändern zu müssen. Schließlich hat Callies mit Hilfe zweier ahnungslosen „Kollegen“ der Universität Hannover seinem Spezl Rohde eine Doktor-Promotion organisiert, die nun zu dem verlogenen Fazit kam, das die NDZ gerne ausbaut, das lautet mit Blick auf den 20. April:

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„Die Einen glauben an den Ersterfinder der elektrischen Glühbirne, „Göbel, im Jahr 1854, 25 Jahre vor Edison“ – die Anderen zweifeln daran, aber, so Rohde, „Indizien .. der Hochstapelei…“.

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Dietmar Moews meint: Ich habe teils mit handschriftlichen Original-Gutachten zu tun gehabt, die schwer zu entziffern, letztlich der Mühe wert, aber wenig herausbringen konnten, z. B.:

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Ein Gutachter hat erklärt, dass der Partnerschafts-Vertrag von 1882, durch den Goebel mit Kulenkamp das Patentrecht teilt, indem Kulenkampf die Akquisitionskosten übernehmen muss, während sein Anspruch bis an sein Lebensende bestehen soll. Diesen Vertrag hatte Goebel durch Übergriff zerrissen. Dann wurde er sorgfältig wieder zusammengeklebt.

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Nun hat der Gutachter geklärt, dass dieses Vertragsformular bereits vor dem Zerreißen ausgefüllt und unterzeichnet war, nicht erst nach dem Zusammenkleben. Ja, gut. Ich hätte angesichts der Kopie des Originals, das mir vorliegt (übergroßes US-Papierformat), den Patentvertrag und die gelebte, bezeugte Partnerschaft, für ausreichend glaubwürdig gehalten.

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So kann man an den TITEL-STICHWÖRTERN der hier folgenden LINKS alle möglichen wichtigen Dokumente meiner empirischen Untersuchung der GOEBEL-GLÜHLAMPEN-IDOLISIERUNG finden:

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EINS 7965 NDZ 20. April Willi Städler re-education Nazi Adolf-Hitler-Straße

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38072&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1773832912

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ZWEI 7971 Deister-Anzeiger 20. April? IDOLISIERUNG und Liste der Lügen

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38122&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1776178266

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DREI 7976 Edisonpatent, Sudetenstr. Hitler+Hische

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38169&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1777824555

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VIER: 7978 CALLIES Gutachten über den Gutachter von 2007

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38188&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1778913961

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FÜNF: 7987 affidavit 1 Kulenkamp 5. April 1893, Patentoffice Streit

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38279&action=edit

 

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1782510745

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SECHS: 7990 affidavit Kulenkamp 2 18. April 1893

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38316&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1783699711

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SIEBEN 7995: NDZ-Hitler-Bild 1933; Degenhardt-Brief-Zitat an Bundespräsident Heuß195 ; Gutachten zur Quellenkritik 2006;

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/05/neue-deister-zeitung-bringt-zum-20-april-information-zur-goebel-forschung/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1785401719

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ACHT 8001: 8. März; NDZ-Hitler-Bild 1933; Geburtsurkunde; Buch-Umschlag-Bilder; Exp.1,2,3; mercy LsD 1967-Bild;

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/08/springe-informiert-die-ndz-zum-20-april-und-zum-24-april-zur-goebel-lage-hinterm-deister/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1788884852

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NEUN 8014: ; Deister-Anzeiger Was geschieht?; Edison-Patent; Lacombe und Shipman 4. Oktober 1892 Urteil; Exp. 1,2,3 sowie 4; Göbel gerettet; NDZ-Hitler-Bild 1933

 

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1795042907

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ZEHN 8020 16. März Die 26 unabweisbaren Dokumente Goebel-Hypothese von 1882: Das zerrissene Kulenkamp-Assignment; das Pumpen-Patent 1882; THE WORLD New York 1. Mai 1882; NDZ-Artikel 1893; NDZ 1933 Hitler; Deister-Anzeiger 2017 Was geschieht mit Göbel?; NDZ 11.3.2006 Was wird mit Göbel?

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38534&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1797253569

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ELF 8023 16. März; NDZ 1893; TANNER in Electrical Review 1894; Stadtgeschichte 1954 und Ortschronik 2002

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/17/neue-deister-zeitung-informiert-zum-20-april-nicht-ueber-heinrich-goebel/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1798462356

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ZWÖLF 8027 19. März; „Goebel-Defense“; Edison 1. affidavit transl.

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/19/springe-informiert-sich-durch-die-ndz-zum-20-april-ueber-goebel-defense-hinterm-deister/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1800048524

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DREIZEHN 8930 20. März; Elektr Gitarre vor Fender 21. März

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/20/ndz-clark-gable-als-heinrich-goebel-erfinder-der-ersten-elektrischen-gitarre-25-jahre-vor-leo-fender/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1801214737

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VIERZEHN 8934 22. März; Edison 1. Affidavit

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/14/neue-deister-zeitung-informiert-zum-20-april-ueber-heinrich-goebel/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1803256799

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FÜNFZEHN 8938 24. März; Edison 2. affidavit + Lichtfest-Ankünd. der Stadt

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/24/neue-deister-zeitung-organisiert-den-goldenen-20-april-dietmar-moews-informiert-ueber-heinrich-goebel/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1805135072

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SECHZEHN: 8943 26. März 2018; Stadtchroniken Hartmann/Netzel/Callies Dr. HEINZ BRASCH

: https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/25/neue-deister-zei…nisten-dr-brasch/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1806675876

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SIEBZEHN: 27. März; Arbeitsvertrag und Brasch-Quellen und Langer

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/26/neue-deister-zeitung-erklaert-mit-dr-brasch-das-nazi-idol-heinrich-goebel/

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ACHTZEHN 28. März 2018 Patentabweisungen

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/28/neue-deister-zeitung-mischt-idol-heinrich-goebel-zum-telescope-man/

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NEUNZEHN 30. März 2018 ARBEITSVERTRÄGE 1881

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/30/neue-deister-zeitung-ist-die-stadt-der-lichtgeschwindigkeit-und-des-idols-heinrich-goebel/

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ZWANZIG 31. März 2018 Blutsverwandte von Gehrcke 136. Geburtstag NDZ vor 50 Jahren

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/31/ndz-mobilisiert-springe-fuer-den-20-april/

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EINUNDZWANZIG 8057 1. April 2018 APRIL APRIL mit Arends, Beckmann

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/01/calenberger-springe-am-deister-feiert-den-1-april-mit-goebel-und-edison/

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ZWEIUNDZWANZIG 2. April 2018 Kronzeuge VANDERWEYDE

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/02/hannover-im-schatten-des-20-april-des-calenberger-lichtfestes-der-neuen-deister-zeitung/

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DREIUNDZWANZIG 3. April 2018 NDZ GEBURTSHAUS

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/02/ndz-jetzt-auch-in-hannover-zum-20-april-zweifel-am-geburtshaus-von-heinrich-goebel/

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VIERUNDZWANZIG 4. April 2018 Patentanwalt PAUL GOEPEL

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