Lichtgeschwindigkeit 8081
am Mittwoch, den 11. April 2018
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Neue Deister Zeitung Springe – nicht immer ganz dicht: GOEBEL-FIEBER zum 20. April ist UNFUG.
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Wer beleidigende NAZI-Machenschaften in Springe wünscht, wende sich diesem Lokalgeschehen zum 20. April zu. Wir haben eine gedruckte ORTSCHRONIK in der der Springer Lehrer Dr. Heinz Brasch, zunächst als deutscher Jude im Jahr 1935 Berufsverbot erhielt, dann im Auftrag für den Arbeitslosen, vom Springer Ortsvorsteher, mit der Ersterarbeitung einer STADTGESCHICHTE von SPRINGE, die Brasch 1940 abgab (Stadtarchiv), dann kurz vor dem Abtransport in den Vernichtungsosten aus dem Leben ging. Und heute in Springe nicht zumindest als erster Stadt-Chronist geehrt wird. Weder im Rohe/Callies Judenbuch, noch im ROHDE/CALLIES Göbelbuch.
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NEUNUNDZWANZIGSTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:
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Es geht um den GOEBEL-PARTNER WILLIAM C. DREYER und den GOEBEL-Gesprächspartner DICKERSON & DICKERSON
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Wanderer kommst Du nach Liechtenstein, geh nicht vorbei, tritt mitten rein. Kommst du nach Springe am Deister, kann dir passieren, eine lokale Tageszeitung zu sehen, wo zum 20. April 2018 gefiebert wird, welch stolzes Gemeinwesen man in Springe hat, sogar mit einem Stadtarchiv und mit Gerichtsakten, in denen leicht zu finden ist, das man eine NAZI-Kampagne noch nach dem Krieg ausgebaut hatte: Das IDOL Henry Goebel.
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Guiseppe Verdi, der Erfinder der elektrischen Vakuumkomposition
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Wer dann mit der NEUEN DEISTER ZEITUNG als COMIC zu kurz kommt, als Informationsquelle aber kein Goebelbein an die Erde bringen kann, greift dann zu dem Buch „Die Göbel-Legende – Kampf um die Erfindung der Glühlampe“ aus dem Jahre 2007.
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Man sieht Glühbirnen, vorne und hinten abgebildet, die beide nicht von Henry Goebel sind. Man liest hinein und wundert sich – einen Forschungsstand gibt es zu Henry Goebel nicht, nur Pressezitate seit 1882, und massenhaft angebliche Prozess-Akten,
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in Springe verbreiten die lokalen IDOL-Bildner, und alle Lehrer seit 1933 bis heute, angeblich habe Springe aus der DRITTEN INSTANZ der Klage „GOEBEL GEGEN EDISON“, schwarz auf weiß belegt, dass GOEBEL 25 Jahre vor EDISON die Glühlampe erfunden habe, den Gerichtsstreit gewonnen und erhebliche Entschädigungszahlungen kassieren konnte.
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Nur wer mal selbst diese „Prozessakten“ in die Hände nimmt, wundert sich zunächst. Dann wird bald klar, es sind überwiegend Kopien von Eidesstattlichen Erklärungen, die die New Yorker Anwaltskanzlei WITTER & KENYON gesammelt hat, diese Zufalls-Zeugen, alte Anwohner der „schlechten Gegend von New York“, Monroe Street, die bestätigen sollten, 30 Jahre früher Henry Goebel mit Glühlampen gesehen zu haben.
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Quittiert von Henry Goebel Junior, im Auftrag des Vaters
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Die Fakten aus 1881 und 1882 sind folgende:
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1. Zwei seit 1893 gerichtsnotorische Arbeitsverträge aus dem Jahr 1881
2. Original US-Patente des Henry Goebel von 1882
3. Original-Partnerschafts-Verträge sowie etliche Bezahlquittungen, zwischen Goebel und Kulenkamp von 1882
4. Goebels Gewaltauftritt in der Anwaltskanzlei PAUL GOEPEL 1882
5. Goebels Intrige gegen Kulenkamp in der Freimaurer-Loge
6. New York, 30. 4. 1882: Öffentliche Lampenvorführung und Goebels Lügen in der Tagespresse, New York Times und New York World
7. Bezahlquittungen von Goebel für William C. Dreyer 1882
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Ich vernachlässige dabei sogar die mittelbare Intervention des Göbel durch Anwälte in den großen EDISON-Prozess von 1885 – es ist haarsträubend, was Göbel da zum Besten geben ließ.
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Henry Goebel Junior quittiert für W. C. Dreyer am 22. Juli 1882
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Nur beschworene Aussagen in den Eidesstattlichen Erklärungen (affidavits) dieser „Goebel-Defense“-Prozessverschleppung des Jahres 1893, haben Realitätsgewicht, die auf die SIEBEN Tatsachverhalte Bezug haben.
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William C. Dreyer schreibt den Quittungstext und zahlte 250 Dollar. H Goebel, 64 Jahre alt, unterschrieb.
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Ich stelle hier eine solche Argumentation anhand des 7. Punktes „Bezahlquittungen“ für William C. Dreyer für verabredetet „Geschäftspartnerschaft zur Gründung einer Glühlampen-Manufaktur“ von Lampenmacher Henry Goebel und Investor William C. Dreyer.
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erneut H Goebel Junior „..received from W. C. Dreyer the Sum of $100./.) Hundred Dollars for Experimental Puposes“ – 12. August 1882
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An diesen GOEBEL-PARTNER DREYER anschließend bringe ich hier den Zeugen von DICKERSON & DICKERSON, der Beratungsfirma, die zur EDISON-Intelligenz gehörten und die von DREYER mit GOEBEL zusammengebracht worden waren:
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(Dreyer2)
„VEREINIGTE STAATEN SCHALTGERICHT (Anm. D. M. 14. März 1893)
Östlicher Bezirk von Missouri
Edison Electric Light Co. et al.
contra
Columbia Glühlampe Co. et al.
im Eigenkapital
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SÜDLICHEN BEZIRK VON NEW YORK,
ss:
Stadt und Landkreis New York
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William C. Dreyer wird ordnungsgemäß vereidigt und sagt wie folgt: Ich bin derselbe William C. Dreyer, der bisher, am 31. Januar 1893, eine eidesstattliche Erklärung im Fall der Edison Electric Company et al – vs – The Beacon Vacuum Pump and Electrical Company et al. vor dem United States Circuit Court for the District of Massachusetts abgegeben hat. Ich habe die eidesstattliche Erklärung von Henry Goebel im Fall der Edison Electric Light Company et al. -vs- The Columbia Incandescent Lamp Company et al. im United States Circuit Court für den Eastern District of Missouri gelesen, – eine solche eidesstattliche Erklärung wurde am 7. März 1893 abgegeben und bezieht sich auf mich wie folgt:
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„Ich habe die eidesstattliche Erklärung von William C. Dreyer als eine der Personen gehört, die sich bemühten, das, was ich getan hatte, auszukundschaften und für ihre eigenen Zwecke zu nutzen. Sein Ziel war es, wenn möglich, Kapitalisten für meine Erfindungen zu interessieren. Ich habe nie behauptet, dass ich irgendwelche Erfindungen habe, die patentiert wurden oder patentiert werden konnten, oder auf die ich Patente angemeldet hatte, mit Ausnahme der Erfindung zu der Pumpe und der Verbesserung der Befestigung der Glühfäden an den Drähten, und ich habe ihm nie einen anderen Eindruck vermittelt. Herr Dreyer dachte, er könnte die Leute interessieren, Geld in eine Firma zu stecken, die auf der Grundlage dieser Erfindungen gegründet werden könnte, und schlug vor, mir eine gewisse Summe dafür zu zahlen, dass ich eine Zeit lang schweigen und mich nicht mit einer anderen Firma einlassen würde, und ihm die Möglichkeit zu geben, das zu tun, was er in dieser Richtung könnte. Dafür bezahlte er mir zwei Monate lang 250 Dollar, also insgesamt 500 Dollar. Das ist alles Geld, das ich je von Mr. Dreyer bekommen habe. Er irrt sich, wenn er sagt, dass er für mich mehr bezahlt hat. Ich bin mir jedoch sicher, dass er in seinem Vorhaben, ein Unternehmen oder eine Zinskapital-Firma zu gründen, völlig erfolglos war und dass er kurz nach der erwähnten Zeit zu mir kam und sich vierzig Dollar von mir geliehen hat, wofür er mir einen Scheck über eine Bank gab, bei der er nur 15 Dollar Guthaben hatte. Mr. Dreyer hat mich nie als Mann beeindruckt, der wohlmöglich über Kapital verfügte oder kontrollieren würde. Im Frühjahr 1882, als Herr Dreyer in seiner eidesstattlichen Erklärung sagt, dass er zu mir kam, um eine Firma zu gründen, hatte ich viele meiner alten und viele meiner neuen Lampen zur Hand, und ich hatte eine große Anzahl von haarnadelförmigen Kohlen in meinem Besitz, und röhrenförmige Lampen mit Haarnadelkohlen darin. Ich nehme an, dass ich Herrn Dreyer Manches erzählt habe, was ich in der Vergangenheit bei der Herstellung von Lampen getan hatte. Aber ich habe ihm nie versprochen, meine alten Lampen zu finden, oder hätte auf seine Bitte hin es versäumt, sie zu finden. Denn sie waren immer zur Stelle und mussten nicht erst aufgetrieben werden. Ich habe einen sehr starken Eindruck, dass ich Herrn Dreyer beide Arten dieser Lampen gezeigt habe, d.h. die Art mit den haarnadelförmigen Kohlen und die Art mit den geraden Kohlen drin. Herr Dreyer irrt sich völlig in dem, was er in seinen eidesstattlichen Erklärungen im Gegensatz zu meiner Aussage sagt.
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„Natürlich weiß ich nicht, was Herr Dreyer oder Herr Eaton über meine Lampen zu den Herren Dickerson & Dickerson gesagt haben. Ich habe nie irgendwelche Erklärungen abgegeben, weder in Form von eidesstattlichen Erklärungen noch auf andere Weise, die vor den Herren Dickerson & Dickerson oder der Edison Co. oder Mr. S. B. Eaton abgegeben werden sollten. Ich habe meinem Sohn nie beauftragt, meine Rechte an die Edison-Leute für 20.000 Dollar oder für eine andere Summe zu verkaufen. Ich habe Herrn Dreyer nie autorisiert, für mich oder in Bezug auf mein Eigentum mit den Edison-Leuten oder ihren Anwälten zu verhandeln, und ich wurde nie von Herrn Dreyer oder jemand anderem gebeten, die Tatsachen über das, was ich in der Glühlampenbeleuchtung getan hatte, anzugeben, wobei ich verstanden habe, dass meine Aussagen zum Zwecke von Geschäften jeglicher Art mit der Edison Co. dienen sollten. Außerdem erhielt ich nie einen Bericht von Herrn Dreyer darüber, was entweder der Dickerson, der Edison Co. oder Herr Eaton über das, was ich getan hatte, dachten. Ich erinnere mich, dass Herr Dreyer von dem, was ich getan hatte, leicht beeindruckt war, denn er empfahl mich der Firma Arnoux & Hochhausen, von der ich für 100 Dollar pro Woche experimentell tätig war und für die ich diese Arbeit drei Wochen lang machte und nur für zwei bezahlt wurde“.
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Vor der Begegnung mit Henry Goebel im Jahre 1882 hatte ich mich für verschiedene Patente und die Entwicklung neuer Unternehmen auf der Grundlage von Patenten interessiert und einige Untersuchungen zu elektrischen Angelegenheiten durchgeführt. Seit meinem Treffen mit Henry Goebel, wie gesagt, habe ich in einem Geschäft des Kaufs und Verkaufs von Patenten für Erfindungen, in der Organisation neuer Unternehmen auf der Grundlage von Patenten und in der Rekrutierung von Kapital dafür, fortgesetzt. Ein großer Teil des Kapitals wurde in die verschiedenen und erfolgreichen Patentunternehmen investiert, an denen ich beteiligt war. Als ich mich verpflichtete, eine Firma im Zusammenhang mit den Erfindungen von Henry Goebel zu gründen, wie in meiner eidesstattlichen Erklärung vom 31. Januar 1893 dargelegt, unternahm ich keine mir unbekannte Arbeit, sondern wusste sehr wohl, was zu tun war, und war in der Lage, das gesamte erforderliche Kapital einzuwerben. Angesichts meiner bisherigen Erfahrungen wusste ich, dass es wichtig war, dass ich eine wesentliche Grundlage habe, auf der ich arbeiten konnte, nämlich den vernünftigen Beweis, dass Henry Goebel wirklich der Vorerfinder war, wie er 1882 behauptete, praktisch der elektrischen Glühlampe, die für Edison patentiert worden war. Ich hatte kurz zuvor mit einem Patentstreit zu tun gehabt, und so erkannte ich besonders die Notwendigkeit, einen substanziellen Beweis für Goebels Erfindung zu erhalten, falls es einen solchen gab. Ich habe in meiner letzten eidesstattlichen Erklärung vom 31. Januar 1893 wirklich alles gesagt, was Henry Goebel im Zusammenhang mit seiner angeblichen Erfindung der elektrischen Glühlampe herstellen oder zeigen konnte. Er sagte ganz sicher, dass er keine alten elektrischen Glühlampen mit dem Muster „Geigenbogen“ oder irgendeines anderen Musters oder Stils hatte und mir auch nicht zeigen konnte, obwohl ich ihn während der ganzen Zeit meiner Verhandlungen beharrlich dazu aufgefordert hatte; und wegen seines Versäumnisses, eine seiner alten Lampen oder Glühlampen, die er vor 1881 hergestellt hatte, herzustellen, und wegen seiner Unfähigkeit, mich davon zu überzeugen, dass er solche Lampen hergestellt hatte, und wegen seiner allgemeinen Unzuverlässigkeit seiner Aussagen, musste ich die Idee aufgeben, ein Unternehmen zu gründen, das auf seinen angeblichen Erfindungen im Bereich der elektrischen Glühlampen basiert. Henry Goebel hat in seinem Gespräch mit mir im Jahre 1882 ganz sicher behauptet, die Glühlampe bereits erfunden zu haben, und sie stand im wesentlichen im Zusammenhang mit der Erfindung, die ich mit ihm ausgehandelt habe, – die Verbesserung der Befestigung der Fäden an den Drähten und die Erfindung der Pumpe waren nur Nebensächlichkeiten. Ich war 1881 und 1882 mit der glühenden elektrischen Lichtkunst vertraut genug, um zu wissen, dass es wenig oder keinen Nutzen oder Wert hätte, eine Firma zu gründen, die auf Henry Goebels Erfindung der Entlüftungspumpen und der Methode der Befestigung der Filamente an den Drähten basiert; und ich habe mich nie dazu verpflichtet, und ich hätte nicht einen Moment lang daran gedacht, so etwas zu tun. Ich habe dieser eidesstattlichen Versicherung zwei Schecks in Höhe von zweihundert und sechzig Dollar beigefügt, die ich Henry Goebel im Zusammenhang mit der von ihm in meiner eidesstattlichen Erklärung vom 31. Januar 1893 gegebenen Option oder Optionen gegeben habe. Die Schecks wurden von mir gezogen und von Henry Goebel persönlich, im Falle des Schecks vom 3. Juni 1882 und von Henry Goebel Jr. für seinen Vater, Henry Goebel, und für den Scheck vom 16. Mai 1882, empfangsbestätigt. Ich habe dieser eidesstattlichen Erklärung auch vier Quittungen für anderes Geld in Höhe von vierhundert Dollar beigefügt, die ich an Henry Goebel im Zusammenhang mit der hier erwähnten Option oder weitere Optionen gezahlt habe. Die Quittung vom 15. Juli 1882 trägt die Unterschrift von Henry Goebel Jr., obwohl die Zahlung an seinen Vater, Henry Goebel, gezahlt wurde. Die Quittungen vom 22. Juli 1882 und 12. August 1882 wurden von Henry Goebel Jr. für seinen Vater unterzeichnet, mit dessen Wissen und Zustimmung. Henry Goebel Jr. handelte einfach für seinen Vater, indem er diese Quittungen unterschrieb und diese Schecks bestätigte, mehr hatte ich nichts mit ihm zu tun, außer er handelte als Vertreter oder Anwalt seines Vaters in dieser Angelegenheit. Ich habe ihm nie Geld für sich selbst gegeben oder bezahlt. Diese Schecks und Quittungen zeigen, dass ich Henry Goebel die Summe von mindestens sechshundert und sechzig Dollar bezahlt habe. Ich bezahlte ihm mehr Geld als das, ich weiß es, aber ich kann zur Zeit die anderen Quittungen nicht finden. Meine Zahlungen an Henry Goebel erfolgten fast ausschließlich in bar. Henry Goebel sagt nicht die Wahrheit, wenn er sagt, dass er nie einen der Herren Dickerson & Dickerson gesehen hat, denn ich erinnere mich deutlich daran, dass ich Herrn E. N. Dickerson Jr. mitgenommen habe, um ihn zu sehen, und auch, dass Herr Dickerson ihn tatsächlich sah und sich mit ihm unterhielt. – Herr Dickerson bat ihn, in meiner Gegenwart, wie ich mithörte, und wie ich es selbst gebeten hatte, einige der alten Glühlampen, die er angeblich hergestellt hatte, zu produzieren und wenn möglich zu zeigen. Herr Goebel (Henry Goebel) äußerte sich danach sehr zufrieden über diesen Besuch und sagte, dass einige seiner Freunde ihm versichert hätten, dass, wenn die Dickersons sich für seine Angelegenheiten interessieren würden, sein Erfolg sicher stünde. Ich wurde natürlich von Henry Goebel autorisiert, eine Firma für seine Erfindungen im Bereich des elektrischen Glühlampenlichts zu gründen, wie zuvor dargelegt, und ich hatte zweifellos auch das Recht, eine vollständige Beschreibung seiner Erfindungen zu erhalten. Eines Tages während der Verhandlungen überreichte mir Henry Goebel eine goldene Schnalle, die ich als Uhrenanhänger tragen sollte, von der er sagte, er habe sie selbst gemacht, und die er mir als Ausdruck seines guten Willens und Gefühls mir gegenüber gab. Nachdem ich die Herren Dickerson & Dickerson in dieser Angelegenheit konsultiert hatte, war es nur natürlich, dass Goebels Erfinder-Ansprüche der Edison Company zur Kenntnis gebracht wurden, denn für die waren sie ja Rechtsbeistand; und ein solches Verfahren entsprach meiner Vereinbarung mit Henry Goebel. Herr Goebel wusste außerdem zum Zeitpunkt seiner Konferenz mit Herrn Dickerson, dass letzterer Berater der Edison Co. war, denn ich hatte ihn darüber informiert. Die Aussage, dass ich mir dazumal vierzig Dollar von Henry Goebel geliehen hätte, ist eine absolute und bewusste Lüge. Ich habe mir nie einen Pfennig von ihm geliehen, – hatte nie daran gedacht, – und hatte nie eine Gelegenheit oder Notwendigkeit, dies zu tun. Die Position war genau umgekehrt. Henry Goebel war bestrebt, von mir alles Geld zu bekommen, was er konnte, und hat immer wieder darum gebeten, bis unsere Geschäftsbeziehungen eingestellt wurden. Bevor ich Henry Goebel ganz aufgab, brachte ich ihn mit der Firma Arnoux & Hochhausen in Kontakt, weil ich sehen wollte, zu welcher Arbeit der Mann wirklich fähig war. Ich war damals etwas am Geschäft der Firma Arnoux & Hochhausen beteiligt, und so ließ ich Henry Goebel eine Reihe von elektrischen Glühlampen für sie herstellen. Diese elektrischen Glühlampen erwiesen sich als unbefriedigend, so dass sein Service bald eingestellt wurde. Ich weiß nicht, wie viel Herrn Goebel in diesem Zusammenhang gezahlt wurde, noch war ich für ihn in dieser Angelegenheit ansprechbar. Ich handelte in gutem Glauben in all meinem Umgang mit Henry Goebel, und nur in Kenntnis seiner angeblichen Erfindung der elektrischen Glühlampe im Hinblick auf unseren gegenseitigen Nutzen und Vorteil. Doch dann verlor ich gegenüber Henry Goebel jegliches Vertrauen. unter anderem, weil er zugegeben hatte, dass er, während er mit der American Electric Company verbunden war, Versuche mit Ausstellungen der elektrischen Glühlampen dieser Firma unternommen hatte, Besucher und Investoren zu verwirren und zu täuschen, – und auch, weil ich erfuhr, dass es einen John W. Kulenkamp gab, der auch an seinen Glühlampen-Erfindungen interessiert war. Eine Tatsache, die mir besagter Henry Goebel verschwiegen hatte. Der letzte Scheck, den ich Henry Goebel gegeben habe, wurde nicht bezahlt, – und zwar deshalb, weil mir nach der Übergabe einige der oben genannten Dinge bekannt wurden, und ich beschloss, mir nicht weiter aufdrängen zu lassen – ich konnte die Zahlung des genannten Schecks rechtzeitig einstellen.
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Alle hier erwähnten Quittungen waren für Geld, das ich an Henry Goebel im Zusammenhang mit der Option oder den Optionen gezahlt habe, auf die in meiner eidesstattlichen Erklärung vom 31. Januar 1893 Bezug genommen wurde, obwohl zwei der genannten Quittungen besagen, dass sie für Experimentierzwecke bezahlt wurden.
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Abonniert & vereidigt
William C. Dreyer
an diesem 14. März 1893 vor mir.
Rechtsanwalt M. Russew
Notar
City & NY County“.
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kkkkkkkkk
UNITED STATES CIRCUIT COURT (Anm. D. M. 14. März 1893)
Eastern District of Missouri
Edison Electric Light Co. et al.
vs
Columbia Incandescent Lamp Co. et al.
in Equity
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SOUTHERN DISTRICT OF NEW YORK,
ss:
City and County of New York
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William C. Dreyer being duly sworn and says as follows: I am the same William C. Dreyer who has heretofore, on January 31st, 1893, made an affidavit in the case of the Edison Electric Company et al. – vs – The Beacon Vacuum Pump and Electrical Company et al., in the United States Circuit Court for the District of Massachusetts. I have read the affidavit of Henry Goebel in the case of the Edison Electric Light Company et al. -vs- The Columbia Incandescent Lamp Company et al., in the United States Circuit Court, for the Eastern District of Missouri, – such affidavit having been sworn to on March 7th, 1893, and referring to me as follows:
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„I have heard read the affidavit of William C. Dreyer as one of the people who were endeavoring to discover what I had done and to take advantage of it for purpose of their own. His object was to, if possible, interest capitalists in my inventions. I never claimed to him that I had any inventions that were patented or which could be patented, or upon which I had applied for patents, except the invention in the pump, and the improvement in attaching the filaments to the wires, and I never gave him any impression varying from these. Mr. Dreyer thought he could interest people to put theit money into a company which could be formed on the basis of these inventions, and proposed to pay me a certain sum for keeping quiet for a time and not engaging with any other company, and giving him an opportunity to do what he could in that line. For this he paid me during a period of two months, $250 twice, making $500 in all. This is all money I ever received from Mr. Dreyer. he is mistaken in saying that he paid me any more. I am sure, however that he was entirely unsuccessful in his undertaking to form any company or interest capitalists, and that he came to me shortly after the time referred to and borrowed forty dollars of me, for which he gave me a check on a bank where he had only $15. to his credit. Mr. Dreyer never impressed me as a man who would be likely to interest or control capital. In the spring of 1882, when Mr. Dreyer says in his affidavit he came to me to undertook to form a company, I had many of my old lamps and many of my new lamps on hand, and I had a large number of hair-pin shaped carbons in my possession, and tubular lamps with hairpin carbons in them. I presume I may have told Mr. Dreyer to some extent what I had done in the past in the way of making lamps, but I never undertook for him, or at his request, to find, and failed to find my old lamps. They were always on hand, and did not require to be hunted up. I have a very strong impression that I showed Mr. Dreyer both kinds of these lamps, – that is, the kind with the hair pin shaped carbons and the kind with the straight carbons in them. Mr. Dreyer is entirely mistaken in what he says in his affidavits to the contrary of this statement of mine.
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„Of course, I do not know what Mr. Dreyer or Mr. Eaton may have said with reference to my lamps to Messrs Dickerson & Dickerson. I never made any statments, either in the form of affidavits or otherwise, to be placed before Messrs Dickerson & Dickerson, or before the Edison Co. or Mr. S. B. Eaton. I never gave my son any orders to sell my rights to the Edison people for $20,000, or for any other sum. I have never authorized Mr. Dreyer to negotiate for me, or with reference to any of my property, with the Edison people or their lawyers, and I was never asked by Mr. Dreyer or anybody else to state the facts regarding what I had done in incandescent lighting, understanding that my statements were to be used for the purpose of dealings of any kind with the Edison Co. Moreover, I never received any report from Mr. Dreyer as to what either the Dickerson ot the Edison Co., or Mr. Eaton thought about what I had done. I remember that Mr. Dreyer was somewhat impressed with what I had done, for he recommended me to the firm of Arnoux & Hochhausen, by whom I was engaged to do experimental work at the rate of $100 a week, and for whom I did such work during three weeks, and was only payed for two.“
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Prior to meeting Henry Goebel in 1882 I had been interested in sundry patents, and in the development of new enterprises based on patents, and had made some investigation of electrical matters. Since my meeting with Henry Goebel, as stated, I have continued in a business of buying and selling patents for inventions, in organizing new companies based on patents, and in the enlistment of capital therein. A large amonut of capital has been invested in the various and successful patent enterprises in which I have been interested. In undertaking to organize a company in connection with Henry Goebel’s inventions, as set out in my aforesaid affidavit of January 31st, 1893, I was not undertaking a work unfamiliar to me, bur realized what was necessary to be done, and was in a position to enlist all the capital required. in view of my previous experiences, I knew that it was essential that I should have a substantial basis upon which to work, – namely, reasonable proof that Henry Goebel was really the prior inventor, as he claimed in 1882 to be, of practically the incandescent electric lamp petented to Edison. I had shortly prior thereto been inerested in a patent litigation, and so specially realized the necessity for getting hold of substantial proof of Goebel_s invention, if such existed. I have truly stated, in my previous affidavit of January 31st, 1893, all that Henry Goebel was able to prouce or show me in connection with his alleged invention of the incandescent electric lamp. He certainly did say that he did not have, and that he could not show me, any old incandescent electric lamps of the „fiddle bow“ pattern, or of any other pattern or style, although pesristently urged by me to do so during all the course of my negotiations with him; and, because of his failure to produce any of his old lamps, or any incandescent lamps made by him prior to 1881, – and his inability to convince me that he had made any such lamps and his general unreliability of statement, I was obliged to abandon the idea of organizing a company based on his alleged inventions relating to incandescent electric lighting. Henry Goebel certainly did claim, in his talk with me in 1882, to have previously invented the incandescent electric lamp, and ist was substantially altogether in connection with that invention that I negotiated with him, – the improvement in attaching the filaments to the wires and the invention of the pump being mere incidents. I was familiar enough, in 1881 and 1882, with the incandescent electric light art to know that it would be of little or no avail or value to attempt to organize a company based on Henry Goebel’s invention in exhaust pumps, and in the method of attaching the filaments to the wires; and I never undertook, and would not have thought, for a moment, of undertaking, to do such a thing. I have attached to this affidavit two checks, amounting to Two Hundred and Sixty Dollars, which I gave Henry Goebel in connection with the option or options given me by him as set forth in my affidavit of January 31st, 1893. The checks were drawn by me, and endorsed by Henry Goebel pesronally in the case of of the check dated June 3rd, 1882, and by Henry Goebel Jr. for his father, henry Goebel, in the case of the check dated May 16th, 1882. I have also attached to this affidavit four receipts for other money, to the amount of Four Hundert Dollars, paid by me to Henry Goebel in connection with the option ore options here referred to. The receipt of July 15th, 1882 bears the signature of Henry Goebel Jr. although paid to his father, Henry Goebel. The receipts of July 22nd, 1882, and Aug. 12th, 1882, were signed by Henry Goebel Jr. for his father, with the knowledge and consent of the latter. Henry Goebel Jr. simply acted for his father in signing these receipts and endorsing this check, fir I had no business or dealing with him, except as he acted as his father’s agent or attorney in this matter. I never gave or paid him any money for himself. These checks and receipts show that I paid Henry Goebel the sum of at least Six Hundred and Sixty Dollars. I paid him more money than this, I knew but I am unable at present to find the other receipts. My payments to Henry Goebel were nearly all made in cash. Henry Goebel does not state the truth when he says that he never saw either ióne of the Messrs Dickerson & Dickerson, for I distinctly recall taking Mr. E. N. dickerson Jr. to see him, and also that Mr. Dickerson actually saw him and conversed with him, – Mr. Dickerson asking him, in my presence and hearing, as I had done myself, to produce and show, if possible, some of the old incanescent lamps which he claimed to have made. Mr. Goebel (Henry Goebel) afterwars expressed himself as much pleased whith this visit, and said that some of his friends had assured him that, if the Dickersons were taking an interest in his matters, his success would be assured. I was of course, authorized by Henry Goebel to organieze a company on his incanescent electric light inventions, as before set forth, and necessarely was entitled to receive, and no doubt did receivem a full discription of his ninventions. One day during the progress of our negotiations, Henry Goebel presented me with a gold buckle to be worn as a watch fob, – which he said he had made himself, and which he said he gave me as an expression of his good will and feeling towards me. After having consulted the Messrs Dickersin & Dickerson in the matter, it was only natural that Goebel’s claims should be brought to the attention of the Edison Company, for whom they were counsel; and such proceeding was in accordance with my agreement with Henry Goebel. Mr. Goebel, moreover, knew at the time of his conference with Mr. Dickerson that the latter was counsel for the Edison Co. for I had so informed him. The statement that I borrowed forty dollars from Henry Goebel, at any time, is an absolute and deliberate falsehood. I never borrowed a penny from him, – never had any thought of doing so, – and never had any occasion or need of doing so. The position was exactly the reverse. Henry Goebel was seeking to obtain all the money he possibly could from me, and continually made request therefor until our business relations ceased. before giving up Henry Goebel altogether, I brought him into contact with the Arnoux & hochhausen Co., because I desired to see what sort of work the man was really capable of doing. i was somewhat interested in the business of the Arnoux & Hochhausen Co. at the time, and so i arranged to have henry Goebel make a number of incandescent electric lamps for them. these incandescent electric lamps proved to be unsatisfactory, and his service were, therefore, soon discontinued. I do not know how much was paid Mr. Goebel in such connection nor was I retainable to him in the matter. i acted in entire good faith in all my dealing with henry Goebel, and only sough knowledge of his alleged invention of the incandescent electric lamp with a view to our mutual benefit and advantage. Towards the lost of my dealings with Henry Goebel, I lost all faith in him because among other things, of the admission by him that, while connected with the American Electric Company, he had, in displays of the incandescent electric lamps for that company been gulity of attemps to mystify and mislead visitors and intending investors, – and also because I learned that one John W. Kulenkamp was and had been interested in his incandescent electric light inventions, a fact which the said Henry Goebel had concealed from me. The last check which I gave Henry Goebel was not paid, – and this was because, after giving it, some of the matters above referred to came to my knowledge, and I determinde not to be further imposed upon, and was able to stop in time the payment of the check referred to.
All the receipts herein mentioned were for money paid by me to henry Goebel in connection with the option or options referred to in my aforesaid affidavit of Jan’y 31st, 1893, although two of the said receipts read that they were for money paid for experimenting purposes.
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Subscribed & sworn
William C. Dreyer
to before me this 14th day of March 1893
Attorney M. Russew
Notary Public
City & NY County“
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(Originalkopien im asz-Archiv)
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Dickerson kann dann auf Arnoux & Hochhausen weitergeführt werden – aber nicht in dieser LICHTGESCHWINDIGKEIT – später:
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„VEREINIGTE STAATEN BEZIRKSGERICHT (Anm. D. M. 22. März 1893)
Östlicher Bezirk von Missouri
im Eigenkapital
.
Edison Electric Light Co. et al.
contra
Columbia Glühlampe Co. et al.
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Southern District of New York,
Stadt und Kreis New York,
ss.
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Edward N. Dickerson, der ordnungsgemäß vereidigt wurde, erklärt und sagt: Ich war früher bekannt als Edward N. Dickerson, Jr., der Sohn und Partner von Edward N. Dickerson, jetzt verstorben. Unsere Firma war bekannt als Dickerson & Dickerson, New York City, und war auch 1882 so bekannt.
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Ich habe die eidesstattliche Erklärung von William C. Dreyer gelesen, die am 31. Januar 1893 im Fall der Edison Electric Light Company et al. vs. Beacon Vacuum Pump and Electrical Company u.a. abgegeben wurde, im United States Circuit Court, für den District of Massachusetts, sowie die eidesstattliche Versicherung des genannten Dreyer, geprüft am 14. März 1893, im Fall der Edison Electric Light Company et al. vs. Columbia Incandescent Lamp Co. et al. schwebend vor dem United States Circuit Court for the Eastern District of Missouri. So weit es sich um meine Verbindung zu dieser Angelegenheit handelt, sind sie wahr.
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Ich habe auch die eidesstattliche Erklärung von S. B. Eaton gelesen, die am 31. Januar 1893 in dem zuvor genannten Prozess der Edison Electric Light Company et al. vs. Die Beacon Vacuum Pump and Electrical Co. et al. abgegeben worden war. Und, soweit es sich auf meine Verbindung mit der Materie bezieht, ist es wahr.
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Im Interesse der Edison Company und auf Anregung von Herrn Dreyer habe ich eine persönliche Untersuchung der Goebel-Glühlampe durchgeführt, indem ich mit Herrn Dreyer in ein Juweliergeschäft in der Grand Street, New York City, ging, wenn ich mich an den Charakter des Geschäfts erinnere, sowie an die Straße, und dass ich dort einem Herrn Goebel vorgestellt wurde. Ich glaube, dass diese Untersuchung im oder um den Mai 1882 stattfand. Wir sprachen über die Angelegenheit zu der genannten Zeit und an dem genannten Ort, und ich erkundigte mich bei Herrn Goebel nach seiner angeblichen Erfindung der elektrischen Glühlampe und erfuhr von ihm alles, was seine Ansprüche dazu betraf. Ich fragte ihn insbesondere, ob er die alten Apparate oder Lampen oder Glühlampen, die er vor 1880 oder 1881 hergestellt hatte, oder irgendeine Beschreibung solcher Lampen hatte, und er (Henry Goebel) teilte mir mit, dass er so etwas nicht hatte. Ich erkundigte mich bei Herrn Goebel insbesondere nach seiner angeblichen Erfindung der elektrischen Glühlampe, und nur nebenbei nach seiner besonderen Methode, den Faden an den Drähten zu befestigen, und nach seiner Erfindung einer Absaugpumpe. Die Aussagen von Herrn Dreyer zu diesem Interview, die er in seinen eidesstattlichen Erklärungen vom 31. Januar 1893 und 14. März 1893 gemacht hat, sind wahr.
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Ich war nicht in der Lage, aus seiner Beschreibung von Goebel genau die Form der Lampe zu verstehen, von der er behauptet, sie sei von ihm gemacht worden; aber auf Grund der von ihm gemachten Angaben war ich überzeugt, dass alles, was er getan hatte, zweifellos aufgegeben wurde und viele Jahre zuvor schon aufgegeben worden war, und sicherlich von der grobsten und experimentellsten Art war.
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Ich habe versucht, die Angelegenheit zu untersuchen, da sie von der Edison Company als schutzfähig oder zur Einmischung in die Edison-Erfindungen geeignet angesehen werden könnte.
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Ich besprach die Angelegenheit vollständig mit meinem Vater, der damals noch lebte, und wir beide kamen zu dem Schluss und meinten darauf, dass alles, was Herr Goebel getan hatte, rein experimentell war, und, wie mein Vater es ausdrückte, sicherlich ein abgebrochenes Experiment, und nicht der ernsthaften Betrachtung durch die Edison Company würdig war. Wir haben Herrn Eaton von der Edison Company darauf hingewiesen, wie es in seiner eidesstattlichen Erklärung heißt.
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Dabei war ich geneigt, alles, was Herr Goebel getan hatte oder zu tun behauptete, voll zu berücksichtigen und zu gewichten, allein weil ich zumindest den Umständen zuvorkommen wollte, dass Herr Goebel, wenn sich die Edison Company nicht mit Herrn Goebel arrangierte, behaupten könnte, in der Lage zu sein, die Gültigkeit des Edison-Patents anzugreifen. Dennoch war ich mir völlig sicher, dass nichts, was Herr Goebel getan, ihm auch nur den Vorteil seiner eigenen Aussage gegeben hatte, oder ihn zur Erlangung eines Patents veranlasst hätte, selbst wenn das zweijährige Statut der öffentlichen Nutzung nicht existiert hätte. oder er dadurch in irgendeiner Weise die Gültigkeit der Patente von Herrn Edison auf die Lampe beeinträchtigen gekonnt hätte.
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Ich hatte damals eine große Erfahrung in der Untersuchung und Verhandlung von Fällen, in denen ähnliche Behauptungen aufgestellt worden waren, und betrachtete mich selbst und meine Söhne jetzt als für die Abwägung dieser Art von Beweisen gerüstet, und ich bin mir vollkommen sicher, dass der Fall, wie er mir damals vorgelegt wurde, sicherlich in seinem günstigsten Licht dargestellt worden war, denn es wurde versucht, die Erfindung durch mich an die Edison Company zu verkaufen.
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Ich kenne William C. Dreyer schon seit dreizehn Jahren, und während dieser ganzen Zeit habe ich sein Interesse an Erfindungen oder Patenten dafür und an der Organisation von Unternehmen, die auf Erfindungen oder Patenten basieren, gekannt. Er interessierte sich, auch mit mir persönlich, schon 1881 für die Organisation der New Yorker Grape Sugar Company, die auf Patenten basierte, und für die erfolgreiche Einwerbung von Kapital für diese Firma. Er beschäftigte sich damals mit dem Umgang mit Patenten für Erfindungen. Seit dieser Zeit kenne ich Mr. Dreyer und habe ihn jedes Jahr oft gesehen und ihn in Vertrauensstellungen gebracht, in denen er große Geldsummen kontrolliert hat und in denen er stets voll und ganz die Erwartungen erfüllte; ich weiß, dass er seit meiner ersten Bekanntschaft mit ihm ständig mit Unternehmen verbunden war, die an Patenten interessiert waren, und sich mit dem Recht in Bezug auf solche Themen und mit der allgemeinen Verteidigung eines Patents vertraut gemacht hat.
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Ich weiß, dass er im Jahre 1882 eine Reihe einflussreicher Kapitalisten in New York City kannte, denen er die Angelegenheit von Herrn Goebels Informationen oder angeblicher Erfindung so zur Kenntnis bringen konnte, dass er eine so günstige Gegenleistung erhielt, wie sie es verdiente. Was die New York Grape Sugar Company betrifft, so war er maßgeblich daran beteiligt, die Herren, die diese Gesellschaft gründeten, zusammenzubringen, darunter Herr Theodore Havemeyer, Herr Thomas C. Platt, Herr William C. Sheldon und Herr Hiram G. Bond aus New York City, die alle Herren mit großen Mitteln waren, von oder durch die große Geldbeträge an diese Gesellschaft gezahlt wurden. Das war im Jahre 1881.
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E. N. Dickerson.
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Vor mir geschworen
an diesem 21. März 1893
Rechtsanwalt Gref
NOTARY PUBLIC
KINGS COUNTY
Zertifikat eingereicht in N. Y. Co.“
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Ins Deutsche übersetzt, nach einer Original-Kopie im asz-Archiv, von Dietmar Moews
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„UNITED STATES CIRCUIT COURT (Anm. D. M. 22. März 1893)
Eastern District of Missouri
in Equity
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Edison Electric Light Co. et al.
vs.
Columbia Incandescent Lamp Co. et al.
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Southern District of New York,
City and County of New York,
ss.
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Edward N. Dickerson, being duly sworn, deposes and says: I was formerly known as Edward N. Dickerson, Jr., being the son and partner of Edward N. Dickerson, now deceased. Our firm was known as Dickerson & Dickerson, of New York City, and was so known in 1882.
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I have read the affidavit of William C. Dreyer, verified on the 31st day of January, 1893, in the case of the Edison Electric Light Company et al. vs. Beacon Vacuum Pump and Electrical Company et al., in the United States Circuit Court, for the District of Massachusetts, as well as the affidavit of said Dreyer, verified March 14, 1893, in the case of the Edison Electric Light Company et al. vs. Columbia Incandescent Lamp Co. et al. pending in the United States Circuit Court for the Eastern District of Missouri, and so far as the same relate to my connection with the matter, they are true.
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I have also read the affidavit of S. B. Eaton, verified on the 31st day of January, 1893, in the afore said suit of the Edison Electric Light Company et al. vs. The Beacon Vacuum Pump and Electrical Co. et al. and, so far as it relates to my connection with the matter, it is true.
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In the interest of the Edison Company, and at Mr. Dreyer’s suggestion, I made a personal investigation of the Goebel incandescent electric lamp, going with Mr. Dreyer to a jewlry shop on Grand Street, New York City, if I remeber the character of the shop, as well as the street, correctly, and there being introduced to a Mr. Goebe,. I believe that this investigation was made in or about May 1882. We talked the matter over at the time and place mentioned, and I inquired of Mr. Goebel concerning his alleged invention of the incandescent electric lamp, and learned from him all I could touching his claims thereto. I particularly inquired of him if he had any of the old apparatus or lamps, or any incandescent electric lamps made by him prior to 1880 or 1881, or any description of any such lamps, and he (Henry Goebel) informed me that he had not. I inquired of Mr. Goebel more particularly concerning his alleged invention of the incandescent electric lamp, and only incidentally concerning his particular method of attaching the f the filament to the wires, and his invention of an exhaust pump. Mr. Dreyer’s statements with respect to that interview, set out in his aforesaid affidavits of January 31, 1893, and March 14, 1893, are true.
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I was unable to understand, from his, Goebel’s description, exactly the form of lamp claimed to have been made by him; but, upon the statement of facts made by him, I was convinced that whatever he had done was certainly abandoned, and had been so abondoned for many years before, and was certainly of the most crude and experimental kind.
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I was seeking to investigatethe matter as thouroughly of merit capable of protection, or capable of interference with the Edison inventions, the same might be aquired by the Edison Company.
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I discussed the matter fully with my father, then living, and we both came to the conclusion and stated that whatever Mr. Goebel had done was purely experimental, and, as expressed by my father, certainly an abondoned experiment, and not worthy of any serious consideration by the Edison Company. We advised Mr. Eaton, of the Edison Company, to that affect, as stated in his said affidavit.
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In taking this view, I was inclined to give the fullest consideration and weight to everything that Mr. Goebel had done, or claimed to have done, because I appreciated the fact, that, if the Edison Company did not come to terms with Mr. Goebel, Mr. Goebel might claim to be in a position to attack the validity of the Edison patent. But, notwithstanding this, I was entirely sure that nothing which Mr. Goebel had done, even giving him the benefit of his own statement, would have antitled him to obtain a patent, even if the two years‘ statute of public use were not in existence, or would have been sufficient to , in any way, interfere with the validity of Mr. Edison’s patents upon the lamp.
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I had had, at that time, a large experience in the investigation and trial of cases in which similar claims had been made, and considered myself then, and sonsider myself now, as equipped for the weighing of that kind of evidence, and I am perfectly sure that, upon the case as presented to me at that time, and it certainly must have been presented in its most favorable light, for the effort was being made to sell the invention through me, to the Edison Company, – no Court would have given the matter serious consideration for a moment.
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I have known William C. Dreyer, before referred, to, for the past thirteen years, and during all such time, I have known him to be interested in inventions, or patents for the same, and in the organization of companies based on inventions or patents. He was interested with me, personally, as early as 1881, in the organization of the New York Grape Sugar Company, which company was based on patents, and in the successful enlistment of capital in behalf of that company. He was at that time occupied in the business of handling patents for inventions. I have, since that time, known Mr. Dreyer and have frequently seen him every year, and have been instrumental in placing him in positions of trust and confidence, where he has controlled large sums of money, and in which he has invariably given entire satisfaction; and I know that, from my earliest acquaintance with him, he has been constantly connected with companies interested in patents, and has made himself quite familiar with the law relating to such subjects, and with the general defense to a patent.
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I know that in the year 1882, he was acquainted with a number of influential capitalists in New York City, and could have brought the matter of Mr. Goebel’s information or alleged invention to their attention in such a way as to receive as favorable a consideration as it deserved. Indeed, in regard to the matter of the New York Grape Sugar Company, he was largely instrumental in bringing together the gentlemen forming that corporation, among when were Mr. Theodore Havemeyer, Mr. Thomas C. Platt, Mr. William C. Sheldon and Mr. Hiram G. Bond, of New York City, all of whom were gentlemen of large means, by or through whom large amounts of money were paid to that Company. This was in the year 1881.
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E. N. Dickerson
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Sworn to beforeme
this 21st day March 1893
Arrorney Gref
NOTARY PUBLIC“
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Dr. phil. Dietmar Moews Dipl. Ing und Dr. Ing Franz Otto Kopp – AUTOREN der NEUEN SINNLICHKEIT
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Dietmar Moews meint: Wenn ich oben lese, dass Göbel One-half-to Kulenkamp im Herbst 1882 ein Patent erlangte, nachdem er damit nach vielfachen Ablehnungen vom Patentamt, wegen Patent-Betrugsversuchs gescheitert war, dann steht damit eine historische Tatsache erwiesen vor mir:
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Göbel hatte Oktober 1882 ein Patent erlangt, wofür Kulenkamp vorab die Kosten übernommen hatte.
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Dann lese ich in den Eidesstattlichen Erklärungen des Jahres 1893, von sowohl William C. Dreyer, einem der geprellten Geschäftspartner Göbels, dass Göbel im Mai 1882 selbst vor der Presse und vor Dreyer behauptet hatte, dieses Patent zu haben:
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Mai 1882 hatte Göbel dieses Patent aber noch gar nicht.
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Konnte es also auch nicht vorgezeigt haben – dennoch berichteten New York Times (30.4.1882) und The New York World (1. Mai 1882), dass Göbel alle notwendigen Patente besäße.
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Dann lese ich in Göbels Eidesstattlichen Erklärungen (sieben an der Zahl) von 1893, dass er Dreyer keinerlei patentierbaren Qualitäten angeboten habe, bis auf – und jetzt kommt es auch bei Göbel, jenes „Patent No. 266,358 patented Oct. 24. 1882“. So beeidete also Göbel die Geschäftsmodalitäten mit seiner Lampen-Company in Gründung „Goebel/Dreyer“, im Mai 1882, dieses Patent Okt. 1882 zu haben – GOEBEL hatte nicht.
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Dieses Patent, das Goebel, zum Zwecke der Gründung einer Lampen-Manufaktur zusammen mit Kulenkamp, erst im Oktober erlangte, „verkaufte er also gleichzeitig (ohne das weder Kulenkamp von Dreyer und Dreyer von Kulenkamp wussten? und kassierte bei beiden ab.
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Beide, Göbel wie auch Dreyer erklärten aus dem Abstand von 11 Jahren, in ihren Eidesstattlichen Erklärungen die Unwahrheit, auf die sie schwörten. Die Dokumente zeigen es einwandfrei. Sie sagten, das Patent, das noch gar nicht da war, sei da gewesen und als Geschäftsgrundlage angesehen worden.
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Nur wer die Springer Text-Sammlung einer lückenhaften Goebelverteidigung liest, findet, dass man an diesen Texten nicht und nicht leicht erkennen kann, wann, wo und ob überhaupt diese TEXTE einem Gericht vorgelegen haben. Indes, wer nur diese Materialien anschaut, ohne sie zu durchgeistigen, wird Verwirrung erleben.
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(Die Springer Textsammlung scheint von Dr. Heinz Brasch herzurühren (denn dieser erste Springe-Geschichtsschreiber und Naziverfolgte – 1937-1940 – zitiert auch aus diesen Texten), ohne dass ersichtlich wäre, woher der hier herangekommen sein könnte. Diese Texte sind ein Auswahl, die nur die New Yorker Anwaltskanzlei Witter & Kenyon hätte treffen können. Woher die Texte auch stammen. Aber es sind Abschriften. Wer hat die mal für Springe abgeschrieben? – wir wissen das nicht. Jedenfalls liegen diese „Prozess-Akten ursprünglich in der Heinrich-Göbel-Mittelschule, später auch im Stadtarchiv Springe sowie noch in der Springer Stadtbibliothek, möglich auch im Museums-Archiv und sind öffentlich zugänglich)
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Was da in den USA zwischen 1879 und 1894 in Glühlampen-Gerichtsprozessen betrieben worden war und welche gerichtlichen Urteile schließlich rechtskräftig und auch rechtswirksam wurden, endete am Kostenpflichtprinzip und den Verjährungsfristen.
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Bei Heinrich Göbel persönlich verhält es sich dagegen anders. Er versuchte immer nur als Trittbrettfahrer der Glühlampen-Revolution seiner Tage mit zu verdienen.
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Göbel inszenierte für seine beengten wirtschaftlichen Verhältnisse äußerst erfolgreiche Betrugsmachenschaften. Kurz, er nahm durch vollzogene Betrüge mehrere Geldbeträge von verschiedenen „Partnern“ ein (Kulenkamp, Dreyer, Anoux&Hochhausen) ein, die ein Mehrfaches seiner jährlichen Hauspacht-Kosten betrugen.
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Dabei beanspruchte Goebel seine gesamte, für ihn zugängliche soziale Welt: Familie, Freunde, Freimaurer-Brüder, Arbeitskollegen, Kunden, Investoren, Presse und Neue Deister Zeitung (immerhin 1893, noch zu Lebzeiten Göbels). Das machte Göbel völlig verlogen, sodass selbst keiner seiner sogar gerichtlich aufgeklärten Mitverschwörer, wie die Söhne John, Henry Jr. und Adolph, detailiert Göbels Wahrheiten erfuhren, sondern Göbel sehr intrigant und punktuell Unwahrheitsvarianten verbreitet hatte. Dabei ging Göbel mit ungewöhnlicher krimineller Geschicklichkeit und Grobheit vor.
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Das ließe sich nur herausfinden, könnte man die weitgehend vollständigen staatlichen Archivbestände über Gerichtsverfahren um 1880/1890 mit dieser Auswahl in Springe vergliche. Nun gut – das geht nicht. Aber was kann man dann sehen?
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Man kann einige echte historische Fakten in den SPRINGE-GOEBEL-Texten finden, Mietverträge, Pachtverträge, Einwanderungsformular und dergleichen Alltäglichkeiten, die aber gar nichts mit Lampen zu tun haben.
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Es hat tatsächlich keinen Erkenntniswert, wenn man nur Texte der Verteidigeranwälte zu sehen bekommt, die etwa bei den richterlichen Anhörungen diskutiert worden sein mögen. Nach einigem Durchblick lernt man nämlich, dass es sich in Springe, mit den in der Heinrich-Göbeö-Mittelschule, vermutlich seit 1952 vorhandene „Prozeßakten“, ausgewählt, um GOEBEL beschönigende Verteidigungstexte geht – und die sind meist belanglos und überaus seicht.
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Dann merkt man: Es gab gar keine Prioritäts-Klage von GOEBEL aus SPRINGE gegen EDISON, auch nicht erster, zweiter und dritter Instanz.
Diese „Prozessakten“ von den Verteidiger-Anwälten, gehören zu Anträgen von EDISON auf Einstweilige Unterlassungsverfügung gegen unlizensierte Lampenfabriken, die EDISONS Patent verletzten – drei Verfahren in drei Staaten, Massachusetts, Missouri, Wisconsin. Aber alle drei wurden mit den selben Mittel einer „GOEBEL-DEFENSE“ von denselben Anwälten Witter&Kenyon vertreten, die auf Prozessverschleppung spielten, bis das EDISON-Patent im November 1894 auslief.
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Wer also die tatsächlichen 6.000 Blatt der NARA-Archive – wo es um EDISONS PATENT geht – in mehreren Staatsarchiven sichtet, kann eventuell lernen, was da seit EDISONS Patentierung 1879 gerichtlich gespielt worden war. Doch Echte Lampen von Henry Goebel gab es nicht. Die Exemplare, die heute noch aufbewahrt werden, wurden von verschiedenen
nicht ganz festzumachenden Glasbastlern geschaffen – wer glaubt da dem Sohn Henry Goebel Junior, der zuletzt vor Gericht behauptete, die Beweislampen 1, 2 und 3 habe er selbst, im Jahr 1893, zusammen mit einem Arbeitskollegen, schnell gebastelt (Eidesstattliche Erklärungen 1893), nur, wie kann man nun in Springe die historische Wahrheit kennenlernen?
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Und dann hat ein weiterer Lehrer von Springe das Buch zusammengestellt „Die Göbel-Legende – der Kampf …“. der also die ganzen Zettel gefunen hatte und sich nicht auskannte. Anstatt nun systematisch auffindbares Material zu sichten und auch den vorhanden Forschungsstand (z. B. Gutachten für das ZDF 2005 und Gutachten für das Deutsche Museum München „MÜNCHENKRITIK 2006“ von Dr. Dietmar Moews sowie Bestätigung des Deutschen Museums hierzu), hat der Autor Hans-Christian Rohde aus all diesen unstrukturierten Gerichtstexten, eine willkürliche Auswahl in sein Buch setzen lassen, er nennt es „REGESTEN“. Doch er Erkenntniswert der unstrukturierten REGESTEN ist Zeitverschwendung, wenn man das IDOL GOEBEL verstehen möchte. Doch
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stattdessen serviert der Doktorand Rohde sogenannte REGESTEN, unzählige selbstgeschnittene Kürzel aus Eidesstattlichen Erklärungen des Jahres 1893, die etwa zehn bis 30 Jahre und länger zurückliegen, nach den wirklichen Geschehnissen, dass namenlose Zeugen auf den Straßen von New York einen „TELESCOPE-MAN“ gesehen haben wollen bzw. sich daran erinnern. Und mit Aufschluß der Legendenbildung hat das ganz wenig zutun.
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Zur IDOLISIERUNG und zur LEGENDEN-Bildung hatte der Amateur-Forscher Rohde nicht erkannt, welche der zu spät kommenden Eidesstattlichen Erklärungen aus dem Jahr 1893, konkrete und sachlich belegte historische Wahrheiten ansprachen.
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Denn, sorgfältiger analysiert sind all diese Texte, entweder unentgeltliche Knallzeugen und Gefälligkeiten von freundlichen Zeugen. Aber dazu im Unterschied gibt es wenige Dokumente in en AKTEn von SPRINGE und wenige unter den 180 Eidesstattlichen Erklärungen, in denen nicht nur bereits bekannte Gerüchte anklingen, die alle diese „Affidavits“ als gekaufte Nachbarschaftszeugen der Gefälligkeit, ohne Gewicht aufbringen.
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Kurz, es gibt sieben Geschehnisse um die Jahre 1881/1881, die von allen seiten gerichtlich bestätigt und durch Originaldokumente vorhanden. Das hätte Lehrer Rohde verstanden haben müssen, als er seine unwissenschaftlichen Textspiele aufzog. Diejenigen Eidesstattlichen Erklärungen (affidavits), die auf diese Geschichtstatsachen bezogen sind, allerdings, helfen weiter, wenn sie herausgesucht würden.
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Das habe ich geleistet – dazu die Übersetzungen ins Deutsche – übrigbleibt jetzt ein Unterklassen-Lump, ein Kleinkrimineller, der mal eine obskure Auswanderung aus Deutschland nach New York unternommen hatte. Und dem in Nazi-Tradition Ehrenmahle und Feiern in Springe organisiert werden, weil die kollektive Reife nicht begreifen kann, dass sowohl ERINNERN wie auch VERGESSEN lebenswichtige Vorstellungsorientierungen sind, aber dass erlogene Heldentaten keinen Stolz, sondern Kleinmut und Muckertum erzeugen müssen.
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Während der Doktorand Rohde die sieben harten historischen Fakten gar nicht erkannt hatte, auf die sich solche Affidavits entweder bezogen oder eben nicht.
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Autoren der Neuen Sinnlichkeit, Dr. Dietmar Moews Dipl. Ing und Prof. Dr. Alphons Silbermann
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EINS 7965 NDZ 20. April Willi Städler re-education Nazi Adolf-Hitler-Straße
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38072&action=edit
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1773832912
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ZWEI 7971 Deister-Anzeiger 20. April? IDOLISIERUNG und Liste der Lügen
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38122&action=edit
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1776178266
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DREI 7976 Edisonpatent, Sudetenstr. Hitler+Hische
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38169&action=edit
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1777824555
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VIER: 7978 CALLIES Gutachten über den Gutachter von 2007
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38188&action=edit
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1778913961
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FÜNF: 7987 affidavit 1 Kulenkamp 5. April 1893, Patentoffice Streit
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38279&action=edit
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1782510745
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SECHS: 7990 affidavit Kulenkamp 2 18. April 1893
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38316&action=edit
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1783699711
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SIEBEN 7995: NDZ-Hitler-Bild 1933; Degenhardt-Brief-Zitat an Bundespräsident Heuß195 ; Gutachten zur Quellenkritik 2006;
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1785401719
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ACHT 8001: 8. März; NDZ-Hitler-Bild 1933; Geburtsurkunde; Buch-Umschlag-Bilder; Exp.1,2,3; mercy LsD 1967-Bild;
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1788884852
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NEUN 8014: ; Deister-Anzeiger Was geschieht?; Edison-Patent; Lacombe und Shipman 4. Oktober 1892 Urteil; Exp. 1,2,3 sowie 4; Göbel gerettet; NDZ-Hitler-Bild 1933
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1795042907
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ZEHN 8020 16. März Die 26 unabweisbaren Dokumente Goebel-Hypothese von 1882: Das zerrissene Kulenkamp-Assignment; das Pumpen-Patent 1882; THE WORLD New York 1. Mai 1882; NDZ-Artikel 1893; NDZ 1933 Hitler; Deister-Anzeiger 2017 Was geschieht mit Göbel?; NDZ 11.3.2006 Was wird mit Göbel?
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38534&action=edit
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1797253569
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ELF 8023 16. März; NDZ 1893; TANNER in Electrical Review 1894; Stadtgeschichte 1954 und Ortschronik 2002
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1798462356
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ZWÖLF 8027 19. März; „Goebel-Defense“; Edison 1. affidavit transl.
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1800048524
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DREIZEHN 8930 20. März; Elektr Gitarre vor Fender 21. März
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1801214737
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VIERZEHN 8934 22. März; Edison 1. Affidavit
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1803256799
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FÜNFZEHN 8938 24. März; Edison 2. affidavit + Lichtfest-Ankünd. der Stadt
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1805135072
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SECHZEHN: 8943 26. März 2018; Stadtchroniken Hartmann/Netzel/Callies Dr. HEINZ BRASCH
: https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/25/neue-deister-zei…nisten-dr-brasch/
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1806675876
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SIEBZEHN: 8045 27. März; Arbeitsvertrag und Brasch-Quellen und Langer
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ACHTZEHN 8048 28. März 2018 Patentabweisungen
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NEUNZEHN 8053. März 2018 ARBEITSVERTRÄGE 1881
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ZWANZIG 8055 31. März 2018 Blutsverwandte von Gehrcke 136. Geburtstag NDZ vor 50 Jahren
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/31/ndz-mobilisiert-springe-fuer-den-20-april/
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EINUNDZWANZIG 8057 1. April 2018 APRIL APRIL mit Arends, Beckmann
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ZWEIUNDZWANZIG 8059 2. April 2018 Kronzeuge VANDERWEYDE
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DREIUNDZWANZIG 8062 3. April 2018 NDZ GEBURTSHAUS
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VIERUNDZWANZIG 8064 4. April 2018 Paul Goepel
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FÜNFUNDZWANZIG 8069 5. April 2018 PRESSETAG New York Times 30. April 1882 Grand st 468
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=39004&action=edit
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SECHSUNDZWANZIG 8072 1885 Walace EDISON OPINION 1891
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=39023&action=edit
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SIEBENUNDZWANZIG 8073 8. April 2018 HEMMER 1865 und Nicolas Finck
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/07/39033/
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ACHTUNDZWANZIG 8078 9. April 2018 William C. Dreyer 1
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FINE E COMPATTO
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WARNUNG: recommended posts (Zusätze, die als Empfehlungen oder Beziehungen von WordPress hier eingestellt werden)
auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress
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gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews
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hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
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am Samstag, 3. März 2018
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Die NDZ berichtete 1933 mehrfach, dass Hitler durch Springe fuhr (s. o.). Die NDZ wiederholt diese Publikationen auch bei sogenannten GOEBEL-Jahrestagen; ich verfüge über eine NDZ zur 750-Jahrfeier vom 4. Juni 2004. Und es wird auch mitgeteilt, „1933: NSDAP erhält in Springe 49,5 Prozent. Bei den Reichstagswahlen am 5. März 1933 wurde die NSDAP auch in Springe die stärkste Partei. Bei 49,5 Prozent lag der Stimmanteil – und damit sogar fast sechs Prozent über dem Reichschnitt. Ab sofort gehörten die braune Uniform und die Hakenkreuzfahne zum Straßenbild, regelmäßige Aufmärsche und Kundgebungen prägten den Alltag … Zweimal führte der Weg Adolf Hitler durch Springe … Die Verehrung für Hitler spiegelte sich sogar im Straßenbild wider. Zunächst wurde die Friedrichstraße in Adolf-Hitler-Straße umbenannt. Doch bald gab es Kritik. Es wurde bemängelt, nur eine Nebenstraße dem „Führer“ gewidmet zu haben. Die Folge: Die Bahnhofstraße hieß fortan „Adolf-Hitler-Straße…“. Quelle NDZ v. 4. Juni 2004, im asz-archiv
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SECHSTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:
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KULENKAMP legte nach dem 5. April (LICHTGESCHWINDIGKEIT 7987) noch folgende weitere Bezeugung, am 18. April 1882, vor Gericht in Chicago ab. Ich durchbreche zwar damit den Ablauf in der Erschließung in den tatkräftigen Betrüger-Aktivitäten von Henry Goebel, die erst mit POPE und dessen großen „Goebel schlägt Edison“-Publikation im EE (nach Boston, nach dem 28. Januar 1893) begann. Während hier Chicago/Oconto und die EDISON vs. Columbia Co. Richter Seaman und Jenkins, zeitlich das letzte der drei Gerichtsverfahren war, also zuletzt, erheblich später erfolgte. Und KULENKAMP auf die von Goebel vorher in affidavits aufgestellten Behauptungen hier antwortet (während der Leser der LICHTGESCHWINDIGKEIT diese Dokumente erst weiter unten bereitgestellt bekommen kann.)
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Der PATENTPARTNER von Heinrich Goebel SR, John W. Kulenkamp, mit seinen am 18. April 1893 aufgenommenen vereidigten Aussagen vor dem USA Bezirksgericht, Östlicher Kreis von Missouri (Oconto bei Chicago) im von Edison / General Electric Co. beantragten Verfahren auf unverzügliche Unterlassung der Patentverletzung gegen COLUMBIA Incandescent Lamp Co. Sagt also persönlich aus.
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VORAB noch ein anderes Dokument – nämlich eine Abbildung der in LICHTGESCHWINDIGKEIT 7987 von Kulenkamp ausgesagten Tätlichkeit von HENRY GOEBEL gegenüber dem Patentanwalt PAUL GOEPEL, dem HEINRICH GOEBEL die Vertragsformulare wegnahm und zerriß, die sich GOEPEL zurückeroberte und wieder zusammengeklebt hatte (es ist ein Blatt mit US-Format, ich habe es in drei Aufnahmen vollständig erfasst):
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„Beweisstück D“. Gut zu erkennen, der Durchriss, den Goebel gewalttätig machte, um das Dokument zu vernichten. Patentanwalt Paul Goepel hat es „gerettet“ und wieder zusammengefügt, geklebt. Es ging um die Halbe/Halbe-Nutzungs- und Ausbeutungsrechte am Assesmentbezogenem Patent. Es ist das folgende Patent No. 266,358, zwischen Goebel und Kulenkamp, wie bereits bekannt.
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Quelle: Original-Aktenkopien im asz-Archiv Dr. Dietmar Moews Köln
Erstveröffentlichung in: Neue Sinnlichkeit, Blätter für Kunst und Kultur, Nr. 57, 28. Jahrgang, Dezember 2007; Springe;
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GOEBEL-KULENKAMP-PATENT von 1882:
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Das Patent von 1882, das „Glühlampen-Patent“ überschrieben ist, aber nur einen „abgeflachten Draht an einer „EDISON-LAMPE“ patentiert, den angeblich Heinrich Goebel erfunden hat – der aber niemals irgendwo angewendet worden ist; auch von Goebel selbst nicht.
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Der Goebel/Kulenkamp zuerkannte Patentinhalt U.S.Patent Office No. 266,358 gemäß der Textbeschreibung lautet ungekürzt:
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>>Vereinigte Staaten Patentamt.
Henry Goebel, aus New York, N. Y.,als Abtretender einer Hälfte an John W. Kulenkamp, aus dem selben Ort. (Dies ist nicht das Assesment!)
Elektrische Glühlampe.
Patentschrift, inhaltlicher teil der Patentanmeldung Nr. 266,358, datiert auf den 24. Oktober 1882.
An Alle, die es betreffen könnte: Soll bekannt sein, dass ich, Henry Goebel, aus der Stadt, dem Bezirk und dem Staat New York, eine bestimmte neue und nützliche Verbesserung der elektrischen Glühlampen erfunden habe, deren Patentschrift hier folgt.
Diese Erfindung bezieht sich auf eine verbesserte elektrische Lampe, die auf dem Prinzip des Glühens beruht; und die Erfindung setzt sich aus einer elektrischen Vakuumlampe zusammen, in welcher der Kohleleiter in abgeflachten und gewundenen Enden der stromführenen Drähte abgesichert und zusätzlich zementiert ist.
In den begleitenden Zeichnungen stellt Figur 1 einen vertikalen mittigen Schnitt meiner verbesserten elektrischen Lampe dar. Figur 2 ist eine Detailseitenansicht der abgeflachten Enden eines der Zuleitungsdrähte; und Figur 3 ist eine Seitenansicht des abgeflachten und zur Spirale gewundenen Ende des Zuleitungsdrahtes.
Die Buchstabenkennzeichnung zeigt die Beziehung der zusammenhängenden Teile.
A in der Zeichnung stellt eine Glasbirne dar, in welcher ein Hochvakuum mit irgendeinem geeigneten Apparat erstellt wurde. Durch den glasversiegelten Ansatz A‘ der Birne A überbrückt der Bogen die Metalldrähte B, die den Kohleleiter C unterstützen und den lichtgebenden Teil der Lampe formen, während der Strom eben dadurch fließt. Jeder verkohlte Glühfaden kann als Kohleleiter C verwendet werden, die Enden, die den Bogen an den Ansätzen B‘ sichern, sind an den inneren Enden der stromführenden Drähte B geformt, besagte Ansätze entstehen indem die Enden der Drähte B zunächst abgeflacht und dann spiralförmig gewunden werden. Ein Zement aus Lampenruß oder feingemahlenes Graphit wird mit einem Pinsel über die Ansätze B‘ aufgetragen, so dass die Zwischenräume zwischen den Spiralwindungen der Ansätze aufgefüllt werden und eine enge Verbindung zwischen dem Kohleleiter und dem Anschlussansatz B‘ der Drähte B. Auf diese Weise wird eine große Kontaktoberfläche zwischen den Zuleitungsdrähten und dem lichtgebenden Teilstück der Lampe erreicht, und hat den Vorteil das der Kohleleiter schnell und leicht mit den Drähten verbunden werden kann, ohne das irgend eine zusätzliche Zusammenpressung oder Verkohlung der Kontaktpunkte nötig wäre, außerdem wird dadurch die Verbindungsstelle nicht zum Schwachpunkt, der leicht bricht.
Indem ich meine Erfindung so beschrieben habe, beanspruche ich sie als neu und verlange die Zuerkennung durch diese Patentanmeldung –
1. In einer elektrischen Vakuumlampe die Kombination von einem Kohleleiter dessen Ansätze aus abgeflachten spiralförmig gewundenen Drähten, festverbunden mit den Zuleitungsdrähten, das untere Ende der Spirale damit in der Mitte der Ansätze gebogen, wodurch ein Sitz für die Kohle geformt ist, im Wesentlichen wie beschrieben.
2. In einer elektrischen Vakuumlampe, Ansätze aus abgeflachten spiralförmig gewundenen Drähte festverbunden mit den stromzuleitenbden Drähten, in Kombination mit dem Kohleleiter und einer Auskleidung mit einem kohlehaltigen Zement an den Enden der Ansätze und in den Zwischenräumen zwischen den Windungen, im Wesentlichen wie beschrieben.
Mit der Bezeugung, dass ich das Aufgeführte als meine Erfindung beanspruche, habe ich in Anwesenheit der beiden unterzeichneten Zeugen mit meinem Namen unterschrieben.
Henry Goebel
Witnesses: Paul Goepel, Carl Karp<<
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<<< und die US-Englische Textvorlage, alle im asz-Archiv
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>>United States Patent Office.
Henry Goebel, of New York, N. Y., Assignor of one-half to John W. Kulenkamp, of same place.
Electric Incandescent Lamp.
Specification forming part of Letters Patent No. 266,358, dated October 24, 1882
To all whome it may concern:
Be it known that I, Henry Goebel, of the city, county, and State of New York, have invented certain new and useful Improvements in Electric Incandescent Lamps, of which the following is a specification.
This invention has reference to an improved electric lamp based on the principle of incandescence; and the invention consists of an electric vacuum-lamp in which the carbon conductor is secured into the flattened and spirally-coiled ends of the metallic conducting-wires and cemented thereto.
In the accompanying drawings, Figure 1 represents a vertical central section of my improved electric lamp. Fig. 2 is a detail side view of the flattened end of one of the conducting-wires; and Fig. 3 is a side view of the flattened and spirally-coiled end of the conducting-wire.
Similar letters of references indicate corresponding parts.
A in the drawings represents a glass bulb, in which a high vacuum is established by any approved apparatus. Through the glass sealed neck, A‘ of the bulb A arc passed the metallic conducting-wires B, which support the carbon conductor C, that forms the light-giving part of the lamp when the current is passed through the same. Any carbonized filament may be employed for the carbon conductor C, the ends of which are secured into sockets B‘, formed at the interior ends of the conducting-wires B, said sockets beeing obtained by first flattening and then spirally coiling the ends of the wires B, A cement made of Lamp-Black or finely-ground plumbago is laid with a brush over the sockets B‘, so as to fill up the interstices between the spiral coils of the sockets B‘ of the wires B. In this manner a large contact-surface between the conducting-wires and the light-giving portion of the lamp is obtained, which has the advantage that the carbon conductor is quickly and easily attached to the wires without requiring any extra plating or carbonizing of the contact-points of connection therewith.
Having thus described my invention, I claim as new and desire to secure by Letters Patent –
1. In an electric vacuum-lamp, the combination, with a carbon conductor, of the sockets made of flattened spirally-coiled wire integral with the conducting wires, the lower end of the spiral being bent in toward the center of the sockets thereby forming a seat for the carbon, substantially as described.
2. In an electric vacuum-lamp, sockets made of flattened spirally-coiled wire integral with the conducting-wires, in combination with the carbon conductor and a coating of carbonaceous cement applied to the ends of the sockets and to the space between the coils, substantially as described.
In testimony that I claim the foregoing as my invention I have signed my name in presence two subscribing witnesses.
Henry Goebel.
Witnesses:
Paul Goepel,
Carl Kart“
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Es wird die GOEBEL-IDOLISIERER interessieren, dass und welche Ablehnungen die Patentieranträge Goebels vom PATENT-AMT erhalten hatten, weil Goebel sich in die bereits anderweitig patentierten Patentqualitäten versuchte einzuschleichen (vgl. LICHTGESCHWINDIGKEIT 7987):
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c. Dietmar Moews, 2007,
aus >MÜNCHENKRITIK 2006< nach der u.s.-amerikanischen Gerichtskopie ins Deutsche übersetzt – 16 SEITEN TEXT
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„Vereinigte Staaten Bezirksgericht
Östlicher Kreis von Missouri
Östlicher Bereich
Edison Elektrolicht Gesellschaft u. a.
gegen
Columbia Glühlampen-Gesellschaft u. a.
Staat New York
Stadt und Land New York
(18. April 1893 aufgenommen)
John W. Kulenkamp, hat ordnungsmäß geschworen und sagt unter Eid:
Ich habe bereits in diesem Fall eine Eidesstattliche Erklärung, datiert am 5. April 1893, für den Kläger abgegeben. Und man hat mir gerade drei Eidesstattliche Erklärungen für die Beklagten, in diesem Fall, datiert auf den 8. April, gezeigt, die auf mich persönlich und auf einige meiner Aussagen in meiner Eidesstattlichen Erklärung bezogen sind.
Eines dieser drei Zeugnisse ist das von Henry Goebel, der einigen Dingen, die ich gesagt habe, widerspricht. Aber, auch nachdem ich Henry Goebels Bezeugungen gelesen habe, halte ich meine Aussagen aufrecht. Herr Goebel behauptet, dass die Übereignung eines Anteils seines Patents von ihm an mich – das Original dieser Übereignungsurkunde wurde als Anhang meiner früheren Bezeugung als „J. W. K. Beweisstück D“, bezeichnet, eingereicht – ihm durch einen Betrug abgehandelt worden sei. Er sagt, gemeint wäre diese Übereignung zu jener Beteiligung an einem noch zu beantragenden Patent für ein Hobel-Werkzeug für Holzfasern gewesen. Aber es sei in betrügerischer Absicht zur Abdeckung einer Beteiligung an dem Patent der „Spriralhalterung“ gemacht worden. Herr Goebel hat hierin unrecht. So ein Ding, wie er behauptet, war nie zwischen uns erwähnt worden, noch hatte ich jemals von einer Beantragung oder der Absicht, ein Hobelwerkzeug oder irgend sowas zum Patent anzumelden, gehört. Der Patentanwalt, der die ganze Sache auch mir in Rechnung stellte, war sein eigener Anwalt, von Goebel selbst ausgewählt, namens Paul Goepel. Das hatte ich bereits in meiner anderen Bezeugung ausgesagt. Ich hatte niemals vorher Herrn Goepel gesehen oder von ihm gehört gehabt, bevor er mir von Herrn Goebel vorgestellt worden war, und er mir gesagt hatte, dass der die Goebelpatente herausbringen würde. Und ich hatte nie vorher in meinem Leben irgendetwas mit Herrn Goepel in irgend einer Angelegenheit zu tun, außer denen von Goebel. Welche Erinnerung Herr Paul Goepel hat, zu welchem Zweck diese Übereignung von Herrn Goebel vorgenommen worden war, weiß ich nicht. Ich habe mich mit ihm darüber nicht ausgetauscht. Aber meine eigene Erinnerung ist sehr genau und sicher, und ich hatte es wahrheitsgemäß und ausgiebig in meiner anderen Bezeugung angegeben. Ich erinnere mich bestimmt, dass die Übereignung im Formular ausgefüllt wurde, während der Raum für die Patentbeschreibung für die Erfindung noch leer blieb. Herr Paul Goepel erklärte uns, also Herrn Goebel und mir, die noch auszufüllenden Leerstellen, und sagte, er würde das ausfüllen, nachdem der Text im Antrag für das Patent amtlich sei. Im gemeinsamen Einverständnis, von Herrn Goebel und mir, wurde diese Abtretung bei Herrn Goepel deponiert, damit er es zu gegebener Zeit ausfüllen und dann diese Beteiligung dem Patentbüro mitteilen könne. Damit das Patent im Namen von Henry Goebel und mir selbst herausgegeben werden könne. So wie es später dann auch getan worden ist. Dieses war die Absicht und genau so war es von Anfang an gemeint, worüber auch überhaupt keinerlei Zweifel möglich ist. Und Herr Goebel hat Unrecht, wenn er das abstreitet.
Die anderen beiden Eidesstattlichen Erklärungen sind die von Frederick Gminder und Paul Todtschinder. Sie sind in der Substanz gleich und sprachlich beinahe identisch. Ich werde beide zusammen ansprechen. Sie sagen aus, dass ich mal ein Mitglied der „Deutschen Pilgerer Loge, Nr. 179, der Freimaurer“ war, dass ich aufgrund meines „schlechten Charakters“ „ausgeschlossen“ worden sei, und dass mir gesagt worden sei, ich „müsse gehen“ und sei „ohne irgend einen Protest gegangen“. In meiner anderen Aussage hielt ich mich absichtlich zurück, irgendetwas über diesen Vorgang in der Loge zu sagen, weil es eine Angelegenheit der Freimaurer ist. Ich dachte, es sollte nicht von mir in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Allerdings angesichts dieser beiden Eidesstattlichen Erklärungen fühle ich mich nun frei, zu sprechen.
Es ist wahr, dass ich ein Mitglied der Loge war. Ich trat im Jahr 1858 ein und verließ sie im Jahr 1886, war also ununterbrochen Mitglied über 28 Jahre. Die Loge war von Deutschen aufgemacht worden und unter denen war Henry Goebel, und da machte ich zuerst seine Bekanntschaft. Während meiner Verbindung mit der Loge war ich mehrere Male für Ämter gewählt worden. Das letzte Amt, das ich innehatte, war eines der höchsten der Loge, und ich gab es 1883 (oder 1884) aufgrund gesundheitlicher Schwäche, die mich an der ordentlichen Amtsausübung hinderte, auf. Das fünfundzwanzigjährige Jubiläum meiner Mitgliedschaft wurde begangen, während ich das Amt hielt. Henry Goebel war während der gesamten Zeit Mitglied der Loge, in der ich dazugehörte. Und ich glaube, er ist noch immer Mitglied. Meine eigene Mitgliedschaft endete auf die Weise, wie ich es unten aussagen werde.
Am 10. Dezember 1886 erhielt ich mit der Post eine gedruckte Mitteilung von der Loge, die mich aufforderte zum 9. Dezember bestimmte Pflichtzahlungen zu leisten, die auf siebzehn Dollars aufgelaufen waren. Die Mitteilung war verspätet bei mir eingetroffen und als ich sie erhielt, war der Zahlungstermin bereits verstrichen. Ich schaute auf dem Umschlag nach und fand, dass der Sekretär der Loge einen Fehler mit der Anschrift gemacht hatte. Ich habe den Umschlag noch immer aufgehoben und jetzt hier angehängt, bezeichnet als „J. W. K. Beweisstück G“. Die Adresse auf dem Umschlag war Vierundachtzigste Oststraße 413, aber müsste lauten Fündundachtzigste Ostraße 413. Die richtige Anschrift ist jetzt in Bleistift auf dem Umschlag zu sehen, so, wie er bei mir ankam. Aber beide Tage (der 9., der Tag an dem meine Zahlung fällig gestellt worden war) und der Tag, an dem mich die Mitteilung schließlich erreichte, was der Erinnerung nach am 10. war, war ich ans Bett gebunden und krank. Aber drei oder vier Tage später, etwa Mitte Dezember, fragte ich bei dem Logen-Sekretariat an, doch, des ungeachtet, wurde mir der Zutritt verweigert. Und man sagte mir, dass mein Name wegen Nichtbezahlung von Zahlungspflichten gestrichen worden war. Daraufhin erklärte ich dem Sekretär die ganze Sache, zeigte ihm den Umschlag und erklärte ihm, wie der Ärger mit seinem Fehler, die falsche Adresse geschrieben zu haben, begründet war. Aber ich machte keinerlei Umstände, in die Richtung, wieder als Mitglied zu gelten. Tatsache ist, ich hatte das Gefühl, die Loge hatte mich nicht anständig behandelt. Und zumal meine schlechte Gesundheit es mir erschwert hatte, an den Treffen teilzunehmen und, außerdem darüberhinaus aber, war es mir unerfreulich, Henry Goebel dort noch zu treffen. Zog ich es insgesamt vor, nicht meine Wiedereingliederung zu verlangen. Denn Goebel war ein großer und rücksichtsloser Quatschkopf, jederzeit bereit irgendetwas zu sagen oder zu machen, ganz gleich, wie falsch oder schlecht, eine Gelegenheit zu nützen oder einen Feind zu schädigen. Und deshalb wollte ich mit ihm nichts mehr zu tun haben. Tatsächlich fühlte ich seine Feindschaft und sah seinen persönlichen Einfluss darauf überhaupt, dass mein Name gestrichen worden war. Ich hatte den Hinweis, dass, wenn ich mich entschieden hätte, einen formalen Wiederaufnahmeantrag zu stellen, und dieser abgelehnt worden wäre, ich vor einem normalen Gericht die Wiederaufnahme erreicht hätte. Aber ich entschied mich, nichts dieser Art zu machen und damit endet die Sache.
Bezüglich dessen, was diese beiden Herren, Herr Gminder und Herr Todtschinder, in ihren Eidesstattlichen Erklärungen darüber sagen, dass mein Charakter „schlecht“ sei, glaube ich nicht, dass sie jemals absichtlich sowas sagten. Sie sind beide Männer von hohem Ansehen, wohlhabend und bereits im Altersruhestand, und ich bin sicher, dass sie niemals wissentlich falsche Behauptungen aufstellen würden. Tatsächlich, zu dieser Frage erfuhr ich, bei der Vorbereitung auf meine Aussage, dass Herr Gminder und Herr Todtschinder ihre beiden Eidesstattlichen Erklärungen vom 8. April 1893, die für die Beklagten abgegeben wurden, aufheben ließen, und verneinen, dass sie jemals irgend solche Eidesstattlichen Erklärungen abgegeben oder auch nur ansatzweise absichtlich so gemacht hätten. Mir wurde auch mitgeteilt, dass sie diese Widerrufe an Eides statt der Klägerin des Falles freiwillig erklärt haben. Damit ist diese Belastung gegen meinen „schlechten Charakter“ gefallen und ich werde nichts weiter dazu sagen.
Außerdem wird mir nun zu den drei oben erwähnten Eidesstattlichen Erklärungen, insbesondere jenen von Henry Goebel, Herr Gminder und Mr. Todtschinder, alle auf den 8. April datiert, eine Eidesstattliche Erklärung für die Beklagten von Moritz Seidenstock, auch am 8. April datiert, gezeigt. Und ich bin darüber informiert, dass Herr Seidenstock die gleiche Sache über seine Eidesstattliche Erklärung sagt, wie Herr Gminder und Herr Todtschinder über ihre sagen – und in einer Eidesstattliche Erklärung für die Klägerin, am Samstag, 15. April, die vorherige wie sie bestreitet. Mir wurden diese drei letzten Eidesstattlichen Erklärungen gezeigt, und ich habe sie gelesen. Mit Blick auf das Ausgesagte mag für die Eidesstattlichen Erklärungen vom 8. April von Seidenstock keine weitere Aufmerksamkeit notwendig sein – dass ich „wegen einer Anschuldigung der Vergewaltigung in Untersuchungshaft“ gewesen sei. Aber gleichwohl fühle ich mich meines eigenen guten Namens halber dazu gezwungen. Ich bin nicht bereit, so eine Beschuldigung unbestritten zu erlauben. Vielmehr fühle ich mich auch dem Gericht dahingehend verpflichtet, genau wie der Klägerin in diesem Fall, die wahren Tatsachen zu bekräftigen, damit eine genaue und korrekte Beurteilung gebildet werden kann, in Bezug darauf, wie sehr meiner früheren Eidesstattlichen Erklärung vom 5. April Glaubwürdigkeit zukommt.
Im Mai 1884 stellte meine Frau, die inzwischen gestorben ist, ein Hausmädchen namens Bertha Lange an. Damals lebten wir in der Sechsundachtzigsten Oststraße 530 in New York Stadt. Dieses Mädchen blieb bei uns als Dienerin für sechs Monate, bis meine Frau, ich glaube im November, sie wegen ihren schlechten Eigenschaften und Verhalten entließ. Ich denke, etwa nach ein oder zwei Monaten stellte die Mutter, deren Name war Ernestina Michells, Geldforderungen gegen mich, mit der Begründung, dass ich unzulässig intim mit ihrer Tochter gewesen sei, und sie in der Folge schwanger war. Die Beschuldigung war wirklich vollkommen falsch, und ich betrachtete es als Erpressung. Frau Michells setzte ihre Forderungen fort und drohte mir schließlich mit Haft. Wenn es auch ein schreckliches Gefühl war, dass diese ungeheuerliche Anschuldigung veröffentlicht würde, glaubte ich, wenn es denn dazu diente, meine Unschuld zu beweisen, seis drum. Nach weiteren Drohungen ließ mich Frau Michells verhaften. Der Vorwurf gegen mich lautete nicht Vergewaltigung, noch war ich jemals wegen solch eines Vorwurfs eingesperrt oder angezeigt. Die Anschuldigung lautete, uneheliche Vaterschaft. Und gemäß dem Gesetz und dem Umgang mit solchen Fällen in diesem Staat, wurde die Klage im Namen des New Yorker Staatsbeauftragten für Wohlfahrt geführt, um mich dazu zu zwingen, ein Kind von Bertha Lange zu unterstützen, von dem ich der behauptete Vater war, damit es nicht der Staatskasse zur Last fiele. In diesem Verfahren war ich auf richterliche Anordnung am 6. März 1885 in Haft. Der Fall war sofort in demselben Monat beim Ersten Bezirks-Polizeigericht, unter dem Vorsitz von zwei Polizeirichtern, angesetzt worden. Und am 26. März wurde ich als unschuldig entlassen. Das Verfahren wurde von Henry Steifel geleitet, der dann ein Assistenzbevollmächtigter der New Yorker Stadtjustiz wurde. Er hat mit dem Datum des 18. April 1893 eine Eidesstattliche Erklärung für die Klägerin in diesem Fall gegeben, die hier angefügt ist und meine Angaben zu den Details dieses Verfahrens bestätigt.
Nach meiner Entlassung in dem Vaterschaftsverfahren, strengte Frau Michells, als Mutter von Bertha Lange, am Stadtgericht von New York einen Zivilprozess um 5.000 Dollars Schadenersatz für den Ausfall der Arbeitskraft ihrer Tochter gegen mich an. In der Klage, nachdem Kläger und Verteidiger aufgenommen waren, erreichte mein Anwalt, Herr Henry C. Botty, eine Entscheidung zu meinen Gunsten, die Anklage verwerfend, ohne dass noch weiter verhandelt werden musste. Das war im Juni 1885. Die Kosten wurden zu meinen Gunsten entschieden, wurden auch festgesetzt, aber waren nicht zurückzuholen. In keinem dieser rechtmäßigen Verfahren, noch zu irgend einer anderen Zeit von anfang bis ende, bezahlte ich überhaupt oder machte Angebote auch nur einen Penny Zugeständnis zu zahlen, obwohl ich fortwährend so von Frau Michells und ihren Vertretern bedrängt worden war. Ich meinte, dass meine Unschuld so klar war, dass ich den Streit zuende bringen sollte, egal wie schmerzvoll es sein könnte. Seit Beendigung dieser beiden gerichtlichen Verfahren, beide zu meinen Gunsten, hatte ich niemals irgendwelchen weiteren Ärger dieser Art.
Als ich wegen des oben erwähnten Vaterschaftsvorwurfs inhaftiert war, zahlte ich sofort eine Kaution um meine Freilassung sicherzustellen. Die Summe der Kaution betrug 1,000 Dollars. Meine Gewährsmänner waren Albert Janicke und Charles Forschner, beide Einwohner von New York und beide, mit mir, Mitglieder der deutschen Pilgererloge. Ich bot ihnen eine Sicherheit für ihre Bürgschaft an und Herr Forschner, aber nicht Herr Janicke, nahm das an.
Zu der Zeit war ich ein großer Anteilseigner der Excelsior Gaslichtgesellschaft der Stadt New York. Und ich übertrug Herrn Forschner einen meiner Anteilsscheine dieser Gesellschaft als Sicherheit, und zwar namentlich die Zertifikatsnummer 73, für 100 Anteile, datiert auf den 20. Oktober 1882, geführt unter meinem Namen. Diese Anteile hatten mich tatsächlich 4,000 Dollars gekostet, 40 Dollars das Stück. Im März 1885, als ich sie auf Herrn Forschner als Sicherheit übertragen hatte, waren sie diesen Preis wert, insofern gab ich ihm den Gegenwert von 4,000 Dollars, während meine zu hinterlegende Kaution lediglich ein Viertel davon betrug. Ich übertrug und übergab ihm die Aktienzertifikate dieser 100 Anteile am 14. März 1885 und er rückübertrug sie und gab sie zurück an mich am 1. April 1885, als das Verfahren mit meiner Entlastung und der Aufhebung der Kaution beendet worden war. Diese Aktien waren nicht an der öffentlichen Wechselkursbörse geführt. Das gesamte Kapital dieser Aktiengesellschaft wurde nämlich nur von wenigen Investoren gehalten, die es zu Geschäftszwecken beisammen hielten; aber, nichtsdestotrotz hatten die Anteile einen jederzeit realisierbaren Marktwert. Und ich glaube, sie waren jederzeit über dem Preis, den ich genannt habe, verkaufbar. Einer der größten Anteilseigner war William R. de Kraft, und mir wurde gerade eine Eidesstattliche Erklärung, datiert auf den 13. April 1893, die er für die Klägerin in diesem Fall gemacht hat, gezeigt, in der er schwört, dass während des gesamten Jahres 1885 Angebote zu je 40 Dollars je Anteil vorlagen, und dass er über das gesamte Jahr diesen Preis auch selbst gezahlt hätte, jedoch keine bekommen konnte. Dieses untermauert meine eigene Meinung dazu, was die Anteile dazumal wert waren.
Mir wurde eine Eidesstattliche Erklärung für die Klägerin in diesem Fall von Paul H. Bate und eine von W. Laird Goldsborough gezeigt, beide am 14. April 1893 aufgenommen. Sie beschreiben die Einzelheiten eines Gesprächs, das die zwei Herren mit Albert Janicke, einem meiner oben erwähnten Bürgen, am 13. April 1893 hatten und ich bitte um Aufmerksamkeit für jene Eidesstattlichen Erklärungen, die unterstützen, was ich nun sage.
In meiner oben erwähnten Eidesstattlichen Erklärung vom 5. April hatte ich die Aufzeichnungen zu meinem Erwerbsleben über die vierzig Jahre, die ich in der Stadt New York tätig war, vorgelegt. Zu allererst war ich in Bremen in Deutschland, bei Eggers&Sauer, geschäftlich tätig, die schwedisches und englisches Eisen importierten. Als ich fünfzehn Jahre alt war ging ich zu denen und blieb vier Jahre dabei. Während ich da war, war ich zuerst ein Bürojunge und später ein Büroangestellter. Dieser Dienst in Bremen, zusammen mit meinen verschiedenen Anstellungen in diesem Land, die ich vollständig in meiner früheren Eidesstattlichen Erklärung angegeben hatte, vervollständigt meine gesamte Berufskarriere von 1844 fortlaufend bis in die Gegenwart.
Meine Arbeitgeber haben mir gewöhnlich anerkennende Briefe ausgestellt, wenn ich sie verließ. Einige dieser Briefe habe ich noch und werde dazu unten, hinsichtlich der Frage zu meinem Charakter und Glaubwürdigkeit, Bezug nehmen.
Der erste Brief, den ich noch immer aufgehoben habe, stammt von der oben erwähnten Firma Eggers&Sauer, die meine ersten Arbeitgeber waren, und er ist auf Bremen, den 1. März 1849 datiert. Deren Brief, das Original davon, ist hier angehängt und mit „J. W. K., Beweisstück H“ markiert. Er ist in Deutsch geschrieben, aber hier folgt eine gute Übersetzung.
„Dies ist die Bestätigung, dass John William Kulenkamp, aus dieser Stadt, als Büroangestellter in der Lohnbuchhaltung von Hermann Lampes Sohn und später bei seinen Nachfolgern im obigen Geschäft, der Firma Eggers&Sauer, zur Zufriedenheit seiner Arbeitgeber, die ihn ehrlich, vertrauenswürdig und fleißig fanden, beschäftigt war, was hiermit anerkannt wird.
Bremen, 1. März 1849
„Eggers&Sauer“
Mein nächster Brief ist von Herrn Bölting, mit dem ich fünfzehn Jahre im Geschäft war, von 1865 bis 1881. Sein Brief lautet wie folgt. Das Original findet sich hier angehängt und als „J. W. K., Beweisstück I“ gekennzeichnet:
„Wen es etwas angehen kann:
„Dieses ist zu bestätigen, dass Herr J. W. Kulenkamp in meiner Anstellung über fünfzehn Jahre gewesen ist – die ersten fünf Jahre als Buchhalter – die folgenden zehn Jahre hatte er Anteile in meinem Geschäft; während all dieser Zeit war seine Führung die eines Gentleman in jedem Betracht.
„Fr. Bölting.“
Ein dritter Brief ist von der Standard Gaslichtgesellschaft,“ das Original ist hier angehängt und als „J. W. K. Beweisstück K“ gezeichnet und lautet:
„Dies ist zu bestätigen, dass Herr J. W. Kulenkamp von Oktober 1882 bis August 1884 die Stelle eine Sekretärs, Schatzmeisters und Buchhalters der Standard Gaslichtgesellschaft auf Astoria (Long Island City) innehatte und seine verschiedenen Pflichten zur vollkommenen Zufriedenheit seiner Arbeitgeber ausgeführt hat. Seine Verbindung mit der besagten Gesellschaft wurde wegen der unkontinuierlichen Aktivitäten der Gesellschaft eingestellt.
New York, September 1884.
„Magnus Gross, Leiter der Gaswerke Sechsundachtigste Oststraße 541 E Stadt New York
William R. de Kraft, M. D.
Vizepräsident der Standard Gaslichtgesellschaft, Dreißigste Weststraße 30, Stadt New York
Ein vierter Brief ist von der Ostfluß-Gaslichtgesellschaft, das Original ist hier angehängt und mit „J. W. K., Beweisstück L“ bezeichnet. Der Brief lautet wie folgt:
„Die Ostfluß Gaslichtgesellschaft von Long Island Stadt, N. Y.
Ravenswood, 24. September 1885
„Wen es etwas angehen kann:
„J. W. Kulenkamp war über ein Jahr lang in der Anstellung dieser Gesellschaft, zunächst als Schatzmeister der Standard Gaslichtgesellschaft von Astoria, die auf diese Gesellschaft übertragen worden war. Während seiner Beschäftigung bei uns war er Buchhalter, und half beim Kassieren. Wir empfehlen ihn jedem, der solche Hilfe wünscht, weil wir ihn ehrlich und vertrauenswürdig fanden, während er bei uns war.
„Ihre aufrichtige Ostfluß-Gaslichtgesellschaft.
Chas. A. Kittle, Generalmanager
Ein fünfter Brief ist von der Rattan und Rohr Gesellschaft, die New Yorker Vertreter von H. C. Meyer junior, Hamburg, Deutschland und ist unten zitiert, das Original hängt als „J. W. K. Beweisstück M“ bezeichnet, an:
„New York, 24. September 1887.
„Wir bestätigen dass Herr J. W. Kulenkamp für ein Jahr in unserer Anstellung war, und wir haben ihn immer fleißig und vertrauenswürdig gefunden und würden uns freuen, von seinem Erfolg in dem zukünftigen Wirkungskreis zu hören.
„Rattan&RohrGesellschaft, „Fobbes&Partisch, Eigentümer“
Der letzte Brief, den ich habe, lautet wie folgt, das Original ist hier angehängt und mit „J. W. K., Beweisstück N“ bezeichnet:
„Wen es etwas angeht:
Wir, die Unterzeichnenden, bestätigen hiermit, dass Herr J. W. Kulenkamp in unserer Anstellung als reisender Vertreter, um mit Gasgesellschaften zur Übernahme der Magnus Gross Gasherstellung zu verhandeln, er seine Aufgabe zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt hat und außerdem anerkennen wir, dass wir durch seine Energie, Beharrlichkeit und Fähigkeit, bei der Elizabeth New Jersey Gasgesellschaft die Erlaubnis erreichen konnten, eine kleine Demonstrationsanlage zu etablieren, den „Magnus Gross Gasherstellungsprozess“ vorzuführen, und dass wir diesen Erfolg durch seine Fähigkeiten und Verdienste erreicht haben.
1. April 1890, Mitglieder der Gruppe William R. de Kraft,
Dreißigste Weststraße 30 New York
„Mark P. Brennan, Neunte Avenue 1164“
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Mein derzeitiger Arbeitgeber ist die New York Fortschritt Bündelanlagen-Gesellschaft, bei der Herr A. C. Schutz der Sekretär und Schatzmeister ist. Er hat freiwillig eine Eidesstattliche Erklärung zu meinen Gunsten abgegeben, aus der ich wie folgt zitiere:
„Ich kenne John W. Kulenkamp, dessen Bekanntschaft ich vor eineinhalb Jahren machte, als ich einen Assistenten suchte, der mich in meinen Geschäftsaufgaben unterstützen sollte. Weil die Position zu Vertrauen verpflichtet, musste ich darauf besonders bei der Auswahl achten.
Herr Kulenkamp bewarb sich für den Platz. Ich sah, dass er einen beruflichen Lebenslauf von fast vierzig Jahren ohne Tadel in dieser Stadt hat, und, dass sein Charakter in jeder Hinsicht vom Besten war. Ich wählte ihn deshalb für diese Position aus und er ist seit dem bei mir. Er hat Alles bewiesen, was ich von ihm erwartet habe und hat mein volles Vertrauen und die Achtung von mir selbst und allen meinen Partnern in der Gesellschaft. Ich glaube nicht, dass er unehrliche Dinge tun oder sagen würde.“
Adolph Charles Schutz.“
Die obigen Bezeugungen zeigen, was meine Arbeitgeber und Geschäftspartner über mich dachten, sodass wenn man sie in Verbindung mit den Eidesstattlichen Erklärungen liest, auf die ich um Aufmerksamkeit bat, sich andeutungsweise zeigt, ob ich glaubwürdig bin.
John W. Kulenkamp
Unterzeichnet und geschworen vor mir, diesen 18. April 1893.
Goldsborough, Notary Public (Nr.161) New York Land“
.
<<< vorstehende Übersetzung ins Deutsche folgt im Original-US-Englisch-Text
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Edison Electric Light Co. et al.
against
Columbia Incandescent Lamp Co.
et al.
State of New York
City and County of New York, ss.
(18. April 1893)
John W. Kulenkamp, being duly sworn, deposes and says:
I have already made an affidavit for the plaintiff in this case, under date of April 5, 1893, and I have just been shown three affidavits for the defendants in this case, dated April 8th, commenting on me personally and some of the statements in my affidavits.
One of the three affidavits referred to is that of Henry Goebel, who contradicts some of the things I said. But, after reading Mr. Goebel’s affidavits, I still adhere to my statements. Mr. Goebel avers that the assignment from him to me of an interest in his patent, the original of which assignment is annexed to my earlier affidavit and marked „J. W. K., Exhibit D,“ was obtained from him by fraud. He says that the understanding was that this assignment was to apply to a patent on his planing tool for cutting fibers,
but that it was fraudulently made to cover his patent on his spiral holder. Mr. Goebel is mistaken in this. Such a thing as he states was never mentioned between us, nor did I ever hear of his applying or intending to apply for a patent on any planing tool or any such thing. The patent lawyer who had charge of the whole matter was his own lawyer, selected by Mr. Goebel himself; namely, Mr. Paul Goepel I have already stated this in my other affidavit. I never saw or heard of Mr. Goepel before Mr. Goebel introduced me to him and told me that he would take out the Goebel patents, and I have never in my life had anything to do with Mr. Goepel in any matter except Mr. Henry Goebel’s. What Mr. Paul Goepel’s recollection may be about the purpose for which this assignment was executed by Mr. Goebel, I do not know. I have not conferred with him about it. But my own recollection is distinct and certain, and I have stated it truthfully and fully in my other affidavit. I remember particularly that the assignment was executed in blank, the space left for the description of the invention not being filled up. Mr. Paul Goepel explained that blank space to us, that is to Mr. Goebel and myself, and said he would fill it up after the application for the patent was filed.
Accordingly, by joint consent of Mr. Goebel and myself, the assignment was left with Mr. Paul Goepel for him to fill up the blank and then record the assignment in the Patent Office so that the patent would be issued in the name of Henry Goebel and myself, jointly, as was afterwards done.
This was the intention and distinct understanding from the start, as to which there is no possible doubt, and Mr. Goebel is wrong in denying it.
The other two affidavits are those of Frederick Gminder and Paul Todtschinder. These two affidavits are alike in substance, and are almost identical in language. I shall therefore speak of them together. They state that I was once a member of the „German Pilgrim Lodge, No. 179, of Freemasons,“ that I was „expelled“on account of my „bad character,“ and that I was told I „must go,“ and „went without any protest.“ In my other affidavit I purposely refrained from saying anything about this affair of the Lodge, because, it being a Freemason matter, I thought it ought not to be discussed by me in public; but in view of these two affidavits, I feel free to speak.
It is true that I was a member of that Lodge. I joined it in 1858, and left it in 1886, having been a member for twenty-eight consecutive years. The Lodge was made up of Germans, and among them was Henry Goebel, and there I first made his acquaintance. During my connection with the Lodge, I was several times ellected to office. The last office I held was one of the highest in the Lodge, and I resigned it in 1883 (or 1884) on account of failing health which prevented me from regular attendance. The twenty-fifth anniversary of my connection with the Lodge was celebrated while I held that office. Henry Goebel was a member of the Lodge during all the time I belonged to it, and I believe that he is still a member. My own membership ended in the way I shall state below.
On the 10th day of December, 1886, I received by mail a printed notice from the Lodge, requiring me to pay by the 9th day of December, certain dues amountig to seventeen dollars. The notice had been delayed in reaching me, and when I received it, the date when the due were payable had already passed. I looked at the envelope and found that the Secretary of the Lodge had made a mistake in the address. I have always kept the envelope, and now annexed it hereto, marked „J. W. K., Exhibit G.“ The address on the envelope was No. 413 East Eighty-Fourth street, but should have been No. 413 East Eighty-Fifth street. The correct address is now seen on the envelope in lead pencil, and this pencil writing was on when received by me. Both on the 9th (the day of the meeting on which my dues were payable) and on the day when the notice finally reached me, which I think was the 10th, I was confined to my bed with illness, but three or four days after, about the middle of December, I called on the Secretary of the Lodge, however, I was refused admittance, and was told that my name had been dropped for non-payment of dues. I thereupon explained the whole matter to the Secretary, showing him the envelope and explaining to him how the trouble was caused by his mistake in addressing it, but I never made any effort to be reinstated as a member. The fact is, I felt that the Lodge had not treated me fairly, and as my failing health made it difficult for me to attend the meetings, and, moreover, as it was unpleasant for me to meet Henry Goebel there, I concluded not to apply for reinstatement. He was a great and reckless talker, always ready to say or do anything, no matter how false or bad, to carry a point or injure an enemy, and I disliked to meet him. Indeed, I felt that it was through his hostility to me, and my means of his personal influence, that my name has been dropped at all. I was advised that if I chose to make formal application for reinstatement, and it were rejected, I could get back by means of legal proceedings. But I decided do to neither of these things, and that ended the matter.
As regards what these two gentlemen, Mr. Gminder and Mr. Todtschinder, say in their affidavits about my character being „bad,“ I do not believe that they ever intentionally said so. They are both men of high standing, wealthy and retired from business, and I am certain that they would never knowingly make false statements. Indeed, at this point, in the preparation of this affidavit, I learn that Mr. Gminder and Mr. Todtschinder renounce their two affidavits of April 8, 1893, filed by defendant, and deny that they ever made any such affidavits, or at any rate made them knowingly. I am also told that they have voluntarily given to the plaintiff in this case affidavits of such denial. That being so, this charge against my „bad Character“ falls, and I shall say no more about it.
In addition to the three affidavits for the defendant mentioned above, namely, those of Henry Goebel, Mr. Gminder and Mr. Todtschinder, all dated April 8, I am now shown an affidavit of Moritz Seidenstock for the defendant, also dated April 8th, and I am informed that Mr. Seidenstock says the same thing about his affidavit as Mr. Gminder and Mr. Todtschinder say about theirs – that it is false – and that he gave an affidavit to the plaintiff on Saturday, April 15th, disowning it. I have been shown those last affidavit, and have read it. In view of what it says, there may be no need of my paying any further attention to the statement in the Seidenstock affidavit of April 8th – that I was „arrested on a charge of rape;“ but, nevertheless, I feel compelled to do so out of regard to my own good name. I am unwilling to allow such a charge to go undenied. Moreover, I feel that I owe it to the Court, as well as to the plaintiff in this case, to set forth the facts, so that a just and correct opinion may be formed as to how much credence my earlier affidavit of April 5th in this case is entitled to.
In May, 1884, my wife, now ceased, employed as a domestic a girl by the name of Bertha Lange. We then lived at No. 530 East 86th street, New York City. This girl remained with us as a servant for about six months, when, I think it was in November, my wife discharged her because her habits and behavior were bad. A short time after her discharge, I think it was a month or two, the girl’s mother, whose name was the Ernestina Michells, made demands on me for money on the ground that I had been unduly intimate with her daughter, and that in consequence thereof she was pregnant. The charge was false, absolutely so, and I treated it as blackmail. Mrs. Michells then continued her demands, and finally threatened me with arrest. While it was painful to feel that this monstrous charge would be given publicity, still I felt that if that were necessary in order to prove my innocence, let it be so. After further threats, Mrs. Michells at last had me arrested. The charge against me was not rape, nor was I ever arrested or indicted on that charge. The charge was bastardy, and, according to the law and custom in such cases in this State, the action was brought in the name of the Commissioners of Charities of New York City to compel me to support a child of Bertha Lange of which I was the alleged father, so that it might not become a charge on the Country. In that proceeding I was arrested on an warrant issued March 6th, 1885. The case was tried that very month in the First District Police Court before two Police Justices then and there presiding, and on March 26th I was discharged as innocent. The prosecution was conducted by Henry Steifel, then and now an Assistant Corporation Attorney of the City of New York. He has made an affidavit for the plaintiff in this case,under date of April 18th, 1893, to be filed herein, and has set forth in it the details of the trial.
After my discharge in the bastardy proceeding, Mrs. Michells commenced a civil action against me in the City Court of New York, as the mother of Bertha Lange, to recover $5,000 damages for the loss of the services of her daughter. In that suit, after the complaint and answer were filed, my attorney, Mr. Henry C. Botty, obtained a judgement in my favor, dismissing the complaint, without going to trial. That was in June 1885. Costs were awarded in my favor, and were taxed, but were never collectable. In neither of these legal proceedings, nor at any other time from first to last, did I ever pay, or make overtures to pay, one penny to compromise, although repeatedly importuned by Mrs. Michells an her representatives to do so. I felt that my innocence was at stake, and that I must contest the matter to the end, no matter how painful it might be. Since the termination of these two legal proceedings, both in my favor, I have never had any further trouble from that source.
When I was arrested in the bastardy proceeding mentioned above, I at once gave a bond to secure my release. The amount of the bond was $1,000. My bondsmen were Albert Janicke and Charles Forschner, both residents of New York City, and both members with me of the German Pilgrim Lodge. I offered to give them security for going on my bond, and Mr. Forschner, but not Mr. Janicke, accepted it.
At that time I was quite a large stockholder in the Excelsior Gas Light Company of New York City, and I assigned to Mr. Forschner one of my certificates of stock in that Company as security, namely, certificate No. 73, for 100 shares, dated October 20th, 1882, made out in my name. These shares had originally cost me $4,000, being $40 a share. In March, 1885, when I assigned them to Mr. Forschner as security, they were still worth about that price, and I remember that I told Mr. Forschner that he was in any event amply secured, because I gave him the equivalent of $4,000, while my bond of release was only one-fourth of that amount. I assigned and delivered to him this certificate of stock for these 100 shares, on March 14th, 1885, and he reassigned and redelivered the same to me on April 1st, 1885, the proceeding in the meantime having been terminated by my discharged and by the cancellation of the bond. This stock was not the listed on the public Stock Exchange, the entire capital stock of the Company having been held by only a few investors who were keeping it together for puposes of gain; but, nevertheless, the shares had a sound market value, and, I believe, could have been sold at any time in 1885 at about the price I have named. One of our large stockholders was William R. de Kraft, and I have just been shown an affidavit made by him for the plaintiff in this case, dated April 13, 1893, wherein he swears that during all the year 1885, there were offers of $40 a share for the stock, and that during all of that year he would have paid that price himself, but could not obtain any. This corroborates my own opinion in 1885 as to what stock was then worth.
I have been shown an affidavit made for the plaintiff in this case by Paul H. Bate, and one by W. Laird Goldsborough, both verified April 14th, 1893. They describe the details of an interview had by those two gentlemen on April 13th, 1893, with Albert Janicke, one of my bondsmen as mentioned above, and I beg to call attention to those affidavits in support of what I am now saying.
In my affidavit of April 5th, above mentioned, I have given my business record during the forty years I have been in New York City. Prior to that, I was enganged in Business in Bremen, Germany, with Eggers&Sauer, of that city, importers of Swedish and English iron. I went with them when I was fifteen years old, and remained four years. While I was with them I was at first an office boy, and afterwards a clerk in the office. This service at Bremen, together with my various employments in this country, which I have fully set forth in my earlier affidavit of April 5th, complete my whole business career from 1844, when I was fifteen years of age, continuously down to the present time.
My employers have usually given me complimentary letters when I left them. Some of those letters I still have and shall refer to them below as bearing on the question of my character and credibility.
The first letter still preserved by me is from the above mentioned firm of Eggers&Sauer, who were my first employers, and is dated „Bremen, March 1st, 1849.“ Their letter, the original of which is annexed hereto, marked „J. W. K., Exhibit H,“ is given below. It is written in German, but the following is a correct translation:
„This is to certify that John William Kulenkamp of this city has been employed as clerk in the counting-house of Herman Lampe’s Son, and
later with his successors in the above business, the firm of Eggers&Sauer,
to the satisfaction of his employers, who found him to be honest, faithful and industries, which is hereby acknowledged.
Bremen, March 1st, 1849
„Eggers&Sauer“
My next letter is from Mr. Bölting, with whom I was in business for fifteen years, from 1865 to 1881. His letter is as follows, the original being annexed hereto and marked „J. W. K., Exhibit I:“
„To whom it may concern:
This is to certify that Mr. J. W. Kulenkamp has been in my employ for fifteen years – the first five years as bookkeeper – the following ten years had interest in my business; during all this time his conduct was that of a gentleman in every respect.
„Fr. Bölting.“
A third letter is from the „Standard Gas Light Company,“ and is as follows, the original being annexed hereto marked „J. W. K., Exhibit K:“
„This is to certify that Mr. J. W. Kulenkamp, from October, 1882, to August, 1884, has occupied the position of secretary, treasurer and bookkeeper of the Standard Gas Light Company of Astoria (Long Island City), performing his various duties to the entire satisfaction of his employers. His connection with said company was served for the reason of the discontinuance of its operations.
New York, September, 1884.
„Magnus Gross, Superintendent of Gas Works 541 E. 86th St., N.Y.
William R. de Kraft, M.D.
Vice-President Standard Gas Light, Company, No. 30 West 30th Str. N. Y.
A fourth letter is from the East River Gas Light Company, the original being annexed hereto, marked „J. W. K., Exhibit L.“ That letter is as follows:
„The East River Gas Light Co.
of Long Island City, N. Y.
Ravenswood, Sept. 24th, 1885.
„To whom it may concern:
„J. W. Kulenkamp has been in the employ of this company over one year, and prior to that he was treasurer of the Standard Gas Light Company of Astoria, which was brought by this company. During his employment with us he was bookkeeper, and also assisted in collecting. We recommend him to any one wishing help of that kind, as we have found him honest and trusty while with us.
„Yours truly, The East River Gas Light Co.
Chas. A. Kittle, General Manager
A fifth letter is from the Rattan and Cane Company, the agents at New York of H. C. Meyer, Jr., Hamburg, Germany, and is given below, the original being annexed hereto, marked „J. W. K. Exhibit M:“
„New York, Sept. 24th, 1887.
„We testify that Mr. J. W. Kulenkamp has been in our employ for about a year, and we have always found him diligent and faithful, and would be glad to hear of his success in his future sphere. „Rattan&Cane Co. „Foppes&Partisch, Proprs.“
The last letter I have is as follows, the original being annexed hereto, marked „J. W. K., Exhibit N:“
„To whom it may concern:
We, the undersigned, hereby certify that Mr. J. W. Kulenkamp has been in our employ as travelling agent to negotiate with Gas Companys, for the adoption of the Magnus Gross Gas process, which position he has managed to our utmost satisfaction, and we also acknowledge that by his energy, perseverance and ability, we obtained permission on the Elizabeth, New Jersey Gas Company to establish a small plant to show „The Magnus Gross“ process of making Gas, and that we placed the success to his ability and his merit.
April 1st, 1890
By Members of Syndicate,
William R. de Kraft,
30 West 30th Str. New York
„Mark P. Brennan No. 1164 9th Ave.“
My present employer is the New York Progress Bunching Machine Company, of which Mr. A. C. Schutz is
the secretary and treasurer. He has voluntarily made an affidavit in this case in my behalf, from which I quote as follows:
„I know John W. Kulenkamp, having first made his acquaintance about a year and a half ago, when I was looking for an assistant to aid me in my business duties just mentioned. As the position would be due of trust, I was particular in making the selection.
Mr. Kulenkamp was an applicant for the place. I found that he had a
business record in this City of nearly forty years, and without a blemish and
that his character was of the highest in all respects. I, therefore, selected him for the position, and he has been with me ever since. He has proven to
be all that I expected, and he has the entire confidence and respect of myself and of my associates in the company. I do not believe that he would say or do a dishonest thing.“
Adolph Charles Schutz.“
The above testimonials show what my employers and business associates thought of me, and, when read in connection with the affidavits I have called attention to, may also tend to show wether I am worthy of belief.
John W. Kulenkamp
Subscribed and sworn to before me
this 18th day of April 1893
Goldsborough, Notary Public (No.161)
New York Country“.
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