Lichtgeschwindigkeit 8084
am Donnerstag, den 12. April 2018
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Betrüger Henry Goebel im Jahr 1882.
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DREISSIGSTER BLOGBEITRAG zum 20.
April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt,
in LICHTGESCHWINDIGKEIT von
Dietmar Moews hier:
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GOEBEL hat von DREYER im Jahr 1882 GELD genommen und GELDQUITTUNGEN unterschrieben. Das ist Punkt Sieben der archivierten, HISTORISCH unabweisbaren Beweismittel im FALL des BETRÜGERS und IDOLS Goebel.
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Wer beleidigende NAZI-Machenschaften in Springe wünscht, wende sich diesem Lokalgeschehen zum 20. April zu. Wir haben eine gedruckte ORTSCHRONIK in der nicht steht, dass der Springer Lehrer Dr. Heinz Brasch, zunächst als deutscher Jude, im Jahr 1935 Berufsverbot erhielt, dass dann der arbeitslose Brasch, im Auftrag vom Springer Ortsvorsteher Jürges, die Ersterarbeitung einer STADTGESCHICHTE von SPRINGE erarbeitete, die Brasch 1940 abgab (Stadtarchiv). Dann, kurz vor dem Abtransport in den Vernichtungsosten ging Brasch aus dem Leben. Und heute wird Brasch in Springe nicht als erster Stadt-Chronist geehrt. Weder im ROHDE/CALLIES Judenbuch, noch im ROHDE/CALLIES Göbelbuch.
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Wanderer kommst Du nach Liechtenstein, geh nicht vorbei, tritt mitten rein. Kommst du nach Springe am Deister, kann dir passieren, eine lokale Tageszeitung zu sehen, wo zum 20. April 2018 gefiebert wird, welch stolzes Gemeinwesen man in Springe hat, sogar mit einem Stadtarchiv und mit Gerichtsakten, in denen leicht zu finden ist, das man eine NAZI-Kampagne noch nach dem Krieg ausgebaut hatte: Das IDOL Henry Goebel.
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Man ahnt es schon – Göbel hatte vermutlich mit Fritz Haarmann persönlichen Kontakt nicht gehabt, aber – wie Goethe es nannte: „Wahlverwandtschaft“ – das ist ein weites Feld – wie Fontane es nannte.
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Wer dann mit der NEUEN DEISTER ZEITUNG als COMIC zu kurz kommt, als Informationsquelle aber kein Goebelbein an die Erde bringen kann, greift zu dem Buch „Die Göbel-Legende – Kampf um die Erfindung der Glühlampe“ aus dem Jahre 2007, vom Dietrich zu Klampen Verlag, Springe, verlegt.
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Man sieht Glühbirnen schon am Buchumschlag, vorne und hinten abgebildet, zwei Lampenbilder, die beide Henry Goebel-Lampen nicht sind. Man liest hinein und wundert sich – einen Forschungsstand gibt es zu Henry Goebel angeblich nicht, nur Pressezitate seit 1882, und massenhaft angebliche Prozess-Akten, die vom Autor Rohde nicht zureichend durchgeistigt worden waren, was in dem skandalösen Promotionsverfahren der Leibniz-Universität Hannover nicht gemerkt, oder ignoriert worden ist. Gut – die Dissertation ist meines Wissens bis heute nicht ordentlich publiziert – so dass der Doktortitel nicht geführt werden darf.
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in Springe verbreiten die lokalen IDOL-Bildner, das sind auch alle Lehrer seit 1933 bis heute, angeblich habe Springe aus der DRITTEN INSTANZ der Klage „GOEBEL GEGEN EDISON“, schwarz auf weiß belegt, dass GOEBEL 25 Jahre vor EDISON die Glühlampe erfunden habe, den Gerichtsstreit darum gewonnen habe und erhebliche Entschädigungszahlungen kassieren konnte.
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Nun gab es seit den ersten lizenzgeschützten Glühlampen Edisons, anfang der 1880er Jahre den großen Patent-Gerichtsstreit in New York. Das dauert fast zehn Jahre. Edison erhielt die Priorität. Edisons Patente wurden bestätigt. Erst danach, als die General Electric gegründet worden war und mit Finanzkraft einstieg, konnte der Edisonanspruch gegen lizenzverletzende Lampen-Manufakturen in diversen US-Staaten, Massachusetts, Missouri, Illinois, gerichtlich verfolgt werden.
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Alle Prozessgegner Edisons wurden 1892 von der New Yorker Fach-Anwalts-Kanzlei Witter&Kenyon vertreten – sehr bald auch in Boston, dann in St. Louis und in Oconto/Chicago.
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Witter&Kenyon schrieben alle Eidesstattlichen Erklärungen der Verteidigung, besorgten die Übersetzungen, und steuerten schließlich die Prozessverschleppung durch die von Goebel einst (1885 bereits) vorgeschlagene „Goebel-Defense“.
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Kurz – man behauptete einfach, Goebel habe in den 1850er Jahren elektrische Glühlampen eigenständig hergestellt, mit selbstgebastellten Batterien betrieben und in seinem Ladenschaufenster und nachts auf einem Ponywagen benutzt.
Nur wer mal selbst diese „Prozessakten“ in die Hände nimmt, wundert sich zunächst. Dann wird bald klar, es sind überwiegend Kopien von Eidesstattlichen Erklärungen, die die New Yorker Anwaltskanzlei WITTER & KENYON gesammelt hat. Darin werden „Knallzeugen“ und Zufalls-Zeugen, alte Anwohner der „schlechten Gegend von New York“, Monroe Street, im Jahr 1893 dazu benutzt, bestätigen zu sollen, über 30 Jahre zuvor, also vor 1860, Henry Goebel mit Glühlampen gesehen zu haben.
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Man tut also gut daran sich der Leibniz-Universitäts-Bibliothek-Außenstelle in Rethen zuzuwenden. Dort – allerdings – sind lückenlos die Elektrozeitungen der Edison-Zeit archiviert, kostenlos zugänglich und da findet man zu den gesamten Glühlampen-Prozessen, der 1880 und 1890er Jahren, in denen Edisons Priorität zweifelsfrei belegt wird, lückenlos jeweils mehrere damalige Zeitungsautoren in den verschiedenen Verlagen.
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Die Fakten aus 1881 und 1882 sind folgende:
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1. Zwei seit 1893 gerichtsnotorische Arbeitsverträge aus dem Jahr 1881
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2. Original US-Patente des Henry Goebel von 1882 (daneben umfangreiche Originalkorrespondenz zwischen Goebels Patentanwalt mit dem US-Patentamt, wo ganz sachlich und nüchtern ein nachträgliches Goebelpatent abgelehnt wurde, weil Goebel keinerlei Innovationssubstanz zur Anmeldung zu bringen versuchte – Goebels Geschäftspartner Kulenkamp bezahlte den Unfug, technisch unbeleckt, wie er war).
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3. Original-Partnerschafts-Verträge sowie etliche Bezahlquittungen, zwischen Goebel und Kulenkamp von 1882
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4. Goebels Gewaltauftritt in der Anwaltskanzlei PAUL GOEPEL 1882
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5. Goebels Intrige gegen Kulenkamp in der Freimaurer-Loge
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6. New York, 30. 4. 1882: Öffentliche Lampenvorführung und Goebels Lügen in der Tagespresse, New York Times und New York World
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7. Bezahlquittungen von Goebel für William C. Dreyer 1882
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Ich vernachlässige dabei sogar die mittelbare Intervention des Göbel durch Anwälte in den großen EDISON-Prozess von 1885 – es ist haarsträubend, was Göbel da zum Besten geben ließ.
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Ich vernachlässige hier auch (quasi EX PARTE) herauszustellen, dass GOEBEL in seiner großen Eidesstattlichen Erklärung vom 21. Januar 1893 den BETRUGSKONFLIKT, den er zwischen seinen geldgebenden Partnern KULENKAMP und DREYER intrigant durchgezogen hatte, diese beiden durch ihn geschädigten Partner auch nur zu erwähnen oder die Namen der beiden auch nur zu erwähnen.
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Nur beschworene Aussagen in den allesamt schriftlich abgegebenen Eidesstattlichen Erklärungen (affidavits) dieser „Goebel-Defense“-Prozessverschleppung des Jahres 1893, haben Realitätsgewicht, die auf die SIEBEN Tatsachverhalte Bezug haben.
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Dietmar Moews meint: Wenn ich oben lese, dass Göbel One-half-to Kulenkamp im Herbst 1882 ein Patent erlangte, nachdem er damit nach vielfachen Ablehnungen vom Patentamt wegen versuchten Patent-Betrugsversuchs gescheitert war, dann steht damit eine historische Tatsache erwiesen vor mir:
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Göbel hatte Oktober 1882 ein Patent erlangt, wofür Kulenkamp die Kosten übernommen hatte.
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Dann lese ich in den Eidesstattlichen Erklärungen des Jahres 1893, von sowohl William C. Dreyer, einem der geprellten Geschäftspartner Göbels, dass Göbel im Mai 1882 selbst vor der Presse und vor Dreyer behauptet hatte, dieses Patent zu haben:
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Mai 1882 hatte Göbel dieses Patent nicht. Es kam erst im Oktober 1882.
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Konnte es also auch nicht vorgezeigt haben – dennoch berichteten New York Times (30.4.1882) und The New York World (1. Mai 1882) berichteten, dass Göbel alle notwendigen Patente besäße.
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Dann lese ich in Göbels Eidesstattlichen Erklärungen (sieben an der Zahl) von 1893, dass er Dreyer keinerlei patentierbaren Qualitäten angeboten habe, bis auf – und jetzt kommt es auch bei Göbel, jenes „Patent No. 266,358 patented Oct. 24. 1882“. So beeidete also Göbel die Geschäftsmodalitäten mit seiner Lampen-Company in Gründung „Goebel/Dreyer“, im Mai 1882, dieses Patent Okt. 1882 zu haben – GOEBEL hatte nicht. Beide, Göbel wie auch Dreyer erklärten aus dem Abstand von 11 Jahren die Unwahrheit, auf die sie schworen. Die Dokumente zeigen es einwandfrei.
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Nur wer die Springer Text-Sammlung einer lückenhaften Goebelverteidigung liest und semantisch prüft, findet, dass man an diesen Texten nicht und nicht leicht erkennen kann, wann, wo und ob überhaupt diese TEXTE einem Gericht (von vier verschiedenen Gerichten in verschiedenen US-Staaten – bei Case-Law) vorgelegen haben. Es ist möglich, dass diese Witter&Kenyon-Textbeweismittel gar nicht in allen Prozessen den Richtern vorgelegt worden sind. Hierzu müssten die heute archivierten Original-Dokumente mit dem Witter&Kenyon-Archiv abgleichen. Das könnte kostenintensiv versucht werden. Mir haben bis hierher die eklatanten Erkenntnisse des zugänglichen Originalmaterials gereicht, Goebel als BETRÜGER zu erkennen. Indes, wer nur diese Materialien anschaut, ohne sie zu durchgeistigen, wird Verwirrung erleben.
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Die Springer Textsammlung – wie es die Göbel-Mittelschule, dann das Stadtarchiv, schließlich auch die Stadtbücherei haben/hatten – scheint von Dr. Heinz Brasch herzurühren (denn dieser erste Springe-Geschichtsschreiber und Naziverfolgte – 1937-1940 – zitiert auch aus diesen Texten), ohne dass ersichtlich wäre, woher der Dr. Brasch hier herangekommen sein könnte. Diese Texte sind eine gezielte Auswahl, die nur die New Yorker Anwaltskanzlei Witter & Kenyon hätte treffen können. Woher die Texte auch stammen. Aber es sind Abschriften. Wer hat die mal für Springe abgeschrieben? – wir wissen das nicht. Jedenfalls liegen diese „Prozess-Akten ursprünglich in der Heinrich-Göbel-Mittelschule, später auch im Stadtarchiv Springe sowie noch in der Springer Stadtbibliothek, möglich auch im Museums-Archiv und sind öffentlich zugänglich.
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Was da in den USA zwischen 1879 und 1894 in Glühlampen-Gerichtsprozessen betrieben worden war und welche gerichtlichen Urteile schließlich rechtskräftig und letztlich im Jahr 1894 auch rechtswirksam wurden, endete zuletzt am Kostenpflichtprinzip und den Verjährungsfristen.
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In der US-Fachzeitschrift ELECTRICAL WORLD (1894) wurden die immensen Lizenzgelder aufgerechnet, die alle Patentverletzer Edison infolge von Gerichtsbeschlüssen zugunsten seines Patents gezahlt haben. Herauskam, dass die jahrelangen Gerichtsverfahren und die Anwalts- und Akquisitionskosten EDISON überforderten, da er immer in Vorleistungen treten musste. Letztlich alles in Allem mehr oder weniger Plus-Minus-Null ausgegangen war. Allerdings Edison gezwungen worden war, sich mit der GENERAL ELECTRIC, einer Konkurrenzfirma, zu fusionieren.
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Bei Heinrich Göbel persönlich verhält es sich dagegen anders. Er versuchte immer nur, als Trittbrettfahrer der Glühlampen-Revolution seiner Tage, mitzuverdienen.
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Göbel inszenierte für seine beengten wirtschaftlichen Verhältnisse äußerst erfolgreiche Betrugsmachenschaften. Kurz, er nahm durch vollzogene Betrüge mehrere Geldbeträge von verschiedenen „Partnern“ ein (Kulenkamp, Dreyer, Anoux&Hochhausen) ein, die ein Mehrfaches seiner jährlichen Hauspacht-Kosten betrugen.
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Goebel ließ sich verleugnen, er log aktiv, er erzählte Unfug, er stritt ab, er ritt auf möglichen Missverständnissen, er vermied Unterschriften zu leisten, er zerriß einen gültigen Vertrag … das allein hätte mal Literaten anregen können, wie so ein „FELIX KRULL von unten“ aussieht.
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Dabei beanspruchte Goebel seine gesamte, für ihn zugängliche soziale Welt: Familie, Freunde, Freimaurer-Brüder, Arbeitskollegen, Kunden, Investoren, Presse und Neue Deister Zeitung (immerhin 1893, noch zu Lebzeiten Göbels). Göbel machte das völlig verlogen, sodass selbst keiner seiner sogar gerichtlich aufgeklärten Mitverschwörer, wie die Söhne John, Henry Jr. und Adolph, detailiert Göbels Wahrheiten erfuhren. Auch die teils mitarbeitenden Söhne wurden vom Vater Göbel sehr intrigant und punktuell mit Unwahrheitsvarianten geimpft. Henry Junior revanchierte sich dann, indem er den alten vor Gericht, wo er selbst als als gekaufter Zeuge und Falschzeuge überführt worden ist, als Stümper und Betrüger beschuldigte. Dabei gingen alle Göbels mit ungewöhnlicher krimineller Geschicklichkeit bzw. Verschlagenheit, Hinterlist und Grobheit vor.
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Ich möchte hier eine, anhand der offiziellen Akten nachvollziehbare, betrügerische Machenschaft Göbels, im Zeitraum 1881 bis 1893, bekannt geben, die so schockierend ist, dass sich der normale Kleinbürger nicht vorstellen kann, wie das möglich war:
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Alle Tatsachen und Beweise sind vorhanden – ich nenne deshalb Göbel BETRÜGER, wo es Betrug war. Das ist nicht mit Angeberei oder Hochstapelei zu verwechseln. Betrug und Betrüger sind klar umrissene juristische Verhalte. Lediglich einen Ankläger gegen Göbel gab es nicht, so dass auch die Betrogenen kein Gerichtsurteil erwirkt haben. So wurde ein relevantes strafrechtliches Verfahren bzw. oder ein zivilrechtliches Verfahren nicht angestrengt, weil man einem nackten Mann nicht in Tasche fassen kann. Wer gegen Henry Göbel geklagt hätte, hätte Kosten und Ärger gehabt – besonders strafbewehrt waren Betrug und Meineide nicht – den Schaden hätte Göbel mangels Zahlkraft nicht beglichen.
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So wurde Göbel in der Volksmund-Sprache ein Betrüger und ein Giftzwerg, während ohne Prozess und Verurteilung nur der BETRUGSVERDÄCHTIGE GOEBEL herauskommt.
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1. Goebel hatte sich von seinem Partner Kulenkamp ein kombiniertes kostspieliges Stromaggregat anschaffen lassen. Dazu gab es einen Eigentumsvorbehalts-Vertrag zwischen Göbel und Kulenkamp an diesem kostspieligen Aggregat. Es war eine kleine Dampfmaschine und ein elektromagnetischer Dynamo, mit dem Glühlampen-Fließstrom erzeugt werden konnte. In seiner ersten großen Eidesstattlichen Erklärung von 1882 behauptet Goebel sogar, bereits noch vor seiner Auswanderung, 1848, in Springe einen Elektro-Dynamo erfunden zu haben (Magnet-Anker-Wicklung)
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2. Göbel hatte nach eigenen und diversen gerichtsnotorischen Bezeugungen ein solches Blockkraftwerk/Stromaggregat, während seiner Anstellung als Mitarbeiter der American Electric Light Co. zwischen September 1881 und April 1882, in seinen Laden gestellt bekommen, denn da produzierten mehrere Mitarbeiter und Göbel selbst, für die American Elecric Light Co. Edison-Glühlampen, die aber nicht funktionierten.
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3. In Eidesstattlichen Erklärungen von wiederum Henry Göbel Senior sowie auch von Henry Goebel Junior des Jahres 1893 lesen wir, Henry Goebel sei für die Firma Arnoux & Hochhausen erwerbsmäßig tätig gewesen. Die Firma Arnoux & Hochhausen habe Göbel dafür eine solche Strommaschine in seinen Laden gestellt. So wird es auch von Arnoux & Hochhausen bezeugt.
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4. ZUSAMMENFASSUNG: Goebel hatte nicht DREI Stromaggregate, sondern nur EINS in seinem Laden.
Von seinem Partner Kulenkamp hat er sich die Kaufkosten für das Stromaggregat „investieren“ lassen. Während gleichzeitig Göbel diesen Kulenkamp mit einer zweiten Geschäftspartnerschaft, mit dem Investor William C. Dreyer, hinterging. Göbel nahm also von Kulenkamp und von Dreyer Geld für eine erklärtermaßene Glühlampen-Kompanie-Gründung.
Dann testete Dreyer, ob Göbel nur ein Großmaul war oder etwas konnte, mittels seiner Beziehungen einer Teilhaberschaft als Investor bei der Firma Arnoux & Hochhausen, worauf angeblich ein Stromaggregat in den Göbelladen gestellt worden sei, bis auch diese Sache – nach drei Wochen Probezeit – von Hochhausen abgebrochen wurde.
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5. Wir haben also den Freund und Partner Kulenkamp (s. Abrechungen Paul Goepel), der von Göbel im Jahr 1882 geprellt wurde und das angestrebte Geschäft nicht zustande kam. Während Göbels Betrugsidee an Investitionsgeld zu kommen, auf Kosten der Freundschaft, voll aufging.
Wir haben dann – gleichzeitig, ohne gegenseitiges Wissen des jeweils Anderen – den Geschäftspartner Dreyer, der von Göbel 1882 geprellt wurde und folglich das angestrebte Geschäft nicht zustande kam. Während Göbels Betrugsidee an Investitionsgeld zu kommen, auf Kosten seines Ansehens vom Ladenbetreiber zum Gauner, voll aufging.
Wir haben schließlich die Firma Arnoux & Hochhausen, die Göbel eine Probezeit über testeten und dann entließen, die aber für Göbel kostenlos eine Strommaschine zur Verfügung gestellt hatten.
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6. Nachdem Alles zusammengebrochen war, Göbel das Geld abgezockt hatte, ohne irgend eine konkrete verabredete Leistung zu bringen, wollte Kulenkamp sein teures Stromgerät zurück bekommen. Wir erfahren die Auflösung der Dynamo-Maschine nur zum Teil. Ob dann die American Electric Light Co. die Göbels Arbeiten unbrauchbar fand oder die Firma Arnoux & Hochhausen eine Dynamo-Maschine abholte oder ob Göbel, der Kulenkamp ein Gestänge und eine Welle zurückgab, die Dynamo-Maschine überhaupt zurückgab oder in Einzelteilen verscherbelte, ist nicht weiter belegt.
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Die historisch und gerichtlich erkannten Aktivitäten Heinrich Göbels in diesem Glühlampenthema sind eindeutig und wurden in allen EDISON-Patent-Verfahren, um 1893, wo es von Parteivertretern und Rechtsanwälten eingespielt worden war, sowie abschließend in allen Urteilen gerichtlich festgestellt.
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Es wurde immer wieder sowie auch abschließend gerichtlich eindeutig nachgewiesen und in den Urteilen entschieden, dass Göbel keinerlei Anspruch hat und auch keinerlei Ansprüche für Göbel bewiesen werden konnten.Und das deckt sich durchaus mit Goebels eigener gerichtlichen Erklärung: Er habe keinerlei Ansprüche… reklamiert, zu haben“
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Ganz konkret blieben diejenigen Rechtsanwälte, die mit der „Goebel-Defense“ ab 1893 taktierten, jegliche Beweise für Goebel vor den Gerichten schuldig.
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Außerdem wurde in diesen gerichtlichen Anhörungen festgestellt, dass die „Goebel-Defense“ mit falschen Zeugen, gefälschten Texten sowie meineidlichen Erklärungen versucht worden war, Ansprüche vorzutäuschen.
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Es wurde sowohl ausdrücklich wie auch konkludent unabweisbar deutlich, dass Henry Goebel Sr. in eigener Sache vielfach log und das beschwor. Dass Henry Goebel aber in den Glühlampengeschäften vielseitig betrügerisch gehandelt hatte und über den Modus des Betruges und der Untreue, Vertragsbrüche und Unehrenhaftigkeit ein gebündeltes Menü von außergewöhnlicher krimineller Praktiken und asozialer Rücksichtslosigkeit gelebt hat – schamlos dazu.
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Das ganze Peinlichkeitsdrama wurde dann noch dadurch getoppt, dass alle im Namen Goebels vorgelegte „BEWEISLAMPEN“ neu gemacht waren, aber – das ist ja der Punkt – der technischen Höhe des EDISON PATENTS nicht im Traume nur in die Nähe kamen (so weit diese Lampen noch heute vorhanden sind, kann sich jeder Lampenkundler davon überzeugen). Die sogenannten Goebel-Beweislampen waren nicht besser als die 4711-Flasche von Günter Haupt im Springer Museumsverein e. V.
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Hatte nicht Edison auf bekannten Photos, z. B. am Pariser Eiffelturm diesen Gehrock?
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EINS 7965 NDZ 20. April Willi Städler re-education Nazi Adolf-Hitler-Straße
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https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1773832912
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ZWEI 7971 Deister-Anzeiger 20. April? IDOLISIERUNG und Liste der Lügen
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DREI 7976 Edisonpatent, Sudetenstr. Hitler+Hische
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VIER: 7978 CALLIES Gutachten über den Gutachter von 2007
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https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1778913961
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FÜNF: 7987 affidavit 1 Kulenkamp 5. April 1893, Patentoffice Streit
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SECHS: 7990 affidavit Kulenkamp 2 18. April 1893
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https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1783699711
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SIEBEN 7995: NDZ-Hitler-Bild 1933; Degenhardt-Brief-Zitat an Bundespräsident Heuß195 ; Gutachten zur Quellenkritik 2006;
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/05/neue-deister-zeitung-bringt-zum-20-april-information-zur-goebel-forschung/
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1785401719
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ACHT 8001: 8. März; NDZ-Hitler-Bild 1933; Geburtsurkunde; Buch-Umschlag-Bilder; Exp.1,2,3; mercy LsD 1967-Bild;
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/08/springe-informiert-die-ndz-zum-20-april-und-zum-24-april-zur-goebel-lage-hinterm-deister/
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1788884852
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NEUN 8014: ; Deister-Anzeiger Was geschieht?; Edison-Patent; Lacombe und Shipman 4. Oktober 1892 Urteil; Exp. 1,2,3 sowie 4; Göbel gerettet; NDZ-Hitler-Bild 1933
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1795042907
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ZEHN 8020 16. März Die 26 unabweisbaren Dokumente Goebel-Hypothese von 1882: Das zerrissene Kulenkamp-Assignment; das Pumpen-Patent 1882; THE WORLD New York 1. Mai 1882; NDZ-Artikel 1893; NDZ 1933 Hitler; Deister-Anzeiger 2017 Was geschieht mit Göbel?; NDZ 11.3.2006 Was wird mit Göbel?
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38534&action=edit
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1797253569
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ELF 8023 16. März; NDZ 1893; TANNER in Electrical Review 1894; Stadtgeschichte 1954 und Ortschronik 2002
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/17/neue-deister-zeitung-informiert-zum-20-april-nicht-ueber-heinrich-goebel/
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1798462356
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ZWÖLF 8027 19. März; „Goebel-Defense“; Edison 1. affidavit transl.
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/19/springe-informiert-sich-durch-die-ndz-zum-20-april-ueber-goebel-defense-hinterm-deister/
https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1800048524
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DREIZEHN 8930 20. März; Elektr Gitarre vor Fender 21. März
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/20/ndz-clark-gable-als-heinrich-goebel-erfinder-der-ersten-elektrischen-gitarre-25-jahre-vor-leo-fender/
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VIERZEHN 8934 22. März; Edison 1. Affidavit
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FÜNFZEHN 8938 24. März; Edison 2. affidavit + Lichtfest-Ankünd. der Stadt
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SECHZEHN: 8943 26. März 2018; Stadtchroniken Hartmann/Netzel/Callies Dr. HEINZ BRASCH
: https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/25/neue-deister-zei…nisten-dr-brasch/
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SIEBZEHN: 8045 27. März; Arbeitsvertrag und Brasch-Quellen und Langer
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/26/neue-deister-zeitung-erklaert-mit-dr-brasch-das-nazi-idol-heinrich-goebel/
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ACHTZEHN 8048 28. März 2018 Patentabweisungen
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NEUNZEHN 8053. März 2018 ARBEITSVERTRÄGE 1881
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ZWANZIG 8055 31. März 2018 Blutsverwandte von Gehrcke 136. Geburtstag NDZ vor 50 Jahren
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EINUNDZWANZIG 8057 1. April 2018 APRIL APRIL mit Arends, Beckmann
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ZWEIUNDZWANZIG 8059 2. April 2018 Kronzeuge VANDERWEYDE
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DREIUNDZWANZIG 8062 3. April 2018 NDZ GEBURTSHAUS
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VIERUNDZWANZIG 8064 4. April 2018 Paul Goepel
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/04/springe-informiert-sich-durch-die-ndz-zum-20-april-hinterm-deister-zu-goebel-und-goepel-in-usa-des-jahres-1882/
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FÜNFUNDZWANZIG 8069 5. April 2018 PRESSETAG New York Times 30. April 1882 Grand st 468
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SECHSUNDZWANZIG 8072 1885 Walace EDISON OPINION 1891
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=39023&action=edit
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SIEBENUNDZWANZIG 8073 8. April 2018 HEMMER 1865 und Nicolas Finck
https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/07/39033/
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ACHTUNDZWANZIG 8078 9. April 2018 William C. Dreyer 1
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NEUNUNDZWANZIG 8081 10. April 2018, William C. Dreyer 2 /Dickerson & Dickerson
EINS 7965 NDZ 20. April Willi Städler re-education Nazi Adolf-Hitler-Straße
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FINE E COMPATTO deutlich beendet.
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