Neue Deister Zeitung feiert den 20. April am Deister: Wer kennt William C. Dreyer?

April 10, 2018

Lichtgeschwindigkeit 8081

am Mittwoch, den 11. April 2018

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Neue Deister Zeitung Springe – nicht immer ganz dicht: GOEBEL-FIEBER zum 20. April ist UNFUG.

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Wer beleidigende NAZI-Machenschaften in Springe wünscht, wende sich diesem Lokalgeschehen zum 20. April zu. Wir haben eine gedruckte ORTSCHRONIK in der der Springer Lehrer Dr. Heinz Brasch, zunächst als deutscher Jude im Jahr 1935 Berufsverbot erhielt, dann im Auftrag für den Arbeitslosen, vom Springer Ortsvorsteher, mit der Ersterarbeitung einer STADTGESCHICHTE von SPRINGE, die Brasch 1940 abgab (Stadtarchiv), dann kurz vor dem Abtransport in den Vernichtungsosten aus dem Leben ging. Und heute in Springe nicht zumindest als erster Stadt-Chronist geehrt wird. Weder im Rohe/Callies Judenbuch, noch im ROHDE/CALLIES Göbelbuch.

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NEUNUNDZWANZIGSTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:

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Es geht um den GOEBEL-PARTNER WILLIAM C. DREYER und den GOEBEL-Gesprächspartner DICKERSON & DICKERSON

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Wanderer kommst Du nach Liechtenstein, geh nicht vorbei, tritt mitten rein. Kommst du nach Springe am Deister, kann dir passieren, eine lokale Tageszeitung zu sehen, wo zum 20. April 2018 gefiebert wird, welch stolzes Gemeinwesen man in Springe hat, sogar mit einem Stadtarchiv und mit Gerichtsakten, in denen leicht zu finden ist, das man eine NAZI-Kampagne noch nach dem Krieg ausgebaut hatte: Das IDOL Henry Goebel.

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Guiseppe Verdi, der Erfinder der elektrischen Vakuumkomposition

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Wer dann mit der NEUEN DEISTER ZEITUNG als COMIC zu kurz kommt, als Informationsquelle aber kein Goebelbein an die Erde bringen kann, greift dann zu dem Buch „Die Göbel-Legende – Kampf um die Erfindung der Glühlampe“ aus dem Jahre 2007.

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Man sieht Glühbirnen, vorne und hinten abgebildet, die beide nicht von Henry Goebel sind. Man liest hinein und wundert sich – einen Forschungsstand gibt es zu Henry Goebel nicht, nur Pressezitate seit 1882, und massenhaft angebliche Prozess-Akten,

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in Springe verbreiten die lokalen IDOL-Bildner, und alle Lehrer seit 1933 bis heute, angeblich habe Springe aus der DRITTEN INSTANZ der Klage „GOEBEL GEGEN EDISON“, schwarz auf weiß belegt, dass GOEBEL 25 Jahre vor EDISON die Glühlampe erfunden habe, den Gerichtsstreit gewonnen und erhebliche Entschädigungszahlungen kassieren konnte.

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Nur wer mal selbst diese „Prozessakten“ in die Hände nimmt, wundert sich zunächst. Dann wird bald klar, es sind überwiegend Kopien von Eidesstattlichen Erklärungen, die die New Yorker Anwaltskanzlei WITTER & KENYON gesammelt hat, diese Zufalls-Zeugen, alte Anwohner der „schlechten Gegend von New York“, Monroe Street, die bestätigen sollten, 30 Jahre früher Henry Goebel mit Glühlampen gesehen zu haben.

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Quittiert von Henry Goebel Junior, im Auftrag des Vaters

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Die Fakten aus 1881 und 1882 sind folgende:

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1. Zwei seit 1893 gerichtsnotorische Arbeitsverträge aus dem Jahr 1881

2. Original US-Patente des Henry Goebel von 1882

3. Original-Partnerschafts-Verträge sowie etliche Bezahlquittungen, zwischen Goebel und Kulenkamp von 1882

4. Goebels Gewaltauftritt in der Anwaltskanzlei PAUL GOEPEL 1882

5. Goebels Intrige gegen Kulenkamp in der Freimaurer-Loge

6. New York, 30. 4. 1882: Öffentliche Lampenvorführung und Goebels Lügen in der Tagespresse, New York Times und New York World

7. Bezahlquittungen von Goebel für William C. Dreyer 1882

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Ich vernachlässige dabei sogar die mittelbare Intervention des Göbel durch Anwälte in den großen EDISON-Prozess von 1885 – es ist haarsträubend, was Göbel da zum Besten geben ließ.

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Henry Goebel Junior quittiert für W. C. Dreyer am 22. Juli 1882

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Nur beschworene Aussagen in den Eidesstattlichen Erklärungen (affidavits) dieser „Goebel-Defense“-Prozessverschleppung des Jahres 1893, haben Realitätsgewicht, die auf die SIEBEN Tatsachverhalte Bezug haben.

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William C. Dreyer schreibt den Quittungstext und zahlte 250 Dollar. H Goebel, 64 Jahre alt, unterschrieb.

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Ich stelle hier eine solche Argumentation anhand des 7. Punktes „Bezahlquittungen“ für William C. Dreyer für verabredetet „Geschäftspartnerschaft zur Gründung einer Glühlampen-Manufaktur“ von Lampenmacher Henry Goebel und Investor William C. Dreyer.

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erneut H Goebel Junior „..received from W. C. Dreyer the Sum of $100./.) Hundred Dollars for Experimental Puposes“ – 12. August 1882

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An diesen GOEBEL-PARTNER DREYER anschließend bringe ich hier den Zeugen von DICKERSON & DICKERSON, der Beratungsfirma, die zur EDISON-Intelligenz gehörten und die von DREYER mit GOEBEL zusammengebracht worden waren:

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(Dreyer2)

„VEREINIGTE STAATEN SCHALTGERICHT (Anm. D. M. 14. März 1893)

Östlicher Bezirk von Missouri

Edison Electric Light Co. et al.

contra

Columbia Glühlampe Co. et al.

im Eigenkapital

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SÜDLICHEN BEZIRK VON NEW YORK,

ss:

Stadt und Landkreis New York

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William C. Dreyer wird ordnungsgemäß vereidigt und sagt wie folgt: Ich bin derselbe William C. Dreyer, der bisher, am 31. Januar 1893, eine eidesstattliche Erklärung im Fall der Edison Electric Company et al – vs – The Beacon Vacuum Pump and Electrical Company et al. vor dem United States Circuit Court for the District of Massachusetts abgegeben hat. Ich habe die eidesstattliche Erklärung von Henry Goebel im Fall der Edison Electric Light Company et al. -vs- The Columbia Incandescent Lamp Company et al. im United States Circuit Court für den Eastern District of Missouri gelesen, – eine solche eidesstattliche Erklärung wurde am 7. März 1893 abgegeben und bezieht sich auf mich wie folgt:

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„Ich habe die eidesstattliche Erklärung von William C. Dreyer als eine der Personen gehört, die sich bemühten, das, was ich getan hatte, auszukundschaften und für ihre eigenen Zwecke zu nutzen. Sein Ziel war es, wenn möglich, Kapitalisten für meine Erfindungen zu interessieren. Ich habe nie behauptet, dass ich irgendwelche Erfindungen habe, die patentiert wurden oder patentiert werden konnten, oder auf die ich Patente angemeldet hatte, mit Ausnahme der Erfindung zu der Pumpe und der Verbesserung der Befestigung der Glühfäden an den Drähten, und ich habe ihm nie einen anderen Eindruck vermittelt. Herr Dreyer dachte, er könnte die Leute interessieren, Geld in eine Firma zu stecken, die auf der Grundlage dieser Erfindungen gegründet werden könnte, und schlug vor, mir eine gewisse Summe dafür zu zahlen, dass ich eine Zeit lang schweigen und mich nicht mit einer anderen Firma einlassen würde, und ihm die Möglichkeit zu geben, das zu tun, was er in dieser Richtung könnte. Dafür bezahlte er mir zwei Monate lang 250 Dollar, also insgesamt 500 Dollar. Das ist alles Geld, das ich je von Mr. Dreyer bekommen habe. Er irrt sich, wenn er sagt, dass er für mich mehr bezahlt hat. Ich bin mir jedoch sicher, dass er in seinem Vorhaben, ein Unternehmen oder eine Zinskapital-Firma zu gründen, völlig erfolglos war und dass er kurz nach der erwähnten Zeit zu mir kam und sich vierzig Dollar von mir geliehen hat, wofür er mir einen Scheck über eine Bank gab, bei der er nur 15 Dollar Guthaben hatte. Mr. Dreyer hat mich nie als Mann beeindruckt, der wohlmöglich über Kapital verfügte oder kontrollieren würde. Im Frühjahr 1882, als Herr Dreyer in seiner eidesstattlichen Erklärung sagt, dass er zu mir kam, um eine Firma zu gründen, hatte ich viele meiner alten und viele meiner neuen Lampen zur Hand, und ich hatte eine große Anzahl von haarnadelförmigen Kohlen in meinem Besitz, und röhrenförmige Lampen mit Haarnadelkohlen darin. Ich nehme an, dass ich Herrn Dreyer Manches erzählt habe, was ich in der Vergangenheit bei der Herstellung von Lampen getan hatte. Aber ich habe ihm nie versprochen, meine alten Lampen zu finden, oder hätte auf seine Bitte hin es versäumt, sie zu finden. Denn sie waren immer zur Stelle und mussten nicht erst aufgetrieben werden. Ich habe einen sehr starken Eindruck, dass ich Herrn Dreyer beide Arten dieser Lampen gezeigt habe, d.h. die Art mit den haarnadelförmigen Kohlen und die Art mit den geraden Kohlen drin. Herr Dreyer irrt sich völlig in dem, was er in seinen eidesstattlichen Erklärungen im Gegensatz zu meiner Aussage sagt.

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„Natürlich weiß ich nicht, was Herr Dreyer oder Herr Eaton über meine Lampen zu den Herren Dickerson & Dickerson gesagt haben. Ich habe nie irgendwelche Erklärungen abgegeben, weder in Form von eidesstattlichen Erklärungen noch auf andere Weise, die vor den Herren Dickerson & Dickerson oder der Edison Co. oder Mr. S. B. Eaton abgegeben werden sollten. Ich habe meinem Sohn nie beauftragt, meine Rechte an die Edison-Leute für 20.000 Dollar oder für eine andere Summe zu verkaufen. Ich habe Herrn Dreyer nie autorisiert, für mich oder in Bezug auf mein Eigentum mit den Edison-Leuten oder ihren Anwälten zu verhandeln, und ich wurde nie von Herrn Dreyer oder jemand anderem gebeten, die Tatsachen über das, was ich in der Glühlampenbeleuchtung getan hatte, anzugeben, wobei ich verstanden habe, dass meine Aussagen zum Zwecke von Geschäften jeglicher Art mit der Edison Co. dienen sollten. Außerdem erhielt ich nie einen Bericht von Herrn Dreyer darüber, was entweder der Dickerson, der Edison Co. oder Herr Eaton über das, was ich getan hatte, dachten. Ich erinnere mich, dass Herr Dreyer von dem, was ich getan hatte, leicht beeindruckt war, denn er empfahl mich der Firma Arnoux & Hochhausen, von der ich für 100 Dollar pro Woche experimentell tätig war und für die ich diese Arbeit drei Wochen lang machte und nur für zwei bezahlt wurde“.

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Vor der Begegnung mit Henry Goebel im Jahre 1882 hatte ich mich für verschiedene Patente und die Entwicklung neuer Unternehmen auf der Grundlage von Patenten interessiert und einige Untersuchungen zu elektrischen Angelegenheiten durchgeführt. Seit meinem Treffen mit Henry Goebel, wie gesagt, habe ich in einem Geschäft des Kaufs und Verkaufs von Patenten für Erfindungen, in der Organisation neuer Unternehmen auf der Grundlage von Patenten und in der Rekrutierung von Kapital dafür, fortgesetzt. Ein großer Teil des Kapitals wurde in die verschiedenen und erfolgreichen Patentunternehmen investiert, an denen ich beteiligt war. Als ich mich verpflichtete, eine Firma im Zusammenhang mit den Erfindungen von Henry Goebel zu gründen, wie in meiner eidesstattlichen Erklärung vom 31. Januar 1893 dargelegt, unternahm ich keine mir unbekannte Arbeit, sondern wusste sehr wohl, was zu tun war, und war in der Lage, das gesamte erforderliche Kapital einzuwerben. Angesichts meiner bisherigen Erfahrungen wusste ich, dass es wichtig war, dass ich eine wesentliche Grundlage habe, auf der ich arbeiten konnte, nämlich den vernünftigen Beweis, dass Henry Goebel wirklich der Vorerfinder war, wie er 1882 behauptete, praktisch der elektrischen Glühlampe, die für Edison patentiert worden war. Ich hatte kurz zuvor mit einem Patentstreit zu tun gehabt, und so erkannte ich besonders die Notwendigkeit, einen substanziellen Beweis für Goebels Erfindung zu erhalten, falls es einen solchen gab. Ich habe in meiner letzten eidesstattlichen Erklärung vom 31. Januar 1893 wirklich alles gesagt, was Henry Goebel im Zusammenhang mit seiner angeblichen Erfindung der elektrischen Glühlampe herstellen oder zeigen konnte. Er sagte ganz sicher, dass er keine alten elektrischen Glühlampen mit dem Muster „Geigenbogen“ oder irgendeines anderen Musters oder Stils hatte und mir auch nicht zeigen konnte, obwohl ich ihn während der ganzen Zeit meiner Verhandlungen beharrlich dazu aufgefordert hatte; und wegen seines Versäumnisses, eine seiner alten Lampen oder Glühlampen, die er vor 1881 hergestellt hatte, herzustellen, und wegen seiner Unfähigkeit, mich davon zu überzeugen, dass er solche Lampen hergestellt hatte, und wegen seiner allgemeinen Unzuverlässigkeit seiner Aussagen, musste ich die Idee aufgeben, ein Unternehmen zu gründen, das auf seinen angeblichen Erfindungen im Bereich der elektrischen Glühlampen basiert. Henry Goebel hat in seinem Gespräch mit mir im Jahre 1882 ganz sicher behauptet, die Glühlampe bereits erfunden zu haben, und sie stand im wesentlichen im Zusammenhang mit der Erfindung, die ich mit ihm ausgehandelt habe, – die Verbesserung der Befestigung der Fäden an den Drähten und die Erfindung der Pumpe waren nur Nebensächlichkeiten. Ich war 1881 und 1882 mit der glühenden elektrischen Lichtkunst vertraut genug, um zu wissen, dass es wenig oder keinen Nutzen oder Wert hätte, eine Firma zu gründen, die auf Henry Goebels Erfindung der Entlüftungspumpen und der Methode der Befestigung der Filamente an den Drähten basiert; und ich habe mich nie dazu verpflichtet, und ich hätte nicht einen Moment lang daran gedacht, so etwas zu tun. Ich habe dieser eidesstattlichen Versicherung zwei Schecks in Höhe von zweihundert und sechzig Dollar beigefügt, die ich Henry Goebel im Zusammenhang mit der von ihm in meiner eidesstattlichen Erklärung vom 31. Januar 1893 gegebenen Option oder Optionen gegeben habe. Die Schecks wurden von mir gezogen und von Henry Goebel persönlich, im Falle des Schecks vom 3. Juni 1882 und von Henry Goebel Jr. für seinen Vater, Henry Goebel, und für den Scheck vom 16. Mai 1882, empfangsbestätigt. Ich habe dieser eidesstattlichen Erklärung auch vier Quittungen für anderes Geld in Höhe von vierhundert Dollar beigefügt, die ich an Henry Goebel im Zusammenhang mit der hier erwähnten Option oder weitere Optionen gezahlt habe. Die Quittung vom 15. Juli 1882 trägt die Unterschrift von Henry Goebel Jr., obwohl die Zahlung an seinen Vater, Henry Goebel, gezahlt wurde. Die Quittungen vom 22. Juli 1882 und 12. August 1882 wurden von Henry Goebel Jr. für seinen Vater unterzeichnet, mit dessen Wissen und Zustimmung. Henry Goebel Jr. handelte einfach für seinen Vater, indem er diese Quittungen unterschrieb und diese Schecks bestätigte, mehr hatte ich nichts mit ihm zu tun, außer er handelte als Vertreter oder Anwalt seines Vaters in dieser Angelegenheit. Ich habe ihm nie Geld für sich selbst gegeben oder bezahlt. Diese Schecks und Quittungen zeigen, dass ich Henry Goebel die Summe von mindestens sechshundert und sechzig Dollar bezahlt habe. Ich bezahlte ihm mehr Geld als das, ich weiß es, aber ich kann zur Zeit die anderen Quittungen nicht finden. Meine Zahlungen an Henry Goebel erfolgten fast ausschließlich in bar. Henry Goebel sagt nicht die Wahrheit, wenn er sagt, dass er nie einen der Herren Dickerson & Dickerson gesehen hat, denn ich erinnere mich deutlich daran, dass ich Herrn E. N. Dickerson Jr. mitgenommen habe, um ihn zu sehen, und auch, dass Herr Dickerson ihn tatsächlich sah und sich mit ihm unterhielt. – Herr Dickerson bat ihn, in meiner Gegenwart, wie ich mithörte, und wie ich es selbst gebeten hatte, einige der alten Glühlampen, die er angeblich hergestellt hatte, zu produzieren und wenn möglich zu zeigen. Herr Goebel (Henry Goebel) äußerte sich danach sehr zufrieden über diesen Besuch und sagte, dass einige seiner Freunde ihm versichert hätten, dass, wenn die Dickersons sich für seine Angelegenheiten interessieren würden, sein Erfolg sicher stünde. Ich wurde natürlich von Henry Goebel autorisiert, eine Firma für seine Erfindungen im Bereich des elektrischen Glühlampenlichts zu gründen, wie zuvor dargelegt, und ich hatte zweifellos auch das Recht, eine vollständige Beschreibung seiner Erfindungen zu erhalten. Eines Tages während der Verhandlungen überreichte mir Henry Goebel eine goldene Schnalle, die ich als Uhrenanhänger tragen sollte, von der er sagte, er habe sie selbst gemacht, und die er mir als Ausdruck seines guten Willens und Gefühls mir gegenüber gab. Nachdem ich die Herren Dickerson & Dickerson in dieser Angelegenheit konsultiert hatte, war es nur natürlich, dass Goebels Erfinder-Ansprüche der Edison Company zur Kenntnis gebracht wurden, denn für die waren sie ja Rechtsbeistand; und ein solches Verfahren entsprach meiner Vereinbarung mit Henry Goebel. Herr Goebel wusste außerdem zum Zeitpunkt seiner Konferenz mit Herrn Dickerson, dass letzterer Berater der Edison Co. war, denn ich hatte ihn darüber informiert. Die Aussage, dass ich mir dazumal vierzig Dollar von Henry Goebel geliehen hätte, ist eine absolute und bewusste Lüge. Ich habe mir nie einen Pfennig von ihm geliehen, – hatte nie daran gedacht, – und hatte nie eine Gelegenheit oder Notwendigkeit, dies zu tun. Die Position war genau umgekehrt. Henry Goebel war bestrebt, von mir alles Geld zu bekommen, was er konnte, und hat immer wieder darum gebeten, bis unsere Geschäftsbeziehungen eingestellt wurden. Bevor ich Henry Goebel ganz aufgab, brachte ich ihn mit der Firma Arnoux & Hochhausen in Kontakt, weil ich sehen wollte, zu welcher Arbeit der Mann wirklich fähig war. Ich war damals etwas am Geschäft der Firma Arnoux & Hochhausen beteiligt, und so ließ ich Henry Goebel eine Reihe von elektrischen Glühlampen für sie herstellen. Diese elektrischen Glühlampen erwiesen sich als unbefriedigend, so dass sein Service bald eingestellt wurde. Ich weiß nicht, wie viel Herrn Goebel in diesem Zusammenhang gezahlt wurde, noch war ich für ihn in dieser Angelegenheit ansprechbar. Ich handelte in gutem Glauben in all meinem Umgang mit Henry Goebel, und nur in Kenntnis seiner angeblichen Erfindung der elektrischen Glühlampe im Hinblick auf unseren gegenseitigen Nutzen und Vorteil. Doch dann verlor ich gegenüber Henry Goebel jegliches Vertrauen. unter anderem, weil er zugegeben hatte, dass er, während er mit der American Electric Company verbunden war, Versuche mit Ausstellungen der elektrischen Glühlampen dieser Firma unternommen hatte, Besucher und Investoren zu verwirren und zu täuschen, – und auch, weil ich erfuhr, dass es einen John W. Kulenkamp gab, der auch an seinen Glühlampen-Erfindungen interessiert war. Eine Tatsache, die mir besagter Henry Goebel verschwiegen hatte. Der letzte Scheck, den ich Henry Goebel gegeben habe, wurde nicht bezahlt, – und zwar deshalb, weil mir nach der Übergabe einige der oben genannten Dinge bekannt wurden, und ich beschloss, mir nicht weiter aufdrängen zu lassen – ich konnte die Zahlung des genannten Schecks rechtzeitig einstellen.

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Alle hier erwähnten Quittungen waren für Geld, das ich an Henry Goebel im Zusammenhang mit der Option oder den Optionen gezahlt habe, auf die in meiner eidesstattlichen Erklärung vom 31. Januar 1893 Bezug genommen wurde, obwohl zwei der genannten Quittungen besagen, dass sie für Experimentierzwecke bezahlt wurden.

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Abonniert & vereidigt

William C. Dreyer

an diesem 14. März 1893 vor mir.

Rechtsanwalt M. Russew

Notar

City & NY County“.

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kkkkkkkkk

UNITED STATES CIRCUIT COURT (Anm. D. M. 14. März 1893)

Eastern District of Missouri

Edison Electric Light Co. et al.

vs

Columbia Incandescent Lamp Co. et al.

in Equity

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SOUTHERN DISTRICT OF NEW YORK,

ss:

City and County of New York

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William C. Dreyer being duly sworn and says as follows: I am the same William C. Dreyer who has heretofore, on January 31st, 1893, made an affidavit in the case of the Edison Electric Company et al. – vs – The Beacon Vacuum Pump and Electrical Company et al., in the United States Circuit Court for the District of Massachusetts. I have read the affidavit of Henry Goebel in the case of the Edison Electric Light Company et al. -vs- The Columbia Incandescent Lamp Company et al., in the United States Circuit Court, for the Eastern District of Missouri, – such affidavit having been sworn to on March 7th, 1893, and referring to me as follows:

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„I have heard read the affidavit of William C. Dreyer as one of the people who were endeavoring to discover what I had done and to take advantage of it for purpose of their own. His object was to, if possible, interest capitalists in my inventions. I never claimed to him that I had any inventions that were patented or which could be patented, or upon which I had applied for patents, except the invention in the pump, and the improvement in attaching the filaments to the wires, and I never gave him any impression varying from these. Mr. Dreyer thought he could interest people to put theit money into a company which could be formed on the basis of these inventions, and proposed to pay me a certain sum for keeping quiet for a time and not engaging with any other company, and giving him an opportunity to do what he could in that line. For this he paid me during a period of two months, $250 twice, making $500 in all. This is all money I ever received from Mr. Dreyer. he is mistaken in saying that he paid me any more. I am sure, however that he was entirely unsuccessful in his undertaking to form any company or interest capitalists, and that he came to me shortly after the time referred to and borrowed forty dollars of me, for which he gave me a check on a bank where he had only $15. to his credit. Mr. Dreyer never impressed me as a man who would be likely to interest or control capital. In the spring of 1882, when Mr. Dreyer says in his affidavit he came to me to undertook to form a company, I had many of my old lamps and many of my new lamps on hand, and I had a large number of hair-pin shaped carbons in my possession, and tubular lamps with hairpin carbons in them. I presume I may have told Mr. Dreyer to some extent what I had done in the past in the way of making lamps, but I never undertook for him, or at his request, to find, and failed to find my old lamps. They were always on hand, and did not require to be hunted up. I have a very strong impression that I showed Mr. Dreyer both kinds of these lamps, – that is, the kind with the hair pin shaped carbons and the kind with the straight carbons in them. Mr. Dreyer is entirely mistaken in what he says in his affidavits to the contrary of this statement of mine.

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„Of course, I do not know what Mr. Dreyer or Mr. Eaton may have said with reference to my lamps to Messrs Dickerson & Dickerson. I never made any statments, either in the form of affidavits or otherwise, to be placed before Messrs Dickerson & Dickerson, or before the Edison Co. or Mr. S. B. Eaton. I never gave my son any orders to sell my rights to the Edison people for $20,000, or for any other sum. I have never authorized Mr. Dreyer to negotiate for me, or with reference to any of my property, with the Edison people or their lawyers, and I was never asked by Mr. Dreyer or anybody else to state the facts regarding what I had done in incandescent lighting, understanding that my statements were to be used for the purpose of dealings of any kind with the Edison Co. Moreover, I never received any report from Mr. Dreyer as to what either the Dickerson ot the Edison Co., or Mr. Eaton thought about what I had done. I remember that Mr. Dreyer was somewhat impressed with what I had done, for he recommended me to the firm of Arnoux & Hochhausen, by whom I was engaged to do experimental work at the rate of $100 a week, and for whom I did such work during three weeks, and was only payed for two.“

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Prior to meeting Henry Goebel in 1882 I had been interested in sundry patents, and in the development of new enterprises based on patents, and had made some investigation of electrical matters. Since my meeting with Henry Goebel, as stated, I have continued in a business of buying and selling patents for inventions, in organizing new companies based on patents, and in the enlistment of capital therein. A large amonut of capital has been invested in the various and successful patent enterprises in which I have been interested. In undertaking to organize a company in connection with Henry Goebel’s inventions, as set out in my aforesaid affidavit of January 31st, 1893, I was not undertaking a work unfamiliar to me, bur realized what was necessary to be done, and was in a position to enlist all the capital required. in view of my previous experiences, I knew that it was essential that I should have a substantial basis upon which to work, – namely, reasonable proof that Henry Goebel was really the prior inventor, as he claimed in 1882 to be, of practically the incandescent electric lamp petented to Edison. I had shortly prior thereto been inerested in a patent litigation, and so specially realized the necessity for getting hold of substantial proof of Goebel_s invention, if such existed. I have truly stated, in my previous affidavit of January 31st, 1893, all that Henry Goebel was able to prouce or show me in connection with his alleged invention of the incandescent electric lamp. He certainly did say that he did not have, and that he could not show me, any old incandescent electric lamps of the „fiddle bow“ pattern, or of any other pattern or style, although pesristently urged by me to do so during all the course of my negotiations with him; and, because of his failure to produce any of his old lamps, or any incandescent lamps made by him prior to 1881, – and his inability to convince me that he had made any such lamps and his general unreliability of statement, I was obliged to abandon the idea of organizing a company based on his alleged inventions relating to incandescent electric lighting. Henry Goebel certainly did claim, in his talk with me in 1882, to have previously invented the incandescent electric lamp, and ist was substantially altogether in connection with that invention that I negotiated with him, – the improvement in attaching the filaments to the wires and the invention of the pump being mere incidents. I was familiar enough, in 1881 and 1882, with the incandescent electric light art to know that it would be of little or no avail or value to attempt to organize a company based on Henry Goebel’s invention in exhaust pumps, and in the method of attaching the filaments to the wires; and I never undertook, and would not have thought, for a moment, of undertaking, to do such a thing. I have attached to this affidavit two checks, amounting to Two Hundred and Sixty Dollars, which I gave Henry Goebel in connection with the option or options given me by him as set forth in my affidavit of January 31st, 1893. The checks were drawn by me, and endorsed by Henry Goebel pesronally in the case of of the check dated June 3rd, 1882, and by Henry Goebel Jr. for his father, henry Goebel, in the case of the check dated May 16th, 1882. I have also attached to this affidavit four receipts for other money, to the amount of Four Hundert Dollars, paid by me to Henry Goebel in connection with the option ore options here referred to. The receipt of July 15th, 1882 bears the signature of Henry Goebel Jr. although paid to his father, Henry Goebel. The receipts of July 22nd, 1882, and Aug. 12th, 1882, were signed by Henry Goebel Jr. for his father, with the knowledge and consent of the latter. Henry Goebel Jr. simply acted for his father in signing these receipts and endorsing this check, fir I had no business or dealing with him, except as he acted as his father’s agent or attorney in this matter. I never gave or paid him any money for himself. These checks and receipts show that I paid Henry Goebel the sum of at least Six Hundred and Sixty Dollars. I paid him more money than this, I knew but I am unable at present to find the other receipts. My payments to Henry Goebel were nearly all made in cash. Henry Goebel does not state the truth when he says that he never saw either ióne of the Messrs Dickerson & Dickerson, for I distinctly recall taking Mr. E. N. dickerson Jr. to see him, and also that Mr. Dickerson actually saw him and conversed with him, – Mr. Dickerson asking him, in my presence and hearing, as I had done myself, to produce and show, if possible, some of the old incanescent lamps which he claimed to have made. Mr. Goebel (Henry Goebel) afterwars expressed himself as much pleased whith this visit, and said that some of his friends had assured him that, if the Dickersons were taking an interest in his matters, his success would be assured. I was of course, authorized by Henry Goebel to organieze a company on his incanescent electric light inventions, as before set forth, and necessarely was entitled to receive, and no doubt did receivem a full discription of his ninventions. One day during the progress of our negotiations, Henry Goebel presented me with a gold buckle to be worn as a watch fob, – which he said he had made himself, and which he said he gave me as an expression of his good will and feeling towards me. After having consulted the Messrs Dickersin & Dickerson in the matter, it was only natural that Goebel’s claims should be brought to the attention of the Edison Company, for whom they were counsel; and such proceeding was in accordance with my agreement with Henry Goebel. Mr. Goebel, moreover, knew at the time of his conference with Mr. Dickerson that the latter was counsel for the Edison Co. for I had so informed him. The statement that I borrowed forty dollars from Henry Goebel, at any time, is an absolute and deliberate falsehood. I never borrowed a penny from him, – never had any thought of doing so, – and never had any occasion or need of doing so. The position was exactly the reverse. Henry Goebel was seeking to obtain all the money he possibly could from me, and continually made request therefor until our business relations ceased. before giving up Henry Goebel altogether, I brought him into contact with the Arnoux & hochhausen Co., because I desired to see what sort of work the man was really capable of doing. i was somewhat interested in the business of the Arnoux & Hochhausen Co. at the time, and so i arranged to have henry Goebel make a number of incandescent electric lamps for them. these incandescent electric lamps proved to be unsatisfactory, and his service were, therefore, soon discontinued. I do not know how much was paid Mr. Goebel in such connection nor was I retainable to him in the matter. i acted in entire good faith in all my dealing with henry Goebel, and only sough knowledge of his alleged invention of the incandescent electric lamp with a view to our mutual benefit and advantage. Towards the lost of my dealings with Henry Goebel, I lost all faith in him because among other things, of the admission by him that, while connected with the American Electric Company, he had, in displays of the incandescent electric lamps for that company been gulity of attemps to mystify and mislead visitors and intending investors, – and also because I learned that one John W. Kulenkamp was and had been interested in his incandescent electric light inventions, a fact which the said Henry Goebel had concealed from me. The last check which I gave Henry Goebel was not paid, – and this was because, after giving it, some of the matters above referred to came to my knowledge, and I determinde not to be further imposed upon, and was able to stop in time the payment of the check referred to.

All the receipts herein mentioned were for money paid by me to henry Goebel in connection with the option or options referred to in my aforesaid affidavit of Jan’y 31st, 1893, although two of the said receipts read that they were for money paid for experimenting purposes.

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Subscribed & sworn

William C. Dreyer

to before me this 14th day of March 1893

Attorney M. Russew

Notary Public

City & NY County“

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(Originalkopien im asz-Archiv)

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Dickerson kann dann auf Arnoux & Hochhausen weitergeführt werden – aber nicht in dieser LICHTGESCHWINDIGKEIT – später:

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„VEREINIGTE STAATEN BEZIRKSGERICHT (Anm. D. M. 22. März 1893)

Östlicher Bezirk von Missouri

im Eigenkapital

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Edison Electric Light Co. et al.

contra

Columbia Glühlampe Co. et al.

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Southern District of New York,

Stadt und Kreis New York,

ss.

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Edward N. Dickerson, der ordnungsgemäß vereidigt wurde, erklärt und sagt: Ich war früher bekannt als Edward N. Dickerson, Jr., der Sohn und Partner von Edward N. Dickerson, jetzt verstorben. Unsere Firma war bekannt als Dickerson & Dickerson, New York City, und war auch 1882 so bekannt.

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Ich habe die eidesstattliche Erklärung von William C. Dreyer gelesen, die am 31. Januar 1893 im Fall der Edison Electric Light Company et al. vs. Beacon Vacuum Pump and Electrical Company u.a. abgegeben wurde, im United States Circuit Court, für den District of Massachusetts, sowie die eidesstattliche Versicherung des genannten Dreyer, geprüft am 14. März 1893, im Fall der Edison Electric Light Company et al. vs. Columbia Incandescent Lamp Co. et al. schwebend vor dem United States Circuit Court for the Eastern District of Missouri. So weit es sich um meine Verbindung zu dieser Angelegenheit handelt, sind sie wahr.

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Ich habe auch die eidesstattliche Erklärung von S. B. Eaton gelesen, die am 31. Januar 1893 in dem zuvor genannten Prozess der Edison Electric Light Company et al. vs. Die Beacon Vacuum Pump and Electrical Co. et al. abgegeben worden war. Und, soweit es sich auf meine Verbindung mit der Materie bezieht, ist es wahr.

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Im Interesse der Edison Company und auf Anregung von Herrn Dreyer habe ich eine persönliche Untersuchung der Goebel-Glühlampe durchgeführt, indem ich mit Herrn Dreyer in ein Juweliergeschäft in der Grand Street, New York City, ging, wenn ich mich an den Charakter des Geschäfts erinnere, sowie an die Straße, und dass ich dort einem Herrn Goebel vorgestellt wurde. Ich glaube, dass diese Untersuchung im oder um den Mai 1882 stattfand. Wir sprachen über die Angelegenheit zu der genannten Zeit und an dem genannten Ort, und ich erkundigte mich bei Herrn Goebel nach seiner angeblichen Erfindung der elektrischen Glühlampe und erfuhr von ihm alles, was seine Ansprüche dazu betraf. Ich fragte ihn insbesondere, ob er die alten Apparate oder Lampen oder Glühlampen, die er vor 1880 oder 1881 hergestellt hatte, oder irgendeine Beschreibung solcher Lampen hatte, und er (Henry Goebel) teilte mir mit, dass er so etwas nicht hatte. Ich erkundigte mich bei Herrn Goebel insbesondere nach seiner angeblichen Erfindung der elektrischen Glühlampe, und nur nebenbei nach seiner besonderen Methode, den Faden an den Drähten zu befestigen, und nach seiner Erfindung einer Absaugpumpe. Die Aussagen von Herrn Dreyer zu diesem Interview, die er in seinen eidesstattlichen Erklärungen vom 31. Januar 1893 und 14. März 1893 gemacht hat, sind wahr.

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Ich war nicht in der Lage, aus seiner Beschreibung von Goebel genau die Form der Lampe zu verstehen, von der er behauptet, sie sei von ihm gemacht worden; aber auf Grund der von ihm gemachten Angaben war ich überzeugt, dass alles, was er getan hatte, zweifellos aufgegeben wurde und viele Jahre zuvor schon aufgegeben worden war, und sicherlich von der grobsten und experimentellsten Art war.

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Ich habe versucht, die Angelegenheit zu untersuchen, da sie von der Edison Company als schutzfähig oder zur Einmischung in die Edison-Erfindungen geeignet angesehen werden könnte.

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Ich besprach die Angelegenheit vollständig mit meinem Vater, der damals noch lebte, und wir beide kamen zu dem Schluss und meinten darauf, dass alles, was Herr Goebel getan hatte, rein experimentell war, und, wie mein Vater es ausdrückte, sicherlich ein abgebrochenes Experiment, und nicht der ernsthaften Betrachtung durch die Edison Company würdig war. Wir haben Herrn Eaton von der Edison Company darauf hingewiesen, wie es in seiner eidesstattlichen Erklärung heißt.

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Dabei war ich geneigt, alles, was Herr Goebel getan hatte oder zu tun behauptete, voll zu berücksichtigen und zu gewichten, allein weil ich zumindest den Umständen zuvorkommen wollte, dass Herr Goebel, wenn sich die Edison Company nicht mit Herrn Goebel arrangierte, behaupten könnte, in der Lage zu sein, die Gültigkeit des Edison-Patents anzugreifen. Dennoch war ich mir völlig sicher, dass nichts, was Herr Goebel getan, ihm auch nur den Vorteil seiner eigenen Aussage gegeben hatte, oder ihn zur Erlangung eines Patents veranlasst hätte, selbst wenn das zweijährige Statut der öffentlichen Nutzung nicht existiert hätte. oder er dadurch in irgendeiner Weise die Gültigkeit der Patente von Herrn Edison auf die Lampe beeinträchtigen gekonnt hätte.

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Ich hatte damals eine große Erfahrung in der Untersuchung und Verhandlung von Fällen, in denen ähnliche Behauptungen aufgestellt worden waren, und betrachtete mich selbst und meine Söhne jetzt als für die Abwägung dieser Art von Beweisen gerüstet, und ich bin mir vollkommen sicher, dass der Fall, wie er mir damals vorgelegt wurde, sicherlich in seinem günstigsten Licht dargestellt worden war, denn es wurde versucht, die Erfindung durch mich an die Edison Company zu verkaufen.

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Ich kenne William C. Dreyer schon seit dreizehn Jahren, und während dieser ganzen Zeit habe ich sein Interesse an Erfindungen oder Patenten dafür und an der Organisation von Unternehmen, die auf Erfindungen oder Patenten basieren, gekannt. Er interessierte sich, auch mit mir persönlich, schon 1881 für die Organisation der New Yorker Grape Sugar Company, die auf Patenten basierte, und für die erfolgreiche Einwerbung von Kapital für diese Firma. Er beschäftigte sich damals mit dem Umgang mit Patenten für Erfindungen. Seit dieser Zeit kenne ich Mr. Dreyer und habe ihn jedes Jahr oft gesehen und ihn in Vertrauensstellungen gebracht, in denen er große Geldsummen kontrolliert hat und in denen er stets voll und ganz die Erwartungen erfüllte; ich weiß, dass er seit meiner ersten Bekanntschaft mit ihm ständig mit Unternehmen verbunden war, die an Patenten interessiert waren, und sich mit dem Recht in Bezug auf solche Themen und mit der allgemeinen Verteidigung eines Patents vertraut gemacht hat.

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Ich weiß, dass er im Jahre 1882 eine Reihe einflussreicher Kapitalisten in New York City kannte, denen er die Angelegenheit von Herrn Goebels Informationen oder angeblicher Erfindung so zur Kenntnis bringen konnte, dass er eine so günstige Gegenleistung erhielt, wie sie es verdiente. Was die New York Grape Sugar Company betrifft, so war er maßgeblich daran beteiligt, die Herren, die diese Gesellschaft gründeten, zusammenzubringen, darunter Herr Theodore Havemeyer, Herr Thomas C. Platt, Herr William C. Sheldon und Herr Hiram G. Bond aus New York City, die alle Herren mit großen Mitteln waren, von oder durch die große Geldbeträge an diese Gesellschaft gezahlt wurden. Das war im Jahre 1881.

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E. N. Dickerson.

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Vor mir geschworen

an diesem 21. März 1893

Rechtsanwalt Gref

NOTARY PUBLIC

KINGS COUNTY

Zertifikat eingereicht in N. Y. Co.“

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Ins Deutsche übersetzt, nach einer Original-Kopie im asz-Archiv, von Dietmar Moews

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„UNITED STATES CIRCUIT COURT (Anm. D. M. 22. März 1893)

Eastern District of Missouri

in Equity

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Edison Electric Light Co. et al.

vs.

Columbia Incandescent Lamp Co. et al.

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Southern District of New York,

City and County of New York,

ss.

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Edward N. Dickerson, being duly sworn, deposes and says: I was formerly known as Edward N. Dickerson, Jr., being the son and partner of Edward N. Dickerson, now deceased. Our firm was known as Dickerson & Dickerson, of New York City, and was so known in 1882.

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I have read the affidavit of William C. Dreyer, verified on the 31st day of January, 1893, in the case of the Edison Electric Light Company et al. vs. Beacon Vacuum Pump and Electrical Company et al., in the United States Circuit Court, for the District of Massachusetts, as well as the affidavit of said Dreyer, verified March 14, 1893, in the case of the Edison Electric Light Company et al. vs. Columbia Incandescent Lamp Co. et al. pending in the United States Circuit Court for the Eastern District of Missouri, and so far as the same relate to my connection with the matter, they are true.

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I have also read the affidavit of S. B. Eaton, verified on the 31st day of January, 1893, in the afore said suit of the Edison Electric Light Company et al. vs. The Beacon Vacuum Pump and Electrical Co. et al. and, so far as it relates to my connection with the matter, it is true.

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In the interest of the Edison Company, and at Mr. Dreyer’s suggestion, I made a personal investigation of the Goebel incandescent electric lamp, going with Mr. Dreyer to a jewlry shop on Grand Street, New York City, if I remeber the character of the shop, as well as the street, correctly, and there being introduced to a Mr. Goebe,. I believe that this investigation was made in or about May 1882. We talked the matter over at the time and place mentioned, and I inquired of Mr. Goebel concerning his alleged invention of the incandescent electric lamp, and learned from him all I could touching his claims thereto. I particularly inquired of him if he had any of the old apparatus or lamps, or any incandescent electric lamps made by him prior to 1880 or 1881, or any description of any such lamps, and he (Henry Goebel) informed me that he had not. I inquired of Mr. Goebel more particularly concerning his alleged invention of the incandescent electric lamp, and only incidentally concerning his particular method of attaching the f the filament to the wires, and his invention of an exhaust pump. Mr. Dreyer’s statements with respect to that interview, set out in his aforesaid affidavits of January 31, 1893, and March 14, 1893, are true.

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I was unable to understand, from his, Goebel’s description, exactly the form of lamp claimed to have been made by him; but, upon the statement of facts made by him, I was convinced that whatever he had done was certainly abandoned, and had been so abondoned for many years before, and was certainly of the most crude and experimental kind.

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I was seeking to investigatethe matter as thouroughly of merit capable of protection, or capable of interference with the Edison inventions, the same might be aquired by the Edison Company.

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I discussed the matter fully with my father, then living, and we both came to the conclusion and stated that whatever Mr. Goebel had done was purely experimental, and, as expressed by my father, certainly an abondoned experiment, and not worthy of any serious consideration by the Edison Company. We advised Mr. Eaton, of the Edison Company, to that affect, as stated in his said affidavit.

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In taking this view, I was inclined to give the fullest consideration and weight to everything that Mr. Goebel had done, or claimed to have done, because I appreciated the fact, that, if the Edison Company did not come to terms with Mr. Goebel, Mr. Goebel might claim to be in a position to attack the validity of the Edison patent. But, notwithstanding this, I was entirely sure that nothing which Mr. Goebel had done, even giving him the benefit of his own statement, would have antitled him to obtain a patent, even if the two years‘ statute of public use were not in existence, or would have been sufficient to , in any way, interfere with the validity of Mr. Edison’s patents upon the lamp.

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I had had, at that time, a large experience in the investigation and trial of cases in which similar claims had been made, and considered myself then, and sonsider myself now, as equipped for the weighing of that kind of evidence, and I am perfectly sure that, upon the case as presented to me at that time, and it certainly must have been presented in its most favorable light, for the effort was being made to sell the invention through me, to the Edison Company, – no Court would have given the matter serious consideration for a moment.

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I have known William C. Dreyer, before referred, to, for the past thirteen years, and during all such time, I have known him to be interested in inventions, or patents for the same, and in the organization of companies based on inventions or patents. He was interested with me, personally, as early as 1881, in the organization of the New York Grape Sugar Company, which company was based on patents, and in the successful enlistment of capital in behalf of that company. He was at that time occupied in the business of handling patents for inventions. I have, since that time, known Mr. Dreyer and have frequently seen him every year, and have been instrumental in placing him in positions of trust and confidence, where he has controlled large sums of money, and in which he has invariably given entire satisfaction; and I know that, from my earliest acquaintance with him, he has been constantly connected with companies interested in patents, and has made himself quite familiar with the law relating to such subjects, and with the general defense to a patent.

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I know that in the year 1882, he was acquainted with a number of influential capitalists in New York City, and could have brought the matter of Mr. Goebel’s information or alleged invention to their attention in such a way as to receive as favorable a consideration as it deserved. Indeed, in regard to the matter of the New York Grape Sugar Company, he was largely instrumental in bringing together the gentlemen forming that corporation, among when were Mr. Theodore Havemeyer, Mr. Thomas C. Platt, Mr. William C. Sheldon and Mr. Hiram G. Bond, of New York City, all of whom were gentlemen of large means, by or through whom large amounts of money were paid to that Company. This was in the year 1881.

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E. N. Dickerson

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Sworn to beforeme

this 21st day March 1893

Arrorney Gref

NOTARY PUBLIC“

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Dr. phil. Dietmar Moews Dipl. Ing und Dr. Ing Franz Otto Kopp – AUTOREN der NEUEN SINNLICHKEIT

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Dietmar Moews meint: Wenn ich oben lese, dass Göbel One-half-to Kulenkamp im Herbst 1882 ein Patent erlangte, nachdem er damit nach vielfachen Ablehnungen vom Patentamt, wegen Patent-Betrugsversuchs gescheitert war, dann steht damit eine historische Tatsache erwiesen vor mir:

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Göbel hatte Oktober 1882 ein Patent erlangt, wofür Kulenkamp vorab die Kosten übernommen hatte.

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Dann lese ich in den Eidesstattlichen Erklärungen des Jahres 1893, von sowohl William C. Dreyer, einem der geprellten Geschäftspartner Göbels, dass Göbel im Mai 1882 selbst vor der Presse und vor Dreyer behauptet hatte, dieses Patent zu haben:

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Mai 1882 hatte Göbel dieses Patent aber noch gar nicht.

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Konnte es also auch nicht vorgezeigt haben – dennoch berichteten New York Times (30.4.1882) und The New York World (1. Mai 1882), dass Göbel alle notwendigen Patente besäße.

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Dann lese ich in Göbels Eidesstattlichen Erklärungen (sieben an der Zahl) von 1893, dass er Dreyer keinerlei patentierbaren Qualitäten angeboten habe, bis auf – und jetzt kommt es auch bei Göbel, jenes „Patent No. 266,358 patented Oct. 24. 1882“. So beeidete also Göbel die Geschäftsmodalitäten mit seiner Lampen-Company in Gründung „Goebel/Dreyer“, im Mai 1882, dieses Patent Okt. 1882 zu haben – GOEBEL hatte nicht.

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Dieses Patent, das Goebel, zum Zwecke der Gründung einer Lampen-Manufaktur zusammen mit Kulenkamp, erst im Oktober erlangte, „verkaufte er also gleichzeitig (ohne das weder Kulenkamp von Dreyer und Dreyer von Kulenkamp wussten? und kassierte bei beiden ab.

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Beide, Göbel wie auch Dreyer erklärten aus dem Abstand von 11 Jahren, in ihren Eidesstattlichen Erklärungen die Unwahrheit, auf die sie schwörten. Die Dokumente zeigen es einwandfrei. Sie sagten, das Patent, das noch gar nicht da war, sei da gewesen und als Geschäftsgrundlage angesehen worden.

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Nur wer die Springer Text-Sammlung einer lückenhaften Goebelverteidigung liest, findet, dass man an diesen Texten nicht und nicht leicht erkennen kann, wann, wo und ob überhaupt diese TEXTE einem Gericht vorgelegen haben. Indes, wer nur diese Materialien anschaut, ohne sie zu durchgeistigen, wird Verwirrung erleben.

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(Die Springer Textsammlung scheint von Dr. Heinz Brasch herzurühren (denn dieser erste Springe-Geschichtsschreiber und Naziverfolgte – 1937-1940 – zitiert auch aus diesen Texten), ohne dass ersichtlich wäre, woher der hier herangekommen sein könnte. Diese Texte sind ein Auswahl, die nur die New Yorker Anwaltskanzlei Witter & Kenyon hätte treffen können. Woher die Texte auch stammen. Aber es sind Abschriften. Wer hat die mal für Springe abgeschrieben? – wir wissen das nicht. Jedenfalls liegen diese „Prozess-Akten ursprünglich in der Heinrich-Göbel-Mittelschule, später auch im Stadtarchiv Springe sowie noch in der Springer Stadtbibliothek, möglich auch im Museums-Archiv und sind öffentlich zugänglich)

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Was da in den USA zwischen 1879 und 1894 in Glühlampen-Gerichtsprozessen betrieben worden war und welche gerichtlichen Urteile schließlich rechtskräftig und auch rechtswirksam wurden, endete am Kostenpflichtprinzip und den Verjährungsfristen.

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Bei Heinrich Göbel persönlich verhält es sich dagegen anders. Er versuchte immer nur als Trittbrettfahrer der Glühlampen-Revolution seiner Tage mit zu verdienen.

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Göbel inszenierte für seine beengten wirtschaftlichen Verhältnisse äußerst erfolgreiche Betrugsmachenschaften. Kurz, er nahm durch vollzogene Betrüge mehrere Geldbeträge von verschiedenen „Partnern“ ein (Kulenkamp, Dreyer, Anoux&Hochhausen) ein, die ein Mehrfaches seiner jährlichen Hauspacht-Kosten betrugen.

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Dabei beanspruchte Goebel seine gesamte, für ihn zugängliche soziale Welt: Familie, Freunde, Freimaurer-Brüder, Arbeitskollegen, Kunden, Investoren, Presse und Neue Deister Zeitung (immerhin 1893, noch zu Lebzeiten Göbels). Das machte Göbel völlig verlogen, sodass selbst keiner seiner sogar gerichtlich aufgeklärten Mitverschwörer, wie die Söhne John, Henry Jr. und Adolph, detailiert Göbels Wahrheiten erfuhren, sondern Göbel sehr intrigant und punktuell Unwahrheitsvarianten verbreitet hatte. Dabei ging Göbel mit ungewöhnlicher krimineller Geschicklichkeit und Grobheit vor.

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Das ließe sich nur herausfinden, könnte man die weitgehend vollständigen staatlichen Archivbestände über Gerichtsverfahren um 1880/1890 mit dieser Auswahl in Springe vergliche. Nun gut – das geht nicht. Aber was kann man dann sehen?

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Man kann einige echte historische Fakten in den SPRINGE-GOEBEL-Texten finden, Mietverträge, Pachtverträge, Einwanderungsformular und dergleichen Alltäglichkeiten, die aber gar nichts mit Lampen zu tun haben.

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Es hat tatsächlich keinen Erkenntniswert, wenn man nur Texte der Verteidigeranwälte zu sehen bekommt, die etwa bei den richterlichen Anhörungen diskutiert worden sein mögen. Nach einigem Durchblick lernt man nämlich, dass es sich in Springe, mit den in der Heinrich-Göbeö-Mittelschule, vermutlich seit 1952 vorhandene „Prozeßakten“, ausgewählt, um GOEBEL beschönigende Verteidigungstexte geht – und die sind meist belanglos und überaus seicht.

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Dann merkt man: Es gab gar keine Prioritäts-Klage von GOEBEL aus SPRINGE gegen EDISON, auch nicht erster, zweiter und dritter Instanz.

Diese „Prozessakten“ von den Verteidiger-Anwälten, gehören zu Anträgen von EDISON auf Einstweilige Unterlassungsverfügung gegen unlizensierte Lampenfabriken, die EDISONS Patent verletzten – drei Verfahren in drei Staaten, Massachusetts, Missouri, Wisconsin. Aber alle drei wurden mit den selben Mittel einer „GOEBEL-DEFENSE“ von denselben Anwälten Witter&Kenyon vertreten, die auf Prozessverschleppung spielten, bis das EDISON-Patent im November 1894 auslief.

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Wer also die tatsächlichen 6.000 Blatt der NARA-Archive – wo es um EDISONS PATENT geht – in mehreren Staatsarchiven sichtet, kann eventuell lernen, was da seit EDISONS Patentierung 1879 gerichtlich gespielt worden war. Doch Echte Lampen von Henry Goebel gab es nicht. Die Exemplare, die heute noch aufbewahrt werden, wurden von verschiedenen

nicht ganz festzumachenden Glasbastlern geschaffen – wer glaubt da dem Sohn Henry Goebel Junior, der zuletzt vor Gericht behauptete, die Beweislampen 1, 2 und 3 habe er selbst, im Jahr 1893, zusammen mit einem Arbeitskollegen, schnell gebastelt (Eidesstattliche Erklärungen 1893), nur, wie kann man nun in Springe die historische Wahrheit kennenlernen?

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Und dann hat ein weiterer Lehrer von Springe das Buch zusammengestellt „Die Göbel-Legende – der Kampf …“. der also die ganzen Zettel gefunen hatte und sich nicht auskannte. Anstatt nun systematisch auffindbares Material zu sichten und auch den vorhanden Forschungsstand (z. B. Gutachten für das ZDF 2005 und Gutachten für das Deutsche Museum München „MÜNCHENKRITIK 2006“ von Dr. Dietmar Moews sowie Bestätigung des Deutschen Museums hierzu), hat der Autor Hans-Christian Rohde aus all diesen unstrukturierten Gerichtstexten, eine willkürliche Auswahl in sein Buch setzen lassen, er nennt es „REGESTEN“. Doch er Erkenntniswert der unstrukturierten REGESTEN ist Zeitverschwendung, wenn man das IDOL GOEBEL verstehen möchte. Doch

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stattdessen serviert der Doktorand Rohde sogenannte REGESTEN, unzählige selbstgeschnittene Kürzel aus Eidesstattlichen Erklärungen des Jahres 1893, die etwa zehn bis 30 Jahre und länger zurückliegen, nach den wirklichen Geschehnissen, dass namenlose Zeugen auf den Straßen von New York einen „TELESCOPE-MAN“ gesehen haben wollen bzw. sich daran erinnern. Und mit Aufschluß der Legendenbildung hat das ganz wenig zutun.

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Zur IDOLISIERUNG und zur LEGENDEN-Bildung hatte der Amateur-Forscher Rohde nicht erkannt, welche der zu spät kommenden Eidesstattlichen Erklärungen aus dem Jahr 1893, konkrete und sachlich belegte historische Wahrheiten ansprachen.

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Denn, sorgfältiger analysiert sind all diese Texte, entweder unentgeltliche Knallzeugen und Gefälligkeiten von freundlichen Zeugen. Aber dazu im Unterschied gibt es wenige Dokumente in en AKTEn von SPRINGE und wenige unter den 180 Eidesstattlichen Erklärungen, in denen nicht nur bereits bekannte Gerüchte anklingen, die alle diese „Affidavits“ als gekaufte Nachbarschaftszeugen der Gefälligkeit, ohne Gewicht aufbringen.

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Kurz, es gibt sieben Geschehnisse um die Jahre 1881/1881, die von allen seiten gerichtlich bestätigt und durch Originaldokumente vorhanden. Das hätte Lehrer Rohde verstanden haben müssen, als er seine unwissenschaftlichen Textspiele aufzog. Diejenigen Eidesstattlichen Erklärungen (affidavits), die auf diese Geschichtstatsachen bezogen sind, allerdings, helfen weiter, wenn sie herausgesucht würden.

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Das habe ich geleistet – dazu die Übersetzungen ins Deutsche – übrigbleibt jetzt ein Unterklassen-Lump, ein Kleinkrimineller, der mal eine obskure Auswanderung aus Deutschland nach New York unternommen hatte. Und dem in Nazi-Tradition Ehrenmahle und Feiern in Springe organisiert werden, weil die kollektive Reife nicht begreifen kann, dass sowohl ERINNERN wie auch VERGESSEN lebenswichtige Vorstellungsorientierungen sind, aber dass erlogene Heldentaten keinen Stolz, sondern Kleinmut und Muckertum erzeugen müssen.

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Während der Doktorand Rohde die sieben harten historischen Fakten gar nicht erkannt hatte, auf die sich solche Affidavits entweder bezogen oder eben nicht.

 

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Autoren der Neuen Sinnlichkeit, Dr. Dietmar Moews Dipl. Ing und Prof. Dr. Alphons Silbermann

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EINS 7965 NDZ 20. April Willi Städler re-education Nazi Adolf-Hitler-Straße

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ZWEI 7971 Deister-Anzeiger 20. April? IDOLISIERUNG und Liste der Lügen

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DREI 7976 Edisonpatent, Sudetenstr. Hitler+Hische

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VIER: 7978 CALLIES Gutachten über den Gutachter von 2007

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FÜNF: 7987 affidavit 1 Kulenkamp 5. April 1893, Patentoffice Streit

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SECHS: 7990 affidavit Kulenkamp 2 18. April 1893

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SIEBEN 7995: NDZ-Hitler-Bild 1933; Degenhardt-Brief-Zitat an Bundespräsident Heuß195 ; Gutachten zur Quellenkritik 2006;

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ACHT 8001: 8. März; NDZ-Hitler-Bild 1933; Geburtsurkunde; Buch-Umschlag-Bilder; Exp.1,2,3; mercy LsD 1967-Bild;

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NEUN 8014: ; Deister-Anzeiger Was geschieht?; Edison-Patent; Lacombe und Shipman 4. Oktober 1892 Urteil; Exp. 1,2,3 sowie 4; Göbel gerettet; NDZ-Hitler-Bild 1933

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ZEHN 8020 16. März Die 26 unabweisbaren Dokumente Goebel-Hypothese von 1882: Das zerrissene Kulenkamp-Assignment; das Pumpen-Patent 1882; THE WORLD New York 1. Mai 1882; NDZ-Artikel 1893; NDZ 1933 Hitler; Deister-Anzeiger 2017 Was geschieht mit Göbel?; NDZ 11.3.2006 Was wird mit Göbel?

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ELF 8023 16. März; NDZ 1893; TANNER in Electrical Review 1894; Stadtgeschichte 1954 und Ortschronik 2002

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ZWÖLF 8027 19. März; „Goebel-Defense“; Edison 1. affidavit transl.

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DREIZEHN 8930 20. März; Elektr Gitarre vor Fender 21. März

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VIERZEHN 8934 22. März; Edison 1. Affidavit

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FÜNFZEHN 8938 24. März; Edison 2. affidavit + Lichtfest-Ankünd. der Stadt

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SECHZEHN: 8943 26. März 2018; Stadtchroniken Hartmann/Netzel/Callies Dr. HEINZ BRASCH

: https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/25/neue-deister-zei…nisten-dr-brasch/

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SIEBZEHN: 8045 27. März; Arbeitsvertrag und Brasch-Quellen und Langer

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ACHTZEHN 8048 28. März 2018 Patentabweisungen

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NEUNZEHN 8053. März 2018 ARBEITSVERTRÄGE 1881

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ZWANZIG 8055 31. März 2018 Blutsverwandte von Gehrcke 136. Geburtstag NDZ vor 50 Jahren

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EINUNDZWANZIG 8057 1. April 2018 APRIL APRIL mit Arends, Beckmann

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ZWEIUNDZWANZIG 8059 2. April 2018 Kronzeuge VANDERWEYDE

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DREIUNDZWANZIG 8062 3. April 2018 NDZ GEBURTSHAUS

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VIERUNDZWANZIG 8064 4. April 2018 Paul Goepel

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FÜNFUNDZWANZIG 8069 5. April 2018 PRESSETAG New York Times 30. April 1882 Grand st 468

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SECHSUNDZWANZIG 8072 1885 Walace EDISON OPINION 1891

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=39023&action=edit

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SIEBENUNDZWANZIG 8073 8. April 2018 HEMMER 1865 und Nicolas Finck

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/07/39033/

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ACHTUNDZWANZIG 8078 9. April 2018 William C. Dreyer 1

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/09/neue-deister-zeitung-stellt-die-quizfrage-zum-20-april-am-deister-wer-kennt-dreyer/

 

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FINE E COMPATTO

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