Hans-Ludwig Schreiber, geboren am 10. Mai 1933 in Mönchengladbach, ist jetzt 88-jährig, am 23. Oktober 2021 in (Köln/Hannover) gestorben. Schreiber war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer. Er war Professor für Straf- und Strafprozessrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, deren Präsident er von 1992 bis 1998, neben bedeutenden anderen Verdiensten, war.
Hinterbliebene und Familienprivates sowie die nähere Todesursache des gestorbenen Professors em. Schreiber sind nicht mitgeteilt worden.
Der „Göttinger Professor“ Schreiber war eigentlich „Hannoveraner“ und lebte später in der Nähe des hannoverschen Maschsees. Nach dem Abitur am Ratsgymnasium Hannover studierte er an den Universitäten Bonn und München Rechtswissenschaft und Philosophie. Nach den beiden juristischen Staatsprüfungen 1956 und 1962 folgte die Promotion zum Dr. jur. mit der besten Note summa cum laude. Im Jahre 1970 wurde er in Bonn für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie habilitiert. Schreiber folgte 1972 einem Ruf an die juristische Fakultät der Georg-August-Universität nach Göttingen. Von 1981 bis 1983 war er zunächst Vizepräsident und von 1992 bis 1998 Präsident der Georgia Augusta. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehörten die Bioethik und die Sterbehilfe, Schuld und Schuldfähigkeit im strafrechtlichen Sinne sowie die forensische Psychiatrie. Damit gewann die Universität nicht nur einen der bedeutendsten Strafrechtler seiner Zeit, sondern Prof. Schreiber stellte sich im Jahr 1981 für das Amt eines Prorektors in den Dienst seiner Universität. Nicht nur, aber auch wegen seiner Veranlagung, die strafrechtliche Theorie in raffinierter Weise mit der juristischen Praxis zu verknüpfen, führte ihn sein weiterer Weg von 1987 bis 1990 als Staatssekretär in das damalige Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Prof. Schreiber wurde ausgewählt, weil er ,,Ansehen bei den Hochschulen mitbringt, zugleich aber das Talent [hat], den Hochschulen so weh zu tun, wie die Finanzlage das erfordert“ – so war es der damaligen Presse zu entnehmen. Durch die Besonderheit der Kenntnis sowohl ministerialer als auch universitärer Abläufe gelang es ihm, die fast schon traditionelle ,,Konfrontation“ zwischen beiden Institutionen mit großem Geschick und bewundernswertem Fingerspitzengefühl zu meistern.
Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehörten u. a. Bioethik, Sterbehilfe und -begleitung (Patientenverfügung), Schuld und Schuldfähigkeit im strafrechtlichen Sinne sowie die forensische Psychiatrie.
Schreiber war Ehrendoktor der Universitäten Osnabrück, Göttingen (medizinische Fakultät), Halle-Wittenberg und der Universität Inchon/Korea sowie Mitglied der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen. Von 1987 bis 1990 war er als Staatssekretär unter dem niedersächsischen Ministerpräsident Ernst Albrecht im Niedersächsischen Wissenschaftsministerium tätig. Darüber hinaus gehörte Schreiber zehn Jahre lang dem Kuratorium der VolkswagenStiftung an, dessen Vorsitzender er zuletzt fünf Jahre lang war. Bis 2006 war er Vorsitzender der „Ständigen Kommission Organstransplantation“ der Bundesärztekammer.
Sein Motto, dass die Hauptaufgabe eines Universitätspräsidenten darin bestehe, positive Entwicklungen zumindest nicht zu behindern, zeigt einerseits seinen Humor, wird aber seiner Leistung in keiner Weise gerecht. Er führte die Universität mit großem Geschick sehr erfolgreich und mit viel Einfühlungsvermögen durch Zeiten, die strikte Sparsamkeit wegen immer knapper werdender Ressourcen erforderten. Bis zum Ende seiner Amtszeit 1998 legte er damit den Grundstein für die spätere sehr erfolgreiche Entwicklung seiner Alma Mater. Weiterhin gehörte Prof. Schreiber zehn Jahre lang dem Kuratorium der VolkswagenStiftung an, und bis 2006 war er Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer.
Als Gründungsdekan der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat er sich ganz besonders um die Wiedervereinigung verdient gemacht. Als Vizepräsident und Präsident der Georgia Augusta diente er dem Wohle aller.
Die Breite und Tiefe des Wirkens von Hans-Ludwig Schreiber für die Juristische Fakultät, die Universität Göttingen und darüber hinaus sucht ihresgleichen. Sie wird ein stetes Vorbild bleiben.
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Dietmar Moews meint: Ich erinnere mich dankbar und freundlich an meinen damaligen Strafrechtsprofessor Hans-Ludwig Schreiber am Juridicum der Georg-August-Universität Göttingen. Er lehrte dort seit 1972, wo ich im Jahr 1973 mein rechtswissenschaftliches Studium begann. Und kann seinen berühmten Humor und seine brillante Intelligenz nur bestätigen, woran zwei besondere Erlebnissen erinnern:
In den Vorlesungen hatte es damals zeitweise um sich gegriffen, dass VORLESUNGEN von den Studenten nicht nur zum Anhören, Fragen oder Nachfragen genutzt und meist von Professor Schreiber geduldig belohnt wurden, sondern als links vorgestellte Studenten brachten politisch kontroverse Vorstellungen dazwischen.
1. Hier waren jetzt auch sogenannte 68er Jungmarxisten am Werk, die versuchten, die BRD-Jurisprudenz an den Rechtspranger zu stellen (Stichworte wie Vietnam und Präsidentenmorde in den USA waren kurant). Prof. Schreiber ging auf solche Agitation freundlich und sehr eindrucksvoll ein. Kurz, er besorgte es, dünnbrettbohrende Linksstudenten unangespitzt in den weichen Boden ihrer Leichtfertigkeiten zu versinken, so dass die Nachfrager sehr bald freiwillig dazu übergingen einzusehen, warum da vorne der sehr kompetente Professor Schreiber Strafrecht dozierte, und es vorteilhaft für Jungstudenten ist, zuzuhören und darauf einzugehen. Schreiber begeisterte mich in seiner dynamischen freundlichen Mühelosigkeit und hatte dafür meinen dankbaren Beifall.
2. Wir hatten etwa im Jahr 1974 durch den Strafrechtler Prof. Hans-Ludwig Schreiber eine Seminar-Sonderveranstaltung, in der uns der pädosexuelle, in Göttingen zu verhandelnde Mordbeschuldigte (Schuldfähigkeit) JÜRGEN BARTSCH persönlich vorgestellt wurde. Das fand in einer geschlossenen Veranstaltung im Seminarraum des Juridicums statt, nachdem dessen Fall aus medizinischer und aus forensischer Sicht gründlich durchleuchtet worden war, der Herr Bartsch auch von uns Studenten befragt werden durfte und der freiwillig, ganz geduldig und anständig antwortete und Nachfragen beantwortete. Besonders eindrucksvoll war, dass der ganz nüchtern und vernünftig scheinende Mörder beschrieb, dass er situativ und wider Willen die sexuelle Selbstbeherrschung verlöre und deshalb sich selbst für eine Gemeingefahr hielt; er erhoffte Besserung von einer Kastration. JÜRGEN BARTSCH (geb. 1946) starb im Jahr 1976 im Landeskrankenhaus Eickelborn, indem anlässlich der von ihm beantragten Kastration aufgrund überdosierter Anästhesie zur Sterilisierung/Kastration der Operationspatient Bartsch nicht wieder erwachte, sondern an Kreislaufzusammenbruch gestorben ist.
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Die Heimatzeitung von Springe am Deister, Region Hannover, Neue Deister Zeitung, berichtete kürzlich, dass der Ortsbürgermeister Karl-Heinz Friedrich darauf bestehe, die erlogenen Textschilder an den Denkmälern vom erlogenen Heimat-Erfinder Heinrich Göbel, davon ablenken sollen, dass dieses Entnazifizierten-LOKAL-IDOL GOEBEL, nicht ins Stadtarchiv und nicht zum Denken anregen möge, mit der Wertsetzung „TROTZ“ in die Zukunft führen soll.
Diese Heimatzeitung NDZ brachte nunmehr, dass der bisherige Ortsbürgermeister FRIEDRICH aus der CDU ausgetreten sei, weil ihm die CDU, die ihn mal als bis dahin Parteilosen für das lokale offiziale Ehrenamt politisch durchgesetzt hatte, überhaupt nicht mehr gefiel. Hauptsächlich die CDU-Leistungen im Großen und etwa zu 30 Prozent die lokalen Ideen und teils frustrierenden Ortsentwicklungen, haben seinen CDU-Austritt bewirkt.
Diese Heimatzeitung NDZ brachte kürzlich bereits den CDU-Austritt des Ortsbeirates Ulrich Kalinowski – weitgehend mit ähnlichen Sichtweisen, nämlich CDU-Regierungsleistungen, die er wirklich unerfreulich findet und – so sieht man das – deshalb auch die epochale Niederlage bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 selbst erzeugt worden sei; schon das unglückliche Gerangel um die Führungspersonen und die erkorenen Kandidaten.
So fehlt jetzt noch, dass die beiden CDU-Heimatpolitiker bekanntgeben, dass nicht der US-AMERIKANER HEINRICH GÖBEL alias HENRY GOEBEL SR. die Glühlampe erfunden hatte, sondern der US-AMERIKANER THOMAS ALVA EDISON das entscheidende technische Wunderwerk der stromsparenden hochohmigen Vakuum-Glühfaden-Birne herausbrachte und im Jahr 1879 mit mehreren Patenten schrittweise begann in ein alltagstaugliches, bezahlbares Industrieprodukt, die Glühbirne (nebst weiterer elektr. Infrastruktur), herstellen und patentieren lassen konnte.
So fehlt jetzt noch, dass die beiden CDU Heimatpolitiker bekanntgeben, sie selbst hätten die erste CARBID-LAMPE erfunden und damit der WELT DAS LICHT geschenkt hätten.
Auch dies wäre aber Hochstapelei und rechtswidrig, denn auch mit der Carbidlampe hatten andere Entwickler längst brauchbares Licht herausgebracht, nämlich so:
1892 erfand Thomas Willson eine Methode zur wirtschaftlichen Produktion von Calciumcarbid, aus dem wiederum Ethin (Trivialname: Acetylen) gewonnen werden konnte. Danach wurde die Beleuchtung mit Karbidlampen in Gebäuden ab 1894 und bei Fahrrädern und anderen Fahrzeugen ab 1896 eingeführt.
Die erste Gruben-Karbidlampe wurde am 18. Oktober 1899 von Frederic E. Baldwin in New York zum Patent angemeldet. Dieses wurde am 28. August 1900 veröffentlicht.
Der Körper der Lampe besteht aus zwei übereinander angeordneten Behältern. Im unteren Behälter der Lampe befindet sich Calciumcarbid, auf das aus dem oberen Behälter Wasser tropft.
Calciumcarbid reagiert mit Wasser zu Ethin und Calciumhydroxid.
Das generierte Gas Ethin verlässt den unteren Behälter durch eine kurze Rohrleitung, die in einem Brenner endet, der vor einem Hohlspiegel aus Metall fixiert ist. Das entweichende Gas wird am Brenner entzündet. Die grelle Flamme wird vom Spiegel fokussiert und zur Beleuchtung genutzt. Die Düse bestand früher aus Metall oder Speckstein, später aus Keramik.
Als Rückstand verbleibt im unteren Behälter überwiegend Canciumhydroxid (gelöschter Kalk). Wird die Flamme durch Luftzug gestört oder brennt sie durch irregulär hohen Druck zu groß oder ist die Düse verunreinigt, kann viel Ruß entstehen.
In der Höhlenforschung waren früher fast nur Karbidlampen im Einsatz. Auch als elektrische Leuchten zur Verfügung standen, blieb die Karbidlampe wegen ihrer größeren Lichtausbeute und der niedrigeren Betriebskosten sowie wegen des geringeren Gesamtgewichts und ihrer Robustheit noch weit verbreitet. Erst in den letzten Jahren wurde sie zunehmend durch LED-Lampen verdrängt.
Moderne Karbidlampen unterscheiden sich von den althergebrachten in der Bauform: Die Lampe ist in der modernen Version in die Einzelkomponenten Entwickler und Brenner aufgeteilt, welche mittels eines Schlauches miteinander verbunden sind. Meistens wird der Entwickler am Gurt befestigt, während man den Brenner auf dem Helm montiert, wodurch der Höhlenforscher die Hände zum Arbeiten und Fortbewegen frei hat. Die meisten Karbidentwickler verfügen über eine Belüftungsöffnung, um einen Druckausgleich herzustellen. Beim Schlufen kann es durch die horizontale Lage zu Wasserverlust kommen. Um diesem entgegenzuwirken, lassen sich einige Modelle mittels einer Schraube verschließen und als Innendrucksystem betreiben. Allerdings lassen sich solche Entwickler schlechter regulieren.
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Peace Train
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Dietmar Moews meint: Ich möchte nur auf meine Quellenforschung 2021, zur betrügerischen NDZ-Goebel-Affäre, die in den 1890er Jahren, bis 1893, kurzzeitig Aufsehen in der ELEKTRIFIZIERUNGS-INDUSTRIE UND IN DER Fachpresse ausgelöst hatte, und welche aktive kriminelle Rolle der Henry Göbel und seine Söhne und die Heimatzeitung von J C ERHARDT dabei gespielt hatten, die für sich ziemlich viel Geld dadurch erschwindeln konnten.
in der Zeitschrift Neue Sinnlichkeit 79 ist das >GUTACHTEN zur QUELLENKRITIK GOEBEL 2021<
>Neue Sinnlichkeit 79 Blätter für Verbesserung der Erinnerungskultur in Lügenlampenhausen – Lichtgeschwindigkeit 10227 vom Mittwoch, 16. Juni 2021< veröffentlicht worden.
Pressemitteilung zum >Gutachten zur Quellenkritik „Heinrich Göbel“<
PRESSEMITTEILUNG
1. März 2021
KÖLN. Das asz alphons-silbermann-zentrum Köln hat ein neues GUTACHTEN zur Quellenkritik Goebel 2021 veröffentlicht. Im Zuge neuer Möglichkeiten der internetzgestützten Feldarbeit im Modul „Erinnern und Vergessen einer deutschen Kleinstadt“ hat der Soziologe Dietmar Moews zum Idol Heinrich Goebel, angeblich Glühlampenerfinder vor Edison, folgenden Forschungsstand unter drei umstrittenen, klärungsbedürftigen Aspekten begutachtet (Göbel und Goebel – beide Schreibweisen sind seit 1818 gebräuchlich):
– Der Deutschamerikaner Henry Goebel (1818-1893) war nicht Glühlampen-Erfinder oder -Entwickler vor Edisons Leistung im Jahr 1879.
– Goebel war nicht als Produzent an der Elektrifizierungsepoche beteiligt, sondern lediglich als Konsument seiner Zeit.
– Goebel wurde seit 1929 in seinem deutschen Herkunftsort als Idol geachtet. Das Gutachten stellt fest, dass Goebel infolge seiner freiwilligen Beteiligung als Zeuge während zahlreicher Edison-Patent- und Lizenz-Prozesse zwischen 1885 und 1893 gerichtsnotorisch als Krimineller eigenverantwortlich einwirkte.
Damit darf Heinrich Göbel nicht, wie bislang, amtlich als Pionier der Glühlampe bezeichnet werden. Goebel fällt aufgrund der empirischen sozialen Befunde als „Vorbild für die Schulkinder“ aus.
Folge dieses Befundes zur Quellenkritik Goebel 2021 ist nunmehr die rechtsstaatliche Pflicht auf der amtlich zuständigen lokalen Verwaltungsebene, auch unter Kontrolle durch Verwaltungs- und Sachaufsicht der Region, unwahre Narrative zu Heinrich Göbel zukünftig zu unterlassen. Denkmäler und amtliche Texte zu Goebel dürfen nicht länger unwahre oder irreführende Aussagen zeigen. Das asz-Gutachten macht weitreichende Publikationen zu Göbel, wie Johannes B. Kerner im ZDF „Die größten Erfinder“, viele Brockhaus-Jahrgänge seit 1926 und die Präsentationen im Deutschen Museum München hinfällig. Zivile Meinungsfreiheit und Lauterkeit bleiben dadurch unangetastet. asz
Pressekontakt und V.i.S.d.P.:
Dr. phil. Dipl.-Ing. Dietmar Moews, Mainzer Straße 28, 50678 Köln, E-Mail: dietmarmoews@gmx.de
Copyright: Köln, 1. März 2021 Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing.
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Gutachten zur Quellenkritik „Heinrich Göbel“
Seit Jahren mit Göbel beschäftigt, führte ich eine empirisch-soziologische Studie durch, das aktuelle „Erinnern und Vergessen“ als kollektives Gut zu interpretieren. Hierzu war eine belastbare Quellenlage zum Thema Göbel und Lampen zu erkunden und einer Kritik zur vorhandenen Quellenkritik zu unterziehen. Neu dabei sind heutige IT-Mittel zur weltweiten Archivsuche. Die angewendete Methode ist eine Systematische Inhaltsanalyse (Content Analysis), anhand von Texteauswertung, schriftlichen Anfragen, Interviews mit standardisierten Fragebögen und Tiefeninterviews mit ausgewählten Gewährspersonen.
Das Gutachten wird zum „Springer-Goebel 2020“ (1. März 2021) herausgegeben und schließt eine gutachterliche Kritik zu den zwei publizierten unwissenschaftlichen Essays – „Irren ist menschlich“ zur „Göbel-Legende Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe“, zu Klampen 2007 und „Die Glühlampe – eine deutsche Erfindung? Über die Heinrich-Göbel-Denkmäler in Springe“, in Hannoversche Geschichtsblätter 2020 – von Hans-Christian Rohde aus. Die Essays sind unwissenschaftlich, betreiben die weitere Legenden-Verirrung, übergehen den Forschungsstand 2007, unterschlagen die empirischen lokalen Idolisierungskräfte bis 2007 bzw. 2020. Zudem fehlt eine Universitätspublikation (gem. Promotionsordnung).
Vorauszuschicken ist, dass mein folgendes Gutachten nicht Heinrich Göbel direkt betrifft, auch nicht die Geschichte des elektrischen Lichts, auch nicht dem sozio-kulturellen und sozio-politischen Kommunikationsgeschehen der Idolisierung, sondern im ganz engen Sinn auf das zielt, was heute, also gegenwärtig, als Stand der Wissenschaft anzusehen ist und widerspruchsfrei, unwidersprochen kritisch zu Quellen für „Göbel als Erfinder, Entwickler, Publizist oder Nachbauer von elektrischen Glühlampen“ bekannt ist und für wahr gehalten wird. Der Rang der hierfür aussagekräftigen Quellen liegt in der Beweiskraft der Zuordnung zur Göbelfrage und den Göbelindikatoren für die noch oder als ungeklärt hingestellte kuranten Fragen: 1. Ob Goebel die erste brauchbare elektrische Glühlampe 1854 erfand, d. h. bereits 25 Jahre vor Edison? Ergänzt mit der auch vom ZDF 2005 verbreiteten Idee: „Goebel erkämpfte sich in Amerika vor Gericht die Ersterfinder-Zuerkennung und Goebels Familie erhielt daraufhin von Edison hohe Abfindungszahlungen“. 2. Ob Goebel mit Glühlampenarbeit als Pionier in der Elektrifizierung beteiligt war? 3. Ob Goebel eine anerkannt tüchtige Person war oder ein Krimineller mit mobartigem Sozialverhalten und keinesfalls als ein Springer Lokal-Idol taugt? Das Gutachten gilt der vorhandenen wissenschaftlich festgestellten Quellenkritik sowie solchen Pseudoquellen, deren Ursprünge bislang ohne zureichende Quellenkritik irreführende Angaben oder Deutungen zum zeitweiligen Lampenmechaniker Göbel, aus dem vorletztem Jahrhundert, anzeigen.
Als Unterlage für dieses Gutachten sichtete ich das Feld und wertete die folgenden Themenkreise zu
Quellen und der dazugehörenden Quellenkritik-Lage aus:
1. Quellenkritik zur Geschichte der Technik des elektrischen Lichts
2. Neue Publikationen und Quellenkritik zu vorhandenen, öffentlich zugänglichen Göbel-Dokumenten und Bezeugungen (Museen, Internet, Archive, asz Dresden / heute Köln, Universitätsbibliotheken, Massenmedien aller Art, Zeitungspublikationen u. ä)
3. Quellenkritik zu Dokumenten zum Gang der Patentstreitigkeiten, zu den Richtersprüchen und strafrechtliche Perspektive
Dem Untersuchungsgegenstand geschuldet bin ich, immer die wissenschaftliche Haltbarkeit betreffend, zum folgenden gutachterlichen Ergebnis gekommen:
Der gesamte Befund wurde zunächst als vielseitige Quellenrecherche nach Quellen und etwaig vorhandener Quellenkritik oder zusammenfassender Deutung und öffentlicher Göbel-Exposition abgesucht und aufgearbeitet. Dabei kommt der wissenschaftlichen Objektivität zugute, dass Meinungen und Wissen von zahlreichen Fachleuten eingeholt werden konnten.
Kern der heutigen quellenkritischen Lage im Jahre 2021 findet sich in deponierten Originalurkunden und in kopierten, beglaubigten und unbeglaubigten Echtzeit-Textdokumenten und Abschriften, teils mit falschen oder unsicheren Übersetzungen (Goebel beeidete deutsche Texte; die Gerichte hatten die Texte in U. S. -English). Es wurde im Jahr 2005 vom asz alphons silbermann zentrum Dresden, von Dr. Dietmar Moews eine Quellenkritik „ZDF-Gutachten“ vorgelegt sowie vom selben Autor, ebenfalls vom asz, im Jahr 2006, die „Münchenkritik 2006“ publiziert. Diese Gutachten haben zur Revision der Göbel-Darstellung im Deutschen Museum München geführt (s. Anl. Deutsches Museum, 2006, Dr. Dittmann). Weiter gibt es keine gültige deutschsprachige Buchpublikation mit Quellenkritik.
Als quellenkritisches Urteilskriterium für die gutachterlich herangezogene Quellenauswahl wurden folgende Fragen in Geltung genommen: Wie weit wurden die Textdokumente an ihre Ursprünge zurückverfolgt? Wie werden sie aus heutiger Sicht verifiziert? Und wie sind sie qualitativ an gültigen Primärquellen, z. B. Originalurkunden, verankert? Wie weit sind diese Ursprünge heute nachvollziehbar und in ihrer zeitlichen und materiellen Qualität auf Konkludenz oder Widerspruch hinsichtlich der Göbelfrage sicher? Der erfasste Sachstand unterliegt in der Begutachtung wie auch in der Quellenkritik selbst, methodisch der semantischen Text-Sekundär-Inhaltsanalyse. Außerdem wurden Deutungsperspektiven in dem Grundsatz von systematischer Denkweise und Ideologiekritik bewertet.
Das wissenschaftliche Grundverlangen zur Gültigkeit qualitativen inhaltsanalytischen Vorgehens einer genügenden Repräsentativität der Begutachtung der Quellenkritik zu Heinrich Göbel und damit zum Fall Göbel wird erreicht, in dem die wichtigsten Quellen berücksichtigt wurden. Insofern das Gutachten als Vollanalyse Geltung beansprucht.
Daraus ergibt sich heute folgende Lage der Quellenkritik zu den spezifischen Goebelvorstellungen:
In allen drei quellenkritischen Perspektiven –
1. Geschichte des elektrischen Lichts;
2. vorhandene Göbel-Dokumente;
3. Patentstreitigkeiten und Richtersprüche – liegen heute sowohl quellenkritisch gültige, nachvollziehbare und quellenkritisch ebenfalls materiell begründet nichtgültige und schließlich historisch unverankerte Göbelbilder vor. Es bietet sich dem nüchternen Blick auf das vorhandene Material:
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Zu 1. Quellenkritik zur Geschichte des elektrischen Lichts;
Betrachtet man die weltbekannte öffentliche Technikgeschichte, in Enzyklopädien, Fachbüchern und Museen (z. B. Deutsches Technikmuseum in Berlin, Siemens-Forum München, Europäisches Patentamt München oder Deutsches Museum München u. a.), erscheint zunächst die Entwicklungs- und Entdeckungsgeschichte der Elektrizität und des elektrischen Lichts, alsdann zahlreiche Einzelentwicklungen, dann Stufe für Stufe experimentelle elektrische Lampen sowie die Patentgeschichte als Teil der Wirtschaft. Dabei spielen – immer im Zuge der Internationalisierung – die Stromquellen, Batterien und seit 1866 der Dynamo (Siemens/Hochhausen) eine ebenso mitwirkende Rolle wie die Produktion und Distribution von technischen Produkten sowie der Austausch von Wissen an den Hochschulen und Forschungsinstituten, dazu das Patentrecht und der Wettkampf um Patente. Die Quellenkritik zur Geschichte des elektrischen Lichts bezieht grundsätzlich weltweit sämtliche Publikationen zur Technikgeschichte ein. Begutachtet indes wird lediglich die vorrangige „Göbelfrage“: Wann hatte Göbel eine wirkliche Lampe? Es gilt die historische Faktizität und deren wissenschaftlicher, insofern gutachterlicher, auch juridischer – das heißt äußerer Beweis. Ausgegangen von der harten Auseinandersetzung zwischen dem Patentinhaber Edison und allen anderen, die sich seinem U. S.-Patent nicht unterwerfen wollten, folgte auf die Klagebeantragung im Jahr 1885 erst im Jahr 1892 im Streit Edison vs. United States Electric Company das zugunsten Edison gesprochene Urteil von New York. Es stellt die hervorragende den Patentanspruch rechtfertigende Qualität auch zur Göbelfrage so heraus:
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Kohleglüher, Platindrähte, geblasene Glaskörper, Torricelli-Vakuum, waren alt und längst vor Goebel (vor dem nicht erwiesenen Jahr 1854) gut bekannt. Die Qualität des Edisonpatents lag im Wesentlichen in der praktischen Konstruktion und Fertigungspraxis einer haltbaren Glühlampe. Insbesondere, dass mittels einer Werkzeuglade die endgültige gebogene Form und Maßgenauigkeit des Bambus-Kohleglühfadens bereits vor der Verkohlung fixiert wird sowie eine besondere Teerkittbefestigung von Glühelement und Stromdrähten sowie ein extrem hohes Vakuum (air-washing) eine besondere Dauerhaftigkeit des Systems bedingt. Die strukturelle praktische Komposition der Edisonlampe war die Patentleistung, nicht das allgemeine physikalische Wissen um die Teile (Richter Wallace/New York: 1892; s. unten: zu 3.). Richterlich verfügt wird damit eine Art Generalanspruch mit Denkverbot für andere. Der technikgeschichtliche Befund ist auf Grundlage der Gerichtsdokumente (National printed Records) quellenkritisch einwandfrei (s. a. Fachzeitschrift Electrical World/Kopie in asz-archiv: EW Vol XXII., No. 3, July 15. 1893, S. 35 u.S.45-49f). Dort heißt es zu recht (S. 35): „Dieser Prozess wird als eine der am sorgfältigsten vorbereiteten und am dichtesten argumentierten Voruntersuchungen in die Geschichte der Patentkämpfe eingehen. Beide Seiten sagen, dass kaum je ein abschließendes Gerichtsverfahren so achtsam vorbereitet worden sei.“ (a.a.O.) Diese elektrogeschichtliche Pro-und-Kontra-Argumentation der damaligen Kontrahenten der Jahre 1892 und 1893 wird mit einem abrundenden Blick, ob danach noch zusätzliche oder bessere oder neue, z. B. heutige Erkenntnisse vorliegen, ergänzt.
Damit liefert die quellenkritsche Lage eine im Wesentlichen zweifelsfreie Entwicklungsgeschichte der Glühlampen, mit aus heutiger Sicht einwandfreier Gültigkeit: Mit dem Engländer DeMoleyn, 1841 und den Amerikanern Starr/King, 1845, werden elektrische Vakuum-Glaslampen mit Widerstand-Glühelementen unterschiedlicher Art international vorgeführt, publiziert und auch patentiert. Andere, weniger bekannte Lampenbauer, erscheinen auf dieser technischen Spur. Es sind, Staite Lamp, 1848, mit Iridium-Glühelement, 1848; Shepard Lamp, 1850; Roberts Lamp, 1852; alle vor dem angeblichen Goebeljahr 1854. Edisons erste Kohlefaden-Lampe mit speziellem Haltbarkeits-Vacuum und seine Paper Horseshoe Lamp erschienen 1879. Es folgte Edison/United States Patent Office Patent-Numero 223,898 vom 12. Oktober 1879. Es besagt „exklusives Recht zur Herstellung von Glühlampen beinhaltet das Gepräge eines hochwiderständigen Kohlefadens, eingeschlossen in einem Ganzglasbehälter in dem ein hohes Vakuum erreicht wird; In dieser Folge erscheint „Henry Goebel one-half to John W. Kulenkamp / United States Patent Office Patent-Numero 266.358, am 24. Oktober 1882, als Vortäuschung einer Lampenerfindung: Drahtverbindung und Drahtabflachung für Incandescent Lamp“; sowie Sawyer-Man Lamp im Grundsatzstreit mit Edison 1885, wo ebenfalls Goebel nur Unbeachtlichkeit zuerkannt wird (bald kam Westinghouses Wechselstrom-Technik, während Edisons Patent im Oktober 1894 auslief). Goebel steht als Nachbauer im Jahre 1882, mit einer quasi redundanten Leistung und seinen Lügen, die Randnotiz als krimineller Meineidler in der Technikgeschichte zu, der zuletzt im Gerichtsstreit wegen Betruges und Bestechlichkeit („fraud, bribery“) allseitig durch die Streitparteien ausgeschlossen wurde (nicht jedoch wurde Goebel Teil der wirklichen Entwicklungsgeschichte der Glühlampen). Im Überblick wird eine vollkommene Dokumenten-Lage hinsichtlich der Erfindungspublikationen und Patente sowie deren Diskussion in den Patentprozessen im Einzelnen festgestellt.
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Zu 2. Neue Publikationen und Quellenkritik zu vorhandenen Göbel-Dokumenten;
Neben den biographischen Belegen für Göbels Leben – Geburt im Jahr 1818 in Deutschland, Auswanderung 1848 mit dem Schiff in die Vereinigten Staaten, dort in New York bis zum Tode im Jahre 1893, bis 1886 im Einmannbetrieb erwerbsmäßig tätig als Mieter eines Juwelier- bzw. Optikerladens mit kleiner Werkstatt, Reparaturmechaniker und ambulanter Schausteller -, ist hinreichend aus Originalarchivalien bekannt, was die Frage auf Quellen für Goebels tatsächliche Lampenbeziehungen betrifft. Die Technikgeschichte belegt, die Glühlampen-Entwicklungsgeschichte währte bereits seit über hundert Jahren und wuchs in kleinen Schritten.
Über Henry Goebel, wie Heinrich Göbel sich als U. S. Amerikaner ab 1849 nannte, liegen der Technikgeschichtsforschung wie der Göbelforschung hierzu wenige – genau drei Primärquellen vor. Die sind in Kopien verbreitet. Deren Inhalt kann quellenkritisch, d. h. inhaltlich-semantisch, materiell und zeitlich, sicher zugeordnet werden, ist homogen und ist diesbezüglich keinerlei ernsthaften Zweifeln unterworfen. Diese Primärquellen zur Göbelfrage sind:
– ein schriftlich vorliegender Dienstleistungsvertrag (Beschäftigungsverhältnis);
– eine öffentliche bzw. in zwei Zeitungen veröffentlichte Lampenausstellung;
– ein vom U.S. Patent Office ordentlich zuerkanntes Lampenpatent:
– 1881: Dienstleistungsvertrag mit American Electric Light Company New York
Es ist dem Gutachter keine früher datierte sonstige einschlägige Primärquelle bekannt geworden, die damals als gesichert galt und heute noch gesichert ist oder die zusätzlich aufgetaucht wäre, bis auf diesen Dienstleistungsvertrag zum Glühlampenbau, der zwischen Henry Goebel und der American Electric Light Company New York am 5. September 1881 geschlossen wurde. Dieser Vertrag liegt in Abschriften und in Kopien sowie in mehreren Übersetzungen, vom US-Englischen ins Deutsche, vor, wurde auch in den Gerichtsverhandlungen des Jahres 1893, berücksichtigt und konstatiert, und ruft keine quellenkritischen Zweifel hervor. Es liegt darüberhinaus, keine Quellenkritik zu später aufgefundenen Dokumenten, später nachgeschobenen Beweisstücken oder später veröffentlichten, rückdatierten Argumenten vor, die die Annahme eines früheren Zeitpunkts als das Jahr 1881 rechtfertigen können (s. unten zu 3. und Anhang zu 2), außer bereits im „Gutachten zur Quellenkritik 2006“ von Dietmar Moews, vom asz damals publiziert, vor.
– 1882: Goebels Ausstellung
Goebel betrat das öffentliche Feld des elektrischen Lichts mit einer kleinen Ausstellung von Glühlampen in seinem letzten Laden in der 468 Grand Street. Darüber berichteten die Zeitungen The New York Times am 30. April 1882 und The New York World am 1. Mai 1882 (Reprint im EE v. 1. Feb. 1893, S. 121). Es ist Goebels erster Lampenauftritt. Die Lampen der Ausstellung stammten von American Electr. Light. Diese Sekundärquelle ist in zahlreichen Archiven als Kopien abgelegt, allgemein zugänglich und unstrittig. Die Ausstellung selbst wird im Fall Edison et al. vs. Beacon, Feb. 1893 erwähnt, also bestätigt.
– 1882: Goebels Lampenpatent
Mit dem Goebel-Lampen-Patent No. 266.358 vom United States Patent Office liegt die entscheidende Primärquelle vor. Es war am 23. Januar 1882 beantragt und am 24. Oktober 1882 erteilt worden. In der Patentschrift und der technischen System/Konstruktionszeichnung findet der Fachmann, dass vom Patentantragsteller Goebel selbst die Nachrangigkeit auf Edison sachlich-technisch dokumentiert ist. Diese Goebel zur Hälfte mit Kulenkamp zuerkannte Patentleistung besteht in einer Drahtapplikation, die im übrigen an einer typischen Edison-Lampentechnik dargestellt wird. Dieses Patent No. 266.358 hatte dann in den späteren Gerichtsverhandlungen ein entscheidendes Gewicht.
Zu 2. Daraus folgere ich, dass die frühesten vorhandenen Primärquellen zur Goebelfrage, die Goebel in Verbindung mit Glühlampen nachweisen, bereits zur Echtzeit bekannt waren – das ist ab 5. September 1881 – und gerichtlich verhandelt und beurteilt worden sind, als da wären: 1. Der Dienstleistungsvertrag zwischen Henry Goebel und der American Electric Light Comp. zum Systemlampenbau vom 5. September 1881; 2. Die Ausstellung mit solchen Systemlampen am 1. Mai 1882 in Goebels Laden-Hinterzimmer in der Grand Street 468, berichtet u. a. in The New York World vom 1. Mai 1882 und 3. Das Goebel-Kulenkamp-Lampen-Patent vom 24. Oktober 1882, U. S. Patent Office No. 268,358.
Zu 3. Quellenkritik und Dokumente zum Gang der Patentstreitigkeiten, zu den Richtersprüchen und strafrechtliche Perspektive
Dieses dritte Feld zur Goebelfrage hat dokumentierte Richtersprüche, Argumentationen der Kontrahenten, Kläger und Beklagten sowie Zeugeneinlassungen und prozessstrategische Tatsachen zu beachten.
Was sich als Vernunftwahrheit bereits selbst disqualifiziert, weil Goebel erst nach – unter Anderen – Starr/King im Jahr 1845, angeblich 1854, kam – nimmt nun in diesem Gutachten den größten Raum ein. Denn nach wie vor werden jene Gerichtsprozesse und Urteile von 1893 im Blick der verirrten Prioritätsfrage „Edison vs. Goebel“ als Schlüsselbeweis gesehen, ohne dass dafür je belastbare Quellen vorhanden waren und nicht vorhanden sind. Doch die entscheidenden Tatsachenwahrheiten liegen nicht in der zeitlichen Priorität (Vernunftwahrheit: Goebel nach Starr 1845), sondern sie liegt in der technischen Qualität und Überlegenheit des Edison-Systems (Goebel 1882 schlechter als Edison 1879).
Kurz: Das Gutachten kommt nach Prüfung der Quellen und der Quellenkritik zu den Gerichtsverfahren, die in umfangreichen Reportagen und Aufzeichnungen gesichert sind, zu dem folgenden Schluss: Die Goebelfrage und die sogenannte Goebel Defense wurden in keinem der Richtersprüche bestätigt oder zugunsten Goebels entschieden. Es ist aus diesen Prozessen keine anderslautende Erkenntnis zu ziehen, als Quellen und Quellenkritik zu 1) und zu 2) es zeigen.
Es liegen insgesamt 7 Eidesstattliche Erklärungen, angeblich von Henry Goebel Sr. aus dem Frühjahr 1893 zur Göbelfrage in der Goebel-Defense vor. Die Quellenanalyse kann deren Inhalte nicht anerkennen. Es fehlen Hand-Unterschriften dazu bei zwei Eidesstattliche Erklärungen und Bezahl-Quittungen, weitere widersprüchliche Zeugnisse des Sohnes Henry Goebel jr. als quasi Kronzeuge und weitere Goebel-Söhne, Charles, William, George, liegen vor. Außerdem gehen von 12 engen Familienmitgliedern Henry Goebels zunächst für Boston/1893 etwa 30, dann für St. Louis und Oconto/Milwaukee insgesamt über 100 Eidesstattliche Erklärungen aus, die Goebel unterstützen wollen, aber in ihrer Laienhaftigkeit oder Ungenauigkeit nicht helfen, sondern auf dieser Seite eher den Verdacht einer vielleicht harmlosen Machenschaft erzeugen. Während auf der Seite der Anwälte und Firmen zivilrechtliche und strafrechtliche Tatbestände dazu helfen sollen, das Patentgeschäft zu manipulieren, Zeugenkäufe mit Ausblick auf Aktienkurse und Aktienkäufe. Dies sei deshalb ohne Weiteres angefügt, weil die sogenannte „Goebel Defense“ nicht zur Klärung der Göbelfrage aufgebracht und seitens der Verteidigung nicht dahingehend geführt und verhandelt worden ist. Hauptverhandlungen wurden nach dem Berufungsentscheid zu Electrical Manufacturing Company vs. Edison Oconto 1894 gar nicht mehr durchgeführt.
Es wird hier der Knappheit halber für nützlich angesehen, dem Gutachten einen zweiteiligen Anhang – zu 2.) und zu 3.) zu geben. Zusammenhänge der Patentstreitigkeiten werden im Anhang soweit entfaltet, dass die oft zitierten, aber nicht beglaubigten quellenkritisch fragwürdigen Abschriften von Eidesstattlichen Erklärungen zugeordnet werden können, ohne dass damit mehr als eine vorläufige Quellenkritik geboten wird.
Schließlich ist die Lage der Quellenkritik im Jahr 2021 aus folgendem Grund nur als vorläufig zu einem Gesamtgutachten zusammenzufassen. Das Untersuchungsfeld zur Göbelfrage ist ideologisch von zwei gegensätzlichen Ideologien geprägt. Einerseits, hinsichtlich der Technikgeschichte, der Glühlampenentwicklung und des wissenschaftlichen Umgangs, war bis heute eine überwiegend unambitionierte, dem naturwissenschaftlichen Positivismus hinneigende Grundposition maßgeblich. Einer solchen fühlt sich der Verfasser ideologisch verbunden. Danach gilt, dass man weiß, was man weiß – die Grenze zum Nichtwissen oder nur Meinen ist von den vorhandenen Befunden bestimmt. Aus dieser Position wurden bisher mutmaßliche Annahmen nicht weiter erforscht als es in den gründlichen Prozessen der Edisonzeit geschah (z. B. Goebels Narrativ eines Professor Münchhausen, der vor 1848 in Hannover aktuelles Lampenwissen gehabt hätte) und quellenkritisch als sicher angesehen werden kann. Andererseits herrscht teils – lediglich im deutschen Sprachraum – die Ideologie der für ein bestimmtes Selbstbild geeigneten Mutmaßlichkeit. Danach stehen nicht wissenschaftliche Klärung, nicht Aufklärung und kollektive Vernunft vor, sondern die offen gehandhabte Wertsetzung einer gewünschten Ideologisierung: Man sucht den Lichterfinder Heinrich Göbel wie einen existentiellen Bestandteil des Selbstwertgefühls und des Selbstbildes gegen die geschichtliche Seinsbindung und die Quellenlage zu verteidigen.
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Die Quellenlage ist insgesamt quellenkritisch einwandfrei und genügt. Sie besteht aus eindeutigen (zu 1 und zu 2) Primär- und Sekundärqualitäten. Insbesondere als konkrete Primärquellen sind amtliche und zur Echtzeit publizierte Dokumente zur Göbelfrage und zur Person Heinrich Goebels sicher. In den aufwendigen Gerichtsverfahren in den USA (zwischen 1879 und 1894) – für die gesamte zur Göbelfrage relevante Glühlampen-Entwicklungszeit, die mit dem Jahr 1841 beginnt und bis zum Edisonjahr 1880 reicht – wurde dieses Feld analysiert und dokumentiert, ist archiviert und zugänglich. Hervorzuheben ist, es waren damals und sind heute keine persönlichen Gegenstände oder Erfindungs-Stücke von Göbel vorhanden oder nur genannt, die die Goebel Defense stützen, sondern Gegenteile, wie die technisch unmögliche Parfümflasche oder die für das Bambus-Glühelement zu kleinräumigen Glastuben. Dokumentiert sind sämtliche Richtersprüche in gedruckter, teils buchgebundener Form im U. S. National- und Gerichtsarchiv. Ferner wurden die Prozessverläufe in den Fachzeitschriften umfangreich berichtet, sodass die Kontroversen in den Verhandlungen und Argumentationen ebenfalls nach Hinzuziehung aller anderen Deutungskriterien wie Konkludenz und greifbare Fakten, als quellenkritisch sicher und noch heute verifizierbar zu gelten haben. Sofern die Göbelfrage darin berührt wurde oder im engen Sinn der Goebel Defense verhandelt worden ist, werden diese Befunde und Sekundärquellen im Anhang des Gutachtens dargestellt.
Zusammenfassung des Gutachtens vom 1. März 2021:
Damit komme ich zu dem gutachterlichen Schluss, dass die quellenkritische Behandlung der vorhandenen bekannten Quellen im Jahre 2021 zur Göbelfrage eindeutig ist. Das heißt, die Quellen zu Göbel als subalterner Handwerker im Feld der elektrischen Glühlampen beginnen zeitlich am 5. September des Jahres 1881. Materiell, zu Göbels eigenen handwerklichen Anteilen lagen zu diesem Zeitpunkt keine Glühlampen als verifizierte Beweiswerkstücke vor. Sondern lediglich solche Lampen wurden im Jahr 1893 nachgereicht, die aber seit 1882 nicht vorgelegt werden konnten, jedenfalls gerichtsnotorisch nicht vorgelegt worden sind. Im September 1881 wurde Goebel Mitarbeiter einer von Edison-Fachleuten erst 1881 als feindliche Ausgründung aufgestellte, rivalisierende Lampenfirma. Hier erlangte Goebel erstes Lampenwissen. Im Mai 1882 zeigte Göbel eine Lampenausstellung über die zwei Zeitungen Notiz brachten. Im Oktober 1882 erwarb Goebel (one-half to Kulenkamp) ein zur Täuschung von Investoren angemeldetes Lampen-Patent unter dem Edison Patent. Besonders die Reihe der Nachbaulampen aus dem Jahr 1893, die unter Mitwirkung Goebels bei Beacon in Boston zur Vorlage bei Gericht erstellt wurden, zeigt, dass kein Stück dabei war, das der später eingereichten, für die Göbelfrage interessantesten Lampe No. 4. bautechnisch entsprach. Die im Jahr 1893 den Gerichten vorgelegenen, damals nicht verifizierten Goebel-Glühlampen werden heute im Henry-Ford-Museum in Michigan/USA aufbewahrt. Eine Altersuntersuchung solcher Lampen könnte schwerlich den Zeitpunkt ihres Zusammenbaus beweisen, da die Einzelteile ihren altersmäßigen Ursprung viel früher haben können (wann wuchs eine Holzfaser? wann wurde sie verkohlt? wann wurde sie eingebaut? wie alt waren die Glasrohlinge, bevor daraus Tubenlampen abgelängt worden sind? usw). Die Göbelfrage: wann hat sie wer gebaut? – hängt davon nicht ab.
Alle anderslautenden Göbelvorstellungen, wie sie in deutschen Büchern und in Göbels Geburtsstadt Springe tradiert werden, sind eine andauernde gewünschte Idolbildung, eine geteilte Kollektiv-Vorstellung, die ohne konkrete Beweise und Bezeugungen auskommt, aber gerichtlich im Jahr 1893 widerlegt worden sind. Eine historische Verankerung des in Deutschland geborenen US-Amerikaners Henry Goebel (1818-1893) lässt sich bei allen auf dem Meinungsmarkt vorhanden Vorstellungen immer wieder nur auf die Probe der Quellenkritik der jeweiligen Quelle beziehen. Alle zur Idolisierung verwendeten angeblich „neuen Göbelquellen“, die diese Lage ignorieren, wie zuletzt HC Rohde mit der Formulierung „Göbel hatte mit seinem Patent erst drei Jahre nach 1879 einen unbedeutendenBeitrag zur Weiterentwicklung geleistet„, in seinem Essay „Die Glühlampe – eine deutsche Erfindung? Über die Heinrich-Göbel-Denkmäler in Springe“ in Hannoversche Geschichtsblätter 2020, verzichten damit auf Geltung.
Springe, 1. März 2021, Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing. Köln
Anhänge zum Gutachten der Quellenkritik zu 2.) und zu 3.)
Anhang zum Gutachten der Quellenkritik zu 2.)
In diesem Punkt geht die Göbelfrage über die Goebel Defense, von der kleinen Angeberei und Schaustellerei Henry Goebels folkloristisch in Hochstapelei und in Betrug über – aber im juristischen Sinn, im Jahr 1893 war es zielgerichtet Betrug – Henry Goebel Seniors durch Meineide (Affidavits). Demnach war Henry Goebel Sr. schon im Jahr 1882, im Alter von 64 Jahren und volltestierfähiger Betrüger aus Sicht des Jahres 1894. Es betrifft die Zusammenhänge der Lampenbaufirma American Electric Light Company, New York, und deren Gründer einerseits. Andererseits betrifft es den erst seit dem Dienstleistungsvertrag Goebels belegten Umgang Goebels mit dem Lampenmetier überhaupt. Alle Bemühungen des Gutachters, aus der Sicht des Jahres 2021, wie schon 2005 und 2006, ernstzunehmende Quellen oder Indikationen für die Beschäftigung Goebels mit Lampen, Licht und Batterien – vor 1881 – zu finden, erbrachten keine Ergebnisse. Weder aus der Sicht von 1848, noch in Deutschland, noch 1854 oder 1859 – diese Jahreszahlen wurden anfang 1893 vom Elektro-Lobbyisten Pope auf den Markt geworfen (mit einer Abbildung des Lampen-Exp. No. 3, das erst 1892 hergestellt worden war und in keiner Weise die technische Höhe des Edison-Patents hatte) -, noch aus der Zeit der American Electric Light Company und auch nicht aus den gründlichen und quellenkritisch tragfähigen Verhandlungen in den Patentprozessen, von 1885 bis 1894. Schließlich werden falscheidliche Versicherungen als Zeuge und Betrug klar, wenn man die Entstehung des Goebelschen Lampenpatents überprüft, insbesondere angesichts des dokumentierten Zerwürfnisses zwischen den beiden one-half-Patenteignern Henry Goebel und seinem Patentpartner John W. Kulenkamp sowie von Goebels Tätlichkeit gegenüber dem Patentanwalt Paul Goepel in dessen Anwalts-Geschäftsräumen im Jahr 1882.
Nach Ermessen des Gutachters zeigt allein eine semantisch-inhaltliche Sekundäranalyse der vorliegenden persönlichen Gerichtsbezeugungen in den Auseinandersetzungen zwischen Goebel mit seinem Familienfreund, Freimaurer-Bruder und (deutscher Einwanderer wie Goebel) dann auch Geschäftspartner John William Kulenkamp, seit den 1850er Jahren bis 1893, die brutalen Vorstellungs- und Handlungsweisen Göbels als US-Amerikaner in Eastside-South Manhattan N. Y. N. Y., dass eine Idolisierung für Springer Schulkinder nicht den mindesten Lauterkeits-Vorstellungen im heutigen „FAKE- und TRUMP-Zeitalter“ gerecht werden kann.
Ende des Jahres 1880 verlassen 3 wichtige Mitarbeiter Edisons, William McMahon, George Crosby, Edwin M. Fox, die Edison Laboratories, um eine eigene, mit Edison rivalisierende Lampenfirma zu gründen: American Electric Light Company New York wird am 1. März 1881 gegründet (asz-archiv: Electrical Engineer, New York, vom 8.2.1893 Vol. XV. No.249, S.148ff; EW, New York,vom 22. Juli 1893 Vol. XXII. S. 68-80: Oconto-Fall). Sie fragten Goebel in seinem „Juwelierladen“, ob er je Glühlampen hergestellt habe. Goebel verneinte, aber er könne Kohlen wie Edison machen. Goebel kannte sich mit Edisons Erfindungen aus und lobte Edison als großen Erfinder. Alle Leute waren über das elektrische Licht aufgeregt und alle wussten, dass Edison die Erfindung gemacht hatte. Hätte jemand bessere Ideen für Glühlampen gehabt, ihm hätte unbegrenzt Kapital zur Verfügung gestanden, diese als Konkurrent Edisons zu entwickeln und rauszubringen. Die American et al. beabsichtigte das. Goebel und sein Sohn Adolph hatten offenbar Motive und alle Gründe, für Bezahlung große Versprechungen zu machen, ließen sich bezahlen und hätten Alles dafür gegeben, solche Lampen zu machen, wenn sie in dem Metier überhaupt je schon etwas gemacht hätten. Goebel schloss obigen Dienstleistungs-Vertrag am 5. September 1881, für die American et al. im Lampenbau tätig zu sein, dabei sich an die technischen Vorgaben der American et al. zu halten. Die American baute Lampen, die das Edisonpatent verletzten. Man hatte das technische Wissen bei der „Ausgründung“ mitgenommen: Goebel war subalterner Lampenteile-Hersteller nach Edison (a.a.O.). Und Goebel erzählte, er hätte noch gute geheime Ideen für die Lampen. Es wurde im Fall Edison vs. Beacon, von Boston im Februar 1893 verhandelt und in der Urteilsbegründung von Richter Colt festgestellt: „Hätten Interessenten, wie die American Electric Light Company, eine Lampe, wie No. 4 von Goebel vorgelegt bekommen und das dazugehöriges Wissen, das Edisons Patente antizipiert, wäre das ein Vermögen für Goebel wert gewesen. Doch Goebel hatte nichts und konnte nichts.
Gleichzeitig Goebelsohn Henry Jr. in den Edison-Laboratories vorstellig wurde, um Edison das Edison-Patent(mit)wissen seines Vaters (den Geschäftspartner Goebel Srs. Dreyer hintergehend) zum Kauf anzubieten. Er forderte 20.000.- Dollar (Goebels Hausmiete betrug jährlich 700.- Dollar, zum Vergleich). Edisons Büro, Mr. Eaton, verlangte Beweise für das angebotene Wissen und praktische Muster. Goebel Jr. hatte aber nichts aufzuweisen. Die viel später erst, 1893, vorgelegte Lampe No.4., die, wenn sie schon vorhanden gewesen wäre und funktioniert hätte, und alt gewesen wäre, für das Edison Patent hätte relevant sein können, war erst 1883 von Glasbläser Heger angefertigt worden. Goebel hatte nichts – Eatons Büro lehnte ab. (asz-archiv: EW vom 25.2.1893, Vol. XXI. No. 8, S.141ff u. a.a.O)
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Noch haarsträubender war Goebels „Patenthandel“ mit Dreyer im Jahr 1882. Dreyer – ein Investor bei Aktien- und Innovationsgeschäften, Verbindungsmann zu Edison und zu Arnoux-Hochhausen – versuchte ebenfalls auf eigene Rechnung eine Lampenfirma aufzuziehen. Dreyer handelte mit Goebel eine Option zur Lieferung von allen seinen am 30. April 1882 von Goebel angeblichen (erlogenen) Erfindungen und seinem Glühlampenwissen aus. Goebel erhielt dafür 500,- Dollar Vorschuss und erhebliche Gewinnbeteiligungen, falls Dreyer mit Goebellampen ins Geschäft käme. Goebel konnte nichts zeigen. Konnte auch keine alte Lampe nachbauen. Dreyer zahlte noch einmal weitere 425.- Dollar zur Verlängerung seiner Option (s. Bezahlquittungen). Der Ärger war besonders groß, als Dreyer herausbekam, dass Goebel auch mit Edison verhandelte bzw. sein Sohn Henry jr. Goebel dadurch den Dreyer/Goebel-Vertrag zu hintergehen versucht hatte. Die heute vorhandenen handschriftlichen Quittungen zeigen auch Henry Goebel Jr. als Geldempfänger,1893 . Henry Sr. behauptete 1893 in einem Affidavit, sein Sohn Henry Jr. habe ohne sein Einverständnis Geld von Dreyer genommen, das Goebel Sr. nie erhalten habe.
Der Betrug an Dreyer wurde offiziell, indem Goebel im Jahr 1882 mehrfach versuchte ein Lampenpatent anzumelden. Goebel beteiligte den Nichtfachmann John W. Kulenkamp, der Investoren mit dem Patent anwerben sollte. Darin sollte vorgetäuscht werden, dass Goebel Patenqualitäten zu verkaufen habe, dazu Glühlampen, die vor Edison hergestellt worden seien, womit also eine von Edisons Patenten freie Lampenherstellung möglich sein sollte. Goebel und seine Söhne versprachen, selbst als Lampenbauer mitwirken zu wollen.
Da Kulenkamp diese erhoffte Geldakquise nicht gelang – so wie sie Goebel selbst und seinen Söhnen bei Dreyer und Arnoux-Hochhausen gelungen war (durch Dreyers Vermittlung), außer bei Edison Laboratories – zerstritten sich Goebel und Kulenkamp im Jahr 1882, nachdem Goebel Sr. Kulenkamp mit Dreyer hinterging. Aus diesem Zusammenhang traten im Jahre 1893 Kulenkamp, als Vertrauter Edisons, und Goebel auf der Seite der Patentverletzer, in den Edison-Patentprozessen gegensätzlich in Erscheinung. Daher ist diese Hintergrundgeschichte Teil der Gerichtsverhandlungen geworden und sehr präzise dokumentiert.
Anhang zum Gutachten der Quellenkritik zu 3.)
Die aus dem Aktenarchiv der damals die Beklagtenseite vertretenden Anwälte Witter&Kenyon stammenden Abschriften der Sammlung ausgewählter Eidesstattlicher Erklärungen (Affidavits) zu den Patentstreitigkeiten und Richtersprüchen von 1893 sind die oft zitierten, aber nicht beglaubigten quellenkritisch fragwürdigen Abschriften, die seit 1953 in Springe offiziell in zwei Mappen, Aufschrift „Heinrich-Göbel-Prozeß“, existieren. Diese Quellen allerdings der jüdische Berufsverbots-Lehrer in Springe, dann Stadtchronikschreiber ab 1939, Dr. Heinz Brasch (gest. 1944), schon in seinen Chronik-Darstellungen zu kennen schien. Hierzu werden im folgenden, als Anhang des Gutachtens zur Heinrich Goebel Quellenkritik, Zusammenhänge für den Leser entfaltet, die einem zuordnenden Verständnis dienen sollen.
Solche Anwaltstexte wurden von den Anwälten Witter&Kenyon, der patentverletzenden von Edison beklagten Beacon et al., Boston, und der Columbia Electric Lamp Company, St. Louis, in New York, teils in deutscher Sprache, teils in englischer Sprache aufgenommen (Goebel war angeblich des Englischen nicht zureichend befähigt) und von den Zeugen beschworen, teils handunterzeichnet. Die Textsammlung in Springe ist eine unvollständige Auswahl – wer die jemals, wo und aus welcher Textsammlung ausgewählt hat, ist bis heute ungeklärt – sie ist nicht vollständig, wie das alphabetische Verzeichnis zeigt. Beispielsweise fehlt die erste, nichtunterzeichnete wichtige Aussage Goebels vom 21. Januar 1893 sowie die erste von dem Glasbläser Heger und diverse andere. Insbesondere aber enthält diese GOEBEL-Quellen-Sammlung in zwei Mappen der Witter&Kenyon-Affidavits, in Springe, vielleicht seit 1939, im Jahr 1953 dem Springer Schullehrer Dr. Gresky zu Übersetzungsarbeiten mit seinen Englischschülern vorgelegen haben, nur eine lückenhafte Auswahl. Darunter sind keine Eidesstattlichen Erklärungen des abschließenden Falles Edison vs. Electrical Manufacturing Company Oconto, und selbst das Kreuzverhör mit 800 Fragen und Antworten des Goebelsohns William Goebel, das in Californien, stattfand, wie es von den Witter&Kenyon-Verteidigern zur Verteidigung freiwillig vorgebracht worden war, fehlt in den Springer Mappen. William Goebel konnte eindeutig den Kreuzverhör-Fragen der Klägerseiten nicht standhalten. Alle Goebelkinder wie Vater Henry Goebel, gaben ihre Zeugnisse freiwillig als Selbstbezeugungen ab. Henry Sr. – als Zeuge gegenüber den notariell tätigen Verteidigungsanwälten Witter&Kenyon – in New York gab seine angeblichen Aussagen teils in deutscher, aber auch in englischer Sprache ab bzw. er beeidete und unterzeichnete sie teilweise. Der ebenfalls vereidigte Übersetzer, deutscher Muttersprache, mit perfekten US-Englischkenntnissen, war bei Goebels Aussagen anwesend. So ist es auf den Dokumenten beglaubigt. Goebel konnte selbst US-Englisch verstehen. Die nachweislichen Widersprüche und Falschübersetzungen von Goebels Aussagen in diesen Texten – die durchweg in der Goebel Defense versucht wurden, genutzt zu werden – und in US-Englisch in die Klageerwiderungen eingeführt worden sind, sind deshalb kein Übersetzerverrat, sondern von Goebel zu verantworten, sofern man nicht Goebels Testierfähigkeit in Abrede stellen will. Diese Texte sind von interessierter Seite hergestellt worden (Witter&Kenyon/-Anwälte der Patentverletzer, New York) und sie sind von interessierter Seite abgeschrieben und ausgewählt worden (entweder von Witter&Kenyon, wo die Verteidigungs-Originaldokumente archiviert sind oder wer diese Dokumente nach Deutschland geholt hatte – später in Springe – von Dr. Brasch, 1939 oder Dr. Degenhardt, Stadtdirektor von Springe nach 1948, der die Göbelidolisierung betrieb). Beglaubigt sind diese Abschriften nicht. Insofern es wiederum bereits US-Amerikanische Texte von auf Deutsch abgegebenen Originalbezeugungen sind, liegt hierin quellenkritisch eine weitere Einschränkung der Verlässlichkeit ihres Inhalts. HC Rohde hat in seinen Essays (2007 u. 2020) in Unkenntnis, unter Verzicht auf einen Forschungsstand 2007, diese Kreuzverhöre-Dokumente von einer USA-Reise nicht mitgebracht. Sie sind jedenfalls in der Zeitschrift THE ELECTRICAL WORLD Seite 69 ff, vom 22. July 1893, seit 1893 im Archiv der Technischen Hochschule – heute Leibniz Universität Hannover, in der Außenstelle Rethen – öffentlich zugänglich.
– am 21. Januar 1893 gibt Henry Goebel die erste Eidesstattliche Erklärung.
Er erklärt, seine Lampenkenntnisse aus Deutschland mitgebracht zu haben, wo er in Springer von einem Professor Münchhausen – bereits vor 1848, seiner Auswanderung nach New York – über Incandescenten, Bogenlampe und Vakuum-Glühlampe, gelernt habe. Ferner gab er an, nichts über Edisons Arbeit gewusst zu haben. Während sein jüngster Sohn William Goebel in einer umfangreichen Eidesstattlichen Erklärung und im Kreuzverhör, im Juli 1893 in Kalifornien, für Milwaukee sagt: Der Vater nahm bestimmte Papiere zu sich, die über Edisons Patente handelten. William Goebel und eine Schwiegertochter sagen, die behauptete Vakuumpumpe zur Entlüftung der Glaskolben sei erst mit der American Electric Light, Ende 1881, in der Werkstatt gesehen worden. Henry Goebel selbst erwähnt die Parfümflaschen, die sich nicht für die Glasverarbeitung eigneten und beschreibt die Herstellung seiner angeblichen Glühlampe, wie sie hinsichtlich der Evakuierung mit der Torricelli-Quecksilbermethode nicht gewesen sein kann. Abgesehen davon, seine Glaskörper räumlich zu klein waren, um – hinsichtlich des notwendigen Widerstands – einen Bambus-Kohleglühfaden in ausreichender Länge anbringen zu können, funktionierten die 1893 vorgelegten Nachbau-Lampen alle nicht. Goebel beschreibt eine Vorerwärmung des Kohlefadens, um Quecksilber-Anhaftungen bei der Torricelli-Quecksilber-Auslauf-Anwendung beseitigen zu können, doch ist die Vorerhitzung bei Edison das „air-washing“ zur Beseitigung okkludenten Sauerstoffes von Kohlefaden und Platin.
– am 7. März 1893 sagt und beeidet Heinrich Goebel schriftlich: „…Ich habe ihm gegenüber (Goebel spricht von einem geschäftlichen Verbindungsmann zu Edison Comp. und zu der Elektrofirma Arnoux&Hochhausen, denen Goebel seine Dienste angeboten hatte; A.d.V.) niemals beansprucht, dass ich irgendwelche Erfindungen hätte, die patentiert wären oder welche patentiert werden könnten oder auf welche ich Patentebeantragt hätte, außer der Erfindung zu der Pumpe und der Verbesserung der Verbindung von Kohlefaden und Drähten, und ich gab ihm auch keinerlei abweichenden Eindruck hierzu.“ Dreyer hatte von Henry Goebel im Jahr 1882 die Edisonpatente gekauft, die der gar nicht besaß, einmal 500 und einmal 425 Dollar bezahlt, aber keine einzige echte Lampe erhalten oder nur gesehen – nur solche der American Electric Light Comp.
Goebels Ausrede war: Er könne die Lampe nicht finden.“ – konnte offenbar keine sonstige alleine herstellen. (aus der Colt/Boston-Entscheidung vom 18. Februar 1893)
– am 6. Mai 1893 schwört der Sohn Henry Goebel Jr. in einer Eidesstattlichen Erklärung für Witter&Kenyon für State of New York, dass er den Glasbläser-Zeugen der Anklage, Arbeitskollege von Henry Goebel Sr., Hetschel, wegen Trunkenheit aus der Werkstatt geworfen habe; dass er die Lampe No. 4 bereits vor 1872 selbst im Haushalt benutzt habe; dass er, Henry Jr. selbst, damals die Lampe auf- und abgehängt habe, damit seine Schwester Sophie Goebel elektrisches Licht zum Nähmaschinenähen hatte.
– am 1. Juli 1893 legen die Edisonanwälte dem Richter Seaman in Milwaukee ihrerseits eine Eidesstattliche Erklärung von dem Hauptzeugen der Beklagtenseite Witter&Kenyon, ebendiesem Henry Goebel Jr. vor, der bezeugt, dass er selbst im Oktober 1892 die dem Gericht als angeblich alte Goebellampen No. 1, 2 und 3 vorliegenden Exemplare angefertigt habe; dass die Lampe No. 4 vom Glasbläser Heger im Jahr 1883 hergestellt worden sei; und dass das angeblich alte Werkzeug No. 6 im Jahr 1883 vom Werkzeugmacher Korwan gebaut worden sei. Dazu liegen entsprechende Eidesstattliche Erklärungen von den Zeugen Heger und Korwan vor, während der Witter&Kenyon-Verteidigungsanwalt Allan Kenyon schwört, Henry Goebels Jr. sei im Oktober 1892 bei Witter&Kenyon angestellt worden, um dessen Unglaubhaftigkeit als „Doppelagent“ – jetzt für Edison – aufzudecken.
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Ein weiterer Hauptzeuge der Witter&Kenyon-Verteidigung, Professor Van der Weyde beeidet, dass Witter&Kenyon seine Aussagen genau umgedreht hätten, er habe niemals Goebels Zeitangaben oder Lampenbau bestätigt und nicht bezeugt. Die angeblich von Goebel hergestellten Lampen, die zahlreiche persönliche Freunde beeidet hatten, gesehen zu haben, mögen Magnesium-Glüher, Geissler-Röhren oder Bogenglühlampen anderer Lampenbauer gewesen sein. Mit solchen fremden Lampen hatte Goebel – nach Aussagen des Sohnes William Goebel – viel experimentiert. Diese Zeugen können solche Lampen nicht unterscheiden und nichts dazu sagen, wer welche gebaut hat (asz alphons silbermann zentrum institut für europäische Massenkommunikations- und Bildungsforschung-archiv: THE ELECTRICAL WORLD vom 15. Juli 1893, Vol. XXII. No. 3, S.45-S.50; EW vom 22.Juli 1893 Vol. XXII. No 4, S.60ff))
Ferner liegt das Textmaterial nur im Us-Englisch der Original-Fachzeitschriften vor; es ist damit eine kurze Auswertung und Zusammenfassung des Gutachters hilfreich, die gutachterliche Gewichtung zu 3.) verstehen zu können: Dass die ganze Göbelfrage in den Prozessen nur indirekt und viel zu spät von Dritten aufgebracht worden ist, indes Goebel persönlich lediglich Texte an Eides statt (Affidavits) unterschrieb, deren bei Gericht eingeführte Übersetzungen bereits fehlerhaft waren und ansonsten, anhand zahlreicher inhaltlicher Widersprüche, über Göbels Geisteszustand in seinem letzten Lebensjahr wenig gesagt werden kann. Denn er war vor kein Gericht persönlich als Zeuge gegen Edison gestellt, gesehen und verhört worden.
Die Edison-Elektrifizierungszeit war voll der Patentverletzungen, der Anträge auf Einstweilige Verfügungen und Patentstreitereien. Es war üblich, dass – ob patentiert oder nicht, „ab igne ignem“ – Wissen und Neuentwicklungen „geklaut“ wurden. In jenen Jahren wurden eigens Rechtsanwaltskanzleien gegründet, die sich auf Patent-Gerichtsbarkeit spezialisierten, wie die hier in beinahe allen Verfahren beteiligte Anwaltsassoziation Witter&Kenyon, New York, die noch bis zum Jahr 2016 als Kenyon&Kenyon eine der größten Patentrecht-Fachberatungsfirmen der USA war. Deren Archiv kann bei der Nachfolge-Firma „HUNTON Andrews Kurth“ angefragt werden. Edisons Patent für die Glühlampe wurde erstmalig im Jahr 1879 beantragt und vom United States Patent Office am 27. Jan. 1880 verliehen. Es folgten darauf zahlreiche weitere Anmeldungen Edisons, die als weitere Entwicklungen und Verbesserungsschritte patentiert worden sind. Edison meinte, damit alle anderen Konkurrenten unter seinem Patent halten und in Lizenz nehmen zu können. Besonders der Lampenbauer Sawyer, in New York, der zusammen mit dem Juristen Man mit eigenen Vakuum-Glühlampen entwicklungstechnisch, praktisch, nur nicht patentrechtlich mit Edison auf Augenhöhe war, unterwarf sich nicht dem patentierten Vorrecht Edisons. Andere Firmen schlossen sich an, bauten Lampen und vermarkteten sie unlizensiert. Edisons Patente, die durch langwierige und aufwendige Forschung und Entwicklung erarbeitet worden waren, brachten ihm insgesamt bis zum Auslaufen des Patents, Ende 1894, weder Lizensgelder noch Marktvorteile, sondern erhebliche Streitkosten.
Richter Wallace Entscheidung im Oktober 1892, New York Berufungsgericht
– Im Jahr 1885 klagte Edison gegen die United States Electric Lighting Company New York vor dem United States Bezirksgericht für den südlichen Distrikt von New York auf die Gültigkeit des technischen Umfangs seines patentierten Lampensystems. Der Richterspruch erging erst am 23. Juli 1891 für Edison, nun als General Electric Company &Edison Laboratories fusioniert, und erneut nach der Berufung der United et al. vor dem Bezirks-Berufungsgericht für den Zweiten Bezirk New York, per Entscheidung im Oktober 1892. Das Berufungsgericht beschied die Bestätigung der Edison-Patentansprüche für die Edison-Glühlampen-Patente vom 27. Januar 1880 und vom 23. Juli 1881 sowie die Verfügung auf Unterlassung und Kostenpflicht für die Beklagte. Die Prozessakte umfasst über 6.000 Seiten Aufzeichnungen (asz-archiv: EW, Vol. XXI. No.8. vom 25. Februar 1893, S.133).
Im Folgenden beantragte die General Electric/Edison Einstweilige Verfügungen auf Unterlassung des unlizensierten Lampenbaus gegen weitere Patentverletzer. Die Gerichte entsprachen dem Klagebegehren, so gegen Sawyer-Man Electric Company, 19. Dezember 1892; Westinghouse-Electric Company in Pennsylvania; Perkins Electric Lamp Company und Mather Electric Company in Connecticut. Es waren zu diesem Zeitpunkt 13 Jahre verstrichen, ohne dass Edison seinen inzwischen kostspieligen Patentschutz praktisch in Marktvorteile hätte umsetzen können. Patentrecht ist Wirtschaftsrecht und zielt auf Zeitgewinn für ökonomische Ergebnisse. Die General Electric als Patenthalter der Edison-Glühlampen klagte auf Marktmacht und Lizenzierungen, nicht vorrangig auf den Autorenruhm des Erfinders Thomas Alva Edison. Hingegen die patentverletzenden Firmen bestritten die Patentverletzung gar nicht, sondern versuchten ebenfalls ihrerseits auf Verzögerung zu verteidigen. Mit den folgenden Anträgen auf Einstweilige Verfügung durch Edison et al. nahm die Verteidigung der Patentverletzer, Witter&Kenyon, – mit Blick auf das zeitliche Auslaufen der Edison Patente im Jahr 1894 – eine neue Verteidigungsstrategie auf: die „Goebel Defense“. Auf diese Goebel-Defense-Verfahren ist irrtümlich bzw. irreführend die Göbel-Idolisierung in Deutschland bezogen, wenn man die Goebelberühmung rückblickend historisch verankern will – aber nicht kann. Sie werden deshalb besonders beachtet:
Richter Lebaron B. Colt bestätigt Edison am 18. Februar 1893
– Antrag Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs. Beacon Vacuum Pump and Electrical Company in Boston, Massachusetts, beim United States Bezirksgericht des Distrikts von Massachusetts in Boston, auf Unterlassungsverfügung der Patentverletzung. Die Entscheidung bestätigt den Antragsteller Edison am 18. Februar 1893 durch Richter Lebaron B. Colt. (Nebeneffekt: Goebel Defense wird geprüft und abgelehnt)
Begründung: Die Entscheidung hat einzig festzustellen, ob die reklamierte Patentverletzung gegeben ist. Nur wenn die Patentverletzung strittig oder zweifelhaft ist, ist die Einstweilige Verfügung abzulehnen und an eine Hauptverhandlung abzugeben. Der Definition des zuletzt vom Bezirks-Berufungsgericht für den Zweiten Bezirk New York, per Entscheidung im Oktober 1892 als Auslegung des Patentschutzes und zur Abgrenzung von Patentverletzungen in Bestätigung der Edison-Patentansprüche, wird entsprochen. Ferner sah Richter Colt die Beklagte Beacon im Anschluss der Entscheidungen gegen Sawyer-Man Electric Company, 19. Dezember 1892; Westinghouse-Electric Company in Pennsylvania; Perkins Electric Lamp Company und Mather Electric Company in Connecticut beschiedenen Patentverletzungen, welche ebenfalls die Patentverletzung selbst gar nicht bestritten hatten. Die angebliche, behauptete Priorität Goebels wurde anhand der nicht funktionstüchtigen, in ihrem Herstellungszeitpunkt ungewissen sogenannten Goebel-Lampen nicht bestätigt, insbesondere weil diese Lampen in ihrer Komposition eindeutig nicht diejenigen edinsonschen Qualitäten erreichen, die in allen vorherigen Verfahren gerichtlich hinlänglich erörtert worden sind.
Richter Moses Hallett lehnt den Antrag Edisons am 21. April 1893 ab.
– Antrag im Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs Columbia Incandescent Lamp Company St. Louis, beim United States Bezirksgericht des Östlichen Distrikts von Missouri. Die Entscheidung lehnt den Antrag Edisons ab. Am 21. April 1893 veröffentlicht Richter Moses Hallett in St. Louis seine von New York und Boston abweichende Entscheidung und folgende Begründung: Aufgrund von der Verteidigung zusätzlich vorgelegten Eidesstattlichen Erklärungen neuer Zeugen bestehen für das Gericht eine veränderte Beweislage gegenüber Boston und verstärkte Zweifel an den Argumenten der Antragssteller. Es genügen für Richter Hallett Zweifel am Antragsanspruch (ohne dass damit eine Entscheidung in der strittigen Sache getroffen werde, die einer Hauptverhandlung zugekommen wäre). Zweifel genügen, einen Antrag auf Einstweilige Verfügung abzulehnen und an eine Hauptverhandlung abzugeben, während der Antragsteller zweifelsfrei vorzutragen habe. Statt die Beweislage zur Patentverletzung zu entscheiden, bezieht sich Richter Hallett auf Zweifel daran, dass das Patent im Jahr 1880 zu Recht Edison erteilt worden sei. Richter Hallett führt aus, dass damit die Ansprüche der Goebel Defense keinesfalls anerkannt oder überhaupt beurteilt seien, dass aber neue Zeugnisse die Zweifel nähren, verhandelt zu werden verlangen: „Eine Verteidigung, die den Fall in Zweifel bringt, reicht aus, um den Antrag abzuwehren.“… „Sicherheit kann nur in einer Hauptverhandlung erreicht werden, wo die Zeugen persönlich auftreten und ins Kreuzverhör genommen werden.“ Richter Hallett ignoriert in seiner Ablehnung, dass die Reichweite und Gültigkeit des Patentanspruchs Edisons in zeitlich, pekuniär und sachlich äusserst umfänglichen Untersuchungen und Verhandlungen geklärt worden waren und es hier allein um die Frage der Patentverletzung ging, die von der Beklagten nicht bestritten worden ist. Richter Hallett stellt fest, das vorgebrachte Argument der Kläger, dass eine Göbelleistung der beschriebenen Art unmöglich sei, sei offenbar unsinnig und nicht zielführend, „auch wenn viele Goebelstellungnahmen zeigen, dass sie unwahr sind“. Hallett ignoriert auch die Entscheidung von Colt in Boston, die die antragsgegenständliche unstrittige Patentverletzung feststellt, anerkennt und begründet, dass die Goebelargumente in der Goebel Defense nicht nur unerwiesen geblieben waren, sondern selbst unter einer hypothetischen Annahme, die Goebelposition sei erwiesen, die Goebelleistung gemäß der Patentreichweite Edisons dem Edisonpatent qualitativ eindeutig unterlegen sei. Kern der Goebel Defense war die Frage, ob Goebel vor Edison einen Bambuskohlefaden der verlangten Qualität hatte. Der Befund in den angeblichen Goebel-Beweislampen hatte diese Qualität keinesfalls. Es fiel also Richter Hallett argumentativ vor den Patentprozess von 1885 zurück, sodass sich dem Blick ein Zeitspiel durch Verfahren zum Nachteil Edisons und zum Vorteil der Patentverletzer offenbart. Die Goebel Defense blieb in dieser Entscheidung sachlich ungeklärt. Denn die Goebelfrage war in diesem Verfahren Edison et al. vs Columbia gar nicht behandelt worden. Auf dem Spiel stand, dass die gesamte Edisons Patente verletztende Lampenindustrie bei der Ablehnung des Antrags, frei wurde, unlizensierte Edison Lampen auf den Markt zu bringen, insbesondere, weil eine Berufung oder weitere Verfahren innerhalb der auslaufenden Patentdauer, Ende des Jahres 1894, nicht mehr hätten abgeschlossen werden können. Damit war das Klageziel auf Patentschutz für General Electric&Edison aus zeitlichen Gründen nicht mehr erreichbar. Insofern, dass Richter Hallett in seiner Urteilsbegründung ausführte, dass – nach Lage der Beweis- und Rechtslage – er in einer Hauptverhandlung nicht zu diesem Urteil gekommen wäre, ist die Entscheidung in der Konsequenz für die Lampenwirtschaft eine Wettbewerbs-verwilderung. Aus rechtspflegerischer Sicht ist Halletts Richterspruch eine Verunsicherung des geltenden Rechts. Denn in den langwierigen Verhandlungen Edison et al. vs. United States et al in New York hatte derselbe Richter Wallace festgestellt, dass die einzelnen Bestandteile der Patentlampe seit 1845 bekannt waren, Edisons praktisches Gepräge war ausschlaggebend. Das wusste Goebel gar nicht – aber die angeblichen Goebel-Beweislampen hatten diese Qualitäten zweifellos auch keinesfalls. Für alle von Edison bereits erfolgreich belangten Patentverletzer war hierdurch eine neue Evidenz gegeben, mit der Perspektive einer Neuaufnahme.
Edison am 20. Juli 1893 durch Richter William H. Seaman bestätigt
– Antrag im Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs Electrical Manufacturing Company, Oconto, beim United States Bezirksgericht des Östlichen Bezirks von Wisconsin, eröffnet am 16. Mai 1893 in Chicago, ausgesetzt und erneut aufgenommen am 3. Juli 1893 in Milwaukee. Die Entscheidung bestätigt den Antragsteller Edison am 20. Juli 1893 durch Richter William H. Seaman. (Nebeneffekt: Goebel Defense wird geprüft und abgelehnt). Begründung: Es handelt sich um die bemerkenswerte umfänglichste und gründlichste gerichtliche Klärung in der Geschichte eines solchen Streitgegenstands in Patentangelegenheiten überhaupt. Richter Seaman argumentiert die Entscheidung, wie Richter Colt in Boston.
Richter Seaman beurteilt den Kern der Goebel Defense als „ex parte“ (nicht im Wirkungszusammenhang/nicht Teil der Angelegenheit). Goebel habe selbst erklärt, er habe Lampen nach dem Wissen des Professors Münchhausen aus Springer angefertigt, dabei nicht an der allgemeinen schrittweisen Glühlampenentwicklung mitgearbeitet oder so gedacht.
Für Bambus-Glühfaden gab es bei Goebels angeblichem Batterie-Betrieb keinen Grund, da die bekannten Glühkohlen besser geeignet, einfacher herzustellen und haltbarer waren. Dagegen hätten die patentierten Edison-Bambus-Kohleglühfäden eine perfekte Herstellungstechnik und ein hohes Vakuum benötigt, wie es die für Göbel vorgelegten Lampen nicht aufwiesen und er mit seinen angeblichen Selbstbau-Primär-Nass-Batterien es auch technisch nicht möglich war.
Schließlich waren neue Eidesstattliche Erklärungen vom Kläger vorgelegt, in denen der Hauptzeuge für Henry Goebel Sr. der Sohn Henry Goebel Jr. sowie weitere frühere Handwerkskollegen Goebels bei der American Electric Light Comp. der Zeit zwischen 1881 und 1883, nunmehr darlegten und bezeugten, dass nicht Goebel sondern sie die vorliegenden Lampen in der Zeit nach 1882 bzw. im Jahr 1892 angefertigt hatten. Diese Bezeugungen wurden schließlich in gegenseitigen Bestechungsvorwürfen der Parteien entwertet, indem herauskam, dass Henry Goebel Jr. zunächst für die Beklagtenseite und die Anwälte Witter&Kenyon als bezahlter Berater und Zeugenschlepper tätig war. Goebels Reise von New York nach Boston, zur Lampen-Nachbau-Demonstration im Februar 1893 haben Witter&Kenyon veranlasst, bezahlt und kontrolliert. Endlich konnte gegen Ende des Prozesses die Klägerseite entgegengesetzt lautende Eidesstattliche Erklärungen Henry Goebel Jrs. vorlegen; der hatte zuletzt die Seite gewechselt. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass Henry Goebel Jr. mehrfach auf eigene Rechnung versucht hatte, vorgebliches Wissen zu diesem Streit gegen Bezahlung bezeugen zu wollen und beeidet bezeugt hat.
Das Gericht sah ferner Goebels Srs. Glaubhaftigkeit nicht überzeugend, indem nicht begründet werden konnte, warum er die behauptete Leistung nicht zur Echtzeit mitgeteilt hatte – während er inmitten der Glühlampen-Entwicklungsszenerie In New York lebte und arbeitete – und warum er kein Patent dafür beantragt hat, während er ein beiläufiges Nähmaschinenteil im Jahr 1865 unter eigenes Patent gebracht hatte. Selbst hätte man die behauptete Edison-Antizipation als Tatsachenwahrheit zur Goebelfrage als zutreffend angenommen, also eine Glühlampenherstellung Goebels im Jahr 1854 glauben wollen, wären damit nur die längst publizierten Glühlampen-Entwicklungen des Engländers De Moleyns, im Jahr 1841, die Glühlampen der US-Amerikaner Starr und King aus dem Jahr 1845 und die des US-Amerikaners Roberts aus dem Jahr 1852 technisch-qualitativ erreicht gewesen. (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXI. No. 8 S.142 vom 25. Februar 1893).
Den im Jahr 1893 vorgelegten angeblichen Goebel-Beweislampen Exp. No, 1, 2 und 3 mangelte es gegenüber der angefochtenen Edisonqualität sowohl an Neuigkeit der Einzelelemente, wie daran, dass keine der angeblichen Goebellampen überhaupt funktionstüchtig war. Die im März 1893 unter Goebels Mitwirkung bei Beacon in Boston hergestellte Reihe der Nachbaulampen hatte zum Teil die gefragte Elementeverbindung (Platin/Bambus-Kohlefaden/Torricelli-Vakuum), nicht jedoch die Dauerhaftigkeit und Haltbarkeit der Glühelemente. Die 1893er Nachbau-Kohlefäden wurden bei Beacon außerdem mit neuen Werkzeugen hergestellt. Während die angeblich alten Goebel-Werkzeuge wirklich aus dem Jahr 1883 stammten, wie derjenige Werkzeugmacher im Jahr 1893 beeidete, der sie für die American im Jahr 1883 gebaut hatte. (Kopie asz-archiv: a.a.O.). Bis dahin, seit September 1881, hatte Goebel die Bambus-Holzfasern frei Hand mit einem Messer zugeschnitten – was keine geeignete Präzision ergab (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXII. No.8, S.46 vom 15. Juli 1893). Es ist damit unzweifelhaft, dass die angeblich alten Beweislampen, die zumindest die Bestandteile der Edisonlampen haben, erst während der American Electric Light-Mitarbeit Goebels im Jahr 1883 entstanden sind. Schließlich beeidete derjenige American Electric Light Company-Glasbläser, Heger, ebenfalls per schriftlicher Eidesstattlicher Erklärung, dass er eben diese Lampen mit eigener Hand nach 1882 gefertigt habe und dass Goebel zu solchen perfekten Glasarbeiten nicht fähig war. Ähnlich bezeugt der Goebel-Sohn William Goebel in den Aufzeichnungen des Kreuzverhörs, wenn er sagt: „Vater war ein Pfuscher“. (asz-archiv: a.a.O.)
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Edison erklärte in seiner Aussage es für eine Unmöglichkeit, dass Goebel, der wirklich ungeschickt bearbeitete Glastuben, wie die dem Gericht in Boston als Eigenproduktion vorgelegten Exp. 1, 2 und 3 es sind, sein halbes Geschäftsleben (und angeblich früher schon in Deutschland für die Technische Hochschule Laborglas) über Hunderte von selbsthergestellte Barometer verkauft habe.
Es stand Goebel frei, der Veröffentlichung der Edisonpatente (1880 ausgiebig auch in der deutschsprachigen „Staats Zeitung“ berichtet) eigens auszuführen, nach Lage der Beweis- und Prioritätsansprüche zur Diskussion zu bringen oder gegen Edison Klage zu erheben. Die im Jahr 1893 beigebrachten Lampen Exp. No, 4, und 11 wären im Jahr 1880 Anerkennung und Geld wert gewesen – nur konnte Goebel damals solche Lampen trotz empfangener Bezahlungen – von Dreyer und von Arnoux&Hochhausen, nicht vorlegen (a.a.O).
Richter James G. Jenkins bestätigt am 9. Mai 1894 die Einstweilige Verfügung
– Berufung beantragt unmittelbar nach der Entscheidung am 20. Juli 1893 von der Electrical Manufacturing Company, Oconto, Wisconsin vs. Edison et al., gegen die Einstweilige Verfügung im Verfahren Edison et al. vs Electrical Manufacturing Company, Oconto, / Richter Seaman beim United States Bezirksgericht in Milwaukee, zugelassen beim United States Berufungsgericht in Chicago. Richter James G. Jenkins bestätigt am 9. Mai 1894 die Einstweilige Verfügung von Richter Seaman gegen die antragstellende Electrical Manufacturing Company, Oconto. Begründung: Es seien aufwendigst, unter Verschleppung der gesamten Patentdauer (Edisons Patent endete am 19. November 1894) alle Argumente und Beweisführungen bereits in den vorherigen Prozessen gewürdigt worden. Es sei, zusammengefasst, keine neue Evidenz entstanden, die deshalb in den vorherigen Prozessen andere Entscheidungen – schon – nicht hätten veranlassen können.
Zu 3.) war der Gesamtzusammenhang des Auftritts Henry Goebels Sr. in den Edison-Glühlampen-Gerichtsverfahren hier zur Begutachtung der Quellen zu ermitteln. Die Verifizierung und die inhaltliche Interpretation der Sekundär-Quellen ist hinsichtlich der Göbelfrage quellenkritisch einwandfrei. Weil die wichtigen Argumente, die zu den Urteilen führten, in mehreren Fassungen von konkurrierenden Fachzeitungen, in Archiven in aller Welt nachgelesen werden können (z. B. Bibliothek der Leibniz-Universität Hannover; Stadtbibliothek Springe; Stadtarchiv Springe; Museumsarchiv Springe, asz-archiv u.a.). Während die Urteile selbst als Primärquellen in den zuständigen Gerichtsarchiven wie auch beim Elektrogeschichtlichen Institut des MIT, Boston, aufbewahrt werden und der Wissenschaft zugänglich sind. Goebel Sr. trat also bei der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon auf Seiten der Beacon Pump Company, Boston (Kopien im asz-archiv: div. Ausgaben EW; ER; EE; ETZ aus 1893 und 1894) im Januar 1893, mit Eidesstattlichen Erklärungen und Konstruktionszeichnungen und als Lampen-Nachbauer bei Beacon in Boston, auf den Plan des letzten Patentjahres Edisons. Eigene Lampen konnte Goebel nicht vorlegen. Er besaß auch keine einzige Photographie einer selbstgebauten Lampe oder einer Batterie, wenngleich es diverse Familienphotos, mit Laden, Fernrohr und Pferdewagen gibt, ist bis heute kein einziges Lampenphoto, das vor dem Edison-Patentjahr 1879 aufgenommen wäre. Goebel hatte die gesamte Lebenszeit, seit der Einwanderung im Jahr 1849, in New York gearbeitet. Er war Zeitzeuge der Elektrifizierung New Yorks. Er behauptete Kenntnisse und Interesse für Bogenlampen (Kohle-Lichtbogen), für elektrische Batterien, für Elektromotore, für Drähte und Leiter, für Torricellis Evakuierung und Glasbläserhandwerk, für Versiegelungen und Kokerei usw. zu haben. Er will aber angeblich von Edisons Glühlampen-Publikationen und Patenten im Jahre 1879 keine Kenntnis genommen haben und habe deshalb auch eigene Ansprüche zu dem Zeitpunkt nicht öffentlich reklamiert. Das tat Goebel erst, nachdem er für die American Light im Lampenbau tätig geworden war. Weiterhin ist für die Aussagekraft der Urteile des Jahres 1893 und 1894 noch beachtlich, dass die vielfältigen Erwerbstätigkeiten der Goebelfamilie ausführte, dass – nach Beweis-Lage, insbesondere von den Söhnen Charles, Adolph und Henry Jr., bei Lampenfirmen in New York, die allesamt Edison Patente unlizensiert unterliefen. Schließlich wird der Hauptzeuge für die Selbstbezeugungen Henry Goebels Sr., der Goebelsohn Henry Goebel Jr., als Bestecher und Bestochener vor Gericht in Oconto aufgedeckt. Sein erwerbsmäßiger Eintritt bei der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon, quasi als Berater, Schlepper und Korrumpteur von Zeugen, im Herbst 1892 (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXII. No. 8. vom Juli 1893 S.35 u. S. 45-50), der ferner angeblich alte, nicht funktionstüchtige Beweislampen vorlegte und Zeugen aus der Verwandtschaft und Bekanntschaft Goebels für Witter&Kenyon rekrutierte. Das kann die Streitenden nicht dazu veranlassen, Henry Jr. als Zeuge ins Kreuzverhör zu nehmen (asz-archiv: EW a.a.O.). Es handelte sich allerdings eben nicht um ein ziviles oder staatsanwaltliches Gerichtsverfahren, sondern um Anträge auf Einstweilige Verfügung, wegen Patentverletzung, nicht wegen Betrugs. Mit dem Sohn Henry Goebel Jr. als disqualifiziertem Kronzeugen war die Goebel Defense sachlich ohne Aussicht auf Erfolg für die Verteidigung. Im Gegenteil standen nun Falschaussagen und Widersprüche des alten Goebel allein gegen Aussagen zahlreicher Laienzeugen aus seinem eigenen Verwandten- und Bekanntenkreis (Kopie im asz-archiv aus dem Nationalarchiv und Aufzeichnungen, Gruppe 21, gedruckte Fallakten des Billigkeitshofs Nr. 3096 Boston: Eidesstattliche Erklärung Henry Goebels vom 21. Januar 1893, 21 S.: z. B. Münchhausen; Öllampen statt Glühlampen; Datierungsfehler für die Evakuierung der angeblichen Beweislampen; Quecksilberreinigung und Ablagerungen an Kupferdrähten u. a.).
Es ist diese erste Eidesstattliche Erklärung vom 21. Januar 1893 Goebels quellenkritisch für die Bewertung sämtlicher Witter&Kenyon-Texte typisch problematisch. Hier hat aus Sicht des Gutachters auf diese Quelle (Originaltext in Kopie) bis zum Gutachten „München-Kritik 2006“ die Quellenkritik folgende Problematik nicht entdeckt. Der US-Amerikaner Goebel gab laut Quelle seine Eidesstattliche Erklärung angeblich in deutscher Sprache ab. Das geschah in den Räumen der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon (Verteidiger gegen Edison). Ein Anwalt fungierte in obrigkeitlicher Rolle (Notar) und vereidigte die Zeugen. Ferner angeblich anwesend war ein Übersetzer. In unmittelbarem Anschluss an Goebels mündlich abgegebener, schriftlich protokollierter Aussage wurde die Aussage ins US-Amerikanische übersetzt, anschließend vom Zeugen und vom Notar unterzeichnet und beglaubigt. Dieser US-Amerikanische von Goebel beeidete Text wird dem Bezirksgericht in Boston vorgelegt, eine persönliche Zeugenvernehmung Goebels oder ein Kreuzverhör werden nicht durchgeführt. Da heißt es dann im deutschen Text von Goebel: „…ich machte auch eine gute Anzahl physikalischer Instrumente unter der allgemeinen Leitung dieses Professors Münchhausen, meistens für Lehrer der Schule für Technologie in Hannover und für Professor Münchhausen und Andere. Wir machten eine große Anzahl von Experimenten auf elektrische Lampen, waren mit dem elektrischen Lichtbogen und seinem Betragen bekannt, und stellten denselben häufig her. Münchhausen war ein sehr geistreicher Mann und verweilte häufig längere Zeit in meinem Arbeitszimmer…“.
Dieser Goebel-Text wird von dem Gutachter Pope nach der beglaubigten Us-Amerikanischen Übersetzung im Electrical Engineer, der ausführte, dass – nach Lage der Beweise – und so zitiert: „to repair philosophical apparatus for the instructors in the Technological School of Hannover, he soon became much interest in physical research, in which he was encouraged by one Professor Mönighausen, a tutor in a neighboring wealthy family, for whom he made various pieces of apparatus, and who was accustomed to spend a great deal of his leisure time in Göbels little shop…“ (Kopie in asz-archiv: Electrical Engineer, New York. Vol. XV. No 247, S. 78, vom 25. Januar 1893). Wie aus dem anregenden Familiennamen „Münchhausen“ der gar nicht in der deutschen Sprache vorhandene Name „Mönighausen“ wird, so erscheint die Sensationsnachricht eines berühmten Deutschen bereits in der ETZ Heft 7, S. 89f vom 17. Februar 1893: „… machte Goebel, angeregt durch Prof. Mönighausen aus Hannover, diesbezügliche Versuche….“ und schon „Mönighausen in Hannover“ in der Neuen Deister Zeitung Springe, 19. Jahrgang, vom 14. Februar 1893, wo noch lebende Zeitgenossen Heinrich Göbels sich über „Professor Münchhausen aus Springer oder in Springer“ doch sehr gewundert hätten, zumal das Lampenwissen jener Zeit im Hannoverschen, auch im Vorläufer der Technischen Hochschule unbekannt war.
Ganz komisch sind dann Sprachblüten, wie die Heimatstadt Springe am Deister benannt als Springer, der Familienname Göbel oder Goebel als Gobel und – ganz unglaublich – Goebels deutsche Ansage Angelrute, in der Rückübersetzung als Fischerstange – so habe Goebel angeblich unterschrieben. Unterschrift fehlt aber.
Copyright: Köln, 1. März 2021 Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing.
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Sämtliche Originaltexte und Übersetzungen in die deutsche Sprache sind im Internetz: bei http: WordPress Dietmar Moews‘ Blog unter LICHTGESCHWINDIGKEIT bereitgestellt, dazu weitere aufschlussreiche Originaldokumente, deren Vorlagen oft schlecht kopierbar sind und Übersetzungen sehr zeitaufwendig.
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Auf Dietmar Moews‘ Blog bei WordPress im Internetz sind SCHLÜSSELDOKUMENTE bereitgestellt, wie die Affidavits von dem Goebelfreund JOHN WILLIAM KULENKAMP, diefaksimilierten Patente, Electrical World-Publikationen zu den über 800 Kreuzverhörfragen, Eidesstattliche Versicherungen und die 1893er Gerichtsurteile von Boston, Chicago und St. Louis auf Edisons Anträge auf sofortige Unterlassungsverfügung der Lizenzverletzung, jeweils in den us-englischen Originalfassungen und von Dietmar Moews in deutsche Sprache übersetzt.
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Seit dem 26. September 2021 haben die Rolling Stones ihre bereits im Jahr 2018 begonnene Welttournee, genannt NO FILTER, wieder aufgenommen, die anfang 2020 durch die CORONA-Seuche abgebrochen werden musste.
Die STONES umgehen kaufmännische Schwierigkeiten, indem bereits bezahlte Tickets der Konzertinteressenten nunmehr mit ernstgemeinten Auftritten abgegolten werden.
Nun musste der 80-jährige Stones-Trommler Charlie Watts im August 2021 sterben. Damit sind diese STONES-Konzerte auch mit einer personell – bis auf Mick Jagger und Keith Richards, den Glimmer Twins – ergänzten erweiterten artifiziellen STONES-KARAOKE-Rockn&Beat-Combo nunmehr eine der ersten ganz großen CORONA-Hallen-Konzerte-Tourneen. Während CORONA gar nicht weg ist.
Akute Infektionszahlen durch diese Konzertbesuche werden nicht genannt.
Nach dem NO FILTER NEU-Startkonzert in Saint Louis, am 26. September, wo der bekannte amerikanische Schlagzeuger STEVE JORDAN – auch als Ko-Komponist und Produzent der Keith Richards Studio-Alben sowie von den Tourneen mit Keith Richards als >X-pensiv Winos< mit den STONES vertraut – erstmalig anstelle von CHARLIE WATTS mitspielte, wie es WATTS wegen seiner erhofften Rekonvaleszenz, bevor er starb noch selbst angekündigt und empfohlen hatte, fanden inzwischen zahlreiche Auftritte und sogar Zusatzauftritte in Los Angeles statt. STEVE JORDAN brachte eine erhebliche Dynamik in die immer schleppender spielenden Rolling Stones, was die frühe Rolling Stones Zeit von 1964/65 in Erinnerung rief.
Zuerst, am 26. September, kam die Band nicht gut genug zusammen – besonders Gitarrist Ron Wood und Gitarrist Keith Richards irrten teilweise in den Stücken herum, die Sängerin bringt die Höhe bei Gimme Shelter nicht (mehr), Mick Jagger muss bei den meisten Stücken, für die er die Melodiestimmhöhe nicht mehr singen kann, auf eine Art Sprechgesang in Harmonietonlagen hinunterwechseln, während die Background-Mitsingenden die Löcher nicht hinreichend ausfüllen bzw. die Ton-Mischer treffen nicht die wichtigsten Akzente, wie auch die bedeutenden virtuosen Bläser in den nach-1970er-Stücken kaum zu hören sind. Stimmgemäße Umtranspositionen der Songs in andere Tonarten machen sie gar nicht.
Zunächst, besonders in Los Angeles, waren sie mehrfach ausverkauft und das Publikum wirklich begeistert. Kommentare wie: Und sie haben nicht nur Karaoke gemacht, sondern sogar ihre alten Songs variiert, teils mit sehr langen Schlussteilen ausgespielt – zeigen, dass die LIEFERUNG dieser verschnittenen STONES sehr gut die Nachfrage des zahlenden Publikums traf.
Die Set-List bestand zu etwa 70 Prozent aus Stücken bis 1969 aus der BRIAN-JONES-ZEIT, zu 20 Prozent aus der MICK TAYLOR-Zeit bis 1975, und der Rest eben STONES mit RON WOOD, erst nach 1975/76 sowie mit Deryll Jones am Bass – also aus den letzten 45 Jahren fast keine Songs, das Meiste 50 60 Jahre alt.
CORONA-Bedingungen werden völlig ausgeblendet. Das Publikum ist wirklich irre und MITSINGEN wird noch von Jagger gepusht.
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Das war im Jahr 2015 – ambitionierte alte Musiker im showbusines
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Kurz gesagt: Gefragt waren THE Rolling Stones Oldies. Darunter wirklich spitzenmäßig und für Jaggers Stimme noch vollwertig möglich waren nur noch wenige Songs (nicht jeder Ablauf in den Konzerten war jeweils vollständig) – hier 2. Show in L.A. am 10 17 21:
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PAINT IT BLACK superb
STREET FIGHTING MAN superb
ALL DOWN THE LINE
MIDNIGHT RAMBLER
19th NERVOUS BREAKDOWN superb
LETS SPEND THE NIGHT TOGETHER superb
SATISFACTION
LIVING IN A GHOST TOWN superb
MONKEY MAN superb
sehr stimmungsvoll auch nochmals
DEAD FLOWERS
HONKY TONK WOMEN
WILD HORSES
TUMBLING DICE
MISS YOU (mit köstlicherem BASS-SOLO)
schwer erträglich dann die Ausführungen und die Intonationen bei folgenden Stücken (besonders in der weithin leeren toten Halle von Minneapolis) – man konnte beim Anhören kalte Füße kriegen
GET OFF OF MY CLOUD
GIMME SHELTER
JUMPING JACK FLASH
BEVOR THEY MAKE ME RUN
FOOL TO CRY
BEAST OF BURDEN
CONNECTION
SYMPATHY FOR THE DEVIL
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Nur ein Kommentar bei YOUTUBE zum 17. Oktober in L.A.:
„The extatic fans here must be BLINDED BY LOVE! Only thing I can say is : CAN YOU HEAR THE MUSIC ? It is so weak ! Sorry but age shows terribly now and it looks and sounds as if they are trying to rehearse again. THE WORST is Keith: hear him plunder his solo on Sympathy for the devil – among others. I am a fan myself. Saw them 17 times since 1976. It hurts me to see them on stage like this.
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Es fehlten den Leuten Songs wie
BROWN SUGAR
START ME UP
ANGIE
BLUESSTÜCKE überhaupt
YOU CANT ALWAYS GET WHAT YOU WANT sollten sie jetzt an FAKEIST DONALD TRUMP verkaufen – man kann es nur noch mit viel Geduld anhören.
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Dietmar Moews meint: Was JAGGER/RICHARDS bieten, hat immer weiter einen hohen Absatzmarkt. Ihre Leistung ist unvergleichlich – inzwischen eben auch altersbedingt körperlich enorm. Richards kann kaum noch spielen – Jagger kann kaum noch die Originale wiedergeben. Sie machen aber keine neuen Interpretationen ihrer Stücke (wie man es seit 60 Jahren von BOB DYLAN kennt).
Diese NO FILTER STONES Herbst 2021 versuchen den inzwischen vier Publikums-Generationen noch einmal einen ABGLANZ der 1970er STONES geben zu wollen (wie und was sie wirklich in den 1960ern gespielt haben und wie das klang, ist diesen JAGGER/RICHARDS selbst inzwischen weitgehend entschwunden, wie auch viele Arrangements nicht mehr die Präzision haben, die noch am Beginn von NO FILTER mit CHARLIE WATTS gültig gespielt werden konnten. Aktuell kann Ron Wood sein MICK-TAYLOR-Gitarren-Karaoke nicht mehr akurat aufführen, er schlampt und tut so – was Eigenes bringt er nicht (anders als Charlie noch gesagt hatte: Ronnie kann Alles). Und der exzellente STEVE JORDAN, der sich zurücknimmt aber begeisternd trommelt, hält die ausgedehnten Songenden in Schwung.
Und es war immer eine einzigartige äußerst rhythmische Stimme von Mick Jagger (James Brown dankend), die das Stones-Material zu einer ganz besonderen Perkussion aus Drums, Bass und Vocals, wie sonst niemand in der Combo-Musik, die dann stets mit synkopischen Einsprenkelungen der Keith Richards-Gitarre akzentuiert worden waren (während echte Licks der Originalsongs ohnehin live weitgehend vernachlässigt wurden). Der hervorragende Keyboarder Chuck Leavell, der quasi Alles bindet, kann inzwischen mit seinen Ersatzvocals den notwendigen Zauber nicht erzeugen. Bei WILD HORSES ist zu hören, wie mühevoll – aber immerhin sehr gut – Keith Richards mitsingen kann; doch es scheint ihm zu anstrengend zu werden.
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FAZIT.
Die CHARLIE WATTS Reminiszenz beim INTRO, die Trommel-Footages, war – wie immer von Jagger – geschmackvoll und stilistisch neu und passend – arrangiert und eine würdige Sache. STREET FIGHTING MAN als Starter wurde eines der besten Tourneestücke und eine sehr gute Chance für STEVE JORDAN, bei den STONES NO FILTER mitzuspielen.
Ich vermute, dass wir diese KARAOKE-Leistung zukünftig nicht wieder angeboten bekommen werden. Möglich dass die STONES noch schöne Sachen produzieren und publizieren (ein LIVE-PACKAGE dieser NO FILTER ist nicht nötig). Als LIVE-COMBO mit Selbstkaraoke werden die ROLLING STONES nicht mehr antreten; denn inzwischen sind auch die beiden GLIMMER-TWINS nicht mehr mit der Leichtigkeit am Werk, die dazu gehört – sie quälen sich. Der intensive KOSTÜMWECHSEL ist natürlich witzig, wenn es auf den Farbwechsel von Pudelmützen schrumpft. Auch 13 oder mehr Musiker im Set können nur Background des freundlichen Abklatsches dieser überakustischen Rolling Stones-Inszenierung machen (hinter der Bühne spielt einer das Gitarrenintro bei Gimme shelter).
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NO FILTER 2021 wird sicher von allen SEARCHERS, HOLLIES, TREMELOES, BEACH BOYS oder BYRDS mit Aufmerksamkeit und geschäftlichem Erstaunen beobachtet werden. Nur die Wenigsten sind eben NEIL YOUNG oder BOB DYLAN, VAN MORRISON, PAUL SIMON, RAY DAVIES, PETE TOWNSHEND oder CAT STEVENS, und das unvergessliche RE-Union-Programm von CREAM in der Royal Albert Hall, Künstler, die altersgemäß auftreten bzw. auftraten.
Es war einfach eine unglaubliche 1960er Zeit – wenn man den königlichen CAT STEVENS mal mit dem heute erfolgreichen ED SHEERAN vergleicht, der seine Musik aus ärmlicher Kunst zusammenraspeln muss.
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Soziologische Feststellungen zur massenmedialen Darbietung durch Erwerbspublizisten für ein Massenpublikum in Fernsehen, Radio und Zeitungen, des KO-Spieles in der Endrunde des DFB-Fußballpokals 2021/2022 zwischen Borussia Mönchengladbach und FC Bayern München, am 27. Oktober 2021, Endergebnis nach 90 Minuten: 5:0.
Die Fremdenlegionäre von Mönchengladbach haben durch den 5:0-Sieg gegen die Fremdenlegionäre vom FC Bayern das Achtelfinale erreicht.
Das Geschehen ist aus der Sicht der empirischen Soziologie zunächst auf die in das Geschehen einwirkenden und beteiligten Kräfte zu erfassen:
Medienredakteure und – kommentatoren in Vorberichten, Spielverlauf, Nachklapp
Die Aktiven der Vereine, Spieler, Trainer, Entscheider, Vereins-Presse-Akteure
Das Publikum im Stadion
Die massenmediale Nachbereitung und die Stammtischgespräche.
Darauf folgten die Erklärungsformeln und Schnell-Analysen
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Die HYPOTHESE zum Spielergebnis lautete DEMONTAGE, BLAMAGE, KOLLEKTIVES VERSAGEN, ABRECHNUNG, DEMÜTIGUNG, FIASKO, BAYERN HISTORISCH VERMÖBELT, FUSSBALLGESCHICHTE –
Es ist jedenfalls nach allgemeinen Vorstellungen ein überraschendes Spiel gewesen – aber die Analyse des Geschehens ist zunächst auf harte Fakten zu stellen und nicht auf SÜNDENBÖCKE oder RUCK-IDEEN, wenngleich es eindeutig um vor der Hand überraschende STIMMUNGEN der beiden Mannschaften – vor, während und nach dem Spiel gegangen ist:
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Die Echtzeitübertragung war dem Massenpublikum hauptsächlich durch die bewegten Bildern bereitgestellt. Hinzu kamen Kommentatoren, die diese Massenmedien-Veranstaltung in vorausgehenden und begleitenden Gedankenäußerungen ansprachen – Alt-Nationalspieler Bastian Schweinsteiger mit ARD-Bommel (z. B. tadelte Schweinsteiger selten die schlechten Abschläge von Torwart Neuer in diesem Spiel). Beide sind professionelle Sportfachleute sowie als Mediensprecher ausgebildet. Sie beeinflussen sowohl die Erwartungen des Publikums an das übertragene Spiel, sie beeinflussen auch die Bewertungen dessen, was in dem Spiel stattfand, außerdem sogar die Bewertungen der Interview-Fetzen, die kurz nach dem Spielschluss am Spielfeldrand gegeben worden sind, von FC-Bayern-Sportdirektor Salihamizic und des siegreichen Mönchengladbach-Trainers Adi Hütter.
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Dietmar Moews meint: Unter den hier angenommenen Gegebenheiten eines im gemeinsamen Interesse aller Akteure liegenden großen Profit- und Quotenzeugens, gehe ich davon aus, dass es keine Bestechung oder Vorabmanipulation gegeben hat und dass auch die Schiedsrichter – wenn schon gekauft – nicht bestochen waren.
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So sind die zusammenwirkenden Beteiligten doch in einer klaren verschiedenen Wertigkeit auf den Spielerfolg hin einzuschätzen; wobei dabei die Zeitlichkeit, wer wann was tat oder hätte tun können oder etwa unterlassen hat, sehr wichtig für die Ergebnisse im einzelnen Zweikampf oder Torschuss und den Stimmungsverlauf ist.
So möchte ich noch vorab sagen, dass die Benamungen diese KO-Spieles – etwa als Sportgeschichte oder Demütigung, Untergang oder Sensation u. ä. – ein Bestandteil der zukünftigen Massenkommunikation bildet (die NARRATIVE) und nicht so sehr das Spiel am 27. Oktober 2021 selbst wiedergibt.
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Ich kritisiere jetzt also gewissermaßen SACHLICH gegen NARRATIVE:
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1. Ich gehe davon aus, dass die Profi-Gemeinschaften von Mönchengladbach wie auch FC Bayern, als vielsprachlicher Mix vorrangig nicht auf Absprachen beruhen, wie auf die bewährte Praxis, zu spielen, was sie wissen, das die spielen können, wie es auch in den laufenden Wettkämpfen praktiziert und im Training ständig verbessert und kritisiert wird. Sie kennen das eigene sportliche Vermögen sehr gut.
2. Beide Mannschaften sind also von ihren Entscheidern optimal professionell geistig und körperlich eingestellt – ohne dass dabei jeweils die sozio-psychologischen Bewegungen, Spannung oder Verstimmungen zwischen einzelnen Spielern, vielleicht bei FC Bayern wegen Abwesenheit des Cheftrainers, optimal beobachtet und besprochen werden konnten. Anders bei Mönchengladbach, die noch vom vergangenen Spieltag sehr konkrete Verbesserungen angesprochen hatten.
3. Öffentliche Vorbewertungen lauteten unter anderen „FC Bayern ist zur Zeit die beste Mannschaft der Welt“, „FC Bayern hat einen Erfolgslauf“, aber auch „Mönchengladbach hat eine Spitzenmannschaft, die bislang unter Wert abschneidet“, „Gladbach fehlt bislang die Konstanz, ein ganzes Spiel auf hohem Wachheitsniveau zu spielen“.
Die Spieler selbst sind allesamt derart erfolgreiche Sportler, die ihr eigenes Können und das Können der anderen Spieler sehr gut einschätzen können bzw. die im konkreten Spielverlauf Abweichungen von Leistungspotential und Erwartungen sofort registrieren können.
4. Als das Gladbacher Heimspiel angepfiffen wurde, bestand eindeutig die Erwartung aller Spieler darin, dass FC Bayern stark spielen wird und dass Mönchengladbachs Spieler die eigenen Leistungsgrenzen im aggressiven Laufspiel vollkommen auszureizen versuchen müssen; denn da wird dieses Spiel entschieden – es geht in jeder Spielsekunde um Zweikämpfe und Ballbesitz.
5. Als das Spiel begonnen hatte und das Heimpublikum Stimmung machte, waren all die 1.- 4. genannten Sachverhalte im Hintergrund, denn nun entstand die wirkliche Spielstimmung und die Stimulierung der Gladbacher und die offensichtliche Verstimmung der Bayernspieler.
6. Ich komme Zusammenfassung bereits zum Fazit:
Die Spieler des FC Bayern begannen mit eher bedächtigem Spiel, in der gewohnten Erwartung ballsicher ein wohlbesorgtes Positions-Passspiel zu erzwingen, indem mit enormer Balltechnik, also Ballsicherheit, Genauigkeit, eigener Schnelligkeit und relativ harten Kurzpässen, die Gegner präzise zu dominiert werden sollten.
Es kam aber ein erster Knackpunkt: FC Bayern machte Passfehler, weil die Gladbacher Spieler ihr Vorchecking in unerwarteter Schnelligkeit angingen, wodurch die Passwege für die Bayern enger, die Pässe unsicherer und abgefangen wurden. Immer wieder versuchten Bayern das gewohnte Ballstaffettenspiel zu spielen und Gladbacher fuhren in Höchstgeschwindigkeit dazwischen; dazu kam bei deren Ballgewinn das Höchstgeschwindigkeits-Umschalten der Gladbacher, sich sofort zu lösen und in den vorgeschriebenen Zonen anspielbar zu sein.
Ganz konkret waren mehrere Bayernspieler auf diese sportliche Hochleistungsspannung der Gladbacher nicht vorbereitet und auch nicht unverzüglich dazu fähig, sich darauf einzustellen. Es war zum ersten Tor für Gladbach kein wohlgespielter Spielzug, sondern eher Kinder-Straßenfußball, wie dabei die Bayern-Verteidiger Alphonso Davies aus Canada, Lucas Hernández aus Marseille in Frankreich, Upamecano aus Guinea-Bissau, auch Goretzka aus Bochum, Kimmich aus Rottweil und Pavard aus Nordfrankreich/Belgien, nicht explosiv genug zu den Bällen gingen. Dass dabei Torwart Neuer aus Gelsenkirchen seine Verteidiger hätte dirigieren können – danach sah es nicht aus.
Es fiel das erste Tor – für alle überraschend.
7. Dann warteten die Bayern darauf, ihre Dominanz entfalten zu können. Aber die Gladbacher setzten ihre stürmischen Anläufe fort. Wieder Verteidiger Davies war nicht aufgeweckt genug, seinen Gegenspieler zu stoppen. Dann war ein BILDERBUCH-TOR in der Entwicklung, das Jeder großzügig anerkennen wird – nur die Frage, wie können bei der Hereingabe zum Torabschluss dort keine Bayernspieler als Manndecker positioniert gewesen sein, damit der völlig freigelaufene Torschütze sich den Torwart Manuel Neuer zum echten Opfer machen konnte? Beim Stand von 2 zu 0 hatte der FC Bayern noch keinen echten Sturmlauf zeigen können, der an sich so blitzschnellen Stürmer und kein zwingendes Kurzpassspiel mit Müller und Lewandowski, oder Steilpässe hinter die Abwehr an Sané oder Gnabry, aufführen können.
Torwart Manuel Neuers Abschläge, meist zu Müller, kamen überwiegend nicht an.
8. Dann kam der Elfmeter zum 3 zu 0. Zwar hatte der gefoulte Spieler keineswegs den Ball und keine Torchance, aber der Abwehrspieler Hernández machte Verrenkungen, wie man sie in der Bezirksliga kennt, wenn ein Ball unpassend kommt. Hernández ist nicht direkt zum Ball gegangen, während sich der Stürmer hineingeworfen hat. Die Ausführung des Elfmeters hatte eine schockierende Qualität an Dickfälligkeit – ein Meister des Elfmeters ließ Manuel Neuer keine Chance und guckte ihn aus. Toll gemacht und 3:0 für Gladbach.
9. Ich komme zum Schluss: Es war zu beobachten, dass die „schnellsten“ FC Bayernspieler von Gladbacher Gegenspielern im Eins zu Eins überlaufen werden konnten. Sie sind also auch schnell. Aber hier war jetzt ein psychologischer Effekt zu sehen: unglaublich schnelle Leute, wie Sané oder Upamecano oder Davies wurden überlaufen, offensichtlich, weil die Bayern von den beflügelten Gladbachern geradezu gelähmt waren.
Schluss: Wenn eine solche Einstimmung und Verstimmung die beiden Mannschaften bestimmt, dann ist die Rede von Vorbild-Spieler, Mannschaftsführer oder Traineranweisungen absurd. Keiner kann unilateral eine solche Gesamtverstimmung bzw. Begeisterung (samt Heimkulisse) umsteuern oder justieren. Selbst gäbe es, wie beim Handball oder Basketball u. a. eine Auszeit, ist in derart extremer Lage wenig zu machen. Selbst Spielerwechsel sind in dieser Verstimmung nicht geeignet, diese Spielstimmung zu brechen – immerhin stand es 3:0.
Frühzeitige Auswechslung der wirklich schlecht aufgelegten Davies, gegen Comann, und Upamecano gegen Süle, auch Lewandowski gegen Choupo-Moting oder Tolisso oder Musiala, hätte mehr Farbe ins Spiel des FC Bayern gebracht. Die Coaches hatten nicht geschnallt, was sich da an Verstimmung getan hatte.
Dass die Kommentatoren nach dem Spiel nach Sündenböcken fragten, war dumm und hetzerisch.
Dass nach dem Spiel die CORONA-Kimmich-Medien-Kampagne aufgebracht wurde, ist einfach nur dumm. KIMMICH hat gut gespielt und ist das Medien-Theater längst gewohnt, ebenso Müller.
Vielmehr dürfte man einen anderen Aspekt ins Gewicht aufnehmen: Angeblich sind fünf Bayernspieler nicht geimpft. Also stehen die bislang nichtgenannten Ungeimpften unter der individuellen Angst, dass sie morgen von den Massenmedien angegriffen werden und Frau und Kinder in München fertig gemacht werden können – sind es ungeimpfte NEGER? – das ginge ja nun gar nicht – das wäre ja gleiches Recht für alle!!! – das haben wir aber bei der deutschen Kulturindustrie leider nicht im Programm.
ALSO. FC Bayern wurde durch überraschende Vorchecking-Schnelligkeit der Gladbacher überrumpelt, kassierte schnell und ungewohnt Tore und war daraufhin völlig VERSTIMMT.
Das war ein KO-Ausscheiden aus dem DFB-Pokal 2021/22 mit 5:0, wie man es kommende Woche nicht wieder erleben wird. Es ist zu erwarten, dass Gladbach hier guten Mut mitnehmen kann – mag ja sein, dass der Trainer Adi Hütter in der Spielvorbereitung jedem einzelnen Sportler seine SPRINT-WERTE genannt hatte und mit den SPRINT-WERTEN seines Bayern-Gegenspielers dazu verglichen und so zeigen konnte, das „WIR“ ja genauso schnell, schneller oder durch überraschendes Vorcheckung die gesamte Ballbesitz-Spielweise des FC Bayern abschneiden könnten, wenn? – ja! , das gelang so schnell und es stand 3 zu 0, was nun die Überzeugung in das eigene Laufvermögen erst richtig einstimmte und die Bayern lähmte.
So ist das Spiel verständlich und Sündenböcke nicht monokausal zu finden –
mit dem Trainer Julian Nagelsmann wäre das anders gegangen. Ich habe noch die körperverenkenden Figuren des Hernández beim Elfmeter und Pavard und Upamecano beim letzten Tor vor Augen – hilfloser und verstimmter ging das kaum: Ein Ballspieler weiß nicht wie er zum Ball gehen kann? Und da wäre Nagelsmann anders aufgetreten – schon der DAVIES und UPAMECANO beim 1 zu 0 waren nicht wirklich spielbereit. Der Trainer sieht, wenn einer wirklich nicht gut tickt – und er greift dann ein. Das geschah hier nicht. FC Bayern war nicht optimal gecoacht.
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Deutschlandfunk macht jetzt also richtig auf FRAUENQUOTE. Wer diesen Kölner Sender seit Jahrzehnten schätzt und benutzt, wird jetzt auf ABSCHALTEN gebracht.
Diejenigen weiblichen DLF-Kräfte (DIE Kraft!), die ihre Arbeit gut und inspiriert verrichten, fallen aufgrund der Quotenpolitik dem Quotendruck der weiblichen Geschlechtsgenossinnen und deren unterbelichteten Multisexler*innen Simone de Beauvoir-Irrlichtern geradezu zum Opfer. Frauenstimme? – hhmm, gerne – mit Stimmbildung bitte.
Es ist einfach zu dumm, dass die geistigen Reflektionen zu den Klagen der Frauen zu Quoten, mit denen sie leider so wenige intelligenterer Exemplare hervorzubringen vermögen, dass in der Folge die ZWANGSQUOTEN von Frauen und Sendeminuten sowie Schlüsselfunktionen in den redaktionellen und personellen Entscheidungen immer nutzloser geworden sind. Schon die Nachtsendungen werden geradezu von irgendwelchen anheischigen Redakteurinnen mit O-Tönen von DLF-Benutzerinnen und freien Autorinnen zugeschüttet.
Und sie können nicht einmal unterscheiden. Zutreffend schreiben müssten der DLF, AUTORIN (ohne weitere privaten Anmerkungen zum Sexualverhalten, ob asexuell oder homo oder hetero oder irre).
Warum so wenig geniale Anh Tran, Sylvia Engels, Sabine Adler und weitere, die heutzutage auf Sendung kommen? Aber nur Wenigen können solche hohen Anforderungen gestellt werden (wenn man sie mediokre Schriftstellerinnen-Romane herbeistückeln lässt) – irrtümlich wird sowas für Frauenemanzipation hingestellt – es ist Abwertung des ganzen Quotenanspruches. Emanzipation oder Mob-Machiavellismus?
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Sandra Pfister. Während, ohne der Dame nahe rücken zu wollen, es nicht heißen darf AUTOR/IN Sandra Pfister (es sei denn wir hätten es mit einem verwirrten Zwitter zu tun). Zutreffend ist dem Namen SANDRA gemäß AUTORIN SANDRA PFISTER zu schreiben,
Also am 27. Oktober 2021, zwischen 13 und 16 Uhr, glaubt der DLF-Köln, man würde das noch anhören, wenn es am heutigen Nachmittag heißt:
Autor/in Imke Köhler, Autor/in Claudia Wehrle, Autor/in Brigitte Scholtes, Autor/in Mischa Ehrhardt, Autor/in Constantin Röse, Autor/in Sabine Schmitt, Autor/in Katharina Mild, Autor/in Felicitas Boeselager, Autor/in Ann-Kathrin Jeska, Autor/in Andrea Groß, Autor/in Merle Hömberg, Autor/in Susanne Luerweg, Autor/in Susanna Petrin, AUTOR S. REICHT, denn R. STEHT nicht (während in der DLF-Internetzseite seit einer Woche eine absurde Persönlichkeitswerbung des dicken Mädchens von den Grünen, samt Foto, steht: SARAH-LEE HEINRICH (sie habe Mobbing-Probleme – JA, wieso schmeißt man diese sprachungewaltige Wichtigtuerin denn in die weite Massenmedienwelt? Eine Woche schon – während zahlreiche bedeutende Autoren-Leistungen im DLF-Off versinken (z. B. Interview von Christoph Heinemann mit Andreas Kablitz zu DANTE). Keine deutsche Quotenfrau im staatlichen Audio-Massen-Publizismus kann sowas! und da hauen sie quotenmäßig wichtige wertvolle Sachen weg.
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Dietmar Moews meint: Das ist jetzt also eine höchste intendierte Grundsatzentscheidung der bundesdeutschen Rundfunkpolitik, Frauennamen einzusetzen. Leider ist das eine begehrliche Ansammlung von Schüttware, die mit diesen „Pressure politics“ – egal ob sie das nun Gender oder Fairness oder Matriarchat oder Frauenquote nennen (und das auch so verstehen).
Wir werden mit diesem Unfug keine Erfindungen, keine Bildung und kein Kulturverständnis auf den Schultern der Riesen zurechtzimmern können; denn die Schultern der Zwerginnen sind leider leider viel zu schlapp.
Ich werde dem Deutschlandfunk, der im Laufe der Zeit zur preußischen Deutschlandradio-Filiale gemacht worden ist, nunmehr den Rücken zuwenden. Es gibt auch andere Programme anderer Sender, die – inzwischen durch das Internetstreaming – unkompliziert zugänglich sind (so reiche Internetz-Strukturen wie in Köln ermöglichen das).
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Ich werde dann hin und wieder noch nachschauen, wann dann KINDER AN DIE MACHT kommen – Quote ist ja ein quantitatives Kriterium.
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Neuer nordrhein-westfälischer Ministerpräsident und Nachfolger des bisherigen Regierungschefs, Laschet, ist der 46-jährige Hendrik Wüst.
Bei der Wahl im Landtag erhielt der neue CDU-Landeschef im ersten Wahlgang bereits 103 Stimmen und damit 3 mehr als die Regierungsfraktionen von CDU und FDP an Abgeordneten-Mandaten haben. Der Wechsel im Amt war nötig geworden, da Laschet nach dem Einzug in den Bundestag seinen Rücktritt erklärt hatte. Sein Amt als Verkehrsminister des Landes legte Wüst im Zuge dieser Wahl ab.
In seiner Antrittsrede bot Wüst der Opposition Zusammenarbeit an. Seine Tür stehe offen und auch er werde sicherlich das Gespräch suchen, sagte er. CDU-MP Hendrik Wüst kündigte an, dass er bereits morgen sein Kabinett vorstellen werde. Im Mai stehen in Nordrhein-Westfalen Landtagswahlen an.
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Dietmar Moews meint: Die von Armin Laschet gewonnene letzte Landtagswahl basierte hauptsächlich auf zahlreichen Leistungsschwächen und Peinlichkeiten der SPD-Regierungs-Koalition von Hannelore Kraft.
Mit dem neue CDU-Ministerpräsidenten und der CDU/FDP Landesregierung ist das bisherige SPD-Land Nordrhein-Westfalen politisch völlig außerhalb der bisherigen Parlamentstraditionen des Rechts/Links am Beginn eines neuen föderalen deutschen Staatswesens. Man kann es auch als Generationswechsel apostrophieren. Doch bleibt zunächst abzuwarten, ob nun Nordrhein-Westfalen mit Zukunftspolitik durchstarten wird und für ganz Deutschland ein Signal gibt, oder ob sich „konservative“ CDU-Postenhuber mit Besitzstandswahrung beschäftigen werden.
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Die Regierungen Deutschlands machen auf allen föderalen Ebenen, wo es nur geht, SCHULDEN. Sie verschenken auch unnötig Geld als Wahlgeschenke an die Wähler, wodurch Einverständnis der Wähler für diese kriegstreiberische Schuldenpolitik organisiert wird.
Nun ja, welcher kleine Mann privat keine Bonität hat, sich zum gewünschten Luxusleben Kredite zu beschaffen, die er niemals mehr zurückzahlen kann, nimmt eben gerne Staatsgelder (ganz konkret in vielfältigen SUBVENTIONEN für alltäglichen Verbrauchsluxus) Ich spare mir die unüberschaubaren Subentionsfelder aufzuzählen, aber z. B. die Atommüll-Drecksfirmen kassieren noch weiter Staatszuschüsse – keiner weiß warum, den technisch sind all die Betriebserlaubnisse konkret erloschen – da könnte der Staat locker Prozesse abwehren; aber es scheint da noch Betrug mit kapitalistischen Gschachtel-Hubereien fortgesetzt zu werden: es verdienen zu viele mit).
Der deutsche Staat, der in der CORONA-Zeit unglaubliche Billionen, ohne die Bonität oder eine Refinanzierungsidee solche Staatsschulden zurückzuzahlen, rausgehauen hat (ohne dass die Wähler jetzt bei der Bundestagswahl diese politische Hochstapelei gestoppt hätten), dreht natürlich auf betrügerische Weise an Schrauben für höhere Staatseinnahmen.
Es heißt dann in den Koalitionsverhandlungen in Berlin: Keine Steuererhöhungen, Schuldenbremsen und dergleichen Lügen.
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Die Wirklichkeit zeigt aber andere Machenschaften:
Es heißt: PREISSTEIGERUNG von Gas, Öl, Energie, Benzin.
Dafür gibt es keineswegs marktspezifische Ursachen im Bereich von Angebot und Nachfrage – sofern es überhaupt durchschaubare Märkte gibt, die nämlich unsere deutscher Staat durch undurchschaubare Organisationstricks verschleiert.
Weder wird weniger GAS produziert oder geliefert, noch wird jetzt mehr geheizt.
Wieso sollte denn ein Energie-Provider zum privaten Vertragswechsel billigere Energie liefern können als es sein Mitbewerber kann – sie haben doch die selben Bezugsquellen – wenn nicht durch Betrug! Alle Provider beziehen doch die Energie aus den internationalen TÖPFEN, ob ÖL, GAS, Alternativ-Energie (und überall sind die internationalen Profiteure mit hineingenommen worden: Warum kann Vattenfall an deutscher Windenergie verdienen und die Preise diktieren? Warum ist Putins Gaspreis an den Rohölpreis in Rotterdam gekoppelt?)
PREISSTEIGERUNG ist der Trick zur Erhöhung der Staatseinnahmen (die man lügenhaft nicht Steuererhöhungen nennt); denn jeder Verbrauchsvorgang, sei es von Gas oder von Kondomen, von Vergnügungsreisen oder Luftfilteranlagen und so weiter, alle Verbrauchsgüter bis zur Tüte Reis oder Streichhölzer – wird immer mit der sogenannten End-Verbrauchs-Umsatzsteuer belastet. Es ist gespenstisch, denn man nennt das schönfärberisch MEHRWERTSTEUER.
JEDER PRIVATVERBRAUCHER muss immer Mehrwertsteuer zahlen, bei jedem akuten oder laufenden Verbräuchen und: Der DEUTSCHE STAAT kassiert immer die Mehrwertsteuer, nämlich:
KOSTET GAS einen Euro, wird der geltende Mehrwertsteuersatz auf den Kaufpreis von 1 EURO aufgeschlagen. KOSTET GAS zehn EURO, ist auch die draufgerechnete Mehrwertsteuer zehnfach höher. KOSTET GAS hundert Euro oder verdoppelt sich der Gaspreis in wenigen Monaten, so kassiert der SCHULDENSTAAT vom privaten Alltagskonsumenten mal kurzerhand laufend doppelt so viel MEHRWERTSTEUER als zuvor.
Jetzt reden also unsere drei Koalitionsparteien wie auch CDU/CSU von enormer Bedrohung für das kommende Jahr 2022 durch astronomische Energiekosten-Steigerungen.
Tja.
Sie könnten auf für 100 EURO-GAS den früheren MEHRWERTSTEUER-BETRAG belassen; der Staat erhielte dadurch keinen EURO weniger von den Verbrauchern. Es ist also keine Kostensteigerung, sondern eine Steuererhöhung.
NEIN – so wird es gar nicht gesagt – unsere LÜGENPRESSE tritt nicht auf die Seite der allgemeinen Öffentlichkeit, die hier von den SCHULDEN-Regierungen verarscht werden. Denn der Staat verdient an jeder Preiserhöhung indem der Mehrwertsteuersatz immer linear mitsteigt.
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Es heißt INFLATION: Was ist das aber?
Wenn ich mir 5000 Euro für eventuelle Zahnarztleistungen angespart habe, damit ich nicht mit arme-Leute-Zähnen unter die Mitwelt treten muss bzw. wegen schlechter Zähne den Mund halte, dann ist die INFLATION eine geradezu staatliche RAUB-AKTIVITÄT. Mein Staat entwertet mein gespartes Geld.
Wie geht das? Nun, leicht verständlich ist das im Grundsatz schon. Aber auch hier haben wir zum Staatsverbrechen INFLATION eine ungeheuere Augenwischerei, so dass der normale Mensch denkt: INFLATION ist eine NATURKATASTROPHE – da könne man nichts machen.
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ICH WILL ES EINFACH ERKLÄREN: Der Deutsche Staat hat eine eigene GELD-Organisation, dazu hat man die Deutsche MARK mit bestimmten STABILITÄTS-BEDINGUNGEN (also Schutz gegen Entwertung/Inflation) verfasst – also staatsrechtlich politisch festgelegt. Als der EURO für mehrere Partner-Staaten der EU eingeführt wurde und damit als neues Geld in Deutschland anstatt der Deutschen MARK in Verkehr gebracht worden ist, bestimmten nun aber auch mehrere Staaten an dieser EURO-Währung mit.
Man muss also wissen, Deutschland hat eine Deutsche Bundesbank, die die DM betreute, Geld druckte, Liquididät organisierte und im internationalen GELDMARKT (früher mit der DM) jetzt mit dem deutschen EURO gelistet ist. Der Wert des deutschen EUROS wird permanent am Welt-Geldmarkt eingependelt, wie viel EURO gegen andere GELDARTEN als Bewertung anerkannt ist, bzw. es ist immer dieses Welt-Geldmarktgeschehen, durch die die Kaufkraft des Deutschen EUROS täglich neu festgelegt wird, für wie viel andere Geldarten (Währungen) im Wechselkurs bereit sind, den deutschen EURO anzuerkennen. (Es ist am Geldmarkt niemals so, wie es mit der DDR-Mark von der SED gemacht wurde, indem einfach gesagt wird „alle Preise bleiben stabil“ und „die DDR-MARK ist immer gleich viel wert (denn auf dem WELTGELDMARKT wurde die DDR-Mark nur extrem geringwertiger anerkannt!)
Warum? – weil die Wirtschaftsleistung einer nationalen Geldgemeinschaft international quasi als Pfand für das in Umlauf gebrachte Geld bewertet wird.
Und das ist jetzt das Prinzip des GELDDRUCKENS, des Umlaufes von nicht volkswirtschaftlich gedeckten oder hinterfangenen heutigen EUROS. Da hat man also eine EURO-ZENTRAL-BANK aufgezogen. Die bestimmt jetzt, wie viel EUROS gedruckt und ausgegeben werden. Ob da jetzt die deutsche Arbeitsleistung höhere staatliche Werte schafft als Italien oder Frankreich, ist der EURO-ZENTRALBANK schnuppe. Sie drucken und geben das GELD in den Umlauf.
WIE GEHT DAS?
Ganz einfach: Die EURO-Zentralbank lässt die EURO-Scheine drucken und – jetzt kommt der Zaubertrick: Wenn z. B. der italienische Staat wegen über Jahrzehnten angehäuften STAATSSCHULDEN gar keine Luft mehr kriegt; denn Schulden müssen ja (plus vertraglich festgelegten Rückzahl-Zinsen abgezahlt werden). Also Italien muss seine Schulden bedienen. Dafür nimmt der italienische Staat erneut am Welt-Geldmarkt weitere DOLLARS Schulden auf, um damit die alten Schulden bezahlen zu können (denn, bei Zahlungsunfähigkeit alte Kreditdienste nicht zu bezahlen, dann erhielte Italien keinerlei KREDITE mehr am Weltmarkt, die Bonität wird verschlechtert, Kreditbedingungen werden teurer – Italien muss also mit neuen Schulden alte Schulden bezahlen (das ist: ITALIEN hatte Staatsschuldscheine auf einen Rückzahlungstermin ausgegeben und dafür Liquidität erhalten. Wenn also die alten italienischen Staatschuldscheine von den Gläubiger-Banken fällig werden und vorgezeigt werden, muss Italien inzwischen neue Kredite sich geholt haben und kann damit dann die eigenen alten Schuldscheine einlösen; das ist kein einfacher Buchungsvorgang, sondern das ist immer ein Geschäft für den Gläubiger und immer extrem kostspielig für den italienischen Staat als Schuldner.
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Das ist also die Situation: ITALIEN nimmt Schulden auf, investiert das Geld aber nicht, subventioniert auch nicht das italienische Sozialleben, sondern das Geld wird für alte Kreditdienste verpulvert.
Nun ist also der italienische Staat zahlungsunfähig, die eigene Administration zu bezahlen (Staatskosten, Monatsgehälter, Renten usw.). Wer Professor einer italienischen Staatsuniversität ist, bekommt ganz einfach sein Monatsgehalt NICHT. Er muss seine gesamte Akquisition, seien es Berufsfahrten, technische Ausstattung (z. B. Computer) selbst fianzieren, weil ITALIEN nicht kann.
Und jetzt tritt die EURO-ZENTRALBANK an, und kauft dem italienichen Finanzminister ganz konkret neue SCHULDSCHEINE ab, und zahlt dafür frischgedruckte EUROS – und siehe da: ITALIEN ist wieder flüssig. Das wird aber noch so gemacht, dass die Refinanzierung der italienischen SCHULDEN ja jetzt quasi bei sich selbst schuldig ist, dafür sehr günstige Kreditbedingungen von der EURO-Zentralbank (und der EU-Kommission) für die an sich zahlungs- und leistungsunfähige italiensche Volkswirtschaft anerkannt werden.
Damit schüttet die EURO-ZENTRALBANK massenhaft frischgedruckte EUROS an die Pleitefinanzminister von Rom, Paris usw. aus, die aber gegenüber der Welt-Kaufkraft gar nicht entsprechend anerkannt werden können – denn einfach Gelddrucken erkennt niemand an.
Und das führt dann zur weltweiten Abwertung der Kaufkraft unseres DEUTSCHEN EUROS, denn inzwischen hat auch Deutschland unglaubliche Schulden gemacht und damit den EURO ebenfalls abgewertet.
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Dietmar Moews meint: Es ist also ziemlich durchschaubar, wenn der GRÜNE Robert Habeck kürzlich erklärte, die Ausgabenlücken für die zukünftige Regierungspolitik dürfen ja nicht mit Schulden oder Steuererhöhungen bezahlt werden – aber wie denn?
Habeck erklärte darauf: Ja die Schuldenbremse bleibt anerkannt. Steuererhöhungen will die FDP nicht (was natürlich gelogen ist, denn wir haben ja den Wucher mit der Mehrwertsteuer). Deshalb will die zukünftige Bundesregierungs-Koalition SPD/GRÜNE/FDP die deutsche BONITÄT ausnutzen, die darin besteht, dass Deutschland privatwirtschaftliche Geldanlage-Pools schaffen will, wo PRIVATREICHE LEUTE, sich Anteilscheine kaufen können, wo Reiche Geld anlegen können, im Glauben an die DEUTSCHE BONITÄT, der Deutsche EURO-Schuldenstaat ginge ja nicht pleite (das ist allerdings Aberglaube).
Und Habeck erklärt nun, dieser Trick sei kein Umgehen der festliegenden Schuldenbremse, sondern das seien ja privat-marktwirtschaftliche KREDITE (wie das Wort schon sagt; Geldgeber GLAUBEN an den Deutschen Staat, zurückzuzahlen bzw. Renditen an die Geldgeber zu zahlen).
HABECK „heilt“ diese SCHULDEN, in dem er sie KREDITE nennt. Aber dann sagt er:
Ja, wir verbrauchen ja diese neuen Fondsgelder nicht – wir investieren sie ja in relevante INFRASTRUKTUR (Stromnetz-Ausbau, Windanlagen, Elektro-Ladestationen für E-Autos usw.). Kurz gesagt, die KREDITE werden nur in andere WERTE verwandelt, nämlich so, dass hier Investitionen getätigt werden sollen, die dann dem Staat GEWINNE bringen (so, als wolle die neue Regierung SCHULDEN machen, davon aber GOLD kaufen, dass dann werthaltiger sein soll, als es das Kreditgeld in der Inflation selbst wäre).
Kurz: HABECK lügt: Es sind jetzt schon eingeplante neue deutsche Staats-Schulden, die nicht zurückgezahlt werden werden (wer nimmt schon eine alte Windanlage in Zahlung?). Dabei geht man ganz erheblich in die staatliche Selbstfinanzierung durch die unglaublichen Preissteigerungen und die Mehrwertsteuer-Einnahmen – also PLÜNDERUNG der WÄHLER, die allerdings für diese deutschen StaMoKAP-Manipulationen innerhalb des EURO-Raumes PRIVAT ZAHLEN WERDEN.
Was kann man tun? Öffentlich diskutieren und die Lügenerklärungen von OLAF SCHOLZ, ROBERT HABECK, CHRISTIAN LINDNER zurückweisen.
Der deutsche Bundesbank-Präsident Jens Weidmann hat seinen Rücktritt zum Jahresende bekanntgegeben.
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Die deutsche Kulturindustrie hat im propagandistischen Schulterschluss mit den deutschen Regierungen im Föderalismus die SCHLACHT der MACHT der LÜGENPRESSE auf einen PROMINENTEN ausgeweitet. Unzählige deutsche Zeitungen und STAATSSENDER von AUDIO und VIDEO haben heute auf den Münchner JOSHUA KIMMICH die Vernichtungsschlacht eröffnet. Man kann sich Zitate ersparen, denn jeder schreibt jetzt von Jedem einfach ab, Behauptung: IMPFEN ist der gewünschte RISIKO-KOMPROMISS gegen CORONA, anstatt AHA (der ÄRZTE in den Krankenhäusern).
Bayern-Spieler Joshua Kimmich hat sich bisher nicht gegen das Coronavirus impfen lassen.
Seine Entscheidung begründete er damit, dass es bisher keine Langzeitstudien gebe und dass auch Geimpfte das Virus verbreiten könnten.
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Bei gmx.de wurde am 25. Oktober 2021 von einem Marco Fieber eine FAKTENCHECK titulierte Meinung publiziert:
Unser Faktencheck erklärt, was hinter den von Kimmich vorgebrachten Kritikpunkten steckt.
„Faktencheck zur Machtschlacht um den FC Bayern München-National-Fußballspieler JOSHUA KIMMICH durchgeführt. Dabei stand Kimmichs Annahme „es mangelt an Langzeitstudien“ über medizinisch-immunologischen Gesundheitsauswirkungen für die mit den bis zum 24. Oktober 2021 teilzertifizierten Impfstoffe Geimpften.
Die Aufregung um den Profi-Fußballer des FC Bayern München ist groß. Diskutiert wird seit Samstag aber nicht die Leistung von Joshua Kommich auf dem Platz, sondern seine aussagen nach dem souveränen 4:0-sieg gegen die TSG Hoffenheim…
Seine „persönlichen Bedenken“ begründete er dabei vor allem mit „fehlenden Langzeitstudien“ und mit Impfdurchbrüchen, also Corona-Infektionen bei vollständig geimpften Personen.
So merkte Kimmich an, „dass sich gerade nicht-geimpfte Menschen nicht mehr testen lassen“ und deshalb nicht merken würden, wenn sie mitSARS-CoV-2 infiziert seien: „Wie wir wissen, kann man es auch (geimpft) immer noch verbreiten.“
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Unser Faktencheck erklärt, was hinter den beiden von Kimmich vorgebrachten Kritikpunkten steckt.
1. Angeblich fehlende Langzeitstudien zu Corona-Impfstoffen
„Die Sicherheit von Impfstoffen wird vor, aber auch nach Zulassung ständig überwacht“,erklärte der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), Klaus Cichutek, unserer Redaktion bereits im August. Neben klinischen Prüfungen und Studien nach der Zulassung diene auch das gesetzlich festgelegte Meldesystem von Verdachtsfällen und Impfkomplikationen an die Arzneimittelbehörden dazu, Risikosignale zu erkennen, gegebenenfalls Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen. „Damit wird gesichert, dass der Nutzen von zugelassenen Impfstoffen gegenüber ihren Risiken über ihren gesamten Lebenszyklus überwiegt“, sagte Cichutek.
Seit Beginn der Impfkampagne Ende vergangenen Jahres wurden über 55 Millionen Menschen in Deutschland geimpft, weltweit fast drei Milliarden – sehr junge, sehr alte, gesunde, vorerkrankte, Frauen, Männer. Selbst nach etlichen Monaten, während denen fortlaufend unzählige Daten gesammelt wurden und bei ständiger Kontrolle durch wissenschaftliche Untersuchungen und Studien, gibt es bisher keine Meldungen von schweren Nebenwirkungen die erst nach längerer Zeit nach der Impfung aufgetreten sind. Rein statistisch gesehen hätten zudem mittlerweile extrem seltene Nebenwirkungen auffallen müssen.
Fakt ist: Alle Impfstoffe, auch die Vakzine gegen das Coronavirus, können eine Impfreaktion auslösen. Bei den Corona-Impfstoffen zählen dazu etwa Rötungen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit, Fieber und Schüttelfrost. Dazu kommen in sehr wenigen Einzelfällen schwere Nebenwirkungen wie Thrombosen mit Thrombozytopenie oder Herzmuskelentzündungen. All diese Nebenwirkungen treten aber bereits nach wenigen Stunden bis spätestens zwei oder drei Wochen nach der Impfung auf…“
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Dietmar Moews meint:
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KIMMICH HAT RECHT, wollte man den propagandistischen, angeblichen Faktencheck überhaupt ernstnehmen:
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KIMMICH erklärte: Es fehlt an Langzeitstudien.
Der FAKTENCHECK zeigt: Es gibt keine Langzeitstudien.
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KIMMICH erklärte: Es gibt in den wissenschaftlichen Beobachtungen der IMPFFOLGEN sogenannte „Impfdurchbrüche“.
Der FAKTENCHECK erklärte: Es gibt Impfdurchbrüche bei Geimpften. Impfung bringt keine IMMUNITÄT. IMPFUNG bringt unkonstante TEILIMMUNITÄTEN. IMPFUNG bringt angeblich geringere SARS-CoV-2 Krankheitsverläufe.
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KIMMICH erklärte: Die Impfung schützt nicht vor CORONA-INZIDENZ. Wer geimpft ist wird desungeachtet INFIZIERT.
Der FAKTENCHECK erklärte: Es wird angenommen, dass GEIMPFTE weniger infiziert würden – folglich ein geringeres Ansteckungspotential hätten.
(diese Behauptung wurde bislang keineswegs von den Wissenschaftlern qualitativ oder quantitativ nachgewiesen – ganz besonders wird überhaupt in der gesamten KAMPF-MEDIENSCHLACHT übergangen, dass für Immunität und Infektionen der jeweilige individuelle ANTI-KÖRPER-STATUS die epidemologische Bedingung ist, der aber nicht festgestellt wird).
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KIMMICH erklärte: Das konkrete Verhalten der GEIMPFTEN wird achtloser gegenüber den AHA-Rücksichten. (er meint, UNGEIMPFTE glauben, sie seien mehr von der CORONA-INFEKTION bedroht und sind deshalb sorgfältiger).
Der FAKTENCHECK weist auf die Erleichterung für die Geimpften und die 2 G und 3 G-Regelungen hin. (es wird ignoriert, dass alle 2 G und 3 G Impflinge nicht wissen, ob sie akute CORONA-Träger sind und ob sie andere Sozialpartner anstecken).
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KIMMICH erklärte: Die Forschung arbeite an „Tot-Impfstoffen“ und Medikamenten – er beobachtet den stand der IMPFKAMPAGNE und hält es für möglich, sich selbst impfen zu lassen, wenn es dazu Verbessserungen gäbe. KIMMICH sei kein IMPFGEGNER oder CORONA-LEUGNER.
Der FAKTENCHECK erklärte: Langzeitnebenwirkungen sind unwahrscheinlich, das liegt zum einen daran, dass die Bestandteile von mRNA-Impfstoffen im Körper schnell nach der Impfung abgebaut werden. Daten des PEI deuteten darauf hin, dass die mRNA bereits nach etwa 50 Stunden im Körper nicht mehr nachweisbar ist.
Für die Vektorimpfstoffe gilt in einigen Punkten Ähnliches wie für die mRNA-Vakzine – nur, dass es hier schon länger zugelassene Impfstoffe gibt, unter anderem gegen Ebola und Dengue-Fieber, und damit gewisse Erfahrungswerte. Laut des Virologen Friedemann Weber, Direktor des Instituts für Virologie an der Universität Gießen, sind durchaus Nebenwirkungen dieser Art von Vakzinen bekannt. „Sie verursachen Erkältungssymptome, Augenentzündungen oder Magen-Darm-Probleme, aber Spätfolgen wie Tumorerkrankungen kennen wir nicht – trotz intensiver Forschung über Jahrzehnte“, wie Weber der „Pharmazeutischen Zeitung“ sagte.
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Dietmar Moews meint außerdem: Fadenscheiniger könnte die LÜGENPRESSE die FAKTEN gar nicht ignorieren und mit absurden Darlegungen versuchen, KIMMICH zu widerlegen.
Die Zahl der GEIMPFTEN in aller Welt sind keine LANGZEIT-Opfer, sondern lediglich für den kurzen Zeitraum von ungefähr einem Jahr, seit Ende 2020, dem Beginn der Impfungen.
Dass jetzt die Rede von VIRUS-Mutanten ist, und man angeblich DELTA-PLUS feststellt, muss der Faktencheck ergeben, dass es gar keine wissenschafliche Testergebnisse für DELTA-PLUS gibt. Es kann also keineswegs WISSEN über LANGZEIT-FOLGEN geben. Da helfen keineswegs Vergleiche mit vollzertifizierten anderen IMPFFELDERN, also nicht CORONA, gar nicht, wenn behauptet wird, die POLIO-IMPFUNG erzeugt nicht viel später KREBS (also wird auch die DELTA-PLUS-IMPFUNG später nicht KREBS erzeugen. Das hat KIMMICH gar nicht angeführt).
In der FOLGE haben wir den Bundesregierungssprecher Steffen Seibert gestern auf einer Bundespressekonferenz gehört, der forderte:
KIMMICH hat das Recht sich gegen seine persönliche IMPFUNG zu entcheiden. Aber KIMMICH ist als Prominenter auch Vorbild in der weitere ÖFFENTLICHKEIT: KIMMICH sollte also den heutigen wissenschaftlichen Stand der CORONA-IMPF-FORSCHUNG nochmal gründlich lesen – dann sollte er sich impfen lassen.
SEIBERT ist zwar nicht so dumm – um so erstaunlicher seine dumme ERKLÄRUNG gegen KIMMICH als PROMINENTER.
KIMMICH ist mit seinem zivilcouragierten privaten Verhalten ein hervorragendes VORBILD. Allerdings nicht, wie es die IMPF-Euthanasisten hinstellen. Denn so lange KIMMICH als Nichtimpfling gar nicht bekannt war, hatte er auch keineswegs eine VORBILDWIRKUNG. Jetzt – nachdem man ihn definitv massenmedial „fertig macht“, müsste nunmehr empirisch-soziologisch erfasst und festgestellt, inwiefern KIMMICH ab jetzt VORBILD für oder gegen IMPFEN ist.
Eine der euthanasistischen LÜGEN ist ja, dass nur KIMMICH allein jetzt angegegriffen wird, nicht jedoch die insgesamt fünf FC-Bayern-Spieler und auch nicht alle anderen nichtgeimpften Spitzenspieler der Fußball-Bundesliga.
Keiner der Ungeimpften kennt seinen ANTI-KÖRPER-STATUS, der bekanntlich völlig individuell-physiologisch bestimmt ist, sodass jeder IMPF-KANDIDAT eine individuelle IMPF-STOFF-Auslegung braucht (Impfstoffmenge und Zeiträume). Wer impft, kann das nicht ohne den ANTI-KÖRPER-STATUS medizinisch professionell machen, weil der IMPFLING auf die IMPFUNG Anti-Körper-Reaktionen haben soll, die man ja nicht steuern kann – so dass es immer zu Über- und Unterreaktionen durch die CORONA-IMPFUNG kommt.
Wer also angebliche Immunitätsdefizite nach der Impfung hat (und neu infiziert wird und selbst weiteransteckt), muss ebenfalls auf seinen individuellen Anti-Körper-Status genau analysiert werden. Das wird aber niemals gemacht, weil man es gar nicht praktisch schaffen würde. Dadurch ist aber die gesamte IMPFEREI nichts, als politisch entschiedene DURCHSEUCHUNG aller Leute in Deutschland.
Es ist EUTHANASIE für vulnerable, krankheitsbedingt Ungeimpfte und sonstwie individuelle OPPFER, die so organisiert erzwungen werden.
Der Vergleich mit allen anderen heutigen Krankheitsfeldern, die nicht SARS-CoV-2, sondern z. B. Masern, Polio usw. in vier Testphasen getestet und zertifiziert sind, ist deshalb LÜGE. CORONA ist nicht über POST-COVID, über die Todesursachen der angeblichen Todesopfer und die mögliche Langzeitfolgen getestet.
Wo sind diese TESTS? Wo ist dazu der FAKTENCHECK?
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Hartmut Geerken, geboren am 15. Januar 1939 in Stuttgart, ist jetzt 82-jährig, am 21. Oktober 2021 in Wartaweil am Ammersee gestorben. Geerken war ein Künstlergelehrter mit bedeutenden Leistungen als deutscher Musiker, Komponist, Schriftsteller, Publizist, Hörspielautor und Filmemacher.
Hartmut Geerken lebte nach weltweiten Aktivitäten in aller Welt, seit 1983 in Wartaweil bei Herrsching am Ammersee, war seit 1972 mit der deutschen Schriftstellerin und Herausgeberin Sigrid Hauff (*1941 – 2018) verheiratet; sie hatten damals Sohn und Tochter. Dort ist Hartmut Geerken jetzt, so weit es hier bislang ohne nähere private Angaben bekannt wurde, zuhause gestorben.
In einem respektvollem (von mir hier redigierten) Nachruf, würdigte die Frankfurter Allgemeine Zeitung das Leben des Hartmut Geerken, durch einen Nachruf mit Bild, den Michael Lentz (geb. 1964) verfasst hat.
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Hartmut Geerken spricht zu „Goethe in Kabul“, 2016 in Wien
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FAZ, am 25. Oktober 2021:
„Spinat für Albert Einstein – Zum Tod des Dichters, Musikers und Filmemachers Hartmut Geerken / von Michael Lentz
Es gibt wohl kaum einen Künstler, der auf so verschiedenen Gebieten tätig war, wie dieser weltgereiste Dichter, Musiker, Archivar, Ausstellungsmacher und Discjockey, Filmemacher, Mykologe, Plakat- und Kulissenmaler, Schiitake (Heilpilz)- und Hummelzüchter, Schauspieler und Tonmeister./ Als Autor von Gedichten, Prosa, Hörspielen und Essays schrieb Hartmut Geerken die kompromissloseste, in weiten Bögen denkende und sich artikulierende Literatur und gehört mit „bunker“, „kalkfeld“ und der Exil-Trilogie „Maßnahmen des Verschwindens“ zu den bedeutendsten Hörspielmachern weltweit. Die von ihm und Detlef Thiel herausgegebene „Edition Salomo Friedländer/Mynona“ umfasst 33 Bände. Hinzu kommen fünf Bände mit Studien über Friedländer. Das ist eine Herkulesarbeit. Als Mitherausgeber der wichtigen Reihe „Frühe Texte der Moderne“ sichtete und bewahrte er das literarische Erbe der klassischen Avantgarden. Darunter das bis dahin nur residual anfang der 1920er Jahren in der expressionistischen Zeitschrift „Der Sturm“ von Herwarth Walden veröffentlichte Gedicht ZUGINSFELD – zur Ächtung des Krieges, von Otto Nebel (1918 in englischer Kriegsgefangenschaft in Colsterdale geschrieben), das dann im Jahr 1979 erstmalig als „dichterisches Werk“ (hrsg. von Rene Radrizzani) in drei Bänden als „Frühe Texte der Moderne“, von Hartmut Geerken, gemeinsam mit Jörg Drews und Klaus Ramm erneut bekannt worden ist. /Interessiert an internationalen Mythen und Ritualen ebenso wie an der Zeitgeschichte, wie sie etwa in „phos“ (2005), autobiographLachen Ausdruck findet, war Geerken Mythenschöpfer in eigener Sache. In seinen Büchern, auch in Gesprächen, schrieb und sprach er sich her von Urgroßonkeln, Großvätern und Tanten, die ihren Beitrag zur Weltgeschichte zu leissten wussten: so habe sein Urgroßonkel Carl Schenk gegen Ende des neunzehnten Jahrhunderts die moderne japanische Mineralogie begründet und sei später „massgeblich an der Konstruktion der „golden gate bridge“ beteiligt gewesen, seine Tante Helene Lorch habe um 1910 „große mengen von spinat für den jungen physiker albert einstein“ konserviert, der „mit hilfe dieser sog. gehirnnahrung die relativitätstheorie entwickelte“. Johann Mannhardt, ein „vorfahr mütterlicherseits“; „war der erfinder des minutenzeigers der turmuhr und einer guillotine.“/ Weilte er nicht für Jahre in fernen Ländern oder auf der griechischen Insel Gavdos oder war unterwegs zu einem Konzert mit seinen zahlreichen Musikerfreunden wie Famoudou Don Moyé oder dem Cairo Free Jazz Ensemble, gab es keinen Tag, an dem Geerken nicht in seinen Archiven arbeitete, seinem die Nachlässe verwaltenden Salomo Friedländer-, Anselm Ruest- und (weltweit umfangreichsten) Sub Ra-Archiv, oder seinem unerschöpflichen Musikarchiv mit Aufnahmen jener Konzerte seit den Siebzigern, die er in den letzten zwanzig Jahren bei zahlreichen internationalen Labels veröffentlichte, der besseren Qualität wegen überwiegend als Langspielplatte. Ein Archiv, aus dem er kontinuierlich seine Bücher destillierte, war er sich auch selbst. Dieses Archiv bestand aus Gedächtnisarbeit und den vielen Notizbüchern, die er stets bei sich hatte. Seine Bücher sind das radikalste Zeugnis einer Literatur gewordenen unausgesetzten Selbstwahrnehmung, die im Eigenen immer das Andere und den Anderen erkennt. Träume spielten für seine Bücher eine ebenso große Rolle wie die Mitschrift der Umgebung und der Situation, in der ein neues Buch entstand. In einem Gespräch mit mir sagte er einmal: „Wenn ich über ein Thema schreibe und es fliegt ein Pfeil von Wildgänsen über mich hinweg, dann kommen die halt im Text auch vor.“/ Autobiographische Momentaufnahmen, Alltägliches wie Hochkulturelles, zur Hommage gewandelte Fremdbiographien oder (Jazz-)Musik in ihren ekstatischen Formen transformierte er mit dem Blick des Ethnologen und Orientwissenschaftlers in wundersame Texte. Die Jahre in Kairo (1966 bis 1972), Kabul (1972 bis 1979) und Athen (1979 bis 1983), wo Geerken als Dozent und Goethe-Instituts-Leiter tätig war, seine Reisen nach Pakistan, Indien, Ostasien, Afrika und Australien, nach Algerien und in die Türkei führten zu künstlerischen Kooperationen und veränderten seine Ästhetik./ In einem einzigen pulsierenden Satz vermochte Geerken Erdteile und Jahrhunderte zu verbinden, der Leser geht auf assoziativen Freiflug und staunt über die neue Ordnung von Zeit und Raum, die seine fessellose Literatur hervorbringt. Bücher wie „Obduktionsprotokoll“ (1975), „mappa“ (1988) – zusammen mit dem Opus magnum „kant“ (1998) (alle bei Klaus Ramm in Spenge) und „phos“ (2005) sein wichtigstes – oder „moos“ (2010) sind Gedankenlesemaschinen, Bewusstseinsaggregate, Wahrnehmungssammelsurien, Gedächtnis- und Lektüreprotokolle, Hybride aus Prosa und Lyrik, Texte und Metatexte. In ihnen obwaltet ein enzyklopädisch zu nennendes Wissen und eine strenge Ordnung: die der Assoziation, der Analogie, des Gedankensprungs, des großen Anakoluths! Das Geerken-Kompendium „forschungen etc.“ (Waitawhile, 2006) mit Texten aus dreißig Jahren gibt den besten Überblick über das Denken und Schreiben des 1939 in Stuttgart geborenen Künstlers, der seit 1983 in Wartaweil bei Herrsching am Ammersee lebte. Wie jetzt bekannt wurde, ist er dort am Donnerstag gestorben.“
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Dietmar Moews meint: Andenkend unserer Freundschaft als Künstlergelehrte seit 1987, möchte ich dem begeisterten Lebensfreund Hartmut Geerken noch meinen Dank nachrufen: Nachdem ich in den 1970er Jahren das Wort OTTO NEBEL kennenlernte, kam erst 1979 die hervorragende Ausgabe in drei Bänden für die Edition Text+Kritik, die der Schweizer René Radrizzani in Puly bei Lausanne am Genfer See herausgegeben hatte, der Otto Nebel persönlich kannte, und auf diese Weise mit meinem Künstlergelehrten Hartmut Geerken verbunden war. Kurz, Hartmut Geerken schenkte mir – der ich seit Jahren bereits an OTTO NEBELS ZUGINSFELD malte, im Jahr 1987 Tonbandkassetten mit Originalaufnahmen der noch in den späteren Jahren von dem Künstlergelehrten, Dichter, Schauspieler, Baugewerke-Techniker und Maler Otto Nebel eingesprochenen Volltext-Lesung des ZUGINSFELD (189 Seiten langes Gedicht „Zur Ächtung des Krieges und der (Öl auf Leinwand, 155cm/287cm, 1976) Gesellschaft die den Krieg hervorbringt“) sowie weitere von Nebel eingesprochene frühmoderne Gedichtwerke (z. B. auch Schwitters Ursonate). Seit jener Zeit waren wir freundschaftlich verbunden, während er am schönen Ammersee lebte, wo ich mehrmals war, trieben mich die Umstände in die Großstädte, München, Magdeburg, Leipzig, Hamburg, Dresden, Hannover, Berlin, Köln, immer froh auf die Neue Sinnlichkeit der Künstlergelehrten achtend, die leider sterben, wenn sie alt sind. (In meinem ersten Bilder-Katalog habe ich eine Malerei abgebildet mit dem Titel: „warteinweil, wo die frommen soldaten sitzen und sich lustig machen“). Wie stefan george und teils beim bauhaus schrieb hartmut geerken seine texte gerne gemäßigt klein.
Werke und Titel sind umfangreich im WIKIPEDIA-ARTIKEL >Hartmut Geerken< verzeichnet.
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Heute wurde also anlässlich der aktuellen massenmedialen Berichterstattung zum Fußball-Bundesliga-Wochenend-Spieltag die seit Tagen verbreitete SKANDAL-NOTIZ:
JOSHUA KIMMICH UNGEIMPFT –
weiter massenkommunikativ von der Lügenpresse verhunzt.
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Soll bedeuten, dass kurz nachdem der FC Bayern-Vereinstrainer JULIAN NAGELSMANN wg. CORONA-POSITIV-TEST als Seuchengefahr des deutschen Erwerbsfußballs mit internationaler Reichweite in Lissabon, während eines Champion League Spieles, bekannt worden ist, jetzt erst bekannt worden sei, dass einer der Spitzenfußballer, JOSHUA KIMMICH nicht geimpft ist und darauf jetzt zur Rede gestellt werden müsse. Neben KIMMICH seien noch fünf weitere FC BAYERN-Spieler aus dem Münchner PROFI-Kader nicht geimpft.
Unmittelbar nach dem Punktspiel an der Müllkippe von München-Fröttmanning/Freimann, mit 4:0 gegen Hoffenheim, wurde JOSHUA KIMMICH zu einer IMPF-FRAGE am Spielfeldrand gestellt. Kimmich bestimmte, nur einem Interviewer hierzu die IMPF-Frage zu beantworten,
also:
Sei es zutreffend, dass JOSHUA KIMMICH bislang nicht gegen CORONA sich hat impfen lassen?
KIMMICH: Ja, ich bin nicht gegen CORONA geimpft.
Frage: Warum ist er nicht geimpft?
KIMMICH: Ich habe mich bisher nicht impfen lassen, weil keiner der heute angebotenen IMPFSTOFFE die LANGZEIT-Testphase als unbedenklich durchlaufen hat – (Kimmich spricht an, dass es fehlt, die wissenschaftliche Langzeit- (vierte, obligatorische) Testbestätigung; es kann die Langzeit-TEstergebnisse gar nicht geben, weil die heutigen CORONA-IMPFSTOFFE erst seit einem Jahr die ersten drei Testzulassungen hat, eben keine Langzeitbeobachtungen. Und deshalb fehlt die offizielle Zertifizierung als Folgeschäden-Unbedenklichkeit, sogenanntes POST-COVID).
KIMMICH: Ich muss mich zu meiner privaten Angelegenheit nicht äußern – tue dass deshalb hier – nur einmal – und möchte dazu noch sagen: Ich bin kein IMPFGEGNER im Grundsatz und kein CORONA-Leugner. Mir sind die offenen Fragen zur Impfung, den möglichen Impfvorteilen und den sonstigen Impffolgen bislang nicht ausreichend aufgeklärt. So lange da keine Fragen beantwortet werden können, möchte ich mich nicht impfen lassen. Aber das kann sich natürlich ändern. Ich beschäftige mich damit als lebenswichtiges Thema intensiv. So dass die Impfung immer neu überlegt wird.
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KIMMICH ist kein genereller Impfgegner und kein Corona-Leugner, aber er ist durch den bekannten Stand der Wissenschaft zu den zugelassenen Impfstoffen nicht ausreichend informiert bzw. er weiß, dasss die vierte Langzeit-Testprüfung nicht vorhanden ist, um für sich etwaige POST-COVID-Schäden abwiegen zu können. Es ist seine persönliche Entscheidung.
Daraus macht dann am 23. Oktober 2021 die ARD-20-Uhr-Tagesschau den kurzen NACHRICHTEN-WORTLAUT:
Bayern-Spieler JOSHUA KIMMICH wolle sich die CORONA-IMPFUNG überlegen.
Diese Tagesschau-Nachricht ist gelogen – kurz: LÜGENPRESSE. Das hat Kimmich im Interview ganz klar nicht gesagt. Kimmich hat gesagt, dass die Langzeit-Folge-Tests (vierte obligatorische Testphase) der CORONA-Impfstoffe noch fehlen. Ohne eine Betätigung einer virologischen Unbedenklichkeits-Zertifizierung zu den POST-COVID-Folgewirkungen und der verlässlichen offiziellen Information. Die Testergebnisse über bisheriges POST-COVID, hält KIMMICH für ein klares Warnsignal und die Impfung für sich nicht wünschenswert.
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Dietmar Moews meint: Warum überschütten uns die Politiker mit so viel LÜGEN zu CORONA? Warum machen das die Massenmedien mit? Wieso gerade der Staatssender ARD mit „Kimmich-Lügenpresse“ in der Tagesschau? Kimmich hatte nicht gesagt, er wolle sich impfen lassen (weil er es sich etwa bisher nicht überlegt hatte) – er wolle es sich überlegen? nein, er hat ausdrücklich begründet warum er sich bisher nicht hat impfen lassen:
ES FEHLEN DEM KIMMICH Langszeit-Testergebnisse für die Folgen der heute angebotenen CORONA-Impfstoffe.
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Da hieß es vergangenes Jahr: Einsamkeit ist Grund für die zunehmende Anschaffung von Haustieren, besonders von Hunden und Katzen – weniger von Rindviechern.
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Aber es wird nicht gerade im Zusammenhang mit dieser statistischen Notiz davor gewarnt, dass man eben diese PETS nicht streicheln darf bzw. täglich deren Fell waschen/reinigen. Man darf Hund und Katze nicht unbeobachtet irgendwo ÄROSOLE einfangen lassen.
Wieso habe ich das jetzt in theguardian.com gelesen – aber nicht bei Lauterbach, nicht bei den Alarmisten um Söder und Spahn, nicht bei BILD oder Deutschlandfunk?
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Aber gestern kam es raus, dass die Regierung viel übertrieben und viel verschwiegen hat. Jetzt also das NACHIMPFEN, als DRITTIMPFUNG. Und dass die VOLLGEIMPFTEN DELTA-Infizierte waren.
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Da steht sich der Nichtimpfling nicht so schlecht.
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Dr. Dietmar Moews ist kein Impfgegner. Aber er lehnt die nicht ordentlichen Testphasen der Virologie als unverlässlich und riskant ab. Alle heute zugelassenen Impfstoffe gegen andere Krankheiten, wie Masern oder Polio u. a. sind durch Langzeitstudien wissenschaftlich zertifiziert: Das ist für Corona nicht, mangels Beobachtungsdauer – so ist der Stand der Wissenschaft am 24. Oktober 2021. Kimmich hat recht.
Man kann jetzt gespannt sein, wie und ob die LÜGENPRESSE weiterhin versucht prominente NICHTIMPFLINGE zur Verimpfungs-Propaganda in Stellung zu bringen.
Dabei wurde auch hinsichtlich KIMMICH-SKANDALIERUNG nicht die Problematik die Aspekte der DURCHSEUCHUNG, staatspropagandistischen HERDENIMMUNIÄT und der bis heute fehlende, gar nicht im Impfvorgang eingebettete Test der konkreten ANTI-KÖRPER-STATUS eines jeden Impflings überhaupt angesprochen, sondern weiter verheimlicht.
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Kimmich (im Interview nach dem Spiel am 23. Oktober 2021 am Spielfeldrand) betonte, er sei sich seiner „Verantwortung bewusst“ und halte sich an die Hygienemaßnahmen. Beim deutschen Rekordmeister würden alle nicht geimpften Spieler alle zwei bis drei Tage getestet. Jeder sollte die Entscheidung für sich selbst treffen, sagte Kimmich und betonte: „Trotzdem ist es jetzt nicht so, dass ich irgendwie ein Corona-Leugner oder Impfgegner bin.“
Er finde es schade, dass es in der Debatte „nur noch geimpft oder nicht geimpft“ gebe. „Und nicht geimpft bedeutet dann oftmals gleich, dass man Corona-Leugner oder Impfgegner ist. Aber ich glaube, es gibt auch ein paar andere Menschen zu Hause, die einfach ein paar Bedenken haben, was auch immer die für Gründe haben. Und ich finde, auch das sollte man respektieren, vor allem, so lange man sich an die Maßnahmen hält“, sagte Kimmich. Er sage nicht kategorisch, dass er sich „überhaupt nicht impfen lasse“. Es sei „auch sehr gut möglich, dass ich mich in Zukunft impfen lasse“, betonte Kimmich.
Und so preist sich der LÜGENPRESSE-Apparat auch durch die Pseudo-Prominenz in CORONA-GENDER-Karrieren:
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Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrats wurde 2021 mit dem Deutschen Nationalpreis „für ihren Einsatz für den gesellschaftlichen Zusammenhalt während der Coronakrise geehrt“, so die Begründung der Deutschen Nationalstiftung.
Sie selbst aber habe „Bedenken“ und sich vorerst gegen eine Corona-Impfung entschieden.
Die staatliche Ethikerin mit Corona-Staatsbelobigung Buyx täuscht vor: Mit einer Impfung schützt man auch andere (im Gegenteil wird Unvorsichtigkeit zur Durchseuchung gelockt).
Die Impfentscheidung als rein individuelle Entscheidung? Mitdiskutantin Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, wollte das so nicht stehen lassen. Doppelt geimpfte gäben das Virus deutlich seltener weiter als ungeimpfte, betonte Buyx, „man schützt also schon auch andere“.
Die LINKE Sarah Wagenknecht äußerte Verständnis für alle Eltern, die ihre Kinder „mit einem Impfstoff, wo die Langfristbetrachtung fehlt“, nicht impfen lassen möchten. Statt Druck auf die Eltern auszuüben, müsse die Politik dafür sorgen, dass die Schulen zum Beispiel mithilfe von Luftfiltern auch ohne Kinderimpfung im Herbst wieder normalen Unterricht anbieten können.
Wagenknecht fordert schnelle Prüfung und Zulassung von Totimpfstoffen
Für eine höhere Impfbereitschaft könnten aus Wagenknechts Sicht klassische Impfstoffe sorgen, die auf Basis toter oder abgeschwächter Viren funktionieren. Viele Menschen seien den neuartigen RNA- und Vektorimpfstoffen gegenüber skeptisch. Es gelte deshalb, „die klassischen Impfstoffe gegen Covid, die es auf der Welt ja schon gibt“, in Europa seriös zu prüfen und zuzulassen. Einen solchen Totimpfstoff hat zum Beispiel der chinesische Hersteller Sinopharm entwickelt.
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Bis heute muss zur VIRUS-PANDEMIE CORONA immer wieder gesagt werden:
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Die medizinische Fachwelt und die Führer der Politik wissen nicht, wie die Infektion eines Menschen mit dem Corona-Virus vor sich geht.
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Man sagt: Corona-Viren sind in der Atemluft von bereits Infizierten Menschen. In deren Atemluft kommt aus dem Rachen, Nasen-Lungen-Bereich ÄROSOLE in die Luftumgebung (Ärosole sind extrem feine Feuchtigkeitsteile, die Corona-Viren tragen).
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Diese Ärosole können abhängig von der Lufttemperatur, von Zugluft und Luftbewegung und der Luftfeuchtigkeit schnell wegtrocknen. CORONA-Ärosole schweben bei kalter Lufttemperatur, besonders in geschlossenen Räumen undefiniert lange Dauer – man kann also in einen leeren Raum kommen, indem Ärosole die Atemluft so konzentrert kontaminiert haben können, dass sich ein Mensch, der allein in diesen Raum kommt, mit CORONA anstecken und das VIRUS aufnehmen kann und an COVID-19 dann erkrankt.
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Diese ÄROSOLE können sich auf allen offenliegenden Flächen niederschlagen und anheften und weiter infektiv sein, ohne zu trocknen.
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Ob das eigene Kopfhaar eines Menschen, der seine Mund-Nase-Maske trägt,
kann voller ÄROSOLE-Niederschlag sein – wenn der Mensch sich über die eigenen oder die Haare seiner Sozialpartner streicht, nehmen die Hände die CORONA-ÄROSOLE auf, die so zur Eigeninfektion führen können:
Alle Flächen, ob AUTO-Türklinke, ob, Brillengläser, Türklinken, ob Schuhe, geradezu alle glatte Flächen, lagern Ärosole mit CORONA-VIREN an – man kann sich davon infizieren. Man kommt nicht durch Begegnungen in der Öffentlichkeit mit fremden APP-INFIZIERTEN in die CORONA-Übernahme, sondern immer durch die Ablagerung von gar nicht rückverfolgbaren ÄROSOL-Ausatmer in die eigenen Körperöffnungen.
Wenn Du Dein Kind über den Kopf streichelst, können da AROSOLE für dich herkommen.
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Wer seine Katze beschmust oder seinen Hund streichelt, weil man das immer so machte, schmiert sich mit den eigenen Händen ÄROSOLE vom Tierfell an Hände, dann Gesicht, Augen … ALSO:
KIMMICH SAGT am 23. Oktober im Kurzinterview nach dem Spiel Bayern vs. Hoffenheim:
ES fehlen POST-COVID Langzeittests der Corona-Impfstoffe.
ARD-Tagesschau lügt am 23. Oktober 2021 nach 20 Uhr:
KIMMICH wolle sich das IMPFENLASSEN ÜBERLEGEN.
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Blätter Neue Sinnlichkeit
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