NDZ zum 20. April klärt die Kunden zur GOEBEL-LAGE hinterm Deister auf

April 6, 2018

Lichtgeschwindigkeit 8072

am Sonnabend, 7. April 2018

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Neue Deister Zeitung bringt die goldene Mitte, auch mit Herrn ZETT zum 20. April. Seit 1893 bringt die NDZ FALSCHNACHRICHTEN zur Entwicklung der Glühlampen.

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SECHSUNDZWANZIGSTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:

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HIER das GERICHTSURTEIL zugunsten EDISON,

der 1885 auf seinen Patentanspruch geklagt hatte und

1891 im Urteil und 1892 in der Berufungs-Anfechtung RECHT bekam.

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Electrical World Vol XVIII No. 3.

18. Juli, 1891

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Urteil im großen Lampen-Fall

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Richter Wallace hat endlich sein Urteil im Glühlampen-Prozess

erstellt. Dessen Charakter ist auch geeignet, die von jeher überzeugten Freunde der großen Interessen Edisons zu überraschen. Der vollständige Text des Urteils ist in einem speziellen Zusatzteil dieser Nummer der Electrical World abgedruckt. Insgesamt ist es eine überzeugende Zustimmung der Ansprüche Edisons für die Erfindung der praktischen Glühlampe von heute. Die gegen das Patent vorgebrachten technischen Schwächen – das Zuvorkommen von Lane-Fox und Edison selbst, der häufige Gebrauch von Kohle in Glühlampen, die hinlänglich bekannte Brauchbarkeit der stromeinleitenden Platindrähte, der Rückgriff auf identische Ansprüche mit Edison, als Mangel an Neuheit und Erfindung – das Alles ist ausgeräumt, und das Urteil beruht wirklich auf der Patentnützlichkeit von Edisons Arbeit für die Kunst der Glühlampenbeleuchtung. Der Fall wird zweifellos zur endgültigen Entscheidung vor das Berufungsgericht gebracht werden.

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Copyright für die Übersetzung: Dr. Dietmar Moews, Springe 2007, in MÜNCHENKRITIK 2006/Anhang

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Gerichtsurteil (Quellenvergleich: NARA u. Electrical World, July 18, 1891)

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Die Edison Electric Light Company

gegen

United States Electric Lighting Company,

Urteil des Richter Wallace, am U. S. Bezirksgericht New York, am 14. Juli 1891

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„Die Edison Elektrolicht Gesellschaft

gegen

Vereingte Staaten Elektrobeleuchtung Gesellschaft

 

Urteil des Richter Wallace, beim U. S. Bezirksgericht am 14. Juli 1891

 

Zwei Ansprüche der Patentanmeldung Nr. 223,898, Thos. A. Edison am 27. Januar 1880 erteilt, für eine Verbesserung von elektrischen Lampen, sind in diesem Zivilprozess umstritten. Es sind die Ansprüche 1 und 2. Es wird von der Klägerin nicht behauptet, dass die Beklagte die anderen Ansprüche des Patents verletzt. Insofern werden jene keine weitere Aufmerksamkeit verlangen, als auch nicht, ob in diesem Streit die Klärung der Bestimmung der Bedeutung jener Ansprüche gefördert wird.

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Die Klägerin behauptet, dass die Ansprüche als Grundlagen-Erfindungen großes Verdienst haben, namentlich als Konstruktion, indem jede Glühlampe, die zur elektrischen Beleuchtung wesentlich aus einem Kohle-Glühfaden besteht, der luftdicht in eine Vakuumkammer aus Glas eingesiegelt ist, unter diese Bestimmungen fällt. Die Beklagte behauptet, dass Erfindungen eng definiert werden müssen, damit sie von Beklagten geachtet werden können, sonst sind sie als patentierte Neuigkeit wertlos. Die Fragen der Geltung und der Geltungsreichweite des Patents seien von den zuständigen Richtern der Gerichte in England und Deutschland unterschiedlich beurteilt worden. Die Patentbeschreibung ist eine verblüffende. Die Schwierigkeit liegt in der verschwommenen Abgrenzung der Linie, zwischen der wesentlichen und der unwesentlichen Ausformung der beschriebenen Erfindung. Sie katalogisiert eine Reihe von Entdeckungen, die Herr Edison gemacht hat; das setzt einige wesentliche Eigenschaften der Lampe voraus, überlässt es dann der Überlagerung von allgemeingültigen Regeln, welches die Bestandteile der Kombination sein sollen, die in den extrem dehnbaren Begriffen der zwei Patentansprüche den Schutz beanspruchen.

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Desungeachtet ist ein Anspruch ausreichend klar dargestellt, wenn von einem zureichenden Wissen um den Stand der Kunst des Metiers ausgehend, die neue Abweichung vom alten Gegenstand, die der Erfinder als mutmaßlich in seinem Patent vorschlägt, beschrieben ist. Die Patentbeschreibung erklärt, dass der Gegenstand der Erfindung die Herstellung von elektrischen Lampen ist, die Licht durch Widerstandsglühen geben, die einen so hohen Widerstand haben sollen, damit eine praktische Unterteilung in mehrere kleine Einheiten, im Übergang zu dem durch den elektrischen Strom leuchtenden Mittelstück, möglich wird. Mit der praktischen Unterteilung ist die Stromverteilung und die Teilung des Stroms und seine Umwandlung in Licht gemeint, vergleichbar mit den gewöhnlichen Gasleuchtern, im Anspruch und zu den Bedingungen der Bequemlichkeit und Wirtschaftlichkeit, entsprechend einem Beleuchtungssystem zu häuslichen Zwecken in Dörfern und Städten, analog denen mit Gas. Vor 1879 war keine Methode bekannt, wie das praktisch hätte gemacht werden können. Das Problem beinhaltet ebenfalls perfekte Geräte für einwandfreie Verteilung und Regulierung des Stroms wie auch die Umwandlung in das Licht. Dabei besteht keine andere Abhängigkeit zwischen den vorher vorhandenen Anlagen der Stromerzeugung und den übersetzenden Geräten oder für die Regulierung von Spannung und Strommenge, außer, dass es nötig ist, zu erklären, dass die Regeln für das Verhältnis von Widerstand und übersetzenden Teilen zum Stromkreis gelten, in den sie eingebunden werden, ob in Reihenschaltung oder in Parallelschaltung, wie es Elektrikern gut bekannt ist und in verschiedenen Formen für elektrische Anlagen verwendet wird. Es gibt zwei gutbekannte Vorrichtungen, Strom in Licht zu verwandeln – das Bogenlicht und das Glühlicht. Beim ersten muss der Strom einen Luftraum zwischen zwei Stromleitern – gewöhnlich Kohlen – überspringen, und indem der Widerstand des Luftraums überbrückt wird, erhitzen sich die zugewendeten Oberflächen der Leiter und erzeugen ein Licht von großer Intensität. Das andere Licht entsteht durch das Widerstandsglühen eines elektrischen Leiters, eines Streifen eines stromleitenden Glühers, der innerhalb eines geschlossenen Stromkreises durch den durchfließenden Strom und den vorhandenen Widerstand so erhitzt wird, dass er leuchtet. Das Bogenlicht war für die Straßenbeleuchtung geeignet, für Freilichträume und große Hallen. Aber das Licht war zu konzentriert und gewaltig, zur Beleuchtung von Wohnräumen oder Räumen von kleineren Ausmaßen. Es war allgemein gängige und anerkannte Auffassung der Elektriker, ihre Hoffnung in den Fortschritt der Unterteilung des elektrischen Lichts und die Modifizierung der Auslegung des Bogenlichts zu legen. Der Grund dieser Vorstellung muss nicht besonders herausgestellt werden; es reicht zu sagen, dass Herr Lane-Fox in England und Herr Edison in diesem Land die einzigen bekannten Dissidenten waren, und jeder der beiden hatte zusammengefasst ausgedrückt, dass die Unterteilung durch die Glühlampe ermöglicht werden könnte, wenn sie einen Leiter mit hohem Widerstand und kleiner strahlender Oberfläche hätte, der in einem Parallelschaltkreis angeordnet wäre. Lane-Fox hat die Voraussetzung für diesen Fortschritt einer solchen Lampe in drei Patenten in England zuerkannt bekommen, zwei im Oktober 1878 und eines im März 1879 und durch einen Brief in der London Times im Dezember veröffentlicht; und Herr Edison hat das entsprechend in einem französischen Patent gemacht, das ihm am 28. Mai 1879 zuerkannt wurde, als Verbesserungen der Elektrobeleuchtung.

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In Vorrichtungen in Parallelschaltung sind für eine große Anzahl zu speisender Stromverbraucher keine größeren elektromotorischen Kräfte erforderlich als für einen einzigen und der Stromverbrauch kann auf die angeschlossene Anzahl abgestuft werden; folglich kann eine Lampe mit einem hochwiderständigen Leiter ebenso wirksam benutzt werden, wie einer, mit einem, mit geringem Widerstand. Höherer Widerstand im Leiter erlaubt den Gebrauch schwächeren Stroms und, folglich, von kleineren und weniger teueren Hauptleitungen. Mit der kleineren Oberfläche der Leiter ist auch weniger Energie nötig, um eine Lichthelligkeit zu erzeugen, und die kleine Glühmasse wird ein gemäßigtes Licht abstrahlen, wie die heutige Gashausbeleuchtung. Die Elektriker wissen, wie man einen hochwiderständigen Leiter macht, und wie die möglichst kleine strahlende Oberfläche erreicht wird. Sie wissen, dass mit einem Material des gleichen spezifischen Widerstands der totale Widerstand des Leiters durchaus mittels variierter Länge und Durchmesser variiert werden kann. Sie wissen, welche Materialien zu bevorzugen sind und welche Fortschritte in der Behandlung und Fertigung solcher Leiter mit hohem Widerstand machbar sind.

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Wenn man nur gewusst hätte, wie man eine Lampe bauen kann, die einen mechanisch angemessen starken und haltbaren Leiter für den kommerziellen Gebrauch hätte, der zugleich eine kleine strahlende Oberfläche und einen zureichend hohen Widerstand hätte, dann wäre nichts zu wünschen übrig gewesen und elektrische Beleuchtung durch Widerstandglühen wäre eine vollendete Tatsache. Trotzdem Lane-Fox und Edison mit ihrem Beitrag, das Prinzip eines Leiters mit hohem Widerstand und einer kleinen strahlenden Oberfläche widerentdeckt hatten und jeder der beiden diese Prinzipien in mehreren Lampenpatenten zuerkannt bekommen hatten, hat keiner von ihnen eine Lampe geschaffen, die die Bedingungen in zufriedenstellender Weise verkörperte, weil noch ein Glüher von dem nötigen Material, Form und abzustimmenden Eigenschaften fehlte. Insofern wurden Experimente mit Platin, Iridium und Legierungen aus diesen Metallen und mit Kohlen verschiedener Sorten versucht. Es war bekannt, dass Platin ein schlechter Leiter war, also leicht durch elektrischen Strom zum Glühen gebracht werden konnte. Aber man konnte es notwendiger Weise nur, indem man es in die Nähe des Schmelzpunktes brachte und eine kleine Steigerung der Temperatur würde es schmelzen. Andererseits war Kohle dafür bekannt, bei der gleichen Temperatur eine viel größere Strahlungskraft als Platin zu haben. Nur die Schwierigkeit bestand, dass sie sich bei einer hohen Temperatur mit dem Sauerstoff verbrannte und schnellstens zerfiel. Deshalb hätte Kohle nur in einem praktisch unerreichbaren Vakuum benutzt werden können. Von den frühesten Lampen (ausgenommen die Geislerröhren, weil die im eigentlichen Sinn keinen Glüher hatten), die King in England im Jahr 1849 hat patentieren lassen, bis zu den jüngsten Beispielen, wie die von Lane-Fox oder Edisons Platinlampe, 1878-79 patentiert, zeigt die Modernierungsgeschichte breitaufgefächerte Experimente, eine Lampe mit einem Kohleglüher zu perfektionieren, die für die alltäglichen Bedürfnisse ein ausreichende Haltbarkeit hätten. Das Resultat dieser Experimente kann durch Zitate zweier anerkannter Elektriker kurz und bündig gezeigt werden. Herr Schwendler veröffentlichte 1879 in einem Artikel des Telegraph Journals: „Wenn wir nicht das Glück haben, einen Leiter der Elektrizität zu entdecken, der einen höheren Schmelzpunkt als Platin hat …und der nicht gleichzeitig zu der hohen Temperaturbeständigkeit Sauerstoff abgibt, müssen wir leider davon absehen, dass das Glühlampenprinzip für die praktische Beleuchtung nutzbar gemacht werden kann.“ Herr Sawyer sagt in einem für Sawyer&Man erteilten Patent vom Juli 1878: „Heutzutage ist es nichts Neues, ein Licht aus einem durch elektrischen Strom in einem Vakuum oder in Stickstoff oder in anderem Gas erhitzten Kohleglüher zu erzeugen: Jedoch bislang wurde keine Lampe angefertigt, die alltagspraktisch arbeiten würde, und zwar aus diesen Gründen: Zuerst, die angewendeten Methoden, eine künstliche Atmosphäre zu erzeugen, wie die Quecksilberauslaufmethode, oder mit Wasser oder Luft, durch Gas zu ersetzen, oder die Verbrennung von Phosphor in der Lampe, sind alle unvollkommen. Ein perfektes Vakuum ist unerreichbar. Einiger Sauerstoff oder andere Elemente oder Gemische verbleiben in der Lampe und langsamer Verbrauch oder Auflösung greift um sich, oder andere Gasreste oder Ausdünstungen als Wasserstoff oder Stickstoff greifen die Kohle im Glasbehälter an, welche umgekehrt mit dem Ergebnis aufgelöst wird, dass weiterer Sauerstoff freigesetzt wird, der die neue Kohle angreift. Zweitens fand man heraus, dass es praktisch aufgrund der Wechsel von Temperatur und Druck unmöglich war, perfekte Drahtverbindungen herzustellen. Das Resultat ist, dass die Ausdehnung der künstlichen Atmosphäre durch die Hitze des leuchtenden Leiters zusätzlich Sauerstoff austreibt, und beim Zusammenziehen der Atmosphäre wegen Abkühlung, etwas Luft von außen in den Glaskörper eindringt, die Sauerstoff liefert, der zumindest die Verbrennung der Kohle fördert. Drittens, die unregelmäßige Ausdehnung der früheren Kohle ließ sie an ihren Befestigungen brechen, so, dass, wie perfekt auch immer die Atmosphäre im Behälter war, die Lampe keine Dauerhaftigkeit hatte.“ Die am besten entwickelte Lampe mit Kohleglüher waren die von Lodyguine oder von Konn im Jahr 1875. Bis Frühjahr 1879 waren das die Lampen des Sawyer&Man-Patents oder die Patente von Farmer. Man glaubte, es sei das Verdienst der Lodyguinelampe, die die Schwierigkeit der Kurzlebigkeit der Glüher auswies, indem er zwei Glüher benutzte, Stücke verkleinerter Abschnitte des glühenden Brennpunktes in dem Glasbehälter, luftdicht versiegelt und mit Stickstoff gefüllt, so elektrisch eingerichtet, dass der Strom durch die zweite Kohle floss, wenn die erste verbraucht worden war. Konn stattete seine Lampe mit fünf Kohleglühern in Form von Brennstäben oder Stiften und Vorrichtungen aus, diese nach und nach in den Stromkreis hineinzuschalten. In der Lampe von Sawyer&Man war der Glüher ein Brennstab oder ein Stift in dem Glasbehälter, der mit dem Bodenstöpsel durch eine Klemmvorrichtung zusammen gehalten wurde. In dem Patent, das Herrn Farmer im März 1879 erteilt worden ist, bestand der Glüher aus einem Kohlebrennstab oder -stift sowie eingeschlossen in den Glasbehälter Wasserstoff oder entsprechendes Gas, und der Behälter war von einem Gummistöpsel verschlossen. In keiner dieser Lampen, ausgenommen die eine, in Herrn Edisons beschriebenem ersten französischen und englischen Patenten von 1879, hatte jemand den Versuch gemacht, die Vakuumkammer insgesamt aus Glas anzufertigen, indem alle Teile zusammengeschmolzen wurden oder die stromeinleitenden Drähte, die zu dem Glüher führen, durch Schmelzen ins Glas eingesiegelt wurden. Die Umständlichkeit, wie schwierig erscheint, unter diesen Bedingungen einen Kohleglüher ausführen zu können, hatte alle, die dieses Feld der Beleuchtung durch Widerstandsglühen studierten, so stark beeindruckt, dass spätestens anfang 1879 beide, Lane-Fox und Edison, versuchten, einen Glüher aus anderem Material zu perfektionieren. Edisons Glüher in seinem französischen Patent vom 28. Mai 1879 war aus Platindraht, der auf einen Kern aus unauflöslichem Oxyd aufgewickelt war, und Lane-Fox‘ Glüher, in seinem Patent vom 14. Mai 1879, war eine Platin-Iridium-Legierung oder ein Spiralstreifen, die eine Röhre aus Glas, Schamotte, Speckstein oder Kalk umrundeten, während die Oberfläche der Metallstreifen mit Asbest oder einem gesinterten Material bedeckt worden war.

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Dieser Überblick des vorherigen Stands der Kunst im Glühlampenbau ist aber notwendig, die Patentbeschreibung intelligent zu lesen. Der Patenttext beschreibt die generelle Natur der Erfindung wie folgt:

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Die Erfindung besteht weiterhin darin, einen solchen Glüher von hohem Widerstand in einem fast perfekten Vakuum vor Sauerstoff zu schützen, um die Verbrennung zu verhindern und die Beschädigung des Leiters durch die Atmosphäre. Der Strom wird durch eingesiegelte Platindrähte in den Vakuum-Glaskörper geleitet.“

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Die Erfindung besteht ferner in der Methode, Kohleleiter mit hohem Widerstand anzufertigen, so dass sie dazu geeignet sind, Licht durch Widerstandsglühen zu geben, sowie in einer Art perfekte Kontakte, zwischen den metallischen Leitern, den stromeinleitenden Drähten und den Kohleleitern, zu sichern“.

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Der Text trägt dann vor, dass zuvor Licht durch Widerstandsglühen von Brennstäben aus Kohle mit eins bis fünf Ohm Widerstand in geschlossenen Gefäßen installiert worden waren, in denen die atmosphärische Luft durch Gas ersetzt worden war, das nicht mit der Kohle chemisch reagiert; dass die Glüher in den Gefäßen mit Metallklemmen befestigt waren; dass die stromeinleitenden Drähte immer sehr groß waren, so dass deren Widerstand ein Vielfaches geringer sein sollte als der des Glühers, und grundsätzlich haben frühere Forscher den Widerstand des Kohlestabes versucht zu verringern. Dann stellte sich der Nachteil heraus, dass solche Lampen nicht in großer Zahl in Parallelschaltung arbeiten können, wenn nicht Hauptstromleiter von enormen Dimensionen verwendet würden; dass mit der Eigenschaft eines geringen spezifischen Widerstands, die stromführenden Drähte sehr große Ausmaße haben müssten, und gute Leiter und ein Glasgefäß können an der Stelle, wo die Drähte eingeführt und zementiert werden, nicht dicht gehalten werden, und schließlich wurde die Kohle verbraucht, weil da ein fast perfektes Vakuum verlangt wäre, um es stabil zu halten, besonders, wenn es nur eine kleine Masse hat und einen hohen elektrischen Widerstand; und dass der Gebrauch von Gas unter atmosphärischem Druck in dem Behälter dafür sorgt, dass die Kohle durch Abnutzung zerstört wird.

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Die Beschreibung erklärt dann, dass der Patentanmelder eine neue Richtung einschlägt; dass er entdeckt habe, dass eben ein vorsichtig verkohlter Baumwollfaden, der in einer zu einem Millionstel einer Atmosphäre entlüfteten Glasbirne eingesiegelt ist, mit etwa zwischen 100 und 500 Ohm Widerstand gegen den Stromdurchfluss, und dass dieser auch bei sehr hohen Temperaturen absolut stabil ist; dass, wenn der Faden zu einer Spirale gewunden und dann verkohlt ist, oder wenn ein so spiralisiertes faseriges Pflanzenmaterial, dass nach Erhitzung in der geschlossenen Glasbirne einen Kohlewiderstand bis zu 2000 Ohm erreichen kann, ohne eine strahlende Oberfläche zu haben, die größer als drei Sechzehntel eines Inchs im Quadrat ist; dass, wenn solch ein pflanzliches Material mit einem Pastegemisch aus Ruß und Teer überzogen wird, der Widerstand höher oder tiefer eingestellt werden kann, je nachdem wie groß der Teerauftrag angebracht wird; dass Kohlefäden aus einer Kombination aus Teer und Ruß hergestellt werden können, die Mischung vorher in einem geschlossenen Gefäß für mehrere Stunden ziehen muss und dann geknetet wird, bis es den Zustand einer dicken zähen Masse annimmt; die kleinen Stücke dieses Materials können ausgerollt werden, bis auf eine Schlankheit eines Drahtes mit einem Durchmesser von sieben Tausendstel eines Inchs und über einen Fuß in der Länge, und es kann mit einer nichtleitenden, nichtgekohlten Substanz überzogen und auf eine Spindel gewickelt werden oder zur Spirale, und das in einer geschlossenen Kammer, bei sehr großer Hitze verkohlte Teer, verleiht der Spirale die Dauerhaftigkeit der Form; dass er ebenfalls Baumwolle und Leinenfäden, Holzsplitter, Papiere, benutzt und verkohlt und in verschiedenen Arten gewunden hat, auch Lampenruß, Pech und Kohle in verschiedener Form, gemischt mit Teer und ausgeknetet, sodass es in unterschiedlichen Längen und Durchmessern ausgerollt werden konnte; dass jeder Draht in Form und Größe vollkommen gleich ausfiel; und alle jene Formen zerbrechlich sind und nicht mit den stromführenden Drähten zusammengeklemmt werden können, mit der Notwendigkeit einen guten Kontaktschluss zu sichern und Überhitzung zu verhindern; dass, falls Platindrähte benutzt wurden und die Rußpaste und das Teermaterial drübergelegt war, es während der Verkohlung, kombiniert mit mechanischen Zusammendrücken, zu einer engen Verbindung des Kohleglühers und des Platins kommt und ein beinahe perfekter Kontakt, ohne die Notwendigkeit von Klammern, erreicht ist; dass der Glüher und die stromführenden Drähte bereits vor dem Einbau in den Vakuumglaskörper fertig miteinander verbunden sein sollen, und wenn faseriges Material verwendet wird, sollen die Kohlepaste und Teer bereits vor dem Verkohlen zur Sicherung mit dem Platin benutzt werden.

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Die Patentbeschreibung fährt wie folgt fort:

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Wenn ein Kohledraht von solch hohem Widerstand verwendet wird, ist es mir möglich, ganz feinen Platindraht als Stromeinleiter zu nutzen, der im Verhältnis zum Glüher einen kleinen Widerstand hat, und dadurch wird viel Hitze vermieden, sodass die versiegelte Vakuumbirne nicht platzt. Platin ist deshalb zu bevorzugen, weil es fast die gleiche Ausdehnung wie Glas hat.“

Wenn man eine größere Länge des Kohledrahtes nimmt und es zu einer Spirale windet, dann ist dessen Ausdehnung nur ein kleiner Teil seiner gesamten Oberfläche, als abstrahlende Oberfläche; dadurch ist es mir möglich die spezielle Hitze der ganzen Kohle zu senken, und dieses verhindert die schnelle Abnützung und das Verschwinden des Lichts, was bei einem glatten Draht vorhersagbar ist, und wie es schon die geringste Unregelmäßigkeit des Stroms durch das Flackern des Lichts zeigt, und falls der Strom stetig ist, tritt dieser Defekt nicht auf.“

Die Beschreibung erteilt sodann Anweisung zur Verkohlung des Kohlefadens, in der Art, seine Verwindung zu verhindern, weiterhin, wie man eine Glasbirne bläst und zur hermetischen Versiegelung der Birne, wenn ein hohes Vakuum erreicht worden ist.

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Die Patentansprüche sind folgende:

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1. Eine elektrische Lampe, die durch Widerstandsglühen Licht gibt, bestehend aus einem Glühfaden aus Kohle von hohem Widerstand, der wie beschrieben herzustellen ist, und der wie vorgeschrieben an den Verbindungen der Metalldrähte zu sichern ist.

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2. Die Zusammenstellung des Kohleglühfadens mit einem Behälter, der vollkommen aus Glas gemacht ist und Zuleitungsdrähten, die durch das Glas hindurchgeführt werden, und von dem Glasbehälter für die vorgeschriebene Zweckbestimmung die Luft herausgepumpt ist.

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3. Ein Kohleglühfaden oder -streifen, der gewunden und mit elektrischen Zuleitungen verbunden ist, wird herausgestellt, um Licht abzustrahlen, wie vorgeschrieben.

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4. Dazu gehört die hier beschriebene Methode der Sicherung der Verbindung zwischen dem Platin-Kontaktdraht und dem Kohleglühfaden sowie die Verkohlung des Ganzen in einer geschlossenen Kammer, im Wesentlichen wie vorgeschrieben.

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Die Beschreibung ist an diejenigen gerichtet, die in der jeweilig betreffenden Handwerkskunst geschickt sind; diejenigen, denen die Vorteile der Einrichtung von Glühlampen in einem Parallelschaltungssystem gefallen, und die Hervorbringung einer Lampe mit einem Glüher von hohem Widerstand und kleiner strahlender Oberfläche; diejenigen, die wussten dass hoher Widerstand, sowohl der spezifische wie der totale, bei einer Stromleitung abgestimmt werden kann; diejenigen, die wissen, dass Stäbchen, Stifte oder andere Formen des Kohleglühers, wie sie vorher verwendet wurden, nicht so geformt waren, dass sie das Prinzip des hohen Widerstands verkörperten; diejenigen, die wissen, wie unausweichlich notwendig es war, zu erreichen, dass der Glüher in einem perfekten Vakuum oder in Gas, zum Ausschluss des Sauerstoffs, zu installieren ist; diejenigen, die wissen, was bis dahin erreicht war und was sich in dieser Hinsicht als nicht praktikabel erwiesen hat; diejenigen, die wissen, dass solches Material, wie das in der Beschreibung erwähnte (auch die Zusammensetzung der Kohlepaste/Teerkitt, der hierzu zu verwenden ist), ermöglicht die Ausformung einer Kohle mit hohem Widerstand, sofern ein einwandfreier Verkohlungsprozess durchgeführt wird; und diejenigen, die wissen, wie einwandfreie Verkohlungen solchen Materials durchzuführen sind.

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Für diejenigen, die dieses Fachwissen haben, ist die in dieser Patentbeschreibung grundlegend neue Entdeckung, dass ein vor der Verkohlung bereits verdünnter Kohleglühfaden, wie ein Leinen- oder Baumwollfaden, oder ein Draht von sieben Tausendstel Inch im Durchmesser, und der noch nach der Verkohlung weiter verschlankt werden kann, wird einen extrem hohen Widerstand haben und in diesem Zustand absolut beständig sein, wenn er in einem praktisch perfekten Vakuum verwendet wird. Damit werden die Fachleute über Alles informiert, das zur Nutzung dieser Entdeckung notwendig ist und macht es zum Bestandsteil einer praktischen Lampe. Es beschreibt mit Hilfe des Vortrags im zweiten Anspruch, wie das Vakuum, mit dem Glüher, in einem Ganzglaskörper erreicht wird, indem die Luft ausgepumpt wird, und in dem Stromeinleitungsdrähte aus Platin durch Einschmelzen in das Glas versiegelt werden. Es beschreibt das Material aus dem der Glüher anzufertigen ist und leitet sie an, dass das Material bereits vor der Verkohlung in seine endgültige Form zu bringen ist. Es beschreibt den Gebrauch von Platindrähten für die Stromeinleitung, und eine Methode, die Verbindung dieser Stromzuführungsdrähte mit dem Glühfaden zu sichern, dabei auf Klammern zu verzichten, in dem die Verbindungsknoten mit einer geschmeidigen Kohlepaste umhüllt werden und dann das Ganze in einer geschlossenen Kammer verkohlt wird.

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Neben der Aussage, dass der Widerstand des Glühers erheblich gesteigert und die strahlende Oberfläche durch die Spiralwindung in gemäßigten Grenzen gehalten werden kann, sagt die Beschreibung, dass bei Ausdehnung der Länge des Glühfadens, das spiralisierte Stück lediglich die strahlende Oberfläche sowie eine größere Stetigkeit des Leuchtens fördert.

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Der erste Anspruch muss mit mehreren Einschränkungen gelesen werden. Der Glühfaden ist aus Kohle von hohem Widerstand anzufertigen; weil solche, wie die Experten meinen, einen hohen spezifischen Widerstand hat. Der Glühfaden ist wie beschrieben anzufertigen, entsprechend den beschriebenen Materialarten und ist zuerst in Fadenform zu bringen und danach zu verkohlen.

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Der Glühfaden ist entsprechend der Methode des Patents mit den Metalldrähten zu sichern, weil der Anspruch die Elemente einer Lampe einen Stromkreis mit Glüher enthält, anderenfalls diese Zusammenstellung nicht wirksam wäre, und es überflüssig wäre, die Sicherung der Verbindung der Metalldrähte mit dem Kohleglühfaden so festzulegen, wenn diese Methode eben nicht ausdrücklich Bestandteil des Anspruchs sein sollte, wie es in der Beschreibung betont wird.

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Die Beklagte verletzt diesen Anspruch nicht, wenn nicht aus einem anderen Grund, weil die stromführenden Drähte in ihrer Lampe nicht nach der Methode dieses Patents mit dem Glühfaden verbunden sind, also nicht mit zu verkohlendem Zement, sondern mit Klammern, wie es die Beschreibung ablehnt.

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Der zweite Anspruch reicht in seiner Formulierung weit genug, die wirkliche Erfindung zu sichern, wie sie in der Beschreibung steht, und kann in ihrer Sprache lückenlos jede wesentliche Abgrenzung erfassen und mitteilen.

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Es war eine bemerkenswerte Entdeckung, dass ein verschlankter Kohlefaden alle die lange gesuchten Eigenschaften eines praktischen Glühers besitzen würde, unter der Bedingung, dass ein perfektes Vakuum erreicht würde. Die extreme Zerbrechlichkeit einer solchen Struktur war vermutlich Grund dafür, an Experimente damit nicht zu glauben, und es kann nicht im Geringsten die Originalität dieser Konzeption schmälern, dass zuvor anerkannte Patente unterstellt hatten, dass dünne Platten oder Stifte oder schmale Brücken genutzt werden könnten. Die Sinnlosigkeit ihrer Hoffnung, einen Glüher im Vakuum mit einer einigermaßenen Dauerhaftigkeit zu finden, hatte die vorlaufenden Erfinder entmutigt. Jedoch Herr Edison beansprucht nun mit Recht das Verdienst, die mechanischen Schwierigkeiten, die die Vorläufer entmutigt hatten, zu umgehen. Aber, was er in dieser Hinsicht leistete, war nur ein zweitrangiges Verdienst, denn es war nicht mehr neu im Stand der Technik, weil er es bereits in seinen französischen und englischen Patenten aufgedeckt hatte. Was er tatsächlich geschafft hat, war, die Eigenschaften eines hohen Widerstands, eine kleine strahlende Oberfläche sowie die Haltbarkeit eines Kohleleiters in der extrem feinen Form, angefertigt aus den in der Beschreibung genannten Materialien, verkohlt und so angeordnet, wie er vorher seine Platinglüher in einer entlüfteten Glasbirne gemacht hatte, die vollkomen aus einem Glas bestehen muss und an allen Punkten versiegelt sein muss, einschließlich denen, wo die stromeinleitenden Drähte hineingehen, indem das Glas geschmolzen wird. Er war der erste, der Kohlen aus Materialien machte und durch die Fortschritte, die mit der Absicht durchgeführt worden sind, einen möglichst hohen spezifischen Widerstand zu erzeugen; zuerst wird eine Kohle in einer besonderen Form angefertigt, zu dem speziellen Zweck, ihr einen hohen totalen Widerstand geben zu können; und die erstmalige Kombination eines solchen Glühers mit den notwendigen Zusätzen zur Lampenkonstruktion, ihre Zerstörung zu verhindern und eine hinreichend lange Lebensdauer zu geben. Hierdurch konnte er eine praktisch wirksame und erfolgreiche Lampe machen, den Embryo der besten Lampen, die inzwischen im kommerziellen Gebrauch sind, und für die die Unterteilung des elektrischen Lichts durch Widerstandsglühen weiterhin nichts weiter als ein selbstverschuldetes Unwissen sei, als solches es im Jahr 1879 von einigen gelernten Experten erklärt worden war, die nun Zeugen zur Herabsetzung seiner Leistung sind und zeigen, dass es nicht zur Würde einer Erfindung reiche.

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Die gewundene Form des Glühers ist nur eine alternative Ausgestaltung und ist nicht Bestandteil des zweiten Anspruchs. Es ist der Gegenstand des dritten Anspruchs. Dabei kommt es weder auf die Biegung oder irgendeine andere Form an, sondern auf die Fadenartigkeit. Es mag sein, dass in der Eile, die anscheinend immer beim Patentieren alle Fortschritte von Herrn Edison charakterisieren, wirkliche oder vorgestellte, ob er sie gemacht hat oder gehofft hat, sie zu machen, er, wenn er seinen Antrag für das Patent abfasste, dabei nie aufhörte, darüber nachzudenken, dass der Glühfaden ebenso, gewunden wie ungewunden, seine Arbeit machen würde, sofern die selbe Länge und Querschnitt benutzt würden. Es ist wahr, dass in der Grundsatzerklärung über die Natur der Erfindung gesagt wird, dass der Glüher so „gewunden oder zugerichtet“ ist, damit er hohen Widerstand in einer kleinen Glaskugel bringt, wie er mit der selben Länge, ungewunden, in einer goßen Glaskugel brächte, indem der zulängliche totale Widerstand durch einen Glühfaden mit kleinem Durchmesser erlangt würde. Sicher ließe sich keine Erfindung dadurch bedingen, wenn man die Spiralwindung wegließe und die Glaskugel vergrößern würde; dadurch ist offenbar, dass die beschriebene Erfindung im Wesentlichen das Gleiche ist, ob die gewundene Form benutzt wird oder nicht. Die Aussage ist vollkommen, sofern der Glüher fadenartig und so angeordnet ist, dass er großen Widerstand und verringerte Strahlung bietet, ohne irgendetwas hereinziehen zu müssen, das nicht zum Kern der Erfindung gehört. Keine genaue Abgrenzung des maximalen Durchmessers des Glühfadens ist durch die Beschreibung festgelegt worden und ist auch nicht als Bestandteil des Anspruchs erforderlich. Die Beschreibung zeigt mittels der bildlichen Darstellung der Fäden aus Leinen oder Baumwolle, die nach der Verkohlung bis zu vier- oder fünf Tausendstel eines Inchs im Durchmesser, noch schlanker werden, während die schmalsten Kohlestückchen, die vorher bekannt waren, größer als 1 Millimeter im Durchmesser waren, die damit einen fünfzigfach größeren Querschnitt als die Kohledrähte haben. Es muss den Vorschlägen der Beschreibung entnommen werden, dass ein zulänglich hoher totaler Widerstand erreicht werden muss, wenn die Lampen in Parallelschaltung angeschlossen werden, unter Verwendung von feinen Zuleitungsdrähten aus Platin. Der Anspruch ist nicht auf einen Kohleglühfaden aus nichtfaserigem Material beschränkt. Die Zuleitungen des Anspruchs sind die Platindrähte, die in der Beschreibung erwähnt werden. Der Glasbehälter hat das in der Beschreibung angegebene Vakuum. Die besondere Methode, die Leitungen und den Glühfaden zu sichern, bildet einen Bestandteil des ersten Anspruchs, und ist nicht in den zweiten Anspruch eingefügt. Eine genauere Auslegung der Bedeutung des Anspruchs, der dadurch erwiesen würde, ist in dem vorliegenden Fall nicht nötig, weil jede der drei von der Beklagten verwendeten Lampen folglich, wie zu interpretieren ist, die Erfindung des Anspruchs verkörpert.

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Es ist von geringer Bedeutung, was Herr Edison oder sein Patentanwalt über die Bedeutung des Anspruchs hinsichtlich eines weiteren Patents gedacht haben mögen, während der Antrag bereits lief, oder dass Herr Edison geglaubt haben könnte, dass ein Widerstand des Glühers in Höhe von 100 Ohm erforderlich sein könnte, um in diesem Sinne der Verteilung, die er für sein Beleuchtungssystem erwartete, brauchbar zu sein.

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Es gibt zahlreiche gerichtlich beurteilte Fälle, in denen es scheint, dass der Erfinder es besser gemacht hatte als ihm bewusst war; wo ein Patent in einem volleren Umfang für eine Erfindung anerkannt wurde, die der Erfinder noch nicht erkannt hatte, als er sie machte. Im Fall des Telefonpatents von Bell gab es einen großen Raum für Zweifel, ob Herr Bell an das Sprechtelefon gedacht hatte als er seinen Patentantrag einreichte, aber das Gericht sagte: „Es beschreibt einen Apparat, der ein Artikulationstelefon war, ob Bell das wusste oder nicht.“ 88 Blatch., 532.

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Die engste Betrachtung in Bezug der früheren Art zu der Erfindung des zweiten Anspruchs ist zweifellos die Lampe von Edisons französischen und englischen Patenten, mit dem Platinglüher. Es scheint fast verdreht absurd, zu argumentieren, dass der Eintausch des Kohleglühfadens für den Platinglüher der Lampe eine sinnfällige Sache für Elektriker war. Als wäre es wahrscheinlich gewesen, wenn es ein solches Ding, wie einen fadenartigen Kohleglüher bereits zuvor gegeben hätte. Aber die engste Annäherung dazu waren die streifenförmigen Kohleglüher mit niedrigem Widerstand von Herrn Farmer (welches nicht Teil der früheren Art war, sondern ein isoliertes Beispiel, das nur wenigen Ausgewählten bekannt war) sowie die Kohleglühstäbchen mit Niedrigwiderstand des Patents von Sawyer & Man.

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Zweifellos sind die Verbesserungen, die in dieser Kunst seit Herr Edisons Erfindung gemacht wurden, wie zum Beispiel die Methode der elektrischen Verkohlung des Glühfadens, von großem Gewicht, und die perfektionierte kommerzielle Lampe von heute ist weitaus besser als diejenige, die bei der Beantragung der Beschreibung angefertigt werden konnte und als all das Wissen und die Geschicklichkeit, die diejenigen besaßen, an die die Beschreibung speziell adressiert war.

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Aber, wie von Bowen, L. J. im Berufungsgericht in England, gesagt worden war, „der Beweis zeigt, dass einzig Lampen erfolgreich sind, die nach dem Patent gemacht wurden, obwohl daraus anschließende Verbesserungen die Originalform umgepfropft haben.“ Es ist unmöglich der Zusammenfassung zu widerstehen, dass die Erfindung eines schlanken Fadens oder Kohle als Ersatz für den Glüher, vorher den Weg zur praktischen Unterteilung des elektrischen Lichts eröffnet hätte.

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Welche Fragen als die verdienstvollsten von denen, die als Erhöhung der Messlatte argumentiert worden sind, erscheinen, kann nun erwogen werden. Andere, auf die nicht Bezug genommen worden ist, wurden nicht übersehen, aber können ohne Diskussion übergangen werden, und mit der einzigen Bemerkung, dass nichts von dem, was durch die umfangreichen Prüfungen herausgekommen ist wie auch die äusserst vagen und ausgeklügelten Argumente der Anwälte, scheinen jeden gültigen Grund der Zurückweisung und der Entscheidung für die Kläger zu liefern.

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Die übliche gerichtliche Entscheidung für eine einstweilige Verfügung und die Kostenabrechung sind entsprechend angeordnet.“

Unterfertigt.

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Dietmar Moews meint: Die interessierten Leser möchten auch gerne mal nur kurz hineinschauen, ohne sich den Überblick zu erarbeiten. Insofern soll der obige Text des URTEILS im grossen EDISON-PATENT-Proezess (in meiner Übersetzung) einige entscheidende Erkenntnis-Bereiche vom Richter in eine gedankliche Hierarchie zu bringen helfen.

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Vermutlich ist es verständlich, dass dieser Gerichtsstreit und das Urteil von einem Gericht verhandelt wurde, deren Rechtsgelehrte keine Ingenieure oder Naturwissenschaftler waren. Demgemäß ist der Text verständlicher, als hätten hier Physiker mit Labortechnikern geschrieben.

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Es muss uns auch bewusst werden, dass diese Prozesse öffentlich geführt wurden und folglich auch Henry Goebel, der ja 1881 und 1882 im Lampenmetier tätig war, durchaus Einiges der strittigen Patentansprüche aufgeschnappt haben wird, das er dann später, 1893, an Eides statt versichert hat, was Goebel aber 1882, als er eigene Prioritäten mehr oder wenig vergeblich zu Geld zu machen versucht hatte, eben noch nicht anzubieten gehabt hatte.

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Wer mag, kann auch noch weitere Erläuterungen – zur Anregung, noch weitere LICHTGESCHWINDIGKEITEN –  probieren.

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(Alle zitierten Texte liegen bei Dietmar Moews archiviert, jedenfalls in der Originalsprache US-Englisch; viele wichtige Texte wurden ins Deutsche übertragen).

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Kurzkommentar zu diesem Urteil (von Dietmar Moews 2007).

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Der Text des vorstehenden Gerichts-Urteils ist dem Archiv des asz-alphons-silbermann-zentrums, Institut für europäische Massenkommunikations- und Bildungsforschung Dresden/Springe entnommen, wo er als Originalkopie des National Archieves And Record Administration (NARA) Northeast, in New York, aufbewahrt wird sowie, ebenfalls in Kopien aus den Gerichtsreportagen der Fachzeitschrift Electrical World, vorhanden ist.

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Das Urteil von Richter Wallace, von 1891, steht für die große Gründerphase der Industrialisierung und Elektrifizierung im 19ten Jahrhundert, als das Patentrecht und internationale Marktziele und -konflikte ausgeprägt und ausgekämpft werden mussten.

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Edison gegen U. S. Lighting Company gilt als der umfangreichste und am gründlichsten ausgestrittene Prozess. Dabei ging es um Edisons technische Ersterfinderansprüche einerseits, aber gleichzeitig darum, dass Lampenhersteller, mit Edisons Glühlampen im Nachbau, sofort, also seit dem Jahr 1880, konkurrierend auf den Weltmarkt drängten, aber dem Patenthalter Edison keine Lizenzen bezahlten.

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Der Verlauf dieser Kämpfe dauert bis in das Jahr 1894.

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Dann verjährte Edisons Hauptanspruch und wurde bald auch technisch überholt.

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Die entscheidende und ehedem strittige Glühlampe ist seit diesem Urteil im Jahr 1891 als eine zweifellose und uneingeschränkte ereignisgeschichtliche Leistung des Amerikaners Thomas Alva Edison allseits anerkannt. Edison hat diese Entwicklung der Glühlampe im Jahre 1879 geschafft, sagen auch all seine Konkurrenten. Und dadurch, dass seit Publikation des Patents im Jahr 1880 alle Lampenfirmen Edisons Patentanspruch sogleich für ihre Lampenfertigung verwendeten, hat es uneingeschränkt praktische Bestätigung erfahren. Wer sich darüber heute leicht vergewissern will, kann bei Kenyon&Kenyon im Internetz nachschauen, wer, wann, was erfunden und publiziert hat (es ist die Anwaltsfirma, die nach der New Yorker Anwaltsfirma Duncan, Curtis&Page, damals gegen Edison alles zur Goebel-Defense mobilisiert hatte, was Zeitverschleppung der Prozesse versprach). Die heutigen Nachfolger jener damaligen Patentanwälte Witter&Kenyon schreiben heute von der großen Lampenzeit, als Edison im Jahr 1879 die entscheidenden Schritte und den Durchbruch der Glühlampen gebracht hatte.

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Es ist die Ereignisgeschichte der Glühlampen der Nach-1840er Jahre sowohl in Primärzeugnissen und Beweisstücken dokumentiert, wie auch in den zahlreichen Fachzeitschriften und den allgemeinen Zeitungen publiziert worden. Das vollständige Publikations-Material ist allesamt noch in den originalen Ausgaben, in den Originalpapieren wie auch in zusätzlich gedruckten Gerichtsaufzeichnungen erhalten wie auch in den umfangreichen Gerichtsarchiven der Öffentlichkeit und der Wissenschaft – auch in deutschen Archiven – zugänglich. Dennoch ist seit der kurzzeitigen Kampagne der Patentverletzer, deren Anwälten Witter&Kenyon und des Elekrizitätslobbyisten und Fachzeitschrift-Herausgebers Franklin Leonard Pope, in Deutschland die Legende vom Lichtbringer Goebel und vom Ideendieb Edison aufgebracht worden. Sie wird bis heute fortgesetzt, indem man die Geschichtsquellen ignoriert und, stattdessen, selbstgemachte Scheinzeugnisse idolisiert: „Der große Sohn der Stadt Springe – Vorbild für die Jugend“.

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Doch während die Kampagne von Pope, als gerichtliches Zeitspiel mit der auch so genannten „Goebel-Defense“, nur von Januar bis anfang März 1893 dauerte, brachten die Verfahren auf Einstweilige Verfügung, infolge des großen Patentprozesses von New York, bereits im Februar 1893 in Boston auch zur Goebel-Defense Klarheit zugunsten Edisons. Während mit gezinkten Beweisen, falschen Photos falscher Goebellampen und gekauften Zeugen, kurzzeitig behauptet worden war, dass es einen übersehenen, vergessenen Vorerfinder Henry Goebel gäbe, zog die Verteidigung dies schließlich soweit zurück, dass selbst Goebels Söhne gegen den Vater aussagten und der uralte Gaslobbyist und Publizist Van der Weyde gegenüber dem Gericht einräumte, dass seine Bezeugung von 1893 zu Goebel gar nicht genau zu nehmen sei.

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In Deutschland sorgten seit 1893 und nachvollziehbar lückenlos in den folgenden Jahren, bis in die 1920er Jahre, Elektrointeressenten dafür, dass die Behauptung von einem Deutschen als Glühlampenerfinder ins Lexikon gebracht wurde. Dort ist Goebel, unter dem Schlagwort Glühlampen wie unter seinem Namen, seitdem aufgeführt. Prüft der interessierte Leser die Quellenangaben z. B. des Brockhaus oder fragt bei der verantwortlichen Brockhaus-Redaktion an, auf welche Quellen die „Goebel-Angabe“ gestützt wird, kommt das selbe heraus, wie bei allen anderen Goebel-Idolisierern: Sie wissen es nicht, verweisen in Ringschlüssen aufeinander und bleiben schließlich die Antwort schuldig.

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Hiermit kann die Vorlage eines ins Deutsche übersetzten Urteilstextes der Aufklärung der jüngeren oder späteren Generationen dienen, die sich die Geschichte, auch in Form der bedeutenden Vorfahren, ihres Heimatlandes oder des Heimatortes Springe am Deister aneignen wollen und dabei den Blick aufs Weltgeschichtliche ernst nehmen.

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Ein Erinnern und Vergessen ist Ausdruck eines sozialen Geschehens, dass einer sozio-geistigen und emotionalen Notwendigkeit entspricht, wie Ehrgeiz, Bezeugung, Stolz, Heimatliebe, Solidarität, Treue, Verlässlichkeit, Zusammengehörigkeit u. a., ohne die die kollektive Vernunft der Gemeinschaft geschwächt und zersetzt wird. Ohne den Preis dieser Schwächung ist das Spiel mit dem Selbstdesign und der gefälschten oder rückwärts ausgebauten Wahrheit aber nicht zu treiben – ohne eine starke kollektive Vernunft lassen sich auch Gegenwart und Zukunft nicht gestalten. Es ist die unakzeptabele Borniertheit und Verantwortungslosigkeit der Geschichtsfälscher, die den Preis ihrer Begehrlichkeit ihrer Gemeinschaft aufbürden und deren Integrität schwächen.

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Welches sind nun die sachlich-ereignisgeschichtlichen Informationen, um die es bei dieser Neuvorstellung des Urteils, des von Edison im Jahre 1885 beantragten Patentstreits, heute aus Sicht der irrlaufenden Goebel-Idolisierung geht? Ist wahr oder gelogen, was der Vorsitzende des Springer Museums auf dem Burghof in alle Welt versandte: „Goebel wanderte 1848 nach Amerika aus, wo er 1854, also 25 Jahre vor Edison, die erste brauchbare Glühlampe erfand. 1893 entschied ein New Yorker Gericht in einem Rechtsstreit zwischen Goebel und Edison um die Urheberschaft zugunsten Goebels. Unser Museum widmet Heinrich Goebel eine eigene Abteilung und verfügt u. a. über eine deutsche Übersetzung der New Yorker Prozessakten“? – Es ist gelogen – wie anhand der hier vorgelegten Urteile und deren Übersetzung leicht überprüft werden kann.

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Welches sind die mutwilligen Behauptungen, die im Jahre 2007 von Goebelidolisierern aufgestellt werden, dass es in Gerichtsurteilen erwiesen worden sei, dass man es nachlesen könne, dass es im Lexikon steht, dass sachlich-empirische und vernunftswahre Gründe vorlägen, dass es dieser oder jener Maßgebliche sagen würde oder bewiesen hätte – kurz, dass es allgemein bekannt sei: Goebel war der Erste oder, zumindest, Goebel sei ein Miterfinder der elektrischen Glühlampe? – So, immerhin schrieb es der Vorsitzende des Springer Museumsvereins wiederholt, ein emeritierter Professor und Partei-Mulifunktionär:

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Prof. Dr. Horst Callies, Vorsitzender des Museumsvereins e. V.

an Herlitz Erfinder-Lexikon, am 15. März 1990

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Sehr geehrte Damen und Herren, wir glauben gern, daß Ihre Produkte und diejenigen, die sie kaufen, „eine Idee voraus“ sind. Edison war es – zumindest was die Erfindung der Glühlampe betrifft – jedoch nicht. Diese wurde bereits im Jahre 1854 durch den in Springe geborenen Heinrich Goebel erfunden. Ein Urheberstreit zwischen Edison und Goebel endete 1893 vor einem New Yorker Gericht zugunsten Goebels. Das Herlitz Erfinder-Lexikon irrt also und sollte zukünftig demjenigen Ehre erweisen, dem sie gebührt. Unser Museum ist gern bereit, anhand einer Sonderausstellung sowie einer Übersetzung der New Yorker Gerichtsakten zur richtigen Beantwortung der Frage nach dem Erfinder der Glühlampe beitragen. Grußformel“

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Prof. Dr. Horst Callies, der Göbel-Lügner, mindestens seit 1990 bis 2006

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Kurze Hinführung zu Richter Wallace

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Goebels Licht vor Gericht gab es – aber wie? – Erlogen, statt erfunden.

Das hier erstmalig in Deutsch publizierte Urteil und (zwei weitere), ist einerseits die Grundsatzklage von 1885 bis 1891, über viele Jahre Dauer geführt, zur Klärung der Reichweite von Edisons Patenten und Patentschutz. Edisons exklusiver Patentanspruch Nr. 2, im Patent von Januar 1880, wurde bestätigt. Aber die Patentdauer der relevanten Patente lief im Jahr 1894 aus. So folgten unverzüglich Edisons Anträge auf Einstweilige Verfügungen gegen zahlreiche Patentverletzer in verschiedenen Staaten der USA , um das erstrittene Recht schließlich doch noch in Geldvorteile umwandeln zu können.

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Mit der Entwicklung des elektrodynamischen Prinzips, im Jahr 1866, sowie der Herstellung von Dynamostationen mit Dampfmaschinen-Antrieb begann die Elektrifizierung des Alltags. Die Entwickler versuchten sich an Allem, das mit Hand- oder Maschinenarbeit zu verrichten war, stattdessen Elektrogeräte einzusetzen. Erstmalig wurden Entwicklungslabors mit ganzen Forschungsstäben organisiert, mit systematischer arbeitsteiliger Gruppenfeldforschung, in die das Originalgenie von Aktiengesellschaften getrieben wurde. Wir blicken auf den Zeitraum 1878 bis 1894.

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Auf die Straßen- und Haus-Gasbeleuchtung und zentralen Gaswerke antworteten die Elektrifizierer mit den offenen Bogenlichtern unter freiem Himmel und kamen dann mit den kleinen Innenraum-Glühlampen nicht zum Erfolg. Viele waren beteiligt. Doch das englische Starr/King Patent von 1845, das bereits alle Bestandteile einer elektrischen Vakuum-Widerstands-Kohleglühelement-Lampe enthält, ermöglichte nicht die massen- und alltagstaugliche, in Herstellung und Betrieb preisgünstige Glühlampe. Erst der Engländer Lane-Fox und der Amerikaner Edison fanden im Jahr 1878/1879 mit ihren Patenten für die elektrischen Widerstandsglühlampen den Wendepunkt. Edisons Grundpatent für den Glühfaden war U.S. Patent Nr. 223,898, das am 4. November 1879 beantragt und am 27. Januar 1880 erteilt worden war. Das U.S. Patent Nr. 251,540 deckte das Kohlefaden-Glühelement und den Bambus ab, es war am 6. August 1880 beantragt und am 27. Dezember 1881 erteilt worden. Edison (und Lane-Fox) hatte(n) den technischen Denkansatz umgekehrt. Statt viel Strom und große Leitungsquerschnitte, brachte er feinste Fertigungstechnik – was die gesamte Fachschaft in Praxis, Publikationen und weltweiten Diskussionen und alle Konkurrenten, für unerreichbar hielten: Feinste Glühfäden, mit sehr hohem Widerstand und geringer strahlender Oberfläche sowie unterteilt mit widerstandsarmen Drähten, in einer kleinen Lampe mit fast perfektem Vakuum. Die entscheidende Erfindung Edisons lag in der praktischen Kombination dreier Qualitäten und deren Anfertigungskunst – die bis dahin unerreicht war und von der Fachwelt für unerreichbar gehalten worden war: Edison schuf einen hochohmigen Widerstands-Glühfaden (mit größerem Widerstand als Platinglühfäden), der wenig Strom zum Erglühen brauchte und deshalb nur geringe Hitze erzeugte, was das Vakuum des Ganzglaskörpers schonte. Dieser Glühfaden wurde aus feiner Zellulose vorgeformt und danach verkohlt. Durch die kombinierte Fertigung des „air washing“ – nämlich vor der Verkohlung bereits geformt und nach dem Einbau, während der Evakuierung unter Stromdurchfluss und Glühhitze gesetzt – gab der Kohlefaden den restlichen Eigensauerstoff so weit ab, dass nicht mehr, wie bis dahin, beim späteren Betrieb der Lampe, vom Kohle-Glühelement abgesonderter Eigensauerstoff das Vakuum minderte und das sehr feine Kohle-Glühelement mit diesem Sauerstoff verglühen musste. Dazu entwickelte Edison einen Ganzglaskörper (die spätere Glühbirne) in den die vormontierte Stromleitungsinstallation, mitsamt der Widerstandsunterteilung der Stromleiter aus Kupfer, Platin, Kupfer und Kohle (subdivision), mit Teerzementbeschichtung der Verbindungsknoten, bereits vor dem Einbau komplettiert, eingeschmolzen werden konnte. Dazu entwickelte Edison eine dazu passende Evakuierungstechnologie des Glaskörpers. Mittels zur Entlüftung angeschmolzenen Glasröhrchen an den gegenüberliegenden Enden der Birne sowie einer speziell ausgelegten Vakuumpumpe konnten die Edisonlampen zu einem Hochvakuum entlüftet und eingeschmolzen werden, ohne dass das Vakuum wieder nachgab oder die Platin-Stromeinleitungsdrähte an den verschmolzenen Durchtrittspunkten im Glas undicht wurden oder die feine Glühinstallation bereits bei der Fertigung zerstört wurde, wie beispielsweise beim Quecksilber-Auslaufverfahren. In den folgenden Patenten brachte Edison die weitere Entwicklung der gesamten Licht-Anlagen, vom Schalter bis zur Sicherung, Schraubfassung, isolierte Drähte u. a. Edison baute das erste zentrale Elektrizitätskraftwerk zu diesen Zwecken. Erst mit Edisons Patenten, ab dem Jahr 1880, konnte eine Lampe, in fast unbegrenzter Anzahl in Parallelschaltkreisen, preisgünstig im Kaufpreis wie im Stromverbrauch, transportfähig, nicht zu hell oder zu heiß im Betrieb, leicht auszuwechseln, für den Alltagsgebrauch herauskommen.

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Die engsten Mitbewerber Edisons in New York begannen sofort, mithilfe Edisons wesentlicher Patentqualität, unlizensiert, ebenfalls solche Lampen und ganze Anlagen auf den Markt zu bringen.

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Im Mai 1885 reichte Edison Klage beim zuständigen Bezirksgericht in New York, gegen die United States Elektrobeleuchtungs-Gesellschaft wegen Patentverletzung ein. Edison wurde von der New Yorker Anwaltsfirma Eaton&Lewis, hauptsächlich von dem Technikfachanwalt Richard N. Dyer, vertreten. Die von Edison beklagte United States Electric Lighting Company wurde vertreten von der New Yorker Anwaltsfirma Duncan, Curtis&Page, hauptsächlich von dem Technikfachanwalt Leonard E. Curtis.

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Man konnte solche Patentverletzungen als Beleidigung der Intelligenz verstehen, nachdem bis dahin alle, jahrelang erfolglos, geforscht und entwickelt hatten. Bis nun der Erfolg Edisons weit und breit, in der ganzen Welt, publiziert, gefeiert und bewundert worden war. Edison konnte den Patentschutz verlangen. Die verletzenden Konkurrenz-Gesellschaften behaupteten zunächst ganz einfach, die Erfindung sei frei und Edisons Patente ungültig.

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Der Musterprozess gegen die Vereinigte Staaten Gesellschaft dauerte acht Jahre und wurde von vornherein als Prozessverschleppung verteidigt. Denn so lange machten alle ihre unlizensierten Geschäfte am Markt. Der Prozess endete erstinstanzlich im Juli 1891 und endlich am 4. Oktober 1892 – auch in der Berufungsinstanz – zu Edisons Gunsten. Das war nach Edisons Bildung der General Electric Company, im Jahr 1892, als die Thomson-Houston Gesellschaft und die Edison General Elektric Gesellschaft fusioniert worden waren. Dann, im Jahr 1892, erwirkte die General Electric einstweilige Verfügungen gegen Mather, Perkins, Sunbeam, Germania, Boston Glühlampen und die Sawyer-Man Gesellschaft.

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Am 16. Januar 1893 beantragte Edison die einstweilige Verfügung gegen Beacon in Boston. Damit begann das Rennen um das Auslaufen des Patents und die von der Publizistik sogenannte >Goebel-Defense<. Denn Edisons Grundpatent, vom 27. Januar 1880, lief zum 19. November 1894 aus. Drei Streitfälle gegen verletzende Glühlampenhersteller standen für Edison im Jahr 1893 noch an, in Boston, in St. Louis und in Oconto/Chicago. Während alle anderen Prozesse mit Details aus Edisons Basispatent beschäftigt waren, und die Verletzer damit nicht durchgekommen waren, wurde nunmehr eine neue Strategie angewendet: die Goebel-Defense. Kurz, man behauptete, jemand anderes, unbekanntes, Henry Goebel (1818-1893), habe die Lampe vor Edison erfunden. Deshalb sei die Herstellung und der Handel und Edisons Bauprinzip für alle frei. Die drei Gesellschaften gegen die Edison Unterlassungsverfügung beantragte, waren:

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am 16. Januar 1893 gegen Beacon Vakuum Pumpen und Elektrolicht Gesellschaft, Boston;

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am 17. Januar 1893 gegen Columbia Elektrobeleuchtungs Gesellschaft, St. Louis;

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Am 18. Februar 1893 wurde die einstweilige Verfügung gegen Beacon verkündet: Sofortige Unterlassung bei Strafe des unlizensierten Lampenbaus.

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Am 21. April 1893 wurde eine einstweilige Verfügung gegen Columbia abgelehnt und an ein mögliches Hauptverfahren abgegeben.
Am 20. Juli 1893 wurde eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen die Elektrische Herstellungsgesellschaft in Oconto/Chicago verkündet.

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Am 9. Mai 1894 wurde diese Verfügung gegen die Elektrische Herstellungs Gesellschaft bestätigt. Damit waren die Gerichtsauseinandersetzungen um die Patente beendet. Denn Edisons Basispatent lief aus.

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Die Goebel-Defense und die Goebel-Idolisierung begann weltweit im Jahre 1893. Nachdem allein die Anwälte der Patentverletzer im Jahr 1893 mit schriftlichen Erklärungen Goebels hantierten, aber keinerlei Nachweise für irgendeine übersehene Erfindung bringen konnten, Goebel selbst persönlich nicht vor Gericht erschien und nicht befragt werden konnte, und aber als Prozessfutter und kleiner Angeber überführt worden war, sagen heute am Idol Interessierte: „Wir glauben Göbel – Irgendetwas wird er schon erfunden haben.“ Sie übersehen, dass ihr Idol durchaus in der Ereignisgeschichte der New Yorker Jahre, insbesondere in dieser Lampenzeit, und wie sehr nuanciert dokumentiert ist – Goebel war ein schlimmer Finger, ein Plünderer seiner Freunde und Bekannten, ein mobbender Freimaurer und Tyrann seiner Familie, aber eine unerschrockene Persönlichkeit mit hoher sozialer Kompetenz und Dynamik; auch seine Angaben zur eigenen Person bei Gericht waren falsch.

 

Nun gehen also affenteuerliche Rhaten und Thaten von Menschen aus, die sich keineswegs im Weltmaßstab auskennen, aber im Weltmaßstab – geradezu sinnlich entkoppelt – leben und Unfug stiften. Die fragen mich durchwegs: Warum machst Du das? Was ist denn heute noch an Elektrifizierung, Glühlampen und Heinrich Göbel interessant? Dann sage ich, um im Rahmen zu sein: Zum Geldverdienen. Und, nach kurzem Zögern, würde man doch dafür selbst keinesfalls Geld hergeben: Geldverdienen? – wie denn?- (also dem Ethos als Lebensthema verpflichtet).

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Kurz, die affenteuerlichen Sachen und Machenschaften selbst interessieren nur die, die dafür Geld gäben oder geben.

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Doch der Pflicht als Künstlergelehrter folgend und hier speziell – im Arbeitsfeld der sozialwissenschaftlichen Ausrichtung, mit den Themen Kommunikation, Ereignisgeschichte, Aufklärung und Erinnern & Vergessen – wurde mir im Frühjahr des Jahres 2007 in der Lokalzeitung angehängt, ich hätte es abgeschrieben, dass Göbel nicht Glühlampenerfinder, sondern Hochstapler gewesen sei. Doch in der Neuen Sinnlichkeit, im Jahre 1986 und noch öfters mal, zuletzt im Frühjahr des Jahres 2006 mit einer Quellenkritik der Göbelquellen des Deutschen Museums in München, hatte ich anhand der Quellen gezeigt, dass man sich in Springe über Göbel irrt. Dass man auch irregeführt wird. Dass die auch in Springe vorhandenen Quellen das belegen. Nachdem der Buchverleger zu Klampen und Autor Rhode sich meine Quellenkritik im Frühjahr 2006 angeschaut hatten, kamen sie im Frühjahr 2007 mit einem angeblich wissenschaftlichen Buch heraus, das sich wie ein Krimi läse – „Die Göbel-Legende“. Es kann bei seriöser Prüfung nicht bestehen. Die Methode ist eine als „Lokalgeschichte“ getarntes Verfahren eines impressionistischen Zettelkastens. Forschungsstand und Zitationen sind nicht wissenschaftlich. Quellen sind oft falsch zitiert, andere fehlen oder werden ins Gegenteil verkehrt usw. Affenteuerliches Lokalspreizen des funktionalen Dilettanten Prof. Dr. Horst Callies, SPD, Vorsitzender auch im Museumsverein Springe, der hierfür die Wege an seiner Universität Hannover, als ein schwarzes Schaf der Wissenschaft, gepflastert hat: Stelle ich meine Publikation in den Dienst der Aufklärung und, solche Irreführer zu überführen.

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Nachdem Davy im Jahr 1807 den elektrischen Lichtbogen öffentlich vorführte, hatte die Entwicklung batteriegetriebener elektrischer Beleuchtung begonnen, während man in den Häusern mit Brennstofflaternen, Kerzen und Fackeln leuchtete. Es kamen dann Walöl aus den Meeren und Laternen und mitte des 19ten Jahrhunderts Gas, Gaslampen und Gaswerke. Als 1840 einen Platindraht ohne Vakuum glühen ließ und 1841 die erste geschlossene Glühlampe in London vorgeführt wurde und im Jahr 1845 eine evakuierte Kohlewiderstandsglühlampe patentiert worden war, waren die Strombatterien zu teuer, keine Haltbarkeit erreicht und die Stromverteilung unlösbar. Als um 1870 das elektrodynamische Prinzip Stromgeneratoren ermöglichte, stieß man an die Grenzen des für die Stromverteilungsleitungen zu hohen Stromverbrauchs. Während Gaswerke und die Gaslampen modernes Hauslicht verkauften. Edison hat im Jahre 1879 das Glühprinzip umgekehrt, bei hohem Widerstand eine kleine Glühoberfläche ausgelegt und die entscheidenden Patente für kleine haltbare Glühlampen gebracht. Wer Edison die Erfindung stahl, wurde gerichtlich belangt. Auf 6,000 Blatt Aktenpapier bestätigten die größten Prozesse der Zeit Edisons Anspruch. Göbel – ungelernter Uhrmacher und kleiner Angeber – war seit 1881 als Trittbrettfahrer und Ideendieb gerichtsnotorisch beteiligt. 1882 behauptet die New York Times, Göbel habe Lampen ausgestellt und seinerseits behauptet, sämtlich dafür notwendigen Patente selbst zu halten. Doch – die Lampen waren nicht von ihm und die Patente hatte er nie. Trotzdem spann und spinnt die Publizistik eine Göbelstory und – in Springe – eine Idolisierung aus.

 

Göbel wurde, quasi als Strolch in New York im 19. Jahrhundert, infolge fortwährender lokaler Idolisierungsbedürfnisse in Springe, bis heute, zum Vorbild der Schulkinder, auch in Zukunft, hingestellt. Erinnern & Vergessen sind nachweislich menschliche Bedürfnisse und Fähigkeiten, die hier der Begehrlichkeit und Dummheit anvertraut werden. Die leichtfertige Schultaufe der Nazis 1939 und der Göbelspuk der Altnazis nach 1945, und die Irreführer mitsamt den Irregeführten heute, die Göbel wider das Wissen idolisieren, sollten sich als Zeichen der kollektiven Vernunft bezeugen und bekennen.

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EINS 7965 NDZ 20. April Willi Städler re-education Nazi Adolf-Hitler-Straße

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ZWEI 7971 Deister-Anzeiger 20. April? IDOLISIERUNG und Liste der Lügen

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DREI 7976 Edisonpatent, Sudetenstr. Hitler+Hische

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VIER: 7978 CALLIES Gutachten über den Gutachter von 2007

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FÜNF: 7987 affidavit 1 Kulenkamp 5. April 1893, Patentoffice Streit

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SECHS: 7990 affidavit Kulenkamp 2 18. April 1893

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SIEBEN 7995: NDZ-Hitler-Bild 1933; Degenhardt-Brief-Zitat an Bundespräsident Heuß195 ; Gutachten zur Quellenkritik 2006;

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ACHT 8001: 8. März; NDZ-Hitler-Bild 1933; Geburtsurkunde; Buch-Umschlag-Bilder; Exp.1,2,3; mercy LsD 1967-Bild;

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NEUN 8014: ; Deister-Anzeiger Was geschieht?; Edison-Patent; Lacombe und Shipman 4. Oktober 1892 Urteil; Exp. 1,2,3 sowie 4; Göbel gerettet; NDZ-Hitler-Bild 1933

 

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ZEHN 8020 16. März Die 26 unabweisbaren Dokumente Goebel-Hypothese von 1882: Das zerrissene Kulenkamp-Assignment; das Pumpen-Patent 1882; THE WORLD New York 1. Mai 1882; NDZ-Artikel 1893; NDZ 1933 Hitler; Deister-Anzeiger 2017 Was geschieht mit Göbel?; NDZ 11.3.2006 Was wird mit Göbel?

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ELF 8023 16. März; NDZ 1893; TANNER in Electrical Review 1894; Stadtgeschichte 1954 und Ortschronik 2002

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ZWÖLF 8027 19. März; „Goebel-Defense“; Edison 1. affidavit transl.

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DREIZEHN 8930 20. März; Elektr Gitarre vor Fender 21. März

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VIERZEHN 8934 22. März; Edison 1. Affidavit

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FÜNFZEHN 8938 24. März; Edison 2. affidavit + Lichtfest-Ankünd. der Stadt

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SECHZEHN: 8943 26. März 2018; Stadtchroniken Hartmann/Netzel/Callies Dr. HEINZ BRASCH

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SIEBZEHN: 8045 27. März; Arbeitsvertrag und Brasch-Quellen und Langer

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/26/neue-deister-zeitung-erklaert-mit-dr-brasch-das-nazi-idol-heinrich-goebel/

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ACHTZEHN 8048 28. März 2018 Patentabweisungen

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/28/neue-deister-zeitung-mischt-idol-heinrich-goebel-zum-telescope-man/

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NEUNZEHN 8053. März 2018 ARBEITSVERTRÄGE 1881

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/30/neue-deister-zeitung-ist-die-stadt-der-lichtgeschwindigkeit-und-des-idols-heinrich-goebel/

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ZWANZIG 8055 31. März 2018 Blutsverwandte von Gehrcke 136. Geburtstag NDZ vor 50 Jahren

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/31/ndz-mobilisiert-springe-fuer-den-20-april/

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EINUNDZWANZIG 8057 1. April 2018 APRIL APRIL mit Arends, Beckmann

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/01/calenberger-springe-am-deister-feiert-den-1-april-mit-goebel-und-edison/

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ZWEIUNDZWANZIG 8059 2. April 2018 Kronzeuge VANDERWEYDE

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/02/hannover-im-schatten-des-20-april-des-calenberger-lichtfestes-der-neuen-deister-zeitung/

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DREIUNDZWANZIG 8062 3. April 2018 NDZ GEBURTSHAUS

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/02/ndz-jetzt-auch-in-hannover-zum-20-april-zweifel-am-geburtshaus-von-heinrich-goebel/

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VIERUNDZWANZIG 8064 4. April 2018 Paul Goepel

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/04/springe-informiert-sich-durch-die-ndz-zum-20-april-hinterm-deister-zu-goebel-und-goepel-in-usa-des-jahres-1882/

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FÜNFUNDZWANZIG 8069 5. April 2018 PRESSETAG New York Times 30. April 1882 Grand st 468

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=39004&action=edit

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