SPRINGE informiert sich durch die NDZ zum 20. April hinterm Deister zu GOEBEL und GOEPEL in USA des Jahres 1882

April 4, 2018

Lichtgeschwindigkeit 8064

am Mittwoch, 4. April 2018

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NDZ-Bildbericht – Führers Geburtstag war am 20. April, da wurde in Springe bis 1945 gehuldigt. Der Schriftleiter der NDZ war natürlich Parteimitglied der NSDAP.

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VIERUNDZWANZIGSTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:

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PAUL GOEPEL – der Patentanwalt vom Goebel in USA.

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In der LICHTGESCHWINDIGKEIT kann in zahlreiche Blogbeiträgen erkundet werden, was der Springer Göbel-Forscher Dr. Dietmar Moews, Dipl. Ing., bis zu seinen PUBLIKATIONEN im JAHRE 2005 systematisch erforscht, belegt und interpretiert hat.

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Goebel hatte 1865 ein US-Patent für einen kleinen Blechwinkel / Hemmer for sewing-machine erworben. Goebel hatte 1882 ein US-Patent „Improvement“ an einer Vakuumpumpe und er hatte das US-Patent Oktober 1882 One-Half to Kulenkamp „Improvement“ einer EDISON-Lampe, nämlich einen abgeflachten Stromeinleitungsdraht.

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Es lässt sich leicht und einfach so zusammenfassen:

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Es gibt eine in Springe entfaltete IDOL-PFLEGE des Springer Bürgers Heinrich Göbel, (1818-1893) der später, ab 1849 in den USA, HENRY GOEBEL hieß.

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Was in Springe, beginnend mit der NEUEN DEISTER ZEITUNG, bereits im Jahr 1893, diesen HENRY GOEBEL zum HEIMAT-IDOL hat werden lassen, ging keineswegs von ihm persönlich aus.

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Das Schlüsselloch, ein IDOL GÖBEL durch eine besondere LEGENDE anfüttern zu können, besteht aus einer Verkettung von Einzel-LÜGNERN und deren jeweilige Resonanz. Einzelne GESCHICHTSFÄLSCHER – aus Sicht allgemeiner Menschenkenntnis nicht irrtümlich falsch, sondern willkürlich irreführend – organisierten und akzellerierten die IDOLISIERUNG durch einschlägige TEXT-Veröffentlichungen. Denn, allein dadurch, dass Etwas mal in der Zeitung steht, wird noch keine IDOLISIERUNG ausgelöst.

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Das IDOL braucht Promotoren und die ADRESSATEN einen erheblichen IDOLBEDARF. Dazu gehört dann eine gehörige Zahl von IDOLISIERERN aus Eigeninteresse. Stadt Springe und NDZ und Bürger klammern sich an das IDOL, das sie verteidigen wollen. Tatsache ist also der IDOLBEDARF und die VERLUSTANGST.

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AHRENS zielte auf individuelle Wichtigtuerei, FELDHAUS zielte auf die Technik-Verbände und Fachwelt, aber auch auf die Industrie und die Politik. BECKMANN zielte auf die deutschistische Beachtung. Letztlich zielen sie alle auf soziale Wirkung, des Publikums, auf die Deutschen, auf die Springer aus Springe am Deister. Keiner von denen interessierte sich für die vorhandenen historisch überlieferten Befunde und gerichtsnotorischen Beweisführungen.

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Keinen in Springe bekümmerte eine Göbel-Wahrheit – dass Göbel ein Dreckskerl war, dem man keine Ehrensträuße winden darf, nur weil man von der NDZ über hundert Jahre lang verarscht wurde und noch wird.

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Springe von der Deisterpforte – Blick östlich, ins Calenberger Land

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Kurz:

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1. Wir haben also das IDOL und den IDOLBEDARF der Einwohner von Springe am Deister.

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2. Wir haben einen wüsten Katalog von willkürlichen Gerüchten, die aus dem deutschen Auswanderer Göbel einen LICHTERFINDER machen. Man nahm aus einem unsäglich dummen, dreiseitigen Pamphlet eines Berliner Technikers, Dr. Hermann Beckmann, das in der Elektrotechnischen Zeitung (ETZ) im Jahr 1923 gedruckt worden war, ein Trommelfeuer von durchweg historisch erweislich, erwiesenen und dokumentierten Göbel-Heldentaten-Gerüchte, die allesamt anmaßend und gelogen waren. Dieser BECKMANN schrieb ab, was er besser hätte wissen können, von FELDHAUS (1915), von AHRENS (1912), von POPE und VANDERWEYDE 1893. Ahrens‘, Feldhaus‘ und Beckmanns Unsinn kann man heute noch in Springe abfragen.

Und wie nahe die Wahrheit da lag, weil in EDISON-PATENT-PROZESSEN ab 1893 auch Hunderte von Eidesstattliche Erklärungen öffentlich wurden, die auch über Heinrich Göbel und dessen angebliche Lampen von 1881 und 1882 13 Jahre verspätet Behauptungen aussagten. Jeder könnte es – auch in der Springer „Mittelschule“ – selbst anschauen und leicht erkennen. ALLES, was BECKMANN schrieb, war und ist DEUTSCH-FAKE.

Und jene angeblichen Goebel-Lampen sind heute noch vorhanden und davon gibt es Photographien von 1893.

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1893 von Henry Goebel Junior bei den Anwälten bzw. bei Richter Bull abgegebene Eigenproduktionen.

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Und es gibt die traurigen Zeugnisse von diesem Göbel, ehedem aus Springe am Deister, der ein Lump war und sich als Halbwelt-Mob zeitlebens nahe des Einwanderer-Kais, East-Side Downtown Manhattan, New York, mit vielköpfiger Familie durchgekämpft hatte: ALLES, was BECKMANN da in Springe, im Brockhaus, in der ETZ und in den Elektroverbänden und Ministerien verbreitete, war und ist blanker UNFUG.

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In UNFUG liegt das Futter der IDOLISIERUNG. Folglich muss man die historischen Tatsachen erforschen und dann öffentlich bekanntgeben.

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3. Damit hat man es aber mit den IDOLISIERERN zu tun:

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3.1 Die Neue Deister Zeitung

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Auch 2018 wird die NDZ weitertreiben – als sei das „Standortmarketing“ der 20. April

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3.2 Die Springer Obrigkeit als Offizialverwaltung, Bürgermeister, Stadtdirektor, Parteien

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Lehrer Wilhelm Netzel ergoss sich „klein“ – Quelle? Idolbedarf 1983

 

3.3 Der Deutschismus im NATIONALSOZIALISMUS seit 1933

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3.4 Die Firma OSRAM und andere Licht-Lobbyisten

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Die OSRAM-Birne von Springe

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3.5 Die Springer Lehrer seit der NAZIZEIT bis heute.

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1952 / 1954 wurden die LEHRER hyperaktiv (ADHS) – wir sehen Stadtarchivar Lilge mit Schraubverschluss

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3.6 Der Brockhaus und andere LEXIKA seit 1926

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Neue Deister Zeitung beweist 2006: Es gibt den neuen Brockhaus und den Göbel-Lehrer Rohde (links im Bild)

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3.7 Die vielfach gefälschte ORTS-CHRONIK SPRINGE seit 1954

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Neue Ortschronik 2002 von Horst Callies und Andreas Lilge zusammengefrickelt – samt dem alten Göbelquatsch

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3.8 Das Deutsche Museum München und eine Pseudo-Göbel-Publikation

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Während das Deutsche Museum München, oben den „Göbel“ aufgibt, wird im Museumsshop weiterhin Abeles Broschüre von 1997 verkauft,

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mit dem EDISON-Kapitel, Seite 30, und folgendem Satz: „Heinrich Göbel konstruierte bereits in den 1850er Jahren eine brauchbare Kohlenfadenlampe. Beliebig könnte man die Liste der Namen verlängern …“, deckt das Deutsche Museum die Weltgeschichte und die Nazigeschichte ab – wie schön, wenn das jetzt mal aufhörte.

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3.9 Der Springer Museumsverein e. V. samt Göbelstammtisch und Geschichtsvereinen

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Neue Deister Zeitung zeigt Museumsvorstand Horst Callies (SPD) in seiner großen Göbel-Idolzeit

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3.10 Die Bundesregierung mit einer BRIEFMARKE

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3.11 Das ZDF und Fachredaktionen

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3.12 Die Leibniz-Universität Hannover mit einer regelwidrigen Promotion

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Dieses „Print-on.demand-Paperback“ des zu Klampen-Verlags von 2007 enthält nicht die formal verlangten Angaben einer Universitäts-Publikation für eine Dissertation.

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3.13 Die Springer Bürger in der Folge als Leser der NDZ am 20. April.

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Erleuchtung kommt aus Springer Schmalzbroten am 20. April

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3.14 Wieder die NEUE DEISTER ZEITUNG

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Neue Deister Zeitung brachte 1993 diese Abbildung von NDZ-Göbel-Lampen (aus dem absurden Roman von Franz Bauer aus der Nazizeit). Die Abbildung zeigt handwerkliches Finish, wie aus Goebels Hand, des Springers, der als „Kunstgärtner“ und „Schlosserlehrling“ In New York einen Laden anmietete, wo bereits vom Vormieter außen dranstand OPTICIAN. So wurde Goebel Optiker. Später übernahm sein Sohn Henry Junior den Laden, die REKLAMESCHRIFT „OPTIKER“ blieb, der Sohn setzte lediglich ein JR. dahinter: Henry Junior, Optiker und Uhrmacher, verdiente sich aber die Dollars mit Urkundenfälschung und falscheidlichen Auftritten vor Gericht.

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Zu den harten historischen Fakten gehören

4.1 Zwei seit 1893 gerichtsnotorische Arbeitsverträge aus dem Jahr 1881

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NEUNZEHN 30. März 2018 ARBEITSVERTRÄGE 1881

Neue Deister Zeitung ist die Stadt der Lichtgeschwindigkeit und des IDOLS Heinrich Goebel

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4.2 Original US-Patente des Henry Goebel von 1882

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Zum Patent gehört eine Textbeschreibung und ein Partnerschaftsvertrag

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4.3 Original-Partnerschafts-Verträge und Goebels Gewaltauftritt bei Patentanwalt Paul Goepel, von 1882

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Man erkennt den Riss

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4.4 Goebels Intrige gegen Kulenkamp in der Freimaurer-Loge

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NEUNZEHN 30. März 2018 ARBEITSVERTRÄGE 1881

Neue Deister Zeitung ist die Stadt der Lichtgeschwindigkeit und des IDOLS Heinrich Goebel

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4.5 Zwei öffentliche Lampenvorführungen Goebels von 1882, in der Tagespresse, New York Times und New York World

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An anderer Stelle werde ich noch die offenbaren Lügen zeigen, die Goebel vor der Presse rausgelassen hatte.

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4.6 Bezahlquittungen von Goebel für William C. Dreyer 1882

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Kopie nach dem Original aus den Gerichtsakten: Barzahlung von William C. Dreyer an H. Goebel aus Vertrag vom Mai 1882, gezahlt am 14. Juli 1882 in Höhe von 250 Dollar, und quittiert handschriftlich H Goebel (64jährig). (Archiv Dietmar Moews).

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5. GERICHTSPROZESSE 1893: Was in den EDISON-spezifischen Gerichtsanhörungen an massenhaften Eidesstattlichen Erklärungen von Beklagtenseite und Klägerseite den Richtern vorgelegt worden ist, entstammt hauptsächlich aus dem Jahr 1893, also zehn, zwanzig, dreißig Jahre und länger, später als die fraglichen Geschehnisse und Erlebnisse der Zeugen, die Göbel-Lampen der Edison-Antizipation beweisen sollten.

Es genügt letztlich die sieben Eidesstattlichen Erklärungen anzuschauen und zu lesen, die Henry Goebel Senior selbst 1893 unterschrieb, deren inhaltliche Widersprüche und Ausschließlichkeiten geradezu herausschreien, muss einsehen, dass da keine Beweiskraft hineingelegt werden kann. Der Henry Goebel, der 1882 noch ein handfester Patentbetrüger war, war jetzt ein zittriger armer Mann, kurz vor seinem Tod, am 4. Dezember 1893, der noch von seinem eigenen Sohn Henry Junior vor Gericht niedergemacht wurde.

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Die angeblichen Beweislampen, die HENRY GOEBEL JUNIOR 1893 einlieferte, angeblich von ihm selbst gemacht. Kaufbelege der Glasrohlinge sind vorgelegt worden und zweifach vom Glasladen bezeugt.

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6. ZEITSCHRIFTEN und ARCHIVE: Und diese Glühlampen-Revolution, die von EDISON ausging, war in all den Jahren Reizstoff der Elektro-Industrie und es internationalisierten Patentwesens. All das wurde je nach Interessenlage in den Elektro-Fachzeitschriften umfänglich abgedruckt. Die wichtigsten dieser Zeitschriften aus jenen 1870er und 1880er/1890er Jahren sind auch in der Hannoverschen Universitäts-Bibliothek archiviert und öffentlich zugänglich.

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FAZIT:

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Das ist momentan Alles an echten Dokumenten, was Henry Goebel und elektrische Vakuum-Glühlampen verbindet, was vorliegt bzw. nachweislich vorlag. Obiges ist historisch unabweisbar, belegt. Alle Beweisstücke rühren aus den Jahren nach 1880, also nach EDISONS hochohmiger Vakuumglühfaden-Lampe (belegt seit 1878 – praktisch vorgestellt 1879, anschließend das erste offizielle Patent für EDISON.

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ES FOLGT HIER eine eidesstattliche Versicherung von dem New Yorker Patentanwalt PAUL GOEPEL, der im Jahr 1881 und 1882 im Auftrag von Heinrich Goebel mehrere Patentanträge beim US-Patent-Office vorlegte und betreute (1893).

ES FOLGT ferner ein Schriftstück-Gutachten von J. W. H. Wiesehahn und das zerrissene Vertragsformular (1893).

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Ein zehnseitiges Gutachten (1893 in Auftrag gegeben), nur auf den Zweifel hin, dass das ASSIGNEMENT Goebel/Kulenkamp weitere Manipulationen enthalten könnte, als nur den zusammengeklebten Durchriss von 1882

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Außerdem folgen noch diverse Originalkopien (EXHIBITS) von Zahlbelegen aus GOEPEL/J.W.K. (JOHN W: KULENKAMP) (1893)

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Bemerkenswert sind nicht zuletzt noch die beiden Springer Multifunktionäre Horst Callies und Hans-Christian Rohde mit ihrer „Goebel-Legende“ in Buchform des Jahres 2007.

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Callies und Rohde wurden von der NDZ zu Goebel-Prominenten gemacht, wo doch deren riesige Wissenslücken, mangels Englischkenntnissen, eine Kette von Falschdarstellungen, Irrtümern, Lügen und Fehlern erzeugen. Das von der NDZ begrüßte „Ergebnis“ dieser IDOL-PROPAGANDA ist, nicht die eigene Desinformation ändern zu müssen. Denn Callies hat mit Hilfe zweier ahnungslosen „Kollegen“ der Universität Hannover seinem Spezl Rohde eine letztlich widerrechtliche Doktor-Promotion organisiert, die nun zu dem verlogenen Fazit kam, das die NDZ gerne ausbaut, das lautet mit Blick auf den 20. April:

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„Die Einen glauben an den Ersterfinder der elektrischen Glühbirne, „Göbel, im Jahr 1854, 25 Jahre vor Edison“ – die Anderen zweifeln daran, aber, so Rohde, „Indizien .. der Hochstapelei…“.

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Hier ist nun die Neue Deister Zeitung in der Pflicht, endlich zu informieren, welche sachlichen Dokumente in Springe archiviert sind. Sie zeigen durchgängig keinen IDOL-GOEBEL, sondern einen üblen Wicht.

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Nach dem „Kulenkamp vom 5. April 1882“, in LICHTGESCHWINDIGKEIT 7987 sowie

„KULENKAMP vom 18. April 1882“ in LICHTGESCHWINDIGKEIT 7995 jetzt noch der PATENTANWALT von HEINRICH GOEBEL, jetzt

PAUL GOEPEL aus NY. NY – vom 17. April 1893; übersetzt ins Deutsche von Dietmar Moews:

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„UNITED STATES CIRCUIT COURT (Anm. D. M. 17. April 1893)

Östlicher Bezirk von Missouri

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Edison Electric Light Co. et al.

gegen

Columbia Incandescent Lamp Co. et al.

Südlicher Bezirk von New York,

Stadt und Land von New York:

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PAUL GOEPEL, ordentlich vereidigt, bezeugt und sagt:

Ich bin ein Anwalt und Rechtsberater, und Mitglied der Firma Goepel & Raegener, mit Büros am Broadway Nr. 280 in der Stadt New York.

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Ich habe Kopien von Eidesstattlichen Erklärungen im oben benannten Fall, des Heinrich Goebel, amtlich datiert am 8. April 1893, Sydney Mann, vom 8. April 1893 und von John W. Kulemkamp, vom 5. April 1893, gelesen.

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in der letzten Hälfte des Dezember 1881 wurde ich von Heinrich Goebel angewiesen, der zu jener Zeit einer meiner Klienten war, einen Antrag für einen ordentlichen United States Patentbrief für eine elektrische Glühlampe vorzubereiten. Die Patentqualität betraf speziell einen „Spiral-Halter“ für das Kohle-Glühelement der Lampe, wie es in dem United States Patent Nr. 266,358 bekannt ist. Ein Herr John W. Kulenkamp, der bereits eine beachtliche Geldsumme für Herrn Heinrich Goebel vorgeschossen hatte, stimmte erneut zu, zu zahlen, und zahlte die Gebühren die Vorbereitung und Ausfertigung dieses Antrages, wie er es bereits zu ähnlichen Gelegenheiten vorher getan hatte. Am 22. Dezember 1881 sprachen Herr Heinrich Goebel mit Herrn John W. Kulenkamp in meinem Büro, und Herr Kulenkamp sagte mir, dass eine schriftliche Vereinbarung über Hälfte/Hälfte-Partnerschaft an diesem Patentanspruch vorbereitet werden solle. Zuerst wehrte sich Herr Heinrich Goebel auch nur irgendeine Vereinbarung zu unterschreiben und eine erhebliche Diskussion erwuchs zwischen den beiden über die Beteiligung. Herr Kulenkamp betonte, dass Goebel dieses aber geradezu jeden Tag versprochen habe. Schließlich sagte ich ihnen, dass mein Büro nicht der Ort sei, solche Verständigung herzustellen, und schlug ihnen vor, zum Mittagessen zu gehen, dass sie mir danach mitteilen mögen wozu sie sich entschlossen hätten. Über eine Stunde später nach dieser Unterhaltung kamen sie zurück, und Herr Heinrich Goebel erklärte gewillt zu sein, zuzustimmen und unterfertigte einen Vertrag über einen Eine-Hälfte-Anteil in besagter Erfindung, auf einem meiner regulären Büroformblättern, die er bereits gut kannte, auf die „Spiral-Halter“-Erfindung bezogen. Es ist nicht wahr, dass dieser Vertrag darauf zielte einen Antrag für ein Patent auf irgendein Hobel-Werkzeug zum Schneiden von Fasern, die verkohlt werden sollen, zu sein; zumal ich keinen solchen Antrag anliegen hatte; und ich kann mich nicht daran erinnern, dass Herr Heinrich Goebel mir jemals von einer derartigen Erfindung erzählt gehabt hätte. Es war zu jener Zeit meine durchgängige Praxis, – und meine Praxis vorher und seitdem ist dieselbe, – niemals einem Erfinder oder Antragsteller zu erlauben, irgendein Dokument zu unterschreiben, ohne ihm zuerst die Natur des Dokuments erklärt zu haben. Und diese Vereinbarung war Heinrich Goebel vollkommen erklärt worden, bevor er sie unterfertigte. Dieser Antrag für das Patent war vorbereitet und am 6. Januar 1882 von Heinrich Goebel beeidet, und am 23. Januar 1882 beim Patentamt eingereicht. Die Beteiligungs-Vereinbarung war nicht zur selben Zeit ausgemacht wie der Patentantrag, aber sie liegt weiterhin in meinem Safe. Einige Zeit nach dem Ausfüllen des Antrages wandte sich Herr Heinrich Goebel an mein Büro, und fragte mich, was sei aus dieser Vereinbarung geworden und ob die bereits an das Patentamt gesandt wurde. Ich sagte ihm, dass sie noch in meinem Safe liege. Er fragte mich, ob er noch mal draufschauen könne, um zu sehen, ob seine Unterschrift richtig drauf sei. Ich holte es vom Safe und zeigte es ihm. Er sagte, er wolle es nur eben überlesen. Darauf war meine Aufmerksamkeit für wenige Momente unterbrochen, als ich plötzlich ein Geräusch hörte, als wäre Papier zerrissen. Und als ich herumschaute, sah ich wie Herr Heinrich Goebel vor meinen Augen die Vereinbarung zerknüllte und zerriss. Ich schlug unverzüglich seine Hände mit meiner Faust, so dass die zwei Stücke der Vereinbarung auf den Boden fielen, und ich wies ihm die Tür mit den Worten: Er würde mein Büro niemals mehr betreten, dass er ein Schuft sei und nur sein Alter ihn davor bewahrte, von mir gewaltig vorgenommen zu werden. Ich öffnete die Tür und wies ihn in die Vorhalle, wo er ins Heulen verfiel und um mich bat, ihm zu verzeihen. Mir kam es vor, als hatte er angestrebt den Herrn Kulenkamp um dessen Recht zu betrügen. Folglich gab ich unverzüglich die Anweisung, die beiden Stücke der Vereinbarung wieder zusammenzukleben, und das Vorhaben für die Patentaufnahme durchzuführen, wie gehabt. Eine Kopie von jener Vereinbarung ist auf Seite 44 der „Antragsteller“ Goebel Affidavits“, besonders markiert mit „J. W. K. Exhibit D.“ Seitdem hatte ich keinerlei Geschäftsbeziehungen mit Heinrich Goebel, noch hätte ich nach diesem Auftritt irgendwelche Geschäfte für ihn gemacht.

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Als die oben genannte Vereinbarung ausgeführt wurde, waren gemäß meiner Erinnerung alle die freigelassenen Räume nicht ausgefüllt. Ich habe es jetzt nicht vor meinen Augen und ich kann meine Erinnerung auch nicht dadurch auffrischen, indem ich jetzt draufschaue, aber meine Annahme ist, dass einer der freien Räume, die nicht ausgefüllt waren, derjenige der der Beschreibung der bezogenen Erfindung gewidmet war. Diese Freiräume wurden später, durch meine Anordnung oder unter meiner Leitung in Übereinstimmung mit dem Verständnis des und unter Anweisung von Heinrich Goebel, ausgefüllt. Ob diese Vervollständigung der Freiräume in den Vereinbarungspapieren vor oder nach dem Zeitpunkt, als Herr Heinrich Goebel die Vereinbarung entzwei gerissen hatte, bin ich nicht sicher. Allerdings würde das auch keinen Unterschied machen. Denn es bestanden niemals irgendwelche Zweifel oder Ungewissheit darüber, was in die freien Plätze einzutragen sei, auch nicht zur präzisen Patenqualität die hier vertragsgegenständlich sein musste. Der Vertrag war bezogen und zielte darauf, Verfeinerung zu jener „Spiral-Halter“-Erfindung sein zu sollen. Und dieses war mir von Herrn Heinrich Goebel im Beisein und mit Wissen und Bezeugung durch Herrn Kulenkamp sehr deutlich erklärt worden. Beide waren mit mir zusammen zu diesem Termin anwesend.

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Diese Patentübereignung wurde ordentlich vom Patentamt dokumentiert. Das Patent wurde hinterher an die Patentpartnerschaft Goebel/Kulenkamp ausgegeben. Es trug das Datum vom 24. October 1882 auf der Patenturkunde und die Nr. 266,358.

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Es gibt absolut keinen Zweifel darüber, was wie oben steht, Henry Goebels Zielsetzung war und wie gut und gründlich er es zu jenem Zeitpunkt verstand. Paul Goepel

Unterschrieben und geschworen vor mir, diesen 17. April 1893

A. P. Morslly

Notar …“

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Über die Patentanwalts-Leistungen die PAUL GOEPEL als Fachdienstleister im Auftrage von Henry Goebel hinsichtlich dessen Patentanträge sowie des Geschäftspartnerschafts-Vertrags „on-half to Kulenkamp“ und weitere diverse Bezahlquittungen für Kulenkamp und sogar ein Fachgutachten über das zerrissene und wieder zusammengeklebte Vertragsdokument, die allesamt gerichtlich dokumentiert sind, kann ich hier zeigen.

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Damit liegen diese amtlichen (U.S. Patent Office) und notariellen Dokumente heute noch im Original vor. Auch hiermit haben wir in Springe aus der reklamierten Lampenzeit echte historische Beweise, wie immer, wiederum aus der Zeit nach EDISONS PATENT, nämlich erst 1881 und 1882.

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Den handschriftlichen Lehrvertrag für eine Schlosserlehre, den Goebels Vater im Jahr 1834, mit dem Schlosser abschloss, der Schlossermeister aber bald starb und damit Heinrich Goebel den Abbruch seiner einzigen Lehrausbildung, die er in seinem Leben hatte, bestimmte, ist vorhanden (Stadtarchiv Springe).

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Ein Brief des Springer Goebelforschers Hans-Christian Rohde an den Springer Goebelforscher Gisselmann, der diesen Lehrvertrag im Stadtarchiv las, und Rohde aus dem Lehrvertrag des Lehrlings Heinrich Göbel einen „Schlossergeselle“ machte. So schrieb Rohde es dann fünf Jahre später, erneut falsch, in seiner Dissertation „Die Goebel-Legende“, und ist so selbst legendenbildend.

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Dass diese ROHDE-Korrespondenz von ROHDE selbst im Springer Stadtarchiv abgelegt worden ist, verstößt gegen das Niedersächsische Archivgesetz, wo Privatbriefe von Lebenden nicht hineingehören.

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Bemerkenswert sind nicht zuletzt noch die beiden Springer Multifunktionäre gemeinsam, Horst Callies und Hans-Christian Rohde, mit einer „Goebel-Legende“ in Buchform von 2007.

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Callies und Rohde wurden von der NDZ zu Goebel-Prominenten gemacht, wo doch deren riesige Wissenslücken, mangels Englischkenntnissen, eine Kette von Falschdarstellungen, Irrtümern und Fehlern erzeugen. Das von der NDZ begrüßte „Ergebnis“ dieser IDOL-PROPAGANDA ist, nicht die eigene Desinformation ändern zu müssen. Schließlich hat Callies mit Hilfe zweier ahnungslosen „Kollegen“ der Universität Hannover seinem Spezl Rohde eine Doktor-Promotion organisiert, die nun zu dem verlogenen Fazit kam, das die NDZ gerne ausbaut, das lautet mit Blick auf den 20. April:

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„Die Einen glauben an den Ersterfinder der elektrischen Glühbirne, „Göbel, im Jahr 1854, 25 Jahre vor Edison“ – die Anderen zweifeln daran, aber, so Rohde, „Indizien .. der Hochstapelei…“.

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Dietmar Moews meint: Ich habe teils mit handschriftlichen Original-Gutachten zu tun gehabt, die schwer zu entziffern, letztlich der Mühe wert, aber wenig herausbringen konnten, z. B.:

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Ein Gutachter hat erklärt, dass der Partnerschafts-Vertrag von 1882, durch den Goebel mit Kulenkamp das Patentrecht teilt, indem Kulenkampf die Akquisitionskosten übernehmen muss, während sein Anspruch bis an sein Lebensende bestehen soll. Diesen Vertrag hatte Goebel durch Übergriff zerrissen. Dann wurde er sorgfältig wieder zusammengeklebt.

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Nun hat der Gutachter geklärt, dass dieses Vertragsformular bereits vor dem Zerreißen ausgefüllt und unterzeichnet war, nicht erst nach dem Zusammenkleben. Ja, gut. Ich hätte angesichts der Kopie des Originals, das mir vorliegt (übergroßes US-Papierformat), den Patentvertrag und die gelebte, bezeugte Partnerschaft, für ausreichend glaubwürdig gehalten.

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So kann man an den TITEL-STICHWÖRTERN der hier folgenden LINKS alle möglichen wichtigen Dokumente meiner empirischen Untersuchung der GOEBEL-GLÜHLAMPEN-IDOLISIERUNG finden:

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EINS 7965 NDZ 20. April Willi Städler re-education Nazi Adolf-Hitler-Straße

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38072&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1773832912

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ZWEI 7971 Deister-Anzeiger 20. April? IDOLISIERUNG und Liste der Lügen

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38122&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1776178266

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DREI 7976 Edisonpatent, Sudetenstr. Hitler+Hische

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38169&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1777824555

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VIER: 7978 CALLIES Gutachten über den Gutachter von 2007

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38188&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1778913961

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FÜNF: 7987 affidavit 1 Kulenkamp 5. April 1893, Patentoffice Streit

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38279&action=edit

 

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1782510745

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SECHS: 7990 affidavit Kulenkamp 2 18. April 1893

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38316&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1783699711

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SIEBEN 7995: NDZ-Hitler-Bild 1933; Degenhardt-Brief-Zitat an Bundespräsident Heuß195 ; Gutachten zur Quellenkritik 2006;

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/05/neue-deister-zeitung-bringt-zum-20-april-information-zur-goebel-forschung/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1785401719

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ACHT 8001: 8. März; NDZ-Hitler-Bild 1933; Geburtsurkunde; Buch-Umschlag-Bilder; Exp.1,2,3; mercy LsD 1967-Bild;

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/08/springe-informiert-die-ndz-zum-20-april-und-zum-24-april-zur-goebel-lage-hinterm-deister/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1788884852

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NEUN 8014: ; Deister-Anzeiger Was geschieht?; Edison-Patent; Lacombe und Shipman 4. Oktober 1892 Urteil; Exp. 1,2,3 sowie 4; Göbel gerettet; NDZ-Hitler-Bild 1933

 

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1795042907

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ZEHN 8020 16. März Die 26 unabweisbaren Dokumente Goebel-Hypothese von 1882: Das zerrissene Kulenkamp-Assignment; das Pumpen-Patent 1882; THE WORLD New York 1. Mai 1882; NDZ-Artikel 1893; NDZ 1933 Hitler; Deister-Anzeiger 2017 Was geschieht mit Göbel?; NDZ 11.3.2006 Was wird mit Göbel?

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38534&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1797253569

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ELF 8023 16. März; NDZ 1893; TANNER in Electrical Review 1894; Stadtgeschichte 1954 und Ortschronik 2002

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/17/neue-deister-zeitung-informiert-zum-20-april-nicht-ueber-heinrich-goebel/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1798462356

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ZWÖLF 8027 19. März; „Goebel-Defense“; Edison 1. affidavit transl.

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/19/springe-informiert-sich-durch-die-ndz-zum-20-april-ueber-goebel-defense-hinterm-deister/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1800048524

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DREIZEHN 8930 20. März; Elektr Gitarre vor Fender 21. März

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/20/ndz-clark-gable-als-heinrich-goebel-erfinder-der-ersten-elektrischen-gitarre-25-jahre-vor-leo-fender/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1801214737

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VIERZEHN 8934 22. März; Edison 1. Affidavit

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/14/neue-deister-zeitung-informiert-zum-20-april-ueber-heinrich-goebel/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1803256799

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FÜNFZEHN 8938 24. März; Edison 2. affidavit + Lichtfest-Ankünd. der Stadt

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/24/neue-deister-zeitung-organisiert-den-goldenen-20-april-dietmar-moews-informiert-ueber-heinrich-goebel/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1805135072

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SECHZEHN: 8943 26. März 2018; Stadtchroniken Hartmann/Netzel/Callies Dr. HEINZ BRASCH

: https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/25/neue-deister-zei…nisten-dr-brasch/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1806675876

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SIEBZEHN: 27. März; Arbeitsvertrag und Brasch-Quellen und Langer

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/26/neue-deister-zeitung-erklaert-mit-dr-brasch-das-nazi-idol-heinrich-goebel/

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ACHTZEHN 28. März 2018 Patentabweisungen

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/28/neue-deister-zeitung-mischt-idol-heinrich-goebel-zum-telescope-man/

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NEUNZEHN 30. März 2018 ARBEITSVERTRÄGE 1881

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/30/neue-deister-zeitung-ist-die-stadt-der-lichtgeschwindigkeit-und-des-idols-heinrich-goebel/

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ZWANZIG 31. März 2018 Blutsverwandte von Gehrcke 136. Geburtstag NDZ vor 50 Jahren

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/31/ndz-mobilisiert-springe-fuer-den-20-april/

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EINUNDZWANZIG 8057 1. April 2018 APRIL APRIL mit Arends, Beckmann

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/01/calenberger-springe-am-deister-feiert-den-1-april-mit-goebel-und-edison/

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ZWEIUNDZWANZIG 2. April 2018 Kronzeuge VANDERWEYDE

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/02/hannover-im-schatten-des-20-april-des-calenberger-lichtfestes-der-neuen-deister-zeitung/

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DREIUNDZWANZIG 3. April 2018 NDZ GEBURTSHAUS

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/04/02/ndz-jetzt-auch-in-hannover-zum-20-april-zweifel-am-geburtshaus-von-heinrich-goebel/

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VIERUNDZWANZIG 4. April 2018 Patentanwalt PAUL GOEPEL

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