Diego Maradona 1960 – 2020 Kurznachruf

November 30, 2020

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am Montag, 30. November 2020

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Diego Maradona wurde als Diego Armando Maradona Franco am 30. Oktober 1960 in Lanús /Buenos Aires, Argentinien, geboren und ist jetzt 60-jährig, am 25. November 2020 in Tigre, im Zusammenhang mit schweren chirurgischen Eingriffen gestorben. Mardona war ein Genie des Fußballs.

Das reiche Familienleben Maradonas brachte ihm mindestens zwei Verheiratungen, mal mit zwei Töchtern (* 1987) und (* 1989). Später zu seiner Zeit in Neapel kam mit anderer Frau ein Sohn  (* 1986) hinzu. Desweiteren wurde Maradona von einem italienischen Gericht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, nachdem er sich geweigert hatte, eine DNA-Probe abzugeben. Im August 2016 bekannte er sich zu dieser weiteren Vaterschaft. Darüber hinaus zeugte Maradona mit einer anderen Frau eine Tochter (* 1996) und einen weiteren Sohn (* 2013). Im März 2019 bekannte sich Maradona zur Vaterschaft von drei weiteren Kindern aus der Zeit seiner Kuraufenthalte in Kuba zu Beginn der 2000er Jahre. Der konkret und weitreichend verehrte Maradona hinterließ zweifellos eine umfangreiche Nachkommenschaft.

Kern dieses Kurznachrufes auf Diego Maradona (1960-2020) besteht in drei Linien, wovon die eine bislang in allen Nachrufen hervorgehoben worden ist – sein Fußballgenie – mir kommt es auf zwei weitere Aspekte an, die das bisherige Bild von diesem Fußballer wesentlich ergänzt (Mimesis) und korrigiert (Drogenanwendungen):

EINS: Diego Maradona war ein herausragendes Genie im Fußballspiel und besonders mit seiner virtuosen, zirkusreifen Balltechnik. In Verbindung mit seiner athletisch muskulösen Beweglichkeit, seinem Mut und sinnlichen Wachheit, spielte Maradona Fußball als wirklichen Spitzensport.

ZWEI: Was bislang völlig verkannt worden ist, war das mimetische Vermögen Maradonas. Er war fähig in seinen dynamischen Dribblings und Zweikämpfen durch seine eigenen Aktionen am Ball Bewegungsabläufe seiner Gegenspieler mimetisch zu antizipieren und gezielt auszulösen. Maradona bezog in seine Dribblings die kommenden Körperbewegungen seiner Gegenspieler so mit ein, dass er da spielte, wo diese im nächsten Moment Platz für ihn machten. Dabei war sein kraftvoller Antritt außerdem durchaus schwer abzudrängen, wegzuschubsen und vom Ball wegzufoulen. Maradonas mimetisches Antizipationsvermögen war einzigartig!

DREI: Maradonas Individualität, die durch das intensive professionelle Fußballerleben nicht besonders fruchtbar mit Schulbildung und weltgewandter Urteilskraft bereichert wurde, führte zu seiner verwilderten Personalität. Maradona hatte außergewöhnliche Individualität, aber weitreichend schwache Persönlichkeit, nämlich in Form geringer Urteilskraft in den Nichtfußballdingen. Dies führte dazu, dass Maradona, dessen beruflicher Aufstieg ihn alle gesellschaftlichen Begrenzungen spielerisch zu ignorieren erlaubte, spätestens in Neapel mit bedrohlichen Sozialmilieus zu tun hatte (z. B. Camorra in Neapel). Maradona begann nicht neben dem Fußball Schach zu spielen, höhere Mathematik zu studieren oder Informatik, sondern begann in Bereiche des Unbekannten und des Tabuisierten einzusteigen. Maradona fand einschlägige soziale Kreise, probierte Drogen aus, und verkannte dabei die Geschäftskreise und die gesundheitliche Selbstzerstörung, die er damit entfaltete. Maradona war witzig, mutig und sozialdynamisch – er war auch apart und eben sehr individuell kapriziert.

FAZIT: Man konnte den Weltstar und Prominenten jahrzehntelang in seiner Entwicklung massenmedial begleiten – Höhepunkt war Maradonas Auftritt in Cuba als Kommunist und Verehrer des Lider Fidel Castro, womit er in Boca, dem spezifischen Hafenstadtteil von Buenos Aires, als sozial angebundener Maradona, zum Kommunist und zum Massen-Klassen-Idol herauskam.

Es war zuletzt ein Wettbewerb zwischen katholischer Kirche und weltlicher Macht in Argentinien, wo die öffentliche Aufbahrung des toten Maradona stattfinden durfte – es war eben in der weltlichen Casa Rosada, dem Präsidentensitz in Buenos Aires und nicht in der katholischen Kathedrale.

Maradona war eine der „Legenden des Weltfußballs“ und gilt als einer der besten Fußballspieler der Geschichte. Er machte sich zu Beginn seiner Karriere bereits im Alter von 15 Jahren bei den Argentinos Juniors einen Namen, bevor er zu den Boca Juniors wechselte und 1981 argentinischer Meister wurde. Anschließend zog es den „Goldjungen“ (El Pibe de Oro) für eine Rekordablösesumme nach Europa zum FC Barcelona. Dort feierte er mit dem spanischen Pokalsieg 1983 nur einen wichtigen Titelgewinn. Von Krankheiten und Verletzungen geplagt, musste er den Verein nach nur zwei Jahren wegen zahlreicher Skandale wieder verlassen. Daraufhin schloss er sich erneut für eine Rekordablösesumme der SSC Neapel an. Mit dem Fußball-Underdog Neapel aus Kampanien, der vor seiner Ankunft dem Abstieg nahe war, feierte er zwischen 1984 und 1991 die größten Erfolge seiner Vereinskarriere, darunter 1987 und 1990 die bis heute einzigen Meistertitel der Vereinsgeschichte und den Gewinn des UEFA-Cups 1989. In jenen Jahren hatte die Fußballwelt einen zweiten „artiste étoile“, den unglaublichen niederländischen Ruud Gullit beim AC Milano. Italiens Fußballwelt kochte damals begeistert. Maradona, der Juniorenweltmeister von 1979 führte die argentinische Nationalmannschaft 1986 in Mexico als Mannschaftskapitän zum Gewinn der zweiten Weltmeisterschaft Argentiniens nach 1978.

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Friedrich Merz als CDU-Weihnachts-Schnösel mit Blick nach rechts

November 29, 2020

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am Sonntag, 29. November 2020

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Sicher ist es heikel, in der heutigen CORONA-Aktionismus-Zeit, als unattraktiver Dauerbewerber um einen CDU-Vorsitz eine massenmediale Höhe zu ergattern. Der westfälische Black-Casino-Insider Friedrich Merz kratzt andauernd an den Sendeplätzen. Doch er ist überflüssig. Er hat uns nichts zu sagen. Merz will nicht so handsome wie der bereits hochgradig gescheiterte Norbert Röttgen sein. Merz will auch nicht in die Merkel-Linie einschwenken, die dem erfolgreichen Armin Laschet aus Aachen als CORONA-Ministerpräsident einer CDU-FDP Regierungskoalition in Düsseldorf vorsteht. Laschet, der damit dem größten bundesdeutschen CDU-Landesverband angehört – wie Merz auch -, aber als Regierungschef.

Und was lockte nun der wundgescheuerte Friedrich Merz aus seiner Ladenhüter-Ideenkiste heraus?

Merz behauptete in alle Welt – sich der CORONA-Thematik einschleimend –

„Weihnachten gehört der Familie. Was meine Familie an Weihnachten in unserer Wohnung macht, geht den Staat nichts an!“

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Dietmar Moews meint: Alle, die da mitreden und mangels Zeit, den täglichen Medienschwall in voller Breitseite übergebraten bekommen, aber selbst dazu ihre Dauerphrasen hinkotzen, wissen nicht, wie unglaublich zersetzungstreibend dieser Umgang mit der gesellschaftlichen Öffentlichkeit ist.

Wie oft muss ich REICHSBÜRGER mit Schießgewehr im Anschlag, an der eigenen Grundstücksgrenze drohend stehen sehen. Wie oft werden mir als Information in Nachrichtensendungen sogenannte O-Töne von wirklichen Idioten vorgespielt, kürzlich ANNE FRANK, jetzt also der libertäre Trump-Fan Friedrich Merz mit „Weihnachten darf ich zu hause machen was ich will“.

Merz kann aus seinen privaten Räumen nicht aus dem geltenden Rechtskanon austreten, weder aus CORONA-Anordnungen, noch aus anderen Regeln – Merz darf keine naturgeschützten Tiere in der Badewanne halten, er darf keine chemischen Experimente mit verbotenen Chemikalien anstellen, Merz darf seine Frau nicht in der Wohnung vergewaltigen, selbst, wenn er ihr den Mundschutz umbindet, Merz darf auch keine jungen Töchter auf den Schoß nehmen, wenn keiner Hosen trägt; Merz darf das in seiner Wohnung auch nicht als Videos aufzeichen. Er darf überhaupt nicht Weihnachten verbotene Videos ins Internetz hochladen … usw.

Merz einschleimender Spruch: Ich darf Weihnachten in meiner Wohnung feiern, ohne dass der Staat da hineinregelt. Ja, Merz, so würde das der AfDler, der Reichsbürger und der Querdenker auch glauben, wenn er sich überlegt, ob er mal AfD oder Merz-CDU oder CDU-Laschet wählen möchte, oder – was soziologisch richtiger wäre – nicht an der Wahl teilzunehmen (99% Wahlbeteiligung, wie unter SED, war nicht Ausweis für besondere Demokratiequalität). Soziologisch ist eine gute Wahlbeteiligung, eine durchschnittliche. Nur, wenn politischer Stress aufgeht, bleiben die Wähöer entweder weg (niedrige Wahlbeteiligung) oder rennen blindwütig zu den Wahlurnen (wie jetzt bei CORONA-TRUMP 2020 – hohe Wahlbeteiligung).

Das sollte unsere LÜGENPRESSE vielleicht endlich mal den Bürgern mitteilen: Eine besonders hohe Wahlbeteiligung ist nicht ad hoc GUT. Jeder hat das demokratische Wahlrecht, NICHT ZU WÄHLEN.

Aber Friedrich Merz hat keineswegs das Recht, wie es die Rechtsradikalen staatsverächtend behaupten, in seiner Wohnung an Weihnachten tun zu dürfen, was er will, ohne dass der Staat ihm da CORONA-REGELN vorgeben dürfte. Damit ist Friedrich Merz auch als CDU-Parteivorsitzender mangels staatsbürgerlicher Reife gescheitert.

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Pope’s Butler Paolo Gabriele 1966 – 2020 Kurznachruf

November 29, 2020

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am Sonntag, 29. November 2020

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Paolo Gabriele, geboren 1966 in Rom, ist jetzt 54-jährig in Rom, nach längeren verschiedenen Erkrankungen, in einer Klinik gestorben.

Gabriele war als vatikanisch-katholischer Kammerdiener, sechs Jahre lang im Dienst des Papstes Benedikt XVI., zuletzt, bis 2012, als enger Vertrauter in den Privaträumen des Papstes. Es geht um den deutschen Papst Ratzinger, der sich Benedikt XVI. nennen ließ.

Der Kammerdiener hat seit 2012 Dokumente beim Papst gestohlen, die schließlich in den nichtpäpstlichen Massenmedien landeten. Dabei ging es um konkrete päpstliche Befunde zu rechtswidrigen, z. B. homosexuellen Strukturen, die innerhalb des Vatikan -unter personifzierten Inkriminierungen von höhergestelltem Kurienpersonal – aber auch außerhalb eingerichtet worden waren:

Seit 2011 waren immer wieder interne Dokumente der Vatikanstadt in die Medien gelangt. In einigen Unterlagen, die der päpstliche Kammerdiener Paolo Gabriele (1966–2020) an die Medien weitergegeben haben soll, ging es um Vorwürfe der  Korruption, des Missmanagements und der Günstlingswirtschaft im Vatikan. Außerdem wurde Kritik an der Führung des Istituto per le Opere di Religione (Vatikanbank) geübt. Zudem spricht der Untersuchungsbericht von einer versteckten homosexuellen Lobby innerhalb der Kurie. Eine Villa außerhalb der Ewigen Stadt, eine Sauna im römischen Vorort Quarto Miglio und ein Schönheitssalon im historischen Zentrum werden als Orte von homosexuellen Begegnungen genannt. Ebenso sei es auf dem Gebiet des Vatikans zu intimen Begegnungen zwischen Männern der Kirche gekommen.

2011 und 2012 soll Gabriele geheim gehaltene Dokumente aus dem Vatikan geschmuggelt haben. Neben vier Nonnen und den beiden Privatsekretären Georg Gänswein und Alfred Xuereb war er einer der wenigen Vertrauten, die Zugang zu den Privaträumen des Papstes hatten. Gabriele soll außerdem Briefe des Papstes an dessen Sekretär Georg Gänswein sowie Dokumente zum Fall der 1983 entführten Bürgerin der Vatikanstadt Emanuela Orlandi öffentlich gemacht haben.

Des Weiteren wurde Gabriele der Diebstahl von Wertgegenständen vorgeworfen.

Im ErmittlungsVerfahrens gab Gabriele am 2. Oktober 2012 zu, vertrauliche Dokumente weitergegeben und ohne Komplizen gehandelt zu haben. Dennoch erklärte er sich nicht des schweren Diebstahls schuldig, sondern nur Benedikt XVI. gegenüber schuldig. Ebenfalls wurde entschieden, eine Untersuchung zu seinen Haftbedingungen einzuleiten.

Das Gericht befand Gabriele am 6. Oktober 2012 des schweren Diebstahls für schuldig und verurteilte ihn zu 18 Monaten Haft. Nach Angaben von Pressesprecher Lombardi wurden durch das Urteil weitere Ermittlungen nicht ausgeschlossen. Gianluigi Nuzzi appellierte nach dem Urteil an Benedikt XVI., Paolo Gabriele zu begnadigen.  Am 25. Oktober 2012 trat Gabriele die Haftstrafe im Vatikan an (und nicht wie allgemein erwartet in einem italienischen Gefängnis). Benedikt XVI. besuchte ihn am 22. Dezember 2012 im Gefängnis, vergab ihm und hob die Verbüßung der Reststrafe auf. Gabriele wurde noch am selben Tag entlassen und kehrte zu seiner Familie zurück.

Andere Quellen, wie die NY Times, vertiefen skandalöse Aspekte in der Berichtserstattung: Herr Gabriele hatte sechs Jahre lang im päpstlichen Haushalt gearbeitet, als er, wie er 2012 gestand, begann, vertrauliche Dokumente aus dem Apostolischen Palast, der prunkvollen Residenz des Papstes, zu stehlen und sie einem italienischen Journalisten, Gianluigi Nuzzi, zu übergeben. Gianluigi Nuzzi benutzte die Dokumente in einer Fernsehsendung und in einem Buch, um Vetternwirtschaft und Korruption innerhalb der geheimen Mauern des Vatikans aufzudecken.

Einige Briefe und Memos deuteten auf Machtspiele zwischen rivalisierenden Fraktionen hin; andere schlugen Missmanagement in den Abteilungen des Vatikans vor; wieder andere enthielten Behauptungen über Korruption und den falschen Umgang mit den Finanzen im Heiligen Stuhl. Zusammen stellten die Akten eine geteilte Institution dar und boten einen düsteren Blick auf die Politik des Vatikans.

Herr Gabriele wurde zwei Wochen nach Herrn Nuzzis Buch „Seine Heiligkeit“ verhaftet: „Seine Heiligkeit: Die Geheimpapiere von Papst Benedikt XVI“ veröffentlicht wurde. Hunderte von fotokopierten Dokumenten wurden in der Wohnung von Herrn Gabriele in der Vatikanstadt gefunden. Er verbrachte fast zwei Monate in einer Arrestzelle im Vatikan, bevor er unter Hausarrest entlassen wurde.

Herr Gabriele gab zu, dass er die Dokumente in dem Glauben gestohlen hatte, dass Benedikt nicht wusste, was um ihn herum geschah. Während seines Prozesses vor einem Gericht im Vatikan sagte er, er habe gedacht, dass die Veröffentlichung der Akten „einen Schock, vielleicht durch die Medien“ auslösen würde, der „die Kirche wieder auf den richtigen Weg bringen könnte“.

Er sagte aus, dass Benedikt ihm oft Fragen zu bestimmten Themen stellte und dass die Art der Fragen darauf hindeutete, dass der Papst nicht informiert oder falsch informiert war. Er sei überzeugt, so sagte er, dass der Heilige Geist ihn bei den Diebstählen, die viele Monate andauerten, geleitet habe.

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„Als ich das Böse und die Korruption überall in der Kirche sah, erreichte ich schließlich einen Punkt der Degeneration, einen Punkt ohne Wiederkehr, und konnte mich nicht mehr beherrschen“, sagte er.

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AfD Parteitag Kalkar bietet keine Alternative für die Bundestagswahl 2021

November 28, 2020

Lichtgeschwindigkeit 10126

am Sonnabend, 28. November 2020

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Bundesparteitage sind immer doppelgesichtigt. Eine Partei muss den innerparteilichen Demokratrieansprüchen genügen und dabei das aktualisierte Parteiprogramm für kommende Wahlen so festlegen, dass die Parteiziele möglichst große Wählerzustimmung entfachen kann und dabei programmatisch dem eigenen Anspruch Format zu geben.

Bei der AfD ist es schließlich der großsprecherische Anspruch eine ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND politisch zu schaffen. Was die GRÜNEN als echte ALTERNATIVE hinsichtlich Ökologie, Gleichberechtigung und Zukunftsprojekte machen, kann die AfD mit FÜHRER-STIL und RETRO-RHETORIK überhaupt nicht.

Der zweite Zweck eines Bundesparteitages ist folglich die aktualisierte personelle und programmatische Darstellung, das BILD der AfD in der Öffentlichkeit:

Der AfD-Bundesparteitag 2021 in Kalkar 27./29. November, führte auf, wie Alt-CDUler Alexander Gauland lernt, dazu der AfD-Führer Prof. Jörg Meuthen, dessen Hobby anscheinend zu sein scheint, einen Echtzeit-Test investigativ zu erleben, zur Frage:

Kann man eine Partei gründen, sich alle Mühe geben, und dennoch an den Anfänger-Krankheiten solcher „basisdemokratischen“ Neugründungen zu scheitern?

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Antwort: JA, DAS GEHT.

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Schließlich Bernd Höcke aus Thüringen, der die Grundgesetz-feindliche Nazifraktion innerhalb der AfD darzustellen und dafür die FÜHRER-ATTITÜDEN aufführt – so gut es seine geistigen und darstellerischen Talente ermöglichen – ALSO EHER MITTEL. Höcke ist eine schlechte Kamouflage -für Goebbels nicht gewitzt, für Göring zu wenig Lametta, für Hitler zu wenig Vision: Höcke hat überhaupt keine politische Vision; er ist ein Quatschkopf, dessen Sprüche zwar seine Kunden erreicht, allerdings nur als APO aufgeht. So wie AfD-Höcke parlamentarisch Verantwortung trägt, muss er sich der Alltagspolitik im Föderalismus stellen. APO im Parlament ist kindisch.

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Dietmar Moews meint: Die Wählergruppe der AfD ist bereits am Ende. Proklamiert man mehr den Umsturz und die Revolution, begeistert das die Alt-DDR-Revisionisten und alle Staatsfernen. Proklamiert man mehr die Meuthen-Oppositions-Ideen, können Unzufriedene der GROKO-HAMMAM den CDU/CSU und SPD abgeworben werden; die Reichsbürger bleiben dann aber weg. Und mit Gauland wird nun weder die orthodoxe CDU noch die klassische Nationalsozialisten-Gruppe noch angesprochen. Denn Gauland ist inzwischen nicht mehr fit genug, den Sack Flöhe so zu hüten, dass man glauben könnte, diese wäre eine ALTERNATIVE.

Das Thema Rentenpolitik, das hier einen AfD-Bundesparteitag behandeln sollte, ist völlig untergegangen. Wer will, darf Papiere lesen.

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ZDF Antje Pieper die Flitzpiepe macht ZDF spezial-Kultur am 25. November 2020

November 25, 2020

Lichtgeschwindigkeit 10125

am Mittwoch, 25. November 2020

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ZDF spezial: Wie kommt Deutschland durch den Winter? – wieso Antje Pieper? – die redet Unfug und lässt Unfugreden in Interviews zu.

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Eine volksverhetzende Idiotiene moderiert eine ZDF spezial zur CORONA-Pressekonferenz der föderalen Corona-Gipfel-Konferenz am 25. November 2020.

Es ist schrecklich, zu erleben, wie eine Sendung im deutschen Staatsfernsehen zur Hauptsendezeit, um 20 Uhr, zur einem sehr ernsten SEUCHEN-POLITIK-GESCHEHEN dummgeredet wird:

Geistiges Problem ist die mangelhafte Bildung der Moderatorin ANJE PIEPER. Frau Pieper erzählt also unentwegt, KULTUR, das sei KUNST und,

KULTUR, das seien Aktivitäten von KÜNSTLERN.

ANTJE PIEPER weiß anscheinend nicht, dass KULTUR ein ständige fortschreitender Prozess in der sozio-kulturelle Sinn und Form, auf die sich Menschen einigen und darüber verständigen – schließlich dazu SPRACHE finden – diese im Wandel des Kulturprozesses ständig weiterentwickelt werden.Kultur entsteht aus sozialem Umgang und aus den individuellen und persönlichen Reflektionen zum sozialen Umgang – ALLER MENSCHEN.

Aller Menschen! – das bedeutet Jeder. Und Jeder mit jedem Menschen und in den wechselnden sozialen Formationen und Szenerien, Paare, Gruppen, Mengen, Massen, intim, lokal, regional, innerstaatlich, international, weltweit und auch mit Antje Pieper, wenn man es ihr mal erklären würde, bevor sie AUF SENDUNG geschickt würde.

Kulturveränderungen können folglich situativ und ephemer zur Form werden. Wenn sich eine neue Verhaltens-Form stark erweist, kann sie verstetigt werden – wenn nicht ist es normales variantes Gewusel des Alltags. Man wird sehen, ob singulär und nicht starke Struktur, nicht epochal, nicht wie vorgestellter „Ewigkeits-Wert“ – oder etwa wie Lebensdienlichkeit gegenüber Selbsmord-Wahn, eine genealogische Funktion in der gelebten Kultur oder nur die Funktion einer Werther-Mode-Kultur-Spielart.

ANTJE PIEPER, dagegen, lässt durch CORONA abgeblockte Akteure der Freizeitökonomie mit blindwütigen Forderungen, baldmöglich frei gelassen zu werden, mit der absurden Begründung: Wenn ein Künstler Kunst machen darf, dann entstehe KULTUR – und Kultur ist lebenswichtig:

Wir brauchen „traffic“. Die Gesellschaft – dagegen – braucht FULL-STOPP!

Und es entsteht keineswegs KULTUR durch KUNST und nicht durch KÜNSTLER. KULTUR entsteht durch die sozialen Bezüge und Sprachentfaltung in sozialen Prozessen, interagierend, interdependend und auf materielle Wertvorstellungen abgestimmt:

Was gilt? wie in der Kultur? Was ist Hochkultur? was Breitenkultur? was Alltagskultur usw. … es Angelegenheit aller Menschen, nicht eine Eintänzerrolle für Spaßkonsumenten.

ANTJE PIEPER müsste sich mal mit KULTUR-SOZIOLOGIE beschäftigen, sie scheint kaum zu begreifen, dass KULTUR nur entsteht, wenn Menschen zusammenkommen (nicht wenn Künstler Mundschutz tragen). Der Auflauf diverser sozio-kultureller Szenerien, sei es im Fußballstadion oder im Kunsterlebnis, in einer Ausstellung oder in einem Konzertsaal, immer dann, wenn sich Musiker, Publikum in einem Erlebnis sozial aufeinander beziehen; immer dann entsteht deren Kultur. Das kann auch ein Kunsterlebnis sein. Doch Kultur mit Kunst entsteht nur in den anschließenden und auf die Kunst ausgerichteten Interdependenzprozesse.

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Dietmar Moews meint: Ein Meisterwerk der Malerei ist nicht KULTUR. Ein Meisterwerk ist eine Folge einer Kultur. Kunstmalerei kann eine kulturorientierte Prägung durch einen kultivierten Maler erhalten. Kultureinfluss und Kulturschaffen entsteht dann nicht durch ein Bild im Banktresor, sondern dann, wenn das Werk im Zentrum eines Kunsterlebnisses steht, während Kunstpublikum und Kunstschaffende sich zu ihrem Kunsterlebnis in rationale, emotionale und emphatische Wahrnehmungen einlassen und mitteilen.

Ohne es zu spitzfindig zu analysieren, mag auch als kulturelles Schaffen gewertet werden, indem ein Maler ein Werk meistert, dadurch, dass er dem Kunsterlebnis wirksame Reize bietet. Doch erst durch den sozio-kulturellen Umgang mit einem Werk im Kunsterlebnis und einer sozialen Kanonisierung der Qualitätsauffassungen, also durch gewisses Setting, ist es sinnvoll den Begriff Kultur dafür zu gebrauchen. Indes dass sich ein Mensch oder seine Tätigkeit als Kultur bedeutet, ist Unfug. Dass heute durch die OKF nunmehr Berufsarbeitslose die eigenen Kulturlosigkeit als staatlich allokatierte Notwendigkeit hinstellen, ist deren Existenzkampf. Dass Frau Pieper dafür Positionen in der Virus-Politik zu eröffnen versucht, war ein schlimmer personalpolitischer Lapsus des Bayerischen Rundfunks und ist es vom heutigen ZDF.

Die Behauptung der ZDF spezial Gesprächs-Gästen, dass ihre Befreiung von Lock Down-Restriktionen wichtig wäre, weil sie Kultur schüfen, ist blanke Hoffart. Kein Mensch braucht einen Künstler, der ihm Kultur schafft. Allenfalls gibt es Menschen (z. B. Künstler), die Kunst brauchen. denen ist aber hier zu sagen:

STOPP DOWN LOCK DOWN – jetzt ist VIRUS-ZEIT, Kunst ist nachrangig, wenn es um anderer Leute Leben und Gesundheit geht.

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Merkel eiert wegen der vielen Eierköpfe

November 24, 2020

Lichtgeschwindigkeit 10124

am Dienstag, 24. November 2020

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Täglich benutze ich die Deutschlandfunk-Informations-Radiosendungen, außerdem die Nachrichtensendungen von Phoenix, arte, ARD und ZDF sowie WDR und NDR – dazu die Interview- bzw. Gesprächsformate bei Phoenix, oft Markus Lanz – überwiegend gleichzeitig schlafe ich, male ich, spiele Gitarre oder schreibe und studiere Quellen. Momentan ist es Günter Anders bei C. H. Beck >Schriften zu Kunst und Film<.

Als Künstlergelehrter lebt man weitgehend allein mit seinen Inspirationen, in meinem Fall möglichst ungestört. Eine CORONA-Isolation ist weniger spannend, als Einzelhaft in der Justiz-Vollzugs-Anstalt. Essen ist viel besser, Tageszeitungen, Dauerlauf allein ist viel besser als mit Mithäftlingen im Innenhof und besonders Kaffee, so viel ich lustig bin.

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Seit der öffentlich anerkannten CORONA-Seuche berichten die Massenmedien extrem arschkriechersich: Die Kaufzeitungen, tun so, als seien die wirtschaftlichen Zentrismen ihrer Inserenten interessant, als wolle man laufend in Urlaub, an den Strand, die Börsenkurse wissen (was soll das?) und dann „Viele halten es nicht mehr aus!!“ – „Wann ist CORONA endlich zuende?“ – „Bundeskanzlerin Merkel eiert rum, ändert laufend ihre Ansagen AHA, APP, zuhause bleiben, Weihnachten in Island mit 12 Weihnachtsmännern? – geht ja gar nicht“.

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Dann bringen die dümmlichen Reporter, von dümmlichen Chefredakturienen angefordert „O-TÖNE“ von der Straße: „Haben Sie Angst?“, „Finden Sie die Regelungen lästig, zu streng, zielführend, falsch, rumgeeiert?????“

Und darauf erklärt dann der Theaterintendant, der Kabarettist, die Pop-Schnepfe, der Fußballfan, der türkische Pizzaverkäufer, der auf Italienisch macht, die ganzen Künstler im Chor:

„Bei uns werden alle Vorschriften eingehalten! Bei uns wurde noch niemand angesteckt! Die Kunst heilt die Menschen in der CORONA-Seuche ….“

Was die alle wollen ist, dass neben dem Verwaltungsleben, den Krankenhäusern, den Werktätigen im Wirtschaftsleben, der Müllabfuhr, Polizei, Paketlieferanten, Supermarkt, usw. auch das kollektive Freizeit-Tun von Restaurants, Kneipen und Bordellen als Wirtschaft weitermachen will, weil sonst das Geschäft einginge. Statt Schulklassen-Unterricht machen wir mal „Schule des Lebens“, Summerhill für Unterklassen gegen diese üble Kopfform (wie sagte Hans Süper immer? – „Zimmermann, das Ei“ –

„Ich ben e’ne Kölsche Jung, wat willste maache?
Ich ben e’ne Kölsche Jung un dun jään laache.
Ich ben och söns nit schlääch, nä ich ben brav,
Ming Lieblingswöötsche, heiss Kölle Alaaf!
..

Als kleene Jung han ich mich ens verloofe,
Ich jläuf ich wollt m’r nur e Rahmkamellsche koofe,
Ich fung ming Stroß nit mih, jo dat wor schwer,
Ne Schutzmann frochte mich, Wo küss do her?
Ich hatt en Angs, hä nohm mich beim Schlawitsche,
Em Jeis saah ich mich schon terektdemang em Kittsche,
Doch ich merkte, hä meint et joot met mir,
Ich säht ihm dann treu hätzich op ming Ihr.

Und Merkel? – eiert weiter rum, weil gewissermaßen irritiert und föderal zerteilt, keine härtere Kollektivierung gegen Eierei aufkommen darf (da hat sie recht: Statt Wahrheit sagen, zum SündenbockInnen gemacht werden).

Und der Schauspieler erklärt: „Wir tragen Masken auf der Bühne, wir haben überall Desinfektionsmittel, wir halten Abstände, wir brauchen die Eintrittsgelder (oder: der Staat zahlt Gehälter – dann können wir doch auch was dafür tun).“

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Dietmar Moews meint: Die geringe Intelligenz meiner Mitbürger lässt nicht erwarten, dass die es begreifen und dann auch so sprächen:

Es geht beim SHUT (SHOT) DOWN gegen CORONA völlig eindeutig darum, dass kein frei schweifender öffentlicher Personenverkehr stattfindet – so wenig Leute wie möglich. Okee Dokee: LOCK DOWN LIGHT, zu hoffen, das die Schülerinnen nicht nur Faschistinnen und Idiotinnen sind, sondern nur Quoten-Idioten.

Theater und Restaurants dürfen ruhig Licht und Heizung einschalten: aber es darf niemand den öffentlichen Raum, Straßen, Gehwege, freizeitlich benutzen. Auch Straßenverkauf, der sich an Passanten wenden möchte, MUSS aufhören.

Nein, Merkel sagt das niemals. Sie eiert rum und verspricht den Kneipiers staatliche Allokation, verweist auf eine absurde Überwachungs-APP und „Shut Down Light“ ohne Sylvesterfeuerwerk.

Ja, könnte Merkel nicht mal sagen: Wer inzident wird – ja, wer sich ansteckt, der hat sich das VIRUS selbst geholt. Also – bleibt weg! Dann bleibt auch das VIRUS weg bzw. bei denen, die es sich holen?

ANTWORT: NEIN

Könnte Merkel nicht sagen, denn sie ist auf Wählermehrheiten ihrer Partei angewiesen. Und das bedeutet, die Führungskader müssen in Eierkopfsprache und Jammerlyrik öffentlich daherreden.

In meinem Atelier wurde noch niemand infiziert – folglich dürften doch 250 Besucher kommen, oder was?

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Karl Dall 1941 – 2020 Kurznachruf

November 24, 2020

Lichtgeschwindigkeit 10123

am Dienstag, 24. November 2020

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Karl Bernhard Dall wurde am 1. Februar 1941 in Emden geboren und ist jetzt 79-jährig am 23. November 2020 in Hamburg gestorben. Karl Dall war ein künstlerischer Autodidakt als Sänger, 1967 bis 1979 berühmt als Mitglied des musizierendem Blödel-Quartetts Insterburg und Co, die nach britischen Vorbildern die deutsche Aufführungsgattung der „Blödelbarden“ schufen, Komiker, Schauspieler und deutscher Fernsehmoderator. Angeblich erlitt Karl Dall am 11. November einen Schlaganfall, in dessen Folgen er jetzt zu hause einschlief.

Karl Dall lebte mit seiner langjährigen Ehepartnerin im Altersruhestand in Ostfriesland

Karl Dalls Eltern waren Lehrer in Ostfriesland, er machte eine Schriftsetzer-Lehre in Leer, war bei der Bundeswehr und landete im West-Berliner Ausnahmezustand der 1960er Jahre. Ein Bruder Dalls war Professor für Didaktik an der Universität Dortmund.

Insterburg & Co kamen als West-Berliner 68er daher, gehörten aber zu der West-Berliner Zugewanderten-Szenerien, waren die intelligenten Multiinstrumentalisten Ingo Insterburg (gest. 2018), Jürgen Bartsch, Peter Ehlebracht und Karl Dall. Sie gingen in Straßenklamotten auf die Bühne, machten keinerlei Ausstattung und Licht-Dramaturgie, sangen einzeln, auch im Quartett und bevorzugt in den genialen Duetten von Insterburg mit Bartsch und Ehlebracht mit Karl Dall.

Die Live-Auftritte von Insterburg & Co anfang der 1970er Jahre waren sensationelle Erlebnisse. Beeinflusst waren die musikantischen Sketch-Formen von zeitgenössischen britischen Vorbildern wie der Monty Python’s Flying Circus, Bonzo Dog Doo-Dah Band und Bob Kerr’s Whoopee Band.

Das Programm bestand aus komischen Musikstücken und spontaner. Bei den Sketchen nahmen sich die vier oft gegenseitig auf die Schippe. Sie vertonten ihre Lieder in der Regel mit häufig von Ingo Insterburg selbstgebauten Instrumenten, von denen viele aus umfunktionierten Küchen-, Garten- und sonstigen Alltagsgeräten bestanden. Während der Auftritte forderte Karl Dall Ingo Insterburg häufig scherzhaft auf, die ungewöhnlichen Instrumente zu „erklären“.

Karl Dall wurde mit Insterburg & Co allein mit seiner phänomenalen Ausstrahlung selbst zur Kultfigur. „Diese Scheibe ist ein Hit. Wann kriegt ihr das endlich mit? Diese Scheibe müsst ihr koofen. Es ist die Scheibe für die Doofen“. Sein hängendes rechtes Augenlied (als Sehbehinderung von Geburt her) verwendete der schlaksige Dall geradezu formgebend für seine Körperhaltungen, Kopfbewegungen und Blickwendungen (ähnlich der rothaarigen Perücke des einzigartige Helge Schneider, der viele Jahre allein schon mit seinem Bühnen-Auftritt als Figur sein Publikum begeisterte).

Karl Dall trat unter anderem als Interpret von Hans Albers-Lieder hervor, wobei er stets Spielräume des Parodistischen nutzte, durchaus mit Herz und im Feld von höherem Blödsinn: „Der Mensch muss eine Heimat haben ..“ und „Mein Alphorn, das war mein ganzes Glück“, noch und noch Hymnen des Handgemachten, meist mit Schlagzeugen und Gitarre, Geige und Klarinette, Ballhupen, Klavier und Singende Sägen.

Insterburg & Co haben einen erheblich erfolgreichen Katalog von Schallplatten von Studioproduktionen und Live-Auftritten, als Autoren und Komponisten, auch mit Ewigkeitsgültigkeit, wie: „Ich liebte ein Mädchen in Wannsee, die konnte kein‘ nackten Mann seh’n“.

Nach seiner Großkarriere als wirklich geschichtsträchtiger Bühnenkünstler mit Insterburg & Co schloss Karl Dall ab den 1980er Jahren eine geschäftlich sehr erfolgreiche B-Prominenz im kleinbürgerlichen Kommerz-Fernsehen der seichten Geschmacklosigkeiten an. Bei RTL und Sat 1 hatte Karl Dall plumpe Show-Serien mit sonstigen Allerwelts-B-Promis. Wobei Dall als Autor durchaus dümmliche Sprüche, Klamauk und Anbiederungen von sich gab, die niemals mehr den Rang des „höheren Blödsinns“ mit Insterburg & Co erreichten, sondern eher peinlich waren.

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Alice Schwarzer im LEXIKON DES KUNSTWESENS von Dietmar Moews

November 23, 2020

Lichtgeschwindigkeit 10122

am Montag, 23. November 2020

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Der Kölner Feministin und Emma-Herausgeberin ALICE SCHWARZER ist jetzt der neueste LEXIKONEINTRAG im Lexikon des Kunstwesens von Dietmar Moews gewidmet, der in der neuesten Ausgabe der Neue Sinnlichkeit 77, Blätter für Kunst und Kultur erscheint:

Die Prominente wird darin als Emanzipationspolitikerin bezeichnet, nicht als Emanzipationsdenkerin, wie es der bekannte publizistische Anspruch von ALICE SCHWARZER selbst, bislang, als Feministin, ist. Als neues Kriterium wird dafür angeführt, dass Schwarzer prinzipiell auf Integration durch Kampf der Geschlechter ausgerichtet ist und nicht auf Fairness. Schwarzer identifiziert die patriarchalische Herrschaft im deutschen Staat und der empirischen deutschen Gesellschaft, wie in allen westlichen Gesellschaften, als geschlechtsspezifischen Männerkampf, der ebenfalls nicht von Fairness charakterisiert ist.

Das biblische „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ verschwimmt bei Schwarzer begrifflich zwischen einem polaren Kampf zweier Primärgeschlechtern, weiblich und männlich, im Unterschied zum heutigen Gender-Narrativ der sexuellen, nämlich sexistischen, Beliebigkeit, das an den geschlechtlichen Primärtatsachen vorbei zum sozio-kulturellen Spiel auffordert.

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Schwarzers Politik hat wesentliche postmoderne Bewegung in das moderne Patriarchat gebracht. Dabei wurde ihre Meinungsführerschaft der 1980er Jahre in Deutschland (in der feministischen Zeitschrift Emma: „Mein Körper gehört mir!“) inzwischen durch pressure politics institutionell so weit bis in die Legislative gebrochen, dass sich die freiheitliche Grundordnung des „Vaterlands“ nominell in ein „Mutterland“ neu definiert hat. Damit hat der Feminismus der Alice Schwarzer Emanzipation und Integration aus dem Auge verloren und sich mit Quoten-Dogmatismus in eine kennzeichnende Basisdistanz zur gelebten Wirklichkeit begeben, deren Wertsetzungen Hoffnungen und Irrläufe begründen.

Inzwischen sind zwei beachtliche autobiografische Bücher von ALICE SCHWARZER erschienen, „LEBENSLAUF“ (mit der lustigen TITEL-ZEILE „SCHWARZER LEBENSLAUF“), dazu jetzt NEU auf 450 Seiten „LEBENSWERK“ (komischer Weise nicht tituliert „SCHWARZES LEBENSWERK“). – So lebt die Schwarzeriene mit unserer Sprache, in der es meist darauf ankommen sollte, was jemand meint, weniger, was zur Sprache gebracht wird (hier: Was sie zur Sprache brachte).

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Dietmar Moews‘

LEXIKON DES KUNSTWESENS

Alice Schwarzer

Alice Schwarzer, S. wurde als Alice Sophie Schwarzer am 3. Dezember 1942 in Wuppertal geboren. S. ist eine Emanzipationspolitikern, deutsche Journalistin, Publizistin und Gründerin und Herausgeberin der Frauenzeitschrift Emma.S. bezeichnet sich selbst als Feministin und sieht vorrangig patriarchalische Herrschaftszwänge, nicht vorrangig sexuelle Aspekte der Gender-Spielarten als ihr emanzipatorisches Anliegen. S. wuchs als nichteheliches Kind bei ihren Großeltern auf, wurde zwölfjährig evangelisch getauft, altersgemäß konfirmiert und ist Kirchenmitglied. S. war Schülerin einer Handelsschule, arbeitete ungelernt kaufmännisch und ging 1963 nach Paris und lernte Französisch. Ab 1965 volontierte sie redaktionell bei den Düsseldorfer Nachrichten und wurde 1969 Reporterin bei Pardon. Von 1970 bis 1974 war S. freie politische Korrespondentin für Funk, Fernsehen und Zeitschriften und studierte gleichzeitig an der Universität Vincennes Psychologie, Soziologie und fand Anschluss an die Frauenbewegung und deren 68er Leitfigur Simone de Beauvoir. Im Jahr 1983 brachte S. ein Gesprächsbuch und ein Fernseh-Interview mit Frau de Beauvoir in einen publizistischen Prominenzrang. Im Zuge der französischen Frauenbewegung initiierte S. die Legalisierung der Abtreibung in Deutschland mit der Illustrierten STERN, 1971, Motto Frauen gegen den § 218, in der 374 Frauen erklärten, „Wir haben abgetrieben!“ S. ging es im Kern um die politische Selbstbestimmung. Dabei zielte S. auf „kulturelle Zwangsheterogenität“. Mit Der kleine Unterschied und seine großen Folgen gelingt S. weltweit in vielen Sprachen übersetzt und publiziert zu werden: „Nicht unsere Integrierung ist wünschenswert, nicht die Vermännlichung der Frauen, sondern die Vermenschlichung der Geschlechter.“ Ab 1975 gründet S. die deutsche Zeitschrift Emma, die sie im Januar 1977 als Autorin, Verlegerin und Chefredakteurin erstmals herausbrachte. Seitdem hat S. ihre kreativen Kreise gezogen, über eine reaktionäre Esther Vilar, Jörg Kachelmann, Name-Dropping, Steuerfahndung, weiblicher Weingenuss, zahlreiche Preise und Anerkennungen und Einsicht, eine Politikerin der eigenen Emanzipation durch Kampf, aber nicht eine Denkerin der sozialen Integration zu sein, einen prominenten Platz zwischen Sexismus und Gender zugewiesen bekommen.“

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Dietmar Moews meint: In der Kunst gibt es keine Pausen, in der Kunst geht es immer weiter.

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Impressum

LEXIKON DES KUNSTWESEN von Dietmar Moews in

Neue Sinnlichkeit Blätter für Kunst und Kultur seit 1979 erscheinen in loser Folge im Pandora-Kunst-Verlag, Springe, Hannover, München, Leipzig, Magdeburg, Dresden, Berlin, Köln

E-Mail dietmarmoews@gmx.de Verlagsanschrift und Abonnement auf Lebenszeit bei:

Dr. Dietmar Moews Mainzer Straße 28, D-50678 Köln ISSN 1432-5268

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SPRINGER GOEBEL EINS 2020 – aktuelle Heinrich Göbel Politik

November 15, 2020

Lichtgeschwindigkeit 10121

am Sonntag, 15. November 2020

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Dem SPRINGER Verbrecher Heinrich Göbel den „Stolz auf einen Pionier“ offiziell zu bezeugen ist rechtswidrig.

Den internetaffinen Interessenten und dem jüngeren surfenden Publikum wird hier in der LICHTGESCHWINDIGKEIT 10121 der Internetz-Zugang zu diesen politisch-historischen Erörterungen angeboten. Es ist die Darstellung eine Partei-Argumentation vor Gericht, die nachvollziehbar auf die Arbeit von Dietmar Moews abhebt und als eine einwandfreie wissenschaftliche Analyse-Methode – der semantisch-systematischen Text-Inhalts-Vollanalyse – durchgeführt wurde. Es ist eine Expertise, in der – anders als in einem wissenschaftlichen Gutachten – Namen aus dem empirischen Feld genannt werden.

Politik unterliegt im deutschen RECHTSSTAAT offizial-rechtlich dem VERWALTUNGSRECHT und sittlich dem zeitgeistlichen LAUTERKEITS-GEBOT. Die SPRINGER Stadtverwaltung darf nicht lügen, die SPRINGER Deister Zeitung sollte den Grundsätzen des Deutschen Presserats gemäß publizieren.

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In der neuesten Ausgabe der Neue Sinnlichkeit 76 – Blätter für Kunst und Kultur, erschienen am 9. November 2020, wird die erste Folge zur aktuellen Sachlage SPRINGER GOEBEL 2020 von der Edelfeder des Blattes, Prof. LAYOS DAYATOS, Wuppertal, dargestellt. LAYOS DAYATOS bringt den aktuellen Stand der Göbelforschungen des Ex-SPRINGERS Dr. phil., Dipl. Ing. Dietmar Moews in einer ganzen Reihe von Folgen.

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Goebel-Springer 2020

Rechtsstaat und Lauterkeit

Folge I

von Layos Dayatos

Goebel der Springer, Verbrecher und Krimineller in Amerika, und unsere heutige Lauterkeit. „Meine Stadt Springer rief mich erneut, zum Glühlampen-Edison und einem 1893er-Goebel klärenden Geist anzustrengen. Nachdem im Jahr 2004 mit einer „4711-Briefmarke“ (s. Abb.) und „Kerner hat Hörner im ZDF“ die begehrlichen Calenberger Pahlbürger Degenhardt, Callies und Co. mit Unterstützung der Kulturindustrie (Elektro und Medien) zugeschlagen hatten,“ so schrieb jüngst Dietmar Moews, als Alt-Springer, „wurde ich 2020 neuerlich um meine Urteilskraft gebeten. Denn die lokale Richtigstellung in der Neuen Deister Zeitung (s. Abb.): „Der Erfinder ist weg“ will jetzt, an Stelle der Enttäuschung über den kriminellen Prekarier Goebel, „Stolz auf den Pionier“ etablieren. Ich appelliere an die Lauterkeit und ordentliches Verwaltungshandeln vom Stadtbürgermeister als Verwaltungschef von Springer im deutschen Rechtsstaat. Vom deutschen Presserat erwarte ich eine Abmahnung der Irreführung durch die Deister Zeitung.“

Moews stellte zwei gerichtlich geklärte Tatsachen des Jahres 1893 klar:

1. Edisons Unterlassungs-Klagen waren durch die vorangegangenen Prozesse tituliert – Edison hatte das Recht Unterlassung zu fordern. Eine zeitverschleppende Goebel-Defense war EX PARTE (dieses EX PARTE gilt auch in der deutschen Rechtspflege)

2. Goebels im Jahr 1893 vorgelegten, angeblichen Beweislampen Ex. 1, 2 und 3 wie auch die vielfachen Zeugen für diese Lampen, hatten lediglich vorgetäuschte Qualitäten (sie waren sinnbildlich Unterklassen-Bruch). Für diese Beweislampen (wie sich dann herausstellte, die Henry Goebel Jr. im September, Jahr 1892, gebastelt hatte), gab es bereits im Jahr 1854 oder 1872 sämtlich gültige Patente anderer Lampenentwickler als Patenthalter – und dazu international publiziert. Selbst hätte also der SPRINGER 1854 seine 4711-Flasche gemacht, wäre er damit nicht vorne, sondern hinterm Deister geblieben. Dagegen hatte die nachgeschobene Lampe Goebel-Ex. 4 Qualitäten des Standes der Lampenentwicklung nach 1885. Diese 1885er Edison-Qualitäten waren aber technische Aspekte, die auf Fließstrom, nicht auf Batterie, die auf Transportier-Haltbarkeit, auf Konkurrenzpreislichkeit, auf günstige Betriebskosten gegenüber den Gas-Jets von 1893, kurz, die ganze Edison-Entwicklung war auf die kommerziellen Anforderungen der 1880er Jahre und die Elektrifizierung der Fließstromzeit ausgelegt. Diese gab es 1854 nicht und für selbstgebastelte Batterien schon gar nicht. Schließlich – Goebel kannte die Edison-Qualitäten noch im Jahr 1893, bei seinen Nachbauversuchen in Boston bei Beacon dokumentiert, nicht.

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Liebe Abonnenten und Leserinnen und Leser der Neuen Sinnlichkeit, die folgenden Springer-Texte entspringen wissenschaftlich-semantischer Aufarbeitung eines umfangreichen, im >Moews-Archiv< in öffentlichen Archiven oder im Internetz zugänglichen Materialbestandes. Es wendet sich gegen die angängigen Legenden zum Springer Idol: Eine neugestrickte Legende „irren ist menschlich“, wie das Rohdebuch 2007, „Die Göbel-Legende – Kampf …“ setzt fort, was eigentlich dem allgemeinen Würdeverlangen gemäß einfach wissenschaftlich abgeklärt werden müsste. Doch ist eben eine neue Legende keine wissenschaftliche Legenden-Analyse. Ein „Goebel-Handbuch“ ist eine mehr oder wenig gründliche Buchhalter-Arbeit, ein impressionistischer Zettelkasten, aus dem sich ein Essay machen lässt, aber keine wissenschaftliche These. Allein das Bekenntnis im Jahr 2007: „Ich weiß es nicht besser“, wäre zumindest an den damaligen für Rohde zugänglichen Forschungsstand zu binden gewesen sein.

Leserinnen und Leser der Neuen Sinnlichkeit werden nunmehr lediglich den scharfgeistigen, bereits 2006 brillant entfalteten Forschungsstand finden. Falls auch Leser der Deisterstadt Springer hinzukommen – immerhin gibt es aktuell diverse OFFENE BRIEFE von Dietmar Moews an die Lokalinstanzen – so bitte ich Sie, falls Sie nicht auch ein Mäppchen mit Zeitungsausschnitten haben, mit Glühlampen-Neuigkeiten von Edison, wie Henry Senior im Jahr 1880? – ob Sie ahnen, dass diese Idolzertrümmerung die Identität der Familie Goebel zugänglich werden lässt, und nicht die Identität der einheimischen Springer beleidigen und zerlegen will?

Bereits im Jahr 2006 erhielt Moews vom zuständigen Abteilungsleiter beim Deutschen Museum, Dr. Frank Dittmann, Dank und Anerkennung für seine Goebel-Begutachtung. (Darauf verschwand der Elektrogoebel beim Deutschen Museum in der Glasabteilung; Zeugnis Moews).

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Einleitung

Moews gutachterlichen Arbeiten der Jahre 2004 bis 2006 zur Lage der auffindbaren Dokumente lagen und liegen veröffentlicht vor. Heinrich Goebel, 1818 bis 1848 in Springer (sic!) – so nannte Goebel die Heimatstadt Springe in seiner Eidesstattlichen Erklärung vom 21. Januar 1893 durchgehend – erklärte in seinem letzten Lebensjahr, er habe in Springer eine Strommaschine erfunden und elektrische Bambusglühlampen. Die hauptsächlich amtlichen Dokumente der Lebenszeit Goebels in Amerika, 1849 bis 1893, zeigen den inkriminierenden eindeutigen Befund: Krimineller, Verbrecher. Also nichts mit Pionier oder Stolz auf die Heimat. Der Stand „Springer 2020“ ergibt das vorhandene sistierfähige Material einer kriminellen Vereinigung der Familie Göbel in New York in mehreren Folgen. Haupttäter waren Henry Goebel Senior, geb. 1818, und Henry Goebel Junior, geb. 1855, die sich über den gesamten Zeitraum der 1880er Jahre bis 1893 somnambul zusammenlogen. Goebel begann mit dem Edisonpatent 1979.

Immer noch finden wir, die Unlauterkeit, mit der den Schulkindern von Springe ein Lichtgott mit Schraubfassung vorgemacht worden war. Das innere Wesen dieser Idolisierung entbehrte der Ehrlichkeit. Nachdem der ehemalige Springer, Dietmar Moews, sich später (vgl. Neue Sinnlichkeit 15, 1986 u. a.) besser in der heimatlichen Ortsgeschichte auskannte, traten besonders die Irreführungen durch die Deister Zeitung und das offizial verbreitete Selbstbild der Stadt – von Unlauterkeit, oberflächlicher Hoffärtigkeit und falschem Ehrgeiz geprägt – eindeutig hervor. Wer Moews‘ Gutachten der Jahre 2005, 2006 wach, vorurteilsfrei und nüchtern liest, dem bleibt die Spucke weg. Es ist sehr viel Arbeit, auch wenn man als promovierter Soziologe speziell semantische systemati-sche Textanalysen beherrscht. Und unseriös ist, dass heute wesentliche von den früheren Schülern der Springer Heinrich-Göbel-Schule – dem Diplominformatiker Horst Günter Neubauer und dem Künstlergelehrten Dietmar Moews – eingebrachte Erkenntnisse zu Goebel in Wikipedia ohne Angaben der Autoren verwendet wird. Und Hans-Christian Rohde, der Autor des Buchs „Die Göbel-Legende“, 2007 im Zu Klampen Verlag erschienen, der den Goebel-Vortrag von Dietmar Moews im Frühjahr 2006 besucht hatte, fand sich als Selbstbediener in Moews‘ wissenschaftlichem Gutachten, um sich darauf mit einer neuen Legende zu bedanken. Immerhin bringt das Buch viele Goebel-Farben, die das gängige Springer Vorurteil, „über Goebel wüsste man nur ganz wenig“, ausräumen. Leider hat Rohde viele Findestellen sprudelköpfig, schlampig oder gar nicht ausgewertet (Da reiste einer in die USA, besorgt 1000 Blatt Prozesspapiere, die er dann für das Buch nicht wissenschaftlich nutzt, sondern nur in seinen impressionistisch fälschende Regesten (im Anhang) zusammenfasst. Mangels systematischer Arbeitsweise und überholtem Forschungsstand von „Die Göbel-Legende“ hat Moews die Promotion damals bereits offiziell angefochten und – von Professor Hauptmeyer – dumme Antworten bekommen. Eine ordentliche obligatorische „Universitätspublikation einer Dissertation Rohde“ der Leibniz-Universität Hannover, ohne die kein Doktortitel getragen werden darf, wurde bis heute nicht belegt. Dazu kommt, besonders die Deister Zeitung wollte und will das so. Aktuell schreibt die NDZ zu Rohdes „Göbel-Legende“: „fleißig gearbeitet“, „Stolz auf Göbel“, „Pionier der Entwicklung“.

Moews fragt: „Bin ich Pionier der Publizistik, weil ich Zeitungsausschnitte archiviere? – oder hat Goebel die Priorität, „Pionier der Publizistik“, der bereits 1880 Zeitungsartikel über Edison sammelte, wie seine Söhne es beeidet hatten?“ Letzte NDZ-Wortmeldung Rohdes, die Moews in Köln im Sommer 2020 erreichte, lautet jetzt „Irren ist menschlich“ -. Meint der Legenden-Autor Rohde seinen eigenen Zettelkasten-Essay, „Die Göbel-Legende“ von 2007?

ORIGINAL-ZITATE ZU SPRINGER GOEBEL EINS: Zunächst als Einstimmung zur Einleitung der Einleitung einige 1893-ORIGINAL-ZEUGENAUSSAGEN, anwaltliche und richterliche Texte, die während der Prozesse (Hearings) der Unterlassungsklagen EDISON vs. PATENTVERLETZER und abschließend gerichtsnotorisch – d. h. „amtlich-öffentlich“ – publiziert worden waren.

Amerikanische Fachzeitungen erschienen wöchentlich, Fachleute kannten einander, Anwälte, Lobbyisten und Presse aller Seiten arbeiteten fast alle in New York, in all den Fällen seit 1880.

United States Circuit Court – Eastern District of Missouri; Edison vs. Columbia Lamp Comp. – aus Eidesstattliche Erklärung von Henry Goebel vom 7. März 1893; Seite 5 (in New York abgegeben): „… Ich erinnere mich des Herrn Dreyer als einer der Leute welche sich Mühe gaben, was ich gethan hatte, zu entdecken und davon zur ihren Zwecken Vortheil zu nehmen. Sein Trachten war wenn möglich Kapitalisten in meine Erfindungen zu interessieren. Ich behauptete nie ihm gegenüber, dass ich irgend welche Erfindungen hatte die patentiert werden konnten oder auf welche ich Patente verlangt hatte außer der Erfindung zu der Pumpe und der Verbesserung der Befestigung der Fäden an die Drähte, und gab ich ihm nie einen Eindruck der mit diesen variiert. …“

„Die Göbel-Legende – Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe“ – Hans-Christian Rohde, zu Klampen!; Springer 2007, Seite 202; hier zitiert Rohde nicht den Originaltext aus der Eidesstattlichen Erklärung Goebels vom 7. März 1893, sondern textet Autor Rohde selbst verfälschend: „…31.1.1893 sagt Goebel, dass er Dreyer gegenüber niemals behauptet habe, dass er mehr als seine beiden bekannten Patente gehabt habe. Dreyer habe auf der Grundlage dieser beiden versuchen wollen, eine Firma zu gründen …“ Rohde fälscht den Text in seiner Goebel-Legende, versäumt aber, festzustellen, dass Goebel am 7. März 1893 log – Goebel hatte keineswegs solche zwei Patente, als er Februar bis April 1882 mit Dreyer verhandelte und kassierte – Goebel hatte ein belangloses Patent für einen Nähmaschinen-Winkel /Hemmer von 1865 und eine belanglose Veränderung an einer Geislerpumpe vom 24. Januar 1882. Außerdem verschleiert Rohde die Prozesssituation, die Goebels Affidavit vom 7. März 1893 betrifft, denn wir erhalten nicht denjenigen Text, der in englischer Übersetzung vor dem Richter lag. Rohde schreibt auf Seite 35 u. 175: „… Box 598, Folder 5 (S. 1295-1301)8/ 8 Dort befindet sich auch die Übersetzung ins Englische von Herman Kusterer nebst dessen Erklärung über die Richtigkeit der Übersetzung“. Aber diese Übersetzung Goebels ins Englische fehlt in Rohdes leerem Eigentext. Bei Goebel heißt es ja „… gab ich ihm nie einen Eindruck der mit diesen variirt.“ Dagegen variiert aber Autor Rohde in seinem Übersetzungs-Regest irreführend.

THE ELECTRICAL WORLD, July 22, 1893, page 71f. CHARGES OF BRIBERY Der Berichterstatter der EW stellt die Schluss-Statements des Beklagten-Anwalts (Witter &) Kenyon und des Kläger-Vertreters Mitchell, insbesondere zu Vorwürfen von Bestechungen, unmittelbar vor Schluss der Sitzung und der Entscheidung des Richters Seaman (übersetzt von D. M.)

„… Heger (Anmerkung D. M.: ein berühmter Glasbläser des Metiers, der über Jahre mit allen gearbeitet hatte) sagt, dass das Werkzeug 1883 hergestellt wurde, und Max Hoffman (A D. M. auch Hofmann geschrieben) sagt das auch. Perkins sah diese Werkzeuge 1883 und brachte 1883 drei Werkzeuge mit. Wm. A. Goebel (A D. M.: William August, Sohn von Henry Sr.) widerspricht Korwans Behauptung, ein solches Werkzeug zu dieser Zeit hergestellt zu haben, denn Wm. Goebel spricht von Duplikaten von Nr. 8 und Nr. 12, die 1881 hergestellt und an eine Elektrofirma gegeben wurden. Wm. Goebel entsorgte auch Henry Goebel, Jr.’s Behauptung, Lampen 1, 2 und 3 hergestellt zu haben, und Heger’s Behauptung, Nr. 4 im Jahre 1883 hergestellt zu haben, und gibt eine Zeichnung von der, die Heger angefertigt hat. Heger unternimmt große Anstrengungen, um zu zeigen, dass es zu der Zeit, als er für Goebel arbeitete, keine Werkzeuge gab. Er sagt, dass es nur einen einzigen Raum gab, in dem die Arbeit jemals verrichtet wurde. Die Verteidigung hat gezeigt, dass es vier Räume gab. Dann erklärte er, es habe sich nun herausgestellt, dass die Kläger von den Zeugen der Angeklagten besucht worden waren. Fitzpatrick, Meisinger, Sebastiani, Mrs. Opry, Finck und Henry Goebel Jr. waren alle beeinflusst. Er glaubt, dass dieses 30.000.000-Dollar-Vertrauen hinter all dem stecke.

ANKLAGE WEGEN BESTECHUNG. Weiter sagte Mr. Kenyon: (Beklagten-Partei) „Nicholas Finck ist ein armer, kranker, alter, aber respektabler Mann, der sein Haus und seine Wohnung in Elizabeth, N. J., hat. Er war einer der Zeugen der Beklagten-Partei im Fall St. Louis (1893) als Herr Goebel die angebliche Edison-Erfindung zum ersten Mal in Anspruch nahm und nutzte. Er (Finck) versteht etwas von Mechanik, ist ein Erfinder – erfand unter anderem einen Dosenverschluss, und hinterließ sein Patent dafür im New Yorker Büro eines vergleichsweise Fremden, eines R. D. Gibby, zum Verkauf. Nach einer Weile und später als das Datum der eidesstattlichen Erklärungen von Herrn und Frau Finck für die Angeklagten im Columbia-Fall, geht Gibby zu Mr. Fincks Haus in Elizabeth und erzählt Mr. Finck im Laufe des Gespräches dort in Anwesenheit von Mrs. Finck und einem Sohn, dass er (Gibby) einen Mann gefunden hat, der mit Edison zu tun hat, der von Edison oder den Edison-Leuten – bis14 Uhr an diesem Tag – $1.500 für das Patent von Mr. Finck bekommen kann, wenn Herr Finck seine eidesstattliche Erklärung, die er zugunsten der Angeklagten abgegeben hatte, jetzt fragwürdig und unbestimmbar machen würde. Der Beweis für diese schändliche Behauptung findet sich in den Aussagen von Herrn und Frau Finck, ihres Sohnes und von Herrn Gibby selbst (Klageerwiderungs-Schriftsätze, S.80, 166, 149, 161 und 405). Gibby, der von der Beklagten-Partei vorgeladen werden musste, sagt in seiner eidesstattlichen Erklärung etwas dahingehend aus, dass Herr Finck unverzüglich dem Vorschlag zustimmte oder zuzustimmen schien, indem er im Wesentlichen sagte, dass er nicht wusste, wie er seine Aussagen arrangieren konnte. Aber Gibby gesagt habe, er könne das beheben.

Gibby stand unter Vorladung der Beklagten-Partei, als ein feindseliger Zeuge, und man kann seiner Andeutung, Finck sei jederzeit bereit, seinem Vorschlag zuzustimmen, nicht glauben. Die Tatsache, dass Finck Gibbys Vorschlag nicht zustimmte, widerlegt Gibbys Andeutung. Darüber hinaus gibt Gibby in den Akten zu, dass er den Anwalt der Beklagten vorsätzlich belogen hat, um zu vermeiden, sofort der ihm zugestellten Vorladung zu gehorchen, indem er erklärt hat, dass er in einem anderen Fall unter Vorladung stand, was, wie er zugibt, nicht stimmte, sondern einen „Bluff“ darstellte. In der Zwischenzeit wollte er mit der Kläger-Seite sprechen, mit McMahon oder Wiltson oder einem anderen Vertreter der Edison-Führung. Aber selbst wenn Herr Finck, ein armer, alter und kranker Mann, für einen Augenblick schwankte, was wir strittig finden, so ist der Druck der Versuchung, der sich vor ihm ausbreitete, und seine Aufrichtigkeit, ihr zu widerstehen, nur umso offensichtlicher.

Eine Untersuchung der Aussagen der Angeklagten von Herrn und Frau Finck, ihres Sohnes und von Herrn Gibby sind für die obigen Aussagen notwendig.

Baldwin Sebastiani, ein weiterer Zeuge der Angeklagten, wurde seit dem Datum seiner eidesstattlichen Erklärung für die Angeklagten in das Büro eines Rechtsanwalts für die Angeklagten, namens Campbell, gerufen. Ihm wurde zu verstehen gegeben, dass er Geld haben könne, das vor seinen Augen auf den Tisch gelegt wurde, wenn er anders, als in seiner eidesstattlichen Erklärung für die Angeklagten, schwören könne. Er sagt, das Geld sei ihm nicht angeboten worden, aber er vermutet, dass er es hätte haben können, wenn er anders schwören würde.

Bei Henry Goebel jr. waren die Methoden der Bestechung erfolgreich. Er ist offensichtlich das schwache Mitglied von Herrn Goebels Familie, und er war die richtige Person, an die man sich für Unehrlichkeiten wandte. Bis vor etwa zwei Monaten, mehr oder weniger, hatte er den Angeklagten eine Zeit lang geholfen, die Leute zu jagen, die wahrscheinlich von den frühen Lampen seines Vaters wussten. Während dieser Arbeit brachte er den Anwälten der Angeklagten von Zeit zu Zeit Berichte, dass er Angebote über große Geldsummen – einmal viele Tausende von Dollar – erhalten hatte, die Angeklagten zu verlassen und der Klägerin Edison zu dienen. Seine Geschichten von gezielter Bestechung durch die Beschwerdeführer wurden immer größer und größer. Er wurde immer unruhiger und unkontrollierbarer, und die Angeklagten waren endlich gezwungen, ihm zu verstehen zu geben, dass sie ihm völlig misstrauten. Sehr kurz danach erklärte er gegenüber den Anwälten der Angeklagten, dass er sich eine Anstellung bei Nagelsmith & Rothschild, 510 Broadway, gesichert habe und den Angeklagten nicht länger helfen solle. Diese Aussage war falsch. Er hat weder diese noch eine andere Anstellung angenommen, es sei denn, es handelt sich um die bei der Klägerin. Vor diesem Überlauf hatte er die Gewohnheit gehabt, bei der Betreuung seines Vaters zu helfen und war fast täglich in das Büro des Anwalts der Angeklagten, 38 Park Row, gekommen. Er kam nicht mehr dorthin. Von diesem Zeitpunkt an hatte er aber zeitweise große Geldsummen zur Verfügung und hat offen vorgeführt, dass er über viel Geld verfügte; er war die meiste Zeit berauscht und unfähig, sich mit einem Zeugen zu beraten oder als Zeuge vernommen zu werden, selbst wenn die Angeklagten ihn vorladen konnten, was sie allerdings wohlbedacht nicht taten. Er hat seinen Vater ständig absichtlich belästigt, hat versucht, ihn und seine anderen Verwandten dazu zu bewegen, „anders zu handeln, als es richtig war“, und ging brutal mit seiner Familie um. Er wurde zu Interviews mit den Anwälten der Angeklagten gedrängt und war zu betrunken, um zu wissen, worum es dabei ging, und als er einmal überredet wurde, zum Haus von Herrn W. H. Kenyon zu kommen, lief er nach zehn Minuten weg, bevor man ihn sprechen konnte. Er stand sowohl vor als auch nach seinem Seitenwechsel ständig mit dem Zeugen der Klägerseite, Hoffman, in Verbindung, und Hoffman hat eindeutig angeboten, ihn zu bestechen, damit er auf diese andere Seite ging. Am 16. Februar 1893 unterzeichnete Henry Goebel jr. die folgende Erklärung, die er an diesem Tag abgegeben hatte:

„Ich, Henry Goebel, Jr., von der Stadt New York, bestätige hiermit, dass ich an diesem 16. Februar 1893 von Max Hoffman, dem Besitzer des East Side Hoffman House, Ecke Seventh Street und Avenue A, New York City, angesprochen wurde und gefragt wurde, was ich nehmen würde, um auf die andere Seite (Edison) zu gehen. Ich sagte, ich glaube, ich sei fünfundzwanzig- oder fünfzigtausend Dollar wert. Er sagte dann zu mir, dass er dachte, er müsse zehntausend daraus machen, und dass es mir zehn- oder fünfundzwanzigtausend wert sein müsse, auf die andere Seite zu gehen oder das Land zu verlassen. Dann sagte er, er werde morgen mit der anderen Partei sprechen. Er fragte mich, ob ich einen zertifizierten Scheck nehmen würde? Ich sagte Nein, ich würde nur Geld nehmen. Er sagte ferner, dass ich eine Stelle auf Lebenszeit in der Firma auf der anderen Seite bekommen würde. Als Hoffman das erste Mal mit mir sprach, antwortete ich ihm und setzte das Gespräch fort, um ihn davon abzubringen. Dieses Gespräch fand zwischen drei und vier Uhr nachmittags im Salon des Hoffman-Hauses in der East Side statt. Später, zwischen fünf und sechs Uhr nachmittags, ging ich in das Büro von Witter & Kenyon, 38 Park Row, und erzählte Alan D. Kenyon sofort von dem oben erwähnten Gespräch mit Herrn Hoffman. „Datiert auf New York, 16. Februar 1893 „Henry Goebel, Jr. Zeuge: Zeuge: Alan D. Kenyon.“

Das Schlussplädoyer von Herrn Kenyon bestand aus einem Zitat der verschiedenen Behörden zu diesem Thema.

Herr Mitchell schloss für die Beschwerdeführer und nahm den ganzen Samstag in Anspruch. Er behauptete, dass die Geschichte der Patentrechtsstreitigkeiten keinen Grund für die Annahme biete, dass sich das Goebel-Schema bei der Schlussverhandlung jemals durchsetzen könne. Niemals hat ein amerikanisches Gericht eine solche Berufung nach einer solchen Vertagung in einer Schlussverhandlung aufrechterhalten. Der beste Beweis, der von den Angeklagten vorgelegt wird, besteht in einer unbestimmten Erinnerung oder dem Versuch einer Erinnerung nach einer langen Reihe von Jahren. Als er über den vorliegenden Fall sprach, sagte er, dass die jetzigen Angeklagten erst zwei Jahre nach der Entscheidung des Richters Wallace (Patentprozess 1891) gegen das Gesetz verstossen haben und dass sie in der Erwartung, dass die Entscheidung des Richters Wallace rückgängig gemacht würde, keinen einzigen Dollar vorsorglich investiert hätten. Der jetzige Angeklagte wusste, als er sein Geschäft aufnahm, nicht einmal, dass es eine Person wie Goebel gab. Er ging mit offenen Augen in das Unternehmen, durchaus im Glauben, dass es sich um eine Rechtsverletzung handelte und dass er sich gegen eine solche Behauptung nicht verteidigen konnte. Aber er vertraute auf Glück und die Umstände für sich, die Strafe für das Verbrechen zu vermeiden, das er wissentlich beging. Mitchell sehe keinen Grund, warum sie mit Nachsicht behandelt werden sollten. Er stellte fest, dass in diesem Fall nichts anderes übrig bleibe als die Frage, ob die Lampe Nr. 4 und die ähnliche Lampe Nr. 9 aus dem Gehirn von Goebel stammten oder nicht. Er sagte, dass nie eine Lampe konstruiert worden sei, die von der Öffentlichkeit als Ersatz für die Edison-Lampe akzeptiert worden sei, die nicht so hochqualitativ evakuiert gewesen wäre, dass sich die Luftwäsche vermeiden ließe (A D. M.: die Lampe wird durch den Stromdurchfluss erhitzt. Die Gluthitze des Kohle-Glühfadens holt Reste okkludenten Sauerstoffs aus dem Kohlefaden. Dieser Sauerstoff gereicht, dass der Kohleglühfaden vom eigenen Sauerstoff quasi verbrennt, also seine Lebensdauer vernichtet. Dagegen hatte Edison ein Air-Washing-Methode für Bambus-Kohle-Glühfäden entwickelt, von der Goebel niemals etwas gehört hatte). Ein solcher Grad der Evakuierung der luftdichten Glasbirne sei mit der Torricellianischen Methode nicht möglich (A D. M.: wie Goebel behauptet hatte, mit der Quecksilber-Auslaufmethode nach Torricelli sein Vakuum herzustellen). Wenn der Unterdruck nicht ausreicht, um die so genannte Luftwäsche zu umgehen, erreicht sie nicht Edisons Qualität und ist dies kein qualitativer Sieg gegen die Edison-Lampe, wie sie vom Gericht interpretiert wird. Mitchell zählte noch einmal die Unwahrscheinlichkeiten der ganzen Geschichte auf. Er behauptete zunächst, dass es sich bei diesen Lampen nicht um Originallampen handele, die operativ eingesetzt werden könnten. Dann griff er die Fragen auf: 1., ob Nr. 4; 2d, ob Nr. 9; 3d, ob die Hobel Nr. 1, 2, 3 und 4 dem Edison-Patent vorausgingen. Mitchell ist der Meinung, dass dies nicht der Fall ist, und fuhr fort zu zeigen, warum, indem er seine Untersuchung unter drei Punkten aufnahm: 1. geschäftlich; 2. wissenschaftlich; 3. rechtlich.

Nachdem Herr Mitchell viele der Punkte, die in Herrn Dyers Einleitung angesprochen wurden, argumentiert hatte, nahm er dann die juristische Seite des Falles auf.

Die Argumente schlossen am späten Samstagnachmittag. Richter Seaman erklärte, er hoffe, am Montag, dem 17. Juli, eine Entscheidung treffen zu können. 1893.“

Das United States Circuit Court of Appeals (seventh judical circuit) fasst im BRIEF FOR APPEL-LANTS, FILED OCT. 27 1893; Gerichtsbericht an den Berufungsführer, die von Edison auf sofortige Unterlassung der Patentverletzung beklagte Lampenfabrik Electric Manufacturing Company nochmal wichtige Aspekte im abschließenden Gesamtbild für den Kläger GE-Edison und den Antragsgegner Electric Manufacturing Company / Witter & Kenyon zusammen, das Bild, das Henry Goebel Sr. und Henry Goebel Jr. in der „Goebel-Defense“ abgegeben hatten (übersetzt aus dem US-Englisch von D. M.):

„…mit theatralischen Effekten, die seine Nachbarschaft als Genie und Erfinder und als Schöpfer wunderbarer Dinge beeindrucken sollten, entweder um eine Wertschätzung seiner Fähigkeiten als Uhrmacher zu schaffen und damit sein Geschäft zu vergrößern, oder aus jener persönlichen Eitelkeit heraus, die kleine Geister erfreut.

Als gerissener Ladenhüter und Nachtschauspieler hat Goebel eine große Bekanntschaft gemacht, wie die große Zahl von Zeugen zeigt, die in seinem Namen eidesstattliche Erklärungen abgegeben haben und die sich in fast allen Lebensbereichen bewegen. Seine Bekanntschaft war so groß, dass er angeblich einen Kunden aus Washington für ein Teleskop-Objektiv gewinnen konnte. Er war für einen Zahnarzt in Bowery mit der Herstellung von Wachsfiguren beschäftigt. Mit einem Bewohner von Brooklyn, Maillard, interessierte er sich für die Entwicklung einer automatischen Raucherfigur; und mit Nicholas Finck, einem Bewohner von Elizabeth und Newark (A. D. M.: Juwelier, Erfinder, Logenbruder von Goebel in der deutschen Pilgrim-Lodge von Manhattan), für einen von ihm patentierten Nähmaschinen-Säumer.

Goebel machte sich mit unseren Patentgesetzen vertraut und lernte Herrn Finck kennen, einen Mann seiner eigenen Nationalität, der viele Patente angemeldet hatte, und den Goebel an einer seiner Patent-Erfindungen interessierte und mit dem er sich privat, zu Hause, unterhalten konnte. Tatsächlich erhielt er im Jahre 1865 ein Patent auf den zuvor erwähnten Säumer und bemühte sich mit Finck einige Jahre lang, ein Geschäft daraus zu machen, aber, wie er behauptet, ohne Erfolg. Als er sich 1881 für Kulenkamp interessierte (A D. M.: ebenfalls Logenbruder und Hausfreund seit den 1850ern), brachte Goebel diesen zu einem Patentanwalt seiner Wahl und zeigte damit, dass er nicht nur mit unseren Patentgesetzen und ihren Vorteilen vertraut war, sondern auch mit der Methode der Patenterteilung und den in diesem Geschäft tätigen Patentanwälten. Er stand und lebte für den Wert seines Patents, und – er hat Patente erhalten.

Eines seiner angeblichen Original-Exponate, der Hobel Nr. 8, von dem Goebel sagt, dass er bereits 1865 hergestellt wurde, trägt den Stempel „Patent angemeldet“. Ob dieser Stempel zum Zeitpunkt seiner Herstellung auf dem Werkzeug angebracht wurde, ist nicht bekannt, aber Goebels Sohn William erinnert sich daran (neunjährig; Anm. D. M.), dass sein Vater diesen Stempel hatte, als er in der 500 1/2 Grand Street wohnte, von wo aus sie im Jahr 1877 wegzogen.

Bis 1880 gab es nichts, was Goebel tat, das den Namen einer Erfindung verdiente. Sein Säumer war nur eine Verbesserung gegenüber anderen Formen von Säumern, und er war offensichtlich nicht besser, sodass er von anderen nicht übernommen worden ist. Wir wissen daher, dass keine seiner Ideen über das Mittelmaß hinauskam, wenn sie überhaupt nur annähernd diesem niedrigen Standard entsprachen.

Die Anwälte der Beklagten behaupten keine Originalität von Goebel, auch nicht im Zusammenhang mit der elektrischen Lampe, außer in kleinen Details. Goebels Patente und Patentanmeldungen, die nach 1880 eingereicht wurden, zeigen deutlich, dass er ein bloßer Improvisator von niedrigem Niveau war, und es gibt nichts, was ihn über diesen Charakter erhebt.

Man sagt uns, dass Goebel mit seinem Geld frei umging. Seine Frau zu Hause beklagte sich bei Frau Mayer darüber, dass er seine Familie nicht versorgte und unbedenklich darben ließ. Seine Familie bezeugt seine Jähzornigkeit und sein übereiltes Temperament, und, wie wir später noch ausführlicher sehen werden, machte er sich der Doppelzüngigkeit, wenn nicht gar der völligen Unehrlichkeit bei mehr als einer wichtigen Transaktion schuldig.

Dies ist nicht der Charakter des Philosophen, des Mannes, der sich an weltlichen Gütern vergreift, dessen Leben ist nicht der Aufklärung eines wissenschaftlichen Problems gewidmet, der sich Jahr für Jahr, ohne Belohnung oder Hoffnung auf Belohnung, nur für die Befriedigung seines eigenen Intellekts abmüht. Der eilfertige, geschwätzige – Goebel’s Redseligkeit wird von allen überliefert -, nächtliche Schausteller, der frei ist für Außenseiter, während er seine Familie im Stich lässt, ist so weit vom Charakter des Philosophen entfernt wie nur irgend möglich. Niemand würde einem solchen Charakter abnehmen, allein, ohne den Anreiz der Gemeinschaft mit verwandten Geistern unter Opfern von Zeit, Geld und Arbeit, mit dem Ziel, ein für die gesamte Menschheit nützliches Gerät ohne Versprechen oder Hoffnung auf Belohnung zu verwirklichen.

Die kleinen Details, von denen oben berichtet wurde, werfen Seitenlichter auf Goebels Charakter, die eher darauf hindeuten, dass er jeden Pfennig umdrehte, indem er zumindest, wo immer es geht, ein paar Brocken mitgehen ließ … abstaubte.“ (A D. M. unkorrigierte Rechtschreibung)

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WILLIAM AUGUST GOEBEL (geb. 1862), Sohn Heinrich Goebels, in San José, Californien, bezeugt im Kreuzverhör:

„… X. Question 238 (Kreuzverhörfrage 238; übersetzt D. M.): Blies Ihr Vater die Glassteile der Bogen-Glühlampen in der 500 1/2 Grand street selbst? (das war nach dem Umzug 1877).

Antwort William Goebel: „Ja, aus fertigen Glasröhren“

X. Q. 264: „Wie gut gelang ihm dieses Glasblasen?“

A. „Er hatte dabei viel Pech. Manchmal platzten sie weg.“

X. Q. 265 „Die Formgebung betreffend – konnte er sie gleichförmig hinkriegen?

A. „Nein. Darum hat meine Skizze der Lampe Wm. Goebel ‚B‘ diese Pfuscherei an den Tubenenden.“

X. Q. 266: „Meinten Sie, die Stümperei in ihrer Skizze ‚B‘ soll zeigen, dass diese Lampe nicht gut ausgeführt war?“

A. „Ja, Sir.“

X. Q. 318: „Wen erinnern Sie, der da noch Röhren-Glühlampen anfertigte?“

A. „August Heger“

X. Q. 319: Machte August Heger viele von diesen Glasröhrenlampen, während er für Ihren Vater arbeitete?“ (A. D. M. es war Heger im Beschäftigungsverhältnis für die American Elec. 1881/82)

A. „Nein, nicht viele; er machte überwiegend geblasene Glasbirnen.“ …“

(A D. M. Das Kreuzverhör hat insgesamt über 800 Fragen; man unterscheidet Bogen-Lampen und Glühlampen).

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Wahrheit, Lüge, Bullshit

In seiner alltagsphilosophischen Reflexion BULLSHIT bringt uns Harry G. Frankfurt (2006) menschliche Vorstellungsorientierung als poetisches und semantisch-normatives Spiel zwischen positiven Wahrheiten, Lügen und Bullshit näher. Bullshit ist Erfundenes. Bullshit kann weder bewiesen noch widerlegt werden. Während Wahrheit und Lüge erkannt werden können, solange sie an Beweise und Zeugen gebunden vorkommen, ist Bullshit dagegen märchenhaft und dient oft der Erleichterung.

Spätestens auf Strafanzeige bei der Polizei und bei der Staatsanwaltschaft sowie Strafprozeß und eventuell zusätzlich Zivilklage auf Schadensersatz und Information des Strafprozesses, geht es um justiziable Feststellungen, Zurechnung, Verantwortung, Rechtsverletzung, Zeugen, Schaden, Bestrafung und um Begleichung der Schuld oder des Schadens.

WAHRHEITSGEBOT Was in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung gesagt wurde, gilt als wahr. Es muss nicht wörtlich, aber wahrheitsgetreu wiedergegeben werden. Dabei dürfen die Medien Details herausgreifen und ins Zentrum stellen, obwohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung diese nur als nebensächlich erachten (vgl. BGer 6B_1242/2014 vom 15.10.2015). Geschichtsfälschung liegt nur vor, wenn ein Geschichtsbild in Täuschungsabsicht manipuliert wurde. Keine Geschichtsfälschung ist daher ein veralteter Forschungsstand auf Grund von neuentdeckten historischen Sachverhalten, eine abweichende Meinung, die auf Grund anderer Vorgaben bei der Interpretation  zustande kommt, ein bloßer Irrtum.

NAMENSNENNUNG von allgemein bekannten Personen, Prominenten, politisch oder gesellschaftlich leitenden Personen, die Namen von allgemein bekannten Personen (Prominenz, Personen der Zeitgeschichte), dürfen in der Regel genannt werden – aber nur wenn der Inhalt des Berichtes mit dem Grund der Bekanntheit einen Zusammenhang hat.

WAHRHAFTIGKEITSGEBOT Journalisten sollen nur publizieren, was sie nach bestem Wissen und Gewissen für wahr halten dürfen. Eine Berichterstattung über blosse Gerüchte oder einen Verdacht ist nur ausnahmsweise zulässig. Es dürfen keine wichtigen Informationen unterschlagen werden. Eine Berichterstattung über blosse Gerüchte ist in der Regel nicht zulässig. Der Inhalt muss gegengecheckt werden, blosses «Hören-Sagen» ist keine taugliche Quelle.

WAHRHEITSPFLICHT Zu Desinformation, Beweismittelfälschung, Urkundenfälschung, Wahrheitspflicht, Feststellungsantrag § 138 ZPO, die Wahrheitspflicht im Zivilprozess, beachten. Dasselbe gilt aber auch für § 263 StGB, den (Prozess-) …

(1) Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.

(2) Jede Partei hat sich über die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären.

(3) Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen, wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen, aus den übrigen Erklärungen der Partei hervorgeht.

(4) Eine Erklärung mit Nichtwissen ist nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind.

VERBOTENE TOURISMUSWERBUNG und unwahre Stadtmarketing-Behauptungen wurden bereits anderweitig gerichtlich behandelt – die heutige Selbstdarstellung von Springer auf den „historischen Metallplatten“ an Denkmalen ist rechtswidrig – Lampensymbol mit Schraubfassung von Bildhauer Scheuernstuhl am Huhn’schen Goebel-Haus bleibt doof, wie von Benna im Holzschnitt. Die offizial publizierte Ortschronik Springe 2020 enthält Unwahrheiten zu Göbel und ist deshalb unzulässig.

ZUR EMPIRISCHEN INTERNETZ-KULTUR: Wer im Internet oder in sozialen Medien mit Name und Foto auftritt, darf nicht alleine deshalb in einem Medienbericht identifizierbar gezeigt werden. Wer im Internet mit Name auftritt, ist nicht grundsätzlich «von sich aus an die Öffentlichkeit» getreten, da das Internet für den Presserat nicht mit Medienöffentlichkeit gleichzusetzen ist. Auch Informationen, die öffentlich zugänglich sind (z. B. im Internet oder auf einem öffentlichen Friedhof) können zur Privatsphäre gehören. Facebook zum Beispiel wird vom Presserat als primär private Plattform eingestuft, da «die Kommunikation in einem sozialen Netzwerk wie Facebook – auch wenn sie zum Teil öffentlich einsehbar ist – in der Regel dem Austausch von Bildern und Informationen unter Privaten (…) dient». Twitter wird vom Bundesgericht hingegen als öffentliches Medium eingestuft, weil der Twitterer keine Kontrolle über Zahl und Art der Follower und somit die Verbreitung seines Tweets hat. Der Journalist muss den Kontext analysieren, in dem die Person im Internet auftritt (vgl. Ziffer 4). Im Zweifelsfall ist die Person, über die man in Bezug auf eine Website berichtet, zu anonymisieren. Außerdem gibt es das Recht auf Vergessen – wenn Etwas (z. B. Gerichtsurteile) keine Relevanz mehr hat.

Falschaussage / kriminell / Verbrechen. Eine falsche eidesstattliche Versicherung sieht als Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Im Gegensatz zur uneidlichen Falschaussage und zum Meineid kann die falsche eidesstattliche Versicherung somit auch mit einer Geldstrafe bestraft werden. Das amerikanische Affidavit wird als persönlich geleisteter Eid gewertet.

Was ist eine fahrlässige Falschaussage / ein fahrlässiger Meineid? Gemäß § 161 Abs.1 StGB macht sich auch strafbar, wer die in §§ 154, 156 StGB unter Strafe gestellten Handlungen, also das Beschwören einer falschen Aussage und das Abgeben einer falschen eidesstattlichen Versicherung, fahrlässig begeht. Dies ist dann der Fall, wenn jemand sich in Unkenntnis darüber befindet, dass er etwas Unwahres beeidet oder an Eides statt versichert, und dabei die ihm zumutbare Sorgfalt des Überlegens und die Prüfung der Erinnerung missachtet.

Dies wäre beispielsweise gegeben, wenn der Aussagende seine Aussage für wahr und vollständig hält, aber auch wenn er annimmt, die Wahrheitspflicht beziehe sich nur auf Antworten auf direkte Fragen oder das Verschweigen von Tatsachen falle nicht unter den geleisteten Eid.

Was ist ein Meineid gem. § 154 StGB?

Ein Meineid liegt vor, wenn man vor einer zuständigen Stelle die Wahrheit einer Falschaussage beschwört. Es müssen also zunächst die Voraussetzungen der Falschaussage vorliegen.

Darüber hinaus muss der Eid abgeleistet werden. Ein Eid ist die förmliche Versicherung, dass die Aussage der Wahrheit entspricht.

Was ist das Strafmaß bei einem Meineid? Bei einem Meineid handelt es sich um ein Verbrechen. Das Gesetz sieht als Strafe Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Dies bedeutet, dass eine Geldstrafe und Freiheitsstrafe von unter einem Jahr nicht möglich ist. Ist der versuchte Meineid strafbar? Da die Mindeststrafe bei einem Meineid als Verbrechen ein Jahr Freiheitsstrafe beträgt, ist auch der versuchte Meineid gem. § 23 Abs. 1 StGB strafbar. Nach § 23 Abs. 1 StGB ist der Versuch eines Verbrechens stets strafbar.

Der Betrug und Betrugsversuche sind Tatbestand des deutschen Strafrechts. Er zählt zu den Ver-mögensdelikten und ist in § 263 StGB geregelt. Die Strafnorm bezweckt den Schutz des Vermögens. Sie erfasst Verhaltensweisen, mit denen jemand einen anderen durch Tücke dazu bewegt, sich selbst in seinem Vermögen zugunsten des Täters oder eines Dritten zu schädigen.

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NEU DENKEN: in >Goebel-Springer 2020 – in Rechtsstaat und Lauterkeit< Folge I

Hier kommt nun Heinrich Göbel und das Gemeinwesen der Stadt Springe in eine Betrachtung zu Rechtsstaat und Lauterkeit. Ich komme zu den Erkenntnisgründen und den daraus zu ziehenden politischen Forderungen gegenüber der Springer Stadtverwaltung und der Neuen Deister Zeitung -. Dietmar Moews hält seinen Mitbürgern jederzeit seinen persönlichen Respekt der individuellen Vielfalt und der ernstzunehmenden Meinungsfreiheit zugute. Ich komme damit zur Sache, die nach umfassenden Gedankenspielen das NEU DENKEN anregen soll.

Während bislang die verschiedenen „Göbel-Legenden“ – nicht wissenschaftlich entschlüsselt worden sind – völlig willfährig aber absurd lauten, „wir haben unseren Göbel, der ist „historisch!“ – schlage ich einen wahrheitsträchtigen Weg vor. Dafür muss sehr vorsichtig zunächst von den Dokumenten her verständlich gemacht werden, dass wir es im Zentrum der Unwahrheiten der „Goebel-Defense“ um 1893, mit einem Millionenspiel im Glühbirnengeschäft – mit einem Patent und Lizenzbetrügern – zu tun haben. Die Goebels springen ganz am Schluss als falsche bezahlte Zeugen und Trittbrettfahrer, als Verbrecher auf die Seite der Lizenzbetrüger. Im Januar 1893, als die entscheidenden Anhörungen vom Richter Colt am Bezirksgericht Boston stattfanden, war längst Henry Goebel Junior (geb. 1855) in die führende Falschzeugen- und Schlepperrolle geschlüpft. Henry Goebel Sr (geb. 1818), der Vater, und Henry Goebel Jr., ein Sohn – diese beiden kleinen Figuren ihrer Göbel-Bande – in dem Kraftspiel, das in den 1880er Jahren in Amerika und international um das Patentrecht, Lizenzahlungen und nebenbei um Erfinderehre kämpften. Ging es Henry Goebel Sr. um „Pfennigfuchsereien. Als Henry Junior um Zeugengelder die Nachbarschaft heranschleppte, waren die Goebels lokale Randfiguren. Zuletzt zählten im Kampf um unlizensierten Patentlampenbau und -Marketing und die Verletzungen an Edisons Recht nach sachlichen Argumenten große Kapitalinteressen. Den lizenzverletzenden Gegnern Edisons gelang – obschon sachlich gerichtlich ihrer Patentverletzung schuldig befunden – als Verfahrenstaktik der Anwälte, auf Zeitverschleppung billig rauszukommen. Mittels der Verlogenheit und erwiesenen Bestechlichkeiten der Zeugen, wie der Goebel-Clan, wurde die Verjährung des Patentschutzes des Schlüsselpatents Edisons ende 1894 unvermeidlich. Damit setzten sich die Rechtsbrecher straffrei durch. Die Goebel-Zeugnisse wurden in diesem Zeitspiel als unwahr erwiesen, die meineidigen Goebels wurden vom Gericht disqualifiziert und ausgeschlossen.

Daraus folgt hier für Springe neu: Die Henry Goebel Jr., Henry Goebel Sr, und die weitere Familie Goebel hatten mitgemischt – dem Richter Colt in Boston, im Januar 1893, stellten sich Vater und Sohn als unglaubliche Meineidszeugen – als Verbrecher und Kriminelle.

In Folge I von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< in Neue Sinnlichkeit 76 werden THEMA und WERTE, um die GOEBEL-SPRINGER 2020 aufgefaltet. Es geht um POLITIK: Verwaltungschef und NDZ kreieren im Jahr 2020 einen „Stolz auf einen Pionier“. Doch Unwahrheiten offizial zu verbreiten ist gesetzwidrig. 1 Jahr Haft unter Strafe – unter dem Begriff Krimineller und Verbrecher – steht in Deutschland auf Meineid. Dazu finden sich in Neue Sinnlichkeit 76, Folge 1 die OFFENEN BRIEFE von Dr. Dietmar Moews an den Springer Bürgermeister Springfeld (RECHTSSTAAT) und an die Springer Heimatzeitung NDZ (PRESSERAT). In insgesamt 9 Folgen werden lügende Amtsträger, Lokalzeitung NDZ, zugewanderte Lehrer, die inaktiven Goebel-Springer der Gewohnheiten und Schweigespirale, die Dienstklasse, die funktionale Oligarchie der Aktiven sowie überörtliche Idolisierungskräfte festgestellt.

In Folge 2 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<, wird allen Goebel-Springern 2020, die nicht sagen können, woher sie wissen, was sie glauben, wie der aus Springer nach Amerika ausgewanderte Heinrich Göbel in amtlichen Texten, der Welt überliefert ist: Springer Schulzeugnis, Lehrvertrag, Amerikanische Zeugenaussagen unter Eid und zielgerichtete freiwillige Presseinterview-Schnipsel als HENRY GOEBEL Sr., dazu der TANNER-Bericht 1894 über SPRINGER. Folge 3 bringt das Schlüsselpersonal der Glühlampen-Kampfzeit bis 1894, EDISON, POPE, VAN DER WEYDE, dazu die 4711-Flasche und den Nachbau Exh. Nr.4.

In Folge 3 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<, die hier in Neue Sinnlichkeit 78 folgt, werden die drei Quellen der Legende: EDISON, der Lampenentwickler; POPE, der prestigreiche Falschzeuge; PETER VAN DER WEYDE, der Hoffärtige, vorgestellt. Bereits in dieser Folge 2 kommt die Abhandlung zu EX PARTE und den irregeführten Beweiskomplexen: EINS: Die Entwicklung durch verdienstvolle Entwickler der Glühlampen, lange vor dem fiktiven Göbel-1854. Alles ohne Goebel. ZWEI: Gerichtlich beeidete Feststellungen, Begutachtung und Analyse von Lampe Nr. 4 sowie deren Entwickler die Glasbläser Reinmann und Heger, Letzterer Ex. Nr. 4 gebaut hatte, als Zeugen. Ferner denunziert Henry Goebel Jr. das Baujahr von Ex Nr. 4 für 1883 – also nach Edison.

Folge 4 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< soll das schwerverdauliche Übermaß an Meinungen anstatt Detailfakten und massenhaft FAKE im INTERNET zum Verbrecher Goebel mit der Politik 2020 verbinden. Dazu braucht man Lebensnähe und Respekt für Ideen der Springer, wie sie sich 1893, die Betrügerzeit, oder 1848, vor Göbels Auswanderung oder vorstellen. Hat man heute die Lebensfarben von damals vor Augen? dass in New York die Brooklyn-Bridge entstand, während es noch zu Fuß von Springer nach Hannover übern Deister ging. Neue Sinnlichkeit 78 zitiert und kommentiert aktuelle Meinungen der Springer 2020 mit der vorgelegten Beweislage von 1893. Was wurde für das Fest 1954 und 1929 bei Friese zu Heinrich Göbel gestrickt? (Irreführer waren NDZ, ETZ, Beckmann, Degenhardt, Callies, Rohde, in Schulen, an Stammtischen, in Leserbriefen und Interviews, sogar in amtlichen Pflichtpublikationen, Radio, Fernsehen und Internetz, als Folklore auch im Jahr 2020). Der „Stolz auf den Pionier“ wird in der NDZ in Dschungelcamp-Niveau fortgesetzt. Mit der 1. Affidavit (ein Affidavit, im Gegensatz zu einer eidesstattlichen Versicherung ist ein tatsächlicher Eid) des Henry Goebel Sr. v. 21. Januar 1893 und die Reportage des Hannover-und Springer-Besuchs von TANNER aus LONDON in der ELECTRICAL REVIEW von Januar 1894, verleiht dem meineidigen Trittbrettfahrer Goebel und dem Springer Heimatgefühl Farbe und Bodenhaftung. Seit 2007, nach 13 Jahren „Irren ist menschlich mit der Rohde-Legende“, die eine akademische Disquali-fikationsarbeit ist, setzt die NDZ die Irreführung fort. Dagegen steht jetzt das politische Verlangen nach Rechtsstaat und Lauterkeit, wie es der historischen Wirklichkeit geschuldet ist, während – von TRUMP bis CORONA – auch in Springer FAKE grassiert.

Folge 5 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< bringt beeidete Befunde, die die Streitenden in den GE-Edison-Lizenzklagen den Richtern boten. Die Kriminellen, Henry Goebel Senior und Henry Goebel Junior, beide mit beeideten gerichtlichen Falschzeugnissen und Aktivitäten, mit der American Electric Light Comp., ferner betrügerische Patentanmeldungsversuche Goebels, der Fälle Kulenkamp und Dreyer. Schließlich das unverschämte Eingeständnis der Beklagtenseite, nicht an Goebel sondern an die Prozessverschleppung zu glauben – was ja der Erfolg der Beklagten-Verteidiger gegen Edisons Lizenzansprüche wurde. Der individuale und soziale Henry Goebel Sr. und sein krimineller Clan der Jahre 1881 bis 1893 werden deutlich. Henry Goebel Sr. und seine Selbstdarstellung in konkreten Konflikten, einschließlich des dynamischen Sohnes Henry Goebel Jr. (geb. 1855), treten hervor. Der 75jährige Ruheständler Henry Goebel Sr., angeberisch im Familienkreis, Lügner gegen Freunde und Gerichte, im theatralischen Verdi-Aufzug (Photo) erklärt seine vollblinden Prioritätsansprüche als verschwenderische Spielerei und Spaß an der Freude (THE SUN, Januar 1893). Dietmar Moews hat den Fall „Springer-Goebel“ einer Vollanalyse der amtlichen Dokumente, Verträge und Quittungen, Fotos, Zeitungsberichte sowie publizierte wichtige zeitgenössische Kommentierungen erfasst, dokumentiert und ausgewertet.

Folge 6 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< bringt das belegte Familienregime Goebels mit Ehefrau, die beeidete Angeberei, Solidarität in der Pilgrim-Loge u. a. Der „Telescope-Man“ mit dem angeblich sechs Meter langen Rohr. Goebel musste als 74-Jähriger nach Boston und scheiterte trotz Hilfe der besten Lampenbauer der Beacon-Boston mit seinen Nachbauversuchen, „Goebel-Lampen“ anzufertigen, völlig. Damit war Goebel als Lügner und kriminell vor Gericht festgestellt.

Folge 7 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< Quellenkritik zu fünf Bänden Archivalien >Heinrich Göbel Prozeßakten< seit unbekannter Zeit in Springer, die wir im Otto-Hahn-Gymnasium-Goebel-Projekt 2020 und bei der Springer Göbelschule-Rektor Dr. Gresky Übersetzungsfälschung von 1952-53 durchgängig von den Springer Schulen und Lehrern getragen finden.

Folge 8 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< das wäre dann Neue Sinnlichkeit 82 – mit der Springer Legende werden die irreführenden Idolisierer von Springer dokumentiert. Die Farben und sozialen Reaktionsweisen auf die anarchen ORIGINAL-Goebels werden auch den Göbelstammtisch entzücken: G. ging zum Rechtsanwalt Paul Goepel, ließ sich einen Vertrag zeigen und zerriß den, um ihn dadurch ungültig zu machen (kreativ).

Folge 9 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< Falls sich die Leibniz-Universität Hannover nicht bewegt, folgt auch noch eine Verbeugung vor der Springer Rohde-Legende.

Es folgt der OFFENE BRIEF von Dipl. Ing., Dr. phil. Dietmar Moews im Jahr 2020 an den amtlich verantwortlichen SPRINGER Bürgermeister CHRISTIAN SPRINGFELD, der amtliche Wahrheitspflichten und das Lauterkeits-Gebot verletzt, anschließend Moews‘ OFFENEN BRIEF an die NDZ, deren IRREFÜHRUNG zu einem Verbrecher, seit 1893, beklagend.

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OFFENER BRIEF

Dipl. Ing. Dr. Dietmar Moews am 28. September 2020 Mainzer Straße 28

D-50678 Köln – 5 Seiten

An den

Stadtrat Springe sowie

Herrn Bürgermeister Christian Springfeld

Rathaus Auf dem Burghof

31832 Springe

betrifft: Verbrecher, Krimineller – „Stolz auf einen angeblichen Pionier“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springfeld,

Sie kommen aus dem Oldenburgischen. Ich kenne es von meinen Oldenburger Freunden und schätze die Oldenburgische Freundlichkeit sehr. In den 1970er Jahren hatte ich eine Malerei-Ausstellung im Landesmuseum/Studio, damals mit Direktor Dr. Herbert Wolfgang Keiser.

Ich möchte der Vorstellung von „Lügenlampenhausen“ und dem Klüngel-Promovenden ohne ordentliche Universitäts-Publikation und ohne gründliche Auswertung der 2006 vorhandenen Dokumente und seinem Vorschlag „Goebel-Spaßtage“ zu veranstalten, wo Herr Rohde und Prof. Callies zu würdigen wären, zu Ihrer Information beifügen:

Der hier umstrittene Henry Goebel Senior war gerade was mehrere Meineide, Betrug, Betrugsversuche und zivile Intriganz betrifft – nach heutiger deutscher Rechtsstaatsdefinition – gerichtsnotorisch ein Verbrecher, ein Krimineller*. Von Goebels ebenfalls gerichtsnotorischen üblen privaten Verhaltensweisen noch abgesehen.

*Verbrecher, Krimineller (bei StGB-Strafmaß über 1 Jahr Haft).

Seite 2 – 28. September 2020 Dr. Moews an Bürgermeister Springfeld

So findet es der Wissenschaftler bei gründlicher Feldarbeit – erstaunlicherweise Alles auch in den „Archiven“ in Springe – das teile ich Ihnen, als hochbezahlte zuständige Amtsperson der Stadt Springe, zur sinnvollen Verwendung mit.

Ich bitte Sie deshalb, den in der NDZ und im Ratsprotokoll zu findenden Vorschlag, zukünftig „Stolz auf Goebel Sr.“ offizial zu proklamieren, ausdrücklich zu unterlassen. Offiziale Feststellung ist ein normativer Modus. Öffentliche Meinungsfreiheit und Selbstdesign einer wirklichen Schande sind jedem Springer individuell unbenommen. Zu amtlichen Zwecken der Tourismuswerbung und Stadtmarketing ist Unwahrheit rechtswidrig. Es stehen möglicherweise Abmahnungen, Feststellungen und Kosten für die Stadt in Sicht. Das betrifft die bisherigen Schrifttafeln am Huhnhaus und an der Osram-Bastei. Und die gesetzwidrig lügenhafte offiziale Springer Ortschronik 2002 muss korrigiert werden.

Deshalb hier für Sie kurz die Dokumente aufgezählt, die das offiziale Springer zu der Person Heinrich Goebel (geboren 1818 in Springe – immer mit oe geschrieben) in den eigenen Archiven vorliegen hat.

Wie diskutiert man mit Lügnern? Ich dachte, als Springer muss man sich zunächst selbst fragen:

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Was halten die Bewohner der Kleinstadt Springer* für wahr?

Woher haben sie ihr vermeintliches Wissen?

Wozu schweigen sie lieber?

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Seite 3 – 28. September 2020 Dr. Moews an Bürgermeister Springfeld

Um mich hier jetzt kurz zu fassen, zähle ich für Sie auf, was man bis 1848 in Springer von und über Heinrich Goebel wusste und heute noch durch Dokumente im Stadtarchiv findet:

1. Geburts- und kirchliche Taufanzeige des Heinrich Goebel am 24. April 1818, evangelisch getauft am 30. April (der Geburtstag wird heute durch spätere Umdatierungen des Goebel Sr. selbst in USA, auf den 20. April 1818 geändert).

2. Laut Kirchbuch wurde am 29. April 1832 ein Schulabschluss-Zeugnis des Heinrich Goebel als Confirmand im Jahr 1832, der wegen sehr häufiger Absenzen nur wenige Schuljahre absolviert hat, nicht brauchbar Lesen und Schreiben gelernt hat usw. „Lesen, Schreiben, Rechnen, Christenglauben .. alle .. als „mangelhaft“ sowie „sittliche Beschaffenheit“, „leichtsinnig“, Bemerkungen: Scheint einen erfinderischen Geist zu haben. Das Mangelhafte rührt mit von langwierigen Krankheiten her“. (Moews-Archiv)

3. Erst zwei Jahre später, im Jahr 1834, schloss Goebels Vater für den Sohn einen (handschriftlich heute noch vorliegenden) Lehrvertrag bei einem Schlossermeister Gerhard Linde ab, der dann bald starb, sodass Goebel diese Lehre nicht auslernen konnte. (Moews-Archiv)

4. Springer Steuerregister mit Heinrich Goebel als Steuerpflichtiger Nr. 183 von 1838.

5. Im Viehbestandsverzeichnis von 1838, 1839 und 1846 steht „Heinrich Goebel, Uhrmacher, keine Tiere“

6. Heinrich Goebel übernahm im Jahr 1842 Wartungsaufträge des verstorbenen Drechslermeisters Johann Fricke an der Turmuhr der St. Andreaskirche. Bald wurde er als Tagelöhner für Gartenarbeiten und als steuerpflichtiger Reparatur-„Uhrmacher“ geführt. Belege zur Stadtkassen-Rechnung der Jahre 1818 bis 1849. (Stadtarchiv)

7. Juli 1838 und Juli 1844 nahm Heinrich Göbel am Freischießen und am Sonntagsball teil. Seinen Eintritt von 12 Guten Groschen zahlte der Bürger Hölscher (n. Kalisch in NDZ 2004)

Seite 4 – 28. September 2020 Dr. Moews an Bürgermeister Springfeld

8. Belege der Stadtrechnung enthalten Einträge für den Erwerb des Bürgerrechtes als „Inquilinen-Bürger“ (der zur Miete wohnt) 1844 und 1845

9. Laut Kirchenbuch von Springe: „…20.10.1944 heiratete Heinrich Goebel (geb. 24.4.1818) die Springer Tochter Sophie Betsy Julie Lübke…“

10. Geburtsvermerke der beiden Kinder, Sohn Johann Carl, geb. 1846, Tochter geb. 30. Juli 1848, in Springe

11. Heinrich Goebel zahlte 1845/46 und 1847/48 Brandkassengelder für das Haus Nr. 159.

12. Die vierköpfige Familie Heinrich Goebel schifft sich am 13. November 1848 in Bremen auf dem Dreimaster-Segler „J. W. Andrews“ nach New York ein; dort angekommen unterschreibt er mit Henry Goebel, erste Berufsangabe Mechaniker – die er dann immer weiter ausbaute.

13. Noch kurz vor der Auswanderung nach Amerika unterschreibt Heinrich Goebel am 10. July 1848 die obrigkeitliche Belehrung der Wehrleute „Acta der Errichtung von Bürgerwehren“. (Stadtarchiv)

Ja, sehr geehrter Herr Springfeld, das ist, was wir vom Springer Heinrich Goebel wissen bzw. wissen könnten, läsen wir die vorhandenen Dokumente im Archiv. Und es gibt gar nichts dafür her, auf diesen Goebel stolz zu sein. Aufgrund der Aktenlage (1849-1893) einen angeblichen Pionier zu reklamieren, ist nur in völliger Unkenntnis zu halten. Läsen die Springer im Archiv, fänden sie Goebels dokumentierte Bösartigkeit, dass er ein gerichtsnotorischer Lügner mit verschiedenen Meineiden in 7 Eidesstattlichen Erklärungen (1893) war, dazu mit vielfachen Patentanträgen angemaßte Patentqualitäten für Glühlampen betrügerisch durchzusetzen versuchte und ein Fall im Privaten-Sozialen von ungewöhnlicher Untreue und Kriminalität war. Seine Söhne beeideten vor Gericht, dass der Alte handwerklich zu ungeschickt für die von anderen Glasbläsern ausgeführten Glasarbeiten war.

Sie können als Verwaltungschef von Springer bei jeder Pro-Goebel-Intervention einfach nach den Belegen fragen (das habe ich bis rauf zu den Deutschen Museen und den einschlägigen Verbänden, vom Brockhaus zur NDZ über zwanzig Jahre lang getan) und nur fromme Ausreden erhalten.

Seite 5 – 28. September 2020 Dr. Moews an Bürgermeister Springfeld

Was wir dann mit Ihren Amtsvorgängern machen, die nebst der irreführenden NDZ das Maskottchen Goebel in Springe entscheidend aufgebaut haben, von Knochengustav Dr. Degenhardt zu den Stadtchronik-Fälschern Callies, Schwieger, Rohde und manipulativen „Zeitzeugen“ Kalisch und Seedorf, im Schatten der Bundesverdienstkreuze?

Darauf mag stolz sein, wer will – es ist immer wieder, was in der Soziologie „Funktionaler Dilettantismus“ genannt wird: „wilde Kollektivgebilde organisieren die Oligarchie der Aktiven“, die damit Eigennutz betreiben.

Ich verbleibe mit freundlichem Gruß, Ihr Dietmar Moews

P. s.

1) Callies und Schwieger hatten den Teilzeit-Stadtarchivar Andreas Lilge veranlasst, eine Neuausgabe der Ortschronik Springe (erschienen 2002) abzufassen und dabei den Stand zur Goebelei aus der Hartmann-Stadtgeschichte von 1954 unverändert zu übernehmen. Diese Ortschronik 2002 wurde ein Ladenhüter. Lilge gibt, anders als die Anderen, den Autor Dr. Heinz Brasch als Quelle der Ortschronik von Hartmann an.

2) In der „Zeitzeugengeschichte von Springe 1925 bis 1986“, von Kalisch und Seedorf, wird der Erstverfasser der Stadtgeschichte (1940), Dr. Heinz Brasch verschwiegen, der die Chronik-Vorlage für Hartmann 1954 erarbeitet hatte. Brasch war als Lehrer in Springe und Jude vom Schuldienst entlassen worden. Bekam von Bürgermeister Fritz Jürges (seit 1935 NSDAP-Mitglied) darauf diese Heimatgeschichts-Arbeit anvertraut. Bei der Deportation ins KZ, 1944, ist Brasch umgekommen.

3) Geschichtslehrer Hans-Christian Rohde, der auf seiner Callies-Schiene nicht nur seine Göbel-Legende 2007 rausbrachte, hatte im Rahmen der Burghof-Museums-Publikationen im Jahr 1999 ein Buch zu den Geschicken der Springer Juden verfasst – unter Weglassung von Dr. Brasch.

OFFENER BRIEF

Dr. Dietmar Moews am 28. September 2020 Mainzer Straße 28 D-50678 Köln – 9 Seiten Text

An den Verlag I. C. Erhardt GmbH

die Neue Deister Zeitung

Herrn Burkhard Schaper, Verlagsleitung und Herrn Christian Zett, Redaktionsleitung

Bahnhofstraße 18

31832 Springe

„Eintrag ins Beschwerdebuch der Geschichte“ 

Sehr geehrter Herr Schaper, sehr geehrter Herr Zett, wie folgt, werfe ich Ihrem Haus mutwillige Falschberichterstattung und Lügenführung vor. NDZ / I. C. Erhardt begann damit bereits mit einem ersten „Göbel-Bericht“ im Jahr 1893. Der Text ist bei Ihnen archiviert.

Meinen Vorwurf belege ich durch entscheidende in Springe vorhandene, leicht zugängliche Dokumente.

Diesen OFFENEN BRIEF veranlassten Sie selbst. Sie verleugnen meine Arbeit – aktuell ausgelöst mit aktuellen Lügen und Irreführungen der Öffentlichkeit zu Göbel in der Lokal-Kommunikation in Springe, geführt durch I. C. Erhardt, Schaper / NDZ, s. NDZ am 9. Juni 2020 „Neue Unruhe an der Göbel-Front“/ Marita Scheffler und am 11. Juni 2020 „Es irrt der Mensch, so lang er strebt“, von Anne Brinkmann-Thies.

Ich schreibe Ihnen, als wissenschaftlicher Göbelaufklärer („Systematische semantische Voll-

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analyse, Dr. Moews/ „Deutsches Museum“, Dr. Moews/Gutachten für das ZDF 2005, vgl. WordPress Dietmar Moews‘ Blog, wo Sie in Lichtgeschwindigkeit die Sachlage dokumentiert finden können). Ich schreibe auch als Alt-Springer, der die Heinrich-Göbel-Schule besuchte und der mit Karl, dem Vater von Burkhard, Tischtennis spielte. Kurz, ich bin der einzige, der das gesamte vorhandene Textmaterial in Originalen und Kopien studiert, übersetzt und ausgewertet hat – Die NDZ weiß das auch – desungeachtet prolongieren sie den falschen Göbel-Doktor Rohde als Zeugen. Wäre Herr Rohde seriös, hätte er bei seiner Göbel-Neugestaltung im Museum die Lücken und Fehler seines Klampen-Buches aufzuklären. Leider konnte ich das in der aktuellen Fassung bislang nicht sehen. Rohde sollte seine Bücher zumindest auf den Forschungsstand der Erscheinungsjahre bringen – sein Judenbuch 1999 wie sein Legendenbuch 2007.

Ich nehme neuere Redakteurinnen und Redakteure der NDZ von meinen Vorwürfen aus. Denn ich weiß, dass zum vertieften Quellenstudium zu wenig Arbeitskraft vorgehalten wird (aber man kann in Rethen in der Uni-Bibliothek all die Original-Elektrozeitungen durchfilzen, falls man den jeweiligen Stand der 1870er, 1880er und 1890 Jahre in der Elektrifizierung der Welt erfahren möchte: Ich habe das im Jahr 2005 gemacht und wichtige Kopien gezogen). Ich habe keine Lust, hier über Lügenpresse und Fake zu streiten – als Wissenschaftler macht man zwangsläufig enorme Quellenarbeit.

NDZ-Falschberichterstattung und Lügenführung besteht in der fortlaufenden Göbel-Führung, scheinbar in Unkenntnis, dass der Kerl ein krimineller übler Wicht war, kaufbar als Falschzeuge und in unfassbarer sozialer Rücksichtslosigkeit (divers gerichtsnotorisch in New York). Ich habe hier 5 Klappboxen mit Texten auf 9 Seiten kurzgefasst – es ist viel detailiertes Quellen-Material vorhanden.

Sie schreiben aktuell: Irren ist menschlich? – und erklären oftmals, was Leute so tun und glauben, „Es irreführt der Mensch, so lang er danach strebt“ – Goethe, Reinecke Fuchs.

  In der NDZ hinsichtlich des kriminellen Henry Goebel Sr. (1818-1893) ist es aber „Irreführung“ in der öffentlichen Kommunikation.

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1. Pope* veranlasste die „übersehene Erfindung“ in der US-Fach-Zeitung EE 1893 (ein Edisonfeind und Elektrifizierungs-Lobbyist, um in die Lizenzprozesse einzuwirken), der sich 1894 in seinem ultimativen Standardwerk selbst überführt.

2. Die ETZ (deutsche Elektro-Fachzeitung) zitierte das 1893 – „Pope habe eine Original-Goebel-Lampe von 1859 als Foto vorgelegt, die angeblich lange vor 1879/Edison angefertigt worden sei.Pope füttert damit die Verteidigung der beklagten Edison-Patentverletzer in Boston gegen die GE (General Electric/Edison als Kläger). Manche (NDZ) machten daraus ein Göbeljahr 1854.

3. Die NDZ druckte am 14. Februar 1893 den Pope-Fake, EE vom 25. Januar 1893, bereits vor ETZ, 17. Februar 1893: „Goebel vor Edison“ und sogar vor der Gerichtsentscheidung 18. Februar 1893 Richter Colt, (NDZ-Archiv, Archiv Dietmar Moews, Stadtarchiv). Rohde mutmaßt die deutsche Staats-Zeitung New York als Legenden-„Informand“ der NDZ. Er bringt aber die Quelle nicht.

 4. Nachdem die US-Fachzeitungen die Lügen (Text+Bild) Popes bereits 1893 korrigierten – angeschlossen auch die deutsche ETZ, berichtete die NDZ diese Korrektur nicht. Die NDZ blieb seit 1893 bei der irreführenden Darstellung „Göbel vor Edison“ (prüfen Sie den Vorwurf!).

5. Im Deutschen Technikmuseum Berlin / Feldhaus-Archiv liegen öffentlich die Korrespondenz und die Publikationen (Arends an Feldhaus) zu der in Deutschland aufgebrachten Göbel-gegen-Edison-Lüge, schon 1905. Geschichtslehrer Rohde war persönlich im Technikmuseum (er hat dort unterschrieben) und einen Ersterfinder-Göbel dem Publizisten Beckmann zugeschrieben. Beckmanns ETZ-Artikel von 1923 sei vom Feldhaus-Archiv in Berlin zum Deutschen Göbel, entgegen der offenkundigen Tatsachenlage, zugunsten von OSRAM, publiziert worden. Während Beckmann US-Quellen in ETZ 1923 zielgerichtet fälscht, Rohde aber auf „Irren“ – falsch interpretiert.

6. Hiermit wurden Lexikoneinträge und nachweislich der erste Göbel-Eintrag im BROCKHAUS durchgesetzt, „Göbel 1854 vor Edison“. Die Betreiber, ETZ, OSRAM und Beckmann, handelten im vollen Bewusstsein der Geschichtsfälschung.

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7. In der Nazi-Zeit (1933-1945) wurde in Springe eine Mittelschule angebahnt, die bald den Namen „Heinrich-Göbel-Mittelschule für Jungen und Mädchen“ erhielt. Die Göbel-Benamung wurde von Rohde als Deutschismus der Goebbels-Nazipropaganda interpretiert. Hitler hatte aber bei seinen Springer-Besuchen Heinrich Göbel nicht beachtet. Daran hatte auch das NSDAP-Mitglied und I.C.- Erhardt-Chef Städler nichts geändert. Hingegen Beckmann und die ETZ, die Firma OSRAM, der Elektriker-Verband und der BROCKHAUS brachten dann den Lichtgöbel im Jahr 1929 auch persönlich nach Springe. Die NDZ und weitere Zeitungen berichtete 1929 in barocker Weise.

8. Anfang der 1950er Jahre (oder etwa viel früher?) tauchten sogenannte Umdruckkopien von angeblichen, „Heinrich-Göbel-Prozess Engl. Text“ titulierten Mappen in Springe auf, von denen gesagt wurde, sie kämen aus den USA vom Prozess, den Göbel (aus Springe) gegen Edison (in New York) geführt und gewonnen habe – und infolge seines Prozess-Erfolges Göbel noch vor seinem Tod, 1893, große Entschädigungszahlungen von Edison bekommen habe.

Alle Papiere habe ich ausgewertet. Mir ist aufgefallen, dass der naziverfolgte Springer Lehrer, jüdische Autor der ersten Stadtchronik, Dr. Heinz Brasch, Informationen brachte (schon vor 1945), die teils inhaltlich auch in den Heinrich-Göbel-Prozess-Mappen zu finden sind. Was man bis zu Brasch, der ebenfalls Beckmann kannte, in Springe über Göbel glaubte und unter den Springer Göbel-Idolisierern noch im Jahr 2020 annimmt, ist in jedem Sinn völlig falsch und irreführend. Und jedenfalls keiner weiß, wie und wer diese USA-Texte in Englisch von dort beschafft und lückenhaft ausgewählt und abgetippt hat und, wer sie viel später nach Springe brachte. Diese angeblichen „Prozessakten“ bestehen in den englischen Vorlagen genau wie die deutschen Übersetzungen (die keineswegs so aus Amerika nach Springe gekommen waren, denn die Deutschübersetzung wurde 1952/53 in der Springer Mittelschule angefertigt) – muss das gesamte „Prozessakten“-Konvolut in Springe abgetippt worden – wer hat die Textvorlagen?

Man weiß nicht einmal ob alle jene Papiere wirklich je vor einem Gericht vorgebracht worden waren oder gar nicht – es sind überwiegend Verteidigungsanwälte-Texte. Sie gehören zu den drei letzten Streitfällen „Edison gegen Lizenzverletzer“ im Jahr 1893, in drei verschiedenen US-Staaten. Die Kopien stammen aus dem Archiv der noch heute großen New Yorker Anwaltskanzlei Witter& Kenyon, die als Beklagten-Vertreter diverser Lizenz-Verletzer der GE-Edison-Glühlampen-Patente USA-weit gegen Edison mandatiert waren. Mit Göbel hatte Edison zwar nichts und nie zu tun, aber die Anwälte der Edisongegner Witter & Kenyon zogen kurz vor dem Auslaufen des entscheidenden Edison-Lampenpatents den EX PARTE-Henry Goebel hinein. Goebel kannte in der Glühlampen-Geschichte bis zum Jahr 1881 niemand aus der weltweiten Fachwelt. Elf Jahre später – Goebel Sr. war längst im Altersruhestand – erst ab 1892 brachten Witter&Kenyon ihre sogenannte „Goebel-Defense“ vor die Gerichtsstände von Boston, St. Louis und Oconto. Man bestritt mit „Goebel“ den Patentanspruch Edisons nicht. Man beanspruchte keinen Erfinder- oder Prioritätsanspruch für Goebel. Witter & Kenyon waren explizit (aktennotorisch) einzig auf Prozessverschleppung und die ablaufende Patentgültigkeit, 1894, ausgerichtet.

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So berichteten damals alle Fachblätter (man findet sie alle, vollständig, in Rethen in der Leibniz-Universitäts-Bibliothek; ich habe sie studiert). Das 1879er Edison Glühlampen-Patent galt nur noch bis Ende 1894. Anfang 1893 behaupteten Witter&Kenyon trickreich EX PARTE (denn Edisons Klagen gingen um die sofortige Unterlassung der Patentverletzung, nicht um das Patent): Der Verteidigungs-Vortrag, die relevanten Edisons Patente von 1879 und 1880 seien unberechtigt erteilt worden! denn schon 1854 oder zumindest vor 1879 habe Goebel hochohmige Glühlampen mit Bambus-Kohle-Filament im Vakuum gebaut, ohne dafür Patentschutz zu erwerben. Beweis: 7 Eidesstattliche Versicherungen (Affidavits) im Jahr 1893 von Henry Goebel Sr. denen allerdings Widersinn noch und noch eingeschrieben war, war formaljuristisch EX PARTE. Was von diesen Affidavits authentisch von Goebel gekommen war, die teils nicht von Goebel unterschrieben waren, steht dahin. Hunderte beeidete und bezahlte Zeugenaussagen produzierten Witter & Kenyon, der Familie Göbels, der Nachbarn und von Zufallszeugen. Da nennt z. B. Goebel den Ort seiner Herkunft in Deutschland „Springer“ und, Goebel gibt an, er habe bei einem Professor Münchhausen in Springe und Hannover bereits elektrische Lichter, Glasverarbeitung und Vakuum kennengelernt (vor 1848 Batteriebetrieb?) – man reklamiert für Goebel das Starr-Glühlicht-Patent (vor 1848) und er selbst will die Edison-Patenttechnik zufällig erfunden haben. Sogar einen ersten Dynamo habe Goebel in Springer entwickelt, heißt es unter Eid am 21. Januar 1893. Schließlich – ich sehe noch den Springer Kalli Thies die Ortsbücher nach Münchhausen absuchen. Es gab so einen nicht.

Die Springer Prozesse-Papiere, die in der Göbel-Mittelschule lagerten (sowie in der Stadtbücherei und im Museum auf dem Burghof) hätte in New York nur jemand auswählen können, der Kenntnisse von Goebels Betrugsabsichten und von dem wirklich langjährigen und komplizierten Lampen-Lizenz-Betrugsgeschäft hatte. So ist eher anzunehmen, dass jemand ein unsortiertes Konvolut zum Stichwort „Goebel-Defense“ aus Witter&Kenyon-Archiv bestellt hatte – es könnten die ETZ oder OSRAM gewesen sein. Und dann muss jemand in Deutschland diese Texte durchgesucht und ausgewählt haben, sodass einem unbedarften Leser erscheinen soll, Goebel habe gegen Edison geklagt. Nahe liegt, dass OSRAM / Beckmann diese Auswahl der Anwaltspapiere, die man für Prozesspapiere Goebel vs. Edison halten wollte, nach Deutschland geholt haben – in englischer Sprache, der Goebel angeblich nicht mächtig war. Diese Anwaltspapiere – wir wissen nicht, wann sie in Springe angekommen waren – kamen für das Lichtfest 1954 zum Einsatz. Der damalige Englischlehrer und Rektor der Mittelschule von Springe, Dr. Gresky, machte fast ein Schuljahr lang mit seinen Schülern Übersetzungen der „Prozessakten“ in die deutsche Sprache (wozu Schüler keineswegs alleine fähig waren; so bezeugte mir persönlich der damalige Mittelschüler Kurt Pelzmeier). Ich habe persönlich im Jahr 2005 Zeitzeugen von 1953 hierzu interviewt. Grund zur Frage, warum die Übersetzungen 1953 völlig unvermittelt abgebrochen worden waren? wusste keiner der damaligen Schüler zu beantworten. Meine semantische Analyse ergab jedoch, dass überall dort in den „Prozessakten“ wo die ganze „Göbel als Erfinder der Glühlampe“ in eine absurde Idolisierung kippte, der Dr. Gresky die Übersetzungen abgebrochen hatte. Deshalb gibt es diese „Prozess-Papiere“ in Englisch – in deutscher Übersetzung nur als eine kleine, dazu noch wesentlich gefälschte bzw. von Dr. Gresky zensierte Auswahl.

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Innerhalb der Übersetzungen finden sich diverse Inhaltsfälschungen, auf die die ahnungslosen Springer Mittel-Schüler gar nicht hätten kommen können. Z. B. wurden die us-amerikanisch vorliegenden Arbeitsverträge zwischen den Goebels (Henry Sr. und sein Sohn Adolph) und der American Electr. Comp., die 1881/82 Edison-Lampen unlizensiert versuchten nachzubauen, mal dem Sohn Adolph als Hilfskraft und dagegen Henry Sr. als Spezialist für elektrische Lampen, übersetzt. So steht es aber im englischen Text gar nicht. In den beiden Verträgen tragen Goebel Sr. und Sohn Adolph die selbe Berufsbezeichnung als Mitarbeiter. Und das höhere Entgeld für Henry Sr. im Vertrag schloss die Nutzung der Goebelgeschäftsräume als Werkstatt mit ein, während Sohn Adolph zum Arbeiten in die Firmenräume der American Elec. Comp. zu gehen hatte. Henry Goebel Sr. erhielt schon nach wenigen Wochen die Kündigung der American Elec. Comp., weil er nichts zustande brachte, keine Lampen, keine Glühfäden, nichts was funktionierte (dazu gibt es zahlreiche Affidavits (eidliche Bezeugungen) von Handwerkern, die in dieser Goebelwerkstatt abgeordnet gearbeitet hatten. Deren Prozessaussagen finden sich nicht in den Springer Schülertexten usw. Es ist insgesamt ein einziges Elend, was Goebel da im Winter 1881/1882 fortwährend betrügerisch herumprobierte. Aber in dieser Zeit machten in Goebels Laden die Lampenbauer der American Lampen, die Goebel bald als seine eigenen Werke in die New York Times brachte – das ist schon stark. In Rohdes Goebel-Legende ist von diesen Arbeitsverträgen und von Dr. Greskys Übersetzungsdrama keinerlei Rede – sei es, Rohde hatte es nicht gelesen oder er verschwieg das, was da herauskam: Goebel entnahm Edison-Glühbirnen Bambusfäden und gab sie als eigene aus. Goebel nahm Maxim-Papierglüher heraus und führte sie vor. Eine Verlängerungs-Option des Arbeitsvertrags war für den Arbeitsgeber vereinbart – nicht für Henry Goebel. Henry Sr. hatte diesen Vertrag nicht über eine Ausstiegsoption verlassen, wie er später behauptete, sondern wurde quasi rausgeschmissen.

Mit den „Übersetzungen“ der angeblichen Prozess-Texte zogen die Springer Idolisierer nun in die Lichtfest-Gestaltung von 1954. Doch die beiden Alt-Nazis, Stadtdirektor Dr. jur. Gustav Degenhardt und Bürgermeister Fritz Jürges prolongierten einen zusätzlichen Kronzeugen, Professor Peter van der Weyde. Treiber sind immer, neben der NDZ, die Alt-Nazis in Springe. Sie brachten mit großem Aufgebot, OSRAM, ETZ, Beckmann, alle Schullehrer und Schüler, die Kirchen und die Bürgermeister Bartels und Walter Lichtenberg zum 1954er Straßen-Umzug. Namentlich irregeführt und gelogen haben der zugewanderte Stadtdirektor Degenhardt, die Springer Lehrerschaften, Gresky, Günter Galler, der Bildhauer Benna, der Komponist Meinberg, später die SPD-Multi-Funktionäre Horst Callies und Gerd Schwieger, auch Verwaltungschef Jörg Roger Hische hat sich in die Zunge gebissen. „Göbel gegen Edison“ hieß die Devise seitdem von 1954 her. Die NDZ machte ganz groß auf. Kratzin, Link oder Glitza – alle machten dicke deutschistische NDZ-Extra-Beilagen.

Callies hat in die Weltgeschichte Briefe versendet, er, der Professor, habe im Archiv die Beweise und Dokumente zum Springer Lichtgoebel. Im später gegründeten Museum auf dem Burghof hat

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Callies seinen Anteil an der Göbel-Vitrine. Callies veranlasste, dass im Jahr 2002 eine Neufassung der Springer Stadtchronik vom nachmaligen Stadtarchivar Andreas Lilge erarbeitet werden musste. Der Fall Heinz Brasch wurde von Lilge verschwiegen, doch Braschs Chronik von 1940 gab dieser Berufshistoriker in der Neuauflage der Chronik immerhin als Quelle an. Lilge musste das „alte Göbel“-Bild aus der Stadtchronik von 1953/54 unverändert übernehmen. 2003 kam dann die Göbel-Briefmarken-Aktion mit Callies im NDR-Radio (ich habe den Audio-Mitschnitt).

  Die damalige Behauptung, das Lichtfest 1954 habe die geschwächte kleinstädtische Nachkriegs-Kampfmoral wieder aufgerichtet, steht wohl gegen den WM-Sieg in Bern 1954 und die Deutsche Fußballmeisterschaft für Hannover 96 etwas läppisch da. Kelmut Bennas-Holzschnitt mit der Glühbirne und dem Schraubverschluss spricht es bis ins Lachhafte aus, was der Bildhauer Scheuernstuhl bereits am „ewigen Licht“ konnte – Schraubfassung. Und inzwischen lügt Callies, er habe Goebel immer sehr vorsichtig behandelt.

NDZ-ÖFFENTLICHKEIT IN ZIELGRUPPEN:

1. Die durch in NDZ-Publikationen aufgestellten „Göbel-Fronten“, zuletzt am 9. Juni 2020, die aber durchaus nicht der Göbel-Wahrheiten halber integriert worden sind und nicht werden.

2. Ich selbst, Dietmar Moews, finde mich dem Kampfbegriff „Göbel-Front“ subsumiert.

3. Alt-Lehrer Rohde wird weiterhin als Göbel-Insider eingesetzt (mit seiner neuerlichen Legende

Göbelbuch-Schnellschuß – Rohde, der die in Springe vorliegenden Dokumente selbst gar nicht ausreichend gelesen hatte).

4. Die Springer Lehrerschaften, seit 1947 insgesamt,

5. Die Springer Altnazis, Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt, Altnazi NDZ-Chef Städler und in lückenloser Nachfolge, SPD-Multifunktionär Dr. Horst Callies, sie alle haben die Idolisierung Göbels wissentlich, seit 1953 in vielen Schritten, geschichtsfälschend betrieben und betreiben sinngemäß weiter. Göbel-Briefmarke 2003, eine 4711-Glühflasche von 1971, eine ZDF-Bezeugung der „Genies“ bei Kerner – eine regelwidrige Promotion, des Lehrers Rohde, als Externer der Leibniz-Universität,

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von Prof. Dr. Callies so gewollt – nach wie vor ohne regelgerechte Publikation; denn das Zu Klampen-Göbelbuch ist keine Dissertation – Fake-Gutachter* haben dieses Buch entgegen der geltenden Pomotionsordnung der Universität regelwidrig dazu gestempelt;

*(sie haben erwiesener Maßen den Text nicht gutachterlich durchgearbeitet; ein Gutachter muss nicht Kenner, nicht Experte, nicht Liebhaber sein, aber seriös wissenschaftlich prüfen).

5. Als letzte zu respektierende Gruppe nenne ich die Springer Mitbürger, die kaum wissen, dass die Bahnhofstraße mal Adolf-Hitler-Straße hieß, die davon wenig wissen und nur gelegentlich mehr wissen wollen, wenn daraus Vergünstigungen folgen müssten. Die NDZ sollte die Bürger nicht dazu überreden, über die Wahrheit mehrheitlich Willkür zu beschließen.

ZUR SACHE des NDZ-ARTIKELS vom 9. Juni 2020:

Die namentliche Autorin Marita Scheffler ist spätestens seit meinen ersten Auftritten an der Göbelbastei in der NDZ 2005 in der Springer Göbelei alarmiert bis kundig.

Die einzigen historisch festgestellten Fakten zu Goebel und Glühlampen kommen aus den Jahren 1881 und 1882 und sind folgende – Nichts gibt es außerdem:

1. Zwei seit 1893 gerichtsbestätigte Arbeitsverträge Goebels Sr. sowie seines Sohnes Adolph, aus dem Jahr 1881

2. Original US-Patente des Henry Goebel Sr. von 1882 sowie schriftlich vorliegende dreimalige Patentanmaßungs-Anträge Goebels auf geltende Edison-Patente und weitere, und deren begründete schriftliche Ablehnungen durch das US-Patent Office. (Ein nutzloses Patent für einen Zusatz-Hemmer für Nähmaschinen von 1865 hatte Goebel mit dem Freimaurer-Partner Finck gemacht.)

3. Original-Partnerschafts-Verträge sowie etliche Bezahlquittungen, zwischen Goebel und

Kulenkamp von 1882 sowie Goebel Sr. und Dreyer und Goebel Jr. und Hochhausen mit Henry Sr.

4. Henry Goebel Sr.s Gewaltauftritt in der Anwaltskanzlei PAUL GOEPEL 1882. Dazu mehrere Zeugenaussagen.

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5. New York, 29. April 1882: Öffentliche Lampenvorführung fremder Lampen und Goebels Lügen in der Tagespresse, er besäße für alle Qualitäten Patentrecht: New York Times und New York World – und Goebel erklärt, „er sei nicht dafür verantwortlich, was die Presse schrieb“.

6. Goebels bösartige Intrige gegen Kulenkamp in der Freimaurer-Loge

7. Bezahlquittungen von Goebel Sr, und Goebel Jr. für William C. Dreyer 1882; Belege zur Kriminalität Henry Goebel Jr., der den Vater promotet hat, folgen desweiteren.

MEIN APPELL AN DIE NDZ

Verlassen Sie bitte ab sofort den irrelaufenden Weg der NDZ zur deutschen Lampe mit Göbel, der seit 1893 in der NDZ ohne seriösen Quellen und ohne Quellenprüfung gedruckt wurde.

Informieren sie die Einheimischen, welch ein übler Wicht dieser Goebel war, sodass die Forderung, das falsche Etikett abzuräumen als Lernen und Hygiene auf der Hand liegen. Eine OSRAM-Birne für EDISON wäre besser als die Fake-Glühflasche hinter den Bäumen.

Dem „Vorbild der Springer Schüler“ (von 1954) schuldet die NDZ nun wichtige Lebenszeugnisse des Heinrich Göbel, der im Ort vielfach namentlich angebunden worden ist. Immer hieß es: Über Göbels Leben ist wenig bekannt. Im Jahr 2006 habe ich den Forschungsstand vorgestellt, seit 2006 ist die Lage aufgeklärt. Es gibt ungewöhnlich ausgiebige Gerichtsdokumente über Heinrich Göbel als Henry Goebel Sr. – genug ein kleinkriminelles Familienschicksal aus dem 19. Jahrhundert erleuchten zu lassen. Dafür gibt es in Springe ein Stadtarchiv – und nicht zur Irreführung.

„Man war nicht dabei – man weiß es nicht genau“. Und das erneut irreführende „irren ist menschlich“, sollte die NDZ jetzt mit Goethe (11. Juni 2020: „Physik statt Metaphysik“) fortsetzen, indem die NDZ nicht weiter mutwillig Irren und Irreführen verwechselt?

Die NDZ ist am Zug – ich warte und verbleibe mit freundlichem Gruß, Ihr Dietmar Moews

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GOEBEL-SPRINGER 2020 FOLGE ZWEI folgt in Neue Sinnlichkeit 77 – im Dezember 2020

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$6. US President JOE BIDEN könnte den britischen EU-EXIT heilen

November 7, 2020

Lichtgeschwindigkeit 10120

am Sonnabend, 7. November 2020

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Wie die Zeichen nach Abschluss des Wahlkampfes in den USA schon erwarten ließen, haben sich inzwischen der Wahlgewinner JOE BIDEN, mit seiner Vize-Präsidentin-Kandidatin KAMALA HARRIS sehr klar durchgesetzt.

Damit ist der knappe Ausgang letztlich ordentlich und regulär erreicht worden.

Dazu gehört gesetzlich, dass sehr knappe Stimmverhältnisse durch eine zusätzliche Kontroll-Auszählung geprüft werden bzw. auf Antrag überprüft werden müssen – bei extrem knapper beinahe Stimmgleichheit der beiden Kandidaten muss sogar eine völlig neue Handauszählung durchgeführt werden.

Der Stand nach dem Gewinn der Stimmauszählung in Pennsylvania ist der kommende Präsident ein Democrat, der im Januar 2021 dem Rumpel Die Pumpel-Republikaner Trump nachfolgen soll: JOE BIDEN.

Dietmar Moews meint: Ich hoffe, dass der neue US-Präsident Biden, der ja seit Langem international politische Aufgaben für die USA wahrgenommen hat, zuletzt als Vize-Präsident des 44. US-Präsident OBAMA, in seiner kommenden Verantwortung ähnlich agieren wird, wie man von ihm kennt.

Damit halte ich für möglich, dass die USA unter Biden kreativ dafür eintreten werden, dass der BORIS JOHNSON-EU-EXIT von Großbritannien revidiert werden wird.

Es wäre ein enormes Wiedergeburts-Symbol für die westliche Gemeinschaft, für die Nato und für die multilateralen Ambitionen der USA und für die EU in der Welthandelspolitik.

Dadurch könnten alle möglichen Mitspieler, China, Russland, Türkei, Iran, Israel usw. dazu inspiriert werden, auch eigenerseits konvenienter in die Zukunft zu steuern,

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