Die Stadt Springe hat am 30. Juni 2021 eine öffentliche Ortsratssitzung angekündigt.
Da wird in der Tischvorlage von FDP-Stadtbürgermeister (Verwaltungschef) Springfeld Folgendes getextet:
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Beleuchtung der Göbelbirne in Springe
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Beschlussvorschlag
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Der Ortsrat Springe empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die Beleuchtungstechnik der Göbelbirne unverändert bleibt, lediglich der Beginn der nächtlichen Abschaltung wird von 23:00 auf 24:00 geändert und deren Ende von 06:00 Uhr auf 05:00 Uhr vorgezogen, so dass eine Abschaltung von 24:00 Uhr bis 05:00 Uhr erfolgt
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Sachverhalt:
Die von innen beleuchtete Göbelbirne auf der Göbelbastei in Springe wurde Ende der 1950er Jahre errichtet. Bis ca. 2015 erfolgte die Beleuchtung aus ca. 25 Leuchten mit Leuchtstoffröhren. Da diese Leuchtstoffröhren nur eine begrenzte Lebensdauer haben, mussten diese ca. alle 5 Jahre gewechselt werden. Zum Lampenwechsel mussten mit einer Arbeitsbühne die verschraubte Verkleidung der Göbelbirne abgenommen und anschließend wieder montiert werden. Dieser arbeitsaufwendige Lampenwechsel verursachte jeweils Kosten von ca. 800-1.000 €.Ca. 2016 wurden von den Stadtwerken Springe LED-Röhren zur Verfügung gestellt, die als Ersatz für die Leuchtstoffröhren in den Leuchten eingesetzt wurden. Dieser Wechsel der Leuchtmittel ermöglicht, dass die Beleuchtung ca. 15 Jahre wartungsfrei betrieben werden.
Dietmar Moews demonstrierte im Jahr 2004 und 2005 an der Göbelbastei in Springe
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Dietmar Moews meint: Wieso der FDP-Bürgermeister hier schlecht und falsch formuliert, ist einfach schwach.
Wieso weiß der nicht, dass dieser Lampenfall eine Springer Geschichtslüge exakt aus dem Jahr 1954 ist (und keineswegs Ende der 1950er Jahre).
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Denn Springe hatte bis 1945 Naziopfer, Springe hatte harte Nazis bis 1945. Und Springe hatte nach 1945 die Heimkehr aus NS-Lagerhaft von überlebenden Sozialdemokraten, die von der amerikanischen Besatzungsmacht zugelassen wurden, Springer kommunalpolitische Belange zu entfalten, während Altnazis keine öffentlichen Ämter einnehmen durften und nicht zu Wahlen kandidieren durften.
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Von links: Der oberste Exekutiv-Entscheider NS-Rasseforscher Dr. Achim Gercke, Adensen, der NDZ-Publizist Willi Städtler, der Verwaltungschef Stadtdirektor Dr. jur. Gustav Degenhardt, der Ortsbürgermeister Fritz Jürges, alle bis 1945 NSDAP – dann ab 1948 entnazifiziert.
Dann kam es im Jahr 1948 zur Entnazifizierung der Alt-Nazis. Weil man kein ausreichendes Personal in Springe hatte, wurden NSDAP-Mitglieder, aber besonders auch Nazi-Funktionäre zugelassen öffentliche Ämter zu besetzen.
Als die Briten das Mandat für Springe übernahmen, wurden vom Altbürgermeister Fritz Jürges (bis 1945 NSDAP), der sogar kurzzeitig Stadtdirektor (Verwaltungschef in Doppelrolle) war, Stadtratswahlen anberaumt. Es kam dann zu kurzzeitigen Ortsbürgermeistern – im Großen LÜGENJAHR 1954 hieß der Ortsbürgermeister Bartels, war aber an der großen Göbellüge der entnazifizierten Nazis nicht entscheidend beteiligt; kurze Zeit später wurde erneut SPD-Walter Lichtenberg Ortsbürgermeister von Springe, unter Degenhardt (bis 1945 NSDAP) und NDZ-Städtler (Bis 1945 NSDAP).
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Um 1950 kommt der Nazikampf der entnazifizierten Altnazis gegen die Nichtnazis in Springe -. Während noch 1950 die Anti-Nazis verhinderten, dass der neue Volkspark von den Entnazifizierten „Heinrich-Goebel-Park“ genannt werden konnte, folgte dann die 1954er Göbellüge als amtliche Propaganda: Göbelbastei, Ortschronik Springe mit Göbel-Lügen von Jürges, Hartmann, Fischer – alles Lehrer im Nazi-Windschatten.
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Ich habe den Idol-Fall Heinrich Göbel nachgearbeitet und festgestellt, ob, was, wann war. Daneben wird zusätzlich verständlich, was nicht war, nicht erwiesen ist oder sogar unmöglich war (Ignis fatuus), was also gar nicht gewesen sein kann.
Mit meinem Gutachten zur „Quellenkritik Goebel“ 2021 habe ich die in Springe irregeführte gewünschte Vorstellung vom Idol und seinen angeblichen Leistungen widerlegt. Die Edisonleistung zur Entwicklung der elektrischen Glühlampen durch Patentanmeldungen im Jahr 1879 und 1880 ist historisch zweifelsfrei belegt. Das Gutachten wurde vom asz-alphons-silbermann-zentrum Köln in OFFENEN BRIEFEN an Gewährspersonen und im Internetz-Blog >Globus mit Vorgarten<, Dietmar Moews bei WordPress, publiziert.
Seit dem Jahr 1893 wurde in Deutschland aus den damals publizierten Gerichtsprozessen, die Edison in den USA betrieb, eine rechtsgeschichtliche Kuriosität, genannt „Goebel-Defense“, benutzt, um den Deutschen (der längst amerikanischer Staatsbürger war) ins Licht des Amerikaners Thomas Alva Edison zu stellen.
1929 veröffentlichten die deutschen Elektroverbände und die Glühbirnen-Industrie ihre Behauptung „Goebel hat 25 Jahre vor Edison die erste Glühlampe erfunden“. Damit knüpften die Propagandisten an die psychologische Szenerie der Deutschen in der Weimarer Republik an, mit der Weltkriegsniederlage 1918, den Versailler Reparations-zwängen und dem wirtschaftlichen Alltagselend sowie den Gebrechen am deutschen Nationalstolz und der Abneigung gegen Amerika, vertreten durch Herabwürdigung des von den Amerikanern verehrten Nationalhelden Edison.
1954 NS-Rasseforscher Dr. Achim Gercke, Adensen, als Göbel-Propagandist in der NDZ:
1954 entstand die Entnazifizierten-Linie der Deutschen (A.1.2) im Schlepptau des NS-Rasseforschers Dr. Achim Gercke, mit dem Stadtdirektor Dr. jur. Gustav Degenhardt, bis 1945 NSDAP, Bürgermeister Fritz Jürges, bis 1945 NSDAP, Willi Städtler Verleger der NDZ, bis 1945 NSDAP, die in Springe das Idol „Göbel 25 Jahre vor Edison“ nun auch amtlich durchsetzten. Der Coup, den ich mit vorliegender Studie, verbunden mit wissenschaftlicher Akribie und Geduld mitteilen kann, ist, dass eben nicht Hitler und die Nazis bis 1945 den National-Göbel hochgejubelt haben, sondern dass das erst Alt-Nazis zum deutschen Neubeginn 1954 taten. Die Entnazifizierten von Springe haben gewissermaßen die Hitler-Niederlage von 1933 bis 1945 in den Göbel-Nationalsieg und die Bedienung des USA-Hasses handgreiflich in Worten und Taten wahrheitswidrig geändert. Sehr frappierend ist folgende tatsächliche lokalpolitische Szene von 1950:
Springe durfte sich im Sumpfgelände am Burghof einen öffentlichen Park herrichten. Die Namensgeber stritten um „Heinrich-Göbel-Park“ seitens der Entnazifizierten, die funktional in der Minderheit waren. Die Sozialdemokraten setzten „Volkspark“ dagegen und später mit dem offiziellen Namen (SPD) „Bürgermeister-Walter-Lichtenberg-Park“ in Szene. Der Park wurde und wird von den Springern „Volkspark“ genannt. Mit „Heinrich-Göbel-Park“ war es also 1950 noch nichts – dann jedoch 1954 mit Idol-Göbel, Göbelbastei, Stadtgeschichte als Buch, Schul- und Straßenbenamungen, setzten die Entnazifizierten ihren Deutschismus durch.
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Noch einmal: Nicht in der Hitlerzeit bis 1945 schuf man den Springer-Göbel, sondern erst 1954 schafften das Alt-Nazis, den deutschen Selbstbehauptungs-Geist in Springe erfolgreich ansprechend.
1993 Die Stadt Springe initiierte die Herstellung eines Auftrags-Göbel-Bildwerkes durch einen Plastiker, anlässlich des hierdurch amtlich akzentuierten einhundertsten Todestages von Heinrich Göbel im Jahr 1893. Wieder assemblierte man ein Textschild, wie 1954:
„HEINRICH GÖBEL – GEB. SPRINGE 20.4.1818 GEST. NEW YORK 16.12. 1893 ERFAND 1854 DIE ERSTE GLÜHLAMPE – IN EINER LUFTLEEREN EAU-DE-COLOGNE-FLASCHE BRACHTE ER EINE VERKOHLTE BAMBUSFASER ZUM LEUCHTEN – 1893 KONNTE ER IN EINEM PATENTPROZESS NACHWEISEN, DASS ER BEREITS 25 JAHRE VOR EDISON EINE BRAUCHBARE GLÜHFADENLAMPE ERFUNDEN HATTE“.
Die Entnazifizierten-Linie von 1993 (A.1.2) hieß jetzt nicht mehr, wie 1954, „Gercke, Degenhardt, Jürges, Städtler“, sondern Ministerpräsident Gerhard Schröder SPD, Verwaltungschef Gerd Schwieger SPD, Ortsbürgermeister Ulrich Matz CDU, Karl Schaper (1934-2001), Verleger und Chefredakteur der NDZ, Schwiegersohn des Willi Städtler der Entnazifierungs-Linie von 1954
2004 brachte die Neue Deister Zeitung erneut einen Text des Jahres 1954 vom NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke, der nach 1945 als Entnazifizierter angesehen worden ist. Wieder hieß es: „Zum 136. Geburtstage von Heinrich Göbel … für Springe und unser ganzes Land, denn Heinrich Göbel ist der Erfinder der Glühlampe“.
Die Entnazifizierten-Linie waren im Jahr 2004 (A.1.2) der Ministerpräsident Christian Wulff CDU, Verwaltungschef und Ortsbürgermeister Jörg-Roger Hische CDU, Burkhard Schaper NDZ, der Sohn von Karl Schaper.
2006 Dietmar Moews publizierte seine ersten Gutachten zu Göbel für das ZDF und die Quellenkritik Goebel 2006. Bei dem öffentlichen Vortrag „Als der Welt ein Licht aufging“ am 13. März 2006 im Café Mariechen von Springe waren die systematischen Material-studien noch nicht so vollständig, dass Henry Goebel Sr. als Krimineller klar daraus hervorging. Dietmar Moews deckte aber schon Goebels Betrügereien und seine Hochstapeleien sowohl als Privatblender wie als Geschäftsmann auf sowie auch die der mitspielenden zahlreichen Goebelkinder durch vom Vermittlerbüro Bull im Auftrage der Anwälte Witter & Kenyon bezahlten Affidavits. Alle logen viel Unfug zusammen.
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Dietmar Moews hielt im Jahr 2006 seine eher zurückhaltende Linie zu den Göbeleien, die gerichtsnotorische Wahrheit zu erforschen und zu publizieren. Er war stets bedacht, seine Heimatstadt und all die beteiligten Akteure, die ihm weitgehend persönlich bekannt waren, zu schonen, während die Praxis der Lauterkeit miteinander inzwischen die Balance verloren hatte. So genannte Göbel-Freunde, die die Entnazifizierungs-Linie von 1954 zu halten versuchten, beleidigten Moews als Wissenschaftler als Ausdruck ihres Anspruches, die Erinnerungskultur in Springe bestimmen zu wollen.
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2007 verbreiteten die Springer Kulturvorreiter vom Museumsverein Bücher zur Geschichtsklitterung, auch in Sachen Idol-Göbel. Jetzt hieß es „Göbel-Legende“ und „Irrtümer“, die niemand rückwirkend klären könne.
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Und ich stelle es noch einmal anders dar, was geschehen ist und weshalb der KRIMINELLE nicht länger als IDOL und HEILIGER, sondern als eine Alt-Nazi-Machenschaft, sehr wesentlich immer von der NEUEN DEISTER ZEITUNG illustriert und mit saftigen LÜGEN gefüttert:
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2021 nennt das Amt Springe nunmehr das prominente Stadt-Idol Heinrich Göbel „spannend“, weigert sich aber, die geschichtsfälschenden Texttafeln, wissenschaftlich wohlkommentiert als Asservate ins Museum zu bringen: Man träte gegen Änderung der Geschichte ein, lassen Stadtbürgermeister, Ortsbürgermeister und Ortsrat verlauten. Die amtliche Position lautet nun (NDZ); A.70):
„… Egal, wie man zu Heinrich Göbel steht, er ist ein Teil der Stadtgeschichte. …Er gehöre nicht zu denen, die die Geschichte umschreiben wollen.“ Oder anders: „Man stelle sich mal vor, jemand wolle den Hamelnern ihren Rattenfänger streitig machen – oder den Bodenwerderanern ihren Münchhausen – vollkommen abwegig.“
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Die Entnazifizierten-Linie besteht im Jahr 2021 aus Ministerpräsident Stephan Weil SPD, Stadtbürgermeister Christian Springfeld FDP, Ortsbürgermeister Karl-Heinz Friedrich CDU, Burkhard Schaper NDZ.
Was ist es, dass die öffentliche Meinung nach wie vor die Altnazimachenschaft von 1954 auf den Lügen-Textschildern fortsetzen möchte? Nationalstolz? Amerika-Hass? Heimatdünkel? Unwissen? Schweigespirale einer urteilsschwachen Mehrheit? Irritation durch permanente Irreführungen?
Ich habe das Ob und das Was für die Aktualisierung des Forschungsstandes zu den sicheren Goebelquellen systematisch erfasst, analysiert und interpretiert. Meine Forschung und Argumentation zielt nicht auf das Warum dieses sozialen Wertgeschehens. Ich habe keine sozialen Handlungen erörtert oder soziologisch analysiert und interpretiert: Zur Frage: Wer hat mit wem und mit welchen Hintergedanken, Motiven usw. interagiert? habe ich mich zurückgehalten. Das betrifft auch die Aufsicht.
Kurz, ich zeigte im März des Jahres 2006 meinen an Göbel interessierten Springern im Café Mariechen mein als Paperback gebundenes Gutachten zur Quellenkritik Goebel 2006. Ich wies darauf hin, dass die in Springe ausgeschmückte Idolisierung eines Heiligen und Lichtgottes bereits in den Gerichtsverfahren im Jahr 1893 ausgeschlossen worden war. Goebel als Erfinder von Lampen vor Edison ist sogar ein Ignis fatuus. In den Unterlassungsbegehren Edisons gegen Lizenzverletzer war Henry Goebel Sr. als Falschzeuge wegen Bestechlichkeit und Betruges (bribery + fraud) von den Richtern festgestellt und darauf von den Verfahren als Zeuge ausgeschlossen worden. Im selben Jahr – auf meiner Zeitleiste (2 Meter Zollstock, beginnend bei Null mit Jesus) bei 1 Meter 893 – ist Göbel 75-jährig in New York gestorben. Alles ist genau belegt.
Ich hoffe, die dargestellte Zeitreise kann Sympathie und Verständnis für die individuelle Heimat-Geschichte begründen, wobei eben Führung und Fühlung stets geführt wurden.
Und ich möchte abschließend wissen:
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Welchen Nutzen sieht man in der Entnazifizierten-Linie von Burkhard Schaper im Jahr 2021?
Welches Ermessen ist denn denkbar, wenn man es für opportun befindet, dass die Entnazifizierungs-Linie noch immer an den Denkmälern prangen (ganz abgesehen von dem Nonsens auf Zusatzschildchen mit dem „Trotz“)
Warum gibt es in Springe keine Kommunalpolitiker, die sich für die eigene Vorgeschichte so weit interessieren, dass wir alle nicht derart irregeführt werden können, wie es die NDZ und die Schulen getrieben haben und noch treiben, indem sie die Hitlerei zur Eulenspiegelei erklären.
Die LÜGEN-TEXTTAFELN müssen jetzt ins Museum, wo man eine Asservatenkammer einzurichten hat.
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Nach vier Regierungsperioden (Legislatur) und der Dauer von etwa 16 Jahren als demokratisch gewählte CDU-Bundeskanzlerin, Angela Merkel, Nachfolgerin von SPD-Bundeskanzler Gerhard Schröder, findet die obligatorische Bundestagswahl, am 26. September 2021, mit anderen Spitzenkandidaten der politischen Parteien statt.
Kanzlerin Merkel hatte sehr umsichtig frühzeitig erklärt, nicht über diese vierte Regierungszeit hinaus als CDU-Kanzlerin weiterarbeiten zu wollen. Sie hat dafür gesorgt, dass über die Nachfolge diverse Kandidatinnen und Kandidaten diskutiert und auf Parteitagen gekürt werden konnten (dabei konnte die zunächst ausgewählte CDU-Kandidatin, vormalige Ministerpräsidentin vom Saarland, Annegret Kramp-Karrenbauer, nicht genügend überzeugt hatte und deshalb zur Bundesverteidigungsministerin gemacht wurde. In weiteren parteidemokratischen Auswahlverfahren für die die CDU drei Bewerber aus NRW hervorbrachte, von denen schließlich – in einem zusätzliche Endkampf gegen den CSU-Bewerber Markus Söder – der NRW-Ministerpräsident Armin Laschet vom CDU/CSU–Parteitag zum CDU/CSU-Kanzlerkandidat 2021 gewählt worden ist.
Armin Laschet wurde zum neuen CDU-Spitzenkandiaten, zum Nachfolger von Kanzlerin Angela Merkel bestimmt, der nunmehr den Bundestagswahlkampf für die CDU/CSU 2021 führen muss bzw. darf.
Im Wettbewerb stehen dagegen, ausdrücklich als Kanzlerkandiaten selbstbenannt, die GRÜNE Annalena Baerbock und der SPD-Vize-Kanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz; die AfD hat ein Duo mit Alice Weidel und Tino Chrupalla zu den Wahlkampfanführern, die Linke ebenfalls ein Duo, Wissler und Bartsch, die FDP Christian Dürr benannt.
Diese Parteiführerinnen und Parteiführer wollen mit den inzwischen publizierten Regierungs-Programmen und mit ihren deutschlandweiten Parteimitgliedern bis zum 26. September um die Wählerbereitschaft kämpfen.
Dazu wird auch von internationalen Interessenten, z. B. die AfD von privaten Schweizer Großgeldgebern finanziert werden, die das politische Klima in Deutschland zielgerichtet bearbeiten, während die SPD selbst Großkapitalist in der Massenmedienwirtschaft ist, die GRÜNEN inzwischen auch bürgerliche Spenden erhalten, die Linke sich durch Kleinspender finanziert, die FDP immer wieder als AGENTUR des internationalen westlichen Großkapitals, wie die größte deutsche Partei Wahlkämpfe in Materialschlachten verwandeln kann. Großverbände, wie ADAC, Deutscher Fußballbund und die Kirchen unterstützen traditionell stets rechte Kräfte in der CDU/CSU, SPD und FDP.
Diese Tradition hat aber gewissen Wandel zum Ökologie- und Klimaschutz-Thema hin genommen, sodass auch die GRÜNEN Zuspruch daher bekommen.
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Dietmar Moews meint: Solange die Kulturindustrie die Massenkommunikation in Deutschland mittels der Presse und der Staatssender von Radio und Fernsehen beherrscht, wird ein infames Spiel mit sogenannten UMFRAGEN getrieben. Es ist aber keine wissenschaftlich saubere Demoskopie, sondern es sind stets getrickste Bürgerantworten auf Fangfragen und auf „Omnibusfragen“, die dann angebliche Beliebtheitsquoten ergeben, deren Rang dann bei den Wahlergebnissen gar nicht bestätigt werden; dennoch besteht hier eine Dauerbeschallung und -betextung zugunsten der rechten und der konservativen Exponenten durch die Massenmedien, immer und prinzipiell unter weitgehender Vermeidung von Kritik und Aufklärung. Die alternative Internetz-Publizistik hat dagegen keine Führungskonstanz. sondern ist auf Flash-Mob und viel mehr auf Reizthemen angewiesen.
Das Spiel der Medienindustrie nennt sich selbst FÜNFTE UNABHÄNGIGE GEWALT, ist aber Staats-Monopol-Kapitalismus, bei dem auch über Verfassungswerte hinweg, politische Machenschaften fordern und prolongieren, die schließlich vor dem höchsten Bundesverfassungsgericht an das Parlament an die politische Macht zurückgegeben wird oder – alternativ – an den Europäischen Gerichtshof, der dafür, mangels EU-Verfassung, keine staatsrechtliche Kompetenz hat.
Nun zu Angela Merkel.
Die Bundeskanzerin Merkel hat aufopferungsvoll und ohne große Verratsversuche das brutale Spiel der Regierungsführung ausgeübt. Sie wird bis zur Amtsübergabe an eine neue Führungskraft die politische Entscheidungsgewalt ausüben. Das wird aufgrund möglicher zeitaufwendiger Koalitionsverhandlungen des neugewählten Bundestages viele Wochen oder Monate, also weit in das Jahr 2022 hinein, noch für Merkel weitergehen.
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Bei den Israel-Regierungen unter dem Rechtsstaatfeind Netanjahu hat es etwa fünf Jahre gedauert, einschließlich mehrerer Neuwahlen und kommissarischer Amtswaltung.
Kurz, es ist zu früh, Merkel eine Bilanz über ihre Leistungen zu schreiben. Es ist ein Glück für die Deutschen, bis zu den Wahlen eine faire Kanzlerin zu haben, die sich nicht mit harten Sensationen zugunsten der CDU in den Wahlkampf einmischt – was aber noch kommen kann, nicht zuletzt, weil die SPD mit einem Kandidaten antreibt, gegen den Strafbefehl fällig scheint: Cum-Ex, Warburg-Bank und WireCard – unglaublich, was SPD-Olaf-Scholz da zu verantworten hat.
Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel sagte heute auf Vorhalt, wie sie denn selbst ihre Regierungszeit beurteile? dass sie nicht beabsichtige dazu eigene Bewertungen abzugeben, denn das sei ihrer Vorstellung gemäß von anderen zu machen. Da unterscheidet sie sich absolut vom angeberischen Olaf Scholz, der täglich herumposaunt, welche großen verlässliche Leistungen Deutschland durch ihn genossen habe, wie gesagt: CumCumEx, Warburg-Bank, WireCard.
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Es sollte täglich jeder Mensch kurz innehalten und – wenn er keine Coronabeschwerden verspürt – laut aussprechen:
Ich bin im Moment nicht durch das Corona-Virus erkrankt – kein Covid-Lungen-Problem, keine Sepsis, keine Schmerzen – aber ich kann solche Viren im Rachenraum haben, die ich durch meine ausgeatmeten Ärosole an meine Atemluft übertragen kann, ohne es zu wissen.
Jeder kann übertragen, ohne es zu wissen.
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Dietmar Moews meint: Lügenpresse wurde von der Mainstream-Lügenpresse in unserer Kulturindustrie derart entsinnt, dass – wer das Wort Lügenpresse benutzt, nur falsch verstanden werden kann (also sagen wir Neger).
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Doch man kann die Lügenpresse leicht erkennen, wie hier, heute beim Deutschlandfunk Köln.
Der DLF berichtet über CORONA – auch heute, 24. Juni 2021. Der DLF berichtet nicht im gleichen Zug, dass es neben dem Begriffspaar „Coronavirus und Corona-Impfung“ auch „Coronavirus – Corona-Datenüberwachung“ und „Coronavirus – Corona-Virenübertragung an die Atemluft“ gibt, die ausdrücklich genannt werden müssten.
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Das heißt,
1. dass der Staat völlig unverschämt und ohne seriöse Information der deutschen Öffentlichkeit ein Datensammlungs-Total per Corona-Impfungen anschafft, wird verschwiegen, wenn man nicht direkt danach fragt. Die Impfbürokratie macht Vollüberwachung durch Datensammlung möglich. Eigene Daten hat kein Impfling.
2. dass der Staat und seine Lügenpresse beim Thema Coronavirus und Corona-Impfung überhaupt nicht laut und deutlich sagt,
DASS ALLE GEIMPFTEN vollkommen infiziert werden können, wie jeder Ungeimpfte. Jeder Geimpfte ausatmet seine VIREN durch seine Atemluft mittels der Ärosole, an die Atemluftumgebung und kontaminiert damit seinen Lebensraum unkontrolliert. Jeder kann andere Menschen infizieren, auch wenn er selbst nur Virenträger, aber nicht Corona-erkrankt ist. Das geschieht also, ohne dass das jemand wissen kann und ohne dass das jemand verhindern kann, allein, wenn man ohne Maske in die Atemluft hineinatmet – von Jedem.
So schreibt und sendete der DLF heute also folgende Checkliste – ohne Hinweis auf Daten und Infektionsschema:
Mehr zum Thema Coronavirus und Corona-Impfung
Astrazeneca Was über Wirksamkeit und Nebenwirkungen bekannt ist
Covax-Initiative Erfolge und Probleme der weltweiten Impfstoffverteilung
„Long Covid“ Was wir über Langzeitfolgen von Covid-19 wissen
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Damit gehen wir nun mit einem negativen Tagestest unter Leute und glauben Masken sind überflüssig, weil, ja, weil unsere Lügenpresse diesen Eindruck durch das Weglassen lebenswichtiger Mahnung an die tägliche Allgemeinheit produziert.
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Schwer sogenannte Vorerkrankte, die nicht geimpft werden dürfen, werden nebenbei von achtlosen Geimpften angesteckt, weil die annehmen, sie seien ja immun und seien folglich keine Virenträger und nicht Überträger. Das ist die tötliche Dosis der Desinformation.
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München Odeonsplatz: ZUGINSFELD Ausstellung mit Schwabing-EXTRA
ZUGINSFELD 11 „Der Hauptmann“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1985 in Hannover gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel. (Diese Darstellung „Zuginsfeld“ wird auf dem Titel der Neuen Sinnlichkeit 79 zitiert)
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ZUGINSFELD 10 „Der Hauptmann“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1985 in Hannover gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.
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ZUGINSFELD 9 „Der Leutnant“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1985 in Hannover gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.
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ZUGINSFELD 8 „Der Leutnant“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1985 in Hannover gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.
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ZUGINSFELD 18 „Kaiser Wilhelm“ Öl auf Leinwand, 240cm/240cm von Dietmar Moews 1986 in Hannover gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.
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ZUGINSFELD 19 „Kaiser Wilhelm“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1987/1988 in Hannover und München gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.
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ZUGINSFELD 20 „Kaiser Wilhelm“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1987/1988 in München gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.
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ZUGINSFELD 21 „Viele vertrocknen unter Wasser“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1987/1988 in München gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.
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Liebe Leserin und liebere Leser, diese Ausgabe Neue Sinnlichkeit 79 enthält neben dem Titelbild aus dem ZUGINSFELD-Zitat nach Otto Nebel, von Dietmar Moews gemalt, den Umriss des von Hans Holbein d. J. gemalten Herrn Charles de Solier, Sire de Morette, 1534, vom Dresdner Zwinger-Plakat, noch folgende Exklusivitäten:
1. Das Gutachten zur „Quellenkritik Goebel 2021“
2. Den OFFENEN BRIEF vom 26. Mai 2021 an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil persönlich von Dietmar Moews
3. JIMI HENDRIX als Portrait-Bleistiftzeichnung von Dietmar Moews
5. Das LEXIKON DES KUNSTWESENS zu „Rechtsstaat“.
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Liebe Benutzer der LICHTGESCHWINDIGKEIT, wer mal ganz dicht am deutschen RECHTSSTAAT LESEN MÖCHTE, wie aus Rechtsgeboten und Anstandsregeln, Geschmack und Lauterkeit politische Verrenkungen gemacht werden, darf sich nicht wundern, dass die Basisdistanz zwischen Staatsmacht und Alltagsbürgern an Zersetzung grenzt. Wer glaubt noch Irgendetwas, wenn beliebig gelogen werden darf, wenn Geschichte dem Verblödungssystem DONALD TRUMP unterworfen wird. Ja, wenn dabei selbst vor Nazi-Linien und Entnazifizierungs-Linien nicht zurückgeschreckt wird, wenn ein Altbürgermeister behauptet, Entnazifizierung kann ja weniger kleinlich auch als Eulenspiegelei bezeichnet werden.
Leserinnen und Leser der Wochenzeitung DIE ZEIT finden dazu jetzt auch ein Inserat in der deutschen Wochenzeitung DIE ZEIT – womit sich die Bezieher zusätzlich in den gelebten Zusammenhang unserer Massenmedial-Welt eingebunden fühlen können.
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Neue Sinnlichkeit 79 Blätter mit wechselnden Untertiteln in loser Folge
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Inhalt
Umschlag: Gelbes Lifaßsäulen-Unterkleb-Papier von der STROER-Städtereklame 1
Zum Geleit 2
INHALT 3
IMPRESSUM 3
ERFOLGSKINDER: 4
LAYOS DAYATOS: >Goebel Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< Folge VIER 5
LAYOS DAYATOS DIETMAR MOEWS: NEU DENKEN: In >Goebel-Springer 2021< Folge 4 8
OFFENER BRIEF v. 3. Januar 2021 an den Ministerpräsidenten Weil des Landes Niedersachsen
Antwort zum 3. Januar der Niedersächsischen REGION Hannover vom 01.03.2021
OFFENER BRIEF v. 4. März 2021 an den Ministerpräsidenten Weil des Landes Niedersachsen 12
Antwort zum 4. März Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport vom 17.03.2021 15
OFFENER BRIEF vom 26. Mai 2021 an den Ministerpräsidenten Stephan Weil persönlich 16
DIETMAR MOEWS: Vom Verbrecher-Goebel 1893: Die Entnazifizierten Linie 1954 bis 2021 29
DIETMAR MOEWS: Gutachten zur Quellenkritik Goebel 2021 31
DIETMAR MOEWS: Erinnerungskultur der Goebel-Defense als „Falsche Propheten“ seit 1954 51
FRANK DITTMANN: Goebel-Urteil des Deutschen Museums München 52
DIETMAR MOEWS: Kurzüberblick zu elf Folgen von >GOEBEL-SPRINGER 2021< 53
DIETMAR MOEWS ZITIERT NDZ 2005 zur DSL-Technik: Springer leben hinterm Deister 56
ADOLPH FREIHERR KNIGGE: ÜBER EIGENNUTZ UND UNDANK 1796
DIETMAR MOEWS: Die Kinderseiten der Epoche: Gott scheitert an Zinnober 62
Auflösung Qualitätsrätsel 78: Historischer Richtspruch des Zimmererhandwerks
QUALITÄTSRÄTSEL 79: Wer hats geschrieben? 64
ABONNEMENT NEUE SINNLICHKEIT AUF LEBENSZEIT FÜR 500 EURO 64
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Impressum
Neue Sinnlichkeit Blätter für Kunst und Kultur seit 1979 erscheinen in loser Folge im Pandora-Kunst-Verlag, Springe, Hannover, München, Leipzig, Magdeburg, Dresden, Berlin, Köln
E-Mail dietmarmoews@gmx.de Verlagsanschrift und Abonnement auf Lebenszeit bei:
Dr. Dietmar Moews Mainzer Straße 28, D-50678 Köln ISSN 1432-5268
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Zum Geleit
Für Zukunft mit Frohsinn, statt Herkunft in realitätsgedämpfter Todesgleichmut. Seien Sie gegrüßt liebe Neger, Frauen und Männer aller Verwertungsbedenken. Blätter für Sinnlichkeit und neue Sinnlichkeit – ein jedes bekommt seine Zeit. Wer seine Sinnlichkeit nicht annimmt und schätzt, wird seine mögliche Entfaltung versäumen. Neue Sinnlichkeit liegt auf diesem Weg. Jeder und Jedes hat seine Zeit. Kann aber sein, dass Werk und Individuum auseinanderfallen. Wenn das Werk die Zeit zu spät hat, ist der Autor vielleicht schon weg: Künstlerpech. Aber wer glaubt, er müsse Druck machen, politisch seine Zeit herbeizuzwingen – oder wer seine individuelle Performance aufreizt, Kontraste und Konflikte sucht, ganz nach dem Motto: Nur wer quietscht, wird geölt! –
Henry Goebel, elend im Schwall der Geistespolitik, hat jetzt seine Zeit – tja. Noch idolisierte man, schon fällt’s wie Asche ab. Friseure wollen sich gar nicht kennenlernen, geschweige denn sind sie Freunde von Berufs wegen. Jeder kennt Konkurrenzneid und Missgunst. Wer für sein Werk die Zeit fordert, muss die Zeit betrachten, und das Werk darauf zuschneiden. Wer seine eigene Zeit wünscht, muss mit sich allein ausmachen und den anderen sich zuwenden, dienen, helfen, geben, wunschlos die Aufmerksamkeit den anderen im Strom der Zeit widmen. Edmund Husserl hat Sinnlichkeit studiert, Phänomenologie, das ist keine Hexerei. Der Leib mit Hermann Schmitz – und greifen Sie nach Juan Luis Vives „Gegen die Pseudodialektiker“ . Mit Ernst Wicherts „Das einfache Leben“ ende ich hier das Geleit 79 mit einem weiteren genialen Neger: JIMI HENDRIX.
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Dietmar Moews‘
LEXIKON DES KUNSTWESENS
Rechtsstaat
Rechtsstaat, R, ist die Bezeichnung für ein im Prinzip rechtsstrukturell-verfasster Rahmen eines souveränen Staatswesens, in dem alle gesellschaftlichen Akteure gleichermaßen dem Gesetz unterworfen sind. Die Bundesrepublik Deutschland des Jahres 2021 ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat, der sich in einer föderalen Kompetenzverteilung und seit ihrer Gründung im Jahr 1949 in einer Tradition eines sozialdemokratisch-marktwirtschaftlichen Etatismus gesellschaftlich reproduziert. So legt es das Grundgesetz (GG) fest. Zu allererst bedeutet dies: Alles, was staatliche Behörden, Bürger und juristische Personen im deutschen R. tun, ist an Recht und Gesetz gebunden. Staatliche Willkür ist ausgeschlossen [Art. 20 (3) GG], so bestimmen es Staats- und Verwaltungsrecht, Bürgerliches Recht und Strafrecht nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit. Der deutsche R. setzt zahlreiche funktionale Werte, wie Gewaltenteilung, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Pluralismus, Vertragsrecht, Vereinsrecht, Dezentralismus, Selbstbestimmung, Friedensgebot, Bildungsauftrag, Glaubensfreiheit, Kunstfreiheit, Presse- und Informationsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit. Der R. unterliegt einer selbsteuernden Verfassung, die von der unabhängigen Judikative und den Verfassungsgerichten höchstrichterlich und parlamentarisch kontrolliert und gesteuert wird. Damit sind die demokratisch-freien Staatsgewalten einem unabhängigen Rechtswesen, der Gesetzgebung, der Rechtspflege und der Rechtsprechung anvertraut. Im R. müssen staatliche Entscheidungen von unabhängigen Gerichten überprüft werden können. Zum R. gehört ferner die Rechtssicherheit. Wer im Gefängnis sitzt, darf weder körperlich noch seelisch misshandelt werden [Art. 104 GG]. Kommt es zur Gerichtsverhandlung, so hat der Angeklagte Anspruch auf ein faires Verfahren und muss sich angemessen, u. U. staatlich finanziert, verteidigen können. Sondergerichte sind unzulässig [Art.101f GG].
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Erfolgskinder
Und am Ende das Neger-Rätsel, das unaufgelöst bliebe, wenn die lose Erscheinungsfolge der Neuen Sinnlichkeit mit Numero 79 abrisse. War Jimi Hendrix Neger? Wie? So? Wieso?
Wir können uns nicht um unsere Genies herumdrücken – Eckhard Henscheid hat was zu sagen. Dass wir mit Genie*innen die Sünderinnen finden, die als Nationalsozialistinnen den italienischen Faschistinnen nacheiferten, ist nicht von Bürger*innenmeister*innen zu erwarten. Ich danke Eike Christian Hirsch, der als Besserwisser frauenfreundicher Grundhaltung die nächste Genie*in kennenzulernen wünscht. Ich sage es laut und deutlich: Wer eine alte Frau über die Straße bringt, die gar nicht hinüber will, ist nicht bei Trost. Alte Frauen, die sich zögerlich in den tödlichen Verkehr stürzen, aber keineswegs wissen, was sie erwarten dürfen, wenn sie die Seite gewechselt haben, wären besser entfaltet, wenn sie beim Tröster blieben. Wo immer es um die Organisation von Mehrheitsmassen geht, haben wir das Quotengeschäft mit Renditen, hier: Springer-Goebel VIER – und Corona-Wahlkampf-Herden, die es nicht gibt.
Ich versichere Beziehern, Leserinnen und Lesern, dieser Zeitschrift, die ich seit 1979 in loser Folge herausbringe, immer wieder so froh und glücklich zu sein, dass es nie muss oder sollund keine Kunst ist, sowas zu machen, wenn es so viel Spaß macht. Ich hoffe, mit jedem einzelnen Heft die Leser anregen zu können, zu lesen und auch weiterzusagen. Wer Neue Sinnlichkeit, Blätter für manchseitige Erbauung bereits kennt, wieman Lügenlampenhausen aufmischt, wird den brandneuen Brief an Niedersachsens Staatschef Stephan Weil als föderale Völkerkunde und Verwaltungssteuerung durch rechtsstaatliche Aufsicht und politische Entnazifizierung zum kriminellen Heinrich Göbel kennenlernen.
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LÜGENLAMPENHAUSEN? – so bezeichnete der zum Stadtbürgermeister der Stadt Springe als Verwaltungschef gewählte Herr Springfeld (FDP) die Stadt Springe, womit er auf den in Springe gängigen IDOL-SCHWACHSINN: Göbel vor Edison punktgenau zielte und traf. Den „Schwanz“ hat Springfeld inzwischen eingezogen, denn wer traut sich in der Springer Kommunalpolitik schon gegen die NDZ das Kommunalwesen zu färben?
Was Springfeld nicht weiß, ist, dass LÜGENLAMPENHAUSEN durchaus eine treffende Bezeichnung für die Springer ENTNAZIFIZIERTEN-LINIE von 1954 ist.
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Goebel-Springer 2021 –
Rechtsstaat und Lauterkeit
Folge 4
von Layos Dayatos und Dietmar Moews
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In den erschienenen ersten drei Folgen zu dem SPRINGER GOEBEL 2020, seit Neue Sinnlichkeit 76, wird von Dietmar Moews‘ technikgeschichtlicher Forschungsarbeit berichtet. Dabei wird Göbel als Thematik versucht empirisch zu untersuchen und darzustellen:
>Erinnern und Vergessen in einer deutschen Kleinstadt<.
Wim Wenders könnte daraus „New York-Calenberg“ machen. Der Leser sitzt nicht im Auto, sondern staunt über Traffic im Internetz. Vorstellungen verwandeln sich genealogisch abgewandelt durch Interessen, Motive, Trägheit, Überforderung, Anpassung, Zwänge, Geltungssucht und Niederträchtigkeit in die Farben im Alltäglichen. Dabei erscheint das Erinnern als kurzatmige Dauerkrankheit durch massierten Medienandrang. Doch immer wieder erobern begehrliche Individuen konkrete Macht in der Massenkommunikation, die in der Kulturindustrie Struktur ist. Quote und Profit sprechen nicht moralisch. Jetzt, 2021, kommt der Rechtsstaat hinzu.
Die Entnazifizierten-Propaganda des deutschen Goebel vs. den amerikanischen Edison ist Gegenwart und doch kein echtes Erinnern. Es trägt kein soziales Gewissen. Und entsprechend scheint Vergessen auch weniger Ausdruck der Interessenlagen oder der Gedächtnisschwäche, sondern lediglich als überdeckte Erinnerungen, was an Heimatkunde im täglichen Schwall heraufdrängt.
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Es gab Springer Entnazifizierte, die nach 1945 eine Entnazifizierten-Linie mit Göbel durchsetzten. Nazi-Rasseforscher Dr. Achim Gercke im Jahr 1954, der entnazifizierte NDZ-Verleger Willy Städtler, bis 1945 NSDAP, Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt, bis 1945 NSDAP, Altbürgermeister Fritz Jürges, bis 1945 NSDAP. Göbellügen, erst von Sozialdemokraten abgelehnt, dann von jüngeren Sozialdemokraten weitergetrieben und von all den tausenden Lehrern in Springe bis heute perpetuiert. Die Frage: Warum? und warum noch im Jahr 2021 Entnazifizierten-Lügen in Springe?
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ZWISCHENFAZIT zu Folge 3
In den Hinführungen zu SPRINGER GOEBEL 2020 (Folgen 1 bis 3 in Neue Sinnlichkeit 76, 77 und 78) wird GOEBEL als gerichtlicher Streitgegenstand rechtsstaatlich abgegrenzt. Die systematisch gefundenen Originalpapiere der Jahre 1818 bis 1893 werden unterschieden, ob es gerichtsnotorische Dokumente in Affidavits, erwiesene Tatsachen, widersprüchliche Bezeugungen, leere Selbstbezeugungen oder nur angebliche Quellen sind, unzertifizierte Abschriften oder Zitate aus Zeitungen. Dazu wird nachgespürt, worauf Springer Amtsleute ihre absurd falschen, gelogenen amtlichen Idolvorstellungen „ihres“ SPRINGER GOEBELS – bis zum Brief an den US-Präsidenten und an den deutschen Bundespräsidenten und „größtes Erfindergenie im ZDF“ – beziehen. Immer wird getrennt zwischen amtlichen Lügen (Rechtsstaat) und Lauterkeit im Rahmen der geltenden Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, aber auch der Qualitätssicherung durch den Deutschen Presserat. Dazu zitiere ich Herbert Weichmann, den gebildeten früheren Bürgermeister Hamburgs:
Regierungskunst als Kunst war am Ende durch eine Staatsform abgelöst, in welcher der Geist der Gesetze Auferstehung feierte, ganz wie es Montesquieu seinem Gesprächspartner Machiavelli als logische Entwicklung entgegenhalten könnte. Nur, mit Hitler geriet keineswegs der Geist des Despoten oder die Existenz sonstiger despotischer Staatsstrukturen in den Abfalleimer der Geschichte; beide sind im Gegenteil noch höchst lebendig. Der Gedanke der Macht ergriff die Macht in so manchem unserer Nachbarländer und gerade wir Deutschen sind davon in besonderem Maße betroffen. Dort herrscht auch heute noch weitgehend die Grabesstille oder die Dialektik der Diktatur, nur selten von der Stimme von Dissidenten unterbrochen oder von der Berufung auf die Menschenrechte leicht gestört. Die Worte und Werte, die Maurice Joly dem Machiavelli in den Mund legte, die raffinierte Verfälschung von Begriffen, die Apotheose des eigenen Tuns, die subversive Methode der Infiltration, eben die politische Taktik Machiavellis sind unveränderter Bestandteil der heutigen Politik
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1893 von Pope im Electrical Engineer, 1893 in der NDZ und 1893 in der ETZ, 1923 wieder in der ETZ, 1929 in der NDZ, 1954 in der NDZ, 2004 in der NDZ, immer Pressemanipulationen durch das Göbel-Trommelfeuer der Lokalzeitung NDZ (Lauterkeit = Neue Deister Zeitung) seit 1893.
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Wer mit diesem historischen Bewusstsein erkennt, was willkürliche Irreführung im deutschsprachigen Raum an Legendenpotenzial und Idol-Heiligung bewirkt hat, wird heutige soziale Zersetzung durch Fake und auch Trumpismus besser verstehen. Was aus der an sich unbekannten, unbedeutenden Unterklassenfamilie Henry Goebel Sr., abstammend aus Springer, von den New Yorker Anwälte Witter&Kenyon als Lampen-Angeber seit 1881, Goebel, in eine rücksichtslose „Goebel Defense“ hineingezogen bzw.- gekauft worden war, machte diesen Mensch letztlich ungewöhnlich detailreich gerichtlich dokumentiert und als US-Amerikaner Goebel Sr. (1818-1893) lächerlich. Das lehrt Dietmar Moews mit dem Gutachten zur „Quellenkritik Goebel 2021“ (weiter unten folgt das Gutachten als Volltext)
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NEU DENKEN: In >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit< Folge 4
Zur Autorenschaft dieser SPRINGER-GOEBEL-Folgen: Der Autor, Prof. Layos Dayatos, hat inzwischen den Soziologen Dietmar Moews auch namentlich als Mit-Autor hinzugezogen. Das gesamten Thema,
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>ERINNERN und VERGESSEN in einer deutschen Kleinstadt<
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von dem der SPRINGER-GOEBEL eines der empirischen Themen ist, bringt die Goebel-Dinge von 2020 durch die OFFENEN BRIEFE (hier im Heft) in wesentliche neue Entwicklungen. Dietmar Moews ist persönlich im Jahr 2021 am lokalpolitischen Gewese von Springe beteiligt und gut informiert.
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Die zu erforschenden empirischen Werte, die der Soziologe Moews in der ERINNERN-Studie exponiert und entfaltet, stehen in der Fortführung dieses Themas, für das der eminente Alphons Silbermann in Deutschland Themenführer war – wie auch aktuell Bundespräsident Steinmeier mit der ERINNERUNGSKULTUR. Moews hat die Problemstellung zwei gesellschaftlichen Kategorien gewidmet, dem RECHTSSTAAT, als Normativ zur empirischen Politik in der niedersächsischen Exekutive, und der LAUTERKEIT, als Wirklichkeit des sozio-kulturellen und sozio-politischen Gehabes als wertorientiertes Verhalten der Deutschen in Springer – also sowohl Staat wie Bürger als Lauterkeits-Politik.
In Springe, am Deister, wo Dietmar Moews geboren und aufgewachsen ist, wurde seit dem Jahr 1954 von Entnazifizierten und ihren späteren Schranzen und Lege-Hennen ein Springer-Göbel zum Weltmeister-Idol gemacht (Fußball-WM in Bern: „Schäfer nach innen geflankt, Rahn müsste schießen, Rahn schießt“): Heinrich Göbel, Vorbild der Schulkinder, Stolz aller Einheimischen, sei Erfinder der Glühlampe 25 Jahre vor Edison gewesen, ein Lichtgott und Heiliger, der der Welt das Licht geschenkt habe. So wird die IRREFÜHRUNG noch heute in SPRINGER betrieben – auch amtsseitig.
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„Goebel-Defense“
Diese blanke Propaganda-Lüge ging von einer bösartigen Falschpublikation des damaligen US-Fachmannes Franklin Leonard Pope im amerikanischen ELECTRICAL ENGINEER am 26. Januar 1893 aus. Wenige Tage später schon brachte die Springer NDZ in einer Zeitungs-Falschmeldung und die deutsche Elektro-Verbandszeitung ETZ, diesen Pope-Goebel ins Spiel. Obschon Gerichte in den USA, wo Edison auf sein Lizenzrecht gegen drei Lizenzverletzerfirmen geklagt hatte, dem Lampengenie Edison Recht gegeben hatten. Firmen, die in drei US-Staaten – Massachusetts, Missouri, Wisconsin – die Edisons Lampen nachbauten, sollten zur einstweiligen Unterlassung gezwungen werden, um so die rechtswidrigen Geschäfte unverzüglich abzubrechen. Henry Goebel wurde in diesen Verfahren des Jahres 1893 nach gründlicher allseitiger Prüfung als meineidlicher Zeuge von weiteren gerichtlichen Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Betruges ausgeschlossen. Das ist damals minutiös gerichtsnotorisch unter Zustimmung der Beklagtenseite (deren Anwälte die „Goebel-Defense“ eingeführt hatten) wie der Klägerseite-Edison-GE und der verhandelnden Richter in St. Louis und in Chicago festgestellt worden. Diese Gerichtsbeweise, samt umfangreichen Fachzeitungsberichten liegen zugänglich vor. Anhand derer hat Dietmar Moews die Gerichtswahrheit, aber auch die Konkludenz von Lügen und wahren Zeugnissen von 1893 des Henry Goebel Sr wissenschaftlich, d. h. empirisch-systematisch verifiziert. Wer das nicht liest, kann es nicht wissen, aber auch nicht amtlich leugnen. Die Dokumente sind in Springe archiviert sowie in der Leibniz-Universität Hannover Bibliotheks-Archiv in Rethen bei Hannover zugänglich.
Goebel der Springer, Verbrecher und Krimineller in Amerika im Jahr 1893, lautet heute die amtlich vorgetragene Beanstandung amtlicher Wahrheitswidrigkeiten, Irreführung und verbotener Propaganda gegenüber der rechtsstaatlichen föderal-exekutiven Verwaltungs- und Sachaufsicht, die Moews dem Amt und der Aufsicht schriftlich vorgebracht hat, basierend auf einem aktuellen Gutachten zur „Quellenkritik Goebel 2021“ (asz Köln, Dr. Dietmar Moews 2021, hier im Heft NUMERO 79). Die Lizenzverletzer des sensationellen Glühlampen-Durchbruches im Jahr 1879 von Edison und seiner Forschungsanstalt in Menlo-Park nahe New York – Beacon in Boston, Columbia in Missouri und Electric Manufacturing Co. in Oconto – beauftragten die damals prominenten Spitzenrechtsanwälte Witter & Kenyon der USA in N.Y N.Y. sie gegen Edisons Unterlassungsklagen zu verteidigen.1893 holten Witter & Kenyon den einflussreichen Elektro-Gutachter, Herausgeber des ELECTRICAL ENGINEER, früher Freund und Partner von Edison, dann aber dessen böser Antipode FRANKLIN LEONARD POPE. POPE erfand und beschrieb den hochstaplerischen Pseudo-Glühlampen-Erfinder – 25 Jahre vor Edison – Henry Goebel (Heinrich Göbel aus Springe) und löste eine kuriose Episode der Rechtsgeschichte aus. Witter& Kenyon zogen die „GOEBEL-DEFENSE“als Prozessverschleppung 1893 ohne gerichtsfeste Beweise hoch, und behaupteten mit einer Ex Parte Prioritätsbehauptung Goebels, um 1859, gegen Edisons Patent 1879 Zweifel (bis 1894 Edisons Patentschutz endete).
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Die Entnazifizierten von Springer
Daraus wurde die Springer Lauterkeit im Jahr 2021. Aus Lügenpropaganda schon 1893 in der Springer Neuen Deister Zeitung, aus Nazistimmungen und Amerikafeindschaft, deutsche Elektroverbände und Elektroindustrie 1929 in Springe, 1954 der Nazi-Rasseforscher Dr. Achim Gercke in Springe in einer Entnazifizierten-Kampftruppe, gemeinsam mit dem NDZ-Herausgeber Willy Städtler, bis 1945 NSDAP, Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt, bis 1945 NSDAP, Bürgermeister Fritz Jürges, bis 1945 NSDAP. Seit also 1893 der fast 75-jährige Goebel wegen Bestechlichkeit, Betruges und idiotischen Falschaussagen aus den Gerichts-Verfahren ausgeschlossen worden war, was umfangreiche Dokumentationen in der Presse 1893 begleiteten, wurde sogar Goebels Tod im Dezember 1893 – jeder kennt die „Goebel-Defense“ – in Zeitungsnotizen vermerkt. So stand Goebels Tod auch in der deutschen Elektrotechnischen Zeitung (ETZ). Goebels-Betrugsversuche wurden also 1893 in Deutschlands NDZ und ETZ als Prozess-Bestätigung für einen Prioritätsanspruch gegenüber Edison publiziert. Aber weder NDZ noch ETZ hatten damit große Resonanz und auch keinerlei Beweise für Göbel. 1915 schrieb Feldhaus in den Geschichtsblättern für Technik, was er bei POPE im Electrical Engineer fand. Noch als die deutsche Elektro-Lobby und die Elektroindustrie 1929 in Springe auftraten, wunderten sich die Springer über „ihren Göbel“ und nahmen eine Plakette entgegen, die mit einer „ewigen Leuchte“ fortan das angebliche Geburtshaus Goebels in Springe verzierte. Dann war weiterhin deutsche Notzeit und die gesamte Nazinotzeit, der Vernichtungsfuror der Deutschen, die dann für Heinrich Göbel, außer einem Schulnamen wenig übrig hatten. Das erste Fest nach 1945 machten die Springer mit buntem Programm und Festumzug 1950 – aber ohne Göbel zu erwähnen. Im Jahr 1954 übernahmen die Entnazifizierten mit dem Nazi-Rasseforscher Gercke und machten nunmehr „Göbel 25 Jahre vor Edison“erstmals zu einer amtlichen Behauptung. Springe baute ein Ehrenmal mit großem Licht und schrieb eine Stadtchronik mit Lichtgott und Heiligen-Gestammel. Die Entnazifizierten setzten 1954 die Springer-Goebel-Linie gegen die Sozialdemokraten durch. Und weil die Neue Deister Zeitung das Lokalidol Heinrich Göbel ständig hochspielte, machten alle Schulen und Lehrer mit. Und unbegreiflich – jüngere Springer Sozialdemokraten sprangen plötzlich auf: „Goebel 25 Jahre vor Edison“. So steht es noch im Jahr 2021, wie es zumindest auf amtlichen Textschildern verteidigt wird. Was in Springe ist, ist doch mehr als peinlich und ein Vergehen an der Erinnerungskultur: Denn die historische Wahrheit ist, was in der Hitlerzeit bis 1945 nicht gelungen war, vollstreckten die Entnazifizierten in Springe nach dem Krieg als Sieg über die schnöden Amerikaner und Edison im Jahr 1954, mit Stadtfest, Lichtgöttin-Festwagen, Osram-Reklame-Göbelbastei am Ebersberg und viel Pipapo aller Schullehrer und Rektoren, natürlich die Neue Deister Zeitung.
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Quellenkritik Goebel 2020
Während im Jahr 2020 die Springer Amtsträger angesichts des neuen Gutachtens zur „Quellenkritik Goebel 2020“ von Dr. Dietmar Moews nun endlich den Lichtgott aufgaben (s. NDZ, 18. Sept. 2020) und sich herumsprach, dass die Irreführung und Hetzerei seit 1954 vielleicht lieber eine Schildbürgerei gewesen wäre, gab es aber immer noch viele der an sich eher trägen Calenberger vom Deistertal, die glauben „Irgendwas wird er schon erfunden haben“. Dass das enttarnte IDOL Goebel, „der große Sohn unserer Stadt“ sogar ein Krimineller war, wurde als unziemlich und beschämend empfunden. Nun hat Dietmar Moews immer wieder an Verwaltungschefs und Bürgermeister von Springe die Göbelaufklärung – in persönlichen Gesprächen und mit Holzpost – übermittelt und stets darauf hingewiesen, dass alle Dokumente dazu sich im Springer Stadtarchiv befinden. Dagegen die NDZ die hochgezogene Göbel-Freunde-Prominenz immer weiter ignorant geradezu in Wort und Bild hochspielte, wie den uninformierten Lege-Hennen Buchautor von „Die Göbel-Legende“, 2007, der erst bei Dietmar Moews abgeschrieben hatte, dann ohne Kenntnisse einen Zettelkasten im Schnelldurchgang zusammenschusterte und zu dem Schluss kam: Man kann ja nicht wissen, aber es wird viel Irrtum sein – eine Legende. Ja – und dafür bauen die Amtsleute von Springe keine wahrheitswidrigen Textschilder ab.
Die indolente phlegmatische öffentliche Meinungslosigkeit der Springer Bürger – das muss hier verschärft zu bedenken gegeben werden – verhalten sich heute weder besonders spießbürgerlich noch schildbürgerlich, sondern sie halten sich aus einem von der NDZ (Neue Deister Zeitung seit Jahren) so umgeformten Behauptung, es streiten sich da im Abseits von lokalen Interesse zwei dümmliche Besserwissergruppen um absurde Rechthaberei. Irre würden sich verunglimpfen und anmobben. Damit will keiner zu tun haben. Zivilcourage für als schäbig und schamlos erscheinende, entweder „Goebel vor Edison 1854“, steht ja in den meisten deutschen Lexika und auf den amtlichen Texttafeln in Springe oder: „Goebel war ein Krimineller, der 1954 von Entnazifizierten in Springe durchgestartet worden war“ (s. Wikipedia Achim Gercke) – für Verbesserung der Erinnerungskultur in Lügenlampenhausen, die rechtsstaatlich geboten und der Lauterkeit geschuldet sei, fehlt die substantiierte Kenntnis der wirklichen Sachlage. Und so bleibt es bei der Entnazifizierten-Linie, die man nicht sehen will.
Aus der Sicht eines Wissenschaftlers, der systematisch ein Feld feststellt und dann sagt was man sagen kann und was nicht, sind narrative Schwachmatiken natürlich nur lokalpolitischer Opportunismus. Wer nicht die Entnazifizierten von 1954 bei den Namen nennt, kann eben die Wahrheit der Ortsgeschichte nicht klären, sondern die irregeführte Idolisierung allenfalls Legende nennen.
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Offene Briefe für den Rechtsstaat und die Verwaltungspraxis
In einem OFFENEN BRIEF am 3. Januar 2021 von Dietmar Moews an den Ministerpräsidenten von Niedersachsen (s. Neue Sinnlichkeit 78) wurde die exekutive Verwaltungsaufsicht beanstandet und ermuntert, das amtliche Springe aufzufordern, dem amtlichen Wahrheitsgebot folgend die Lügenschilder abzumontieren.
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OFFENER BRIEF an den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen
Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing. 3. Januar 2021
Mainzer Straße 28
D-50678 Köln
OFFENER BRIEF-per Einschreiben 2 Blatt
An den
Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen
Staatskanzlei Planckstraße 2 30169 Hannover
Bezug: Die Stadt Springe verbreitet aktuell amtlich unlautere unwahre Tatsachenbehauptungen und ist im Begriff, dafür weitere öffentliche Gelder auszugeben. Angeblich soll damit Image- und Wirtschaftsförderung des Ortes Springe bewirkt werden. Indes schadet die Stadt Springe dem Ansehen gravierend, regional („hinterm Deister“) und weltweit. Spätestes seit dem Jahr 2006 weist die geltende Technikgeschichte (s. 2006: Deutsches Museum München) aus, dass der US-Amerikaner, das in Springe geborene Lokalidol Heinrich Göbel (1818-1893), Henry Goebel Sr., ein gerichtsnotorischer Lügner war. Jener Goebel hat keinerlei Verdienste als Pionier der Entwicklung der elektrischen Glühlampe – was nebenbei konkludent unmöglich ist. Goebel war nach heutiger Definition „Verbrecher“, „Krimineller“. Er hat allein durch zahlreiche gerichtliche Falschaussagen und „Affidavits“ im Jahr 1893 als bezahlter Falschzeuge gegen den Patenthalter Edison vor US-Gerichten versucht, die Hinterziehung von Millionen Lizenzgeldern zu unterstützen.
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Betreff: Ich möchte zum Einen dem Land Niedersachsen, als oberster Kommunalaufsichtsbehörde, angängige rechtswidrige Verwaltungsakte der Stadt Springe/Region Hannover
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2 – Moews OFFENER BRIEF an Land Niedersachsen am 3. Januar 2021
(Ortsratsbeschluss am 2. September 2020) anzeigen. Es geht um sämtliche spezifische amtliche Publikationen zu Göbel – eine Stadtchronik von 1954 und 2002, mehrere amtliche Bronzetafeln, Beschilderungen, Internetz-Seite, Denkmäler und Schul-Lehrmittel.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Damen und Herren,
ich will für die Wertverwirklichung mit einem weiteren OFFENEN BRIEF an den Verwaltungschef von Springe den zivilen politischen Weg unter Einbeziehung der öffentlichen Multiplikatoren suchen, um den gerichtlichen Weg vermeiden zu können. Derzeit publiziere ich eine vollumfängliche gerichtsfeste Argumentation (gemäß dem Gutachten für das ZDF 2006) zum technik- bzw. rechtsgeschichtlichen Fall der Falschidolisierung und „Goebel-Defense“, mit der im Jahr 1893 mit dem Modus EX PARTE Prozessverschleppung (Patentauslauf) erreicht worden war. In der Sache informiere ich die beteiligten hauptamtlichen und ehrenamtlichen Springer Stellvertreter seit dem Jahr 1986 bzw. seit 2005.
Ich beabsichtige einen OFFENEN BRIEF zur Darstellung der politischen Forderung nach Rechtsstaat und Lauterkeit in Springe an die Stadt Springe zu senden. Dafür wären eine Argumentationshilfe bzw. Formulierungsvorschläge des Landes für das Verlangen zum Eingriff in einen rechtswidrigen Verwaltungsakt qua Kommunalaufsichts-Kompetenz hilfreich, um der Springer Stadtverwaltung den rechtmäßigen Weg vorzuhalten und um verwaltungsgerichtliche Schritte gegen die Stadt Springe vermeiden zu können.
Ferner bitte ich um Information, welches Amt konkret für die Staatsaufsicht der Stadt Springe, als Kommunalaufsicht für Rechtsaufsicht, Sachaufsicht und als Sonderaufsicht im Land Niedersachsen bereitsteht.
Hochachtungsvoll Dietmar Moews
Anlagen: Kopien Deutsches Museum 2006; NDZ-Notiz 11. März 2006 „Heinrich Göbel…“
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Doch die Exekutive lehnte Moews Beanstandungen ab und behauptete, es gäbe ein Ermessen nach dem Opportunitätsprinzip, wonach die Aufsicht nicht eingreifen würde, sondern der Ort Springe im Jahr 2021 machen dürfe, was man da wolle.
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OFFENER BRIEF an den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen
Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing. 4. März 2021
Mainzer Straße 28
D-50678 Köln
OFFENER BRIEF – per Einschreiben 4 Blatt + 7 Anlagen
An den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen Staatskanzlei Planckstraße 2 30169 Hannover
Bezug: Mein OFFENER BRIEF an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten vom 3. Januar 2021. Der inzwischen erfolgte Amtsweg mit der verwaltungsrechtswidrigen und falschdatierten (1. 2. 21 kam 2. 3. 21) Stellungnahme der Region, vom 2.3. an mich (Anl.6)
Betreff: Ich überstelle hiermit gültiges Material zur Sachaufsicht zum angängigen Fall des SPRINGER-GOEBEL 2021, ein Gutachten des asz zur aktuellen Quellenkritik Goebel 2021 (Anl. 2), sowie konkret abzumahnende Lügen (Anl. 1) wie sie in einer Verwaltungsklage zum Vortrag kämen. Die unzweifelhaft rechtswidrigen amtlichen Goebelproklamationen der Stadt Springe mittels sämtlicher verfügbaren öffentlichen Manifestationen habe ich mit meiner schriftlichen Forderung vom 3. Januar 2021 auf verwaltungsspezifische Aufsicht und Korrektur durch den Rechtsstaat reklamiert.
Die Region hat sich nunmehr (Anl. 6) über das Gesetz gestellt. Danach stellen sich auch die Stadt Springe durch den Verwaltungschef Bürgermeister Springfeld sowie der Ortsrat Springe über die amtliche Wahrheitspflicht. Sie beanspruchen „neutrale Funktion“ (die Region) und politische Meinungsfreiheit (Ortsrat). (Blatt 2)
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Damen und Herren,
bitte greifen sie nachsteuernd in die normwidrige Positionierung der Region gegenüber meinem Rechtsbegehren ein. Ich wünsche keine gerichtlichen Schritte.
1. Ich danke Ihnen für die amtliche Veranlassung zur Verwaltungsaufsicht im von mir angezeigten Goebel-Fall.
2. Die Region hat leider nicht den geistigen Aufwand eingebracht, den Sachstand im Goebel-Fall zu prüfen. So macht die Region aus der offizialen Wahrheitspflicht eine lokalpolitische Willkürlichkeit und aus der Verwaltungsaufsicht eine „neutrale Funktion“ (im falschdatierten Schreiben vom 1. März 2021).
3. Bitte prüfen Sie die gerichtsfesten Darlegungen im Gutachten „Quellenkritik Göbel 2021“, die übrigens von mir bereits im Gutachten 2005 für das ZDF und im Gutachten für das Deutsche Museum München 2006 so publiziert worden waren. Es sind gutachterliche Feststellungen, die so und gar nicht anders durch die dem Gutachten zugrunde gelegten Gerichtsurteile in den USA aus dem Jahr 1893 den Wahrheitsanspruch einwandfrei beweisen, zu folgenden Themenfeldern:
EINS Heinrich Göbel, Springe, war nicht Erfinder der Glühlampe, nicht im Jahr 1854 und nicht – wie die jahrzehntelangen Irreführungen behaupteten – vor Edison (vgl. Geschichte der Entwicklung des elektrischen Lichts).
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ZWEI Heinrich Göbel war nicht einer im engen oder weitesten Sinn Beteiligter oder trug nicht mit irgendeiner nachweislichen geistigen oder materiellen Leistung zur Entwicklung der elektrischen Glühlampen, in den fraglichen Jahrzehnten von 1805 bis 1893 bei. Auch bei großzügiger Vorstellungsweise ist die Bezeichnung „Pionier im Felde der elektrischen Glühlampen“ für den empirischen Henry Goebel gerichtsnotorisch widerlegt worden und eine blanke Irreführung zu den gewohnheitsmäßigen Zwecken einer Idolisierung. (Blatt 3)
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DREI Das Rechtsstaat-Verlangen, amtliche Irreführungen auf Wahrheitsgehalt zu stellen, ist insofern unabweislich, da die Goebel-Springer schon 1929 und 1954 und 2006 das zugängliche vorhandene einschlägige Archivmaterial ignorierten, indem sie meinten „über Göbel sei einfach ganz wenig bekannt“. Diese Möglichkeit, nichts über Goebel zu wissen, durchkreuzte aber Henry Goebel Senior in den Jahren 1881 bis 1893 selbst, indem er freiwillig und zurechnungsfähig als Falschzeuge der Lizenzverletzer in die damaligen Prozesse Edisons gerichtsnotorisch eintrat. Wäre Goebel nicht mit falschen und dann vor Gericht unerweislichen bzw. widerlegten Meineiden und Betrugsmachenschaften auffällig geworden, läge er heute nicht als bestechlicher Betrüger in den USA-Gerichtsarchiven (Anl.2 ). Doch das ist der Fall. Goebel Sr. und sein Sohn Goebel Jr. waren schlussendlich sogar als Meineids-Zeugen wegen ihrer Bestechlichkeit von den Prozessen ausgeschlossen worden.
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VIER All den vorhandenen und für das Gutachten zur Quellenkritik Goebel 2021 systematisch aufgearbeiteten Dokumenten musste nun auch entnommen werden, dass jener, viele Jahre in Deutschland proklamierte „Glühlampenerfinder vor Edison, Goebel“, ein krimineller, als Privatperson übler Sozialdarwinist war, der vielfältig in Betrugsaffären mit Freunden, Bekannten und Geschäftspartnern gerichtsnotorisch geworden ist.
Ich lege Ihnen nunmehr als Anlage bei:
1. eine konkrete vorläufige Auflistung aller aktuellen amtlichen Falschproklamationen der Stadt Springe zum Goebel-Fall, so wie sie auch in einer Verwaltungsklage gegen die Stadt Springe wg. amtlicher Unwahrheiten und Irreführung der Öffentlichkeit und aus heutiger Sicht auch gegen das Land Niedersachsen wegen vernachlässigter Verwaltungs- und Sachaufsicht gegenüber der Stadt Springe im Goebel-Fall von mir als Kläger vorgetragen werden müsste.
3. Kopie Bestätigungsschreiben des Deutschen Museums München 2006
4. Kopie des Schreibens der etz VDE-Verbandszeitung vom 4. 3. 2006
5. Kopie amtl. Schreiben der Stadt Springe zur Goebel-Idolisierung 2. November 2005
6. Kopie des amtl. Schreibens der REGION vom 1. 3. 2021 (falsch datiert auf 1. 2. 2021)
7. Kopie eines Original-Dokuments des Patentamtes Februar 1882 an Goebels Patentanwalt Paul Goepel NY NY: Ablehnung des Versuchs Goebels, bereits geltende Patente von Edison und Perkins betrügerisch anzumelden: Versuch gescheitert.
Ich bitte die Niedersächsische Landesregierung hiermit jetzt genauer hinzuschauen, um eine sinngemäße Rechtsstaat-Aufsicht von der in Springe geübten Missachtung der Wahrheit eindeutig zu trennen: Die bisherigen unwahren amtlichen Proklamationen müssen nun, nach 15 Jahren „seelischer Gärung“ seit 2006, unverzüglich beseitigt werden.
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Ich war selbst Schüler in Springe an einer Heinrich-Göbel-Schule, Göbel uns damals als Vorbild hingestellt worden ist. Seit dem Jahr 1979 in der Ballhof-Galerie Hannover gebe ich die Zeitschrift Neue Sinnlichkeit Blätter für Kunst und Kultur heraus. In der Ausgabe Neue Sinnlichkeit 15, erschienen im Jahr 1986, hatte ich bereits meine Skepsis gegenüber den fadenscheinigen Elogen auf den damaligen Springer Tagelöhner Göbel angemerkt, weil ich es absurd fand, dass ein 30-jähriger Familienvater mit zwei Wickelkindern im November des Jahres 1848, im Winter, 90 Tage lang (mit welcher Not?) auf einem kleinen Segelschiff den Atlantik überquert haben soll.
Hochachtungsvoll
Dietmar Moews
Moews schrieb einen zweiten OFFENEN BRIEF am 4. März 2021 (hier im Heft NUMERO 79). Darauf antwortete der Innenminister Niedersachsens mit einer ganz anderen Ablehnungsbegründung am 17. März 2021 (auch hier in Neue Sinnlichkeit 79).
Darin lehnte der MI einen Eingriff der Verwaltungsaufsicht in Springe ab, indem er nicht vorgetragene Beanstandungen zurückweist (was durch die Niedersächsische Kommunalverfassung Recht sei). Solche Beanstandungen liegen aber gar nicht an, sondern wieder und immer noch die Entnazifizierten-Wahrheitswidrigkeiten an drei Springer Göbel-Gedenkmalen, dazu der Vorwurf, die exekutive Aufsicht habe sich von der auskunftspflichtigen Stadt Springe belügen lassen und selbst nicht vor Ort nachgeprüft, wie es in Springe aussieht. Mit dem Bescheid vom 17. März 2021 hat die Landesregierung dem Ort Springe erlaubt, weiterhin die Entnazifizierten-Lügen fortzusetzen. Und prompt wurde in der NDZ erklärt, Ortsbügermeister Karl-Heinz Friedrich habe bestätigt, dass die reklamierten Schilder von Springe dranbleiben. Und der Stadtbürgermeister, der exekutive Verwaltungschef von Springe, erklärte in der NDZ: Er würde die Stadtgeschichte nicht ändern – er meinte ebenfalls, die irren Textschilder werden bleiben.
So viel Worte hier, bis nunmehr von Dietmar Moews eine juristisch wasserdichte Argumentation als OFFENER BRIEF am 26. Mai 2021 an den Ministerpräsidenten von Niedersachsen Stephan Weil persönlich übermittelt worden ist. Das Versagen der exekutiven Verwaltungsaufsicht gegenüber Amt Springe kann als eine Verwaltungsgerichts-Klage vorgebracht werden oder, eben: Der Regierungschef Stephan Weil greift zu einer persönlichen politischen Nachsteuerung. Weil kann den noch heute fortgesetzten Entnazifizierten-Hass von NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke – wie die NDZ es noch mal im Jahre 2004 gedruckt hatte – stoppen. Schwierig im Wahljahr, wenn ein SPD-Ministerpräsident so hart an den Grundsätzen der „Erinnerungskultur“ vorbeiginge, wo doch gerade der SPD-Bundespräsident Steinmeier durch Bundesverdienstkreuz-Verleihungen der deutschen Erinnerungskultur „Nazi-Vergesslichkeit“ nicht empfiehlt. Jenes Blatt, dass mit dem Untertitel den der neue Stadtbürgermeister Christian Springfeld in seinen ersten Amtstagen in Springe hat verlauten lassen „Lügenlampenhausen“ und den ihm die NDZ um die Ohren gehauen hatte, wird jetzt schwerlich seine Begehrlichkeit, demnächst erneut in sein Amt gewählt zu werden, helfen können. Die Göbel-Lügen-Entnazifizierten-Linie müsste Springfeld erhobenen Hauptes deutlich beenden. Die drei wahrheitswidrigen Schilder von 1929 am Haus Zum Oberntor 30, am Obelisk von 1954 „Göbelbastei“ und von der Bronze am Amtsgericht, die da seit 1993 mit einem kitschigen Text in der Ecke, ferner sonstige amtliche Proklamationen, etliche Bücher und Internetz-Propaganda mit Göbel Lege-Hennen, müssen einfach weggenommen und in eine Asservatenkammer des Museums. Die Entnazifizierten-Linie müsste gut kommentiert, die Irreführung der Springer und der Nachkriegs-Coup müssten historisch wahr erinnert werden.
Wer nun die im Gutachten „Quellenkritik Goebel 2021“ reklamierte Qualität „Verbrecher“ und „Krimineller“ nicht wahrhaben will, muss die relevanten in den Verfahren dokumentierten Texte vollständig lesen. Auch Goebels Auftritt in der Zeitung THE SUN, Januar 1893. Schließlich fand die in St. Louis vom Richter Wallace verfügte Hauptverhandlung nicht statt. Goebel war im Jahr 1893 gestorben. Edisons Patent verjährte 1894. Für Nichts bzw. gute Laune fehlte dem vielbeschäftigten Wissenschaftler Edison ein Motiv, diese Hauptverhandlung noch zu verlangen. Richter Wallace spielte das Zeitspiel mit und begründete, es hätten die Söhne Goebels, Charles, Henry Junior und William Vater Henry Goebel Sr. ganz erheblich als „Bungler“ (a person who does something very badly, in a careless or stupid way: ein Pfuscher) denunziert – solche Zeugen sollten vor den Richter.
So ist also dieses Blatt der Folge VIER des SPRINGER-GOEBEL, das den Batterien und den Strommaschinen der Glühlampen gewidmet sein sollte, in eine persönliche Einvernahme der heutigen Rechtsstaatlichkeit umredigiert. Hier wird sehr kritisch und unter schmerzhaften Namensnennungen die Entnazifizierten-Schande beanstandet, die gerne als narrative politische Meinungsfreiheit um die Wahrheit sich herumdrückt. Wer Basisdemokratie und Selbstbestimmung als seinen Politikstil versteht, hat mit Top down-Exekutive ein grundsätzliches Problem. Sorry Mister.
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OFFENER BRIEF an den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsenpersönlich
Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing.
Mainzer Straße 28
D-50678 Köln
EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN gegen EMPFANGSBEKENNTNIS
OFFENER BRIEF 1 Blatt + 78 Blatt Anlagen + Dokumenten-Ordner – am 26. Mai 2021
An Herrn Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen
Stephan Weil persönlich Staatskanzlei Planckstraße 2 30169 Hannover
Bezug: Meine OFFENEN BRIEFE an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten vom 3. Januar 2021 und vom 4. März 2021 riefen die Verwaltungsaufsicht des Landes gegen Lügen der Stadt Springe. Ich danke für die amtlichen Stellungnahmen der Region, vom 1. März 2021, und des Innenministers, am 17. März 2021. Man ignoriert darin den Sachstand.
Betreff: Die Stadt Springe verbreitet nach wie vor amtlich LÜGEN. Meine o. g. Eingaben wurden mit widersprüchlichen Erklärungsnormen beantwortet. Die exekutiven Aufsichtsbehörden „Region“ und „MI“ ignorieren die Sachverhalte. Die Erklärungsnorm der Region ist nicht durch die beanstandete Wirklichkeit der Springer Verhaltensnorm gedeckt. Der MI zeigt mit Schreiben an mich vom 17. März 2021, in Springe nicht hingeschaut zu haben. Ich bitte um Ihr persönliches politisches Nachsteuern. Amtliche Lügen müssen weg. Nennen Sie Gründe des Ermessens für das Opportunitätsprinzip.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil,
aus meiner Sicht als rechtsstaatlich orientierter Citoyen versuche ich Beanstandungen in das verwaltungsrechtliche Gelingen ohne Gerichtsanrufung hinein zu färben.
Das an sich selbststeuernd gemeinte exekutive interne Amtshandeln gemäß der Niedersächsischen Landesverfassung sieht vor, dass in Fällen von gesetzwidrigen lokalamtlichen Verlautbarungen, Unwahrheiten, Propagandairreführungen, auch neuem Forschungsstand, die Landesaufsicht sowohl präventiv, d. h. begleitend (bei Informationspflicht der Lokalebene), wie auch repressiv, d. h. nachsteuernd, eingreifen muss.
Zum OFFENEN BRIEF vom 3. Januar gab die Stadt Springe der Region falsche Auskunft.
Am 17. März hat nun der MI meine Einwände vom 4. März anerkannt; allerdings erklärt der nicht- oder falschinformierte MI konkret rechtswidrige Amtstexte zur „Freiheit lokaler Denkmalgestaltung im Opportunitätsprinzip“. Mit diesem Ermessen ist es ein politischer Streit. Mit meiner Klagebegründung in der Anlage substantiiere ich diesen Qualitätssprung der Exekutive, die sich über das Recht stellt. Es wäre schön, den alten Nazi-Spuk ohne Klage beenden zu können; der Springer Verwaltungschef ist informiert.
Mit Dank für Ihre Mühe und freundlichem Gruß bleibe ich Ihr Dietmar Moews
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Gliederung der Anlage
A) Legitimation, Sachstand, Forderung und Kurzfazit
B) Im Einzelnen
1. Die empirische Lage im April 2021
Forschungsstand: Gutachten zur Quellenkritik Goebel 2021
Kommunikationsirrlauf zur empirischen Lage durch Verwaltung und Politik, 2021
NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke als Göbel-Irreführer nach Hitler
Zwischenfazit B)1.
2. Opportunitätsprinzip im zweifelhaften Ermessen zur Irreführung
Zwischenfazit B)2
3. Der aktuelle Versuch mit bislang zwei OFFENEN BRIEFEN an die Obrigkeit Abhilfe zu erreichen und eine gerichtliche Klage wegen unberücksichtigter Beanstandung zu vermeiden – hier: anschließender Versuch mit diesem OFFENEN BRIEF vom 26. Mai 2021 an den Ministerpräsidenten Herrn Stephan Weil persönlich, mit den Beanstandungen der Lage Recht zu bekommen und um eine Klage zu vermeiden
Zwischenfazit B)3
4. Falsche Anker-Texte als konkret benennende Aufzählung der entsorgungs- bedürftigen amtlichen Falschbekundungen 2021 in Goebel-Springe
Zwischenfazit B)4
5. Material-Ordner mit der Aufschrift: MP WEIL persönlich SPRINGE 2021 – Dietmar Moews; gerichtsfeste Materialien und politische Argumentation zur Erinnerungskultur
C) Fazit zum Vortrag im persönlichen OFFENEN BRIEF und Erwartung des Absenders
Es folgt die Einzelgliederung des Fallaufbaus anhand der Materialien in der ANLAGE-MAPPE:
Gliederung der Anlage
A) Legitimation, Sachstand, Forderung und Kurzfazit
B) Im Einzelnen
1. Die empirische Lage im April 2021
Forschungsstand: Gutachten zur Quellenkritik Goebel 2021
Kommunikationsirrlauf zur empirischen Lage durch Verwaltung und Politik, 2021
NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke als Göbel-Irreführer nach Hitler
1.1 Erfinder der ersten Glühlampe
1.2 Überholte amtliche Falschtexte und deren Beanstandungen
1.3 „Zeitzeugengeschichte …“ 2001 – aktuelle Buchpublikation der Stadt Springe:
1.4 „Ortschronik Springe“ 2002 – aktuelle Buchpublikation der Stadt Springe:
1.5 „Verkannter Göbel“ – Springer Marotte der NDZ mit Klaus-Henning Glitza 1993
1.6 Springer-Goebel 2007 von Rohde ohne Idolbildungs-Empirie
1.8 Öffentliche Textschilder mit Falsch-Behauptungen seit 1929, 1954, 1993
1.8.1 Göbelhaus in Springe Zum Oberntor 30 + Unfugs-Texttafel
1.8.2 Göbelbastei am Ebersberg mit Großlampe + Unfugs-Texttafel
1.8.3 Göbel-Bronze am Amtsgericht Springe + Unfugs-Texttafel
1.8.4 „HEINRICH-GÖBEL-PROZESS deutsch u. englisch“ 2 Springer Unfug-Mappen
völlig ohne Annotationen zum Fälschungscharakter und zur Herkunft
1.9 Quellen-Schlamperei- und Forschungsstand
1.9.1 Das Labeling „LEGENDE“
1.10 OFFENE BRIEFE an die NDZ Verleger SCHAPER 2020
1.11 Kommentare der NDZ-Redakteure Fuegmann und Scheffler
1.12 NDZ-Marita Scheffler in Neue Sinnlichkeit 52 (2005): Kritik zur Springer Geschichtsfälschung
1.13 Umbau des Lampen-Ehrenmals am Ebersberg 1998 und 2018, statt Denkmalschutz
Zwischenfazit B)1.
2. Opportunitätsprinzip im zweifelhaften Ermessen zur Irreführung
2.1 Rasseforscher und Alt-Nazi Dr. Achim Gercke übersehen oder versteckt
2.2 Naziverfolgte unmittelbar nach dem Krieg
2.3 Entnazifizierte übernehmen
2.4 „Persilschein“ für Stadtdirektor Degenhardt
2.5 Namensgebung des Parks
2.6 Erste Festwoche
2.7 Nazi-Frechheit
2.8 Wer schreibt, bleibt vielleicht nicht
2.8.1 Judenbeseitigung
2.8.2 Brasch kam angeblich 1944 beim Abtransport in den Osten auf dem Hannover Lindener Bahnhof zu Tode
2.8.3 Hallermunter Schriften
2.8.4 IDOL-LABEL zur „LEGENDE“
2.8.5. Geschichtsfälschung von Historiker Rohde, 2020
2.8.6 Amt Springe und Region als Aufsichtsinstanz
2.8.7 Wünsche des Ortsrates, weiterhin wahrheitswidrige Göbel-Texte, wie seit 1954 zu publizieren
2.9 Amtliche Lügen-Bücher
2.10 Niedersächsisches Kommunalverwaltungsgesetz
2.11 Ersatzvornahme gegen amtliche Buchtexte
2.12 Gesamtverlogenheit als Zeitzeugen
2.13 Die Göbel-Lügen: Erfinder und Geburtshaus
2.14 Springe-Nazis vs. Nicht-Nazis
2.15 Siemens verneint Göbel
2.16 Kompetenz als Exekutivinstanz
2.17 Deutsche Amerikafeindlichkeit unter „Goebel vs. Edison“, leere grobschläch- tige Propaganda des früheren NSDAP-Rasseforschers Dr. Achim Gercke, des Springer Verwaltungschefs Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt – publizistisch flankiert von der NDZ und Altbürgermeister Jürges, als Entnazifizierten-Linie 1954
2.18 Ambivalenz-Aspekt der Alt-Nazi-Linie – des „Kaisers neue Kleider“ – ging seit NS-Rasseforscher Dr. Achim Gercke, 1954, stets von Oben aus – von der Stadtdirektion und den Lehrern, gefüttert von der Lokalzeitung NDZ.
2.20 Stadtförster Martin Jäger reimte „…Die nicht aus Springe: leben hoch!“
2.21 Entnazifizierte Propagandeure Degenhardt, Jürges, Städtler, Gercke griffen zu
2.22 Springer Zu Klampen-Verlag – geringe Käuferzahl von „Göbel-Legende“ 2007
2.23 Göbel-Aktivismus vom Amtsmann Hermann Aden
2.24 Landesbedienstete Lehrer – Rektor Dr. Walter Gresky fälscht
2.25 Eine OSRAM-Werbemaßnahme von 1954
2.26 „Jusos: „Springe bleibt Springe – auch ohne Göbel“„
2.27 Intelligentere Bürgermeister ließen die Glühbirne am Deisterhang zuwachsen
2.28 Das Jahr 1954 ist keineswegs das 700jährige für Springe, allenfalls das Meisterjahr im Deutschen Fußball für Hannover 96 und der Sieg der Fußball- WM in Bern 1954.
2.29 EX PARTE der „Goebel-Denfense“
2.30 Aktuelle „Ortschronik der Stadt Springe“ 2002, Andreas Lilge/Horst Callies
2.31 Das Stadtarchiv unter entnazifiziertem Altbürgermeister Jürges
2.32 Die Betreuung des Springer Archivgutes
2.33 „…Die „Stadtgeschichte von Springe am Deister“ – auch wohlaus Zeitmangel (war) eine eingehende Behandlung des Nationalsozialismus und derNachkriegs– zeit für die Verfasser unmöglich…“.
2.34 Teil der niedersächsischen Heimatgeschichte und der Kriminalgeschichte
2.35 Wissenschaftliche Spezialqualifikation bestimmt – nämlich Organisation der formalen Felder, Staat, Privat, Markt, Intermediarität und Gesellschaftsinformelles – den Springer-Goebel mit empirischen Methoden und lokaler Politikforschung zu untersuchen (systematische empirisch-soziologische Inhaltsanalyse nach Merten und Silbermann).
2.36 Meine soziologische Studie – „Erinnern und Vergessen einer deutschen Kleinstadt“
2.37 Eine Suspension der Verwaltungsaufsicht – welcher Nutzen?
2.38 Wie ein Ermessen die Wahrheit schützen soll
2.39 Henry Goebel Senior (1818-1893) deshalb sehr weitreichend dokumentiert
2.40 Gegenwartsbild betrifft nun die Opportunität – Heinrich Göbel als willkomme- nes Möbelstück im Selbstbild als Kleinstädter
2.41 „SPRINGER JAHRBUCH 2018 für die Stadt und den Altkreis Springe“, Förderverein für die Stadtgeschichte von Springe e. V. auch beim OHG- Goebel-Projekt 2018/19.
2.42 „Hameln hat den Rattenfänger – wir haben ja sonst nichts“.
2.43 Verwandtschaftsverwobene Verteidiger der entnazifizierten Irreführer
Zwischenfazit B)2
3. Der aktuelle Versuch mit bislang zwei OFFENEN BRIEFEN an die Obrigkeit Abhilfe zu erreichen und eine gerichtliche Klage wegen unberücksichtigter Beanstandung zu vermeiden – hier: anschließender Versuch mit diesem OFFENEN BRIEF vom 26. Mai 2021 an den Ministerpräsidenten Herrn Stephan Weil persönlich, mit den Beanstandungen der Lage Recht zu bekommen und um eine Klage zu vermeiden
3.1 OFFENER BRIEF an den MP am 3. Januar 2021 beanstandet
3.2 „Endlich, endlich sollte Ruhe sein …„
3.3 „HEINRICH GÖBEL Der Erfinder ist weg – Ortsrat lässt Zusatz von Schildern verschwinden„ (mit Großabbildung des Ortsbürgermeisters Karl-Heinz Friedrich)
3.4 „Springe tilgt den Glühlampen-Erfinder„
3.5 Neue Beschilderung der drei Ehrenmale der Goebel-Springer
3.6 Ortsrat-Protokoll Springe vom 10. März 2021
3.7 NDZ fasst dieser Entwicklung mit Leserbrief am 24. März 2021 nach
3.8 Eingriffsverwaltung ohne Verwaltungsgericht
3.9 NDZ hängt immer noch der Entnazifizierten-Linie nach
3.10 Bewegung im Springer Ortsrat und Distanz zur NDZ
3.11 „HEINRICH GÖBEL Der Erfinder ist weg – Ortsrat lässt Zusatz von Schildern verschwinden“
3.12 Stadt Springe muss öffentlich-amtlich den neuen Forschungsstand der Quellenforschung publizieren
3.13 Straßenbenamungen und Ortsbeschilderungen
3.14 Der Springer Nazi-Slogan „Göbel 25 Jahre vor Edison“
3.15 Persönliche Aufklärungsberatung
3.16 Zunehmend mittels Internetz und Suchmaschinen für die Feldarbeit, Material zu beschaffen
3.17 Suche nach dem Rechtsstaat
3.18 Berufsehre als empirischer Soziologe
3.19 Mit Schreiben des MI vom 17. 3. 2021 auf meinen neuerlichenOFFENEN BRIEF vom 4. März 2021
3.20 Die Publikations-Serie „SPRINGER GOEBEL EINS bis ELF“ von Layos Dayatos in den Blättern für Kunst und Kultur, NEUE SINNLICHKEIT, gegründet 1979 von Dietmar Moews in Hannover – bislang drei Folgen.
Zwischenfazit B)3
4. Falsche Anker-Texte als konkret benennende Aufzählung der entsorgungs- bedürftigen amtlichen Falschbekundungen 2021 in Goebel-Springe
4.1 In den 1980er Jahren umgerüstete Lügentext-Texttafel am sogenannten
„Goebelhaus“ von 1929 in Springe Zum Oberntor 30 muss zu den Asservaten
4.2 Lügentext-Tafel an der „Goebel-Bastei“ seit 1954 muss zu den Asservaten
4.3 Lügentext-Tafel am Bronze-Bildwerk am Amtsgericht Springe seit 1993 muss zu den Asservaten
4.4 Lügentext und falsche Angaben in der „Zeitzeugengeschichte von Springe 1925 bis 1956“ von Kalisch und Seedorf, 2001, müssen geschwärzt werden sowie öffentliche Korrektur im Amtsblatt und auf http://www.springe.de ist verlangt
4.5 Lügentext und falsche Angaben in der „Ortschronik Springe“ 2002, zusammen– gestellt von Andreas Lilge, dirigiert von Horst Callies, müssen geschwärzt werden sowie öffentliche Korrektur im Amtsblatt und auf http://www.springe.deist verlangt bzw.aus dem weiteren Vertrieb zurückzuziehen
4.6 Es gibt in Springe drei Kopien von gefälschten, mit „HEINRICH-GÖBEL-PROZESS je deutsch bzw.englisch„beschrifteten Mappen mit einigen hundert Texten. Dieses Archivgut muss gekennzeichnet werden.
4.7Das OHG-Goebel-Projekt 2018/2019 ist voller Fehler und verbreitet Gerüchte
4.8 Amtliche Goebel-Falschbetextungen auf Straßenschildern
4.9 Entnazifizierten-Kultur amtlich vom Bürgermeister als Märchen hingestellt
Zwischenfazit B)4
5. Material-Ordner mit der Aufschrift: MP WEIL persönlich SPRINGE 2021 – Dietmar Moews; gerichtsfeste Materialien und politische Argumentation zur Erinnerungs- kultur
C) Fazit zum Vortrag im persönlichen OFFENEN BRIEF und Erwartung des Absenders
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A) Legitimation, Sachstand, Forderung und Kurzfazit
Beanstandung amtlicher Bekundungen der Stadt Springe, die nicht der Wahrheit entsprechen; bisheriges Nichtgreifen der Verwaltungsaufsicht durch Region und MI; deutsche Erinnerungskultur 2021.
Es bleibt das rechtsstaatliche Verlangen der zu verfügenden Beendigung des angängigen rechtsstaatlichen Amtswaltens. Lokaler Irreführungsaktivismus auf der Linie des NSDAP-Rasseforschers Dr. Achim Gercke, als Tradition der Stadtverwaltung Springe, stellt einen unlegitimen Geltungsanspruch. Den angeblichen Stadtmarketing-Zwecken wird damit geschadet. Nach langjährigen, stufenweisen öffentlichen Appellen seit dem Jahr 1986 (A.53; s. Gutachten zur Quellenkritik 2021; A.80), Aufklärungsgesprächen zur dokumentierten Quellenlage zur amtlichen Springer Göbellüge der Alt-Nazis und deren Nachfolge-Springer durch die Jahre – immer angesichts der Nichtnazis und deren Nachfolger – wurde von mir die Verwaltungs- und Sachaufsicht informiert. Eine präventive oder repressive Nachsteuerung wurde abgelehnt. Meine Offenen Briefe an den MP zur Initiation der Verwaltungsaufsicht wurden widersinnig beantwortet. Mein rechtsstaatliches Begehren wurde dem sachstandwidrigen Opportunitäts-Ermessen ausgeliefert. Damit ist nun die oberste Exekutiv-Instanz Niedersachsens gefragt: der amtierende Ministerpräsident Stephan Weil.
Inzwischen liegt ein Ortsratsbeschluss vom 28. April d. Jahres vor, der den Vorwurf amtlicher Irreführung verbal anerkennt. Bauernschlau, mit lügenhaften Erklärungsnormen, konkret aber weiter mit rechtswidrigen Textpublikationen und sinnlichen Manifestationen hält die unterste Exekutivinstanz Lügen aufrecht (s. hier 3. u. 4. – Denkmal-Betextungsschilder, aktuelle Buchausgaben, Faltblätter, online Springe.de mit Link z.B. OHG, weitere Ortsratsprotokolle 2020 und 2021, mündliche Stellungnahmen der Amtsträger, auch unwiderrufene NDZ-Zitationen, zur Fortsetzung der Nazi-initiierten amtlichen Göbel-Lügen).
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Kurzfazit
In Jahrzehnten systematischer Forschung entstand eine Leiter, die den Aufgeschlossenen ermöglicht, die Beweise zu erklettern. Meine Arbeit wurde von persönlichen Gesprächen zum Thema Springer-Goebel und Goebel-Springer geduldig begleitet. Ich beanstande, dass Entnazifizierten-Aktionismus seit 1954, Selbstaufklärung der Identitätsbildung, politische Führung und Fühlung, als Funktion von Führung, Amtshandeln im Rechtsstaat, die kulturindustrielle Lebenswirklichkeit nicht immer selbststeuernd gelingt. Das Spiel von Markt, Staat, Intermediären, BGB-Gesatzten und Informellen bedarf der Koordination.
Mit dem aktuellen Gutachten „Quellenkritik Goebel 2021“ ist das gewünschte Springer Idol Heinrich Göbel als amerikanischer Krimineller Henry Goebel Sr. erkannt. Die Entnazifizierten um Stadtdirektor Degenhardt, Bürgermeister Jürges, NDZ-Verleger Städtler, NSDAP-Rasseforscher Gercke sowie Amtsgerichtsrat Musals geheimes Archiv und deren heutige Linie stehen im Licht gerichtlicher Wahrheit. Erinnerungskultur – wie wäre es, wenn die föderale Verwaltungsaufsicht die amtliche Schildbürgerei wahrnähme? Kritik ist willkommen.
Begründung der persönlichen Inanspruchnahme:
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil, – Dr. Achim Gercke – bitte nehmen Sie eine kurze Fühlung zum extremen „Rasseforscher im Reichsinnenministerium“ DR. ACHIM GERCKE (Anlage A.1). Wir müssen dem Opportunitätsprinzip ins Auge schauen. Dieser Nazi hat den Springer-Goebel unmittelbar nach 1950, gemeinsam mit selbstentnazifizierten Springer Amtsleuten, dem Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt/ bis 1945 NSDAP, dem Bürgermeister seit 1918 Fritz Jürges/ bis 1945 NSDAP, und Neue Deister Zeitung-Verleger Willi Städtler/ bis 1945 NSDAP, betrieben und durchgesetzt (A.1.1): WIKIPEDIA: Dr. Achim Gercke, NSDAP seit 1926, war auch Mitglied des Reichstages, geboren 1902, gest. 1997 in Adensen/ Hannover. Im Ermessen steht also auch unsere Erinnerungskultur.
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Nur zum Verständnis des sachlichen Zusammenhanges: Die entnazifizierte Pressure Group von Springe – Gercke, Städtler, Jürges, Degenhardt (wo war Amtsrichter Musal?) hat den deutschen Lehrer und Juden in Springe Dr. Heinz Brasch, der in den 1930er Jahren das ihm angetane Nazi-Berufsverbot mit einer ersten grundlegenden Forschungsarbeit als Springer Stadtchronist beantwortete, in ihren Büchern verschwinden lassen. Ich rede von Braschs Werken: „Stadtgeschichte von Springe am Deister“, 1940, unveröffentlichtes Manuskript im Stadtarchiv sowie „Das Licht vom Deister“, vor 1938, unveröffentlichtes Manuskript im Stadtarchiv Springe sowie „FamiliengeschichteTemps, Springe“ (A.26). Braschs Texte wurden von NSDAP-Bürgermeister Jürges angenommen und archiviert – dann 1953 ausgebeutet. Für die erste offizielle Stadtgeschichte, die Jürges et al. zur Göbelfestwoche 1954 herausbrachten, wurde Braschs Arbeit genutzt, aber nicht ordnungsgemäß zitiert. Brasch verschwand als Quelle der Stadtchronik. Erst Stadtarchivar Andreas Lilge, Herausgeber der „Ortschronik Springe“, 2002, zitiert Brasch amtlich-offiziös (A.29.3). Der deutsche Jude Dr. Heinz Brasch starb 1944 im Zusammenhang mit seiner angeordneten Deportation vom Hannover-Lindener Bahnhof aus.
Amt Springe hat 46 Jahre später, im Jahr 2001, diesen Nagel auf den eigenen Kopf getroffen – wer lesen kann, sieht bei Kalisch und Seedorf in der gedruckten Buchform „Zeitzeugengeschichte von Springe“, 2001, auf Seite 301 folgende klare Wert-Aussage (und die NDZ hat Dr. Achim Gercke 50 Jahre später, am 17. April 2004, erneut abgedruckt; A.2):
„Die „Stadtgeschichte von Springe am Deister“ konnte, auch wohl aus Zeitmangel, die damalige jüngste Vergangenheit nur unzureichend behandeln. Die Rücksichtnahmeauf noch Lebende, die undurchsichtigen Verhältnisse dieser Zeit und die völlig unzureichende Quellenlage machten eine eingehende Behandlung der Zeit des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit für die Verfasser unmöglich. Dies nachzuholen war auch eine Aufgabe des jetzigen Buches.“ (A.32.15).
Wir werden im Folgenden erkennen, wie noch in jenem Jahr 2001 die Amts-Springer und die Chronisten um den Nazi-Skandal von 1954 herumgedunkelt haben, anstatt zu schreiben, was sie wussten.
Menschen fühlen sich als Individuum im Seinsprozess durch Selbstführung und Selbstfühlung nicht ausreichend verantwortlich und fähig, zielführend politisch einzugreifen. Wenn das Zusammenspiel von BGB, Markt, Staat und deren intermediäre Organisationsformen materiell und sozial-psychologisch die Wertsetzungen der Gesellschaft nicht erfüllt, entsteht Unzufriedenheit und Zersetzung. Die Überforderten besorgen sich die Entlastung durch Entkopplung, d. h. Desintegration und Schwächung von Gemeinschaftsgeist und der Staatsräson.
Stattdessen wurde von Kalisch (1925-2003) und Seedorf (1923-2020), als in den Jahren 1954 und 2001 noch lebende Springer, die Rücksichtnahme den eigenen undurchsichtigen Verhältnissen angepasst. Was macht man nun im Jahr 2021 mit der völlig entgegengesetzten eindeutigen Quellenlage von 2006 und von 2021 (A.80) – wenn völlig eindeutig ist, dass man noch im Jahr 2001 falsch bezeugt hat und Unwahres schrieb?
Ich appelliere an Sie, Herr Ministerpräsident Weil, als den persönlichen politischen Entscheider: Schenken Sie, als staatlich-amtliche Fühlungsinstanz, dem in der Präambel des Grundgesetzes gesetzten Wert der Würde Geltung. Diese Vorstellung gilt rückblickend, gegenwärtig und zukünftig als lebensdienliches Symbol. Ich wünsche mir aus meiner Soziologen-, Hafenbau-Ingenieur-, Juristen-, Künstlergelehrten- und Mitbürgersicht, dass Führung und Fühlung, dabei Fühlung als Funktion von Führung, besorgt werden könnten.
Ich appelliere an Sie, als Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, ganz in rechtsstaatlicher Orientierung, den kompletten und skandalösen Unfug, der vom NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke zusammen mit der Neuen Deister Zeitung, der Stadtverwaltung, den Schulen, Kirchen, Vereinen und Parteien in Springe nach 1945 betrieben worden ist, als Amtstatsache durch die basisorientierte einfache Verwaltungsaufsicht endlich und unverzüglich zu beseitigen. Die Menschen würden dadurch nicht umgekrempelt und nicht unziemlich unterworfen.
Dieser Alt-Nazi Dr. Achim Gercke, der im Jahr 1954 als Mitarbeiter der NDZ den Verbrecher-Göbel in der Springer Lokalzeitung als bedeutenden Erfinder politisch propagierte, wurde im Jahr 2004 von der NDZ-Redaktion ausgewählt und in der Reihe „NDZ VOR 50 JAHREN“ am Sonnabend, den 17. April 2004, in der Neuen Deister Zeitung (A. 2) erneut unkommentiert publiziert. Erneut druckte man den Alt-Nazi als Göbel-Propagandisten „ganz normal“ und unkommentiert für die Lügen als Irreführung von 1954 ab (A.3). Denn Springer Bürger und die NDZ-Leserinnen und -Leser wussten im Jahr 2004 mutmaßlich nichts von Dr. Gercke. Sonst hätte es Protest von Andersdenkenden gegeben. Und auch der Springer und ViSdP-NDZ-Herausgeber Burkhard Schaper, Enkel des Ex-Nazi Willi Städtler (A.4; A.5), mag von seinem 2004 „geerbten NDZ-Autor Gercke“ nichts gewusst haben. Es könnte der NDZ-Redaktion des Jahres 2004 möglicherweise opportun erschienen sein, den Alt-Nazi Dr. Achim Gercke neuerlich publizistisch in Stellung zu bringen. Ja – ist das opportun? Unkenntnis ist hier kein Berufsemblem der Journalisten der NDZ. Ist das lauter? – es ist doch geradezu Bürger-Pflicht, das zu beanstanden. Und was hier amtlich gesetzwidrig ist, ist publizistisch als „Pressefreiheit“ der Neuen Deister Zeitung zwar unlauter und irreführend, aber als Zersetzung und Irreführung praktisch und konkret zulässig. Und welches ist aber dem Ermessen nach der Nutzen dieser Nazi-Linie?
Jedenfalls ist die irreführende Absicht der NDZ mit der wiederholten Lügen-Göbel-Propaganda – konkret seit dem Jahr 1893 bis heute – in den Jahren 2004 (A.1.1; A.6) am 22. Mai 2004, „Einmaliger Festzug zu Ehren Heinrich Göbels“und noch weiter, auch 2006, unmissverständlich und bis heute nicht als Irreführung klargestellt. So erschien als „NDZ VOR 50 JAHREN“ am Sonnabend, den 7. Oktober 2006 ein weiteres Reprint von NDZ-1956: „Ein stimmungsvoller Herbsttag im Volkspark“, wo man erneut Alt-Nazi, Stadtdirektor Degenhardt, als Vorsitzender des „Verkehrs- und Verschönerungsvereins“ zur Einweihung der Freilichtbühne im Springer Volkspark als quasi-amtlich „zu Ehren des heimatlichen Erfinders der elektrischen Glühlampe hören konnte...“ und 50 Jahre später wieder in der NDZ lesen konnte (A. 7). Und so weiter mit der NDZ im Jahr 2007, „NDZ VOR 50 JAHREN“ vom 23. Juni 1957, „Rundfunksendung über Heinrich Göbel“ (A.8). Noch „NDZ VOR 50 JAHREN“ von 1957, vom 9. Juni 2007, „Springer Mittelschulklassen im Waldeinsatz – Heinrich-Göbel-Platz im Kaufunger Wald … Lehrer Heinz Manthey. Doch bewahrte er eine gewisse Strenge, um Zucht und Ordnung in der großen Gemeinschaft zu erhalten…“ (A.9).
Als Springer (A.83), als Schüler der „Heinrich-Göbel-Realschule“ zum „Göbelkind“ in der „Heinrich-Göbel-Familie“ erklärt (A.11), lebte ich zur Betreuung meiner alten Mutter von 2004 bis 2008 wieder in Springe. Mit einem soziologischen Ansatz, im Geiste Alphons Silbermanns (A.81), nutzte ich jene Zeit auch, eine Studie zum Thema „Erinnern und Ver–gessen – in einer deutschen Kleinstadt“, meiner Heimatstadt Springe am Deister, durchzuführen. Ich wählte zwei Springer Themen als Untersuchungsgegenstände: „Heinrich Göbel (1818-1893), gebürtiger Springer, der angeblich „25 Jahre vor Edison die Glühbirne erfunden haben soll„, sowie „Was man über Springer Juden erinnert: Woher wissen Sie, was Sie für wahr halten?„ Hierzu habe ich zwischen 2004 und 2006 u. a. standardisierte Tiefeninterviews mit vielen wichtigen Gewährpersonen – also auch mit den bekannten alten Göbel-Stammtischlern, z. B. im Museumsverein auf dem Burghof – persönlich in Springe geführt. Wissenschaftliche Interviews bleiben stets diskret und unveröffentlicht.
Aus dieser wissenschaftlich-systematischen Feldarbeit habe ich damals im Jahr 2006 das erste Gutachten publiziert (A.12; A.13) und jetzt das zusätzlich durch aktuelle Internetzrecherchen unterfütterte Gutachten „Quellenkritik zu Goebel 2021“ (A.80). Darin werden sämtliche Gerichtsprozesse und -urteile der für Goebels historische Spuren in den USA relevanten Jahre 1848-1893 erfasst, analysiert und interpretiert. Der Befund ist eindeutig: Alle dem Göbel später zugewiesenen Idol-Qualitäten wurden ihm mit als „deutsch“ bezeichnetem Geltungsanspruch zunächst 1893 in NDZ (A.15) und ETZ (A.16), 1914 im Feldhausarchiv (A.17), 1923 in der ETZ (A.18), 1929 in Springe von der Elektroindustrie und deren Verbänden angedichtet (A.32.1; A.33). Deutsche Lexika nahmen den Lampen-Göbel in den 1920er Jahren auf; der Große Brockhaus erstmalig im Jahr 1930 (A.34).
In Wahrheit war Göbel aber kein Erfinder vor Edison; Göbel hat auch nicht minimal als Pionier der elektrischen Glühlampen Verdienste. Durch Goebels Selbstinszenierung im Jahr 1893 als Zeuge gegen Edison ist gerichtsnotorisch, wie er mit beeideten Falschbezeugungen auf eigene Rechnung im großen Stil zum Betrüger geworden war bzw. von den Antragsgegner-Anwälten Edisons, Witter&Kenyon, durch wahrheitswidrige Affidavits zur Prozessverschleppung instrumentalisiert wurde und als „Goebel-Defense“ in die Rechtsgeschichte eingegangen und ausdrücklich als betrügerisch und bestechlich („fraud“ und „bribery“) gerichtlich festgestellt worden ist. Doch die Neue Deister Zeitung am 14. Februar 1893 (A.15) und die deutsche Elektro-Verbands-Zeitung ETZ (die damals kaum jemand in Springe kannte) drehten die Wahrheit schon im Jahr 1893 um (A.1.1; A.67; A.16). Als sich dann die Lebensnot zum Ende der Weimarer Republik noch im Jahr 1929 durch Kündigung elementarer Kredite der USA mit dem Elend der Weltwirtschaftskrise verkoppelte, war ein„Deutscher vor Edison“ in Springe leicht aufzuziehen. Die Elektroverbände „spendeten“ der Stadt die erste „Ewige Lampe“ mit Bronzetafel und Erfinderlüge (A.19). Ab 1929 behauptete und schrieb man: „Göbel 25 Jahre vor Edison„, ohne irgend-einen Beweis. Man nutzte dann, fast 40 Jahre später, in Springe, von Goebel angeblich schriftlich beeidete, nachträglich rückwirkende Selbstbezeugungen des Jahres 1893 (auf die Zeit vor 1879), ausgehend von dem Autor Pope, am 25. Januar 1893, in der amerikanischen Fachzeitung Electrical Engineer (A.20; A.80; A.83).
Der historische Goebel war zwar kein Geisteskranker (obschon 1832 ein Schul-Endzeugnis voller „mangelhaft“). Indes viele konkrete Gerichts-Dokumente zeigen ihn als moralisch stumpf, intellektuell ausgesprochen schwach, sehr geltungssüchtig, hyperaktiv, dabei gerissen und unbeherrscht (A.21; A.22). Was ist mit einem knapp dreißigjährigen Heinrich Göbel, der als funktionaler Analphabet mit Frau und zwei Wickelkindern über den Winter 1848/49 mit einem Segelschiff monatelang über den Atlantik auswandert? – War der auf der Flucht? Blöde Angstfreiheit, getriebene Geltungssucht, und Goebel musste sich aus Zeitungen vorlesen lassen, die Deutsche Staatszeitung von seiner Frau. Göbels drei Patentanträge bezahlte sein deutschen Logenbruder und Patente-Teilhaber John W. Kulenkamp (A.22), ein Patentanwalt besorgte die Formalitäten – dreimal versuchte Goebel vergeblich, bereits patentgeschützte Qualitäten von Edison und von Perkins anzumelden, nennt es „ELECTRIC INCANDESCENT LAMP“, während es sich nur um eine belanglose Klemme an einer Edisonlampe handelt (A.23);
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Faksimile des Originalpatent-Bildes: US-Patent No. 266.358, 1882 Henry Goebel one-half-to- Kulenkamp: Die Überschrift „Incandescent Lamp“ täuscht eine Glühlampe vor, doch handelt das Patent lediglich von einer überflüssigen „Klemme“, die niemals verwendet worden ist. Im Patenttext wird die Lampe als Edisonlampe beschrieben. (Die Unterschrift ist von Hand des Patentanwaltes Paul Goebel, nicht die Hanschrift von Henry Goebel; auch die Zeichnung ist nicht von Goebel gezeichnet worden).
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Wir lesen die schriftlichen Ablehnungen durch das Patent Office (A.24). Und sinnbildlich: Während der Hannoversche Fritz Haarmann bei einer Gegenüberstellung in der Untersuchungshaft vor Zeugen aus Blödheit sich unter dem Tisch zu verbergen suchte, so trat der Springer Goebel im Mai 1882 bei seinem New Yorker Patentanwalt Paul Goepel in der Kanzlei auf, riss dem Anwalt den längst unterschrieben Patentantrags-Vertrag gewaltsam aus der Hand, zerriss den Vertrag, im Glauben, so ließe sich der Vertrag ungültig machen (A.80; A.22 und weitere gerichtsnotorisch). Solche Vorgänge sind gerichtlich festgestellt und vielfältig – auch von Goebel selbst – bezeugt.
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Faksimile-Kopie des gewaltsam widerrechtlich von Henry Goebel Sr. zerrissenen Patentvertrags-Formular 1882
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Göbel war bis 1935 in Springe vergessen, schreibt Stadtarchivar Lilge 2002 (A.29.5). Er galt in Springe nie als ein Heiliger, wie in der Nazizeit und es bis vor Kurzem, im Jahr 2007 von Autor Seedorf noch immer propagiert wurde (A.25). Aber Brasch, jüdisch / Jürges, NSDAP, diese beiden schrieben 1938 beide im Naziwahn?: „ein deutsches Heiligtum“ .. „ein Springer Heiligtum“ (A.26). Das muss man sehen!
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Die Springer Bürger haben sich selbst nie als Schildbürger eingeschätzt. Schüler haben brav angenommen, was ihnen ihre Lehrerinnen und Lehrer beibrachten – bis hin, dass Lehrer der Heinrich-Göbel-Realschule die Schülerzeitung der „Göbelkinder“ zuschnitten (A.11). Noch im Jahre 2018 machte das der Springer Lehrer Haak mit seinen Schülern des Otto-Hahn-Gymnasiums und dem „OHG-Goebel-Projekt 2018“ (A.76), wie schon der Rektor Dr. Walter Gesky im Jahr 1953 es gemacht hatte.
Da weder in der Nazizeit, bis 1945, noch 1954, noch für Callies/ Rohdes Göbel-Legende 2007, die vorhandenen Akten-Archivalien im Stadtarchiv gelesen und historisch erfasst wurden (auch die OHG-Schüler, mit ihrem Lehrer Haak, waren 2018 nicht im Archiv) und die irregeführte Öffentlichkeit die Wahrheit nicht kennt, ist man noch im Jahr 2021 irregeführt. Das Buch „Die Göbel-Legende – Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe“, 2007, ist ein lückenhaftes falsches Werk, das aus politischen Ränken zu einer wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit hochgestempelt worden ist – wirklich skandalös. Darauf jazzte die NDZ dieses Buch des Zu Klampen-Verlags aus Springe zusätzlich hoch. Aber Springe weiß nicht, dass der idolisierte Goebel – bei mehreren vollzogenen Meineiden in Affidavits (spezielle US-Eidesstattliche Versicherung), nach geltendem deutschen Recht strafbewehrt mit ab einem Jahr Haft ohne Bewährung – auch zwischen 1881 und 1893 in den USA ein Verbrecher war. Göbel war ein Krimineller, auch in seinem Geschäfts- und Familienleben ein Lump, der auch so zu nennen ist und nicht „Legende“ oder Idol.
Soll Goebel weiterhin ausgestellt werden, müsste man die historisch dokumentierten Tatsachverhalte und sozialen Zeugnisse aus seinem Leben anschaulich machen. Wenn man ihn nicht kriminell nennen möchte, muss man dennoch seine Meineide und Bestechungsannahme gegen Edison und die daraus erfolgte Disqualifikation 1893 vor Gericht durch beide Parteien in den Lizenzstreitigkeiten – Kläger und Beklagte – und einvernehmlich mit den Richtern bezeugen. Goebel hatte sich immerhin freiwillentlich in eine betrügerische Zeugenrolle begeben. Bei Callies/ Rohde 2007 wird den Lesern nahegelegt, diesen kriminellen Familienvater als Irrtum zu verstehen und „Legende“ zu nennen (A.27).
Sollte es dem politischen Stilwillen des Ministerpräsidenten opportun vorkommen, eine möglichst weitgehend basisdemokratische Selbstbestimmung anzuführen, böte sich eine seriöse diskrete Geschichtsbelehrung der Springer Exekutive an. Anstatt eines gesetzlichen repressiven Verwaltungseingriff. Gegen die aktuellen Amtslügen könnte der MP durch ein internes Gespräch den Endpunkt des entnazifizierten Springer-Goebels vorschlagen. Unter der Bedingung einer Fristsetzung „unverzüglich“, könnten die Springer alle amtlichen Wahrheitswidrigkeiten „eigenständig“ beseitigen. Damit wäre durchaus für eine Konsonanz der Gemüter zu sorgen. Und wenn schon dieser Entnazifizierten-Komplex durch Erinnerungskultur geklärt wird, könnte auch klar werden, dass die Stadt Springe selbst längst sowohl das Göbelhaus von 1929 und die Göbelbastei im ursprünglichen Erscheinungsbild gravierend verändert hatte.
Unbedingt muss die Verwaltungsaufsicht in Springe nachsteuern. Neben den wahrheitswidrigen amtlichen Desinformationen über und zu Henry Goebel Sr. Diese Aussagen des Bürgermeisters in der NDZ wörtlich
„… Egal, wie man zu Heinrich Göbel steht, er ist ein Teil der Stadtgeschichte.... Er gehöre nicht zu denen, die die Geschichte umschreiben wollen.“ Oder anders: „Man stelle sich mal vor, jemand wolle den Hamelnern ihren Rattenfänger streitig machen – oder den Bodenwerderanern ihren Münchhausen – vollkommen abwegig.“ (A.70)
Dieses Entnazifizierten-Göbel-Bild von 1954 in Springe ist Anti-Amerikanismus und Nazi-Deutschismus – das ist nicht egal und auch nicht Eulenspiegelei (A. 70).
C) Fazit zum OFFENEN BRIEF vom 26. Mai 2021 und Erwartung
Ich habe den Idol-Fall Heinrich Göbel nachgearbeitet und festgestellt, ob, was, wann war. Daneben wird zusätzlich verständlich, was nicht war, nicht erwiesen ist oder sogar unmöglich war (Ignis fatuus), was also gar nicht gewesen sein kann.
1. Mit meinem Gutachten zur „Quellenkritik Goebel“ 2021 habe ich die in Springe irregeführte gewünschte Vorstellung vom Idol und seinen angeblichen Leistungen widerlegt. Die Edisonleistung zur Entwicklung der elektrischen Glühlampen durch Patentanmeldungen im Jahr 1879 und 1880 ist historisch zweifelsfrei belegt. Das Gutachten wurde vom asz-alphons-silbermann-zentrum Köln in OFFENEN BRIEFEN an Gewährspersonen und im Internetz-Blog >Globus mit Vorgarten<, Dietmar Moews bei WordPress, publiziert.
2. Im Jahr 1893 schrieb die ETZ: „Gerichtlich festgestellt, Goebel vor Edison“. Es wurde in Deutschland aus den damals publizierten Gerichtsprozessen, die Edison in den USA betrieb, eine rechtsgeschichtliche Kuriosität, genannt „Goebel-Defense“, benutzt, um den Deutschen (der längst amerikanischer Staatsbürger war) ins Licht des Amerikaners Thomas Alva Edison zu stellen.
3. 1929 veröffentlichten die deutschen Elektroverbände und die Glühbirnen-Industrie in der ETZ die Behauptung „Goebel hat 25 Jahre vor Edison die erste Glühlampe erfunden“. Damit knüpften die Elektro-Propagandisten an die psychologische Szenerie der Deutschen in der Weimarer Republik an, mit der Weltkriegsniederlage 1918, den Versailler Reparationszwängen und dem wirtschaftlichen Alltagselend sowie den Gebrechen am deutschen Nationalstolz und der Abneigung gegen Amerika, vertreten durch Herabwürdigung des von den Amerikanern verehrten Nationalhelden Edison.
4. 1954 entstand die Entnazifizierten-Linie der Deutschen (A.1.2) von Springe im Schlepptau des NS-Rasseforschers Dr. Achim Gercke, mit dem Stadtdirektor Dr. jur. Gustav Degenhardt, bis 1945 NSDAP, Bürgermeister Fritz Jürges, bis 1945 NSDAP, Willi Städtler Verleger der NDZ, bis 1945 NSDAP, die in Springe das Idol „Göbel 25 Jahre vor Edison“ nun auch amtlich durchsetzten. Der Coup, den ich mit vorliegender Studie, ver-bunden mit wissenschaftlicher Akribie und Geduld mitteilen kann, ist, dass eben nicht Hitler und die Nazis bis 1945 den National-Göbel hochgejubelt haben, sondern dass das erst Alt-Nazis zum deutschen Neubeginn 1954 taten. Die Entnazifizierten von Springe haben gewissermaßen die Hitler-Niederlage von 1933 bis 1945 in den Göbel-Nationalsieg und die Bedienung des USA-Hasses handgreiflich in Worten und Taten wahrheitswidrig geändert. Sehr frappierend ist folgende tatsächliche lokalpolitische Szene von 1950:
Springe durfte sich im Sumpfgelände am Burghof einen öffentlichen Park herrichten. Die Namensgeber stritten um „Heinrich-Göbel-Park“ seitens der Entnazifizierten, die funktional in der Minderheit waren. Die Sozialdemokraten setzten „Volkspark“ dagegen und später mit dem offiziellen Namen (SPD) „Bürgermeister-Walter-Lichtenberg-Park“ in Szene. Der Park wurde und wird von den Springern „Volkspark“ genannt. Mit „Heinrich-Göbel-Park“ war es also 1950 noch nichts – dann jedoch 1954 mit Idol-Göbel, Göbelbastei, Stadtgeschichte als Buch, Schul- und Straßenbenamungen, setzten die Entnazifizierten ihren Deutschismus durch.
Noch einmal: Nicht in der Hitlerzeit bis 1945 schuf man den Springer-Göbel, sondern erst 1954 schafften das Alt-Nazis, den deutschen Selbstbehauptungs-Geist in Springe erfolgreich ansprechend.
5. 1993 Die Stadt Springe initiierte die Herstellung eines Auftrags-Göbel-Bildwerkes durch einen Plastiker, anlässlich des hierdurch amtlich akzentuierten einhundertsten Todestages von Heinrich Göbel im Jahr 1893. Wieder assemblierte man ein Textschild, wie 1954:
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„HEINRICH GÖBEL – GEB. SPRINGE 20.4.1818 GEST. NEW YORK 16.12. 1893 ERFAND 1854 DIE ERSTE GLÜHLAMPE – IN EINER LUFTLEEREN EAU-DE-COLOGNE-FLASCHE BRACHTE ER EINE VERKOHLTE BAMBUSFASER ZUM LEUCHTEN – 1893 KONNTE ER IN EINEM PATENTPROZESS NACHWEISEN, DASS ER BEREITS 25 JAHRE VOR EDISON EINE BRAUCHBARE GLÜHFADENLAMPE ERFUNDEN HATTE“.
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Die Entnazifizierten-Linie von 1993 (A.1.2) hieß jetzt nicht mehr, wie 1954, „Gercke, De-genhardt, Jürges, Städtler“, sondern Ministerpräsident Gerhard Schröder SPD, Verwaltungschef Gerd Schwieger SPD, Ortsbürgermeister Ulrich Matz CDU, Karl Schaper (1934-2001), Verleger und Chefredakteur der NDZ, Schwiegersohn des Willi Städtler der Entnazifierungs-Linie von 1954
6. 2004 brachte die Neue Deister Zeitung erneut einen Text des Jahres 1954 vom NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke, der nach 1945 als Entnazifizierter angesehen worden ist. Wieder hieß es:
„Zum 136. Geburtstage von Heinrich Göbel … für Springe und unser ganzes Land, denn Heinrich Göbel ist der Erfinder der Glühlampe“.
Die Entnazifizierten-Linie waren im Jahr 2004 (A.1.2) der Ministerpräsident Christian Wulff CDU, Verwaltungschef und Ortsbürgermeister Jörg-Roger Hische CDU, Burkhard Schaper NDZ, der Sohn von Karl Schaper.
7. 2006 Dietmar Moews publizierte seine ersten Gutachten zu Göbel für das ZDF und die Quellenkritik Goebel 2006. Bei dem öffentlichen Vortrag „Als der Welt ein Licht aufging“ am 13. März 2006 im Café Mariechen von Springe waren die systematischen Materialstudien noch nicht so vollständig, dass Henry Goebel Sr. als Krimineller klar daraus hervorging. Dietmar Moews deckte aber schon Goebels Betrügereien und seine Hochstapeleien sowohl als Privatblender wie als Geschäftsmann auf sowie auch die der mitspielenden zahlreichen Goebelkinder durch vom Vermittlerbüro Bull im Auftrage der Anwälte Witter & Kenyon bezahlten Affidavits. Gerichtlich wurde festgestellt: Alle logen viel Unfug zusammen.
Dietmar Moews hielt im Jahr 2006 seine eher zurückhaltende Linie zu den Göbeleien, die gerichtsnotorische Wahrheit zu erforschen und zu publizieren. Er war stets bedacht, seine Heimatstadt und all die beteiligten Akteure, die ihm weitgehend persönlich bekannt waren, zu schonen, während die Praxis der Lauterkeit miteinander inzwischen die Balance verloren hatte. So genannte Göbel-Freunde, die die Entnazifizierungs-Linie von 1954 zu halten versuchten, beleidigten Moews als Wissenschaftler als Ausdruck ihres Anspruches, die Erinnerungskultur in Springe bestimmen zu wollen.
8. 2007 verbreiteten die Springer Kulturvorreiter vom Museumsverein – Callies, Ulrich Manthey, Rohde – Texte zur Geschichtsklitterung, auch in Sachen Idol-Göbel. Jetzt hieß es „Göbel-Legende“ und „Irrtümer“, die niemand rückwirkend klären könne.
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SPD-Lokalpolitiker Horst Callies aus Vöksen/Springe als Maskottchen in der NDZ
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Callies versandte Lügenbriefe in die Welt; entsprechend log er auch bei Rundfunk-Anfragen.
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9. 2007 Die NDZ, der Zu Klampen Verlag, die Schule, die Stadt Springe veranstalteten am 6. Februar 2007 in der Aula der damaligen Heinrich-Göbel-Realschule am Ebersberg für die interessierten Bürger ein öffentliches Interview mit dem Göbel-Legende-Autor H.C. Rohde. Rohde hatte die Entnazifizierten-Linie Göbel als „Legende“ verbalisiert und damit fortgesetzt. Unter Beibehaltung der wahrheitswidrigen, irreführenden amtlichen Texte im Stadtbild sollten jetzt also „Irren“ und „Legende“ gelten. Die Entnazifizierungslinie bestand im Jahr 2007 nun aus Ministerpräsident Christian Wulff CDU, Jörg-Roger Hische CDU, Burkhard Schaper NDZ.
10. 2020 ist das amtliche Springe erneut mit dem angeblichen Erfinder und Tüftler als Pionier der Elektrifizierungsepoche einverstanden. Man sagt, dass dieser Heinrich Göbel ja nun mal Stadtgeschichte sei, jeder dazu seine freie Meinung haben dürfe. Auch die Neue Deister Zeitung findet nunmehr Gefallen an Münchhausenvergleichen und dunklen Vorzeit-Irrtümern, die jedoch ungebrochen konkrete lokalpublizistische und amtliche Irreführung sind.
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11. 2020 Dietmar Moews schrieb OFFENE BRIEFE an die Lokal-Entitäten, die die Entnazifizierten-Linie fortsetzen: NDZ, Stadtbürgermeister Christian Springfeld und Ortsbürgermeister Karl-Heinz Friedrich. Es folgten verbale Rückzüge bei ausdrücklicher Aufrechterhaltung der wahrheitswidrigen amtlichen Proklamationen mittels öffentlicher Texttafeln und weiterer Medien.
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12. 2021 Dietmar Moews publiziert das Gutachten „Quellenkritik Goebel 2021“ und sendet seine Heinrich-Göbel-Beanstandungen als OFFENEN BRIEF am 6. Januar 2021 an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, mit der Bitte um Formulierungshilfe für einen zukünftigen OFFENEN BRIEF in dieser Sache an die Stadt Springe. Dabei wird klar und deutlich zwischen den amtlichen Rechtsstaatsaspekten im Unterschied zur Meinungsfreiheit und Pressefreiheit zugespitzt. Die Region lehnt die Zuständigkeit zu einem Verwal-tungs- oder Sachaufsichts-Eingriff sowie die erbetene Formulierungshilfe zu geben ab. Dieses Exekutivversagen aus Sicht des Bürgers beantwortet Dietmar Moews, dem dazu die Worte fehlen, mit einem neuen OFFENEN BRIEF am 4. März 2021. Beanstandet wird nun das vorgebliche „Ermessen aus Opportunitätsprinzip, mit dem der MI erneut einen Eingriff in die Entnazifizierten-Linie von Springe ablehnt. Im Antwortschreiben des MI vom 17. März 2021 werden die vorgebrachten Beanstandungen vollkommen verfälscht und die wirklichen Beanstandungen übergangen. Daraus folgt nunmehr die rechtsstaatliche Verlagerung der amtlichen Exekutivsache auf die entscheidende politische Zuständigkeit des Ministerpräsidenten Stephan Weil persönlich. Dabei wird stets die Form des OFFENEN BRIEFES gewählt, nicht um damit den Kommunikationsdruck zu steigern, sondern um das Recht zu wahren, die Original-Texte publizieren zu dürfen, ohne dadurch Diskretions- und Vertrauensschutz zu brechen.
13. 2021 nennt das Amt Springe nunmehr das prominente Stadt-Idol Heinrich Göbel „spannend“, weigert sich aber, die geschichtsfälschenden Texttafeln, wissenschaftlich wohlkommentiert als Asservate ins Museum zu bringen: Man träte gegen Änderung der Geschichte ein, lassen Stadtbürgermeister, Ortsbürgermeister und Ortsrat verlauten. Die amtliche Position lautet nun (NDZ); A.70):
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„… Egal, wie man zu Heinrich Göbel steht, er ist ein Teil der Stadtgeschichte.…Er gehöre nicht zu denen, die die Geschichte umschreiben wollen.“ Oder anders: „Man stelle sich mal vor, jemand wolle den Hamelnern ihren Rattenfänger streitig machen – oder den Bodenwerderanern ihren Münchhausen – vollkommen abwegig.“
Die Entnazifizierten-Linie besteht im Jahr 2021 aus Ministerpräsident Stephan Weil SPD, Stadtbürgermeister Christian Springfeld FDP, Ortsbürgermeister Karl-Heinz Friedrich CDU, Burkhard Schaper NDZ.
Was ist es, dass die öffentliche Meinung nach wie vor die Altnazimachenschaft von 1954 auf den Lügen-Textschildern fortsetzen möchte? Nationalstolz? Amerika-Hass? Heimatdünkel? Unwissen? Schweigespirale einer urteilsschwachen Mehrheit? Irritation durch permanente Irreführungen?
Ich habe das Ob und das Was für die Aktualisierung des Forschungsstandes zu den sicheren Goebelquellen systematisch erfasst, analysiert und interpretiert. Meine Forschung und Argumentation zielt nicht auf das Warum dieses sozialen Wertgeschehens. Ich habe keine sozialen Handlungen erörtert oder soziologisch analysiert und interpretiert: Zur Frage: Wer hat mit wem und mit welchen Hintergedanken, Motiven usw. interagiert? habe ich mich zurückgehalten. Das betrifft auch die Aufsicht.
Kurz, ich zeigte im März des Jahres 2006 meinen an Göbel interessierten Springern im Café Mariechen mein als Paperback gebundenes Gutachten zur Quellenkritik Goebel 2006. Ich wies darauf hin, dass die in Springe ausgeschmückte Idolisierung eines Heiligen und Lichtgottes bereits in den Gerichtsverfahren im Jahr 1893 ausgeschlossen worden war. Goebel als Erfinder von Lampen vor Edison ist sogar ein Ignis fatuus. In den Unter-lassungsbegehren Edisons gegen Lizenzverletzer war Henry Goebel Sr. als Falschzeuge wegen Bestechlichkeit und Betruges (bribery + fraud) von den Richtern festgestellt und darauf von den Verfahren als Zeuge ausgeschlossen worden. Im selben Jahr – auf meiner Zeitleiste (2 Meter Zollstock, beginnend bei Null mit Jesus) bei 1 Meter 893 – ist Göbel 75-jährig in New York gestorben. Alles ist genau belegt.
Ich hoffe, die dargestellte Zeitreise kann Sympathie und Verständnis für die indiviuelle Heimat-Geschichte begründen, wobei eben Führung und Fühlung stets geführt wurden.
Deshalb appelliere ich an die reguläre Aufsicht, die amtlichen Textverankerungen, die die Stadt Springe noch 2021 beibehalten will, zu stoppen. Die vorherrschenden Meinungen zu Göbel finden in Millionen alter Hauslexika und Brockhaus-Bänden noch genügend Affenzucker. Die Kommerzmedien publizieren, was sie reizvoll finden. Aber amtlich und in den Schulen muss die Irreführung aufhören und Erinnerungskultur versucht werden.-
Doch hier sollten Erinnern und Vergessen dem hier aufgedeckten Post-Nazi-Coup von 1954 gerecht zu werden versucht werden: Die entnazifizierten NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke, Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt, bis 1945 NSDAP, Bürgermeister Fritz Jürges, bis 1945 NSDAP und der Verleger der Neuen Deister Zeitung Willi Städtler, bis 1945 NSDAP – haben das gefälschte Idol Heinrich Göbel inszeniert und dann geführt. Ich hoffe, was föderalstaatlich der Aufsichtsorganisation obliegt, hier hilft, die Würde zu schaffen, die unser Gemeinwesen braucht.
Abschließend möchte ich mich bedanken, dass meine Information über den bisherigen Exekutivmissstand in Springe am Deister und meine vorgebrachte Beanstandung über die amtlichen Lügen in meinen OFFENEN BRIEFEN vom 3. Januar und darauf vom 4. März vom MP (Region und MI) zeitnah anerkannt und überhaupt schriftlich erwidert worden sind.
Ich begrüße, dass mit dem rechtsstaatlichen Gebot zur Kommunikation dieser normative Wertverhalt im Sozio-Politischen durch die heutige föderalstaatliche Wirklichkeit von Hannover und Springe erfüllt wird. Kommunikationsbereitschaft und Argumentieren sind linke Tugenden. Ich hebe erfreut hervor, wie mein Staat es demokratisch versucht, den Grundsätzen der sechs EU-Gründer treu zu sein, trotz Wandel der Zeiten. Denn in unserem heutigen EU-Europa erleben wir, dass einige neuere Partner-Staaten tendenziell rechtsstaatsverneinende hemdsärmlige rechte Führungsverhältnisse praktizieren. Das ist betonenswert, nicht nur weil heute oft gedankenlos behauptet wird, Rechts und Links verschwömme. Politik hat immer Kontroversen zu integrieren, die aus linker Sicht nicht über Unterdrückung zu führen sind, während man rechts sagt: Nur die Harten kommen in den Garten.
Deshalb versuche ich mein Fazit in den zwölf Stichpunkten auf einer bildlichen Zeitschiene leicht und allgemeinverständlich noch einmal zu zeigen. Der gesamte Komplex hätte in der geballten Überfülle sonst keine Chance im Alltagsleben der Allgemeinheit anzukommen. Als ich im Jahr 2006 meinen ersten öffentlichen plakatierten Vortrag „Als der Welt ein Licht aufging“ (A.33; A.13) über Göbel hielt, hatte ich eine anschauliche Reise entworfen, die dann auch sehr gut verstanden worden war. Ich musste davon ausgehen, eine heterogene Zuhörerschaft anzutreffen und auf teils extreme Wertvorstellungen gestoßen zu werden:
Mit einem aufgeklappten „Zollstock“ (Klappmaß), den ich horizontal zwei Meter lang an der Wand (hinter mir) befestigte, rief ich unser zweitausendjähriges Abendland vor Augen. Mit Blick auf diese Zeitleiste von 2 Metern, die als 2000 Jahre dargestellt gemeint war, befanden wir uns jetzt im Jahr 2021 außerhalb aller Zweimeter-Zollstöcke. Bei 1 Meter 57 wurde der geniale Maler Caravaggio geboren, bei 1 Meter 74 ungefähr wurde Immanuel Kant geboren. Bei 1 Meter 81 kam Heinrich Göbel in Springe zur Welt. Und dann, zum Ende dieser Zweimeter-Zollstock-Zeitschiene, vor den Augen der etwa dreißig Zuhörer im Springer Café Mariechen, an der Wand, ballte sich die Epoche der Elektrifizierung, Richtung 1 Meter 90 und dann 2000, wo wir uns 2006 bildlich selbst bereits außerhalb des Klappmaßes befanden. Bei eintausend-achthundert-neunundsiebzig Zentimeter veröffentlichte Edison sein berühmtes Glühlampen-Patent. Bei eintausend-achthundert einundachtzig schließt der aus dem Hannoverschen eingewanderte Deutsche Henry Goebel Sr einen Arbeitsvertrag mit der American Electric Light Co in New York. Davon konnte ich eine Originalkopie vorzeigen: das früheste wirkliche Dokument zu Goebel und zu elektrischen Lampen, das es überhaupt gibt. Ich zeigte eine Originalkopie des Arbeitsvertrages und zusätzlich die im Jahr 1953 an der Heinrich-Göbel-Mittelschule unter Anleitung des Rektors Dr. Walter Gresky geschaffene Übersetzungsfälschung von diesem Arbeitsvertrag. Die Schüler im Jahr 1953 hatten das nicht gemerkt (A.75.2). Ich konnte den von Göbel 1882 beim Patentanwalt übergriffig zerrissenen Patentvertrag als Kopie im Café Mariechen zeigen. Ich hatte zahlreiche kopierte Original-Dollar-Empfangsquittungen mit den Unterschriften von Henry Goebel Sr. und getrickste Quittungen von Henry Goebel Jr. In Springe hatte man sich daran gewöhnt zu sagen: Über Göbel weiß man wenig. In der Anlage A.13 findet sich der pejorizierende Bericht der NDZ zu meinem Vortrag im Mariechen und der anschließenden äußerst lebhaften Debatte. Der zuständige Redakteur Andreas Zimmer für den HAZ-Deister-Anzeiger berichtete über die Sensation dieser ersten ernsthaften Kritik gar nicht. Göbel-Idolisierung mit der Aufdeckung der gezinkten Karten der Entnazifizierten ging dem Weichbild der lokalen Zeitungsmacht zu weit. Mein Vortrag im Mariechen löste Hektik unter den Museums-Irreführern und Göbel-Stammtischlern aus, die auch alle da waren. Die daraufhin dann mit der Göbel-Legende im Januar 2007 antworteten (A.39).
Wer genau hinschaut, wird durchschauen, dass im Jahr 1954 das eigene genieverdächtigende Staunen in Springe durch die Übereinstimmung von Vorurteilen zu „Göbel vs. Edison“ mit den vielseitigen allgemeinen deutschsprachigen und besonders den amtlichen Springer Text-Beschreibungen sich entsprachen. Ein Genieleben wurde von den Entnazifizierten wie eine Rache für den Niedergang von 1945 angekurbelt – da ging das kriegsgeschundene Volk gerne mit.
Heute, im Jahr 2021, versuchen die derzeit amtlich Exekutiven den Spagat. Einerseits wird der neue Forschungsstand zu Heinrich Göbel und zu den Glühlampen auch in Springe amtlich anerkannt – Göbel war kein Lichtgott, aber ein Krimineller. Aber die wahrheitswidrigen Texttafeln hängen noch herum und bilden nun keine Entsprechung mehr. Die gegenwärtige Entnazifizierungs-Linie 2021, bestehend aus dem Ministerpräsi-denten Stephan Weil SPD, Stadtbürgermeister Christian Springfeld FDP, Ortsbürgermeister Karl-Heinz Friedrich und Burkhard Schaper, Verleger und Mitherausgeber der NDZ, wird nach Publikationslage in Lippenbekenntnissen eingestanden und fallengelassen. Übereinstimmung der gültigen Stadtgeschichte 2021 mit den amtlichen Entnazifizierten-Texten von 1954, die man weiterhin öffentlich zeigen will, besteht jetzt – im Gegensatz zu 1954 – überhaupt nicht. Am Obelisk der Göbelbastei steht auf dem Schild:
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„ZU EHREN DES ERFINDERSDER ELEKTR-GLÜHLAMPEHEINRICH GOEBEL
GEB. AM 20. APRIL 1818IN SPRINGE GEST. AM 16. DEZ. 1893 IN NEW YORK“
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Laut den amtlichen Sterbedokumenten von New York war das Sterbedatum von Henry Goebel, geboren am 20. April 1818, der 4. Dezember 1893, nicht der 16. Dezember – ich habe die Kopien der New Yorker Sterbeurkunden im Archiv.
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Es wird noch etwas Arbeit sein, die Studie >Erinnern und Vergessen in einer deutschen Kleinstadt< zu vollenden.
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1929er Göbel-Textschild – es wurde von der Elektroindustrie und den Elektroverbänden nach Springe gebracht
1954er Göbel-Textschild der amtlichen Entnazifizierten-Linie von Springe
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1993er Göbel-Textschild der amtlichen Entnazifizierungs-Linie der Stadt Springe am Amtsgericht
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Pressemitteilung zum >Gutachten zur Quellenkritik „Heinrich Göbel“<
PRESSEMITTEILUNG
1. März 2021
KÖLN. Das asz alphons-silbermann-zentrum Köln hat ein neues GUTACHTEN zur Quellenkritik Goebel 2021 veröffentlicht. Im Zuge neuer Möglichkeiten der internetzgestützten Feldarbeit im Modul „Erinnern und Vergessen einer deutschen Kleinstadt“ hat der Soziologe Dietmar Moews zum Idol Heinrich Goebel, angeblich Glühlampenerfinder vor Edison, folgenden Forschungsstand unter drei umstrittenen, klärungsbedürftigen Aspekten begutachtet (Göbel und Goebel – beide Schreibweisen sind seit 1818 gebräuchlich):
– Der Deutschamerikaner Henry Goebel (1818-1893) war nicht Glühlampen-Erfinder oder -Entwickler vor Edisons Leistung im Jahr 1879.
– Goebel war nicht als Produzent an der Elektrifizierungsepoche beteiligt, sondern lediglich als Konsument seiner Zeit.
– Goebel wurde seit 1929 in seinem deutschen Herkunftsort als Idol geachtet. Das Gutachten stellt fest, dass Goebel infolge seiner freiwilligen Beteiligung als Zeuge während zahlreicher Edison-Patent- und Lizenz-Prozesse zwischen 1885 und 1893 gerichtsnotorisch als Krimineller eigenverantwortlich einwirkte.
Damit darf Heinrich Göbel nicht, wie bislang, amtlich als Pionier der Glühlampe bezeichnet werden. Goebel fällt aufgrund der empirischen sozialen Befunde als „Vorbild für die Schulkinder“ aus.
Folge dieses Befundes zur Quellenkritik Goebel 2021 ist nunmehr die rechtsstaatliche Pflicht auf der amtlich zuständigen lokalen Verwaltungsebene, auch unter Kontrolle durch Verwaltungs- und Sachaufsicht der Region, unwahre Narrative zu Heinrich Göbel zukünftig zu unterlassen. Denkmäler und amtliche Texte zu Goebel dürfen nicht länger unwahre oder irreführende Aussagen zeigen. Das asz-Gutachten macht weitreichende Publikationen zu Göbel, wie Johannes B. Kerner im ZDF „Die größten Erfinder“, viele Brockhaus-Jahrgänge seit 1926 und die Präsentationen im Deutschen Museum München hinfällig. Zivile Meinungsfreiheit und Lauterkeit bleiben dadurch unangetastet. asz
Pressekontakt und V.i.S.d.P.:
Dr. phil. Dipl.-Ing. Dietmar Moews, Mainzer Straße 28, 50678 Köln, E-Mail: dietmarmoews@gmx.de
Copyright: Köln, 1. März 2021 Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing.
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2021er Goebel-Textbeschilderung der amtlichen Entnazifizierungs-Linie von 1954
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Gutachten zur Quellenkritik „Heinrich Göbel“
Seit Jahren mit Göbel beschäftigt, führte ich eine empirisch-soziologische Studie durch, das aktuelle „Erinnern und Vergessen“ als kollektives Gut zu interpretieren. Hierzu war eine belastbare Quellenlage zum Thema Göbel und Lampen zu erkunden und einer Kritik zur vorhandenen Quellenkritik zu unterziehen. Neu dabei sind heutige IT-Mittel zur weltweiten Archivsuche. Die angewendete Methode ist eine Systematische Inhaltsanalyse (Content Analysis), anhand von Texteauswertung, schriftlichen Anfragen, Interviews mit standardisierten Fragebögen und Tiefeninterviews mit ausgewählten Gewährspersonen.
Das Gutachten wird zum „Springer-Goebel 2020“ (1. März 2021) herausgegeben und schließt eine gutachterliche Kritik zu den zwei publizierten unwissenschaftlichen Essays – „Irren ist menschlich“ zur „Göbel-Legende Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe“, zu Klampen 2007 und „Die Glühlampe – eine deutsche Erfindung? Über die Heinrich-Göbel-Denkmäler in Springe“, in Hannoversche Geschichtsblätter 2020 – von Hans-Christian Rohde aus. Die Essays sind unwissenschaftlich, betreiben die weitere Legenden-Verirrung, übergehen den Forschungsstand 2007, unterschlagen die empirischen lokalen Idolisierungskräfte bis 2007 bzw. 2020. Zudem fehlt eine Universitätspublikation (gem. Promotionsordnung).
Vorauszuschicken ist, dass mein folgendes Gutachten nicht Heinrich Göbel direkt betrifft, auch nicht die Geschichte des elektrischen Lichts, auch nicht dem sozio-kulturellen und sozio-politischen Kommunikationsgeschehen der Idolisierung, sondern im ganz engen Sinn auf das zielt, was heute, also gegenwärtig, als Stand der Wissenschaft anzusehen ist und widerspruchsfrei, unwidersprochen kritisch zu Quellen für „Göbel als Erfinder, Entwickler, Publizist oder Nachbauer von elektrischen Glühlampen“ bekannt ist und für wahr gehalten wird. Der Rang der hierfür aussagekräftigen Quellen liegt in der Beweiskraft der Zuordnung zur Göbelfrage und den Göbelindikatoren für die noch oder als ungeklärt hingestellte kuranten Fragen: 1. Ob Goebel die erste brauchbare elektrische Glühlampe 1854 erfand, d. h. bereits 25 Jahre vor Edison? Ergänzt mit der auch vom ZDF 2005 verbreiteten Idee: „Goebel erkämpfte sich in Amerika vor Gericht die Ersterfinder-Zuerkennung und Goebels Familie erhielt daraufhin von Edison hohe Abfindungszahlungen“. 2. Ob Goebel mit Glühlampenarbeit als Pionier in der Elektrifizierung beteiligt war? 3. Ob Goebel eine anerkannt tüchtige Person war oder ein Krimineller mit mobartigem Sozialverhalten und keinesfalls als ein Springer Lokal-Idol taugt? Das Gutachten gilt der vorhandenen wissenschaftlich festgestellten Quellenkritik sowie solchen Pseudoquellen, deren Ursprünge bislang ohne zureichende Quellenkritik irreführende Angaben oder Deutungen zum zeitweiligen Lampenmechaniker Göbel, aus dem vorletztem Jahrhundert, anzeigen.
Als Unterlage für dieses Gutachten sichtete ich das Feld und wertete die folgenden Themenkreise zu
Quellen und der dazugehörenden Quellenkritik-Lage aus:
1. Quellenkritik zur Geschichte der Technik des elektrischen Lichts
2. Neue Publikationen und Quellenkritik zu vorhandenen, öffentlich zugänglichen Göbel-Dokumenten und Bezeugungen (Museen, Internet, Archive, asz Dresden / heute Köln, Universitätsbibliotheken, Massenmedien aller Art, Zeitungspublikationen u. ä)
3. Quellenkritik zu Dokumenten zum Gang der Patentstreitigkeiten, zu den Richtersprüchen und strafrechtliche Perspektive
Dem Untersuchungsgegenstand geschuldet bin ich, immer die wissenschaftliche Haltbarkeit betreffend, zum folgenden gutachterlichen Ergebnis gekommen:
Der gesamte Befund wurde zunächst als vielseitige Quellenrecherche nach Quellen und etwaig vorhandener Quellenkritik oder zusammenfassender Deutung und öffentlicher Göbel-Exposition abgesucht und aufgearbeitet. Dabei kommt der wissenschaftlichen Objektivität zugute, dass Meinungen und Wissen von zahlreichen Fachleuten eingeholt werden konnten.
Kern der heutigen quellenkritischen Lage im Jahre 2021 findet sich in deponierten Originalurkunden und in kopierten, beglaubigten und unbeglaubigten Echtzeit-Textdokumenten und Abschriften, teils mit falschen oder unsicheren Übersetzungen (Goebel beeidete deutsche Texte; die Gerichte hatten die Texte in U. S. -English). Es wurde im Jahr 2005 vom asz alphons silbermann zentrum Dresden, von Dr. Dietmar Moews eine Quellenkritik „ZDF-Gutachten“ vorgelegt sowie vom selben Autor, ebenfalls vom asz, im Jahr 2006, die „Münchenkritik 2006“ publiziert. Diese Gutachten haben zur Revision der Göbel-Darstellung im Deutschen Museum München geführt (s. Anl. Deutsches Museum, 2006, Dr. Dittmann). Weiter gibt es keine gültige deutschsprachige Buchpublikation mit Quellenkritik.
Als quellenkritisches Urteilskriterium für die gutachterlich herangezogene Quellenauswahl wurden folgende Fragen in Geltung genommen: Wie weit wurden die Textdokumente an ihre Ursprünge zurückverfolgt? Wie werden sie aus heutiger Sicht verifiziert? Und wie sind sie qualitativ an gültigen Primärquellen, z. B. Originalurkunden, verankert? Wie weit sind diese Ursprünge heute nachvollziehbar und in ihrer zeitlichen und materiellen Qualität auf Konkludenz oder Widerspruch hinsichtlich der Göbelfrage sicher? Der erfasste Sachstand unterliegt in der Begutachtung wie auch in der Quellenkritik selbst, methodisch der semantischen Text-Sekundär-Inhaltsanalyse. Außerdem wurden Deutungsperspektiven in dem Grundsatz von systematischer Denkweise und Ideologiekritik bewertet.
Das wissenschaftliche Grundverlangen zur Gültigkeit qualitativen inhaltsanalytischen Vorgehens einer genügenden Repräsentativität der Begutachtung der Quellenkritik zu Heinrich Göbel und damit zum Fall Göbel wird erreicht, in dem die wichtigsten Quellen berücksichtigt wurden. Insofern das Gutachten als Vollanalyse Geltung beansprucht.
Daraus ergibt sich heute folgende Lage der Quellenkritik zu den spezifischen Goebelvorstellungen:
In allen drei quellenkritischen Perspektiven –
1. Geschichte des elektrischen Lichts;
2. vorhandene Göbel-Dokumente;
3. Patentstreitigkeiten und Richtersprüche – liegen heute sowohl quellenkritisch gültige, nachvollziehbare und quellenkritisch ebenfalls materiell begründet nichtgültige und schließlich historisch unverankerte Göbelbilder vor. Es bietet sich dem nüchternen Blick auf das vorhandene Material:
Zu 1. Quellenkritik zur Geschichte des elektrischen Lichts;
Betrachtet man die weltbekannte öffentliche Technikgeschichte, in Enzyklopädien, Fachbüchern und Museen (z. B. Deutsches Technikmuseum in Berlin, Siemens-Forum München, Europäisches Patentamt München oder Deutsches Museum München u. a.), erscheint zunächst die Entwicklungs- und Entdeckungsgeschichte der Elektrizität und des elektrischen Lichts, alsdann zahlreiche Einzelentwicklungen, dann Stufe für Stufe experimentelle elektrische Lampen sowie die Patentgeschichte als Teil der Wirtschaft. Dabei spielen – immer im Zuge der Internationalisierung – die Stromquellen, Batterien und seit 1866 der Dynamo (Siemens/Hochhausen) eine ebenso mitwirkende Rolle wie die Produktion und Distribution von technischen Produkten sowie der Austausch von Wissen an den Hochschulen und Forschungsinstituten, dazu das Patentrecht und der Wettkampf um Patente. Die Quellenkritik zur Geschichte des elektrischen Lichts bezieht grundsätzlich weltweit sämtliche Publikationen zur Technikgeschichte ein. Begutachtet indes wird lediglich die vorrangige „Göbelfrage“: Wann hatte Göbel eine wirkliche Lampe? Es gilt die historische Faktizität und deren wissenschaftlicher, insofern gutachterlicher, auch juridischer – das heißt äußerer Beweis. Ausgegangen von der harten Auseinandersetzung zwischen dem Patentinhaber Edison und allen anderen, die sich seinem U. S.-Patent nicht unterwerfen wollten, folgte auf die Klagebeantragung im Jahr 1885 erst im Jahr 1892 im Streit Edison vs. United States Electric Company das zugunsten Edison gesprochene Urteil von New York. Es stellt die hervorragende den Patentanspruch rechtfertigende Qualität auch zur Göbelfrage so heraus:
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Kohleglüher, Platindrähte, geblasene Glaskörper, Torricelli-Vakuum, waren alt und längst vor Goebel (vor dem nicht erwiesenen Jahr 1854) gut bekannt. Die Qualität des Edisonpatents lag im Wesentlichen in der praktischen Konstruktion und Fertigungspraxis einer haltbaren Glühlampe. Insbesondere, dass mittels einer Werkzeuglade die endgültige gebogene Form und Maßgenauigkeit des Bambus-Kohleglühfadens bereits vor der Verkohlung fixiert wird sowie eine besondere Teerkittbefestigung von Glühelement und Stromdrähten sowie ein extrem hohes Vakuum (air-washing) eine besondere Dauerhaftigkeit des Systems bedingt. Die strukturelle praktische Komposition der Edisonlampe war die Patentleistung, nicht das allgemeine physikalische Wissen um die Teile (Richter Wallace/New York: 1892; s. unten: zu 3.). Richterlich verfügt wird damit eine Art Generalanspruch mit Denkverbot für andere. Der technikgeschichtliche Befund ist auf Grundlage der Gerichtsdokumente (National printed Records) quellenkritisch einwandfrei (s. a. Fachzeitschrift Electrical World/Kopie in asz-archiv: EW Vol XXII., No. 3, July 15. 1893, S. 35 u.S.45-49f). Dort heißt es zu recht (S. 35): „Dieser Prozess wird als eine der am sorgfältigsten vorbereiteten und am dichtesten argumentierten Voruntersuchungen in die Geschichte der Patentkämpfe eingehen. Beide Seiten sagen, dass kaum je ein abschließendes Gerichtsverfahren so achtsam vorbereitet worden sei.“ (a.a.O.) Diese elektrogeschichtliche Pro-und-Kontra-Argumentation der damaligen Kontrahenten der Jahre 1892 und 1893 wird mit einem abrundenden Blick, ob danach noch zusätzliche oder bessere oder neue, z. B. heutige Erkenntnisse vorliegen, ergänzt.
Damit liefert die quellenkritsche Lage eine im Wesentlichen zweifelsfreie Entwicklungsgeschichte der Glühlampen, mit aus heutiger Sicht einwandfreier Gültigkeit: Mit dem Engländer DeMoleyn, 1841 und den Amerikanern Starr/King, 1845, werden elektrische Vakuum-Glaslampen mit Widerstand-Glühelementen unterschiedlicher Art international vorgeführt, publiziert und auch patentiert. Andere, weniger bekannte Lampenbauer, erscheinen auf dieser technischen Spur. Es sind, Staite Lamp, 1848, mit Iridium-Glühele-ment, 1848; Shepard Lamp, 1850; Roberts Lamp, 1852; alle vor dem angeblichen Goebeljahr 1854. Edisons erste Kohlefaden-Lampe mit speziellem Haltbarkeits-Vacuum und seine Paper Horseshoe Lamp erschienen 1879. Es folgte Edison/United States Patent Office Patent-Numero 223,898 vom 12. Oktober 1879. Es besagt „exklusives Recht zur Herstellung von Glühlampen beinhaltet das Gepräge eines hochwiderständigen Kohlefadens, eingeschlossen in einem Ganzglasbehälter in dem ein hohes Vakuum erreicht wird; In dieser Folge erscheint „Henry Goebel one-half to John W. Kulenkamp / United States Patent Office Patent-Numero 266.358, am 24. Oktober 1882, als Vortäuschung einer Lampenerfindung: Drahtverbindung und Drahtabflachung für Incandescent Lamp“; sowie Sawyer-Man Lamp im Grundsatzstreit mit Edison 1885, wo ebenfalls Goebel nur Unbeachtlichkeit zuerkannt wird (bald kam Westinghouses Wechselstrom-Technik, während Edisons Patent im Oktober 1894 auslief). Goebel steht als Nachbauer im Jahre 1882, mit einer quasi redundanten Leistung und seinen Lügen, die Randnotiz als krimineller Meineidler in der Technikgeschichte zu, der zuletzt im Gerichtsstreit wegen Betruges und Bestechlichkeit („fraud, bribery“) allseitig durch die Streitparteien ausgeschlossen wurde (nicht jedoch wurde Goebel Teil der wirklichen Entwicklungsgeschichte der Glühlampen). Im Überblick wird eine vollkommene Dokumenten-Lage hinsichtlich der Erfindungspublikationen und Patente sowie deren Diskussion in den Patentprozessen im Einzelnen festgestellt.
Zu 2. Neue Publikationen und Quellenkritik zu vorhandenen Göbel-Dokumenten;
Neben den biographischen Belegen für Göbels Leben – Geburt im Jahr 1818 in Deutschland, Auswanderung 1848 mit dem Schiff in die Vereinigten Staaten, dort in New York bis zum Tode im Jahre 1893, bis 1886 im Einmannbetrieb erwerbsmäßig tätig als Mieter eines Juwelier- bzw. Optikerladens mit kleiner Werkstatt, Reparaturmechaniker und ambulanter Schausteller -, ist hinreichend aus Originalarchivalien bekannt, was die Frage auf Quellen für Goebels tatsächliche Lampenbeziehungen betrifft. Die Technikgeschichte belegt, die Glühlampen-Entwicklungsgeschichte währte bereits seit über hundert Jahren und wuchs in kleinen Schritten.
Über Henry Goebel, wie Heinrich Göbel sich als U. S. Amerikaner ab 1849 nannte, liegen der Technikgeschichtsforschung wie der Göbelforschung hierzu wenige – genau drei Primärquellen vor. Die sind in Kopien verbreitet. Deren Inhalt kann quellenkritisch, d. h. inhaltlich-semantisch, materiell und zeitlich, sicher zugeordnet werden, ist homogen und ist diesbezüglich keinerlei ernsthaften Zweifeln unterworfen. Diese Primärquellen zur Göbelfrage sind:
– ein schriftlich vorliegender Dienstleistungsvertrag (Beschäftigungsverhältnis);
– eine öffentliche bzw. in zwei Zeitungen veröffentlichte Lampenausstellung;
– ein vom U.S. Patent Office ordentlich zuerkanntes Lampenpatent:
– 1881: Dienstleistungsvertrag mit American Electric Light Company New York
Es ist dem Gutachter keine früher datierte sonstige einschlägige Primärquelle bekannt geworden, die damals als gesichert galt und heute noch gesichert ist oder die zusätzlich aufgetaucht wäre, bis auf diesen Dienstleistungsvertrag zum Glühlampenbau, der zwischen Henry Goebel und der American Electric Light Company New York am 5. September 1881 geschlossen wurde. Dieser Vertrag liegt in Abschriften und in Kopien sowie in mehreren Übersetzungen, vom US-Englischen ins Deutsche, vor, wurde auch in den Gerichtsverhandlungen des Jahres 1893, berücksichtigt und konstatiert, und ruft keine quellenkritischen Zweifel hervor. Es liegt darüberhinaus, keine Quellenkritik zu später aufgefundenen Dokumenten, später nachgeschobenen Beweisstücken oder später veröffentlichten, rückdatierten Argumenten vor, die die Annahme eines früheren Zeitpunkts als das Jahr 1881 rechtfertigen können (s. unten zu 3. und Anhang zu 2), außer bereits im „Gutachten zur Quellenkritik 2006“ von Dietmar Moews, vom asz damals publiziert, vor.
– 1882: Goebels Ausstellung
Goebel betrat das öffentliche Feld des elektrischen Lichts mit einer kleinen Ausstellung von Glühlampen in seinem letzten Laden in der 468 Grand Street. Darüber berichteten die Zeitungen The New York Times am 30. April 1882 und The New York World am 1. Mai 1882 (Reprint im EE v. 1. Feb. 1893, S. 121). Es ist Goebels erster Lampenauftritt. Die Lampen der Ausstellung stammten von American Electr. Light. Diese Sekundärquelle ist in zahlreichen Archiven als Kopien abgelegt, allgemein zugänglich und unstrittig. Die Ausstellung selbst wird im Fall Edison et al. vs. Beacon, Feb. 1893 erwähnt, also bestätigt.
– 1882: Goebels Lampenpatent
Mit dem Goebel-Lampen-Patent No. 266.358 vom United States Patent Office liegt die entscheidende Primärquelle vor. Es war am 23. Januar 1882 beantragt und am 24. Oktober 1882 erteilt worden. In der Patentschrift und der technischen System/Konstruktionszeichnung findet der Fachmann, dass vom Patentantragsteller Goebel selbst die Nachrangigkeit auf Edison sachlich-technisch dokumentiert ist. Diese Goebel zur Hälfte mit Kulenkamp zuerkannte Patentleistung besteht in einer Drahtapplikation, die im übrigen an einer typischen Edison-Lampentechnik dargestellt wird. Dieses Patent No. 266.358 hatte dann in den späteren Gerichtsverhandlungen ein entscheidendes Gewicht.
Zu 2. Daraus folgere ich, dass die frühesten vorhandenen Primärquellen zur Goebelfrage, die Goebel in Verbindung mit Glühlampen nachweisen, bereits zur Echtzeit bekannt waren – das ist ab 5. September 1881 – und gerichtlich verhandelt und beurteilt worden sind, als da wären: 1. Der Dienstleistungsvertrag zwischen Henry Goebel und der American Electric Light Comp. zum Systemlampenbau vom 5. September 1881; 2. Die Ausstellung mit solchen Systemlampen am 1. Mai 1882 in Goebels Laden-Hinterzimmer in der Grand Street 468, berichtet u. a. in The New York World vom 1. Mai 1882 und 3. Das Goebel-Kulenkamp-Lampen-Patent vom 24. Oktober 1882, U. S. Patent Office No. 268,358.
Zu 3. Quellenkritik und Dokumente zum Gang der Patentstreitigkeiten, zu den Richtersprüchen und strafrechtliche Perspektive
Dieses dritte Feld zur Goebelfrage hat dokumentierte Richtersprüche, Argumentationen der Kontrahenten, Kläger und Beklagten sowie Zeugeneinlassungen und prozessstrategische Tatsachen zu beachten.
Was sich als Vernunftwahrheit bereits selbst disqualifiziert, weil Goebel erst nach – unter Anderen – Starr/King im Jahr 1845, angeblich 1854, kam – nimmt nun in diesem Gutachten den größten Raum ein. Denn nach wie vor werden jene Gerichtsprozesse und Urteile von 1893 im Blick der verirrten Prioritätsfrage „Edison vs. Goebel“ als Schlüsselbeweis gesehen, ohne dass dafür je belastbare Quellen vorhanden waren und nicht vorhanden sind. Doch die entscheidenden Tatsachenwahrheiten liegen nicht in der zeitlichen Priorität (Vernunftwahrheit: Goebel nach Starr 1845), sondern sie liegt in der technischen Qualität und Überlegenheit des Edison-Systems (Goebel 1882 schlechter als Edison 1879).
Kurz: Das Gutachten kommt nach Prüfung der Quellen und der Quellenkritik zu den Gerichtsverfahren, die in umfangreichen Reportagen und Aufzeichnungen gesichert sind, zu dem folgenden Schluss: Die Goebelfrage und die sogenannte Goebel Defense wurden in keinem der Richtersprüche bestätigt oder zugunsten Goebels entschieden. Es ist aus diesen Prozessen keine anderslautende Erkenntnis zu ziehen, als Quellen und Quellenkritik zu 1) und zu 2) es zeigen.
Es liegen insgesamt 7 Eidesstattliche Erklärungen, angeblich von Henry Goebel Sr. aus dem Frühjahr 1893 zur Göbelfrage in der Goebel-Defense vor. Die Quellenanalyse kann deren Inhalte nicht anerkennen. Es fehlen Hand-Unterschriften dazu bei zwei Eidesstattliche Erklärungen und Bezahl-Quittungen, weitere widersprüchliche Zeugnisse des Sohnes Henry Goebel jr. als quasi Kronzeuge und weitere Goebel-Söhne, Charles, William, George, liegen vor. Außerdem gehen von 12 engen Familienmitgliedern Henry Goebels zunächst für Boston/1893 etwa 30, dann für St. Louis und Oconto/Milwaukee insgesamt über 100 Eidesstattliche Erklärungen aus, die Goebel unterstützen wollen, aber in ihrer Laienhaftigkeit oder Ungenauigkeit nicht helfen, sondern auf dieser Seite eher den Verdacht einer vielleicht harmlosen Machenschaft erzeugen. Während auf der Seite der Anwälte und Firmen zivilrechtliche und strafrechtliche Tatbestände dazu helfen sollen, das Patentgeschäft zu manipulieren, Zeugenkäufe mit Ausblick auf Aktienkurse und Aktienkäufe. Dies sei deshalb ohne Weiteres angefügt, weil die sogenannte „Goebel Defense“ nicht zur Klärung der Göbelfrage aufgebracht und seitens der Verteidigung nicht dahingehend geführt und verhandelt worden ist. Hauptverhandlungen wurden nach dem Berufungsentscheid zu Electrical Manufacturing Company vs. Edison Oconto 1894 gar nicht mehr durchgeführt.
Es wird hier der Knappheit halber für nützlich angesehen, dem Gutachten einen zweiteiligen Anhang – zu 2.) und zu 3.) zu geben. Zusammenhänge der Patentstreitigkeiten werden im Anhang soweit entfaltet, dass die oft zitierten, aber nicht beglaubigten quellenkritisch fragwürdigen Abschriften von Eidesstattlichen Erklärungen zugeordnet werden können, ohne dass damit mehr als eine vorläufige Quellenkritik geboten wird.
Schließlich ist die Lage der Quellenkritik im Jahr 2021 aus folgendem Grund nur als vorläufig zu einem Gesamtgutachten zusammenzufassen. Das Untersuchungsfeld zur Göbelfrage ist ideologisch von zwei gegensätzlichen Ideologien geprägt. Einerseits, hinsichtlich der Technikgeschichte, der Glühlampenentwicklung und des wissenschaftlichen Umgangs, war bis heute eine überwiegend unambitionierte, dem naturwissenschaftlichen Positivismus hinneigende Grundposition maßgeblich. Einer solchen fühlt sich der Verfasser ideologisch verbunden. Danach gilt, dass man weiß, was man weiß – die Grenze zum Nichtwissen oder nur Meinen ist von den vorhandenen Befunden bestimmt. Aus dieser Position wurden bisher mutmaßliche Annahmen nicht weiter erforscht als es in den gründlichen Prozessen der Edisonzeit geschah (z. B. Goebels Narrativ eines Professor Münchhausen, der vor 1848 in Hannover aktuelles Lampenwissen gehabt hätte) und quellenkritisch als sicher angesehen werden kann. Andererseits herrscht teils – lediglich im deutschen Sprachraum – die Ideologie der für ein bestimmtes Selbstbild geeigneten Mutmaßlichkeit. Danach stehen nicht wissenschaftliche Klärung, nicht Aufklärung und kollektive Vernunft vor, sondern die offen gehandhabte Wertsetzung einer gewünschten Ideologisierung: Man sucht den Lichterfinder Heinrich Göbel wie einen existentiellen Bestandteil des Selbstwertgefühls und des Selbstbildes gegen die geschichtliche Seinsbindung und die Quellenlage zu verteidigen.
Die Quellenlage ist insgesamt quellenkritisch einwandfrei und genügt. Sie besteht aus eindeutigen (zu 1 und zu 2) Primär- und Sekundärqualitäten. Insbesondere als konkrete Primärquellen sind amtliche und zur Echtzeit publizierte Dokumente zur Göbelfrage und zur Person Heinrich Goebels sicher. In den aufwendigen Gerichtsverfahren in den USA (zwischen 1879 und 1894) – für die gesamte zur Göbelfrage relevante Glühlampen-Entwicklungszeit, die mit dem Jahr 1841 beginnt und bis zum Edisonjahr 1880 reicht – wurde dieses Feld analysiert und dokumentiert, ist archiviert und zugänglich. Hervorzuheben ist, es waren damals und sind heute keine persönlichen Gegenstände oder Erfindungs-Stücke von Göbel vorhanden oder nur genannt, die die Goebel Defense stützen, sondern Gegenteile, wie die technisch unmögliche Parfümflasche oder die für das Bambus-Glühelement zu kleinräumigen Glastuben. Dokumentiert sind sämtliche Richtersprüche in gedruckter, teils buchgebundener Form im U. S. National- und Gerichtsarchiv. Ferner wurden die Prozessverläufe in den Fachzeitschriften umfangreich berichtet, sodass die Kontroversen in den Verhandlungen und Argumentationen ebenfalls nach Hinzuziehung aller anderen Deutungskriterien wie Konkludenz und greifbare Fakten, als quellenkritisch sicher und noch heute verifizierbar zu gelten haben. Sofern die Göbelfrage darin berührt wurde oder im engen Sinn der Goebel Defense verhandelt worden ist, werden diese Befunde und Sekundärquellen im Anhang des Gutachtens dargestellt.
Zusammenfassung des Gutachtens vom 1. März 2021:
Damit komme ich zu dem gutachterlichen Schluss, dass die quellenkritische Behandlung der vorhandenen bekannten Quellen im Jahre 2021 zur Göbelfrage eindeutig ist. Das heißt, die Quellen zu Göbel als subalterner Handwerker im Feld der elektrischen Glühlampen beginnen zeitlich am 5. September des Jahres 1881. Materiell, zu Göbels eigenen handwerklichen Anteilen lagen zu diesem Zeitpunkt keine Glühlampen als verifizierte Beweiswerkstücke vor. Sondern lediglich solche Lampen wurden im Jahr 1893 nachgereicht, die aber seit 1882 nicht vorgelegt werden konnten, jedenfalls gerichtsnotorisch nicht vorgelegt worden sind. Im September 1881 wurde Goebel Mitarbeiter einer von Edison-Fachleuten erst 1881 als feindliche Ausgründung aufgestellte, rivalisierende Lampenfirma. Hier erlangte Goebel erstes Lampenwissen. Im Mai 1882 zeigte Göbel eine Lampenausstellung über die zwei Zeitungen Notiz brachten. Im Oktober 1882 erwarb Goebel (one-half to Kulenkamp) ein zur Täuschung von Investoren angemeldetes Lampen-Patent unter dem Edison Patent. Besonders die Reihe der Nachbaulampen aus dem Jahr 1893, die unter Mitwirkung Goebels bei Beacon in Boston zur Vorlage bei Gericht erstellt wurden, zeigt, dass kein Stück dabei war, das der später eingereichten, für die Göbelfrage interessantesten Lampe No. 4. bautechnisch entsprach. Die im Jahr 1893 den Gerichten vorgelegenen, damals nicht verifizierten Goebel-Glühlampen werden heute im Henry-Ford-Museum in Michigan/USA aufbewahrt. Eine Altersuntersuchung solcher Lampen könnte schwerlich den Zeitpunkt ihres Zusammenbaus beweisen, da die Einzelteile ihren altersmäßigen Ursprung viel früher haben können (wann wuchs eine Holzfaser? wann wurde sie verkohlt? wann wurde sie eingebaut? wie alt waren die Glasrohlinge, bevor daraus Tubenlampen abgelängt worden sind? usw). Die Göbelfrage: wann hat sie wer gebaut? – hängt davon nicht ab.
Alle anderslautenden Göbelvorstellungen, wie sie in deutschen Büchern und in Göbels Geburtsstadt Springe tradiert werden, sind eine andauernde gewünschte Idolbildung, eine geteilte Kollektiv-Vorstellung, die ohne konkrete Beweise und Bezeugungen auskommt, aber gerichtlich im Jahr 1893 widerlegt worden sind. Eine historische Verankerung des in Deutschland geborenen US-Amerikaners Henry Goebel (1818-1893) lässt sich bei allen auf dem Meinungsmarkt vorhanden Vorstellungen immer wieder nur auf die Probe der Quellenkritik der jeweiligen Quelle beziehen. Alle zur Idolisierung verwendeten angeblich „neuen Göbelquellen“, die diese Lage ignorieren, wie zuletzt HC Rohde mit der Formulierung „Göbel hatte mit seinem Patent erst drei Jahre nach 1879 einen unbedeutendenBeitrag zur Weiterentwicklung geleistet„, in seinem Essay „Die Glühlampe – eine deutsche Erfindung? Über die Heinrich-Göbel-Denkmäler in Springe“ in Hannoversche Geschichtsblätter 2020, verzichten damit auf Geltung.
Springe, 1. März 2021, Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing. Köln
Anhänge zum Gutachten der Quellenkritik zu 2.) und zu 3.)
Anhang zum Gutachten der Quellenkritik zu 2.)
In diesem Punkt geht die Göbelfrage über die Goebel Defense, von der kleinen Angeberei und Schaustellerei Henry Goebels folkloristisch in Hochstapelei und in Betrug über – aber im juristischen Sinn, im Jahr 1893 war es zielgerichtet Betrug – Henry Goebel Seniors durch Meineide (Affidavits). Demnach war Henry Goebel Sr. schon im Jahr 1882, im Alter von 64 Jahren und volltestierfähiger Betrüger aus Sicht des Jahres 1894. Es betrifft die Zusammenhänge der Lampenbaufirma American Electric Light Company, New York, und deren Gründer einerseits. Andererseits betrifft es den erst seit dem Dienstleistungsvertrag Goebels belegten Umgang Goebels mit dem Lampenmetier überhaupt. Alle Bemühungen des Gutachters, aus der Sicht des Jahres 2021, wie schon 2005 und 2006, ernstzunehmende Quellen oder Indikationen für die Beschäftigung Goebels mit Lampen, Licht und Batterien – vor 1881 – zu finden, erbrachten keine Ergebnisse. Weder aus der Sicht von 1848, noch in Deutschland, noch 1854 oder 1859 – diese Jahreszahlen wurden anfang 1893 vom Elektro-Lobbyisten Pope auf den Markt geworfen (mit einer Abbildung des Lampen-Exp. No. 3, das erst 1892 hergestellt worden war und in keiner Weise die technische Höhe des Edison-Patents hatte) -, noch aus der Zeit der American Electric Light Company und auch nicht aus den gründlichen und quellenkritisch tragfähigen Verhandlungen in den Patentprozessen, von 1885 bis 1894. Schließlich werden falscheidliche Versicherungen als Zeuge und Betrug klar, wenn man die Entstehung des Goebelschen Lampenpatents überprüft, insbesondere angesichts des dokumentierten Zerwürfnisses zwischen den beiden one-half-Patenteignern Henry Goebel und seinem Patentpartner John W. Kulenkamp sowie von Goebels Tätlichkeit gegenüber dem Patentanwalt Paul Goepel in dessen Anwalts-Geschäftsräumen im Jahr 1882.
Nach Ermessen des Gutachters zeigt allein eine semantisch-inhaltliche Sekundäranalyse der vorliegenden persönlichen Gerichtsbezeugungen in den Auseinandersetzungen zwischen Goebel mit seinem Familienfreund, Freimaurer-Bruder und (deutscher Einwanderer wie Goebel) dann auch Geschäftspartner John William Kulenkamp, seit den 1850er Jahren bis 1893, die brutalen Vorstellungs- und Handlungsweisen Göbels als US-Amerikaner in Eastside-South Manhattan N. Y. N. Y., dass eine Idolisierung für Springer Schulkinder nicht den mindesten Lauterkeits-Vorstellungen im heutigen „FAKE- und TRUMP-Zeitalter“ gerecht werden kann.
Ende des Jahres 1880 verlassen 3 wichtige Mitarbeiter Edisons, William McMahon, George Crosby, Edwin M. Fox, die Edison Laboratories, um eine eigene, mit Edison rivalisierende Lampenfirma zu gründen: American Electric Light Company New York wird am 1. März 1881 gegründet (asz-archiv: Electrical Engineer, New York, vom 8.2.1893 Vol. XV. No.249, S.148ff; EW, New York,vom 22. Juli 1893 Vol. XXII. S. 68-80: Oconto-Fall). Sie fragten Goebel in seinem „Juwelierladen“, ob er je Glühlampen hergestellt habe. Goebel verneinte, aber er könne Kohlen wie Edison machen. Goebel kannte sich mit Edisons Erfindungen aus und lobte Edison als großen Erfinder. Alle Leute waren über das elektrische Licht aufgeregt und alle wussten, dass Edison die Erfindung gemacht hatte. Hätte jemand bessere Ideen für Glühlampen gehabt, ihm hätte unbegrenzt Kapital zur Verfügung gestanden, diese als Konkurrent Edisons zu entwickeln und rauszubringen. Die American et al. beabsichtigte das. Goebel und sein Sohn Adolph hatten offenbar Motive und alle Gründe, für Bezahlung große Versprechungen zu machen, ließen sich bezahlen und hätten Alles dafür gegeben, solche Lampen zu machen, wenn sie in dem Metier überhaupt je schon etwas gemacht hätten. Goebel schloss obigen Dienstleistungs-Vertrag am 5. September 1881, für die American et al. im Lampenbau tätig zu sein, dabei sich an die technischen Vorgaben der American et al. zu halten. Die American baute Lampen, die das Edisonpatent verletzten. Man hatte das technische Wissen bei der „Ausgründung“ mitgenommen: Goebel war subalterner Lampenteile-Hersteller nach Edison (a.a.O.). Und Goebel erzählte, er hätte noch gute geheime Ideen für die Lampen. Es wurde im Fall Edison vs. Beacon, von Boston im Februar 1893 verhandelt und in der Urteilsbegründung von Richter Colt festgestellt: „Hätten Interessenten, wie die American Electric Light Company, eine Lampe, wie No. 4 von Goebel vorgelegt bekommen und das dazugehöriges Wissen, das Edisons Patente antizipiert, wäre das ein Vermögen für Goebel wert gewesen. Doch Goebel hatte nichts und konnte nichts.
Gleichzeitig Goebelsohn Henry Jr. in den Edison-Laboratories vorstellig wurde, um Edison das Edison-Patent(mit)wissen seines Vaters (den Geschäftspartner Goebel Srs. Dreyer hintergehend) zum Kauf anzubieten. Er forderte 20.000.- Dollar (Goebels Hausmiete betrug jährlich 700.- Dollar, zum Vergleich). Edisons Büro, Mr. Eaton, verlangte Beweise für das angebotene Wissen und praktische Muster. Goebel Jr. hatte aber nichts aufzuweisen. Die viel später erst, 1893, vorgelegte Lampe No.4., die, wenn sie schon vorhanden gewesen wäre und funktioniert hätte, und alt gewesen wäre, für das Edison Patent hätte relevant sein können, war erst 1883 von Glasbläser Heger angefertigt worden. Goebel hatte nichts – Eatons Büro lehnte ab. (asz-archiv: EW vom 25.2.1893, Vol. XXI. No. 8, S.141ff u. a.a.O)
Noch haarsträubender war Goebels „Patenthandel“ mit Dreyer im Jahr 1882. Dreyer – ein Investor bei Aktien- und Innovationsgeschäften, Verbindungsmann zu Edison und zu Arnoux-Hochhausen – versuchte ebenfalls auf eigene Rechnung eine Lampenfirma aufzuziehen. Dreyer handelte mit Goebel eine Option zur Lieferung von allen seinen am 30. April 1882 von Goebel angeblichen (erlogenen) Erfindungen und seinem Glühlampenwissen aus. Goebel erhielt dafür 500,- Dollar Vorschuss und erhebliche Gewinnbeteiligungen, falls Dreyer mit Goebellampen ins Geschäft käme. Goebel konnte nichts zeigen. Konnte auch keine alte Lampe nachbauen. Dreyer zahlte noch einmal weitere 425.- Dollar zur Verlängerung seiner Option (s. Bezahlquittungen). Der Ärger war besonders groß, als Dreyer herausbekam, dass Goebel auch mit Edison verhandelte bzw. sein Sohn Henry jr. Goebel dadurch den Dreyer/Goebel-Vertrag zu hintergehen versucht hatte. Die heute vorhandenen handschriftlichen Quittungen zeigen auch Henry Goebel Jr. als Geldempfänger,1893 . Henry Sr. behauptete 1893 in einem Affidavit, sein Sohn Henry Jr. habe ohne sein Einverständnis Geld von Dreyer genommen, das Goebel Sr. nie erhalten habe.
Der Betrug an Dreyer wurde offiziell, indem Goebel im Jahr 1882 mehrfach versuchte ein Lampenpatent anzumelden. Goebel beteiligte den Nichtfachmann John W. Kulenkamp, der Investoren mit dem Patent anwerben sollte. Darin sollte vorgetäuscht werden, dass Goebel Patenqualitäten zu verkaufen habe, dazu Glühlampen, die vor Edison hergestellt worden seien, womit also eine von Edisons Patenten freie Lampenherstellung möglich sein sollte. Goebel und seine Söhne versprachen, selbst als Lampenbauer mitwirken zu wollen.
Da Kulenkamp diese erhoffte Geldakquise nicht gelang – so wie sie Goebel selbst und seinen Söhnen bei Dreyer und Arnoux-Hochhausen gelungen war (durch Dreyers Vermittlung), außer bei Edison Laboratories – zerstritten sich Goebel und Kulenkamp im Jahr 1882, nachdem Goebel Sr. Kulenkamp mit Dreyer hinterging. Aus diesem Zusammenhang traten im Jahre 1893 Kulenkamp, als Vertrauter Edisons, und Goebel auf der Seite der Patentverletzer, in den Edison-Patentprozessen gegensätzlich in Erscheinung. Daher ist diese Hintergrundgeschichte Teil der Gerichtsverhandlungen geworden und sehr präzise dokumentiert.
Anhang zum Gutachten der Quellenkritik zu 3.)
Die aus dem Aktenarchiv der damals die Beklagtenseite vertretenden Anwälte Witter&Kenyon stammenden Abschriften der Sammlung ausgewählter Eidesstattlicher Erklärungen (Affidavits) zu den Patentstreitigkeiten und Richtersprüchen von 1893 sind die oft zitierten, aber nicht beglaubigten quellenkritisch fragwürdigen Abschriften, die seit 1953 in Springe offiziell in zwei Mappen, Aufschrift „Heinrich-Göbel-Prozeß“, existieren. Diese Quellen allerdings der jüdische Berufsverbots-Lehrer in Springe, dann Stadtchronikschreiber ab 1939, Dr. Heinz Brasch (gest. 1944), schon in seinen Chronik-Darstellungen zu kennen schien. Hierzu werden im folgenden, als Anhang des Gutachtens zur Heinrich Goebel Quellenkritik, Zusammenhänge für den Leser entfaltet, die einem zuordnenden Verständnis dienen sollen.
Solche Anwaltstexte wurden von den Anwälten Witter&Kenyon, der patentverletzenden von Edison beklagten Beacon et al., Boston, und der Columbia Electric Lamp Company, St. Louis, in New York, teils in deutscher Sprache, teils in englischer Sprache aufgenommen (Goebel war angeblich des Englischen nicht zureichend befähigt) und von den Zeugen beschworen, teils handunterzeichnet. Die Textsammlung in Springe ist eine unvollständige Auswahl – wer die jemals, wo und aus welcher Textsammlung ausgewählt hat, ist bis heute ungeklärt – sie ist nicht vollständig, wie das alphabetische Verzeichnis zeigt. Beispielsweise fehlt die erste, nichtunterzeichnete wichtige Aussage Goebels vom 21. Januar 1893 sowie die erste von dem Glasbläser Heger und diverse andere. Insbesondere aber enthält diese GOEBEL-Quellen-Sammlung in zwei Mappen der Witter&Kenyon-Affidavits, in Springe, vielleicht seit 1939, im Jahr 1953 dem Springer Schullehrer Dr. Gresky zu Übersetzungsarbeiten mit seinen Englischschülern vorgelegen haben, nur eine lückenhafte Auswahl. Darunter sind keine Eidesstattlichen Erklärungen des abschließenden Falles Edison vs. Electrical Manufacturing Company Oconto, und selbst das Kreuzverhör mit 800 Fragen und Antworten des Goebelsohns William Goebel, das in Californien, stattfand, wie es von den Witter&Kenyon-Verteidigern zur Verteidigung freiwillig vorgebracht worden war, fehlt in den Springer Mappen. William Goebel konnte eindeutig den Kreuzverhör-Fragen der Klägerseiten nicht standhalten. Alle Goebelkinder wie Vater Henry Goebel, gaben ihre Zeugnisse freiwillig als Selbstbezeugungen ab. Henry Sr. – als Zeuge gegenüber den notariell tätigen Verteidigungsanwälten Witter&Kenyon – in New York gab seine angeblichen Aussagen teils in deutscher, aber auch in englischer Sprache ab bzw. er beeidete und unterzeichnete sie teilweise. Der ebenfalls vereidigte Übersetzer, deutscher Muttersprache, mit perfekten US-Englischkenntnissen, war bei Goebels Aussagen anwesend. So ist es auf den Dokumenten beglaubigt. Goebel konnte selbst US-Englisch verstehen. Die nachweislichen Widersprüche und Falschübersetzungen von Goebels Aussagen in diesen Texten – die durchweg in der Goebel Defense versucht wurden, genutzt zu werden – und in US-Englisch in die Klageerwiderungen eingeführt worden sind, sind deshalb kein Übersetzerverrat, sondern von Goebel zu verantworten, sofern man nicht Goebels Testierfähigkeit in Abrede stellen will. Diese Texte sind von interessierter Seite hergestellt worden (Witter&Kenyon/-Anwälte der Patentverletzer, New York) und sie sind von interessierter Seite abgeschrieben und ausgewählt worden (entweder von Witter&Kenyon, wo die Verteidigungs-Originaldokumente archiviert sind oder wer diese Dokumente nach Deutschland geholt hatte – später in Springe – von Dr. Brasch, 1939 oder Dr. Degenhardt, Stadtdirektor von Springe nach 1948, der die Göbelidolisierung betrieb). Beglaubigt sind diese Abschriften nicht. Insofern es wiederum bereits US-Amerikanische Texte von auf Deutsch abgegebenen Originalbezeugungen sind, liegt hierin quellenkritisch eine weitere Einschränkung der Verlässlichkeit ihres Inhalts. HC Rohde hat in seinen Essays (2007 u. 2020) in Unkenntnis, unter Verzicht auf einen Forschungsstand 2007, diese Kreuzverhöre-Dokumente von einer USA-Reise nicht mitgebracht. Sie sind jedenfalls in der Zeitschrift THE ELECTRICAL WORLD Seite 69 ff, vom 22. July 1893, seit 1893 im Archiv der Technischen Hochschule – heute Leibniz Universität Hannover, in der Außenstelle Rethen – öffentlich zugänglich.
– am 21. Januar 1893 gibt Henry Goebel die erste Eidesstattliche Erklärung.
Er erklärt, seine Lampenkenntnisse aus Deutschland mitgebracht zu haben, wo er in Springer von einem Professor Münchhausen – bereits vor 1848, seiner Auswanderung nach New York – über Incandescenten, Bogenlampe und Vakuum-Glühlampe, gelernt habe. Ferner gab er an, nichts über Edisons Arbeit gewusst zu haben. Während sein jüngster Sohn William Goebel in einer umfangreichen Eidesstattlichen Erklärung und im Kreuzverhör, im Juli 1893 in Kalifornien, für Milwaukee sagt: Der Vater nahm bestimmte Papiere zu sich, die über Edisons Patente handelten. William Goebel und eine Schwiegertochter sagen, die behauptete Vakuumpumpe zur Entlüftung der Glaskolben sei erst mit der American Electric Light, Ende 1881, in der Werkstatt gesehen worden. Henry Goebel selbst erwähnt die Parfümflaschen, die sich nicht für die Glasverarbeitung eigneten und beschreibt die Herstellung seiner angeblichen Glühlampe, wie sie hinsichtlich der Evakuierung mit der Torricelli-Quecksilbermethode nicht gewesen sein kann. Abgesehen davon, seine Glaskörper räumlich zu klein waren, um – hinsichtlich des notwendigen Widerstands – einen Bambus-Kohleglühfaden in ausreichender Länge anbringen zu können, funktionierten die 1893 vorgelegten Nachbau-Lampen alle nicht. Goebel beschreibt eine Vorerwärmung des Kohlefadens, um Quecksilber-Anhaftungen bei der Torricelli-Quecksilber-Auslauf-Anwendung beseitigen zu können, doch ist die Vorerhitzung bei Edison das „air-washing“ zur Beseitigung okkludenten Sauerstoffes von Kohlefaden und Platin.
– am 7. März 1893 sagt und beeidet Heinrich Goebel schriftlich: „…Ich habe ihm gegenüber (Goebel spricht von einem geschäftlichen Verbindungsmann zu Edison Comp. und zu der Elektrofirma Arnoux&Hochhausen, denen Goebel seine Dienste angeboten hatte; A.d.V.) niemals beansprucht, dass ich irgendwelche Erfindungen hätte, die patentiert wären oder welche patentiert werden könnten oder auf welche ich Patentebeantragt hätte, außer der Erfindung zu der Pumpe und der Verbesserung der Verbindung von Kohlefaden und Drähten, und ich gab ihm auch keinerlei abweichenden Eindruck hierzu.“ Dreyer hatte von Henry Goebel im Jahr 1882 die Edisonpatente gekauft, die der gar nicht besaß, einmal 500 und einmal 425 Dollar bezahlt, aber keine einzige echte Lampe erhalten oder nur gesehen – nur solche der American Electric Light Comp.
Goebels Ausrede war: Er könne die Lampe nicht finden.“ – konnte offenbar keine sonstige alleine herstellen. (aus der Colt/Boston-Entscheidung vom 18. Februar 1893)
– am 6. Mai 1893 schwört der Sohn Henry Goebel Jr. in einer Eidesstattlichen Erklärung für Witter&Kenyon für State of New York, dass er den Glasbläser-Zeugen der Anklage, Arbeitskollege von Henry Goebel Sr., Hetschel, wegen Trunkenheit aus der Werkstatt geworfen habe; dass er die Lampe No. 4 bereits vor 1872 selbst im Haushalt benutzt habe; dass er, Henry Jr. selbst, damals die Lampe auf- und abgehängt habe, damit seine Schwester Sophie Goebel elektrisches Licht zum Nähmaschinenähen hatte.
– am 1. Juli 1893 legen die Edisonanwälte dem Richter Seaman in Milwaukee ihrerseits eine Eidesstattliche Erklärung von dem Hauptzeugen der Beklagtenseite Witter&Kenyon, ebendiesem Henry Goebel Jr. vor, der bezeugt, dass er selbst im Oktober 1892 die dem Gericht als angeblich alte Goebellampen No. 1, 2 und 3 vorliegenden Exemplare angefertigt habe; dass die Lampe No. 4 vom Glasbläser Heger im Jahr 1883 hergestellt worden sei; und dass das angeblich alte Werkzeug No. 6 im Jahr 1883 vom Werkzeugmacher Korwan gebaut worden sei. Dazu liegen entsprechende Eidesstattliche Erklärungen von den Zeugen Heger und Korwan vor, während der Witter&Kenyon-Verteidigungsanwalt Allan Kenyon schwört, Henry Goebels Jr. sei im Oktober 1892 bei Witter&Kenyon angestellt worden, um dessen Unglaubhaftigkeit als „Doppelagent“ – jetzt für Edison – aufzudecken.
Ein weiterer Hauptzeuge der Witter&Kenyon-Verteidigung, Professor Van der Weyde beeidet, dass Witter&Kenyon seine Aussagen genau umgedreht hätten, er habe niemals Goebels Zeitangaben oder Lampenbau bestätigt und nicht bezeugt. Die angeblich von Goebel hergestellten Lampen, die zahlreiche persönliche Freunde beeidet hatten, gesehen zu haben, mögen Magnesium-Glüher, Geissler-Röhren oder Bogenglühlampen anderer Lampenbauer gewesen sein. Mit solchen fremden Lampen hatte Goebel – nach Aussagen des Sohnes William Goebel – viel experimentiert. Diese Zeugen können solche Lampen nicht unterscheiden und nichts dazu sagen, wer welche gebaut hat (asz alphons silbermann zentrum institut für europäische Massenkommunikations- und Bildungsforschung-archiv: THE ELECTRICAL WORLD vom 15. Juli 1893, Vol. XXII. No. 3, S.45-S.50; EW vom 22.Juli 1893 Vol. XXII. No 4, S.60ff))
Ferner liegt das Textmaterial nur im Us-Englisch der Original-Fachzeitschriften vor; es ist damit eine kurze Auswertung und Zusammenfassung des Gutachters hilfreich, die gutachterliche Gewichtung zu 3.) verstehen zu können: Dass die ganze Göbelfrage in den Prozessen nur indirekt und viel zu spät von Dritten aufgebracht worden ist, indes Goebel persönlich lediglich Texte an Eides statt (Affidavits) unterschrieb, deren bei Gericht eingeführte Übersetzungen bereits fehlerhaft waren und ansonsten, anhand zahlreicher inhaltlicher Widersprüche, über Göbels Geisteszustand in seinem letzten Lebensjahr wenig gesagt werden kann. Denn er war vor kein Gericht persönlich als Zeuge gegen Edison gestellt, gesehen und verhört worden.
Die Edison-Elektrifizierungszeit war voll der Patentverletzungen, der Anträge auf Einstweilige Verfügungen und Patentstreitereien. Es war üblich, dass – ob patentiert oder nicht, „ab igne ignem“ – Wissen und Neuentwicklungen „geklaut“ wurden. In jenen Jahren wurden eigens Rechtsanwaltskanzleien gegründet, die sich auf Patent-Gerichtsbarkeit spezialisierten, wie die hier in beinahe allen Verfahren beteiligte Anwaltsassoziation Witter&Kenyon, New York, die noch bis zum Jahr 2016 als Kenyon&Kenyon eine der größten Patentrecht-Fachberatungsfirmen der USA war. Deren Archiv kann bei der Nachfolge-Firma „HUNTON Andrews Kurth“ angefragt werden. Edisons Patent für die Glühlampe wurde erstmalig im Jahr 1879 beantragt und vom United States Patent Office am 27. Jan. 1880 verliehen. Es folgten darauf zahlreiche weitere Anmeldungen Edisons, die als weitere Entwicklungen und Verbesserungsschritte patentiert worden sind. Edison meinte, damit alle anderen Konkurrenten unter seinem Patent halten und in Lizenz nehmen zu können. Besonders der Lampenbauer Sawyer, in New York, der zusammen mit dem Juristen Man mit eigenen Vakuum-Glühlampen entwicklungstechnisch, praktisch, nur nicht patentrechtlich mit Edison auf Augenhöhe war, unterwarf sich nicht dem patentierten Vorrecht Edisons. Andere Firmen schlossen sich an, bauten Lampen und vermarkteten sie unlizensiert. Edisons Patente, die durch langwierige und aufwendige Forschung und Entwicklung erarbeitet worden waren, brachten ihm insgesamt bis zum Auslaufen des Patents, Ende 1894, weder Lizensgelder noch Marktvorteile, sondern erhebliche Streitkosten.
Richter Wallace Entscheidung im Oktober 1892, New York Berufungsgericht
– Im Jahr 1885 klagte Edison gegen die United States Electric Lighting Company New York vor dem United States Bezirksgericht für den südlichen Distrikt von New York auf die Gültigkeit des technischen Umfangs seines patentierten Lampensystems. Der Richterspruch erging erst am 23. Juli 1891 für Edison, nun als General Electric Company &Edison Laboratories fusioniert, und erneut nach der Berufung der United et al. vor dem Bezirks-Berufungsgericht für den Zweiten Bezirk New York, per Entscheidung im Oktober 1892. Das Berufungsgericht beschied die Bestätigung der Edison-Patentansprüche für die Edison-Glühlampen-Patente vom 27. Januar 1880 und vom 23. Juli 1881 sowie die Verfügung auf Unterlassung und Kostenpflicht für die Beklagte. Die Prozessakte umfasst über 6.000 Seiten Aufzeichnungen (asz-archiv: EW, Vol. XXI. No.8. vom 25. Februar 1893, S.133).
Im Folgenden beantragte die General Electric/Edison Einstweilige Verfügungen auf Unterlassung des unlizensierten Lampenbaus gegen weitere Patentverletzer. Die Gerichte entsprachen dem Klagebegehren, so gegen Sawyer-Man Electric Company, 19. Dezember 1892; Westinghouse-Electric Company in Pennsylvania; Perkins Electric Lamp Company und Mather Electric Company in Connecticut. Es waren zu diesem Zeitpunkt 13 Jahre verstrichen, ohne dass Edison seinen inzwischen kostspieligen Patentschutz praktisch in Marktvorteile hätte umsetzen können. Patentrecht ist Wirtschaftsrecht und zielt auf Zeitgewinn für ökonomische Ergebnisse. Die General Electric als Patenthalter der Edison-Glühlampen klagte auf Marktmacht und Lizenzierungen, nicht vorrangig auf den Autorenruhm des Erfinders Thomas Alva Edison. Hingegen die patentverletzenden Firmen bestritten die Patentverletzung gar nicht, sondern versuchten ebenfalls ihrerseits auf Verzögerung zu verteidigen. Mit den folgenden Anträgen auf Einstweilige Verfügung durch Edison et al. nahm die Verteidigung der Patentverletzer, Witter&Kenyon, – mit Blick auf das zeitliche Auslaufen der Edison Patente im Jahr 1894 – eine neue Verteidigungsstrategie auf: die „Goebel Defense“. Auf diese Goebel-Defense-Verfahren ist irrtümlich bzw. irreführend die Göbel-Idolisierung in Deutschland bezogen, wenn man die Goebelberühmung rückblickend historisch verankern will – aber nicht kann. Sie werden deshalb besonders beachtet:
Richter Lebaron B. Colt bestätigt Edison am 18. Februar 1893
– Antrag Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs. Beacon Vacuum Pump and Electrical Company in Boston, Massachusetts, beim United States Bezirksgericht des Distrikts von Massachusetts in Boston, auf Unterlassungsverfügung der Patentverletzung. Die Entscheidung bestätigt den Antragsteller Edison am 18. Februar 1893 durch Richter Lebaron B. Colt. (Nebeneffekt: Goebel Defense wird geprüft und abgelehnt)
Begründung: Die Entscheidung hat einzig festzustellen, ob die reklamierte Patentverletzung gegeben ist. Nur wenn die Patentverletzung strittig oder zweifelhaft ist, ist die Einstweilige Verfügung abzulehnen und an eine Hauptverhandlung abzugeben. Der Definition des zuletzt vom Bezirks-Berufungsgericht für den Zweiten Bezirk New York, per Entscheidung im Oktober 1892 als Auslegung des Patentschutzes und zur Abgrenzung von Patentverletzungen in Bestätigung der Edison-Patentansprüche, wird entsprochen. Ferner sah Richter Colt die Beklagte Beacon im Anschluss der Entscheidungen gegen Sawyer-Man Electric Company, 19. Dezember 1892; Westinghouse-Electric Company in Pennsylvania; Perkins Electric Lamp Company und Mather Electric Company in Connecticut beschiedenen Patentverletzungen, welche ebenfalls die Patentverletzung selbst gar nicht bestritten hatten. Die angebliche, behauptete Priorität Goebels wurde anhand der nicht funktionstüchtigen, in ihrem Herstellungszeitpunkt ungewissen sogenannten Goebel-Lampen nicht bestätigt, insbesondere weil diese Lampen in ihrer Komposition eindeutig nicht diejenigen edinsonschen Qualitäten erreichen, die in allen vorherigen Verfahren gerichtlich hinlänglich erörtert worden sind.
Richter Moses Hallett lehnt den Antrag Edisons am 21. April 1893 ab.
– Antrag im Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs Columbia Incandescent Lamp Company St. Louis, beim United States Bezirksgericht des Östlichen Distrikts von Missouri. Die Entscheidung lehnt den Antrag Edisons ab. Am 21. April 1893 veröffentlicht Richter Moses Hallett in St. Louis seine von New York und Boston abweichende Entscheidung und folgende Begründung: Aufgrund von der Verteidigung zusätzlich vorgelegten Eidesstattlichen Erklärungen neuer Zeugen bestehen für das Gericht eine veränderte Beweislage gegenüber Boston und verstärkte Zweifel an den Argumenten der Antragssteller. Es genügen für Richter Hallett Zweifel am Antragsanspruch (ohne dass damit eine Entscheidung in der strittigen Sache getroffen werde, die einer Hauptverhandlung zugekommen wäre). Zweifel genügen, einen Antrag auf Einstweilige Verfügung abzulehnen und an eine Hauptverhandlung abzugeben, während der Antragsteller zweifelsfrei vorzutragen habe. Statt die Beweislage zur Patentverletzung zu entscheiden, bezieht sich Richter Hallett auf Zweifel daran, dass das Patent im Jahr 1880 zu Recht Edison erteilt worden sei. Richter Hallett führt aus, dass damit die Ansprüche der Goebel Defense keinesfalls anerkannt oder überhaupt beurteilt seien, dass aber neue Zeugnisse die Zweifel nähren, verhandelt zu werden verlangen: „Eine Verteidigung, die den Fall in Zweifel bringt, reicht aus, um den Antrag abzuwehren.“… „Sicherheit kann nur in einer Hauptverhandlung erreicht werden, wo die Zeugen persönlich auftreten und ins Kreuzverhör genommen werden.“ Richter Hallett ignoriert in seiner Ablehnung, dass die Reichweite und Gültigkeit des Patentanspruchs Edisons in zeitlich, pekuniär und sachlich äusserst umfänglichen Untersuchungen und Verhandlungen geklärt worden waren und es hier allein um die Frage der Patentverletzung ging, die von der Beklagten nicht bestritten worden ist. Richter Hallett stellt fest, das vorgebrachte Argument der Kläger, dass eine Göbelleistung der beschriebenen Art unmöglich sei, sei offenbar unsinnig und nicht zielführend, „auch wenn viele Goebelstellungnahmen zeigen, dass sie unwahr sind“. Hallett ignoriert auch die Entscheidung von Colt in Boston, die die antragsgegenständliche unstrittige Patentverletzung feststellt, anerkennt und begründet, dass die Goebelargumente in der Goebel Defense nicht nur unerwiesen geblieben waren, sondern selbst unter einer hypothetischen Annahme, die Goebelposition sei erwiesen, die Goebelleistung gemäß der Patentreichweite Edisons dem Edisonpatent qualitativ eindeutig unterlegen sei. Kern der Goebel Defense war die Frage, ob Goebel vor Edison einen Bambuskohlefaden der verlangten Qualität hatte. Der Befund in den angeblichen Goebel-Beweislampen hatte diese Qualität keinesfalls. Es fiel also Richter Hallett argumentativ vor den Patentprozess von 1885 zurück, sodass sich dem Blick ein Zeitspiel durch Verfahren zum Nachteil Edisons und zum Vorteil der Patentverletzer offenbart. Die Goebel Defense blieb in dieser Entscheidung sachlich ungeklärt. Denn die Goebelfrage war in diesem Verfahren Edison et al. vs Columbia gar nicht behandelt worden. Auf dem Spiel stand, dass die gesamte Edisons Patente verletztende Lampenindustrie bei der Ablehnung des Antrags, frei wurde, unlizensierte Edison Lampen auf den Markt zu bringen, insbesondere, weil eine Berufung oder weitere Verfahren innerhalb der auslaufenden Patentdauer, Ende des Jahres 1894, nicht mehr hätten abgeschlossen werden können. Damit war das Klageziel auf Patentschutz für General Electric&Edison aus zeitlichen Gründen nicht mehr erreichbar. Insofern, dass Richter Hallett in seiner Urteilsbegründung ausführte, dass – nach Lage der Beweis- und Rechtslage – er in einer Hauptverhandlung nicht zu diesem Urteil gekommen wäre, ist die Entscheidung in der Konsequenz für die Lampenwirtschaft eine Wettbewerbs-verwilderung. Aus rechtspflegerischer Sicht ist Halletts Richterspruch eine Verunsicherung des geltenden Rechts. Denn in den langwierigen Verhandlungen Edison et al. vs. United States et al in New York hatte derselbe Richter Wallace festgestellt, dass die einzelnen Bestandteile der Patentlampe seit 1845 bekannt waren, Edisons praktisches Gepräge war ausschlaggebend. Das wusste Goebel gar nicht – aber die angeblichen Goebel-Beweislampen hatten diese Qualitäten zweifellos auch keinesfalls. Für alle von Edison bereits erfolgreich belangten Patentverletzer war hierdurch eine neue Evidenz gegeben, mit der Perspektive einer Neuaufnahme.
Edison am 20. Juli 1893 durch Richter William H. Seaman bestätigt
– Antrag im Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs Electrical Manufacturing Company, Oconto, beim United States Bezirksgericht des Östlichen Bezirks von Wisconsin, eröffnet am 16. Mai 1893 in Chicago, ausgesetzt und erneut aufgenommen am 3. Juli 1893 in Milwaukee. Die Entscheidung bestätigt den Antragsteller Edison am 20. Juli 1893 durch Richter William H. Seaman. (Nebeneffekt: Goebel Defense wird geprüft und abgelehnt). Begründung: Es handelt sich um die bemerkenswerte umfänglichste und gründlichste gerichtliche Klärung in der Geschichte eines solchen Streitgegenstands in Patentangelegenheiten überhaupt. Richter Seaman argumentiert die Entscheidung, wie Richter Colt in Boston.
Richter Seaman beurteilt den Kern der Goebel Defense als „ex parte“ (nicht im Wirkungszusammenhang/nicht Teil der Angelegenheit). Goebel habe selbst erklärt, er habe Lampen nach dem Wissen des Professors Münchhausen aus Springer angefertigt, dabei nicht an der allgemeinen schrittweisen Glühlampenentwicklung mitgearbeitet oder so gedacht.
Für Bambus-Glühfaden gab es bei Goebels angeblichem Batterie-Betrieb keinen Grund, da die bekannten Glühkohlen besser geeignet, einfacher herzustellen und haltbarer waren. Dagegen hätten die patentierten Edison-Bambus-Kohleglühfäden eine perfekte Herstellungstechnik und ein hohes Vakuum benötigt, wie es die für Göbel vorgelegten Lampen nicht aufwiesen und er mit seinen angeblichen Selbstbau-Primär-Nass-Batterien es auch technisch nicht möglich war.
Schließlich waren neue Eidesstattliche Erklärungen vom Kläger vorgelegt, in denen der Hauptzeuge für Henry Goebel Sr. der Sohn Henry Goebel Jr. sowie weitere frühere Handwerkskollegen Goebels bei der American Electric Light Comp. der Zeit zwischen 1881 und 1883, nunmehr darlegten und bezeugten, dass nicht Goebel sondern sie die vorliegenden Lampen in der Zeit nach 1882 bzw. im Jahr 1892 angefertigt hatten. Diese Bezeugungen wurden schließlich in gegenseitigen Bestechungsvorwürfen der Parteien entwertet, indem herauskam, dass Henry Goebel Jr. zunächst für die Beklagtenseite und die Anwälte Witter&Kenyon als bezahlter Berater und Zeugenschlepper tätig war. Goebels Reise von New York nach Boston, zur Lampen-Nachbau-Demonstration im Februar 1893 haben Witter&Kenyon veranlasst, bezahlt und kontrolliert. Endlich konnte gegen Ende des Prozesses die Klägerseite entgegengesetzt lautende Eidesstattliche Erklärungen Henry Goebel Jrs. vorlegen; der hatte zuletzt die Seite gewechselt. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass Henry Goebel Jr. mehrfach auf eigene Rechnung versucht hatte, vorgebliches Wissen zu diesem Streit gegen Bezahlung bezeugen zu wollen und beeidet bezeugt hat.
Das Gericht sah ferner Goebels Srs. Glaubhaftigkeit nicht überzeugend, indem nicht begründet werden konnte, warum er die behauptete Leistung nicht zur Echtzeit mitgeteilt hatte – während er inmitten der Glühlampen-Entwicklungsszenerie In New York lebte und arbeitete – und warum er kein Patent dafür beantragt hat, während er ein beiläufiges Nähmaschinenteil im Jahr 1865 unter eigenes Patent gebracht hatte. Selbst hätte man die behauptete Edison-Antizipation als Tatsachenwahrheit zur Goebelfrage als zutreffend angenommen, also eine Glühlampenherstellung Goebels im Jahr 1854 glauben wollen, wären damit nur die längst publizierten Glühlampen-Entwicklungen des Engländers De Moleyns, im Jahr 1841, die Glühlampen der US-Amerikaner Starr und King aus dem Jahr 1845 und die des US-Amerikaners Roberts aus dem Jahr 1852 technisch-qualitativ erreicht gewesen. (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXI. No. 8 S.142 vom 25. Februar 1893).
Den im Jahr 1893 vorgelegten angeblichen Goebel-Beweislampen Exp. No, 1, 2 und 3 mangelte es gegenüber der angefochtenen Edisonqualität sowohl an Neuigkeit der Einzelelemente, wie daran, dass keine der angeblichen Goebellampen überhaupt funktionstüchtig war. Die im März 1893 unter Goebels Mitwirkung bei Beacon in Boston hergestellte Reihe der Nachbaulampen hatte zum Teil die gefragte Elementeverbindung (Platin/Bambus-Kohlefaden/Torricelli-Vakuum), nicht jedoch die Dauerhaftigkeit und Haltbarkeit der Glühelemente. Die 1893er Nachbau-Kohlefäden wurden bei Beacon außerdem mit neuen Werkzeugen hergestellt. Während die angeblich alten Goebel-Werkzeuge wirklich aus dem Jahr 1883 stammten, wie derjenige Werkzeugmacher im Jahr 1893 beeidete, der sie für die American im Jahr 1883 gebaut hatte. (Kopie asz-archiv: a.a.O.). Bis dahin, seit September 1881, hatte Goebel die Bambus-Holzfasern frei Hand mit einem Messer zugeschnitten – was keine geeignete Präzision ergab (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXII. No.8, S.46 vom 15. Juli 1893). Es ist damit unzweifelhaft, dass die angeblich alten Beweislampen, die zumindest die Bestandteile der Edisonlampen haben, erst während der American Electric Light-Mitarbeit Goebels im Jahr 1883 entstanden sind. Schließlich beeidete derjenige American Electric Light Company-Glasbläser, Heger, ebenfalls per schriftlicher Eidesstattlicher Erklärung, dass er eben diese Lampen mit eigener Hand nach 1882 gefertigt habe und dass Goebel zu solchen perfekten Glasarbeiten nicht fähig war. Ähnlich bezeugt der Goebel-Sohn William Goebel in den Aufzeichnungen des Kreuzverhörs, wenn er sagt: „Vater war ein Pfuscher“. (asz-archiv: a.a.O.)
Edison erklärte in seiner Aussage es für eine Unmöglichkeit, dass Goebel, der wirklich ungeschickt bearbeitete Glastuben, wie die dem Gericht in Boston als Eigenproduktion vorgelegten Exp. 1, 2 und 3 es sind, sein halbes Geschäftsleben (und angeblich früher schon in Deutschland für die Technische Hochschule Laborglas) über Hunderte von selbsthergestellte Barometer verkauft habe.
Es stand Goebel frei, der Veröffentlichung der Edisonpatente (1880 ausgiebig auch in der deutschsprachigen „Staats Zeitung“ berichtet) eigens auszuführen, nach Lage der Beweis- und Prioritätsansprüche zur Diskussion zu bringen oder gegen Edison Klage zu erheben. Die im Jahr 1893 beigebrachten Lampen Exp. No, 4, und 11 wären im Jahr 1880 Anerkennung und Geld wert gewesen – nur konnte Goebel damals solche Lampen trotz empfangener Bezahlungen – von Dreyer und von Arnoux&Hochhausen, nicht vorlegen (a.a.O).
Richter James G. Jenkins bestätigt am 9. Mai 1894 die Einstweilige Verfügung
– Berufung beantragt unmittelbar nach der Entscheidung am 20. Juli 1893 von der Electrical Manufacturing Company, Oconto, Wisconsin vs. Edison et al., gegen die Einstweilige Verfügung im Verfahren Edison et al. vs Electrical Manufacturing Company, Oconto, / Richter Seaman beim United States Bezirksgericht in Milwaukee, zugelassen beim United States Berufungsgericht in Chicago. Richter James G. Jenkins bestätigt am 9. Mai 1894 die Einstweilige Verfügung von Richter Seaman gegen die antragstellende Electrical Manufacturing Company, Oconto. Begründung: Es seien aufwendigst, unter Verschleppung der gesamten Patentdauer (Edisons Patent endete am 19. November 1894) alle Argumente und Beweisführungen bereits in den vorherigen Prozessen gewürdigt worden. Es sei, zusammengefasst, keine neue Evidenz entstanden, die deshalb in den vorherigen Prozessen andere Entscheidungen – schon – nicht hätten veranlassen können.
Zu 3.) war der Gesamtzusammenhang des Auftritts Henry Goebels Sr. in den Edison-Glühlampen-Gerichtsverfahren hier zur Begutachtung der Quellen zu ermitteln. Die Verifizierung und die inhaltliche Interpretation der Sekundär-Quellen ist hinsichtlich der Göbelfrage quellenkritisch einwandfrei. Weil die wichtigen Argumente, die zu den Urteilen führten, in mehreren Fassungen von konkurrierenden Fachzeitungen, in Archiven in aller Welt nachgelesen werden können (z. B. Bibliothek der Leibniz-Universität Hannover; Stadtbibliothek Springe; Stadtarchiv Springe; Museumsarchiv Springe, asz-archiv u.a.). Während die Urteile selbst als Primärquellen in den zuständigen Gerichtsarchiven wie auch beim Elektrogeschichtlichen Institut des MIT, Boston, aufbewahrt werden und der Wissenschaft zugänglich sind. Goebel Sr. trat also bei der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon auf Seiten der Beacon Pump Company, Boston (Kopien im asz-archiv: div. Ausgaben EW; ER; EE; ETZ aus 1893 und 1894) im Januar 1893, mit Eidesstattlichen Erklärungen und Konstruktionszeichnungen und als Lampen-Nachbauer bei Beacon in Boston, auf den Plan des letzten Patentjahres Edisons. Eigene Lampen konnte Goebel nicht vorlegen. Er besaß auch keine einzige Photographie einer selbstgebauten Lampe oder einer Batterie, wenngleich es diverse Familienphotos, mit Laden, Fernrohr und Pferdewagen gibt, ist bis heute kein einziges Lampenphoto, das vor dem Edison-Patentjahr 1879 aufgenommen wäre. Goebel hatte die gesamte Lebenszeit, seit der Einwanderung im Jahr 1849, in New York gearbeitet. Er war Zeitzeuge der Elektrifizierung New Yorks. Er behauptete Kenntnisse und Interesse für Bogenlampen (Kohle-Lichtbogen), für elektrische Batterien, für Elektromotore, für Drähte und Leiter, für Torricellis Evakuierung und Glasbläserhandwerk, für Versiegelungen und Kokerei usw. zu haben. Er will aber angeblich von Edisons Glühlampen-Publikationen und Patenten im Jahre 1879 keine Kenntnis genommen haben und habe deshalb auch eigene Ansprüche zu dem Zeitpunkt nicht öffentlich reklamiert. Das tat Goebel erst, nachdem er für die American Light im Lampenbau tätig geworden war. Weiterhin ist für die Aussagekraft der Urteile des Jahres 1893 und 1894 noch beachtlich, dass die vielfältigen Erwerbstätigkeiten der Goebelfamilie ausführte, dass – nach Beweis-Lage, insbesondere von den Söhnen Charles, Adolph und Henry Jr., bei Lampenfirmen in New York, die allesamt Edison Patente unlizensiert unterliefen. Schließlich wird der Hauptzeuge für die Selbstbezeugungen Henry Goebels Sr., der Goebelsohn Henry Goebel Jr., als Bestecher und Bestochener vor Gericht in Oconto aufgedeckt. Sein erwerbsmäßiger Eintritt bei der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon, quasi als Berater, Schlepper und Korrumpteur von Zeugen, im Herbst 1892 (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXII. No. 8. vom Juli 1893 S.35 u. S. 45-50), der ferner angeblich alte, nicht funktionstüchtige Beweislampen vorlegte und Zeugen aus der Verwandtschaft und Bekanntschaft Goebels für Witter&Kenyon rekrutierte. Das kann die Streitenden nicht dazu veranlassen, Henry Jr. als Zeuge ins Kreuzverhör zu nehmen (asz-archiv: EW a.a.O.). Es handelte sich allerdings eben nicht um ein ziviles oder staatsanwaltliches Gerichtsverfahren, sondern um Anträge auf Einstweilige Verfügung, wegen Patentverletzung, nicht wegen Betrugs. Mit dem Sohn Henry Goebel Jr. als disqualifiziertem Kronzeugen war die Goebel Defense sachlich ohne Aussicht auf Erfolg für die Verteidigung. Im Gegenteil standen nun Falschaussagen und Widersprüche des alten Goebel allein gegen Aussagen zahlreicher Laienzeugen aus seinem eigenen Verwandten- und Bekanntenkreis (Kopie im asz-archiv aus dem Nationalarchiv und Aufzeichnungen, Gruppe 21, gedruckte Fallakten des Billigkeitshofs Nr. 3096 Boston: Eidesstattliche Erklärung Henry Goebels vom 21. Januar 1893, 21 S.: z. B. Münchhausen; Öllampen statt Glühlampen; Datierungsfehler für die Evakuierung der angeblichen Beweislampen; Quecksilberreinigung und Ablagerungen an Kupferdrähten u. a.).
Es ist diese erste Eidesstattliche Erklärung vom 21. Januar 1893 Goebels quellenkritisch für die Bewertung sämtlicher Witter&Kenyon-Texte typisch problematisch. Hier hat aus Sicht des Gutachters auf diese Quelle (Originaltext in Kopie) bis zum Gutachten „München-Kritik 2006“ die Quellenkritik folgende Problematik nicht entdeckt. Der US-Amerikaner Goebel gab laut Quelle seine Eidesstattliche Erklärung angeblich in deutscher Sprache ab. Das geschah in den Räumen der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon (Verteidiger gegen Edison). Ein Anwalt fungierte in obrigkeitlicher Rolle (Notar) und vereidigte die Zeugen. Ferner angeblich anwesend war ein Übersetzer. In unmittelbarem Anschluss an Goebels mündlich abgegebener, schriftlich protokollierter Aussage wurde die Aussage ins US-Amerikanische übersetzt, anschließend vom Zeugen und vom Notar unterzeichnet und beglaubigt. Dieser US-Amerikanische von Goebel beeidete Text wird dem Bezirksgericht in Boston vorgelegt, eine persönliche Zeugenvernehmung Goebels oder ein Kreuzverhör werden nicht durchgeführt. Da heißt es dann im deutschen Text von Goebel: „…ich machte auch eine gute Anzahl physikalischer Instrumente unter der allgemeinen Leitung dieses Professors Münchhausen, meistens für Lehrer der Schule für Technologie in Hannover und für Professor Münchhausen und Andere. Wir machten eine große Anzahl von Experimenten auf elektrische Lampen, waren mit dem elektrischen Lichtbogen und seinem Betragen bekannt, und stellten denselben häufig her. Münchhausen war ein sehr geistreicher Mann und verweilte häufig längere Zeit in meinem Arbeitszimmer…“.
Dieser Goebel-Text wird von dem Gutachter Pope nach der beglaubigten Us-Amerikanischen Übersetzung im Electrical Engineer, der ausführte, dass – nach Lage der Beweise – und so zitiert: „to repair philosophical apparatus for the instructors in the Technological School of Hannover, he soon became much interest in physical research, in which he was encouraged by one Professor Mönighausen, a tutor in a neighboring wealthy family, for whom he made various pieces of apparatus, and who was accustomed to spend a great deal of his leisure time in Göbels little shop…“ (Kopie in asz-archiv: Electrical Engineer, New York. Vol. XV. No 247, S. 78, vom 25. Januar 1893). Wie aus dem anregenden Familiennamen „Münchhausen“ der gar nicht in der deutschen Sprache vorhandene Name „Mönighausen“ wird, so erscheint die Sensationsnachricht eines berühmten Deutschen bereits in der ETZ Heft 7, S. 89f vom 17. Februar 1893: „… machte Goebel, angeregt durch Prof. Mönighausen aus Hannover, diesbezügliche Versuche….“ und schon „Mönighausen in Hannover“ in der Neuen Deister Zeitung Springe, 19. Jahrgang, vom 14. Februar 1893, wo noch lebende Zeitgenossen Heinrich Göbels sich über „Professor Münchhausen aus Springer oder in Springer“ doch sehr gewundert hätten, zumal das Lampenwissen jener Zeit im Hannoverschen, auch im Vorläufer der Technischen Hochschule unbekannt war.
Ganz komisch sind dann Sprachblüten, wie die Heimatstadt Springe am Deister benannt als Springer, der Familienname Göbel oder Goebel als Gobel und – ganz unglaublich – Goebels deutsche Ansage Angelrute, in der Rückübersetzung als Fischerstange – so habe Goebel angeblich unterschrieben. Unterschrift fehlt aber.
Copyright: Köln, 1. März 2021 Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing.
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Sämtliche Originaltexte und Übersetzungen in die deutsche Sprache sind im Internetz: bei http: WordPress Dietmar Moews‘ Blog unter LICHTGESCHWINDIGKEIT bereitgestellt, dazu weitere aufschlussreiche Originaldokumente, deren Vorlagen oft schlecht kopierbar sind und Übersetzungen sehr zeitaufwendig.
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Auf Dietmar Moews‘ Blog bei WordPress im Internetz sind SCHLÜSSELDOKUMENTE bereitgestellt, wie die Affidavits von dem Goebelfreund JOHN WILLIAM KULENKAMP, diefaksimilierten Patente, Electrical World-Publikationen zu den über 800 Kreuzverhörfragen, Eidesstattliche Versicherungen und die 1893er Gerichtsurteile von Boston, Chicago und St. Louis auf Edisons Anträge auf sofortige Unterlassungsverfügung der Lizenzverletzung, jeweils in den us-englischen Originalfassungen und von Dietmar Moews in deutsche Sprache übersetzt.
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Kurzüberblickzu den Folgen von >GOEBEL-SPRINGER 2020/21 – Rechtsstaat und Lauterkeit<
Amtliche Verfahren zu verzögern und dadurch die rechtsstaatliche Geichbehandlung zu verschleppen hat mit der GOEBEL-DEFENSE“ von 1893 in den USA ein rechtsgeschichtliches Alleinstellungsmerkmal. Damit ist der Name Goebel Teil der Justizgeschichte. Die Neue Sinnlichkeit wird voraussichtlich auf elf Folgen GOEBEL-SPRINGER 2021erweitert. Gründlichkeit ist verlangt. Gründlichkeit wird geboten.Die Pionierzeit der elektrischen Glühlampen um EDISON, in den 1880er Jahren, kennzeichnet eine neue weltpolitische Epoche. Mit den 11 Folgen in der Neuen Sinnlichkeit Blätter für Kunst und Kultur werden mit Goebel-Springer 2021– Rechtsstaat und Lauterkeit zwei Wertlinien zujener Elektrifizierungszeit vorgestellt, dazu der poltische Disput mit der Staatsmacht:
1. Henry Goebel hat keinerlei geistige Anteile an den Pionierleistungen der Glühlampen und
2. Henry Goebel war kriminell und privatpersönlich intrigant und lügnerisch
Elektrischer Strom wurde in Kraft umgewandelt, Handwerksarbeit wurde in vielen Gewerken maschinell. Lohnabhängige wurden in gesellschaftliche Sozialbesorgungen gesichert, internationale Waren- und Handelsbeziehungen wurden gesetzlich bzw. vertraglich geregelt, Patent- und Urheberrecht wurde ausgelegt. Kapitaleinsätze wie auch Wissenschaft und politische Kommunikation wurden übernational und globalisiert. Je nach Traditionsverläufen wurden – ausgehend von der Französischen Revolution und der US-Amerikanischen „Bill of Right“ – Bürgerrechte und Bildungsstrukturen der Machtorganisation und der Aufklärung zur weitreichenden „demokratischen Teilnahme“ der freien Staatsbürger etabliert. Anderwärts wurden staatspolitische Experimente mit sozialistischen Zielen gewaltsam angestellt. Die erreichten empirischen Prägungen des „Kommunismus“ erzeugten einzigartige Zwangsherrschaften und harte Menschenabrichtung. Als viele Weltgegenden noch „natürlich“ lebten, brachten die geistesgeschichtlichen Neuerungen dieser Epoche in der „ersten Welt“ eine MODERNE, die in zwei Weltkriegen zu blutigen Zwischenergebnissen geführt wurde, mit einer weiteren modernen NEUIGKEIT: weltumfassende Information: Es stehen uns heute, spätestens mit der freien und interessierten Presse, den archivierten Amts- und Gerichtsdokumenten und den kirchlichen Geschichtsschreibungen, überwältigende Informationsmassen und Dokumente aus konkurrierenden Händen zur wissenschaftlichen Verfügung, nicht mehr nur Historien-Romane zeitgenössischer Literaten – und als Kommunikationsschock das Internetz:
Es stehtheute überbordendes verlässliches Material zur Feststellung um den Amerikaner GOEBEL zur Verfügung. Internetz-Kommunikation und Internetz-Recherche haben heute eine enorme Effizienz an Reichweite und ermöglichten systematische Materialfeststellungen. Das Heimatidol Heinrich Göbel (1818-1893) wäre im Dunkel der Jahrhunderte geblieben, hätte er nicht mit kriminellen Attacken versucht,als Trittbrettfahrer der Lizenzprozesse um Patentrechte Edisons – zwischen 1881 und 1893 – Honig zu saugen. Nur dadurch wurde dieser Neu-Amerikaner Henry Goebel Sr. bis ins Private in peinlichsten Einzelheiten gerichtlich durchgenommen und mit Falscheiden und Täuschungsversuchen der Gerichte von Boston, St. Louis und Oconto/Chicago gerichtsnotorisch.In insgesamt 9 Folgen verfasst Layos Dayatos – inzwischen 11 Folgen mit Dietmar Moews – für die Neue Sinnlichkeit das Thema >SPRINGER-GOEBEL – Rechtsstaat und Lauterkeit< nach den Ausarbeitungen des Soziologen und früheren Springers Dietmar Moews, Doktor der Soziologie und Diplom-Ingenieur. Belegt werdenlügende Amtsträger,Lokalzeitung NDZ, die Schul-Lehrer, die inaktiven Goebel-Springer der Gewohnheiten und Schweigespirale, die Dienstklasse, diefunktionale Oligarchie der Aktivensowie überörtliche Idolisierungskräfte, heute auch durch Internetz-Fakeisten angebuntet.
In Folge I von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<in Neue Sinnlichkeit 76, erschienen November 2020, wird der zugängliche Materialreichtum zu THEMA und WERTE um die GOEBEL-SPRINGER 2020 vorgestellt. Die Goebel-Springer meinen, Goebel sei in USA gerichtlich bestätigt worden, Goebel habe die 4711-Flasche in Springer, Goebel habe eine Wunderkammer an handwerklichen Geschicklichkeiten geschaffen, Goebel habe 1854 seine Lampen gezeigt, Goebel habe gewichtige Zeugen, wie Pope und VanderWeyde. Springer besäße (etikettengefälschte) Prozessakten, im Stadtarchiv lägen laut Prof. Callies die Gerichts-Beweise. Nach Überlieferungen der Frau Göbel war der Lebenskampf der Auswandererfamilie Heinrich Göbel in New York von dessen Rücksichtslosigkeit geprägt. Er verbrauchte seinen Erwerb ohne mit Mutter und Kindern zu teilen.
Wenn FAKE durchgesetzt wird, geht es um POLITIK mit Recht und Moral: Der Springer Verwaltungschef, alle Schullehrer und Neue Deister Zeitung kreieren im Jahr 2020 NDZ v. 18. 9. einen „Stolz auf einen Pionier„. Doch Unwahrheiten offizial, also amtlich, zu verbreiten, ist gesetzwidrig. Dem geschichtlichen Goebel kommt der Begriff Krimineller und Verbrecher zu (in Deutschland heute für Meineid ein Jahr Haft). Damit ist das Springer Göbel-Bild 2020 weiterhin entscheidend irreführend. Nicht, dass jemand ungenau oder angeberischen Quatsch erzählt und bezeugt, sondern dass im Jahr 1893, bei den letzten drei Gerichts-Anträgen Edisons, es um Millionen-Dollar-LIZENZ-Betrug ging. Diese Betrugsfirmen hat Henry Goebel Sr. mit gezielten Lügen zu stützen versucht. Zudem betrieb er seit 1882, die Wahrheit als Selbstbezeuger rückwirkend zu fälschen. Das zeigen die in Neue Sinnlichkeit 76, Folge 1 den Forschungsstand aufschließenden OFFENEN BRIEFE von Dr. Dietmar Moews an den Springer Bürgermeister Springfeld (RECHTSSTAAT) und an die Springer Heimatzeitung NDZ (PRESSERAT).
Folge 2 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< bringt den Goebel-Springern 2020, die nicht sagen können, woher sie wissen, was sie glauben, gültiges Verständniswissen. Man kann SIEBEN amerikanische Zeugenaussagen von 1893 lesen, die der aus Springer nach Amerika ausgewanderte Heinrich Göbel in New York in amtlichen Texten den Richtern und der Welt unter Eid angeblich gab. Begleitet von zielgerichteten freiwilligen Presseinterview-Schnipseln, die von ihm als HENRY GOEBEL Sr. kurz vor seinem 75sten Geburtstag, zwischen 21. Januar 1893 bis 8. April 1893, publiziert wurden. Wer mitdenkt, wird verstehen, dass es noch immer GOEBEL-SPRINGER 2020 geben kann – bezogen oder infolge von Hoffart und Eigendünkel, durch RECHTSWIDRIGES VERWALTUNGSHANDELN von SPRINGER und LAUTERKEITS-VERLETZUNG durch fortgesetzten FAKE von der NDZ
In Folge 3 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<, von Neue Sinnlichkeit 78, werden die drei Schlüsselpersonen EDISON, POPE und VAN DER WEYDE vorgestellt. Sie sind Quellen der Technikgeschichte – im Missbrauch zum SPRINGER Fake. POPE als prestigereicher Falschzeuge; der hoffärtige Greis PETER VAN DER WEYDE und EDISON, der Lampenentwickler – sie sind das Schlüsselpersonal der Glühlampen-Kampfzeit bis 1894: der Prior EDISON und seine Gegenspieler POPE und VAN DER WEYDE. Die Untersuchung der Rolle dieser drei Hauptakteure macht die gerichtsnotorischen Goebel-Belange verständlich. In drei Unterlassungsklagen haben GE / Edison gegen Lampenproduzenten in Boston, St. Louis und Chicago beantragt, patentamtlichen Schutz gegen Lizenzverletzungen und Millionenverluste unverzüglich zu titulieren. Henry Goebel Sr. hatte darauf, als fast 75-jähriger Ruheständler, durch von ihm mit Eid unterzeichnete 7 Affidavits (vgl. Folge 2) zugunsten der New Yorker Anwaltskanzlei Witter & Kenyon, die beklagten Lizenzverletzer gegen Edison unterstützt. In ungewöhnlich gründlicher Gerichtsarbeit wurde Edisons Recht bestätigt. Goebels erfolglose Glühlampen-Manufaktur ab 1881 als Beschäftigter der American Electric Light Company, NY. NY. die Beweisstücke, Werkzeuge und Glastuben, brachten allerdings den Erfolg der Prozessverzögerung mit absurden Affidavits. Im Kreuzverhör und Entgegenhaltungen seiner eigenen Söhne vor dem Gericht und den Klägeranwälten hätte der geschwätzige Goebel Sr. seinen Untergang erlebt. Popes EE-Abbildung der Lampe Exp. No. 3, datiert auf 1859, zeigte sich als Henry Jrs. FAKE von 1892. Die Anwälte Witter & Kenyon gaben abschließend die Verschleppungstaktik „Goebel-Defense“ zu. Henry Goebel Sr. starb am 4. Dezember 1893. Die Hauptverhandlung kam nicht mehr zustande. Edisons Patent lief im Jahr 1894 aus.
Folge 4 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< bricht den bislang angekündigten Plan das Erinnern und Vergessen auf die Erfinder-Irreführung zu beziehen. Jetzt hat aber die Verwaltungsexekutive auf Regionsebene anstatt die Lügen in Springe zu stoppen, die rechtsstaatiche Volte angewendet. Aus Aufsichtseingriff wurde ein Opportunitätsermessen. Jetzt soll der Ministerpräsident persönlich nachsteuern. Denn der Bürger will keine Gerichtsklage. Mit dem neuen asz-GUTACHTEN >Quellenkritik zu Goebel 2021< hat der Autor Dietmar Moews den Niedersächsischen Ministerpräsident Stephan Weil auf die regionalen Kommunalaufsichtspflicht zur Kontrollsteuerung der Stadtverwaltung Springer belangt: Amtliche Lügen und irreführende amtliche Textafeln im Stadtbild, in amtlichen Büchern und im Internetz sind zu beseitigen. Deshalb OFFENE BRIEFE an den MP in Folge 4.
Folge 5 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<wird mit Originaldokumenten zeigen, welch ein Lump und Kameradenschwein Henry Goebel Sr war und wie für das Pseudoidol der Status Verbrecher bzw, Krimineller zutreffend ist.
Folge 6 von >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit< zeigt, dass Goebel gar keinen Strom hatte. Die weltbekannten technikgeschichtlichen Entwicklungsschritte der BATTERIEN und ELEKTRISCHE LAMPEN zeigen entscheidende Sachprobleme für Batterien für das elektrische Licht: Viel zu groß! Viel zu kostspielig! Viel zu schwer! Viel zu giftig durch chemische Gase für Mensch und Goebels Handelswaren im Laden!! Goebel hatte keinen Strom und keine Lampen!
Folge 7 von >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit< zeigt die Edison-Gerichtsserie um sein US-Patent No. 223.898, in der von 1880 bis 1894, technisch und semantisch weltweit patentrechtlich von vielen Wettbewerbern gestritten wurde. Erst im Jahr 1892 konnte Edison seine Finanzschwäche durch Geschäftsfusion mit General Electric zum Einklagen des patentamtlichen Lizenzrechts stärken. Firmen, in Boston, in St. Louis und in Oconto/Chicago wurden abgemahnt und auf Unterlassung beklagt. Ihre Verteidiger Witter&Kenyon brachten EX PARTE die Goebel-Defense vor. Durch die Zeitverzögerung lief Edisons Patent aus. Dann räumten die Anwälte sogar ein, dass es ihnen nicht um Beweis einer Göbel-Leistung gegangen war. Und Goebel nahm „Schmerzensgeld“.
Folge 8 von >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit< Goebel und seine Patente – belegen ob, was, wo, wer, wann, wie oder warum nicht Henry Goebel Sr. als Tüftler oder Erfinder oder Stümper zum Patenthalter wurde. Goebels Patentaffären zeugen von Begehrlichkeit, Wichigtuerei, mit gestellten Photos im Kittel von Guiseppe Verdi mit Zylinderhut. Tatsächlich, empirisch, kannte sich Goebel nicht mit den Glühlampen aus. Die zur Täuschung vorgelegten Beweislampen-Nachbauversuche, 1893 von der Beklagten Beacon in Boston, belegen Goebels Laienhaftigkeit exakt. Goebel wusste eigentlich nichts. (vgl Edison, Folge 3).
Folge 9 von >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit<exponiert die angebliche Beweislampe Exp. No. 4. Es wird die praktische Beleuchtungsgeschichte in der konkreten „Werkstattwirklichkeit von Goebel Sr. ab 1881“ gemäß gerichtsnotorischen Beweismitteln vorgetragen, so wie es vor den Gerichten 1893 entscheidend war. Sowie die nicht auf Goebel sondern auf Zeitschinden betriebene „Goebel-Defense“ des Jahres 1893, wie alle Beteiligten – Gerichte, Kläger, Beklagte – gerichtsnotorisch belegt haben:
Folge 10 von >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit<stellt 1. die amtlichen Lügen der Stadt Springe im Laufe der Jahre, seit 1893 dar. 2. werden die (etikettengeschwindelten) Kopien>Heinrich Göbel Prozeßakten< seit unbekannter Zeit in Springer mit der Fälschung durch den Springer Göbelschul-Lehrers und Schulrektors Dr. Gresky in den Jahren 1952-53 durch Übersetzungen von Englisch in Deutsch. Auf den Mappen steht: >Heinrich Göbel Prozeßakten<, es ist aber FAKE, den Springer Schulen und Lehrern bis heute mittrugen 3. Eine „Goebel-Projekt“ genannte Schulklassenarbeit im Otto-Hahn-Gymnasium Goebel-Projekt 2020 betitelt, benutzte nicht das Stadtarchiv, hielt sich irrlaufend an die Göbel-Legende 2007 und versäumte den Forschungsstand 2005/2006.
Folge 11 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<entfaltet den LEGENDEN-Betrieb in Deutschland und die lokalgeschichtliche LAUTERKEIT in SPRINGER zum LICHT-IDOL. Impertinent betriebene Lügen zu Heinrich Göbel von den Verwaltungschefs, der Lokalzeitung, aller Schullehrer seit 1950, spreizen sich zwischen blanken Falschbehauptungen und Münchhausen-Verklärungen: Vom US-Präsident bis zur Briefmarke und ZDF-Show, Denkmalfälschungen und Bücher – sogar die Professoren der Leibniz-Universität Hannover, Hauptmeyer und Schneider, unter ihrem Emeritus, dem Springer SPD-Multifunktionär Horst Callies, produzieren eine Göbel-Legende. Autror HC Rohde im zu Klampen-Verlag 2007 hat die Lage der Quellen nicht erfasst. Sein Buch ist keine ordnungsmäßige Qualifizierungsarbeit. 2020 kam Rohde erneut damit, dass Göbel Anteile an der Lampenentwicklung, ohne Beweis, zuspricht.
ENDE Folge 4 >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit<
Fortsetzung folgt in Neue Sinnlichkeit 80
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Irre Irreführung in der deutschen Kleinstadt im Jahr 2020
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Liebe Benutzer der LICHTGESCHWINDIGKEIT, hier bringe ich in der LICHTGESCHWINDIGKEIT eine mittelfristige Zuspitzung im Inhalt meiner Zeitschrift Neue Sinnlichkeit – nämlich zum Thema
ERINNERN UND VERGESSEN in einer deutschen Kleinstadt – ein empirisch- soziologisches Themas.
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Mit dem kürzlich begonnenen Darstellungen der empirischen Sozialforschung von Dietmar Moews durch den bekannten Publizisten LAYOS DAYATOS wurde sowohl dieser Blog wie auch die Zeitschrift der Blätter für Kunst und Kultur Neue Sinnlichkeit erstmalig einem solch kulturpolitischen bzw. erinnungspolitischen umfangreichen Komplex gewidmet, der naturgemäß viel Raum an Seiten und viel Spezielles aus eher unappetitlichen Lebenssphären der Deutschen in Deutschland bringt, was – ebenso naturgemäß – nicht jede Leserin und jeden Leser ausreichend entgegenkommen kann. Hier jetzt ein Vorgeschmack auf die neueste Ausgabe Neue Sinnlichkeit 78Blätter für ein Noch zum Schon – die im März 2021 – im 42. Jahrgang und in loser Folge – erschienen ist. Der Versand an die Abonnenten auf Lebenszeit ist erfolgt.
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Neue Sinnlichkeit 78 Blätter mit wechselnden Untertiteln in loser Folge
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Zum Geleit
Grüß Gott, liebe Neger, Frauen und Männer aller Verwertungsbedenken. Blätter für das Noch zum Schon – führt uns in die Mitte des avantgardistischen aktuellen Vorstellens.
Blätter für das Noch zum Schon
Blätter für Wehrrecht und Reisepflicht
Blätter für Enthusiasmus einer Atmosphäre der Glaubenslosigkeit
Blätter für Skepsis als Massenerscheinung
Blätter für die Wahrnehmung des Seins durch den Schein
„In den meisten Berufen und mehr noch in den wachsenden Freizeit-Spannen der Gegenwart steht das moderne Subjekt nicht mehr als Beobachter einer wahrgenom-menen Welt der Dinge gegenüber, sondern geht eine immer engere Fusion mit über-bordenden Flüssen von Information und der Software als ihre Matrix ein. Aus dem in den 1970er und 80er Jahren zunächst als befreiend empfundenen Eindruck, die Welt ergebe sich aus einer Vielfalt sozialer Konstruktionen, ist so die permanente Schwierig-keit geworden, zwischen Information und Tatsachen, zwischen Fake und News zu un-terscheiden, eine Schwierigkeit, auf die wir mit Sehnsucht nach unmittelbarem Erleben der Dinge und nach Verbindlichkeit von Werten oder Orientierungen reagieren.“
Die Tatsachen des bescheißenden Heinrich Göbels, nach 1848 in USA, um Batterien und Lampen, haben mit Springe und den Springer Lauterkeiten nur Hirngespinnste und kommunalamtliche Rechtswidrigkeiten gemein. Ja – lautet die Frage: Was wissen Sie?
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RUMPEL DIE PUMPEL, TRUMPEL
Democrat JOE BIDEN am 3. November 2020 zum 46. US-Präsident gewählt
Dietmar Moews
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Die US-Präsidentenwahl 2020 ist ordentlich vollzogen. Inauguriert wurde der Neue am 20. Januar 2021. Es gab eine ungewöhnlich hohe Wahlbeteiligung, was ich aus soziologischer Sicht für ein schlechtes Zeichen halte. Gut wäre eine normale Wahlbeteiligung (andernfalls wären hohe Wählerquoten der DDR geradezu Demokratiebeweise gewesen). Die eigenartige Ausprägung des hirn-rissigen Präsidial-Stils des 45sten US-Präsident Donald Trump hat sich als kurzfristiges Gehampel erwiesen. Trump unterschied nicht zwischen FAKE und BULLSHIT, wenn es um sinnlich erlebte WAHRHEIT ging. BÖRSEN-Kurse von Wallstreet bilden nicht Lebensverhältnisse ab. CORONA-Ausbreitung macht Tote und Folgeerkrankungen. Sozialversicherungen sind nicht Sozialismus. Im letzten Fernseh-Duell fiel Trump der Fragestellerin andauernd ins Wort, bevor sie ausgeredet hatte; auch hierzu berichteten die Systemmedien falsch – (als habe sich Trump anständig diszipliniert – er hat es eben nicht). Doch die Fragestellerin überließ ihm nicht die Gesprächsdominanz – sie hat geduldig nachgefragt. Die Ablehnung Trumps durch die weitere Politiköffentlichkeit, überwiegend anhand der Brüche und Verweigerungen Trumps, Präsident zu sein, wie es das herrschende System bis dahin kannte und nachdrücklich verlangt, hat am 3. November durchgeschlagen.
Ich hatte zwar den Sieg Bidens immer und lange (in meinem Blog LICHTGESCHWINDIGKEIT) prognostiziert und begründet. Doch ich will hier erklären, dass ich in meinen Grundargumenten daneben lag:
1. Zwar dachte ich, Trump hatte bereits eine radikale Klientel im Jahr 2016 ausgereizt. Ich dachte, Trump würde nunmehr mit der unbeirrten Fortsetzung seiner Polarisierungen diese ausgereizte Wählerschaft auch erneut zur Wahl motivieren können. Aber eben durch die scharfe Gangart würde Trump keine zusätzlichen Wähler mehr aus den Nichtwählern für sich gewinnen, sondern viele Schlafende für Biden mobilisieren. Mein Kalkül ist eindeutig aufgegangen: BIDEN ist dadurch der neue Wählerstimmen-Rekord-Kandidat aller US-Präsidentschaftskandidaten geworden – über 91 Millionen Stimmen für Biden und Vize-Präsidentin-Kandidatin Kamala Harris.
2. Ich dachte, angesichts der etwa 20 Millionen Afroafrikaner müsse die weitgehende Misshandlung der anhängigen Rassendiskriminierung einer moderneren Menschlichkeit mehr Raum nehmen. Ich dachte, dass die etwa 22 Millionen ziviler hysterischer Waffenträger, die Trump zu seinen Symbolartnern reklamierte, doch eindeutig etwa 280 Millionen US-Bürger gegen sich haben, die die Schießwütigkeit nicht als Verfassungswert betrachten. Ich glaube jetzt, dass das tatsächliche Wahlergebnis mein Kalkül der ausgereizten Trump-Konzeption widerlegt hat – auch, wenn Biden ebendrum enorm dadurch gewann (und wohl nicht, weil er so ein affengeiler Kandidat war).
Mir scheint, das Machtspiel des US-Dollar-Kapitals wurde sowohl durch Trump wie auch von unserer Kulturindustrie irregeführt und fehlgeleitet. Diesem Trump ging es nicht um die Störungen und Verstörungen, die er absichtlich verursachte. Ihm ging es um seine Ermächtigung, die bestehen-den Machtverhältnisse in der Massenkommunikation und seinen Zugang zu den amerikanischen Menschen in seine eigenen (Twitter-Hände) zu nehmen. Trump glaubte, seine Ideen – wie die USA durch seine Präsidenten-Politik anders weltpolitisch auftreten als man es bisher systemisch eingepflegt hatte – nur dadurch brechen und verwirklichen zu können, wenn seine Wertekommunikation nicht durch die herrschenden Kulturindustrie massenmedial unterlaufen und zersetzt wird. Die banale Machtfrage: New York Times VERSUS Trump, CNN VERSUS FOX NEWS, Hillary VERSUS Trump, Pentagon VERSUS White House.
Jetzt kommt allerdings die Volte zu dieser TRUMP-Bewertung, die das Wahlergebnis 2020 einstimmt: Dieser US-Präsident 45 hat im Alleingang durch Dauer-Twitter und gleichzeitige Verweigerung gewohnter Pressekonferenzen vier Jahre lang die Erwartungen der herrschenden Massenmedien enttäuscht. Trump hat selbstermächtigt weithin „Volkes Stimme“ für die USA-Politik aggregiert und integriert – Millionen Amerikaner, die sich vollkommen abgekoppelt fühlten, hat er per Twitter direkt erreicht. Trump machte das unorthodox. Und statt intelligenzorganisatorisch machte er es chaotisch und planlos. Er nutzte den Rückfall in archaische Frühkulturmuster, unwissenschaftlich, barrierefrei, immer sinnlich auf seine virtuellen Medienauftritte abgerichtet, anscheinend schmerzbefreit, wenngleich zuletzt doch erheblich übergewichtig und orange-maskenartig. So kam er täglich, neufrisiert aus seinem Fernseh-Schlafzimmer. Und das brachte allen Kommerzmedien eine Hausse.
Vier Jahren hindurch lieferte Trump den empirischen Beweis, dass ein Kampftyp wie er die Zwänge des Systems aufmischen kann. Doch dass ihm dabei mögliche „Geschäftsergebnisse“ in kurzfristige Hypes verkamen, dagegen Nachhaltigkeit von Nordkorea oder China oder Russland einen derart irrlichternden Trump letztlich aussitzen können, ist die Quittung. Wo hier also ein in den USA vom herrschenden SYSTEM abgelehnter Trump-Stil gelabelt schien, erkennen wir nüchtern: Donald Trump hat letzlich erfolglos lediglich versucht – nachdem er einen unglaublich disziplinierten Wahlkampf 2016 investiert hatte – dadurch ein US-Präsident sein zu können, der sein individuelles LUSTPRINZIP zum Maß seiner Dinge erheben könne, um Ewigkeitsgeltung zu erreichen. Die Lust oder Unlust des TRUMP 2020, den Wahlkampfherausforderungen sich Schritt für Schritt nicht unterwerfen zu wollen, stattdessen sein Lustprinzip zu zeigen, hat den Verlust in seiner Wahlkampagne 2020 ausgemacht. Erst zum Schluss hin, bis zum Wahltag, hat er wieder völligen Einsatz gebracht und noch aufgeholt. Natürlich sind sich die Trumpwähler selbst „die Nächsten“ – natürlich gehen sie nicht charaktervoll mit Trump gegen das „System“ an, wenn dafür die Nachteile überwiegen: Wie unbedeutend ist die Länge einer Mauer an der mexikanischen Grenze, ob 400 Meilen oder 800? wie irrelevant sind die Bilder vom Handschlag Trumps mit Kim Jong Un, wenn anschließend weitere Atomtests stattfinden? wie wirksam kann die US-Hybris tragen, wenn tatsächlich chinesische Waffen den Luftraum über dem südchinesichen Meer gegen „fremde Überflieger“ verteidigen? Wird sich Trump dann auf alle seine neuen Freunde, Kim, Putin und Xi, verlassen bzw. wie konsterniert werden die Trumpwähler dreinblicken, wenn die NATO-Solidarität oder die Israelverbindung gegen den Islamismus nicht mehr geliefert werden, wie man es gewohnt war?
Dieser Präsidentschaftswahlgang Nummer 46 wurde ein gelungenes Experiment mit dem Spannungsfeld von Systemzwängen und freiem politischen Staatshandeln – ohne militärische Willkür des gewohnten platten Weltpolizeistaats USA. Für die innenpolitischen Belange konnte Trumps Präsidentschaft überwiegend die Nieten ziehen, während die föderalen Gouverneure das Schwarze Peter-Spiel für sich – ob Demokraten oder Republikaner – nutzen konnten. Damit wurde auch die Unterstützung „seiner eigenen Partei“ für Trump geschwächt. Die Mühe, seine 2016er Wähler zur Wiederwahl zu stimulieren, hat dem Trump-Lustprinzip vielmehr die Mobilisierung der JOE BIDEN-Wählergruppe und den Demokraten genutzt. Dennoch wurde es sehr knapp.
Mit der leistungsstarken Vizepräsidentin KAMALA HARRIS wird der GLOBUS jetzt außenpolitisch zu tun bekommen, während BIDEN den VORGARTEN des schwelenden US-Bürgerkriegs versuchen wird, etwas in mehr gärtnerische, weniger dompteurhafte Ordnung, zu führen. Wer hätte das gedacht? In der Kunst gibt es keine Pausen – in der Kunst geht es immer weiter.
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Erfindung und Entwicklungen und Patente geschlossener elektrischer Lampen
Dietmar Moews
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Kritikmangel durchzieht unsere Sprechgewohnheiten vielfältig. Deshalb sage ich gerne im klärungsbedürftigen Gespräch: Verstehe bitte, was ich meine, nicht, was ich sage.
Beispielsweise findet sich ein solcher sprachlicher Irrgang im Gebrauch des Wortes Erfindung– man sagt leicht Erfindung, wenn es sich dabei in Wirklichkeit um eine neue Stufe einer angängigen kontinuierlichen Entwicklung handelt. Darauf muss man mit Verständnis Dreierlei unterscheiden:
Erfindung einer Idee – sei es eine wirkliche Neuigkeit – ist daran erkennbar, dass die Menschheit diese Idee nicht hatte. Am Beispiel der geschlossenen elektrischen Lampen, die eine Jahrhunderte währende Entwicklung sind, besteht die Idee darin, Licht ohne offenes Feuer, mit elektrischem Strom als Triebmittel, haben zu wollen. Denn ein offenes Feuer einsetzen bringt Brandgefahr, Hitze und Rauch, die von einer offenen Flamme kommen. Die Idee, die Erfindung, dieser Lichtquelle, rührte vom Bedarf an einer nicht offenen Leuchtquelle, dass Stroh im Haus nicht zündelt oder im Bergwerk es nicht zu Gasexplosionen kommen soll. Zur Idee kamen im Laufe der Zeit Entwickler, die vermutlich mit Entwicklungsanstrengungen, manchmal auch zufällig, der Idee ihre Mühe und Geschicklichkeit zuwendeten. Bei der geschlossenen elektrischen Lampe kamen viele Ideen und Motive über Jahrhunderte in einer langen Entwicklung zahlreicher verschiedener Experimente, Entdeckungen und Erfindungen zusammen: Inspiration, Materialkunde, Stromquellen, Betriebssicherheit, Kosten, Geniekraft, Gruppenarbeit, Industrietechniken, internationale Kommunikation der Elektrifizierung, moderne Fortschrittsideologie, Massenbedarf, Patent- und Lizenzrecht, wie Edison vormachte.
Mit Hilfe des jeweiligen Standes der Kunst der technischen Entwicklungen auf der Basis vielfältiger Ideen und Erfindungen wird erforscht, experimentiert und weiterentwickelt. Das neue Dynamo-Aggregat brachte fließenden Strom, der einen elektrischen Betrieb von geschlossenen Lampen ermöglichte. Ab 1876 ging es Patententwicklern um eine neue Technik der Beleuchtung, die den bis dahin gebräuchlichen Lampen – wie Öl-Verbrennungslampen, Gas-Jets, Wachskerzen, Fackeln und offenes Feuer, z. B. auch in den elektrischen Kohlenelektroden-Bogenlichtern – in den Herstellungs- und Betriebskosten und der ungefährlichen einfachen Alltags-Handhabung und Haltbarkeit überlegen sein mussten: Die Idee der „kommerziellen Glühlampe“ wurde patentreif entwickelt. Edison und seinen Mitarbeitern gelang der Durchbruch in den Jahren 1879 bis 1886 mit einer hochohmigen Bambus-Glühfaden-Vakuum-Ganzglaslampe.
Bis wir heute z. B. LED-Licht und Neon-Leuchtstoffröhren, Laser und – inzwischen überholt – Edisons „Incandescent Electric Vacuum Lamp“ hatten, die als weiterentwickelte Osram- und Philips-Glühbirnen, aus günstigeren Werkstoffen, noch kennen, wurde enormes technisches Wissen und kostspielige Geduld aufgewendet. Edisons-Qualitätsidee schritt vom Konzept der elektrischen Stark-Glühlampe zur hochohmigen, stromsparenden Vakuum-Glasbirne – zu-nächst bei Gleichstrom, bald mit einem Bambus-Kohle-Glühelement. Aus klimatischen Motiven siedelte Edison sein Kohlefaden-Brat-Labor von Menlo Park nach Harrison um. Man hatte gelernt, dass es dabei um extrem spitzfindige Feinheiten ging – vom Regenwetter, Luftdruck, Wind, Lufttemperatur usw. – unter welchen Bedingungen dann vielstufig und bei welchen Brenntemperaturen optimiert verkohlt werden konnte. Edison fand zunächst mal, dass mineralfreie Glühelemente die geeignetsten waren. Dann wurde gesucht und unter 6000 Holzsorten wurden lediglich sechs verschiedene gefunden, die sich den Patentansprüchen gemäß zu Glühfäden verarbeiten ließen. Es war die feinste Bambusfaser, die sich abspalten ließ, gleichförmig biegen ließ, extrem elastisch, haltbar und preisgünstig war.
Man muss Verständnis für diese kommunikative Entwicklungsindustrie schaffen. Im Falle Edisons gelang schließlich das Patent von 1879 und folgende nunmehr „hochohmige“ Auslegungen dieser Lampentechnik weltweitals Weiterentwicklungen. Bald wurden die geschlossenen Glasbirnen,für die Edison sauerstoff–empfindliche Glühelemente zum Leuchten nutzte, mit nichtoxidierendem Gas, anstelle des Vakuums, gefüllt.Eine Eau de Cologne-Flasche von 4711 war als Glasgrundstoff einer solchen Patentkonzeption völlig ungeeignet.Ein Springer Pionier mitHeimatbewusstsein, Günter Haupt, machte diesen Scherzartikel nach 1970.
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Goebel-Springer 2020 –
Rechtsstaat und Lauterkeit
Folge 3
von Layos Dayatos
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Goebel der Springer, Verbrecher und Krimineller in Amerika, und die Springer Lauterkeit im Jahr 2020 – so beginnt zusammenfassend der hier dargelegte historische Befund zu dem Idol und angeblichen Pionier der Elektrotechnik in 9 Folgen. Auf Anfrage des Fernsehsenders ZDF verfasste der empirische Soziologe und Diplomingenieur Dr. Dietmar Moews im Jahr 2005 ein Gutachten zur Materiallage Heinrich Göbel. Das geschah in den Jahren 2002 bis 2006 sowie neuerlich, mit Blick auf eine gerichtsfeste Argumentation in getrennter Feststellung betreffs Rechtsstaat und Lauterkeit, in den Jahren 2019, 2020 und jetzt 2021. Das Recht fordert, amtliche Irreführung klarzustellen und zu beseitigen. Und was ist 2020 neu? Neu ist, dass Moews jeden Pro-Goebel-Punkt wissenschaftlich anbindet und von Nüchternheit geleitet als Fake ausweist.
Grundlage der Untersuchung „Goebel-Springer 2020“ in neun Folgen sind die weltweit in der Pionierzeit der Elektrifizierung im 19. Jahrhundert zur Sache angefallenen staatlichen, forensischen und publizistischen Dokumente. Erfasst wurden alle zugänglichen amtlichen Papiere und Verträge, Gerichtsarchive und Pressearchive, den Heinrich Göbel und Henry Goebel Sr. betreffend. Die Argumentation folgt den Originaldokumenten, zeitgenössischen Abschriften und unbeglaubigten Originalkopien, dazu die einschlägigen Pressepublikationen der damaligen Glühlampenzeit sowie auf geistige Wirkungszusammenhänge (Konkludenz), z. B. von festgestellten Verbalien im Verhältnis zu tatsächlichen Aktivitäten und Unterlassungen – Alles, was aufscheint, wurde verifiziert und geprüft.
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ZWISCHENFAZIT zu Folge 2
Nach Folge 1, wo Wahrheitsgebot und verbotene amtliche Selbstdarstellung in Heft Nr. 76, S. 34, angesprochen werden, nun kurz zusammengefasst die Folge 2, um dann Folge 3 anzuknüpfen: Weltweit veröffentlicht wurden mit >Goebel-Springer 2020 – Folge 2< (in der vorangegangenen Ausgabe Neue Sinnlichkeit 77) die vom Amerikaner Henry Goebel Sr., geboren als Heinrich Göbel im Jahr 1818 in Springer, Deutschland (1848 nach USA ausgewandert) mündlich ausgesagten und beeideten Affidavits. Diese vereideten Stellungnahmen Goebels wurden für gerichtliche Zwecke schriftlich erfasst (7 Affidavits liegen als unbeglaubigte Fotokopien vor). Goebels Aussagen von 1893 sollten gegen den Kläger Edison die Verteidigung von Lizenzbetrügern durch Prozessverschleppung stützen. Sie sind teils persönlich handschriftlich mit Henry Goebel oder Heinrich Göbel unterzeichnet; seine Handschrift konnte anhand anderer Schriftproben verifiziert werden. Die beiden wichtigsten Aussagen tragen keine Unterschrift und sind mit getipptem Namen gekennzeichnete Abschriften.
Zum Verständnis der unvorbereiteten Leserin und Leser wurden den „Original-Goebel-Texten“ textkritische Anmerkungen beigefügt. Außerdem werden haarsträubende Lügen, ja Unmöglichkeiten Goebels in diesen Affidavits herausgehoben. Sie werden in den weiteren Folgen von >Goebel-Springer 2020< detailiert mit Beweismaterial, Argumenten und Quellen belegt.
Moews stellt mit seiner Argumentation Wert-Ansprüche zu Rechtsstaat und Lauterkeit. Das trifft den Springer Stadtbürgermeister als Verwaltungschef und den Niedersächsischen Ministerpräsident als Kommunalaufsicht rechtlich. Konkret geht es um amtliche Gesetzwidrigkeit durch amtsschriftliche analoge und digitale Lügenverbreitung sowie Pflichtverletzung der Kommunalaufsicht. Hinzukom-men presserechtliche Schulden der NDZ. Alsdann Archivbetrug, Geschichtsfälschung in den heute in Springer anerkannten Geschichts-Büchern, sowie Unfug im aktuellen Schulunterricht. Das sind Bür-germeister von 1918 bis 1948 Fritz Jürges, Oscar Musal Amtsrichter, amtierte 1929 bis 1959, Lehrer Dr. Brasch, Thierbach, Lehrer Gresky, Hartmann, Netzel, Kalisch, Seedorf, Degenhardt, Callies, Rohde, Karl Schaper, Link, Glitza, Fuegmann, Burkhard Schaper, Langrehr, Schwieger, Hische, OHG-Lehrer Haak sowie als „Springer bekanntester Exportschlager,neben dem Dschungelcamp“ (Jubiläums Magazin NDZ 145 Jahre v. 1. Juli 2020) im Lokalblatt Neue Deister Zeitung aktualisiert.
Die Originaltexte der 7 amerikanischen gerichtlichen Zeugnisse, abgedruckt in >Goebel-Springer 2020 – Folge 2<, die Goebel von Januar bis April 1893 beeidet hatte oder angeblich beeidete, rühren den Verdacht, dass jahrelanger bedenkenloser Umgang mit Quecksilber aufs Gehirn schlägt. Denn Goebel ließ sich von den Lizenzverletzern verdingen, Millionenverluste für den Glühlampen-Patent-halter Edison durch Prozessverschleppung zu erreichen. Zugleich diente Goebel Sr. seinem Sohn Henry Jr. als bezahltem Zeugenschlepper und sich selbst als Trittbrettfahrer Edisons – wie es kurz irreführend verlautete – als „Entwickler, Tüftler und Patenthalter“, kurz, als angeblicher Pionier der elektrischen Lampen. Mit Folge 2 erhalten Leserinnen und Leser ein Bild, das aus diesen quasi mündlich-persönlichen Goebel-Bezeugungen des Jahres 1893, seinem Todesjahr, entgegenkommt. Inhaltlich sind abschließend alle heute noch gerichtsarchivierten Goebel-Original- und Fälschungs-dokumente von allen Gerichten abgewiesen worden: Als Unfug, Widerspruch, Unmöglichkeit – „Fraud, Bribery / „Betrug Bestechung“. Und die beglaubigten Hin und Herübersetzungen seiner angeblichen Aussagen eliminieren Goebels Selbstzeugnisse aus den gerichtlichen Wahrheitsfin-dungen. Das betrifft sowohl die EX PARTE-Verteidigung gegen den Klägerantrag Edisons. Denn Edison klagte im Jahr 1893 in Boston, St. Louis und Chicago auf Unterlassung der Patentverletzung eines geltenden staatlichen Patents, nicht auf technische Patentqualitäten. Für die nachgeborenen Goebel-Springer 2020 ist Zurechnungsunfähigkeit des alten Goebel enttäuschend. In Springer war seit 1893/1929 der Anschein entstanden, die 1893er Gerichtsverfahren seien auf Goebel bezogen gewesen. Goebel gab an, im Jahr 1854 oder vor 1879, Lampen öffentlich betrieben zu haben. Er hatte dafür keine Beweise, keine Batterien und keinen Strom (vgl. Folge 4). Ähnlich war es auch mit seinem angeblichen Bogenlichtfeuer um 1860 auf dem Dach seines Hauses Grand Street, als angeblich Feuerwehr, Polizei und Richter alarmiert gewesen wären. Allesamt wussten davon nichts.
Goebel – im Bild des ebenfalls im Jahr 1818 geborenen Karl Marx, jenem extrem egozentrischen Nichtsnutz und von Karl May, dem erfinderischen Idol und Kriminellen – wollte Glauben machen, dass so ein Feuer-Alarm im Stadtviertel in 20 Jahren völlig vergessen sein könnte. Dafür müsste ein Goebel-Springer nur mal anfragen, an welche Geschehnisse und amtlichen „Vorgänge“ Polizei, Feu-erwehr und Richter sich zurückerinnern (dass z. B. in den 1960ern ein Bundeswehr-Starfighter nahe Köllnischfeld abstürzte oder dass es für Springer noch 1970 ein SPR-Autokennzeichen gab)?
Die hier abfolgend herausgebrachte Argumentation zu „SPRINGER-GOEBEL“ und zu den GOEBEL-SPRINGERN zielt auf das unbezweifelt gültige Prinzip unseres deutschen Rechtsstaates. Wir sehen die Lage, die Argumentation und die zugänglichen Quellen. Dietmar Moews verlangt nach der verwaltungsamtlichen Ordnung. Das sind in der staatlichen Hierarchie der beauftragten Akteure – von „unten nach oben“ – der Springer Verwaltungschef, Stadtbürgermeister Christian Springfeld, die REGION Hannover als Kommunalaufsicht über Springe, der Innenminister des Landes Niedersachsen, der Niedersächsische Ministerpräsident. Das heißt, solange Gesetzwidrigkeiten bekannt werden oder angezeigt werden, sollte sich die geltende Rechtsstaat-Struktur selbst in Ordnung halten und regeln. Gelingt das nicht, gibt es Rechts-Instanzen unabhängiger Verwaltungsgerichte.
Hier, begleitend, hat Dietmar Moews kürzlich die obligatorische Verwaltungsaufsicht des Landes Nie-dersachsen für das Amt Stadt Springer angerufen, die Rechtsstaat-Verletzung, „Goebel amtlich un-zutreffend Pionier zu nennen“, damit eine bisherige Irreführung fortzusetzen, also dem MP schriftlich angezeigt und in einem eingeschriebenen OFFENEN BRIEF um Formulierungshilfe gebeten.
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OFFENER BRIEF an den Ministerpräsident des Landes Niedersachsen
Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing. 3. Januar 2021
Mainzer Straße 28
D-50678 Köln
OFFENER BRIEF – per Einschreiben 2 Blatt
An den
Ministerpräsident des Landes Niedersachsen
Staatskanzlei Planckstraße 2 30169 Hannover
Bezug: Die Stadt Springe verbreitet aktuell amtlich unlautere unwahre Tatsachenbehauptungen und ist im Begriff, dafür weitere öffentliche Gelder auszugeben. Angeblich soll damit Image- und Wirtschaftsförderung des Ortes Springe bewirkt werden. Indes schadet die Stadt Springe dem Ansehen gravierend, regional („hinterm Deister“), und weltweit. Spätestes seit dem Jahr 2006 weist die geltende Technikgeschichte (s. 2006: Deutsches Museum München) aus, dass der US-Amerikaner, in Springe geborene Lokalidol Heinrich Göbel (1818-1893), Henry Goebel Sr., ein gerichtsnotorischer Lügner war, der keinerlei Verdienste als Pionier der Entwicklung der elektrischen Glühlampe hat. Goebel war nach heutiger Definition „Verbrecher“, „Krimineller“. Er hat allein durch zahlreiche gerichtliche Falschaussagen und „Affidavits“ im Jahr 1893 als bezahlter Falschzeuge gegen den Patenthalter Edison vor US-Gerichten versucht, die Hinterziehung von Millionen Lizenzgeldern zu unterstützen.
Betreff: Anzeige Ich möchte dem Land Niedersachsen, als oberster Kommunalaufsichtsbehörde, angängige rechtswidrige Verwaltungsakte der Stadt Springe/Region Hannover (u. a. Ortsratsbeschluss am 2. September 2020) anzeigen. Es geht um sämtliche spezifischen amtlichen Publikationen zu Göbel – eine Stadtchronik von 1954 und 2002, mehrere amtliche Bronzetafeln, -2
2 – Moews OFFENER BRIEF an Land Niedersachsen am 3. Januar 2021
Beschilderungen, Internetz-Seite, Denkmäler und Schul-Lehrmittel.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Damen und Herren,
Ich suche für die Wertverwirklichung mit einem weiteren OFFENEN BRIEF an den Verwaltungschef von Springe den zivilen politischen Weg unter Einbeziehung der öffentlichen Multiplikatoren, um den gerichtlichen Weg vermeiden zu können. Derzeit publiziere ich eine vollumfängliche gerichtsfeste Argumentation (gemäß meinem Gutachten für das ZDF 2006) zum technik- bzw. rechtsgeschichtlichen Fall der Falschidolisierung und „Goebel-Defense“, mit der im Jahr 1893 mit dem Modus EX PARTE Prozessverschleppung (Patentauslauf) erreicht worden war. In der Sache informiere ich die beteiligten hauptamtlichen und ehrenamtlichen Springer Stellvertreter seit dem Jahr 1986 bzw. seit 2005.
Ich beabsichtige einen OFFENEN BRIEF zur Darstellung der politischen Forderung nach Rechtsstaat und Lauterkeit in Springe an die Stadt Springe zu senden. Dafür wäre eine Argumentationshilfe bzw. Formulierungsvorschläge für das Verlangen zum Eingriff in einen rechtswidrigen Verwaltungsakt qua Kommunalaufsichts-Kompetenz des Landes hilfreich, um der Springer Stadtverwaltung den rechtmäßigen Weg vorzuhalten und um verwaltungsgerichtliche Schritte gegen die Stadt Springe vermeiden zu können.
Ferner bitte ich um Information, welches Amt konkret für die Staatsaufsicht der Stadt Springe, als Kommunalaufsicht für Rechtsaufsicht, Sachaufsicht und als Sonderaufsicht im Land Niedersachsen bereitsteht.
Hochachtungsvoll Dietmar Moews
Anlagen: Kopien Deutsches Museum 2006; NDZ-Notiz 11. März 2006 „Heinrich Göbel…“
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Schriftliche Bestätigung des OFFENEN BRIEFS an den Nieders. MP am 13.1.21 durch den Innenminister des Landes Niedersachsen als Aufsichtsbehörde der Region für Stadt Springe
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NEU DENKEN: in >Goebel-Springer 2020 – in Rechtsstaat und Lauterkeit< Folge 3
Neu ist in dieser Folge 3 der rechtsstaatliche Wert, der unseren deutschen „Offizial-Staat“ zur Wahrhaftigkeit zwingt, um die es in Springer geht. Es geht um historische Tatsachen, es geht um die positive, gerichtlich festgestellte, ausweisliche Wahrheit, nicht um Narrative, nicht um Legende.
Heute, im Jahr 2021, brechen die Stadt SPRINGER und die Kommunalaufsicht des LANDES NIEDER-SACHSEN das geltende Verwaltungsrecht. Dietmar Moews, der Gutachter, hat als auktorialer Erzähler (der das gesamte Material- und Wirkungsfeld kennt und überblickt) dem Autor Layos Dayatos nahegelegt, wie der komplexe Forschungsstand des Jahres 2020 zur „Schnittmenge von Goebel mit der Lampenentwicklung“ in 9 Folgen textlich eingängig aufgezäumt werden kann. Des-halb werden, nach den vorliegenden Original-Goebel-Textzeugnissen in Folge 2, hier in Folge 3, die drei Schlüsselpersonen in den von 1879 bis 1894 dauernden Rechtsstreitigkeiten zur Glühlampen-Elektrifizierung um Edison in New York als Nächstes vorgestellt. Damit wird auch dem normalen Laien klar, dass Goebel vor 1881 gar nicht, ab 1882 nur in Selbstbezeugungen Glühlampen kannte. Goebel tauchte mit dem Jahr 1882 ganz einfach zu spät auf. Aber – zu den Erfindungen und Neuerungen nach 1882 leistete Goebel ebenfalls keinerlei Beitrag (man sieht es an seinem nutzlosen US-Patent No. 266,358 von Oct. 24, 1882): Mit seinen 6 Monaten Hilfsarbeiter bei der Lampenfirma Americ. Co (9.1881-3.1882) war GOEBEL in seinem Trödelladen nicht wirklich im Metier. Als Glücksritter mit Zeitungsausschnitten war er kein Pionier der Glühlampen. Das wird im Folgenden deutlich, anbetracht der historischen EDISON, POPE und VAN DER WEYDE. Sie waren die einflussreichen Mitspieler im Elektrifizierungsgeschäft jener Zeit. Ihre absurden, kontroversen forensischen Auftritte im Jahr 1893 wurden allerdings für die Springer Legenden-Bildung namhaft und irreführend. Das sollten nicht nur der Verwaltungschef und der Ministerpräsident wahrnehmen.
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Edison, Pope, Van der Weyde
EDISON, POPE, VAN DER WEYDE -scheinen aus Sichtder Goebel-Springer und deren Politik 2020 uninteressant. Ja – wenn überhaupt – riefen diese Namen in Springer geradezu Aggression hervor (liest man nur die Leserbriefe in der NDZ). Zur „STOLZ- und PIONIER-FRAGE“, sind Edison, Pope, Van der Weydejedoch die Hauptrollen im Lampen-Lizenzstreit. Dagegen die für die Elektrifizierungs-Epoche kriminellen Nebenfiguren Henry Goebel Junior (geb. 1855-?) und Henry Goebel Senior (1818-1893) sind zumindest den Springern Hauptpersonen. Aus Springer Sicht müsste man bei der 4711-Glühflasche, 1854/1970, beginnen und dann Nachbaulampe No. 4., 1882,behandeln (Batterien und Lampen kommen in der kommenden Folge 4 in Heft 79). Zunächst folgenjetzt in umgekehrter Reihenfolge, erst Pope und Van der Weyde, dann Edison. Es sind unzweifelhafte Fakten. Sie bedingen angängigeIdolisierungs-Legenden in Springer am Deister. Siewurden kurzzeitig Quelle der Zweifel vor den Richtern. Zuletzt, 1893, wurde die „Goebel-Defense“ als Verteidigugsstrategie auf Zeitverschleppung und Verjährung des Edison-Patents im Laufe des Jahrzehntseingeführt. Moews‘ Beweislage des Jahres 2006 (ZDF-Gutachten) hat das bereits abgeklopft.Die Disposition solcherMeinungen und Vorstellungenin Springer sind nicht Zufall. Es sind immer eigennützig verankerte Selbstbilder der Einheimischen. Die Goebel-Idolisierung war auch Volksfrömmigkeit, Übereifer der Verehrung durch die Goebel-Springer, angesichts einer vermeintlich spärlichen Überlieferung – während die Dokumente im Stadtarchiv ignoriert wurden. „Stoffverändernd“ waren auch die 12 Jahre Nazizeit mit Bürgermeister Jürges und Amtsrichter Musal (vgl. Dr. Brasch) und die Zerrüttungen in der Nachkriegszeit ab 1945.
Die Überfremdung von Springer durch all die Heimatvertriebenen des eigenen Untergangs1939/1945 – auch hinsichtlich der Goebel-Idolisierung – lässt sich nachkriegsphilosophischund empirisch-soziologisch nicht wasserdicht entschlüsseln. Immerhin gibt es Pro- und Kontra-Linien, Hauptargumente, Sonderideen und viel Folklore. Der Lampengöbel beginnt in Springer mit der ersten Veröffentlichung im Jahr 1893 durch die NDZ und ist dann darauf angewiesen, dass sowas vom Stadtklatsch zum Stammtisch, zur Zeitungsnotiz auswächst.Und immer wieder, „Wer schreibt, der bleibt“ in der NDZ. Aber ohne Resonanz, wie in Springer, ließe sich kein Loch Ness aufführen.Noch 1926 hatte man den Lampengöbel im Brockhaus nicht.
Historisch gilt:Das Goebel-Glühlicht begann öffentlichdurch Goebel persönlich mitseiner ersten öffentlichen Goebel-Lampen-Publikation am 29. April 1882 in seinem Kramladen in der Monroe Street 468 von Downtown Manhattan New York N. Y.New Yorker Tageszeitungen berichteten am 30.4. und 1. 5. 1882 (s. u.). Danach behauptete Goebel „… has a number of patents covering all the points necessary to the groduction (sic!) of his light.“Man hätte schon da erfahren können – zwischen Göbel-Lichtgott und plumpem Anarchismus – wie es sich heimatliebende Springer nicht vorzustellen vermögen: Goebel belog die NEW YORK TIMES ohne weiteres unter Zeugen (z. B. Kulenkamp), behauptete blanken Unfug. Deutsche Eau de Cologne-Flaschen spielten schon 1882 keine Rolle.
Goebel-Kenntnisse und Goebel-Verhaltensdetails, die von Moews sorgfältig erfasst worden sind sowie ausgewählte Original-Zeugnisse von den Personen, die die damaligen Patentprozesse verständlich werden lassen, zeigen sich als vor der Geschichte entscheidend. Edisons Lampen-Ausgangspatent von 1879 wurde langwierig gerichtlich umkämpft (nicht vom Deutsch-Amerikaner Goebel). Einige Personen waren dabei besonders gewichtig, neben der allgegenwärtigen eminenten New Yorker Anwaltskanzlei Witter & Kenyon, sind es POPE, VAN DER WEYDE und EDISON – absolut nicht der Hilfsarbeiter von 1881, Henry Goebel Sr.
Das persönliche Interessen- und Konfliktprofil von Pope, Van der Weyde und Edison war die Patentquali-tät von 1879, die von Witter& Kenyon EX PARTE vorgebracht wurde. Nach Springer sickerte davon nichts durch. Auch nicht, dass Edison 1892 pleite und 1894 das Bambus-Filament mit der Wolfram-Osram Legierung von Auer von Welsbach am Ende war. GE/Edison baute seit 1880 als AEG, zusammen mit SIEMENS, die Elektrifizierung des deutschen Reichs auf. Schon da war Edisons ein weltberühmter beneideter Kopf in der systematischen Entwicklungsforschung mittels ganzer Forschungsteams als Aktiengesellschaft jener Elektrifizierungs-Epoche. Aber auch Franklin Leonard Pope, Edisons erster Patentpartner überhaupt in jungen Jahren, war inzwischen als Elektrifizierungs-Fachmann, -Lobbyist, -Gutachter, -Journalist arriviert und Autor des großen Standardwerkes: „THE ELECTRIC INCANDESCENT LAMP“, New York 1889, und second Edition 1894. Dieser Edison-Buddy Pope hatte im Dezember 1892 Goebel eingebootet und kämpfte kurzzeitig, als unabhängiger Experte, als Opponent gegen Edison. Pope schrieb Henry Goebel Sr. zum Elektriker und Erfinder mit 1859 übersehenen Tubenlampen am 25. Januar 1893 im Electrical Engineer hoch, ergänzt von Witter & Kenyons wohl koordinierten Eidesstattlichen Erklärungen gegen Edison. Dritter der „Goebel-Defense“ vor den Richtern von Boston, St. Louis und Chicago/Oconto wurde dann Professor Peter Van der Weyde. Van der Weyde war den Fachleuten im New Yorker Energiegeschäft von Gas und Strom wohlbekannt. Van der Weyde, hochbetagt, arbeitete als Aktionär im Gasgeschäft gleichzeitig intensiv publizistisch und entschieden für Gas-Jets der alltäglichen Innenraum-beleuchtung, gegen elektrische Glühlampen, ausdrücklich gegen Edison.
POPE, VANDERWEYDE und EDISON – diese drei Akteure sind bei sorgfältiger semantischer Analyse der auch in Springer zugänglichen Publikationen und Dokumente bekannt. Im Jahr 2006 wurden von Dietmar Moews, öffentlich im „Mariechen“, in Springer am Deister, die Quellenangaben für die irregeführte Idolbildung „Heinrich Göbel“ vorgestellt. Es begann aber bereits über hundert Jahre vorher in Springer in der Neuen Deister Zeitung am 14. Februar 1893. Die NDZ brachte den Idol-Goebel erstaunlicher Weise (wie Pope und THE SUN) also schon vor dem Gerichtsurteil zugunsten Edisons von Colt im Bezirksgericht Boston, das erst am 18. Februar 1893 verkündet worden war. Wie konnte die NDZ schneller als Richter Colt sein?
Es stellt sich die Frage, wie kam diese „Ente“ in die Deister Zeitung? – noch vor der deutschen Elektrotechnischen Zeitung (ETZ). Außer mir stellte in Springer bis hierhin niemand diese Frage (der oberflächliche Legenden-Rohde auch nicht). Zwar entdeckte ich gewisse Spuren – kann es indes nicht völlig aufklären. Hatte jemand im Februar 1893 mit New York telefoniert oder telegrafiert? Wurde die NDZ-Redaktion telefonisch kontaktiert? War die Elektrotechnische Zeitung als monatliches Periodikum nicht so aktuell? War es Osram? Die Neue Deister Zeitung schrieb also am 14. Februar 1893 die Unwahrheit, gab Franklin Leonard Pope namentlich an, ohne Quellenprüfung: „Heinrich Göbel aus Springe, Erfinder des Glühlichts“.Die eng-lischen Original-Texte werden aus Platzgründen hier als deutsche Übersetzungen von D. M. vorgestellt.
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POPE
0) Zu POPE werden hier folgende Dokumente reproduziert: Die Vorworte zu den beiden Ausgaben von „DIE ELEKTRISCHE GLÜHLAMPE“ 1889 und 1894, ferner Popes Zeitungsartikels „THE CAR–BON FILAMENT LAMP OF 1859 – THE STORY OF AN OVER–LOOKED INVENTION“ am 25. Januar 1893 im Electrical Engineer (koinzidiert mit NDZ v. 14.2.93) sowie Zitate aus Popes Affidavits.
1) Franklin Leonard POPE, geboren im Jahr 1840, in Massachusetts, sieben Jahre älter als Edison, starb am 13. Oktober 1895 ebenda, war ein US-amerikanischer Elektroingenieur, Erfinder und Fachautor (Quelle Wikipedia Stand 4. November 2020).
Jeder Laie und Alltagsmensch wird bei folgendem Kurzbericht sofort kapieren, dass hier für Goebel-Springer 2020 wie auch für POPE selbst nur Blamage und Naseputzen übrigbleiben:
Wir können nachvollziehen, wo die in Deutschland aktiven IDOLISIERER eines deutschen Glühlampen-erfinders seit dem Jahr 1893 ihre Vorstellungen her bezogen. Es sind Arends, privat in Berlin, ETZ, Feldhaus, Beckmann auch in Springe, NDZ, Brockhaus, sonstige Lexika, dann 1929 die deutsche Elektro-Lobby bei Friese in Springe, Bürgermeister Jürges, Amtsrichter Musal und Dr. Heinz Brasch. Doch außer Brockhaus sind die Quellen zunächst unbekannt. Die deutschen Akteure wurden in Springer an den Haaren herbeigezogen. Keiner machte dafür die einfachsten Quellenprüfungen, all der Quellen, die noch heute im Springer Stadtarchiv fast ungenutzt warten. Weder die ETZ, Firma Osram, Deutsches Museum München (die sich nicht als Forschungsinstitute verstehen – aber Unfug verbreiten) haben die Tatsachen zum Goebel beachtet. Auch hier changiert die Politik zwischen Rechtsstaat und Lauterkeit.
POPE und Van der Weyde sind zwei historische SCHLÜSSELPERSONEN, die aus eigenen durchaus nicht völlig geklärten Motiven zu den KRONZEUGEN wurden, nämlich gegen Edison und dafür, dass unter unerwiesenen Angeblichkeiten jemand EDISONS-PRIORITÄT hätte voraus gewesen sein sollen. Oder anders: Frei erfundener Bullshit ist zunächst geeignet den Patentanspruch nicht technisch oder in der Marktrelevanz, aber durch DATIERUNG und EID angreifbar zu machen, wenn sich Schwergewichte des Metiers dafür einsetzen. Das machten POPE und Vanderweyde – nur für einige Wochen im Jahr 1893 – dann widerriefen sie. Die beiden führten – voneinander unabhängig – Vorstellungen auf, deren Initiatoren die New Yorker Anwälte von Witter & Kenyon und beteiligt Henry Goebel Sr. bzw. deren engster Kreis mit dem Anwalt Curtis, darin gemeinsame Interessen sahen.
Allerdings griffen die Goebel-Defensler durchaus auch Ideen aus POPES (und Vanderweydes) diversen Publikationen sowie deren in drei Anhörungen von der Verteidigung eingebrachten Eidesstattlichen Erklärungen ihrerseits – quasi selbstreferent – auf. Wer der beiden vom andern was übernahm oder von wem sich holte oder bekommen hatte, ist nicht in allen Fällen erkennbar. POPE war Chef der US-Fachzeitschrift ELECTRICAL ENGINEER und Spitzenlobbyist der Elektrifizierungsepoche. Vanderweyde dagegen war Physikprofessor, Gutachter, Aktionär und Propagandist der Gas-Industrie, besonders für die zu jener Zeit führenden Wohnungslampen, den Gas-Jets. POPE und Vanderweyde bildeten in der „Goebel-Defense“ keine „Verschwörung, allenfalls als publizistische Wichtigtuer. Beide traten gutachterlich bzw. als Privatinitiative auf die Seite der Lizenzverletzer und deren Anwälten Witter & Kenyon, gegen den Patenthalter Edison (General Electric) an.
2) Der Zeitungsartikel „THE CARBON FILAMENT LAMP OF 1859 – THE STORY OF AN OVER–LOOKED INVENTION“ am 25. Januar 1893 im Electrical Engineer von Franklin Leonard Pope“ (siehe unten), war ein aggressives Pamphlet und machte Druck auf Richter COLT von Boston. POPE (und auf eigener Linie auch Vanderweyde), brachten als bekannte und anerkannte sowie nicht direkt involvierte Fachleute die GOEBEL-DEFENSE-Ideen in öffentlichen Umlauf. Ganz final landete das schließlich bis nach Berlin und bis nach Springer. Alles, was an Gerüchten über Heinrich Goebel auf Glühlampen zielt, war von diesem FRANKLIN LEONARD POPE am 25. Januar 1893, in seiner Zeitschrift ELECTRICAL ENGINEER aufgebracht worden; ein einen Tag später in der New Yorker Tageszeitung THE SUN gedruckter Text, für den angeblich Goebel persönlich interviewt worden war und heute als Quelle für die „Pionier“-Bezeichnung hingestellt wird, war damals in Springer nicht bekannt. Auch in THE SUN wird Goebel Sr. wie Mogli oder Kasper Hauser als weltfremder Spaßvogel hingestellt – Vater Schokoladenfabrik und Konsul für Niederland in New York, selbst voller Batteriestrom-Wunder, die niemand hinterfragt, wo der teure Strom denn hergekommen sein könnte.
ABER es wiegen neben den absurden Goebeleien zwei harte TATSACHEN: FRANKLIN LEONARD POPE war Autor und Herausgeber des großen Fachbuches jener Zeit, 1889, mit dem Titel „DIE ELEKTRISCHE GLÜHLAMPE“. Dieses Buch repräsentierte das Feld der Glühlampen als Fachbuch des Jahres 1889: Henry Goebel wird nicht erwähnt. Es werden keinerlei Querbezüge der Lampenentwickler der Zeit von 1849 (Goebels Einwanderungsjahr) oder 1854 oder 1859 und 1889, dem Erscheinungsjahr dieses Buches, mit dem unbekannten Einwanderer Goebel in New York von POPE vermerkt. 1893 erst wurde es im Edison-Lizenz-Streit bekannt, dass Heinrich Goebel von September 1881 bis Februar 1882 für eine New Yorker Lampen-Manufaktur kurze Zeit gearbeitet hatte (s. Arbeitsverträge mit American Electric Light Co.). Erst danach figurierte Goebel hochstaplerisch als Lampenanbieter in NEW YORK TIMES 30. April 1882 und New York WORLD, New York, am 1. Mai 1882. POPE, der zu diesem Zeitpunkt von Goebels Existenz in den 1880er Jahren nichts wusste, publizierte plötzlich, im EE, 25. Januar 1893, den Henry Goebel als Weltwun-der der Kohle-Glühelemente aus Bambus im Vakuum.
Aber – nachdem im Jahr 1894 die letzten Gerichtsbeschlüsse zu Edisons Lizenz-Klagen vorlagen, Edisons Patent ausgelaufen aus dem Feld geschlagen und neue Glühlampen-Patentierer mit legierten Wolfram-Osram Filamenten und Wechselstromtechnik Einzug hielten, brachte Franklin Leonard Pope im Februar 1894 die zweite Auflage des großen Fachbuches „DIE ELEKTRISCHE GLÜHLAMPE“ heraus. Pope, der noch in der „GOEBEL-DEFENSE“ Goebel-Lampen Exp. 4, Exp. 9 und Exp. 11 als Prioritätsbeweise mit technischen Scheinbeweisen vertrat und sich als Gutachter vor Gericht lächerlich machte (POPE wurde von Dr. Ludwig Böhm sachlich widerlegt. Auch Goebel widersprach POPE in seinem 1. Affidavit.)
Nach Ablauf des Edison Patents im Jahr 1894 – zwei Monate nach Goebels Tod, Ende 1893 – hatte POPE seine „Entdeckung“ im EE-Artikel „…Overlooked-Invention“, in der Neuausgabe der Geschichte der Glühlam-pen des „Großfachmannes“, DIE ELEKTRISCHE GLÜHLAMPE, 1894 erneut nicht. Es wird klar, POPE war also für Goebel als Gutachter vor Gericht (gegen Edison) aufgetreten, hatte sogar Eidesstattliche Erklärungen abgelegt. POPE hatte jedoch bis 1889 einen Goebel in seiner Glühlampen-Enzyklopädie nicht genannt. POPE hatte 1893 Goebel zur GOEBEL-DEFENSE im EE gegenüber den Gerichten proklamiert; POPE hatte dann, 1894, in der Zweiten Auflage seines Buches, Goebel, seinen 1893er, wieder vergessen. Das ist POPE als Gewährsmann für Goebel – er fällt weg.
3) Es folgt zur Anschauung für alle, die POPE gerne gegen EDISON für GOEBEL zitieren, das Vorwort zu „DIE ELEKTRISCHE GLÜHLAMPE“ von 1889 und anschließend das Vorwort zur zweiten Ausgabe dieses damaligen STANDARD-Werkes von 1894. Auch hier wird die Darstellung der Entwicklungsgeschichte (einschließlich 1893) ohne POPES „Privatentdeckung Henry Goebel Sr.“ dokumentiert. Beim Absuchen des Buches wird klar, der Lampen-Goebel ist nicht drin – Pope brachte ihn nur 1893 als Prozessverschleppung durch „GOEBEL-DEFENSE“ im Kampf gegen EDISON.
„Vorwort von Franklin Leonard Pope „DIE ELEKTRISCHE GLÜHLAMPE“,1889:
Das Ergebnis eines Wettlaufs der Sorgfältigkeit zwischen zwei unabhängigen, gleichermaßen verdienstvollen Erfindern ist vielleicht so oft wie sonst durch Glück oder Zufall bestimmt. Insofern ist es nicht unpassend mit dem Ergebnis eines Pferderennens zu vergleichen, bei dem der glückliche Sieger nicht nur alle Ehren, sondern auch die Geldbörse mitnimmt, auch wenn seine Nase nur knapp einen Zentimeter vor einigen seiner nicht minder verdienten Konkurrenten unter dem Draht hindurchgegangen sein mag. Es ist eine gängige Beobachtung, dass die Entdeckung oder Erfindung, auf die das Werk gewartet hat, mit Sicherheit gemacht wird, wenn die Fülle der Zeit eintrifft. Der kritische Student der Angelegenheiten nimmt wahr, dass, wie wunderbar oder wie unerwartet auch immer diese Erfindung erscheinen mag, es selten ist, dass sie nicht als eine notwendige Folge einer langen Reihe von anderen Entdeckungen und Erfindungen, die ihr vorausgegangen sind, aufgefunden wird. Selbst in den seltenen Fällen, in denen der industriellen Welt eine Verbesserung der unumstößlichen Neuheit und Originalität bekannt gemacht wird, wird in seinen Details kaum jemals so weit perfektioniert, dass es praktisch anwendbar ist, bis es von vielen Händen und Köpfen bearbeitet und verbessert wurde./ Aber es war schon immer der Weg der Welt, jede solche Erfindung in Betracht zu ziehen, besonders wenn es sich um eine Person handelt, die den Geist der Massen anspricht oder sich eng mit dem Alltagsleben der Gemeinschaft identifiziert, als das Werk eines bestimmten Individuums, das sozusagen einvernehmlich als ihr einziger Urheber und Erfinder betrachtet wird, und auf ihn werden Ruhm, Ehre und Reichtum ohne Einschränkung, in kindlichem Unbewußtsein, überhäuft. Die universelle Wahrheit ist, daß Erfindungen dieses Charakters nicht gemacht werden, sondern wachsen; daß sie nicht die Frucht der momentanen Inspiration sind, sondern im Gegenteil die unvermeidlichen Ergebnisse, die von Zeit zu Zeit den langsamen, aber stetigen Fortschritt der wissenschaftlichen und industriellen Evolution kennzeichnen.
Die Geschichte der elektrischen Beleuchtung bildet keine Ausnahme vom allgemeinen Recht, aber die Materialien für diese Geschichte sind in den umfangreichen Aufzeichnungen der Gerichte und des Patentamtes, in den Akten der Zeitungen und in den Transaktionen der gelehrten Gesellschaften verborgen.
Auf den folgenden Seiten wurde versucht, einige dieser losgelösten Fragmente, die einen gegenwärtigen oder prospektiven historischen Wert zu haben schienen, in einer bequemen und zugänglichen Form zusammenzufassen und gleichzeitig, soweit möglich, für die Forscherinnen und Forscher die Quellen anzugeben, aus denen sie stammen. Es ist zu hoffen, dass jeder Leser auf diese Weise in die Lage versetzt wird, seine eigene Antwort auf die Frage zu formulieren, wem die Welt in erster Linie für die moderne elektrische Glühlampenbeleuchtung verschuldet ist.
In der Kunst der elektrischen Glühlampenbeleuchtung ist die Lampe der Grundpfeiler des gesamten Bauwerks. Das einzige wesentliche Merkmal, das die moderne und erfolgreiche Lampe von ihren erfolglosen Vorgängern unterscheidet, ist das bogenförmige Leuchtmittel aus karbonisiertem organischem Material. Bevor diese Erfindung gemacht wurde, war die Glühlampenbeleuchtung eine kommerzielle Undurchführbarkeit; kaum war sie gemacht, wurde der endgültige Erfolg des Schemas nicht nur zu einer Wahrscheinlichkeit, sondern zu einer Gewissheit.
In den Händen des ausgebildeten Elektroingenieurs und des geschickten Mechanikers war das vollständige und perfekte Ergebnis, das wir heute sehen, nur das logische und notwendige Ergebnis der grundlegenden Entdeckung. Elizabeth, New Jersey, U.S.A., 5. September 1889″
Vorwort ZWEITE AUFLAGE von Franklin Leonard Pope „DIE ELEKTRISCHE GLÜHLAMPE“,1894:
„Seit der Veröffentlichung der ersten Auflage dieses Werkes wurden Gültigkeit und Umfang einiger der wichtigsten bestehenden Patente im Zusammenhang mit der elektrischen Glühlampe weitergegeben und teilweise endgültig vor den Bundesgerichten entschieden. Eine Klage der Consolidated Electric Light Company gegen die McKeesport Light Company, in der behauptet wird, dass das Patent von Sawyer and Man (S. 60-63) durch die Verwendung der kommerziellen Lampe, die unter den Patenten der Edison Electric Light Company hergestellt wurde, verletzt wurde, wurde am 5. Oktober 1889 von dem verstorbenen Mr. Justice Bradley vor dem Circuit Court des Western District of Pennsylvania entschieden. Der Hauptgrund, auf den sich die Entscheidung im Wesentlichen stützte, war, dass die Patentansprüche darauf abzielten, die ausschließliche Verwendung aller Kohlenstoffe aus Faser- und Textilmaterial in Glühlampen weitgehend abzudecken, und dass das Patent daher angesichts der zulässigen Verwendung von Holzkohle für diesen Zweck mangels Neuheit für nichtig erklärt werden muss. Es wurde Berufung zum Obersten Gerichtshof eingelegt, aber der Fall ist noch nicht zu einer Anhörung gekommen. Das Patent von Edison, in Folge einer Umkehrung durch den Supreme Court im Fall Bate, auf den auf S. 74 dieser Arbeit Bezug genommen wird, kam schließlich zur abschließenden Verhandlung vor dem Circuit Court of the Southern District of New York, im Fall der Edison Electric Light Company gegen die United States Electric Lighting Company, und wurde am 14. Juli 1891 von Herrn Justice Wallace zugunsten des Beschwerdeführers entschieden. Der Beklagte wurde verurteilt, den zweiten Anspruch des Patents verletzt zu haben (S. 74), wobei der Gegenstand der Erfindung, auf den sich dieser Anspruch bezieht, vom Gericht in der folgenden Sprache definiert wurde: „Was er (Edison) tatsächlich erreicht hat, war, die Eigenschaften von hoher Widerstandsfähigkeit, kleiner strahlender Oberfläche und Dauerhaftigkeit in einem Kohlenstoffleiter zu vereinen, indem er ihn in einer Form von extremer Zähigkeit aus allen Materialien, die in den Spezifikationen erwähnt werden, herstellte, und sie zu verkohlen und zu arrangieren, wie er zuvor seinen Platinbrenner angeordnet hatte, in einer evakuierten Glühbirne, die vollständig aus Glas hergestellt und an allen Stellen versiegelt wurde, einschließlich derjenigen, an denen die leitenden Drähte durch die Verschmelzung des Glases eingedrungen sind (siehe Seite 4). 26-27). Der Fall wurde anschließend vor das Berufungsgericht gebracht, das nun die endgültige Zuständigkeit für Patentfälle hat, die zuvor beim Obersten Gerichtshof eingereicht worden waren, wodurch die Entscheidung des Untergerichts am 22. Oktober 1892 bestätigt wurde, wobei das Gericht feststellte, dass der Patentanspruch von Edison faktisch eine Kombination von Kohlenstoff-Filamenten mit einem evakuierten Hohlkörper, der vollständig aus Glas besteht, und Leitern, die durch das Glas hindurch-gehen, umfasste, und dass die Erfindung des Patents und des Patentinhabers darin bestand, in einem evakuierten Ganzglaskörper anstelle des Platinbrenners seines früheren Patents einen fadenförmigen Kohlenstoff zu ersetzen. Da der Gerichtshof eingeräumt hat, dass die Existenz von Lampen, bei denen der Globus auf einen Glassockel geklebt wurde, nachgewiesen wurde, scheint es eine notwendige Schlussfolgerung zu sein, dass der erwähnte Ganzglaskörper aus einem Stück bestehen muss.
Die Schlussfolgerungen, zu denen man nach Ansicht der gelehrten und fähigen Juristen gelangt ist, die die Art und den Umfang der Erfindungen, die in den Patenten von Sawyer-Man und Edison beschrieben und beansprucht werden sollen, zu definieren suchten, widersprechen nach Einschätzung des Autors nicht der von ihm seit langem vertretenen Sichtweise, nämlich derjenigen, die er als „unumstößlich“ bezeichnet. Das einzige wesentliche Element, das die erfolgreiche moderne Glühlampe von ihren erfolglosen Vorgängern unterscheidet, ist das bogenförmige Leuchtmittel aus zellulärem organischem Material. Wenn dies zugegeben wird, so folgt daraus zwangsläufig, dass der Gegenstand, der von den Erfindern Sawyer und Man zunächst patentiert werden konnte, die neue Kunst oder das Verfahren zur Herstellung eines solchen Leuchtmittels war, das darin bestand, das Material zunächst zu formen und dann zu verkohlen, im Gegensatz zu allen bisher bekannten Verfahren, die die Formung des Materials nach der Verkohlung in Betracht zogen. Es liegt auf der Hand, dass das fadenförmige Kohlenstoff-Leuchtmittel, auf das so viel Druck ausgeübt wurde, erst durch das oben erwähnte Verfahren zu einer technischen Möglichkeit wurde, und zwar nicht nur in dieser Form, sondern auch in den anderen Eigenschaften, auf die man so sehr gedrängt hat, wie „hoher spezifischer Widerstand“, „kleine strahlende Oberfläche“, „hohes Vakuum“, „hermetisch abgedichteter Glaskörper“ und „Platin-Einführungsdrähte“, haben sich alle als bloße Begebenheiten erwiesen und nicht als die Essenz der modernen Glühlampe. Jede dieser Eigenschaften wurde und kann in der einen oder anderen Art von handelsüblichen Lampen aufgegeben werden, aber das bogenförmige Leuchtmittel aus karbonisiertem organischem Material findet sich in allen und ist offensichtlich das einzige Element, ohne das die Lampe als Lampe nicht mehr existieren kann.
Die Schlussfolgerung scheint unvermeidlich zu sein, dass im Falle, dass Sawyer und Man in ihrer ursprünglichen Anmeldung zum Patentschutz in angemessener Weise beschrieben und beansprucht haben, was ein notwendiges Ergebnis des Prozesses der Herstellung von Kohlenstoffen war, die sie anscheinend als erste entdeckt haben, ihre Erfindung in der Geschichte der Kunst als Grundlage und Eckpfeiler der modernen Industrie der elektrischen Glühlampenbeleuchtung anerkannt werden muss.
Boston, Massachusetts, 25. Januar 1894.“
4) So viel vom Kronzeugen und Edisongegner POPE, der Goebel keineswegs als Pionier oder Beteiligten an den Entwicklungen bezeugt. Wir lesen, dass POPE die Tatsache, dass Sawyer und Man mit ihrem Patentantrag keine Lampe bauen konnten, polemisch vorbeiging. Erst die spezielle Errungenschaft das Bambusfilament herzustellen Edisons machte dessen 2. Patenanspruch zur Patent-Glühlampe. POPE schrieb an der Wahrheit vorbei. Doch er war einer der einflussreichsten Elektrifizierungspolitiker und -publizisten der USA jener Zeit. POPE hatte den zu Falschzeugnissen vor Gericht gegen Edison bereiten Deutsch-Amerikaner Henry Goebel Sr. in dem Sensations-Text, „The Carbon Filament Lamp of 1859—The Story of an Overlooked Invention„ in: The Electrical Engineer, Vol. XV, No. 247, 25. Januar 1893, S. 77, rausgebracht. Diese Publikation koordinierte er mit der New Yorker Anwaltskanzlei Witter & Kenyon, den Betreibern der „Goebel-Defense“, (doch kannte POPE nicht das verspätet vorgestellte Schlüssel-Exponat No 4 im EE, sondern nur eine verschrumpelte Abbildung von Exp. No 3. Man muss hierzu (weiter unten) besonders auf die umfangreiche Eidesstattliche Erklärung Edisons vom 6. Januar 1893 achten, um zu erkennen, welche frechen und aber laienhaften Anmaßungen man Henry Goebel Sr. hierzu antwortend am 21. Januar 1893 beeiden ließ (vgl. Folge 2). POPE war ein renommierter Mann in der Gründerzeit der Elektrobranche der USA. Er war in den Anfangsjahren mit Thomas Alva Edison persönlich eng befreundet. Später wurde POPE wieder Mentor und Wegbereiter für Edisons späteren Aufstieg als Erfinder-Unternehmer. POPE und Edison sollen die ersten Personen gewesen sein, die die Berufsbezeichnung Electrical Engineer (Elektroingenieur) führten. Der heute als unhaltbar beurteilte Fachartikel von Franklin POPE im EE, vom 25. Januar 1893, fütterte mit beeideten Goebel-Zitaten die Einzelheiten der EX PARTE Prozess Verschleppungs-Strategie gegen Edisons Lizenzvorrecht, die bald die Beklagten-Verteidigung Witter & Kenyon selbst mit dem Begriff „Goebel-Defense“ einführte und begründete. Bald übernahmen auch internationalen Fachzeitungen den irreführenden Begriff „Goebel-Defense“ für diesen Streit (Zweifel für den Angeklagten gilt nur im Strafrecht).
Beachtenswert ist neben der ersten Ausgabe seines WerkesThe Modern Practice of the Electric Telegraph, welches später ein Standardhandbuch der Branche wurde, ist POPES anderes Fachkompendium, THE ELECTRIC INCANDESCENT LAMP, erschienen im Jahr 1889 und als verbesserte Neuauflage dann im Jahr 1894. Dazwischen, 1893, lag seine angebliche Goebel-Entdeckung, dessen Name er in beiden Standardwerken nicht erwähnt.
5) Entwickler-Edison vs. Publizist-POPE: Während EDISON im Labor systematische Entwicklungsarbeit vorantrieb und internationale Initiativen z. B. in Deutschland die AEG gründete, war POPE Publizist geworden und hatte im Jahr 1889 das damals ultimative Fachbuch über Glühlampen geschrieben.
„1869 lernte Pope den damals mittellosen 22-jährigen Thomas Alva Edison kennen, sie arbeiteten zusammen. Pope gründete ein Unternehmen, an dem Edison und James Ashley, der Herausgeber der Fachzeitschrift The Telegrapher, beteiligt waren. Pope und Edison führten in ihrem UnternehmenPope, Edison & Co. als angeblich erste Personen die Berufsbezeichnung Elektro-Ingenieur und erwarben gemeinsam die Patente 102.320 und 103.924 für verbesserte Telegrafen mit Druckvorrichtungen... Doch 1870 wurde das gemeinsame Unternehmen Pope, Edison & Co. aufgelöst. Zu einem nicht bekannten Zeitpunkt kam es zu einem persönlichen Zerwürfnis zwischen Pope und Edison. 1893, in Edisons Lizenz-Klagen gegen Patentverletzer, vertrat Pope als Gutachter oder Berater Kläger gegen das Edison-Unternehmen und er relativiertepublizistisch Edison zugeschriebeneErfinderleistungen in seinem Glühbirnen-Buch von 1894.
1875 wurde Pope Patentexperte für die Gold and Stock Telegraph Company und damit einer der ersten Unternehmensberater mit diesem Spezialgebiet. Im weiteren Verlauf seiner Karriere wurde Pope auf diesem Gebiet ein hoch bezahlter angesehener Experte der USA. Er arbeitete für Unternehmen wie Postal Telegraph,Westinghouse und American Bell Telephone. Arbeiten als Gerichtsgutachter in Patentangelegenheiten kamen hinzu.In den 1880er Jahren übernahm Pope auch den Posten des Herausgebers der Fachzeitschrift The Electrical Engineer und war ab 1886 Präsident des American Institute of Electrical Engineers. Durch die intensive Beschäftigung von Pope mit Patentrecht und Patentierungsproblemen sowie seine Arbeit für Zeitungen erlernte auch Edison die Nutzung von Patenten und Medien zur Förderung von Geschäftszielen. Pope hatte eine bessere Bildung als Edison. Franklin Leonard Pope starb 1895 im Alter von 54 Jahren in seinem Wohnort durch einen Stromschlag, als er nach einem Unwetter die von ihm konstruierte elektrische Energieversorgung des Ortes reparieren wollte…“. (div. Quellen u. Wikipedia vom 4. November 2020)
6) Dieser POPE hatte die weitreichende Entwicklung der elektrischen Lampen, der Elektrophysik, der schrittweisen Patente verschiedener Erfinder, der Stromerzeugung von Batterien und Akkus und von elektromagnetischen Dynamos und die Aspekte des Gebrauchs, als Verbesserung und Kostenersparnis gegenüber Gasbeleuchtung in privaten Häusern dargestellt. Dazu steht der Text im EE vom 25. Januar 1893 – POPES „Entdeckung“ – als ein völlig absurder folkloristischer Bruch, wie folgt:
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7. „THE CARBON FILAMENT LAMP OF 1859 – THE STORY OF AN OVERLOOKED INVENTION“
THE ELECTRiC ENGINEER, 25. JANUAR 1893. VOL. XV Nr. 247 S.77 – Pope schrieb:
„DIE KOHLE-GLÜHLAMPE VON 1859 – DIE GESCHICHTE EINER ÜBERSEHENEN ERFINDUNG
By Franklin Leonard Pope (übersetzt von D. M.)
Es wird wahrscheinlich mehr als einen Leser dieses Artikels geben, dessen Erinnerung an Straßenbilder und Vorfälle in der Stadt New York dreißig Jahre oder länger zurückreicht, bis zu einer Zeit „kurz vor dem Krieg“, der sich unter den verschiedenen bekannten Straßenspektakeln jener Tage an ein peripatisches astronomisches Observatorium erinnern wird, das häufig in der vollen Flut des erfolgreichen Betriebs gesehen worden sein dürfte an angenehmen Abenden, in einer der Freiflächen der Innenstadtstraßen, vielleicht öfter als anderswo auf dem Union Square oder in der Nähe des Cooper Institute. Diese Einrichtung bestand aus einem vierrädrigen Wagen, zwischen dessen Schäften ein Pony gewöhnlich zufrieden ein Maul voll Heu frisst; und einem lichtbrechenden Teleskop, fünfzehn oder zwanzig Fuß lang, montiert auf dem Wagen, mit seinem Okular in bequemer Nähe zum Boden und seinem gegenüberliegenden Ende, das auf die Konstellationen des Firmaments gerichtet ist. Der Aussteller, ein freundlicher Deutscher mittleren Alters, mit der Art eines Gentleman, aber auch eines Studenten und Philosophen, konnte sich in der Regel in malerischem Englisch mit starkem germanischem Flair zu einem gemischten Publikum aller Art und Bedingungen hinreißen lassen, die Männer, Frauen und Kinder, über die Wunder des Sternenhimmels und über die bemerkenswerten Phänomene, die von denen gesehen werden könnten, die neugierig genug waren, um eine kleine Gebühr für das Privileg zu zahlen, durch das Teleskop auf die verschiedenen Himmelskörper in seiner Reichweite zu blicken. Der Philosoph wurde in der Regel von einem kleinen Jungen begleitet, dessen Aufgabe hauptsächlich darin bestand, sich um das Pony zu kümmern und als Kassierassistent zu fungieren, wenn das Geschäft flott lief. Wann immer das Interesse der Zuschauer nachzulassen begann, oder die Neugierigen sich zu verlaufen anschickten, wurde die Aufmerksamkeit nicht selten durch das plötzliche Aufblitzen aus der Dunkelheit hinter dem Fahrersitz neu erregt, von zwei oder drei brillanten Lichtern mysteriöser Herkunft und Erscheinung, die durch die Wirkung von elektrischen Batterien verursacht wurden, die in einigen großen Truhen an der Vorder- und Rückseite des Wagens versteckt waren. Der Aussteller war es gewohnt, seinem bunt gemischten Publikum mit verzeihlichem Stolz von diesen Geräten zu erzählen, denn nicht nur das Teleskop, auch das Formen und Schleifen der Linsen wie auch die geheimnisvollen elektrischen Lampen und die Batterien, durch die sie in Aktion gebracht wurden, waren das Werk seiner eigenen Hände.
Bald folgten die schicksalhaften Jahre des Krieges der Rebellion und in der rasanten Aufregung der schnell wiederkehrenden Ereignisse an der Front verlor die friedlichere Ablenkung der Sternenbeobachtung ihre charmante Kraft. Der Teleskopwagen mit seinem Besitzer verschwand, und die Orte, die sie gekannt hatten, kannten sie nicht mehr. Doch jetzt, nach dem Ende einer Generation, findet sich der fast vergessene Astronom der Boulevards plötzlich im Mittelpunkt der Welt der Elektrizität, denn in einigen der noch existie-renden elektrischen Lampen jener Zeit erkennt die moderne Wissenschaft nicht nur das allgemeine Prinzip, sondern auch die meisten Details der Konstruktion, die die heutige Glühlampe ausmachen.
Es ist ein abgedroschenes Sprichwort: „Wahrheit ist fremder als Fiktion“, und nichts könnte seltsamer und dramatischer sein, als die unerwartete Entdeckung, fast im Moment der endgültigen Entscheidung, die den Abschluss jahrelanger und kostspieliger Rechtsstreitigkeiten markiert, einer bereits existierenden Lampe, die diese Prinzipien verkörpert, und die Formen der Erfindung, die so lange umstritten waren, begleitet von einem fast unwiderlegbaren Beweis dafür, dass sie vor mehr als dreißig Jahren in den Straßen der Metropole gemacht und öffentlich ausgestellt wurde.
Heinrich Göbel wurde am 20. April 1818 im kleinen Dorf Springer, wenige Kilometer von Hannover entfernt, geboren. Sein Vater, Friedrich Göbel, war ein Schokoladenhersteller und ein bedeutender Mann in der Gemeinde, in der er lebte. Er war eine Zeit lang, um 1819-20, Konsul für die Niederlande in New York. Heinrich erhielt eine ziemlich gute Ausbildung in der lutherischen Kirchenschule seines Heimatdorfes. Mit einer ausgeprägten Vorliebe für das Studium der Physik begnügte er sich nicht damit, das Geschäft seines Vaters zu betreiben, sondern bevorzugte das eines Uhrmachers und Optikers, das er nach einigen Vorerfahrungen als Apothekerassistent erlernte und anschließend auf eigene Rechnung in Springer weiterführte.
Nachdem er im Laufe seines Berufslebens häufig die Gelegenheit hatte, philosophische Apparate für die Lehrer der Technischen Hochschule Hannover zu reparieren, wurde er bald sehr interessiert an der physikalischen Forschung, bei der er von einem Professor Mönighausen, einem Tutor in einer benachbarten wohlhabenden Familie, für den er verschiedene Apparate herstellte und der es gewohnt war, einen großen Teil seiner Freizeit in Göbels kleiner Werkstatt zu verbringen, unterstützt und ermutigt wurde. Im Jahre 1846 veröffentlichten die Fachzeitschriften Europas Berichte über die heute bekannte elektrische Lampe, die von J. W. Starr aus Cincinnati erfunden wurde, in denen ein brillantes Licht durch einen dünnen Glüher, einem in torricellianisches Vakuum eingeschlossenen Kohlenstoffstabes erzeugt wurde. Da Göbel im Bau von Barometern und Thermometern gut ausgebildet war, diskutierte Professor Mönighausen oft mit ihm über die Möglichkeit, eine elektrische Lampe nach diesem Prinzip zu bauen. Sie gingen sogar so weit, einige Experimente in diese Richtung zu machen, aber ohne Erfolg. In dieser Zeit fertigte Göbel auch galvanische Batterien und elektro-magnetische Geräte sowie eine kleine magnetoelektrische Maschine an. Er arbeitete jedoch weiter-hin fleißig in seinem Handwerk und erzählt, gewöhnlich seine Herstellungen am Markttag nach Hannover zu bringen und auf dem Marktplatz zum Verkauf auszustellen, wo sie in der Regel bald abgesetzt wurden.
Im Jahre 1848, damals dreißig Jahre alt, beschloss Göbel sein Glück in den Vereinigten Staaten zu suchen. Nach einer mühsamen Reise von über drei Monaten mit einem Segelschiff landete er in New York, und fand Räume in einem nahen obskuren Viertel in der Nähe der Grand-Street-Fähre, wo er mehr als zwanzig Jahre blieb. Er fand sich in der Lage, seine Familie bequem aus den Erträgen seines Unternehmens zu unterstützen, und außerdem leisten zu können, beträchtliche Zeit für seine Lieblingsbeschäftigung, Experimente und Erfindungen zu machen. Innerhalb von drei oder vier Jahren nach seiner Ankunft in diesem Land hatte er eine Zink-Kohle-Batterie aus etwa so großen Zellen gebaut, mit deren Hilfe er die Nachbarschaft in einer dunklen Nacht verblüffte, indem er auf dem Dach seines Hauses einen Lichtbogen zwischen zwei Kohlenstoffstücken aufleuchten ließ. Das Experiment war in der Tat zu erfolgreich, denn es wurde ein Feueralarm ausgelöst, und die Feuerwehr unter der Leitung der historischen „Big 6“ tauchte prompt auf. Da sie das Feuer nicht lokalisieren konnten, ließen sie den Philosophen festnehmen und vor eine Polizeijustiz bringen, was ihm eine Anzeige wegen eines Friedensbruchs einbrachte.
Es ist möglich, dass die unangenehmen Ergebnisse dieses Experiments Henry Goebel, wie er von da an lieber genannt wurde, dazu veranlasst haben, seine Aufmerksamkeit in Richtung Glühlampenbeleuchtung zu lenken. Auf jeden Fall verpflichtete er sich, einige der Vorschläge seines Freundes Prof. Mönighausen in die Tat umzusetzen. Er hatte bei dem Versuch, ein Stück Holz aus der Eisenfassung eines zerbrochenen Gehstockes zu verbrennen, bemerkt, dass ein Teil des Holzes, aus dem die Luft aus dem Eisen ausgeschlossen war, verkohlt war, und nach dem Testen eines Stückes dieses verkohlten Holzes fand er, dass dieses als Stromleiter taugte. Dies brachte ihn auf die Verwendung von Holzfasern, die in ähnlicher Weise verkohlt wurden, für den Licht spendenden Leiter einer Lampe. Unter verschiedenen holzigen Materialien wurden Splitter aus einem Bambusrohrstamm ausprobiert, die sich als hervorragend geeignet erwiesen. Bereits 1855 war es Goebel gelungen, eine ganze Reihe von Lampen herzustellen, die durch den Einsatz von etwa 30 Zellen-Zink-Kohle-Batterie für kurze Zeit ein brillantes und schönes Licht abgaben. Einige dieser alten Lampen sind glücklicherweise erhalten geblieben. Sie sind ein Beispiel für eine der früheren Formen, die Goebel seine „Fleischsäge“-Lampe nannte. Sie ist in der nebenstehenden Abbildung zu sehen, die direkt von der Lampe in ihrem gegenwärtigen Zustand fotografiert wurde.
Eine kritische Auseinandersetzung mit dieser Lampe offenbart viele überraschende Vorwegnahmen auf das, was später als unverwechselbar moderne Entdeckungen in der elektrischen Beleuchtung gilt. Die Kammer der Lampe, die aus einem Stück Glasrohr gebildet wird, ist jetzt in der Nähe des Bodens gerissen, und folglich ist das Vakuum zerstört worden. Aber dass ein solches Vakuum einmal vorhanden war, wird durch die tiefen konkaven Vertiefungen in der Oberseite der Kammer deutlich, die durch den Druck der Außenluft, als die Lampe versiegelt wurde, entstanden waren, bevor das Glas erkaltet und erhärtet war. Die stromeinleitenden Drähte dieser Lampe sind aus Kupfer, was nicht funktionierte, aber sowohl Platin als auch Eisen werden in anderen Proben verwendet. Eine Untersuchung des Glühfadens dieser Lampe unter einer Lupe zeigt deutlich, dass sie aus karbonisierter Holzfaser mit endogenem Wachstum besteht; zweifellos aus Bambus. Der Faden ist 1 1/15 Zoll lang und etwa 3/1000 Zoll dick, elastisch und flexibel. Die Enden der Stützdrähte werden zu kleinen Spiralen gebogen, in die die Enden des Kohlefadens gesteckt werden, und die Verbindung wird durch einen kohlenstoffhaltigen Zement gesichert, wobei nach Angaben des Herstellers Dixons Ofenpolitur verwendet wurde. Andere vom Schreiber untersuchte Lampen haben wesentlich dünnere Zuleitungsdrähte, und in einigen Fällen wurde die Verbindung durch Galvanisieren mit Kupfer in einem Bad gesichert. Kein wesentliches Merkmal der modernen Glühlampe fehlte in diesen Beispielen. Es gibt das Filament aus Kohlenstoff, elastisch und flexibel, zuerst geformt und verkohlt, von hohem Widerstand und befestigt an metallischen Leitern aus Platin, die in den Wänden einer hoch evakuierten Glaskammer eingeschlossen sind. Die bekannte rauchige Verfärbung im Inneren des Glases durch die kontinuierliche Ver-brennung des Kohlenstoffs bei hellem Glühen ist in den Abbildungen deutlich sichtbar und beweist, dass die Lampe für den vorgesehenen Zweck eingesetzt wurde und das Vakuum jedenfalls ausreichend hoch war.
Goebel fand die „Fleischsäge“-Form des Brenners, die durch den Bruch des Glühfadens in der Nähe seiner Befestigungspunkte aufgrund der Auswirkungen wiederholter Ausdehnung und Kontraktion nach-geben könnte, und versuchte, sie durch den Ersatz eines spiralförmigen oder korkenzieherförmigen Kohlenstoffs zu verbessern, womit er nachweislich erfolgreich war, obwohl nur wenige davon gemacht wurden. Denn bald stellte er fest, dass man mit weniger Aufwand ebenso gute Ergebnisse erzielen konnte, indem man den Kohlenstoff in der bekannten Bogenform, oder wie der Erfinder es nannte, des „Haarnadel-musters“, herstellte.
Diese Lampen wurden durch den Prozess der Versiegelung evakuiert, nachdem die Kohlen und die Zuleitungsdrähte am oberen Ende eines etwa drei Fuß langen Glasrohres angebracht waren, das in einem umgekehrten Zustand gehalten wurde, während gleichzeitig die Öffnung des Rohres in eine Schale mit Quecksilber getaucht wurde. Das Quecksilber fiel sofort unter den kontrahierten Teil der Röhre an der Oberseite der Lampe, der dann in einer Blasrohrflamme erweicht und auf die heute übliche Weise abgedichtet wurde.
Lange vor dem Umzug von Goebel aus dem Geschäft, bis in das Jahr 1874, stellte er gewöhnlich zwei oder drei dieser Lampen in seinem Schaufenster auf und zeigte sie der Öffentlichkeit. Eine beträchtliche Anzahl von Personen wurde gefunden, die eine deutliche Erinnerung daran haben, sie brennen zu sehen. Eine der Lampen war vor dem Zifferblatt einer Uhr platziert und mit einem an der Mechanik angebrachten Stromkreisschließer so angeordnet, dass sie während der Zeit des Schlagens jede Stunde automatisch beleuchtet wurde. Aber die wichtigste öffentliche Ausstellung und Nutzung dieser Lampen, und das, was die meisten Menschen gesehen und in Erinnerung behalten zu haben scheinen, wurde bereits im Zusammenhang mit dem astronomischen Teleskop erwähnt. Dieses Teleskop war ziemlich groß, hatte eine Öffnung von etwa 12 Zoll und war 15 oder 20 Fuß lang. Es war auf einem eigens dafür gebauten vierrädrigen Wagen montiert, auf dem neben dem Teleskop zwei Holzkisten mit je 30 großen Batteriezellen für den Betrieb der Glühlampen befördert wurden. Zwei oder drei Lampen wurden gleichzeitig angezündet, wenn die Batterien frisch waren, und eine einzelne Lampe konnte eine halbe Stunde oder länger in Betrieb gehalten werden, oder bis die Batterie leer war. Diese Straßenausstellungen fanden vor 1860 und auch in diesem Jahr in regelmäßigen Abständen statt.
Um die Aufregung zu nutzen, die damals die Öffentlichkeit mit Bezug auf Edisons Entdeckungen erfüllte, wurde in New York eine Firma gegründet, die Anfang des Jahres 1881 versuchte, elektrische Lampen herzustellen und zu installieren. Der Verantwortliche für die Lampenherstellung, der sein Wissen im Labor von Edison erworben haben sollte, scheint bei seinen früheren Bemühungen sehr wenig Erfolg gehabt zu haben, und so geschah es, dass eine Person, die mit dem Unternehmen verbunden war, die zufällig ein Gerücht über Goebels Arbeit hörte, einen Expertenassistenten schickte, um die Angelegenheit zu untersuchen. Der war nicht wenig überrascht, dass dieser obskure Handwerker nicht nur ein erfahrener Hersteller von Kohlefäden und kompletten Lampen war, sondern dass er einen großen Vorrat von diesen Artikeln in seinem Besitz hatte, zusammen mit einer kompletten Ausstattung an Quecksilberpumpen und anderen notwendigen Geräten, um dieses Geschäft betreiben zu können. Als Ergebnis dieser Entdeckung wurde Goebel in den Dienst des Unternehmens gestellt und begann sofort damit, erfolgreiche Lampen mit Kohlen in ungewöhnlich guter Qualität herzustellen, und zwar so lange, bis das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geriet und den aktiven Betrieb einstellte, was innerhalb kürzester Zeit geschah. Angesichts der sehr großen Zahl von Personen, denen diese Tatsachen damals mehr oder weniger bekannt gewesen sein müssen, ist es sicherlich sehr ungewöhnlich, dass sie so wenig Aufmerksamkeit bei denen erregt haben, die sich natürlich für diese Angelegenheit hätten interessieren müssen.
Dass Herr Goebel selbst seinen Anspruch auf öffentliche Anerkennung als Erfinder der Glühlampe nicht geltend gemacht hat, ist angesichts aller Umstände des Falles nicht schwer zu erklären. Obwohl er so lange in den Vereinigten Staaten gelebt hat, waren seine Assoziationen hauptsächlich auf die etwas obskure Nachbarschaft, in der er immer gelebt hat, und auf Menschen aus seinem eigenen Land beschränkt. Er machte, soweit es den Anschein hat, nie ein Geheimnis über seine Methoden, sie mit seinen eigenen Händen zu bauen und zu betreiben, und er hatte die Kosten für ihre Instandhaltung aus seinen eigenen Händen bezahlt. Zweifellos wusste niemand besser als er, dass er, solange er von solchen Stromquellen abhängig war, die Glühlampe, interessant und schön wie eine wissenschaftliche Demonstration, dennoch völlig unfähig war, eine ausgedehnte kommerzielle Nutzung durchzuführen. In Anbetracht der Umstände und der Umgebung Goebels ist es vielleicht nicht verwunderlich, dass das Wissen um die Anwendbarkeit des Dynamos auf diesen Zweck, das erst Anfang 1880 die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zog, ihn nicht erreichte und dass dieses Wissen erst durch seine Anstellung bei der Lampenfirma im Jahre 1881 zu ihm gekommen sein sollte. Er mag zwar ein Patent angemeldet haben, aber angesichts seiner langen und wiederholten Benutzung der Erfindung in der Öffentlichkeit vor mehr als zwanzig Jahren ist es zumindest fraglich, ob ihm ein gültiges Patent hätte erteilt werden können.
Ein paar Worte zu den persönlichen Eigenschaften des Mannes, der die zentrale Figur in dieser etwas dramatischen Episode in der Geschichte des Fortschritts der elektrischen Erfindung bildet, dürfen nicht fehl am Platz sein. Obwohl er vierundsiebzig Jahre alt ist, ist seine Figur so aufrecht, sein Auge so hell und seine Hand so ruhig, wie die eines Mannes in der Blüte seines Lebens. Nur wenige können ihn, selbst in seinem Alter, in der Feinfühligkeit, Geschicklichkeit und Genauigkeit der Berührung, in den feineren Prozessen des Handwerks übertreffen. Von bescheidener, fröhlicher und freundlicher Art erfreut ihn nichts mehr, als sich über Themen zu unterhalten, die seine Lieblingsbeschäftigungen im Bereich Optik und Elektrizität betreffen, oder mit einem humorvollen Augenzwinkern zu erzählen. Einer der wissenschaftlichen Witze aus jüngeren Tagen seines unwissenschaftlichen und gut verbrachten Leben ist, dass er seine letzten Jahre in Komfort und Zufriedenheit, in einem ruhigen Dorf auf dem Land innerhalb eines halben Tages Reise von der Metropole zubringt. Das Porträt, das diesem Artikel beiliegt, wurde erst kürzlich aufgenommen und ist ein sehr gutes Abbild. Das Gesicht eines Beobachters und Schülers der Natur, eines Denkers, eines Erfinders und eines Mechanikers, des ungewöhnlichen Mannes, von dem man durchaus erwartet hätte, dass er das geschaffen hat, was er bewiesen hat, soweit reichlich bestätigende Zeugenaussagen beweisen können, dass er die praktische elektrische Glühlampe hervorbrachte.“(Anm. D. M. POPE hat diesen Artikel erfunden; Goebel, dessen NYT-Bericht von 1882 sowie die Mimik der Edison-Patentqualitäten waren sein Bezug. Der Telescope-Ponywagen mit Strom einer viel zu schweren Batterie wird einfach unterschlagen. POPES EE-Text der angeblichen Goebel-Lampe entspricht allenfalls dem 1846er Patent von Starr, keineswegs dem 1879er von Edison. POPEs EE bildet Goebel Juniors-Lampe No. 3 von 1892 ab, falsch datiert mit 1859.
Goebel als Telescope Man, Fernrohr und Lampen werden in widersprüchlichen Bezeugungen dargestellt.
8) UNITED STATES CIRCUIT COURT For the Eastern Division of the Eastern District of Missouri „Edison Electric Light Co, vs. COLUMBIA Inc. Lamp Co“ STADT UND LAND NEW YORK, ss: — Der Glasbläser und Edisonfachmann Dr. Ludwig Böhm kritisiert unter Eid fachlichen Unfug zu GOEBEL’S EXHIBIT LAMP NO. 4. von Franklin Leonard Pope, am 13. März 1893 (S . 7f, gekürzt, übersetzt D. M.):
„LUDWIG K. BÖHM legt unter Eid ab und sagt – Ich bin derselbe Ludwig K. Böhm, der im Verfahren gegen die Beacon Vacuum Pump & Electrical Company u. a. eine eidesstattliche Erklärung für die Kläger abgegeben hat. Meine frühere eidesstattliche Erklärung wurde am 31. Januar abgegeben.1893 … seit dieser Zeit habe ich die Lampe Nr. 4 in New York sorgfältig untersucht … GOEBELS AUSSTELLUNGSLAMPE Nr. 4.: Diese Lampe besteht aus einer ganz aus Glas geschlossenen röhrenförmigen Kammer mit eingelassenen flachen, dünnen Platinleitern … Im Zusammenhang mit meiner Untersuchung der Goebel-Lampe Nr. 4 wurde ich auf die Behauptung von Goebel aufmerksam,er habe destilliertes Quecksilber zum Absaugen seiner Lampen verwendet, um eine Verschmelzung mit den Kupferdrähten zu vermeiden, und dass dies von Herrn Pope als eine Entdeckung von Bedeutung vorgebracht wird, die ihm nicht bekannt war, bis Goebel ihn darüber informierte. In der Tat ist Kupfer eines der Metalle, die nicht leicht ein Amalgam bilden, und außerdem ist bekannt, dass beim Erhitzen von Kupferdrähten, wie es beim Aufsetzen einer Glasbrücke der Fall wäre, die Oberfläche des Kupfers immer oxidiert wird, und diese oxidierte Oberfläche verhindert eine Amalgambildung. Die Kupferdrähte in Goebels Lampen, einschließlich der Lampe Nr. 4, zeigen diese Oxidation, und auf diesen Drähten kann sich keine Amalgamierung bilden. Folglich war es nicht notwendig, reines oder redestilliertes Quecksilber zu verwenden, um eine Amalgamierung zu vermeiden. Das gewöhnliche handelsübliche Quecksilber hätte ebenso geantwortet. Damit konnte Herr Pope keine Beweise für eine Amalgamierung auf den Kupferdrähten in Lampe Nr. 4 bringen…“. Auch Goebel widerspricht Pope zur Quecksilberfrage in seinem 2. Affidavit (vgl. Folge 2, S. 37)
VAN DER WEYDE
„Peter Henri Van Der Weyde (1813-1895) war ein niederländisch-amerikanischer Industriewissenschaftler und Erfinder. Van der Weyde hinterließ eine ausgewählte Korrespondenz im Technikfach, Schriften, Materialien im Zusammenhang mit Erfindungen und verschiedenen Familienpapieren. Die Korrespondenz umfasst Briefe, die Van Der Weyde erhielt, als er als Forscher und Lehrer für Industriewissenschaften tätig war; Familienkorrespondenz, darunter Briefe seines Sohnes, eines Offiziers der Unionsarmee (1861-1864); und Korrespondenz bezüglich einer Kolonie, die 1880 von der Brooklyn Cooperative Colonization Association im Gebiet von Washington gegründet wurde. Weitere Materialien sind Verträge, Patentanträge und Spezifikationen für Erfindungen, Manuskripte und Notizbücher über angewandte Wissenschaft und theologische und religiöse Themen sowie Autobiographien. Außerdem Familienaufzeichnungen, Finanzpapiere, Notizen, Fotos und Broschüren, die Van der Weydes Erfindungen beschreiben“.
VAN DER WEYDE wird durch die Goebel-Propaganda des Springer Stadtdirektors Dr. Gustav Degenhardt im Jahr 1954 zum Kronzeugen der angeblichen 1854er Lampe (in Springer die 4711-Flasche). Der als Technikprofessor in New York bekannte Niederländer Peter VAN DER WEYDE trat überraschend im Jahr 1893 mit 2 einander widersprechen Affidavits auf. VAN DER WEYDE entdeckte in der Prozess-Berichterstattung ihm durch die Verteidigung Witter & Kenyon vorgebrachte, doch von ihm nicht bekundete, angebliche Zeugenaussagen. Darauf trug VAN DER WEYDE als Privatinitiative gegenüber dem Gericht, einen Widerruf vor, den er beeidete.
VAN DER WEYDE hatte sich bereits im Jahr 1879 mit Edisons Glühlampen-Patentdurchbruch angelegt und dabei seine Interessen als Gasindustrieller für die damals in New York etablierten Innenraum-Gaslampen durch Publikationen artikuliert. Als 40- bis 50 Jahre alter angeblicher Augenzeuge wollte er Henry Goebel Sr. als „Telescopeman“, in den Jahren zwischen 1850 und 1870 auf den abendlichen Straßen von New York City bei Sternenhimmel gesehen haben, schwor der inzwischen 80-jährige. VAN DER WEYDE beeidete im Januar 1893 für die Beklagtenpartei gegen Edison seine Wahrnehmung von angeblich batteriebetriebenen elektri-schen Glühlampen auf Goebels Telescope-Wagen, dazu Batterie- und Elektrolampen-Gespräche mit Goebel persönlich. Um dann später diese beeidete schriftliche Bezeugung im Kern und in Einzelheiten zu widerrufen und die Verteidigungsseite Witter & Kenyon der Manipulation seines Affidavits zu bezichtigen.
1) VAN DER WEYDE publizierte Meinungsartikel für Gasnutzung und gegen Elektrizität;
VAN DER WEYDE in „SUN“, New York, September 1879, Seite 207 (übersetzt D. M.):
„HAT EDISON WIRKLICH ETWAS ERREICHT?
Die New Yorker „Sun“ enthält die folgende Mitteilung, die wir neu veröffentlichen:
In einer Mitteilung an die „Sun“ im vergangenen Herbst, über die Zeit, als Herr Edison versprach, den Menlo Park in sechs Wochen mit seinem neuen elektrischen Licht zu beleuchten …, mit der Behauptung, er habe „alles in Ordnung“, und alles, was es brauchte, sei die Vervollständigung von „ein paar kleinen Details“, wagte der Schriftsteller die Aussage, dass die Inhaber von Gasvorräten aufgrund der absurden und unwissenschaftlichen Behauptungen, die Edison und seine Freunde für das neue Licht aufgestellt hatten, sehr töricht wären, ihre Vorräte weniger zu bewerten.
„Der so zum Ausdruck gebrachte Glaube, ungestört von den Entwicklungen von fast zwölf Monaten im Labor des „großen Erfinders“ gewesen zu sein, darf nicht zu viel vermuten lassen, wenn der Autor eine oder zwei andere Meinungen zu diesem Thema wagt.
„Edison hat im vergangenen Jahr immer wieder gesagt, dass er das Problem der „unbestimmten Unterteilung des elektrischen Lichts“ gelöst habe. Weit davon entfernt, hat er sich der Lösung nicht einmal angenähert, und er wird sie mit der Geschwindigkeit seines bisherigen Fortschritts nicht ineinem Jahrhundert lösen. Nichts, was bisher angekündigt wurde, weder direkt noch indirekt von Edison oder seinen Co-Adjutoren, deutet auf einen wirklichen Fortschritt hin, der über die veröffentlichten Berichte über die Leistungen ausländischer und einheimischer Erfinder hinausgeht. Er hat zwar ein oder zwei Abweichungen von alten Apparaten, die man vielleicht Edisonian nennen könnte, geschaffen oder ausgedacht, aber er nimmt seinen gegenwärtigen Apparat als Ganzes und hält ihn neben die Behauptungen, die für ihn aufgestellt wurden, und man kann nur die Gerechtigkeit der Kritik des berühmten französischen Elektrikers M. Fontaine aus Paris, einer der höchsten lebenden Autoritäten, sehen. Dieser Gelehrte sagte im Wesentlichen, nachdem er Edisons jüngste Patente oder Geräte für elektrisches Licht gelesen hatte, dass sie eine sehr geringe Kenntnis des Themas anzeigten, und wenn Edison nicht den Verdienst gehabt hätte, den Phonographen zu erfinden, würden seine gegenwärtigen Erfindungen (in diesen Patenten beschrieben) keine Aufmerksamkeit verdienen, sondern als kindisch und minderwertig weitergegeben werden.
„Mr. Edison hat kürzlich verkündet, dass er das Problem eines verbesserten Generators gelöst hat und es in Ordnung gebracht hat. Eine Inspektion der Maschine selbst zeigt, dass es sich lediglich um eine geringfügige Modifikation der Siemens-Maschine handelt, die erste im Feld und in keiner Weise deren Vorgesetzter. Wann wird die Öffentlichkeit aufhören, etwas zu glauben, nur weil Edison sagt, dass es so ist? Diejenigen, die ihn am besten kennen, können es nicht verstehen. Andere Erfinder außer Edison haben das Phantom der unbestimmten Unterteilung verfolgt, aber mit wenig besserem Erfolg als der „Professor der Doppelzüngigkeit und Vierheit“. Die Ansprüche wurden ohne Anzahlung geltend gemacht, aber die Leistung ist nicht erbracht worden.
„Der Autor hat nach sorgfältiger Prüfung festgestellt, dass das bisher beste Ergebnis in der elektrischen Beleuchtung im In- und Ausland die Produktion von 18 bis 20 Leuchten mit je 1.500 bis 2.000 Kerzenleistung aus einer Maschine mit Lichtbogenlampen in Serie auf einem Stromkreis mit einer Absorption von 14 PS ist. Dies wird von der Riverside Mill of Providence, R.I., für den Bürstenapparat beansprucht, wo 48 Bürsten–leuchten im Einsatz sind. Ungeachtet dessen, dass dieses Ergebnis, wenn es stimmt, eine Lichtproduktion pro Pferdestärke zeigt, die fast 25 Mal so groß ist wie Edisons jüngster Anspruch, 7 kleine Lichter aus einer Pferdestärke produzieren zu können, wiederholt der Autor immer noch seine Warnung vom letzten Herbst an die Besitzer von Gasvorräten: „Verkaufe noch nicht umsonst“. Sehen wir, was die Promotoren der Bürstenmaschine in ihrem gedruckten Rundschreiben sagen: „Elektrisches Licht ist nicht für die Beleuchtung von Wohnungen, Büros, kleinen Geschäften usw. geeignet, oder für jeden Ort, an dem jetzt 10 oder 15 Gasbrenner oder Öllampen ausreichen, sondern nur für große Räume oder Räume, in denen viel Licht benötigt wird“.
„Bis ein System der elektrischen Beleuchtung perfektioniert ist, das es einem Mann ermöglicht, eines oder alle seine Zimmer zu beleuchten, ein Ladenbesitzer sein kleines Geschäft, ein Anwalt oder Arzt sein Büro, ein Hotelbesitzer jedes Zimmer in seinem Hotel auf einmal, oder nur einer nach dem anderen – so billig, so bequem und so sicher, wie es jetzt mit Gas oder Öl gemacht wird – muss kein Inhaber von Gasvorräten befürchten, dass seine Dividenden ausbleiben oder erheblich sinken. Es ist viel wahrscheinlicher, dass, wenn das elektrische Licht seinen Weg in den begrenzten Bereich findet, in dem es sich sicherlich entwickeln wird, den Großteil der Kunden eines jeden Gasunternehmens – die kleinen Verbraucher – dazu anregen wird, mehr Licht zu nutzen.
„Das bringt mich zu meiner letzten Vorhersage: Wenn Gasunternehmen klug sind, können sie in diesem Jahr mehr Geld verdienen als letztes Jahr, und so weiter. Ich habe nicht das Interesse einesDollars, direkt oder indirekt an Gas oder Gasvorräten, aber ich werde alles nehmen, was jemand verschenken will.“
2) VAN DER WEYDE publizierte Meinungsartikel für Gasnutzung und gegen Elektrizität:
VAN DER WEYDE in „SUN“, New York, Januar 1880, Seite 14 (übersetzt D. M.)
„UNTERTEILUNG DES ELEKTRISCHEN LICHTS.“
Aus San Francisco, Kalifornien, wird berichtet, dass das Molera & Cebrian System der Aufteilung und Verteilung von elektrischem Licht ein großer Erfolg ist. Die Methode besteht in der Verwendung eines Systems von Linsen und reflektierenden Spiegeln; die ersten machen die Lichtstrahlen parallel, während die Spiegel sie reflektieren und sie in jede gewünschte Entfernung leiten, ohne sie in ihrer Intensität zu schwächen, außer in sehr geringem Maße. Beim Erreichen der zu beleuchtenden Stelle werden die Strahlen des parallelen Strahls durch eine Verteilerlinse oder einen Reflektor divergent gemacht. Es wird behauptet, dass auf diese Weise das Licht einer einzelnen elektrischen Lampe verteilt und durch alle Räume geteilt werden kann, nach Belieben vergrößert oder verkleinert werden kann.
Es ist offensichtlich, dass diese Methode mit der Verwendung von leitenden Drähten, während es behauptet wird, dass die Gesamtkosten einer solchen Methode der Beleuchtung geringer sind als die für Gasarbeiten erforderlichen. Wir sollten uns nicht wundern, wenn sich diese Methode als praktischer und wirtschaftlicher erweist als der Transport des elektrischen Stroms durch Drähte, da das Senden eines Lichtstrahls durch die Luft eine der kostengünstigsten Möglichkeiten ist; das einzige Problem ist eine korrekte Einstellung der Brennpunkte der verwendeten Linsen, um eine Ausbreitung der Strahlen zu verhindern und sie als rein parallele Strahlen zu übertragen. In diesem Zustand können sie Hunderte von Metern gesendet werden und unterliegen nicht dem Gesetz, dass die Intensität umgekehrt proportional zum Quadrat der Entfernung ist, aber das Licht wird, in der Entfernung von sagen wir 500 Fuß, wenig von seiner Intensität verloren haben, während Elektrizität, die durch Drähte geht, sicherlich mehr Widerstand und Verlust zu überwinden hätte, als Licht erfahrungsmäßig beim Durchgang durch die Luft hat“.
3) Peter VAN DER WEYDE (in USA auch Vanderweyde) war von den Beklagtenverteidigern Witter & Kenyon gegen Edison, für die Unterstützung der „Goebel-Defense“, mit einer Eidesstattlichen Erklärung vom 6. Februar 1893 in Stellung gebracht worden. VAN DER WEYDE war ein renommierter Fachprofessor im Energie- und Beleuchtungssektor. Als er las, dass sein Wort-Zeugnis für Witter & Kenyon vom notariellen Personal inhaltlich verfälscht zur Vorlage beim Gericht erschien, schritt Prof. VAN DER WEYDE unverzüglich dagegen ein und widerrief mit einer neuerlichen Eidesstattlichen Erklärung schriftlich. Darin beschreibt er lediglich den 1893 bekannten gerichtlichen Sachstand.
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„UNITED STATES CIRCUIT COURT, Eastern District of Missouri, Eastern Division.
EDISON ELECTRIC LIGHT COMPANY ET AL. -vs.- COLUMBIA GLÜHLAMPENFIRMA U.A.
Südlicher Bezirk von New York :ss: Grafschaft New York,
PETER H. VAN DER WEYDE, der ordnungsgemäß vereidigt wurde, stellt ab und sagt wie folgt:
Ich habe für die Angeklagten in diesem Fall am 6. Februar 1893 eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. Ich wurde gerade darauf aufmerksam gemacht, was angeblich eine gedruckte Kopie dieser eidesstattlichen Erklärung ist, und wenn ich sie sorgfältig lese, bin ich sehr überrascht, dass sie Aussagen enthält, die nicht mit den Tatsachen und nicht mit den Aussagen übereinstimmen, die ich zum Zeitpunkt der Abgabe der eidesstattlichen Erklärung gemacht habe. Als ich meine eidesstattliche Erklärung für die Angeklagten abgab, wurde ich zu verschiedenen Punkten in Bezug auf die Arbeit von Herrn Goebel befragt, und es wurden mir verschiedene Aussagen und Vorschläge darüber gemacht, was Herr Goebel erreicht hatte. Ich stelle fest, dass viele dieser Äußerungen, die von anderen stammen, in meiner eidesstattlichen Erklärung enthalten sind, obwohl ich sie damals weder befürwortete noch zustimmte. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der eidesstattlichen Versicherung habe ich ihren Inhalt nicht genau geprüft, da ich glaubte, sie enthalte nur meine eigenen Aussagen. Ich halte es daher für meine Pflicht, die falschen Angaben in der eidesstattlichen Versicherung, die ich für die Angeklagten abgegeben habe, zu korrigieren.
Früh in meiner eidesstattlichen Erklärung, erscheint die folgende Aussage:„Ich interessierte mich besonders für bestimmte elektrische Lampen, mit denen Herr Goebel die Nachbarschaft seinesTeleskops beleuchtete und die Menschen dort anzog.“
Diese Aussage ist in mindestens zwei Punkten fehlerhaft. Ich interessierte mich nicht besonders für die Lichter, aber ich interessierte mich für die Batterie von Herrn Goebel, und tatsächlich habe ich mich sehr wenig um seine Lichter gekümmert. Herr Goebels Lichter, wie ich mich erinnere, wurden nicht benutzt, um die Nachbarschaft seines Teleskops zu beleuchten, wie gesagt. Als ich sie sah, wurden sie nur kurzzeitig aufgeblitzt, und selbst wenn sie aufgeblitzt waren, gaben sie kein starkes oder ausreichendes Licht, um die Nachbarschaft zu erhellen. Ich erinnere mich, dass ein solcher Vorschlag von jemand anderem in dem Gespräch gemacht wurde, das der Abgabe meiner eidesstattlichen Erklärung vorausging, aber ich sagte es nicht und stimmte ihm nicht zu.
Später in der eidesstattlichen Versicherung, erscheint die folgende Erklärung: „Ich sah diese elektrischen Lichter von Herrn Goebel in Betrieb, die Licht auf den Wagen gaben, der sein Teleskop trug, und soweit es mir möglich war oder von Herrn Goebel erlaubt wurde, untersuchte ich die Lampen. Ich erinnere mich genau, dass er nicht bereit war, mir die Batterien so vollständig zu zeigen, dass ich lernen konnte, woraus sie im Detail bestehen. Ich habe die Lampen jedoch ziemlich genau untersucht.“
Tatsächlich habe ich die Lampen nicht genau untersucht, wie gesagt. Ich interessierte mich für Batterien, nachdem ich selbst viele Experimente mit Batterien durchgeführt hatte, und ich wollte vor allem etwas über die Batterie von Herrn Goebel erfahren. Als ich feststellte, dass er nicht bereit war, mir die Informationen zu geben oder mir zu erlauben, die Batterien zu untersuchen, interessierte ich mich kaum noch für diese Angelegenheit, obwohl ich mich daran erinnere, dass ich Herrn Goebel einige Zeit später auf der Straße sah. Ich habe die Lampen sicherlich nicht genau oder besonders untersucht, auch bei mehreren Gelegenheiten nicht, und ich habe das den Personen, die meine eidesstattliche Erklärung aufgezeichnet haben, auch nicht so gesagt. Die eidesstattliche Erklärung wird mit der folgenden Erklärung fortgesetzt:
„Ich sah, dass die Lampen aus zylindrischen Glasröhren bestanden, in die die Drähte eingeführt wurden, und dass das Glas an den Stellen ihrer Einführung in die Glasröhren geschmolzen war. Ich sah, dass die Glasröhren oben geschlossen waren und dass die Röhren selbst nur aus Glas bestanden, und ich lernte auch, dass das Glas ein Vakuum war. Die Kohlen hätten nicht so glühend werden und bleiben können, wie sie es taten, wenn nicht das Vakuum ziemlich hoch gewesen wäre, und ich musste damals anerkennen und erkenne es auch jetzt noch an, dass das Vakuum, das Herr Goebel in diesen zylindrischen Röhren erhielt, ein ziemlich hohes Vakuum war. Ich sah, dass der lichtspendende Teil der Lampe mit den Zuleitungsdrähten verbunden war. Ich sah, dass der lichtspendende Teil der Lampe haarig war, sehr klein. „Ich lernte durch die Beobachtung dieser haarähnlichen Lichter, dass es Kohlenstoff war.“
Ich habe diese Aussagen nicht gemacht, noch stimmen sie mit meiner Erinnerung überein. Ich habe bereits gesagt, dass ich mich besonders für die Batterien interessiere und die Lampen nicht besonders bemerkt habe. Meine Untersuchung der Lampen war so oberflächlich in ihrem Charakter, dass ich nicht gelernt habe und daher nicht sagen kann, was die Konstruktion der Lampen im Detail war. Ich weiß nicht, dass das Glas um die Drähte in diesen Lampen geschmolzen wurde, oder dass die Röhren aus nichts anderem als Glas bestanden, und obwohl Herr Goebel sagte, dass das Innere ein Vakuum sei, weiß ich es nicht und wusste es dann auch nicht. Ich konnte mich weder damals noch heute damit zufrieden geben, dass das Vakuum, das Herr Goebel in diesen zylindrischen Rohren erhielt, ein ziemlich hohes Vakuum war. Solche Aussagen wurden mir zu der Zeit gemacht, als ich meine eidesstattliche Erklärung für die Angeklag–ten abgab, aber ich stimmte ihnen nicht zu, und meine eigene Erfahrung mit Vakuumapparaten würde mich sehr an Goebels Fähigkeit zweifeln lassen, ein torricellianisches Vakuum zu erzeugen, wie von ihm vorgeschlagen, und ich bin sicher, dass das Quecksilber beim Füllen der Röhre und beim Umkehren den Glühfaden in der Lampe zerstören würde. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich nicht gelernt habe,„dass das Material dieser haarähnlichen Lichter Kohlenstoff war“. Ich weiß nicht und wusste damals auch nicht, ob der lichtgebende Teil der Lampe aus Kohlenstoff, Platin oder einem anderen Draht bestand. Es war die Batterie, von der ich wissen wollte und die ich ohne Erfolg zu untersuchen versuchte. Die Kiste mit den Batterien, so gut ich mich erinnere, war etwa achtzehn Zoll lang, etwa zwölf Zoll breit und etwa zwölf Zoll hoch und befand sich am vorderen Ende des Wagens, aber ich durfte sie nicht untersuchen, was auch immer, und ich sah die Kiste nie offen und lernte nie den Charakter der verwendeten Batterie.
Ich war damals, als ich Goebels Teleskop und Lichter sah, mit der Tatsache vertraut, dass der Ausdehnungskoeffizient von Glas und Platin ziemlich gleich ist, aber ich machte nicht die folgende Aussage, die in der gedruckten Kopie meiner früheren eidesstattlichen Erklärung erscheint, oder irgendetwas, das so konstruiert sein könnte: –
„Und eines der Dinge, die ich bei der Untersuchung dieser Lampen gelernt habe, war, dass die Teile der Drähte, die durch das Glas führten, wo sie im Glas versiegelt waren, aus Platin waren. Soweit ich mich erinnern kann, war der Glühfaden ein gerades Stück Kohlenstoff. Ich kann mich derzeit nicht erinnern, dass es Filamente in Form einer Haarnadel oder eines Hufeisens gab.“
Wie gesagt, ich habe die Lampen nicht sorgfältig untersucht, und ich weiß nicht, und ich wusste damals auch nicht, aus welchem Material die Drähte hergestellt wurden, und ich habe keine Lampen gesehen, die Filamente wie eine Haarnadel oder ein Hufeisen enthalten.
Später in der eidesstattlichen Erklärung soll ich gesagt haben.
Das Licht, das von jeder dieser Lampen gegeben wurde, war ein ziemlich gutes Licht, gleich, wie ich jetzt sagen sollte, nach meiner besten Erinnerung, dem Licht eines gewöhnlichen Gasstrahls.“
Meine Erinnerung an diese Lichter ist, dass sie eine sehr kleine Menge Licht im Vergleich mit einer gewöhnlichen Gaslampe gaben. Ich würde von vierzehn bis sechzehn Kerzen sprechen, und ich stimmte der gerade zitierten Aussage niemals zu.
Der Satz „Die haarähnlichen lichtspendenden Fäden waren in einem glühenden Zustand“, der in der eidesstattlichen Erklärung erscheint, ist nicht von mir. Ferner wollte ich folgendes sagen:„Herr Goebel schien bereit, auszustellen, über die Lampen zu sprechen und sie zu erklären, aber er war nicht bereit, mich mit den Details seiner Batterien vertraut zu machen.“
Das habe ich bei dem Gespräch, das der Abgabe meiner eidesstattlichen Erklärung vorausging, nicht gesagt. Ich sagte, dass ich sehr wenig Interesse an den Lampen selbst hatte und sie nicht besonders bemerkte, aber sehr darauf bedacht war, Informationen über die Batterien zu erhalten, da ich an Experimenten mit Batterien interessiert war und wissen wollte, welche Art von Batterien er verwendete, aber keine Informationen darüber erhielt.
Weiter bin ich gezwungen, zu erklären,„Ich bin mir sicher, dass ich diese Lampen in einem Zustand des Glühens gesehen haben muss, und zwar für eine beträchtliche Zeit, bei bis zu einem halben Dutzend Gelegenheiten, wahrscheinlich mehr.“
Ich habe die Lampen nie „für längere Zeit“ angezündet gesehen, und ich habe diese Aussage auch nie gemacht oder gebilligt. Bei den verschiedenen Gelegenheiten, bei denen ich die Lampen sah, wurden sie nur kurzzeitig geblitzt und gingen jeweils für ein paar Minuten an.
Weiterhin muss ich folgendes sagen: Mir wurde auch ein Foto gezeigt, das angeblich von einer von Herrn Goebels alten Lampen gemacht wurde, mit der Aufschrift „Goebel No. 3″. Die Lampen, die ich im Betrieb auf dem Teleskopwagen sah, ähneln im Allgemeinen diesem Foto, obwohl ich sagen sollte, dass sie ein fertigeres Aussehen hatten.“Diese Aussage ist nicht wahr, und ich habe sie nie gemacht oder ihr zugestimmt. Es wurde ein Foto von Goebels Lampe Nr. 3 gezeigt und gefragt, ob ich diese Lampe auf seinem Wagen gesehen hätte, und ich sagte „Nein“. Mir wurde gesagt, dass es sehr wichtig sei, dass ich mich möglichst daran erinnere, dass ich diese Lampe auf Herrn Goebels Wagen gesehen habe. Ich antwortete, dass ich eine solche Aussage nicht machen könnte; dass die Lampen, die ich sah, etwas so aussahen, wenn auch baufälliger.
Weiterhin wurde mir folgendes unterstellt gesagt zu haben: „Ich hatte den Eindruck, dass Herr Goebel ein sehr gutes Licht erzeugt hatte.“ Die Worte, die ich benutzte, waren „ein einigermaßen gutes Licht“, und ich bezog mich nicht auf den praktischen Charakter der Lampen selbst, wie der Kontext zu zeigen scheint, sondern nur auf die Lichtmenge.
Gegen Ende der eidesstattlichen Versicherung erscheint die folgende Erklärung: „Die Goebel-Lampe, wie es mir scheint, war zu der Zeit, als ich sie sah, wie oben beschrieben, in all ihren wesentlichen Teilen für den Handel bereit und wartete nur auf eine billige Stromquelle. Es funktionierte perfekt mit einer Primärbatterie, aber die Primärbatterie kostete zu viel.“Ich machte keine solche Aussage und wusste viel zu wenig über die Goebel-Lampe, um ihren kommerziellen Charakter zu beurteilen. Ich glaube jetzt nicht, dass die Lampe und die Art und Weise, wie das Vakuum erzeugt wurde, mit einer Primärbatterie einwandfrei funktionierte oder dass sie in allen wesentlichenTeilen für den Handel bereit war.
Nach dem obigen Zitat schließt die eidesstattliche Versicherung mit der folgenden Erklärung:
„Und diese Tatsache machte mir sofort klar, dass Herr Goebel seine Lampen nur für kurze Zeiträume betreibt. Die Situation von Edison war ganz anders. Er kannte den Dynamo und hatte so eine billige elektrische Energiequelle zur Hand, und sein Vortrag war, das Übersetzungsgerät zu finden, nämlich den Goebel-Kohlenstoff, mit dessen Hilfe diese Energie in Licht umgewandelt werden konnte.“ Ich habe diese Aussage nicht gemacht oder ihr zugestimmt und wusste nicht, dass sie in meiner eidesstattlichen Erklärung steht. Da ich nie wusste, dass Goebel Kohlenstoff für seinen Brenner verwendet hat, oder dass er eine praktische Lampe hat, ist es mir unmöglich, zu dem in der zitierten Angelegenheit genannten Schluss zu kommen.
Die oben genannten Aussagen und einige andere weniger wichtige Aussagen, die in der gedruckten Kopie der von mir geprüften eidesstattlichen Versicherung erscheinen, erkenne ich als Aussagen von anderen Personen als mir selbst bei dem Gespräch an, das der Abgabe meiner eidesstattlichen Versicherung vorausging, aber ich habe solchen Aussagen nicht zugestimmt, noch habe ich angenommen, dass sie in der eidesstattlichen Versicherung enthalten waren. Das erste Mal, dass ichwusste, dass meine eides–stattliche Erklärung diese Aussagen enthielt, war am Abend des 23. März 1893. Herr W. J. Hammer, aus New York City, rief mich an diesem Abend in meinem Haus an und las mir meine eidesstattliche Erklärung aus einem Band von gedruckten eidesstattlichen Erklärungen vor, und als ich meine Überraschung zum Ausdruck brachte, hinterließ er mir den gedruckten Band, und ich selbst prüfte sorgfältig, was angeblich eine Kopie meiner eidesstattlichen Erklärung war. Bevor ich meine eidesstattliche Erklärung für die Angeklagten abgab, wurde ich von einem Vertreter der Rechtsanwälte Witter & Kenyon angerufen, und im Laufe des Gesprächs, das darauf zurückkam, dass ich gesagt hätte, dass ich mich daran erinnere, Herrn Goebel mit seinem Teleskopwagen gesehen zu haben. Danach wurde ich gebeten, im Büro vonWitter & Kenyon anzurufen, was ich tat, und mir wurde gesagt, dass sie mich als Experten in diesem Fall behalten wollten. Ein Gespräch sorgte für das, was ich über Goebels Lichter und seine Batterien in Erinnerung hatte, und anschließend wurde mir eine eidesstattliche Erklärung zur Unterschrift übergeben, die vermutlich die Aussagen enthielt, die ich gemacht hatte und die ich ungelesen unterschrieb.
Meine Erinnerung an die Goebel-Lichter ist, dass ich zu der Zeit, die in meiner früheren eidesstattlichen Erklärung angegeben war, eine Art elektrische Lampe auf dem Teleskopwagen gesehen habe, die Herr Goebel auf den Straßen von New York City, aber woraus das Material des lichtspendenden Teils bestand und dass die Zuleitungsdrähte Platin waren, wusste ich nur vom Hörensagen.
Ich habe weder von den Beschwerdeführern noch von jemand anderem eine Entschädigung für die Abgabe dieser eidesstattlichen Versicherung verlangt oder erwartet. Ich möchte einfach ein Gefühl der Gerechtigkeit sichern, sowohl mir selbst als auch Herrn Edison, den ich sehr schätze und den ich für den Erfinder der praktischen und kommerziellen Glühlampe halte.
Unterschrieben und vereidigt vor mir am 28. März 1893, Peter Van der Weyde
Gerichtlicher Anwalt A. G. Loo“
4) Es folgt die oben zitierte angeblich VAN DER WEYDES Bezeugungen fälschende AFFIDAVIT. Febr. 6. 1893:„NARA Kansas Box 598, Ordner 2 Teil 2United States Circuit CourtÖstlicher Bezirk von Missouri
Edison Electric Light Co. et al.
v. s.
Columbia Glühlampe Co. et al.
Staat New York. Stadt und Kreis New York. ss:
PETER H. VANDERWEYDE, der ordnungsgemäß vereidigt ist, erklärt sich und sagt: –
Ich wohne in Nr. 218 Duffield Street Brooklyn. Ich bin achtzig Jahre alt, bin Chemiker und Elektriker, war von 1859 bis 1864 Professor für Physik am Cooper Institute und für Chemie am New York Medical College; danach war ich mehrere Jahre lang Professor für Naturphilosophie am Girard College of Philadelphia, wobei ich mich besonders der Elektrizität sowie der Chemie und verwandten Wissenschaften widmete. Ich gründete die Zeitschrift und war zehn Jahre lang ihr Chefredakteur von The Manufacturer & Builder, die immer noch in der Nassau Street 83 in New York erscheint. Außerdem war ich zwei Jahre lang Präsident der New York Electrical Society.
Ich bin seit mehr als fünfzig Jahren bestrebt, mich über alle elektrischen Themen und Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten und glaube, dass ich mit den prinzipiellen Fortschritten vertraut bin, die im Bereich der elektrischen Beleuchtung und Elektrizität, wie sie für die geschaffene Stromversorgung verwendet werden, sowie mit den primären und sekundären elektrischen Batterien gemacht wurden, und auch mit den ver-wandten Verbesserungen, die den wissenschaftlichen Verstand in den letzten Jahren so sehr beschäftigt haben.
Ich habe auch häufig zu diesem und anderen Themen für die wissenschaftlichen Zeitschriften in diesem Land und in Europa beigetragen.
Ich kam im Jahre 1849 aus Holland in dieses Land. Zunächst bis 1860, als Einwohner von New York City, erinnere ich mich, dass ich am Abend mehrmals ein Teleskop von einem Mann namens Henry Goebel gesehen habe; manchmal am Astor Place, manchmal am heutigen City Hall Park und auch am Chatham Square. Das Teleskop war ein großes und nach meinem Verständnis von Goebel gebaut worden. Ich interessierte mich aber vor allem für bestimmte elektrische Leuchten, mit denen Herr Goebel die Nachbar–schaft seines Teleskops beleuchtete und die Menschen dort anzog. Ich hatte selbst jahrelang probiert, den elektrischen Strom aus Primärbatterien zum Zwecke der Kraftumsetzung zu nutzen, und ich war sowohl sehr interessiert als auch sehr überrascht, dass es Herrn Goebel gelungen war, den elektrischen Strom für den verwandten Zweck der Lichtproduktion zu nutzen. Ich hatte es nie geschafft, zu meiner Zufriedenheit, Elektrizität in Bewegung umzuwandeln, und der Hauptgrund war, dass die damals bekannten oder verwendeten Batterien Primärbatterien waren und nicht ausreichten, um den Zweck zu erfüllen, den ich erreichen wollte. Ich sah diese elektrischen Lichter von Herrn Goebel in Betrieb, die Licht auf den Wagen gaben, der sein Teleskop bei etlichen Gelegenheiten trug, und soweit es mir möglich war oder von Herrn Goebel erlaubt wurde, untersuchte ich die Lampen und die Batterien, vor allem aber die Lampen. Ich erinnere mich genau, dass er nicht bereit war, mir die Batterien so vollständig zu zeigen, dass ich erkennen konnte, woraus sie im Detail bestehen. Ich untersuchte die Lampen jedoch sehr genau; sie waren zudemoffen und nicht in überdachten Boxen enthalten, wie die Elemente seiner Batterien. Ich sah, dass die Drähte von den Batterien zu den Lampen führten. Ich sah, dass die Lampen aus zylindrischen Glasröhren bestanden, in die die Drähte an den Stellen ihrer Einführung in die Glasröhren eingeführt wurden. Ich sah, dass die Glasröhren oben geschlossen waren und dass die Röhren selbst nur aus Glas bestanden, und ich lernte auch durch Beobachtung und von Herrn Goebel, dass das Innere des Glases ein Vakuum war. Der Kohlenstoff konnte nicht so glühend werden und bleiben, wie er es tat, es sei denn, das Vakuum war ein ziemlich hohes Vakuum, das Herr Goebel in diesen zylindrischen Röhren erhielt, es war ein ziemlich hohes Vakuum. Ich sah, dass der lichtgebende Teil der Lampe mit den Zuleitungsdrähten verbunden war. Ich sah, dass der lichtspendende Teil der Lampe haardünn war, sehr klein. Ich lernte durch Beobachtung und durch das, was Herr Goebel mir sagte, dass das Material dieser haarähnlichen Lichter Kohlenstoff war. Ich kenne mich aus, lange bevor ich in dieses Land kam, und bin seitdem mit der Tatsache vertraut, dass der Ausdehnungskoeffizient von Glas und Platin ziemlich gleich ist, und eines der Dinge, die ich bei meiner Untersuchung dieser Lampen gelernt habe, war, dass die Teile der Drähte, die durch das Glas führen, wo sie in das Glas eingesiegelt wurden, aus Platin waren. Soweit ich mich erinnern kann, war der Glühfaden ein gerades Stück Kohlenstoff. Ich kann mich derzeit nicht erinnern, dass es Filamente in Form einer Haarnadel oder eines Hufeisens gab. Einer der Drähte ragte in das Rohr hinein und wurde oben umgebogen und der Glühfaden wurde mit Drähten versehen, die das Aussehen einer Handsäge oder besser gesagt einer Fleischsäge hatten. Das Licht, das von jederdieser Lampen gegeben wurde, war ein ziemlich gutes Licht, das, wie ich jetzt sagen sollte, nach meiner besten Erinnerung, dem Licht einer gewöhnlichen Gaslampe entspricht. Es gab zwei oder drei dieser Lampen, die bei jeder der Gelegenheiten angezündet wurden, sodass ich sie in Betrieb sah. Die haarähnlichen lichtspendenden Fäden waren in einem glühenden Zustand. Ich erinnere mich, dass Herr Goebel die Lampen eine Zeit lang bedienen und dann durch eine Schalteranordnung, die er hatte, ausschalten und dann wieder anschalten konnte, und meine Schlussfolgerung aus dem, was ich sah und lernte, sowie aus dem, was ich aus Erfahrung wusste, war, dass er dies hauptsächlich zum Zweck der Einsparung seiner Batterie tat.
Herr Goebel schien bereit, auszustellen, über seine Lampen zu sprechen und sie zu erklären, aber er war nicht so bereit, mich mit den Details seiner Batterien vertraut zu machen. Ich bin sicher, dass ich diese Lam–pen in einem Zustand des Glühens und für eine beträchtliche Zeitspanne bei bis zu einem halben Dutzend Gelegenheiten gesehen haben muss, wahrscheinlich mehr. Ich besuchte das Teleskop mehr, um die Lampen und die Batterie zu sehen und zu lernen, als ich das Teleskop benutzte. Der Gebrauch, zu dem ich Herrn Goebel beim Anlegen des elektrischen Stroms fand, war für mich wesentlich interessanter als die Untersuchung der Himmelskörper durch sein Teleskop. Ich erinnere mich sehr gut daran, dass ich den einen oder anderen der oben genannten Plätze aufgesucht habe, um mehr über seine Installation auf dem Wagen zu erfahren, aber festzustellen, dass die Lampen nicht vorhanden waren – entweder weil der Abend ohne sie hell genug war, oder aus einem anderen Grund, den ich nicht verstanden habe oder an den ich mich jetzt nicht erinnere.
Ich hatte damals vor, zu Herrn Goebels Haus oder seinem Laden zu gehen und wenn möglich mehr über dieses Gerät zu erfahren, und vor allem über die Batterien, die er nicht bereit schien zu zeigen, entweder weil sie zugedeckt waren oder aus irgendeinem unerklärlichen Grund; aber tatsächlich ging ich danach nie zu ihm. Ich habe Herrn Goebel von dieser Zeit bis heute nicht gesehen, aber ich glaube, wenn ich ihm jetzt vorgestellt würde, könnte ich mich an ihn erinnern.
Seit dem obigen Satz wurde ich einem Herrn vorgestellt, der Herr Henry Goebel sein soll, und ich glaube, ich erkenne ihn als den Mann, der das Teleskop und die Lampen, die ich oben beschrieben habe, in der Hand hatte. Mir wurde auch ein Foto gezeigt, das angeblich von einer von Herrn Goebels alten Lampen mit der Aufschrift Goebel Nr. 3 gemacht wurde. Die Lampen, die ich im Betrieb auf dem Teleskopwagen sah, ähneln im Allgemeinen diesem Foto, obwohl ich sagen sollte, dass sie ein fertigeres Aussehen hatten.
Ich hatte den Eindruck, dass Herr Goebel ein sehr gutes Licht erzeugt hatte, aber von dem, was ich von Batterien und Stromquellen im Allgemeinen wusste, bezweifelte ich, ob man genügendStrom, billig genug bekommen konnte, um diese Lichter mit Kerzen,Öllampen oder Gas konkurrieren zu lassen. In der Tat wusste ich gut genug, dass es nicht geht. Typische Primärbatterien erzeugen elektrische Energie durch den Verbrauch von Zink, einer Substanz, die ein Kunstprodukt ist und recht teuer ist. Der Dynamo erzeugt elektrische Energie durch den Verbrauch von Kohle, einem Naturprodukt, das im Vergleich zu Zink sehr günstig ist. In der Primärbatterie sind Zink und Säure,ebenfalls kostspielige Kunstprodukte, die Mittel für Brennen oder Oxidieren, während der Sauerstoff für den Kohleverbrauch ohne Kosten aus der Umgebung kommt. Peter Van der Weyde„.
(Die US-Englischen Dokument-Kopien sind in diversen Archiven notiert, so bei Dr. Dietmar Moews in Köln und beim Museumsverein e. V. Springer und in den gefälschten Übersetzungen des Dr. Gresky mit Schülern der Heinrich-Goebel-Mittelschule im Jahr 1953).
Prof. VAN DER WEYDE unterschied in seiner 40 Jahre rückblickenden Erinnerung nicht, ob am Teleskop-Wagen auch Öllampen waren und nicht, ob er Bogenlicht von Vakuum-Glühlampentechnik wirklich unterscheiden konnte. Lichtblitze und Batteriespeisung weisen auf Bogenlichter, nicht auf Glühlampen. In der Affidavit-Fälschung wird die gerichtlich bekannte „Goebel-Defense“ erklärt.
5) Es folgt – ACHTUNG – der auf Peter VAN DER WEYDE bezogene Text, als ein Faksimile aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (o. Datum).
Es ist der Springer Schlüssel-Text.
Dieser Text wurde vom Springer Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt im Vorlauf der SPRINGER GOEBEL 1954-Inszenierung deutschlandweit an Presse und Radio-Sender – ja bis zum US-Präsidenten Eisenhower – verbreitet. Er stand in vielen deutschen Zeitungen. Mit dieser
Zeugnisfälschung Van der Weyde
entstand vermeintlich „besseres Goebel-Springer Wissen“, bezogen auf Gerichtsprozesse um Heinrich Göbel und sein angebliches Pionierwesen. Das Dokument befindet sich unter weiteren Propagandatexten des Springer Stadtdirektors Dr. jur. Degenhardt (NSDAP bis 1945) im Springer Stadtarchiv. Es ist öffentlich zugänglich und hält noch weitere unverschämte amtliche Briefe an den US-Präsident und den Bundespräsi-dent Dr. Theodor Heuss. Entsprechende briefliche Unverschämtheiten von Prof. Horst Callies – immer unter Falschbehauptung von Beweisen im Springer Archiv.
Der LÜGENTEXT des Degenhardt wird hier nicht erneut publiziert – wer wissenschaftlich daran interessiert ist, kann sich gerne an die Redaktion wenden.
6) Wer bis hierher in GOEBEL-SPRINGER 2020 Folge 1 und 2 aufmerksam gelesen hat, worum in Springer – die im Jahr 1893 so falsch publizierte Idee eines Glühlampen-Pioniers – gestritten worden war, findet den Grund in diesem DEGENHARDT-TEXT zu VAN DER WEYDE. Allerdings bei einer angeblichen Goebel-Lampe 1854 ging es niemals um eine Priorität (vgl. Starr.King Patent 1846) und keiner hatte mal gefragt, woher da der Strom gekommen sein könnte. Denn Kings Demonstration der Starr-Lampe in der Königlichen Akademie London war wegen des elektrischen Batteriestroms so kostspielig, dass keine Wiederholung mehr stattfand. Die epochale Qualität der Edison-Glühlampe von 1879 wurde mit Goebel-Exponat No. 4 im Jahr 1883 vom Glasbläser Heger nachgeahmt, unter Eid bezeugt. Heger datiert eben nicht 1854 oder vor 1879. Goebel und sein Sohn nahmen für den ganzen Zauber im Jahr 1892 und 1893 laut Affidavit des Henry Goebel Jr. Zeugengeldvon Witter & Kenyon – während Goebel noch in THE SUN am 26. Januar 1893 erklärte, im Lampengeschäft läge kein Geld drin, hatte er dafür kriminell interveniert und durch Henry Jr. kassiert, überall wo er nur konnte.
EDISON
EDISON, der weltberühmte Erfinder, wird kurz biografisch vorgestellt. Es folgen Originalzitate aus EDISONS Stellungnahmen im Affidavit von 4. April 1893 zu Goebels vorangegangenen Behauptungen gegenüber dem Gericht. Dazu ein Textdokument-Auszug „Early History of the Electric Light“ in Scientific American magazine, Jan 18, 1879.Dazu Originalzitate aus dem Gutachter-Affidavit vom 7. Januar 1893 des Elektrotechnikers Barker zum Fall. Das Wort EDISON steht (noch heute für die Schraubfassung) für kollektive Forschung und Entwicklungsarbeit als moderne Fortschrittsform in der angängigen Elektrifizierung. Wir kennen noch EDISONS deutsche AEG und die heutige GE, General Electric. EDISON war einer der ersten Organisatoren technischer Forschung, weg vom selbstausbeutenden Tüftel-Erfinder „Daniel Düsentrieb“, hin zur kom-merziellen Forschungs-Aktiengesellschaft ab 1860. EDISONS Schwerpunkte waren Telegrafie, Telefon, Glühlampen, Elektrizitäts-Infrastruktur, Phonographen und Schallplatten sowie weitere Innovationsfelder.
Ab den späten 1870er Jahren berichteten nicht nur Fachzeitschriften, sondern auch Tageszeitungen über EDISON, der dadurch eine weltweit bekannte Persönlichkeit wurde. Einige Zeitungen nannten ihn den „Zauberer von Menlo Park“.
Thomas Alva EDISON, Amerikaner, geboren 1847 in Ohio, gestorben 1931 in New Jersey, war bei einfacher Schulausbildung und diversen subalternen Erwerbsarbeiten als junger Mann, Autodidakt, Erfinder, Elektroingenieur und Unternehmer, mit dem Schwerpunkt auf dem Gebiet der Elektrizität und Elektrotechnik. Edisons Verdienste gründen in erster Linie auf der Marktfähigkeit seiner Erfindungen, die er mit Geschick zu einem ganzen System von Stromerzeugung, Stromverteilung und innovativen elektrischen Konsumprodukten verbinden konnte. EDISONS grundlegende Erfindungen und Entwicklungen in den Bereichen elektrisches Licht, Telekommunikation sowie Medien für Ton und Bild hatten einen großen Einfluss auf die allgemeine technische und kulturelle Entwicklung. Außerdem war EDISON, ähnlich wie Werner Siemens in Berlin, auch ein Avantgardist der Sozialisation. EDISON gab seinen Mitarbeitern Mitbestimmung und Anteile in den EDISON-Gesellschaften (vgl. Lewis Howard Latimer) und den folgenden Firmenfusionen, aus denen EDISON persönlich letztlich geschäftlich selbst bevormundet hervorgegangen ist.
Zurückkommend auf beeindruckende Zahlen, wie 3500 Mitarbeiter in Menlo Park, hat EDISON im Laufe seines Lebens insgesamt 1093 Patente eingereicht und zudem noch weitere zusammen mit anderen For-schern. Allein im Jahr 1882 legte er dem Patentamt fast 70 neue Erfindungen vor. Das Basispatent der Lampenentwicklung von Thomas Edison, Nr. 223.898 „Electric Lamp“, um das es auch in GOEBEL-SPRINGER 2020 geht, wurde am 4. November 1879 beantragt und am 27. Januar 1880 erteilt.
1869 ging EDISON nach New York. Dort lernte er Franklin Leonard Pope kennen, kam durch ihn mit der Gold & Stock Telegraph Company in Kontakt und wurde für die gesamte Telegrafentechnik der Firma zuständig. Später wurde er Teilhaber der von Pope gegründeten Firma Pope, Edison & Co. Die jungen EDISON und Pope erwarben gemeinsam Patente für Telegrafen mit Druckvorrichtungen. Ein von EDISON und Pope entwickelter Drucktelegraf sollte speziell für die Bedienung durch Privatpersonen oder kleine Unternehmen ohne Fachpersonal geeignet sein. Gemeinsam mit weiteren Partnern wurde für dieses Marktsegment die American Printing Telegraph Co. gegründet. Das gemeinsame Unternehmen Pope, Edison & Co. wurde Ende 1870 wieder aufgelöst. Die gemeinsamen Patente und auch das erfolgreiche Geschäft der American Printing Telegraph Co. kaufte die Gold & Stock Telegraph Co. Unter anderem durch die Zusammenarbeit mit Pope, der mit vielen Fachzeitungen und Elektrounternehmen in Kontakt stand, wurde die Telegrafenbranche zunehmend auf das Talent von EDISON aufmerksam. Die Entwicklungen von Pope und EDISON waren zudem relevant im Kampf der Telegrafenunternehmen um den lukrativen Markt der Finanzinformationsdienstleistungen.
1870 entstand EDISONS erste eigene Werkstatt für Entwicklung und Fertigung in Newark New Jersey. Für das expandierende Geschäft gründete EDISON 1872 eine neue Werkstatt zur Herstellung von Kurstelegrafen und Telegrafen für private Leitungen, hatte um die 50 Mitarbeiter und wies eine Produktion von etwa 600 Geräten im Jahr auf. Sie markierten den Beginn der Tätigkeit EDISONS als Erfinder-Unternehmer. Durch zahlreiche Kooperationen und Verwertungen von Erfindungen in der Telegrafentechnik besserte sich EDISONS finanzielle Situation in diesen Jahren. Während er 1869 noch bei der Familie seines damaligen Freundes Pope wohnte. Ein Netzwerk an Beziehungen zu Zeitungen, Technologiefirmen und Patentanwälten verdankt EDISON sowie Kontakte mit Investoren und das Wissen über Finanzierung, insbesondere Pope.
Die einzelnen EDISON-Unternehmen (bald auch General Electric) in den USA hatten indes unterschiedliche Eigentümerstrukturen und Interessen. EDISONS Fokussierung auf Lizenzeinnahmen aus dem Ausland statt auf den Aufbau eines globalen Unternehmens war keine nachhaltige Strategie. Die 1880 für das Projekt gegründete Edison Electric Illuminating Company of New York (ab 1901 New York Edison Company) war der Prototyp für weitere lokale Elektrifizierungsgesellschaften. Im Jahr 1911 betrieb das Unternehmen 33 Kraft-werke, die für 4,6 Millionen Lampen von 108.500 Kunden Strom lieferten. Dieses Wachstum vollzog sich in anderen Städten der Welt analog und musste technisch und administrativ bewältigt werden. In Mailand wurde 1883 das erste kommerzielle EDISON-Elektrizitätsnetz Europas in Betrieb genommen. (vgl. Dyer, Edison his Life and Inventions; New York 1910/1929; div. affidavits als Claimant 1893; und Edison/Wikipedia am 3. November 2020)
1) aus „Early History of the Electric Light“ in Scientific American magazine, Jan 18, 1879 (übersetzt ins Deutsche von D. M.): „Frühe Geschichte des elektrischen Lichtes“, in dem Magazin „Amerikanische Wissenschaft“ von 18. Januar 1879:
„Mr. Edison sagt, seine Erfindung sei anders als die von Starr. Er sagt, er kann die Teilbarkeit des elektrischen Lichts nicht patentieren, aber er kann die Mittel patentieren, die dies ermöglichen. Mit anderen Worten, er kann eine Lampe patentieren, oder jedes Gerät, das diese Teilung ermöglicht. Sein Antrag auf ein Patent für eine Lampe liegt bereits beim Kommissar und nimmt seinen regulären Lauf. Nach den Regeln des Patentamtes kann nichts darüber bekannt gegeben werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Prozess positiv verläuft. Mr. Edison hat bereits sieben Patente erhalten, die sich auf das elektrische Licht beziehen, und hat drei Vorbehalte (Patent Caveat) angemeldet. Fünf weitere ähnliche Anträge sind im Gange. Er hat einen Mann in der Astor Library, der die französischen und englischen Patentaufzeichnungen und wissenschaftlichen Journale von den frühesten Daten bis zu den letzten zwei Wochen durchsucht hat, und sagt, dass nichts wie seine Arrangements aufgedeckt worden ist.
„Mr. Edison trifft aufwendige Vorbereitungen zur Einführung und zum Experimentieren mit dem elektrischen Licht. Er schlägt vor, in Menlo Park mit 2.000 Lichtern zu beginnen, unter Verwendung von Telegrafenmasten mit 15 Lichtern an jedem Arm. Dieses Experiment, einschließlich der Kosten für die Gebäude, den Motor, die Generatormaschinen und alles andere, wird auf 100.000 bis 125.000 Dollar geschätzt.“
Die Edison Electric Light Company wurde 1878 von Thomas Edison und zwölf weiteren Personen gegründet. 50.000 Dollar wurden Mr. Edison sofort zur Verfügung gestellt. Ein Jahr später war das Geld erfolglos ausgegeben worden. Eine Versammlung der Gründer wurde abgehalten und einer von ihnen, Robert L. Cutting, Jr., „wies darauf hin, dass Mr. Edison an denselben Punkt gekommen zu sein schien wie J. W. Starr, der zuvor mit verschiedenen Arten von Glühlampen experimentiert und seine Forschungen als wissenschaftlichen Beitrag veröffentlicht hatte, um zu zeigen, dass eine solche Lampe nicht praktikabel sei. (New York Times, 19. Oktober 1931, S. 23, „Light Bulb Balked Edison for Months“).
„Ich habe Mr. Starrs Buch gelesen“, sagte Mr. Cutting, „und es scheint mir, dass es besser gewesen wäre, ein paar Dollar für eine Kopie davon auszugeben und dort anzufangen, wo er aufgehört hat, als 50.000 Dollar auszugeben, um unabhängig voneinander an denselben Haltepunkt zu kommen.“
„Nein“, sagte Edison, „ich glaube nicht, dass die Glühbirne jemals auf diese Weise gefunden werden wird. Es geht nicht darum, dort anzufangen, wo Starr aufgehört hat, denn ich glaube, dass das glühende Licht irgendwo zwischen seinem Anfang und seinem Haltepunkt liegt – dass er darüber hinweggegangen ist. Das habe ich auch getan. Deshalb möchte ich noch einmal zurückgehen und es suchen.“
2) aus George F. BARKER-Affidavit vom 7. Januar 1893 in United States Circuit Court, Seite 7:
„… „Es ist durchaus möglich, dass ein Plan zur Nutzung elektrischer Energie für Licht gefunden werden könnte, und ich habe ihn noch nicht gefunden, in dem die schwächeren Lichter eine Lichtsumme ergeben, die gleich der ist, die durch dieselbe Energie in einem konzentrierten Licht erhalten wird.„ / In dieser Erklärung vertrat Sir William Thomson den am weitesten fortgeschrittenen Gedanken, erkannte den Charakter der erforderlichen Entdeckung und bekräftigte seinen Glauben an die Möglichkeit, dass eine solche Entdeckung gemacht werden könnte. Die meisten Experimentatoren und Wissenschaftler, die sich mit dem Problem befasst hatten, waren jedoch nicht zuversichtlich, dass eine solche Entdeckung im Bereich des Möglichen liege, und behaupteten sogar, dass dies nicht der Fall sei. So veröffentlichte Fontaine, der französische Experimentator und Schriftsteller, 1877 in seinem Buch über elektrisches Licht, die Ergebnisse aufwendiger Experimente, die er mit der besten damals bekannten Form der elektrischen Glühlampe machte, um die Durchführbarkeit einer Unterteilung des Lichts mit solchen Lampen zu bestimmen. In seinen Versuchen nahm er verschiedene Anordnungen der Batterie vor, die den Strom lieferte, und stellte zuerst eine Lampe inden Stromkreis, dann zwei Lampen usw., wobei er die Anzahl um eins erhöhte und in jedem Fall die gesamte Lichtmenge maß, die von der einen oder mehreren mit der Batterie verbundenen Lampen abgegeben wurde. Obwohl er durch verschiedene Anordnungen der Batterie und mit einer Lampe im Stromkreis von vier Carcel-Glühern in einem Fall bis zu fünfundsechzig Carcel-Glühern in einem anderen Fall erreichte, stellte er jedoch beim Einschalten weiterer Lampen fest, dass die Gesamtlichtmenge rasch abnahm, bis er die Anzahl von fünf Lampen erreichte und das Licht in allen Lampen praktisch erloschen war. Aus diesen Experimenten schloss er, dass die Glühlampe „für große Brennpunkte viel günstiger ist als für die Teilbarkeit des elektrischen Lichts“. // Der Grund für die Ergebnisse, die Fontaine in seinen Experimenten erzielte, wurde von anderenWissenschaftlern mathematisch erklärt, und von ihnen wurde gezeigt, dass sie auf den einladenden Resultaten der Funktionsweise der Naturgesetze beruhten, die somit ein unüberwindliches Hindernis für die erfolgreiche Teilung des elektrischen Lichts darstellten. So. Herr Preece, der Elektriker des britischen Generalpostamtes, zeigte in Anfang 1879 veröffentlichten Vorträgen und Vorlesungen mathematisch auf, dass das gesamte Licht, das von einer Anzahl elektrischer Lampen in einem Stromkreis abgegeben wird, bei einer Anordnung umgekehrt zum Quadrat der Zahl und bei einer anderen Anordnung umgekehrt zum Quadrat der Anzahl der Lampen ist, und seine Schlussfolgerung war, dass „die Teilung des elektrischen Lichts ein absoluter ignis fatuus ist“ (Anm. D. M. eine Unmöglichkeit). Diese Schlussfolgerung wurde von Wissenschaftlern und Experimentatoren grosszügig als richtig akzeptiert, ausser im Fall von Sir William Thomson und, vielleicht, einigen anderen, die glaubten, dass das Hindernis kein unüberwindbares sei, die aber keine Abhilfe vorzuschlagen hatten. // Unter den Experimentatoren waren die einzigen nennenswerten Abweichler von der allgemein akzeptierten Ansicht Herr Edison in diesem Land und Herr LaneFox in Europa, die unabhängig voneinander die Schlussfolgerung erreichten und ankündigten, dass die Unterteilung des elektrischen Lichtes erreicht werden könne, indem man die strahlende Oberfläche des Glühersnur mit einer mäßigen Lichtmenge versieht, während gleichzeitig der Widerstand des Glühers erhöht wird, um die Verwendung von relativ kleinen Leitern zu ermöglichen, um den elektrischen Strom zu einer Reihe von Lampen zu leiten. Die konkrete theoretische Lösung des Problems, wie sie sowohl von Edison als auch von LaneFox angegeben wurde, war ein Glüher mit hohem Widerstand und kleiner Abstrahlfläche; oder genauer gesagt, ein Glüher mit einem hohen Verhältnis von Widerstand zu Abstrahlfläche. LaneFox stellte jedoch keine praktisch brauchbare Form einer elektrischen Glühlampe her, die dieses Prinzip verkörperte, und zwar zunächst in seiner Platinlampe mit dreißig Fuß feinem Platindraht, der aufgrund seiner großen Länge den gewünschten hohen Widerstand ergab, und indem dieser Draht auf einen Spulenkörper aus unschmelzbarem Material gewickelt wurde. Dabei lagen die Schichten der Wendel übereinander, so daß nur die äußere Schicht Licht ausstrahlte und die erforderliche kleine Strahlungsfläche entstand; und später verkörperte er dasselbe Prinzip in seiner Kohlelampe, indem er in dieser Lampe einen Kohlebrennermit fadenförmigem Querschnitt einsetzte. ..“.
Die Geschichte im Wettlauf aller Entwickler trugen zuletzt nur EDISON und der Brite St. George Lane Fox-Pitt in London mit dem hochohmigen Konzept weiter. Lane Fox fand keine praktikable wirtschaftliche Lösung und gab die Sache deshalb zuletzt auf (Briefwechsel mit EDISON). Damit blieb Edison auf dieser technischen Linie allein übrig. Als EDISON die Lösung fand, glaubte ihm die Fachwelt zunächst nicht. Eindrucksvolle Beleuchtungs-Szenerien in New York überzeugten dann. Vorstehende Zitatargumente zur Technik von Barker mögen doch auch dem Laien zeigen, wie absurd der ganze Goebel war, versetzt man sich nur einmal in die damalige Pionierzeit des Wettlaufs der Glühlampenentwicklungen in aller Welt.
3) Welche vielfältigen Entwicklungen für EDISONS häusliche Glühlampen von ihm geschaffen wurden, um die Elektrifizierung alltagstauglich und preisgünstig zu entfalten, ist bewundernswert. Bis dahin hatten die Gasbeleuchtungen in Innenräumen für Sauerstoffverbrauch und Kopfschmerzen gesorgt sowie mit lautem Brenngeräusch die Ohren dauerbelastet. Wer in den 1880ern erstmalig ein Fest unter Edisons Glühlichtern erlebte, wollte nie mehr zu Luftknappheit und Gestank vom Gaslicht zurück:
„… Die Edison-Erfindungen waren nicht nur eine Lampe; sie umfassten auch ein ganzes System von Zentralstationen. So etwas war neu in der Welt, und die Anlagen sowie deren Herstellung waren ebenso neu. Kessel, Motoren, Dynamos, Verteilungsnetze, Zähler, Hausverkabelung, Schalter, Sicherheitsvorrichtungen, Lampen und Lampenarmaturen – alle waren wichtige Teile des gesamten Systems. Die meisten von ihnen waren völlig neu und in der Kunst unbekannt, und alle erforderten schnelle, ich darf sagen, revolutionäre Gedanken und Erfindungen. Die Firma Babcock & Wilcox leistete Hilfe bei den Kesseln, Armington & Sims kümmerte sich um die Motoren, aber alles andere war anormal. Keine Fabrik im Land würde die Produktion aufnehmen. Ich erinnere mich zum Beispiel an unsere Interviews mit den Herren Mitchell, Vance & Co., den führenden Herstellern von Gas-Hausbeleuchtungskörpern wie Konsolen und Kronleuchtern. Sie hatten kein Vertrauen in die elektrische Beleuchtung und lehnten alle unsere Angebote ab, um sie dazu zu bewegen, das neue Geschäft der Herstellung von elektrischen Beleuchtungskörpern aufzunehmen. Was andere Teile des Edison-Systems, insbesondere den Edison-Dynamo, betrifft, so hatte es solche Maschinen nie gegeben; es gab weltweit keine Fabrik, die für ihre Herstellung ausgerüstet war, und, was am entmutigendsten war, die sehr wissenschaftlichen Prinzipien ihrer Konstruktion waren noch immer vage und experimentell. // Was war zu tun? Herr Edison war noch nie größer als bei seinem Treffen und der Lösung dieser Krise. „Wenn es keine Fabriken gibt“, sagte er, „um meine Erfindungen zu machen, werde ich die Fabriken selbst bauen. Da Kapital zaghaft ist, werde ich es aufbringen und bereitstellen. Die Frage ist: Fabriken oder Tod“ …“(zit. Quelle: Dyer, N. Y. 1910; übersetzt D. M.).
4) Eine weltweite, Jahrhunderte währende Entwicklung (s. Neue Sinnlichkeit 54 u. vgl. Folge 4) war die Voraussetzung für das Heraufkommen EDISONS als historisches Genie der Elektrifizierung: 1640 entdeckte Torricelli die Luftleere und das Barometer, 1713 erkennt Francis Hawksbee ein natürliches Leuchten als elektrische Influenzerscheinung, 1789 findet Galvani zuckende Muskeln und kam zu chemischer Stromerzeugung, dann kamen Batterien und magneto-elektrische Stromerzeugung, schließlich das Konzept der Vakuumlampe mit Kohleglüher im Patent-Caveat von Starr und dem britischen Patent im Namen Kings im Jahr 1845, auch von Lane Fox 1878. Hier kam dann EDISON mit dem hochohmigen feinmechanischen Bambus-Kohle-Filament, das markttauglich und kostengünstig in Herstellung und Betrieb gegenüber den etablierte Gas-Jets preisgünstiger, weniger belastend und sauberer wirkte und sich in den 1880er Jahren rasant durchsetzte. Ab 1894 kamen dann legierte Wolfram-Osram-Glühfäden, die erheblich Strom sparten.
5) UNITED STATES CIRCUIT COURT. (A L. J. Es ist erstaunlich, wie höflich EDISON letztlich die absurden beeideten Selbstdarstellungen von Goebel Sr. auf richterliche Anfrage beantwortete) .
ÖSTLICHEN BEZIRK VON MISSOURI. ÖSTLICHE ABTEILUNG. 4. April 1893:
Affidavit von Thomas Alva Edison:
“ … Wenn ich diese Behauptungen in der Reihenfolge, in der sie in seiner eidesstattlichen Erklärung auftauchen, berücksichtige, stelle ich fest, dass Goebel behauptet, während er noch in Deutschland war, und daher, bevor er 1848 hierher ging, eine Magneto-Maschine mit einem Kommutator gemacht zu haben, in der er durch die Funkenbildung Ärger hatte und Platin durch Kohlenstoff ersetzte. Dies muss eine große und leistungsfähige Maschine gewesen sein und weit vor anderen Maschinen zu dieser Zeit, um das Problem der Funkenbildung verursacht zu haben, und seine Verwendung von Kohlenstoff, um diese Schwierigkeit zu vermeiden, war eine bemerkenswerte Erfindung.
Innerhalb von vier oder fünf Jahren und nach der Entwicklung von über einem halbenJahrhundertwurde die Kohlekommutatorbürste eingeführt und weitgehend in Betrieb genommen, um Funkenbildung zu vermei–den. Durch die Studie, die zu dem Thema veröffentlicht wurde, da man große Dynamos anfing, für elektrische Beleuchtung herzustellen, ergab sich die Entdeckung der Ursachen für die Funkenbildung an den Kommutatoren. Und es war, erst nachdem diese Natur jener Ursachen bekannt war, dass diese Idee überhaupt infrage kam vorgeschlagen zu werden oder könnte, dass Carbon ein nützliches Material für diesen Zweck war. Aufgrund seiner hohen Beständigkeit und anderer Besonderheiten war es das letzte Material, das man vor dieser Zeit für geeignet gehalten hat.
Ich merke, dass in Goebels „Fleischsäge“-Lampen die Drähte mit einer flachen, gequetschten Dichtung in das Glas versiegelt worden sind. Dieser Siegelcharakter wurde vom Vorarbeiter der Edison-Lampenfabrik, William Holzer, erst 1881 erfunden, wie ich mich erinnere, oder nachdem wirin großen Mengen meine Glühlampe hergestellt hatten. Es war ein Gerät, das die Baukosten bei der Herstellung von Tausenden von Lampen senken sollte; es war kein natürlicher Weg, um Drähte in Glas zu versiegeln, oder wie es die Erfahrung mit Geissler-Röhren, in denen zuvor Drähte versiegelt worden waren, nahegelegt hätte. Bei Geissler-Rohren werden die Drähte mit Glas beschichtet und jeder Draht wird in eine Öffnung in einem Glasrohr eingeführt und das Glas des Rohres auf dem Glas um den Draht verschmolzen.
Ich stelle fest, dass bei Goebels Lampen die Drähte, an denen der Kohlenstoff befestigt ist, durch eine Glasbrücke miteinander verbunden sind und diese Glasbrücke die Drähte so hält, dass sie direkt in die Wände der umschließenden Kammer eingeschweißt werden können, ohne einen inneren Teil des Stiels zu verwenden, wie er normalerweise in meiner Lampe verwendet wird. Dies ist einGerät, das 1880 oder später entwickelt wurde, um den Innenteil zu beseitigen und die Kosten für den Bau meiner Lampe zu senken.
Ich stelle fest, dass Goebels Haarnadel-Lampe die Drähte an der Seite der Röhre versiegelt hat, die an dieser Stelle zuvor in zwei Teile geschnitten wurde. Diese besondere Methode wurde erst 1880 oder 1881 in der praktischen Lampenherstellung entwickelt.
Ich stelle auch fest, dass Goebel vorgibt, die Verwendung von Rohren am Ende der Zuleitungsdrähte erfunden zu haben, in die die Enden des Kohlefadens eingesetzt werden. Zu Beginn der praktischen Lampenherstellung wurden die Kohlen durch mechanische Klemmen, ähnlich wie bei den Pinchern, gehalten. Diese Röhrenhalterung wurde, wie ich mich erinnere, von Swan in Englanderfunden und entwickelt, als Ergebnis der kommerziellen Lampenherstellung, erst 1880 oder 1881.
Ich stelle auch fest, dass Goebel behauptet, die Galvanisierung der Enden der Kohlen erfunden zu haben, um sie an den Zuleitungsdrähten zu befestigen. Dieses Gerät wurde in der Edison Lampen Fabrik entwickelt, nachdem hunderte von Experimenten durchgeführt wurden, um die Kohlen an den Drähten zu befestigen, und es wurde viel Zeit und Arbeit investiert, um die beste Methode dafür zu finden.
Ich stelle fest, dass Herr Goebel behauptet, Maschinen zur Herstellung von Bambusfasern für Kohlenstoffe erfunden und hergestellt zu haben. Diese Maschinen aus der Beschreibung in der eidesstattlichen Erklärung, sind im Wesentlichen wie die Maschinen, die in der Edison Lamp Fabrik Anfang 1880 für den gleichen Zweck entwickelt wurden. Sie wurden erst nützlich oder notwendig, nachdem das Geschäft der Lampenherstellung entwickelt worden war und wir uns darauf vorbereiteten, Lampen in großem Maßstab herzustellen. Sie waren für die Herstellung einiger Glüh-Kohlen nicht notwendig. Es ist für mich unvorstellbar, dass sich jemand die Mühe gemacht hat, eine solche Verfeinerung vorab zu entwickeln.
Ich stelle fest, dass Goebel behauptet, den Nutzen von Bambus für die Herstellung von Lampenkohlen entdeckt zu haben. Dies ist ein Material, das zu Beginn der praktischen Arbeit nach meiner Erfindung nicht verwendet wurde, sondern eine Entwicklung, die durch die Notwendigkeit hervorgerufen wurde, absolute Gleichmäßigkeit mit einem zu feinen Filament zu erreichen. In meinen Bemühungen, dieses Ergebnis zu erzielen, experimentierte ich mit tausenden von Materialien und sammelte Fasern aus allen Teilen der Welt, um mich schließlich für Bambus als das beste Material für diesen Zweck zu entscheiden. Die Materialien, die bei einem beginnenden Experiment zu diesem Thema natürlich verwendet werden, sind Fäden und Papiere, die in Mengen verfügbar sind und wenig oder gar keinen Zuschnitt erfordern. Pflanzliche Fasern, die eine beträchtliche Vorbereitung erforderten, waren das Ergebnis meiner Studien und Experimente und kamen nach solchen Materialien wie Faden und Papier. Goebel scheint jedoch nicht gezwungen worden zu sein, bei der Erzielung der besten Ergebnisse einen natürlichen Entwicklungsweg von den offensichtlichsten zu den am wenigsten offensichtlichen Materialien einzuschlagen. Er behauptet, die pflanzlichen Fasern sofort verwendet zu haben.
Ich stelle fest, dass Goebel behauptet, seinen Bambus in die Haarnadelform gebogen zu haben, indem er in Wasser eingeweicht und über einen heißen Metallstab gebeugt hat, um ihm eine perfekte Form zu geben. Als wir anfingen, Bambus zu verwenden, haben wir die Fasern nicht über einen heißen Stab gebogen, sondern zu einer Schlaufe um einen Halter gebogen und in Position gebracht und verkohlt. Da die Bambusfaser extrem elastisch ist, gab es keine Probleme, aber wir haben nach viel Erfahrung festgestellt, dass es eine erhebliche Verzerrung oder Uniformität in den fertigen Kohlenglühern gab, die, nachdem wir sehr viele Dinge ausprobiert hatten, durch das einfache Biegen der Bambusfäden um einen heißen Stab weitgehend behoben werden konnten, um sie in die Haarnadelform zu bringen, bevor sie in den Karbonisierungsofen gelegt wurden. Das war eine reine Entwicklung der Produktion in großem Maßstab, und in einer Minute, die für mich unvorstellbar ist, hätte jeder, der ein paar Lampen herstellt, seine Aufmerksamkeit auf sich ziehen können.
Ich stelle fest, dass Goebel behauptet, einen Gips-Sockel oder eine Steckdose auf seinen Haarnadel-Lampen verwendet zu haben, und dass, wenn der Gips ein wenig locker wird, er ihn häufig wieder mit Schelllack befestigt hat, und schuf auf diese Weise einen Schelllackring über die Lampe Nr. 9. Der Gips-Sockel oder Sockel für elektrische Glühlampen war eine Entwicklung in der Edison-Lampenfabrik der praktischen Herstellung. Es wurde von mir erfunden und patentiert. Zuerst benutzten wir Holzsockel, die auf verschiedene Weise am Glas befestigt waren, aber diese Sockel waren bei der Herstellung in großem Maßstab ungeeignet, und es musste etwas Billigeres und Besseres entwickelt werden. Das Ergebnis war die Gipsbasis. Nachdem wir Tausende dieser Lampen mit Gips-Sockeln versandt hatten, stellten wir fest, dass der Stuck-Gips Feuchtigkeit aufnahm und zerfiel, und folglich nahmen wir die Praxis des Schellackierens des Gipssockels an, um ihn feuchtigkeitsbeständig zu machen. Dieser Schellack auf dem Glas, der deutlich zu sehen war, als der Gips der Basis abgebrochen worden war.
Ich stelle auch fest, dass Goebel behauptet, seine Fasern zum Zwecke der Karbonisierung zwischen Pappschichten gelegt zu haben. Diese Detailfrage wurde von mir in Menlo Park im Zusammenhang mit der Karbonisierung meiner flachen Hufeisen-Papierkohlen entwickelt.
Ich stelle auch fest, dass Goebel behauptet, die Wendel seiner Lampen leicht erhitzt zu haben, indem er den elektrischen Strom durch sie geleitet hat, während sie noch mit der Quecksilbersäuleverbunden sind, und um das an den Wendeln haftende Quecksilber abfallen zu lassen. Diese Aussage beeindruckt mich als Hinweis darauf, dass Goebel jetzt behauptet oder behaupten kann, er habe die Erfindung der Erwärmung des Kohlefadens durch den elektrischen Strom vorweggenommen, während die Lampe evakuiert war. Das war eine Erfindung, die ich gemacht und entwickelt habe, um die Gase aus dem Kohlefaden zu treiben, um ein hohes und stabiles Vakuum zu erzeugen.
Wenn Goebel all diese Dinge tat, die er behauptet, und vor allem mit reiner intellektueller Kraft und im Vorfeld der Erfahrung die vielen winzigen Schwierigkeiten in der praktischen Herstellung vorwegnahm und für sie sorgte, ist er der bemerkenswerteste Mann dieses und vielleicht jedes anderen Zeitalters.
II._____
Im Folgenden finden Sie verschiedene Kommentare und Kritiken, die mir bei der Lektüre von Goebels eidesstattlichen Erklärungen aufgefallen sind.
Die Behauptung Goebels, er habe vor seiner Ankunft in diesem Land Barometer und Thermometer hergestellt, scheint mir unvereinbar mit dem ungeschickten Erscheinungsbild der Glasarbeiten an seinen Ausstellungsleuchten Nos. 1, 2 und 3, von denen ich Fotos gesehen habe.
Er sagt, dass er zuerst gelernt hat, wie Holz verkohlt werden kann, indem er versucht hat, das Holz aus einem langen Metallfuß zu verbrennen. Für einen Mann, der für einen Professor arbeitete, Barometer und Thermometer herstellte, wissenschaftliche Geräte reparierte und mit Gelehrten über Wissenschaft sprach, um nicht zu wissen, wie Holzkohle hergestellt wurde, würde das eine sehr niedrige Intelligenz bedeuten.
Er verließ Deutschland vor 45 Jahren. Es ist schon bemerkenswert, wie viel er vor seiner Abreise aus Deutschland, als er neunundzwanzig Jahre alt war, neben der Ausbildung zum Mechaniker, Uhrmacher und Augenoptiker gelernt zu haben behauptet, alles in zwölfjähriger Ausbildung, wie zum Doktor der Medizin.
Er sagt, wenn er von seiner Arbeit spricht, nachdem er dieses Land erreicht hat: „Bald danach wandte ich mich den Glimmlampen zu, oder Glühlampen, wie sie jetzt genannt werden“. Tatsache ist, dass der Aus-druck „Glimmlampe“ (Anm. D. M. „Glow Lamp“), wie er bei einer elektrischen Lampe verwendet wird, einen sehr jungen Ursprung hat. Diese Lampen wurden schon immer als „elektrische Glühlampen“ (Incandescent Lamp) bezeichnet. Im Jahre 1882 oder später schlug jemand in Europa vor, dass das Wort „Glimmen“ besser sei als „Glühen“, und es kam zu einer Diskussion in europäischen Zeitschriften zu diesem Thema. Damals wurde der Name „Glühlampe“ ganz allgemein auf dem europäischen Kontinent und teilweise auch in England, aber nicht anderswo, eingeführt.
Es erscheint mir seltsam, dass Goebel Lampen aus Eau de Cologne-Flaschen und verschmolzenen Drähten herstellen konnte, da sie sehr hitzeempfindlich und schwer zu verarbeiten sind. Sie sind nicht mit einem Bunsenbrenner bearbeitbar, sie sind, glaube ich, aus billigem Kalkglas. Ich denke, sie müssten vierundzwanzig Stunden lang einer Glühtemperatur ausgesetzt werden, bevor sie von Nutzen sein könnten.
Ich bezweifle die Aussage, dass es ihm gelungen ist, Draht aus einem Platintiegel zu ziehen. Platintiegel sind sehr dünn – nicht dicker als schweres Schreibpapier – und wenn versucht würde, einen runden Draht aus einem bereits so dünnen Material zu ziehen, wäre der Draht extrem klein und zu fein, um verwendet zu werden. Hinzu kommt, dass Platintiegel in diesen frühen Tagen sehr spröde waren. Seitdem haben sie sich verbessert, aber auch heute noch sind Platintiegel nach längerem Gebrauch sehr spröde.
Er sagt, er hat Flachs für seine Kohlen benutzt. Diese Aussage zwingt zu Zweifeln. Flachsfaser ist so fein, dass eine Schlaufe von ihr ein Zoll lang mehr als hundert Zellen der Batterie benötigen würde, um sie zum Leuchten zu bringen.
Er sagt, er benutzt für Kohlenstoffe Tampico. Tampico ist eine Faser, die aus dem mexikanischen Seehafen dieses Namens stammt. Es ist ein neues kommerzielles Produkt, und ist meiner Erinnerung nach, erst innerhalb der letzten zwanzig Jahren aufgekommen.
Er sagt, dass er versuchte, Bleistiftminen für Kohlen zu benutzen, aber dass es so viel Ton in ihnen gab, dass sie nicht geeignet waren. Aus dieser Materialklasse konnte man kaum ein Filament herstellen, und daher ist es nicht klar, dass es sein Ziel war, ein Filament zu bekommen, da seine Schwierigkeit nicht darin bestand, das Material auf eine fadenförmige Form zu reduzieren.
Er sagt, dass er zuerst eine gewöhnliche Luftpumpe benutzte, aber nicht ein so gutes Vakuum bekam wie bei der Torricelli-Methode. Ich glaube, dass die ärmste Art einer Luftpumpe ein besseres Vakuum liefert als die Torricelli-Methode. Wenn er die Torricelli-Methode benutzte und einen Faden aus Kohlenstoff hatte, kann ich nicht verstehen, wie er verhinderte, dass der Faden durch das Quecksilber gebrochen wurde.
Das von ihm verwendete Quecksilber muss auch sehr schmutzig gewesen sein, damit ein Kügelchen am Kohlenstoff haften kann, und wenn es das wäre, wäre die ganze Seite des Rohres mit einem leicht reduzier-baren Oxid und anderen Stoffen beschichtet worden, und beim Erhitzen des Kohlenstoffs wäre das Vakuum auf einen so niedrigen Punkt reduziert worden, dass das Glasrohr durch die Hitze des Glühfadens erweicht worden wäre, wenn es zu irgendeinem Grad von Glühen gebracht worden wäre.
In Bezug auf die in Abbildung 3 seiner ersten eidesstattlichen Erklärung gezeigte Lampe, bei der die Zuleitungsdrähte in die gegenüberliegenden Enden der Röhre eindringen, sagt er, dass diese Form der Lampe nicht gut geeignet sei, da der Glühleiter durch die Hitze gebrochen oder gebrochen werden könnte. Es scheint merkwürdig, dass ein Mann, der so brillant im Vorgriff auf moderne Erfindungen war, diese besondere Schwierigkeit hatte, denn alles, was nötig war, um sie zu überwinden, war, einen der Drähte leicht einzudrücken, wenn das Glas weich war, und dem Kohlenstoff eine leicht gebogene Form zu geben, um Expansion und Kontraktion aufzunehmen, ohne zu brechen.
Ich nehme an, Goebels Batterien waren Salpetersäurebatterien, denn zu diesem frühen Zeitpunkt kenne ich keine andere Batterien, die geeignet gewesen wären. Wenn er Lampen für die Zeiträume betrieb, die er angibt, muss seine Rechnung für Stickstoff ein sehr großer Teil seiner Ausgaben gewesen sein. Die Kosten für Platin für Zuleitungsdrähte wären im Vergleich zu den Kosten für seine Salpetersäure unbedeutend gewesen. Wenn er Salpetersäurebatterien benutzte, muss er viel Platin gehabt haben, ohne dass er Tiegel zerschneiden und Draht ausziehen musste, da die Elektroden, die in die Salpetersäure eintauchten, immer aus Platin waren.
Er sagt, dass seine Lampen, wenn überhaupt, fast unbestimmt brannten, und die meisten von ihnen brannten, bis die Glasgehäuse versehentlich zerbrachen. Das würde einen enormen Verbrauch an Salpetersäure bedeuten, und wenn das stimmt, sollte er derzeit eine große Anzahl von Lampen haben.
Er sagt, er habe bis 1881und 1882 noch nie von einer Dynamomaschine gehört, und doch habe er vor 1848 eine Dynamomaschine mit Kommutator gebaut. Er nennt es eine „magnetische Maschine“, aber es ist dasselbe.
Er sagt, dass er bis zu seinem Engagement bei der American Electric Light Company nie eine andere Glühlampe als seine eigene gesehen hat. Vor dieser Zeit gab es in New York City mehrere mit Glühlampen beleuchtete Orte, darunter die prominente Drogerie von Caswell & Hazard an der Ecke 24th Street und Broadway. Diese Beleuchtung war auch eine Angelegenheit von großer öffentlicher Bekanntheit. Es ist in der Tat seltsam, dass ein so intelligenter Mann, allgegenwärtig auf den Straßen von New York, diese öffentlichen Instanzen von Glühlampen übersehen haben sollte.
Er sagt, dass „selbst Bambusfäden bei rauher Behandlung brechen“ und dass „je mehr Kohlen verwendet und verbrannt wurden, desto zerbrechlicher und bruchempfindlicher wurden sie“. Das Gegenteil ist der Fall; je länger sie brennen, desto härter werden sie.
Er sagt, dass seine Lampen kommerziell waren, aber dass es keine verfügbare Stromquelle gab. Der Dynamo war einige Jahre, bevor ich die Lampe des Patents im Gerichtsstreit erfand, erhältlich. 1870 wurde die Gramme-Maschine gebaut und war hauptsächlich für die Bogen-Licht-Beleuchtung vor 1860 im Einsatz.
Er sagt, dass jede seiner Lampen mit einer Kerzenleistung brannte, die der einer gewöhnlichen Gaslampe entspricht, und diese Leistung beibehielt, bis die Batterie ausging oder bis sie eine Lebensdauer erreichte, die mit dem modernen Glühlampenlicht von 1880 vergleichbar war. Diese Aussage impliziert eine Batterie, wie sie bis heute noch nicht produziert worden ist. Wenn die Lampe an irgendeine Primärbatterie angeschlossen wurde, von der ich bis heute weiß, würde sie in einigenStunden leer laufen und kein Licht mehr geben. Und wenn die Lampe für 800 oder 900 Stunden mit Batterien betrieben worden wäre, die während dieser Zeit gelaufen wären, hätte das sehr große Unkosten verursacht und eine sehr leistungsfähige Batterie erfordert.
Er spricht davon, einen feinen Platindraht für einen Glühbrenner zu verwenden, und erklärt, dass er glühend wurde und ein gutes Licht gab, aber dass er in wenigen Minuten zu heiß wurde und schmolz. Wenn er irgendeine Batterie benutzte, von der ich je gehört habe, würde das Kabel am heißesten werden, sobald der Strom eingeschaltet wurde. Die Besonderheit aller Batterien ist, dass sie eine fiktive elektromotorische Kraft für die ersten vier oder fünf Sekunden haben. Diese fiktive elektromotorische Kraft würde das Platin im ersten Moment fast doppelt so heiß machen wie fünf Sekunden später. Goebels Aussage ist daher unrichtig.
Er sagt, er fand die Sonnenseite des Bambus am besten für Lampenkohlen. Die Sonne kommt nicht in den Bambusdschungel, und Bambus hat keine Sonnenseite. Ich habe Tausende von Bambusproben unter-sucht und eine systematische Untersuchung der Wachstumsbedingungen in verschiedenen tropischen Ländern durchgeführt und das Thema verstanden.
Er sagt, dass er den Bambus vor dem Biegen benetzt hat. Er sagt, dass dies seine Praxis war; aber er hätte das Experiment nicht mehr als einmal ausprobieren können, ohne zu bemerken, dass Wasser hierfür nicht gut war. Eine karbonisierbare Bambusfaser ist so dicht und hat ihre Poren so mit einer harzigen, wasserunlöslichen Substanz gefüllt, dass Wasser überhaupt nicht eindringt. Selbst Anilinviolett und Alkohol, die eindringlichsten aller Flüssigkeiten, gelangen nicht in den Bambus.
Er sagt, er habe einen Tiegel mit den zu verkohlenden Streifen in ein heißes Feuer gestellt und ihn über Nacht stehen gelassen, das Feuer ausbrennen lassen und den Tiegel am nächsten Tag herausgenommen. Gute Filamente können auf diese Weise nicht hergestellt werden. Es erfordert eine sehr hohe Endtemperatur, um den Kohlenstoff einzustellen und vollständig zu verkohlen.
Er sagt, dass er die Gewohnheit hatte, eine winzige Menge von flüssigem Gummi um jeden der beiden einführenden Drähte auf der Außenseite der Lampe aufzutragen, und dass er dies immer im Falle von Eisen einführenden Drähten tat, oft im Falle von Platin einführenden Drähten. Wenn er weiß, wie er sagt, dass der Ausdehnungskoeffizient von Platin und Glas gleich ist, hätte er die Absurdität der Verwendung des Flüssiggummis mit den Platindrähten gesehen.
Es scheint, dass er noch 1881 mit Lampenkohlen aus Papier experimentierte, obwohl er angeblich lange vorher festgestellt hatte, dass Bambus am besten ist. Der Mann, der die Verfügbarkeit von Bambus herausgefunden hat, würde nie wieder zu Papier kommen. …“
Man muss EDISONS Geduld bewundern, so viel plumpe Dummheit ernsthaft und gleichmütig Punkt für Punktzu kommentieren.Man lese erneut Goebels Beschreibungen in den Affidavits in Folge 2, Heft Nr. 77. Das Gesamte lässt sich überhaupt nur mitvollziehen, wenn man unterstellt, dass Goebel seine eigenen Affidavits gar nicht kannte oder, dass er altersschwach und zu krank war, konsistent Stellung zu nehmen, ohne als Caspar Hauser zu erscheinen. Schon Deutsch schreiben und lesen konnte Goebel nicht (vgl. Schulzeugnis) – woher auch? Jede Leserin und jeder Leser darf sich auch für die eigene Lesegeduld bewundern. Es sind ja Argumente vom Fachmann EDISON, die seinem Eigennutz dienen sollen. Doch Leser sollten selbst die Sachlichkeiten wiegen:Was spricht für EDISON? oder was für die Goebel-Angeblichkeiten? Bei den beiden Edisongegnern, Pope und Van der Weyde, ist das anders. Es zeigt sich, was diese Schwergewichts-Lobbyisten im Januar 1893 in die Waagschale legten, und was damals zunächst ernst genommen worden war, dass es zumindest von den Richtern und den Streitparteien zeitaufwendig ernst geprüft wurde. Denn zweifellos wurde die „Goebel-Defense“ immer als EX PARTE – gar nicht als Bruch vonQualitäten eines geltendes staatlichen Patentrechts– angebracht. Unglaublich deshalb,dass Pope und Van der Weyde ihr persönliches Prestige als Argumentfür eine möglichePrioritätsleistung Goebels, gegen EDISON, rausbrachten.Und baldwurde klar, es war Nichts damit, Luft! Pope gab im Jahr 1894 sein neuberarbeitetes Fachbuch – ohne Goebel – heraus – Peter Van der Weyde legteaus freien Stücken eine Eidesstattliche Versicherung gegen die unbemerkt gegen seinen Willen manipulierte Aussage ab, Glühlampenoder Batterien bei Goebel vor EDISON gesehen zu haben.
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Kurzüberblickzu den 9 Folgen von >GOEBEL-SPRINGER 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<
Die Disposition von insgesamt 9 Folgen GOEBEL-SPRINGER 2020wird in der laufenden Textabfassung noch im Zuschnitt der Abfolge des aufzubietenden Originalmaterials verbessert. Die Pionierzeit der elektrischen Glühlampen um EDISON, in den 1880er Jahren, kennzeichnet eine neue weltpolitische Epoche. Mit Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit werden zwei gerichtlich belegte Wahrheiten unzweifelhaft zur Glühlampen-Pionierzeit vorgestellt:
1. Henry Goebel hat keinerlei geistige Anteile an den Pionierleistungen und
2. Henry Goebel war kriminell und privatpersönlich intrigant und lügnerisch
Es wurde damals elektrischer Strom in Kraft umgewandelt, Handwerksarbeit wurde in vielen Gewerken maschinell. Lohnabhängige wurden in gesellschaftliche Sozialbesorgungen gesichert, internationale Waren- und Handelsbeziehungen wurden gesetzlich bzw. vertraglich geregelt, Patent- und Urheberrecht wurde ausgelegt. Kapitaleinsätze wie auch Wissenschaft und politische Kommunikation wurden übernational und globalisiert. Je nach Traditionsverläufen wurden – ausgehend von der Französischen Revolution und der US-Amerikanischen „Bill of Right“ – Bürgerrechte und Bildungsstrukturen der Machtorganisation und der Aufklärung zur weitreichenden „demokratischen Teilnahme“ der freien Staatsbürger etabliert. Anderwärts wurden staats-politische Experimente mit sozialistischen Zielen gewaltsam angestellt. Die erreichten empirischen Prägungen des „Kommunismus“ erzeugten einzigartige Zwangsherrschaften und harte Menschenabrichtung. Als viele Weltgegenden noch „natürlich“ lebten, brachten die geistesgeschichtlichen Neuerungen dieser Epoche in der „ersten Welt“ eine MODERNE, die in zwei Weltkriegen zu blutigen Zwischenergebnissen geführt wurde, mit einer weiteren modernen NEUIGKEIT: weltumfassende Information: Es stehen uns heute, spätestens mit der freien und interessierten Presse, den archivierten Amts- und Gerichtsdokumenten und den kirchlichen Geschichtsschreibungen, überwältigende Informationsmassen und Dokumente aus konkurrierenden Händen zur wissenschaftlichen Verfügung, nicht mehr nur Historien-Romane zeitgenössischer Literaten – und als Kommunikationsschock das Internetz:
Es steht überbordendes verlässliches Material zur Feststellung um den Amerikaner GOEBEL zur Verfügung. Auch der SPRINGER-GOEBEL ist in Urkunden aufzuspüren. Wie war Springer im Jahr 1848, als Göbel in die USA emigrierte? oder 1894, wie ein Londoner Journalist überliefert (vgl. Tanner, The Electrical Review)? Wer bis ins Jahr 2020 das Springer Stadtarchiv missachtete, wird hier mit GOEBEL-SPRINGER die Gelegenheit wahrnehmen, zu erkunden, welche geistigen Kräfte am Deister vorherrschen.
Die dem Springer-Göbel bis heute in Springe angedichteten Idolqualitäten wurden als Seiteneffekt der Patent- und Lizenzprozesse zwischen 1879 und 1894 unter dem Stichwort „Goebel-Defense“ und „Ex Parte“ gerichtlich widerlegt und eben nicht bestätigt. Im Gegenteil, wäre Henry Goebel Sr nicht im Dezember 1893 gestorben, hätte er als Meineidler und Betrüger beklagt und gemäß der erfassten Materiallage und der Geschädigten völlig detailliert widerlegt werden können. Um die Rezipierbarkeit des überwölbenden Beweismaterials und des argumentativen Aufschlusses noch zu erleichtern bzw. die notwendige Abgrenzung der Rechtsstaat-Thematik zur Springer Lauterkeits-Thematik deutlich werden zu lassen, werden der in Springer geführte Irrglaube, „Goebel sei doch dabei gewesen“ und „Pionierjahre der Elektrifizierung“, zwischen geistigem und technischem Fortschritt und den kapitalistischen Hemdsärmlichkeiten des US-Justizsystems, verständlich aufgezäumt. Ich glaube, Polizisten und Juristen können den Fall eher verstehen, als Lehrer und Journalisten. Es ist eben nicht einfach, sondern kompliziert. Doch wird der klare historische Befund des Jahres 1893 zu Springer-Goebel 2020 nachvollziehbar herausgearbeitet und von den Springer Legenden-Ambitionen, die dem amtlichen Rechtsstaat nicht zustehen, abgetrennt.
Als Angelegenheit substanzloser Meinungsfreiheit der Peinlichkeiten im Jahr 2020 ist zwar nicht verboten, aus Göbel einen Schildbürger mit Münchhausen und Schokoladenfabrik zu machen, doch stehen dem die Zeugnisse der Ehrlosigkeit aus dem Leben Henry Goebels entgegen. >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< richtet allerdings die Aufmerksamkeit auf den föderalen deutschen Rechts- und Verwaltungsstaat. Die Legenden-Legende von Springer wird lediglich in FOLGE 9 aufgefaltet.
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In Folge I von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<(Neue Sinnlichkeit 76, November 2020) wird der zugängliche Materialreichtum zu THEMA und WERTE um die GOEBEL-SPRINGER 2020 vorgestellt. Die Goebel-Springer meinen, Goebel sei in USA gerichtlich bestätigt worden, Goebel habe die 4711-Flasche in Springer, Goebel habe eine eigene Wunderkammer an handwerklichen Geschicklichkeiten geschaffen, Goebel habe 1854 seine Lampen gezeigt, Goebel habe gewichtige Zeugen, wie Pope und VanderWeyde. Springer besäße (etikettengefälschte) Prozessakten, im Stadtarchiv lägen laut Prof. Callies alle Beweisdokumente.
Wenn Fake durchgesetzt wird, geht es um POLITIK: Verwaltungschef und Neue Deister Zeitung kreieren im Jahr 2020 NDZ v. 18. 9.) einen „Stolz auf einen Pionier„. Doch Unwahrheiten offizial, also amtlich, zu verbreiten ist gesetzwidrig. 1. Unter dem Begriff Krimineller und Verbrecher – ab 1 Jahr Haft in Deutschland für Meineid – ist das gängige Göbel-Bild 2020 noch entscheidend irreführend. Nicht, dass jemand ungenau oder angeberischen Quatsch erzählt und bezeugt, sondern dass im Jahr 1893, bei den letzten drei Gerichts-Anträgen Edisons, es um Millionen-Dollar-LIZENZ-Betrug ging. Diese Betrüger hat Henry Goebel SR. mit gezielten Lügen zu stützen versucht. Zudem betrieb er seit 1882, die Wahrheit als Selbstbezeuger rückwirkend zu fälschen. Dieses ist Ergebnis der abgeschlossenen drei Gerichts-Verfahren von 1893 und musste nicht extra in „Meineindsverfahren“ gegen Goebel SR. gesichert werden. Dass zeigen die in Neue Sinnlichkeit 76, Folge 1 den Forschungsstand aufschließenden OFFENEN BRIEFE von Dr. Dietmar Moews an den Springer Bürgermeister Springfeld (RECHTSSTAAT) und an die Springer Heimatzeitung NDZ (PRESSERAT).
In insgesamt 9 Folgen verfasst Layos Dayatos für die Neue Sinnlichkeit das Thema >SPRINGER-GOEBEL – Rechtsstaat und Lauterkeit< nach den Ausarbeitungen des Soziologen und früheren Springers Dr. Dietmar Moews. Belegt werden lügende Amtsträger, Lokalzeitung NDZ, zugewanderte Lehrer, die inaktiven Goebel-Springer der Gewohnheiten und Schweigespirale, die Dienstklasse, die funktionale Oligarchie der Aktiven sowie überörtliche Idolisierungskräfte, heute auch durch Internetz-Fakeisten angebuntet.
Folge 2 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< bringt den Goebel-Springern 2020, die nicht sagen können, woher sie wissen, was sie glauben, gültiges Verständniswissen. Man kann SIEBEN amerikanische Zeugenaussagen von 1893 lesen, die der aus Springer nach Amerika ausgewanderte Heinrich Göbel in New York in amtlichen Texten den Richtern und der Welt unter Eid angeblich gab. Begleitet von zielgerichteten freiwilligen Presseinterview-Schnipseln, die von ihm als HENRY GOEBEL Sr. kurz vor seinem 75sten Geburtstag, zwischen 21. Januar 1893 bis 8. April 1893, publiziert wurden. Wer mitdenkt, wird verstehen, dass es noch immer GOEBEL-SPRINGER 2020 geben kann – bezogen oder infolge von Hoffart und Eigendünkel, durch RECHTSWIDRIGES VERWALTUNGSHANDELN von SPRINGER und LAUTERKEITS-VERLETZUNG durch fortgesetzten FAKE von der NDZ .
In Folge 3 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<, von Neue Sinnlichkeit 78, werden die drei Schlüsselpersonen EDISON, POPE und VAN DER WEYDE vorgestellt. Sie sind Quellen der Technikgeschichte – im Missbrauch zum SPRINGER Fake.
POPE als prestigereicher Falschzeuge;
PETER VAN DER WEYDE, der hoffärtige Greis
EDISON, der Lampenentwickler;
Das Schlüsselpersonal der Glühlampen-Kampfzeit bis 1894 sind EDISON, POPE, VAN DER WEYDE. Die Rolle dieser drei Hauptakteure in den erforderlichen Abgleichungen macht die gerichtsnotorischen Goebel-Belange verständlich. In drei Unterlassungsklagen haben GE / Edison gegen Lampenproduzenten in Boston, St. Louis und Chicago beantragt, patentamtlichen Schutz gegen Lizenzverletzungen und Millionenverluste unverzüglich zu titulieren. Henry Goebel Sr. hatte darauf, als fast 75-jähriger Ruheständler, durch von ihm mit Eid unterzeichnete 7 Affidavits (vgl. Folge 2) zugunsten der New Yorker Anwaltskanzlei Witter & Kenyon, die von Edison beklagten Lizenzverletzer unterstützt. In ungewöhnlich gründlicher Gerichtsarbeit wurde Edisons Recht bestätigt. In St. Louis hatten Witter & Kenyon behauptet, sie könnten konkret persönlich Beteiligte vor den Richter bringen, die bezeugen können, bei und mit Goebel ab 1881 mit erfolgloser Glühlampen-Manufaktur als Beschäftigte der American Electric Light Company, NY. NY. die Beweisstücke, Werkzeuge und Glastuben, hergestellt zu haben. Darauf verlangte Richter Hallett Hauptverhandlung mit Kreuzverhören. Goebel Sr. persönlich vor dem Richter in St. Louis mit Verlogenheit als meineidlicher Verbrecher wäre für Witter & Kenyon auch in St. Louis Erfolg der Prozessverzögerung mit absurden Affidavits. Im Kreuzverhör und in Entgegenhaltungen seiner eigenen Söhne vor dem Gericht und den Klägeranwälten hätte der geschwätzige Goebel Sr. den Untergang erlebt. Popes EE-Abbildung der Lampe Exp. No. 3, datiert auf 1859, zeigte sich als Henry Jrs. FAKE von 1892. Und die Anwälte Witter & Kenyon gaben abschließend die Verschleppungstaktik „Goebel-Defense“ zu. Von relevanten Goebel-Erfindungen wollten die nichts mehr wissen. Henry Goebel Sr. starb am 4. Dezember 1893. Die Hauptverhandlung kam nicht mehr zustande. Schließlich konnte vor dem Auslauf-Termin des Edison-Patent-Anspruchs, im Jahr 1894, kein wirksames Urteil mehr erreicht werden. Immerhin hat die Familie Goebel, Henry Sr. für seine Leistungen (7 Affidavits; Reise nach Boston im Auftrag von Witter & Kenyon, als Bastler), Barzahlungen für den Zeugen- und Beweismittelschlepper Henry Goebel Jr., erheblich kriminell profitiert. Es war dabei mehrfach von 10.000 und 20.000 Dollar die Rede in den Zeugenaussagen – harte Belege sind lediglich die vielseitig bezeugten Angebereien, die sich der der Trunksucht verfallende Goebel Jr. leistete als er erhebliche Geldscheine den Arbeitskollegen gezeigt, auch gegenüber den Juristen.
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Dietmar Moews‘
LEXIKON DES KUNSTWESENS
Lewis Howard Latimer
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Lewis Howard Latimer, L. wurde am 4. September 1848 in Chelsea, Massachusetts, USA, geboren und starb am 11. Dezember 1928 in New York N. Y. L. s Vater wurde als befreiter Sklave aus Virginia in Massachusetts von Sklavenjägern gekidnapt, freigekauft. L. wuchs als dunkelhäutiger Afro-Amerikaner unter extremen Umständen, Armut und wenig Schule auf. Schon im Alter von 10 Jahren begann sein Erwerbsleben als Bürohilfe bei einem renommierten Anwalt. In den sozialen Umwälzungen der Zeit von der Sklaverei betroffen verpflichtete sich L. vordatiert bei der US-Navy als Beteiligter der Sezessionskriege. Danach war L. an vorderster Stelle an der technologischen Umwälzung und den Kämpfen um patentierte Innovationen für wichtige Elektrofirmen der Gründerzeit beteiligt undverbrachte einen großen Teil seines Arbeitslebens in Unternehmen von Thomas A. Edison. L.lernte Patentzeichnen, Patentrecht, wurde Erfinder und Patentexperte in der Gründerzeit der Elektroindustrie, dazu Autor eines Fachbuches und eines Lyrikbuches. L. war einzigartiger genialer Zeichner der wichtigsten Jahrhundert-Patente, des Telefons von A. G. Bell und der Glühlampe von T. A. Edison und als Experte in Gerichtsverfahren um Antizipationsbehauptungen.1874 erlangte L. zusammen mit Charles W. Brown sein erstes Patent, ein verbessertes Toiletten-System für Eisenbahnen (U.S. Patent 147.363: „Water Closet for Railroad Cars’“). 1880 gingL.mit seiner Familie nach Bridgeport, Connecticut, um Direktionsassistent bei der UnitedStates Electric Lighting Company von Hiram Maxim zu werden, dem Rivalen von Edison. L.experimentierte in der Glühlampenentwicklung, arbeitete in allen Bereichen der Produktion, wurde 1882 nach England geschickt, um dort den Aufbau einer Lampenproduktion der Maxim-Weston Electric Light Co. zu leiten, leitete die Installation der Lichtsysteme in Philadelphia, New York und Montreal, lernte Französisch, um Arbeiter zu instruieren. 1890 veröffentlichte L. sein Buch „Incandescent Electric Lighting, A Practical Description of the Edison System“. Später entwickelte er noch Maschinengewehre. L. ist ein frühes Beispiel für Leistungen von Afroamerikanern beim Aufbau moderner Industrien in den USA.
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Alice Schwarzer, S. wurde als Alice Sophie Schwarzer am 3. Dezember 1942 in Wuppertal geboren. S. ist eine Emanzipationspolitikerin, deutsche Journalistin, Publizistin und Gründerin und Herausgeberin der Frauenzeitschrift Emma. S. bezeichnet sich selbst als Feministin und sieht vorrangig patriarchalische Herrschaftszwänge, nicht vorrangig sexuelle Aspekte der Gender-Spielarten als ihr emanzipatorisches Anliegen. S. wuchs als nichteheliches Kind bei ihren Großeltern auf, wurde zwölfjährig evangelisch getauft und ist Kirchenmitglied. S. war Schülerin einer Handelsschule, arbeitete ungelernt kaufmännisch. S. ging 1963 nach Paris und lernte Französisch. Ab 1965 volontierte sie redaktionell bei den Düsseldorfer Nachrichten, wurde 1969 Reporterin bei Pardon, von 1970 bis 1974 war S. freie Korrespondentin für Funk, Fernsehen und Zeitschriften und studierte gleichzeitig an der Universität Vincennes Psychologie, Soziologie fand Anschluss an die Frauenbewegung und deren 68er Leitfigur Simone de Beauvoir. Im Jahr 1983 brachte S. ein Gesprächsbuch und ein Fernseh-Interview mit Frau de Beauvoir in einen publizistischen Prominenzrang. Im Zuge der französischen Frauenbewegung initiierte S. die Legalisierung der Abtreibung in Deutschland mit der Illustrierten STERN, 1971, Motto Frauen gegen den § 218, in der 374 Frauen erklärten, „Wir haben abgetrieben!“ S. ging es im Kern um die politische Selbstbestimmung. Dabei zielte S. auf „kulturelle Zwangsheterogenität“. Mit Der kleine Unterschied und seine großen Folgen gelingt S. weltweit in vielen Sprachen übersetzt und publiziert zu werden: „Nicht unsere Integrierung ist wünschenswert, nicht die Vermännlichung der Frauen, sondern die Vermenschlichung der Geschlechter.“ Ab 1975 gründet S. die deutsche Zeitschrift Emma, die sie im Januar 1977 als Autorin, Verlegerin und Chefredakteurin erstmals herausbrachte. Seitdem hat S. ihre kreativen Kreise gezogen, über eine reaktionäre Esther Vilar, Jörg Kachelmann, Name-Dropping, Steuerfahndung, weiblicher Weingenuss, zahlreiche Preise und Anerkennungen und Einsicht, eine Politikerin der eigenen Emanzipation durch Kampf, aber nicht eine Denkerin der sozialen Integration zu sein, einen prominenten Platz zwischen Sexismus und Gender zugewiesen bekommen. Autobiografien: Lebenslauf; Lebenswerk.
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Liebe Benutzer der LICHTGESCHWINDIGKEIT, wer den Anfang der Fortsetzungs-Folgen >SPRINGER GOEBEL< in der Ausgabe Neue Sinnlichkeit 76 Blätter für Kunst und Kultur, mit dem Untertitel Blätter für Menschen, die sich nach mir sehnten– die im November 2020 – im 41. Jahrgang und in loser Folge – auf dem Leser-Markt wahrgenommen wird, kann hier den Anschluss mit Heft NUMERO 77 kennenlernen.
Mit dem SPRINGER GOEBEL geht es natürlich um die heutigen GOEBEL SPRINGER, die Irregeführten, die Trägen, die Anmaßenden, die Mitläufer und die sozial Regredierten als Abbild für heutige Erinnerungskultur (S. Steinmeier) und das konkrete ERINNERN und VERGESSEN in einer deutschen KLEINSTADT, seit 1950 bis heute:
Der Versand an die Abonnenten auf Lebenszeit ist erfolgt.
Mit dieser Ausgabe Neue Sinnlichkeit 77 werden Aspekte des wirklichen sozialen Geschehens festgestellt und interpretiert. Mit den Abziehbildern der ALICE SCHWARZER, des KARL MARX, des KARL MAY und des GUISEPPE VERDI (der sich als Henry Goebel Sr. verkleidete), wird verglichen, was Qualitäten sind, die jemand hat, die jemand hatte, Leistungen, die vorliegen, öde Gewöhnlichkeit eines Lumpen, der glaubte, man könne eine Justiz mit billiger Angeberei irritieren. Henry Goebel hat an sich nur immer wieder materiellen und sozialen Müll produziert und sich dabei mit Mobgerede unter seines Gleichen in Szene gesetzt.
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Nach langer Zeit habe ich ein Inserat in der deutschen Wochenzeitung DIE ZEIT veranlasst – womit sich die Bezieher zusätzlich in den gelebten Zusammenhang unserer Massenmedial-Welt eingebunden fühlen können.
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Neue Sinnlichkeit 77 Blätter für Alice Schwarzer, Karl Marx, Karl May und Heinrich Goebel
Zum Geleit
Grüß Gott, liebe Neger, Frauen und Männer, liebe Frau Schwarzer, liebe Radebeuler, liebe Springer. Blätter für die Gegenwart und die Zukunft, die technisch überformt und neusinnlich gelebt werden können sollen – ich will diesen im Jahr 1979 formulierten Anspruch nicht aufgeben. Und darauf werden ein Alleinstellungsmerkmal und mein Lebenssinn verbunden. Meine Abonnenten und die Leserinnen und Leser können sicher sein, eine mit Liebe und kritischem Geist angefertigte Zeitschrift zu erhalten.
ALICE SCHWARZER hat es inzwischen, nach vielfältigen Wägungen, in den Kreis meiner Exzellenzen geschafft – die bekanntlich überwiegend männliche Genies sind oder waren. Schwarzer war eine ehrgeizige Journalistin und Unternehmerin. Ihr Lebensthema Emanzipation ist edel. Ihr Erfolg ist – durch die grundgesetzpatriarchalische, staats-monopolkapitalistische Verfassung des heutigen Deutschlands – geduldig erstritten. Alice Schwarzer hat viele offene Fragen auf Für und Wider eines anderen Geschlechts nicht gefasst. Momentan leiden wir an einer postmodernen Feindlichkeit.
Anders ist es mit KARL MARX. Er saß und schrieb nichtsnützig Texte ab und fütterte den Irrlauf der Evolution mit Hämorrhoiden. KARL MAY erfand benutzerfreundliche Bücher, die Millionen begeistern; in RADEBEUL weiß man, May war nicht bei Beduinen und Indianern, aber kriminell. HEINRICH GOEBEL erfand seine theatralische Sendung mit Meineids-Geldern von 10 Jahre dauernden Glühlampen-Lizenzbetrügen; SPRINGER wissen nicht, dass der kriminelle Wicht kein Werk hat und kein PIONIER war.
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Erfindungen, Entwicklungen und Patentegeschlossener elektrischer Lampen
Dietmar Moews
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Kritikmangel durchzieht unsere Sprechgewohnheiten vielfältig. Deshalb sage ich gerne im klärungsbedürftigen Gespräch: Verstehe bitte, was ich meine, nicht, was ich sage.
Beispielsweise findet sich ein solcher sprachlicher Irrgang im Gebrauch des Wortes Erfindung – man sagt leicht Erfindung, wenn es sich dabei in Wirklichkeit um eine neue Stufe einer angängigen kontinuierlichen Entwicklung handelt. Darauf muss man mit Verständnis Dreierlei unterscheiden:
Erfindung/neue Idee,
Entwicklung/praktische Umsetzung,
Patent/kommerzielles Vorrecht
Erfindung einer Idee – sei es eine wirkliche Neuigkeit – ist daran erkennbar, wenn diese Idee niemals vorher bekannt war. Am Beispiel der geschlossenen elektrischen Lampen, die eine Jahrhunderte währende Entwicklung sind, besteht die Idee darin, Licht ohne offenes Feuer, mit elektrischem Strom als Triebmittel, haben zu wollen. Denn ein offenes Feuer einsetzen bringt Brandgefahr, Hitze und Rauch, die von einer offenen Flamme kommen. Die Idee, die Erfindung, dieser Lichtquelle, rührte vom Bedarf an einer nicht offenen Leuchtquelle, dass Stroh im Haus nicht zündelt oder im Bergwerk es nicht zu Gasexplosionen kommen soll. Zur Idee kamen im Laufe der Zeit Entwickler, die vermutlich mit Entwicklungsanstrengungen, manchmal auch zufällig, der Idee ihre Mühe und Geschicklichkeit zuwendeten. Bei der geschlossenen elektrischen Lampe kamen verschiedene Ideen und Motive über Jahrhunderte in einer langen Entwicklung zahlreicher weiterer verschiedener kleiner Experimente und Erfindungen zusammen. Materialkunde, Stromquellen, Betriebssicherheit, Kosten, Geniekraft, Gruppenarbeit, Industrietechniken, internationale Kommunikation der Elektrifizierung, moderne Fortschrittsideologie, Massenbedarf, Patent- und Lizenzrecht, wie Edison vormachte.
Mit Hilfe des jeweiligen Standes der Kunst der technischen Entwicklungen auf der Basis vielfältiger Ideen und Erfindungen wird erforscht, experimentiert und weiterentwickelt. Das neue Dynamo-Aggregat brachte fließenden Strom, der einen elektrischen Betrieb von geschlossenen Lampen ermöglichte. Ab 1876 ging es Patententwicklern um eine neue Technik der Beleuchtung, die den bis dahin gebräuchlichen Lampen – wie Öl-Verbrennungslampen, Gas-Jets, Wachskerzen, Fackeln und offenes Feuer, z. B. auch in den elektrischen Kohlenelektroden-Bogenlichtern – in den Herstellungs- und Betriebskosten und der ungefährlichen einfachen Alltags-Handhabung und Haltbarkeit überlegen sein mussten: Die Idee der „kommerziellen Glühlampe“ wurde patentreif entwickelt. Edison und seinen Mitarbeitern gelang der Durchbruch in den Jahren 1879 bis 1886 mit einer hochohmigen Bambus-Glühfaden-Vakuum-Ganzglaslampe.
Bis wir heute z. B. LED-Licht und Neon-Leuchtstoffröhren, Laser und – inzwischen überholt – Edisons „Incandescent Electric Vacuum Lamp“ hatten, die als weiterentwickelte Osram- und
Philips-Glühbirnen, aus günstigeren Werkstoffen, noch kennen, wurde enormes technisches Wissen und kostspielige Geduld aufgewendet. Edisons-Qualitätsidee schritt vom Konzept der elektrischen Stark-Glühlampe zur hochohmigen, stromsparenden Vakuum-Glasbirne – zunächst bei Gleichstrom, bald mit einem Bambus-Kohle-Glühelement. Aus klimatischen Motiven siedelte Edison sein Kohlefaden-Brat-Labor von Menlo Park nach Harrison um. Man hatte gelernt, dass es dabei um extrem spitzfindige Feinheiten ging – vom Regenwetter, Luftdruck, Wind, Lufttemperatur usw. – unter welchen Bedingungen dann vielstufig und bei welchen Brenntemperaturen optimiert verkohlt werden konnte. Edison fand zunächst mal, dass mineralfreie Glühelemente die geeignetsten waren. Dann wurde gesucht und unter 6000 Holzsorten wurden lediglich sechs verschiedene gefunden, die sich den Patentansprüchen gemäß zu Glühfäden verarbeiten ließen. Es war die feinste Bambusfaser, die sich abspalten ließ, gleichförmig biegen ließ, extrem elastisch, haltbar und preisgünstig war.
Man muss Verständnis für diese kommunikative Entwicklungsindustrie schaffen. Im Falle Edisons gelang schließlich das Patent von 1879 und folgende nunmehr „hochohmige“ Auslegungen dieser Lampentechnik weltweit als Weiterentwicklungen. Bald wurden die geschlossenen Glasbirnen, für die Edison sauerstoff-empfindliche Glühelemente zum Leuchten nutzte, mit nichtoxidierendem Gas, anstelle des Vakuums, gefüllt. Eine Eau de Cologne-Flasche von 4711 war als Glasgrundstoff einer solchen Patentkonzeption völlig ungeeignet. Ein Springer Pionier mit Heimatbewusstsein, Günter Haupt, machte diesen Scherzartikel im Jahr 1970.
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Inhalt
Umschlag: Ausstellungsplakat DIETMAR MOEWS 1986 im Flughafen Hannover-Langenhagen 1
Zum Geleit 2
INHALT 3
IMPRESSUM 3
ABONNEMENT NEUE SINNLICHKEIT AUF LEBENSZEIT FÜR 500 EURO 3 ERFOLGSKINDER 4
LAYOS DAYATOS: >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< Folge ZWEI 9
DOKUMENT-FAKSIMILE: Goebel-Patentablehnung für Glühlampe 1882 50
DEUTSCHES MUSEUM 2006: Anerkennung Dietmar-Moews-Goebel-Gutachten 2005 54
ADOLPH FREIHERR KNIGGE: ÜBER EIGENNUTZ UND UNDANK 1796
DIETMAR MOEWS: Lexikon des Kunstwesens: Alice Schwarzer 60
ALICE SCHWARZER: Portrait: Die Linie von Dietmar Moews 61
DIETMAR MOEWS: Die Kinderseiten der Epoche: Bummsti 62
Auflösung Qualitätsrätsel 76: Robert Walser (1878-1956)
QUALITÄTSRÄTSEL 77: Wer hats geschrieben? 64
Impressum
Neue Sinnlichkeit Blätter für Kunst und Kultur seit 1979 erscheinen in loser Folge im Pandora-Kunst-Verlag, Springe, Hannover, München, Leipzig, Magdeburg, Dresden, Berlin, Köln; ISSN 1432-5268
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ABONNEMENT AUF LEBENSZEIT FÜR EINMALIG 500
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Dr. Dietmar Moews Mainzer Straße 28, D-50678 Köln ISSN 1432-5268
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Ich habe ein Herz in Heidelberg – Dietmar Moews
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Goebel-Springer 2020 –
Rechtsstaat und Lauterkeit
Folge 2
von Layos Dayatos
Goebel der Springer, Verbrecher und Krimineller in Amerika, und die Springer Lauterkeit im Jahr 2020. Was ist NEU – mit der Identifikation der Springer im schwimmenden Ichgefühl und einem Edison-Trotz? – Man sagt: „Ich glaube Göbel“ – um mit angeblichen Eidesstattlichen Erklärungen von anfang 1893 Stolz zu rechtfertigen. Springer“ nannte Henry Goebel Sr. unter Eid, am 21. Januar 1893,„Springer“, schrieb der Elektro-Guru Pope in seinem absurden Zeitungstext THE ELECTRICAL ENGINEER, 25. Januar 1893. Was bedeuteten Edisons Patente? Eigene Patente wandte Goebel selbst nicht an. Erst 1881 fing Goebel als Glühlampen-Werker an und hütete ein Mäppchen mit Zeitungsausschnitten zu Edisons neuen Glühlampen (EW: Sohn Wm. A. Goebel: Kreuzverhör 1893: „certain papers which tell all about it„). Springer ignorieren zwei Tatsachen: Es gab patentierte Glühlampen lange vor etwaigen Göbel-Lampen 1854; aber 1893, vor Gericht, ging es um Lizenzen und das angebliche Goebel Exh. 4.
Diese Neue Sinnlichkeit 77 bringt 7 angebliche Goebel-Texte von damals, wie sie Januar bis April 1893 vor Gericht waren in: >GOEBEL-SPRINGER 2020 – Folge 2<
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ZWISCHENFAZIT 1 In >Goebel-Springer 2020 – Folge 1<, in Neue Sinnlichkeit 76 weltweit veröffentlicht, wird das THEMA entfaltet. SPRINGER hat Göbelschilder, Göbelmale, Göbelhaus, städtische Göbel-Proklamationen, das Dauerfeuer der NDZ, Bücher, „Geschichte der Stadt 1954“, „Ortschronik 2002“, „Die Göbel-Legende 2007“, diverse Springer-Selbstbilder, Göbel-Fake im Internetz, eine Göbel-Propaganda des Otto-Hahn-Gymnasiums „Goebel-Projekt“, der Rest des Verkehrs- und Verschönerungsvereins, Brockhauseintragungen, Archivalien, als „Springer bekanntester Exportschlager, neben dem Dschungelcamp“ (Jubiläums Magazin NDZ 145 Jahre v. 1. Juli 2020) aktualisiert.
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Aus SPRINGER GOEBEL 2020 Folge EINS hier noch ein Kurz-Zitat aus OFFENER BRIEF an Bürgermeister Springfeld, September 2020 Neue Sinnlichkeit 76:
„Dipl. Ing., Dr. Dietmar Moews am 28. September 2020 Mainzer Straße 28 D-50678 Köln – 5 Seiten
An den
Stadtrat Springe sowie
Herrn Bürgermeister Christian Springfeld
Rathaus Auf dem Burghof
31832 Springe
betrifft: Verbrecher, Krimineller – „Stolz auf einen angeblichen Pionier“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springfeld,… Der hier umstrittene Henry Goebel Senior war gerade was mehrere Meineide, Betrug, Betrugsversuche und zivile Intriganz betrifft – nach heutiger deutscher Rechtsstaatsdefinition – gerichtsnotorisch ein Verbrecher, ein Krimineller*. Von Goebels ebenfalls gerichtsnotorischen üblen privaten Verhaltensweisen noch abgesehen. *Verbrecher, Krimineller (bei StGB-Strafmaß über 1 Jahr Haft). …Ich bitte Sie deshalb ausdrücklich, den in der NDZ und im Ratsprotokoll zu findenden Vorschlag, zukünftig „Stolz auf Goebel Sr.“ offizial zu proklamieren, zu unterlassen. Offiziale Feststellung der Springer Stadtverwaltung ist ein normativer Modus. Gesetzlich frei sind öffentliche Meinungsfreiheit und Selbstdesign einer wirklichen Schande;das ist jedem Menschen in Deutschland individuell unbenommen. Zu amtlichen Zwecken der Tourismuswerbung und Stadtmarketing ist Unwahrheit rechtswidrig. Es stehen möglicherweise Abmahnungen, Feststellungen und Kosten für die Stadt in Sicht. Das betrifft Internetzauftritt, schriftliche amtliche Stellungnahmen der Stadt, dieSchrifttafeln, Huhnhaus und Osram-Bastei, die Ortschronik… mit freundlichem Gruß Dietmar Moews“.(Ende Zwischen-FAZIT der Folge 1)
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NEU DENKEN: in >Goebel-Springer 2020 – in Rechtsstaat und Lauterkeit< Folge 2
Es folgen (textkritisch völlig zweifelhaft, s. u. Anm.) die
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SIEBEN AFFIDAVITS, die
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HENRY GOEBEL SR
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unter Eid, zwischen 21. Januar bis 8. April 1893 in New York, als Zeuge gegen Edison, abgab :
(1) Man muss wissen, dass das amerikanische AFFIDAVIT als rechtlich gewertete Form einem vor einem Gericht persönlich geleisteten Eid gleich ist, stärker als die in Deutschland übliche Form einer Eidesstattlichen Versicherung.
2) Da es Edison im Januar 1893 um unverzüglichen Schutz (3 Anträge auf unverzügliche Unterlassung) gegen akute finanzielle Schäden ging, hatten hier Richter und Rechtsanwälte, allenfalls Gutachter, zu tun; Verursacher waren drei verschiedene Lampenhersteller in drei verschiedenen US-Staaten (lokalisiert bei drei Gerichten). Der Springer Henry Goebel Senior war allenfalls Zeitungsleser, hatte aber persönlich rein überhaupt nichts mit Edisons-Gerichtlichkeiten zu tun. Edison & Co verlangten den Schutz des gültigen staatlich verliehenen US-Patents No. 223,898, erteilt Jan. 27, 1880. und klagten auf „Einstweilige Anordnung der Unterlassung“ der unlizenzierten Nutzung seiner Patentqualität.
3) Bereits zu Beginn der Edison-Glühlampen-Gerichtsverfahren, im Jahr 1885, hatte sich Henry Goebel Sr., Anwälten der Patentverletzer aus Eigeninitiative als „Lampenerfinder vor 1879“, angeboten – Edison-Gegner hatten Goebel kurz kennengelernt, aber keine Geltung oder Beweise für Goebels Prioritäts-Behauptungen erkennen können – es ist gerichtsnotorisch: Goebel konnte keinerlei Beweise oder eigene Musterlampen vorzeigen.
4) Endlich, Ende 1892, als Edison den abschließenden Gerichtstitel für seinen Patentschutz erhalten hatte, begannen die restlichen amerikanischen Patentverletzer sich juristisch für den Endkampf vor ihren Heimatgerichten vorzubereiten. Einige gaben den Lizenzbetrug kampflos auf. Das fachlich hoch angesehene Anwaltsbüro Witter & Kenyon N. Y. N. Y. für die Beklagten, wurde von jenen Ende 1892 immer noch „Edison-Lampen“ herstellenden und vermarktenden Firmen, Beacon/Boston, Columbia/St.Louis, Electr. Manuf./Oconto, mandatiert. Edison veranlasste also drei Klagen auf Einstweilige Anordnungen bei den Gerichten in Boston, in St. Louis und in Chicago, vertreten durch seine Klagevertreter-Anwälte Dyer, Dyer, Mitchell, Fish et al. N. Y. N.Y.
5) Im September 1892 begann das Büro Mr. Bull, im Auftrag der Witter & Kenyon, Argumente, Beweismittel und Zeugen gegen Edison herbeizuschaffen. Bull nahm Kontakt mit Henry Goebel Junior (geb. 1855) auf, Goebel Sr.s Sohn. Dieser Goebel Jr. suchte in der eigenen Familie und in der Nachbarschaft nach Zeugen und „alten Beweislampen“. Zeugen sollten unter Eid bereit sein, zu Protokoll zu geben, diese Lampen früher bei Goebel persönlich erlebt zu haben. Alsdann kam Henry Goebel Junior täglich „Kopfgeld“ zeigend zu seinen Arbeitskollegen in der Spielzeug-Manufaktur, immer wenn es ihm gelungen war, weitere Zeugen zur Vereidigung zu schleppen. Zeugen-Schleppen wurde Henry Goebel Jr.s Hauptbeschäftigung, der darauf seine eigentliche Erwerbsarbeit aufgab. Bald sah man ihn mit Geldbündeln und stets betrunken. Dann kaufte er Glastuben-Rohr und bastelte im September 1892 selbst „Goebel-Beweislampen“, die dann als Exh. No. 1, 2 und 3 durch Herrn Bull von Witter & Kenyon als angeblich alte Goebel-Lampen in Boston dem Gericht des Richter Colt vorgelegt wurden. (Alle vorstehenden und folgenden einzelnen Angaben und Details sind gerichtsnotorisch sowie in den Elektrofachzeitschriften prozessbegleitend, im Jahr 1893, publiziert und von Dietmar Moews nachgewiesen, vgl. Moews-Archiv in Köln).
6) Erst jetzt, Ende 1892, zog Henry Goebel Jr., auf Verlangen der Witter & Kenyon, seinen Vater, den in Springer als Heinrich Göbel im Jahr 1818 geborenen Henry Goebel Sr. (inzwischen 74 Jahre alt, außerhalb in Tappan als Ruheständler wohnend) in dieses Zeugengeschäft hinein. Nachdem Anfang Januar 1893 Edisons persönliche Eidesstattliche Erklärung zum Patentanspruch bekannt wurde, berieten sich Witter & Kenyon und der berühmte Elektro-Lobbyist Pope mit Henry Goebel Sr.; Pope spitzte Goebel darauf zu, eigene Behauptungen gegen alle von Edison aufgezählten Patent-Qualitäten aufzustellen und zu beeiden. (vgl. 1. und 2. Affidavit). Goebel kam in seiner ersten Affidavit – brühwarm Edison antwortend – quasi „rückblickend“, auf ein Goebel-„Pionierwesen“, entweder vor 1848 in Springer oder vor Edisons Patentjahr 1879. Witter & Kenyon gaben im Januar 1893 auf, die Patentverletzungen ihrer Mandanten abzustreiten. Stattdessen machten sie „Goebel-Defense“. „Goebel-Defense“ – das ist heute RECHTSGESCHICHTE – kaum wert, STOLZ oder PIONIERWESEN vom Falschzeugen Goebel darin zu finden. Es war Zeitverschleppung als Prozess-Verfahren, bis das Edison-Patent 1894 auslief. Man brachte gegen Edisons Lizenzanspruch EX PARTE eine angebliche Goebel-Glühlampen-Priorität vor den Richter. Dazu Franklin Leonard Pope in ELECTRICAL ENGINEER sowie die New Yorker Tageszeitung THE SUN setzten „Goebel-Defense“ in Gang – nun fehlte noch ein Eid dazu von Henry Goebel Sr. als sein eigener Kronzeuge, begleitet von unkompetenten gekauften Zeugen.
7) Jetzt erst folgen die 7 Goebel Sr.-Affidavits, die in den „Hearings“ vor den Richtern zur Klärung beitragen sollten (diese hunderte Zeugen wurde von den Richtern weitgehend ignoriert): Immerhin, Popes großer Artikel der übersehenen Wiederentdeckung Henry Goebel Sr.s, der angeblich schon in den 1850 Jahren Edison antizipiert haben wollte im E E am 25. Januar 1893 sowie THE SUN, „HENRY GOEBEL, INVENTOR – THE MAN WHO SAYS HE IS THE PIONEER OF ELECTRIC LIGHTING“, gleichzeitig, am 26. Januar 1893, bestärkten die Zeitkosten durch „Goebel-Defense“.
8) Die unter EID von Henry Goebel Sr. aufgestellten schriftlichen Selbstbezeugungen vom 21. Januar 1893 kamen ohne jegliche Beweise daher. Der Boston-Richter Colt hätte Goebel Sr. persönlich vorladen müssen und ihn zur allseitigen Befragung und Mitwirkung als Zeuge aufzufordern gehabt. Stattdessen kam es zu weiteren sechs Eidesstattlichen Erklärungen Goebel Sr.s, (s. u.) die noch heute jeder lesen kann, ohne zu wissen, ob und wo diese Texte in den drei Verfahren wirklich vorgelegt worden waren, wer die wirklich verfasst hat, egal, ob da Henry Goebels zittrige Unterschriften drunterstehen oder nicht, egal ob in Deutsch mit englischer Grammatik (oder konnte Richter Colt einen deutschen Text verstehen? – NEIN) – was zählte, waren also immer die englischen Affidavits.
9) Immerhin „musste“ der 74-jährige Henry Goebel Sr., noch Ende Februar 1893, eine Woche nach Boston reisen, um dort bei der von Edison verklagten Lampenfirma Beacon Vacuum Pump & Electrical Co. et al. konkret und eigenhändig Beweis-Nachbau-Lampen herzustellen, die für die Edison-Beacon-Klage, vorgezeigt werden sollten. Es wäre weltfremd zu glauben, Goebel Sr. reiste nach Boston auf eigene Kosten. Er versagte allerdings völlig. Seine bei Beacon verhunzten Tuben-Nachbauten kamen indes ohnehin für Richter Colt in Boston zu spät. Stattdessen wurden später in St. Louis und Chicago solche von Beacon-Lampenmachern nachgebaute Goebel-Exh. A, B, C … P mit angeblichen Teststatistken zitiert – die Lampen überzeugten gutachterlich nicht.
10) In Boston vor dem Bezirksgericht mit dem Richter Colt, in Edisons Klageverfahren auf Einstweilige Unterlassungsverfügung gegen die Patentverletzer von Beacon/Boston, kamen aber die drei von Henry Goebel Jr. selbstgemachten Eigenbau-Beweislampen, Exh. Nr. 1, 2 und 3 zum Augenschein – und die fielen völlig durch: teils beschädigt, kein Vakuum, Eisendrähte, sie leuchteten nicht. Darauf brachten Witter & Kenyon zuallerletzt eine weitere „Goebel-Beweislampe Exh. Nr. 4.“ zum Vorschein, die bis dahin niemand kannte. Exh. Nr. 4 kannte auch Henry Goebel Jr. nicht. Und Gut-achter Pope erwähnte in seinem „Overlooked“-EE-Text vom 25. Januar 1893 diese Exh. Nr. 4 auch nicht. Und Henry Goebel Sr. – in all seinen Selbstbezeugungen – hatte das brillante Stück zunächst nicht erwähnt. Da diese ziemlich neue Tubenlampe Exh. Nr. 4 alle Edison-Eigenschaften hatte, kam sie zur allgemeinen Bewunderung als Glasbläser-Meisterkunst in Rede. Doch Henry Goebel Sr., der auf Veranlassung der Anwälte Witter & Kenyon ja persönlich nicht vor Gericht als Zeuge vorgestellt worden war, der EX PARTE-halber auch vom Richter Colt nicht als Zeuge einbestellt worden war, dichtete nach dem überraschenden Auftauchen von Exh. Nr. 4 das Meisterstück sich kurzerhand selbst nachträglich an. Goebel Sr. zeigte dabei aber viel zu viel Unwissenheit und technische Fehlangaben. Folglich wurde seine Selbstbezeugung als wertlos beurteilt. „Exh. Nr. 4“ war zu neu – der bezeugte Bauer hieß nacheislich HEGER. Damit war die „Goebel-Defense“ gestorben. Aber die Prozessverschleppung der Verteidigung von Witter & Kenyon gegen Edison war aufgegangen. Damit endete Edisons Patentschutz 1894, ohne weitere Sanktionen gegen die Lizenzbetrüger. Edison blieb ohne jedwede Entschädigung. Seine Firmen gingen leer aus. Sie blieben auf all den Prozess- und Anwaltskosten sitzen. Der weitere Klageweg konnte wegen Zeitmangels nur fallen gelassen werden. Die meisten Betrüger machten pleite, zahlten nicht, und fingen dann mit anderem Firmen-Namen neu an.
11) Zivile und strafrechtliche Verfolgung der Henry Goebels Sr. und Jr., wurden nicht veranlasst, nicht vom Staatsanwalt, nicht von Edison. Aufgrund der zielgerichteten eigennützigen Falsch-Bezeugungen (fraud, bribery) unter Eid, standen beide Goebels gerichtsnotorisch als Verbrecher und Kriminelle fest. Henry Goebel Sr. starb ende 1893 – gegen Tote wird nicht geklagt. Henry Goebel Jr. hatte vermutlich einen Leberschaden. Sein Restleben wurde nicht überliefert. Vom Rest dieser Henry-Goebel-Bande wird weiter unten gezeigt: Eidesstattliche Erklärungen, Kreuzverhöre usw.)
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HENRY GOEBEL SR. 8. APRIL 1893,(7. Affidavit) bei den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon
(ins Deutsche übersetzt von D. M. von der 1893 beeideten W & K-Schreibmaschinen-Textvorlage in englischer Sprache)
Edison Electric Light Company et al. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. et al.
„HENRY GOEBEL erklärte angeblich und schwur Eid auf die Aussage (in New York) gegenüber dem
Bundesberufungsgericht der Vereinigten Staaten
Östlicher Distrikt von Missouri. In Gerechtigkeit.
Bundesstaat New York.
Stadt und Bezirk New York. (übersetzt D. M.)
„Henry Goebel, der ordnungsgemäß vereidigt wurde, bezeugte und erklärte:
Ich habe mir bestimmte Teile der eidesstattlichen Erklärung von John W. Kulenkamp vom 5. April 1893 vorlesen lassen, in der Kulenkamp angibt, dass ich versucht habe, ihn um bestimmte Patentrechte zu betrügen, und eine Abtretung eines Anteils an einem meiner US-Patente an ihn zerrissen habe. Die Tatsache meiner Beziehungen zu Herrn Kulnekamp (sic!) sind kurz diese:
Herr Kulenkamp drängte mich immer wieder, ihm zu erlauben, eine Firma zu gründen, um meine Erfindungen vorzustellen. Er drängte mich, meinen Vertrag mit der American Electric Light Company nicht zu verlängern, und schließlich traf ich mit ihm mündlich eine Vereinbarung, nach der er Geld für die Erlangung amerikanischer und ausländischer Patente, für Apparate zur Herstellung von Lampen und für die Bezahlung der so beschäftigten Arbeitskräfte bereitstellen sollte. In Anbetracht dessen sollte ich Herrn Kulenkamp nur die Hälfte meiner ausländischen Patente zur Verfügung stellen. Mein Teil dieser Abmachung wurde erfüllt, wie aus der Aufzeichnung der ausländischen Patente hervorgeht, die gemeinsam für Herrn Kulenkampf (sic!) und mich erteilt wurden, wie in der eidesstattlichen Erklärung von Herrn Kulenkampf in diesem Fall angegeben. An dem Tag, an dem mein Vertrag mit der American El. Co. Firma auslief, ließ er den Apparat in mein Geschäft liefern, so sehr war er darauf bedacht, damit zu beginnen. Ich stellte Lampen als Muster für ihn her, und er bemühte sich, die Leute zu interessieren und eine Firma zu gründen, aber er erreichte überhaupt nichts in dieser Richtung.
Was den Auftrag betrifft, den ich zerrissen habe, so wurde er von mir durch Betrug erlangt. Als ich dieses Instrument unterschrieb, war es leer. Mir wurde zu verstehen gegeben, dass es sich um ein Blankoformular handelte, das bei der Anmeldung eines Patents auf mein Hobelwerkzeug zum Schneiden von Fasern, die verkohlt werden sollten, verwendet werden sollte. Als ich später erfuhr, dass dieses Papier als Abtretung eines halben Interesses an meiner Patentanmeldung für eine Glühlampe in den Vereinigten Staaten an Herrn Kulenkamp gedacht war, war ich natürlich wütend und aufgeregt. Ich zerriss das Papier, sobald ich es in meinen Besitz bringen konnte, in dem Glauben, dass ich nicht an ein Dokument gebunden sei, an das meine Unterschrift durch einen Trick gesichert wurde. Nachdem ich Herrn Kulenkamp klar und deutlich gesagt hatte, was ich von ihm hielt, weil er versucht hatte, mich auf diese Weise zu betrügen, weigerte ich mich, noch mehr mit ihm zu tun zu haben.
Herr Kulenkamp hat mir nicht das Geld vorgeschossen, um die Löhne der Glasbläser, die Kosten für den Schaft, der für den Betrieb des Motors zur Herstellung der Lampen verwendet wird, und für andere Ausgaben des Unternehmens zu bezahlen, wie er nach unserer Vereinbarung zu tun hatte, und ich musste diese Dinge aus meiner eigenen Tasche bezahlen. Deshalb war ich der Ansicht, dass ich einen Anspruch auf die Dynamo und Motor hatte, und weigerte mich, sie, wie von Herrn Kulenkamp behauptet, aufzugeben. Henry Goebel“
Unterschrieben und vereidigt vor mir an diesem 8. April 1893.:
Henry D. Williams
(Anm. Dieses 7. Affidavit liegt nur als Anwalts-Typoskript vor und ist handschriftlich mit Henry Goebel unterzeichnet. Was Gobel da beeidet ist eigentlich unfassbar – nämlich entgegen den vorhandenen Urkunden: Goebel hatte keine Angestellten, sondern die waren von der American Co.; Goebel hatte kein „Patent auf Glühlampen“, sondern auf eine unbedeutende Klemme-Variante).
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HENRY GOEBEL SR. 1. APRIL 1893, (6. Affidavit)bei den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon zu
Edison Electric Light Company et al. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. et al.
(ins Deutsche übersetzt von D. M. von der 1893 beeideten W & K-handschriftlichen Textvorlage in englischer Sprache)
– erklärte angeblich und schwur Eid auf die Aussage gegenüber dem
Bezirk des Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten von Missouri. In Gerechtigkeit.
Stadt und Bezirk New York
„HENRY GOEBEL, ordnungsgemäß vereidigt, bezeugt und sagt:
Ich habe bereits mehrere eidesstattliche Erklärungen in diesem Fall abgegeben, und im Fall der Edison Electric Light Co. vs. Beacon Vacuum Pump & Electrical Co. Mir werden elf elektrische Glühlampen gezeigt, die aus geraden Glasröhren mit Kohlefäden bestehen, die auf Trägern aus Kupferdraht montiert sind, und die mit Platineinführungsdrähten versehen sind. Sie sind wie folgt gekennzeichnet: –
„Goebel“ Reproduzierte Lampe F.“
“ “ “ “ G.“
“ “ “ “ H.“
“ “ “ “ I.“
“ “ “ “ J.“
“ “ “ “ K.“
“ “ “ “ L.“
“ “ “ “ M.“
“ “ “ “ N.“
“ “ “ “ O.“
“ “ “ “ P.“
Ich erkannte diese Lampen als einige von denen, die ich in der Fabrik der Beacon Vacuum Pump & Electrical Co. in Boston zwischen dem 22. Februar 1893 und dem 7. März 1893 mit meinen eigenen Händen hergestellt hatte.
Ich fertigte zunächst vier davon an und gab sie den Herren Witter & Kenyon und erzählte in meiner eidesstattlichen Erklärung vom 3. März 1893 davon. Danach und am 6. oder 7. März beendete ich zwölf weitere und gab sie Mr. Cary, wie die Herren Witter & Kenyon es mir aufgetragen hatten.
Bei der Herstellung dieser zwölf Lampen benutzte ich nur Methoden und Werkzeuge, die ich vor 1879 in meinen Geschäften in der Monroe Straße bzw. Grand Straße bei der Herstellung exakt identischer Lampen angewandt hatte. Für eine detaillierte Beschreibung der verwendeten Werkzeuge und Verfahren verweise ich auf meine eidesstattliche Erklärung in diesem Fall vom 3. März 1893, in der ich die Herstellung der von Goebel reproduzierten Lampen A, B, C und D beschreibe. Bei der Herstellung der mir jetzt vorliegenden Lampen verwendete ich jedoch eine Quecksilberpumpe, die in der Fabrik unter meiner Leitung konstruiert wurde und die eine exakte Reproduktion der von mir bei der Herstellung vieler elektrischer Lampen vor 1879 verwendeten Pumpe war.
Bei der Herstellung dieser mit F bis einschließlich P gekennzeichneten Lampen wusste ich nicht, dass sie Lebensdauerprüfungen unterzogen werden sollten, und war bei ihrer Herstellung nicht besonders vorsichtig. Ich verließ New York, um sehr kurzfristig nach Boston zu gehen, und hatte keine Zeit, das Material zu sammeln, das ich für die Herstellung der Lampen benötigen würde. In Boston versuchte Mr. Cary, der Superintendent der Beacon-Fabrik, sehr freundlich, mir alles zu besorgen, was ich wollte, aber die Angelrute, aus der wir den Bambus schnitten, war gefroren, das Quecksilber in der Pumpe war schmutzig, und die Dixon’s-Ofenschwärze, die ich für die Zementierung des Kohlefadens an seinen Trägern benutzte, schien nicht so rein zu sein, wie sie früher verwendet wurde, als ich sie vor 1879 für denselben Zweck einsetzte; es wird heutzutage offensichtlich mit einer nichtkohlenstoffhaltigen Substanz anders zusammengesetzt, – hat vielleicht zu viel Lehm, – was seine Nützlichkeit für diesen Zweck beeinträchtigt. Auch die Pumpe war viel weniger perfekt als die, die ich hatte und die ich vor 1879 zur Herstellung von Lampen benutzte. All diese Dinge verursachten, die Lampen weniger perfekt machen zu können, als ich sie hätte machen können, wenn ich verstanden hätte, dass sie für einen Lebensdauertest verwendet werden sollten. Und sie waren weniger perfekt als meine Lampen vor 1879. Die schlechte Qualität der Ofenschwärze erklärt das Brechen des Kohlenglühers der Lampe I, das an den Verbindungsstellen aufgetreten ist, an denen die Zementierung vorgenommen ist.
Diese sechzehn reproduzierten Lampen, die ich vor kurzem hergestellt habe, sind in ihrer Konstruktion und in jeder Einzelheit identisch mit praktisch erfolgreichen Lampen, die ich vor 1879 in großer Zahl hergestellt habe und die ich vor 1879 bei vielen verschiedenen Gelegenheiten und zu vielen verschiedenen Zeiten praktisch und erfolgreich für gewöhnliche Beleuchtungs-Zwecke eingesetzt habe. Meine alten Lampen, die vor 1879 hergestellt wurden, sind natürlich nicht alle genau wie die reproduzierten Lampen hergestellt worden, aber die reproduzierten Lampen zeigen meine durchschnittliche Herstellung vor 1879, mit der Ausnahme, dass ich damals besser in Übung war und, wie oben erwähnt, bessere Werkzeuge und Geräte hatte und besser arbeitete und bessere Lampen machte, als jetzt auf Veranlassung der Herren Witter & Kenyon ihnen und dem Gericht zu zeigen, wie ich vor 1879 Lampen hergestellt habe. Henry Goebel“
Unterzeichnet und vereidigt vor mir am 1. April 1893, Henry D. Williams,
Notar, (195) Stadt und Bezirk New York“
(Anm. Übersetzt aus dem Englischen von D. M. – angeblich gab Goebel den Text in deutscher Sprache. Der Richter erhielt eine englische Übersetzung. Der englische Text, angefertigt von einem vereidigten Übersetzer, ging in den Prozess ein. Hier wurde der englische Text wieder ins Deutsche „zurückübersetzt“ und hat nunmehr einen deutschen Satzbau. Die handschriftliche, angeblich von Goebel selbst vorgebrachte Fassung liest sich zweifellos wie Deutsch mit amerikanischer Gram-matik. Das bedeutet, dass man Goebel den englischen Text in den Einzelheiten vorgegeben hat, der dann nur zum Schein in schlechtem Deutsch notiert worden ist. Henry Goebel unterzeichnete das 6. Affidavit handschriftlich mit „Henry Goebel“. Die aufgezählten Lampen wurden mit der Beacon-Manufaktur-Werktechnik und von Beacon Lampenbauern hergestellt. Goebel lügt, indem er behauptet, diese 16 Lampen eigenhändig gebaut zu haben. So ist es vom Kläger erwiesen und von den Beacon-Lampenbauern bezeugt. Von Goebels Händen stammten die ersten vier Nachbaulampen – A-D – die allesamt Müll waren. Goebel sei „im Auftrag von Witter & Kenyon“ nach Boston gereist. Er habe auf Anweisung der Anwälte die Lampen an Cary abgegeben. An anderer Stelle behauptet Goebel, keine Bezahlung dafür erhalten zu haben).
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HENRY GOEBEL SR. 22. März 1893,(5. Affidavit)bei den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon für
Edison Electric Light Company et al. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. et al. gegenüber dem
Bezirk des Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten von Missouri. In Gerechtigkeit.
Stadt und Bezirk New York
(ins Deutsche übersetzt von D. M. von der 1893 beeideten W & K-handschriftlichen Textvorlage in englischer Sprache, die handschriftlich Henry Goebel unterzeichnet ist)
„HENRY GOEBEL, ordnungsgemäß vereidigt, bezeugt und sagt:
Soeben wurden mir die eidesstattlichen Erklärungen von J. C. Goebel, vereidigt am 19. März 1893, von Baldwin Sebastiani, vereidigt am 20. März 1893, und von Ida Sebastiani, vereidigt am 20. März 1893, verlesen. Ich erinnere mich an den in diesen eidesstattlichen Erklärungen erwähnten An-lass, als mein Sohn John C. Goebel einige meiner elektrischen Lampen Herrn und Frau Sebastiani und anderen im Deutschen Krankenhaus in der 77sten Straße und Vierte Avenue in New York City zeigte.
Die in diesen eidesstattlichen Erklärungen enthaltenen Aussagen in Bezug auf die Geschehnisse bei dieser Gelegenheit sind korrekt. Ich erinnere mich, dass es in dem Jahr war, in dem mein Sohn John C. Goebel eine Reise nach Europa arrangiert hatte, und dass er zu dieser Zeit als Heizungsmaschinist am Deutschen Krankenhaus arbeitete.
Der volle Name meines Sohnes John C. Goebel ist John Charles Goebel, und er wird im Volksmund Charles Goebel genannt und ist als Charles Goebel bekannt. Henry Goebel.“
Unterschrieben und vereidigt vor mir, am 22. März 1893
Henry D. Williams, Notar (195)
Stadt und Landkreis New York
(Anm. Henry Goebel Sr. erklärte angeblich und schwur angeblich Eid auf die in englischer Sprache handschriftlich aufgenommenen Aussage, die Goebel mit „Henry Goebel“ handschriftlich unterzeich-nete,(es liegt keine von Henry Goebel handschriftlich unterzeichnete deutsche Textfassung von der 5. Affidavit vor. Konnte Goebel Sr.diese Handschrift in Englisch lesen? – Goebel hatte die 16 Nach-baulampen nicht hergestellt, es war Mr. Cary und Helfer von Beacon (Deutsch übersetzt von D. M.)
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HENRY GOEBEL SR. 7. März 1893,(4. Affidavit)für Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon im Fall
Edison Electric Light Company et al. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. et al.– gegenüber
Bezirk des Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten von Missouri. In Gerechtigkeit.
Staat Massachusetts, Grafschaft Suffolk: ss
„HENRY GOEBEL, vereidigt, bezeugt und sagt:
Die Aussage von Albert Hetschel, welche am 1ten Februar, 1893, in der Edison Electric Light Co. et al. vs. Beacon Vacuum Pump & Electrical Co. et al. Angelegenheit zugeschworen wurde, wurde mir vorgelesen. Ich erinnere mich des Albert Hetschel. Ich kann mich nicht erinnern dass er mehr als zwei Wochen in meiner Werkstatt arbeitete, und ich bin ziemlich sicher dass er sich irrt wenn er denkt bedeutend länger dort gearbeitet zu haben. Ich erinnere mich seiner als eines sehr schlechten Arbeiters, erfolgreich genug im Blasen von Glocken von Rohrglas aber nicht fähig feinere Arbeit zu vollbringen, und wusste er nichts von der Herstellung von Kohlenfäden, oder der Verbindung der Theile. Er war nie fähig, wie ich mich erinnere, die Platindrähte in die Glocke einzuschmelzen, sondern rief mich immer diesen Theil der Arbeit zu thun.
Herr Hetschel ist, wie ich denke, im Recht wenn er sagt dass ich eine Lampe machte deren Glühleiter einer der Bogen der Maxim Lampe war. Ich wusste dass die Maxim Kohle in irgend einer Weise behandelt wurde, während meine dies nicht waren, und machte ich diesen Versuch mit der Maxim Kohle um zu sehen wie sie sich bewährte. Es interessierte mich zu wissen wie solche behandelte Kohlen arbeiteten. Ich machte nur eine in dieser Weise und nur zum Zweck dieses Versuches.
Ich machte nicht vier solcher Lampen wie Herr Hetschel zu denken scheint. Auch zeigte ich diese Lampe mit der Maxim Kohle der American Company nicht noch wollte die American Company Lampen dieser Art. Die Kohle war sehr kurz, zu kurz für ihre Zwecke; die American Company wollte Lampen mit langen Kohlen. Übrigens machte ich, wie Herr Hetschel sagt einige Papier-Kohlen während er dort war und auf seinen Vorschlag, aber ihr Wiederstand (sic!) war so hoch dass wir sie in ihrer unbehandelten Gestalt nicht benutzen konnten. Meiner Errinnerung (sic!) gemaess war Hetschel ein confirmierter Trunkenbold. Ich erinnere mich dass er beschäftigt war irgend etwas zu thun mit der Luftpumpe und dass er so betrunken war dass er seine Arbeit nicht vollenden konnte, und vollendete ich dieselbe für ihn. Dieser Hetschel wurde gewaltsam von meinem Sohn Henry wegen Trunkenheit und Trägheit aus der Werkstaat (sic!) gewiesen Ich sprach sehr wenig mit ihm und einer der Gründe dafür war, dass er so beständig betrunken war. Er ist, glaube ich, im Recht wenn er sagt ich hätte ihm wenig oder nichts von meinem (sic!) Lampen oder meiner frühen Arbeit in der Glühlampen Beleuchtung, gesagt. Ich blieb so weit wie möglich von ihm weg und versuchte nur ihn an der Arbeit zu halten, und gelang es mir nicht dies zu tun.
Der Vorlesung der Aussage von Otto A. Moses zugeschworen in der Edison Electric Light Co. et al. vs. Beacon Vacuum Pump and Electrical Company et al. Angelegenheit, den 31. Januar 1893, habe ich zugehört. Ich erinnere mich des Herrn Moses. Er gab mir den Eindruck eines Mannes von bedeutender Bildung und erinnere ich mich nach seinem Laboratorium auf seine Einladung mit meinem Sohne gegangen zu sein und drei meiner birnenförmigen Lampen mit mir genommen und dort entzündet zu haben. Ich erinnere mich auch Bambusfäden für ihn gemacht zu haben, vielleicht fünfzig zur Zeit. Ich denke nicht dass ich Herrn Moses welche von meinen alten Lampen zeigte. Zur Zeit als Herr Moses mich desuchte (sic!) hatte ich Gründe für den Verdacht das andere Leute, einschließlich des Herrn Edison, versucht hatten, Nutzen aus was ich in dieser Hinsicht meiner Nachforschungen gethan hatte, zu ziehen, und denke ich dass ich Herrn Moses meine Lampen nicht zeigte weil irgend so etwas mir im Sinne lag, obgleich ich nie zu rigend (sic!) einer Zeit Bedenken hatte dieselben Leuten die ich kannte und welchen ich vertrauen konnte, zu zeigen. Herr Moses gab mir fast vom Anfang meiner Bekanntschaft mit ihm, den Eindruck eines Mannes der bestrebt war ausfindig zu machen was ich gethan und zu thun vor hatte zum Zwecke eines seiner Vorhaben zu befördern welches mir nicht mitgeteilt wurde. Er beanspruchte nicht selbst Geld zu haben oder an-derer Leute Geld liefern zu können zum Zwecke der Einrichtung und Führens irgend eines Lampen Geschäftes. Er schien mir zu versuchen etwas umsonst zu bekommen, und war dies der Eindruck der auf mich gemacht wurde von einer ziemlichen Anzahl Leute welche mich besuchten von der Zeit meiner ersten Verbindung mit der American Electric Co. Ich hatte während vieler Jahren wenig Zutrauen dass Glühlicht beleuchtung (sic!) gewerblichen erfolgreich werde, weil ich wenig Zutrauen in der Aussicht billige Elektrizitätsquellen zu bekommen, hatte. ich suchte nie Beschäftigung von Herrn Moses und erinnere ich mich nicht von ihm Beschäftigung für meinen Sohn nachgesucht zu haben.
Ich hörte der Vorlesung der Aussage von Ludwig K. Böhm zu. Ich errinnere mich eines Mannes dieses Namens und dass er mich in meiner Werkstatt in der Grand Strasse besuchte, vielleicht mehr als ein Mal. Ich errinnere mich nicht mit ihm gesprochen oder ihn gesehen zu haben in den Werken der American Electric Co. obgleich ich wusste dass er ein Glasbläser dort war. Ich wusste und hörte nicht dass er Anspruch machte ihr Oberaufseher oder Elektriker zu sein. Er war einer der Leute die mir den Eindruck machten als spähte er in meinem Platze herum und versuchte Dinge ausfindig zu machen die ihm von Nutzen sein würden für einen mir nicht mitgeteilten Zweck. Ich misstraute ihm und erinnere ich mich genau dass ich gegen ihn gewarnt wurde durch einen der Glasbläser in meiner Werkstatt. Ich sprach nie frei mit ihm über den Gegenstand meiner Erfindungen und gab er mir nie den Eindruck eines Mannes der sehr viel über den Gegenstand der Elektrizität wusste. Er machte einmal Anspruch darauf eine geschliffene Stöpsel-Lampe erfunden zu haben, welche ich untersuchte und verwarf, indem ich ihm sagte dass sie wertlos sei, und war er nicht erfreut über was ich ihm sagte. Es zeigte sich jedoch dass diese Stöpsel Lampen nie brauchbar waren und zweifle ich nicht dass er Recht hat wenn er in seiner Aussage angiebt dass deren keine verkauft wurden. Er mag wohl eine Uhr in meiner Werkstatt repariren gelassen soviel ich mich dessen errinnere. Irgend welche Besprechung die ich mit ihm hatte war von gänzlich unbedeuten-dem Character. Ich versuchte nie ihn in meine Erfindungen zu interessiren, noch zeigte ich irgend welchen Eifer Geld von ihm zu erhalten. Ich denke dass zur Zeit, welche er erwähnt ich besser im Stande war ihm Geld zu geben als er es war mir Geld zu geben.
Ich habe der Vorlesung der Aussage von William C. Dreyer, welche am 31ten Januar, 1893, zugeschworen wurde, zugehört. Ich erinnere mich des Herrn Dreyer als einer der Leute welche sich Mühe gaben, was ich gethan hatte, zu entdecken und davon zu ihren Zwecken Vortheil zu nehmen. Sein Trachten war wenn möglich Kapitalisten in meine Erfindungen zu interessiren. Ich behauptete nie ihm gegenüber dass ich irgend welche Erfindungen hatte die patentirt waren oder welche patentirt werden konnten oder auf welche ich Patente verlangt hatte ausser der Erfindung in der Pumpe und der Verbesserung der Befestigung der Fäden an die Drähte, und gab ich ihm nie den Eindruck der mit diesen variirt (sic!). Herr Dreyer dachte dass er Leute interessieren könnte um ihr Geld in eine Gesellschaft zu stecken welche auf der Base dieser Erfindungen gebildet werden könnte, und schlug mir vor mir eine gewisse Summe zu bezahlen um einige Zeit still zu bleiben und mich nicht mit einer anderen Gesellschaft zu verbinden, um ihm Gelegenheit zu geben was er in dieser Richtung thun konnte, zu thun. Für dieses bezahlte er mir für eine Zeitdauer von zwei Monaten zweimal $250., zusammen im Ganzen $ 500. Dies ist alles Geld das ich je von Herrn Dreyer erhielt. Er irrt sich wenn er sagt dass er mir mehr bezahlt. Ich bin jedoch sicher dass er gänzlich in seinem Unternehmen eine Gesellschaft zu bilden oder Kapitalisten zu interessiren erfolglos war, und dass er kurz nach der erwähnten Zeit zu mir kam und vierzig Dollar von mir borgte für welche er mir einen Wechsel auf eine Bank gab in welchem er nur $ 15. zu seinen Guthaben hatte. Herr Dreyer gab mir nie den Eindruck eines Mannes der wohl Kapitalisten interessiren oder kontrolliren könnte. Im Frühjahre von 1882, zur Zeit als Herr Dreyer in seiner Aussage sagt dass er zu mir kam und es unternahm eine Gesellschaft zu bilden, hatte ich viele meiner alten Lampen und viele meiner neuen Lampen vorräthig und hatte ich eine grosse Anzahl haarnadel förmige Kohlen in meinem Besitze, und röhrenförmige Lampen mit Haarnadel-Kohlen in denselben.
Ich nehme an dass ich in gewissem Grade Herrn Dreyer gesagt habe was ich in der Vergangenheit gethan in der Herstellung von Lampen, aber ich unternahm nie für ihn oder auf sein Verlangen meine alten Lampen zu suchen und konnte sie nicht finden. Sie waren immer zur Hand und brauchten nicht gesucht zu werden: Ich habe einen sehr bestimmten Eindruck dass ich Herrn Dreyer beide Arten dieser alten Lampen zeigte, dass heisst, die Art mit den haarnadelähnlichen Kohlen und die Art mit den gerade Kohlen in denselben. Herr Dreyer ist gänzlich im Irrtum in was er in seiner Aussage sagt im Gegensatz dieser meiner Behauptung.
Natürlich weiss ich nicht was Herr Dreyer oder Herr Eaton den Herren Dickerson und Dickerson gesagt haben mag in Betracht meiner Lampen. Ich sah nie die Herren Dickerson und Dickerson oder irgend einen derselben und machte ich nie eine Behauptung in der Form einer Aussage oder andersartig um den Herren Dickerson und Dickerson oder der Edison Gesellschaft oder Herrn S. B. Eaton vorgelegt zu werden. Ich gab meinem Sohne nie Auftrag meine Rechte an die Edison Leute für $ 20,000. oder für irgend eine andere Summe zu verkaufen. Ich bemächtigte nie Herrn Dreyer für mich oder irgend eines Teiles meines Besitztums mit den Edison Leuten oder ihren Anwälten zu unterhandeln und wurde ich nie von Herrn Dreyer oder sonst irgend Jemanden gefragt um die Thatsachen anzugeben betreffs was ich in Glühlicht Beleuchtung gethan hatte mit dem Wissen dass meine Aussage gebraucht werden sollte zum Zwecke der Unterhandlung irgend welcher Art mit der Edison Gesellschaft. Übrigens erhielt ich nie irgend eine Mitteilung von Herrn Dreyer was weder die Dickerson oder die Edison Gesellschaft oder Herr Eaton über das was ich gethan, dachten. Ich erinnere mich dass Herr Dreyer etwas beeindruckt war mit was ich gethan hatte, denn er empfahl mich der Firma Arnoux und Hochhausen, von welcher ich angestellt wurde um Versuche auszuführen mit einem Gehalte von $100. die Woche und für welche ich solche Arbeit während drei Wochen ausführte und nur für zwei bezahlt wurde,
Ich habe der Vorlesung der Aussagen von Charles F. Reinmann und William Dunn zugehört. Ich erinnere mich keiner dieser Herren. Soweit irgend eine Behauptung in ihren Aussagen enthalten ist im Gegensatz zu was ich beschworen habe, so denke ich dass sie sich irren.
Indem ich mich auf die Aussagen welche für Behalt der Edison Gesellschaft gemacht wurden beziehe, in welchen die Zeugen aussagen dass sie keine elektrischen Lampen auf dem Wagen auf welchem ich das Fernrohr ausstellte, gesehen, will ich nicht sagen dass jedesmal wenn ich das Fernrohr ausstellte, dass ich immer elektrische Lichter benutzte um die Umgebung des Fernrohres zu beleuchten. Ich gebrauchte sehr oft Öllampen für diesen Zweck, drei an der Zahl, eine grosse in der Mitte des Wagens und zwei kleinere hinten. In der That gebrauchte ich elektrische Lichter weniger häufig als die Öllampen, und für den Grund dass die Ersteren zu kostspielig eine Art um die gewünschte Beleuchtung zu erhalten waren, und dass zu viel anzuordnen war um die Batterien in Ordnung zu erhalten. Das Fernrohr auf welches ich Bezug nehme und mit welchem elektrische Lampen gebraught (sic!) wurden wurde nie ausser auf dem Wagen ausgestellt; es wurde nie auf einem Dreifuss ausgestellt. Ich hatte und stellte nahe meiner Werkstatt ein kleineres Fernrohr aus, das auf einen Dreifuss aufgesetzt war. Das große Fernrohr war so schwer dass es durch Machinenkraft (sic!) bewegt wurden (sic!) musste. Das grosse Fernrohr wurde oft von meinem Sohn John C. Goebel ausgestellt, aber ich glaube dass die elektrischen Lampen selten wenn je gebraucht wurden als mein Sohn das Fernrohr allein ausstellte. Ich stellte auch zeitweise einen Mann Namens Boss an um das Fernrohr auszustellen, aber ich denke nicht dass die Lampen jemals auf dem Wagen waren, als Boss der jetzt todt ist, das Fernrohr ausstellte.
Ich stellte auch später einen Mann Namens John Ingraham für den gleichen Zweck an. Derselbe ist jetzt auch todt. /// (hier endet der Schreibmaschinentext dieses Affidavits – ab hier wird das Affidafit als handschriftliches Notat fortgesetzt) ///
Heute zeigte man mir zwei Lampen, eine derer bezeichnet „J. C. Goebel Lampe No 9“ und die andere „Dr. Wm. J. Mayer Lampe No 11.“
Ich habe diese beiden Lampen gründlich in allen ihren Einzelheiten untersucht, den kleinsten Theil nicht ausgenommen. – Bezüglich der Lampe „J. C. Goebel Lampe No 9 erkläre ich, dass ich dieselbe als Eine von mir fabrizierte Lampe wieder erkenne, und erkenne sie als eine Lampe lange vor dem Jahre 1879 von mir verfertigt. Das heisst, ich habe lange vor dem Jahre 1879 Lampen gemacht, welche in allen Einzelheiten genau gestaltet waren, wie die genannte ausgestellte Lampe No 9 Eine von mir lange vor dem Jahre 1879 verfertigte ist.
Ich erkenne die Glasbläserei der selben, die Kohle & die Art & Weise von deren Herstellung, das Fassen der Kohlen, und in der That irgend jede Einzelheit in der Lampe. Ich fabrizierte lange vor dem Jahre 1879 viele Lampen genau wie die ausgestellte Lampe No 9 und gebrauchte solche zu verschiedenen praktischen Zwecken.-
Diese Lampe No 9 wurde mir heute erst vorgelegt. Ich erkannte dieselbe augenblicklich als eine von mir & mit meinen eigenen Händen verfertigte Lampe. Ich würde dieselbe überall & unter allen Umständen & Verhältnissen wieder Erkennen. Die etwas flitterglasartige Erscheinung der Lampe an einem Ende, hat seine Ursache darin, dass das Glas beim Verfertigen der Lampe etwas zu stark erhitzt auch etwas zu lange geblasen wurde. – Ich erinnere mich dass dies verschiedene Male angefallen ist. – an dieser Lampe No 9 befindet sich ein kleiner herausragender Auslauf, absichtlich von mir geblasen um das Einsetzen der Lampe mit Plaster & Paris gefüllt um eine Metallkapsel zu Erleichtern. – Ich erinnere mich sehr wohl, dass ich gewöhnlich diesen Auslauf aus diesen Lampen blies, einmal aus dem schon genannten Grunde wegen des Aussehens, auch um die Lampe dauerhafter zu machen. – Manchmal wurde dies allerdings vergessen oder weggelassen wird z. B. in Lampe No 4. Gewöhnlich setzte ich die Lampen aufrecht in einem mit Plaster Paris gefüllte Metallkapsel. Lampe No 9 zeigt an den Aussenseiten unmittelbar unter dem Auslauf an den Lampen, einen Kranz, welchen augenscheinlich durch Schellac umrandet worden. Öfters, wenn eine Lampe in der mit Plaster Paris angefüllten Kapsel etwas locker wurde, habe ich sie mit etwas Schellac in Alkohol aufgelöst, wieder befestigt & rührt jedenfalls davon der Kranz her. –
Ich fabrizirt Lampen genau wie die Lampe No 9 für Jahre lange vor dem Jahr 1879 und in bedeutender Anzahl.
Es waren Lampen, genau wie die hier ausgestellte No 9, welche ich gewöhnlich in Verbindung mit meinem Fernrohr & Fernrohrwagen benützte, und welche ich sehr oft im Hause in Monroe Str. sowohl als auch 500th Grand Str. und 468 Grand Str. praktisch verwandte. – Ich entsinne mich genau, dass ich eine dieser Lampen über meiner Tochter Nähmaschine anbrachte & benützte sie diese Lampe bei ihrer Abendarbeit, dem Kleidermachen, auf die praktischste Weise. – Dies war der Fall in beiden Häusern in Grand Str.
Bezüglich der Lampe No 11 erkläre ich, dass ich die Kohle und die Kohlenfassung als von mir verfertigte wiedererkenne oder wie solche wie von mir gemacht & in meinen Lampen. – Ich erkenne auch die Glasarbeit & die Gestalt der Röhre und das Eingedrückte Ende derselben wieder genau so, als wie ich an einer Anzahl Lampen in den frühen siebziger Jahre und wieder im Jahr 1880 oder früh im Jahre 1881 Ehe ich anfing für die American Company zu arbeiten, gethan habe. Diese Lampe selbst bringt mir ins Gedächtnis, dass unter den vielen Gestalten der Lampen die ich in den frühen siebziger Jahren machte, verschiedene darunter waren, welche in allen Einzelheiten gleich der ausgestellten Lampe No 11 waren.
Sie waren jedoch nicht so gut wie die durch die Lampe No 9 gezeigte Art und machte ich deren nicht viele.
Mein Mietvertrag von 468 Grand Str datirt den 22ten März 1877 und mir vom 1ten April 1877 Besitz gebend, Erlaubt mir bestimmt sagen zu können, dass ich von 500th Grand Str nach 468 Grand Str zu irgend einer Zeit zwischen den genannten Daten, das heisst zwischen dem 22sten März und 1ten April 1877 gezogen bin. – Ich wohnte vier Jahre & neun Monate in 500th Grand Str. Heinrich Goebel“
Subscribed and sworn to before me this 7th day of March 1893
HERBERT H. BARNES,
Notary Public (195),
City and County of New York
(Anm. Henry Goebel Sr. erklärte angeblich und schwur angeblich Eid auf die in deutscher Sprache bis Seite 9 mit Schreibmaschine, fortgesetzt bis Seite 13 handschriftlich aufgenommene Aussage, die Goebel mit „Heinrich Goebel“ handschriftlich unterzeichnete; sonstige Affidavits wurdenmit dem amerikanischen Namen Henry Goebel unterzeichnet bzw. sind nur in gedruckter Form für diese Untersuchung vorhanden.
Dergetippte Text dieser (4.) Affidavit ist voller orthografischer Fehler und liest sich dennoch wie von einem englischen Satzbau bezogen (es liegt keine von Henry Goebel handschriftlich unterzeichnete englische Textfassung von der 4. Affidavit vor, die der vereidigte Übersetzer Kustererangeblich auf diese deutsche Vorlagehin in Englisch anfertigte.)
Die englische Übersetzung von Kusterer wurde darauf erneut ins Deutsche zurückübersetzt von D. M. – also von Englisch nach Deutsch – also von der englischenTextfassung, die der Richter Hallet in St. Louis zwar vorliegen hatte, aber der alle Affidavits nicht laswie er auch alle Beweismittel ausdrücklich ignorierte, weil er ohne Weiteres Edison ablehnte und an eine Hauptverhandlung abgab. Hallet hat also die Fälschungen in dem 4. Affidavit nicht wahrgenommen, das von der anfänglichen Deutschfassung sprachlich erheblich abweicht.
Beachtlich ist, dass das Gericht den englischen Anwalts-Text erhalten hat. Deshalb ist dieser engli-sche Text auch für die sachliche Bewertung maßgeblich.Doch soll hier gezeigt werden, welche Zeugnisse hiervon wirklich von Henry Goebel Sr. stammen, die Goebel in New York angeblich gegenüber einem (oder verschiedenen) Schreibernin deutscher Sprache abgegeben haben soll und die später während Goebels Unterschrift-Leistung z. B. vom „public notar“ BARNES besiegelt wor-den ist. Der Sohn Henry Goebel Jr. hat vielfach Geldgeschäfte von Henry Sr. ausgeübt – in sofern lügt Goebel zur Geschäftshandlung seines Sohns, z. B. liegen Inkassoquittungen zum Beweis vor.)
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HENRY GOEBEL SR. 3. März 1893,(3. Affidavit)für Beklagten-Anwälte Witter & Kenyon im Fall
Edison Electric Light Company et al. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. et al. (Der Text liegt Notar-Schreiber-handschriftlich vor.)
Bezirk des Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten von Missouri. In Gerechtigkeit.
Bundesstaat Massachusetts, Grafschaft Suffolk: ss
Heinrich Goebel, in gesetzlicher Form vereidigt, bezeugt und sagt, ich bin im gesetzlichen Alter & wohne in New York City. Ich habe Erklärungen gemacht in der Sache der Edison Electric Light Co vs. die Beacon Vacuum & Pump Electrical Co.
Donnerstag den 23. Feb. 93 begann ich, in der Fabrik der Beacon Vacuum Pump & Electrical Comp. in Boston, Mass. mit eigenen Händen und nach meiner alten Methode, die Reproduction Elektrischer Glühlampen, genau so, wie solche von mir schon vor dem Jahre 1879 in meinen verschiedenen Werkstätten in New York City, nämlich: in 291th Monroe Str. in 500th Grand Str. & ebenfalls in 468 Grand Str. fabrizirt wurden. –
Gleichzeitig mit dieser Erklärung weise ich 4 Lampen auf, welche in ebengenannter Weise von mir mit dem 23. Feb. d. J. verfertigt worden sind, drei derselben mit Einlaufenden Drähten aus „Ei-sen“ nur eine mit Einlaufenden Drähten aus „Platin“. In den drei Lampen mit den eisernen Einlauf-drähten verfertigte ich die Kohlen in der sogenannten „Fleischsäge“ Gestalt, wie in früheren Erklä-rungen näher von mir erläutert, und in der einen Lampe mit Platin Einlaufdrähten verfertigte ich die Kohle in der sogenannten „Haarnadel“ Gestalt, wie ebenfalls in früheren Erklärungen von mir genau beschrieben. – In der Fabrikation dieser 4 Lampen verfuhr ich genau so, wie ich es von früher gewöhnt war, und wie ich vor dem Jahre 1879 vielemale gethan habe, und zwar wesentlich in der folgenden Weise. –
Fürs erste kaufte ich eine Angelrute aus Bambus und schnitt davon Theile zwischen den Knoten ab, darauf achtend, dass der Schnitt nicht näher als ein Inch zum Knoten ging, in jedem Fall vom Mittelpunkt des Knotens entfernt war. Der beste Theil des Bambusrohres befindet sich nahe dem dicken Ende desselben, zwischen den Knoten. Meine Erfahrung hat mich gelehrt, dass die Süd Seite des wachsenden Bambusrohres, das heisst, die Seite welche den Sonnenstrahlen ausgesetzt ist, die beste ist, und zwar weil die Poren auf dieser Seite dichter und die Fasern feiner sind, wie ohne Mühe mittelst eines Vergrößerungsglases zu erkennen ist. Der beste Theil des Bambusrohres ist direkt unter der Glasur ähnlichen Aussenseite derselben zu finden. – Ich spaltete diese Theile in feinen Streifen und gebrauchte dazu meine Hobelmaschienen (sic!) um sowohl die schwammartige Holzfaser welche sich nach der Mitte oder dem Innern des Bambusrohres sich befindet, als auch die glasurähnliche Aussenseite abzuhobeln, und behobelte auf diese Weise alle vier Seiten um ein Haar, einen Faden oder eine Faser von viereckigem Querschnitt zu erhalten. – Bei diesem Hobeln war ich, vor dem Jahre 1879, gewöhnt, vier Geräthezüge zu brauchen, derartig ausgerichtet, um damit sowohl gröberes als auch nacheinander feineres & feinstes Hobeln möglich zu machen. – Ich fand gleichfalls dass in das Geräth, gezeichnet Hobel ein neues Messer eingesetzt war, welches beim Gebrauch eines zu grossen Span oder Splitter abschnitt, weil der Raum zwischen dieser Bett-platte und der Messerkannte (sic!) zu gross war. – Das Messer welches ich in dem Geräthe hatte ehe ich dasselbe an Herrn Perkins verkaufte, und welches Geräth ich vor 1879 benützte hatte diese Schneide kannte genug direkt an der Bett-Platte auf welcher die Bambusfaser beim Hindurchziehen durch das Geräth ruhte. – Deshalb bewerkstelligte ich das gröbere Hobeln so gut ich konnte mit Messer & Hand und gebrauchte dann Geräth Goebel Nr. 8 für das feinere Hobeln um sowohl die glasurähnliche äussere Haut oder Hülle vom Bambus abzuhobeln, als auch dasselbe auf der Innen Seite fein zu behobeln. – Ich gebrauchte dann das Geräth gezeichnet „Goebel Reproduziertes Geräth“ zum letzten und schliesslichen Behobeln vor Allem. – Dieses reproduzierte Geräth habe ich kürzlich verfertigt, das heisst, innerhalb der letzten oder den beiden letzten Monate, und zwar auf Ersuchen der Herren Witter & Kenyon, um mit den drei schon erwähnten Geräthen eine Darlegung der vier Geräthe, welche ich vor 1879 in der Zubereitung meiner Bambusfasern zu gebrauchen, gewöhnt war, zu vervollständigen. – Das dargelegte reproduzierte Geräth ist wesentlich wie das letzte & vierte Geräth welches ich vor 1879 zum Fertigstellen meiner Bambusfasern zu gebrauchen gewöhnt war. Eine Prüfung dieses Geräthes stellt die Thatsache fest, dass es von der Seite der Faser welche durch dasselbe gezogen wird, abschabt oder abhobelt, und dass ebenfalls die Dicke des abzuhobelnden Spanes vermittelst des Schraubengewindes unter der Platte aufs feinste reguliert werden kann. –
Beim Verfertigen der erwähnten vier reproduzierten Lampen gebrauchte ich dieses letztgenannte Geräth zum abschaben oder abhobeln von jeder der vier Seiten der Bambusfaser, dabei das Geräth auf die genaue Dicke in welcher ich die Faser wünschte, regulierend. – Alle diese Geräthe werden gebraucht, um die Faser hindurchzuziehen, und sind derartig gebaut um auf eine Hobelbank oder einem Tische befestigt zu werden. Gewöhnlich fasste ich das Ende der Faser vermittelst einer Zange und zog sie hindurch.
Nachdem ich eine Anzahl dieser Bambusfasern fertig gestellt hatte, begann ich, dieselben wesentlich wie folgt, zu verkohlen. – Erstens befeuchtete ich dieselbe leicht in der Mitte ihrer Länge, nämlich da wo dieselben gebogen werden sollten, um die Haarnadelgestalt zu bilden, und bog die-selben in ihrem nassen Zustande langsam & vorsichtig über einem erhitzten Stück Kupfer oder Eisen, von ungefähr derselben Krümmung, welche ich für die Haarnadel Kohle wünschte, hielt dieselben für einen Augenblick in der gebogenen oder Haarnadelbildung, wonach dieselben bleibend die Haarnadelgestalt beibehielten. – Eine Anzahl derselben auf diese Weise zubereitet legte ich sie über ein Stück Gaskohle mit zum Innern der Krümmung der Haarnadel passenden & und genau ab-gerundeten Kante, band die unteren der beiden Theile sicher, einen Streifen Holz quer über dieselben legend und sie rund herum mit Zwirn bindend. Dann legte ich dieselben in einen Graphit Schmelztiegel, packte dieselben an allen Seiten mit gepulverter Gaskohle, bedeckte den Schmelztiegel und verkittete denselben luftdicht mit Wassermörtel. – Ich legte dann diesen Schmelztiegel in ein heisses Feuer und lies denselben dort über Nacht, lies das Feuer ausbrennen, entfernte den Schmelztiegel am nächsten Tage, und nachdem es erkaltet, öffnete ich denselben. –
Die nächste Arbeit war die Kohlen Faser zu fassen. Zu diesem Zwecke machte ich jeden der unterstützenden Drähte am Ende flach, bog den flachen Theil um eine Nadel in die Gestalt einer Spirale und lies gerade Raum genug um je ein Ende der Kohle in eine der beiden so gestalteten Spiralen zu stecken. Dann, nachdem ich die beiden unterstützenden Drähte vermittelst einer oder zwei Glasbrücken verbunden, steckte ich je ein Ende der Kohle in die Spiralen der genannten Dräh-te, presste mit einer Zange die Windungen der Spiralen vorsichtig um die darin steckende Kohle, trug etwas Dixon’s Ofenglanz auf, über und um die so gemachte Verbindung herum, und presste diesen Ofenglanz so gut & vorsichtig wie möglich in die Spiralen ein. – Hiernach bereitete ich die Glasröhre vor, erweichte das Glas an einem Ende, und dasselbe zusammendrückend führte ich gleichzeitig die unterstützenden Drähte in der gehörigen Weise in die Glasröhre ein, das weiche Glas vorsichtig über diesen Drähten zusammendrückend. – Wo ich eiserne Drähte gebrauchte, überzog ich deren Oberfläche mit ein wenig Borax, welcher hilft eine sichere & gewisse Verbindung zwischen Glas & Eisen zu machen. Dies zu thun, war meine Art & Weise vor 1879 wenn ich eiserne Einführungsdrähte benützte, und gebrauchte ich in der That hier & da selbst Borax wo ich Einführungsdrähte von Platin gebrauchte. – Dies scheint mir eine bessere Verbindung zu machen.
Die nun folgende Arbeit war, den luftleeren Raum zu machen. – Zuerst schmolz ich eine lange, enge Glasröhre an das andere Ende der Lampenröhre und führte dann Quecksilber in diese lange Röhre ein, welches ich in die Lampenkugel oder Röhre, in welcher die Kohle befestigt war, laufen lies. – Diese lange & enge Röhre, vermittelst welcher ich das Quecksilber einführte war unge-fähr drei Fuss lang. Das Quecksilber muss sehr vorsichtig eingeführt werden, oder es ist leicht mög-lich dass die Kohlen Faser bricht; irgend welche nachlässige Arbeit in diesem Stadium des Unter-nehmens würde die Kohle zerbrechen. – Dessen war ich mir natürlich viele Jahre vor 1879 sehr wohl bewusst, in der That fast vom Zeitpunkte meines ersten Versuchs an, den luftleeren Raum auf diese Weise zu machen, und übte infolgedessen jeder Zeit in dieser Beziehung die grösste Vorsicht. –
Das Quecksilber welches ich letztvergangene Woche gebrauchte war gewöhnliches kommerzielles Quecksilber, und war ziemlich schmutzig. –
Ich habe dasselbe filtrirt hatte aber nicht Zeit es zu destilliren. – In der Fabrikation meiner Lampen vor 1879 gebrauchte ich fast ohne Ausnahme destillirtes Quecksilber und zu wiederholten Fällen habe ich dasselbe mehrmals destillirt. – Die Lampe erscheint wenn fertig viel besser wenn das Quecksilber ein oder zweimal destillirt ist. – Sobald die Lampe und die Röhre vollständig mit Quecksilber angefüllt waren, und die Luft in denselben von Quecksilber vollständig entfernt war, legte ich meinen Finger über das offene Ende der langen & engen Röhre, tauchte dieselbe umgekehrt in ein mit Quecksilber angefülltes Gefäss und entfernte meinen Finger erst von dem offenen Ende der langen Röhre nachdem derselbe unter der Oberfläche des im Gefässe befindlichen Quecksilbers eingesetzt war. – Sobald ich meinen Finger entfernte lief das Quecksilber heraus, die Lampe vollständig leer lassend und ungefähr fünf Zoll der engen Röhre unterhalb der Lampe. Demnach klopfte ich die Lampe leicht mit meinem Finger, um auf diese Weise Quecksilber Theilchen, welche möglichen Falles im Innern der Lampe hängen geblieben, abzuschütteln, und verschmolz dann die Lampe so schnell als möglich vermittelst einer Blaspfeifenflamme, ungefähr halbwegs zwischen der Oberfläche des Quecksilbers in der kleinen Röhre & dem Boden der Lampe selbst. –
Ich vergass zu bemerken, dass ich gerade nach dem Einschmelzen der Drähte und nach dem Erkalten des Glases, jedoch vor dem Einführen des Quecksilbers zur Gestaltung des luftleeren Raumes, an der Aussenseite der Lampe, um die Einführungsdrähte herum, eine geringe Quantität flüssi-gen Gummis auftrug. – Es war mein Brauch dies zu tun beim Anfertigen meiner Lampen vor 1879, stets beim Gebrauch von Eisen Einführungsdrähten und selbst öfters beim Gebrauch von Platin Einführungsdrähten. – Es war meine Erfahrung, dass diese geringe Quantität flüssigen Gummis sofort einen dichten Verschluss bildete und auf diese Weise die Verbindung befördert. – Es erklärt dies die allerdings geringe gelbliche Erscheinung des Glases ausserhalb der Lampe um die Einführungsdrähte herum.
Diese vier reproduzierten Lampen, welche ich eben fertig gestellt habe, sind gezeichnet „Goebel Reproduzierte Lampen A, B, C, D“ – diese vier Lampen sind in allen Einzelheiten wesentlich dieselben Art Lampen welche ich lange vor 1879 gemacht und vielfach praktisch vor genannter Zeit gebraucht habe.
Man hat mich gefragt, da ich so viele Lampen in Besitz hatte, weshalb ich nur noch wenige davon vorzuweisen im Stande bin. – Die Ursache dieses Zustandes ist die folgende. – Im September des Jahres 1887 entriss der Tod mir meine Frau, infolge welchen Ereignisses ich meinen damals in 468 Grand Str. befindlichen Haushalt aufgab, und fast alle meine Haushaltsutensilien deshalb in der verschiedenartigsten Weise vertheilt wurden. – Einige derselben nahm ich mit mir nach dem Frei-maurer Heim, als ich im Januar 1891 dorthin übersiedelte; Einige andere derselben bekamen meine Kinder.
Ich glaube dass zu jener Zeit die meisten der Lampen theilweise in andere Hände übergegan-gen, oder zerbrochen oder überhaupt verloren gegangen sind. –
Ich füge dieser Erklärung einen Miethvertrag für das Haus 500th Grand Str bei, welcher Vertrag für die Dauer eines Jahres von der Zeit des Datums April 1876 gerechnet, gültig war. – Dies war der letzte Miethsvertrag welchen ich für jenes Haus abschloss. –
Gleichfalls füge ich hier eine Abschrift des ersten Mietvertrages bei, welchen ich für das Haus 468 Grand Str. abschloss, & welcher am 22. März 1877 datiert ist, und bestimmt, dass ich vom 1. April 1877 für die Dauer von dreizehn Monaten Besitz von jenem Hause zu ergreifen habe. Ebenfalls füge ich hier eine Abschrift eines Miethvertrages bei, welcher vom 20ten Februar 1885 datiert ist & die gleichen Räume behandelt.
Ferner füge ich hier noch bei, den ersten und einzigen Vertrag zwischen der „American Electric Light Co“ und mir selbst, datiert im Juli 1881. – Der Vertrag verpflichtete mich, die Lampen der „American Electric Light Co“ zu verbessern, und solche für diese Company zu fabriziren – ebenfalls der „American Electric Light Co“ zu lehren, wie die Lampen von mir gemacht wurden. – Mein Sohn Adolph arbeitete für die „American Light Co“, mit welcher Comp. er gleichfalls einen Vertrag abgeschlossen hatte, und zwar zur selben Zeit als ich meinen Vertrag abschloss, oder vielleicht etwas früher. –
Mein Sohn Adolph starb im oder um das Jahr 1889. – Wir beide haben für einige Zeit für die „American Electric Light Co“ gearbeitet. Heinrich Goebel“
Subscribed and sworn to before me this 3th day of March 1893
Herbert H. Barnes
Notary Public
(Anm. Henry Goebel Sr. erklärte angeblich und schwur angeblich Eid auf die in deutscher Sprache handschriftlich aufgenommene Aussage, die Goebel mit „Heinrich Goebel“ handschriftlich unter-zeichnete; andere Affidavits wurden handschriftlich mit Henry Goebel unterzeichnet. Der wirre Vortrag mag von Goebel herrühren, die Rechtschreibfehler des Schreibers wurden unkorrigiert wiedergegeben; man kann an anderer Stelle sehen, wie bei den Übersetzungen ins Englische, also was dem Gericht zugrunde gelegt wurde, erheblich eingegriffen und gefälscht wurde; lustig ist das Wort „fishing pole“ oder „fishing rod“ als „Fischerstange“, während Henry Goebel Sr. in Deutsch mit „Angelrute“ diktiert hatte. Goebel lügt bei jedem Detail, wo immer es ihm möglich schien, z. B. hatte er laut Arbeitsvertrag weisungsgemäß zu arbeiten, keineswegs die Aufgabe, „zu lehren“, Goebels Datierungen weichen erheblich von den vorhandenen Urkunden ab – er hat keineswegs 1 Jahr für die American gearbeitet. Im Vertrag steht „5. September 1881 auf sechs Monate“ und „…The party of the first part may continue this agreement for one year additional from the expiration of said term if they so desire … übersetzt: „die American Co. kann diesen Vertrag um ein Jahr, nachdem er abgelaufen ist, verlängern, wenn sie das verlangt.“ Goebel lügt also zum Vertragsende nach sechs Monaten. Goebels Beschreibung der physikalischen Eigenschaften des Bambus und der Bambus-fasern ist völlig falsch; weder Sonnenseite gibt es, noch lässt sich Bambus wässern. Goebels Reise nach Beacon in Boston wurde von den Anwälten angeordnet;) bei der Beschreibung seines Lampenbaus bei Beacon beschreibt nicht, wie und wer ihm geholfen hat – der Beschreibung zu folge werden für die meisten Arbeitsgänge mehr als zwei Hände benötigt. Goebel tut immer so, als habe er eine Lampe ohne Hilfe bauen können.)
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HENRY GOEBEL SR. 31. Januar 1893,(2. Affidavit)bei den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon im Fall GEDRUCKTER US-ARCHIVTEXT – DEUTSCH
Edison Electric Light Company et al. gegen Beacon Vacuum Pump and Electrical Co. et al.
Bezirk des Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten von Massachusetts. In Billigkeit.
Bundesstaat New York:
Stadt und Bezirk von New York. ss:
„HENRY GOEBEL, ordnungsgemäß vereidigt, bezeugt und sagt wie folgt:
Ich habe hier bereits eine eidesstattliche Erklärung abgegeben.
Von dem Zeitpunkt an, als es mir Anfang der fünfziger Jahre gelang, eine Glühlampe hinzukriegen, die den in den Exponaten Goebel-Lampen 1, 2 und 3 dargestellten ähnelt, bis zu dem Datum, sagen wir, dem Jahr 1879, erwarb ich ständig wachsende Fertigkeiten bei der Vorbereitung der verschiedenen Merkmale der Lampen und bei deren Verbindung untereinander, d. h. in der Herstellung der Kohlen, in der Befestigung der Kohlen an den Zuleitungsdrähten und der Zuleitungsdrähte selbst, in der Art und Weise ihrer Einführung durch die Glaswände und im allgemeinen Aus-sehen der fertigen Lampe. Vor dem Jahr 1872, d. h. bevor ich die Monroe Straße verließ, war ich zu endgültigen Schlussfolgerungen hinsichtlich der besten Materialien für die verschiedenen Teile der Lampe gelangt. Ich hatte mich für Bambus als das beste Material entschieden, aus dem ich die Kohlen herstellen konnte, und für einige Zeit vor und für die ganze Zeit nach diesem Datum 1872 habe ich nie Glühfäden aus einem anderen Material als karbonisiertem Bambus hergestellt, außer in seltenen Fällen, in denen andere Dinge hauptsächlich zu Vergleichszwecken behandelt wurden. Ich hatte vor 1872 festgestellt und mich vor diesem Datum darauf geeinigt, dass der Bambusfaden härter und weniger zerbrechlich ist, ein besseres Licht und eine dauerhaftere Lichtbeständigkeit bietet, d. h. in allen diesen Punkten zusammengenommen hatte ich mich vor diesem Datum für den Bambusfaden als überlegen entschieden.
Ich hatte vor diesem Datum, 1872, einen Satz mechanischer Vorrichtungen, bestehend aus vier an der Zahl, mit dem Zweck, einen sehr feinen und sehr gleichmäßigen Bambushaarfaden zur Verwendung in diesen Lampen herzustellen. Am 26. Januar 1893 wurde eines dieser Geräte in einem meiner Werkzeugkästen gefunden, und ich habe es den Herren Witter & Kenyon gegeben; es trägt die Aufschrift Goebel Nr. 6. Dieses oder ähnliche mechanische Geräte benutzte ich viele Jahre lang, um ein haarähnliches Stück Bambus aus der Zeit vor 1872 herzustellen.
Etwa 1886 verkaufte ich an Herrn Perkins drei meiner Werkzeuge zur Herstellung von Kohlen für meine Glühlampen. Zwei dieser Werkzeuge sind mir heute, am 31. Januar 1893, von Herrn Per-kins übergeben worden, und ich erkenne sie als die Werkzeuge, die ich, wie oben erwähnt, an Herrn Perkins verkauft hatte. Ich habe sie jeweils als Goebel Nr. 7 und Goebel Nr. 8 gekennzeichnet.
Das Werkzeug mit der Bezeichnung Goebel Nr. 6 ist das erste Werkzeug, das ich zur Herstellung der Streifen für die Glüher benutzte. Ich habe es in den frühen sechziger Jahren hergestellt, als ich in der Monroe Straße 271 1/2 wohnte. Es besteht aus einer Platte, die ich auf meinen Arbeits-tisch geschraubt habe. In diese Platte hatte ich ein Messer eingelassen, dessen Vorsprung ich mit einer Schraube regulieren konnte; an derselben habe ich eine weitere Platte mit Scharnieren befestigt, die eine Rolle trug, die in den Bambus eingriff und auf ihn drückte und den Durchgang des-selben zwischen dem Messer und der Rolle erleichterte. Diese aufklappbare Platte wurde mit dem Fuß oder mit der Hand nach unten gezogen und nach dem Durchziehen eines Bambusstücks durch die Wirkung einer Feder in ihre erhöhte Position zurückgebracht und war dann für die nächste Operation bereit. An derselben hatte ich eine Schraube, mit der sein Absenken reguliert werden konnte.
Dieses Werkzeug fertigte ich zu dem ausdrücklichen Zweck an, die Bambusstreifen für die Glüher meiner Lampen vorzubereiten. Es wurde von mir seit dieser Zeit bis etwa zu dem Zeitpunkt, als ich vor einigen Jahren mit der Lampenherstellung aufhörte, ziemlich ständig benutzt. Es wurde nie für einen anderen Zweck verwendet; das wäre ungeeignet gewesen. Als ich 1881 Kohlen für die American Co. herstellte, benutzte ich dieses Werkzeug. Das Werkzeug wurde von mir so konstruiert, dass ich die Streifen kleiner und gleichmäßiger machen konnte, als es mit der Hand möglich war.
Das Werkzeug mit der Bezeichnung Goebel Nr. 7 wurde von mir nach dem eben beschriebenen Werkzeug hergestellt: Ich weiß nicht mehr, wie lange danach, aber ich weiß, dass es vor 1870 hergestellt wurde, und ich glaube, schon 1865 oder früher. Das erste Werkzeug hob die Streifen nicht so klein oder gleichmäßig ab, wie ich es wollte, also fertigte ich dieses zweite Werkzeug an, um die Streifen kleiner und genauer zu schneiden. Dieses Werkzeug wurde in dreierlei Hinsicht verändert, seit ich es an Herrn Perkins verkauft habe. Als ich es verkaufte, hatte es ein anderes Messer drin, obwohl es im Wesentlichen die gleiche Form hatte. Ich hatte flache Federn; außerdem wurde eine neue Feder oder Sperre eingesetzt, die in das Zahnrad oben an der Regulierschraube eingreift. Die alte Feder oder Sperre hatte im Wesentlichen die gleiche Form wie die jetzt darauf befindliche. Sie ist wie das erste Werkzeug, außer dass ein flacher oder gerader Arm anstelle einer Rolle verwendet wurde, um auf den Bambus zu drücken, und die Schraube zur Einstellung der Bewegung der Scharnierplatte an einer anderen Stelle angebracht und mit einer großen Scheibe oder einem Kopf mit Zähnen oder Zahnrrädern versehen wurde, in die ein Federarm eingriff. Auf diese Weise konnte die Dicke des Bandes sehr schön reguliert werden. Mit diesem Werkzeug waren die Streifen nicht klein genug, also fertigte ich etwa zur gleichen Zeit ein drittes Werkzeug an.
Das Werkzeug mit der Bezeichnung Goebel Nr. 8 ist das dritte, das ich hergestellt habe. Es ist in seinen Einstellungen feiner als die anderen. Es ist genauso, wie es war, als es an Herrn Perkins verkauft wurde.
Etwa zur gleichen Zeit fertigte ich ein viertes Werkzeug an. Es diente dazu, die Seiten der Fasern so zu hobeln, dass sie alle die gleiche Breite und Dicke hatten. Es wurde wie folgt hergestellt: Auf einer Messingplatte, die ich auf den Tisch schraubte, wurde in aufrechter Position ein Messer justiert, dessen Überstand reguliert werden konnte. Ein Schieber, der mit einem Griff bedient wurde, drückte den Bambus gegen das Messer. Die Dicke dieses Abschnittes konnte für breitere oder schmalere Streifen eingestellt werden. Eine Federklammer hielt den Bambus nach unten.
Ich zog die Bambusstreifen durch all diese Hobelgeräte, indem ich sie an einem Ende mit einer Kneifzange nahm und durchzog. Dieses Hobeln musste sehr genau ausgeführt werden, da sich der Bambus, wenn er an einem Ende dicker als am anderen Ende war, nicht in einer regel-mäßigen Kurve biegen würde.
Im Allgemeinen benutzte ich für die Herstellung meiner Bambusstreifen alle vier Werkzeuge, indem ich den Bambus zuerst durch das erste Werkzeug zog, dann durch das zweite und so weiter, wobei ich den Bambus allmählich und genau verkleinerte.
Alle diese Werkzeuge wurden von mir bei der Herstellung meiner Fäden ständig benutzt.
Um 1886 fragte mich Herr Perkins, ob ich ihm einige meiner Werkzeuge verkaufen würde, und ich verkaufte ihm dann die mit Nr. 7 und 8 gekennzeichneten Werkzeuge sowie das vierte Werk-zeug, das Herr Perkins meines Wissens noch immer in seinem Besitz hat.
Bevor ich 1872 die Monroe Straße verließ, hatte ich lange Zeit Gas in meinem Haus und hatte mir einen Glasblasapparat gebaut, der dem, den ich bei der Herstellung des Glasteils der Goebel-Lampen Nr. 1, 2 und 3 verwendet hatte, weit überlegen war. Darüber hinaus hatte ich die Kunst des Glasblasens und andere Glasarbeiten nicht nur im Zusammenhang mit diesen Lampen, sondern auch in anderen Dingen, darunter Hunderte von Barometern und Thermometern, Geisslerröhren usw., in einem solchen Maße geübt, daß ich ein recht hohes Maß an Geschicklichkeit im Umgang mit dem Blasrohr erworben hatte.
Bei der Herstellung der Verbindung zwischen den Zuleitungsdrähten und der Kohle kam ich sehr früh zu dem Schluß, daß alles in allem Ofenpolitur das beste Material für die Herstellung der Verbindung war, und das war das Material, das ich vor 1872 einheitlich für diesen Zweck verwendete.
Vor diesem Datum hatte ich mich auch für die Verwendung von Platin-Einführungsdrähten entschieden, weil bei der Verwendung von Eisen oder Kupfer der Glasteil der Lampen manchmal riss und dadurch das Vakuum beeinträchtigte. Ich hätte für diesen Zweck in jeder meiner Lampen Platin verwenden sollen, aber der Platindraht war teurer und nicht so leicht zugänglich wie Eisen- oder Kupferdraht. Nachdem ich mich durch die Verwendung der Lampe auf die Überlegenheit der Platindrähte geeinigt hatte, wurden fast alle Lampen, die ich lange vor 1872 und an meinen beiden Standorten in der Grand Straße hergestellt hatte, mit Platindrähten hergestellt, und ich hatte noch 1890 eine Anzahl solcher Lampen mit Platindrähten, die älter als 1872 waren. Eine dieser Lampen mit Platineinführungsdrähten schickte ich ungefähr zu der Zeit, als ich ihnen die Göbel-Lampen Nr. 1, 2 und 3 übergab, an den mit diesem Fall verbundenen Anwalt, und ich sagte ihm damals, dass diese Lampe aus der Zeit vor 1872 in meinem Besitz gewesen sei; dass sie, zusammen mit anderen ähnlichen Lampen, vor 1872 hergestellt worden sei. Diese Lampe ist mit Goebel Nr. 4 bezeichnet.
Die Lampe Goebel Nr. 4 habe ich seitdem immer in meinem Besitz gehabt, bevor ich 1872 von der Monroe Straße in die Grand Straße zog. Ich habe sie viele Male hergestellt und verbrannt, sowohl vor als auch nach dem Verlassen der Monroe-Straße, und sie brannte gut und gab ein gutes Licht ab. Ich habe mir besondere Mühe mit dem Glasteil dieser speziellen Lampe gegeben, und weil der Glasteil so gut gemacht war und der Lampe ein sehr schönes und vollendetes Aussehen verlieh, habe ich sie immer behalten; von Zeit zu Zeit habe ich sie herausgebracht, um sie leuchten zu lassen oder auszustellen. Ich behielt sie in meinem Besitz, bis ich sie in diesem Fall an den Anwalt der Angeklagten schickte. Die Lampe und alle ihre Teile sind im Material und in allen anderen Aspekten die gleichen, wie sie waren, als ich sie vor 1872 anfertigte, mit Ausnahme der Veränderungen, die durch meinen Gebrauch, die Handhabung und den bloßen Zeitablauf entstanden sind. Als ich ihn vor 1872 herstellte, habe ich ihn mit dem Bambus-Kohlebrenner, den Platin Einführungsdrähten, den Kupfer-Verbindungsdrähten, den Verbindungsarten und dem Glasrohr so hergestellt, wie sie hier erscheinen, außer wie oben angegeben. Wenn es heute nicht brennt, liegt es daran, dass es in irgendeiner Weise durch Handhabung oder Zeitablauf verletzt wurde. Als etwa im Jahre 1881 die Leute von der American Electric Light Co. zu mir kamen, wies ich einen ihrer Glasbläser an, den Platindraht von den gegenüberliegenden Seiten der Glaskugel einzuführen (sie führten ihre Drähte von unten ein). Er sagte, das könnten sie nicht tun oder es sei nicht machbar. Von da an übernahm die American Electric Light Co. zumindest eine Zeit lang diesen Plan, und ich produziere eine Lampe mit der Bezeichnung Goebel Nr. 5, die eine alte Lampe der American Electric Co. ist, bei der die Einführungsdrähte auf diese Weise eingeschweißt sind. Als ich 1890 mein Geschäft aufgab, nahm ich diese Lampe Goebel Nr. 4 mit nach meinem jetzigen Heim und besitze sie seitdem, bis ich sie dem Anwalt in diesem Fall überließ. Zu Beginn meiner Arbeit Anfang der fünfziger Jahre konnte ich die Glasröhren nicht sehr gut blasen, aber ich erwarb allmählich mehr und mehr Geschicklichkeit, sowohl durch Übung als auch durch den Gebrauch von Gas und besseren Blasapparaten. Ich bezweifle, dass ich jemals, weder bei Monroe noch bei Grand Straße, alle anderen Lampen, die im Glas so gut aussahen wie diese. Ich habe jedoch sowohl in der Monroe Straße als auch in der 500t 1/2 Grand Straße und in der 468 Grand Straße viele Lampen mit karbonisiertem Bambusbrenner, Platinleitdrähten, Anschlüssen und Glasröhre wie Goebel Nr. 4 hergestellt und verwendet, außer im Grad der manuellen Endbearbeitung der Teile, insbesondere der Glasröhre, in der Hinsicht, dass ihre Funktionstüchtigkeit oder Lichtausbeute nicht beeinträchtigt wurde. Elektrische Glühlampen sind zerbrechliche Dinge, die durch Handhabung, Hinfallen usw. leicht zerbrechen können. Dies gilt auch für die besten kommerziellen Lampen von heute. Selbst Bambusfäden brechen bei grober Handhabung. Und je mehr die Kohlen verbraucht und verbrannt werden, desto zerbrechlicher und anfälliger werden sie bei der Handhabung. Die Goebel-Lampe Nr. 4 ist offenbar irgendwann auf ihr Ende gefallen, weil die Glasspitze abgebrochen ist.
Ich wurde kürzlich darüber informiert, dass ein Experte der Angeklagten, Herr Pope, einen Grund oder Gründe genannt hatte, warum er nicht der Meinung war, dass diese Lampe, Goebel Nr. 4, durch das torricellianische Verfahren zur Erzeugung eines Vakuums hergestellt wurde, nämlich, dass in einem solchen Fall seiner Meinung nach eine Ablagerung von Quecksilber auf der Oberfläche des Kupferdrahtes vorliegen würde, und er entdeckte keine solche Erscheinung. Aber ich sagte ihm, dass er sich in diesem Denken geirrt habe, vorausgesetzt, dass destilliertes Quecksilber bei der Herstellung des Vakuums verwendet wurde, und soweit ich weiß, hat er Experimente durchgeführt, um die Fakten in diesem Zusammenhang zu ermitteln. Das Quecksilber, das ich zur Erzeugung des Vakuums dieser Lampen verwendet habe, wurde vor seiner Verwendung sorgfältig destilliert, manchmal drei- oder viermal, und ich habe mir besondere Mühe gegeben, den Prozess immer in einer sehr trockenen Atmosphäre durchzuführen, und habe andere Sicherheitsvorkehrungen getroffen, wie z.B. eine sehr leichte Erhitzung, um ein hohes Vakuum und das Fehlen von schädlichen Ablagerungen oder Gasen zu gewährleisten. Ich möchte auch hinzufügen, dass ich vor 1872 zur Erzeugung eines Vakuums eine Quecksilberpumpe hatte und einsetzte, bei deren Einsatz im Glasteil der Lampe überhaupt kein Quecksilber hineinkommt, aber es war eine Pumpe mit Absperrhähnen, was die Handhabung schwierig und nicht immer sicher machte, so dass es mir in der Regel gelang, durch den Torricellianischen Prozess ein ebenso gutes, wenn nicht sogar besseres Vakuum zu erzielen als mit dieser frühen Quecksilberpumpe. Diese Pumpe, von der ich jetzt spreche, darf nicht mit den in früheren eidesstattlichen Erklärungen erwähnten Pumpen verwechselt werden. Diese Lampen mit den Einführungsdrähten aus Platin und einige der Lampen mit den Einführungsdrähten aus anderem Material gaben, wenn sie mit meinen Batterien verbunden waren, ein gleichmäßiges, gleichmäßiges und kontinuierliches Licht ab, das in etwa einem gewöhnlichen Gasstrahl entsprach, und sie wurden für eine Reihe von Verwendungen verwendet, wie sie heute bei Glühlampen üblich sind, und zwar vor 1879 und von Zeit zu Zeit ab Anfang der fünfziger Jahre. Ich kenne keinen Grund, warum diese Lampen nicht für die kommerzielle Nutzung geeignet waren. Diese Lampen waren bereit für den kommerziellen Gebrauch, aber der Handel war nicht bereit für diese Lampen, und der Grund dafür war, dass es keine verfügbare Quelle für billige Elektrizität gab, und die Einführung dieser Lampen für eine breite kommerzielle Nutzung bedeutete selbst bei einer angemessenen Stromquelle die Ausgabe riesiger Geldsummen.
Verglichen mit heutigen Glühlampen gaben meine frühen Lampen ein ziemlich gutes Licht ab, ein ganz praktisches Licht. Sie brannten recht gut, und mit den Verbesserungen, die der modernen Lampe hinzugefügt wurden (von denen mir einige bekannt sind), würden sie meiner Meinung nach ein ebenso gutes und langlebiges Licht abgeben wie die Edison-Lampe von heute. Jede meiner Lampen, die sich als erfolgreich herausstellte, brannte mit einer Kerzenleistung, die der eines gewöhnlichen Gasstrahls entsprach, und hielt diese Leistung, von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, bis die Batterieleistung nachließ oder bis sie eine Lebensdauer erreicht hatte, die mit der der Glühlampe von 1880 sehr vergleichbar war.
Mit dem Ausdruck „die sich als erfolgreich herausstellte“ meine ich, dass manchmal die Kohle nicht perfekt war, manchmal war das Glas nicht perfekt, manchmal waren die Verbindungen der verschiedenen Teile nicht perfekt, und in solchen Fällen war die Lampe nicht das, was ich für eine erfolgreiche Lampe hielt. Aber das hat bei der Herstellung von Glühlampen immer gegolten, und das gilt auch heute noch, ungeachtet der Verbesserungen, die den Lampen und dem Herstellungsprozess der Lampen hinzugefügt wurden.
Exponat Goebel Nr. 5 ist die Lampe, die in der Zeit hergestellt wurde, als ich bei der American Electric Light Company angestellt war, und zwar, wie ich mich erinnere, im Jahr 1881, als ich in meinem Haus Kohleglüher für sie herstellte. Ich stellte in meinem Haus sehr viele Kohleglüher für diese Firma her, und ich fertigte eine ganze Reihe von Lampen für sie an, wie die Nr. 5, durch die ihnen bewusst wurde, dass ich bessere Kohlenglühelemente und bessere Lampen herstellen konnte, als sie zu dieser Zeit selbst herstellten. Ich nehme an, dass ich aus diesem Grund Kohlen für sie hergestellt habe. Die Goebel-Lampen Nr. 1, 2, 3, 4 und 5 zeigen zum Teil den Fortschritt in der Verarbeitungsqualität, den ich von Zeit zu Zeit bei der Herstellung dieser Lampen erlangte, wenn auch nicht so vollständig, wie dieser Fortschritt gezeigt werden würde, vorausgesetzt, ich wäre in der Lage, eine größere Anzahl von Lampen herzustellen, die als einer späteren Zeit und späteren Zeiträumen zugehörig identifiziert würden.
Ich habe niemals Vorrichtungen an meinen elektrischen Lampen angebracht, um Wärme abzuleiten. Ich habe nie einen Wärmeregler an meinen Lampen verwendet. Es gab keinen Bedarf für ein solches Gerät.
Die Drähte, die durch meine Glühlampen führten, würden sich nicht erwärmen, und der Sockel der Lampen würde sich nicht erwärmen. Die von mir verwendeten Drähte, die von der Batterie zu den Lampen führten, waren von gewöhnlicher Größe, wie sie in Batterien der von mir verwendeten Größe und Art verwendet wurden. Sie waren nicht sehr dick, sondern wie gewöhnliche Kupferdrähte.
Bei der Verwendung meiner Lampen mit elektrischen Batterien verband ich normalerweise nur eine Lampe mit einem ausreichenden Satz von Batteriezellen. Manchmal schloss ich jedoch zwei oder sogar drei Lampen an denselben Satz Batteriezellen an; in diesem Fall würde ich mehr Zellen verwenden.
Eine der allerersten meiner Bemühungen, eine Glühlampe herzustellen, war die Verwendung eines Platindrahtes oder Haares als Beleuchtungsteil. Es war zwei oder drei Zoll lang und sehr fein, etwa so fein wie ein Baumwollfaden Nr. 80 oder 100. Ich verwendete Kupferdrähte, die im Glas versiegelt waren. Der feine Platindraht erhitzte sich und wurde glühend und gab ein gutes Licht ab, aber nach einigen Minuten wurde er zu heiß und schmolz und fiel in das Glas, und das Glas zerbrach. Ich versuchte es nicht noch einmal mit Platin, sondern wandte mich pflanzlichen Kohlenstoffen zu. Ich wusste von dem Bogenlicht, das ich als erstes gemacht hatte, dass Kohlenstoff nicht schmelzen würde, und ich dachte, dass er in einem Vakuum, wo es keinen Sauerstoff gibt, nicht verbraucht wird und hält, und ich entdeckte, dass er hält.
Nachdem ich begonnen hatte, für die American Electrical Company zu arbeiten, stellte ich einen Glasbläser ein, der die Glasbläserarbeiten für mich erledigte. Danach behielt ich immer einen Glasbläser, solange ich für die American Electrical Company arbeitete und solange ich Kohlen und Lampen herstellte und an andere Leute verkaufte, also etwa noch ein Jahr, nachdem ich meine Arbeit für die American Company beendet hatte. Während dieser ganzen Zeit habe ich selbst kein Glas geblasen. Ich war also mehr in der Praxis des Glasblasens, während ich zum ersten Mal in die Grand Straße Nr. 468 kam, als ich es seit Beginn meiner Arbeit für die American Company war, denn seit ich für sie gearbeitet habe, hatte ich nicht mehr so viel damit zu tun. Ich bin ein erfahrener Glasbläser oder war es in meinen besten Jahren.
Meine Freunde, Nachbarn und diejenigen, die in mein Geschäft kamen, zeigten mehr Interesse an den Glühlampen, die ich in der Monroe Straße herstellte, als an denen, die ich in der Grand Straße herstellte. Das lag zum Teil daran, dass zu dem Zeitpunkt, als ich in die Grand Straße zog, die meisten Leute, die ich kannte, meine Lampen bereits gesehen hatten. Außerdem war ich nach meinem Umzug in die Grand Straße viel stärker in meinem Optiker- und Uhrengeschäft engagiert als zuvor. Das Geschäft lief besser; ich hatte in dieser Branche mehr zu tun und hatte daher weniger Zeit, Lampen herzustellen oder sie anderen zu zeigen und zu erklären.
Auch hier, als wir in der Monroe-Straße wohnten, war Elektrizität eher eine Neuheit, wie es später einmal der Fall war. Zum Beispiel gab es, zumindest während des größten Teils der Zeit, in der ich in der Monroe Straße wohnte, keine Telegraphenpfähle und -drähte, zumindest nicht in unserer Straße und in unserer Nachbarschaft, aber mit der Zeit, als wir in die Grand Straße zogen oder kurz danach, waren sie schon sehr verbreitet.
Ich habe für die eidesstattlichen Erklärungen, die ich in dieser Klage abgegeben habe, oder für alles, was ich hier für den Angeklagten getan habe, kein Geld oder irgendetwas von Wert erhalten. Und ich habe von niemandem eine Zusage über Geld oder irgendetwas von Wert erhalten, und ich wünsche oder erwarte auch nicht, eine solche zu erhalten. Ich habe meine Zeugenaussage in diesem Fall nur widerwillig und erst nach beträchtlichem Drängen gemacht. Ich habe kein Interesse an dem Ergebnis dieser Klage. Ich bin Mr. Edison nicht feindselig gesinnt und besitze keine Aktien des beklagten Unternehmens oder eines Unternehmens für elektrische Beleuchtung und habe keinerlei Interesse an diesem Geschäft, und ich habe nicht nur keinerlei Interesse an dem beklagten Unternehmen, sondern kenne auch keinen seiner leitenden Angestellten oder jemanden, der damit in Verbindung steht.
Ich erinnere mich an einen Glasbrunnen, den ich anfertigte, als ich in der Grand Straße Nr. 500/2 wohnte. Er war so angeordnet, dass Wassertropfen und Luftblasen durch ihn hindurchgingen; zuerst kam ein Wassertropfen, dann eine Luftblase,dann ein Wassertropfen und so weiter.Ich bewahrte den lange Zeit im Schaufenster meines Geschäfts in der Grand Straße 500 1/2 und in der Grand Straße 468 auf. Ich habe den Brunnen selbst gemacht. Es gab sehr viele sehr feine, schöne Glasarbeiten daran, und ich erinnere mich, dass ich bei dieser Glasbläserarbeit sehr vorsichtig sein musste. Es gab sehr viele Glasröhren; diese Röhren mussten sehr klein sein, damit die Wassertropfen nicht zusammenfließen konnten. Viele Menschen, darunter eine Reihe von Glasbläsern, wie ich mich erinnere, kamen in meinen Laden, um diesen Brunnen zu untersuchen und sich nach ihm zu erkundigen.
Nachdem die American Co. etwa 1882 einen Dynamo in mein Geschäft in der Grand Straße 468 geliefert hatte, benutzte ich ihn, um mein Geschäft für eine Art Ausstellung zu beleuchten, und für diese Beleuchtung benutzte ich alte Röhrenlampen meiner eigenen Herstellung, die ich seit einigen Jahren vorrätig hatte. Es waren acht an der Zahl, wie ich mich an diese so ausgestellten Lampen erinnere. Ich erinnere mich nicht, ob Goebel Nr. 4 eine davon war oder nicht. Ein teilweise verstümmelter Hinweis auf diese Ausstellung meiner Lampen war in der New Yorker Welt vom 1. Mai 1882 abgedruckt und lautete wie folgt
„DIE NEW YORKER WELT.
NEW YORK, Montag, 1. Mai 1882.
DAS NEUESTE ELEKTRISCHE LICHT
Herr Henry Goebel stellte gestern Abend in einem Raum hinter seinem Laden in der Grand Straße Nr. 468 sein elektrisches Licht aus. Herr Goebel behauptet, dass er seit einunddreißig Jahren an elektrischem Licht arbeitet und dass er vor neunundzwanzig Jahren eines auf dem Dach seines Hauses in der Monroe Straße Nr. 271 1/2 eingerichtet hat. Das Licht wurde von den Glockentürmen des Essex Market aus gesehen, und es wurde Feueralarm gegeben, der eine Reihe von Feuerwehren alarmierte. Er selbst wurde verhaftet, aber Richter George Woods ließ ihn wieder frei. Als er nach Hause zurückkehrte, stellte er fest, dass seine Nachbarn alle seine Instrumente und Geräte zerstört hatten. Das Licht, das gestern Abend zu sehen war, war klar und gleichmäßig, und man konnte daran mit großer Bequemlichkeit und Leichtigkeit lesen. Es ist etwa acht Zentimeter lang und etwa so dick wie eine Kerze. Das Vakuum wird durch eine Pumpe erzeugt, die im Prinzip einer Geissler-Pumpe ähnelt und von ungeschulten Händen bedient werden kann. Die verwendeten Kohlenstoffspitzen bestehen aus Schilfrohr, das in der Retorte elektrisch erhitzt wird. Die Lampen kosten 25 Cent pro Stück, und Herr Goebel behauptet, dass er eine Leuchte genauso billig, wenn nicht billiger als Gas liefern kann“.
Ich hatte weder mit der Vorbereitung dieser Berichterstattung noch mit der Abfassung der Publikation in der Zeitung zu tun.
HENRY GOEBEL“
Unterzeichnet und vereidigt vor mir am 31. Januar 1893
JAMES A. C: JOHNSON,
Notar, Bezirk New York.
(Anm. Goebel Sr. erklärte angeblich und schwur angeblich Eid auf die in angeblich in deutscher Sprache aufgenommene Aussage, die Goebel angeblich mit „Henry Goebel“ handschriftlich unterzeichnet haben soll, die im AS-Gerichtsarchiv und hier nur in Archiv-Druck-Fassung vorliegt; andere Affidavits wurden handschriftlich mit Heinrich Goebel unterzeichnet. Der folgende Zeugentext mag von Goebel herrühren. Doch trägt dieser 2. Affidavit-Text keine handschriftliche Unterschrift Goebels. Hier handelt es sich um eine Rückübersetzung, von D. M. ins Deutsche angefertigt, von der Englisch-Sprachigen US-ARCHIV-Fassung, die der vereidigte Übersetzer Hermann Kusterer abfasste. Diese Englisch-Sprachige, gedruckte US-Archiv-Fassungweicht von der ursprünglichen Richter-Fassung,als Englisch-Übersetzung in Schreibmaschine, leicht ab. Es gibt tatsächlich zwei verschiedene englische Fassungen dieser 2. Affidavit: Die gedruckte US-Archiv-Fassung, ohne Goebels Unterschrift; und eine getippteFassung, wie die Beklagten-Anwälten dieses 2. Affidavit Goebels dem Gericht vorgelegt hatten, auch ohne Unterschrift Goebels,mit Nennung des vereidigten Übersetzers Kusterer, ohne Unterschrift.Alle Übersetzungen und Rückübersetzungen enthalten mutwillige Veränderungen, Fehler und zielgerichtete Fälschungen. Es sind Fehler, die aus Sicht der „Goebel-Defense“ der Beklagten-Anwälte Witter & Kenyon vorteilshaft dünken. Witter & Kenyon haben den wirren Goebel Sr. nicht persönlich für die„Goebel-Defense“ dem Gericht als Zeuge vorgeführt.Die gesamte Aussage dieser Affidavit beschreibt Geschehnisse aus den 1880 Jahren, nach Goebels „Lehre“ bei der American Electr. Co von September 1881 bis März 1882.
Die handschriftliche Aufzeichnung eines Schreibers in deutscher Sprache der Zeugenaussage eines handschriftlich unterzeichneten Textes der 2. Affidavit Goebels,liegt hier nicht vor – nur die nicht unterzeichneten, gedruckten US-Archiv-Fassungen. Könnte Goebel Beeinträchtigungen durch Quecksilbervergiftung davongetragen haben? Laut Arbeitsvertrag mit der American Co. hatte Goebel seine Ladenwerkstatt untervermietet; hier arbeiteten Glasbläser der American Co. die keineswegs von Goebel angestellt worden waren – er lügt.)
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HENRY GOEBEL SR. 21. Januar 1893,(1. Affidavit)für Beklagten-Anwälte Witter & Kenyon, Übersetzt ins Deutsche von D. M. nach GEDRUCKTEM US-ARCHIVTEXT In ENGLISHim Fall
Edison Electric Light Company et al. gegen Beacon Vacuum Pump and Electrical Co. et al
United States Circuit Court Südlicher Bezirk von Massachusetts Südlicher Bezirk von New York
Stadt und Landkreis New York
„HENRY GOEBEL, ordnungsgemäß vereidigt, bezeugt und sagt folgendes:
Ich bin vierundsiebzig Jahre alt und wohne in Tappan im Bundesstaat New York. Ich kam im Jahr 1848 von Springer, Deutschland, in die Vereinigten Staaten und ließ mich in der Stadt New York nieder, wo ich bis dahin in den letzten zwei Jahren gewohnt habe. Mein Beruf in Deutschland war der eines Mechanikers, Uhrmachers und Optikers, und ich lernte das Handwerk in Springer in Deutschland, wo ich auch einige praktische Bekanntschaft mit Elektrizität und Chemie machte und Unterricht bei Professor Münchhausen aus Hannover erhielt, einem Mann, der in elektrischen Angelegenheiten sehr nahe dran war. Außerdem half ich ihm bei physikalischen Experimenten und führte unter seiner Leitung zahlreiche Experimente durch, u.a. Experimente zur Gewinnung von Licht durch Elektrizität, zur Herstellung galvanischer Batterien, von Geräten zum Glockengeläut usw. Unter der allgemeinen Leitung dieses Professors Münchhausen fertigte ich auch eine ganze Reihe physikalischer Instrumen-te an, hauptsächlich für Lehrer an der Technischen Hochschule Hannover und für Professor Münchhausen und andere. Wir haben sehr viele Experimente mit elektrischen Lampen gemacht, waren mit dem Lichtbogen und sei-nem Verhalten vertraut und haben ihn sehr oft hergestellt. Münchhausen war ein sehr genialer Mann und verbrachte viel Zeit in meinem Geschäft, um über verschiedene wissenschaftliche Themen zu diskutieren. Neben dem Verständnis und der Herstellung des elektrischen Lichtbogens glaubte er, dass ein praktisch nützliches Licht mit Hilfe eines kleinen kontinuierlichen Kohlenstoffs in einer luftleeren Glasröhre erzeugt werden könnte, und er machte mich mit seinen Ansichten zu diesem Thema vertraut, einschließlich der Vorstellung, dass der Kohlenglüher durchgehen müsste, anstatt unterbrochen, wie bei der Bogenlampe, und dass der Kohlenstoff in einer hermetisch abgedichteten, evakuierten Glashülle mit Drähten, die zum Kohlenglüher führen, eingeschlossen ist, und dass der Kohlenglüher sehr viel kleiner sein könnte als die, die wir für die Bogenlampe verwendet haben. Wir haben die Verwendung des Blasrohrs und die Methode zur Erzeugung des barometrischen oder torricellischen Vakuums durch die Verwendung von Quecksilber in der bekannten Weise perfekt verstanden. Wir haben uns häufig mit dieser Art von Arbeit und mit unseren physikalischen und Laborexperimenten beschäftigt. Noch während meiner Zeit in Springer, Deutschland, und bevor ich 1848 in dieses Land kam, hatte ich Barometer und Thermometer hergestellt, geometrische Instrumente gebaut und repariert. Wir benutzten das Innere eines Stückes gewöhnlicher Anthrazitkohle, das im Feuer verbrannt worden war, um Licht zu geben, indem wir Stücke davon für die Elektroden eines Lichtbogens verwendeten. So erfuhren wir, dass es ein geeigneter Leiter war. Ich hatte von der Verkohlung verschiedener Dinge gehört. Ich erfuhr zum ersten Mal, wie Holz verkohlt werden kann, indem ich versuchte, das Holz aus einer langen Metallhülse zu verbrennen, die zu einem zerbrochenen Gehstock gehörte. Nachdem ich die Hülse entfernt und den Stock aus dem Feuer genommen hatte, stellte ich fest, dass das untere Ende des Stockes verkohlt war und nicht vom Feuer verzehrt wurde. Dies legte mir nahe, wie Holz verkohlt sein könnte. Ich versuchte es und stellte fest, dass dieses verkohlte Holz ein guter Leiter war. Ich habe bei Springer auch eine Magnetomaschine gebaut, die aus einem großen Magneten besteht, vor dessen Polen sich Spulen drehen. Ich verwendete Platin im Kommutator dieser Maschine und war durch dessen Funkenbildung und Verbrennung beunruhigt, und so verkohlte ich Holzstücke und setzte sie anstelle des Platins ein, allerdings nicht sehr erfolgreich. Ich verkohlte auch Holz und benutzte es zur Erzeugung des elektrischen Lichtbogens. Bei den Untersuchungen mit Münchhausen wurden kontinuierliche und kleine Kohlenstoffstücke in einen Kreislauf gebracht, durch den Stromdurchgang zum Glühen gebracht und verbraucht. Münchhausen sagte, dass diese Kohlenstoffstücke, wenn sie in einer Kammer eingeschlossen wären, aus der Sauerstoff ausgeschlossen ist, nicht verbrennen würden, sondern glühend bleiben und Licht spenden würden, und er hielt dies für eine sehr gute Möglichkeit, ein praktisches Licht zu erhalten.
Unter anderem erfuhr ich zu dieser Zeit, dass der Ausdehnungskoeffizient von Glas und Platin derselbe war. Ich war eine Zeitlang Lehrling bei einem Doktor der Medizin in Springer und studierte bei ihm bis zu einem gewissen Grad Chemie, aber eher praktische Chemie als aus den Büchern, und ich tat dies ab und zu für einen Zeitraum von zehn oder einem Dutzend Jahren. Mein Vater war ein Mann mit beachtlicher Bildung, war Schokoladenfabrikant in Springer, und er kannte die Menscheni in den höheren Bildungskreisen gut. Diese Tatsache brachte mich mit der gleichen Klasse von Menschen in Verbindung, und es war durch meine Verbindung mit ihnen, dass ich mich mit ihnen für verschiedene wissenschaftliche und chemische Untersuchungen interessierte, die mich auf den Weg führten, den ich bis zu einem gewissen Grad immer verfolgt habe.
Ich verließ Springer 1848 über Bremen in Richtung New York und erreichte Anfang 1849 die Stadt New York.
Ich wohnte zunächst etwas mehr als ein Jahr lang in der Monroe Straße Nr. 391. Dann zog ich in die heutige Monroe Straße Nr. 271 1/2, wo ich mehr als zweiundzwanzig Jahre lebte.
Von dort zog ich in die Grand Straße Nr. 500 !/2, wo ich fünf Jahre blieb.
Von dort zog ich in die Grand Straße Nr. 468. Das war im Jahr 1877, wo ich bis 1890 wohnte, nachdem ich etwa elf Jahre in der Grand Straße Nr. 468 gewohnt hatte.
Als ich das erste Mal nach New York City kam, war ich unter meinem deutschen Namen Heinrich Gobel bekannt, und ich erinnere mich, dass der Name damals so im Verzeichnis stand.
Unmittelbar nach meiner Ankunft in New York und meiner Ansiedlung in der Monroe Straße begann ich, meinen Beruf des Uhrmachers und Optikers zu verfolgen. Ich besaß und besitze ein gründliches Verständnis der Uhrmacherkunst und habe eine ganze Reihe von Uhren, Chronometer und Uhren hergestellt, von denen einige seit vielen Jahren in Betrieb sind. Ich hatte ein angängiges Geschäft und war immer in der Lage, mit den Erträgen aus meiner täglichen Tätigkeit als Uhrmacher usw. eine Familie bequem zu ernähren. Ich hatte eine erfinderische Geisteshaltung, und es gab nie eine sehr lange Zeit in meinem Leben, in der ich mich nicht mit der Herstellung oder dem Versuch einer Verbesserung oder einer anderen Erfindung oder Forschung beschäftigt habe, die mich interessierte.
Sobald ich genug Geld hatte, um Apparate zu kaufen, fing ich an, mit Elektrizität zu experimentieren, und wiederholte im wesentlichen viele der Experimente, die ich in Deutschland mitgemacht oder gesehen hatte, mit solchen Verbesserungen ausgeführt, die meine Erfahrung nahelegte. Ich erinnere mich, dass ich an einem rohen Spielzeugmotor experimentierte. Bald nach meiner Ankunft wandte ich mich den elektrischen Bogenlampen zu und machte eine Reihe von Experimenten in dieser Richtung. Eines Abends stellte ich eine Bogenlampe auf dem Dach meines Hauses aus, und bald kam die Feuerwehr herbei, um eine angebliche Feuersbrunst zu löschen. Dafür wurde ich verhaftet und einem Richter wegen Ruhestörung vorgeführt.
Bald darauf wandte ich meine Aufmerksamkeit auf Glimmlampen oder Glühlampen, wie sie jetzt genannt werden. Was ich in dieser Richtung tat, betrachtete ich, was die Hauptfunktion der Lampe betraf, immer als die Ausführung der Vorschläge und Ansichten von Professor Münchhausen. Wobei ich bei meinen Bemühungen sol-che Materialien benutzte, die zufällig zur Hand waren. Die ersten elektrischen Glühlampen, die ich herstellte, wurden Anfang der fünfziger Jahre in der Form hergestellt, die ich gemeinhin als „Geigenbogen“ oder „Fleischsäge“ bezeichnete. Diese Lampen sieht man in der folgenden Skizze mit Abbildung 1:
ooo
Die Röhre wurde in einem Stück aus Glas gefertigt. Sie wurde bei a ausgesaugt. bb sind metallische Drähte oder Stützen und d ist der Glühleiter. Die Drähte sind hermetisch in die umschließende Wand eingeschlossen, durch die sie durch die Verschmelzung des Glases direkt auf ihnen bei c hindurchgehen. Die Metalldrähte wurden direkt in das Glas eingeschmolzen; es wurde kein Zement oder eine andere Substanz verwendet. Die ersten Lampen dieser Art, die ich hergestellt habe, wurden aus Röhrenglas hergestellt. Ich wohnte in der Monroe-Straße, als ich mit der Herstellung dieser Lampen begann und dort viele von ihnen herstellte.
Die nächste Form von Glühlampen, die ich herstellte, ist in der folgenden Skizze, Abbildung 2, dargestellt, und diesen Lampenstil nannte ich aufgrund der Form der Kohle gemeinhin „Haarnadel“-Lampe. Die Zuleitungen in den Drähten b b wurden manchmal aus Kupfer hergestellt. Ich bevorzugte Platin, aber da das Metall teuer war und ich es nicht immer zur Hand hatte, fertigte ich sie sehr häufig aus anderen Metallen an. Abbildung 2.
Der Einschlussstutzen bestand aus dem Röhrenglas und war oben abgesaugt. Die Metalldrähte c c waren manchmal dünne Platinbänder, zu anderen Zeiten aus anderen Metallen. Der Träger b bestand zunächst aus Glas. c ist der Glühleiter, der in erhitztem Blei verkohlt, an den Drähten befestigt und dann durch Aufbringen von geschmolzenem Weichglas am unteren Ende des Rohres f befestigt wurde. Das Glasrohr wurde dann mit dem Becher d justiert und diese beiden Glasteile durch Verschmelzen mit dem Blasrohr miteinander verschlossen; das Rohr wurde dann abgesaugt und verschlossen. Ich wohnte in der Monroe-Straße, als ich mit der Herstellung dieser Lampen begann und dort viele von ihnen herstellte.
Während ich in der Monroe-Straße wohnte und bevor ich in die Grand-Straße zog, fertigte ich von Zeit zu Zeit eine ganze Reihe von Lampen dieser Art an, auch in der Form einer Geigenbogen oder Fleischsäge.
Nachdem in der Monroe-Straße Gas in das Haus eines meiner Nachbarn eingeführt worden war, dachten einige Angestellte des Gasunternehmens, die von außerhalb meines Geschäfts in der Monroe-Straße das Leuchten dieser Lampen beobachtet hatten, offenbar, dass ich eine geheime Verbindung zu den Gasleitungen des Unternehmens hätte und dass ich ihr Gas verbrenne, ohne dafür zu bezahlen, und bestanden darauf, in meinen Keller zu gehen und zu prüfen, ob nicht irgendeine Gasleitung mit meinem Geschäft verbunden sei. Diese Leute waren unverschämt, und ich weigerte mich, ihnen die Lampen zu zeigen, und bat sie, jemanden aus dem Büro ihrer Firma zu schicken, und kurz darauf kam ein Herr an, und ich zeigte ihm meine Lampen und erklärte sie ihm.
Bis vor einem kurzen Zeitraum hatte ich komplette funktionsfähige Lampen der Sorte, die auf jeder dieser beiden Skizzen dargestellt ist, in meinem Besitz, und die ich während meiner Zeit in der Monroe-Straße hergestellt und benutzt habe. Aber als ich 1890 mein Geschäft aufgab, waren fast alle meine verbliebenen Besitztümer in verschiedene Richtungen verstreut, und darunter diese Lampen, von denen einige verloren gegangen sind – und einige jedoch noch existieren. Die Exponate Goebel Nr. 1, 2 und 3 sind Exemplare von Lampen, die von mir hergestellt und benutzt wurden, bevor ich die Monroe-Straße verließ, und die bis zum Jahr 1890 in meinem Besitz verblieben waren.
Manchmal habe ich die Platindrähte in Form von Bändern eher braun gebrannt, da ich es einfacher fand, das Glas in dieser Form um sie herum zu verschmelzen. Einige dieser Drähte fertigte ich aus dem Material eines Platintiegels mit Hilfe eines Paares von Ziehwalzen an, die ich ebenfalls aus Deutschland mitgebracht hatte. Manchmal fertigte ich die Platin-Einführungsdrähte, die ich in diesen Lampen verwendet habe, aus Platinspänen oder Platinresten an. Ich stellte eine große Anzahl dieser Fleischsäge- und Haarnadel-Glühlampen her, als ich in der Monroe Straße wohnte, und später, als ich in der Grand Straße wohnte. Ich fertigte und benutzte von Zeit zu Zeit auch Lampen jeder dieser beiden Varianten. Es gab keine sechs Monate bis zum Jahr 1880 oder 1881, in denen ich nicht mehrmals Lampen wie eine der beiden oben genannten Skizzen hergestellt, benutzt und andere ausgestellt habe.
Alle Glühlampen, die ich gemacht habe, waren mit Glühleitern aus Kohlenstoff bestückt, die ich aus pflanzlichem Material hergestellt habe. Die Kohlen waren dünn, so dünn, wie ich sie herstellen konnte. Die meisten von ihnen hatten einen Durchmesser oder eine Dicke von weniger als 1-100 Zoll, und die meisten waren von vergleichsweise großer Länge. Einige von ihnen waren sehr viel feiner als diese, aber ich stellte fest, dass dies den Widerstand so sehr erhöhte, dass ich nicht genügend Batteriezellen hatte, um sie zu betreiben. Als Material für diese Kohlen verwendete ich Flachs, Schilfrohr, schwarzes Rohr, das ich durch Zerschneiden eines Schirmstiels erhielt, eine Fischerstange, Tampico, eine Art Gras, & c. Diese Leiter wurden in Tiegeln in Öfen verkohlt, die ich beim Schmelzen von Metallen verwendet hatte. Zuerst rasierte ich kleine Stücke des Rohres oder eines anderen Materials ab und machte sie sehr klein und schlank, und dann packte ich sie in einen Tiegel und rieb über jede Ofenpolitur und füllte sie mit Koks. Ein ebenfalls mit Ofenpolitur eingeriebenes Stück Karton wurde zwischen die Leiter gelegt. Dann legte ich einen Deckel auf den Tiegel und befestigte ihn. Der Tiegel wurde dann in einen Ofen oder eine Feuerung gestellt und dort belassen, bis die Fäden des Rohres oder anderen Materials richtig verkohlt waren. Ich versuchte, die Bleiminen von Bleistiften für Kohlen zu verwenden, aber es war so viel Ton in ihnen, dass sie nicht brauchbar waren.
Die ersten Lampen, die ich herstellte, wurden mit einer gewöhnlichen Luftpumpe ausgesaugt. Auf diese Weise erreichte ich kein gutes Vakuum, und ich saugte die Röhren anschließend ab, indem ich sie und eine lange daran befestigte Röhre mit Quecksilber füllte, sie umkehrte und das Quecksilber herauslaufen ließ und sie dann versiegelte. Die Auslauf-Röhre war etwa einen Meter lang. Bevor ich sie jedoch versiegelte, erhitzte ich den Glühleiter leicht, was zusammen mit einem leichten Schütteln dazu führte, dass das Quecksilber, das an der Kohle anhaftete, abfloss. Ich verwendete Quecksilber, um in diesen Lampen fast unmittelbar nach Wiederaufnahme der Arbeit in diesem Land ein Vakuum zu erzeugen. Das Glas am Ende der Röhre, aus der ich die Luft absaugte, wurde über eine große Länge herausgezogen, und während des oben beschriebenen Vorgangs des Erhitzens und Schütteln wurde das Quecksilber in einem Teil dieses herausgezogenen Teils aufbewahrt.
Ich habe die Kohlen an den Drähten dieser frühen Lampen befestigt, während ich noch in der Monroe-Straße war, und auch danach auf folgende Weise. Ich habe das Ende des Drahtes auf etwa einem halben Zoll seiner Länge abgeflacht und dann den abgeflachten Teil zu einem Spiralrohr verdreht, in das das Ende der Kohlen gestoßen wurde, und das Rohr wurde dann vorsichtig mit einer Zange zusammengedrückt. Ich verwendete verschiedene Methoden, um die so entstandenen Verbindungen zu zementieren. Manchmal galvanisierte ich die Enden der Kohlen mit Kupfer und trug dann ein Amalgam aus Gold und Quecksilber auf die Verbindung auf, das am Kupfer anhaftete, aber öfter verwendete ich Ofenpolitur, die, wenn sie erhitzt wurde, eine ebenso gute Verbindung ergab und viel billiger war. Manchmal benutzte ich Platinschwamm zum Zementieren der Verbindung.
Der elektrische Strom wurde durch die chemische Wirkung von Batterien erzeugt. Als ich in der Monroe-Straße wohnte, hatte ich eine Batterie, die aus bis zu achtzig Zellen bestand und die ich für die Beleuchtung meiner Lampen verwendete. Ich brauchte zwanzig oder dreißig dieser Zellen, um eine Fleischsägenlampe zum Leuchten zu bringen. Von Anfang der fünfziger Jahre bis 1880 stellte ich zu allen möglichen Zeiten Lampen der oben beschriebenen Art her und stellte sie während dieser ganzen Zeit Freunden und Personen vor, die in meinem Geschäft vorbeikamen. Einige dieser Lampen wurden von Zeit zu Zeit in der Vitrine meines Geschäfts aufgestellt, wo alle meine Kunden sie sehen konnten. Sie wurden allen Personen, die sich zu den Zeiten, als ich sie betrieb, zufällig in meinem Geschäft befanden, öffentlich gezeigt und ausgestellt. Ich verschenkte mehrere dieser Lampen zu verschiedenen Zeiten an Personen, die mich darum baten. Als ich 1890 die Grand Straße verließ, befanden sich noch etwa ein Dutzend dieser alten Haarnadel- und Fleischsägenlampen in meinem Besitz.
Zusätzlich zu den Fleischsäge- und Haarnadel-Lampen fertigte ich auch, als ich noch in der Monroe Straße wohnte, eine Glühlampe der in der folgenden Skizze gezeigten Form an,
Abb.3: OOO
OOO
a ist die Ganzglaskugel, bb die Platinleitungen, die durch Verschmelzung des Glases abgedichtet werden, d ist der Incandeszenzleiter, e der Punkt, an dem die Lampe abgedichtet wird. Der Glühlampenleiter bestand aus karbonisiertem Fasermaterial und die Zuleitungen waren aus Platin. Diese Lampenform war nicht gut geeignet, da der Glühlampenleiter durch die Hitze zerbrechen oder brechen konnte.
Die Glühlampen, die ich in meinem Geschäft in der Monroe-Straße ausstellte, konnte man, wenn sie angezündet waren, von dem Lebensmittelgeschäft an der Ecke Jackson-/Monroe-Straße aus sehen, und ich erinnere mich, dass Leute aus diesem Lebensmittelgeschäft vorbeikamen und mich baten, die Lampen anzuzünden, damit sie sie von der Ecke aus sehen und ihren Freunden zeigen konnten.
Ich sagte, dass die Glühlampen nicht sehr lange auf einmal betrieben werden könnten, weil die Batterien aufgeben würden. Manchmal erwärmten die Batterien den Glühlampenleiter nicht über eine Rotglut hinaus. Zu anderen Zeiten würde der Leiter dadurch stark glühen. Ich habe diese Lampen jedoch oft länger als eine Stunde am Stück betrieben. In der Monroe-Straße habe ich Kohlen unterschiedlicher Länge ausprobiert und festgestellt, dass die kürzeren Kohlen ein besseres Licht erzeugen. Je kürzer die Kohlen, desto eher gab die Batterie auf. Ich hatte eine Vorrichtung, mit der ich eine Batterie nach der anderen einschalten konnte, und auf diese Weise gelang es mir, die Lampen lange zu brennen – zwei oder drei Stunden am Stück. Das war, bevor ich die Monroe-Straße verließ. Je kürzer der Leiter, desto höher war der Widerstand und desto schneller würden meine Batterien halten. Die Kohlen waren in der Tat sehr fein. Ich erhielt sie, indem ich mit meinen Fingern die kleinen Fasern aus Bambus spaltete und sie dann mit einer Maschine kleiner und gleichförmiger machte. Ich stellte sie aus Schirmstäbchen und aus Rohrstäbchen her. Sie konnten sehr klein gemacht werden, und ich machte sie so klein wie möglich. Die Glühlampenleiter waren langlebig, und dieselbe Lampe wurde immer wieder zum Glühen gebracht, ohne den Glühfaden anscheinend zu beschädigen oder zu zerstören. Die Länge der Zeit, die eine Lampe gleichzeitig betrieben werden konnte, hing von der Batterie ab. Derselbe Glüher wurde viele Male eingeschaltet und brannte insgesamt viele Stunden. Wenn die Kohle nicht sofort nach dem Einschalten des Stroms zerglühte, war die
Lebensdauer der Lampe fast unbegrenzt. Die meisten dieser Lampen brannten ohne offensichtliche Abnutzung des Kohlenstoffteils, bis die Glaskugeln,die sie enthielten, versehentlich zerbrachen.
Während ich in der Monroe-Straße wohnte, baute ich ein sehr großes Teleskop, das ich von Zeit zu Zeit auf einem eigens dafür gebauten Wagen zu einem öffentlichen Platz, wie dem Union Square oder vor dem Cooper Institute, mitnahm und durch das die Öffentlichkeit die Himmelskörper betrachten konnte, wofür ich einen kleinen Betrag verlangte. Während dieser Zeit und bevor ich in die Grand Straße zog, stellte ich gelegentlich einige meiner Glühlampen auf diesem Wagen aus und schaltete sie an, teils wegen des Lichts, das sie gaben, teils um die Auf-merksamkeit der Öffentlichkeit zu erregen. Viele Hunderte von Menschen sahen diese Lampen von mir, während sie so auf dem Pferdewagen in Verbindung mit dem Teleskop aus-gestellt waren. Zu diesen Zeiten nahm ich manchmal meinen Sohn, Henry Goebel jr., mit, und da er damals noch ein kleiner Junge war, ließ ich für ihn einen geschlossenen Platz auf dem Wagen bauen, damit er sicher aufgehoben war. Mein Sohn John C. Goebel führte im Allgemeinen das Pferd – immer, wenn er zu Hause war.
Ich benutzte auf dem Wagen beide Arten von Lampen, die ich oben beschrieben und „Fleischsäge“-Lampen genannt habe, und auch die Art, die ich „Haarnadel“-Lampen genannt habe.
Eine Verwendung, die ich von meiner Glühlampe machte, war die folgende: Ich benutzte eine dieser Lam-pen, eine kleine, um das Zifferblatt einer großen Uhr zu beleuchten, die in meinem Schlaf-zimmer an der Wand hing. Die Lampe war unmittelbar vor dem Zifferblatt der Uhr und darüber angeordnet, und direkt hinter der Lampe hatte ich einen kleinen Spiegel, der das Licht der Lampe auf das Zifferblatt der Uhr reflektierte. Ich befestigte die Drähte am Uhrwerk der Uhr so, dass der Stromkreis durch die Lampe geführt wurde, um sie zu den Stunden zu beleuchten. Sie blieb beleuchtet, während die Uhr schlug. Der Stromkreis wurde automatisch unterbrochen, und das Licht ging aus. Ich hatte diese Lampe im praktischen Betrieb in meinem Schlafzimmer, während ich in der Monroe Straße wohnte, und danach jahrelang in der Grand Straße. Ich hatte die Angewohnheit, die Drähte von der Lampe an die Batterie anzuschließen, wenn ich zu Bett ging, und sie morgens beim Aufstehen abzuschalten, um die Batterien nicht unnötig zu verbrauchen. Ich weiß, dass ich zu diesem Zweck eine kleine Haarnadel-Lampe benutzte, bevor ich die Monroe-Straße verließ, aber ich kann mich nicht erinnern, ob ich jemals eine Fleischsägen-Lampe benutzt habe. Nach dem Umzug in die Grand Straße 468 habe ich auf die gleiche Weise eine andere Uhr und eine Glühlampe angeordnet und verwendet. Während ich in der 500 1/2 Grand Straße wohnte, arrangierte ich die Uhr und die Lampe so, indem ich sie mit einem Druckknopf auf dem Bettgestell verband, dass ich durch Drücken des Knopfes die Lampe einschalten konnte und dies ermöglichte,die Zeit in jedem Moment der Nacht zu sehen, oder beim Betreten des dunklen Zimmers ein Streichholz zu finden und für andere Zwecke. Ich benutzte diese Anordnung weiterhin, nachdem ich in die Grand Straße 468 umgezogen war.
Es gab nie eine Zeit von vor 1860 bis nach 1880, in der ich nicht mehrere dieser Lampen in meinem Besitz hatte, die sich dazu eigneten, zu leuchten und jedem gezeigt zu werden, der sie sehen wollte. Während dieser ganzen Zeit gab es nie einen Zeitraum von sechs Monaten, in dem ich nicht eine oder mehrere dieser Lampen angezündet und jemandem gezeigt hätte. Ich machte kein Geheimnis aus ihnen, aus ihrer Konstruktion oder aus der Konstruktion irgendeines Teils von ihnen. Vor 1879 fertigte und benutzte ich mehr als hundert Lam-pen der beiden in den Skizzen gezeigten Arten, nämlich die „Fleischsäge“- und die „Haarnadel“-Lampe. Nachdem
ich in die Grand Straße gezogen war und vor 1879 fertigte ich von Zeit zu Zeit sehr kleine Lampen an, einige nicht größer als eine große Erbse und mit einer sehr kurzen und sehr dünnen Kohle. Einige davon habe ich verschenkt.
Ich machte keinen erweiterten praktischen Gebrauch von diesen Lampen, weil die Batterien nicht sparsam waren und die Lampen nicht sehr lange brennen konnten. Ich hatte nie von der Dynamo-Maschine für elektrisches Licht gehört, bis ich 1881 und 1882 für die American Electric Lighting Company arbeitete, und ich habe nie von Edison oder etwas von dem gehört, was er angeblich getan hat, bis ich 1881 und 1882 für die American Electric Lighting Company arbeitete. Ich musste das gesamte Material für meine Batterien und Lampen kaufen und alles selbst herstellen, einschließlich der Werkzeuge, was mir in Zeit und Geld ziemlich teuer kam. Bis zu diesem Zeitpunkt wusste oder hörte ich nicht, dass irgendjemand außer mir eine Glühlampe hergestellt oder benutzt hatte. Dann erfuhr ich auch zum ersten Mal von der Verwendung einer Dynamomaschine zur Erzeugung eines elektrischen Stroms für die Zwecke der elektrischen Beleuchtung. In den öffentlichen Druckschriften hatte ich nie etwas zu diesem Thema gelesen. Ich lese kein Englisch, obwohl ich es spreche und verstehe, wenn es einigermaßen anständig gesprochen wird.
Während der ganzen Zeit, in der ich diese Glühlampen herstellte, von den Anfängen in der Monroe Straße bis zu meinem Engagement bei der American Electric Light Co. hatte ich mein Geschäft als Uhrmacher und Optiker betrieben und erfuhr nur sehr wenig über das, was in der Außenwelt geschah. Ich war nie in Edisons Fabrik, kannte oder sah soweit ich weiß nie einen seiner Männer, hörte nie, was er angab, im Einzelnen getan zu haben. Was ich selbst tat, geschah hauptsächlich auf der Linie der Umsetzung der Ideen, die Münchhausen und ich selbst vor meiner Ankunft in diesem Land erreicht hatten.
Nachdem ich in die Grand Straße 468 umgezogen war, machte ich nicht mehr als ein Jahr später ein Quecksilbervakuum, diese Idee war mir durch das Hören von der Geisslers Pumpe gekommen. Von Zeit zu Zeit hatte ich mich beim Absaugen meiner Lampen mit dem Barometerrohr über Quecksilberpartikel geärgert, die an einigen Innenteilen der Lampen anhafteten, und es war manchmal mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, dass ich diese anhaftenden Partikel aus der Lampe herausbekam. Als ich von der Geissler-Pumpe hörte, erkannte ich, dass sie eine viel bessere Möglichkeit bot, die Lampen auszusaugen, und machte mich sofort an die Arbeit und machte eine, wie oben erwähnt. Damit habe ich die Lampen abgesaugt und war mit ihrem Betrieb sehr zufrieden. Ich war so zufrieden damit, dass ich eine größere machte und die Lampen damit evakuierte. Das war, bevor ich im Frühjahr 1881 Vertreter der American Electric Light Company kennen lernte. Später erhielt ich ein Patent auf diese Pumpe, Nr. 252.658, vom 24. Januar 1882.
Im Jahre 1881 oder 1882 wurde ich von einem Mann angesprochen, von dem ich danach wußte, daß es sich um Mr. Crosby handelte, der mit der American Electric Light Co. verbunden war. Er interessierte sich sehr für meine Lampen und sprach mich mehrmals an, und ich gab ihm auf seinen Wunsch hin einige der Lampen, die ich zur Verfügung hatte, um sie auszuprobieren. Er wollte, dass ich in seiner Firma angestellt werde. Ich wollte mein Geschäft nicht verlassen, aber ich erlaubte meinem Sohn Adolph (der tot ist), bei ihm zu arbeiten. Sie überredeten mich so sehr, ihre Kohlen für sie herzustellen und ihre Lampen zu evakuieren, dass ich schließlich einwilligte, für sie in meinem Geschäft weiter zu arbeiten. Während ich mein normales Geschäft in meinem Laden weiterführte, habe ich etwas mehr als ein Jahr lang, glaube ich, Kohlen für diese Firma gebacken, Lampen für sie (für einige
Zeit) mit meiner Luftpumpe ausgesaugt und verschiedene experimentelle Arbeiten für sie durchgeführt. Die Firma stellte mir alle Handwerker zur Verfügung, die ich für diese Arbeiten unter meiner Aufsicht einsetzen wollte, während ich weiterhin meinem regulären Uhrmacher- und Optikergeschäft nachging.
Ich erkenne die Goebel-Lampen 1, 2 und 3 als meine eigene Herstellung an, und ich habe genau diese Lampen und alle ihre Teile hergestellt, bevor ich die Monroe-Straße verließ. Sie wurden in der Monroe Street hergestellt, bevor ich anfing, Gas für meine Blaspfeife zu verwenden. Ziemlich bald nach der Einführung des Gases in die Monroe Straße ließ ich es in mein dortiges Geschäft einführen, und ich verlegte die Gasrohre selbst. Nachdem das Gas eingeführt worden war, habe ich das Blasrohr nie mehr mit einer Ölflammenlampe benutzt. Diese Lampen 1, 2 und 3 wurden durch ein Blasrohr mit einer Ölflammenlampe hergestellt. Das tat ich nicht mehr nachdem ich die Monroe-Straße verlassen hatte und nachdem Gas in den Laden in der Monroe-Straße eingeführt worden war. Unmittelbar nach der erstmaligen Verfügbarkeit von Gas in der Monroe-Straße baute ich einen Doppelblasrohrapparat auf, der durch einen Fußbalg unter dem Tisch geführt wurde, und ich weiß, dass keine der Lampen, die ich nach der Herstellung und Verwendung des Doppelblasrohrs hergestellt hatte, durch Rauch ver-färbt war, wie die Exponate Goebel-Lampen 1, 2 und 3. Ich habe diese Doppelblaspfeife hergestellt und benutzt, bevor ich die Monroe-Straße verließ und unmittelbar nachdem das Gas in das Haus in der Monroe-Straße einge-leitet wurde. Die einzelne kleine Blaspfeife berauchte das Glas überall, wo die Öllampe benutzt wurde. Bevor ich das Gas bekam, verwendete ich in meinen Lampen auch eine Mischung aus Alkohol und Terpentin. Meine ersten Experimente zur Herstellung von Glühlampen machte ich mit Eau de Cologne-Flaschen als Glasteil. Ich versuchte, dieses Glas mit dem Blasrohr zu bearbeiten, hatte aber große Schwierigkeiten damit, weil es so spröde war, und es war sehr schwierig, ein richtiges Glas herzustellen, das den Globus damit umschließt. Danach fertigte ich die Kugeln aus Röhrenglas an, die ich von einem Holke erworben hatte, der in der Chambers Straße in der Nähe der Chatham Straße wohnte.
Vor dem Jahr 1867 erfand ich einen Säumer, eine Befestigung an einer Nähmaschine, und ich ließ sie in jenem Jahr patentieren. Es handelte sich um eine sehr nützliche Verbesserung, die sich für eine breite und sofortige kommerzielle Nutzung eignete, wie die Übernahme durch die Nähmaschinenfirmen ohne Gegenleistung für mich zeigte, insbesondere durch die Singer Co., wie ich mich erinnere. Ich verbrauchte sehr viel Geld und Zeit und alles Geld, das ich auftreiben konnte, und Geld von Freunden und im Laufe der Jahre in dem Bemühen, einen gewissen Gewinn aus der Erfindung zu ziehen. Ich erntete jedoch nichts als Ärger, Geldverlust, Enttäuschung und Kritik von meinen Freunden und war überaus entmutigt von meiner vergeblichen Anstrengung, aus diesem Patenteigentum nichts machen zu können.
HENRY GOEBEL.“
Abgezeichnet und vereidigt an diesem 21. Januar 1893 vor mir
HENRY D. WILLIAMS
Notar, (195) (SEAL.)
Stadt und Landkreis New York
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(Anm. Obiger Text ist eine Rückübersetzung vom US-Archiv-Text in Englisch ins Deutsche. Der US-Archivtext in Englisch des 1. Affidavit wurde angeblich von einer Typoskript-Textvorlage in Englisch, die dem Richter Colt in Boston von den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon eingereicht worden war. Diese englische Textfassung war von einem unzuverlässigen vereidigten Übersetzer von einer deutschen 1. Affidavit her übersetzt. (Die Anwaltsfassung des 1. Affidavit, unterscheidet sich von den gedruckten US-Archiv-Fassungen in Englisch und Deutsch, wie sie irreführend, ohne Textkritik, in der „Göbel-Legende, Rohde 2007“ in den Mittelpunkt gestellt ist). Die nicht bekannte angebliche 1. Affidavit liegt nämlich nicht vor, weder als Typoskript noch als handschriftliche Textaufnahme der Zeugenaussage des Henry Goebel Sr, Es fehlt auch die handschriftliche Unterschrift Goebels. Vergleicht man also die ebenfalls vorliegende deutsche US-Archivfassung und die hier von D. M. angefertigte deutsche Übersetzung der englischen US-Archivfasung – und erkennt man bei der Textkritik, dass zwischen allen möglichen Fassungen der vorliegenden sieben Affidavits , die angeb-lich auf einer angeblich in Deutsch gesprochenen Zeugenaussage Goebels basieren, die er hand-schriftlich zu unterzeichnen gehabt hätte – ist eindeutig, dass bei allen Hin und Her-Übersetzungen semantische Verfälschungen vorgenommen wurden. so steht jedenfalls fest, dass die hier vorliegen-de US-Archiv-Textfassung des 1. Affidavits nicht der Zeugenaussage Henry Goebels entspricht. Es handelt sich also um eine angeblich von einer deutschaufgesagten mitgeschriebenen Original-1.-Affidavit gewonnenen Meineidleistung. Es trägt den Schein, als sei dieser Zeugenaussage ein Stichwort-Konzept und bestimmte Formulierungen seitens der Witter & Kenyon und ein Briefing des Goebel vorangegangen, bevor er aussagte bzw. der diktierte Text wurde eindeutig nachgearbeitet und anschließend von Goebel nicht mehr kontrollgelesen. Außerdem fehlt Goebels Hand-Unterschrift. Es hat ein vereidigter Übersetzer ins Englische übersetzt; die englische Fassung müsste eigentlich eine handschriftliche Unterschrift von Goebel tragen. Eine unterschrieben Fassung der 1. Affidavit wurde bis heute nicht gesehen. ES GILT DER HINWEIS D. M.: „Jede von Goebel fallbezogene, angegebene und bezeugte Angabe ist unwahr und gelogen – JEDE. Das angebliche „Pumpenpatent“ patentiert keine Pumpe, sondern eine geringfüge Änderung an einer patentierten Geissler-Pumpe. Die Skizzen-Bilder von Lampentypen in diesem US-ARCHIV-TEXT stammen natürlich nicht von Henry Goebel, sondern von irgendeinem Archivzeichner. ICH WIEDERHOLE: Wir haben also mit dem US-Archiv-Drucktext nicht denjenigen deutschen Text vom 1. Affidavit Goebels. Richter Colt bekam eine von Witter & Kenyon – als Zeugnis der Beklagten-Verteidiger – davon angefertigte englische Übersetzungs-Fassung vorgelegt. Angesichts der von den Original-Affidavit-Texten bekannten Fassungen: Originalhandschriften eines Schreibers des Notars der Eidesstattlichen Erklärung (Affidavit), die eine Handunterschrift Goebels tragen müssten, ferner Schreibmaschinen-Texte des Schreibers von Goebel handunterschrieben, oder Schreibmaschinenfassungen ohne Goebels Handunterschrift sowie weitere Übersetzungen, alle ohne Originalunterschrift, machen eindeutig klar, dass die zu verlangende Übersetzungstreue vielfach verletzt worden ist.
Bei der semantischen Bewertung der sieben Affidavits (nicht in den „Springer Akten“), die wir, von angeblich Henry Goebel Sr., haben, ist ohne eingehende Textkritik Nichts aussagekräftiger als die Beurteilung „angeblich“ und – wer gibt an? Goebel, Witter & Kenyon, der Übersetzer oder der Schreiber des US-ARCHIVS? oder alle durcheinander? Z. B. Gab es einen Professor Münchhausen in Springer und Hannover? oder hieß der „Mönnighausen“? wie es Pope im Electrical Engineer berichtete? war der Vater Konsul der Niederlande und hatte eine Schokoladenfabrik oder war er Hausierer und Tagelöhner? sind diese Angeblichkeiten Goebels wahr oder Meineide? Goebels Affidavits wurden von seinem Sohn, Henry Goebel Jr. betrieben und von den Beklagten-Anwälten Witter & Kenyon, die dem Sohn viel Handgeld dafür gaben. Es ist fraglich, ob Henry Goebel Sr. diese 1. Affidavit überhaupt jemals selbst gelesen und unterschrieben hat – es enthält zu viel Schiefheiten: Goebel hatte kein Patent auf eine Pumpe, sondern auf eine geringfügige Veränderung an der Geisslerpumpe. Das von Goebel benutzte Wort „Angelrute“ wird als English „Fishing rod“ übersetzt und erscheint dann in der deutschen Druckfassung als „Fischerstange“ (s. Rohde 2007, „Goebel-Legende S. 67) . Fischerstange statt Angelrute, Hammer statt Säumer, Gobel statt Göbel und Springer statt Springe? – da hat vermutlich der Übersetzer den vereideten Zeugen Göbel nicht mehr gegenlesen lassen, was da im einzelnen übersetzt und falsch steht).
Die 1. Affidavit von Henry Goebel Sr. ist textkritisch überhaupt nicht als Beweisstück zu werten. Es kann allenfalls auf Konkludenz, feststehende Sachverhalte und vorhandene Original-Urkunden inder Erkenntnisfindung durch eine Textanalyse in Beziehungen gesetzt, zu verifizieren versuchtwerden:Was steht in Urkunden und in Gerichts-Zeugnissen anderer, was stand in Zeitungen!)
Für Springer kommt letztlich der vielfältige Übersetzungsbetrug des Springer Mittelschul-Rektors Dr. Gresky hinzu. Gresky ließ von englischsprachig übersetzten „GOEBEL-PROZESSAKTEN“ (An-waltspapiere seit unbestimmbartem Zeitpunkt, vor 1940, in Springer) von ihm inhaltlich manipulierte deutsche Übersetzungen, im Schulunterricht mit Schülern im Jahr 1952/53, hergestellt.
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Es folgt Neue Sinnlichkeit 78
und die FOLGE DREI
SPRINGER GOEBEL 2020
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Eine große unkontrollierbare VIRUS-MISERE hat seit Dezember 2019 von Wuhan in China ausgehend die weite international verkehrende Menschenwelt befallen.
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Die staatlich zuständigen Stellvertreter haben in der Entscheidungsverantwortung für Volksgesundheitsführung und innerer Sicherheit in der naturwissenschaftlichen Wissenslücke im neuen CORONA-VIRUS und allen gesundheitlichen Übertragungsbedrohungen schließlich die ursprünglichsten NOTMASSNAHMEN empfohlen: Kontaktvermeidung, Hygiene, Atmemschutzmasken, Quarantäne, Wachsamkeit.
Diese Empfehlungen lassen sich nicht doktrinär durchsetzen, sondern man hofft auf Einsicht und Selbstdisziplin, die überwiegend individuell eingeübt wird, aber aus sozialer Rücksichtnahme die egozentrischen und asozialen Grundhaltungen in der deutschen Gesellschaft erbracht hat.
Wen wunderts? – in einer Raubtiergesellschaft, wo jeder jedes Kontrahent im Alltagskampf ist oder untergehen muss.
Kurz, die Deutschen wurden eingeschränkt. Ihr eigenartiger Freiheits-Impetus wurde geknickt. Wer täglich Party machen will und von heute auf morgen Ausgangssperre hat, sucht sich seine Tricks und Nischen. Aber es ist die Empfindung von Verlust, Druck und Erschwernis für viele Menschen (die dann mal nicht zu einem „Guten Buch“ greifen, sondern zum Telefon).
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Dietmar Moews meint: Für die Massenmedien und die professionelle Lügenpresse-Personnage ist das auch Erschwernis und Erleichterung zugleich. Denn immer wo ANGST angesprochen werden kann, steigert die Lügenpresse die Quote durch Angstanheizen.
Das war nun seit Februar 2020 mit dem Aufkommen von CORONA bis heute einfach nur ekelhaft, wie die Öffentlichkeit täglich mit Unfug zugeschüttet worden ist:
Neuester Slogan der LÜGENPRESSE lautet nun:
SIE SEHNSUCHT NACH NORMALITÄT WÄCHST.
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Ja, die Fernsehorgie der UEFA-Fußballmeisterschaft 2020 hat jetzt 2021 begonnen. Alle Menschen haben sich freiwillig in die Fernsehquarantäne begeben. Natürlich nicht alle. Nicht alle haben Quarantäne auf Helgoland oder Hallig Hooge. Nicht alle haben Tag- und Nachtdienste auf den COVID-19-Stationen. Nicht jeder Bettlegerige Schwerkranke ist in Quaratäne.
Patient – so lautet das Wort für die Geduldigen.
Wer in Landsberg sitzt oder in Ossendorf hat Quarantäne und Isolation und ohne Psychologie-Rücksichten. Wer im LKW durch Europas Autobahnparkplätze cruised, weiß, was Einsamkeit und Gehörschäden zusammenbringt, LKW-Motorlärm und Musikdauerbeschallung.
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Und wer hat jetzt welche Sehnsucht? Sind es nur die MALLORCA-Luxusreisenden? Sind es nur die Stehbiersäufer, die keine Frau im Bett haben? Sind es nur all die TOP-Managerinnen, die sich öffentlich immer zurückhalten müssen?
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Und was ist Normalität? Normalität ist, dass der Deutsche Presserat sich nicht um all den Publizistik-Müll kümmert, solange es Quote erzeugt.
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Und bei Kritik sagt die Journalistin: das ist meine Meinungsfreiheit in der Pressefreiheit.
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Nach RUMPEL PUMPEL TRUMPEL USA, nach MARTIN SCHULZ, dem sozialdemokratischen Bundestagswahl-Absturz, zu Internetz-Gedaddel und Weltweit-Netz der Global-Mit-Vorgarten-Urteilskräften, kommen jetzt also die GRÜNEN als ALTERNATIVE zu den bisherigen Großen Koalitions-Politiken seit 1949.
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Die Westdeutsche Annalena Baerbock wurde heute mittels eines virtuellen Bundesparteitages der GRÜNEN zur Kanzlerin-Kandidatin mit höchster Zustimmung gewählt. Im selben Wahlgang stimmten die GRÜNEN der Wahlkampf-Doppelspitze Annalena Baerbock und Robert Habeck zu.
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Baerbock erklärt: Unsere Zukunft ist Europa.
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Damit scheint es, als hätten die GRÜNEN bei der kommenden Bundestagswahl am 26. September 2021 eine konkrete Ermächtigungsperspektive durch die deutschen Wähler.
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Mittelpunkt der GRÜNEN bei ihrer Gründung im Jahr 1976/80 sind Ökologie, Friedenspolitik und Grundgesetz im Sinne von Fairness und Solidarität.
Diese Wertsetzungen gelten bis heute für die GRÜNEN. Damit sollen sie jetzt mehrheitsfähig den Wahlkampf überstehen – gegen die Kulturindustrie und die Massenmedien.
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Dietmar Moews meint: Ich war in den Gründungsjahren der GRÜNEN PARTEI seit 1970 politisch stark engagiert, so 1976 bei den Lokal-GRÜNEN (Gabl) in Hannover und später bei der GRÜNDUNG der BUNDESGRÜNEN. Ich durfte auch kurzzeitig in den 1990er Jahren als wissenschaftlicher Berater im Deutschen Bundestag Bonn mitwirken.
Als Mehrheitspartei müssen die heutigen GRÜNEN 2021 der Mehrheit gefallen. Damit können mir die Wahlkampfakzente und das vorgeschobene Personal im Einzelnen und konkret nicht gefallen – was soll ich mit Ricarda Lang im Austausch gegen Claudia Roth?
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Eine Schnellsprech-Roboterin als Parteisprecherin? – das kann wohl nur das Angebot an all die Adipositas-Freundinnen und Sternchen-Literatinnen sein, bis in die Nischen der potentiellen Nichtwähler und Wechselwähler-Optionen.
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Die GRÜNINNEN 2021 müssen also den alten Volksparteien Zustimmungswilligen*Innen abwerben.
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Ich scheiße auf den Tisch innen: Schluss mit dem US-Amerikanischen Stumpfsinn und fordere Friedlichkeit als Verfassungsziel im Grundgesetz – das sind meine Wünsche, die keine der anderen Parteien im StaMoKap-Block seit 1948 praktiziert hat, weder Linke noch Katholiken, noch Sozialdemokraten und überhaupt nicht die angebliche FDP, die als Kapital-Agentur stets die teuersten Plakate bringen kann (kapitalfinanziert), aber ohne intelligentes Politiker-Personal (da kann der Kieler Rechtsanwalt noch so witzig tun – Herr Kubitzki ist eine Parteischranze, die sich auf der FDP-Linie den Honig holt – Liberalismus kommt von Kubitzki keineswegs); deshalb war der von mir geschätzte Ralf Dahrendorf aus der FDP ausgetreten. Die FDP bietet keinen deutschen Liberalismus an.
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CDU-Laschet ist ein StaMoKap-Agent, dem zwar kein Blut in den Mundwinkeln klebt, nur die Oblaten von Kardinal Woelki. Aber die blutigen Allianzen – ob Jemen, Sudan oder Mali, ob Ukraine, Krim und Srebrenica, ob Guantanamo und Lesbos und im Mittelmeer, ob Aleppo oder Libyen – was die deutsche Landesverteidigung betrifft, haben uns die Großen Koalitionen ins Abseits gebracht.
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Was werden die GRÜNINNEN an Bundeswehrpolitik bringen können? Man weiß es nicht.
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Sind nunmehr NEGER auch NEGERINNEN. Oder sind es nur noch NEGER*INNEN. Der Mohr hat seine Geschichte – die Mohrin hat auch seine Geschichte. Die Mohrenstraße hat auch eine Geschichte. Nur die Geschichte hat keine Geschichte*innen.
Man kann ja durchaus mal eine Frauenpartei mit hüftgoldigen Fregatten ranlassen – das findet sich dann selbst, solange nicht ein Maskulinismus mit einem Feminismus zum Patriarchat zum Matriarchat überdacht wird. für diese Frauenwahl ist bereits heute Alice Schwarzer überholt. Was also?
Wie weit sich eine Schwulenpartei mit mehrheitsfähigen Politikern auf eine Queer-Politik ausarbeiten kann, kann offen gelassen werden, denn es gibt kaum fähige Schwule und Queere, die es mit den AMAZONEN der Frauenmacht aufnehmen können – programmatisch schon gar nicht. Ficken ist nicht ausreichend, auch Sex ist kein praktikables Parteiprogramm. auch die Forderung ZUSAMMEN, wird nicht zur Machtverteilung den Schlüssel liefern – ob Kinder, Behinderte, behinderte Kinder, Gerechtigkeits-Diskutanten wollen Gestaltungsmacht, haben aber keine Lösungen. Ich sehe schon die Freificker mit behinderten Kindern in Vollversammlungen über das Wahlprogramm diskutieren. Wollen sie also rassistische Zionisten oder das glaubensorientierte deutsche Judentum? Kennen sie denn überhaupt diese Unterscheidung? – Wie rassistisch sind also die orthodoxen Juden in Israel? Kinder an die Macht – Grönemeyer in die Produktion? – Wählen wir also die Selbsterleichterung der Erleichterung und die Selbstverdampfung der Verdampfung.
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Das Kampfwort ALTERNATIVE und das Kampfwort SOZIALDEMOKRATIE wird von den GRÜNEN kampflos aufgegeben – verstehe das wer will. Vermutlich sind das die heutigen Massenmenschen-Werte, die eine Partei, die um die Mehrheit kämpft, verschweigen muss. Ich prüfe täglich BILD und WELT – wie es der USA-AXEL-SPRINGER-Markt zu Markte bringt. Eine AfD weiß nicht mal, was ALTERNATIVE bedeuten könnte.
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Joe Rush und musicMacPie auf der Sabdry Acres Beach in Carbis Bay ,Cornwall, später in Stockport Greater Manchester haben was Schönes gebastelt – ich nannte sowas früher „Hausfrauenkunst“ – immerhin, gut gemacht:
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Nachdem die RUMPEL PUMPEL TRUMPEL USA sich mit der Präsidentenwahl des Demokraten Joe Biden zum 46. US-Präsidenten erledigt hat und nur mehr ein Thema der unkultivierten föderalistischen US-Innenpolitik ist, hat Präsident JOE BIDEN seine erste große EUROPA-BESUCHSREISE angetreten. Reihenfolge der Treffen sind als Rangordnung der USA-Präferenzen, also zuerst mit GB-Premier Boris Johnson (mit dem kolonialbritischen Binnenmeer Indischer Ozean), anschließend G 7-Konferenz in Cornwall, danach NATO-Headquarter, dann EU-Kommissions-Leitung, dann Treffen mit Putin auf neutralem Gebiet.
G 7 bedeutet – konkrete Besprechungen der WIRTSCHAFT- und HANDELS-Interessen sowie das MILITÄRISCHE, als eine Art USA-ALLIANZ, nicht einer EU-Gemeinschaft – aber die Selbstrüstung gegen China.
Zweifellos eine erinnerungsschwere IKONE wurde von britischen Künstlern gebastelt, nämlich eine „Mount Rushmore“-artige Groß-Assemblage aus Industrie-Metall-Müll der Köpfe der G 7 -Gipfel-Staatsvertreter. Es sind
Joe, Biden aus USA, Angela Merkel aus Deutschland, Boris Johnson aus Großbritannien, Emmanuel Macron aus Frankreich, Mario Draghi aus Italien, Yoshihide Suga aus Japan, Justin Trudeau aus Canada (die Köpfe sind etwa 3 mal 1 Meter groß).
Zuerst besucht er Premierminister Johnson, dann sind die G7, die NATO und die EU an der Reihe. Und nächste Woche trifft er sich noch in Genf mit Russlands Präsident Putin. Das Ziel der Reise ist laut Biden, die Freundschaft der USA mit ihren engen Verbündeten unter Beweis zu stellen und die Demokratien der Welt gegen autoritäre Bedrohungen zu einen. Nach den Trump-Jahren ist die transatlantische Achse wieder da. Aber das bedeutet nicht, dass der Erlöser kommt: Vielmehr kehren die USA und Europa wieder zu einer normalen Beziehung zurück“, USA, von Deutschland, Großbritannien, Kanada, Frankreich, Italien und Japan sowie EU-Vertreter – ohne Russland und China – sind nun keine Vertrauensseligkeit. Wieso auch?
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Die nächsten Abwahlen kommen bestimmt.
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Liebe Benutzer der LICHTGESCHWINDIGKEIT, es folgt ein Vorgeschmack auf die neueste Ausgabe Neue Sinnlichkeit 76 Blätter für Kunst und Kultur – die im November 2020 – im 41. Jahrgang und in loser Folge – erscheint. Der Versand an die Abonnenten auf Lebenszeit ist erfolgt.
Mit dieser Ausgabe Neue Sinnlichkeit 76 beginnt eine Textserie, eine umfangreiche Fortsetzungsreihe. Als damit hier gegonnen wurde, waren zunächst drei, dann fünf, dann acht, dann elf Folgen vorausgeplant. Das wird nicht jede Leserin und nicht jeden Leser so intensiv interessieren, wie es aber vorausgesetzt ist, die behandelten Aspekte erfassen zu können. Dabei geht es um unser heutiges demokratisches Verhalten, um unsere individiuelle Kultur mit diesem komplexen Geschehen überhaupt hinzukriegen. De L’Esprit des Loix ist die Thematik, die als Kraft aus der europäische Geistesgeschichte im Jahr 1848 im Namen Montesquieus publiziert wurde. Montesquieu zeigt uns wie eine Wirklichkeit werden kann, wenn man sich Gesetze setzt, aber jeden Tag ein verwirrender Tanz um die Spielräume betrieben wird. Jeder treibt da mit, geht zum Rechtsanwalt, ruft Normklagen, ruft Betrug! ruft nach Ordnung. Und die als Stellvertreter gewählten Politiker müssen dann selbst zusehen, wie sie dem Geist der Gesetze ihr Ermessen spendieren, damit die Gesellschaft gelingt, anstatt dass man ruft: Holt ihn da runter!
In Neue Sinnlichkeit 76 beginnt die eng an die Wirklichkeit gehaltene Abhandlung mit dem Titel
>Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<.
Dabei wird der Lügenkomplex um einen Verbrecher, Heinrich Göbel in Springe, angeblicher Glühlampenbastler in New York, wird unter dem Aspekt der amtlichen Lügen, die der föderalen Obrigkeit gesetzlich verboten ist und unter Verwaltungsaufsicht zu stehen hat, auf die Bewährung des RECHTSSTAATS geprüft (macht der Staat da etwa Rechtswidrigkeiten, die er Opportunitätsprinzip tituliert?) oder macht die allgemeine, nicht offizial genormte Öffentlichkeit zur Alltäglichkeit des LAUTEREN, mehr selbstgefällige Ausnahmen zur Wahrheit, als es dem Gemeinschaftsgeist dient. Reicht es schon, zu sagen, Lügen machen wach? Wer rumtrickst erzieht zur Skepsis und zum Selberdenken?
Nach langer Zeit habe ich ein Inserat in der deutschen Wochenzeitung DIE ZEIT veranlasst – womit sich die Bezieher zusätzlich in den gelebten Zusammenhang unserer Massenmedial-Welt eingebunden fühlen können.
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Neue Sinnlichkeit 76 Blätter mit wechselnden Untertiteln in loser Folge
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Zum Geleit
Grüß Gott, liebe Neger, Frauen und Männer aller Verwertungsbedenken. Seit Ewig glaube ich, dass Autohupen im Straßenverkehr meist zweckentfremdet erschallt. Sollte es doch ein Warn- und Notsignal sein, an alle Beteiligten, die möglicherweise eine unmittelbar brenzlige Zuspitzung in der Verkehrssituation nicht erkennen, so ist Hupen meist nur ein Posieren, meist, wo es umsichtige Benutzung der Bremsen auch täte. Ein Fahrer hupt, weil noch ausreichend Reaktionszeit einen Unfall zu vermeiden durch gutgemeintes Steuern möglich ist, sein Hupen eine Verletzung des ersten Ordnungsparagrafen ist: >Vermeidung von Belästigung<. Es wird gehupt und selten gerügt. Da ist der Knopf und da sind die Knöpfedrücker schnell dabei, wenns nichts kostet.
Dies neue Blatt eröffne ich mit erfrischenden Gedanken, steigere mit verdaulicher Substanz. Dann folgt Heinrich Goebel 2020 als Verwaltungsakt in 8 Folgen Teil I. Mit Sehnsucht nach Robert Walser findet man noch gut gelaunte Beiträge als Abrundung. Ich will nicht nur leichtgängige Wiedererkennungsmelodien in Kurzform in der Neuen Sinnlichkeit anstimmen. Sondern, wenn vom NEGER die Rede ist, dann ist es ein Klimmzug, ein gedachter Grenzgang. Wohl für das Gute zu sein oder berechtigt Klagenden zuzustimmen (ist obenhin immer gegen Böse, Vorurteile, Diskriminierung, Entrechtung, Stereotype, Gepflogenheiten): Der Neger, dem es schlecht geht, klagt. Er wünscht, auf das Majoritätssofa des herrschenden Mobs wechseln zu können. Ich klage und rüge aber “Life Matters”, das zum unmündigen “White Life Matters” tendiert.
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CORONALISIERTE POLITIK
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Dietmar Moews
Ich will eine pointierte Kurzbewertung darlegen, die die Aufforderung beantwortet, “es sei doch jetzt in der Corona-Seuche Aufgabe der Soziologie, Anhaltspunkte und Bedenken zu erkennen, zu analysieren und damit der Gesellschaft zu dienen” und füge hinzu:
“Angesichts des Todes”.
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Mein soziologischer Untersuchungsbefund kommt zusammengefasst zu zwei Hauptaussagen:
EINS Jeder Mensch kann die bislang unbeherrschte Virus-Seuche “Corona” durch ein weitmöglichst Risiko minimierendes, waches Verhalten an seiner Infektion hindern. Es geht um konkrete Selbstdisziplin und Verhaltensänderungen der persönlichen Hygiene und des öffentlichen Umgangs. Es geht – angesichts des Todes – um die Fallen der Gewohnheiten und dem sozialen Anpassungsdruck durch Eigenständigkeit und Selberdenken zu widerstehen. Es ist freundliche sozio-geistige Teilnahme geboten anstatt Tabuisierung und Verdrängung.
ZWEI Mit geduldiger Wahrnehmung können die Leute erkennen, welche politischen Sprecher verlässlich informieren und Führung und Fühlung verbindlich erklären. Die unbekannte Seuche bringt fortwährend Änderungen und Interpretationsänderungen der Forscher, die die Allgemeinheit in Alarmstimmung und Misstrauen bringen, auch weil zwischen Medizinern, Politikern, Alltagsmenschen und den inzwischen zu hetzerischer Propaganda aufgeschaukelten Profit-Unternehmensprechern ständig erklärungsbedürftige Stellungnahmen publizieren.
Besonders die weitgehend irreführenden Ratschläge und Verheißungen auf digitale Technologie und angeblich künstliche Intelligenz zielen auf Absatz der IT-Wirtschaft und vertröstende Täuschung durch Prothesen-Aktionismus mit gleichzeitiger “big Brother”-Datenenteignung der freiwilligen und unfreiwilligen (z. B. offiziale Kommunikationszwänge) Teilnehmer per Internetz – angesichts des Todes.
Auch weil – immer angesichts des Todes – jeder Alltagsmensch in seiner individuellen Sozialität einem sehr varianten Mix von Interessenssphären angehört bzw. ausgesetzt ist. Ein Aktienkapitalist kommuniziert andere Werte als ein Covid 19-Patient, ein Parteipolitiker anders als ein Quoten-Publizist, behandelnder Arzt anders als die Unterhaltungs- und Freizeitin-dustrie, die Polizei anders als die Gesundheits-Dienstklasse, ein Internetz-Blogger anders als ein Spitzenmanager und ein bindungsloser Paria oder die Katholische Kirche – alle angesichts des Todes – im föderalen Rechtsstaat. Zersetzung, Misstrauen, Lügenpresse, Angst und Verschwörungsverdacht, sind hierbei die Alles durchfärbenden sozialpsychologischen Kolate-ralschäden. Solidarität, Empathie und Nachbarschaftshilfe entstehen ebenfalls als nützliche Nebenwirkungen der Corona-Integration wie auch legale und kriminelle Trittbrettfahrerei, Preistreiberei bei Angebots-Engpässen und besonders in der kontrollschwachen intermediär organisierten lieben Not und Nächstenliebe im deutschen Wohlfahrtsverbändesystem.
Liebe Leser, es ist immer undienlich, da wo Orientierungsdefizite überhand haben, noch durch Provokation mit falschen Signalen oder Irritation – angesichts des Todes – aufzuwarten.
Wer sich beliebt machen will, verbreitet Optimismus und wiegelt ab. Dem kommen “normale” Verdrängungsverhalten zum Zwecke der Wirklichkeitsflucht oder der sozialen Schweigespirale (sich lieber innerhalb der mehrheitlichen Wertskala aufzuhalten, als die tatsächlichen Entwicklungen der Seuche kritisch mitzugehen und Furcht zu nähren).
Dazu, wenn es an sich eine vorrangige Pflicht einer Wissenschaft ist, verlässliche und belastbare Erkenntnisse mit geltungsberechtigten Methoden und gesicherten Verfahren zu erschließen zu versuchen, also auch aktuell anzuzeigen, wenn man wenig weiß, warum und was daran so unzugänglich oder oft auch ambivalent und ephemer und unverlässlich aufkommt, um – angesichts des Todes – bald ganz anders umzuschlagen.
Aus meinem Verständnis einer empirischen Soziologie bietet die Struktur der Corona-Seuche im inzwischen über zehn Monate entfalteten Verlauf, Ende Oktober 2020, durchaus einige Anhaltspunkte zur naturwissenschaftlichen Lage, zu den politischen Eingriffen und Gestaltungsversuchen, zur Kommunikationsintelligenz der Alltagsleute, sich – angesichts des Todes – individuell und massenkommunikativ lebensdienlich einzustellen. Der Schwall an Innovation sollte tunlichst nicht im Rezeptionsdurcheinander ziellos ausufern. Die überfordern-de Situation sollte zur soziologischen Orientierungshilfe soziologisch bewertet und für den Alltag nutzbar gemacht werden. Da helfen keine Märchen oder Narrative, sondern nüchterne Bestandsaufnahme und Transparenz zu den Wissens- und Vorstellungslücken, um die allgemeine Öffentlichkeit in den lebendigen Orientierungsprozess zur Corona-Seuche einzubinden.
Jede Informationsexklusivität führt zu abenteuerlichen Ersatzimpulsen der Laienwelt innerhalb der vielfältigen informellen Kommunikation einer jeden Gesellschaft. Corona ist ein Stimulans für alle Teilnehmer, angesichts des Todes, individuell und sozial die kollektiven Angewiesenheiten zu begreifen, was es heißt von Mensch zu Mensch zusammenzuhalten und interdependent zu interagieren und welche Anforderungen das Gelingen dabei an unsere Rhetorik stellt. Bildung und Kulturtechniken gewinnen an Wertschätzung.
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1. Eine soziologische Analyse muss vorab ansehen, wie der Mensch “tickt” und was von dieser anthropologischen Ausgangsbegabung her verhaltensmäßig zu erwarten ist und was eher nicht. Wir alle, heutzutage – ob Stadtbewohner oder dörflich-nachbarschaftlich – haben entwickelte Gepflogenheiten eines eigenen Informationsgewinnes, stündlich, täglich oder auch vollkommen ignorant den Neuigkeiten gegenüber. Das betrifft uns individuell durch Vertraute, Familie, Bekannte. Die weitere Öffentlichkeit, wie in Massenmedien, vom Handzettel, den Litfaßsäulen, der kommerziellen Presse, dem Kneipengespräch sowie staatlich geführte, herausgehoben ausgewählte Propaganda durch staatliche Fernseh- und Radiosendeanstalten. Noch weniger gesettet, dennoch als typische Spielart zwischen P to P und Massenkom-munikation verstehbar, kommen die inzwischen auch aktuell auftretenden Internetz-Komplexe der vermischten Bereitstellungen als “verwilderte” Formen freier Kommunikationsbeteiligung durch selbsternannte Internetz-Akteure hinzu. Besonders verhaltensbestimmend für aktives Informationsinteresse sind die sehr varianten Anforderungen durch erwerbsberufliche Szenerien, vom Tagelöhner, zu Lohnabhängigen, Angestellten der Dienstklasse und Politikberuflern, aber auch Kapitalbürgern und Unternehmern – immer angesichts des Todes. Was immer jemand arbeitet, erschließen sich für ihn durch seine Arbeit als Nebeneffekt immer lebenswichtige soziale Urteilskraft.
Eine soziologische Forschung wird hierzu stets auf beobachtende Feststellungen des interaktiven und interdependierenden Sozialverhaltens seiner Probanden und Untersuchungsgruppen zu achten haben, ob und was die mit Corona tun, wie sie sich gegenseitig beobachten, ob es zu sozialdynamisierenden oder indifferenten oder lähmenden Verhaltenspraktiken, möglicherweise freiwilligen und zwangsläufigen Verhaltensveränderungen – angesichts des Todes – kommt. Hierzu sind Beobachtung entscheidend sowie konkrete Tiefeninterviews über tatsächliche Verhaltensnormen und den ausgesprochenen Erklärungsnomen, also, was die Befragten diskret befragt an Wertäußerungen von sich geben und was an quasi öffentlichen kollektiven Verhaltens- und Wertäußerungen – angesichts des Todes – festzustellen ist.
2. Die naturwissenschaftlich erfasste Drohlage durch eine Seuche, die in kürzester Verlaufs-zeit seitens der politischen Sprach-Stellvertreter als Epidemie, dann als Pandemie und – vermutlich zutreffend – als Endemie hingestellt und behandelt wird, das heißt über Staatsgrenzen hinweg, weltweit und zeitlich unabsehbar, hat markante Opferzahlen durch Befall gebracht und damit die Medizin, die Patienten und die bedrohten Individuen der Gesellschaft direkt “erweckt”, die Alltagsvorstellungen zu öffnen und sich persönlich ihrem belastenden Thema “Innovationsfaulheit” zu stellen.
Hiermit muss die naturwissenschaftliche Stellvertreter-Gemeinde sich einlassen, denn blanke positive Fakten kann der individuelle Nichtfachmensch wie auch die Gesellschaft als Kollektiv-Intelligenz nicht relevant aufnehmen, formulieren, artikulieren und umsetzen.
Wir erleben also, wie Virologen ihre Arbeit vorstellen und die bescheidenen Erkenntnisse in Massenmedien bereitstellen und erklären, hieraus Nutzen zu signalisieren bzw. für komplexes Verständnis dafür zu werben, dass weder Heureka noch Spontanerlösung erwartet werden dürfen.
3. So weit also das naturwissenschaftliche Geschehen der Lage vom Soziologen festgestellt werden kann, muss eine sozialwissenschaftliche Fokussierung auf die ebenfalls empirischen Erkrankungsfälle und die individuell sehr vielfältigen (Gesundheitsstatus, Lebensalter, ökonomische Zuordnungen, Bildung, Kommunikationsgewohnheiten) CORONA-FÄLLE systematisch katalogisiert werden, um damit auf die örtlichen, regionalen und weiteren geografischen Bedrohungslagen Aussagen treffen zu können.
4. Der Soziologe hat es stets mit Individuen zu tun, die zwischen Stillhalten, Lähmung, Aktivierung und Aggressivität, auf die Außenwelt reagieren und dadurch gleichzeitig sozio-kulturelle und sozio-politische, also kollektive Lebensweisen und Sprachregelungen mitgestalten. Bei Corona erleben wir konkret Fluchtversuche, sich der völligen Unerfahrenheit, der Neuheit und auch der fachlichen Hilflosigkeit, eine solche anscheinend virtuell schwebende Bedrohung an Sündenböcke zu deligieren, an Ärzte, an Politiker, an “Recht und Ordnung” und “Chaos-Lustprinzipler” oder eben an Ergebenheit und Unmittelbarkeit bzw. kollektiven Erleichterungs-Spontanitäten oder Gott- und Schicksals-Ergebenheit – angesichts des Todes.
Die empirische Soziologie kommt nicht umhin, keine Boulevard-Reizbegriffe hinkotzen zu können, sondern nachhaltig und verlässlich das Neue am Neuen, die Entwicklung teils unangenehmer Meliorations- und Falsifikationsverläufe darzustellen, die angesichts des Todes überwiegend Ablehnung und Frustration erzeugen. Auch sind nicht Abstumpfung und Zynismus vermeidbar, wenn es um die Gesamtführung und -stimulans geht, die dem föderalen Stellvertretersystem – angesichts des Todes – obliegt. Bei Führung und Fühlung sind Fehler immer möglich, aber niemals reversibel. Durchlöchertes Vertrauen ist soziales Gift angesichts des Todes. Krank ist nicht Tot. Trost ist nicht Heilung. Tröstung ist Vertröstung. Anteilnahme umreißt das Schicksal unseres individuellen Daseins.
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Inhalt
Umschlag: Dresdner Zwinger-Plakat 1998 mit Holbein-Portrait 1
Zum Geleit 2
INHALT 3
IMPRESSUM 3
ERFOLGSKINDER 4
DIETMAR MOEWS: Nicht nur ZDF Johannes B. KERNER HAT HÖRNER 9
DIETMAR MOEWS: Coronalisierte Politik 11
LAYOS DAYATOS: >Goebel Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< Folge I 18
DIETMAR MOEWS: SPRINGER STADTMUSIKANTEN 50
ADOLPH FREIHERR KNIGGE: ÜBER EIGENNUTZ UND UNDANK 1796
ABONNEMENT NEUE SINNLICHKEIT AUF LEBENSZEIT FÜR 500 EURO 53
DIETMAR MOEWS: Lexikon des Kunstwesens: Lauterkeit 54
ROBERT WALSER: Onkel Toms Hütte 55
ROBERT WALSER: Portrait: Die Linie von Dietmar Moews 59
DIETMAR MOEWS: Die Kinderseiten der Epoche: Superadelsgau im großen Wald 60
Auflösung Qualitätsrätsel 75: Christian Hofmann von Hofmannswaldau (1617-1679)
QUALITÄTSRÄTSEL 76: Wer hats geschrieben? 62
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In Folge I von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<in Neue Sinnlichkeit 76, erschienen November 2020, wird der zugängliche Materialreichtum zu THEMA und WERTE um die GOEBEL-SPRINGER 2020 vorgestellt. Die Goebel-Springer meinen, Goebel sei in USA gerichtlich bestätigt worden, Goebel habe die 4711-Flasche in Springer, Goebel habe eine Wunderkammer an handwerklichen Geschicklichkeiten geschaffen, Goebel habe 1854 seine Lampen gezeigt, Goebel habe gewichtige Zeugen, wie Pope und VanderWeyde. Springer besäße (etikettengefälschte) Prozessakten, im Stadtarchiv lägen laut Prof. Callies die Gerichts-Beweise. Nach Überlieferungen der Frau Göbel war der Lebenskampf der Auswandererfamilie Heinrich Göbel in New York von dessen Rücksichtslosigkeit geprägt. Er verbrauchte seinen Erwerb ohne mit Mutter und Kindern zu teilen.
Wenn FAKE durchgesetzt wird, geht es um POLITIK mit Recht und Moral: Der Springer Verwaltungschef, alle Schullehrer und Neue Deister Zeitung kreieren im Jahr 2020 NDZ v. 18. 9. einen „Stolz auf einen Pionier“. Doch Unwahrheiten offizial, also amtlich, zu verbreiten, ist gesetzwidrig. Dem geschichtlichen Goebel kommt der Begriff Krimineller und Verbrecher zu (in Deutschland heute für Meineid ein Jahr Haft). Damit ist das Springer Göbel-Bild 2020 weiterhin entscheidend irreführend. Nicht, dass jemand ungenau oder angeberischen Quatsch erzählt und bezeugt, sondern dass im Jahr 1893, bei den letzten drei Gerichts-Anträgen Edisons, es um Millionen-Dollar-LIZENZ-Betrug ging. Diese Betrugsfirmen hat Henry Goebel Sr. mit gezielten Lügen zu stützen versucht. Zudem betrieb er seit 1882, die Wahrheit als Selbstbezeuger rückwirkend zu fälschen. Das zeigen die in Neue Sinnlichkeit 76, Folge 1 den Forschungsstand aufschließenden OFFENEN BRIEFE von Dr. Dietmar Moews an den Springer Bürgermeister Springfeld (RECHTSSTAAT) und an die Springer Heimatzeitung NDZ (PRESSERAT).
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Dietmar Moews‘
LEXIKON DES KUNSTWESENS
Lauterkeit
Lauterkeit, L. bedeutet Reinheit, Anständigkeit. L. ist ein Begriff, mit dem faires und ehrliches Verhalten bezeichnet wird. Der Ausdruck findet auch Verwendung in nationalem und internationalem Recht für Wettbewerb, Handel, Marketing, Werbung, Journalismus. Das L. zugehörige Adjektiv lauter (mhd. lūter, ahd. (h)lūttar = rein; hell, klar, eigtl. = gereinigt, gespült) hat zwei Bedeutungen: (1): rein, unvermischt (z. B.: „lauteres Gold“, „lauteres Quellwasser“, „Er sagt die lautere Wahrheit.“) (2) anstän-dig, edel (z. B.: „ein lauterer Charakter“, „Sie hat lautere Absichten.“, „ein lauteres Gemüt“, „ein Mensch von lauterer Gesinnung“). Das Substantiv L. bezieht sich dabei auf die zweite Bedeutung. Das zugehörige Verb läutern bezeichnet verschiedene Formen der Reinigung. Das Lauterkeitsrecht bildet zusammen mit dem Kartellrechtdas Wettbewerbsrecht für die gesetzlichen Regelungen gegen verschiedene Arten unlauterenVerhaltens im wirtschaftlichen Wettbewerb. Danach sind irreführende Werbung und Handlungen unzulässig (also Verbrauchertäuschung aktiv oder durch Unterlassen gebotener Information etwa über die Anschrift des Gewerbetreibenden), ebenfalls sind aggressive Beeinflussung durch Bedrängen oder Nötigen, wahrheitswidriges Werben mit einem Verhaltenskode oder Gütesiegel, Lockvogelangebote, ferner das hartnäckige unerwünschte Ansprechen über Telefon oder E-Mails, unlautere Geschäftspraktiken. In Deutschland setzt die Richtlinie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Regeln zum Schutz der Verbraucher gegen Irreführung hat die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 vom 25. Oktober 2011 Verstöße gegen die Grundsätze zur L. der Informationspraxis sind in Deutschland strafbar. Moralische Aspekte von L. werden nicht unmittelbar gesetzlich geschützt.
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Impressum
Neue Sinnlichkeit Blätter für Kunst und Kultur seit 1979 erscheinen in loser Folge im Pandora-Kunst-Verlag, Springe, Hannover, München, Leipzig, Magdeburg, Dresden, Berlin, Köln
E-Mail dietmarmoews@gmx.de Verlagsanschrift und Abonnement auf Lebenszeit bei:
Dr. Dietmar Moews Mainzer Straße 28, D-50678 Köln ISSN 1432-5268
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FINE E COMPATTO
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WARNUNG: recommended posts (Zusätze, die als Empfehlungenoder Beziehungen von WordPress hier eingestellt werden)
auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress
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gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews
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hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
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Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN
FINE E COMPATTO deutlich beendet.
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WARNUNG: recommended posts
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