Liebe Benutzer der LICHTGESCHWINDIGKEIT, es folgt ein Vorgeschmack auf die neueste Ausgabe Neue Sinnlichkeit 76 Blätter für Kunst und Kultur – die im November 2020 – im 41. Jahrgang und in loser Folge – erscheint. Der Versand an die Abonnenten auf Lebenszeit ist erfolgt.
Nach langer Zeit habe ich ein Inserat in der deutschen Wochenzeitung DIE ZEIT veranlasst – womit sich die Bezieher zusätzlich in den gelebten Zusammenhang unserer Massenmedial-Welt eingebunden fühlen können.
Neue Sinnlichkeit 76 Blätter mit wechselnden Untertiteln in loser Folge
Grüß Gott, liebe Neger, Frauen und Männer aller Verwertungsbedenken. Seit Ewig glaube ich, dass Autohupen im Straßenverkehr meist zweckentfremdet erschallt. Sollte es doch ein Warn- und Notsignal sein, an alle Beteiligten, die möglicherweise eine unmittelbar brenzlige Zuspitzung in der Verkehrssituation nicht erkennen, so ist Hupen meist nur ein Posieren, meist, wo es umsichtige Benutzung der Bremsen auch täte. Ein Fahrer hupt, weil noch ausreichend Reaktionszeit einen Unfall zu vermeiden durch gutgemeintes Steuern möglich ist, sein Hupen eine Verletzung des ersten Ordnungsparagrafen ist: >Vermeidung von Belästigung<. Es wird gehupt und selten gerügt. Da ist der Knopf und da sind die Knöpfedrücker schnell dabei, wenns nichts kostet.
Dies neue Blatt eröffne ich mit erfrischenden Gedanken, steigere mit verdaulicher Substanz. Dann folgt Heinrich Goebel 2020 als Verwaltungsakt in 8 Folgen Teil I. Mit Sehnsucht nach Robert Walser findet man noch gut gelaunte Beiträge als Abrundung. Ich will nicht nur leichtgängige Wiedererkennungsmelodien in Kurzform in der Neuen Sinnlichkeit anstimmen. Sondern, wenn vom NEGER die Rede ist, dann ist es ein Klimmzug, ein gedachter Grenzgang. Wohl für das Gute zu sein oder berechtigt Klagenden zuzustimmen (ist obenhin immer gegen Böse, Vorurteile, Diskriminierung, Entrechtung, Stereotype, Gepflogenheiten): Der Neger, dem es schlecht geht, klagt. Er wünscht, auf das Majoritätssofa des herrschenden Mobs wechseln zu können. Ich klage und rüge aber „Life Matters“, das zum unmündigen „White Life Matters“ tendiert.
.
CORONALISIERTE POLITIK
Dietmar Moews
Ich will eine pointierte Kurzbewertung darlegen, die die Aufforderung beantwortet, „es sei doch jetzt in der Corona-Seuche Aufgabe der Soziologie, Anhaltspunkte und Bedenken zu erkennen, zu analysieren und damit der Gesellschaft zu dienen“ und füge hinzu:
„Angesichts des Todes“.
.
Mein soziologischer Untersuchungsbefund kommt zusammengefasst zu zwei Hauptaussagen:
EINS Jeder Mensch kann die bislang unbeherrschte Virus-Seuche „Corona“ durch ein weitmöglichst Risiko minimierendes, waches Verhalten an seiner Infektion hindern. Es geht um konkrete Selbstdisziplin und Verhaltensänderungen der persönlichen Hygiene und des öffentlichen Umgangs. Es geht – angesichts des Todes – um die Fallen der Gewohnheiten und dem sozialen Anpassungsdruck durch Eigenständigkeit und Selberdenken zu widerstehen. Es ist freundliche sozio-geistige Teilnahme geboten anstatt Tabuisierung und Verdrängung.
ZWEI Mit geduldiger Wahrnehmung können die Leute erkennen, welche politischen Sprecher verlässlich informieren und Führung und Fühlung verbindlich erklären. Die unbekannte Seuche bringt fortwährend Änderungen und Interpretationsänderungen der Forscher, die die Allgemeinheit in Alarmstimmung und Misstrauen bringen, auch weil zwischen Medizinern, Politikern, Alltagsmenschen und den inzwischen zu hetzerischer Propaganda aufgeschaukelten Profit-Unternehmensprechern ständig erklärungsbedürftige Stellungnahmen publizieren.
.
Besonders die weitgehend irreführenden Ratschläge und Verheißungen auf digitale Technologie und angeblich künstliche Intelligenz zielen auf Absatz der IT-Wirtschaft und vertröstende Täuschung durch Prothesen-Aktionismus mit gleichzeitiger „big Brother“-Datenenteignung der freiwilligen und unfreiwilligen (z. B. offiziale Kommunikationszwänge) Teilnehmer per Internetz – angesichts des Todes.
Auch weil – immer angesichts des Todes – jeder Alltagsmensch in seiner individuellen Sozialität einem sehr varianten Mix von Interessenssphären angehört bzw. ausgesetzt ist. Ein Aktienkapitalist kommuniziert andere Werte als ein Covid 19-Patient, ein Parteipolitiker anders als ein Quoten-Publizist, behandelnder Arzt anders als die Unterhaltungs- und Freizeitin-dustrie, die Polizei anders als die Gesundheits-Dienstklasse, ein Internetz-Blogger anders als ein Spitzenmanager und ein bindungsloser Paria oder die Katholische Kirche – alle angesichts des Todes – im föderalen Rechtsstaat. Zersetzung, Misstrauen, Lügenpresse, Angst und Verschwörungsverdacht, sind hierbei die Alles durchfärbenden sozialpsychologischen Kolate-ralschäden. Solidarität, Empathie und Nachbarschaftshilfe entstehen ebenfalls als nützliche Nebenwirkungen der Corona-Integration wie auch legale und kriminelle Trittbrettfahrerei, Preistreiberei bei Angebots-Engpässen und besonders in der kontrollschwachen intermediär organisierten lieben Not und Nächstenliebe im deutschen Wohlfahrtsverbändesystem.
Liebe Leser, es ist immer undienlich, da wo Orientierungsdefizite überhand haben, noch durch Provokation mit falschen Signalen oder Irritation – angesichts des Todes – aufzuwarten.
Wer sich beliebt machen will, verbreitet Optimismus und wiegelt ab. Dem kommen „normale“ Verdrängungsverhalten zum Zwecke der Wirklichkeitsflucht oder der sozialen Schweigespirale (sich lieber innerhalb der mehrheitlichen Wertskala aufzuhalten, als die tatsächlichen Entwicklungen der Seuche kritisch mitzugehen und Furcht zu nähren).
Dazu, wenn es an sich eine vorrangige Pflicht einer Wissenschaft ist, verlässliche und belastbare Erkenntnisse mit geltungsberechtigten Methoden und gesicherten Verfahren zu erschließen zu versuchen, also auch aktuell anzuzeigen, wenn man wenig weiß, warum und was daran so unzugänglich oder oft auch ambivalent und ephemer und unverlässlich aufkommt, um – angesichts des Todes – bald ganz anders umzuschlagen.
Aus meinem Verständnis einer empirischen Soziologie bietet die Struktur der Corona-Seuche im inzwischen über zehn Monate entfalteten Verlauf, Ende Oktober 2020, durchaus einige Anhaltspunkte zur naturwissenschaftlichen Lage, zu den politischen Eingriffen und Gestaltungsversuchen, zur Kommunikationsintelligenz der Alltagsleute, sich – angesichts des Todes – individuell und massenkommunikativ lebensdienlich einzustellen. Der Schwall an Innovation sollte tunlichst nicht im Rezeptionsdurcheinander ziellos ausufern. Die überfordern-de Situation sollte zur soziologischen Orientierungshilfe soziologisch bewertet und für den Alltag nutzbar gemacht werden. Da helfen keine Märchen oder Narrative, sondern nüchterne Bestandsaufnahme und Transparenz zu den Wissens- und Vorstellungslücken, um die allgemeine Öffentlichkeit in den lebendigen Orientierungsprozess zur Corona-Seuche einzubinden.
Jede Informationsexklusivität führt zu abenteuerlichen Ersatzimpulsen der Laienwelt innerhalb der vielfältigen informellen Kommunikation einer jeden Gesellschaft. Corona ist ein Stimulans für alle Teilnehmer, angesichts des Todes, individuell und sozial die kollektiven Angewiesenheiten zu begreifen, was es heißt von Mensch zu Mensch zusammenzuhalten und interdependent zu interagieren und welche Anforderungen das Gelingen dabei an unsere Rhetorik stellt. Bildung und Kulturtechniken gewinnen an Wertschätzung.
.
1. Eine soziologische Analyse muss vorab ansehen, wie der Mensch „tickt“ und was von dieser anthropologischen Ausgangsbegabung her verhaltensmäßig zu erwarten ist und was eher nicht. Wir alle, heutzutage – ob Stadtbewohner oder dörflich-nachbarschaftlich – haben entwickelte Gepflogenheiten eines eigenen Informationsgewinnes, stündlich, täglich oder auch vollkommen ignorant den Neuigkeiten gegenüber. Das betrifft uns individuell durch Vertraute, Familie, Bekannte. Die weitere Öffentlichkeit, wie in Massenmedien, vom Handzettel, den Litfaßsäulen, der kommerziellen Presse, dem Kneipengespräch sowie staatlich geführte, herausgehoben ausgewählte Propaganda durch staatliche Fernseh- und Radiosendeanstalten. Noch weniger gesettet, dennoch als typische Spielart zwischen P to P und Massenkom-munikation verstehbar, kommen die inzwischen auch aktuell auftretenden Internetz-Komplexe der vermischten Bereitstellungen als „verwilderte“ Formen freier Kommunikationsbeteiligung durch selbsternannte Internetz-Akteure hinzu. Besonders verhaltensbestimmend für aktives Informationsinteresse sind die sehr varianten Anforderungen durch erwerbsberufliche Szenerien, vom Tagelöhner, zu Lohnabhängigen, Angestellten der Dienstklasse und Politikberuflern, aber auch Kapitalbürgern und Unternehmern – immer angesichts des Todes. Was immer jemand arbeitet, erschließen sich für ihn durch seine Arbeit als Nebeneffekt immer lebenswichtige soziale Urteilskraft.
Eine soziologische Forschung wird hierzu stets auf beobachtende Feststellungen des interaktiven und interdependierenden Sozialverhaltens seiner Probanden und Untersuchungsgruppen zu achten haben, ob und was die mit Corona tun, wie sie sich gegenseitig beobachten, ob es zu sozialdynamisierenden oder indifferenten oder lähmenden Verhaltenspraktiken, möglicherweise freiwilligen und zwangsläufigen Verhaltensveränderungen – angesichts des Todes – kommt. Hierzu sind Beobachtung entscheidend sowie konkrete Tiefeninterviews über tatsächliche Verhaltensnormen und den ausgesprochenen Erklärungsnomen, also, was die Befragten diskret befragt an Wertäußerungen von sich geben und was an quasi öffentlichen kollektiven Verhaltens- und Wertäußerungen – angesichts des Todes – festzustellen ist.
2. Die naturwissenschaftlich erfasste Drohlage durch eine Seuche, die in kürzester Verlaufs-zeit seitens der politischen Sprach-Stellvertreter als Epidemie, dann als Pandemie und – vermutlich zutreffend – als Endemie hingestellt und behandelt wird, das heißt über Staatsgrenzen hinweg, weltweit und zeitlich unabsehbar, hat markante Opferzahlen durch Befall gebracht und damit die Medizin, die Patienten und die bedrohten Individuen der Gesellschaft direkt „erweckt“, die Alltagsvorstellungen zu öffnen und sich persönlich ihrem belastenden Thema „Innovationsfaulheit“ zu stellen.
Hiermit muss die naturwissenschaftliche Stellvertreter-Gemeinde sich einlassen, denn blanke positive Fakten kann der individuelle Nichtfachmensch wie auch die Gesellschaft als Kollektiv-Intelligenz nicht relevant aufnehmen, formulieren, artikulieren und umsetzen.
Wir erleben also, wie Virologen ihre Arbeit vorstellen und die bescheidenen Erkenntnisse in Massenmedien bereitstellen und erklären, hieraus Nutzen zu signalisieren bzw. für komplexes Verständnis dafür zu werben, dass weder Heureka noch Spontanerlösung erwartet werden dürfen.
3. So weit also das naturwissenschaftliche Geschehen der Lage vom Soziologen festgestellt werden kann, muss eine sozialwissenschaftliche Fokussierung auf die ebenfalls empirischen Erkrankungsfälle und die individuell sehr vielfältigen (Gesundheitsstatus, Lebensalter, ökonomische Zuordnungen, Bildung, Kommunikationsgewohnheiten) CORONA-FÄLLE systematisch katalogisiert werden, um damit auf die örtlichen, regionalen und weiteren geografischen Bedrohungslagen Aussagen treffen zu können.
4. Der Soziologe hat es stets mit Individuen zu tun, die zwischen Stillhalten, Lähmung, Aktivierung und Aggressivität, auf die Außenwelt reagieren und dadurch gleichzeitig sozio-kulturelle und sozio-politische, also kollektive – das sind die sozialen – Lebensweisen und Sprachregelungen mitgestalten. Bei Corona erleben wir konkret Fluchtversuche, sich der völligen Unerfahrenheit, der Neuheit und auch der fachlichen Hilflosigkeit, eine solche anscheinend virtuell schwebende Bedrohung an Sündenböcke zu deligieren, an Ärzte, an Politiker, an „Recht und Ordnung“ und „Chaos-Lustprinzipler“ oder eben an Ergebenheit und Unmittelbarkeit bzw. kollektiven Erleichterungs-Spontanitäten oder Gott- und Schicksals-Ergebenheit – angesichts des Todes.
Die empirische Soziologie kommt nicht umhin, keine Boulevard-Reizbegriffe hinkotzen zu können, sondern nachhaltig und verlässlich das Neue am Neuen, die Entwicklung teils unangenehmer Meliorations- und Falsifikationsverläufe darzustellen, die angesichts des Todes überwiegend Ablehnung und Frustration erzeugen. Auch sind nicht Abstumpfung und Zynismus vermeidbar, wenn es um die Gesamtführung und -stimulans geht, die dem föderalen Stellvertretersystem – angesichts des Todes – obliegt. Bei Führung und Fühlung sind Fehler immer möglich, aber niemals reversibel. Durchlöchertes Vertrauen ist soziales Gift angesichts des Todes. Krank ist nicht Tot. Trost ist nicht Heilung. Tröstung ist Vertröstung. Anteilnahme umreißt das Schicksal unseres individuellen Daseins.
.
FINE E COMPATTO
.
WARNUNG: recommended posts (Zusätze, die als Empfehlungenoder Beziehungen von WordPress hier eingestellt werden)
auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress
.
gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews
.
hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
.
Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN
FINE E COMPATTO deutlich beendet.
.
WARNUNG: recommended posts
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
>Neue Sinnlichkeit 74 Blätter für das Ende der Kunstpause<
ISSN 1432-5268, 41. Jahrgang ist, in loser Folge, im April 2020 erschienen.
Der Versand an die Abonnenten auf Lebenszeit ist erfolgt.
.
.
Neue Sinnlichkeit Blätter für Kunst und Kultur erscheinen im Pandora-Kunst-Verlag, Dr. Dietmar Moews, Köln, Mainzer Straße 28, 50678 Köln. Das Heft umfängt 64 Seiten in Schwarz/Weiß und enthält zwei Farbbilder.
.
Der Untertitel „Für das Ende der Kunstpause“ ist in diesem Heft nicht auf die angängige Corona-Endemie 2020 bezogen, sondern auf den staatlich dirigierten Niedergang der zeitgenössischen Kunstproduktion durch die organisierte Vernichtung des Grundrechtes „Freiheit der Kunst“.
.
Dietmar Moews, 1991 in Tucuman
.
Zum Geleit
Grüß Gott, liebere Leserin, grüß Gott, lieber Leser. Das Jahrhundert der kommerziellen KUNSTPAUSE ist jetzt beendet. Die epochale CORONA Sonder-Kunstpause gab es bei Grundlegung dieser Ausgabe noch nicht. Die Mehrheitsblödheit zu mobilisieren ist praktisch möglich, wie wir nach Hitler und der Jahrhundert-Kunstpause wissen. Mit der Neuen Sinnlichkeit bringe ich nichtkommerzielle Blicke auf den trägen Mainstream des noch lange Nachglühens, den so eine organisierte Kunstpause ermöglicht.
Doch ruhen Sie sich einfach in der Begriffsverwirrung aus. Sorgen Sie nicht, man könne da im OKF, dem organisierten Kunstbetrieb, etwas verpassen, wo wieder nur der LINGUISTIC bzw. LITERAL TURN als ein ICONIC TURN leer hingestellt wird:
.
SURREALISMUS – SUPREMATISMUS – FUTURISMUS – KATECHISMUS – von oben und eine riesige Schar von staatlich-signierten Kunstfachleuten machen rum. Es ist eine arschkriecherische DIENSTKLASSE, die um den Preis den LEERLAUF zu sichern, überbezahlt wird. Bis es sich herumgesprochen haben wird, dass dieses 20. Jahrhundert ein Jahrhundert der KUNSTPAUSE war. Man zwingt den Generationsnachwuchs zur abgeriegelten Vernunft durch den OKF-Staat: „Enkel“ von HEGEL, FREUD und MARX, von WARBURG und PANOFSKY, von ADORNO und HABERSATT – MOEWS macht die Neue Sinnlichkeit und diese Blätter für das Ende der Kunstpause.
.
Inhalt
Umschlag: Plakatausschnitt Ausstellung Peter Janssen in Hannover 1
Zum Geleit 2
INHALT 3
IMPRESSUM 3
ERFOLGSKINDER 4
PETER GRÄMER: Er folgt seinem Stern 27
DIETMAR MOEWS: Ende der Kunstpause des zwanzigsten Jahrhunderts: 28
DIETMAR MOEWS: Der Fliegende Holländer 37
DIETMAR MOEWS: Gefängnishaft als Kuschel-Knast 41
DIETMAR MOEWS: Peter Handke ZEICHNUNGEN 47
ABONNEMENT NEUE SINNLICHKEIT AUF LEBENSZEIT FÜR 500 EURO 55
ADOLPH FREIHERR KNIGGE: ÜBER EIGENNUTZ UND UNDANK 1796 56
Knigge setzt Kants kategorischen Imperativ in allgemeinverständliche Klarheit: Fortsetzungen XXII
DIETMAR MOEWS: Lexikon des Kunstwesens: Elisabeth Selbert 59
ELISABETH SELBERT: Portrait: Die Linie von Dietmar Moews 60
DIETMAR MOEWS: Die Kinderseiten der Epoche: Hölderlins Schweben 61
Auflösung Qualitätsrätsel 73: Cervantes SAAVREDA übersetzt von Petra Strien
QUALITÄTSRÄTSEL 74: Wer hats geschrieben? 63
.
Impressum
Neue Sinnlichkeit Blätter für Kunst und Kultur seit 1979 erscheinen in loser Folge im Pandora-Kunst-Verlag, Springe, Hannover, München, Leipzig, Magdeburg, Dresden, Berlin, Köln
E-Mail dietmarmoews@gmx.de Verlagsanschrift und Abonnement auf Lebenszeit bei:
Dr. Dietmar Moews Mainzer Straße 28, D-50678 Köln ISSN 1432-5268
.
.
Dietmar Moews meint: Mit fünf Wochen quarantäneartigem SHOTDOWN für die Menschen, sich völlig zurückhaltend in ihren Wohnungen aufzuhalten sowie alle CORONA-Erkrankten in Quarantäne-Kliniken ausheilen/immunisieren lassen lässt sich die ENDEMIE völlig beseitigen. Es wäre dann also in nur fünf Wochen ein völlig normales Leben in Deutschland möglich; allerdings müsste der Grenzverkehr über eine konsequente Ein- und Ausreise-Quarantäne abgeriegelt werden.
.
Es gibt ein Muster dieser Strategie, das Neuseeland praktiziert. Und dieser Umstand wird in den aktuellen Corona-Darstellungen der verschiedenen nationalen Corona-Staaten weitreichend unterschlagen. Neuseeland wird nicht erwähnt.
.
Wenn heute Gastronomen eine klare Ansage fordern, wie lange sie noch pausieren müssen, ließe sich mit obiger fünfwöchiger Quarantäne die Endemie konkret besiegen, ohne zwei Jahre oder länger weiter grassieren zu können.
.
Horst Meyer (1941-2020), Autor in der Neuen Sinnlichkeit, und Dietmar Moews bei einer Vogesen-Wanderung im Sommer 1978
.
FINE E COMPATTO
.
WARNUNG: recommended posts (Zusätze, die als Empfehlungen oder Beziehungen von WordPress hier eingestellt werden)
auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress
.
gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews
.
hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
.
Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN
FINE E COMPATTO deutlich beendet.
.
WARNUNG: recommended posts
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
PANDORA KUNST PROJEKT
zu Händen Dr. Dietmar Moews
Mainzer Straße 28
D-50678 Köln am Rhein
.
Zum Geleit
Grüß Gott, liebere Leserin, grüß Gott, lieber Leser. Das Jahrhundert der kommerziellen KUNSTPAUSE ist jetzt beendet. Die epochale CORONA Sonder-Kunstpause gab es bei Grundlegung dieser Ausgabe noch nicht. Die Mehrheitsblödheit zu mobilisieren ist praktisch möglich, wie wir nach Hitler und der Jahrhundert-Kunstpause wissen. Mit der Neuen Sinnlichkeit bringe ich nichtkommerzielle Blicke auf den trägen Mainstream des noch lange Nachglühens, den so eine organisierte Kunstpause ermöglicht.
Doch ruhen Sie sich einfach in der Begriffsverwirrung aus. Sorgen Sie nicht, man könne da im OKF, dem organisierten Kunstbetrieb, etwas verpassen, wo wieder nur der LINGUISTIC bzw. LITERAL TURN als ein ICONIC TURN leer hingestellt wird:
.
SURREALISMUS – SUPREMATISMUS – FUTURISMUS – KATECHISMUS – von oben und eine riesige Schar von staatlich-signierten Kunstfachleuten machen rum. Es ist eine arschkriecherische DIENSTKLASSE, die um den Preis den LEERLAUF zu sichern, überbezahlt wird. Bis es sich herumgesprochen haben wird, dass dieses 20. Jahrhundert ein Jahrhundert der KUNSTPAUSE war. Man zwingt den Generationsnachwuchs zur abgeriegelten Vernunft durch den OKF-Staat: „Enkel“ von HEGEL, FREUD und MARX, von WARBURG und PANOFSKY, von ADORNO und HABERSATT – MOEWS macht die Neue Sinnlichkeit und diese Blätter für das Ende der Kunstpause.
.
Inhalt
Umschlag: Plakatausschnitt Ausstellung Peter Janssen in Hannover 1
Zum Geleit 2
INHALT 3
IMPRESSUM 3
ERFOLGSKINDER 4
PETER GRÄMER: Er folgt seinem Stern 27
DIETMAR MOEWS: Ende der Kunstpause des zwanzigsten Jahrhunderts: 28
DIETMAR MOEWS: Der Fliegende Holländer 37
DIETMAR MOEWS: Gefängnishaft als Kuschel-Knast 41
DIETMAR MOEWS: Peter Handke ZEICHNUNGEN 47
ABONNEMENT NEUE SINNLICHKEIT AUF LEBENSZEIT FÜR 500 EURO 55
ADOLPH FREIHERR KNIGGE: ÜBER EIGENNUTZ UND UNDANK 1796 56
Knigge setzt Kants kategorischen Imperativ in allgemeinverständliche Klarheit: Fortsetzungen XXII
DIETMAR MOEWS: Lexikon des Kunstwesens: Elisabeth Selbert 59
ELISABETH SELBERT: Portrait: Die Linie von Dietmar Moews 60
DIETMAR MOEWS: Die Kinderseiten der Epoche: Hölderlins Schweben 61
Auflösung Qualitätsrätsel 73: Cervantes SAAVREDA übersetzt von Petra Strien
QUALITÄTSRÄTSEL 74: Wer hats geschrieben? 63
.
Impressum
Neue Sinnlichkeit Blätter für Kunst und Kultur seit 1979 erscheinen in loser Folge im Pandora-Kunst-Verlag, Springe, Hannover, München, Leipzig, Magdeburg, Dresden, Berlin, Köln
E-Mail dietmarmoews@gmx.de Verlagsanschrift und Abonnement auf Lebenszeit bei:
Dr. Dietmar Moews Mainzer Straße 28, D-50678 Köln ISSN 1432-5268
.
.
Dietmar Moews meint: Mit fünf Wochen quarantäneartigem SHOTDOWN für die Menschen, sich völlig zurückhaltend in ihren Wohnungen aufzuhalten sowie alle CORONA-Erkrankten in Quarantäne-Kliniken ausheilen/immunisieren lassen lässt sich die ENDEMIE völlig beseitigen. Es wäre dann also in nur fünf Wochen ein völlig normales Leben in Deutschland möglich; allerdings müsste der Grenzverkehr über eine konsequente Ein- und Ausreise-Quarantäne abgeriegelt werden.
.
Es gibt ein Muster dieser Strategie, das Neuseeland praktiziert.
.
Wenn heute Gastronomen eine klare Ansage fordern, wie lange sie noch pausieren müssen, ließe mit obiger fünfwöchiger Quarantäne die Endemie konkret besiegen, ohne zwei Jahre oder noch länger mit dem aktuellen Corona-Virus weiter grassieren zu können.
.
Horst Meyer (1941-2020), Autor in der Neuen Sinnlichkeit, und Dietmar Moews bei einer Vogesen-Wanderung
.
FINE E COMPATTO
.
WARNUNG: recommended posts (Zusätze, die als Empfehlungen oder Beziehungen von WordPress hier eingestellt werden)
auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress
.
gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews
.
hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
.
Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN
FINE E COMPATTO deutlich beendet.
.
WARNUNG: recommended posts
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
Die Neue Sinnlichkeit 71, der Blätter für Kunst und Kultur, ist mit dem Untertitel „Blätter für Überleben ohne moralisches Versagen“ kürzlich erschienen.
.
Die Bezieher im Modus eine Abonnements auf Lebenszeit kommen bei der Erscheinungsweise „in loser Folge“ immer wieder überraschend in den Genuß einer „Büchersendung“, die der Herausgeber in wochenlanger Handarbeit persönlich besorgt.
.
Neue Sinnlichkeit 71 hat folgenden Inhalt:
.
Inhalt
Umschlag: Ausstellungsplakat zum Straßenfest Köln 2018 1
Zum Geleit 2
INHALT 3
IMPRESSUM
ABONNEMENT NEUE SINNLICHKEIT AUF LEBENSZEIT FÜR 500 EURO
ERFOLGSKINDER 4
WOLFGANG HENRICH: GEORG STEFAN TROLLER „Selbstbeschreibung“ 17
GEORG STEFAN TROLLER: Portrait: Die Linie von Dietmar Moews 29
THOMAS KRAFT: Autor und Anliegen – Jakob Wassermann 30
DIETMAR MOEWS: Totalphänomen Nahrung zu Marcel Mauss 40
ADOLPH FREIHERR KNIGGE: ÜBER EIGENNUTZ UND UNDANK 1796 43
Knigge setzt Kants kategorischen Imperativ in
allgemeinverständliche Klarheit: Fortsetzungen XIX
HERBERT LÜTHY: Fahndung nach dem Dichter Brecht 45
EDMONT ET JULES GONCOURT: Das Schöne 58
DIETMAR MOEWS: Lexikon des Kunstwesens: Georg Stefan Troller 60
DIETMAR MOEWS: Die Kinderseiten der Epoche: Frisieren gehört zur Strafe 61
Auflösung Qualitätsrätsel 70: Robert Musil
QUALITÄTSRÄTSEL 71: Wer hats geschrieben? 63
.
Impressum:
Neue Sinnlichkeit Blätter für Kunst und Kultur seit 1979 erscheinen in loser Folge im Pandora-Kunst-Verlag, Springe, Hannover, München, Leipzig, Magdeburg, Dresden, Berlin, Köln
E-Mail dietmarmoews@gmx.de Verlagsanschrift:
Dr. Dietmar Moews Mainzer Straße 28, D-50678 Köln ISSN 1432-5268
………….abschneiden und 0190……… augen auf, nur mut …… …….. ……… einmalig fünfhundert Euro …………………..
.
abonnement auf lebenszeit NEUE SINNLICHKEIT ist so möglich:
schicken Sie 500 EURO als einmalige bezahlung (bar oder scheck) an meine verlagsanschrift: dr. dietmar moews mainzer straße 28, 50678 köln sowie ihre adresse, wohin zukünftig die lose folgenden blätter gesendet werden sollen: zur freude und belohnung sparen sie auf diese weise täglich ganzerheblich, miteinemABONNEMENT AUF LEBENSZEIT FÜR 500 EURO
.
Das in dieser Ausgabe ergriffene Nachwirken des eminenten Alphonse Silbermann findet neben dem enormen Jakob Wassermann (den Thomas Mann über seinem sich selbst durchaus nicht bescheidenen literarischen Rangbewertete – nämlich als Romanautor – auch einen Text von Wolfgang Henrich, der ein deutsches Kulturphänomen in Autor und Werk Georg Stefan Trollers beschrieb.
.
Hier also von WOLFGANG HENRICH
.
„Georg Stefan Troller – Selbstbeschreibung“ (2001):
.
Wolfgang Henrich: Meinem Sohn Franz Jakob Hirner gewidmet
.
Ich möchte Wolfgang Henrich ehren, dessen Schwerpunkt seiner verlegerischen und publizistischen Arbeit politische Bildung ist. Henrich ist herausragender Träger der Höhe der deutschen Sprache, im Strom der weltweiten Anglifizierung.
Wolfgang Henrich ist ein rheinländisch-preußisch-jüdischer Philosoph, Autor, und Verleger des URHEBER VERLAGs KOBLENZ, der unter anderem die Film-Dokumentation anlässlich des Geburtstagsempfangs zum 90sten Geburtstag des eminenten Alphons Silbermann,1999 im Kölner HOTEL ERNST EXCELSIOR leitete.
Georg Stefan Troller ist ein Autor und Fernseh-Ästhet eigener Kategorie in der deutschsprachigen Kulturindustrie.
Alle drei, Henrich, Silbermann und Troller, sind herausragende Beispiele für wesentliche Mitwirkung deutscher bzw. deutschsprachiger Juden am deutschen Leben, die als Verfolgte des Nazideutschland uns beispielhaft das bedeutende Gewicht vor Augen halten, das durch die vernichteten und vertriebenen Juden, durch den Massenmord der europäischen Massenmörder ewig lastet.
So stelle ich diesen Henrich-Aufsatz unter den Gedanken, um den sich auch Georg Stefan Troller verstehen lässt: „daß wir, die Enkel von Goebbels UFA, den Anfang machen .. schlicht und ergreifend mit „Wahrnehmung“.
Das war Georg Stefan Troller einmal: sehr verführerisch mit seinem unverwechselbaren rauchzarten Wiener Bariton, der unsere von Schelsky so benannte „skeptosche Generation“ seine unerbittliche Diktion überhören ließ: kaum angehobene Stimmhöhe, in der Gleichförmigkeit auf unendlich programmiert, jeden anderen Gedanken ausschaltend, um mit Senken der Stimme die Ewigkeitsstenogramme des von 1962 bis 1971 im „Ersten“ ausgestrahlte „Pariser Journal“ als das Nonplusultra zu verkaufen (was es auch war, gemessen an Adenauers Welt auf Süsterhenns „Sauberer Leinwand“.
Heute, mit den am 10. Dezember 2001 erreichten 80 Lebensjahren, ist die unwiderrufliche Bestimmtheit, der Markenartikel-Charakter seines Sprachgestus Vergangenheit. Jetzt spricht ganz gelöst ein weißhaarig gewordener Troller und nur sein Alter ego Alexander Pschill ist es, der, auf seine Weise vom Zeitgeist verführt, an die begangenen Jugendsünden erinnert. Oder ist es nicht Houellebecqsche Altklugheit, die aus diesem Schauspieler spricht, wenn er den vom Aussehen her noch immer gern in den Spiegel schauenden Weltbürger provoziert, um dann selbst ein rührender Narziß zu sein, dar sarkastisch gesagt, alle philosemitischen Vorurteile bestätigt? Aber dazu später noch andeutungsweise einige Worte, aber kein weiteres über den Adorno-Schüler und Musik-Kritiker der Süddeutschen Zeitung, Joachim Kaiser, dem erst jetzt die Juden fehlen, wie er sich in Augsteins Der SPIEGEL Nr. 14/2001, S. 218, ausdrückte, wo in keiner Ausgabe auf Adolfs Konterfei verzichtet wird (siehe zur Vorgeschichte auch Norbert Frei: Vergangenheit, C.H.Beck Verlag, München 1996).
Doch gestehen wir TWEN-Leser uns erst einmal ein, daß wir uns darin gefallen haben, wie Troller auf den Spuren Rimbauds zu wandeln und bis heute zu denken, Günter Grass sei esgewesen, der Troller den Schnauzbart abgeschaut hat und nicht umgekehrt. Zweifellos: der ganze Habitus, wie ihn der damals Vierzigjährige für das „Pariser Journal“ kreiert hatte, machte ihn zur gefälligeren Ausgabe des Autors der „Blechtrommel“. Und so wurde er das insgeheime wie offensichtliche Vorbild von uns, die wir die Hörsäle zu den Filmen der „nouvelle vague“ überschwemmten. Wie er trugen wir bei unseren Ausflügen vom Rhein an die Seine den Trenchcoat über dem Arm und wie er winkten wir nach den noch heute als Taxis in Saigon anzutreffenden „Crèmeschnittchen“. James Dean mit dem hochgeklappten Mantelkragen war out, seit es diesen dunkelhaarigen ARD-Kulturkorrespondenten gab, der uns vergessen ließ, daß Paris seinen Wohlstand soeben noch durch die Ausbeutung Indochinas oder Algeriens verdankte. Was uns wiederum vergessen ließ, daß das sogenannte Wirtschaftswunder ein Produkt des Korea-Krieges war, wir also die miesesten Kriegsgewinnler sind, die sich nun auch noch in ihrer notorischen Vergeßlichkeit den Luxus leisten, in der SS-Fahrbereitschaft des Berliner Führerbunkers gesamtdeutsch wie lauthals über „die doofen Amis und Iwans“ zu lachen.
Was uns noch leid tun wird, sollte es denn noch wirklich geben: der kurzsichtige Junge aus Kazans „Denn sie wissen nicht, was sie tun“ schlich doch nur deshalb so traurig durch Manhattan, weil sich vor ihm längst das „Grand Zero“ aufgetan hatte. Buchheims „Boot“ war bekanntlich unerkannt in den Hudson eingelaufen und hinterließ so Hitlers Virus. Mahatma Ghandi ahnte das und verweigerte darum den Beitritt zur Anti-Hitler-Allianz mit der kannibalistischen Begründung, der Geist des Besiegten gehe in den Sieger ein (siehe Lothar von Balluseck: Auf Tod und Leben, Hohwacht Verlag, Bonn-Bad Godesberg 1977). Oder beweist dies nicht der leicht abgewandelte Nazi-Stahlhelm auf den Köpfen der GI’s, wie auch und gerade der dritte Einmarsch in Sarajewo den Nihilismus der Europäer bestätigt? Kurzum: der jüdische Kaufmannssohn, der wie Sigmund Freud 1938 aus Wien vertrieben wurde und über dessen Jugend er 1976 ein Portrait für das Fernsehen wagte, rettete sich, nach vergeblicher Asyl-Suche in Paris, noch gerade rechtzeitig vor der einmarschierenden Wehrmacht in die Vereinigten Staaten von Amerika.
.
Die U. S. A., oder besser gesagt: Hollywood, wohin noch im 20. Jahrhundert die denkende Welt vor den völkerwandernden Raubmördern indogermanischer resp. semitischer Provenienz fliehen konnte, hier wurde er notgedrungen zum Soldaten und seitdem konnte er nicht aufhören, sich mit Hitlers Hinterlassenschaft auseinanderzusetzen. Ein höchst schmerzhafter Prozeß, gerade angesichts der holden Weiblichkeit im besetzten Nachkriegsmünchen, die wie der Muttersohn Martin Walser bis heute „von all‘ dem“ nichts hören will, wohl aber von den Aufmärschen durchs Brandenburger Tor wie soeben am 1. Advent 2001. Ganz folgerichtig – Gewalt erzeugt Gegengewalt auf hohem oder niedrigem Niveau – hat sich Georg Stefan Troller darum „Menschenfresser“ genannt, der, wie alle, die ihr Auge mit der Kamera bewehren, ob sie nun Pudowkin oder Riefenstahl heißen, mit einem „snapshot“ oder „take“ ihre Zeitgenossen auf die Platte bannen, die dann in uns zu „arbeiten“ anfangen, da es in der Regel „bad vibrations“ sind. Denn „love“, wie die Beatles sangen, ist zwar warm, aber dennoch dank des Patriarchats ein „gun“, weshalb wir uns als Kalte Krieger erkennen müssen, die noch immer das unverdiente Privileg haben, durch Troller als unserem Unterhalter mit all jenen zu verkehren, die wie er vom Engel geschlagen sind und so unentwegt seelische Gesundheit suchen müssen.
Ich kann sie nicht alle aufzählen, die Troller sich für uns einverleibt und anverwandelt hat. Ich verweise nur auf die, die er so augenfällig widerspiegelte: Ich sehe Georges Brassens, dann schon Jean-Louis Trintignant, der Jean Gabin den von Humphrey Bogart vererbten Trenchcoat zerknitterte, während Yves Montand besagten Regenmantel noch schnell zur netoyage à sec trug, um Romy zu gefallen, die wiederum als „Sissi“ dreimal in Goebbelsscher UFA-Manier unseren Vätern und Müttern gefallen mußte. Aber diesen Rückfall in deutsches Proppersein machte dank Jean Seberg der schüchterne Jean Paul Belmondo in „A bout de souffle“ ungeschehen, bis auch ihm irgendwann die Puste ausging und „Papa m‚a dit“, das Herr Söhnchen vom rechts-linkslastigen Georges Mitterand (von wg. „les extremes se touchent“), ihn den Landser spielen ließ, der in Ruanda dem Vetter am Rhein beweisen mußte, daß auch er sich auf Völkermord versteht. Bis dahin vergingen bekanntlich noch mehr als zwanzig Jahre, in denen Troller nicht zuletzt den roten Daniel für uns in die Bresche bzw. resp. auf die Barrikaden des Pariser Mai springen lassen konnte. Zunächst ging jedoch der Frankreich-Befreier Charles de Gaulle in Baden-Baden buchstäblich baden, das zu sagen wir aber noch nicht imstande waren. Statt dessen ließen wir uns von Troller die vermeintlich feine Lebensart der Franzosen vermittelt, um dann so wie Ulrich Wickert als Käsegott den leitmotivischen Mantel der Geschichte über dem Arm zu tragen, während DER SPIEGEL oder Le Monde in der linken Seitentasche unserer C&A-Jacketts steckte und die Gauloise außen rechts an der Lippe klebte.
Nüchtern betrachtet war dies alles natürlich nur durch den Marshall-Plan mit seinen ERP-Darlehen möglich geworden, den der ein Jahr ältere Toby E. Rodes zunächst von den Mehlemer Deichmannsaue und dann von Westberlin aus propagierte, der wie Troller vor den Nazis in die Staaten fliehen mußte und unter Bradley die Invasion in der Normandie erlebt hatte. Und so konnte, last but not least, mit Hilfe von Lasky’s DER MONAT Peter Handke als jungdeutscher Schriftstellerpoet Paris auf friedliche Weise kennenlernen. Daß wir heute glauben, er sei dabei fast der Flaneur auf der Suche nach Prousts verlorener Zeit gewesen, wo er doch, der „Boche“, in Wahrheit in Bergstiefeln ins Bett von Jeanne Moreau steigen wollte – das verdanken wir selbstverständlich wieder niemand anderem als Troller, der ja alles das in seiner Person vereinigen mußte. Und immer war er uns dabei notgedrungen einen Schritt voraus, so daß er davor bewahrt blieb, sich rückschrittlich wie Jean Paul Sartre in die Baaders und Meinhofs zu verlieben. Sartre, der nach seinem Verrat zweier jüdischer Schauspielerinnen an die GESTAPO seinen Kollegen Albert Camus anschwärzte, der sich durch diesen feigen Bourgeois aber nicht beirren ließ, die wahre Revolution zu beschreiben, und darum auch nicht aus schlechtem Gewissen davon faseln mußte, wir alle seien Juden.Weshalb es denn auch mein Desiderat ist, dass Troller uns im nächsten Jahr den „premier homme“ schenkt, nun wo es ihm nicht mehr die Sprache verschlägt. Während der sieben Tage seiner Flucht über die damalige Tschechoslowakei, dort wo heute die Atommeiler drauf warten, daß Karl-Heinz Thoms Gasphasenreaktor sie gefahrlos entsorgt, war er mit einem Schlag heimatlos geworden und entsprechend wurde jedes Wort nichtssagend. Nicht einmal „Die letzten Tage der Menschheit“, die er als wichtigstes Gepäck mit sich trug, schienen noch Sinn zu machen. Was natürlich Unsinn ist, beschrieb Karl Kraus doch gerade auf unbestechliche Weise das seither andauernde Grauen. Und doch ist es so, so langejedenfalls, bis man sich als einer der drei Jünglinge im Feuerofen begreift, die brennen wie der Busch, der nicht vergeht. Wirklich und wahrhaftiger Unsinn aber ist es, was der kluge Kopf der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 29. November 2001 auf Seite 59 über Troller schrieb: „Also suchte er eine Ausdrucksform ohne Akzent und ohne Ideologie.“
Mein Gott, hier seicht einer ganz so, wie Kraus in „Heine und die Folgen“, Philipp Reclam Jun., Stuttgart 1986, S. 38f., die Feuilletonisten charakterisierte: „Man kann heute Feuilletons schreiben, ohne zu den Champs Elysées mit der eigenen Nase gerochen zu haben. Der große sprachwandlerische Trick, der sich in Deutschland viel besser lohnt als die größte sprachschöpferische Leistung, wirkt fort durch die Zeitungsgeschlechter und schafft aller Welt, welcher Lektüre ein Zeitvertreib ist, den angenehmsten Vorwand, der Literatur auszuweichen. Das Talent flattert schwerpunktlos in der Welt und gibt dem Haß der Philister gegen das Genie süße Nahrung.“ Womit ein weiteres Mal bewiesen wäre, daß das Bücherverbrennen die innere Logik der Nazis dieser Welt ist und der Film das Ersatzmedium, das sich in Babelsberg feierte, um gleichgültig das ungültig gewordene Leben der Volksgenossen zu verabsolutieren.
Was unter der Hand im Stil von Adorno der zitierte FAZ-Artikel nur einen Satz später preisgibt: „Der Dokumentarfilm wurde zu seiner Berufung, er wollte die Realität derart verformen, daß sie etwas Neues erzählte jenseits des Sichtbaren“. D. h.: hier wird nicht nur der geleugnete Ideologie-Charakter des filmischen Mediums offenbar, sondern unser Feuilletonist versucht auch noch, sozusagen drehbuchgerecht, den Juden Troller ein weiteres Mal mundtot zu machen, indem er ihn durch die Unterstellung der Verformung erneut mit dem total entleerten und darum Trollerschen Sprachduktus als die unverzichtbare Methode, um überhaupt eine Chance zu haben, überwinden! Womit alles Wesentliche gesagt wäre auch über die Psychoanalyse, die Sigmund Freud in seinen in den U.S:A: gehaltenen Vorträgen ja als „talking cure“ bezeichnete. Ohne indes Karl Kraus infragestellen zu können, der die Psychoanalyse für die Krankheit hielt, die sie vorgebe zu heilen. was sie paradoxerweise dann doch tut, sobald nämlich das Eingeständnis der Ohnmacht gelingt. (Witzig im Film die Spitze gegen die Zunft, wenn Trollers Alter ego die mütterliche Therapeutin verblüfft – Woody Allen dürfte seine Freude an der Vorführung dieser „Mame“ haben.)
.
Damit komme ich zu dem Muß, sich immer wieder den gerade in Deutschland verbreiteten Antisemitismus einzugestehen: der vor bald zwei Jahren verstorbene Kölner Soziologe Alphons Silbermann ermittelte bei seinen vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung finanzierten Umfragen, daß 15 Prozent der Deutschen sich offen antisemitisch gerieren und weitere 30 Prozent es latent sind. Mit anderen Worten: fast jeder zweite Bürger der Bundesrepublik Deutschland projiziert bewußt oder unbewußt seine Wut und Angst wie gehabt auf die Juden als Sündenbock.
Wie Troller das an sich selbst erfährt, zeigte er in dem Dokumentarfilm „Unter Deutschen“, aus dem die „Selbstbeschreibung“ den Anschein bringt, wo er den Neonazi Bela Ewald Althans interviewt, der das KZ Auschwitz und die Judenvernichtung eine „riesengroße Verarschung“ nennt. Als ihm Troller die Frage stellt: „Hitler hat ja wie bekannt die Schwulen ins KZ gebracht. Wie man hört, sind sie selber homosexuell. Was halten sie davon?“, da bricht die von Althans in unzähligen Film- und Fernsehauftritten aufrechterhaltene Fassade vom „ehrlichen“ Demokraten schrecklich in sich zusammen. Wütend schreit er in die laufende Kamera: „Lesen Sie mal was Gescheites. Anstatt Talmud und Thora! was wollen Sie denn in Deutschland, wenn Sie sich so aufführen, frag‘ ich mich. Nur frech werden und das benutzen, daß sie gesetzlich geschützt sind und ich vor mein eigenes Volk, vor den Kadi zitiert werde, damit in ihrem Sinne Recht gesprochen wird. Nicht mehr lange, guter Mann! Nicht mehr lange!“
Diese Szene erinnert mich an eine Begegnung in Köln, als meine Lehrerin, die 1999 verstorbene Psychoanalytikerin Edeltrud Meistermann-Seeger, bei einem Herbst-Meeting
Ende der 70er Jahre einen Elektriker befragte, der in Auschwitz den um das KZ-Lager errichteten Zaun unter Starkstrom gesetzt hatte. Bis heute kommt bei mir die Scham hoch, daß die in Selbstkritik höchst versierte Versammlung sich hinreißen ließ, wie auf einem kommunistischen Scheinprozeß den untadeligen Richter zu spielen! Womit ich – auch und gerade angesichts des 11. September – bei der grundsätzlichen Kritik unseres Justizwesens als eigentlichem Repräsentanten unserer Führungsschicht angelangt wäre. Daß sie nämlich bei größeren Belastungen, wie es Verbrechen ja sind, die paranoid-schizoide Struktur des Menschen auch bei sich zum Vorsch(w)ein kommen läßt, indem sie dem der sich hat erwischen lassen, alle, aber auch alle Schuld in die Schuhe schieben. ich verweise auf das alarmierende Phänomen des Hamburger Innensenators Schill, dessen Spitzname „Richter Gnadenlos“ seine ganze Angst vor Verlassenwerden und Verrücktheit wie bei unserem Neonazi zum Ausdruck bringt, Und eben diese Angst war es,die auf Troller 1938 übersprang und ihn sagen ließ: „Das Furchtbare an der Emigration ist, daß Du nicht mehr fühlen kannst.“
Was ist am heutigen Mobbing anders: ist es nicht die „moderne“, „zeitgemäße“. eben „coole“ Form des Faschismus mit seiner Zerstörung weltweit? Wird nicht jeder in dieser heute nun fast ganz und gar künstlichen Welt vom „Ingeniör, dem nichts zu schwör“, entwurzelt und bis zur vollständigen Depersonalisierung entfremdet? – Also hören wir doch auf, den Brecht’schen V(erfremdungs)-Effekt geschmäcklerisch als „dernier cri“ auszugeben. Es nährt bloß den Irrtum, wir hätten alles im Griff, vor allem die Tragödie vom unschuldig schuldig werden, wie Schiller unser Geschick definiert hat. Indem 1495 in Deutschland die Eigenmacht des Einzelnen im sogenannten Machtmonopol des Staates aufging (siehe unbedingt WolfgangReinhard: Geschichte der Staatsgewalt, C.H.Beck Verlag, München 1999), verkümmerte jede den Menschen ausmachende Fähiglkeit zur Selbstbeherrschung. Entsprechend prekär ist die Lage, seit sich die G-8-Staaten erlauben, immer mehr Menschen „freizusetzen“. Mit dem massenhaften Wegfall an Arbeitsstellen und dem Verlust der daran gekoppelten sozialen Stellung fällt nun der allerletzte Halt weg, womit erneut eine Massenpsychose entfesselt ist. Sie hat seit 1991 in ganz Europa ganz logisch zum Krieg als der „ultima ratio“ geführt und fordert nun schon einmal Millionen Opfer vom Schlage der Schill und Althans (vom „verheizten“ Schlachtvieh ganz zu schweigen).
Weshalb ich darauf bestehe, daß wir Troller und all denen zuliebe, die wir in unserer Angst und Wut verfolgt haben, statt uns wie gehabt mit der besagten SS-Fahrbereitschaft zu identifizieren, in den Einrichtungen der NATO die Bereitschaft zur Selbsterfahrung unserer aggressiven Natur einrichten, was selbstverständlich Notwehr resp. Verteidigung nicht obsolet macht (ich verweise auf Christian Walther: Verantwortung zur Freiheit – Soldatische Existenz in der Demokratie, Hohwacht Verlag, Bonn 1985, dessen Schrift zu verlegen ich die Ehre hatte). Das aber verlangt, daß wir, die Enkel von Goebbels UFA, den Anfang machen, da wir uns den Bildern des Grauens nicht länger durch Ästhetisierung entziehen müssen, sondern die ursprüngliche Bedeutung im Griechischen beherzigen können, die schlicht und ergreifend mit „Wahrnehmung“ zu übersetzen ist.
Die in „Private Ryan“ gezeigten Originalaufnahmen vom D-Day sollten den Ausgangspunkt sein, womit ich noch einmal meine Reverenz Georg Stefan Troller erweise, indem ich an seine bei KICK Film erschienenen Dokumentationen erinnere, die wie auch das hier zum Ausgangspunkt gewählte Selbstportrait, unter der Ägide von Jörg Bundschuh entstanden entstanden. In diesem Zusammenhang aber mache ich ganz besonders auf Trollers Reportage über den querschnittsgelähmten, hochdekorierten Vietnam-Veteranen aufmerksam, dessen Anblick, wie wir nun schon ahnen, fast jeden seiner noch unversehrten Kameraden in der Abwehrstellung gehen lassen muß: schließlich droht ihnen der Verlust dessen, was man gemeinhin Optimismus nennt, den unsere Politiker tagtäglich herbeizureden versuchen, ohne zu erkennen, daß sie dadurch schlecht sehen, wie Paul Valéry wußte, Frankreichs größter Poet und Diplomat der letzten 100 Jahre.
.
Dietmar Moews mit Alphons Silbermann
.
Dietmar Moews meint: Ich freue mich jedesmal, wenn mein herausgeberischer Leichtsinn auf Wahlverwandtschaft stößt. Sodass, anstatt Abmahnung sozio-geistige Affinitäten aufkommen. Einen Vorwurf, keine ertragsschöpfenden Anstrengungen zu verfolgen, weise ich zurück – der eine hat eine reiche Oma oder Ackerland geerbt, der andere ist als rarer Könner geschäftlich gefragt, manche gewinnen im Glücksspiel oder Klauen, einer lebt vom Geerbten, materiell Schwachbrüstige schaffen es, wenn sie gesund sind, durch extremen Arbeits- und Kampfgeist.
.
Ich selbst habe meine eigene Bank geschaffen – mit wunderbaren geldwerten Bildern einer Malerei der Neuen Sinnlichkeit. Mein Genie lässt sich leicht benennen: Ich habe einen einzigartigen Farbsinn, dazu einen extrem treffsicheren Geschmack, dazu einen aktiven dynamischen Geist und – welch ein Glück – ich kann zeichnen und malen, sodass mir als Meister eines Lebenswerkes alles gelingt, was ich anfange.
.
Wer sich dazu äußern möchte, mag das tun. Ich toleriere jedes Andersdenken – am Besten, wenn ich daraus Substanz oder zumindest Anregung ziehen kann. Meine tägliche Vollkraft wird nicht berechnet – ich mache es, wie es die Fußballer gerne sagen – ich konzentriere mich auf meine Tätigkeit und sehe dabei dem Möglichen entspannt und durchaus konzentriert entgegen.
.
.
FINE E COMPATTO
.
WARNUNG: recommended posts (Zusätze, die als Empfehlungen oder Beziehungen von WordPress hier eingestellt werden)
auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress
.
gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews
.
hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
.
Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN
FINE E COMPATTO deutlich beendet.
.
WARNUNG: recommended posts
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
Die Neue Sinnlichkeit 71, der Blätter für Kunst und Kultur, mit dem Untertitel „Blätter für Überleben ohne moralisches Versagen“ ist kürzlich erschienen.
.
Die Bezieher im Modus eine Abonnements auf Lebenszeit kommen bei der Erscheinungsweise „in loser Folge“ immer wieder überraschend in den Genuß einer „Büchersendung“, die der Herausgeber in wochenlanger Handarbeit persönlich besorgt.
.
Neue Sinnlichkeit 71 hat folgenden Inhalt:
.
Inhalt
Umschlag: Ausstellungsplakat zum Straßenfest Köln 2018 1
Zum Geleit 2
INHALT 3
IMPRESSUM
ABONNEMENT NEUE SINNLICHKEIT AUF LEBENSZEIT FÜR 500 EURO
ERFOLGSKINDER 4
WOLFGANG HENRICH: GEORG STEFAN TROLLER „Selbstbeschreibung“ 17
GEORG STEFAN TROLLER: Portrait: Die Linie von Dietmar Moews 29
THOMAS KRAFT: Autor und Anliegen – Jakob Wassermann 30
DIETMAR MOEWS: Totalphänomen Nahrung zu Marcel Mauss 40
ADOLPH FREIHERR KNIGGE: ÜBER EIGENNUTZ UND UNDANK 1796 43
Knigge setzt Kants kategorischen Imperativ in
allgemeinverständliche Klarheit: Fortsetzungen XIX
HERBERT LÜTHY: Fahndung nach dem Dichter Brecht 45
EDMONT ET JULES GONCOURT: Das Schöne 58
DIETMAR MOEWS: Lexikon des Kunstwesens: Georg Stefan Troller 60
DIETMAR MOEWS: Die Kinderseiten der Epoche: Frisieren gehört zur Strafe 61
Auflösung Qualitätsrätsel 70: Robert Musil
QUALITÄTSRÄTSEL 71: Wer hats geschrieben? 63
.
Impressum:
Neue Sinnlichkeit Blätter für Kunst und Kultur seit 1979 erscheinen in loser Folge im Pandora-Kunst-Verlag, Springe, Hannover, München, Leipzig, Magdeburg, Dresden, Berlin, Köln
.
E-Mail dietmarmoews@gmx.de Verlagsanschrift:
Dr. Dietmar Moews Mainzer Straße 28, D-50678 Köln ISSN 1432-5268
………….abschneiden und 0190……… augen auf, nur mut …… …….. ……… einmalig fünfhundert Euro …………………..
abonnement auf lebenszeit NEUE SINNLICHKEIT ist so möglich:
schicken Sie 500 EURO als einmalige bezahlung (bar oder scheck) an meine verlagsanschrift: dr. dietmar moews mainzer straße 28, 50678 köln sowie ihre adresse, wohin zukünftig die lose folgenden blätter gesendet werden sollen: zur freude und belohnung sparen sie auf diese weise täglich ganzerheblich, miteinemABONNEMENT AUF LEBENSZEIT FÜR 500 EURO
.
.
Das für jede Ausgabe gezeichnete Portrait der herauszuhebenden Verdienstler ist in diesem Heft des Jahres 2018 der österreichisch-amerikanische Jude GEORG STEFAN TROLLER, der nach letzten Nachrichten in Paris lebt, wo er viele Jahre deutsches Fernsehen machte.
.
Dietmar Moews‘
LEXIKON DES KUNSTWESENS
Georg Stefan Troller
Georg Stefan Troller, T.ist einösterreichisch-jüdischer Schriftsteller und Fernsehjournalist, Drehbuchautor, Regisseur und Dokumentarfilmer, mit US-amerikanischer Staatsange–hörigkeit, der sich dem deutschen Sprachraum zugehörig fühlt, geb. am 10. Dezember 1921 in Wien. T. jüdische Pelzhändler-Familie stammte aus Brünn, T. lernte zunächst den Beruf des Buchbinders, 1938, nach Anschluss Österreichs, floh T. mit 16 Jahren vor den Nazis in die Tschechoslowakei, von dort nach Frankreich, wo er bei Kriegsausbruch interniert wurde, 1941 erhielt er in Marseille ein Visum für die USA, wo er 1943 zum Kriegsdienst eingezogen wurde und am 1. Mai 1945 an der Befreiung Münchens beteiligt war, dann aufgrund seiner Deutschkenntnisse von der US Army zurVernehmung von Kriegsgefangenen eingesetzt. Von 1946 bis 1949 studierte T. an der University of Califor–nia Anglistik, anschließend an der Columbia University in New York Theaterwissenschaft. Mit einem Fulbright-Stipendium kehrte T. nach Europa an die Sorbonne, Paris, zurück, begann aber als Hörfunkreporter für den RIAS (Rundfunk im Amerikanischen Sektor, Berlin). Ende der 1950er Jahre wurdeT.Fernsehreporter für den Südwestfunk. 1962 begann T.für den WDR sein von der ARD gesendetesPariser Journal, 1971 als Sonder–korrespondent des ZDF in Paris, mit siebzig Folgen der TV-SendereihePersonenbeschreibung, die im Bereich des Interviews als stilbildend gilt und wirkt.Zu seinen Vorbildern zählt T. Karl Kraus.T. hat etwa 1500 Interviews mit seiner betont subjektiven, aber neutralen Befragungsweiseaufgenommen, ist mehrfach Grimme-Preisträger und Mitglied der Akademie der Künste Berlin.T. hat in zwei Ehen zweiTöchter und lebt in Paris.
.
FINE E COMPATTO
.
WARNUNG: recommended posts (Zusätze, die als Empfehlungen oder Beziehungen von WordPress hier eingestellt werden)
auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress
.
gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews
.
hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
.
Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN
FINE E COMPATTO deutlich beendet.
.
WARNUNG: recommended posts
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
DREISSIGSTER BLOGBEITRAG zum 20.
April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt,
in LICHTGESCHWINDIGKEIT von
Dietmar Moews hier:.
GOEBEL hat von DREYER im Jahr 1882 GELD genommen und GELDQUITTUNGEN unterschrieben. Das ist Punkt Sieben der archivierten, HISTORISCH unabweisbaren Beweismittel im FALL des BETRÜGERS und IDOLS Goebel.
.
.
Wer beleidigende NAZI-Machenschaften in Springe wünscht, wende sich diesem Lokalgeschehen zum 20. April zu. Wir haben eine gedruckte ORTSCHRONIK in der nicht steht, dass der Springer Lehrer Dr. Heinz Brasch, zunächst als deutscher Jude, im Jahr 1935 Berufsverbot erhielt, dass dann der arbeitslose Brasch, im Auftrag vom Springer Ortsvorsteher Jürges, die Ersterarbeitung einer STADTGESCHICHTE von SPRINGE erarbeitete, die Brasch 1940 abgab (Stadtarchiv). Dann, kurz vor dem Abtransport in den Vernichtungsosten ging Brasch aus dem Leben. Und heute wird Brasch in Springe nicht als erster Stadt-Chronist geehrt. Weder im ROHDE/CALLIES Judenbuch, noch im ROHDE/CALLIES Göbelbuch.
.
Wanderer kommst Du nach Liechtenstein, geh nicht vorbei, tritt mitten rein. Kommst du nach Springe am Deister, kann dir passieren, eine lokale Tageszeitung zu sehen, wo zum 20. April 2018 gefiebert wird, welch stolzes Gemeinwesen man in Springe hat, sogar mit einem Stadtarchiv und mit Gerichtsakten, in denen leicht zu finden ist, das man eine NAZI-Kampagne noch nach dem Krieg ausgebaut hatte: Das IDOL Henry Goebel.
.
Man ahnt es schon – Göbel hatte vermutlich mit Fritz Haarmann persönlichen Kontakt nicht gehabt, aber – wie Goethe es nannte: „Wahlverwandtschaft“ – das ist ein weites Feld – wie Fontane es nannte.
.
Wer dann mit der NEUEN DEISTER ZEITUNG als COMIC zu kurz kommt, als Informationsquelle aber kein Goebelbein an die Erde bringen kann, greift zu dem Buch „Die Göbel-Legende – Kampf um die Erfindung der Glühlampe“ aus dem Jahre 2007, vom Dietrich zu Klampen Verlag, Springe, verlegt.
.
.
Man sieht Glühbirnen schon am Buchumschlag, vorne und hinten abgebildet, zwei Lampenbilder, die beide Henry Goebel-Lampen nicht sind. Man liest hinein und wundert sich – einen Forschungsstand gibt es zu Henry Goebel angeblich nicht, nur Pressezitate seit 1882, und massenhaft angebliche Prozess-Akten, die vom Autor Rohde nicht zureichend durchgeistigt worden waren, was in dem skandalösen Promotionsverfahren der Leibniz-Universität Hannover nicht gemerkt, oder ignoriert worden ist. Gut – die Dissertation ist meines Wissens bis heute nicht ordentlich publiziert – so dass der Doktortitel nicht geführt werden darf.
.
.
in Springe verbreiten die lokalen IDOL-Bildner, das sind auch alle Lehrer seit 1933 bis heute, angeblich habe Springe aus der DRITTEN INSTANZ der Klage „GOEBEL GEGEN EDISON“, schwarz auf weiß belegt, dass GOEBEL 25 Jahre vor EDISON die Glühlampe erfunden habe, den Gerichtsstreit darum gewonnen habe und erhebliche Entschädigungszahlungen kassieren konnte.
.
Nun gab es seit den ersten lizenzgeschützten Glühlampen Edisons, anfang der 1880er Jahre den großen Patent-Gerichtsstreit in New York. Das dauert fast zehn Jahre. Edison erhielt die Priorität. Edisons Patente wurden bestätigt. Erst danach, als die General Electric gegründet worden war und mit Finanzkraft einstieg, konnte der Edisonanspruch gegen lizenzverletzende Lampen-Manufakturen in diversen US-Staaten, Massachusetts, Missouri, Illinois, gerichtlich verfolgt werden.
.
Alle Prozessgegner Edisons wurden 1892 von der New Yorker Fach-Anwalts-Kanzlei Witter&Kenyon vertreten – sehr bald auch in Boston, dann in St. Louis und in Oconto/Chicago.
.
Witter&Kenyon schrieben alle Eidesstattlichen Erklärungen der Verteidigung, besorgten die Übersetzungen, und steuerten schließlich die Prozessverschleppung durch die von Goebel einst (1885 bereits) vorgeschlagene „Goebel-Defense“.
.
Kurz – man behauptete einfach, Goebel habe in den 1850er Jahren elektrische Glühlampen eigenständig hergestellt, mit selbstgebastellten Batterien betrieben und in seinem Ladenschaufenster und nachts auf einem Ponywagen benutzt.
Nur wer mal selbst diese „Prozessakten“ in die Hände nimmt, wundert sich zunächst. Dann wird bald klar, es sind überwiegend Kopien von Eidesstattlichen Erklärungen, die die New Yorker Anwaltskanzlei WITTER & KENYON gesammelt hat. Darin werden „Knallzeugen“ und Zufalls-Zeugen, alte Anwohner der „schlechten Gegend von New York“, Monroe Street, im Jahr 1893 dazu benutzt, bestätigen zu sollen, über 30 Jahre zuvor, also vor 1860, Henry Goebel mit Glühlampen gesehen zu haben.
.
Man tut also gut daran sich der Leibniz-Universitäts-Bibliothek-Außenstelle in Rethen zuzuwenden. Dort – allerdings – sind lückenlos die Elektrozeitungen der Edison-Zeit archiviert, kostenlos zugänglich und da findet man zu den gesamten Glühlampen-Prozessen, der 1880 und 1890er Jahren, in denen Edisons Priorität zweifelsfrei belegt wird, lückenlos jeweils mehrere damalige Zeitungsautoren in den verschiedenen Verlagen.
.
Die Fakten aus 1881 und 1882 sind folgende:
.
1. Zwei seit 1893 gerichtsnotorische Arbeitsverträge aus dem Jahr 1881
.
2. Original US-Patente des Henry Goebel von 1882 (daneben umfangreiche Originalkorrespondenz zwischen Goebels Patentanwalt mit dem US-Patentamt, wo ganz sachlich und nüchtern ein nachträgliches Goebelpatent abgelehnt wurde, weil Goebel keinerlei Innovationssubstanz zur Anmeldung zu bringen versuchte – Goebels Geschäftspartner Kulenkamp bezahlte den Unfug, technisch unbeleckt, wie er war).
.
3. Original-Partnerschafts-Verträge sowie etliche Bezahlquittungen, zwischen Goebel und Kulenkamp von 1882
.
4. Goebels Gewaltauftritt in der Anwaltskanzlei PAUL GOEPEL 1882
.
5. Goebels Intrige gegen Kulenkamp in der Freimaurer-Loge
.
6. New York, 30. 4. 1882: Öffentliche Lampenvorführung und Goebels Lügen in der Tagespresse, New York Times und New York World
.
7. Bezahlquittungen von Goebel für William C. Dreyer 1882
.
Ich vernachlässige dabei sogar die mittelbare Intervention des Göbel durch Anwälte in den großen EDISON-Prozess von 1885 – es ist haarsträubend, was Göbel da zum Besten geben ließ.
.
Ich vernachlässige hier auch (quasi EX PARTE) herauszustellen, dass GOEBEL in seiner großen Eidesstattlichen Erklärung vom 21. Januar 1893 den BETRUGSKONFLIKT, den er zwischen seinen geldgebenden Partnern KULENKAMP und DREYER intrigant durchgezogen hatte, diese beiden durch ihn geschädigten Partner auch nur zu erwähnen oder die Namen der beiden auch nur zu erwähnen.
.
Nur beschworene Aussagen in den allesamt schriftlich abgegebenen Eidesstattlichen Erklärungen (affidavits) dieser „Goebel-Defense“-Prozessverschleppung des Jahres 1893, haben Realitätsgewicht, die auf die SIEBEN Tatsachverhalte Bezug haben.
.
.
Dietmar Moews meint: Wenn ich oben lese, dass Göbel One-half-to Kulenkamp im Herbst 1882 ein Patent erlangte, nachdem er damit nach vielfachen Ablehnungen vom Patentamt wegen versuchten Patent-Betrugsversuchs gescheitert war, dann steht damit eine historische Tatsache erwiesen vor mir:
.
Göbel hatte Oktober 1882 ein Patent erlangt, wofür Kulenkamp die Kosten übernommen hatte.
.
Dann lese ich in den Eidesstattlichen Erklärungen des Jahres 1893, von sowohl William C. Dreyer, einem der geprellten Geschäftspartner Göbels, dass Göbel im Mai 1882 selbst vor der Presse und vor Dreyer behauptet hatte, dieses Patent zu haben:
.
Mai 1882 hatte Göbel dieses Patent nicht. Es kam erst im Oktober 1882.
.
Konnte es also auch nicht vorgezeigt haben – dennoch berichteten New York Times (30.4.1882) und The New York World (1. Mai 1882) berichteten, dass Göbel alle notwendigen Patente besäße.
.
Dann lese ich in Göbels Eidesstattlichen Erklärungen (sieben an der Zahl) von 1893, dass er Dreyer keinerlei patentierbaren Qualitäten angeboten habe, bis auf – und jetzt kommt es auch bei Göbel, jenes „Patent No. 266,358 patented Oct. 24. 1882“. So beeidete also Göbel die Geschäftsmodalitäten mit seiner Lampen-Company in Gründung „Goebel/Dreyer“, im Mai 1882, dieses Patent Okt. 1882 zu haben – GOEBEL hatte nicht. Beide, Göbel wie auch Dreyer erklärten aus dem Abstand von 11 Jahren die Unwahrheit, auf die sie schworen. Die Dokumente zeigen es einwandfrei.
.
Nur wer die Springer Text-Sammlung einer lückenhaften Goebelverteidigung liest und semantisch prüft, findet, dass man an diesen Texten nicht und nicht leicht erkennen kann, wann, wo und ob überhaupt diese TEXTE einem Gericht (von vier verschiedenen Gerichten in verschiedenen US-Staaten – bei Case-Law) vorgelegen haben. Es ist möglich, dass diese Witter&Kenyon-Textbeweismittel gar nicht in allen Prozessen den Richtern vorgelegt worden sind. Hierzu müssten die heute archivierten Original-Dokumente mit dem Witter&Kenyon-Archiv abgleichen. Das könnte kostenintensiv versucht werden. Mir haben bis hierher die eklatanten Erkenntnisse des zugänglichen Originalmaterials gereicht, Goebel als BETRÜGER zu erkennen. Indes, wer nur diese Materialien anschaut, ohne sie zu durchgeistigen, wird Verwirrung erleben.
.
Die Springer Textsammlung – wie es die Göbel-Mittelschule, dann das Stadtarchiv, schließlich auch die Stadtbücherei haben/hatten – scheint von Dr. Heinz Brasch herzurühren (denn dieser erste Springe-Geschichtsschreiber und Naziverfolgte – 1937-1940 – zitiert auch aus diesen Texten), ohne dass ersichtlich wäre, woher der Dr. Brasch hier herangekommen sein könnte. Diese Texte sind eine gezielte Auswahl, die nur die New Yorker Anwaltskanzlei Witter & Kenyon hätte treffen können. Woher die Texte auch stammen. Aber es sind Abschriften. Wer hat die mal für Springe abgeschrieben? – wir wissen das nicht. Jedenfalls liegen diese „Prozess-Akten ursprünglich in der Heinrich-Göbel-Mittelschule, später auch im Stadtarchiv Springe sowie noch in der Springer Stadtbibliothek, möglich auch im Museums-Archiv und sind öffentlich zugänglich.
.
Was da in den USA zwischen 1879 und 1894 in Glühlampen-Gerichtsprozessen betrieben worden war und welche gerichtlichen Urteile schließlich rechtskräftig und letztlich im Jahr 1894 auch rechtswirksam wurden, endete zuletzt am Kostenpflichtprinzip und den Verjährungsfristen.
.
In der US-Fachzeitschrift ELECTRICAL WORLD (1894) wurden die immensen Lizenzgelder aufgerechnet, die alle Patentverletzer Edison infolge von Gerichtsbeschlüssen zugunsten seines Patents gezahlt haben. Herauskam, dass die jahrelangen Gerichtsverfahren und die Anwalts- und Akquisitionskosten EDISON überforderten, da er immer in Vorleistungen treten musste. Letztlich alles in Allem mehr oder weniger Plus-Minus-Null ausgegangen war. Allerdings Edison gezwungen worden war, sich mit der GENERAL ELECTRIC, einer Konkurrenzfirma, zu fusionieren.
.
Bei Heinrich Göbel persönlich verhält es sich dagegen anders. Er versuchte immer nur, als Trittbrettfahrer der Glühlampen-Revolution seiner Tage, mitzuverdienen.
.
Göbel inszenierte für seine beengten wirtschaftlichen Verhältnisse äußerst erfolgreiche Betrugsmachenschaften. Kurz, er nahm durch vollzogene Betrüge mehrere Geldbeträge von verschiedenen „Partnern“ ein (Kulenkamp, Dreyer, Anoux&Hochhausen) ein, die ein Mehrfaches seiner jährlichen Hauspacht-Kosten betrugen.
.
Goebel ließ sich verleugnen, er log aktiv, er erzählte Unfug, er stritt ab, er ritt auf möglichen Missverständnissen, er vermied Unterschriften zu leisten, er zerriß einen gültigen Vertrag … das allein hätte mal Literaten anregen können, wie so ein „FELIX KRULL von unten“ aussieht.
.
Dabei beanspruchte Goebel seine gesamte, für ihn zugängliche soziale Welt: Familie, Freunde, Freimaurer-Brüder, Arbeitskollegen, Kunden, Investoren, Presse und Neue Deister Zeitung (immerhin 1893, noch zu Lebzeiten Göbels). Göbel machte das völlig verlogen, sodass selbst keiner seiner sogar gerichtlich aufgeklärten Mitverschwörer, wie die Söhne John, Henry Jr. und Adolph, detailiert Göbels Wahrheiten erfuhren. Auch die teils mitarbeitenden Söhne wurden vom Vater Göbel sehr intrigant und punktuell mit Unwahrheitsvarianten geimpft. Henry Junior revanchierte sich dann, indem er den alten vor Gericht, wo er selbst als als gekaufter Zeuge und Falschzeuge überführt worden ist, als Stümper und Betrüger beschuldigte. Dabei gingen alle Göbels mit ungewöhnlicher krimineller Geschicklichkeit bzw. Verschlagenheit, Hinterlist und Grobheit vor.
.
Ich möchte hier eine, anhand der offiziellen Akten nachvollziehbare, betrügerische Machenschaft Göbels, im Zeitraum 1881 bis 1893, bekannt geben, die so schockierend ist, dass sich der normale Kleinbürger nicht vorstellen kann, wie das möglich war:
.
Alle Tatsachen und Beweise sind vorhanden – ich nenne deshalb Göbel BETRÜGER, wo es Betrug war. Das ist nicht mit Angeberei oder Hochstapelei zu verwechseln. Betrug und Betrüger sind klar umrissene juristische Verhalte. Lediglich einen Ankläger gegen Göbel gab es nicht, so dass auch die Betrogenen kein Gerichtsurteil erwirkt haben. So wurde ein relevantes strafrechtliches Verfahren bzw. oder ein zivilrechtliches Verfahren nicht angestrengt, weil man einem nackten Mann nicht in Tasche fassen kann. Wer gegen Henry Göbel geklagt hätte, hätte Kosten und Ärger gehabt – besonders strafbewehrt waren Betrug und Meineide nicht – den Schaden hätte Göbel mangels Zahlkraft nicht beglichen.
.
So wurde Göbel in der Volksmund-Sprache ein Betrüger und ein Giftzwerg, während ohne Prozess und Verurteilung nur der BETRUGSVERDÄCHTIGE GOEBEL herauskommt.
.
1. Goebel hatte sich von seinem Partner Kulenkamp ein kombiniertes kostspieliges Stromaggregat anschaffen lassen. Dazu gab es einen Eigentumsvorbehalts-Vertrag zwischen Göbel und Kulenkamp an diesem kostspieligen Aggregat. Es war eine kleine Dampfmaschine und ein elektromagnetischer Dynamo, mit dem Glühlampen-Fließstrom erzeugt werden konnte. In seiner ersten großen Eidesstattlichen Erklärung von 1882 behauptet Goebel sogar, bereits noch vor seiner Auswanderung, 1848, in Springe einen Elektro-Dynamo erfunden zu haben (Magnet-Anker-Wicklung)
.
2. Göbel hatte nach eigenen und diversen gerichtsnotorischen Bezeugungen ein solches Blockkraftwerk/Stromaggregat, während seiner Anstellung als Mitarbeiter der American Electric Light Co. zwischen September 1881 und April 1882, in seinen Laden gestellt bekommen, denn da produzierten mehrere Mitarbeiter und Göbel selbst, für die American Elecric Light Co. Edison-Glühlampen, die aber nicht funktionierten.
.
3. In Eidesstattlichen Erklärungen von wiederum Henry Göbel Senior sowie auch von Henry Goebel Junior des Jahres 1893 lesen wir, Henry Goebel sei für die Firma Arnoux & Hochhausen erwerbsmäßig tätig gewesen. Die Firma Arnoux & Hochhausen habe Göbel dafür eine solche Strommaschine in seinen Laden gestellt. So wird es auch von Arnoux & Hochhausen bezeugt.
.
4. ZUSAMMENFASSUNG: Goebel hatte nicht DREI Stromaggregate, sondern nur EINS in seinem Laden.
Von seinem Partner Kulenkamp hat er sich die Kaufkosten für das Stromaggregat „investieren“ lassen. Während gleichzeitig Göbel diesen Kulenkamp mit einer zweiten Geschäftspartnerschaft, mit dem Investor William C. Dreyer, hinterging. Göbel nahm also von Kulenkamp und von Dreyer Geld für eine erklärtermaßene Glühlampen-Kompanie-Gründung.
Dann testete Dreyer, ob Göbel nur ein Großmaul war oder etwas konnte, mittels seiner Beziehungen einer Teilhaberschaft als Investor bei der Firma Arnoux & Hochhausen, worauf angeblich ein Stromaggregat in den Göbelladen gestellt worden sei, bis auch diese Sache – nach drei Wochen Probezeit – von Hochhausen abgebrochen wurde.
.
5. Wir haben also den Freund und Partner Kulenkamp (s. Abrechungen Paul Goepel), der von Göbel im Jahr 1882 geprellt wurde und das angestrebte Geschäft nicht zustande kam. Während Göbels Betrugsidee an Investitionsgeld zu kommen, auf Kosten der Freundschaft, voll aufging.
Wir haben dann – gleichzeitig, ohne gegenseitiges Wissen des jeweils Anderen – den Geschäftspartner Dreyer, der von Göbel 1882 geprellt wurde und folglich das angestrebte Geschäft nicht zustande kam. Während Göbels Betrugsidee an Investitionsgeld zu kommen, auf Kosten seines Ansehens vom Ladenbetreiber zum Gauner, voll aufging.
Wir haben schließlich die Firma Arnoux & Hochhausen, die Göbel eine Probezeit über testeten und dann entließen, die aber für Göbel kostenlos eine Strommaschine zur Verfügung gestellt hatten.
.
6. Nachdem Alles zusammengebrochen war, Göbel das Geld abgezockt hatte, ohne irgend eine konkrete verabredete Leistung zu bringen, wollte Kulenkamp sein teures Stromgerät zurück bekommen. Wir erfahren die Auflösung der Dynamo-Maschine nur zum Teil. Ob dann die American Electric Light Co. die Göbels Arbeiten unbrauchbar fand oder die Firma Arnoux & Hochhausen eine Dynamo-Maschine abholte oder ob Göbel, der Kulenkamp ein Gestänge und eine Welle zurückgab, die Dynamo-Maschine überhaupt zurückgab oder in Einzelteilen verscherbelte, ist nicht weiter belegt.
.
Die historisch und gerichtlich erkannten Aktivitäten Heinrich Göbels in diesem Glühlampenthema sind eindeutig und wurden in allen EDISON-Patent-Verfahren, um 1893, wo es von Parteivertretern und Rechtsanwälten eingespielt worden war, sowie abschließend in allen Urteilen gerichtlich festgestellt.
.
Es wurde immer wieder sowie auch abschließend gerichtlich eindeutig nachgewiesen und in den Urteilen entschieden, dass Göbel keinerlei Anspruch hat und auch keinerlei Ansprüche für Göbel bewiesen werden konnten.Und das deckt sich durchaus mit Goebels eigener gerichtlichen Erklärung: Er habe keinerlei Ansprüche… reklamiert, zu haben“
.
Ganz konkret blieben diejenigen Rechtsanwälte, die mit der „Goebel-Defense“ ab 1893 taktierten, jegliche Beweise für Goebel vor den Gerichten schuldig.
.
Außerdem wurde in diesen gerichtlichen Anhörungen festgestellt, dass die „Goebel-Defense“ mit falschen Zeugen, gefälschten Texten sowie meineidlichen Erklärungen versucht worden war, Ansprüche vorzutäuschen.
.
Es wurde sowohl ausdrücklich wie auch konkludent unabweisbar deutlich, dass Henry Goebel Sr. in eigener Sache vielfach log und das beschwor. Dass Henry Goebel aber in den Glühlampengeschäften vielseitig betrügerisch gehandelt hatte und über den Modus des Betruges und der Untreue, Vertragsbrüche und Unehrenhaftigkeit ein gebündeltes Menü von außergewöhnlicher krimineller Praktiken und asozialer Rücksichtslosigkeit gelebt hat – schamlos dazu.
.
.
Das ganze Peinlichkeitsdrama wurde dann noch dadurch getoppt, dass alle im Namen Goebels vorgelegte „BEWEISLAMPEN“ neu gemacht waren, aber – das ist ja der Punkt – der technischen Höhe des EDISON PATENTS nicht im Traume nur in die Nähe kamen (so weit diese Lampen noch heute vorhanden sind, kann sich jeder Lampenkundler davon überzeugen). Die sogenannten Goebel-Beweislampen waren nicht besser als die 4711-Flasche von Günter Haupt im Springer Museumsverein e. V.
.
Hatte nicht Edison auf bekannten Photos, z. B. am Pariser Eiffelturm diesen Gehrock?
.
EINS 7965 NDZ 20. April Willi Städler re-education Nazi Adolf-Hitler-Straße
ZEHN 8020 16. März Die 26 unabweisbaren Dokumente Goebel-Hypothese von 1882: Das zerrissene Kulenkamp-Assignment; das Pumpen-Patent 1882; THE WORLD New York 1. Mai 1882; NDZ-Artikel 1893; NDZ 1933 Hitler; Deister-Anzeiger 2017 Was geschieht mit Göbel?; NDZ 11.3.2006 Was wird mit Göbel?
WARNUNG: recommended posts (Zusätze, die als Empfehlungen oder Beziehungen von WordPress hier eingestellt werden)
auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress
.
gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews
.
hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
.
Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN
FINE E COMPATTO deutlich beendet.
.
WARNUNG: recommended posts
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
NEUNZEHNTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:
.
Heinrich GOEBELS ARBEITSVERTRAG
.
ist die erste gerichtsfeste URKUNDE, die geprüft und allseitig bestätigt worden ist und auch heute noch überprüft werden kann. Diese URKUNDE kann nicht pejoriziert werden. Diese URKUNDE wurde auch im Jahr 1893 gerichtlich protokolliert.
.
Wir sehen: GOEBEL als Lampenbauer im Jahr 1881.
.
Die früheste, d. h. älteste Spur überhaupt im historisch protokollierten
.
Heinrich GOEBEL,
.
im Gedankenkreis von
.
„GLÜHLAMPE“,
.
„BAMBUS-KOHLEFADEN“,
.
wie man seit 1893 in Springe seitens der Neuen Deister Zeitung glauben macht, ist
.
Neue Deister Zeitung am 1. Februar 2005 mit Dr. Dietmar Moews in LICHTGESCHWINDIGKEIT an der Göbelbastei
.
der SCHRIFTLICHE ARBEITSVERTRAG von 1881
Goebels mit der American Electric Light Co. in New York.
.
In Springe kapriziert man sich gerne auf die GOEBEL-TEXTE des Jahres 1893. Doch das Jahr 1881 ist die vorhandene sachliche Tatsache.
.
In Springe kapriziert man sich gerne auf Professor PETER VAN DER WEYDE – auch von 1893 – aber hier – laut Van der Weyde – wird die SACHLAGE gefälscht. D. h. alle Springer, von Beckmann bis Degenhardt, haben genauso gefälscht wie OSRAM, BROCKHAUS und die Lichtgemeinschaft. (Van der Weyde-DOKUMENTE folgen).
.
Am 5. September 1881 unterschreibt Henry Goebel diesen Vertrag, der sofort beginnt, mit einer auf zunächst sechs Monate festgelegten Beschäftigungsdauer und Fortbeschäftigungsoption seitens des Arbeitgebers.
.
Der Vertrag wurde in us-englischer Sprache gefasst.
.
Ich habe die
.
ARBEITSVERTRÄGE in Original-US-Englisch
.
und die in Springe gefälschten Übersetzungen ins Deutsche einander gegenübergestellt:
.
JEDER KANN ES SEHEN.
.
Der Arbeitsvertrag, diese älteste Spur, wurde von mir mit der wissenschaftlichen Methode einer semantischen Sekundäranalyse und Quellensicherung untersucht. Ich gebe hier eine Kurzdarstellung für die LICHTGESCHWINDIGKEIT.
.
Es handelt sich um das Verteidigungsbeweismittel eines Vertragsoriginals, des Arbeitsvertrags von ADOLPH OTTO GOEBEL (Sohn von Heinrich Göbel) aus Mai 1881, in US-Englisch. Und es handelt sich um eine Abschrift, angeblich vom Originalvertrag, zwischen Heinrich Goebel und der American Electric Light Co., in US-Englisch, Vertragsabschluss datiert auf den 5. September 1881, mit einer Vertragsdauer von zunächst sechs Monaten.
.
Beide Vertrags-Dokumente wurden von der Verteidigung, Witter&Kenyon, im Jahr 1893 gegen Edison in die Anhörung vor Richter Hallet in St. Louis eingebracht.
.
Hier erscheinen jetzt der anciennitären Reihe nach
.
Contract Adolph Goebel;
Contract Henry Goebel;
Verträge-Übersetzungen ins Deutsche von Dietmar Moews;
Übersetzungs-Fälschungen,
die in Springe seit den 1952er Jahren kommuniziert werden;
der Vertragsauszug Rohde, 2007,
der die Springer Dokumente für sein Buch nicht kennt und ignoriert hat; sowie den textfalschen Arbeitsvertrag aus der Materialsammlung Gisselmann.
.
Der kritische Leser wird die Wortgleichheit beider Verträge, hinsichtlich der Arbeitsqualifikation „electrician and experimenter“ in den US-englischen Verträgen finden. Aber in den deutschen Übertragungen in Springe ist es zu gefälschten Abweichungen gekommen, nämlich für den Sohn Adolph heißt es nun in Springe, „Elektriker und Praktiker für Experimente“, hingegen bei Henry Goebel „Electriker und Experten (Experimentierer)“. Dabei enthält das vereinbarte Entgeld für Adolph Otto Goebel seine Arbeitsleistung. Anders das Bezahlgeld für Henry Goebel; es setzt sich aus Arbeitsleistung und Werkstattmiete der Goebel-Werkstatträume zusammen.
.
Neue Deister Zeitung verfolgt im Jahr 1993 die Nazi-Linie, anstatt zu informieren
.
Adolph Otto Goebel-Arbeitsvertrag von 1881 in der in Springe vorhandenen Springer Fassung in US-Englisch (von 1952)
.
EINS >Contract between Adolph Goebel and
American Electric Light co.
the party of the first part, and Adolph Goebel of the City, County
and State of New York, party of the second part.
.
The party of the first part agree to employ as electrician
and experimenter the party of the second part
for the period of six months from date at a salary of
eighteen dollars per week, payable weekly.
.
The party of the second part hereby agrees to do such
work in electric lighting as he may be directed by the
party of the first part, and faithfully and to the best
of his ability experiment upon and improve the said
Company’s system of manufacturing electric lights, and
the party of the second part further agrees that while
in the employ of said Company he will not lend any aid
or assistance to any other electric light company.
.
The party of the first part may continue this agreement
for one year additional from the expiration of said term
if they so desire.
.
In witness whereof the parties hereto have hereunto set
their hands and seals in the City, County and State of
New York, the day and year first above written.
.
THE AMERICAN ELECTRIC LIGHT CO.,
By E. W. ANDREWS
President. (L. S.)
.
ADOLPH O. GOEBEL. (L. S.)
.
(Seal of the American Electric Light Co.)
.
EDWIN M. FOX, Secy.<
.
Das von Adolphs Witwe, Mary Meisinger (affidavit vom 2. März 1893), abgelieferte Vertragsoriginal ihres ersten, inzwischen 1889 gestorbenen Ehemannes, Adolph Goebel, hatte eine abgerissene Ecke, sodass die Datierung fehlt. Aus anderen Zeugnissen ist aber gerichtlich der Mai 1881 bzw. Sommer 1881 festgestellt, nämlich die Eröffnung der AMERICAN EL. Manufaktur, wo Adolph Goebel zur Erstbelegschaft gehörte. Während Vater Henry Goebel erst später, durch Sohn Adolph vermittelt, an seinen Arbeitsvertrag gelangte:
.ZWEI >Contract of Henry Goebel with the American
Co.Memorandum of Agreement entered into this fifth
day of September, A. D. Eighteen hundred and
eighty-one,
.by and between The American Electric Light Co., party
of the first part, and Henry Goebel of the City, County
and State of New York, party of the second part:
The party of the first part agrees to employ as electrician
and experimenter the party of the second part for the
period of six month from date at a salary of thirty dollars
per week, payable weekly.
.The party of the second part hereby agrees to do
such work in electric lighting as he may be directed by
the party of the first part and faithfully and to the best of
his ability experiment upon and improve the said
Company‘s system of manufacturing electric lights;
and the party of the second part further agree that
while in the employ of said company he will not lend
any aid or assistance to any other Electric Light
Company.
.The party of the first part may continue this
agreement for one year additional from the expiration
of said term if they so desire.
.In witness whereof, the parties hereto have
here-unto set their hands and seals in the City,
County and State of New York, the day and year
first above written.
.THE AMERICAN ELECTRIC LIGHT CO.By E. W. Andrews, President,
.
HENRY GOEBEL
.
EDWIN M. FOX, Secy<
.
Vorstehende Abschrift (für diesen Fachaufsatz) wurde
von Dietmar Moews, >Gutachten zur Quellenkritik
„Heinrich Göbel“, asz 2006< publiziert. (s. 15. Anm.)
.Quelle: SPROEBEL-Band I, Engl. Text, Seite 308f,
archiviert seit spätestens 1953 in der Heinrich-Goebel-
Mittelschule der Stadt Springe (s. u. 6.1)..
Obigebeide Abschriften, angeblich vom Originaldokument in US-Englisch, die 1893 seitens der Verteidigung in St. Louis bzw. die schon als Abschrift des Originalvertrages aus dem Jahr 1881 zitiert wurden, werden hier als Übersetzung ins Deutsche von Dietmar Moews und anschließend als die Fälschungs-Übersetzungen in Springe, etwa aus dem Jahr 1953, gezeigt:
.
EINS Dietmar Moews deutsche Übersetzung
>Vertrag zwischen Adolph Goebel und
American El. Light Co.
(im Original-Dokument von St. Louis ist das Datum abgerissen und fehlt; siehe auch Eidesstattliche Erklärung der Witwe (von Adolph) Meisinger / Hochzeitstermin)
.
… Achtzehn Hundert einundachtzig der American Electric Light Co.
Partei der ersten Seite und Adolph Goebel aus der Stadt, Bezirk und des Staates New York, Partei der zweiten Seite:
.
Die Partei der ersten Seite willigt ein, die Partei der zweiten Seite ab sofort als Elektriker und Experimentierer für den Zeitraum von sechs Monaten für ein Gehalt von achtzehn Dollar pro Woche, bei wöchentlicher Zahlweise, anzustellen.
.
Die Partei der zweiten Seite stimmt zu, solche Arbeit bezüglich
elektrischen Lichtes zu leisten, wie er durch die Partei der
ersten Seite angewiesen wird, und treu und nach bestem
Vermögen zu arbeiten und das System der besagten Partei
in der Herstellung elektrischer Lampen zu verbessern; und die
Partei der zweiten Seite ist ferner einverstanden, während
der Beschäftigungszeit bei der erwähnten Gesellschaft
keiner anderen Elektrizitätsgesellschaft irgendeine
Hilfe oder Beistand zu leisten.
.
Die Partei der ersten Seite kann diese Vereinbarung für ein
weiteres Jahr nach Ablauf des festgesetzten Termins verlängern,
falls sie das wünscht.
.
Zur Bekräftigung haben die Seiten ihre Unterschrift und ihr Siegel
in der Stadt, Bezirk und Staat New York gegeben; am Tag im Jahr,
wie es oben zuerst geschrieben steht.
.
AMERICAN ELECTRIC LIGHT CO.
durch E. W. Andrews, Präsident
.
ADOLPH GOEBEL
.
EDWIN M. FOX<
.
ZWEI Dietmar Moewsdeutsche Übersetzung
>Vertrag Henry Goebels mit der American Co.
.
Ein Übereinkommen wurde am 5. September im Jahre 1881 zwischen der American Electric Light Co., Partei des 1. Teiles, und Henry Goebel von der Stadt, Bezirk und Stadt von New York, Partei des 2. Teiles, geschlossen:
.
Die Partei des 1. Teiles willigt ein, die Partei des 2. Teiles als Elektriker und Experimenter 6 Monate für ein Gehalt von 30 Dollar in der Woche, wöchentlich zahlbar, zu beschäftigen.
.
Die Partei des 2. Teiles stimmt zu, solche Arbeit bezüglich elektrischen Lichtes zu leisten, wie er durch die Partei des 1. Teiles angewiesen wird, und treu und nach bestem Vermögen zu arbeiten und das System der besagten Partei in der Herstellung elektrischer Lampen zu verbessern; und die Partei des 2. Teiles ist ferner einverstanden, während der Beschäftigungszeit bei der erwähnten Gesellschaft keiner anderen Elektrizitätsgesellschaft irgendeine Hilfe oder Beistand zu leisten. Die Partei des 1. Teiles mag diese Zustimmung für ein weiteres Jahr nach Ablauf des festgesetzten Termins beibehalten.
.
Zur Bekräftigung haben die Teilnehmer ihre Unterschrift und ihr Siegel in der Stadt, dem Bezirk und Staat New York gegeben; der Tag und das Jahr sind darüber geschrieben.
.
Die „American Electric Light Co.“ CO.by
E. W. Andrews, President. Edwin M. Fox
.
Henry Goebel.<
.Vorstehende Abschrift (für diesen Fachaufsatz) wurde von
Dietmar Moews, übersetzt und im >Gutachten zur Quellenkritik
„Heinrich Göbel“, asz 2006< publiziert. (s. 15. Anm.)
.
Quelle: SPROEBEL-Band I, Dtsch. Text, Seite 308f, archiviert seit 1955 in der Heinrich-Goebel-Mittelschule der Stadt Springe, Übersetzung nach SPROEBEL-Band I, Engl. Text, Seite 308f.
.
EINS Springe-Übersetzungs-Fälschung 1
>Contract between Adolph Goebel and
American Electric Light co.
.
>Vertrag zwischen Adolf Goebel und der
amerikanischen Elektrizitäts-Gesellschaft
.
der ersten Partei, und Adolf Goebel aus der Stadt, dem
Bezirk und dem Staat New York, der zweiten Partei.
.
Der Teil der ersten Partei erklärt sich einverstanden,
den Teil der zweiten Partei als Elektriker und Praktiker
für Experimente für den Zeitraum von sechs Monaten vom
heutigen Tage ab für einen Lohn von 18 Dollar je Woche,
wöchentlich zahlbar, einzustellen.
.
Der Teil der zweiten Partei erklärt sich hiermit einverstanden,
solche Arbeit im elektrischen Beleuchtungswesen
zu leisten, wie sie vom Teil der ersten Partei angegeben
wird, und treu und nach besten Kräften zu experimentieren
für das System der besagten Fabrik zur Herstellung von
elektrischen Lampen und diese zu verbessern. Der Teil
der zweiten Partei erklärt sich ferner einverstanden,
daß er während seiner Anstellung bei der genannten Gesellschaft
irgendeiner anderen elektrischen Gesellschaft
keine Hilfe noch Beistand leisten wird.
Der Teil der ersten Partei kann dieses Übereinkommen
nach Ablauf des besagten Termins für ein Jahr verlängern,
wenn sie es wünscht.
.
Unter Zeugen setzten beide Parteien ihre Unterschriften
und Siegel in der Stadt, den Bezirk und Staat New York
darunter, Tag und Jahr wie oben angegeben,
.
Die amerikanische Elektrizitätsgesellschaft von
E. W. Andrews, Präsident (L. S.)
.
Adolf Goebel (L. S.)
.
Siegel der amerikanischen Elektrizitätsgesellschaft.)
Edwin M. Fox<
.
In dieser Falschübersetzung fehlt die Jahresdatierung des Originalvertrages „… Achtzehn Hundert einundachtzig der American Electric Light Co….“. „Seltsam ist die Übersetzung des Firmennamens der „American Electric Light Company“ in „amerikanische Elektrizitäts-Gesellschaft“ und unten, als Variante, steht noch „Die amerikanische Elektrizitätsgesellschaft“.
.
Hier ist eine Abweichung in der Schreibweise „Adolf“ mit „f“, anstatt wie im US-Englischen mit „ph“; während der Familienname „Goebel“ mit Umlaut „oe“ geschrieben steht,
.
Bei der Tätigkeitsdefinition wird willkürlich fälschend aus „electrician and experimenter“ nunmehr „Elektriker und Praktiker für Experimente“.
.
ZWEI Springe-Übersetzungs-Fälschung 1
>Contract between Henry Goebel and
American Electric Light co.
>Kontrakt Henry Goebels mit der
American Electric Light Co.
.
Ein Übereinkommen wurde am 5. September im Jahre 1881
zwischen der American Electric Light Co., Partei des
1. Teiles, und Henry Goebel von der Stadt, Bezirk und
Stadt von New York, Partei des 2. Teiles, geschlossen:
,
Die Partei des 1. Teiles willigt ein, die Partei des 2. Teiles
als Electriker und Experten 6 Monate für ein Gehalt von
30 Dollar in der Woche, wöchentlich zahlbar, zu beschäftigen.
.
Die Partei des 2. Teiles stimmt zu, solche Arbeit bezüglich
elektrischen Lichtes zu leisten, wie er durch die Partei
des 1. Teiles angewiesen wird, und treu und nach bestem
Vermögen zu arbeiten und das System der besagten Partei
in der Herstellung elektrischer Lampen zu verbessern; und
die Partei des 2. Teiles ist ferner einverstanden, während
der Beschäftigungszeit bei der erwähnten Gesellschaft
keiner anderen Elektrizitätsgesellschaft irgendeine
Hilfe oder Beistand zu leisten. Die Partei des 1. Teiles
mag diese Zustimmung für ein weiteres Jahr nach Ablauf
des festgesetzten Termins beibehalten.
.
Zur Beschäftigung haben die Teilnehmer ihre Unterschrift
und ihr Siegel in der Stadt, dem Bezirk und Staat
New York gegeben; der Tag und das Jahr sind darüber
geschrieben.
.
Die „American Electric Light Co.“
By E. W. Andrews Präsident
.
Henry Goebel.
.
Edwin M. Fox“
.
Vorstehend fallen besondere Schreibweisen „Kontrakt“ anstatt Vertrag und für „Elektrizitätsgesellschaft“ sowie „Electriker“ mit „c“ auf.
.
Als willkürliche Fälschung muss erkannt werden, dass die Tätigkeitsbezeichnung für Henry Goebel hier in der deutschen Übersetzung lautet, „Electriker und Experten“, anstatt korrekt wie im Originalvertrag „electrician and experimenter“.
.
EINS Springe-Übersetzungs-Fälschung 2
>Contract between Adolph Goebel and
American Electric Light Co.
.
>Vertrag zwischen Adolf Göbel und der
American Electric Light Co.,
.
der ersten Partei, und Adolf Göbel aus der Stadt, dem Bezirk
und dem Staat New York, der zweiten Partei.
.
Der Teil der ersten Partei erklärt sich einverstanden, den
Teil der zweiten Partei als Elektriker und Praktiker für
Experimente für den Zeitraum von sechs Monaten vom heutigen
Tage ab für einen Lohn von 18 Dollar je Woche, wöchentlich
zahlbar, einzustellen.
.
Der Teil der zweiten Partei erklärt sich hiermit einverstanden,
solche Arbeit im elektrischen Beleuchtungswesen zu
leisten, wie sie vom Teil der ersten Partei angegeben wird,
und treu und nach besten Kräften zu experimentieren für das
System der besagten Fabrik zur Herstellung von elektrischen
Lampen und diese zu verbessern. Der Teil der zweiten Partei
erklärt sich ferner einverstanden, daß er während seiner Anstellung
bei der genannten Gesellschaft irgendeiner anderen
elektrischen Gesellschaft keine Hilfe noch Beistand leisten
wird.
.
Der Teil der ersten Partei kann dieses Übereinkommen nach
Ablauf des besagten Termins für ein Jahr verlängern, wenn
sie es wünscht.
.
Unter Zeugen setzten die beiden Parteien ihre Unterschriften
und Siegel in der Stadt, den Bezirk und Staat New York
darunter, Tag und Jahr wie oben angegeben.
.
Die American Electric Light Co.,
E. W. Andrews
Präsident (L. S.)
Adolph O. Göbel (L. S.)
Siegel der American Electric Light Co.)
Erwin M. Fox
Secy.<
.
Hier finden wir andere Abweichungen zur Original-Vorlage: Im Titel heißt es „Adolph Göbel“ im Vornamen das „ph“, im Familiennamen die deutsche Schreibweise mit Umlaut „ö“. Bereits im ersten Satz des Vertrages wird dann der Vorname Adolf mit „f“ geschrieben. Auch hier fehlt einfach der Anfangssatz mit der Jahresdatierung „… Achtzehn Hundert einundachtzig der American Electric Light Co….“
.
Bei der Tätigkeitsbeschreibung ist diese Übersetzung EINS 2 willkürlich geändert, wenn es heißt „Elektriker als Praktiker für Experimente“, anstatt korrekt „Elektriker und Experimentierer“.
.
Bei den Unterschriften wird erneut die Schreibweise des Vornamens Adolph geändert, mit „ph“ geschrieben. Und der Vorname Edwin M. Fox wird falsch zu „Erwin“ M. Fox.
.
ZWEI Springe-Übersetzungs-Fälschung 2
Diese deutsche Übersetzung kann nach der Archivlage ca. dem Jahr 1970 zugeordnet werden
.
>Contract between Henry Goebel and
American Electric Light co.
>Kontrakt Henry Göbels mit der
American Co.
.
Ein Übereinkommen wurde am 5. September im Jahre 1881 zwischen
der American Electric Light Co., Partei des ersten Teiles, und
Henry Göbel von der Stadt, Bezirk und Staat von New York, Partei
des zweiten Teiles, geschlossen.
,
Die Partei des ersten Teiles willigt ein, die Partei des zweiten
Teiles als Electriker und Experten (Experimentierer) für einen
Zeitraum von sechs Monaten für ein wöchentliches Gehalt von
30 Dollars, wöchentlich zahlbar, zu beschäftigen.
.
Die Partei des zweiten Teiles stimmt zu, solche Arbeit bezüglich
elektrischen Lichtes zu leisten, wie sie durch die Partei des
ersten Teiles angewiesen wird, und treu und nach bestem Vermögen
zu erarbeiten und das System der besagten Partei in der Herstellung
elektrischer Lampen zu verbessern; und die Partei des
zweiten Teiles ist ferner einverstanden, während der Beschäftigungszeit
bei der erwähnten Gesellschaft
keiner anderen Elektrizitätsgesellschaft irgendeine Hilfe oder
Beistand zu leisten. Die Partei des ersten Teiles mag diese
Zustimmung für ein weiteres Jahr nach Ablauf des festgesetzten
Termins beibehalten.
.
Zur Bekräftigung haben die Teilnehmer ihre Unterschrift und ihr
Siegel in der Stadt, dem Bezirk und Staat New York gegeben;
der Tag und das Jahr sind darüber geschrieben.
.
Die „American Electric Light Co.“
By E. W. Anderws, Präsident
.
Henry Göbel
.
Edwin M. Fox Secy.<
.
In obiger Übersetzung ZWEI 2 finden wir weitere Schreib-Varianten und Abweichungen gegenüber der US-Englischen Textvorlage:
.
Der Familienname „Göbel“ wird mit Umlaut-ö in deutscher Schreibweise verwendet.
.
Der Begriff „Electriker“ wird mit „c“, anstatt dem Deutschen „k“ geschrieben. Die Tätigkeitsbezeichnung lautet „Electriker und Experten (Experimentierer)“, abweichend von der US-Englischen Vertragsvorlage „electrician and experimenter“,
.
6. Der Arbeitsvertrag bei der Leibniz Universität Hannover im Jahr 2007
.
Im Jahr 2007 wurde ein Buch von Rohde, Hans-Christian: 2007, mit dem irreführenden Titel >Die Göbel-Legende – Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe<, herausgegeben. Der Verfasser sei für diese Arbeit durch die Promotions-Kommission Dr. phil. der Leibniz Universität Hannover und durch eine ephemere Prüfungskommission für das Historische Seminar eines Doktoranden, promoviert worden.
.
Eine reguläre Publikation sei von der Universität erfolgt – wie auch vom 1. Gutachter der sogenannten Dissertation öffentlich mehrfach erklärt wurde – ohne, dass die ordnungsgemäße Publikation bislang öffentlich zugänglich gemacht worden ist. Zwar kann dafür ein erheblicher Zeitraum (ca. 2 Jahre) Frist gegeben sein; doch nur, wenn publiziert ist, darf promoviert werden. Dieses Verfahren liegt noch ungelöst bzw. ist bislang irregulär in einem Schwebezustand.
.
In diesem Rohde-Buch wird der Arbeitsvertrag erwähnt und daraus zitiert.
.
Rohde weist die exakte Quelle nicht klar aus. Denn einerseits werden Originaldokumente aus USA für diesen Arbeitsvertrag angeblich zitiert, die mit den diversen, davon abstammenden Abschriften in Deutschland, in Springe, gleichgesetzt werden. Jedoch die Überprüfung dieser angeblichen Verifikation in dieser Dissertation, nach Durchsicht und Vergleich, hier, hat ergeben, dass eine Übereinstimmung nicht gegeben ist.
.
Rohdes Angabe zum Arbeitsvertrag ist unzutreffend.
.
Bei der angeblichen Publikation der Leibniz Universität Hannover steht1:
.
„Henry Goebel gab in seinem Affidavit (1.168) an, dass er den Vertrag im Juli 1881 unterzeichnet habe, sein Sohn etwas früher. Die Arbeitsverträge sind nur als Abschriften im >Transcript of Record< zum Prozess in Chicago überliefert, der des Sohnes Adolph Otto enthält keine Datierung des Vertragsschlusses.“
.
Der Arbeitsvertrag von Henry Goebel, vom 5. September 1893, fällt in der „Publikation“ bei der Leibniz Universität Hannover im Jahr 2007 gekürzt aus und in einem englischen Wortlaut, der in dem ansonsten nicht wissenschaftlich aufgemachten Buch, nicht dazu dienen kann, einen Quellenvergleich nachvollziehbar zu machen.
.
Wenn Henry Goebel, vierundsiebzigjährig, durch die Rechtsanwälte mit einer Abschrift eines Arbeitsvertrages, der auf den 5. September 1881 datiert ist, zum Zeugen gemacht wurde, ist es nicht passend, Goebel mit einer Eidesstattlichen Erklärung des Jahres 1893 vorzubringen, worin Goebel bezeugt, der Vertrag sei im Juli 1881 geschlossen worden.
.
Man mag nicht unterstellen, dass der alte Herr Goebel, der immerhin noch nach Boston zum Lampennachbau gereist war, so irre war, zwei einander ausschließende Bezeugungen von sich zu geben.
.
Also handelt es sich um absichtliche oder verschlampte „Juli 1881“ und „5. September 1881“ Beweismittel, die die Anwälte Witter & Kenyon selbst hergestellt haben, was aufgrund der UNMÖGLICHKEIT deren Glaubhaftigkeit vernichtet. (In Springe hat as niemand gemerkt oder nicht gestört. Hans-Christian Rohde hat es nicht verstanden).
.
Rohdes Angaben in seiner „Goebel-Legende 2007“ sind unzutreffend.
.
Der zentrale von Rohde für die Leibniz Universität Hannover zitierte Passus in den Arbeitsverträgen lautet:
.
The party of the second part (Goebel) hereby agrees to do such work in electric lighting as he may be directed by the party of the first part and faithfully and to the best of his ability experiment upon and improve the said company’s system of manufacturing electric lights; and the party of the second part further agrees that while in the employ of said company he will not lend any aid or assistance to any other Electric Light Company.< …
.
Die Quellenangabe in Rohde 2007 S. 70 FN 98 lautet
.
>NARA (Chicago) Record Group 276, US-Court of Appeals, Case 135, Vol. II. >Contract of Henry Goebel< S. 1132f und >Contract of Adolph Goebel< S. 1159.<<
.
Der Autor versäumt die eigens zur Verifizierung des Arbeitsvertrages von Adolph Goebel abgegebene Eidesstattliche Erklärung der Mary Meisinger (Sproebel-Band I Engl. Text, S. 333f vom 2. März 1893 in >Münchenkritik 2006<) zu zitieren.
.
Und weiterhin fehlt die Angabe in der Eidesstattlichen Erklärung des Arbeitskollegen Goebels bei der American Electric Light Company, August Heger, der die durch Goebels widersprüchliche Angaben unsicher gemachte Datierung von Arbeitsvertrag und Arbeitsbeginn, auch auf den Sohn Adolph und dessen Vertrag bezogen hatte. Indem Heger am 1. März 1893 beeidete, dass er „im Jahr 1881, Anfang Mai, bei der American Electric Light Gesellschaft, für deren Fabrik in der Centre Street Nr. 104 eingestellt worden war: Und gab an, dass am selben Tag, an dem er seine Arbeit bei der American Gesellschaft aufgenommen hat, auch Adolph Goebel angestellt worden sei, und durch ihn wurde er mit Henry Goebel bekannt.“2
.
Autor Rohde ignoriert bzw. unterschlägt (S. 14.) den Forschungs- und Archivsstand (Feldhaus-Archiv im Deutschen Technikmuseum Berlin in >Münchenkritik 2006<), der ihm nachweislich seit dessen erneuter Publikation am 13. März 2006 (Mariechen, Springe, Vortrag von Dr. Dietmar Moews zur Münchenkritik 2006) bekannt ist, wo die Quelle bereits publiziert worden ist.
.
Wissenschaftlich vollkommen unakzeptabel ist, der Autor Rohde versäumt zu ermitteln, dass es sich bei dem Goebel-Arbeitsvertrag in der Legenden-Wahrnehmung in Springe, um mehrere, widersprüchliche Fassungen und irreführende Übersetzungen handelt, wenn er schreibt:
.
„Drittens weisen auch die Arbeitsverträge von Adolph und Henry keinerlei Unterschiede bei der Aufgabenbeschreibung auf, Vater Henrys Position wird nicht besonders hervorgehoben.“
.
Deister-Anzeiger in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung am 1. februar 2005.
Dietmar Moews meint: Ich möchte für ernsthaft an dem historischen armseligen Heinrich Göbel interessierte Leser herausstellen, dass wir es hier mit ADOLPH OTTO GOEBELS Vertrag zu tun haben, der durch vielfältige Querbezeugungen konkludent verifiziert und korrekt datiert werden kann – etwa Mai 1881.
.
Darauf folgt der erste historisch zweifelsfreie Beweisbefund von Henry Goebel Sr, (1818-1893) in Verbindung mit der damaligen Lampenszenerie.
.
Hier ist nicht die IDOLFRAGE gestellt, sondern die unabweisbare historische Tatsachlage zur Kenntnis zu nehmen, um dann zu sagen:
.
Ja, wenn das so war, dann wollen wir mal schauen, was die GUTACHTER zu der historischen EDISON-Entwicklung sagen – und was zu den von Goebel aufgestellten PRIORITÄTS-Reklamationen?
.
Mehr kann man nicht für Goebel tun, um das IDOL zu unterfangen, anzuschauen – was wurde denn nachweislich durch Goebel hingestellt?
.
Goebel reklamierte ja Eigenbau-Batterien und Bogenlicht – wie nicht auszuschließen ist. Damit hat Goebel zwar gar keinerlei Prioritätsnähe zu Incandescent Electric Vacuum Light und zu nicht zu Edison. Doch es hat mit Klingeldraht, Säure-Zink und knallenden Lichtbögen zu tun – mag sein, dass das seine neun Kinder erinnern.
?
.
Der nächste unabweisbare Befund zum Ungeist der Not sind die PATENT-Anträge im Glühlampen-Metier als Versuche des Patentbetruges sowie dann Ende April 1882 die Lampenpräsentation in seinem Laden Grand Street und
.
NEW YORK TIMES 30. April 1882
.
The New York World am 1. Mai 1882
.
Alles, was wir aus den 180 schriftlichen „affidavits“ erfahren, ist extrem fiktiv, nachweislich größtenteils betrügerisch und gekauft und allerdings außerdem über Zeiträume auf Vorzeiten bezogen, mehr als zehn Jahre, zwanzig, dreißig Jahre zurückliegend, woher nach Gerichtserfahrung allgemein keine belastbaren Erinnerungen mehr hervorgeholt werden können.
.
Gemessen an diesen überbewerteten Eidesstattlichen Erklärungen, die dem Henry Goebel Junior nachgewiesen etwa ein Jahr lang erhebliche Schleppergelder der Anwaltskanzlei Witter & Kenyon einbrachten, ist dem Kreuzverhör mit dem jüngsten Göbel-Sohn William erheblich mehr Geltung zuzubilligen.
.
William Goebel hat 780 Kreuzverhör-Fragen beantwortet. Er wurde hierzu von Anwälten beider Parteien, also Edison wie auch Beklagte, sehr detailiert durchgefragt und William Goebel zeigte sich erheblich kundig, was den Lampenstreit und was die technischen Fortschritte betraf. (LICHTGESCHWINDIGKEIT wird WILLIAM A. GOEBEL XQ bringen).
.
Neue Deister Zeitung: Gemaltes Kerzenlicht für Glühlampen und Internetz von Dietmar Moews am 12. März 2005 – wie sieht es heute, 2018 aus? wie das Lichtidol am 20. April: GANZ ALT.
.
Weitere Anmerkungen zu der Quellenlage in Springe, die Dr. Dietmar Moews in aufwendigen Bestandssichtungen in den Jahren 2004-2007 persönlich durchführte:
.
Lustig oder traurig ist die „Göbelarien-Sammlung des Gisselmann“. Er gründete im Göbel-Hype den Springer „Göbelstammtisch“. In seiner Idolbegeisterung stattete er sich auch selbst mit Kopien von Göbel-Dokumenten aus, die er später der Allgemeinheit übergab.
.
Darin befindet sich nun auch eine deutsche Übersetzung des Henry Goebel-Arbeitsvertrages in deutscher Sprache. Aber er hat die US-Englische Vorlage nicht in seiner Sammlung, Damit vertuschte Gisselmann die Textabweichung, wo es im US-Vertrag heißt „electrician and experimenter“, lautet die deutsche Gisselmann-Variante eben „Elektriker und Experte (Experimenter)“. Aber ohne die US-Englische Vorlage ist diese Falschübersetzung nicht mehr zu entdecken. Daraus wird dann ein vorgetäuscher Unterschied zwischen den Tätigkeiten des Sohnes Adolph Otto, „electrician and experimenter“ und Henry Goebel-Vater, ebenfalls als „electrician and experimenter“.
.
So sehen die beiden Verträge eben auch bei Rohde, der die Springer Fälschungen gar nicht kennt, hinsichtlich der Tätigkeitsbezeichnung gleich formuliert aus.
.
Sieht man dann die Springer Deutsch-Fälschungen, wird das Vorurteil bestärkt, dass Henry Goebel natürlich als Lampengenie und Experte, auch von der American Electric Light Co., besonders reklamiert worden wäre – so war es aber nicht: wir können es ansehen.
.
Von Gisselmann wurde ja bekannt, dass er seine Studien nicht umsonst anstellte – denn er wollte im Jahr 2007 nichts mehr von Lichtfesten am 20. April in Springe wissen. Da löste sich der Göbelstammtisch so langsam auf. Übrig blieb aber der „Elektriker und Experte“ in der Gisselmann-Mappe.
.
Angaben zur Entstehung der Übersetzung des Textes des Arbeitsvertrags wurden von beteiligten Springer Zeitzeugen aus dem Jahre 1952 – 1955, im Jahr 2006, dem Autor Dietmar Moews mehrseitig, von beteiligten Zeugen, persönlich bestätigt: (s. 17. Anm.)
.
Die SPROEBEL-1. Ex Textfassung trägt eine Archivsignatur, handschriftlich auf dem Umschlag als >Spr. D. Vd 1/9 „Abschriften von Prozeß-Akten Heinrich Goebel 1. Ex< bezeichnet und ist ebenfalls ohne Provenienzangaben archiviert sowie ohne Eingangsdokumentation und Konkordanz zu SPROEBEL-Band I u. a. im Stadtarchiv Springe abgelegt.
.
Das Original-Typoskript und eine Satz Dritter-Durchschlag, in Klebebindung, befinden sich – ohne Bezeichnung und Annotation oder Provenienz – im Museum Springe
.
Wir werden in der Folge sehen, dass es seit nach dem Zweiten Weltkrieg in Springe mehrere in Umlauf gebrachte Fassungen dieser Arbeitsverträge gibt. Bereits im Mai 1881 hat einer der Söhne Goebels, ADOLPH OTTO GOEBEL, mit eben der im Mai 1881 neugegründeten Lampenfirma American Electric Light Co. einen Mitarbeiter-Vertrag geschlossen.
.
Es stellt sich heute heraus, dass widersprüchliche beeidete Aussagen zu diesen Arbeitsverträgen vor Gericht 1893 festgestellt und protokolliert worden sind, die mir heute vorliegen. Dazu kommen Aufdeckung und Nachweise von Fälschung und mutwilligen, Übersetzungsabweichungen, nachdem Kopien dieser Arbeitsverträge, anfang der 1950er in Springe öffentlich wurden (Heinrich-Göbel-Mittelschule, Rektor Dr. Gresky, Jahrgangsklassen 10, 1952), die Lehrer in Springe ausgeführt haben. Dr. Gresky hat konkret nachvollziehbar diese Übersetzungsarbeit mit Schülern abgebrochen, wo in den US-Englischen Textvorlagen erkennbar wurde, dass es sich um eine Auswahl von ungültigen und unwahren Vorlagen handelte (das sind z. B. die Cary-Dokumente über die Brenndauer-Testreihen der von Beacon hergestellten „Goebel-Demonstrations-Lampen“). Die Englischschüler der damaligen heinrich-Göbel-Mittelschule von Springe sagen dazu, sie hätten nicht gewusst, warum die Übersetzungsübungen abgebrochen worden seien.
.
Neue Deister Zeitung vom 17. Oktober 2005 – hier sind meine „Übersetzer“, aber die NDZ klärt nicht auf
.
Es existieren voneinander abweichende Abschrifts-Fassungen des Arbeitsvertrags in Springe, wonach jüngst sowohl Verletzung des Gebots zur Aktenwahrheit als auch, darauf aufgebaut, angängige Manipulationen die Aufklärung der Goebel-Fragen erschweren.
.
Zeitraum der Jahre 1818 bis 1894“, kommt einer Abschrift und dreierlei Übersetzungen (Gresky 1955; Stadtarchiv 1970; Moews 2006) in Springe, sowie der fragwürdigen Zitation von Rohde 20073, des Arbeitsvertrags aus dem Jahr 1881, des Lampenmechanikers Henry Goebel, eingewandert in die USA im Jahr 1849, eine spezielle Rolle zu.
.
EINS 7965 NDZ 20. April Willi Städler re-education Nazi Adolf-Hitler-Straße
ZEHN 8020 16. März Die 26 unabweisbaren Dokumente Goebel-Hypothese von 1882: Das zerrissene Kulenkamp-Assignment; das Pumpen-Patent 1882; THE WORLD New York 1. Mai 1882; NDZ-Artikel 1893; NDZ 1933 Hitler; Deister-Anzeiger 2017 Was geschieht mit Göbel?; NDZ 11.3.2006 Was wird mit Göbel?
WARNUNG: recommended posts (Zusätze, die als Empfehlungen oder Beziehungen von WordPress hier eingestellt werden)
auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress
.
gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews
.
hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
.
Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN
FINE E COMPATTO deutlich beendet.
.
WARNUNG: recommended posts
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
PANDORA KUNST PROJEKT
zu Händen Dr. Dietmar Moews
Mainzer Straße 28
D-50678 Köln am Rhein
.
1 Rohde „Goebel-Legende“ 2007 a. a. O. S. 70 >FN 98< zitiert Kopien der Originalprozess-Akten in USA, aber den Arbeitsvertrag nur auszugsweise, ohne die Fassungen in Springe zu beachten, die Fälschungen zu erkennen, zu kritisieren oder zu verifizieren (s. 26. Anm.)
2 >The Electrical World Vol. XXI. No.6, S. 104 vom 11. Februar 1893< „and in 1881, early in May, was employed by the American Electric Light Company at their factory No. 104 Centre street. He stated that on the same day he started to work for the American Company Adolph Goebel was also employed, and that through him he became acquainted with Henry Goebel. (Übersetzt von D. M. aus dem u. s.-Englischen)
3 Rohde 2007 a. a. O. S. 14 gibt Dietmar Moews und die Zeitschrift >Neue Sinnlichkeit< als Querverweis an, ohne die dort publizierten Beiträge zu Goebel ordentlich zu zitieren und versäumt dabei die bereits von Moews publizierten >Gutachten zur Quellenkritik „Heinrich Goebel“ 2006< sowie >Münchenkritik 2006< z. B. hinsichtlich des Goebel-Arbeitsvertrages im Forschungsstand (s. 9. Anm.)
VIERTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:
.
.
Gutachten zum Doktor-Prüfungs-Vorsitzenden Horst Callies 2007 (Heinrich Goebel Essay von HC Rohde)
.
Wenn der Parteigenosse der NSDAP in der Heimatzeitung was zu sagen hat, kann er natürlich die Inhalte des Blattes auswählen. So war es auch bei der Neuen Deister Zeitung, deren Verlagshaus „traditionell“ die Hausanschrift „Adolf-Hitler-Straße“ trug. Als ADOLF HITLER mit seinem Troß durch Springe fahren wollte, wurde das in der Neuen Deister Zeitung angekündigt. Anschließend wurde der Erfolg auch im Bild berichtet.
.
Diese Macht der Informations- und Meinungsführung ist auch heute noch missbrauchte Machttechnik, indem groß berichtet, klein berichtet oder gar nicht berichtet wird. Und entsprechend wird es mit dem Herausbilden und Führen von Lokal-Prominenz gemacht, wie mit dem hier gegenständlichen Völksener SPD-Bürger und Emeritus Horst Callies, im früheren Erwerbsberuf Geschichtsprofessor an der Technischen Universität Hannover, heute Leibniz-Universität Hannover, der Nachfolgeinstitution der früheren Technischen Hochschule und des Polytechnikums, das Heinrich Göbel nach eigenen Angaben besucht haben wollte (Wer’s glaubt, wird selig).
.
Das „Schwarze Schaf“, Horst Callies, SPD-Springe, immer ganz professionell links im Bild, Erster bei der Namensnennung
.
Jedenfalls wurde im Jahre 2007 der „zweihundertste Geburtstag der Gaslaterne“ bemerkt, erfunden von den Briten Boulton&Watt sowie William Murdoch und Samuel Clegg, zunächst in Birmingham und Manchester, dann in London. Statt Kerzen, Fackeln und Öllampen erhellte das Gaslicht der Gaslaternen vor 200 Jahren die nächtlichen Straßen. Bald gab es Zeitungslektüre im Nachtcafé, erhellte glitzernde Passagen, Leuchtreklamen, Leuchttürme und in Eisenbahnwagen. Auch die ersten elektrischen Lichter wurden zunächst mit dem Glühstrumpf von Carl Auer von Welsbach abgewehrt.
.
Mit Dampfmaschine, Dynamo und Elektromotor setzte sich seit Mitte des 19. Jahrhunderts die Elektrifizierung in einem gewaltigen Innovationsschub durch.
.
Einer der erfolgreichsten Elektrifizierer war der US-Amerikaner EDISON. Im Folgenden geht es um die epochalen Glühlampen-Patente zu Beginn der elektrischen Beleuchtung der Welt. Um die Patente wurde 15 Jahre lang in den USA prozessiert – zunächst um die Patentqualitäten, anschließend um die Lizenzbetrüger, die den Erfinder EDISON weitgehend durch Prozessverschleppung und der „Goebel-Defense“ prellen konnten. Hierher bezogen professionelle Propagandisten ihre IDOL-Argumente für Heinrich Goebel. Eine dieser „Koryphäen“ ist Gegenstand folgenden Gutachtens aus dem Jahr 2007.
.
Gutachten
zum
Doktor-Prüfungs-Vorsitzenden
Horst Callies 2007
.
(DM) Aufgrund des in Deutschland anwachsenden Unmuts über politische Machenschaften, wie Postenvergaben, Bestechung und Parteienfilz (z.B. Neue Heimat/DGB, Hartz/VW, Deutsches Rotes Kreuz/Aids-Bluthandel u.a.), hat die Wissenschaft den Blick auch auf den Bereich der sogenannten Ehrenamtlichen geworfen. Mit dem kritischen Begriff des „funktionalen Dilettantismus“ (Wolfgang Seibel) rücken Gremien, Vereine, Verbände, Stiftungen, NGOs u. ä. Körperschaften und Agenturen in den Blick, die hinter angeblichen Gemeinwesen-Zwecken durch aktive Multifunktionäre zur wesentlichen Strukturierung und Kontrolle des vorpolitischen Raumes benutzt werden. Verfügt wird dabei – z. B. bei Wohlfahrtsverbänden und Vereinen von Kunst- und Kultureinrichtungen – über ausgelagerte quasi-offiziale Kompetenz und Geldmittel- allerdings ohne Offizialbindung (z. B. Archivgesetz) und Rechnungshöfe.
.
Ein solcher Multifunktionär war der Völksener SPD-Politiker Horst Callies, der in vielen Vereinen und Intermediären viele Rollen ausübte, wobei Funktionsvermischungen (z. B. Professor und Museumsführer), womit diskrete Rollenwechsel bzw. Multifunktionen einhergingen. Die Neue Deister Zeitung begleitete diese Lokalprominenz von Callies stets ohne Angabe seiner SPD-Rolle, z. B. hinsichtlich Goebel wurden Bürger mit Angabe ihrer Parteimitgliedschaft vorgestellt. Bei Callies wurde die Parteiangabe unterschlagen.
.
Sieht sich der Staat mit missliebigen oder unlösbaren Problemen belastet, seine Handlungen und die Erwartungen aber auf Problemlösen gerichtet sein müssen, können solche Probleme Stabilitätskrisen auslösen. Besonders in den weichen Bereichen, wie Wohlfahrt, Sport, Umwelt sowie Kunst und Kultur, hat sich im „Dritten Sektor“ zwischen Staat und Markt eine intermediäre Nische in der modernen Organisationskultur gebildet, er setzt die Kontrollwirkungen marktlicher und verfassungsstaatlicher Strukturen verlässlich herab und erleichtert den Umgang mit Problemen (Wolfgang Seibel). Gleichzeitig bietet sich die persönliche Vorteilnahme für ehrenamtlichen Funktionäre, hinter denen die Begehrlichkeit der Parteien und anderer Kollektivgebilde Zugang und Zugriff für Selbstlobbying finden.
.
Organisatorischer Dilettantismus kann daher funktional sein, Scheitern kann Erfolg bedeuten. Die damit einhergehende Entmündigung der normalen Bürger ist durch Entsolidarisierung, schwindende Loyalität zum Staat und Abwendung von der deutschen Demokratie gekennzeichnet. Die Meinungsführerschaft, bis hin zu lrreführung, Desinformation oder Geschichtsfälschung, im funktionalen Dilettantismus, haben zersetzende und lähmende Folgen für die soziokulturelle Dynamik und die kollektive Vernunft, die sozial notwendig auf den frei fließenden repressionsfreien Geist angewiesen sind.
.
Ein solcher ausgeprägter Fall hat das folgende Gutachten veranlasst, mit dem „ehrenamtlichen“ Multifunktionär Emeritus Dr. Horst Callies, Springe, in der Hauptrolle.
.
Promotion ist Staatsakt
lm August des Jahres 2006 ließ der Promotions-Ausschuss Dr. phil. der Leibniz Universität Hannover ein Promotions-Kolloquium durch, abgehalten von einem ephemeren Prüfungsgremium unter Vorsitz des Emeritus Dr. Callies und Mitwirkung der Gutachter einer Doktorarbeit, dem Forschungsprogramm Regionale Geschichtsforschung des Historischen Seminars zugeordnet. Erster Gutachter bzw. als „Doktorvater“ figurierte der Institutsleiter Prof. Dr. Hauptmeyer. Der Titel des im Februar 2007 publizierten promovierten Textes des Autors und Doktoranden H C Rohde lautet: DieGöbel-Legende – Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe. Der Text, halbe halbe mit Bildern, im Umfang von 138 Seiten, wurde als populärwissenschaftliches Paperback, mit insgesamt 248 Seiten Umfang, vom Dietrich zu Klampen Verlag Springe verlegt.
.
Geschichte, Heimatgeschichte?
Für dieses Werk und durchgängig weitere Publikationen, immer mit gezielten Eingriffen in die regionale Geschichte, nämlich der Kleinstadt Springe am Deister, ist Dr. Horst Callies als ehrenamtlicher Multifunktionär (Ratsmitglied für die SPD, Vorsitzender beim Museum, beim Verein für Stadtgeschichte, bei der Volkshochschule u.v.a.m.) persönlich tätig und verantwortlich. Callies griff und greift damit in seine persönliche lokale Domäne Springe – jeweils zu den Themen „Heinrich Göbel,Glühlampenerfinder aus Springe vor Edison“ und „Juden in Springe“ – ein. Ohne Rangfolge sind hierzu besonders vier Publikationen zu nennen: neben der „Göbel-Legende“, die „Ortschronik Springe 2002“, hrsg. vom Ortsrat; der lnternetzauftritt http://www.sprinqe.de/-Museum auf dem Burghof, Stand 2005/O6, Göbel betreffend; „Wir sind Deutsche mit jüdischer Religion“: Geschichte der Juden in Eldagsen und Springe, Bennigsen, Gestorf, Völksen von H C Rohde. Hrsg. Museum auf dem Burghof e.V. Springe, 1999 (Hallermunter Schriften 2).
.
Professor oder Funktionär?
Ich weiß nicht wo, wodurch und ob sich Dr. Callies die Fähigkeiten erworben hat, in der Geschichte der Glühlampenerfindung und derGöbelidolisierung sowie der Juden in Springe als Augur, Sachwalter und wissenschaftlicher Promoter derart entscheidend einzugreifen, dass er diese Publikationen durch ehrenamtliche Mitarbeiter, am Beispiel der Göbel-Legende bis zur Promotion durch seine hannoversche Universität, befördern konnte. lch bin auch nicht sein Biograph. Das Gutachten betrifft die Quellentreue und Wissenschaftlichkeit der publizierten Werke und die Fragen: Inwiefern handelt es sich mit Dr. Callies um einen Fall des „funktionalen Dilettantismus“? und wie weit verschleiert Dr. Callies seine Verantwortung deutlich und absichtlich?
.
„Schwarzes Schaf“, Horst Callies, 2007 als Fliegenfänger mit Fliegenfalle
.
Quellen zu Göbel
Ich habe vier Unterlagen zur Einsicht vorliegen, an deren Zustandekommen und Veröffentlichung Herr Dr. Callies wesentlich verantwortlich beteiligt ist, ferner die angegebenen und weitere Quellen studiert und habe dazu zahlreiche Gewährspersonen interviewt:
1. Die Göbel-Legende – Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe, Doktorabeit von H C Rohde, 248 S. (davon 100 S. Anhänge) zu Klampen Verlag; Springe 2007.
2. Ausdruck der lnternetzdarstellung des Museums auf dem Burghof zu Heinrich Göbel in http://www.springe.de, 2005 v.i.S.d.P Ulrich Manthey
3. „Wir sind Deutsche mit jüdischer Religion“: Geschichte der Juden in Eldagsen und Springe, Bennigsen, Gestorf, Völksen/von H C Rohde, Springe 1999.
4. Ortschronik Springe 2002; 464 S.
5. Standardisiertes Interview mit H C Rohde zu den Themen „Juden in Springe“ und „Heinrich Göbel“, persönlich geführt im Sommer 2005, im Rahmen der empirischen Sozialforschung „Erinnern&Vergessen – Kommunikation in einer deutschen Kleinstadt: Woher weiß der Springer, was er für wahr hält?“ (nichtöffentlich)
6. Kopien der Gerichtsunterlagen der Prozesse Edisons/Glühlampen-Patentverletzer
7. Kopien aller sieben maßgeblichen Gerichtsurteile, seitens Edison für seine Lampen, sowie deutsche Übersetzungen
8. Kopien der verschiedenen Sätze der Edison-Gerichtsunterlagen in Springer Archiven, in US-Englisch und Deutsch
9. Kopien der Original-Patente der in diesem Belang angesprochenen entscheidenden Glühlampen-Erfindungen
10. Kopien der Ablehnungsbescheide des US-Patent Office für Henry Goebel, im Jahr 1882, nachdem dieser versucht hatte, Edisons Patentansprüche für sich anzumelden.
11. Kopien sämtlicher Fachzeitschriften-Berichte zu Edisons Prozessen sowie zur Goebel-Defense zwischen 1878 bis 1894 (Electrical Review/NY u. London; Electrical Engineer; Electrical World; Elektrotechnische Zeitschrift/VDE u.a.)
12. Allgemeine Presseberichte bis in die Gegenwart und veröffentlichte Leserbriefe
13. Mitschnitte von Fernseh- und Radiosendungen zu Edison und Göbel sowie Göbelpropaganda von Dr. Callies
14. „Göbel-Literatur“ in Springe, z. B. Geschichte der Stadt Springe/Heinz Brasch/1940; Armin Kietzmann/1950; Wilhelm Hartmannl1954 (Stadtarchiv u. Stadtbibliothek)
15. Jahrgangsausgaben diverser Lexika, hauptsächlich deutschsprachige z. B. Brockhaus 1996 und 2006
16. Pressezitate und Leserbriefe von Dr. Callies und Rohde zum Thema
17. Archivalien des Stadtarchivs und des Museumsarchivs in Springe zu Göbel
18. Gutachten des alphons-silbermann-zentrums zur Göbelfrage für das ZDF 2005
19. Münchenkritik 2006 – Dietmar Moews: Gutachten zur Kritik der vom Deutschen Museum München angegebenen Quellen für einen angeblichen Ersterfinder Göbel
20. Quellenkritik zu ETZ/Beckmann 1923; Dietmar Moews, Dez. 2006
21. Jahrgänge Neue Sinnlichkeit, Blätter für Kunst und Kultur (1979-2007)
22. Schriftliche Anfragen an die wichtigsten deutschen Museen, Redaktionen und Fachleute sowie die Firmen Siemens, Osram, General Electric, Philips, Paulmann, E-on, Herlitz u.a.
23. Ausgewählte Jahrbücher zur Springer Stadtgeschichte
24. Satzung des Fördervereins der Heinrich-Göbel-Realschule Springe
25. Nachbau der 4711-Partümflasche-Elektrolampe im Museum Springe
26. Wolfgang Seibel: Funktionaler Dilettantismus; Baden Baden 1992
27. Alphons Silbermann: Handbuch der empirischen Sozialforschung; 1979
29. Robert K. Merton: Mass Persuasion; New York u. London 1946
30. Klaus Merten: lnhaltsanalyse – Einführung in Theorie, Methode und Praxis; Opladen 1985 u. verbessert 1995
.
Arbeitshypothesen
Der Exposition und den einzelnen Stufen der Doktorarbeit „Göbel-Legende“/2007 folgend, bin ich bei der Durchsicht immer deren Wissenschaftlichkeit betreffend, zwei qualitativen semantischen lnhalten als Arbeitshypothese nachgegangen, die bei den Dr. Callies-Eingriffen zum Thema durchgängig verfolgt bzw. unterschlagen wurden:
1. An etwaiger Göbelpropaganda oder an möglicherweise wissenschaftswidriger Göbelpropaganda seien Springer Akteure, insbesondere das Museum auf dem Burghof und der Vorsitzende Dr. Horst Callies unbeteiligt gewesen; denn die Göbel-Legende sei von außen initiiert worden.
.
Quelle: Kopie vom Original aus dem Stadtarchiv Springe – im Archiv Dietmar Moews
.
2. Die entscheidende („Göbel 25 Jahre vor Edison“) und bis heute umstrittene Frage bleibe eine strittige, nicht entscheidbare: Hat Göbel die Glühlampe zuerst erfunden? oder: Hat Göbel Verdienste als Miterfinder im Entwicklungsgang der Glühlampe? oder: War Göbel ein Hochstapler? – darüber könne man geteilter Meinung bleiben.
.
.
Gutachten
Ich bin für die Doktorarbeit zu folgendem gutachterlichen Ergebnis gekommen:
Das aus Textdokumenten bestehende Material wurde aufgearbeitet. Erreicht werden sollte wohl ein interdisziplinärer Rahmen, der die Lampengeschichte, die Biographie Göbels und den Legendenverlauf zur ldolbildung in der gebotenen Kürze erfasst, darstellt und interpretiert. Der Autor Rohde erklärt einleitend, dass es so gut wie keine Literatur und keinen relevanten Forschungsstand zu den Fragen: War Göbel Ersterfinder oder Miterfinder der Glühlampe? oder war er Hochstapler? gab, auf den er sich hätte beziehen können.
Das zunächst äußerst umständliche Verfahren einer interdisziplinären Fallstudie wird oft praktiziert, zeitigt in diesem Fall aber nicht den gewünschten Erfolg. Mangels systematisch-qualitativer Operationalisierung (Silbermann; Merten) unterliefen bereits bei der Literatursuche und -erfassung gravierende Mängel, sodass sich der Autor in diesen Verstrickungen vom Befund der wirklichen Technikgeschichte, den lückenhaften Auswertungen der ereignisgeschichtlichen Datenlage des Göbel und dessen Technikgeschichte, der Erfassung und Auswertung der umfangreichen Gerichtsprozesse im Streit Edisons um die Erfindung der Glühlampe sowie zur Prozess-Analyse der Entwicklung der Göbel-Legende als äußerst diverser Geschichts-, Regionalgeschichts- und Heimatgeschichtsprozess, im Zeitraum von 1881 bis 2007, verliert.
.
Problemstellung und Relevanz
Der mehrfach betonte Anspruch, erstmalig einen Überblick zur Problemstellung zu erarbeiten und Fragen zu generieren, ist im angewendeten Verfahren eines „impressionistischen Zettelkastens“ nicht zu bewältigen gewesen. Bereits in der Exposition fehlt die Analyse, Klärung und Abgrenzung zur Problemstellung und zur Relevanz der Studie.
.
Titel falsch/Thema verfehlt
Es ist insgesamt offensichtlich, wie die Verwirrungen in der Aufarbeitung der Göbel-Legende daher kommen, dass im von Dr. Callies hier vorgelegten Fall keine Analyse der Legende durchgeführt wurde, entweder das Thema verfehlt wurde („Die Göbel-Legende/Der Kampf um die Erfindung…“: Wer kämpft? Göbel, mit wem kämpfte denn Göbel? Die Stadt Springe kämpft heute um Göbel? Dr. Callies und der Autor kämpfen für unhaltbare Hypothesen gegen die Zeit?) oder, dass der publizierte Titel dieser Publikation gar nicht der von der Leibniz Universität Hannover zur Promotion zugelassene Titel ist.
.
Fachliche lnkompetenz
Es kann dem Autor zwar nicht zur Last gelegt werden, dass sein Sachverstand für die entscheidenden Kriterien der Glühlampen in den fraglichen Glühlampenpatenten nicht ausreicht. Auch kann ihm nicht zur Last gelegt werden, dass er mit seiner Behauptung, „quasi die dritte Instanz in den Edison/Göbel-Gerichtsprozessen erledigt zu haben“, lediglich zeigt, dass dafür sowohl juristisches Können und rechtsgeschichtliches Wissen erforderlich wären, ausreichend dazu, zumindest die bis 2006 der Wissenschaft zugänglichen Quellen und die Datenlage zu erfassen, vorzustellen und einordnend zu interpretieren.
.
Fehler, Mängel, Fälschungen
Mit der Unterschlagung des Juden Brasch, ab 1937 Stadtchronist in Springe, endet das Materialaufgebot von wirklichem Input zur Göbel-Legende. Der Autor übersieht mit seiner unzutreffenden Behauptung „keine Kreuzverhöre“ längst bekannte Quellen und die sogar in den Fachzeitungen publizierten Kreuzverhörfragen (insgesamt 800 Fragen) mit dem Göbelsohn William von 1893 (Electrical World), wodurch gerichtsnotorisch erkannt wird, dass Göbel tatsächlich Edisontexte und Publikationen über Glühlampen gesammelt und verwendet hatte. Der Autor kennt nicht die entscheidenden Textpassagen in den Gerichtsurteilen (eventuell mangels ausreichender Kenntnisse des US-Englischen), die die Erfindung Edisons exakt vorstellen und zuordnen,sodass seit dem Jahr 1893 – nachdem Goebel aussagte, dass seinetechnischen Vorstellungen weder den Stand von 1854 noch von 1879 jeerreicht hatten – hierzu keinerlei Fragen mehr offen geblieben sind – sowie die speziellen (Case-Law) Argumente für die Richtersprüche (ignis fatuus) und die interagierende Prozessstrategie (ex parte) auf Zeitverschleppung. Hier kommt zur unzulänglichen Aufarbeitung des zuhandenen Forschungsstands und der unvollständigen Literaturerfassung noch, dass es dem Autor Rohde an Sachverstand und Interesse für die Technikfragen und für die forensischen Fragen in dieser Studie mangelt.
.
Forschungsstand
Ungeachtet des unzutreffenden Titels liegt eine Fallstudie mit dem nicht erfüllten Anspruch, die Göbelfragen auf dem Stand des Jahres 2006 aktualisiert zu erörtern vor und ruft dadurch die Frage auf: Inwiefern zielen die entscheidenden Lücken im Forschungsstand auf die Bestätigung der beiden Hypothesen
.
1. „Göbelfehldeutung geht nicht vonSpringe aus“ und
.
2, „die Göbelfragen seien letztlich nicht zu klären“?
.
lndes scheitert der Autor in vielen Dimensionen (technische, forensische, Datenlage, biographische, ereignisgeschichtliche, methodische) an dem „impressionistisch“ erhobenen Befund, der der Arbeit zugrunde liegt. Dem Fachmann springen Passagen entgegen, die klar zeigen, dass der Autor – ähnlich wie Goebel – nicht verstanden hat, um was es bei dem zu analysierenden Material zu gehen hätte. Und der Grund dafür ist, dass die Problemstellung und die Relevanz des Themas nicht vorab geklärt wird und dass bereits von vornherein festzustehen scheint, auf was der Autor hinaus will: Der Nationalismus sei schuld; die Wahrheit läge in Amerika,nicht in Springe; die Springer seien an der Fehldeutung unschuldig; dieGöbelfrage sei endgültig nicht mehr zu klären – jeder dürfe glauben waser will; Göbel sei nach Meinung des Autors ein Hochstapler gewesen –aber jeder habe seine eigene Meinung. Dieses bleiben weitgehend unbearbeitete Arbeitshypothesen des Autors, in denen der zugängliche Befund zum Thema verborgen wird und – im Sinne einer Geschichtsfälschung – die ereignisgeschichtlich dokumentierten Tatsachverhalte der gerichtsnotorischen Lage des Jahres 1894 für diese Studie des Jahres 2007 gar nicht in voller Durchdringung erfasst wurden. Dadurch kommt der Autor zu seiner schwimmenden Kernthese: „Göbelfragen unklärbar“, während die Klärung der aufgeworfenen Fragen bereits im Urteil des Richters Wallace, New York 1891 und der Richter Lacombe und Shipman, New York 1992, einwandfrei steht und seit dem Jahr 1893 von drei weiteren Gerichten erschöpfend überprüft worden ist (asz-Archiv).
.
Für Göbel kommen dabei lediglich Dokumente seiner verkommenen Persönlichkeit und seiner teils sozial unverträglichen, teils schwachsinnigen Aktivitäten der Lampenzeit, als Randnotiz in die Geschichte der Glühlampen. Göbel, der Schulabbrecher und Hausierer aus Springe, erscheint im Bild eines Wilden, der, ohne Not (vielleicht ergeben die Gerichtsakten des Springer Sammlers Musal noch Auswanderungsgründe?), mit Frau, Kleinkind und Neugeborenem, im November 1848, ein Segelschiff besteigt, bis Februar den Winter auf dem Atlantik treibt, um dann als Henry in der Lower Eastside von Manhattan, als angeblich studierter Chemiker, Optiker und Uhrmacher – bald zum Amerikaner einbürgert, einen Optiker- und Juwelierladen anzumieten, fortan beim An- und Verkaufhandel mit Neueinwanderern eine Reihe europäischer Kuriositäten zu ergattern: ein Pony, ein Wägelchen, ein Fernrohr, zwei Glaslinsen, einen Gehrock mit Zylinder, eine mechanische Wachsfigur, eine Kuckucksuhr, abbrennbare Magnesiumstreifen, eine Nähmaschine, einen Monokel, eine elektrische Klingel, ein Bogenlicht u. a.
.
Das „Schwarze Schaf“ beim Wollespinnen im Museum
.
Hier greift nun der unerlässliche Vorwurf, dass der Autor Rohde den aktuellen Forschungsstand, insbesondere die im Jahre 2005 und 2006 publizierten Gutachten „ZDF-Gutachten“, „Münchenkritik 2006“ sowie „Quellenkritik“ (Dietmar Moews) zwar verwendet, ohne sie ordnungsgemäß zu zitieren (Rohde und sein Verleger zu Klampen waren im März 2006 bei der öffentlichen Vorstellung Moews‘, seiner Studien, persönlich anwesend und sogar an der damaligen Diskussion beteiligt), eben nicht sachlich ausschöpft. Dies betrifft besonders seine Hypothesen:
.
„Dass dieStadt Springe die Fehldeutungen zu Göbel nicht verursacht hätte“ und,
.
„dass die Hauptfragen: „War Göbel Ersterfinder oder Miterfinder der Glühlampe? nicht mehr klärbar seien“.
.
Der Autor Rohde diskreditiert sich selbst mit einer Fußnote auf S. 15, indem er die Neue Sinnlichkeit, Blätter für Kunst und Kultur, dafür anmerkt, im Jahre 2005 bereits Skepsis gegenüber Göbel veröffentlicht zu haben. Er nennt es „Dietmar Moewshat gegen die heimatgeschichtliche Darstellung Göbels polemisiert“, versäumt darüber diejenigen Argumente und Quellenarbeit, die er der Neuen Sinnlichkeit und von Moews direkt übernommen hat (z. B. Datierung der vorhandenen Varianten des Arbeitsvertrages (die Rohde gar nicht kennt); Quellenkritik zum Deutschen Museum München und zum Feldhaus-Archiv im Deutschen Technikmuseum Berlin, nebst Hinweis auf den frühesten deutschen Göbelforscher Arends) und übergeht darüber hinaus noch frühere Göbelkritiken in der Neuen Sinnlichkeit, zuerst gedruckt im Jahr 1986. Da diese Zeitschrift in Springe erscheint und in allen wichtigen deutschen Bibliotheken gesammelt wird, liegt hier eine schwerwiegende Verletzung der Pflicht des Wissenschaftlers vor, Quellen die er benutzt, zu nennen anstatt zu kaschieren. Ferner wird in jenen materialreichen Gutachten von 2005 und 2006 (18.; 19.; 20.;) dargelegt, wie die Göbel-ldolisierung bereits 1893 ihren Ausgang nahm.
.
Vortäuschung von Quellenarbeit
Dies ignorieren Callies und Rohde, stellen es hin, als habe der deutsche Nationalismus der 1920er Jahre, ausgehend von Amerika, die Göbelzuschreibung verursacht und festgeschrieben – während beide fortlaufend – von der 4711-Flasche bis zur Briefmarke – die ldolisierung fortsetzten. Die als eine Hauptaussage in die Luft (eines News York Times-Berichts v. 30.4.1882) gestellte Meinung des Autors, „Göbel warein Hochstapler“, wird auch in der Argumentation nicht weiter begründet, als in der Gesamtthese, dass heute die Göbelfragen endgültig unklärbarseien, denn man war ja nicht dabei (Professor Münchhausen; Optikerlehre; Chemiestudium; Barometerbau; Lampenbau 1854 mit Quecksilberauslauf-Verfahren u.a.). Doch auch hierin erreicht der Autor nicht den semantisch-qualitativen Gehalt der Quellenlage, die er vorgibt durchgearbeitet zu haben.
.
lgnorierte Gerichtsurteile
In den Prozessunterlagen von Boston, St. Louis und Oconto befinden sich Originalbeweisstücke sowie beidseitige, dazugehörige Aussagen und Stellungnahmen der Anwälte der Streitparteien, kontroverse Disputationen der Gutachter, der Anhörungen und Zusammenfassungen der Richter und deren Darstellungen in der allgemeinen und in der Fachpresse, z. B. der Geschehnisse um die Mitgliedschaft Göbels in der deutschen Freimaurerloge – es sind erschütternde Mob-Verhalten.
.
lgnorierte Lebensdaten Göbels
Göbels private Ereignisgeschichte, die Zeugnisse seiner Familie, aus seiner Loge sowie von anderen Logenbrüdern, darunter der langjährige private Familienfreund John William Kulenkamp, Patenonkel des Göbelsohnes William und Finanzier der Göbelpatente, sogar auch Patentpartner Göbels, auch im Patent von 1882 (one-half to) John W. Kulenkamp. Die sehr weitreichenden Ausführungen zu diesen sozialen Partnern Göbels, seit 1858 über viele Jahre in New York, sowie die Probleme, Überwerfungen, bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Familie, mit mehreren Bekannten und Geschäftspartnern, hätten dem Autor Rohde, der die Hypothese „Hochstapler“ empirisch analysieren will, wichtige Anhaltspunkte gegeben, hätte er das Material des Forschungsstands hinreichend studiert. So sind auch die Mängel zum Lebensgang Göbels in der New Yorker Zeit nicht einmal auf der Höhe des gerichtsnotorischen Wissensstandes der damaligen Gerichte in den USA.
.
lgnorierte Archivalien von Springe
Es ist für mich als Göbelforscher, Jurist, Ingenieur und Soziologe, früherem Schüler der Göbelschule aus Springe, nicht zu übersehen, dass insbesondere die Nichtberücksichtigung des gesamten Archivmaterials in Springe, in der Schule, in der Stadt-Bibliothek, im Museum, im Stadtarchiv (nach dem Archivgesetz) durch den Autor Rohde, die Standards der Wissenschaft unterläuft. Allein die Quellen zu dem Arbeitsvertrag Göbels im Jahr 1881, als Lampenhandwerker in New York, die Modalitäten um diesen Vertrag, die Zeugenaussagen dazu und die in Springe archivierten, voneinander abweichenden Fassungen, sind leicht zugänglich und hätten in die Argumentation dieser Doktorarbeit hineingehört. Denn es sind tatsächlich Originalpapiere, Originalkopien, zuordnungsfähige Datierungen und Beweisstücke, Lampen, Werkzeuge sowie Zeugenaussagen von Göbels Arbeitskollegen. So macht der Autor anhand eines handschriftlich vorliegenden Schlosser-Lehrvertrags für den 14-jährigen Göbel diesen, unerwiesen, zum Schlossergesellen (und aus einem selbstverfassten privaten Rohde-Brief eine Archivalie mit Signatur in den Göbel-Archivalien im Stadtarchiv von Springe, einen
.
Lehrling oder Geselle?
„Schlossergesellen“ zur Archivfälschung nach dem Archivgesetz; Publikation folgt noch). Das gesamte in Springe befindliche Material wird aber vom Autor Rohde nicht inhaltlich ausgeschöpft und nur mit der unzutreffenden Behauptung erwähnt, es handele sich um Abschriften, die mit den Originalvorlagen semantisch übereinstimmen würden.
.
Wo ist Göbels Arbeitsvertrag?
Die Abschriften, am Beispiel des erstrangigen Arbeitsvertrages von 1881, stimmen eben gerade nicht miteinander überein. Der Autor Rohde weiß das nicht oder er unterschlägt es in seiner Doktorarbeit.
.
Klärung oder Wirrwarr?
Nach 148 Seiten vorurteilsbeladener Abhandlung folgt der Anhang. Die sogenannten Regesten, die vom Autor Rohde willkürlich ausgewählten und gekürzten Gerichtstexte, Eidesstattlichen Erklärungen, Zeugnisse, Urkunden usw., die den 100seitigen Anhang bilden, sind ein literarisches Stilmittel, das im Wissenschaftlichen in dieser Art und an dieser Stelle Unfug verursacht. Schon des Umfanges halber hätte es sich als nützlich erwiesen, eine Auswahl der juristischen Streitfragen in gekürzter Form, nachvollziehbar auszuwählen und hinsichtlich der Argumentation des Autors und seiner Hypothesen zu kommentieren. Denn es handelt sich um ein interdisziplinäres Feld mit technischen, biographischen, prozessstrategischen und publizistischen Interpretationen, dazu die Streitsituation der zahlreichen Mitspieler und Zeugen, die des Autors Kurzauswahl (Regesten) zur Klärung seiner Hypothesen und zum Nachvollziehen seiner Argumentation vollkommen unbrauchbar machen.
Es soll hier mit der allerletzten publizierten Regeste aus dieser neuerlichen „Göbellegende“ gezeigt werden, wie sinnlos verfahren worden ist, Seite 236, unten rechts, Zitat Anfang:
„(2.181) Clarence A. SEWARD sagt, er sei als Rechtsanwalt tätig für die Edison Gesellschaft, fasst die Aussagen vom 26. und 27. Mai zusammen. (Affidavit vom 27.5.1893, S.44-47) (S.760-763)“ Ende dieses für den Leser hier inhaltsleeren Zitats.
.
Neue Deister Zeitung zum 20. April erwähnt Dietmar Moews
.
Gültige Universitäts-Publikation?
Um es in aller Deutlichkeit festzustellen: Der Lesbarkeit eines populärwissenschaftlichen Verlags-Taschenbuches halber – und nur als ein solches wurde diese Doktorarbeit bis heute publiziert (es wurde dem Gutachter Moews bis heute keine korrekte Universitätspublikation nachgewiesen, mit Imprimatur, mit Angabe des Originaltitels, mit Angabe der Gutachter u. ä.) – ist die zeitliche Reihenfolge des Materials vom Autor in eine sinnwidrige falsche Reihenfolge ins Buch gestellt (Regesten). Dadurch entsteht eine falsche Ereignisabfolge, die nirgends angemerkt oder erkennbar wird, außer durch zusätzliches eigenes Quellenstudium eines Lesers. Da es für die „Göbelfragen“ und für die Hochstapler-Hypothese des Autors wesentlich ist, ob der 75jährige Göbel in seinem Todesjahr 1893 selbst Unwahrheiten beeidet hatte? ob die „affidavits“ ihm von seinen Söhnen oder den Anwälten nur untergeschoben wurden? ob er lediglich, nachdem alle möglichen Fachleute bereits für ihn ausgesagt hatten, dieses nur bestätigt hatte? – denn Göbel stand persönlich gegen Edison vor keinem Richter – ist es der oberflächlichen Arbeitsweise des Autors Rohde anzulasten: Dass die nachgeschobenen Aussagen Göbels vorne, als die ersten, vorangestellt worden sind, und dass dabei sowohl die abweichenden Datierungen dieser Eidesstattlichen Erklärungen Göbels, seiner handschriftlichen Unterfertigungen, und die der Übersetzungen durch den vereidigten Übersetzer (und deren Datierungen) die zeitliche Reihenfolge verkehren. Damit wird die Konkludenz verunmöglicht, einordnen zu können, wann dem Richter die in deutscher Sprache aufgenommenen Aussagen endlich in englischer Sprache vorgelegen hatten. Dies trifft besonders auf die erste Aussage (affidavit) Göbels zu, die auf den 21. Januar 1893 datiert scheint (aber auf der die Unterschrift Göbels fehlt), jedoch erst am 27. Januar 1893 übersetzt worden war. In diesem speziellen Fall bedeutet das, dass der Göbelartikel des Lobbyisten Pope im Electrical Engineer, am 25. Januar 1893 erschienen, zwischen dem 21. und dem 27. Januar plaziert war. Und dass die Namensveränderung – bei Göbel „Münchhausen“, bei Pope „Moenighausen“ – dem Richter Colt in Boston, der Anfang Februar 1893 nur wenige Tage Zeit hatte, die Anhörungen vorzubereiten und durchzuführen, nicht deutlich werden konnte. Da Göbels Unterschrift auf dem Gerichts-Dokument fehlt, ist wohl davon auszugehen, dass die Datierung 27. Januar 1893 des vereidigten Übersetzers Herman Kusterer auf der Übersetzung von Göbels Eidesstattlicher Erklärung zutreffend ist, und diejenige ist, die vom Gericht aufgenommen worden sein muss. Das betrifft ebenso die Lampenverwechslung der späteren angeblichen Beweislampe No. 4 mit Nachbaulampen der Firma Beacon, Boston, von 1893. Der Autor und seine Auguren Dr. Callies, Dr. Hauptmeyer und Dr. Schneider bemerken diese Sach- und Materialmängel nicht. Während die wesentlichen Hauptzeugen und Gutachter, wie Pope und Göbels Söhne und Verwandten, bereits ihre Eidesstattlichen Erklärungen vor dem 21. Januar 1893 abgegeben hatten.
.
Hier stehen nun Deutsches Museum München, mit Dr. Frank Littmann, und das „Schwarze Schaf“ Horst Callies gegeneinander
.
Unzulängliches Doktorat
Im Übrigen deuten solche Falschdarbietungen in der chronologischen Sachdarstellung, ebenso wie solche der nicht ausreichenden gedanklichen Tiefe, darauf, dass der Autor überfordert war, bzw. dass er als im Schuldienst tätiger Lehrer und nicht ausgebildeter Wissenschaftler, der nicht ordentlich von einem Professor betreut wurde, nicht über die Arbeitskraft und -zeit verfügt hat, die dazu erforderlich wären.
Der Autor folgt dem wissenschaftlichen Grundverlangen zur Gültigkeit seiner Untersuchung immer wieder nicht, wenn er es mit dem wirklichen Quellenmaterial zu tun hat. Insofern liegt mit dieser „Göbel-Legende“ von Rohde (2007) keine noch so lückenhafte Fallstudie vor, sondern mangels Repräsentativität des vorhandenen, zitierten und angeblich durchgearbeiteten Materials wurde eine Mutmaßlichkeit anhand von nicht konkret ausgewiesenen und nicht werturteilsfreien Hypothesen vorgelegt.
Es wird keine Gültigkeit erreicht, wenn vom Autor angeblich wissenschaftliche, publizierte Texte, wie der als „der wirkliche Ursprungder Legende“ interpretierte Aufsatz von Hermann Beckmann, erschienen in der ETZ von 1923 (wird als offizielle Quelle des Deutschen Museum München von Abele/Dittmann, München 2006, noch angegeben), nicht überprüft werden. Beckmann hat in der ETZ eigene Quellenangaben in Fußnoten verzeichnet. Der Autor greift diese Fußnoten nicht auf und überprüft sie nicht. Ebenso geht es mit Popes Publikationen, mit den Quellen des Brockhaus, mit den Hinweisen in der Münchenkritik 2006 auf die Arbeitsverträge u. a. – der Autor prüfte nicht nach, was sein Material ihm aufgegeben hat, folglich fehlt ihm das Wissen.
.
Impressionen der Legende bis 1937
Zuletzt ist noch einmal der Titel der Doktorarbeit „Die Göbel-Legende/Der Kampf um die Erfindung der Glühbirne“ zu betrachten. Damit steht überhaupt infrage, mit welchem wissenschaftlichen Handwerkzeug, d.h. die Frage nach dem Fach, der Methode und den Verfahren – eine Analyse einer prozessuralen Legende und eines prozessuralen Kampfes anzugehen wäre und hier wurde? Der Titel „Göbel-Legende“ weist zweifellos, genau wie der Gegenstand selbst, auf ein prozessurales Geschehen hin. Eine Legendenbildung setzt sich nicht allein aus der zeitlichen Anreihung einer Textauswahlsammlung zusammen, abgesehen davon, dass es sich bei diesem Legendengeschehen auch ausdrücklich um eine ldolisierung, eine gewünschte ldolbildung in Deutschland und in Springe, bis in die Gegenwart handelt. Doch auch eine Textsammlung hätte mit dem Anspruch systematischen Vorgehens zu erfolgen. Es zeigt sich, dass der Autor keine zureichende sozialwissenschaftliche Ausbildung oder entsprechende kommunikationswissenschaftliche Kenntnisse als Wissenschaftler hat und dass es ihm deshalb an entsprechender Literaturkenntnis und Argumentationen mangelt. Indes kann kein Zweifel darüber bestehen, dass die Legendenbildung eine soziale Kommunikation ist und nur mit dem Wissen um das jeder Kommunikation innewohnende Soziale aufgeschlossen werden kann. Ansonsten haben wir es mit unentgeltlichen Reflexionen zu tun, wie die vom Autor Rohde willkürlich aufgeführte, deshalb hier nicht weiter beachtliche, Theorie des zitierten Hans-Peter Ecker und von Kunze, die als „neuere literaturwissenschaftliche Diskussion der Legende abstrahiert“ vom Autor bemüht aber nicht eingeführt wird (S. 80). Es kann dem Gutachter nicht durchgehen, dass hier eine soziologische Thematik – wo es um menschliches Verhalten, mit methodisch auszuweisenden Kategorien und Prüfverfahren zu gehen hat – als eine „literaturwissenschaftliche Theorie“ bezeichnet wird, ohne dabei auf die vorgetragene Stoffsammlung und Argumentation der Abhandlung Bezug zu nehmen. Hiermit steht schließlich die wissenschaftliche Denkfähigkeit des Autors in Frage und diese Doktorarbeit wird damit zur Farce. Die Legende wird nicht belegt, sondern ohne exakte Auswertungen und aktionsrelevante funktionsanalytische Fallbewertungen der Teilresultate einfach behauptet. Dabei stützen die Schlussfolgerungen die Hypothesen nicht, während entscheidendes Quellenmaterial nicht eingeführt wird, das für die Hypothesenerörterung wissenschaftlich notwendig gewesen wäre. Sofern nun der Beginn und Ausgang einer „Legende“ in ferner Vergangenheit mit lückenhaftem Textbefund vorgestellt wird, wäre anschließend für die Legendenentwicklung eine sozio-funktionale Analyse erforderlich. Die Legende setzt sich aus den Konsequenzen sozialer Phänomene zusammen, aus Anpassung, Regulierung, Resonanz von Individuen, Subgruppen, sozialen und kulturellen Systemen (Merton). Wir müssen Gegenstände erfassen, die festliegende und wiederholende institutionelle Muster, soziale Rollen, kulturell geformte Emotionen, soziale Normen, Gruppenorganisation usw. feststellen. Kurz, welches sind die Konsequenzen, die von Textimmissionen ausgehen, um eine Legende, einen Kampf, eine ldolbildung verständlich zu machen?
Die Wanderschaft der in Springe gewünschten Göbelzuschreibung vom ersten Göbelforscher Arends zu Feldhaus‘ Quellenforschung, zu Beckmann (nachzulesen im Deutschen Technikmuseum Berlin) unterschlägt der Autor, der die Quellen in Berlin aber gesichtet hat. Es entsteht der Eindruck, er habe diese Sachverhalte verdeckt, um seine „Beckmann-Nationalismus-These“ auszubreiten. Und ebendies zeigt sich bei der Prüfung der Beckmann-Quellenangaben der Fußnoten im ETZ-Artikel. Sie belegen nicht, was Beckmann in dem ETZ-Text behauptet, aber auch nicht, was der Autor daraus macht (Beckmanns Quellen widersprechen Beckmanns Göbel-ldolisierung vollkommen – und das zitierte Elektrolexikon stammt aus der Vor-Glühlampenzeit).
.
.
Wissenschaftsethos/Heimatgeschichte
Im Übrigen ist noch eine letzte mit der Wissenschaftlichkeit und mit dem Wissenschaftsethos unvereinbare Tatsache anzumerken, die sich sowohl der Autor wie seine Auguren zu Schulden kommen lassen. Auf S. 143 im Quellenverzeichnis wird eine 13-seitige Publikation von Heinz Brasch mit der Jahresangabe 1938/44 „Das Licht vom Deister“ (in Beiträge zur Geschichte der Stadt Springe. Maschinenschriftliches Manuskript Teil Ill, Kapitel V. 7, 13 Seiten) angeführt. Der Autor versäumt es, deutlich herauszustellen, was er bereits in seinem Buch „Wir sind Deutsche mit jüdischer Religion“: Geschichte der Juden in Eldagsen und Springe, Bennigsen, Gestorf, Völksen/von H C Rohde. Hrsg. Museum auf dem Burghof e.V. Springe, 1999 (Hallermunter Schriften 2) verschwinden lässt. Der Jude Dr. Heinz Brasch, der mangels „arischem Abstammungsnachweis“ als Lehrer in Hannover Berufsverbot hatte, hatte im Auftrage der Stadt Springe, im Zeitraum zwischen 1937 und 1940 (Quelle: Jürges; Stadtarchiv), die erste Ortschronik „Geschichte der Stadt Springe“ erarbeitet. Hiervon liegt das nichtgedruckte Typoskript im Springer Stadtarchiv. Autor Brasch starb am 14. Oktober 1944 in Hannover an Selbstmord, dessen Abtransport ins KZ Theresienstadt zum 16. Oktober 1944 verfügt worden war. Braschs erster umfangreicher Beitrag zur Geschichte der Stadt Springe wurde nach dem Krieg von Kietzmann (1950), von Thierbach (1952), von Hartmann – dem Autor der offiziellen Stadtchronik (1954) im Schnellschuss – beerbt, ohne dass Braschs Leistung entsprechend als Quelle gewürdigt wurde (Brasch idolisiert ebenfalls Göbel ohne Quellenangaben oder Nachweise). Der Autor der Göbel-Legende/2007 hat in seinem Buch über die Springer Juden, 1999, Brasch nicht erwähnt. In der Göbel-Legende/2007 wird ein 13-seitiger Aufsatz „Das Licht vom Deister“ tituliert (die Jahresangabe 1944 ist sachlich falsch). So täuscht der Autor als eine eigenständige Göbelpublikation Braschs vor, was ein herausgelöstes Kapitel der Braschchronik von 1940 ist. Damit verschwinden der jüdische Autor und seine „Erbschleicher“ unter der regionalen Geschichtsschreibung von Dr. Callies und seinem Springer Doktoranden-Freund Rohde im Gepräge einer antisemitischen Digitalisierung schrittweise, schließlich mit der quasi-offizialen Publikation im Zu Klampen Verlag und der offizialen Promotion durch die Leibniz Universität Hannover. Dass aus diesem Vorgang eine private Korrespondenz des Jahres 2006 – zwischen dem Autor und der Tochter des Dr. Brasch – als signiertes Schriftgut im Stadtarchiv platziert wurde, steht dem Archivgesetz zuwider und deutet auf Niedertracht:
.
Fälschung der Stadtgeschichte
Der Autor, der Braschs Ortschronik (1937-1940) von Springe in seinem Judenbuch von 1999 kaschierte, erlangte von der desinformierten Tochter einen Dankbrief für „Das Licht vom Deister“ – als ebenfalls kaschierende Quellenangabe (1944) im Göbelbuch von 2007 – und lässt den Brief ohne Annotation archivieren. Das kann so nicht stehenbleiben.
Aber was denkt der zeitweilige Stadtarchivar Anderas Lilge dazu?
Anbetracht des erheblichen Arbeitsaufwands, der hier von Geschichtsschreibern zur Geschichtsfälschung betrieben wird – des noch erheblicheren des Gutachters Dietmar Moews hier, es zu prüfen und zu bewerten – sind dahinter Aufladungen sozialer Wertkonflikte zu vermuten, die im Sinne des Erinnerns und Vergessens eine soziale Notwendigkeit – sowohl der Täter wie der Kritiker – zu sein scheinen. Deshalb ist aber gerade besonders herausstehend, dass im Rahmen eines ehrenamtlich tätigen Professors, späteren Emeritus, wie Dr. Callies (auch wenn er als SPD-Politiker seine Nebeneffekte fand), über viele Jahre diese beiden Themen, „Juden in Springe“ und „Heinrich Göbel, Glühlampenerfinder aus Springe vor Edison“ – geführt wurden und noch im Jahre 2007 mit dieser Publikation geführt werden.
.
Multifunktionär und Dilettant
Der Multifunktionär Dr. Callies ist dafür verantwortlich, dass in der – im Jahre 2002 vom Stadtarchivar Andreas Lilge – neu gefassten Ortschronik Springe Heinrich Göbel unverändert auf die Hartmann-Stadtgeschichte von 1954 (nach Brasch) bezogen wird. Und dass weder die Autorenschaft Braschs noch das Verschwinden Braschs aus Springe noch die Umstände der Flurstücksteilung des jüdischen Friedhofs von Springe ab 1955 und des Wohnhausbaus darauf in den 1960ern dargestellt werden – dass doch interessiert, wo das Friedhofstor des jüdischen Friedhofs und wo die ganzen Grabsteine hinverschwunden sind, für deren Bewahrung die Stadt Springe vertraglich verpflichtet ist, warum heute Leute ihren Müll vor dem Restfriedhof an der Völksener Straße platzieren können, weil es zwar ein Callies/Rohde-Buch zum Thema gibt, aber kaum jemand weiß, wo sich denn dieser Rest befindet – und dass ein Nachfahre der Springer Silberbergs diesem Treiben ebenfalls zu briefschriftlicher Legitimation – von diesem Doktoranden – veranlasst wurde, wofür die Stadt Springe einen neuen Grabstein aufstellte. Auch dazu hat der Autor eine „archivreife“ Korrespondenz erstellt. Wozu sein Doktorvater Prof. Dr. Hauptmeyer, Leiter des Historischen Seminars, der Neuen Deister Zeitung mitteilte: Autor Rohde sei aufgrund seines Judenbuchs beachtlich. Dieses ist gutachterlich anzumerken, allein, weil es die Farbe des funktionalen Dilettantismus auf lokaler Ebene kennzeichnet (der ehrenamtliche Promovend ist Vereinskamerad und Vorstandskollege im Museumsverein von Springe), wie Herrschaft und Führung im Namen der Allgemeinheit, ja angeblicher Gemeinnützigkeit und der Wissenschaft, ausgeübt wird und wie – in Abwesenheit von normativer Steuerung und Kontrolle – darüber verfügt wird. Das von Dr. Callies durch die Leibniz Universität Hannover zur Promotion gebrachte Buch, „Die Göbel-Legende“ / 2007 von H C Rohde, vertritt zwei Hauptthesen:
„…dann hat sich die Zunft der deutschen Technikhistoriker des 20. Jahrhunderts eine gravierende Fehldeutung geleistet. Mit diesem Irrtum hat die Stadt Springe lmagepflege getrieben .Die Bürger von Springe haben sich einen Bären aufbinden lassen … die Vorfahren in unserer Stadt haben die Fehldeutung Göbels ja nicht verursacht. “ (Rohde).
.
Der Autor behauptet
1. die Göbelfrage sei letztlich nicht mehr klärbar und bleibe eine bloße Meinung – seine Meinung sei
2. Göbel sei ein Hochstapler gewesen.
Und der Autor Rohde verkündet, diese beschränkte Klärung sei ihm auch nur gelungen, Weil er in den USA geforscht habe. Aus Sicht des Gutachters Moews ist nun dieses seinerseits eine Hochstapelei, insofern er das Textmaterial, das er aus den USA bezogen haben will, keineswegs gezielt ausgewählt und nicht komplett gelesen hat. So ist es jedenfalls nicht in die vorgelegte Doktorarbeit eingeflossen.
Zumindest für den begrenzten Rahmen der Kleinstadt Springe wäre verlangt, mittels der empirischen Soziologie das prozessurale Material des „Erinnerns und Vergessens“ als Vorgänge der Gegenwart zu zeigen: ZDF-Kerners Beste, Briefmarke, Parfümflasche, Archivbetrug: AlleVerschleierungen der Wahrheit, wie die Unmöglichkeit aus der 4711-Flasche eine Glühlampe anzufertigen, diese Unmöglichkeit bis heute vonDr. Callies‘ Museum nicht ein Mal technisch erklärt wurde, allePerpetuierungen der Geschichtsfälschung und der feindschaftlichenBeleidigungen gegen den Erfinder Edison in Springe, mitsamt dieser 4711-Flasche auf der Briefmarke, von Springe aus, dazu dienen, einen Göbel(Springe 1818 – New York 1893) als Edison-Ressentiment zum Vorbildder Schulkinder der Göbelschule auszuformen, über den imGerichtsprozess durch seinen Patentpartner J. W. Kulenkamp undweitere Zeugen herauskam (Eidesstattliche Erklärungen 1893 in NARA:
United States Circuit Court Eastern District of Missouri, Eastern Division: Edison Electric Light Co. et al. against Columbia Incandescent Lamp Co. et al.; State of New York City and County of New York, ss. 18. April 1893):
.
„war ich ans Bett gebunden und krank. Aber drei oder vier Tagespäter, etwa Mitte Dezember, fragte ich bei dem Logen-Sekretariat an,doch, des ungeachtet, wurde mir der Zutritt verweigert. Und man sagtemir, dass mein Name wegen Nichtbezahlung von Zahlungspflichtengestrichen worden war. Daraufhin erklärte ich dem Sekretär die ganzeSache, zeigte ihm den Umschlag und erklärte ihm, wie der Ärger mitseinem Fehler, die falsche Adresse geschrieben zu haben, begründetwar. Aber ich machte keinerlei Umstände, in die Richtung, wieder alsMitglied zu gelten. Tatsache ist, ich hatte das Gefühl, die Loge hattemich nicht anständig behandelt. Und zumal meine schlechte Gesundheites mir erschwert hatte, an den Treffen teilzunehmen und, außerdemdarüber hinaus aber, war es mir unerfreulich, Henry Goebel dort noch zutreffen. Zog ich es insgesamt vor, nicht meine Wiedereingliederung zuverlangen. Denn Goebel war ein großer und rücksichtsloserQuatschkopf, jederzeit bereit irgendetwas zu sagen oder zu machen,ganz gleich, wie falsch oder schlecht, eine Gelegenheit zu nützen odereinen Feind zu schädigen. Und deshalb wollte ich mit ihm nichts mehr zutun haben. Tatsächlich fühlte ich seine Feindschaft und sah seinenpersönlichen Einfluss darauf überhaupt, dass mein Name gestrichenworden war. Ich hatte den Hinweis, dass, wenn ich mich entschiedenhätte, einen formalen Wiederaufnahmeantrag zu stellen, und dieserabgelehnt worden wäre, ich vor einem normalen Gericht dieWiederaufnahme erreicht hätte. Aber ich entschied mich, nichts dieserArt zu machen und damit endet die Sache.“
Die biographische Farbe, die das gewünschte Idol Göbel wirklich trug, wenn man die dokumentierten persönlichen Geschehnisse der Göbelzeit aufarbeitet, ist – vor dem Hintergrund der Idolisierer, wie Dr. Callies, die dieses Material verschleiern und ignorieren –
.
ldolbedarf im Legendengeschehen
als wissenschaftlicher Geschichtsbefund erschreckend: Göbel denk mal – ganz anders. Göbel war ein Überlebenskämpfer, der mit Untreue, Hinterhältigkeit, Angeberei, ohne die von den Idolisierern gewünschte Idolqualität auskommen musste.
.
Funktionaler Dilettantismus
Damit stehen die Eckpfeiler der Frage zum funktionalen Dilettantismus – zum Missbrauch ehrenamtlicher Funktionen – im Vielfachrollenspiel der lokalen Domäne Springe: Im Prüfungsausschuss einer Doktorprüfung, im Vorstand eines Museums, als Abgeordneter und Kulturberater des Stadtrates zur Göbelidolisierung, in den Gremien der Universität, in den Gremien seiner Partei, als Direktor der Göbeldarstellung auf der städtischen Internetzseite http://www.springe.de über viele Jahre im weltweiten Internetz und zur Geschichtsfälschung in der Ortschronik Springe und Stadtbüchern. Callies hat die Doktorarbeit an seine frühere leitende Stelle am Historischen Seminar vermittelt, seinen Nachfolger Prof. Dr. Hauptmeyer zum Doktorvater und den Autor und Mitglied im Museumsvereins-Vorstand zum Doktor und sich selbst zum Prüfungsausschuss-Vorsitzenden gemacht. Das liest sich in der Neuen Deister Zeitung (2007) so: Callies: „lch bin kein Göbelforscher“.
Es ist dem Kandidaten, der als Laie der Elektrotechnik und der Forensik von seinem Doktorvater zum Wissenschaftler in der interdisziplinären Arbeit hätte ausgebildet und angeleitet werden müssen, nicht anzulasten, dass das unterblieb.
.
Betreuung oder Untreue?
Es ist seitens der Leibniz Universität Hannover bzw. der Betreuung des Kandidaten nicht darauf geachtet worden, dass für das sehr umfangreiche Thema eine wohldurchdachte Planung und Abgrenzung des Stoffes und einschlägige Fachlichkeiten erforderlich gewesen wären bzw. sind, die fehlen. Inwiefern die Betreuung und die nicht-öffentlichen vorläufigen Gutachten, die zur Zulassung zur offiziellen Promotion gereichten, Schwächen der Abhandlung anzeigen und nichtbefolgte Nachbesserungen verlangt haben mögen, ist aus Sicht des Gutachters Dietmar Moews, hier, nicht erkennbar. Doch hat das offensichtlich in die promovierte und publizierte Abhandlung nicht hineingefunden. Dafür ist die Leibniz Universität Hannover verantwortlich und muss mit einem über viele Jahre aufgebauten guten Namen als Technische Hochschule und Technische Universität dafür einstehen.
Es wurden die interdisziplinären Felder auf der Höhe des vorhandenen und deshalb gebotenen Forschungsstands nicht bis zum Jahr 2006 bearbeitet. Unterschlagen wird bereits der Stadtchronist Brasch von 1937. Völlig unterschlagen werden die Beiträge des Göbelpolitikers Callies zum Kampf um die Göbel-Legende, unterschlagen werden seine Kommunikationsbestimmungen und Quellen, die den Multi-Funktionär dazu brachten, die Parfümflasche auf die Briefmarke/2004 zu bringen, als Kronzeuge für das ZDF: Kerners Beste/2005, den „Brasch-Göbel“ in die Ortschronik/2002 u. a. Callies konnte durch seine Rollenmacht, seine eigene Mitwirkung an der Idolisierung und Lügen kaschieren.
.
.
Heimatgeschichte im Selbstdesign
All das trägt heute das Etikett der Wissenschaftlichkeit im Namen der geisteswissenschaftlichen Fakultät und des Historischen Seminars der Leibniz Universität Hannover, als regionale Heimat-Geschichtsforschung – es ist damit selbst Teil der Geschichte einer Geschichtsfälschung.
Die Doktorarbeit Rohde trägt einen unzutreffenden Titel oder hat das Thema verfehlt. Die Abhandlung entspricht in Aufbau, Methode, Forschungsstand, Literaturkenntnis und Argumentation keineswegs wissenschaftlichen Ansprüchen. Sie verletzt darüber hinaus das wissenschaftsethische Verlangen zur verlässlichen Zitation und zu den tatsächlich diskret verwendeten Quellen (Plagiate). Schließlich entspricht die offizielle Universitäts-Publikation als eine Doktorarbeit – mit dem Taschenbuch im zu Klampen Verlag – nicht den Erfordernissen gemäß der Promotions-Satzung als Grundlage zur wissenschaftlichen Diskussion.
.
.
Dietmar Moews meint: Leibniz zu Ehren: Eminenz bitte!
Ich kann diese Promotion nur missbilligen und vom Senat der Universität in Hannover erwarten, sich hier im eigenen Namen einzuschalten. Der funktionale Dilettantismus des Emeritus Dr. Horst Callies, der sich hiermit als „Salonpersonnage“ (Moews: Verirrte Kunstorganisation/2000) und „schwarzes Schaf“ der Wissenschaft zeigen darf, wird bislang – trotz Widersprüchen – vom zuständigen Promotionsausschuss seiner Universität in Hannover verbürgt.
.
Dr. Dietmar Moews, Dipl. Ing.
Erstveröffentlichung in: Neue Sinnlichkeit, Blätter für Kunst und Kultur, Nr. 57, 28. Jahrgang, Dezember 2007; Springe; http://www.neuesinnlichkeit.com; Telefon 05041 64 87 13