Lichtgeschwindigkeit 8043
am Montag, 26. März 2018
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SECHZEHNTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:
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Das Nazi-Opfer, der Springer Lehrer Dr. Brasch, der als Jude bereits im Jahr 1935 Berufsverbot erhielt, wurde vom Springer Bürgermeister/Stadtdirektor FRITZ JÜRGES, statt Arbeitslosigkeit, damit beauftragt, eine erste Stadtgeschichte für die Stadt Springe zu erarbeiten. BRASCH machte das zwischen 1935 und 1940 – er endete 1944, vor einer Deportation in den „Osten“.
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Woher weiß ich das?
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Ich bin den Springer Fährtenlegern im Springer Stadtarchiv gefolgt (ich war als Kind Pfadfinder in Springe, „Wölfling“ im BDP (Bund Deutscher Pfadfinder), dann „Jungpfadfinder“ in der CP (Christliche Pfadfinderschaft).
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Deister-Anzeiger März 2006
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Die Springer Stadtgeschichtsschreiber haben die umfangreiche grundlegende Vorarbeit des nazi-vernichteten Juden Dr. Brasch übernommen, ohne sein Schicksal und sein Gedächtnis zu würdigen. So, als hätte es Dr. Brasch gar nicht gegeben und hätte er diese Stadtgeschichte nicht geschrieben.
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Die geschichtsfälschenden Täter waren jedesmal Springer Lehrer und das Springer Rathaus. Sie haben den Juden Brasch ein zweites Mal gekillt. Als Stadtgeschichtsschreiber nennt der selbstentnazifizierte zugewanderte Springer Stadtdirektor Dr. Degenhardt, im Vorwort von 1954,
Wilhelm Hartmann,
Friedrich Fischer,
Wilhelm Haverkamp und den
Springer Altbürgermeister bzw. Stadtdirektor (bis anfang 1948) Fritz Jürges –
Dr. Heinz Brasch wird nicht protokolliert. Dr. Braschs unveröffentlichtes Manuskript, „Geschichte der Stadt Springe“ 1940, ist im Springer Stadtarchiv versenkt: denn der Name Brasch ist weder bei
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Wilhelm Netzel 1983
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Heinrich Kalisch / Hans-Heinrich Seedorf 2001,
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Horst Callies / Andreas Lilge 2002
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noch bei
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Callies 2002 oder Hartmann 1954 in den alphabetischen Verzeichnissen eingereiht. In einer verirrten Anmerkung, „Ortschronik“ 2002, Seite 258, steht undeutbar „4) Nach Heinz Brasch: Beiträge zur Geschichte der Stadt Springe, Mskr. im Stadtarchiv spr D III 14.“ Auch in „Wir sind Deutsche mit jüdischer Religion“, 1999, von Hans-Christian Rohde wird das Schicksal des Springer Lehrers, Dr. Heinz Brasch“, nicht erwähnt, in „Die Göbel-Legende“ 2007, nennt Rohde Heinz Brasch 1938/1944 unter „Das Licht vom Deister“, in „Beiträge zur Geschichte der Stadt Springe – Maschinenschriftliches Manuskript im Stadtarchiv Springe, ROHDE hat das Brasch-Manuskript scheinbar nicht gelesen, denn er übersieht allerdings Braschs Hinweis zu „Arbeitsvertrag Heinrich Göbel 1881“.
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2002 Ortschronik Springe mit Prof. Dr. Horst Callies und Andreas Lilge FAKE
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Ich bin jetzt „Goebel-Experte“. Das war nie mein Motiv. Es ist wirklich enorm aufwendige Arbeit, so viel Belangloses durchzulesen, um dann gültige Feststellungen machen zu können. Ganz besonders habe ich das Gefühl, mich nachträglich wehren zu wollen, von allen meinen Lehrern so gravierend belogen worden zu sein. Ich kann nicht an so viel Blödheit glauben – ich kann auch nicht an so viel Verschlagenheit glauben – mit Indolenz und Allzumenschlichkeit machen wir uns offensichtlich gegenseitig zu Verdächtigen.
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Ich wollte wissen, woher ich denn weiß, was man in Springe über die „LICHTGESTALT GÖBEL“ für wahr hält. Gibt es Göbelwissen?
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Ich war Schüler der Springer Mittelschule, die dann Realschule hieß und nach Heinrich Göbel benannt worden war. In unserer Schülerzeitung „Die Glühlampe“ von 1962 hieß es:
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„Wir grüßen alle Mitschüler, Eltern, Lehrer und Ehemaligen und überreichen heute die erste Nummer unserer Schülerzeitung. Seit Monaten, ja man kann sagen Jahren, bestand das Bedürfnis, den Zusammenhalt in unserer Heinrich-Göbel-Familie zu fördern und uns alle von der Glühlampe bestrahlen zu lassen. Wir danken gleichzeitig allen Mitarbeitern, insbesondere Herrn Mittelschullehrer Grest, die durch Rat und Tat am Zustandekommen der Zeitung mitgeholfen haben.
Die Redaktion: Christa Jansen 10a, Angelika Schüddekopf 10a, Elka Wollermann 10b, Mittelschullehrer Galler.“
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Tja, Johannes Grest, ein guter Maler und Günther Galler, ein schlechter Schachspieler – Wolfgang Lopau wegzulassen ist nicht recht passend.
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Ich habe bergeweise Göbelpropaganda der Neuen Deister Zeitung gesammelt, Große Festtags-Sonderausgaben – 750 Jahrfeier, im Jahr 2004, 80-seitige Festbeilage mit Göbel-Idolisierung voll des größten Blödsinns; im Jahr 1993 machte die NDZ „SPRINGE STADT DES LICHTS“ „175-100“, Geburtstag und Todesjahr; 1954 das LICHTFEST, fast wie beim Kölner Rosenmontagsumzug kam „Mr. Flaschenlicht“ als Hochstapler auf einem Tieflader, mit Fernrohr, denn Springe proklamierte 700-Jahrfeier, 500-Jahrfeier der St. Andreaskirche und 100 Jahre Glühlampe durch Heinrich Göbel.
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Neue Deister Zeitung dreht wieder auf – 23. März 2018: EIN GANZES JAHR GÖBEL (nach Luther)
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Auf den Punkt gedacht, wo finde ich einen Anfang zum heutigen IDOL?
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Die Frage muss zu den allerersten Dokumenten führen, die den historischen Heinrich Goebel – ob schon in Springe bis 1848, oder zwischen 1849 und 1893 in USA – belegen, dass Goebel mit Glühlampen zu tun gehabt hat oder nicht?
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Der erste Göbel-Deutschist, den meine Suche ergab, war ein Privatmensch namens LOTHAR ARENDS in Berlin. Im Deutschen Technikmuseum landet bei Nachfrage auf Heinrich Göbel, den ältesten Treffer LOTHAR ARENDS. Arends brachte ein Steinchen ins Rollen – zum FELDHAUS-ARCHIV bis DR. BECKMANN, nach Springe.
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Diese Frage führte über mehrere Schritte zum konkreten Ergebnis:
EINS: Nachdem EDISON im September 1879 den praktischen Durchbruch mit dem hochohmigen/stromschwachen Lampenprototyp leuchtend auf dem Werktisch hatte, das Patent anmeldete und ab 1880 die bahnbrechenden patentierten Glühlampen auf den Markt gebracht hatte, wurden zwischen 1885 und 1894 Gerichtsprozesse betrieben, die Edisons Priorität bestritten und die Edisons Patentrecht brachen.
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ZWEI In den Argumenten der Patentverletzer kam ganz am Ende, im Jahr 1893, mit Blick auf das Ende von Edisons Patentschutz im Jahr 1894, eine zusätzliche Verteidigungsstrategie auf, die „Goebel-Defense“.
Hier taucht tatsächlich unser IDOL, Heinrich Goebel, als Beteiligter am neuen Lichtwesen gerichtsnotorisch ins erwiesene Spiel. Goebel wird bezeugt und gibt selbst sieben Eidesstattliche Erklärungen ab. Diese sind bekannt und öffentlich zugänglich.
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DREI In den Gerichtsdokumenten, die man in verschiedenen Archiven in den USA, aber auch in Springe und Hannover, anschauen kann, kommt man der Goebelfrage näher: Goebel hatte um 1860 ein Problem mit Polizei und Feuerwehr – angeblich hatte Goebel ein Lichtbogen-Bogenlicht mit großen Säurebatterien öffentlich, als eigenwilliges Experiment, zum Funken und Knallen gebracht. Also Nichts mit Glühlampe und Bambusfaden – aber mit Strom und Licht.
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VIER Im Jahr 1881 wird zunächst der ältere Goebel-Sohn ADOLPH OTTO GOEBEL als ungelernter Glühlampen-Hilfsarbeiter von einer neueröffneten Glühlampenmanufaktur, in Manhattan, American Electric Light Co., mit einem Arbeitsvertrag angestellt. Hierfür gab es im Jahr 1893 vor Gericht in St. Louis diverse Zeugenaussagen und das beschädigte Originaldokument des Arbeitsvertrages.
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FÜNF Mit Datum, 5. September 1881, liegt ein Arbeitsvertrag des Henry Goebel mit eben der American Electric Light Co. vor, indem der alte Goebel, 61-jährig, mit übereinstimmendem Vertragstext zur Arbeitsverpflichtung, unterschrieben hat. Dieser Arbeitsvertrag lief nach sechs Monaten aus, ohne dass die Option einer Vertragsverlängerung durch die Am. E. L. Co. wahrgenommen wurde.
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SECHS Im April 1882 stellt Heinrich Goebel in seinem Ladengeschäft angeblich eigene Glühlampentechnik und eigene Patente aus, die er – gemeinsam mit seinem Patentpartner Kulenkamp – vermarkten möchte. New York Times und The New York World berichten darüber.
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SIEBEN Welche Fakten oder schlussfolgernde Meinungen wurden in Springe durch über 100 Jahre IDOL-Bildung und PROPAGANDA in den Vorstellungen der Springer verankert, die heute gehalten werden können oder die nicht durch mehrfache Prüfungen widerlegt worden sind?
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Was weiß man in Springe? Was glaubt man?
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Ich habe die Stadtgeschichte von 1954 gelesen. Göbel wird darin als Ersterfinder der Glühlampe und als Prozessgewinner in Amerika gegen Edison reklamiert, das Kapitel heißt dort: „Heinrich Göbel, der Erfinder der Glühlampe“.
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Auch Lehrer Wilhelm Netzel verschwieg noch 1983, dem ersten Springer Chronistenforscher Dr. Heinz Brasch, Lehrerkollege und naziverfolgter Hannoveraner Jude zu huldigen und zu danken.
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Netzel schrieb: „… Mir geht es darum …-natürlich historisch korrekt – Kenntnisse und Erkenntnisse vermitteln … Der Junge kam mit 14 Jahren in die Lehre zu einem Uhrmacher und Optiker in Hannover, wo er endlich seinen Neigungen entsprechend mit Eifer und Erfolg lernte. Viel Anregung empfing er von einem Privatlehrer Mönighausen .. an dem damaligen Polytechnikum wissenschaftliche Apparat und Modelle herzustellen … Der leitende Gedanke Goebels war, durch die Energie der Elektrizität ein dünnes Stückchen Holzkohle zum Glühen zu bringen, ohne es zu verbrennen … Die Flasche leuchtete, leuchtete … Sekunden, Minuten, Stunden … viele Stunden lang. Die erste Glühlampe war erfunden. Es war im Jahr 1854“.
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ALLES GELOGEN – selbst das Jahr 1854 hat sich Dr. Gustav Degenhardt im Springer Rathaus 1952 ausgedacht, mit anderen Jahrestagen „vermittelt“. In Goebels eigenen Falschaussagen in New York heißt es mal „nach dem Krieg“, dann „ungefähr“, dann „1859“. Gas zum Glasblasen hatte Göbel erst ab 1872 (s. die sieben Eidesstattlichen Erklärungen Goebels von 1893 / folgen in LICHTGESCHWINDIGKEIT).
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Ist das zu fassen? – ohne Quellenangabe, ein Lehrer, historisch korrekt, Erkenntnisse von Lehrer Wilhelm Netzel, noch im Jahr 1983! – wie alt war der Herr Netzel 1983?
Ich kenne die Kurzdarstellungen zu „Göbel“ des Springer Medizinalrats Dr. Thierbach von 1952 und 1999 – aber, was wusste der denn?
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Der Vogel, unten, der die Steine aufpickt, ist Göbel, die Springer Katze, dadrauf der Springer Hund, obendrauf der Springer Esel – alle haben Vollbeschäftigung mit Balancieren
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Ich habe „Kleine Geschichte der Stadt Springe“, 1980 von Wilhelm Netzel gelesen. Netzel schreibt im Vorwort von der leider vergriffenen „Stadtchronik von Wilhelm Hartmann“, aus dem Jahr 1954, verdreht damit Huhn und Ei, denn da heißt es lapidar „…Außerdem liegen im Stadtarchiv noch zwei Manuskripte: Dr. Brasch „Geschichte der Stadt Springe“ (1940) und Dr. Kietzmann mit demselben Titel (1950)…“ – wie komisch.
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Ich habe die ORTSCHRONIK Springe des Jahres 2002 gelesen. Darin werden die inhaltlichen Falschangaben zum IDOL Göbel, auf Anweisung von dem Museumsvereinsleiter SPD-Prof. Dr. Horst Callies, unter der Verwaltungsägide des SPD-Bürgermeisters Dr. Schwieger, vom Historiker und Teilzeit-Stadtarchivar Andreas Lilge übernommen.
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Ich kannte den Ortskundler Heinrich Kalisch und besuchte Treffen des „Springer Geschichtsvereins“. Leider habe ich versäumt, Heinrich Kalisch zu fragen, warum in seiner und Prof. Seedorfs Zeitzeugen-Geschichte der Springer Stadtchronist Dr. Brasch überhaupt nicht dokumentiert ist. Es liegen dennoch Welten zwischen den Textesammlungen der „Zeitzeugengeschichte von Springe“, von Kalisch und Seedorf, erschienen im Jahr 2001, und „Springer Jahrbuch“ im Jahr 2006, des geschwätzigen Heimat-Amateurs Rolf Brings, für den „Förderverein für die Stadtgeschichte von Springe“.
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Ich kenne die deutsche PROPAGANDA um Heinrich Goebel, den angeblichen Lampenbauer vor Edison zum deutschen IDOL aufzubauen. Im Jahr 1938 wurde „die ewige Lampe“ von der Neuen Deister Zeitung zum „Mahnmal einer deutschen Erfindertat“ erklärt, das von Springe „als kleines deutsches Heiligtum“ gehütet werde. (Verlagschef und Herausgeber der NDZ von IC Erhard-Springe war der NAZI Willi Städtler)
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Hier werden jetzt die propagandistischen IDOLISIERUNGEN eines LOKAL-IDOLS, Heinrich Goebel, der am 20. oder am 24. April 1818 geboren worden war.
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Was man in Springe glaubt, ist durch die Neue Deister Zeitung heimtückisch geführt worden – das weiß ich. Aber meine Frage zielt auf historische Fakten:
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Was kann ich – ausgehend von den mir von EINS bis SIEBEN bekannten Goebel-Tatsachen – genauer herauskriegen? Welches sind harte Quellen zum Springer IDOL Heinrich Goebel?
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QUELLENSUCHE zu GERICHTSVERFAHREN
Ich suchte alle einschlägigen Gerichtsprozesse auf. Ich war wochenlang in der Universitätsbibliothek der Leibniz-Universität-Hannover und habe systematisch und lückenlos alle dort archivierten Mappen der verschiedenen deutschen und amerikanischen ELEKTRO-ZEITUNGEN durchgesucht – jeden Bericht gelesen, um Goebel nachzuweisen. Das gelang ausschließlich zur „GOEBEL-DEFENSE“ des Jahres 1893.
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Lesen kann die Lage herausbringen – den Göbel-Mob wird keiner huldigen oder ehren wollen. Und der 20. April ist ein Bedenkentag zur HITLEREI in allen deutschen Bahnhofstraßen, die Heinz Brasch nicht überlebte.
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QUELLENSUCHE zur ZEUGEN-KONKORDANZ
Ferner habe ich alle konkreten Zeugennamen gesammelt und auf die Fachzeitungs-Querbeziehungen abgesucht:
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„American Electric Light Company, für die Henry Goebel sowie sein Sohn Adolph im Zeitraum 1881/1882 tätig war. Es sind insgesamt gerichtsnotorisch Personen, Firmenbesitzer, Leitungspersonal, Fachleute, Kollegen: Dr. Ludwig K. Boehm, A. F. Heger, Mary Meisinger (Ehefrau von Adolph Goebel), Frederik Korman, John W. Kulenkamp, Jules F. Peyrot, Alexander D. Welsh, William F. Irish, John J. Deechan jr., William H. Meadowcroft, Herman J. Jaeger, Albrecht Hetschel, Peter Van der Weyde, Edward N. Dickerson, Isaiah L. Roberts, William C. Dreyer, Elihu Thomson, Walter K. Freeman, Charles F. Reinmann, Fred Partheymuller, John J. Kane, William Stanley jr., Otto A. Moses, George G. Crosby, William Mc Mahon, Edward R. Knowles, Sherborne Blake Eaton, Timothy G. McMahon, Peter H. Fox,“
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QUELLENSUCHE bei der STADT SPRINGE
Ferner habe ich im Springer Stadtarchiv die gesamten Akten, seit Goebel in Springe als Glühlampen-Göbel aktennotorisch geworden war, nämlich, ausgehend von dem „Dr. Beckmann-Papier 1923“.
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QUELLENSUCHE durch protokollierte TIEFENINTERVIEWS
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So las ich in der chronologischen Ablage des Springer Stadtarchivs alle (systematische Vollanalyse) inner- und außeramtlichen Korrespondenzen, in denen die Lichtstadt und der Lichtgöbel das Thema waren.
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Und ich fand, diverse konkrete Inhalte, die auf Sonderwissen von bislang ungenannten PERSONEN hinwiesen, die auf Heinrich Goebel in New York und auf die oben erwähnten „ARBEITSVERTRÄGE“ hinweisen.
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So war der ARBEITSVERTRAG 1881 als ältester BEWEIS festgestellt.
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Damit war der Springer Lehrer Dr. Heinz Brasch, der als Jude im Jahr 1935 aus dem Schuldienst weichen musste, der nachweislich früheste Finder in Springe dieses ARBEITSVERTRAGES 1881. Dieser Dr. Brasch dann vom den Nazis genehmen Bürgermeister Jürges – quasi unter der Hand – zum Stadtgeschichts-Forscher und -Schreiber gemacht worden war. Hierüber hatte ich eingehende Gespräche mit dem Springer Stadtarchivar Lilge, der hierzu zumindest die Archivlage zu kennen schien (er saß dort und „digitalisierte“ Springer Archivalien)
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Es wurde mir klar, dass Dr. Brasch von der Stadt Springe als Erstautor der Stadtgeschichte ausgelöscht worden war. Und ich bei Dr. Brasch Hinweise auf eigene Erkenntnisse zu Göbels Arbeitsvertrag des Jahres 1881 suchen will. Ebenso wird noch der extreme ZEUGE PROF. PETER VANDERWEYDE ins Deutsche übersetzt werden und als Peter von der Weyde zusätzlich zu entdecken sein. Ebenso der beliebte Franklin Leonard Pope – damals ein Monster des ELT-Lobbyings der USA.
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QUELLE und QUELLENSUCHE zu Dr. Heinz Brasch, Springer Lehrer mit Berufsverbot als Jude ab 1935 – anschließend erster Verfasser einer STADTGESCHICHTE von SPRINGE (Manuskript von 1940 im Stadtarchiv Springe):
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Zuerst Dr. Heinz Brasch, hannoverscher Autor der nicht veröffentlichten Springer Stadtchronik und des Goebel gewidmeten Abschnittes „Das Licht vom Deister“, 1937 bis 1944, wird seine Informationen für sein Goebel-Kapitel aus der Bibliothek der Technischen Hochschule Hannover sich beschafft haben1. Denen müsste er weiter nachgegangen sein, denn die erste Eidesstattliche Erklärung von Vanderweyde ist nicht in den Zeitschriften in dem Umfang abgedruckt worden, wie Brasch in seinem Goebelkapitel seiner Stadtchronik über sie verfügte. Es sind nur kurze Zitate aus der späteren Bezeugung Vanderweydes, vom 28. März 1893, in denen er die erste Eidesstattliche Erklärung vom 6. Februar 1893, die in Springe als wichtigste Bezeugung angesehen wird, als unzutreffend oder irrtümlich, von Witter&Kenyon falsch ausgeschrieben, zurückweist, in >The Electrical World< zu finden. Die den Goebelanspruch revidierende Aussage Vanderweydes hat aber Dr. Brasch in seiner Stadtchronik nicht überliefert. Hatte also Brasch die >SPROEBEL-Bände< als Quelle vor sich? – wo die zweite Aussage Vanderweydes nicht mit drin ist. Oder hatte er die Papiere von der Stadt Springe, von Bürgermeister Jürges, der ihn – mit der Erarbeitung einer ersten Stadtchronik von Springe überhaupt – beauftragt hatte? hatte Brasch eventuell nur die erste Eidesstattliche Erklärung des Peter Vanderweyde alleine und ohne weiteres Zusammenhangwissen der Gerichtsverfahren, der Goebel-Defense?
Es steht fest, dass Dr. Brasch in seinem Goebelkapitel „Das Licht vom Deister“ lange Passagen der Vanderweyde-Aussage vom 6. Februar 1893, als deutsche Übersetzung rausgebracht hat. Woher hatte er diesen Vanderweyde-Text? Wenn Brasch die Übersetzung selbst angefertigt haben sollte, hätte er den englischen Text zur Vorlage gebraucht – woher wäre aber der gekommen? Es ist in Springe bislang nicht bekannt. Brasch arbeitete jedenfalls im Auftrag der Stadt Springe.
Schriftsteller Franz Langer
Alsdann in der Korrespondenz der Goebelarchivalien des Stadtarchivs Springe des Jahres 1951 werden Goebel-Prozeßakten erwähnt. In einer schriftlichen Mitteilung an die Stadt Springe schreibt ein Bürger: „Heimatgruß, am 27. 4. 1951 …Der erwerbslose Schriftsteller Franz Langer in Berlin-Wilmersdorf, Wilhelmstrasse 134/35, soll jedoch über Goebel und seinen Prozeß Material in Händen haben. Auch Bürgermeister a. D. Jürges, In der Worth 8, hat eine Sammlung über den Erfinder Goebel …“
Die fraglichen >SPROEBEL-Akten< dieser Untersuchung zeigen aber, dass die Bezeichnung „Goebel-Prozess-Akten“ für diese Abschriften unzutreffend ist. Sie stammen aus dem Verfahren Edison Co. gegen Columbia Co. in St. Louis – dort waren von den Anwälten mappenweise Textmaterialien und Eidesstattliche Erklärungen vorgelegt worden, unter anderem von Seiten der Verteidigung Witter&Kenyon drei Eidesstattliche Erklärungen von Henry Goebel sr. Der unvorbereitete Leser kann bei einfacher Lektüre nicht bestimmen, um was es sich bei diesen Abschriften handelt. Jedenfalls ist die Bezeichnung „Goebel-Prozess-Akten“ angetan, den unbedarften Leser in den Glauben zu versetzen, Goebel habe einen Prozess geführt.
Das war nicht so und hätte nicht so sein können.
Dennoch ist nicht auszuschließen, dass die Verhandlungen über sogenannte Goebel-Prozess-Akten, die man sich möglicherweise ja herbeigewünscht haben könnte, bei der Etikettierung großzügig umgegangen war – sagte man Goebel-Prozess-Akten, bestand doch das entscheidende Kriterium eventuell darin, dass zumindest ein Goebeltext mit drin war. Und wer hätte denn schon wissen können, welcher Umfang, welche Vollständigkeit gegeben war? Wir wissen es heute noch nicht vollständig.
Der Schriftsteller Langer jedenfalls korrespondiert mehrfach in der Vorbereitungszeit des inzwischen anberaumten Stadtfestes „1954 – Jahr des Lichts – 100 Jahre Erfindung der Glühbirne durch Heinrich Goebel“ mit der Stadt Springe und auch mit der Presse. Langer hat belletristische Texte über Goebel für Illustrierte Zeitungen verfasst, stellt einen Roman in Aussicht, bietet seine Werke und Wissen über Goebel zum Abdruck für Geld postalisch an.
Ferner findet sich heute im Stadtarchiv Springe dokumentiert, in der damaligen Korrespondenz der Vorbereitung des Goebel-Jahres 1954, eines Absenders von 1953, die Mitteilung, „…das gesamte Goebel-Material der Elektrotechnischen Gesellschaft während des Krieges verloren gegangen …“
Jedenfalls die Goebelmaterialien des Altbürgermeisters Jürges bestanden lediglich aus Zeitungsausschnitten (Stadtarchiv Springe).
Stadtdirektor Degenhards „Vanderweyde“-Pressemitteilung
Aussagekräftiger wird folgender im Stadtarchiv dokumentierte Vorgang; es weist eine Pressemiteilung des Jahres 1952, die der damalige Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt der Stadt Springe an die Hannoversche Allgemeine Zeitung, die Hannoversche Rundschau, an die Neue Deister Zeitung u.a. versendet, nunmehr darauf hin, dass er in Springe, zumindest zu diesem Zeitpunkt, über einen deutschen Text verfügt. Es ist aber nicht der englische Ausgangstext des obigen Brasch-Textes (der sich in englischer Sprache auch in dem >SPROEBEL-Konvolut< wie auch in dem >Index< befindet), sondern bereits eine deutsche Übersetzung.
Degenhardt schreibt: „…In der Anlage überreiche ich Ihnen Abschrift der Übersetzung der Zeugenaussage, die Prof. Van der Weyde im Prozeß Edison gegen Columbia Incandescent Lamps Co. 1893 dem Gericht schriftlich einreichte und beschwor.“
Degenhardts Anschreiben trägt die Archivalien-Nummer 63 der Goebelarchivalien des Springer Stadtarchivs. Die „Eidesstattliche Erklärung des Zeugen der Goebel-Defense Peter Vanderweyde von 1893“ wird von Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt, im Jahr 1952, in einer deutschen Textfassung an die Presse versendet, die demjenigen englischen Text in SPROEBEL-Band I S. 253 inhaltlich entspricht.
Anzumerken ist, wenn man auf dem Indizienweg, dass Stadtdirektor Dr. Degenhardt im Jahre 1952 erstmalig nachgewiesen die „Eidesstattliche Erklärung: Peter Vanderweyde vom 6. Februar 1893“ für seine Springer Pressearbeit verwendete – der Frage nachgehen will, wann und woher die sogenannten „Prozeß-Akten“ nach Springe kamen, stellt man fest, dass Dr. Degenhardt den Namen Van der Weyde in getrennte Worte auflöst (so signierte Van der Weyde handschriftlich, wie aus den Originalakten ersichtlich ist), doch kannte Degenhardt solche Originalsignatur keinesfalls (die SPROEBEL-Akten sind Abschriften ohne handschriftliche Namensunterzeichnungen), während in SPROEBEL-Band I wie bei Dr. Brasch, die Schreibmaschinen-Schreibweise >Vanderweyde< lautet. Bei dem früheren deutschen Goebel-Propagandisten Lothar Arends/19122, der mit dem Goebelsohn John Charles im Jahre 1912 korrespondierte, ist Vanderweyde noch nicht erwähnt und auch nicht bei Dr. Beckmann/1923, der aus den Feldhaus-Akten von Arends abgeschrieben hatte.
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Hierzu ist zusammenfassend zu sehen:
Das in den Akten des Springer Stadtarchivs aufbewahrte Schreiben des Schriftstellers Langer, des Jahres 1951, erwähnt erstmalig Goebel-Prozeßakten in Deutschland, mit Bezug zum offizialen Springe. Henry Goebels ältester Sohn, auch Zeuge in den Gerichtsverfahren auf Seiten Witter&Kenyon, John Charles Goebel, wies den Goebelforscher Lothar Arends im Jahre 1911 auf Gerichtsunterlagen in New York hin, die er, wie er schrieb, zwar nicht besaß, aber die er für Arends besorgen wollte (ebd.); mehr geben die Feldhaus-Akten hierzu nicht her. Dieser John C. Goebel, auch Karl genannt, der noch in Springe geboren worden war, war für Arends weit und breit die einzige Person, die von den Machenschaften seines Vaters gewusst hatte, selbst teils beteiligt war, der von der Zeugenaussage des Vanderweyde und den verschiedenen „Schüben“ oder „Schichten“ der Zeugenaussagen zur Goebel-Defense hätte gewusst haben können (Zumindest wird Van der Weyde in den den Prozess begleitenden Fachzeitungen publiziert). John C. Goebel war die aus Deutschland ermittelte und erreichte Person, die diejenigen früheren Zeugenaussagen, die durch spätere von St. Louis revidiert worden waren, überhaupt zu unterscheiden wusste. Dem John C. Goebel allein es aufgrund seines Insiderwissens konkret möglich gewesen wäre, solche Akten und einen solchen Text herauszusuchen oder von den Syndikatsanwälten Witter&Kenyon in New York praktisch zu beschaffen, oder gar eine gezielte Auswahl für einen in Deutschland interessierenden „Goebel-Beweis“ zu treffen, wie zu dem >Index< von den Verteidigungstexten in St. Louis bzw. einschließlich Boston, gemäß >General Index<. Denn wer die Gesamtlage nicht kannte, hätte den einzelnen Text nicht herausfinden oder schon gar nicht gezielt sich „bestellen“ können. Was man nicht kennt, kann man unsystematisch nicht suchen oder suchen lassen.
Die vier Seiten lange Eidesstattliche Erklärung des Peter H. Vanderweyde, am 6. Februar 1893 in New York bei Carrie A. Barrett des Notary Public, Kings Co. wurde in englischer Sprache abgegeben und beschworen.
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Das Dokument trägt im Band I des >SPROEBEL-Konvoluts<, in dem sich auch Goebels Arbeitsvertrag befindet, die Seitenzahl 253 bis 258.
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Es ist Folgendes vom Zusammenhang des Vanderweyde Textes in dem >SPROEBEL-Konvolut< von 1955 her abzuschätzen: Die Bände I, II und III umfassen dem >Index< entsprechende Verteidigungstexte, die als Klageerwiderung gegen den Edisonantrag auf Einstweilige Verfügung gegen die Columbia Incandescent Lamp Company, am 21. April 1893, in St. Louis vom Bezirksgericht, Richter Hallet, „erfolgreich“ waren. Von den insgesamt in St. Louis vorgelegenen Verteidigungstexten fehlen im >SPROEBEL-Konvolut< gemäß dem >General Index< diejenigen Texte, die schon in Boston vorlagen (wo dem Antrag der Klage Edisons vom Gericht, am 18. Februar von Richter Colt, zugestimmt worden war).
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Der Vanderweyde-Text ist zum Zeitpunkt von St. Louis eines der gewichtigen Zeugnisse für die Goebel-Defense; dieser Schlüsseltext war vorher, in Boston nicht vorgelegt worden, obwohl die beeidete Aufnahme auf den 6. Februar 1893 datiert ist. Vanderweydes Aussage lag also den Verteidigern Witter&Kenyon bereits vor, als die Verhandlungen der Parteien bei Richter Colt in Boston noch andauerten, dessen Urteil erst am 18. Februar 1893 verkündet worden ist. Was hier im Verhalten der Verteidiger Witter&Kenyon widersinnig erscheint, mag eine Erklärung darin haben, wie sich später durch die Intervention Vanderweydes gegen diese erste Eidesstattliche Erklärung als falsch und gegen Goebel zeigte, dass dieser Text vom 6. Februar 1893 nicht nur nachgeschoben worden ist, sondern – laut Vanderweydes späterer Aussage – von Witter&Kenyon wesentlich inhaltlich verfälscht worden war. Der alte Herr hatte es nicht gemerkt und den Text, der während seiner Aussage aufgeschrieben worden war, ohne exakt zu prüfen, ob Gesagtes und Aufgeschriebenes dem entsprachen, was er bezeugen wollte, unterzeichnet. Zeuge Vanderweyde war Fachmann, namhafter Professor, zu diesem Zeitpunkt 80 Jahre alt3, er konnte – im Unterschied zu allen sonstigen Goebelzeugen – technische Details beurteilen, konnte aufgrund holländischer Herkunft Englisch und Deutsch, kannte Goebel vom Ansehen, war aber nicht persönlich bekannt oder befreundet, (man könnte annehmen, unbestechlich). Und Vanderweyde schien unbestechlich bzw. er war Anteilseigner und Lobbyist der Gasgesellschaft, die zu diesem Zeitpunkt, um 1880, weithin gebräuchlich war. Van der Weyde kämpfte gegen die elektrischen Glühbirnen für Innenraumbeleuchtung. Das muss man wissen, um das Gewicht Van der Weydens Bezeugung einzuschätzen.
Es ist die Vermutung nicht ganz abwegig, dass der erste (von Witter&Kenyon gefälschte) Vanderweyde-Text4 von Dr. Degenhardt im Jahre 1952 als besonders aussagekräftig eingeschätzt wurde, um für die Presse geeignet zu scheinen, wenn man den Vanderweyde-Text im Kontext aller anderen Bezeugungen der SPROEBEL-Bände wiegt. Weil dieser Text erst im Vergleich mit allen anderen Texten in dem SPROEBEL-Konvolut, auch im Vergleich mit den Bezeugungen von Goebel und seinen Söhnen und Töchtern, zu jenem Zeitpunkt in St. Louis noch am überzeugendsten wirken konnte, liegt die Schlussfolgerung nahe, dass Degenhardts Lieferung des Vanderweyde-Textes durch die Stadt Springe an die Presse, im Jahr 1952, das Vorhandensein des gesamten SPROEBEL-Textkonvoluts in Springe indizieren kann. Wo sollte der Chronist Brasch zwischen den Jahren 1937 und 1944 in Hannover oder Springe sonst einen einzelnen Text herbekommen, von dessen Existenz man nicht wusste?
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Eine konkrete schriftliche Anfrage durch die Stadt Springe, z. B. an die U. S.-amerikanischen Nachfolge-Anwälte Witter&Kenyon, anfang der 1950er Jahre, so unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg, scheint unwahrscheinlich und ist jedenfalls in Springe bei der Stadt Springe und im Archiv der Stadt nicht als bekannt dokumentiert.
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Nicht ausgeschlossen ist, dass, falls der Schriftsteller Langer der Lieferant dieses Vanderweyde-Textes an Springe gewesen ist, Langer nach eben den genannten Kriterien gerade nur diesen Text ausgewählt und herausgegeben haben könnte.
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Bekannt sind außerdem andere deutsche „Goebel-Autoren“, die vor und noch während dem Krieg mit Erfinder-Roman- oder Film-Drehbuchschreiben und Recherchen tätig waren. Möglicherweise hatte von denen jemand hierfür private Wege nach New York gefunden? Nach eventuellen Nachlässen und eventuellen heutigen Nachfahren der hierfür infrage kommenden Autoren oder Akteure von damals, hat der Untersuchende nicht gesucht. Möglich ist, dass der Herkunftsort der mal aus USA gebrachten oder geholten Original-Vorlagen der SPROEBEL-Abschriften, noch bekannt wird. Eine aktuelle Anfrage bei Kenyon&Kenyon, ob bzw. wenn ja, wann und an wen die >Index<-Texte von St. Louis herausgegeben worden sein mögen, ist noch offen.
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Ein schriftlicher Vorgang zu dem hier hypothetisch aufgezeigten Herkunftsweg der SPROEBEL-Texte: „1951 Langer/Springe“ ist im Springer Stadtarchiv im Jahre 2007nicht vorhanden.
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Die Varianten „Vanderweyde/Van Der Weyde“
Diejenigen später, der Jahre 1952-1954, ausgeführten Übersetzungen in die deutsche Textfassung, durch den Realschulrektor Dr. Gresky mit Schülern der Göbel-Mittelschule der Stadt Springe im Englisch-Unterricht (Beteiligte bezeugen das), rühren offensichtlich nicht von der deutschen Vanderweyde-Fassung von Brasch. Aber woher hatte Brasch in „Göbel“ „Das Licht vom Deister“, das Degenhardt für das „Lichtjahr 1954“ an die Presse herausgab, her? Im Jahr 1955 schreiben die Schüler auch >Vanderweyde< zusammen, aber >Goebel< mit oe.
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Vom Schriftsteller Langer, in Berlin, zum Feldhaus-Archiv und den Arbeiten des Goebelforschers Lothar Arends, in Berlin, der mit John C. Goebel über Gerichtsakten korrespondiert hatte, ist eine plausible Linie auszumachen, die zwar auf Akten und damit auf Vanderweyde oder auch auf den Arbeitsvertrag lenken. Dass die SPROEBEL-Bände („Göbel-Prozessakten“) aber daher bezogen worden sind, lässt sich hier damit so nicht nachweisen.
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Die Original-Fotokopien der Eidesstattlichen Erklärungen Vanderweydes tragen die auf Alters-Hinfälligkeit deutende unsichere Handsignatur mit Feder und Tinte (NARA Kansas City Box 598 Folder 6, v. 28. März 1893)
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Peter Van der Weyde macht am 28. März 1893 für das Us-Bezirksgericht des östlichen Bezirks von Missouri, östliche Abteilung, eine umfangreiche Eidesstattliche Erklärung, in der er die von ihm für die Verteidigung Witter&Kenyon abgegebene Eidesstattliche Erklärung vom 6. Februar 1893 Punkt für Punkt revidiert: Man habe das von ihm unterzeichnete Schriftstück ohne sein Wissen zu wahrheitswidrig verändert (s. 39. Anm.)
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Der von Dr. Degenhardt zur Pressearbeit im Jahre 1952 verwendete „Vanderweyde-Text“ entspricht der Textfassung, einschließlich von inhaltlichen Kürzungen gegenüber dem englischen Text in SPROEBEL-Band I, die Dr. Brasch in seinem Kapitel zur Stadtchronik „Licht vom Deister“ (1937-1944) aufbietet. Die bei Dr. Gresky nachgewiesene Textfassung in >SPROEBEL-Band I Engl. Text< hatte Degenhardt für seine Pressemitteilung eindeutig nicht verwendet. Ich wiederhole, dass zu sagen ist, dass derjenige Vanderweyde-Text Verwendung fand, der von Dr. Brasch hergekommen ist. Woher hatte Brasch die Textvorlage dieser Eidesstattlichen Erklärung des Vanderweyde? Brasch gibt in seinem Göbel-Kapitel (mit „ö“) keine Quelle dafür an. Er bringt Vanderweyde in Deutsch, wie es Degenhardt 1952 verwendet. Die Brasch-Fassung wird von Brasch selbst geschrieben, das heißt, selbst übersetzt worden sein. Sodass hierzu eine Textvorlage auf Englisch vorhanden gewesen sein muss. Auch, wenn Dr. Gresky im Jahre 1955 zu einer, gemäß den englischen Dokumenten, wortgetreueren deutschen Übersetzung der SPROEBEL-Texte kam als Brasch in der Vanderweyde-Aussage, mögen doch die englischen Vorlagen hierfür in Hannover bei Brasch und in Springe bei Gresky die selben gewesen sein. Andernfalls würde hinter der unaufgeklärten komplizierte Akten-Beschaffung aus USA eine doppelte Enigmatik verborgen sein, derzufolge eine zweite „SPROEBEL-Textsammlung“ in Deutschland gewesen sein muss, bzw. hier unbekannt, noch lagern könnte, sofern eine solche erhalten ist.
Erst dadurch, dass davon im Jahre 1955 von Dr. Gresky und seinen Englischschülern der Heinrich-Göbel-Mittelschule Übersetzungen angefertigt worden sind, ist damit aus dieser Sicht die Existenz der Abschriften dieser Witter&Kenyon-Verteidigungstexten für St. Louis, vom März/April 1893, in Springe als SPROEBEL-Bände, belegt. Während die Erwähnungen von Gerichtsakten bei Langer zu allgemein ausgefallen sind, um daher auf die SPROEBEL-Bände von 1955 zu schließen.
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Falls die Übersetzung von Dr. Brasch – er arbeitete an der Stadtchronik Springe zwischen 1937 und 1940 (1944) – von der selben Textvorlage angefertigt worden sein sollte, wie es im Jahre 1955 geschah, dann hieße das: Gerichtsakten samt Arbeitsvertrag waren bereits vor oder während des Krieges (1939-1945) in Deutschland und bei Brasch in Hannover und damit in Springe, wo Degenhardt im Jahre 1952 den Pressetext „Van der Weyde“ verbreitete. Dass der im Dritten Deutschen Reich als „nichtarisch“ verfolgte und am 16. Oktober 1944 dem KZ durch Selbstmord entkommene Dr. Heinz Brasch eventuell als Jude besondere Quellen in New York hatte, ist heute in Springe unbekannt. Dass Dr. Brasch in Springe Verdienste hat, geht nicht aus dem seit dem Jahr 1999 von Rohde und Callies zu verantwortenden Buch >Wir sind Deutsche mit jüdischer Religion – Geschichte der Juden in Eldagsen und Springe, Bennigsen, Gestorf, Völksen< hervor.
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Dietmar Moews meint: Ich grüße alle früheren Springer Zeitgenossinnen und Zeitgenossen. Ich übersetze gerade Vanderweyde, William C. Dreyer und Henry Goebel Junior. Glücklicherweise hatte ich mal in der Schule etwas Englisch gelernt sowie mit den Beatles und den Stones jahrelang geübt.
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EINS 7965 NDZ 20. April Willi Städler re-education Nazi Adolf-Hitler-Straße
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ZWEI 7971 Deister-Anzeiger 20. April? IDOLISIERUNG und Liste der Lügen
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DREI 7976 Edisonpatent, Sudetenstr. Hitler+Hische
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VIER: 7978 CALLIES Gutachten über den Gutachter von 2007
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FÜNF: 7987 affidavit 1 Kulenkamp 5. April 1893, Patentoffice Streit
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SECHS: 7990 affidavit Kulenkamp 2 18. April 1893
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SIEBEN 7995: NDZ-Hitler-Bild 1933; Degenhardt-Brief-Zitat an Bundespräsident Heuß195 ; Gutachten zur Quellenkritik 2006;
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ACHT 8001: 8. März; NDZ-Hitler-Bild 1933; Geburtsurkunde; Buch-Umschlag-Bilder; Exp.1,2,3; mercy LsD 1967-Bild;
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NEUN 8014: ; Deister-Anzeiger Was geschieht?; Edison-Patent; Lacombe und Shipman 4. Oktober 1892 Urteil; Exp. 1,2,3 sowie 4; Göbel gerettet; NDZ-Hitler-Bild 1933
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ZEHN 8020 16. März Die 26 unabweisbaren Dokumente Goebel-Hypothese von 1882: Das zerrissene Kulenkamp-Assignment; das Pumpen-Patent 1882; THE WORLD New York 1. Mai 1882; NDZ-Artikel 1893; NDZ 1933 Hitler; Deister-Anzeiger 2017 Was geschieht mit Göbel?; NDZ 11.3.2006 Was wird mit Göbel?
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ELF 8023 16. März; NDZ 1893; TANNER in Electrical Review 1894; Stadtgeschichte 1954 und Ortschronik 2002
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ZWÖLF 8027 19. März; „Goebel-Defense“; Edison 1. affidavit transl.
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DREIZEHN 8930 20. März; Elektr Gitarre vor Fender 21. März
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VIERZEHN 8934 22. März; Edison 1. Affidavit
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FÜNFZEHN 8938 24. März; Edison 2. affidavit + Lichtfest-Ankünd. der Stadt
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SECHZEHN: 8943 26. März 2018; Stadtchroniken Hartmann/Netzel/Callies Dr. HEINZ BRASCH
: https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/25/neue-deister-zei…nisten-dr-brasch/
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SIEBZEHN: 27. März; Arbeitsvertrag und Brasch-Quellen und Langer
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1 Brasch, Heinz, >Das Licht vom Deister< Typoskript 1944; im Archiv der Stadt Springe, S. 6: „Im Zusammenhang mit diesem so bedeutsamen Prozeß möge noch der Zeugenaussage gedacht werden, die Professor Vanderweyde im Prozeß Edison Electric Light Co. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. (Göbel) 1893 dem Gericht schriftlich einreichte und beschwor: „Ich kam nach Amerika im Jahre 1849 von Holland. Vor und bis zum Jahre 1860 wohnte ich in New York. Ich entsinne mich, bei zahlreichen Gelegenheiten…“
Brasch, Heinz, >Das Licht vom Deister< Typoskript 1944; im Archiv der Stadt Springe, S. 6: „Im Zusammenhang mit diesem so bedeutsamen Prozeß möge noch der Zeugenaussage gedacht werden, die Professor Vanderweyde im Prozeß Edison Electric Light Co. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. (Göbel) 1893 dem Gericht schriftlich einreichte und beschwor: „Ich kam nach Amerika im Jahre 1849 von Holland. Vor und bis zum Jahre 1860 wohnte ich in New York. Ich entsinne mich, bei zahlreichen Gelegenheiten…“
2 Arends, Lothar, 1912: >Die Entwicklung der Glühlampe bis zu Edison< (s.46. Anm.)
3 Die Original-Fotokopien der Eidesstattlichen Erklärungen Vanderweydes tragen die auf Alters-Hinfälligkeit deutende unsichere Handsignatur mit Feder und Tinte (NARA Kansas City Box 598 Folder 6, v. 28. März 1893)
4 Peter Van der Weyde macht am 28. März 1893 für das Us-Bezirksgericht des östlichen Bezirks von Missouri, östliche Abteilung, eine umfangreiche Eidesstattliche Erklärung, in der er die von ihm für die Verteidigung Witter&Kenyon abgegebene Eidesstattliche Erklärung vom 6. Februar 1893 Punkt für Punkt revidiert: Man habe das von ihm unterzeichnete Schriftstück ohne sein Wissen zu wahrheitswidrig verändert (s. 39. Anm.)