Neue Deister Zeitung ist die Stadt der Lichtgeschwindigkeit und des IDOLS Heinrich Goebel

Lichtgeschwindigkeit 8053

am Karfreitag, 30. März 2018

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Neue Deister Zeitung am 26. Februar 2005

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NEUNZEHNTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:

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Heinrich GOEBELS ARBEITSVERTRAG

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ist die erste gerichtsfeste URKUNDE, die geprüft und allseitig bestätigt worden ist und auch heute noch überprüft werden kann. Diese URKUNDE kann nicht pejoriziert werden. Diese URKUNDE wurde auch im Jahr 1893 gerichtlich protokolliert.

 

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Wir sehen: GOEBEL als Lampenbauer im Jahr 1881.

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Die früheste, d. h. älteste Spur überhaupt im historisch protokollierten

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Heinrich GOEBEL,

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im Gedankenkreis von

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„GLÜHLAMPE“,

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„BAMBUS-KOHLEFADEN“,

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wie man seit 1893 in Springe seitens der Neuen Deister Zeitung glauben macht, ist

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Neue Deister Zeitung am 1. Februar 2005 mit Dr. Dietmar Moews in LICHTGESCHWINDIGKEIT an der Göbelbastei

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der SCHRIFTLICHE ARBEITSVERTRAG von 1881

Goebels mit der American Electric Light Co. in New York.

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In Springe kapriziert man sich gerne auf die GOEBEL-TEXTE des Jahres 1893. Doch das Jahr 1881 ist die vorhandene sachliche Tatsache.

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In Springe kapriziert man sich gerne auf Professor PETER VAN DER WEYDE – auch von 1893 – aber hier – laut Van der Weyde – wird die SACHLAGE gefälscht. D. h. alle Springer, von Beckmann bis Degenhardt, haben genauso gefälscht wie OSRAM, BROCKHAUS und die Lichtgemeinschaft. (Van der Weyde-DOKUMENTE folgen).

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Am 5. September 1881 unterschreibt Henry Goebel diesen Vertrag, der sofort beginnt, mit einer auf zunächst sechs Monate festgelegten Beschäftigungsdauer und Fortbeschäftigungsoption seitens des Arbeitgebers.

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Der Vertrag wurde in us-englischer Sprache gefasst.

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Ich habe die

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ARBEITSVERTRÄGE in Original-US-Englisch

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und die in Springe gefälschten Übersetzungen ins Deutsche einander gegenübergestellt:

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JEDER KANN ES SEHEN.

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Der Arbeitsvertrag, diese älteste Spur, wurde von mir mit der wissenschaftlichen Methode einer semantischen Sekundäranalyse und Quellensicherung untersucht. Ich gebe hier eine Kurzdarstellung für die LICHTGESCHWINDIGKEIT.

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Es handelt sich um das Verteidigungsbeweismittel eines Vertragsoriginals, des Arbeitsvertrags von ADOLPH OTTO GOEBEL (Sohn von Heinrich Göbel) aus Mai 1881, in US-Englisch. Und es handelt sich um eine Abschrift, angeblich vom Originalvertrag, zwischen Heinrich Goebel und der American Electric Light Co., in US-Englisch, Vertragsabschluss datiert auf den 5. September 1881, mit einer Vertragsdauer von zunächst sechs Monaten.

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Beide Vertrags-Dokumente wurden von der Verteidigung, Witter&Kenyon, im Jahr 1893 gegen Edison in die Anhörung vor Richter Hallet in St. Louis eingebracht.

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Hier erscheinen jetzt der anciennitären Reihe nach

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Contract Adolph Goebel;

Contract Henry Goebel;

Verträge-Übersetzungen ins Deutsche von Dietmar Moews;

Übersetzungs-Fälschungen,

die in Springe seit den 1952er Jahren kommuniziert werden;

der Vertragsauszug Rohde, 2007,

der die Springer Dokumente für sein Buch nicht kennt und ignoriert hat; sowie den textfalschen Arbeitsvertrag aus der Materialsammlung Gisselmann.

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Der kritische Leser wird die Wortgleichheit beider Verträge, hinsichtlich der Arbeitsqualifikation „electrician and experimenter“ in den US-englischen Verträgen finden. Aber in den deutschen Übertragungen in Springe ist es zu gefälschten Abweichungen gekommen, nämlich für den Sohn Adolph heißt es nun in Springe, „Elektriker und Praktiker für Experimente“, hingegen bei Henry Goebel „Electriker und Experten (Experimentierer)“. Dabei enthält das vereinbarte Entgeld für Adolph Otto Goebel seine Arbeitsleistung. Anders das Bezahlgeld für Henry Goebel; es setzt sich aus Arbeitsleistung und Werkstattmiete der Goebel-Werkstatträume zusammen.

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Neue Deister Zeitung verfolgt im Jahr 1993 die Nazi-Linie, anstatt zu informieren

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Adolph Otto Goebel-Arbeitsvertrag von 1881 in der in Springe vorhandenen Springer Fassung in US-Englisch (von 1952)

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EINS >Contract between Adolph Goebel and

American Electric Light co.

the party of the first part, and Adolph Goebel of the City, County

and State of New York, party of the second part.

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The party of the first part agree to employ as electrician

and experimenter the party of the second part

for the period of six months from date at a salary of

eighteen dollars per week, payable weekly.

.

The party of the second part hereby agrees to do such

work in electric lighting as he may be directed by the

party of the first part, and faithfully and to the best

of his ability experiment upon and improve the said

Company’s system of manufacturing electric lights, and

the party of the second part further agrees that while

in the employ of said Company he will not lend any aid

or assistance to any other electric light company.

.

The party of the first part may continue this agreement

for one year additional from the expiration of said term

if they so desire.

.

In witness whereof the parties hereto have hereunto set

their hands and seals in the City, County and State of

New York, the day and year first above written.

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THE AMERICAN ELECTRIC LIGHT CO.,

By E. W. ANDREWS

President. (L. S.)

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ADOLPH O. GOEBEL. (L. S.)

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(Seal of the American Electric Light Co.)

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EDWIN M. FOX, Secy.<

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Das von Adolphs Witwe, Mary Meisinger (affidavit vom 2. März 1893), abgelieferte Vertragsoriginal ihres ersten, inzwischen 1889 gestorbenen Ehemannes, Adolph Goebel, hatte eine abgerissene Ecke, sodass die Datierung fehlt. Aus anderen Zeugnissen ist aber gerichtlich der Mai 1881 bzw. Sommer 1881 festgestellt, nämlich die Eröffnung der AMERICAN EL. Manufaktur, wo Adolph Goebel zur Erstbelegschaft gehörte. Während Vater Henry Goebel erst später, durch Sohn Adolph vermittelt, an seinen Arbeitsvertrag gelangte:

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ZWEI >Contract of Henry Goebel with the American 
Co.
Memorandum of Agreement entered into this fifth 
day of September, A. D. Eighteen hundred and 
eighty-one, 
.
by and between The American Electric Light Co., party 
of the first part, and Henry Goebel of the City, County 
and State of New York, party of the second part:

The party of the first part agrees to employ as electrician 
and experimenter the party of the second part for the 
period of six month from date at a salary of thirty dollars 
per week, payable weekly.
.
    The party of the second part hereby agrees to do 
such work in electric lighting as he may be directed by 
the party of the first part and faithfully and to the best of 
his ability experiment upon and improve the said 
Company‘s system of manufacturing electric lights;
and the party of the second part further agree that 
while in the employ of said company he will not lend 
any aid or assistance to any other Electric Light 
Company.
.
    The party of the first part may continue this 
agreement for one year additional from the expiration 
of said term if they so desire.
.
    In witness whereof, the parties hereto have 
here-unto set their hands and seals in the City, 
County and State of New York, the day and year 
first above written.
.
THE AMERICAN ELECTRIC LIGHT CO.
By E. W. Andrews, President,
.

HENRY GOEBEL

.

EDWIN M. FOX, Secy<

.

Vorstehende Abschrift (für diesen Fachaufsatz) wurde 
von Dietmar Moews, >Gutachten zur Quellenkritik 
„Heinrich Göbel“, asz 2006< publiziert. (s. 15. Anm.)
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Quelle: SPROEBEL-Band I, Engl. Text, Seite 308f, 
archiviert seit spätestens 1953 in der Heinrich-Goebel-
Mittelschule der Stadt Springe (s. u. 6.1).
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Obige beide Abschriften, angeblich vom Originaldokument in US-Englisch, die 1893 seitens der Verteidigung in St. Louis bzw. die schon als Abschrift des Originalvertrages aus dem Jahr 1881 zitiert wurden, werden hier als Übersetzung ins Deutsche von Dietmar Moews und anschließend als die Fälschungs-Übersetzungen in Springe, etwa aus dem Jahr 1953, gezeigt:

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EINS Dietmar Moews deutsche Übersetzung

>Vertrag zwischen Adolph Goebel und

American El. Light Co.

(im Original-Dokument von St. Louis ist das Datum abgerissen und fehlt; siehe auch Eidesstattliche Erklärung der Witwe (von Adolph) Meisinger / Hochzeitstermin)

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… Achtzehn Hundert einundachtzig der American Electric Light Co.

Partei der ersten Seite und Adolph Goebel aus der Stadt, Bezirk und des Staates New York, Partei der zweiten Seite:

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Die Partei der ersten Seite willigt ein, die Partei der zweiten Seite ab sofort als Elektriker und Experimentierer für den Zeitraum von sechs Monaten für ein Gehalt von achtzehn Dollar pro Woche, bei wöchentlicher Zahlweise, anzustellen.

.

Die Partei der zweiten Seite stimmt zu, solche Arbeit bezüglich

elektrischen Lichtes zu leisten, wie er durch die Partei der

ersten Seite angewiesen wird, und treu und nach bestem

Vermögen zu arbeiten und das System der besagten Partei

in der Herstellung elektrischer Lampen zu verbessern; und die

Partei der zweiten Seite ist ferner einverstanden, während

der Beschäftigungszeit bei der erwähnten Gesellschaft

keiner anderen Elektrizitätsgesellschaft irgendeine

Hilfe oder Beistand zu leisten.

.

Die Partei der ersten Seite kann diese Vereinbarung für ein

weiteres Jahr nach Ablauf des festgesetzten Termins verlängern,

falls sie das wünscht.

.

Zur Bekräftigung haben die Seiten ihre Unterschrift und ihr Siegel

in der Stadt, Bezirk und Staat New York gegeben; am Tag im Jahr,

wie es oben zuerst geschrieben steht.

.

AMERICAN ELECTRIC LIGHT CO.

durch E. W. Andrews, Präsident

.

ADOLPH GOEBEL

.

EDWIN M. FOX<

.

ZWEI Dietmar Moews deutsche Übersetzung

>Vertrag Henry Goebels mit der American Co.

.

Ein Übereinkommen wurde am 5. September im Jahre 1881 zwischen der American Electric Light Co., Partei des 1. Teiles, und Henry Goebel von der Stadt, Bezirk und Stadt von New York, Partei des 2. Teiles, geschlossen:

.

Die Partei des 1. Teiles willigt ein, die Partei des 2. Teiles als Elektriker und Experimenter 6 Monate für ein Gehalt von 30 Dollar in der Woche, wöchentlich zahlbar, zu beschäftigen.

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Die Partei des 2. Teiles stimmt zu, solche Arbeit bezüglich elektrischen Lichtes zu leisten, wie er durch die Partei des 1. Teiles angewiesen wird, und treu und nach bestem Vermögen zu arbeiten und das System der besagten Partei in der Herstellung elektrischer Lampen zu verbessern; und die Partei des 2. Teiles ist ferner einverstanden, während der Beschäftigungszeit bei der erwähnten Gesellschaft keiner anderen Elektrizitätsgesellschaft irgendeine Hilfe oder Beistand zu leisten. Die Partei des 1. Teiles mag diese Zustimmung für ein weiteres Jahr nach Ablauf des festgesetzten Termins beibehalten.

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Zur Bekräftigung haben die Teilnehmer ihre Unterschrift und ihr Siegel in der Stadt, dem Bezirk und Staat New York gegeben; der Tag und das Jahr sind darüber geschrieben.

.

Die „American Electric Light Co.“ CO.by

E. W. Andrews, President. Edwin M. Fox

.

Henry Goebel.<

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Vorstehende Abschrift (für diesen Fachaufsatz) wurde von 
Dietmar Moews, übersetzt und im  >Gutachten zur Quellenkritik 
„Heinrich Göbel“, asz 2006< publiziert. (s. 15. Anm.)
.

Quelle: SPROEBEL-Band I, Dtsch. Text, Seite 308f, archiviert seit 1955 in der Heinrich-Goebel-Mittelschule der Stadt Springe, Übersetzung nach SPROEBEL-Band I, Engl. Text, Seite 308f.

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EINS Springe-Übersetzungs-Fälschung 1

>Contract between Adolph Goebel and

American Electric Light co.

.

>Vertrag zwischen Adolf Goebel und der

amerikanischen Elektrizitäts-Gesellschaft

.

der ersten Partei, und Adolf Goebel aus der Stadt, dem

Bezirk und dem Staat New York, der zweiten Partei.

.

Der Teil der ersten Partei erklärt sich einverstanden,

den Teil der zweiten Partei als Elektriker und Praktiker

für Experimente für den Zeitraum von sechs Monaten vom

heutigen Tage ab für einen Lohn von 18 Dollar je Woche,

wöchentlich zahlbar, einzustellen.

.

Der Teil der zweiten Partei erklärt sich hiermit einverstanden,

solche Arbeit im elektrischen Beleuchtungswesen

zu leisten, wie sie vom Teil der ersten Partei angegeben

wird, und treu und nach besten Kräften zu experimentieren

für das System der besagten Fabrik zur Herstellung von

elektrischen Lampen und diese zu verbessern. Der Teil

der zweiten Partei erklärt sich ferner einverstanden,

daß er während seiner Anstellung bei der genannten Gesellschaft

irgendeiner anderen elektrischen Gesellschaft

keine Hilfe noch Beistand leisten wird.

Der Teil der ersten Partei kann dieses Übereinkommen

nach Ablauf des besagten Termins für ein Jahr verlängern,

wenn sie es wünscht.

.

Unter Zeugen setzten beide Parteien ihre Unterschriften

und Siegel in der Stadt, den Bezirk und Staat New York

darunter, Tag und Jahr wie oben angegeben,

.

Die amerikanische Elektrizitätsgesellschaft von

E. W. Andrews, Präsident (L. S.)

.

Adolf Goebel (L. S.)

.

Siegel der amerikanischen Elektrizitätsgesellschaft.)

Edwin M. Fox<

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In dieser Falschübersetzung fehlt die Jahresdatierung des Originalvertrages „… Achtzehn Hundert einundachtzig der American Electric Light Co….“. „Seltsam ist die Übersetzung des Firmennamens der „American Electric Light Company“ in „amerikanische Elektrizitäts-Gesellschaft“ und unten, als Variante, steht noch „Die amerikanische Elektrizitätsgesellschaft“.

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Hier ist eine Abweichung in der Schreibweise „Adolf“ mit „f“, anstatt wie im US-Englischen mit „ph“; während der Familienname „Goebel“ mit Umlaut „oe“ geschrieben steht,

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Bei der Tätigkeitsdefinition wird willkürlich fälschend aus „electrician and experimenter“ nunmehr „Elektriker und Praktiker für Experimente“.

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ZWEI Springe-Übersetzungs-Fälschung 1

>Contract between Henry Goebel and

American Electric Light co.

>Kontrakt Henry Goebels mit der

American Electric Light Co.

.

Ein Übereinkommen wurde am 5. September im Jahre 1881

zwischen der American Electric Light Co., Partei des

1. Teiles, und Henry Goebel von der Stadt, Bezirk und

Stadt von New York, Partei des 2. Teiles, geschlossen:

,

Die Partei des 1. Teiles willigt ein, die Partei des 2. Teiles

als Electriker und Experten 6 Monate für ein Gehalt von

30 Dollar in der Woche, wöchentlich zahlbar, zu beschäftigen.

.

Die Partei des 2. Teiles stimmt zu, solche Arbeit bezüglich

elektrischen Lichtes zu leisten, wie er durch die Partei

des 1. Teiles angewiesen wird, und treu und nach bestem

Vermögen zu arbeiten und das System der besagten Partei

in der Herstellung elektrischer Lampen zu verbessern; und

die Partei des 2. Teiles ist ferner einverstanden, während

der Beschäftigungszeit bei der erwähnten Gesellschaft

keiner anderen Elektrizitätsgesellschaft irgendeine

Hilfe oder Beistand zu leisten. Die Partei des 1. Teiles

mag diese Zustimmung für ein weiteres Jahr nach Ablauf

des festgesetzten Termins beibehalten.

.

Zur Beschäftigung haben die Teilnehmer ihre Unterschrift

und ihr Siegel in der Stadt, dem Bezirk und Staat

New York gegeben; der Tag und das Jahr sind darüber

geschrieben.

.

Die „American Electric Light Co.“

By E. W. Andrews Präsident

.

Henry Goebel.

.

Edwin M. Fox“

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Vorstehend fallen besondere Schreibweisen „Kontrakt“ anstatt Vertrag und für „Elektrizitätsgesellschaft“ sowie „Electriker“ mit „c“ auf.

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Als willkürliche Fälschung muss erkannt werden, dass die Tätigkeitsbezeichnung für Henry Goebel hier in der deutschen Übersetzung lautet, „Electriker und Experten“, anstatt korrekt wie im Originalvertrag „electrician and experimenter“.

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EINS Springe-Übersetzungs-Fälschung 2

>Contract between Adolph Goebel and

American Electric Light Co.

.

>Vertrag zwischen Adolf Göbel und der

American Electric Light Co.,

.

der ersten Partei, und Adolf Göbel aus der Stadt, dem Bezirk

und dem Staat New York, der zweiten Partei.

.

Der Teil der ersten Partei erklärt sich einverstanden, den

Teil der zweiten Partei als Elektriker und Praktiker für

Experimente für den Zeitraum von sechs Monaten vom heutigen

Tage ab für einen Lohn von 18 Dollar je Woche, wöchentlich

zahlbar, einzustellen.

.

Der Teil der zweiten Partei erklärt sich hiermit einverstanden,

solche Arbeit im elektrischen Beleuchtungswesen zu

leisten, wie sie vom Teil der ersten Partei angegeben wird,

und treu und nach besten Kräften zu experimentieren für das

System der besagten Fabrik zur Herstellung von elektrischen

Lampen und diese zu verbessern. Der Teil der zweiten Partei

erklärt sich ferner einverstanden, daß er während seiner Anstellung

bei der genannten Gesellschaft irgendeiner anderen

elektrischen Gesellschaft keine Hilfe noch Beistand leisten

wird.

.

Der Teil der ersten Partei kann dieses Übereinkommen nach

Ablauf des besagten Termins für ein Jahr verlängern, wenn

sie es wünscht.

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Unter Zeugen setzten die beiden Parteien ihre Unterschriften

und Siegel in der Stadt, den Bezirk und Staat New York

darunter, Tag und Jahr wie oben angegeben.

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Die American Electric Light Co.,

E. W. Andrews

Präsident (L. S.)

Adolph O. Göbel (L. S.)

Siegel der American Electric Light Co.)

Erwin M. Fox

Secy.<

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Hier finden wir andere Abweichungen zur Original-Vorlage: Im Titel heißt es „Adolph Göbel“ im Vornamen das „ph“, im Familiennamen die deutsche Schreibweise mit Umlaut „ö“. Bereits im ersten Satz des Vertrages wird dann der Vorname Adolf mit „f“ geschrieben. Auch hier fehlt einfach der Anfangssatz mit der Jahresdatierung „… Achtzehn Hundert einundachtzig der American Electric Light Co….“

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Bei der Tätigkeitsbeschreibung ist diese Übersetzung EINS 2 willkürlich geändert, wenn es heißt „Elektriker als Praktiker für Experimente“, anstatt korrekt „Elektriker und Experimentierer“.

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Bei den Unterschriften wird erneut die Schreibweise des Vornamens Adolph geändert, mit „ph“ geschrieben. Und der Vorname Edwin M. Fox wird falsch zu „Erwin“ M. Fox.

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ZWEI Springe-Übersetzungs-Fälschung 2

Diese deutsche Übersetzung kann nach der Archivlage ca. dem Jahr 1970 zugeordnet werden

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>Contract between Henry Goebel and

American Electric Light co.

>Kontrakt Henry Göbels mit der

American Co.

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Ein Übereinkommen wurde am 5. September im Jahre 1881 zwischen

der American Electric Light Co., Partei des ersten Teiles, und

Henry Göbel von der Stadt, Bezirk und Staat von New York, Partei

des zweiten Teiles, geschlossen.

,

Die Partei des ersten Teiles willigt ein, die Partei des zweiten

Teiles als Electriker und Experten (Experimentierer) für einen

Zeitraum von sechs Monaten für ein wöchentliches Gehalt von

30 Dollars, wöchentlich zahlbar, zu beschäftigen.

.

Die Partei des zweiten Teiles stimmt zu, solche Arbeit bezüglich

elektrischen Lichtes zu leisten, wie sie durch die Partei des

ersten Teiles angewiesen wird, und treu und nach bestem Vermögen

zu erarbeiten und das System der besagten Partei in der Herstellung

elektrischer Lampen zu verbessern; und die Partei des

zweiten Teiles ist ferner einverstanden, während der Beschäftigungszeit

bei der erwähnten Gesellschaft

keiner anderen Elektrizitätsgesellschaft irgendeine Hilfe oder

Beistand zu leisten. Die Partei des ersten Teiles mag diese

Zustimmung für ein weiteres Jahr nach Ablauf des festgesetzten

Termins beibehalten.

.

Zur Bekräftigung haben die Teilnehmer ihre Unterschrift und ihr

Siegel in der Stadt, dem Bezirk und Staat New York gegeben;

der Tag und das Jahr sind darüber geschrieben.

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Die „American Electric Light Co.“

By E. W. Anderws, Präsident

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Henry Göbel

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Edwin M. Fox Secy.<

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In obiger Übersetzung ZWEI 2 finden wir weitere Schreib-Varianten und Abweichungen gegenüber der US-Englischen Textvorlage:

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Der Familienname „Göbel“ wird mit Umlaut-ö in deutscher Schreibweise verwendet.

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Der Begriff „Electriker“ wird mit „c“, anstatt dem Deutschen „k“ geschrieben. Die Tätigkeitsbezeichnung lautet „Electriker und Experten (Experimentierer)“, abweichend von der US-Englischen Vertragsvorlage „electrician and experimenter“,

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6. Der Arbeitsvertrag bei der Leibniz Universität Hannover im Jahr 2007

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Im Jahr 2007 wurde ein Buch von Rohde, Hans-Christian: 2007, mit dem irreführenden Titel >Die Göbel-Legende – Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe<, herausgegeben. Der Verfasser sei für diese Arbeit durch die Promotions-Kommission Dr. phil. der Leibniz Universität Hannover und durch eine ephemere Prüfungskommission für das Historische Seminar eines Doktoranden, promoviert worden.

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Eine reguläre Publikation sei von der Universität erfolgt – wie auch vom 1. Gutachter der sogenannten Dissertation öffentlich mehrfach erklärt wurde – ohne, dass die ordnungsgemäße Publikation bislang öffentlich zugänglich gemacht worden ist. Zwar kann dafür ein erheblicher Zeitraum (ca. 2 Jahre) Frist gegeben sein; doch nur, wenn publiziert ist, darf promoviert werden. Dieses Verfahren liegt noch ungelöst bzw. ist bislang irregulär in einem Schwebezustand.

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In diesem Rohde-Buch wird der Arbeitsvertrag erwähnt und daraus zitiert.

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Rohde weist die exakte Quelle nicht klar aus. Denn einerseits werden Originaldokumente aus USA für diesen Arbeitsvertrag angeblich zitiert, die mit den diversen, davon abstammenden Abschriften in Deutschland, in Springe, gleichgesetzt werden. Jedoch die Überprüfung dieser angeblichen Verifikation in dieser Dissertation, nach Durchsicht und Vergleich, hier, hat ergeben, dass eine Übereinstimmung nicht gegeben ist.

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Rohdes Angabe zum Arbeitsvertrag ist unzutreffend.

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Bei der angeblichen Publikation der Leibniz Universität Hannover steht1:

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Henry Goebel gab in seinem Affidavit (1.168) an, dass er den Vertrag im Juli 1881 unterzeichnet habe, sein Sohn etwas früher. Die Arbeitsverträge sind nur als Abschriften im >Transcript of Record< zum Prozess in Chicago überliefert, der des Sohnes Adolph Otto enthält keine Datierung des Vertragsschlusses.“

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Der Arbeitsvertrag von Henry Goebel, vom 5. September 1893, fällt in der „Publikation“ bei der Leibniz Universität Hannover im Jahr 2007 gekürzt aus und in einem englischen Wortlaut, der in dem ansonsten nicht wissenschaftlich aufgemachten Buch, nicht dazu dienen kann, einen Quellenvergleich nachvollziehbar zu machen.

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Wenn Henry Goebel, vierundsiebzigjährig, durch die Rechtsanwälte mit einer Abschrift eines Arbeitsvertrages, der auf den 5. September 1881 datiert ist, zum Zeugen gemacht wurde, ist es nicht passend, Goebel mit einer Eidesstattlichen Erklärung des Jahres 1893 vorzubringen, worin Goebel bezeugt, der Vertrag sei im Juli 1881 geschlossen worden.

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Man mag nicht unterstellen, dass der alte Herr Goebel, der immerhin noch nach Boston zum Lampennachbau gereist war, so irre war, zwei einander ausschließende Bezeugungen von sich zu geben.

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Also handelt es sich um absichtliche oder verschlampte „Juli 1881“ und „5. September 1881“ Beweismittel, die die Anwälte Witter & Kenyon selbst hergestellt haben, was aufgrund der UNMÖGLICHKEIT deren Glaubhaftigkeit vernichtet. (In Springe hat as niemand gemerkt oder nicht gestört. Hans-Christian Rohde hat es nicht verstanden).

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Rohdes Angaben in seiner „Goebel-Legende 2007“ sind unzutreffend.

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Der zentrale von Rohde für die Leibniz Universität Hannover zitierte Passus in den Arbeitsverträgen lautet:

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The party of the second part (Goebel) hereby agrees to do such work in electric lighting as he may be directed by the party of the first part and faithfully and to the best of his ability experiment upon and improve the said company’s system of manufacturing electric lights; and the party of the second part further agrees that while in the employ of said company he will not lend any aid or assistance to any other Electric Light Company.< …

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Die Quellenangabe in Rohde 2007 S. 70 FN 98 lautet

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>NARA (Chicago) Record Group 276, US-Court of Appeals, Case 135, Vol. II. >Contract of Henry Goebel< S. 1132f und >Contract of Adolph Goebel< S. 1159.<<

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Der Autor versäumt die eigens zur Verifizierung des Arbeitsvertrages von Adolph Goebel abgegebene Eidesstattliche Erklärung der Mary Meisinger (Sproebel-Band I Engl. Text, S. 333f vom 2. März 1893 in >Münchenkritik 2006<) zu zitieren.

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Und weiterhin fehlt die Angabe in der Eidesstattlichen Erklärung des Arbeitskollegen Goebels bei der American Electric Light Company, August Heger, der die durch Goebels widersprüchliche Angaben unsicher gemachte Datierung von Arbeitsvertrag und Arbeitsbeginn, auch auf den Sohn Adolph und dessen Vertrag bezogen hatte. Indem Heger am 1. März 1893 beeidete, dass er „im Jahr 1881, Anfang Mai, bei der American Electric Light Gesellschaft, für deren Fabrik in der Centre Street Nr. 104 eingestellt worden war: Und gab an, dass am selben Tag, an dem er seine Arbeit bei der American Gesellschaft aufgenommen hat, auch Adolph Goebel angestellt worden sei, und durch ihn wurde er mit Henry Goebel bekannt.2

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Autor Rohde ignoriert bzw. unterschlägt (S. 14.) den Forschungs- und Archivsstand (Feldhaus-Archiv im Deutschen Technikmuseum Berlin in >Münchenkritik 2006<), der ihm nachweislich seit dessen erneuter Publikation am 13. März 2006 (Mariechen, Springe, Vortrag von Dr. Dietmar Moews zur Münchenkritik 2006) bekannt ist, wo die Quelle bereits publiziert worden ist.

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Wissenschaftlich vollkommen unakzeptabel ist, der Autor Rohde versäumt zu ermitteln, dass es sich bei dem Goebel-Arbeitsvertrag in der Legenden-Wahrnehmung in Springe, um mehrere, widersprüchliche Fassungen und irreführende Übersetzungen handelt, wenn er schreibt:

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Drittens weisen auch die Arbeitsverträge von Adolph und Henry keinerlei Unterschiede bei der Aufgabenbeschreibung auf, Vater Henrys Position wird nicht besonders hervorgehoben.“

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Deister-Anzeiger in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung am 1. februar 2005.

Dietmar Moews meint: Ich möchte für ernsthaft an dem historischen armseligen Heinrich Göbel interessierte Leser herausstellen, dass wir es hier mit ADOLPH OTTO GOEBELS Vertrag zu tun haben, der durch vielfältige Querbezeugungen konkludent verifiziert und korrekt datiert werden kann – etwa Mai 1881.

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Darauf folgt der erste historisch zweifelsfreie Beweisbefund von Henry Goebel Sr, (1818-1893) in Verbindung mit der damaligen Lampenszenerie.

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Hier ist nicht die IDOLFRAGE gestellt, sondern die unabweisbare historische Tatsachlage zur Kenntnis zu nehmen, um dann zu sagen:

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Ja, wenn das so war, dann wollen wir mal schauen, was die GUTACHTER zu der historischen EDISON-Entwicklung sagen – und was zu den von Goebel aufgestellten PRIORITÄTS-Reklamationen?

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Mehr kann man nicht für Goebel tun, um das IDOL zu unterfangen, anzuschauen – was wurde denn nachweislich durch Goebel hingestellt?

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Goebel reklamierte ja Eigenbau-Batterien und Bogenlicht – wie nicht auszuschließen ist. Damit hat Goebel zwar gar keinerlei Prioritätsnähe zu Incandescent Electric Vacuum Light und zu nicht zu Edison. Doch es hat mit Klingeldraht, Säure-Zink und knallenden Lichtbögen zu tun – mag sein, dass das seine neun Kinder erinnern.

 

?

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Der nächste unabweisbare Befund zum Ungeist der Not sind die PATENT-Anträge im Glühlampen-Metier als Versuche des Patentbetruges sowie dann Ende April 1882 die Lampenpräsentation in seinem Laden Grand Street und

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NEW YORK TIMES 30. April 1882

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The New York World am 1. Mai 1882

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Alles, was wir aus den 180 schriftlichen „affidavits“ erfahren, ist extrem fiktiv, nachweislich größtenteils betrügerisch und gekauft und allerdings außerdem über Zeiträume auf Vorzeiten bezogen, mehr als zehn Jahre, zwanzig, dreißig Jahre zurückliegend, woher nach Gerichtserfahrung allgemein keine belastbaren Erinnerungen mehr hervorgeholt werden können.

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Gemessen an diesen überbewerteten Eidesstattlichen Erklärungen, die dem Henry Goebel Junior nachgewiesen etwa ein Jahr lang erhebliche Schleppergelder der Anwaltskanzlei Witter & Kenyon einbrachten, ist dem Kreuzverhör mit dem jüngsten Göbel-Sohn William erheblich mehr Geltung zuzubilligen.

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William Goebel hat 780 Kreuzverhör-Fragen beantwortet. Er wurde hierzu von Anwälten beider Parteien, also Edison wie auch Beklagte, sehr detailiert durchgefragt und William Goebel zeigte sich erheblich kundig, was den Lampenstreit und was die technischen Fortschritte betraf. (LICHTGESCHWINDIGKEIT wird WILLIAM A. GOEBEL XQ bringen).

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Neue Deister Zeitung: Gemaltes Kerzenlicht für Glühlampen und Internetz von Dietmar Moews am 12. März 2005 – wie sieht es heute, 2018 aus? wie das Lichtidol am 20. April: GANZ ALT.

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Weitere Anmerkungen zu der Quellenlage in Springe, die Dr. Dietmar Moews in aufwendigen Bestandssichtungen in den Jahren 2004-2007 persönlich durchführte:

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Lustig oder traurig ist die „Göbelarien-Sammlung des Gisselmann“. Er gründete im Göbel-Hype den Springer „Göbelstammtisch“. In seiner Idolbegeisterung stattete er sich auch selbst mit Kopien von Göbel-Dokumenten aus, die er später der Allgemeinheit übergab.

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Darin befindet sich nun auch eine deutsche Übersetzung des Henry Goebel-Arbeitsvertrages in deutscher Sprache. Aber er hat die US-Englische Vorlage nicht in seiner Sammlung, Damit vertuschte Gisselmann die Textabweichung, wo es im US-Vertrag heißt „electrician and experimenter“, lautet die deutsche Gisselmann-Variante eben „Elektriker und Experte (Experimenter)“. Aber ohne die US-Englische Vorlage ist diese Falschübersetzung nicht mehr zu entdecken. Daraus wird dann ein vorgetäuscher Unterschied zwischen den Tätigkeiten des Sohnes Adolph Otto, „electrician and experimenter“ und Henry Goebel-Vater, ebenfalls als „electrician and experimenter“.

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So sehen die beiden Verträge eben auch bei Rohde, der die Springer Fälschungen gar nicht kennt, hinsichtlich der Tätigkeitsbezeichnung gleich formuliert aus.

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Sieht man dann die Springer Deutsch-Fälschungen, wird das Vorurteil bestärkt, dass Henry Goebel natürlich als Lampengenie und Experte, auch von der American Electric Light Co., besonders reklamiert worden wäre – so war es aber nicht: wir können es ansehen.

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Von Gisselmann wurde ja bekannt, dass er seine Studien nicht umsonst anstellte – denn er wollte im Jahr 2007 nichts mehr von Lichtfesten am 20. April in Springe wissen. Da löste sich der Göbelstammtisch so langsam auf. Übrig blieb aber der „Elektriker und Experte“ in der Gisselmann-Mappe.

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Angaben zur Entstehung der Übersetzung des Textes des Arbeitsvertrags wurden von beteiligten Springer Zeitzeugen aus dem Jahre 1952 – 1955, im Jahr 2006, dem Autor Dietmar Moews mehrseitig, von beteiligten Zeugen, persönlich bestätigt: (s. 17. Anm.)

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Die SPROEBEL-1. Ex Textfassung trägt eine Archivsignatur, handschriftlich auf dem Umschlag als >Spr. D. Vd 1/9 „Abschriften von Prozeß-Akten Heinrich Goebel 1. Ex< bezeichnet und ist ebenfalls ohne Provenienzangaben archiviert sowie ohne Eingangsdokumentation und Konkordanz zu SPROEBEL-Band I u. a. im Stadtarchiv Springe abgelegt.

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Das Original-Typoskript und eine Satz Dritter-Durchschlag, in Klebebindung, befinden sich – ohne Bezeichnung und Annotation oder Provenienz – im Museum Springe

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Wir werden in der Folge sehen, dass es seit nach dem Zweiten Weltkrieg in Springe mehrere in Umlauf gebrachte Fassungen dieser Arbeitsverträge gibt. Bereits im Mai 1881 hat einer der Söhne Goebels, ADOLPH OTTO GOEBEL, mit eben der im Mai 1881 neugegründeten Lampenfirma American Electric Light Co. einen Mitarbeiter-Vertrag geschlossen.

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Es stellt sich heute heraus, dass widersprüchliche beeidete Aussagen zu diesen Arbeitsverträgen vor Gericht 1893 festgestellt und protokolliert worden sind, die mir heute vorliegen. Dazu kommen Aufdeckung und Nachweise von Fälschung und mutwilligen, Übersetzungsabweichungen, nachdem Kopien dieser Arbeitsverträge, anfang der 1950er in Springe öffentlich wurden (Heinrich-Göbel-Mittelschule, Rektor Dr. Gresky, Jahrgangsklassen 10, 1952), die Lehrer in Springe ausgeführt haben. Dr. Gresky hat konkret nachvollziehbar diese Übersetzungsarbeit mit Schülern abgebrochen, wo in den US-Englischen Textvorlagen erkennbar wurde, dass es sich um eine Auswahl von ungültigen und unwahren Vorlagen handelte (das sind z. B. die Cary-Dokumente über die Brenndauer-Testreihen der von Beacon hergestellten „Goebel-Demonstrations-Lampen“). Die Englischschüler der damaligen heinrich-Göbel-Mittelschule von Springe sagen dazu, sie hätten nicht gewusst, warum die Übersetzungsübungen abgebrochen worden seien.

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Neue Deister Zeitung vom 17. Oktober 2005 – hier sind meine „Übersetzer“, aber die NDZ klärt nicht auf

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Es existieren voneinander abweichende Abschrifts-Fassungen des Arbeitsvertrags in Springe, wonach jüngst sowohl Verletzung des Gebots zur Aktenwahrheit als auch, darauf aufgebaut, angängige Manipulationen die Aufklärung der Goebel-Fragen erschweren.

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Zeitraum der Jahre 1818 bis 1894“, kommt einer Abschrift und dreierlei Übersetzungen (Gresky 1955; Stadtarchiv 1970; Moews 2006) in Springe, sowie der fragwürdigen Zitation von Rohde 20073, des Arbeitsvertrags aus dem Jahr 1881, des Lampenmechanikers Henry Goebel, eingewandert in die USA im Jahr 1849, eine spezielle Rolle zu.

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EINS 7965 NDZ 20. April Willi Städler re-education Nazi Adolf-Hitler-Straße

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https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1773832912

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ZWEI 7971 Deister-Anzeiger 20. April? IDOLISIERUNG und Liste der Lügen

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https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1776178266

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DREI 7976 Edisonpatent, Sudetenstr. Hitler+Hische

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https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1777824555

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VIER: 7978 CALLIES Gutachten über den Gutachter von 2007

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https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1778913961

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FÜNF: 7987 affidavit 1 Kulenkamp 5. April 1893, Patentoffice Streit

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38279&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1782510745

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SECHS: 7990 affidavit Kulenkamp 2 18. April 1893

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https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1783699711

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SIEBEN 7995: NDZ-Hitler-Bild 1933; Degenhardt-Brief-Zitat an Bundespräsident Heuß195 ; Gutachten zur Quellenkritik 2006;

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/05/neue-deister-zeitung-bringt-zum-20-april-information-zur-goebel-forschung/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1785401719

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ACHT 8001: 8. März; NDZ-Hitler-Bild 1933; Geburtsurkunde; Buch-Umschlag-Bilder; Exp.1,2,3; mercy LsD 1967-Bild;

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/08/springe-informiert-die-ndz-zum-20-april-und-zum-24-april-zur-goebel-lage-hinterm-deister/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1788884852

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NEUN 8014: ; Deister-Anzeiger Was geschieht?; Edison-Patent; Lacombe und Shipman 4. Oktober 1892 Urteil; Exp. 1,2,3 sowie 4; Göbel gerettet; NDZ-Hitler-Bild 1933

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1795042907

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ZEHN 8020 16. März Die 26 unabweisbaren Dokumente Goebel-Hypothese von 1882: Das zerrissene Kulenkamp-Assignment; das Pumpen-Patent 1882; THE WORLD New York 1. Mai 1882; NDZ-Artikel 1893; NDZ 1933 Hitler; Deister-Anzeiger 2017 Was geschieht mit Göbel?; NDZ 11.3.2006 Was wird mit Göbel?

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38534&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1797253569

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ELF 8023 16. März; NDZ 1893; TANNER in Electrical Review 1894; Stadtgeschichte 1954 und Ortschronik 2002

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/17/neue-deister-zeitung-informiert-zum-20-april-nicht-ueber-heinrich-goebel/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1798462356

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ZWÖLF 8027 19. März; „Goebel-Defense“; Edison 1. affidavit transl.

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/19/springe-informiert-sich-durch-die-ndz-zum-20-april-ueber-goebel-defense-hinterm-deister/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1800048524

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DREIZEHN 8930 20. März; Elektr Gitarre vor Fender 21. März

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/20/ndz-clark-gable-als-heinrich-goebel-erfinder-der-ersten-elektrischen-gitarre-25-jahre-vor-leo-fender/

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VIERZEHN 8934 22. März; Edison 1. Affidavit

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/14/neue-deister-zeitung-informiert-zum-20-april-ueber-heinrich-goebel/

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FÜNFZEHN 8938 24. März; Edison 2. affidavit + Lichtfest-Ankünd. der Stadt

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/24/neue-deister-zeitung-organisiert-den-goldenen-20-april-dietmar-moews-informiert-ueber-heinrich-goebel/

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SECHZEHN: 8943 26. März 2018; Stadtchroniken Hartmann/Netzel/Callies Dr. HEINZ BRASCH

: https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/25/neue-deister-zei…nisten-dr-brasch/

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SIEBZEHN: 27. März; Arbeitsvertrag und Brasch-Quellen und Langer

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/26/neue-deister-zeitung-erklaert-mit-dr-brasch-das-nazi-idol-heinrich-goebel/

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ACHTZEHN 28. März 2018 Patentabweisungen

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/28/neue-deister-zeitung-mischt-idol-heinrich-goebel-zum-telescope-man/

 

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1 Rohde „Goebel-Legende“ 2007 a. a. O. S. 70 >FN 98< zitiert Kopien der Originalprozess-Akten in USA, aber den Arbeitsvertrag nur auszugsweise, ohne die Fassungen in Springe zu beachten, die Fälschungen zu erkennen, zu kritisieren oder zu verifizieren (s. 26. Anm.)

2 >The Electrical World Vol. XXI. No.6, S. 104 vom 11. Februar 1893< „and in 1881, early in May, was employed by the American Electric Light Company at their factory No. 104 Centre street. He stated that on the same day he started to work for the American Company Adolph Goebel was also employed, and that through him he became acquainted with Henry Goebel. (Übersetzt von D. M. aus dem u. s.-Englischen)

3 Rohde 2007 a. a. O. S. 14 gibt Dietmar Moews und die Zeitschrift >Neue Sinnlichkeit< als Querverweis an, ohne die dort publizierten Beiträge zu Goebel ordentlich zu zitieren und versäumt dabei die bereits von Moews publizierten >Gutachten zur Quellenkritik „Heinrich Goebel“ 2006< sowie >Münchenkritik 2006< z. B. hinsichtlich des Goebel-Arbeitsvertrages im Forschungsstand (s. 9. Anm.)

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