Neue Deister Zeitung ist die Stadt der Lichtgeschwindigkeit und des IDOLS Heinrich Goebel

März 30, 2018

Lichtgeschwindigkeit 8053

am Karfreitag, 30. März 2018

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Neue Deister Zeitung am 26. Februar 2005

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NEUNZEHNTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:

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Heinrich GOEBELS ARBEITSVERTRAG

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ist die erste gerichtsfeste URKUNDE, die geprüft und allseitig bestätigt worden ist und auch heute noch überprüft werden kann. Diese URKUNDE kann nicht pejoriziert werden. Diese URKUNDE wurde auch im Jahr 1893 gerichtlich protokolliert.

 

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Wir sehen: GOEBEL als Lampenbauer im Jahr 1881.

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Die früheste, d. h. älteste Spur überhaupt im historisch protokollierten

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Heinrich GOEBEL,

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im Gedankenkreis von

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„GLÜHLAMPE“,

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„BAMBUS-KOHLEFADEN“,

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wie man seit 1893 in Springe seitens der Neuen Deister Zeitung glauben macht, ist

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Neue Deister Zeitung am 1. Februar 2005 mit Dr. Dietmar Moews in LICHTGESCHWINDIGKEIT an der Göbelbastei

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der SCHRIFTLICHE ARBEITSVERTRAG von 1881

Goebels mit der American Electric Light Co. in New York.

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In Springe kapriziert man sich gerne auf die GOEBEL-TEXTE des Jahres 1893. Doch das Jahr 1881 ist die vorhandene sachliche Tatsache.

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In Springe kapriziert man sich gerne auf Professor PETER VAN DER WEYDE – auch von 1893 – aber hier – laut Van der Weyde – wird die SACHLAGE gefälscht. D. h. alle Springer, von Beckmann bis Degenhardt, haben genauso gefälscht wie OSRAM, BROCKHAUS und die Lichtgemeinschaft. (Van der Weyde-DOKUMENTE folgen).

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Am 5. September 1881 unterschreibt Henry Goebel diesen Vertrag, der sofort beginnt, mit einer auf zunächst sechs Monate festgelegten Beschäftigungsdauer und Fortbeschäftigungsoption seitens des Arbeitgebers.

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Der Vertrag wurde in us-englischer Sprache gefasst.

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Ich habe die

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ARBEITSVERTRÄGE in Original-US-Englisch

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und die in Springe gefälschten Übersetzungen ins Deutsche einander gegenübergestellt:

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JEDER KANN ES SEHEN.

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Der Arbeitsvertrag, diese älteste Spur, wurde von mir mit der wissenschaftlichen Methode einer semantischen Sekundäranalyse und Quellensicherung untersucht. Ich gebe hier eine Kurzdarstellung für die LICHTGESCHWINDIGKEIT.

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Es handelt sich um das Verteidigungsbeweismittel eines Vertragsoriginals, des Arbeitsvertrags von ADOLPH OTTO GOEBEL (Sohn von Heinrich Göbel) aus Mai 1881, in US-Englisch. Und es handelt sich um eine Abschrift, angeblich vom Originalvertrag, zwischen Heinrich Goebel und der American Electric Light Co., in US-Englisch, Vertragsabschluss datiert auf den 5. September 1881, mit einer Vertragsdauer von zunächst sechs Monaten.

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Beide Vertrags-Dokumente wurden von der Verteidigung, Witter&Kenyon, im Jahr 1893 gegen Edison in die Anhörung vor Richter Hallet in St. Louis eingebracht.

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Hier erscheinen jetzt der anciennitären Reihe nach

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Contract Adolph Goebel;

Contract Henry Goebel;

Verträge-Übersetzungen ins Deutsche von Dietmar Moews;

Übersetzungs-Fälschungen,

die in Springe seit den 1952er Jahren kommuniziert werden;

der Vertragsauszug Rohde, 2007,

der die Springer Dokumente für sein Buch nicht kennt und ignoriert hat; sowie den textfalschen Arbeitsvertrag aus der Materialsammlung Gisselmann.

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Der kritische Leser wird die Wortgleichheit beider Verträge, hinsichtlich der Arbeitsqualifikation „electrician and experimenter“ in den US-englischen Verträgen finden. Aber in den deutschen Übertragungen in Springe ist es zu gefälschten Abweichungen gekommen, nämlich für den Sohn Adolph heißt es nun in Springe, „Elektriker und Praktiker für Experimente“, hingegen bei Henry Goebel „Electriker und Experten (Experimentierer)“. Dabei enthält das vereinbarte Entgeld für Adolph Otto Goebel seine Arbeitsleistung. Anders das Bezahlgeld für Henry Goebel; es setzt sich aus Arbeitsleistung und Werkstattmiete der Goebel-Werkstatträume zusammen.

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Neue Deister Zeitung verfolgt im Jahr 1993 die Nazi-Linie, anstatt zu informieren

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Adolph Otto Goebel-Arbeitsvertrag von 1881 in der in Springe vorhandenen Springer Fassung in US-Englisch (von 1952)

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EINS >Contract between Adolph Goebel and

American Electric Light co.

the party of the first part, and Adolph Goebel of the City, County

and State of New York, party of the second part.

.

The party of the first part agree to employ as electrician

and experimenter the party of the second part

for the period of six months from date at a salary of

eighteen dollars per week, payable weekly.

.

The party of the second part hereby agrees to do such

work in electric lighting as he may be directed by the

party of the first part, and faithfully and to the best

of his ability experiment upon and improve the said

Company’s system of manufacturing electric lights, and

the party of the second part further agrees that while

in the employ of said Company he will not lend any aid

or assistance to any other electric light company.

.

The party of the first part may continue this agreement

for one year additional from the expiration of said term

if they so desire.

.

In witness whereof the parties hereto have hereunto set

their hands and seals in the City, County and State of

New York, the day and year first above written.

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THE AMERICAN ELECTRIC LIGHT CO.,

By E. W. ANDREWS

President. (L. S.)

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ADOLPH O. GOEBEL. (L. S.)

.

(Seal of the American Electric Light Co.)

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EDWIN M. FOX, Secy.<

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Das von Adolphs Witwe, Mary Meisinger (affidavit vom 2. März 1893), abgelieferte Vertragsoriginal ihres ersten, inzwischen 1889 gestorbenen Ehemannes, Adolph Goebel, hatte eine abgerissene Ecke, sodass die Datierung fehlt. Aus anderen Zeugnissen ist aber gerichtlich der Mai 1881 bzw. Sommer 1881 festgestellt, nämlich die Eröffnung der AMERICAN EL. Manufaktur, wo Adolph Goebel zur Erstbelegschaft gehörte. Während Vater Henry Goebel erst später, durch Sohn Adolph vermittelt, an seinen Arbeitsvertrag gelangte:

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ZWEI >Contract of Henry Goebel with the American 
Co.
Memorandum of Agreement entered into this fifth 
day of September, A. D. Eighteen hundred and 
eighty-one, 
.
by and between The American Electric Light Co., party 
of the first part, and Henry Goebel of the City, County 
and State of New York, party of the second part:

The party of the first part agrees to employ as electrician 
and experimenter the party of the second part for the 
period of six month from date at a salary of thirty dollars 
per week, payable weekly.
.
    The party of the second part hereby agrees to do 
such work in electric lighting as he may be directed by 
the party of the first part and faithfully and to the best of 
his ability experiment upon and improve the said 
Company‘s system of manufacturing electric lights;
and the party of the second part further agree that 
while in the employ of said company he will not lend 
any aid or assistance to any other Electric Light 
Company.
.
    The party of the first part may continue this 
agreement for one year additional from the expiration 
of said term if they so desire.
.
    In witness whereof, the parties hereto have 
here-unto set their hands and seals in the City, 
County and State of New York, the day and year 
first above written.
.
THE AMERICAN ELECTRIC LIGHT CO.
By E. W. Andrews, President,
.

HENRY GOEBEL

.

EDWIN M. FOX, Secy<

.

Vorstehende Abschrift (für diesen Fachaufsatz) wurde 
von Dietmar Moews, >Gutachten zur Quellenkritik 
„Heinrich Göbel“, asz 2006< publiziert. (s. 15. Anm.)
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Quelle: SPROEBEL-Band I, Engl. Text, Seite 308f, 
archiviert seit spätestens 1953 in der Heinrich-Goebel-
Mittelschule der Stadt Springe (s. u. 6.1).
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Obige beide Abschriften, angeblich vom Originaldokument in US-Englisch, die 1893 seitens der Verteidigung in St. Louis bzw. die schon als Abschrift des Originalvertrages aus dem Jahr 1881 zitiert wurden, werden hier als Übersetzung ins Deutsche von Dietmar Moews und anschließend als die Fälschungs-Übersetzungen in Springe, etwa aus dem Jahr 1953, gezeigt:

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EINS Dietmar Moews deutsche Übersetzung

>Vertrag zwischen Adolph Goebel und

American El. Light Co.

(im Original-Dokument von St. Louis ist das Datum abgerissen und fehlt; siehe auch Eidesstattliche Erklärung der Witwe (von Adolph) Meisinger / Hochzeitstermin)

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… Achtzehn Hundert einundachtzig der American Electric Light Co.

Partei der ersten Seite und Adolph Goebel aus der Stadt, Bezirk und des Staates New York, Partei der zweiten Seite:

.

Die Partei der ersten Seite willigt ein, die Partei der zweiten Seite ab sofort als Elektriker und Experimentierer für den Zeitraum von sechs Monaten für ein Gehalt von achtzehn Dollar pro Woche, bei wöchentlicher Zahlweise, anzustellen.

.

Die Partei der zweiten Seite stimmt zu, solche Arbeit bezüglich

elektrischen Lichtes zu leisten, wie er durch die Partei der

ersten Seite angewiesen wird, und treu und nach bestem

Vermögen zu arbeiten und das System der besagten Partei

in der Herstellung elektrischer Lampen zu verbessern; und die

Partei der zweiten Seite ist ferner einverstanden, während

der Beschäftigungszeit bei der erwähnten Gesellschaft

keiner anderen Elektrizitätsgesellschaft irgendeine

Hilfe oder Beistand zu leisten.

.

Die Partei der ersten Seite kann diese Vereinbarung für ein

weiteres Jahr nach Ablauf des festgesetzten Termins verlängern,

falls sie das wünscht.

.

Zur Bekräftigung haben die Seiten ihre Unterschrift und ihr Siegel

in der Stadt, Bezirk und Staat New York gegeben; am Tag im Jahr,

wie es oben zuerst geschrieben steht.

.

AMERICAN ELECTRIC LIGHT CO.

durch E. W. Andrews, Präsident

.

ADOLPH GOEBEL

.

EDWIN M. FOX<

.

ZWEI Dietmar Moews deutsche Übersetzung

>Vertrag Henry Goebels mit der American Co.

.

Ein Übereinkommen wurde am 5. September im Jahre 1881 zwischen der American Electric Light Co., Partei des 1. Teiles, und Henry Goebel von der Stadt, Bezirk und Stadt von New York, Partei des 2. Teiles, geschlossen:

.

Die Partei des 1. Teiles willigt ein, die Partei des 2. Teiles als Elektriker und Experimenter 6 Monate für ein Gehalt von 30 Dollar in der Woche, wöchentlich zahlbar, zu beschäftigen.

.

Die Partei des 2. Teiles stimmt zu, solche Arbeit bezüglich elektrischen Lichtes zu leisten, wie er durch die Partei des 1. Teiles angewiesen wird, und treu und nach bestem Vermögen zu arbeiten und das System der besagten Partei in der Herstellung elektrischer Lampen zu verbessern; und die Partei des 2. Teiles ist ferner einverstanden, während der Beschäftigungszeit bei der erwähnten Gesellschaft keiner anderen Elektrizitätsgesellschaft irgendeine Hilfe oder Beistand zu leisten. Die Partei des 1. Teiles mag diese Zustimmung für ein weiteres Jahr nach Ablauf des festgesetzten Termins beibehalten.

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Zur Bekräftigung haben die Teilnehmer ihre Unterschrift und ihr Siegel in der Stadt, dem Bezirk und Staat New York gegeben; der Tag und das Jahr sind darüber geschrieben.

.

Die „American Electric Light Co.“ CO.by

E. W. Andrews, President. Edwin M. Fox

.

Henry Goebel.<

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Vorstehende Abschrift (für diesen Fachaufsatz) wurde von 
Dietmar Moews, übersetzt und im  >Gutachten zur Quellenkritik 
„Heinrich Göbel“, asz 2006< publiziert. (s. 15. Anm.)
.

Quelle: SPROEBEL-Band I, Dtsch. Text, Seite 308f, archiviert seit 1955 in der Heinrich-Goebel-Mittelschule der Stadt Springe, Übersetzung nach SPROEBEL-Band I, Engl. Text, Seite 308f.

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EINS Springe-Übersetzungs-Fälschung 1

>Contract between Adolph Goebel and

American Electric Light co.

.

>Vertrag zwischen Adolf Goebel und der

amerikanischen Elektrizitäts-Gesellschaft

.

der ersten Partei, und Adolf Goebel aus der Stadt, dem

Bezirk und dem Staat New York, der zweiten Partei.

.

Der Teil der ersten Partei erklärt sich einverstanden,

den Teil der zweiten Partei als Elektriker und Praktiker

für Experimente für den Zeitraum von sechs Monaten vom

heutigen Tage ab für einen Lohn von 18 Dollar je Woche,

wöchentlich zahlbar, einzustellen.

.

Der Teil der zweiten Partei erklärt sich hiermit einverstanden,

solche Arbeit im elektrischen Beleuchtungswesen

zu leisten, wie sie vom Teil der ersten Partei angegeben

wird, und treu und nach besten Kräften zu experimentieren

für das System der besagten Fabrik zur Herstellung von

elektrischen Lampen und diese zu verbessern. Der Teil

der zweiten Partei erklärt sich ferner einverstanden,

daß er während seiner Anstellung bei der genannten Gesellschaft

irgendeiner anderen elektrischen Gesellschaft

keine Hilfe noch Beistand leisten wird.

Der Teil der ersten Partei kann dieses Übereinkommen

nach Ablauf des besagten Termins für ein Jahr verlängern,

wenn sie es wünscht.

.

Unter Zeugen setzten beide Parteien ihre Unterschriften

und Siegel in der Stadt, den Bezirk und Staat New York

darunter, Tag und Jahr wie oben angegeben,

.

Die amerikanische Elektrizitätsgesellschaft von

E. W. Andrews, Präsident (L. S.)

.

Adolf Goebel (L. S.)

.

Siegel der amerikanischen Elektrizitätsgesellschaft.)

Edwin M. Fox<

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In dieser Falschübersetzung fehlt die Jahresdatierung des Originalvertrages „… Achtzehn Hundert einundachtzig der American Electric Light Co….“. „Seltsam ist die Übersetzung des Firmennamens der „American Electric Light Company“ in „amerikanische Elektrizitäts-Gesellschaft“ und unten, als Variante, steht noch „Die amerikanische Elektrizitätsgesellschaft“.

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Hier ist eine Abweichung in der Schreibweise „Adolf“ mit „f“, anstatt wie im US-Englischen mit „ph“; während der Familienname „Goebel“ mit Umlaut „oe“ geschrieben steht,

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Bei der Tätigkeitsdefinition wird willkürlich fälschend aus „electrician and experimenter“ nunmehr „Elektriker und Praktiker für Experimente“.

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ZWEI Springe-Übersetzungs-Fälschung 1

>Contract between Henry Goebel and

American Electric Light co.

>Kontrakt Henry Goebels mit der

American Electric Light Co.

.

Ein Übereinkommen wurde am 5. September im Jahre 1881

zwischen der American Electric Light Co., Partei des

1. Teiles, und Henry Goebel von der Stadt, Bezirk und

Stadt von New York, Partei des 2. Teiles, geschlossen:

,

Die Partei des 1. Teiles willigt ein, die Partei des 2. Teiles

als Electriker und Experten 6 Monate für ein Gehalt von

30 Dollar in der Woche, wöchentlich zahlbar, zu beschäftigen.

.

Die Partei des 2. Teiles stimmt zu, solche Arbeit bezüglich

elektrischen Lichtes zu leisten, wie er durch die Partei

des 1. Teiles angewiesen wird, und treu und nach bestem

Vermögen zu arbeiten und das System der besagten Partei

in der Herstellung elektrischer Lampen zu verbessern; und

die Partei des 2. Teiles ist ferner einverstanden, während

der Beschäftigungszeit bei der erwähnten Gesellschaft

keiner anderen Elektrizitätsgesellschaft irgendeine

Hilfe oder Beistand zu leisten. Die Partei des 1. Teiles

mag diese Zustimmung für ein weiteres Jahr nach Ablauf

des festgesetzten Termins beibehalten.

.

Zur Beschäftigung haben die Teilnehmer ihre Unterschrift

und ihr Siegel in der Stadt, dem Bezirk und Staat

New York gegeben; der Tag und das Jahr sind darüber

geschrieben.

.

Die „American Electric Light Co.“

By E. W. Andrews Präsident

.

Henry Goebel.

.

Edwin M. Fox“

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Vorstehend fallen besondere Schreibweisen „Kontrakt“ anstatt Vertrag und für „Elektrizitätsgesellschaft“ sowie „Electriker“ mit „c“ auf.

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Als willkürliche Fälschung muss erkannt werden, dass die Tätigkeitsbezeichnung für Henry Goebel hier in der deutschen Übersetzung lautet, „Electriker und Experten“, anstatt korrekt wie im Originalvertrag „electrician and experimenter“.

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EINS Springe-Übersetzungs-Fälschung 2

>Contract between Adolph Goebel and

American Electric Light Co.

.

>Vertrag zwischen Adolf Göbel und der

American Electric Light Co.,

.

der ersten Partei, und Adolf Göbel aus der Stadt, dem Bezirk

und dem Staat New York, der zweiten Partei.

.

Der Teil der ersten Partei erklärt sich einverstanden, den

Teil der zweiten Partei als Elektriker und Praktiker für

Experimente für den Zeitraum von sechs Monaten vom heutigen

Tage ab für einen Lohn von 18 Dollar je Woche, wöchentlich

zahlbar, einzustellen.

.

Der Teil der zweiten Partei erklärt sich hiermit einverstanden,

solche Arbeit im elektrischen Beleuchtungswesen zu

leisten, wie sie vom Teil der ersten Partei angegeben wird,

und treu und nach besten Kräften zu experimentieren für das

System der besagten Fabrik zur Herstellung von elektrischen

Lampen und diese zu verbessern. Der Teil der zweiten Partei

erklärt sich ferner einverstanden, daß er während seiner Anstellung

bei der genannten Gesellschaft irgendeiner anderen

elektrischen Gesellschaft keine Hilfe noch Beistand leisten

wird.

.

Der Teil der ersten Partei kann dieses Übereinkommen nach

Ablauf des besagten Termins für ein Jahr verlängern, wenn

sie es wünscht.

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Unter Zeugen setzten die beiden Parteien ihre Unterschriften

und Siegel in der Stadt, den Bezirk und Staat New York

darunter, Tag und Jahr wie oben angegeben.

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Die American Electric Light Co.,

E. W. Andrews

Präsident (L. S.)

Adolph O. Göbel (L. S.)

Siegel der American Electric Light Co.)

Erwin M. Fox

Secy.<

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Hier finden wir andere Abweichungen zur Original-Vorlage: Im Titel heißt es „Adolph Göbel“ im Vornamen das „ph“, im Familiennamen die deutsche Schreibweise mit Umlaut „ö“. Bereits im ersten Satz des Vertrages wird dann der Vorname Adolf mit „f“ geschrieben. Auch hier fehlt einfach der Anfangssatz mit der Jahresdatierung „… Achtzehn Hundert einundachtzig der American Electric Light Co….“

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Bei der Tätigkeitsbeschreibung ist diese Übersetzung EINS 2 willkürlich geändert, wenn es heißt „Elektriker als Praktiker für Experimente“, anstatt korrekt „Elektriker und Experimentierer“.

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Bei den Unterschriften wird erneut die Schreibweise des Vornamens Adolph geändert, mit „ph“ geschrieben. Und der Vorname Edwin M. Fox wird falsch zu „Erwin“ M. Fox.

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ZWEI Springe-Übersetzungs-Fälschung 2

Diese deutsche Übersetzung kann nach der Archivlage ca. dem Jahr 1970 zugeordnet werden

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>Contract between Henry Goebel and

American Electric Light co.

>Kontrakt Henry Göbels mit der

American Co.

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Ein Übereinkommen wurde am 5. September im Jahre 1881 zwischen

der American Electric Light Co., Partei des ersten Teiles, und

Henry Göbel von der Stadt, Bezirk und Staat von New York, Partei

des zweiten Teiles, geschlossen.

,

Die Partei des ersten Teiles willigt ein, die Partei des zweiten

Teiles als Electriker und Experten (Experimentierer) für einen

Zeitraum von sechs Monaten für ein wöchentliches Gehalt von

30 Dollars, wöchentlich zahlbar, zu beschäftigen.

.

Die Partei des zweiten Teiles stimmt zu, solche Arbeit bezüglich

elektrischen Lichtes zu leisten, wie sie durch die Partei des

ersten Teiles angewiesen wird, und treu und nach bestem Vermögen

zu erarbeiten und das System der besagten Partei in der Herstellung

elektrischer Lampen zu verbessern; und die Partei des

zweiten Teiles ist ferner einverstanden, während der Beschäftigungszeit

bei der erwähnten Gesellschaft

keiner anderen Elektrizitätsgesellschaft irgendeine Hilfe oder

Beistand zu leisten. Die Partei des ersten Teiles mag diese

Zustimmung für ein weiteres Jahr nach Ablauf des festgesetzten

Termins beibehalten.

.

Zur Bekräftigung haben die Teilnehmer ihre Unterschrift und ihr

Siegel in der Stadt, dem Bezirk und Staat New York gegeben;

der Tag und das Jahr sind darüber geschrieben.

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Die „American Electric Light Co.“

By E. W. Anderws, Präsident

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Henry Göbel

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Edwin M. Fox Secy.<

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In obiger Übersetzung ZWEI 2 finden wir weitere Schreib-Varianten und Abweichungen gegenüber der US-Englischen Textvorlage:

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Der Familienname „Göbel“ wird mit Umlaut-ö in deutscher Schreibweise verwendet.

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Der Begriff „Electriker“ wird mit „c“, anstatt dem Deutschen „k“ geschrieben. Die Tätigkeitsbezeichnung lautet „Electriker und Experten (Experimentierer)“, abweichend von der US-Englischen Vertragsvorlage „electrician and experimenter“,

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6. Der Arbeitsvertrag bei der Leibniz Universität Hannover im Jahr 2007

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Im Jahr 2007 wurde ein Buch von Rohde, Hans-Christian: 2007, mit dem irreführenden Titel >Die Göbel-Legende – Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe<, herausgegeben. Der Verfasser sei für diese Arbeit durch die Promotions-Kommission Dr. phil. der Leibniz Universität Hannover und durch eine ephemere Prüfungskommission für das Historische Seminar eines Doktoranden, promoviert worden.

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Eine reguläre Publikation sei von der Universität erfolgt – wie auch vom 1. Gutachter der sogenannten Dissertation öffentlich mehrfach erklärt wurde – ohne, dass die ordnungsgemäße Publikation bislang öffentlich zugänglich gemacht worden ist. Zwar kann dafür ein erheblicher Zeitraum (ca. 2 Jahre) Frist gegeben sein; doch nur, wenn publiziert ist, darf promoviert werden. Dieses Verfahren liegt noch ungelöst bzw. ist bislang irregulär in einem Schwebezustand.

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In diesem Rohde-Buch wird der Arbeitsvertrag erwähnt und daraus zitiert.

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Rohde weist die exakte Quelle nicht klar aus. Denn einerseits werden Originaldokumente aus USA für diesen Arbeitsvertrag angeblich zitiert, die mit den diversen, davon abstammenden Abschriften in Deutschland, in Springe, gleichgesetzt werden. Jedoch die Überprüfung dieser angeblichen Verifikation in dieser Dissertation, nach Durchsicht und Vergleich, hier, hat ergeben, dass eine Übereinstimmung nicht gegeben ist.

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Rohdes Angabe zum Arbeitsvertrag ist unzutreffend.

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Bei der angeblichen Publikation der Leibniz Universität Hannover steht1:

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Henry Goebel gab in seinem Affidavit (1.168) an, dass er den Vertrag im Juli 1881 unterzeichnet habe, sein Sohn etwas früher. Die Arbeitsverträge sind nur als Abschriften im >Transcript of Record< zum Prozess in Chicago überliefert, der des Sohnes Adolph Otto enthält keine Datierung des Vertragsschlusses.“

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Der Arbeitsvertrag von Henry Goebel, vom 5. September 1893, fällt in der „Publikation“ bei der Leibniz Universität Hannover im Jahr 2007 gekürzt aus und in einem englischen Wortlaut, der in dem ansonsten nicht wissenschaftlich aufgemachten Buch, nicht dazu dienen kann, einen Quellenvergleich nachvollziehbar zu machen.

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Wenn Henry Goebel, vierundsiebzigjährig, durch die Rechtsanwälte mit einer Abschrift eines Arbeitsvertrages, der auf den 5. September 1881 datiert ist, zum Zeugen gemacht wurde, ist es nicht passend, Goebel mit einer Eidesstattlichen Erklärung des Jahres 1893 vorzubringen, worin Goebel bezeugt, der Vertrag sei im Juli 1881 geschlossen worden.

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Man mag nicht unterstellen, dass der alte Herr Goebel, der immerhin noch nach Boston zum Lampennachbau gereist war, so irre war, zwei einander ausschließende Bezeugungen von sich zu geben.

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Also handelt es sich um absichtliche oder verschlampte „Juli 1881“ und „5. September 1881“ Beweismittel, die die Anwälte Witter & Kenyon selbst hergestellt haben, was aufgrund der UNMÖGLICHKEIT deren Glaubhaftigkeit vernichtet. (In Springe hat as niemand gemerkt oder nicht gestört. Hans-Christian Rohde hat es nicht verstanden).

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Rohdes Angaben in seiner „Goebel-Legende 2007“ sind unzutreffend.

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Der zentrale von Rohde für die Leibniz Universität Hannover zitierte Passus in den Arbeitsverträgen lautet:

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The party of the second part (Goebel) hereby agrees to do such work in electric lighting as he may be directed by the party of the first part and faithfully and to the best of his ability experiment upon and improve the said company’s system of manufacturing electric lights; and the party of the second part further agrees that while in the employ of said company he will not lend any aid or assistance to any other Electric Light Company.< …

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Die Quellenangabe in Rohde 2007 S. 70 FN 98 lautet

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>NARA (Chicago) Record Group 276, US-Court of Appeals, Case 135, Vol. II. >Contract of Henry Goebel< S. 1132f und >Contract of Adolph Goebel< S. 1159.<<

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Der Autor versäumt die eigens zur Verifizierung des Arbeitsvertrages von Adolph Goebel abgegebene Eidesstattliche Erklärung der Mary Meisinger (Sproebel-Band I Engl. Text, S. 333f vom 2. März 1893 in >Münchenkritik 2006<) zu zitieren.

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Und weiterhin fehlt die Angabe in der Eidesstattlichen Erklärung des Arbeitskollegen Goebels bei der American Electric Light Company, August Heger, der die durch Goebels widersprüchliche Angaben unsicher gemachte Datierung von Arbeitsvertrag und Arbeitsbeginn, auch auf den Sohn Adolph und dessen Vertrag bezogen hatte. Indem Heger am 1. März 1893 beeidete, dass er „im Jahr 1881, Anfang Mai, bei der American Electric Light Gesellschaft, für deren Fabrik in der Centre Street Nr. 104 eingestellt worden war: Und gab an, dass am selben Tag, an dem er seine Arbeit bei der American Gesellschaft aufgenommen hat, auch Adolph Goebel angestellt worden sei, und durch ihn wurde er mit Henry Goebel bekannt.2

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Autor Rohde ignoriert bzw. unterschlägt (S. 14.) den Forschungs- und Archivsstand (Feldhaus-Archiv im Deutschen Technikmuseum Berlin in >Münchenkritik 2006<), der ihm nachweislich seit dessen erneuter Publikation am 13. März 2006 (Mariechen, Springe, Vortrag von Dr. Dietmar Moews zur Münchenkritik 2006) bekannt ist, wo die Quelle bereits publiziert worden ist.

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Wissenschaftlich vollkommen unakzeptabel ist, der Autor Rohde versäumt zu ermitteln, dass es sich bei dem Goebel-Arbeitsvertrag in der Legenden-Wahrnehmung in Springe, um mehrere, widersprüchliche Fassungen und irreführende Übersetzungen handelt, wenn er schreibt:

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Drittens weisen auch die Arbeitsverträge von Adolph und Henry keinerlei Unterschiede bei der Aufgabenbeschreibung auf, Vater Henrys Position wird nicht besonders hervorgehoben.“

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Deister-Anzeiger in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung am 1. februar 2005.

Dietmar Moews meint: Ich möchte für ernsthaft an dem historischen armseligen Heinrich Göbel interessierte Leser herausstellen, dass wir es hier mit ADOLPH OTTO GOEBELS Vertrag zu tun haben, der durch vielfältige Querbezeugungen konkludent verifiziert und korrekt datiert werden kann – etwa Mai 1881.

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Darauf folgt der erste historisch zweifelsfreie Beweisbefund von Henry Goebel Sr, (1818-1893) in Verbindung mit der damaligen Lampenszenerie.

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Hier ist nicht die IDOLFRAGE gestellt, sondern die unabweisbare historische Tatsachlage zur Kenntnis zu nehmen, um dann zu sagen:

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Ja, wenn das so war, dann wollen wir mal schauen, was die GUTACHTER zu der historischen EDISON-Entwicklung sagen – und was zu den von Goebel aufgestellten PRIORITÄTS-Reklamationen?

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Mehr kann man nicht für Goebel tun, um das IDOL zu unterfangen, anzuschauen – was wurde denn nachweislich durch Goebel hingestellt?

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Goebel reklamierte ja Eigenbau-Batterien und Bogenlicht – wie nicht auszuschließen ist. Damit hat Goebel zwar gar keinerlei Prioritätsnähe zu Incandescent Electric Vacuum Light und zu nicht zu Edison. Doch es hat mit Klingeldraht, Säure-Zink und knallenden Lichtbögen zu tun – mag sein, dass das seine neun Kinder erinnern.

 

?

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Der nächste unabweisbare Befund zum Ungeist der Not sind die PATENT-Anträge im Glühlampen-Metier als Versuche des Patentbetruges sowie dann Ende April 1882 die Lampenpräsentation in seinem Laden Grand Street und

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NEW YORK TIMES 30. April 1882

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The New York World am 1. Mai 1882

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Alles, was wir aus den 180 schriftlichen „affidavits“ erfahren, ist extrem fiktiv, nachweislich größtenteils betrügerisch und gekauft und allerdings außerdem über Zeiträume auf Vorzeiten bezogen, mehr als zehn Jahre, zwanzig, dreißig Jahre zurückliegend, woher nach Gerichtserfahrung allgemein keine belastbaren Erinnerungen mehr hervorgeholt werden können.

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Gemessen an diesen überbewerteten Eidesstattlichen Erklärungen, die dem Henry Goebel Junior nachgewiesen etwa ein Jahr lang erhebliche Schleppergelder der Anwaltskanzlei Witter & Kenyon einbrachten, ist dem Kreuzverhör mit dem jüngsten Göbel-Sohn William erheblich mehr Geltung zuzubilligen.

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William Goebel hat 780 Kreuzverhör-Fragen beantwortet. Er wurde hierzu von Anwälten beider Parteien, also Edison wie auch Beklagte, sehr detailiert durchgefragt und William Goebel zeigte sich erheblich kundig, was den Lampenstreit und was die technischen Fortschritte betraf. (LICHTGESCHWINDIGKEIT wird WILLIAM A. GOEBEL XQ bringen).

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Neue Deister Zeitung: Gemaltes Kerzenlicht für Glühlampen und Internetz von Dietmar Moews am 12. März 2005 – wie sieht es heute, 2018 aus? wie das Lichtidol am 20. April: GANZ ALT.

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Weitere Anmerkungen zu der Quellenlage in Springe, die Dr. Dietmar Moews in aufwendigen Bestandssichtungen in den Jahren 2004-2007 persönlich durchführte:

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Lustig oder traurig ist die „Göbelarien-Sammlung des Gisselmann“. Er gründete im Göbel-Hype den Springer „Göbelstammtisch“. In seiner Idolbegeisterung stattete er sich auch selbst mit Kopien von Göbel-Dokumenten aus, die er später der Allgemeinheit übergab.

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Darin befindet sich nun auch eine deutsche Übersetzung des Henry Goebel-Arbeitsvertrages in deutscher Sprache. Aber er hat die US-Englische Vorlage nicht in seiner Sammlung, Damit vertuschte Gisselmann die Textabweichung, wo es im US-Vertrag heißt „electrician and experimenter“, lautet die deutsche Gisselmann-Variante eben „Elektriker und Experte (Experimenter)“. Aber ohne die US-Englische Vorlage ist diese Falschübersetzung nicht mehr zu entdecken. Daraus wird dann ein vorgetäuscher Unterschied zwischen den Tätigkeiten des Sohnes Adolph Otto, „electrician and experimenter“ und Henry Goebel-Vater, ebenfalls als „electrician and experimenter“.

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So sehen die beiden Verträge eben auch bei Rohde, der die Springer Fälschungen gar nicht kennt, hinsichtlich der Tätigkeitsbezeichnung gleich formuliert aus.

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Sieht man dann die Springer Deutsch-Fälschungen, wird das Vorurteil bestärkt, dass Henry Goebel natürlich als Lampengenie und Experte, auch von der American Electric Light Co., besonders reklamiert worden wäre – so war es aber nicht: wir können es ansehen.

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Von Gisselmann wurde ja bekannt, dass er seine Studien nicht umsonst anstellte – denn er wollte im Jahr 2007 nichts mehr von Lichtfesten am 20. April in Springe wissen. Da löste sich der Göbelstammtisch so langsam auf. Übrig blieb aber der „Elektriker und Experte“ in der Gisselmann-Mappe.

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Angaben zur Entstehung der Übersetzung des Textes des Arbeitsvertrags wurden von beteiligten Springer Zeitzeugen aus dem Jahre 1952 – 1955, im Jahr 2006, dem Autor Dietmar Moews mehrseitig, von beteiligten Zeugen, persönlich bestätigt: (s. 17. Anm.)

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Die SPROEBEL-1. Ex Textfassung trägt eine Archivsignatur, handschriftlich auf dem Umschlag als >Spr. D. Vd 1/9 „Abschriften von Prozeß-Akten Heinrich Goebel 1. Ex< bezeichnet und ist ebenfalls ohne Provenienzangaben archiviert sowie ohne Eingangsdokumentation und Konkordanz zu SPROEBEL-Band I u. a. im Stadtarchiv Springe abgelegt.

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Das Original-Typoskript und eine Satz Dritter-Durchschlag, in Klebebindung, befinden sich – ohne Bezeichnung und Annotation oder Provenienz – im Museum Springe

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Wir werden in der Folge sehen, dass es seit nach dem Zweiten Weltkrieg in Springe mehrere in Umlauf gebrachte Fassungen dieser Arbeitsverträge gibt. Bereits im Mai 1881 hat einer der Söhne Goebels, ADOLPH OTTO GOEBEL, mit eben der im Mai 1881 neugegründeten Lampenfirma American Electric Light Co. einen Mitarbeiter-Vertrag geschlossen.

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Es stellt sich heute heraus, dass widersprüchliche beeidete Aussagen zu diesen Arbeitsverträgen vor Gericht 1893 festgestellt und protokolliert worden sind, die mir heute vorliegen. Dazu kommen Aufdeckung und Nachweise von Fälschung und mutwilligen, Übersetzungsabweichungen, nachdem Kopien dieser Arbeitsverträge, anfang der 1950er in Springe öffentlich wurden (Heinrich-Göbel-Mittelschule, Rektor Dr. Gresky, Jahrgangsklassen 10, 1952), die Lehrer in Springe ausgeführt haben. Dr. Gresky hat konkret nachvollziehbar diese Übersetzungsarbeit mit Schülern abgebrochen, wo in den US-Englischen Textvorlagen erkennbar wurde, dass es sich um eine Auswahl von ungültigen und unwahren Vorlagen handelte (das sind z. B. die Cary-Dokumente über die Brenndauer-Testreihen der von Beacon hergestellten „Goebel-Demonstrations-Lampen“). Die Englischschüler der damaligen heinrich-Göbel-Mittelschule von Springe sagen dazu, sie hätten nicht gewusst, warum die Übersetzungsübungen abgebrochen worden seien.

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Neue Deister Zeitung vom 17. Oktober 2005 – hier sind meine „Übersetzer“, aber die NDZ klärt nicht auf

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Es existieren voneinander abweichende Abschrifts-Fassungen des Arbeitsvertrags in Springe, wonach jüngst sowohl Verletzung des Gebots zur Aktenwahrheit als auch, darauf aufgebaut, angängige Manipulationen die Aufklärung der Goebel-Fragen erschweren.

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Zeitraum der Jahre 1818 bis 1894“, kommt einer Abschrift und dreierlei Übersetzungen (Gresky 1955; Stadtarchiv 1970; Moews 2006) in Springe, sowie der fragwürdigen Zitation von Rohde 20073, des Arbeitsvertrags aus dem Jahr 1881, des Lampenmechanikers Henry Goebel, eingewandert in die USA im Jahr 1849, eine spezielle Rolle zu.

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EINS 7965 NDZ 20. April Willi Städler re-education Nazi Adolf-Hitler-Straße

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38072&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1773832912

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ZWEI 7971 Deister-Anzeiger 20. April? IDOLISIERUNG und Liste der Lügen

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38122&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1776178266

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DREI 7976 Edisonpatent, Sudetenstr. Hitler+Hische

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38169&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1777824555

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VIER: 7978 CALLIES Gutachten über den Gutachter von 2007

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38188&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1778913961

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FÜNF: 7987 affidavit 1 Kulenkamp 5. April 1893, Patentoffice Streit

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38279&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1782510745

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SECHS: 7990 affidavit Kulenkamp 2 18. April 1893

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38316&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1783699711

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SIEBEN 7995: NDZ-Hitler-Bild 1933; Degenhardt-Brief-Zitat an Bundespräsident Heuß195 ; Gutachten zur Quellenkritik 2006;

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/05/neue-deister-zeitung-bringt-zum-20-april-information-zur-goebel-forschung/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1785401719

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ACHT 8001: 8. März; NDZ-Hitler-Bild 1933; Geburtsurkunde; Buch-Umschlag-Bilder; Exp.1,2,3; mercy LsD 1967-Bild;

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/08/springe-informiert-die-ndz-zum-20-april-und-zum-24-april-zur-goebel-lage-hinterm-deister/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1788884852

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NEUN 8014: ; Deister-Anzeiger Was geschieht?; Edison-Patent; Lacombe und Shipman 4. Oktober 1892 Urteil; Exp. 1,2,3 sowie 4; Göbel gerettet; NDZ-Hitler-Bild 1933

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1795042907

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ZEHN 8020 16. März Die 26 unabweisbaren Dokumente Goebel-Hypothese von 1882: Das zerrissene Kulenkamp-Assignment; das Pumpen-Patent 1882; THE WORLD New York 1. Mai 1882; NDZ-Artikel 1893; NDZ 1933 Hitler; Deister-Anzeiger 2017 Was geschieht mit Göbel?; NDZ 11.3.2006 Was wird mit Göbel?

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=38534&action=edit

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1797253569

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ELF 8023 16. März; NDZ 1893; TANNER in Electrical Review 1894; Stadtgeschichte 1954 und Ortschronik 2002

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/17/neue-deister-zeitung-informiert-zum-20-april-nicht-ueber-heinrich-goebel/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1798462356

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ZWÖLF 8027 19. März; „Goebel-Defense“; Edison 1. affidavit transl.

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/19/springe-informiert-sich-durch-die-ndz-zum-20-april-ueber-goebel-defense-hinterm-deister/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1800048524

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DREIZEHN 8930 20. März; Elektr Gitarre vor Fender 21. März

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/20/ndz-clark-gable-als-heinrich-goebel-erfinder-der-ersten-elektrischen-gitarre-25-jahre-vor-leo-fender/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1801214737

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VIERZEHN 8934 22. März; Edison 1. Affidavit

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/14/neue-deister-zeitung-informiert-zum-20-april-ueber-heinrich-goebel/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1803256799

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FÜNFZEHN 8938 24. März; Edison 2. affidavit + Lichtfest-Ankünd. der Stadt

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/24/neue-deister-zeitung-organisiert-den-goldenen-20-april-dietmar-moews-informiert-ueber-heinrich-goebel/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1805135072

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SECHZEHN: 8943 26. März 2018; Stadtchroniken Hartmann/Netzel/Callies Dr. HEINZ BRASCH

: https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/25/neue-deister-zei…nisten-dr-brasch/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1806675876

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SIEBZEHN: 27. März; Arbeitsvertrag und Brasch-Quellen und Langer

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/26/neue-deister-zeitung-erklaert-mit-dr-brasch-das-nazi-idol-heinrich-goebel/

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ACHTZEHN 28. März 2018 Patentabweisungen

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/28/neue-deister-zeitung-mischt-idol-heinrich-goebel-zum-telescope-man/

 

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1 Rohde „Goebel-Legende“ 2007 a. a. O. S. 70 >FN 98< zitiert Kopien der Originalprozess-Akten in USA, aber den Arbeitsvertrag nur auszugsweise, ohne die Fassungen in Springe zu beachten, die Fälschungen zu erkennen, zu kritisieren oder zu verifizieren (s. 26. Anm.)

2 >The Electrical World Vol. XXI. No.6, S. 104 vom 11. Februar 1893< „and in 1881, early in May, was employed by the American Electric Light Company at their factory No. 104 Centre street. He stated that on the same day he started to work for the American Company Adolph Goebel was also employed, and that through him he became acquainted with Henry Goebel. (Übersetzt von D. M. aus dem u. s.-Englischen)

3 Rohde 2007 a. a. O. S. 14 gibt Dietmar Moews und die Zeitschrift >Neue Sinnlichkeit< als Querverweis an, ohne die dort publizierten Beiträge zu Goebel ordentlich zu zitieren und versäumt dabei die bereits von Moews publizierten >Gutachten zur Quellenkritik „Heinrich Goebel“ 2006< sowie >Münchenkritik 2006< z. B. hinsichtlich des Goebel-Arbeitsvertrages im Forschungsstand (s. 9. Anm.)


Eugène Delacroix MALEREI-AUSSTELLUNG in PARIS und die Neue Sinnlichkeit der Gebrüder De Goncourt

März 29, 2018

Lichtgeschwindigkeit 8052

Vom Karfreitag, 30. März 2018

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Hier ist die Neue Sinnlichkeit angebunden:

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Gemalter Geist – vom Geist über das Gesehene durch die Hand auf die Leinwand – das kann jetzt zeitgemäß in Paris aufgesucht und angesehen werden. EUGÈNE DELACROIX

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Was man sinnlich wahrnimmt, kann man erkennen. Mit Wahrnehmung kann man sich orientieren. Ohne Wahrnehmung nicht.

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Exakt dies ist das THEMA: NEUE SINNLICHKEIT.

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DLF.de am 29. März 2018 berichtet mal wieder eine Frau, die keine Ahnung hat – außer von einer Frauenquote (Danke, Nein!):

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DELACROIX-RETROSPEKTIVE in PARIS

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HAHAHA – was heißt den Retrospektive?

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Etwa 200 Gemälde werden jetzt ausgestellt.

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„Der Louvre besitzt die bedeutendste Sammlung von Werken des französischen Malers, außerdem gibt es ein Delacroix-Museum und natürlich Delacroix-Gemälde in Kirchen und historischen Gebäuden. Warum da also jetzt noch eine große Delacroix-Retrospektive im Louvre?

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Kurator Côme Fabre: „Ja, die Frage kann man sich stellen. Denn die Franzosen kennen Delacroix schon. Delacroix ist sehr präsent hier in Paris. Aber eine solche Synthese, also wirklich seine ganze Karriere, sein ganzes Leben zusammenzubringen und zu versuchen, es global zu verstehen, diesen Versuch hat man sehr selten gemacht. Und man hat selten die Gelegenheit, so viele Meisterwerke zusammenzubringen und auszustellen. Deswegen gab es keine solche Ausstellung seit 55 Jahren.“

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Côme Fabre ist einer der beiden Kuratoren dieser historischen Retrospektive, die in Zusammenarbeit mit dem New Yorker Metropolitan Museum organisiert wurde. Und angesichts des riesigen Gesamtwerks von Eugène Delacroix hatten die Kuratoren nicht nur die Qual der Auswahl. Eine Herausforderung war es auch, der ungeheuren Vielfalt seiner Kunst gerecht zu werden. Die berühmten spätromantischen Meisterwerke wie „Die Freiheit führt das Volk“, „Der Tod des Saradanapal“ oder „Dante und Vergil in der Hölle“ entstanden fast alle für die Pariser Salons der 1820er-Jahre, also im ersten Jahrzehnt von Delacroix‘ über 40-jähriger Karriere. Insgesamt aber hinterließ er mehr als 800 Gemälde und zahllose Zeichnungen, über 2.000 allein in der Sammlung des Louvre.   

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„Diese Vielfalt ist wirklich kompliziert zu verstehen. Und das war auch eine der Schwierigkeiten für uns: Wie kann man das verstehen? Wie erzählt man das, wie erklärt man das den Besuchern? Schon in seiner Jugend hatte er beschlossen, alle Genres der Malerei zu beherrschen. Sowohl Historienmalerei, als auch Schlachtenbilder, Porträts, Tiere, Stilleben, Landschaft etc. Und dann hat er beschlossen, sich mit allen Traditionen zu konfrontieren. Er wollte wie Rubens malen, dann wie Tizian, dann wie Caravaggio.“

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All das zeigt nun die Pariser Ausstellung mit einer klugen Auswahl von 180 Werken aus allen Schaffensperioden: Die für die damalige Zeit provokanten wild romantischen und exzessiv farbigen Gemälde, die Delacroix‘ Ruf als großen Erneuerer der Malerei begründeten. Dekorative, fast schon barock wirkende Blumenbilder. Christus-Darstellungen in dramatischer Hell-Dunkel-Malerei. Und es wird deutlich: Dieser Delacroix war ein Besessener, besessen nicht nur von der künstlerischen Arbeit, sondern auch davon, berühmt zu werden.

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„Ruhm ist für mich kein leeres Wort“, schrieb der 26-Jährige in sein Tagebuch, und weiter: „Der Lärm der Lobreden berauscht mich mit echtem Glück.“ Wie sein Vater, der zur Revolutionszeit Botschafter und Minister war, wie seine Brüder, die unter Napoleon I. Militärkarriere gemacht hatten, strebte Delacroix nach gesellschaftlicher Anerkennung.    

„Delacroix wird erwachsen ungefähr 1815, als diese ganze Welt zusammenbricht. Und er beschließt sehr jung, sehr berühmt zu werden. Aber nicht durch die Waffen sondern durch seinen Pinsel!“

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Die einzigartige Überblicksschau im Louvre zeigt und würdigt den Meistermaler Delacroix als selbstbewussten, experimentierfreudigen und virtuosen Künstler seiner Zeit. Kurz: Als den ersten wirklich modernen Künstler. Schließlich sagte kein geringerer als Paul Cézanne einmal: „Wir malen alle in der Sprache von Delacroix.“

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„Es ist klar, dass Delacroix Cézanne und Picasso sehr sehr tief beeindruckt hat. Er hat ihnen gezeigt, dass man durch die Farbe eigentlich das Beste, also die Leidenschaften, die Gefühle am meisten wiedergeben kann. Und er hat auch durch seine Karriere gezeigt, dass man, auch wenn man sehr selbstständig ist, trotzdem sehr schnell berühmt werden kann. Auch wenn man den Normen und Konventionen seiner Zeit nicht entspricht.“

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Dietmar Moews meint: Mich entsetzt täglich, was ich als Künstlergelehrter in Massenmedien ertragen muss.

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Schlimm genug, dass es kaum Kenner und Experten gibt, die sich der heutigen Quotensülzerei Lust haben anzubiedern. Fast nur noch Quotenmenschen schreiben die KUNST-Berichterstattung. Und immer sind es die Luftblasen, die man ständig wiederholt.

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Beim heutigen DELACROIX im DLF fehlt einfach die Aufdeckung des hohen Grades der Integration von Leben und Kunst. Und dass zu den Tagen des DELACROIX in Paris speziell eine wirklich kochende HOCHKULTUR brodelte. KUNST, KÜNSTLER, KUNSTMARKETING, STAATLICHE KUNSTINTERVENTIONEN, STAATSPREISE, DISKUSSION – das Alles gab es zur EPOCHE der

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GEBRÜDER DE GONCOURT.

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Wer etwas über Delacroix erfahren möchte, lese die Tagebücher der Edmund und Jules De Goncourt.

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Ersatzweise lese man MANETTE SALOMON, den Goncourt-Roman über ein Star-Modell, Aktmodell, Studien-Modell und Maler-Ehefrau und Salondame und diskriminierte Jüdin.

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Mit den De Goncourts kann eine Kultur-Intensität wiederentdeckt werden, die die heutigen Quotenfrauen mit ihrem läppischen Beuys-Sermon: JEDE HAUSFRAU ein KÜNSTLER, JEDER ARBEITSLOSER ein KÜNSTLER entattraktivieren würde.

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In Paris des Eugène Delacroix waren die klassischen Großmeister, Jacques Louis David und Courbet, wo die Spitzenlose DELACROIX und der klassizistische Nachfolger Raffaels, Jean Dominique INGRES, täglich beobachtet und besprochen wurden. Und schließlich gleichzeitig, die Klassizisten, die Historisten, die Realisten a la Millet und Corot, aber auch gleichzeitig Edouard Manet und dann die Plein Air-Maler, die aufs Land gingen, um auf dem freien Feld zumalen: Es wird gleichzeitig IMPESSIONISMUS erfunden und gleichzeitig wiederum die Ateliertechniken der Pointelisten, von Daumier bis Seurat, Claude Monet und auch Edgar Degas, Cezanne, Renoir – alle diese Meister lebten und arbeiteten in Paris bzw. auf die französische Metropole PARIS bezogen.

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Wo ist denn heute dieser Geist? wo wird über Kunstmotive und Meisterwerke diskutiert?

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Heute hat die QUOTENSCHEISSE den gesamten Diskurs aufgelöst. Und ich las gestern im Kölner Stadt-Anzeiger (der Kunst-Dünkelstadt KÖLN), wie über das Kunsthaus Rhenania oder den internationalen Künstler-Privatbereicherungs-Klub entschieden werden soll – außer KÜRZUNGEN.

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Ja, genau – nicht Kürzungen, sondern völlige STREICHUNG. Wer den Schaben in der Küche Raum gibt, wird es sehen, es entsteht das Recht der Schaben.

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Armenküchen? – so gesehen wird das bedingungslose Grundeinkommen den fürchterlichen WUNST an die Ausschank-Theken umlagern – schließlich verhungern soll ja keiner.

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DIETMAR MOEWS „Anke-Maria im Sitzkleid“, 155cm/287cm, Öl auf Leinwnd

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Puigdemont sofort rechtsstaatlich nach Spanien ausliefern

März 29, 2018

Lichtgeschwindigkeit 8051

am Donnerstag, 29. März 2018

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Der katalanische Volksvertreter CARLES PUIGDEMONT, der als spanischer Staatsbürger dem Geltungsbereich der rechtsstaatlichen spanischen Verfassung zugehört, hat mit den von ihm als Stellvertreter durchgeführten Sezessions-Anstalten KATALONIENS, SPANIEN staatsrechtlich zu verlassen, den Anordnungen der spanischen Justiz nicht entsprochen.

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Einem darauf verkündeten Haftbefehl entzog sich Puigedemont kurzerhand durch „Emigration“ nach Brüssel.

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Kürzlich war nun Puigdemont von Brüssel nach Helsinki gereist, hat sich auch wiederum öffentlich politisch artikuliert, wurde in Finnland nicht verhaftet, konnte inzwischen auf seiner Reise von Finnland über Dänemark, in Deutschland, nahe Neumünster, dem Land Schleswig-Holstein, verhaftet werden.

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Hier wird nun diskutiert, ob Puigdemonts rechtswidrige Emigration aus Spanien, für ihn, als einem Haftbefehl ausgesetzten, eine Reisefreiheit in der Europäischen Union generieren könne?

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Oder, ob in Deutschland das gültige Staatsprinzip angewendet wird, dass bei entsprechendem politischen Willen in jeder Lage die politische Exekutive auch die höchste Rechtsprechung überstimmen darf.

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Das bedeutet:

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Puigdemont kann rechtsstaatlich unverzüglich nach Spanien ausgeliefert werden. Oder Puigdemont kann auf politische Entscheidung (des schleswig-holsteinischen Justizministers oder des schleswig-holsteinischen Ministerpräsident oder auf Willen der Bundeskanzlerin), entgegen des Haftbefehls und entgegen etwaiger EU-Spielregeln auf freien Fuß gesetzt werden (z. B. Ausreise nach Brüssel).

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Puigdemont hatte sich durch seine Flucht nach Brüssel der spanischen Justiz zu entziehen versucht.

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SPANIEN hat darauf einen Haftbefehl publiziert, der mit einem Auslieferungsbegehren verbunden ist.

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Puigdemont vertritt offensiv seine eigene staatsrechtliche Bewertung, nämlich, die SEZESSIONS-Aktivitäten sowie auch seine persönliche Führungsrolle darin seien politische Handlungen des freien Bürgerwillens, die nicht den in Spanien geltenden Gesetzesregeln unterstellt sein wollen.

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Dietmar Moews meint: Ich meine, Puigdemont solle als rechtsstaatliche Qualität an Spanien unverzüglich ausgeliefert werden.

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Ich bin nicht der Meinung, dass hier die rechtsstaatliche Vorschrift von höherer politischer Bestimmungsmacht deutscher Exekutuve ausgesetzt bzw. überstimmt werden soll. Deutschland soll nicht die Auslieferung verhindern, sondern den spanischen Staat respektieren.

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Die konkrete Lage des Puigdemont, aktuell in „Sicherheitsverwahrung“ in Neumünster, sollte sich dem rechtsstaatlichen Verfahren stellen, wie es seiner Staatsangehörigkeit als SPANIER geziemt.

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Ich wünsche, dass der katalanische Revolutionär Carles Puigdemont sich der spanischen Justiz stellt.

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Ich finde alle Diskussionen, ob Puigdemont etwaig einen Asylantrag in Neumünster stellen könnte (GOEBEL-DEFENSE einer Zeitverschleppung) dienen und andererseits von wichtigen politischen Anliegen ablenken.

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Peter Tschentscher SPD heute zum Ersten Bürgermeister Hamburgs gewählt

März 28, 2018

Lichtgeschwindigkeit 8050

Vom Donnerstag, 29. März 2018

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Nachrichten im DLF, ZDF-Heute und ATD-Tagesschau berichteten am 38. März 2018:

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„Wahl des Ersten Bürgermeisters in Hamburg – Führungswechsel an der Elbe“

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Nachdem die SPD-Pirelle, erneut eine Große Koalition mitzumachen, den Begehrlichkeiten der SPD-Führer gemäß doch nicht um Personalwechsel herumkam, wurde jetzt Hamburgs bisheriger Finanzsenator Peter Tschentscher zum Nachfolger von Olaf Scholz als Erster Bürgermeister Hamburgs bestimmt. .

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Axel Schröder für den DLF meint:

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Peter Tschentscher (51) „… für viele Hamburger der „Mann ohne Eigenschaften“ – bald aber kann er Profil zeigen … am letzten Wochenende haben die Hamburger SPD-Mitglieder den bisherigen Finanzsenator zum Bürgermeisterkandidaten gekürt.

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95,2 Prozent votierten für Peter Tschentscher. Einen Gegenkandidaten für die Scholz-Nachfolge als Bürgermeister gab es nicht. Auch für den Landesvorsitz gab es nur eine einzige Kandidatin: Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard wurde mit 94 Prozent ins Amt gewählt….

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Olaf Scholz verabschiedeten die Sozialdemokraten mit Standing Ovations. In den Pausen zwischen den Wahlgängen schüttelte der alte Bürgermeister und neue Vizekanzler und Finanzminister politischen Weggefährten die Hand, hielt Smalltalk, lachte, klopfte Schultern, war so gelöst wie selten. Immer im Hintergrund: zwei Personenschützer des Bundeskriminalamts.

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Letzten Samstag, morgens um elf, hatte Olaf Scholz den Landesparteitag der Hamburger SPD als erster Redner eröffnet. Und die Gelegenheit für ein Resümee seiner siebenjährigen Amtszeit an der Elbe genutzt. …

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Scholz erwähnt den unter seiner Ägide vorangetriebenen Wohnungsbau, gebührenfreie KiTa-Plätze, die Fertigstellung der Elbphilharmonie. Und geht dann auch auf das ein, was ihm als Bürgermeister nicht geglückt ist:

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…Nicht alle Projekte sind so verlaufen, wie wir uns das vorgestellt haben. Ich nenne mal unsere Bewerbung für Olympia. … natürlich hätten wir uns schon vorgestellt, dass das Sicherheitskonzept bei dem G20-Gipfel in Hamburg vermieden hätte, dass die Dinge passiert sind, die wir dann mit den schlimmen Bildern gesehen haben. Und trotzdem, glaube ich, bleibt es eine gute Bilanz.“

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… Peter Tschentscher … Es geht um medizinische Versorgung und Pflege. Es geht um gute Senioren- und Pflegeheime, altersgerechte Wohnformen, betreutes Wohnen. Es geht auch um Läden und Arztpraxen in den Quartieren, Grünanlagen mit Bänken.“ Und um barrierefreie U- und S-Bahn-Stationen, damit die Menschen auch im Alter mobil bleiben können, sagt der 51jährige …

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der studierte Mediziner und langjährige Finanzsenator Olaf Scholz als Bürgermeister nachfolgen würde, war noch vor drei Wochen, keineswegs ausgemacht. … Scholz fragte Peter Tschentscher. Und der stand bereit.

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„Dass ich dabei das Amt des Ersten Bürgermeisters übernehmen soll, das ist eine große Ehre. Eine wichtige Aufgabe, die ich sehr gerne annehme. Und ich bedanke mich für das Vertrauen.“

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Wer Peter Tschentscher ist, für welche Politik, welchen Politikstil er steht, das wird der zukünftige Bürgermeister den Hamburgerinnen und Hamburgern erst noch erklären müssen. Als Finanzsenator stand er selten im Rampenlicht und ist noch wenig bekannt in der Hansestadt.

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„… Peter Tschentscher heißt er. Genau.“ „Ich kenne ihn und ich finde ihn sehr gut. Überzeugend. Sehr klar. Ehrlich. Nicht protzig.“ … „Ich weiß nicht viel von ihm. Man muss gucken, wie es wird, wie er sich entwickelt, was er einbringt.“… An der fachlichen Qualifikation des Sozialdemokraten, der als Finanzsenator einen Einblick in die Arbeit aller Ressorts und Verwaltungsgliederungen hatte, bestehe aber kein Zweifel:

„Tschentscher hat selbst als Person viel Erfahrung in Regierungsarbeit. Auch in sehr verantwortungsvoller Regierungsarbeit, wenn man bedenkt, dass er Finanzsenator gewesen ist …

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„Das ist ein wichtiger Auftrag! Es geht um viele Dinge: um solide Finanzen, um die Wirtschaft, um den Wohnungsbau, um das, was für die KiTas, die Schulen tun können, die Universitäten, die Kunst und die Sicherheit. Ein großes, wichtiges Themenspektrum, das in Hamburg jetzt anzupacken ist! Wir werden uns an die Arbeit machen!“.

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Dietmar Moews meint: Sobald keine ungewöhnlichen Umstände eintreten, wird der vorgezeichnete Weg für den neuen Hamburger Regierenden Bürgermeister (MINISTERPRÄSIDENT) ohne Brüche die etwas tranceartige Daseinsweise von OLAF SCHOLZ fortsetzen können.

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Ich wünsche den Hamburgern und dem neuen Regierungschef PETER TSCHENTSCHER, SPD, im Bund mit den Hamburger GRÜNEN viel Glück und Gesundheit. Und vielleicht noch einen Kick, der Hamburg mehr in die weltweite Beachtung bringen könnte.

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Neue Sinnlichkeit: Facebook Albtraum durch subversive Kollektivmacht

März 28, 2018

Lichtgeschwindigkeit 8049

Vom Donnerstag, 29. März 2018

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DIE WELT titelt 27. März 2018  Christopher Wylie: „Er ist Facebooks Albtraum“

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Was man sinnlich wahrnimmt, kann man erkennen. Mit Wahrnehmung kann man sich orientieren. Ohne Wahrnehmung nicht.

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Exakt dies ist das THEMA: NEUE SINNLICHKEIT.

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Das ist der springende Punkt dafür gewesen, dass ich im Jahr 1979 die Zeitschrift Neue Sinnlichkeit gründete – 1979. Das war klarsichtig.

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Neue Sinnlichkeit 0 Blätter für Kunst und Kultur, ERSTAUSGABE Hannover 1979

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Jetzt haben wir es endlich auf dem Tisch:

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Facebook Albtraum durch subversive Kollektivmacht

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So wie alle Menschen, die aus der freien Luft ihren Atem austauschen, einatmen, ausatmen, und dadurch jeder mit jedem über die Umgebungsluft ganz sinnlich verbunden ist, so ist es mit der INTERNETZ-Benutzung und den damit anfallenden, unsichtbaren Hintergrunddaten:

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Jede Tastenberührung, die Online die Elektrik initiiert, ist ein DATUM – und es wird immer protokolliert. Jeder Impuls kostet. Jeder Impuls wird abgerechnet. Jeder Impuls wird protokolliert und gespeichert.

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Massenspeicher werden sekündlich, weltweit ansgesprochen und sie „archivieren“ DATENMASSEN, die allerdings SORTIERT werden.

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SORTIERTE DATEN-Gruppen werden über sogenannte ALGORITHMEN auf ganz bestimmte Interessenfelder hin ausgewählt und zu gewerbliche Zwecken aktiviert.

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So kontrollieren inzwischen die Geheimdienste unserer Welt, sofern sie mit den EDWARD SNOWDEN-IT-Möglichkeiten ausgestattet sind, alle menschlichen Regungen, sofern diese direkt (Online) oder indirekt (Überwachung durch Biometrie, Stimmerkennung, Video, Photo, Abhören, Datensammlungen analysieren) jeden beliebigen Menschen – wenn es ein solcher Geheimdienst willl, wie er will, ohne mich zu fragen.

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Das dient der allgemeinen und konkreten SICHERHEIT.

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Dass jetzt PROFIT-JÄGER mit Hilfe dieser Massendaten-Schlüssel die Konsumentenmärkte diskret (latent, nicht sinnlich leicht erkennbar) zu Absatz- und Verhaltensmanipulationen unterwandern, ist HEUTE das THEMA

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Neue Sinnlichkeit.

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Der It-Fachmann und Jurist Christopher Wylie, der bei der IT-Albtraum-Firma CAMBRIDGE ANALYTIC als Insider gearbeitet hat, ist mit dieser kollektiven Massendaten-Unterwanderung jetzt rausgekommen.

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AUFHÄNGER war die angeblich durch FACEBOOK-Datenmassen manipulierte Präsidentenwahl 2016 von No. 45, DONALD TRUMP.

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Christopher Wylie sagt:

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Cambridge Analytic missbrauchte die Daten von 50 Millionen Facebook-Nutzern, die FACEBOOK-Zuckerberg an die Cambridge Analytik verkauft hatte:

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„Der Staat darf die Kontrolle nicht dem Internetbenutzer aufbürden“.

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Angela Hoffmann, Hillu Schröder, Dietmar Moews, Freizeitheim Linden 1986

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Dietmar Moews meint: Die Sinnlichkeit ist unsere körperliche menschliche Grundausstattung, uns selbst als LEIB in unserer physischen Umgebung verhalten zu können:

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Der SEHSINN, zum Beispiel, hat Augen und Licht und die im Leben erworbene Leibeserfahrung, und hilft der sinnlichen Orientierung.

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Wer sich mit den Erlebnissen von BLINDSEIN eingelassen hat, am Besten selbst blind ist oder mit Blinden darüber spricht, weiß, wie hilfreich das sinnliche SEHEN für die LEIB-ORIENTIERUNG ist – sie ist oft lebensnotwendig und entscheidet zwischen LEBEN und TOD.

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Wenn ich einer tötlichen radioaktiven STRAHLUNG ausgesetzt werde, oder nur auf ultraviolette Lichtstrahlen zu achten hätte, sind diese physikalischen Umgebungsbedingungen, mit denen ich körperlich Kontakt haben kann, ohne es erkennen zu können und ohne zu wissen, für mich SINNLICH vorhanden und wirksam, aber nicht erkennbar.

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Wir haben es mit virtuellen Kräften zu tun.

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Und exakt das geschieht, wenn der Einzelne atmet, der Umgebungsluft Sauerstoff, Kohlendioxyd und sonstige Stoffe austauscht, alle damit verbunden sind, aber das ist im Alltagsleben nicht sinnlich kontrollierbar.

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Ich knipse den Lichtschalter. Wenn ich den Lichtschalter knipse, geht das Licht an – WENN – DANN, final. Ich knipse und erzeuge das finale Ergebnis, ohne zu erkennen WARUM.

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Das kausale SEHEN und ERKENNEN ist weder einem Schalter, noch der elektrischen Stromleitung, noch der Glühbirne anzusehen, warum da das LEUCHTEN leuchtet.

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Und bei all den Lebenserleichterungen, die unserer sinnlichen Kontrolle entzogen werden, weil das Leben dadurch einfacher wird – als Omma mit der Times unterm Arm übern Hof ging, die gar nicht Englisch konnte, war klar, sie geht zum Plumsklosett. Und da musste bei Bedarf ein Eimer herausgeholt werden, um den Unflat zum Mist zu entleeren – begrüßen wir die SINNLICHE ENTLASTUNG.

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Gleichzeitig ist aber die NEUE SINNLICHKEIT geschaffen worden, die finale Erfolge unserer Applikationen an und in unserer Welt, von der individuellen sinnlichen KONTROLLE „befreien“. Wir loben den ERFOLG, sehen aber nicht und verstehen auch nicht wodurch, warum der Erfolg entsteht.

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Und wenn das Smartphone kein NETZ kriegt, geht es nicht, oft weiß man dann nicht warum. Man merkt nur: ERFOLG oder – Misserfolg.

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Das finale Erleben von virtuellen Wirkmächten ist, was HEIDEGGER „das Gestell“ nennt.

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Jetzt hat also FACEBOOK ein Hintergrund-Gestell der Massendatenspeicherung und der Massendaten-Operationalisierung zu profitablen Zwecken hochentwickelt, von der der FACEBOOK-Benutzer, der die QUELLE dieser DATEN ist, nichts wissen kann. Denn er hat vielleicht den Überblick über seine eigenen Signale.

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Aber niemand kann die SYNERGIEN antizipieren oder nur ahnen, die durch gezielte (algorithmische Operationalisierung) Aggregation der von DATENMASSEN-Auswahl instrumentalisierbar gemachten VIRTUELLEN KOLLEKTIVE ausgehen können.

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Das ist DATENTERROR in Händen der privaten Willkür von ZUCKERBERG, von Google, von NSA/CIA – hier ist der Punkt:

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NSA ist der USA-Weltgeheimdienst. Die USA greifen auf andere Menschen anderer Staaten über. Das ist UNRECHT.

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Anders wäre es mit FBI – dem innerstaatliche USA-Geheimdienst. Die FBI soll die US-Bürger schützen. Sie ist die staatliche Einrichtung des amerikanischen Staatsschutz, der soll auch die Bürger schützen.

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Es müsste hier jeder Leserin und jedem Leser klar sein, dass STAATSSCHUTZ der virtuellen und diskreten Art immer auch Unterwanderung und Kontrolle ist, immer auch den Schutz der Privatheit und den Vorgaben der HABEAS CORPUS AKTE zesrtört.

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Es müsste klar sein, dass solche UNTERWANDERUNG KEINESFALLS den privatwirtschaftlichen PROFIT-Aktivisten, wie MARK ZUCKERBERG einer ist, gestattet sein dürfen, sobald man auf Menschenrecht und Rechtsstaat, Demokratie und Bürgerrechte schaut.

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Neue Deister Zeitung mischt IDOL Heinrich Goebel zum telescope-man

März 28, 2018

Lichtgeschwindigkeit 8048

am Mittwoch, 28. März 2018

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ACHTZEHNTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:

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Hier: Original-Dokumente zu versuchten PARTENT-BETRUGS-VERSUCHEN, die aber scheiterten (Übersetzung von Dietmar Moews nach einer Original-Patentamts-Kopie sowie die Originaltexte US-Englisch).

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NDZ 1933? – tja wir wollen am 20. April ganz ganz still werden

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Neue Deister Zeitung will den 20. April zum Festtag machen. Hier geht es um IDOL-Bedarf von IDOL-Bedürftigen, die weder etwas von Heinrich Goebel wissen wollen, sondern lediglich den Mund voll haben von deutschistischem Unfug: DER GOLDENE MITTELWEG einer ehrlosen EHRUNG zum 20. April.

.

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ORIGINALTEXT von 1881/1882 vom US PATENT OFFICE

.

„Alle Nachrichten sollten an den Patentbeauftragten,

Washington, D. C. adressiert sein

Abteilung des Inneren

Vereinigte Staaten Patentamt

Washington, D. C., 16. Feb. 1882

Henry Goebel

Cr. Paul Goepel Elektrische Lampen

Cr. Tryon Row 50740

N. Y. Stadt

Eingereicht, 23. Jan 1882

Der erste Patentanspruch wird wegen Perkins 244,481 zurückgewiesen

19. Juli 1881 (Lichter, glühend)

Der zweite Anspruch wird wegen der Beziehung in Verbindung mit Edison 223,898, 27. Jan 1880 (selbe Klasse) zurückgewiesen, das zuletzt die Idee des kohlehaltigen Zements zwischen den stromeinleitenden Drähten und dem Glühfaden umfasst.

Knight Freeman

Exr.

xxxxxxxxxxxxxxxxxx

Das Techniker Patentamt

Staatszeitungsgebäude, Tryon, New York, 25. Februar 1882

Antragsteller Henry Goebel

Antragsgegenstand: Elektrische Lampen

Eingereicht am 22. Jan. 1882, Serien-Nr. 50,740

in Raum Nr. 91

An den Beauftragten für Patente

Herr, ich verändere diesen Antrag,

1) indem ich in den 1. Anspruch den Satz Zeile 4 einfüge, zwischen „gehabt“ und „spiralisiert“, das Wort „abgeflacht“.

2) indem ich für den 2. Anspruch das Folgende einsetze:

-1-

2. In einer elektrischen Vakuumlampe, wird eine Kombination von Kohlelichtgeber, mit Verbindungsdrähten, mit abgeflachten zu Spiralen gewundenen Enden als Muffen für die Enden des Kohlelichtgebers angefertigt, wobei die Muffen mit einem äusserlichen Überzug eines kohlenhaltigen Zements, zum Füllen der Zwischenräume der Enden, um die Enden des Kohlelichtgebers zu sichern, wie hier vorgeschrieben.

Um den beanstandeten Anspruch zu stützen, bitte ich erklären zu dürfen, dass der Kohleglühfaden in diesem Fall von durchgehend gleicher Größe ist, ohne dass vergrößerte Enden des Kohleleiters gefordert sind, die ansonsten immer ein Quelle der Schwäche sind, weil die Kohle dazu neigt, wenn der Strom fließt, an den Verbindungsstellen mit den stromleitenden Drähten zu brechen, nahe und infolge des veränderten Querschnitts. Dieses wird bei meiner Konstruktion vollkommen vermieden, weil hier der Querschnitt der Kohle durchgängig der gleiche ist.

Ein zweiter Punkt des Vorteils ist die große Kontaktoberfläche, die durch meine Vereinfachung gegeben ist, zwischen dem Glühfaden und den Enden der stromzuführenden Drähte. Dieses begünstigt den Durchfluss des Stroms vom einen zum anderen. Ein anderer vorteilhafter Punkt ist die genaue Verbindung, die in jeder Lampe, an beiden Enden, bestimmt wird , festgelegt durch einen angemessen starken haltgebenden Draht, für den sonst unbestimmten Sitz des Sockels. Die Bauweise ist zu derjenigen von Perkins, auf den Bezug genommen worden war, verschieden, und unterscheidet sich zu Edisons Lampe, Pat. 27. Jan. 1880, die Lampe ist nicht nur billiger und einfacher anzufertigen, sondern sie hat auch geringere Selbstzerstörungseffekte im Betrieb. Mit Blick auf diese Erklärungen wünsche ich eine Neueinschätzung des Anspruchs.

Sehr respektvoll

Henry Goebel,

durch Paul Goepel, Rechtsanwalt.

xxxxxxxxxxxxxxxxxx

– 2 –

Raum Nr. 91.

Alle Nachrichten sollten an den Patentbeauftragten,

Washington, D. C. adressiert sein

Abteilung des Inneren

Vereinigte Staaten Patentamt

Washington, D. C., 16. Feb. 1882

Henry Goebel

Cr. Paul Goepel Elektrische Lampen

Cr. Tryon Row 50740

N. Y. Stadt

Eingereicht, 23. Jan 1882

Der erste Patentanspruch muss weiterhin wegen Perkins (wie bereits zitiert) zurückgewiesen bleiben. Der zweite Anspruch scheint keine Erfindung, über die obige hinaus, auszuweisen, wenn man sie im Zusammenhang mit dem Edison-Patent (wie bereits zitiert) betrachtet, es in diesem Sinn offensichtlich nicht möglich ist, einen kohlehaltigen Zement zur Patentierung zu beantragen oder für irgendeine solcher üblichen Verbindungen eine Neu-Patentierung zu erzwingen.

Knight Freeman

Exr.

xxxxxxxxxxxxxxxxxx

Am 14. April 1882 (aufgezeichnet am 17. April 1882) wurde ein assoziierter Anwalt des Antragstellers, Mr. F. C. Somes, aus Washington, D. C-. mit der Verfolgung des Patentantrags bevollmächtigt

xxxxxxxxxxxxxxxxxx

Beim Vereinigte Staaten Patentamt.

In der Sache des Antrages Nr. 50,740 von Henry Goebel.

für ein Patent für eine Verbesserung an

Elektro-Lampe ( Vor dem

Eingereicht am 23. Januar 1882 ( Prüfer

( der Abteilung XVI

( Raum 91.

Abänderung. Büro von F. C. Somes

Rechtsanwalt und Rechtsberater

Siebente Straße 509, Zweite Nationalbank-Gebäude

Washington, D. C. 21. April 1882

An den Patentbeauftragten

– 3 –

Herr:

Der oben genannte Antrag wird hiermit respektvoll zur Wieder-Prüfung in Verbindung mit den folgenden Abänderungen eingereicht:

Löschen Sie die Ansprüche und ersetzen Sie:

In einer elektrischen Vakuum-Lampe, sind die metallenen stromführenden Drähte BB an ihren Enden, unterhalb des Stutzens der Birne, abgeflacht und zu Spiralen gewunden, in Verbindung mit einem Kohleleiter C und dem Sockel für die Drähte, im Wesentlichen wie beschrieben.

Henry Goebel,

by F. C. Somes,

assoziierter Rechtsanwalt

xxxxxxxxxxxxxxxxxx

Raum Nr. 91.

Alle Nachrichten sollten an den Patentbeauftragten,

Washington, D. C. adressiert sein

Abteilung des Inneren

Vereinigte Staaten Patentamt

Washington, D. C., 2. Mai 1882

Henry Goebel

Cr. F. C. Somes, ) Elektrische Lampen

) 50,740

Present. ) Eingereicht, 23. Jan 1882

Der derzeitige Patentanspruch wurde vom Prüfer nicht verstanden.

Die vierte und sechste Zeilen scheinen insbesondere keine Bedeutung zu haben. Solange es so abgeändert bleibt, wie es verstanden wird, kann dem Anspruch kein Verdienst zugesprochen werden.

Knight. Freeman,

Exr.

xxxxxxxxxxxxxxxxxx

  • 4 –

Beim Vereinigte Staaten Patentamt.

In der Sache des Antrages Nr. 50,740 von

Henry Goebel.

für ein Patent für eine Verbesserung an

Elektro-Lampen ( Vor dem

Eingereicht am 23. Januar 1882 ( Prüfer

( der Abteilung XVI

( Raum 91.

Abänderung. Büro von F. C. Somes

Rechtsanwalt und Rechtsberater

Siebente Straße 509, Zweite Nationalbank-Gebäude

Washington, D. C. 5. Mai 1882

An den Patentbeauftragten

Herr:

Der oben genannte Antrag wird hiermit respektvoll zur Wieder-Prüfung in Verbindung mit der folgenden Abänderung eingereicht:

Löschen Sie die Ansprüche und ersetzen Sie:

1, In einer elektrischen Glühlampe, sind Muffen aus abgeflachten metallenen Drähten zu Spiralen gewunden, mit offenen Spiralzwischenräumen, zusammengefügt mit Kohleleitern, im Wesentlichen wie beschrieben.

2, In einer elektrischen Vakuumlampe werden die Muffen aus abgeflachten metallenen, zu Spiralen gewundenen Drähten, in Verbindung mit dem Kohleleiter und einem Überzug aus kohlehaltigem Zement gemacht, damit die Enden der Muffen und den Zwischenräumen der Windungen, im Wesentlichen wie beschrieben.

Henry Goebel,

durch F. C. Somes

assoziierter Rechtsanwalt

xxxxxxxxxxxxxxxxxx

– 5 –

Raum Nr. 91.

Alle Nachrichten sollten an den Patentbeauftragten,

Washington, D. C. adressiert sein

Abteilung des Inneren

Vereinigte Staaten Patentamt

Washington, D. C., 12. Mai 1882

Henry Goebel

Cr. F. C. Somes, ) Elektrische Lampen

) 50,740

Present. ) Eingereicht, 23. Jan 1882

Der erste Patentanspruch wurde bereits in dem vorausgegangenen, zitierten Perkins-Patent vergeben.

Knight. Freeman,

Exr.

xxxxxxxxxxxxxxxxxx

Beim Vereinigte Staaten Patentamt.

In der Sache des Antrages Nr. 50,740 von

Henry Goebel.

für ein Patent für eine Verbesserung an

Elektro-Lampen ( Vor dem

Eingereicht am 23. Januar 1882 ( Prüfer

( der Abteilung XVI

( Raum 91.

Abänderung. Büro von F. C. Somes

Rechtsanwalt und Rechtsberater

Siebente Straße 509, Zweite Nationalbank-Gebäude

Washington, D. C. 5. Mai 1882

An den Patentbeauftragten

Herr:

Der oben genannte Antrag wird hiermit respektvoll zur Wieder-Prüfung in Verbindung mit den folgenden Abänderungen eingereicht:

Löschen Sie Anspruch 1 und ersetzen Sie:

1, In einer elektrischen Vakuumlampe werden die aus abgeflachten metallenen, zu Spiralen gewundenen Drähten gemachten Muffen mit den stromzuführenden Drähten verbunden, indem das untere Ende der Spirale zur Mitte der Muffe hin abgewinkelt wird und dadurch den Sitz für die Kohle formt, im Wesentlichen wie beschrieben. Henry Goebel, durch F. C. Somes

– 6 – assoziierter Rechtsanwalt

All communications should be addressed to

The Commissioner of Patents

Washington, D. C. Department of the Interior

United States Patent Office.

Washington, D. C. Feb. 16th. 1882

Henry Goebel.

Cr. Paul Goepel, Electric Lamps

Cr. Tryon Row, 50740

N. Y. City

Filed Jan. 23. 1882

The first claim is rejected on Perkins 244,481,

July 19, 1881 (Lights Incandescent)

The second claim is rejected on this reference in connection with Edison 223,898 Jan. 27, 1880 (same class) which latter embrace the idea of the

carbonaceous cement between the leading-in wire and the filament.

Freeman,

Knight. Exr.

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

The Techniker Patent Bureau

Staats-Zeitung Building, Tryon, New York,

New York, Febr. 25th. 1882

Applicant: Henry Goebel

Subject Matter: Electric Lamps

Filed Jan. 22. 1882, Serial No. 50,740.

In Room To the Commissioner of Patents

No. 91. Sir:

I amend this application,

1) by inserting in claim 1, line 4, between „having“ and „spirally“ the word „flattened“.

2) By substituting for claim 2, the following:

-1-

2. In an electric vacuum lamp, the combination, with the carbon conductor, of connecting wires having flattened and spirally coiled terminals which form sockets for the ends of the carbon conductor, the terminal sockets being covered with an external layer of carbonaceous cement for filling the interstices of the terminals and securing the ends of the carbon conductors, as set forth.

In support of the claims as amended, I beg to state that the carbon filament in

this case is of continuous size throughout, without requiring enlarged ends,

which always form a source of weakness as the carbon is liable to break

by the action of the current close to its connection with the conducting wires,

owing to the changes in the area of the cross section. This is entirely

avoided by my construction, as here the area of the cross section of the carbon

is the same throughout.

A second point of advantage is the large contact surface which takes place in my ease, between the filament and the terminals of the conducting wires.

This facilitates the passage of the current from one to the other. Another point of advantage is the exact connection which is established in each lamp

at both ends owing to the inform size of the socket which is bent upon a wire

of proper thickness. The construction is different from perkins, reffered to, and different from the Edison lamp pat. Jan. 27th, 1880, the lamp being not only

cheaper and easier manufactured but less liable to destruction by use. In view of these explanations, a reconsideration of the claim is requested.

Very respectfully

Henry Goebel,

by Paul Goepel,

Attorney

xxxxxxxxxxxxxxxxxx

-2-

Room No. 91.

All communications should be addressed to

The Commissioner of Patents

Washington, D. C. Department of the Interior

United States Patent Office.

Washington, D. C. March 2nd. 1882.

Henry Goebel.

Cr. Paul Goepel, Electric Lamps

Cr. Tryon Row, 50740

N. Y. City

Filed Jan. 23. 1882

The first claim is still held to be met rejected on Perkins (before

cited). The second claim appears to present no invention over the above,

taken in connection with the Edison patent (before cited) in view of which it is not considered patentable to apply carbonaceous cement or re-enforcement to any of the common connections. Freeman,

Knight. Exr.

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

On April 14, 1882 (recorded April 17, 1882) an associate power of attorney in the application was given to Mr. F. C. Somes, of Washington, D. C.

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

In the United States Patent Office.

In the matter of the application No. 50,740 of Henry Goebel.

for a patent for an improvement in

Electric Lamp (Before the

Filed January 23, 1882. (Examiner of

(Division XVI

(Room 91.

Amendment. Office of F. C. Somes

Attorney and Counsellor at Law.

509 Seventh St., Second National Bank Bldg.

To the Commissioner of Patents Washington, D. C. April 21, 1882

-3-

Sir:

The above entitled application is hereby respectfully submitted for

re-examination in connection with the following amendments:

Erase the claims and substitute:

„In an electric vacuum lamp, the metallic conducting wires B B flattened

and spirally coiled at their terminals below the neck of the bulb in combination

with a carbon conductor C and the sockets for the wires, substantially as

described.

Henry Goebel,

by F. C. Somes,

Associate attorney

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Room No. 91.

All communications should be addressed to

The Commissioner of Patents

Washington, D. C. Department of the Interior

United States Patent Office.

Washington, D. C. March 2nd. 1882.

Henry Goebel. ) Electric Lamps

Cr. F. C. Somes, ) 50,740

Present. ) Filed Jan. 23rd. 1882

The present claim is not understood by the Examiner.

The fourth and the sixth lines in particular seem to have no meaning. Until

amended so as to be understood, the claim can not be considered on its merits.

Freeman,

Knight. Exr.

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

-4-

In the United States Patent Office.

In the matter of the application No. 50,740 of (

Henry Goebel. ( Before the

for a patent for an improvement in (Examiner of

Electric Lamps (Division XVI

Filed January 23, 1882. (Room 91. Amendment.

Office of F. C. Somes

Attorney and Counsellor at Law.

509 Seventh St., Second National Bank Building.

Washington, D. C. May 5., 1882

The Commissioner of Patents

Sir:

The above entitled application is hereby respectfully submitted for re-examintaion in connection with the following amendment:

Erase the claims and substitute:

1. In an incandescent electric lamp, sockets composed of flattened metallic

wires spirally coiled, with open spiral spaces between the coils, in combination with the carbon conductors, substantially described.

2. In an electric vacuum lamp, sockets made of flattened spirally-coiled wire integral with the conducting wires, in combination with a carbon conductor, and a coating of carbonaceous cement applied to the ends of the sockets and to the space between the coils, substantially as described.

Henry Goebel,

by F. C. Somes,

Associate attorney

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

-5-

Room No. 91.

All communications should be addressed to

The Commissioner of Patents

Washington, D. C. Department of the Interior

United States Patent Office.

Washington, D. C. March 12nd. 1882.

Henry Goebel. ) Electric Lamps

Cr. F. C. Somes, ) 50,740

Present. ) Filed Jan. 23rd. 1882.

The 1st. claim is met by the Perkins patent previously cited.

Freeman,

Knight. Exr.

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

In the United States Patent Office.

In the matter of the application No. 50,740 of (

Henry Goebel. ( Before the

for a patent for an improvement in (Examiner of

Electric Lamps (Division XVI

Filed January 23, 1882. (Room 91. Amendment.

Office of F. C. Somes

Attorney and Counsellor at Law.

509 Seventh St., Second National Bank Building.

Washington, D. C. May 5., 1882

The Commissioner of Patents

Sir:

The above entitled case is hereby respectfully submitted for re-examintation in connection with the following amendment: Erase claim 1, and substitute,

1. In an electric vacuum lamp, sockets made of flattened spirally coiled wire

integral with the conducting-wires, the lower end of the spiral being bent in toward the centre of the sockets, thereby formimg a seat for the carbon, substantially as described. Henry Goebel,

-6- by F. C. Somes, Associate Attorney“

.

Ich stelle noch das Original-Patentformular ein. Auch hier täuscht die schematische Darstellung einer Glühlampe wie auch die Betitelung des Patents mehr vor, als das Patent-Amt mit diesem Patent an patentiertem Wert auf Henry Goebel vergeben hat.

.

„Goebel-Patent zum abgeflachten Draht von 1882“ – dazu gehört die textliche Spezifikation.

Patent Henry Goebel One-half to John W. Kulenkamp, No. 266,358, patentiert am 24. Oktober 1882.

.

Das Patent datiert auf das Jahr 1882 – einem Zeitpunkt, nachdem Goebel als Hilfsarbeiter für eine neugegründeten Lampenmanufaktur, American Electric Light Company, für sechs Monate (s. Arbeitsvertrag vom 5. September 1881 bis März 1882) tätig war, wo Goebel, 1893 vor Gericht nachgewiesen, Lampen abgezweigt hatte.

.

Dieses waren überhaupt die ersten gerichtlich dokumentierten Beweise (Arbeitsvertrag; Patentanmeldung) dafür, dass Henry Goebel mit Electric Incandescent Vacuum Lamp konkret persönlich zu tun hatte: 1881!

.

.

Dietmar Moews meint: Dem interessierten IDOL-Zweifler ist noch mitzuteilen:

.

Obige „Lampen-Verbesserung“, zu der es Goebel schließlich mit Hilfe mehrerer Anwälte und Berater zum 24. Oktober 1882 gereichte, wurde von Geobel in keinem einzigen Fall angewendet. Auch in den Demonstrationsnachbauten im März 1893 bei Beacon in Boston kam der abgeflachte Improvements-Draht nicht zum Zuge.

.

Bedenkt man, dass Patente eigentlich dem Wirtschaftszwecke gewidmet sind – wer den Aufwand einer Neuigkeit geleistet hatte, sollte auch refinanzieren können -, dann hatte Goebel bei seinen absurden Patentanträgen „Investoren“ im Auge, an deren Geld er sich heranmachen wollte. Mit einem eigenen Patent als Verhandlungsargument gegenüber Geldgebern, die keine Ahnung hatten, versprach sich Goebel bessere „Abschlüsse“: So war es tatsächlich mit Kulenkamp und mit Dreyer kurzfristig gelungen und hatte ihm immerhin etwa 3000 Dollar eingebracht (ca. mehrere Haus-Jahresmieten).

 

Wie es noch nach dem 30. April 1945 viele Deutsche gab, die sich an den Eid auf den Führer gebunden fühlten, die bis zum Letzten kämpfen. So treten auch heute immer wieder spezifische Geschöpfe öffentlich auf, die in der Verirrung von Urteilsfähigkeit, Kampfmoral und sozio-kultureller Idoltrunkenheit weder sich selbst, noch überhaupt, sagen können, woher sie wissen, was sie für wahr halten:

.

Was wissen Sie von und über Goebel?

Kennen Sie die vorhandene, sicher überlieferte Sachlage?

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Kennen Sie die Arbeitsverträge und die Springer Übersetzungslügen?

Kennen Sie die noch heute in USA archivierten Originallampen, die Goebel im Jahr 1893 vor den Gerichten zugute gehalten werden sollten?

Wissen Sie, wie der technische Stand der damals publizierten und patentierten Glühlampen war?

Wissen Sie, dass Goebel, egal wie man die Goebellügen dreht, noch mit der fiktiven Datierung (von Stadtdirektor Dr. Degenhardt, 1953) 1854 viel zu spät kam?

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1841 erste öffentliche Vorführung und Patent für GROVE.

Goebel hatte noch 1893 keine Ahnung, was man 1854 hätte erfinden müssen, um der erste zu sein.

Und dann wusste Goebel noch 1893 überhaupt nicht, um was es bei der EDISON-GENIE-Tat, im September 1879, ging.

Warum haben wohl alle Wettbewerber des Lampenentwickler-Faches der 1879er Jahre, weltweit, EDISONS Leistung neidlos anerkannt, nachdem man alle Feinheiten ausprozessiert hatte?

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Warum haben sie EDISONS LAMPEN nachgebaut?

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Ich finde es für intelligentere Menschen zumutbar, zu verstehen, um was es sich handelt, wenn – einerseits – um Geld und Lizenzen vor Gerichten gestritten wird, andererseits gleichzeitig NEW YORK und CHICAGO mit Edison-Lampen beleuchtet wurden (Weltausstellung).

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Und obschon EDISONS PATENT veröffentlicht war, die Lampenfirmen weltweit daran scheiterten, eigene brauchbare Lampen an EDISON vorbei herausbringen zu können oder EDISONS SYSTEM-Lampen funktionabel nachzubauen, auch nicht hinkriegten. Daran scheiterte auch Goebels Mitwirkung bei der American Electric Light Company (Sein Glasbläser bezeugte, dass Goebel aus alten EDISON-Lampen die Glühelemente herausnahm, um sie in die American-Lampen einzubauen).

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Auch muss man überhaupt dabei genau hinschauen, da die Verbesserungsentwicklungen täglich weitergingen (und die aktiven Entwickler ständig neue IMPROVEMENT-Patente hinzufügten – von Goebel gibt es auch dann keinerlei, nicht mal minimale Beiträge – er war mit seiner Camouflage niemals auf der Höhe der Lampenentwicklung):

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GOEBELS IMPROVEMENT-Versuche (oben) jedenfalls waren Fälschungsversuche gegen PERKINS und gegen EDISON.

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Will ein Springer Goebel-Idolisierer diese harten Dokumente bestreiten?

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Herr Lügen-Glitza, Herr Lügen-Fügmann, Herr Lügen-Callies, Herr Rohde, Herr Lügen-Kratzin, Lügen-Schröder, Herr Lügen-Manthey, – jemand vergessen?

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EINS 7965 NDZ 20. April Willi Städler re-education Nazi Adolf-Hitler-Straße

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https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1773832912

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ZWEI 7971 Deister-Anzeiger 20. April? IDOLISIERUNG und Liste der Lügen

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https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1776178266

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DREI 7976 Edisonpatent, Sudetenstr. Hitler+Hische

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https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1777824555

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VIER: 7978 CALLIES Gutachten über den Gutachter von 2007

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https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1778913961

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FÜNF: 7987 affidavit 1 Kulenkamp 5. April 1893, Patentoffice Streit

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SECHS: 7990 affidavit Kulenkamp 2 18. April 1893

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https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1783699711

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SIEBEN 7995: NDZ-Hitler-Bild 1933; Degenhardt-Brief-Zitat an Bundespräsident Heuß195 ; Gutachten zur Quellenkritik 2006;

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/05/neue-deister-zeitung-bringt-zum-20-april-information-zur-goebel-forschung/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1785401719

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ACHT 8001: 8. März; NDZ-Hitler-Bild 1933; Geburtsurkunde; Buch-Umschlag-Bilder; Exp.1,2,3; mercy LsD 1967-Bild;

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/08/springe-informiert-die-ndz-zum-20-april-und-zum-24-april-zur-goebel-lage-hinterm-deister/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1788884852

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NEUN 8014: ; Deister-Anzeiger Was geschieht?; Edison-Patent; Lacombe und Shipman 4. Oktober 1892 Urteil; Exp. 1,2,3 sowie 4; Göbel gerettet; NDZ-Hitler-Bild 1933

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1795042907

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ZEHN 8020 16. März Die 26 unabweisbaren Dokumente Goebel-Hypothese von 1882: Das zerrissene Kulenkamp-Assignment; das Pumpen-Patent 1882; THE WORLD New York 1. Mai 1882; NDZ-Artikel 1893; NDZ 1933 Hitler; Deister-Anzeiger 2017 Was geschieht mit Göbel?; NDZ 11.3.2006 Was wird mit Göbel?

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https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1797253569

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ELF 8023 16. März; NDZ 1893; TANNER in Electrical Review 1894; Stadtgeschichte 1954 und Ortschronik 2002

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/17/neue-deister-zeitung-informiert-zum-20-april-nicht-ueber-heinrich-goebel/

https://wordpress.com/read/feeds/10511894/posts/1798462356

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ZWÖLF 8027 19. März; „Goebel-Defense“; Edison 1. affidavit transl.

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/19/springe-informiert-sich-durch-die-ndz-zum-20-april-ueber-goebel-defense-hinterm-deister/

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DREIZEHN 8930 20. März; Elektr Gitarre vor Fender 21. März

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VIERZEHN 8934 22. März; Edison 1. Affidavit

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/14/neue-deister-zeitung-informiert-zum-20-april-ueber-heinrich-goebel/

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FÜNFZEHN 8938 24. März; Edison 2. affidavit + Lichtfest-Ankünd. der Stadt

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SECHZEHN: 8943 26. März 2018; Stadtchroniken Hartmann/Netzel/Callies Dr. HEINZ BRASCH

: https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2018/03/25/neue-deister-zei…nisten-dr-brasch/

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SIEBZEHN: 27. März; Arbeitsvertrag und Brasch-Quellen und Langer

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