EU akzeptiert Verkauf von Bürgerrechten und Pässen an Immigranten

Januar 28, 2019

Lichtgeschwindigkeit 8890

am Dienstag, den 29. Januar 2019

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– Noch’n Bier an’n Nebentisch!

– Am Nebentisch sitzt keiner.

– Egal! Noch’n Bier an’n Nebentisch!

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Wer als Tourist einreist, legal einreist, kann dann – so er genügend Geld und Kreditkartendeckung hat – schon irgendwie bleiben und einen Residenzstatus erkaufen ( – eine gesponserte Spezialprofessur für „ANCORLOGIE“ oder eine „Elisabeth Noelle-Neumann-Professur für „Menschheitsbeglückungsideen“, etwa)

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Neue Zürcher Zeitung titelt am 25. Januar 2019 mit NIKLAUS NUSPLIGER:

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„EU brandmarkt Verkauf von Pässen – Brüssel warnt Mitgliedstaaten vor Sicherheitsrisiken

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Zwanzig EU-Länder erteilen Aufenthaltsbewilligungen an vermögende Auslander, drei Mitgliedstaaten bieten gegen Geld gar das Bürgerrecht an. Die EU-Kommission erkennt in dieser Praxis Gefahren, kann aber wenig dagegen ausrichten.

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Bei der Bekämpfung der irregulären Migration hat die EU zwar die Schraube angezogen. Die Kooperation mit Drittstaaten im Mittelmeerraum und die Stärkung des eigenen Grenzschutzes haben mit dazu beigetragen, dass die Ankunft von Bootsmigranten markant zurückgegangen ist. In Kontrast dazu steht aber die Praxis mehrerer EU-Länder, vermögenden Drittstaatenangehörigen Aufenthaltsbewilligungen oder gar das Bürgerrecht zu erteilen, wenn diese bereit sind, etwa über den Erwerb von Grundeigentum hohe Geldbeträge zu investieren. Soche „goldenen Pässe“ oder „goldenen Visa“ sorgen seit einiger Zeit für Kritik.

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Recht auf Freizügigkeit. Am Mittwoch nun hat die EU-Kommission erstmals einen umfassenden Bericht zum Thema veröffentlicht. Während in insgesamt zwanzig Ländern die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an reiche Investoren möglich ist, bieten Malta, Zypern und Bulgarien sogar die Staatsbürgerschaft an, wobei die Investoren hierfür zwischen 800 000 und 2 Millionen Euro investieren müssen. Dabei müssen die Ausländer keine Verbindung zur neuen Heimat nachweisen. Zwar fällt die Vergabe der Staatsbürgerschaft in der EU in die Kompetenz der Nationalstaaten. Doch die EU-Justiz-Kommissarin Vera Jourova betonte, dass die ganze EU von einer solchen Praxis betroffen sei. „Wenn ein EU-Land Staatsbürgerschaften verkauft, verkauft es EU-Bürgerschaften.“

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Tatsächlich werden die Angebote in Bulgarien, Malta und Zypern von spezialisierten Firmen nicht zuletzt mit dem Argument beworben, dass mit der Staatsbürgerschaft der betreffenden Länder auch die Rechte als EU-Bürger erworben würden. So kommen EU-Bürger in den Genuss der Personenfreizügigkeit und können sich in der ganzen EU, aber auch in den EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein sowie in der Schweiz niederlassen und eine Beschäftigung suchen. In den EU-Ländern erhält man auch das Recht, bei Lokalwahlen zu wählen und zu kandidieren …

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Dietmar Moews meint: In der Schweizer Zeitung NZZ – natürlich nicht in einer deutschen. Offenbar will niemand zusätzlich Argumente gegen die EU aufs Tapet bringen. Man will vor den EU-Parlamentswahlen 2019 keine weiteren Missstimmungen diskutieren – so weit ist es inzwischen.

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Es ist doch völlig klar, dass bei solchen Sondernationalmaßnahmen, wie von Zypern, Malta und Bulgarien, keine Transparenz, Geldwäsche und Mafia ihre Spezialzugänge suchen und finden. Abgesehen von der Unfairness, die Wandernot auszublenden und die Bezahlkraft zum Immigranten-Kriterium zu erheben.

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Auch unter den EU-Staaten, die nicht Staatsbürgerschaft, aber Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen verkaufen – auch Frankreich und Großbritannien machen das – hat man keine EU-Gemeinsamkeit.

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Das die EU-Kommission über solche Fragen regelmäßig Berichte erstellt und veröffentlicht, heißt leider nicht, dass daraus dann Aufschluss zu finden wäre, welche Investoren, welches Geld und welche EU-Erwerbsagenturen solche „Einwanderungs-Produkte“ bewerben und verkaufen.

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Man sieht, EU bedeutet Politikschwäche auf allen vier Ebenen – EU-Brüssel, Berlin/Deutschland, Düsseldorf/NRW, Köln/Kommune. Überall gebricht es der Demokratie an der empirischen Konstitution. Mit dem Verkauf von Pässen kommt ein weiterer Steuerungsverlust hinzu.

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Man sollte doch mal von EUROPA, anstatt von EU, reden, damit das gesamte europäische Gewicht wirklich auf die Welt-Waage kommen kann.

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HELENE BUBROWSKI und die Ammenmärchen der Lügenpresse

Januar 27, 2019

Lichtgeschwindigkeit 8889

am Montag, den 28. Januar 2019

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Dietmar Moews „Janina Kugel als Brechtfrau“, Öl auf Leinwand, 140cm / 140 cm

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THEMA ist deutscher Geheimdienst als selbstakzellerierter Stammtischgegenstand zur Frage:

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Soll die AfD überwacht werden?

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Toll, diese Nachwuchskraft. Ganz ohne Frauenquote. Und eindeutig über Leistung ausgewählt.

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Als vollverantwortliche Redakteurin in der Frankfurter Allgemeine Zeitung, für Politisches mit juristischen Dispositionen, hat sich Helene Bubrowski so weit etabliert, dass – anstatt sie in die Prärie zu schicken – sogar Einladungen als Gastautorin für den Deutschlandfunk einen Quoten-Ritterschlag einbringt.

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Es ist nur leider eine ganz individuelle Denkbegrenzung bei Frau Bubrowski zu konstatieren. Damit fehlen ihr oft zur Auskomponierung einer Themenstellung die übersehenen Vertiefungen, wie wenn man beim Adventskalender einige Türchen bzw. Fensterchen vergisst zu öffnen.

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Liebe LICHTGESCHWINDIGKEIT-Benutzer, liebe Leserin und lieber Leser, ich bitte Sie darum den DLF-Text der Autorin Helene Bubrowski (sonst FAZ) mal mit Widerhaken zu lesen.

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Stimmen ihre Begriffe?

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wie weit schleicht sich durch Straßensprache die LÜGENPRESSE ein?

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wo fehlt es an Fragen?

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wo wird die aktuelle Massenmedien-Kampagne der deutschen Kulturindustrie, die ja immer betont, keine „Verschwörung“ oder Absprachen auszudrücken, sondern stattdessen auf Quote hin zu propagieren und aus Quote auch wegzulassen, durch Textpraktiken Kritik erschwert, statt Aufklärung auszulösen?

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Dietmar Moews „Brechtfrau über Tulpen“, Öl auf Leinwand, 120cm / 120cm

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DLF.de bringt also Helene Bubrowski am 19. Januar 2019:

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„AfD wird zum Prüffall – Verfassungsschutz macht sich unnötig angreifbar

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„Der Verfassungsschutz ist das Frühwarnsystem der Demokratie. Die Behörde muss tätig werden, wenn es Anhaltspunkte für die verfassungsfeindliche Ausrichtung einer Partei gibt. Das hat der Verfassungsschutz getan: Am Dienstag hat Präsident Thomas Haldenwang bekannt gegeben, dass die JA, also die Jugendorganisation der AfD und die Sammlungsbewegung „Flügel“ um Björn Höcke künftig beobachtet werden. Er hat aus einer 1.069 Seiten langen Materialsammlung zahlreiche Beispiele dafür genannt, dass diese Teile der Partei sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten.

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Die AfD als Gesamtpartei dagegen soll nicht beobachtet werden. Die Verfassungsschützer setzen lediglich die Prüfung fort, die vor einem knappen Jahr begonnen hat. Öffentliches Material wird zusammen getragen, aber personenbezogene Daten werden nicht gespeichert, keine V-Leute oder andere nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt.

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Dietmar Moews „Brechtfrauen nach dem Krieg“, Öl auf Leinwand, 155cm / 185cm

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DLF.de am 19. Januar 2019:

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„… Der Verfassungsschutz hätte sich zur AfD daher nicht äußern müssen, es gibt keinen neuen Stand. Er hat es aber getan – und sich damit ohne Grund angreifbar gemacht. Der öffentliche Druck auf Haldenwang war groß, schließlich diskutiert die Öffentlichkeit schon lange über das Für und Wider einer Beobachtung der AfD. Doch dieser Erwartungshaltung hätte sich Thomas Haldenwang nicht beugen dürfen.

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Der neue Präsident verkündete am Dienstag, noch bevor er auf JA und den „Flügel“ zu sprechen kam, dass die Gesamtpartei als „Prüffall“ bearbeitet werde. Es war keine Überraschung, dass sich die Öffentlichkeit und die Medien vor allem auf diesen Punkt stürzten. „Der Verfassungsschutz nehme die AfD stärker ins Visier“, war überall zu hören und zu lesen. Dabei wird die AfD gar nicht anders behandelt als vorher. „Prüffall“, „Verdachtsfall“, „Beobachtung“ – diese Begrifflichkeiten sind für Laien sowieso kaum auseinanderzuhalten. Auch wenn Haldenwang sich alle Mühe gegeben hat, die Unterschiede zu erläutern.

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Unzweifelhaft ist die öffentliche Einstufung der AfD als Prüffall eine Stigmatisierung. Im Gesetz ist ein Prüffall gar nicht vorgesehen. So hat der Verfassungsschutz der AfD ohne Not einen Grund geliefert, um sich über eine Diskriminierung durch das sogenannte „System“ zu der etablierten Parteien beschweren.
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Nun beschwert sich die AfD ohnehin laufend über Diskriminierungen. Doch gerade deshalb wäre der Verfassungsschutz gut beraten gewesen, nicht nur in seiner rechtlichen Entscheidung, sondern auch der Kommunikation dieser Entscheidung übergenau zu sein.

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Die Beobachtung oder Prüfung einer Partei durch eine staatliche Behörde ist ein Bruch im System. Parteien stehen unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Im Meinungskampf müssen Parteien dieselben Chancen haben. Daher ist es anderen Rechtsordnungen fremd, dass der Staat hier eingreifen kann. In Deutschland ist das anders, historisch bedingt. Umso mehr muss der Eindruck vermieden werden, der Verfassungsschutz sei ein Instrument im politischen Meinungskampf. Deshalb war es richtig, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer sich zur Entscheidung des Verfassungsschutzes inhaltlich nicht geäußert hat.

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Der Verfassungsschutz hat ohnehin mit dem Vorwurf zu kämpfen, der verlängerte Arm der Politik zu sein. Nicht nur das Gebaren des früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen hat das Ansehen der Behörde beschädigt. Desavouierend ist es auch, wenn Parteipolitiker nun behaupten, erst durch Maaßens Weggang habe der Verfassungsschutz tun können, was längst überfällig gewesen sei.

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Im Übrigen gilt: Die Entscheidung, eine Partei zu beobachten, ist eben gerade keine politische Entscheidung, sondern richtet sich allein nach dem Gesetz. Es ist verantwortungslos, ohne Anhaltspunkte zu behaupten, der Verfassungsschutz halte sich daran nicht. Durch solche Verschwörungstheorien schwächt man den Verfassungsschutz, der einen wichtigen Dienst für die Sicherheit des Landes leistet.“

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Hier endet dieser DLF-text von Helene Bubrowski.

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Empirische Soziologie als Passion

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Dietmar Moews meint: Das zitierte Papier der AfD-Relevanz wird zwar von Helene Bubrowski angeführt, wurde aber bislang gar nicht offiziell publiziert. Da diskutieren wir doch über Gift, das noch gar nicht verspritzt ist.

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Ich gehe den Deutschlandfunk-Beitrag vom 19. Januar 2019 gesendet, von HELENE BUBROWSKI, in einzelnen Schritten durch, erörtere und kommentiere Fraglichkeiten und nicht aufgeworfene Fragen, wodurch vermeidbare Irreführung der Leser gerufen wird.

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Helene Bubrowski, der weibliche Faustkeil, ohne Idee, was man mit einer Edelfeder machen könnte – ich gehe den DLF-Text von Helene Bubrowski zur AfD und zum Geheimdienst – einzeln durch, damit man sieht, wie Kraut und Rüben Frau Bubrowski schreibt und denkt bzw. nicht denkt:

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„Der Verfassungsschutz ist das Frühwarnsystem der Demokratie...“.

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Diese BEHAUPTUNG BUBROWSKI ist falsch. Egal, wie weitgefasst „Frühwarnsystem“ hier Sinn ergeben soll oder Sinn zugewiesen wird, ist das Unfug. Es besteht keine formal normative oder strukturell-funktionale oder auch nur informelle Anbindung des Verfassungsschutzes an die zivile Öffentlichkeit. Müsste das nicht betont werden?

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Der Verfassungsschutz ist eigentlich unter Geheimhaltung an den Bundestag gebunden bzw. ist als unsteuerbare „Intelligenz“ durch seinen Präsident mit dem Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt, mit dem Kanzleramtsminister optional verbunden.

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Die nicht parlamentarisch verortete Öffentlichkeit gehört nicht zur unmittelbaren Kontrollstruktur des Verfassungsschutzes. Aber die öffentliche Kommunikation, auch Massenkommunikation, ist diejenige kommunikative Funktion an die der Begriff bzw. die Wertbenennung DEMOKRATIE gebunden ist.

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Will man einen staatlichen Inlandsgeheimdienst als ein „Frühwarnsystem“ interpretieren, so besteht dafür sehr wohl eine Rechtsgrundlage. Der Verfassungsschutz erbringt seine Leistungen gegenüber der EXEKUTIVE und der LEGISLATIVE, allerdings immer und Diskretion gegenüber der weiteren Öffentlichkeit. Das hätte genau an dieser Stelle von HELENE BUBROWSKI dargelegt werden müssen – ungeachtet dass wir hierbei nun eine „Organisation“ vorhalten, deren Kontrolle und Steuerung prinzipiell in Graubereichen Defizite hat, bzw. dunkle Aktivitäten sind üblich. Wie wird denn ein deutscher Geheimdienst gesteuert?

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„… Der Verfassungsschutz hätte sich zur AfD daher nicht äußern müssen, es gibt keinen neuen Stand. Er hat es aber getan – und sich damit ohne Grund angreifbar gemacht. …“

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Helene Bubrowski täuscht vor, der Verfassungsschutz hätte bei einem neuen Stand die Öffentlichkeit informieren müssen. Das ist normativ und auch funktional falsch. Keinesfalls der Verfassungsschutz, sondern die Regierung ist dem Parlament und der Öffentlichkeit politische Information schuldig. Alle weiteren Dunkelheiten können durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss versucht werden zu klären; doch auch dafür sind Grenzen der Verweigerung durch den Geheimdienst gesetzt – er kann Aussagen verweigern und Dokumente unterschlagen – sowie ohnehin ist Diskretion vor der Öffentlichkeit obligatorisch.Wo ist der Querverweis zur NSU-Staatsbeteiligung?

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Helene Bubrowski insinuiert, der Verfassungsschutz hätte sich angreifbar gemacht, weil er nicht informiert habe. Diese Aussage ist falsch. Denn der Geheimdienst hat neben der geheimen Arbeitsweise nicht Pflicht, die allgemeine Öffentlichkeit selbständig und direkt zu informieren. Selbst Kommentare zu etwa etwas silberzüngigen Propagandaansagen der Regierung hat der Geheimdienst weder zu bestätigen noch zu kommentieren. Eigengründe des Geheimdienstes, sich direkt an die Öffentlichkeit zu wenden, sind normwidrig und verletzen die Begrenzung der Kommunikationskompetenz des Inlandgeheimdienstes (von dem inzwischen Herr Thomas Haldenwang Präsident (als Nachfolger von Maaßen) ist).

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Ich wiederhole es:

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Die Warnfunktion als Pflicht des Verfassungsschutzes besteht gesetzlich in geheimer Information staatlicher Rollenträger. Diese sind ebenfalls geheimnisverpflichtet; ein Verfassungsschutzpräsident kommuniziert mit dem Geheimdienst-Koordinator im Bundeskanzleramt; der kommuniziert mit dem Kanzleramtsminister; darüberhinaus kann es zur Information des Bundestages kommen, indem der Geheimdienst den Innenausschuss des Bundestages kontaktiert oder vorgeladen wird, der dann allerdings für diesen Fall als diskretionsverpflichteter „Geheimdienstausschuss“ firmiert. Die Öffentlichkeit erfährt von diesen Informationen nichts bzw. nur in Form kosmetischer Ansagen der Parlamentsöffentlichkeit.

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Ein Kommunikationsrecht oder gar eine solche Pflicht hat kein staatlicher Geheimdienst.

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Frühwarnsystem der Demokratie, wie es Autorin HELENE BUBROWSKI insinuiert? dazu darf es gar nicht kommen und – kommt es praktisch auch nicht. Man muss davon ausgehen, wenn – wie in letzter Zeit der BfV-Präsident Maaßen – ein Geheimdienstler mit der Presse „flirtet“, ist das überhaupt nicht als „Frühwarnsystem für die Demokratie“, sondern als Frühwarnsystem für Pflichtverletzung und zu erwartenden Rausschmiss des Maaßen anzusehen.

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„… Die Verfassungsschützer setzen lediglich die Prüfung fort, die vor einem knappen Jahr begonnen hat. …“

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Mit dieser Ansage, dass es um Verfassungsschutzaktivitäten geht, die längst laufen, weist Helene Bubrowski selbst darauf hin, dass die BfV-Kommunikation nicht als „Frühwarnsystem“ treffend bezeichnet ist. Eine informative Funktion für die allgemeine Öffentlichkeit, deren Verfassung und Demokratie geschützt werden soll, mag bestenfalls durch das geheime Arbeiten im Untergrund, ohne die Öffentlichkeit, geschützt sein, jedoch keineswegs frühgewarnt oder gar vom BfV unmittelbar informiert. Oder sollen diese Presseveröffentlichungen eigene Geheimdienstziele als Staatsschutz-beitrag sein?

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„… Der öffentliche Druck auf Haldenwang war groß, schließlich diskutiert die Öffentlichkeit schon lange über das Für und Wider einer Beobachtung der AfD. …“

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Es gibt keinerlei politisch-normative und keine gesetzliche Struktur, aufgrund derer die Öffentlichkeit auf den Verfassungsschutz bzw. seinen Präsidenten Druck ausüben kann. Die Öffentlichkeit kann sich informell an gewählte Abgeordnete des Bundestages wenden und es gibt den speziellen Modus der Anfragen und von Petitionen – immer mit dem Parlament als Adresse, nie gegenüber dem Geheimdienst.

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Die Öffentlichkeit kann im Rahmen der Rechtslage und der Meinungsfreiheit diskutieren und publizieren was und so lange sie will. Vom Verfassungsschutz Kommunikation rechtlich einzufordern ist die zivile Öffentlichkeit direkt in keinem Fall berechtigt.

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… Der Verfassungsschutz nehme die AfD stärker ins Visier“, war überall zu hören und zu lesen. Dabei wird die AfD gar nicht anders behandelt als vorher. „Prüffall“, „Verdachtsfall“, „Beobachtung“ – diese Begrifflichkeiten sind für Laien sowieso kaum auseinanderzuhalten. Auch wenn Haldenwang sich alle Mühe gegeben hat, die Unterschiede zu erläutern….“

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Es ist alltäglich, dass die deutsche Medienöffentlichkeit längst nur noch die Geringschätzung erwirbt, die mit dem Wort „Journalie“ – oder klarer – als „LÜGENPRESSE“ bezeichnet wird. Und wenn, wie HELENE BUBROWSKI, die selbst Teil dieses Journalismus ist, im zitierten Fall, dass die Presse und die irregeführte Öffentlichkeit hier FALSCHINFORMATION als verlässliche Information, anstatt als FAKE, behandelt, so ist das Irreführung. Denn es ist rechtlich doch nicht der Verfassungsschutz, der direkt in diesen öffentlichen LÜGENPRESSE-FAKE einschreiten darf, sondern Desinformation. Über den Staat und die Verfassungslage aufzuklären, ist Angelegenheit der Bundeskanzlerin oder der Bundesinnenminister oder des Bundespresseamts, oder von Fraktionsvertretern des Deutschen Bundestages sowie den wahlkreisgebundenen Abgeordneten. Aber keinesfalls agiert der Geheimdienst unmittelbar und direkt mit den Bürgern.

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„… Nun beschwert sich die AfD ohnehin laufend über Diskriminierungen. …“

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Auch hier formuliert Helene Bubrowski ungenau und klärt nicht so auf, wie gerade auch folgendes Beispiel anbietet:

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Die AfD beschwert sich geradezu strategisch und taktisch bei jeder Gelegenheit – Ja, das ist POLITISCH.

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Aber, die AfD und auch einzelne AfD-Mitglieder, führen auch vielfach Gerichtsprozesse gegen verleumdende oder rufschädigende Angriffe oder Verbreitung von Falschinformationen zu Lasten der Partei. Die AfD erhebt fallweise Klage zu Gericht gegen unbekannt, gegen Privatpersonen, gegen Behörden und gegen Multiplikatoren. Das ist RECHTSSTAATLICH. (Oft sind beklagte Angriffe ähnlich konstruiert – man hat ein AfD-Parteimitglied ausgeguckt, beschuldigt einen AfDler aufgrund grenzwertiger oder rechtswidriger Äußerungen, aber greift öffentlich die AfD als Partei oder den Parteivorstand dafür an. Häufig bezichtigt man aufgrund verbotener Auftritte einzelner Privatpersonen die AfD als juristisches Ziel, und schließt in solchen Pseudosyllogismen auf Verfassungsfeindlichkeit bzw. Verfassungswidrigkeit der ganzen Partei. (Z. B. demonstrierten bekannte AfD-Politiker in Chemniz und zogen auf der Straße mit sich als Rechtsradikale gebärdenden schwarzen Demonstranten zusammen:

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Sie wollten am Nischel vorbeiziehen, wurden aber durch die Polizeisperre gestoppt. Da wurden auch die Journalisten dann Zeuge und Fotografen von den „Verfassungsfeinden“ der AfD. Diese Absperrung war anscheinend eine fragwürdige Verhinderung des Demonstrationsrechts durch die Polizei.

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„… wäre der Verfassungsschutz gut beraten gewesen, nicht nur in seiner rechtlichen Entscheidung, sondern auch der Kommunikation dieser Entscheidung übergenau zu sein….“

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Nein – was Helene Bubrowski hier argumentiert ist falsch, Entscheidungen des Verfassungsschutzes sind immer interne Entscheidungen. Kommunikation hat normativ und fakultativ über den Bundestags-Geheimdienstausschuss zu erfolgen. „Übergenau“ bedeutet, strikte Verschwiegenheit des Geheimdienstes gegenüber der Öffentlichkeit, nicht nur übergenaue Intelligenz in der Geheimdienstarbeit.

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„… Die Beobachtung oder Prüfung einer Partei durch eine staatliche Behörde ist ein Bruch im System. Parteien stehen unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Im Meinungskampf müssen Parteien dieselben Chancen haben. …“

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Helene Bubrowski verbreitet auch hier Ammenmärchen. Sie tut so, als seien alle Offizial-Akteure als „Behörden“ gleichgestellt. Das ist ein Geheimdienst eben gerade gar nicht.

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Es gehört zur Geheimdienst-Matrix, alle ständig auf dem Schirm zu haben. Es kann gar keine deutsche Partei geben, in der NICHT der eine oder andere Abgeordnete oder Kandidat selbst dem Geheimdienst inkorporiert und/oder informell verbunden ist. Sie sind es.

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Die Rede von „selben Chancen“ ist doch lediglich die Forderung der Fairness, die Parteienüberwachung und Infiltrationen nicht auf den Markt zu schreien. Das macht hier aber das BfV als Agent der Exekutive, die damit die AfD mit Hilfe des Geheimdienstes bekämpft. Das ist verfassungswidrig. Der Juristin Helene Bubrowski ist das anscheinend nicht aufgegangen.

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„…der Verfassungsschutz sei ein Instrument im politischen Meinungskampf. Deshalb war es richtig, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer sich zur Entscheidung des Verfassungsschutzes inhaltlich nicht geäußert hat….“

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Helene Bubrowski verdreht die angängige politische Rechenschaftspflicht und Führungsverantwortung: Denn während der Verfassungsschutz gar nichts mit der Öffentlichkeit kommunikativ auszumachen hat, ist der Bundesinnenminister sowohl der eigenen Regierung, auch dem Parlament als Legislativ und Kontrollmedium der geltenden Konstitution wie auch der allgemeinen Wähler-Öffentlichkeit als Parteivertreter und Amtsinhaber zur Information verpflichtet.

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Was der zuständige BMI (Bundesinnenminister), das BfV nachsteuernd, mit dem ebenfalls zuständigen BMJ (Justizministerin) auf die Fehlleistungen in der unkompetenten Kommunikation durch den Präsident des BfV mit der allgemeinen Medienöffentlichkeit an korrigierenden Ansagen macht, ist wiederum eine interne, diskrete Angelegenheit, anders bei anderen Offizial-Verfehlungen der sonstigen staatlichen Bürokratie. Etwas anderes ist dann, was er der Öffentlichkeit darlegt.

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Es ist auch immer Angelegenheit des Regierungschefs – hier, der CDU-Bundeskanzerin Dr. Angela Merkel, die diesbezüglich unfähig ist, den CSU-BMI Seehofer zu führen.

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„… gerade keine politische Entscheidung, sondern richtet sich allein nach dem Gesetz. Es ist verantwortungslos, ohne Anhaltspunkte zu behaupten, der Verfassungsschutz halte sich daran nicht. Durch solche Verschwörungstheorien schwächt man den Verfassungsschutz, der einen wichtigen Dienst für die Sicherheit des Landes leistet.“

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Helene Bubrowski lügt hier schwarz gegen weiß. Nach dem Gesetz kommuniziert der Verfassungsschutz nicht mal auf Geheiß durch DIREKTIVE – er tut es normativ nämlich gegenüber seinem Präsident, der gegenüber dem Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt, der gegenüber dem Kanzleramtsminister, der gegenüber dem Kanzler. Dazu gibt es außerdem die parlamentarischen Kontrollansprüche auf Antrag gegenüber dem BfV durch den diskreten Geheimdienstausschuss im Deutschen Bundestag.

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Der Verfassungsschutz hat sich an seine Norm nicht gehalten. Das ist eine grobe Normverletzung und unerlaubte offene Einmischung in die Politik.

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Es ist keine Verschwörung, sondern eine Rechtsverletzung. Dieses zu kritisieren als „Verschwörungstheorie“ zu erklären, ist entweder strohdoof von Helene Bubrowski oder einfach LÜGENPRESSE.

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„…Durch solche Verschwörungstheorien schwächt man den Verfassungsschutz …“

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Hier müsste es nicht heißen „man“; denn hier schwächt die LÜGENPRESSE durch Helene Bubrowski, von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, für den Deutschlandfunk, im eigenen Namen, die Demokratie. Und Helene Bubrowski erzeugt in der Alltagsöffentlichkeit ein völlig falsches Bild vom Verfassungsschutz.

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Man könnte ja glauben, der Verfassungsschutz sei so eine Art intelligente Polizei. Doch sollte jeder Bürger erfahren, dass der Verfassungsschutz weder durch seinen eigenen Präsidenten, noch durch Regierung oder Parlament dirigistisch geführt werden kann. Oder, dass die Polizei wüsste, was Geheimdienste so treiben, wenn Agents Provokateurs bei Straftaten von der Polizei festgenommen und ermittelt wurden, anschließend aber ein Staatsanwalt die Einstellung von Ermittlungen und die Freilassung und Straffreiheit von Straftätern herausbringt – die als V-Leute geschützt werden.

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Die einzige Steuerung des Verfassungsschutz‘, derer der Staat fähig ist, ist die alljährliche Budgetierung und Bereitstellung oder Kürzung von staatlichen Finanz-Mitteln, und ein möglicher Austausch des Führungspersonals. Dabei hat der Kanzler definitiv keine Alternative zum angängigen Geheimdienstprinzip.

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Dagegen Helene Bubrowski wäre bei mehrfachem journalistischem Leistungsversagen durch arbiträre Einschätzungen und Kündigung von der FAZ durchaus steuerbar. Denn auf mehr Scharfsinn und Urteilskraft zu warten, ist für ein Leitmedium, wie die FAZ eines ist, ein heikles Spiel in Zeiten des massenmedialen Umbruchs, wie heute.

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Da fehlt einfach zu viel.

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Deshalb wünsche ich den Benutzern der Lichtgeschwindigkeit, denen dieser Blogbeitrag nicht über eine Suchmaschine unter dem Titel LICHTGESCHWINDIGKEIT ansteuerbar ist, eine schöne Woche – ist es nicht wunderbar?

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Nur Frau Bubrowski möchte ich daran erinnern, dass sie vielleicht mal mit Sabine Dämmer und Janina Kugel Kontakt aufnehmen könnte, um die #metoo-Frequenz herauszufordern. Beim CCC heißt der Anspruch „excellent“. Erinnern an den aufmunternden Ruf für den runden-rennenden Oskar:

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„Schneller, Oskar! größere Schritte – und öfter.

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Nachschrift: Helene Bubrowski, „LIEBCHEN“ würde Hildegard Stausberg sagen, ich kaufe seit 40 Jahren die FAZ, die eine amerikanische Meinungsagentur betreibt; ich hören seit 50 Jahren den Deutschlandfunk aus Köln, den ich inzwischen auch bezahle, der nicht um eine deutsche Souveränität kämpft. Damit erwerben Sie Ihre Teilnahme. Strengen Sie sich bitte an. Ihre Lieferungen waren inzwischen mehrfach voller ungültiger Ansagen.

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Dietmar Moews „Brechtfrau im Siegestaumel“, Öl auf Leinwand, 120cm / 120cm

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Andrew Vajna 1940 – 2019 Kurznachruf

Januar 22, 2019

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am Mittwoch, den 23. Januar 2019

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Andrew G. Vajna wurde am 1. August 1944 als András György Vajna in Budapest geboren und ist jetzt 74-jährig, am 20. Januar 2019, ebenda gestorben. Vajna war ein bedeutender internationaler ungarischer Filmproduzent.

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Andrew G. Vajna war mit der ungarischen Schauspielerin Kata Dobó liiert, die 2006 in dem von Vajna mitproduzierten ungarischen Kassenschlager Children of Glory die Hauptrolle spielte. Ab 2013 war er mit dem 38 Jahre jüngeren Model Tímera Palácsik verheiratet.

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Vajna emigrierte mit seiner Familie 1956 in die USA. Mit seinem langjährigen Partner Mario Kassar gründete er 1976 das unabhängige Filmstudio Carolco Pictures, das in den 1980er und 1990er Jahren mit unabhängig produzierten Actionfilmen erfolgreich war (Rambo, Rambo II – Der Auftrag, Rambo III, red Heat, Total Regall). Bereits 1989 verkaufte Vajna seine Anteile an Carolco und gründete im November 1989 seine eigene Produktionsfirma Cinergi Pictures Entertainment Inc. Nach einigen erfolgreichen Produktionen (Stirb langsam: jetzt erst recht, Evita) wurde die Firma 1997 aufgelöst.

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Ebenfalls 1989 kehrte Vajna zurück nach Ungarn und gründete dort das Film- und Videovertriebsunternehmen Intercom, das mittlerweile national als marktbeherrschend gilt. Zusätzlich betrieb Vajna eine Reihe von Spielkasinos. Seit 2011 war der der nationalkonservativen Regierungspartei Fidesz von Viktor Orban nahestehende Filmproduzent auch Regierungskommissar für die ungarische Filmwirtschaft.“

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2002 tat er sich wieder mit seinem ehemaligen Partner Mario Kassar zusammen und gründete das Studio C-2 Pictures, das die Rechte an der Terminator-Reihe hält. Bisherige Filme von C-2: I Spy (2002), Terminator 3 – Rebellion der Maschinen (2003), Basic Instinct – Neues Spiel für Catherine Tramell (2006) und die Fernsehserie The Sarah Connor Chronicles (2007).

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Tony Mendez 1940 – 2019 Kurznachruf

Januar 22, 2019

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am Dienstag, den 22. Januar 2019

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Antonio Joseph „Tony“ Mendez wurde am 15. November 1940 in Eureka, Nevada, USA, geboren und ist jetzt 78-jährig, am 19. Januar 2019, gestorben. Mendez war ein Geheimdienstoffizier des US-amerikanischen Ausland-Geheimdienstes CIA sowie bildender Künstler und Buchautor.

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Tony Mendez starb am 19. Januar 2019 im Alter von 78 Jahren an den Folgen einer Parkinsonerkrankung. Er war verheiratet und hatte vier Kinder.

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Bekanntheit erlangte er durch die Rettung sechs amerikanischer Diplomaten während der Geiselnahme von Teheran, dem sogenannten Canadian Caper.

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Mit 14 Jahren zog Mendez mit seiner Familie nach Colorado. Nach seinem High-School-Abschluss begann er ein Studium an der University of Colorado. Später betätigte er sich als Installateur, Grafiker und Designer von elektronischen Komponenten für Martin Marietta. Im Jahr 1965 antwortete er auf eine von der CIA anonym aufgegebene Zeitungsanzeige (eine sogenannte „Blind ad“) und wurde daraufhin für den technischen Dienst in Washington, D. C. eingestellt. Zu seinen Aufgaben gehörten das Fälschen von Dokumenten und das Erstellen von Tarnidentitäten. Innerhalb der CIA stieg Mendez zum „Chief of Disguise“ (zu deutsch etwa: Chef der Verhüllung) auf. Er arbeitete 25 Jahre lang undercover für den Geheimdienst unter anderem in Süd- und Südostasien sowie bei Einsätzen in Konflikten des Kalten Krieges und im Nahen Osten. Nach seiner Pensionierung im Jahr 1990 zog er sich auf eine Farm in Washington County, Maryland, zurück, wo er ein Kunststudio und eine Galerie betrieb und als Schriftsteller tätig war.

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Weitere Legenden eines CIA-Mannes sind kaum verifizierbar.

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Horst Stern 1922 – 2019 Kurznachruf

Januar 22, 2019

Lichtgeschwindigkeit 8864

am Dienstag, den 22. Januar 2019

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Horst Stern wurde am 24. Oktober 1922 im deutschen Stettin/Hinterpommern geboren und ist jetzt 96-jährig, am 17. Januar 2019 in Passau gestorben.

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Horst Stern war ein Genie, ein deutscher Wissenschaftsjournalist, Filmemacher und Schriftsteller.

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Er war Chefredakteur und Herausgeber mehrerer Zeitschriften und Autor zahlreicher Essays und Bücher über die heimische Tierwelt und den Umweltschutz. In den 1970er Jahren schuf er als Drehbuchautor, Regisseur und Moderator die Dokumentationsfilmserie „Sterns Stunde“ für das Erste Deutsche Fernsehen. Im Rahmen seines Engagements für den Umweltschutz war er 1975 ein Mitbegründer des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, beteiligte sich 1982 daran, die Deutsche Umweltstiftung ins Leben zu rufen, und war 1988 Mitinitiator und Teilnehmer an der Gründungsversammlung des Ökologischen Jagdvereins Bayern e. V. (ÖJV Bayern). 1984 zog er sich aus seiner journalistischen Arbeit zurück und wanderte nach Irland aus. Dort verfasste er in den 1980er- und den 1990er-Jahren Romane und Kurzgeschichten. Sein biografischer Roman „Mann aus Apulien“ wurde ein Bestseller. Der Schriftsteller Stern war Mitglied im PEN-ZENTRUM DeutschlandSeit seiner Rückkehr nach Deutschland im Jahr 2000 lebte er in Passau.

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Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde Stern zum Reichsarbeitsdienst eingezogen. Von dort hätte er zu den „Sturmpionieren“ übernommen werden sollen. Das wollte er nicht und weil die Fallschirmtruppen große Verluste gehabt und, wie Stern es nannte, „neues Menschenmaterial“ gebraucht hätten, sei er dem Ruf nach Freiwilligen gefolgt. Er spreche nicht gern über seine Kriegserlebnisse und auch, wenn es einem „wortgewandten Menschen nicht schwer“ falle, „sie im Nachhinein aufzuhöhen und ihnen wichtige Entscheidungseigenschaften beizumessen“, wolle er das nicht, „weil es nicht stimmt“. Er habe „unglaublich grausame Dinge gesehen“, möge es aber „nicht deuten“. Was ihm der Krieg eingebracht habe, seien ein „anhaltender Horror und eine Abneigung vor Gewalt“.

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Als Fallschirmjäger war er unter anderem in Nordafrika eingesetzt worden. Schließlich geriet er auf Umwegen in amerikanische Kriegsgefangenschaft und wurde in das Lager Breckinridge in die USA verbracht. Anders als in anderen Lagern seien er und seine Mitgefangenen „niemals demokratisch indoktriniert“ worden. Stattdessen hätten sie „alle Möglichkeiten“ erhalten, sich „zu bilden“. Die Universitäten seien für jene, „die des Englischen einigermaßen mächtig waren“, geöffnet worden, sie hätten „Bücher kaufen“ und sich „Grammophone besorgen“ dürfen. Auch habe es eine Bibliothek gegeben. Stern habe, weil er „ganz gut Englisch konnte, in dieser Zeit als Dolmetscher gearbeitet“, weil „Leute gesucht“ worden waren, „die vermitteln konnten zwischen den Amerikanern und den Gefangenen“. Schließlich habe er an der Universität Chicago ein Fernstudium begonnen und es mit dem Geld, das er als Dolmetscher verdiente, bezahlen können. Die gewählten Fächer – angelsächsisches Recht und Literatur – hätten ihn weniger interessiert, aber er wollte sein Englisch „vervollkommnen“, denn er rechnete damit, es könnte später, nach seiner Rückkehr, in Deutschland nützlich sein.

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Als er 1948 aus der Gefangenschaft entlassen wurde, gehörte seine Geburtsstadt Stettin zu Polen und so ging er zunächst nach Berlin. Da sei „niemand mehr“ gewesen, den er noch kannte. Die Mutter habe in Hamburg gewohnt.

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Nach dem Krieg war der des Amerikanischen und des amerikanischen Rechts kundige Stern in Stuttgart Gerichtsreporter. Folglich wurde er hochgeschätzt Autor und Journalist, schließlich Redakteur und Herausgeber zahlreicher Zeitschriften im Delius Klasing Verlag, bis man ihn zum Radio des Südfunk Stuttgart und endlich zum Fernsehen holte.

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Mit der nach ihm benannten Fernsehserie Sterns Stunde, für die er das Drehbuch schrieb und Regie führte, hat Stern „Fernsehgeschichte“ geschrieben. Die Serie wurde zwischen 1970 und 1979 mit über 20 Episoden vom Süddeutschen Rundfunk produziert und hauptsächlich in den Programmen der ARD ausgestrahlt. Sie sollte in ihrem maßgeblich von Stern geprägten Charakter den damals üblichen, eher unterhaltenden denn aufklärenden Serien von Tier- und Naturfilmen etwas entgegensetzen und habe sich zum „Markenzeichen für den kritischen Tierfilm“ entwickelt.

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Zu den Besonderheiten seiner Sendung gehörte die Tatsache, dass Stern ausnahmslos aus der heimischen Tierwelt berichtete. Stets griff er unliebsame Themen auf, wie – aus seiner Sicht – falsch verstandene Tierliebe, Fehler bei der Tierhaltung und -pflege, Tierversuche oder gar Tierquälerei bei der Nutztierhaltung. Er befasste sich mit Tieren, die ungewöhnlichen Lebensumständen ausgesetzt waren, wie Zirkuspferde und versuchte, wie mit seinem Zweiteiler über die Spinnen, Vorurteilen zu begegnen. Doch seine „Tiersendungen verstören“ auch, „weil sie Tiere nicht nach menschlichem Renditedenken bewerten oder nach ihren Kuschelqualitäten, sondern weil Stern Tiere konsequent als Teil der Natur“ verstanden wissen wollte.

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Die einzelnen Ausgaben von Sterns Stunde, die fast immer den Untertitel Bemerkungen über… trugen, seien „nur zu oft auch Jeremiaden“ (i. e. Klagelieder) „über den menschlichen Ausbeutungs- und Zerstörungstrieb“ gewesen und doch hätten sie ihm neben aller Kritik auch „hohe Publikumsgunst“ eingebracht.

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Anfang 1979 wurden Sterns Stunden mit seinen Bemerkungen über Gemsen eingestellt. Er habe, so sagte er später, „beinahe alles gesagt“, was er „meinte sagen zu sollen“. Hätte er weiter gemacht, hätte er „Kompromisse“ machen müssen und das wollte er nicht. Den Ausstieg habe er „auch nie bereut“.

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Das Magazin Der Spiegel ließ verlauten, Stern habe sich „enttäuscht von der mangelnden Wirkung seiner Berichterstattung aus dem Fernsehgeschäft“ zurückgezogen.

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In ihrem Hörfunk-Porträt anlässlich seines 80. Geburtstages kam Irene Klünder zu dem Schluss, die „Versöhnung von Mensch und Natur“ sei „noch immer seine Sehnsucht, über 20 Jahre, nachdem er seine letzte Sterns Stunde gemacht hat“. Zu seinem 90. Geburtstag zitierte das Magazin Der Stern den Journalisten, er habe „den Menschen den Charakter ihrer Gesellschaft vorführen wollen“. Resigniert fügte er hinzu: „Aber man hat mich unterm Strich für einen Tierfilmer gehalten.

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1973 im Magazin Der Spiegel. Das Essay setzte Stern in ein Verhältnis zu seinen zeitgenössischen Mitstreitern. Zu ihnen gehörte unter vielen anderen Bernhard Grzimek ebenso wie Heinz Sielmann, die sich jedoch ganz anderer Stilmittel bedienten. Stern war ein Meister des Wortes, seine „Sprache und pointierte Kritik“ habe ihm „den Ruf eines Kronzeugen für die ökologische Bewegung“ eingebracht.

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1975, mitten in seiner Amtszeit als Naturschutzbeauftragter, gründete Stern gemeinsam mit 20 weiteren Umweltschützern den und für Umwelt und Naturschutz Deutschland 1982 beteiligte er sich gemeinsam mit über 400 Mitstreitern daran, die eutsche Umweltstiftung ins Leben zu rufen, die heute als größte Bürgerstiftung in Deutschland gilt. Darüber hinaus war Stern einer der Mitinitiatoren des ölologischen Jagdverein Bayern e. V, (ÖJV Bayern) und Teilnehmer an dessen Gründungsversammlung im Münchner Hofbräuhaus am Hubertustag 1988.

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„…1980 gründete er nach dem „Ende seiner Fernsehkarriere“ die Zeitschrift „natur“ und war „bis 1984 deren Herausgeber und Chefredakteur“. Dabei war ihm vom „alte[n] Ringier“, und das sei „einmalig in der Branche“ gewesen, in seinem Vertrag zugestanden worden, „Anzeigen etwa der Großchemie oder von Atomkonzernen abzuweisen“. Als später „die Söhne die Geschäftsleitung übernahmen“, sei es zum „Zerwürfnis“ gekommen, weil sie „mehr boulevardjournalistischen Biß“ gewollt hätten. Stern „warf das Handtuch“. Bald machte er „mit Romanveröffentlichungen auf sich aufmerksam“. „Seine Werke, ‚Mann aus Apulien‘ (1986), ‚Jagdnovelle‘ (1989) und ‚Klint – Stationen einer Verwirrung‘ wurden von manchen Kritikern als literarische Stern-Stunden empfunden“. Diese Einschätzung wurde nicht immer geteilt.

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Insbesondere sein Roman Klint (1993) zog Kritik auf sich. Das Literarische Quartett unter Leitung von Marcel Reich-Ranicki widmete sich ausführlich Sterns Roman, dessen Protagonist Klint an der Umweltzerstörung verzweifelt und schließlich erkrankt. Von Reich-Ranicki ist zu erfahren, dass der Kindler Verlag das Buch zunächst angenommen, dann aber „im letzten Moment abgelehnt“ habe. Das Buch sei „gescheitert“, darin waren sich die Literaturkritiker einig. Und doch versuchte Reich-Ranicki eine Ehrenrettung: Es gebe eine „ganze Anzahl von Episoden, die grandios geschrieben sind. Schreiben kann der.“ Aber Stern sei ein „merkwürdiger Außenseiter“ und die „Umweltproblematik“ eigne sich nicht „so besonders […] für belletristische Werke“. Das am meisten von den Menschen „missbrauchte“ Tier, so Hellmuth Karasel, sei für Stern das Pferd gewesen und ihm schien, als habe das Stern veranlasst, dieses Tier zum „Kern“ der Geschichte zu machen – allerdings in einer Weise, die Karasek „widerwärtig“ fand. Letztendlich kam Reich-Ranicki mit der Kritik über das Buch zu einer Zusammenfassung, die retten sollte, was zu retten war: „Ernst ist es schon und nicht ohne Talent geschrieben, das wollen wir immerhin anerkennen.“

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1984 zog sich Stern aus seiner journalistischen Arbeit nach Irland zurück und widmete sich dort seinen schriftstellerischen Vorlieben. Über diesen Rückzug berichteten die Medien Verschiedenes. Die Online-Magazine Focus und Stern bezogen sich auf ein früheres Interview und berichteten, er habe damals „resigniert“ gewirkt, weil er „seine hochgesteckten Ziele nicht erreicht“ hätte. „Nichts“ habe sich geändert, „die Legebatterien sind nicht kleiner geworden, die Kälber stehen noch in der Dunkelbox, die Tierquälerei hat sogar zugenommen.

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Seit seiner Rückkehr nach Deutschland im Jahr 2000 habe Stern „Fernsehsender und Presse“ gemieden und „jegliche Interviewwünsche“ abgelehnt – vermeldete unter anderem der Focus in seinem Onlineangebot. Anlässlich seines 90. Geburtstags teilte eine „Sprecherin der Stadt Passau“ mit, er wolle „nicht in die Öffentlichkeit und seinen Ehrentag in Abgeschiedenheit feiern“. Horst Stern starb im Januar 2019 im Alter von 96 Jahren.“ (vgl. Wikipedia am 21. Januar 2019)

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BREXIT BACKSTOP muss im DEAL von UK und EU korrigiert werden

Januar 21, 2019

Lichtgeschwindigkeit 8863

am Dienstag, den 22. Januar 2019

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Der britische EU-Austritt, genannt BREXIT, ist heute, am 21. Januar 2019, längst formal „amtlich“.

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Das längst festliegende Datum der Wirksamkeit der britischen Unabhängigkeit beginnt mit dem 1. April 2019. Dann ist Großbritannien EU-Ausland.

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Worum seit Monaten zwischen der EU und UK gerungen und verhandelt wird, sind zukünftige schriftlich übereinstimmend festzulegende Regeln – das nennen die Briten den „Deal“ – , nach denen beide Staatlichkeiten, EU und UK zukünftig ihre Beziehungen und Verkehr, ökonomisch, rechtlich und sozial, leben wollen. (Man kann nicht, wenn täglich frisches Gemüse aus- und eingeführt werden soll, ad hoc an der Zollgrenze die Handelsbedingungen im Sinne eines „Freihandels“ vor dem Grenzübertritt aushandeln, sondern dann ist man auf die sehr ungünstig teueren Welthandels-Normen angewiesen).

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Darum verhandeln EU und UK jetzt dringend. Jetzt, nach dem Austritt, braucht man eben neue Verträge dazu (Deals).

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Die britische Verhandlungsführerin, Premierministerin Theresa May, hat mit den EU-Verhandlern langwierig einen DEAL ausgehandelt und abgeschlossen. Anschließend wurde regelgerecht dieser DEAL-Text dem britischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt – und aber durch das Unterhaus wurde dieser DEAL-Text überragend abgelehnt.

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Das bedeutet zunächst, dass es keine bilateralen Regelungen gibt, mit denen die Beziehungen von EU und UK ab dem 1. April 2019 möglichst zureichend weiter gehen könnten.

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Nun hat das britische Unterhaus und die BREXITEERS sowie die Opposition heute versucht, der Premierministerin nahezulegen, für einen Deal mehr auf die Wünsche der BREXITEERS einzugehen – völlig verkennend, dass Frau May den DEAL nicht einseitig auf britische Wünsche hin ändern kann.

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Und das Unterhaus brachte heute in der Parlamentsdebatte allerdings keine Optionen neuer Aushandlungen hervor, außer Unzufriedenheit und gewisse Präferenzen dafür, dem ursprünglichen Deal doch noch zuzustimmen, wenn der sogenannte BACKSTOP korrigiert werden könnte.

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BACKSTOP bedeutet eine im Deal ausgeschriebene Vertragsregel, die sich auf die besondere geografische und sozialgeschichtliche Situation der Iren, zwischen dem EU-Irland und dem UK-Nordirland, einlässt. Während heute noch, zwischen Irland und Nordirland, EU-Innenfreizügigkeit herrscht und praktiziert wird, wird mit der UK-Unabhängigkeit, zwischen Irland und Nordirland, formal eine EU-Außengrenze verlaufen.

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Der BACKSTOP in der vorliegenden Deal-Aushandlung bedeutet, ausdrücklich, dass sich beide, EU und UK, in beiderseitigem Interesse, einerseits einen neuen bilateraler Regelungsrahmen aushandeln werden. Andererseits soll bis dahin, dass ein neuer Beziehungs-Deal fixiert sein wird, zwischen Irland und Nordirland, die bisherige EU-Grenze, also unveränderte Freizügigkeit, weitergelebt werden. Obermotiv dabei ist es auf beiden Seiten, dass es zwischen Irland und Nordirland, nach der Bürgerkriegs- und Terrorvergangenheit, keine harte Außengrenze erneut geben soll – also kein hartes Zollregime, keine bewaffneten Grenzkontrollen usw., sondern weiterhin freundliche Nachbarschaft.

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Aber der jetzt fixierte BACKSTOP bringt für die Iren ein praktisches Grenzregime, wie es auch bisher sehr angenehm gelebt werden konnte, als wären Iren und Nordiren nach dem BREXIT nicht Ausländer für einander. Das hieße aber für UK und für Nordirland – als staatsrechtlicher Bestandteil des Vereinigten Königsreichs Großbritannien und nicht mehr der EU – dass praktisch gar kein EXIT erfolgt wäre, und dass für die Dauer des BACKSTOPS weiterhin, für beide –  auch das EU-Recht und die EU-Gerichtsbarkeit fortgesetzt würde. Damit bliebe Nordirand praktisch, trotz BREXIT, über den BACKSTOP, funktionales EU-Mitglied.

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Aus Sicht der Briten wäre also diese Konzeption eines BACKSTOPS, der die Iren bevorzugt und die Briten unter Druck setzt, möglichst schnell einen Deal mit einem neuen Grenzregime zwischen Nordirland (UK) und Irland (EU) zu entwickeln; aber dafür fehlen bislang praktikable Konzepte, die beiden Seiten gefallen. Ohne neues Abkommen bleibt durch den BACKSTOP Nordirland praktisch unter dem EU-Regime – die Briten stünden unter Zeitdruck, möglichst schnell auf Vereinbarungen mit der EU einzugehen. Während die EU und EU-Irland den BACKSTOP-Zustand ja nett finden.

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Also wollen die Briten und will die Unterhaus-Mehrheit den BACKSTOP aus dem vorliegenden DEAL-Text entfernt wissen.

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Dann könnten UK und EU so lange verhandeln, wie sie den weltweiten Freihandel und keine eigenen bilateralen Beziehungsregelungen haben;  währenddessen bestünden aber nicht die bisherigen EU-Modalitäten an der irischen Grenze, sondern als Auslande, also eine harte Grenze (die sozio-kulturell und sozio-politisch von den Iren und den Nordiren gefürchtet wird).

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Für Irland brächten solche Dealaushandlungen aber erheblich Druck, weil bislang Irland seine gesamten EU-Handelstransporte über England und LKW-Fährbetrieb abwickeln konnte. Nach dem EXIT mit harter Grenze würden auch für EU-Irland die Außenhandelsregeln der EU gegenüber UK gültig. Und England würde eventuell ein Transitstaat für Irland. Aber auch Nordirland verkehrt im EU-Binnenhandel über Dublin nach England; daraus würde nach dem EXIT EU-Transit.

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BACKSTOP ginge also zu Lasten von UK. Kein BACKSTOP ginge gewissermaßen zu Lasten von EU-Irland.

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Dietmar Moews meint: Die gesamten ordnungsstaatlichen Regelungsdetails in neue, bilaterale Partnerschaftsabkommen schriftlich-juristisch zu fixieren, ist eine gigantische Aufgabe, die – nicht verwunderlich – unterschätzt worden ist und im begrenzten Zeitrahmen nicht bewältigt worden ist.

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Beide, EU und UK, wünschen sich aber eine freundliche und gelingende zwischenstaatliche Zukunft.

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Der BACKSTOP setzt UK in taktischen Nachteil, der tatsächlich für die Briten unakzeptabel ist.

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Ohne BACKSTOP hätten praktisch die Iren und die Nordiren die Arschkarte einer harten Außengrenze, was auch nichts Gutes verheißt.

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Ich bin der Meinung, dass die EU auf den BACKSTOP-Vorteil verzichten sollte und gleichzeitig alle Kosten, die ohne BACKSTOP konkret für Irland entstehen werden, als EU-Solidargemeinschaft übernehmen sollte.

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Dann kann sich eine neue EU/UK Lebenswirklichkeit entfalten, die – bedürfnisgerecht – voraussichtlich nicht besonders anders ausgelegt werden wird, als es heute bei EU-Inland-Freizügigkeit der Fall ist.

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Theresa May könnte das innenpolitische Gezerre im britischen Unterhaus mit einer Streichung des BACKSTOP im Deal aushebeln (falls die EU mit macht) und den innerbritischen Streit integrieren.

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Denn die Debatte in London hat heute den BACKSTOP zum Schlüsselkriterium der den „Deal“ vergangene Woche ablehnenden Unterhaus-Mehrheit ausdrücklich herausgebracht.

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Dagegen wird der sogenannte „harte BREXIT“ und auch ein neuerliches Referendum (Volksbefragung) als staatsmoralisch für das Vereinigte Königreich als völlig abwegig eingeschätzt.

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Ferner wären aus der heutige Entwicklung der BREXIT-POLITIK die teils von der Labour-Opposition geforderten britischen Neuwahlen geradezu eine schwerwiegende Verletzung der gelebten Konstitution der Demokratie der britischen Königin.

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Wenn Theresa May, zusammen mit EU-Brüssel, den BACKSTOP rausstreichen könnte, müssten alsdann die BREXITEERS eine ganz nüchterne Rechnung für unintelligente Politik der Selbstüberschätzung aufgemacht bekommen.

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Anschließend könnte UK erneut die formale Aufnahme in die EU beantragen, während in der Zwischenzeit die bisherige EU ebenfalls mal die eigene Rechnung machen sollte und eine grundlegende föderalistische EU-Reform erzeugen sollte.

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Ich bin von EUROPA überzeugt. Ich bin gegen die entdemokratisierte BRÜSSEL-EU von heute. Ich bin gegen EU-Parlamentswahlen, die nur Bürgervertretung vortäuschen.

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Ist Trump-Konzern mit Russland finanziell verflochten?

Januar 20, 2019

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am Sonntag, den 20. Januar 2019

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Seit dem die herrschende US-Kulturindustrie den ersten unvorstellbaren Schock überstanden hatte, dass das Unmögliche eingetreten war – der Outcast DONALD TRUMP zum US-Präsident No. 45 gewählt worden war, begann das vollflächige Mobbing. Die Anti-TRUMP-Liga mobt bis heute ungebrochen:

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Neben Lügen und Absurditäten, handwerklichen Fehlern und ungehobelten Auftritten in aller Welt, brachte man auch „Hochverrat“ und russische Kollaboration, virtuelle Wahlmanipulationen und Verdacht auf Zurechnungsunfähigkeit – was das Zeug hergibt – wird TRUMP mit Angriffen überzogen, die seine Absetzung durchsetzen sollen.

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An eine vier Jahre dauernde Wiederwahlkampf-Kampagne von US-Präsident TRUMP mochte man zunächst gar nicht glauben. Aber nun beginnen die Trump-Gegner so langsam zu merken, dass sie selbst als missliebiges ESTABLISHMENT gar keine Anbindung an die große Zahl der Unterklassen-Anti-Establishment-Wähler haben – dass man die gar nicht mit CBS oder New York Times erreicht.

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Wer an die MAUER glaubt, liest nicht CNN – eher FOX-TV.

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Erstaunlich, dass bis heute keine Fragen zu TRUMPS RUSSLAND-CONNECTION behandelt werden, nämlich betreffs privatwirtschaftlicher finanzieller Vorgeschichte bis heute.

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Der Sonderermittler-Untersuchungsrichter Robert Mueller spielt mit kontroversen verfassungsrechtlichen Ansichten herum, ob Trump im Wahlkampf russische Unterstützung bekommen hatte und – ob Trump solche Unterstützung angenommen hatte?

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Mueller betreibt also die unsinnige Frage, ob es während des Wahlkampfs 2016 zwischen Moskau und dem Team des heutigen Präsidenten eine einseitige Parteinahme gegeben hat. Den Verdacht, er werde in Trumps Diensten die Ermittlungen abwürgen, versuchte der kommende und von Trump bereits designierte Justizminister-Kandidat William Barr zu Beginn seiner Anhörung zu zerstreuen. Barr gelobte, dem Sonderermittler Mueller auch weiterhin zu erlauben, die Untersuchung zum Abschluss zu bringen. Das Land brauche eine glaubwürdige Bewältigung dieser Fragen. Als Justizminister werde Barr nicht zulassen, dass Parteipolitik oder persönliche Interessen Untersuchungen beeinträchtigten. Auch halte er es für sehr wichtig, dass die Öffentlichkeit und der Kongress über die Ergebnisse informiert werden.

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Dass die USA es auch nötig haben, gegenüber dem Rest der Welt, besonders auch zu den Verbündeten, ihre politischen Konflikte zwischen TRUMP und HILLARY, zwischen Mehrheits-Konservativen und Oppositions-Demokraten, letzlich doch auf rechtsstaatliche und objektive Argumente zu stellen fähig wären und nicht nur noch FAKE und BULLSHIT, interessiert die US-Akteure fast gar nicht.

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Denn sowohl die US-Medien wie auch der Sonderermittler Mueller und der designierte Justizminister Barr denken lediglich an sich selbst.

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Dietmar Moews meint: Was bei dem kommenden US-Justizminister Barr fehlt, sind Festlegungen, die in seine Kompetenz fallen:

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Wird Sonderermittler Robert Mueller vielleicht einfach von Barr abgeschossen?

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Wird der Untersuchungsbericht, den Mueller anfertigen soll, mal öffentlich vorgelegt, oder einfach weggeschlossen (was das Gesetz durchaus vorsieht, um den Präsident zu schützen). Damit würde die EXEKUTIVE praktisch die Herausgabe des Berichtes verweigern.

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Mein Interesse zielt seit Anbeginn der Arbeit dieses Sonderermittlers Mueller nicht auf irgendwelche Sperenzien der Russen oder von Putins Propaganda.

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Mich interessiert ganz ausdrücklich, ob und wie TRUMP als Privatunternehmer mit russischem Einfluss verbunden ist und etwa von russischem Geld so abhängig ist, dass man ihn privatwirtschaftlich ruinieren könnte.

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Ist Trump erpressbar?

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Dahingehend sind die Zusagen Barrs nicht besonders umfassend wie man es erwarten könnte. Erstens verspricht er zwar den Abschluss der Russland-Untersuchung, aber er liess offen, ob die Ermittlungen uneingeschränkt und ohne zeitliche Begrenzung zu Ende gehen können. Diese Frage würde dann brisant, wenn Mueller um die Erlaubnis ersuchen sollte, in weitere, noch heiklere Bereiche vorzustoßen, etwa jenen der finanziellen Verflechtungen des Trump-Konzerns mit Russland.

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Schließlich gibt es in den USA einen Vorbehalt, dass amerikanische Regierungen unter Berufung auf ihre Vorrechte – das sogenannte Exekutivprivileg – dem Kongress gewisse Dokumente vorzuenthalten.

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Es gibt Berichte, dass TRUMP seine mit russischen Krediten gebauten Großbauprojekte, z. B. sogar der TRUMP-TOWER in Manhattan, mit erheblichen regelmäßigen Miet- bzw. Pachteinnahmen, die der TRUMP-TOWER monatlich einspielen muss, um die als Forderungen gegen TRUMP anliegenden Refinanzierungszahlungen aufbringen zu können, stehen und fallen. Dabei bildet der TRUMP-Konzern ein auf Hypotheken abgestelltes Schulden-Domino, das man mit einem fallenden Stein vernichten könnte.

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KURZ – wenn russische Finanziers auf Absprache gleichzeitig TRUMP-Immobilien in den USA verlassen würden, käme TRUMP bereits an seine Zahlungsunfähigkeit und damit stünde er als ERPRESSBARER US-Präsident im Schein der Scheinheiligkeit seiner großen Gebärden.

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EULENSPIEGEL „Trump mit Schwimmzeug“

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DLF-Chefredakteurin Birgit Wentzien

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Schweden Parlament wählt Stefan Löfven mit Minderheitsregierung

Januar 19, 2019

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am Sonntag, den 20. Januar 2019

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Die schwedischen Sozialdemokraten des Ministerpräsidenten Stefan Löfven verloren bei den Parlamentswahlen gegen die Oppositionsparteien gravierend. Doch hat jetzt die Mehrheit der schwedischen Abgeordneten, auch der konservativen Opposition, den Sozialdemokraten erneut zum Regierungschef – als Führer einer Minderheitsregierung gewählt. Schweden ist eine Parlamentarische Erbmonarchie, seit 1995 EU-Vollmitglied und nicht NATO-Mitglied, sondern militärisch neutral.

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ZEIT.de am 18. Januar 2019:

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„Stefan Löfven: Schwedischer Regierungschef für zweite Amtszeit gewählt

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Nach vier Monaten Regierungskrise hat Schweden einen neuen Ministerpräsidenten – und es ist der alte: Stefan Löfven steht nun an der Spitze einer Minderheitsregierung.

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Schwedens alter Ministerpräsident ist auch der neue. Das Parlament wählte den Sozialdemokraten Stefan Löfven erneut in das Amt. Der 61-Jährige ist bereits seit 2014 schwedischer Regierungschef. Löfvens neue Minderheitsregierung aus Sozialdemokraten und Grünen bekam bei der Abstimmung im Reichstag Unterstützung von der Zentrumspartei und von den Liberalen.

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In Schweden muss ein Kandidat für das Regierungsamt bei der Abstimmung keine Mehrheit haben. Es reichte darum, dass weniger als 175 der 349 Abgeordneten gegen Löfven stimmten: 115 unterstützten seine Kandidatur, 153 waren dagegen, 77 enthielten sich. Vier Abgeordnete kamen nicht zur Abstimmung.

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Mit der Wahl Löfvens endet eine Regierungskrise, die vor mehr als vier Monaten begonnen hatte. In der Parlamentswahl im September 2018 hatten die rechtspopulistischen Schwedendemokraten so gut abgeschnitten, dass keiner der traditionellen Parteienblöcke mehr eine Mehrheit hatte. 

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Am Montag wird Löfven nun voraussichtlich sein neues Kabinett vorstellen und eine Regierungserklärung abgeben. Seine künftige Politik dürfte geprägt sein von den Zugeständnissen, die er den Liberalen und der Zentrumspartei machen musste, um ihre Stimmen zu bekommen. Dazu gehören die Lockerung des strengen schwedischen Arbeits- und Immobilienrechts und Steuersenkungen.“

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Dietmar Moews meint: Parlamentswahl, rechtsstaatlich-demokratische Konstitution – damit ist mit der Wahl von STEFAN LÖFVEN etwas ganz Normales in der formalen staatspolitischen Reproduktion der schwedischen Konstitution geschehen.

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Doch genauer hingeschaut, wird deutlich, dass die in Europa landauf landab mit zahlreichen Kleinparteien, insbesondere am rechten, nationalistischen Rand, hinzukommenden PARLAMENTS-PARTEIEN, bei gleichzeitigem Niedergang der sogenannten VOLKSPARTEIEN (Konservative und Sozialdemokraten), so in Schweden nicht FUNKTIONIEREN.

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Denn, auch wenn die Sozialdemokraten bei der letzten Parlamentswahl erheblich verloren, haben die kleineren Oppositionsparteien nicht die Selbstlähmung der Konkurrenten im Parlament, wie im britischen Unterhaus und in all den polarisierten Zerstrittenheiten, wie auch in Deutschland, gebracht, sondern die Schweden, auch die schwedischen Parlamentsoppositions-Parteien haben sich auf eine Minderheitsregierung zusammengefunden.

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Es wird also interessant zu beobachten sein, ob es nunmehr in Schweden auch zu Konsenspolitik kommen kann oder ob alle Möglichkeiten der Blockaden gegen Regierungschef LÖFVEN genutzt werden.

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Hessen Landtag wählt Volker Bouffier zum Ministerpräsident

Januar 18, 2019

Lichtgeschwindigkeit 8855

am Samstag, den 19. Januar 2019

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Volker Bouffier bleibt hessischer Ministerpräsident

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dpa bei gmx.de am 18. Januar 2018:

 

„… Der CDU-Politiker Volker Bouffier ist erneut zum hessischen Ministerpräsidenten gewählt worden. Der 67-Jährige bekam bei der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags am Freitag in Wiesbaden 69 Stimmen. Diese Zahl entspricht den Landtagsmandaten der Koalition von CDU und Grünen. Bouffier nahm die Wahl an. Schwarz-Grün hat nur eine hauchdünne absolute Mehrheit von einem Mandat in dem Parlament mit 137 Abgeordneten.

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Bouffier wurde zum dritten Mal zum hessischen Ministerpräsidenten gewählt. Ende August 2010 übernahm er während der Legislaturperiode das Amt von Roland Koch (CDU), der in die Wirtschaft wechselte. Bouffier war zuvor elf Jahre als hessischer Innenministern im Amt. Er leitete dann zunächst eine Regierungskoalition von CDU und FDP, bevor die hessischen Christdemokraten 2014 das erste Bündnis mit den Grünen in einem Flächenland eingingen.

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…In Hessens schwarz-grüner Landesregierung wird es drei neue Minister geben, darunter erstmals eine Digitalministerin. Dieses Amt soll die Darmstädter IHK-Präsidentin Kristina Sinemus (parteilos) übernehmen. Bei den übrigen sechs CDU-Posten in der künftigen Regierung setzt Bouffier weiter auf die Amtsinhaber.

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Neu am Kabinettstisch werden auch die beiden Grünen-Politiker Angela Dorn und Kai Klose sein. Wie bereits seit Dezember bekannt ist, werden sie das Wissenschafts- und das Sozialministerium übernehmen, die bislang unter CDU-Führung waren. Die Ministerriege musste am Freitag noch offiziell vom Landtag bestätigt werden.“

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Dietmar Moews meint: Volker Bouffier bleibt hessischer Ministerpräsident„.

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Die Länderstimmenverhältnisse im deutschen Bundesrat bleiben infolge der Hessenwahl, in Fortsetzung der Schwarz-Grün-Regierungskoalition zunächst stabil bzw. konstant.

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Datenklau für Millionen E-Mails ist nur Passwortquatsch

Januar 18, 2019

Lichtgeschwindigkeit 8854

am Samstag, den 19. Januar 2019

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Kurzfristig erschien eine HORROR-NACHRICHT auf allen Kanälen – es sei fast 1 Milliarde E-Mail-Zugänge und Passworte „geklaut“ worden bzw. diese angeblichen Sicherheits-Bereiche seien unbefugt veröffentlicht worden.

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Von einem Tag zum anderen ist die ganze Aufregung wie weggefegt – kein Wort mehr in den Internetzplattformen der Kulturindustrie und der LÜGENPRESSE.

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Was tun jetzt die BEKLAUTEN?

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Woher weiß man, ob man betroffen ist?

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Angeblich sind es auch deutsche Teilnehmer bzw. deutsche IP’s und E-Mail-Konten.

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Gestern, Donnerstag, 17. Januar hatte die Süddeutsche Zeitung noch auf dem Titel den Rückgriff auf den „Hackerangriff auf Politiker“:

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„Bund will Zuständigkeit für Cyberabwehr bündeln“

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Doch handelt es sich dabei um eine andere Schiene der Heuchelei durch die „Datensicherheits-Ideologie“, nämlich amtliche IT-Kommunikation per Text, per Bild, per fernmündlichen Gesprächen sowie bei der digitalen Übermittlung von DOKUMENTEN.

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Die Milliarde geklauten weltweiten E-Mail-Passworte etc. sind hier nicht gemeint.

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Vielleicht ist es der deutschen LÜGENPRESSSE inzwischen auch egal, wie dümmlich sich E-Mail-User mit Passworten und Passwort-Sicherheit vormachen lassen, dass es nicht zu jeder VERSCHLÜSSELUNG eine ENTSCHLÜSSELUNG gibt – es gibt sie immer. Die LÜGENPRESSE soll doch einfach mal wechseln und klarmachen, dass eine E-MAIL nicht mal so sicher ist wie eine POSTKARTE.

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Und jede E-Mail wird auf ewig als personifizierte Datenquelle missbrauchbar gehalten – egal ob Betroffene heute gar nicht ahnen, welchen Missbrauch man sich dazu nochmal operationalisieren kann.

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Eiseskälte am 19. Januar 2019 beim Rheinlauf

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Dietmar Moews meint: Aus dieser E-Mail-Katastrophe hätten unsere Quoten-Kampagnenmedien bei anderer Gelegenheit eine Jahrhundert-Bedrohung hochgejazzt.

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EINS Die ganze Daueraufregung betreffs der Internetz-Freizeit- und Privatbenutzung ist wirklich immer grober Unfug. Denn was heißt es schon, wenn jemand zum Zeitvertreib „im Internetz surft“?, wenn jemand „im Internetz unterwegs ist“?

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Es ist belanglos, was die Leute da rumfummeln, die nichts zu sagen und zu schreiben haben, die auch so gut wie gar nichts lesen und auch nicht verstehen – ja, lass‘ sie rumfummeln.

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Rumfummeln ist frei, aber nicht notwendig.

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Willkürliches Verhalten – ist allenfalls aufschlussreich über oberflächliche thematische Interessen von Willkürs-Usern, sofern man feststellen kann, wer da unter irgendeiner IP-Adresse aktiv war; denn, ein Halter einer IP muss nicht als konkreter Nutzungsfall feststellbar sein.

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ZWEI Es ist verrückt, wichtige Angaben, wichtige Daten, wichtige Informationen ÜBERHAUPT in ein INTERNETZ-Medium hochzuladen. Das INTERNETZ ist online überhaupt niemals sicher.

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Niemand darf auf einer offenen Postkarte eine Zusteller fürchten, der die Postkarte vor der Einlieferung durchlesen könnte – Der Postbote hat gar keine Zeit, fremder Leute Postkarten zu lesen.

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In eine E-Mail sollte man nicht mal hineinschreiben, was man auf einer Urlaubspostkarte machen könnte. Aber zumindest sollte man über die verwendete IP eine konkrete Namensanrede und die NAMENS-Grußformel WEGLASSEN.

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Zudem Empfänger einer E-Mail wissen meist bescheid, wer da was mitteilt oder was der will – auch ohne die Namenseingabe.

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Ohne die Namen ist eine automatische Datenerfassung zwar weiterhin möglich, nur die Personifizierung ist unmöglich, es sei denn ein KRIMINALIST würde eine Kommunikations-Ermittlung und -analyse anstellen. Oder anders:

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Eine vollautomatische und algorithmische Operationalisierung von Datensätzen die bei E-Mails anfallen, ist zunichte, wenn nur zehn Prozent aller E-MAILS ohne Namen versendet würden.

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DREI Anonyme E-Mail-Texte sind witzig und intelligent, innovativ ohne Redundanz und ohne Selbstverrat:

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KUCKUCKS USE heißt das, wie ein Kuckuck davon ausgeht, dass der fremde Brutvogel schon weiß, was er mit dem heimlich vom Kuckuck gelegten Ei im Nest machen soll: Ausbrüten und Füttern – so kann auch ein anonymer E-MAIL-Schreiber jederzeit von seiner Adressatin erkannt werden, ohne dass da die Namen ausgeschrieben drinstehen. Aber ein Fremder, weiß mit dem KUCKUCKS-EI nichts anzufangen.

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KUCKUCKS USE ist für jeden E-Mail-Nutzer möglich, ohne dazu TOR oder DARK-NET strapazieren zu müssen. Aber im Dark-Net werden bekanntlich die Namen der Handelnden weitgehend vermieden – trotzdem kommen die Kommunikanden zum Erfolg ihres Handels.

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