BREXIT BACKSTOP muss im DEAL von UK und EU korrigiert werden

Januar 21, 2019

Lichtgeschwindigkeit 8863

am Dienstag, den 22. Januar 2019

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Der britische EU-Austritt, genannt BREXIT, ist heute, am 21. Januar 2019, längst formal „amtlich“.

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Das längst festliegende Datum der Wirksamkeit der britischen Unabhängigkeit beginnt mit dem 1. April 2019. Dann ist Großbritannien EU-Ausland.

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Worum seit Monaten zwischen der EU und UK gerungen und verhandelt wird, sind zukünftige schriftlich übereinstimmend festzulegende Regeln – das nennen die Briten den „Deal“ – , nach denen beide Staatlichkeiten, EU und UK zukünftig ihre Beziehungen und Verkehr, ökonomisch, rechtlich und sozial, leben wollen. (Man kann nicht, wenn täglich frisches Gemüse aus- und eingeführt werden soll, ad hoc an der Zollgrenze die Handelsbedingungen im Sinne eines „Freihandels“ vor dem Grenzübertritt aushandeln, sondern dann ist man auf die sehr ungünstig teueren Welthandels-Normen angewiesen).

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Darum verhandeln EU und UK jetzt dringend. Jetzt, nach dem Austritt, braucht man eben neue Verträge dazu (Deals).

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Die britische Verhandlungsführerin, Premierministerin Theresa May, hat mit den EU-Verhandlern langwierig einen DEAL ausgehandelt und abgeschlossen. Anschließend wurde regelgerecht dieser DEAL-Text dem britischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt – und aber durch das Unterhaus wurde dieser DEAL-Text überragend abgelehnt.

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Das bedeutet zunächst, dass es keine bilateralen Regelungen gibt, mit denen die Beziehungen von EU und UK ab dem 1. April 2019 möglichst zureichend weiter gehen könnten.

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Nun hat das britische Unterhaus und die BREXITEERS sowie die Opposition heute versucht, der Premierministerin nahezulegen, für einen Deal mehr auf die Wünsche der BREXITEERS einzugehen – völlig verkennend, dass Frau May den DEAL nicht einseitig auf britische Wünsche hin ändern kann.

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Und das Unterhaus brachte heute in der Parlamentsdebatte allerdings keine Optionen neuer Aushandlungen hervor, außer Unzufriedenheit und gewisse Präferenzen dafür, dem ursprünglichen Deal doch noch zuzustimmen, wenn der sogenannte BACKSTOP korrigiert werden könnte.

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BACKSTOP bedeutet eine im Deal ausgeschriebene Vertragsregel, die sich auf die besondere geografische und sozialgeschichtliche Situation der Iren, zwischen dem EU-Irland und dem UK-Nordirland, einlässt. Während heute noch, zwischen Irland und Nordirland, EU-Innenfreizügigkeit herrscht und praktiziert wird, wird mit der UK-Unabhängigkeit, zwischen Irland und Nordirland, formal eine EU-Außengrenze verlaufen.

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Der BACKSTOP in der vorliegenden Deal-Aushandlung bedeutet, ausdrücklich, dass sich beide, EU und UK, in beiderseitigem Interesse, einerseits einen neuen bilateraler Regelungsrahmen aushandeln werden. Andererseits soll bis dahin, dass ein neuer Beziehungs-Deal fixiert sein wird, zwischen Irland und Nordirland, die bisherige EU-Grenze, also unveränderte Freizügigkeit, weitergelebt werden. Obermotiv dabei ist es auf beiden Seiten, dass es zwischen Irland und Nordirland, nach der Bürgerkriegs- und Terrorvergangenheit, keine harte Außengrenze erneut geben soll – also kein hartes Zollregime, keine bewaffneten Grenzkontrollen usw., sondern weiterhin freundliche Nachbarschaft.

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Aber der jetzt fixierte BACKSTOP bringt für die Iren ein praktisches Grenzregime, wie es auch bisher sehr angenehm gelebt werden konnte, als wären Iren und Nordiren nach dem BREXIT nicht Ausländer für einander. Das hieße aber für UK und für Nordirland – als staatsrechtlicher Bestandteil des Vereinigten Königsreichs Großbritannien und nicht mehr der EU – dass praktisch gar kein EXIT erfolgt wäre, und dass für die Dauer des BACKSTOPS weiterhin, für beide –  auch das EU-Recht und die EU-Gerichtsbarkeit fortgesetzt würde. Damit bliebe Nordirand praktisch, trotz BREXIT, über den BACKSTOP, funktionales EU-Mitglied.

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Aus Sicht der Briten wäre also diese Konzeption eines BACKSTOPS, der die Iren bevorzugt und die Briten unter Druck setzt, möglichst schnell einen Deal mit einem neuen Grenzregime zwischen Nordirland (UK) und Irland (EU) zu entwickeln; aber dafür fehlen bislang praktikable Konzepte, die beiden Seiten gefallen. Ohne neues Abkommen bleibt durch den BACKSTOP Nordirland praktisch unter dem EU-Regime – die Briten stünden unter Zeitdruck, möglichst schnell auf Vereinbarungen mit der EU einzugehen. Während die EU und EU-Irland den BACKSTOP-Zustand ja nett finden.

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Also wollen die Briten und will die Unterhaus-Mehrheit den BACKSTOP aus dem vorliegenden DEAL-Text entfernt wissen.

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Dann könnten UK und EU so lange verhandeln, wie sie den weltweiten Freihandel und keine eigenen bilateralen Beziehungsregelungen haben;  währenddessen bestünden aber nicht die bisherigen EU-Modalitäten an der irischen Grenze, sondern als Auslande, also eine harte Grenze (die sozio-kulturell und sozio-politisch von den Iren und den Nordiren gefürchtet wird).

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Für Irland brächten solche Dealaushandlungen aber erheblich Druck, weil bislang Irland seine gesamten EU-Handelstransporte über England und LKW-Fährbetrieb abwickeln konnte. Nach dem EXIT mit harter Grenze würden auch für EU-Irland die Außenhandelsregeln der EU gegenüber UK gültig. Und England würde eventuell ein Transitstaat für Irland. Aber auch Nordirland verkehrt im EU-Binnenhandel über Dublin nach England; daraus würde nach dem EXIT EU-Transit.

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BACKSTOP ginge also zu Lasten von UK. Kein BACKSTOP ginge gewissermaßen zu Lasten von EU-Irland.

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Dietmar Moews meint: Die gesamten ordnungsstaatlichen Regelungsdetails in neue, bilaterale Partnerschaftsabkommen schriftlich-juristisch zu fixieren, ist eine gigantische Aufgabe, die – nicht verwunderlich – unterschätzt worden ist und im begrenzten Zeitrahmen nicht bewältigt worden ist.

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Beide, EU und UK, wünschen sich aber eine freundliche und gelingende zwischenstaatliche Zukunft.

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Der BACKSTOP setzt UK in taktischen Nachteil, der tatsächlich für die Briten unakzeptabel ist.

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Ohne BACKSTOP hätten praktisch die Iren und die Nordiren die Arschkarte einer harten Außengrenze, was auch nichts Gutes verheißt.

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Ich bin der Meinung, dass die EU auf den BACKSTOP-Vorteil verzichten sollte und gleichzeitig alle Kosten, die ohne BACKSTOP konkret für Irland entstehen werden, als EU-Solidargemeinschaft übernehmen sollte.

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Dann kann sich eine neue EU/UK Lebenswirklichkeit entfalten, die – bedürfnisgerecht – voraussichtlich nicht besonders anders ausgelegt werden wird, als es heute bei EU-Inland-Freizügigkeit der Fall ist.

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Theresa May könnte das innenpolitische Gezerre im britischen Unterhaus mit einer Streichung des BACKSTOP im Deal aushebeln (falls die EU mit macht) und den innerbritischen Streit integrieren.

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Denn die Debatte in London hat heute den BACKSTOP zum Schlüsselkriterium der den „Deal“ vergangene Woche ablehnenden Unterhaus-Mehrheit ausdrücklich herausgebracht.

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Dagegen wird der sogenannte „harte BREXIT“ und auch ein neuerliches Referendum (Volksbefragung) als staatsmoralisch für das Vereinigte Königreich als völlig abwegig eingeschätzt.

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Ferner wären aus der heutige Entwicklung der BREXIT-POLITIK die teils von der Labour-Opposition geforderten britischen Neuwahlen geradezu eine schwerwiegende Verletzung der gelebten Konstitution der Demokratie der britischen Königin.

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Wenn Theresa May, zusammen mit EU-Brüssel, den BACKSTOP rausstreichen könnte, müssten alsdann die BREXITEERS eine ganz nüchterne Rechnung für unintelligente Politik der Selbstüberschätzung aufgemacht bekommen.

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Anschließend könnte UK erneut die formale Aufnahme in die EU beantragen, während in der Zwischenzeit die bisherige EU ebenfalls mal die eigene Rechnung machen sollte und eine grundlegende föderalistische EU-Reform erzeugen sollte.

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Ich bin von EUROPA überzeugt. Ich bin gegen die entdemokratisierte BRÜSSEL-EU von heute. Ich bin gegen EU-Parlamentswahlen, die nur Bürgervertretung vortäuschen.

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