Dietmar Moews „Janina Kugel als Brechtfrau“, Öl auf Leinwand, 140cm / 140 cm
.
THEMA ist deutscher Geheimdienst als selbstakzellerierter Stammtischgegenstand zur Frage:
.
Soll die AfD überwacht werden?
.
Toll, diese Nachwuchskraft. Ganz ohne Frauenquote. Und eindeutig über Leistung ausgewählt.
.
Als vollverantwortliche Redakteurin in der Frankfurter Allgemeine Zeitung, für Politisches mit juristischen Dispositionen, hat sich Helene Bubrowski so weit etabliert, dass – anstatt sie in die Prärie zu schicken – sogar Einladungen als Gastautorin für den Deutschlandfunk einen Quoten-Ritterschlag einbringt.
.
Es ist nur leider eine ganz individuelle Denkbegrenzung bei Frau Bubrowski zu konstatieren. Damit fehlen ihr oft zur Auskomponierung einer Themenstellung die übersehenen Vertiefungen, wie wenn man beim Adventskalender einige Türchen bzw. Fensterchen vergisst zu öffnen.
.
Liebe LICHTGESCHWINDIGKEIT-Benutzer, liebe Leserin und lieber Leser, ich bitte Sie darum den DLF-Text der Autorin Helene Bubrowski (sonst FAZ) mal mit Widerhaken zu lesen.
.
Stimmen ihre Begriffe?
.
wie weit schleicht sich durch Straßensprache die LÜGENPRESSE ein?
.
wo fehlt es an Fragen?
.
wo wird die aktuelle Massenmedien-Kampagne der deutschen Kulturindustrie, die ja immer betont, keine „Verschwörung“ oder Absprachen auszudrücken, sondern stattdessen auf Quote hin zu propagieren und aus Quote auch wegzulassen, durch Textpraktiken Kritik erschwert, statt Aufklärung auszulösen?
.
Dietmar Moews „Brechtfrau über Tulpen“, Öl auf Leinwand, 120cm / 120cm
.
DLF.de bringt also Helene Bubrowski am 19. Januar 2019:
.
„AfD wird zum Prüffall – Verfassungsschutz macht sich unnötig angreifbar
.
„Der Verfassungsschutz ist das Frühwarnsystem der Demokratie. Die Behörde muss tätig werden, wenn es Anhaltspunkte für die verfassungsfeindliche Ausrichtung einer Partei gibt. Das hat der Verfassungsschutz getan: Am Dienstag hat Präsident Thomas Haldenwang bekannt gegeben, dass die JA, also die Jugendorganisation der AfD und die Sammlungsbewegung „Flügel“ um Björn Höcke künftig beobachtet werden. Er hat aus einer 1.069 Seiten langen Materialsammlung zahlreiche Beispiele dafür genannt, dass diese Teile der Partei sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten.
.
Die AfD als Gesamtpartei dagegen soll nicht beobachtet werden. Die Verfassungsschützer setzen lediglich die Prüfung fort, die vor einem knappen Jahr begonnen hat. Öffentliches Material wird zusammen getragen, aber personenbezogene Daten werden nicht gespeichert, keine V-Leute oder andere nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt.
.
Dietmar Moews „Brechtfrauen nach dem Krieg“, Öl auf Leinwand, 155cm / 185cm
.
DLF.de am 19. Januar 2019:
.
„… Der Verfassungsschutz hätte sich zur AfD daher nicht äußern müssen, es gibt keinen neuen Stand. Er hat es aber getan – und sich damit ohne Grund angreifbar gemacht. Der öffentliche Druck auf Haldenwang war groß, schließlich diskutiert die Öffentlichkeit schon lange über das Für und Wider einer Beobachtung der AfD. Doch dieser Erwartungshaltung hätte sich Thomas Haldenwang nicht beugen dürfen.
.
Der neue Präsident verkündete am Dienstag, noch bevor er auf JA und den „Flügel“ zu sprechen kam, dass die Gesamtpartei als „Prüffall“ bearbeitet werde. Es war keine Überraschung, dass sich die Öffentlichkeit und die Medien vor allem auf diesen Punkt stürzten. „Der Verfassungsschutz nehme die AfD stärker ins Visier“, war überall zu hören und zu lesen. Dabei wird die AfD gar nicht anders behandelt als vorher. „Prüffall“, „Verdachtsfall“, „Beobachtung“ – diese Begrifflichkeiten sind für Laien sowieso kaum auseinanderzuhalten. Auch wenn Haldenwang sich alle Mühe gegeben hat, die Unterschiede zu erläutern.
.
Unzweifelhaft ist die öffentliche Einstufung der AfD als Prüffall eine Stigmatisierung. Im Gesetz ist ein Prüffall gar nicht vorgesehen. So hat der Verfassungsschutz der AfD ohne Not einen Grund geliefert, um sich über eine Diskriminierung durch das sogenannte „System“ zu der etablierten Parteien beschweren. . Nun beschwert sich die AfD ohnehin laufend über Diskriminierungen. Doch gerade deshalb wäre der Verfassungsschutz gut beraten gewesen, nicht nur in seiner rechtlichen Entscheidung, sondern auch der Kommunikation dieser Entscheidung übergenau zu sein.
.
Die Beobachtung oder Prüfung einer Partei durch eine staatliche Behörde ist ein Bruch im System. Parteien stehen unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Im Meinungskampf müssen Parteien dieselben Chancen haben. Daher ist es anderen Rechtsordnungen fremd, dass der Staat hier eingreifen kann. In Deutschland ist das anders, historisch bedingt. Umso mehr muss der Eindruck vermieden werden, der Verfassungsschutz sei ein Instrument im politischen Meinungskampf. Deshalb war es richtig, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer sich zur Entscheidung des Verfassungsschutzes inhaltlich nicht geäußert hat.
.
Der Verfassungsschutz hat ohnehin mit dem Vorwurf zu kämpfen, der verlängerte Arm der Politik zu sein. Nicht nur das Gebaren des früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen hat das Ansehen der Behörde beschädigt. Desavouierend ist es auch, wenn Parteipolitiker nun behaupten, erst durch Maaßens Weggang habe der Verfassungsschutz tun können, was längst überfällig gewesen sei.
.
Im Übrigen gilt: Die Entscheidung, eine Partei zu beobachten, ist eben gerade keine politische Entscheidung, sondern richtet sich allein nach dem Gesetz. Es ist verantwortungslos, ohne Anhaltspunkte zu behaupten, der Verfassungsschutz halte sich daran nicht. Durch solche Verschwörungstheorien schwächt man den Verfassungsschutz, der einen wichtigen Dienst für die Sicherheit des Landes leistet.“
.
Hier endet dieser DLF-text von Helene Bubrowski.
.
Empirische Soziologie als Passion
.
Dietmar Moews meint: Das zitierte Papier der AfD-Relevanz wird zwar von Helene Bubrowski angeführt, wurde aber bislang gar nicht offiziell publiziert. Da diskutieren wir doch über Gift, das noch gar nicht verspritzt ist.
.
Ich gehe den Deutschlandfunk-Beitrag vom 19. Januar 2019 gesendet, von HELENE BUBROWSKI, in einzelnen Schritten durch, erörtere und kommentiere Fraglichkeiten und nicht aufgeworfene Fragen, wodurch vermeidbare Irreführung der Leser gerufen wird.
.
Helene Bubrowski, der weibliche Faustkeil, ohne Idee, was man mit einer Edelfeder machen könnte – ich gehe den DLF-Text von Helene Bubrowski zur AfD und zum Geheimdienst – einzeln durch, damit man sieht, wie Kraut und Rüben Frau Bubrowski schreibt und denkt bzw. nicht denkt:
.
„Der Verfassungsschutz ist das Frühwarnsystem der Demokratie...“.
.
Diese BEHAUPTUNG BUBROWSKI ist falsch. Egal, wie weitgefasst „Frühwarnsystem“ hier Sinn ergeben soll oder Sinn zugewiesen wird, ist das Unfug. Es besteht keine formal normative oder strukturell-funktionale oder auch nur informelle Anbindung des Verfassungsschutzes an die zivile Öffentlichkeit. Müsste das nicht betont werden?
.
Der Verfassungsschutz ist eigentlich unter Geheimhaltung an den Bundestag gebunden bzw. ist als unsteuerbare „Intelligenz“ durch seinen Präsident mit dem Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt, mit dem Kanzleramtsminister optional verbunden.
.
Die nicht parlamentarisch verortete Öffentlichkeit gehört nicht zur unmittelbaren Kontrollstruktur des Verfassungsschutzes. Aber die öffentliche Kommunikation, auch Massenkommunikation, ist diejenige kommunikative Funktion an die der Begriff bzw. die Wertbenennung DEMOKRATIE gebunden ist.
.
Will man einen staatlichen Inlandsgeheimdienst als ein „Frühwarnsystem“ interpretieren, so besteht dafür sehr wohl eine Rechtsgrundlage. Der Verfassungsschutz erbringt seine Leistungen gegenüber der EXEKUTIVE und der LEGISLATIVE, allerdings immer und Diskretion gegenüber der weiteren Öffentlichkeit. Das hätte genau an dieser Stelle von HELENE BUBROWSKI dargelegt werden müssen – ungeachtet dass wir hierbei nun eine „Organisation“ vorhalten, deren Kontrolle und Steuerung prinzipiell in Graubereichen Defizite hat, bzw. dunkle Aktivitäten sind üblich. Wie wird denn ein deutscher Geheimdienst gesteuert?
.
„… Der Verfassungsschutz hätte sich zur AfD daher nicht äußern müssen, es gibt keinen neuen Stand. Er hat es aber getan – und sich damit ohne Grund angreifbar gemacht. …“
.
Helene Bubrowski täuscht vor, der Verfassungsschutz hätte bei einem neuen Stand die Öffentlichkeit informieren müssen. Das ist normativ und auch funktional falsch. Keinesfalls der Verfassungsschutz, sondern die Regierung ist dem Parlament und der Öffentlichkeit politische Information schuldig. Alle weiteren Dunkelheiten können durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss versucht werden zu klären; doch auch dafür sind Grenzen der Verweigerung durch den Geheimdienst gesetzt – er kann Aussagen verweigern und Dokumente unterschlagen – sowie ohnehin ist Diskretion vor der Öffentlichkeit obligatorisch.Wo ist der Querverweis zur NSU-Staatsbeteiligung?
.
Helene Bubrowski insinuiert, der Verfassungsschutz hätte sich angreifbar gemacht, weil er nicht informiert habe. Diese Aussage ist falsch. Denn der Geheimdienst hat neben der geheimen Arbeitsweise nicht Pflicht, die allgemeine Öffentlichkeit selbständig und direkt zu informieren. Selbst Kommentare zu etwa etwas silberzüngigen Propagandaansagen der Regierung hat der Geheimdienst weder zu bestätigen noch zu kommentieren. Eigengründe des Geheimdienstes, sich direkt an die Öffentlichkeit zu wenden, sind normwidrig und verletzen die Begrenzung der Kommunikationskompetenz des Inlandgeheimdienstes (von dem inzwischen Herr Thomas Haldenwang Präsident (als Nachfolger von Maaßen) ist).
.
Ich wiederhole es:
.
Die Warnfunktion als Pflicht des Verfassungsschutzes besteht gesetzlich in geheimer Information staatlicher Rollenträger. Diese sind ebenfalls geheimnisverpflichtet; ein Verfassungsschutzpräsident kommuniziert mit dem Geheimdienst-Koordinator im Bundeskanzleramt; der kommuniziert mit dem Kanzleramtsminister; darüberhinaus kann es zur Information des Bundestages kommen, indem der Geheimdienst den Innenausschuss des Bundestages kontaktiert oder vorgeladen wird, der dann allerdings für diesen Fall als diskretionsverpflichteter „Geheimdienstausschuss“ firmiert. Die Öffentlichkeit erfährt von diesen Informationen nichts bzw. nur in Form kosmetischer Ansagen der Parlamentsöffentlichkeit.
.
Ein Kommunikationsrecht oder gar eine solche Pflicht hat kein staatlicher Geheimdienst.
.
Frühwarnsystem der Demokratie, wie es Autorin HELENE BUBROWSKI insinuiert? dazu darf es gar nicht kommen und – kommt es praktisch auch nicht. Man muss davon ausgehen, wenn – wie in letzter Zeit der BfV-Präsident Maaßen – ein Geheimdienstler mit der Presse „flirtet“, ist das überhaupt nicht als „Frühwarnsystem für die Demokratie“, sondern als Frühwarnsystem für Pflichtverletzung und zu erwartenden Rausschmiss des Maaßen anzusehen.
.
„… Die Verfassungsschützer setzen lediglich die Prüfung fort, die vor einem knappen Jahr begonnen hat. …“
.
Mit dieser Ansage, dass es um Verfassungsschutzaktivitäten geht, die längst laufen, weist Helene Bubrowski selbst darauf hin, dass die BfV-Kommunikation nicht als „Frühwarnsystem“ treffend bezeichnet ist. Eine informative Funktion für die allgemeine Öffentlichkeit, deren Verfassung und Demokratie geschützt werden soll, mag bestenfalls durch das geheime Arbeiten im Untergrund, ohne die Öffentlichkeit, geschützt sein, jedoch keineswegs frühgewarnt oder gar vom BfV unmittelbar informiert. Oder sollen diese Presseveröffentlichungen eigene Geheimdienstziele als Staatsschutz-beitrag sein?
.
„… Der öffentliche Druck auf Haldenwang war groß, schließlich diskutiert die Öffentlichkeit schon lange über das Für und Wider einer Beobachtung der AfD. …“
.
Es gibt keinerlei politisch-normative und keine gesetzliche Struktur, aufgrund derer die Öffentlichkeit auf den Verfassungsschutz bzw. seinen Präsidenten Druck ausüben kann. Die Öffentlichkeit kann sich informell an gewählte Abgeordnete des Bundestages wenden und es gibt den speziellen Modus der Anfragen und von Petitionen – immer mit dem Parlament als Adresse, nie gegenüber dem Geheimdienst.
.
Die Öffentlichkeit kann im Rahmen der Rechtslage und der Meinungsfreiheit diskutieren und publizieren was und so lange sie will. Vom Verfassungsschutz Kommunikation rechtlich einzufordern ist die zivile Öffentlichkeit direkt in keinem Fall berechtigt.
.
„… Der Verfassungsschutz nehme die AfD stärker ins Visier“, war überall zu hören und zu lesen. Dabei wird die AfD gar nicht anders behandelt als vorher. „Prüffall“, „Verdachtsfall“, „Beobachtung“ – diese Begrifflichkeiten sind für Laien sowieso kaum auseinanderzuhalten. Auch wenn Haldenwang sich alle Mühe gegeben hat, die Unterschiede zu erläutern….“
.
Es ist alltäglich, dass die deutsche Medienöffentlichkeit längst nur noch die Geringschätzung erwirbt, die mit dem Wort „Journalie“ – oder klarer – als „LÜGENPRESSE“ bezeichnet wird. Und wenn, wie HELENE BUBROWSKI, die selbst Teil dieses Journalismus ist, im zitierten Fall, dass die Presse und die irregeführte Öffentlichkeit hier FALSCHINFORMATION als verlässliche Information, anstatt als FAKE, behandelt, so ist das Irreführung. Denn es ist rechtlich doch nicht der Verfassungsschutz, der direkt in diesen öffentlichen LÜGENPRESSE-FAKE einschreiten darf, sondern Desinformation. Über den Staat und die Verfassungslage aufzuklären, ist Angelegenheit der Bundeskanzlerin oder der Bundesinnenminister oder des Bundespresseamts, oder von Fraktionsvertretern des Deutschen Bundestages sowie den wahlkreisgebundenen Abgeordneten. Aber keinesfalls agiert der Geheimdienst unmittelbar und direkt mit den Bürgern.
.
„… Nun beschwert sich die AfD ohnehin laufend über Diskriminierungen. …“
.
Auch hier formuliert Helene Bubrowski ungenau und klärt nicht so auf, wie gerade auch folgendes Beispiel anbietet:
.
Die AfD beschwert sich geradezu strategisch und taktisch bei jeder Gelegenheit – Ja, das ist POLITISCH.
.
Aber, die AfD und auch einzelne AfD-Mitglieder, führen auch vielfach Gerichtsprozesse gegen verleumdende oder rufschädigende Angriffe oder Verbreitung von Falschinformationen zu Lasten der Partei. Die AfD erhebt fallweise Klage zu Gericht gegen unbekannt, gegen Privatpersonen, gegen Behörden und gegen Multiplikatoren. Das ist RECHTSSTAATLICH. (Oft sind beklagte Angriffe ähnlich konstruiert – man hat ein AfD-Parteimitglied ausgeguckt, beschuldigt einen AfDler aufgrund grenzwertiger oder rechtswidriger Äußerungen, aber greift öffentlich die AfD als Partei oder den Parteivorstand dafür an. Häufig bezichtigt man aufgrund verbotener Auftritte einzelner Privatpersonen die AfD als juristisches Ziel, und schließt in solchen Pseudosyllogismen auf Verfassungsfeindlichkeit bzw. Verfassungswidrigkeit der ganzen Partei. (Z. B. demonstrierten bekannte AfD-Politiker in Chemniz und zogen auf der Straße mit sich als Rechtsradikale gebärdenden schwarzen Demonstranten zusammen:
.
Sie wollten am Nischel vorbeiziehen, wurden aber durch die Polizeisperre gestoppt. Da wurden auch die Journalisten dann Zeuge und Fotografen von den „Verfassungsfeinden“ der AfD. Diese Absperrung war anscheinend eine fragwürdige Verhinderung des Demonstrationsrechts durch die Polizei.
.
„… wäre der Verfassungsschutz gut beraten gewesen, nicht nur in seiner rechtlichen Entscheidung, sondern auch der Kommunikation dieser Entscheidung übergenau zu sein….“
.
Nein – was Helene Bubrowski hier argumentiert ist falsch, Entscheidungen des Verfassungsschutzes sind immer interne Entscheidungen. Kommunikation hat normativ und fakultativ über den Bundestags-Geheimdienstausschuss zu erfolgen. „Übergenau“ bedeutet, strikte Verschwiegenheit des Geheimdienstes gegenüber der Öffentlichkeit, nicht nur übergenaue Intelligenz in der Geheimdienstarbeit.
.
„… Die Beobachtung oder Prüfung einer Partei durch eine staatliche Behörde ist ein Bruch im System. Parteien stehen unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Im Meinungskampf müssen Parteien dieselben Chancen haben. …“
.
Helene Bubrowski verbreitet auch hier Ammenmärchen. Sie tut so, als seien alle Offizial-Akteure als „Behörden“ gleichgestellt. Das ist ein Geheimdienst eben gerade gar nicht.
.
Es gehört zur Geheimdienst-Matrix, alle ständig auf dem Schirm zu haben. Es kann gar keine deutsche Partei geben, in der NICHT der eine oder andere Abgeordnete oder Kandidat selbst dem Geheimdienst inkorporiert und/oder informell verbunden ist. Sie sind es.
.
Die Rede von „selben Chancen“ ist doch lediglich die Forderung der Fairness, die Parteienüberwachung und Infiltrationen nicht auf den Markt zu schreien. Das macht hier aber das BfV als Agent der Exekutive, die damit die AfD mit Hilfe des Geheimdienstes bekämpft. Das ist verfassungswidrig. Der Juristin Helene Bubrowski ist das anscheinend nicht aufgegangen.
.
„…der Verfassungsschutz sei ein Instrument im politischen Meinungskampf. Deshalb war es richtig, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer sich zur Entscheidung des Verfassungsschutzes inhaltlich nicht geäußert hat….“
.
Helene Bubrowski verdreht die angängige politische Rechenschaftspflicht und Führungsverantwortung: Denn während der Verfassungsschutz gar nichts mit der Öffentlichkeit kommunikativ auszumachen hat, ist der Bundesinnenminister sowohl der eigenen Regierung, auch dem Parlament als Legislativ und Kontrollmedium der geltenden Konstitution wie auch der allgemeinen Wähler-Öffentlichkeit als Parteivertreter und Amtsinhaber zur Information verpflichtet.
.
Was der zuständige BMI (Bundesinnenminister), das BfV nachsteuernd, mit dem ebenfalls zuständigen BMJ (Justizministerin) auf die Fehlleistungen in der unkompetenten Kommunikation durch den Präsident des BfV mit der allgemeinen Medienöffentlichkeit an korrigierenden Ansagen macht, ist wiederum eine interne, diskrete Angelegenheit, anders bei anderen Offizial-Verfehlungen der sonstigen staatlichen Bürokratie. Etwas anderes ist dann, was er der Öffentlichkeit darlegt.
.
Es ist auch immer Angelegenheit des Regierungschefs – hier, der CDU-Bundeskanzerin Dr. Angela Merkel, die diesbezüglich unfähig ist, den CSU-BMI Seehofer zu führen.
.
„… gerade keine politische Entscheidung, sondern richtet sich allein nach dem Gesetz. Es ist verantwortungslos, ohne Anhaltspunkte zu behaupten, der Verfassungsschutz halte sich daran nicht. Durch solche Verschwörungstheorien schwächt man den Verfassungsschutz, der einen wichtigen Dienst für die Sicherheit des Landes leistet.“
.
Helene Bubrowski lügt hier schwarz gegen weiß. Nach dem Gesetz kommuniziert der Verfassungsschutz nicht mal auf Geheiß durch DIREKTIVE – er tut es normativ nämlich gegenüber seinem Präsident, der gegenüber dem Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt, der gegenüber dem Kanzleramtsminister, der gegenüber dem Kanzler. Dazu gibt es außerdem die parlamentarischen Kontrollansprüche auf Antrag gegenüber dem BfV durch den diskreten Geheimdienstausschuss im Deutschen Bundestag.
.
Der Verfassungsschutz hat sich an seine Norm nicht gehalten. Das ist eine grobe Normverletzung und unerlaubte offene Einmischung in die Politik.
.
Es ist keine Verschwörung, sondern eine Rechtsverletzung. Dieses zu kritisieren als „Verschwörungstheorie“ zu erklären, ist entweder strohdoof von Helene Bubrowski oder einfach LÜGENPRESSE.
.
„…Durch solche Verschwörungstheorien schwächt man den Verfassungsschutz …“
.
Hier müsste es nicht heißen „man“; denn hier schwächt die LÜGENPRESSE durch Helene Bubrowski, von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, für den Deutschlandfunk, im eigenen Namen, die Demokratie. Und Helene Bubrowski erzeugt in der Alltagsöffentlichkeit ein völlig falsches Bild vom Verfassungsschutz.
.
Man könnte ja glauben, der Verfassungsschutz sei so eine Art intelligente Polizei. Doch sollte jeder Bürger erfahren, dass der Verfassungsschutz weder durch seinen eigenen Präsidenten, noch durch Regierung oder Parlament dirigistisch geführt werden kann. Oder, dass die Polizei wüsste, was Geheimdienste so treiben, wenn Agents Provokateurs bei Straftaten von der Polizei festgenommen und ermittelt wurden, anschließend aber ein Staatsanwalt die Einstellung von Ermittlungen und die Freilassung und Straffreiheit von Straftätern herausbringt – die als V-Leute geschützt werden.
.
Die einzige Steuerung des Verfassungsschutz‘, derer der Staat fähig ist, ist die alljährliche Budgetierung und Bereitstellung oder Kürzung von staatlichen Finanz-Mitteln, und ein möglicher Austausch des Führungspersonals. Dabei hat der Kanzler definitiv keine Alternative zum angängigen Geheimdienstprinzip.
.
Dagegen Helene Bubrowski wäre bei mehrfachem journalistischem Leistungsversagen durch arbiträre Einschätzungen und Kündigung von der FAZ durchaus steuerbar. Denn auf mehr Scharfsinn und Urteilskraft zu warten, ist für ein Leitmedium, wie die FAZ eines ist, ein heikles Spiel in Zeiten des massenmedialen Umbruchs, wie heute.
.
Da fehlt einfach zu viel.
.
Deshalb wünsche ich den Benutzern der Lichtgeschwindigkeit, denen dieser Blogbeitrag nicht über eine Suchmaschine unter dem Titel LICHTGESCHWINDIGKEIT ansteuerbar ist, eine schöne Woche – ist es nicht wunderbar?
.
Nur Frau Bubrowski möchte ich daran erinnern, dass sie vielleicht mal mit Sabine Dämmer und Janina Kugel Kontakt aufnehmen könnte, um die #metoo-Frequenz herauszufordern. Beim CCC heißt der Anspruch „excellent“. Erinnern an den aufmunternden Ruf für den runden-rennenden Oskar:
.
„Schneller, Oskar! größere Schritte – und öfter.
.
Nachschrift: Helene Bubrowski, „LIEBCHEN“ würde Hildegard Stausberg sagen, ich kaufe seit 40 Jahren die FAZ, die eine amerikanische Meinungsagentur betreibt; ich hören seit 50 Jahren den Deutschlandfunk aus Köln, den ich inzwischen auch bezahle, der nicht um eine deutsche Souveränität kämpft. Damit erwerben Sie Ihre Teilnahme. Strengen Sie sich bitte an. Ihre Lieferungen waren inzwischen mehrfach voller ungültiger Ansagen.
.
Dietmar Moews „Brechtfrau im Siegestaumel“, Öl auf Leinwand, 120cm / 120cm
.
FINE E COMPATTO,
.
WARNUNG: recommended posts (Zusätze, die als Empfehlungen oder Beziehungen von WordPress hier eingestellt werden)
auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress
.
gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews
.
hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
.
Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN
FINE E COMPATTO deutlich beendet.
.
WARNUNG: recommended posts
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
Während ich in dieser Lichtgeschwindigkeit hervorzuheben gedenke, mich sehr zu freuen, mit der heutigen Holz-Ausgabe, die ich als treuer Zeitungskäufer täglich von meinen Händlern kaufe und bar bezahle, die erste FAZ zu sehen, die schon von der Titelseite her das Gepräge des sehr geschätzten Jürgen Kaube, nun auch mehr Mitherausgeber, zu erkennen:
.
Nicht mehr der mir missliebige Schirrmacher, als überkandidelter Honigsauger und Dünnbrettbohrer, der sich eigentlich in gar nichts wirklich auskannte. Immer wenn Schirrmacher was Neues aufgegabelt hatte, hatte er lediglich seinen Schreib-, Telefonier- und Lesefleiß, aber kein tragfähiges Gespür zelebriert. Nichts von Schirrmacher – meine ich – konnte man ungeprüft benutzen. Schirrmacher war also kein kritischer Dienstleister, sondern er machte Arbeit, statt Verlässliches zu bieten. Problem: Er konnte nichts.
.
.
Jürgen Kaube nunmehr verfügt über Geltungsrang durch Augenmaß und Urteilskraft zu den heute gebräuchlichen Orientierungsstrategien in Macht und Politik. Kaube ist eine solide Variante vom Nietzsche-Übersetzer Charles Bukowski („Umarme das Schicksal – jenseits von Gut und Böse“ und Isaiah Berlin „Diesseits von Gut und Böse“).
.
Das heißt: Wir Menschen und die Farben der Moral, der empirischen Herrschaftspolitiken und des mutmaßlichen Seinsschlüssels, in die kurze Tagesform einer Frankfurter Allgemeine Zeitung gefasst, sollten erkennbar und belastbar sein (sodass die Verlags-Rechnung aufgehen kann).
.
Das war in der heutigen Ausgabe – meinem Wunsch gemäß – in Titeln der Titelseite der Frankfurter Allgemeine Zeitung so aufgereiht:
.
.
(Oberthema: Erziehungsstreik, Eltern, Kinder, Maximen von Führung und Fühlung mit Führungsanspruch), „Heute:
.
Demokratisches Restrisiko
.
Moral statt Politik
.
Rettung für Hochschulen
.
Auf schmalen Schultern
.
Büromieten steigen kaum“
.
Zu jeder dieser Titelzeilen stehen die tagespolitischen Geschehnisse und Bedrängnisse in steilem Verhältnis: Rechtsstaat und Mob, staatliche Bildungsapparate, Missverhältnis von Genieabhängigkeit zu Mehrheitsintegration, dazu der Kaufvertrag als Über-Ich.
.
Was also machen wir mit dem Anfang jeder Gemeinschaft für ein gelingendes Gemeinschaftshandeln, der kollektiven Urteilskraft?
.
Die Urteilskraft stärken.
.
Wie geht das?
.
Durch organisierte Bildung.
.
Das kostet – und schon sind die Eltern bedient (Jasper von Altenbockum „Die Eltern sind bedient“ Titel-Kommentar am 5. Juni 2015). Der Wadelbeißer hat hier die Volkshochschulen vergessen, die der Mangelbildung der Erwachsenen abhelfen sollen.
.
Wie bildet man Eltern, an denen bereits Erziehung und Bildungsziele verfehlt wurden? Mit Helene Bubrowskis Anti-Bukowski-Text: „Wer denkt an die Kinder?“ (immer noch Titelseite der FAZ) am 5. Juni 2015.
.
Es geht mit der wichtigsten Textstellung, FAZ Seite 1, oben links, los:
.
„Erziehungsstreik für Schlichtung unterbrochen“ – es fehlt der Hinweis auf den Charakter von Industriegewerkschaften in unserer Zeit: Nicht nur hat die Ver.di-Führung die Erzieher mit diesem Streik verraten, auch führt sie unverschämt vor, wie Herrschaft durch den durchorganisierten Verbändestaat über alle Herzen und Köpfe hinweg durchgesetzt wird. Die FAZ hier ganz bei „sich“, Partei-Zeitung auf der StaMoKap-Seite der herrschenden Blockparteien („demokratisches Restrisiko“, „Moral statt Politik. Aufklärerische Kritik als Wurzel der modernen Dauerkrise …“, „Rettung für Hochschulen“ …).
.
Kurz: Kaubes Stichworte stimmen. Doch heraus kommt blendende bzw. kaschierte Herrschaftsmoral („Großer Gott wir loben Dich“ / vom <Kölner Dom-Chor bei geöffnetem Fenster laut anhören).
.
Helene Bubrowski schreibt, dass es „In Vitro Fertilisation“ gibt – also Erzeugung menschlicher Abkömmlinge ohne Liebe und ohne kulturelle Vorurteile, quasi „Jenseits von Gut und Böse“, wie Nietzsche es in seiner Vorurteilslehre beschrieb. Dass es mit Heidegger das feindliche Gestell gibt, unsere tradierten Vorurteile, die die Möglichkeiten des zukünftigen Seins ankränkeln, verhindern, indem „Das Dasein in das mögliche Sein hinaussteht“. Und nun schlägt Sloterdijk nach und fordert: „Die schrecklichen Kinder der Neuzeit“ – sie lernen nicht das Notwendige – denn nun sind sie Heideggerfreunde: Vorurteilsfeindlich (also hirnrissig).
.
Helene Bubrowski beschreibt, wie gebunden und geborgen das künstliche Erzeugtwerden nicht ist, wie brutal es für Eilieferanten, Austrägerinnen, Fremdgeborene, Identitätsschwache, Neukranke, nämlich unwerte Menschen, nur sein kann – dagegen die gute Tradition des Sexus Nexus mit allerliebst Liebesleid, Kabalen und missbrauchten Briefen, Inzuchtquoten und KuckucksUse – so weit das Auge reicht Lug und Trug, aber traditionell und herrschaftsbewährt.
.
Die junge Frau Bubrowski also voll aus ihrer Lebenserfahrung schöpft, der einfachen Moral das Wort in der FAZ reden möchte. Eigentlich aber liefert sie lediglich eine Stoffsammlung der Plattitüden, ziemlich unsystematisch außerdem, legte man Kriterien der empirischen Sozialforschung daneben. Welche Argumente dagegen das Lebensrecht aller Missgeburten und Geschundenen, Behinderten und Ungelieben, Bastarde und Kuckuckskinder haben, nachdem solche auch noch das Purgatorium der gesellschaftlichen Ächtung in jedem Belang nicht nur überlebten, sondern daraus die Hochbegabung, eine Sonderstellung zu machen vermochten (wenn sie nicht gestorben sind) und den Preis angeboten bekamen, den sie dann dem Helene-Bubrowski-Schwangerschaftsturn-Vereinen der FIFA spendeten – mit dem spöttischen Kommentar angenagelt: „Ihr Manna könnt ihr selber saufn. Es lebe das unwerte Leben.“ – das beschäftigte FAZ-Autorin Bubrowski gar nicht.
.
.
Dietmar Moews meint: Bei aller Zukunftsgenealogie und Integrationsführung hat der Roman-Soldat Schwejk nicht zu Unrecht behauptet: Man muss sie in die Tür einklemmen, will man eine Katze umbringen – die haben ein zähes Leben.
.
Ein „so Sollen“ des staatlich geführten Fortpflanzungssinnes, eingeschlossen „Kinder, deren Eltern miteinander Geschlechtsverkehr gehabt haben sollen“ (Bubrowski am 5. Juni 2015), machtmoralisches Pfahleinschlagen des Leitmediums FAZ, die sich eigentlich mehr für USA-hörige Medien- und Militärspiele erwärmt, klingt mir aus dem Munde der Helene Bubrowski nicht klar und deutlich genug:
.
Sie sollte es: „Konservatives Umherirren traditioneller Verhängnisse nennen – lieber den alten Krieg als den neuen“. Nein, sie malt Schwarz und Weiß, wie jedes Heinzlein von Heinrich Heine im Keller das Blutfass doch kennt, aber die Anderen für blöde halten möchte.
.
.
Es kann dafür der SPD-Mann Herbert Schmalstieg wenig dafür, dass dieses Thema an ihm sein Leben lang vollständig vorbeigegangen ist (als Nummer Zehn der Prominentenmannschaft immer elegant), der hier auf Seite 8 in der FAZ, 5. Juni 2015 von Günter Bannas als „Schlichter“ vorgestellt wird.
.
.
Und auch hier hat die FAZ-Redaktionskonferenz nicht die nötige Zeit aufgewendet, zu prüfen, ob hinter dieser Tapetentür wirklich der Weg ins Freie führt: Schmalstieg als Schlichter, nachdem Gewerklschaft und Arbeitgeber bereits ihre „FIFA-Methode“ haben durchblicken lassen?
.
.
Ein gezieltes Interview mit Schmalstieg zur heutigen Ausbildungslage der Erzieher, als Kindergärtner, Sozialpädagogen, Erziehungswissenschaftler, Diplom-Erzieher und so weiter, hätte Mehrwert haben können. Der Abrichtungsakt der Schlichtung ist bereits jetzt schon ein Akt der LÜGENPRESSE – die streikenden Erziehungsberufsständlerinnen und -ständler tun mir leid. Und was sagt Helene Bubrowski, deren schutzbedürftiges Klientel hier doch übers Stöckchen springen darf?
.
.
Sie möchte, dass die “Überlistung der Natur“ gesellschaftlich gewünscht, neumodisch nicht unter Strafe stehen, aber nicht zur „Gefahr durch die hässlichen Seiten des Machbarkeitswahns“ werden solle. Das nenne ich verneinte Verneinung des Verneinens: (Don’t be denied /Neil Young)
.
.
Und – ich erlaube mir den Scherz zur Frage: Wohin mit dem Zeigefinger (gehn wir zu Dir oder zu mir?)? – wenn es ein mahnender, aber „zahnloser Zeigefinger ist“ (Helene Bubrowski), so stecke ihn einfach in die Nase.
.
ZUGINSFELD 40 DMW 674.1.11 190 cm / 190 cm, Öl auf Leinwand, in Berlin 2012 gemalt
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-
.
Neue Sinnlichkeit Blätter für Wehrrecht und Reisepflicht
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
Gestern, am 21. Januar 2015, brachte die Süddeutsche Zeitung auf der Titelseite die Notiz:
.
„Die Mollath-Paragrafen werden geändert“.
.
Heute, am 22. Januar 2015, bringt die Frankfurter Allgemeine Zeitung ein Interview von FAZ-Autor Albert Schäffer mit dem bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU).
.
FOCUS.Online bringt heute eine Ankündigung eines Sachbuches des Mollath-Strafverteidigers Dr. Strate, „Der Fall Mollath“, Verlag orell füssli 2014, wo es heißt:
.
„Gustl Mollaths früherer Anwalt Gerhard Strate stellt Justiz und forensischer Psychiatrie ein verheerendes Zeugnis aus.
.
Bislang ist mir wirklich noch kein Fall untergekommen, wo so massiv gegen Recht und Gesetz verstoßen wurde“, sagte Strate dem „Münchner Merkur“ (Donnerstag) über den Fall des Nürnbergers Mollath, der zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß. Auch in seinem neuen Buch „Der Fall Mollath“ spricht der Hamburger Strafverteidiger von „Justizmord“ und meint damit die Absicht, im Namen des Gesetzes das Gesetz zu brechen, um jemanden etwa seiner Freiheit zu berauben. „Dieser Fall zeigt recht einzigartig, in welch massiver Weise Unrecht praktiziert wurde“, sagte Strate der Zeitung.
.
Die taz berichtet heute, Bundesjustizminister Heiko Maas kündigt ein „LEX MOLLATH“ (ein Mollathgesetz) an. Laut Maas (SPD) sollen Zeiträume der Unterbringung verkürzt werden.
.
Auch Maas vertuscht, dass Mollath nicht falsche Gesetze ursächlich waren, sondern eine Kaskade gesetzbrecherischer Richter, Gutachter, Staatsanwälte, Ärzte, in und um Bayern waren, die die kriminelle Ehefrau Mollaths unterstützten.
.
FERRARI POKAL MOLLATH
.
Dietmar Moews meint: Die Presse ist frei, auszuwählen, zu formulieren, hervorzuheben,gewichte zu verschieben, zu lügen – ja, hier haben wir erneut den zweifelhaften Fall:
.
Wer hat die Überschrift zu dem FAZ-Online-Bericht / Interview Albert Schäffer mit Justizminister
.
„DER FALL MOLLATH – Es ist Vertrauen verloren gegangen“
.
Der Staatskrisen-Justizminister Winfried Bausback verstärkt die bayerische Absurdität indem er zum „Fall Mollath“ jetzt sagt:
„Der entscheidende Gesichtspunkt ist also die Gefährlichkeit?
Es muss immer eine Abwägung zwischen den Freiheitsrechten des Täters und den berechtigten Schutzinteressen der Gesellschaft stattfinden. Mir geht es darum, dabei den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Gesetz stärker zu verankern….“
.
.
Dietmar Moews meint: LÜGENPRESSE ist auch, wenn die Redakteure einfach ignorieren, welche semantischen Bullshit-Ballungen sie erfinden und fortschreiben:
.
Wenn also die Hookline „Mollath“ als ein Reizwort missbraucht wird, wäre doch eine gewisse Verantwortung verlangt, für die Abgrenzung von der Staatskrise Bayerns im Justizskanal Mollath, gegenüber irgendwelchen Ausscheidungen des Ministers Bausback herauszustellen.
.
Hier berichten jetzt also die Lügenpresse – nämlich welcher Rezipient kann schon alle Medien vergleichen, wenn es eine Kampagne-Mollath gibt, wie nämlich heute:
.
„Mollath-News“ bei Google – und schon geht es rund.
.
Bausback und Schäffer von der FAZ versuchen hier eine Mär der Reform von „Mollath-Paragrafen“ ins Gespräch zu bringen, wo es um „psychisch kranke Täter“ geht. Mollath war wurde aber von kriminellen Straftätern zu einem psychisch gesunden Opfer gemacht:
.
gewissermaßen „Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) versus „Annemarie Leutheusser-Schnarrenberg-Rotenberger-Baumchaussee (FDP) – summa summarum Winfried Bausback (CSU). Haben wir gelacht.
.
Der Fall Mollath war ein Skandal einer jahrelangen Kaskade von Gesetzesübertretungen, Rechtsbeugungen, Freiheitsberaubung, Gutachterbetrug, Amtsanmaßung, Körperbverletzung, schließlich abschließend Rufmord durch Wiederaufnahmeverfahrens-Freispruchs-Begründung in Regensburg im Jahre 2014 für Gustl Mollath.
.
Und jetzt setzen die Lügenpresse und Minister Bausback einen neuen Skandal in die WELT:
.
Sie behaupten, Mollath habe Schaden gelitten, weil rechtliche Kautelen reformbedürftig seien.
.
Nein – der Prozess hat es einwandfrei ergeben: Es waren zahlreiche Kaskaden von Hand-in Hand-Rechtsbrechern jahrelang gegen Mollath in Nürnberg, Bamberg, Bayreuth, Regensburg und München tätig, ja bis Berlin.
.
Und die informellen Akteure der illegalen Geldschiebereien von Nürnberg nach Zürich, der Hypobank, der einschlägigen Mollath-Rotarier – die werden weiterhin vertuscht und werden nicht zur Rechenschaft gezogen:
.
Ich sage nur: Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (bei verjährung).
.
Und dann „volle Rehabilitierung für Gustl Mollath“ sowie volle Schadensersatzleistungen an Gustl Mollath sowohl privat wie staatlich.
.
Was bilden sich diese dämliche Frankfurter Allgemeine Zeitung mit Autor Schäffer, mit Herrn Jürgen Kaube als Herausgeber denn weiterhin ein, im Stile von Marie Katharina Wagner und Helene Brubowski zu mobben?
.
„Der Fall Mollath“ – das sollten sie jetzt langsam richtigstellen, statt lügenpresseartig weiter zu lügen – war und ist Dienstklassen-Kriminalität und vielfältige Amtsmissbräuche.
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 10.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 2.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
Helene Bubrowski, die schmerzbefreite Mollath-Tendenz-Berichterstatterin in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung abfasste neuerlich ihre Erkenntnisse zur Affäre Mollath, wie die dem unbedarften FAZ-Leser wohl am besten schmecken könnte.
.
Als nicht unbedarfter Kritiker – aus Sicht des Soziologen und Rechtsstaatsinteressent – habe ich Frau Bubrowskis Artikel zur Affäre Mollath begleitet und hier nun zum Letzten: FAZ, v. Freitag,15. August 2014, also dem Tag nach der Urteilsverkündung im Strafprozess-Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Regensburg, mit der Überschrift:
.
„Freispruch dritter Klasse. Das Gericht sieht Gustl Mollaths Tat als erwiesen an – und muss ihn freisprechen. …“
.
.
Wunderbar: Da wir es ja lediglich mit Anschuldigungen also Tatvorwürfen in der Anklage zu tun haben, könnten allenfalls die Anschuldigungen als erwiesen befunden werden. Während Mollaths Tat – was immer das ist oder gewesen sein soll – die kennen wir nicht. Auch Anklage und Gericht geben ihre Vorstellungen an, die kein Wissen sind.
.
Geglaubter Tatvorwurf – Frau Bubrowski – ist nicht Tat.
.
Frau Bubrowski zeigt dann, worauf das Gericht und die Anklage hinausgekommen sind: Ausdrücklich wurde in den Plädoyers des Oberstaatsanwaltes, des Nebenkläger-Anwaltes und der Vorsitzenden Richterin erklärt, dass, wie und aus welchen juristischen Einschätzungen für sie entscheidend war, die angeblich geschädigte Ex-Frau Petra Mollath im Kern für glaubhaft zu halten. Während der Beschuldigte als der abstreitende Straftäter für unglaubhaft gehalten wird.
.
Denn die Widersprüche beider Mollaths können nicht übereinstimmende wahre Vorgänge bezeichnen – wobei die Geschehnisse nur gemutmaßt werden und die Sachen selbst ohnehin nicht überliefert wurden (die Narbe, die Glaubhaftigkeit, die Zurechnungsfähigkeit, die Reifen, das Bargeld, die Langwaffe und der Waffenschein).
.
Behelfsmäßig wird noch eine ziemlich infame Nebenverdächtigung hinzugebracht:
.
Man könne heute, im Jahr 2014, nicht mehr erkennen, ob der Beschuldigte eventuell zur Tatzeit nicht voll zurechnungsfähig gewesen sei. Ja, das ist wohl so.
.
Das fällt auch der FAZ-Texterin nicht auf: Man kann heute die Glaubhaftigkeit der damaligen Ehefrau hinsichtlich möglicher damaliger Unzurechnungsfähigkeit ebenfalls nicht einschätzen. Ja, das ist auch so. Und sogar:
.
Das trifft auch auf den Richter Otto Brixner und einige Gutachter zu: Wer weiß, ob der Psychiater Dr. Klaus Leipziger damals zurechnungsfähig war? Welch ein Königsmacherverdacht!
.
Was hier schreit, ist nicht der verurteilte Beschuldigte, der ja nicht selbst als Richter aufzutreten hatte, sondern zu seiner eigenen Verteidigung.
.
Es ist die Art, wie sich Frau Bubrowski dumm stellt, wenn sie auf den geltungsschwachen Vortrag zur Glaubhaftigkeit der Ex-Frau Mollath kommt, und die Absurdität verschweigt, als sei selber Denken verboten.
Im Strafprozess besteht Untersuchungspflicht relevanter Anschuldigungen, nachdem die Relevanz von Umständen – wie die Glaubwürdigkeit – sichergestellt werden muss.
.
Was war also mit der Glaubhaftigkeit der Kronzeugin Petra Maske, Ex-Mollath, in eigener Sache: wenn sie strafrechtlich inkriminierende Aktivitäten zu verbergen hatte, die von ihrem Ehemann mit „Insiderwissen“ verraten zu werden bedroht wurde?
.
Frau Petra Maskes Bargeldtransporte nach Zürich, einschließlich konkreter Dienstleistungen für Kunden „über 100 000 DM“ Realtransfers, gingen über ihre Beschäftigung bei der Hypo-Bank Nürnberg hinaus – und Gustl Mollath hatte dazu Insiderwissen und schriftliche Dokumente solcher Vorgänge.
.
Die Tatsache, dass diese Bankfrau von der Hypo-Vereinsbank-Filiale entlassen worden ist, dass es also im Konflikt mit dem Ehemann auch um ihre berufliche Karriere ging, hätte vom Gericht untersucht, exakt nachgeprüft und gewichtet werden müssen, wenn es bei Aussage gegen Aussage um Glaubwürdigkeit und Unglaubwürdigkeit ging.
.
Dies hat das STAATSKRISEN-Gericht der Frau Escher von Regensburg, ganz im Sinne des STAATSKRISEN-Gerichts von Nürnberg-Fürth von 2006, unterschlagen und gedeckt. Aber des ungeachtet auf die Glaubwürdigkeit der Fragwürdigen befunden. Das ist der Staatskrisen-Deckerin Dr. Bubrowski für die FAZ-Leser nun auch entgangen.
.
Alle, die Mollath untergepflügt haben, tragen schwere Schuld. Passend, dass die Ex-Frau Petra Maske – laut BILD.de – einen abschließenden Kommentar derart gegeben hat: Mit den Plädoyers und der Urteilsbegründung werden alle, die auf ihrer Seite waren und verunglimpft worden sind, nun von allen Verdächtigungen befreit, sie selbst auch.
.
Da haben wir dann also auch noch das von Gustl Mollath beschworene Verschwörungskollektiv aus dem Munde der inkriminierenden Ex-Frau Mollath / Petra Maske – das ja in der Konfliktvorstellung von Anklägerin und Beschuldigtem unzweifelhaft nicht vorstellbar ist.
.
Aber jeder einzelne Mitwirkende teilte die Werte der wertorientierten Gemeinschaft als Eigensinn und Selbstschutz: Die Klammer bilden die Geschäftsinteressen hinsichtlich der Nürnberger Szenerie um Frau Petra Maske als Geld-Insiderin. Auch diesbezüglich ist der Untersuchungsbedarf vom Landgericht Regensburg nicht abgearbeitet worden.
.
Eine „Verschwörung“ ist praktisch weder für den Erfolg der Frau Mollath notwendig, noch ist erweisbar oder könnte Mollath das beweisen. Es ist dennoch das, was der vereidigte Zeuge, Zahnarzt Edward Braun, von Petra Mollath / Maske am Telefon gehört hatte -sie hatte erklärt: „Ich mache ihn fertig“.
.
Der Zeuge wurde vom Gericht vereidigt und dann dennoch für die Staatskrise unerachtlich gelassen.
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 10.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 2.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
BUCHTITEL Die Affäre Mollath der Mann der zu viel wusste
.
Wer die Besonderheiten der Zeit beobachtet, erlebt einerseits das Übliche, meist von Anpasslern als Opportunismus und Putinismus (gerissen, schmerzbefreit, oben ducken – unten treten).
.
Es gibt aber auch immer besondere „Devianzkünstler“, einerseits Ausnahms-Hochbegabte, die herausragen und gut ankommen, andererseits asozial Durchsetzungswillige, die für Schweine-Jobs sogar gebraucht werden: Wadelbeißer, Kleffer, Denunzianten, Saboteure, Renegaten, Killer.
.
.
Wer seinen Lebensbogen wesentlich am Himmel gezogen hat, kann zwar auch immer noch jäh abstürzen, aber es gibt da eine Kernqualität, die unter normalen Bedingungen verlässlich ist: Warst Du rechtschaffend, akzeptiert man, dass du da warst.
.
.
Wer sein Leben lang versucht hat, fair und anständig zu sein, sozial verlässlich und ehrlich, muss nicht aufschrecken, wenn mal eine unerwartete Frage zur Vergangenheit im Raum steht oder sogar Verdächtigungen auftauchen: „Ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen“.
.
Ich kenne alle Formen des Ehrgeizes und der Begehrlichkeit bis zur Lächerlichkeit, wie es Wilhelm Busch sagte: Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, dass er ein Vogel wär‘, so irrt sich der. Es sind für mich anrührige Erlebnisse des Fremdschämens, auch, weil mir die verschiedenen Leistungsfähigkeiten, im Wettbewerb von Konkurrenten, nicht als moralische Prüfsteine gelten. Es geht doch immer ums Plätze finden, für die man gut geeignet ist.
.
.
Wieso glauben heute junge Leute, die in höhere Aufgaben streben, dass sie mit kleinen Schweinereien, die möglicherweise bestimmte gewünschte Effekte zu verwirklichen geeignet sein mögen, ihnen nicht früher oder später auf die Füße fallen?
.
Mir sind im Publizistischen schon sehr viele Dünnbrettbohrer und Wichtigtuer begegnet: Wer macht an seine E-Mails immer das Ausrufezeichen für besonders wichtig? Wer haut mal auf die Kacke und man schaut nach und es stimmt gar nichts?
.
Ja, da ist ein Leichtgewicht bei Spiegel-Online, Fabian Reinbold, der sich von seinem Entscheider leicht zwingen lässt, seine Kurztexte mit üblen erfundenen Zusätzen aufzunutten:
.
Er schrieb in SPIEGEL-Online am 28. April 2012, dass Dr. Dietmar Moews beim Bundesparteitag der Piratenpartei in Neumünster als Antisemit für die Auschwitzlüge gestimmt habe:
.
Reinbold behauptete, „dass haben ihm persönlich Piraten aus der Parteitagshalle so bezeugt – er konnte keine Zeugen nennen, außer seine SPIEGEL-Kollegin Annette Meiritz, die bezeugte, dass Fabian Reinbolds Karriere als Mobbing-Kleinkunst die Zeugen habe. Karriere der Annette Meiritz als Mobbing-Kleinkunst.
.
Auf die gleiche Blödheit, nämlich einen unbescholtenen Menschen als Rechtsextremen oder Antisemitismus-Verdächtigen in der Frankfurter Allgemeine Zeitung abzudrucken, brachte Marie Katherina Wagner in die Karriere-Rolltreppe ins Abseits, denn sie hatte keine Beweise, keine Fakten, nur allgemeine Verdächtigungen.
.
Marie Katherina Wagner der FAZ verleumdete Dr. Dietmar Moews als Dunstperson im Antisemitismus-Volksverhetzer-Verdacht, weil sie die Behauptung, die Piratenpartei leide an Rechtsextremisten unter den Mitgliedern, nicht belegen konnte: Es war eine leere Hetzbehauptung.
.
Sie konnte keinen Beweis bringen. Sie hat sich bei Dr. Dietmar Moews nicht erklärt oder entschuldigt. Allerdings hat sie eben etwas publiziert und namentlich unterzeichnet (freie Meinungsäußerung), ohne die Rufschändung selbst zu recherchieren: Karriere der Marie Katherina Wagner als Mobbing-Kleinkunst.
.
FERRARI POKAL MOLLATH
.
Und hier schließt jetzt die junge Juristin und Journalistin Helene Bubrowski an. Als Ort gibt Frau Bubrowski GIESSEN / WIESLOCH an: „Zwischen Irrsinn und Verbrechen. Seit dem Fall Mollath ist die Kritik gegen psychiatrische Gutachter wieder aufgeflammt. Sie müssen beurteilen, ob Straftäter gefährlich sind und weggeschlossen werden müssen“ – so lautet die Überschrift des ganzseitigen Pamphlets.
.
Verstehen wir das hier jetzt richtig?
.
Da steht „Irrsinn“ und „Verbrechen“.
.
Meint die Helene Bubrowski etwa die Frankfurter Allgemeine Zeitung, dass die FAZ einen solchen Schwachsinnstext von H. Bubrowski abdruckt, sei das Irrsinn?
.
Ist die FAZ hier verbrecherisch?
.
Oder meint sie sich selbst?
.
Oder will sie insinuieren, dass Gustl Mollath als leidtragender Kunde bayerischer Forensik als „irrsinnig“ und / oder „verbrecherisch“ anzusprechen ist?
.
So schreibt Helene Bubrowski, am 1. August 2014, eine Woche vor dem Urteilsspruch am Landgericht Regensburg, im Wiederaufnahme-Strafprozess der Strafklage von 2006, jetzt im Jahr 2014, in der Affäre Mollath.
,
Will sie sich in den Olymp der Schmieren-Kommödie bei der Frankfurter Allgemeine Zeitung eintragen? (ja – die besseren älteren Herrn, das kleine Mäuschen, mit Doktortitel in der Jurisprudenz, wolln, mal sehen, was die Kleine draufhat).
.
Kommt nun was Kluges von Helene Bubrowski zum Thema „Funktionsstörungen in der Forensik? – kann man strukturelle Reformen einleiten?“ – und hat sie den Gustl Mollath nur so als Reizwort und Aufhänger in diesem Hetzartikel fallen gelassen?
.
Nein, hier reiht sich Frau Helene, wie die Birne von Wilhelm Busch, in die oben aufgezählte kleine Versagerreihe ein:
Karriere-Versager durch Mobbing-Kleinkunst, Fabian Reinbold Spiegel,
Annette Meiritz Spiegel,
Marie Katherina Wagner FAZ
und nun also Versagerin durch Mobbing-Kleinkunst Helene Bubrowski FAZ.
.
Helene Bubrowski scheint den Wiederaufnahme-Prozess gegen Gustl Mollath nicht weit genug durchgeistigt zu haben oder sie hat damit mutwillig einen üblen Hetzartikel unter eigenem Namen in der FAZ vom 1. August 2014 publizieren wollen.
.
Der gesamte Bubrowski-FAZ-Artikel sucht Leser anzusprechen, die den Fall Mollath nicht kennen und auch nicht kennen lernen wollen. Denen wird hier irreführend Alles mögliche Irreführendes mitgeteilt:
.
„Seit dem Fall Mollath“ – schreibt sie, so, als sei der Fall Mollath vorbei, sei das Geschichte und könne man jetzt in Kürze abschließend zusammenfassen.
.
Als Nächstes fasst sie Falschbehauptungen zusammen, die als Rufmord aus Mollaths Sicht gelten müssen, die aber zweifelsfrei auf Rufbeschädigung zielen, Helene Bubrowski schreibt nämlich: „Hätte das Gericht Mollath für schuldfähig gehalten, wäre er mit einer Bewährungsstrafe davongekommen – statt sieben Jahre im Maßregelvollzug.“
.
Wie arschlöchig muss die Ehre sein, die sechs Finger breit vom Arschloch entfernt mit diesen Mitteln verteidigt werden darf? Man soll mal Uli Hoeness anfragen, wie es nach wenigen Wochen Gefängnis so ist – wie kommt Helene Bubrowski darauf, die siebeneinhalb Jahre Freiheitsentzug und Entmündigung, die in Wirklichkeit inzwischen an die dreizehn Jahre Niedertracht für Mollath bedeuten, mal eben um ein halbes Jahr zu kürzen? Warum nicht sechseinhalb oder fünf Jahre, wenn es auf ein halbes Jahr nicht ankommt? Bubrowski schreibt falsch „sieben Jahre“.
.
Ja, und was soll: „Mollath wäre mit einer Bewährungsstrafe davongekommen“?
.
Wer solche Aussagen publiziert und namentlich unterzeichnet, Helene Bubrowski, muss entweder dumm sein oder die Dokumente nicht angeschaut haben:
Mollath hätte frei gesprochen werden müssen, hätten
.
ein regulärer Richter,
.
ein reguläres Board (wie interessant, was die Schöffen heute sagen),
.
ein regulärer Staatsanwalt und
.
ein regulärer Pflichtverteidiger ihre Arbeit anständig gemacht,
.
hätten die Zeugen und die Polizisten nicht schlafwandlerisch die Hypo-Bankgeschäftler gedeckt und den „Insider“ Mollath weggemobbt,
.
statt den Gustl Mollath rechtswidrig einzusperren und zu entmündigen.
.
Wieso behauptet Bubrowskis in der FAZ, jetzt am 1. August 2014: Mollath wäre mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen? – Mollath wäre normgerecht auch 2006 freigesprochen worden. Sie fragt nicht, wer wo die Fehler machte.
.
Nicht viel weiter unten im Text vom 1. August wird so langsam klar, dass die Autorin keinerlei Ahnung vom getitelten Thema hier einzubringen versucht, nicht mal im Ansatz. Der FAZ geht es offenbar darum, den Fall Mollath bereits vor den Vorträgen der Plädoyers für das Urteil zu beerdigen.
.
Helene Bubrowski hat nicht begriffen oder unterschlägt, dass hier eine Affäre Mollath läuft, eine Staatskrise und siebeneinhalb Jahre Freiheitsberaubung von Gustl Mollath mal eben so verschaukelt werden. Ungeachtet, dass es eine Staatskrise ist, die viel weiter reicht und nicht mit einigen Namensnennungen abgetan sind:
.
CSU,
Rotary-Club,
Hypo-Vereins-Bank –
.
Horst Seehofer, Günther Beckstein, Beate Merck, Justizminister Bausback, Otto Brixner, Klaus Leipziger u.v.a.m.
.
Wieso sagt die Autorin Mobbing-Kleinkünstlerin nicht, dass – was die Affäre-Mollath bestimmen konnte – jederzeit wieder passieren kann.
Jeden Tag ist jeder von uns bedroht, wenn nicht die Schuldigen festgestellt und vors Strafgericht gebracht werden. Wer bringt vors Strafgericht? Ja, Frau Kleinkunst, wer?
ANTWORT: Der Ministerpräservativ, der Justizminister, der Staatsanwalt, die freie Presse.
FRAGE: Und was machen Sie hier in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine Woche vor dem Urteil??
.
Dietmar Moews meint: Wers hier nicht mehr hören mag: In diesem Schandartikel der FAZ, vom 1. August 2014, ganzseitig – unterzeichnet mit Helene Bubrowski – heißt es dann noch weiter hinten:
.
„Das Gericht wird Mollath am kommenden Freitag freisprechen. Weder die Reifenstecherei noch die Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu Lasten der Ehefrau scheinen nachweisbar. Die Grundlage für die Unterbringung ist nach Nedopils Diagnose … entfallen.
Der Fall Mollath wäre damit beendet…“
.
Das ist die unsägliche Hetzerei gegen Gustl Mollath. Die FAZ schreibt – lässt schreiben – „damit ist der Fall Mollath beendet“.
.
Man will seitens der FAZ unterschlagen, die Staatskrise wird vertuscht, die Affäre Mollath sei richtig gestellt durch Freispruch … was ist mit den siebeneinhalb Jahren?
.
Was ist mit der Staatskrise, die alle Menschen durch die bayerische Forensik bedroht? Wieso ist das beendet, wenn das Regensburger Landgericht ein Urteil verkündet?
.
Was – Frau Helene Bubrowski – hat das mit Giessen oder mit Wiesloch zu tun?
.
Was soll man klagen, wenn eine junge ehrgeizige Journalistin schlecht arbeitet? Wenn das allgemeine Mobbing hier als gewöhnliche Verpitbullung unserer öffentlichen Verkehrsformen eingewöhnt und hingenommen werden sollen, widerspreche ich hiermit der jungen Helene Bubrowski:
.
Helene hat einen einen schwerwiegenden Fehler gemacht:
.
Sie war zu faul, korrekt und gründlich zu recherchieren.
.
Sie insinuiert oberflächliche Benachteiligung des geschädigten Gustl Mollath in jeder Hinsicht.
.
Sie schützt die Schuldigen in der Staatskrise und in der laufenden Affäre Mollath.
.
Helene Bubrowski hat eine persönliche Schuld gegenüber der Öffentlichkeit, der guten Sitte und gegenüber Gustl Mollath, sich aus Verkommenheit aufgeladen –
.
DAS kann ihrem Ehrgeiz, Frau Dr. Helene Bubrowski, nicht nützen. Ein Gerd von Paczensky hätte Sie auf diesem Niveau als Fliegenschiss verstanden: Trocknen lassen, abkratzen, weg damit. BUBROWSKI – der Name steht jetzt hier, wie es Lev Kopelev forderte „Aufbewahren …“
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
DIETMAR MOEWS ZUGINSFELD Goethe-Institut Dresden 2003 LOTHAR LANGE proklamiert OTTO NEBEL
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 10.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 2.-
.
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei: