Die deutsche Direktion der staatlichen und freien Künstlerrollen wird von den heute noch lebenden Organisationsgespenstern, wie den aus Dresden stammenden Kölner FDP-Berufspolitiker, ehemaligen Bundesgeheimdienst und Polizeiminister und Juristen Dr. Gerhard Baum, mit ignoranter Verschlagenheit und der wie-verabredeten deutschen LÜGENPRESSE – Staatsmedien, Medien-Dienstklasse wie auch Kommerz-Presse, AV, TV und Internetz-Bereitstellungen – immer dreister Propagiert.
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Verschlagen?
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Ja, denn es ist undenkbar, dass der jahrzehntelang in der Durchorganisation des deutschen Verbändestaats (vgl. Verfassungsklagen gegen BMI-FDP-Mayhofer) in Schlüssel-Multifunktionen aktive Gerhard Baum – plumper geht es kaum – der die Begriffe KULTUR, KUNST, KUNSTFREIHEIT und RECHT/RECHTSSTAAT stets missbraucht. Baum Hat niemals die konkreten empirischen Machenschaften wahrgenommen und benannt hat. Die hermetische Wegorganisation von freier Kunst, freien Künstlern oder auch nur einmal qualitativ das zu prüfen, was da als KUNST staatlich dierektiv durchgesetzt wird. BAUM redet immer nur quantitativ, niemals qualitativ, mit Statistiken und Zahlen (Staatliche Ausgaben an die SALONPERSONNAGE), ohne KULTUR zu fokussieren und KUNST nicht mit KULTUR gleichsetzen). BAUM hat ein irreführendes Kunst-Organisations-System parlamentarisch mit durchgesetzt, um dadurch eine konkret ausgewählte PSEUDO-KÜNSTLER-DIENSTKLASSE in alle entscheidenden Künstlerberufs-Rollen vorzubestimmen. Diese SALONPERSONNAGE – gelernte Juristen, Lehrer, Betriebswirte, Museumspersonal, Parteipolitiker, Journalisten, Kunstagenten, Feministinnen, Antisemitismus-Kampagnieros – wurden zu KUNSTPRODUZENTEN und KÜNSTLER erklärt und damit sowohl zu den Förderungsempfängern jeglicher staatlicher Kunstfördermittel (etwa 95% des Gesamtförder-Umfanges) wie auch zu den Multifunktions-Rollenträgern im intermediären Kunst-, Kultur- und Künstlerverbänden, wo Künstlerselbsbestimmung, Basisdemokratie und Pluralismus der Kunstfreiheit als intermediäre Vollorganisation im DEUTSCHEN KULTURRAT durch STAAT und LÜGENPRESSE draufgestempelt wird, steht FDP-Dr. Gerhard Baum, der studierte Rechtsanwalt, Innen-, Polizei- und Geheimdienstminister drauf. (Vgl. >Verirrte Kunstorganisation und das BBK-Erlebnis – eine soziologische Studie zur organisierten Kunstförderung in Deutschland aus Sicht der Künstler<, Universitäts-Dissertation der Universität Bremen von Dietmar Moews; Bremen 2000)
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Süddeutsche Zeitung, Seite 50, DAS INTERVIEW von DETLEF ESSLINGER, Samstag/Sonntag, 22./23. Oktober 2022:
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„GERHARD BAUM ÜBER RECHT
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Dietmar Moews meint: Vorab möchte ich die Selbstdarstellung des Künstler-Kontrolleurs Gerhard Baum aus WIKIPEDIA zitieren, wo er eine Auswahl seiner ungezählten „ehrenamtlichen“ und „Dienstleistungs-Rollen“ im munter vermischten Arbeitsfeld von Kunst und Kultur unwidersprochen publizieren lässt. Damit ist Gerhard Baum ein Musterbeispiel der Schranzen, die als Berufsfremde entscheidende Kontrolle über die Berufs-Angelegenheiten der Künstler durch die verirrte Organisation einer PSEUDO-KUNST bis heute ausübt:
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WIKIPEDIA eröffnet zum 90sten Geburtstag – eine respektierliche Lebensleistung des Gerhard Baum – mit einer verschlagenen, lügenhaften Selbstdarstellung:
„…Auch nach seinem Ausscheiden aus der aktiven Politik gilt Baum … heute noch als einer der profiliertesten Vertreter der … FDP, der sich für den Schutz von Bürgerrechten einsetzt und deren Einschränkung durch staatliche Überwachungsmaßnahmen zu verhindern sucht.“
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Die Wahrheit ist: Gerade die staatliche Vollkontrolle und Direktion, die Überwachung und Personalpolitik (SALONPERSONNAGE) vertritt Gerhard Baum bis heute.
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Baum nutzte dazu folgende Rollen – wer das Verbändesystem analysiert wird sofort erkennen, dass Gerard Baum auf allen EBENEN STAATLICHER EINGRIFFE STIMMBERECHTIGT und vollinformiert war – bis heute:
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Als Innenminister unter Helmut Schmidt war Baum für die Einführung der Sommerzeit in der Bundesrepublik Deutschland im April 1980 verantwortlich. In seiner Eigenschaft als Kulturminister des Bundes setzte er sich für die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur ein. Baum hat auch die Neue Musik gefördert. Baum wandte sich 1996 gegen den geplanten Entzug der Förderung des SWR der Donaueschinger Musiktage, des wichtigsten Musikfestivals für Neue Musik, durch den Intendanten Peter Voß. 2004 setzte er sich für das weitere Bestehen des SWR Vokalensemble Stuttgart ein, das in der Fachwelt zu den besten Chören der Welt gezählt wurde. Baum war Mitglied im Kuratorium der „Donaueschinger Musiktage“, im Vorstand der Kölner Ausstellungshalle „Fuhrwerkswaage“ und unterstützte 2005 die umstrittene RAF-Ausstellung in den Kunst-Werken Berlin. Am 1. Juli 2005 wurde er zum neuen Sprecher des Kulturrates NRW in Köln gewählt. Baum war von 2015 bis 2017 Vorsitzender des Aufsichtsrats des Suhrkamp Verlages.
Baum zählt zu den Initiatoren der Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union, die Ende November 2016 veröffentlicht wurde.
Gemeinsam mit seiner Frau hat er die Gerhart-und-Renate-Baum-Stiftung gegründet, die seit 2016 einen mit 10.000 Euro dotierten Menschenrechtspreis vergibt. Zu den bisherigen Preisträgern zählen 2016 Women in Exile (eine Initiative geflüchteter Frauen), 2019 Ahmad Mansour, 2021 Maryja Kalesnikawa und 2022 Katja Petrowskaja.
2013 wurde Baum das dritte Ehrenmitglied der Kulturpolitischen Gesellschaft Hagen (KuPoGe). Damit wird sein kultur- und gesellschaftspolitisches Engagement gewürdigt.
Am 24. Februar 2014 wurde Baum mit dem Ehrenring des Rheinlandes für seinen jahrzehntelangen Einsatz für Bürger- und Menschenrechte ausgezeichnet. Der Laudator Jürgen Wilhelm bezeichnete Baum als „Missionar des Rechtsstaates“. Der Ehrenring des Rheinlandes wird vom Landschaftsausschuss des LV R ergeben, „um die herausragende Bedeutung der regionalen Selbstverwaltung in einem wachsenden Europa zu würdigen“.
Am 23. August 2017 erhielt Gerhart Baum den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen.
2019 erhielt Baum den Kulturgroschen des Deutschen Kulturrats und 2021 wurde ihm der Hauptpreis des Marion Dönhoff Preises zuerkannt.
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Baum erhielt 1980 das Große Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland. 2008 wurde er „wegen seines unermüdlichen Engagements zur Stärkung und Sicherung der Bürger- und Freiheitsrechte“ mit dem Theodor-Heuss-Preis ausgezeichnet. 2006 wurde er von der Verlagsgruppe markt intern und kooperierenden Verbänden zum Kustos des mittelständischen Unternehmertumsernannt. 2009 erhielt er den Erich-Fromm-Preis wegen seines Eintretens für die Menschenrechte und die im Grundgesetz verbürgten Grund- und Freiheitsrechte sowie in Anerkennung für sein „mutiges Vorgehen gegen ein unverhältnismäßiges Sicherheitsstreben […] das in Wirklichkeit die ‚Furcht vor der Freiheit‘ (Erich Fromm) verstärkt und das Vertrauen in die Freiheitsrechte zerstört.“
2010 erhielt Baum den Giesbert-Lewin-Preis der Kölnischen Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, weil er „sein ganzes Leben hindurch als Jurist, als Politiker und Publizist für die universelle Geltung der Menschenrechte, für die Bedeutung individueller Freiheitsrechte und für aktive Toleranz im Zusammenleben der Völker zum Beispiel bei den Vereinten Nationen, erfolgreich gearbeitet“ hat. 2012 wurde ihm gemeinsam mit Bernd Wagner von der Arnold-Freymuth-Gesellschaft der „Arnold-Freymuth-Preis“ für Zivilcourage und Verdienste um den demokratischen Rechtsstaat verliehen.
Am 10. September 2012 erhielt Baum die Silberne Stimmgabel
des Landesmusikrats Nordrhein-Westfalen für seine Verdienste um das Musikleben des Landes NRW.
Baum ist Träger der Ehrennadel des Deutschen Komponistenverbandes.
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1969 bis 1973 war er Mitglied im Rat der Stadt Köln und hier Vorsitzender der FDP-Fraktion. Von 1972 bis 1994 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. Baum ist stets über die Landesliste Nordrhein-Westfalen in den Deutschen Bundestag eingezogen.
Im Archiv des Liberalismus der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit in Gummersbach lagern umfangreiche Unterlagen vor allem über seine Tätigkeit als Mitglied des Deutschen Bundestages.
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Am 15. Dezember 1972 wurde er als Parlamentarischer Staatssektretär beim Bundesminister des Innern in das Kabinett Brandt II berufen. Dieses Amt behielt er zunächst auch unter Bundeskanzler Helmut Schmidt. Nach dem Rücktritt von Werner Maihofer (FDP) wurde er am 8. Juni 1978 zum Bundesminister des Innern ernannt. Während seiner Amtszeit als Innenminister führte Baum eine Liberalisierung des von allen Parteien eingeführten Radikalenerlasses herbei, indem er einen „Verzicht auf die Regelanfrage“ durchsetzte.
Als Bundesinnenminister bremste er in einer Phase „neuer Nachdenklichkeit“ den Übereifer der Strafverfolgungsbehörden, suchte den Dialog mit dem Umfeld der Terroristen (u. a. durch ein SPIEGEL–Gespräch mit dem RAF-Mitglied Horst Mahler) und förderte die politikberatende, sozialwissenschaftliche Ursachenforschung sowie die geistig-politische Auseinandersetzung mit dem Terrorismus. Als Innenminister hatte er seinerzeit auch die Zuständigkeit für Umweltpolitik (es gab noch kein separates Bundesministerium für Umwelt).
Nach dem Bruch der sozialliberalen Koalition trat er am 17. September 1982 zusammen mit den anderen FDP-Bundesministern zurück, kritisierte aber in einer Bundestagsrede die Art des Koalitionswechsels und sprach dem Bundeskanzler Schmidt nicht das Misstrauen aus.
Danach widmete er sich dem Menschenrechtsschutz. Von 1992 bis 1998 hatte er die Leitung der deutschen Delegation bei der UN-Menschenrechtskommission inne.
Im Jahr 1993 leitete er die deutsche Delegation bei der UN-Weltkonferenz über Menschenrechte in Wien, die von Menschenrechtsverletzungen auf dem Balkan geprägt war. Anschließend war er für die UNO tätig, zum Beispiel von 2001 bis 2003 als UNO-Beauftragter für die Menschenrechte im Sudan.
Von 1969 bis 1977 gehörte er dem Beirat der Friedrich-Naumann-Stiftung (Parteistiftung der FDP) an.
Er ist Mitglied im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für die vereinten Nationen und in verschiedenen Gremien von amnesty international und Human Rights Watch. Baum ist Mitorganisator des jährlich vergebenen Dresden-Preises für internationalen Frieden.
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Was heißt eigentlich, „Baum hat die Neue Musik gefördert?“ Hat sich das mal jemand angehört? Ist der Jurist- und Politiker auch Musik-Liebhaber? – das mag sein. Ist er Gutachter? Ist er Kenner? Ist er Musiker? Wieso darf er diesen Organisationsbereich dominieren?
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Die Propaganda sagt: „… weil er „sein ganzes Leben hindurch als Jurist, als Politiker und Publizist für die universelle Geltung der Menschenrechte, für die Bedeutung individueller Freiheitsrechte und für aktive Toleranz im Zusammenleben der Völker zum Beispiel bei den Vereinten Nationen, erfolgreich gearbeitet“ hat…“.
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Wirklich hat Gerhard Baum sein gesamtes Einflussausüben der Entrechtung der Künstler und der Irreführung im Kunsterlebnis und der Kunstkonsumenten durch Durchsetzung der Pseudokunst zu seinem Erwerbsleben gemacht: SALONPERSONNAGE.
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Wer seinen 90sten Geburtstag erlebt, muss sich nicht mehr für sein sistierfähiges Erwerbsleben rechtfertigen müssen. Hier, mit Gerhard Baum ist das doch etwas anders: BAUM tritt ungebrochen und justiziabel öffentlich auf – besonders aber: BAUM übt entscheidende Ämter in der VERIRRTEN KUNSTORGANISATION wahr.
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Im hier angesprochenen SZ-INTERVIEW – „GERHARD BAUM ÜBER RECHT“ – vom 22. Oktober 2022, sagte GERHARD BAUM zu dem INTERVIEWER, DETLEFF ESSLINGER der hierfür unterschrieben hat. Unter anderem zur obigen SCHRANZEN-EXPOSITION:
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„… Ich will ja nicht der Lehrmeister derjenigen sein, die heute Verantwortung tragen. Aber Rückgriff auf Erfahrungen könnten ihnen manchmal nicht schaden, zum Beispiel wie man sich in Koalitionen verhält…“
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Das muss man zugestehen: wer derart viele Posten vermischt, ist auf Koalitions-Verschwiegenheit angewiesen.
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„… Ja. Aber ich baue die jetzt langsam ab. Ich bin Vorsitzender des Landeskulturrats Nordrhein-Westfalen. Ich bin mein Leben lang von der Kunst bereichert worden. … Außerdem engagiere ich mich als stellvertretendes Mitglied im WDR-Rundfunkrat für eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und noch einiges mehr …“
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„… Indem man genau zuhört, was sie bedrückt …“
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Dies ist hinsichtlich der verirrten Kunstorganisation und der SALONPERSONNAGE eine verlogene Phrase von Gerhard Baum: er hört und liest es nicht und er reflektiert es nicht – Baum dirigiert und klientelisiert die Künstler mittels der Pseudo-Künstlerienen.
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„… die FDP muss die Modernisierungspartei sein. Was ist nicht alles marode in diesem Lande – auch Teile des bürokratisierten Rechtssystems …“
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Ja, genau. In diesem bürokratisierten System bildet die intermediäre Verbändeorganisation des DEUTSCHEN KULTURATES die kontrollschwache und untransparente Schranzen-Firma, die alle Künstler mit einem absurden Pseudokunstbegriff klientelisiert,
„… ich aber war immer der Meinung, dass dem Markt Grenzen gesetzt werden müssen …“
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Das genau hat Baum mit der STAATSKUNST als „KUNSTMARKT“ – dem verirrten intermediären Verbändesystem – angerichtet: den Markt zur Klientel der Staats-Budgets und der DIENSTKLASSE, die die SALONPERSONNAGE selektiert und darin schimmelt, abzureichten.
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„… das Leitmotiv „Freiheit“ – das unterscheidet sie von allen anderen. Wie ist die angesichts der neuen Bedrohungen zu realisieren? Ralf Dahrendorf, der große Liberale und Soziologe hat immer gesagt, Demokratie ist Diskussion …“
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Deshalb ist Dahrendorf aus der FDP ausgetreten. Dass Baum Dahrendorf zitiert ist eine Unverschämtheit. Der Autor ESSLINGER scheint davon nichts zu wissen.
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„… ich war vergangene Woche in Donaueschingen bei den Musiktagen, ich bin von so vielen Leuten angesprochen worden, die sagen: wenn Sie noch da wären …“
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So ein Lump. Hat er sich den Müll im Donaueschinger Neuigkeits-Programm 2022 denn gar nicht angehört? – Ich verweise auf die allgemeine Berichterstatung in der DEUTSCHEN LÜGENPRESSE. Musik hat es da 2022 in Donaueschingen nicht gegeben. Aber die FÖRDERGELDER wurden erneut von der SALONPERSONNAGE verbraucht. Demnächst haben es GENDERIENEN geschafft diesen SALON auszubeuten, nur, MUSIK wird es wieder nicht geben. Denn inzwischen wird Komposition an den deutschen Musikhochschulen nicht mehr gelernt. Auch Gerhard BAUM sei es gedankt.
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Der WikiLeaks-IT-Publizist Julian Assange, australischer und britischer Staatsbürger, in britischer Hochsicherheitshaft Belmarsh in Einzelhaft gehalten, weil ein strafrechtlich begründetes Auslieferungs-Begehren der USA anliegt. Allerdings ist nach britischem Recht unter der speziellen Bedrohung des Häftlings Assange durch das nicht menschenrechtlich belastbare USA-Recht, die Auslieferung „ans Messer“ nicht ganz so einfach.
Nun hat die deutsche Abteilung der Schriftstellervereinigung PEN den 1971 in Australien geborenen Journalist zum Ehrenmitglied ernannt.
Assange war bereits seit 2012 als politischer Asylant in der ecuadorianischen Botschaft in London, die ihn inzwischen als politischen Flüchtling aberkannte und von der Londoner Polizei hat abholen lassen.
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FAZ, am 3. November 2021, Seite 9:
Der deutsche PEN erklärte, „die fortdauernde Haft Assanges sei einzig politisch begründet und unberechtigt. Man fordere die englischen Behörden auf „unser Ehrenmitglied Julian Assange nicht an die Vereinigten Staaten von Amerika auszuliefern, wo ihm bis zu 175 Jahre Haft drohen, sondern ihn sofort und bedingungslos aus dem Gefängnis zu entlassen.“
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Dietmar Moews meint: Wenn Meinungsfreiheit nicht für kontroverse Meinungsäußerungen vom Staat geduldet wird, müssen die höchsten Gerichte und der Verfassungsschutz die Verwirklichung der Verfassungswerte, wie im Grundgesetz verbrieft, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Kunstfreiheit und Forschungsfreiheit, in formalen Verwaltungsschritten herbeigeführt werden sowie Gesetzesbrüche sanktioniert werden.
Dass die deutsche LÜGENPRESSE längst nur noch als „CANCEL CULTURE“ der Staatsmonopol-Kapitalismus-Herrschaft INFORMATION und DESINFORMATION widmen (ohne sich dafür noch groß „verschwören zu müssen“, egal ob Kommerzmassenmedien oder staatliche Massenpropaganda), ist nunmehr eine Lage, in der die freien Bürger im informellen und intermediären Politikfeld ihre Bürgerrechte anmahnen müssen:
Dass der Publizist JULIAN ASSANGE die Staatsverbrechen der CIA durch Weitergeben von staatsgeheimen Sachverhalten, in Form von Computer-Speicherdaten zur verbotenen Datenüberwachung, an diverse internationale Massenmedien mit großer Reichweite geleitet hat, ist ein ziviles Verdienst von Assange die Bürger und die Bürgerrechte vor dem übergriffigen Geheimdienst-Staat USA zu warnen. Die klagende US-Behörde bezichtigt Assange quasi des vielfachen Hochverrats. Denn US-Bürger sollen nicht wissen, was ihre NSA und ihr FBI am offiziell geltenden Bürgerrecht vorbei inzwischen mittels der IT-Daten-Auswertung routine- bzw. regelmäßig anstellen.
Assange gebührt höchste Ehrung durch den USA-Staat anstatt Gefängnisstrafe.
Bezeichnend ist allerdings, dass die Verbreitung der USA-Verbrechen von den Massenmedien gar nicht vollständig veröffentlicht worden sind. Man hat Assange Material gar nicht gebührend inquiriert. Angeblich rechnet sich das nicht (CANCEL CULTURE) bzw. wollen die US-Wähler gar nicht wissen, was die Politiker, die sie selbst ständig wieder wählen für ein untreues Staatsverständnis zeigen. Da unterscheiden sich Trumpisten nicht so sehr von den Hillarys.
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Rechtsstaat bedeutet, dass auch der Staat als formale Obrigkeit der Verfassung und dem geltenden Recht unterworfen sein soll, was besonders durch die Gewaltenteilung und eine „unabhängige Justiz“ verwirklicht werden sollte.
Heute hat ein Londoner Gericht entschieden, den augenblicklichen britischen Häftling, den australischen Staatsbürger JULIAN ASSANGE, entgegen einem zugelassenen Auslieferungsantrag der USA-Justiz, den wegen „schwerer Verbrechen“ in 18 Anklagepunkten belasteten Häftling ASSANGE nicht auszuliefern (17 Vorwürfe wegen Spionage/Geheimnisverrat, 1 Vorwurf wegen Computerschutz-Verletzung).
Jetzt besteht für den amerikanischen Antragsteller noch eine Einspruchsfrist von zehn Tagen gegen das Urteil.
JULIAN ASSENGE ist in folgender Weise verstrickt, wozu eine staatspolitische und demokratisch-rechtsstaatliche Mindestbildung erforderlich wäre, überhaupt zu verstehen, was hier justiziell zur Disposition gestellt wird, wenn man das Prinzip des bürgerlich-demokratischen Rechtsstaats wahren möchte (gemäß Völkerrecht, gemäß britischem Recht und gemäß us-amerikanischem Recht – dabei geht es vorrangig um oberste amerikanische Verfassungswerte, die der Beklagte ASSANGE für sich beansprucht bzw. diese gebrochen zu haben, ihm von den USA vorgeworfen wird).
Die von ASSANGE zu verantwortenden Handlungen in den Jahren 2010 und 2011 werden im semantischen Sinn – nämlich STAATSGEHEIMNISSE mittels WIKILEAKS INFORMATIONEN an die normale Presse übergeben zu haben – vom Beklagten eingeräumt. Allerdings keineswegs die juristische Interpretation als „rechtswidrig“. ASSANGE bewertet das von ihm gegründete und nach wie vor geführte Kommunikation-Verschleierungs-Modul WIKILEAKS allerdings als eine sowohl juristisch wie demokratie-theoretisch zulässige und „heilende“, also verdienstvolle, Medienmöglichkeit an, Informationen über kriminelle Vorgänge und besonders geheime Staatsverbrechen der allgemeinen demokratischen Öffentlichkeit zu übermitteln, ohne dass die „Whistleblower“, Informanden, Denunzianten, also die Geheimnisverräter von RECHTSSTAAT-BRUCH hierdurch persönlich namhaft werden müssen.
Praktisch hatte der damalige US-Präsident staatlich organisierte US-Staatsverbrechen durch unerlaubte Aktivitäten zu verantworten. Und die US-Amerikanische Rechtsstaat-Kontrolle durch Aufsicht und Justiz wirkte an diesen obrigkeitlichen Staatsverbrechen mit. Die inkriminierenden Sachverhalts-Informationen wurden von einem persönlichen Geheimnisträger, von einem US-Militärmitglied (Soldat) Mannings, durch rechtswidrige Weitergabe entsprechender Beweismittel (Staats-Geheimnisverrat) an WIKILEAKS, des verantwortlichen JULIAN ASSANGE, letztlich der allgemeinen Presse zugespielt.
Skandal am Rande ist, dass die freie westliche Presse so gut wie gar nicht dieses US-STAATSVERBRECHEN derart medial fokussiert hat, dass die USA von den Rechtsstaatsverletzungen, die immer MILITÄRISCH und BÜRGERÜBERWACHUNG weiterhin sind (ähnlich der Fall EDWARD SNOWDEN), an der US-Verfassung vorbei von den US-Regierungen fortgesetzt werden.
Der Geheimnisverräter MANNING wurde inzwischen unehrenhaft aus dem Militärdienst als IT-Spezialist entlassen, verurteilt und lebt jetzt stigmatisiert auf freiem Fuß, denn Manning wurde im Mai 2010 unter dem Verdacht verhaftet, Videos und Dokumente kopiert und der Website WikiLeaks zugespielt zu haben. In dem daraus resultierenden Verfahren wurde in insgesamt 21 Punkten Anklage erhoben.
Mannings Ausbildung und als ihrer Funktion als nachrichtendienstliche Analytikerin in einem Aufklärungs- und Abwehrbataillon entsprechend erhielt sie die Freigabe für die Geheimhaltungsstufen „Top Secret/Sensitive Compartmented Information“ und hatte sowohl in Fort Drum als auch in der FOB Hammer Zugang zu geheimen Informationen über das SIPRNet (ein Rechnernetz des Außen- und Verteidigungsministeriums der USA). Im Irak bestand Mannings Aufgabe darin, die über das SIPRNet übermittelten Informationen anderer Einheiten zu analysieren und daraus Lagebilder der Sicherheitslage zu erstellen, ihre Dienstzeiten waren ausschließlich nachts, daher schlief sie tagsüber und hatte kaum Kontakt zu anderen Soldaten.
Nach einem Teilgeständnis erging Ende Juli 2013 ein Urteil, durch das ein Schuldspruch in 19 Punkten erfolgte. Das verhängte Strafmaß betrug 35 Jahre Freiheitsstrafe, doch erließ US-Präsident Barack Obama am 17. Januar 2017 Manning einen Großteil der Strafe. Manning hat insgesamt sieben Jahre in Haft verbracht. Am 17. Mai 2017 wurde sie freigelassen. Am 8. März 2019 wurde sie wieder inhaftiert, bis sie im März 2020 aus der Beugehaft entlassen wurde. Im Laufe der Gerichtsverfahren hat Bradley Manning seine bürokratische Geschlechtsbezeichnung als nunmehr ihre „female“/weiblich angenommen und figuriert seitdem als Chelsea Elizabeth Manning.
Die angängigen Straftatvorwürfe gegen ASSANGE lauten nun allerdings ebenfalls auf „Internetz-Spionage“, sogenanntes Hacking, als habe Assange selbst gegen die USA praktisch Geheimnisse ausspioniert und agiert, während er doch lediglich das Tool-WIKILEAKS weltweit bereitstellt und allenfalls – nicht für die Informationsinhalte – die Auswahl der Weitergabe an die Presse bzw. für die Bereitstellung auf WIKILEAKS trifft: ASSANGE hatte also verantwortlich entschieden, dass die Staatlichen Verfassungsbrüche der USA gegen die geltenden Bürgerrechte der US-Bürger auf WIKILEAKS publiziert wurden.
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Dietmar Moews meint: Das Urteil gegen die Auslieferung erfolgt angeblich aufgrund des schwer invaliden Gesundheitszustands des JULIAN ASSENGE: Er soll nicht in die USA ausgeliefert werden.
Begründung: Assange wird für krank und für äußerst selbstmordgefährdet gehalten. Das Urteil ist überhaupt nicht auf die Bewertung der Straftat-Vorwürfe von entweder „Hochverrat“ oder „Friedens-Nobelpreis“ bezogen. Das britische Gericht negiert mit diesem Urteil keineswegs die Rechtsstaatsbrüche der US-Obrigkeit gegen die eigenen US-Bürger. Und es interpretiert den Beklagten ASSANGE sowie WIKILAEKS durchaus nicht als rechtmäßig.Eine Sprecherin einer IT-Schutzorganisation erklärte nach der Urteilsverkündung der Presse “We disagree with the judge’s assessment that this case is not politically motivated that it is not about free speech,”
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Dieser Meinung bin ich auch, nämlich das britische Gericht kneift vor den USA bzw. schließt sich den erwiesenen Verfassungsbrüchen, wie eine US-Kolonie, an. Ich halte das Urteil für eine durchweg politische Entscheidung, die damit einen rechtspflegerischen Weg vorschlägt, den verfolgten ASSANGE aus der seit zehn Jahren währenden Notlage zu befreien. Wobei dann noch fraglich ist, ob ASSANGE auch nach Moskau gehen soll, da doch der australische Staat (Assange ist Australier) dem US-Auslieferungsbegehren längst zugestimmt hatte.
Ich finde ASSANGE, der jetzt fast 50 Jahre alt ist und damit die besten Jahre seines Lebens in eine demokratische Idee investiert hat – sollte nunmehr für den Friedens-Nobelpreis vorgeschlagen werden. Was kann jemand mehr geben, als ein Leben, das dadurch gewissenmaßen dem Ende zugeht.
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Wer als Tourist einreist, legal einreist, kann dann – so er genügend Geld und Kreditkartendeckung hat – schon irgendwie bleiben und einen Residenzstatus erkaufen ( – eine gesponserte Spezialprofessur für „ANCORLOGIE“ oder eine „Elisabeth Noelle-Neumann-Professur für „Menschheitsbeglückungsideen“, etwa)
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Neue Zürcher Zeitung titelt am 25. Januar 2019 mit NIKLAUS NUSPLIGER:
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„EU brandmarkt Verkauf von Pässen – Brüssel warnt Mitgliedstaaten vor Sicherheitsrisiken
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Zwanzig EU-Länder erteilen Aufenthaltsbewilligungen an vermögende Auslander, drei Mitgliedstaaten bieten gegen Geld gar das Bürgerrecht an. Die EU-Kommission erkennt in dieser Praxis Gefahren, kann aber wenig dagegen ausrichten.
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Bei der Bekämpfung der irregulären Migration hat die EU zwar die Schraube angezogen. Die Kooperation mit Drittstaaten im Mittelmeerraum und die Stärkung des eigenen Grenzschutzes haben mit dazu beigetragen, dass die Ankunft von Bootsmigranten markant zurückgegangen ist. In Kontrast dazu steht aber die Praxis mehrerer EU-Länder, vermögenden Drittstaatenangehörigen Aufenthaltsbewilligungen oder gar das Bürgerrecht zu erteilen, wenn diese bereit sind, etwa über den Erwerb von Grundeigentum hohe Geldbeträge zu investieren. Soche „goldenen Pässe“ oder „goldenen Visa“ sorgen seit einiger Zeit für Kritik.
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Recht auf Freizügigkeit. Am Mittwoch nun hat die EU-Kommission erstmals einen umfassenden Bericht zum Thema veröffentlicht. Während in insgesamt zwanzig Ländern die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an reiche Investoren möglich ist, bieten Malta, Zypern und Bulgarien sogar die Staatsbürgerschaft an, wobei die Investoren hierfür zwischen 800 000 und 2 Millionen Euro investieren müssen. Dabei müssen die Ausländer keine Verbindung zur neuen Heimat nachweisen. Zwar fällt die Vergabe der Staatsbürgerschaft in der EU in die Kompetenz der Nationalstaaten. Doch die EU-Justiz-Kommissarin Vera Jourova betonte, dass die ganze EU von einer solchen Praxis betroffen sei. „Wenn ein EU-Land Staatsbürgerschaften verkauft, verkauft es EU-Bürgerschaften.“
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Tatsächlich werden die Angebote in Bulgarien, Malta und Zypern von spezialisierten Firmen nicht zuletzt mit dem Argument beworben, dass mit der Staatsbürgerschaft der betreffenden Länder auch die Rechte als EU-Bürger erworben würden. So kommen EU-Bürger in den Genuss der Personenfreizügigkeit und können sich in der ganzen EU, aber auch in den EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein sowie in der Schweiz niederlassen und eine Beschäftigung suchen. In den EU-Ländern erhält man auch das Recht, bei Lokalwahlen zu wählen und zu kandidieren …„
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Dietmar Moews meint: In der Schweizer Zeitung NZZ – natürlich nicht in einer deutschen. Offenbar will niemand zusätzlich Argumente gegen die EU aufs Tapet bringen. Man will vor den EU-Parlamentswahlen 2019 keine weiteren Missstimmungen diskutieren – so weit ist es inzwischen.
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Es ist doch völlig klar, dass bei solchen Sondernationalmaßnahmen, wie von Zypern, Malta und Bulgarien, keine Transparenz, Geldwäsche und Mafia ihre Spezialzugänge suchen und finden. Abgesehen von der Unfairness, die Wandernot auszublenden und die Bezahlkraft zum Immigranten-Kriterium zu erheben.
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Auch unter den EU-Staaten, die nicht Staatsbürgerschaft, aber Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen verkaufen – auch Frankreich und Großbritannien machen das – hat man keine EU-Gemeinsamkeit.
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Das die EU-Kommission über solche Fragen regelmäßig Berichte erstellt und veröffentlicht, heißt leider nicht, dass daraus dann Aufschluss zu finden wäre, welche Investoren, welches Geld und welche EU-Erwerbsagenturen solche „Einwanderungs-Produkte“ bewerben und verkaufen.
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Man sieht, EU bedeutet Politikschwäche auf allen vier Ebenen – EU-Brüssel, Berlin/Deutschland, Düsseldorf/NRW, Köln/Kommune. Überall gebricht es der Demokratie an der empirischen Konstitution. Mit dem Verkauf von Pässen kommt ein weiterer Steuerungsverlust hinzu.
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Man sollte doch mal von EUROPA, anstatt von EU, reden, damit das gesamte europäische Gewicht wirklich auf die Welt-Waage kommen kann.
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Blätter Neue Sinnlichkeit
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