HELENE BUBROWSKI und die Ammenmärchen der Lügenpresse

Januar 27, 2019

Lichtgeschwindigkeit 8889

am Montag, den 28. Januar 2019

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Dietmar Moews „Janina Kugel als Brechtfrau“, Öl auf Leinwand, 140cm / 140 cm

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THEMA ist deutscher Geheimdienst als selbstakzellerierter Stammtischgegenstand zur Frage:

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Soll die AfD überwacht werden?

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Toll, diese Nachwuchskraft. Ganz ohne Frauenquote. Und eindeutig über Leistung ausgewählt.

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Als vollverantwortliche Redakteurin in der Frankfurter Allgemeine Zeitung, für Politisches mit juristischen Dispositionen, hat sich Helene Bubrowski so weit etabliert, dass – anstatt sie in die Prärie zu schicken – sogar Einladungen als Gastautorin für den Deutschlandfunk einen Quoten-Ritterschlag einbringt.

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Es ist nur leider eine ganz individuelle Denkbegrenzung bei Frau Bubrowski zu konstatieren. Damit fehlen ihr oft zur Auskomponierung einer Themenstellung die übersehenen Vertiefungen, wie wenn man beim Adventskalender einige Türchen bzw. Fensterchen vergisst zu öffnen.

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Liebe LICHTGESCHWINDIGKEIT-Benutzer, liebe Leserin und lieber Leser, ich bitte Sie darum den DLF-Text der Autorin Helene Bubrowski (sonst FAZ) mal mit Widerhaken zu lesen.

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Stimmen ihre Begriffe?

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wie weit schleicht sich durch Straßensprache die LÜGENPRESSE ein?

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wo fehlt es an Fragen?

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wo wird die aktuelle Massenmedien-Kampagne der deutschen Kulturindustrie, die ja immer betont, keine „Verschwörung“ oder Absprachen auszudrücken, sondern stattdessen auf Quote hin zu propagieren und aus Quote auch wegzulassen, durch Textpraktiken Kritik erschwert, statt Aufklärung auszulösen?

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Dietmar Moews „Brechtfrau über Tulpen“, Öl auf Leinwand, 120cm / 120cm

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DLF.de bringt also Helene Bubrowski am 19. Januar 2019:

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„AfD wird zum Prüffall – Verfassungsschutz macht sich unnötig angreifbar

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„Der Verfassungsschutz ist das Frühwarnsystem der Demokratie. Die Behörde muss tätig werden, wenn es Anhaltspunkte für die verfassungsfeindliche Ausrichtung einer Partei gibt. Das hat der Verfassungsschutz getan: Am Dienstag hat Präsident Thomas Haldenwang bekannt gegeben, dass die JA, also die Jugendorganisation der AfD und die Sammlungsbewegung „Flügel“ um Björn Höcke künftig beobachtet werden. Er hat aus einer 1.069 Seiten langen Materialsammlung zahlreiche Beispiele dafür genannt, dass diese Teile der Partei sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten.

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Die AfD als Gesamtpartei dagegen soll nicht beobachtet werden. Die Verfassungsschützer setzen lediglich die Prüfung fort, die vor einem knappen Jahr begonnen hat. Öffentliches Material wird zusammen getragen, aber personenbezogene Daten werden nicht gespeichert, keine V-Leute oder andere nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt.

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Dietmar Moews „Brechtfrauen nach dem Krieg“, Öl auf Leinwand, 155cm / 185cm

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DLF.de am 19. Januar 2019:

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„… Der Verfassungsschutz hätte sich zur AfD daher nicht äußern müssen, es gibt keinen neuen Stand. Er hat es aber getan – und sich damit ohne Grund angreifbar gemacht. Der öffentliche Druck auf Haldenwang war groß, schließlich diskutiert die Öffentlichkeit schon lange über das Für und Wider einer Beobachtung der AfD. Doch dieser Erwartungshaltung hätte sich Thomas Haldenwang nicht beugen dürfen.

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Der neue Präsident verkündete am Dienstag, noch bevor er auf JA und den „Flügel“ zu sprechen kam, dass die Gesamtpartei als „Prüffall“ bearbeitet werde. Es war keine Überraschung, dass sich die Öffentlichkeit und die Medien vor allem auf diesen Punkt stürzten. „Der Verfassungsschutz nehme die AfD stärker ins Visier“, war überall zu hören und zu lesen. Dabei wird die AfD gar nicht anders behandelt als vorher. „Prüffall“, „Verdachtsfall“, „Beobachtung“ – diese Begrifflichkeiten sind für Laien sowieso kaum auseinanderzuhalten. Auch wenn Haldenwang sich alle Mühe gegeben hat, die Unterschiede zu erläutern.

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Unzweifelhaft ist die öffentliche Einstufung der AfD als Prüffall eine Stigmatisierung. Im Gesetz ist ein Prüffall gar nicht vorgesehen. So hat der Verfassungsschutz der AfD ohne Not einen Grund geliefert, um sich über eine Diskriminierung durch das sogenannte „System“ zu der etablierten Parteien beschweren.
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Nun beschwert sich die AfD ohnehin laufend über Diskriminierungen. Doch gerade deshalb wäre der Verfassungsschutz gut beraten gewesen, nicht nur in seiner rechtlichen Entscheidung, sondern auch der Kommunikation dieser Entscheidung übergenau zu sein.

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Die Beobachtung oder Prüfung einer Partei durch eine staatliche Behörde ist ein Bruch im System. Parteien stehen unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Im Meinungskampf müssen Parteien dieselben Chancen haben. Daher ist es anderen Rechtsordnungen fremd, dass der Staat hier eingreifen kann. In Deutschland ist das anders, historisch bedingt. Umso mehr muss der Eindruck vermieden werden, der Verfassungsschutz sei ein Instrument im politischen Meinungskampf. Deshalb war es richtig, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer sich zur Entscheidung des Verfassungsschutzes inhaltlich nicht geäußert hat.

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Der Verfassungsschutz hat ohnehin mit dem Vorwurf zu kämpfen, der verlängerte Arm der Politik zu sein. Nicht nur das Gebaren des früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen hat das Ansehen der Behörde beschädigt. Desavouierend ist es auch, wenn Parteipolitiker nun behaupten, erst durch Maaßens Weggang habe der Verfassungsschutz tun können, was längst überfällig gewesen sei.

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Im Übrigen gilt: Die Entscheidung, eine Partei zu beobachten, ist eben gerade keine politische Entscheidung, sondern richtet sich allein nach dem Gesetz. Es ist verantwortungslos, ohne Anhaltspunkte zu behaupten, der Verfassungsschutz halte sich daran nicht. Durch solche Verschwörungstheorien schwächt man den Verfassungsschutz, der einen wichtigen Dienst für die Sicherheit des Landes leistet.“

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Hier endet dieser DLF-text von Helene Bubrowski.

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Empirische Soziologie als Passion

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Dietmar Moews meint: Das zitierte Papier der AfD-Relevanz wird zwar von Helene Bubrowski angeführt, wurde aber bislang gar nicht offiziell publiziert. Da diskutieren wir doch über Gift, das noch gar nicht verspritzt ist.

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Ich gehe den Deutschlandfunk-Beitrag vom 19. Januar 2019 gesendet, von HELENE BUBROWSKI, in einzelnen Schritten durch, erörtere und kommentiere Fraglichkeiten und nicht aufgeworfene Fragen, wodurch vermeidbare Irreführung der Leser gerufen wird.

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Helene Bubrowski, der weibliche Faustkeil, ohne Idee, was man mit einer Edelfeder machen könnte – ich gehe den DLF-Text von Helene Bubrowski zur AfD und zum Geheimdienst – einzeln durch, damit man sieht, wie Kraut und Rüben Frau Bubrowski schreibt und denkt bzw. nicht denkt:

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„Der Verfassungsschutz ist das Frühwarnsystem der Demokratie...“.

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Diese BEHAUPTUNG BUBROWSKI ist falsch. Egal, wie weitgefasst „Frühwarnsystem“ hier Sinn ergeben soll oder Sinn zugewiesen wird, ist das Unfug. Es besteht keine formal normative oder strukturell-funktionale oder auch nur informelle Anbindung des Verfassungsschutzes an die zivile Öffentlichkeit. Müsste das nicht betont werden?

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Der Verfassungsschutz ist eigentlich unter Geheimhaltung an den Bundestag gebunden bzw. ist als unsteuerbare „Intelligenz“ durch seinen Präsident mit dem Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt, mit dem Kanzleramtsminister optional verbunden.

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Die nicht parlamentarisch verortete Öffentlichkeit gehört nicht zur unmittelbaren Kontrollstruktur des Verfassungsschutzes. Aber die öffentliche Kommunikation, auch Massenkommunikation, ist diejenige kommunikative Funktion an die der Begriff bzw. die Wertbenennung DEMOKRATIE gebunden ist.

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Will man einen staatlichen Inlandsgeheimdienst als ein „Frühwarnsystem“ interpretieren, so besteht dafür sehr wohl eine Rechtsgrundlage. Der Verfassungsschutz erbringt seine Leistungen gegenüber der EXEKUTIVE und der LEGISLATIVE, allerdings immer und Diskretion gegenüber der weiteren Öffentlichkeit. Das hätte genau an dieser Stelle von HELENE BUBROWSKI dargelegt werden müssen – ungeachtet dass wir hierbei nun eine „Organisation“ vorhalten, deren Kontrolle und Steuerung prinzipiell in Graubereichen Defizite hat, bzw. dunkle Aktivitäten sind üblich. Wie wird denn ein deutscher Geheimdienst gesteuert?

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„… Der Verfassungsschutz hätte sich zur AfD daher nicht äußern müssen, es gibt keinen neuen Stand. Er hat es aber getan – und sich damit ohne Grund angreifbar gemacht. …“

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Helene Bubrowski täuscht vor, der Verfassungsschutz hätte bei einem neuen Stand die Öffentlichkeit informieren müssen. Das ist normativ und auch funktional falsch. Keinesfalls der Verfassungsschutz, sondern die Regierung ist dem Parlament und der Öffentlichkeit politische Information schuldig. Alle weiteren Dunkelheiten können durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss versucht werden zu klären; doch auch dafür sind Grenzen der Verweigerung durch den Geheimdienst gesetzt – er kann Aussagen verweigern und Dokumente unterschlagen – sowie ohnehin ist Diskretion vor der Öffentlichkeit obligatorisch.Wo ist der Querverweis zur NSU-Staatsbeteiligung?

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Helene Bubrowski insinuiert, der Verfassungsschutz hätte sich angreifbar gemacht, weil er nicht informiert habe. Diese Aussage ist falsch. Denn der Geheimdienst hat neben der geheimen Arbeitsweise nicht Pflicht, die allgemeine Öffentlichkeit selbständig und direkt zu informieren. Selbst Kommentare zu etwa etwas silberzüngigen Propagandaansagen der Regierung hat der Geheimdienst weder zu bestätigen noch zu kommentieren. Eigengründe des Geheimdienstes, sich direkt an die Öffentlichkeit zu wenden, sind normwidrig und verletzen die Begrenzung der Kommunikationskompetenz des Inlandgeheimdienstes (von dem inzwischen Herr Thomas Haldenwang Präsident (als Nachfolger von Maaßen) ist).

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Ich wiederhole es:

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Die Warnfunktion als Pflicht des Verfassungsschutzes besteht gesetzlich in geheimer Information staatlicher Rollenträger. Diese sind ebenfalls geheimnisverpflichtet; ein Verfassungsschutzpräsident kommuniziert mit dem Geheimdienst-Koordinator im Bundeskanzleramt; der kommuniziert mit dem Kanzleramtsminister; darüberhinaus kann es zur Information des Bundestages kommen, indem der Geheimdienst den Innenausschuss des Bundestages kontaktiert oder vorgeladen wird, der dann allerdings für diesen Fall als diskretionsverpflichteter „Geheimdienstausschuss“ firmiert. Die Öffentlichkeit erfährt von diesen Informationen nichts bzw. nur in Form kosmetischer Ansagen der Parlamentsöffentlichkeit.

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Ein Kommunikationsrecht oder gar eine solche Pflicht hat kein staatlicher Geheimdienst.

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Frühwarnsystem der Demokratie, wie es Autorin HELENE BUBROWSKI insinuiert? dazu darf es gar nicht kommen und – kommt es praktisch auch nicht. Man muss davon ausgehen, wenn – wie in letzter Zeit der BfV-Präsident Maaßen – ein Geheimdienstler mit der Presse „flirtet“, ist das überhaupt nicht als „Frühwarnsystem für die Demokratie“, sondern als Frühwarnsystem für Pflichtverletzung und zu erwartenden Rausschmiss des Maaßen anzusehen.

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„… Die Verfassungsschützer setzen lediglich die Prüfung fort, die vor einem knappen Jahr begonnen hat. …“

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Mit dieser Ansage, dass es um Verfassungsschutzaktivitäten geht, die längst laufen, weist Helene Bubrowski selbst darauf hin, dass die BfV-Kommunikation nicht als „Frühwarnsystem“ treffend bezeichnet ist. Eine informative Funktion für die allgemeine Öffentlichkeit, deren Verfassung und Demokratie geschützt werden soll, mag bestenfalls durch das geheime Arbeiten im Untergrund, ohne die Öffentlichkeit, geschützt sein, jedoch keineswegs frühgewarnt oder gar vom BfV unmittelbar informiert. Oder sollen diese Presseveröffentlichungen eigene Geheimdienstziele als Staatsschutz-beitrag sein?

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„… Der öffentliche Druck auf Haldenwang war groß, schließlich diskutiert die Öffentlichkeit schon lange über das Für und Wider einer Beobachtung der AfD. …“

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Es gibt keinerlei politisch-normative und keine gesetzliche Struktur, aufgrund derer die Öffentlichkeit auf den Verfassungsschutz bzw. seinen Präsidenten Druck ausüben kann. Die Öffentlichkeit kann sich informell an gewählte Abgeordnete des Bundestages wenden und es gibt den speziellen Modus der Anfragen und von Petitionen – immer mit dem Parlament als Adresse, nie gegenüber dem Geheimdienst.

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Die Öffentlichkeit kann im Rahmen der Rechtslage und der Meinungsfreiheit diskutieren und publizieren was und so lange sie will. Vom Verfassungsschutz Kommunikation rechtlich einzufordern ist die zivile Öffentlichkeit direkt in keinem Fall berechtigt.

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… Der Verfassungsschutz nehme die AfD stärker ins Visier“, war überall zu hören und zu lesen. Dabei wird die AfD gar nicht anders behandelt als vorher. „Prüffall“, „Verdachtsfall“, „Beobachtung“ – diese Begrifflichkeiten sind für Laien sowieso kaum auseinanderzuhalten. Auch wenn Haldenwang sich alle Mühe gegeben hat, die Unterschiede zu erläutern….“

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Es ist alltäglich, dass die deutsche Medienöffentlichkeit längst nur noch die Geringschätzung erwirbt, die mit dem Wort „Journalie“ – oder klarer – als „LÜGENPRESSE“ bezeichnet wird. Und wenn, wie HELENE BUBROWSKI, die selbst Teil dieses Journalismus ist, im zitierten Fall, dass die Presse und die irregeführte Öffentlichkeit hier FALSCHINFORMATION als verlässliche Information, anstatt als FAKE, behandelt, so ist das Irreführung. Denn es ist rechtlich doch nicht der Verfassungsschutz, der direkt in diesen öffentlichen LÜGENPRESSE-FAKE einschreiten darf, sondern Desinformation. Über den Staat und die Verfassungslage aufzuklären, ist Angelegenheit der Bundeskanzlerin oder der Bundesinnenminister oder des Bundespresseamts, oder von Fraktionsvertretern des Deutschen Bundestages sowie den wahlkreisgebundenen Abgeordneten. Aber keinesfalls agiert der Geheimdienst unmittelbar und direkt mit den Bürgern.

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„… Nun beschwert sich die AfD ohnehin laufend über Diskriminierungen. …“

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Auch hier formuliert Helene Bubrowski ungenau und klärt nicht so auf, wie gerade auch folgendes Beispiel anbietet:

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Die AfD beschwert sich geradezu strategisch und taktisch bei jeder Gelegenheit – Ja, das ist POLITISCH.

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Aber, die AfD und auch einzelne AfD-Mitglieder, führen auch vielfach Gerichtsprozesse gegen verleumdende oder rufschädigende Angriffe oder Verbreitung von Falschinformationen zu Lasten der Partei. Die AfD erhebt fallweise Klage zu Gericht gegen unbekannt, gegen Privatpersonen, gegen Behörden und gegen Multiplikatoren. Das ist RECHTSSTAATLICH. (Oft sind beklagte Angriffe ähnlich konstruiert – man hat ein AfD-Parteimitglied ausgeguckt, beschuldigt einen AfDler aufgrund grenzwertiger oder rechtswidriger Äußerungen, aber greift öffentlich die AfD als Partei oder den Parteivorstand dafür an. Häufig bezichtigt man aufgrund verbotener Auftritte einzelner Privatpersonen die AfD als juristisches Ziel, und schließt in solchen Pseudosyllogismen auf Verfassungsfeindlichkeit bzw. Verfassungswidrigkeit der ganzen Partei. (Z. B. demonstrierten bekannte AfD-Politiker in Chemniz und zogen auf der Straße mit sich als Rechtsradikale gebärdenden schwarzen Demonstranten zusammen:

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Sie wollten am Nischel vorbeiziehen, wurden aber durch die Polizeisperre gestoppt. Da wurden auch die Journalisten dann Zeuge und Fotografen von den „Verfassungsfeinden“ der AfD. Diese Absperrung war anscheinend eine fragwürdige Verhinderung des Demonstrationsrechts durch die Polizei.

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„… wäre der Verfassungsschutz gut beraten gewesen, nicht nur in seiner rechtlichen Entscheidung, sondern auch der Kommunikation dieser Entscheidung übergenau zu sein….“

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Nein – was Helene Bubrowski hier argumentiert ist falsch, Entscheidungen des Verfassungsschutzes sind immer interne Entscheidungen. Kommunikation hat normativ und fakultativ über den Bundestags-Geheimdienstausschuss zu erfolgen. „Übergenau“ bedeutet, strikte Verschwiegenheit des Geheimdienstes gegenüber der Öffentlichkeit, nicht nur übergenaue Intelligenz in der Geheimdienstarbeit.

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„… Die Beobachtung oder Prüfung einer Partei durch eine staatliche Behörde ist ein Bruch im System. Parteien stehen unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Im Meinungskampf müssen Parteien dieselben Chancen haben. …“

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Helene Bubrowski verbreitet auch hier Ammenmärchen. Sie tut so, als seien alle Offizial-Akteure als „Behörden“ gleichgestellt. Das ist ein Geheimdienst eben gerade gar nicht.

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Es gehört zur Geheimdienst-Matrix, alle ständig auf dem Schirm zu haben. Es kann gar keine deutsche Partei geben, in der NICHT der eine oder andere Abgeordnete oder Kandidat selbst dem Geheimdienst inkorporiert und/oder informell verbunden ist. Sie sind es.

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Die Rede von „selben Chancen“ ist doch lediglich die Forderung der Fairness, die Parteienüberwachung und Infiltrationen nicht auf den Markt zu schreien. Das macht hier aber das BfV als Agent der Exekutive, die damit die AfD mit Hilfe des Geheimdienstes bekämpft. Das ist verfassungswidrig. Der Juristin Helene Bubrowski ist das anscheinend nicht aufgegangen.

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„…der Verfassungsschutz sei ein Instrument im politischen Meinungskampf. Deshalb war es richtig, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer sich zur Entscheidung des Verfassungsschutzes inhaltlich nicht geäußert hat….“

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Helene Bubrowski verdreht die angängige politische Rechenschaftspflicht und Führungsverantwortung: Denn während der Verfassungsschutz gar nichts mit der Öffentlichkeit kommunikativ auszumachen hat, ist der Bundesinnenminister sowohl der eigenen Regierung, auch dem Parlament als Legislativ und Kontrollmedium der geltenden Konstitution wie auch der allgemeinen Wähler-Öffentlichkeit als Parteivertreter und Amtsinhaber zur Information verpflichtet.

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Was der zuständige BMI (Bundesinnenminister), das BfV nachsteuernd, mit dem ebenfalls zuständigen BMJ (Justizministerin) auf die Fehlleistungen in der unkompetenten Kommunikation durch den Präsident des BfV mit der allgemeinen Medienöffentlichkeit an korrigierenden Ansagen macht, ist wiederum eine interne, diskrete Angelegenheit, anders bei anderen Offizial-Verfehlungen der sonstigen staatlichen Bürokratie. Etwas anderes ist dann, was er der Öffentlichkeit darlegt.

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Es ist auch immer Angelegenheit des Regierungschefs – hier, der CDU-Bundeskanzerin Dr. Angela Merkel, die diesbezüglich unfähig ist, den CSU-BMI Seehofer zu führen.

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„… gerade keine politische Entscheidung, sondern richtet sich allein nach dem Gesetz. Es ist verantwortungslos, ohne Anhaltspunkte zu behaupten, der Verfassungsschutz halte sich daran nicht. Durch solche Verschwörungstheorien schwächt man den Verfassungsschutz, der einen wichtigen Dienst für die Sicherheit des Landes leistet.“

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Helene Bubrowski lügt hier schwarz gegen weiß. Nach dem Gesetz kommuniziert der Verfassungsschutz nicht mal auf Geheiß durch DIREKTIVE – er tut es normativ nämlich gegenüber seinem Präsident, der gegenüber dem Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt, der gegenüber dem Kanzleramtsminister, der gegenüber dem Kanzler. Dazu gibt es außerdem die parlamentarischen Kontrollansprüche auf Antrag gegenüber dem BfV durch den diskreten Geheimdienstausschuss im Deutschen Bundestag.

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Der Verfassungsschutz hat sich an seine Norm nicht gehalten. Das ist eine grobe Normverletzung und unerlaubte offene Einmischung in die Politik.

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Es ist keine Verschwörung, sondern eine Rechtsverletzung. Dieses zu kritisieren als „Verschwörungstheorie“ zu erklären, ist entweder strohdoof von Helene Bubrowski oder einfach LÜGENPRESSE.

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„…Durch solche Verschwörungstheorien schwächt man den Verfassungsschutz …“

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Hier müsste es nicht heißen „man“; denn hier schwächt die LÜGENPRESSE durch Helene Bubrowski, von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, für den Deutschlandfunk, im eigenen Namen, die Demokratie. Und Helene Bubrowski erzeugt in der Alltagsöffentlichkeit ein völlig falsches Bild vom Verfassungsschutz.

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Man könnte ja glauben, der Verfassungsschutz sei so eine Art intelligente Polizei. Doch sollte jeder Bürger erfahren, dass der Verfassungsschutz weder durch seinen eigenen Präsidenten, noch durch Regierung oder Parlament dirigistisch geführt werden kann. Oder, dass die Polizei wüsste, was Geheimdienste so treiben, wenn Agents Provokateurs bei Straftaten von der Polizei festgenommen und ermittelt wurden, anschließend aber ein Staatsanwalt die Einstellung von Ermittlungen und die Freilassung und Straffreiheit von Straftätern herausbringt – die als V-Leute geschützt werden.

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Die einzige Steuerung des Verfassungsschutz‘, derer der Staat fähig ist, ist die alljährliche Budgetierung und Bereitstellung oder Kürzung von staatlichen Finanz-Mitteln, und ein möglicher Austausch des Führungspersonals. Dabei hat der Kanzler definitiv keine Alternative zum angängigen Geheimdienstprinzip.

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Dagegen Helene Bubrowski wäre bei mehrfachem journalistischem Leistungsversagen durch arbiträre Einschätzungen und Kündigung von der FAZ durchaus steuerbar. Denn auf mehr Scharfsinn und Urteilskraft zu warten, ist für ein Leitmedium, wie die FAZ eines ist, ein heikles Spiel in Zeiten des massenmedialen Umbruchs, wie heute.

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Da fehlt einfach zu viel.

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Deshalb wünsche ich den Benutzern der Lichtgeschwindigkeit, denen dieser Blogbeitrag nicht über eine Suchmaschine unter dem Titel LICHTGESCHWINDIGKEIT ansteuerbar ist, eine schöne Woche – ist es nicht wunderbar?

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Nur Frau Bubrowski möchte ich daran erinnern, dass sie vielleicht mal mit Sabine Dämmer und Janina Kugel Kontakt aufnehmen könnte, um die #metoo-Frequenz herauszufordern. Beim CCC heißt der Anspruch „excellent“. Erinnern an den aufmunternden Ruf für den runden-rennenden Oskar:

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„Schneller, Oskar! größere Schritte – und öfter.

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Nachschrift: Helene Bubrowski, „LIEBCHEN“ würde Hildegard Stausberg sagen, ich kaufe seit 40 Jahren die FAZ, die eine amerikanische Meinungsagentur betreibt; ich hören seit 50 Jahren den Deutschlandfunk aus Köln, den ich inzwischen auch bezahle, der nicht um eine deutsche Souveränität kämpft. Damit erwerben Sie Ihre Teilnahme. Strengen Sie sich bitte an. Ihre Lieferungen waren inzwischen mehrfach voller ungültiger Ansagen.

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Dietmar Moews „Brechtfrau im Siegestaumel“, Öl auf Leinwand, 120cm / 120cm

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Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN

 

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Clausnitz-Mob und CDU-Polizei machen Sachsen zur Barbarei

Februar 20, 2016
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vom Samstag, 20. Februar 2016

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Gestern gingen Nachrichten von einer öffentlichen Angriffsaktion eines hemmungslosen Gewaltmobs von etwa 100 Kriminellen in dem sächsischen Dorf Clausnitz gegen einen ankommenden Omnibus mit eingewiesenen Flüchtlingen um.

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Die Video-Bilder aus dem Bus, wo verängstigte Flüchtlinge (weinendes Kind) von der Polizei teils gewaltsam behandelt wurden, dazu die aggressiven Töne und Bilder des Mobs reichen aus, hier seitens der Bundesrepublik ordnungspolitisch nachzusteuern.

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Der MOB besteht in solchen und ähnlichen Fällen stets um Jungmänner im Soldatenalter, die staatsbürgerlich unterbelichtet sind und nicht wissen, wie der einzelne Bürger in Deutschland sich an der Politik beteiligen kann (er darf demonstrieren – PEGIDA – oder wählen – NPD – oder lesen – Hitler – oder er darf miteinander diskutieren, und merken, dass er eigentlich von Politik keine Ahnung hat; die erzählten Einnerungen vom Herbst 1989 in der DDR genügen nicht so ganz).

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SPIEGEL.de am 20. Februar 2016 appellierte mit einem Kommentar:

 

…“Wir sind das Volk!“, skandiert Ihr in Clausnitz. Ihr irrt Euch gewaltig.

Ihr seid nicht „das Volk“. Ihr habt kein Recht, Euch mit diesem Satz zu schmücken. Er gehört den Menschen, die sich 1989 friedlich gegen die SED-Diktatur erhoben haben, mit Euch hat dieser Satz nichts zu tun. …“

 

LANDRFRIEDENSBRUCH des Angriff-Mobs sowie erhebliche PFLICHTVERLETZUNGEN der vor Ort in Clausnitz eingesetzten Polizisten müssen unverzüglich vom Bundesstaatsanwalt ermittelt und verfolgt werden.

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Dietmar Moews meint: LANDRFRIEDENSBRUCH des Angriff-Mobs sowie erhebliche PFLICHTVERLETZUNGEN der vor Ort in Clausnitz eingesetzten Polizisten müssen unverzüglich vom Bundesstaatsanwalt ermittelt und verfolgt werden.

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Es ist eindeutig eine sicherheitspolitische Lage in Sachsen, dass die Ausbildung und die Pflichtorientierung weiter Teile des Polizeipersonals nicht gegeben ist, die nachweislich selbst in rechtsradikalen Gruppen, Heimatschutz, Ku Klux Clan sowie als deutsche Geheimdienst V-Leute und Ähnliches, persönlich aktiv und aktenkundig sind.

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Es liegt längst auf der Hand, dass auch die sächsiche Staatsanwaltschaft rechtradikale Machenschaften nicht aufklärt und strafverfolgt, sondern vertuscht.

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Der Fall Clausnitz ist verpflichtend für die Bundesregierung und den Generalbundesanwalt, den Rechtsstaat zu sichern.

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Merkel: das ist mein Land – das hilft, statt Not zu zerreden

September 26, 2015
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vom Samstag, 26. September 2015

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ZUGINSFELD 29 DMW 650.4.99, 190 cm / 190 cm. Öl auf Leinwand, in Dresden 1999 gemalt

ZUGINSFELD 29 DMW 650.4.99, 190 cm / 190 cm. Öl auf Leinwand, in Dresden 1999 gemalt

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ZUGINSFELD 30 auf der Mainzer Straße in der Kölner Südstadt, am 4. Juli 2014

ZUGINSFELD 30 auf der Mainzer Straße in der Kölner Südstadt, am 4. Juli 2014

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ZUGINSFELD 31 "Hakenkreuz" gemalt von Dietmar Moews 190/190cm Öl auf Leinand

ZUGINSFELD 31 „Hakenkreuz“ gemalt von Dietmar Moews 190/190cm Öl auf Leinand

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ZUGINSFELD 32 "O Veitstanz" DMW 660.7.8 am 30. Juni 2014

ZUGINSFELD 32
„O Veitstanz“
DMW 660.7.8
am 30. Juni 2014

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Die Massenmedien in Deutschland verwechseln in volksverhetzerischer Themenführung zur

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Nothilfe für ausländische Flüchtlinge“ und

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Einwanderung nach Deutschland“

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verstärkt unberufene Angst und Probleme.

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Als Scheinthematik werden

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finanzielle Überforderung des deutschen Staats“,

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nichtmögliche Schnellintegration“,

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nichtbewältigbare Asylverfahren“

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geltendes E U-Recht, das angeblich informelle nationale Lösungen Deutschlands verböten“

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Tatsächlich sieht die Wirklichkeit in Deutschland anders aus. Deutschland ist im Rahmen der aktuellen deutschen Rechtslage selbstbestimmt – einschließlich des Vorranges der POLITIK vor dem Verfassungsgericht.

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Deutschland ist mit einer so hohen Zahl an Asylbewerbern konfrontiert wie nie zuvor. Die Regierung erwartet, dass in diesem Jahr 800.000 Flüchtlinge ins Land kommen. Am Donnerstagabend hatten sich Bund und Länder auf eine Kostenteilung verständigt sowie ein umfangreiches Gesetzespaket vereinbart.

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In dem „Spiegel“-Bericht (Spiegel-Online am 26. September 2015), der keine Quellen nannte, hieß es weiter, die syrischen Flüchtlinge müssten das reguläre Asylverfahren nicht durchlaufen, der Bund werde für all diese Flüchtlinge finanziell aufkommen. Syrer mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis sollten keine Verwandten aus ihrer Heimat nachholen dürfen.

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BILD.de schreibt am 26. September 2015:

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Kanzleramt wie Bundesinnenministerium haben umgehend eine angebliche neue Asylregelung durch die Bundesregierung dementiert …“

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Demnach hieß es heute beim Spiegel falsch: „Im Kanzleramt erhoffe man sich von diesem besonderen Verfahren für Kriegsflüchtlinge, dass sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ganz auf die weniger aussichtsreichen Asylverfahren etwa für Zuwanderer aus Balkanstaaten konzentrieren und diese schneller abarbeiten könne.

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BILD.de fährt fort: „Ohnehin ist es nicht immer leicht, die Nationalität von Flüchtlingen festzustellen, Die Bundesregierung schätzt, dass etwa 30 Prozent der Flüchtlinge, die sich bei der Einreise nach Deutschland als Syrer ausgeben, gar keine Syrer sind.“

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Dietmar Moews meint: Die aktuelle deutsche Bundeskanzlerin muss das Zuwanderer-Problem in einen angemessenen obrigkeitlichen Führungsmodus überleiten.

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Die Deutschen sollen ALLE aufnehmen und allen Ankommenden einen vorläufigen residenten Sonderstatus anbieten, der den UNO-Menschenrechten genügt.

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EINS Die Bundeskanzlerin Merkel muss im Moment ihren LADEN zusammenhalten. Auch wenn einige unfähige und überforderte Kabinettmitglieder der StaMokap-Blockparteien-Regierung großen Schaden anrichten.

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ZWEI Die von Merkel durchgesetzte deutsche Nothilfe für die Zuwanderer muss anerkannt und darf keinesfalls von offizialen Stellen unterwandert und mit falschen pseudokritischen Hierarchien zerredet werden.

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DREI Das deutsche Asylrecht und der Stoff- und Verfahrensstau durch formale Asylanträge muss nicht geändert werden, um die Nothilfe zu leisten.

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VIER Zuwanderer in der akuten Nothilfe ohne generelle – und rechts- und sozialstaatliche Statusübertragungen auf die informellen „Zuwanderer“ – zuzulassen, ist problemlos möglich. Asylanträge sind weiterhin uneingeschränktes geltendes Recht und auf formale Verfahren abgestellt. Asyl und Asylanträge haben aber auf den Modus einer Nothilfe keine den Staat verpflichtende Relevanz.

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FÜNF Alle Unsinnsprobleme, die jetzt in dümmlicher Angst an die Nothilfe und die durch das offiziale Deutschland und die zivile Solidarität ergriffenen Hilfsinitiativen herangetragen werden, schaden allen. Forderungen wie „Integration“, „E U-Quotierung“, „Asylantrags-Betrug“, „Kosten der Hilfe“, „Deutsch Lernen“ usw. haben mit dem Recht des Staates einen konkreten Hilfsmodus zu organisieren weder sachlich noch theoretisch überhaupt etwas zu tun. Sie sind in der akuten Not reine Heuchelei und praktische Verweigerung zu helfen.

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Nothilfe-Modus“ – ist eine außergewöhnliche soziale gesellschaftliche Fähigkeit der Deutschen und des deutsche Staats als Dienstleister zu den Zwecken der freien zivilen Menschen.

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FÜNF Es gilt die UNO-Menschenrechts-Charta für jeden Menschen. Nicht indes gelten generell die Rechte und Pflichten der staatsbürgerlichen Regularien der deutschen Staatsbürger für die hereinkommenden nichtdeutschen Residenten. Sie sollen einen vorübergehenden residenten Sonderstatus erhalten.

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SECHS Pressefreiheit und verantwortungsvoller Umgang damit seitens der Berufsleute ist höchstes deutsches Recht und für eine gelingende kommunikationsgestützte Gesellschaft so unabdingbar wie für einen verfassungsschützenden Staat.

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Hierauf sind alle Fragen und Bedenken der politisch notwendigen Führung und Fühlung (als Funktion von Führung), bzw. jegliche Kritik in den Medien zu beziehen. Zersetzung und Volksverhetzung lassen sich diesbezüglich sehr leicht qualifizieren und der Rechtslage gemäß in der gewaltengeteilten Rechtsstaatspraxis sicherstellen.

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Der SPIEGEL verletzt die Pressefreiheit, wenn er, wie hier, Falschmeldungen publiziert.

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Stehen die Wirkungen solcher Falschmeldungen in unzweideutiger volksverhetzerischer Stimulierung, müssen die Staatsanwälte dagegen antreten. Wer mit Angst-Botschaften die Gesellschaft malträtiert, wie hier der SPIEGEL, muss seine Lizenz verlieren. Die Selbstzensur der deutschen Presse versagt momentan im Sinne diese SPIEGEL-Quatsches.

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Merkel setzt momentan die Nothilfe konsequent fort. Sie muss allerdings pausenlos auf die dummen Einreden der Angstmacher Fühlungs- und Führungsaktivitäten veranlassen. Sie muss nicht über jedes SPIEGE-oder BILD-Stöckchen springen.

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Deutschland organisiert NSU-Verbrechen: Rechtsstaat gescheitert: Schluss mit NSU-Prozess!

September 2, 2015

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vom Mittwoch, 2. September 2015

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Heute hat der sogenannte „Zschäpe-Prozess“, auch „NSU-Prozess am Oberlandgericht München – nach der Sommerpause – erneut zu tagen begonnen.

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Aus den bereits durchgeführten und publizierten „Parlamentarischen „NSU“-Untersuchungsberichten, die in:

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„Heimatschutz – Der Staat und die Mordserie des NSU“ von Stefan Aust und Dirk Laabs“ zusammengefasst vorliegt, geht eindeutig hervor:

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Die Straftatvorwürfe gegen die Angeklagte Beate Zschäpe haben bislang keinerlei: KEINERLEI ernstzunehmende justiziabele Substanz:

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Es handelt sich durchweg um Straftatvorwürfe gegen die beiden im Jahr 2011 getöteten Böhnhard und Mundlos, die ebenfalls keineswegs justiziabel substantiiert sind. Die Beweislage verstößt bislang gegen jede rechtsstaatliche Kultur, denn verbunden damit werden bis heute Vorverurteilungen, indem man die DREI als NSU bezeichnet und als NSU-Mörder.

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NSU ist aber ein Begriff der auf einen Komplex geheimdienstlicher Straftatorganisation bezogen wird, der weder in München verhandelt, noch durch die obrigkeitliche Vertuschung geklärt wetden wird. V-Leute haben NSU organisiert, geführt, Waffen besorgt, finanziert, permanent als V-Leute NSU-Straftaten durchgeführt und sind jeweils vom Rechtsstaat verschont worden.

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Der NSU-Prozess in München hängt der Angeklagten Zschäpe Mittäterschaft an nicht zuzurechnenden Straftaten an. Es wurde keinesfalls ausgeschlossen, dass Beate Zschäpe selbst V-Frau war oder sogar noch im Zeugenschutz steht.

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Die vier weiteren in München neben Zschäpe angeklagten „NSU-Mittäter“ werden der Unterstützung der nicht zuzurechnenden Straftaten sowie der Unterstützung der Dreier-Gruppe beschuldigt. (Dass Zschäpe mit Böhnhard und Mundlos eine Gruppe war, wird überhaupt nicht erweisen. Zumal die festgestellten Wohnorte und Lebenszusammenhänge dieser Deutung widersprechen. Zschäpe hat gemessen am Brauchwasser-Verbrauch pro Kopf, in dem Zwickauer Haus, von etwa 127 Liter, samt mehrerer Katzen nur monatlich 70 Liter verbraucht. Das geht nicht mit drei Personen s. „Heimatschutz“).

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Die Zschäpe weiter vorgeworfene Haussprengung mit „Versuchtem Totschlag an der Nachbarin“, ist ebenso nach Beweislage ausgeschlossen. Für die Vernichtung von Beweisen und schluriger Ermittlung bei den sämtlichen NSU-Staatsverbrechen über den erklauf von über15 Jahren ist ohnehin der verbeulte Rechtsstaat verantwortlich und nicht Beate Zschäpe.

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Die längste Zeit der sogenannten Suche oder Jagd auf die Drei, wird in der Ö  ffentlichkeit falsch und irreführend dargestellt. Seit dem Jahr 2006 waren alle Fahndungs- und Haftbefehle nach gesetzlicher Lage abgeschlossen und beendet. Damit waren Zschäpe, Böhnhard und Mundlos auch nicht „im Untergrund“ oder nicht „auf der Flucht“. Seit dem Jahr 2006 waren Anschuldigungen verjährt und die drei nicht mehr auf der Fahndungsliste bzw. nicht „im Untergrund“ („Heimatschutz“ Aust / Laabs).

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Damit sind auch die Freundschaften, die jetzt in München als Bandenkriminalität von sieben Personen hingestellt werden, keineswegs strafbar.

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Würde rückwirkend irgend einer der StraftatvorwürfeEinzelnen oder gegen die DREI nachgewiesen werden, könnte man dadurch auch den vier Helfern Mitschuld anhängen.

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Doch Verurteilung durch Tatnachweise am OLG München ist rechtsstaatlich ausgeschlossen:

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Dietmar Moews meint: In allen Tatkomplexen sind und waren V-Leute führend aktiv („Heimatschutz“, Aust / Laabs).

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In allen Tatkomplexen wurden systematisch Beweisvernichtung, Ermittlungsbehinderung, staatsanwaltliche Willkür und Zeugenschutz von Geheimdienstmitarbeiten sowie nachträgliche Vernichtung der Ermittlungsbefunde durch staatliche Stellen widerrechtlich durchgeführt.

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Der Tod der beiden jungen Böhnhard und Mundlos ist bislang nicht aufgeklärt.

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Der Tod von Nicole Kiesewetter ist vertuscht und nicht aufgeklärt.

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Die beiden „Corelli-Zeugen“, die erst im Jahr 2014, kurz vor Zeugenaussage getötet woden sind, rufen nach Klärung der Beweisvernichtung und Ermittlungsvertuschung durch staatliche Entscheider.

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Kanzlerin: „Vertrauen in unser Land zurückgewinnen“

November 6, 2014

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am Donnerstag, 6. November 2014

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NSU-Prozess in München dauert an: Wenige Monate, nachdem die Öffentlichkeit von einer Mordserie erfuhr, die der Staat einer als rechtsterroristische NSU bezeichneten Organisation zuordnet, versprach die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Aufklärung der Fälle.

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Von Aufklärung der ungeklärten Morde, die weit über die als „Mordserie von zehn Opfern“ hinausgehende Anzahl ausländischer Toter hinausgeht, kann heute schwerlich die Rede sein. Auch die Angehörigen der Opfer wissen, dass vieles weiter im Dunkeln bleiben wird.

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Wer den Bericht des Untersuchungsausschusses des Thüringer Parlaments studiert, wird mit einer vollkommen rechtsstaatswidrigen Situation staatlicher Aufklärungsblockade sowie mit vollkommen rechtsstaatswidrigen Praktiken der sämtlichen beteiligten staatlichen Stellen im Föderalismus: Landesministerien von Justiz und Innenressort, Polizei, Polizeiaufsicht, Geheimdienste, Bundesministerium sowie die Bundesregierung, Kanzlerin und Kanzleramtsminister – konfrontiert.

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Selbst die staatlichen Medien des Hörfunks und des Fernsehens übernehmen die jeweiligen vom Staat angesagten „Sprachregelungen“. Die Beschuldigten werden präjudiziert als „Täter“ bezeichnet. Die Angeklagte Zschäpe wird als Terroristin bezeichnet, während der Prozess in München stockt.

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Das „neue deutschland“ schreibt Mittwoch, 5. November 2014, mit René Heilig, Seite 5: „… Nach eineinhalb Jahren Prozess in München sind noch zu viele Fragen unbeantwortet. Kein Wunder: Die Geheimdienste mauern, die Polizei kaschiert schlampige Ermittlungen, Akten verschwinden, Zeugen sterben, andere können sich vorsichtshalber nicht erinnern. Und Beate Zschäpe schweigt. …“

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Zeugen sterben“? – ja, erstaunlich – noch im Jahr 2014 kam ein Schlüsselzeuge und Doppelagent ganz seltsam, termingerecht zu Tode.

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Dietmar Moews meint: Die Angeklagte Zschäpe ist ein bewunderungswürdiger Mensch. Die Vorstellung, was diese Person nun seit Jahren mit sich ausmachen muss – und dabei aus zweckrationalen Motiven zu dem staatlich angestifteten Schreckensakt schweigt – ist für einen einsamen Menschen eine sozial-psychiatrische Verstümmelung. Sollte Zschäpe jemals frei kommen, und würde sie dann einen der Horrorschergen umlegen – das Strafgericht müsste sie als Psychiatriefall infolge dieses Prozesses exkulpieren und wegschließen lassen.

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Die Idee, die beiden, als NSU signierten Toten, Mundlos und Böhnhardt, hätten einen Bankraub gemacht, um sich anschließend gemeinsam umzubringen bzw. einer hat angeblich beide erschossen (und nachdem beide tot waren, noch die leere Patrone aus der Waffe entfernt!) ist ja zu komisch. Wer das glauben kann, hat nicht verstanden: Tote können keine Patronen auswerfen.

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Wir sehen zumindest eine Kampagne der Einschüchterung von Gastarbeiter-Generationen in Deutschland durch das Sarrazinbuch und durch die NSU-Toten.

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Seitdem erleben wir keine Türken, die sich mehr als anbiedernd politisch öffentlich betätigen. Dazu hat der deutsche Staat den orthodoxen Muslim-Verband Ditib eingesetzt, sodass all die Türken, die ganz normale säkulare deutsche Türken sein wollen, vollkommen weggedrückt sind. Entweder sie werden als Islamisten oder Sarrazinkunden abgestempelt.

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In der Öffentlichkeit äussert sich kaum ein türkischstämmiger deutscher Mensch angstfrei. Selbst wenn die Not enorm ist, wie für die Kurden heute, aufgerieben zwischen den Kurdenfeinden und ISIS-Milizen, kommt es kaum noch zu Kurdendemonstrationen deutscher Kurden. Vormals blockierten mal hunderte von Kurden die Autobahn München-Stuttgart, um gegen die Misshandlungen der Kurden in der Türkei aufmerksam zu machen.

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Bildschirmfoto vom 2014-09-17 14:50:46

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O-Ton Bundeskanzlerin Angela Merkel:

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„Zum Kotzen ist, wenn man vor der Wahl das Eine verspricht und nach er Wahl das Andere macht.“  

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Dazu passt der Satz aus einem Buch, dass jetzt veröffentlicht wird: „Unsere Wunden kann die Zeit nicht heilen. Was der NSU-Terror für die Opfer und Angehörigen bedeutet“, Hrs. Barabara John (CDU), Verlag Herder 176 S. mit einem Nachwort von Bundeskanzlerin Angela Merkel, darin der oben zitierte Standpunkt, angesichts der staatlichen Vertuschung und Nichtaufklärung: „Vertrauen in unser Land zurückgewinnen“ – „dass dies angesichts der Erfahrungen der Angehörigen der Opfer schwierig ist“.

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Ja, dass ist für jeden aufgeklärten Deutschen unmöglich: Wie sollte man gegen die täglich fortgesetzten Rechtsstaatsbeugungen Vertrauen da hinein gewinnen, dass es keine Rechtsstaatsbeugungen seien? Wie soll man glauben, die aktuellen Toten seien nicht tot?

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Bildschirmfoto vom 2014-09-15 15:09:39

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NSU München

September 26, 2014

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am Freitag, 26. September 2014

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Bildschirmfoto vom 2014-09-17 14:50:46

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Frankfurter Allgemeine Zeitung brachte gestern, 25. September 2014, wie inzwischen alle wichtigen deutschen Blätter, nicht indes die deutschen TV-Sender – die unglaublichen rechtsradikalen Machenschaften des deutschen Polizeistaates, indem die Geheimdienste der Länder völlig unkontrolliert bzw. ohne Haftung der jeweiligen Ministerpräsidenten Mord und Totschlag organisieren: NSU.

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NSU genannt – dokumentiert in diversen Untersuchungsberichten und noch immer fortlaufen durch den NSU-Prozess in München gegen Beate Zschäpe

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FAZ, S. 4 Donnerstag, 25. September 2014:

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Rechtsextremismus auf Staatskosten. München. Das Landesamt für Verfassungsschutz war großzügig im NSU-Prozess berichtet Thüringens früherer NPD-Vorsitzender Timo Brandt am Mittwoch, wie er vom Verfassungsschutz den „neuesten Computer“ bekam, Faxgeräte, Modems, Mobiltelefone. Brandt sollte den Geheimdienst als „Verbindungsperson“ über Vorgänge in der rechtsextremen Szene informieren. Der Verfassungsschutz stellte ihm nicht nur ein Auto, sondern bezahlte auch seine Szene-Anwälte … Das Geld über die Jahre auf 140.000 Mark … Die Mittel kamen dem Thüringer Heimatschutz (THS) zugute … Böhnhardt ..Mundlos ..Zschäpe ..

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Warum geht die LINKSPARTEI nicht wegen Verfassungsbruchs vor das oberste Gericht in Karlsruhe?

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Dietmar Moews meint: Das Münchner Gericht klagt gegen eine Person. Es klagt nicht gegen die nachweislich an allen Straftaten beteiligten staatlichen Schnittstellen. Das ist Rechtsbeugung und Strafvereitlung und es ist die Verhinderung einer rechtsstaatlichen Steuerung der Geheimdienste durch das parlamentarische System und die freien Medien, die die unabhängige möglichst intelligente Kommunikation führen müssen.

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NSU: Geheimsache Verfassungsschutz im Literaturhaus Stuttgart

September 2, 2014

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am 2. September 2014

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Geheimsache Verfassungsschutz“ heißt eine öffentliche Veranstaltung mit Diskussion

am Montag, 22. September 2014, 20:00 Uhr

Literaturhaus Stuttgart, Breitscheidstraße 4, 70174 Stuttgart

Veranstalter: Literaturhaus

Wichtiges: p.P. 9,-/7,-/4,50€

Teilnehmer: Winfried Ridder, Beate Bube, Hajo Funke

Moderation: Wolfgang Schorlau

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Buchautor Winfried Ridder stellt sein Buch „Verfassung ohne Schutz“ zur Diskussion. Auf dem Podium diskutieren Beate Bube, oberste Verfassungsschützerin in Stuttgart und Hajo Funke, em. Professor der Politikwissenschaften, der Gesprächsleiter ist der Schriftssteller Wolfgang Schorlau, der seit Längerem das NSU-Thema recherchiert.

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Man darf also grenzwertig informierte Akteure und reiche Auskünfte und Aufschlüsse erwarten.

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Das Versagen der Ermittlungen in der Aufklärung der NSU-Morde ist kein Geheimnis mehr, es hat menschliche, aber auch strukturelle Ursachen.

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Winfried Ridder, ehemaliger Referatsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz, sieht in den bisherigen Reformvorstellungen keine angemessene Antwort auf die strukturellen, analytischen und operativen Defizite des Verfassungsschutzes – wie er in seinem Buch „Verfassung ohne Schutz“ ausführt – und mahnt insbesondere auch für Baden-Württemberg eine grundlegende Verfassungsschutzreform an. Dazu gehört vorrangig auch der Verzicht auf das System der V-Leute.

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Mit ihm diskutiert Beate Bube, Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg. So schwierig die Arbeit des Verfassungsschutzes vom Grundsatz her ist: Aus ihrer Sicht überwiegt gerade auch beim Einsatz von V-Leuten der Nutzen die Risiken und den Aufwand. Ihre Hauptaufgabe im Landesamt konzentriert sich auf die Beobachtung extremistischer und terroristischer Gruppierungen, ihr Augenmerk liegt derzeit auf dem internationalen Extremismus, den gewaltorientierten linken und rechten Szenen, sowie auf der Bekämpfung von Spionageversuchen über das Internet und auf Firmen in Baden-Württemberg.

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Dritter Gast in der Runde ist der Politikwissenschaftler Hajo Funke. Der Professor emeritus lehrte am Institut für Politische Wissenschaften der Freien Universität Berlin mit Schwerpunkt auf Untersuchungen zu Rechtsextremismus und Antisemitismus in Deutschland.

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Mit den dreien spricht der Autor Wolfgang Schorlau, der derzeit zu den NSU-Morden und zum Thema Verfassungsschutz für seinen neuen Kriminalroman forscht.

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Dietmar Moewsam 7. August 2014 in Köln nach einem zehn Km-Lauf mit einem Ohr im Sonnenschein

Dietmar Moewsa, m 7. August 2014 in Köln nach einem zehn Km-Lauf mit einem Ohr im Sonnenschein

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Dietmar Moews meint: Aufklärung und Selbstaufklärung statt stets nur Selbsterleicherung – das ist auch Politik – wie hier in Stuttgart – wenn in einem Literaturhaus eine solche öffentliche Veranstaltung informiert und zur öffentlichen Diskussion einlädt – öffentlich statt hitlerschlau.

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Auch in Köln müssen diese öffentlichen sozio-politischen Lebensformen mehr zur Normalität werden, damit Literatur eine Sache der Menschen und nicht nur der Literaten ist, damit Politik nicht nur eine Sache der Politiker ist, damit Kunst nicht nur eine Sache der Menschen ist, die sich bei der Kulturindustrie bedienen und die Kunst der staatlichen Salonpersonnage überlassen.

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Kürzlich wurde der neue Bericht des Untersuchungsausschusses des Thüringer Landtages zu den Ausländermorden unter Staatsbeteiligung in Deutschland vorgestellt. Erstaunt und ungläubig warten wir nun auf entsprechende Berichte der Untersuchungsausschüsse aus Bayern, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen usw. natürlich Berlin.

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Der Thüringer Landtag hat sich offiziell ausdrücklich bei den Familien der NSU-Mordopfer entschuldigt, dafür, dass der deutsche Rechtsstaat hier vor der Innenpolitik einknickt und die Morde nicht aufklärt, stattdessen die Familien beschuldigt hatte.

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Hinter dem Unwesen der Geheimdienste in Deutschland stehen natürlich höchste politische Entscheidungen. Und die völkerrechtliche Bevormundung durch die drei Westalliierten des Zweiten Weltkrieges, namentlich die USA und damit die NSA / CIA, ist maßgeblich – nicht die Meinung der deutschen Bürger im Literaturhaus Stuttgart.

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U-Bahn für die mainzer (auch als Bunker im Alarmfall)

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NSU: Thüringen sorgt für Freispruch der drei Jenaer

August 21, 2014

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am 21. August 2014

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Heute wurde der neue Bericht des Untersuchungsausschusses des Thüringer Landtages zu den vielen Morden an Ausländern (komischer Weise nur zehn – es gab ja viel mehr Morde, die unaufgeklärt sind) unter Staatsbeteiligung in Deutschland vorgestellt. Erstaunt und ungläubig warten wir nun auf entsprechende Berichte der Untersuchungsausschüsse aus Bayern, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen usw. natürlich Berlin mal gründlich bzw. wg. STAATSKRISE fehlen Bayern und Baden-Württemberg.

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Den bebenden Stimmen der Pressekonferenz nach, haben wir bereits mit dem Thüringer Bericht von heute die Plädoyers für die Freisprüche für die drei Jenaer gehört (O-Töne im DLF am 21. August 2014).

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In ihrem Bericht bitten die Mitglieder zunächst die Angehörigen der NSU-Opfer sowie die 23 teils lebensgefährlich Verletzten der Sprengstoffanschläge in Köln „für das ihnen entgegengebrachte Misstrauen sowie die rassistischen Verdächtigungen um Verzeihung“. Die Sprache des Berichts ist schonungslos, offen werden Rassismus und Versäumnisse benannt.

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NSU. Thüringer Abschlussbericht bescheinigt Ermittlern gravierende Fehler:

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Zwei Jahre hat der NSU-Untersuchungsausschuss die Arbeit der Sicherheitsbehörden analysiert. Das Ergebnis: Die vielen Fehler und Pannen können kaum Zufall sein.

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Die Ausschussvorsitzende Dorothea Marx (l, SPD) übergab den Abschlussbericht an die Landtagspräsidentin Birgit Diezel (CDU). Das Gremium bescheinigt den Thüringer Sicherheitsbehörden in dem vorab bekannt gewordenen Dokument gravierende Fehler bei der Verfolgung des Nationalsozialistischen Untergrunds. Die Geschichte der Fahndung nach dem Trio sei „ein einziges Versagen“ und ein „Fiasko“ gewesen, heißt es.

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Der Bericht listet Fehlleistungen und Defizite von Verfassungsschutz, Polizei und Justiz auf. Der Ausschuss nährt damit den Verdacht, dass Behörden die Flucht und das Untertauchen des rechtsextremen Terrortrios bewusst begünstigt haben könnten. Man könne nicht mehr nur von „unglücklichen Umständen“, „Pannen“ oder „Fehlern“ sprechen, heißt es in dem Papier. Dafür habe es nach dem Untertauchen des Trios im Jahr 1998 zu viele Unstimmigkeiten gegeben.

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Der Untersuchungsausschuss gibt auch der Staatsanwaltschaft und dem Landeskriminalamt eine Mitschuld an den Pannen. Sie hätten „eigene Erkenntnisse nicht mit Nachdruck verfolgt“, heißt es. Regelrechtes Versagen wirft der Ausschuss dem Thüringer Landesinnenministerium vor. Dessen Fachaussicht habe bis zum Jahr 2000 „faktisch nicht existiert“.

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Dieser Thüringer Untersuchungsausschuss hatte im Februar 2012 seine Arbeit aufgenommen. Vorsitzende des Ausschusses war Dorothea Marx (SPD). Das Gremium hatte die Aufgabe, die Verantwortung der Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden im Zusammenhang mit dem Auffinden der rechtsterroristischen Gruppe zu klären.

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Das Dokument umfasst 1.800 Seiten. Damit ist der Bericht deutlich umfangreicher als der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Bundestages. Verabschiedet wurde der Thüringer Bericht mit den Stimmen aller Landtagsfraktionen. CDU und Linkspartei haben zusätzlich ergänzende Sondervoten abgegeben.

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Als Reaktion auf die Fehler und Fehlentscheidungen will Thüringen seine Verfassungsschutzbehörde reformieren. Ein entsprechendes Gesetz hat der Landtag im Juli beschlossen.

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Die drei mutmaßlichen NSU-Terroristen stammten aus Thüringen. 13 Jahre lang lebten sie im Untergrund, in dieser Zeit sollen sie zehn Menschen ermordet und zwei Sprengstoffanschläge verübt haben.

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Dietmar Moews meint: Das tägliche Neudeutsch, weil politische Schweinereien beschönigt werden sollen, wird immer fantasieloser, weil?

– ja, ganz klar: Weil das Neudeutsch nicht von begabten Literaten sondern von Juristen und Verfassungsschützern gestaltet wird.

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Wenn die Analysanten des Berichts aus diesem Bericht keine einwandfreien Schuldbeweise für die beiden Getöteten und die Frau Zschäpe ziehen können, dann ist wohl sonnenklar, wer und was NSU ist.

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Piraten wehrt Euch

März 2, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4173

von Dietmar Moews

am 1. März 2014

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Für Leute, die keine Nerds, Hacker oder Kryptographen sind und die Besseres zu tun haben, als sich stündlich mit den Fallgruben der Digitalisierung zu befassen, gibt es zehn einfache Regeln, wie sie sich ihrer Ausbeutung und Überwachung widersetzen können.

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Dietmar Moews vor dem NRW-Haus in Berlin

Dietmar Moews vor dem NRW-Haus in Berlin

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1

Wer ein Mobiltelefon besitzt, werfe es weg. Es hat ein Leben vor diesem Gerät gegeben, und die Spezies wird auch weiter existieren, wenn es wieder verschwunden ist. Der abergläubischen Verehrung, die ihm zuteil wird, sollte man nichts abgewinnen. Smart sind nicht diese Geräte oder die sie benutzen, sondern die sie uns anpreisen, um unermessliche Reichtümer anzuhäufen und gewöhnliche Menschen zu kontrollieren.

2

Wer immer einem ein kostenloses Angebot macht, ist verdächtig. Man sollte unbedingt alles ausschlagen, was sich als Schnäppchen, Prämie oder Gratisgeschenk ausgibt. Das ist immer gelogen. Der Betrogene zahlt mit seinem Privatleben, mit seinen Daten und oft genug mit seinem Geld. Es lebe Linux und die Gemeinde der Free Sources (s. BERLINER MANIFEST).

https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2010/01/09/berliner-manifest/

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3

Online-Banking ist ein Segen, aber nur für Geheimdienste und für Kriminelle.

4

Regierungen und Industrien möchten das Bargeld abschaffen. Ein gesetzliches Zahlungsmittel, das jeder einlösen kann, soll es nicht mehr geben. Münzen und Scheine sind Banken und Händlern, Sicherheitsbehörden und Finanzämtern lästig. Plastikkarten sind nicht nur billiger herzustellen. Sie sind auch unseren Aufpassern lieber, denn sie erlauben es, jede beliebige Transaktion zurückzuverfolgen. Deshalb tut jeder gut daran, Kredit-, Debit- und Kundenkarten zu meiden. Diese ständigen Begleiter sind lästig und gefährlich.

5

Dem Aberwitz, alle denkbaren Gebrauchsgegenstände, von der Zahnbürste bis zum Fernsehen, vom Auto bis zum Kühlschrank über das Internetz zu vernetzen, ist nur mit einem totalen Boykott zu begegnen. An den Datenschutz den mindesten gedanken zu wenden fällt ihren Herstellern nicht im Traum ein. Der einzige Körperteil, an dem sie verwundbar sind, ist ihr Konto. Sie sind nur durch die Pleite zu belehren.

6

Ähnliches gilt für die Politiker. Alles, was man gegen ihr Tun und Lassen einwendet, ignorieren sie. Den Finanzmärkten begegnen sie unterwürfig, und gegen das Treiben der Geheimdienste vorzugehen, wagen sie nicht. Interessiert sind sie jedoch daran, wiedergewählt zu werden. Solange das Wahlrecht noch existiert, sollte man ihnen die Stimme verweigern, wenn sie die digitale Enteignung dulden, statt gegen sie vorzugehen.

7

E-Mail, zu deutsch Strompost, ist schön, schnell, kostenlos. Also Vorsicht! Wer eine vertrauliche Botschaft hat oder nicht überwacht werden möchten, nehme eine Postkarte und einen Bleistift zur Hand. Handschrift ist von Automaten schwer zu lesen.Niemand vermutet auf einer Ansichtskarte, die 45 Cent kostet, wichtige Nachrichten. Man braucht also nicht zu einem toten Briefkasten zu greifen, wie er in altmodischen Spionageromanen vorkommt.

8

Waren oder Dienstleistungen via Internet sollte man meiden. Anbieter wie Amazon, Ebay und so weiter speichern alle Daten und belästigen ihre Kunden mit Reklamemüll. Anonymer Einkauf ist besser. Einzelne Adressen, die man gut kennt, können als Ausnahmen durchgehen.

9

Die großen Internetkonzerne finanzieren sich, ebenso wie das sogenannte Privatfernsehen, hauptsächlich durch Reklame. Damit stehlen sie ihren Kunden Zeit und Aufmerksamkeit. Wer einen, in welcher Form auch immer, andauernd anbrüllt oder belästigt, den soll man abstrafen. Auf alle Angebote, die auf diese Weise vermarktet werden, zu verzichten ist empfehlenswert, ebenso wie Sender, die einen durch Werbung terrorisieren, ein für alle mal abzuschalten. Das ist nicht nur aus hygienischen Gründen ratsam.bekanntlich arbeiten besonders amerikanische Großkonzerne eng mit den Geheimdiensten zusammen, um möglichst jede menschliche Regung auszuspähen und zu kontrollieren.

10

Netzwerke wie Facebook nennen sich „sozial“,obwohl sie ihren Ehrgeiz daransetzen ihre Kundschaft so asozial wie möglich zu behandeln. Diese Netze sind eben nicht sozial. Durch die unmögliche Echtzeit-Koordination Kommunikanden und Adressaten sind Interdependenzen und soziale Interaktionen unmöglich. Verzug, Warterei, sind die Folge. Wer nicht schreibt, liest nicht. Wer nicht schreiben kann, wird nicht gelesen. Es gibt keine fließende Echtzeitkommunikation zwischen mehreren Teilnehmern gleichzeitig im Internetz. Es gibt kein Liquid Feedback, das fließt.

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Wer weiter das Gerücht von Liquid Feedback und von der permanenten basisdemokratischen Vollversammlung verbreitet, ist Faschist – der oder die wollen die Anderen klientelisieren und faschisieren. Wer solche Freunde haben will, dem ist nicht zu helfen. Wer bereits das Unglück hat, einem solchen Unternehmen anzugehören, der ergreife so schnell wie möglich die Flucht. Das ist gar nicht so einfach. Was ein Krake einmal erbeutet hat, gibt er nie wieder freiwillig her.

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BrandenburgerTor

BrandenburgerTor

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Mit diesen simplen Maßregeln nach den Gegenwartsanschauungen des BERLINER MANIFEST‘ kann das politische Problem, vor der die Gesellschaft gestellt ist, natürlich nicht gelöst werden. Angesichts der Passivität und der Unterwürfigkeit der hierzulande regierenden Parteien ist es bemerkenswert, wenn sich ein namhafter Politiker überhaupt einmal dazu äußert.

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Nur die Piraten haben bisher Einsprüche gegen den Sicherheits- und Kontrollwahn in der IT-Revolution hervorgetan. Alle einschlägigen Übergriffe, gleichgültig, ob sie aus dem Ausland kommen oder deutscher Wertarbeit zu verdanken sind, wurden bislang durchgewinkt. Daten speichern, abhören, abwiegeln – das sind die üblichen Verfahren.

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Dr. Dietmar Moews zum Berliner Manifest

Dr. Dietmar Moews zum Berliner Manifest

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Der Schlaf der Vernunft wird bis zu dem Tag anhalten, an dem eine Mehrheit der Einwohner unseres Landes am eigenen Leib erfährt, was ihnen widerfahren ist. Vielleicht werden sie sich dann die Augen reiben und fragen, warum sie die Reit, zu der Gegenwehr noch möglich gewesen wäre, verschlafen haben. Die Piraten sollten das BERLINER MANIFEST nach vorne bringen, damit die Freiheit sinnvoll bleibt.

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Die kommende Europawahl stellt weichen für das Berliner Manifest durch die Piraten.

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