Preis der unkultivierten Freiheiten mit Todsstrafe der USA

Januar 11, 2021

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am Montag, 11. Januar 2021

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Der ehrlose 45. US-Präsident Donald Trump, auf dessen Drängen durch Justizminister William Barr die bundesweite Todesstrafe im Juli 2019 wieder eingeführt worden ist, war bereits nicht erst seit seinem Einzug ins Weiße Haus großer Befürworter der Todesstrafe.

Es ist anzuerkennen, dass alle 50 US-Staaten eigene Justiz und Strafkultur haben.

Die allermeisten Demokratien der Welt haben die Todesstrafe im Laufe der vergangenen Jahrzehnte abgeschafft – nicht so die USA. Die Situation dort ist allerdings komplex: 22 der 50 Bundesstaaten haben die Todesstrafe inzwischen abgeschafft, zwölf weitere haben in den vergangenen zehn Jahren keine Menschen hinrichten lassen.

Insgesamt, so die Nichtregierungsorganisation Death Penalty Information Center (DPIC), sei die Todesstrafe in Amerika auf dem Rückmarsch. 2020 wurden in den USA 18 Todesurteile gesprochen – der niedrigste Wert der vergangenen vier Jahrzehnte. 17 verurteilte Straftäter wurden im vergangenen Jahr hingerichtet. Das waren so wenige wie seit Anfang der 1990er Jahre nicht mehr, wurde aber von Trump auf Bundesebene 2019 wieder eingeführt.

Allerdings wurden nur sieben der 17 Betroffenen nach den Gesetzen der Bundesstaaten hingerichtet. Zehn dagegen auf Bundesebene.

Die Wertvorstellungen von Gesellschaften zum Rechtssystem und zur Fairness- und Strafkultur sind äußerst unterschiedlich, teils geradezu gegensätzlich:

Uneinig sind Gesellschaften ohnehin stets relativ, durch angängige Majoritäten und Minoritäten, während vollkommene Werteinigkeit nirgends zu finden ist.

Völlig gegensätzlich werden die Möglichkeiten von Strafe, als Mittel der Verringerung der Kriminalität eingeschätzt:

Es muss verstanden werden, dass MORD an sich immer schon verboten und geächtet war, MÖRDER sich aber durch Angst vor Strafe wenig leiten lassen, sodass insbesondere MORD – als Ausdruck niederträchtiger und böser Motivation des Täters – kaum durch rechtsstaatliche Todesstraf-Androhung verhindert werden kann.

Völlig gegensätzlich sind angängige Vorstellungen zu der Bedeutung der Wertorientierungen zur STRAFE als SÜHNE und RACHE, bei den Nicht-Straftätern – viele wünschen sich starke ZEICHEN der Obrigkeit für Recht und Ordnung durch harte Strafen. Andere glauben an sozialpädagogische Therapien, manifeste und potentielle Rechtsbrecher durch kultivierte Vorstellungserweiterungen an den Sinn und Wert von Friedlichkeit und Sozio-Kultur heranzuführen, anstatt die Angst und Drohung durch harte Strafen zuzuspitzen.

In der kapitalistisch-freien rechtsstaatlichen Demokratie, die in Deutschland angeht, bestehen andere Traditionen, Abhängigkeiten und Veränderlichkeiten in der menschlichen Fühlung und Führung durch das Politiksystem als in den USA.

In den USA werden Bildungsbedenken allenfalls zur Leistungsmaximierung der freien Individuen bewertet. Dagegen wird die Entfaltung von Urteilskraft, neben konkreten Profitzielen, nicht besonders geschätzt.

Dabei ist prinzipiell jeder Amerikaner von Polizei- und Justizwillkür bedroht. Doch praktisch herrschen rassistische Weiße im Weißen Haus und schießen privilegierte Weiße auf rassisch diskriminierte US-Bürger (der Trump-Sturm aufs CAPITOL wurde von Weißen aufgeführt – nicht auszudenken, hätte man Washingtoner demokratische Afro-Amerikaner sehen müssen, die das CAPITOL gewaltsam stürmen).

Als in den 90er Jahren fünf jugendlichen Schwarzen und Latinos vorgeworfen wurde, eine Frau im New Yorker Central Park vergewaltigt zu haben, schaltete der Milliardär eine ganzseitige Zeitungsanzeige. Darin forderte er die Wiedereinführung der Todesstrafe im Bundesstaat New York und die Exekution der Täter. Später stellte sich heraus, dass die „Central Park Five“ unschuldig sind. Seit 1976 sind 13 Personen auf Basis des US-Bundesstrafrechts hingerichtet worden – zehn davon allein im zweiten Halbjahr 2020. Nicht nur die Zahl hat in den USA für Aufsehen gesorgt. Im September 2020 starb zum Beispiel der 40-jährige Christopher Vialva durch eine Giftspritze. Er war wegen der Beteiligung an der Ermordung eines Ehepaars im Jahr 1999 verurteilt worden. Vialva war damals 19 – es war die erste Hinrichtung für die Tat eines Unter-20-Jährigen seit 68 Jahren.
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Dietmar Moews meint: Ich meine, dass soziologische und sozio-kulturelle Erkenntnisse stets auf anthropologischen Grundtatsachen beruhen bzw. dadurch bedingt sind und davon ausgehen.

Also: Wie ist der Mensch? Ist er ein exzentrischer selbstüberhobener „kleiner Prinz“ einer maßlosen individuellen Selbstgerechtigkeit? Oder ist ein Mensch, als Abkömmling und Nachfahre von Eltern staatsbürgerlicher Bildung individuell zu einer gesellschaftsfähigen Urteilskraft entfaltet worden, die ihm ermöglicht, gesellschaftlich etablierte und gesetzlich gültige Normen zu kennen und zu befolgen?

Wer das gar nicht kennenlernte, schwimmt in seiner Gefühlswelt des weitreichend materiell disponierten egozentrierten Kampfdaseins.

Was man als Kind nicht vorgemacht bekommt, sondern allenfalls gepredigt mitbekommt, wird keine UTOPIA, keinen Glauben an Selbstorganisation und Steuerung von Wertverhalten vorstellen können, die mehr als Überlebenskampf ist.

Die weithin verdorbenen Machtsysteme der heutigen Staaten, erhöhen täglich die Basisdistanz. Das organisierte LÜGENPRESSE-System erzeugt täglich Abwendung und Skepsis. Doch ohne tragfähige Kommunikation lässt sich eine demokratische Partizipation nicht halten.

So mordet jeder Mörder bei Bedarf und versucht der Strafe zu entkommen. Und wer es sehen will, kann diese Kampfmoral bei der Schwalbe im Fußball und bei dem millionenschweren Uli-Hoeness-Steuerbetrug beobachten – Strafrecht und Abschreckung sind damit mehr oder weniger Jenseits von Moral ein Gesellschaftspiel mit sehr ungerechten Ressourcen für die Spieler.

Ich bin gegen TODESSTRAFE. Für Fälle in denen die allgemeine Gesellschaft Schutz vor steuerschwachen oder bösartigen Individuen braucht, halte ich nach sorgfältiger Erwägung den Ausschluss solcher Bürger vom freien öffentlichen Leben, also geschlossene Unterbringung für solche Gefährder. Gegebenenfalls mögen eine zeitweilige Entmündigung und begleitende Gespräche zwischen Fachtherapeuten und Delinquent, Deviant bzw. Patient für eine domestizierte Wiedereingliederung, den angemessenen gesellschaftlichen Aufwand politisch setzen, anstatt nur den lebenslangen kurzen Prozess amtlich zu erzwingen.

Ich bin der Überzeugung, dass möglicherweise dem Gemeinwesen große alljährliche Millionenbeträge für die Wiedereingliederungs-Behandlungen anfallen werden. Doch kann eine Menschlichkeit, die allen gleich bereitgehalten wird, von allen, die nicht darauf angewiesen sind, doch gerne gezahlt werden. Weil es schön ist, wenn unsere verfassten Normsetzungen als zweckrational gedacht sind, doch keineswegs mögliche Devianz erlauben, wir uns gemeinsam glücklich schätzen dürften, wenn für Abweichler lebenswerte Spielräume im sozialen Hintergrund bereitstehen.

Trumps CAPITOL-Sturm brachte mehreren Menschen den Tod, davon auch ein Schutzmann im Dienst. Nach oberflächlicher Einschätzung ist dieser Gewaltakt Trump kausal zuzurechnen. Es ist keine Parallelität der Wertvorstellungen von Mob und Trump oder eine Korrelation, sondern eine ehrlose, rechtswidrige Ordnungszersetzung, zur rechtswidrigen gewaltsamen Verhinderung der konkreten Kongressarbeit zur Inauguration des kommenden US-Präsidenten Biden.

Die Unbilligkeit Trumps Verhalten, mit der Bewertung „niederes Motiv“, muss zur juristischen Beurteilung von Täterschaft mit Todesfolge, als Totschlag, Mord oder Fahrlässigkeit mit Todesfolgen oder andere Interpretationen, gegen die konkreten Opfer oder gegenüber allen Bedrohten oder der gesamten Öffentlichkeit in Washington …

Meiner Meinung nach wäre ein seriöses öffentliches TRIBUNAL für den ehrlosen Trump US-gesellschaftlich wie auch weltöffentlich sinnvoll. Dabei müsste Trump zur Rede gestellt werden, um forensisch festzustellen wie weit er nur dumm und urteilsschwach ist, wie wahrnehmungsgestört er ist oder wie banal machtlüstern und anarchistisch er an Zwänge einer unorthodoxen FAKE-FÜHRUNG als Folge der US-Verfassung glaubt.

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Verfassungsschützer engagierte sich für die AfD auf beiden Seiten des Zauns

September 23, 2018

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am Montag, 24. September 2018

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Die deutsche Demokratie-Zersetzung wird fortgesetzt:

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Während man den Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, des Chef-Amtes beim BfV entbindet, weil er angeblich zu „Chemnitz“ gelogen habe bzw. und der AfD bei der Ausländerfeindschaft als BfV-Chef öffentlich zugesprochen habe – wird deutlich, dass Maaßen durchaus aus der geheimdienstlichen Schule geplaudert hatte – allerdings hat er aus Geheimdienstwissen geschöpft, ohne mit Wahrheit dazu aufzuklären:

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Deshalb bringe ich hierzu jetzt einen Text, der immerhin in der Frankfurter Allgemeine Zeitung unter POLITIK, auf Seite 4, am 21. September zu lesen ist:

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„Auf beiden Seiten des Zauns – Ein Verfassungsschützer engagiert sich bei der AfD“

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Vorausgeschickt sei noch eine Erinnerung an die kargen Publikationen zur Frage, warum auf Krawall-Videos von G20 in Hamburg 2018 mächtige schwarze Panzerpolizisten bereitstanden, aber nicht eingriffen? – Erklärung: es seien Geheimdienstler und V-Leute im vermummten Mob aktiv gewesen. Und eakt das ist ja Befund aller parlamentarische Untersuchungsausschüsse zu NSU – daß da diverse deutsche Geheimdienste mit Plänen, mit Geld, mit Waffen, mit Ermittlungsverschonung, mit Aussageverweigerung, Aktenschreddern usw. so wesentlich „NSU“ selbst waren, dass ohne die Geheimdienste diese NSU-Story keinesfalls an die Wand hätte gemalt werden können. Wieviel die Öffentlichkeit vom NSU-Staatsunwesen glaubt oder nicht? – Basisdistanz und Vertrauensverlust sind Folge solcher Zersetzung.

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Frankfurter Allgemeine Zeitung, Seite 4, POLITIK, am 21. September 2018 (lock.):

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Auf beiden Seiten des Zauns – Ein Verfassungsschützer engagiert sich bei der AfD

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DRESDEN, 20. September. Hendrik S. war einer der Ersten, bereits 2013 war er Vize-Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Mittelsachsen, den er mit gegründet hatte. Ihm gehe es nicht um kommunalpolitisches Klein-Klein wie Winterdienst oder kindergärten, sondern um die großen Dinge, sagte er damals auf einer Informationsveranstaltung. Um die da oben, die nicht mehr auf das Volk hörten, um die „gleichgeschaltete Presse“, die nicht mehr die Wahrheit berichte, und insgesamt um den Eindruck, dass sich die Bundesrepublik in Richtung DDR bewege. Dass sie sich friedlich versammeln, eine Partei gründen und bei freien Wahlen antreten dürfen, ließen S. und seine Mitstreiter nicht gelten: das System sei kaputt – und überhaupt: Man habe doch schon mal eine Revolution gemacht, sagten sie mit Blick auf 1989, warum sollte das nicht noch einmal gelingen?

Am Donnerstag wurde durch einen Bericht des Fernsehmagazins „Panorama“ einer großen Öffentlichkeit bekannt, dass S. für sachsens Verfassungsschutz arbeitet. In welcher Funktion, sagt das Landesamt nicht, bestätigt aber, dass ihm S. Parteimitgliedschaft bekannt ist, spätestens seit 2015 die Zeitung „taz“ darüber berichtet hatte. S. selbst hat ohnehin nie einen Hehl aus seiner Tätigkeit gemacht, bei der Aufstellung der Landesliste für die Landtagswahl 2014 erklärte er den Teilnehmern, „Sicherheitsüberprüfer der höchsten Sicherheitsstufe SÜ3“ zu sein sowie „Umgang mit Verschlusssachen mit Einstufungsgrad „geheim“ zu haben. Gewählt wurde S. damals nicht, am Wahlprogramm der Partei arbeitete er jedoch mit und ist heute Leiter eines von sechs Fachausschüssen, und zwar von dem, der sich mit Innerer Sicherheit, Justiz und Datenschutz beschäftigt. Auch bei den Demonstrationen in Chemnitz vor drei Wochen war er dabei.

„Unabhängig von dem, was man macht, kann man sich politisch organisieren und engagieren“, sagte S. auf die Frage von „Panorama“, wie seine Partei- und berufliche Arbeit miteinander zu verbinden seien. „Ich als Verfassungsschützer, das ist vielleicht noch etwas Sensibleres, aber ich kann sehr wohl auch durch mein Dasein Hinweise gegebn oder schon mal sagen: So geht es nicht. Hier müssen wir besser aufpassen.“ Ein Sprecher des sächsischen Verfassungsschutzes erklärte auf Anfrage, zu Personalfragen grundsätzlich keine Auskunft zu geben. Allgemein gelte, dass eine Mitgliedschaft in nichtextremistischen Parteien mit der Arbeit im Öffentlichen Dienst vereinbar sei, Beamte aber auch in ihrer Freizeit dem Mäßigungsgebot unterlägen.“

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Dietmar Moews meint: Es sieht doch so aus, als habe hier die FAZ nicht eine Themen-Verschwörung mit der „taz“ eingegangen. Auch nicht mit „Panorama“. Aber vielleicht hat der Bericht doch eine Legitimationsabpolsterung, wenn schon sowohl „taz“, längst“ und jetzt „Panorama“ im Fernsehen, konkret ausweisen, dass dieser Geheimdienstler definitiv in Chemnitz dabei war.

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Naheliegend, dass der Verfassungsschützer Hans-Georg Maaßen gut darüber informiert ist, wer seiner Beamten gleichzeitig in der AfD und dazu noch in den ausländerfeindlichen Mob-Aufläufen außerdienstlich mitmachen.

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Wir wissen von den NSU-Ausschüssen inzwischen ganz genau, dass MITMACHEN von GEHEIMDIENSTLERN immer zum Anstacheln und als AGENT PROVOCATEUR aufgefallen ist.

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Wieso sollte Maaßen diejenigen AfDler, mit denen er geheimdienstliche Routine-Kontakte hatte, nicht auch persönlich kennen? – ist doch normal. es sind ja nicht Hunderte – es sind ja immer nur eine Hand voll, die da auf beiden Seiten des Zauns der FAZ Titelüberschriften Verdienste haben.

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Nun fehlen noch näehe Angaben zu dem Toten von Chemnitz – dass er Messerstiche von verschiedenen Messern hatte, dass die anderen Opfer ebenfalls verschiedene Messerstiche abbekommen hatten, wieviel Alkohol oder andere Drogen im Spiel war. Wie man das Doppelrollenspiel von Hetz-Mob, Messerstecherei und Ausländerfeindschaft dann juristich benennen wird?

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Todesfolge, versuchter Totschlag, fahrlässige Tötung, Mord? versuchter Mord? Notwehr? – denn wir kennen ja die Regel der Polizeiberichte: Polizisten schießen immer in Notwehr oder zur Verhinderung schwerer Straftaten. Verfassungsschützer stechen nie – werden aber gestochen? So langsam könnte man doch mal alle Opfer gesichtet haben, alle Zeugen vernommen, alle Tatverdächtigen inquiriert haben.

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Ich möchte wissen, was da meine Mitbürger und mein Staatsschutz da in Chemnitz als Höhepunkt eines Stadtfestes angerichtet hatten.

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Sterbehilfe im deutschen Bundestag

November 13, 2014

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am Donnerstag, 13. November 2014

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Hingebungsvoll redeten heute unzählige Nobodys im Deutschen Bundestag (Kanzlerin Merkel war ja auf Weltreise), wie sie sich ein Gesetz wünschen, das eine lizensierte „Sterbehilfe“ fassen solle.

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So viel Selbstgewichtung mit Blödheit zum Thema habe ich selten angehört (ich habe es stundenlang bei TV-Phoenix mitgehört). Wie engagiert und leidenschaftlich? – wie kann das sein, wenn das Thema verfehlt wird.

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Was ist ein guter Tod? Was ist ein schlechter Tod? Was ist eine palliative Sedierung? – am Leben orientieren blablabla. Die Ärzteschaft ist jetzt aufgefordert“ …

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wie elend leer diese Geräusche! Ich würde mir als Arzt solche Labereien in der weitesten Öffentlichkeit vom Leibe halten. Als seien Ärzte hohl.

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Da fordert Edgar Franke von der SPD: Wir brauchen die Diskussion, wir brauchen den öffentlichen Diskurs zur Sterbehilfe.

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Dietmar Moews meint: Warum nur? – ich sage es: Diese absurden Bundestagsredner wollen sich mal so richtig auskotzen, in dem sie erzählen, wie sehr „gutmenschlich sie sind“, während sie täglich Mord und Totschlag, Zynismus und Drecksgeschäfte abnicken: Wer schenkt Israel die Marine-Korvetten? Wer entsendet Waffen in den Irak? Ja, so ist es hier: Sie rufen:

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Haltet den Dieb, jagt die in Graubereichen tätigen Sterbehelfer. Wieso nur?

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Es ist definitiv mit der Normierung, mit dem Zugriff aufs analoge Leben einfach: Man kann es nur totalitär dirigieren, kontrollieren und steuern. Leben totalitär? Nein, Danke!

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Genau das kann man mit der Geburt nicht – das kann man mit dem Sterben nicht. Warum nicht? Weil es jeder ganz individuell geschehen lässt. Das Neugeborene kann nicht dem Strafrecht stärker zugeordnet werden, als es heute ist.

 

Die Mutter bestimmt, es ist die Mutter, die leibeigene, dann ist es irgendwelches normiertes Fachpersonal, einschließlich Strafrecht. Wie sollte dem Neugeborenen noch stärkere Selbstbestimmung und Rechtsschutz durch Gesetz gegeben werden können?

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Und sagte die Rednerin Maria Michalk CDU, „es ist ihr ein herzliches Anliegen, allen Rednern zu danken, weil sie ganz einfach an den Anfang des Lebens geht: Niemand habe bestimmt, wann wir geboren werden … Blablabla Kinder der Liebe“.

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Welches Recht sollte denn über das Recht des Lebenden, zu sterben, gestellt werden? Und warum will man den Sterbewilligen verstärkt unters Strafrecht stellen? Warum? Weil man den Rollstuhlfahrer hindern möchte, sich eine Pistole zu beschaffen? Frage nach dem Motiv? Ja klar, aus Wichtigtuerei. Man kann ein Gesetz machen. Ja, und dann?

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Geschäft mit dem Tod? Ist verboten.

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Mord? Ist verboten.

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Totschlag, fahrlässige Tötung – Alles verboten und strafbewährt.

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Was will man jetzt über den hippokratischen Eid, der Hilfepflicht der Ärzteschaft, hinaus noch regeln, wo es nichts zu regeln gibt ?– schon gar nicht durch Marktwirtschaft.

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Ein Geheimnis kennt niemand. Wer will durch Gesetz einen Lokführer davor schützen, dass sich mit Sterbehilfegesetz jemand vor seinen fahrenden Zug wirft? – Unsinn, Blödheit, Heuchelei, Wichtigtuerei – und jeder weiß es: Mit solchen Debatten wird keinesfalls irgend eine Geburt oder ein Tod „verbessert“.

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Ist es so schwierig zu verstehen, dass ein Verbot von Flugzeugabstürzen, die Abstürze-Zahl nicht reduzieren könnte?

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Wer also aus seinem Tod eine Operette machen möchte, sucht nicht den lizensierten Sterbehelfer in der Schweiz auf. Wer sich im Rollstuhl erschießt, wirft sich nicht vor die U-Bahn, fährt nicht mit dem großen BMW gegen die Autobahnbrücke, nimmt keine gesättigte Zuckerinfusion usw. alles selbstbestimmt.

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Den Gesetzmachern geht es einzig um eine einzige Qualitätsveränderung im analogen Leben: Man will ein neues Gewerbe lizensieren.

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