LANDTAG ENDE Hannover 2017

August 22, 2017
Lichtgeschwindigkeit 7531

Vom Mittwoch, 23. August 2017

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Alle vier Jahre wählen die Bürger ihren Landtag aus den Parteien-Kandidaten ihre Abgeordneten aus, die dann aus den möglichen Mehrheitsergebnissen den Ministerpräsidenten auf die nächsten vier Jahre der Gesetzgebungs- und Regierungsperiode bestimmen.

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Bislang konnte ein SPD-Ministerpräsident Stephan Weil eine Regierungskoalition, zusammen mit den GRÜNEN, mit nur einer Parlamentsstimme Mehrheit, führen.

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Kürzlich verließ eine GRÜNE-Abgeordnete, Elke Twesten in Rotenburg/Wümme, ihre Partei und damit die Regierungskoalition und trat zur CDU-Niedersachsen über. Damit büßte die Regierung ihre Einstimmenmehrheit ein. MP Stephan Weil brachte sofort die Idee auf, ohne Mehrheit nicht die vollen vier Jahre (noch bis Februar 2018) regieren zu wollen. Deshalb wurde die schnellstmögliche Auflösung des aktuellen Landtags und Neuwahlen für die Bürger des Landes Niedersachsen auszulegen, vorgeschlagen.

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Der Niedersächsische Landtag und die im Landtag vertretenen Parteien, insbesondere die zweitstärkste CDU-Fraktion, sahen in der vorzeitigen Parlamentsauflösung alle ihren Vorteil.

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Dunkel ist es im Hannoverschen Landtag, „neues deutschland“ am 22. August 2017

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Mit der Landtagssitzung, am Montag, 21. August 2017, trat der Landtag zusammen, beschloss den Antrag auf Auflösung ohne Debatte zur Abstimmung zu stellen. Nach 18 Minuten war die Parlamentsauflösung und die Neuwahlen zu Mitte Oktober, mit 135 für, 1 gegen und eine Abwesenheit, von insgesamt 137 MdLs in Hannover, beschlossen.

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Wir haben nunmehr mit zeitrhythmischen Wahlkampf-Überlagerungen der am 24. September 2017 stattfindenden Bundestagswahlen und dem sämtlichen Bundesparteien-Theater zu tun, während in diesem Schatten die Niedersachsen auf ihre Neuwahl die Wahlentscheidungen zu bedenken haben.

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Dietmar Moews meint: „Des Landtags Ende nach 18 Minuten – Ruck, zuck hatte Niedersachsens Parlament sich selbst aufgelöst – keine Reden, keine Debatten.“

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So überschrieb das „neue deutschland“ am 22. August 2017 den Bericht von Hagen Jung auf Seite 5.

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Ich möchte zumindest auf die Verfassung und das geltende Wahlgesetz hinweisen, in dem sinngemäß vorgeschrieben wird … „der Landtag wird für vier Jahre gewählt … ein Mehrheitskandidat wird zum Ministerpräsident vorgeschlagen … besetzt eine Regierung, mit Bestätigung durch das Plenum … und regiert die Landespolitik … föderalistische Aufgaben gegenüber den Kommunen, der Bundesregierung und sonstigen Politikzuständigkeiten …“

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Für den Fall der Veränderung der Parlaments-Mehrheitsverhältnisse, wie jetzt durch den Parteiübertritt der MdL Twesten, gilt die Regel, dass die Regierung – auch ohne Mehrheit, als Minderheitsregierung – weiter regieren kann.

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Falls mit einer neuen Mehrheit die amtierende Regierung, auf Antrag, abgewählt wird, lautet die Verfahrensnorm, dass die auf vier Jahre gewählten Abgeordneten einen neuen Ministerpräsidentenkandidaten nominieren und dann wählen – oder nicht.

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Man muss dabei wissen, dass durchaus eine Minderheitsregierung regulär die Landespolitik führen kann – wobei Parlamentspolitik in der repräsentativen Demokratie ohnehin nicht darin besteht, dass eine jeweilige Majorität die Andersdenkenden unterwirft. Ober sticht Unter ist nicht im Sinn unserer Verfassung. Immer ist auch Minderheitsschutz zu achten. –

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Auch eine Minderheitsregierung kann solche Gesetze vorlegen, denen die Parlamentsmehrheit, einschließlich der Opposition, zustimmen kann.

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Schließlich beobachten die Bürger, ob eine Opposition nur ablehnt und verhindert, oder, ob sich die verschiedenen Fraktionen auf vernünftige Gesetzeslösungen gemeinsam einigen können. Oder, wer dabei obstruiert und versagt.

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Klarmachen zum Ändern

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KURZ: Die bisherige SPD-GRÜNE-Regierung Weil hat gegen diese Vorschrift verstoßen, indem, wenn Weil mit Minderheit nicht selbst weiterregieren will, er aus dem für vier Jahre gewählten Hannoverschen Landtag hätte eine neue Regierung zu bilden versuchen müssen.

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Die gestrige Abstimmung der Landtagsauflösung ist eine Art Verschwörung der Landtagsparteien, gegen die geltende Verfassung. Das bedeutet, dass alle bisherigen Abgeordneten, die für vier Jahre ihr Mandat angetreten hatten, mit der verfrühten Landtagsauflösung dieses Amt und damit ihren Erwerbsberuf verlieren, ihre Büro- und Wahlkreismitarbeiter verlieren ihre Arbeit – schließlich – ein halbes Jahr vor der regulären Landtagswahl im Frühjahr 2018.

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Mit der Landtagsauflösung wird die Wahlentscheidung der niedersächsischen Wähler, aus dem Jahr 2014, von den Landtagsfraktionen nicht respektiert, allein aus deren Spekulation, dass eine vorgezogene Neuwahl für sie vorteilhafte Wahlergebnisse bringen wird.

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Es werden die niedersächsischen VW-Diesel-Aufsichtsräte hierdurch kaum Gnaden-Zustimmung von den Wählern erhalten.

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