Tageszeitung DIE WeLT Handelsabkommen brechen oder kündigen

Juni 17, 2018

Lichtgeschwindigkeit 8263

Am Montag, 18. Juni 2018

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US-Präsident No. 45, Donald Trump, hat diverse bestehende HANDELSVERTRÄGE, die zahlreiche Staaten miteinander geschlossen hatten und pflegen, gekündigt.

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Handel ist ein wichtiger Zweig des auf Welt-Konsum hin kalkulierten Produktionen von Produkten und Produktentwicklungen, die große Stückzahlen, kostspielige Entwicklungen und langfristige Planungen, vom Rohstoff-Einkauf bis zu den Marketing-Aufwendungen, von 4.0-Produktionstechniken zu Manufakturdesigner, von Vertrags-Händlern zu Transport-Unternehmen, hin zu Auslieferern und Outlets, schließlich auch die auf Traditionen der Technik, der Sicherheit und der Rechtsnormen, der Finanzierung und der Produktzyklen sowie der gesamten Energieversorgung und Müllentsorgung, kurz:

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Kommunikation und Information

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Produktion

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Konsumtion

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Distribution

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Kurz – Handel und Wandel wurden miteinander auf Gegenseitigkeiten, zwischen Anbietern und Nachfragern, aufgebaut. Diese weltpolitische Tradition in der heutigen aktuellen Ausprägung hat Veränderlichkeiten und Abhängigkeiten. Über die Finanzrechnungen, deren Vorteile und Nachteile, ist damit noch nicht mehr gesagt, als:

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Ohne Auskömmlichkeit der Marktteilnehmer kann die Marktteilnahme nicht dauerhaft gelingen. Handel muss also auf gewisse dauerhaft verlässliche Verträge gestellt sein.

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Und so wurden bis heute Handel und Handelsverträge, Import- und Exportregeln, Zollvereinbarungen und technische Standards von Handelsgütern, in verlässliche Verträge gefasst.

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Jetzt hat No. 45 in seinem Präsidentschaftswahlkampf zur Wahl der USA 8. November 2016, angekündigt, er wolle die bestehenden Verträge kündigen; denn sie setzen die USA aus Trumps Sicht handelswirtschaftlich auf Dauer in Nachteil, Arbeitsmarkt, Handelsbilanz und Staatsverschuldung der USA leiden angeblich.

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Im Frühjahr 2018 hat No. 45 bestehende Handelsverträge gekündigt bzw. Einzelkautelen einseitig geändert, wie z. B. Zollerhöhungen auf die Einfuhr deutschen Stahls und deutschen Aluminiums.

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Damit werden diese Güter für die USA-Verbraucher kostspieliger, die Produkte teurer bzw. Konsumverzicht und Absatzschwund die Folge. Deutsche Produzenten geraten unter Kostendruck.

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Dietmar Moews meint: Was ich oben beschreibe, ist Gegenstand der thematischen Interessenkonflikte, die der US-Präsident unter die größten Wirtschaftsstaaten der Welt, G20, aber auch in den eigenen Kreis der G7, gebracht hat:

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Einseitige Handelsed-Vertragskündigung ist Handelsvertrags-Bruch.

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Die deutsche Tageszeitung DIE WeLT hat nun von ihrem Chefredakteur Ulf Poschard – wo ich mich nur frage, woher nimmt Poschard die Frechheit über Wirtschafts- und Handelspolitik zu schwadronieren? – ganzseitig PROKLAMIERT:

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TRUMP ist nicht vertragsbrüchig – TRUMP hat Verträge gekündigt. Kündigen ist nicht brechen.

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Diese steile Behauptung ist propagandistischer Unfug:

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Wenn Handelsverträge bzw. Einzelaspekte der Vertragsregelungen geändert werden müssen, weil veränderte Bedingungen nicht mehr in der bisherigen Weise gelingen können, dann müssen die Vertragspartner die Handelsverträge miteinander neu aushandeln.

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Denn: Solche Handelsverträge sind die Grundlage von diversen weiteren Organisationsaspekten von Produktion, Distribution, Konsumtion und Finanzierung (s. oben). Man kann Handelsverträge nicht zu SOFORT kündigen und beenden.

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Was No. 45 gemacht hat – was DIE WeLT „kündigen“ nennt, ist Vertragsbruch.

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Auch die Kampfparole „FREIHANDEL“ ist absurder UNFUG, denn Freihandel gibt es nirgends auf der Welt – immer gibt es vertragliche Normen, die die Handelsvertragspartner einhalten müssen.

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FREIHANDEL, den die USA verlangen, nämlich bedenkliche Umweltgifte, Genmanipulation ohne Kennzeichnung usw. Geheimhaltung von chemischen und biologischen Giften usw. sind nach deutschem Recht mit einfacher Regierungskompetenz gar nicht aushandelbar. Ohne Verfassungsänderung kann eine Regierung, auch nicht die EU, sich über unseren rechtsgültigen Verbraucherschutz hinwegsetzen.

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In all diesen Forderungen, die in Verbindung mit der sogenannten KÜNDIGUNG vorgebracht werden, steckt VERTRAGSBRUCH sowie VERFASSUNGSBRUCH.

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Es ist mal wieder die LÜGENPRESSE angesagt und der HINWEIS:

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Wenn Wahlen die Verhältnisse ändern könnten, wären sie längst abgeschafft (VILFREDO PARETO: Zur Abschaffung von Parlamenten).

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FINE E COMPATTO

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