Mollaths Etikettierung und die politische Majorität als Mob

August 31, 2014

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am Sonntag, 31. August 2014

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Die Gedanken sind frei. Ja, aber nicht frei auszusprechen. Mir kommt täglich zugute, dass ich als studierter Jurist ziemlich gut die sprachlichen Spielräume in Grenzbereiche hin nutzen kann, um zuspitzen zu können. Ich verstehe die praktische Schweigespirale. Denn die meisten Mitbürger halten lieber ihre Schnauze, bevor sie auflaufen.

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Wenn jemand einen Brief an eine Zeitung schreibt (es sei denn einen „Offenen Brief“ – die werden nicht gedruckt), der muss keine Angst haben, dass ihn die Brief-Redaktion mit gerichtsträchtigen Formulierungen drucken und auflaufen lässt (es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass strafbewährte Inhalte vom Briefschreiber intern weiter benutzt werden).

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Jedenfalls haben wir mit dem System der Legitimation durch Mehrheitswahlen eine gewisse Polsterung, wenn Unheil geschieht, dafür persönlich nicht in Haftung genommen zu werden. Wir verschwinden in einer Mehrheit oder werden als Minderheit überstimmt.

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Nun bestehen aber – außer bei Halbe Halbe – immer Majorität gegen Minorität und sei es nur knapp. Machen wir also große Koalition.

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Ein Problem ist aber immer und verlässlich mit dem Mehrheitssystem verbunden:

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Alle politischen Entscheidungen – alle wichtigen Entscheidungen überhaupt – erfordern Kenntnisse und Urteilskraft. Wer bescheuert ist kann nicht mal ein passendes Auto kaufen.

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Wir haben also stets Kenntnisse, besser noch Spezialwissen, Expertenurteil, Profitum in allem und jedem nötig. Und – egal in welchem Arbeitsfeld – sind diejenigen, die Ahnung haben in der Minderheit. Bei jeder Mehrheitsabstimmung dominiert die große Majorität der Kenntnisschwachen, Emotionsorientierten und Desinteressierten, eine wirklich leidende Minorität von Menschen mit Einblicken, die das Unheil immer schon kommen sehen.

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BUCHTITEL Die Affäre Mollath der Mann der zu viel wusste

BUCHTITEL
Die Affäre Mollath
der Mann der zu viel wusste

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Wer erkundigt sich also für einen „Mollath“, um eine eigene Meinung entfalten zu können? –

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Antwort: Niemals die Majorität.

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Wenn es einem „Mollath“ irgendwie gelingt, eine sprachfähige Minorität zu mobilisieren, dann ist er dennoch auf sehr viele Randbedingungen angewiesen, die er selbst nicht steuern kann.

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Vor einigen Tagen schrieben also Leser der Süddeutschen Zeitung bzw. von all denen, die da in den letzten Wochen geschrieben hatten, wurden zwei Auszüge nebeneinander gestellt, in denen sehr erhellend das MOB-Motiv deutlich wird: Majorität sticht Minorität.

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Wer mal, wenn er alt geworden ist, in eine Heimeinweisungsmangel kommt, dem ist nicht mehr zu helfen. Jedenfalls nicht, so lange der Horst Seehofer von Bayern Horst Seehofer heißt – der, wenn überhaupt, nur auf Druck reagiert.

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Süddeutsche Zeitung vom 28. August 2014: „FORUM & LESERBRIEFE. Gustl Mollath. Fehlerhaftes System „Glanz und Elend eines Freispruchs“ vom 18. August:

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ÜBERSCHRIFT: „Lektion in Anpassung. Dieses kleinmütige Urteil war das Äußerste, was zu erwarten war. Wäre die Beweisaufnahme noch viel positiver ausgefallen und wären alle Beweisanträge Mollaths berücksichtigt worden, so hätte trotzdem kein bayerisches und wohl auch kein deutsches Gericht eine volle Rehabilitierung ausgesprochen. Zu groß waren in den Vorinstanzen das Versagen und die Intriganz auf richterlicher Ebene, sodass man sich fragen muss, ob an dem System etwas nicht stimmt. Und zu einer Systemschelte, und nichts anderes wäre eine volle Rehabilitierung Mollaths gewesen, ist kein Gericht bereit. Man braucht gar keine Verschwörung zu konstruieren, um zu verstehen, dass ein Gericht, dessen Mitglieder eine jahrzehntelange Sozialisation durchgemacht haben, der Auseinandersetzung mit den Vorinstanzen ausweicht und die Gelegenheit benutzt, dem knorrigen Sonderling Mollath eine Lektion in Anpassung zu erteilen. Dr. Andreas Triebel, Bochum“

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Briefschreiber Dr. Triebel betont, was hier in der Lichtgeschwindigkeit vor Monaten bereits ausgeführt worden ist: Zum Gelingen der Ex-Frau-Mollath-Attacke war keine Verschwörung notwendig. Sondern, alle nachweislich tätigen Mitwirkenden haben den zureichenden Erfolg aus eigenen Motiven „selbsteuernd“ synergetisch erzeugen können.

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Die FORUM-Redaktion der Süddeutschen vom 28. August 2014, S. 13, schließt an obigen Text direkt an:

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ÜBERSCHRIFT: „Gegen den eigenen Willen. Der Kommentar streift ein Thema, das zum Teil noch mehr Unrecht birgt als die Etikettierung gesunder Menschen als Psychopathen: die Einweisung vieler alter Menschen in Pflegeheime gegen ihren Willen. Tausende kommen etwa nach einem Sturz ins Krankenhaus und werden unter rechtliche Betreuung gestellt, die das Ziel hat, die Heimeinweisung in die Wege zu leiten. Sie werden genauso wenig ernst genommen wie viele angeblich psychisch kranke Menschen. Ein großer Teil der behandelnden Ärzte diagnostiziert schnell Demenz – und die Unfähigkeit, im eigenen Zuhause leben zu können. Leider sind die hochbetagten Menschen zu schwach, um sich zu wehren und haben weniger Unterstützer als Herr Mollath. Margot Klein, Mannheim“

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Dietmar Moews meint: Herzlichen Dank, Frau Klein und Herr Dr. Triebel, dass sie mit einem Leserbrief hervortraten. Ich wünsche der Angelegenheit eine ausufernde Diskussion – auch zum Problem der schweigenden Mehrheit.

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Nur die Majorität, die still ist, wird in jeder wichtigen menschlichen Frage zum Mob, weil Minderheiten und Einzelne kein politisches Gehör erhalten.

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Zur demokratischen Staatsbürgerlichkeit gehört ein erheblicher Schuss „Citoyen“. Wem es gut geht und wer zufrieden ist, darf davon ausgehen, dass er einer Majorität angehört, an der immer eine Minorität in Permanenz leidet.

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Jede Majorität ist eine Angstkraft. Tja.

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STAATSKRISE: Mollath wünscht Revision für die deutsche Rechtsgeschichte

August 23, 2014

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am Samstag, 23. August 2014

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Das bayerische Justizopfer, der Maschinenbauingenieur Gustl Mollath (57), hat innerhalb der Frist formal eine Revision auf das mit dem Urteilsspruch (Freispruch und Entschädigung für siebeneinhalb Jahre Freiheitsentzug) beendeten Wiederaufnahmeverfahren beantragt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss die Zulässigkeit und eine etwaige Zulassung entscheiden.

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Gustl Mollath wird für dieses Revisions-Antragsverfahren vom Münchner Verteidiger Adam Ahmed vertreten.

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Allein die mündliche Urteilsbegründung enthielt einige Winkelzüge, wie die mögliche Zurechnungsfähigkeits-Beschränktheit des Angeklagten Mollath zu den angeblichen Tatzeiten. Dies ist aber lediglich eine Blanko-Schutzargumentation.

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Entscheidend war indes sowohl seitens der Staatsanwaltschaft wie des Gerichts die Aussage gegen Aussage-Situation und die Glaubhaftigkeit. Der Strafprozess hatte auch in der Wiederaufnahme die Unglaubwürdigkeits- resp. Glaubhaftigkeits-Fakten ignoriert. Diese entscheidende Bedingung fusst nicht auf eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Beklagten, sondern eher der bayerischen Justiz.

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Das Gericht hat nach der mündlichen Urteilsverkündung vier Wochen Zeit, das Urteil schriftlich zu begründen. Daraufhin kann der jetzt formal begründete Revisionsantrag durch Mollath ebenfalls schriftlich begründet werden.

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DIETMAR MOEWS am 16. Juli 2014 auf der Mainzer Straße, nördlich Eierplätzchen, mit ZUGINSFELD

DIETMAR MOEWS am 16. Juli 2014 auf der Mainzer Straße, nördlich Eierplätzchen, mit ZUGINSFELD

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Dietmar Moews meint: Zunächst hat das Wiederaufnahmeverfahren auf drei Anträge hin – von der bayerischen Staatsanwaltschaft, von Mollaths Verteidiger und vom Bundesgerichtshof – stattgefunden. Es sind mögliche Antragsbegründungen, denen ebenfalls zur Wiederaufnahme hätte stattgegeben werden müssen, in dem durchgeführten Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Regensburg nicht beachtet wurden.

Es mögen andere Formfehler, Bewertung ungültiger Beweismittel oder Vernachlässigung geltender Beweismittel bzw. ignorierte neue Kenntnisse usw. herangezogen werden – allerdings jeweils solche Kriterien, die mit der inhaltlichen Falluntersuchung nicht zu tun haben.

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Kurz, es mögen Wiederaufnahme-Gründe bei Wiederaufnahme angelegen haben, denen nicht die Untersuchungspflicht gewidmet worden ist.

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Allerdings haben wir mit der letzten Instanz keine Berufungssituation mehr. Insofern dann eine verfassungsrechtliche Klärung bzw. möglicherweise eine Amtshaftungsklage hinsichtlich möglicher Straftaten von Amtspersonen gegen Mollath sowie erweisliche materielle Schäden eine weitere Regulierung ermöglichen könnten.

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Momentan sieht es so aus, als sei die Staatskrise in Bayern auch deshalb derart uneinsichtig für die Staatsregierung, dass die Justizpolitik keine Idee des strukturellen Reformbedarfs anhand des tatsächlichen Justizskandals der Affäre Mollath entwickeln zu können scheint – sodass es weiterer prozessuraler Klärung bedarf – sei es beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

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Rechtsstaat in der STAATSKRISE: Mollaths Strafverteidiger erklärt

August 19, 2014

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am Dienstag, 19. August 2014

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Heute führt die Süddeutsche Zeitung in der Bayern-Abteilung (der überregionalen Ausgabe von Köln), am Montag also, 18. August 2014, Seite 32, eine Notiz zu MOLLATH (Quelle dpa):

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Verteidiger übt Kritik an Mollath“ München – Nach dem Freispruch für Gustl Mollath hat sein Anwalt Gerhard Strate den Auftritt des früheren Psychiatrie-Insassen vor Gericht kritisiert. „Herr Mollath ist ein Vulkan, der gelegentlich Lava ablassen muss“, sagte Strate in einem Interview des Magazins Focus. Es sei Mollaths gutes Recht, seine Position vor Gericht zu vertreten. „Es ist aber problematisch, wenn Verteidiger und Mandant nicht auf einer Linie sind“. Strate und sein Kollege Johannes Rauwald hatten sich mit Mollath über die Strategie in dessen Wiederaufnahmeverfahren zerstritten… „Man kann nicht, wie Herr Mollath, alle möglichen Vorwürfe zur Steuerehrlichkeit thematisieren und gleichzeitig zu dem konkreten Vorwurf der Körperverletzung vage bleiben, wie er das getan hat“, kritisierte Strate…“

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Deutschland hat eine Staatskrise, indem funktional mögliche, gravierende Rechtsstaatsverletzungen, wie siebeneinhalb Jahre Freiheitsberaubung, Entmündigung, Enteignung etc. durch gerichtliche Fehlverhalten gegen Gustl Mollath keinerlei strukturelle Organisationseingriffe durch die kompetente Regierung, hier des Freistaates Bayerns, nicht zur Besserung aufgezeigt und unverzüglich eingeleitet werden (ganz zu schweigen davon, dass die Straftäter gegen Mollath gar nicht mehr zur Rechenschaft gezogen und nicht belangt zu werden scheinen).

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Rechtsstaat in der Staatskrise – das bedeutet hier jetzt allerdings, dass auch der Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate nun nachträglich mediale Stimmung für sich zu machen sucht (ohne dabei wirklich irgend etwas mitzuteilen, was nicht bekannt ist – und dem steht wohl auch das Mandatsgeheimnis im Wege. Strate ist dem Mandant Mollath verpflichtet).

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Es ist aber von rechtspolitischer Bedeutung und für die öffentliche Meinungsbildung schon relevant, was der beteiligte Verteidiger mitteilen möchte: „We live in a free country“ – pflegte Alphons Silbermann zu sagen.

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EINS Es scheint so, als schösse Strate irgendwie am heiligen Geist vorbei, so als hätte er im Focus-Interview einen Kleinen getrunken gehabt, denn: Wie kann er bemängeln, dass Mollath zu Tatvorwürfen, die nicht zutreffen, mehr hätte sagen können, als er aussagte: „Stimmt nicht. Habe ich nicht getan.“

 

Mollath kann doch als Beschuldigter Angeklagter nicht die vielfarbigen Beschuldigungsvarianten seiner damaligen Frau kommentieren.

 

Wie denn? „Welches Schweinderl darfs denn sein, Herr Meindl?“ Wie hätten sie es gerne genauer gesagt gehabt, Herr Dr. Strate? Hat sie sich vielleicht beim Sprung aus dem Auto in den Arm gebissen? nein? wer weiß, wer sie gebissen hat? Muss das denn Herr Mollath wissen, wenn er es nicht getan hatte?

 

Ach so, sie fuhr immer auf seine Kosten im Ferrari mit?

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Dieses Superargument: Beim Autosprung konnte sie sich diese Verletzungen am Hals nicht holen, also hatte Mollath sie verletzt. Vielleicht hat sie sich ja beim Heroinfixen verletzt oder beim Schwarzgeld-Tütenkleben und Pattex-Schnüffeln? Wer weiß es?

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ZWEI Wer das Verfahren der Wiederaufnahme zur Strafanklage von 2006, jetzt im Sommer 2014, aufmerksam verfolgt hat – und das muss dem Strafrechtsanwalt und Verteidiger des Angeklagten, Dr. Gerhard Strate, unterstellt sein dürfen – kommt doch aus keinem noch so phantasiereichen Blickwinkel um den entscheidenden Punkt, in dem Alles steckt, vorbei, nämlich, wie auch der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer ausdrücklich betonte:

 

Hier sind nicht ermittelte Tatsachen oder Beweisstücke zu beurteilen, sondern in der Beschuldigung steht Aussage gegen Aussage – und zwar in einem sich langsam bis zum Bruch steigernden prozessuralen Ehezerwürfnis.

 

Hierzu stellt der Soziologe fest: So, wie stets Soziales aus Sozialem entsteht und begründet ist, handelt es sich stets um interaktive und interdependierende Prozesse, der beiden Akteure und ihrer jeweiligen sozialen Szenerie.

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Diese sozialen Tatsachen sind vom Gericht zu ermitteln, zu untersuchen und zu interpretieren, wenn man verstehen will, wie wer was schuldhaft gemacht hat oder nicht. Das geschah in Regensburg bei Frau Escher nicht. Und das war auch vom Strafverteidiger Dr. Strate gar nicht verstanden worden. Das nennt man Mandatsverrat aus Inferiorität (nicht schuldhaft! außer bei Karl R. Popper)

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AUSSAGE gegen AUSSAGE.

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Und die Schlussfolgerung des Staatsanwaltes und des Gerichts konnte nunmehr lauten:

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Ich glaube mehr der beschuldigenden, angeblich geschädigten Ehefrau oder

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Aufgrund der eingehenden Ermittlungen und Untersuchung sind dem Angeklagten seine Aussagen zu glauben und damit seine Unschuld im Sinne der Anklage.

 

Okey okey, also – beide unglaubhaft.

 

Dann machen wir jetzt Reise nach Jerusalem:

 

Wer zuerst anzeigt, gewinnt. Aber da ist dann die mögliche Unzurechnungsfähigkeit desjenigen, der im Wahn steckte. Nun, da Mollaths Geldgeheimtransportvorwürfe  wahr sind – war und ist folglich die Ehefrau Petra Maske im Wahn. Ist sie im Wahn, ist sie vermindert glaubhaft. Dann sind unerwiesene Anschuldigungen „im Zweifel für den Angeklagten“ zu bewerten. Oder ist hier sonst noch jemand Rotarier oder CSUler?

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DIETMAR MOEWS am 16. Juli 2014 auf der Mainzer Straße, nördlich Eierplätzchen, mit ZUGINSFELD

DIETMAR MOEWS am 16. Juli 2014 auf der Mainzer Straße, nördlich Eierplätzchen, mit ZUGINSFELD

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Dietmar Moews meint: In diesem in den entscheidenen Streitpunkten sehr schlecht dokumentierten jetzt aufgeschlüsselten Geschehnissen des Ehezerwürfnisses Mollath, zwischen den Jahren 2001 und 2005, treten zwei Hauptaspekte heraus:

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Erstens sind sämtliche Anschuldigungen ausnahmslos in von einander abweichenden Versionen in der Gerichtsakte. Außerdem ist jeder einzelne Vorgang voller normwidriger Justizhandlungen und Unterlassungen – das allein ist ja unglaublich.

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Zweitens hat der Angeklagte, als es nicht mehr im Streit um den Streit ging, sondern darum, dass er, Mollath, nun Beschuldigter vor den Untersuchungsbehörden und Strafangeklagter vor den bayerischen Gerichten und der Forensik war, stets und durchgängig alle Tatvorwürfe bestritten.

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Was aber Mollaths Verteidiger, dann Pflichtverteidiger Dr. Strate versäumte, war, zu begreifen, dass zwar einerseits aus Sicht des Rechtsanwaltes eine Minimalverteidigungsstrategie auf den Freispruch hinauswollen muss – das war aber sehr bald klar und sicher.

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Dann allerdings hätte Strate den springenden Punkt von Aussage gegen Aussage, also die Frage der Glaubhaftigkeit, der Glaubwürdigkeit und der Wahrhaftigkeit ins Verteidigungsauge fassen müssen. Und das hat Strate verpatzt und nicht erkannt. –  Es ging dem Angeklagten um seine Glauhaftigkeit anhand der tatsächlichen und nachweisbaren Bargeldtransfers und nicht um private Steuerfahndung im CSU-Paradies. Strate scheint es immer noch nicht begriffen zu haben:

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Wenn Mollaths Angaben zu den kriminellen Machenschaften der Frau Petra Ex-Mollath, später Petra Maske, nämlich Bargeld von Kunden, ab 100 000 DM, aus Nürnberg persönlich über die Grenze nach Zürich zu bringen, um es dort auf geheimen Konten anzulegen und eventuell mit diesem Kapital dann von der Schweiz aus gewinnträchtige Finanzgeschäfte für die Kunden auszurichten, diese Gewinne dann in Deutschland nicht fiskalisch erfasst werden konnten – wenn diese Angaben zutrafen – dann war der Streit der Eheleute Mollath für die inkriminierte Ehefrau Mollath, als U-Boot der Hypo-Vereinsbank-Filiale Nürnberg, eine Bedrohung ihrer Erwerbsexistenz.

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Diese Angaben Mollaths wurden damals, im Jahre 2003, seitens der Binnenrevision der HVB Nürnberg geprüft – Frau Mollath wurde entlassen – der Prüfbericht ist nun zwar keine Selbst-Strafanzeige der HypoVB gegen sich selbst. Aber sie bestätigt dem Ehemann Gustl Mollath relevantes „Insiderwissen“.

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Und dem Zeugen Edward Braun hat Petra Mollath konkret diese Not am Telefon bekundet. Wurde der Zeuge Zahnarzt Braun nun als Zeuge beeidigt, damit er unglaubhaft gemacht wird?

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Dann läuft also die Frage „Aussage gegen Aussage“ und „Glaubhaftigkeit gegen Glaubhaftigkeit“ auf diese Streitpunkt hinaus, infolge dem Gustl Mollath im Jahre 2006 als wahnhaft und gefährlich für siebeneinhalb Jahre in Bayreuth u. a. eingesperrt wurde: Waren und sind Gustl Mollaths inkrimierende Vorwürfe wahnhaft oder waren es hammerharte Fakten, mit beruflicher Not für die Frau?

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Verteidiger Dr. Strate hat nicht begriffen, dass es um die Glaubhaftigkeit in allen Punkten von „Aussage gegen Aussage“ zwischen Frau und Herr Mollath ging.

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Dann möchte ich dem Verteidiger nicht erlauben, von einem Mandanten der unvergleichlich erdulden, erleiden und unter Vernichtungsbedrohungen die Ewigkeit erlebt hat. Der keine Ausbrüche oder Unbeherrschbarkeiten an den Tag legte – weil er sich diszipliniert beherscht hat – dem nun anzuhängen, er sei ein Vulkan.

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Sehr geehrter Herr Strate – Rechtsgeschichte, ja, sehr toll, sind sie nun nicht geworden. Was sie gezeigt habe, hätte meine Omma beim Damenfußball mit der Mütze aus dem Winkel geholt: Verschlechterungverbots-Freispruch.

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Aber die Volte des Richters Otto Brixner, die intrigante Volte im Jahre 2006 über die Forensik und den Wahnsinns-Begutachter die Untersuchung überhaupt in dreieinhalb Stunden sich zu sparen, den Beklagten in die Geschlossene abzuführen und selbst den Rotarier-Tisch der Nürnberger Gesellschaft freigeräumt zu haben – das ist justiziabel.

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Und die Einzelnachweise, dass jeder einzelne gegen Mollath in Erscheinung getretene Zeuge mit den Geldgeschäften zu tun hatte oder zumindest davon wusste und dass alle diese Machenschaften zu verschweigen und zu decken suchten – das wärs gewesen, Herr Dr. Strate:

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Sie hätten unwiderleglich zeigen müssen, dass hier tatsächlich keine von Frau Petra gesteuerte Verschwörung angezettelt und durchgespielt worden ist. Nein, viel besser. Die haben alle aus eigenen Motiven gegen Mollath mitgespielt. Was sollten denn jetzt Herr Brixner, Herr Leipziger und die ganzen CSU-Justizḿinister sagen? Als betreten auf den Boden zu blicken: Siebeneinhalb Jahre! Herr Horst Seehofer: was macht der Reformeifer? Jetzt lügt schon wieder ein Mörder gegen die Staatskrise Haderthauer.

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Der in die Rechtsgeschichte schielende Strafverteidiger Dr. Strate hätte anhand dieses Falles „Affäre Mollath“ selbst und explizit Punkt für Punkt die Reformforderungen eines strukturell-funktionalen Justiz-Forensik-Systems in seinem Schlussplädoyer vortragen müssen. Das bleibt ja wohl nicht bei Zeitbegrenzung in der Geschlossenen.

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Gut, wenn das dem kleinen Vulkanausbruch zu viel war, dann darf man es nicht erwarten – dann darf ja die Staatskrise weiterdümpeln. Die Kostentagessätze für die Verteidigung des Gustl Mollath und schließlich für die Pflichtverteidigung hat die Verteidigungslinie wohl selbst mitverschuldet. Kein Wunder, dass Mollath mit dieser Linie nicht übereinstimmen mochte – Lava lava Vulkanausbruch.

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STAATSKRISE: Mollath /FAZ-Bubrowski zum Letzten

August 15, 2014

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am Freitag, 15. August 2014

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Helene Bubrowski, die schmerzbefreite Mollath-Tendenz-Berichterstatterin in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung abfasste neuerlich ihre Erkenntnisse zur Affäre Mollath, wie die dem unbedarften FAZ-Leser wohl am besten schmecken könnte.

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Als nicht unbedarfter Kritiker – aus Sicht des Soziologen und Rechtsstaatsinteressent – habe ich Frau Bubrowskis Artikel zur Affäre Mollath begleitet und hier nun zum Letzten: FAZ, v. Freitag,15. August 2014, also dem Tag nach der Urteilsverkündung im Strafprozess-Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Regensburg, mit der Überschrift:

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Freispruch dritter Klasse. Das Gericht sieht Gustl Mollaths Tat als erwiesen an – und muss ihn freisprechen. …“

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Wunderbar: Da wir es ja lediglich mit Anschuldigungen also Tatvorwürfen in der Anklage zu tun haben, könnten allenfalls die Anschuldigungen als erwiesen befunden werden. Während Mollaths Tat – was immer das ist oder gewesen sein soll – die kennen wir nicht. Auch Anklage und Gericht geben ihre Vorstellungen an, die kein Wissen sind.

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Geglaubter Tatvorwurf – Frau Bubrowski – ist nicht Tat.

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Frau Bubrowski zeigt dann, worauf das Gericht und die Anklage hinausgekommen sind: Ausdrücklich wurde in den Plädoyers des Oberstaatsanwaltes, des Nebenkläger-Anwaltes und der Vorsitzenden Richterin erklärt, dass, wie und aus welchen juristischen Einschätzungen für sie entscheidend war, die angeblich geschädigte Ex-Frau Petra Mollath im Kern für glaubhaft zu halten. Während der Beschuldigte als der abstreitende Straftäter für unglaubhaft gehalten wird.

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Denn die Widersprüche beider Mollaths können nicht übereinstimmende wahre Vorgänge bezeichnen – wobei die Geschehnisse nur gemutmaßt werden und die Sachen selbst ohnehin nicht überliefert wurden (die Narbe, die Glaubhaftigkeit, die Zurechnungsfähigkeit, die Reifen, das Bargeld, die Langwaffe und der Waffenschein).

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Behelfsmäßig wird noch eine ziemlich infame Nebenverdächtigung hinzugebracht:

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Man könne heute, im Jahr 2014, nicht mehr erkennen, ob der Beschuldigte eventuell zur Tatzeit nicht voll zurechnungsfähig gewesen sei. Ja, das ist wohl so.

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Das fällt auch der FAZ-Texterin nicht auf: Man kann heute die Glaubhaftigkeit der damaligen Ehefrau hinsichtlich möglicher damaliger Unzurechnungsfähigkeit ebenfalls nicht einschätzen. Ja, das ist auch so. Und sogar:

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Das trifft auch auf den Richter Otto Brixner und einige Gutachter zu: Wer weiß, ob der Psychiater Dr. Klaus Leipziger damals zurechnungsfähig war? Welch ein Königsmacherverdacht!

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Was hier schreit, ist nicht der verurteilte Beschuldigte, der ja nicht selbst als Richter aufzutreten hatte, sondern zu seiner eigenen Verteidigung.

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Es ist die Art, wie sich Frau Bubrowski dumm stellt, wenn sie auf den geltungsschwachen Vortrag zur Glaubhaftigkeit der Ex-Frau Mollath kommt, und die Absurdität verschweigt, als sei selber Denken verboten.

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Im Strafprozess besteht Untersuchungspflicht relevanter Anschuldigungen, nachdem die Relevanz von Umständen – wie die Glaubwürdigkeit – sichergestellt werden muss.

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Was war also mit der Glaubhaftigkeit der Kronzeugin Petra Maske, Ex-Mollath, in eigener Sache: wenn sie strafrechtlich inkriminierende Aktivitäten zu verbergen hatte, die von ihrem Ehemann mit „Insiderwissen“ verraten zu werden bedroht wurde?

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Frau Petra Maskes Bargeldtransporte nach Zürich, einschließlich konkreter Dienstleistungen für Kunden „über 100 000 DM“ Realtransfers, gingen über ihre Beschäftigung bei der Hypo-Bank Nürnberg hinaus – und Gustl Mollath hatte dazu Insiderwissen und schriftliche Dokumente solcher Vorgänge.

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Die Tatsache, dass diese Bankfrau von der Hypo-Vereinsbank-Filiale entlassen worden ist, dass es also im Konflikt mit dem Ehemann auch um ihre berufliche Karriere ging, hätte vom Gericht untersucht, exakt nachgeprüft und gewichtet werden müssen, wenn es bei Aussage gegen Aussage um Glaubwürdigkeit und Unglaubwürdigkeit ging.

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Dies hat das STAATSKRISEN-Gericht der Frau Escher von Regensburg, ganz im Sinne des STAATSKRISEN-Gerichts von Nürnberg-Fürth von 2006, unterschlagen und gedeckt. Aber des ungeachtet auf die Glaubwürdigkeit der Fragwürdigen befunden. Das ist der Staatskrisen-Deckerin Dr. Bubrowski für die FAZ-Leser nun auch entgangen.

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Alle, die Mollath untergepflügt haben, tragen schwere Schuld. Passend, dass die Ex-Frau Petra Maske – laut BILD.de – einen abschließenden Kommentar derart gegeben hat: Mit den Plädoyers und der Urteilsbegründung werden alle, die auf ihrer Seite waren und verunglimpft worden sind, nun von allen Verdächtigungen befreit, sie selbst auch.

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Da haben wir dann also auch noch das von Gustl Mollath beschworene Verschwörungskollektiv aus dem Munde der inkriminierenden Ex-Frau Mollath / Petra Maske – das ja in der Konfliktvorstellung von Anklägerin und Beschuldigtem unzweifelhaft nicht vorstellbar ist.

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Aber jeder einzelne Mitwirkende teilte die Werte der wertorientierten Gemeinschaft als Eigensinn und Selbstschutz: Die Klammer bilden die Geschäftsinteressen hinsichtlich der Nürnberger Szenerie um Frau Petra Maske als Geld-Insiderin. Auch diesbezüglich ist der Untersuchungsbedarf vom Landgericht Regensburg nicht abgearbeitet worden.

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Eine „Verschwörung“ ist praktisch weder für den Erfolg der Frau Mollath notwendig, noch ist erweisbar oder könnte Mollath das beweisen. Es ist dennoch das, was der vereidigte Zeuge, Zahnarzt Edward Braun, von Petra Mollath / Maske am Telefon gehört hatte -sie hatte erklärt: „Ich mache ihn fertig“.

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Der Zeuge  wurde vom Gericht vereidigt und dann dennoch für die Staatskrise unerachtlich gelassen.

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Rechtsstaat: Landgericht spricht Gustl Mollath und die bayerische Justiz frei

August 14, 2014

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am Montag, 14. August 2014

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Die Farce der Affäre Mollath hat immerhin der bayerischen Justizministerin Dr. Beate Merck (CSU) das Regierungsamt gekostet (und ein anderes Regierungsamt eingebracht – unglaublich, ein Skandal):

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Dietmar Moews empfiehlt Gustl Mollath: Das große Wissen und die komplette Materialkenntnis im Felde dieser Staatskrise ruft nach eine organisationssoziologischen Studie: Mit einer kompetenten Betreuung ruft die Wissenschaft nach einer Dissertation zum Thema „Staatskrise“.

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Man möchte wissen, wie es hierher gekommen ist:

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a) Der Ehekonflikt: Wer hat zu wem Was gesagt? Was wurde erwidert? Was folgte daraus? Welche sozialen Formen traten dann nach außen? Welche Szenerien wurden bespielt? Welche Akteure wurden hinzugezogen? Welche formalen Schritte brachten den Konflikt herauf? Es entstanden Szenerien der privaten Verwandschaftsbeziehungen, der Bekanntschaften, der Freundschaften, der beruflichen und geschäftlichen Aktivitäten, gemeinsamen Ziele und Zielkonflikte? Entwicklung der Liebesehe? Rechtlich relevante Veränderungen? Repressionsformen und Aussprachen? Einbeziehung Dritter in den „Rosenkrieg“? Einschneidende Geschehnisse? Veränderung der häuslichen Gewohnheiten? Konkrete ökonomische Konflikte? Schritte der Kommunikationszersetzung?

b) Eskalation juristischer Verfahren und soziale Besonderheiten

c) Gustl Mollaths Öffentlichkeitsarbeit und Strafanzeigen bzw. Anklage

d) Das Strafverfahren und Besonderheiten hin zur Forensik

e) Mollaths Untergang im Verfahren und die Rollenspiele

f) Probleme der Auflösung, der Wiederaufnahme und des Urteils

Die soziologische Untersuchung geht von einer objektiven Darstellung der Ausgangslage im Jahr 2001 und von den Untersuchungsergebnissen im Wiederaufnahmeverfahren samt Urteil, 2014, aus.

Im abschließenden Fazit können Hypothesen theoretisch geprüft und der empirische Fallverlauf interpretiert werden.

Abschließend ließen sich unter strukturell-funktionalen Aspekten Hypothesen zu rechtsstaatlichen Normverbesserungen diskutieren.

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Zuvor kommt eine gründliche und meditative Lektüre der momentan verfügbaren drei Schriften des Machiavelli in Frage: Il Principe, Die Geschichte Florenz und Discorsi. Dazu Voltaire Voltaire Voltaire und Isaiah Berlins „Diesseits von Gut und Böse“, abschließend Alphons Silbermann „Verwandlungen“: Der wache Mensch hat Möglichkeiten.

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Wer eine Affäre Mollath seinsgebunden einschätzen möchte, muss das politische Spiel und das rechtsgebundene Spiel abschätzen können. Dafür bietet Machiavelli einen eingängigen Text.

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Zum heutigen Urteil: Als Grund lieferte heute das Landgericht Regensburg den Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens – der Urteilsspruch wurde verkündet:

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Der Angeklagte Gustl Mollath ist freigesprochen. Das Gericht zuerkennt Gustl Mollath für den siebeneinhalb Jahre dauernden ungerechtfertigten Freiheitsentzug in der bayerischen Forensik eine gesetzliche Entschädigungszahlung.

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Der Freispruch folgt dem Verschlechterungsverbot, während das Gericht sich hinsichtlich der angeklagten angeblichen Körperverletzung und der Freiheitsberaubung (der damaligen Ehefrau, Petra Mollath), dem Oberstaatsanwalt anschloss, ausgenommen der Sachbeschädigung mit Gefährdung durch Reifenstechereien.

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Dietmar Moews meint: Der Nürnberger Maschinenbauingenieur Gustl Mollath hat sein Schicksal wenden können.

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Er befand sich auf einer äusserst hoffnungslosen Szenerie, eingesperrt, entmündigt, enteignet, auf dem schmalen Grad, im Maßregelvollzug vom Amtsarzt unter Drogen gesetzt zu werden.

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Der deutsche Rechtsstaat und die heute mögliche freie politische Kommunikation haben das Nadelöhr zur Rettung eines Justizopfers erwischt.

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Den Ausschlag gaben keine kausal durchgreifenden, wirksamen rechtsstaatlichen Mittel – sondern die dem bayerischen Wegsperr-Apparat überlegene Intelligenz und gesundheitliche Kraft des Opfers Gustl Mollath.

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Es war in den vergangenen Tagen schon zu beobachten, dass Massenmedien, die die Affäre Mollath thematisch eingeführt und vorne gehalten hatten, nun, zum Urteil hin einknickten.

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Während also Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung das, was jetzt mit der Urteilsverkündigung Stand der rechtsstaatlichen Dinge geworden ist, vorher schon mal als JUSTIZ-FARCE titulierte, schrieb die Süddeutsche Zeitung nun in den vergangenen Tagen, dass das Wiederaufnahmeverfahren einen normgerechten Weg gegangen sei:

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Viel Geduld bei den Untersuchungen durch die Vorsitzende, ein sehr präziser Oberstaatsanwalt, ein Angeklagter mit Macken und Sachverständige und Gutachter von Format. Und auch ein einverstandener Strafverteidiger.

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Ja, so war es nicht, so ist es nicht. Es kommt ja so daher, als dürfe jetzt Frau Dr. Beate Merck noch Genugtuung fordern. Und dass der Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags keinen Abschluss findet, darf die CSU weiterhin so bestimmen – also weiterhin verhindern.

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Damit hängt die Staatskrise und der neue Justizminister Bausback genau wie der Ministerpräservativ Seehofer – wie mit unehelichen Kindern – im rechtsstaatlichen Soll.

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Das Wiederaufnahmeverfahren hat in 15 Tagen Untersuchung keinerlei Beweis für die Anschuldigungen des Oberstaatsanwaltes gegen Mollath gebracht.

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Die Untersuchungen haben in allen Belangen und Themen Unregelmäßigkeiten der angeblich geschädigten Frau EX-Mollath, Petra Maske, ergeben.

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Immerhin hatte Petra Mollath jahrelang Bargeld in die Schweiz geschleppt – wurde von der Hypo-Bank infolge des „Insiderwissens des Ehemannes“ entlassen. USW. Ich spare die Wiederholungen vom angeblichen Waffenschein der Schwiegermutter.

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Der freigesprochene Gustl Mollath hat sich in seinem Begehren, vom Gericht ausdrücklich von den schuldhaften Tatvorwürfen der Anklage freigesprochen zu werden, eine Schwäche erlaubt.

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Mollath hat, wie seine Ex-Frau, die nicht mehr vors Gericht treten wollte, nicht mehr befragt werden und aussagen wollte, ebenfalls nicht Fragen zu den Tatvorwürfen beantworten mögen.

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Der arme Mollath. Der arme Mollath, dem alle Akten weggenommen worden waren, erhielt diese Akten erst vor wenigen Monaten ausgehändigt. Er musste seine siebeneinhalb Jahre währende Leidenszeit in all diesen Akten-Schriftsätzen neu studieren und nachlesen. Denn er hatte in allen möglichen Zusammenhängen selbst schriftliche Eingaben geschrieben, auf die hin er im Prozess hätte befragt werden können. Er musste also alles noch mal studieren – die arme Seele.

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Nun, zum Schluss, eine einfache Nummer zu machen, nämlich, sich vom Verteidiger eine klare einfache Darstellungsweise über die Ehestreitsgeschehnisse vorformulieren zu lassen, die so wasserdicht ist, dass der Oberstaatsanwalt und der Nebenkläger und die Richterin Mollath nicht wie einen dummen Jungen aussehen lassen konnten – das hat Mollath abgelehnt.

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Wie farbig hätte Mollath denn die eskalierenden Streitereien im eigenen Haus, hinter verschlossenen Türen, schildern sollen? Welche unverschämten Fragen hätte man gestellt?

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„Herr Mollath, waren Sie stark erregt?“

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„Hatten Sie dabei eine Erektion?“

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„Nein?“

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„Aha!“

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Einfach wären ein, zwei zusätzliche Zeugen gewesen, die die Bedrohungen gegen Mollath miterlebt haben. Mollath hat diese Zeugen nicht gebracht. Wer hätte schon die Erektionen bezeugen können?

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Nach dem einfachen Prinzip: Im Ehekrach haben beide Schuld – Aussage gegen Aussage – hatte die Frau laufende Meter Amtsurkunden geschaffen, während Mollath ohne Gegenzeugen das lächerlich fand – er habe sich ja nur gewehrt.

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Der Gutachter fragt jetzt den Oberstaatsanwalt wegen Befangenheit:

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„Nehmen Sie Medikamente?“

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„Was sagt Ihre Frau dazu?“

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Der Justizskandal und die Staatskrise gehen also weiter.

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Wer in die Forensik will, hat jetzt den zitierfähigen Musterfall Mollath und kann also mal eine erste Strafanzeige wegen Langwaffe ohne Waffenschein und Hausdurchsuchung anzetteln.

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Gustl Mollath kann, wenn es ihn ausreichend motiviert, den dokumentierten Prozess abklopfen nach Angriffspunkten für seine weitere Entschädigung und seine weiterreichende Rehabilitation. Vielleicht wendet er sich dazu an ein US-Gericht.

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Ich sehe den Schwarzen Peter allein beim deutschen Bundesland Bayern, beim Landgericht Nürnberg/Fürth, beim Landgericht Regensburg, bei den Gutachtern, bei der bayerischen Forensik, insbesondere Bayreuth Dr. Leipziger, beim Justizminister, beim Ministerpräsident, bei der Landtags-CSU und – was macht der Bundesgerichtshof? Eine zivile Auseinandersetzung mit der lobbyierten Frau Maske wird ohne Geldpolster nicht zu raten sein.

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Wer den Uli-Hoeness-CSU-Vorteil nicht hat, muss mit dem GRÜNEN-Bettel vorlieb nehmen. Dafür ist die tägliche Nachrichtenlage zu heftig, als dass eine Staatskrise Seehofer über Frau Haderthauer hinaus von den Medien noch Fragen gestellt bekäme: But – in the internet.

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STAATSKRISE: Am 14. August neues URTEIL zu Gustl Mollath

August 11, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4768

am Montag, 11. August 2014

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BUCHTITEL Die Affäre Mollath der Mann der zu viel wusste

BUCHTITEL
Die Affäre Mollath
der Mann der zu viel wusste

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Staatskrise, genauer, unakzeptable Einbrüche in der Verwirklichung der Rechtsstaats-Werte durch die bayerische Justiz – und keinerlei Lerneffekt dieser Organisation.

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Was ist denn geschehen: Gustl Mollath wurde im Strafprozess im Jahre 2006 freigesprochen und erhielt stattdessen 7 einhalb Jahre Maßregelvollzug in der forensischen Psychiatrie Bayerns.

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Nun wurde der Wiederaufnahmeprozess in den vergangenen Wochen am Landgericht Regensburg durchgeführt. Die Wiederaufnahme wurde von mehreren Seiten beantragt, sogar von der Staatsanwaltschaft selbst.

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Nun ist im Vorfeld der Wiederaufnahme bereits weitgehend Klarheit und Übereinstimmung gefunden worden, wie und dass in den knapp vier Stunden Prozess im Jahre 2006 des absurden Richters Otto Brixner und seiner Ferienbelegschaft normwidrig und zum Schaden des Angeklagten entschieden worden war.

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Eine Norm muss deshalb hier akklamiert werden: In einem Strafprozess müssen Unklarheiten und Zweifelhaftigkeiten ausuntersucht werden: Untersuchung der offenen Fragen heißt die Vorschift im Strafverfahren.

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Jetzt erklärte der Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl in seinem Abschlussplädoyer aber: Gustl Mollath ist laut Staatsanwaltschaft ein prügelnder Ehemann und Reifenstecher. Gemeingefährlich war der Nürnberger aber zu keinem Zeitpunkt.

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Staatsanwalt Meindl hat aber während des 2014er Prozesses keineswegs Untersuchung der Unklarheiten und Zweifel herbeigeführt:

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Es fehlen sowohl Beweise für sämtliche Tatsachbefunde:

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Es fehlen genaue ärztliche oder sonstwelche Beweise oder Zeugnisse für die Körperverletzungen – alle Hinweise und Zeugenaussagen rühren verspätet von der angeblich geschädigten Ehefrau, Ex-Mollath, heute Petra Maske, oder deren Sekundärzeugen her.

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Es fehlen Beweise für die Freiheitsberaubung. Einzig die Beschuldigungen der Ex-Frau Mollath, heute Petra Maske, waren nachträglich von ihr initiiert aktenkundig gemacht worden.

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Es fehlen beschädigte Reifen oder Fotos beschädigter Reifen. Selbst ein Video ist verschwunden, von dem lediglich zwei unbrauchbare Foto vorliegen. Auch hierfür nur Zeugen für Schäden die nicht gerichtsfest sind.

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Aber was überhaupt fehlt – in allen drei Anschuldigungen: Gewalt, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung und Gemeingefährlichkeit – keine Tatzeugnisse gegen Gustl Mollath. Während keine Taten und Schäden nachgewiesen werden konnten, fehlen nunmehr Beweise und oder Zeugen gegen den beschuldigten Täter. Der Beschuldigte bestreitet solche Taten und erklärte, wie er sich vorstellt, dass die Beschuldigungen zustande gekommen sein können.

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DIETMAR MOEWS im Fex-Tal

DIETMAR MOEWS
im Fex-Tal

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Dietmar Moews meint: Der Staatsanwalt Meindl ist ein Komiker: Er formuliert seine Kritik an den überforderten Gerichten in Bayern: Personalmangel für ordentliche Prozesse mit seiner FARCE:

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Fehlende Tatbefunde und fehlende Täterüberführung – aber starker Gottesglaube des Staatsanwaltes Meindl.

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Einzige Begründung des Staatsanwaltes dafür, dass er die Straftaten glaubt und sich Mollath als Täter vorstellt, ist, dass er sie glaubhaft findet. Besonders findet Meindl die beschuldigende Ex-Frau-Mollath naturnah und glaubhaft.

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Mollath und sein Anwalt bestreiten die Vorwürfe in dem Wiederaufnahmeverfahren und glauben an eine Intrige.

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Ich meine, es handelt sich tatsächlich nicht um Verschwörung oder Intrige, sondern um eine Agglomerationsgruppe gemeinsamer Hypo-Vereinsbank- und Nürnberger Gesellschafts-Interessenten im damaligen Dunstkreise der Frau Mollath.

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Von dieser Frau Petra Maske weiß auch der Staatsanwalt Meindl, dieser Komiker, dass sie über viele Jahre mit Bargeld-Plastiktüten zur HVB-Filiale nach Zürich gereist war. Das macht die Glaubhaftigkeit im Allzumenschlichen – denn wer würde schon überweisen, wenn man die Scheine (laut Frau Ex-Mollath ab 100 000 aufwärts) auch analog (naturnah) hintragen kann.*

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*Für alle, die den Beschiss nicht kennen: Man erwirbt sich in Nürnberg ein versteuertes Spargeld. Das bringt man auf die Seite (geht ins Puff, Spielkasino oder verschenkt es oder), bringt es in die Schweiz auf ein geheimes Konto – wo fortan aus einer schwarzen Geldanlage schwarze Gewinne gemacht werden, die man in Nürnberg nicht beim Finanzamt deklariert: SCHWARZGELD entsteht.

D. h. Das rausgetragene Geld muss nicht, aber kann Schwarzgeld sein. Das Raustragen dient aber dem daraus zu machenden Schwarzgeld. Hier ist die Ungenauigkeit in Gustl Mollaths Formulierung in der Anzeige von „Schwarzgeld in die Schweiz bringen“ – er kann nicht beweisen, dass Schwarzgeld rausgebracht wurde. Das wäre in jedem angezeigten Einzelfall zu beweisen. Aber das GELD-Rausbringen selbst und die Geheimkonten dienen der Schwarzgelderzeugung.

DAS hat die naturglaubhafte Frau Petra in den Augen des Staatskrisenanwaltes Meindl so glaubhaft gemacht.

 

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Staatskrise: Dr. Helene Bubrowski macht FAZ-Stimmung mit Gustl Mollath

August 10, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4764

am Sonntag, 10. August 2014

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Anpasslern als Opportunismus und Putinismus (gerissen, schmerzbefreit, oben ducken – unten treten) und besondere „Devianzkünstler“, einerseits Ausnahms-Hochbegabte, die herausragen und gut ankommen, andererseits asozial Durchsetzungswillige, die für Schweine-Jobs sogar gebraucht werden: Wadelbeißer, Kleffer, Denunzianten, Sabotteure, Renegaten, Killer:

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In vorstehende Szenerie hatte ich Frau Dr. Helene Bubrowski platziert, damit wir uns verstehen.

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Gestern durfte Frau Bubrowski nunmehr in der FAZ, v. 9. August 2014, S. 4 zu Gustl Miollath nachlegen: „Jetzt soll es auch mal gut sein. Sicher ist nur: der Prozess gegen Gustk Mollath wird mit einem Freispruch enden. Aber wie wird die Begründung lauten?“

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BUCHTITEL Die Affäre Mollath der Mann der zu viel wusste

BUCHTITEL
Die Affäre Mollath
der Mann der zu viel wusste

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Anfang August klang Frau Bubrowski noch hetzerisch „Zwischen Irrsinn und Verbrechen“. Seit dem Fall Mollath ist die Kritik gegen psychiatrische Gutachter wieder aufgeflammt. Sie müssen beurteilen, ob Straftäter gefährlich sind und weggeschlossen werden müssen“. So schreibt Helene Bubrowski.

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Und was bringt sie dann zum aufgerissenen Problem, das hier das Thema ist?

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Kam nun was Kluges zum Thema „Funktionsstörungen in der Forensik? – kann man strukturelle Reformen einleiten?“ –

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Nein, hier reiht sich Frau Helene, wie die Birne von Wilhelm Busch, in die oben aufgezählte kleine Versagerreihe ein.

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Helene Bubrowski scheint den Wiederaufnahme-Prozess gegen Gustl Mollath nicht weit genug durchgeistigt zu haben. Nun schreibt sie einen weiteren Artikel. Hat aber wiederum keine Darstellung der Regelwidrigkeiten in der Affäre Mollath, noch des Reformbedarfs der Forensik oder der Aspekte der bayerischen Staatskrise.

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Der gesamte Bubrowski-FAZ-Artikel sucht Leser anzusprechen, die den Fall Mollath nicht kennen und auch nicht kennen lernen wollen. Denen wird hier irreführend Alles mögliche mitgeteilt.

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Falschbehauptung als Rufmord, aus Mollaths Sicht, zielten zweifelsfrei auf Rufbeschädigung, Helene Bubrowski schrieb nämlich: „Hätte das Gericht Mollath für schuldfähig gehalten, wäre er mit einer Bewährungsstrafe davongekommen – statt sieben Jahre im Maßregelvollzug…“

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Ja, und was soll:

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Mollath wäre mit einer Bewährunsgstrafe davongekommen?

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Wer solche Aussagen publiziert und namentlich unterzeichnet, Helene Bubrowski, muss entweder dumm sein oder die Dokumente nicht angeschaut haben. Mollath hätte frei gesprochen werden müssen, hätten ein regulärer Richter, ein reguläres Board, ein regulärer Staatsanwalt und ein regulärer Pflichtverteidiger ihre Arbeit anständig gemacht, statt den Gustl Mollath rechtswidrig einzusperren und zu entmündigen.

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Wieso behauptete Bubrowskis in der FAZ, am 1. August 2014: Mollath wäre mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen?

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Frau Bubrowski stellt das in ihrem neuerlichen FAZ-Artikel nicht richtig.

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Dietmar Moews meint: Ich bin es leid, in der Begegnung mit dem Nachwuchs eine geradezu schmerzbefreite Verpitbullung erleben zu müssen. Mag sein, dass sich die Autorin der FAZ überhaupt hormonell nicht auf so einen alten grauhaarigen „Looser“ einlassen mag – es reicht hier nicht zu fragen: Wer ist das Volk?

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Ich will anerkennen, dass die Staatskrise beim Oberstaatsanwalt Meindl – im FAZ-Text diesmal – aufblinkte, als er die notwendige unabhängige gerichtliche Entscheidung an das Motto „im Namen des Volkes“ knüpfen wollte, so, als handele es sich hier um eine Mehrheitsabstimmung Majorität gegen Minorität. Es hätte Frau Bubrowski hier gut angestanden, dass sie diesen Selbstverrat des Staatsanwaltes beim Namen genannt hätte, statt lediglich unkommentiert den Lapsus abzubilden.

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Ich habe noch heute eine hohe Meinung von der Jurisprudenz, wenn ich mich an mein eigenes Studium beim genialen Strafrechtler Hans-Ludwig Schreiber in Göttingen erinnere: Da ging es intelligent zu. Aber was ist das hier?

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Gustl Mollath und die Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigung

August 9, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4760

am Samstag, 9. August 2014

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Am Freitag kamen also die Stellungsnahmen des Angeklagten Mollath (den ganzen Vormittag), des Staatsanwaltes Wolfhard Meindl (vier Stunden), des Nebenklageanwaltes Jochen Horn (kurz und klar), des Pflichtverteidigers Dr. Gerhard Strate (halbe Stunde), zuzüglich kurze Abschlussstellungnahme des Angeklagten Gustl Mollath – es dauert bis in den späten Abend.

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Es wurden bereits sämtliche Anträge des Beklagten auf Ausweitung des Prozesses abgelehnt, so dass nunmehr das Gericht unter Vorsitz der Landgerichtsrichterin Escher tagen und das Urteil schreiben kann. Das wird voraussichtlich in der kommenden Woche verkündet werden.

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Der Staatsanwalt kritisiert in seinem mündlichen Strafantrag dennoch das vorherige Urteil. Seiner Ansicht nach hat das Gericht Mollath 2006 zu Unrecht als allgemeingefährlich eingestuft.

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„Das war der eigentliche Fehler.“

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Dieser basiere wiederum auf einer Dienstaufsichtsbeschwerde, mit der sich ein Rechtsanwalt gegen die damalige Einstellung des Verfahrens im Fall der Reifenstechereien gewehrt habe. Ein zerstochener Reifen könne zu lebensgefährlichen Situationen führen, beklagte der Mann. Inzwischen ist diese Behauptung widerlegt, ein Sachverständiger hat ihr im aktuellen Wiederaufnahmeverfahren widersprochen.

Dass Mollath daraufhin in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht wurde, sei nicht die Schuld des Angeklagten gewesen, sagt Meindl weiter. Daran macht der Staatsanwaltschaft auch einen wichtigen Anspruch fest: Dem 57-Jährigen stehe eine Entschädigung zu – und zwar für die gesamte Dauer seiner Unterbringung, also mehr als sieben Jahre.

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Im Vergleich zu Meindl braucht Jochen Horn nur kurz für sein Plädoyer. Der Anwalt vertritt die Nebenklägerin im Wiederaufnahmeverfahren – Mollaths Exfrau. Horn hält den Angeklagten ebenfalls für schuldig und schließt sich dem Oberstaatsanwalt im Wesentlichen an.

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Das Plädoyer von Mollaths Pflichtverteidiger, Gerhard Strate, der nach dem Nebenkläger an der Reihe ist, fokussiert anders: die Schwarzgeldgeschäfte, in die Mollaths Exfrau verwickelt gewesen sein soll.

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Je mehr sein Mandant damals unternommen habe, um die illegalen Geldtransfers aufzudecken, desto dreister seien Petra M. s Lügen geworden.

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So gut wie alles, was sie ihrem Mann vorgeworfen habe, sei Mittel zum Zweck gewesen. „Auf die Darstellungen von Petra M. kann meiner Meinung nach nichts gestützt werden“, sagt Strate. Sein Fazit: Er verlangt einen Freispruch „ohne Wenn und Aber“.

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BUCHTITEL Die Affäre Mollath der Mann der zu viel wusste

BUCHTITEL
Die Affäre Mollath
der Mann der zu viel wusste

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Mollath nahm abschließend ausdrücklich zu den Straftatanschuldigungen Stellung: Er habe die Straftaten nicht begangen. Und er beklagte noch einmal alle jene, die sein Leben derart zerstört hätten.

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Dietmar Moews meint: Ich habe den Prozessverlauf detailliert mitgelesen.

Die Mitarbeit des Staatsanwaltes, entweder undeutliche Zusammenhänge im Wiederaufnahmeprozess verstehen und aufdecken zu wollen, wie auch seine Anstrengungen, die Anschuldigungen der Anklageschrift seines Vorgängers von 2006 zu versuchen zu erhärten, waren eher von einer pavanenhaften Urlaubsträgheit geprägt.

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Gerademal, als der Reifensachverständige umfassend darlegte, dass er keinen der Reifenfälle, wie in der Anklage, erkennen könne, fragte Staatsanwalt Meindl nach, „dass, wenn keiner gefahren sei, auch keine Gefahr bestand?“

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– toll, so ein intelligenter Staatsanwalt Meindl.

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Der dann abschließend also zwei Reifenfälle für nicht bewiesen hielt, alle anderen angeblichen Reifenschäden aber für dem Mollath “zuordnungsfähig“ hält.

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Dabei geht vermutlich ein Reifenstecher davon aus, dass mit einem in Benutzung parkendem Wagen auch gefahren wird. Und damit ist eine Gefährdung in kauf genommen.

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Was hier aber überhaupt fehlte, waren geschädigte Reifen oder zumindest Fotos oder polizeiliche Augenzeugen.

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Muss man sich doch fragen: Welche Beweise hat denn der Staatsanwalt Meindl, von denen das Gericht nichts erfahren hat?

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Und was überhaupt bezüglich Gustl Mollath fehlt, sind irgendwelche Beweise, die die Beschuldigungen gegen Mollath beweisen könnten.

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Ich weise noch mal auf das Protokoll der Aussage des Reifensachverständigen (bei Dr. Strate.de):

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Es fehlten und fehlen überhaupt die kaputten Reifen. Und die angeblich beschädigten Reifen lagen bei der Gebrauchtwagenfirma angeblich in Vierer-Reifensätzen auf Reifenstapeln. Man habe Stiche in die Reifenseitenwände sowie etwaigen Luftdruckverlust gar nicht von außen entdecken und sehen können.

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Kurz, der Staatsanwalt Meindl hat im Prozess seine Anklage nicht stützen können, plädiert abschließend dennoch in allen Anschuldigungen für schuldig.

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Darin ist ein Ausdruck der angängigen Staatskrise zu erkennen. Meindl verteidigt die absurde Klageschrift aus dem Jahre 2006, die ja nicht er selbst, sondern der Staat Bayern geschrieben hatte.

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Gustl Mollath hat für seine Verteidigung getan, was möglich war und wie es das Gericht hier in Regensburg ermöglicht hat.

 

Gustl Mollath hat mit einer ungewöhnlichen sozio-geistigen Willens- und Seelenleistung große Intelligenz und Lebenskraft gezeigt – die in diesem Prozess allseitig erkannt und anerkannt wurde. Dies hier zu wissen, ist Gotteslohn – mehr darf er sich nicht erhoffen:

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Viel Glück im neuen erkämpften Leben, Herr Mollath: Lotta Continua..

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Die Nebenklägerin, die Nürnberger Kauffrau Petra Maske, die mit ihren Strafanzeigen die Staatsanwaltschaft auf ihren Ehemann Gustl Mollath gebracht hatte, hat sein Unglück erreicht. Das ist eine klare runde Lebensleistung. Wer möchte mit Frau Maske tauschen? Sie wird sich vermutlich deswegen noch oft in den A… beißen. Die Freundin wird dann das Gutachten machen und mit einem I-Phone-Foto dokumentieren. Die NSA stellt es dann für alle Richter gut erkennbar in Netz.

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Rechtsstaat: Gustl Mollath sprach heute vor dem Landgericht

August 8, 2014

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am Freitag, 8. August 2014

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Heute hat der Strafangeklagte des Jahres 2006 im Wiederaufnahmeverfahren, Gustl Mollath, Maschinenbauingenieur (57), eine eigene mündliche Erklärung und verschiedene Anträge zur weiteren Beweisaufnahme und Zeugenvorladung vorgetragen.

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FERRARI  POKAL MOLLATH

FERRARI POKAL MOLLATH

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Mollath nahm auch ausdrücklich zu den Straftatanschuldigungen Stellung: Er habe die Straftaten nicht begangen.

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Ferner wies Mollath auf diverse gerichtsnotorische Widersprüche seiner Ex-Ehefrau Petra Maske / Ex- Mollath hin, die in den einzelnen rechtswirksamen Schritten gegen Mollath gegensätzlich, teils widersprüchlich und teils dümmlich bzw.- geistig dürftiges Verhalten vorgetragen hatte.

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Außerdem wünschte sich Mollath – quasi als Opfer eines ordnungswidrigen Verfahrens – seine Vorstellung seines rechtsstaatlichen Anspruches in Fairness und grundsätzlicher Gleichbehandlung vor einem deutschen Gericht in VIER SCHRITTEN, wovon der erste bereits erreicht zu sein scheint:

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ERSTENS: Freilassung aus dem Maßregelvollzug und Wiedererkennung auf Zurechnungsfähigkeit, Mündigkeit und als für die Allgemeinheit ungefährlich

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ZWEITENS: Freispruch in allen Punkten und Einzelheiten sowie entsprechend Würdigung der Sachverständigen-Einlassungen und Expertise eines normgerechten psychiatrischen Gutachters.

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DRITTENS: So weit es möglich ist, offiziale und öffentliche Rehabilitation, durch das Landgericht und die Staatsanwaltschaft, sowie seine Rehabilitation als Würdigung des Untersuchungsausschusses des Bayerischen Landtages, der bislang mit den mehrheitlichen Stimmen der CSU-Fraktion in einer Pattsituation hängengelassen worden ist.

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VIERTENS: Materielle Entschädigung für Gustl Mollath

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Dietmar Moews meint: Mollath hat in seinem heutigen mündlichen Vortrag nicht verlangt, dass das Gericht über die von der Staatsanwaltschaft umrissene Tragweite in den Ermittlungen hinausgeht.

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Mollath hat keineswegs – wie es ihm bislang in den Medien unterstellt worden ist – verlangt, dass dieses Wiederaufnahmeverfahren in eine Strafanklage gegen andere an der Affäre Beteiligte ausgeweitet oder umgepolt werden solle.

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Mollath warf seinem Strafverteidiger Strate vor, ihn nicht bei der Abfassung einer Erklärung zu seinem Fall unterstützt zu haben. Über die Erklärung hinaus war Mollath nicht dazu bereit, Fragen zuzulassen.

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Dass Strate nicht die Wünsche Mollaths nachvollzog, kann als Mandatsverrat gewertet werden. Denn der Prozess in der Wiederaufnahme, hat nicht geklärte Umstände des Strafanklagekomplexes aufzuklären, die im Urteil von 2006 zur Urteilsbegründung angeführt worden sind. Diese Aspekte müssen so oder so geklärt werde. Und das betrifft allerdings die Redlichkeit diverser Zeugen und Amtsfunktionäre dieser Affäre.

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Kirchenaustritte: Unglaubwürdigkeit von Goliath – David staunt und tritt aus

August 8, 2014

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am Freitag, 8. August 2014

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Und nun noch Kirchenaustritte der Deutschen.

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Die Kirchen kommentieren die riesige Quote der fortschreitenden Kirchenaustritte hauptsächlich mit Geiz, die Kirchensteuern einsparen zu wollen.

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Man sollte mal vergleichen, welche Aktivitäten Moralunternehmen in anderen Staaten aufweisen, damit man an das Geld der Gläubigen kommen kann. In den USA steht der Pfaffe samstagsnachmittags mit der Kasse am Gartentor des Gemeindehauses, um das Bisschen Nachbarschaft zu moderieren:

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A family who prays together, stays together.

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DIETMAR MOEWS aus der Legende der Heiligen Ursula

DIETMAR MOEWS
aus der Legende der Heiligen Ursula

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Die christlichen Kirchen in Deutschland erscheinen geradezu traditionell als Obrigkeit mit Obrigkeitsgebaren. Die Kirchen haben am Fortschritt, an der Aufklärung und am Heilsbedarf keine Verdienste. Lediglich Zersetzung und Kleinkriminalität sind sichtbar – Großkriminalität wird legalisiert: Sie segnen die Waffen.

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Dietmar Moews meint: Die interpretatorischen Klimmzüge zu dem Irrsinn aus dem Alten Testament von Ratzinger und Fachkollegen ist erschütternd:

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Wer ist David? Wer ist Goliath? Und, lebt Goliath eigentlich noch?.

Dazu noch der große Heilige der „Unterordnung unter Obrigkeiten“, Thomas von Aquino, der auch vier Jahre in Köln studiert hatte.

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