Die Protokolle der Weisen von Zion< und Maurice Joly

Juli 27, 2021

Lichtgeschwindigkeit 10248

am Montag, 27. Juli 2021

>Die Protokolle der Weisen von Zion< und Maurice Joly von Sonntag, 2. August 2020 erneut bereitgestellt.

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Wenn man heute in Deutschland gelegentlich von „Protokollen der Weisen von Zion“ hört oder liest, handelt es sich fast immer um ein ekliges Zeugnis der Anti-Semitismus-Propaganda (also sowohl dafür wie dagegen) und – fast immer um Verdunklung statt nüchterne Aufklärung. Man sagt, „Die Protokolle der Weisen von Zion“ seien kollagierte Fiktion – dabei ist es ein Text, dessen verleumderischer Inhalt ohne Autorenangabe als „Berichte“ einer „jüdischen Tagung“ hingestellt worden waren, als Hasspropaganda verboten wurden und weiter gelesen wurden. Heute kann man eine kommentierte Ausgabe von der offiziellen Kulturindustrie – wenn auch lückenhaft kommentiert – legal beziehen.

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Wer diese angeblichen „Protokolle“ also unter diesem Titel verfasst hat ist unbekannt. Sie wurden ende des 19ten Jahrhunderts rausgebracht, so, als dokumentierten sie die Sitzungen einer umfänglichen Tagung eines „internationalen Judentums“ zur Konzeption einer jüdischen Weltherrschaft.

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Weder eine solche Veranstaltung noch deren etwaige Protokollierung haben stattgefunden und sind auch nicht irrtümlich belegt. Was an internationalem Judentum mit sich jeweils zu Rate gegangen sein mag, kann niemand ernsthaft weltpolitisch oder nationalpolitisch, rassistisch oder religiös in seine nichtjüdischen Interessen aufnehmen, wer sich nicht als angehöriger ISRAELS – als auserwähltes Volk – ansieht. Judentum ist jüdische Glaubenskultur – auf die ganze Welt besehen eine vergleichsweise kleine Religionsgemeinschaft.

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Der Text „Die Protokolle der Weisen von Zion“ enthält wenige sachliche und historische Bezüge, aber trägt das Gepräge von Hass auf Juden im Zeichen des jüdischen Volkes als auserwähltes Volk Israel. Eigentlich behandelt der Text alle Arbeitsfelder des Politischen, vollkommen ohne konkreten Bezug zum Judentum, indem ein ziemlich rüdes sozialdarwinistisches Realitätsprinzip (Machiavelli bleibt ungenannt) einem rechtsstaatlichen Geist des Montesquieu (der ebenfalls nicht genannt wird) gegenübergestellt wird.

Nun – aufgepasst – sind diese sogenannten Judenhetz-Protokolle immer wieder zum Propaganda-Stichwort gemacht worden, aber nicht, was es damit auf sich hat ist zu erfahren, wenn der Autor dieser Lichtgeschwindigkeit, Dr. Dietmar Moews über „Die Protokolle der Weisen von Zion“ aufklärt und dafür als Volksverhetzer in eine Schublade mit Antisemiten oder Neo-Nazis geworfen wird. So findet es gerade aktuell wieder statt, dass auf einer Corona-Demonstration in Berlin jemand ein Schild mit der Aufschrift trug: Protokolle der Weisen von Zion – es sich dabei eine Person im Kreise von Rechtsradikalen gehandelt haben soll – so die Presse.

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Jetzt zur Sache, neben den andauernden jüdischen Reklamationen gegen die angeblichen Protokolle, kurz: Es handelt sich an die 60% um konkrete Wort-, Satz-, und Sinnzitate, die einem Buch des französischen Rechtsanwaltes und Aufklärers MAURICE JOLY, erstveröffentlicht anonym in Brüssel im Jahr 1864 (Neuauflage mit Verfassername Maurice Joly 1868), entnommen worden sind. Das brachte ihm nicht nur 15 Monate Gefängnis ein, Duelle, Prozesse, Fehden, Krankheit, letztlich sein Selbstmord 1878.

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Dieser Maurice Joly hat mit dem Titel >Dialogue aux enfers entre Machiavel et Montesquieu ou la Politique de Machival au XIXe siécle par un conremporain> in verschiedenen deutschen Übersetzungen als „MACHT CONTRA VERNUNFT“ und „MACHT UND RECHT“ eine intelligente kritische Hypothesenprüfung durchgeführt und sauber aufgeschrieben, nämlich zur Frage: Wer setzt sich im politischen Kräftespiel durch, das pragmatische Realitätsprinzips Machiavelli (1469-1527) oder die etwa 200 Jahre später entwickelte rechtspflegerische Kultur von Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung des Charles Montesquieu (1689-1755), in der Schrift „ESPRIT DES LOIS“ („Geist der Gesetze“). Und – wer hätte es gedacht – Maurice Joly konfrontierte in seinem fiktiven Gesprächen Originaltexte von Machiavelli mit Originalzitaten von Montesquieu. Was also die sogenannten Protokolle der Weisen .. betrifft, die eben einfach Maurice Joly zusammenkleisterten, besteht also aus dem bereits vorangegangen Gekleistere des Maurice Joly.

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Unterschied, allerdings, ist, dass Maurice Joly seine beiden Quellen, Machiavelli und Montesquieum exakt zitiert und nennt, die sogenannten Protokolle aber weder MAURICE JOLY nennen, noch die Spuren zu Machiavelli und Montesquieu anzeigen.

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Ja, und was geschieht heute? Man unterschlägt Maurice Joly und dehnt das ausgelutschte Kaugummi des Antisemitismus-Semitismus sogenannter „Die Protokolle der Weisen von Zion“ bis sie selbst daran ersticken. Wohl bekomm’s.

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Dietmar Moews meint: 

Beim Versuch Schreibfehler im Post von 2020 zu verbessern fand ich, ähnlich wie bei manch anderem LICHTGESCHWINDIGKEIT-Text hier bei WordPress, dass ich meinen eigenen Beitrag weder durch das Suche-Display angezeigt bekomme, noch dass ich in den Bearbeitungsmodus umschalten kann. Also habe ich den Beitrag hier erneut hochgeladen und meine Fehlerkorrektur durchgeführt. So, well.

Ich selbst besitze die Buchausgaben „Macht contra Vernunft – Gespräche in der Unterwelt zwischen Machiavelli und Montesquieu““, 1968 bei DTV sowie „Macht und Recht“ – Machiavelli contra Montesquieu, Gespräche in der Unterwelt“, Verlag Felix Meiner 1948/2016.

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Nun ganz kurz: MAURICE JOLY, der Autor von 1864, hatte in seinem Buch, aus dem die angeblichen Protokolle sich später bedient haben, keine antisemitischen Kommentierungen zu diesem lustigen Fragespiel zur Gemeinschaftskunde im 19ten Jahrhundert, wo es ja um Republik, Ende der Aristokratie, Parlamentarismus und die Einlösung der Wertsetzungen der Französischen Revolution ging: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit.

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Maurice Joly zäumte also einen gewitzten fiktiven Streit zwischen Machiavelli, dem HARTEN, und Montesquieu, dem GEWALTENTEILER (Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz), auf, mit dem zusammenfassenden letzten Wort, das Joly dem Montesquieu in den Mund legt:

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„Machiavelli: … Jetzt fordern sie von Gott ihr Vaterland zurück …

Montesquieu: Ewiger Gott, und das hast du geschehen lassen! …“

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Und dazu abschließend: Der florentiner Machiavelli war kein Jude und kein Antisemit, wie dem unten angefügten Textauszug zu entnehmen ist. Während Montesquieu nun in seinem „Esprit de Lois“ nicht auf Gott oder Gottglauben reflektiert hatte.

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Herauskommt beim Wettstreit in der „Unterwelt“, dass Montesquieu – immer eng an seinen Schriften entlang – eindeutig gegen Machiavelli (Il Principe) den Kürzeren zieht und nur noch auf Gottes Hilfe hoffen kann.

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Florenz ist eine der schönsten Städte nicht nur Italiens, sondern Europas und jederzeit einen Besuch wert. Die massgeblich von der Familie Medici geprägte Zeit der Renaissance, Leonardo da Vinci, Dante Aligheri, Galileo Galilei, Benvenuto Cellini, Michelangelo Buonarroti, Niccolò Machiavelli und viele andere Architekten, Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, Bankiers, Kaufleute und Politiker haben ein reiches Erbe hinterlassen, das bis heute jährlich Millionen Touristen anzieht. Als Schauplatz auch jüdischen Lebens erregt Florenz allerdings nur eher selten Interesse.

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So hat sich auch das Ghetto der Stadt in der historischen Forschung weniger Aufmerksamkeit erfreut als vergleichbare Einrichtungen in Rom und Venedig. 2016 stand die Lagunenstadt wegen der dortigen Etablierung des weltweit überhaupt ersten ständigen Ghettos genau 500 Jahren zuvor im Mittelpunkt der einschlägigen Aufmerksamkeit (Venedig nicht Florenz). Dieses an sich traurigen Jubiläums wurde mit Ausstellungen und zahlreichen anderen Veranstaltungen, darunter wissenschaftliche Konferenzen, und Publikationen gedacht.

Von den Anfängen zur Bildung einer Gemeinde

Einige wenige jüdische Geschäftsleute dürften bereits gegen Ende des 13. Jahrhunderts in Florenz präsent gewesen sein, als dieses auch und gerade dank seiner Textilproduktion und seines Bankwesens zu den grössten Städten Europas gehörte. 1428 lieh die jüdische Gemeinschaft von Florenz Papst Martin V. im Austausch für dessen Schutz Geld. Von einer dokumentarisch belegten signifikanten Anzahl von Juden in der Stadt kann um das Jahr 1437 gesprochen werden. 1434 war Cosimo de’ Medici der Ältere (1389-1464) aus einem im Jahr zuvor angetretenen Exil zurückgekehrt. Er (dessen eigene materielle Basis Bankgeschäfte waren, deren Effektivität er durchaus auch mit Bilanzfälschungen aufbesserte) brachte eine Gruppe jüdischer Geldverleiher nach Florenz; den christlichen Geldverleihern war diese unbeliebte Tätigkeit von der Kirche verboten worden. Die Leihanstalten waren dann über die ganze Stadt verstreut, da es (noch) keine Restriktionen für das jüdische Leben gab. 

Zahlreiche Dokumente aus Bibliotheken und Archiven in Florenz, aber auch anderen Städten bezeugen für weite Teile des 15. Jahrhunderts einen lebhaften intellektuellen Austausch zwischen jüdischen Gelehrten und humanistischen Kreisen. Das war zunächst auch unter Lorenzo de‘ Medici „il Magnifico“ („dem Prächtigen“), der 1469-1492 regierte, der Fall: Er rief jüdische Ärzte und Gelehrte, darunter den damals bekannten Abraham ben Mordechai Farissol, an seinen Hof. Doch 1472 wütete die Pest in Florenz, und die Juden wurden als Sündenböcke ausgewiesen. Als die Epidemie im Folgejahr abebbte, holte man die Juden zurück, da man ihrer Dienste als Geldverleiher bedurfte. Sie lebten dann unter dem Schutz des Senats (eines der wichtigsten kollektiven Leitorgane der Republik) von Florenz. Während der vorübergehenden Vertreibung der Medici (1494-1498) war der Bussprediger Girolamo Savonarola – ein Demagoge, den man heute möglicherweise als (katholischen) „Fundamentalisten“ bezeichnen würde – de facto der Herr der Stadt; er wies die Juden kurzerhand aus. 1512 kehrten die Medici an die Macht in Florenz zurück. 

1537 erreichte der aus Ferrara stammende sephardische Jude Jacob Abravanel bei Cosimo I. de’ Medici, dass sich Sepharden und Marranen (iberische Juden und deren Nachkommen, die unter Zwang oder Druck das Christentum angenommen hatten – oder jedenfalls so taten „als ob“) in Florenz und Pisa ansiedeln durften. Dabei spielten aber wieder weit weniger altruistische Motive – das Interesse, den Handel der Toskana mit der Mittelmeerregion zu beleben – eine Rolle. Auch italienische Juden kamen nach Florenz, so aus dem von den Spaniern kontrollierten Neapel sowie aus den vom Papst beherrschten Städten Rom und Ancona, wo 1555 Ghettos eingerichtet worden waren. Bis 1570 wuchs die jüdische Bevölkerung von Florenz auf ca. 700 Personen an.

Die politischen Differenzen zwischen den Medici und dem Papst gereichten den Juden insofern zum direkten Vorteil, als Erstere die explizit antijüdische Politik des Letzteren zunächst nicht mittrugen. Dann allerdings vollzog Cosimo I., für den der Kirchenstaat und Spanien immer mehr an aussenpolitischer Relevanz gewannen, gegenüber den Juden einen Kurswechsel: 1567 erliess er Kleidervorschriften speziell für sie, dann schloss er ihre Banken, und 1570 ordnete er die Schaffung von Ghettos in Florenz und Siena an. Schon 1569 war Cosimo zum Dank für seine Dienste von Papst Pius V. zum Grossherzog der Toskana erhoben worden. Machiavelli äusserte sich über Cosimo in seiner – allerdings nur bis zum Jahr 1500 reichenden – Geschichte von Florenz positiv. Die Juden kommen in diesem Buch freilich erst gar nicht vor.3 Michael Ledeen warf die – wohl nicht ganz ernst gemeinte – Frage auf, ob Machiavelli ein „geheimer Jude“ gewesen sein könnte.

1 Vgl. Klaus Samuel Davidowicz: Die Renaissance und das Judentum. David, Nr. 68, (http://david.juden.at/kulturzeitschrift/66-70/68-Davidowicz2.htm) (17.02.2017).

2 Vgl. David, Nr. 109 & 110.

3 Niccolo Machiavelli: Geschichte von Florenz. Gesammelte Schriften in fünf Bänden. 4. Band. München: 1925, S. 416.

4 Michael Ledeen: What Machiavelli (A Secret Jew?) Learned From Moses. Jewish World Review, 07.06.1999, (http://www.jewishworldreview.com/0699/machiavelli1.asp) (17.02.2017).

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Ich fasse zusammen: Die Diskussion zwischen Machiavelli und Montesquieu ist gelebte Gemeinschaftskunde, die ich jedem deutschen Grundschüler wünsche, damit er was verstehe.

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Es sind diese Texte keineswegs interessant als Propaganda für oder gegen Juden, auch nicht für oder gegen Dummheit und nicht für oder gegen rechte oder linke politische Grundeinstellungen geeignet.

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Man müsste nur sagen: MAURCIE JOLY: NICCOLO MACHIAVELLI: CHARLES MONTESQUIEU – und fertig ist die politische Bildung. Man kann auch noch in Hüttlers Buch „Mein Kampf“ finden, wo jener Machiavelli und nicht Montesquieu anspricht. Hüttler hielt also vom Geist der Gesetze wenig. Das hätten die Hüttler-Deutschen mal besser durchgelesen und gewusst. So ist auch das Verbot des Hüttler-Buches unintelligent und schädlich.

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Wer Lust hat, kann ja mal Hüttlers Ansagen in „Mein Kampf“ auf die heutige Politik von Netanjahu beziehen, der mit seiner heutigen Israelpolitik weder die Kibuzzim noch die Zionisten der ersten Stunde glücklich macht,

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E U setzt epochale Betonpfähle der Ordnungsgpolitik in RIGA

Mai 23, 2015

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vom Samstag, 23. Mai 2015

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Vergangene Woche fand der EU-Gipfel in Riga statt.

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Dieses Gipfeltreffen hat eine längst fällige Positionierung der Europäischen Union gebracht, die äußerst bedeutend und von historischer Dimension ist.

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EINS: In den westlichen Massenmedien heißt es zu RIGA: „Leerer Blick nach Osten“ (Die ZEIT) und, „Cameron will über Reformen reden“ (Der SPIEGEL)

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ZWEI (Wir wissen, dass die Redakteure von einander abschreiben und es dennoch kein „Kampagnenjournalismus“ ist, weil die Erfolgsquote unverzüglich „erfolglose Akzentuierungen“ weghaut).

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Zweifellos muss eine epochale Positionierung herausgestellt werden, die die zukünftige EU-Politik erfolgreich weiterführen kann, in zweierlei Hinsicht:

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Dietmar Moews meint: Unsere Medien haben es überhaupt nicht verstanden:

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Eine glasharte Machiavellipolitik wurde in RIGA aufgestellt:

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Die EU hat in RIGA praktisch die EU-Welt in zwei harte Lager gespalten: Den WESTEN und den EX-SOWJETISCHEN Machtkomplex.

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Die EU unterwirft sich dem WESTEN vollkommen und grenzt osteuropäische Staaten von der EU und dem WESTEN ausdrücklich aus.

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Die EU durchkreuzt damit us-amerikanische ZÜNDELEI, überall auf der Welt, so auch an den Ostgrenzen der EU, wirtschafts-und militärpolitisch überzugreifen.

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Die EU integriert dadurch gleichsam den eigenen Zusammenhalt. Mangelnde Gemeinschafts- und Gesamtinteressen der EU-Mitgliedstaaten sind Ursache dafür, dass es keine wirkliche Europäische Union geben kann und dass es keine gemeinsame EU-„Verfassung“ geben kann.

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Sofern sich die EU jetzt eindeutig dem WESTEN unterwirft, eröffnet die EU gleichzeitig innerhalb des Westens die Gemeinschaftsposition, europäische Politikargumente in den WESTEN einzubringen. Das gilt sowohl der US-Weltkriegspolitik wie auch der Massakerpolitik Israels.

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Durch RIGA hat die EU das Gewicht der eigenen Stimme vergrößert, indem aus Eingrenzung und Bekenntnis zum WESTEN Legitimation zur Mitsprache an der Politik des Westens entsteht.

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DREI Putin kann sich nun wieder mehr auf die Gestaltung der Friedensordnung und der eigenen Wirtschaftsinteressen konzentrieren. Das russische Militärgeklapper wird in Kürze den ökonomische Niedergang Russlands so sehr zuspitzen, dass auch hier neue, friedlichere Anknüpfungen zu erwarten sind:

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Es ist nicht unmöglich, dass Russland die Ukraine und die russische Krim zu, zwar bescheideneren, aber integrierten Staatsrechtsreformen, führen wird.

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Bubrowski über Blowers und Whistleblowers in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

Januar 18, 2015

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vom Sonntag, 18. Januar 2015

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Zauberhaft, aber leider unüberlegt, bringt Dr. jur. Helene Bubrowski das Thema „Whistleblower – Unternehmenskultur oder Geschäftsschädigung“ als Kurzreferat zur Schwachsinns-Bildunterschrift: „Videoanruf? ok Edward S“ in der Rubrik „Beruf und Chance“ der FAZ vom 17. Januar 2015 lebensfremd ins Abseits:

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Verrat aus Überzeugung. Für Unternehmen werden interne Hinweisgeber immer wichtiger. Doch Mitarbeiter, die Missstände aufdecken, stehen in Deutschland immer noch in der Schmuddelecke. Von Helene Bubrowski“

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Der Artikel legt das Reizwort „Whistleblowing“ auf Fragen der „Aufdeckung von Missständen“ fest, bleibt dann praktische Beispiele schuldig und fasst am Ende widersinnig und geltungsfrei zusammen (FAZ, 17. Januar 2015 S. C2); sie schreibt:

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So ist es nun Sache der Arbeitsgerichte, im Einzelfall gerechte Lösungen zu finden. Doch eines Tages wird sich das Problem wohl von selber erledigen. Wenn nämlich Arbeitgeber erkennen, wie stark sie vom Whistleblowing profitieren. Und wenn Arbeitnehmer einsehen, dass der erste Adressat der Chef sein muss.“

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Welch ein absurdes wirklichkeitsfremdes Geblase von der Bläserin vom Whistleblowing – siehe unten:Dietmar Moews meint“:

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Doch zunächst:

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Der FAZ-Bericht von Bubrowski kommt ohne empirisch belastbare Forschungsarbeiten nur zu folkloristischen Echos von angeblichen „Experten“ – ja, was denn? Fußballexperten? Arbeitsrechtler? Hier geht es um betriebswirtschaftliche Sozio-Kultur in der binnenorganisatorischen Unternehmensführung: Was macht die Sekretärin, wenn der Chef bescheißt? – Folglich wäre die Expertise eines empirischen Organisatiossoziologen erforderlich.

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Nun, Frau Bubrowski bezieht sich auf zwei Parteimeinungen, eines Rechtsanwaltes in Frankfurt a. M. Tim Wybitul, Arbeitsrechtler bei der Kanzlei Hogan Lovells und auf den Arbeitsrechtler Boris Dzida, von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer.

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Freshfields, letztere haben angeblich eine Umfrage zum Aufdecken „interner Missstände“ durchgeführt (was das ist „interner Missstand“, wird nicht dargelegt. Ist es normwidrige Entlüftung der Räume? Ist es etwa kriminelle Aktivität des Vorstandsvorsitzenden oder was? Unterschlagung der Sozialabgaben? Altöl im Garten?).

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Wie kann man als Journalist so einen Mist kolportieren?

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Zumindest wäre nachzuschauen, wie denn eine Befragung von Freshfields methodisch angestellt wurde –

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haben da Telefonisten herumtelefoniert?

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wurden Fragebogen verschickt?

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Rundmail-Fragebögen versendet?

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wurden persönliche Tiefeninterviews von Sozialwissenschaftlern geführt?

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Wissenschaftlich? Kuckucksfragen? Welche Verifizierung/ Falsifizierung des Antworten-Samples wurde vorgenommen?

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Wenn lediglich eine simple freie Meinungsumfrage erhoben worden ist, wie weiß dann der Interpret, wie sehr „Erklärungsnormen“ mit „Verhaltensnormen“ übereinstimmen, wie voneinander abweichen? Dass die Befragten ehrlich geantwortet haben mögen, was sie meinen, aber dabei ihr eigenes mögliches konkretes Verhalten gar nicht einschätzen können.

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Das Alles weiß Frau Bubrowski anscheinend gar nicht oder es ist ihr Wurst.

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Sehr schwach ist, dass behauptet wird, in anderen Staaten als Deutschland gäbe es bereits fortschrittlicheres „Compliance“ hinsichtlich „Whistleblowing“.

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Ja, mein Gott – ist Compliance UK oder USA oder Canada, Newsealand, Australia?

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Warum wird nicht dargestellt, wie es dort, wo es besser läuft als in Deutschland, praktisch gemacht wird?

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Dazu hat Bubrowski anscheinend versucht bei den Blockparteien in Berlin anzufragen (die Grünen). Die sind aber ohnehin für das Gute und gegen das Böse – heißt so viel, wie:

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konkrete betriebswirtschaftliche, organisatorische oder arbeitsrechtliche Konzepte haben die Parteien anscheinend momentan nicht.

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Es geht zwar um das Thema „Whistleblowing“, aber Wiki-Leaks oder Lux-Leak oder Edward Manning und Edward Snowden – also Hochverrat und Staatskriminalität oder Geheimnisverrat -, also staatlich administrative Organisationen wie ebensowenig intermediäre Organisationen (NGO) und private BGB-Sozialbeziehungen, werden von Bubrowski zum Thema „Whistleblowing“ gar nicht betrachtet:

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Volksverhetzung, Geheimnisverrat, unerlaubte Weitergabe von Informationen, Indiskretion, Tippgeber an Medien in Hintergrundgesprächen in der Dienstklasse fehlen ebenfalls.

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Der gesamte Organisationsbereich von NGO, Vereine, Stiftungen, Vorstände, Kuratoren und Beiräte – ehrenamtlich und / oder Aufwandentschädigte und Spesengefütterte usw. fehlen. Was macht das Mitglied in Körperschaften und Vereinen, Verletzung binnenorganisatorischer Diskretion oder

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was macht man privatmoralisch im Privatleben? Untreue, Petzen, Mobbing, Geschwätzigkeit, üble Nachrede, Verrat fehlen.

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Immerhin entspringt der Begriff „Whistleblowing“ durchaus nicht dem internationalen betriebswirtschaftlich-organisatorischen Sprachspiel. Whistleblowing ist eher mit dem globalen Auftritt von Wikileaks und national-staatlichen Interessenproblemen, mit den verschiedenen Verhaltensstilen, privat, im Dienst, im Ehrenamt, hinsichtlich Loyalität, Chorgeist, Kadavergehorsam und dem Spannungsfeld individueller Moralpflicht und institutioneller Diskretionsnormen, von Geheimdienst und Wirtschaftspionage, bekannt geworden.

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Woraus wird die – nicht begründete – Voransage zur Einleitung des FAZ-Beitrages:

 

„Für Unternehmen werden interne Hinweisgeber immer wichtiger.“ erschlossen?

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Wieso? Warum „interne“, warum nicht überhaupt Hinweise?

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Warum werden sie wichtiger? – wichtiger als vorher?

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Mit der ernstgenommenen Frage: Ob, Was überhaupt “ für Unternehmen interne Hinweisgeber immer wichtiger werden“? sehen wir, wie schon von Anfang des Textes her eine Art Blow-Job versucht wird, ein Blow-up.

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Wir kommen der Frage: Wie das heikle Thema der sozialen Rollenspiele und Machtspiele nützlich und lebensbejahend ausgerichtet werden könnte? so keineswegs nahe.

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Mit Verweis auf Machiavellis „Principe“, wie der Fürst nur Rat erhält, wenn er von sich aus selbst einen Ratgeber anspricht. Und dass der Fürst missliebige Botschaften belohnt, während Heuchelei oder Vertuschen von Missständen bestraft wird.

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(Dietmar Moews meint:) Es ist ratsam zum Whistleblowing-Komplex das Vergessen der Klugheit Machiavellis zu vergessen und folgende Stelle nachzuschlagen:

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„Der Fürst:

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Kapitel XXI: Was sich für einen Herrscher zu tun schickt, um zu Ansehen zu kommen.

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Kapitel XXII: Von vertrauten Mitarbeitern, die die Herrscher in ihrer Umgebung haben.

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Kapitel XXIII: Schmeichler muss man meiden.“

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Dietmar Moews meint: Erneut hat Frau Dr. jur. Helene Bubrowski voll danebengegriffen. Als „Dr. jur.“ wird sie vermutlich einen juristischen Zugang zu ihrer persönlichen Berufssituation haben – viel Glück.

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Es wird also in der FAZ ein heikles soziales Problem angesprochen: Dass ein Mitarbeiter eines deutschen marktwirtschaftlichen Unternehmens in seinem Arbeitsleben gegebenenfalls interne Missstände gewahr wird.

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Dann kann er oder sie völlige Verschwiegenheit bewahren und zusehen, persönlich der Machenschaft organisatorisch fern zu bleiben oder kann auf Unwissenheit  spielen.

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Wenn anders, kann aber das Bubrowski-Thema – im weiteren Sinn „Whistleblowing“ – bedeutend werden, falls sich der Insider eines Missstandes verpflichtet fühlt, Abhilfe zu bewirken. Aber – das muss klargestellt sein: Wer den Zaun der Zähne durchbricht, hat mehrere irreversible Handlungsperspektiven:

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EINS: Durch hinterhältiges Befragen von Kollegen und von subalternen Mitarbeitern, einen allgemeine Verdacht auszustreuen, in dem möglicherweise „interne Missstände“ in Anspielungen enthalten sein könnten.

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ZWEI: Durch anonymes gezieltes Anzeigen mit kopierten Beweismitteln (Fotokopien, Faxkopien, Papierdokumente, E-Mail-Kopien – so hatte Gustl Mollath die Geldkriminalität von Nürnberg nach Zürich versucht anzuzeigen: völlig fruchtlos! Mollath landete 7 Jahre in Einzelkäfighaltung der bayerischen Forensik) bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft, bei der Presse – kein Schutz.

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DREI: Durch Gespräch unter vier Augen mit dem direkten Vorgesetzten, mit dem Betriebsrat, dem Personalchef, dem Pressechef oder mit dem Ober-Entscheider oder mit dem Vorstandsvorsitzenden oder mit dem persönlich verantwortlichen Kollegen oder Vorgesetzten.

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VIER: Krankschreiben lassen, Beantragen eines aktuellen Arbeitszeugnisses, Verpflichtung eines Arbeitsrechtsanwaltes, Suche eines alternativen Arbeitsgebers oder eigene Firmengründung, informelle Kündigung bei der für einen Missstand verantwortlichen Führungsperson, mit der Argumentation der internen Missstände und einer Schadensersatzforderung.

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Egal in welcher Variante, wird der „schlimmste Mann im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant“ einen individuellen Preis zahlen, wenn er nach vorne geht.

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Wer sich Gedanken zu den allgemeinen und besonderen Verhaltensmöglichkeiten zur Auflösung einer „Whistleblowing-Situation“ machen will, muss sehr konkret unterscheiden, ob es entweder

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EINS: mit unentdeckten Fehlern, Missverständnissen, unzureichender Kommunikationskontrolle, individuellen Macken oder Irrtümern zu tun hat,

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ZWEI: mit Fragen von „best practise“ oder „states of the arts“ oder Informationen aus dem Unternehmensmetier vor- und nachgelagerten Feldern zu tun hat oder

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DREI: mit Rechtsverletzungen, Vertragsverletzungen, Leistungsfehlern oder -schwächen des eigenen Unternehmens am Markt oder

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VIER: kriminellen Handlungen eines CEOs.

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zu tun hat?

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In keinem der Beispielbereiche EINS-VIER wird es einem Mitarbeiter „als Überbringer der schlechten Botschaft“, wenn er interne Missstände mitteilt, gelingen, unbeschadet an seinem Arbeitsplatz zu bleiben. Auch, wenn er völlig diskret den Oberchef ins Vertrauen zieht, wird dadurch manifest, was vorher latent war: Wo der Chef bescheid wissen müsste, konnten unter seinen Augen Missstände etabliert werden. Der subalterne Mitarbeiter outet sich also als in diese Schwäche eingeweihtes Unternehmens-Mitglied.

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In allen Fällen, in denen allerdings die Missstände in willkürlichen kriminellen Praktiken des Chefs bestehen (VIER), bestehen heute in Deutschland kaum Chancen als „Aufdecker“ von Misständen selbst ungeschoren davon zu kommen.

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Wenn ein Vorstand (Direktor) einer Wissenschafts-Förderungs-Stiftung jährlich 100 Millionen zu vergeben hat, die er nicht einfach sich selbst oder seiner Familie überweisen kann, kann er im Laufe von Jahren ein Kickback-System etablieren. So wird möglich, dass von jedem, durch einen „unabhängigen hochkarätigen“ Stiftungsbeirat bemittelten, Forschungsprojekt „Quasi-Provisionen“ an den Direktor privat im Briefumschlag bar„zurückgezahlt werden“. Wird der Jahresbericht gedruckt, wird keine neue Ausschreibung veranstaltet, sondern der sehr teure bewährte Dienstleister erhält alljährlich den Auftrag und der Ceo der Stiftung erhält sein „Kickback“.

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Wie es möglich wird, dass Fachbeiräte „unabhängig“ gerade diejenigen Forschungsanträge mit Stiftungsmitteln zur Förderung vorschlagen, mit denen der Vorstand so gute persönliche „Beziehungen“ eingespielt hat – das spricht sich unter den Antragsstellern einfach so rum (Beiräte sind auch Gutachter und Verfasser von Empfehlungsschreiben – weites Feld, aber völlig kontrollschwach).

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Sehr beliebt ist das Konzept „Folgeförderung“ – auch beim Vorstand.

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Es ist unmöglich, dass hiervon weder die Chefsekretärin oder die Buchhalterin, oder sein Stellvertreter, oder die alljährliche Wirtschafts- und Buchführungsprüfungs-Firma, zum Jahresbericht oder das Kuratorium, nichts wissen.

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Sie alle würden vom Whistleblower wegen unzulänglicher Kontrolle und Steuerung ihrer Verantwortungsbelange inkriminiert (Organisationsverschwörung). Alle wissen längst Bescheid – aber schweigen (Neue Heimat). Dann kommt der Whistleblower daher.

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Nehme ich jetzt den Schlussatz von Helene Bubrowski in der FAZ vom 17. Januar 2015:

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So ist es nun Sache der Arbeitsgerichte, im Einzelfall gerechte Lösungen zu finden. Doch eines Tages wird sich das Problem wohl von selber erledigen. Wenn nämlich Arbeitgeber erkennen, wie stark sie vom Whistleblowing profitieren. Und wenn Arbeitnehmer einsehen, dass der erste Adressat der Chef sein muss.“

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Wie oder was sie sich dabei nur gedacht hat?

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Wer zum Arbeitsgericht geht, hat das Problem, also geht er vielleicht lieber nicht.

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Wieso sollte sich im kontrollschwachen Organisationsbereich zwischen CEO, Betriebsrat, Aufsichtsrat oder Kuratorium Irgendetwas von selbst regeln?

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Wieso sollte man glauben, dass Wirtschafts- und Betriebsprüfer, die gleichzeitig bezahlte externe Berater sind, darauf drängen würden, betriebsinterne Misstände, die ihnen sonnenklar sind, aufzudecken?

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Kommt wirklich mal Schwerwiegendes auf, wird eine SOKO zur inhaltlichen Tiefenprüfung und Personalinterviews eingesetzt. Die SOKO wird „zufällig“ von der langjährigen Wirtschafts- und Betriebsprüfungs-Kanzlei bestellt. Die hatte in den Überprüfungsjahren traditionell perfekte Jahresabschlüsse attestiert (Die müssten ja zutage fördern, dass unter ihren Prüfungen kriminelle Schattenspiele stattgefunden hatten – das tun die nicht). Am Ende steht ENTLASTUNG im Jahresbericht nach dem Stiftungsrecht.

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Wird so ein Untreue-Krimineller überführt, wird er zum Rapport bestellt: Vorstand und Kuratorium der Stiftung stellt ihn zur Rede. Der kriminelle Geschäftsführer (oft „Vorstand“ genannt) kann sich nicht erinnern und weist darauf hin, dass alljährlich ordentlich geprüft und vom Kuratoriums-Vorstand verabschiedet, entlastet und publiziert worden sei. Hält man ihm satzungswidrige Mittelverwendungen oder Geldmittelverwendungen oder Kickback-Konstruktionen vor, wird der Beschuldigte in „Salamitaktik“ nur zugegeben, was justiziabel beweisbar ist, ansonsten auf Irrtum und Missverständnisse plädieren.

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Fliegt ein krimineller Vorstand tatsächlich raus – d. h. sein Arbeitsverhältnis läuft ohne offenen Konflikt oder Anschuldigungen aus bzw. seine Vertragsverlängerungsoption wird nicht gezogen, können auch noch Abfindungen und Danksagungen hinterhergeworfen werden, weil die Stiftungsaufsicht daran interessiert ist, dass die eigene mangelhafte Führungs- und Aufsichtsarbeit nicht rauskommt.

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So kann es sein, das der kriminelle, eigentlich rausgeflogene Nichtmehr-Ceo auch zukünftig bei Verantsaltungen persönlich auftritt (denn die Förderungsempfänger kennen die Insiderlage der Stiftung und die Entlassung des kriminellen Ceos nicht).

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Macht also ein Museum eine öffentliche Veranstaltungsreihe, bedankt sich der Veranstaltungsleiter  freundlich bei dem persönlich anwesenden Förderer (ehemaligen Stiftungschef) und seiner dekorativen Gattin. Und der Vorruheständler Kriminellen freut sich auch, anschließend seinen Briefumschlag mit dem Kickbackvom Museumschef in Empfang zu nehmen:

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Die Veranstaltung hatten Stiftungs-Ceo und Museumsvorstand vor Jahren eingefädelt. Die Förderung durch die Stiftung läuft ja weiter. Der rausgeflogene Ceo holt weiterhin seinen Kickback-Brief ab. Und der neue Stiftungsvorstand wundert sich darüberm, wie dickfällig der nur durch Vertuschung nicht vors Strafgericht gewanderte, weiterhin wie als Stiftungsvertreter bzw. Alters-oder Ehrenvorstand öffentlich aufläuft. Dabei holt der nur sein Schwarzgeld ab.

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Mit einfacher Taschenpfändung könnte man den kippen. Mit banaler Sachprüfung in der Museumskassenführung ließe sich vermutlich die Herkunft des Schwarzgeldbetrages nachvollziehen (auch staatliche Museums-Kassen können Bakschisch-Spielräume unterm Teppich leigen haben).

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Da hinein schickt also Frau Bubrowski ihren Robin Hood-Whistleblower?

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Wieso sollte ein Ceo seine wasserdichte kriminelle Dauerentnahmetechnik ändern, wenn es doch perfekt läuft – Reiseabrechnungen, Nebenwohnungen, sinnfreie Dienstleister-Kosten-Rechnungen, nebenbeschäftigte Familienmitglieder, eigenes Insiderwissen zur möglichen Erzwingung von Verschwiegenheit – einfach zu eigenem Nutzen fortzusetzen?

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So ein Geschäftsführer profitiert vom Missstand und nicht vom Whistleblowing. Das weiß jeder Mitarbeiter – Adressat für den potentiellen Whistleblower ist so ein krimineller lebender, aber vorgesetzter Missstand im Leben nicht.

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Das Arbeitsgericht ist kein Strafgericht. Der Arbeitsrecht-Anwalt des Whistleblowers würde eventuell den Arbeitnehmer schützen. Missstände oder kriminelle Machenschaften werden durch den Anwalt oder das Arbeitsgericht nicht gestoppt.

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Kündigung bzw. Verletzung des Corporate Images und unverzügliche Aussperrung wegen Geschäftsschädigung des Whistleblowers lassen sich auch vom Arbeitsgericht nicht abwenden.

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Ein Mitarbeiter, der – statt als anonymer Whistleblower – ein Missstände-Wissen an die Entscheiderstelle weitergibt, hätte voraussichtlich einen Arbeitsgerichtsprozess, eine relevante Kündigung und Hausverbot, eine Aussperrung, die ihn von weiterem innerorganisatorischem Geschehen und Kommunikation abriegelt, zu erwarten.

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Helene Bubrowski – THEMA verfehlt: Organisationslernen einer erfolgreich scheiternden Unternehmens-Organisation durch „Whistleblowing“.

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Folterbericht der USA doch veröffentlicht: Georg „Water Boarding“ Bush

Dezember 9, 2014

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am Dienstag, 9. Dezember 2014

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Der US-Präsident Barack Obama, der nach seiner ersten Amtsübernahme die Folterpraktiken durch CIA und US-Army gegen Gefangene, zu stoppen angeordnet hatte, hat sich jetzt doch durchgesetzt, den inzwischen im Namen des US-Kongress‘ über die CIA vorgelegten Untersuchungsbericht zu veröffentlichen.

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Opposition und CIA haben versucht den Bericht zu verheimlichen.

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Bushs ausdrücklich persönlich angeordnetes „Ersaufen durch unter Wasser drücken“ („Water Boarding“) ist eine Schande und eine Menschenrechts-Verletzung, die weltweit geächtet werden muss.

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Näheres zur US-Folter und zum CIA-Bericht entnehme man nun den Massenmedien, aktuell immer das Internetz.

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Dietmar Moews meint: Es sollte das Gewicht auf die Vermeidung menschengemachter Unmenschlichkeit gelegt sein: FOLTER ist unmenschlich.

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Ich akzeptiere nicht die deduktiven Gestelle, warum unter Abwägungen doch FOLTER angebracht wäre: EFFIZIENZ, GÜTERABWÄGUNG und ähnliche Gespenstergeschichten sind ungeeignet, FOLTER zu legitimieren.

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Es darf bei der Folterfrage nicht um Legitimation oder Nützlichkeit oder Effizienz gehen. Menschen sind ein Wunder – Menschen foltert man nicht!

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Der Streit, ob die Prism-NSA Sicherheit liefern kann oder ob durch Folter je lebensrettende Informationen rausgepresst werden konnten, ist sinnlos.

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Weder die NSA-Datenspeicher eignen sich, Attentate und Terror zu verhindern, noch Folterinformationen retten Leben – niemals.

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In den vergangenen Tagen wurde einige Guantanamo-Opfer von den Amerikanern nach Uruguay freigelassen.Präsident hat dazu die Macht – er spielt mit den Gefangenen Folteropfern von Guantanamo.

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Freie Wahlen? – Demokratie in den USA bringt doch zwischen dem Demokrat Obama und dem Republikaner GWB wesentliche menschliche Qualitäten.

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Auch wenn es Sache der Politik die Effizienz ist, muss der Begriff „Effizienz“ eben auch auf die sozialen und sozial-kulturellen Folgen hin betrachtet sein, bevor man vollmundig von Professionalität, Machiavelli und Führungspflicht redet.

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Rechtsstaat: Landgericht spricht Gustl Mollath und die bayerische Justiz frei

August 14, 2014

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am Montag, 14. August 2014

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Die Farce der Affäre Mollath hat immerhin der bayerischen Justizministerin Dr. Beate Merck (CSU) das Regierungsamt gekostet (und ein anderes Regierungsamt eingebracht – unglaublich, ein Skandal):

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Dietmar Moews empfiehlt Gustl Mollath: Das große Wissen und die komplette Materialkenntnis im Felde dieser Staatskrise ruft nach eine organisationssoziologischen Studie: Mit einer kompetenten Betreuung ruft die Wissenschaft nach einer Dissertation zum Thema „Staatskrise“.

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Man möchte wissen, wie es hierher gekommen ist:

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a) Der Ehekonflikt: Wer hat zu wem Was gesagt? Was wurde erwidert? Was folgte daraus? Welche sozialen Formen traten dann nach außen? Welche Szenerien wurden bespielt? Welche Akteure wurden hinzugezogen? Welche formalen Schritte brachten den Konflikt herauf? Es entstanden Szenerien der privaten Verwandschaftsbeziehungen, der Bekanntschaften, der Freundschaften, der beruflichen und geschäftlichen Aktivitäten, gemeinsamen Ziele und Zielkonflikte? Entwicklung der Liebesehe? Rechtlich relevante Veränderungen? Repressionsformen und Aussprachen? Einbeziehung Dritter in den „Rosenkrieg“? Einschneidende Geschehnisse? Veränderung der häuslichen Gewohnheiten? Konkrete ökonomische Konflikte? Schritte der Kommunikationszersetzung?

b) Eskalation juristischer Verfahren und soziale Besonderheiten

c) Gustl Mollaths Öffentlichkeitsarbeit und Strafanzeigen bzw. Anklage

d) Das Strafverfahren und Besonderheiten hin zur Forensik

e) Mollaths Untergang im Verfahren und die Rollenspiele

f) Probleme der Auflösung, der Wiederaufnahme und des Urteils

Die soziologische Untersuchung geht von einer objektiven Darstellung der Ausgangslage im Jahr 2001 und von den Untersuchungsergebnissen im Wiederaufnahmeverfahren samt Urteil, 2014, aus.

Im abschließenden Fazit können Hypothesen theoretisch geprüft und der empirische Fallverlauf interpretiert werden.

Abschließend ließen sich unter strukturell-funktionalen Aspekten Hypothesen zu rechtsstaatlichen Normverbesserungen diskutieren.

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Zuvor kommt eine gründliche und meditative Lektüre der momentan verfügbaren drei Schriften des Machiavelli in Frage: Il Principe, Die Geschichte Florenz und Discorsi. Dazu Voltaire Voltaire Voltaire und Isaiah Berlins „Diesseits von Gut und Böse“, abschließend Alphons Silbermann „Verwandlungen“: Der wache Mensch hat Möglichkeiten.

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Wer eine Affäre Mollath seinsgebunden einschätzen möchte, muss das politische Spiel und das rechtsgebundene Spiel abschätzen können. Dafür bietet Machiavelli einen eingängigen Text.

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Zum heutigen Urteil: Als Grund lieferte heute das Landgericht Regensburg den Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens – der Urteilsspruch wurde verkündet:

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Der Angeklagte Gustl Mollath ist freigesprochen. Das Gericht zuerkennt Gustl Mollath für den siebeneinhalb Jahre dauernden ungerechtfertigten Freiheitsentzug in der bayerischen Forensik eine gesetzliche Entschädigungszahlung.

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Der Freispruch folgt dem Verschlechterungsverbot, während das Gericht sich hinsichtlich der angeklagten angeblichen Körperverletzung und der Freiheitsberaubung (der damaligen Ehefrau, Petra Mollath), dem Oberstaatsanwalt anschloss, ausgenommen der Sachbeschädigung mit Gefährdung durch Reifenstechereien.

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Dietmar Moews meint: Der Nürnberger Maschinenbauingenieur Gustl Mollath hat sein Schicksal wenden können.

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Er befand sich auf einer äusserst hoffnungslosen Szenerie, eingesperrt, entmündigt, enteignet, auf dem schmalen Grad, im Maßregelvollzug vom Amtsarzt unter Drogen gesetzt zu werden.

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Der deutsche Rechtsstaat und die heute mögliche freie politische Kommunikation haben das Nadelöhr zur Rettung eines Justizopfers erwischt.

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Den Ausschlag gaben keine kausal durchgreifenden, wirksamen rechtsstaatlichen Mittel – sondern die dem bayerischen Wegsperr-Apparat überlegene Intelligenz und gesundheitliche Kraft des Opfers Gustl Mollath.

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Es war in den vergangenen Tagen schon zu beobachten, dass Massenmedien, die die Affäre Mollath thematisch eingeführt und vorne gehalten hatten, nun, zum Urteil hin einknickten.

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Während also Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung das, was jetzt mit der Urteilsverkündigung Stand der rechtsstaatlichen Dinge geworden ist, vorher schon mal als JUSTIZ-FARCE titulierte, schrieb die Süddeutsche Zeitung nun in den vergangenen Tagen, dass das Wiederaufnahmeverfahren einen normgerechten Weg gegangen sei:

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Viel Geduld bei den Untersuchungen durch die Vorsitzende, ein sehr präziser Oberstaatsanwalt, ein Angeklagter mit Macken und Sachverständige und Gutachter von Format. Und auch ein einverstandener Strafverteidiger.

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Ja, so war es nicht, so ist es nicht. Es kommt ja so daher, als dürfe jetzt Frau Dr. Beate Merck noch Genugtuung fordern. Und dass der Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags keinen Abschluss findet, darf die CSU weiterhin so bestimmen – also weiterhin verhindern.

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Damit hängt die Staatskrise und der neue Justizminister Bausback genau wie der Ministerpräservativ Seehofer – wie mit unehelichen Kindern – im rechtsstaatlichen Soll.

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Das Wiederaufnahmeverfahren hat in 15 Tagen Untersuchung keinerlei Beweis für die Anschuldigungen des Oberstaatsanwaltes gegen Mollath gebracht.

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Die Untersuchungen haben in allen Belangen und Themen Unregelmäßigkeiten der angeblich geschädigten Frau EX-Mollath, Petra Maske, ergeben.

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Immerhin hatte Petra Mollath jahrelang Bargeld in die Schweiz geschleppt – wurde von der Hypo-Bank infolge des „Insiderwissens des Ehemannes“ entlassen. USW. Ich spare die Wiederholungen vom angeblichen Waffenschein der Schwiegermutter.

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Der freigesprochene Gustl Mollath hat sich in seinem Begehren, vom Gericht ausdrücklich von den schuldhaften Tatvorwürfen der Anklage freigesprochen zu werden, eine Schwäche erlaubt.

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Mollath hat, wie seine Ex-Frau, die nicht mehr vors Gericht treten wollte, nicht mehr befragt werden und aussagen wollte, ebenfalls nicht Fragen zu den Tatvorwürfen beantworten mögen.

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Der arme Mollath. Der arme Mollath, dem alle Akten weggenommen worden waren, erhielt diese Akten erst vor wenigen Monaten ausgehändigt. Er musste seine siebeneinhalb Jahre währende Leidenszeit in all diesen Akten-Schriftsätzen neu studieren und nachlesen. Denn er hatte in allen möglichen Zusammenhängen selbst schriftliche Eingaben geschrieben, auf die hin er im Prozess hätte befragt werden können. Er musste also alles noch mal studieren – die arme Seele.

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Nun, zum Schluss, eine einfache Nummer zu machen, nämlich, sich vom Verteidiger eine klare einfache Darstellungsweise über die Ehestreitsgeschehnisse vorformulieren zu lassen, die so wasserdicht ist, dass der Oberstaatsanwalt und der Nebenkläger und die Richterin Mollath nicht wie einen dummen Jungen aussehen lassen konnten – das hat Mollath abgelehnt.

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Wie farbig hätte Mollath denn die eskalierenden Streitereien im eigenen Haus, hinter verschlossenen Türen, schildern sollen? Welche unverschämten Fragen hätte man gestellt?

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„Herr Mollath, waren Sie stark erregt?“

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„Hatten Sie dabei eine Erektion?“

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„Nein?“

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„Aha!“

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Einfach wären ein, zwei zusätzliche Zeugen gewesen, die die Bedrohungen gegen Mollath miterlebt haben. Mollath hat diese Zeugen nicht gebracht. Wer hätte schon die Erektionen bezeugen können?

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Nach dem einfachen Prinzip: Im Ehekrach haben beide Schuld – Aussage gegen Aussage – hatte die Frau laufende Meter Amtsurkunden geschaffen, während Mollath ohne Gegenzeugen das lächerlich fand – er habe sich ja nur gewehrt.

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Der Gutachter fragt jetzt den Oberstaatsanwalt wegen Befangenheit:

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„Nehmen Sie Medikamente?“

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„Was sagt Ihre Frau dazu?“

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Der Justizskandal und die Staatskrise gehen also weiter.

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Wer in die Forensik will, hat jetzt den zitierfähigen Musterfall Mollath und kann also mal eine erste Strafanzeige wegen Langwaffe ohne Waffenschein und Hausdurchsuchung anzetteln.

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Gustl Mollath kann, wenn es ihn ausreichend motiviert, den dokumentierten Prozess abklopfen nach Angriffspunkten für seine weitere Entschädigung und seine weiterreichende Rehabilitation. Vielleicht wendet er sich dazu an ein US-Gericht.

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Ich sehe den Schwarzen Peter allein beim deutschen Bundesland Bayern, beim Landgericht Nürnberg/Fürth, beim Landgericht Regensburg, bei den Gutachtern, bei der bayerischen Forensik, insbesondere Bayreuth Dr. Leipziger, beim Justizminister, beim Ministerpräsident, bei der Landtags-CSU und – was macht der Bundesgerichtshof? Eine zivile Auseinandersetzung mit der lobbyierten Frau Maske wird ohne Geldpolster nicht zu raten sein.

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Wer den Uli-Hoeness-CSU-Vorteil nicht hat, muss mit dem GRÜNEN-Bettel vorlieb nehmen. Dafür ist die tägliche Nachrichtenlage zu heftig, als dass eine Staatskrise Seehofer über Frau Haderthauer hinaus von den Medien noch Fragen gestellt bekäme: But – in the internet.

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USA Cyber War und SNOWDEN der deutschen Besatzer-Souveränität

April 10, 2014

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am 9. April 2014

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Seit geraumer Zeit wird das Thema NSA – der staatlichen IT-Geheimdienste des totalen Datenraubes, der totalen Überwachungsmacht und der telematischen Bevormundung bzw. Entmündigung in der deutschen Medienöffentlichkeit gequält.

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Es gibt einen Untersuchungsausschuß zur IT-Sicherheit und der NSA-Snowden-Thematik des Deutschen Bundestags. Gestern trat der Vorsitzende des NSA-Ausschusses, Clemens Binninger, zurück. Sein Rücktritt wurde mit Eigenwillen erklärt, wirklich ist es Leistungsverweigerung mit Blick auf den NSA-Whistleblower und USA-Flüchtling im russischen Exil, Edward Snowden.

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Wir haben hierzu drei Interessenbezugslinien zu beachten:

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– Interesse unserer Übermacht USA,

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– Interesse von Edward Snowden persönlich,

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– Interesse Deutschlands

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Das Interesse der USA hat mehrere Linien:

Die USA wollen das Datenspionagethema NSA, Prism und so weiter gar nicht diskutieren: Geheimdienste sind geheim!

Die USA wollen den ehemaligen NSA-Mitarbeiter Snowden als Staatsverräter, Untreue und Geheimnisverrat, Kollaboration mit dem Feind, vor das us-amerikanische Strafgericht stellen.

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Die USA verlangen die Auslieferung des Edward Snowden von jedem exilgebenden Staat.

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Das Interesse Edward Snowdens:

Snowden sieht aufgrund seines Insider-Wissens den totalen Cyber War, in dem jeder Gebrauch der Datensammlung nur ein Missbrauch sein kann. Folglich erklärt Snowden seinen Geheimnisverrat als Dienst an der Menschheit gemäß seiner Pflicht als US-Staatsbürger unter der amerikanischen Verfassung: Die USA müssten Snowden dankbar sein.

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Snowden fand in Russland bei Putin bis zum Sommer diesen Jahres 2014 vorübergehend Exil bzw. Aufenthaltsrecht. Snowden hat von Russland die Auflage, von russischem Boden aus keinerlei weitere sachliche und persönliche Stellungnahmen in die Öffentlichkeit zu geben, die den USA schaden.

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Seit Snowdens Aufenthalt in Russland, hat er sich an seine „Schweigepflicht“ gehalten und keinerlei NSA-Angelegenheiten mehr thematisiert. Während dieser Zeit wurden von der Londoner Tageszeitung The Guardian sowie von einem Journalisten in Brasilien, der über eine Kopie aller Snowden-NSA-Datenspeicher verfügt, weiterpubliziert. Hieraus wird häppchenweise in den weltweiten Massenmedien fortschreitend informiert. Der Bundestagsausschuss könnte versuchen, aus diesen Quellen die Snowden-NSA-Datenkopien zu erhalten und die deutsche Öffentlichkeit ins Bild zu setzen (schließlich zahlt der Staat auch riesige Geldsummen für Schweizer-Steuer-CDs). Man scheint also stattdessen Edward Snowden weiterhin in einer Pseudo-Kronzeugenrolle hochhalten zu wollen – cui bono? Wer will das? Wem nützt das?

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Wenn Snowden seinen russischen Aufenthaltsexil verlässt, benötigt er einen sicheren Aufenthaltsort, einen Exilstaat, der nicht an USA ausliefert. Bis heute hat Snowden eine solche neue Adresse nicht. Deutschland hat mit den USA eine Auslieferungspflicht vertraglich vereinbart.

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Das Interesse Deutschlands

Deutschland ist nicht über die vom Besatzungsstatus herkommenden Bevormundung durch die westlichen Allierten des Zweiten Weltkriegs, also USA, GB und France, informiert. Die deutsche Politik will den deutschen Bürgern nicht offen zugeben, dass Deutschland weiterhin bevormundet ist.

In Deutschland herrscht für die deutschen Staatsbürger Deutsches Recht. Über den Deutschen und dem deutschen Recht steht die Souveränität der USA, in dem Recht, Deutschland politisch zu bevormunden. (Hier ist nicht von der USA-Militärübermacht geredet).

Bei einer tiefgehenden öffentlichen Diskussion zur Datenspionage der NSA gegen Deutsche in Deutschland, vielleicht mit Edward Snowden als ZEUGEN und WEGWEISER.

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Die Kanzlerin Merkel reist demnächst nach USA. Die CDU und die Große Koalition wollen diesen besuch bei Obama nicht damit belasten, dass eventuell Edward Snowden nach Deutschland käme, vor dem NSA-Untersuchungsausschuss auszusagen. – Deshalb ist jetzt der Binninger zurückgetreten.

Deutschland kann Snowden kein Asyl bieten, weil Deutschland Snowden ausliefern müsste und ausliefern würde. Folglich kann Snowden nicht als Zeuge nach Deutschland einreisen. Eine Video-Vernehmung kommt angeblich auch nicht in Betracht. Schließlich dürfte Snowden von Russland aus auch eine solche Videoshow nicht mitmachen. Von wo könnte Snowden aussagen? Er braucht also einen sicheren Exilort.

Als Zeuge käme Snowden folglich nur dann in betracht, wenn er zum Beispiel in Venezuela Exil erhielte und außerdem dann die Mitglieder des Bundestags-NSA-Untersuchungsausschusse nach Venezuela reisen würden, um dort zu verhandeln. Das wäre ein politisches Spektakel. Das wird der Regierungsblock der Blockparteien verhindern.

Der inzwischen immer mehr zum Schlaumeier mutierende Christian Ströbele (Grüne), hatte Snowden in Russland getroffen – aber eben auch keinerlei Informationen zur NSA-Sache erfahren bzw. solche nicht öffentlich nicht mitgeteilt. In sofern ist seine „Snowden-als-Zeuge“-Kampagne lediglich Bluff und Heuchelei. Das wird nichts.

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Wir haben also ein Aufklärungsthema: Wie souverän ist Deutschland? Kann Deutschland nach deutschem Recht Datenschutz garantieren? Kann Deutschland von den USA Respekt verlangen und erhalten?


Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 12

März 20, 2014

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am 20. März 2014

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Der Fall des prominenten Steuerkriminellen Uli Hoeneß findet in der gesellschaftlichen Resonanz weiterhin ein außergewöhnlich weitreichendes Aufmerksamkeitspotential. Aus Sicht des empirischen Soziologen bietet sich ein vielfältiges Aufkommen an bemerkenswerten Einlassungen aus vielerlei Quellen und Interessenlagen zum Fall Hoeneß.

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Dietmar Moews erfasst und analysiert Erklärungsnormen und Verhaltensnormen in den Äußerungen dieser Hoeneß-Straftatenszenerie.

Erschlossen werden Hinweise auf die darin vorgetragene Kampfmoral und Unmoral der sozialen Straftäterszenerie wie auch in den Stimmen der weiteren öffentlichen Szenerien, im Sinne eines „Verpitbullung der Gesellschaft“ genannten Wertewandels.

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Verschiedene Typen der aktuellen Hoeneß-Szenerie treten öffentlich durch Meinungsäußerungen, Diskussionsteilnahme und Argumente vordergründig in Erscheinung. Diese Schlagzeilenreiterei findet den ungewöhnlich hohen Teilnehmerzuspruch aber, nachdem der Neuigkeitswert abgenutzt ist, nur aufgrund einer erheblichen Hintergrund-Erregung in der öffentlichen Kommunikationskraft.

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Es wird inzwischen nicht mehr so sehr die erste Aufregung, die möglichen Skandalisierungen oder ausufernden Spekulationen medial angespielt, um die Quotenträchtigkeit des Falles Hoeneß zu nutzen. Aber es stehen wichtige Werte und Ziele der gesellschaftlichen Integration bzw. Zersetzung, der machtpolitischen Führung und Verantwortung wie auch der knochentrockenen Vorteilspolitik der mitspielenden Einflußrichtungen auf dem Spiel, die feststellbar und wirklich da sind:

Man ist individuell betroffen und verhält sich interessiert, ob eventuell politisch Strukturveränderungen aufkommen:

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Machtpolitische Führung und Fühlung

Machtpolitische Führung und Fühlung mittels der repräsentativen Demokratie in der rechtsstaatlich-geldgesteuerten Lebensweise hat mit Blick auf das gesellschaftliche Gelingen, ordnungspolitisch Kurs halten. Es ist die Kunst einen vielseitigen gesellschaftlichen Kommunikations- und Beteiligungsprozess zu inspirieren, indem Mündigkeit, Mitbestimmung und Verantwortungsbereitschaft selbststeuernd  täglich neu entstehen.

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Den Regierenden unserer deutschen Blockparteien im internationalen StaMoKap (Staats-Monopol-Kapitalismus) des Westens dienen die organisierte Klientelisierung und Kalmierung der Bürger durch den korporierten Verbändestaat.

Wir beobachten mobartige, gelähmte und entkoppelte kollektive wie individuelle Reize. Dadurch werden  irrationale und emotionale Verhaltensoptionen angespielt. Bürgerrechtliche Stimulierung und Aktivierung verkümmern. Es entstehen soziale Situationen von Bedrohung/Sicherheit, Belohnung/Bestrafung, Lebensfreude/Angst u. ä. auf die die Menschen vergleichsweise individuell und kontingent politisch reagieren und wenig Mitverantwortung artikulieren.

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Der Fall Hoeneß lässt seine Aufladung und Reizhöhe in zwei Hauptperspektiven erkennen:

Es ist zum Einen der prominente Herr Hoeneß als Individuum (wie du und ich), also Solidarität, Mitleid, Kollektivorientierung für den Einzelnen als Sonderfall (der Einzige und sein Eigentum).

Es ist zum Anderen der Fall Hoeneß als Stoff. Er ruft massenkommunikatorische Betroffenheit und Dynamisierung hervor. Der Ablauf der „Storyline“ der im Prozessverlauf bekannt werdenden Tatsachen werden auf Innovation und Redundanz im Wandel der Sitte durchgekaut. Es findet ein öffentlicher Besinnungsprozess des Zeitgeists, der metaphysisch empfundenen Wertorientierung von Werttreue, Wertkonservativismus, Werterweiterungen und das Prinzip von abweichenden Verhaltensoptionen des Sonderlings (Devianz) kommuniziert.

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Fall Hoeneß als Filmsujet

Bei einem jetzt aktuell aufgebrachten Filmprojekt wird, wie es für ein das Massenpublikum ansteuerndes Produkt üblich ist, ein „Held“ und seine individuelle Sonderrolle zum roten Faden und Konzept der Dramaturgie. Exponiert werden das „Schicksal“, der „Fokus auf den wir alle Hinglotzen“, der „Sündebock“, der „Haltet den Dieb“, das klassische „Ohne mich“:

Uli Hoeneß geht es wie Karl-Theodor zu Guttenberg und Christian Wulff: Sein Fall wird auf Film gebannt. Zwei Produzenten sollen schon an der Umsetzung arbeiten.

Der Film soll laut Produzent Walid Nakschbandi nicht nur Uli Hoeneß‘ Rücktritt als Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender beim FC Bayern und das Verfahren wegen Steuerhinterziehung behandeln, sondern auch seinen Aufstieg. „Man versteht Hoeneß nicht, wenn man nicht erzählt, wo er herkommt“, sagt Nakschbandi. Welcher Schauspieler den ehemaligen Bayern-Präsidenten spielen werde, sei noch offen.

Die Produktionsfirmen AVE und Zeitsprung, wie ein Sprecher der Süddeutschen Zeitung bestätigte, wollen ohne Buchvorlage drehen – man stütze sich auf eigene Recherchen.

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Der Fall Hoeneß in Leserbriefen und Blogs

Neben den traditionellen Leserbrief-Rubriken, die Zeitungen abdrucken und in zunehmenden Maß auch über Internetz-Foren von Radio und Fernsehsendern als „Volkes Stimme“ bzw. als die Wahrheit der „O-Töne“ des Publikums in Fällen wie dem aktuellen Hoeneß aufgezogen werden, dienen immer den Absatz- und Quotenzielen der Veranstalter.

In keinem Fall dürfen wir die Erfolgsquote, die in O-Tönen und -Texten als naive Werthaltung der Öffentlichkeit hingestellt wird, als Verhaltensnorm verstanden werden. Es ist lediglich, was Leute unentgeltlich öffentlich von sich geben. Es sind unverbindliche, zu Nichts verpflichtende, oberflächliche, irrlaufende Reflexe. Um daraus einen moralischen Wandel erkennen und feststellen zu können, müssten die Autoren dieser Äußerungen qualitativ untersucht werden. Nur ein sytematischer Tiefenbefund ermöglicht zu interpretieren und zu bewerten.

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Wollte man die Kraft und die Nachhaltigkeit der öffentlichen Anteilnahme am Fall Hoeneß beurteilen und die propagandistische massenmediale Inszenierung hierfür als akzellerierende Pumpwirkung nutzen, sind zwei Kontrollüberlegungen zu zwei Fragen hilfreich:

1. Welche Intensität und Durchdringung hätten Teilnahme, Aufmerksamkeit bis hin zu moralischer Erregung, wenn das Thema „Hoeneß-Prominenz-Steuerkriminalität“ fallengelassen würde und ein neues Reizthema aufgezogen würde? Was gäbe der Fall Hoeness noch her, wenn etwa Spekulationen über „Kindersex im Kanzleramt“ herausgebracht würden?

Antwort: Der „Fall Hoeneß“ enthält erhebliche metaphysische Aufladungen und Reize für einen erheblichen Anteil der Öffentlichkeit und für das Selbstverständnis unserer Lebensweise. Kurz: Hoeneß lässt sich nicht so einfach wegdrücken.

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2. Wie tragfähig wurde die Empörung über die sieben Jahre währende Entrechtung des bayerischen Bürgers Gustl Mollath mit staatlichen Mitteln? indem moralisch heilende Wertvorstellungen auf die parteipolitische Agenda gelangt wären?

Antwort: Verzeichnen können wir im „Fall Mollath“ das gestärkte Bewusstsein der hiervon berührten Individuen für Wachheit vor Verfahren. Auch wenn die Verletzung moralischer Vorstellungen erheblich ist, ist der individuelle Rückzug aus dieser Debatte zu erwarten.

Die allgemeinen Verlautbarungen und Beklagungen der geübten staatlichen Willkür im „Fall Mollath“, durch Ärzte, Gerichte und Gutachter lassen momentan keinen greifbaren Wertwandel erkennen. Der erfolgte strukturelle Eingriff – Umbettung der bayerischen Justizministerin Dr. Beate Merk in ein bequemeres CSU-Bett – ist die längst bekannte Schaukelmethode des Staatskrisenmanagers Horst Seehofer (CSU), in die Kiste reizvoller Symbolhandlungen zu greifen.

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Auch sogenannte repräsentative Erhebungen und Umfragen sind zunächst völlig wertlos:

Antworten auf Fragen sind stets nur Antworten auf Fragen wie der Kuckuck im Wald. Die sogenannte Demoskopie ist keine Demoskopie sondern Propaganda der „falschen Propheten“ (Leo Loewenthal).

Antworten sind nicht aufschlussreicher als keine Antworten. Werthaltungs-und Verhaltensuntersuchungen müssten als anspruchsvolle empirische Sozialforschungsprojekte durchgeführt werden. Das findet aber so gut wie nie statt. Einerseits sind qualitative empirische Untersuchungen kostspielig. Anderseits werden die billigen Zwecke einer tagesaktuellen Überschrift gebraucht. Ungeachtet der Gültigkeit und Tragfähigkeit reichen den Veranstaltern reißerische Stichworte dazu, das gewünschte Leben zwischen „Sender und Empfänger“ zu simulieren.

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Wir beobachten deshalb ziemlich folgenlos zwei Positionen in den redigierten publizierten Publikumsstimmen:

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Moralische Empörung und Beschimpfung des Kriminellen FC Bayern-Prominenten Hoeneß und seine Heuchelei – also quasi Anti-Hoeneß-Hetzerei. Und Hoeneß wird dazu zitiert: „Ich habe Hass erlebt“ wie auch „meine Vorstellung von Anstand – ich akzeptiere das Urteil ohne Revision“

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Entgegengesetzte moralische Empörung über die moralisch Empörten. Hier geht es um die Farbe im Alltäglichen: „Wer ohne Fehl ist, werfe den ersten Stein“. Anders gesagt: Jeder ist selbst ein Heuchler und Steuerhinterzieher, Schwarzfahrer und Schwarzarbeiter, also alle Schnauze halten, wenn ein Hoeneß erwischt worden ist.

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Ganz konkrete korporatistische (CSU) Interessen, denn Hoeneß ist Teil der heutigen Blockparteien-Szenerie gewesen: Kanzlerin Merkel spricht Hoeneß Respekt aus.

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Erwerbsmäßige Agenten der Verpitbullungs-Interessenten bagatellisieren den Fall Hoeneß und reden weiterhin von „Steuersünder“, der „einen Fehler“ gemacht habe. Noch am Mittwoch, 19. März ein Journalist der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in der ARD-Fernsehrunde ANNE WILL.

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Die Verpibullungsfraktion verteidigt ihre rechtswidrigen Vorteilsnahmen und Privilegienfortsetzung durch gekaufte Publizistik mittels direkter und indirekter Intervention (Werbebudgets großer Firmen, Bakschisch für einzelne Publizisten, gekaufte Unterdrückung kritischer Darstellungen).

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Zusammenfassung

Momentan ist greifbar, dass der Fall Hoeneß das Potential für eine Jahrhundert-Erregung zu entfalten scheint, zumindest in der weltweit kommunizierenden Fußball-Massenkommunikation.

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Neuerliche Entdeckungen zu diesem bislang keineswegs enthüllten und geklärten Falles Hoeneß, der nicht ohne einen weiterreichenden materiellen und sozialen Hintergrund denkbar ist, werden weitere Dimensionen ansprechen und in der fortgesetzten Aufmerksamkeit Ausdruck finden.

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Es geht ums Bescheißen, es geht um die Großen und die Kleinen, es geht um raubtierkapitalistische Spielarten im Konflikt mit sozialer Friedlichkeit und zivilisatorischer Reproduktion.

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Schwarz gesehen zeichnet sich am Beispiel des Falles Hoeneß eine anthropologische Neuakzentuierung des Individuums in der Gesellschaft ab (Max Stirner „Der Einzige und sein Eigentum“).

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Niccolo Machiavelli für Alle

Wir kommen als Abendländer nicht umhin, das Einmaleins von Niccolo Machiavelli zu studieren: Il Principe/Der Fürst; Discorsi/Gedanken über Politik und Staatsführung; Geschichte von Florenz – alle etwa 500 Jahre alt und ungebrochen aktuell, meist bezogen auf die Römische Republik von vor 2000 Jahren.

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Die Verpitbullungs-Adepten verkennen die zersetzende Wirkung im Sinne der „Kritik der zynischen Vernunft“, wenn der „Papst öffentlich Wasser predigt, aber heimlich Wein säuft“ (Peter Sloterdijk „Kritik der zynischen Vernunft“)

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Aufklärung des „kleinen Mannes“ in Sachen „Verpitbullung“, Unmoral und Kampfmoral ist notwendig, damit die Basisdistanz zwischen den Privilegierten und den Dummgehaltenen nicht zu groß wird. Ein Film zum individuellen Hoeneß ist so gesehen „des Affen Zucker“ und dient der Verblödung.

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Fortsetzung folgt