Staatskrise Bayern: Minister Bausback veralbert den Fall Mollath

Januar 22, 2015

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vom Donnerstag, 22. Januar 2015

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Gestern, am 21. Januar 2015, brachte die Süddeutsche Zeitung auf der Titelseite die Notiz:

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Die Mollath-Paragrafen werden geändert“.

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Heute, am 22. Januar 2015, bringt die Frankfurter Allgemeine Zeitung ein Interview von FAZ-Autor Albert Schäffer mit dem bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU).

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FOCUS.Online bringt heute eine Ankündigung eines Sachbuches des Mollath-Strafverteidigers Dr. Strate, „Der Fall Mollath“, Verlag orell füssli 2014,  wo es heißt:

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Gustl Mollaths früherer Anwalt Gerhard Strate stellt Justiz und forensischer Psychiatrie ein verheerendes Zeugnis aus.

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Bislang ist mir wirklich noch kein Fall untergekommen, wo so massiv gegen Recht und Gesetz verstoßen wurde“, sagte Strate dem „Münchner Merkur“ (Donnerstag) über den Fall des Nürnbergers Mollath, der zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß. Auch in seinem neuen Buch „Der Fall Mollath“ spricht der Hamburger Strafverteidiger von „Justizmord“ und meint damit die Absicht, im Namen des Gesetzes das Gesetz zu brechen, um jemanden etwa seiner Freiheit zu berauben. „Dieser Fall zeigt recht einzigartig, in welch massiver Weise Unrecht praktiziert wurde“, sagte Strate der Zeitung.

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Die taz berichtet heute, Bundesjustizminister Heiko Maas  kündigt ein „LEX MOLLATH“ (ein Mollathgesetz) an. Laut Maas (SPD) sollen Zeiträume der Unterbringung verkürzt werden.

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Auch Maas vertuscht, dass Mollath nicht falsche Gesetze ursächlich waren, sondern eine Kaskade gesetzbrecherischer Richter, Gutachter, Staatsanwälte, Ärzte, in und um Bayern waren, die die kriminelle Ehefrau Mollaths unterstützten.

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FERRARI  POKAL MOLLATH

FERRARI POKAL MOLLATH

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Dietmar Moews meint: Die Presse ist frei, auszuwählen, zu formulieren, hervorzuheben,gewichte zu verschieben, zu lügen – ja, hier haben wir erneut den zweifelhaften Fall:

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Wer hat die Überschrift zu dem FAZ-Online-Bericht / Interview Albert Schäffer mit Justizminister

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DER FALL MOLLATH – Es ist Vertrauen verloren gegangen“

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Der Staatskrisen-Justizminister Winfried Bausback verstärkt die bayerische Absurdität indem er zum „Fall Mollath“ jetzt sagt:

Der entscheidende Gesichtspunkt ist also die Gefährlichkeit?

Es muss immer eine Abwägung zwischen den Freiheitsrechten des Täters und den berechtigten Schutzinteressen der Gesellschaft stattfinden. Mir geht es darum, dabei den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Gesetz stärker zu verankern….“

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Dietmar Moews meint: LÜGENPRESSE ist auch, wenn die Redakteure einfach ignorieren, welche semantischen Bullshit-Ballungen sie erfinden und fortschreiben:

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Wenn also die Hookline „Mollath“ als ein Reizwort missbraucht wird, wäre doch eine gewisse Verantwortung verlangt, für die Abgrenzung von der Staatskrise Bayerns im Justizskanal Mollath, gegenüber irgendwelchen Ausscheidungen des Ministers Bausback herauszustellen.

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Hier berichten jetzt also die Lügenpresse – nämlich welcher Rezipient kann schon alle Medien vergleichen, wenn es eine Kampagne-Mollath gibt, wie nämlich heute:

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Mollath-News“ bei Google – und schon geht es rund.

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Bausback und Schäffer von der FAZ versuchen hier eine Mär der Reform von „Mollath-Paragrafen“ ins Gespräch zu bringen, wo es um „psychisch kranke Täter“ geht. Mollath war wurde aber von kriminellen Straftätern zu einem psychisch gesunden Opfer gemacht:

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gewissermaßen „Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) versus „Annemarie Leutheusser-Schnarrenberg-Rotenberger-Baumchaussee (FDP) – summa summarum Winfried Bausback (CSU). Haben wir gelacht.

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Der Fall Mollath war ein Skandal einer jahrelangen Kaskade von Gesetzesübertretungen, Rechtsbeugungen, Freiheitsberaubung, Gutachterbetrug, Amtsanmaßung, Körperbverletzung, schließlich abschließend Rufmord durch Wiederaufnahmeverfahrens-Freispruchs-Begründung in Regensburg im Jahre 2014 für Gustl Mollath.

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Und jetzt setzen die Lügenpresse und Minister Bausback einen neuen Skandal in die WELT:

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Sie behaupten, Mollath habe Schaden gelitten, weil rechtliche Kautelen reformbedürftig seien.

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Nein – der Prozess hat es einwandfrei ergeben: Es waren zahlreiche Kaskaden von Hand-in Hand-Rechtsbrechern jahrelang gegen Mollath in Nürnberg, Bamberg, Bayreuth, Regensburg und München tätig, ja bis Berlin.

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Und die informellen Akteure der illegalen Geldschiebereien von Nürnberg nach Zürich, der Hypobank, der einschlägigen Mollath-Rotarier – die werden weiterhin vertuscht und werden nicht zur Rechenschaft gezogen:

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Ich sage nur: Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (bei verjährung).

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Und dann „volle Rehabilitierung für Gustl Mollath“ sowie volle Schadensersatzleistungen an Gustl Mollath sowohl privat wie staatlich.

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Was bilden sich diese dämliche Frankfurter Allgemeine Zeitung mit Autor Schäffer, mit Herrn Jürgen Kaube als Herausgeber denn weiterhin ein, im Stile von Marie Katharina Wagner und Helene Brubowski zu mobben?

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Der Fall Mollath“ – das sollten sie jetzt langsam richtigstellen, statt lügenpresseartig weiter zu lügen – war und ist Dienstklassen-Kriminalität und vielfältige Amtsmissbräuche.

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Rechtsstaat in der STAATSKRISE: Mollaths Strafverteidiger erklärt

August 19, 2014

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am Dienstag, 19. August 2014

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Heute führt die Süddeutsche Zeitung in der Bayern-Abteilung (der überregionalen Ausgabe von Köln), am Montag also, 18. August 2014, Seite 32, eine Notiz zu MOLLATH (Quelle dpa):

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Verteidiger übt Kritik an Mollath“ München – Nach dem Freispruch für Gustl Mollath hat sein Anwalt Gerhard Strate den Auftritt des früheren Psychiatrie-Insassen vor Gericht kritisiert. „Herr Mollath ist ein Vulkan, der gelegentlich Lava ablassen muss“, sagte Strate in einem Interview des Magazins Focus. Es sei Mollaths gutes Recht, seine Position vor Gericht zu vertreten. „Es ist aber problematisch, wenn Verteidiger und Mandant nicht auf einer Linie sind“. Strate und sein Kollege Johannes Rauwald hatten sich mit Mollath über die Strategie in dessen Wiederaufnahmeverfahren zerstritten… „Man kann nicht, wie Herr Mollath, alle möglichen Vorwürfe zur Steuerehrlichkeit thematisieren und gleichzeitig zu dem konkreten Vorwurf der Körperverletzung vage bleiben, wie er das getan hat“, kritisierte Strate…“

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Deutschland hat eine Staatskrise, indem funktional mögliche, gravierende Rechtsstaatsverletzungen, wie siebeneinhalb Jahre Freiheitsberaubung, Entmündigung, Enteignung etc. durch gerichtliche Fehlverhalten gegen Gustl Mollath keinerlei strukturelle Organisationseingriffe durch die kompetente Regierung, hier des Freistaates Bayerns, nicht zur Besserung aufgezeigt und unverzüglich eingeleitet werden (ganz zu schweigen davon, dass die Straftäter gegen Mollath gar nicht mehr zur Rechenschaft gezogen und nicht belangt zu werden scheinen).

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Rechtsstaat in der Staatskrise – das bedeutet hier jetzt allerdings, dass auch der Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate nun nachträglich mediale Stimmung für sich zu machen sucht (ohne dabei wirklich irgend etwas mitzuteilen, was nicht bekannt ist – und dem steht wohl auch das Mandatsgeheimnis im Wege. Strate ist dem Mandant Mollath verpflichtet).

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Es ist aber von rechtspolitischer Bedeutung und für die öffentliche Meinungsbildung schon relevant, was der beteiligte Verteidiger mitteilen möchte: „We live in a free country“ – pflegte Alphons Silbermann zu sagen.

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EINS Es scheint so, als schösse Strate irgendwie am heiligen Geist vorbei, so als hätte er im Focus-Interview einen Kleinen getrunken gehabt, denn: Wie kann er bemängeln, dass Mollath zu Tatvorwürfen, die nicht zutreffen, mehr hätte sagen können, als er aussagte: „Stimmt nicht. Habe ich nicht getan.“

 

Mollath kann doch als Beschuldigter Angeklagter nicht die vielfarbigen Beschuldigungsvarianten seiner damaligen Frau kommentieren.

 

Wie denn? „Welches Schweinderl darfs denn sein, Herr Meindl?“ Wie hätten sie es gerne genauer gesagt gehabt, Herr Dr. Strate? Hat sie sich vielleicht beim Sprung aus dem Auto in den Arm gebissen? nein? wer weiß, wer sie gebissen hat? Muss das denn Herr Mollath wissen, wenn er es nicht getan hatte?

 

Ach so, sie fuhr immer auf seine Kosten im Ferrari mit?

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Dieses Superargument: Beim Autosprung konnte sie sich diese Verletzungen am Hals nicht holen, also hatte Mollath sie verletzt. Vielleicht hat sie sich ja beim Heroinfixen verletzt oder beim Schwarzgeld-Tütenkleben und Pattex-Schnüffeln? Wer weiß es?

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ZWEI Wer das Verfahren der Wiederaufnahme zur Strafanklage von 2006, jetzt im Sommer 2014, aufmerksam verfolgt hat – und das muss dem Strafrechtsanwalt und Verteidiger des Angeklagten, Dr. Gerhard Strate, unterstellt sein dürfen – kommt doch aus keinem noch so phantasiereichen Blickwinkel um den entscheidenden Punkt, in dem Alles steckt, vorbei, nämlich, wie auch der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer ausdrücklich betonte:

 

Hier sind nicht ermittelte Tatsachen oder Beweisstücke zu beurteilen, sondern in der Beschuldigung steht Aussage gegen Aussage – und zwar in einem sich langsam bis zum Bruch steigernden prozessuralen Ehezerwürfnis.

 

Hierzu stellt der Soziologe fest: So, wie stets Soziales aus Sozialem entsteht und begründet ist, handelt es sich stets um interaktive und interdependierende Prozesse, der beiden Akteure und ihrer jeweiligen sozialen Szenerie.

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Diese sozialen Tatsachen sind vom Gericht zu ermitteln, zu untersuchen und zu interpretieren, wenn man verstehen will, wie wer was schuldhaft gemacht hat oder nicht. Das geschah in Regensburg bei Frau Escher nicht. Und das war auch vom Strafverteidiger Dr. Strate gar nicht verstanden worden. Das nennt man Mandatsverrat aus Inferiorität (nicht schuldhaft! außer bei Karl R. Popper)

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AUSSAGE gegen AUSSAGE.

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Und die Schlussfolgerung des Staatsanwaltes und des Gerichts konnte nunmehr lauten:

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Ich glaube mehr der beschuldigenden, angeblich geschädigten Ehefrau oder

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Aufgrund der eingehenden Ermittlungen und Untersuchung sind dem Angeklagten seine Aussagen zu glauben und damit seine Unschuld im Sinne der Anklage.

 

Okey okey, also – beide unglaubhaft.

 

Dann machen wir jetzt Reise nach Jerusalem:

 

Wer zuerst anzeigt, gewinnt. Aber da ist dann die mögliche Unzurechnungsfähigkeit desjenigen, der im Wahn steckte. Nun, da Mollaths Geldgeheimtransportvorwürfe  wahr sind – war und ist folglich die Ehefrau Petra Maske im Wahn. Ist sie im Wahn, ist sie vermindert glaubhaft. Dann sind unerwiesene Anschuldigungen „im Zweifel für den Angeklagten“ zu bewerten. Oder ist hier sonst noch jemand Rotarier oder CSUler?

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DIETMAR MOEWS am 16. Juli 2014 auf der Mainzer Straße, nördlich Eierplätzchen, mit ZUGINSFELD

DIETMAR MOEWS am 16. Juli 2014 auf der Mainzer Straße, nördlich Eierplätzchen, mit ZUGINSFELD

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Dietmar Moews meint: In diesem in den entscheidenen Streitpunkten sehr schlecht dokumentierten jetzt aufgeschlüsselten Geschehnissen des Ehezerwürfnisses Mollath, zwischen den Jahren 2001 und 2005, treten zwei Hauptaspekte heraus:

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Erstens sind sämtliche Anschuldigungen ausnahmslos in von einander abweichenden Versionen in der Gerichtsakte. Außerdem ist jeder einzelne Vorgang voller normwidriger Justizhandlungen und Unterlassungen – das allein ist ja unglaublich.

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Zweitens hat der Angeklagte, als es nicht mehr im Streit um den Streit ging, sondern darum, dass er, Mollath, nun Beschuldigter vor den Untersuchungsbehörden und Strafangeklagter vor den bayerischen Gerichten und der Forensik war, stets und durchgängig alle Tatvorwürfe bestritten.

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Was aber Mollaths Verteidiger, dann Pflichtverteidiger Dr. Strate versäumte, war, zu begreifen, dass zwar einerseits aus Sicht des Rechtsanwaltes eine Minimalverteidigungsstrategie auf den Freispruch hinauswollen muss – das war aber sehr bald klar und sicher.

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Dann allerdings hätte Strate den springenden Punkt von Aussage gegen Aussage, also die Frage der Glaubhaftigkeit, der Glaubwürdigkeit und der Wahrhaftigkeit ins Verteidigungsauge fassen müssen. Und das hat Strate verpatzt und nicht erkannt. –  Es ging dem Angeklagten um seine Glauhaftigkeit anhand der tatsächlichen und nachweisbaren Bargeldtransfers und nicht um private Steuerfahndung im CSU-Paradies. Strate scheint es immer noch nicht begriffen zu haben:

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Wenn Mollaths Angaben zu den kriminellen Machenschaften der Frau Petra Ex-Mollath, später Petra Maske, nämlich Bargeld von Kunden, ab 100 000 DM, aus Nürnberg persönlich über die Grenze nach Zürich zu bringen, um es dort auf geheimen Konten anzulegen und eventuell mit diesem Kapital dann von der Schweiz aus gewinnträchtige Finanzgeschäfte für die Kunden auszurichten, diese Gewinne dann in Deutschland nicht fiskalisch erfasst werden konnten – wenn diese Angaben zutrafen – dann war der Streit der Eheleute Mollath für die inkriminierte Ehefrau Mollath, als U-Boot der Hypo-Vereinsbank-Filiale Nürnberg, eine Bedrohung ihrer Erwerbsexistenz.

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Diese Angaben Mollaths wurden damals, im Jahre 2003, seitens der Binnenrevision der HVB Nürnberg geprüft – Frau Mollath wurde entlassen – der Prüfbericht ist nun zwar keine Selbst-Strafanzeige der HypoVB gegen sich selbst. Aber sie bestätigt dem Ehemann Gustl Mollath relevantes „Insiderwissen“.

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Und dem Zeugen Edward Braun hat Petra Mollath konkret diese Not am Telefon bekundet. Wurde der Zeuge Zahnarzt Braun nun als Zeuge beeidigt, damit er unglaubhaft gemacht wird?

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Dann läuft also die Frage „Aussage gegen Aussage“ und „Glaubhaftigkeit gegen Glaubhaftigkeit“ auf diese Streitpunkt hinaus, infolge dem Gustl Mollath im Jahre 2006 als wahnhaft und gefährlich für siebeneinhalb Jahre in Bayreuth u. a. eingesperrt wurde: Waren und sind Gustl Mollaths inkrimierende Vorwürfe wahnhaft oder waren es hammerharte Fakten, mit beruflicher Not für die Frau?

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Verteidiger Dr. Strate hat nicht begriffen, dass es um die Glaubhaftigkeit in allen Punkten von „Aussage gegen Aussage“ zwischen Frau und Herr Mollath ging.

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Dann möchte ich dem Verteidiger nicht erlauben, von einem Mandanten der unvergleichlich erdulden, erleiden und unter Vernichtungsbedrohungen die Ewigkeit erlebt hat. Der keine Ausbrüche oder Unbeherrschbarkeiten an den Tag legte – weil er sich diszipliniert beherscht hat – dem nun anzuhängen, er sei ein Vulkan.

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Sehr geehrter Herr Strate – Rechtsgeschichte, ja, sehr toll, sind sie nun nicht geworden. Was sie gezeigt habe, hätte meine Omma beim Damenfußball mit der Mütze aus dem Winkel geholt: Verschlechterungverbots-Freispruch.

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Aber die Volte des Richters Otto Brixner, die intrigante Volte im Jahre 2006 über die Forensik und den Wahnsinns-Begutachter die Untersuchung überhaupt in dreieinhalb Stunden sich zu sparen, den Beklagten in die Geschlossene abzuführen und selbst den Rotarier-Tisch der Nürnberger Gesellschaft freigeräumt zu haben – das ist justiziabel.

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Und die Einzelnachweise, dass jeder einzelne gegen Mollath in Erscheinung getretene Zeuge mit den Geldgeschäften zu tun hatte oder zumindest davon wusste und dass alle diese Machenschaften zu verschweigen und zu decken suchten – das wärs gewesen, Herr Dr. Strate:

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Sie hätten unwiderleglich zeigen müssen, dass hier tatsächlich keine von Frau Petra gesteuerte Verschwörung angezettelt und durchgespielt worden ist. Nein, viel besser. Die haben alle aus eigenen Motiven gegen Mollath mitgespielt. Was sollten denn jetzt Herr Brixner, Herr Leipziger und die ganzen CSU-Justizḿinister sagen? Als betreten auf den Boden zu blicken: Siebeneinhalb Jahre! Herr Horst Seehofer: was macht der Reformeifer? Jetzt lügt schon wieder ein Mörder gegen die Staatskrise Haderthauer.

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Der in die Rechtsgeschichte schielende Strafverteidiger Dr. Strate hätte anhand dieses Falles „Affäre Mollath“ selbst und explizit Punkt für Punkt die Reformforderungen eines strukturell-funktionalen Justiz-Forensik-Systems in seinem Schlussplädoyer vortragen müssen. Das bleibt ja wohl nicht bei Zeitbegrenzung in der Geschlossenen.

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Gut, wenn das dem kleinen Vulkanausbruch zu viel war, dann darf man es nicht erwarten – dann darf ja die Staatskrise weiterdümpeln. Die Kostentagessätze für die Verteidigung des Gustl Mollath und schließlich für die Pflichtverteidigung hat die Verteidigungslinie wohl selbst mitverschuldet. Kein Wunder, dass Mollath mit dieser Linie nicht übereinstimmen mochte – Lava lava Vulkanausbruch.

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Staatsanwalt Wolfhard Meindl in der STAATSKRISEN-FALLE

Juli 30, 2014

 

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am Mittwoch, 30. Juli 2014

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Nachdem erst ein wucherndes öffentliches Aufbegehren die Affäre Mollath,

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zunächst in den bayerischen Landtag,

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dann über die Staatsregierung Seehofer / Beate Merck

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zu einer einmaligen konzertierten Aktion zur „rechtsstaatlichen“ Entscheidung zur Wiederaufnahme des Strafprozesses von 2006 gegen den entmündigten, als vom bayerischen Gericht Otto Brixner als gemeingefährlich abgestempelten Gustl Mollath hindümpelte,

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da lag eine feiste bayerische Justiz- und Staatskrise zur Eintragung in das deutsche Geschichtsbuch vor.

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Geschichtsdesigner Horst Seehofer wechselte den Justizminister, Bausback kam für die lügende Beate Merck. Anfang Juli 2014 begann am Landgericht Regensburg die Wiederaufnahme gegen Gustl Mollath.

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Der Wiederaufnahmeprozess in dieser Staatskrise offenbart nun einigermaßen weitreichend, wie unabhängig Rechtspflege und Rechtsstaat nach juristischen und wie nach ordnungspolitischen Bestimmungen und wie nach dem System Putin praktiziert wird:

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Der deutsche Rechtsstaat besteht auch in der Aufsicht und Weisungspflicht der „unabhängigen Justiz (föderal zugeordnet) durch das Parlament und die jeweilige Regierung. Der Justizminister steuert und kontrolliert und nachsteuert normgerechtes Amtshandeln durch die Justizverwaltung und durch die Amts-Juristen, Richter, Schöffen, Staatsanwälte und Gutachter.

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Die Regierung und der Justizminister greifen regulär nicht zu Gunsten oder Ungunsten von Parteien in Ermittlungen, Prozesse und Gerichtsentscheidungen ein. Der Justizminister darf nicht Wahlkampfpolitik veranstalten. Doch das ist in Bayern leider, rechtsstaatswidrig, je nach Bedarf, Bestandteil der CSU-Tradition: Putinismus als Dauerstaatskrise (Strauss, Streibl, Stoiber, Beckstein, Seehofer).

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Dietmar Moews meint: Der Staatsanwalt im Mollath-Wiederaufnahmeverfahren hat in der Staatskrise zwei Aufgaben zu koordinieren, die sachlich unvereinbar sind:

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EINS: Ein ordentliches Strafverfahren als Schauprozess gegen Gustl Mollath – sine ira et studio. Es ist völlig normal, dass jeder Fall ein besonderer Fall ist. Und jeder Fall ist von dem Konflikt zwischen allgemeinen Normen und individuellen Vorstellungswelten und Kommunikationsproblemen geprägt. Das ist der Reiz an der Juristerei: Die anthropologischen Farben und die sozialen Farben in den gelebten Ausprägungen und die Kunst ein normiertes Rechtsspiel sinnerfüllend und nicht pervertierend hierauf abzustimmen. Es geht um das Was, das Ob und das Wie – weniger um das warum oder wieso.

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Diesbezüglich hat das Mollath-Wiederaufnahmeverfahren 2014 beurteilungsfähige Aufklärung und Zuordnung in drei Klagevorwürfen: Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung mit Gemeingefährlichkeit, erbracht. Dazu haben Gutachter weiterhin zweifelsfreie Expertise abgeliefert: Mollath wird freizusprechen sein.

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ZWEI: Der zweite Staatskrisenkomplex betrifft die Volte, indem Mollath durch Ping-Pong der Forensik – ausgehend vom Jahr 2001, schließlich mit Verfahrensführung und Urteil – im Jahr 2006 rausgeschossen wurde.

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Es fehlt:

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Es fehlt das Ermitteln und Aufdecken und die Zurechnung von Straftaten, Verfahrensfehlern, Unterlassungen, kausalen Verantwortungsentkopplungen, unzulässige Verantwortungsflucht zwischen Gericht und Gutachtern, Ermittlung des Schadens beim Opfer Mollath und Wiedergutmachungspflicht und Zur-Rechenschaftziehung der Täter, Ermittlung von Verjährungswirkung durch absichtliche Verschleppung, Falschaussagen und Urkundenfälschung, Betrugstatsachen und Untreue, liegen schwer auf der Staatskrise.

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Wenn Staatsanwalt Wolfhard Meindl dieses barocke menschenverachtende Agglomerat (wenn es bei den Synergien kein Kompositum einer Verschwörung ist) von Rechts- und Verfahrensmissbrauch in der Affäre Mollath in diesem Prozess nicht zu klären versucht, macht er sich schuldig am Opfer Mollath und am rechtsstaatlichen Putinismus bzw. an der Verpitbullung der Gesellschaft:

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Freispruch im Schauprozess verfehlt den rechtspflegerischen Heilungsbedarf der hier realgewordenen Justizfunktion, eine dumpfe Geldgeschäftlichkeit zu kaschieren und die gesellschaftlichen „Insider“ zu erfassen und zu stellen. Nürnberger Gesellschaft, Rotarier, CSU – sind hier nur Farben des Alltäglichen, was so nicht geschehen darf.

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Wir sehen nüchtern, wie viele Adepten im öffentlichen Publikum der Affäre Mollath unfähig erscheinen, die ordnungspolitische und moralische Balance noch zu sehen, indem lediglich gesagt wird:

 

Der Mollath hat keine Sonderrechte

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– kein anderer hätte einen solch opulenten Wiederaufnahmeprozess bekommen.

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Dabei sollten besser nur Leute hervortreten, die entweder siebeneinhalb Jahre zu Unrecht beseitigt worden waren und solche, die mit den Mitteln der empirischen Soziologie begreifen, was diese moralische Staatskrise zukünftig bringt, wenn der Ministerpräsident ganz offen über Moral und Rechtsstaat lacht und nur dem Mehrheits-Mob den Zucker in den Arsch bläst.

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Lieber Herr Meindl, mit der Beschränkung auf die drei Anklagevorwürfe und Viertens, der Ausgrenzung des Anklagevorwurfes, der einfach als „Bückware“ die wirkliche Entscheidung des Maßregelvollzuges und die Entmündigung des Opfers Mollath brachte:

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„Wahnvorstellungen“ wurde 2006 von Landgerichtsrichter Brixner frei erfunden; Gefälligkeits-Begutachtung wurde zur Entlastung dieser Staatskrisen-Farce beigezogen – lieber Herr Staatsanwalt Meindl, sie wissen es genau: Hier hängt die Willkür der Staatskrise, wie sie eben nicht hängen darf, egal ob Merck oder Bausback.

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Die Entmündigungsgründe wurden im Jahr 2006 normwidrig zur Urteilsbegründung gemacht, von Otto Brixner und seinem Board. Wahn, Unzurechnungsfähigkeit bzw. Schuldunfähigkeit entschieden angeblich den Prozess. Zur Affäre Mollath wurde dieser Schwachsinn allein durch die Verpitbullung der Klägerseite im Jahr 2006 – also Nebenkläger, Zeugen der Insiderkenntnisse, Gerichtspersonal und Staatsanwaltschaft, aussetzend die steuernde bayerische Landesregierung (Beckstein aus Nürnberg, Seehofer), die Hypo-Bank zu decken.

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Herr Staatsanwalt Wolfhard Meindl, die Läuterung der Staatskrise Bayerns, der Affäre Mollath in der deutschen Rechtsgeschichte, die Pflicht gegenüber dem Staatskrisenopfer Gustl Mollath – dies ist ihre Drecksarbeit oder ihre Pflicht als Staatsbürger. Es reicht eben nicht der Freispruch. Gefordert ist die Maßregelung des vielfältigen zuweisbaren Fehlverhaltens, damit der Fall nicht wiederholbar wird.

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Erst das erfüllt ihre Aufgabe als Staatsanwalt bzw. die Staatskrise wird per Weisung von Oben beibehalten: Im Namen des Volkes.
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BUCHTITEL Die Affäre Mollath der Mann der zu viel wusste

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STAATSKRISE: Gustl Mollath wird bayerisch prozessiert

Juli 16, 2014

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am Mittwoch, 16. Juli 2014

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DIETMAR MOEWS am 16. Juli 2014 auf der Mainzer Straße, nördlich Eierplätzchen, mit ZUGINSFELD

DIETMAR MOEWS am 16. Juli 2014 auf der Mainzer Straße, nördlich Eierplätzchen, mit ZUGINSFELD

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Der täglich fortlaufende Prozess gegen Gustl Mollath steht im Zeichen einer tiefgehenden Staatskrise und Zersetzung. Angst und Staatsferne sind die beiden Machtkalküle, die der Politik teils willkommen sind, die allerdings Gemeinschaftkräfte und kollektive Intelligenz erheblich schwächen.

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Angeblich liegt dem bayerischen CSU-Staat an einem guten Ansehen, an Rechtsstaatlichkeit, an Freiheit, an Lebensqualität. ANGST?

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Eine Kammer am Landgericht in Regensburg sucht derzeit ein besseres Bild zu erzeugen, als durch den Fall Mollath bisher gegeben worden ist.

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https://www.youtube.com/watch?v=WnbqAjmBSM4

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Dankeswerter Weise bringt der Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate die wesentlichen Verhandlungsprotokolle bzw. Zeugenvernehmungen und Befragungen zum Nachlesen im Internetz:

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http://www.strate.net/de/dokumentation/

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Es ist enorm aufschlussreich die Mitschriften der Verhandlung zu lesen.

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Dietmar Moews meint: Es muss dem Gericht und dem im Gericht beigeordneten Gutachter klar sein, dass es sich hier um eine Folter des Angeklagten Mollath handelt, mit ansehen und anhören zu müssen, mit welcher Gleichgültigkeit und Bräsigkeit in den vergangenen dreizehn Jahren Amtspersonen ihn und die ihn beschuldigenden Volksverhetzer verarztet haben. Es ist kein Anstand, kein Mitgefühl, keine sozio-kulturelle Sozialverantwortung vorhanden. Die Adepten finden es völlig legitim und normal, dass sie Teil der Freiheitsberaubungsmaschine waren und noch immer sind, ohne das zu erkennen – und – natürlich – ohne sich dafür zu schämen.

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Man möchte solche Polizisten, als gedankenlose Zeugen, fragen: Haben Sie mal ihr monatliches Gehalt nicht bekommen? Haben Sie sich nicht gewundert, dass Sie stets Ihr Geld erhielten?

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MITSCHRIFT der Verhandlung aus http://www.strate.net/de/dokumentation/

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1

Strafverfahren gegen

Gustl Mollath

Hauptverhandlung vor dem

Landgericht Regensburg

am 08.07.14

2.

Hauptverhandlungstag

Beginn: 13.32 Uhr.

VRiinLG Escher: Es kommt zur Fortsetz

ung die Verhandlung in der Strafsache gegen

Mollath. Möchte Anwesenheit feststellen.

Präsenzfeststellung

(Prof.

Nedopil, Prof. Eisenmenger, RA Ho

rn, für StA OStA Dr. Meindl).

Anwesend Zeuge Feldmann und Herrn Häfner.

VRiinLG Escher: Belehrung der beiden Zeugen.

Dann würde ich mit Beweisaufnahme beginnen. Nämlich mit Herrn

Feldmann.

Zeuge Feldmann:

VRiinLG Escher: Festst

ellung der Personalien:

Bernd Feldmann, 45 Jahre. Deutsc

her Staatangehöriger, geschieden,

Kriminalbeamter, KFD 1 Nürnberg. Nicht verwandt und nicht

verschwägert.

Sie waren mit dieser Sache vor vi

elen Jahren auch befasst als

polizeilicher Sachbearbeiter. Teilweise damit betraut. Würde Sie bitten,

mir von Ihren Ermittlungen zu berichten oder vorweg – ich weiß nicht,

vielleicht decken Sie auch auf,

was Sie aus Erinnerung wissen, oder ob

Akten eingesehen.

Zeuge Feldmann: Ist 11 Jahre her. 2003. Ha

be selbstverständlic

h die Akten nochmal

eingesehen, die Ermittlungsberichte nochmal gelesen.

Diskussion um Mikrofon.

VRiinLG Escher: Wenn Sie…

Zeuge Feldmann: Meine eigenen Ermittlungs

berichte im Nachgang im Vorfeld der

Verhandlung gelesen. Ansonsten kann

ich nur aus Erinnerung berichten.

Die ist selbstverständlich n

ach 11 Jahren lückenhaft.

2

VRiinLG Escher: Beginnen Sie mal.

Zeuge Feldmann: War damals bei K. 12. Rege

lmäßig zuständig auch für Waffendelikte.

Die Exfrau von Frau Mollath ist damals im Januar 2003 zur

Polizeiinspektion Mitte – glaube Mi

tte – gekommen

und wollte Anzeige

erstatten gegen damals getr

ennt lebenden Ehemann. Wegen

Waffendelikt. Dienstzeit, gleich zu

mir hoch. Hatte Bereitschaftsdienst.

Deshalb damals Anzeige aufgenommen, 1. Zeugenvernehmung

durchgeführt. Angaben gemacht, dass sie vermutet, Ehemann sei im

Besitz illegaler Schusswaffen. Sie ha

t die Anzeige damit begründet, dass

sie auch Befürchtung hege, Eheman

n könne die Schusswaffen im Zuge

des Trennungsstreits gegen sie oder a

ndere Person – Verwandtschaft oä

die ihr geholfen haben – einset

zen. Weitere Angaben zu gewisser

Vorgeschichte häuslicher Gewalt, wa

s wohl auch Ursache für Trennung

gewesen ist. Hat berichtet von zunehmenden – bzgl. Anzahl und

Intensität – gewalttätigen Übergriffe

n des Ehemannes auf sie. Was dann

gegipfelt hat in tätliche

n Angriff auf sie. Berich

tete, das Ehemann sie bis

zur Bewusstlosigkeit würgte, irgendwann wieder gemacht, dann klar,

dass Eskalation darauf abzielt, dass

sie das nicht überleben wird. Zu

dieser Zeit Entschluss, Mann zu ve

rlassen. Bei nächster Gelegenheit

getan, als sie merkte, dass Verhalte

n in Aggression umschwang – dass

nächster Angriff unmittelbar bevorstand – hat sie Haus verlassen.

RA Dr. Strate: Bevorge

standen haben soll.

Zeuge Feldmann: Schildere was

die Zeugin geschildert hat.

VRiinLG Escher: Ich werde dann ents

prechende Nachfragen stellen.

Zeuge Feldmann: Zeitpunkt der Trennung, di

ese geschilderte häusliche Gewalt. Bei

Verwandten untergekommen. Dann

…. hat es auch noch mehrere

Vorfälle gegeben. Zumindest lagen poliz

eiliche Vorgänge – nicht bei mir,

PI Ost, – wo es zu Nachstellungen

bei neuer Wohnadresse kam. Im Zuge

der Auseinandersetzung so

ll er geäußert haben,

dass er sie umbringen

will.

Das war zunächst der Sachstand mit Zeugenvernehmung. Das war der

Erkenntnisstand. Was die Schusswaffe

n betrifft, berichtete sie von

Langwaffe, berichtete, wo genau sie

sich befindet und Kurzwaffe, wobei

sie wisse das nur aus eigenen Erzählu

ngen des Mannes, diese selbst nicht

gesehen: Mann habe ihr selbst erzählt,

dass er in Besitz sei. Wo sich

Waffe befindet, konnte sie nicht sa

gen. Im Hinblick auf Waffendelikt

haben wir einen Durchsuchungsbesc

hluss beantragt und bekommen.

Durchsuchung wurde dann im Lauf

des Februar durchgeführt. Die

Durchsuchung hat an dem Ort, wo

Mollath beschrieb, zur Auffindung

einer erlaubnisfreien Luftdruckwaffe

geführt. Weitere Waffen sind nicht

gefunden worden. Den Vorgang habe

ich dann mit diesem Sachstand an

StA Nürnberg weitergeleitet. Das war es, was ich gemacht habe. Vorgang

kam einmal zu mir in Rücklauf als

Irrläufer. Verfahrensakte, oben drauf

war Beschluss zur Begutachtung, zu

r psychiatrischen Begutachtung,

dafür sind wir bei K 12 nicht zuständig gewesen. Habe das an

3

Polizeiinspektion in … weitergeleite

t und die Akte an das zuständige

BKH, das war das letzte Mal, da

ss ich die Akte gesehen habe.

VRiinLG Escher: Sie haben uns jetzt mal berichtet, wie das damals losgegangen ist, was

Sie mit der Sache zu tun hatten.

Diese Angaben zum Waffenbesitz, die

Sie hier genannt haben durch dama

lige Frau Mollath, wurde die Ihnen

gegenüber gemacht? Habe ich das richtig verstanden?

Zeuge Feldmann: Ja mir persönlich gegenüber.

VRiinLG Escher: Können Sie das zeitlich ei

nschätzen? Haben Sie das in Unterlagen

gelesen, weil in der Erinnerung vi

elleicht nicht mehr vorhanden?.

Zeuge Feldmann: 15.01.2003.

VRiinLG Escher: Am Tag der Vernehmung?

Zeuge Feldmann: Genau am Tag dieser Vernehmung.

VRiinLG Escher: Gut. Sie haben ja die Verneh

mung geführt. Vielleicht nochmal zurück zu

diesen Übergriffen, Gewalttätigkeiten

die Sie genannt haben, die Ihnen

geschildert worden sind. Von der

damaligen Frau Mollath. Können Sie

das – hat sie da zeitlich was gesa

gt, wann das gewesen sein soll?

Zeuge Feldmann: Soweit es aus Verneh

mung vorgeht, hat sie sich am 30.05.2002 von

ihrem Ehemann getrennt. Unmittelbar vorausgegangen muss dann – zum

Zeitraum, da müsste ich schauen, ob

es drinsteht. Sie spricht von einem

Tag, an einem Tag im August. Muss

dann im August 2002 gewesen sein.

VRiinLG Escher: Hm.

Zeuge Feldmann: Nee, das müsste dann… Finde

Stelle wo hier von August 2002. Sie glaube

11.8.2001 wohl dann eher. Muss das da

nn gewesen sein, spricht sie

davon, dass Vorfall war mit bis

zur Bewusstlosigkeit würgen.

VRiinLG Escher: Wen wir mal dabei bleiben:

haben Sie da weitergefragt, wie genau das

vonstatten gegangen ist? Oder wie da

s Würgen bspw. ausgesehen hat?

Nähere Erkenntnisse?

Zeuge Feldmann: Kann mich nach der Zeit ni

cht mehr an Wortlaut erinnern. Kann nur auf

das zurückgreifen, was in

der Zeugenvernehmung steh

t. Hier schreibt sie

ja

Im August geschlagen, getreten, ge

bissen, bis zur Bewusstlosigkeit

gewürgt.

So geschildert. An weitere Ausführungen kann ich mich nicht

erinnern.

VRiinLG Escher: Wie ist diese Vernehmung zu

stande gekommen? Habe

n Sie zunächst die

Frau schildern lassen? Und da

s nachher zusammengeschrieben?

Zeuge Feldmann: Kann nur berichten wie es

üblich war damals, gehe davon aus, dass auch

hier so gemacht. Normal so: Zeuge

in Raum, ich und Mitarbeiterin der

KDF. Wird so gemacht, dass ge

wisse Passagen von

ihr vorgetragen

4

werden, dann kurze Unterbrechung, dann diese Passage unmittelbar

gleich niedergeschrieben. D.h. also

letztlich erfolgt eine Erstellung des

Schriftguts am PC unmittelb

ar während der Vernehmung.

VRiinLG Escher: Dieses Protokoll ist untersc

hrieben von Frau Petra Mollath. Wird selbst

gelesen, genehmigt und unterschrieben. Wird das so gemacht und

gehandhabt?

Zeuge Feldmann: Ja, wird dann ausgedruck

t, zum Lesen vorgelegt, liest es und

unterschreibt, wenn sie

Änderungen möchte werden die vorgenommen.

VRiinLG Escher: Andere Frage. vom

Attest – wissen Sie da noch was?

Zeuge Feldmann: Sie hat damals erwähnt, da

ss sie sich bei massiven Übergriff 2001 ein

Attest besorgt hat.

VRiinLG Escher: Im Anschluss besorgt. Wurde das vorgelegt?

Zeuge Feldmann: Weiß ich nicht mehr. Ob im

Nachhinein vorgelegt. Damals war es meiner

Meinung nach nicht dabei. Wenn, dann nachgereicht. Wurde ja dann mal

Bestandteil der Akte. Keine konkrete

Erinnerung mehr, wann das war.

VRiinLG Escher: Jetzt haben Sie von diesem August 2001 gesprochen und von einem

Vorfall wo sie zu den Verwandten ge

gangen ist. Können Sie das zeitlich

einschätzen?

Zeuge Feldmann: Ja, da hat sie selbst gesa

gt, dass sie am 30.05.2002. Al

s sich Ihrer Ansicht

nach neue Gewalttätigkeiten angekündi

gten im Verhalten ihres Mannes

fluchtartig das Haus verlasse

n, wie sie das gesagt hat.

VRiinLG Escher: Hat sie Erklärung abgegebe

n oder hat sie was gesagt? Wenn im August

solche Übergriffe geschildert we

rden, dann Attest besorgt werden,

warum Auszug dann nicht unmittelbar danach, sondern relativ viel

später. War das Thema?

Zeuge Feldmann: Weiß ich nicht mehr.

VRiinLG Escher: Wie sich das ange

kündigt hat, dass es schwierig wird?

Zeuge Feldmann: Sie hat das so beschriebe

n, dass es gewisse aggressive Stimmung gab.

Davor. Dass es aggressive Stimmung

gab, bevor es Gewalttätigkeiten

gab. Wie genau diese Stimmung aussah, weiß ich nicht.

VRiinLG Escher: Dann zu dem Attest als so

lches. Nachdem Sie nicht wissen, wann zur

Akte gelangt, evlt. nachgereicht.

Wie das hergegangen ist. Wann das

erstellt wurde, durch wen?

Zeuge Feldmann: Da kann ich leider nichts d

azu sagen. Sehr lange her, daher auch von der

Aktenhaltung bei uns Problem, weil wi

r nach 10 Jahren aussondern: ich

habe das Attest selbst

in den Akten nicht nach

vollziehen und einsehen

können.

5

VRiinLG Escher: Dann zu späterem Vorfall,

als Sie sagten am 30.05.2002 ist Frau Mollath

gegangen, sage ich mal. Was war

dann danach? Wenn wir das nochmals

anschauen.

Zeuge Feldmann: Danach wohl dann bei Brude

r Zeit lang gewohnt, da muss es dann auch

dazu gekommen sein, dass Herr Mollath

an Wohnadresse auftauchte, z.T.

Post entwendete, Herrn Müller und

dessen Lebensgefährtin angegangen

ist.

VRiinLG Escher: Sie zieht aus, dann noch was?

Zeuge Feldmann: Dann mal versucht, Sachen

zu holen: da mit Lebensgefährtin von Bruder

hingefahren, alleine rein. Sie wartete

vor Haus, Frau Simbek – wohl so

verblieben – sie soll erst aktiv werde

n, wenn sie nach gewisser Zeit nicht

rauskommt. 1,5 Std. ausgemacht, relativ lange Zeit. Bei Rückkehr in

…straße soll es dazu gekommen se

in, dass Ehemann wiederum aggressiv

war und sie hat nicht mehr gehen

lassen und sie wohl dann auch

eingesperrt hat in einem Raum des Ha

uses, er sie hat nicht gehen lassen.

Im Zuge dieser Ereignisse er sie auch

bedroht hat, mit den Worten, er hat

nichts mehr zu verlieren, er würde sie umbringen.

VRiinLG Escher: Eingesperrt in Ra

um – können Sie den Raum benennen?

Zeuge Feldmann: War wohl – wie es Frau

Mollath sagte – das Schlafzimmer. Oder

Arbeitszimmer.

Hier steht Arbeitszimmer.

VRiinLG Escher: Auf Bl. 8 d. Ausgangsakte –

Zeuge Feldmann: Sagt hier aus

meinem Arbeitszimmer.

VRiinLG Escher: Ob Türe versperrt war?

Zeuge Feldmann:

Hat die Türe versperrt und mich nicht mehr heraus gelassen.

VRiinLG Escher: Nachgefragt wie

versperrt? Ob mit Schlüssel?

Zeuge Feldmann: Nein, soweit ich mich erinnere nicht.

VRiinLG Escher: Sie haben gesagt Frau Simbek

sei mit ihr hingefahren. Ist das so gesagt

worden? Von Frau Mollath, dass sie

hingefahren und eine Dame draußen

gewartet hat?

Zeuge Feldmann: Ja.

VRiinLG Escher: Oder könnte es auch sein,

dass die zweite Dame erst später gekommen

ist.

Zeuge Feldmann:

Danach bin ich mit Frau Simbek in …straße 4 gegangen.

An Tag danach

Haus fluchtartig verlassen .

Ich habe mit Frau Simbek ausgemacht, dass

6

wenn ich nach 1, 5 Std. nicht aus Haus

komme, dass sie schauen soll, wo

ich bleibe.

VRiinLG Escher: Also nähere Beschrei

bungen – nähere Beschreibungen abgegeben

worden zu den behaupteten Körp

erverletzung? Näher als es in

Zeugenvernehmung steht oder können Sie

sich nicht mehr erinnern, oder

alles was gesagt worden is

t, habe ich auch so…?

Zeuge Feldmann: Gehe davon aus, dass es we

itgehend so, wie sie es

gesagt hat, auch

festgehalten worden ist. Wenn Si

e Details genannt hat, die nicht

niedergeschrieben worden sind, kann ich nach 11 Jahren

bedauerlicherweise nicht mehr…

VRiinLG Escher: Bl. 9 – Vermerk vom 17.01. –

also zwei Tage nach der Vernehmung, hat

es da was auf sich? Dass der Vermerk

erst 2 Tage später gefertigt wird?

Zeuge Feldmann: Liegt mir vor.

VRiinLG Escher:

Im Rahmen der Zeugenvernehmung s

agte Geschädigte, dass ihr Mann

am 31.5. Morddrohungen geäußert hat

te, als er sie gegen Willen

festhielt, sagte, dass er nichts me

hr zu verlieren habe und sie deshalb

umbringen würde. Diesen Tatvorwurf hat Frau Mollath mündlich

gemacht. Aus Terminsgründen unter Zeitdruck gestanden, versäumt,

Unterschrift aufzunehmen.

Ist das üblich, dass es er

st paar Tage fixiert

wird?

Zeuge Feldmann: Das ist reiner Zufall.

Es war halt so, dass Zeugenvernehmung

abgeschlossen war, als sie das gesagt

hat, sie hatte Folgetermin, also

keine Zeit, das einzuführen. Wir waren

so verblieben, dass ich es einfüge,

dann evtl. Folgevernehmung. Dass ich den

erst zwei Tage später erstellt

habe, das ist… ist klar.

VRiinLG Escher: Sie hatten auch kein

e Zeit, den sofort danach zu machen?

Zeuge Feldmann: Hat sich nicht ergeben. Hands

chriftlich notiert, diesen Vermerk erst dann

zwei Tage später erstellt.

VRiinLG Escher: Dann haben wir noch dies

e Durchsuchung – haben

Sie ja schon erzählt

davon. Im Februar war das. 2003. Da is

t mir noch aufgefallen, dass in

Ihrem Vermerk Bl. 43 d.A. schreiben Sie:

Die beschlossene

Durchsuchungen in Volbehrstr. 4 habe ich mit Beamten am 18.2.

durchgeführt.

Zeuge Feldmann: Das ist Tippfehler.

VRiinLG Escher: Also Tippfehler. 19.02.

RiinLG Koller: Um zur Vernehmungssituation zurückzukommen. Haben Sie außerhalb

der Vernehmung vom 15.01.2003 noch K

ontakt zur damaligen Frau

Mollath gehabt oder nicht?

7

Zeuge Feldmann: Vor der Vernehmung nein, da

nach lediglich telef

onischen Kontakt.

RiinLG Koller: Was war Inhalt?

Zeuge Feldmann: Da ging es damals um di

e Sperrung ihrer Einwohnermeldedaten. Sie hat

sich damals erkundigt, was Sie tun

könne, um sich vor Nachstellungen

zu schützen. Hat mich damals gefragt,

welche Möglichkeiten sie hat, ihre

Einwohnermeldedaten, Fahrzeugdaten, wi

e man sich schützen kann, dass

diese Daten nicht mit Leicht

igkeit zu erreichen sind.

RiinLG Koller: Ist dabei nochmals über dies

er Körperverletzungs-Vorfälle gesprochen

worden?

Zeuge Feldmann: Das weiß ich nicht mehr. Inha

ltlich kann ich mich erinnern, dass wir über

das Kraftfahrtbundesamt gesprochen haben.

RiinLG Koller: Wenn man Akte anschaut:

Sie haben sie am 15.1. vernommen. Bl. 7. Den

11.8. als einen der in Frage komme

nden Tattage vermerkt. Dann am

16.1.2003, Bl. 14, einen vorläufigen Ermittlungsbericht gefertigt, da ist

jetzt als Tattag der 12.08.2001 vermerkt. Wie kommt es denn dazu?

Zeuge Feldmann: Muss ein Fehler sein.

RiinLG Koller: Ein Zusammenhang zu diesem

Attest – ist das au

s Ihrer Sicht denkbar?

Zeuge Feldmann: Weiß ich nicht. Könnte na

türlich sein. Ich vers

tehe schon, worauf Sie

hinauswollen. Wahrscheinlich in

Attest 12.8. und sie war sich mit 11.8.

nicht mehr sicher.

RiinLG Koller: Weil es abweicht. War Ihne

n denn bekannt, dass Fr

au Mollath vor ihrer

Vernehmung bereits in Kontakt mit einem Kollegen von Ihnen stand im

Hinblick auf mögliches Waffendelik

t? Ist das was in Erinnerung?

Zeuge Feldmann: Wüsste ich jetzt nicht. Ka

nn es nicht ausschließen, dass sie es erwähnt

hat. Weiß es tatsächlich nicht.

RiinLG Koller: Bl. 11/12, Ereignismeldung PM Häfner.

Frau M. rief an und teilte mit,

dass ihr eingefallen sei, dass sie in

Besitz einer scharfen Langwaffe sei.

Erinnerung, dass es entspreche

nde Mitteilung Gegenstand Ihrer

Befragung war? Oder im Zusammenhang stand?

Zeuge Feldmann: Ich habe keinerlei Eri

nnerung mehr, dass es aufgrund Kontakt mit

Kollegen Häfner zustande gekommen ist.

RiLG Lindner: Sie haben geschildert, da

ss Frau Mollath am 15.1.2003 erschienen sei.

Wissen Sie warum? Gab es Vorladung oder entsprechende Bitte? Oder

dazu keine Kenntnisse?

8

Zeuge Feldmann: Nach meiner Erinnerung

auf eigene Initiative gekommen. Aber ist 11

Jahre her. Aber ob sie auf Anraten von Kollegen gekommen ist, weiß ich

nicht. Kann durchaus möglich sei

n, kann es nicht ausschließen.

RiLG Lindner: Frau Mollath habe da

mals von zunehmenden Gewalttätigkeiten

berichtet. Haben Sie nachgefragt?

Würde sich doch anbieten, dass man

fragt, welche Vorfälle waren es im Einzelnen.

Zeuge Feldmann: Wir sind – festgemacht ha

t sie es an diesem Vorfall vom 11. bzw.

12.08.2001. Sie hat berichtet von gewalttätig

en Übergriffen im Vorfeld,

allerdings berichtet, da

ss das von geringerer Intensitä

t war. En detail habe

ich nicht nachgefragt, wie die

im Detail ausgeschaut haben.

RiLG Lindner: Haben Sie Erinne

rung oder entnehmen Sie nur…

Zeuge Feldmann: Ich habe schon bruchstückhafte Erinnerungen an Vernehmung.

Entnehme nicht alles den Akten.

RiLG Lindner: Sie sagen, es muss so und

so gewesen sei. Klingt nach eigener

Zusammenstellung. Ihre Informatione

n – haben Sie die aus andern

Quellen oder nur aus derVer

nehmung von Petra Mollath?

Zeuge Feldmann: Was ich zu den Ereignissen

gesagt habe, bezieht sich ausschließlich auf

Vernehmung der Frau Mollath.

RiLG Lindner: Nochmal zur Situation vom 12.08.01

bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt,

sie sei wieder zu sich gekommen.

Können Sie sich an so was erinnern?

Dass die damalige Frau M. so was? Steht so nicht drin. Steht in ihrer

Vernehmung.

Glaube es war der 11. da hat er geschlagen, getreten und

auch bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.

Ist da noch was gefallen, dass sie

wieder zu sich gekommen wäre? Bloß

weil sie es so formuliert haben.

Zeuge Feldmann: Kann sein dass sie es so gesa

gt hat, kann auch eigene Schlussfolgerung

von mir sein.

RiLG Lindner: Deshalb frage ich nach

. Dann zu dem weiteren Vorfall vom 31.5.2002.

Da heißt es hier in Ihrer Vernehmung.

Er hat teilweise wieder körperliche

Gewalt angewandt, indem er mich auf Bett.

Oder der Reihe nach. Bl. 8

d.A., Bl. 9 heißt es:

als er sie in Schlafzimmer

und später Arbeitszimmer.

Da kommen beide Zimmer ins Spiel.

Können Sie dazu was sagen, außer

Wortlaut Ihres Vermerks?

Zeuge Feldmann:

Zeuge liest in Vermerk nach.

RiLG Lindner:

Er hat mich nicht aus Arbeitszimmer herausgelassen,

später:

Als er sie in

Schlafzimmer und Arbeit

szimmer festhielt.

Zeuge Feldmann: Dafür nur eine Erklärung:

das hat sie wohl nach Vernehmung gesagt,

dass Szene zunächst in Schlafzimme

r dann in Arbeitszimmer. Deshalb

steht es so in ergänzenden Vermerk drin.

9

RiLG Lindner: Zuvor heißt es weiter: er

hat mich über Zeitraum von ca. 1,5 Std.

festgehalten. Körperliche Gewalt angewa

ndt. So heißt es

hier. Hat sie das

dann so gesagt?

Zeuge Feldmann: Ja. Das lässt ja auch dr

auf schließen, dass es sich zunächst im

Schlafzimmer abgespielt hat, wenn er sie aufs Bett wirft. Dann war erste

Szene wohl im Schlafzimmer, dann im

Arbeitszimmer. Deshalb heißt es

in ergänzenden Vermerk auch

später im Arbeitszimmer.

RiLG Lindner:

Türe versperrt und mich nicht mehr herausgelassen

.

So gesagt worden?

Zeuge Feldmann: ja.

RiLG Lindner: Körperliche Gewalt a

ngewandt. Das näher präzisiert worden?

Zeuge Feldmann: Indem er si

e aufs Bett geworfen hat?

RiLG Lindner: Von weiterer Gewalt nich

t gesprochen worden? Schläge o.ä.?

Zeuge Feldmann: Ist mir nicht in Erinneru

ng, kann ich nach der Zeit nicht ausschließen,

dass ein Detail dann untergangen ist.

VRiinLG Escher: Wenn von weiteren Schlägen

die Rede gewesen wäre, wäre es dann

wahrscheinlich, dass sie es

gar nicht aufnehmen?

Zeuge Feldmann: Eigentlich nicht. Wenn si

e sagte, aufs Bett gedrückt und geschlagen,

würde es so drin stehen. Problem: ic

h weiß es so konkret nicht mehr.

VRiinLG Escher: Zugebissen: ist da geredet

worden, ob es geblutet hat, oder wie das

Beißen vonstatten gegangen ist?

Zeuge Feldmann: Keine Erinnerung dran.

VRiinLG Escher: Dann hätte ich noch eine Fr

age ganz allgemein: zur Ehesituation ist

jedenfalls nach den Akten auch et

was gesagt worden. Wenn Sie da noch

a bisserl ausführen würden.

Zeuge Feldmann: Frau Mollath hat natürlich

schon auch eine Erklär

ung geliefert für diese

sich steigernden Übergriffe. Und zw

ar war es wohl so, dass der Grund

darin lag, dass ihr Ehemann zu dem

Zeitpunkt gewisse wirtschaftliche

Misserfolge hatte. Er war selbststän

dig, hat Kfz-Reifenhandel betrieben

und ist dann wohl in Konkurs gegangen

Diskussion bzgl. Mikrofon.

Zeuge Feldmann: Er hatte mit diesem Reif

enhandel wohl Misserfolge gehabt und wohl

auch Schulden, die die Frau Mollat

h aus ihrem Vermögen begleichen

musste. War ganze Zeit lang ohne Ei

nkommen, was ihn wohl belastet

hat. Frau Mollath wohl zugleich gewisser beruflicher Aufstieg in Bank

gemacht, hatte recht gut verdient. Da

s war Missverhältnis, das aus seiner

10

Sicht schwer zu ertragen war, da

s wohl Erklärung, dass er zunehmend

aggressiv wurde.

VRiinLG Escher: Das war Erklärung

die Frau Mollath gegeben hat.

RiinLG Koller: Die Vernehmung endet mit dem Satz:

Schließlich hat Frau Simbek an

Türe geklopft sie hatte das genutzt und Haus verlassen.

Ist Ihnen diese

Schilderung noch konkret in

Erinnerung? So gesa

gt oder ergänzendes

berichtet?

Zeuge Feldmann: Kann ich nichts mehr dazu sagen.

????: Berichtet, ob man gemeinsam da

s Haus betreten hätte. Sie und Frau

Simbek?

Zeuge Feldmann: Kann ich nicht au

sschließen, weiß ich nicht mehr.

OStA Dr. Meindl: Als Frau Mollath zu I

hnen gekommen ist – vermerkt ausweislich

Ermittlungsakten am 15.1.2003. Vernehmung 12.40 Uhr Bl. 6 oben.

Kannten Sie die Frau Mollath zu

diesem Zeitpunkt? Oder völlig

unbekannt?

Zeuge Feldmann: Völlig unbekannt.

OStA Dr. Meindl: Wir sind beide lange im

Geschäft. Normal beginnen wir Vernehmungen

nicht mit Niederschrift – sondern erkundigt sich. Vorgespräch

stattgefunden?

Zeuge Feldmann: Selbstverständlich.

OStA Dr. Meindl: Können Sie sich erinnern?

Zeuge Feldmann:

VRiinLG Escher:

Ermahnung eines Zuhörers wegen „Spruchtaste“ an Mikrofon.

Es geht nicht an, ….

Diskussion über Mikrofonanlage.

OStA Dr. Meindl: Befinden uns nochmal in di

esem Vorgespräch – Sie haben geschildert,

dass es im Wesentlichen um drei Komplexe ging: es ging um Komplex

Waffenbesitz, wohl um einen Ko

mplex Körperverletzungsdelikte,

insbesondere 11./12.08.2001 und um einen Komplex, in dem sie nach der

Trennung noch einmal im gemeinsamen Haus war und dort längeren

Zeitraum Haus nicht verlassen konnte. Haben Sie Erinnerung dran, was

die Frau Mollath von diesen Komp

lexen am meisten bewegt hat?

Zeuge Feldmann: Von meinem persön

lichen Eindruck her – waren des die

Körperverletzungsdelikte. Mehr kann

ich dazu nicht sagen. Bzw. auch

die Geschichte mit dem Einsperren.

Die Waffendelikte in dem Sinne

natürlich, weil sie gewisse Befürcht

ungen gehabt hat. So hat sie es

damals erklärt.

11

OStA Dr. Meindl: Haben Sie eine Erinnerung,

in welchem psychischen Zustand sich Frau

Mollath anlässlich ihrer Aussage befa

nd? Sie ist ja aus freien Stücken

gekommen, es war ja initial, dass sie gekommen ist. Haben Sie noch

einen Eindruck an psychische Ve

rfassung, wie sie aufgetreten ist?

Zeuge Feldmann: Stabil. Sie kam mir stabil vor.

Diskussion von OStA Dr. Meindl mit Zuhörerin.

OStA Dr. Meindl: Können Sie sich erinner

n, ob sie in bestimmten Aussagesituation

emotional beteiligter war, d.h. sich also

echauffiert hat? Möchte ja keine

Worte in Mund legen. Ob emotiona

le Veränderung stattgefunden hat?

Zeuge Feldmann: Kann letztlich nur sagen,

sie war zum Zeitpunkt der Vernehmung hat sie

gefassten Eindruck gemacht. So

wie wenn diese Ereignisse sie

aufgewühlt hätten, dass der Abstand mittlerweile groß genug war, dass

sie in Lage war, das gefasst vorzutragen.

OStA Dr. Meindl: Sie haben ge

sagt, dass das blockweise vers

chriftet worden ist. Können

Sie sich an Zwischenfragen erinne

rn. Haben Sie Gespräch gesteuert?

Zeuge Feldmann: Im Einzelfall ist es klar

, dass man im Einzelfall die ein oder andere

Zwischenfrage stellt. An einzelne Zwischenfragen kann ich mich beim

besten Willen nicht erinnern.

OStA Dr. Meindl: Können Sie sich erinnern. Od

er ich will anders fragen. Können Sie sich

erinnern, dass diese Aussage im Ra

hmen einer Anzeigeerstattung – dass

die aus Ihrer Sicht oder aus Sich

t der Frau Mollath noch nicht das

Abschließende sein soll, sondern

, dass was näheres nachkommt? Sie

sprachen von Zeitdruck.

Zeuge Feldmann: Davon bin ich offen gesta

nden ausgegangen, dass es zu ausführlicher

Vernehmung kommen wird. Es ist

die Rede gewesen von etlichen

einfachen Körperverletzungs

delikte, die alle strafant

ragsverfristet waren.

Bin davon ausgegangen, dass Ak

te in Rücklauf kommt mit

staatsanwaltschaftlicher Verfügung.

Und ausführliche Vernehmung.

OStA Dr. Meindl: Diesen Gedanken entnehme

ich Bl. 14/15. Er soll ausweislich Aktenlage

16.01.2003 gefertigt worden sein. In diesem schreiben Sie:

Freiheitsberaubung, Bedrohung.

Halte vor

: Im dritten Absatz: was

früher Körperverletzungsdelikte betrifft. Also solche vor 12.08.01 so

bezeichnete sie dies als

weniger intensiv. Dementsp

rechend dürfte es sich

um einfach Körperverletzungsdelikte handeln. Sollte von StA von das

besondere öffentliche Interesse

angenommen werden, wäre Frau

Mollath auch bzgl. früherer Delikte aussagebereit.

Haben Sie das mit

Frau Mollath besprochen, dass es zu weiteren Vernehmung kommen

könnte?

Zeuge Feldmann: So geschildert, gesagt, es

gibt Strafantrags-Frist

von 6 Monaten, die in

meisten Fällen rum war. Ich habe ih

r gesagt, dass Mög

lichkeit bestünde,

12

das besonderes öffentliches Interesse zu

bejahen. Für diesen Fall hat sie

zugesagt, dass sie bereit wäre, zu we

iteren Vorfällen auszusagen. Dazu

ist es nicht mehr gekommen: Akte kam zu mir nicht mehr.

OStA Dr. Meindl: Sie haben gegenüber der Ri

chterbank geschildert,

was Frau Mollath

gesagt hat und was verschriftet worden

ist. Bei dieser

Aussage ist auch

die Sentenz gefallen, dass Frau Moll

ath mitgeteilt habe, ihr Mann habe

sie gebissen. Beißen. Das ist wieder

die Frage an Ihre Erinnerung. Weiter

nachgefragt, wohin gebissen? Haben Si

e sich möglicherweise oder hatten

Sie den Gedanken, die Verletzung sich

zeigen zu lassen? Oder hat die

Frau Mollath möglicherweise gesagt – schauen Sie mal?

Zeuge Feldmann: Weiß ich leider nichts mehr. Muss ich leider enttäuschen. Keine

Erinnerung mehr. 15.1. Also, nee. Ha

be ich bedauerlicherweise keine

Erinnerung mehr.

OStA Dr. Meindl: Kann ich fest

halten, dass Sie kein Erinne

rung haben, dass Ihnen Frau

Mollath eine Bisswunde gezeigt ha

t oder die Reste einer Bisswunde?

Dass Sie sowas gesehen haben?

Zeuge Feldmann: Kann es nicht aussc

hließen, keine konkr

ete Erinnerung.

OStA Dr. Meindl: Wenn gesehen, was hätten Sie gemacht?

Zeuge Feldmann: Fotografie

rt, davon gehe ich aus.

OStA Dr. Meindl: Jetzt taucht – was Sie uns

möglicherweise auch noch erklären könnten in

Ihrem – irgendwo vermerkt. Dann frage

ich aus dem Stegreif. Als Sie mit

der Vernehmung der Frau Mollath zu

Ende waren und Ihren vorläufigen

Ermittlungsbericht geschrieben habe

n. Vor welchem Hintergrund ist der

gefertigt worden?

Zeuge Feldmann: Um einen Durchsuchungs

beschluss zu bekommen. Der Bericht war

vorläufig deshalb.

OStA Dr. Meindl: Sie teilen irgendwo mit,

dass Ihnen weitere Verfahren bekannt sind an

anderer Dienststelle. Das ha

tten sie kurz schon erwähnt.

Zeuge Feldmann: En detail bekannt, wäre

übertrieben. Weiß, dass Vorgänge anhängig

waren bei PI Ost meiner Erinnerung nach, wo bereits Anzeige erstattet

worden ist bzgl. Nachstell

ungsgeschichten bei Bruder.

OStA Dr. Meindl: Wie habe

n Sie das rausgefunden?

Zeuge Feldmann: Über die pol

izeiliche Vorgangsverwaltung.

OStA Dr. Meindl: Da nachgeschaut?

Zeuge Feldmann: Weiß ich nicht mehr, aber

gehe davon aus, wenn ich es gewusst habe.

OStA Dr. Meindl: Haben Sie sich mit Kollegen in Verbindung gesetzt, was da los ist?

13

Zeuge Feldmann: Kann durchaus sein, dass da ei

n Telefonat geführt worden ist. An solches

keine konkrete Erinnerung mehr. Kann

sein, dass ich kurz rückgefragt

habe. Möchte verhindern, dass Maßn

ahmen sich überschneiden. Möchte

verhindern, dass die parallel ähnliches oder gleiches machen. Es besteht

eine gewisse Wahrscheinlichkeit

, dass telefonische Absprache

stattgefunden hat. Dass Durchsuchu

ngsbeschluss beantragt wurde. An

solche Gespräche habe ich aber

keine konkrete Erinnerung mehr.

RA Horn: Sie waren damals im K 12 tä

tig. Welche Zuständigkeiten umfasste das K

12? Sie hatten angerissen Waffendelik

te – weitere Zuständigkeiten?

Zeuge Feldmann: Selbstverständlich.

Das K 12 umfasst grob gesagt die

gemeingefährlichen Delikte – Brän

de, Sprengstoff und solche ähnlichen

Dinge.

RA Horn: Wären Sie bzw. K 12 zustä

ndig gewesen für Körperverletzungsdelikte

oder konkret für diese hier angezeigten Vorfälle?

Zeuge Feldmann: Nein, für die Körperverletz

ungsdelikte wäre ich ni

cht zuständig gewesen,

sie war wegen Waffendelikten bei mir gelandet. Soweit ich mich

erinnere, zum Zeitpunkt, als sie zu mir

kam, war es mir gar nicht bekannt,

dass es auch um Körperverletzungsde

likte ging. Aber es war klar, dass,

wenn jemand mehrere Vorwürfe vorbringt

, ich den nicht zu

einer anderen

Dienststelle schicke.

RA Horn: Stand zur Diskussion, dass si

e Frau Mollath gleich weiterreichen an

Fachkommissariat wegen Körperverletzung?

Zeuge Feldmann: Nee, weil für mich wege

n Waffen Teilzuständigke

it hatte, Weiterreichen

würde ich unter unnötige Bürokratie fassen.

RA Horn: Sie haben angegeben, dass Akte

an Sie zurückläuft. Nach Erlass des

Durchsuchungsbeschluss wegen m

öglicher Verstöße gegen das

Waffengesetz. Hätten Sie die Akte

dann damit auch weiter bearbeitet –

wäre sie zurückgekommen?

Zeuge Feldmann: Pff. Nachdem das Waffende

likt logischerweise zu

r Einstellung anstand

und es nur um Körperverletzungsdeli

kte ging, kann nicht ausschließen,

dass Akte anderweitig

weitergeleitet wird.

RA Horn: Ist über Zuständigkeitsfrage

n mit Frau Mollath gesprochen worden?

Zeuge Feldmann: Nee. Dass mit

ihr über Zuständigkeiten gesprochen wurde, habe ich nicht

in Erinnerung.

RA Horn: Richtig verstanden, dass

Sie bei Durchsuchung mit anwesend waren?

Können Sie uns schildern, wie sich

Herr Mollath verhielt – war er

anwesend?

Zeuge Feldmann: Jaja.

14

RA Horn: Können Sie sagen, wie er sich verhalten hat?

Zeuge Feldmann: Will so sagen, zunächst nich

t kooperativ. Weil er zunächst nicht geöffnet

hat. Ich war von Situation her schon

fast so weit, dass wir Türe hätten

gewaltsam öffnen müssen. Nachdem da

s dann erledigt war, also dass

Türe offen war, dann ist sein Verh

alten umgeschlagen, eher kooperativ

würde ich sagen. Er hat zwar natürlic

h verbal seinen Unmut geäußert, hat

aber ansonsten keine Sc

hwierigkeiten gemacht. Wobei, na gut. Gewisse

Behältnisse, die schwer zu öffnen

waren, da war nicht kooperativ. Da hat

er keine Schlüssel gehabt. Kann aber

stimmen, dass er keine hatte. Bevor

wir Haus betreten haben, war er

sehr unkooperativ, danach leidlich

kooperativ.

RA Dr. Strate: Das K 12 – ist das weit

von Erlenstegenwache entf

ernt? Von Nürnberg

Ost?

Zeuge Feldmann: Naja, es befindet sich im

Osten, wohingegen, das

K 12 im Bereich des

Präsidiums also zentral. Si

nd schon paar Kilometer.

RA Dr. Strate: Wie ist das bei Ihnen? Wenn

man in Erlenstegenstraße Anzeige erstatten

wollen würde und die Materie die in

baldige Bearbeitung der Kripo

gehört, gäbe es an der Erlens

tegenwache die Möglichkeit, den

Anzeigeerstatter gleich an Bereitscha

ftsdienst der Kripo weiterzugeben?

Zeuge Feldmann: Ja, das wird zum Teil gemacht.

RA Dr. Strate: In Erlenstegenstr. Kripobeamte tätig?

Zeuge Feldmann: Es gibt ein

Kommissariat der Kripo Nürnbe

rg, das in Erlenstegenstraße

Sitz hat. Die machen was ganz

anderes, die machen keine

Anzeigeaufnahme. Wobei ich nicht ve

rstehe, worauf Sie hinauswollen.

RA Dr. Strate: Ist auch nicht ihre S

ache. Sie sprachen davon, Sie haben eine

Vorgangsverwaltung, der Sie Hinw

eise entnehmen können, dass

Vorfälle vorlagen?

Zeuge Feldmann: Ja.

RA Dr. Strate: Da nachgeschaut?

Zeuge Feldmann: Daran keine konkrete Er

innerung, gehe davon aus, weil ich von

Vorgängen wusste, dass ich nachgeschaut habe.

RA Dr. Strate: Vorgang bei Erlenstegenstr

. Erinnern Sie denn, dass er mit aufgeführt

worden ist?

Zeuge Feldmann: Wache Ost. Meiner

Erinnerung bei Wache Ost anhängig.

RA Dr. Strate: Aber was es für

Vorgang war, wussten Sie nicht?

28

Das beantwortet m.E. die Frage.

VRiinLG Escher: Bl. 11 und 12 – wenn Si

e sich das anschauen. Können Sie draus

entnehmen, was Sie mit Ihrer Mitteilung gemacht haben?

Zeuge Häfner: Ja. Das ist Ereignismel

dung als solche, mit Kurzpersonalien des

Betroffenen, Anschrift, angetroffene Zeugen und der Sachverhalt schon

mal und oben die Maßnahme.

VRiinLG Escher: Wo das dann hingegangen ist?

Zeuge Häfner: K 12.

VRiinLG Escher: Ob Feldmann das bekommen hat?

Zeuge Häfner: Vermute ich, entzieht sich

meiner Kenntnis. Für uniformierten Dienst

abgeschlossen.

OStA Dr. Meindl: Geht mir auch nur um

die Blätter 11 und 12. 802 Js 4743/03. Sie haben

es gesehen, erläutert. Und ich möchte gerne aus diesen beiden Blättern

einige Vorhalte machen. Nach

der Schriftform ist es am 3.1.2003

gefertigt worden. Adressiert an K 12 als Aufnahmezeit ist angegeben der

2.1.2003, 16.30 Uhr. Es wird von einem Vorfall berichtet Vollbehrstr. 4.

Zeugen P. Mollath. Sie haben es ja

auch unterschrieben, gehe davon aus,

dass Sie hier nichts falsches beri

chtet haben und Ereignis ist Besitz

scharfer Waffen ohne Berechtigun

g. Die Ereignismeldung selbst, als

Sachverhalt den Sie mitteilen lautet wie folgt:

Mitteilerin Mollath lebt

von Ehemann getrennt. Es kommt imme

r wieder zu Schwierigkeiten und

Auseinandersetzungen zw. Ehemann,

ihrer Person und Bruder Müller.

Der wohnt im selben Anwesen. Wegen Handgreiflichkeiten wurde am

23.11.2002 5425122104-02/2 Vorgänge aufgenommen.

Dann teilen Sie

weiter mit

Frau M. rief am 2.1.2003 beim Unterzeichner an.

Als

Unterzeichner Sie ausgewiesen. Können

Sie sich an Anruf erinnern? Bei

Ihnen ist vorhin Erinnerung gekomme

n, Wöhrder Hauptstr., können Sie

sich an Anruf erinnern? Sie teilen

mit Frau M. ruft am 2.1. an. Sie

persönlich. Kommt da Erinnerung?

Zeuge Häfner: Der Anruf wäre je

tzt bzgl. der Langwaffen gewesen?

OStA Dr. Meindl: Sind bei Ereignismeldung …

Zeuge Häfner: Von Erinnerung her hätte

ich gesagt, hätte ich Auftrag über Funk von

Funksprecher bekommen bzgl. Langw

affen. Aber wie hier: wohl

angerufen, wegen Vorfällen wegen Br

iefen und mir wohl an Telefonat

wegen Langwaffen schilderte und aufgrund dessen wir uns in Marsch

gesetzt hätten. Aber das weiß ich nicht mehr.

OStA Dr. Meindl: Sie schreiben. Frau M. ri

ef an und teile mit, dass ihr eingefallen sei…

Kommt Erinnerung, was ihr

eingefallen sein könnte?

Zeuge Häfner: Kann ich leider nicht mehr sage

n. Aber wenn es so dort steht, war es so.

29

OStA Dr. Meindl: Dass ihr eingefallen sei, da

ss Herr M. im Besitz zu sein. Herr Lindner hat

gerade zeitlichen Abläufe abgefragt.

In dessen Folge sie häufiger Sie

öfter mit Mollath zu tun ha

tten. Dann am 2.1. ausweislich

Ereignismeldung gab es einen Anru

f von Frau Mollath bei Ihnen.

Zeuge Häfner: Könnte mir vorstellen, – da sc

hließt sich der Krei

s, dass das der Grund

war, warum dass wir diesem Ganzen Sachverhalt keine solche

Gewichtung beigemessen haben, dass wir sofort in die Wohnung auf

Gefahr in Verzug in Wohnung rein si

nd, weil eben ich kurz vorher mit

Frau Mollath mit ihr zu tun hatt

e, und so eine Aussage hätte ja

logischerweise für logischen

Menschenverstand zum damaligen

Zeitpunkt fallen müssen. Dadurch dass es

erst danach kam, das war für

uns wohl in Absprache mit Dienst

gruppenleiter der Grund, dass wir keine

Sofortmaßnahme getroffen haben.

OStA Dr. Meindl: Einsatz am

23.11., am 2.1. ruft sie an, ihr se

i eingefallen. Es wird weiter

ausgeführt

Dies habe er von sein

er Mutter Frau Mart

ha Mollath geerbt.

Diese habe ihres Wissens eine Besitz

waffenkarte gehabt. Herr M. solche

nicht beantragt, die Waffe existierte

, sie habe diese in Hand gehabt, evtl.

habe er auch noch scharfe Kurzwaffe.

Erinnerung, dass Rede von 2 Waffen?

Zeuge Häfner: Keine Erinnerung

OStA Dr. Meindl:

Da aber nicht sicher…

Sie teilen auch ein Az. mit.

23.11.2002 wegen Handgreiflichkeiten und

anderer wurden am 23.11.2002 und SammelAz. 122104-02/2

Zeuge Häfner. Prüfziffer fü

r PC ob Az stimmig ist.

OStA Dr. Meindl: Wenn man sich Vorgang

802 Js 4726/03 anschaut, dann trägt der dieses

Az. Das ist dieser Vorgang.

Zeuge Häfner: Das steht deshalb drin, dass si

ch der Sachbearbeiter

bei K 12 selbst ein

Bild über Sachlage machen kann ob

es denn dringlich

ist oder nicht aus

seiner Sicht.

OStA Dr. Meindl: Der macht dann mit Az. was?

Zeuge Häfner: Der schaut natürlich nei.

OStA Dr. Meindl: In

Vorgangsverwaltung?

Zeuge Häfner: Richtig.

RA Dr. Strate: Darf ich mal kur

z in Ihre Vorgang reinschauen?

OStA Dr. Meindl: Sie können gerne in meine Akte

n schauen, ich habe nich

ts zu verbergen.

30

RA Horn: Der Ablauf ist ja mit Ihnen

durchgegangen worden. Sie haben sich dazu

erklärt, soweit Sie konnten. Es ist Ih

nen jetzt vorgehalten der Anruf der

Frau Mollath im Januar 2003. Bei dem Sie ihnen etwas berichtet hat zu

Waffen. Nachdem jetzt Ihnen da

schon seit 20-30

Min. vorgehalten

werden – ist Erinnerung besser geworden an Vorfälle und können wir

damit vielleicht Frage beantworten, ob

Sie eine Erklärung dafür haben,

warum Frau Mollath Sie damals angerufen hat am 2.1.? Sie hatten ja mit

ihr vorher keinen unmittelbaren Kontakt, oder?

Zeuge Häfner: Vorher der unmittelbare K

ontakt bei der Briefgeschichte stattgefunden.

Und warum sie dann wohl angerufe

n hat und welche Motivation Sie

hatte, müsste ich spekulieren.

RA Horn: Dazu etwas gesagt?

RA Dr. Strate: Also wir wissen ja nicht…

RA Horn:

RA Dr. Strate: Wissen ja nicht, ob

sie am 28.12. nicht doch bei Wache war…

RA Horn: Ist es richtig, dass die den Herrn Robert Müller und Frau Simbek

nochmal telefonisch befragt hatten zu damaligen Vorfällen am 23.11.?

Wenn ich das so sage. Kommt da Erinnerung?

Zeuge Häfner: Wäre möglich, aber wie ge

sagt, mir sagt der komplette Herr Müller

nichts. Bildlich erinnern. 2 Männer

und 1 Frau vor Ort. Aber Situation

mit Herrn Müller, aber da muss ich passen, tut mir leid.

RA Horn: Wenn ich vorhalte, dass nach

Aktenlage wohl veranlasst, sagen, Müller

und Frau Simbek nochmals am 29.12.2002 telefonisch, Herrn Müller

gegen 14 Uhr anzurufen und zu befragen, kommt da Erinnerung?

Zeuge Häfner: Erinnerung in dem Sinne ni

cht. Aber wäre möglich, weil ja in der

Zwischenzeit Frau M. weitere Vorw

ürfe erhoben hat und um diese zu

verifizieren, könnte ich mir durchaus vor

stellen, dass erst Anruf erfolgte

und daraufhin eine schriftliche oder persönliche Vorlandung.

RA Horn: Um vom Spekulativen wegzuko

mmen –um zur Frage zu kommen: kann

es sein, dass Frau M. bei Anruf am 2.1.2003 Bezug genommen hat auf

eine von Ihnen durchgeführte telefo

nische Befragung des Herrn Müller

und der Frau Simbek?

Zeuge Häfner: Kann ich nicht beantworten, we

il ich mich schon gar nicht an Telefonat

erinnere.

RA Strate: Die Fragen die der Nebenklagev

ertreter stellt, die braucht er nicht zu

stellen, wenn sie Aussage machen würde.

VRiinLG Escher: Das tut sie aber nicht.

31

RA Horn: Aber fragen darf ich.

RA Dr. Strate: Natürlich.

VRiinLG Escher: Bl. 14.

RA Dr. Strate. Noch Frage zum Stempel.

OStA Dr. Meindl: Bl. 11 der großen Akte.

Inaugenscheinnahme des Stempels.

RA Dr. Strate: Ist das ein Stempel von Ihnen?

Zeuge Häfner: Einlaufstempel 8.1.2003 KD

N Dez. 11. Also bei übergeordneter

Dienststelle.

Also die Akte kam in Papierform am 8.1.2003 bei Dez. 1 in Einlauf.

OStA Dr. Meindl: Die Ak

te… Die Ereignismeldung?

Zeuge Häfner: Ja genau.

RA Dr. Strate. Interessant ist es von An

ordnung her, nämlich dass Ihre Ereignismeldung

vom 3.1., eingegangen am 8.1., in der Ab

lage der Akten hinter dem vom

17.1. kommt. Darf man daraus schlie

ßen, dass Ihre Ereignismeldung

nachgeheftet wurde von dem Beamten, der Zeugenvernehmung

durchgeführt hat?

OStA Dr. Meindl: Kann de

r Zeuge nicht beantworten.

RA Dr. Strate: Frage nach Üblichkeiten.

Zeuge Häfner: Geheft kenne ich nicht. Wie

es üblich ist: – kann

das nicht beantworten,

nein.

RA Dr. Strate: Seit ich Stempel kenne kann ic

h es beantworten, wird wohl so gewesen

sein.

RA Dr. Strate: Eine Frage. Abgesehen von

dem polizeilichen Kont

akt, den Sie hatten:

Kennen Sie sonst Frau Petra Simbek, Robert Müller oder Martin Maske?

Zeuge Häfner: Nein, schon ei

ngangs die Frage. Nein.

RA Dr. Strate: Auch nicht Martin Maske?

Zeuge Häfner: Sagt mir jetzt nichts.

RA Dr. Strate: Kennen auch keine Personen, z.B. Kollegen genannt – mit dem in diesem

Sportverein tätig?

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Ich empfehle die Mitschriften bei STRATE im Netz zu lesen. Hier ist nur eine provisorische Paste/Kopie eines hier unvollständigen Teiles.

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STAATSKRISE: Erbarmungslose Schludrigkeit gegen Gustl Mollath

Juli 15, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4678

am Dienstag, 15. Juli 2014

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Dr. Dietmar MoewsDSCF0320

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Das neue Verfahren im Fall Mollath sollte Wiedergutmachung für erbarmungslose Schludrigkeit er bayerischen Justiz bringen.

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Dem Vertrauen in die Justiz hat schon lange nichts mehr so geschadet wie die Causa Gustl Mollath. Jetzt wird der Fall völlig neu aufgerollt. Die dritte Gewalt will lernen. Wirklich?

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Über vierzig Zeugen sollen im Wiederaufnahme-Prozess gegen Gustl Mollath vom Gericht gehört und verhört werden.

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Heute ist zu den Straftat-Vorwürfen hinsichtlich zerstochener Reifen ermittelt und befragt worden. Die als Zeugen vorgestellten Polizisten bestätigten, dass sie des Glaubens waren und sind, dass Gustl Mollath die Reifen zerstochen habe. BEWEISE: Nichts – MUTMAßUNG: Ein Kriminalprofiler hat bei Mollath bestimmte Kriterien zugeordnet (Quelle: Süddeutsche Zeitung, 15. Juli 2014)

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In dem ersten Straf-Verfahren im Jahre 2006, das schließlich zur Unterbringung und Entmündigung geführt worden war, wurde festgestellt, dass der Angeklagte Mollath die Straftatvorwürfe der Anklage in der Gerichtsverhandlung kaum beachtete, auch seinem Pflichtverteidiger die gewünschte Aufmerksamkeit nicht widmete. Mollath beantragte die Entlassung des Pflichtverteidigers. Der Pflichtverteidiger seinerseits beantragte beim Gericht, vom Pflichtverteidigungsmandat entlassen zu werden. Das Gericht hielt an dem Pflichtverteidiger fest.

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Die Polizisten bezeugten nun, dass damals auch im Zusammenhang des Mollath angehängten Verfahrens der Name Gustl Mollath auf einer Nürnberger NSU-Fahndungsliste auftaucht – für einen Zeitpunkt, an dem Mollath längst weggeschlossen lebte.

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Beim Stichwort NSU bestanden die Zeugen dann auf Schweigepflicht.

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Im jetzt im Juli 2014 erneut veranlassten Anlauf, den Strafprozess gegen Gustl Mollath gründlicher zu ermitteln, werden zu allen drei Klagepunkten Zeugen und Beweismittel hinzugezogen – und jetzt: NSU-FAHNDUNGSLISTE.

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Dietmar Moews meint: Die Staatskrise besteht gerade darin, dass Sinn und Menschlichkeit vernichtet werden, dabei aber der Schein von normgerechtem Amtshandeln erzeugt wird.

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Wie könnte sich nun der Angeklagte Mollath praktisch verhalten? Es wäre doch eine psychische Ich-Störung, würde Mollath auf seine Verteidigung gegen solchen Verhandlungsmüll schweigen.

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Wir erleben im Wiederaufmahmeprozess von Rgegensburg jetzt doch den Real-Life-Versuch: Wie benimmt sich Mollath unter steigendem Misshandlungsdruck?

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Dabei kann die leitende Richterin am Landgericht doch auch nur geduldig alle interessierten geister florieren lassen, um daraus die gerechten Schlüsse zu ziehen.

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Das kann hier doch nur heißen: welche Weichen müssen hier jetzt gestellt werden, damit Gustl Mollath rehabilitiert wird und wie er dann weitestreichend materiell entschädigt wird. Und wie Schuldige Zurechnungen für Mollaths Leid und Freiheitsentzug für einen Strafprozess zugeführt und bestraft werden können.

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STAATSKRISE: Misshandelter Waldorfschüler Mollath kämpft gegen Vorurteile

Juli 11, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4657

am Freitag, 11. Juli 2014

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Fünfter Verhandlungstag heute. Das Gericht vernimmt wichtige Zeugen. Die Zeugenvernehmung läuft seitens des Gerichts formal bislang einwandfrei. Verteidigung, Staatsanwaltschaft, Nebenkläger sowie Prozessökonomie scheinen zu stimmen.

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Dr. Dietmar MoewsDSCF0320

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Dietmar Moews meint: Als empirischer Soziologe möchte ich auf eine banale anthropologische Tatsache hinweisen: DEVIANZ (Abweichendes Verhalten): Ein Waldorfschüler ist kein Rechtsanwalt. Ein Zahnarzt ist kein Bankier. Ein Immobilienhändler ist kein Schriftsteller. Das derzeitige Gericht und die leitende Richterin wiederholen einen sachlichen Fehler, der geradezu allgemein von Gerichten praktiziert werden:

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Der ungerecht und rechtswidrig in die Irrenanstalt von Bayreuth fast acht Jahre in Isolation weggeschlossene Gustl Mollath soll sich wie ein juristischer Textautomat verhalten.

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Gustl Mollath verhält sich aber auch heute wie ein schwer misshandelter Waldorfschüler, der sich auch stilistisch nicht brechen lässt. Mollaths deviantes Verhalten wird ihm als Schuldaspekt angelastet: „Risse in Mollaths Opferrolle“.

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Schwer misshandelter Waldorfschüler“ ist ein ständig mitgeschlepptes Vorurteil, gegen das Mollath – auch an seinem Strafverteidiger vorbei – mit moralischer Empörung offen kämpft.

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Mollaths offene Kampfform wird ihm als Verdacht auf Wahnsinn ausgelegt. Die Presse stellt den Angeklagten Mollath inzwischen als „nicht normal“ hin: angebliche „Risse im Opferbild“.

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Der Zeuge für betrügerische Agitation der Ex-Ehefrau von Gustl Mollath, Edward Braun, Zahnarzt aus Bad Pyrmont, wurde seitens der Staatsanwaltschaft besonders exponiert und schließlich vom Gericht vereidigt.

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Grund für die Vereidigung (Schwur auf die wahrheitliche Zeugenschaft), sind entscheidende Kronzeugenaussagen des Zeugen Braun (wer schwört und falsch aussagt, steht unter hoher Strafandrohung).

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Der Staatsanwalt stellte fest, dass der Zeuge Braun erst viele Jahre nach dem ersten Mollath-Prozess auftrat. Dass seine Aussage beinahe wortgenau vom Zeugen wiederholt wird – „als habe er das auswendig gelernt“ – und dass Zeuge Braun anfänglich eventuell leicht abweichende Angaben gemacht haben soll.

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Weder Gericht noch Staatsanwalt konnten benennen, worin der Zeuge widersprüchlich bezeuge.

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Der Zeuge Edward Braun hat keinen Widerspruch abgeliefert. Er hat keinen besonderen Grund für die Vereidigung in diesem Prozess an den Tag gelegt. Das Gericht darf die widerspruchsfreie Zeugenaussage nicht als besonders verdächtig als Falschaussage oder unbelastbare Aussage bewerten: Nur eine klare widerspruchsfreie Aussage steht. Ein solcher Zeuge (ein studierter Zahnarzt, nicht ein stotternder Hiwi) ist es den Gerichtsgeflogenheiten geradezu schuldig, exakt und wortgenau seine Bezeugung stets zu wiederholen, wenn es gefragt ist.

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Zweifel am Zeugen Edward Braun rühren nun angeblich da her, dass Braun sich erst mit gewisser zeitlicher Verzögerung – im Jahr 2011 – für Mollath eingesetzt hatte.

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Dabei ist auch diesbezüglich die ganz normale alltagssoziologische Einsicht ausreichend, Brauns Verhalten zu erklären:

1. Braun ist ein höchstbeschäftigter selbstständig praktizierender Zahnarzt, der zusätzlich eigene Zahntechnik usw. in Bad Pyrmont geschäftlich organisiert. Braun ist beruflich extrem eingespannt.

2. Ein Paar Braun war zehn Jahre früher mit dem Ehepaar Mollath gut befreundet. (Eine Frau Braun ist im Fall Mollath bislang nicht genannt worden). Eine solche Zeugin könnte die ehemalige Freundschaft beschreiben. Es hatte sich inzwischen das Leben der Freundschaftspaare entwöhnt, ohne dass dafür Zerwürfnisse oder Streit Ursache gewesen wäre. Allerdings begann ohne diese soziale Beziehung Mollath/Braun, von vor 20 Jahren und von vor zehn Jahren, ohne später von der Trennung des Paares Mollath berührt worden war (nun ist Bad Pyrmont räumlich, auch mit einem Ferrari, nicht mal eben kurz mit Nürnberg verbunden).

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Erst mit einem Anruf der Ex-Frau Petra Mollath bei Braun in Bad Pyrmont, wo es eigentlich um Bankkreditgesuch von Braun bzw. und um Schwarzgeldmöglichkeiten der Petra Mollath ging, erfuhr Braun durch Petra Mollath einseitig in drastischer Form Mitteilung vom Ehestreit Mollath.

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Hier setzt nun das Gericht an: Braun habe sich – als alter Freund – nicht in den Ehestreit eingemischt. Danach nämlich Gustl Mollath anläßlich eines geschäftlichen Besuchs bei Braun in Bad Pyrmont gar nichts vom Streit des Ehepaar Mollaths mitteilte. Braun hätte sich also aus eigenem Antrieb einmischen müssen – was er unterließ.

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Dietmar Moews meint: Es scheint dem Gericht alltagspraktisch verschlossen zu sein, dass die Beziehung Mollath-Braun auch immer über die Akquisitionsinteressen des Maschinenbaugewerbes des Gustl Mollaths mitbestimmt waren. So, wie auch aus erwerbsmäßiger Ambition der Frau Mollathm als Hypo-Vereins-Bankkauffrau, dem Braun Steuergeld-Transfers geschäftlich anbot.

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So reiste Gustl Mollath durchs Land, um seine Ferrarigeschäfte zu kommunizieren: Night-Life-Promotion, Freizeitakquise, so sah Mollaths Ferrari-Kommunikation „natürlich“ aus. Edward Braun sammelt kostbare Oldtimer und Mollath hat für Braun an Autos gearbeitet.

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Es ist also diese „Freundschaft“ oder „Bekanntschaft“, mit „Familienbezügen der Ehepaare“ eine speziell getragene soziale Beziehung gewesen, die auf Freizeit, Vergnügen und Autoleidenschaft gestützt war, nicht auf Ehetherapie oder sozialpsychologischem Patriarchat Brauns gegenüber Mollath – diesbezüglich war der ausgeprägte Verhaltensstil zwischen Braun und Mollath Distanz und Respekt, nicht Einrede oder Bevormundung. (In Droemer 2014, der „Affäre Mollath“ der SZ-Autoren Przybilla und Ritzer werden Autoferien in Italien mit ausgiebiger Hilfsbereitschaft und gemeinsamen Auto-Rennsportfreuden beschrieben).

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Ex-Frau Petra Mollath durchbrach in ihrem Telefonat mit Braun diese freundschaftliche Distanz zweifach:

Petra Mollath teilte angeblich extrem polarisierend, parteiisch das eigene Ehedrama Mollath mit. Edward Braun tat nicht im Gegenzug seinerseits eigene Ehedramen hinzu.

Petra Mollath machte dem Zahnarzt Braun am Telefon steuerstrafrechtliche Angebote.

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Es ist also vollkommen nachvollziehbar, wenn Edward Braun nicht als Moderator des extremen Ehezerwürfnisses Mollath versucht hatte sich einzubringen.

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Erst als Braun von Mollath aus der Irrenanstalt angerufen worden war, entstand bei Braun ein moralisches Pflichtgefühl, hier als Zeuge mit seinem Wissen aufzutreten.

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Dietmar Moews meint: Das Gericht muss mal zulassen, dass sich ein Zahnarzt und Autosammler anders benimmt als ein Waldorfschüler oder eine Schwarzgeld-Transportiererin. Hier gibt es eindeutige Zweckrationalitäten die das variante Verhalten vollkommen erklärt: Es sind Individuen und nicht Rechtsanwälte im Strafprozess.

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Staatskrise Bayern: Bundesjustizminister Heiko Maas zu GUSTL MOLLATH

Juli 10, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4651

am Donnerstag, 10. Juli 2014

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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bezog Stellung zur sogenannten „Unverhältnismäßigen Unterbringung“. Solche „müssen besser als bisher vermieden werden“.

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Dafür sei im März eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt worden. Sie werde bis zum Herbst Vorschläge erörtern, wie die Unterbringung „stärker auf gravierende Fälle beschränkt werden kann“. Danach „werden wir zügig einen Gesetzentwurf erarbeiten. Ziel ist eine Änderung der bestehenden Regeln, um dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz mehr Geltung zu verschaffen“, sagte Maas. (laut Süddeutsche Zeitung)

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Dietmar Moews meint: Gustl Mollath ist in die deutsche Rechtsgeschichte eingegangen, bezieht daher aber weder Trost noch Entschädigung. Vielmehr scheint in der Großen Koalition von CDU + CSU + SPD keine geistige Luft für Seehofers bayerische Staatskrise vorhanden zu sein.

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Große Koalition bedeutet hauptsächlich: Keine Opposition – keine Kritik.

Das wiederaufgenommene Strafverfahren gegen Gustl Mollath, zur Ermittlung von vorgeworfenen Tätlichkeiten, Freiheitsberaubung, Reifenstecherei und Wahn, zeigt Zug um Zug Sinn und Unsinn im Rechtsstaat: Es ist eine Staatskrise.

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Die Rolle der forensischen Psychiatrie auch das Gebaren der Banken und der Finanzindustrie werden folglich gar nicht ermittelt oder zur Sprache kommen, wenn das Gericht feststellt, dass die Anklage sich als unerweislich klarstellen lässt.

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Der DRITTE TAG: Die Schwägerin der Nebenklägerin Petra Rütter (Ex-Mollath), die bereits im Jahr 2004 als Zeugin von Petra-Mollath-Kolportagen zur Beschuldigung von Gustl Mollath amtlich einvernommen worden war, wurde heute erneut vernommen. Diese Zeugin erinnerte sich nunmehr an beinahe gar nichts, bis auf sehr spezielle Beschuldigungen von Mollath. Allerdings ist es hier nun das ganze Auftreten ohne geringste Glaubwürdigkeit: Diese Schwägerin erinnerte sich nicht an Tatsachverhalte, die sie ehedem zu Protokoll gegeben hatte. Stattdessen beschuldigte sie nunmehr den angeschuldigten Mollath mit Zeugnissen von Straftaten, von denen sie damals nichts gewusst hatte bzw. was sie nicht ausgesagt hatte.

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Dabei dreht es sich ausnehmlich um Beschuldigungen und Belastungen des Beklagten Mollath. Eine solche Zeugin kann kein Gewicht bekommen. Selbst Beeidigung wäre sinnlos, weil die Widersprüchlichkeiten auf der Hand liegen.

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Dietmar Moews meint: Für den Angeklagten Gustl Mollath, der die gesamten Zusammenhänge jahrelang verinnerlichen konnte, die er nunmehr in den vergangenen Monaten durch eingehendes Aktenstudium detailliert vergeistigt hat, findet sich nun in der Rolle, vielfältig Unverständliches mit Sachvorträgen zu erhellen – während er sich selbst dadurch in eine nachteilige Position der Rechthaberei bringt.

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STAATSKRISE ist, wenn Fehler vertuscht anstatt zum Organisationslernen genutzt zu werden. Systemtheoretisch bedeutet dieses Geschehen, dass das soziale System, nicht zustande kommt. Und das heißt, dass die Verantwortungslagen im schrittweisen geschehen gegen Mollath löchrig ist: Der bayerische Staat hält Verantwortungssuspension zum persönlichen Missbrauch (Richter Otto Brixner) vor.

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Piraten verraten sich ständig selbst

Juli 9, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4650

am Mittwoch, 9. Juli 2014

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IMG_2840

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Als der Kandidat für den Vorstandsvorsitz der Piratenpartei Deutschland, Dr. Dietmar Moews aus Berlin, im Bundestagswahlkampf 2009 feststellte, dass sich in der noch ganz überschaubaren Ingroup der Piraten, die in Berlin gegründet worden waren, wesentliche professionelle Organisationsentscheidungen nicht durchsetzen ließen, zog er sich Neid- und Missgunstpersonalien zu: Besonders der Stammtisch Choriner Straße, genannt Bjarne Stroustrup, mit Pavel Mayer, Christopher Lauer, Oliver Höfinghoff, versuchten – statt Parteiaufbau, Mitgliederschulung, Parteistiftung, Finanzierungsfragen – hauptsächlich den Bundesvorstand sich zu unterwerfen (gemeinsames Büro für Bundespiraten und Berlinpiraten und von Anbeginn Abzockereien mit T-Shirts über einen gesonderten Verein).

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NDZ050226

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Exakt diese Berlinpiraten haben die Piratenkommunikation der Internetz-Foren kontrolliert . Exakt diese Leute haben die Gerüchte über „direkte Demokratie durch das Internetz“ betrieben: Echtzeitmitwirkung aller, als Basisdemokratie und permanentem Bundesparteitag.

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Schließlich das Mitmach-Tool „Liquid Feedback“, mit dem angeblich kollektive sozio-geistige Arbeitsprozesse zielführend genutzt werden könnten: Dabei kann bereits mit altagssoziologischem Verständnis nachvollzogen werden, dass das Verarschung ist. Und es ermöglicht den Betrug, wie es bei allen Maschinen ist: der Maschinist kann sie manipulieren: Wer nicht schreiben kann, wird nicht gelesen, wer nicht lesen kann, liest auch nicht, kann auch nicht schreiben – Folge:

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Es kommen Angeber-Piraten in Mandatsübetragungen, wie Martin Haase, der im Liquid Feedback – als Maha –  trotz zahlreicher Stimmübertragungen die Piratenpartei an sich selbst ersticken ließ. Denn er hat kein politisches Wissen, keine Ahnung, keine Ideen und keine soziale Dynamik. Das ist das Schicksal der Piraten: der Verrat durch das angebliche Mitbestimmungstool.

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Es war Dr. Dietmar Moews, als empirischer Soziologe, nicht möglich, gegen eine mobartige Ellenbogenverbindung von Pavel Mayer, Christopher Lauer, Oliver Höfighoff und anderen Amateurpartei-Aufbauern, seriöse Arbeits- und Lernprozesse zusammenzubringen. Nach schwerwiegenden Fehlern der Berliner Bundespiraten im Bundestagswahlkampf 2009 gelang es Moews nicht, diesen Wahlkampf noch einmal zu besprechen und zu bewerten, um daraus zu lernen.

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Stattdessen ging es den Begehrlichen um die Platzierung für den Landesparteitag und die Listenplätze für die Abgeordnetenhauswahl Berlin im kommenden Jahr. Der Parteitag wurde samt mehrfachen Manipulationen drei mal wiederholt, bis endlich die ersten 16 Listenplätze mit den Freunden besetzt waren. Wahlfälschung und Manipulationen in allen wesentlichen Fragen, seitens Pavel Mayer, Christopher Lauer und Freunden – beim dritten sogenannten Landesparteitag Berlin 2010 war die für das Listenplatz-Theater noch bereite Teilnehmerzahl bei ca. 45 Piraten eingedampft. Die haben dann die „Freunde“ auf 16 Listenplätze verteilt (wobei erneut getrickst wurde und ein weiterer Kandidat düpiert ausstieg).

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Es sind dies diejenigen Piraten, die heute die Restpiraten spalten – diejenigen die im Abgeordnetenhaus Berlin so langsam auf Grundeis gehen, denn es gibt keine Piratenpartei, die sie vertreten könnten. Sie hängen in der Luft und sehen die nächsten Wahlen kommen.

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Als die blockierenden Machenschaften des Bundesvorsitzenden und Geheimnisträgers des Staates, Kriminalpolizist Bernd Schlömer, der die Piraten-Bundeskasse und Kassenbuchführung veruntreute, nach Neuwahlen rief und darauf Dr. Dietmar Moews seine Kandidatur fürden Bundesvorsitz ankündigte, begann eine Kampagne gegen Moews: Vorwürfe derart:

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Die Piratenpartei habe ein Problem mit rechtsradikalen Piraten  (Martin Delius „Nazivergleich“).

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Schließlich auf dem Bundesparteitag Neumünster, 28. April 2012, kolportierten den in Neumünster anwesenden Medienvertretern ganz vorne die schmerzbefreiten Berufsabbrecher Christopher Lauer und Oliver Höfighoff aus Berlin: Moews verträte die Auschwitzlüge. Das fand begeisterte Aufnahme bei zwei Spiegeljournalisten: Fabian Reinbold und Anne Meiritz; die waren schon wenige Minuten nach der „Auschwitzabstimmung“ des Piraten-Bundesparteitags Neumünster bei SPIEGEL-Online mit der Hetzparole: „Moews hat – laut Aussage von Piraten – als einziger Pirat die rote Nein-Karte gezeigt“.

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Die beiden SPIEGEL-Lügner – Fabian Reinbold und Anne Meiritz – unverzüglich, direkt in der Halle zur Rede gestellt, weigerten sich diese infame Lüge aus dem SPON-Netz zu nehmen, denn sie hätten Zeugen. Zeugen hatten sie aber nicht – bis heute nicht. Während Moews zahlreiche Zeugen hatte, die ihn bei der Abstimmung mit der blauen Abstimmungskarte gesehen hatten. Alle Audio/Video-Aufzeichnungen beweisen, das der Sitzungsleiter das Ergebnis der Auschwitzabstimmung am Mikrofon verkündete: Einstimmig – alle Piraten keine Auschwitzlügner.

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Diese Spiegel-Methode brachte weitere SPIEGEL-TV-Manipulationen, in denen Dr. Dietmar Moews als Volksverhetzer hingestellt wurde, vom SPIEGEL lediglich auf üble Nachreden und Falschinterpretation gestützt. Es brachte die ARD-Tagesschau und darauf Strafanzeigen wegen Volksverhetzung gegen Dr. Dietmar Moews von Fernsehzuschauern.

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Fette Ernte für die Berliner Piraten Pavel Mayer, Christopher Lauer und Oliver Höfinghoff vom Bjarne Stroustrup-Stammtisch aus dem WALDEN in der Choriner Straße, Prenzlauer Berg. (Höfinghoff, der ehemalige Balkankrieg-Soldat mit dem „Antifa-Aufkleber“ auf der Stirn – jetzt Pirat im Berliner Abgeordnetenhaus).

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Folge war die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Dr. Moews wg. „Volksverhetzung“, das nach Ermittlung und Überprüfung eingestellt werden musste. Damit war der Niedergang der Piratenpartei eingeleitet. Verrat auf übelste Weise ist ungeeignet eine voluntaristische politische Zusammenarbeit zu beginnen: Die Entfaltung der Piratenpartei.

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Von ca. 30.000 Mitgliedern und angeblich an die 30 Prozent Zustimmung, Sonntagsfrage: Könnten Sie sich vorstellen die Piraten zu wählen? Moews wartete die Schleswig-Holstei-Wahl und die zwei Wochen später die NRW-Wahl 2012 ab, und ließ dann den Mobbing-Fall der Nazikampagne der Berliner Mayer. Lauer, Höfighoff parteiintern diskutieren. Seitdem stürzten die Piraten ab.

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Heute wird gemeldet: Stehen die Piraten vor der Spaltung?

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Es geht wieder und immer noch um Machtstreit, nicht um Parteientfaltung. Es geht wieder um Lauer, Mayer, Höfighoff, ehemals Bjarne Stroustrup, gegen den Bundesvorstand Piratenpartei Deutschland.

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Dietmar Moews meint: Ich bin nach wie vor Mitglied der Piratenpartei und bin nach wie vor sehr gut informiert. Und dazu möchte ich nur Folgendes sagen, was sich jeder selbst denken könnte:

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Die schmerzbefreiten Berufsabbrecher, Lauer und Höfighoff, sind nicht die Berliner Piraten. Sie sind auch nicht der Berliner Landesverband. Wenn die aus dem Bundesverband austreten oder abspalten, können sie keineswegs die Berliner Mitglieder vertreten oder mitnehmen.

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Das kalkül sieht indes anders aus: Lauer denkt an die ablaufenden Mandate im Berliner Abgeordnetenhaus. Die Abgeordneten haben keine Partei. Sie stellen sich vor, als Piratenagentur zur Wiederwahl einen Wiederwahl-Wahlkampf einfacher dirigieren zu können, als in einer basisdemokratischen Rechtfertigung: Was habt ihr eigentlich fünf Jahre im Parlament gemacht?

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Wer glaubt, dass die Piratenabgeordneten von Berlin ein sozio-geistiges Kollektiv bilden würde, der Art: Wir Profipolitiker und die Amateurpiraten, draußen – der irrt sich. Eine Fraktion, die Christopher Lauer und Oliver Höfighoff leiten, ist jeweils ein Inferioritäts-Club. Das ist für vernünftigere Piraten auf Dauer keine Zukunftsvertretung.

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Staatskrise Bayern: Zeugenimpressionismus für MOLLATH in Regensburg

Juli 9, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4649

am Mittwoch, 9. Juli 2014

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Das wiederaufgenommene Strafverfahren gegen Gustl Mollath, zur Ermittlung von vorgeworfenen Tätlichkeiten, Freiheitsberaubung, Reifenstecherei und Wahn, zeigt Zug um Zug Sinn und Unsinn im Rechtsstaat: Es ist eine Staatskrise.

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Die Rolle der forensischen Psychiatrie auch das Gebaren der Banken und der Finanzindustrie werden folglich gar nicht ermittelt oder zur Sprache kommen, wenn das Gericht feststellt, dass die Anklage sich als unerweislich klarstellen lässt.

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Der DRITTE TAG: Als Zeugin trat auf: Die Schwägerin der Nebenklägerin Petra Rütter (Ex-Mollath), die bereits im Jahr 2004 als Zeugin von Petra-Mollath-Kolportagen zur Beschuldigung von Gustl Mollath amtlich einvernommen worden war, wurde heute erneut vernommen. Diese Zeugin erinnerte sich nunmehr an beinahe gar nichts, bis auf sehr spezielle Beschuldigungen von Mollath. Allerdings ist es hier nun das ganze Auftreten ohne geringste Glaubwürdigkeit: Diese Schwägerin erinnerte sich nicht an Tatsachverhalte, die sie ehedem zu Protokoll gegeben hatte. Stattdessen beschuldigte sie nunmehr den angeschuldigten Mollath mit Zeugnissen von Straftaten, von denen sie damals nichts gewusst hatte bzw. was sie nicht ausgesagt hatte.

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Dabei dreht es sich ausnehmlich um Beschuldigungen und Belastungen des Beklagten Mollath. Eine solche Zeugin kann kein Gewicht bekommen. Selbst Beeidigung wäre sinnlos, weil die Widersprüchlichkeiten auf der Hand liegen.

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Dietmar Moews meint: Für den Angeklagten Gustl Mollath, der die gesamten Zusammenhänge jahrelang verinnerlichen konnte, die er nunmehr in den vergangenen Monaten durch eingehendes Aktenstudium detailliert vergeistigt hat, findet sich nun in der Rolle, vielfältig Unverständliches mit Sachvorträgen zu erhellen – während er sich selbst dadurch in eine nachteilige Position der Rechthaberei bringt.

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STAATSKRISE ist, wenn Fehler vertuscht anstatt zum Organisationslernen genutzt zu werden. Systemtheoretisch bedeutet dieses Geschehen, dass das soziale System, nicht zustande kommt. Und das heißt, dass die Verantwortungslagen im schrittweisen geschehen gegen Mollath löchrig ist: Der bayerische Staat hält Verantwortungssuspension zum persönlichen Missbrauch (Richter Otto Brixner) vor.

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Staatskrise Bayern: GUSTL MOLLATH wird in Regensburg entsorgt

Juli 8, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4645

am Dienstag, 8. Juli 2014

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Der Auftakt der Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Gustl Mollath zeigt Zug um Zug Sinn und Unsinn im Rechtsstaat.

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Es haben nun sowohl zahlreiche Bürger, Politiker und professionelle Kritiker und Journalisten festgestellt, dass die Klärung des sinnwidrigen schrittweisen Verfahrens gegen Gustl Mollath von der politischen Aufsicht her ursächlich zu verantworten ist: Es ist eine Staatskrise.

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Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat nicht begriffen, dass sich die Justiz nicht am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu ziehen vermag. Die Justiz wird mit einem glatten Freispruch bzw. Einstellung des Verfahrens, die Akten „in Ordnung“ bringen, aber keinerlei Schuldermittlung und organisatorisches Fehlerlernen ermitteln:

Die Rolle der forensischen Psychiatrie auch das Gebaren der Banken und der Finanzindustrie werden folglich gar nicht ermittelt oder zur Sprache kommen, wenn das Gericht feststellt, dass die Anklage sich als unerweislich klarstellen lässt.

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Der Ausschluss des Psychiaters wurde Mollath nicht zugestanden, aber die Richterin wies daraufhin, dass es die Strafprozessordnung nicht zulasse, dass auf die Anwesenheit eines psychiatrischen Gutachters verzichtet werde; das erste Verfahren habe schließlich mit der Unterbringung Mollaths in einem psychiatrischen Krankenhaus geendet. Ironischerweise hatte dies zuvor Mollaths Verteidiger Strate indirekt zugestanden, in dem er an die Verfahrensbeteiligten appellierte, den Vorgaben des Bundesgerichtshofs zur richterlichen Aufklärungspflicht selbst zu bewerten.

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Aber die Richterin äußerte zugleich Verständnis dafür, dass Mollath ein Misstrauen gegen Psychiater hege; sie könne das „nachvollziehen“. Es sei indes „noch völlig offen“, ob es überhaupt zu einer Begutachtung Mollaths komme; wenn sich die strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn nicht erhärten ließen, sei das Verfahren damit am Ende.

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Damit stand im Raum, dass es in diesem Wiederaufnahmeverfahren bald überhaupt keine Angeklagten mehr geben könnte – auch nicht in einem weiteren Sinn.

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Die Erwartungen in Teilen der Öffentlichkeit, in Regensburg werde gleich zwei „Systemen“ der Prozess gemacht – der Psychiatrie und der Finanzindustrie – wären damit zerstoben –

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und die strafprozessuale Welt mit klar definierten Rollen wieder in den Fugen.

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Dietmar Moews meint: Seehofer möchte die Angelegenheit des staatlichen Verbrechens gegen Gustl Mollath auf fehlgelaufene Verfahren abgestellt sehen und nunmehr durch ein glattes Verfahren vergessen machen.

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STAATSKRISE ist, wenn Fehler vertuscht anstatt zum Organisationslernen genutzt werden.

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Systemtheoretisch bedeutet dieses Geschehen, dass das soziale System (Verantwortungssystem eines homogenen Justizhandelns) nicht zustande kommt.

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Und das heißt, dass die Verantwortungslagen im schrittweisen Geschehen gegen Mollath löchrig sind: Der bayerische Staat hält Verantwortungssuspension zum persönlichen Missbrauch (Richter Otto Brixner) weiterhin vor.

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