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Strafverfahren gegen
Gustl Mollath
Hauptverhandlung vor dem
Landgericht Regensburg
am 08.07.14
2.
Hauptverhandlungstag
Beginn: 13.32 Uhr.
VRiinLG Escher: Es kommt zur Fortsetz
ung die Verhandlung in der Strafsache gegen
Mollath. Möchte Anwesenheit feststellen.
Präsenzfeststellung
(Prof.
Nedopil, Prof. Eisenmenger, RA Ho
rn, für StA OStA Dr. Meindl).
Anwesend Zeuge Feldmann und Herrn Häfner.
VRiinLG Escher: Belehrung der beiden Zeugen.
Dann würde ich mit Beweisaufnahme beginnen. Nämlich mit Herrn
Feldmann.
Zeuge Feldmann:
VRiinLG Escher: Festst
ellung der Personalien:
Bernd Feldmann, 45 Jahre. Deutsc
her Staatangehöriger, geschieden,
Kriminalbeamter, KFD 1 Nürnberg. Nicht verwandt und nicht
verschwägert.
Sie waren mit dieser Sache vor vi
elen Jahren auch befasst als
polizeilicher Sachbearbeiter. Teilweise damit betraut. Würde Sie bitten,
mir von Ihren Ermittlungen zu berichten oder vorweg – ich weiß nicht,
vielleicht decken Sie auch auf,
was Sie aus Erinnerung wissen, oder ob
Akten eingesehen.
Zeuge Feldmann: Ist 11 Jahre her. 2003. Ha
be selbstverständlic
h die Akten nochmal
eingesehen, die Ermittlungsberichte nochmal gelesen.
Diskussion um Mikrofon.
VRiinLG Escher: Wenn Sie…
Zeuge Feldmann: Meine eigenen Ermittlungs
berichte im Nachgang im Vorfeld der
Verhandlung gelesen. Ansonsten kann
ich nur aus Erinnerung berichten.
Die ist selbstverständlich n
ach 11 Jahren lückenhaft.
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VRiinLG Escher: Beginnen Sie mal.
Zeuge Feldmann: War damals bei K. 12. Rege
lmäßig zuständig auch für Waffendelikte.
Die Exfrau von Frau Mollath ist damals im Januar 2003 zur
Polizeiinspektion Mitte – glaube Mi
tte – gekommen
und wollte Anzeige
erstatten gegen damals getr
ennt lebenden Ehemann. Wegen
Waffendelikt. Dienstzeit, gleich zu
mir hoch. Hatte Bereitschaftsdienst.
Deshalb damals Anzeige aufgenommen, 1. Zeugenvernehmung
durchgeführt. Angaben gemacht, dass sie vermutet, Ehemann sei im
Besitz illegaler Schusswaffen. Sie ha
t die Anzeige damit begründet, dass
sie auch Befürchtung hege, Eheman
n könne die Schusswaffen im Zuge
des Trennungsstreits gegen sie oder a
ndere Person – Verwandtschaft oä
die ihr geholfen haben – einset
zen. Weitere Angaben zu gewisser
Vorgeschichte häuslicher Gewalt, wa
s wohl auch Ursache für Trennung
gewesen ist. Hat berichtet von zunehmenden – bzgl. Anzahl und
Intensität – gewalttätigen Übergriffe
n des Ehemannes auf sie. Was dann
gegipfelt hat in tätliche
n Angriff auf sie. Berich
tete, das Ehemann sie bis
zur Bewusstlosigkeit würgte, irgendwann wieder gemacht, dann klar,
dass Eskalation darauf abzielt, dass
sie das nicht überleben wird. Zu
dieser Zeit Entschluss, Mann zu ve
rlassen. Bei nächster Gelegenheit
getan, als sie merkte, dass Verhalte
n in Aggression umschwang – dass
nächster Angriff unmittelbar bevorstand – hat sie Haus verlassen.
RA Dr. Strate: Bevorge
standen haben soll.
Zeuge Feldmann: Schildere was
die Zeugin geschildert hat.
VRiinLG Escher: Ich werde dann ents
prechende Nachfragen stellen.
Zeuge Feldmann: Zeitpunkt der Trennung, di
ese geschilderte häusliche Gewalt. Bei
Verwandten untergekommen. Dann
…. hat es auch noch mehrere
Vorfälle gegeben. Zumindest lagen poliz
eiliche Vorgänge – nicht bei mir,
PI Ost, – wo es zu Nachstellungen
bei neuer Wohnadresse kam. Im Zuge
der Auseinandersetzung so
ll er geäußert haben,
dass er sie umbringen
will.
Das war zunächst der Sachstand mit Zeugenvernehmung. Das war der
Erkenntnisstand. Was die Schusswaffe
n betrifft, berichtete sie von
Langwaffe, berichtete, wo genau sie
sich befindet und Kurzwaffe, wobei
sie wisse das nur aus eigenen Erzählu
ngen des Mannes, diese selbst nicht
gesehen: Mann habe ihr selbst erzählt,
dass er in Besitz sei. Wo sich
Waffe befindet, konnte sie nicht sa
gen. Im Hinblick auf Waffendelikt
haben wir einen Durchsuchungsbesc
hluss beantragt und bekommen.
Durchsuchung wurde dann im Lauf
des Februar durchgeführt. Die
Durchsuchung hat an dem Ort, wo
Mollath beschrieb, zur Auffindung
einer erlaubnisfreien Luftdruckwaffe
geführt. Weitere Waffen sind nicht
gefunden worden. Den Vorgang habe
ich dann mit diesem Sachstand an
StA Nürnberg weitergeleitet. Das war es, was ich gemacht habe. Vorgang
kam einmal zu mir in Rücklauf als
Irrläufer. Verfahrensakte, oben drauf
war Beschluss zur Begutachtung, zu
r psychiatrischen Begutachtung,
dafür sind wir bei K 12 nicht zuständig gewesen. Habe das an
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Polizeiinspektion in … weitergeleite
t und die Akte an das zuständige
BKH, das war das letzte Mal, da
ss ich die Akte gesehen habe.
VRiinLG Escher: Sie haben uns jetzt mal berichtet, wie das damals losgegangen ist, was
Sie mit der Sache zu tun hatten.
Diese Angaben zum Waffenbesitz, die
Sie hier genannt haben durch dama
lige Frau Mollath, wurde die Ihnen
gegenüber gemacht? Habe ich das richtig verstanden?
Zeuge Feldmann: Ja mir persönlich gegenüber.
VRiinLG Escher: Können Sie das zeitlich ei
nschätzen? Haben Sie das in Unterlagen
gelesen, weil in der Erinnerung vi
elleicht nicht mehr vorhanden?.
Zeuge Feldmann: 15.01.2003.
VRiinLG Escher: Am Tag der Vernehmung?
Zeuge Feldmann: Genau am Tag dieser Vernehmung.
VRiinLG Escher: Gut. Sie haben ja die Verneh
mung geführt. Vielleicht nochmal zurück zu
diesen Übergriffen, Gewalttätigkeiten
die Sie genannt haben, die Ihnen
geschildert worden sind. Von der
damaligen Frau Mollath. Können Sie
das – hat sie da zeitlich was gesa
gt, wann das gewesen sein soll?
Zeuge Feldmann: Soweit es aus Verneh
mung vorgeht, hat sie sich am 30.05.2002 von
ihrem Ehemann getrennt. Unmittelbar vorausgegangen muss dann – zum
Zeitraum, da müsste ich schauen, ob
es drinsteht. Sie spricht von einem
Tag, an einem Tag im August. Muss
dann im August 2002 gewesen sein.
VRiinLG Escher: Hm.
Zeuge Feldmann: Nee, das müsste dann… Finde
Stelle wo hier von August 2002. Sie glaube
11.8.2001 wohl dann eher. Muss das da
nn gewesen sein, spricht sie
davon, dass Vorfall war mit bis
zur Bewusstlosigkeit würgen.
VRiinLG Escher: Wen wir mal dabei bleiben:
haben Sie da weitergefragt, wie genau das
vonstatten gegangen ist? Oder wie da
s Würgen bspw. ausgesehen hat?
Nähere Erkenntnisse?
Zeuge Feldmann: Kann mich nach der Zeit ni
cht mehr an Wortlaut erinnern. Kann nur auf
das zurückgreifen, was in
der Zeugenvernehmung steh
t. Hier schreibt sie
ja
Im August geschlagen, getreten, ge
bissen, bis zur Bewusstlosigkeit
gewürgt.
So geschildert. An weitere Ausführungen kann ich mich nicht
erinnern.
VRiinLG Escher: Wie ist diese Vernehmung zu
stande gekommen? Habe
n Sie zunächst die
Frau schildern lassen? Und da
s nachher zusammengeschrieben?
Zeuge Feldmann: Kann nur berichten wie es
üblich war damals, gehe davon aus, dass auch
hier so gemacht. Normal so: Zeuge
in Raum, ich und Mitarbeiterin der
KDF. Wird so gemacht, dass ge
wisse Passagen von
ihr vorgetragen
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werden, dann kurze Unterbrechung, dann diese Passage unmittelbar
gleich niedergeschrieben. D.h. also
letztlich erfolgt eine Erstellung des
Schriftguts am PC unmittelb
ar während der Vernehmung.
VRiinLG Escher: Dieses Protokoll ist untersc
hrieben von Frau Petra Mollath. Wird selbst
gelesen, genehmigt und unterschrieben. Wird das so gemacht und
gehandhabt?
Zeuge Feldmann: Ja, wird dann ausgedruck
t, zum Lesen vorgelegt, liest es und
unterschreibt, wenn sie
Änderungen möchte werden die vorgenommen.
VRiinLG Escher: Andere Frage. vom
Attest – wissen Sie da noch was?
Zeuge Feldmann: Sie hat damals erwähnt, da
ss sie sich bei massiven Übergriff 2001 ein
Attest besorgt hat.
VRiinLG Escher: Im Anschluss besorgt. Wurde das vorgelegt?
Zeuge Feldmann: Weiß ich nicht mehr. Ob im
Nachhinein vorgelegt. Damals war es meiner
Meinung nach nicht dabei. Wenn, dann nachgereicht. Wurde ja dann mal
Bestandteil der Akte. Keine konkrete
Erinnerung mehr, wann das war.
VRiinLG Escher: Jetzt haben Sie von diesem August 2001 gesprochen und von einem
Vorfall wo sie zu den Verwandten ge
gangen ist. Können Sie das zeitlich
einschätzen?
Zeuge Feldmann: Ja, da hat sie selbst gesa
gt, dass sie am 30.05.2002. Al
s sich Ihrer Ansicht
nach neue Gewalttätigkeiten angekündi
gten im Verhalten ihres Mannes
fluchtartig das Haus verlasse
n, wie sie das gesagt hat.
VRiinLG Escher: Hat sie Erklärung abgegebe
n oder hat sie was gesagt? Wenn im August
solche Übergriffe geschildert we
rden, dann Attest besorgt werden,
warum Auszug dann nicht unmittelbar danach, sondern relativ viel
später. War das Thema?
Zeuge Feldmann: Weiß ich nicht mehr.
VRiinLG Escher: Wie sich das ange
kündigt hat, dass es schwierig wird?
Zeuge Feldmann: Sie hat das so beschriebe
n, dass es gewisse aggressive Stimmung gab.
Davor. Dass es aggressive Stimmung
gab, bevor es Gewalttätigkeiten
gab. Wie genau diese Stimmung aussah, weiß ich nicht.
VRiinLG Escher: Dann zu dem Attest als so
lches. Nachdem Sie nicht wissen, wann zur
Akte gelangt, evlt. nachgereicht.
Wie das hergegangen ist. Wann das
erstellt wurde, durch wen?
Zeuge Feldmann: Da kann ich leider nichts d
azu sagen. Sehr lange her, daher auch von der
Aktenhaltung bei uns Problem, weil wi
r nach 10 Jahren aussondern: ich
habe das Attest selbst
in den Akten nicht nach
vollziehen und einsehen
können.
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VRiinLG Escher: Dann zu späterem Vorfall,
als Sie sagten am 30.05.2002 ist Frau Mollath
gegangen, sage ich mal. Was war
dann danach? Wenn wir das nochmals
anschauen.
Zeuge Feldmann: Danach wohl dann bei Brude
r Zeit lang gewohnt, da muss es dann auch
dazu gekommen sein, dass Herr Mollath
an Wohnadresse auftauchte, z.T.
Post entwendete, Herrn Müller und
dessen Lebensgefährtin angegangen
ist.
VRiinLG Escher: Sie zieht aus, dann noch was?
Zeuge Feldmann: Dann mal versucht, Sachen
zu holen: da mit Lebensgefährtin von Bruder
hingefahren, alleine rein. Sie wartete
vor Haus, Frau Simbek – wohl so
verblieben – sie soll erst aktiv werde
n, wenn sie nach gewisser Zeit nicht
rauskommt. 1,5 Std. ausgemacht, relativ lange Zeit. Bei Rückkehr in
…straße soll es dazu gekommen se
in, dass Ehemann wiederum aggressiv
war und sie hat nicht mehr gehen
lassen und sie wohl dann auch
eingesperrt hat in einem Raum des Ha
uses, er sie hat nicht gehen lassen.
Im Zuge dieser Ereignisse er sie auch
bedroht hat, mit den Worten, er hat
nichts mehr zu verlieren, er würde sie umbringen.
VRiinLG Escher: Eingesperrt in Ra
um – können Sie den Raum benennen?
Zeuge Feldmann: War wohl – wie es Frau
Mollath sagte – das Schlafzimmer. Oder
Arbeitszimmer.
Hier steht Arbeitszimmer.
VRiinLG Escher: Auf Bl. 8 d. Ausgangsakte –
Zeuge Feldmann: Sagt hier aus
meinem Arbeitszimmer.
VRiinLG Escher: Ob Türe versperrt war?
Zeuge Feldmann:
Hat die Türe versperrt und mich nicht mehr heraus gelassen.
VRiinLG Escher: Nachgefragt wie
versperrt? Ob mit Schlüssel?
Zeuge Feldmann: Nein, soweit ich mich erinnere nicht.
VRiinLG Escher: Sie haben gesagt Frau Simbek
sei mit ihr hingefahren. Ist das so gesagt
worden? Von Frau Mollath, dass sie
hingefahren und eine Dame draußen
gewartet hat?
Zeuge Feldmann: Ja.
VRiinLG Escher: Oder könnte es auch sein,
dass die zweite Dame erst später gekommen
ist.
Zeuge Feldmann:
Danach bin ich mit Frau Simbek in …straße 4 gegangen.
An Tag danach
Haus fluchtartig verlassen .
Ich habe mit Frau Simbek ausgemacht, dass
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wenn ich nach 1, 5 Std. nicht aus Haus
komme, dass sie schauen soll, wo
ich bleibe.
VRiinLG Escher: Also nähere Beschrei
bungen – nähere Beschreibungen abgegeben
worden zu den behaupteten Körp
erverletzung? Näher als es in
Zeugenvernehmung steht oder können Sie
sich nicht mehr erinnern, oder
alles was gesagt worden is
t, habe ich auch so…?
Zeuge Feldmann: Gehe davon aus, dass es we
itgehend so, wie sie es
gesagt hat, auch
festgehalten worden ist. Wenn Si
e Details genannt hat, die nicht
niedergeschrieben worden sind, kann ich nach 11 Jahren
bedauerlicherweise nicht mehr…
VRiinLG Escher: Bl. 9 – Vermerk vom 17.01. –
also zwei Tage nach der Vernehmung, hat
es da was auf sich? Dass der Vermerk
erst 2 Tage später gefertigt wird?
Zeuge Feldmann: Liegt mir vor.
VRiinLG Escher:
Im Rahmen der Zeugenvernehmung s
agte Geschädigte, dass ihr Mann
am 31.5. Morddrohungen geäußert hat
te, als er sie gegen Willen
festhielt, sagte, dass er nichts me
hr zu verlieren habe und sie deshalb
umbringen würde. Diesen Tatvorwurf hat Frau Mollath mündlich
gemacht. Aus Terminsgründen unter Zeitdruck gestanden, versäumt,
Unterschrift aufzunehmen.
Ist das üblich, dass es er
st paar Tage fixiert
wird?
Zeuge Feldmann: Das ist reiner Zufall.
Es war halt so, dass Zeugenvernehmung
abgeschlossen war, als sie das gesagt
hat, sie hatte Folgetermin, also
keine Zeit, das einzuführen. Wir waren
so verblieben, dass ich es einfüge,
dann evtl. Folgevernehmung. Dass ich den
erst zwei Tage später erstellt
habe, das ist… ist klar.
VRiinLG Escher: Sie hatten auch kein
e Zeit, den sofort danach zu machen?
Zeuge Feldmann: Hat sich nicht ergeben. Hands
chriftlich notiert, diesen Vermerk erst dann
zwei Tage später erstellt.
VRiinLG Escher: Dann haben wir noch dies
e Durchsuchung – haben
Sie ja schon erzählt
davon. Im Februar war das. 2003. Da is
t mir noch aufgefallen, dass in
Ihrem Vermerk Bl. 43 d.A. schreiben Sie:
Die beschlossene
Durchsuchungen in Volbehrstr. 4 habe ich mit Beamten am 18.2.
durchgeführt.
Zeuge Feldmann: Das ist Tippfehler.
VRiinLG Escher: Also Tippfehler. 19.02.
RiinLG Koller: Um zur Vernehmungssituation zurückzukommen. Haben Sie außerhalb
der Vernehmung vom 15.01.2003 noch K
ontakt zur damaligen Frau
Mollath gehabt oder nicht?
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Zeuge Feldmann: Vor der Vernehmung nein, da
nach lediglich telef
onischen Kontakt.
RiinLG Koller: Was war Inhalt?
Zeuge Feldmann: Da ging es damals um di
e Sperrung ihrer Einwohnermeldedaten. Sie hat
sich damals erkundigt, was Sie tun
könne, um sich vor Nachstellungen
zu schützen. Hat mich damals gefragt,
welche Möglichkeiten sie hat, ihre
Einwohnermeldedaten, Fahrzeugdaten, wi
e man sich schützen kann, dass
diese Daten nicht mit Leicht
igkeit zu erreichen sind.
RiinLG Koller: Ist dabei nochmals über dies
er Körperverletzungs-Vorfälle gesprochen
worden?
Zeuge Feldmann: Das weiß ich nicht mehr. Inha
ltlich kann ich mich erinnern, dass wir über
das Kraftfahrtbundesamt gesprochen haben.
RiinLG Koller: Wenn man Akte anschaut:
Sie haben sie am 15.1. vernommen. Bl. 7. Den
11.8. als einen der in Frage komme
nden Tattage vermerkt. Dann am
16.1.2003, Bl. 14, einen vorläufigen Ermittlungsbericht gefertigt, da ist
jetzt als Tattag der 12.08.2001 vermerkt. Wie kommt es denn dazu?
Zeuge Feldmann: Muss ein Fehler sein.
RiinLG Koller: Ein Zusammenhang zu diesem
Attest – ist das au
s Ihrer Sicht denkbar?
Zeuge Feldmann: Weiß ich nicht. Könnte na
türlich sein. Ich vers
tehe schon, worauf Sie
hinauswollen. Wahrscheinlich in
Attest 12.8. und sie war sich mit 11.8.
nicht mehr sicher.
RiinLG Koller: Weil es abweicht. War Ihne
n denn bekannt, dass Fr
au Mollath vor ihrer
Vernehmung bereits in Kontakt mit einem Kollegen von Ihnen stand im
Hinblick auf mögliches Waffendelik
t? Ist das was in Erinnerung?
Zeuge Feldmann: Wüsste ich jetzt nicht. Ka
nn es nicht ausschließen, dass sie es erwähnt
hat. Weiß es tatsächlich nicht.
RiinLG Koller: Bl. 11/12, Ereignismeldung PM Häfner.
Frau M. rief an und teilte mit,
dass ihr eingefallen sei, dass sie in
Besitz einer scharfen Langwaffe sei.
Erinnerung, dass es entspreche
nde Mitteilung Gegenstand Ihrer
Befragung war? Oder im Zusammenhang stand?
Zeuge Feldmann: Ich habe keinerlei Eri
nnerung mehr, dass es aufgrund Kontakt mit
Kollegen Häfner zustande gekommen ist.
RiLG Lindner: Sie haben geschildert, da
ss Frau Mollath am 15.1.2003 erschienen sei.
Wissen Sie warum? Gab es Vorladung oder entsprechende Bitte? Oder
dazu keine Kenntnisse?
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Zeuge Feldmann: Nach meiner Erinnerung
auf eigene Initiative gekommen. Aber ist 11
Jahre her. Aber ob sie auf Anraten von Kollegen gekommen ist, weiß ich
nicht. Kann durchaus möglich sei
n, kann es nicht ausschließen.
RiLG Lindner: Frau Mollath habe da
mals von zunehmenden Gewalttätigkeiten
berichtet. Haben Sie nachgefragt?
Würde sich doch anbieten, dass man
fragt, welche Vorfälle waren es im Einzelnen.
Zeuge Feldmann: Wir sind – festgemacht ha
t sie es an diesem Vorfall vom 11. bzw.
12.08.2001. Sie hat berichtet von gewalttätig
en Übergriffen im Vorfeld,
allerdings berichtet, da
ss das von geringerer Intensitä
t war. En detail habe
ich nicht nachgefragt, wie die
im Detail ausgeschaut haben.
RiLG Lindner: Haben Sie Erinne
rung oder entnehmen Sie nur…
Zeuge Feldmann: Ich habe schon bruchstückhafte Erinnerungen an Vernehmung.
Entnehme nicht alles den Akten.
RiLG Lindner: Sie sagen, es muss so und
so gewesen sei. Klingt nach eigener
Zusammenstellung. Ihre Informatione
n – haben Sie die aus andern
Quellen oder nur aus derVer
nehmung von Petra Mollath?
Zeuge Feldmann: Was ich zu den Ereignissen
gesagt habe, bezieht sich ausschließlich auf
Vernehmung der Frau Mollath.
RiLG Lindner: Nochmal zur Situation vom 12.08.01
bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt,
sie sei wieder zu sich gekommen.
Können Sie sich an so was erinnern?
Dass die damalige Frau M. so was? Steht so nicht drin. Steht in ihrer
Vernehmung.
Glaube es war der 11. da hat er geschlagen, getreten und
auch bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.
Ist da noch was gefallen, dass sie
wieder zu sich gekommen wäre? Bloß
weil sie es so formuliert haben.
Zeuge Feldmann: Kann sein dass sie es so gesa
gt hat, kann auch eigene Schlussfolgerung
von mir sein.
RiLG Lindner: Deshalb frage ich nach
. Dann zu dem weiteren Vorfall vom 31.5.2002.
Da heißt es hier in Ihrer Vernehmung.
Er hat teilweise wieder körperliche
Gewalt angewandt, indem er mich auf Bett.
Oder der Reihe nach. Bl. 8
d.A., Bl. 9 heißt es:
als er sie in Schlafzimmer
und später Arbeitszimmer.
Da kommen beide Zimmer ins Spiel.
Können Sie dazu was sagen, außer
Wortlaut Ihres Vermerks?
Zeuge Feldmann:
Zeuge liest in Vermerk nach.
RiLG Lindner:
Er hat mich nicht aus Arbeitszimmer herausgelassen,
später:
Als er sie in
Schlafzimmer und Arbeit
szimmer festhielt.
Zeuge Feldmann: Dafür nur eine Erklärung:
das hat sie wohl nach Vernehmung gesagt,
dass Szene zunächst in Schlafzimme
r dann in Arbeitszimmer. Deshalb
steht es so in ergänzenden Vermerk drin.
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RiLG Lindner: Zuvor heißt es weiter: er
hat mich über Zeitraum von ca. 1,5 Std.
festgehalten. Körperliche Gewalt angewa
ndt. So heißt es
hier. Hat sie das
dann so gesagt?
Zeuge Feldmann: Ja. Das lässt ja auch dr
auf schließen, dass es sich zunächst im
Schlafzimmer abgespielt hat, wenn er sie aufs Bett wirft. Dann war erste
Szene wohl im Schlafzimmer, dann im
Arbeitszimmer. Deshalb heißt es
in ergänzenden Vermerk auch
– später im Arbeitszimmer.
RiLG Lindner:
Türe versperrt und mich nicht mehr herausgelassen
.
So gesagt worden?
Zeuge Feldmann: ja.
RiLG Lindner: Körperliche Gewalt a
ngewandt. Das näher präzisiert worden?
Zeuge Feldmann: Indem er si
e aufs Bett geworfen hat?
RiLG Lindner: Von weiterer Gewalt nich
t gesprochen worden? Schläge o.ä.?
Zeuge Feldmann: Ist mir nicht in Erinneru
ng, kann ich nach der Zeit nicht ausschließen,
dass ein Detail dann untergangen ist.
VRiinLG Escher: Wenn von weiteren Schlägen
die Rede gewesen wäre, wäre es dann
wahrscheinlich, dass sie es
gar nicht aufnehmen?
Zeuge Feldmann: Eigentlich nicht. Wenn si
e sagte, aufs Bett gedrückt und geschlagen,
würde es so drin stehen. Problem: ic
h weiß es so konkret nicht mehr.
VRiinLG Escher: Zugebissen: ist da geredet
worden, ob es geblutet hat, oder wie das
Beißen vonstatten gegangen ist?
Zeuge Feldmann: Keine Erinnerung dran.
VRiinLG Escher: Dann hätte ich noch eine Fr
age ganz allgemein: zur Ehesituation ist
jedenfalls nach den Akten auch et
was gesagt worden. Wenn Sie da noch
a bisserl ausführen würden.
Zeuge Feldmann: Frau Mollath hat natürlich
schon auch eine Erklär
ung geliefert für diese
sich steigernden Übergriffe. Und zw
ar war es wohl so, dass der Grund
darin lag, dass ihr Ehemann zu dem
Zeitpunkt gewisse wirtschaftliche
Misserfolge hatte. Er war selbststän
dig, hat Kfz-Reifenhandel betrieben
und ist dann wohl in Konkurs gegangen
Diskussion bzgl. Mikrofon.
Zeuge Feldmann: Er hatte mit diesem Reif
enhandel wohl Misserfolge gehabt und wohl
auch Schulden, die die Frau Mollat
h aus ihrem Vermögen begleichen
musste. War ganze Zeit lang ohne Ei
nkommen, was ihn wohl belastet
hat. Frau Mollath wohl zugleich gewisser beruflicher Aufstieg in Bank
gemacht, hatte recht gut verdient. Da
s war Missverhältnis, das aus seiner
10
Sicht schwer zu ertragen war, da
s wohl Erklärung, dass er zunehmend
aggressiv wurde.
VRiinLG Escher: Das war Erklärung
die Frau Mollath gegeben hat.
RiinLG Koller: Die Vernehmung endet mit dem Satz:
Schließlich hat Frau Simbek an
Türe geklopft sie hatte das genutzt und Haus verlassen.
Ist Ihnen diese
Schilderung noch konkret in
Erinnerung? So gesa
gt oder ergänzendes
berichtet?
Zeuge Feldmann: Kann ich nichts mehr dazu sagen.
????: Berichtet, ob man gemeinsam da
s Haus betreten hätte. Sie und Frau
Simbek?
Zeuge Feldmann: Kann ich nicht au
sschließen, weiß ich nicht mehr.
OStA Dr. Meindl: Als Frau Mollath zu I
hnen gekommen ist – vermerkt ausweislich
Ermittlungsakten am 15.1.2003. Vernehmung 12.40 Uhr Bl. 6 oben.
Kannten Sie die Frau Mollath zu
diesem Zeitpunkt? Oder völlig
unbekannt?
Zeuge Feldmann: Völlig unbekannt.
OStA Dr. Meindl: Wir sind beide lange im
Geschäft. Normal beginnen wir Vernehmungen
nicht mit Niederschrift – sondern erkundigt sich. Vorgespräch
stattgefunden?
Zeuge Feldmann: Selbstverständlich.
OStA Dr. Meindl: Können Sie sich erinnern?
Zeuge Feldmann:
VRiinLG Escher:
Ermahnung eines Zuhörers wegen „Spruchtaste“ an Mikrofon.
Es geht nicht an, ….
Diskussion über Mikrofonanlage.
OStA Dr. Meindl: Befinden uns nochmal in di
esem Vorgespräch – Sie haben geschildert,
dass es im Wesentlichen um drei Komplexe ging: es ging um Komplex
Waffenbesitz, wohl um einen Ko
mplex Körperverletzungsdelikte,
insbesondere 11./12.08.2001 und um einen Komplex, in dem sie nach der
Trennung noch einmal im gemeinsamen Haus war und dort längeren
Zeitraum Haus nicht verlassen konnte. Haben Sie Erinnerung dran, was
die Frau Mollath von diesen Komp
lexen am meisten bewegt hat?
Zeuge Feldmann: Von meinem persön
lichen Eindruck her – waren des die
Körperverletzungsdelikte. Mehr kann
ich dazu nicht sagen. Bzw. auch
die Geschichte mit dem Einsperren.
Die Waffendelikte in dem Sinne
natürlich, weil sie gewisse Befürcht
ungen gehabt hat. So hat sie es
damals erklärt.
11
OStA Dr. Meindl: Haben Sie eine Erinnerung,
in welchem psychischen Zustand sich Frau
Mollath anlässlich ihrer Aussage befa
nd? Sie ist ja aus freien Stücken
gekommen, es war ja initial, dass sie gekommen ist. Haben Sie noch
einen Eindruck an psychische Ve
rfassung, wie sie aufgetreten ist?
Zeuge Feldmann: Stabil. Sie kam mir stabil vor.
Diskussion von OStA Dr. Meindl mit Zuhörerin.
OStA Dr. Meindl: Können Sie sich erinner
n, ob sie in bestimmten Aussagesituation
emotional beteiligter war, d.h. sich also
echauffiert hat? Möchte ja keine
Worte in Mund legen. Ob emotiona
le Veränderung stattgefunden hat?
Zeuge Feldmann: Kann letztlich nur sagen,
sie war zum Zeitpunkt der Vernehmung hat sie
gefassten Eindruck gemacht. So
wie wenn diese Ereignisse sie
aufgewühlt hätten, dass der Abstand mittlerweile groß genug war, dass
sie in Lage war, das gefasst vorzutragen.
OStA Dr. Meindl: Sie haben ge
sagt, dass das blockweise vers
chriftet worden ist. Können
Sie sich an Zwischenfragen erinne
rn. Haben Sie Gespräch gesteuert?
Zeuge Feldmann: Im Einzelfall ist es klar
, dass man im Einzelfall die ein oder andere
Zwischenfrage stellt. An einzelne Zwischenfragen kann ich mich beim
besten Willen nicht erinnern.
OStA Dr. Meindl: Können Sie sich erinnern. Od
er ich will anders fragen. Können Sie sich
erinnern, dass diese Aussage im Ra
hmen einer Anzeigeerstattung – dass
die aus Ihrer Sicht oder aus Sich
t der Frau Mollath noch nicht das
Abschließende sein soll, sondern
, dass was näheres nachkommt? Sie
sprachen von Zeitdruck.
Zeuge Feldmann: Davon bin ich offen gesta
nden ausgegangen, dass es zu ausführlicher
Vernehmung kommen wird. Es ist
die Rede gewesen von etlichen
einfachen Körperverletzungs
delikte, die alle strafant
ragsverfristet waren.
Bin davon ausgegangen, dass Ak
te in Rücklauf kommt mit
staatsanwaltschaftlicher Verfügung.
Und ausführliche Vernehmung.
OStA Dr. Meindl: Diesen Gedanken entnehme
ich Bl. 14/15. Er soll ausweislich Aktenlage
16.01.2003 gefertigt worden sein. In diesem schreiben Sie:
Freiheitsberaubung, Bedrohung.
Halte vor
: Im dritten Absatz: was
früher Körperverletzungsdelikte betrifft. Also solche vor 12.08.01 so
bezeichnete sie dies als
weniger intensiv. Dementsp
rechend dürfte es sich
um einfach Körperverletzungsdelikte handeln. Sollte von StA von das
besondere öffentliche Interesse
angenommen werden, wäre Frau
Mollath auch bzgl. früherer Delikte aussagebereit.
Haben Sie das mit
Frau Mollath besprochen, dass es zu weiteren Vernehmung kommen
könnte?
Zeuge Feldmann: So geschildert, gesagt, es
gibt Strafantrags-Frist
von 6 Monaten, die in
meisten Fällen rum war. Ich habe ih
r gesagt, dass Mög
lichkeit bestünde,
12
das besonderes öffentliches Interesse zu
bejahen. Für diesen Fall hat sie
zugesagt, dass sie bereit wäre, zu we
iteren Vorfällen auszusagen. Dazu
ist es nicht mehr gekommen: Akte kam zu mir nicht mehr.
OStA Dr. Meindl: Sie haben gegenüber der Ri
chterbank geschildert,
was Frau Mollath
gesagt hat und was verschriftet worden
ist. Bei dieser
Aussage ist auch
die Sentenz gefallen, dass Frau Moll
ath mitgeteilt habe, ihr Mann habe
sie gebissen. Beißen. Das ist wieder
die Frage an Ihre Erinnerung. Weiter
nachgefragt, wohin gebissen? Haben Si
e sich möglicherweise oder hatten
Sie den Gedanken, die Verletzung sich
zeigen zu lassen? Oder hat die
Frau Mollath möglicherweise gesagt – schauen Sie mal?
Zeuge Feldmann: Weiß ich leider nichts mehr. Muss ich leider enttäuschen. Keine
Erinnerung mehr. 15.1. Also, nee. Ha
be ich bedauerlicherweise keine
Erinnerung mehr.
OStA Dr. Meindl: Kann ich fest
halten, dass Sie kein Erinne
rung haben, dass Ihnen Frau
Mollath eine Bisswunde gezeigt ha
t oder die Reste einer Bisswunde?
Dass Sie sowas gesehen haben?
Zeuge Feldmann: Kann es nicht aussc
hließen, keine konkr
ete Erinnerung.
OStA Dr. Meindl: Wenn gesehen, was hätten Sie gemacht?
Zeuge Feldmann: Fotografie
rt, davon gehe ich aus.
OStA Dr. Meindl: Jetzt taucht – was Sie uns
möglicherweise auch noch erklären könnten in
Ihrem – irgendwo vermerkt. Dann frage
ich aus dem Stegreif. Als Sie mit
der Vernehmung der Frau Mollath zu
Ende waren und Ihren vorläufigen
Ermittlungsbericht geschrieben habe
n. Vor welchem Hintergrund ist der
gefertigt worden?
Zeuge Feldmann: Um einen Durchsuchungs
beschluss zu bekommen. Der Bericht war
vorläufig deshalb.
OStA Dr. Meindl: Sie teilen irgendwo mit,
dass Ihnen weitere Verfahren bekannt sind an
anderer Dienststelle. Das ha
tten sie kurz schon erwähnt.
Zeuge Feldmann: En detail bekannt, wäre
übertrieben. Weiß, dass Vorgänge anhängig
waren bei PI Ost meiner Erinnerung nach, wo bereits Anzeige erstattet
worden ist bzgl. Nachstell
ungsgeschichten bei Bruder.
OStA Dr. Meindl: Wie habe
n Sie das rausgefunden?
Zeuge Feldmann: Über die pol
izeiliche Vorgangsverwaltung.
OStA Dr. Meindl: Da nachgeschaut?
Zeuge Feldmann: Weiß ich nicht mehr, aber
gehe davon aus, wenn ich es gewusst habe.
OStA Dr. Meindl: Haben Sie sich mit Kollegen in Verbindung gesetzt, was da los ist?
13
Zeuge Feldmann: Kann durchaus sein, dass da ei
n Telefonat geführt worden ist. An solches
keine konkrete Erinnerung mehr. Kann
sein, dass ich kurz rückgefragt
habe. Möchte verhindern, dass Maßn
ahmen sich überschneiden. Möchte
verhindern, dass die parallel ähnliches oder gleiches machen. Es besteht
eine gewisse Wahrscheinlichkeit
, dass telefonische Absprache
stattgefunden hat. Dass Durchsuchu
ngsbeschluss beantragt wurde. An
solche Gespräche habe ich aber
keine konkrete Erinnerung mehr.
RA Horn: Sie waren damals im K 12 tä
tig. Welche Zuständigkeiten umfasste das K
12? Sie hatten angerissen Waffendelik
te – weitere Zuständigkeiten?
Zeuge Feldmann: Selbstverständlich.
Das K 12 umfasst grob gesagt die
gemeingefährlichen Delikte – Brän
de, Sprengstoff und solche ähnlichen
Dinge.
RA Horn: Wären Sie bzw. K 12 zustä
ndig gewesen für Körperverletzungsdelikte
oder konkret für diese hier angezeigten Vorfälle?
Zeuge Feldmann: Nein, für die Körperverletz
ungsdelikte wäre ich ni
cht zuständig gewesen,
sie war wegen Waffendelikten bei mir gelandet. Soweit ich mich
erinnere, zum Zeitpunkt, als sie zu mir
kam, war es mir gar nicht bekannt,
dass es auch um Körperverletzungsde
likte ging. Aber es war klar, dass,
wenn jemand mehrere Vorwürfe vorbringt
, ich den nicht zu
einer anderen
Dienststelle schicke.
RA Horn: Stand zur Diskussion, dass si
e Frau Mollath gleich weiterreichen an
Fachkommissariat wegen Körperverletzung?
Zeuge Feldmann: Nee, weil für mich wege
n Waffen Teilzuständigke
it hatte, Weiterreichen
würde ich unter unnötige Bürokratie fassen.
RA Horn: Sie haben angegeben, dass Akte
an Sie zurückläuft. Nach Erlass des
Durchsuchungsbeschluss wegen m
öglicher Verstöße gegen das
Waffengesetz. Hätten Sie die Akte
dann damit auch weiter bearbeitet –
wäre sie zurückgekommen?
Zeuge Feldmann: Pff. Nachdem das Waffende
likt logischerweise zu
r Einstellung anstand
und es nur um Körperverletzungsdeli
kte ging, kann nicht ausschließen,
dass Akte anderweitig
weitergeleitet wird.
RA Horn: Ist über Zuständigkeitsfrage
n mit Frau Mollath gesprochen worden?
Zeuge Feldmann: Nee. Dass mit
ihr über Zuständigkeiten gesprochen wurde, habe ich nicht
in Erinnerung.
RA Horn: Richtig verstanden, dass
Sie bei Durchsuchung mit anwesend waren?
Können Sie uns schildern, wie sich
Herr Mollath verhielt – war er
anwesend?
Zeuge Feldmann: Jaja.
14
RA Horn: Können Sie sagen, wie er sich verhalten hat?
Zeuge Feldmann: Will so sagen, zunächst nich
t kooperativ. Weil er zunächst nicht geöffnet
hat. Ich war von Situation her schon
fast so weit, dass wir Türe hätten
gewaltsam öffnen müssen. Nachdem da
s dann erledigt war, also dass
Türe offen war, dann ist sein Verh
alten umgeschlagen, eher kooperativ
würde ich sagen. Er hat zwar natürlic
h verbal seinen Unmut geäußert, hat
aber ansonsten keine Sc
hwierigkeiten gemacht. Wobei, na gut. Gewisse
Behältnisse, die schwer zu öffnen
waren, da war nicht kooperativ. Da hat
er keine Schlüssel gehabt. Kann aber
stimmen, dass er keine hatte. Bevor
wir Haus betreten haben, war er
sehr unkooperativ, danach leidlich
kooperativ.
RA Dr. Strate: Das K 12 – ist das weit
von Erlenstegenwache entf
ernt? Von Nürnberg
Ost?
Zeuge Feldmann: Naja, es befindet sich im
Osten, wohingegen, das
K 12 im Bereich des
Präsidiums also zentral. Si
nd schon paar Kilometer.
RA Dr. Strate: Wie ist das bei Ihnen? Wenn
man in Erlenstegenstraße Anzeige erstatten
wollen würde und die Materie die in
baldige Bearbeitung der Kripo
gehört, gäbe es an der Erlens
tegenwache die Möglichkeit, den
Anzeigeerstatter gleich an Bereitscha
ftsdienst der Kripo weiterzugeben?
Zeuge Feldmann: Ja, das wird zum Teil gemacht.
RA Dr. Strate: In Erlenstegenstr. Kripobeamte tätig?
Zeuge Feldmann: Es gibt ein
Kommissariat der Kripo Nürnbe
rg, das in Erlenstegenstraße
Sitz hat. Die machen was ganz
anderes, die machen keine
Anzeigeaufnahme. Wobei ich nicht ve
rstehe, worauf Sie hinauswollen.
RA Dr. Strate: Ist auch nicht ihre S
ache. Sie sprachen davon, Sie haben eine
Vorgangsverwaltung, der Sie Hinw
eise entnehmen können, dass
Vorfälle vorlagen?
Zeuge Feldmann: Ja.
RA Dr. Strate: Da nachgeschaut?
Zeuge Feldmann: Daran keine konkrete Er
innerung, gehe davon aus, weil ich von
Vorgängen wusste, dass ich nachgeschaut habe.
RA Dr. Strate: Vorgang bei Erlenstegenstr
. Erinnern Sie denn, dass er mit aufgeführt
worden ist?
Zeuge Feldmann: Wache Ost. Meiner
Erinnerung bei Wache Ost anhängig.
RA Dr. Strate: Aber was es für
Vorgang war, wussten Sie nicht?
28
Das beantwortet m.E. die Frage.
VRiinLG Escher: Bl. 11 und 12 – wenn Si
e sich das anschauen. Können Sie draus
entnehmen, was Sie mit Ihrer Mitteilung gemacht haben?
Zeuge Häfner: Ja. Das ist Ereignismel
dung als solche, mit Kurzpersonalien des
Betroffenen, Anschrift, angetroffene Zeugen und der Sachverhalt schon
mal und oben die Maßnahme.
VRiinLG Escher: Wo das dann hingegangen ist?
Zeuge Häfner: K 12.
VRiinLG Escher: Ob Feldmann das bekommen hat?
Zeuge Häfner: Vermute ich, entzieht sich
meiner Kenntnis. Für uniformierten Dienst
abgeschlossen.
OStA Dr. Meindl: Geht mir auch nur um
die Blätter 11 und 12. 802 Js 4743/03. Sie haben
es gesehen, erläutert. Und ich möchte gerne aus diesen beiden Blättern
einige Vorhalte machen. Nach
der Schriftform ist es am 3.1.2003
gefertigt worden. Adressiert an K 12 als Aufnahmezeit ist angegeben der
2.1.2003, 16.30 Uhr. Es wird von einem Vorfall berichtet Vollbehrstr. 4.
Zeugen P. Mollath. Sie haben es ja
auch unterschrieben, gehe davon aus,
dass Sie hier nichts falsches beri
chtet haben und Ereignis ist Besitz
scharfer Waffen ohne Berechtigun
g. Die Ereignismeldung selbst, als
Sachverhalt den Sie mitteilen lautet wie folgt:
Mitteilerin Mollath lebt
von Ehemann getrennt. Es kommt imme
r wieder zu Schwierigkeiten und
Auseinandersetzungen zw. Ehemann,
ihrer Person und Bruder Müller.
Der wohnt im selben Anwesen. Wegen Handgreiflichkeiten wurde am
23.11.2002 5425122104-02/2 Vorgänge aufgenommen.
Dann teilen Sie
weiter mit
Frau M. rief am 2.1.2003 beim Unterzeichner an.
Als
Unterzeichner Sie ausgewiesen. Können
Sie sich an Anruf erinnern? Bei
Ihnen ist vorhin Erinnerung gekomme
n, Wöhrder Hauptstr., können Sie
sich an Anruf erinnern? Sie teilen
mit Frau M. ruft am 2.1. an. Sie
persönlich. Kommt da Erinnerung?
Zeuge Häfner: Der Anruf wäre je
tzt bzgl. der Langwaffen gewesen?
OStA Dr. Meindl: Sind bei Ereignismeldung …
Zeuge Häfner: Von Erinnerung her hätte
ich gesagt, hätte ich Auftrag über Funk von
Funksprecher bekommen bzgl. Langw
affen. Aber wie hier: wohl
angerufen, wegen Vorfällen wegen Br
iefen und mir wohl an Telefonat
wegen Langwaffen schilderte und aufgrund dessen wir uns in Marsch
gesetzt hätten. Aber das weiß ich nicht mehr.
OStA Dr. Meindl: Sie schreiben. Frau M. ri
ef an und teile mit, dass ihr eingefallen sei…
Kommt Erinnerung, was ihr
eingefallen sein könnte?
Zeuge Häfner: Kann ich leider nicht mehr sage
n. Aber wenn es so dort steht, war es so.
29
OStA Dr. Meindl: Dass ihr eingefallen sei, da
ss Herr M. im Besitz zu sein. Herr Lindner hat
gerade zeitlichen Abläufe abgefragt.
In dessen Folge sie häufiger Sie
öfter mit Mollath zu tun ha
tten. Dann am 2.1. ausweislich
Ereignismeldung gab es einen Anru
f von Frau Mollath bei Ihnen.
Zeuge Häfner: Könnte mir vorstellen, – da sc
hließt sich der Krei
s, dass das der Grund
war, warum dass wir diesem Ganzen Sachverhalt keine solche
Gewichtung beigemessen haben, dass wir sofort in die Wohnung auf
Gefahr in Verzug in Wohnung rein si
nd, weil eben ich kurz vorher mit
Frau Mollath mit ihr zu tun hatt
e, und so eine Aussage hätte ja
logischerweise für logischen
Menschenverstand zum damaligen
Zeitpunkt fallen müssen. Dadurch dass es
erst danach kam, das war für
uns wohl in Absprache mit Dienst
gruppenleiter der Grund, dass wir keine
Sofortmaßnahme getroffen haben.
OStA Dr. Meindl: Einsatz am
23.11., am 2.1. ruft sie an, ihr se
i eingefallen. Es wird weiter
ausgeführt
Dies habe er von sein
er Mutter Frau Mart
ha Mollath geerbt.
Diese habe ihres Wissens eine Besitz
waffenkarte gehabt. Herr M. solche
nicht beantragt, die Waffe existierte
, sie habe diese in Hand gehabt, evtl.
habe er auch noch scharfe Kurzwaffe.
Erinnerung, dass Rede von 2 Waffen?
Zeuge Häfner: Keine Erinnerung
OStA Dr. Meindl:
Da aber nicht sicher…
Sie teilen auch ein Az. mit.
23.11.2002 wegen Handgreiflichkeiten und
anderer wurden am 23.11.2002 und SammelAz. 122104-02/2
Zeuge Häfner. Prüfziffer fü
r PC ob Az stimmig ist.
OStA Dr. Meindl: Wenn man sich Vorgang
802 Js 4726/03 anschaut, dann trägt der dieses
Az. Das ist dieser Vorgang.
Zeuge Häfner: Das steht deshalb drin, dass si
ch der Sachbearbeiter
bei K 12 selbst ein
Bild über Sachlage machen kann ob
es denn dringlich
ist oder nicht aus
seiner Sicht.
OStA Dr. Meindl: Der macht dann mit Az. was?
Zeuge Häfner: Der schaut natürlich nei.
OStA Dr. Meindl: In
Vorgangsverwaltung?
Zeuge Häfner: Richtig.
RA Dr. Strate: Darf ich mal kur
z in Ihre Vorgang reinschauen?
OStA Dr. Meindl: Sie können gerne in meine Akte
n schauen, ich habe nich
ts zu verbergen.
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RA Horn: Der Ablauf ist ja mit Ihnen
durchgegangen worden. Sie haben sich dazu
erklärt, soweit Sie konnten. Es ist Ih
nen jetzt vorgehalten der Anruf der
Frau Mollath im Januar 2003. Bei dem Sie ihnen etwas berichtet hat zu
Waffen. Nachdem jetzt Ihnen da
schon seit 20-30
Min. vorgehalten
werden – ist Erinnerung besser geworden an Vorfälle und können wir
damit vielleicht Frage beantworten, ob
Sie eine Erklärung dafür haben,
warum Frau Mollath Sie damals angerufen hat am 2.1.? Sie hatten ja mit
ihr vorher keinen unmittelbaren Kontakt, oder?
Zeuge Häfner: Vorher der unmittelbare K
ontakt bei der Briefgeschichte stattgefunden.
Und warum sie dann wohl angerufe
n hat und welche Motivation Sie
hatte, müsste ich spekulieren.
RA Horn: Dazu etwas gesagt?
RA Dr. Strate: Also wir wissen ja nicht…
RA Horn:
RA Dr. Strate: Wissen ja nicht, ob
sie am 28.12. nicht doch bei Wache war…
RA Horn: Ist es richtig, dass die den Herrn Robert Müller und Frau Simbek
nochmal telefonisch befragt hatten zu damaligen Vorfällen am 23.11.?
Wenn ich das so sage. Kommt da Erinnerung?
Zeuge Häfner: Wäre möglich, aber wie ge
sagt, mir sagt der komplette Herr Müller
nichts. Bildlich erinnern. 2 Männer
und 1 Frau vor Ort. Aber Situation
mit Herrn Müller, aber da muss ich passen, tut mir leid.
RA Horn: Wenn ich vorhalte, dass nach
Aktenlage wohl veranlasst, sagen, Müller
und Frau Simbek nochmals am 29.12.2002 telefonisch, Herrn Müller
gegen 14 Uhr anzurufen und zu befragen, kommt da Erinnerung?
Zeuge Häfner: Erinnerung in dem Sinne ni
cht. Aber wäre möglich, weil ja in der
Zwischenzeit Frau M. weitere Vorw
ürfe erhoben hat und um diese zu
verifizieren, könnte ich mir durchaus vor
stellen, dass erst Anruf erfolgte
und daraufhin eine schriftliche oder persönliche Vorlandung.
RA Horn: Um vom Spekulativen wegzuko
mmen –um zur Frage zu kommen: kann
es sein, dass Frau M. bei Anruf am 2.1.2003 Bezug genommen hat auf
eine von Ihnen durchgeführte telefo
nische Befragung des Herrn Müller
und der Frau Simbek?
Zeuge Häfner: Kann ich nicht beantworten, we
il ich mich schon gar nicht an Telefonat
erinnere.
RA Strate: Die Fragen die der Nebenklagev
ertreter stellt, die braucht er nicht zu
stellen, wenn sie Aussage machen würde.
VRiinLG Escher: Das tut sie aber nicht.
31
RA Horn: Aber fragen darf ich.
RA Dr. Strate: Natürlich.
VRiinLG Escher: Bl. 14.
RA Dr. Strate. Noch Frage zum Stempel.
OStA Dr. Meindl: Bl. 11 der großen Akte.
Inaugenscheinnahme des Stempels.
RA Dr. Strate: Ist das ein Stempel von Ihnen?
Zeuge Häfner: Einlaufstempel 8.1.2003 KD
N Dez. 11. Also bei übergeordneter
Dienststelle.
Also die Akte kam in Papierform am 8.1.2003 bei Dez. 1 in Einlauf.
OStA Dr. Meindl: Die Ak
te… Die Ereignismeldung?
Zeuge Häfner: Ja genau.
RA Dr. Strate. Interessant ist es von An
ordnung her, nämlich dass Ihre Ereignismeldung
vom 3.1., eingegangen am 8.1., in der Ab
lage der Akten hinter dem vom
17.1. kommt. Darf man daraus schlie
ßen, dass Ihre Ereignismeldung
nachgeheftet wurde von dem Beamten, der Zeugenvernehmung
durchgeführt hat?
OStA Dr. Meindl: Kann de
r Zeuge nicht beantworten.
RA Dr. Strate: Frage nach Üblichkeiten.
Zeuge Häfner: Geheft kenne ich nicht. Wie
es üblich ist: – kann
das nicht beantworten,
nein.
RA Dr. Strate: Seit ich Stempel kenne kann ic
h es beantworten, wird wohl so gewesen
sein.
RA Dr. Strate: Eine Frage. Abgesehen von
dem polizeilichen Kont
akt, den Sie hatten:
Kennen Sie sonst Frau Petra Simbek, Robert Müller oder Martin Maske?
Zeuge Häfner: Nein, schon ei
ngangs die Frage. Nein.
RA Dr. Strate: Auch nicht Martin Maske?
Zeuge Häfner: Sagt mir jetzt nichts.
RA Dr. Strate: Kennen auch keine Personen, z.B. Kollegen genannt – mit dem in diesem
Sportverein tätig?