Lichtgeschwindigkeit 4755
am Freitag, 8. August 2014
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Heute hat der Strafangeklagte des Jahres 2006 im Wiederaufnahmeverfahren, Gustl Mollath, Maschinenbauingenieur (57), eine eigene mündliche Erklärung und verschiedene Anträge zur weiteren Beweisaufnahme und Zeugenvorladung vorgetragen.
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Mollath nahm auch ausdrücklich zu den Straftatanschuldigungen Stellung: Er habe die Straftaten nicht begangen.
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Ferner wies Mollath auf diverse gerichtsnotorische Widersprüche seiner Ex-Ehefrau Petra Maske / Ex- Mollath hin, die in den einzelnen rechtswirksamen Schritten gegen Mollath gegensätzlich, teils widersprüchlich und teils dümmlich bzw.- geistig dürftiges Verhalten vorgetragen hatte.
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Außerdem wünschte sich Mollath – quasi als Opfer eines ordnungswidrigen Verfahrens – seine Vorstellung seines rechtsstaatlichen Anspruches in Fairness und grundsätzlicher Gleichbehandlung vor einem deutschen Gericht in VIER SCHRITTEN, wovon der erste bereits erreicht zu sein scheint:
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ERSTENS: Freilassung aus dem Maßregelvollzug und Wiedererkennung auf Zurechnungsfähigkeit, Mündigkeit und als für die Allgemeinheit ungefährlich
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ZWEITENS: Freispruch in allen Punkten und Einzelheiten sowie entsprechend Würdigung der Sachverständigen-Einlassungen und Expertise eines normgerechten psychiatrischen Gutachters.
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DRITTENS: So weit es möglich ist, offiziale und öffentliche Rehabilitation, durch das Landgericht und die Staatsanwaltschaft, sowie seine Rehabilitation als Würdigung des Untersuchungsausschusses des Bayerischen Landtages, der bislang mit den mehrheitlichen Stimmen der CSU-Fraktion in einer Pattsituation hängengelassen worden ist.
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VIERTENS: Materielle Entschädigung für Gustl Mollath
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Dietmar Moews meint: Mollath hat in seinem heutigen mündlichen Vortrag nicht verlangt, dass das Gericht über die von der Staatsanwaltschaft umrissene Tragweite in den Ermittlungen hinausgeht.
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Mollath hat keineswegs – wie es ihm bislang in den Medien unterstellt worden ist – verlangt, dass dieses Wiederaufnahmeverfahren in eine Strafanklage gegen andere an der Affäre Beteiligte ausgeweitet oder umgepolt werden solle.
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Mollath warf seinem Strafverteidiger Strate vor, ihn nicht bei der Abfassung einer Erklärung zu seinem Fall unterstützt zu haben. Über die Erklärung hinaus war Mollath nicht dazu bereit, Fragen zuzulassen.
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Dass Strate nicht die Wünsche Mollaths nachvollzog, kann als Mandatsverrat gewertet werden. Denn der Prozess in der Wiederaufnahme, hat nicht geklärte Umstände des Strafanklagekomplexes aufzuklären, die im Urteil von 2006 zur Urteilsbegründung angeführt worden sind. Diese Aspekte müssen so oder so geklärt werde. Und das betrifft allerdings die Redlichkeit diverser Zeugen und Amtsfunktionäre dieser Affäre.
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