Gustl Mollath und die Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigung

Lichtgeschwindigkeit 4760

am Samstag, 9. August 2014

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Am Freitag kamen also die Stellungsnahmen des Angeklagten Mollath (den ganzen Vormittag), des Staatsanwaltes Wolfhard Meindl (vier Stunden), des Nebenklageanwaltes Jochen Horn (kurz und klar), des Pflichtverteidigers Dr. Gerhard Strate (halbe Stunde), zuzüglich kurze Abschlussstellungnahme des Angeklagten Gustl Mollath – es dauert bis in den späten Abend.

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Es wurden bereits sämtliche Anträge des Beklagten auf Ausweitung des Prozesses abgelehnt, so dass nunmehr das Gericht unter Vorsitz der Landgerichtsrichterin Escher tagen und das Urteil schreiben kann. Das wird voraussichtlich in der kommenden Woche verkündet werden.

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Der Staatsanwalt kritisiert in seinem mündlichen Strafantrag dennoch das vorherige Urteil. Seiner Ansicht nach hat das Gericht Mollath 2006 zu Unrecht als allgemeingefährlich eingestuft.

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„Das war der eigentliche Fehler.“

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Dieser basiere wiederum auf einer Dienstaufsichtsbeschwerde, mit der sich ein Rechtsanwalt gegen die damalige Einstellung des Verfahrens im Fall der Reifenstechereien gewehrt habe. Ein zerstochener Reifen könne zu lebensgefährlichen Situationen führen, beklagte der Mann. Inzwischen ist diese Behauptung widerlegt, ein Sachverständiger hat ihr im aktuellen Wiederaufnahmeverfahren widersprochen.

Dass Mollath daraufhin in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht wurde, sei nicht die Schuld des Angeklagten gewesen, sagt Meindl weiter. Daran macht der Staatsanwaltschaft auch einen wichtigen Anspruch fest: Dem 57-Jährigen stehe eine Entschädigung zu – und zwar für die gesamte Dauer seiner Unterbringung, also mehr als sieben Jahre.

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Im Vergleich zu Meindl braucht Jochen Horn nur kurz für sein Plädoyer. Der Anwalt vertritt die Nebenklägerin im Wiederaufnahmeverfahren – Mollaths Exfrau. Horn hält den Angeklagten ebenfalls für schuldig und schließt sich dem Oberstaatsanwalt im Wesentlichen an.

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Das Plädoyer von Mollaths Pflichtverteidiger, Gerhard Strate, der nach dem Nebenkläger an der Reihe ist, fokussiert anders: die Schwarzgeldgeschäfte, in die Mollaths Exfrau verwickelt gewesen sein soll.

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Je mehr sein Mandant damals unternommen habe, um die illegalen Geldtransfers aufzudecken, desto dreister seien Petra M. s Lügen geworden.

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So gut wie alles, was sie ihrem Mann vorgeworfen habe, sei Mittel zum Zweck gewesen. „Auf die Darstellungen von Petra M. kann meiner Meinung nach nichts gestützt werden“, sagt Strate. Sein Fazit: Er verlangt einen Freispruch „ohne Wenn und Aber“.

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BUCHTITEL Die Affäre Mollath der Mann der zu viel wusste

BUCHTITEL
Die Affäre Mollath
der Mann der zu viel wusste

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Mollath nahm abschließend ausdrücklich zu den Straftatanschuldigungen Stellung: Er habe die Straftaten nicht begangen. Und er beklagte noch einmal alle jene, die sein Leben derart zerstört hätten.

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Dietmar Moews meint: Ich habe den Prozessverlauf detailliert mitgelesen.

Die Mitarbeit des Staatsanwaltes, entweder undeutliche Zusammenhänge im Wiederaufnahmeprozess verstehen und aufdecken zu wollen, wie auch seine Anstrengungen, die Anschuldigungen der Anklageschrift seines Vorgängers von 2006 zu versuchen zu erhärten, waren eher von einer pavanenhaften Urlaubsträgheit geprägt.

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Gerademal, als der Reifensachverständige umfassend darlegte, dass er keinen der Reifenfälle, wie in der Anklage, erkennen könne, fragte Staatsanwalt Meindl nach, „dass, wenn keiner gefahren sei, auch keine Gefahr bestand?“

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– toll, so ein intelligenter Staatsanwalt Meindl.

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Der dann abschließend also zwei Reifenfälle für nicht bewiesen hielt, alle anderen angeblichen Reifenschäden aber für dem Mollath “zuordnungsfähig“ hält.

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Dabei geht vermutlich ein Reifenstecher davon aus, dass mit einem in Benutzung parkendem Wagen auch gefahren wird. Und damit ist eine Gefährdung in kauf genommen.

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Was hier aber überhaupt fehlte, waren geschädigte Reifen oder zumindest Fotos oder polizeiliche Augenzeugen.

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Muss man sich doch fragen: Welche Beweise hat denn der Staatsanwalt Meindl, von denen das Gericht nichts erfahren hat?

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Und was überhaupt bezüglich Gustl Mollath fehlt, sind irgendwelche Beweise, die die Beschuldigungen gegen Mollath beweisen könnten.

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Ich weise noch mal auf das Protokoll der Aussage des Reifensachverständigen (bei Dr. Strate.de):

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Es fehlten und fehlen überhaupt die kaputten Reifen. Und die angeblich beschädigten Reifen lagen bei der Gebrauchtwagenfirma angeblich in Vierer-Reifensätzen auf Reifenstapeln. Man habe Stiche in die Reifenseitenwände sowie etwaigen Luftdruckverlust gar nicht von außen entdecken und sehen können.

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Kurz, der Staatsanwalt Meindl hat im Prozess seine Anklage nicht stützen können, plädiert abschließend dennoch in allen Anschuldigungen für schuldig.

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Darin ist ein Ausdruck der angängigen Staatskrise zu erkennen. Meindl verteidigt die absurde Klageschrift aus dem Jahre 2006, die ja nicht er selbst, sondern der Staat Bayern geschrieben hatte.

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Gustl Mollath hat für seine Verteidigung getan, was möglich war und wie es das Gericht hier in Regensburg ermöglicht hat.

 

Gustl Mollath hat mit einer ungewöhnlichen sozio-geistigen Willens- und Seelenleistung große Intelligenz und Lebenskraft gezeigt – die in diesem Prozess allseitig erkannt und anerkannt wurde. Dies hier zu wissen, ist Gotteslohn – mehr darf er sich nicht erhoffen:

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Viel Glück im neuen erkämpften Leben, Herr Mollath: Lotta Continua..

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Die Nebenklägerin, die Nürnberger Kauffrau Petra Maske, die mit ihren Strafanzeigen die Staatsanwaltschaft auf ihren Ehemann Gustl Mollath gebracht hatte, hat sein Unglück erreicht. Das ist eine klare runde Lebensleistung. Wer möchte mit Frau Maske tauschen? Sie wird sich vermutlich deswegen noch oft in den A… beißen. Die Freundin wird dann das Gutachten machen und mit einem I-Phone-Foto dokumentieren. Die NSA stellt es dann für alle Richter gut erkennbar in Netz.

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