STAATSKRISE: Am 14. August neues URTEIL zu Gustl Mollath

August 11, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4768

am Montag, 11. August 2014

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BUCHTITEL Die Affäre Mollath der Mann der zu viel wusste

BUCHTITEL
Die Affäre Mollath
der Mann der zu viel wusste

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Staatskrise, genauer, unakzeptable Einbrüche in der Verwirklichung der Rechtsstaats-Werte durch die bayerische Justiz – und keinerlei Lerneffekt dieser Organisation.

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Was ist denn geschehen: Gustl Mollath wurde im Strafprozess im Jahre 2006 freigesprochen und erhielt stattdessen 7 einhalb Jahre Maßregelvollzug in der forensischen Psychiatrie Bayerns.

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Nun wurde der Wiederaufnahmeprozess in den vergangenen Wochen am Landgericht Regensburg durchgeführt. Die Wiederaufnahme wurde von mehreren Seiten beantragt, sogar von der Staatsanwaltschaft selbst.

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Nun ist im Vorfeld der Wiederaufnahme bereits weitgehend Klarheit und Übereinstimmung gefunden worden, wie und dass in den knapp vier Stunden Prozess im Jahre 2006 des absurden Richters Otto Brixner und seiner Ferienbelegschaft normwidrig und zum Schaden des Angeklagten entschieden worden war.

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Eine Norm muss deshalb hier akklamiert werden: In einem Strafprozess müssen Unklarheiten und Zweifelhaftigkeiten ausuntersucht werden: Untersuchung der offenen Fragen heißt die Vorschift im Strafverfahren.

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Jetzt erklärte der Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl in seinem Abschlussplädoyer aber: Gustl Mollath ist laut Staatsanwaltschaft ein prügelnder Ehemann und Reifenstecher. Gemeingefährlich war der Nürnberger aber zu keinem Zeitpunkt.

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Staatsanwalt Meindl hat aber während des 2014er Prozesses keineswegs Untersuchung der Unklarheiten und Zweifel herbeigeführt:

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Es fehlen sowohl Beweise für sämtliche Tatsachbefunde:

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Es fehlen genaue ärztliche oder sonstwelche Beweise oder Zeugnisse für die Körperverletzungen – alle Hinweise und Zeugenaussagen rühren verspätet von der angeblich geschädigten Ehefrau, Ex-Mollath, heute Petra Maske, oder deren Sekundärzeugen her.

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Es fehlen Beweise für die Freiheitsberaubung. Einzig die Beschuldigungen der Ex-Frau Mollath, heute Petra Maske, waren nachträglich von ihr initiiert aktenkundig gemacht worden.

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Es fehlen beschädigte Reifen oder Fotos beschädigter Reifen. Selbst ein Video ist verschwunden, von dem lediglich zwei unbrauchbare Foto vorliegen. Auch hierfür nur Zeugen für Schäden die nicht gerichtsfest sind.

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Aber was überhaupt fehlt – in allen drei Anschuldigungen: Gewalt, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung und Gemeingefährlichkeit – keine Tatzeugnisse gegen Gustl Mollath. Während keine Taten und Schäden nachgewiesen werden konnten, fehlen nunmehr Beweise und oder Zeugen gegen den beschuldigten Täter. Der Beschuldigte bestreitet solche Taten und erklärte, wie er sich vorstellt, dass die Beschuldigungen zustande gekommen sein können.

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DIETMAR MOEWS im Fex-Tal

DIETMAR MOEWS
im Fex-Tal

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Dietmar Moews meint: Der Staatsanwalt Meindl ist ein Komiker: Er formuliert seine Kritik an den überforderten Gerichten in Bayern: Personalmangel für ordentliche Prozesse mit seiner FARCE:

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Fehlende Tatbefunde und fehlende Täterüberführung – aber starker Gottesglaube des Staatsanwaltes Meindl.

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Einzige Begründung des Staatsanwaltes dafür, dass er die Straftaten glaubt und sich Mollath als Täter vorstellt, ist, dass er sie glaubhaft findet. Besonders findet Meindl die beschuldigende Ex-Frau-Mollath naturnah und glaubhaft.

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Mollath und sein Anwalt bestreiten die Vorwürfe in dem Wiederaufnahmeverfahren und glauben an eine Intrige.

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Ich meine, es handelt sich tatsächlich nicht um Verschwörung oder Intrige, sondern um eine Agglomerationsgruppe gemeinsamer Hypo-Vereinsbank- und Nürnberger Gesellschafts-Interessenten im damaligen Dunstkreise der Frau Mollath.

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Von dieser Frau Petra Maske weiß auch der Staatsanwalt Meindl, dieser Komiker, dass sie über viele Jahre mit Bargeld-Plastiktüten zur HVB-Filiale nach Zürich gereist war. Das macht die Glaubhaftigkeit im Allzumenschlichen – denn wer würde schon überweisen, wenn man die Scheine (laut Frau Ex-Mollath ab 100 000 aufwärts) auch analog (naturnah) hintragen kann.*

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*Für alle, die den Beschiss nicht kennen: Man erwirbt sich in Nürnberg ein versteuertes Spargeld. Das bringt man auf die Seite (geht ins Puff, Spielkasino oder verschenkt es oder), bringt es in die Schweiz auf ein geheimes Konto – wo fortan aus einer schwarzen Geldanlage schwarze Gewinne gemacht werden, die man in Nürnberg nicht beim Finanzamt deklariert: SCHWARZGELD entsteht.

D. h. Das rausgetragene Geld muss nicht, aber kann Schwarzgeld sein. Das Raustragen dient aber dem daraus zu machenden Schwarzgeld. Hier ist die Ungenauigkeit in Gustl Mollaths Formulierung in der Anzeige von „Schwarzgeld in die Schweiz bringen“ – er kann nicht beweisen, dass Schwarzgeld rausgebracht wurde. Das wäre in jedem angezeigten Einzelfall zu beweisen. Aber das GELD-Rausbringen selbst und die Geheimkonten dienen der Schwarzgelderzeugung.

DAS hat die naturglaubhafte Frau Petra in den Augen des Staatskrisenanwaltes Meindl so glaubhaft gemacht.

 

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