August 23, 2014
Lichtgeschwindigkeit 4813
am Samstag, 23. August 2014
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Das bayerische Justizopfer, der Maschinenbauingenieur Gustl Mollath (57), hat innerhalb der Frist formal eine Revision auf das mit dem Urteilsspruch (Freispruch und Entschädigung für siebeneinhalb Jahre Freiheitsentzug) beendeten Wiederaufnahmeverfahren beantragt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss die Zulässigkeit und eine etwaige Zulassung entscheiden.
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Gustl Mollath wird für dieses Revisions-Antragsverfahren vom Münchner Verteidiger Adam Ahmed vertreten.
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Allein die mündliche Urteilsbegründung enthielt einige Winkelzüge, wie die mögliche Zurechnungsfähigkeits-Beschränktheit des Angeklagten Mollath zu den angeblichen Tatzeiten. Dies ist aber lediglich eine Blanko-Schutzargumentation.
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Entscheidend war indes sowohl seitens der Staatsanwaltschaft wie des Gerichts die Aussage gegen Aussage-Situation und die Glaubhaftigkeit. Der Strafprozess hatte auch in der Wiederaufnahme die Unglaubwürdigkeits- resp. Glaubhaftigkeits-Fakten ignoriert. Diese entscheidende Bedingung fusst nicht auf eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Beklagten, sondern eher der bayerischen Justiz.
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Das Gericht hat nach der mündlichen Urteilsverkündung vier Wochen Zeit, das Urteil schriftlich zu begründen. Daraufhin kann der jetzt formal begründete Revisionsantrag durch Mollath ebenfalls schriftlich begründet werden.
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DIETMAR MOEWS am 16. Juli 2014 auf der Mainzer Straße, nördlich Eierplätzchen, mit ZUGINSFELD
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Dietmar Moews meint: Zunächst hat das Wiederaufnahmeverfahren auf drei Anträge hin – von der bayerischen Staatsanwaltschaft, von Mollaths Verteidiger und vom Bundesgerichtshof – stattgefunden. Es sind mögliche Antragsbegründungen, denen ebenfalls zur Wiederaufnahme hätte stattgegeben werden müssen, in dem durchgeführten Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Regensburg nicht beachtet wurden.
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Es mögen andere Formfehler, Bewertung ungültiger Beweismittel oder Vernachlässigung geltender Beweismittel bzw. ignorierte neue Kenntnisse usw. herangezogen werden – allerdings jeweils solche Kriterien, die mit der inhaltlichen Falluntersuchung nicht zu tun haben.
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Kurz, es mögen Wiederaufnahme-Gründe bei Wiederaufnahme angelegen haben, denen nicht die Untersuchungspflicht gewidmet worden ist.
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Allerdings haben wir mit der letzten Instanz keine Berufungssituation mehr. Insofern dann eine verfassungsrechtliche Klärung bzw. möglicherweise eine Amtshaftungsklage hinsichtlich möglicher Straftaten von Amtspersonen gegen Mollath sowie erweisliche materielle Schäden eine weitere Regulierung ermöglichen könnten.
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Momentan sieht es so aus, als sei die Staatskrise in Bayern auch deshalb derart uneinsichtig für die Staatsregierung, dass die Justizpolitik keine Idee des strukturellen Reformbedarfs anhand des tatsächlichen Justizskandals der Affäre Mollath entwickeln zu können scheint – sodass es weiterer prozessuraler Klärung bedarf – sei es beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
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Veröffentlicht von dietmarmoews
August 21, 2014
Lichtgeschwindigkeit 4805
am Donnerstag, 21. August 2014
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Was manchmal so komisch wirkt, wenn man in der Zeitung liest, was man persönlich miterlebt hat.
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Ich lebte beim Superhochwasser im Jahr 2002 in der Dresdener Neustadt. Bei uns im Haus Louisenstraße 89 stand das Grundwasser im Keller. Die nachbarliche Prießnitz war im Gemeinschaftshaus Oostende, gegenüber, bis zum Erdgeschoss Hochwasser. Im Diakonissenkrankenhaus, über der Bautzener Straße war Land unter. Die Feuerwehr pumpte das Wasser stundenlang im Kreis, aus den Kellern in die Keller. Im Zwinger stand der Innenhof von Wasser bedeckt – ja, das kam von der durchgebrochenen linkselbischen Weißeritz, nicht aber, wie es in den Medien verbreitet wurde – das Elbehochwasser sei in Semperoper und Zwinger gestiegen – nein da fehlte noch einiges, zwei drei Meter Wasserstandhöhe. Aber egal.
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Was ich sagen wollte:
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Als die GRÜNEN gegründet wurden, hatten sie sich längst sozio-kulturell gesettet – und hier kommt mein Protest gegen das neue deutschland v. 20. August 2014, Seite 15, Feuilleton: „Das waren die Grünen (Foto mit Petra Kelly)“ – Ankündigung einer Einsfestival- TV-Sendung von 2013 der Autorin Annette Zinkant.
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Der neues-deutschland-Artikel ist nicht eindeutig gekennzeichnet. Er wirkt, wie ein zusammengeschustertes Schreibsel auf Begleitmaterial, jedenfalls heißt es dann:
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„…Denn viel weiter als momentan kann sich die Partei inhaltlich kaum von ihrer Mitbegründerin, der Pazifistin Petra Kelly (Foto), entfernen – etwa in der Ukraine-Krise. Die Partei, die aus der Friedensbewegung hervorging, legitimierte den Kosovo-Angriff und überholt mittlerweile rechts die CDU…“.
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Ich kannte Petra Kelly persönlich – sie war Amerikanerin und hatte gar nicht die starke soziale Einbindung bei der alternativen grünen deutschen Bewegung und den jahrelangen Bürgerinitiativen aus der 68er Studentenbewegung.
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Wer schreibt nur so einen unbedarften Unfug über die GRÜNEN und über die Entstehung der Grünen? Wie kann das nur sein?
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Dietmar Moews meint: Ich erkläre schwerpunktmäßig Zweierlei – denn ich war persönlich dabei und konkret involviert.
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EINS Die Grünen entstanden aus der retardierenden Psychologie-Situation nach dem Tod Jimi Hendrix‘ – nach 1969, wie folgt. Mit der Beatlesmania explodierte eine Nachkriegskonsumgeneration nach dem modernen Geheiß von „Höher, Schneller, Weiter“. Diese Jugendmusik endete ästhetisch und psychologisch quasi mit Flower Power, Vietnamdebakel und – sinnbildlich – mit HENDRIX‘ Tod, ein Jahr nach Woodstocks Stars and Stripes bangled banner.
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Dieses ist auch der Endpunkt des modernen Fortschrittsglaubens.
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Dieses ist so gesehen das Ende der Moderne und das Ende des 20sten Jahrhundert.
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Es kam die Postmoderne – der überall aufblinkende Grundzweifel, dass Höher, Schneller, Weiter, nicht mehr geglaubt wurde. Dass dafür Autofahrverbot und Ölkrise, braune Nadelbäume von Waldsterben, Dioxin im Trinkwasser usw. kurz: Zweifel und Zersetzung des schwarz-weiß / rechts-links Denkens trieben die strahlende deutsche Jugend von Werner Enke („Nicht fummeln Liebling“) weg.
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Stattdessen haderten die mit dem Ende des Wachstums und Aufbaus einer Vorkriegssituation – es klärten sich die Zeichen für das Ende der Nachkriegspsychologie in eine Vorkriegspsychologie.
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Es wuchs die Kohorte der Unschuldigen, die mit dem Generationskonflikt zwischen den „68ern und deren Nazieltern“ nichts zu tun haben wollten.
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Es entstanden also Nachbarschaftshilfen, Bürgerinitiativen, Selbstverwaltung, neue Kunstvereine wurden gegründet, Kinderläden, Atomgegner, Rüstungswahn – und man muss es klar sehen, es handelte sich auch banal um einen Generationswechsel.
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Die GRÜNEN waren ein postmodernes Ereignis.
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Die Grünen waren ein kollektiver Impuls, der Alternativen aus verschiedenen Wertebereichen zusammenführte, manifestierte sich jeweils als Ausdruck lokaler Politikorganisation: Es waren junge Leute, es waren Kirchenleute, es waren orthodoxe Menschen, die den abgebrühten „Tauben im Gas“-Parteien-Stil satt hatten, es waren Kriegsdienstverweigerer, es waren Feministinnen, es waren alle Ordnungskategorien der Nazi-Dreiecksträger, Baldur Springmann der Auswahlzüchter war Sonderling, Thomas Ebermann verlor die kommunistische Lust, es waren alternative, es war grundsätzlich Kritik am Herrschenden, es waren Kiffer und Hippies, es waren nur wenige Unterwanderer aus anderen Parteien, also kaum Ostermarschierer aus der DDR-getriebenen DKP, es war sicher ausreichend Verfassungsschutz.
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Kurz: die Behauptung, die Grünen seien aus der Friedensbewegung hervorgegangen ist Unfug.
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Noch stärker: eine nennenswerte Friedensbewegung hat es Mitte anfang der 1970er Jahre, außerhalb der DKP-Ostermarschierer und dem Gewerkschaftsbund in der ersten Bundesrepublik gar nicht gegeben. Gerade diese Ostermarschierer und DKPler waren aber nicht Gründer der Grünen. Denn es war eben keine bundespolitische Koordination, sondern die GRÜNEN wurden als lokale Gruppierungen und Lokalwahl-Listen aus den lokalen Bürgerinitiativen, auch im Demonstrationsmillieu der Universitäten, gegründet: GAL in Hamburg, Gabl in Hannover, AL in Berlin wieder anders die Grüne Alternative Liste usw.
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Erst im Jahr 1978 wurde das überfällige politische alternative Millieu auf dem Gründungs-Bundeskongress in Karlsruhe quasi losgelassen: Die GRÜNEN als Alternative zu den etablierten Parteien. Und als alternativ waren geradezu rechte orthodoxe Naturphilosophen genauso dabei wie kropotkineske Trotzkysten oder eben die US-Amerikanerin Petra Kelly, die hervorragende Medienkompetenz verkörperte (und – wie immer – der Marina-Weißband-Fotografen-Kick)
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Deutsche Friedensbewegung oder Friedenspartei waren die Grünen nie – sie waren in der Nachrüstungsdebatte allerdings die außerparlamentarische Kraft beim Raketenzählen:
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Ich war dabei: Künstler für den Frieden,
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Sportler für den Frieden – (ich war auch Mitglied der GRÜNEN),
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aber die Friedensbewegung waren nicht „Die GRÜNEN“. Sie waren dann schon der innerparlamentarische Organisations- und Sammelverein für Apo und alternative basidemokratische Anliegen – so recht das, was Willy Brandt mal mit seiner leeren Versprechung „mehr Demokratie wagen“ ausgesprochen hatte, versuchten die GRÜNEN der ersten Bundesrepublik – und daraufhin wurden die GRÜNEN mit allen Mitteln medial zersetzt bzw. offizial kriminalisiert (das wird mit den Piraten auch gespielt: Zersetzung – besonders von Innen).
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Die Behauptung im neuen deutschland, die GRÜNEN seien aus der Friedensbewegung hervorgegangen ist völliger Mist.
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P. S. Ebensolcher Mist ist übrigens, was die Doofpiraten Lauer, Höfinghoff und Delius in Berlin erzählen: Die Piraten wiederholen die Gründungsprobleme der GRÜNEN?
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Nein – genau völlig falsch verstanden: Die Grünen hatten sich längst an den lokalen Orten gefunden und über Umweltschäden und untransparente Gutsherrenpolitik formiert, für Umweltschutz und Angst vor den geschlossenen Technologien.
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Während das Problem der Piraten war und ist, zunächst aus einer gemeinsamen file-sharing Betroffenheit – aber im virtuellen Internetz, keine sinnliche lokale Sozialbindung zustande zu bringen. Das wurde durch die E-Mail, Chat-Foren, Kommunikations- und Abstimmungs-Tools (das nie sozial funktionierende LIQUID FEEDBACK) der Piratenpartei noch zusätzlich erschwert.
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ATOMKRAFT – Nein Danke! und die von mir gemalte Sonnenblume waren die Gründungssymbole, nicht Picassos Friedenstaube – die Taube kam viel später, erst im Jahr 1983 –
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auch an der Gestaltung der Embleme der Friedenbewegung war ich als Maler beteiligt.
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Alle Piraten wissen inzwischen, dass ihre sozialen Formen von gemeinsamem Wahlkampf und Treffen herrühren. Dass Tragfähigkeit innerparteilicher Emergate überhaupt nicht mit Twitter und Facebook ergoogelt werden können. Liquid Feedback ist deshalb immer eine sozio-kulturelle Unmöglichkeit und keine Codierer-Problematik der Piratenpartei.
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ZWEI Als wissenschaftlicher Berater der Grünen Fraktion im Deutschen Bundestag (im Wasserwerk, Fraktionsführer Joschka Fischer) habe ich im Jahr 1994 das erste „Militärpolitische Konzept“ für die Grünen verfasst, die bis dahin insofern ohne Militär- oder Verteidigungspolitik gar nicht regierungs- bzw. koalitionsfähig waren. Denn die erste Bundesrepublik unterlag ja Alliiertenzwängen zur Militär- und Nato-Mitwirkung. Insofern trifft die Behauptung eines Gründungsmythos‘ a la Friedensbewegung, Pazifismus usw. nicht Kern der Alternativ-Ideologie und der Ökologie-Konzeption.
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Wenngleich die weichen Lösungen oder eine Kompromisslosigkeit in ökologischen Fragen und die kapitalistischen Strukturen der Intransparenz, in den GRÜNEN einen innerparteilichen personellen Ausleseprozess kennzeichnen, bei dem noch zuletzt bei den ersten Regierungsbeteiligungen enttäuschtes Gründungspersonal die Grünen verließ.
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Die Balkankriegsbeteiligung und andere Zeichen wären rückblickend bei der Gabl in Hannover oder bei der GAL in Hamburg, im Jahr 1976 undenkbar gewesen. Ob Thomas Ebermann oder Baldur Springmann, Herbert Gruhl oder Robert Junck oder der Trittbrettfahrer Josef Beuys, sie alle waren keine Pazifisten. Dietmar Moews war und ist ebenfalls kein Pazifist.
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Aber eine Friedens-Nischenpartei, die dann zur Vollprogramm-Kriegspartei wurde, waren die GRÜNEN nicht und sind sie heute, aber als Bündnis 90/ GRÜNE noch nicht. Die Unfugsdarstellung im neuen deutschland soll vermutlich den LINKSPARTEI-Kunden gefallen (weil die Linkspartei auch nicht pazifistisch daherkommt).
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Veröffentlicht von dietmarmoews
August 20, 2014
Lichtgeschwindigkeit 4804
am Mittwoch, 20. August 2014
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Im SPIEGEL des Verlegers Jakob Augstein und dessen ideologischer Brechstange Blome steht in Heft 34 auf Seite 16, ein Kommentar zu MOLLATH (meinungsfreie Autorenbezeichnung Beate Lakotta):
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Weil Jakob Augstein gerne sein Kapital lebendig erhalten will und Augstein gleichzeitig eine selbstauferlegte Sportlichkeit im Sinn führt, „auch“ ein guter Blattmacher sein zu können, muss der SPIEGEL in Weiterführung eines Leitmedium-Anspruches ständig finden, was da Anschluss finden kann bei einer rasant veränderten Konsumentenkultur:
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Dietmar Moews meint: Die lesen nicht viel – die sind schmerzbefreit – die wechseln ihre hitlerschlauen Erleichterungstechniken wie nix, die belohnen keineswegs Verlässlichkeit einer journalistischen oder publizistischen oder politischen Ausrichtung eines Holzmediums – man sieht es an der Qualitätslosigkeit von SPIEGEL-Online – das bunte Durcheinander von erfundenen Stories und Skandalen.
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Dafür eignete die Affäre Mollath sich nicht.
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Ein Maverick bindet nicht genug Identifikation. Und ein Staatskrisen-Bashing ist zu moralisch bzw. zu wenig exklusiv für den Ritt des wöchentlichen SPIEGELS, der ja kaum noch Informationsquelle als vielmehr Erregungsbetrieb zu sein sucht.
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Jedenfalls ist die Linie Jakob Augstein (auch Herausgeber des „Freitag“) verantwortlich für eine Kommentatorin dieser infamen Qualität: Beate Lakotta.
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Ich zitiere Heft 14, S.16: „…Es gibt ein untrügliches Zeichen medialer Skandalisierung: Abweichende Einschätzungen werden nur noch niedergemacht. Fakten ignoriert. Dieser Punkt war erreicht, als öffentlicher Druck einen Untersuchungsausschuss erzwang, doch dessen Ergebnisse – keine Verschwörung, kein Schwarzgeld – in den Medien keine Resonanz fanden …“
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Dietmar Moews meint: Wie idiotisch und ohne Kenntnis! Wie journalistisch unredlich und wissenschaftlich vollkommen unakzeptabel:
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Es wurde nirgends auf Verschwörung und nirgends auf Schwarzgeld angeklagt, prozessiert, untersucht oder verhandelt.
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Wir haben eine Farce eines Wiederaufnahmeverfahrens erlebt, das nur einen Zweck zu erfüllen suchte, die Staatskrise der CSU und des Ministerpräservativ Horst Seehofer zu retten.
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Die Farce ist, wenn erst ein Untersuchungsausschuß des Landtages – als eine parlamentarische Institution vollkommen legal und legitim – eine bis zur letzten Sekunde evident lügende Justizministerin zum Rücktritt bewegt, dann aber noch nach einem Jahr (nach Mollaths Entlassung) keinerlei strukturelle Reformkonzeption auf den parlamentarischen Weg gebracht worden ist, gemäß der, ab sofort eine solche justizielle Dysfunktion, wie in der Affäre Mollath, zukünftig strukturell ausgeschlossen würde (dass es eben nicht sein darf, dass ein Mensch für siebeneinhalb Jahre im kurzen Prozess auf die Seite gebracht werden kann), dann hat die politische Führung die Staatskrise nicht begriffen, dann wird sich nichts bessern – dann muss Seehofer gehen.
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Es kann doch aber nicht der Untersuchungsausschuss, in dem die CSU Bayerns einen Abschluss verhinderte, hier dem um sein Leben kämpfenden Gustl Mollath angehängt werden, wie die Spiegel-Autorin hier pöbelt.
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Sondern es ist das – ja geradezu von allen rechtsstaatlichen Institutionen beantragtes – Wiederaufnahmeverfahren, die fragwürdige Nichtuntersuchung der entscheidenden Glaubhaftigkeit von Beschuldigtem und seiner Beschuldigerin, und als Ergebnis das Urteil: Freispruch und Entschädigung durch den bayerischen Staat.
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Dann allerdings, Jakob Augstein und Beate Dingsbumms, steht also das Urteil auf dem Prüfstand, ob das, so wie gesprochen, einen erforderlichen Rechtsfrieden herstellt.
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Wenn aber nach Auffassung des SPIEGEL und seiner Demonstrantin dem Gericht mit diesem Urteil Fehler, Falschdarstellungen oder Untersuchungsversäumnisse, bis hin zu Revisionsgründen, vorzuwerfen sind oder solche notorisch geworden sind, dann – liebe Schmierfinken im Off des gesellschaftlichen Interesses – dann müssen Fakten auf den Tisch, also:
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Welche Fakten wurden ignoriert?
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Inwiefern hat der freiheitsberaubte, völlig entrechtete Gustl Mollath illegitime Selbstverteidigung oder unwahre Behauptungen ausgebracht, welche, was?
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Was wurde Mollath widerlegt? wurde eine Verschwörung widerlegt? wurde das geschlossene Auftreten einer spezifischen Nürnberger Personengruppe (Rotary-Club / Günther Beckstein CSU?) zugunsten der lügenden Geldtransporterin Ex-Frau Petra Mollath, vom Spiegel nicht erkannt?
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Die Untersuchung zur Glaubhaftigkeit des Angeklagten Gustl Mollaths hat das Gericht erneut versäumt wie auch exakt in dieser Frage der Geldgeschäfte die Befragung der die Wahrheit verleugnenden Beschuldigerin Petra Mollath unterlassen:
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Aussage gegen Aussage, aber Mollath sagte die Wahrheit (die er übrigens mit gültigen Dokumenten belegte und belegen kann) und die widersprechende Frau Mollath sagte und beharrt weiterhin auf die Unwahrheit.
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Und welches Geheimwissen hat die Beate Bumms von Geldtransport, Bargeldtransport, Nummernkonten, Steuererklärungen und Schwarzgeld? bzw. wie und wo hat der SPIEGEL Gegenbeweise?
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Hat der SPIEGEL nicht, sondern haut lediglich in die Kacke.
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Meine Güte, sind Sie zum Kotzen, wenn weder der Verstand noch Mitleid oder Solidarität auf ein rechtsstaatliches Gelingen bei Ihnen mitschwingt – es müsste maßgeblich sein. Aber was?
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Es ging, wie der Oberstaatsanwalt abschließend erklärte, um „Aussage gegen Aussage“. Und folglich ging es um die Glaubhaftigkeit? – nein, was heißt Glaubhaftigkeit, wenn jemand widersprüchliche Beschuldigungen amtlich dokumentieren lässt, wie Frau EX-Mollath es getan hat. Dann geht es darum, was jemand glaubt und nicht um die Glaubwürdigkeit oder Glaubhaftigkeit. Was und warum das Gericht behauptet zu glauben, was proklamiert worden ist, ist sicher deshalb unwahr, weil es widersprüchlich ist. Richterin und Oberstaatsanwalt aber keine Idioten sind.
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BUCHTITEL
Die Affäre Mollath
der Mann der zu viel wusste
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So kann im Sinne „Aussage gegen Aussage“ das Glauben oder, das mehr oder weniger Glauben, doch allein auf die Vorträge und die Beweislage von Klage und Verteidigung bezogen werden.
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Der Königsmacher für den Psychiater der Forensik war laut Gutachten „Wahnverhalten“ des Angezeigten / Angeklagten über wahnhafte Geldtransporte, die entweder stattfanden oder nicht stattfanden. Hier steht also Aussage gegen Aussage? Nein, das wurde auch im Wiederaufnahmeverfahren nicht untersucht. Stattdessen konnte man darauf bequem weiterhin die fragwürdige Glaubhaftigkeit, ja etwaige Unzurechnungsfähigkeit des Beschuldigten zur „Tatzeit“ ihm andichten.
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Und nun – hinten dran ganz leise – der SPIEGEL mit Beate Trumm und Jakob Augstein: „Mollath war gewalttätig“.
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Diese Behauptung ist eine Verleumdung, Rufmord – Schadensersatzklage wird für den SPIEGEL in dem Moment draus, wie Bernie Ecclestone sich mit seinem Taschengeld mal eine Scherz erlauben möchte. Schließlich fuhr die Ex-Frau, heute Petra Maske, im roten Ferrari des Millionärehemannes Gustl durch die Gegend.
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AUSSAGE gegen AUSSAGE.
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Welch billige Niedermache gegen einen von Apparatschiks Geschändeten. Und der SPIEGEL als Hetzgazette scheißt ohne Gefahr oben drauf.
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Ja, Herr Jakob – ich hatte eine freundschaftliche Beziehung zu Ihrem Onkel Joseph, Strafverteidiger in Hannover, – Format ist was anderes, als ihre Blome-Session mit dem Holzspiegel.
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Veröffentlicht von dietmarmoews
August 19, 2014
Lichtgeschwindigkeit 4796
am Dienstag, 19. August 2014
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Heute führt die Süddeutsche Zeitung in der Bayern-Abteilung (der überregionalen Ausgabe von Köln), am Montag also, 18. August 2014, Seite 32, eine Notiz zu MOLLATH (Quelle dpa):
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„Verteidiger übt Kritik an Mollath“ München – Nach dem Freispruch für Gustl Mollath hat sein Anwalt Gerhard Strate den Auftritt des früheren Psychiatrie-Insassen vor Gericht kritisiert. „Herr Mollath ist ein Vulkan, der gelegentlich Lava ablassen muss“, sagte Strate in einem Interview des Magazins Focus. Es sei Mollaths gutes Recht, seine Position vor Gericht zu vertreten. „Es ist aber problematisch, wenn Verteidiger und Mandant nicht auf einer Linie sind“. Strate und sein Kollege Johannes Rauwald hatten sich mit Mollath über die Strategie in dessen Wiederaufnahmeverfahren zerstritten… „Man kann nicht, wie Herr Mollath, alle möglichen Vorwürfe zur Steuerehrlichkeit thematisieren und gleichzeitig zu dem konkreten Vorwurf der Körperverletzung vage bleiben, wie er das getan hat“, kritisierte Strate…“
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Deutschland hat eine Staatskrise, indem funktional mögliche, gravierende Rechtsstaatsverletzungen, wie siebeneinhalb Jahre Freiheitsberaubung, Entmündigung, Enteignung etc. durch gerichtliche Fehlverhalten gegen Gustl Mollath keinerlei strukturelle Organisationseingriffe durch die kompetente Regierung, hier des Freistaates Bayerns, nicht zur Besserung aufgezeigt und unverzüglich eingeleitet werden (ganz zu schweigen davon, dass die Straftäter gegen Mollath gar nicht mehr zur Rechenschaft gezogen und nicht belangt zu werden scheinen).
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Rechtsstaat in der Staatskrise – das bedeutet hier jetzt allerdings, dass auch der Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate nun nachträglich mediale Stimmung für sich zu machen sucht (ohne dabei wirklich irgend etwas mitzuteilen, was nicht bekannt ist – und dem steht wohl auch das Mandatsgeheimnis im Wege. Strate ist dem Mandant Mollath verpflichtet).
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Es ist aber von rechtspolitischer Bedeutung und für die öffentliche Meinungsbildung schon relevant, was der beteiligte Verteidiger mitteilen möchte: „We live in a free country“ – pflegte Alphons Silbermann zu sagen.
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EINS Es scheint so, als schösse Strate irgendwie am heiligen Geist vorbei, so als hätte er im Focus-Interview einen Kleinen getrunken gehabt, denn: Wie kann er bemängeln, dass Mollath zu Tatvorwürfen, die nicht zutreffen, mehr hätte sagen können, als er aussagte: „Stimmt nicht. Habe ich nicht getan.“
Mollath kann doch als Beschuldigter Angeklagter nicht die vielfarbigen Beschuldigungsvarianten seiner damaligen Frau kommentieren.
Wie denn? „Welches Schweinderl darfs denn sein, Herr Meindl?“ Wie hätten sie es gerne genauer gesagt gehabt, Herr Dr. Strate? Hat sie sich vielleicht beim Sprung aus dem Auto in den Arm gebissen? nein? wer weiß, wer sie gebissen hat? Muss das denn Herr Mollath wissen, wenn er es nicht getan hatte?
Ach so, sie fuhr immer auf seine Kosten im Ferrari mit?
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Dieses Superargument: Beim Autosprung konnte sie sich diese Verletzungen am Hals nicht holen, also hatte Mollath sie verletzt. Vielleicht hat sie sich ja beim Heroinfixen verletzt oder beim Schwarzgeld-Tütenkleben und Pattex-Schnüffeln? Wer weiß es?
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ZWEI Wer das Verfahren der Wiederaufnahme zur Strafanklage von 2006, jetzt im Sommer 2014, aufmerksam verfolgt hat – und das muss dem Strafrechtsanwalt und Verteidiger des Angeklagten, Dr. Gerhard Strate, unterstellt sein dürfen – kommt doch aus keinem noch so phantasiereichen Blickwinkel um den entscheidenden Punkt, in dem Alles steckt, vorbei, nämlich, wie auch der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer ausdrücklich betonte:
Hier sind nicht ermittelte Tatsachen oder Beweisstücke zu beurteilen, sondern in der Beschuldigung steht Aussage gegen Aussage – und zwar in einem sich langsam bis zum Bruch steigernden prozessuralen Ehezerwürfnis.
Hierzu stellt der Soziologe fest: So, wie stets Soziales aus Sozialem entsteht und begründet ist, handelt es sich stets um interaktive und interdependierende Prozesse, der beiden Akteure und ihrer jeweiligen sozialen Szenerie.
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Diese sozialen Tatsachen sind vom Gericht zu ermitteln, zu untersuchen und zu interpretieren, wenn man verstehen will, wie wer was schuldhaft gemacht hat oder nicht. Das geschah in Regensburg bei Frau Escher nicht. Und das war auch vom Strafverteidiger Dr. Strate gar nicht verstanden worden. Das nennt man Mandatsverrat aus Inferiorität (nicht schuldhaft! außer bei Karl R. Popper)
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AUSSAGE gegen AUSSAGE.
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Und die Schlussfolgerung des Staatsanwaltes und des Gerichts konnte nunmehr lauten:
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Ich glaube mehr der beschuldigenden, angeblich geschädigten Ehefrau oder
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Aufgrund der eingehenden Ermittlungen und Untersuchung sind dem Angeklagten seine Aussagen zu glauben und damit seine Unschuld im Sinne der Anklage.
Okey okey, also – beide unglaubhaft.
Dann machen wir jetzt Reise nach Jerusalem:
Wer zuerst anzeigt, gewinnt. Aber da ist dann die mögliche Unzurechnungsfähigkeit desjenigen, der im Wahn steckte. Nun, da Mollaths Geldgeheimtransportvorwürfe wahr sind – war und ist folglich die Ehefrau Petra Maske im Wahn. Ist sie im Wahn, ist sie vermindert glaubhaft. Dann sind unerwiesene Anschuldigungen „im Zweifel für den Angeklagten“ zu bewerten. Oder ist hier sonst noch jemand Rotarier oder CSUler?
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DIETMAR MOEWS am 16. Juli 2014 auf der Mainzer Straße, nördlich Eierplätzchen, mit ZUGINSFELD
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Dietmar Moews meint: In diesem in den entscheidenen Streitpunkten sehr schlecht dokumentierten jetzt aufgeschlüsselten Geschehnissen des Ehezerwürfnisses Mollath, zwischen den Jahren 2001 und 2005, treten zwei Hauptaspekte heraus:
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Erstens sind sämtliche Anschuldigungen ausnahmslos in von einander abweichenden Versionen in der Gerichtsakte. Außerdem ist jeder einzelne Vorgang voller normwidriger Justizhandlungen und Unterlassungen – das allein ist ja unglaublich.
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Zweitens hat der Angeklagte, als es nicht mehr im Streit um den Streit ging, sondern darum, dass er, Mollath, nun Beschuldigter vor den Untersuchungsbehörden und Strafangeklagter vor den bayerischen Gerichten und der Forensik war, stets und durchgängig alle Tatvorwürfe bestritten.
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Was aber Mollaths Verteidiger, dann Pflichtverteidiger Dr. Strate versäumte, war, zu begreifen, dass zwar einerseits aus Sicht des Rechtsanwaltes eine Minimalverteidigungsstrategie auf den Freispruch hinauswollen muss – das war aber sehr bald klar und sicher.
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Dann allerdings hätte Strate den springenden Punkt von Aussage gegen Aussage, also die Frage der Glaubhaftigkeit, der Glaubwürdigkeit und der Wahrhaftigkeit ins Verteidigungsauge fassen müssen. Und das hat Strate verpatzt und nicht erkannt. – Es ging dem Angeklagten um seine Glauhaftigkeit anhand der tatsächlichen und nachweisbaren Bargeldtransfers und nicht um private Steuerfahndung im CSU-Paradies. Strate scheint es immer noch nicht begriffen zu haben:
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Wenn Mollaths Angaben zu den kriminellen Machenschaften der Frau Petra Ex-Mollath, später Petra Maske, nämlich Bargeld von Kunden, ab 100 000 DM, aus Nürnberg persönlich über die Grenze nach Zürich zu bringen, um es dort auf geheimen Konten anzulegen und eventuell mit diesem Kapital dann von der Schweiz aus gewinnträchtige Finanzgeschäfte für die Kunden auszurichten, diese Gewinne dann in Deutschland nicht fiskalisch erfasst werden konnten – wenn diese Angaben zutrafen – dann war der Streit der Eheleute Mollath für die inkriminierte Ehefrau Mollath, als U-Boot der Hypo-Vereinsbank-Filiale Nürnberg, eine Bedrohung ihrer Erwerbsexistenz.
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Diese Angaben Mollaths wurden damals, im Jahre 2003, seitens der Binnenrevision der HVB Nürnberg geprüft – Frau Mollath wurde entlassen – der Prüfbericht ist nun zwar keine Selbst-Strafanzeige der HypoVB gegen sich selbst. Aber sie bestätigt dem Ehemann Gustl Mollath relevantes „Insiderwissen“.
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Und dem Zeugen Edward Braun hat Petra Mollath konkret diese Not am Telefon bekundet. Wurde der Zeuge Zahnarzt Braun nun als Zeuge beeidigt, damit er unglaubhaft gemacht wird?
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Dann läuft also die Frage „Aussage gegen Aussage“ und „Glaubhaftigkeit gegen Glaubhaftigkeit“ auf diese Streitpunkt hinaus, infolge dem Gustl Mollath im Jahre 2006 als wahnhaft und gefährlich für siebeneinhalb Jahre in Bayreuth u. a. eingesperrt wurde: Waren und sind Gustl Mollaths inkrimierende Vorwürfe wahnhaft oder waren es hammerharte Fakten, mit beruflicher Not für die Frau?
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Verteidiger Dr. Strate hat nicht begriffen, dass es um die Glaubhaftigkeit in allen Punkten von „Aussage gegen Aussage“ zwischen Frau und Herr Mollath ging.
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Dann möchte ich dem Verteidiger nicht erlauben, von einem Mandanten der unvergleichlich erdulden, erleiden und unter Vernichtungsbedrohungen die Ewigkeit erlebt hat. Der keine Ausbrüche oder Unbeherrschbarkeiten an den Tag legte – weil er sich diszipliniert beherscht hat – dem nun anzuhängen, er sei ein Vulkan.
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Sehr geehrter Herr Strate – Rechtsgeschichte, ja, sehr toll, sind sie nun nicht geworden. Was sie gezeigt habe, hätte meine Omma beim Damenfußball mit der Mütze aus dem Winkel geholt: Verschlechterungverbots-Freispruch.
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Aber die Volte des Richters Otto Brixner, die intrigante Volte im Jahre 2006 über die Forensik und den Wahnsinns-Begutachter die Untersuchung überhaupt in dreieinhalb Stunden sich zu sparen, den Beklagten in die Geschlossene abzuführen und selbst den Rotarier-Tisch der Nürnberger Gesellschaft freigeräumt zu haben – das ist justiziabel.
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Und die Einzelnachweise, dass jeder einzelne gegen Mollath in Erscheinung getretene Zeuge mit den Geldgeschäften zu tun hatte oder zumindest davon wusste und dass alle diese Machenschaften zu verschweigen und zu decken suchten – das wärs gewesen, Herr Dr. Strate:
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Sie hätten unwiderleglich zeigen müssen, dass hier tatsächlich keine von Frau Petra gesteuerte Verschwörung angezettelt und durchgespielt worden ist. Nein, viel besser. Die haben alle aus eigenen Motiven gegen Mollath mitgespielt. Was sollten denn jetzt Herr Brixner, Herr Leipziger und die ganzen CSU-Justizḿinister sagen? Als betreten auf den Boden zu blicken: Siebeneinhalb Jahre! Herr Horst Seehofer: was macht der Reformeifer? Jetzt lügt schon wieder ein Mörder gegen die Staatskrise Haderthauer.
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Der in die Rechtsgeschichte schielende Strafverteidiger Dr. Strate hätte anhand dieses Falles „Affäre Mollath“ selbst und explizit Punkt für Punkt die Reformforderungen eines strukturell-funktionalen Justiz-Forensik-Systems in seinem Schlussplädoyer vortragen müssen. Das bleibt ja wohl nicht bei Zeitbegrenzung in der Geschlossenen.
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Gut, wenn das dem kleinen Vulkanausbruch zu viel war, dann darf man es nicht erwarten – dann darf ja die Staatskrise weiterdümpeln. Die Kostentagessätze für die Verteidigung des Gustl Mollath und schließlich für die Pflichtverteidigung hat die Verteidigungslinie wohl selbst mitverschuldet. Kein Wunder, dass Mollath mit dieser Linie nicht übereinstimmen mochte – Lava lava Vulkanausbruch.
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Veröffentlicht von dietmarmoews
August 15, 2014
Lichtgeschwindigkeit 4787
am Freitag, 15. August 2014
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Helene Bubrowski, die schmerzbefreite Mollath-Tendenz-Berichterstatterin in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung abfasste neuerlich ihre Erkenntnisse zur Affäre Mollath, wie die dem unbedarften FAZ-Leser wohl am besten schmecken könnte.
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Als nicht unbedarfter Kritiker – aus Sicht des Soziologen und Rechtsstaatsinteressent – habe ich Frau Bubrowskis Artikel zur Affäre Mollath begleitet und hier nun zum Letzten: FAZ, v. Freitag,15. August 2014, also dem Tag nach der Urteilsverkündung im Strafprozess-Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Regensburg, mit der Überschrift:
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„Freispruch dritter Klasse. Das Gericht sieht Gustl Mollaths Tat als erwiesen an – und muss ihn freisprechen. …“
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Wunderbar: Da wir es ja lediglich mit Anschuldigungen also Tatvorwürfen in der Anklage zu tun haben, könnten allenfalls die Anschuldigungen als erwiesen befunden werden. Während Mollaths Tat – was immer das ist oder gewesen sein soll – die kennen wir nicht. Auch Anklage und Gericht geben ihre Vorstellungen an, die kein Wissen sind.
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Geglaubter Tatvorwurf – Frau Bubrowski – ist nicht Tat.
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Frau Bubrowski zeigt dann, worauf das Gericht und die Anklage hinausgekommen sind: Ausdrücklich wurde in den Plädoyers des Oberstaatsanwaltes, des Nebenkläger-Anwaltes und der Vorsitzenden Richterin erklärt, dass, wie und aus welchen juristischen Einschätzungen für sie entscheidend war, die angeblich geschädigte Ex-Frau Petra Mollath im Kern für glaubhaft zu halten. Während der Beschuldigte als der abstreitende Straftäter für unglaubhaft gehalten wird.
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Denn die Widersprüche beider Mollaths können nicht übereinstimmende wahre Vorgänge bezeichnen – wobei die Geschehnisse nur gemutmaßt werden und die Sachen selbst ohnehin nicht überliefert wurden (die Narbe, die Glaubhaftigkeit, die Zurechnungsfähigkeit, die Reifen, das Bargeld, die Langwaffe und der Waffenschein).
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Behelfsmäßig wird noch eine ziemlich infame Nebenverdächtigung hinzugebracht:
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Man könne heute, im Jahr 2014, nicht mehr erkennen, ob der Beschuldigte eventuell zur Tatzeit nicht voll zurechnungsfähig gewesen sei. Ja, das ist wohl so.
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Das fällt auch der FAZ-Texterin nicht auf: Man kann heute die Glaubhaftigkeit der damaligen Ehefrau hinsichtlich möglicher damaliger Unzurechnungsfähigkeit ebenfalls nicht einschätzen. Ja, das ist auch so. Und sogar:
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Das trifft auch auf den Richter Otto Brixner und einige Gutachter zu: Wer weiß, ob der Psychiater Dr. Klaus Leipziger damals zurechnungsfähig war? Welch ein Königsmacherverdacht!
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Was hier schreit, ist nicht der verurteilte Beschuldigte, der ja nicht selbst als Richter aufzutreten hatte, sondern zu seiner eigenen Verteidigung.
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Es ist die Art, wie sich Frau Bubrowski dumm stellt, wenn sie auf den geltungsschwachen Vortrag zur Glaubhaftigkeit der Ex-Frau Mollath kommt, und die Absurdität verschweigt, als sei selber Denken verboten.

Im Strafprozess besteht Untersuchungspflicht relevanter Anschuldigungen, nachdem die Relevanz von Umständen – wie die Glaubwürdigkeit – sichergestellt werden muss.
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Was war also mit der Glaubhaftigkeit der Kronzeugin Petra Maske, Ex-Mollath, in eigener Sache: wenn sie strafrechtlich inkriminierende Aktivitäten zu verbergen hatte, die von ihrem Ehemann mit „Insiderwissen“ verraten zu werden bedroht wurde?
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Frau Petra Maskes Bargeldtransporte nach Zürich, einschließlich konkreter Dienstleistungen für Kunden „über 100 000 DM“ Realtransfers, gingen über ihre Beschäftigung bei der Hypo-Bank Nürnberg hinaus – und Gustl Mollath hatte dazu Insiderwissen und schriftliche Dokumente solcher Vorgänge.
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Die Tatsache, dass diese Bankfrau von der Hypo-Vereinsbank-Filiale entlassen worden ist, dass es also im Konflikt mit dem Ehemann auch um ihre berufliche Karriere ging, hätte vom Gericht untersucht, exakt nachgeprüft und gewichtet werden müssen, wenn es bei Aussage gegen Aussage um Glaubwürdigkeit und Unglaubwürdigkeit ging.
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Dies hat das STAATSKRISEN-Gericht der Frau Escher von Regensburg, ganz im Sinne des STAATSKRISEN-Gerichts von Nürnberg-Fürth von 2006, unterschlagen und gedeckt. Aber des ungeachtet auf die Glaubwürdigkeit der Fragwürdigen befunden. Das ist der Staatskrisen-Deckerin Dr. Bubrowski für die FAZ-Leser nun auch entgangen.
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Alle, die Mollath untergepflügt haben, tragen schwere Schuld. Passend, dass die Ex-Frau Petra Maske – laut BILD.de – einen abschließenden Kommentar derart gegeben hat: Mit den Plädoyers und der Urteilsbegründung werden alle, die auf ihrer Seite waren und verunglimpft worden sind, nun von allen Verdächtigungen befreit, sie selbst auch.
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Da haben wir dann also auch noch das von Gustl Mollath beschworene Verschwörungskollektiv aus dem Munde der inkriminierenden Ex-Frau Mollath / Petra Maske – das ja in der Konfliktvorstellung von Anklägerin und Beschuldigtem unzweifelhaft nicht vorstellbar ist.
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Aber jeder einzelne Mitwirkende teilte die Werte der wertorientierten Gemeinschaft als Eigensinn und Selbstschutz: Die Klammer bilden die Geschäftsinteressen hinsichtlich der Nürnberger Szenerie um Frau Petra Maske als Geld-Insiderin. Auch diesbezüglich ist der Untersuchungsbedarf vom Landgericht Regensburg nicht abgearbeitet worden.
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Eine „Verschwörung“ ist praktisch weder für den Erfolg der Frau Mollath notwendig, noch ist erweisbar oder könnte Mollath das beweisen. Es ist dennoch das, was der vereidigte Zeuge, Zahnarzt Edward Braun, von Petra Mollath / Maske am Telefon gehört hatte -sie hatte erklärt: „Ich mache ihn fertig“.
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Der Zeuge wurde vom Gericht vereidigt und dann dennoch für die Staatskrise unerachtlich gelassen.
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Veröffentlicht von dietmarmoews
August 14, 2014
Lichtgeschwindigkeit 4782
am Montag, 14. August 2014
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Die Farce der Affäre Mollath hat immerhin der bayerischen Justizministerin Dr. Beate Merck (CSU) das Regierungsamt gekostet (und ein anderes Regierungsamt eingebracht – unglaublich, ein Skandal):
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Dietmar Moews empfiehlt Gustl Mollath: Das große Wissen und die komplette Materialkenntnis im Felde dieser Staatskrise ruft nach eine organisationssoziologischen Studie: Mit einer kompetenten Betreuung ruft die Wissenschaft nach einer Dissertation zum Thema „Staatskrise“.
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Man möchte wissen, wie es hierher gekommen ist:
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a) Der Ehekonflikt: Wer hat zu wem Was gesagt? Was wurde erwidert? Was folgte daraus? Welche sozialen Formen traten dann nach außen? Welche Szenerien wurden bespielt? Welche Akteure wurden hinzugezogen? Welche formalen Schritte brachten den Konflikt herauf? Es entstanden Szenerien der privaten Verwandschaftsbeziehungen, der Bekanntschaften, der Freundschaften, der beruflichen und geschäftlichen Aktivitäten, gemeinsamen Ziele und Zielkonflikte? Entwicklung der Liebesehe? Rechtlich relevante Veränderungen? Repressionsformen und Aussprachen? Einbeziehung Dritter in den „Rosenkrieg“? Einschneidende Geschehnisse? Veränderung der häuslichen Gewohnheiten? Konkrete ökonomische Konflikte? Schritte der Kommunikationszersetzung?
b) Eskalation juristischer Verfahren und soziale Besonderheiten
c) Gustl Mollaths Öffentlichkeitsarbeit und Strafanzeigen bzw. Anklage
d) Das Strafverfahren und Besonderheiten hin zur Forensik
e) Mollaths Untergang im Verfahren und die Rollenspiele
f) Probleme der Auflösung, der Wiederaufnahme und des Urteils
Die soziologische Untersuchung geht von einer objektiven Darstellung der Ausgangslage im Jahr 2001 und von den Untersuchungsergebnissen im Wiederaufnahmeverfahren samt Urteil, 2014, aus.
Im abschließenden Fazit können Hypothesen theoretisch geprüft und der empirische Fallverlauf interpretiert werden.
Abschließend ließen sich unter strukturell-funktionalen Aspekten Hypothesen zu rechtsstaatlichen Normverbesserungen diskutieren.
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Zuvor kommt eine gründliche und meditative Lektüre der momentan verfügbaren drei Schriften des Machiavelli in Frage: Il Principe, Die Geschichte Florenz und Discorsi. Dazu Voltaire Voltaire Voltaire und Isaiah Berlins „Diesseits von Gut und Böse“, abschließend Alphons Silbermann „Verwandlungen“: Der wache Mensch hat Möglichkeiten.
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Wer eine Affäre Mollath seinsgebunden einschätzen möchte, muss das politische Spiel und das rechtsgebundene Spiel abschätzen können. Dafür bietet Machiavelli einen eingängigen Text.
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Zum heutigen Urteil: Als Grund lieferte heute das Landgericht Regensburg den Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens – der Urteilsspruch wurde verkündet:
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Der Angeklagte Gustl Mollath ist freigesprochen. Das Gericht zuerkennt Gustl Mollath für den siebeneinhalb Jahre dauernden ungerechtfertigten Freiheitsentzug in der bayerischen Forensik eine gesetzliche Entschädigungszahlung.
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Der Freispruch folgt dem Verschlechterungsverbot, während das Gericht sich hinsichtlich der angeklagten angeblichen Körperverletzung und der Freiheitsberaubung (der damaligen Ehefrau, Petra Mollath), dem Oberstaatsanwalt anschloss, ausgenommen der Sachbeschädigung mit Gefährdung durch Reifenstechereien.
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Dietmar Moews meint: Der Nürnberger Maschinenbauingenieur Gustl Mollath hat sein Schicksal wenden können.
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Er befand sich auf einer äusserst hoffnungslosen Szenerie, eingesperrt, entmündigt, enteignet, auf dem schmalen Grad, im Maßregelvollzug vom Amtsarzt unter Drogen gesetzt zu werden.
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Der deutsche Rechtsstaat und die heute mögliche freie politische Kommunikation haben das Nadelöhr zur Rettung eines Justizopfers erwischt.
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Den Ausschlag gaben keine kausal durchgreifenden, wirksamen rechtsstaatlichen Mittel – sondern die dem bayerischen Wegsperr-Apparat überlegene Intelligenz und gesundheitliche Kraft des Opfers Gustl Mollath.
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Es war in den vergangenen Tagen schon zu beobachten, dass Massenmedien, die die Affäre Mollath thematisch eingeführt und vorne gehalten hatten, nun, zum Urteil hin einknickten.
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Während also Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung das, was jetzt mit der Urteilsverkündigung Stand der rechtsstaatlichen Dinge geworden ist, vorher schon mal als JUSTIZ-FARCE titulierte, schrieb die Süddeutsche Zeitung nun in den vergangenen Tagen, dass das Wiederaufnahmeverfahren einen normgerechten Weg gegangen sei:
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Viel Geduld bei den Untersuchungen durch die Vorsitzende, ein sehr präziser Oberstaatsanwalt, ein Angeklagter mit Macken und Sachverständige und Gutachter von Format. Und auch ein einverstandener Strafverteidiger.
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Ja, so war es nicht, so ist es nicht. Es kommt ja so daher, als dürfe jetzt Frau Dr. Beate Merck noch Genugtuung fordern. Und dass der Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags keinen Abschluss findet, darf die CSU weiterhin so bestimmen – also weiterhin verhindern.
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Damit hängt die Staatskrise und der neue Justizminister Bausback genau wie der Ministerpräservativ Seehofer – wie mit unehelichen Kindern – im rechtsstaatlichen Soll.
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Das Wiederaufnahmeverfahren hat in 15 Tagen Untersuchung keinerlei Beweis für die Anschuldigungen des Oberstaatsanwaltes gegen Mollath gebracht.
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Die Untersuchungen haben in allen Belangen und Themen Unregelmäßigkeiten der angeblich geschädigten Frau EX-Mollath, Petra Maske, ergeben.
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Immerhin hatte Petra Mollath jahrelang Bargeld in die Schweiz geschleppt – wurde von der Hypo-Bank infolge des „Insiderwissens des Ehemannes“ entlassen. USW. Ich spare die Wiederholungen vom angeblichen Waffenschein der Schwiegermutter.
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Der freigesprochene Gustl Mollath hat sich in seinem Begehren, vom Gericht ausdrücklich von den schuldhaften Tatvorwürfen der Anklage freigesprochen zu werden, eine Schwäche erlaubt.
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Mollath hat, wie seine Ex-Frau, die nicht mehr vors Gericht treten wollte, nicht mehr befragt werden und aussagen wollte, ebenfalls nicht Fragen zu den Tatvorwürfen beantworten mögen.
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Der arme Mollath. Der arme Mollath, dem alle Akten weggenommen worden waren, erhielt diese Akten erst vor wenigen Monaten ausgehändigt. Er musste seine siebeneinhalb Jahre währende Leidenszeit in all diesen Akten-Schriftsätzen neu studieren und nachlesen. Denn er hatte in allen möglichen Zusammenhängen selbst schriftliche Eingaben geschrieben, auf die hin er im Prozess hätte befragt werden können. Er musste also alles noch mal studieren – die arme Seele.
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Nun, zum Schluss, eine einfache Nummer zu machen, nämlich, sich vom Verteidiger eine klare einfache Darstellungsweise über die Ehestreitsgeschehnisse vorformulieren zu lassen, die so wasserdicht ist, dass der Oberstaatsanwalt und der Nebenkläger und die Richterin Mollath nicht wie einen dummen Jungen aussehen lassen konnten – das hat Mollath abgelehnt.
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Wie farbig hätte Mollath denn die eskalierenden Streitereien im eigenen Haus, hinter verschlossenen Türen, schildern sollen? Welche unverschämten Fragen hätte man gestellt?
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„Herr Mollath, waren Sie stark erregt?“
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„Hatten Sie dabei eine Erektion?“
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„Nein?“
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„Aha!“
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Einfach wären ein, zwei zusätzliche Zeugen gewesen, die die Bedrohungen gegen Mollath miterlebt haben. Mollath hat diese Zeugen nicht gebracht. Wer hätte schon die Erektionen bezeugen können?
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Nach dem einfachen Prinzip: Im Ehekrach haben beide Schuld – Aussage gegen Aussage – hatte die Frau laufende Meter Amtsurkunden geschaffen, während Mollath ohne Gegenzeugen das lächerlich fand – er habe sich ja nur gewehrt.
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Der Gutachter fragt jetzt den Oberstaatsanwalt wegen Befangenheit:
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„Nehmen Sie Medikamente?“
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„Was sagt Ihre Frau dazu?“
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Der Justizskandal und die Staatskrise gehen also weiter.
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Wer in die Forensik will, hat jetzt den zitierfähigen Musterfall Mollath und kann also mal eine erste Strafanzeige wegen Langwaffe ohne Waffenschein und Hausdurchsuchung anzetteln.
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Gustl Mollath kann, wenn es ihn ausreichend motiviert, den dokumentierten Prozess abklopfen nach Angriffspunkten für seine weitere Entschädigung und seine weiterreichende Rehabilitation. Vielleicht wendet er sich dazu an ein US-Gericht.
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Ich sehe den Schwarzen Peter allein beim deutschen Bundesland Bayern, beim Landgericht Nürnberg/Fürth, beim Landgericht Regensburg, bei den Gutachtern, bei der bayerischen Forensik, insbesondere Bayreuth Dr. Leipziger, beim Justizminister, beim Ministerpräsident, bei der Landtags-CSU und – was macht der Bundesgerichtshof? Eine zivile Auseinandersetzung mit der lobbyierten Frau Maske wird ohne Geldpolster nicht zu raten sein.
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Wer den Uli-Hoeness-CSU-Vorteil nicht hat, muss mit dem GRÜNEN-Bettel vorlieb nehmen. Dafür ist die tägliche Nachrichtenlage zu heftig, als dass eine Staatskrise Seehofer über Frau Haderthauer hinaus von den Medien noch Fragen gestellt bekäme: But – in the internet.
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Veröffentlicht von dietmarmoews
August 11, 2014
Lichtgeschwindigkeit 4768
am Montag, 11. August 2014
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BUCHTITEL
Die Affäre Mollath
der Mann der zu viel wusste
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Staatskrise, genauer, unakzeptable Einbrüche in der Verwirklichung der Rechtsstaats-Werte durch die bayerische Justiz – und keinerlei Lerneffekt dieser Organisation.
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Was ist denn geschehen: Gustl Mollath wurde im Strafprozess im Jahre 2006 freigesprochen und erhielt stattdessen 7 einhalb Jahre Maßregelvollzug in der forensischen Psychiatrie Bayerns.
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Nun wurde der Wiederaufnahmeprozess in den vergangenen Wochen am Landgericht Regensburg durchgeführt. Die Wiederaufnahme wurde von mehreren Seiten beantragt, sogar von der Staatsanwaltschaft selbst.
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Nun ist im Vorfeld der Wiederaufnahme bereits weitgehend Klarheit und Übereinstimmung gefunden worden, wie und dass in den knapp vier Stunden Prozess im Jahre 2006 des absurden Richters Otto Brixner und seiner Ferienbelegschaft normwidrig und zum Schaden des Angeklagten entschieden worden war.
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Eine Norm muss deshalb hier akklamiert werden: In einem Strafprozess müssen Unklarheiten und Zweifelhaftigkeiten ausuntersucht werden: Untersuchung der offenen Fragen heißt die Vorschift im Strafverfahren.
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Jetzt erklärte der Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl in seinem Abschlussplädoyer aber: Gustl Mollath ist laut Staatsanwaltschaft ein prügelnder Ehemann und Reifenstecher. Gemeingefährlich war der Nürnberger aber zu keinem Zeitpunkt.
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Staatsanwalt Meindl hat aber während des 2014er Prozesses keineswegs Untersuchung der Unklarheiten und Zweifel herbeigeführt:
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Es fehlen sowohl Beweise für sämtliche Tatsachbefunde:
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Es fehlen genaue ärztliche oder sonstwelche Beweise oder Zeugnisse für die Körperverletzungen – alle Hinweise und Zeugenaussagen rühren verspätet von der angeblich geschädigten Ehefrau, Ex-Mollath, heute Petra Maske, oder deren Sekundärzeugen her.
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Es fehlen Beweise für die Freiheitsberaubung. Einzig die Beschuldigungen der Ex-Frau Mollath, heute Petra Maske, waren nachträglich von ihr initiiert aktenkundig gemacht worden.
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Es fehlen beschädigte Reifen oder Fotos beschädigter Reifen. Selbst ein Video ist verschwunden, von dem lediglich zwei unbrauchbare Foto vorliegen. Auch hierfür nur Zeugen für Schäden die nicht gerichtsfest sind.
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Aber was überhaupt fehlt – in allen drei Anschuldigungen: Gewalt, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung und Gemeingefährlichkeit – keine Tatzeugnisse gegen Gustl Mollath. Während keine Taten und Schäden nachgewiesen werden konnten, fehlen nunmehr Beweise und oder Zeugen gegen den beschuldigten Täter. Der Beschuldigte bestreitet solche Taten und erklärte, wie er sich vorstellt, dass die Beschuldigungen zustande gekommen sein können.
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DIETMAR MOEWS
im Fex-Tal
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Dietmar Moews meint: Der Staatsanwalt Meindl ist ein Komiker: Er formuliert seine Kritik an den überforderten Gerichten in Bayern: Personalmangel für ordentliche Prozesse mit seiner FARCE:
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Fehlende Tatbefunde und fehlende Täterüberführung – aber starker Gottesglaube des Staatsanwaltes Meindl.
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Einzige Begründung des Staatsanwaltes dafür, dass er die Straftaten glaubt und sich Mollath als Täter vorstellt, ist, dass er sie glaubhaft findet. Besonders findet Meindl die beschuldigende Ex-Frau-Mollath naturnah und glaubhaft.
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Mollath und sein Anwalt bestreiten die Vorwürfe in dem Wiederaufnahmeverfahren und glauben an eine Intrige.
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Ich meine, es handelt sich tatsächlich nicht um Verschwörung oder Intrige, sondern um eine Agglomerationsgruppe gemeinsamer Hypo-Vereinsbank- und Nürnberger Gesellschafts-Interessenten im damaligen Dunstkreise der Frau Mollath.
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Von dieser Frau Petra Maske weiß auch der Staatsanwalt Meindl, dieser Komiker, dass sie über viele Jahre mit Bargeld-Plastiktüten zur HVB-Filiale nach Zürich gereist war. Das macht die Glaubhaftigkeit im Allzumenschlichen – denn wer würde schon überweisen, wenn man die Scheine (laut Frau Ex-Mollath ab 100 000 aufwärts) auch analog (naturnah) hintragen kann.*
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*Für alle, die den Beschiss nicht kennen: Man erwirbt sich in Nürnberg ein versteuertes Spargeld. Das bringt man auf die Seite (geht ins Puff, Spielkasino oder verschenkt es oder), bringt es in die Schweiz auf ein geheimes Konto – wo fortan aus einer schwarzen Geldanlage schwarze Gewinne gemacht werden, die man in Nürnberg nicht beim Finanzamt deklariert: SCHWARZGELD entsteht.
D. h. Das rausgetragene Geld muss nicht, aber kann Schwarzgeld sein. Das Raustragen dient aber dem daraus zu machenden Schwarzgeld. Hier ist die Ungenauigkeit in Gustl Mollaths Formulierung in der Anzeige von „Schwarzgeld in die Schweiz bringen“ – er kann nicht beweisen, dass Schwarzgeld rausgebracht wurde. Das wäre in jedem angezeigten Einzelfall zu beweisen. Aber das GELD-Rausbringen selbst und die Geheimkonten dienen der Schwarzgelderzeugung.
DAS hat die naturglaubhafte Frau Petra in den Augen des Staatskrisenanwaltes Meindl so glaubhaft gemacht.
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Veröffentlicht von dietmarmoews
August 10, 2014
Lichtgeschwindigkeit 4764
am Sonntag, 10. August 2014
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Anpasslern als Opportunismus und Putinismus (gerissen, schmerzbefreit, oben ducken – unten treten) und besondere „Devianzkünstler“, einerseits Ausnahms-Hochbegabte, die herausragen und gut ankommen, andererseits asozial Durchsetzungswillige, die für Schweine-Jobs sogar gebraucht werden: Wadelbeißer, Kleffer, Denunzianten, Sabotteure, Renegaten, Killer:
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In vorstehende Szenerie hatte ich Frau Dr. Helene Bubrowski platziert, damit wir uns verstehen.
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Gestern durfte Frau Bubrowski nunmehr in der FAZ, v. 9. August 2014, S. 4 zu Gustl Miollath nachlegen: „Jetzt soll es auch mal gut sein. Sicher ist nur: der Prozess gegen Gustk Mollath wird mit einem Freispruch enden. Aber wie wird die Begründung lauten?“
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BUCHTITEL
Die Affäre Mollath
der Mann der zu viel wusste
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Anfang August klang Frau Bubrowski noch hetzerisch „Zwischen Irrsinn und Verbrechen“. Seit dem Fall Mollath ist die Kritik gegen psychiatrische Gutachter wieder aufgeflammt. Sie müssen beurteilen, ob Straftäter gefährlich sind und weggeschlossen werden müssen“. So schreibt Helene Bubrowski.
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Und was bringt sie dann zum aufgerissenen Problem, das hier das Thema ist?
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Kam nun was Kluges zum Thema „Funktionsstörungen in der Forensik? – kann man strukturelle Reformen einleiten?“ –
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Nein, hier reiht sich Frau Helene, wie die Birne von Wilhelm Busch, in die oben aufgezählte kleine Versagerreihe ein.
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Helene Bubrowski scheint den Wiederaufnahme-Prozess gegen Gustl Mollath nicht weit genug durchgeistigt zu haben. Nun schreibt sie einen weiteren Artikel. Hat aber wiederum keine Darstellung der Regelwidrigkeiten in der Affäre Mollath, noch des Reformbedarfs der Forensik oder der Aspekte der bayerischen Staatskrise.
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Der gesamte Bubrowski-FAZ-Artikel sucht Leser anzusprechen, die den Fall Mollath nicht kennen und auch nicht kennen lernen wollen. Denen wird hier irreführend Alles mögliche mitgeteilt.
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Falschbehauptung als Rufmord, aus Mollaths Sicht, zielten zweifelsfrei auf Rufbeschädigung, Helene Bubrowski schrieb nämlich: „Hätte das Gericht Mollath für schuldfähig gehalten, wäre er mit einer Bewährungsstrafe davongekommen – statt sieben Jahre im Maßregelvollzug…“
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Ja, und was soll:
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Mollath wäre mit einer Bewährunsgstrafe davongekommen?
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Wer solche Aussagen publiziert und namentlich unterzeichnet, Helene Bubrowski, muss entweder dumm sein oder die Dokumente nicht angeschaut haben. Mollath hätte frei gesprochen werden müssen, hätten ein regulärer Richter, ein reguläres Board, ein regulärer Staatsanwalt und ein regulärer Pflichtverteidiger ihre Arbeit anständig gemacht, statt den Gustl Mollath rechtswidrig einzusperren und zu entmündigen.
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Wieso behauptete Bubrowskis in der FAZ, am 1. August 2014: Mollath wäre mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen?
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Frau Bubrowski stellt das in ihrem neuerlichen FAZ-Artikel nicht richtig.
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Dietmar Moews meint: Ich bin es leid, in der Begegnung mit dem Nachwuchs eine geradezu schmerzbefreite Verpitbullung erleben zu müssen. Mag sein, dass sich die Autorin der FAZ überhaupt hormonell nicht auf so einen alten grauhaarigen „Looser“ einlassen mag – es reicht hier nicht zu fragen: Wer ist das Volk?
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Ich will anerkennen, dass die Staatskrise beim Oberstaatsanwalt Meindl – im FAZ-Text diesmal – aufblinkte, als er die notwendige unabhängige gerichtliche Entscheidung an das Motto „im Namen des Volkes“ knüpfen wollte, so, als handele es sich hier um eine Mehrheitsabstimmung Majorität gegen Minorität. Es hätte Frau Bubrowski hier gut angestanden, dass sie diesen Selbstverrat des Staatsanwaltes beim Namen genannt hätte, statt lediglich unkommentiert den Lapsus abzubilden.
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Ich habe noch heute eine hohe Meinung von der Jurisprudenz, wenn ich mich an mein eigenes Studium beim genialen Strafrechtler Hans-Ludwig Schreiber in Göttingen erinnere: Da ging es intelligent zu. Aber was ist das hier?
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Veröffentlicht von dietmarmoews
August 10, 2014
Lichtgeschwindigkeit 4763
am Sonntag, 10. August 2014
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Lieber Aufruferin. Lieber Aufrufer.
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Geht es Ihnen auch hin und wieder so, dass Sie aufmerksam werden und denken:
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DAS MUSSTE MAL GESAGT WERDEN.
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Nun – mir geht es täglich so. Und dann muss ich mit „vielleicht“, Fragezeichen und Umschreibungen herumeiern, weil ich den Ehrgeiz habe, diesen Blog so zu beleben, dass es interessant und relevant ist, was ich berichte. Dass meine Meinungen nicht kopiert sind, sondern eigene Reflektionen darlegen.
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Möglichst ohne Abmahnung und Gerichtsstreit.
Und dass es trotz der Schwiemelei verständlich sein soll – zwischen der schriftstellerischen Redundanz und der zielgerichteten Innovation. Es ist ohne Anknüpfung kaum möglich, was NEUES rüberzubringen – es bleibt oft bei einer unrezepierten Bereitstellung, wie z. B.:
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KUCKUCKS-USE.
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Okee Dokee, komme ich jetzt also zum sterbenden Schavan:
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Im interessanten Tagesblatt, Kaufzeitung, Vollzeitung: „neues deutschland“ steht wieder Neues über den sterbenden SCHAVAN – der ja auch in meiner Lichtgeschwindigkeit bereits erhebliche Schulden hat, wg. übergebührlicher Beachtung:
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neues deutschland, am 9. August 2014 schreibt mit der Autorin Lena Tietgen auf Seite 24: TITEL „Bildungsrauschen. ÜBERSCHRIFT Die Politik der Lüge … der Düsseldorfer Universitäts-Abschlussbericht zum Plagiatsverfahren unter „causaschavan.wordpress.com“ .. liest sich als derbe Abrechung mit Medien, Politik und Wissenschaftsbetrieb … sei massiv Einfluss genommen worden. Schavan habe sich in Widersprüche verstrickt…“
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„…Dass die Ministerin sich an dieser Verwirrung beteiligte, etwa indem sie das Ergebnis einer Untersuchung,
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um die sie selbst gebeten hatte,
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als Ausdruck eines „irren Menschenbildes“ bezeichnete …“
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„…Der eigentliche Skandal sei vielmehr der „verrückte Eifer, mit dem sich die Funktionärsriege der deutschen Wissenschaft hingab …
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der damalige Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Peter Gruss,
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der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Horst Hippler,
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der damalige Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Wolfgang Marquardt,
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sein immer noch amtierender Generalsekretär, Thomas May,
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und der ehemalige Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Ernst-Ludwig Winnacker …“
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Dietmar Moews meint: Kotz kotz kotze kotz.
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Ich schließe mich dem im neuen deutschland berichteten Kommentar auf sueddeutsche.de an, wo ein Pseudo-Nick schreiben soll: „Die Dame sticht noch Guttenberg aus. In ihrem Lebenslauf der deutschen Botschaft beim Heiligen Stuhl steht doch tatsächlich „1980 Promotion zum Dr. phil. (gültig bis 2014)“ D. h. Sie wirbt dreist mit ihrem aberkannten Doktortitel (bis zum Mord vorstrafenfrei – und entsprechend grandios Norbert Lammert aus dem CDU-Machtzentrum – er sagte eine Jubiläumsrede an der Universität Düsseldorf ab, „wegen des Umgangs mit Annette Schavan“).
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Das möchte ich nun doch noch annotieren:
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Lammert schämt sich, wegen seines Umgangs mit Annette Schavan.
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Allgemein | Verschlagwortet: . „...Der eigentliche Skandal, .noch amtierender Generalsekretär, 1980 Promotion zum Dr. phil. (gültig bis 2014), Aberkennung des Doktortitels, Abrechung mit Medien, als Ausdruck eines „irren Menschenbildes“ bezeichnete, Altelbe, Annete Schavan, Anthrosophie, ARD-fernsehe, „causaschavan.wordpress.com“, Ölmalerei, Büro für Erdangelegenheiten, Büro für wasserangelegenheiten, Bundeskanzler Gerhard Schröder, Crakau, Dame sticht noch Guttenberg, die Funktionärsriege der deutschen Wissenschaft, Dietmar Moews, Dietmarmoews, dietmarmoews.com, Dr. Dietmar Moews, Dresden louisenstraße, Dresdner Künstler schockiert, Elbe, Ernst-Ludwig Winnacker, Gerhard Schröder SPD, Horst Hippler, HVB-Nürnberg, Hypo-Bank Filiale Nürnberg, Jürgen Helfricht BILD, Kanzler Schröder, Kommentar auf sueddeutsche.de, Lebenslauf der deutschen Botschaft beim Heiligen Stuhl, Lichtgeschwindigkeit, Lust im Schönen, Magdeburg Büchnerstraße, Maler hinter dem Kanzler, Maler-Philosoph, massiv Einfluss genommen, Minister für Landwirtschaft Sachsen-Anhalt Magdeburg, Minister Hermann Aeikens, Minister Johann-Konrad Keller, neuen deutschland, Norbert Lammert, Norbert Lammert CDU, Olvenstedter Straße, Papst Franziskus, Peter Gruss, Plagiatsgutachten der Universität Düsseldorf, Politik, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Pseudo-Nick, Rothehorn-Park, Rudolf Steiner, Süddeutsche Zeitung, Schande für Schavan, Schavan habe sich in Widersprüche verstrickt, Schwarzgeldskandal, staatlicher Kunstkauf, Staatskunst, Strohfeld-Gemälde, Tafelbilder, Thomas May, Uwe-Otto Drewitz Magdeburger Volksstimme, Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Wahl-Sachse aus Niedersachsen, Waldorfschule, Wasserangelegenheiten, wirbt dreist mit ihrem aberkannten Doktortitel, Wissenschaftsbetrieb, Wolfgang Marquardt |
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Veröffentlicht von dietmarmoews
August 10, 2014
Lichtgeschwindigkeit 4762
am Sonntag, 10. August 2014
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Lass‘ Bilder sprechen. Was soll Bild.de denn machen, wenn die BILDER selbst nicht attraktiv genug sind?
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Wie könnten BILD-Bilder vor sonstigen Bildern interessanter sein?
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BILD.de hat mit der heutigen Titel-Schlagzeile erneut in die Kerbe der Kriegspropaganda geschlagen.
Besonders geschickt sind BILDER mit FRAGEZEICHEN?
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FRAGEZEICHEN mit Fragezeichen?
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BILD schreibt das andauernde Gaza-Massaker weg. BILD thematisiert die Verteidigungstragik der deutschen Atomkraftwerke gegen Drohnen. BILD fordert deutsche Einmischung in der Ostukraine usw.
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Was sagt BILD zu der Bewaffnung der ISIS-Kalifanten? Wer verkauft an ISIS welche Waffen?
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Welche Waffen hat Al Qaida?
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Welche Waffen haben Taliban aus Pakistan im Irak?
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Was weiß BILD?
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Dietmar Moews meint: Die deutsche Politik ist den Deutschen und gemäß den Verteidigungspflichten nach dem geltenden Gesetz zur Landesverteidigung gehalten. Aber was passiert?
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Die Landesverteidigung hat keine Konzepte die Atomkraftwerke gegen Sabottage-Drohnen zu verteidigen. Die Bundeswehr wird von BILD zu Attacken in aller Welt aufgefordert: Waffenlieferungen in alle Welt: Afghanistan lässt grüßen.
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Die deutsche Politik soll sich maßvoll auf die unerlässlichen Grundlagen einer wünschenswerte Europa-Verteidigung hineindenken. Was kann die EU in den gemeinsamen europäischen Verteidigungsinteressen gemeinsam tun?
Die EU benötigt Friedenssicherung und Interessenverteidigung.
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BILD hetzt geradezu permanent deutsche Kriegshandlungen, losgelöst von der EU-Verteidigung. Wir werden beobachten, wenn, wie angekündigt, BILD demnächst internationaler auftritt, BILD zur britischen Militärpolitik übergehen wird. Und es entstehen dadurch BILD-Konflikte mit anderen internationalen BILD-Interessen.
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Wirklich TOLL.
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