Staatskrise: Dr. Helene Bubrowski macht FAZ-Stimmung mit Gustl Mollath

August 10, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4764

am Sonntag, 10. August 2014

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Anpasslern als Opportunismus und Putinismus (gerissen, schmerzbefreit, oben ducken – unten treten) und besondere „Devianzkünstler“, einerseits Ausnahms-Hochbegabte, die herausragen und gut ankommen, andererseits asozial Durchsetzungswillige, die für Schweine-Jobs sogar gebraucht werden: Wadelbeißer, Kleffer, Denunzianten, Sabotteure, Renegaten, Killer:

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In vorstehende Szenerie hatte ich Frau Dr. Helene Bubrowski platziert, damit wir uns verstehen.

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Gestern durfte Frau Bubrowski nunmehr in der FAZ, v. 9. August 2014, S. 4 zu Gustl Miollath nachlegen: „Jetzt soll es auch mal gut sein. Sicher ist nur: der Prozess gegen Gustk Mollath wird mit einem Freispruch enden. Aber wie wird die Begründung lauten?“

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BUCHTITEL Die Affäre Mollath der Mann der zu viel wusste

BUCHTITEL
Die Affäre Mollath
der Mann der zu viel wusste

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Anfang August klang Frau Bubrowski noch hetzerisch „Zwischen Irrsinn und Verbrechen“. Seit dem Fall Mollath ist die Kritik gegen psychiatrische Gutachter wieder aufgeflammt. Sie müssen beurteilen, ob Straftäter gefährlich sind und weggeschlossen werden müssen“. So schreibt Helene Bubrowski.

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Und was bringt sie dann zum aufgerissenen Problem, das hier das Thema ist?

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Kam nun was Kluges zum Thema „Funktionsstörungen in der Forensik? – kann man strukturelle Reformen einleiten?“ –

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Nein, hier reiht sich Frau Helene, wie die Birne von Wilhelm Busch, in die oben aufgezählte kleine Versagerreihe ein.

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Helene Bubrowski scheint den Wiederaufnahme-Prozess gegen Gustl Mollath nicht weit genug durchgeistigt zu haben. Nun schreibt sie einen weiteren Artikel. Hat aber wiederum keine Darstellung der Regelwidrigkeiten in der Affäre Mollath, noch des Reformbedarfs der Forensik oder der Aspekte der bayerischen Staatskrise.

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Der gesamte Bubrowski-FAZ-Artikel sucht Leser anzusprechen, die den Fall Mollath nicht kennen und auch nicht kennen lernen wollen. Denen wird hier irreführend Alles mögliche mitgeteilt.

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Falschbehauptung als Rufmord, aus Mollaths Sicht, zielten zweifelsfrei auf Rufbeschädigung, Helene Bubrowski schrieb nämlich: „Hätte das Gericht Mollath für schuldfähig gehalten, wäre er mit einer Bewährungsstrafe davongekommen – statt sieben Jahre im Maßregelvollzug…“

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Ja, und was soll:

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Mollath wäre mit einer Bewährunsgstrafe davongekommen?

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Wer solche Aussagen publiziert und namentlich unterzeichnet, Helene Bubrowski, muss entweder dumm sein oder die Dokumente nicht angeschaut haben. Mollath hätte frei gesprochen werden müssen, hätten ein regulärer Richter, ein reguläres Board, ein regulärer Staatsanwalt und ein regulärer Pflichtverteidiger ihre Arbeit anständig gemacht, statt den Gustl Mollath rechtswidrig einzusperren und zu entmündigen.

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Wieso behauptete Bubrowskis in der FAZ, am 1. August 2014: Mollath wäre mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen?

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Frau Bubrowski stellt das in ihrem neuerlichen FAZ-Artikel nicht richtig.

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L1010325

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Dietmar Moews meint: Ich bin es leid, in der Begegnung mit dem Nachwuchs eine geradezu schmerzbefreite Verpitbullung erleben zu müssen. Mag sein, dass sich die Autorin der FAZ überhaupt hormonell nicht auf so einen alten grauhaarigen „Looser“ einlassen mag – es reicht hier nicht zu fragen: Wer ist das Volk?

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Ich will anerkennen, dass die Staatskrise beim Oberstaatsanwalt Meindl – im FAZ-Text diesmal – aufblinkte, als er die notwendige unabhängige gerichtliche Entscheidung an das Motto „im Namen des Volkes“ knüpfen wollte, so, als handele es sich hier um eine Mehrheitsabstimmung Majorität gegen Minorität. Es hätte Frau Bubrowski hier gut angestanden, dass sie diesen Selbstverrat des Staatsanwaltes beim Namen genannt hätte, statt lediglich unkommentiert den Lapsus abzubilden.

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Ich habe noch heute eine hohe Meinung von der Jurisprudenz, wenn ich mich an mein eigenes Studium beim genialen Strafrechtler Hans-Ludwig Schreiber in Göttingen erinnere: Da ging es intelligent zu. Aber was ist das hier?

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