Juni 23, 2015
Lichtgeschwindigkeit 5682
vom Dienstag, 23. Juni 2015
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Ja, Habermas – dieses Fremdwort kommt immer gut. Es ist ein Erleichterungswort, wenn man nicht mehr weiß, wie man seine Ungenauigkeiten rechtfertigen will:
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Kürzlich sagte Alt-Bundesinnenminister Gerhart Rudolf Baum: „Ich werde oft als Idealist abgetan – dann erwidere ich“:
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„Mir ist ein Idealist, wie Habermas, der mittelfristig und später Recht bekommt, lieber, als ein Realist, der falsch liegt.“ (Die Diskussion mit Baum ging um Menschrechte und Europapolitik).
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Heute, 23. Juni 2015, hat die Süddeutsche Zeitung im Feuilleton, Seite 11, einen Besinnungsaufsatz von Jürgen Habermas gedruckt:
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„Sand im Getriebe – Nicht Banken, sondern Bürger müssen über Europa entscheiden“.
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So sind typische Habermas-Idealismus-Sätze angelegt: Man müsste doch, man sollte, das Gewünschte, das weite Feld der historischen Wundertüten.
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Der gesamte Text „Sand im Getriebe“ trieft mal wieder von nicht empirisch angebundenen Ansichten, die völlig ohne Seinsbindung auszukommen meinen – und die Süddeutsche findet das auch SuuPii – ist doch der Luftnummern-Verfasser der Süddeutschen, Ulrich Beck (1944-2015) gestorben – ist der 68er Promi, Jürgen Habermas, die Wurst der rückwärtigen Ausbauten früher Schriften.
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Wenn Karl Popper meinte, das Schlimmste, Unverzeihlichste ist, wenn ein Wissenschaftler Quellen und Zitate fälscht. Dann ist HABERMAS ein Beispiel für Poppers Diktum.
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Habermas zählt zu diesen Spinnern (hoffentlich bekomme ich eine Klage dafür!). Denn Habermas schrieb in seinem Technikbuch, „Theorie und Praxis“ von 1963, erste Originalausgabe, gegen die zukünftige Relevanz der IT-Technik-Zukunft, die dann aber Herman Kahn in seinem Ausblick von 1967, auf das Jahr 2000 „Ihr werdet es erleben“ („The Year 2000 – A Framework for Speculation..“) hellsichtig darlegte.
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Im Jahr 2014 lässt sich Habermas von Frank Schirrmacher als der Prophet feiern, der er geradezu entgegengesetzt NICHT WAR – bereits vor 40 Jahren hatte Habermas die „IT-Revolution“ nicht erkannt und nicht vorhergesagt. Sondern er hat seine Verirrung von 1963 in späteren Neuauflagen nachträglich umgefälscht und nimmt seitdem die entgegengesetzte Ansage von Herman Kahn für sich in Anspruch (da hat der „Idealist“ Habermas nicht Recht bekommen, sondern er lag falsch).
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Dietmar Moews meint: Ja, liebe Leser – so wird gelogen und die eigene Dummheit der Vergangenheit in Prophetentum umgeschrieben. Die aktuelle, zig-mal nachgebesserte Ausgabe von Habermas‘ „Theorie und Praxis“, wurde genau in diesem Dummheitsdetail nachträglich geändert. OKEEE Dokee.
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Aber nun auch noch dem Herman Kahn die Ehre zu klauen und sich selbst als „der Idealist, der mittelfristig oder später Recht erhält“ hinstellen zu lassen, das ist nur bescheuert. Sorry Mister. Schmeißen Sie das unsinnige „Theorie und Praxis“ einfach bei Suhrkamp in den Sondermüll.
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Wenn Sie was Besseres zur IT-Revolution zu sagen haben, so sagen sie es. Geduldig hört und liest man und fragt dann: Was ist mit ihm? Kommt er nicht mehr so ganz mit?
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In diesem unempirischen, nicht seinsgebundenen Süddeutsche-Feuilleton-Artikel, „Sand im Kopf bei Habermas“, wird einfach in die Luft behauptet:
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„… versucht zu sagen, das Recht der Europäischen Union muss von deren Hütern nicht direkt gebeugt, aber doch gebogen werden, um von Fall zu Fall missliche Konsequenzen jener Fehlkonstruktion der Währungsgemeinschaft auszubügeln …“
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Und so weiter – Habermas schwadroniert über seine EUROPA-Wunschpolitik.
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Habermas verschweigt die GENERALKLAUSEL.
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Deutschland ist nicht völkerrechtlich souverän.
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Es gilt die Generalklausel der Bevormundung durch die USA per völkerrechtlich gültige Nachfolgeverträge (4+2 1990) des „Besatzungsstatus“ nach der Kapitulation vom 9. Mai 1945.
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Kurz – was Deutschland und die US-Statthalterin Bundeskanzlerin Merkel in der EU auch immer machen, sie müssen den USA gehorchen.
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Die USA haben jetzt gesagt: Griechenland-Schulden, EURO-Haftung, Kreditfortsetzung!!! – Griechenland muss in der EU und im Euro bleiben!!
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Grund: geostrategisches Begehr der USA, dass Griechenland weiterhin hochgerüstet / hochverschuldet am Tropf hängt und die südöstliche Flanke Mitteleuropas gegen Russland, gegen Iran und gegen den Nato-Partner Türkei hält.
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BASTA. Und was sülzt Habermas, der „Idealist“ herum?
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Habermas meint in der Süddeutschen Zeitung am 23. Juni 2015: „Das griechische Wahlergebnis ist das Votum gegen das erniedrigende soziale Elend“.
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Habermas meint in der Süddeutschen: „Das schwache Auftreten der griechischen Regierung ändert nichts an dem Skandal“.
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Habermas meint in der Süddeutschen: „Es geht nicht um eine moralische Peinlichkeit, sondern um den politischen Kern“.
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Ja, der politische Kern ist immer die empirische Lage – die Seinsbindung:
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Habermas behauptet in der Süddeutschen, „der Kern ist … der Skandal im Skandal ist die Hartleibigkeit, mit der die deutsche Regierung ihre Führungsrolle wahrnimmt.“
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LÜGENPRESSE – Herr Dr. Prantl, ja? Ist die deutsche Statthalterei gemäß Machiavelli „Il Principe II.5 – was kann der Besatzer tun?“ ihrem Süddeutschen Blatt entgangen? Es gilt die „Generalklausel der Alliierten“ und nicht die politischen Eliten Europas und schon gar nicht die Führungsrolle der deutschen Regierung.
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So klären wir doch mal, ob es angeht, dass die Bevormundung Deutschlands als Rechtsfolge des Nazikrieges nun auch auf die anderen 28 EU-Staaten durchgereicht werden kann (jedenfalls nicht alle sind qua Nato-Mitgliedschaft den USA unterworfen)?
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Dr. Dietmar Moews mag es nicht glauben, dass Habermas ein Idealist ist: Wer sowas schreibt – er ist ein Propagandist, der ist kein Schamhaar besser als es damals Adorno machte: Die politischen Eliten – mein Gott, mein Gott, warum hast du dich verlassen?
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Veröffentlicht von dietmarmoews
Januar 22, 2015
Lichtgeschwindigkeit 5287
vom Donnerstag, 22. Januar 2015
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Gestern, am 21. Januar 2015, brachte die Süddeutsche Zeitung auf der Titelseite die Notiz:
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„Die Mollath-Paragrafen werden geändert“.
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Heute, am 22. Januar 2015, bringt die Frankfurter Allgemeine Zeitung ein Interview von FAZ-Autor Albert Schäffer mit dem bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU).
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FOCUS.Online bringt heute eine Ankündigung eines Sachbuches des Mollath-Strafverteidigers Dr. Strate, „Der Fall Mollath“, Verlag orell füssli 2014, wo es heißt:
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„Gustl Mollaths früherer Anwalt Gerhard Strate stellt Justiz und forensischer Psychiatrie ein verheerendes Zeugnis aus.
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Bislang ist mir wirklich noch kein Fall untergekommen, wo so massiv gegen Recht und Gesetz verstoßen wurde“, sagte Strate dem „Münchner Merkur“ (Donnerstag) über den Fall des Nürnbergers Mollath, der zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß. Auch in seinem neuen Buch „Der Fall Mollath“ spricht der Hamburger Strafverteidiger von „Justizmord“ und meint damit die Absicht, im Namen des Gesetzes das Gesetz zu brechen, um jemanden etwa seiner Freiheit zu berauben. „Dieser Fall zeigt recht einzigartig, in welch massiver Weise Unrecht praktiziert wurde“, sagte Strate der Zeitung.
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Die taz berichtet heute, Bundesjustizminister Heiko Maas kündigt ein „LEX MOLLATH“ (ein Mollathgesetz) an. Laut Maas (SPD) sollen Zeiträume der Unterbringung verkürzt werden.
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Auch Maas vertuscht, dass Mollath nicht falsche Gesetze ursächlich waren, sondern eine Kaskade gesetzbrecherischer Richter, Gutachter, Staatsanwälte, Ärzte, in und um Bayern waren, die die kriminelle Ehefrau Mollaths unterstützten.
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FERRARI POKAL MOLLATH
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Dietmar Moews meint: Die Presse ist frei, auszuwählen, zu formulieren, hervorzuheben,gewichte zu verschieben, zu lügen – ja, hier haben wir erneut den zweifelhaften Fall:
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Wer hat die Überschrift zu dem FAZ-Online-Bericht / Interview Albert Schäffer mit Justizminister
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„DER FALL MOLLATH – Es ist Vertrauen verloren gegangen“
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Der Staatskrisen-Justizminister Winfried Bausback verstärkt die bayerische Absurdität indem er zum „Fall Mollath“ jetzt sagt:
„Der entscheidende Gesichtspunkt ist also die Gefährlichkeit?
Es muss immer eine Abwägung zwischen den Freiheitsrechten des Täters und den berechtigten Schutzinteressen der Gesellschaft stattfinden. Mir geht es darum, dabei den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Gesetz stärker zu verankern….“
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Dietmar Moews meint: LÜGENPRESSE ist auch, wenn die Redakteure einfach ignorieren, welche semantischen Bullshit-Ballungen sie erfinden und fortschreiben:
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Wenn also die Hookline „Mollath“ als ein Reizwort missbraucht wird, wäre doch eine gewisse Verantwortung verlangt, für die Abgrenzung von der Staatskrise Bayerns im Justizskanal Mollath, gegenüber irgendwelchen Ausscheidungen des Ministers Bausback herauszustellen.
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Hier berichten jetzt also die Lügenpresse – nämlich welcher Rezipient kann schon alle Medien vergleichen, wenn es eine Kampagne-Mollath gibt, wie nämlich heute:
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„Mollath-News“ bei Google – und schon geht es rund.
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Bausback und Schäffer von der FAZ versuchen hier eine Mär der Reform von „Mollath-Paragrafen“ ins Gespräch zu bringen, wo es um „psychisch kranke Täter“ geht. Mollath war wurde aber von kriminellen Straftätern zu einem psychisch gesunden Opfer gemacht:
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gewissermaßen „Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) versus „Annemarie Leutheusser-Schnarrenberg-Rotenberger-Baumchaussee (FDP) – summa summarum Winfried Bausback (CSU). Haben wir gelacht.
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Der Fall Mollath war ein Skandal einer jahrelangen Kaskade von Gesetzesübertretungen, Rechtsbeugungen, Freiheitsberaubung, Gutachterbetrug, Amtsanmaßung, Körperbverletzung, schließlich abschließend Rufmord durch Wiederaufnahmeverfahrens-Freispruchs-Begründung in Regensburg im Jahre 2014 für Gustl Mollath.
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Und jetzt setzen die Lügenpresse und Minister Bausback einen neuen Skandal in die WELT:
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Sie behaupten, Mollath habe Schaden gelitten, weil rechtliche Kautelen reformbedürftig seien.
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Nein – der Prozess hat es einwandfrei ergeben: Es waren zahlreiche Kaskaden von Hand-in Hand-Rechtsbrechern jahrelang gegen Mollath in Nürnberg, Bamberg, Bayreuth, Regensburg und München tätig, ja bis Berlin.
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Und die informellen Akteure der illegalen Geldschiebereien von Nürnberg nach Zürich, der Hypobank, der einschlägigen Mollath-Rotarier – die werden weiterhin vertuscht und werden nicht zur Rechenschaft gezogen:
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Ich sage nur: Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (bei verjährung).
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Und dann „volle Rehabilitierung für Gustl Mollath“ sowie volle Schadensersatzleistungen an Gustl Mollath sowohl privat wie staatlich.
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Was bilden sich diese dämliche Frankfurter Allgemeine Zeitung mit Autor Schäffer, mit Herrn Jürgen Kaube als Herausgeber denn weiterhin ein, im Stile von Marie Katharina Wagner und Helene Brubowski zu mobben?
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„Der Fall Mollath“ – das sollten sie jetzt langsam richtigstellen, statt lügenpresseartig weiter zu lügen – war und ist Dienstklassen-Kriminalität und vielfältige Amtsmissbräuche.
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Veröffentlicht von dietmarmoews
Oktober 28, 2014
Lichtgeschwindigkeit 5033
am Dienstag, 28. Oktober 2014
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In der Süddeutsche Zeitung war Montag, 27. Oktober 2014, Seite 3 zum Thema EBOLA zu lesen:
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„Peter Richter, SZ, 27. Oktober 2014, Seite 3: „Es nervt. Der normale New Yorker hat viel um die Ohren. Und jetzt auch noch Ebola? Eindrücke aus einer Stadt, in der viele Behörden und Medien ein Chaos anrichten, auf das sich die Leute hier nicht einlassen mögen“(…)
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„…Dieser Freitag ist, reiner Zufall, auch der Tag, an dem der Film „Citizenfour“ in den New Yorker Kinos anläuft, Laura Poitras“ Dokumentation über Edward Snowden.
Zu Beginn des Films gibt es eine Szene, in welcher der Hacker Jacob Appelbaum einer Gruppe von Occupy-Aktivisten erklärt, wie Meta-Daten aggregiert werden: Ihr habt eine Kreditkarte, sagt er da, und die Daten von beiden zusammengenommen verraten, wann ihr wo gewesen seid – nun, man solle sich ausmalen, was daraus folgt. Da scheuen die Occupy-Aktivisten dann.
Bill de Blasio (A.d.V. Bürgermeister NYNY) sagt an demselben Freitag den New Yorkern: Es gibt jetzt Health Detectives. Health Detectives gehen vor wie der FBI; sie verfolgen anhand ihrer, liebe New Yorker, Kredit- und U-Bahn-Karten, wer von euch wann und wo mit einem Infizierten in Kontakt gekommen sein könnte. Diese Personen werden dann aufgesucht und zur Untersuchung, sagen wir, gebeten…“
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Heribert Prantl schreibt zu „Religion und Strafrecht. Spott über Gott …Der Kabarettist Dieter Nuhr ist angezeigt worden, weil er über Religion, nämlich den Islam gespottet hat. …Natürlich darf der Kabarettist spotten; er darf spotten, selbst wenn er es plumper täte, als er tut. Der Spott gehört zum Kabarett; der Spott gehört zur Aufklärung; der Spott – auch über eine Religion, über ihre Führer und Heiligen …die Strafbarkeit der Gotteslästerung ist längst abgeschafft. Es ist Kennzeichen des modernen aufgeklärten Staates, dass er dem Drang von Religionen und Heilslehren entgegentritt, den öffentlichen Raum nach seinen Glaubensüberzeugungen zu gestalten und seine Grundsätze über die Grundrechte zu stellen …Weder Bibel noch Koran stehen über dem Grundgesetz …“
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Dietmar Moews meint: Ich pflichte Heribert Prantl bei: Im kommenden Karneval wird ein schöner platter Kostümgedanke genutzt werden: Ganz Köln in gelben Ganzkörper-Schutzanzügen als „EBOLA-Patient“.
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VORTEILE:
Jeder versteht
Preisgünstig
Schützt vor Ebelo
Und kann als Sportzeug auf allen Eboling-Bahnen genutzt werden
In Köln kommt noch das Schutzmasken-Bützchen dazu: Spott über Gott.
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Veröffentlicht von dietmarmoews
August 31, 2014
Lichtgeschwindigkeit 4837
am Sonntag, 31. August 2014
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Die Gedanken sind frei. Ja, aber nicht frei auszusprechen. Mir kommt täglich zugute, dass ich als studierter Jurist ziemlich gut die sprachlichen Spielräume in Grenzbereiche hin nutzen kann, um zuspitzen zu können. Ich verstehe die praktische Schweigespirale. Denn die meisten Mitbürger halten lieber ihre Schnauze, bevor sie auflaufen.
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Wenn jemand einen Brief an eine Zeitung schreibt (es sei denn einen „Offenen Brief“ – die werden nicht gedruckt), der muss keine Angst haben, dass ihn die Brief-Redaktion mit gerichtsträchtigen Formulierungen drucken und auflaufen lässt (es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass strafbewährte Inhalte vom Briefschreiber intern weiter benutzt werden).
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Jedenfalls haben wir mit dem System der Legitimation durch Mehrheitswahlen eine gewisse Polsterung, wenn Unheil geschieht, dafür persönlich nicht in Haftung genommen zu werden. Wir verschwinden in einer Mehrheit oder werden als Minderheit überstimmt.
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Nun bestehen aber – außer bei Halbe Halbe – immer Majorität gegen Minorität und sei es nur knapp. Machen wir also große Koalition.
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Ein Problem ist aber immer und verlässlich mit dem Mehrheitssystem verbunden:
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Alle politischen Entscheidungen – alle wichtigen Entscheidungen überhaupt – erfordern Kenntnisse und Urteilskraft. Wer bescheuert ist kann nicht mal ein passendes Auto kaufen.
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Wir haben also stets Kenntnisse, besser noch Spezialwissen, Expertenurteil, Profitum in allem und jedem nötig. Und – egal in welchem Arbeitsfeld – sind diejenigen, die Ahnung haben in der Minderheit. Bei jeder Mehrheitsabstimmung dominiert die große Majorität der Kenntnisschwachen, Emotionsorientierten und Desinteressierten, eine wirklich leidende Minorität von Menschen mit Einblicken, die das Unheil immer schon kommen sehen.
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BUCHTITEL
Die Affäre Mollath
der Mann der zu viel wusste
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Wer erkundigt sich also für einen „Mollath“, um eine eigene Meinung entfalten zu können? –
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Antwort: Niemals die Majorität.
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Wenn es einem „Mollath“ irgendwie gelingt, eine sprachfähige Minorität zu mobilisieren, dann ist er dennoch auf sehr viele Randbedingungen angewiesen, die er selbst nicht steuern kann.
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Vor einigen Tagen schrieben also Leser der Süddeutschen Zeitung bzw. von all denen, die da in den letzten Wochen geschrieben hatten, wurden zwei Auszüge nebeneinander gestellt, in denen sehr erhellend das MOB-Motiv deutlich wird: Majorität sticht Minorität.
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Wer mal, wenn er alt geworden ist, in eine Heimeinweisungsmangel kommt, dem ist nicht mehr zu helfen. Jedenfalls nicht, so lange der Horst Seehofer von Bayern Horst Seehofer heißt – der, wenn überhaupt, nur auf Druck reagiert.
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Süddeutsche Zeitung vom 28. August 2014: „FORUM & LESERBRIEFE. Gustl Mollath. Fehlerhaftes System „Glanz und Elend eines Freispruchs“ vom 18. August:
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ÜBERSCHRIFT: „Lektion in Anpassung. Dieses kleinmütige Urteil war das Äußerste, was zu erwarten war. Wäre die Beweisaufnahme noch viel positiver ausgefallen und wären alle Beweisanträge Mollaths berücksichtigt worden, so hätte trotzdem kein bayerisches und wohl auch kein deutsches Gericht eine volle Rehabilitierung ausgesprochen. Zu groß waren in den Vorinstanzen das Versagen und die Intriganz auf richterlicher Ebene, sodass man sich fragen muss, ob an dem System etwas nicht stimmt. Und zu einer Systemschelte, und nichts anderes wäre eine volle Rehabilitierung Mollaths gewesen, ist kein Gericht bereit. Man braucht gar keine Verschwörung zu konstruieren, um zu verstehen, dass ein Gericht, dessen Mitglieder eine jahrzehntelange Sozialisation durchgemacht haben, der Auseinandersetzung mit den Vorinstanzen ausweicht und die Gelegenheit benutzt, dem knorrigen Sonderling Mollath eine Lektion in Anpassung zu erteilen. Dr. Andreas Triebel, Bochum“
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Briefschreiber Dr. Triebel betont, was hier in der Lichtgeschwindigkeit vor Monaten bereits ausgeführt worden ist: Zum Gelingen der Ex-Frau-Mollath-Attacke war keine Verschwörung notwendig. Sondern, alle nachweislich tätigen Mitwirkenden haben den zureichenden Erfolg aus eigenen Motiven „selbsteuernd“ synergetisch erzeugen können.
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Die FORUM-Redaktion der Süddeutschen vom 28. August 2014, S. 13, schließt an obigen Text direkt an:
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ÜBERSCHRIFT: „Gegen den eigenen Willen. Der Kommentar streift ein Thema, das zum Teil noch mehr Unrecht birgt als die Etikettierung gesunder Menschen als Psychopathen: die Einweisung vieler alter Menschen in Pflegeheime gegen ihren Willen. Tausende kommen etwa nach einem Sturz ins Krankenhaus und werden unter rechtliche Betreuung gestellt, die das Ziel hat, die Heimeinweisung in die Wege zu leiten. Sie werden genauso wenig ernst genommen wie viele angeblich psychisch kranke Menschen. Ein großer Teil der behandelnden Ärzte diagnostiziert schnell Demenz – und die Unfähigkeit, im eigenen Zuhause leben zu können. Leider sind die hochbetagten Menschen zu schwach, um sich zu wehren und haben weniger Unterstützer als Herr Mollath. Margot Klein, Mannheim“
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Dietmar Moews meint: Herzlichen Dank, Frau Klein und Herr Dr. Triebel, dass sie mit einem Leserbrief hervortraten. Ich wünsche der Angelegenheit eine ausufernde Diskussion – auch zum Problem der schweigenden Mehrheit.
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Nur die Majorität, die still ist, wird in jeder wichtigen menschlichen Frage zum Mob, weil Minderheiten und Einzelne kein politisches Gehör erhalten.
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Zur demokratischen Staatsbürgerlichkeit gehört ein erheblicher Schuss „Citoyen“. Wem es gut geht und wer zufrieden ist, darf davon ausgehen, dass er einer Majorität angehört, an der immer eine Minorität in Permanenz leidet.
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Jede Majorität ist eine Angstkraft. Tja.
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Veröffentlicht von dietmarmoews
August 23, 2014
Lichtgeschwindigkeit 4813
am Samstag, 23. August 2014
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Das bayerische Justizopfer, der Maschinenbauingenieur Gustl Mollath (57), hat innerhalb der Frist formal eine Revision auf das mit dem Urteilsspruch (Freispruch und Entschädigung für siebeneinhalb Jahre Freiheitsentzug) beendeten Wiederaufnahmeverfahren beantragt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss die Zulässigkeit und eine etwaige Zulassung entscheiden.
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Gustl Mollath wird für dieses Revisions-Antragsverfahren vom Münchner Verteidiger Adam Ahmed vertreten.
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Allein die mündliche Urteilsbegründung enthielt einige Winkelzüge, wie die mögliche Zurechnungsfähigkeits-Beschränktheit des Angeklagten Mollath zu den angeblichen Tatzeiten. Dies ist aber lediglich eine Blanko-Schutzargumentation.
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Entscheidend war indes sowohl seitens der Staatsanwaltschaft wie des Gerichts die Aussage gegen Aussage-Situation und die Glaubhaftigkeit. Der Strafprozess hatte auch in der Wiederaufnahme die Unglaubwürdigkeits- resp. Glaubhaftigkeits-Fakten ignoriert. Diese entscheidende Bedingung fusst nicht auf eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Beklagten, sondern eher der bayerischen Justiz.
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Das Gericht hat nach der mündlichen Urteilsverkündung vier Wochen Zeit, das Urteil schriftlich zu begründen. Daraufhin kann der jetzt formal begründete Revisionsantrag durch Mollath ebenfalls schriftlich begründet werden.
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DIETMAR MOEWS am 16. Juli 2014 auf der Mainzer Straße, nördlich Eierplätzchen, mit ZUGINSFELD
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Dietmar Moews meint: Zunächst hat das Wiederaufnahmeverfahren auf drei Anträge hin – von der bayerischen Staatsanwaltschaft, von Mollaths Verteidiger und vom Bundesgerichtshof – stattgefunden. Es sind mögliche Antragsbegründungen, denen ebenfalls zur Wiederaufnahme hätte stattgegeben werden müssen, in dem durchgeführten Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Regensburg nicht beachtet wurden.
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Es mögen andere Formfehler, Bewertung ungültiger Beweismittel oder Vernachlässigung geltender Beweismittel bzw. ignorierte neue Kenntnisse usw. herangezogen werden – allerdings jeweils solche Kriterien, die mit der inhaltlichen Falluntersuchung nicht zu tun haben.
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Kurz, es mögen Wiederaufnahme-Gründe bei Wiederaufnahme angelegen haben, denen nicht die Untersuchungspflicht gewidmet worden ist.
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Allerdings haben wir mit der letzten Instanz keine Berufungssituation mehr. Insofern dann eine verfassungsrechtliche Klärung bzw. möglicherweise eine Amtshaftungsklage hinsichtlich möglicher Straftaten von Amtspersonen gegen Mollath sowie erweisliche materielle Schäden eine weitere Regulierung ermöglichen könnten.
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Momentan sieht es so aus, als sei die Staatskrise in Bayern auch deshalb derart uneinsichtig für die Staatsregierung, dass die Justizpolitik keine Idee des strukturellen Reformbedarfs anhand des tatsächlichen Justizskandals der Affäre Mollath entwickeln zu können scheint – sodass es weiterer prozessuraler Klärung bedarf – sei es beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
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Veröffentlicht von dietmarmoews
August 23, 2014
Lichtgeschwindigkeit 4812
am Samstag, 23. August 2014
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Ideologische Verlässlichkeit der wichtigen deutschen Vollzeitung Süddeutsche Zeitung aus München ist an das Personal gebunden. Ein Garant für eine kritische Qualität, mit emanzipatorisch zweckrationalem Impetus ist Heribert Prantl (früher mal Staatsanwalt) in München.
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Wenn erstrangige Neuigkeiten in den gängigen geschichtlichen Eigensinn politischen Handlungsbedarf rufen, kann man auf einen Kommentar in der Süddeutschen rechnen, wo Prantl dann was Eigenes schreibt. Und es ist sicher, dass er nicht einfach abschreibt, sondern mit wissenschaftlicher Gründlichkeit die Lage, den Forschungsstand, und die kommunizierten Ansätze sich vorher drauf geschafft hat.
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So schrieb Heribert Prantl am 20. August 2014 auf Seite VIER der SZ zur deutschen SPIONAGE, Geheimdienstgeheimnisse und zur Auslandsspionage „Bundesnachrichtendienst“, kurz BND:
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Wenn ein Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages nach Paragraph 5 des „Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten des Bundes“ den Geheimdienst BND in Pullach besuchen wollen würde, was seine Aufgabe und sein Recht ist, könnte Folgendes passieren, wie Prantl schreibt:
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„… um dann dort dessen Aktivitäten in der Türkei und das Abhören der Telefonate von Hillary Clinton und die Verschriftlichung dieses „Beifangs“ zu überprüfen – der Pförtner hätte womöglich nicht das Büro des BND-Präsidenten, sondern die psychiatrische Klinik angerufen. Den anderen (derzeit sieben) ehrenwerten Mitgliedern des Kontrollgremiums PKG wäre es wohl genauso ergangen, obwohl sie alle nur das getan hätten, was im Gesetz steht: Die PKG-Mitglieder haben „Zutritt zu sämtlichen Dienststellen“ der Geheimdienste und können Akten und Daten herausverlangen. …“
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Es ist hier momentan nicht bekannt, ob Prantl inzwischen psychiatrisch versorgt wurde, denn er spricht Fraktur:
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„ …in der Praxis ist aber leider gar nicht vorgesehen, was das Gesetz verlangt – das Kontrollgremium des Bundestags die Geheimdienste auch tatsächlich kontrolliert. Um die Erfahrung der Ohnmacht zu machen, müssen sich die Kontrolleure gar nicht erst an der Pforte von BND, Bundesamt für Verfassungsschutz oder Militärischem Abschirmdienst bemühen; das alles erleben sie bei jeder ihrer Sitzungen. …
Durchschnittlich einmal im Monat tritt das Gremium zusammen, um die Arbeit der 10 500 deutschen Geheimdienstler zu überwachen; jede Sitzung dauert so zwei bis drei Stunden. Die Kontrolleure erfahren bei diesen Gelegenheiten vom Chef des Bundeskanzleramts und von den Geheimdienst-Präsidenten das, was seit zwei Wochen in der Zeitung steht oder demnächst da stehen wird. So ist es, seitdem es dieses Gremium gibt, so war es schon unter den Vorgängergremien. Jeder Geheimdienst-Skandal in der Bundesrepublik (und es gab davon etliche) mündete in die Forderung, dass endlich eine demokratische Kontrolle installiert werden muss, die diesen Namen verdient – mit den Kompetenzen und dem Personal, das zu diesem Zweck notwendig ist. Geschehen ist praktisch nichts. Das Kontrollgremium verfügt über ein Sekretariat mit einer Handvoll Leuten aus dem Bundestagsapparat, das die Sitzungen vorbereitet. Punkt, aus, nichts sonst. Keine Fachleute, kein Stab. Hans-Christian Ströbele, seit 1999 für die Grünen in diesem Gremium, freut sich, dass jetzt wenigstens ein paar Stellen für Experten genehmigt seien. Ein paar Abgeordnete, die noch genug anderes zu tun haben und auf hundert Hochzeiten tanzen, sollen drei Geheimdienste kontrollieren! Das ist ein schlechter Witz. ..“
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Heribert Prantl ruft nicht auf Seite EINS laut „STAATSKRISE“, er erklärt hier weiter hinten etwas, was der normale Große-Koalitions-Wähler nicht glaubt, wenn man so etwas anmerkt.
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Prantl weiter: „..Seit fast zwanzig Jahren gibt es daher von Parlamentariern jeder Couleur die Forderung, das Amt eines Geheimdienstbeauftragten ähnlich dem des Wehrdienst- und des Datenschutzbeauftragten zu schaffen, das dann dem Geheimdienst-Kontrollgremium zuarbeitet. Es tut sich absolut nichts in dieser Richtung; die Bundesregierung, die die Fachaufsicht über die Dienste hat, will sich nicht kontrollierend hineinschauen lassen in das, was sie für ihr Arkanum hält. Der frühere Abgeordnete Wolfgang Nesković, der dem Kontrollgremium angehörte, hat in dieser Zeit ein einwöchiges Praktikum beim BND gemacht, um wenigstens ein klein wenig Einblick zu kriegen.
Wohlgemerkt: Parlamentarische Kontrolle soll richterliche Kontrolle ersetzen, die es bei Grundrechtseingriffen durch Geheimdienste nicht gibt. Diese parlamentarische Kontrolle gibt es aber auch nicht. Ein Geheimdienst ohne solche Kontrolle ist ein undemokratischer Geheimdienst.“
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U-Bahn für die mainzer (auch als Bunker im Alarmfall)
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Dietmar Moews meint: Staatskrise muss Staatskrise genannt werden. Die Pressefreiheit verpflichtet dazu, als unabhängiges Kommunikationskorrektiv gegenüber den gewählten Repräsentanten permanent abzumahnen, dass hier Organisationsverantwortung und Weisungsberechtigung Korrektur veranlassen muss. Bundeskanzlerin und Leiter des Kanzleramtes sind hier der kurze Weg:
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Ein klares Gespräch.
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Eine schriftliche Aufforderung und Fristsetzung
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Eine Anklage und Amtsenthebung
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Ende der offizial-zivilen Berufskarriere
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Prozess und Verurteilung (Strafkatalog der wirksamen Art)
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Es gibt Amtsleiter. Diese Verantwortlichen müssen auf Amtspflichten abgemahnt und mit einer Amtshaftungsklage vors Strafgericht.
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Wer derart renitent eigenes Recht über das geltende Recht praktiziert, ist Hochverräter.
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Veröffentlicht von dietmarmoews
August 19, 2014
Lichtgeschwindigkeit 4796
am Dienstag, 19. August 2014
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Heute führt die Süddeutsche Zeitung in der Bayern-Abteilung (der überregionalen Ausgabe von Köln), am Montag also, 18. August 2014, Seite 32, eine Notiz zu MOLLATH (Quelle dpa):
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„Verteidiger übt Kritik an Mollath“ München – Nach dem Freispruch für Gustl Mollath hat sein Anwalt Gerhard Strate den Auftritt des früheren Psychiatrie-Insassen vor Gericht kritisiert. „Herr Mollath ist ein Vulkan, der gelegentlich Lava ablassen muss“, sagte Strate in einem Interview des Magazins Focus. Es sei Mollaths gutes Recht, seine Position vor Gericht zu vertreten. „Es ist aber problematisch, wenn Verteidiger und Mandant nicht auf einer Linie sind“. Strate und sein Kollege Johannes Rauwald hatten sich mit Mollath über die Strategie in dessen Wiederaufnahmeverfahren zerstritten… „Man kann nicht, wie Herr Mollath, alle möglichen Vorwürfe zur Steuerehrlichkeit thematisieren und gleichzeitig zu dem konkreten Vorwurf der Körperverletzung vage bleiben, wie er das getan hat“, kritisierte Strate…“
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Deutschland hat eine Staatskrise, indem funktional mögliche, gravierende Rechtsstaatsverletzungen, wie siebeneinhalb Jahre Freiheitsberaubung, Entmündigung, Enteignung etc. durch gerichtliche Fehlverhalten gegen Gustl Mollath keinerlei strukturelle Organisationseingriffe durch die kompetente Regierung, hier des Freistaates Bayerns, nicht zur Besserung aufgezeigt und unverzüglich eingeleitet werden (ganz zu schweigen davon, dass die Straftäter gegen Mollath gar nicht mehr zur Rechenschaft gezogen und nicht belangt zu werden scheinen).
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Rechtsstaat in der Staatskrise – das bedeutet hier jetzt allerdings, dass auch der Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate nun nachträglich mediale Stimmung für sich zu machen sucht (ohne dabei wirklich irgend etwas mitzuteilen, was nicht bekannt ist – und dem steht wohl auch das Mandatsgeheimnis im Wege. Strate ist dem Mandant Mollath verpflichtet).
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Es ist aber von rechtspolitischer Bedeutung und für die öffentliche Meinungsbildung schon relevant, was der beteiligte Verteidiger mitteilen möchte: „We live in a free country“ – pflegte Alphons Silbermann zu sagen.
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EINS Es scheint so, als schösse Strate irgendwie am heiligen Geist vorbei, so als hätte er im Focus-Interview einen Kleinen getrunken gehabt, denn: Wie kann er bemängeln, dass Mollath zu Tatvorwürfen, die nicht zutreffen, mehr hätte sagen können, als er aussagte: „Stimmt nicht. Habe ich nicht getan.“
Mollath kann doch als Beschuldigter Angeklagter nicht die vielfarbigen Beschuldigungsvarianten seiner damaligen Frau kommentieren.
Wie denn? „Welches Schweinderl darfs denn sein, Herr Meindl?“ Wie hätten sie es gerne genauer gesagt gehabt, Herr Dr. Strate? Hat sie sich vielleicht beim Sprung aus dem Auto in den Arm gebissen? nein? wer weiß, wer sie gebissen hat? Muss das denn Herr Mollath wissen, wenn er es nicht getan hatte?
Ach so, sie fuhr immer auf seine Kosten im Ferrari mit?
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Dieses Superargument: Beim Autosprung konnte sie sich diese Verletzungen am Hals nicht holen, also hatte Mollath sie verletzt. Vielleicht hat sie sich ja beim Heroinfixen verletzt oder beim Schwarzgeld-Tütenkleben und Pattex-Schnüffeln? Wer weiß es?
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ZWEI Wer das Verfahren der Wiederaufnahme zur Strafanklage von 2006, jetzt im Sommer 2014, aufmerksam verfolgt hat – und das muss dem Strafrechtsanwalt und Verteidiger des Angeklagten, Dr. Gerhard Strate, unterstellt sein dürfen – kommt doch aus keinem noch so phantasiereichen Blickwinkel um den entscheidenden Punkt, in dem Alles steckt, vorbei, nämlich, wie auch der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer ausdrücklich betonte:
Hier sind nicht ermittelte Tatsachen oder Beweisstücke zu beurteilen, sondern in der Beschuldigung steht Aussage gegen Aussage – und zwar in einem sich langsam bis zum Bruch steigernden prozessuralen Ehezerwürfnis.
Hierzu stellt der Soziologe fest: So, wie stets Soziales aus Sozialem entsteht und begründet ist, handelt es sich stets um interaktive und interdependierende Prozesse, der beiden Akteure und ihrer jeweiligen sozialen Szenerie.
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Diese sozialen Tatsachen sind vom Gericht zu ermitteln, zu untersuchen und zu interpretieren, wenn man verstehen will, wie wer was schuldhaft gemacht hat oder nicht. Das geschah in Regensburg bei Frau Escher nicht. Und das war auch vom Strafverteidiger Dr. Strate gar nicht verstanden worden. Das nennt man Mandatsverrat aus Inferiorität (nicht schuldhaft! außer bei Karl R. Popper)
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AUSSAGE gegen AUSSAGE.
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Und die Schlussfolgerung des Staatsanwaltes und des Gerichts konnte nunmehr lauten:
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Ich glaube mehr der beschuldigenden, angeblich geschädigten Ehefrau oder
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Aufgrund der eingehenden Ermittlungen und Untersuchung sind dem Angeklagten seine Aussagen zu glauben und damit seine Unschuld im Sinne der Anklage.
Okey okey, also – beide unglaubhaft.
Dann machen wir jetzt Reise nach Jerusalem:
Wer zuerst anzeigt, gewinnt. Aber da ist dann die mögliche Unzurechnungsfähigkeit desjenigen, der im Wahn steckte. Nun, da Mollaths Geldgeheimtransportvorwürfe wahr sind – war und ist folglich die Ehefrau Petra Maske im Wahn. Ist sie im Wahn, ist sie vermindert glaubhaft. Dann sind unerwiesene Anschuldigungen „im Zweifel für den Angeklagten“ zu bewerten. Oder ist hier sonst noch jemand Rotarier oder CSUler?
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DIETMAR MOEWS am 16. Juli 2014 auf der Mainzer Straße, nördlich Eierplätzchen, mit ZUGINSFELD
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Dietmar Moews meint: In diesem in den entscheidenen Streitpunkten sehr schlecht dokumentierten jetzt aufgeschlüsselten Geschehnissen des Ehezerwürfnisses Mollath, zwischen den Jahren 2001 und 2005, treten zwei Hauptaspekte heraus:
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Erstens sind sämtliche Anschuldigungen ausnahmslos in von einander abweichenden Versionen in der Gerichtsakte. Außerdem ist jeder einzelne Vorgang voller normwidriger Justizhandlungen und Unterlassungen – das allein ist ja unglaublich.
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Zweitens hat der Angeklagte, als es nicht mehr im Streit um den Streit ging, sondern darum, dass er, Mollath, nun Beschuldigter vor den Untersuchungsbehörden und Strafangeklagter vor den bayerischen Gerichten und der Forensik war, stets und durchgängig alle Tatvorwürfe bestritten.
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Was aber Mollaths Verteidiger, dann Pflichtverteidiger Dr. Strate versäumte, war, zu begreifen, dass zwar einerseits aus Sicht des Rechtsanwaltes eine Minimalverteidigungsstrategie auf den Freispruch hinauswollen muss – das war aber sehr bald klar und sicher.
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Dann allerdings hätte Strate den springenden Punkt von Aussage gegen Aussage, also die Frage der Glaubhaftigkeit, der Glaubwürdigkeit und der Wahrhaftigkeit ins Verteidigungsauge fassen müssen. Und das hat Strate verpatzt und nicht erkannt. – Es ging dem Angeklagten um seine Glauhaftigkeit anhand der tatsächlichen und nachweisbaren Bargeldtransfers und nicht um private Steuerfahndung im CSU-Paradies. Strate scheint es immer noch nicht begriffen zu haben:
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Wenn Mollaths Angaben zu den kriminellen Machenschaften der Frau Petra Ex-Mollath, später Petra Maske, nämlich Bargeld von Kunden, ab 100 000 DM, aus Nürnberg persönlich über die Grenze nach Zürich zu bringen, um es dort auf geheimen Konten anzulegen und eventuell mit diesem Kapital dann von der Schweiz aus gewinnträchtige Finanzgeschäfte für die Kunden auszurichten, diese Gewinne dann in Deutschland nicht fiskalisch erfasst werden konnten – wenn diese Angaben zutrafen – dann war der Streit der Eheleute Mollath für die inkriminierte Ehefrau Mollath, als U-Boot der Hypo-Vereinsbank-Filiale Nürnberg, eine Bedrohung ihrer Erwerbsexistenz.
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Diese Angaben Mollaths wurden damals, im Jahre 2003, seitens der Binnenrevision der HVB Nürnberg geprüft – Frau Mollath wurde entlassen – der Prüfbericht ist nun zwar keine Selbst-Strafanzeige der HypoVB gegen sich selbst. Aber sie bestätigt dem Ehemann Gustl Mollath relevantes „Insiderwissen“.
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Und dem Zeugen Edward Braun hat Petra Mollath konkret diese Not am Telefon bekundet. Wurde der Zeuge Zahnarzt Braun nun als Zeuge beeidigt, damit er unglaubhaft gemacht wird?
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Dann läuft also die Frage „Aussage gegen Aussage“ und „Glaubhaftigkeit gegen Glaubhaftigkeit“ auf diese Streitpunkt hinaus, infolge dem Gustl Mollath im Jahre 2006 als wahnhaft und gefährlich für siebeneinhalb Jahre in Bayreuth u. a. eingesperrt wurde: Waren und sind Gustl Mollaths inkrimierende Vorwürfe wahnhaft oder waren es hammerharte Fakten, mit beruflicher Not für die Frau?
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Verteidiger Dr. Strate hat nicht begriffen, dass es um die Glaubhaftigkeit in allen Punkten von „Aussage gegen Aussage“ zwischen Frau und Herr Mollath ging.
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Dann möchte ich dem Verteidiger nicht erlauben, von einem Mandanten der unvergleichlich erdulden, erleiden und unter Vernichtungsbedrohungen die Ewigkeit erlebt hat. Der keine Ausbrüche oder Unbeherrschbarkeiten an den Tag legte – weil er sich diszipliniert beherscht hat – dem nun anzuhängen, er sei ein Vulkan.
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Sehr geehrter Herr Strate – Rechtsgeschichte, ja, sehr toll, sind sie nun nicht geworden. Was sie gezeigt habe, hätte meine Omma beim Damenfußball mit der Mütze aus dem Winkel geholt: Verschlechterungverbots-Freispruch.
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Aber die Volte des Richters Otto Brixner, die intrigante Volte im Jahre 2006 über die Forensik und den Wahnsinns-Begutachter die Untersuchung überhaupt in dreieinhalb Stunden sich zu sparen, den Beklagten in die Geschlossene abzuführen und selbst den Rotarier-Tisch der Nürnberger Gesellschaft freigeräumt zu haben – das ist justiziabel.
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Und die Einzelnachweise, dass jeder einzelne gegen Mollath in Erscheinung getretene Zeuge mit den Geldgeschäften zu tun hatte oder zumindest davon wusste und dass alle diese Machenschaften zu verschweigen und zu decken suchten – das wärs gewesen, Herr Dr. Strate:
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Sie hätten unwiderleglich zeigen müssen, dass hier tatsächlich keine von Frau Petra gesteuerte Verschwörung angezettelt und durchgespielt worden ist. Nein, viel besser. Die haben alle aus eigenen Motiven gegen Mollath mitgespielt. Was sollten denn jetzt Herr Brixner, Herr Leipziger und die ganzen CSU-Justizḿinister sagen? Als betreten auf den Boden zu blicken: Siebeneinhalb Jahre! Herr Horst Seehofer: was macht der Reformeifer? Jetzt lügt schon wieder ein Mörder gegen die Staatskrise Haderthauer.
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Der in die Rechtsgeschichte schielende Strafverteidiger Dr. Strate hätte anhand dieses Falles „Affäre Mollath“ selbst und explizit Punkt für Punkt die Reformforderungen eines strukturell-funktionalen Justiz-Forensik-Systems in seinem Schlussplädoyer vortragen müssen. Das bleibt ja wohl nicht bei Zeitbegrenzung in der Geschlossenen.
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Gut, wenn das dem kleinen Vulkanausbruch zu viel war, dann darf man es nicht erwarten – dann darf ja die Staatskrise weiterdümpeln. Die Kostentagessätze für die Verteidigung des Gustl Mollath und schließlich für die Pflichtverteidigung hat die Verteidigungslinie wohl selbst mitverschuldet. Kein Wunder, dass Mollath mit dieser Linie nicht übereinstimmen mochte – Lava lava Vulkanausbruch.
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Veröffentlicht von dietmarmoews
August 15, 2014
Lichtgeschwindigkeit 4787
am Freitag, 15. August 2014
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Helene Bubrowski, die schmerzbefreite Mollath-Tendenz-Berichterstatterin in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung abfasste neuerlich ihre Erkenntnisse zur Affäre Mollath, wie die dem unbedarften FAZ-Leser wohl am besten schmecken könnte.
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Als nicht unbedarfter Kritiker – aus Sicht des Soziologen und Rechtsstaatsinteressent – habe ich Frau Bubrowskis Artikel zur Affäre Mollath begleitet und hier nun zum Letzten: FAZ, v. Freitag,15. August 2014, also dem Tag nach der Urteilsverkündung im Strafprozess-Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Regensburg, mit der Überschrift:
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„Freispruch dritter Klasse. Das Gericht sieht Gustl Mollaths Tat als erwiesen an – und muss ihn freisprechen. …“
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Wunderbar: Da wir es ja lediglich mit Anschuldigungen also Tatvorwürfen in der Anklage zu tun haben, könnten allenfalls die Anschuldigungen als erwiesen befunden werden. Während Mollaths Tat – was immer das ist oder gewesen sein soll – die kennen wir nicht. Auch Anklage und Gericht geben ihre Vorstellungen an, die kein Wissen sind.
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Geglaubter Tatvorwurf – Frau Bubrowski – ist nicht Tat.
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Frau Bubrowski zeigt dann, worauf das Gericht und die Anklage hinausgekommen sind: Ausdrücklich wurde in den Plädoyers des Oberstaatsanwaltes, des Nebenkläger-Anwaltes und der Vorsitzenden Richterin erklärt, dass, wie und aus welchen juristischen Einschätzungen für sie entscheidend war, die angeblich geschädigte Ex-Frau Petra Mollath im Kern für glaubhaft zu halten. Während der Beschuldigte als der abstreitende Straftäter für unglaubhaft gehalten wird.
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Denn die Widersprüche beider Mollaths können nicht übereinstimmende wahre Vorgänge bezeichnen – wobei die Geschehnisse nur gemutmaßt werden und die Sachen selbst ohnehin nicht überliefert wurden (die Narbe, die Glaubhaftigkeit, die Zurechnungsfähigkeit, die Reifen, das Bargeld, die Langwaffe und der Waffenschein).
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Behelfsmäßig wird noch eine ziemlich infame Nebenverdächtigung hinzugebracht:
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Man könne heute, im Jahr 2014, nicht mehr erkennen, ob der Beschuldigte eventuell zur Tatzeit nicht voll zurechnungsfähig gewesen sei. Ja, das ist wohl so.
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Das fällt auch der FAZ-Texterin nicht auf: Man kann heute die Glaubhaftigkeit der damaligen Ehefrau hinsichtlich möglicher damaliger Unzurechnungsfähigkeit ebenfalls nicht einschätzen. Ja, das ist auch so. Und sogar:
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Das trifft auch auf den Richter Otto Brixner und einige Gutachter zu: Wer weiß, ob der Psychiater Dr. Klaus Leipziger damals zurechnungsfähig war? Welch ein Königsmacherverdacht!
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Was hier schreit, ist nicht der verurteilte Beschuldigte, der ja nicht selbst als Richter aufzutreten hatte, sondern zu seiner eigenen Verteidigung.
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Es ist die Art, wie sich Frau Bubrowski dumm stellt, wenn sie auf den geltungsschwachen Vortrag zur Glaubhaftigkeit der Ex-Frau Mollath kommt, und die Absurdität verschweigt, als sei selber Denken verboten.

Im Strafprozess besteht Untersuchungspflicht relevanter Anschuldigungen, nachdem die Relevanz von Umständen – wie die Glaubwürdigkeit – sichergestellt werden muss.
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Was war also mit der Glaubhaftigkeit der Kronzeugin Petra Maske, Ex-Mollath, in eigener Sache: wenn sie strafrechtlich inkriminierende Aktivitäten zu verbergen hatte, die von ihrem Ehemann mit „Insiderwissen“ verraten zu werden bedroht wurde?
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Frau Petra Maskes Bargeldtransporte nach Zürich, einschließlich konkreter Dienstleistungen für Kunden „über 100 000 DM“ Realtransfers, gingen über ihre Beschäftigung bei der Hypo-Bank Nürnberg hinaus – und Gustl Mollath hatte dazu Insiderwissen und schriftliche Dokumente solcher Vorgänge.
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Die Tatsache, dass diese Bankfrau von der Hypo-Vereinsbank-Filiale entlassen worden ist, dass es also im Konflikt mit dem Ehemann auch um ihre berufliche Karriere ging, hätte vom Gericht untersucht, exakt nachgeprüft und gewichtet werden müssen, wenn es bei Aussage gegen Aussage um Glaubwürdigkeit und Unglaubwürdigkeit ging.
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Dies hat das STAATSKRISEN-Gericht der Frau Escher von Regensburg, ganz im Sinne des STAATSKRISEN-Gerichts von Nürnberg-Fürth von 2006, unterschlagen und gedeckt. Aber des ungeachtet auf die Glaubwürdigkeit der Fragwürdigen befunden. Das ist der Staatskrisen-Deckerin Dr. Bubrowski für die FAZ-Leser nun auch entgangen.
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Alle, die Mollath untergepflügt haben, tragen schwere Schuld. Passend, dass die Ex-Frau Petra Maske – laut BILD.de – einen abschließenden Kommentar derart gegeben hat: Mit den Plädoyers und der Urteilsbegründung werden alle, die auf ihrer Seite waren und verunglimpft worden sind, nun von allen Verdächtigungen befreit, sie selbst auch.
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Da haben wir dann also auch noch das von Gustl Mollath beschworene Verschwörungskollektiv aus dem Munde der inkriminierenden Ex-Frau Mollath / Petra Maske – das ja in der Konfliktvorstellung von Anklägerin und Beschuldigtem unzweifelhaft nicht vorstellbar ist.
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Aber jeder einzelne Mitwirkende teilte die Werte der wertorientierten Gemeinschaft als Eigensinn und Selbstschutz: Die Klammer bilden die Geschäftsinteressen hinsichtlich der Nürnberger Szenerie um Frau Petra Maske als Geld-Insiderin. Auch diesbezüglich ist der Untersuchungsbedarf vom Landgericht Regensburg nicht abgearbeitet worden.
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Eine „Verschwörung“ ist praktisch weder für den Erfolg der Frau Mollath notwendig, noch ist erweisbar oder könnte Mollath das beweisen. Es ist dennoch das, was der vereidigte Zeuge, Zahnarzt Edward Braun, von Petra Mollath / Maske am Telefon gehört hatte -sie hatte erklärt: „Ich mache ihn fertig“.
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Der Zeuge wurde vom Gericht vereidigt und dann dennoch für die Staatskrise unerachtlich gelassen.
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Veröffentlicht von dietmarmoews
August 14, 2014
Lichtgeschwindigkeit 4782
am Montag, 14. August 2014
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Die Farce der Affäre Mollath hat immerhin der bayerischen Justizministerin Dr. Beate Merck (CSU) das Regierungsamt gekostet (und ein anderes Regierungsamt eingebracht – unglaublich, ein Skandal):
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Dietmar Moews empfiehlt Gustl Mollath: Das große Wissen und die komplette Materialkenntnis im Felde dieser Staatskrise ruft nach eine organisationssoziologischen Studie: Mit einer kompetenten Betreuung ruft die Wissenschaft nach einer Dissertation zum Thema „Staatskrise“.
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Man möchte wissen, wie es hierher gekommen ist:
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a) Der Ehekonflikt: Wer hat zu wem Was gesagt? Was wurde erwidert? Was folgte daraus? Welche sozialen Formen traten dann nach außen? Welche Szenerien wurden bespielt? Welche Akteure wurden hinzugezogen? Welche formalen Schritte brachten den Konflikt herauf? Es entstanden Szenerien der privaten Verwandschaftsbeziehungen, der Bekanntschaften, der Freundschaften, der beruflichen und geschäftlichen Aktivitäten, gemeinsamen Ziele und Zielkonflikte? Entwicklung der Liebesehe? Rechtlich relevante Veränderungen? Repressionsformen und Aussprachen? Einbeziehung Dritter in den „Rosenkrieg“? Einschneidende Geschehnisse? Veränderung der häuslichen Gewohnheiten? Konkrete ökonomische Konflikte? Schritte der Kommunikationszersetzung?
b) Eskalation juristischer Verfahren und soziale Besonderheiten
c) Gustl Mollaths Öffentlichkeitsarbeit und Strafanzeigen bzw. Anklage
d) Das Strafverfahren und Besonderheiten hin zur Forensik
e) Mollaths Untergang im Verfahren und die Rollenspiele
f) Probleme der Auflösung, der Wiederaufnahme und des Urteils
Die soziologische Untersuchung geht von einer objektiven Darstellung der Ausgangslage im Jahr 2001 und von den Untersuchungsergebnissen im Wiederaufnahmeverfahren samt Urteil, 2014, aus.
Im abschließenden Fazit können Hypothesen theoretisch geprüft und der empirische Fallverlauf interpretiert werden.
Abschließend ließen sich unter strukturell-funktionalen Aspekten Hypothesen zu rechtsstaatlichen Normverbesserungen diskutieren.
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Zuvor kommt eine gründliche und meditative Lektüre der momentan verfügbaren drei Schriften des Machiavelli in Frage: Il Principe, Die Geschichte Florenz und Discorsi. Dazu Voltaire Voltaire Voltaire und Isaiah Berlins „Diesseits von Gut und Böse“, abschließend Alphons Silbermann „Verwandlungen“: Der wache Mensch hat Möglichkeiten.
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Wer eine Affäre Mollath seinsgebunden einschätzen möchte, muss das politische Spiel und das rechtsgebundene Spiel abschätzen können. Dafür bietet Machiavelli einen eingängigen Text.
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Zum heutigen Urteil: Als Grund lieferte heute das Landgericht Regensburg den Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens – der Urteilsspruch wurde verkündet:
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Der Angeklagte Gustl Mollath ist freigesprochen. Das Gericht zuerkennt Gustl Mollath für den siebeneinhalb Jahre dauernden ungerechtfertigten Freiheitsentzug in der bayerischen Forensik eine gesetzliche Entschädigungszahlung.
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Der Freispruch folgt dem Verschlechterungsverbot, während das Gericht sich hinsichtlich der angeklagten angeblichen Körperverletzung und der Freiheitsberaubung (der damaligen Ehefrau, Petra Mollath), dem Oberstaatsanwalt anschloss, ausgenommen der Sachbeschädigung mit Gefährdung durch Reifenstechereien.
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Dietmar Moews meint: Der Nürnberger Maschinenbauingenieur Gustl Mollath hat sein Schicksal wenden können.
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Er befand sich auf einer äusserst hoffnungslosen Szenerie, eingesperrt, entmündigt, enteignet, auf dem schmalen Grad, im Maßregelvollzug vom Amtsarzt unter Drogen gesetzt zu werden.
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Der deutsche Rechtsstaat und die heute mögliche freie politische Kommunikation haben das Nadelöhr zur Rettung eines Justizopfers erwischt.
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Den Ausschlag gaben keine kausal durchgreifenden, wirksamen rechtsstaatlichen Mittel – sondern die dem bayerischen Wegsperr-Apparat überlegene Intelligenz und gesundheitliche Kraft des Opfers Gustl Mollath.
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Es war in den vergangenen Tagen schon zu beobachten, dass Massenmedien, die die Affäre Mollath thematisch eingeführt und vorne gehalten hatten, nun, zum Urteil hin einknickten.
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Während also Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung das, was jetzt mit der Urteilsverkündigung Stand der rechtsstaatlichen Dinge geworden ist, vorher schon mal als JUSTIZ-FARCE titulierte, schrieb die Süddeutsche Zeitung nun in den vergangenen Tagen, dass das Wiederaufnahmeverfahren einen normgerechten Weg gegangen sei:
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Viel Geduld bei den Untersuchungen durch die Vorsitzende, ein sehr präziser Oberstaatsanwalt, ein Angeklagter mit Macken und Sachverständige und Gutachter von Format. Und auch ein einverstandener Strafverteidiger.
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Ja, so war es nicht, so ist es nicht. Es kommt ja so daher, als dürfe jetzt Frau Dr. Beate Merck noch Genugtuung fordern. Und dass der Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags keinen Abschluss findet, darf die CSU weiterhin so bestimmen – also weiterhin verhindern.
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Damit hängt die Staatskrise und der neue Justizminister Bausback genau wie der Ministerpräservativ Seehofer – wie mit unehelichen Kindern – im rechtsstaatlichen Soll.
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Das Wiederaufnahmeverfahren hat in 15 Tagen Untersuchung keinerlei Beweis für die Anschuldigungen des Oberstaatsanwaltes gegen Mollath gebracht.
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Die Untersuchungen haben in allen Belangen und Themen Unregelmäßigkeiten der angeblich geschädigten Frau EX-Mollath, Petra Maske, ergeben.
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Immerhin hatte Petra Mollath jahrelang Bargeld in die Schweiz geschleppt – wurde von der Hypo-Bank infolge des „Insiderwissens des Ehemannes“ entlassen. USW. Ich spare die Wiederholungen vom angeblichen Waffenschein der Schwiegermutter.
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Der freigesprochene Gustl Mollath hat sich in seinem Begehren, vom Gericht ausdrücklich von den schuldhaften Tatvorwürfen der Anklage freigesprochen zu werden, eine Schwäche erlaubt.
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Mollath hat, wie seine Ex-Frau, die nicht mehr vors Gericht treten wollte, nicht mehr befragt werden und aussagen wollte, ebenfalls nicht Fragen zu den Tatvorwürfen beantworten mögen.
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Der arme Mollath. Der arme Mollath, dem alle Akten weggenommen worden waren, erhielt diese Akten erst vor wenigen Monaten ausgehändigt. Er musste seine siebeneinhalb Jahre währende Leidenszeit in all diesen Akten-Schriftsätzen neu studieren und nachlesen. Denn er hatte in allen möglichen Zusammenhängen selbst schriftliche Eingaben geschrieben, auf die hin er im Prozess hätte befragt werden können. Er musste also alles noch mal studieren – die arme Seele.
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Nun, zum Schluss, eine einfache Nummer zu machen, nämlich, sich vom Verteidiger eine klare einfache Darstellungsweise über die Ehestreitsgeschehnisse vorformulieren zu lassen, die so wasserdicht ist, dass der Oberstaatsanwalt und der Nebenkläger und die Richterin Mollath nicht wie einen dummen Jungen aussehen lassen konnten – das hat Mollath abgelehnt.
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Wie farbig hätte Mollath denn die eskalierenden Streitereien im eigenen Haus, hinter verschlossenen Türen, schildern sollen? Welche unverschämten Fragen hätte man gestellt?
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„Herr Mollath, waren Sie stark erregt?“
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„Hatten Sie dabei eine Erektion?“
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„Nein?“
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„Aha!“
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Einfach wären ein, zwei zusätzliche Zeugen gewesen, die die Bedrohungen gegen Mollath miterlebt haben. Mollath hat diese Zeugen nicht gebracht. Wer hätte schon die Erektionen bezeugen können?
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Nach dem einfachen Prinzip: Im Ehekrach haben beide Schuld – Aussage gegen Aussage – hatte die Frau laufende Meter Amtsurkunden geschaffen, während Mollath ohne Gegenzeugen das lächerlich fand – er habe sich ja nur gewehrt.
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Der Gutachter fragt jetzt den Oberstaatsanwalt wegen Befangenheit:
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„Nehmen Sie Medikamente?“
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„Was sagt Ihre Frau dazu?“
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Der Justizskandal und die Staatskrise gehen also weiter.
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Wer in die Forensik will, hat jetzt den zitierfähigen Musterfall Mollath und kann also mal eine erste Strafanzeige wegen Langwaffe ohne Waffenschein und Hausdurchsuchung anzetteln.
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Gustl Mollath kann, wenn es ihn ausreichend motiviert, den dokumentierten Prozess abklopfen nach Angriffspunkten für seine weitere Entschädigung und seine weiterreichende Rehabilitation. Vielleicht wendet er sich dazu an ein US-Gericht.
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Ich sehe den Schwarzen Peter allein beim deutschen Bundesland Bayern, beim Landgericht Nürnberg/Fürth, beim Landgericht Regensburg, bei den Gutachtern, bei der bayerischen Forensik, insbesondere Bayreuth Dr. Leipziger, beim Justizminister, beim Ministerpräsident, bei der Landtags-CSU und – was macht der Bundesgerichtshof? Eine zivile Auseinandersetzung mit der lobbyierten Frau Maske wird ohne Geldpolster nicht zu raten sein.
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Wer den Uli-Hoeness-CSU-Vorteil nicht hat, muss mit dem GRÜNEN-Bettel vorlieb nehmen. Dafür ist die tägliche Nachrichtenlage zu heftig, als dass eine Staatskrise Seehofer über Frau Haderthauer hinaus von den Medien noch Fragen gestellt bekäme: But – in the internet.
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Veröffentlicht von dietmarmoews
August 11, 2014
Lichtgeschwindigkeit 4768
am Montag, 11. August 2014
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BUCHTITEL
Die Affäre Mollath
der Mann der zu viel wusste
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Staatskrise, genauer, unakzeptable Einbrüche in der Verwirklichung der Rechtsstaats-Werte durch die bayerische Justiz – und keinerlei Lerneffekt dieser Organisation.
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Was ist denn geschehen: Gustl Mollath wurde im Strafprozess im Jahre 2006 freigesprochen und erhielt stattdessen 7 einhalb Jahre Maßregelvollzug in der forensischen Psychiatrie Bayerns.
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Nun wurde der Wiederaufnahmeprozess in den vergangenen Wochen am Landgericht Regensburg durchgeführt. Die Wiederaufnahme wurde von mehreren Seiten beantragt, sogar von der Staatsanwaltschaft selbst.
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Nun ist im Vorfeld der Wiederaufnahme bereits weitgehend Klarheit und Übereinstimmung gefunden worden, wie und dass in den knapp vier Stunden Prozess im Jahre 2006 des absurden Richters Otto Brixner und seiner Ferienbelegschaft normwidrig und zum Schaden des Angeklagten entschieden worden war.
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Eine Norm muss deshalb hier akklamiert werden: In einem Strafprozess müssen Unklarheiten und Zweifelhaftigkeiten ausuntersucht werden: Untersuchung der offenen Fragen heißt die Vorschift im Strafverfahren.
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Jetzt erklärte der Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl in seinem Abschlussplädoyer aber: Gustl Mollath ist laut Staatsanwaltschaft ein prügelnder Ehemann und Reifenstecher. Gemeingefährlich war der Nürnberger aber zu keinem Zeitpunkt.
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Staatsanwalt Meindl hat aber während des 2014er Prozesses keineswegs Untersuchung der Unklarheiten und Zweifel herbeigeführt:
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Es fehlen sowohl Beweise für sämtliche Tatsachbefunde:
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Es fehlen genaue ärztliche oder sonstwelche Beweise oder Zeugnisse für die Körperverletzungen – alle Hinweise und Zeugenaussagen rühren verspätet von der angeblich geschädigten Ehefrau, Ex-Mollath, heute Petra Maske, oder deren Sekundärzeugen her.
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Es fehlen Beweise für die Freiheitsberaubung. Einzig die Beschuldigungen der Ex-Frau Mollath, heute Petra Maske, waren nachträglich von ihr initiiert aktenkundig gemacht worden.
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Es fehlen beschädigte Reifen oder Fotos beschädigter Reifen. Selbst ein Video ist verschwunden, von dem lediglich zwei unbrauchbare Foto vorliegen. Auch hierfür nur Zeugen für Schäden die nicht gerichtsfest sind.
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Aber was überhaupt fehlt – in allen drei Anschuldigungen: Gewalt, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung und Gemeingefährlichkeit – keine Tatzeugnisse gegen Gustl Mollath. Während keine Taten und Schäden nachgewiesen werden konnten, fehlen nunmehr Beweise und oder Zeugen gegen den beschuldigten Täter. Der Beschuldigte bestreitet solche Taten und erklärte, wie er sich vorstellt, dass die Beschuldigungen zustande gekommen sein können.
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DIETMAR MOEWS
im Fex-Tal
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Dietmar Moews meint: Der Staatsanwalt Meindl ist ein Komiker: Er formuliert seine Kritik an den überforderten Gerichten in Bayern: Personalmangel für ordentliche Prozesse mit seiner FARCE:
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Fehlende Tatbefunde und fehlende Täterüberführung – aber starker Gottesglaube des Staatsanwaltes Meindl.
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Einzige Begründung des Staatsanwaltes dafür, dass er die Straftaten glaubt und sich Mollath als Täter vorstellt, ist, dass er sie glaubhaft findet. Besonders findet Meindl die beschuldigende Ex-Frau-Mollath naturnah und glaubhaft.
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Mollath und sein Anwalt bestreiten die Vorwürfe in dem Wiederaufnahmeverfahren und glauben an eine Intrige.
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Ich meine, es handelt sich tatsächlich nicht um Verschwörung oder Intrige, sondern um eine Agglomerationsgruppe gemeinsamer Hypo-Vereinsbank- und Nürnberger Gesellschafts-Interessenten im damaligen Dunstkreise der Frau Mollath.
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Von dieser Frau Petra Maske weiß auch der Staatsanwalt Meindl, dieser Komiker, dass sie über viele Jahre mit Bargeld-Plastiktüten zur HVB-Filiale nach Zürich gereist war. Das macht die Glaubhaftigkeit im Allzumenschlichen – denn wer würde schon überweisen, wenn man die Scheine (laut Frau Ex-Mollath ab 100 000 aufwärts) auch analog (naturnah) hintragen kann.*
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*Für alle, die den Beschiss nicht kennen: Man erwirbt sich in Nürnberg ein versteuertes Spargeld. Das bringt man auf die Seite (geht ins Puff, Spielkasino oder verschenkt es oder), bringt es in die Schweiz auf ein geheimes Konto – wo fortan aus einer schwarzen Geldanlage schwarze Gewinne gemacht werden, die man in Nürnberg nicht beim Finanzamt deklariert: SCHWARZGELD entsteht.
D. h. Das rausgetragene Geld muss nicht, aber kann Schwarzgeld sein. Das Raustragen dient aber dem daraus zu machenden Schwarzgeld. Hier ist die Ungenauigkeit in Gustl Mollaths Formulierung in der Anzeige von „Schwarzgeld in die Schweiz bringen“ – er kann nicht beweisen, dass Schwarzgeld rausgebracht wurde. Das wäre in jedem angezeigten Einzelfall zu beweisen. Aber das GELD-Rausbringen selbst und die Geheimkonten dienen der Schwarzgelderzeugung.
DAS hat die naturglaubhafte Frau Petra in den Augen des Staatskrisenanwaltes Meindl so glaubhaft gemacht.
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