Rechtsstaat in der STAATSKRISE: Mollaths Strafverteidiger erklärt

August 19, 2014

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am Dienstag, 19. August 2014

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Heute führt die Süddeutsche Zeitung in der Bayern-Abteilung (der überregionalen Ausgabe von Köln), am Montag also, 18. August 2014, Seite 32, eine Notiz zu MOLLATH (Quelle dpa):

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Verteidiger übt Kritik an Mollath“ München – Nach dem Freispruch für Gustl Mollath hat sein Anwalt Gerhard Strate den Auftritt des früheren Psychiatrie-Insassen vor Gericht kritisiert. „Herr Mollath ist ein Vulkan, der gelegentlich Lava ablassen muss“, sagte Strate in einem Interview des Magazins Focus. Es sei Mollaths gutes Recht, seine Position vor Gericht zu vertreten. „Es ist aber problematisch, wenn Verteidiger und Mandant nicht auf einer Linie sind“. Strate und sein Kollege Johannes Rauwald hatten sich mit Mollath über die Strategie in dessen Wiederaufnahmeverfahren zerstritten… „Man kann nicht, wie Herr Mollath, alle möglichen Vorwürfe zur Steuerehrlichkeit thematisieren und gleichzeitig zu dem konkreten Vorwurf der Körperverletzung vage bleiben, wie er das getan hat“, kritisierte Strate…“

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Deutschland hat eine Staatskrise, indem funktional mögliche, gravierende Rechtsstaatsverletzungen, wie siebeneinhalb Jahre Freiheitsberaubung, Entmündigung, Enteignung etc. durch gerichtliche Fehlverhalten gegen Gustl Mollath keinerlei strukturelle Organisationseingriffe durch die kompetente Regierung, hier des Freistaates Bayerns, nicht zur Besserung aufgezeigt und unverzüglich eingeleitet werden (ganz zu schweigen davon, dass die Straftäter gegen Mollath gar nicht mehr zur Rechenschaft gezogen und nicht belangt zu werden scheinen).

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Rechtsstaat in der Staatskrise – das bedeutet hier jetzt allerdings, dass auch der Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate nun nachträglich mediale Stimmung für sich zu machen sucht (ohne dabei wirklich irgend etwas mitzuteilen, was nicht bekannt ist – und dem steht wohl auch das Mandatsgeheimnis im Wege. Strate ist dem Mandant Mollath verpflichtet).

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Es ist aber von rechtspolitischer Bedeutung und für die öffentliche Meinungsbildung schon relevant, was der beteiligte Verteidiger mitteilen möchte: „We live in a free country“ – pflegte Alphons Silbermann zu sagen.

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EINS Es scheint so, als schösse Strate irgendwie am heiligen Geist vorbei, so als hätte er im Focus-Interview einen Kleinen getrunken gehabt, denn: Wie kann er bemängeln, dass Mollath zu Tatvorwürfen, die nicht zutreffen, mehr hätte sagen können, als er aussagte: „Stimmt nicht. Habe ich nicht getan.“

 

Mollath kann doch als Beschuldigter Angeklagter nicht die vielfarbigen Beschuldigungsvarianten seiner damaligen Frau kommentieren.

 

Wie denn? „Welches Schweinderl darfs denn sein, Herr Meindl?“ Wie hätten sie es gerne genauer gesagt gehabt, Herr Dr. Strate? Hat sie sich vielleicht beim Sprung aus dem Auto in den Arm gebissen? nein? wer weiß, wer sie gebissen hat? Muss das denn Herr Mollath wissen, wenn er es nicht getan hatte?

 

Ach so, sie fuhr immer auf seine Kosten im Ferrari mit?

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Dieses Superargument: Beim Autosprung konnte sie sich diese Verletzungen am Hals nicht holen, also hatte Mollath sie verletzt. Vielleicht hat sie sich ja beim Heroinfixen verletzt oder beim Schwarzgeld-Tütenkleben und Pattex-Schnüffeln? Wer weiß es?

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ZWEI Wer das Verfahren der Wiederaufnahme zur Strafanklage von 2006, jetzt im Sommer 2014, aufmerksam verfolgt hat – und das muss dem Strafrechtsanwalt und Verteidiger des Angeklagten, Dr. Gerhard Strate, unterstellt sein dürfen – kommt doch aus keinem noch so phantasiereichen Blickwinkel um den entscheidenden Punkt, in dem Alles steckt, vorbei, nämlich, wie auch der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer ausdrücklich betonte:

 

Hier sind nicht ermittelte Tatsachen oder Beweisstücke zu beurteilen, sondern in der Beschuldigung steht Aussage gegen Aussage – und zwar in einem sich langsam bis zum Bruch steigernden prozessuralen Ehezerwürfnis.

 

Hierzu stellt der Soziologe fest: So, wie stets Soziales aus Sozialem entsteht und begründet ist, handelt es sich stets um interaktive und interdependierende Prozesse, der beiden Akteure und ihrer jeweiligen sozialen Szenerie.

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Diese sozialen Tatsachen sind vom Gericht zu ermitteln, zu untersuchen und zu interpretieren, wenn man verstehen will, wie wer was schuldhaft gemacht hat oder nicht. Das geschah in Regensburg bei Frau Escher nicht. Und das war auch vom Strafverteidiger Dr. Strate gar nicht verstanden worden. Das nennt man Mandatsverrat aus Inferiorität (nicht schuldhaft! außer bei Karl R. Popper)

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AUSSAGE gegen AUSSAGE.

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Und die Schlussfolgerung des Staatsanwaltes und des Gerichts konnte nunmehr lauten:

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Ich glaube mehr der beschuldigenden, angeblich geschädigten Ehefrau oder

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Aufgrund der eingehenden Ermittlungen und Untersuchung sind dem Angeklagten seine Aussagen zu glauben und damit seine Unschuld im Sinne der Anklage.

 

Okey okey, also – beide unglaubhaft.

 

Dann machen wir jetzt Reise nach Jerusalem:

 

Wer zuerst anzeigt, gewinnt. Aber da ist dann die mögliche Unzurechnungsfähigkeit desjenigen, der im Wahn steckte. Nun, da Mollaths Geldgeheimtransportvorwürfe  wahr sind – war und ist folglich die Ehefrau Petra Maske im Wahn. Ist sie im Wahn, ist sie vermindert glaubhaft. Dann sind unerwiesene Anschuldigungen „im Zweifel für den Angeklagten“ zu bewerten. Oder ist hier sonst noch jemand Rotarier oder CSUler?

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DIETMAR MOEWS am 16. Juli 2014 auf der Mainzer Straße, nördlich Eierplätzchen, mit ZUGINSFELD

DIETMAR MOEWS am 16. Juli 2014 auf der Mainzer Straße, nördlich Eierplätzchen, mit ZUGINSFELD

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Dietmar Moews meint: In diesem in den entscheidenen Streitpunkten sehr schlecht dokumentierten jetzt aufgeschlüsselten Geschehnissen des Ehezerwürfnisses Mollath, zwischen den Jahren 2001 und 2005, treten zwei Hauptaspekte heraus:

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Erstens sind sämtliche Anschuldigungen ausnahmslos in von einander abweichenden Versionen in der Gerichtsakte. Außerdem ist jeder einzelne Vorgang voller normwidriger Justizhandlungen und Unterlassungen – das allein ist ja unglaublich.

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Zweitens hat der Angeklagte, als es nicht mehr im Streit um den Streit ging, sondern darum, dass er, Mollath, nun Beschuldigter vor den Untersuchungsbehörden und Strafangeklagter vor den bayerischen Gerichten und der Forensik war, stets und durchgängig alle Tatvorwürfe bestritten.

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Was aber Mollaths Verteidiger, dann Pflichtverteidiger Dr. Strate versäumte, war, zu begreifen, dass zwar einerseits aus Sicht des Rechtsanwaltes eine Minimalverteidigungsstrategie auf den Freispruch hinauswollen muss – das war aber sehr bald klar und sicher.

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Dann allerdings hätte Strate den springenden Punkt von Aussage gegen Aussage, also die Frage der Glaubhaftigkeit, der Glaubwürdigkeit und der Wahrhaftigkeit ins Verteidigungsauge fassen müssen. Und das hat Strate verpatzt und nicht erkannt. –  Es ging dem Angeklagten um seine Glauhaftigkeit anhand der tatsächlichen und nachweisbaren Bargeldtransfers und nicht um private Steuerfahndung im CSU-Paradies. Strate scheint es immer noch nicht begriffen zu haben:

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Wenn Mollaths Angaben zu den kriminellen Machenschaften der Frau Petra Ex-Mollath, später Petra Maske, nämlich Bargeld von Kunden, ab 100 000 DM, aus Nürnberg persönlich über die Grenze nach Zürich zu bringen, um es dort auf geheimen Konten anzulegen und eventuell mit diesem Kapital dann von der Schweiz aus gewinnträchtige Finanzgeschäfte für die Kunden auszurichten, diese Gewinne dann in Deutschland nicht fiskalisch erfasst werden konnten – wenn diese Angaben zutrafen – dann war der Streit der Eheleute Mollath für die inkriminierte Ehefrau Mollath, als U-Boot der Hypo-Vereinsbank-Filiale Nürnberg, eine Bedrohung ihrer Erwerbsexistenz.

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Diese Angaben Mollaths wurden damals, im Jahre 2003, seitens der Binnenrevision der HVB Nürnberg geprüft – Frau Mollath wurde entlassen – der Prüfbericht ist nun zwar keine Selbst-Strafanzeige der HypoVB gegen sich selbst. Aber sie bestätigt dem Ehemann Gustl Mollath relevantes „Insiderwissen“.

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Und dem Zeugen Edward Braun hat Petra Mollath konkret diese Not am Telefon bekundet. Wurde der Zeuge Zahnarzt Braun nun als Zeuge beeidigt, damit er unglaubhaft gemacht wird?

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Dann läuft also die Frage „Aussage gegen Aussage“ und „Glaubhaftigkeit gegen Glaubhaftigkeit“ auf diese Streitpunkt hinaus, infolge dem Gustl Mollath im Jahre 2006 als wahnhaft und gefährlich für siebeneinhalb Jahre in Bayreuth u. a. eingesperrt wurde: Waren und sind Gustl Mollaths inkrimierende Vorwürfe wahnhaft oder waren es hammerharte Fakten, mit beruflicher Not für die Frau?

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Verteidiger Dr. Strate hat nicht begriffen, dass es um die Glaubhaftigkeit in allen Punkten von „Aussage gegen Aussage“ zwischen Frau und Herr Mollath ging.

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Dann möchte ich dem Verteidiger nicht erlauben, von einem Mandanten der unvergleichlich erdulden, erleiden und unter Vernichtungsbedrohungen die Ewigkeit erlebt hat. Der keine Ausbrüche oder Unbeherrschbarkeiten an den Tag legte – weil er sich diszipliniert beherscht hat – dem nun anzuhängen, er sei ein Vulkan.

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Sehr geehrter Herr Strate – Rechtsgeschichte, ja, sehr toll, sind sie nun nicht geworden. Was sie gezeigt habe, hätte meine Omma beim Damenfußball mit der Mütze aus dem Winkel geholt: Verschlechterungverbots-Freispruch.

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Aber die Volte des Richters Otto Brixner, die intrigante Volte im Jahre 2006 über die Forensik und den Wahnsinns-Begutachter die Untersuchung überhaupt in dreieinhalb Stunden sich zu sparen, den Beklagten in die Geschlossene abzuführen und selbst den Rotarier-Tisch der Nürnberger Gesellschaft freigeräumt zu haben – das ist justiziabel.

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Und die Einzelnachweise, dass jeder einzelne gegen Mollath in Erscheinung getretene Zeuge mit den Geldgeschäften zu tun hatte oder zumindest davon wusste und dass alle diese Machenschaften zu verschweigen und zu decken suchten – das wärs gewesen, Herr Dr. Strate:

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Sie hätten unwiderleglich zeigen müssen, dass hier tatsächlich keine von Frau Petra gesteuerte Verschwörung angezettelt und durchgespielt worden ist. Nein, viel besser. Die haben alle aus eigenen Motiven gegen Mollath mitgespielt. Was sollten denn jetzt Herr Brixner, Herr Leipziger und die ganzen CSU-Justizḿinister sagen? Als betreten auf den Boden zu blicken: Siebeneinhalb Jahre! Herr Horst Seehofer: was macht der Reformeifer? Jetzt lügt schon wieder ein Mörder gegen die Staatskrise Haderthauer.

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Der in die Rechtsgeschichte schielende Strafverteidiger Dr. Strate hätte anhand dieses Falles „Affäre Mollath“ selbst und explizit Punkt für Punkt die Reformforderungen eines strukturell-funktionalen Justiz-Forensik-Systems in seinem Schlussplädoyer vortragen müssen. Das bleibt ja wohl nicht bei Zeitbegrenzung in der Geschlossenen.

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Gut, wenn das dem kleinen Vulkanausbruch zu viel war, dann darf man es nicht erwarten – dann darf ja die Staatskrise weiterdümpeln. Die Kostentagessätze für die Verteidigung des Gustl Mollath und schließlich für die Pflichtverteidigung hat die Verteidigungslinie wohl selbst mitverschuldet. Kein Wunder, dass Mollath mit dieser Linie nicht übereinstimmen mochte – Lava lava Vulkanausbruch.

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Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 25

Mai 14, 2014

 

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am 14. Mai 2014

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Die hier aufgeführten Kolumnen zum Thema von Moral in unserer Zeit, bezogen auf die Prominenten-Berichterstattung des steuerkriminellen Fußballmanagers Uli Hoeneß aus Bad Wiessee und die Staatskrise des Freistaates Bayern unter der Prüfung als Rechtsstaat, kommt jetzt langsam zum Ende.

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Der Schwerkriminelle Hoeneß hat seine Straftaten nicht gestanden, sondern über den Urteilsspruch hinaus bekundet, was er von vom Gesetz und seinen Rechtsbrüchen hält.

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Hoeneß hat der Öffentlichkeit über das Fernsehen mitgeteilt, dass er infolge aufgeflogen zu sein und als prominenter Krimineller von vielen Menschen in der Öffentlichkeit abgelehnt wird, nunmehr „Hass“ hat.

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Hoeneß hat neuerlich seine Sonderrolle mit der Forderung der Sonderbehandlung an seinen Amigo-Staatskrisenstaat Bayern gerichtet. Hoeneß möchte nicht in die Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech, weil es dort transparent zugeht (nicht Hoeneß allein, sondern alle Einsitzenden von Stadelheim befinden sich in einer staatlichen und öffentlichen Anstalt). Seine Rechtsvertretung hat bei der Staatsanwaltschaft für das Landgericht München II Einspruch gegen seine Unterbringung in der JVA Landsberg eingelegt: wegen Verletzung seiner Privatsphäre. Hoeneß möchte ein Privatgefängnis, aber keine Sonderbehandlung, in dem seine Privatsphäre eben lieber nicht in einem oberbayerischen Gefängnis und bei unter Umständen Gefängnis-Wärtern oder anderen Häftlingen, die mit Geld geködert werden könnten, öffentlich bekannt werden könnte.

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Kürzlich erzählte Hoeneß vor einer Bayern-München-Presseveranstaltung, dass es völlig abzulehnen ist, wenn Geschäfte wegen Gewinngier gemacht würden, wie im Falle von laufenden Buchpublikationen zum Fall Hoeneß.

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Dietmar Moews meint: Ohne Sonderbehandlung dringt hier eine eher peinliche Farbe durch, die den etwa bislang als eher intelligenter erschienenen Fußballer, Metzgerssohn und Unternehmer, Uli Hoeneß (geb.1952), ziemlich gedankenlos – kurz: dumm wirken lässt:

Merkt der Schwerkriminelle nicht, wie er in seiner Sonderrolle eines besonders Prominenten eine Vorbildfunktion hat, die er nicht wählen oder abwählen kann, sondern die ihn als Staatsbürger verpflichtet, anständig zu sein? Wenn er nicht an sich halten kann, muss er keine solchen Presseauftritte veranstalten.

Über Geschmack streite ich hier nicht, wenn die Geschmacklosigkeit jedes Eigenmaß verloren hat.

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Nach objektiver Lage der Bewährungsbedingungen hätte ein Schwerkrimineller wie Hoeneß mit diesem Benehmen bereits die günstigere Beurteilung zur Haftminimierung vergeben, wenn es sich nicht um den Sonderfall Hoeneß in der bayerischen Staatskrise handeln würde.

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Ich sage es voraus: Nicht nur Berlusconi wird nach seiner symbolischen Sozialarbeit nicht mehr wie der alte zurückkommen – Uli Hoeneß dürfte während seiner Haftzeit noch mehr einfallen, als dass er 3 Millionen verspielt habe. Er wurde als Schwerkrimineller strafrechtlich verurteilt und gehört nun zu den erheblich vorbestraften deutschen Staatsbürgern. Wenn Hoeneß erstmal seine Zivilkleidung abgegeben und den Staatsrock angezogen hat, kann er seinen Hass – von einem normalen, sauberem polizeilichen Führungszeugnis unverbrämt – gegen sich selbst wenden.

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Ein beachtlicher Nebeneffekt des Falles Hoeneß sind nunmehr von den Finanzministern der Länder vergleichsweise geschwind durchgeführte Änderungen der Regeln der Selbstanzeige. Wer dem Staat nicht gegeben hat, was diesem zusteht, muss künftig deutlich mehr Geld nachzahlen, auch wenn er sich selbst angezeigt hat. Und auch die Anzeige selbst soll schwieriger gestaltet werden.

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Ganz abgeschafft werden soll die Selbstanzeige nicht, denn momentan hat der Staat dadurch erhebliche Einnahmen.

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Nach den neuen Regeln muss man auch in minder schweren Fällen die Steuerangelegenheiten der vergangenen zehn Jahre tadellos offenlegen. Das birgt das Risiko, dass etwaige Fehler die Straffreiheit verdürbe. Und der scheinbar großzügige Weg in die Steuerehrlichkeit führte in die Falle.

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Hoeneß hatte jedenfalls keine tadellose Selbstanzeige erstattet und ist bis heute seiner Pflicht, ordnungsgemäße Nacherklärungen vorzulegen, ebenfalls nicht nachgekommen. Hoeneß genießt als Schwerkrimineller eine Sonderbehandlung. Darin liegt die Staatskrise der Amigos.


Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 10

März 19, 2014

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am 19. März 2014

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Dies ist die zehnte FOLGE zur Hoeness-Moral von inzwischen 25 fortschreitenden Texten LICHTGESCHWINDIGKEIT.

Es ist ein kleiner soziologischer Volksschul-Kurs vom Soziologen – ich lade herzlich ein:

 

Der Fall der Strafverfolgung des prominenten Steuerkriminellen Uli Hoeneß findet in der gesellschaftlichen Resonanz bemerkenswerte Einlassungen zur vorgetragenen Kampfmoral und Unmoral des Straftäters wie auch in den Stimmen der öffentlichen Szenerien.

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Der Steuerkriminelle Hoeness hat weder vollumfänglich die Klärung seiner Straftaten gesucht, noch hat er sich von der Salamitaktik seiner Verteidigung distanziert.

Der Steuerkriminelle zeigte im Gerichtssaal, dass er weiterhin bedauert, dass man ihm das „Handwerk“ gelegt hat. Er würdigte demonstrativ seinem Selbstanzeige-Fachmann keinen Blick. Dabei ist anzunehmen, dass dieser Mann über weiteres belastendes Wissen verfügt.

Hoeness wird gemäß seiner Verurteilung nach Lage der Dinge ordnungsgemäße Steuerbescheide vom Finanzamt erhalten und diese einschließlich aller Zusatzkosten ausgleichen müssen.

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Das Lügengebäude

Das Lügengebäude, das Hoeness der Öffentlichkeit und seinen FC Bayern-Mitgliedern vormacht, lässt sich kaum schönreden. Noch kürzlich erklärte der vorbestrafte Steuerkriminelle als Titel-Story eines Hochglanz-Wochenblattes:

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Mein größter Aktien-Flop war der Kauf der Aktien von BV Borussia Dortmund“.

Damit setzt Hoeness seinen Steuerhinterziehungen im Großen eine Verpitbullung im Kleinen hinzu. Er nutzt den Wunsch der Bayern München-Fußballer nach Stallgeruch und Zusammenhalt, indem er vorgibt, sich hauptsächlich mit BVB-Aktien verzockt zu haben.

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Eine moralische Selbstbesinnung der Hoeness-Unterstützer und der öffentlich vorgetragenen Indifferenz ist bislang nicht erkennbar. Die Sprecher des FC Bayern verstärken diesen Irrlauf, als seien sowohl der Verein wie die AG FC Bayern München bzw. einzelne Exponenten, wie der ebenfalls vorbestrafte Karl-Heinz Rummenigge, selbst in das betrügerische Riesenrad verstrickt.

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Das geringe Wissen des allgemeinen Publikums und der Öffentlichkeit, wie auch das bessere Wissen in Kreisen der potentiellen Steuerbetrüger, die hier moralisch im Abseits bleiben, charakterisieren die resonanzlose Passage des Falles Hoeness als unmoralische Sensation der Gesellschaft.

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Die Kommentatoren meinen, diese Amoralität und Indolenz seien bezeichnend für die weitreichende Steuerunehrlichkeit jedes Einzelnen Steuerbürgers: Man verhält sich still, weil man nur selbst Glück hatte und zufällig nicht selbst erwischt worden ist.

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Dietmar Moews meint:

Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen sind aktuell deutlich. Die soziale Kontrolle der verschiedenen den Steuerkriminellen umgebenden Kollektive und Szenerien distanzieren sich kaum bzw.bekennen sich lediglich zur Erklärungsnorm „Steuerehrlichkeit“. Gleichzeitig belegt die „Verhaltensnorm“ in der Öffentlichkeit, mehr von der „Farbe im Alltäglichen“ zu halten als vom Rechtsstaat.

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In privaten und informellen Meinungsbildern kommen eher Schweigen zum missliebigen Thema als moralische Reklamation zum Ausdruck. Die Individuen der Gesellschaft halten nichts von der eigenen sozialen Kontrollfunktion. Bevorzugt wird abgelenkt auf leichtgängigere Parteinahmen der Fußballfans, entweder für oder gegen den FC Bayern München.

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Aus sozialwissenschaftlicher Perspektive sind die Fragen zur Steuerehrlichkeit, zum gesamten Steuerstaat als Gemeinschaftswert, die soziale Verpflichtung zur Kontrolle und zur Teilnahme an der Meinungsbildung, aktualisiert.

Es hat den Anschein als suchten die Menschen stets eher Erleichterung und Pflichtlosigkeit, als durch verbindliche Sozio-Kultur der fortlaufenden Reproduktion der Gesellschaft dienen zu wollen.

Erhöhung des staatlichen Drucks gegen Verpitbullung würde nicht der Intergration nützen, sondern vermutlich die Basisdistanz erhöhen.

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Moralisieren ist begrenzt und führt nicht zu größerer moralischer Werttreue gegenüber Wahr und Falsch, Gut und Böse, bzw. nicht zur Stärkung der Kampfmoral, wenn die Bürger ihr Selbstverständnis Diesseits von Gut und Böse – also auf der eigenen Seite – ansiedeln. Es grüßt Max Stirner: „Der Einzige und sein Eigentum“.

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Fortsetzung folgt