Lichtgeschwindigkeit 8901
am Samstag, den 2. Februar 2019
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Der Welthandel hat vielfältige zwischenstaatliche Regelungen, die deshalb erfunden wurden, weil die verschiedenen Volkswirtschaften sehr unausgewogene Stärken und Schwächen haben, die durch das Prinzip FREIHANDEL als Weltregel derart unterlaufen oder gebrochen werden kann, dass immer volkswirtschaftlich „schwächere“ Staaten sich gegenüber „stärkeren“ ausländischen Wettbewerbern durch Handelsbeschränkungen bzw. Einfuhrzölle schützen.
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Zwischen der wirtschaftlichen Konstitution JAPANS und den Grundannahmen in den auskömmlichen EU-Staaten bestehe überwiegend ähnliche oder verträgliche Standards, dass auf dieser Grundvoraussetzung FREIHANDEL möglich ist.
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VORTEIL für beide Seiten sind erhebliche Kosteneinsparungen, durch Wegfall der Zölle und durch Einsparungen des gesamten Grenzregimes für Ein- und Ausfuhren.
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DLF.de am 1. Februar 2019:
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„Juncker – EU-Japan-Pakt ist Botschaft für offenen und fairen Handel
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EU-Kommissionspräsident Juncker hat das in Kraft getretene Freihandelabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan gewürdigt.
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Damit sendeten beide Seiten die Botschaft eines offenen und fairen Handels an die Welt aus, sagte Juncker. Das sogenannte Economic Partnership Agreement war seit 2013 ausgehandelt worden und betrifft mehr als 630 Millionen Menschen. Fast alle Zölle auf Produkte der beiden Wirtschaftsräume fallen durch das Abkommen Schritt für Schritt weg.
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Wirtschafts- und Industrieverbände begrüßen das Abkommen ausdrücklich. Politiker von Grünen und Linken sehen die Gefahr, dass Umwelt- und Verbraucherschutzstandards durch die neue Freihandelszone gesenkt werden.“
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DERSTANDARD.at, Wien am 1. Februar 2019:
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„Handelsabkommen-EU-Japan-tritt-in-Kraft
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„Durch Jefta entsteht eine gigantische Freihandelszone, die rund ein Drittel der weltweiten Wirtschaftsleistung ausmacht Brüssel/Tokio – Die EU und Japan bilden ab dem heutigen Freitag an die größte Freihandelszone der Welt. Mit dem Inkrafttreten des 2018 geschlossenen Wirtschaftspartnerschaftsabkommens werden Märkte mit 635 Millionen Menschen verbunden. Ziel ist es, Zölle und andere Handelshemmnisse nahezu vollständig abzubauen, um das Wachstum anzukurbeln. Durch das Abkommen könnten europäische Unternehmen jedes Jahr eine Milliarde Euro an Zöllen einsparen, sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Konsumenten biete es zudem eine größere Auswahl und günstigere Preise. Juncker nannte zudem den Schutz von geschützten Produkten, „wie Kobe-Fleisch oder Tiroler Speck“. Umwelt- und Verbraucherschützer sehen die neuen Handelsabkommen der EU hingegen kritisch. –
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Japan ist nach den USA und China die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt und damit ein sehr interessanter Absatzmarkt für europäische Unternehmen. Gemeinsam sind die EU und Japan für knapp ein Drittel der weltweiten Wirtschaftsleistung verantwortlich. Konkret sieht das inoffiziell Jefta genannte Freihandelsabkommen zum Beispiel vor, dass europäische Nahrungsmittelproduzenten künftig verarbeitetes Schweinefleisch, aber auch bestimmte Käsesorten und Wein zollfrei nach Japan einführen können. Die japanische Seite ist hingegen vor allem an den Zollsenkungen für Industriegüter – insbesondere Autos – interessiert. Auf Personenfahrzeuge aus japanischer Fertigung wird derzeit eine Abgabe von zehn Prozent erhoben, auf Nutzfahrzeuge von 10 bis 22 Prozent. Der deutsche Industrieverband BDI hatte zuvor das Abkommen als Meilenstein gelobt. „Damit stellen Japan und Europa den unsicheren globalen Wirtschaftsaussichten beispielhafte Marktoffenheit, hohe Standards und verlässliche Handelsregeln entgegen“, hieß es. Als nächstes müssten die Abkommen mit Singapur und Vietnam beschlossen werden. Kritk von Umwelt- und Verbraucherschützern Umwelt- und Verbraucherschützer sind dagegen der Auffassung, dass die Deals vor allem den Interessen großer Konzerne gerecht werden und das Setzen von strengen Standards schwieriger machen. Auch in Österreich gab es Kritik, etwa von der Arbeiterkammer und der SPÖ. Die für die EU-Handelspolitik zuständige EU-Kommission weist diese Vorwürfe jedoch zurück. Mit dem Japan-Abkommen bekenne man sich zu gemeinsamen Werten und zur Einhaltung höchster Standards in Bereichen wie Arbeit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz. In Brüssel wird zudem auch auf die politische Signalwirkung des Abkommens verwiesen. Als ein Grund für den schnellen Abschluss gilt der wirtschaftspolitische Kurs von US-Präsident Donald Trump. Diesem wird von der EU und Japan eine protektionistische Politik vorgeworfen, der mit der Gründung einer riesigen Freihandelszone etwas entgegengesetzt werden soll. „Europa und Japan senden eine Botschaft an die Welt über die Zukunft eines offenen und fairen Handels“, kommentierte Juncker kürzlich. (APA, 1.2.2019) –
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Den Abschluss der Verhandlungen bestätigten der japanische Premierminister Shinzo Abe und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 8. Dezember 2017. Es wurde angekündigt, dass JEFTA Mitte 2018 unterzeichnet werden und Anfang 2019 in Kraft treten solle. Beim Investitionsschutz konnte man sich Berichten zufolge jedoch noch nicht vollständig einigen; diesbezügliche Verhandlungen sollen deshalb fortgeführt werden. Nachdem eine geplante Einigung mehrfach hinausgeschoben worden war, erreichten am 6. Juli 2017, dem Vorabend des G20-Gipfels in Hamburg, die EU und Japan eine „grundsätzliche Einigung über die wesentlichen Elemente“ des EPA.
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Das Abkommen wurde am 17. Juli 2018 am EU-Japan Gipfeltreffen in Tokio von beiden Seiten unterzeichnet. Am 8. Dezember 2018 wurde das Abkommen durch das japanische Parlament und am 12. Dezember 2018 durch das Europäische Parlament ratifiziert. Es ist am 1. Februar 2019 in Kraft getreten.
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Überdies hat Japan der EU mitgeteilt, dass sein Verfahren zur Ratifizierung des Abkommens über eine strategische Partnerschaft (SPA) abgeschlossen ist. Somit wird ein Großteil des SPA ebenfalls ab dem 1. Februar 2019 vorläufig angewandt. Das Abkommen tritt offiziell in Kraft, sobald es alle EU-Mitgliedstaaten ratifiziert haben.
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Beide Abkommen wurden beim Gipfeltreffen EU-Japan am 17. Juli 2018 unterzeichnet.
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Das WPA ist das größte Handelsabkommen, das die EU jemals geschlossen hat. 99 % der Zölle auf EU-Exporte nach Japan, die sich derzeit auf ca. 1 Mrd. € belaufen, werden wegfallen.
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Das Abkommen, mit dem die derzeitigen japanischen Zölle auf Produkte wie Käse oder Wein abgeschafft werden, bietet neue Chancen für Agrarexporte aus der EU und schützt gleichzeitig europäische Rechte des geistigen Eigentums auf den japanischen Märkten. Daneben wird es Dienstleistungsmärkte öffnen und Unternehmen aus der EU den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in Japan deutlich erleichtern.
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Dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen liegen höchste Arbeits-, Sicherheits-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards zugrunde. Es ist auch das erste Handelsabkommen, das ein ausdrückliches Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzübereinkommen enthält.
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Das SPA ist das erste Rahmenabkommen zwischen der EU und Japan überhaupt. Mit ihm werden die Zusammenarbeit und der Dialog bei einem breiten Spektrum bilateraler, regionaler und multilateraler Fragen verstärkt. Zudem werden darin die gemeinsamen Werte und Grundsätze, die die Grundlage einer vertieften und dauerhaften Zusammenarbeit zwischen den strategischen Partnern EU und Japan bilden, hervorgehoben. Hierzu zählen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie die Menschenrechte und Grundfreiheiten.
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Mit dem Abkommen wird die Zusammenarbeit in Bereichen wie Weltfrieden und internationale Sicherheit, Cyberkriminalität, Energieversorgungssicherheit, Klimaschutz, Innovation sowie Justiz und Strafverfolgung intensiviert.
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Nach Regenlauf im Kölner Schneematsch am 1. Februar 2019
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Dietmar Moews meint: Die EU und Japan bilden nun die größte Freihandelszone der Welt. Nach dem Scheitern von TTIP und den Verzögerungen bei CETA ein wichtiges Signal.
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Das Freihandelsabkommen EU-Japan (kurz EPA von englisch Economic Partnership Agreement, umgangssprachlich JEFTA von englisch Japan-EU Free Trade Agreement) ist ein Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan; es wurde von 2013 bis Ende 2017 verhandelt. Es ist das bisher umfangreichste bilaterale Handelsabkommen der EU und hat die Form eines völkerrechtlichen Vertrags. Da das Freihandelsabkommen JEFTA 30 Prozent des Welt-Bruttoinlandsprodukt und 40 Prozent des globalen Handels umfasst, bezeichnete es Japans Premierminister Shinzo Abe in Brüssel als „die Geburt der größten Wirtschaftszone der Welt“.
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FINE E COMPATTO,
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