USA-Politik verteidigt nicht die FREIHEIT und nicht die FAIRNESS

April 17, 2019

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am Donnerstag, den 18. April 2019

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USA-Politik verteidigt nicht die FREIHEIT und nicht die FAIRNESS – ja, das tut LUXEMBURG auch nicht, im Gegenteil, für LUXEMBURG wäre mal ein EU-Mahnverfahren nötig, damit alle Steuerparadies-Methoden offenbart und gestoppt werden.

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Doch mit USA ist es leider aussichtslos, dass da mal zu Recht reklamiert werden könnte USA FIRST – denn sie sind tatsächlich ganz weit hinten, wenn es um FREIHEIT, RECHTSSTAAT und FAIRNESS geht:

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http://www.ccc.de bringt eine Erinnerung, die ALARM genannt werden müsste:

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„Chaos Computer Club besorgt über aktuelle Angriffe auf die Pressefreiheit

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2019-04-15 19:15:08, linus

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Die drei jüngsten Festnahmen von prominenten Aktivisten aus der Whistleblower-Szene, Chelsea Manning, Julian Assange und Ola Bini, stellen einen frontalen Angriff auf die Pressefreiheit dar. Der Chaos Computer Club (CCC) ruft zur Unterstützung auf.

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Seit mehr als einem Monat wird Chelsea Manning, Ehrenmitglied des Chaos Computer Clubs (CCC) in Beugehaft gehalten, nachdem sie bis zur Strafaussetzung durch US-Präsident Obama sieben Jahre im Militärgefängnis eingesperrt war. Bis zu ihrer erneuten Inhaftierung versuchte sie, nun endlich im zivilen Leben Fuß zu fassen.

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Unterdessen wurde dem Wikileaks-Gründer Julian Assange das politische Asyl in der Londoner Botschaft Equadors aufgekündigt, um eine Auslieferung in die USA in Gang zu setzen. Dort wird ihm vorgeworfen, Chelsea Manning erfolglos beim Ausspähen von Daten Beihilfe geleistet zu haben.

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Offensichtlich geht es hier um mehr – das ganze Ausmaß der drohenden Strafen wird sich wohl erst später abzeichnen, sollte dem Auslieferungsersuchen tatsächlich stattgegeben werden.

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In einer besorgniserregenden Aktion hat schließlich die Ecuadorianische Polizei den schwedischen Software-Entwickler Ola Bini festgenommen.

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Ohne Begründung wurde er am Flughafen verhaftet und ohne juristischen Beistand festgehalten. Seine Wohnung wurde nachts von der Polizei gestürmt und mehrere elektronische Geräte beschlagnahmt. Erst zwei Tage nach der Festnahme wurde ihm der Vorwurf „Beihilfe zum Angriff auf die Integrität von Computersystemen“ mitgeteilt – eine Parallele zur Causa Assange. Offenbar soll Bini als Vergeltung für die jüngsten Veröffentlichungen über Korruption in der Regierung Ecuadors eingeschüchtert werden.

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Der CCC verurteilt diese Angriffe auf Journalisten, Whistleblower und deren Unterstützer scharf. Es handelt sich um schockierende und koordinierte Verletzungen von Menschenrechten und Pressefreiheit.

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Der CCC fordert

 

  • die sofortige Freilassung von Chelsea Manning aus ihrer Beugehaft in den USA,
  • die sofortige Freilassung von Ola Bini aus ecuadorianischer Haft sowie
  • keine Auslieferung von Julian Assange an die USA, wo seine Chancen auf ein faires Verfahren gering sind.

 

Wir rufen die Bürger, Journalisten und Regierungen Europas auf, sich für diese Ziele einzusetzen.

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Dietmar Moews meint: Ich wünsche mir, dass diese Todesbotschaft für Mannings, Assange, Snowden usw. weitererzählt wird:

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Jeder Mensch sollte mal fragen, was es heißt, einen Tag im Gefängnis in Einzelhaft zu sitzen. Da ist nichts. Da gibt es nichts. Kein warmes Wasser, kein Wasserkocher, nichts. Kein Internetz, kein Radio, kein TV, keine Zeitung, keine Uhrzeit – nur Lautsprecher, die der Gefängnisaufseher einseitig nutzen kann.

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Und dazu kommen die weitgehend vollkommen verkommenen fiesen Vollzugs-Personen – GLÜCK im GEFÄNGNIS (es gibt ausnahmsweise auch nette Gefängnis-Aufsichtler).

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Ich wünsche MANNINGS GLÜCK IM GEFÄNGNIS.

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Nach sieben Jahren – nun BEUGEHAFT!!

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Die OBAMA-Fans, die kürzlich in Berlin Elogen ausbrachten, sollen sich schämen.

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FINE E COMPATTO,

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auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress

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gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews

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hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.

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Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN

 

FINE E COMPATTO deutlich beendet.

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Lügenpresse für Aleppo: Drohnen Bomber ISIS Rebellen und Desinformation

August 8, 2016
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Vom Dienstag, 9. August 2016

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Nennen wir es Kampfmoral, Blutrunst und kollektive Intelligenz.

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Die allgemeine Öffentlichkeit wird schlecht informiert. Die bereitgestellten Informationen werden verheerend kommunikativ geführt. Folge ist:

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Blutrunst und eine kollektive Intelligenz, die nie die Höhe der Probleme erreicht, nie eine Friedensordnung zu konstituieren sucht und stets zu schlechten politischen Entscheidungen sich führen lässt.

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Süddeutsche Zeitung, Montag, 8. August 2016, titelt:

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Rebellen melden Erfolg in Aleppo“

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WOHER soll ein deutscher ZIVILIST sichere Informationen über Kriegsgeschehnisse beziehen, die von vielfältigen Desinformanden und unklaren militärpolitischen Ambitionen der Kriegsparteien bestimmt werden?

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WOHER? – wenn man den eigenen nationalen OFFIZIAL-REPRÄSENTANTEN und den deutschen BÜNDNISPARTNERN keineswegs noch irgendetwas glauben kann?

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300.000 wehrlose Zivilisten in der syrischen Stadt ALEPPO sind angeblich eingekesselt.

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Süddeutsche Zeitung also:

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…Kämpfer durchbrechen offenbar den Belagerungsring um die Stadt. Kairo – Syrische Regierungstruppen und Rebellen haben sich am Wochenende schwere Gefechte um Aleppo geliefert. Kämpfe islamistischer Brigaden hatten am Samstag erklärt, sie hätten den Belagerungsring um den von den Rebellen kontrollierten Ostteil der Stadt durchbrochen und die Artillerieschule im südwestlich gelegenen Stadtteil Ramousah eingenommen … Das Regime bestritt, dass die Rebellen … Das US-Außenministerium teilte mit, die Situation sei zu sehr im Fluss, um eine Aussage treffen zu können …“

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Deutschlandfunk 2016 zur LÜGENPRESSE

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Süddeutsche Zeitung, Montag, 8. August 2016, Seite 2 von Paul-Anton Krüger:

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„“Sorry, gleiche Scheiße wie gestern … Nicht jedes Detail … Schilderungen lässt sich prüfen, doch sie stimmen überein mit dem., was Hilfsorganisationen, Menschenrechtler und auch die UN berichten … versucht nur zu überleben in seiner Stadt, die eingeschlossen ist von der syrischen Armee, von schiitischen Milizionären und Hisbollah und irakischen Gruppen, die von Offizieren der iranischen Revolutionsgarden befehligt werden … der seit 2013 zwischen Rebellen und Regierung geteilten Stadt … daneben gibt es … russische Luftwaffe ist an den Bombardements seitens der Regierung beteiligt … daneben gibt es ISIS-kontrollierte Gebiete von Aleppo sowie kurdische Kontrolle … Kriegsverwundete werden zur medizinischen Versorgung in die nördlich nahe gelegene Türkei abtransportiert …“

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Süddeutsche Zeitung am 8. August 2016

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Die Türkei unterstützt also die Rebellen gegen die syrische Assad-Armee und die Russen.

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Auf die internationale Presseagentur AFP bezogen titelt neues deutschland, Montag, 8. August 2016:

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Heftige Kämpfe um Aleppo. Rebellen melden Durchbruch des Belagerungsrings der Armee. … syrische Medien bestreiten einen Durchbruch des Belagerungsrings und erklären, die Kämpfe dauerten an. / Die islamistische Miliz Ahrar a-Scham – ehemals Nusra-Front – hatte über Twitter mitgeteilt, die Rebellen hätten den Weg nach Aleppo frei gemacht. Die Londoner Beobachtungsstelle für Menschenrechte sprach von bedeutenden Geländegewinnen der islamistischen Armee der Eroberung zusammengeschlossenen Milizen …“

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Dietmar Moews meint: Ich halte die Berichterstattung über die Zuspitzung in Aleppo für mutwillige Desinformation.

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DIE LAGE:

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Die für Damaskus und ganz Syrien wichtige Millionenstadt ALEPPO wurde von ISIS – das sind orthodox-sunnitische Kampfverbände – gewaltsam besetzt und werden jetzt von der syrischen Armee ASSADS, mit Hilfe Russlands und mit Hilfe diverser schiitischer und iranisch-orientierter Kampfverbände zurückerobert. 300.000 eingeschlossene syrische Zivilisten in Aleppo üben dabei starken Glauben an den Kriegs- und Liebesgott.

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Der Westen, zu dem als NATO-Mitglied zumindest die Türkei zählt, unterstützt die ALEPPO-Besetzer ISIS, ganz egal wie die jetzt in unseren westlichen Medien genannt werden. Da machte man mal schnell aus ISIS IS und aus ISIS in der New York Times machte man IS in der Süddeutschen Zeitung und aus ISIS machte man jetzt „REBELLEN“.

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Es sind also REBELLEN im weiteren Sinne Sunniten, die in der westlichen Lügenpresse immer „ISLAMISTEN“ genannt werden – kurz, ISIS ist in ALEPPO eingeschlossen.

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Draußen drängen nun SCHIITEN aus Persien, aus Irak aus Hisbollah, drinnen als Al-NUSRA bzw. AL QAIDA und REBELLEN sind die ISIS-SUNNITEN. Was da Kurden machen (Peschmerga?), ist nun auch nicht klar – auch die Kurden bekommen westliche Waffen.

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Was uns verheimlicht wird:

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Welche Waffen werden in ALEPPO benutzt? Wer hat dort russische und iranische Waffen? Wer hat NATO-Waffen?

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Und heraus kommt die LÜGENPRESSE und die WAHRHEIT der Waffenherkünfte:

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ISIS ist fundamentalistisch ISLAMISCH /Islamistisch und ISIS hat westliche Waffen. ISIS hat japanische Toyota-Pickups, ISIS hat westliche Panzer (aus Deutschland über Saudi-Arabien und Qatar eventuell?)

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Die deutschen Politikformationen und die deutschen Leitmedien haben alle ihre Vertreter in der Atlantik-Brücke, einem eingetragenen Verein ((e. V.), der international als NGO bekannt ist. Da hilft es wenig, wenn dazu die UNO angerufen wird, die ebenfalls Alles durchwinkt, was die Ober-Militaristen anzetteln. Und was tragen die US-Militaristen an eigennütziger Desinformation und Propaganda vor?

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Und die westliche LÜGENPRESSE – der DLF gestern – spricht von den „ungelenkten Bomben des Zweiten Weltkriegs der Russen, die wahllos Alles zertrümmern. Anders dagegen die westlichen Lenkwaffen, die präzise TRALALA- es ist so peinlich, wenn man

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Tausende von KOLATERALSCHÄDEN durch US-DROHNEN anrichtet – wie im ERSTEN WELTKRIEG mit GAS und RADIOAKTIVITÄT (liegen die giftigen Splitter in Bosnien wie in Libanon, überall, wo US-AMERIKA präzise bombt.

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Das lautet dann so (DLF am 7. August 2016):

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…Propaganda von Rebellen und Terroristen? Nein, Videos des russischen Verteidigungsministeriums belegen, dass Moskaus Flugzeuge ihre Bombenschächte hoch oben am syrischen Himmel öffnen und ihre tödliche Fracht abwerfen…“

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Wohl gemerkt:

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„…Das sind keine klugen Lenkwaffen, mit denen sich ein Panzer oder ein Bunker präzise treffen lässt, sondern ungelenkte Bomben wie im Zweiten Weltkrieg, die nicht zwischen militärischen Zielen und Zivilisten unterscheiden können. Dass Putins Flugzeuge zusammen mit der syrischen Luftwaffe Wohngebiete im Osten von Aleppo und anderswo in Schutt und Asche legen, dass dabei zahlreiche Krankenhäuser in den aus der Luft offenbar gezielt zerstört oder beschädigt wurden, sind Kriegsverbrechen, für die letztlich auch Putin die Verantwortung trägt.“ (DLF am 7. August 2016).

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Man überlässt das Handeln lieber weiter anderen. Darunter befinden sich nicht nur Russland, sondern auch die iranischen Mullahs, die dem Schlächter Assad von Damaskus mit ganzen Armee-Einheiten, schiitischen Söldnern und Waffenlieferungen unter die Arme greifen. Die ausgezehrte syrische Armee wäre ohne die vom Iran ausgerüsteten und besoldeten Dschihadisten-Heere schon längst verloren.

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Die Ironie der Geschichte ist es jetzt aber, dass es die Rebellen der sogenannten Eroberungsarmee, einer Koalition von mehr als zwei Dutzend Kampfgruppen, unter denen Islamisten und vor allem die syrische Filiale von Al Kaida den Ton anzugeben scheinen – also ISIS wird von den Russen bekämpft und von USA, Saudi-Arabien, Israel und Türkei unterstützt. Gleichzeitig bezichtigt Erdogan gerade die USA, seinen Feind Gülen zu fördern und während er Putins Jagdflugzeug anschießt sucht er Gastfreundschaft in Moskau, die er in Aleppo zu bekämpfen hilft.

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Wie gut, dass zumindest 3 Millionen Türken zu wissen glauben, der Anatolier Erdogan habe eine zielführende Kampflinie. Erdogan ist in der NATO, unterstützt ISIS und trifft sich mit Putin.

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Wir erleben den TRUMPISMUS aller Seiten. Hier fehlen jetzt AfD und PEGIDA und LUX-LEAKist Jean-Claude Juncker, der Steuerhinterzieher. Edward Snowden freut sich über Moskau als sicherer Ort, besser als die equadorianische Botschaft in London für Julian Assenge, Während es der gechlechtsumgewandelte MANNINGS mit Selbstmord probiert.

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Man sieht, US-Gefängnisse sind die sichersten Orte von allen.

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Bubrowski über Blowers und Whistleblowers in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

Januar 18, 2015

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vom Sonntag, 18. Januar 2015

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Zauberhaft, aber leider unüberlegt, bringt Dr. jur. Helene Bubrowski das Thema „Whistleblower – Unternehmenskultur oder Geschäftsschädigung“ als Kurzreferat zur Schwachsinns-Bildunterschrift: „Videoanruf? ok Edward S“ in der Rubrik „Beruf und Chance“ der FAZ vom 17. Januar 2015 lebensfremd ins Abseits:

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Verrat aus Überzeugung. Für Unternehmen werden interne Hinweisgeber immer wichtiger. Doch Mitarbeiter, die Missstände aufdecken, stehen in Deutschland immer noch in der Schmuddelecke. Von Helene Bubrowski“

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Der Artikel legt das Reizwort „Whistleblowing“ auf Fragen der „Aufdeckung von Missständen“ fest, bleibt dann praktische Beispiele schuldig und fasst am Ende widersinnig und geltungsfrei zusammen (FAZ, 17. Januar 2015 S. C2); sie schreibt:

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So ist es nun Sache der Arbeitsgerichte, im Einzelfall gerechte Lösungen zu finden. Doch eines Tages wird sich das Problem wohl von selber erledigen. Wenn nämlich Arbeitgeber erkennen, wie stark sie vom Whistleblowing profitieren. Und wenn Arbeitnehmer einsehen, dass der erste Adressat der Chef sein muss.“

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Welch ein absurdes wirklichkeitsfremdes Geblase von der Bläserin vom Whistleblowing – siehe unten:Dietmar Moews meint“:

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Doch zunächst:

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Der FAZ-Bericht von Bubrowski kommt ohne empirisch belastbare Forschungsarbeiten nur zu folkloristischen Echos von angeblichen „Experten“ – ja, was denn? Fußballexperten? Arbeitsrechtler? Hier geht es um betriebswirtschaftliche Sozio-Kultur in der binnenorganisatorischen Unternehmensführung: Was macht die Sekretärin, wenn der Chef bescheißt? – Folglich wäre die Expertise eines empirischen Organisatiossoziologen erforderlich.

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Nun, Frau Bubrowski bezieht sich auf zwei Parteimeinungen, eines Rechtsanwaltes in Frankfurt a. M. Tim Wybitul, Arbeitsrechtler bei der Kanzlei Hogan Lovells und auf den Arbeitsrechtler Boris Dzida, von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer.

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Freshfields, letztere haben angeblich eine Umfrage zum Aufdecken „interner Missstände“ durchgeführt (was das ist „interner Missstand“, wird nicht dargelegt. Ist es normwidrige Entlüftung der Räume? Ist es etwa kriminelle Aktivität des Vorstandsvorsitzenden oder was? Unterschlagung der Sozialabgaben? Altöl im Garten?).

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Wie kann man als Journalist so einen Mist kolportieren?

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Zumindest wäre nachzuschauen, wie denn eine Befragung von Freshfields methodisch angestellt wurde –

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haben da Telefonisten herumtelefoniert?

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wurden Fragebogen verschickt?

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Rundmail-Fragebögen versendet?

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wurden persönliche Tiefeninterviews von Sozialwissenschaftlern geführt?

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Wissenschaftlich? Kuckucksfragen? Welche Verifizierung/ Falsifizierung des Antworten-Samples wurde vorgenommen?

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Wenn lediglich eine simple freie Meinungsumfrage erhoben worden ist, wie weiß dann der Interpret, wie sehr „Erklärungsnormen“ mit „Verhaltensnormen“ übereinstimmen, wie voneinander abweichen? Dass die Befragten ehrlich geantwortet haben mögen, was sie meinen, aber dabei ihr eigenes mögliches konkretes Verhalten gar nicht einschätzen können.

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Das Alles weiß Frau Bubrowski anscheinend gar nicht oder es ist ihr Wurst.

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Sehr schwach ist, dass behauptet wird, in anderen Staaten als Deutschland gäbe es bereits fortschrittlicheres „Compliance“ hinsichtlich „Whistleblowing“.

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Ja, mein Gott – ist Compliance UK oder USA oder Canada, Newsealand, Australia?

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Warum wird nicht dargestellt, wie es dort, wo es besser läuft als in Deutschland, praktisch gemacht wird?

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Dazu hat Bubrowski anscheinend versucht bei den Blockparteien in Berlin anzufragen (die Grünen). Die sind aber ohnehin für das Gute und gegen das Böse – heißt so viel, wie:

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konkrete betriebswirtschaftliche, organisatorische oder arbeitsrechtliche Konzepte haben die Parteien anscheinend momentan nicht.

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Es geht zwar um das Thema „Whistleblowing“, aber Wiki-Leaks oder Lux-Leak oder Edward Manning und Edward Snowden – also Hochverrat und Staatskriminalität oder Geheimnisverrat -, also staatlich administrative Organisationen wie ebensowenig intermediäre Organisationen (NGO) und private BGB-Sozialbeziehungen, werden von Bubrowski zum Thema „Whistleblowing“ gar nicht betrachtet:

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Volksverhetzung, Geheimnisverrat, unerlaubte Weitergabe von Informationen, Indiskretion, Tippgeber an Medien in Hintergrundgesprächen in der Dienstklasse fehlen ebenfalls.

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Der gesamte Organisationsbereich von NGO, Vereine, Stiftungen, Vorstände, Kuratoren und Beiräte – ehrenamtlich und / oder Aufwandentschädigte und Spesengefütterte usw. fehlen. Was macht das Mitglied in Körperschaften und Vereinen, Verletzung binnenorganisatorischer Diskretion oder

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was macht man privatmoralisch im Privatleben? Untreue, Petzen, Mobbing, Geschwätzigkeit, üble Nachrede, Verrat fehlen.

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Immerhin entspringt der Begriff „Whistleblowing“ durchaus nicht dem internationalen betriebswirtschaftlich-organisatorischen Sprachspiel. Whistleblowing ist eher mit dem globalen Auftritt von Wikileaks und national-staatlichen Interessenproblemen, mit den verschiedenen Verhaltensstilen, privat, im Dienst, im Ehrenamt, hinsichtlich Loyalität, Chorgeist, Kadavergehorsam und dem Spannungsfeld individueller Moralpflicht und institutioneller Diskretionsnormen, von Geheimdienst und Wirtschaftspionage, bekannt geworden.

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Woraus wird die – nicht begründete – Voransage zur Einleitung des FAZ-Beitrages:

 

„Für Unternehmen werden interne Hinweisgeber immer wichtiger.“ erschlossen?

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Wieso? Warum „interne“, warum nicht überhaupt Hinweise?

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Warum werden sie wichtiger? – wichtiger als vorher?

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Mit der ernstgenommenen Frage: Ob, Was überhaupt “ für Unternehmen interne Hinweisgeber immer wichtiger werden“? sehen wir, wie schon von Anfang des Textes her eine Art Blow-Job versucht wird, ein Blow-up.

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Wir kommen der Frage: Wie das heikle Thema der sozialen Rollenspiele und Machtspiele nützlich und lebensbejahend ausgerichtet werden könnte? so keineswegs nahe.

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Mit Verweis auf Machiavellis „Principe“, wie der Fürst nur Rat erhält, wenn er von sich aus selbst einen Ratgeber anspricht. Und dass der Fürst missliebige Botschaften belohnt, während Heuchelei oder Vertuschen von Missständen bestraft wird.

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(Dietmar Moews meint:) Es ist ratsam zum Whistleblowing-Komplex das Vergessen der Klugheit Machiavellis zu vergessen und folgende Stelle nachzuschlagen:

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„Der Fürst:

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Kapitel XXI: Was sich für einen Herrscher zu tun schickt, um zu Ansehen zu kommen.

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Kapitel XXII: Von vertrauten Mitarbeitern, die die Herrscher in ihrer Umgebung haben.

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Kapitel XXIII: Schmeichler muss man meiden.“

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Dietmar Moews meint: Erneut hat Frau Dr. jur. Helene Bubrowski voll danebengegriffen. Als „Dr. jur.“ wird sie vermutlich einen juristischen Zugang zu ihrer persönlichen Berufssituation haben – viel Glück.

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Es wird also in der FAZ ein heikles soziales Problem angesprochen: Dass ein Mitarbeiter eines deutschen marktwirtschaftlichen Unternehmens in seinem Arbeitsleben gegebenenfalls interne Missstände gewahr wird.

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Dann kann er oder sie völlige Verschwiegenheit bewahren und zusehen, persönlich der Machenschaft organisatorisch fern zu bleiben oder kann auf Unwissenheit  spielen.

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Wenn anders, kann aber das Bubrowski-Thema – im weiteren Sinn „Whistleblowing“ – bedeutend werden, falls sich der Insider eines Missstandes verpflichtet fühlt, Abhilfe zu bewirken. Aber – das muss klargestellt sein: Wer den Zaun der Zähne durchbricht, hat mehrere irreversible Handlungsperspektiven:

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EINS: Durch hinterhältiges Befragen von Kollegen und von subalternen Mitarbeitern, einen allgemeine Verdacht auszustreuen, in dem möglicherweise „interne Missstände“ in Anspielungen enthalten sein könnten.

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ZWEI: Durch anonymes gezieltes Anzeigen mit kopierten Beweismitteln (Fotokopien, Faxkopien, Papierdokumente, E-Mail-Kopien – so hatte Gustl Mollath die Geldkriminalität von Nürnberg nach Zürich versucht anzuzeigen: völlig fruchtlos! Mollath landete 7 Jahre in Einzelkäfighaltung der bayerischen Forensik) bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft, bei der Presse – kein Schutz.

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DREI: Durch Gespräch unter vier Augen mit dem direkten Vorgesetzten, mit dem Betriebsrat, dem Personalchef, dem Pressechef oder mit dem Ober-Entscheider oder mit dem Vorstandsvorsitzenden oder mit dem persönlich verantwortlichen Kollegen oder Vorgesetzten.

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VIER: Krankschreiben lassen, Beantragen eines aktuellen Arbeitszeugnisses, Verpflichtung eines Arbeitsrechtsanwaltes, Suche eines alternativen Arbeitsgebers oder eigene Firmengründung, informelle Kündigung bei der für einen Missstand verantwortlichen Führungsperson, mit der Argumentation der internen Missstände und einer Schadensersatzforderung.

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Egal in welcher Variante, wird der „schlimmste Mann im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant“ einen individuellen Preis zahlen, wenn er nach vorne geht.

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Wer sich Gedanken zu den allgemeinen und besonderen Verhaltensmöglichkeiten zur Auflösung einer „Whistleblowing-Situation“ machen will, muss sehr konkret unterscheiden, ob es entweder

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EINS: mit unentdeckten Fehlern, Missverständnissen, unzureichender Kommunikationskontrolle, individuellen Macken oder Irrtümern zu tun hat,

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ZWEI: mit Fragen von „best practise“ oder „states of the arts“ oder Informationen aus dem Unternehmensmetier vor- und nachgelagerten Feldern zu tun hat oder

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DREI: mit Rechtsverletzungen, Vertragsverletzungen, Leistungsfehlern oder -schwächen des eigenen Unternehmens am Markt oder

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VIER: kriminellen Handlungen eines CEOs.

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zu tun hat?

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In keinem der Beispielbereiche EINS-VIER wird es einem Mitarbeiter „als Überbringer der schlechten Botschaft“, wenn er interne Missstände mitteilt, gelingen, unbeschadet an seinem Arbeitsplatz zu bleiben. Auch, wenn er völlig diskret den Oberchef ins Vertrauen zieht, wird dadurch manifest, was vorher latent war: Wo der Chef bescheid wissen müsste, konnten unter seinen Augen Missstände etabliert werden. Der subalterne Mitarbeiter outet sich also als in diese Schwäche eingeweihtes Unternehmens-Mitglied.

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In allen Fällen, in denen allerdings die Missstände in willkürlichen kriminellen Praktiken des Chefs bestehen (VIER), bestehen heute in Deutschland kaum Chancen als „Aufdecker“ von Misständen selbst ungeschoren davon zu kommen.

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Wenn ein Vorstand (Direktor) einer Wissenschafts-Förderungs-Stiftung jährlich 100 Millionen zu vergeben hat, die er nicht einfach sich selbst oder seiner Familie überweisen kann, kann er im Laufe von Jahren ein Kickback-System etablieren. So wird möglich, dass von jedem, durch einen „unabhängigen hochkarätigen“ Stiftungsbeirat bemittelten, Forschungsprojekt „Quasi-Provisionen“ an den Direktor privat im Briefumschlag bar„zurückgezahlt werden“. Wird der Jahresbericht gedruckt, wird keine neue Ausschreibung veranstaltet, sondern der sehr teure bewährte Dienstleister erhält alljährlich den Auftrag und der Ceo der Stiftung erhält sein „Kickback“.

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Wie es möglich wird, dass Fachbeiräte „unabhängig“ gerade diejenigen Forschungsanträge mit Stiftungsmitteln zur Förderung vorschlagen, mit denen der Vorstand so gute persönliche „Beziehungen“ eingespielt hat – das spricht sich unter den Antragsstellern einfach so rum (Beiräte sind auch Gutachter und Verfasser von Empfehlungsschreiben – weites Feld, aber völlig kontrollschwach).

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Sehr beliebt ist das Konzept „Folgeförderung“ – auch beim Vorstand.

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Es ist unmöglich, dass hiervon weder die Chefsekretärin oder die Buchhalterin, oder sein Stellvertreter, oder die alljährliche Wirtschafts- und Buchführungsprüfungs-Firma, zum Jahresbericht oder das Kuratorium, nichts wissen.

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Sie alle würden vom Whistleblower wegen unzulänglicher Kontrolle und Steuerung ihrer Verantwortungsbelange inkriminiert (Organisationsverschwörung). Alle wissen längst Bescheid – aber schweigen (Neue Heimat). Dann kommt der Whistleblower daher.

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Nehme ich jetzt den Schlussatz von Helene Bubrowski in der FAZ vom 17. Januar 2015:

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So ist es nun Sache der Arbeitsgerichte, im Einzelfall gerechte Lösungen zu finden. Doch eines Tages wird sich das Problem wohl von selber erledigen. Wenn nämlich Arbeitgeber erkennen, wie stark sie vom Whistleblowing profitieren. Und wenn Arbeitnehmer einsehen, dass der erste Adressat der Chef sein muss.“

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Wie oder was sie sich dabei nur gedacht hat?

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Wer zum Arbeitsgericht geht, hat das Problem, also geht er vielleicht lieber nicht.

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Wieso sollte sich im kontrollschwachen Organisationsbereich zwischen CEO, Betriebsrat, Aufsichtsrat oder Kuratorium Irgendetwas von selbst regeln?

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Wieso sollte man glauben, dass Wirtschafts- und Betriebsprüfer, die gleichzeitig bezahlte externe Berater sind, darauf drängen würden, betriebsinterne Misstände, die ihnen sonnenklar sind, aufzudecken?

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Kommt wirklich mal Schwerwiegendes auf, wird eine SOKO zur inhaltlichen Tiefenprüfung und Personalinterviews eingesetzt. Die SOKO wird „zufällig“ von der langjährigen Wirtschafts- und Betriebsprüfungs-Kanzlei bestellt. Die hatte in den Überprüfungsjahren traditionell perfekte Jahresabschlüsse attestiert (Die müssten ja zutage fördern, dass unter ihren Prüfungen kriminelle Schattenspiele stattgefunden hatten – das tun die nicht). Am Ende steht ENTLASTUNG im Jahresbericht nach dem Stiftungsrecht.

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Wird so ein Untreue-Krimineller überführt, wird er zum Rapport bestellt: Vorstand und Kuratorium der Stiftung stellt ihn zur Rede. Der kriminelle Geschäftsführer (oft „Vorstand“ genannt) kann sich nicht erinnern und weist darauf hin, dass alljährlich ordentlich geprüft und vom Kuratoriums-Vorstand verabschiedet, entlastet und publiziert worden sei. Hält man ihm satzungswidrige Mittelverwendungen oder Geldmittelverwendungen oder Kickback-Konstruktionen vor, wird der Beschuldigte in „Salamitaktik“ nur zugegeben, was justiziabel beweisbar ist, ansonsten auf Irrtum und Missverständnisse plädieren.

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Fliegt ein krimineller Vorstand tatsächlich raus – d. h. sein Arbeitsverhältnis läuft ohne offenen Konflikt oder Anschuldigungen aus bzw. seine Vertragsverlängerungsoption wird nicht gezogen, können auch noch Abfindungen und Danksagungen hinterhergeworfen werden, weil die Stiftungsaufsicht daran interessiert ist, dass die eigene mangelhafte Führungs- und Aufsichtsarbeit nicht rauskommt.

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So kann es sein, das der kriminelle, eigentlich rausgeflogene Nichtmehr-Ceo auch zukünftig bei Verantsaltungen persönlich auftritt (denn die Förderungsempfänger kennen die Insiderlage der Stiftung und die Entlassung des kriminellen Ceos nicht).

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Macht also ein Museum eine öffentliche Veranstaltungsreihe, bedankt sich der Veranstaltungsleiter  freundlich bei dem persönlich anwesenden Förderer (ehemaligen Stiftungschef) und seiner dekorativen Gattin. Und der Vorruheständler Kriminellen freut sich auch, anschließend seinen Briefumschlag mit dem Kickbackvom Museumschef in Empfang zu nehmen:

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Die Veranstaltung hatten Stiftungs-Ceo und Museumsvorstand vor Jahren eingefädelt. Die Förderung durch die Stiftung läuft ja weiter. Der rausgeflogene Ceo holt weiterhin seinen Kickback-Brief ab. Und der neue Stiftungsvorstand wundert sich darüberm, wie dickfällig der nur durch Vertuschung nicht vors Strafgericht gewanderte, weiterhin wie als Stiftungsvertreter bzw. Alters-oder Ehrenvorstand öffentlich aufläuft. Dabei holt der nur sein Schwarzgeld ab.

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Mit einfacher Taschenpfändung könnte man den kippen. Mit banaler Sachprüfung in der Museumskassenführung ließe sich vermutlich die Herkunft des Schwarzgeldbetrages nachvollziehen (auch staatliche Museums-Kassen können Bakschisch-Spielräume unterm Teppich leigen haben).

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Da hinein schickt also Frau Bubrowski ihren Robin Hood-Whistleblower?

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Wieso sollte ein Ceo seine wasserdichte kriminelle Dauerentnahmetechnik ändern, wenn es doch perfekt läuft – Reiseabrechnungen, Nebenwohnungen, sinnfreie Dienstleister-Kosten-Rechnungen, nebenbeschäftigte Familienmitglieder, eigenes Insiderwissen zur möglichen Erzwingung von Verschwiegenheit – einfach zu eigenem Nutzen fortzusetzen?

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So ein Geschäftsführer profitiert vom Missstand und nicht vom Whistleblowing. Das weiß jeder Mitarbeiter – Adressat für den potentiellen Whistleblower ist so ein krimineller lebender, aber vorgesetzter Missstand im Leben nicht.

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Das Arbeitsgericht ist kein Strafgericht. Der Arbeitsrecht-Anwalt des Whistleblowers würde eventuell den Arbeitnehmer schützen. Missstände oder kriminelle Machenschaften werden durch den Anwalt oder das Arbeitsgericht nicht gestoppt.

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Kündigung bzw. Verletzung des Corporate Images und unverzügliche Aussperrung wegen Geschäftsschädigung des Whistleblowers lassen sich auch vom Arbeitsgericht nicht abwenden.

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Ein Mitarbeiter, der – statt als anonymer Whistleblower – ein Missstände-Wissen an die Entscheiderstelle weitergibt, hätte voraussichtlich einen Arbeitsgerichtsprozess, eine relevante Kündigung und Hausverbot, eine Aussperrung, die ihn von weiterem innerorganisatorischem Geschehen und Kommunikation abriegelt, zu erwarten.

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Helene Bubrowski – THEMA verfehlt: Organisationslernen einer erfolgreich scheiternden Unternehmens-Organisation durch „Whistleblowing“.

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Weltweite Lesung für Edward Snowden – am 08. 09. 2014

September 4, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4852

am Donnerstag, 4. September 2014

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Dietmar Moews meint: Ich begrüße diese Veranstaltung und danke den Organisatoren und erkläre mich mit dem Engagement für Snowden in dieser Veranstaltung solidarisch: Wir sind frei! Wir dürfen kommunizieren! Wir sollten nicht hitlerschlau wegschauen.

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Bildschirmfoto vom 2014-09-04 15:26:26

 

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KÖLN ist dabei: LIMES – Mülheimer Freiheit

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Veranstalter: #StopWatchingUs – Köln

Ort: Limes Köln, Mülheimer Freiheit 150, 51063 Köln

Zeit: 20.00 Uhr

Website: http://cologne.stopwatchingus.info/

außerdem

Veranstalter: WDR 5 Kulturmagazin Scala – Sendung zur Lesung

Ort: Köln

Zeit: 5.9. – 12.15 Uhr

Website: www.wdr5.de

Er ist wohl der bekannteste Whistleblower unserer Zeit: Edward Snowden, der mit seinen Enthüllungen das weltweite Überwachungsnetz der NSA enttarnt hat. Zur Zeit lebt der US-Amerikaner im russischen Exil. Weltweit wird Freiheit für Snowden gefordert – und auch die Anerkennung der moralischen Gründe, denen der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter folgte.

Am Montag, 8. September, stellen sich Unterstützer auf der ganzen Welt öffentlich hinter Snowden: Mit Lesungen von Texten zum Thema Überwachung wird auf allen Kontinenten Solidarität mit Snowden gezeigt und gleichzeitig das allgegenwärtige Ausspähen der Bevölkerung thematisiert. In Deutschland koordiniert das internationale literaturfestival berlin (ilb) die Lesungen, in Stuttgart sind die Organisatoren des PrismCamps, in Köln StopWatching Us dabei.

Ziel der weltweiten Aktionen: Die USA sollen akzeptieren, dass Edward Snowdens Enthüllungen für die Bewahrung der Demokratie im digitalen Zeitalter von entscheidender Bedeutung sind, und dass sein Handeln von den ungeschriebenen ethischen Grundsätzen unserer Zivilisation gedeckt ist. Washington wird aufgefordert, alle Beschuldigungen und rechtlichen Schritte gegen Snowden zurückzunehmen, damit er als freier Mann und in Sicherheit nach Hause zurückkehren kann. Weiterhin wird Asyl in der EU für Snowden gefordert bis die amerikanische Regierung die Klagen gegen ihn zurückgezogen hat.

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Das internationale literaturfestival berlin (ilb) ruft alle Menschen, Institutionen, Schulen und Medien, denen Freiheit und Bürgerrechte wichtig sind, zur Teilnahme an einer weltweiten Lesung für Edward Snowden am 8. September 2014 auf. Vorgetragen werden Texte zum Thema Überwachung.

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Am 6. Juni 2013 veröffentlichte der „Guardian“ den ersten einer langen Reihe von Artikeln über die weltweit von Staaten und Unternehmen betriebene Massenüberwachung. Im Zentrum standen die amerikanische National Security Agency (NSA) und der britische Geheimdienst Government Communications Headquarters (GCHQ).

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Nach wie vor werden Informationen aus den höchst vertraulichen Akten dieser Agenturen publiziert. Sie zeigen, dass Millionen unschuldiger Bürgerinnen und Bürger als Verdächtige digital verfolgt werden. Daten aus unseren Telefongesprächen, Online-Chats, SMS, Websuchen und der Nutzung der sozialen Medien – also all das, was Teil unseres täglichen Lebens ist – werden gesammelt, analysiert und gespeichert.

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Es war ein Einzelner, der diesen schockierenden Verrat an der Privatsphäre aufdeckte: Sein Name ist Edward Snowden. Zunehmend desillusioniert und alarmiert angesichts des Ausmaßes der Überwachung und der illegalen Methoden, die zum Erkenntnisgewinn eingesetzt wurden, realisierte der ehemalige NSA-Mitarbeiter, dass er „nicht in einer Welt leben möchte, in der alles, was ich tue und sage, aufgezeichnet wird. Das will ich weder unterstützen, noch selbst erleben.“

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Nach erfolglosen Versuchen, das System von innen heraus zu verändern, sah sich Snowden gezwungen, den einzig anderen Weg zu gehen, der es möglich machte, die Aufmerksamkeit auf diese massiven Rechtsverstöße zu lenken: Whistleblowing.

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Snowden wusste, dass er seine Freunde, seine Familie und sein Land vielleicht nie wiedersehen würde. Dennoch gab er sein bequemes Leben auf und verließ die USA. Bei sich hatte er nur vier Laptops, auf denen sich einige der geheimsten Dokumente der NSA befanden.

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Dank sorgfältiger Kooperation mit verantwortungsbewussten Zeitungen konnten diese Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. Sie lösten die längst fällige globale Diskussion über Demokratie und Menschenrechte im digitalen Zeitalter aus. Unternehmen gerieten wegen ihrer skrupellosen Verwertung von Kundendaten ins Blickfeld.

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Bürgerinnen und Bürger weltweit wachten auf und nahmen zur Kenntnis, dass es ohne Datenschutz keine Freiheit gibt: Sie forderten das Recht auf ein Leben ohne permanente Beobachtung.

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In der Konsequenz sahen sich die Regierungen aller Lände gezwungen, ihre Überwachungssysteme zu überprüfen. Einige mussten zugeben, dass sie mit der NSA zusammenarbeiteten. Schon bald nach der Veröffentlichung der ersten Leaks enthüllte Edward Snowden seine Identität, um andere vor falschen Anschuldigungen zu schützen: „Ich will mich nicht verstecken“, sagte er. „Ich weiß, dass ich nichts Falsches getan habe.“

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Das ilb unterstützt diese Feststellung und fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, das Gleiche zu tun und sich an der weltweiten Lesung für einen Mann zu beteiligen, der der Menschheit einen großen Dienst erwiesen hat.

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Mit dieser weltweiten Lesung fordern wir die US-amerikanische Regierung auf, anzuerkennen, dass Edward Snowdens Enthüllungen für die Bewahrung der Demokratie im digitalen Zeitalter von essenzieller Bedeutung sind und dass sein Handeln vom Universal Unwritten Rule of the Ethical Right gedeckt ist.

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Washington muss alle Beschuldigungen und rechtlichen Schritte gegen Snowden zurücknehmen, damit er als freier Mann und in Sicherheit nach Hause zurückkehren kann. Wir fordern, dass die Mitgliedstaaten der EU, in Anerkennung der Bedeutung seiner Enthüllungen, Edward Snowden Asyl gewähren – mindestens so lange, bis die amerikanische Regierung die Klagen gegen ihn zurückgezogen hat.

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Und schließlich bitten wir das Nobelkomitee, Edward Snowden für den Friedensnobelpreis in Betracht zu ziehen – in Anerkennung seines einzigartig selbstlosen Einsatzes im Dienste der Demokratie, der Freiheit und des Friedens für uns alle.

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Die gesamten Lesetexte werden am 30. Juli in mehreren Sprachen auf der Website http://www.worldwide-reading.com veröffentlicht. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie teilnehmen wollen, unter folgender E-Mail-Adresse:

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worldwidereading@literaturfestival.com

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Deutschlands SOUVERÄNITÄT bei Foschepoth

August 20, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4800

am Mittwoch, 20. August 2014

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DIETMAR MOEWS im Fex-Tal

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Deutschland ist weder staatsrechtlich noch militärisch noch politisch SOUVERÄN, wie ich in „Lichtgeschwindigkeit 4725, am Dienstag, 29. Juli 2014“ in diesem Blog dargelegt und mit Quellenangaben verziert habe. Man findet es auch mit folgendem Link:

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https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2014/07/29/deutschland-ist-weder-staatsrechtlich-noch-militarisch-souveran/

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Daneben gibt es noch politische Entscheidungskriterien der Staatskunst, nach denen sich ein kleiner unterworfener Staat, der technologisch nur zweitklassig ist, zu richten hat.

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Deutschland kauft jegliche High-End-Technologie von den Superstaaten USA und ISRAEL – so fern solche verkauft werden: IT-Technologie, Waffen, Fluggerät, Cyber-War, Abwehrsysteme. Die Souveränität und Unabhängigkeit werden von der militärischen Macht geprägt. Darauf haben die Deutschen ihre Wünsche und Hoffnungen einzurichten:

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Diese Machtfaktoren hat der Professor für Zeitgeschichte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, JOSEF FOSCHEPOTH, kürzlich für die Süddeutsche Zeitung zusammengefasst. Er argumentiert lediglich final – nicht kausal:

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In Deutschland gilt auch US-Recht. Warum Edward Snowden nicht in die Bundesrepublik darf.“ (SZ vom 11. August 2014, Seite 10).

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Foschepoth fokussiert also die Fragen, wie das deutsche Recht zu verstehen ist, wenn Snowden nach Deutschland vor den NSA-Bundestags-Untersuchungsausschuss kommen wollte. Oder was rechtlich gilt, wenn Snowden in Deutschland politisches Asyl beantragen wollte.

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Foschepoth fokussiert also nicht die von mir oben dargelegte Rechtslage zu der Nichtsouveränität Deutschlands infolge von Verträgen mit den drei westlichen Kriegsgewinnern von 1945, USA, Frankreich und Großbritannien, die bis heute geltend aktualisiert bestehen: Deutschland ist nicht staatlich souverän.

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Zunächst argumentiert Foschepoth nicht völkerrechtlich, sondern stellt lediglich die Proklamationen der Großen Koalition heraus, wie Deutschland einen Asylantrag behandeln würde:

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a) Es wird formal vorgewendet, „dass Snowden einen Asylantrag nicht aus dem Ausland stellen darf“.

b) Die Bundesregierung lehnt ab, Snowden nach dem Aufenthaltsgesetz aufzunehmen, das einem Ausländer „aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis“ ermöglichen kann.

c) will die Bundesregierung Snowden nicht für eine Zeugenvernehmung für den NSA-Untersuchungsausschuss haben! Begründung: KEINE; Grund: Snowden kennt die deutsche Beteiligung am Totalitarismus der Überwachung. Die Whistleblower-Dokumente sind der deutschen Regierung so weit bekannt, dass öffentlich bekannt würde, dass sie selbst mit drin hängt – während solche Dokumente bislang einfach nicht publiziert worden sind. New York Times, Washington Post, THE GUARDIAN und der SPIEGEL mauern – sie bringen weder Snowden noch Mannings wichtige Auskünfte.

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Foschepoth interpretiert anders – er sagt final:

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„Die deutsch-amerikanischen Beziehungen (er meint natürlich exklusiv die Führung der beiden) stellen einen höheren Wert dar, als die Aufklärung der geheimdienstlichen Angriffe der USA auf die freiheitlichen Grundrechte der deutschen Bundesbürger. Eine Einreise Snowdens, aus welchen Gründen auch immer, wäre deswegen der politische SUPERGAU. Die Bundesregierung würde in die Entscheidung gezwungen, sich zwischen den Interessen der USA und dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Grundrechte zu entscheiden. Um dies zu verhindern, darf Snowden deutschen Boden erst gar nicht betreten..“

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Foschepoth, SZ am 11. August 2014, Seite 10:

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Die Ziele der amerikanischen Seite, wie sie sich seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs herausgebildet haben waren:

Erstens die Eindämmung der deutschen Gefahr durch Einbindung der Bundesrepublik in den Westen.

Zweitens die Entwicklung Deutschlands zu einem verlässlichen Bündnispartner mit minderen Rechten.

Drittens die Sicherung und langfristige Nutzung der geostrategischen Lage der Bundesrepublik für die Sicherung und Ausweitung des amerikanischen Imperiums.

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Die deutschen Ziele korrespondierten mit denen der USA. Nur durch die Einbindung in den Westen war ein demokratischer Neuanfang möglich. Eine dauerhafte Stationierung amerikanischer Truppen und spezifisch deutsches NATO-Recht haben die Sonderrechte der USA dauerhaft gesichert und festgeschrieben – bis heute. Nicht von ungefähr ist die Bundesrepublik, nach Afghanistan, der größte amerikanische Militärstandort…“

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DIETMAR MOEWS im Fex-Tal

DIETMAR MOEWS
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Dietmar Moews meint: Ich hebe es als bemerkenswert hervor, wie Professor Foschepoth rumeiert, anstatt die Tatsache der vertraglichen Bevormundung durch die USA infolge der Kapitulation von 1945 klar auszusprechen.

 

Er nennt die Gesetzblätter mit Nummer und Gültigkeitsdatum hier nicht. Stattdessen schreibt er in der Süddeutschen Zeitung, die ihn natürlich nur als literarisches Schoßhündchen zulässt und inhaltlich mitgeredet hat, über politische / freiwillige Unterwerfung. Dazu ist noch mehr zu sagen.

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Aber die Bevormundungsverträge zitiert Foschepoth eben nicht mit Quellenangabe, sondern er nennt es euühemistisch nur so allgemein als „Bündnispartner mit minderen Rechten..“ und „…spezifisch deutsches NATO-Recht“.

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Ich bezweifele hiermit nicht, dass es nach wie vor eine überwiegende Mehrheit der Deutschen für die USA gibt. Bei der Entweder-Oder-Frage, ob weiter unter den USA? oder eine Politik weg von den USA, hin zu einer Neutralität (ähnlich der Schweiz – auch Österreich)? – aber verstärkt für Europa und die E U, nehme ich an, dass die Deutschen weiter im US-Schatten mitschunkeln mögen.

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USA Cyber War und SNOWDEN der deutschen Besatzer-Souveränität

April 10, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4290

am 9. April 2014

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Seit geraumer Zeit wird das Thema NSA – der staatlichen IT-Geheimdienste des totalen Datenraubes, der totalen Überwachungsmacht und der telematischen Bevormundung bzw. Entmündigung in der deutschen Medienöffentlichkeit gequält.

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Es gibt einen Untersuchungsausschuß zur IT-Sicherheit und der NSA-Snowden-Thematik des Deutschen Bundestags. Gestern trat der Vorsitzende des NSA-Ausschusses, Clemens Binninger, zurück. Sein Rücktritt wurde mit Eigenwillen erklärt, wirklich ist es Leistungsverweigerung mit Blick auf den NSA-Whistleblower und USA-Flüchtling im russischen Exil, Edward Snowden.

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Wir haben hierzu drei Interessenbezugslinien zu beachten:

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– Interesse unserer Übermacht USA,

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– Interesse von Edward Snowden persönlich,

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– Interesse Deutschlands

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Das Interesse der USA hat mehrere Linien:

Die USA wollen das Datenspionagethema NSA, Prism und so weiter gar nicht diskutieren: Geheimdienste sind geheim!

Die USA wollen den ehemaligen NSA-Mitarbeiter Snowden als Staatsverräter, Untreue und Geheimnisverrat, Kollaboration mit dem Feind, vor das us-amerikanische Strafgericht stellen.

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Die USA verlangen die Auslieferung des Edward Snowden von jedem exilgebenden Staat.

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Das Interesse Edward Snowdens:

Snowden sieht aufgrund seines Insider-Wissens den totalen Cyber War, in dem jeder Gebrauch der Datensammlung nur ein Missbrauch sein kann. Folglich erklärt Snowden seinen Geheimnisverrat als Dienst an der Menschheit gemäß seiner Pflicht als US-Staatsbürger unter der amerikanischen Verfassung: Die USA müssten Snowden dankbar sein.

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Snowden fand in Russland bei Putin bis zum Sommer diesen Jahres 2014 vorübergehend Exil bzw. Aufenthaltsrecht. Snowden hat von Russland die Auflage, von russischem Boden aus keinerlei weitere sachliche und persönliche Stellungnahmen in die Öffentlichkeit zu geben, die den USA schaden.

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Seit Snowdens Aufenthalt in Russland, hat er sich an seine „Schweigepflicht“ gehalten und keinerlei NSA-Angelegenheiten mehr thematisiert. Während dieser Zeit wurden von der Londoner Tageszeitung The Guardian sowie von einem Journalisten in Brasilien, der über eine Kopie aller Snowden-NSA-Datenspeicher verfügt, weiterpubliziert. Hieraus wird häppchenweise in den weltweiten Massenmedien fortschreitend informiert. Der Bundestagsausschuss könnte versuchen, aus diesen Quellen die Snowden-NSA-Datenkopien zu erhalten und die deutsche Öffentlichkeit ins Bild zu setzen (schließlich zahlt der Staat auch riesige Geldsummen für Schweizer-Steuer-CDs). Man scheint also stattdessen Edward Snowden weiterhin in einer Pseudo-Kronzeugenrolle hochhalten zu wollen – cui bono? Wer will das? Wem nützt das?

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Wenn Snowden seinen russischen Aufenthaltsexil verlässt, benötigt er einen sicheren Aufenthaltsort, einen Exilstaat, der nicht an USA ausliefert. Bis heute hat Snowden eine solche neue Adresse nicht. Deutschland hat mit den USA eine Auslieferungspflicht vertraglich vereinbart.

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Das Interesse Deutschlands

Deutschland ist nicht über die vom Besatzungsstatus herkommenden Bevormundung durch die westlichen Allierten des Zweiten Weltkriegs, also USA, GB und France, informiert. Die deutsche Politik will den deutschen Bürgern nicht offen zugeben, dass Deutschland weiterhin bevormundet ist.

In Deutschland herrscht für die deutschen Staatsbürger Deutsches Recht. Über den Deutschen und dem deutschen Recht steht die Souveränität der USA, in dem Recht, Deutschland politisch zu bevormunden. (Hier ist nicht von der USA-Militärübermacht geredet).

Bei einer tiefgehenden öffentlichen Diskussion zur Datenspionage der NSA gegen Deutsche in Deutschland, vielleicht mit Edward Snowden als ZEUGEN und WEGWEISER.

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Die Kanzlerin Merkel reist demnächst nach USA. Die CDU und die Große Koalition wollen diesen besuch bei Obama nicht damit belasten, dass eventuell Edward Snowden nach Deutschland käme, vor dem NSA-Untersuchungsausschuss auszusagen. – Deshalb ist jetzt der Binninger zurückgetreten.

Deutschland kann Snowden kein Asyl bieten, weil Deutschland Snowden ausliefern müsste und ausliefern würde. Folglich kann Snowden nicht als Zeuge nach Deutschland einreisen. Eine Video-Vernehmung kommt angeblich auch nicht in Betracht. Schließlich dürfte Snowden von Russland aus auch eine solche Videoshow nicht mitmachen. Von wo könnte Snowden aussagen? Er braucht also einen sicheren Exilort.

Als Zeuge käme Snowden folglich nur dann in betracht, wenn er zum Beispiel in Venezuela Exil erhielte und außerdem dann die Mitglieder des Bundestags-NSA-Untersuchungsausschusse nach Venezuela reisen würden, um dort zu verhandeln. Das wäre ein politisches Spektakel. Das wird der Regierungsblock der Blockparteien verhindern.

Der inzwischen immer mehr zum Schlaumeier mutierende Christian Ströbele (Grüne), hatte Snowden in Russland getroffen – aber eben auch keinerlei Informationen zur NSA-Sache erfahren bzw. solche nicht öffentlich nicht mitgeteilt. In sofern ist seine „Snowden-als-Zeuge“-Kampagne lediglich Bluff und Heuchelei. Das wird nichts.

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Wir haben also ein Aufklärungsthema: Wie souverän ist Deutschland? Kann Deutschland nach deutschem Recht Datenschutz garantieren? Kann Deutschland von den USA Respekt verlangen und erhalten?