Lichtgeschwindigkeit 8014
am Mittwoch, 14. März 2018
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Deister Anzeiger der Hannoverschen Allgemeine Zeitung im November 2017
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NEUNTER BLOGBEITRAG zum 20. April 2018 in Springe, und wird fortgesetzt, in LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dietmar Moews hier:
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Es geht hier um die erste gebrauchstüchtige EDISON-Glühlampe des Jahres 1879 und um das EDISON-PATENT als Gerichtsurteil.
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Und es wird bis heute von der Neuen Deister Zeitung die Falschmeldung über „Goebel schlägt Edison“ durch Idolisierung zum 20. April fortgesetzt, anstatt den Lesern und den Springern kurz, klar und verständlich zu zeigen, was hier von der NDZ seit dem 14. Februar 1893 gespielt worden ist.
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Eigentlich wirklich hirnrissig ist, was die Göbel-Indianer aus Springe daraus gemacht haben. Sie haben offensichtlich überhaupt nicht begriffen, was die „GOEBEL-DEFENSE“ – nämlich Zeitverschleppung (s. u.) – war und sein sollte. Es ist derart platt, wie die deutsche PROPAGANDA um Heinrich Goebel, den angeblichen Lampenbauer vor Edison, zum deutschen IDOL aufbaute und bis heute verteidigt.
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asz-archiv: Erstveröffentlichung aus: Dr. Dietmar Moews in: MÜNCHENKRITIK 2006; Abschrift einer Kopie aus Gerichtsarchiv New York und Abgleich mit dem Originalabdruck in
Electrical World Vol XX No. 15. Oct. 8, 1892
Lacombe und Shipman
4. Oktober 1892
Edison Electric Light Company vs. United States Electric Lighting Company
new york
Entscheidung im großen Lampen-Fall
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„ERLÄUTERUNG von Dietmar Moews:
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Der Circuit Court of Appeals in New York fällt seine Entscheidung im berühmten Edison-Lampen-Streitfall. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung der Richter Lacombe und Shipman folgt hier.
Es wird daran erinnert, dass Richter Wallace am Circuit Court, New York USA, Anfang Juli 1891 eine Entscheidung in diesem Fall –
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Edison Electric Light Company vs. United States Electric Lighting Company –
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und ein Dekret für eine einstweilige Verfügung und eine Buchhaltung angeordnet hat.
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Der Fall wurde auf Berufung durch die Beklagten an Richter Shipman und Lacombe (Circuit Court of Appeals, Südlicher Bezirk von New York) abgegeben, mit dem Ergebnis, das jetzt die vorliegende Berufungs-Entscheidung bekannt gegeben wurde. Die Entscheidung des Amtsgerichts ist kostenpflichtig.
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Lacombe und Shipman bestätigen die Entscheidung der ersten Instanz von Wallace klar: „Das Urteil ist auch in der allgemeinen Bedeutung eine starke Bestätigung der Behauptungen von Herrn Edison über die Erfindung der praktischen Glühlampe“. Die neuerliche Entscheidung von Lacombe und Shipman erteilt eine einstweilige Verfügung mit der Verbuchung von Gewinnen und Schäden für den Antragssteller Edison. Die Klage wurde ursprünglich auf drei Patente erhoben: Nr. 223.898, datiert 27. Januar 1880; Nr. 227.229, datiert 4. Mai 1880; Nr. 265.777, datiert 10. Oktober. 1882.
Durch eine entsprechende Vorgabe wurde das Gesetz geändert, indem die letzten beiden Patente zurückgezogen wurden. Richter Wallace hatte nach seiner Anhörung und Würdigung von Schriftsätzen und Beweisen dem Beklagtenvortrag entsprochen. Der Beklagte legte Berufung ein. Der Sachverhalt wird in der Stellungnahme hinreichend dargelegt.“
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(Anm. D. M.: In den nächsten Tagen wird hier eine vom Richter verlangte entsprechende Eidesstattliche Erklärung (Affidavit) von Thomas A. Edison bereitgestellt).
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Das URTEIL für EDISON-Priorität-Patent No. 223.898 am 4. Oktober 1892:
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RICHTER Lacombe, C. J.: Am 27. Januar 1880 wurden im Rahmen einer Anmeldung, die am 4. November 1879 eingereicht wurde, an Thomas A. Edison die Patentschriften Nr. 223.898 erteilt und durch nachfolgende Abtretungen an den Beschwerdeführer weitergeleitet. Die vier Klauseln des Patents lauten wie folgt:
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1. Elektrische Lampe zur Abgabe von Licht durch Glühen, bestehend aus einem Glühfaden aus Kohlenstoff mit hohem Widerstand, der wie beschrieben hergestellt und an metallischen Drähten befestigt ist.
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2. Die Kombination von Kohlenstoff-Filamenten mit einem vollständig aus Glas gefertigten Lampenhohlkörper und Leitern, die durch das Glas hindurchgehen und aus denen die Luft für den angegebenen Zweck abgesaugt wird.
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3. Kohlenstofffaden oder -streifen, der gewickelt und mit elektrischen Leitern verbunden ist, so dass nur ein Teil der Oberfläche solcher Kohlenstoffleiter für die Bestrahlung von Licht, wie beschrieben, freigelegt werden sollte.
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4. die hier beschriebene Methode der Befestigung der Platin-Kontaktdrähte am Kohlefaden und der Verkohlung des Ganzen in einer geschlossenen Kammer im Wesentlichen wie beschrieben.
In der vom Beklagten gefertigten Lampe wird der Kohlenstoffleiter nicht wie im dritten Anspruch angegeben aufgerollt, noch ist er wie im vierten Anspruch angegeben gesichert, noch behauptet der Beschwerdeführer, dass eine dieser Klauseln verletzt wird. Das Bezirksgericht stellt fest, dass die erste Klage durch ihre Phraseologie auf Lampen beschränkt war, in denen (unter anderem) die Zuleitungsdrähte nach der Methode des Patents an der Wendel befestigt sind, d.h. durch Zement, der in situ verkohlt wurde, und dass sie als Beklagte zu diesem Zweck Klammern verwendet hat, das Patent nicht verletzt. Diese Konstruktion des ersten Anspruchs wurde vom Beschwerdeführer akzeptiert, der gegen die Entscheidung keinen Einspruch eingelegt hat. Es bleibt nur der zweite Anspruch zur Prüfung übrig.
Der Brenner des Beklagten besteht aus Kohlenstoff, der im Querschnitt so klein ist, dass er durch die gewöhnliche Verwendung der allgemeinen Sprache als „Glühfaden“ bezeichnet werden kann; der Hohlkörper, der den Brenner enthält, ist vollständig aus Glas gefertigt; die Leiter, die mit dem Brenner verbunden sind, gehen durch das Glas hindurch; und vom Hohlkörper wird die Luft abgesaugt. Der Beklagte macht jedoch geltend, dass die Spezifikationen des Patents und der bereits bekannte Stand der Technik es erfordern, dass der gefolgerte Anspruch hinsichtlich der Konstruktion so abgegrenzt sein müsste, dass die Lampe des Beklagten nicht unter jene Bedingungen fällt, und dass ein solcher Anspruch, sofern er nicht so begrenzt ist, unmittelbar vorweggenommen oder unhaltbar ist, da er keine patentierbare Neuheit beinhaltet.
Lampen, die mit Hilfe des elektrischen Stroms Licht abgeben sollen, werden grob in zwei Gruppen eingeteilt, den Lichtbogen und die Glühlampe. Im ersten Fall sind zwei Leiter oder Elektroden so angeordnet, dass sie im Betrieb mit ihren Achsen in der gleichen vertikalen Linie leicht voneinander getrennt sind. Der Strom springt durch den Zwischenraum, reißt Partikel von den gegenüberliegenden Enden der Elektroden ab und verdampft sie teilweise und entwickelt Wärme und Licht an den Enden der Elektroden und in den feineren Teilchen dazwischen. Um einen möglichst wirksamen Strom an der Stelle, an der er Licht entwickelt, zu erzeugen, sind nicht nur die Leiter, die ihn von der Quelle der Energiezufuhr bringen, sondern auch die Elektroden selbst, die Teil des leitenden Stromkreises sind, so konzipiert, dass sie nur einen geringen Widerstand gegen den Durchgang des Stroms darstellen. Der Wirkwiderstand beginnt mit dem Erreichen der Unterbrechung im Stromkreis.
In einer Glühlampe gibt es keine Unterbrechung im Stromkreis, aber es wird ein Stück schlecht leitendes Material in den Stromkreis eingeführt, das so angeordnet ist, dass sein Widerstand gegen den Durchgang des Stroms Wärme entwickelt, die ausreicht, um es in den Zustand des Glühens zu bringen. Die Drähte, die den Strom zu dem Ort leiten, an dem er Glühen durch Widerstand entwickelt, sind so konzipiert, dass sie nur einen geringen Widerstand gegen seinen Durchgang aufweisen. Der effektive Widerstand beginnt dort, wo das schlecht leitendem Material (Brenner oder Leuchtmittel) platziert ist, und die Lampe erlischt, wenn der Brenner verbraucht wird, bricht oder abnutzt. Je länger die Lebensdauer des Brenners ist, desto länger ist die Lebensdauer der Lampe und desto mehr wird sie für die praktische elektrische Beleuchtung verfügbar. Die Auswahl der Materialien für die verschiedenen Teile des so gebildeten Stromkreises, ihre Manipulation, Anordnung und Bedienung beschäftigen seit vielen Jahren die Aufmerksamkeit der Experimentatoren, und die Ergebnisse ihrer von Zeit zu Zeit veröffentlichten Arbeiten stellen den Stand der Technik der elektrischen Glühlampenbeleuchtung dar.
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Das Patent besagt: „Ziel der Erfindung ist es, elektrische Lampen zu erzeugen, die durch Glühen Licht spenden, wobei die Lampen einen hohen Widerstand aufweisen, um die praktische Unterteilung des elektrischen Stroms zu ermöglichen, so dass an mehreren wechselnden Brennpunkten, die von derselben Stromquelle gespeist werden, Linien mittlerer Intensität – vergleichbar mit denen, die von gewöhnlichen Gaslampen abgegeben werden – entwickelt werden. Das zu lösende Problem erforderte ein System und eine Vorrichtung, die die Entwicklung dieser moderaten Lampen zulassen würde. Vor 1879 schienen die Experimentatoren die Einsicht erreicht zu haben, dass der Erfolg, wenn überhaupt, durch Modifikationen der Bogenlampe erzielt werden sollte, aber bis zu diesem Zeitpunkt wurde der Öffentlichkeit keine Lampe, kein Lichtbogen oder Glühlampe zur Verfügung gestellt, die mit den damals existierenden Mitteln zum Betrieb und zur Verteilung des elektrischen Stroms dieses Ergebnis erreichte.
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Seit dem Zeitpunkt des Patentschutzes ist die elektrische Beleuchtung mit Licht mittlerer Intensität zu einem kommerziellen Erfolg geworden. Spätere Verbesserungen an den Elektroden und an anderen Teilen des Systems haben zweifellos wesentlich zu seiner Entwicklung beigetragen, aber die Aufzeichnung zeigt offensichtlich, dass mit Lampen wie in dem Patent, die mit der damals bekannten Kunstfertigkeit gebaut und unter den Bedingungen betrieben wurden, die von den damals existierenden Betriebs- und Leitungsapparaten zugelassen wurden, es für einen Generator praktisch wurde, eine angemessene Anzahl von Lampen in angemessener Entfernung von ihm zu betreiben, und die gleichzeitig wirtschaftlich, haltbar und langlebig waren. Angesichts des völligen Scheiterns des Standes der Technik, eine solche Unterteilung des elektrischen Lichts zu erzeugen, sollte eine solche Lampe, die in Fabriken, großen Gebäuden und in kleineren, aneinander grenzenden Gebäuden, also für die isolierte Beleuchtung zur Verfügung stehend, wirtschaftlich erfolgreich sein, um mit Gas für die Hausbeleuchtung auch nur annähernd gleichwertig konkurrieren zu können.
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Was war dann der Beitrag zu dieser Lösung des Problems, das Edison der Welt durch das Patent in der Klage gegeben hat? Gewerbliche und häusliche Erfordernisse erforderten, dass die Lampen so angeordnet sein sollten, dass sie ihre Leistung unabhängig von einer gemeinsamen Quelle und nicht durch eine andere Lampe beziehen, so dass sie einzeln angezündet oder nach Belieben gelöscht werden konnten, und der Ausfall einer einzigen Lampe würde den Stromkreis nicht unterbrechen. Dies geschieht durch die so genannte „multiple arc“-Anordnung, bei der die Drähte, die zu und von jeder Leuchte führen, so mit den Hauptleitern verbunden sind, dass sie für jede Leuchte einen eigenen Stromkreis bilden. In dieser Anordnung ist für eine große Anzahl von Übersetzungsgeräten keine größere elektromotorische Kraft erforderlich als für eine einzige, wobei der Strom auf die Anzahl der eingesetzten Geräte gestaffelt wird. Je geringer der Widerstand eines jeden Wechselleiters ist, desto größer ist der Strombedarf, und je größer die Anzahl der Wechselleiter ist, desto größer sind die Einzelwiderstände, die konstant bleiben, desto größer können auch die Drähte der Hauptleiter sein – ein Anstieg, der nach dem Stand der Technik schon bald einen solchen Aufwand für die Hauptleiter mit sich brachte, der den kommerziellen Erfolg ausschließt.
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Die Wärmemenge, die durch den Durchgang eines elektrischen Stroms entsteht, ist größer, wenn der Stromfluss größer ist. Sie ist auch größer, wenn der Widerstand des Leiters größer ist. Und alle elektrischen Leiter variieren im Widerstand direkt durch ihre Länge und entsprechend durch den Querschnitt. Leiter aus verschiedenen Materialien haben auch unterschiedliche spezifische Widerstände. Die Wärmemenge, die in einem Übersetzungsgerät entwickelt wird, ist unabhängig von – aber der Grad der Wärme (u. a. die Temperatur) ist abhängig von – der Ausdehnung der strahlenden Fläche. In der im Patent dargestellten Lampe werden diese Verluste in Anspruch genommen. Dabei werden die Widerstandsverhältnisse des Brenners zum Widerstand des gesamten Stromkreises und zu seiner eigenen Abstrahlfläche so abgestuft, dass ein Licht der erforderlichen Intensität durch die Ausgabe einer so geringen Strommenge bei jedem Leuchtmittel-Fokus erzeugt wird, dass die Hauptleiter hinreichend klein und somit ausreichend niedrig sind, um die Einführung des Systems in die öffentliche Nutzung zu rechtfertigen.
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Es ist nicht notwendig, in eine ausführliche Diskussion über den Stand der Technik einzutreten, soweit es sich um die Frage der patentierbaren Neuheit einer solchen Verkörperung einer Reihe von hochohmigen und kleinen strahlenden Oberflächen handelt. Unabhängig von allen Patenten oder Veröffentlichungen anderer, ist die Philosophie dieser Methode zur Erzeugung von Glühlicht zweifellos klar und hinreichend auf die Herstellung eines glühenden Platinbrenners in Edisons französischem Patent Nr. 130.910 vom 28. Mai 1879 angewandt. Ob nach § 4887 der revidierten Statuten das Patent, das seine eigene Erfindung verkörpert, für Edison als Teil des Standes der Technik ausreicht und inwieweit das Patent im Hinblick auf den Stand der Technik eine patentfähige Erfindung offenbart, braucht nicht in dieser Berufung festgelegt zu werden. Denn wir sind insofern davon überzeugt, dass es eine Erfindung in der Substitution des Kohlenstoffs des Patentes in Klage gegen das Platin des französischen Patents gegeben hat. Alle Kenntnisse darüber, was das Verhältnis von Widerstand zu strahlender Oberfläche sein sollte, entweder im französischen Patent oder an anderer Stelle in der Kunst aufgezeigt wurden, ist hierfür nebensächlich.
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Wie oben erwähnt, haben Leiter aus verschiedenen Materialien unterschiedliche spezifische Widerstände. Ohne ins Detail zu gehen, kann man sagen, dass unter den Metallen Platin, einschließlich seiner Legierungen, das einzige ist, das Erfolg versprechend für Glühbrenner zu sein scheint. Mit einer Zubereitungsmethode, die darauf abzielt, einige seiner Mängel zu beheben, ist es das Material des französischen Patents, obwohl der erste Anspruch dieses Patents in der Regel auf einen durchgehenden metallischen Leiter lautet. Der spezifische Widerstand von Platin ist hoch genug, um zu erreichen, dass es durch den elektrischen Strom zum Glühen gebracht wird. Wenn es so elektrisch durchströmt wird, wird es nicht durch vorhandenem Umgebungs-Sauerstoff verbraucht, sondern ist bei einer Temperatur schmelzbar, die geringfügig höher ist als diejenige, bei der es glüht. Um es herzustellen, muss es so nahe am Schmelzpunkt gehalten werden, dass eine leichte Schwankung des Stroms oberhalb der normalen Stärke es zerstört. Ein großer Teil des französischen Patents ist der Beschreibung von Methoden und komplizierten Apparaten gewidmet, die als „Thermoregulator“ bezeichnet werden und dazu bestimmt sind, den Strom zu regulieren, um eine solche Erhöhung der Temperatur zu vermeiden.
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In seiner Erfindung, wie sie im französischen Patent beschrieben ist, ist Edison von der bestehenden Idee der Brenner mit niedrigem Widerstand abgewichen und hat die kommerzielle und wissenschaftliche Notwendigkeit von Brennern mit hohem Widerstand erklärt, obwohl sie schlank und vermutlich zerbrechlich sein müssen, und versucht, eine Methode zu finden, um sie vor den Auswirkungen der Hitze und der Atmosphäre zu schützen. Es wird gesagt, dass die bisher bekannten Gesetze der Elektrizität alle gelehrt haben sollten, dass eine elektrische Glühlampe einen Brenner mit kleinen Querschnitten und kleinen Strahlungsflächen haben muss. Die elektrischen Gesetze sind bekannt und anerkannt worden, aber sie haben nicht gesagt, wie man die Materialien, die effiziente Brenner vor den zerstörerischen Auswirkungen anderer Quellen als der Elektrizität, der sie ausgesetzt werden müssen, schützen kann, mit anderen Worten, sie haben nicht gesagt, wie man eine Lampe baut. Edison verfolgte in seiner französischen Spezifikation das Prinzip der hohen Widerstandsfähigkeit gegen ein Extrem, machte Platinbrenner mit einem Widerstand von 200 bis 300 Ohm und beschrieb die Methode, mit der sie vor einer schnellen Verschlechterung bewahrt werden sollten, „indem er die atmosphärische Wirkung zerstörte oder abfing; er befreite sie von eingeschlossenen Gasen, indem er sie einem hohen Grad an elektrischer Wärme im Vakuum aussetzte und sie anschließend auch im Vakuum versiegelte“. Die Platinlampe hat keinen Erfolg gehabt. Da Kohlenstoff einen spezifischen Widerstand von 200- bis 400-mal so hoch ist wie Platin (harter, dichter Kohlenstoff mit einem geringeren Widerstand als poröser Kohlenstoff), praktisch unschmelzbar ist, lange bevor er als Einleiter vorgeschlagen wurde und als solcher in vielen der nach dem Stand der Technik entwickelten Lampen verwendet wurde, könnte man annehmen, dass ein Fachmann in dieser Kunst einen Ersatz für den Platindraht suchte. Er fand Etwas, das aufgrund der hohen Widerstandsfähigkeit und der kleinen strahlenden Oberfläche die im französischen Patent offenbarte Philosophie verwirklichen könnte, und dann eine höhere Betriebstemperatur ohne zu Schmelzen zu Kohlenstoff geworden wäre; aber seine Textfassung in diesem Fall stellte eindeutig das Gegenteil des Satzes fest. Kohlenstoff, wenn er der Luft bei einer Temperatur ausgesetzt wird, die ausreicht, um ein Glühen zu erzeugen, wird verbrannt. Um dieser Schwierigkeit abzuhelfen, schlugen frühere Experimentatoren vor, den Kohlenstoffbrenner in eine Glaskugel einzubauen, von der Luft und Feuchtigkeit ausgeschlossen werden sollten. Diese Hohlkugeln waren unterteilbar, um den Austausch der Innenteile zu ermöglichen. Wir finden die Worte „angemessen versiegelt“ nicht, die im Königspatent (Britisch, 1845, Nr. 10,919) verwendet wurden. Um eine Modifikation seiner Lampe für den Einsatz unter Wasser zu beschreiben, genügte die Behauptung, dass ihre Struktur so radikal verändert werden sollte, dass für den cumbrous Apparat mit seiner Quecksilbersäule, sie eine leichte und kompakte Ganzglaskugel, mit einem nicht entfernbaren Brenner ersetzt, die ausführlich beschrieben ist.
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Weder die einschließende Kammer von Crookes, noch die Geissler-Rohre, obwohl sie komplett aus Glas mit versiegelter Verkabelung bestehen, wurden vom Stand der Technik zum Schutz von Glühbrennern verwendet. Zum Teil deshalb, weil diese Bauweise mit einer abtrennbaren Kammer, die Vakua, die die früheren Experimentatoren zu sichern suchten, nicht aufrechterhalten werden konnten. Auch wenn nachträgliche Verbesserungen an Abgaspumpen ihrer Lampe ein hohes Anfangsvakuum verleihen konnten, würde es schnell in der undichten Kugel verschwinden. Problem war der Sauerstoff oder andere kohlenstoffverbrauchende Gase, vor denen alle früheren Erfinder versuchten, den Brenner zu schützen. Spätere Erfinder versuchten, das gleiche Ergebnis zu erreichen, indem sie die Kammer mit Stickstoff oder einem anderen inerten Gas füllten, d. h., nicht Sauerstoff mit dem Kohlenstoff zusammenkommen lassen. Folglich wurden auch die Kohlen selbst Verfahren unterzogen, um sie härter, zäher und härter zu machen. Eine Reihe von Kohlen wurden so angeordnet, dass sie nacheinander in Betrieb genommen werden konnten, ohne die Brennkammer öffnen zu müssen. Doch eine Operation, die man oft als „Zerfall“, „Abnutzung“, „Verdunstung“ bezeichnet, war für das Leben des Brenners bald tödlich. Die Patentbeschreibung stellt die hohe Wahrscheinlichkeit heraus, dass schon das Drehen zum Kohlenstoff des ersten Brenners, dessen Verhältnis des Widerstandes zur strahlenden Oberfläche haben sollte. Doch auch ein Fachmann in der Kunst solcher Lehren, musste annehmen, dass, auch bei gesteigerter Größe des Brenners, diese Instabilität seinen Gebrauch unmöglich machte. Insbesondere ist es wahr, dass die Verwendung von kleinen Kohlenstoffen in abgeschwächter oder fadenförmiger Form, die Edison im Platinpatent angegeben hatte, nicht in Betracht gezogen worden waren. Wir finden auch keine Vorschläge von Lane-Fox in seinen Patenten (British, Nos. 3.988, 4.043, 4.626, 0f 1878, 1.122, von 1879), oder seinen anderen Veröffentlichungen, eine solche Würdigung der Ursache für die Desintegration von Kohlenstoff oder eine solche vermeintliche Methode der Verhinderung. Nach Lane-Fox können wir die Schlussfolgerung nicht bestreiten, dass die Kunst anderswo nach anderen Stoffen für den Brenner schauen mussten, der neben Kohlenstoff eine Zukunft haben sollte. Sicherlich scheint Lane-Fox selbst eher nach Erfolg mit seinen metallischen Legierungen und seine Verbindungen in Stickstoff gesucht zu haben oder andere geeignete Gase einzusetzen versuchte, als nach Kohlenstoff in einem perfekten Vakuum zu suchen, wie Edison. Die Literatur der Kunst stützt voll und ganz die Aussage von Herrn Schwendler, die 1879 im Telegraphic Journal zitiert wurde: „Wir können kaum erwarten, dass das Prinzip der Glühlampen für eine praktikable Beleuchtung genutzt wird“, es sei denn, man entdeckt einen Leiter ohne die Nachteile von Platin und „der sich bei hoher Temperatur nicht mit Sauerstoff verbindet“.
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Im Juni 1878 und im Januar 1879 (US-Patente 205,144 und 211,262) wies Sawyer-Man auf eine der Ursachen hin, die diesen Zerfall des Kohlenstoffs bewirkten, nämlich „dass Sauerstoff oder ein anderes Element für Verbindungen in der Lampe verbleibt“. Der Kohlenstoff „der genügend Luft oder Sauerstoff verbirgt, um seinen Verbrauch zu einer bloßen Frage der Zeit zu machen“, da die geringste Menge an Sauerstoff in einer versiegelten Lampe ausreicht, um eine unbestimmte Menge an Kohlenstoff zu verbrennen“.
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Dies versuchten sie zu beheben, indem sie die in eine Kohlenwasserstoffflüssigkeit eingetauchten Kohlebleistifte auf eine extrem hohe Temperatur erhitzten, wodurch ein harter und dichter Kohlenstoff erzeugt wurde, dessen spezifischer Widerstand durch eben diesen Prozess herabgesetzt wurde. Sie erwärmten den „Kohlenstoff“, während der Lampenhohlkörper an die Vacuum-Pumpe angeschlossen war. Währenddessen floss der Stickstoff in sie hinein- und heraus und verdrängte alle Verunreinigungen und verstopfenden Gase zum Glühen, die so durch den Stickstoffstrom aus dem Glas herausgetragen werden. In der Überzeugung, dass die Verschlechterung des Kohlenstoffbrenners auf das Vorhandensein von verdecktem Sauerstoff zurückzuführen ist, der in einer geschlossenen Lampen-Kammer entwichen ist und die Verbrennung „begünstigt“, versuchten sie die Stabilität zu sichern, indem sie den Sauerstoff, den sie durch Erwärmung in der Pumpe ermöglichten die Stickstoffatmosphäre zu verdrängen und durch den Sauerstoff zu ersetzten.
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Edison hatte mit Kohlenstoff experimentiert, bevor er die Platinlampe seines französischen Patents entwarf. Die Datierung dieses Patents zeigt, offenbar weil diese Lampe nicht den erhofften Erfolg zu versprechen schien, dass Edison sich wieder dem Kohlenstoff zuwandte. Im Laufe seiner Forschungen machte er eine Entdeckung über die Ursachen der „Desintegration“. Er dachte sich eine Lampe aus, in der Kohlenstoff, selbst in der für einen Brenner erforderlichen fadenförmigen Form, ein Verhältnis von Widerstand zu strahlender Oberfläche, die die in seinem französischen Patent dargelegte Philosophie anwendbar machte, ausreichend lange aufrechterhalten werden konnte. Genau dieses wurde zu einem kommerziellen Erfolg.
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Zum Zeitpunkt der Anmeldung des französischen Patents hatte er anscheinend nur den Punkt erreicht, dass „Bleistifte (keine Filamente“) „aus Kohlenstoff auch durch diese Behandlung von der Luft befreit und auf eine solche Temperatur gebracht werden können. Der Kohlenstoff wird pastös, und wenn er dann abkühlen darf, ist er sehr homogen und hart“. Erst im Oktober 1879 wurde die Erkenntnis gewonnen, dass ein Kohlefaden praktisch stabilisiert werden kann.
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Das Klagepatent legt fest, dass deshalb „Licht durch Glühen aus Kohlenstoffstäben mit einem bis vier Ohm Widerstand gewonnen wurde, die in geschlossenen Behältern platziert sind, in denen die Luft aus der Atmosphäre durch Gase ersetzt wurde, die sich nicht chemisch mit dem Kohlenstoff verbinden. Das Gefäß, in dem sich der Brenner befindet, besteht aus Glas, und ist auf einem metallischen Untergrund zementiert,“ oder, wie der Beweis in diesem Fall zeigt, manchmal auf einem Glasuntergrund. Die Führungsdrähte waren schon immer groß, so dass ihr Widerstand um ein Vielfaches geringer sein sollte als der des Brenners. Und im Allgemeinen zielten die früheren Versuche anderer Experimentatoren, den Widerstand des Kohlenstoffstabes zu verringern. Die Nachteile dieser Praxis liegen darin, dass eine Lampe mit einem Widerstand von nur ein bis vier Ohm ohne den Einsatz von Hauptleitern mit enormen Abmessungen nicht in großer Zahl in mehreren Bögen betrieben werden kann; dass aufgrund des geringen Widerstandes der Lampe die Zuleitungsdrähte groß dimensioniert und gut leitend sein müssen, und dass eine Glaskugel an der Stelle, an der die Drähte eindringen und zementiert werden, nicht dicht gehalten werden könne; daher wird der Kohlenstoff verbraucht, denn es muss fast ein perfektes Vakuum vorhanden sein, um den Kohlenstoff zu zersetzen, vor allem, wenn dieser Kohlenstoff klein in der Masse und hoch im elektrischen Widerstand ist. Die Verwendung eines Gases im Lampenbehälter, bei atmosphärischem Druck, das den Kohlenstoff zwar nicht angreift, ihn aber mit der Zeit durch „Luftwäsche“ zu zerstören scheint, oder die Abnutzung, die durch den schnellen Durchgang der Luft über die leicht kohärente, hoch erhitzte Oberfläche des Kohlenstoffs entsteht, ist ungeeignet. Ich habe diese Praxis rückgängig gemacht. Ich habe herausgefunden, dass selbst ein Baumwollfaden, der richtig verkohlt und in einen versiegelten Baumwollfaden eingelegt wurde, richtig verkohlt und in eine versiegelte Glasbirne eingelegt wurde, die bis auf ein Millionstel einer Atmosphäre erschöpft ist, einen Widerstand von hundert bis fünfhundert Ohm gegen den Durchfluss des Stroms bietet, und dass er bei sehr hohen Temperaturen absolut stabil ist. (Hier folgen weitere Aussagen zu anderen Kohlenstoffsubstanzen und deren Manipulation) „Durch die Verwendung des Kohlenstoffdrahts mit so hohem Widerstand kann ich feine Platindrähte für Leitdrähte verwenden, da diese im Vergleich zum Brenner einen geringen Widerstand haben und somit die versiegelte Vakuumlampe nicht erhitzen oder knacken. (Der Brenner wird auf den Glashalter gestellt) „ein Glaskolben (wird) über das Ganze geblasen, mit einem Führungsrohr für die Absaugung durch eine Quecksilberpumpe. Diese Röhre, wenn ein hohes Vakuum erreicht ist, wird hermetisch verschlossen.“ Die Erfindung besteht aus einem lichtspendenden Körper aus Kohlenstoffdrähten oder -blechen, die so gewickelt oder angeordnet sind, dass sie einen großen Widerstand gegen den Durchgang des elektrischen Stroms bieten und gleichzeitig eine leichte Oberfläche aufweisen, von der aus Strahlung erfolgen kann. Die Erfindung besteht weiterhin darin, einen solchen Brenner mit großem Widerstand in einem nahezu perfekten Vakuum zu platzieren, um Oxidation und Verletzung des Leiters durch die Atmosphäre zu verhindern. Der Strom wird durch Platinendrähte, die im Glas versiegelt sind, in die Vakuumlampe geleitet.“ Edisons Erfindung wurde praktisch gemacht, als er die bis dahin unbekannte Tatsache feststellte, dass Kohlenstoff hohe Temperaturen aushalten würde, selbst wenn er sehr gedämpft wäre, wenn er im Hochvakuum betrieben würde, ohne das Phänomen des Zerfalls“. Diese Tatsache nutzte er mit den Mitteln, die er beschrieben hat, eine Lampe mit einem fadenförmigen Kohlebrenner in einem nahezu perfekten Vakuum. Obgleich alle Glaskugeln mit führenden Drähten, die durch das Glas hindurchgehen und in es versiegelt wurden, vorher benutzt worden waren, um den Zustand des Inneren einer Kammer vor den Auswirkungen von Leckagen an den Verbindungsstellen zu bewahren. Und der Stand der Technik, einschließlich des französischen Patents, wies darauf hin, dass die Unterteilung des elektrischen Lichts durch die Verwendung von Brennern mit hohem Widerstand und kleiner Strahlungsfläche erreicht werden sollte; und obwohl Bleistifte aus Kohlenstoff in unvollkommenen Vakua erprobt worden waren – lag es angesichts der Lehren der Kunst über den Zerfall des Kohlenstoffs unter der Einwirkung eines elektrischen Stroms nahe, die Kohlenstoff-Substanz als geeignetes Material für den Bau eines Brenners zu wählen, allerdings viel stärker abgeschwächt als je zuvor – in der Größe reduziert auf die fadenförmige Form, die die Wirtschaftlichkeit der Konstruktion verlangt. Folglich wurde es so eingesetzt, um die Philosophie der hohen Widerstandsfähigkeit und der kleinen Abstrahlfläche zu nutzen – und so alte Elemente zu kombinieren, dass der Zerfall durch „Luftwäsche“ praktisch eliminiert werden kann, und der Brenner wird dadurch kommerziell stabil.
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Es stimmt, dass Kohlenstoffbrenner immer noch kaputt gehen, dass die Verbesserungen, weder von Edison noch von anderen Erfindern, sie absolut stabil gemacht haben, und in gewisser Weise kann man sagen, dass Edison sie nur stabiler gemacht hat als vorher – dass es nur eine Frage des Grades ist. Aber der Grad des Unterschieds zwischen Kohlenstoffen, die eine Stunde dauerten, und Kohlen, die Hunderte von Stunden dauerten, scheint genau der Unterschied zwischen Scheitern und Erfolg gewesen zu sein, und die Kombination, die zuerst das Ergebnis „Lange erwünscht, manchmal gesucht und nie zuvor erreicht“ erzielte, ist eine patentierbare Erfindung.
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Es ist auch wahr, dass die Kombination und Manipulation, die ein praktisch perfektes Vakuum sicherstellte, indem sie den Brenner erhitzte, während die Auspuffpumpe in Betrieb war, und anschließend den Lampenkörper versiegelte, ohne ein fremdes Gas einzuführen, von Edison in seinem französischen Patent als Mittel zur Bewirkung einer solchen Änderung des Zustands von Platin dargelegt wurde. Diese erlaubt, dass es auf höhere Temperaturen angehoben wird, ohne dass es zu einem Bruch, Riss oder Gewichtsverlust durch Verdampfung kommt. Aber die Beweise zeigen, dass die Platinlampe keinen Erfolg hatte, und wir denken, dass es eine offenkundige Erfindung in der Substitution von Kohlenstoff gab, der von verschlossenen Gasen befreit und in einem nahezu perfekten Vakuum platziert wurde.
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Der Materialwechsel erforderte eine Reorganisation der Lampe, wobei auf den Thermoregler verzichtet wurde, der ein wesentlicher Bestandteil der Struktur des französischen Patents war; er entwickelte neue Eigenschaften in der Lampe aufgrund der enormen Unterschiede zwischen den Widerständen und den Schmelzpunkten der beiden Materialien: Es nutzte die Entdeckung dieser Ursache („Luftwäsche“) der Instabilität des Kohlenstoffs, die jegliche Hoffnung auf seine zukünftige Nützlichkeit als Glühlampe auszuschließen schien: Schließlich und vor allem durch die Substitution wurde die vollständige Kombination von Elementen präsentiert, die zum ersten Mal in der Kunst ein praktisches elektrisches Licht produzierte. Wir sind der Meinung, dass eine solche Substitution von Material grundsätzlich und unter der Autorität eine Erfindung ist.
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Auf Seiten der Beklagten erklärten bezeugte Experten, dass eine solche Änderung des Materials keine Erfindung sei – die Verwendung von Kohlenstoff jeder Größe als Ersatz für Platin, betrieben in einem Vakuum, wäre für einen qualifizierten Fortschritt in der Kunst unzureichend. Diesem Vorschlag können wir nicht zustimmen. Sawyer und Man waren in der Kunst begabt, aber selbst nachdem sie gelernt hatten, wie man die verschlossenen Gase herauszudrängen vermochte und sie aus der Lampenkammer herauszog, wandten sie sich vom Vakuum ab. Das führte dazu, dass ihre Versuche keinen Zweifel daran ließen, dass sie den Lehren der Kunst zu folgen suchten, indem sie Stabilität suchten, indem sie nicht das Vakuum, sondern die Stickstoffatmosphäre benutzten.
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Edison war geschickt in der Kunst, das nahezu perfekte Vakuum des französischen Patents herzustellen, das gegen das Auslaufen durch die Ganzglaskugel von Geissler und Crookes gesichert war. Aber erst nach monatelangem geduldigen und hartnäckigen Experimenten, fand er in der Substitution seines Platins durch einen Filamentkohlenstoff den Erfolg, den er lange gesucht hatte, der anders nicht erreicht worden wäre.
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Der zweite Anspruch des Patents ist in seiner Phraseologie breit genug, um die oben genannte Erfindung abzudecken – zumindest, wenn es sich bei dem Brenner um einen Kohlefaden handelt. Dieses letzte Wort ist im Patent nicht spezifisch definiert, obwohl es darin zum ersten Mal in der Kunst auftaucht. Es war ein gebräuchliches englisches Wort mit einer Bedeutung, die deutlich genug ist, um darauf hinzuweisen, dass der Querschnitt eines jeden Artikels, für den es verwendet wurde, so klein sein muss, dass er fadenförmig ist; und wir denken, dass ein ausreichender Hinweis darauf, was diese Größe ist, durch die Untersuchung der gewöhnlichen Fäden, die für gewöhnlich verwendet werden, angebracht ist.
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Eine Prüfung des Patents zeigt jedoch, dass seine Abmessungen genauer sind. Es soll zerbrechlich sein, so klein in den Querschnitten, dass es mit früheren Carbonstäben eine Umkehrung der früheren Praxis darstellt.“ Einer der im Patent vorgeschlagenen Stoffe, der als Brenner verwendet werden soll, soll auf einen Durchmesser von 007 Zoll reduziert werden. Gewöhnliche Baumwollfäden, die auch im Patent vorgeschlagen werden, haben unterschiedliche Durchmesser; der größte häufig verwendete Durchmesser ist 1/64 Zoll im Durchmesser; das Modell des Patentamtes hat einen Durchmesser von etwa 1/66 Zoll. Die Beweise reichen nicht aus, um uns davon zu überzeugen, dass der Stand der Technik alle Brenner mit weniger als dem Doppelten dieser Größe liefern würde.
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Im Gegensatz zu diesen früheren Brennern nannte Edison seinen Brenner einen Glühfaden. Der Begriff ist treffend, und wir glauben nicht, dass er verpflichtet war, sein präzises Maximum und Minimum mit Tausendstel Zoll anzugeben. Sicherlich konnte niemand bezweifeln, dass Brenner, die sich in ihrer Größe den früheren der Stabbrennern nähern, Stäbe wären. Die Brenner des Beklagten sind in Querschnitten des Kohlenstofffadens des Patentamtsmodells kleiner und liegen unstrittig ganz auf einer Seite der Trennlinie zwischen Stäben und Filamenten. Daher muss die Trennlinie für die Zwecke dieses Verfahrens näher definiert werden. Die Kohlenstoffe, die der Beklagte im Hochvakuum in allen Glaskammern mit eingegossenem Platindraht betreibt und die auf diese Weise nicht der Luftwäsche ausgesetzt sind, werden praktikabel gemacht, sind stabil, sind fadenförmig und daher fadenförmig innerhalb der Erfüllung des zweiten Anspruchs, so dieses Wort „fadenförmig“ wie vorstehend vorgeschlagen zu qualifizieren ist.
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Dass sie durch den Import von „Spiralen“ des Brenners qualifiziert werden soll, ist ungerechtfertigt, da sich das Patent sowohl auf gewickelte als auch auf abgewickelte Gewinde bezieht und der dritte Anspruch speziell die Spiralform betrifft. Die erste Behauptung ist ein umfassender Anspruch, der darauf abzielt, und zwar durch die Verwendung der Worte „made as described“, also die Erfindung, so wie sie die Zeichner verstanden haben, zu erfassen: der Brenner, der das elektrische Licht durch sein Verhältnis von Widerstand zu strahlender Oberfläche unterteilen sollte, und auch die Nebenerfindungen (1) des Aufwickelns, wenn gewünscht, entweder als Wirkung des Verhältnisses oder als Schutz gegen Flackern; (2) der Befestigung der Brenner an den Drähten; und (3) der Bereitstellung eines Platzes für seinen Betrieb, nämlich: die ausgenutzte Ganzglaskugel, die praktische Stabilität sichern würde. Zur Abdeckung der Teilekombination zur Sicherung der praktischen Stabilität wird jede dieser Erfindungen als ein eigener spezifisch erhobener Anspruch angesehen. Der zweite Anspruch scheint eindeutig darauf abzuzielen, die Kombination von Teilen abzudecken, um die Stabilität des Deckels zu sichern. Dieses wird erreicht entweder indem die Zuleitungsdrähte geklemmt oder durch die plastische Verbindung des Voranspruchs gesichert ist. Entsprechend bestimmen aus der einen oder anderen im Patent genannten Sorten der Kohlenstoffe hergestellte Glühfäden den Filament-Charakter. Dies ist unabhängig davon, ob ihre Beständigkeit höher oder niedriger ist, es sei denn, der Filament-Charakter und ihre gestaltete Funktion würden das Maß dieses Widerstandes bestimmen. Diese Schlussfolgerung scheint eindeutig durch die eigentümliche Phraseologie des Anspruchs angedeutet zu sein. Es handelt sich um „die Kombination von Kohlenstofffilamenten mit einem Behälter, der vollständig aus Glas usw. besteht und aus dem die Luft für den angegebenen Zweck abgesaugt wird; „d.h., um eine Zersetzung des Brenners infolge der Luftwäsche zu verhindern“.
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Alle Experten und alle Berater sind sich einig, dass die Worte „Kohlenstoff-Filamente“ bedeuten, dass die Kombination des Patents nur das Glühen eines einzigen Glühfadens in jeder Lampe vorsah. Das ist richtig, aber die so veränderten Worte fanden ihren Platz im Anspruch durch keinen bloßen Schreibfehler. Anleitungen, die die einzelne konkrete Kombinationen beschreiben, die vor Verletzung geschützt werden sollten, sind für die Bemühungen des Zeichners aufschlussreich, seine erschöpften Ganzglasreceiver in Kombination mit Kohlefasern aller Art zu sichern. Dabei benutzte er den Plural, wobei er die Formulierung „von hoher Widerstandsfähigkeit“ und „wie beschrieben hergestellt“ ausließ, die im ersten Anspruch verwendet wurde, um sicherzustellen, dass er nicht, was diesen zweiten Anspruch betrifft, durch die Konstruktion einer beliebigen Varianz der Filamentsorte erfüllt werden könnte. Aus diesem Grund sind künftige Beschränkungen, die der Beklagte in diese Klage einfließen lassen will, dass das Filament einen hohen spezifischen Widerstand oder einen Widerstand von mindestens 100 Ohm aufweisen müsse, nicht akzeptiert werden kann.
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Der zweite Anspruch kann somit beschrieben werden.
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Die Kombination von Kohlenstoff, Filament oder Faden in der Größe und richtig verkohlt, die als Leuchtmittel in einer elektrischen Glühlampe verwendet wird, mit einem Hohlkörper, der vollständig aus Glas und Metallleitern besteht, die durch das Glas hindurchgehen, und von dem die Luft in einem solchen Maße evakuiert wurde, dass der Zerfall des Kohlenstoffs durch die Luftwäsche-Wirkung der umgebenden Gase oder durch andere Ursachen so weit reduziert wird, dass der Kohlenstoff praktisch stabil bleibt.
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Die Lampen der Beklagten sind eindeutig Verstöße gegen den zweiten Anspruch in der so ausgelegten Form.
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Die Beklagte macht weiter geltend, dass das Patent ungültig sei, weil es die Lampen nicht so beschreibt, dass ein Fachmann zum Zeitpunkt des Patents eine praktisch brauchbare Struktur danach schaffen könne. Der Beweis des Zeugen Howell scheint uns eine schlüssige Antwort auf diese Behauptung zu sein. Er machte, wie er bezeugte, nach den Anweisungen des Patents und benutzte nur Verfahren, die der Kunst vor ihrem Datum bekannt waren, Glühlampen wie das Patent beschreibt, die 600 Stunden brannten. Der Angeklagte kritisiert diesen Beweis, weil der Zeuge die von ihm hergestellten Filamente während des Erschöpfungsprozesses der Einwirkung des elektrischen Stroms unterworfen hat. Aber das Patent weist immer wieder darauf hin, dass das Vakuum hoch und nahezu perfekt sein soll. Sawyer und Man hatten vor dem Datum des Patents gezeigt, dass im Kohlenstoff selbst und in den verschiedenen Innenteilen von Lampenkammern, Gase und Verunreinigungen, die durch den Stromdurchgang freigesetzt werden, eingeschlossen waren. Offensichtlich, wenn sie nicht vor dem Verschließen entfernt würden, würde das nahezu perfekte Vakuum bald verschwinden. Edisons französisches Patent beschreibt auch ein Verfahren, um okkludente Bestandteile aus Platin herauszudrängen und zu entfernen, während der Vakuumverlust weiterging, und eine Person, die in der Kunst ausreichend qualifiziert war, um diese früheren Veröffentlichungen zu kennen, und die sorgsam darauf bedacht war, sich an die Anweisungen des Patents anzupassen, hätte natürlich, wie Howell es tat, auf diese Methode zurückgegriffen, um das Vakuum, soweit es möglich war, vor dem Eindringen solcher verschlossener Gase zu sichern. Es wird jedoch behauptet, dass dieser Prozess der „elektrischen Beheizung der Pumpen“ faktisch zu einer Verkokung des Filaments führt. Er wird so als Teil des Karbonisierungsprozesses verwendet, aber das Patent ordnet einfach nur an, dass die Filamente „richtig verkohlt“ werden. Indem die elektrische Erwärmung des Kohlefadens nun als Ergänzung der Arbeit des Karbonisierofens verwendet wird, und Edison seine Glühfäden immer so erhitzt hat, weil eine solche zusätzliche Karbonisierung notwendig ist, um eine praktische Lampe unter seinem Patent herzustellen; hat er folglich entweder absichtlich ein wesentliches Element seines Prozesses unterdrückt oder es versäumt, die vollständige, klare und genaue Beschreibung zu geben, die das Statut verlangt. Dieser Interpretation können wir folglich nicht zustimmen. Es ist unerheblich, dass die Philosophie der elektrischen Beheizung der Pumpen heute besser verstanden wird als im Jahre 1879, solange die Anforderungen der Patente nicht von einem Fachmann erfüllt werden, es sei denn, er hat die Filamente tatsächlich so erhitzt. Ob er erhitzte, um zu verkohlen oder um ein nahezu perfektes Vakuum zu sichern, das Ergebnis wäre das gleiche – eine operative Lampe, die hergestellt wurde, indem man den Anweisungen des Patents mit der üblichen Kunstfertigkeit folgte. Das ist alles, was der Patentinhaber vorweisen musste.
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Die anderen Verteidigungsanlagen, die von den Verteidigern eingebracht wurden, werden etwas kürzer wahrgenommen.
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Das Patent wurde am 27. Januar 1880 erteilt. Ein Patent für die gleiche Erfindung wurde in Kanada, 17. November 1879, Nr. 10.654, erteilt, dessen Laufzeit, in der Person des Antragstellers nur fünf Jahre betrug; aber das kanadische Gesetz gab dem Patentinhaber das Recht auf eine Verlängerung nach seiner Wahl, in der Zahlung einer erforderlichen Gebühr, für den weiteren Zeitraum von zehn Jahren. Am 4. Mai 1883 bezahlte der Eigentümer die geforderte Gebühr, und am 30. Oktober 1883 erhielt er ein Verlängerungszertifikat. In Bate Kühlanlagen Company vs. Hammond, 129 U., S., 164, wurde festgehalten, dass, soweit die Laufzeit eines kanadischen Patents, das so unter dem kanadischen Gesetz verlängert wurde, die Laufzeit eines US-Patents oder unter Section 4,887 U.S. Rev. Stat. als fortlaufende Laufzeit für den gesamten Zeitraum anzusehen ist. Es scheint jedoch, dass am 5. März 1880 in Schweden ein Patent für die gleiche Erfindung erteilt wurde, dessen Patenthalter in der Folge nicht nachweisen konnte, dass die Erfindung „ständig im Königreich praktiziert wird“. Daraufhin wurde am 5. März 1883 das schwedische Patentrecht verloren und verwirkt. Der Beklagte behauptet, dass in der Folge das kanadische Patent am selben Tag, dem 5. März 1883, abgelaufen sei, oder wenn es in den ersten fünf Jahren, die es auf seinen Namen erteilt wurde, abliefe, d. h.: wenn es nicht durchdie Bescheinigung des kanadischen Patentkommissars um weitere zehn Jahre verlängert werde. Aus diesem Grund behauptet der Beklagte, dass der Fall an der Bar von Bate Kühlanlagen Company vs. Hammond anders gelagert sei und dass das angefochtene Edison-Patent aufgrund seines kanadischen Patents entweder am 5. März 1883 oder am 17. November 1884, nach Beginn dieser Klage, abgelaufen sei.
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Das kanadische Statut sieht folgendes vor:
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Ein Erfinder hat keinen Anspruch auf ein Patent für seine Erfindung, wenn ein Patent dafür in einem anderen Land mehr als zwölf Monate vor der Anmeldung eines solchen Patents in Kanada in jenem Land besteht, und wenn während dieses zwölfmonatigen Zeitraums eine Person damit begonnen hat, den Gegenstand, für den ein solches Patent später erteilt wird, in Kanada herzustellen. So hat diese Person weiterhin das Recht, diesen Gegenstand ungeachtet dieses Patents herzustellen und zu verkaufen, und unter allen Umständen, wenn ein ausländisches Patent besteht, erlischt das kanadische Patent frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem ein ausländisches Patent für dieselbe Erfindung erlischt.“
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Die Stichhaltigkeit der Behauptung des Beklagten hängt von der Bedeutung des Satzes „where the foreign patent exists“ nach kanadischem Recht ab, wie er in diesem Gesetz verwendet wird. Wenn sich dieser Satz auf ausländische Patente beschränkt, die vor dem betreffenden kanadischen Patent in der erteilten Fassung bestehen, so hat der Verlust und die Verwirkung des schwedischen Patentrechts das kanadische Patent an Edison in keiner Weise berührt. Die Bedeutung dieses Satzes wurde nicht von den kanadischen Gerichten erklärt. Aber eine sorgfältige Prüfung der Beweise, die von den kanadischen Anwälten gegeben wurden, die ihre Bedeutung im kanadischen Recht bezeugt hatten, bestätigt uns, dass sie dort verwendet wird, um nur ausländische Patente abzudecken, die vor der Erteilung des betreffenden kanadischen Patents existierten. Wir sind daher der Meinung, dass weder direkt (Pohl vs. Anchor Company, 134 U. S., 381) noch indirekt über das kanadische Patent das Patent in der Klage von dem, was mit dem schwedischen Patent geschah, betroffen ist.
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Das Versäumnis, das fallgegenständliche Patent auf eine kürzere Laufzeit als 17 Jahre zu beschränken, um gleichzeitig mit dem ausländischen Patent mit der kürzesten Laufzeit auslaufen zu können, hat keinen Einfluss auf seine Gültigkeit (Bate Refridgerating Co. vs. Hammond, 129 U. S.., 151). Noch sind wir der Meinung, dass die Gültigkeit in irgendeiner Weise durch die versuchte Korrekturbescheinigung beeinträchtigt wird. Dabei ist das regelmäßig erteilte Patent in jeder Hinsicht eine regelmäßig ausgeführte Urkunde. Das Statut, das keine nachträgliche Beachtung durch das Patentamt vorsieht (außer in Fällen von Neuausstellung, was hier nicht der Fall ist), war hier für die Commissionerin, die es mit einer versuchten „Korrektur“ bestätigt, unzuständig und völlig nichtig. Und in Ermangelung einer Rechtsvorschrift, die die Abgabe eines Originalpatents durch den Ermächtigten oder Inhaber vorsieht (mit Ausnahme der Neuauflage), können wir in dem Antrag auf eine solche unautorisierte Korrektur keinen Grund für die Feststellung finden, dass das Patent durch diese Handlung aufgegeben wurde.
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Der Angeklagte reklamiert weiter darauf, dass die Klage auf Dc. 31, 1886, wegen der Auflösung des Beschwerdeführers infolge seiner Fusion zu dem genannten Zeitpunkt in der Gesellschaft „Edison Electric Light Company“ abzuwehren ist. Abgesehen von dem Statut des Staates New York, das eine Konsolidierung zulässt, hätten sich die ursprünglichen Gesellschaften nicht zu einer neuen Gesellschaft zusammenschließen können. Der Staat, der auf diese Weise die Konsolidierung der Geschöpfe seiner eigenen Schöpfung vorsah, hatte zweifellos die Macht, die Art und Weise dieser Konsolidierung zu regeln und das Ausmaß zu bestimmen, in dem die Funktionen, die ihrem früheren Leben innewohnen, dadurch ausgesetzt oder zerstört werden sollten. Zu diesen Funktionen gehörte die Führung von Klagen, Klagen und Verfahren vor Gerichten. Das Recht, als Parteikläger aufzutreten, war ein Recht, das die Körperschaft oder die künstliche Person durch die Handlung des Staates, der sie geschaffen hat, erlangt hat, und es ist sicherlich nie angefochten worden, dass diese staatliche Schöpfung nach dem Recht des Staates erfolgte, kein Parteikläger vor Bundesgerichten sein konnte. Als der Staat sich verpflichtete, die Frage der Konsolidierung zu regeln, und inwieweit er das Leben der künstlichen Personen, die er durch die Zerstörung ihrer Funktionen geschaffen hatte, beenden sollte, hat er ausdrücklich vorgesehen (Laws of New York, Chap. 367 von 1884, Abschnitt 6), dass „keine Klage oder ein Verfahren, das dann vor einem Gericht anhängig ist, in dem eine Corporation, die so konsolidiert werden kann, eine Partei ist, oder in der eine solche Konsolidierung stattfindet; aber das gleiche kann auch verfolgt werden, wenn es sich um ein Verfahren handelt, das nicht in der Lage ist, eine solche Konsolidierung zu erreichen“. Da durch die Konsolidierung das gesamte Eigentum und die Rechte der alten Gesellschaft auf die neue Gesellschaft übergegangen sind und diese alle Verpflichtungen und Verbindlichkeiten der alten Gesellschaft übernommen hat, gehören die Früchte einer etwaigen Verwertung der neuen Gesellschaft, und die Bestimmungen verschiedener Urteile können nur gegen sie geltend gemacht werden.
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Das Überleben, das von den anhängigen Gesetzen vorgeschlagen wird, ist also nur nominell, aber das ist keine Anomalie. Gesetzliche Bestimmungen, die es persönlichen Vertretern gestatten, Klagen im Namen der ursprünglichen Partei nach deren Tod zu führen, sind üblich.
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Ebenso wenig finden wir in den Bestimmungen des Paragraphen 2.2.2 ein Hindernis für den Fortbestand dieser Klage. 4.889 U. S. Rev. Stat., dass „jedes Patent oder jede Beteiligung daran durch ein schriftliches Instrument rechtlich übertragbar sein soll“, ob das Recht auf das angefochtene Patent mit allen wirtschaftlichen Interessen am Patent durch die Konsolidierung auf die neue Gesellschaft übertragen wurde, oder ob irgendein schriftliches Instrument noch ausgeführt werden muss, um eine solche Übertragung abzuschließen. Und obgleich die alte Gesellschaft weiterhin in ausreichendem Maße die im Consolidation Act vorgesehene Dezentralisierung vollzieht (vgl. Edison Electric Light Co. vs. New Haven Electric Co. 35 Fed. Rep., 236), hätte die neue Gesellschaft das Recht, unter dem Namen der alten, anhängigen Rechtsstreitigkeiten zur Durchsetzung von Rechten, die in der Tat ihre eigenen sind, mit der gleichen Kraft und Wirkung wie die des Beschwerdeführers fortzusetzen. Wir finden in den verschiedenen Verträgen, die als Beweismittel eingeführt wurden, keine hinreichende Rechtfertigung dafür, dass der Beschwerdeführer kein Interesse an dem Gegenstand der Kontroverse hatte, so dass er den Gesetzentwurf in seinem eigenen Namen beibehalten konnte, ohne sich anderen Parteien anzuschließen.
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Das Urteil des Gerichtshofs wird daher mit Kosten bestätigt.“
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So weit das die Edison-Glühlampe, Edisons einschlägiges Patent und den aus Springe ausgewanderten Heinrich Göbel betrifft, können hierfür nur persönliche Spuren, echte Dokumente und gerichtlich anerkannte Selbstbezeugungen herangezogen werden.
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Die NEUE DEISTER ZEITUNG seit 1893
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Deutsche IDOLBILDUNG in SPRINGE
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Die heutigen Springer IDOL-Bildner CALLIES und ROHDE (mit Buch von 2007)
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Die Springer Stadtverwaltung
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Die Schullehrer
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Dietmar Moews meint: Wer hier seine Glühlampenfrage oder auch seine Göbel vs. Edison-Frage klären möchte, kann nur auf die offiziellen Dokumente schauen.
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Die Entwicklungsgeschichte um künstliches Licht und hier elektrisches Licht währte genau genommen einige Jahrhunderte. Im 19ten Jahrhundert kam man beim BOGENLICHT an und diskutierte elektrisches Licht für geschlossene Räume.
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Für die Göbelfrage ist davon auszugehen, was man glaubt oder annimmt, welches Göbels Glühlampen-Auslegung war oder gewesen sein soll. Dazu wurde mehrfach gerichtlich festgestellt, was Göbel selbst schriftlich beeidet seit 1882 beansprucht hatte, „erfunden“ zu haben. Hinzu kommen all die fachlichen Begutachtungen, die gerichtsnotorisch nach 1893 anhand von den vorgelegten sogenannten GOEBEL-Lampen gemacht worden waren. Es ist also völlig geklärt, welche Selbstbezeugungen für definitive Erfinder- oder Entdecker-Prioritäten seitens Heinrich Goebel persönlich (ausgedrückt in insgesamt sieben Affidavits im Jahr 1893) beansprucht worden sind. Dabei ist nicht einmal sicher, dass Goebel, der nicht persönlich als Zeuge vor dem Richter auftrat, die auf seinen Namen vorgelegten Demonstrationslampen – außer den Exemplaren 1, 2 und 3 sowie 4 überhaupt kannte oder je gesehen hatte.
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Es sind zwei verschiedene Ansprüche:
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EINS Göbel beansprucht, bereits etwa im Jahr 1854, Vakuum-Glühlampen aus Parfüm- oder Sodaflaschen experimentell hergestellt zu haben. Dabei will Goebel auch den Bambus-Kohlefaden als Glühelement gefunden und angewendet und ein Vakuum hergestellt zu haben.
ABER damit wäre, wenn es erwiesen wäre, dennoch Göbel nicht der erste Lampenbauer gewesen, andere, bessere waren da bereits patentiert und publiziert.
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ZWEI Göbel beansprucht, konkret in den 1870er Jahren (also vor Edison 1878) bereits TUBEN-VAKUUM-LAMPEN hergestellt zu haben, die der technischen Auslegung des dann ab 1880 prioritären EDISON-Patents und des erfolgreichen EDISON-Gebrauchs-Designs entsprochen haben sollen. Es wurden den Gerichten im Jahr 1893 solche Göbel-Lampen-Nachbauten zur Demonstration vorgelegt.
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Exemplare 1, 2 und 3 – hieran haben im Jahr 1882 verschiedene Lampenbauer der Am. El. Light mitgewirkt;
die technische Auslegung ist rückständig und wird bei Pope, EE, am 25. Jan. 1893, völlig falsch beschrieben.
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Exemplar 4 (hier eine Zeichnung) war nie funktionsfähig; wurde von allen Fachleuten als Meister-Glasarbeit bewertet – stammt keinesfalls von Goebels Hand; der Glasbläser, der dieses Exemplar herstellte, Charles F. Reinmann, wurde in St. Louis als Zeuge einvernommen und beeidet.
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Aber Alles, was da als GOEBEL-Exponate, ob Originale oder Nachbauten den Gerichten und noch heute in den Archiven der Allgemeinheit zugemutet worden war, taugte und taugt nichts. Selbst wären jene Vorzeigelampen intakt und funktionabel gewesen, hätten sie nicht annähernd die Höhe des Designs der EDISON-Lampen zugesprochen bekommen können.
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Wer den Goebel-Lampen entgegen der ärmlichen technischen Tatsachen glauben will, macht sich lächerlich. Hinzu kommen die sieben eidesstattlichen Bezeugungen Heinrich Göbels im Frühjahr 1893, die zweifelsfrei beweisen, dass Heinrich Goebel selbst im Jahr 1893 noch nicht über das technische Wissen verfügte, das für eine konkurrenzfähige Glühlampe Bedingung gewesen wäre.
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KURZ: Man muss nur den obigen EDISON-PATENT-Spruch lesen und dazu die von HEINRICH GOEBEL gerichtsnotorisch gestellten Selbstbezeugungen. Und es ist allgemeinverständlich, was EDISON hatte, und was GOEBEL nicht einmal kannte, geschweige denn ebenfalls gehabt hätte.
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Dass die Anwälte der EDISON-Gegner Ende des Jahres 1882 die „GOEBEL-DEFENSE“ entwarfen, die keine technischen Gegenansprüche vortrugen, sondern Zeitverschleppung mit Blick auf das Erlöschen des EDISON-Patents, ím Oktober des Jahres 1894, war, wurde dann von den deutschen Göbel-Freunden entweder missverstanden oder absichtlich missbraucht.
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Die NEUE DEISTER ZEITUNG hat die „Goebel-Defense“ immer verschwiegen.
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Doch, wie gesagt, man muss nur den Patentspruch für EDISON von 1882 lesen und dagegen die von Göbel selbst oder in seinem Namen vorgetragenen Selbstbezeugungen gegeneinander halten.
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Es ist etwas aus der Mode gekommen, was zwischen 1933 und 1945 jeweils am 20. April öffentliche Bezeugungspflicht für jeden Reichsdeutschen war. In Springe war der 20. April 1818 dank der Neuen Deister Zeitung Henry Goebel Sr.-Tag, dessen Geburtstag – als öffentliches Bezeugungsrecht in der Heimatpresse hingestellt wird. Doch die Dokumente, die im Springer Archivwesen, die jeder nachlesen kann, über die zumindest die NDZ nicht länger eigene Lügen fortsetzen sollte, werden hier in LICHTGESCHWINDIGKEIT weltweit publiziert.
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Dr. Dietmar Moews hat durch systematische Feldarbeit die Fälschungen einer gezielten IDOL-Bildung des Heinrich Goebel in Springe nachgewiesen.
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Weitere Materialien werden hier in LICHTGESCHWINDIGKEIT bereitgestellt.
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Neue Deister Zeitung bei knapp 50% Stimmanteilen für die NSDAP
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FINE E COMPATTO
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WARNUNG: recommended posts (Zusätze, die als Empfehlungen oder Beziehungen von WordPress hier eingestellt werden)
auf dem Dietmar Moews‘ Blog eingeblendete „Recommended Posts“ oder sonstige „Pseudoempfehlungen“ werden von WordPress
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gegen das Einverständnis des Eigentümers Dr. Dietmar Moews
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hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
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Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN
FINE E COMPATTO deutlich beendet.
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WARNUNG: recommended posts
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