Lichtgeschwindigkeit 10319
am Sonntag, 17. Oktober 2021
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Die Selbstbestimmung der deutschen Bürger in dem Reproduktionssystem der AKTUELLEN Demokratie der Bundesrepublik Deutschland bietet Teilnahme- und Mitwirkungszugänge für jede unbescholtene Person für Stellvertreterrollen im föderalen Exekutivwesen wie auch zum Legislativwesen zu kandidieren bzw. zur Kandidatur nominiert zu werden. Man kann dadurch über Zustimmung der Wähler aktiv persönlich an der gesetzlich geregelten Politikausübung der gesellschaftlichen Stellvertreter zugelassen und verpflichtet werden:
Es ist das aktive allgemeine Wahlrecht, dass eine Kandidatur an das Mindestalter von 18 vollendeten Lebensjahren, die sogenannte Volljährigkeit, gesetzlich bindet.
Es gilt allgemein und für alle Politikebenen, also für Kommunalwahlen der Ortsräte, Landtagswahlen für Landtagsmitgliedschaft, Bundestagswahlen für den Bundestag. Wer also das 18te Lebensjahr vollendet hat erhält von der jeweiligen kommunalen Bürokratie, die für die Wohnort-Meldeadresse des Wahlberechtigten zuständig ist, sogenannte Wahlunterlagen, also eine offizielle Einladung zur Teilnahme an der allgemeinen Wahl, an ausgewiesenen Termin und Wahl-Lokal, in der lokalen Nähe des Wohnortes.
Außerdem bietet das deutsche Stellvertreter-Reproduktions-System für jeden aktiv wahlberechtigten Wahlbürger – Frauen wie Männer gleichberechtigt – das passive Wahlrecht mit Volljährigkeit. Es ist das Recht für den mit 18 Jahren wahlberechtigten Bürger zum freiwilligen Zugang zu Kandidaturen für die Stellvertreter-Parlamente der föderalen Politikebenen – Lokal-Ortrat, Landesparlament, Bundestag. Jeder könnte also in diesem normativen Verfahren durch Wahlen auch selbst kandidieren und gewählt werden.
Daraus folgen dann weitere Anwartschaften. Wer auf diesen Ebenen von den durch Wahlergebnisse mandatierten Ratsmitgliedern zum Exekutiv-Verantwortlichen bestimmt wird, ist an der „parlamentarischen Kontrolle und Steuerung der anliegenden politischen Agenda konkret verantwortlich beteiligt. Wer als Kandidat gewählt ist und sein Mandat offiziell annimmt kann auch als „Parlamentsmitglied“ zum Bürgermeister, Ministerpräsidenten, Bundeskanzler bestimmt werden (teils geht das auch ohne Parlamentssitz). Daraus folgen zusätzlich weitere Anwartschaften auf delegierte Exekutivrollen der lokalen Dezernenten, Landesminister, Bundesminister sowie weitere Stellvertreteraufgaben der deutschen Innen- aber auch Außenpolitik sowie für die EU-Kommission in Brüssel; während das sogenannte EU-Parlament in Straßburg gesondert gewählt wird. Die jeweilige persönliche Kandidatur zu den Stellvertreterwahlen wird in der Regel durch eine persönliche Parteimitgliedschaft in zugelassenen Parteien möglich, wo persönlich Platzierungen auf Kandidatenlisten angestrebt werden müssen. Auf der Lokalebene gibt es über Unterschriften-Listen die Zulassung zur persönlichen Kandidatur; auf Bundesebene gibt es Wege der Direktkandidatur, an den Parteilisten vorbei. Der Gewählte gehört dann der gesetzgebenden Gewalt an (Legislative), kann aber außerdem in die Regierungen kommen um außerdem die Exekutivgewalt auszuüben. (Nach dem geltenden deutschen Vereinsrecht darf man für Vorstandsrollen eines Vereins kandidieren und gewählt werden, auch ohne Vereinsmitglied zu sein).
Heute, am 17. Oktober 2021, wurde erneut die Forderung publiziert, das geltende Wahlalter von 18 auf 16 herabzusetzen. Als eingängiges Motiv hieß es: Wer heute mit 16 einen Handy-Vertrag abschließen darf, wer damit den selbstbestimmten freien Zugang zum Internetz hat, sollte auch wählen dürfen; man darf heutzutage mit 16 „trotzdem“ noch nicht wählen.
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Dietmar Moews meint: Ich fordere die Heraufsetzung des Wahlalters auf 21.
Es ist doch offensichtlich, dass erst die praktizierte Volljährigkeit der Deutschen mit 21, Männer wie Frauen, in der Regel das „Jugendstrafrecht“ ausschließt.
Wer also mit 18 Jahren Soldat im zivilen Krieg oder als Polizist offiziale Rollen und Verantwortungspflichten als Befehls- bzw. Weisungsempfänger übernehmen darf, muss damit keineswegs politische Urteilskraft und staatsbürgerliche Reife haben.
Herabsetzung des Wahlalters wird stets mit der Unterstellung, dass Eltern nicht für ihre Kinder verantwortungsvoll bei Wahlen ihre Stimme für Wahlkandidaten abgeben, die besonders auch konkret Politikentscheidungen zugunsten der Kinder und Jugendlichen verfolgen. Dagegen ist völlig unzweifelhaft, dass es schon für 18-jährige an sich unmöglich ist, vernünftig für alle Kinder, Kleinkinder und Jugendlichen eine Wahlentscheidung treffen zu können, geschweige denn für alle sonstigen weitreichenden, ja sogar geopolitischen Politikentscheidungen, die ohnehin die meisten volljährigen Wahlberechtigten und deren geringe Bildung überfordern.
Unsere Demokratie ist stets gefährdet von der massenhaften individuellen Blödheit und der Kollektivmediokrität durch die Urteilsschwäche der Wähler bei Wahlen mehrheitlich Populisten der billigsten Art und konzeptionelle Arschkriecher bei ihren Stimmangaben zu bevorzugen. Was da bereits für 21jährige sehr anspruchsvoll und schwierig ist, können 18jährige noch seltener, weil sie andere Lebensinteressen als große Politik verfolgen – 16jährige können hauptsächlich Handyverträge und Strom aus der Steckdose für ihre Altersgruppen-Spielereien und Daddeleien fundierte Bauchnabel-Meinungen vertreten.
Diese Jugendlichen haben keine Vorteile, wenn sie das aktive Wahlrecht mit dem Alter von 16 bekommen (der Ernst des Lebens ist eine endlose Last und kommt ohnehin viel zu früh); es mag Leute geben, die glauben, Kinderarbeit sei eine nützliche Übung, sich ans elende Leben zu gewöhnen.
Weitergehende Öffnung des aktive Wahlrechts in Deutschland, z. B. für alle Kinder, ohne Altersbegrenzung, werden stets von unernsthaften Folkloristen aufgebracht, in der Hoffnung selbst von solchen neu zugelassenen Wählern gewählt zu werden (wer Handyverträge verkauft, kann von den Kindern und Jugendlichen, die gerne Geschäfte abschließen wollen, dann seinen Absatz verbessern, ohne dadurch staatspolitische Verantwortung zu übernehmen).
Es gibt eine weitreichende Tradition von Kinder- und Jugendschutz, dass reicht von Sonder- und Förderschulen bis zur Gesundheitsvorsorge, Impfplichten und Reihenuntersuchungen. Dabei geht es um allgemeine Anrechte in der privaten Sphäre auf Fürsorge, Schutz und offizial-vorgehaltene Solidarität für Berentung von Krankheit und Invalidität – kurz, ein soziales Netz auf Rechte, die an staatsbürgerliche Mündigkeit und Pflichten gebunden sind.
Falsch ist, so zu tun, dass jeder der Geld hat und Geschäfte macht, auch die staatspolitische Verantwortung dabei übernimmt, die seine Geschäfte bewirken. Das gilt für alle Bereiche in denen Profite und Quoten auf Kosten von Menschlichkeit und Gemeinnutzen gehen, ob Umweltschutz oder soziale Rücksichtnahmen, transparente Rechtspflege und Sittengebote, wie Treu und Glauben, Solidarität und freiwillige gepflegte öffentliche Verhaltensformen und Vorbildhaftigkeit für Jeden (wie soll ein 16Jähriger Vorbild sein, der sogar seinen eigenen Verführbarkeitsschwächen aufsitzt).
Wer bis 18 Jahre schulpflichtig ist, darf seinem Staat dafür dankbar sein, dass das für alle gilt und nicht zur Wahlfreiheit gemacht wird, ob Schulpflicht für Kinder und Jugendliche gar nicht so attraktiv ist (wie es sein sollte)?
Verführbarkeit, Nutznießerei und Einpeitscher sind in der Marktwirtschaft zugelassene Geschäftsmodelle, dennoch glaube ich, dass z. B. der Auto-Führerschein, den man durch eine Mindest-Schulung und eine Prüfung erlangen kann, sinnvoll ist. So können auch Sonderbegabte, Kinder und Jugendliche, zu allgemeinen politischen Wahlen über konkrete amtliche Begutachtung als aktive Wähler zugelassen werden. Wer indes glaubt, dass Demokratie verwirklicht werden könne, indem sehr unterschiedlich Leistungsfähige in Gleichheitsrechte eingesetzt werden, irrt sich bzw. führt zu dieser Vorstellung in die Irre.
Also Dietmar Moews meint: Wahlrecht auf 21 heraufsetzen.
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FINE E COMPATTO
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hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
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Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN
FINE E COMPATTO deutlich beendet.
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