Lichtgeschwindigkeit 4247
am 26. März 2014
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Im Kriminalfall des Prominenten Uli Hoeneß kommen zu den bis hierher getroffenen Feststellungen und Erwägungen zu Fragen des Sittenverfalls oder Verpitbullung neue mitspielende Kraftrichtungen hinzu.
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Wir können heute an der breiten Medienresonanz zur 24. Deutschen Fußballmeisterschaft von Bayern München sehen, dass man trennt. Auf die Zusammenhänge zwischen dem Fußballverein, seinen Erwerbsfußballspielern und deren Sprechern und dem Kriminellen Hoeneß, wird weder innerhalb der Bayernmünchengruppe noch bei anderen Vereinen oder beim sonstigen Fußballpublikum zum Ausdruck gebracht, dass man bemerkenswert berührt wäre.
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Es ist ferner festzustellen, dass Instanzen der Gesellschaft, deren Thema und Gewerbe Moral ist, wie die christlichen, jüdischen, moslemischen und sonstige Moralunternehmen, keine grundsätzlichen Positionen zum Fall Hoeneß publiziert haben. Einzelmeinungen von Kirchenführern dringen nicht wesentlich durch und müssen deshalb hier nicht angefügt werden.
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Ja, und allerdings – es gibt wie bereits längst hier argumentiert worden ist – greifbare strafbare Tatsachverhalte des Uli Hoeneß, die nach zusätzlicher rechtsstaatlicher Klärung und Bewertung rufen. Dazu referierte gestern die FAZ im Wirtschaftsteil vom 25. März 2014, Seite15, hauptsächlich das Schweizer Wirtschaftsblatt „Bilanz“, wo es heißt:
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„Die Aussagen des früheren FC-Bayern-Präsidenten Ulrich Hoeneß vor dem Münchner Landgericht erscheinen immer zweifelhafter. Hoeneß hat nach Angaben des Schweizer Wirtschaftsmagazins „Bilanz“für seine unversteuerten Devisentermingeschäfte in der Alpenrepublik stets einen konkreten Auftrag erteilt. „Hoeneß blieb beim Prinzip „Execution only“, das für jede Order einen persönlichen Kundenauftrag verlangt“, schreibt das Blatt in seiner neuesten Ausgabe. Dabei wartet es mit bemerkenswerten Detailkenntnissen aus der Privatbank Vontobel auf, wo Hoeneß zwei Geheimkonten führte. Der Vorwurf des Magazins: „Anders er als vor Gericht behauptete, musste er also am Telefon jede Order durchgeben.“
Auch der Vorsitzende Richter Rupert Heindl, dessen Strafkammer Hoeneß vor zwei Wochen wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte,ließ erhebliche Zweifel an seinen Aussagen erkennen. „Das hat Vontobel alleine entschieden?“, fragte er den Angeklagten ungläubig. „Sie können mit ihrem Geld machen, was sie wollen – aber ich kann das nicht nachvollziehen!“ Bei Transaktionen in Millionenhöhe müsse Hoeneß doch Gespräche mit der Bank geführt haben. Was dieser abstritt.
Zeitweise konnte Hoeneß dem Bericht zufolge auf Sicherheiten von 200 Millionen Euro zurückgreifen; daher müsse er zeitweise mehr als jene 155 Millionen Franken auf seinem Konto gehabt haben, die aus seinen Bankunterlagen ersichtlich waren. Damit sei Hoeneß am Züricher Bankenplatz über lange Zeit „der berühmteste deutsche Trader schlechthin“ gewesen. Das Magazin will überdies erfahren haben, dass Hoeneß entgegen seinen Beteuerungen sehr viel früher über die 70 000 Dokumente verfügen konnte, die er den Steuerbehörden erst zwei Wochen vor Prozessbeginn übergab. Hoeneß hatte sich darauf berufen, die Bank habe über ein Jahr gebraucht, um die Unterlagen zusammenzustellen. Dem widerspricht „Bilanz“ ausdrücklich: Für das Geldinstitut sei das keine große Sache gewesen; dessen IT-System erlaube solche Dokumentenrecherchen innerhalb weniger Tage.
Hoeneß Verteidiger äußerten sich dazu auf Anfrage dieser Zeitung (FAZ) bis Redaktionsschluss nicht. Auch weitere wichtige Fragen blieben in dem Turboprozess, der nur vier tage dauerte, ausgeklammert. Schweizer Finanzexperten weisen etwa darauf hin, dass die gleichartigen Finanzgeschäfte, die Hoeneß in derselben Zeit auf einem offiziell versteuerten Konto bei der Münchner Reuschel-Bank tätigte, auf ein lukratives Doppelspiel hindeuten könnten ( der „Herstatt-Dattel-Komplex“ A.d.V.). Bei solchen „Backup Deals“ setzen Kunden im Ausland auf einen Kursgewinn, im Heimatland dagegen spiegelbildlich bei derselben Währung auf einen Verlust. Gewinne bei der Offshore-Bank könnten dann unversteuert bleiben; die daheim anfallenden Verluste ließen sich dagegen steuerlich geltend machen (gewinnmindernde Verlustvorträge). Einen ähnlichen Vorwurf der Staatsanwaltschaft ließ das Gericht jedoch am Ende als unbedeutend unter den Tisch fallen.Schweizer Rechtsanwälte erläutern zudem, dass sich auf diese Weise auch Geld waschen, Korruption verschleiern und Scheingeschäfte abwickeln ließen.
Doch Ermittlungen darüber wird es nicht geben, denn das Urteil ist bereits rechtskräftig: Der Wurstfabrikant hat prompt auf eine Revision beim Bundesgerichtshof verzichtet; die Staatsanwaltschaft hat sich nach einer Schamfrist angeschlossen. Erfahrene Strafverteidiger gehen davon aus, dass dies vorab zwischen beiden Seiten verabredet war. „Bei so etwas fragt man vorher die Anklagebehörde, ob sie mitzieht, um kein Risiko einzugehen“, heißt es in Anwaltskreisen.
Die Münchner Strafverfolger beteuern zwar, es habe keine Einflussnahme der Politik gegeben. Doch Staatsanwälte sind weisungsgebunden, und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte umgehend seinen Respekt für Hoeneß‘ Entscheidung bekundet, auf Rechtsmittel zu verzichten. Auffällig ist auch, dass Aussagen eines angeblichen Informanten, der sich mehrfach über einen renommierten Anwalt für „Whistleblower“ mit zusätzlichen Vorwürfen bei den Behörden gemeldet hatte, am Münchner Justizministerium scheiterte. Denn dieses verweigerte ihm den geforderten Informantenschutz.“
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Wollte man mit Turbofall-Hoeneß ein neues System – den „unausgesprochenen Deal“ – so würde damit eine oberste Gerichtsentscheidung unterlaufen, wonach solche zulässigen Absprachen allerdings von strenger Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften abhängig gemacht ist. Das wäre hier hintergangen (Revisionsaspekt).
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Durch den völligen Verzicht auf denkbare und sich teilweise sogar aufdrängenden Beweisanträge hat sich die Verteidigung diesem Grundkonsens angeschlossen.“
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Unter obigen Befunden kommt die „klassische Herrschaftsmoral“ zur aktuellen offizialen Bestätigung: „Man lässt die Großen laufen, während die Kleinen hängen müssen.“
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Fortsetzung folgt