Middelhoff und Hoeneß – Verpitbullung der Gesellschaft

Mai 6, 2014

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vom 6. Mai 2014

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Dietmar Moews meint: Die Kirsche auf der Sahnetorte: als Arcandor Manager verkauft Thomas Middelhoff die Häuser an ein Unternehmen, das ihm zum Teil auch gehörte, um es dann wieder zurückzumieten, unter deutlich schlechteren Konditionen als als Eigentümer.

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Uli Hoeneß machte auf einem Geheimkonto bei Vontobel Zürich mit Steuerhinterziehungspraxis unversteuerte Gewinne, während er auf einem bayerischen Bankkonto mit den gleichen Geschäftsideen von Zielgeschäften Verluste machte, die er als Verlustvorträge in seine steuerpflichtigen Betriebsergebnisse in Bayern sich gutschreiben ließ.

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Die Verpitbullung der beiden Manager mit rechtsstaatsfreien Gemütern lässt sich in eine verpitbullte Szenerie von anderen kampfmoralischen Partner-, Freundes-, Bekannten- und Milieu-Mitmenschen, offensichtlich ohne weiteren sozialen Druck und ohne nachsteuernde soziale Kontrolle veranstalten.

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Middelhoff und Hoeneß können – einmal den Gerichten aufgefallen – sogar in der für Kampfmoral und Graubereiche anschlussbereiten Medienwelt mit kriminellem Bewusstsein punkten: beide zeigen, dass ihnen von ihren Milieus ihre Verpitbullung als Tüchtigkeit gutgeschrieben wird.

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Vielleicht kommt die bayerische Forensik ja mal auf die Idee, auf gerichtliche Anfrage hin, Verpitbullte psychiatrisch zu begutachten? Denn wer hunderte Millionen bescheißt, ist gemeingefährlich und sollte mal unter Beobachtung therapiert werden.

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Gerade gestern und heute berichten Medien über die Verachtung, die die verpitbullten Hoeneß und Middelhoff für die geltenden Gesetze und bessere Sitten übrig haben.


Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 22

April 13, 2014

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am 13. April 2014

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Der Fall Hoeneß ist in den anliegenden Straftaten nicht geklärt und keineswegs abgeschlossen. Der rechtskräftige Urteilsspruch von Richter Heindl am Landgericht München hatte sich mit den Strafklagepunkten der Staatsanwaltschaft Achim von Engel zu befassen. Was da nicht drinsteht, ist eben jetzt noch nicht rechtsstaatlich geordnet.

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Die Massenmedien haben Uli Hoeneß etwas zurückgesetzt. Dass Hoeneß bei Fußballspielen im Münchner Stadion auf der Tribüne erscheint, wird nur mehr ganz am Rande erwähnt und kurz gezeigt.

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Ein Sohn des früheren CDU-Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht (CDU), Donatus Albrecht, Bruder der heutigen Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen, darf sich in der Süddeutschen Zeitung am Sujet Uli Hoeneß abarbeiten und zur Wertediskussion um das Thema Gier verbreiten: So etwa – Hoeneß und alle Steuerhinterzieher haben ihre private Steuermoral als Notwehr gegen die Gier des Fiskalstaates entfaltet:  „Der gierige Staat – Uli Hoeneß hat Millionen Euro verloren – und soll jetzt noch Millionen an das Finanzamt zahlen.“ Gerecht sei das nicht! (SZ vom 7. April 2014)

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Albrecht erklärt den Staat als gierig und wie der Bürger zum Feind wird: Oft kommen die Steuerfahnder morgens um sechs Uhr zur Hausdurchsuchung.

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Gleichzeitig beschäftigt Hoeneß die Gerichte mit Unterlassungserzwingung: Hoeneß gegen das Magazin STERN bei der 14. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg bewirkte nun die Verurteilung des Verlages Gruner +Jahr zu einer Unterlassungserklärung in zwei Punkten.

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In der neuen Entscheidung wird dem Stern untersagt, die in einem Editorial des Chefredakteurs am 20. März geäußerte Behauptung: „Ein Deal für Hoeneß“, zu wiederholen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro festgesetzt.

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Das Magazin darf auch nicht mehr den Verdacht äußern, der Verzicht der Prozessbeteiligten auf Rechtsmittel gegen das Urteil lege einen Verdacht nahe; … Was sich Hoeneß davon verspricht, mit seiner Schwerkriminalität und seiner willkürlichen Prozessstrategie nun als Opfer zu erscheinen, erzeugt den Verdacht verschiedener Verdächtigungen, die der Verdächtigte dadurch nährt.

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Der Verlag Gruner + Jahr will ebenso wie bereits im Fall der Unterlassungserklärung vom März auch wegen der neuen Unterlassungserklärung vor das Oberlandesgericht ziehen. „Die bayerische Justiz darf diesen Fall noch nicht zu den Akten legen,“ hatte Wichmann gemahnt.

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Zu erwarten ist, dass die Hamburger Justiz den Fall nicht zu den Akten legt. Mit weiteren Hoeneß-Kontern gegen den Stern ist zu rechnen, meint Hans Leyendecker von der Süddeutschen Zeitung.

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Dietmar Moews meint:

Es fällt mir sehr schwer, bei der anzunehmenden Intelligenz von Uli Hoeneß, die unzweideutige Selbstüberschätzung, nämlich sich eine strafrechtlich rücksichtslose Steuermoral aufzuziehen und dafür Sonderbehandlung zu verlangen, nachzuvollziehen.

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Das bedeutet für mich: Ich weiß zu wenig über Hintergründe des Falles des schwerkriminellen Hoeneß. Hoeneß erregt den Verdacht, dass in weit über seine Person hinausgehende Kreise langende, noch nicht bekannte Geheimnisse von ihm gedeckt werden bzw. Hoeneß Geheimnisse aufdecken könnte, wofür er – so lange er schweigt – daher diese Sicherheit beziehen könnte, die er mit seiner Frechheit demonstriert, weitreichenden politischen Schutz beanspruchen zu können. Immerhin reicht das von Merkel bis Seehofer, von Stoiber bis Beckenbauer.

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Hoeneß hat definitiv in diverser Hinsicht eine Sonderbevorzugung seitens des Gericht und dem Justizministerium sowie dem Finanzministerium erhalten. Dass es dafür irgendwelche Abstimmungsmodi gibt ist nicht bezweifelbar – man darf es eben nicht Deal nennen. Aber Deal ist lediglich Juristenjargon und kein Fachbegriff in der deutschen Rechtspflege.

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Es scheint Uli Hoeneß überhaupt nicht bewusst zu sein, dass er ein Symbol der Verpitbullung der Gesellschaft darstellt und keineswegs den tüchtigen Metzgerssohn aus Ulm. Den zwölffachen Hebel für eine einzelne Person? – wieso sollte Uli Hoeneß diese „Bonität“ auf eigene Kappe erhalten haben?

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Fortsetzung folgt ganz sicher! Danke für das Interesse.


Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 18

März 26, 2014

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am 26. März 2014

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Im Kriminalfall des Prominenten Uli Hoeneß kommen zu den bis hierher getroffenen Feststellungen und Erwägungen zu Fragen des Sittenverfalls oder Verpitbullung neue mitspielende Kraftrichtungen hinzu.

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Wir können heute an der breiten Medienresonanz zur 24. Deutschen Fußballmeisterschaft von Bayern München sehen, dass man trennt. Auf die Zusammenhänge zwischen dem Fußballverein, seinen Erwerbsfußballspielern und deren Sprechern und dem Kriminellen Hoeneß, wird weder innerhalb der Bayernmünchengruppe noch bei anderen Vereinen oder beim sonstigen Fußballpublikum zum Ausdruck gebracht, dass man bemerkenswert berührt wäre.

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Es ist ferner festzustellen, dass Instanzen der Gesellschaft, deren Thema und Gewerbe Moral ist, wie die christlichen, jüdischen, moslemischen und sonstige Moralunternehmen, keine grundsätzlichen Positionen zum Fall Hoeneß publiziert haben. Einzelmeinungen von Kirchenführern dringen nicht wesentlich durch und müssen deshalb hier nicht angefügt werden.

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Ja, und allerdings – es gibt wie bereits längst hier argumentiert worden ist – greifbare strafbare Tatsachverhalte des Uli Hoeneß, die nach zusätzlicher rechtsstaatlicher Klärung und Bewertung rufen. Dazu referierte gestern die FAZ im Wirtschaftsteil vom 25. März 2014, Seite15, hauptsächlich das Schweizer Wirtschaftsblatt „Bilanz“, wo es heißt:

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Die Aussagen des früheren FC-Bayern-Präsidenten Ulrich Hoeneß vor dem Münchner Landgericht erscheinen immer zweifelhafter. Hoeneß hat nach Angaben des Schweizer Wirtschaftsmagazins „Bilanz“für seine unversteuerten Devisentermingeschäfte in der Alpenrepublik stets einen konkreten Auftrag erteilt. „Hoeneß blieb beim Prinzip „Execution only“, das für jede Order einen persönlichen Kundenauftrag verlangt“, schreibt das Blatt in seiner neuesten Ausgabe. Dabei wartet es mit bemerkenswerten Detailkenntnissen aus der Privatbank Vontobel auf, wo Hoeneß zwei Geheimkonten führte. Der Vorwurf des Magazins: „Anders er als vor Gericht behauptete, musste er also am Telefon jede Order durchgeben.“

Auch der Vorsitzende Richter Rupert Heindl, dessen Strafkammer Hoeneß vor zwei Wochen wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte,ließ erhebliche Zweifel an seinen Aussagen erkennen. „Das hat Vontobel alleine entschieden?“, fragte er den Angeklagten ungläubig. „Sie können mit ihrem Geld machen, was sie wollen – aber ich kann das nicht nachvollziehen!“ Bei Transaktionen in Millionenhöhe müsse Hoeneß doch Gespräche mit der Bank geführt haben. Was dieser abstritt.

Zeitweise konnte Hoeneß dem Bericht zufolge auf Sicherheiten von 200 Millionen Euro zurückgreifen; daher müsse er zeitweise mehr als jene 155 Millionen Franken auf seinem Konto gehabt haben, die aus seinen Bankunterlagen ersichtlich waren. Damit sei Hoeneß am Züricher Bankenplatz über lange Zeit „der berühmteste deutsche Trader schlechthin“ gewesen. Das Magazin will überdies erfahren haben, dass Hoeneß entgegen seinen Beteuerungen sehr viel früher über die 70 000 Dokumente verfügen konnte, die er den Steuerbehörden erst zwei Wochen vor Prozessbeginn übergab. Hoeneß hatte sich darauf berufen, die Bank habe über ein Jahr gebraucht, um die Unterlagen zusammenzustellen. Dem widerspricht „Bilanz“ ausdrücklich: Für das Geldinstitut sei das keine große Sache gewesen; dessen IT-System erlaube solche Dokumentenrecherchen innerhalb weniger Tage.

Hoeneß Verteidiger äußerten sich dazu auf Anfrage dieser Zeitung (FAZ) bis Redaktionsschluss nicht. Auch weitere wichtige Fragen blieben in dem Turboprozess, der nur vier tage dauerte, ausgeklammert. Schweizer Finanzexperten weisen etwa darauf hin, dass die gleichartigen Finanzgeschäfte, die Hoeneß in derselben Zeit auf einem offiziell versteuerten Konto bei der Münchner Reuschel-Bank tätigte, auf ein lukratives Doppelspiel hindeuten könnten ( der „Herstatt-Dattel-Komplex“ A.d.V.). Bei solchen „Backup Deals“ setzen Kunden im Ausland auf einen Kursgewinn, im Heimatland dagegen spiegelbildlich bei derselben Währung auf einen Verlust. Gewinne bei der Offshore-Bank könnten dann unversteuert bleiben; die daheim anfallenden Verluste ließen sich dagegen steuerlich geltend machen (gewinnmindernde Verlustvorträge). Einen ähnlichen Vorwurf der Staatsanwaltschaft ließ das Gericht jedoch am Ende als unbedeutend unter den Tisch fallen.Schweizer Rechtsanwälte erläutern zudem, dass sich auf diese Weise auch Geld waschen, Korruption verschleiern und Scheingeschäfte abwickeln ließen.

Doch Ermittlungen darüber wird es nicht geben, denn das Urteil ist bereits rechtskräftig: Der Wurstfabrikant hat prompt auf eine Revision beim Bundesgerichtshof verzichtet; die Staatsanwaltschaft hat sich nach einer Schamfrist angeschlossen. Erfahrene Strafverteidiger gehen davon aus, dass dies vorab zwischen beiden Seiten verabredet war. „Bei so etwas fragt man vorher die Anklagebehörde, ob sie mitzieht, um kein Risiko einzugehen“, heißt es in Anwaltskreisen.

Die Münchner Strafverfolger beteuern zwar, es habe keine Einflussnahme der Politik gegeben. Doch Staatsanwälte sind weisungsgebunden, und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte umgehend seinen Respekt für Hoeneß‘ Entscheidung bekundet, auf Rechtsmittel zu verzichten. Auffällig ist auch, dass Aussagen eines angeblichen Informanten, der sich mehrfach über einen renommierten Anwalt für „Whistleblower“ mit zusätzlichen Vorwürfen bei den Behörden gemeldet hatte, am Münchner Justizministerium scheiterte. Denn dieses verweigerte ihm den geforderten Informantenschutz.“

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Wollte man mit Turbofall-Hoeneß ein neues System – den „unausgesprochenen Deal“ – so würde damit eine oberste Gerichtsentscheidung unterlaufen, wonach solche zulässigen Absprachen allerdings von strenger Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften abhängig gemacht ist. Das wäre hier hintergangen (Revisionsaspekt).

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Durch den völligen Verzicht auf denkbare und sich teilweise sogar aufdrängenden Beweisanträge hat sich die Verteidigung diesem Grundkonsens angeschlossen.“

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Unter obigen Befunden kommt die „klassische Herrschaftsmoral“ zur aktuellen offizialen Bestätigung: „Man lässt die Großen laufen, während die Kleinen hängen müssen.“

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Fortsetzung folgt