Lichtgeschwindigkeit 6217
Vom Freitag, 29. Januar 2016
.
.
„GEGEN die DATENKRAKE“ – so müsste es eigentlich heißen. „Gegen weltumspannende Gestapo und Stasi mit elektronischer Telematik“.
.
Während die Blockparteien, CDU, SPD und CSU, die die aktuelle Bundesregierung als Große Koalition unter Bundeskanzlerin Merkel (CDU) bilden, den deutschen POLITIK-MOGELPACKUNGEN statt POLITIK vorkommunizieren – und die LÜGENPRESSE spielt da eiskalt mit – haben sich frühere Erfolgsmodelle der deutsche LIBERALITÄT in der FDP, die beiden NRW-Politiker Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und die oberbayerische Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit einer DATENSCHUTZ-KLAGE beim Bundesverfassungsgericht rechtzeitig zum Wahlkampf gemeldet.
.
.
Insgesamt 20 FDP-Politiker, hauptsächlich Berufsjuristen und erfahrene Fachpolitiker der Innen-, Geheimdienst- und Polizeipolitik, wie HIRSCH, BAUM und LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER treten als namentliche Unterzeichner dieser Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
.
Der Kieler FDP-Chef, MdL-S-H und Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki hat die Klage gegen das neue Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung (VDS) heute in Karlsruhe offiziell eingereicht.
.
Auch die FDP tritt als Partei als Beschwerdeführer auf.Die FDP wird durch den Bundesvorsitzenden und NRW-MdL Christian Lindner vertreten.
.
Das Beschwerde-Konvolut der FDP umfasst 198 Seiten Argumentation und kann als ein politikwissenschaftliches Standardwerk zu einem staatsrechtlichen Thema der IT-Politik des Jahres 2016 gelten.
.
.
Neben Hirsch, Baum, Leutheusser-Schnarrenberger und der Partei FDP klagen bereits drei weitere Absender der grünen Abgeordneten und von Journalistenverbänden.
.
WORUM GEHT ES?
.
Es geht um die gesetzliche Verpflichtung, die seit Dezember 2015 in kraft ist, Speicherpflichten der Telekommunikation-Provider – der gesamte Internetz und Telefonverkehr, inhaltlich-semantisch sowie als Verbindungsdaten – über einen Zeitraum von vier bzw. zehn Wochen auf Vorrat (wozu?) zu speichern.
.
Dazu zählen praktisch vier Wochen die Standortdaten aller Leute, die mobil telefonieren oder das Internet nutzen, Rufnummer, Zeit und Dauer, aller Telefonate, zehn Wochen die Daten der SMS, ebenso die IP-Adressen aller Internetzbenutzer, sowie Zeit und Dauer der Internetzbenutzung. Nach dem Gesetz werden diese Daten im Inland gespeichert und dann gelöscht. So ist die nationale Rechtsnorm – ABER Deutschland ist nicht souverän, hier herrscht die CIA. Die USA beziehen sämtliche Datenaufkommen nach eigenem Belieben – und sei es zur Wirtschaftsspionage.
.
Das alte Gesetz, das der BGH bereits auf Klage als verfassungswidrig zurückwies, hatte Speicherfristen von sechs Monaten. Doch war die Argumentation zur Verfassungsgemäßheit nicht diese Dauer. So gesehen, ist das neue Gesetz, mit lediglich veränderter Speicherdauer, eine unbillige Umgehung des Schutzes der Verfassung durch das Bundesverfassungsgericht, gemäß der BGH-Zurückweisung der Vorratsdatenspeicherung:
.
Heribert Prantl in SZ Seite 2 am Mittwoch, 27. Januar 2016 „KEINE LÜGENPRESSE“
.
Die Bundesregierung setzt hier widerrechtlich den Datenwillkür-Willen der USA durch –. Das Gesetz der Speicherei der DATENKRAKE läuft seit Dezember 2015 für den Geltungsbereich des GG.
.
Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen das Gesetz wurde vom BGH abgelehnt, weil (angeblich) noch nicht gespeichert wird. Noch gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Und die Bundesnetzagentur muss noch technische Standards definieren. Anschließend haben die Telekommunikationsanbieter weitere sechs Monate Frist die Technik zu installieren.
.
Die FDP-Fachpolitiker haben bereits gegen den Großen Lauschangriff, gegen das Luftsicherheitsgesetz (das den Abschuss entführter Flugzeuge erlauben wollte) und gegen die staatliche Online-Durchsuchung von privaten Computern, erfolgreich geklagt.
.
Was hier diese alten FDP-Leute leisten, trifft den Kern unseres heutigen und mittelfristigen Lebens, nämlich der ALLES überwölbenden IT-Politik. Es ist der politische Kern, den eigentlich die PIRATENPARTEI unter meiner Führung wahrzunehmen gehabt hätte, aber wegen Blödheit nicht vertreten kann.
.
.
Dietmar Moews meint: EINS Mit dem Abstand der URTEILSKRAFT betrachtet, handelt die Totalspeicherung zuallererst von der unausweichlichen Zersetzung der einfach-sinnlichen Menschlichkeit eines jeden Individuums, selbst zur Gewissheit gezwungen zu werden:
.
Man ist niemals mehr allein, niemals „unter sich“, sondern volkommen unter dem gigantischen Monitoring fremder Apparat-Mächte, die mehr über mich wissen als ich selbst:
.
Das Urvertrauen sinnlicher Gewissheiten wird durch die IT-Telematik vernichtet. Von Diskretionsberuflern und deren Klienten, wie Ärzten, Anwälten, Geistlichen und Journalisten ganz zu schweigen.
.
ZWEI Die zu dieser Speicherpflicht gesetzlich gedungenen Provider sind technisch gar nicht im stande diese Vollspeicherung sicher durchzuführen. Es gibt keine sichere Technik und also keine Verantwortbarkeit. Die Datenkrake ist wie die ATOMTECHNIK – man kann sie nicht beherrschen.
.
DREI Während das erste Datenkrakengesetz mit sechs Monate Speicherdauer noch auf EU-Recht bezogen werden konnte, wurde dies EU-Richtlinie inzwischen zurückgezogen.
.
Es war also das deutsche Bundesverfassungsgericht zu einer Entscheidung gegen die Europäische Union angetreten, wodurch auch die dauerschwelende Problematik der deutschen Souveränität und des Kompetenzrechtes aufleuchtet.
.
Nach Verfassungslage und Völkerrecht gilt in Deutschland das Deutsche Grundgesetz im Zusammenspiel mit dem „unabhängigen“ BGH in Karlsruhe. Es herrscht also keine EU-Verfassung und nicht der oberste Europäische Gerichtshof (EuGH).
.
Jetzt ist die Rechtslage eine andere. Will nach politischer Vorgabe der Deutsche Bundestag möglichst Gesetze machen, die auch mit der zukünftigen EU-Verfassungslage zusammenpassen soll, dürfen keine EU-widrigen Gesetze verabschiedet werden.
.
Nun hat aber die EU-Charta als „Grundrecht“ festgelegt, dass keine unbegründete Verdächtigung als Grund für Vollüberwachung angenommen werden darf. Damit ist der unterschiedslose Generalverdacht in dem Vorratsdatenspeicherungsgesetz gegen jeden Menschen VOM TISCH.
.
Darüber hinaus hat die E U 24 weitere Punkte gegen die Totalerfassung und Totalüberwachung aufgelistet und es darf danach nicht ohne Zusammenhang zu Straftaten „anlasslos verdächtigt werden“.
.
Was sich der derzeitige SPD-Bundesminister Heiko Mass dabei denkt, seine Kritik gegen den Totalitarismus plötzlich in Zustimmung zu verwandeln, kann nicht in juristischer Professionalität begründet sein, sondern in der Unterwerfungsbegehrlichkeit als Schranze – peinlich peinlich (SPD-Juchhee).
.
Fragt man die LÜGENPRESSE, wie wichtig der Vertrauensschutz für eine freie unabhängige Pressearbeit ist, wenn „Whisteblower“ ausgeliefert werden – wird man zum Rechtsradikalen erklärt und an die Wand gestellt:
.
Denn Verschweigen ist doch nicht lügen. Doch heißt es nicht in MOSES-Gesetzestafeln: KEIN FALSCH ZEUGNIS!
.
Wahrheit verschweigen ist lügen.
.
Die Süddeutsche Zeitung und Heribert Prantl zumindest haben mit dem Bericht vom 27. Janaur 2106, Seite 2, anständig referiert:
.
„Und wieder grüßt das Murmeltier. Erneut muss das Bundesverfassungsgericht über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger reichen an diesem Mittwoch ihre Klage ein. Die FDP-Politiker hatten bereits die frühere Regelung gekippt.“
.
Gerhart Baum hat seine offensive Mentalität, auch mit der neuesten IT-Politik sowohl technisch wie juristisch und politisch sich einzulassen, überzeugend und einzigartig manifestiert. Besten Dank und viel Glück, Herr Citoyen Baum in der Kölner Südstadt!
.
und BESTELLEN
subscription to Dietmar Moews Abonnement von Dietmar Moews un abonnement à Dietmar Moews
Blätter für Kunst und Kultur erscheinen in loser Folge im Verlag Pandora-Kunst-Projekt Köln
Blätter Neue Sinnlichkeit
.
.
Indem ich Ihnen ein langes Leben wünsche, sparen Sie auf diese Weise ganz erheblich.
Abonnement auf Lebenszeit für EURO 500,- (oder entsprechender Landeswährung)
Einzelpreis oder Abonnement inkl. Versand EURO 12.-, Schüler bei Selbstabholung EURO 4.-
Abonnieren Sie mit Namen, Postanschrift, Ort, Datum, Unterschrift sowie EURO 500 zur Verrechnung bei:
PANDORA KUNST PROJEKT
zu Händen Dr. Dietmar Moews
Mainzer Straße 28
D-50678 Köln am Rhein