Gerhard Baum: Verfassungsklage um Vorratsdatenspeicherung

Januar 29, 2016
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Vom Freitag, 29. Januar 2016

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GEGEN die DATENKRAKE“ – so müsste es eigentlich heißen. „Gegen weltumspannende Gestapo und Stasi mit elektronischer Telematik“.

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Während die Blockparteien, CDU, SPD und CSU, die die aktuelle Bundesregierung als Große Koalition unter Bundeskanzlerin Merkel (CDU) bilden, den deutschen POLITIK-MOGELPACKUNGEN statt POLITIK vorkommunizieren – und die LÜGENPRESSE spielt da eiskalt mit – haben sich frühere Erfolgsmodelle der deutsche LIBERALITÄT in der FDP, die beiden NRW-Politiker Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und die oberbayerische Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit einer DATENSCHUTZ-KLAGE beim Bundesverfassungsgericht rechtzeitig zum Wahlkampf gemeldet.

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Insgesamt 20 FDP-Politiker, hauptsächlich Berufsjuristen und erfahrene Fachpolitiker der Innen-, Geheimdienst- und Polizeipolitik, wie HIRSCH, BAUM und LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER treten als namentliche Unterzeichner dieser Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

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Der Kieler FDP-Chef, MdL-S-H und Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki hat die Klage gegen das neue Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung (VDS) heute in Karlsruhe offiziell eingereicht.

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Auch die FDP tritt als Partei als Beschwerdeführer auf.Die FDP wird durch den Bundesvorsitzenden und NRW-MdL Christian Lindner vertreten.

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Das Beschwerde-Konvolut der FDP umfasst 198 Seiten Argumentation und kann als ein politikwissenschaftliches Standardwerk zu einem staatsrechtlichen Thema der IT-Politik des Jahres 2016 gelten.

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Neben Hirsch, Baum, Leutheusser-Schnarrenberger und der Partei FDP klagen bereits drei weitere Absender der grünen Abgeordneten und von Journalistenverbänden.

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WORUM GEHT ES?

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Es geht um die gesetzliche Verpflichtung, die seit Dezember 2015 in kraft ist, Speicherpflichten der Telekommunikation-Provider – der gesamte Internetz und Telefonverkehr, inhaltlich-semantisch sowie als Verbindungsdaten – über einen Zeitraum von vier bzw. zehn Wochen auf Vorrat (wozu?) zu speichern.

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Dazu zählen praktisch vier Wochen die Standortdaten aller Leute, die mobil telefonieren oder das Internet nutzen, Rufnummer, Zeit und Dauer, aller Telefonate, zehn Wochen die Daten der SMS, ebenso die IP-Adressen aller Internetzbenutzer, sowie Zeit und Dauer der Internetzbenutzung. Nach dem Gesetz werden diese Daten im Inland gespeichert und dann gelöscht. So ist die nationale Rechtsnorm – ABER Deutschland ist nicht souverän, hier herrscht die CIA. Die USA beziehen sämtliche Datenaufkommen nach eigenem Belieben – und sei es zur Wirtschaftsspionage.

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Das alte Gesetz, das der BGH bereits auf Klage als verfassungswidrig zurückwies, hatte Speicherfristen von sechs Monaten. Doch war die Argumentation zur Verfassungsgemäßheit nicht diese Dauer. So gesehen, ist das neue Gesetz, mit lediglich veränderter Speicherdauer, eine unbillige Umgehung des Schutzes der Verfassung durch das Bundesverfassungsgericht, gemäß der BGH-Zurückweisung der Vorratsdatenspeicherung:

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Heribert Prantl in SZ Seite 2 am Mittwoch, 27. Januar 2016 „KEINE LÜGENPRESSE“

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Die Bundesregierung setzt hier widerrechtlich den Datenwillkür-Willen der USA durch –. Das Gesetz der Speicherei der DATENKRAKE läuft seit Dezember 2015 für den Geltungsbereich des GG.

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Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen das Gesetz wurde vom BGH abgelehnt, weil (angeblich) noch nicht gespeichert wird. Noch gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Und die Bundesnetzagentur muss noch technische Standards definieren. Anschließend haben die Telekommunikationsanbieter weitere sechs Monate Frist die Technik zu installieren.

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Die FDP-Fachpolitiker haben bereits gegen den Großen Lauschangriff, gegen das Luftsicherheitsgesetz (das den Abschuss entführter Flugzeuge erlauben wollte) und gegen die staatliche Online-Durchsuchung von privaten Computern, erfolgreich geklagt.

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Was hier diese alten FDP-Leute leisten, trifft den Kern unseres heutigen und mittelfristigen Lebens, nämlich der ALLES überwölbenden IT-Politik. Es ist der politische Kern, den eigentlich die PIRATENPARTEI unter meiner Führung wahrzunehmen gehabt hätte, aber wegen Blödheit nicht vertreten kann.

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Dietmar Moews meint: EINS Mit dem Abstand der URTEILSKRAFT betrachtet, handelt die Totalspeicherung zuallererst von der unausweichlichen Zersetzung der einfach-sinnlichen Menschlichkeit eines jeden Individuums, selbst zur Gewissheit gezwungen zu werden:

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Man ist niemals mehr allein, niemals „unter sich“, sondern volkommen unter dem gigantischen Monitoring fremder Apparat-Mächte, die mehr über mich wissen als ich selbst:

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Das Urvertrauen sinnlicher Gewissheiten wird durch die IT-Telematik vernichtet. Von Diskretionsberuflern und deren Klienten, wie Ärzten, Anwälten, Geistlichen und Journalisten ganz zu schweigen.

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ZWEI Die zu dieser Speicherpflicht gesetzlich gedungenen Provider sind technisch gar nicht im stande diese Vollspeicherung sicher durchzuführen. Es gibt keine sichere Technik und also keine Verantwortbarkeit. Die Datenkrake ist wie die ATOMTECHNIK – man kann sie nicht beherrschen.

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DREI Während das erste Datenkrakengesetz mit sechs Monate Speicherdauer noch auf EU-Recht bezogen werden konnte, wurde dies EU-Richtlinie inzwischen zurückgezogen.

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Es war also das deutsche Bundesverfassungsgericht zu einer Entscheidung gegen die Europäische Union angetreten, wodurch auch die dauerschwelende Problematik der deutschen Souveränität und des Kompetenzrechtes aufleuchtet.

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Nach Verfassungslage und Völkerrecht gilt in Deutschland das Deutsche Grundgesetz im Zusammenspiel mit dem „unabhängigen“ BGH in Karlsruhe. Es herrscht also keine EU-Verfassung und nicht der oberste Europäische Gerichtshof (EuGH).

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Jetzt ist die Rechtslage eine andere. Will nach politischer Vorgabe der Deutsche Bundestag möglichst Gesetze machen, die auch mit der zukünftigen EU-Verfassungslage zusammenpassen soll, dürfen keine EU-widrigen Gesetze verabschiedet werden.

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Nun hat aber die EU-Charta als „Grundrecht“ festgelegt, dass keine unbegründete Verdächtigung als Grund für Vollüberwachung angenommen werden darf. Damit ist der unterschiedslose Generalverdacht in dem Vorratsdatenspeicherungsgesetz gegen jeden Menschen VOM TISCH.

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Darüber hinaus hat die E U 24 weitere Punkte gegen die Totalerfassung und Totalüberwachung aufgelistet und es darf danach nicht ohne Zusammenhang zu Straftaten „anlasslos verdächtigt werden“.

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Was sich der derzeitige SPD-Bundesminister Heiko Mass dabei denkt, seine Kritik gegen den Totalitarismus plötzlich in Zustimmung zu verwandeln, kann nicht in juristischer Professionalität begründet sein, sondern in der Unterwerfungsbegehrlichkeit als Schranze – peinlich peinlich (SPD-Juchhee).

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Fragt man die LÜGENPRESSE, wie wichtig der Vertrauensschutz für eine freie unabhängige Pressearbeit ist, wenn „Whisteblower“ ausgeliefert werden – wird man zum Rechtsradikalen erklärt und an die Wand gestellt:

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Denn Verschweigen ist doch nicht lügen. Doch heißt es nicht in MOSES-Gesetzestafeln: KEIN FALSCH ZEUGNIS!

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Wahrheit verschweigen ist lügen.

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Die Süddeutsche Zeitung und Heribert Prantl zumindest haben mit dem Bericht vom 27. Janaur 2106, Seite 2, anständig referiert:

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Und wieder grüßt das Murmeltier. Erneut muss das Bundesverfassungsgericht über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger reichen an diesem Mittwoch ihre Klage ein. Die FDP-Politiker hatten bereits die frühere Regelung gekippt.“

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Gerhart Baum hat seine offensive Mentalität, auch mit der neuesten IT-Politik sowohl technisch wie juristisch und politisch sich einzulassen, überzeugend und einzigartig manifestiert. Besten Dank und viel Glück, Herr Citoyen Baum in der Kölner Südstadt!

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NPD – BVG Parteiverbotsprozess

Dezember 8, 2015
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Vom Dienstag, 8. Dezember 2015

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Bildschirmfoto vom 2015-11-25 13:57:07

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Das laufende Antragsverfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für eine Prüfung der Verfassungsgemäßheit oder ein Parteiverbot der NPD wurde gestern, Montag, den 7. Dezember 2015, vom zuständigen Senat des Bundesverfassungsgerichts zugelassen:

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PARTEIVERBOT hat zu erfolgen, wenn zurechenbare wichtige Defizite des Parteilebens entgegen der offizial nach dem Parteigesetz zugelassenen Parteisatzung angängig und nachweislich sind.

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Dietmar Moews meint: Laienhaftes Verständnis hat auf folgende juristische Feinheiten zu achten – denn bei Klärung der Verfassungsgemäßheit geht es um das Wesen einer politischen Partei und nicht etwa um Straftaten in der äußeren rechtsstaatlichen Welt und auch nicht um Gedanken von Parteimitgliedern – die Gedanken sind frei und nicht strafbar.

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EINS Aberkennung der Zulassung einer Partei erfolgt aufgrund verfassungswidriger Wertsetzungen in der Parteiensatzung nach dem Parteiengesetz.

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Es liegen aber keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen das Parteiprogramm der NPD vor. Die NPD wurde ordnungsgemäß zugelassen und wird – wie alle anderen Parteien – grundsätzlich nach dem Parteien-/Vereinsrecht ordentlich binnenorganisatorisch geführt.

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Dem Parteizweck gemäß nimmt die NPD zunächst außerparlamentarisch am rechtstaatlich repräsentativen Staatsgeschehen teil und bewirbt sich bei Wahlen um Wählerzustimmung. Sofern dabei durch Wählerzustimmung die NPD in Gremien und Parlamente, Regierungen und Ämter ihre Kandidaten stellen darf, entspricht das der geltenden Verfassung.

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ZWEI steht bei der angängigen Klage gegen die NPD im Vordergrund:

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Das Verbot einer Partei aufgrund nachweislich parteiorganisatorischer Strukturen und Funktion der Verfolgung verfassungsfeindlicher Werte und Ziele, die auf die Verletzung oder Beseitigung der zentralen, politisch nicht disponiblen rechtsstaatlichen Werte der demokratischen Grundordnung zielen – wie:

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Abschaffung des Grundgesetzes bzw. Abschaffung der demokratischen Reproduktion und Integration der staatlichen deutschen Gesellschaft.

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Dabei geht es um spezielle Werte im Kern, als individuelle und soziale Rechte, wie FREIHEIT (ausdrücklich auch zur Meinungsäußerung, Freiheit von Wissenschaft und Forschung, Freiheit der Kunst, Freiheit der Presse), DEMOKRATIE, GEWALTENTEILUNG, WÜRDE, FRIEDENSGEBOT, DEZENTRALITÄT, SELBSTBESTIMMUNG, FÖDERALISMUS, SOZIALSTAAT, MEHRHEITSPRINZIP, MINDERHEITENSCHUTZ und PLURALITÄT, ZULASSUNG und ZUGANG zum repräsentativen Staatssystem.

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DREI Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht hat die Zulassung oder Unzulässigkeit der NPD als Partei zu klären – nicht indes sind Klagegegenstände und -vorgänge festzustellen, zu ermitteln oder zu beurteilen, die der Partei und oder Organen der Partei oder einzelnen NPD-Mitgliedern strafrechtlich anhängen mögen.

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VIER Jeder soll sich vorstellen, dass es bei dem PARTEIVERBOT um eine verfassungsrechtliche Qualität gehen muss, die für alle Parteien Geltung hat.

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Insofern muss entweder der NPD konkrete strukturelle Verfassungswidrigkeit nachgewiesen werden.

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Wenn kein verfassungswidriges NPD-Handeln vorliegt, müsste das geltende Parteiengesetz die Parteien-Satzungsbedingungen so ändern, dass unser heutiges liberales, sozialdemokratisches Gesellschaftskonzept und die Aufgabenzuteilung zur politischen Mitwirkung durch die zugelassenen Parteien eingeschränkt würde.

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FÜNF Innerhalb des geltenden rechtsstaatlichen System, kurz:

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Nach unserem Grundgesetz dürfen und sollen sich Parteien gründen, die eine staatliche Zulassung auf ordnungsgemäßen Antrag auf Zulassung erhalten und am öffentlichen Politikgeschehen mit ihrer geistig-sozialen Kraft mitwirken, um bei Wahlen sich zu bewerben.

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Damit ist eindeutig gesetzlich bestimmt, dass man missliebige Andersdenkende nicht vom BVG verbieten lassen kann.

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Es müssen also fragwürdige Parteiaktivitäten der NPD entweder strafrechtlich von unabhängigen Gerichten verfolgt werden bzw.

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bei fragwürdiger Verfassungsgemäßheit kann das Verfassungsgericht angerufen werden, solche Politikqualitäten aufzugreifen und klar zu beurteilen. Dabei geht es zunächst um konkrete Aktivitäten und mögliche Klärung von Wertkonflikten mit dem Geist der geltenden Verfassungs- und Rechtslage, nicht vorrangig um ein PARTEIVERBOT.

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SECHS Der Streit um die NPD rührt von der weithin missliebigen Bandbreite gesetzlich zulässiger politischer Orientierungen Andersdenkender – überwiegend der Konkurrenzparteien – her (die übrigens das unabhängige BVG personell bestimmen):

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Rechte, auf Exklusivität zielende politische Vorstellungen, sind in Deutschland zulässig, sofern nicht geltende Gesetze dadurch gebrochen werden.

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Linke, auf Inklusion und sozialen Ausgleich zielende politische Vorstellungen sind ebenfalls zulässig, selbst wenn dadurch Individualität und Persönlichkeit sozial geschränkt werden können, sofern die gewohnte Staatspraxis und Lebenstil in Abwägung von Freiheit und Sicherheit nicht rechtswidrig zerstört werden.

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Rechte und linke Vorstellungen sind auch als radikale Ausprägung in Parteiprorammen und der Parteipolitik zulässig (das aktuelle Beispiel von „Pflicht zur Flüchtlingshilfe“ oder „bewaffneter Grenz- und Heimatschutz“ zeigen die zulässige Bandbreite zwischen links und rechts).

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Die Parteien müssen ihre etwaigen, über das repräsentative Demokratie-Wahlsystem parteiprogrammatisch, gewünschten Verfassungs- und Gesetzesänderungen durch Wählerzustimmung zu erreichen versuchen – keineswegs durch Selbstjustiz oder Verfassungsbruch.

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Auf Letzteres wird der aktuelle Verbotsantrag gegen die NPD hinauslaufen.

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Nach heutiger Lage der Dinge ist die NPD nicht verfassungswidrig ausgelegt.

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Eventuelle grenzwertige Politikaktivitäten im sozialen Ausstrahlungskreis der NPD sind nicht der Partei zuzurechnen, sondern im Rahmen der geltenden politischen Freiheit „zivile“ Angelegenheit der Bürger bzw. der Parteimitglieder vor dem Rechtsstaat.

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Die deutschen Polizei- und Ermittlungsbehörden sollten anliegende Rechstverletzungen der NPD ausermitteln und staatsanwaltlich klären bzw. beklagen.

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Wir wissen, dass der deutsche Rechtsstaat durch die deutschen Geheimdienste und deren Kolaboration mit Rechtsbrechern durch V-Leute, rechtsextremistische Gruppenwesen organisiert, steuert, finanziert usw. (s. Stefan Aust / Dirk Laabs „Heimatschutz“ – die Untersuchungsberichte der Landtage und des Bundestages zu NSU).

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Da die NPD und andere rechtsextreme nationale und internationale Kollektive von den Geheimdiensten kontrolliert werden, ist ein Verfassungsgerichts-Verbot nicht zu erwarten, solange unser parlamentarisch-repräsentatives Politiksystem diese RECHTEN „quasi staatlich“ organisiert.

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Eine Klärung der aktuellen Rechtslage durch das BVG ist interessant.

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Schulbildung, Allgemeinbildung, Aufklärung, Gesprächsbereitschaft und Anstand der Bürger und Mandatsträger in der Öffentlichkeit wären notwendiger als es heute in Deutschland von den Deutschen angesehen wird. IGNORANZ und HITLERSCHLAUHEIT heißen die regredierten Dummheiten, die heute jeder Pahlbürger laut vor sich her trägt, ohne sich zu schämen.

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Tiefe Einblicke – wo man hinschaut

September 26, 2014

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am Freitag, 26. September 2014

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Der US-Präsident bricht einen totalen Luftkrieg vom Zaun, erklärt hierfür eine unbestimmte Dauer und ein totales Kriegsziel, das allein auf Grund des Totalitätsanspruchs Unfug, unmöglich ist.

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Nun sollten alle Menschen dieser Welt fragen: Wenn das, was erklärt wird (Erklärungsnorm), Quatsch ist, weil es gar nicht geht, denn was Obama sagt, ist unmöglich zwischen Himmel und Erde, was dann? Was ist also die Verhaltensnorm Obamas, die hinter der unzutreffenden Erklärung steckt?

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Dazu kann man zumindest sagen: Da die Vernichtung der Sunniten in Arabien zwar theoretisch technisch vorstellbar ist (man könnte alles vergasen und verminen und jedes Leben vernichten und unmöglich machen), aber das wird nicht gelingen.

Es wird nicht gelingen, weil den USA die Kriegskredite ausgehen.

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Denn sie bomben ja sowieso nur auf Pump.

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Wenn die USA selbst nur noch ein Fliegenschiss auf der Weltkarte sind, werden sie achselzuckend „ausgebootet“. Wir werden es sehen.

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Ein solcher Luft-Totalkrieg, wie jetzt gegen ISIS / Terror-Miliz angelaufen ist, wird jegliche Infrastruktur zerbomben. Aber es wird in den USA eine waffentechnische Gegenmacht tätig werden – ohne Zweifel.

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Es werden die eigenen Killerdrohnen umgedreht werden.

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Es werden die IT-Cyber-Technologien umgedreht werden (auch Indien ist jetzt zum Mars geflogen!).

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China hat sich jetzt eine Mobilmachungsdiskussion nach außen dringen lassen. Ja, China ist auch noch da.

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Es gibt ausreichend Expertise zu Krieg und Verteidigung – falls die oberste Überwachungs-Daten-Politikerin ZENSURSULA nicht wüsste, was zu tun, soll sie einfach überlegen, auf welchen Ausgang die US-Bomben-Exzesse hinauslaufen sollen?

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Es ist wie bei einer Massenvergewaltigung im indischen Omnibus: alle dürfen mal bombardieren: Frankreich auch, England, Israel hilft – und dann, wie bei Gaddhafi, wenn die Munitionskästchen geleert sind, die Waffenindustrie glücklich, was ist denn dann? Ist schon mal der US-Justizminister zurückgetreten.

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Wer macht dann die gewünschten Sunniten in Bagdad? Oder wieder die ungewünschten Schiiten in Bagdad? Saddam Husein und Assads Mohammendaner? (mit russischen oder mit amerikanischen oder mit deutschen Waffen?)

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Das neue deutschland, dass ständig Probleme mit Karl Marx hat – einerseits gibt es eine Marx-nd-Kundschaft, denen das nd in die Ärsche kriechen muss – andererseits ist es aber auch so eine eisenholzige Spießerambition, weshalb man ständig das Gute und Böse deduziert:

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JOB CROGIER Plakatentwurf

JOB CROGIER
Plakatentwurf

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Heißt es also heute auf Seite EINS „UNTEN LINKS“: …“ Muss man, wenn man das eitle Ausstellen der eigenen Person per Internet ablehnt, die Mitteilung darüber dass man das tut, per T-Shirt-Botschaft eitel hinausposaunen? Und ist es nicht die explizite Nennung eines Schweinekonzerns automatisch auch Propaganda für diesen? Müsste da also nicht vielmehr korrekterweise stehen: „I am not ** fucking *****+*“? Und darf man als tiefgläubiger Mensch ein so schlimmes Untenrumwort benutzen? Da hat es die Wursthaarfrau neben dem Zausel leichter: Ihr Shirt zeigt Einhörner beim Geschlechtsakt vor einem Regenbogen. „Fuck for Peace“ steht da.

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Wer also etwas gegen facebook sagen oder tun möchte, zieht sich so ein T-Shirt an. Habe ich das richtig verstanden?

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Gut. Dann sage ich dazu: Wer reden will, der rede. Wer handeln will, der handele. Wer politisch handeln will, muss denken können, muss reden können und muss vor Allem verstehen können und möglicherweise handeln oder unterlassen.

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DIETMAR MOEWS: ZUGINSFELD  2008 im Goethe-Institut DRESDEN

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Hier ist es aber mit den tiefen Einblicken doch etwas einfacher: In einer Demokratie, die rechtsstaatlich gehalten wird, ist der Souverän, die entscheidende Wählermehrheit, für die Politik verantwortlich (wenn die Politiker Strolche sind, gehören sie ins Zuchthaus):

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DIETMAR MOEWS am 27. Juni 2014 und ZUGINSFELD 24: "Hübsche, nette, große Kaliber", DMW 486.1.95

DIETMAR MOEWS am 27. Juni 2014
und ZUGINSFELD 24:
„Hübsche, nette, große Kaliber“, DMW 486.1.95

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Dietmar Moews meint: Wenn Deutschland Krieg macht oder Kriegsvorbereitung unter Missachtung der Verfassung durchzieht, statt zunächst über die Verfassungswerte neu zu bestimmen, dann sind alle deutschen Wahlberechtigten verantwortlich und schuld.

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Warum geht die LINKSPARTEI nicht wegen Verfassungsbruch vor das oberste Gericht in Karlsruhe?

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DIETMAR MOEWS Künstler + Frieden

DIETMAR MOEWS
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Lichtgeschwindigkeit 107

Dezember 13, 2009

Lichtgeschwindigkeit 107 BANG BANG BLUTGELD

die ungeschnittene Podcast-Piraten-Presseschau –

am Samstag, 12. Dezember 2009, von Dr. Dietmar Moews,

Piratenpartei Deutschland, im Alphons Silbermann Zentrum,

Berlin-Pankow Niederschönhausen;

dazu Brechts KRIEGSFIBEL von 1955, BERLINER ZEITUNG

und Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12. Dezember 2009,

BILD Berlin/Brandenburg nebst bild.de, DLF, heise.de,

piratenpartei.de

Drei Piratenthemen hier: GUTTENBERG muss gehen. BLUTGELD,

KRIEGSRECHT auf dem Rücken der Bundeswehr und

BILLIONENPLEITE in Deutschland: Schlechte Nachrichten

selbst gemacht. Das darf nicht sein Frau MERKEL wird im

Untersuchungsausschuß lediglich darlegen müssen:

HAT sie was gewusst vor der Wahl? – oder: HAT sie NICHT gewusst?

Beides reicht entweder ihre Unglaubwürdigkeit bzw. und ihre

Urteilsschwäche als Kanzlerin der Deutschen.

Das BERLINER MANIFEST der Piraten aus Berlin – Ausarbeitung

des Parteiprogramms für die Piratenbewegung von Dr. Dietmar Moews.

Es schneit erstmalig in diesem kommenden Winter in Berlin.

Dazu die Winterreise von Franz Schubert, in einem Arrangement

von Hans Zender: Der Leiermann.

BRECHTS Kriegsfibel zeigt Studenten im Hörsaal und das

Winterleid von geschundenen im Krieg: 1959 im

Eulenspiegelverlag erschienen.

WO SIND DIE DEUTSCHEN? Die deutschen Kriegsparteien CDU,

CSU, SPD, FDP haben die Bundestagswahlen am 27. September 2009

überwältigend gewonnen. Sind alle Kriegsparteienwähler für

diese Kriegsbeteiligung? PIRATEN, LINKE, GRÜNE haben bei

den Deutschen kaum einen Stimmenanteil, der aussreicht,

eine Verfassungsklage zu beantragen.

Doch der Krieg in Afghanistan kann nicht über UN-ISAF über

unsere deutsche Verfassung gestellt und interpretiert werden.

Die Bundeswehr ist nicht in der Nothilfe tätig, noch in der

Landesverteidigung – weder in der NATO-Bündnispflicht

gegen die USA noch gegenüber den UN.

Den deutschen Wählern wird der FINANZABSTURZ

von 1,6 Billionen Schuldenlast im Schatten von GUTTENBERGS

BLUTGELD untergejubelt: BANG BANG.

BILD Berlin/Brandenburg vom 12. Dezember 2009 titelt:

Deutschland zeigt ein Herz für Kinder – soll heißen,

der BILD-Spendenaktion-Dauerbrenner wird heute im TV Gegenstand

einer sogenannten Spendengala beim Staatsfernsehen promotet.

ZDF- das ist der Sender, dem Westerwelle und Merkel, statt Brender,

den Parteilakaien zum Chefredakteur gemacht haben.

Unsere BILD-Prominenz die den BILD-Titel ziert sind Frau Burda,

Thomas Gottschalk, Till Schweiger, Franz Beckenbauer, Andre Agassi

u. a. Frauen immer in Röcken und Kleidern bei BILD.

BILD Seite 4: Guttenberg in Afghanistan: Die Kritik wird schärfer.

(nik.) schreibt: „Mit dem Geist der Bundestagsmandate für

Afghanistan wären gezielte Tötungen absolut nicht vereinbar.“

BERLINER ZEITUNG titelt: Klimaschutt – Das Eis schmilzt,

Europa will zahlen. Berlin fliegt künftig ab Willy-Brandt-Airport.

Schwarz-Gelb blockiert sich selbst. Karrikatur zu Guttenberg/Afghanistan

von Berliner Zeitung/Thomas Plaßmann.

Seite 8: Foto mit BLUTGELD-Guttenberg im Kaftan über Schutzweste.

Seite 8: UNO: Abgang ohne bedauern. Der UN-Beauftragte für

Afghanistan aus Norwegen, Kai Eide, hat angekündigt, dass sein

Mandat ausläuft und Eide nicht verlängert. Eide kritisiert die

Machenschaften des Wahlbetrugs bei der Karzaiwahl – während

der UN-Generalsekretär Ban Ki Moon den Herrn Eide deswegen

ablösen wollte.

Und BERLINER ZEITUNG S. 8: BLACKWATER Brüderliche

kooperation mit der CIA.

FRANKFURTER ALLGEMIENE ZEITUNG titelt: SOS Sinkendes

Staatsschiff der Finanzpleite Griechenlands, die allerdings

unsere Banken verschulden.

BLUTGELD Guttenberg wird vom FAZ-Kriegsfreund und

Militärfachmann Günther Nonnenmacher kommentiert:

Hi Wirtschaftssprüchemacher – Da Kriegsunglaubwürdigkeit.

Guttenberg versprich unbürpkratische Entschädigung für die

Kundusopfer, zehnmal höher als die USA.

FAZ Seite 9: Der KSK-Mann führte das Tagebuch. Ferner:

Ein Bremer Anwalt für Kundus. BESONDERS:

Kai Eide gibt in Afghanistan auf.

Produktion, Performance, Autor, Direktion:

Dr. Dietmar Moews;

Aufnahmetechnik und Admin: Piratencrew Berlin;

Musik: Franz SCHUBERT, Winterreise, Der Leiermann,

arrangiert von Hans Zender


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Dezember 13, 2009