Es hat auf Antrag eine höchste deutsche Gerichtsentscheidung gegeben, wonach die angängige GRUNDSTEUER (also Eigentümer von Grund und Boden auf die Fläche bezogen von der Gemeinde besteuert werden – Steuer ist Bringschuld).
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Die Verbände der Landbesitzer, der Steuer und der Politik, wurden in eine sachbezogene Kommunikation einbezogen, um einen neuen, dem Verfassungsspruch gerecht werdendes GRUNDSTEUER-Gesetz auszuarbeiten.
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Man hat heute bekannt gegeben, dass ein jährliches Grundsteueraufkommen etwa 14 Milliarden Euro beträgt, den die deutschen Kommunen einnehmen. Diese Summe soll quasi „aufkommensneutral“ bei dem zukünftig neuen Ansatz beibehalten bleiben.
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bundesverfassungsgericht.de:
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Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig
„Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern sind jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften mit Urteil vom heutigen Tage für verfassungswidrig erklärt und bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden.
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Sachverhalt:
Einheitswerte für Grundbesitz werden nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes in den „alten“ Bundesländern noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse zum 1. Januar 1964 ermittelt und bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Der Entscheidung liegen fünf Verfahren, drei Richtervorlagen des Bundesfinanzhofs und zwei Verfassungsbeschwerden, zugrunde. Die Klägerinnen und Kläger der Ausgangsverfahren beziehungsweise Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer sind Eigentümer von bebauten Grundstücken in verschiedenen „alten“ Bundesländern, die jeweils vor den Finanzgerichten gegen die Festsetzung des Einheitswertes ihrer Grundstücke vorgegangen sind. In drei Revisionsverfahren hat der Bundesfinanzhof die Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig sind. Mit den Verfassungsbeschwerden wird im Wesentlichen ebenfalls eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes gerügt.
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Wesentliche Erwägungen des Senats:
I. Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen sind mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Art. 3 Abs. 1 GG lässt dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung von Bewertungsvorschriften für die steuerliche Bemessungsgrundlage einen weiten Spielraum, verlangt aber ein in der Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerechtes Bewertungssystem. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt.
1. Die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätze zur Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes im Steuerrecht verlangen auch auf der Ebene der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen eine gleichheitsgerechte Ausgestaltung der Wertbemessung. Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit. Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. Der Gleichheitssatz belässt dem Gesetzgeber einen weit reichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes. Abweichungen von der mit der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffenen Belastungsentscheidung müssen sich indessen ihrerseits am Gleichheitssatz messen lassen. Demgemäß bedürfen sie eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermag. Dabei steigen die Anforderungen an den Rechtfertigungsgrund mit dem Ausmaß der Abweichung und ihrer Bedeutung für die Verteilung der Steuerlast insgesamt.
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2. Die Aussetzung einer erneuten Hauptfeststellung der Einheitsbewertung über einen langen Zeitraum führt systembedingt in erheblichem Umfang zu Ungleichbehandlungen durch ungleiche Bewertungsergebnisse. Infolge der Anknüpfung an die Wertverhältnisse zum 1. Januar 1964 spiegeln sich die wertverzerrenden Auswirkungen des überlangen Hauptfeststellungszeitraums in den einzelnen Bewertungselementen sowohl des Ertragswert- als auch des Sachwertverfahrens wider.
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Das System der Einheitsbewertung für Grundbesitz ist davon geprägt, dass in regelmäßigen Zeitabständen eine allgemeine Wertfeststellung (Hauptfeststellung) stattfindet. Diese Hauptfeststellung soll gemäß § 21 Abs. 1 BewG alle sechs Jahre für bebaute und unbebaute Grundstücke erfolgen. Ziel der Bewertungsregeln ist es, Einheitswerte zu ermitteln, die dem Verkehrswert der Grundstücke zumindest nahekommen. Der Verkehrswert ist in diesem System die Bezugsgröße, an der sich die Ergebnisse der Einheitsbewertung im Hinblick auf Art und Umfang etwaiger Abweichungen zur Beurteilung einer gleichheitsgerechten Besteuerung messen lassen müssen.
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Der Gesetzgeber hat den Zyklus der periodischen Wiederholung von Hauptfeststellungen, nachdem er ihn erst 1965 wieder aufgenommen hatte, nach der darin auf den 1. Januar 1964 bezogenen Hauptfeststellung ausgesetzt und seither nicht mehr aufgenommen. 1970 wurde per Gesetz angeordnet, dass der Zeitpunkt der auf die Hauptfeststellung 1964 folgenden nächsten Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes durch besonderes Gesetz bestimmt wird. Ein solches Gesetz ist bis heute nicht verabschiedet worden. Die seither andauernde Aussetzung der erforderlichen Hauptfeststellung führt in zunehmendem Maße zu Wertverzerrungen innerhalb des Grundvermögens. Das ergibt sich als zwangsläufige Folge aus dem geltenden Bewertungssystem.
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Die im Gesetz vorgesehene periodische Wiederholung der Hauptfeststellung ist zentral für das vom Gesetzgeber selbst so gestaltete Bewertungssystem. Ihm liegt der Gedanke zugrunde, dass die den Verkehrswert der Grundstücke bestimmenden Verhältnisse einheitlich zum Zeitpunkt der Hauptfeststellung möglichst realitätsnah abgebildet werden. Da diese Verhältnisse während der folgenden Jahre eines Hauptfeststellungszeitraums typischerweise verkehrswertrelevanten Veränderungen unterliegen, bedarf es in regelmäßigen und nicht zu weit auseinanderliegenden Abständen einer neuen Hauptfeststellung.
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Je länger ein Hauptfeststellungszeitraum über die ursprünglich vorgesehenen sechs Jahre hinaus andauert, desto größer im Einzelfall und umfangreicher in der Gesamtzahl werden zwangsläufig die Abweichungen zwischen dem tatsächlichen Verkehrswert und den auf den Hauptfeststellungszeitpunkt bezogenen Einheitswerten der Grundstücke.
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Eine Auseinanderentwicklung zwischen Verkehrswert und festgestelltem Einheitswert ist für sich genommen allerdings verfassungsrechtlich nicht bedenklich. Würden die Einheitswerte in allen Fällen gleichmäßig hinter steigenden Verkehrswerten zurückbleiben, führte dies allein zu keiner verfassungsrechtlich relevanten Ungleichbehandlung, da das Niveau der Einheitswerte untereinander in Relation zum Verkehrswert gleich bliebe. Es gibt indes keine Anhaltspunkte dafür, dass die durch den Verzicht auf regelmäßige Hauptfeststellungen zwangsläufig in zunehmenden Maß auftretenden Wertverzerrungen sich in einer gleichmäßigen Relation zum Verkehrswert bewegten.
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3. Die aus der Überdehnung des Hauptfeststellungszeitraums folgenden flächendeckenden, zahlreichen und erheblichen Wertverzerrungen bei der Einheitsbewertung des Grundvermögens führen zu entsprechenden Ungleichbehandlungen bei der Erhebung der Grundsteuer; die Vereinbarkeit dieser Ungleichbehandlungen mit Art. 3 Abs. 1 GG richtet sich aufgrund des Ausmaßes der Verzerrungen nach strengen Gleichheitsanforderungen. Eine ausreichende Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlungen ergibt sich weder allgemein aus dem Ziel der Vermeidung allzu großen Verwaltungsaufwands, noch aus Gründen der Typisierung und Pauschalierung.
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a) Der Verzicht auf neue Hauptfeststellungen dient der Vermeidung eines besonderen Verwaltungsaufwands. Hierfür steht dem Gesetzgeber zwar ein erheblicher Gestaltungsspielraum zur Verfügung. Dieser deckt aber nicht die Inkaufnahme eines dysfunktionalen Bewertungssystems.
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Das Ziel der Verwaltungsvereinfachung rechtfertigt die durch die andauernde Aussetzung des Hauptfeststellungszeitpunkts verursachten Wertverzerrungen nicht, selbst wenn man die damit erzielte Entlastungswirkung als besonders hoch einschätzt. Der Verzicht auf regelmäßige Hauptfeststellungen in wiederkehrenden Abständen von sechs Jahren ist nicht das Ergebnis einer bewussten Vereinfachungsentscheidung des Gesetzgebers, die Elemente der Einheitsbewertung im Sinne einer Verschlankung korrigiert und dabei auch Einbußen an Detailgenauigkeit in Kauf nimmt. Mit diesem Verzicht bricht der Gesetzgeber vielmehr ein zentrales Element aus dem System der Einheitsbewertung heraus, das unverzichtbar zur Gewinnung in ihrer Relation realitätsnaher Bewertungen ist. Erweist sich eine gesetzliche Regelung als in substanziellem Umfang grundsätzlich gleichheitswidrig, können weder ein Höchstmaß an Verwaltungsvereinfachung noch die durch eine solche Vereinfachung weitaus bessere Kosten-/Nutzenrelation zwischen Erhebungsaufwand und Steueraufkommen dies auf Dauer rechtfertigen. Die Erkenntnis, eine in einem Steuergesetz strukturell angelegte Ungleichbehandlung könne nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand beseitigt werden, darf nicht zur Tolerierung des verfassungswidrigen Zustands führen. Es ist unerheblich, ob der Gesetzgeber mit der Aussetzung der Hauptfeststellung dieses Defizit bewusst in Kauf genommen oder ob er es lediglich nicht erkannt hat. Entscheidend ist die objektive Dysfunktionalität der verbleibenden Regelung. Danach kommt es auch nicht darauf an, ob das Unterlassen der Bestimmung eines neuen Hauptfeststellungszeitpunkts lediglich als dauerhaftes Zuwarten innerhalb des Systems periodischer Hauptfeststellungen zu verstehen ist oder als konkludenter Ausdruck eines endgültigen Verzichts auf weitere Hauptfeststellungen überhaupt.
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b) Gründe der Typisierung und Pauschalierung rechtfertigen ebenfalls nicht die Aussetzung der Hauptfeststellung und ihre Folgen. Zwar darf der Steuergesetzgeber aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung typisieren und dabei die Besonderheiten des einzelnen Falles vernachlässigen, wenn die daraus erwachsenden Vorteile im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen, er sich realitätsgerecht am typischen Fall orientiert und ein vernünftiger, einleuchtender Grund vorhanden ist. Diesen Voraussetzungen genügen im gegenwärtigen System der Einheitsbewertung entstehende Wertverzerrungen aber nicht. Es orientiert sich mit dem Verzicht auf weitere Hauptfeststellungen nicht realitätsgerecht am typischen Fall. Die Wertverzerrungen sind keineswegs auf atypische Sonderfälle oder vernachlässigbare Korrekturen in Randbereichen beschränkt. Sie betreffen vielmehr die Wertfeststellung im Kern, sind in weiten Bereichen zum Regelfall geworden und nehmen mit der fortschreitenden Dauer des Hauptfeststellungszeitraums an Zahl und Ausmaß zu.
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c) Weder eine gemessen am Verkehrswert generelle Unterbewertung des Grundvermögens noch die vermeintlich absolut geringe Belastungswirkung der Grundsteuer vermögen die Wertverzerrungen zu rechtfertigen. Es ist für die verfassungsrechtliche Beurteilung von Gleichheitsverstößen in der Einheitsbewertung grundsätzlich auch ohne Belang, dass sie mittlerweile wegen ihrer weitgehenden Begrenzung auf das Recht der Grundsteuer wesentlich an allgemeiner Bedeutung verloren hat. Es handelt sich bei der Grundsteuer auch in der Sache nicht um eine Steuer im vernachlässigbaren Größenbereich. Dagegen spricht schon das Gesamtaufkommen der Grundsteuer, das in den letzten Jahren kontinuierlich von 12 auf zuletzt knapp 14 Milliarden Euro angestiegen ist, und ihre erhebliche Bedeutung für die Kommunen. Vor allem ist die Grundsteuer angesichts der heute üblichen Höhe der kommunalen Hebesätze für viele Steuerpflichtige vielfach keineswegs unbedeutend, zumal sie jährlich und zeitlich unbegrenzt anfällt. Die Wertverzerrungen können entgegen der Auffassung der Bundesregierung und einiger Ländervertreter schließlich auch nicht durch Nachfeststellungen oder Wertfortschreibungen und auch nicht durch Anpassungen der Grundsteuerhöhe über die Hebesätze verfassungsrechtlich kompensiert werden.
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II. Der Senat hat die Fortgeltung der für verfassungswidrig befundenen Normen in zwei Schritten angeordnet. Zum einen gelten sie für die in der Vergangenheit festgestellten Einheitswerte und die darauf beruhende Erhebung von Grundsteuer und darüber hinaus in der Zukunft zunächst bis zum 31. Dezember 2019. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Gesetzgeber eine Neuregelung zu treffen. Ohne diese Fortgeltungsanordnung hätte ein enormer Verwaltungsaufwand gedroht, wenn noch nicht bestandskräftige Einheitswertbescheide – und in deren Folge auch die darauf beruhenden Grundsteuerbescheide – in einer angesichts der großen Zahl von Grundsteuerschuldnern aller Voraussicht nach erheblichen Größenordnung aufgehoben oder geändert und zumindest zum Teil rückabgewickelt werden müssten. Die Probleme wären dadurch verschärft worden, dass die Aufarbeitung dieser Fälle erst nach Inkrafttreten und Umsetzung der Neuregelung auf der Bewertungsebene und damit erst viele Jahre nach Verkündung dieses Urteils hätte erfolgen können. Für die Zukunft bestünde angesichts der erheblichen finanziellen Bedeutung der Grundsteuer für die Kommunen die ernsthafte Gefahr, dass viele Gemeinden ohne die Einnahmen aus der Grundsteuer in gravierende Haushaltsprobleme gerieten. Die Hinnahme des Vollzugs solcher Einheitswertbescheide ist den Betroffenen auch deshalb zumutbar, weil die Belastung mit einer Grundsteuer dem Grunde nach durch die Verfassung legitimiert, traditionell „schon immer“ vorgesehen und deshalb von den Grundbesitzern auch zu erwarten war und ist. Sobald der Gesetzgeber eine Neuregelung getroffen hat, gelten die beanstandeten Bewertungsregeln noch für weitere fünf Jahre fort, aber nicht länger als bis zum 31. Dezember 2024. Die ungewöhnliche Anordnung der Fortgeltung nach der Verkündung der Neuregelung ist durch die besonderen Sachgesetzlichkeiten der Grundsteuer geboten und von daher ausnahmsweise gerechtfertigt. Zur bundesweiten Neubewertung aller Grundstücke bedarf es eines außergewöhnlichen Umsetzungsaufwandes im Hinblick auf Zeit und Personal. Vor diesem Hintergrund hält der Senat die Fortgeltung der alten Rechtslage für weitere fünf Jahre geboten aber auch ausreichend, um im Falle einer Neuregelung die dadurch geschaffenen Bewertungsbestimmungen umzusetzen und so während dieser Zeit die ansonsten drohenden gravierenden Haushaltsprobleme zu vermeiden. Für Kalenderjahre ab 2025 hat der Senat Belastungen mit Grundsteuer allein auf der Basis bestandskräftiger Einheitswert- oder Grundsteuermessbescheide aus vorausgegangenen Jahren ausgeschlossen.“
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Dietmar Moews meint: Allerdings wird hier mit dem Fairnessargument gespielt, dass eine „ungerechte“ Verteilung der Belastung von Grundstücken durch „Umverteilung“ gerechter würde.
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Doch der soziale Aspekt in dieser Gerechtigkeitsforderung kann sich doch an der sozialpolitischen Korrektur messen, dass arme Mieter Mietkostenerleicherung erhalten sollte, während reiche Mieter die Erhöhung treffen müsste.
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Denn ohne Zweifel landen die GRUNDSTEUERN stets bei den Bewohnern, egal ob Eigentümer wohnen oder Mieter wohnen, werden erhöhte Grundsteuern auf die Betriebskosten und die Mieter weitergegeben.
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Dass hieraus Mietsenkungen in Mietgebäuden mit gesenkter Grundsteuerlast generiert werden, möchte ich sehen.
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Die Vertrauensverluste zwischen dem Staat – Regierung, Verbändestaat, Gerichtswesen – und den Bürgern kann durch die zu Zwecken der neuen GRUNDSTEUER geführten Diskussionen, die ohne die Öffentlichkeit und die von der LÜGENPRESSE ganz einfach unterschlagenen Debatten im vorpolitischen Raum ist, wie immer: VOLLENDETE TATSACHEN schaffen.
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FINE E COMPATTO,
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Die folgende KRITIK erfordert die Gesamtdarstellung des DLF-Textbeitrages ungekürzt. Jede Kürzung würde die Nachvollziehbarkeit der KRITIK unterlaufen. Desungeachtet handelt es sich um Autorenrechte des DLF und/bzw. des Herrn Bertolaso 2018, bzw. derjenigen Autoren, die der DLF selbst zitiert).
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Der DLF-Journalist Marco Bertolaso wagt sich an ein Thema, von dem er keine ausreichenden Kenntnisse hat. Siehe unten „Dietmar Moews meint:“. Aber unter seinem Text steht diesmal nicht die „Standard-Grußformel“ – des DLF „Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews nicht zu eigen.„
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Das ist heute (26. Oktober 2018) lustig: Da steht tatsächlich bei DLF.de unter Dirk Müller interviewt SPD-Naumann:
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„…Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews.„
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Dieses ist ein LAPSUS von Dirk Müller an zitierter Stelle, vermutlich soll es heißen:
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„Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.„
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DLF.de am 26. Oktober 2018 von Marco Bertolaso:
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„Aus der Nachrichtenredaktion Wie viel Demoskopie braucht Deutschland?
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Meinungsforscher mit acht Buchstaben – Demoskop. Der Berufsstand kommt oft in Kreuzworträtseln vor. Ein Rätsel ist vielen Menschen allerdings auch, was Demoskopen genau machen. Klar ist nur: der Einfluss auf Meinungsbildung und Politik ist groß.
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In der Nachrichtenredaktion werden wir aus der Hörer- und Nutzerschaft immer wieder auf die schillernde Rolle der Meinungsumfragen angesprochen. Dies gilt insbesondere in Wahlkampfzeiten, so wie jetzt nach Bayern und vor Hessen. Hier einige Anmerkungen zum Thema Demoskopie. …“
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Zur besseren Einordnung des DLF-Marco Bertolaso – Begriffsbedeutung und Begriffsverwendung von DEMOSKOPIE:
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1. Allgemein: Ergründung der öffentlichen Meinung zum Zwecke der Beeinflussung der Gesellschaft oder der Kontrolle von Auswirkungen öffentlich wirkender Maßnahmen. Abgezweigt wird „Marktforschung“.
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2. Es geht immer um empirische Daten hinsichtlich des tatsächlichen Verhaltens von befragten Individuen – vor dem Hintergrund sehr vielfältiger sozialer Szenerien.
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3. Das auferlegt dem Demoskopen, der Gültigkeit intendiert, die Wertäußerungen der Probanden festzustellen und anschließend (sehr kompliziert) herauszufinden, wie und ob die „empirischen“ Erklärungsnormen mit den empirischen Verhaltensnormen stimmen. Besonders sind stets quantitative Umfragebefunde auf ihren qualitativen Gehalt zu prüfen (ebenfalls sehr kompliziert – das wird meist von den Demoskopen unterlassen).
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Problem ist also immer und grundsätzlich, den qualitativen Abgleich von Meinungsäußerung und verlässlicher Werthaltung (Meinung) mit dem Probanden zu klären, wie weit die Meinungsäußerung verlässlich auf das zu prognostizierende Verhalten (Verhaltenserwartung) hingenommen werden darf.
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So meint DLF-Bertolaso, heute, am 26. Oktober 2018, zu Demoskopie.
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„Was ist Meinungsforschung?
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Meinungsforschung geht weit über den politischen Bereich hinaus. Das gilt natürlich erst recht für ihre Schwester, die Marktforschung. Ziel ist es, Einstellungen, Meinungen, Verhalten, Kaufwünsche und andere Bedürfnisse von einzelnen Menschen oder Gruppen zu ermitteln. Meinungsforschung wird für die Wissenschaft eingesetzt, aber auch stark für kommerzielle Zwecke wie die Einführung neuer Produkte oder die Positionierung eines Unternehmens.
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Konzerne, Stiftungen, Verbände, Hochschulen und viele andere Einrichtungen beauftragen Umfragen zudem als Bestandteil ihrer Marketing-Aktivitäten. Die Berichterstattung über die Zahlen transportiert den Namen des Auftraggebers, genauso wie die Auslobung eines Preises, ein Stipendienprogramm und manches mehr. Wenn es gut läuft stützt die ermittelte Aussage die Interessen des Absenders. Bei Umfragen muss man auf vieles achten – die Frage nach den Auftraggebern und deren Interessen gehört immer dazu.
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Probleme der Repräsentativität
Wenn das ganze Land betroffen ist, wie etwa bei Bundestagswahlen, versuchen die Meinungsforscher eine bestimmte Zahl von Menschen so auszuwählen, dass sie von deren Antworten auf die Allgemeinheit schließen können. Faktoren wie Alter, Ausbildung, Geschlecht, Einkommen oder Wohnort sollen Repräsentativität garantieren.
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Bis in die 1980er Jahre wurden die Interviews meist im persönlichen Gespräch geführt. Heute wird vor allem auf Telefoninterviews gesetzt. Klassischerweise wurde dafür das Festnetz gewählt. Immer mehr Menschen sind aber vor allem mobil erreichbar. Eine wichtige Frage ist also, ob man daheim am Festnetz noch einen Querschnitt der Menschen erreicht. Doch auch, wenn man das Mobilnetz einbezieht, können sich Verzerrungen ergeben.
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Festnetz, mobil oder online?
Wer auf Mobilnummern setzt, weiß zum Beispiel nicht mehr sicher, wo die Menschen leben. Das ist eine große Herausforderung, wenn es um regionale Umfragen geht oder wenn für eine bundesweite Erhebung die repräsentative Mischung gefunden werden soll.
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Man kann Meinungsforschung auch rein online betreiben. Das macht in Deutschland der Ableger des britischen Unternehmens YouGov, zuletzt aber auch sehr erfolgreich das Startup Civey. Civey ermittelt seine Ergebnisse durch Webumfragen, zu denen sich jeder anmelden kann. Über die Qualität der Ergebnisse gibt es eine lebhafte Debatte, die vorkurze in der „taz“ beschrieben wurde. Klar ist auch, die Umfrage im Netz ist weitaus preiswerter zu machen als das klassische Telefongeschäft. Was die Wettbewerber darüber denken, kann man sich ausmalen.Nicht jeder ist ehrlich.
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Die Schweigespirale
Ein weiteres Problem liegt darin, dass einige Menschen ihre wahren Einstellungen nicht offenbaren mögen. Sie wählen vielleicht eine radikale Partei, trauen sich aber nicht, das im Interview zu offenbaren. Elisabeth Noelle-Neumann schrieb auch darüber in ihrem Klassiker zur „Schweigespirale“.
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Auch wenn die Theorie nicht unumstritten ist, scheint doch klar, dass viele Menschen aus unterschiedlichen Gründen an Befragungen nicht teilnehmen. Manche wollen sogar bewusst irreführen. Schließlich sind die standardisierten Fragen ein enges Korsett. Wer je an einer Telefonumfrage teilgenommen hat, weiß, dass er oft gezwungen war, halbwegs falsch zu antworten, weil für die eigene Position kein Raum da war.
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Die Bindungen der Menschen nehmen ab
Ein anderer Faktor hat nichts mit Technik oder Methoden zu tun. Immer häufiger entscheiden sich Wählerinnen und Wähler erst unmittelbar vor der Stimmabgabe für eine Partei. Die Bindung einzelner Gruppen an bestimmte Parteien ist viel kleiner an früher. Mit „Arbeiter wählen SPD“ oder „Katholiken stimmen für die Union“ kommt man heute nicht mehr weit. Das Phänomen der Protestwahl und das Aufkommen populistischer Kräfte wirbelt das bekannte Spektrum weiter durcheinander. All das ist keine deutsche Besonderheit, in vielen anderen Ländern haben sich Parteienlandschaft und Wählerverhalten noch stärker verändert als bei uns.
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Der Faktor Gewichtungen
Vielen ihrer alten und neuen Probleme treten die Demoskopen mit Gewichtungen entgegen. Im Kern geht es darum, Repräsentativität zu erreichen, wenn sie in der Stichprobe der Befragten nicht gesichert ist. Gibt es mehr Antworten von jüngeren Menschen, als es dem Bevölkerungsdurchschnitt entspricht, so kann man die Position der Älteren stärker bewerten. Über das genaue Vorgehen wird oft nicht mehr bekannt, als wir über die Coca-Cola-Rezeptur wissen.
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Das gilt für die alteingesessenen Firmen wie für neue Konkurrenz wie Civey. Regelmäßig wird die Forderung erhoben, mit den Ergebnissen einer Umfrage stets die Gewichtung zu veröffentlichen. Transparenz würde dies schaffen. Eine andere Frage ist, wieviel von diesen Details überhaupt bei den Mediennutzerinnen und –nutzern ankäme – oder ob sich doch meistens die plakative Aussage durchsetzt.
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Kritik am Dreieck Politik, Medien, Meinungsforschung
Die jüngste Publikation zum Thema der politischen Demoskopie ist wenige Tage alt. Sie kommt von der Otto-Brenner-Stiftung, der wissenschaftlichen Einrichtung der IG Metall. Das Arbeitspapier trägt den Titel „Demoskopie, Medien und Politik – Ein Schulterschluss mit Risiken und Nebenwirkungen“. Es ist im Netz frei zugänglich. Autor ist der Volkswirt und Sozialwissenschaftler Thomas Wind, der Gründer des „Instituts für Zielgruppenkommunikation“.
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Im Deutschlandfunk-Interview beklagte Wind „ein über Jahrzehnte gewachsenes und damit auch zementiertes Beziehungsgeflecht“ zwischen Politik, Medien und Meinungsforschern. Demoskopen seien nicht nur Forscher, sondern träten auch als Politik- und Parteienberater in Erscheinung. Das werfe Fragen nach der inhaltlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit auf. Wind kritisierte auch die teils jahrzehntealten Verbindungen bestimmter Medien zu „ihren“ Instituten.
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Forderungen von Thomas Leif
Als Teil der Studie veröffentlicht die Otto-Brenner Stiftung auch einen 10-Punkte-Katalog zur Zusammenarbeit von Medien und Meinungsforschung. Das Papier geht auf den 2017 gestorbenen Recherchejournalisten Thomas Leif zurück.
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Darin wird unter anderem verlangt, dass sich Medien den Umfragen gegenüber kritischer und distanzierter verhalten. Demoskopen sollen nicht mehr als Politikexperten auftreten, eine Vermischung der beiden Rollen soll es nicht mehr geben. Bei der sogenannten Sonntagsfrage sollen nach der Forderung von Thomas Leif auch die Anteile der Unentschlossenen sowie der Nichtwähler erfasst und veröffentlicht werden. Verlangt wird auch hier, die Gewichtung und andere methodische Schritte transparent zu machen. Ein weiterer Punkt ist der Wunsch, dass öffentlich-rechtliche Sender und private Medienunternehmen die Verträge offenlegen, die sie mit Meinungsforschern geschlossen haben.
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Grundsätzliche Kritik an Politik – und Medien
In unserer Hörerpost finden sich regelmäßig weitere Kritikpunkte, die auch in der öffentlichen Diskussion auftauchen. So wird der Politik vorgehalten, zu sehr auf Umfragen zu setzen, sich Tag für Tag von mutmaßlichen Stimmungen abhängig zu machen, anstatt komplexe Themen sach- und zukunftsgerecht anzugehen. Das kann man so sehen, aber der Hinweis ist erlaubt: Politische Akteure wollen wiedergewählt werden, sie brauchen Mehrheiten.
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Andere Hörerinnen und Hörer, Nutzerinnen und Nutzer kritisieren, was auch Wissenschaftler analysieren: Umfragen bekommen Eigendynamik. Verliert eine Partei Zustimmung und wird dies über Medien transportiert, dann wenden sich auch andere Wähler ab. Auch was die Demoskopie und ihre Risiken angeht, ist Markus Feldenkirchens Buch „Die Schulz-Story“ ein rares offenes Fenster in die Wirklichkeit des Politikbetriebs vermutlich aller Parteien.
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Überbewertung von Trends in Prozenten
Den Medien werfen viele, nicht zuletzt viele unserer Hörer, vor, Umfragen über zu bewerten und damit Stimmungen zu machen. Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte jüngst einen lesenswerten Artikel unter der Überschrift
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„Demoskopie – wie Meinungsforscher Wahlen beeinflussen“,
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Kritik gibt es auch an der Inszenierung, vor allem im Fernsehen. Dazu gehört Kritik an der Hervorhebung eigenbeauftragter Umfragen in den Nachrichten und an der Personalisierung durch die diversen langjährigen Präsentatoren der demoskopischen Ergebnisse als Erklärer des Volkswillens.
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Kontrolle der Wahlbehörden
Einer dieser Erklärer war über viele Jahre Jörg Schönenborn. Der Fernsehchef des WDR wird in einer empfehlenswerten Sendung der Deutschlandfunk-Reihe Hintergrund zum Thema Meinungsforschung mit folgender Position zitiert:
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“ (…) es gibt einen Punkt, der ganz extrem wichtig ist: Das ist ein Stück Kontrolle des Wahlergebnisses. Weil zwei Institute, beauftragt von zwei unabhängigen Sendern, im Grunde parallel zur Wahl das Ergebnis überprüfen lassen.“
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In unserer Hörerpost finden sich auch immer wieder Zuschriften, in denen mehr Beachtung von bestimmten Umfragen verlangt wird. Es heißt dann zum Beispiel, soundosviel Prozent der Deutschen hielten ein Problem für wichtig – daher müssten wir mehr berichten.
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Wie die Dlf-Nachrichten mit Umfragen umgehen
Auch der Deutschlandfunk berichtet in seinen Sendungen immer wieder einmal über Umfragen. An Wahlabenden und in der Auswertung danach arbeiten wir wie die ARD mit „infratest dimap“ zusammen. In unseren klassischen Nachrichtensendungen zur vollen und zur halben Stunde veröffentlichen wir allerdings seit Jahrzehnten keine detaillierten Umfragen zur politischen Stimmung. Ausnahmen sind die Prognosen und die bereits auf Teilergebnissen beruhenden Hochrechnungen am Wahlabend.
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Wir sehen die Gefahr der Beeinflussung, insbesondere, da uns in der Kurzform der Nachrichten kein Raum zur Einordnung bleibt oder für den Hinweis auf die Fehlermargen. Wir greifen aber Diskussionen auf, in denen sich Politikerinnen und Politiker abstrakt auf gute oder schlechte Umfragewerte beziehen.
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In vielen anderen Bereichen, in denen Meinungsforschung oder andere Studien eine Rolle spielen, berichten wir in den Nachrichten (selbstverständlich) nur, wenn wir das Thema für relevant halten, und dann unter Offenlegung wichtiger Faktoren wie der Auftraggeber.
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(Eine sehr kurze) Geschichte der Meinungsforschung
In diesem Abschnitt zur Geschichte der Meinungsforschung stützen wir uns auf einen weitaus umfassenderen Beitrag der Bundeszentrale für politische Bildung
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Die Meinungsforschung hat ihren Pionier: es ist George Gallup, der 1936 öffentlich ankündigte, dass er den Ausgang der US-Präsidentschaftswahl mit der Befragung von 2.000 Menschen besser würde vorhersagen können als die Zeitschrift „Literary Digest“ mit ihrer traditionellen Leserumfrage. Das gelang ihm auch, als er die am Ende überdeutliche Wiederwahl des Demokraten Franklin D. Roosevelt prognostizierte, während die Zeitschrift einen Erfolg des Republikaners Alf Landon erwartet hatte.
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Die Rolle von George Gallup
Gallup hatte schlicht die bessere Stichprobe, denn „Literay Digest“ verschickte seine Fragebögen nur schriftlich an Menschen, die ein Telefon hatten oder ein Auto besaßen. In der wirtschaftlich schwierigen Lage der USA waren das aber eher die begüterten Wähler. Die Mehrheit der Bedrängten sollte Roosevelt wählen.
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Gallups Name wurde in den USA gleichbedeutend mit exakter Demoskopie. Die Partnerschaft mit den Medien entstand auch in dieser Zeit: Gallup bekam eine Kolumne in der „New York Times“. Auch andere amerikanische Zeitungen beauftragten Meinungsforscher. Das von George Gallup gegründete Institut ist übrigens noch heute erfolgreich und operiert auch in Deutschland.
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Meinungsforschung wird Wissenschaft
1937 erschien erstmals die Zeitschrift „Public Opinion Quarterly“als Organ der empirischen Sozialwissenschaft. Die Meinungsforschung war als Wissenschaft angekommen. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Rolle noch wichtiger. Die US-Regierung brauchte Analysen über die gegnerischen Staaten, wollte aber auch wissen, wie die Stimmung im eigenen Land und in der US-Armee war. Unterstützung bekamen die amerikanischen Wissenschaftler durch Flüchtlinge aus Europa wie Max Horkheimer und Theodor W. Adorno vom Frankfurter Institut für Sozialforschung.
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George Gallup veröffentlichte 1940 mit Saul Forbes Rae das Buch „The Pulse of Democracy“. Die Meinungsforschung wurde dort präsentiert als Wissenschaft für die Demokratie, weil sie der Gesellschaft neue Formen der Mitsprache und des Dialogs eröffne.
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(West-)Deutschland nach 1945 – Demoskopie als US-Import
Nach dem Krieg brachten die USA die so verstandene Demoskopie in den Wiederaufbau Deutschlands ein, setzten sie aber auch zur Beobachtung der deutschen Gesellschaft ein. Deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wie Elisabeth Noelle-Neumann kamen bei Studienaufenthalten in den USA mit der Meinungsforschung in Berührung und trugen entscheidend zu ihrer Verbreitung in der Bundesrepublik bei.
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Nach 1949 erkannte die neue politische Klasse der jungen Republik den Wert der Umfragen. Den Anfang machte das Bundeskanzleramt. Der Bundestagswahlkampf 1953 war der erste, bei dem sich die Regierung auf Umfragen stützte. Die großen Parteien folgten in den 1950er Jahren. Ab Mitte der 1960er Jahre begannen die Massenmedien, ihren Aufstieg zum wichtigsten Auftraggeber der Meinungsforscher.
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1965: Der „Stern“ bringt erstmals die Balkendiagramme
Im Wahlkampf 1965 veröffentlichte der „Stern“ zum ersten Mal die heute allgegenwärtigen Balkendiagramme. Nach und nach erkannten die Medien auch die Chance, mit der Veröffentlichung von Umfragen zu verschiedenen Fragen „News“ zu produzieren. Das neue Leitmedium Fernsehen griff beherzt zu.
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Schon damals etablierte sich bei allen Anbietern eine bis heute bekannte Dreifaltigkeit: die Sonntagsfrage mit den Werten der Parteien, die Reihenfolge der beliebtesten Politikerinnen und Politikern sowie einige Fragen zu Sachthemen. Zum Schluss dieses Abschnitts noch einmal der Hinweis auf seine wichtigste Quelle, den umfassenden Beitrag der Bundeszentrale für politische Bildung.
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2005 – ein Debakel der Demoskopen
Die Bundestagswahl 2005 galt vielen als das Debakel der Demoskopen. Am Ende stand die erste Amtszeit von Bundeskanzlerin Merkel an der Spitze einer Großen Koalition, aber es war enorm knapp. Dabei hatten die Meinungsforscher lange einen komfortablen Vorsprung für die Union ins Land signalisiert. Die Abweichungen zum tatsächlichen Ergebnis lagen bei der Union bei bis zu acht Prozent. In seinem legendären polternden Auftritt in der „Berliner Runde“ sagte Noch-Kanzler Gerhard Schröder nicht nur Merkel keine Chance auf eine Koalition mit der SPD voraus. Viele hörten auch genau hin, als er ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender vorwarf, der SPD durch klein gerechnete Umfrageergebnisse geschadet zu haben.
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Schlecht war aber schon der Wahlabend 2002 für die Demoskopen gelaufen. Unions-Kandidat Edmund Stoiber wurde nach den ersten Zahlen der ARD von seinen Anhängern schon wie der neue Kanzler gefeiert. Am Ende lag Rot-Grün dann doch knapp vor Schwarz-Gelb.
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Meinungsforscher reagieren
Die Meinungsforscher reagierten darauf zunächst einmal mit folgendem Hinweis: sie messen die Stimmung am Erhebungstag und bieten keine Schätzung für den Wahltag. Das ist eigentlich offenkundig, wird aber in der öffentlichen Darstellung nicht so deutlich. Demoskopen und Auftraggeber haben kein Interesse daran, den Wert ihres Produktes zu relativieren.
Inzwischen wird diese Einschränkung deutlicher betont, durch Formulierungen wie „Wenn am Sonntag Wahlen wären…“. Stärker hervorgehoben werden auch die Fehlermargen. 30 Prozent können unter Umständen auch 28 bedeuten oder 32. In der bildlichen Umsetzung findet sich das für Zeitungen, Fernsehen und Netz oft aber nur in den Fußnoten. Einige Institute und Medien haben damit experimentiert, dass sie Korridore nennen und nicht Zahlen, die etwa auch noch durch Zehntelangaben Exaktheit suggerieren. Dann heißt es nicht mehr „Grüne, 17,5 Prozent“, sondern „Grüne, zwischen 16 und 19 Prozent“. Doch auch hier bleibt die Frage, ob die Einschränkungen das Problem heilen können, wenn am Ende doch eine Kurzbotschaft bei vielen Menschen hängen bleibt.
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Das „Säulen-Mysterium“
Die grafische Darstellung birgt ein weiteres Problem. Nicht immer sind die Balken der verschiedenen Parteien proportional groß. Das heißt, der für viele Zuschauerinnen und Zuschauer oder Nutzerinnen und Nutzer in den sozialen Medien prägende Eindruck verzerrt die tatsächlichen Umfrageergebnisse.
Stefan Niggemeier hat dazu jüngst geschrieben und den Begriff des „Säulen-Mysteriums“ beim ARD-Deutschlandtrend gewählt.
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Trump und Brexit – schlechte Beispiele für Demoskopie-Versagen
Noch ein Wort zur Wahl von Donald Trump und zum Brexit. Ich glaube nicht, dass diese beiden Ereignisse in die Liste der großen demoskopischen Fehlschläge gehören, wie das manche sehen. In den USA sahen die Umfragen Hillary Clinton vorne, und tatsächlich hat sie ja auch beinahe drei Millionen Stimmen mehr bekommen.
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Das US-Wahlrecht ist aber kompliziert und so reichte ein Unterschied von insgesamt etwa 80.000 Stimmen in den drei Staaten Michigan, Pennsylvania and Wisconsin aus, um eine Mehrheit der Wahlmänner für Trump zu sichern. Möglicherweise haben Demoskopen die Demokratische Partei nicht gut genug beraten oder diese hat nicht gut genug hingehört. Die Umfragen waren aber keineswegs besonders schlecht, die Zuspitzung in den Medien („Wahlsiegs Clintons so gut wie sicher“) war es schon eher.
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Auch bei der Brexit-Abstimmung war ein knapper Ausgang vorhergesagt worden. Christoph Drösser hat in „Der Zeit“ erläutert, dass die Institute wie schon bei der Unterhauswahl zuvor die Beteiligung junger Wähler über- und die der Senioren unterschätzt hatten. Gleichwohl gingen alle Meinungsforscher https://www.zeit.de/2017/12/meinungsforscher-2016-brexit-donald-trump-fehlprognosen-demoskopen/komplettansicht von einem engen Ausgang aus – legten sich aber kurz vor dem Votum zuspitzend darauf fest, dass die Brexit-Anhänger vermutlich knapp verlieren würden.
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Medien und Anbieter politischer Meinungsforschung in Deutschland
Politjunkies kennen die Webseite wahlrecht.de. Dort findet sich viel Wissenswertes rund um unsere Wahlrecht und unser Wahlsystem. Dort wird aber auch jede neue Sonntagsfrage publiziert, zu Bundestags- und Landtagswahlen. Mit dabei diese Unternehmen:
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Die ARD und „infratest dimap“
. Die ARD arbeitet mit „infratest dimap“ zusammen. Das Unternehmen entstand in den 1990er Jahren durch die Fusion zweier Vorläufer, die sich noch im Doppelnamen wiederfinden. Heute gehört „infratest dimap“ zur weltweit tätigen Kantar-Gruppe, die wiederum Teil der Werbeholding WPP ist und dort für die Marktforschung zuständig ist. In der Selbstdarstellung von Kantar heißt es für manche vermutlich leicht bedrohlich: „We know more about how people live, feel, shop, vote, watch and post worldwide than any other company.“
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„Infratest Dimap“ stellt für die ARD den monatlichen „DeutschlandTrend“ zusammen und liefert den ARD-Anstalten wie auch dem Deutschlandfunk Prognose, Hochrechnungen und weiteres statistisches Material an den Wahlabenden.
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Das ZDF und die Forschungsgruppe Wahlen
. Partner des Zweiten Deutschen Fernsehens ist die „Forschungsgruppe Wahlen“ in Mannheim. Der eingetragene Verein besteht seit 1974 und nennt als seine Hauptaufgabe „die wissenschaftliche Beratung und Betreuung von Wahlsendungen des ZDF“. Auf der Webseite liest man über weitere Aktivitäten: „1994 wurde das Telefonstudio der Forschungsgruppe Wahlen e.V. in eine eigenständige Firma ausgegründet. Seither ist die FGW Telefonfeld GmbH als Feldinstitut für alle Umfragen der Forschungsgruppe Wahlen e.V. zuständig und führt darüber hinaus Umfragen für eine Vielzahl anderer Auftraggeber durch. Flaggschiffprodukt ist das monatliche Politbarometer, das seit 1977 vom ZDF verbreitet wird.
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Forsa und das RTL/ntv-Trendbarometer
. Ein weiterer langjähriger Akteur auf dem Markt ist Forsa. Das Unternehmen
stellt sich im Netz so vor: „Forsa, 1984 von Prof. Manfred Güllner gegründet, ist eines der wenigen in Deutschland noch nicht konzerngebundenen, sondern unabhängigen privaten Markt- und Meinungsforschungsinstitute mit Standorten in Berlin, Frankfurt am Main, Dortmund und Hamburg.“
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Forsa arbeitet u.a. für die Bertelsmann-Sender RTL und n-tv. Die regelmäßigen Umfragen nennen sich RTL/ntv-Trendbarometer und werden auch vom Stern bzw. von stern.de publiziert.
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BILD und BamS – INSA und EMNID
. BILD und bild.de setzen derzeit auf INSA-Consulere. Insa steht für die Anfangsbuchstaben des gleichnamigen und mit dem Unternehmen verbundenen „Instituts für Neue Soziale Antworten“,. Consulere bedeutet aus dem Lateinischen übersetzt etwa „beraten“. Das Erfurter Unternehmen wurde Ende 2009 gegründet und ist einer der jüngeren Teilnehmer auf dem Markt der Demoskopie. Es liefert BILD und bild.de den INSA-Meinungstrend.
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Bild am Sonntag setzt allerdings auf EMNID. Den Namen wählten die Gründer 1945 als Kürzel für Erforschung der öffentlichen Meinung, Marktforschung, Nachrichten, Informationen, Dienstleistung. Das Bielefelder Unternehmen gehört seit einiger Zeit wie „infratest dimap“ zu Kantar.
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Die FAZ ist Allensbach treu
. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ veröffentlicht die „Allensbach-Umfrage“. Sie geht zurück auf das Institut für Demoskopie (IfD) aus dem gleichnamigen Ort am Bodensee. Lange wurde das Institut von der Kommunikationswissenschaftlerin Elisabeth Noelle-Neumann geprägt, die in der Bonner Republik das Gesicht der Meinungsforschung war. Ihre Schülerin und Nachfolgerin Renate Köcher ist auch schon gut 30 Jahre beim IfD tätig.
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YouGov und Civey – die Herausforderer aus dem Netz
. Für die britischen Online-Marktforscher von YouGov läuft es derzeit gut. Die Firma hat den Gewinn weltweit zweistellig gesteigert. Die Dividende steigt um 50 Prozent. In Großbritannien sieht sich die Firma ganz vorne bei der Exaktheit der Meinungsforschung. Und auch die deutsche Tochter ist in den Medien präsent, bei weitem nicht nur zu politischen Themen. Wer sich bei YouGov im Netz an Umfragen beteiligen will, der muss sich im Netz als Mitglied registrieren. Für die Mitwirkung gibt es Punkte, die dann gegen Sach- oder Geldprämien eingetauscht werden können.
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Die noch junge deutsche Firma Civey hat zuletzt viel von sich reden gemacht. Auch hier kann man sich im Netz registrieren und abstimmen. Lohn ist, dass die eigene Stimme „in ganz Deutschland Gehör findet“. Die Firma stellt sich auf ihrer Seite so vor: „Civey setzt sich zusammen aus „citizen“ (engl. Bürger) und „survey“ (engl. Umfrage) und drückt damit unseren Anspruch aus: Wir liefern mit unseren Umfragen allen Bürger repräsentative Ergebnisse. Bisher erhielten in der Regel nur diejenigen Zugang zu Ergebnissen mit vergleichbarer Qualität, die die hohen Preise anderer Institute bezahlen können.“ Das Geschäftsmodell wird deutlich: Civey will mit der Web-Demoskopie mindestens genauso gut wie die anderen sein, aber preisgünstiger. Die Zahlen von Civey finden sich unter anderem bei Spiegel Online, der Welt und dem Tagesspiegel.
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Wie gut die Netzdemoskopen wirklich gewichten können, wie exakt die Ergebnisse sind, dass ist Gegenstand einer lebhaften Diskussion. Beispielhaft berichtete jüngst die „taz“ zur Debatte über Civey.
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SOZIOLOGENUNRAST mit Dietmar Moews und Alphonse Silbermann
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Dietmar Moews meint: Wie viel Demoskopie braucht Deutschland?– so lautet der Titel des DLF-Textes. Autor Bertolaso beantwortet diese Frage nicht. Es ist seine unwissenschaftliche Mentalität – er hat keine Fragen; sein Fragezeichen bedeutet nix.
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Der DLF-Redakteur hat hier ein Referat zusammen-gepastet, wie es jeder Gymnasiast der 11. Klasse aus dem Internetz in wenigen Stunden zusammenklicken kann.
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Marco Bertolaso fehlt es an kritischer Herangehensweise. Seine Arbeitsweise zielt mehr auf Performance, wenig auf Kritik und Probleme.
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Ich möchte nur kurz meine Generalkritik am heutigen – hier angedeuteten – DEMOSKOPIE-BUSINESS aufzählen und was da dem DLF mal gut anstünde, wirklich empirische Meinungsforschung und wirklich gültige Marktforschung vorzustellen.
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Empirische Forschungsmethoden, speziell Interviews zur Meinungserhebung und Wertfeststellung, die ausschließlich von ziemlich aufwendigen Praktiken der empirischen Sozialforschung, präziser gesagt, von strukturierten (funnelling), persönlich geführten Tiefeninterviews ihre Gültigkeit erhalten können, wird hier durchgängig, von keinem der angeblichen Demoskopen, handwerklich seriös angewendet.
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Hier geht es um reine Blenderei und der Herr Bertolaso vom DLF kapiert davon dem Anschein nach gar nichts.
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EINS Die quantitative Erfassung von JA/NEIN-Antworten, erhoben mittels/ durch anonyme Telefonbefragung von Zufalls-Telefonangerufenen ergibt eine Anzahl (ein anteiliges Quantum). Man hat eine Anzahl Angerufener, davon soundsoviel JA- und NEIN-ANTWORTER sowie – wenn es anständig vom Interview-Meinungsforscher darauf hingewiesen wird – auch Befragte, die nicht JA- oder NEIN antworten oder die die Antwort verweigern oder die sagen, keine Meinung, keine Ahnung o.ä. dazu zu haben:
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Eine QUANTITATIVE Aussage ist nicht weiter brauchbar, als damit ein ganz grober Trend herauskommt, „was die Meisten antworten“, den bereits die Vögel von den Dächern pfeifen.
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ZWEI Auch wenn nicht JA- oder NEIN-FRAGEN gestellt werden, sondern zu einem Problemfragenfeld ein Antwortenfeld mit einer weiten Auswahl von ANTWORT-MÖGLICHKEITEN dem Befragten angeboten werden, werden wiederum vom „Meinungsforscher“ lediglich die Antworten gezählt (quantitativ), also die ERKLÄRUNGSNORMEN. Herauskommen also Prozentanteile, die auf die verschiedenen Antwortangebote von den Befragten abgegeben worden sind.
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DREI Wer eine Demoskopie belastbar gültig herausarbeiten will, muss über seine Feststellungen (durch Fragebogen oder Interview-Befragung), die als prozentuale Quantitäten ausgewiesen werden, wissen, diese quantitativen Befunde sind ERKLÄRUNGSNORMEN, also das, was die Befragten auf Fragen geantwortet (erklärt) haben.
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Um jetzt daraus mehr als eine Meinungsäußerung (Erklärung) machen zu können, muss der Proband/der Befragte (immer freiwillig) mit einem sehr ausgetüftelten Fragenfeld interviewt werden, mit dem Ziel, erkennen zu können,
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wie gut fundiert die geäußerte Meinung ist?
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unter welchen Unvorhersehbarkeiten der Proband seine Meinung ändert?
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unter welchen vertiefenden Fragen der Proband zugibt, eine allgemein gefällige Antwort als Meinung geäussert zu haben, auch, weil er gerne so antwortet, dass der Interviewer mit der Antwort sich zufrieden gibt und nicht weiter nachfragt? So können Inkompetenz und Unkenntnisse des Interviewten zu einem Fragenfeld verdeckt bleiben, so dass seine „gängige Antwort“, eine opportune Meinung, ihn vor Nachfragen bewahrt (das ist im Prinzip „Schweigespirale“, das übrigens nicht von Elisabeth Noelle-Neumann stammt, sondern von Ihn von viel älteren US-Autoren abgeschrieben woren ist)..
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Hier hinein spielen die psychologischen Dispositionen herein, die die „Schweigespirale“ begründet.
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VIER Die Institute bewirtschaften ihren eigenen Erfolg durch die demoskopischen Leistungen, die sie zu erstrangigen Events rausbringen:
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durch ZUTREFFENDE VORHERSAGEN und
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durch namhafte weit publizierte AUFTRÄGE und gut bezahlte Demoskopie-Aufträge. Dieser Punkt VIER muss sehr beachtet werden, weil alle vom Erfolg leben, von Eitelkeit bis Kassenstand sind alle „käuflich“. Das heißt:
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„Engel bringt Gewünschtes“.
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FÜNF Ein wesentliches Motiv von Befragten, in Interviews zu lügen, also als eigene Meinung auszgeben, was gar nicht der wahren Wertorientierung entspricht, ist speziell begründeter Opportunismus gegenüber der eigenen sozialen Situation. Denn fast immer sind Gespräche, Meinungsäußerungen, Diskussionen am Stammtisch, wie auch ein Tiefeninterview mit einem Soziologen, der auf Abweichungen zwischen MEINUNG (ERKLÄRUNGS-NORM) und dem wahren VERHALTEN (VERHALTENSNORM), worum es ja bei der Demoskopie immer geht (nicht, was erklärt jemand als Meinung, sondern) hinauslaufen kann, was Befragte tendenziell durch vermeintlich opportunistisches Antworten zu vermeiden such:
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Was ist zu erwarten, dass der Befragte an wertorientiertem Verhalten in oder zu einer Herausforderung (Wahlhandlung) machen wird: Prognostik auf zukünftiges Verhalten?
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BEISPIEL: Wenn am Kneipenstammtisch einer SKY-Fußballkneipe lauter schwarz-gelb gekleidete Freizeitfernseh-Fans beisammen sitzen und BORUSSIA gewinnt ein begeisterndes Spiel und alle Schwarz-Gelben sind bester Stimmung, wird ein heimlicher ROT-BLAUER nicht ganz so beherzt seine abweichende Meinung kundtun, wie es die Schwarz-Gelben in ihrer Überzahl machen. Kurz, man hält sich im Verhalten an seine eigene Einschätzung der zu erwartenden, von der Majorität vertretenen Parteilichkeit.
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Würde der ROT-BLAUE unter Bayern München Fans am Tisch sitzen, würde er seine blau-rote Parteilichkeit nicht verhehlen. Hierher ist zu verstehen, wie fern Meinungsfreude oder Meinungsfaulheit, bis zur Schweigespirale, gehen, weil man gerne vermeidet, dass sichtbar wird, wie wenig Ahnung man wirklich hat.
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SCHLUSS:
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ERKLÄRUNGSNORMEN sind deshalb Vortäuschung von Demoskopie als Meinungsforschung oder Marktforschung. Die quantitaven SONNTAGSFRAGEN und ähnliche sind BLUFF – meist einfache Anschlüsse an das bereits Bekannte. Falls es mal zu ganz anderen Ergebnissen bei Wahlhandlungen kommt, dann wird niemals aufgeklärt, darüber, dass diese „Demoskopie“ keine empirisch seriöse Methode ist, sondern man hat es dann mit zahlreiche Einflussgrößen der Wahlbeeinflussung zu tun, die bei der quantitavien Meinungserfassungen nicht beachtet worden sein müssen.
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Alle oben von MARCO BERTOLASO angehäuften Beispiele aus dem heutigen Demoskopie-Markt, sind keine qualitative Meinungsforschung – man zählt, was die Leute sagen und prüft nicht, ob sie das wirklich denken und ob sie diesen Werten gemäß wählen würden.
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P. S. Elisabeth Noelle-Neumann war Nazi. Sie arbeitete als Journalistin/Publizistik- und Sozialwissenschaftlerin für den NAZI PROPAGANDA-Minister Joseph Goebbels. Elisabeth Noelle wurde von dem NAZI-Professor Emil Dovifats promoviert. Elisabeth Noelle volontierte vor dem Hitler-Krieg in den USA, wo sie die bereits in den 1930er Jahren publizierte „SCHWEIGESPIRALE“ kennenlernte, die sie dann über das von ihr gegründete ALLENSBACH-DEMOSKOPIE-Intitut als ihre eigen wissenschaftliche Leistung vortäuschte (das spricht nicht gegen die Schweigspirale).
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Ich möchte aber Elisabeth Noelle-Neumann zitieren, weil sie hier durch Namensnennung geehrt wird, und dabei nicht bekannt ist, dass Frau Noelle NAZI war und, aber, Frau Noelle auch nach dem Krieg, bis zu ihrem Tod nicht von ihrem Nazitum abgeschworen hat. Damit war die frühere NAZI-Frau Noelle später ein ALT-NAZI.
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Und mein Bonbon als Zitat lautet – EPITOME ihrer Doktorarbeit:
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„… die durch die Massenbefragung einmal eröffnete Aussicht, in die Gedanken, Gewohnheiten und Stimmungen einer beliebig großen anonymen Menge Menschen einzudringen, erscheint in unserem Zeitalter des Zusammenschlusses der Menschen zu gewaltigen Massen oder organischen Volkskörpern als ein so echter Gewinn, sei es für die Meinungsführung, die Geschichtswissenschaft oder irgendein anderes der Gebiete, die den Menschen in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung stellen, daß es fast wie eine Verpflichtung scheint, auch unter europäischen, insbesondere deutschen Verhältnissen den Gedanken der Massenbefragung in irgendeiner Form auszuwerten…“, das „…ergibt sich aus der deutschen Auffassung vom Wesen der öffentlichen Meinung, nach der, in den Worten des Reichsministers Dr. Goebbels, die öffentliche Meinung, zum großen Teil das Ergebnis einer willensmäßigen Beeinflussung ist.“ „Das Volk soll sich nicht mehr selbst überlassen werden – die Regierung soll nicht mehr wie bisher vom Volke abgeschlossen sein … Das Volk soll anfangen, einheitlich zu denken, einheitlich zu reagieren, und sich der Regierung mit ganzer Sympathie zur Verfügung zu stellen.“ (1940 in Seite 9ff, Hannover 1994 „Neue Sinnlichkeit 27, Blätter zur Freundlichkeit der besseren Werte“).
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Ich möchte ausdrücklich unterschieden wissen zwischen LÜGENPRESSE (im og. Sinne von der ALT-NAZI ELISABETH NOELLE-NEUMANN) und Unwissenheit, wie hier des DLF-Redakteurs MARCO BERTOLASO. Diese „Unbedenklichkeit“ können die oben zitierten, heute aktiven DEMOSKOPIE-GESCHÄFTE nicht von mir attestiert bekommen. Ich bin empirischer Soziologe in Nachfolge von Alphons Silbermann, und sehe mich wissenschaftlich jedem Streit in diesen Fachfragen der empirischen Methodenpraxis gewachsen.
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FINE E COMPATTO
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Gutachten zum Doktor-Prüfungs-Vorsitzenden Horst Callies 2007 (Heinrich Goebel Essay von HC Rohde)
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Wenn der Parteigenosse der NSDAP in der Heimatzeitung was zu sagen hat, kann er natürlich die Inhalte des Blattes auswählen. So war es auch bei der Neuen Deister Zeitung, deren Verlagshaus „traditionell“ die Hausanschrift „Adolf-Hitler-Straße“ trug. Als ADOLF HITLER mit seinem Troß durch Springe fahren wollte, wurde das in der Neuen Deister Zeitung angekündigt. Anschließend wurde der Erfolg auch im Bild berichtet.
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Diese Macht der Informations- und Meinungsführung ist auch heute noch missbrauchte Machttechnik, indem groß berichtet, klein berichtet oder gar nicht berichtet wird. Und entsprechend wird es mit dem Herausbilden und Führen von Lokal-Prominenz gemacht, wie mit dem hier gegenständlichen Völksener SPD-Bürger und Emeritus Horst Callies, im früheren Erwerbsberuf Geschichtsprofessor an der Technischen Universität Hannover, heute Leibniz-Universität Hannover, der Nachfolgeinstitution der früheren Technischen Hochschule und des Polytechnikums, das Heinrich Göbel nach eigenen Angaben besucht haben wollte (Wer’s glaubt, wird selig).
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Das „Schwarze Schaf“, Horst Callies, SPD-Springe, immer ganz professionell links im Bild, Erster bei der Namensnennung
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Jedenfalls wurde im Jahre 2007 der „zweihundertste Geburtstag der Gaslaterne“ bemerkt, erfunden von den Briten Boulton&Watt sowie William Murdoch und Samuel Clegg, zunächst in Birmingham und Manchester, dann in London. Statt Kerzen, Fackeln und Öllampen erhellte das Gaslicht der Gaslaternen vor 200 Jahren die nächtlichen Straßen. Bald gab es Zeitungslektüre im Nachtcafé, erhellte glitzernde Passagen, Leuchtreklamen, Leuchttürme und in Eisenbahnwagen. Auch die ersten elektrischen Lichter wurden zunächst mit dem Glühstrumpf von Carl Auer von Welsbach abgewehrt.
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Mit Dampfmaschine, Dynamo und Elektromotor setzte sich seit Mitte des 19. Jahrhunderts die Elektrifizierung in einem gewaltigen Innovationsschub durch.
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Einer der erfolgreichsten Elektrifizierer war der US-Amerikaner EDISON. Im Folgenden geht es um die epochalen Glühlampen-Patente zu Beginn der elektrischen Beleuchtung der Welt. Um die Patente wurde 15 Jahre lang in den USA prozessiert – zunächst um die Patentqualitäten, anschließend um die Lizenzbetrüger, die den Erfinder EDISON weitgehend durch Prozessverschleppung und der „Goebel-Defense“ prellen konnten. Hierher bezogen professionelle Propagandisten ihre IDOL-Argumente für Heinrich Goebel. Eine dieser „Koryphäen“ ist Gegenstand folgenden Gutachtens aus dem Jahr 2007.
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Gutachten
zum
Doktor-Prüfungs-Vorsitzenden
Horst Callies 2007
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(DM) Aufgrund des in Deutschland anwachsenden Unmuts über politische Machenschaften, wie Postenvergaben, Bestechung und Parteienfilz (z.B. Neue Heimat/DGB, Hartz/VW, Deutsches Rotes Kreuz/Aids-Bluthandel u.a.), hat die Wissenschaft den Blick auch auf den Bereich der sogenannten Ehrenamtlichen geworfen. Mit dem kritischen Begriff des „funktionalen Dilettantismus“ (Wolfgang Seibel) rücken Gremien, Vereine, Verbände, Stiftungen, NGOs u. ä. Körperschaften und Agenturen in den Blick, die hinter angeblichen Gemeinwesen-Zwecken durch aktive Multifunktionäre zur wesentlichen Strukturierung und Kontrolle des vorpolitischen Raumes benutzt werden. Verfügt wird dabei – z. B. bei Wohlfahrtsverbänden und Vereinen von Kunst- und Kultureinrichtungen – über ausgelagerte quasi-offiziale Kompetenz und Geldmittel- allerdings ohne Offizialbindung (z. B. Archivgesetz) und Rechnungshöfe.
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Ein solcher Multifunktionär war der Völksener SPD-Politiker Horst Callies, der in vielen Vereinen und Intermediären viele Rollen ausübte, wobei Funktionsvermischungen (z. B. Professor und Museumsführer), womit diskrete Rollenwechsel bzw. Multifunktionen einhergingen. Die Neue Deister Zeitung begleitete diese Lokalprominenz von Callies stets ohne Angabe seiner SPD-Rolle, z. B. hinsichtlich Goebel wurden Bürger mit Angabe ihrer Parteimitgliedschaft vorgestellt. Bei Callies wurde die Parteiangabe unterschlagen.
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Sieht sich der Staat mit missliebigen oder unlösbaren Problemen belastet, seine Handlungen und die Erwartungen aber auf Problemlösen gerichtet sein müssen, können solche Probleme Stabilitätskrisen auslösen. Besonders in den weichen Bereichen, wie Wohlfahrt, Sport, Umwelt sowie Kunst und Kultur, hat sich im „Dritten Sektor“ zwischen Staat und Markt eine intermediäre Nische in der modernen Organisationskultur gebildet, er setzt die Kontrollwirkungen marktlicher und verfassungsstaatlicher Strukturen verlässlich herab und erleichtert den Umgang mit Problemen (Wolfgang Seibel). Gleichzeitig bietet sich die persönliche Vorteilnahme für ehrenamtlichen Funktionäre, hinter denen die Begehrlichkeit der Parteien und anderer Kollektivgebilde Zugang und Zugriff für Selbstlobbying finden.
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Organisatorischer Dilettantismus kann daher funktional sein, Scheitern kann Erfolg bedeuten. Die damit einhergehende Entmündigung der normalen Bürger ist durch Entsolidarisierung, schwindende Loyalität zum Staat und Abwendung von der deutschen Demokratie gekennzeichnet. Die Meinungsführerschaft, bis hin zu lrreführung, Desinformation oder Geschichtsfälschung, im funktionalen Dilettantismus, haben zersetzende und lähmende Folgen für die soziokulturelle Dynamik und die kollektive Vernunft, die sozial notwendig auf den frei fließenden repressionsfreien Geist angewiesen sind.
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Ein solcher ausgeprägter Fall hat das folgende Gutachten veranlasst, mit dem „ehrenamtlichen“ Multifunktionär Emeritus Dr. Horst Callies, Springe, in der Hauptrolle.
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Promotion ist Staatsakt
lm August des Jahres 2006 ließ der Promotions-Ausschuss Dr. phil. der Leibniz Universität Hannover ein Promotions-Kolloquium durch, abgehalten von einem ephemeren Prüfungsgremium unter Vorsitz des Emeritus Dr. Callies und Mitwirkung der Gutachter einer Doktorarbeit, dem Forschungsprogramm Regionale Geschichtsforschung des Historischen Seminars zugeordnet. Erster Gutachter bzw. als „Doktorvater“ figurierte der Institutsleiter Prof. Dr. Hauptmeyer. Der Titel des im Februar 2007 publizierten promovierten Textes des Autors und Doktoranden H C Rohde lautet: DieGöbel-Legende – Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe. Der Text, halbe halbe mit Bildern, im Umfang von 138 Seiten, wurde als populärwissenschaftliches Paperback, mit insgesamt 248 Seiten Umfang, vom Dietrich zu Klampen Verlag Springe verlegt.
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Geschichte, Heimatgeschichte?
Für dieses Werk und durchgängig weitere Publikationen, immer mit gezielten Eingriffen in die regionale Geschichte, nämlich der Kleinstadt Springe am Deister, ist Dr. Horst Callies als ehrenamtlicher Multifunktionär (Ratsmitglied für die SPD, Vorsitzender beim Museum, beim Verein für Stadtgeschichte, bei der Volkshochschule u.v.a.m.) persönlich tätig und verantwortlich. Callies griff und greift damit in seine persönliche lokale Domäne Springe – jeweils zu den Themen „Heinrich Göbel,Glühlampenerfinder aus Springe vor Edison“ und „Juden in Springe“ – ein. Ohne Rangfolge sind hierzu besonders vier Publikationen zu nennen: neben der „Göbel-Legende“, die „Ortschronik Springe 2002“, hrsg. vom Ortsrat; der lnternetzauftritt http://www.sprinqe.de/-Museum auf dem Burghof, Stand 2005/O6, Göbel betreffend; „Wir sind Deutsche mit jüdischer Religion“: Geschichte der Juden in Eldagsen und Springe, Bennigsen, Gestorf, Völksen von H C Rohde. Hrsg. Museum auf dem Burghof e.V. Springe, 1999 (Hallermunter Schriften 2).
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Professor oder Funktionär?
Ich weiß nicht wo, wodurch und ob sich Dr. Callies die Fähigkeiten erworben hat, in der Geschichte der Glühlampenerfindung und derGöbelidolisierung sowie der Juden in Springe als Augur, Sachwalter und wissenschaftlicher Promoter derart entscheidend einzugreifen, dass er diese Publikationen durch ehrenamtliche Mitarbeiter, am Beispiel der Göbel-Legende bis zur Promotion durch seine hannoversche Universität, befördern konnte. lch bin auch nicht sein Biograph. Das Gutachten betrifft die Quellentreue und Wissenschaftlichkeit der publizierten Werke und die Fragen: Inwiefern handelt es sich mit Dr. Callies um einen Fall des „funktionalen Dilettantismus“? und wie weit verschleiert Dr. Callies seine Verantwortung deutlich und absichtlich?
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„Schwarzes Schaf“, Horst Callies, 2007 als Fliegenfänger mit Fliegenfalle
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Quellen zu Göbel
Ich habe vier Unterlagen zur Einsicht vorliegen, an deren Zustandekommen und Veröffentlichung Herr Dr. Callies wesentlich verantwortlich beteiligt ist, ferner die angegebenen und weitere Quellen studiert und habe dazu zahlreiche Gewährspersonen interviewt:
1. Die Göbel-Legende – Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe, Doktorabeit von H C Rohde, 248 S. (davon 100 S. Anhänge) zu Klampen Verlag; Springe 2007.
2. Ausdruck der lnternetzdarstellung des Museums auf dem Burghof zu Heinrich Göbel in http://www.springe.de, 2005 v.i.S.d.P Ulrich Manthey
3. „Wir sind Deutsche mit jüdischer Religion“: Geschichte der Juden in Eldagsen und Springe, Bennigsen, Gestorf, Völksen/von H C Rohde, Springe 1999.
4. Ortschronik Springe 2002; 464 S.
5. Standardisiertes Interview mit H C Rohde zu den Themen „Juden in Springe“ und „Heinrich Göbel“, persönlich geführt im Sommer 2005, im Rahmen der empirischen Sozialforschung „Erinnern&Vergessen – Kommunikation in einer deutschen Kleinstadt: Woher weiß der Springer, was er für wahr hält?“ (nichtöffentlich)
6. Kopien der Gerichtsunterlagen der Prozesse Edisons/Glühlampen-Patentverletzer
7. Kopien aller sieben maßgeblichen Gerichtsurteile, seitens Edison für seine Lampen, sowie deutsche Übersetzungen
8. Kopien der verschiedenen Sätze der Edison-Gerichtsunterlagen in Springer Archiven, in US-Englisch und Deutsch
9. Kopien der Original-Patente der in diesem Belang angesprochenen entscheidenden Glühlampen-Erfindungen
10. Kopien der Ablehnungsbescheide des US-Patent Office für Henry Goebel, im Jahr 1882, nachdem dieser versucht hatte, Edisons Patentansprüche für sich anzumelden.
11. Kopien sämtlicher Fachzeitschriften-Berichte zu Edisons Prozessen sowie zur Goebel-Defense zwischen 1878 bis 1894 (Electrical Review/NY u. London; Electrical Engineer; Electrical World; Elektrotechnische Zeitschrift/VDE u.a.)
12. Allgemeine Presseberichte bis in die Gegenwart und veröffentlichte Leserbriefe
13. Mitschnitte von Fernseh- und Radiosendungen zu Edison und Göbel sowie Göbelpropaganda von Dr. Callies
14. „Göbel-Literatur“ in Springe, z. B. Geschichte der Stadt Springe/Heinz Brasch/1940; Armin Kietzmann/1950; Wilhelm Hartmannl1954 (Stadtarchiv u. Stadtbibliothek)
15. Jahrgangsausgaben diverser Lexika, hauptsächlich deutschsprachige z. B. Brockhaus 1996 und 2006
16. Pressezitate und Leserbriefe von Dr. Callies und Rohde zum Thema
17. Archivalien des Stadtarchivs und des Museumsarchivs in Springe zu Göbel
18. Gutachten des alphons-silbermann-zentrums zur Göbelfrage für das ZDF 2005
19. Münchenkritik 2006 – Dietmar Moews: Gutachten zur Kritik der vom Deutschen Museum München angegebenen Quellen für einen angeblichen Ersterfinder Göbel
20. Quellenkritik zu ETZ/Beckmann 1923; Dietmar Moews, Dez. 2006
21. Jahrgänge Neue Sinnlichkeit, Blätter für Kunst und Kultur (1979-2007)
22. Schriftliche Anfragen an die wichtigsten deutschen Museen, Redaktionen und Fachleute sowie die Firmen Siemens, Osram, General Electric, Philips, Paulmann, E-on, Herlitz u.a.
23. Ausgewählte Jahrbücher zur Springer Stadtgeschichte
24. Satzung des Fördervereins der Heinrich-Göbel-Realschule Springe
25. Nachbau der 4711-Partümflasche-Elektrolampe im Museum Springe
26. Wolfgang Seibel: Funktionaler Dilettantismus; Baden Baden 1992
27. Alphons Silbermann: Handbuch der empirischen Sozialforschung; 1979
29. Robert K. Merton: Mass Persuasion; New York u. London 1946
30. Klaus Merten: lnhaltsanalyse – Einführung in Theorie, Methode und Praxis; Opladen 1985 u. verbessert 1995
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Arbeitshypothesen
Der Exposition und den einzelnen Stufen der Doktorarbeit „Göbel-Legende“/2007 folgend, bin ich bei der Durchsicht immer deren Wissenschaftlichkeit betreffend, zwei qualitativen semantischen lnhalten als Arbeitshypothese nachgegangen, die bei den Dr. Callies-Eingriffen zum Thema durchgängig verfolgt bzw. unterschlagen wurden:
1. An etwaiger Göbelpropaganda oder an möglicherweise wissenschaftswidriger Göbelpropaganda seien Springer Akteure, insbesondere das Museum auf dem Burghof und der Vorsitzende Dr. Horst Callies unbeteiligt gewesen; denn die Göbel-Legende sei von außen initiiert worden.
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Quelle: Kopie vom Original aus dem Stadtarchiv Springe – im Archiv Dietmar Moews
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2. Die entscheidende („Göbel 25 Jahre vor Edison“) und bis heute umstrittene Frage bleibe eine strittige, nicht entscheidbare: Hat Göbel die Glühlampe zuerst erfunden? oder: Hat Göbel Verdienste als Miterfinder im Entwicklungsgang der Glühlampe? oder: War Göbel ein Hochstapler? – darüber könne man geteilter Meinung bleiben.
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Gutachten
Ich bin für die Doktorarbeit zu folgendem gutachterlichen Ergebnis gekommen:
Das aus Textdokumenten bestehende Material wurde aufgearbeitet. Erreicht werden sollte wohl ein interdisziplinärer Rahmen, der die Lampengeschichte, die Biographie Göbels und den Legendenverlauf zur ldolbildung in der gebotenen Kürze erfasst, darstellt und interpretiert. Der Autor Rohde erklärt einleitend, dass es so gut wie keine Literatur und keinen relevanten Forschungsstand zu den Fragen: War Göbel Ersterfinder oder Miterfinder der Glühlampe? oder war er Hochstapler? gab, auf den er sich hätte beziehen können.
Das zunächst äußerst umständliche Verfahren einer interdisziplinären Fallstudie wird oft praktiziert, zeitigt in diesem Fall aber nicht den gewünschten Erfolg. Mangels systematisch-qualitativer Operationalisierung (Silbermann; Merten) unterliefen bereits bei der Literatursuche und -erfassung gravierende Mängel, sodass sich der Autor in diesen Verstrickungen vom Befund der wirklichen Technikgeschichte, den lückenhaften Auswertungen der ereignisgeschichtlichen Datenlage des Göbel und dessen Technikgeschichte, der Erfassung und Auswertung der umfangreichen Gerichtsprozesse im Streit Edisons um die Erfindung der Glühlampe sowie zur Prozess-Analyse der Entwicklung der Göbel-Legende als äußerst diverser Geschichts-, Regionalgeschichts- und Heimatgeschichtsprozess, im Zeitraum von 1881 bis 2007, verliert.
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Problemstellung und Relevanz
Der mehrfach betonte Anspruch, erstmalig einen Überblick zur Problemstellung zu erarbeiten und Fragen zu generieren, ist im angewendeten Verfahren eines „impressionistischen Zettelkastens“ nicht zu bewältigen gewesen. Bereits in der Exposition fehlt die Analyse, Klärung und Abgrenzung zur Problemstellung und zur Relevanz der Studie.
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Titel falsch/Thema verfehlt
Es ist insgesamt offensichtlich, wie die Verwirrungen in der Aufarbeitung der Göbel-Legende daher kommen, dass im von Dr. Callies hier vorgelegten Fall keine Analyse der Legende durchgeführt wurde, entweder das Thema verfehlt wurde („Die Göbel-Legende/Der Kampf um die Erfindung…“: Wer kämpft? Göbel, mit wem kämpfte denn Göbel? Die Stadt Springe kämpft heute um Göbel? Dr. Callies und der Autor kämpfen für unhaltbare Hypothesen gegen die Zeit?) oder, dass der publizierte Titel dieser Publikation gar nicht der von der Leibniz Universität Hannover zur Promotion zugelassene Titel ist.
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Fachliche lnkompetenz
Es kann dem Autor zwar nicht zur Last gelegt werden, dass sein Sachverstand für die entscheidenden Kriterien der Glühlampen in den fraglichen Glühlampenpatenten nicht ausreicht. Auch kann ihm nicht zur Last gelegt werden, dass er mit seiner Behauptung, „quasi die dritte Instanz in den Edison/Göbel-Gerichtsprozessen erledigt zu haben“, lediglich zeigt, dass dafür sowohl juristisches Können und rechtsgeschichtliches Wissen erforderlich wären, ausreichend dazu, zumindest die bis 2006 der Wissenschaft zugänglichen Quellen und die Datenlage zu erfassen, vorzustellen und einordnend zu interpretieren.
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Fehler, Mängel, Fälschungen
Mit der Unterschlagung des Juden Brasch, ab 1937 Stadtchronist in Springe, endet das Materialaufgebot von wirklichem Input zur Göbel-Legende. Der Autor übersieht mit seiner unzutreffenden Behauptung „keine Kreuzverhöre“ längst bekannte Quellen und die sogar in den Fachzeitungen publizierten Kreuzverhörfragen (insgesamt 800 Fragen) mit dem Göbelsohn William von 1893 (Electrical World), wodurch gerichtsnotorisch erkannt wird, dass Göbel tatsächlich Edisontexte und Publikationen über Glühlampen gesammelt und verwendet hatte. Der Autor kennt nicht die entscheidenden Textpassagen in den Gerichtsurteilen (eventuell mangels ausreichender Kenntnisse des US-Englischen), die die Erfindung Edisons exakt vorstellen und zuordnen,sodass seit dem Jahr 1893 – nachdem Goebel aussagte, dass seinetechnischen Vorstellungen weder den Stand von 1854 noch von 1879 jeerreicht hatten – hierzu keinerlei Fragen mehr offen geblieben sind – sowie die speziellen (Case-Law) Argumente für die Richtersprüche (ignis fatuus) und die interagierende Prozessstrategie (ex parte) auf Zeitverschleppung. Hier kommt zur unzulänglichen Aufarbeitung des zuhandenen Forschungsstands und der unvollständigen Literaturerfassung noch, dass es dem Autor Rohde an Sachverstand und Interesse für die Technikfragen und für die forensischen Fragen in dieser Studie mangelt.
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Forschungsstand
Ungeachtet des unzutreffenden Titels liegt eine Fallstudie mit dem nicht erfüllten Anspruch, die Göbelfragen auf dem Stand des Jahres 2006 aktualisiert zu erörtern vor und ruft dadurch die Frage auf: Inwiefern zielen die entscheidenden Lücken im Forschungsstand auf die Bestätigung der beiden Hypothesen
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1. „Göbelfehldeutung geht nicht vonSpringe aus“ und
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2, „die Göbelfragen seien letztlich nicht zu klären“?
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lndes scheitert der Autor in vielen Dimensionen (technische, forensische, Datenlage, biographische, ereignisgeschichtliche, methodische) an dem „impressionistisch“ erhobenen Befund, der der Arbeit zugrunde liegt. Dem Fachmann springen Passagen entgegen, die klar zeigen, dass der Autor – ähnlich wie Goebel – nicht verstanden hat, um was es bei dem zu analysierenden Material zu gehen hätte. Und der Grund dafür ist, dass die Problemstellung und die Relevanz des Themas nicht vorab geklärt wird und dass bereits von vornherein festzustehen scheint, auf was der Autor hinaus will: Der Nationalismus sei schuld; die Wahrheit läge in Amerika,nicht in Springe; die Springer seien an der Fehldeutung unschuldig; dieGöbelfrage sei endgültig nicht mehr zu klären – jeder dürfe glauben waser will; Göbel sei nach Meinung des Autors ein Hochstapler gewesen –aber jeder habe seine eigene Meinung. Dieses bleiben weitgehend unbearbeitete Arbeitshypothesen des Autors, in denen der zugängliche Befund zum Thema verborgen wird und – im Sinne einer Geschichtsfälschung – die ereignisgeschichtlich dokumentierten Tatsachverhalte der gerichtsnotorischen Lage des Jahres 1894 für diese Studie des Jahres 2007 gar nicht in voller Durchdringung erfasst wurden. Dadurch kommt der Autor zu seiner schwimmenden Kernthese: „Göbelfragen unklärbar“, während die Klärung der aufgeworfenen Fragen bereits im Urteil des Richters Wallace, New York 1891 und der Richter Lacombe und Shipman, New York 1992, einwandfrei steht und seit dem Jahr 1893 von drei weiteren Gerichten erschöpfend überprüft worden ist (asz-Archiv).
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Für Göbel kommen dabei lediglich Dokumente seiner verkommenen Persönlichkeit und seiner teils sozial unverträglichen, teils schwachsinnigen Aktivitäten der Lampenzeit, als Randnotiz in die Geschichte der Glühlampen. Göbel, der Schulabbrecher und Hausierer aus Springe, erscheint im Bild eines Wilden, der, ohne Not (vielleicht ergeben die Gerichtsakten des Springer Sammlers Musal noch Auswanderungsgründe?), mit Frau, Kleinkind und Neugeborenem, im November 1848, ein Segelschiff besteigt, bis Februar den Winter auf dem Atlantik treibt, um dann als Henry in der Lower Eastside von Manhattan, als angeblich studierter Chemiker, Optiker und Uhrmacher – bald zum Amerikaner einbürgert, einen Optiker- und Juwelierladen anzumieten, fortan beim An- und Verkaufhandel mit Neueinwanderern eine Reihe europäischer Kuriositäten zu ergattern: ein Pony, ein Wägelchen, ein Fernrohr, zwei Glaslinsen, einen Gehrock mit Zylinder, eine mechanische Wachsfigur, eine Kuckucksuhr, abbrennbare Magnesiumstreifen, eine Nähmaschine, einen Monokel, eine elektrische Klingel, ein Bogenlicht u. a.
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Das „Schwarze Schaf“ beim Wollespinnen im Museum
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Hier greift nun der unerlässliche Vorwurf, dass der Autor Rohde den aktuellen Forschungsstand, insbesondere die im Jahre 2005 und 2006 publizierten Gutachten „ZDF-Gutachten“, „Münchenkritik 2006“ sowie „Quellenkritik“ (Dietmar Moews) zwar verwendet, ohne sie ordnungsgemäß zu zitieren (Rohde und sein Verleger zu Klampen waren im März 2006 bei der öffentlichen Vorstellung Moews‘, seiner Studien, persönlich anwesend und sogar an der damaligen Diskussion beteiligt), eben nicht sachlich ausschöpft. Dies betrifft besonders seine Hypothesen:
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„Dass dieStadt Springe die Fehldeutungen zu Göbel nicht verursacht hätte“ und,
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„dass die Hauptfragen: „War Göbel Ersterfinder oder Miterfinder der Glühlampe? nicht mehr klärbar seien“.
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Der Autor Rohde diskreditiert sich selbst mit einer Fußnote auf S. 15, indem er die Neue Sinnlichkeit, Blätter für Kunst und Kultur, dafür anmerkt, im Jahre 2005 bereits Skepsis gegenüber Göbel veröffentlicht zu haben. Er nennt es „Dietmar Moewshat gegen die heimatgeschichtliche Darstellung Göbels polemisiert“, versäumt darüber diejenigen Argumente und Quellenarbeit, die er der Neuen Sinnlichkeit und von Moews direkt übernommen hat (z. B. Datierung der vorhandenen Varianten des Arbeitsvertrages (die Rohde gar nicht kennt); Quellenkritik zum Deutschen Museum München und zum Feldhaus-Archiv im Deutschen Technikmuseum Berlin, nebst Hinweis auf den frühesten deutschen Göbelforscher Arends) und übergeht darüber hinaus noch frühere Göbelkritiken in der Neuen Sinnlichkeit, zuerst gedruckt im Jahr 1986. Da diese Zeitschrift in Springe erscheint und in allen wichtigen deutschen Bibliotheken gesammelt wird, liegt hier eine schwerwiegende Verletzung der Pflicht des Wissenschaftlers vor, Quellen die er benutzt, zu nennen anstatt zu kaschieren. Ferner wird in jenen materialreichen Gutachten von 2005 und 2006 (18.; 19.; 20.;) dargelegt, wie die Göbel-ldolisierung bereits 1893 ihren Ausgang nahm.
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Vortäuschung von Quellenarbeit
Dies ignorieren Callies und Rohde, stellen es hin, als habe der deutsche Nationalismus der 1920er Jahre, ausgehend von Amerika, die Göbelzuschreibung verursacht und festgeschrieben – während beide fortlaufend – von der 4711-Flasche bis zur Briefmarke – die ldolisierung fortsetzten. Die als eine Hauptaussage in die Luft (eines News York Times-Berichts v. 30.4.1882) gestellte Meinung des Autors, „Göbel warein Hochstapler“, wird auch in der Argumentation nicht weiter begründet, als in der Gesamtthese, dass heute die Göbelfragen endgültig unklärbarseien, denn man war ja nicht dabei (Professor Münchhausen; Optikerlehre; Chemiestudium; Barometerbau; Lampenbau 1854 mit Quecksilberauslauf-Verfahren u.a.). Doch auch hierin erreicht der Autor nicht den semantisch-qualitativen Gehalt der Quellenlage, die er vorgibt durchgearbeitet zu haben.
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lgnorierte Gerichtsurteile
In den Prozessunterlagen von Boston, St. Louis und Oconto befinden sich Originalbeweisstücke sowie beidseitige, dazugehörige Aussagen und Stellungnahmen der Anwälte der Streitparteien, kontroverse Disputationen der Gutachter, der Anhörungen und Zusammenfassungen der Richter und deren Darstellungen in der allgemeinen und in der Fachpresse, z. B. der Geschehnisse um die Mitgliedschaft Göbels in der deutschen Freimaurerloge – es sind erschütternde Mob-Verhalten.
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lgnorierte Lebensdaten Göbels
Göbels private Ereignisgeschichte, die Zeugnisse seiner Familie, aus seiner Loge sowie von anderen Logenbrüdern, darunter der langjährige private Familienfreund John William Kulenkamp, Patenonkel des Göbelsohnes William und Finanzier der Göbelpatente, sogar auch Patentpartner Göbels, auch im Patent von 1882 (one-half to) John W. Kulenkamp. Die sehr weitreichenden Ausführungen zu diesen sozialen Partnern Göbels, seit 1858 über viele Jahre in New York, sowie die Probleme, Überwerfungen, bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Familie, mit mehreren Bekannten und Geschäftspartnern, hätten dem Autor Rohde, der die Hypothese „Hochstapler“ empirisch analysieren will, wichtige Anhaltspunkte gegeben, hätte er das Material des Forschungsstands hinreichend studiert. So sind auch die Mängel zum Lebensgang Göbels in der New Yorker Zeit nicht einmal auf der Höhe des gerichtsnotorischen Wissensstandes der damaligen Gerichte in den USA.
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lgnorierte Archivalien von Springe
Es ist für mich als Göbelforscher, Jurist, Ingenieur und Soziologe, früherem Schüler der Göbelschule aus Springe, nicht zu übersehen, dass insbesondere die Nichtberücksichtigung des gesamten Archivmaterials in Springe, in der Schule, in der Stadt-Bibliothek, im Museum, im Stadtarchiv (nach dem Archivgesetz) durch den Autor Rohde, die Standards der Wissenschaft unterläuft. Allein die Quellen zu dem Arbeitsvertrag Göbels im Jahr 1881, als Lampenhandwerker in New York, die Modalitäten um diesen Vertrag, die Zeugenaussagen dazu und die in Springe archivierten, voneinander abweichenden Fassungen, sind leicht zugänglich und hätten in die Argumentation dieser Doktorarbeit hineingehört. Denn es sind tatsächlich Originalpapiere, Originalkopien, zuordnungsfähige Datierungen und Beweisstücke, Lampen, Werkzeuge sowie Zeugenaussagen von Göbels Arbeitskollegen. So macht der Autor anhand eines handschriftlich vorliegenden Schlosser-Lehrvertrags für den 14-jährigen Göbel diesen, unerwiesen, zum Schlossergesellen (und aus einem selbstverfassten privaten Rohde-Brief eine Archivalie mit Signatur in den Göbel-Archivalien im Stadtarchiv von Springe, einen
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Lehrling oder Geselle?
„Schlossergesellen“ zur Archivfälschung nach dem Archivgesetz; Publikation folgt noch). Das gesamte in Springe befindliche Material wird aber vom Autor Rohde nicht inhaltlich ausgeschöpft und nur mit der unzutreffenden Behauptung erwähnt, es handele sich um Abschriften, die mit den Originalvorlagen semantisch übereinstimmen würden.
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Wo ist Göbels Arbeitsvertrag?
Die Abschriften, am Beispiel des erstrangigen Arbeitsvertrages von 1881, stimmen eben gerade nicht miteinander überein. Der Autor Rohde weiß das nicht oder er unterschlägt es in seiner Doktorarbeit.
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Klärung oder Wirrwarr?
Nach 148 Seiten vorurteilsbeladener Abhandlung folgt der Anhang. Die sogenannten Regesten, die vom Autor Rohde willkürlich ausgewählten und gekürzten Gerichtstexte, Eidesstattlichen Erklärungen, Zeugnisse, Urkunden usw., die den 100seitigen Anhang bilden, sind ein literarisches Stilmittel, das im Wissenschaftlichen in dieser Art und an dieser Stelle Unfug verursacht. Schon des Umfanges halber hätte es sich als nützlich erwiesen, eine Auswahl der juristischen Streitfragen in gekürzter Form, nachvollziehbar auszuwählen und hinsichtlich der Argumentation des Autors und seiner Hypothesen zu kommentieren. Denn es handelt sich um ein interdisziplinäres Feld mit technischen, biographischen, prozessstrategischen und publizistischen Interpretationen, dazu die Streitsituation der zahlreichen Mitspieler und Zeugen, die des Autors Kurzauswahl (Regesten) zur Klärung seiner Hypothesen und zum Nachvollziehen seiner Argumentation vollkommen unbrauchbar machen.
Es soll hier mit der allerletzten publizierten Regeste aus dieser neuerlichen „Göbellegende“ gezeigt werden, wie sinnlos verfahren worden ist, Seite 236, unten rechts, Zitat Anfang:
„(2.181) Clarence A. SEWARD sagt, er sei als Rechtsanwalt tätig für die Edison Gesellschaft, fasst die Aussagen vom 26. und 27. Mai zusammen. (Affidavit vom 27.5.1893, S.44-47) (S.760-763)“ Ende dieses für den Leser hier inhaltsleeren Zitats.
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Neue Deister Zeitung zum 20. April erwähnt Dietmar Moews
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Gültige Universitäts-Publikation?
Um es in aller Deutlichkeit festzustellen: Der Lesbarkeit eines populärwissenschaftlichen Verlags-Taschenbuches halber – und nur als ein solches wurde diese Doktorarbeit bis heute publiziert (es wurde dem Gutachter Moews bis heute keine korrekte Universitätspublikation nachgewiesen, mit Imprimatur, mit Angabe des Originaltitels, mit Angabe der Gutachter u. ä.) – ist die zeitliche Reihenfolge des Materials vom Autor in eine sinnwidrige falsche Reihenfolge ins Buch gestellt (Regesten). Dadurch entsteht eine falsche Ereignisabfolge, die nirgends angemerkt oder erkennbar wird, außer durch zusätzliches eigenes Quellenstudium eines Lesers. Da es für die „Göbelfragen“ und für die Hochstapler-Hypothese des Autors wesentlich ist, ob der 75jährige Göbel in seinem Todesjahr 1893 selbst Unwahrheiten beeidet hatte? ob die „affidavits“ ihm von seinen Söhnen oder den Anwälten nur untergeschoben wurden? ob er lediglich, nachdem alle möglichen Fachleute bereits für ihn ausgesagt hatten, dieses nur bestätigt hatte? – denn Göbel stand persönlich gegen Edison vor keinem Richter – ist es der oberflächlichen Arbeitsweise des Autors Rohde anzulasten: Dass die nachgeschobenen Aussagen Göbels vorne, als die ersten, vorangestellt worden sind, und dass dabei sowohl die abweichenden Datierungen dieser Eidesstattlichen Erklärungen Göbels, seiner handschriftlichen Unterfertigungen, und die der Übersetzungen durch den vereidigten Übersetzer (und deren Datierungen) die zeitliche Reihenfolge verkehren. Damit wird die Konkludenz verunmöglicht, einordnen zu können, wann dem Richter die in deutscher Sprache aufgenommenen Aussagen endlich in englischer Sprache vorgelegen hatten. Dies trifft besonders auf die erste Aussage (affidavit) Göbels zu, die auf den 21. Januar 1893 datiert scheint (aber auf der die Unterschrift Göbels fehlt), jedoch erst am 27. Januar 1893 übersetzt worden war. In diesem speziellen Fall bedeutet das, dass der Göbelartikel des Lobbyisten Pope im Electrical Engineer, am 25. Januar 1893 erschienen, zwischen dem 21. und dem 27. Januar plaziert war. Und dass die Namensveränderung – bei Göbel „Münchhausen“, bei Pope „Moenighausen“ – dem Richter Colt in Boston, der Anfang Februar 1893 nur wenige Tage Zeit hatte, die Anhörungen vorzubereiten und durchzuführen, nicht deutlich werden konnte. Da Göbels Unterschrift auf dem Gerichts-Dokument fehlt, ist wohl davon auszugehen, dass die Datierung 27. Januar 1893 des vereidigten Übersetzers Herman Kusterer auf der Übersetzung von Göbels Eidesstattlicher Erklärung zutreffend ist, und diejenige ist, die vom Gericht aufgenommen worden sein muss. Das betrifft ebenso die Lampenverwechslung der späteren angeblichen Beweislampe No. 4 mit Nachbaulampen der Firma Beacon, Boston, von 1893. Der Autor und seine Auguren Dr. Callies, Dr. Hauptmeyer und Dr. Schneider bemerken diese Sach- und Materialmängel nicht. Während die wesentlichen Hauptzeugen und Gutachter, wie Pope und Göbels Söhne und Verwandten, bereits ihre Eidesstattlichen Erklärungen vor dem 21. Januar 1893 abgegeben hatten.
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Hier stehen nun Deutsches Museum München, mit Dr. Frank Littmann, und das „Schwarze Schaf“ Horst Callies gegeneinander
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Unzulängliches Doktorat
Im Übrigen deuten solche Falschdarbietungen in der chronologischen Sachdarstellung, ebenso wie solche der nicht ausreichenden gedanklichen Tiefe, darauf, dass der Autor überfordert war, bzw. dass er als im Schuldienst tätiger Lehrer und nicht ausgebildeter Wissenschaftler, der nicht ordentlich von einem Professor betreut wurde, nicht über die Arbeitskraft und -zeit verfügt hat, die dazu erforderlich wären.
Der Autor folgt dem wissenschaftlichen Grundverlangen zur Gültigkeit seiner Untersuchung immer wieder nicht, wenn er es mit dem wirklichen Quellenmaterial zu tun hat. Insofern liegt mit dieser „Göbel-Legende“ von Rohde (2007) keine noch so lückenhafte Fallstudie vor, sondern mangels Repräsentativität des vorhandenen, zitierten und angeblich durchgearbeiteten Materials wurde eine Mutmaßlichkeit anhand von nicht konkret ausgewiesenen und nicht werturteilsfreien Hypothesen vorgelegt.
Es wird keine Gültigkeit erreicht, wenn vom Autor angeblich wissenschaftliche, publizierte Texte, wie der als „der wirkliche Ursprungder Legende“ interpretierte Aufsatz von Hermann Beckmann, erschienen in der ETZ von 1923 (wird als offizielle Quelle des Deutschen Museum München von Abele/Dittmann, München 2006, noch angegeben), nicht überprüft werden. Beckmann hat in der ETZ eigene Quellenangaben in Fußnoten verzeichnet. Der Autor greift diese Fußnoten nicht auf und überprüft sie nicht. Ebenso geht es mit Popes Publikationen, mit den Quellen des Brockhaus, mit den Hinweisen in der Münchenkritik 2006 auf die Arbeitsverträge u. a. – der Autor prüfte nicht nach, was sein Material ihm aufgegeben hat, folglich fehlt ihm das Wissen.
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Impressionen der Legende bis 1937
Zuletzt ist noch einmal der Titel der Doktorarbeit „Die Göbel-Legende/Der Kampf um die Erfindung der Glühbirne“ zu betrachten. Damit steht überhaupt infrage, mit welchem wissenschaftlichen Handwerkzeug, d.h. die Frage nach dem Fach, der Methode und den Verfahren – eine Analyse einer prozessuralen Legende und eines prozessuralen Kampfes anzugehen wäre und hier wurde? Der Titel „Göbel-Legende“ weist zweifellos, genau wie der Gegenstand selbst, auf ein prozessurales Geschehen hin. Eine Legendenbildung setzt sich nicht allein aus der zeitlichen Anreihung einer Textauswahlsammlung zusammen, abgesehen davon, dass es sich bei diesem Legendengeschehen auch ausdrücklich um eine ldolisierung, eine gewünschte ldolbildung in Deutschland und in Springe, bis in die Gegenwart handelt. Doch auch eine Textsammlung hätte mit dem Anspruch systematischen Vorgehens zu erfolgen. Es zeigt sich, dass der Autor keine zureichende sozialwissenschaftliche Ausbildung oder entsprechende kommunikationswissenschaftliche Kenntnisse als Wissenschaftler hat und dass es ihm deshalb an entsprechender Literaturkenntnis und Argumentationen mangelt. Indes kann kein Zweifel darüber bestehen, dass die Legendenbildung eine soziale Kommunikation ist und nur mit dem Wissen um das jeder Kommunikation innewohnende Soziale aufgeschlossen werden kann. Ansonsten haben wir es mit unentgeltlichen Reflexionen zu tun, wie die vom Autor Rohde willkürlich aufgeführte, deshalb hier nicht weiter beachtliche, Theorie des zitierten Hans-Peter Ecker und von Kunze, die als „neuere literaturwissenschaftliche Diskussion der Legende abstrahiert“ vom Autor bemüht aber nicht eingeführt wird (S. 80). Es kann dem Gutachter nicht durchgehen, dass hier eine soziologische Thematik – wo es um menschliches Verhalten, mit methodisch auszuweisenden Kategorien und Prüfverfahren zu gehen hat – als eine „literaturwissenschaftliche Theorie“ bezeichnet wird, ohne dabei auf die vorgetragene Stoffsammlung und Argumentation der Abhandlung Bezug zu nehmen. Hiermit steht schließlich die wissenschaftliche Denkfähigkeit des Autors in Frage und diese Doktorarbeit wird damit zur Farce. Die Legende wird nicht belegt, sondern ohne exakte Auswertungen und aktionsrelevante funktionsanalytische Fallbewertungen der Teilresultate einfach behauptet. Dabei stützen die Schlussfolgerungen die Hypothesen nicht, während entscheidendes Quellenmaterial nicht eingeführt wird, das für die Hypothesenerörterung wissenschaftlich notwendig gewesen wäre. Sofern nun der Beginn und Ausgang einer „Legende“ in ferner Vergangenheit mit lückenhaftem Textbefund vorgestellt wird, wäre anschließend für die Legendenentwicklung eine sozio-funktionale Analyse erforderlich. Die Legende setzt sich aus den Konsequenzen sozialer Phänomene zusammen, aus Anpassung, Regulierung, Resonanz von Individuen, Subgruppen, sozialen und kulturellen Systemen (Merton). Wir müssen Gegenstände erfassen, die festliegende und wiederholende institutionelle Muster, soziale Rollen, kulturell geformte Emotionen, soziale Normen, Gruppenorganisation usw. feststellen. Kurz, welches sind die Konsequenzen, die von Textimmissionen ausgehen, um eine Legende, einen Kampf, eine ldolbildung verständlich zu machen?
Die Wanderschaft der in Springe gewünschten Göbelzuschreibung vom ersten Göbelforscher Arends zu Feldhaus‘ Quellenforschung, zu Beckmann (nachzulesen im Deutschen Technikmuseum Berlin) unterschlägt der Autor, der die Quellen in Berlin aber gesichtet hat. Es entsteht der Eindruck, er habe diese Sachverhalte verdeckt, um seine „Beckmann-Nationalismus-These“ auszubreiten. Und ebendies zeigt sich bei der Prüfung der Beckmann-Quellenangaben der Fußnoten im ETZ-Artikel. Sie belegen nicht, was Beckmann in dem ETZ-Text behauptet, aber auch nicht, was der Autor daraus macht (Beckmanns Quellen widersprechen Beckmanns Göbel-ldolisierung vollkommen – und das zitierte Elektrolexikon stammt aus der Vor-Glühlampenzeit).
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Wissenschaftsethos/Heimatgeschichte
Im Übrigen ist noch eine letzte mit der Wissenschaftlichkeit und mit dem Wissenschaftsethos unvereinbare Tatsache anzumerken, die sich sowohl der Autor wie seine Auguren zu Schulden kommen lassen. Auf S. 143 im Quellenverzeichnis wird eine 13-seitige Publikation von Heinz Brasch mit der Jahresangabe 1938/44 „Das Licht vom Deister“ (in Beiträge zur Geschichte der Stadt Springe. Maschinenschriftliches Manuskript Teil Ill, Kapitel V. 7, 13 Seiten) angeführt. Der Autor versäumt es, deutlich herauszustellen, was er bereits in seinem Buch „Wir sind Deutsche mit jüdischer Religion“: Geschichte der Juden in Eldagsen und Springe, Bennigsen, Gestorf, Völksen/von H C Rohde. Hrsg. Museum auf dem Burghof e.V. Springe, 1999 (Hallermunter Schriften 2) verschwinden lässt. Der Jude Dr. Heinz Brasch, der mangels „arischem Abstammungsnachweis“ als Lehrer in Hannover Berufsverbot hatte, hatte im Auftrage der Stadt Springe, im Zeitraum zwischen 1937 und 1940 (Quelle: Jürges; Stadtarchiv), die erste Ortschronik „Geschichte der Stadt Springe“ erarbeitet. Hiervon liegt das nichtgedruckte Typoskript im Springer Stadtarchiv. Autor Brasch starb am 14. Oktober 1944 in Hannover an Selbstmord, dessen Abtransport ins KZ Theresienstadt zum 16. Oktober 1944 verfügt worden war. Braschs erster umfangreicher Beitrag zur Geschichte der Stadt Springe wurde nach dem Krieg von Kietzmann (1950), von Thierbach (1952), von Hartmann – dem Autor der offiziellen Stadtchronik (1954) im Schnellschuss – beerbt, ohne dass Braschs Leistung entsprechend als Quelle gewürdigt wurde (Brasch idolisiert ebenfalls Göbel ohne Quellenangaben oder Nachweise). Der Autor der Göbel-Legende/2007 hat in seinem Buch über die Springer Juden, 1999, Brasch nicht erwähnt. In der Göbel-Legende/2007 wird ein 13-seitiger Aufsatz „Das Licht vom Deister“ tituliert (die Jahresangabe 1944 ist sachlich falsch). So täuscht der Autor als eine eigenständige Göbelpublikation Braschs vor, was ein herausgelöstes Kapitel der Braschchronik von 1940 ist. Damit verschwinden der jüdische Autor und seine „Erbschleicher“ unter der regionalen Geschichtsschreibung von Dr. Callies und seinem Springer Doktoranden-Freund Rohde im Gepräge einer antisemitischen Digitalisierung schrittweise, schließlich mit der quasi-offizialen Publikation im Zu Klampen Verlag und der offizialen Promotion durch die Leibniz Universität Hannover. Dass aus diesem Vorgang eine private Korrespondenz des Jahres 2006 – zwischen dem Autor und der Tochter des Dr. Brasch – als signiertes Schriftgut im Stadtarchiv platziert wurde, steht dem Archivgesetz zuwider und deutet auf Niedertracht:
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Fälschung der Stadtgeschichte
Der Autor, der Braschs Ortschronik (1937-1940) von Springe in seinem Judenbuch von 1999 kaschierte, erlangte von der desinformierten Tochter einen Dankbrief für „Das Licht vom Deister“ – als ebenfalls kaschierende Quellenangabe (1944) im Göbelbuch von 2007 – und lässt den Brief ohne Annotation archivieren. Das kann so nicht stehenbleiben.
Aber was denkt der zeitweilige Stadtarchivar Anderas Lilge dazu?
Anbetracht des erheblichen Arbeitsaufwands, der hier von Geschichtsschreibern zur Geschichtsfälschung betrieben wird – des noch erheblicheren des Gutachters Dietmar Moews hier, es zu prüfen und zu bewerten – sind dahinter Aufladungen sozialer Wertkonflikte zu vermuten, die im Sinne des Erinnerns und Vergessens eine soziale Notwendigkeit – sowohl der Täter wie der Kritiker – zu sein scheinen. Deshalb ist aber gerade besonders herausstehend, dass im Rahmen eines ehrenamtlich tätigen Professors, späteren Emeritus, wie Dr. Callies (auch wenn er als SPD-Politiker seine Nebeneffekte fand), über viele Jahre diese beiden Themen, „Juden in Springe“ und „Heinrich Göbel, Glühlampenerfinder aus Springe vor Edison“ – geführt wurden und noch im Jahre 2007 mit dieser Publikation geführt werden.
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Multifunktionär und Dilettant
Der Multifunktionär Dr. Callies ist dafür verantwortlich, dass in der – im Jahre 2002 vom Stadtarchivar Andreas Lilge – neu gefassten Ortschronik Springe Heinrich Göbel unverändert auf die Hartmann-Stadtgeschichte von 1954 (nach Brasch) bezogen wird. Und dass weder die Autorenschaft Braschs noch das Verschwinden Braschs aus Springe noch die Umstände der Flurstücksteilung des jüdischen Friedhofs von Springe ab 1955 und des Wohnhausbaus darauf in den 1960ern dargestellt werden – dass doch interessiert, wo das Friedhofstor des jüdischen Friedhofs und wo die ganzen Grabsteine hinverschwunden sind, für deren Bewahrung die Stadt Springe vertraglich verpflichtet ist, warum heute Leute ihren Müll vor dem Restfriedhof an der Völksener Straße platzieren können, weil es zwar ein Callies/Rohde-Buch zum Thema gibt, aber kaum jemand weiß, wo sich denn dieser Rest befindet – und dass ein Nachfahre der Springer Silberbergs diesem Treiben ebenfalls zu briefschriftlicher Legitimation – von diesem Doktoranden – veranlasst wurde, wofür die Stadt Springe einen neuen Grabstein aufstellte. Auch dazu hat der Autor eine „archivreife“ Korrespondenz erstellt. Wozu sein Doktorvater Prof. Dr. Hauptmeyer, Leiter des Historischen Seminars, der Neuen Deister Zeitung mitteilte: Autor Rohde sei aufgrund seines Judenbuchs beachtlich. Dieses ist gutachterlich anzumerken, allein, weil es die Farbe des funktionalen Dilettantismus auf lokaler Ebene kennzeichnet (der ehrenamtliche Promovend ist Vereinskamerad und Vorstandskollege im Museumsverein von Springe), wie Herrschaft und Führung im Namen der Allgemeinheit, ja angeblicher Gemeinnützigkeit und der Wissenschaft, ausgeübt wird und wie – in Abwesenheit von normativer Steuerung und Kontrolle – darüber verfügt wird. Das von Dr. Callies durch die Leibniz Universität Hannover zur Promotion gebrachte Buch, „Die Göbel-Legende“ / 2007 von H C Rohde, vertritt zwei Hauptthesen:
„…dann hat sich die Zunft der deutschen Technikhistoriker des 20. Jahrhunderts eine gravierende Fehldeutung geleistet. Mit diesem Irrtum hat die Stadt Springe lmagepflege getrieben .Die Bürger von Springe haben sich einen Bären aufbinden lassen … die Vorfahren in unserer Stadt haben die Fehldeutung Göbels ja nicht verursacht. “ (Rohde).
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Der Autor behauptet
1. die Göbelfrage sei letztlich nicht mehr klärbar und bleibe eine bloße Meinung – seine Meinung sei
2. Göbel sei ein Hochstapler gewesen.
Und der Autor Rohde verkündet, diese beschränkte Klärung sei ihm auch nur gelungen, Weil er in den USA geforscht habe. Aus Sicht des Gutachters Moews ist nun dieses seinerseits eine Hochstapelei, insofern er das Textmaterial, das er aus den USA bezogen haben will, keineswegs gezielt ausgewählt und nicht komplett gelesen hat. So ist es jedenfalls nicht in die vorgelegte Doktorarbeit eingeflossen.
Zumindest für den begrenzten Rahmen der Kleinstadt Springe wäre verlangt, mittels der empirischen Soziologie das prozessurale Material des „Erinnerns und Vergessens“ als Vorgänge der Gegenwart zu zeigen: ZDF-Kerners Beste, Briefmarke, Parfümflasche, Archivbetrug: AlleVerschleierungen der Wahrheit, wie die Unmöglichkeit aus der 4711-Flasche eine Glühlampe anzufertigen, diese Unmöglichkeit bis heute vonDr. Callies‘ Museum nicht ein Mal technisch erklärt wurde, allePerpetuierungen der Geschichtsfälschung und der feindschaftlichenBeleidigungen gegen den Erfinder Edison in Springe, mitsamt dieser 4711-Flasche auf der Briefmarke, von Springe aus, dazu dienen, einen Göbel(Springe 1818 – New York 1893) als Edison-Ressentiment zum Vorbildder Schulkinder der Göbelschule auszuformen, über den imGerichtsprozess durch seinen Patentpartner J. W. Kulenkamp undweitere Zeugen herauskam (Eidesstattliche Erklärungen 1893 in NARA:
United States Circuit Court Eastern District of Missouri, Eastern Division: Edison Electric Light Co. et al. against Columbia Incandescent Lamp Co. et al.; State of New York City and County of New York, ss. 18. April 1893):
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„war ich ans Bett gebunden und krank. Aber drei oder vier Tagespäter, etwa Mitte Dezember, fragte ich bei dem Logen-Sekretariat an,doch, des ungeachtet, wurde mir der Zutritt verweigert. Und man sagtemir, dass mein Name wegen Nichtbezahlung von Zahlungspflichtengestrichen worden war. Daraufhin erklärte ich dem Sekretär die ganzeSache, zeigte ihm den Umschlag und erklärte ihm, wie der Ärger mitseinem Fehler, die falsche Adresse geschrieben zu haben, begründetwar. Aber ich machte keinerlei Umstände, in die Richtung, wieder alsMitglied zu gelten. Tatsache ist, ich hatte das Gefühl, die Loge hattemich nicht anständig behandelt. Und zumal meine schlechte Gesundheites mir erschwert hatte, an den Treffen teilzunehmen und, außerdemdarüber hinaus aber, war es mir unerfreulich, Henry Goebel dort noch zutreffen. Zog ich es insgesamt vor, nicht meine Wiedereingliederung zuverlangen. Denn Goebel war ein großer und rücksichtsloserQuatschkopf, jederzeit bereit irgendetwas zu sagen oder zu machen,ganz gleich, wie falsch oder schlecht, eine Gelegenheit zu nützen odereinen Feind zu schädigen. Und deshalb wollte ich mit ihm nichts mehr zutun haben. Tatsächlich fühlte ich seine Feindschaft und sah seinenpersönlichen Einfluss darauf überhaupt, dass mein Name gestrichenworden war. Ich hatte den Hinweis, dass, wenn ich mich entschiedenhätte, einen formalen Wiederaufnahmeantrag zu stellen, und dieserabgelehnt worden wäre, ich vor einem normalen Gericht dieWiederaufnahme erreicht hätte. Aber ich entschied mich, nichts dieserArt zu machen und damit endet die Sache.“
Die biographische Farbe, die das gewünschte Idol Göbel wirklich trug, wenn man die dokumentierten persönlichen Geschehnisse der Göbelzeit aufarbeitet, ist – vor dem Hintergrund der Idolisierer, wie Dr. Callies, die dieses Material verschleiern und ignorieren –
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ldolbedarf im Legendengeschehen
als wissenschaftlicher Geschichtsbefund erschreckend: Göbel denk mal – ganz anders. Göbel war ein Überlebenskämpfer, der mit Untreue, Hinterhältigkeit, Angeberei, ohne die von den Idolisierern gewünschte Idolqualität auskommen musste.
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Funktionaler Dilettantismus
Damit stehen die Eckpfeiler der Frage zum funktionalen Dilettantismus – zum Missbrauch ehrenamtlicher Funktionen – im Vielfachrollenspiel der lokalen Domäne Springe: Im Prüfungsausschuss einer Doktorprüfung, im Vorstand eines Museums, als Abgeordneter und Kulturberater des Stadtrates zur Göbelidolisierung, in den Gremien der Universität, in den Gremien seiner Partei, als Direktor der Göbeldarstellung auf der städtischen Internetzseite http://www.springe.de über viele Jahre im weltweiten Internetz und zur Geschichtsfälschung in der Ortschronik Springe und Stadtbüchern. Callies hat die Doktorarbeit an seine frühere leitende Stelle am Historischen Seminar vermittelt, seinen Nachfolger Prof. Dr. Hauptmeyer zum Doktorvater und den Autor und Mitglied im Museumsvereins-Vorstand zum Doktor und sich selbst zum Prüfungsausschuss-Vorsitzenden gemacht. Das liest sich in der Neuen Deister Zeitung (2007) so: Callies: „lch bin kein Göbelforscher“.
Es ist dem Kandidaten, der als Laie der Elektrotechnik und der Forensik von seinem Doktorvater zum Wissenschaftler in der interdisziplinären Arbeit hätte ausgebildet und angeleitet werden müssen, nicht anzulasten, dass das unterblieb.
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Betreuung oder Untreue?
Es ist seitens der Leibniz Universität Hannover bzw. der Betreuung des Kandidaten nicht darauf geachtet worden, dass für das sehr umfangreiche Thema eine wohldurchdachte Planung und Abgrenzung des Stoffes und einschlägige Fachlichkeiten erforderlich gewesen wären bzw. sind, die fehlen. Inwiefern die Betreuung und die nicht-öffentlichen vorläufigen Gutachten, die zur Zulassung zur offiziellen Promotion gereichten, Schwächen der Abhandlung anzeigen und nichtbefolgte Nachbesserungen verlangt haben mögen, ist aus Sicht des Gutachters Dietmar Moews, hier, nicht erkennbar. Doch hat das offensichtlich in die promovierte und publizierte Abhandlung nicht hineingefunden. Dafür ist die Leibniz Universität Hannover verantwortlich und muss mit einem über viele Jahre aufgebauten guten Namen als Technische Hochschule und Technische Universität dafür einstehen.
Es wurden die interdisziplinären Felder auf der Höhe des vorhandenen und deshalb gebotenen Forschungsstands nicht bis zum Jahr 2006 bearbeitet. Unterschlagen wird bereits der Stadtchronist Brasch von 1937. Völlig unterschlagen werden die Beiträge des Göbelpolitikers Callies zum Kampf um die Göbel-Legende, unterschlagen werden seine Kommunikationsbestimmungen und Quellen, die den Multi-Funktionär dazu brachten, die Parfümflasche auf die Briefmarke/2004 zu bringen, als Kronzeuge für das ZDF: Kerners Beste/2005, den „Brasch-Göbel“ in die Ortschronik/2002 u. a. Callies konnte durch seine Rollenmacht, seine eigene Mitwirkung an der Idolisierung und Lügen kaschieren.
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Heimatgeschichte im Selbstdesign
All das trägt heute das Etikett der Wissenschaftlichkeit im Namen der geisteswissenschaftlichen Fakultät und des Historischen Seminars der Leibniz Universität Hannover, als regionale Heimat-Geschichtsforschung – es ist damit selbst Teil der Geschichte einer Geschichtsfälschung.
Die Doktorarbeit Rohde trägt einen unzutreffenden Titel oder hat das Thema verfehlt. Die Abhandlung entspricht in Aufbau, Methode, Forschungsstand, Literaturkenntnis und Argumentation keineswegs wissenschaftlichen Ansprüchen. Sie verletzt darüber hinaus das wissenschaftsethische Verlangen zur verlässlichen Zitation und zu den tatsächlich diskret verwendeten Quellen (Plagiate). Schließlich entspricht die offizielle Universitäts-Publikation als eine Doktorarbeit – mit dem Taschenbuch im zu Klampen Verlag – nicht den Erfordernissen gemäß der Promotions-Satzung als Grundlage zur wissenschaftlichen Diskussion.
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Dietmar Moews meint: Leibniz zu Ehren: Eminenz bitte!
Ich kann diese Promotion nur missbilligen und vom Senat der Universität in Hannover erwarten, sich hier im eigenen Namen einzuschalten. Der funktionale Dilettantismus des Emeritus Dr. Horst Callies, der sich hiermit als „Salonpersonnage“ (Moews: Verirrte Kunstorganisation/2000) und „schwarzes Schaf“ der Wissenschaft zeigen darf, wird bislang – trotz Widersprüchen – vom zuständigen Promotionsausschuss seiner Universität in Hannover verbürgt.
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Dr. Dietmar Moews, Dipl. Ing.
Erstveröffentlichung in: Neue Sinnlichkeit, Blätter für Kunst und Kultur, Nr. 57, 28. Jahrgang, Dezember 2007; Springe; http://www.neuesinnlichkeit.com; Telefon 05041 64 87 13
Jeder Staat hat seine Hoheitsmacht und muss bestimmen, wie in diesem Staat die Menschen leben dürfen.
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Es gibt viele Staatsformen. Es gibt auch Staaten, die gar nicht den weltweit anerkannten Regeln von Staatlichkeit und Staatsvölkern entsprechen, wie es der UNO-Völkerbund handhabt. Z. B. hat Israel gar keine Staatsverfassung und einfach bis Bagdad keine Staatsgrenzen.
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Aber – wer’s kann, muss sich auch über die Regelsetzungen es Völkerbundes nicht bekümmern. Die Macht des Schwertes gilt, so lange sich Menschen erinnern können.
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Auch im 21sten Jahrhundert gilt das Gesetz nur für die Machtlosen – wer die Waffenmacht verfügt, macht, was er will und schreibt sogar noch die Geschichtsbücher.
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Was wir in Deutschland als die Staatsrechtsgeschichte, des Rechtsstaats, der Gewaltenteilung in Parlament, Regierung und unabhängige Gerichtsbarkeit, dazu sogar die freie Presse und Berichterstattung sowie die Meinungsfreiheit eines jeden Bürgers haben – all das ist ein multilaterales Machtverteilungssystems, das sich gegenseitig kontrollieren können sollte, das eine lebendige Balance haben soll. In diesem deutschen Mehrheitssystem sind Minderheiten geschützt und dennoch werden Leistung und Wettbewerb der Qualität und auch der Quantität und Majorität entscheidend politisch akzepiert.
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Wir haben deshalb
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Lebenspielräume der Offizial-Bürokratie mit eigenem Recht,
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die Marktwirtschaft mit eigenen Aktionsfreiheiten und
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die informelle Privatsphäre, wo jedes Individuum weitgehend ungeregelt tun und lassen dürfen soll, was ihm beliebt – soziale Kontrolle gibt es ohnehin in Tradition, Abhängigkeiten und Veränderlichkeiten in Maßen, die alle zwingen, halbwegs in der üblichen alltäglichen Spur zu bleiben.
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So entstand in Deutschland daneben ein privates Sozial- und Gruppenleben, Kaffeekränzchen, Nachbarschaftsgilfe,Garage Selling, Salon, Partygesellschaften, Presseclubs, Wohlfahrtsvereine, Kunstvereine, Vereinsrecht – von der fusionierenden Gruppe einer Nachbarschaftshilfe bis zum Wohlfahrtsverband, Gewerkschaften und Gewerkschaftsbund und das Deutsche Rote Kreuz.
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Und auch die politischen Parteien sind „NGOs.
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Es wurde (BGB) Vereinrecht der Intermediarität, der Gemeinnützigkeit, der Steuerbegünstigung usw. bis zu den verschiedenen STIFTUNGS-Formen staatsrechtlich verfasst. Es entstanden Körperschaften und Agenturen, riesige Massenorganisationen und winzige Organisationsbüros als NGO.
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Und man nannte sie – zwischen Privat und Markt und Staat – Vereine, Verbände, Stiftungen „intermediäre und nichtstaatliche Organisationen“, teils nach BGB-Recht, teils nach (öffentlichen) Staatsrecht.
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Eine politologische Trickvariante ist nunmehr die lokalisierte Verortung einer NRO (Nichtregierungsorganisation) / NGO (Non Governmental Organization), deren Sitz an einem Standort in einem Staat gestgelegt wird.
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Aber diese Organisation agiert weltweit. Oft sind es Dachverbände, wie die FIFA für die nationalen Fußballverbände, das internationale Rote Kreuz, WHO die Weltgesundheitsorganisation, die UNESCO für Kinder und Kultur usw.
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Der Trick besteht dann darin, dass solche internationalen NGOs Geld brauchen, wenn sie ihre Organisationsaufgaben vertreten wollen. Und so können ausländische Interessenten, z. B. Ableger der deutschen Partei-Stiftungen, sich Agitationsorganisationen in Russland herbeifinanzieren.
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Sie benutzen dafür die „internationale Kampfparole“ der ZIVILGESELLSCHAFT – eine deutsche NGO entwickelt in den USA die Zivilgesellschaft. Da heißt dann „Nonprofit Organisation“ in der staatlich-deutschen Kunstfinanzierung in New York „NGO“. Während es in den USA traditionell privates Mäzenatentum gibt, Foundations, Endowment of the Arts, Lincoln Center u. a.
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Und hier setzte Putin an, als er solche „ausländischen“ Politikvereine in Moskau restringierte. Putin wollte nicht, dass ausländische Vereine und deren teils russisches Oppositions-Personal in Moskau zu antimoskauer Propaganda-Agenturen werden konnten.
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Wer im islamischen Kalifat leben will (das ist keine Staatsform), der akzeptiert vielleicht den Sanitätsdienst des islamischen ROTEN HALBMONDs – hat aber vielleicht was gegen das christliche ROTE KREUZ.
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Dietmar Moews meint: So ist Regierungschef Netanjahus Attacke in ISRAEL zu verstehen, wenn es heißt, ISRAEL verbietet ausländische Nichtregierungsorganisationen in ISRAEL.
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Es ist ein Akt der Selbstbestimmung des israelischen Parlaments für das Staatsgebiet Israels. Anders wäre es, wenn Israel palästinensische Organisationen in Palästina vernichtet, in Gaza oder Westjordanland.
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Doch verbietet Israel nicht das Leben der Palästinenser in Palästina – Israel betreibt Massaker und Holocaust mit dem Anexion- und Vertreibungskrieg gegen die palästinesischen Araber. Dazu müssen keine Palästina-Vereine verboten werden.
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