EU-Gesetz zum Urheberrecht als Nebelkerze des TOTALITARISMUS

März 25, 2019

Lichtgeschwindigkeit 9061

am Dienstag, den 26. März 2019

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Alles was seit dem EU-Gesetz zum Urheberrecht in die öffentliche Kommunikation gelassen worden ist – außer den Einzelbereitstellungen in Internetz-Blogs, die keine Massenmedien sind, sondern Inhalts-Friedhöfe – waren Nebelkerzen, ungeeignet auch nur den Komplex von Normen und Alltagsfunktionen zu zeigen und zu erklären.

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Niemand der Apologeten dieses absurden EU-Urhebergesetzes-Fassung, die da hingeht, wo überhaupt kein Regelungsbedarf oder ein rechtfreier Raum besteht, hat bis jetzt mal vorgerechnet, ob denn überhaupt AUTOREN mit der heutigen Praxis im Internetz LIZENZGELD-Forderungen verlieren – DEM IST NÄMLICH NICHT SO.

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Ich werde das weiter unten mal vorspielen, worum sich hier an sich lediglich die Schraube der totalitären telematischen Lebensüberwachung gedreht wird.

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Immerhin hat heute die DLF-Redakteurin in „INFORMATIONEN AM MITTAG“, Sylvia Engels, die seit Jahren ausgezeichnete, verlässliche und virtuose Darstellungstechnik all der Themen der Neuigkeiten und der Threads, in der Hörfunk-Text- und Sprechtechnik bringt, die widersprüchliche PROPAGANDA der deutschen Kulturindustrie, der kommerziellen und der staatlichen Veranstalter (auch des DLF).

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DLF.de am 25. März 2019 mit Sylvia Engels:

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„Zeitungen zur EU-Urheberrechtsreform betreiben „Lobbyismus in eigener Sache“… Die Berichterstattung vieler Zeitungen zur Reform des EU-Urheberrechts zuletzt sei „bestimmt nicht ausgewogen“ gewesen, sagte Niggemeier im Gespräch mit @mediasres. „Man sieht schon, dass einige wichtige Medien weniger Berichterstattung machen als Lobbyismus in eigener Sache.“ 

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Besonders die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ habe am Tag vor der Abstimmung im Europaparlament eine „große Einseitigkeit“ und eine „Eskalation der Sprache“ bewiesen. In gleich drei Stücken im Feuilleton sei Stimmung für die Reform gemacht worden.

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Die Kritik an sozialen Netzwerken wie Facebook oder Plattformen wie Google sei berechtigt. Doch inzwischen gehe es nicht mehr darum, diese US-Unternehmen „zu kritisieren, sondern darum, sie zu dämonisieren“, beobachtet der Medienjournalist.  

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Nicht alle Zeitungen würden so arbeiten. Als Beispiel für eine transparente Berichterstattung nennt Niggemeier die in Würzburg erscheinende „Main-Post“.

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Für andere Zeitungen sei es dagegen „vielleicht verführend, zu sagen: Wir nutzen unsere publistische Macht“. Damit verspielten diese Redaktionen Vertrauen und schadeten so am Ende sich selbst. Stefan Niggemeier arbeitet als freier Medienjournalist und Blogger. Gemeinsam mit Boris Rosenkranz betreibt er das medienkritische Onlineportal „Übermedien“.

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Dietmar Moews meint: Ich möchte einige anschauliche Beispiele vorstellen, damit der Alltagsnutzer und Laie verstehen kann, was hier auf dem Spiel steht.

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Aus Geistlosigkeit und Kleinmut, die britische Massenmedienöffentlichkeit nur für RAMMELN TÖTEN LALLEN geeignet zu halten, akzellerieren die britischen Massenmedien, auch die staatliche BBC, ein absurdes, dümmliches und hetzerisches FRAMING des an sich wichtigen politischen EXIT-Themas im derzeitigen zugespitzten Stadium.

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Also unsere deutsche Kulturindustrie, die deutschsprachigen Massenmedien des Kommerzes und des Staatsvertrages, berichten seit Langem über EXIT, dem britischen EU-Austritts-Prozess, nicht in der fortschreitenden Darstellung und Aufklärung der konfligierenden Interessen zwischen EU und UK, auch nicht die ungelösten anstehenden Probleme hinsichtlich einer regelungsbedürftigen britischen Unabhängigkeit als Ausland für die EU. Sondern ganz im Anschluss an die Skandalisierung der handelnden Personen und der Londoner Unterhaus-Situation, werden laufende Meter SÜNDENBÖCKE hochgejazzt – sogar John Bercow der geduldige ermunternde SPEAKER im Unterhaus.

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Was wollen die Kommerzmedien – informieren oder aufreizen? ANTWORT: Sie wollen den Kommerz und die Quote.

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Was machen die Staatssender – sie hängen sich an die Quotenerfolge der Kommerziellen an; jedenfalls, keinesfalls informieren und problematisieren die Staatsredakteure, wo die Kommerziellen vorher billigmachende Hetzslogans vorgegeben hatten. Das geht täglich so.

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Hier versagen die Staatlichen, ihren Programmauftrag zu erfüllen – der lautet nämlich nicht „das Publikum ist der Souverän“, sondern hier gilt das Informationsgebot, der Bildungsauftrag, der Themenpluralismus, Minderheiten-Inhalte, überparteilich, überkirchlich … wers glaubt, wird selig.

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So bekommen wir täglich mit Eintagesverzug den Abklatsch von:

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Daily Mirror, Times, SUN und wie sie alle heißen, glauben ernsthaft, dass abseits der Problemstellung und daher einer möglichen Problemlösung des EXIT-Verfahrens UNFUG zielführend sein könnte, indem man KÖPPE gegeneinander hochjazzt:

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Theresa May müsse weg (warum? was hat sie falsch gemacht?),

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ein anderer Premier solle kommen (nachdem MAY zurücktreten müsste)

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verschiedene Aspiranten der TORY-Partei (Konservatives) kämen als Übergangslösung in Betracht, sind aber untereinander verfeindet usw.

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MAY solle doch ein eigenes Rücktrittsangebot mit einer Unterhaus-Zustimmung zum EXIT-DEAL anbieten und verbinden (damit LABOUR für MAYS Mehrheit sorgen könnte).

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All dieses ist großer volksverhetzender UNFUG der britischen KULTURINDUSTRIE und der kommerziellen und staatlichen Massenmedien, PRINT, RADIO, TELEVISION.

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Formal ist Mays Macht übrigens gesichert. Erst im vergangenen Dezember hatte die Tory-Chefin ein fraktionsinternes Misstrauensvotum im Parlament überstanden. Eine weitere Misstrauensabstimmung kann frühestens nach zwölf Monaten erfolgen.

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ZWEI SACHVERHALTE sind für den stockenden EXIT beachtlich:

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EINS Tory-Premierministerin Theresa May hat das Mandat aus dem Referendum angenommen, Großbritannien aus der EU zu führen. Das hat sie versprochen – das verfolgt sie formal genormt, Schritt für Schritt; davon wird sie nicht abweichen. Vorwürfe gegen Theresa May sind dafür schlichtweg nicht berechtigt.

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ZWEI Die vor UK liegenden Möglichkeiten müssen die neue Austrittsterminierung, am 12. April 2019, beachten. Hierzu gibt es einen Katalog an Austrittswünschen und dazu deren schlechte Aussicht auf Unterhausmehrheiten. Hierzu gibt es einen ganzen Katalog an Rückzugsformen – Rücktritt vom EXIT, alle möglichen weiteren Fristerweiterungen, harter BREXIT, Rücktritte von Regierungsmitgliedern, aber auch Rücktritte von ganzen Fraktionen oder einzelnen Fraktionsmitgliedern aller Unterhausparteien, Schritte für Neuwahlen und Schritte für weitere Refendenden.

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Es muss klar gesagt werden:

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Alle kennen die diversen, teils konfligären Wünsche im Unterhaus und in der weiten Wähleröffentlichkeit – neben dem absurden Massenmedien-Gehetze in UK.

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Alle wissen, dass augenblicklich niemand die Entscheidungskompetenz hat, irgendeinen EXIT-Modus durchzusetzen.

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Die Problemstellung erfordert also zunächst, Wege zu einer Entscheidungsmehrheit des Unterhaus‘ zu gehen. Welche können das ein?

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Wer könnte das besser führen, als es die derzeitige zuverlässige Führungskraft Theresa May macht?

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BEISPIEL für die LÜGENPRESSE das Urheberrechtsgesetz und YOUTUBE/GOOGLE betreffend:

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Es wird immer weiter verschwiegen, dass die angebliche Sorge um die Bezahlung der Leistungsrechte von Autoren und Künstlern eine Lüge ist:

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Wer bei YOUTUBE als BLOG-Veranstalter einen Partnerschaftsvertrag für einen „eigenen Kanal“ mit eigener publizistischer Verantwortung und Belangbarkeit geschlossen hat (z. B. Kanal dietmarmoews LICHTGESCHWINDIGKEIT für die Piratenpartei seit 2009) ist redaktionell und presserechtlich voll verantwortlich für alles was in Text, Bild und Kommentaren in diesem KANAL publiziert und bereitgestellt weltweit zu finden sein kann.

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Wer in seinem Kanal ein Video bereitstellt und dabei lizenrechtlich geschützte Bilder nutzt oder lizenzrechtlich geschützte Töne, Musik, Klangelemente nutzt, ist dafür von dem Inhaber des Autorenrechtes bzw. Vertretungsorganisationenen zu belangen.

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Hier kommt es bislang zu folgender Praxis:

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Ein Autor einer Musikproduktion (z. B. Paul McCartney) meldet bei YOUTUBE seine Rechte an und verlangt (nicht die Sperre), sondern die genormten Aufführungsgelder abgerechnet und ausgezahlt, die ihm zustehen (z. B. die GEMA vertritt Paul McCartney) und fordert.

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Darauf zahlt aber YOUTUBE/GOOGLE (sie sind diejenigen, die mit diesem Video Profit machen) weder LIZENZ-Geld, noch legen sie Abrechnung darüber vor, wieviel konkrete öffentliche Quote und Nutzung dieser McCartney-Musik innerhalb eines Abrechnungszeitraums hatte. Statt zu zahlen, teilt YOUTUBE dem Kanalbesitzer per E-Mail mit: „Ihr Video Blabla mit Paul McCartney“ ist lizenzpflichtig – wir haben das Video gesperrt.

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YOUTUBE profitiert durch all die vielfältigen VIDEOS der Youtube-Partner, sperrt aber sofort ein Video, wenn ein Lizenzrecht reklamiert wird.

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Diese Praxis von YOUTUBE/GOOGLE ist absurd. Denn überall in der Welt gibt es verlegte Werke, die zur Nutzung publiziert werden, allerdings für die der Nutzer und Profiteur Lizenz zahlen muss (da liegen die Geldsätze fest und werden allgemein anerkannt).

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Wenn ich ein Literaturwerk aus USA in Deutsch übersetzen lasse und verlege, muss ich spätestens, wenn Profit gemacht wird, dem amerikanischen Urheberrechtsinhaber Rechnung vorlegen und zahlen.

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YOUTUBE zahlt nicht an die Autoren, sondern blockt die Videos ab. Youtube macht das nur, weil sie sich das leisten können.

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Juristisch und kaufmännisch ist das noch etwas feiner gestrickt: Wenn der Videoproduzent und Kanalbetreiber mit der Nutzung der McCartneymusik weder direkt noch indirekt (durch Youtube-Werbevertrag oder sogenannte Monetarisierung) Profit erwirbt, entsteht auch keine Lizenzforderung des Rechteinhabers, aber auch kein Recht, das im Verlag befindliche publizierte Werk gegenüber dem Kanal-Videoherstellers zu untersagen oder sperren zu lassen.

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Tatsächlich macht aber YOUTUBE mit allen VIDEOS als Gesamtkatalog Profite, selbst wenn das einzelne Video dem Kanalbetreiber nur Kosten verursacht, kann YOUTUBE damit den YOUTUBE-Video-Gesamt-Katalog vermarkten.

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Der Lizenzrechte- oder Folgerechte oder Urheberrechte-Inhaber fordert also von YOUTUBE LIZENZ-Abrechnung und Bezahlung. Aber – wie gesagt – Youtube sperrt das Video und zahlt nicht.

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BEISPIEL Wenn eine Kunstausstellung veranstaltet wird und dafür große Kosten der Organisation, Verpackung, Transporte, Personal, Werbung und Kommunikation, Versicherungen vorkalkuliert werden, werden darin gewisse Modalitäten vereinbart, die ein späterer Ausstellungsbesucher nicht kennt (Kleingedrucktes).

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Man zahlt Eintritt, betritt die Ausstellungsräume, überall sind Hinweissignale „Fotografieren verboten“, Aufsichtspersonal passt genau auf usw.

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Jemand „schießt“ heimlich mit dem Smartphone ein verbotenes Gemälde (worüber nämlich der Rechte-Eigentümer Verwertungsvertrag mit Dritten zur Exklusivpublikation beziffert und abgeschlossen hat. Das Aufsichtspersonal soll darauf aufpassen – ansonsten werden Konventionalstrafen fällig).

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Der Ausstellungsbesucher hat das Meisterwerk von Karl SPITZWEG, aus der Stuttgarter Gemäldegalerie, „Fastnachtsmorgen“, digital aufgenommen und in seinem FACEBOOK-Account erfreut eingestellt: Kommentar: Tolle Ausstellung in Köln gesehen „The morning after the party“ von Spitzweg mit Katerstimmung – WUNDERBAR!“

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Wer hätte das gedacht, die BILD- und Wortfilter-Algorithmen zeigen „SPITZWEG“ an. Und schon ist eine Konventionalstrafe bzw. eine Lizenzforderung juristisch angelegt.

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Jetzt kommt aber die Alltagserfahrung hinzu:

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Der FACEBOOK-Seiten-Autor hat das Fotografierverbot ignoriert, stellt ein BILD ins INTERNETZ, ohne das Recht dazu. Der Rechteinhaber laut Urheberrecht eber reklamiert bei FACEBOOK oder erstattet Anzeige (nachdem der FACEBOOK-Nutzer aufgefordert worden ist, das lizenzpflichtige Ab-Bild rauszunehmen; ansonsten wird die Verletzung eines Exklusiv-Bildrechtes berechnet).

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Wer es hier darauf ankommen ließe, vor Gericht zu streiten, könnte den nicht gemachten Profit gegen den nicht geschaffenen Schaden des Eigentümers (es sei denn ein Exklusivvertrag wird gebrochen), aber den Nutzen des Rechteinhabers, dass sein wertvolles Bild in aller Welt bekannt gemacht wird und der Name SPITZWEG im Google aktuell erscheint usw.

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Folglich das Gericht sagen kann: Schaden gering, Win-Win-Nutzen greifbar – mangels Substanz wird diese erwiesene Urheberrechtsverletzung nicht sanktioniert – kann sein, dass der Schädiger die Kosten tragen muss. Allerdings schneidet FACEBOOK hierdurch Profite heraus, die anteilmäßig den Urheberrechts-Inhabern – nach geltendem Recht auch bisher schon – abgerechnet werden müsste.

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FAZIT:

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Worauf die Internetzfreiheit und all die Blogger und Video-Portalnutzer plädieren, ist die freie Nutzung von Werten, die – zugegeben nichtgemeinfreie Autorenleistungen sind, die also auch lizenzrechtsfähig sind – nur:

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Wo ein Anspruch ist, kann dieser realisiert werden – GEMA kassiert täglich bei Radiosendern, bei Kaufhaus-Beschallern, bei Tanzkapellen (ganz nach Platzanzahl, Stühlen, oder Konzerthallen, wo nicht gemeinfreie alte Musik, sondern eben musikrechtlich kostenpflichtige Stücke bezahlt werden müssen:

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Rechteinhaber fordert vom Verwerter – Verwerter muss abrechnen und zahlen).

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Es gibt dieses deutsche Urheberrecht. Es sollte keine Angleichung an die künstlerfeindliche Brutalität des US-Copyrights, wie es die EU auch anzielt.

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Wir brauchen keine UPLOAD-Filter, die berechtigte kostenfrei Nutzung von materiellen und immateriellen (geistige) Gütern unterschiedslos beim Hochladen wegsperrt und abriegelt.

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Es sollte bleiben, wie es bis heute funktioniert: Man spielt Musik, muss das anmelden und erhält von der GEMA die Rechnung – ohne Hass und Leidenschaft.

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Mit dem neuen Gesetz wird die freie Blogger-Vielfalt, von Kreativen, die mit Rechten von Autoren keine Profite erzielen, PLATT GEMACHT – und zwar durch UPLOAD-FILTER, indem Videos gar nicht hochgeladen werden können..

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Warum konnte das bis heute kein Deutschlandfunk oder keine BILD-Zeitung mal vorstellen und ausführen? – es ist argumentativ und redaktionell ganz einfach zu machen. Auch Sylvia Engels könnte das im Deutschlandfunk brillant leisten – warum tut sie das nicht?

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Absurd, jetzt zu hadern, dass die (CDU und Blockparteien), die bislang frech behaupteten, es gälte eine Rechtslücke zu schließen, seit samstags Millionendemonstrationen in europäischen Großstädten gelaufen worden sind – nun ganz erstaunt auch andere Blickrichtungen einnehmen: deutsche CDU im Konflikt mit EU-CDU und EU-EVP.

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LÜGENPRESSE mit EU-Urheberrechts-Brutalisierung durch UPLOAD-Filter

März 13, 2019

Lichtgeschwindigkeit 9015

am Mittwoch, den 13. März 2019

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Adenauer an St. Aposteln in Köln

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Es ist schon bemerkenswert, wenn – was jeder politisch aufgeklärte Bürger weiß – dass der Staat die Öffentlichkeit ununterbrochen mit geschönten, lückenhaften und irreführenden LÜGEN speist und abspeist, der HARTE LAUTE FALL wiedermal anklopft und hier vorgenommen werden will.

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Der staatliche DEUTSCHLANDFUNK zitiert laufende Meter deutsche staatliche PROFESSOREN, die angeblich kompetent sind und Ahnung haben.

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Und dann heißt es zum Beispiel, wie hier jetzt zitiert wird. Der Interviewtext wird beinahe vollständig wiedergegeben, damit die zusammenfassende Kritik, unten, nachvollziehbar sein soll. (Ich gehe davon aus, dass der Interviewte seinen Text abgesegnet hat und dass damit die Rechte beim DLF liegen, sofern der Autor Münchenberg keine eigenen Autorenrechte generiert, wenn er als Mitarbeiter des DLF Texte schafft:

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DLF.de am 11. März 2019 von Axel Voss im Gespräch mit Jörg Münchenberg:

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„Neues EU-Urheberrecht – „Den Plattformen ist jedes Mittel recht, falsch zu informieren“

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Im Streit um das EU-Urheberrecht hat der CDU-Europapolitiker Axel Voss Kritik an großen Plattform-Betreibern wie Youtube geübt. Diese würden sich gegen eine wie auch immer geartete Haftung wehren und Proteste weiter erstarken lassen, damit das EU-Parlament entsprechend reagiere, sagte Voss im Dlf.

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Jörg Münchenberg: Deutschland hat der geplanten Reform des EU-Urheberrechts längst zugestimmt, die jedoch auch bei Experten höchst umstritten ist. Bislang nämlich bestimmen die Nutzer auf Plattformen wie YouTube die Inhalte, die sie selbst hochladen. Künftig aber sollen die Plattformen haften, wenn Urheberrechte verletzt werden. Deshalb könnten in Zukunft sogenannte Upload-Filter zum Einsatz kommen, Computerprogramme, die automatisch die Inhalte überwachen und dann auch automatisch aussortieren. Tausende von Jugendlichen gehen seit Wochen in ganz Europa gegen diese Pläne auf die Straße.

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Am Telefon ist nun der zuständige Berichterstatter des EU-Parlaments, Axel Voss von der CDU. Herr Voss, einen schönen guten Morgen.

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Axel Voss: Ja, guten Morgen!

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Münchenberg: Herr Voss, droht da ein zweites TTIP? Sprich: Hat die EU, haben Sie schlicht unterschätzt, was da mit der geplanten Reform losgetreten wird?

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Voss: Hier geht es ja um grundsätzliche Dinge, ob eine Plattform eine Haftung auch haben soll, was sonst normalerweise jeder Betrieb hat, dass er sich darum kümmert, dass auch die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Und ich glaube nicht, dass das hier so unmöglich ist, und gerade bei den Plattformen, die sowieso schon so monopolartig sind, dass man hier auch eine entsprechende Verpflichtung durchaus einführen kann, ohne dass sich das Internet angeblich so verändern würde.

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Münchenberg: Auf das Technische gehen wir gleich ein, aber erst mal das Grundsätzliche. Es gibt enormen Widerstand in ganz Europa. Haben Sie den schlicht unterschätzt oder so auch gar nicht erwartet?

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Voss: Ganz zu Anfang habe ich den so nicht erwartet. Es zeichnete sich schon im Sommer letzten Jahres ab, nachdem wir eigentlich in das Plenum gehen wollten auf der Grundlage des Rechtsausschusses, was sich hier dann auch abzeichnete in Punkto Gegenwehr. Nur ich habe oftmals das Gefühl, die Begründungen, die dem zugrunde liegen, und auch die Wörter, die dann einfach so in den Raum geschmissen werden, was meines Erachtens völlig kritiklos einfach weitergegeben wird auch von den YouTubern, dass hier auf einmal das ganze Geschäftsmodell infrage steht, das halte ich absolut inhaltlich-sachlich für zu übertrieben. Deshalb habe ich oftmals das Gefühl, es mangelt aber auch an einer Art sachlichem Interesse, wie das denn überhaupt zustande kommt.

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Münchenberg: Würden Sie sagen, die Jugendlichen haben sachlich keine Ahnung?

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Voss: Sie haben Befürchtungen oder äußern Befürchtungen, dass das jetzt dazu führen muss. Das hatte man auch schon bei dem Netzwerk-Durchsetzungsgesetz, diese Befürchtung, und auch da ist es überhaupt nicht eingetreten. Was hier passiert: dass sich die großen Plattformen gegen eine wie auch immer geartete Haftung wehren und auch keine Gelder an die Kreativen abgeben wollen. Und deshalb ist ihnen jedes Mittel recht, hier aus meiner Sicht falsch zu informieren und deshalb die Proteste immer weiter erstarken zu lassen, damit wir im Europäischen Parlament dann entsprechend darauf reagieren.

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Münchenberg: Schauen wir uns das trotzdem noch mal im Detail an. Umstritten sind vor allem diese sogenannten Upload-Filter, weil jetzt die Verantwortung künftig bei den Plattformbetreibern liegt, was da hochgeladen wird, und die Kritiker sagen, nur mit diesen Upload-Filtern ist es überhaupt möglich, so eine Kontrolle durchzuführen. Da geht es ja um enorm viel Material. Es sind Tausende von Stunden, die da allein pro Minute zum Beispiel auf YouTube hochgeladen werden. Auch aus Ihrer Sicht, Sie sind ja auch der Fachmann: Gibt es zu diesen Filtern überhaupt eine Alternative?

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Voss: Bei großen Plattformen wie bei YouTube wird man ohne eine technologische oder softwaregestützte Haltung gar nicht das anders schaffen können. Aber auch hier ist eigentlich die Zielrichtung ja eine andere. Wir wollen zunächst mit Artikel 13, dass die Plattformen mehr lizenzieren und fairer vergüten. Das ist der eigentliche Hauptzweck.

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Münchenberg: Aber wenn der Kollateralschaden, Herr Voss, auch das ist, dass hier quasi eine Art Zensur ausgeführt wird?

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Voss: Nein, das ist nicht der Fall! Diese sogenannte Identifizierungssoftware für urheberrechtlich geschützte Werke basiert ja lediglich auf dem digitalen Fingerprint der Rechteinhaber. Das heißt, der Rechteinhaber entscheidet doch dann darüber, das darfst Du hochladen, das darfst Du nicht hochladen, und das ist auch das Prinzip eines Urheberrechts.

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Münchenberg: Aber jetzt hat die Koalition zum Beispiel ausdrücklich selbst im Koalitionsvertrag festgehalten, dass man Upload-Filtern eine Absage erteilt hat. Weiß das Europäische Parlament das besser?

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Voss: Ich würde nicht sagen, dass wir es besser wissen. Ich würde aber schon sagen, dass wir auch gar nichts von den Upload-Filtern in diesem Text drinstehen haben.

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Münchenberg: Die aber eine Konsequenz sein werden.

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Voss: Wir beschreiben nur eine Haftung, wie jeder Betrieb das auch hat, dass er die Dinge einhält, die rechtlich vorgegeben sind. Wenn wir jetzt anfangen wollen, bei Plattformen zu sagen, na ja, die brauchen das alles irgendwie nicht, dann müssen wir darüber diskutieren, ob das Urheberrecht überhaupt noch durchgesetzt werden kann, und dann müssen wir darüber diskutieren, ob wir überhaupt noch Urheberrecht haben wollen. Das will aber bislang jeder. Bloß keiner möchte die Konsequenzen daraus tragen, und da muss man schon mal ein bisschen darüber nachdenken, wie man denn dann, wenn man den Weg jetzt so nicht gehen will, das machen möchte.

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Münchenberg: Herr Voss, das wäre jetzt meine Anschlussfrage. Wie geht jetzt trotzdem die Politik mit diesen Protesten, mit der Kritik um? Man hofft einfach darauf, dass das vorbeizieht am Parlament, oder gibt es doch auch noch mal Überlegungen, dass man hier im Detail nachjustiert?

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Voss: Nachjustieren werden wir nicht können, weil das Verfahren als solches abgeschlossen ist und nur noch eigentlich die Abstimmungen über die Texte ausstehen. Es gibt mir ja auch keiner irgendeine Idee, wie man das nachjustieren sollte. Es ist ja nicht so, dass YouTube tatsächlich alles irgendwie „filtern“ müsste oder erkennen müsste. Sie können ja auch ihre Technologie so einstellen, dass sie sagen, alle Filmchen bis zehn Sekunden sind frei. Ja, sie haben das Risiko, dass dann mal etwas dabei ist, was vielleicht nicht der Ausnahme eines Urheberrechts entspricht. Aber letztlich muss man sagen, wir verpflichten keinen, das zu tun, und wenn sie nur so ihren Anforderungen nachkommen können, haben wir sehr deutlich auch gemacht, dass sie auch dann natürlich die Ausnahmen vom Urheberrecht, die zulässigen Memes, GIFs etc., auch hochladen lassen müssen.

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Münchenberg: Herr Voss, eine kurze Frage noch mit Bitte um kurze Antwort. Das Europäische Parlament muss ja noch zustimmen. Steht die Mehrheit für dieses Gesetz?

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Voss: Steht was bitte? Ich habe es nicht verstanden.

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Münchenberg: Steht die Mehrheit für diese Reform?

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Voss: Ich gehe im Moment davon aus. Ich habe zurzeit keinerlei Signale, dass die Mehrheit, die das im September mitgetragen hat, jetzt auf einmal abspringen würde. Deshalb gehe ich im Moment davon aus, dass die Mehrheit auch existiert.

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Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.

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Dietmar Moews meint: Herr Voss wiederholt, was alle Gekauften der Urheberrechtsreform-Interessenten ostinat widersinnig wiederholen:

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Es gehe um Rechtsschutz der Autoren, die bislang um ihre Autorenrechte betrogen würden.

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So ist es aber gar nicht. Jeder Rechteigentümer kann auf der Grundlage seines geltenden Urheber-Rechtes seine Ansprüche beitreiben.

 

Irreführend behauptet man, jetzt lägen mit dem weltweiten Internetz neue Verbreitungspraktiken an, die nicht von den Lizenzschützern domestiziert und auf die Rechte der Urheber hin vertreten werden könnten – was mal im weltweiten Netz drin ist, wird weiterverbreitet und uferlos und unlizenzierbar.

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Deshalb müsse schon vor jedem Upload, Lizenz erworben werden. Das wird vom neuen Urheberrecht erwartet – das würde durch Uploadfilter automatisch abfischbar und es würde nicht kassiert – auch der Rechteinhaber ginge leer aus.

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Dietmar Moews meint hingegen, jeder Autor muss seine Autorenschaft und seinen Urheberanspruch, die sein Urheber als Urheber- und Folgerechte begründet, beweisen kann.

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Das geht einfach, indem sich ein Urheber sein Dokument seiner Leistung für wenig Geld selbst als Zustellungsurkunde per Post zustellen lässt. Da steht dann schwarz auf weiß:

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Komponist Moews hat sich am 1. April 2019 die Partitur seines Liedes „Ich binne Sülzer Jung, wat willste mache“, 5 Blatt bezeichnet 1-5 nebst vier Strophen Text gegen Unterschriften zugestellt und dokumentiert.

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Damit kann ich, wenn jemand mit meinem Lied Geld macht, über die GEMA die Lizenzansprüche eintreiben lassen: Abrechung über Stückzahlen-Absatz, Verkaufssummen, Ertragssummen, Weiterverbreitung mit sonstigen Erträgen, Liveauftritten, TV-, Radio- Youtube etc.

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So ist es bisher nach dem geltenden Urheberrecht – und nicht anders ist es betreffs Autoren und Konsumenten und Verwertern. Sobald ich ein Werk veröffentlicht habe, kann ich nicht mehr bestimmen, wie es von anderen weiter verwertet wird. Ich habe nur noch Anspruch auf Nachweise und Beteiligung an Erträgen, die im Folgerecht generiert werden.

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Das neue Urheberrecht, soll diese Kultur der freien Benutzung von Geist, durch Sperrfilter stoppen lassen. So, dass Werke nur durch den Autoren selbst lizensiert genutzt werden dürfen: ALSO Erst Lizenvertrag, dann bei Youtube hochladen. Erst das DLF-Interview vom DLF lizensieren lassen, dann LICHTGESCHWINDIGKEIT hochladen.

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KURZ: Ich steige sofort aus, wenn diese absurde Praxis durch die Urheberrechtsreform (nicht nur § 13) in der EU erzwungen wird. Ich kritisiere nicht mehr. Ich zitiere nicht mehr zu wissenschaftlichen Zwecken. Denn Geld verdient man damit ohnehin nicht; selbst, sollte sich WORDPRESS damit goldene Eier legen – ich habe damit meine Arbeit und Freude zur Meinungsfreiheit in meiner Demokratie. Aber eine Anwaltskanzlei gründe ich nicht, damit Lizenzhändlerei entsteht – das ist absurd.

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Und ich erkläre noch kurz aus meinem Leben:

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Wenn in den USA ein literarischer BESTSELLER neu rausgekommen und aufgestiegen ist, dann gibt es deutsche Verlage, die ganz primitiv, anhand der Verkaufszahlenerfolge, sich ein solches US-Buch auf eigene Kosten ins Deutsche übersetzen lassen und in einer kleinen Auflage in den eigenen Verlagskatalog als Neuerscheinung rausbringen. Dafür werden keine Rechte erworben, davon erfahren der amerikanische Autor und sein Verlag vielleicht gar nichts.

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Es kann sogar so sein, dass der Orignaltitel und der Originalautorenname, die im deutschen Urheberrecht UNVERÄUSSERLICH SIND, hier jetzt in der Neuübersetzung geändert erscheinen (das US-COPYRIGHT lässt sogar Namensanmaßung eines Werke zu).

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ABER: Wenn mit dem „geklauten Büchlein“ mehr als nur Kosten für Übersetzung, Lektorat und Druck, sondern wirkliche Auflagen und Erträge erreicht werden – wenn also Profit entstanden ist, dann verhandeln der Original-Copyright-Owner USA mit dem deutschen Folgerechtler, es ist Pflicht des Nutzers Abrechnungen vorzulegen, belegen der Absatzzahlen, Auflage, Umsätze, Gewinne, und dann werden feste, übliche Anteile an den OWNER des Copyrights überwiesen; davon erhält dann der Schriftsteller in Long Island seine vertraglichen Anteile (so – nach heutigem alten Recht). Wenn allerdings das Ganze Buchnachmachen ein Flop wird, verschwindet der Titel aus dem Katalog des deutschen Verkages, er hatte leider Kosten und Verlust und versucht es mit dem nächsten US-Bestseller, hoffend, jetzt mal ein TO WHOME THE BELL TOLLS zu erwischen, der dann heißt WEM DIE STUNDE SCHLÄGT das deutsche Erfolgsbuch zugunsten der US-Copyright Owners des Autoren Ernest Hemmingway..

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„Neues EU-Urheberrecht – „Den Plattformen ist jedes Mittel recht, falsch zu informieren“ ist eine völlig irreführend Darstellung der Lobby der Kulturindustrie, die dieses einschränkende neue Gesetz verfolgt, mit der blödsinnigen Behauptung „Autorenleistungen seien im Internetz anders zu handhaben als im Real-Life“;

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dabei geht es immer und unverändert so, dass,

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bevor von Zweiten und Dritten nicht direkt oder indirekt Profit gemacht wurde,

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gibt es keine Forderungen.

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(Den idealistischen, nonprofit- und notforprofit Gebrauch ist der Urheber nicht berechtigt zu verbieten und nicht selbst taxieren; sobald er publiziert hat). Hier wollen aber die Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG-Bild, VG-WORT, GVL u.a. jetzt dazwischen kommen.

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Der Blödsinn wird auch nicht dadurch besser, das der Deutschlandfunk kürzlich sogar Mathias Döpfner von AXEl SPRINGER dazu als ein Echo brachte.

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EU TRILOG macht verkürzten Prozess um Urheberrechts-Filter

Februar 15, 2019

Lichtgeschwindigkeit 8943

am Samstag, den 16. Februar 2019

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Am 13. Februar hat die EU-Dreier-Kommission aus EU-Rat, EU-Kommission und EU-Parlament, die sich mit dem EU-Gesetzvorhaben abarbeiten, womit geregelt wird, dass Publizisten, auch im und durch das Internetz, Autorenschutzrechte, Verwertungsrechte und Lizenzmodalitäten des allgemeinen Wirtschaftsrechts beachten müssen. Jetzt gibt es also dazu einen Textentwurf der EU-Richtlinie, indem dieses Thema aufgefaltet und die beiden konfligierenden Grundpositionen zugespitzt werden.

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Ein EU-Gesetz ist also nicht die Folge der praktizierten Demokratie. Es versuchen nicht die gewählten EU-Parlamentarier, zu Fraktionen gefasst, ihre imperativen Mandate aus ihren einzulösenden Wahlversprechen durchzusetzen. Sondern das EU-Parlament darf zuletzt immer nur ABNICKEN.

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So ist das EU-Parlament eben nicht die LEGISLATIVE der EU, sondern nur eine Vogelscheuche, ein Legitimationsbeschaffer. Das EU-Parlament soll so aussehen, als seien die EU-Abgeordneten im EU-Parlament die direkten Volksvertreter ihrer Wähler – die sind es gar nicht; nicht mal übernationale Fraktionsgemeinschaften gibt es, auf die man sich verlassen könnte (man sehe nur, welche nationalen Parteien alles in der EVP-Parlamentsfraktion sind; oder wer sozialdemokratisch bzw. sozialistisch ist? die Piraten).

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Erarbeitet wurde dieser hier jetzt angesprochene Urheberrechts-Internetz-Filter als Richtlinien-Text vom EU-Trilog – was ist das? (wie gesagt, es ist ein Textvorschlag vom EU-Trilog).

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Informelle Triloge (von lat. tri, dt. drei, Abwandlung von Dialog, engl. informal trialogue, auch triangle) sind interinstitutionelle Verhandlungen zwischen den drei Legislativorganen der Europäischen Union.

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Es sind politische Verhandlungstreffen zwischen den drei im gesetzgebenden Prozess der EU involvierten Institutionen – der Kommission, dem Rat und dem Parlament. Diese Möglichkeit Verhandlungen zu führen wurde mit dem Vertrag von Amsterdam eingeführt.

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Klar gesagt – das EU-Parlament ist nicht die LEGISLATIVE der EU, sondern nur ein drittes Rad am Wagen der Gesetzesschmiede der EU in Brüssel; es gehört zwar zum Trilog, darf aber nur abschließend abnicken.

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Sie erlauben es den Organen abweichend vom Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren in jeder Phase des Gesetzgebungsprozesses Einigungen zu erzielen und somit Rechtsakte demokratisch abzustimmen und erlassen zu können. Es können ihnen vorbereitende technische Sitzungen vorausgehen, an denen Experten der drei Organe teilnehmen. Auf der Grundlage von Kompromisstexten werden Planungs- und Fristenfragen genauso wie detaillierte inhaltliche Fragen diskutiert. Der Anteil der mittels informeller Triloge behandelten Rechtsakte lag in der siebten Legislaturperiode des Parlaments (2009–2014) bei 93 Prozent.

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Dietmar Moews meint: Dass mit dem Trilog eine Art konzertierter Aktion gebildet wird, die – bevor im EU-Parlament von den Abgeordneten konfligär und konfrontativ um Wertgegensätze gekämpft wird – die verschiedenen Wertegemeinschaften bereits im Voraus in ein gemeinsames Gremium gefasst werden, dass dann einen Text herausgibt, ist ein schlauer Verfahrenstrick.

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Während, wenn jede Programmatik für ein neues Gesetz – wie hier jetzt, Filter und Contentsperren oder lizenzfreie Sourcen-Verwendung – scharf formuliert, getrennt herauskämen, müssten EU-Rat und EU-Kommission in Brüssel sowie auch das EU-Parlament umständlich diskutieren und verhandeln, dann den diskutierten Text zurückgegeben, damit das EU-Parlament anschließend in „zweiter Lesung“ den bearbeiteten Richtlinientext neu durchnehmen müsste, dann erneut in die EU-Brüssel, dann wieder vors EU-Parlament, bis endlich ein mehrheitsfähiges Gesetz zur Stimmabgabe vorliegt.

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Mit dem Trilog wird das Alles „gespart“ – man macht den Textentwurf, bringt ihn jetzt raus, überblickt die Stimmenmehrheiten, baut noch irgendwelche kleinen Änderungen ein und setzt es zur Zustimmung auf die Tagesordnung. Dann kann das EU-Parlament ABNICKEN. Wenn nicht, wird eine weitere Schleife durchgeführt, die dann zum Beschluss kommt, ob das EU-Parlament zustimmt oder nicht, entsteht so eine verbindliche EU-Richtlinie (in diesem Fall also die Filter und Lizenzbedingungen für Urheberrechte gegenüber Verwertern wie z. B. YOUTUBE oder YOUTUBE-Blogger).

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YOUTUBE mit Autorenfilter als EU-Richtlinie mit Demo in Stuttgart

Februar 15, 2019

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am Samstag, den 16. Februar 2019

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Am 13. Februar hat die EU-Dreier-Kommission aus EU-Rat, EU-Kommission und EU-Parlament, die sich mit dem EU-Gesetzvorhaben abarbeiten, womit geregelt wird, dass Publizisten, auch im und durch das Internetz, Autorenschutzrechte, Verwertungsrechte und Lizenzmodalitäten des allgemeinen Wirtschaftsrechts beachten müssen. Jetzt gibt es also dazu einen Textentwurf der EU-Richtlinie, indem dieses Thema aufgefaltet und die beiden konfligierenden Grundpositionen zugespitzt werden:

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Einerseits verlangen eher außerparlamentarische gesellschaftliche Formationen FREIHEIT, Freiheit im Netz, kostenloses File-Sharing, rücksichtslose Benutzung von auf dem öffentlichen Markt zugänglichen materiellen und immateriellen Güter, wie TEXTE, BILDER, MUSIK, alle möglichen geltenden Autoren- und Lizenzrechte, willkürlich und kostenlos zu verwenden.

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Dabei wird allerdings das Freiheitsrecht, in der privaten-informellen Kommunikation jegliche Werte und Güter zu kommunizieren, verwechselt damit, dass die profitorientierte Verwertung durch kulturindustrielle Nutzung dem Wirtschaftsrecht zugehört:

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FREI IST Denken, Kritisieren, wissenschaftlich Analysieren, Meinungen auf Zitate setzen usw. Alles im Sinne der individuellen Freiheitspostulate im GG.

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NICHT FREI IST, Eigentumsrechte von Eigentümern unlizensiert zu verwerten – also fremde Güter zu nehmen und unerlaubt zu versuchen, Geld und Geschäft daraus zu machen.

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Wer also bei YOUTUBE im Trail von GOOGLE publiziert, betreibt das Verwertungsgeschäft von YOUTUBE – agal ob der einzelne Youtuber selbst dafür Geld bekommt; denn YOUTUBE lässt ihn nur posten, wenn die Geschäftsziele von YOUTUBE dadurch erreicht werden, wenn nicht, fliegt der „freie“ Youtuber einfach raus.

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Beim aktuellen EU-Papier dieser FREIHEIT-im INTERNET-Richtlinie geht es also im Kern darum, dass Nutzer Verwertungsrechte abrechnen müssen. Und dass dafür die manifeste Verwertung in den Blogbeiträgen auszuweisen sind bzw. durch algorithmische FILTER abgesucht und automatisch gesperrt/gelöscht werden; es sei denn der Verwerter weist den Erwerb von Verwertungsrechten vor.

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Für die völlig freie Contentbenutzung im Internetz tritt seit Jahren die Piratenpartei ein, so auch jetzt im EU-Parlament, und will nun auch dafür öffentlich demonstrieren:

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Forwarded message from Piratenpartei Baden-Württemberg – Presse <presse@piratenpartei-bw.de> —–
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From: Piratenpartei Baden-Württemberg – Presse <presse@piratenpartei-bw.de>
Subject: [PiratenBW#2019021555000385] Save Your Internet Demo in Stuttgart
Date: Fri, 15 Feb 2019 15:36:48 +0100
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Liebe

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die Urheberrrechtsreform der EU steht wieder zur Abstimmung. Die aktuellen Entwürfe enthalten noch immer die gefürchteten Uploadfilter. Die Piratenpartei und die Save the Internet Kampagne haben daher am 23. März zu Demonstrationen aufgerufen.
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Wir werden an diesem Tag in Stuttgart demonstrieren. Gerne laden wir euch hierzu ein, über Unterstützung freuen wir uns jederzeit.
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Mit freundlichen Grüßen
Alexander Ebhart

Piratenpartei Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg
Postanschrift: Stöckachstraße 53 – 70190 Stuttgart
Ladungsfähige Anschrift: Pflugstraße 9a  – 10115 Berlin
 

http://www.piratenpartei-bw.de/

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Dietmar Moews meint: Ich finde es ungebrochen schrecklich, dass die PIRATEN das Geschäft für GOOGLE zu besorgen versuchen.

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Während GOOGLE letztlich doch nur die willfährigen YOUTUBER zulässt und die „Freien“ löscht, weil sie das Friede-Freude-Eierkuchen-Konzept politisch durchbrechen.

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Oder noch klarer gesagt:

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YOUTUBE wendet längst algorithmische Upload-Filter gegen Youtuber an, Video-Blogger, die rausgefischt und rausgeschmissen werden. Da sind nicht nur verletzte AUTOREN, die sich bei YOUTUBE beschweren, dass ihre Rechte unlizensiert gebraucht werden (z. B. Musik im Video).

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Ich habe vorletzte Nacht den Auftrítt der EU-Piratin im TV gesehen.

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Ich denke grundsätzlich anders, als die Piraten es seit Jahren diskutieren. Und ich habe mich damals bei den Piraten mit meinen Vorschlägen nicht nur nicht durchsetzen können, sondern wurde gar nicht verstanden, sondern einfach unterdrückt.

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Dass die politisch Rechten, die Rigiden immer weiter die internationale StaMokap-Linie betreiben, wie jetzt mit Richtlinie 13 der EU ist klar und war auch immer klar. Wenngleich da eine sehr sinnvolle Freistellung für die individuell-freien Blogger/Nutzer in dem Richtlinientext zu fassen versucht wird.

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Da wird man jetzt genau auf Formulierungen achten, damit die FREIHEITSRECHTE, wie im Grundgesetz geschützt bleiben. Z. B. wenn es um YOUTUBE geht, nicht nur Autorenrechte beachtet werden müssen, sondern YOUTUBE selbst längst alle VIDEO-Blogbeiträge ZENSIERT.

 

Meine Sicht bezieht sich sehr einfach auf die beiden entscheidenden Aspekte:

 

Freiheit

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und

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Geschäft/Verwertung

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Die Freiheit ist in der geltenden deutschen Verfassung (GG) klar und überzeugend geregelt:

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Ausgehend vom Würdepostulat sollen Meinung, Publizistik, Kritik, Wissenschaft, Kunst, FREI agieren dürfen (immer, ohne andere Rechte zu verletzen).

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Das ist die individuelle Freiheit und die Pflicht des Staates, deine und meine individuelle Freiheit zu schützen und zu verteidigen.

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Am Beispiel der zitierten EU-Richtlinie §13 ist völlig klar zu unterscheiden und zu trennen, zwischen der individuellen Freiheit (eines Piraten) und den ökonomischen Praktiken der Kulturindustrie.

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Und hier kommt die Blödheit des Unverständnisses:

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Der individuelle Publizist bei YOUTUBE publiziert nicht individuell frei, sondern er betreibt per Vertrag das Profitgeschäft von Youtube/Google.

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Der Kampf, sich des kulturindustriellen Werkzeuges YOUTUBE zu bedienen, gleichzeitig aber so zu tun, als sei das „individuelle Freiheit“, ist sachlich falsch/unzutreffend; denn Youtube betreibt mit allen Contents Geschäfte. Dagegen, Youtube-Geschäfte, die nicht dienlich sind, werden genau nach diesem Algorithmus rausgeschmissen (alle meine politisch kritischen Videos sind weg, die lustigen sind weiter drin).

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Und ich habe es immer versucht, mit dem Beispiel der GEMA zu erklären:

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Ich bin seit 40 Jahren GEMA-Mitglied, war auf großen Jahressitzungen usw. und weiß ganz gut Bescheid, was Rcht- und Zwecksetzung der Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA ist:

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Wer mit GEMA-Vertragsmusik Verwertung betreibt, muss die Ertragsrechnungen vorlegen und Lizenzgebühr durch die GEMA an den Urheber zahlen.

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So fischt seit Langen YOUTUBE Musik-Schnipsel aus Videos heraus und sperrt diese (denn zahlen wollen die individuellen Nutzer natürlich nicht; auch weil nicht sie dafür Geld bekommen, sondern Youtube generiert Gewinne aus dem Gesamtangebot – also auch aus einem GEMA-Musikschnipselchen wird für Youtube Gewinn).

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Der Punkt, der also nicht umstritten werden kann, ist doch ganz einfach, wenn jemand – ohne Lizenzvereinbarung mit dem Autorrechte-Inhaber geschlossen zu haben – materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter verwertet, darf er das (solange es um veröffentlichte Güter handelt; z. B. wenn ich Beatlesnoten kaufen kann, darf ich das auch spielen, muss aber GEMA bezahlen; doch die Rechteinhaber dürfen mir das Spielen der Musik nicht verbieten – sie dürfen aber eine Verwertungsabrechnung von mir verlangen).

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Also, wer marktwirtschaftlich verwertet, muss abrechnen!

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Das sollte genauso für alle Güter gelten – wie bei der GEMA – Bilder, Texte, Video/Film, Ideen, Patente, Gebrauchsmuster, Theater, Musik ff.

Ausgenommen und lizenzfrei sind alle Meinungsäußerungen, die geschützte Texte zitieren, ausgenommen ist Tagespublizistik mit Kommentar und Kritik; ausgenommen sind wissenschaftliche Analysen von publizierten Texten, die dafür natürlich exakt zitiert werden müssen sowie die Publikation der Wissenschaft, ohne Lizenzrechteinschränkungen.

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Darüber gibt es bei der Musik noch die lizenzfreie Benutzung zu Schulzwecken und zum Studium, sogar musikrechtliche Bearbeitungen von geschützten Werken ist zu Studienzwecken erlaubt (man darf den Song „Satisfaction“ für 20 Harfen instrumentalisieren/arrangieren, ohne dafür Lzenz zahlen zu müssen; man darf allerdings damit selbst keine Erträge erwirtschaften, ohne dann auch (mit der GEMA) zu Gunsten von Jagger/Richards abzurechnen).

Genauso kann man das mit allen Texten und Bildern und so weiter, machen:

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Immer wenn der Verwerter ein Gut eines anderen Autorenrecht-Eigners zu Geld macht, muss er davon was abgeben.

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Ich weiß nicht, was daran im Einzelnen oder insgesamt das Freiheitsrecht einschränkt oder Freiheit und Wirtschaft zum Nachteil vermischt.

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Das einzige, was die EU machen sollte, ist die Brüche zwischen dem Autorenrecht und dem US-Copyright zu klären!

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Wer von der GEMA Musik nutzt, muss den Autorennamen nennen – heißt: Mozart bleibt immer Mozart, egal wie alt, niemand darf den Namen des Komponisten vom Werk trennen.

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Anders im US-Copyright – da werden Autorenrechte verkauft und der Autorenname darf geändert/beseitigt/ersetzt werden:

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Beispiel TRUMP kauft „My Way“ und kann dann seinen Namen dranschreiben (Sinatra-Nachfolger nehmen das Geld und sind völlig raus; dabei hat der Franzose Claude Francois das Lied 1966 komponiert und zahlreiche Titel und verschiedene Texte wurden davon als Schallplatten vermarktet – alle haben per Copyright eigene Rechte angemaßt – wer kennt Claude Francois?).

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Wer da von seinen kleinen Youtubern redet und was die Piraten da als ihr Freiheitspostulat auskämpfen, ist doch so, als würden sie verlangen, die us-amerikanischen Atomwaffen individuell nutzen zu dürfen, um so zu tun, als sei das kein kulturindustrielles Schweinegeschäft.

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Wer Youtube macht, betreibt ein Google-Schweinegeschäft, ob mit oder ohne EU-Richtlinie 13.

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Auch diese Diskussion ist Augenstaub. Sie lenkt davon ab, dass das EU-Parlament kein Parlament ist.

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Sprichwörter + Volksweisheiten in Hitlers „Mein Kampf“

Januar 8, 2016
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Vom Freitag, 8. Januar 2016

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Hitler entwickelt in seinem Buch „Mein Kampf“ drei Ansatzpunkte, um die seine Vorstellungsorientierung entsponnen wird.

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EINS Volksweisheiten, Sprichwörter oder sonstige Trivialmetaphern, Bauernschläue, Mutterwitz, bilden aus meiner Sicht den ersten der drei geistigen Ansatzpunkte.

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Hitler entwickelt in „Mein Kampf“ eine Integrations-Kunst eines völkischen Redner-Führer-Konzeptes.

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Es ist auf die Person Adolf Hitlers zugeschnitten.

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https://lichtgeschwindigkeit.wordpress.com/2016/01/03/komikschule-mein-kampf-war-adolf-hitlers-ernst/

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Er schafft sich mit seinem Sprichwörtergebrauch ein Mittlerwerkzeug des mimetischen Entgegenkommens und sinngemäßen Ergänzens – eine auf bereitwilliges Mitspiel der Rezipienten gestellte „poetische“ Rhetorik, während er sich das Auftürmen von Unfug und folkloristischem Irrglaube erlaubt.

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Neben den „Sprichwörtern“ legt Hitler zwei weitere INTEGRATIONS-INKORPORATIONS-MITTEL an:

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ZWEI Eine in den Kampf führbare „deutsch-völkischen Körperschaft versus internationale Sozialdemokratie“, außerdem

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DREI auf die „angebliche deutsche Raumnot und den Kolonie-Eroberungskrieg im Osten“.

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Damit zielte Hitler auf die von ihm nach diesem Dreipunktkonzept herbeizuführende Integration, die sich zuletzt, 1945, in Todesopfer, Verwüstung und  totale Desintegration zeigt.

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Während die innenpolitische Integration bis zur irren Endsieg-Bereitschaft und im totalen Krieg aufging, scheiterte Hitlers Integrationskunst insgesamt an „handwerklichen“ sowie personalpolitischen Irrläufen und an seiner außenpolitischen Unbedarftheit. Er unterschätzte sowohl England wie Russland wie die Vereinigten Staaten sozial wie materiell.

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Die als harmlos daherkommende Sprichwörter-Poetik Hitlers wird bis heute gar nicht erkannt.

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Während für die meisten seiner Argumentationen von „Mein Kampf“ in solchen Sprachspielen von den Lesern einverständnismäßig Konfirmation entgegengebracht wird, hat man es objektiv mit schlampigen, ungenauen – eigentlich fehlschlüssigen – Zwischenfazits und Zusammenfassungen Hitlers zu tun.

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Einer noch nicht ausformulierten semantischen Sekundäranalyse zu meiner hier, am 8. Januar 2016, erstmalig ausgebrachten Hypothese „Sprichwörter“ – als einen der drei Eckpunkte hitlerscher Führungskonzeption – schicke ich heute, dem Datum der Gemeinfreiheit von „Mein Kampf“ (70 Jahre nach Hitlers Tod), eine kurze Exposition zu den Sprichwörtern voraus:

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SPRICHWÖRTER in „Mein Kampf“

 

… unterstützt von der sprichwörtlichen Bescheidenheit eines Teiles unseres Volkes, die im persönlich Unverständlichsten immer um so tiefere Weisheit wittert“ (zitiert nach S. 54 in „Mein Kampf“ in 2 Bd.; München 1927 /1935)

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Und willst Du nicht Genosse sein, so schlagen wir dir den Schädel ein“ (Ebd. S. 53)

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Viele Hunde sind des Hasen Tod“

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unangenehm berührt bei dem Gedanken, für England die Kastanien aus dem Feuer zu holen“ (Ebd. S. 154)

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Was der Bauer nicht kennt, das frisst er nicht,“ (Ebd. S.184)

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Nach dem Tode des Opfers stirbt auch früher oder später der Vampir“ (Ebd. S. 358)

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ihr hat durch die Grundsätze eures parlamentarischen Kuhhandels mitgeholfen, die Nation in den Abgrund zu zerren“ S. 414

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„Auf Biegen und Brechen die Treue halten müssen.“ (Ebd. S. 564)

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„Wie sagt man doch in Leipzig? Das Recht geht mit der Macht“ (Ebd. S. 606)

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Was du tust, tue ganz.“ (Ebd. S. 718)

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Dietmar Moews meint: Die Beispiel-Sprichwörter, die Hitler mit großer schriftstellerischer Geschicklichkeit einsetzt, schließt er dem aufmerksamen Leser sogar semantisch-rhetorisch auf – wie es in dem obigen Eingangs-Zitat eindeutig gesagt wird und überhaupt nicht falsch verstanden werden kann, hier nochmal:

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… unterstützt von der sprichwörtlichen Bescheidenheit eines Teiles unseres Volkes, die im persönlich Unverständlichsten immer um so tiefere Weisheit wittert“ S. 54

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Hitler kreiert eine Art Kuckuckspoesie – seine Leser werden so eingeschworen, dass sie bereitwillig die beabsichtigte „Weisheit wittern“.

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Hitler sagt hier nicht, die Masse der von ihm so angerufenen, hervorragend genialen deutschvölkischen Körperschaft sei doch viel zu dumm, mit der Komplexität des politischen Geschehens erfolgreich umzugehen – es gibt zahlreiche Textstellen in „Mein Kampf“, die immer wieder diese viehische Dummheit der Deutschen herausstellen:

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Die Psyche der breiten Masse ist nicht empfänglich für alles Halbe und Schwache“. (Ebd. S. 44)

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Welch ein Glück, sich in allen wirklichen Entscheidungen von einiger Bedeutung hinter den Rockschößen einer sogenannten Majorität verstecken zu können!

Man sehe sich nur solch einen politischen Strauchdieb einmal an, wie er besorgt zu jeder Verrichtung sich die Zustimmung der Mehrheit erbettelt, um sich so die notwendigen Spießgesellen zu sichern und damit jederzeit die Verantwortung abladen zu können. Dies aber ist mit der Hauptgrund, warum eine solche Art von politischer Betätigung einem innerlich anständigen und damit aber auch mutigen Mann widerlich und verhasst ist, während es alle elenden Charaktere – und wer nicht für seine Handlung persönlich auch die Verantwortung übernehmen will, sondern nach Deckung sucht, ist ein feiger Lump – anzieht. Sowie aber erst einmal die Leiter einer Nation aus solchen Jämmerlingen bestehen, dann wird sich dies schon in kurzer Zeit böse rächen. Man wird dann zu keiner entschlossenen Handlung mehr den Mut aufbringen, wird jede auch noch so schmähliche Entbehrung lieber hinnehmen, als sich zu einem Entschlusse aufzuraffen; ist doch niemand mehr da, der von sich aus bereit ist, seine Person und seinen Kopf für die Durchführung einer rücksichtslosen Entscheidung einzusetzen.

Denn eines soll und darf man nie vergessen: Die Majorität kann auch hier den Mann niemals ersetzen. Sie ist nicht nur immer eine Vertreterin der Dummheit, sondern auch der Feigheit …“ (Ebd. S.89)

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ANMERKUNG D. M.: Leser sollen beachten, dass dieses Buch, „Mein Kampf“ Bd. Eins, aus Adolf Hitlers Lebenshorizont des Jahres 1924 geschrieben wurde und die sozio-politischen Verhältnisse der Residenz- und Reichsrat-Hauptstadt der habsburger Donaumonarchie Wien, vor dem Ersten Weltkrieg, behandelt.

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Gott dienen und dem Mammut

Juli 29, 2015
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vom Mittwoch, 29. Juli 2015

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Biblisch mehrdeutig ist der Vorschlag: „Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon“

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Bekanntlich war bereits Paulus, der Erfinder der Römisch-Katholischen Kirche, ein Erwerbsredner. Paulus akquirierte seine Vortragsreisen bereits vor knapp 2000 Jahren brieflich. Wo er unter abendländischen Heiden (Saloniki, Korinth, Rom) Vergütung versprochen bekam, trat er auf.

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Paulus redete und „missionierte“ für Erwerb. Nun ist allerdings „Mammon“ mehr ein anrüchiger Begriff für „Geldmissbrauch“, Wucher, kurz, unmoralische Praktiken mit Geld unter Menschen.

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Und doch kann man das Thema, auf unsere christlichen Kirchen, einschließlich Bischofskonferenz, bezogen, nicht vertuschen.

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Ob HUMOR oder WITZLOSIGKEIT – Päderastie und Kindervergewaltigung sind unakzeptable Umgangsformen, egal ob gewerblich (Zuhälterei) oder mit Liebe (Non-Profit) nicht nur seitens des Kirchenpersonals.

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Aber mit Witzigkeit / Gewitztheit kann man sich oft retten bzw. die Kundschaft ablenken.

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So war in den vergangenen Tagen in beinahe allen deutschen Massenmedien die Agenturnotiz zu lesen, dass eine Schriftstellerin, die als Erwerbsautorin Witze erfindet, schreibt und auf ihr Autorenrecht vermarktet, solche Neuwitze per Twitter bei der allgemeinen Twitteröffentlichkeit testete:

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Sie stellte also Witze im Tweed ins Internetz und wartete auf die Resonanz – zu sehen, ob so ein Witz ankommt oder nicht, z. B.;

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Steht ein Kinderwagen vor der Uni.“

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Steht ein Rollstuhl vor der Uni“

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Steht ein Manta vor der Uni“

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Nebeneffekt dieser lizenzfreien Witz-Publikationen war aber, dass Tweed-Leser solche Testwitze ihrerseits einfach im eigenen Namen weiterbenutzten, ohne Angabe der Ausgangs-Twitterin. Die stellte also Klageantrag auf Urheberrechtsverletzung bzw. Verletzung ihres „Copyrights“.

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Also: „Welche Silbe beim Wort Sein“ gefällt dir nicht?“ – hahaha hihi und folglich erfand nun das „neue deutschland“ ebenfalls in der Titel-Kolumne „UNTEN LINKS“ eigenerseits was Witziges, das ich hier überliefere – allerdings ohne Autorenrechte-Verletzung:

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UNTEN LINKS, neues deutschland, Seite 1vom 28. Juli 2015:

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Weil es nicht klappt, Wolfgang Schäuble als Finanzminister abzulösen (A. D. M. „Steht ein Rollstuhl vor der Uni“), wächst der Wunsch, zumindest die Euro-Banknoten zu reformieren. In Kooperation mit dem deutschen Tierschutzbund möchte der Bund der Steuerzahler auf alle Geldscheine Eulen drucken. Da die LINKE (A. D. M. „Steht ein Manta vor der Uni“) allerdings befürchtet, dass diese dann nicht mehr nach Athen getragen werden, will sie statt Eulen Igel. Schließlich ist der Ruf „Ick bün all hier“ nicht nur der Albtraum aller alten Hasen, sondern auch ein alter Traum der Linken. Die Grünen sähen gern die Forderung nach einer „Ehe für alle“ verbildlicht, indem gleichgeschlechtliche Pärchen das Papiergeld zieren – natürlich entsprechend quotiert und gern in den Farben des Lieblingskleids von Claudia Roth. Die Deutsche Bischofskonferenz präsentierte erst den Aufdruck „Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon“, hat sich inzwischen aber mit dem Museum für Naturkunde in Berlin zusammengetan und geändert in: „Ihr könnt Gott dienen und dem Mammut“.

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Der Humor von Linken allgemein und in den Einzelfällen – nun ja – und nun also hier bei UNTEN LINKS im neuen deutschland – nun ja – ist mir hier mal einen Kommentar wert:

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Dietmar Moews meint: Der Künstler-Ausbeuter Karl Marx hatte bereits in seiner „Mehrwerttheorie“ einen Ansatzpunkt „kreiert“, den er den Mehrwert-Ausbeutungsbetrag „PROFIT“ nannte. Aber es war eine Irreführung – Marx‘ Mehrwert, also der Profit des Kapitalisten, war nicht Ertrag aus der Arbeiterleistung, sondern war eigentlich nur die Ausbeutung der Kreativität, der Erfinder, Entwickler und Innovatoren. In Marx Mehrwerttheorie fehlt im Kostenansatz – von Marx vergessen bzw. unterschlagen, damit er daraus die Arbeiterausbeutung vorrechnen konnte – die Bezahlung derjenigen an der Wertschöpfungskette unerlässlich beteiligten Leute, die die Unternehmensidee, die Produktidee, die Verbesserungsidee schufen. All die Künstler, Erfinder, Entwickler, deren Werke nutzbar sind, werden bei Marx unterschlagen und nicht in seiner Theorie-Rechnung angesetzt. Selbst Schumpeter, der zeigte, dass in Marx‘ Theorie der Kostenansatz für Marketing fehlt, hatte die Ausbeutung der Kreativen nicht erkannt. Diese Ausbeutungskritik hat Dietmar Moews geschaffen – der dafür bislang nicht publiziert wurde.

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Also – Marx, der ohnehin nur über seine eigenen Scherze lachte (nicht die seiner Frau jenny und nicht über sich selbst) kann durchaus als historisches Vorbild der humorlosen „Kommunisten“ gelten. Und bei UNTEN LNKS im „sozialistischen“ neuen deutschland finden wir diese Humorlosigkeit täglich wieder:

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Ich will es abschließend kurz und klar sagen:

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Die „Ick bün all hier“-Mammon / Mammut-Pointe wird mit endlosem Geschwiemel voll-gelinkst – weder die LINKE noch die GRÜNEN sind humorvoll – eher führen sie seit Jahren Angstschweiß auf Stirnen zu Markte, wenn sie nur die Tageslage kommentieren müssen (wenn mal Ironie bei Dietmar Bartsch oder Sarah Wagenknecht die Langeweile durchbricht, werden sie sofort nicht verstanden), so

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der Witz hätte nach der Regel der Kunst: Alles weglassen, was man weglassen darf, lauten müssen:

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Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich mit dem Museum für Naturkunde zusammengetan“.

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PRESS-Freiheit und Urheberrecht bei Kohl / Schwan

Oktober 7, 2014

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am Dienstag, 7. Oktober 2014

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Hier geht es um den Rechtsstaat und um Staatsräson.

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Mit dem Streit zwischen Altkanzler Kohl und dem Autoren Heribert Schwan um Veröffentlichungsrechte liegt ein besonderer Fall von höherem Recht der politischen Selbstaufklärung der Deutschen vor, die wissen müssen, was sie und ihre Repräsentanten tun und taten.

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Zunächst ist nicht klar, ob Kohl tatsächlich diesen Streit juristisch führt oder ob er lediglich eine juristische Streitperspektive nebst Mediengeräuschen prüfen lässt.

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Heute haben die Medien die Publikation von „Helmut-Kohl-Protokollen“ erneut thematisiert und insbesondere den Autor des Buches Heribert Schwan, der für Kohl bereits die ersten drei Bände der Helmut-Kohl-“Autobiografie“ verfasst hat und acht Jahre lange sehr intensiv, erfolgreich und eng mit dem Alt-Bundeskanzler zusammengearbeitet hat.

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im Fex-Tal

im Fex-Tal

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Dietmar Moews meint: Heribert Schwan nutzt und verteidigt die Pressefreiheit.

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Sein Buch ist von höherem allgemeinen Interesse, dass quasi eine Frage der Würde der Deutschen ist, nämlich: Ein demokratisches Volk muss wissen und lernen können, was es selbst politisch bewirkt: Was wird durch gewählte Repräsentanten bewirkt, wie Bundeskanzler Kohl und jetzt der invalide Altkanzler Kohl es war und möglicherweise ist?

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Wir wissen, so wie es nicht möglich ist, dass ein Bundestagsabgeordneter stets im Parlament sitzt, wenn Lesungen sind. Wir wissen, dass es Kompetenzen und informelle Entscheidungsprozesse gibt, dass Einfluss und Lobby, dass Parteiorganisation und Staatsmedien usw. üblich sind. Wir müssen wissen, dass der Spitzenpolitiker mit staatsmännischen Anforderungen vor eine enorme Beanspruchung eines Menschen gestellt ist, wenn er solche Rollen verantwortlich übernimmt und den Aufgaben pflichtgemäß entsprechen möchte: das ist Menschen vernichtender Stress.

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Am Beispiel des Schwan / Jens-Protokolle-Buchs und der Kanzler-Kohl-Geschichte wird klar, wie viel vom Geschick des einzelnen abhängt und wie diesseits von Gut und Böse, die alltägliche Verpitbullung unserer Parlamentarier und Parteipolitiker Rechtschaffen erschwert bzw. unmöglich macht.

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In der Organisation von Politik ist der nichtdirigierbare Zeit- und Entscheidungsfaktor ausschlaggebend für das Gelingen der Wertverwirklichungen oder die Abwehr von Not.

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Kanzler Kohl hat in der schwerwiegenden Situation des Zusammenbruchs der DDR die notwendige individuelle Kapazität gehabt, Mut und Urteilskraft, das Richtige zu tun, und dabei in aller Kürze die wichtigsten Partner mitzunehmen bzw. vollkommen einsam zu entscheiden.

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Kohl war ein großer Staatsmann.

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Die Schwächungen seiner Arbeit, durch Allzumenschlichkeit, die sich andere zu Schulden kommen ließen und lassen, ist diesem schwer geschlagenen, sensiblen Kohl zuzubilligen, uns im Streit mit Schwan indirekt mitzuteilen. Schön ist nicht, was Schwan uns mitteilen musste. Aber es bringt mehr Wahrheit und Aufklärung – und es nützt Kohl: Es zeigt seinen nüchtern Weitblick und einsamen Mut.

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Helmut Kohl kämpft vor Gericht um die Wahrheit

Oktober 6, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4965

am Montag, 6. Oktober 2014

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Bildschirmfoto vom 2014-10-01 16:27:35

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Hier geht es um die Menschheit und um Staatsräson, nicht um Privatvergnügen.

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Es geht also nicht um den heutigen Helmut Kohl und seine heutige Ehefrau und mögliche Stellvertreterin. Es geht um ein höheres Gut.

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Ex-Kanzler Kohl schießt meines Erachtens am Ziel vorbei. Er will eine Biografie von Heribert Schwan verhindern, kündigt einen Gerichtsprozess dagegen an, veranlasst aber keine Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung des Heyne-Buches.

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Alle deutschen Massenmedien berichten heute über Kohl und das neue Buch.

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Ich möchte eine staatspolitische Überlegung dazu entfalten, damit eine Einordnung von moralischen, juristischen und politischen Ansprüchen verständlich werden kann – wer es kapiert -, wo als oberster Anspruch das „Recht der Menschheit auf die Wahrheit“ Geltung hat:

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Es geht nicht um Staatsgeheimnisse, sondern um eine von Gesetzen gar nicht berührbare deviante Menschlichkeit – die einer oder eine bringt oder nicht.

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Das ist juristisch irgendwie notleidend: Kohl kann keine Biografie blockieren. Kohls Urheberdissens um Tonbandaufnahmen lässt sich nicht beweisbar auf Vorrechte um Inhalte des Heynebuches von Schwan / Jens übertragen usw.

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Wenn ein Buchautor, wie der anerkannte Politikjournalist in Staatsdiensten, Heribert Schwan (geb.1944), DLF+WDR+ARD+Redakteur bis zum Altersruhestand, sich einen jüngeren, prominenten Ko-Autor nimmt, Tilman Jens, dann trägt das machiavellistische Züge.

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Heute begann die umstrittene Auslieferung einer „Kohl-Biografie“, die der ehemalige Berater, Vertraute und Ghostwriter des EX-Kanzlers Helmut Kohl, mit dem Heyne-Verlag München publiziert.

Das umstrittene Buch Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle über Altkanzler Helmut Kohl auszuliefern, kommentiert Heyne München so: „Das Buch erscheint bei uns ganz normal und wird heute ausgeliefert – wir sehen da im Moment keinen Handlungsbedarf“, sagte eine Verlagssprecherin. Bislang liege keine Unterlassungsaufforderung vor.

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Der Focus hatte berichtet, Kohl wolle klagen. Er habe Anwälte beauftragt, die Veröffentlichung des Buches von Heribert Schwan und Tilman Jens zu stoppen.

Wie Der Spiegel schreibt, rechnete der langjährige CDU-Vorsitzende in den Gesprächen mit Schwan teils drastisch mit Parteifreunden ab, darunter Angela Merkel („kann nicht mit Messer und Gabel essen“), Christian Wulff („ein ganz großer Verräter“) und Friedrich Merz („politisches Kleinkind“), Wolfgang Thierse („Volkshochulintelligenz“), Norbert Blüm („Verräter?“).

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Grund des Streits sei der Verdacht, Schwan habe für die Publikation jene 200 Tonbänder (630 Stunden) aus Gesprächen mit Kohl verwertet, deren Nutzung ihm das Oberlandesgericht Köln im August untersagt hatte. 2001 und 2002 hatte Schwan den Altkanzler in seinem Haus in Oggersheim an mehr als 100 Tagen ausführlich befragt und das Gespräch auf 200 Tonbändern aufgezeichnet.

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Auf den Verdacht lässt sich kein Streit gewinnen. Kohl muss exakte Zitate beweisen.

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In der „ZEIT“ ging es in der Öffentlichkeit weniger um Kohls Rolle als Kanzler der Einheit, sondern seine Rolle in der Spendenaffäre der CDU. Kohl hatte Großspenden entgegengenommen und weigerte sich die Spender zu nennen. Hinzu kam die Selbsttötung von Kohls Frau Hannelore 2001.  

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Mit Schwan und dem Droemer Verlag, bei dem die Biografie ursprünglich erscheinen sollte, war vereinbart, dass Kohl jederzeit kontrollieren dürfe, was in seinen Memoiren stehen soll. Anfangs hielt sich Schwan daran. Zum Bruch kam es, als der Journalist zu einem WDR-Film über Kohl einen Begleitband herausbringen wollte. Die Änderungswünsche von Kohls neuer Frau Maike Kohl-Richter gingen laut Spiegel soweit, dass Schwan sich beim Altkanzler beschwerte. Der teilte ihm daraufhin mit, dass er auf seine Dienste künftig verzichte.

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Seine spätere Forderung nach Herausgabe der Tonbänder begründete Kohl damit, dass nur er über seine Lebenserinnerungen zu bestimmen habe.

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Nach dem Bruch mit Kohl behielt Schwan die Tonbänder zunächst. Er schlug vor, sie der Adenauer-Stiftung zu überlassen, was Kohl ablehnte. Nachdem das Gericht Schwan zur Herausgabe verurteilte, kam er dem nach. Doch er hatte Abschriften anfertigen lassen. Sollte er sie für sein umstrittenes Buch genutzt haben, das nun der Heyne-Verlag herausbringt, wäre das zumindest ein Vertrauensbruch.  

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Juristisch geht der Streit demnächst wohl in eine neue Runde. Der Bundesgerichtshof entscheidet, ob er sich der Sache annimmt. Die Bänder gelten auch deshalb als wertvoll, weil Kohl sich seit einem Unfall 2008 nicht mehr richtig artikulieren kann. Er war auf der Treppe seines Hauses gestürzt und hatte sich ein Schädel-Hirn-Trauma zugezogen. Die Aufzeichnungen könnten für Historiker eine einzigartige Quelle sein, wenn es darum geht, zu verstehen, wie Kohl dachte und regierte.  

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Bisher sind drei als Auto-Biografie bezeichnete Bände über Kohl erschienen, sie umfassen die Jahre 1930 bis 1994. Die letzten vier Jahre Kohls im Kanzleramt bis zu seiner Abwahl 1998 fehlen noch in der biografischen Buchreihe – damit unter anderem auch die CDU-Spendenaffäre.

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Es ist Kohl unbenommen, seinen eigenen Teil VIER zu bringen oder authorisiert bringen zu lassen.

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Dietmar Moews meint: Ein Geheimnis kennt niemand. Das ist eine der einfachsten Lebensweisheiten, die jeder kennen muss – so einer wie Helmut Kohl weiss das.

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Was Kohl auf Band gesprochen hatte, war jedenfalls von ihm selbst über den Zaun der Zähne hinaus zur Veröffentlichung gedacht (möglicherweise unüberlegt).

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Das ist wie mit dem Geldverleihen: Man verleiht nur, was man auch verlieren dürfte. Sowie das Leihgut lebenswichtig für den Verleiher selbst ist, darf bzw. kann er nicht verleihen. Ein Notfall unterliegt anderem Recht. So viel zu Kohls Lebensklugheit.

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Im Gerichtsstreit Kohl gegen Schwan ging es einerseits um Urheberrechte. Kohl wurde das Urheberrecht und die Folgerechte für die Tonbandtexte zugesprochen.

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Autor Schwan hätte sich eigene Rechte daran von Kohl vertraglich zusichern lassen müssen. So, wie die Zusammenarbeit gelaufen ist, ist zwar die Produzentenrolle und die Koproduzentenrolle unzweideutig auch Beleg für die Urheberschaft von Schwan. Anderenfalls hätte Kohl eine derart diskretionsbedürftige Ladung allein aufnehmen können.

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Aber er wollte Schwans sozio-geistige Mitwirkung einbeziehen. Schwan war rechtlich in ein ausbeuterisches Dienstleistungsverhältnis zu Kohl getreten bzw. kann keinen anderslautenden Vertrag vorlegen. (Oberflächlich kann der Vergleich einer Erfindung zu einem Patent von Bayer Leverkusen dienen, wo der Laborchemiker als Entwickler arbeitet, aber der Bayerkonzern die Urheberrechte eignet – außer dem Erfindernamen).

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Bei dem heutigen Streit Kohl gegen Schwan / Jens geht es nun aber urheberrechtlich um ein neues Autorenwerk. Schwan und Jens sind die Autoren der „Protokolle“ und haben das Recht und der Heyneverlag hat das Verlagsrecht.

Des weiteren geht es Kohl um die vermutete Verwendung von Schwans Insider-Wissen.

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Hierzu lassen sich aus dem Dienstleistungsverhältnis und aus der Verschwiegenheitspflicht Schwans Kohls Ansprüche darlegen. Umgekehrt – Schwan hat kein Recht dazu, aus Kohls Diskretionsbereich zu publizieren bzw. Rufmord auszulösen. Das dürfte auch unabhängig davon sein, ob Kohl Schwan bezahlt hatte, oder, ob Schwan auf eigene Rechnung mit Kohl die Tonbandgespräche führte. Es könnte allerdings auch die rechtliche Wirkung haben, dass Schwans heutiges eigenes Wissen, das ihm Kohl in den Tonbandgesprächen mitteilte, in seine eigene Arbeit einbeziehen darf.

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Es sind aber solche juristischen, urheberrechtlichen und vertragsrechtlichen Probleme und Ansprüche gerichtlich klärbar, bevor eine Publikation blockiert werden darf.

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Aus meiner Sicht muss der Blick eine andere Qualität fokussieren. Damit kommt eine rechtliche Perspektive zur Geltung, die über BGB und Grundgesetz hinauswirkt: Das Menschenrecht – die Werte hierzu sind  in der Präambel des Grundgesetzes zu finden:

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Wir haben folgende Situation: Ein valider Mensch und Staatsbürger tritt rechtmäßig in ein hohes Staatsamt ein: Kohl – als Parteimitglied der CDU, Abgeordneter, schließlich Bundeskanzler (er begibt sich selbstbestimmt unter besondere Rechtspflichten).

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Kohl macht seine gesatzte Arbeit als Bundeskanzler – und er macht pflichtgemäß und darauf vereidigt Politik nach der Natur von Politik. Das heißt:

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Ein Bundeskanzler folgt den Kunstregeln der Politik, die immer an politischen Zielen und Wertsetzungen orientiert grenzwertige Mittel in jedem Belang praktiziert bzw. solche Mittel auf sich selbst angewendet hinnehmen muss. Oder er oder sie können sich krank melden: Kanzler ist krank“

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Das sind teils die Regeln des Dschungels.

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Wer sich krank meldet, ist arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite – ein ärztliches Attest kann auch in die Klapse führen.

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Genau hier tritt die Qualität ein, um die es eigentlich im Streit um Kohls Biografie geht:

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Ein Regierungschef von Deutschland hat als individueller Mensch seine ganz eigene esoterische Balance zu halten, was er sozial, was er psycho-sozial, was er psycho-somatisch, was er physiologisch spielt, was er sich zumutet und wo seine momentane Inkonstanz zu einer persönlichen Leistungsschwäche kommen darf – er muss es innerlich vertragen können. Übernimmt er sich, geht er unter. Übernimmt er sich, können unter Umständen unbeschreiblicher Schaden und staatsgeschichtliche Schäden entstehen.

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Politische Führer brauchen exzellente Stellvertreter und brillante Vertraute – wie Kohl mit Geissler und mit seiner Ehefrau mal gehabt hatte, aber mit Peter Hinze nicht haben konnte.

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Der Bundeskanzler Kohl hatte in der Zeit seiner Kanzlerschaft, die das neue Heynebuch berührt, hauptsächlich den Zeitraum seiner geplanten „Autobiografie“ TEIL VIER (deren ersten drei Teile Schwan als Ghostwriter geschrieben hatte), einen gewaltigen Komplex politischer Anliegen zu koordinieren – die Folgen der „Deutschen Einheit“, die Staatsschulden, Euro und Europäische Union, die Parteifinanzierungsanarchie, die Abhängigkeit von den USA.

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Dazu hatte sich eine soziale Szenerie der nachkommenden politischen Nomenklatura entwickelt, mit der Kohl nicht die seinen Ideen und Konzepten gemäße „Konsonanz der Gemüter“ aufbauen konnte – Ost-West-Aspekte, Nord-Süd-Aspekte, Alt-Jung-Aspekte, protestantische Wähler!

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Kohl kandidierte im Jahr 1998 zum fünften Mal zum Kanzler, gewann Wähleranteile, verlor aber  die Koalitionsmehrheit. Schröder konnte „Mitte-Links“ über 50 Prozent erreichen und wurde Kanzler.

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Der Wendepunkt war dann der Bremer CDU-Parteitag 1998:

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Auf dem CDU-Parteitag in Bremen war der Bundeskanzler Helmut Kohl, der äußerst schwer gesundheitlich geschlagen war, vor eine zerrüttete persönliche Szenerie gestellt. Helmut Kohl, mit gut 77 Prozent als CDU-Chef wiedergewählt, thronte allein in der ersten Reihe des Podiums zu Bremen, ein mokantes Lächeln im Gesicht, ein kurzer triumphierender Blick nach rechts unten zu Lothar Späth, Kohls Gegner war geschlagen. Heiner Geissler war als CDU-General geschasst. Kohls Bundesoppositions-Führungsgruppe bestand nun aus Wolfgang Schäuble und Angela Merkel.

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Das Führungsproblem innerhalb der CDU steigerte sich mit dem, im Jahr 1990, durch ein Attentat geschlagenen Innenminister Wolfgang Schäuble, der sich mit Spendenbetrug und Lüge vor dem Bundestag von Kohl verabschiedete. Im Dezember 1999 verabschiedete sich Angela Merkel, die einen situativ gerissenen FAZ-Kasten gegen Kohl schrieb.

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Und das war eigentlich das Ende von Kohls Mitteln: seine besten und loyalsten Kräfte zogen nicht mehr mit – im Gegenteil, Biedenkopf war plötzlich wieder da, Heiner Geissler dachte selbst, Norbert Blüm wackelte herum – die Gesamtstimmung legte auf Helmut Kohl nicht mehr den Wert und brachte nicht den Respekt und nicht die geistigen Synergien heran, ohne die eine Politik nicht verkörpert werden und gelingen kann.

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Der Politiker Helmut Kohl stand inmitten eines existenziellen Stoffwechsels, in dem er nicht mehr Handelnder sondern mehr Geworfener war. Die Ehefrau Helmut Kohls war inzwischen sehr krank. Seine Söhne waren mehr um die Mutter als um den Vater besorgt.

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In dieser ans Leben gehenden Lage, beendete Kohls schwerkranke Ehefrau (2001) ihr Leben.

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Als Kohl in den Jahren danach, 2001, 2002 (ungeachtet 9 / 11) mit Koautor Heribert Schwan diese letzte Phase der Kohlkanzlerschaft auf Tonbänder sprach, kam chronologisch gemäß der „Triumph“ bzw. die „Hölle von Bremen“ dran:

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Kohls harte Bemerkungen – wie sie heute im SPIEGEL kolportiert werden – über jüngere Kollegen sind erklärlich, weil hier ein Staatsmann an der Hölle gekostet hatte und dadurch (in Bremen) noch einen letzten Sieg erringen konnte. Gerade dieses Zeugnis ist aber auch notwendig, herauszubringen, was bis dahin niemand wissen konnte:

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Der Bundeskanzler Helmut Kohl hatte sich als privates Individuum erheblich von seinem eigenen Menschenrecht abgesetzt – er hätte im Krankenhaus liegen müssen -, ja, er nahm längst nicht mehr das Tierschutzgesetz für sich in Anspruch, sondern er kämpfte bis aufs Äußerste für seine politischen Überzeugungen. (Es ist nicht damit getan, dass das jeder von sich immer sagen kann).

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Helmut Kohl war körperlich gesundheitlich fertig und seine soziale Natur war zuende. Zwar liegt hier offen, dass der alte Kraftmeier Kohl auf solche Schwächen bei anderen auch nicht sonderlich reflektierte – aber was sollte Kohl tun? – außer sich selbst bis ans Äußerste zu belasten.

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Das ist hier der Wert und der Punkt: Der Staatsmann Kohl hatte Alles gegeben. Kohl hatte vor der Öffentlichkeit gelogen, Wahrheit verweigert, hatte üble Anschuldigungen auf sich genommen. Z. B. ist bis heute unklar, wofür die Parteispendengelder, deren Spender Kohl nicht nennt, denn ausgegeben worden sind. Wohin ging das Geld? Erhielt es etwa Gorbatschow? Wie hat man Gorbatschow, der erhebliche Nachteile in Moskau zu erwarten hatte, abgesichert? Das Geld war als Spenden plötzlich da und in den Büchern der Parteikasse, keiner weiß, woher. Aber, und, es ist wieder weg. Und keiner weiß wohin, an wen, wo für. Niemand sagt, Kohl hätte sich privat selbst bereichert.

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Jedenfalls hatte Helmut Kohl im Jahr 2002 in den Tonbandgesprächen von seiner Überanstrengung Zeugnis gegeben, indem er durch die sehr persönlichen wertenden Urteile über zahlreiche Politiker, die tiefen sozial-psychologischen Risse zwischen ihm und all denen, mit denen er zu arbeiten hatte, kennzeichnete. Das findet sich auch in seinen sonstigen herablassenden und niedermachenden Urteilen über andere Politikfiguren.

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Aus einem distanzierteren Blick, mit gewissem Abstand, kann es sein, dass Kohl sich in dieser „Kampfsprache“ nicht in einer Biografie bezeugt sehen möchte, nicht in einem unliebenswürdigen Buch, das auch noch aus Tonbandaufzeichnungen wörtlich zitiert. Kohl möchte den Staatsmann repräsentiert sehen und nicht die Kampfhenne.

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Die Welt, insbesondere im Falle Kohl die Deutschen, sollten wissen, aus welch hartem aber unter Umständen witzlosem Holz die deutschen Führer bestehen bzw. bestanden, welche unmenschlichen Zerreißkräfte dabei auszuhalten sind und mit welchen Spannungen zwischen Selbstbild und Fremdbildern dabei gekämpft werden muss.

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An dem Streit um dieses „Protokolle“-Schwan / Jens-Buch wird deutlich, welche politische Qualität der Zuverlässigkeit und Stärke Kanzler Kohl gebracht hat. Man begegnet einem ästhetischen Fall der Sinn- und Formproblematik, in dem Kohl – dem Historiker – besondere Durchsetzungsfähigkeiten mit strukturell-funktionalen Haltungs- und Formschwächen zu attestieren sind (ungeachtet wie und wer den Teil VIER der Kohl-Autobiografie noch schreiben wird).

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Es ist also sehr verständlich, dass sich der Staatskünstler Kohl im abschließenden Teil VIER seiner Autobiografie lieber selbst „designen“ würde, als mit kühler Bilanzsprache die persönlichen sozialen Scherben und die kleingeistigen Bescheißereien um „Ehrenwort“, „Barschel-in der Badewanne“, „Söhne-und-Ehefrau-Rolle und „Schwarzgeld-Blackout“ aufgerechnet zu bekommen.

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Kurz:

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Ich bin der Meinung, Schwans Mitteilungen zu Kohls Biografie sind von höchster Wichtigkeit und deshalb nicht Privatangelegenheit von Dr. Helmut Kohl heute.

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Ich bin auch der Meinung, Kohl sollte das Schwan-Buch zulassen, damit auch am Beispiel Kanzler Kohl  deutlich wird, wie brutal und zur Not ohne Pietät Politik geschieht, weil es Machtpolitik ist. Es ist Kohls persönliches Pech, dass er den Teil VIER seiner Autobiografie nicht mehr mit Schwan gemeinsam hat schreiben können. Dass Schwan nun lieber mit Tilmann Jens als mit Frau Kohl-Richter gerbeitet hat, ist Schwans Urheberrecht.

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HELMUT KOHL: Vergesslichkeit des Alt-Kanzlers vor Gericht

September 3, 2014

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am Mittwoch, 3. September 2014

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Es gibt von Alt-Kanzler Dr. Helmut Kohl (CDU) publizierte Erinnerungen in mehreren Bänden. Kritiker haben daran allerhand absichtlicher Falschdarstellungen, Weglassungen und Beschönigungen nachgewiesen. Des ungeachtet sind solche Aufzeichnungen reich an Material und aus meiner Sicht immer interessant zu kennen.

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Seit Längerem streitet Kohl mit seinem Ghostwriter Heribert Schwan, mir als langjähriger bewährter Journalist des Deutschlandfunks Köln gut bekannt, vor Gericht.

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Der Streit geht um 200 Tonbänder mit den Lebenserinnerungen von Altkanzler Helmut Kohl, die Kohl und Schwan gemeinsam in vielen vielen Stunden gemeinsam diskutiert, erstellt und aufgenommen haben

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Nachdem das Oberlandesgericht Köln die Rechte an Eigentum und Besitz der Bänder Kohl zugesprochen hatte, hat Heribert Schwan jetzt angekündigt, vor dem Bundesgerichtshof in Revision zu gehen. Schwan will die Bänder ebenfalls mit eigenem Recht verwenden dürfen. Abzuwarten ist, wie der Revisionsantrag begründet wird und ob die Revision zugelassen werden wird.

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Dietmar Moews meint: Die bislang bekannte Argumentation von Heribert Schwan gegen Kohl, dass er, Schwan, die Tonbänder beschafft und dass er den CDU-Politiker befragt habe, scheint mir zu schmal zu sein.

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Die Argumentation müsste den Grundsatz des Gemeinschaftswerkes zuspitzen, damit die Entscheidungsqualität deutlicher werden kann, sofern die bisherige Rechtsprechung hier Kohl als Urheber betrachtet. Die lautet:

 

„Die Gespräche, die Schwan mit dem früheren Bundeskanzler geführt habe, seien „in keiner Weise mit einem Interview vergleichbar“ (dpa bei K St-A, am 3. September 2014).

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Das aber ist zunächst eine Verschiebung der Argumentation und des strittigen Punktes. Wenn der Vergleich zur Urheberrechtslage, mit der Rechtedisposition bei einem Interview gezogen wird, den das Gericht hier vom Grundsatz her verneint hat, wäre zu klären, dass der Urheber derjenige ist, der das Werk hervorbringt bzw. holt: Urheber ist in jedem Falle der Interviewer. Ansonsten könnte der Interviewte seine Erinnerungen allein und selbständig hervorbringen.

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Demnach müsste eine höchste Klage (Bundesgerichtshof) verfolgt und beschieden werden, zu den Fragen: Was ist ein Interview? und wie verhält sich dabei die Urheberschaft mit Blick auf das Urheberrecht?

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Meiner Meinung nach hätte das Urteil die Fragen, wer ist der Urheber und wer hat welche Rechte zu welchen Anteilen? zu berücksichtigen. Im hier strittigen Fall handelt es sich zweifelsfrei um eine Kollektivleistung von Kohl und Schwan gemeinsam. Möglicherweise entstand diese gegenseitig umstrittene Anteiligkeit der Urheberschaft aus der Kollektivleistung. Das mag zur Entscheidung anstehen.

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Wir kennen Urhebergemeinschaften in der Pop-Musik wie „Lennon-McCartney“, die gegenüber der Verwertungsrechtsfrage und dem unveräußerlichen Urhebernamen stets zu gleichen Teilen figurieren.

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Während die Autorenschaft bei beinahe allen Lennon-McCartney-Songs aus unterschiedlichen Einzelbeiträgen und auch aus konkretem Gemeinschaftsschaffen entstanden – und immer wurden dann fertige Songs vollgültig als Lennon-McCartney publiziert – egal, wer den Text, ein Motiv, eine Melodie, eine Brücke oder einen Taktwechsel eingebracht hatte.

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Hier im Falle Kohl-Schwan besteht das urheberrechtlich fragliche Werk – ein erarbeiteter Text, der aus zweierlei Quellen gespeist worden ist , nämlich von Kohl, von Schwan und von beiden gleichzeitig gemeinsam.

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Dabei ist keineswegs allein, weil es um Kohls Erinnerungen geht, der Text auf den Tonbändern eine Niederschrift dessen konkrete oder aus dem Gedächtnis heraufgeholten Inhalten. Sondern erst wenn es von Kohl Hand eine literarische Form, „Erinnerungen“ genannt, wurde, ist er Urheber im Sinne des Urheberrechtes.

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Schwan ginge nur dann als Miturheber leer aus, wenn er von Kohl per Dienstleistungs- oder Werkvertrag definitiv eingekauft worden wäre.

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Ansonsten würden die Tonbandtexte Schwan gehören, selbst wenn sie in freiem Miteinander durchaus auch von Kohl und Schwan gemeinsam erzeugt worden wären, z. B. wenn Kohl persönlich überhaupt keinerlei eigene Gedächtnisleistungen mehr hervor- und einzubringen vermocht hätte;

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Andererseits der jüngere Heribert Schwan, als einer der wichtigen Kohl-Insider, möglicher weise die gesamten Tonband-Erinnerungen durch seine eigene persönliche Gedächtnis und Erinnerungsarbeit rausgebracht haben könnte.

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Zwar kommt es zu einer solchen substantiierten Beurteilung zur Frage, wer ist im Sinne des Urheberrechtes der Urheber des Textes auf den Tonbändern? Auf die konkrete Textprüfung und die Beweislage – immer des Klägers – an (hier steht derzeit Aussage gegen Aussage.

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Entscheidend ist aber, dass Kohl seine Erinnerungen ohne die individuellen geistigen Leistungen des Co-Autors Heribert Schwan nicht zu diesen Tonband-Texten hätte hervorbringen können. Der Autor Schwan ist ein unabdingbarer Schöpfer und Quelle des Werkes und damit Urheber im Sinne des Gesetzes.

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Im Sinne der Relevanz solcher Erinnerungen kommt beiden Urhebern an den Textaufnahmen, Kohl und Schwan, das Urheberrecht sowohl hinsichtlich der Verwertungskompetenz und der Entgeltungsansprüche, wie aber auch hinsichtlich der hier scheinbar gegenständlichen Deutungshoheit. Hier zielt die junge zweite Ehefrau von Kohl auf das ihr von Kohl inzwischen übertragenen Bestimmungsrecht, die den Autor Schwan von der Deutung und Verwertung der Texte vollkommen ausschließen will.

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Das ist angesichts der Gemeinschaftsarbeit, diese Erinnerungen auf die Tonbänder zu sprechen, vollkommen unbillig gegenüber Heribert Schwan – der ebenfalls eine Autoren-Person der Zeitgeschichte ist. Während die nachgeheiratete Frau Kohl lediglich eine juristische Nachfolgerin von Kohl ist. Sie ist selbst keineswegs eine Person der Zeitgeschichte im Sinne Kohls Urheberschaft, die eine eigene Deutungskompetenz in Kohls Recht hat. Sie ist lediglich Erbin der Folgerechte des vermeintlichen Teilurhebers Kohl.

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So wie Kohls Erinnerungen und sein Gedächtnis an sein Leben Kohl unveräußerlich zu Eigentum sind, so sind seine „Erinnerungen“ als unter diesem Titel publizierten Buchbänden inhaltlich hinsichtlich der Textfassung ebenfalls Kohls Eigentum. Auch sämtliche von Kohl hierzu eingekauften Hilfen und abgegoltenen Dienstleistungen, Lektoren, Rechercheure, Archivarbeit usw. sind durch Verträge in Kohls urheberrechtlichem Eigentum eingegangen, aber es generieren sich auf diesem Wege keine eigenen gesonderten Urheberrechte für Zuarbeiter.

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Die hier strittigen 200 Tonbandtexte allerdings sind ein eigenes Autorenwerk der Arbeitsgemeinschaft Kohl/Schwan, aus der weder Kohl Schwan noch Schwan Kohl rausschmeißen können – es ist eine interaktive, interdependierende kollektive Autorenschaft, die ohne die Mitwirkung beider nicht, insbesondere so nicht, hätte entstehen können.

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Es wäre schlicht komisch, wenn Heribert Schwan aus seinem Gemeinschafts-Werk von einem Erben der kohlanteiligen Rechte durch Gerichtsentscheid ausgeschlossen werden könnte.

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Entscheidend sind schließlich die rechtlichen Positionen von Kohl und Schwan vor, während und nach der Gemeinschaftsarbeit: Hatte Kohl vor Arbeitsbeginn Schwan unter einen Dienstleistungsvertrag in der Art eines „Ghostwriters“ gebracht und entgolten (wann gezahlt, wie viel? Quittung? Vertrag?), hätte Kohl die Rechte alleine. Hätte Schwan Kohl unter einen Interview-Vertrag genommen, wären die Rechte bei Schwan alleine.

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Oder haben beide, wie Schwan es sagt, ihre rollengeteilte Werk-Gemeinschaft hinsichtlich der vormaligen gemeinsamen politischen Hintergrund-Arbeit in einen Tonband-Erinnerungstext gebracht, der folglich beiden gehört.

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Während der Tonbandtext von Schwan-Kohl nachher von Kohl samt Verlagslektor in die sogenannten eigenen „Erinnerungen“-Bände weiterverarbeitet worden ist – sind damit für diese „Erinnerungen“ neue Kohlrechte geschöpft worden. Die gemeinsamen Tonbandtexte bleiben davon rechtlich unberührt.

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Es dürfte Heribert Schwan im eigenen Namen, eigene „Erinnerungen“ aus den Tonbandtexten generieren, ohne dass Kohl daran oder dagegen Ansprüche stellen dürfte. Während wenn Schwan sich an die von Kohl publizierten „Kohl-Erinnerungsbände“ halten müsste, ohne die eigenen Tonbandtexte als Arbeitsgrundlage benutzen zu können, wäre das eine verkohlte Sekundärquelle im Unterschied zum Kohl/Schwan-Gemeinschafts-Konvolut.

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