Lichtgeschwindigkeit 4196
am 10. März 2014
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Heute wurde am Landgericht München das Steuerstrafverfahren gegen den Prominenten Uli Hoeneß eröffnet.
Die erste Selbstdarstellung des Angeklagten Hoeneß erweiterte die vorliegende Selbstanzeige erheblich, erneut schrittweise.
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Hoeneß eröffnete, bislang der Staatsanwaltschaft und dem Gericht nicht bekannte, neue zusätzliche selbst belastende Straftatbestände.
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Damit können Einsicht, Reue und Mitwirkung im Verfahren durch Hoeneß nicht glaubhaft gemacht werden.
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Auf die Risse in seinem Vortrag, zwischen Rechtstreue, Moral, Kampfmoral und Unmoral sowie intellektueller Unredlichkeit, zeigt der erste Auftritt von Uli Hoeneß seine persönliche Verpitbullung, indem Individualität und Urteilsschwäche mit Anmaßung und Rücksichtslosigkeit gepaart sind.
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Hoeneß‘ sogenannten „sozialen Taten“, voluntaristische Aktivitäten“ und im Laufe von Jahrzehnten geleisteten Spenden sollten zunächst sauber unterscheidbar in Handlungen der Steuerbegünstigung und Steuerabschreibungen bzw. Hingaben materieller Mitmenschlichkeit aus vor Einkommensteuer erworbenem privaten Mitteln deutlich machen. Hoeneß‘ persönlichen „Sozialleistungen“ waren Gewinnminderungen auf Steuerpflicht und Steuerzahlungen. Hoeneß hat quasi das Geld der Steuerallgemeinheit, ausgegeben. Wofür solches Geld ausgegeben wurde, entschied Hoeneß persönlich, keineswegs die Steuerzahler. So, zwar, sehen es die Wirtschafts- und Steuergesetze vor, aber Entlastung für einen Steuerkriminellen kann hieraus schwerlich bezogen werden.
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Sollte die moralische Verpflichtung des Obersatzes „Eigentum verpflichtet“ gelten, sind voluntaristische Betriebsausgaben und Steuerabschreibungen lediglich kaufmännische Etikette. Pflichterfüllung im Sinne der Moral wären Hilfen aus dem eigenen Portemonnaie oder Freizeitarbeit.
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Kurz, bei Uli Hoeneß haben wir es finanziell stets statt mit Moral mit Kampfmoral und Unmoral zu tun.
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Gefängnis auf Bewährung – Vollumfängliche freiwillige Steuerzahlung über alle Jahre – natürlich kein Freispruch – neues Steuerstrafrecht
Hoeneß Verpitbullung ist so weit gediehen, dass er seine zeitweilige Unzurechnungsfähigkeit „beim Zocken“ dem Gericht vortrug. Herausstach die Eröffnung, dass allein an einem Tag 18 Millionen Spekulationsverluste entstanden waren. Hoeneß hielt dennoch die Handlungsanweisung an seine Bank Vontobel aufrecht, weiter zu spekulieren.
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Den ehemaligen Leistungssportler Uli Hoeneß, als Fußballer in der Weltspitze, kennzeichneten Verhaltensweisen der Schnelligkeit, guter Auffassungsgabe, mehr der Geschicklichkeit, Feinheit und des Ehrgeizes, aber nicht der Brutalität oder der Nicklichkeit. Hoeneß erlitt durch schwere Sportverletzungen quasi eine Sportinvalidität und musste seinen Wettkampfsport vorzeitig aufgegeben.
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Uli Hoeneß erarbeitete als Manager, Sportdirektor und jetzt Vereinspräsident sowie Vorstand der AG FC Bayern München, für sich und den Verein sportlich und wirtschaftlich Weltgeltung.
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Hoeneß erlitt durch das Bekanntwerden seiner Spielsucht und seinen über den Verjährungszeitraum hinausreichenden vielfachen kriminellen Handlungen ein weltweites Verpitbullungs-Stigma.
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Fortsetzung folgt