EU-Schottland bewegt sich um ein Referendum

April 25, 2019

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am Freitag, den 26. April 2019

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Das ist nicht unerwartet. Die schottische Öffentlichkeit reagiert auf die BREXIT-Verwirrung im britischen Unterhaus.

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WELT.de am 24. April 2019, von Stefanie Bolzen:

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„AUSLAND Referendum über Unabhängigkeit –  Schotten nutzen Brexit als Sprungbrett zur Unabhängigkeit

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Die schottische Regierungschefin hat sich für einen neue Volksabstimmung zur Unabhängigkeit ausgesprochen.

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Noch vor Ende der schottischen Wahlperiode im Mai 2021 solle es das Referendum geben, sagte Nicola Sturgeon. Eine gesetzliche Regelung dafür könne noch in diesem Jahr geschaffen werden.

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Schottlands Ministerpräsidentin Nicola Sturgeon hat bis spätestens 2021 ein neues Referendum über die Unabhängigkeit von Großbritannien angekündigt. Voraussetzung ist, dass die Regierung in London wie geplant aus der Europäischen Union austritt. „Eine Wahl zwischen einem Brexit und einer Zukunft Schottlands als eine unabhängige europäische Nation sollte noch in dieser Sitzungsperiode angeboten werden“, sagte Sturgeon am Mittwoch in Edinburgh. Der Brexit werde „katastrophale wirtschaftliche Folgen“ für Schottland haben, so Sturgeon.

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Für die Vorsitzende der Scottish National Party (SNP) ist eine Trennung vom Rest des Königreichs Grundsatzpolitik. Nach dem im Herbst 2014 gescheiterten Referendum, bei dem sich 55 Prozent der Schotten gegen die Eigenständigkeit entschieden, hatte die SNP ihre Pläne aber auf Eis gelegt – bis diese vom Brexit-Votum im Juni 2016 überholt wurden. Zwei Drittel der Schotten stimmten für den Verbleib in der EU.

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Seither hat sich das Verhältnis zwischen London und Edinburgh zunehmend verschlechtert, weil Premierministerin Theresa May nach Sturgeons Ansicht überhaupt keine Rücksicht auf schottische Interessen nimmt und einen harten Schnitt mit dem Kontinent anstrebt.

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Allerdings muss Sturgeon für den zweiten Anlauf Richtung Unabhängigkeit mindestens zwei große Hürden überwinden. Zum einen kann das Parlament in Edinburgh zwar die Gesetzesgrundlage für eine neuerliche Volksbefragung auf den Weg bringen. Diese erlauben kann aber nur der britische Regierungschef. May hat dies kategorisch ausgeschlossen.

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Ihr Vorgänger David Cameron hingegen hatte seinerzeit zugestimmt in der Annahme, die Unabhängigkeitsfrage „für mindestens eine Generation“ zu beantworten. Bekanntlich brachte Cameron danach ein weiteres Referendum im Glauben auf den Weg, auch dieses zu gewinnen. Das Resultat seines Risikospiels ist der geplante Brexit und die daraus folgende tiefe politische Krise, in der Großbritannien seither steckt. Auch mit der Folge, dass die Einheit des Vereinten Königreichs auf dem Spiel steht. Nicht nur die Schotten, auch Iren und Waliser stehen Mays Brexit ausgesprochen kritisch gegenüber.

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Schottlands Regierungschefin hat aber noch ein anderes Problem. Die Umfragen sehen keine Mehrheit für die Unabhängigkeit, und das konstant seit Monaten. Einer Mitte März veröffentlichten Umfrage zufolge unterstützen nur 24 Prozent der Schotten die Abspaltung von London in absehbarer Zeit uneingeschränkt, während 40 Prozent uneingeschränkt im Vereinten Königreich bleiben wollen. Die SNP hatte immer gesagt, ein zweites Referendum nur bei einer stabilen Mehrheit für die Trennung von London anzusetzen.

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Genau hier kommt die Brexit-Frage ins Spiel. Denn die Haltung der Schotten ändert sich merklich vor dem Brexit-Hintergrund. Der Untersuchung des Instituts Progress Scotland zufolge können sich nach einem EU-Ausstieg 56 Prozent vorstellen, für die Unabhängigkeit zu stimmen.

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Sturgeon, deren Führungsstärke auch in London anerkannt wird, bewegt sich mit ihrer Forderung nach einem neuen Referendum daher auf fragilem Terrain. Weshalb die Nationalistin eine „Citizens Assembly“, eine Art Volksversammlung einberufen wird. Diese soll „Vertreter aus allen Teilen der schottischen Gesellschaft unter einem unabhängigen Vorsitz zusammenbringen und Wege finden, die Schottlands Parlament im Lichte des Brexits auf die Herausforderungen der Zukunft ausstatten“.

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Sturgeons Kalkül ist es, dass die Folgen eines Brexit und ein daraus erwachsender Konsens über Partei- und Gesellschaftsgrenzen hinaus das nötige Momentum für ein unabhängiges Schottland bringen wird.

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neues deutschland Seite 10, von Martin Ling:

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„Schottischer Druck – über ein zweites Unabhängigkeitsreferendum

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Aus britischer Sicht wäre es das Wort Case: der Brexit als Beginn des endgültigen Verfalls des britischen Empires, angefangen mit der Abkehr Schottlands vom Vereinigten Königsreich. … denn die bekannt EU-zugeneigten Schotten dürften dieses Mal mehrheitlich für eine Unabhängigkeit stimmen.

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Was Sturgeon zur Wahl stellen will, sind die alternativen Brexit und „eine Zukunft für Schottland als unabhängige europäische Nation … Vielleicht hilft der schottische Druck London durch die Hintertür aus der Klemme – über ein zweites, modifiziertes Brexit-Referendum.“

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n-tv.de, am Mittwoch, 24. April 2019:

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„Konsequenz aus Brexit-Chaos Schottland strebt zweites Referendum an

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Durch das Brexit-Chaos fühlt sich Schottland vom britischen Regierungssystem nicht mehr richtig vertreten. Daher wird nun ein zweites Unabhängigkeits-Referendum auf den Weg gebracht. Dem Volksentscheid müsste allerdings die Regierung in London erst zustimmen.

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Die Regierungschefin Schottlands, Nicola Sturgeon, will noch vor der nächsten Parlamentswahl in dem britischen Landesteil ein zweites Unabhängigkeitsreferendum abhalten. Es solle eine Wahl zwischen dem Brexit und „einer Zukunft für Schottland als unabhängige europäische Nation“ werden, sagte Sturgeon im schottischen Parlament in Edinburgh. Sie wolle dafür die notwendige Gesetzgebung in die Wege leiten.

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Sturgeon argumentierte, ein Austritt Schottlands zusammen mit den Briten gefährde die wirtschaftliche Entwicklung des Landes. „Wir drohen ins Abseits gedrängt zu werden, an den Rand innerhalb eines Vereinigten Königreichs, das selbst zunehmend auf der internationalen Bühne am Rand steht.“ Das Regierungssystem in London diene den Interessen ihres Landes nicht.

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Bis Ende des Jahres gesetzliche Regelung

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Schottlands Regierungschefin hoffe, dass bis Ende dieses Jahres eine Gesetzgebung für ein Referendum in Kraft treten werde, damit eine Abstimmung möglich werde. „Wenn es uns gelingt, die Unterstützung und die Forderung nach Unabhängigkeit weiter wachsen zu lassen, kann keine britische Regierung den Willen der Menschen aufhalten“, betonte Sturgeon.

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Bei einem ersten Referendum über die Unabhängigkeit im Jahr 2014 hatte eine knappe Mehrheit der Schotten (55 Prozent) gegen eine Loslösung vom Vereinigten Königreich gestimmt. Noch deutlicher sprachen sich die Schotten jedoch beim Brexit-Referendum im Jahr 2016 für einen Verbleib Großbritanniens in der EU aus (62 Prozent).

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„Helfen den Brexit zu stoppen“

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Für ein Unabhängigkeitsreferendum in Schottland ist die Zustimmung der Regierung in London notwendig. Die britische Premierministerin Theresa May hat wiederholt deutlich gemacht, dass sie eine Volksabstimmung in Schottland nicht für angezeigt hält. An dieser Haltung habe sich nichts geändert, teilte ein Regierungssprecher mit.

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Dabei hält Sturgeon eine generelle Abkehr vom Brexit noch für möglich: „Die unmittelbare Gelegenheit, die wir jetzt haben, besteht darin, zu helfen, den Brexit für ganz Großbritannien zu stoppen – und wir sollten diese Gelegenheit ergreifen. Wenn dies jedoch nicht möglich ist, wird es unvermeidlich sein, mit den Konsequenzen des Brexits umzugehen und sich den Herausforderungen zu stellen.“

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Nach dem Rheinlauf bis zur „Alte Liebe“ am 25. April 2019

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Dietmar Moews meint: Dieser Schritt der schottischen Spitzen-Repräsentantin ist klug und maßvoll. Es kann nun sein, dass die Stimmung der Briten – und damit der Parteien im Londoner Unterhaus – den EXIT doch lieber an das Volk zur Entscheidung erneut abgeben wird.

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Denn als das britische Referendum stattfand, stimmten die Engländer im Bewusstsein, dass die Schotten den schottischen EXIT aus UK ja verworfen hatten. Jetzt, indes, ist es offenbar, dass beim BREXIT definitiv Schottland ein eigenes neues REFERENDUM abhalten wird.

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Ich finde, die EU-Parlamentarier sollen mal zu den Briten, besonders den schottischen EU-Parlamentarier, aufmerksam und freundlich sein.

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Ein sich auflösendes Europäisches Lissabon-Bündnis – andererseits ein sich auflösendes Vereinigtes Königsreich (UK), darf schon mal über eine Vereinigung Irlands mit Nordirland spekulieren (ob wohl Irland britisch werden will? – never den protestantischen Rassismus).

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Englische Spitzenschokolade

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BREXIT im Unterhaus am 1. April 2019

April 1, 2019

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am Dienstag, den 2. April 2019

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Nun haben sie sich mittlerweile müdegeredet und lahmgestimmt. Wer da noch den scharfen Machtsinn CORBYNS oder den Schelm BORIS JOHNSON brillieren sehen zu können glaubt, erhält langsam Klarheit.

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Zum inzwischen dreimal abgelehnten DEAL-Entwurf wurden heute vier Alternativanträge zur Abstimmung gestellt. Aber von Zollunion bis Referendum wurden alle vier Anträge, mit wechselnden Stimmverhältnissen abgelehnt.

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Während im Sachlichen, Zug um Zug, eigentlich der gesamte Aushandlungs- und Abstimmungsprozess bis heute normativ korrekt geführt werden konnte – nicht zuletzt der erhebliche geistig-sozialen Kapazität der geduldig-beharrlichen Premierministerin Theresa May gedankt, zeigt sich inzwischen ein hintergründiges Patt der wechselnden Mehrheiten.

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So zeigen sich doch inzwischen die Abgeordneten nicht mehr ganz geistig-körperlich integriert zu sein: Diese Unterhäusler sollen ja an sich gar nicht viel denken, nicht schreiben oder politisieren – sondern der britische Parlamentarismus verlangt von den Abgeordneten einzig, dass sie zum angesagten Zeitpunkt persönlich anwesend sind, um die Stimme abzugeben, wie die Fraktionsführung vorher angegeben hat.

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Nun wurde heute, 1. April 2019, immer weiter viel hin und her und wenn und aber erwogen, allein, um zu entscheiden, worüber dann zum späteren Abend hin wirklich abgestimmt werden solle.

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Damit müsste UK in elf Tagen – zum 12. April 2019 – ohne DEAL in die EU-Unabhängigkeit gehen. Aber der Antrag auf „NO DEAL“ wurde heute erneut mit großer Mehrheit abgelehnt.

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Die Premierministerin ist nicht an diese Abstimmungen oder Vorschläge von heute gebunden – doch ist damit eigentlich das Austrittsproblem nicht im Sinne der Premierministerin verwirklicht, sondern – eigentlich – gescheitert.

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Der Fraktionsführer der Tories, Nick Boles, hat heute, im Anschluss an die Ergebnisse der vier Abstimmungen, seinen Austritt aus der Partei erklärt und verließ den Unterhaussaal.

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Die Premierministerin May könnte natürlich den Austritt nach §50 stoppen. Sie könnte zurücktreten. Sie könnte Neuwahlen veranlassen. Sie kann den DEAL ein viertes Mal einbringen. Angeblich wird es dazu nun hierzu neuerliche Beratungen der Regierung und der Tories-Fraktion geben.

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Am kommenden Mittwoch, 3. April 2019, sollen erneut Anträgevorlagen zur Abstimmung im Londoner Unterhaus entschieden werden.

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Dietmar Moews meint: Die Unterhaus-Redner, die nun nach den Abstimmungen die Abstimmungsergebnisse kommentierten, brachten ihre Enttäuschung zum Ausdruck, dass hier heute keiner der vier Anträge in Handlungs-Empfehlungen vom Unterhaus gestärkt worden sind.

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An sich hat Theresa May hierdurch erneut „Recht bekommen“, dass ihr „DEAL“ ein gangbarer Weg ist; während Alles andere lediglich auf SELBSTVERÄNDERUNG angewiesen wäre, wie sie dieses Unterhaus nicht bringen wird.

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Allein dass nunmehr die Nordiren ihre Position in Richtung DEAL geändert hatten, dennoch dafür keine Mehrheit entstand, und, dass die Schotten angekündigt haben, das United Kingdom zu verlassen, wenn keine Zoll- und sonstige EU-Vereinbarungen geschaffen würden, ist ein ernüchterner „Fortschritt“..

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So gesehen ist auch dieser heutige Abstimmungstag ein weiterer Schritt, dass sich die Briten ihre Wünsche abschmücken müssen und die Realitäten ins Augen fassen müssen.

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Die Blockade zwischen Regierung und Parlament wird diese Sackgasse bis zum 12. April nicht auflösen können. Der Zollunion fehlten nur drei Zustimmen.

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Die Zeichen von heute deuten mehr auf einen weicheren EXIT als auf harten.

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Nebenbei gesagt wird in der kommenden Woche die deutsche Bundeskanzlerin Merkel nach Irland reisen, um auch da noch einmal die letzten EU-Gedankenspiele abzustimmen; das ist ein Termin, der jetzt auch für das Unterhaus und für Premierministerin Theresa May beachtlich ist.

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Sollte es noch lange so weiter gehen, wird das britische Wahlvolk sich verzagt von den beiden traditionellen Parteien, Tories und Labour, abwenden und sich neuen Wahlvereinen zuwenden. Die Meinungsforscher meinen zu beobachten, dass sich die Pole – Für harten EXIT und für weiches REMAIN – enorm verschärfen. Auch das ist Demokratie, wie sie heute in Großbritannien strukturiert ist. Da fehlt nur noch, dass man die Queen zur Stellungnahme auffordert.

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Schoki-Test mit GREEN&BLACK’S ORGANIC Dark Chocolate Trintario 70% Cocoa

September 21, 2018

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am Sonnabend, 22. September 2018

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Dietmar Moews meint:  

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Keine Angst, ihr Spinnen

ich fege nur

gelegentlich“

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(Matsuo Bashos 1644-1694; Haiku – Japanisch, hier vom Englischen ins Deutsche)

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Ich probierte eine hochwertige dunkle Schokolade einer ursprünglich britischen Marke, GREEN & BLACK’S, die inzwischen von internationalen Lebensmittel-Konzernen hin- und herverkauft wird, von Cadbury Schweppes und Kraft, die aber auch längst von verschiedenen Herstellern in Italien und der Schweiz bzw. in weiterer Herstellungsauslagerung produziert wird. Das macht klar, dass eine Höchstqualität gar nicht versprochen werden kann. GREEN&BLACK’S lebt vom einst bedeutenden Namen.

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Sie ist nun eine Nowhere Dunkle-Schokolade mit angeblich 70% Kakaogehalt. Das industrielle Produkt wird als Bean to Bar vermarktet. Da wüsste man aber doch gerne, wer diesen Produktionszweig aktuell steuert – von Chocolatiers möchte ich nicht sprechen.

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Der Trinitario-Kakao, die Kakaobutter, die Zutaten kommen angeblich aus Afrika, aber auch aus Südamerika und Zentralamerika Belize. Die 100 Grammtafel kostet 5 Euro 25 per Internetz. Sie wird von einem nicht benannten Hersteller für GREEN&BLACK’S, 3 Sanderson Road, Uxbridge, UB8, UK, hergestellt und unter dem Namen GREEN&BLACK’S vertrieben.

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Kurz vorab: Das Gebinde der GREEN&BLACK’S ORGANIC Dark Chocolate Trintario 70% Cocoa mit 100 Gramm Einwaage hat eigentlich die klassisch längliche Form, aber die Tafel ist etwas dicker, dafür schmaler, hat die üblichen Bruchrillen in rechteckiger Teilung. Die äußere Aufmachung ist nicht „biodynamisch“, sondern dekorativ schwarzes Umschlagpapier und ganz dunkelbraun sowie goldene Prägeschrift mit Goldeindruck.

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Man findet beim Öffnen des Umschlagpapiers eine sehr edle, feine, außen golden, innen silberne Folie-Vakuumeinhüllung, die wirklich bestens mit Schokolade zusammenpaßt. Öffnen des Silberpapiers ergibt einen durchaus kräftigen Kakao-Geruch. Die Rückseite der Tafel ist glatt. Es ist ziemlich sicher eine Massenproduktion für die beste Rohstoffe und „kein Emulgator / Soja-Lecithin“ reklamiert werden. Doch das ist blanke Irreführung. Auch der Schokoladentester Georg Bernardini stellt GREEN&BLACK’s als Soja-Lecithin-frei vor, um im Fazit gerade diesen Etikettenschwindel zu monieren; doch meine aktuelle Packung, September 2018, zählt Inhaltsstoffe auf, einschließlich „emusifier (soya lecithin)“.

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http://www.greenandblacks.co.uk

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Bei Georg Bernardini, S. 412 heißt es noch „GREEN & BLACK’S England (London):

Das Unternehmen Green & Black’s ist ein Pionier in der Schokoladenbranche und ein wichtiger Vorreiter in Bezug auf Bio-Schokoladen und fairen Handel. Im jahr 1991 erhielt Craig Sams, Gründer von Whole Earth, einem ökologischen Lebensmittel-Unternehmen, eine Probe von 70% dunkler Schokolade aus Bio-Kakao-Bohnen von einem seiner Lieferanten aus Afrika. Seine Frau Josephine Fairley kostete die Schokolade ebenfalls und zusammen entschloß man sich, eine eigene Bio-zertifizierte Schokolade zu entwickeln. Es entstand die erste GREEN & BLACK’s dunkle Schokolade mit einem 70%igen Kakaoanteil. Drei Jahre später brachte Green & Black’s mit der Maya Gold das wohl erfolgreichste Produkt des Unternehmens auf den Markt: dunkle Schokolade mit Orange und gewürzen (Zimt, Muskat und Vanille). Maya Gold gibt es auch als Trinkschokolade und die Idee zu dieser Kombination entstand während einer Urlaubsreise nach Belize. Der Geschmack basiert auf dem eines traditionellen Maya-Getränks.

Personen namens Green und Black existieren nicht. Das Wortspiel Green „grün“ und Black „schwarz steht als Synonym für strenge ökologische Prinzipien und für die Intensität der Schokolade. Im Jahre 2005 wurde Green&Black’s von Cadbury Schweppes, mittlerweile von Kraft Foods übernommen, gekauft.

Alle Produkte von Green & Black’s sind Bio-zertifiziert. Bis Ende 2011 sollten auch alle Produkte Fair-Trade-zertifiziert sein. Green&Black’s produziert seine Schokolade nicht selbst, sondern bezieht sie schon seit langer Zeit von ICAM aus Italien und wohl auch von Barry Callebaut (Schweiz).“ (zitiert nach Schokolade – DAS STANDARDWERK, Seite 412, Georg Bernardini 2015).

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Diese dunkle Schokolade besteht aus einer feinen Süßmasse mit mindestens 70% Kakao, dessen Anbaugebiet als Sorte Trinitario nicht genannt wird; es ist kaum zu schmecken, aber kräftig bis herb zu nennen.

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Die sogenannte Kakaomasse besteht hauptsächlich aus Fett, dann aus Rohrohr-Zucker, Kakaobutter, Kakaomasse, Vanille-Extrakt, Salz, und Soja-Lecithin als Emulgator.

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Die Zutaten kommen aus kontrolliert-biologischem Anbau und Kakao, Zucker und Vanille sind aus Fairtrade-Handel. Pur ist hier viel Fett, jedoch nicht zu viel Zucker. Das Ganze schmeckt durchaus hochwertig, als pure dunkle Schokolade etwas nach Tabak und Rum, nicht wirklich edel, denn es ist fett und emulgiert.

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Es ist die wiederholte Erfahrung, dass die Schokolade-Rezepte ohne Emulgator eine Klasse besser zu genießen sind, als solche mit Emulgatoren und Soja-Lecithin. Auch ist hier mit den Geschmacksanteilen von Zucker, ansonsten mit 42% Fett der Kakaocharakter sehr gut herauszuschmecken. Ein Manko ist der sehr hohe Fettanteil. Das abschmeckende Quäntchen Salz paßt gut.

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Für mich als Schokoladen-Liebhaber ist eine Schokolade, die nicht zu hell, aber nicht ganz dunkel ist und Milch-Schokolade heißt, das Schönste von der Welt. Diese GREEN&BLACK’S ORGANIC Dark Chocolate Trintario 70% Cocoa kommt dafür nicht gut in Betracht. Sie ist dunkler als herkömmliche „Zartbitter“. Ich würde sie vermutlich auch mit verbundenen Augen, als Blindversuch, keinesfalls mit einer der von mir bisher getesteten besten Bean-to-Bar-Schokoladen verwechseln. Hochqualitätsgarantie hier bis 27.10.2019

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Die Aufmachung bei dieser Sorte dieser Tafelschokolade GREEN&BLACK’S ORGANIC Dark Chocolate Trintario 70% Cocoa ist ästhetisch und doch einfach. Sie hat EU- BIO-LABLES, Landwirtschaft und Fairtrade-Lable, keine FSC aber „recycle“ für Öko-Karton. Die technischen Angaben auf der Rückseite in schlecht lesbarer goldbronzener Schrift auf dunkelbraunem Grund in englischer Sprache. Es geriert sich als britische Spitzenmarke – hält aber international bekannte Hochqualität nicht bereit.

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Die Nährwerttabelle auf der Hinterseite – für die vielen kalorienzählenden Konsumenten – auch um Zusammensetzungs-Verhältnisse bei anderen Herstellern und Produkten vergleichen zu können, gibt Inhaltsprozente in Gramm sowie Portions-Nutrition. BEST BEFORE 27.10. 2019

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Brennwert 2405 kj / 580 kcal

Fett 42 Gramm

davon gesättigte Fettsäuren 25 Gramm

Kohlenhydrate 36,5 Gramm

davon Zucker 28 Gramm

Fibre 10,0 Gramm

Eiweiß 9,1 Gramm

Salz 0,13 Gramm

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addiert man die Beträge kommt man nicht auf die angegebenen 100 Gramm.

Dabei kann die Differenz sich nur um Fett handeln.

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EMPFEHLUNG: Der Tester will diese dunkle britische Spitzen-SCHOKOLADE 70 % von GREEN&BLACK’S ORGANIC Dark Chocolate Trintario 70% Cocoa – woher sie auch kommen mag – zum einmaligen Probieren empfehlen. Sie ist eine feine knackige Mischung, unter ökologischen Aspekten auch empfehlenswerte Industrie-Süßigkeit. Der gesamte Auftritt ist nicht wirklich vertrauenserweckend (z. B. der Druck der Schrift auf der Packung ist objektiv miserabel; ferner ist Soja-Lecithin verarbeitet, aber in der Internetz-Werbung wird das verneint; sie ist mit 5 Euro 25 teuer).

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BEWERTUNG: ZWEI KAKAOBOHNEN von SECHS. Das ist für eine angebliche Bean to Bar Schokolade keine gute Bewertung. Georg Bernardini gab im Jahr 2015 DREI von SECHS Bewertungspunkte.

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Ich möchte dennoch sein Fazit zitieren:

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Selbstverständlich verdient Green & Black’s Lob und Anerkennung. das Unternehmen hat in Sachen Bio und fairem Handel Pionierarbeit geleistet und einen großen Anteil daran, dass diese Art Produkt salonfähig geworden ist. Dennoch ist auch ein wenig Kritik angebracht. Vom Unternehmen wird suggeriert, dass Green & Black’s die Schokolade selber von der Bohne weg produziert. Dem ist aber nicht so und sollte dem Verbraucher auch ehrlich kommuniziert werden …“

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New York Times: Washington allow their peoples to live in peace

Januar 1, 2015

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am Donnerstag, 1. Januar 2015

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Die Tageszeitung „The New York Times“ hat am 1. Januar 2015 es „oben links“ getitelt:

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Wenn Palästinenser-Präsident Abbas (durch Jordanien) den Antrag bei der UN zur Abstimmung stellen lässt, dass ISRAEL die besetzten palästinensischen Gebiete räumen muss (wie es dem Völkerrecht entspricht), dann werden die USA dagegen das VETO einlegen.

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Ausdrücklich hat die US-Regierung hinzugefügt, dass Abbas mit harten Sanktionen seitens der USA und ISRAEL rechnen muss, sollte dieser Antrag gestellt werden.

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Die US-Drohungen beinhalten die Streichung von etwa 400 Millionen US-Dollar für die palästinensische Regierung.

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Israel droht mit der Einbehaltung erheblicher palästinensischer Steuergelder sowie mit zusätzlichem Druck durch weitere Besetzung und Siedlungsbau.

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Wer Lust hat, kann nachschlagen unter:

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http://www.nytimes.com/2015/01/01/opinion/the-palestinians-desperation-move.html?hp&action=click&pgtype=Homepage&module=c-column-top-spa

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sportflagge_usa_sprint

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„…Mr. Abbas began this week by insisting that the Security Council approve a resolution to set a deadline for establishing a Palestinian state, including the phased withdrawal of Israeli forces from the West Bank by the end of 2017. After heavy lobbying by the United States and Israel, the resolution received only eight of the nine votes needed to pass in the 15-member council. The fact is, the United States, which voted against the measure, supports a Palestinian state. And France, which broke with the Americans and voted in favor, acknowledged reservations about some of the details.

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Following this defeat, Mr. Abbas moved swiftly on Wednesday to take an even more provocative step in joining the International Criminal Court, through which the Palestinians could bring charges against Israeli officials for cases against their settlement activities and military operations.

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While he was under strong pressure from his constituents to do this, he knew well the cost might be great. “There is aggression practiced against our land and our country, and the Security Council has let us down — where shall we go?” Mr. Abbas said  at his headquarters in the West Bank city of Ramallah.

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Bildschirmfoto vom 2014-08-17 16:59:59

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The United States Congress had long threatened to impose sanctions against the Palestinian Authority, including the loss of about $400 million in annual aid, if it joined the court. Israel could withhold tens of millions of dollars in tax remittances, as it has before, and could move more aggressively to build settlements in sensitive areas. Mr. Netanyahu also said the Palestinians may now be subject to prosecution over support for Hamas.

How the European Union, another major donor to the Palestinians, might react is unclear. Even though the United States and Israel may want to punish the Palestinian Authority, hasty retaliation could trigger the authority’s collapse and impose major new burdens on Israel.

Under agreements with the court signed by Mr. Abbas, the Palestinians cannot file a complaint against Israel for up to 90 days. They would be wise to delay any action until at least after the Israeli election, when voters will have a chance to decide the country’s leadership. It’s possible that the crisis Mr. Abbas has provoked could bring about fresh consideration of the compromises that both sides need to make to allow their peoples to live in peace. But given the history, it’s hard to be optimistic.“

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Dietmar Moews meint: Der Fall ist gut geeignet, zu empfinden, wie extrem verschieden die kollektive Mentalität der Amerikaner zu der europäischen tickt: Die NYTimes spricht von „Bestrafung der Palästinenser“ und das verstößt gegen jedes Recht und muss jede Fairness-Empfindung irritieren –

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denn Abbas ist im Recht.

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Abbas ist sogar dazu verpflichtet die Befreiung zu verlangen. Und Jordanien ist ohnehin im Recht, den Antrag zur Abstimmung zu bringen. Die überwiegende Mehrheit der Völker der Welt weist das israelische Unrecht, Palästinas Land zu rauben, ebenfalls zurück.

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Jedoch die us-amerikanische Öffentlichkeit hat für weltpolitische Dimensionen – außer die eigene Waffengewalt – kein Nervensystem und deshalb auch keine Fairness.

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Anders liegt diese Vorstellung im Vereinigten Königreich Großbritannien. Die Briten halten engsten Waffenbrüderschaft mit den USA. Während innerhalb der EU-Mitgliedschaft Hemdsärmligkeit nicht so glatt durchgeht. Die Empfindung für Fairness im britischen Volk, in der Vergewaltigung Palästinas glattes Unrecht und erhebliches historisches Versagen Großbritanniens einsehen können, spielt zumindest eine Nebenrolle.

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Das britische Unterhaus stimmte kürzlich für die völkerrechtliche Anerkennung Palästinas durch UK ab.

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Doch es geht in England nicht um Fairness, nicht um Gerechtigkeit, nicht um Recht, sondern um Machtpolitik.

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Die NYTimes weist ausdrücklich darauf hin, dass die EU ein Hauptförderer Palästinas sei und man nicht wisse, wie die EU auf diesen akuten Konflikt reagiert.

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Damit soll ausgedrückt sein, dass die USA und Israel gegen den Rest der Welt und auch ohne Schulterschluss mit der EU da stünde.

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Die NYTimes akzentuiert damit auch, dass die zweifelsfreie Unterordnung der deutschen Merkel-Regierung unter den US-Kongress nicht gleichgesetzt wird mit den Machtverhältnissen in Brüssel.

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Geschränkte Souveränität Deutschlands bei Foschepoth

Januar 28, 2014

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Dietmar Moews, Köln, am 28. Januar 2014

Dietmar Moews, Köln, am 28. Januar 2014

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Geschränkte Souveränität Deutschlands bei Foschepoth

“Land unter Kontrolle” bei 3SAT “Kulturzeit extra” am 27. Jan 2014, 21 bis 21.45 Uhr

In der 3SAT-Fernsehsendung “Land unter Kontrolle – Die Geschichte der Überwachung der Bundesrepublik Deutschland” wurde mit Originaldokumenten und Zeitzeugen, wie dem langjährigen Bundesinnenminister Dr. Gerhard Baum (FDP), nachvollziehbar belegt, was Josef Foschepoth, Jahrgang 1947, Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Freiburg erarbeitet hat. Der Historiker stellte in seinem 2012 erschienenen Buch “Überwachtes Deutschland” dar, wie die Westalliierten USA, Großbritannien und Frankreich zur Zeit des Kalten Krieges die Postsendungen und Telefonate in Deutschland kontrollierten. Demnach schlossen die Westalliierten mit den Bonner Regierungen in den ersten Nachkriegsjahrzehnten zum Teil geheime Vereinbarungen, die den Diensten freie Hand einräumten. Mitunter sind diese Abkommen immer noch gültig, wie Foschepoth nachweisen konnte.

In diversen Vlog-Beiträgen von Dietmar Moews “Lichtgeschwindigkeit” auf dem dietmarmoews Youtube-Kanal wurde festgestellt und belegt, dass das heutige Deutschland in Fortsetzung hoheitlicher Vorrechte der Westalliierten nach 1945 bereits im Jahr 1955 der weiteren Bevormundung vertraglich zugestimmt hatte; diese Nichtsouveränität wurde im Jahr 1990/91, nach Beitritt der DDR, vom vereinten Deutschland erneuert und gilt heute, im Jahr 2014, ungebrochen. Das betrifft insbesondere die totale Kontrolle der gesamten Kommunikation der sozialen Beziehungen aller Menschen durch die NSA. Schon Bundeskanzler Willy Brandt hat seinerzeit die Deutschen und den Deutschen Bundestag zu dieser Frage belogen (s. 3SAT, “Land unter Kontrolle”).

Generalklausel des Besatzungsstatuts 1954 und Überleitungsvertrag zum Besatzungsstatut 1990

Lichtgeschwindigkeit 3561, Samstag, 20. Juli 2013, Bundesgesetzblatt 1955 und 1990 „Überleitungsgesetz des Besatzungsstatuts“ (zit. Nach “Briefe an die Herausgeber in FAZ v. 20. Juli 2013 – danach gilt die Generalklausel* des Besatzungsstatuts laut Protokoll vom 23. Okt. 1954 in der geänderten Fassung Bundesgesetzblatt 1955 II Art. 1 S. 301, 305 und S. 405 sowie Bundesgesetzblatt 1990 Teil 2 “Überleitungsvertrag zum Besatzungsstatut” vom 27. u. 28. Sept. 1990 S. 1386 ff, wo die ungebrochenen Kriegsgewinner-Rechte über das deutsche Rechtssystem für die drei Westmächte von Deutschland (nicht für Russland) vertraglich festgeschrieben sind. (in FAZ vom 20. Juli 2013 “Briefe an die Herausgeber” auf “FAZ/Reinhard Müller v. 16.7.2013”).

*Generalklausel ist auf einen noch ausstehenden Friedensvertrag zwischen Deutschland und den vier Siegermächten USA, UK, Frankreich, Russland, bezogen, sodass vorläufig die Regelung in kraft bleibt und ohne Zustimmung der drei alliierten Westmächte nicht geändert werden kann.

Der Deutsche Staat und der Bürger unter dem GG sind nicht politisch souverän und – weiterhin – unter Besatzungsstatut (sagt in Lichtgeschwindigkeit 3636, Sonntag, 4. August 2013 auch Gregor Gysi im Deutschlandfunk bei Gerhard Schröder) ohne Friedensverträgen mit den erklärten Kriegsgegnern. Nicht allein Westdeutschland, sondern die gesamte zweite Bundesrepublik, einschließlich die beigetretene ehedem russische Zone, DDR.

Im Zuge der durch Edward Snowden enthüllten Überwachungspraktiken der Vereinigten Staaten und Großbritanniens erfahren Professor Josef Foschepoths Recherchen in „Land unter Kontrolle“ bei 3SAT neue Aktualität.

Das Narrativ vom schnellen Aufstieg der Bundesrepublik nach dem Krieg unter gleichberechtigten Freunden stimmt auf jeden Fall so nicht. Es gibt dicke Fragezeichen. Dadurch wird ja nicht alles schlecht, aber einige Dinge waren eben anders, als wir bislang dachten. Fakt ist: Der ganze Überwachungskomplex ist ein wesentliches Element der Rechtstaatsentwicklung Westdeutschlands gewesen. Die Bundesrepublik wäre niemals das geworden, was sie ist: in ihrer ganzen Beschränktheit, aber auch in ihrer Eingebundenheit in den Westen. Aber natürlich auch in ihrer Aggressivität gegenüber dem Ostblock.

Es ist frappierend, was alles in irgendwelchen Vereinbarungen und Statuten versteckt ist. Aber irgendwann wurde klar: Wir haben nahezu symbiotische Zustände zwischen den Geheimdiensten. Und alles mit dem Segen und Wissen der Bundesregierungen.

Die Verwaltungsvereinbarung erläutert ja nur, was in den Hieroglyphen anderer völkerrechtlicher Verträge enthalten ist. Sie ist auch dafür da, um die Intensität der Zusammenarbeit zu präzisieren und sie vor Geheimnisverrat und Strafverfolgung zu schützen – Dinge, die durch die Causa Snowden momentan aktuell sind.

Nato-Truppenstatut 1963 und Artikel 38: striktes Geheimhaltungsgebot

Neben der Kooperation mit deutschen Diensten schnüffelten die USA aber auch auf eigene Faust. Deutschland unterliegt einem Passus im Zustandekommen zum Nato-Truppenstatut, der 1963 in Kraft trat und den Truppenvertrag von 1955 ablöste. Der öffnet in diesem Fall die Türe. Darin verpflichten sich beide Seiten zu engster Zusammenarbeit. Diese betraf insbesondere “die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten”. Um die “enge gegenseitige Verbindung” zu gewährleisten, verpflichteten sich beide Seiten, weitere Verwaltungsabkommen und geheime Vereinbarungen abzuschließen. In Artikel 38 wurde zudem ein striktes Geheimhaltungsgebot vertraglich festgelegt.

Grundgesetzänderung G-10-Gesetz 1968 und geheime Zusatznote vom 27. Mai 1968

Solche Bestimmungen gelten in anderen Nato-Staaten nicht. Das Zusatzabkommen haben die drei Westmächte nur mit der Bundesrepublik geschlossen. In diesem Sonderrecht spiegeln sich nach wie vor Sieger- und Besatzungsrecht wider. Der Clou sind allerdings die Grundgesetzänderung, das G-10-Gesetz und die dazu abgeschlossene geheime Verwaltungsvereinbarung von 1968. Scheinbar großherzig gaben die Alliierten die Überwachung an die Deutschen ab, die nun Dienstleister in Sachen Überwachung für die drei Westmächte wurden. Eine völkerrechtlich verbindliche geheime Zusatznote vom 27. Mai 1968 berechtigte die Alliierten außerdem, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung ihrer Streitkräfte auch weiterhin eigene Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Es war der Bluff des Jahres 1968. Truppenstatut, Verwaltungsvereinbarung und geheime Note überdauerten auch die Wiedervereinigung, sie gelten bis zum heutigen Tage weiter.

Das heißt für die Deutschen heute: Vieles deutet darauf hin, dass die Unterwerfung der Bürger unter fremde und eigene Staatspraktiken sogar noch viel schlimmer geworden ist. Die Vernetzung zwischen den Diensten ist enger, die technischen und finanziellen Möglichkeiten wurden immer gewaltiger. Gemessen an dem Umfang der Überwachung, haben wir heute nach Ansicht der Geheimdienste offenbar eine x-mal größere Bedrohungslage als zu Zeiten des Kalten Krieges.

Grenzen hat ein westalliierter Geheimdienst wie die NSA in Deutschland praktisch und im Prinzip keine. Die NSA darf in Deutschland alles machen. Nicht nur aufgrund der Rechtslage, sondern vor allem aufgrund der intensiven Zusammenarbeit der Dienste, die schließlich immer gewollt war und in welchen Ausmaßen auch immer politisch hingenommen wurde.

Zusatzvertrag zum Truppenstatut von 1955 Art. 38 Strafverfolgungseingriffe

Aufgrund des Zusatzvertrags zum Truppenstatut und einer weiteren geheimen Vereinbarung von 1955 hat die Bundesregierung den alliierten Mächten sogar den Eingriff in das System der Strafverfolgung gestattet. Wenn eine relevante Information im Rahmen eines Strafverfahrens an die Öffentlichkeit gelangen könnte, heißt es in Artikel 38, “so holt das Gericht oder die Behörde vorher die schriftliche Einwilligung der zuständigen Behörde dazu ein, dass das Amtsgeheimnis oder die Information preisgegeben werden darf”. Gemäß der geheimen Vereinbarung wurde sogar der Strafverfolgungszwang der westdeutschen Polizei bei Personen aufgehoben, die für den amerikanischen Geheimdienst von Interesse waren. Stattdessen musste die Polizei den Verfassungsschutz und dieser umgehend den amerikanischen Geheimdienst informieren. Dann hatten die Amerikaner mindestens 21 Tage lang Zeit, die betreffende Person zu verhören und gegebenenfalls außer Landes zu schaffen. Was nicht selten geschah. Im Übrigen hat natürlich die Bundesregierung keinerlei Interesse, sich auf einen neuen Kalten Krieg, dieses Mal mit den Vereinigten Staaten, einzulassen.

Ausschaltung der Gewaltenteilung 1968

Die Beschränkungen sind inzwischen so zahlreich, dass es ein Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses nicht mehr gibt. 1968 änderte die Große Koalition Artikel 10 folgenschwer ab. Ein Zusatz sieht vor, dass die überwachten Personen nicht das Recht haben, informiert zu werden. Zudem wird der Rechtsweg ausgeschlossen. Mit der Ausschaltung der Gewaltenteilung wurde ein verfassungswidriges Prinzip in die Verfassung geschrieben. Das ist eine der schlimmsten Beschädigungen des Grundgesetzes. Die heutige Fassung stellt den Grundgedanken unseres Staatsverständnisses auf den Kopf. Der Staat hat die Bürger und seine Grundrechte zu schützen und nicht diejenigen, die es verletzen. Er hat die Grundrechte zu gewährleisten und nicht zu gewähren.

Zusatzvertrag zum Nato-Truppenstatut 1963

Das hängt mit dem großen Wunsch nach Ablösung der alliierten Vorbehaltsrechte zusammen. Als Willy Brandt im Deutschen Bundestag erklärte, dass die Vorbehaltsrechte endgültig abgelöst seien, war das nicht falsch, aber nur die halbe Wahrheit. Über den Zusatzvertrag zum Nato-Truppenstatut waren die gleichen Rechte seit 1963 völkerrechtlich verbindlich weiterhin in Kraft und sind es bis heute. Mit den Alliierten wurden das G-10-Gesetz und alle weiteren Vereinbarungen mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs Schritt für Schritt und Wort für Wort abgestimmt. Das war übrigens auch in den Siebziger- und Achtzigerjahren und sicher auch noch in den folgenden Jahrzehnten der Fall, wenn das G-10-Gesetz wieder einmal im Interesse der Geheimdienste novelliert werden musste.

Die deutschen Dienste oder die G-10-Kommission können sich den Amerikanern nicht verweigern und haben das bislang nicht erkennbar versucht. Die deutschen Stellen, insbesondere die G-10-Kommission, haben nach Auskunft eines langjährigen Mitglieds in der Vergangenheit jedenfalls alles durchgewinkt. Verstöße gegen Abmachungen wurden hingenommen. Die G-10-Kommission bekommt ohnehin nur gefilterte Informationen.

Die Bundesregierung hat inzwischen zugegeben, dass die Verwaltungsvereinbarung von 1968 noch in Kraft ist. Aber sie werde nicht mehr angewandt, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele.

Aktuelle Novelle zum G-10-Gesetz 2006

Vielleicht werden keine Anträge mehr gestellt. Ist inzwischen auch nicht mehr nötig. Stattdessen wird das G-10-Gesetz immer wieder angepasst, die letzte Novelle stammt von 2006. Da schreibt man dann eben das rein, was die deutschen Dienste angeblich brauchen. Selbst von jedem Skandal konnten sie bislang profitieren. Jedes Mal gibt es mehr Geld und mehr Personal, neue schwammige Vorschriften und neue Gremien. Die Apparate wachsen immer mehr und werden immer unübersichtlicher.

Als Erstes müsste Artikel 10 des Grundgesetzes korrigiert werden, damit das Post- und Fernmeldegeheimnis endlich geschützt ist. Es kann nicht sein, dass Eingriffe in ein Grundrecht vor der Justiz verheimlicht werden dürfen. Danach müsste man das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut aufkündigen und die übrigen Vereinbarungen außer Kraft setzen. Die Nachrichtendienste müssten ein klareres Profil erhalten – mit deutlichen Grenzen und unter echter deutscher parlamentarischer Kontrolle. Aktionen müssen vorher genehmigt werden und nicht im Nachhinein legalisiert werden. Erst wenn das erreicht ist, werden rechtsstaatliche Verhältnisse herrschen.

Bundeskanzler belügen die Deutschen in den Fragen der Souveränität

Wie der SPD-Bundeskanzler Willy Brandt bereits 1968 vor dem Deutschen Bundestag auf Anfrage log, so ist auch die Behauptung der CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel von heutzutage: “In Deutschland gelte deutsches Recht” ausdrücklich gelogen. Merkel weiß, dass auch nach internationalen Rechtsnormen in Deutschland das Recht der USA gilt. Es gilt für die USA und – so es gewollt wird – auch für Deutschland und deutsche Staatsbürger. Schließlich unterliegen alle Souveränitätsfragen der Generalklausel, die seit 1955 sowie erneut 1990/1991 von Deutschland bestätigt wurde.

Die Deutschen werden in Deutschland, in deutscher Sprache, von deutschen Medien und deren Funktionsträger, über die deutsche Nichtsouveränität fortwährend belogen.