AfD greift ISLAM als GRUNDGESETZWIDRIG an

April 18, 2016
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Vom Montag, 18. April 2016

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Gestern und heute steht in den Nachrichten oben, dass die AfD den Islam für unvereinbar mit dem Grundgesetz hält.

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Das aktuell geschürte Massenmediengeräusch allerdings stellt die Frage nach der Verfassungsgemäßheit nicht, sondern schwadroniert die Verteufelung der neuen Partei AfD.

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Dabei kann gar kein juristischer Zweifel der Ausschließlichkeit von Rechtsstaat in der säkularen deutschen Verfassungswirklichkeit und der islamischen Scharia bestehen.

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Kennt irgend jemand eine einzige islamische rechtsstaatliche Demokratie?

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Was ist es denn, was Erdogan in seiner anatolischen Herrschaftspraxis veranstaltet?

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Die deutschsprachigen Massenmedien exponierten darauf, wenn sie erreichen konnten, möglichst herausgehobene Moslemsprecher, die bereit sind sich gegen die AfD auszusprechen.

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Tobias Armbrüster eröffnete sein Interview im DLF, am 18. April 2016:

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Die AfD, die Alternative für Deutschland, präsentiert sich zunehmend als Anti-Islam-Partei. Sie will Minarette und Verschleierung verbieten. Außerdem hält sie Das ist die Kernbotschaft aus zwei Interviews, die die beiden AfD-Politiker Beatrix von Storch und Alexander Gauland am Wochenende gegeben haben.“

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Bei SPIEGEL-Online heißt es seit einigen Tagen:

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Die Rechtspopulisten wollen künftig auf ihrem Weg in den Bundestag verstärkt mit einem weiteren hochemotionalen Thema Anhänger gewinnen – mit einem schroffen Kurs gegenüber dem Islam. Die Partei sieht sich im Aufwind, nicht zuletzt wegen der guten bundesweiten Umfragewerte zwischen 10 und 13 Prozent.“

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Die Details der Vorschläge zeigen, wie sehr das Thema Islamkritik ein zentrales Bindemittel der rechtspopulistischen Partei ist. Das vom Bundesvorstand unterstützte Programmpapier setzt sich gleich zu Beginn beim Thema Islam vom Kurs der Kanzlerin ab – wie eine Art Leitmotiv. Der von Bundeskanzlerin Dr. Merkel (CDU) übernommene Satz des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU):

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der Islam gehört zu Deutschland“

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, wird die Feststellung entgegengesetzt:

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„Der Islam gehört nicht zu Deutschland.“

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Ein „orthodoxer Islam“, heißt es dort, „der unsere Rechtsordnung nicht respektiert oder sogar bekämpft und einen Herrschaftsanspruch als alleingültige Religion erhebt, ist mit unserer Rechtsordnung und Kultur unvereinbar.“

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Zwar attestiert die AfD „vielen Muslimen“, wie es heißt, „rechtstreu“ zu leben, sich zu integrieren und akzeptierte Mitglieder der Gesellschaft zu sein. Ein „orthodoxer Islam“ sei jedoch mit „unserer Rechtsordnung und Kultur unvereinbar“, islamische Parallelgesellschaften mit Scharia-Richtern etwa seien zu verhindern.

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An anderer Stelle bei SPIEGEL-Online steht heute diese Stellungnahme:

 

„Der Islam ist selbstverständlich mit dem Grundgesetz vereinbart“

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Der Vorsitzende des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland, Burhan Kesici, wirft der AfD vor, mit den Ängsten der Menschen zu spielen. Mit ihrer Forderung, islamische Symbole in der Öffentlichkeit zu verbieten, wolle die Partei ein neues Wählerklientel erreichen, sagte Kesici im Deutschlandfunk.“

 

Bei BILD.de, am Montag, 18. April 2016 vergleicht der Zentralrat der Muslime die AfD mit NSDAP:

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Berlin – Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland hat die rechtspopulistische AfD mit der NSDAP verglichen. „Es ist das erste Mal seit Hitler-Deutschland, dass es eine Partei gibt, die erneut eine ganze Religionsgemeinschaft diskreditiert und sie existenziell bedroht“, sagte Aiman Mazyek am Montag im NDR. Die Alternative für Deutschland (AfD) schwimme auf einer Welle der Islamfeindlichkeit, die in Deutschland in den vergangenen Jahren zugenommen habe und in Teilen salonfähig geworden sei. Diese Stimmung versuche die AfD weiter anzuheizen. „Das ist kein Anti-Islam-Kurs, das ist ein Anti-Demokratie-Kurs“, sagte Mazyek.

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Die überwiegende Zahl der in Deutschland lebenden türkischen Gastarbeiter-Familien, teils eingebürgerte Deutsch islamischen Glaubens, leben zwar selten aufgeklärt öffentlich politisch, aber überwiegend laiizistisch und areligiös säkulär, den deutschen Christen-Heiden einschließlich Weihnachtsfest und Osterhasen ähnlich.

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Dietmar Moews meint: Die verfassungsmäßige RELGIONSFREIHEIT nach dem Grundgesetz gilt auch für fremde Religionen. Sie gilt grundsätzlich für jede als Religion einzuschätzende Vorstellungsorientierung, sei es Sektentum, sei es Voodoo-Kult, seien es Moonys – ABER:

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Es gilt das RECHTSSTAAT-Gebot in Deutschland.

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Es ist verfassungswidrig, wenn Menschen in Deutschland, ob deutsche Staatsbürger, Asylanten, Gäste oder sonstige rechtliche Status, die heute geltende deutsche Rechtslage hinter eigenen religiöse Wertvorstellungen praktisch zurücksetzen.

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Der hier strittige Fall ist auf den juristischen Konflikt zwischen „säkularem Rechtsstaat“ und „islamischem Religionsstaat“ zugespitzt eindeutig.

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Deutschland hat verfassungsgemäß einen geltenden säkularen öffentlichen Lebensrahmen, wozu die „Religionsfreiheit“ als Einstellungs- und Meinungsfreiheit auch öffentlich praktiziert werden darf, allerdings nicht als eigene höchste Rechtssetzung und nicht Religion als säkuläre Herrschaft.

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Dies ist aber ein Grundwesenszug des ISLAM, sowohl sunnitischer wie auch schiitischer Ausprägung. Dieser Grundwesenszug ist nicht nur bei einer islamischen Orthodoxie die gelebte Regel der Mohammedaner, sondern im Sinne der heutigen Auslegung der Religionsführer und Koran-Interpretatoren, auf die die Islamgläubigen ihre Einstellungen und Praktiken zu beziehen haben.

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Das betrifft die Konflikte im öffentliche Leben in Deutschland, wo Grundgesetz und Rechtsstaat von den Mohammedanern ignoriert wird.

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Es trifft aber besonders für das Privatleben der Mohammedaner in Deutschland zu, ihr Gruppen- und Familienleben: das islamische Patriarchat widerspricht dem säkulären deutschen Recht vollkommen.

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DIETMAR MOEWS
„Mexikano“ DMW 567.7.0,140 cm / 140 cm, Öl auf Textil, in Dresden im Jahr 2000 gemalt

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Ich meine, die typische NULL-AUSSAGE von WULFF (CDU),

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Der Islam gehört zu Deutschland“

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ist eine wertfreie Beschreibung, wie die Aussagen „Hitler gehört zu Deutschland“, „Die Mordrate gehört zu Deutschland“, „Die VW-Pleite gehört zu Deutschland“.

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Als empirische historisch positive Tatsachverhalte ist weder an Hitler, noch an VW, noch am Islam in Deutschland zu zweifeln.

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Die Frage der Verfassungswidrigkeit der Scharia ist offenbar und eindeutig.

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So gesehen gehört es zwar zur deutschen Rechtspflege, die verschiedenen gelebten verfassungswidrigen Religionspraktiken zu dulden oder zu ignorieren.

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Besonders in die privaten und informellen Lebenssphären mischt sich der Staatsanwalt selten ein. Vom Kinder schlagen bis zur Vergewaltigung in der Ehe oder dem Fernhalten der Frauen von öffentlichen Amgelegenheiten und den Pflichten als Citoyen und demokratische freier Staatsbürger.

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Bei juristischer Beurteilung ist der ISLAM nicht Grundgesetzkompatibel, nicht nur orhodoxe Ausprägungen, sondern im Kern des säkulären Anspruchs des gelebten Islams wie auch im Koran.

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Dass hiermit der AfD der NSDAP-Vergleich angedreht wird, ist wohl der alten Kampftechnik der Parteipolitik, politische Gegner zu kriminalisieren, anstatt mit leistungsfähigem Personal und Argumenten Gewicht und Gültigkeit der eigenen Vorstellungen zu beweisen.

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Es würde Bundeskanzlerin Merkel gegen Alexander Gauland in dieser Diskussion knallend unterliegen (Gauland, der derzeitig brandenburgische AfD-Führer, hat ein Leben als hochgestellter CDU-Politiker hinter sich und ist als kluger Mann mit allen Wassern gewaschen).

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Der ISLAM ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar!

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