TelDaFax: Strafprozess – grösste deutsche Firmenpleite

Januar 26, 2015

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vom Montag, 26. Januar 2015

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Das Problem hinter dieser Überschrift steckt in der publizistischen Augenwischerei (Lügenpresse).

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Die deutsche Energieversorgungspolitik wird in ihrer absurden Entwicklung gar nicht angesprochen.

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Die TelDaFax-Pleite ist Folge eines angeblichen Strom-Lieferanten-Wettbewerbs, der überhaupt nicht vorhanden ist:

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Weder Stromerzeugung noch Stromerzeugermarkt, Weltöl-Markt, Welt-Erdgasmarkt – egal was man nimmt – noch das privatisierte Leitungsnetz ergeben einen Wettbewerb mit Angebots- und Nachfrage-Alternativen.

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Verschuldet ist diese marktwirtschaftliche Verarschung, dass es angeblich billigeren oder teueren Strom gäbe, durch die Unmündigkeit der Wähler, die sich zu Konsumenten klientelisieren lassen und den absurden Quatsch glauben.

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Man darf nicht glauben, dass irgendwelche Koofmichs, die vom Energie-Thema nichts verstehen, durch Gründung eines Unternehmens mit beschränkter Haftung und bestimmten Handelsmodellen wirklich Anbieterleistungen steigern könnten.

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Ob jemand riesige Chargen Strom von Stromerzeugern oder Energie-Grossisten billiger einkauft oder ob jemand – wie TelDaFax ein Schneeballsystem zur Finanzierung der Stromeinkäufe und Wiederverkäufe an Endverbraucher – stets mit Niedrigverbraucherpreisen aber insgesamt mit Verlusten, die Vorauszahlungen kassiert und dann zusammenbricht – das soll also die Marktwirtschaft sein: Das ist Vulgärkapitalismus..

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Wer glaubt, dass die bislang großen vier Stromerzeuger in Deutschland – Eon, RWE, BNBW oder Vattenfall – ihren erzeugten Strom nicht auch selbst an Endverbraucher absetzen, ohne dass da noch Zwischenhändler wie TelDaFax „mitverdienen“ wollen, ist naiv.

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Ein Wettbewerb ist  das ohnehin nicht, sondern ein Syndikat. Wir sehen es an den Gemeinschaftsklagen auf Schadensersatz. Das Kartellamt und die Netzbehörde – wo sind sie? STAMOKAP.

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Wer glaubt, dass die angebliche Kontrolle durch Verbraucher funktioniert, wo und wie der Strom in ihre Leitung kommt, der ist naiv.

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Wer meint, man könne bei den großen Erzeugern und Netzbetreibern sehen, welchen Strom und wie viel Strom von tschechischen Atomkraftwerken kommt, durch deutsche Leitungen nach Frankreich weiterverkauft wird und dabei an seine deutschen Windräder glaubt, ist naiv.

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Wann hören wir von der Lügenpresse mal wieder etwas von der putinschen Ankopplung des russischen Gazprom-Preises an den westlichen Ölpreis?

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Es ist kriminell – und unsere Regierungen haben das angerichtet und lügen, als sei hier einfach mal ein Verbrechen geschehen.

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Die Kunden, die bei TelDaFax bezahlt hatten und jetzt keinen Strom von TelDaFax mehr bekommen, können sich ja einen „günstigen neuen Anbieter“ suchen, unterschreiben, bezahlen und schauen, was passiert, nachdem die kommunalen Stadtwerke – erst zusammengelegt, dann privatisiert, dann Scheinwettbewerb durch überregionale Stromhändler – als föderalistische Infrastruktur vernichtet wurden.

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Die „Kölnische Rundschau“ überschreibt einen Bericht von Claudia Mahnke am Montag, 26. Januar 2015 (aus dem Verlagshaus Neven-Dumont aus dem auch KÖLNER STADT-ANZEIGER und Kölner EXPRESS kommen):

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Größte Firmenpleite der deutschen Geschichte. Zweiter Teldafax-Prozess beginnt“.

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Diese Provinzschlagzeile in Köln – weil eine Firma aus Troisdorf in Bonn den Strafprozess bekommt, den sie verdient – mit der sicher heute nicht die Hauptnachrichten eröffnet werden, ist ein REGIONAL-SUPERLATIV. Es gilt die große Anzahl der Geschädigten – das geht überwiegend so:

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Kunden haben den Stromanbieter gewechselt und sind zu TelDafax gelockt worden, wo sie – erst in der Werbung und dann schriftlich in den Lieferverträgen – für eine FLAT-Vorabbezahlung einen niedrigen KW/H-Preis schriftlich versprochen erhielten.

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TelDaFax liefert aber nicht – weil sie pleite ist: Geld genommen und dann abgehauen.

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Die Insolvenz des Strom-Discounters war – gemessen an der Zahl der Gläubiger – damals die größte Firmenpleite der deutschen Geschichte: 500 000 Geschädigte stellen Ansprüche. Teldafax galt als größter konzernunabhängiger Energiehändler Deutschlands. Das Troisdorfer Unternehmen beschäftigte rund 700 Mitarbeiter.

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Hintergrund der Teldafax-Pleite ist ein riskantes Geschäftsmodell: Über Jahre hatte das Unternehmen Kunden mit Niedrigstpreisen geködert. Die günstigen Tarife wurden mit den Vorauszahlungen einer immer größeren Zahl von Neukunden finanziert. Fachleute nennen das Schneeballsystem. Die ehemalige Marketing-Geschäftsführerin hat bereits einen Strafbefehl akzeptiert.

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Teldafax Energy GmbH sei durch die Vorauszahlungen zwar erhebliche Liquidität zugeflossen, so das Bonner Gericht. Den Angeklagten sei aber bewusst gewesen, dass die angebotenen „Paketpreise“ insgesamt nicht kostendeckend gewesen seien und sich die wirtschaftliche Lage der Holding und ihrer Tochtergesellschaften durch die abgeschlossenen Verträge weiter verschlechtern würde.

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Im Februar vergangenen Jahres war der Prozess bereits am zweiten Verhandlungstag geplatzt. Die Verteidiger hatten gerügt, dass die Einrichtung einer Hilfswirtschaftsstrafkammer nicht rechtens gewesen sei, da eine dauerhafte Überlastung der regulären Wirtschaftsstrafkammer vor allem aufgrund der Verfahren rund um das World Conference Center Bonn (WCCB) erkennbar gewesen sei. Inzwischen wurde vom Präsidium des Gerichts eine weitere reguläre Wirtschaftsstrafkammer eingerichtet. Diese wird nun den Fall Teldafax verhandeln.

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Der Prozess um die Pleite des Troisdorfer Energiekonzerns Teldafax beginnt heute erneut vor dem Bonner Landgericht. Die drei ehemaligen Vorstandsmitglieder Klaus B., Dr. Gernot K. und Michael J. müssen sich wegen Insolvenzverschleppung, gewerbsmäßigen Betruges in 241 Fällen und Bankrotts in vier Fällen verantworten. Die Anklage geht davon aus, dass der Insolvenzantrag im Jahr 2011 zwei Jahre zu spät gestellt wurde – denn Teldafax sei durch Steuernachforderungen in Millionenhöhe schon seit Sommer 2009 zahlungsunfähig gewesen.

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Dietmar Moews meint: Wer die Atemluft zu Markte trägt und dann noch ein betrügerisches Privatisierungs-Gestell aufbaut, ist HOCHVERRÄTER.

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Wie eine Gesellschaft mit HOCHVERRAT umgeht, ist ihr unbenommen: Auspeitschen in RIAD ließe sich eventuell als Dienstleistung mit FLAT abonnieren..

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Die kommerzielle Werbung ist voll mit vorgetäuschter Marktwirtschaft. Die Kommerzmedien kassieren das Werbegeld und verbreiten Lügen. Auch die staatlichen Sender werben für yello, TelDafax und „wasweißich“.

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Die Marktwirtschaft zerstäubt und zersetzt die Verbraucher. Und die verlogene Bundeskanzlerin ermuntert dazu, den Anbietermarkt durch häufiges Wechseln des Stromlieferanten unter Nachfragerdruck zu setzen.

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Was hat der Endverbraucher davon, wenn er fortlaufend die Fantasietarif-Modelle irgendwelcher YELLOs studiert, die nur darauf angelegt sind, den Verbraucher reinzulegen.

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Das ist STAMOKAP – Sand in die Augen, weil die Energie-Unternehmen leistungsschwach sind und echten Wettbewerb zu vermeiden suchen: Merkel besorgt es ihnen.

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Lufthansa-Pilotenstreik: Soziale Marktwirtschaft oder Kartellrecht

Dezember 2, 2014

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am Dienstag, 2. Dezember 2014

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Der Arbeitsstreik der ca. 5000 in der Gewerkschaft „Cockpit“ organisierten Lufthansapiloten legt den regulären marktwirtschaftlichen zivilen Luftverkehr lahm.

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Die Gewerkschaft fordert von der „Lufthansa“ als Arbeitsgeber der organisierten Piloten Verbesserungen in der Entlohnung und hinsichtlich der Möglichkeiten zum Altersvorruhestand.

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Durch den Streik werden angeblich ca. 150 000 Luftverkehr-Kunden in ihren Reiseabsichten erheblich behindert. Denn es lassen sich spontan keine Ersatzflugreisen finden, ohne erhebliche Nachteile der Kosten und des Zeitverlustes hinnehmen zu müssen. Wer als Fluggast der Lufthansa sein Reisegepäck bereits eingeliefert hat, bekommt momentan das Gepäck nicht heraus, um damit eventuell auf andere Art reisen zu können.

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Das Streikrecht ist grundsätzlich konstitutive Struktur der in Deutschland verfassten „sozialen Marktwirtschaft“. Dabei ist Streik als Druckmittel zu verstehen, Forderungen der Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber auszuhandeln, gegebenfalls durchzusetzen.

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Welche Streikforderungen als ökonomisch, sozial und moralisch legitim sind, muss nach allgemeinen Urteilen „Dritter“ und im Vergleich zu ähnlichen Feldern der Arbeitswelt bezogen werden.

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Andererseits darf eine Gewerkschaft kein Kartell bilden, also nicht monopolistisch beliebige Sabotage der Gesellschaft und der Staatspolitik bewirken, indem eine revolutionäre Situation erstreikt würde.

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Dietmar Moews meint: Nach Vergleichen mit dem internationalen zivilen Markt der zivilen Fluggesellschaften – naheliegt die Tochter der „Lufthansa“ „German Wings“ – zielen die Forderungen der streikenden „Cockpit“-Piltoten exklusiv auf hohe Qualität und Kostbarkeit.

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Auguren beurteilen die Streikziele als nicht mehr marktgerecht – kurz, zu teuer. Denn die weltweite Arbeitswelt im Luftverkehr hat insgesamt durch Wettbewerb und Billiganbieter erheblich an Lohnniveau verloren. Dagegen streikt jetzt „Cockpit“ exklusiv und könnte sich den eigenen privilegierten Ast absägen, auf dem sie bislang schon sitzt.

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Ungeachtet von den Streikwerten der Forderungen der „Cockpit“ und der Vorstellungen der „Lufthansa“, ist allerdings nicht einsehbar, warum nicht die Lufthansa als Partner der Flugkunden eine organisatorische Absicherung für Flugausfälle schafft:

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Es muss doch heutzutage mittels der IT-Rechnerkapazitäten für jeden Flugwunsch eine alternative Reisemöglichkeit geben – sozusagen „Plan B“.

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Für den Fall, dass eine „Plan A“-Reise ausfällt, wird automatisch die reisealternative „Plan B“ bereits bei der Buchung der reise dem luggast mitgeteilt:

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Z. B. wenn der „Plan A“-Flug Lufthansa Frankfurt – Istanbul ausfällt für den Kunden aus Köln, kann der nach „Plan B“ von Köln nach Amsterdam und von dort „Plan B“-Flug Emirates Amsterdam – Istanbul nutzen.

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In einer harten Streiksituation, in der 150000 Fluggäste alternativ versorgt werden müssen, müssen entsprechend „leere Plätze“ errechnet und angeboten werden. Es sind mit „Plan B“ stets Belastungen verbunden. Aber es sitzt dabei niemand als „Gepäckgeisel“ unnötig herum.

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Sofern eine Pilotengewerkschaft eine zu verlangende Grundversorgung an Flugreisemöglichkeiten verhindert, sollten Kartellverbote durchgesetzt werden.

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Die heutige Lufthansa-Streiksituation scheint wie eine frühkapitalistische Blödheit, die vermutlich sowohl der Lufthasa wie den „Cockpit“-Piloten auf die Füße fallen wird – kurz, beide werden dadurch Nachteile erreichen.

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Geheimhaltungsabkommen statt Freihandelsabkommen TTIP

September 23, 2014

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am Dienstag, 23. September 2014

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DIETMAR MOEWS im Jahr1976

DIETMAR MOEWS
im Jahr1976

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Thema der Bundeskanzlerin Dr. Merkel in einer heutigen Pressekonferenz war das sogenannte transatlantische Freihandelsabkommen TTIP genannt, dass zwischen den USA, Kanada und der Europäischen Kommission (für die 28 EU-Mitgliedsländer) zur Zeit aushandelt.

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Merkel sprach zur Weltöffentlichkeit und zu den Deutschen, indem sie erklärte, sie halte das Freihandelsabkommen für vorteilhaft und deshalb für wünschenswert. Es ginge bei TTIP nicht um Chlorhühnchen oder Umweltzerstörung in Deutschland. Deshalb werde sich die Bundeskanzlerin durch Aufklärung um Zustimmung der Deutschen bemühen.

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Grundsätzlich bestehen internationale bzw. nationale Handelsregeln in selbstbestimmten nationalen Gesetzen und in Handelsverträgen. Solche Handelsverträge sollen immer die Ziele und Werte der Vertragsnationen dienen, sie schützen und ihnen nützen. Deshalb ist Souveränität, Selbstbestimmung und Transparenz unerlässlicher Grundsatz für Handelsverträge:

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Erst muss frei verhandelt werden – dann wird eventuell vertragen.

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Mit dem Prinzip FREIHANDEL geht es um ein möglichst freies Marktgeschehen – also das Recht der potenziellen Marktteilnehmer, Güter anzubieten und nachzufragen, wie es Anbieter und Nachfrager wünschen. Daher werden durch Freihandel prinzipiell die Konjunktur optimiert, der Wettbewerb um Leistungen verstärkt, die Kommunikation intensiviert, die Nachfrage und der Konsum gesteigert, insgesamt also Volkswirtschaften im Freihandel prosperieren können.

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Gegenteilige Wirkung sind Monopole, Syndikalisierung, Benachteiligung schwächerer Innovations- und Riskikounternehmen, Marktübermacht für großkapitalistische Casino-Unternehmen, deren Geschäftsidee darin besteht, das Marktgeschehen zu dominieren und zu eigenen Profiten zu kontrollieren.

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Kölner Stillleben im Fortschritt 2014

Kölner Stillleben im Fortschritt 2014

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Das TTIP Freihandelsabkommen geht also überhaupt nicht um Chlorhühnchen oder Fracking oder andere Einzelheiten. Sondern das wirkliche Problem besteht in zwei Tatsachen,die unakzeptabel sind:

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EINS Wenn das TTIP als Geheimhandelsabkommen ausgehandelt und über die Köpfe der Menschen hinweg völkerrechtlich geschlossen werden soll, ist das nach deutschem Recht verfassungswidrig, kurz: undemokratisch.Kanzlerin Merkel sollte mal aufhören von Chlorhühnchen rumzuspinnen und das Prinzip „Geheimverhandlung“ in der EU-Kommission bekämpfen. Ein Freihandelsabkommen muss frei und transparent diskutiert und verhandelt werden.

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ZWEI Es werden machtkapitalistische Unternehmensnormen gesetzt, die dann durch Gerichtsstandorte in den USA „Unrecht durch Verfahren“ ermöglicht. Z.B. Kann ein US-Investor nach dem Freihandelsabkommen bei einer deutschen Kommune ein Kaufgesuch für ein beabsichtigtes Unternehmen durch konkretes Angebot exponieren. Nach der geltenden Vertragsfreiheit kann so ein Angebot frei angenommen oder abgelehnt werden. Lehnt die Kommune ab, z.B. einen Steinbruch zur Ausbeutung von Bodenschätzen des Umweltschutzes halber, zu verkaufen, kann der US-Anbieter vor einem US-Gericht auf Schadensersatz wegen nachweislicher Gewinnverluste betreiben. Ein solches Vorgehen ist vor der Hand Unrecht. Dennoch auferlegt das der kleinen Kommune ein Verfahren gegen den US-Großkapitalisten einzugehen. Aber die kleine deutsche Kommune hat nicht die ausreichende „Kriegskasse“ für einen solchen Rechtsstreit. (Noch schlimmer: Jederzeit kann ein US-Akteur einen Mahnbescheid verschicken und schließlich vor einem US-Gericht klagen – Gott schütze UNS vor dem amerikanischen Recht): da heißt es Unterwerfung.

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Bei Attac-Online kann man sich eingehender Informieren: Konzerne sollen Staaten verklagen können, wenn neue Umwelt- oder Sozialgesetze ihre Gewinnerwartungen schmälern.

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Beispiel bei Attac: Im Supermarkt sollen Hormonfleisch und genveränderte Lebensmittel angeboten werden, ohne Kennzeichnungspflicht.
Energiekonzerne sollen sich die Erlaubnis zum Fracking erklagen können.

Diese Liste an Beispielen könnte endlos weitergeführt werden.

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Worum geht es?

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Mit einem umfassenden Pakt wollen EU und USA eine transatlantische Freihandelszone erschaffen. Verkauft wird uns die geplante Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) als gigantisches Wachstumsprogramm – bezahlen müssen es die BürgerInnen in EU und USA mit einem beispiellosen Abbau von Produktionsstandards, Verbraucherschutz- und ArbeitnehmerInnenrechten, Lohnniveaus, Umwelt- und Sozialauflagen, ja sogar unserer demokratischen Rechtsstaatlichkeit. All diese „Handelshemmnisse“ würden in den geheimen Verhandlungen beseitigt.

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Dietmar Moews meint: Die hinterlistige Art, wie die deutsche Bundesregierung verfassungswidrig Verhandlungskompetenz von Berlin weg, in die EU-Kommission nach Brüssel verschiebt und damit außerhalb des in Deutschland geltenden Rechtsstaats-Prinzips und dem Bundesgerichtshof als oberste rechtsstaatliche Instanz wichtige politische Entscheidungen auslagert, ist politisch Betrug.

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Es gibt bis heute keinerlei Europäische Verfassung, an die sich der EU-Bürger halten könnte.

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Es gibt bis heute keine parlamentarisch gewählte angebundene Politiktransparenz und Auskunftsrecht gegenüber der EU-Kommission. Wir wissen nur, was uns Kanzler Merkel an Brosamen zu wirft, wenn sie lustig ist.

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Der EuGH (Europäische Gerichtshof) hat nicht die Kompetenz des BGHs für uns Deutsche.

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Ein Geheimhandelsabkommen TTIP ist „niemals ein Freihandelsabkommen“ nach deutschen Rechtsstaatsnormen. TTIP ist überhaupt nur aus betrügerschen Motiven erklärbar. Unsere Regierung ist für diese Rechstsstaatsaussetzung die Begründung schuldig:

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Welches sind die Gründe, Motive und Zusammenhänge für die geheime Aushandlung diese Geheimhandelsabkommens TTIP?

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Wieso sollen wir erst nachdem die Verhandlungen abgeschlossen sind „informiert“ werden? Wieso wird gefürchtet, dass die Bürger vor klare Informationen, ungehinderte Diskussionen und demokratische Selbstbestimmung gesetzt werden?

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Es gibt viele Akteure der deutschen Wirtschaft und des Handels, die andere Vorstellungen von Handel und Wandel haben, als es us-amerikanische Multis wünschen: Wie wär es mit Rüstungsindustrie?

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Wir hören in den staatlichen Medien immer nur Wirtschaftslobbyisten, die für das geheime Abkommen eintreten, ohne dafür Argumente zu erörtern. Wieso bringt der Deutschlandfunk so wenig Gegenstimmen aus der Wirtschaft?

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HELGE ACHENBACH: KUNST-Investor und Untersuchungshäftling

September 6, 2014

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am Samstag, 6. September 2014

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Es ist das Kunstmarkt-Verständnis nicht vorhanden, während ja allemal ein individueller Kunstgeschmack Wünschen und Werten ermöglicht.

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Und genau an dieser seichtesten Stelle des flachen Wassers im heutigen Organisations-Kunstmarkt, knüpfen dann die selbsternannten Schreiberlinge und Redakteure im postmodernen Bereich „Moderne Kunst“ und „Klassische Moderne“ an: Und in den Grüften modern Leichen.

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Der Kaufmann und Geschäftsführer Helge Achenbach sitzt nach seiner Festnahme seit Juni derzeit in Untersuchungshaft. Es geht um Geldtransfers in Höhe von ca. 72 Millionen für Oldtimer und 48 Millionen für Kunstwerke – die Zivilklage von fünf Aldi-Erben fordern 19,4 Millionen Euro herauszugeben, wenn der erste Verhandlungstag am 11. November 2014 eröffnet wird. Derweil geht Achenbach schonmal mit zwei eigenen Unternehmen in Insolvenz und Gerhard Richter und Kasper König handeln sich Schimpfnamen ein, als „Kunstfälscher“, „Zwielichtsgestalten“, „Filou“, „Schlitzohren“, Großspurigkeitler“, „Trittbrettfahrer“ und weitere Unappetitlichkeit.

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EINS Dass und wie überdimensional die heutige Kunstmarktkunst staatlich ist, nämlich in jeder Beziehung staatlich organisiert – sogar der Kunstbegriff wird fiskalpolitisch, ökonomisch festgesetzt – von wegen „Freiheit der Kunst“.

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DIETMAR MOEWS DMW 640.9.4 Strohfeld Öl auf Leinwand in Dresden gemalt

DIETMAR MOEWS
DMW 640.9.4 Strohfeld
Öl auf Leinwand
in Dresden gemalt

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So ist also der Fall HELGE ACHENBACH in erster Linie eine reine Luftnummer, eine Mobbing-Kampagne, vermutlich von interessierter Seite initiiert und dann, wie die nächste Sau, durchs Dorf gejagt.

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Nach Beltracchi, dem Kunstfälscher (der ja nachgefragte billige Fälschungen zur Schwarzgeldwäsche herstellte und Kickbacks gezahlt haben soll).

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Nach Gurlitt, dem Erben angeblicher Nazimachenschaften (der selbstgemalte Flachware stapelte – die angeblich einen NAZI-Skandal anzeigen sollte)

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Nach Berggrün nicht, der der Bundesrepublik Schröder ein Schwindelpaket andrehte (dessen lachhafte Staatskunstkäufe noch immer den Skandal der kunstfernen staatlichen Schröder-Kunstgeldausgabe verzieren – was hätte man mit den zehn Millionen alles machen können).

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Und nun also Helge Achenbach, Kommunikant zwischen Wandaktien-Geld und Syndikat, der „Engel, der Gewünschtes brachte“.

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Achenbach, Jahrgang 1952, Restaurant-Besitzer und Oldtimer-Vermittler in Düsseldorf, hat das aus Amerika kommende Art Consulting in Deutschland zwar nach und nach hoffähig gemacht, doch der ursprünglich vor allem von Galeristen formulierte Trittbrettfahrer-Status drängt sich nun in die Wahrnehmung.

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Diejenigen Schreiberlinge und Salonpersonnage, die Achenbach jahrelang als „hochkarätig“ durchgewunken hatten und die selbst dem fragwürdigen Gemauschel ansonsten wenig entgegenzusetzen haben:

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wie Gerhard Richter, der neben einer gewissen mittelmäßigen fotorealistischen Popart-Malerei hunderte Quadratmeter beschmierter, bekleckselter Blödsinnswerke auf den West-Kunstmarkt spülen ließen (und dem Dresdner Albertinum schenkte).

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wie Kaspar König, der jahrelang Steh-in-Weg-Kunst auf alle Straßen und Plätze der Republik zu stellen suchte, dann herauskam mit dem Zauberwort: „Plätze Entrümpeln“.

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Kurz, solche Arschgesichter des deutschen Kunstmilitärs (der Staat schafft an) bezeugen sich nun gegenseitig – Kasper Königs Leningrad-Kuratel noch vor Augen – Gerhard Richters: diese Preise verstehe ich nicht – in die Pfanne hauen, sollten doch einfach mal eine konkrete sachliche Meinung zu den Vorwürfen gegen Helge Achenbach vorbringen.

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Ansonsten sollte man sich sparen, diese Honigsauger der staatlichen Kunstorganisation, dieser Salonpersonnage, überhaupt das Wort zu erteilen. Was hat denn Karlheinz Schmidt von der KUNSTZEITUNG da mitzusingen?

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Denn was soll denn heißen: „Achenbach ist in Verdacht geraten“?

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Wer verdächtigt?

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Wofür verdächtig?

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Zivilrechtlich, was?

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Strafrechtlich, was?

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Welche Geschäfte? Welche Kaufverträge?

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Peinlich ist die Mobberei von solchen Schwachmaten wie Kasper König und Gerhard Richter – die allerdings sicher Insider-Wissen haben, das interessant wäre. Informationen über übliche Kunstmarktpraktiken, die der normale steuernzahlende Kunstfreund gar nicht kennt.

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JEDENFALLS lauten die vorwurfsvollen Gerüchte gegen ACHENBACH: Verkaufsvermittlungen an den ALDI-Gründer Theo Albrecht von kostspieligen Autos (Oldtimer) und Kunstwerken.

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Und, wer beklagt sich? Die Erben.

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Die ALDI-Erben sehen, was es heißt, im Syndikats-Kunstmarkt „hochkarätige Werke“ anzukaufen. Und wie das aussieht, wenn man sein Geld zurück haben will.

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Man braucht eben nicht nur marktgängige Namen – man braucht das Händlersyndikat und die Kundschaft. Kurz, die Aldi-Erben werden das Zeug nicht zu annähernd hohen Preisen wieder los, wie es Theo bei Helge eingekauft hatte.

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Nun stellen sie den Kunstberater ins Zwielicht eines Metiers, von dem sie einfach keine Ahnung zu haben scheinen: Vom Syndikats-Westkunst-Markt mittels Staatsorganisation.

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Was ein gefragtes Oldtimer-Model wert ist, bzw. welche Einstandspreise momentan angesagt sind, hängt von vielen Kriterien ab, wie bei einer Briefmarke oder einer Flasche Wein, bei einem Rennpferd oder einem Picassobild:

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Das Pferd mag humpeln, aber als Besamer noch einige Spritzer zu Zuchtzwecken hergeben.

Der Picasso mag ein Beltracchi sein, aber sehr günstig im Kaufpreis und eine Barzahlung aus Schwarzgeld, sagen wir: 60.000 Euro sowie ein Kaufbeleg mit fotokopierter Provenienz und Gutachten und 10.000 „black is beautiful“ als Kickback bar bei Übergabe an den Käufer zurück.

Der Oldtimer mag ein Unfallwagen sein, der zahlreiche nicht originale Ersatzteile hat, aber der leuchtet wie rotes Ferrari-Porcellan, er steht in Düsseldorf in einer konservierten Garage, hochversichert, und wechselt für eine Million Dollar den Eigentümer, während er im Besitz der Konservierungshalle bleibt, denn hierbei geht es um Erbschaftssteuerhinterziehung, indem der amerikanische Erblasser das Auto kauft und (ohne hohe Erbschaftssteuer) vererbt, aber der Erbe kann hinterher den Oldtimer wieder zurückgeben und bekommt, abzüglich einer Provision, das Kaufgeld (1 Mio minus Provision) zurück, hat die hohe Erbschaftssteuer in USA umgangen, das rote Auto steht weiterhin eingewickelt in Düsseldorf und wartet auf den nächsten Liebhaber solcher Geschäfte (möglich tax leverages über Drittstaaten nicht ausgeschlossen).

Schließlich die Flasche Wein – das Zeug ist längst wertlos und ungenießbar – wird als quasi Pfand zur Geldwäsche immer wieder gerne von „Weinsammlern“ fokussiert – was will man hier noch reden?

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Wie lauten also die Vorwürfe von Gerhard Richter oder Kasper König gegen Helge Achenbach? Ach so, es sind Zivilklagen gegen Achenbach der ALDI-Erben? oder Strafrecht? Betrug z. B.?

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Herr Achenbach hat dem Herrn Theo Albrecht in einem vom Käufer Albrecht vorgegebenen Preisrahmen Oldtimer und Kunstwerke beschafft.

Hat er vermittelt?

Hat Achenbach als aus eigenem Bestand verkauft?

Hat Achenbach als Agent mit BGB-bezogener Provision im Auftrag und für Rechnung Dritter an Aldi verkauft?

Hat Achenbach den Kaufpreis frei ausgehandelt?

Hat er Rechnungen gefälscht und Dollar mit Euro verwechselt?

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Dieses sind sämtlich Händlerleistungen, deren Kosten reine BGB-rechtliche Vertragsfreiheit sind. Man müsste Verträge und Belege, Quittungen, Definitionen sehen / Belege fälschen: Steuerstrafrecht).

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Vermutlich hat Albrecht keinen Preis akzeptiert, den er selbst nicht für angemessen gehalten hatte.

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Dr. DIETMAR MOEWS von FOKKO VON VELDE fotografiert

Dr. DIETMAR MOEWS
von FOKKO VON VELDE
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Dietmar Moews meint: Bei allen Skandalen und Skandalisierungen im Bereich des ersten Westkunst-Marktes, der Gutachter und „Hochkaräter“, der Experten und Insider, sickert, wie hier jetzt in dieser LICHTGESCHWINDIGKEIT von Dr. Dietmar Moews, der ja im Felde der Kunstorganisation approbierter empirischer Soziologe – gekrönt vom großen Kölner Alphons Silbermann – ist, immer wieder etwas Aufklärung durch.

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Daran können sich dann die Zwiebelringe der Kunstlaienschaft abmühen und weinen, wenn es in den Augen brennt. Aber – man muss doch einsehen, dass ein Werktätiger, wie z. B. Beltracchi, der täglich einen Picasso malen kann, auch mal am Wochenende ausspannt. Wenn sein Gemälde dann 60 000 bringt, will der Agent bzw. Vermittler bezahlt werden, muss das Kickback noch abgezweigt werden. Und bleibt dann Beltracchi der Rest, sagen wir 10 000 Euro, dann muss er schon jeden Monat einen absetzen, damit er am Jahresende plus minus Null rauskommen kann.

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Ich meine zum HELGE ACHENBACH: Bis heute wurden mir keinerlei justiziable Vergehen oder Unregelmäßigkeiten oder Übervorteilungen zu lasten des Beschuldigten bekannt.

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Es wirkt ziemlich dümmlich, wie unsachlich die Journalie Achenbach auf Seite Eins brachte, ähnlich wie Beltracchi und wie Gurlitt – und ziemlich befremdlich, wie Berggrün geschont wird. Aber – “weiter geht’s“:

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Layos Dayatos sagt: „In der Kunst gibt es keine Pause“.

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DIEMAR MOEWS DMW 433.11.89 73 cm / 100 cm, Öl auf Leinwand, 1989

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