Rolf Bossi 1923-2015 – Kurznachruf

Dezember 22, 2015
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Vom Dienstag, 22. Dezember 2015

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 Rolf Bossi, einer der bekanntesten Strafverteidiger der ersten Bundesrepublik Deutschland, geboren am 10. September 1923 in Karlsruhe, ist heute 92-jährig, am 22. Dezember 2015, nach mehreren Schlaganfällen schwerkrank in Düsseldorf gestorben.

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Bossi stammte aus einer katholischen badener Familie, war Jurist und Publizist.

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Noch als 18-jähriger musste er im Zweiten Weltkrieg an die Ostfront, wurde verwundet und begann sein Jurastudium in München, wo er bereits im Jahre 1952 als Rechtsanwalt seine Zulassung erlangte.

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Seine Prominenz erlangte Rolf Bossi durch die Strafverteidigung besonders populärer und skandalöser Prozessmandate, wie insbesondere durch die Verteidigung der Schauspielerinnen Ingrid van Bergen und Romy Schneider, aber auch den kranken Kindermörder Jürgen Bartsch, den Serienmörder Fritz Honka, den Oetker-Entführer Dieter Zlof und den Entführer und Mörder Dieter Degowski aus dem Gladbecker Geiseldrama. Die Strafverteidigung für DDR-Grenzer im Mauerschützenprozess sowie den Hochstapler Gert Postel verteidigte Bossi mit teils brillanten Ideen bzw. Strategien.

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Seit 1980 war Bossi Mitglied der CSU. Gleichzeitig handelte er sich persönliche Ordnungswidrigkeitsstrafen und andere Verurteilungen zu, wie für „Fahren ohne Führerschein“. Im Jahre 2008 stieg Bossi aus seiner Anwaltskanzlei geschäftlich aus. 2011 gab Bossi seine Zulassung als Anwalt zurück.

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Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 23

April 19, 2014

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am 19. April 2014

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Im Fall Hoeneß dauert die bayerische Staatskrise an, während die Massenmedien wie auch der verurteilte Schwerkriminelle Uli Hoeneß nach wie vor den prominenten Reizfall in die aktuelle Nachrichtenlage bringen.

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Die Staatskrise in Bayern und die Schwäche des Ministerpräsidenten Horst Seehofer ist dadurch gekennzeichnet, dass wir bis heute nicht wissen, wie hoch genau die Betrugs- und Fiskalstrafsachen insgesamt sind, mit denen sich der Fußballmanager belastet hat. Es ist schon allerhand, dass das Landgericht ein Urteil spricht, ohne den Umfang der in der Anklage vorgetragenen Straftaten ermittelt zu haben.

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Hoeneß hat Steuerhinterziehung bis zu 60 Millionen Euro eingeräumt: SECHZIG MILLIONEN – das ist auch eine Staatskrise der nicht rechtsstaatlichen Ungleichbehandlung.

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Es ist auch als Spielart der Verpitbullung des Uli Hoeneß zu erkennen, der als Schwerkrimineller, der bis heute seine Straftaten gar nicht umfassend gestanden und aufgeklärt hat, seinerseits gegen Verlage und Redakteure Rechtsmittel taktisch bemüht. Hoeneß trägt dabei keine Fakten oder nachweisliche Rechtsansprüche vor, sondern er taktiert offenbar auch an den Rändern von Unrecht in den Verfahrensnischen.

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Der schwerkriminelle Bayern München-Manager trägt vollkommen unverschämt seine Variante der Kampfmoral vor, die sich keineswegs mit allgemeinen oder individuellen Moralbegriffen – oder nur eines einfachen „Wie du mir, so ich dir“ einer Goldenen Regel – vertragen. Unmoral und Rücksichtslosigkeit gegen allgemeinen Rechtsfrieden durch Kampfmoral – da wird dieser Uli Honeneß sein Leben nicht mehr raus kommen.

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Verfahrensnischen und Rechtsmissbrauch

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In der Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete kürzlich Joachim Jahn (Dienstag, 15. April 2014 Seite 13) unter der Überschrift: „Gab es keinen Deal?. Der „STERN“ muss vorsichtig über Uli Hoeneß berichten.“

… Manchmal ist es schon verboten, Fragen zu stellen – jedenfalls wenn es nach der Ansicht der Hamburger Presserichter geht. Der „Stern“ hat sich beim Landgericht der Hansestadt wieder eine einstweilige Verfügung eingefangen … Verboten wurde außerdem die (weiter gehende) Überschrift: „Ein Deal für Hoeneß“.

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Nach Informationen der FAZ war zwar nicht das Urteil, aber doch immerhin der Verzicht auf Rechtsmittel tatsächlich zwischen Anklagebehörde und Verteidigung verabredet.

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FAZ über den „Stern“: „Wichmann hatte Ende März – nachdem sowohl Hoeneß als auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision gegen seine Verurteilung zu einer Haftstrafe verzichtet hatten – geschrieben: „Dieser Verzicht legt einen Verdacht nahe: Kann es sein, dass hinter der Entscheidung des Münchner Gerichts ein sogenannter Deal steht, also eine stillschweigende Verabredung über den Verlauf und das Verfahren?“ Verboten wurde außerdem die (weiter gehende) Überschrift: „Ein Deal für Hoeneß“.

Bemerkenswert daran ist: Ähnliche Vermutungen wurden nach dem Turboprozess von nur vier Verhandlungstagen, der trotz des kurzfristigen Nachreichens von rund 70 000 Dokumenten nicht einmal verschoben wurde, von vielen Menschen und von etlichen Medien geäußert. In einem Gastbeitrag für diese Zeitung vermutete ein namhafter Strafverteidiger hierbei in ganz ähnlichen Worten ein Beispiel für ein neues Phänomen in Wirtschaftsstrafprozessen – einen „unausgesprochenen Konsens“ und eine „Verständigung jenseits des Deals“. Mehr noch: Nach Informationen dieser Zeitung war zwar nicht das Urteil, aber doch immerhin der Verzicht auf Rechtsmittel tatsächlich zwischen Anklagebehörde und Verteidigung verabredet.

Die Justiziarin des Verlages Gruner + Jahr, Kirsten von Hutten, vermutet hinter dem Vorstoß von Hoeneß‘ Presseanwalt daher „Nebelkerzen“. „Da werden Nebenkriegsschauplätze ausgesucht, um kleine Etappensiege zu feiern“, sagte sie dieser Zeitung. Immerhin wandere Hoeneß bald ins Gefängnis – „und unsere Recherchen haben nicht unbeträchtlich dazu beigetragen“. Kürzlich hatten die Hamburger Richter schon vier weitere Äußerungen des Magazins verboten. Dabei berief es sich auf einen ungenannten Informanten, der angeblich bei der Bank Vontobel arbeitete. Nach dessen Angaben soll der Fußballmanager und Wurstfabrikant noch höhere Summen auf Schweizer Konten besessen haben. Auch hatte der Stern über einen Zusammenhang mit Sponsorengeschäften des FC Bayern und über Steuertricks beim Leerverkauf von Aktien spekuliert. Hoeneß bestreitet all dies.

Der Verlag prüft, ob er Widerspruch gegen die neue Gerichtsentscheidung einlegt. Die Sitten im Presserecht sind rauh – insbesondere in Hamburg und weil sich jeder Kläger wegen des „fliegenden Gerichtsstands“ selbst aussuchen kann, vor welchem Gericht er ein Medium verklagt. Verbote werden im Schnellverfahren verhängt und meist, ohne die Journalisten oder ihre Anwälte vorher zu hören. Die Juristen des „Stern“ wissen deshalb nicht einmal, auf welche Argumente sich das Gericht gestützt hat. Die Anklageschrift des Hoeneß-Anwalts, in der sie das nachlesen können, ist ihnen noch gar nicht zugestellt worden.“

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Die Hamburger Presserechtler haben also den obigen Bann gegen den „Stern“ unverzüglich verfügt. Während die Argumente von Hoeneß als Antragssteller noch keinesfalls gerichtlich geprüft worden sind.

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Fortsetzung folgt