Borussia Dortmund Ex-BVD-Präsident Niebaum zu Bewährungsstrafe verurteilt: Das gibt es doch gar nicht – und was machte man mit der Lidl-Kassierein? – BEWÄHRUNG?
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Ein Jahr und acht Monate, lautet das Urteil wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Untreue. Als Bewährungsauflage muss Gerd Niebaum 50 Stunden Sozialarbeit leisten.
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Was man in Bayern als AMIGO-geschädigter Zivilist schlucken muss, die Krankenkassen betrügenden Ärzte von Augsburg, die Hypo-Alpine-CSU-Milliarden, Streibls-Amigo-Sauße, Strauß‘ Waffenhandels-Provisionen und Übergriffe auf die SPIEGEL-Freiheit, FC Bayern Katar in Dubai, Mollath sieben Jahre in Käfig-Einzelhaltung zur Vertuschung der Bargeldtransportierer nach Zürich und ULI HOENESS-Kurzer Prozess ohne Ermittlung und Klärung der Straftaten von Hoeness, das unvergleichlich geringe Strafmaß und die praktische Hafterlassung:
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Mit dem EX-BVB-Dortmund Präsident Gerd Niebaum passierte jetzt das Gleiche:
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Welche NRW-Bonitäten darf denn Herr Niebaum verköstigen, indem man ihm das Strafmaß zur Bewährung aussetzte?
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Dietmar Moews meint: Man muss klar sehen – Was in Bayern an Freunderln so mit durchgeschoben wird und was Uli Hoeness strapaziert, nämlich die Verpitbullung der Gesellschaft durch privilegierte Sonderbehandlung von CSU-Freunderln, erleben wir jetzt mit Gerd Niebaum in Nordrhein-Westfalens Rechtsprechung ebenfalls:
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Der machiavellistische Erziehungswert besteht in Duckmäuserei und Deprivation der normalen kleinbürgerlichen Zivilcourage. Es erstaunt, wie wenig Protest bei den eigentlich grundsolidarischen soliden Dortmundern laut wird – sind die alle Kavaliersdeliktler?
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Uli Hoeneß wurde am 13. März wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Seine Strafe sitzt er derzeit in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg ab.
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Das Oberlandgericht München hat mit Ablauf der Frist zur schriftlichen Stellungnahme durch die Verteidigung – jetzt die Urteilsbegründung im Steuerstrafrechtsfall Uli Hoeness veröffentlicht:
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Damit ist vollkommen klar, dass hier die Staatskrise in Bayern auf krasse Weise dokumentiert wird:
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Hoeness leugnet bis heute bzw. behauptet er wüsste nicht, was er tat.
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Hoeness hat bis heute keine perfekten Steuererklärungen vorgelegt,
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die Strafen wurden minimiert,
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Teile der Straftaten bleiben außerhalb gerichtlich-staatsanwaltlicher Beantwortung (Gewinne aus nicht-strategischen Devisentermingeschäften) und wurden bis heute nicht deklariert.
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Im Folgenden wird der fünfzigseitige Urteilstext gewürdigt und die angängige massenmediale „Vertuschung“ kurz dokumentiert.
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Die soziologische Erörterung und Feststellung zu nachweislichen Wirkungen auf das wertorientierte Moralverhalten der Menschen in Deutschland und die beobachtbaren sozio-kulturellen Moralerwartungen wird abschließend gegeben:
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Sind Hoeness und der bayerische Rechtsstaat aufbauend, zersetzend oder gleichgültig für das Gemeinwesen und die moralische Integration?
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Ich weise auf die vorangegangenen achtundzwanzig Folgen LICHTGESCHWINDIGKEIT zum Moral-Fall Uli Hoeness hin und möchte hier einige Voraussetzungen klarstellen:
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Moral – egal welcher Definitionsrichtung des Verstehens – ist immer eine vorgestellt gelebte und zu lebende Vorstellung, die immer auf das Soziale bezogen ist. Moral findet nicht esoterisch statt. Moral kann in der inneren – emotionalen und geistigen, vernünftigen oder zweckrationalen – Auseinandersetzung eines Menschen stets nur auf Mitmenschlichkeit bezogen sein.
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Moralverhalten und Moralbedenken finden gegenüber mindestens einem anderen Nicht-Ich-Menschen statt. Unvermittelt spielt ebenfalls immer der soziale Hintergrund, den die vielen andere Menschen bilden. Es ist sowohl mindestens auf bekannte soziale Partner, auf bekannte Gruppen sowie auf anonyme Mengen und Massen bezogen. Es sind Verhaltensurteile der Moralität des tatsächlichen sozialen Hintergrundes, der konkreten prozessuralen Situation und der Szenerie.
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Moralvorstellung gehört immer einer als „eigen“ erachteten Moralgruppe zu. Jeder Mensch hat praktisch die soziale Frage, aus einer gemeinsamen Sozi-Kultur angehörigen Gemeinschaft.
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Wir können also „Gesellschaft“ als eine mehr oder weniger regelmäßige Gruppenbewegung ansehen. Wir können eine heutige Gesellschaft als eine rechtsstaatlich strukturierte Selbstorganisation ansehen. Diese Gesellschaft setzt sich zu ihrem gewünschten Gelingen hin freiwillige vertragliche Verpflichtungen und Selbstbindungen.
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Die aufgeklärte moderne Gesellschaft hat dazu die Struktur des unabhängigen „Rechtsstaat“ gesetzt. Ferner wird diese vertragliche Organisationsform durch folgende Strukturen sozialer Funktionsmedien umgesetzt: Geldeigentum, Kaufvertrag, unabhängiges Gericht – sodass Regelverstöße oder sonstige Regelbrüche stets Rechtsfrage sind, unabhängig von Moralerfüllung.
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Rechtsbruch wird erst zur Moralfrage, wenn die sozialen Beziehungen informell oder abgekoppelt und indirekt-systematisch als Nebenwirkungen entstehen. Ferner werden aus sozialpsychologische Machtausübungen unbillige amoralische Zwänge durch Menschen über Menschen.
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MORAL bedeutet über Vertragliches hinaus: WIE SOLL ICH MICH VERHALTEN?
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Es ist also durchaus zunächst zu erkennen, dass jedes menschliche Individuum verschieden von allen anderen Menschen ist. Es hat naturgemäß jedes Individuum ganz individuelle Eigenmuster.
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Moralerfordernisse ergeben sich häufig aus den konkreten Unterschieden zwischen Unterschieden, solchen etwas starken, gesunden, reichen, privilegierten, starken, jungen Sozialpartnern, gegenüber Alten, Kranken, Schwachen, Benachteiligten, in der selbstbestimmten Rücksichtnahme und Vorsichtgewährung über die Natur des „Rechtes des Stärkeren“ in Selbstbescheidung hinweg, zu Fairness, Solidarität, Hilfsbereitschaft.
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Um moralischem Verlangen zu entsprechen, muss quasi jedes Individuum eine eingefühlte Vorstellung von einer Gemeinschaftsmoral kennen und spüren und jeweils fähig dazu sein, diesem Moralverlangen entsprechend sich zu verhalten.
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Im Kriminalfall Uli Hoeness haben wir durchaus herauszufinden, wie weit der Kriminelle mutwillig Moralgebote verletzt hat. Wie fähig seine persönliche Reife, Urteilskraft und Kompetenz ausgeprägt ist, sich moralisch einzufinden oder eben nicht. Diese Frage zielt auf Vorsatz oder Unfähigkeit.
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Der angeblich in der bayerischen JVA Landsberg einsitzende Schwerkriminelle Uli Hoeneß von Bayern München, der zwischen 30 und 70 Millionen EURO den Staatskassen durch komplizierte Steuerbetrugstechniken schadete und nun noch die Kosten des Strafvollzuges verursacht, wird hier als sozialer Beispielfall beleuchtet: Ob und wie wirkt der Fall Hoeness moralisch – wie wirkt der Fall auf die allgemeine Moral?
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Frage im engen und weiteren Sinn sind etwaige Wirkungen des Kriminalfalles Uli Hoeness, als ein Vorbild oder Beispiel, auf die vorhandenen Moral- und Wertvorstellungen in der sozialen Welt einerseits, andererseits auf die praktizierten Moralverhalten. Dabei ist streng zwischen den Wertvorstellungen und den Werterklärungen der Menschen – was sie glauben, denken und vorstellen – und ihrem wirklichen Verhalten zu unterscheiden, wenn sie wirklich dran sind.
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WAS IST JETZT, am 31. Oktober 2014, NEU im Fall des Schwerkriminellen Uli Hoeness?
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DAS OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN HAT DAS 50-SEITIGE URTEIL VERÖFFENTLICHT.
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DIE MASSENMEDIEN HABEN BERICHTET UND KOMMENTIERT: DER SKANDAL WURDE DADURCH REPORTIERT, ABER NICHT ALS SKANDAL HERAUSGESTELLT – so bei BILD, bei FAZ, bei Süddeutsche Zeitung usw.
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BILD.de schreibt am 31. Oktober 2014, ganz in der RUBRIK „Sport“ zurückgeordnet mit diesen zwei verharmlosenden TITELN:
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„130 MIO AUF DEM KONTO. So betrog Uli Hoeness!“
Post von Wagner: „Lieber Uli Hoeneß, ich habe die 50 Seiten der Urteilsverkündung gelesen. Mir raucht der Schädel. Sie haben mit Geld rumgeschmissen, als sei es Dreck“.
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„NETZER ÜBER HOENESS. Er ist ganz stolz auf sein Gewicht!“
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Malerische Übernachtung auf dem Weg einer Überführung nach Sizilien
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Dietmar Moews meint: Des Umfanges der Darstellung halber wird die Analyse der medialen Verheizung des HOENESS-SKANDALS, durch irreführende Publikation von Auszügen zu einem 50-seitigen PDF der „Urteilsbegründung“ bei Bild.de / Sport in einer folgenden LICHTGESCHWINDIGKEIT bereitgestellt.
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Das Gemeinwesen der deutschen Bürgern sich in der Öffentlichkeit politisch zu artikulieren und zu engagieren wird mit dieser publizistischen Mache zerschmettert: Franz-Josef Wagner von BILD schmeißt mit dem Skandal herum als sei es Dreck. Wer hat Lust, sich mit Dreckschmeißern auseinanderzusetzen?
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Über vierzig Zeugen sollen im Wiederaufnahme-Prozess gegen Gustl Mollath vom Gericht gehört und verhört werden.
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In dem ersten Straf-Verfahren, das schließlich zur Unterbringung und Entmündigung geführt worden war, wurde festgestellt, dass der Angeklagte Mollath die Straftatvorwürfe der Anklage kaum beachtete, auch seinem Pflichtverteidiger die gewünschte Aufmerksamkeit nicht widmete, sondern stattdessen die von ihm vergeblich angezeigten wirtschaftskriminellen Vorwürfe gegen die Hypo-Bank und Tatbestände, an denen Mollaths damalige Ehefrau Petra teils beteiligt war, zu seiner Verteidigung thematisiert haben wollte.
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Das Gericht – im Jahr 2006 – unter Leitung von Richter Otto Brixner – wollte sich auf diese Zusammenhänge nicht einlassen, sondern verfolgte die im Zentrum der Ermittlung und Verhandlung stehenden Tatvorwürfe gegen Gustl Mollath.
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Im jetzt im Juli 2014 erneut veranlassten Anlauf, den Strafprozess gegen Gustl Mollath gründlicher zu ermitteln, werden zu allen drei Klagepunkten Zeugen und Beweismittel hinzugezogen.
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Inzwischen wurde eine Zeugin vernommen, die sich angeblich eigeninitiativ beim Gericht gemeldet hat, nachdem sie im Jahr 2012 hörte, Mollath wolle aus der geschlossenen Forensik Bayreuth freigelassen werden, wo er als gemeingefährlich zu Sicherheit untergebracht leben musste.
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Diese Zeugin sagt aus, sie habe Gustl Mollath und das Paar Mollath vor ca. 30 Jahren gekannt, als beide noch gar nicht verheiratet waren. Die Zeugin beschreibt, dass sie damals Kenntnisse von Gewalttätigkeiten des Gustl Mollath sowie eigene solche Erlebnisse, selbst „würgende Hände von Mollath am Hals“ gehabt zu haben, hatte. Als damals Petra der Zeugin mitgeteilt habe, Mollath heiraten zu wollen, da habe sie den Kontakt abgebrochen.
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Solche Zeuginnen tragen Züge eines Hexensabbats.Von all den häufigen Gewalttätigkeiten wurden nämlich niemals Spuren der Gewalt ärztlich festgestellt oder versorgt. Es zeigt sich ein Diffamierungsmuster der Petra Ex-Mollath. Eine ärztliche Scheinurkunde diente der Petra Ex-Mollath, heute Petra Maske und Petra Rütter, dazu, Strafanzeige gegen Mollath in einer speziellen Situation, ihrer eigenen damaligen Berufsproblematik, zu erstatten.
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Es müssen dem Gericht all diese Zufälle als heute nachgeschobene Hilfen der unerwiesenen Anschuldigungen deutlich werden. Während die Vorwürfe und Erläuterungen des Strafangeklagten Gustl Mollath heute wie damals, gegen seine damalige Ehefrau, inzwischen substanziell erwiesen worden sind, erwiesener Maßen damals Gegenstand des Ehestreits der Mollaths gewesen waren.
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Darin liegt der qualitative Unterschied im Gewicht des Zeugen Edward Braun, Zahnarzt in Bad Pyrmont, der sich an ein Telefonat mit Petra Mollath, Nürnberg, erinnert, in dem Braun von Petra Mollath Bankgeschäfte angeboten worden waren sowie eine massive Drohung von ihr gegen ihren Mann ausgebracht worden sei. Braun hat diese Angelegenheiten damals nicht vertiefen mögen, und den Kontakt einschlafen lassen.
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Als im Jahre 2004 der Ferrari-Autofachmann Gustl Mollath den früheren Freund und Ferrari-Autoliebhaber und Kunden, zwecks eines Ferrarigeschäfts, in der Nähe von Bad Pyrmont, besuchte, hat Gustl Mollath dem Edward Braun keinerlei Erwähnung von Eheproblemen oder Schlimmerem mitgeteilt. Auch hier war kein Anlass diese soziale Situation zu vertiefen. Braun ließ den Kontakt einschlafen.
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Erst im Jahr 2011 erfuhr Edward Braun von Gustl Mollath persönlich durch dessen Telefon-Notruf, durch einen Anruf aus der geschlossenen Anstalt, dass Mollath seit sieben Jahren weggesperrt sei. Hier befielen Braun Erinnerungen und er meldete sich bei der Staatsanwaltschaft, um Mollath zu helfen.
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Dietmar Moews meint: Auch wenn hier der Schein von Beschuldigungen und Gegenbeschuldigungen geschaffen wird, ist es dem heutigen Landgericht Regensburg nicht erlaubt, Beweislast zu vernachlässigen und Lebenserfahrungen auszublenden.
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Die Staatskrise besteht gerade darin, dass Sinn und Menschlichkeit vernichtet werden, dabei aber der Schein von normgerechtem Amtshandeln erzeugt wird. Es darf nicht erneut mit zusammengestoppelten Quellen, die sämtlich von und durch die Ex-Ehefrau entstanden sind, ein Mann vernichtet und beseitigt werden, weil er ein individuell besonders ausgeprägter hochbegabter Typ ist, dessen Devianz stets auf Recht und Ordnung, Eigenverantwortung und Moralität beruht und sich nicht „verbiegen“ lässt.
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Der Natur von Justizpersonal entspricht zugegebener Maßen, dass jemand wie Gustl Mollath, der ja gründlich ausgekostet hat, wie es gehen kann, wenn man auf eigenen Vorstellungen besteht – durch 7 1/2 Jahre Tortur – schwachsinnig und gefährlich (hier gegen sich selbst) sein muss, weil er immer noch nicht gelernt zu haben scheint, dass es allemal besser ist, wenn der Anwalt seine Partei führt.
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Es ist tragisch, das heißt unauflösbar, dass der Fall Mollath ausgesprochen umfangreich und detailreich ist, um die Zug um Zug-Geschehnisse beurteilungsreif vorzutragen. Hierfür hat sich Mollath, nachdem ihm die längste Zeit die Akten vorenthalten worden waren, nun intensiv eingearbeitet, sodass ihm Lücken in den Beschuldigungen und Unrecht in seiner Entmündigungs-Unterbringung sofort mit den passenden Dokumenten parat sind, die der Strafrechtsanwalt Strate möglicher weise nicht haben kann, sofern solche Risse außerhalb seiner eigenen Verteidigungsargumentation in der aktuellen Zeugenvernehmung herauskommen.
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Mollath mischt sich also nicht ein – entgegen seiner Ankündigung nichts zu sagen -, weil er nicht an sich halten kann. Mollath mischt sich ein, weil jetzt, in der Wiederaufnahme erstmalig, Zeugen erscheinen, die ihn mit Bezeugungen belasten, von denen selbst die Klägerin bei ihrer Strafanzeige und der Staatsanwalt bei der Strafanklage nichts wussten.
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Und schon findet sich in der Presse: Mollaths Opferrolle bekommt Risse.
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Hier ist die Rede von Gustl Mollath und dem stinkenden Kopf Bayerns. Mit der Wiederaufnahme des Strafprozesses durch das Landgericht Regensburg soll der Verbrechenstatbestand der Freiheitsberaubung, verursacht und zu verantworten von der Justiz und der Forensik, mit den rechtsstaatlichen Mitteln geheilt werden.
Man muss leider beobachten, dass der geschädigte Mollath erneut in ein Zwi-Licht gebracht wird.
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In Deutschland gilt das Grundgesetz. Es gilt uneingeschränkt in allen Bundesländern. Alle Bundesländer müssen eigene Justizressorts und Rechtspflege rechtsstaatlich vorhalten.
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Deutschlandweite Geltung haben demgemäß auch Entscheidungen bis in die höchste und letzte Instanz rechtsgültige Bundesgerichtshof-Urteile und Verfassungsgerichtsprozesse. Das betrifft sowohl Rechtssubstanz wie rechtsstaatliche Verfahrensorganisiation und -durchführung.
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Dr. DIETMAR MOEWS von FOKKO VON VELDE fotografiert
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Dietmar Moews meint: Bereits im Vorlauf zum Wiederaufnahmeverfahren zeigt sich die STAATSKRISE in Bayern.
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Am 4.1.2013 hatte Mollaths Verteidigung gegen beide Personen, den Richter Eberl und den Psychiater Leipziger, die Mollath rechtswidrig der Freiheit beraubten, eine Strafanzeige wegen schwerer Freiheitsberaubung gemäß § 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB eingereicht.
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Die strafrechtliche Verfolgbarkeit eines derartigen Vorwurfs war – da es sich um einen Verbrechenstatbestand mit einer Höchststrafe von zehn Jahren handelt – noch gegeben. Im Mittelpunkt der Strafanzeige standen zwei Entscheidungen des Amtsrichters vom 22.4. und vom 16.9.2004, mit denen die einstweilige Unterbringung Mollaths gemäß § 81 StPO in einem psychiatrischen Krankenhaus zum Zwecke der Beobachtung angeordnet worden war.
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Erklärung der Verteidigung zu dem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 4.6.2014.Rechtzeitig vor dem Beginn der auf den 7.7.2014 terminierten Hauptverhandlung, die vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg stattfinden wird, bemühen sich die verschiedenen Zweige der bayerischen Justiz, die von Gustl Mollath und seiner Verteidigung in Gang gesetzten Verfahren zu einem vorläufigen Abschluss zu bringen. So nun auch der 3. Strafsenat des OLG München, der sich mit einem am 15.8.2013 eingereichten und mit Schriftsatz vom 19.9.2013 ergänzten Klagerzwingungsgesuch gegen den Richter am Amtsgericht Armin Eberl und den Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth, Dr. Klaus Leipziger, zu befassen hatte.
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Beide Entscheidungen waren die Reaktion des Gerichts auf die Weigerung Mollaths, sich von einem Psychiater untersuchen und explorieren zu lassen. Diese Weigerung hatte Mollath ausdrücklich in der Hauptverhandlung am 22.4.2004 erklärt. Beide Anordnungen nehmen auf diese Weigerung Bezug:
„Da der Angeklagte weder vor der Hauptverhandlung vom 22.04.2004 noch – trotz entsprechender richterlichen Aufforderung – im Rahmen dieser Hauptverhandlung zu einem Explorationsgespräch mit dem Sachverständigen Lippert bereit war, war die Anordnung der Unterbringung erforderlich und das einzige Mittel, um die notwendige Begutachtung zu ermöglichen.“
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Diese Entscheidung des Amtsrichters widersprach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.10.2001, die mehrfach in juristischen und psychiatrischen Fachzeitschriften veröffentlicht worden war und den beiden Beschuldigten hätte bekannt sein müssen. In dieser Entscheidung heißt es unmissverständlich:
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„Eine Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Beobachtung kann danach nicht erfolgen, wenn der Beschuldigte sich weigert, sie zuzulassen bzw. bei ihr mitzuwirken, soweit die Untersuchung nach ihrer Art die freiwillige Mitwirkung des Beschuldigten voraussetzt (vgl. BGH, StV 1994, S. 231 f.). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Exploration erforderlich wäre, diese aber vom Beschuldigten verweigert wird und ein Erkenntnisgewinn deshalb nur bei Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden (§ 136 a StPO) oder einer sonstigen Einflussnahme
auf die Aussagefreiheit des Beschuldigten zu erwarten ist (vgl. OLG Celle, StV 1985, S. 224; StV 1991, S. 248).“ In der Strafanzeige wurde darauf hingewiesen, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich ihrer tragenden Gründe für die Gerichte und auch sonst jeden
Amtsträger verbindlich sind (§ 31 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Angesichts seiner Weigerung, sich explorieren zu lassen, hätte eine Einweisung Mollaths zur Beobachtung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht erfolgen dürfen. Die dennoch erfolgte Anordnung sei ein Akt der schweren Freiheitsberaubung. Das gelte sowohl für den anordnenden Richter als auch für den Leiter der Forensischen Abteilung im Bezirkskrankenhaus Bayreuth, da er nach der zwangsweise erfolgten Verbringung Mollaths nach Bayreuth sofort hätte erkennen können, dass Mollath sich weiterhin weigerte, an einer Exploration mitzuwirken.
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Dr. Leipziger sei verpflichtet gewesen, den zuständigen Richter unverzüglich über die fortdauernde Weigerung Mollaths zu unterrichten und so auf dessen Freilassung hinzuwirken. Das habe er jedoch nicht getan, sondern Mollath die volle fünfwöchige Unterbringungszeit in seiner Klinik festgehalten.
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Die Strafanzeige war bei dem Generalstaatsanwalt in Nürnberg eingereicht worden. Auf Weisung der damaligen Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz wurde mit der Bearbeitung der Strafanzeige die Staatsanwaltschaft Augsburg betraut. Diese kam schon am 26.2.2013 mit einem Bescheid heraus:
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„Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird gemäß § 152 Abs. 2 StPO abgesehen“.
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Da Mollath nach Festnahme in seinem Wohnhaus und anschließender Zwangsverbringung in die Forensische Psychiatrie nicht umhin konnte, seinen Lebenswandel hinter geschlossenen Mauern neu zu organisieren und zu diesem Zwecke auch mit verschiedenen Angehörigen des dortigen Personals zu reden, kam die Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft Augsburg auf den kecken Einfall, diese allein der Logistik des Überlebens zuzuschreibenden Kontakte als Beleg dafür zu nehmen, dass Mollath sich ja gar nicht geweigert habe, mit dem Personal der Klinik zu kooperieren. Deshalb sei die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im vorliegenden Falle nicht einschlägig.
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Das am 15.8.2013 eingereichte Klagerzwingungsgesuch ist vom 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts München in einer der Verteidigung am 12.6.2014 zugegangenen Entscheidung vom 4.6.2014 als unzulässig zurückgewiesen worden.
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Der 3. Strafsenat des OLG München ist viel mit Haftsachen befasst, weshalb die Entscheidung in der vorliegenden Sache sicherlich wiederholt zurückgestellt werden musste. Dies geschah allerdings mit dem Effekt, dass wir uns langsam dem Zeitpunkt der absoluten Verjährung nähern, der zehn Jahre nach der Entlassung Mollaths aus der vorläufigen Unterbringung erreicht sein dürfte. Die Entlassung erfolgte am 21.3.2005, sodass die absolute Verjährung am 20.3.2015 eintritt.
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Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Um gar nicht erst tätig werden zu müssen (und das Gesuch als unzulässig behandeln zu können), distanziert sich der 3. Strafsenat des OLG München von einer früheren Entscheidung des 2. Strafsenats des OLG München sowie der sonst unter den Oberlandesgerichten herrschenden Meinung. Diese geht dahin, ein Gesuch, welches – wie hier – nicht auf die Erhebung einer Anklage, sondern zunächst nur auf die Aufnahme von Ermittlungen zielt, durchweg für zulässig zu halten. Immerhin ist die Begründung nachvollziehbar, vielleicht sogar richtig, wenn auch nicht gerecht. In den mehr als hundert Entscheidungen, die in den letzten elf Jahren in der Sache Gustl Mollaths – ihn betreffend oder von ihm ausgehend – getroffen worden sind, hat das Streben nach Gerechtigkeit allerdings nie eine Rolle gespielt (von zwei Ausnahmen vielleicht abgesehen).
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Entscheidend ist aber folgendes:
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Die Richter des 3. Strafsenats des OLG München bemühen sich nicht mehr, die Rechtswidrigkeit der vorläufigen Unterbringung Mollaths in Frage zu stellen.
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Für sie – dies bahnte sich schon in der Stellungnahme des Generalstaatsanwalts an – spielt nur noch die subjektiveTatseite eine Rolle:
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„Zumindest das Vorbringen des Antragstellers zur subjektiven Seite der den Angezeigten vorgeworfenen Freiheitsberaubung erweist sich als unzureichend.
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Es werden keine tatsächlichen Umstände vorgetragen und unter Beweis gestellt, aus denen auf ein wissentliches und willentliches Handeln bzw. Unterlassen der Angezeigten geschlossen werden kann (…).
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Zwar behauptet der Antragsteller, der Angezeigte Eberl habe die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Beschluss vom 09.10.2001 und des Bundesgerichtshofs aus dem Beschluss vom 10.09.2002 bei Erlass der Beschlüsse vom 22.04.2004 und 16.09.2004 gekannt und bewusst missachtet (vgl. Seiten 12, 45 der Antragsschrift), er schließt auf die angebliche Kenntnis jedoch lediglich aus der vielfachen Veröffentlichung und Kommentierung dieser beiden Entscheidungen (vgl. Seite 12 der Antragsschrift). (…)
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Entsprechendes gilt auch für das Vorbringen zum Vorsatz des Angezeigten Dr. Leipziger. Aus der Veröffentlichung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 09.10.2001 und des Bundesgerichtshofs vom 10.09.2002 in Fachzeitschriften folgert der Antragsteller, der Angezeigte habe diese gekannt und gewusst, dass eine Unterbringung eines nichtkooperativen Beschuldigten zum Zwecke schlichter Totalbeobachtung rechtswidrig gewesen sei, er habe es aber dennoch unterlassen, den zuständigen Richter über die Weigerung des Antragstellers, sich untersuchen zu lassen, zu unterrichten (vgl. Seite 47 der Antragsschrift).
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Hinsichtlich beider Angezeigter werden entgegen dem Erfordernis des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO auch keine Beweismittel für die jeweilige Behauptung, sie hätten die genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und Bundesgerichtshofs gekannt und sich bewusst darüber hinweggesetzt, angeführt.“
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Also: Die Existenz und die Veröffentlichung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts belegt noch lange nicht, dass ein bayerischer Amtsrichter und ein Psychiater in einem bayerischen Bezirkskrankenhaus von ihnen Kenntnis hat. Dazu bedarf es noch eines gesonderten Beweises!
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Ein kläglicheres Armutszeugnis konnte das Oberlandesgericht München den beiden beschuldigten Personen nicht ausstellen. Es hat mit der Begründung seiner Entscheidung das mit der Strafanzeige vom 4.1.2013 verfolgte Anliegen (jedenfalls teilweise) auf den Begriff gebracht.
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Die Verteidigung sagt: Danke!
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Gerhard Strate,
Hamburg, am 21.6.2014
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Vorstehende weite Teile einer schriftlichen Einlassung in Mandatsvertretung des Strafangeklagten Gustl Mollath, Dr. Gerhard Strate, habe ich von seiner Web-Site bezogen: http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath
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Dietmar Moews meint: Es wurde auf Verjährung durch gedehnte Verfahrensschritte hingewiesen. Daneben wurden quasi Freiheitsentzugs-Tagessätze der Entschädigung für Mollath durch den Staat abgestimmt.
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Die mangelnde Bereitschaft der deutschen Journalisten, den geschädigten Mollath als sehr sensiblen, privaten und individuell ausgeprägten Bürger aufzunehmen, anstatt darin schon eine Mitschuld des Opfers anzumuten, empfinde ich als eisenholzige Dummklotzigkeit: was heißt denn: Risse in der Opferrolle von Mollath?
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STAATSKRISE Erstens: betrifft offenkundige Missbrauchspraktiken durch die bayerische Justiz.
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STAATSKRISE Zweitens: betrifft das beliebige Jonglieren der gewählten bayerischen Staatsregierung, unter dem Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) mit der Verantwortung, die bayerische Justiz und Staatsanwaltschaft hinsichtlich rechtsstaatlicher Zuwiderhandlungen, im Sinne der freien Bürger, zu kontrollieren und zu steuern.
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Neue Sinnlichkeit 55
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Die Scherben tragen Namen wie Fall Hoeneß, Fall Mollath, Fall Peggy, Fall NSU-Prozess, Fall Amigo-Affäre, Fall Strauß-Bäderkönig, Fall Hypo-Alpin-Bank, Fall Familienklüngel im Landtag, Fall Ärzteabrechungen – noch Fragen?
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Dietmar Moews meint: Man stelle sich vor, solche Machenschaften würden aus Moskau bekannt oder aus Berlusconien. Bayerns Staatskrise beruht auf ungeklärten Fragen: „Wer hier wen beauftragt hat.“ Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat die Übersicht verloren.
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In Bayern hatte man das Vorurteil, den Vorteil einer klaren und straffen Innenpolitik zu genießen. Sowohl Polizeiarbeit, die angeblich beste Aufklärungsquote der Strafdelikte, günstige Straftats- und Ordnungswidrigkeiten-Quoten, wie auch ein guter Ruf der Justiz (das bedeutet vorrangig „widerspruchsfreie Praxis und Entscheidungswesen“).
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Nun ist die Staatskrise eskaliert, die durch Wahlerfolge nicht blenden sollte – die Justizministerin Beate Merk hat einen Saustall hinterlassen. Ihr Nachfolger der neuen Staatsregierung, Justizminister Winfried Bausback (CSU), findet sich permanent in Pressekonferenzen des geistig-moralischen Elends und der Abwiegelungen. Worum geht es da?
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Der bayerische Staatsapparat hat bei allem Chorgeist so gravierende Unauflöslichkeiten, also Gegensätze von Entscheidungen und von Rollenträgern, dass nun der Staat gegen sich selbst vorgehen muss, will der den Prinzipien des Rechtsstaats und ordentlicher Aufsicht- und Eingriffsverwaltung entsprechen.
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Die Staatsregierung sieht sich bereits mit einem ersten unumgänglichen Untersuchungsausschuss konfrontiert. Die Vorwürfe wiegen schwer, dass die Opposition keine andere Wahl hat, als diesen Schritt zu gehen. Mike Szymanski schreibt in der Süddeutschen Zeitung (Sa/So 17./18. Mai 2014 Seite 44):
„… Hat die bayerische Justiz Tausende Ärzte laufen lassen, die bei Laborleistungen falsch abgerechnet und sich so die Taschen vollgemacht haben?
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Zwei Kriminalbeamte, die an den ganz großen Betrug glauben, haben jedenfalls die Härte der Justiz zu spüren bekommen. Reihte sich sogar ein Skandal an den anderen? Das wird der Ausschuss beantworten müssen…“
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Justizminister Bausback musste ein Haus mit vielen Problemen von seiner Vorgängerin, Beate Merk (CSU) übernehmen, die jetzt nach Brüssel abgeschoben worden ist.
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„Erst der Fall Mollath, dann der Fall Peggy. Jetzt möglicherweise noch Milde für kriminelle Ärzte? … Jetzt merkt man erst, was für ein marodes Haus Bausbacks Vorgängerin Beate Merk ihm hinterlassen hat. Gut möglich, dass die Geschehnisse seit dem Jahr 2006, als die „Soko Labor“ ihre Arbeit aufnahm, die CSU-Politikerin noch einholen werden. Spätestens seit 2010 weiß auch Seehofer von den Vorgängen, damals rief einer der Ermittler um Hilfe. Aber Seehofer leitete das Schreiben an Merks Haus weiter.
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Und der bekannte CSU-Personalmacht-Spagat der Willkür kracht (Söder lacht): Bemerkenswert ist die Rolle, die dem heutigen CSU-Parteivize Peter Gauweiler in diesem Fall zufällt. Er hat einen der Beschuldigten, den Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf, vertreten. Als Anwalt fordert Gauweiler mit einer Härte, für die er früher als Innenpolitiker gefürchtet war, gegen die Kriminalbeamten vorzugehen. Gauweiler war einmal der Mann, der den Respekt der Polizei genoss.
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Die Staatskrise in Bayern wird weitergehen: Der Untersuchungsausschuß im Landtag wird der Frage nachzugehen haben, ob Bayerns Justiz womöglich Tausende Ärzte schonte, die sich des Abrechungsbetrugs mit Laborleistungen schuldig gemacht haben könnten. SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher nannte die mittlerweile öffentlich gewordenen Erkenntnisse „bestürzend“ (SZ).
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„… Im Januar 2009 hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg Verfahren gegen knapp 150 Ärzte eingestellt, obwohl sie ursprünglich geplant hatte, wegen der unsicheren Rechtslage den Ausgang eines Musterprozesses in München abzuwarten. Erst als der angeklagte Arzt 2010 tatsächlich wegen Betrugs verurteilt worden war und der Bundesgerichtshof das Urteil 2012 bestätigt hatte, nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder auf. Zu diesem Zeitpunkt waren aber viele Fälle bereits verjährt. Die Ermittler hatten ursprünglich bis zu 10.000 Ärzte bundesweit im Fokus.
Zwei damalige Ermittler des Landeskriminalamtes fühlten sich in ihrer Arbeit behindert und waren später selbst mit Strafverfahren gegen sie überzogen worden. Es läuft jetzt eine Klage wegen Schadenersatz gegen den Freistaat Bayern.
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Der parlamentarische Geschäftsführer Florian Streibl (Freie Wähler) sagte laut Süddeutsche Zeitung v. 17. Mai 2014, „… Landtag soll Untersuchungsausschuss einsetzen“ … „Hier wurden Hunderte Millionen Versichertengelder verbrannt, ohne dass die Profiteure zur Rechenschaft gezogen wurden, sagte der Grünen-Geschäftsführer Hartmann“.
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„…Das widersprüchliche Verhalten der Justiz – Untätigkeit gegen die Ärzte, Aktionismus gegen die Polizisten – trug 2010 besonders kuriose Früchte: Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat die Staatsanwaltschaft München I damals sowohl die dienstlichen E-Mail-Konten als auch die sogenannten Home-Laufwerke der zwei LKA-Beamten auslesen lassen – ohne dass hierfür eine schriftliche Anweisung oder ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorlag… … (Florian Streibl meint): das sind Methoden, die eines Rechtsstaates unwürdig sind“.