STAATSKRISE: Erbarmungslose Schludrigkeit gegen Gustl Mollath

Juli 15, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4678

am Dienstag, 15. Juli 2014

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Dr. Dietmar MoewsDSCF0320

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Das neue Verfahren im Fall Mollath sollte Wiedergutmachung für erbarmungslose Schludrigkeit er bayerischen Justiz bringen.

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Dem Vertrauen in die Justiz hat schon lange nichts mehr so geschadet wie die Causa Gustl Mollath. Jetzt wird der Fall völlig neu aufgerollt. Die dritte Gewalt will lernen. Wirklich?

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Über vierzig Zeugen sollen im Wiederaufnahme-Prozess gegen Gustl Mollath vom Gericht gehört und verhört werden.

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Heute ist zu den Straftat-Vorwürfen hinsichtlich zerstochener Reifen ermittelt und befragt worden. Die als Zeugen vorgestellten Polizisten bestätigten, dass sie des Glaubens waren und sind, dass Gustl Mollath die Reifen zerstochen habe. BEWEISE: Nichts – MUTMAßUNG: Ein Kriminalprofiler hat bei Mollath bestimmte Kriterien zugeordnet (Quelle: Süddeutsche Zeitung, 15. Juli 2014)

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In dem ersten Straf-Verfahren im Jahre 2006, das schließlich zur Unterbringung und Entmündigung geführt worden war, wurde festgestellt, dass der Angeklagte Mollath die Straftatvorwürfe der Anklage in der Gerichtsverhandlung kaum beachtete, auch seinem Pflichtverteidiger die gewünschte Aufmerksamkeit nicht widmete. Mollath beantragte die Entlassung des Pflichtverteidigers. Der Pflichtverteidiger seinerseits beantragte beim Gericht, vom Pflichtverteidigungsmandat entlassen zu werden. Das Gericht hielt an dem Pflichtverteidiger fest.

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Die Polizisten bezeugten nun, dass damals auch im Zusammenhang des Mollath angehängten Verfahrens der Name Gustl Mollath auf einer Nürnberger NSU-Fahndungsliste auftaucht – für einen Zeitpunkt, an dem Mollath längst weggeschlossen lebte.

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Beim Stichwort NSU bestanden die Zeugen dann auf Schweigepflicht.

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Im jetzt im Juli 2014 erneut veranlassten Anlauf, den Strafprozess gegen Gustl Mollath gründlicher zu ermitteln, werden zu allen drei Klagepunkten Zeugen und Beweismittel hinzugezogen – und jetzt: NSU-FAHNDUNGSLISTE.

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Dietmar Moews meint: Die Staatskrise besteht gerade darin, dass Sinn und Menschlichkeit vernichtet werden, dabei aber der Schein von normgerechtem Amtshandeln erzeugt wird.

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Wie könnte sich nun der Angeklagte Mollath praktisch verhalten? Es wäre doch eine psychische Ich-Störung, würde Mollath auf seine Verteidigung gegen solchen Verhandlungsmüll schweigen.

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Wir erleben im Wiederaufmahmeprozess von Rgegensburg jetzt doch den Real-Life-Versuch: Wie benimmt sich Mollath unter steigendem Misshandlungsdruck?

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Dabei kann die leitende Richterin am Landgericht doch auch nur geduldig alle interessierten geister florieren lassen, um daraus die gerechten Schlüsse zu ziehen.

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Das kann hier doch nur heißen: welche Weichen müssen hier jetzt gestellt werden, damit Gustl Mollath rehabilitiert wird und wie er dann weitestreichend materiell entschädigt wird. Und wie Schuldige Zurechnungen für Mollaths Leid und Freiheitsentzug für einen Strafprozess zugeführt und bestraft werden können.

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