Neue Sinnlichkeit 79 Blätter für Verbesserung der Erinnerungskultur in Lügenlampenhausen

Juni 15, 2021

Lichtgeschwindigkeit 10227

am Mittwoch, 16. Juni 2021

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München Odeonsplatz: ZUGINSFELD Ausstellung mit Schwabing-EXTRA

ZUGINSFELD 11 „Der Hauptmann“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1985 in Hannover gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel. (Diese Darstellung „Zuginsfeld“ wird auf dem Titel der Neuen Sinnlichkeit 79 zitiert)

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ZUGINSFELD 10 „Der Hauptmann“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1985 in Hannover gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.

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ZUGINSFELD 9 „Der Leutnant“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1985 in Hannover gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.

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ZUGINSFELD 8 „Der Leutnant“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1985 in Hannover gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.

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ZUGINSFELD 18 „Kaiser Wilhelm“ Öl auf Leinwand, 240cm/240cm von Dietmar Moews 1986 in Hannover gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.

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ZUGINSFELD 19 „Kaiser Wilhelm“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1987/1988 in Hannover und München gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.

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ZUGINSFELD 20 „Kaiser Wilhelm“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1987/1988 in München gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.

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ZUGINSFELD 21 „Viele vertrocknen unter Wasser“ Öl auf Leinwand, 205cm/205cm von Dietmar Moews 1987/1988 in München gemalt, nach dem Gedicht zur Ächtung des Krieges von Otto Nebel.

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Liebe Leserin und liebere Leser, diese Ausgabe Neue Sinnlichkeit 79 enthält neben dem Titelbild aus dem ZUGINSFELD-Zitat nach Otto Nebel, von Dietmar Moews gemalt, den Umriss des von Hans Holbein d. J. gemalten Herrn Charles de Solier, Sire de Morette, 1534, vom Dresdner Zwinger-Plakat, noch folgende Exklusivitäten:

1. Das Gutachten zur „Quellenkritik Goebel 2021“

2. Den OFFENEN BRIEF vom 26. Mai 2021 an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil persönlich von Dietmar Moews

3. JIMI HENDRIX als Portrait-Bleistiftzeichnung von Dietmar Moews

5. Das LEXIKON DES KUNSTWESENS zu „Rechtsstaat“.

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Liebe Benutzer der LICHTGESCHWINDIGKEIT, wer mal ganz dicht am deutschen RECHTSSTAAT LESEN MÖCHTE, wie aus Rechtsgeboten und Anstandsregeln, Geschmack und Lauterkeit politische Verrenkungen gemacht werden, darf sich nicht wundern, dass die Basisdistanz zwischen Staatsmacht und Alltagsbürgern an Zersetzung grenzt. Wer glaubt noch Irgendetwas, wenn beliebig gelogen werden darf, wenn Geschichte dem Verblödungssystem DONALD TRUMP unterworfen wird. Ja, wenn dabei selbst vor Nazi-Linien und Entnazifizierungs-Linien nicht zurückgeschreckt wird, wenn ein Altbürgermeister behauptet, Entnazifizierung kann ja weniger kleinlich auch als Eulenspiegelei bezeichnet werden.

Leserinnen und Leser der Wochenzeitung DIE ZEIT finden dazu jetzt auch ein Inserat in der deutschen Wochenzeitung DIE ZEIT – womit sich die Bezieher zusätzlich in den gelebten Zusammenhang unserer Massenmedial-Welt eingebunden fühlen können.

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Neue Sinnlichkeit 79 Blätter mit wechselnden Untertiteln in loser Folge

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Inhalt

Umschlag: Gelbes Lifaßsäulen-Unterkleb-Papier von der STROER-Städtereklame 1

Zum Geleit 2

INHALT 3

IMPRESSUM 3

ERFOLGSKINDER: 4

LAYOS DAYATOS: >Goebel Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< Folge VIER 5

LAYOS DAYATOS DIETMAR MOEWS: NEU DENKEN: In >Goebel-Springer 2021< Folge 4 8

OFFENER BRIEF v. 3. Januar 2021 an den Ministerpräsidenten Weil des Landes Niedersachsen

Antwort zum 3. Januar der Niedersächsischen REGION Hannover vom 01.03.2021

OFFENER BRIEF v. 4. März 2021 an den Ministerpräsidenten Weil des Landes Niedersachsen 12

Antwort zum 4. März Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport vom 17.03.2021 15

OFFENER BRIEF vom 26. Mai 2021 an den Ministerpräsidenten Stephan Weil persönlich 16

DIETMAR MOEWS: Vom Verbrecher-Goebel 1893: Die Entnazifizierten Linie 1954 bis 2021 29

DIETMAR MOEWS: Gutachten zur Quellenkritik Goebel 2021 31

DIETMAR MOEWS: Erinnerungskultur der Goebel-Defense als „Falsche Propheten“ seit 1954 51

FRANK DITTMANN: Goebel-Urteil des Deutschen Museums München 52

DIETMAR MOEWS: Kurzüberblick zu elf Folgen von >GOEBEL-SPRINGER 2021< 53

DIETMAR MOEWS ZITIERT NDZ 2005 zur DSL-Technik: Springer leben hinterm Deister 56

ADOLPH FREIHERR KNIGGE: ÜBER EIGENNUTZ UND UNDANK 1796

Knigge setzt Kants kategorischen Imperativ in

allgemeinverständliche Klarheit: Fortsetzung XXIX 57

DIETMAR MOEWS: Die Kinderseiten der Epoche: Gott scheitert an Zinnober 62

Auflösung Qualitätsrätsel 78: Historischer Richtspruch des Zimmererhandwerks

QUALITÄTSRÄTSEL 79: Wer hats geschrieben? 64

ABONNEMENT NEUE SINNLICHKEIT AUF LEBENSZEIT FÜR 500 EURO 64

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Impressum

Neue Sinnlichkeit Blätter für Kunst und Kultur seit 1979 erscheinen in loser Folge im Pandora-Kunst-Verlag, Springe, Hannover, München, Leipzig, Magdeburg, Dresden, Berlin, Köln

E-Mail dietmarmoews@gmx.de Verlagsanschrift und Abonnement auf Lebenszeit bei:

Dr. Dietmar Moews Mainzer Straße 28, D-50678 Köln ISSN 1432-5268

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Zum Geleit

Für Zukunft mit Frohsinn, statt Herkunft in realitätsgedämpfter Todesgleichmut. Seien Sie gegrüßt liebe Neger, Frauen und Männer aller Verwertungsbedenken. Blätter für Sinnlichkeit und neue Sinnlichkeit – ein jedes bekommt seine Zeit. Wer seine Sinnlichkeit nicht annimmt und schätzt, wird seine mögliche Entfaltung versäumen. Neue Sinnlichkeit liegt auf diesem Weg. Jeder und Jedes hat seine Zeit. Kann aber sein, dass Werk und Individuum auseinanderfallen. Wenn das Werk die Zeit zu spät hat, ist der Autor vielleicht schon weg: Künstlerpech. Aber wer glaubt, er müsse Druck machen, politisch seine Zeit herbeizuzwingen – oder wer seine individuelle Performance aufreizt, Kontraste und Konflikte sucht, ganz nach dem Motto: Nur wer quietscht, wird geölt! –

Henry Goebel, elend im Schwall der Geistespolitik, hat jetzt seine Zeit – tja. Noch idolisierte man, schon fällt’s wie Asche ab. Friseure wollen sich gar nicht kennenlernen, geschweige denn sind sie Freunde von Berufs wegen. Jeder kennt Konkurrenzneid und Missgunst. Wer für sein Werk die Zeit fordert, muss die Zeit betrachten, und das Werk darauf zuschneiden. Wer seine eigene Zeit wünscht, muss mit sich allein ausmachen und den anderen sich zuwenden, dienen, helfen, geben, wunschlos die Aufmerksamkeit den anderen im Strom der Zeit widmen. Edmund Husserl hat Sinnlichkeit studiert, Phänomenologie, das ist keine Hexerei. Der Leib mit Hermann Schmitz – und greifen Sie nach Juan Luis Vives „Gegen die Pseudodialektiker“ . Mit Ernst Wicherts „Das einfache Leben“ ende ich hier das Geleit 79 mit einem weiteren genialen Neger: JIMI HENDRIX.

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Dietmar Moews‘

LEXIKON DES KUNSTWESENS

Rechtsstaat

Rechtsstaat, R, ist die Bezeichnung für ein im Prinzip rechtsstrukturell-verfasster Rahmen eines souveränen Staatswesens, in dem alle gesellschaftlichen Akteure gleichermaßen dem Gesetz unterworfen sind. Die Bundesrepublik Deutschland des Jahres 2021 ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat, der sich in einer föderalen Kompetenzverteilung und seit ihrer Gründung im Jahr 1949 in einer Tradition eines sozialdemokratisch-marktwirtschaftlichen Etatismus gesellschaftlich reproduziert. So legt es das Grundgesetz (GG) fest. Zu allererst bedeutet dies: Alles, was staatliche Behörden, Bürger und juristische Personen im deutschen R. tun, ist an Recht und Gesetz gebunden. Staatliche Willkür ist ausgeschlossen [Art. 20 (3) GG], so bestimmen es Staats- und Verwaltungsrecht, Bürgerliches Recht und Strafrecht nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit. Der deutsche R. setzt zahlreiche funktionale Werte, wie Gewaltenteilung, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Pluralismus, Vertragsrecht, Vereinsrecht, Dezentralismus, Selbstbestimmung, Friedensgebot, Bildungsauftrag, Glaubensfreiheit, Kunstfreiheit, Presse- und Informationsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit. Der R. unterliegt einer selbsteuernden Verfassung, die von der unabhängigen Judikative und den Verfassungsgerichten höchstrichterlich und parlamentarisch kontrolliert und gesteuert wird. Damit sind die demokratisch-freien Staatsgewalten einem unabhängigen Rechtswesen, der Gesetzgebung, der Rechtspflege und der Rechtsprechung anvertraut. Im R. müssen staatliche Entscheidungen von unabhängigen Gerichten überprüft werden können. Zum R. gehört ferner die Rechtssicherheit. Wer im Gefängnis sitzt, darf weder körperlich noch seelisch misshandelt werden [Art. 104 GG]. Kommt es zur Gerichtsverhandlung, so hat der Angeklagte Anspruch auf ein faires Verfahren und muss sich angemessen, u. U. staatlich finanziert, verteidigen können. Sondergerichte sind unzulässig [Art.101f GG].

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Erfolgskinder

Und am Ende das Neger-Rätsel, das unaufgelöst bliebe, wenn die lose Erscheinungsfolge der Neuen Sinnlichkeit mit Numero 79 abrisse. War Jimi Hendrix Neger? Wie? So? Wieso?

Wir können uns nicht um unsere Genies herumdrücken – Eckhard Henscheid hat was zu sagen. Dass wir mit Genie*innen die Sünderinnen finden, die als Nationalsozialistinnen den italienischen Faschistinnen nacheiferten, ist nicht von Bürger*innenmeister*innen zu erwarten. Ich danke Eike Christian Hirsch, der als Besserwisser frauenfreundicher Grundhaltung die nächste Genie*in kennenzulernen wünscht. Ich sage es laut und deutlich: Wer eine alte Frau über die Straße bringt, die gar nicht hinüber will, ist nicht bei Trost. Alte Frauen, die sich zögerlich in den tödlichen Verkehr stürzen, aber keineswegs wissen, was sie erwarten dürfen, wenn sie die Seite gewechselt haben, wären besser entfaltet, wenn sie beim Tröster blieben. Wo immer es um die Organisation von Mehrheitsmassen geht, haben wir das Quotengeschäft mit Renditen, hier: Springer-Goebel VIER – und Corona-Wahlkampf-Herden, die es nicht gibt.

Ich versichere Beziehern, Leserinnen und Lesern, dieser Zeitschrift, die ich seit 1979 in loser Folge herausbringe, immer wieder so froh und glücklich zu sein, dass es nie muss oder soll und keine Kunst ist, sowas zu machen, wenn es so viel Spaß macht. Ich hoffe, mit jedem einzelnen Heft die Leser anregen zu können, zu lesen und auch weiter zu sagen. Wer Neue Sinnlichkeit, Blätter für manchseitige Erbauung bereits kennt, wie man Lügenlampenhausen aufmischt, wird den brandneuen Brief an Niedersachsens Staatschef Stephan Weil als föderale Völkerkunde und Verwaltungssteuerung durch rechtsstaatliche Aufsicht und politische Entnazifizierung zum kriminellen Heinrich Göbel kennenlernen.

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LÜGENLAMPENHAUSEN? – so bezeichnete der zum Stadtbürgermeister der Stadt Springe als Verwaltungschef gewählte Herr Springfeld (FDP) die Stadt Springe, womit er auf den in Springe gängigen IDOL-SCHWACHSINN: Göbel vor Edison punktgenau zielte und traf. Den „Schwanz“ hat Springfeld inzwischen eingezogen, denn wer traut sich in der Springer Kommunalpolitik schon gegen die NDZ das Kommunalwesen zu färben?

Was Springfeld nicht weiß, ist, dass LÜGENLAMPENHAUSEN durchaus eine treffende Bezeichnung für die Springer ENTNAZIFIZIERTEN-LINIE von 1954 ist.

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Goebel-Springer 2021 –

Rechtsstaat und Lauterkeit

Folge 4

von Layos Dayatos und Dietmar Moews

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In den erschienenen ersten drei Folgen zu dem SPRINGER GOEBEL 2020, seit Neue Sinnlichkeit 76, wird von Dietmar Moews‘ technikgeschichtlicher Forschungsarbeit berichtet. Dabei wird Göbel als Thematik versucht empirisch zu untersuchen und darzustellen:

>Erinnern und Vergessen in einer deutschen Kleinstadt<.

Wim Wenders könnte daraus „New York-Calenberg“ machen. Der Leser sitzt nicht im Auto, sondern staunt über Traffic im Internetz. Vorstellungen verwandeln sich genealogisch abgewandelt durch Interessen, Motive, Trägheit, Überforderung, Anpassung, Zwänge, Geltungssucht und Niederträchtigkeit in die Farben im Alltäglichen. Dabei erscheint das Erinnern als kurzatmige Dauerkrankheit durch massierten Medienandrang. Doch immer wieder erobern begehrliche Individuen konkrete Macht in der Massenkommunikation, die in der Kulturindustrie Struktur ist. Quote und Profit sprechen nicht moralisch. Jetzt, 2021, kommt der Rechtsstaat hinzu.

Die Entnazifizierten-Propaganda des deutschen Goebel vs. den amerikanischen Edison ist Gegenwart und doch kein echtes Erinnern. Es trägt kein soziales Gewissen. Und entsprechend scheint Vergessen auch weniger Ausdruck der Interessenlagen oder der Gedächtnisschwäche, sondern lediglich als überdeckte Erinnerungen, was an Heimatkunde im täglichen Schwall heraufdrängt.

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Es gab Springer Entnazifizierte, die nach 1945 eine Entnazifizierten-Linie mit Göbel durchsetzten. Nazi-Rasseforscher Dr. Achim Gercke im Jahr 1954, der entnazifizierte NDZ-Verleger Willy Städtler, bis 1945 NSDAP, Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt, bis 1945 NSDAP, Altbürgermeister Fritz Jürges, bis 1945 NSDAP. Göbellügen, erst von Sozialdemokraten abgelehnt, dann von jüngeren Sozialdemokraten weitergetrieben und von all den tausenden Lehrern in Springe bis heute perpetuiert. Die Frage: Warum? und warum noch im Jahr 2021 Entnazifizierten-Lügen in Springe?

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ZWISCHENFAZIT zu Folge 3

In den Hinführungen zu SPRINGER GOEBEL 2020 (Folgen 1 bis 3 in Neue Sinnlichkeit 76, 77 und 78) wird GOEBEL als gerichtlicher Streitgegenstand rechtsstaatlich abgegrenzt. Die systematisch gefundenen Originalpapiere der Jahre 1818 bis 1893 werden unterschieden, ob es gerichtsnotorische Dokumente in Affidavits, erwiesene Tatsachen, widersprüchliche Bezeugungen, leere Selbstbezeugungen oder nur angebliche Quellen sind, unzertifizierte Abschriften oder Zitate aus Zeitungen. Dazu wird nachgespürt, worauf Springer Amtsleute ihre absurd falschen, gelogenen amtlichen Idolvorstellungen „ihres“ SPRINGER GOEBELS – bis zum Brief an den US-Präsidenten und an den deutschen Bundespräsidenten und „größtes Erfindergenie im ZDF“ – beziehen. Immer wird getrennt zwischen amtlichen Lügen (Rechtsstaat) und Lauterkeit im Rahmen der geltenden Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, aber auch der Qualitätssicherung durch den Deutschen Presserat. Dazu zitiere ich Herbert Weichmann, den gebildeten früheren Bürgermeister Hamburgs:

Regierungskunst als Kunst war am Ende durch eine Staatsform abgelöst, in welcher der Geist der Gesetze Auferstehung feierte, ganz wie es Montesquieu seinem Gesprächspartner Machiavelli als logische Entwicklung entgegenhalten könnte. Nur, mit Hitler geriet keineswegs der Geist des Despoten oder die Existenz sonstiger despotischer Staatsstrukturen in den Abfalleimer der Geschichte; beide sind im Gegenteil noch höchst lebendig. Der Gedanke der Macht ergriff die Macht in so manchem unserer Nachbarländer und gerade wir Deutschen sind davon in besonderem Maße betroffen. Dort herrscht auch heute noch weitgehend die Grabesstille oder die Dialektik der Diktatur, nur selten von der Stimme von Dissidenten unterbrochen oder von der Berufung auf die Menschenrechte leicht gestört. Die Worte und Werte, die Maurice Joly dem Machiavelli in den Mund legte, die raffinierte Verfälschung von Begriffen, die Apotheose des eigenen Tuns, die subversive Methode der Infiltration, eben die politische Taktik Machiavellis sind unveränderter Bestandteil der heutigen Politik

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1893 von Pope im Electrical Engineer, 1893 in der NDZ und 1893 in der ETZ, 1923 wieder in der ETZ, 1929 in der NDZ, 1954 in der NDZ, 2004 in der NDZ, immer Pressemanipulationen durch das Göbel-Trommelfeuer der Lokalzeitung NDZ (Lauterkeit = Neue Deister Zeitung) seit 1893.

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Wer mit diesem historischen Bewusstsein erkennt, was willkürliche Irreführung im deutschsprachigen Raum an Legendenpotenzial und Idol-Heiligung bewirkt hat, wird heutige soziale Zersetzung durch Fake und auch Trumpismus besser verstehen. Was aus der an sich unbekannten, unbedeutenden Unterklassenfamilie Henry Goebel Sr., abstammend aus Springer, von den New Yorker Anwälte Witter&Kenyon als Lampen-Angeber seit 1881, Goebel, in eine rücksichtslose „Goebel Defense“ hineingezogen bzw.- gekauft worden war, machte diesen Mensch letztlich ungewöhnlich detailreich gerichtlich dokumentiert und als US-Amerikaner Goebel Sr. (1818-1893) lächerlich. Das lehrt Dietmar Moews mit dem Gutachten zur „Quellenkritik Goebel 2021“ (weiter unten folgt das Gutachten als Volltext)

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NEU DENKEN: In >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit< Folge 4

Zur Autorenschaft dieser SPRINGER-GOEBEL-Folgen: Der Autor, Prof. Layos Dayatos, hat inzwischen den Soziologen Dietmar Moews auch namentlich als Mit-Autor hinzugezogen. Das gesamten Thema,

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>ERINNERN und VERGESSEN in einer deutschen Kleinstadt<

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von dem der SPRINGER-GOEBEL eines der empirischen Themen ist, bringt die Goebel-Dinge von 2020 durch die OFFENEN BRIEFE (hier im Heft) in wesentliche neue Entwicklungen. Dietmar Moews ist persönlich im Jahr 2021 am lokalpolitischen Gewese von Springe beteiligt und gut informiert.

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Die zu erforschenden empirischen Werte, die der Soziologe Moews in der ERINNERN-Studie exponiert und entfaltet, stehen in der Fortführung dieses Themas, für das der eminente Alphons Silbermann in Deutschland Themenführer war – wie auch aktuell Bundespräsident Steinmeier mit der ERINNERUNGSKULTUR. Moews hat die Problemstellung zwei gesellschaftlichen Kategorien gewidmet, dem RECHTSSTAAT, als Normativ zur empirischen Politik in der niedersächsischen Exekutive, und der LAUTERKEIT, als Wirklichkeit des sozio-kulturellen und sozio-politischen Gehabes als wertorientiertes Verhalten der Deutschen in Springer – also sowohl Staat wie Bürger als Lauterkeits-Politik.

In Springe, am Deister, wo Dietmar Moews geboren und aufgewachsen ist, wurde seit dem Jahr 1954 von Entnazifizierten und ihren späteren Schranzen und Lege-Hennen ein Springer-Göbel zum Weltmeister-Idol gemacht (Fußball-WM in Bern: „Schäfer nach innen geflankt, Rahn müsste schießen, Rahn schießt“): Heinrich Göbel, Vorbild der Schulkinder, Stolz aller Einheimischen, sei Erfinder der Glühlampe 25 Jahre vor Edison gewesen, ein Lichtgott und Heiliger, der der Welt das Licht geschenkt habe. So wird die IRREFÜHRUNG noch heute in SPRINGER betrieben – auch amtsseitig.

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„Goebel-Defense“

Diese blanke Propaganda-Lüge ging von einer bösartigen Falschpublikation des damaligen US-Fachmannes Franklin Leonard Pope im amerikanischen ELECTRICAL ENGINEER am 26. Januar 1893 aus. Wenige Tage später schon brachte die Springer NDZ in einer Zeitungs-Falschmeldung und die deutsche Elektro-Verbandszeitung ETZ, diesen Pope-Goebel ins Spiel. Obschon Gerichte in den USA, wo Edison auf sein Lizenzrecht gegen drei Lizenzverletzerfirmen geklagt hatte, dem Lampengenie Edison Recht gegeben hatten. Firmen, die in drei US-Staaten – Massachusetts, Missouri, Wisconsin – die Edisons Lampen nachbauten, sollten zur einstweiligen Unterlassung gezwungen werden, um so die rechtswidrigen Geschäfte unverzüglich abzubrechen. Henry Goebel wurde in diesen Verfahren des Jahres 1893 nach gründlicher allseitiger Prüfung als meineidlicher Zeuge von weiteren gerichtlichen Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Betruges ausgeschlossen. Das ist damals minutiös gerichtsnotorisch unter Zustimmung der Beklagtenseite (deren Anwälte die „Goebel-Defense“ eingeführt hatten) wie der Klägerseite-Edison-GE und der verhandelnden Richter in St. Louis und in Chicago festgestellt worden. Diese Gerichtsbeweise, samt umfangreichen Fachzeitungsberichten liegen zugänglich vor. Anhand derer hat Dietmar Moews die Gerichtswahrheit, aber auch die Konkludenz von Lügen und wahren Zeugnissen von 1893 des Henry Goebel Sr wissenschaftlich, d. h. empirisch-systematisch verifiziert. Wer das nicht liest, kann es nicht wissen, aber auch nicht amtlich leugnen. Die Dokumente sind in Springe archiviert sowie in der Leibniz-Universität Hannover Bibliotheks-Archiv in Rethen bei Hannover zugänglich.

Goebel der Springer, Verbrecher und Krimineller in Amerika im Jahr 1893, lautet heute die amtlich vorgetragene Beanstandung amtlicher Wahrheitswidrigkeiten, Irreführung und verbotener Propaganda gegenüber der rechtsstaatlichen föderal-exekutiven Verwaltungs- und Sachaufsicht, die Moews dem Amt und der Aufsicht schriftlich vorgebracht hat, basierend auf einem aktuellen Gutachten zur „Quellenkritik Goebel 2021“ (asz Köln, Dr. Dietmar Moews 2021, hier im Heft NUMERO 79). Die Lizenzverletzer des sensationellen Glühlampen-Durchbruches im Jahr 1879 von Edison und seiner Forschungsanstalt in Menlo-Park nahe New York – Beacon in Boston, Columbia in Missouri und Electric Manufacturing Co. in Oconto – beauftragten die damals prominenten Spitzenrechtsanwälte Witter & Kenyon der USA in N.Y N.Y. sie gegen Edisons Unterlassungsklagen zu verteidigen.1893 holten Witter & Kenyon den einflussreichen Elektro-Gutachter, Herausgeber des ELECTRICAL ENGINEER, früher Freund und Partner von Edison, dann aber dessen böser Antipode FRANKLIN LEONARD POPE. POPE erfand und beschrieb den hochstaplerischen Pseudo-Glühlampen-Erfinder – 25 Jahre vor Edison – Henry Goebel (Heinrich Göbel aus Springe) und löste eine kuriose Episode der Rechtsgeschichte aus. Witter& Kenyon zogen die „GOEBEL-DEFENSE“als Prozessverschleppung 1893 ohne gerichtsfeste Beweise hoch, und behaupteten mit einer Ex Parte Prioritätsbehauptung Goebels, um 1859, gegen Edisons Patent 1879 Zweifel (bis 1894 Edisons Patentschutz endete).

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Die Entnazifizierten von Springer

Daraus wurde die Springer Lauterkeit im Jahr 2021. Aus Lügenpropaganda schon 1893 in der Springer Neuen Deister Zeitung, aus Nazistimmungen und Amerikafeindschaft, deutsche Elektroverbände und Elektroindustrie 1929 in Springe, 1954 der Nazi-Rasseforscher Dr. Achim Gercke in Springe in einer Entnazifizierten-Kampftruppe, gemeinsam mit dem NDZ-Herausgeber Willy Städtler, bis 1945 NSDAP, Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt, bis 1945 NSDAP, Bürgermeister Fritz Jürges, bis 1945 NSDAP. Seit also 1893 der fast 75-jährige Goebel wegen Bestechlichkeit, Betruges und idiotischen Falschaussagen aus den Gerichts-Verfahren ausgeschlossen worden war, was umfangreiche Dokumentationen in der Presse 1893 begleiteten, wurde sogar Goebels Tod im Dezember 1893 – jeder kennt die „Goebel-Defense“ – in Zeitungsnotizen vermerkt. So stand Goebels Tod auch in der deutschen Elektrotechnischen Zeitung (ETZ). Goebels-Betrugsversuche wurden also 1893 in Deutschlands NDZ und ETZ als Prozess-Bestätigung für einen Prioritätsanspruch gegenüber Edison publiziert. Aber weder NDZ noch ETZ hatten damit große Resonanz und auch keinerlei Beweise für Göbel. 1915 schrieb Feldhaus in den Geschichtsblättern für Technik, was er bei POPE im Electrical Engineer fand. Noch als die deutsche Elektro-Lobby und die Elektroindustrie 1929 in Springe auftraten, wunderten sich die Springer über „ihren Göbel“ und nahmen eine Plakette entgegen, die mit einer „ewigen Leuchte“ fortan das angebliche Geburtshaus Goebels in Springe verzierte. Dann war weiterhin deutsche Notzeit und die gesamte Nazinotzeit, der Vernichtungsfuror der Deutschen, die dann für Heinrich Göbel, außer einem Schulnamen wenig übrig hatten. Das erste Fest nach 1945 machten die Springer mit buntem Programm und Festumzug 1950 – aber ohne Göbel zu erwähnen. Im Jahr 1954 übernahmen die Entnazifizierten mit dem Nazi-Rasseforscher Gercke und machten nunmehr „Göbel 25 Jahre vor Edison“erstmals zu einer amtlichen Behauptung. Springe baute ein Ehrenmal mit großem Licht und schrieb eine Stadtchronik mit Lichtgott und Heiligen-Gestammel. Die Entnazifizierten setzten 1954 die Springer-Goebel-Linie gegen die Sozialdemokraten durch. Und weil die Neue Deister Zeitung das Lokalidol Heinrich Göbel ständig hochspielte, machten alle Schulen und Lehrer mit. Und unbegreiflich – jüngere Springer Sozialdemokraten sprangen plötzlich auf: „Goebel 25 Jahre vor Edison“. So steht es noch im Jahr 2021, wie es zumindest auf amtlichen Textschildern verteidigt wird. Was in Springe ist, ist doch mehr als peinlich und ein Vergehen an der Erinnerungskultur: Denn die historische Wahrheit ist, was in der Hitlerzeit bis 1945 nicht gelungen war, vollstreckten die Entnazifizierten in Springe nach dem Krieg als Sieg über die schnöden Amerikaner und Edison im Jahr 1954, mit Stadtfest, Lichtgöttin-Festwagen, Osram-Reklame-Göbelbastei am Ebersberg und viel Pipapo aller Schullehrer und Rektoren, natürlich die Neue Deister Zeitung.

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Quellenkritik Goebel 2020

Während im Jahr 2020 die Springer Amtsträger angesichts des neuen Gutachtens zur „Quellenkritik Goebel 2020“ von Dr. Dietmar Moews nun endlich den Lichtgott aufgaben (s. NDZ, 18. Sept. 2020) und sich herumsprach, dass die Irreführung und Hetzerei seit 1954 vielleicht lieber eine Schildbürgerei gewesen wäre, gab es aber immer noch viele der an sich eher trägen Calenberger vom Deistertal, die glauben „Irgendwas wird er schon erfunden haben“. Dass das enttarnte IDOL Goebel, „der große Sohn unserer Stadt“ sogar ein Krimineller war, wurde als unziemlich und beschämend empfunden. Nun hat Dietmar Moews immer wieder an Verwaltungschefs und Bürgermeister von Springe die Göbelaufklärung – in persönlichen Gesprächen und mit Holzpost – übermittelt und stets darauf hingewiesen, dass alle Dokumente dazu sich im Springer Stadtarchiv befinden. Dagegen die NDZ die hochgezogene Göbel-Freunde-Prominenz immer weiter ignorant geradezu in Wort und Bild hochspielte, wie den uninformierten Lege-Hennen Buchautor von „Die Göbel-Legende“, 2007, der erst bei Dietmar Moews abgeschrieben hatte, dann ohne Kenntnisse einen Zettelkasten im Schnelldurchgang zusammenschusterte und zu dem Schluss kam: Man kann ja nicht wissen, aber es wird viel Irrtum sein – eine Legende. Ja – und dafür bauen die Amtsleute von Springe keine wahrheitswidrigen Textschilder ab.

Die indolente phlegmatische öffentliche Meinungslosigkeit der Springer Bürger – das muss hier verschärft zu bedenken gegeben werden – verhalten sich heute weder besonders spießbürgerlich noch schildbürgerlich, sondern sie halten sich aus einem von der NDZ (Neue Deister Zeitung seit Jahren) so umgeformten Behauptung, es streiten sich da im Abseits von lokalen Interesse zwei dümmliche Besserwissergruppen um absurde Rechthaberei. Irre würden sich verunglimpfen und anmobben. Damit will keiner zu tun haben. Zivilcourage für als schäbig und schamlos erscheinende, entweder „Goebel vor Edison 1854“, steht ja in den meisten deutschen Lexika und auf den amtlichen Texttafeln in Springe oder: „Goebel war ein Krimineller, der 1954 von Entnazifizierten in Springe durchgestartet worden war“ (s. Wikipedia Achim Gercke) – für Verbesserung der Erinnerungskultur in Lügenlampenhausen, die rechtsstaatlich geboten und der Lauterkeit geschuldet sei, fehlt die substantiierte Kenntnis der wirklichen Sachlage. Und so bleibt es bei der Entnazifizierten-Linie, die man nicht sehen will.

Aus der Sicht eines Wissenschaftlers, der systematisch ein Feld feststellt und dann sagt was man sagen kann und was nicht, sind narrative Schwachmatiken natürlich nur lokalpolitischer Opportunismus. Wer nicht die Entnazifizierten von 1954 bei den Namen nennt, kann eben die Wahrheit der Ortsgeschichte nicht klären, sondern die irregeführte Idolisierung allenfalls Legende nennen.

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Offene Briefe für den Rechtsstaat und die Verwaltungspraxis

In einem OFFENEN BRIEF am 3. Januar 2021 von Dietmar Moews an den Ministerpräsidenten von Niedersachsen (s. Neue Sinnlichkeit 78) wurde die exekutive Verwaltungsaufsicht beanstandet und ermuntert, das amtliche Springe aufzufordern, dem amtlichen Wahrheitsgebot folgend die Lügenschilder abzumontieren.

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OFFENER BRIEF an den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen

Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing. 3. Januar 2021

Mainzer Straße 28

D-50678 Köln

OFFENER BRIEF-per Einschreiben 2 Blatt

An den

Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen

Staatskanzlei Planckstraße 2
30169 Hannover

Bezug: Die Stadt Springe verbreitet aktuell amtlich unlautere unwahre Tatsachenbehauptungen und ist im Begriff, dafür weitere öffentliche Gelder auszugeben. Angeblich soll damit Image- und Wirtschaftsförderung des Ortes Springe bewirkt werden. Indes schadet die Stadt Springe dem Ansehen gravierend, regional („hinterm Deister“) und weltweit. Spätestes seit dem Jahr 2006 weist die geltende Technikgeschichte (s. 2006: Deutsches Museum München) aus, dass der US-Amerikaner, das in Springe geborene Lokalidol Heinrich Göbel (1818-1893), Henry Goebel Sr., ein gerichtsnotorischer Lügner war. Jener Goebel hat keinerlei Verdienste als Pionier der Entwicklung der elektrischen Glühlampe – was nebenbei konkludent unmöglich ist. Goebel war nach heutiger Definition „Verbrecher“, „Krimineller“. Er hat allein durch zahlreiche gerichtliche Falschaussagen und „Affidavits“ im Jahr 1893 als bezahlter Falschzeuge gegen den Patenthalter Edison vor US-Gerichten versucht, die Hinterziehung von Millionen Lizenzgeldern zu unterstützen.

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Betreff: Ich möchte zum Einen dem Land Niedersachsen, als oberster Kommunalaufsichtsbehörde, angängige rechtswidrige Verwaltungsakte der Stadt Springe/Region Hannover

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2 – Moews OFFENER BRIEF an Land Niedersachsen am 3. Januar 2021

(Ortsratsbeschluss am 2. September 2020) anzeigen. Es geht um sämtliche spezifische amtliche Publikationen zu Göbel – eine Stadtchronik von 1954 und 2002, mehrere amtliche Bronzetafeln, Beschilderungen, Internetz-Seite, Denkmäler und Schul-Lehrmittel.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Damen und Herren,

ich will für die Wertverwirklichung mit einem weiteren OFFENEN BRIEF an den Verwaltungschef von Springe den zivilen politischen Weg unter Einbeziehung der öffentlichen Multiplikatoren suchen, um den gerichtlichen Weg vermeiden zu können. Derzeit publiziere ich eine vollumfängliche gerichtsfeste Argumentation (gemäß dem Gutachten für das ZDF 2006) zum technik- bzw. rechtsgeschichtlichen Fall der Falschidolisierung und „Goebel-Defense“, mit der im Jahr 1893 mit dem Modus EX PARTE Prozessverschleppung (Patentauslauf) erreicht worden war. In der Sache informiere ich die beteiligten hauptamtlichen und ehrenamtlichen Springer Stellvertreter seit dem Jahr 1986 bzw. seit 2005.

Ich beabsichtige einen OFFENEN BRIEF zur Darstellung der politischen Forderung nach Rechtsstaat und Lauterkeit in Springe an die Stadt Springe zu senden. Dafür wären eine Argumentationshilfe bzw. Formulierungsvorschläge des Landes für das Verlangen zum Eingriff in einen rechtswidrigen Verwaltungsakt qua Kommunalaufsichts-Kompetenz hilfreich, um der Springer Stadtverwaltung den rechtmäßigen Weg vorzuhalten und um verwaltungsgerichtliche Schritte gegen die Stadt Springe vermeiden zu können.

Ferner bitte ich um Information, welches Amt konkret für die Staatsaufsicht der Stadt Springe, als Kommunalaufsicht für Rechtsaufsicht, Sachaufsicht und als Sonderaufsicht im Land Niedersachsen bereitsteht.

Hochachtungsvoll Dietmar Moews

Anlagen: Kopien Deutsches Museum 2006; NDZ-Notiz 11. März 2006 „Heinrich Göbel…“

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Doch die Exekutive lehnte Moews Beanstandungen ab und behauptete, es gäbe ein Ermessen nach dem Opportunitätsprinzip, wonach die Aufsicht nicht eingreifen würde, sondern der Ort Springe im Jahr 2021 machen dürfe, was man da wolle.

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OFFENER BRIEF an den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen

Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing. 4. März 2021

Mainzer Straße 28

D-50678 Köln

OFFENER BRIEF – per Einschreiben 4 Blatt + 7 Anlagen

An den
Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen
Staatskanzlei Planckstraße 2
30169 Hannover

Bezug: Mein OFFENER BRIEF an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten vom
3. Januar 2021. Der inzwischen erfolgte Amtsweg mit der verwaltungsrechtswidrigen und falschdatierten (1. 2. 21 kam 2. 3. 21) Stellungnahme der Region, vom 2.3. an mich (Anl.6)

Betreff: Ich überstelle hiermit gültiges Material zur Sachaufsicht zum angängigen Fall des SPRINGER-GOEBEL 2021, ein Gutachten des asz zur aktuellen Quellenkritik Goebel 2021 (Anl. 2), sowie konkret abzumahnende Lügen (Anl. 1) wie sie in einer Verwaltungsklage zum Vortrag kämen. Die unzweifelhaft rechtswidrigen amtlichen Goebelproklamationen der Stadt Springe mittels sämtlicher verfügbaren öffentlichen Manifestationen habe ich mit meiner schriftlichen Forderung vom 3. Januar 2021 auf verwaltungsspezifische Aufsicht und Korrektur durch den Rechtsstaat reklamiert.

Die Region hat sich nunmehr (Anl. 6) über das Gesetz gestellt. Danach stellen sich auch die Stadt Springe durch den Verwaltungschef Bürgermeister Springfeld sowie der Ortsrat Springe über die amtliche Wahrheitspflicht. Sie beanspruchen „neutrale Funktion“ (die Region) und politische Meinungsfreiheit (Ortsrat). (Blatt 2)

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Damen und Herren,

bitte greifen sie nachsteuernd in die normwidrige Positionierung der Region gegenüber meinem Rechtsbegehren ein. Ich wünsche keine gerichtlichen Schritte.

1. Ich danke Ihnen für die amtliche Veranlassung zur Verwaltungsaufsicht im von mir angezeigten Goebel-Fall.

2. Die Region hat leider nicht den geistigen Aufwand eingebracht, den Sachstand im Goebel-Fall zu prüfen. So macht die Region aus der offizialen Wahrheitspflicht eine lokalpolitische Willkürlichkeit und aus der Verwaltungsaufsicht eine „neutrale Funktion“ (im falschdatierten Schreiben vom 1. März 2021).

3. Bitte prüfen Sie die gerichtsfesten Darlegungen im Gutachten „Quellenkritik Göbel 2021“, die übrigens von mir bereits im Gutachten 2005 für das ZDF und im Gutachten für das Deutsche Museum München 2006 so publiziert worden waren. Es sind gutachterliche Feststellungen, die so und gar nicht anders durch die dem Gutachten zugrunde gelegten Gerichtsurteile in den USA aus dem Jahr 1893 den Wahrheitsanspruch einwandfrei beweisen, zu folgenden Themenfeldern:

EINS Heinrich Göbel, Springe, war nicht Erfinder der Glühlampe, nicht im Jahr 1854 und nicht – wie die jahrzehntelangen Irreführungen behaupteten – vor Edison (vgl. Geschichte der Entwicklung des elektrischen Lichts).

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ZWEI Heinrich Göbel war nicht einer im engen oder weitesten Sinn Beteiligter oder trug nicht mit irgendeiner nachweislichen geistigen oder materiellen Leistung zur Entwicklung der elektrischen Glühlampen, in den fraglichen Jahrzehnten von 1805 bis 1893 bei. Auch bei großzügiger Vorstellungsweise ist die Bezeichnung „Pionier im Felde der elektrischen Glühlampen“ für den empirischen Henry Goebel gerichtsnotorisch widerlegt worden und eine blanke Irreführung zu den gewohnheitsmäßigen Zwecken einer Idolisierung. (Blatt 3)

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DREI Das Rechtsstaat-Verlangen, amtliche Irreführungen auf Wahrheitsgehalt zu stellen, ist insofern unabweislich, da die Goebel-Springer schon 1929 und 1954 und 2006 das zugängliche vorhandene einschlägige Archivmaterial ignorierten, indem sie meinten „über Göbel sei einfach ganz wenig bekannt“. Diese Möglichkeit, nichts über Goebel zu wissen, durchkreuzte aber Henry Goebel Senior in den Jahren 1881 bis 1893 selbst, indem er freiwillig und zurechnungsfähig als Falschzeuge der Lizenzverletzer in die damaligen Prozesse Edisons gerichtsnotorisch eintrat. Wäre Goebel nicht mit falschen und dann vor Gericht unerweislichen bzw. widerlegten Meineiden und Betrugsmachenschaften auffällig geworden, läge er heute nicht als bestechlicher Betrüger in den USA-Gerichtsarchiven (Anl.2 ). Doch das ist der Fall. Goebel Sr. und sein Sohn Goebel Jr. waren schlussendlich sogar als Meineids-Zeugen wegen ihrer Bestechlichkeit von den Prozessen ausgeschlossen worden.

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VIER All den vorhandenen und für das Gutachten zur Quellenkritik Goebel 2021 systematisch aufgearbeiteten Dokumenten musste nun auch entnommen werden, dass jener, viele Jahre in Deutschland proklamierte „Glühlampenerfinder vor Edison, Goebel“, ein krimineller, als Privatperson übler Sozialdarwinist war, der vielfältig in Betrugsaffären mit Freunden, Bekannten und Geschäftspartnern gerichtsnotorisch geworden ist.

Ich lege Ihnen nunmehr als Anlage bei:

1. eine konkrete vorläufige Auflistung aller aktuellen amtlichen Falschproklamationen der Stadt Springe zum Goebel-Fall, so wie sie auch in einer Verwaltungsklage gegen die Stadt Springe wg. amtlicher Unwahrheiten und Irreführung der Öffentlichkeit und aus heutiger Sicht auch gegen das Land Niedersachsen wegen vernachlässigter Verwaltungs- und Sachaufsicht gegenüber der Stadt Springe im Goebel-Fall von mir als Kläger vorgetragen werden müsste.

2. Gutachten „Quellenkritik Goebel 2021“, asz-Köln, 35 Seiten (Blatt 4)

3. Kopie Bestätigungsschreiben des Deutschen Museums München 2006

4. Kopie des Schreibens der etz VDE-Verbandszeitung vom 4. 3. 2006

5. Kopie amtl. Schreiben der Stadt Springe zur Goebel-Idolisierung 2. November 2005

6. Kopie des amtl. Schreibens der REGION vom 1. 3. 2021 (falsch datiert auf 1. 2. 2021)

7. Kopie eines Original-Dokuments des Patentamtes Februar 1882 an Goebels Patentanwalt Paul Goepel NY NY: Ablehnung des Versuchs Goebels, bereits geltende Patente von Edison und Perkins betrügerisch anzumelden: Versuch gescheitert.

Ich bitte die Niedersächsische Landesregierung hiermit jetzt genauer hinzuschauen, um eine sinngemäße Rechtsstaat-Aufsicht von der in Springe geübten Missachtung der Wahrheit eindeutig zu trennen: Die bisherigen unwahren amtlichen Proklamationen müssen nun, nach 15 Jahren „seelischer Gärung“ seit 2006, unverzüglich beseitigt werden.

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Ich war selbst Schüler in Springe an einer Heinrich-Göbel-Schule, Göbel uns damals als Vorbild hingestellt worden ist. Seit dem Jahr 1979 in der Ballhof-Galerie Hannover gebe ich die Zeitschrift Neue Sinnlichkeit Blätter für Kunst und Kultur heraus. In der Ausgabe Neue Sinnlichkeit 15, erschienen im Jahr 1986, hatte ich bereits meine Skepsis gegenüber den fadenscheinigen Elogen auf den damaligen Springer Tagelöhner Göbel angemerkt, weil ich es absurd fand, dass ein 30-jähriger Familienvater mit zwei Wickelkindern im November des Jahres 1848, im Winter, 90 Tage lang (mit welcher Not?) auf einem kleinen Segelschiff den Atlantik überquert haben soll.

Hochachtungsvoll

Dietmar Moews

Moews schrieb einen zweiten OFFENEN BRIEF am 4. März 2021 (hier im Heft NUMERO 79). Darauf antwortete der Innenminister Niedersachsens mit einer ganz anderen Ablehnungsbegründung am 17. März 2021 (auch hier in Neue Sinnlichkeit 79).

Darin lehnte der MI einen Eingriff der Verwaltungsaufsicht in Springe ab, indem er nicht vorgetragene Beanstandungen zurückweist (was durch die Niedersächsische Kommunalverfassung Recht sei). Solche Beanstandungen liegen aber gar nicht an, sondern wieder und immer noch die Entnazifizierten-Wahrheitswidrigkeiten an drei Springer Göbel-Gedenkmalen, dazu der Vorwurf, die exekutive Aufsicht habe sich von der auskunftspflichtigen Stadt Springe belügen lassen und selbst nicht vor Ort nachgeprüft, wie es in Springe aussieht. Mit dem Bescheid vom 17. März 2021 hat die Landesregierung dem Ort Springe erlaubt, weiterhin die Entnazifizierten-Lügen fortzusetzen. Und prompt wurde in der NDZ erklärt, Ortsbügermeister Karl-Heinz Friedrich habe bestätigt, dass die reklamierten Schilder von Springe dranbleiben. Und der Stadtbürgermeister, der exekutive Verwaltungschef von Springe, erklärte in der NDZ: Er würde die Stadtgeschichte nicht ändern – er meinte ebenfalls, die irren Textschilder werden bleiben.

So viel Worte hier, bis nunmehr von Dietmar Moews eine juristisch wasserdichte Argumentation als OFFENER BRIEF am 26. Mai 2021 an den Ministerpräsidenten von Niedersachsen Stephan Weil persönlich übermittelt worden ist. Das Versagen der exekutiven Verwaltungsaufsicht gegenüber Amt Springe kann als eine Verwaltungsgerichts-Klage vorgebracht werden oder, eben: Der Regierungschef Stephan Weil greift zu einer persönlichen politischen Nachsteuerung. Weil kann den noch heute fortgesetzten Entnazifizierten-Hass von NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke – wie die NDZ es noch mal im Jahre 2004 gedruckt hatte – stoppen. Schwierig im Wahljahr, wenn ein SPD-Ministerpräsident so hart an den Grundsätzen der „Erinnerungskultur“ vorbeiginge, wo doch gerade der SPD-Bundespräsident Steinmeier durch Bundesverdienstkreuz-Verleihungen der deutschen Erinnerungskultur „Nazi-Vergesslichkeit“ nicht empfiehlt. Jenes Blatt, dass mit dem Untertitel den der neue Stadtbürgermeister Christian Springfeld in seinen ersten Amtstagen in Springe hat verlauten lassen „Lügenlampenhausen“ und den ihm die NDZ um die Ohren gehauen hatte, wird jetzt schwerlich seine Begehrlichkeit, demnächst erneut in sein Amt gewählt zu werden, helfen können. Die Göbel-Lügen-Entnazifizierten-Linie müsste Springfeld erhobenen Hauptes deutlich beenden. Die drei wahrheitswidrigen Schilder von 1929 am Haus Zum Oberntor 30, am Obelisk von 1954 „Göbelbastei“ und von der Bronze am Amtsgericht, die da seit 1993 mit einem kitschigen Text in der Ecke, ferner sonstige amtliche Proklamationen, etliche Bücher und Internetz-Propaganda mit Göbel Lege-Hennen, müssen einfach weggenommen und in eine Asservatenkammer des Museums. Die Entnazifizierten-Linie müsste gut kommentiert, die Irreführung der Springer und der Nachkriegs-Coup müssten historisch wahr erinnert werden.

Wer nun die im Gutachten „Quellenkritik Goebel 2021“ reklamierte Qualität „Verbrecher“ und „Krimineller“ nicht wahrhaben will, muss die relevanten in den Verfahren dokumentierten Texte vollständig lesen. Auch Goebels Auftritt in der Zeitung THE SUN, Januar 1893. Schließlich fand die in St. Louis vom Richter Wallace verfügte Hauptverhandlung nicht statt. Goebel war im Jahr 1893 gestorben. Edisons Patent verjährte 1894. Für Nichts bzw. gute Laune fehlte dem vielbeschäftigten Wissenschaftler Edison ein Motiv, diese Hauptverhandlung noch zu verlangen. Richter Wallace spielte das Zeitspiel mit und begründete, es hätten die Söhne Goebels, Charles, Henry Junior und William Vater Henry Goebel Sr. ganz erheblich als „Bungler“ (a person who does something very badly, in a careless or stupid way: ein Pfuscher) denunziert – solche Zeugen sollten vor den Richter.

So ist also dieses Blatt der Folge VIER des SPRINGER-GOEBEL, das den Batterien und den Strommaschinen der Glühlampen gewidmet sein sollte, in eine persönliche Einvernahme der heutigen Rechtsstaatlichkeit umredigiert. Hier wird sehr kritisch und unter schmerzhaften Namensnennungen die Entnazifizierten-Schande beanstandet, die gerne als narrative politische Meinungsfreiheit um die Wahrheit sich herumdrückt. Wer Basisdemokratie und Selbstbestimmung als seinen Politikstil versteht, hat mit Top down-Exekutive ein grundsätzliches Problem. Sorry Mister.

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OFFENER BRIEF an den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsenpersönlich

Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing.

Mainzer Straße 28

D-50678 Köln

EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN gegen EMPFANGSBEKENNTNIS

OFFENER BRIEF 1 Blatt + 78 Blatt Anlagen + Dokumenten-Ordner – am 26. Mai 2021

An Herrn
Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen

Stephan Weil persönlich
Staatskanzlei Planckstraße 2
30169 Hannover

Bezug: Meine OFFENEN BRIEFE an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten vom 3. Januar 2021 und vom 4. März 2021 riefen die Verwaltungsaufsicht des Landes gegen Lügen der Stadt Springe. Ich danke für die amtlichen Stellungnahmen der Region, vom 1. März 2021, und des Innenministers, am 17. März 2021. Man ignoriert darin den Sachstand.

Betreff: Die Stadt Springe verbreitet nach wie vor amtlich LÜGEN. Meine o. g. Eingaben wurden mit widersprüchlichen Erklärungsnormen beantwortet. Die exekutiven Aufsichtsbehörden „Region“ und „MI“ ignorieren die Sachverhalte. Die Erklärungsnorm der Region ist nicht durch die beanstandete Wirklichkeit der Springer Verhaltensnorm gedeckt. Der MI zeigt mit Schreiben an mich vom 17. März 2021, in Springe nicht hingeschaut zu haben. Ich bitte um Ihr persönliches politisches Nachsteuern. Amtliche Lügen müssen weg. Nennen Sie Gründe des Ermessens für das Opportunitätsprinzip.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil,

aus meiner Sicht als rechtsstaatlich orientierter Citoyen versuche ich Beanstandungen in das verwaltungsrechtliche Gelingen ohne Gerichtsanrufung hinein zu färben.

Das an sich selbststeuernd gemeinte exekutive interne Amtshandeln gemäß der Niedersächsischen Landesverfassung sieht vor, dass in Fällen von gesetzwidrigen lokalamtlichen Verlautbarungen, Unwahrheiten, Propagandairreführungen, auch neuem Forschungsstand, die Landesaufsicht sowohl präventiv, d. h. begleitend (bei Informationspflicht der Lokalebene), wie auch repressiv, d. h. nachsteuernd, eingreifen muss.

Zum OFFENEN BRIEF vom 3. Januar gab die Stadt Springe der Region falsche Auskunft.

Am 17. März hat nun der MI meine Einwände vom 4. März anerkannt; allerdings erklärt der nicht- oder falschinformierte MI konkret rechtswidrige Amtstexte zur „Freiheit lokaler Denkmalgestaltung im Opportunitätsprinzip“. Mit diesem Ermessen ist es ein politischer Streit. Mit meiner Klagebegründung in der Anlage substantiiere ich diesen Qualitätssprung der Exekutive, die sich über das Recht stellt. Es wäre schön, den alten Nazi-Spuk ohne Klage beenden zu können; der Springer Verwaltungschef ist informiert.

Mit Dank für Ihre Mühe und freundlichem Gruß bleibe ich Ihr Dietmar Moews

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Gliederung der Anlage

A) Legitimation, Sachstand, Forderung und Kurzfazit

B) Im Einzelnen

1. Die empirische Lage im April 2021

Forschungsstand: Gutachten zur Quellenkritik Goebel 2021

Kommunikationsirrlauf zur empirischen Lage durch Verwaltung und Politik, 2021

NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke als Göbel-Irreführer nach Hitler

Zwischenfazit B)1.

2. Opportunitätsprinzip im zweifelhaften Ermessen zur Irreführung

Zwischenfazit B)2

3. Der aktuelle Versuch mit bislang zwei OFFENEN BRIEFEN an die Obrigkeit Abhilfe zu erreichen und eine gerichtliche Klage wegen unberücksichtigter Beanstandung zu vermeiden – hier: anschließender Versuch mit diesem OFFENEN BRIEF vom 26. Mai 2021 an den Ministerpräsidenten Herrn Stephan Weil persönlich, mit den Beanstandungen der Lage Recht zu bekommen und um eine Klage zu vermeiden

Zwischenfazit B)3

4. Falsche Anker-Texte als konkret benennende Aufzählung der entsorgungs- bedürftigen amtlichen Falschbekundungen 2021 in Goebel-Springe

Zwischenfazit B)4

5. Material-Ordner mit der Aufschrift: MP WEIL persönlich SPRINGE 2021 – Dietmar Moews; gerichtsfeste Materialien und politische Argumentation zur Erinnerungskultur

C) Fazit zum Vortrag im persönlichen OFFENEN BRIEF und Erwartung des Absenders

Es folgt die Einzelgliederung des Fallaufbaus anhand der Materialien in der ANLAGE-MAPPE:

Gliederung der Anlage

A) Legitimation, Sachstand, Forderung und Kurzfazit

B) Im Einzelnen

1. Die empirische Lage im April 2021

Forschungsstand: Gutachten zur Quellenkritik Goebel 2021

Kommunikationsirrlauf zur empirischen Lage durch Verwaltung und Politik, 2021

NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke als Göbel-Irreführer nach Hitler

1.1 Erfinder der ersten Glühlampe

1.2 Überholte amtliche Falschtexte und deren Beanstandungen

1.3 „Zeitzeugengeschichte …“ 2001 – aktuelle Buchpublikation der Stadt Springe:

1.4 „Ortschronik Springe“ 2002 – aktuelle Buchpublikation der Stadt Springe:

1.5 „Verkannter Göbel“ – Springer Marotte der NDZ mit Klaus-Henning Glitza 1993

1.6 Springer-Goebel 2007 von Rohde ohne Idolbildungs-Empirie

1.7 Internetz-Publikation „OHG-Goebel-Projekt 2018/19“, Otto-Hahn-Gymnasium

1.8 Öffentliche Textschilder mit Falsch-Behauptungen seit 1929, 1954, 1993

1.8.1 Göbelhaus in Springe Zum Oberntor 30 + Unfugs-Texttafel

1.8.2 Göbelbastei am Ebersberg mit Großlampe + Unfugs-Texttafel

1.8.3 Göbel-Bronze am Amtsgericht Springe + Unfugs-Texttafel

1.8.4 „HEINRICH-GÖBEL-PROZESS deutsch u. englisch“ 2 Springer Unfug-Mappen

völlig ohne Annotationen zum Fälschungscharakter und zur Herkunft

1.9 Quellen-Schlamperei- und Forschungsstand

1.9.1 Das Labeling „LEGENDE“

1.10 OFFENE BRIEFE an die NDZ Verleger SCHAPER 2020

1.11 Kommentare der NDZ-Redakteure Fuegmann und Scheffler

1.12 NDZ-Marita Scheffler in Neue Sinnlichkeit 52 (2005): Kritik zur Springer Geschichtsfälschung

1.13 Umbau des Lampen-Ehrenmals am Ebersberg 1998 und 2018, statt Denkmalschutz

Zwischenfazit B)1.

2. Opportunitätsprinzip im zweifelhaften Ermessen zur Irreführung

2.1 Rasseforscher und Alt-Nazi Dr. Achim Gercke übersehen oder versteckt

2.2 Naziverfolgte unmittelbar nach dem Krieg

2.3 Entnazifizierte übernehmen

2.4 „Persilschein“ für Stadtdirektor Degenhardt

2.5 Namensgebung des Parks

2.6 Erste Festwoche

2.7 Nazi-Frechheit

2.8 Wer schreibt, bleibt vielleicht nicht

2.8.1 Judenbeseitigung

2.8.2 Brasch kam angeblich 1944 beim Abtransport in den Osten auf dem Hannover Lindener Bahnhof zu Tode

2.8.3 Hallermunter Schriften

2.8.4 IDOL-LABEL zur „LEGENDE“

2.8.5. Geschichtsfälschung von Historiker Rohde, 2020

2.8.6 Amt Springe und Region als Aufsichtsinstanz

2.8.7 Wünsche des Ortsrates, weiterhin wahrheitswidrige Göbel-Texte, wie seit 1954 zu publizieren

2.9 Amtliche Lügen-Bücher

2.10 Niedersächsisches Kommunalverwaltungsgesetz

2.11 Ersatzvornahme gegen amtliche Buchtexte

2.12 Gesamtverlogenheit als Zeitzeugen

2.13 Die Göbel-Lügen: Erfinder und Geburtshaus

2.14 Springe-Nazis vs. Nicht-Nazis

2.15 Siemens verneint Göbel

2.16 Kompetenz als Exekutivinstanz

2.17 Deutsche Amerikafeindlichkeit unter „Goebel vs. Edison“, leere grobschläch- tige Propaganda des früheren NSDAP-Rasseforschers Dr. Achim Gercke, des Springer Verwaltungschefs Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt – publizistisch flankiert von der NDZ und Altbürgermeister Jürges, als Entnazifizierten-Linie 1954

2.18 Ambivalenz-Aspekt der Alt-Nazi-Linie – des „Kaisers neue Kleider“ – ging seit NS-Rasseforscher Dr. Achim Gercke, 1954, stets von Oben aus – von der Stadtdirektion und den Lehrern, gefüttert von der Lokalzeitung NDZ.

2.19 Sozialpsychologische Erachtlichkeiten – Gewohnheit, Selbstbild, Stolz, Ehre.

2.20 Stadtförster Martin Jäger reimte „…Die nicht aus Springe: leben hoch!“

2.21 Entnazifizierte Propagandeure Degenhardt, Jürges, Städtler, Gercke griffen zu

2.22 Springer Zu Klampen-Verlag – geringe Käuferzahl von „Göbel-Legende“ 2007

2.23 Göbel-Aktivismus vom Amtsmann Hermann Aden

2.24 Landesbedienstete Lehrer – Rektor Dr. Walter Gresky fälscht

2.25 Eine OSRAM-Werbemaßnahme von 1954

2.26 „Jusos: „Springe bleibt Springe – auch ohne Göbel“

2.27 Intelligentere Bürgermeister ließen die Glühbirne am Deisterhang zuwachsen

2.28 Das Jahr 1954 ist keineswegs das 700jährige für Springe, allenfalls das Meisterjahr im Deutschen Fußball für Hannover 96 und der Sieg der Fußball- WM in Bern 1954.

2.29 EX PARTE der „Goebel-Denfense“

2.30 Aktuelle „Ortschronik der Stadt Springe“ 2002, Andreas Lilge/Horst Callies

2.31 Das Stadtarchiv unter entnazifiziertem Altbürgermeister Jürges

2.32 Die Betreuung des Springer Archivgutes

2.33 „…Die „Stadtgeschichte von Springe am Deister“auch wohl aus Zeitmangel (war) eine eingehende Behandlung des Nationalsozialismus und derNachkriegszeit für die Verfasser unmöglich…“.

2.34 Teil der niedersächsischen Heimatgeschichte und der Kriminalgeschichte

2.35 Wissenschaftliche Spezialqualifikation bestimmt – nämlich Organisation der formalen Felder, Staat, Privat, Markt, Intermediarität und Gesellschaftsinformelles – den Springer-Goebel mit empirischen Methoden und lokaler Politikforschung zu untersuchen (systematische empirisch-soziologische Inhaltsanalyse nach Merten und Silbermann).

2.36 Meine soziologische Studie – „Erinnern und Vergessen einer deutschen Kleinstadt“

2.37 Eine Suspension der Verwaltungsaufsicht – welcher Nutzen?

2.38 Wie ein Ermessen die Wahrheit schützen soll

2.39 Henry Goebel Senior (1818-1893) deshalb sehr weitreichend dokumentiert

2.40 Gegenwartsbild betrifft nun die Opportunität – Heinrich Göbel als willkomme- nes Möbelstück im Selbstbild als Kleinstädter

2.41 „SPRINGER JAHRBUCH 2018 für die Stadt und den Altkreis Springe“, Förderverein für die Stadtgeschichte von Springe e. V. auch beim OHG- Goebel-Projekt 2018/19.

2.42 „Hameln hat den Rattenfänger – wir haben ja sonst nichts“.

2.43 Verwandtschaftsverwobene Verteidiger der entnazifizierten Irreführer

Zwischenfazit B)2

3. Der aktuelle Versuch mit bislang zwei OFFENEN BRIEFEN an die Obrigkeit Abhilfe zu erreichen und eine gerichtliche Klage wegen unberücksichtigter Beanstandung zu vermeiden – hier: anschließender Versuch mit diesem OFFENEN BRIEF vom 26. Mai 2021 an den Ministerpräsidenten Herrn Stephan Weil persönlich, mit den Beanstandungen der Lage Recht zu bekommen und um eine Klage zu vermeiden

3.1 OFFENER BRIEF an den MP am 3. Januar 2021 beanstandet

3.2 „Endlich, endlich sollte Ruhe sein …

3.3 „HEINRICH GÖBEL Der Erfinder ist weg – Ortsrat lässt Zusatz von Schildern verschwinden (mit Großabbildung des Ortsbürgermeisters Karl-Heinz Friedrich)

3.4 „Springe tilgt den Glühlampen-Erfinder

3.5 Neue Beschilderung der drei Ehrenmale der Goebel-Springer

3.6 Ortsrat-Protokoll Springe vom 10. März 2021

3.7 NDZ fasst dieser Entwicklung mit Leserbrief am 24. März 2021 nach

3.8 Eingriffsverwaltung ohne Verwaltungsgericht

3.9 NDZ hängt immer noch der Entnazifizierten-Linie nach

3.10 Bewegung im Springer Ortsrat und Distanz zur NDZ

3.11 „HEINRICH GÖBEL Der Erfinder ist weg – Ortsrat lässt Zusatz von Schildern verschwinden“

3.12 Stadt Springe muss öffentlich-amtlich den neuen Forschungsstand der Quellenforschung publizieren

3.13 Straßenbenamungen und Ortsbeschilderungen

3.14 Der Springer Nazi-Slogan „Göbel 25 Jahre vor Edison“

3.15 Persönliche Aufklärungsberatung

3.16 Zunehmend mittels Internetz und Suchmaschinen für die Feldarbeit, Material zu beschaffen

3.17 Suche nach dem Rechtsstaat

3.18 Berufsehre als empirischer Soziologe

3.19 Mit Schreiben des MI vom 17. 3. 2021 auf meinen neuerlichenOFFENEN BRIEF vom 4. März 2021

3.20 Die Publikations-Serie „SPRINGER GOEBEL EINS bis ELF“ von Layos Dayatos in den Blättern für Kunst und Kultur, NEUE SINNLICHKEIT, gegründet 1979 von Dietmar Moews in Hannover – bislang drei Folgen.

Zwischenfazit B)3

4. Falsche Anker-Texte als konkret benennende Aufzählung der entsorgungs- bedürftigen amtlichen Falschbekundungen 2021 in Goebel-Springe

4.1 In den 1980er Jahren umgerüstete Lügentext-Texttafel am sogenannten

„Goebelhaus“ von 1929 in Springe Zum Oberntor 30 muss zu den Asservaten

4.2 Lügentext-Tafel an der „Goebel-Bastei“ seit 1954 muss zu den Asservaten

4.3 Lügentext-Tafel am Bronze-Bildwerk am Amtsgericht Springe seit 1993 muss zu den Asservaten

4.4 Lügentext und falsche Angaben in der „Zeitzeugengeschichte von Springe 1925 bis 1956“ von Kalisch und Seedorf, 2001, müssen geschwärzt werden sowie öffentliche Korrektur im Amtsblatt und auf http://www.springe.de ist verlangt

4.5 Lügentext und falsche Angaben in der „Ortschronik Springe“ 2002, zusammengestellt von Andreas Lilge, dirigiert von Horst Callies, müssen geschwärzt werden sowie öffentliche Korrektur im Amtsblatt und auf http://www.springe.de ist verlangt bzw. aus dem weiteren Vertrieb zurückzuziehen

4.6 Es gibt in Springe drei Kopien von gefälschten, mit „HEINRICH-GÖBEL- PROZESS je deutsch bzw. englisch beschrifteten Mappen mit einigen hundert Texten. Dieses Archivgut muss gekennzeichnet werden.

4.7 Das OHG-Goebel-Projekt 2018/2019 ist voller Fehler und verbreitet Gerüchte

4.8 Amtliche Goebel-Falschbetextungen auf Straßenschildern

4.9 Entnazifizierten-Kultur amtlich vom Bürgermeister als Märchen hingestellt

Zwischenfazit B)4

5. Material-Ordner mit der Aufschrift: MP WEIL persönlich SPRINGE 2021 – Dietmar Moews; gerichtsfeste Materialien und politische Argumentation zur Erinnerungs- kultur

C) Fazit zum Vortrag im persönlichen OFFENEN BRIEF und Erwartung des Absenders

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A) Legitimation, Sachstand, Forderung und Kurzfazit

Beanstandung amtlicher Bekundungen der Stadt Springe, die nicht der Wahrheit entsprechen; bisheriges Nichtgreifen der Verwaltungsaufsicht durch Region und MI; deutsche Erinnerungskultur 2021.

Es bleibt das rechtsstaatliche Verlangen der zu verfügenden Beendigung des angängigen rechtsstaatlichen Amtswaltens. Lokaler Irreführungsaktivismus auf der Linie des NSDAP-Rasseforschers Dr. Achim Gercke, als Tradition der Stadtverwaltung Springe, stellt einen unlegitimen Geltungsanspruch. Den angeblichen Stadtmarketing-Zwecken wird damit geschadet. Nach langjährigen, stufenweisen öffentlichen Appellen seit dem Jahr 1986 (A.53; s. Gutachten zur Quellenkritik 2021; A.80), Aufklärungsgesprächen zur dokumentierten Quellenlage zur amtlichen Springer Göbellüge der Alt-Nazis und deren Nachfolge-Springer durch die Jahre – immer angesichts der Nichtnazis und deren Nachfolger – wurde von mir die Verwaltungs- und Sachaufsicht informiert. Eine präventive oder repressive Nachsteuerung wurde abgelehnt. Meine Offenen Briefe an den MP zur Initiation der Verwaltungsaufsicht wurden widersinnig beantwortet. Mein rechtsstaatliches Begehren wurde dem sachstandwidrigen Opportunitäts-Ermessen ausgeliefert. Damit ist nun die oberste Exekutiv-Instanz Niedersachsens gefragt: der amtierende Ministerpräsident Stephan Weil.

Inzwischen liegt ein Ortsratsbeschluss vom 28. April d. Jahres vor, der den Vorwurf amtlicher Irreführung verbal anerkennt. Bauernschlau, mit lügenhaften Erklärungsnormen, konkret aber weiter mit rechtswidrigen Textpublikationen und sinnlichen Manifestationen hält die unterste Exekutivinstanz Lügen aufrecht (s. hier 3. u. 4. – Denkmal-Betextungsschilder, aktuelle Buchausgaben, Faltblätter, online Springe.de mit Link z.B. OHG, weitere Ortsratsprotokolle 2020 und 2021, mündliche Stellungnahmen der Amtsträger, auch unwiderrufene NDZ-Zitationen, zur Fortsetzung der Nazi-initiierten amtlichen Göbel-Lügen).

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Kurzfazit

In Jahrzehnten systematischer Forschung entstand eine Leiter, die den Aufgeschlossenen ermöglicht, die Beweise zu erklettern. Meine Arbeit wurde von persönlichen Gesprächen zum Thema Springer-Goebel und Goebel-Springer geduldig begleitet. Ich beanstande, dass Entnazifizierten-Aktionismus seit 1954, Selbstaufklärung der Identitätsbildung, politische Führung und Fühlung, als Funktion von Führung, Amtshandeln im Rechtsstaat, die kulturindustrielle Lebenswirklichkeit nicht immer selbststeuernd gelingt. Das Spiel von Markt, Staat, Intermediären, BGB-Gesatzten und Informellen bedarf der Koordination.

Mit dem aktuellen Gutachten „Quellenkritik Goebel 2021“ ist das gewünschte Springer Idol Heinrich Göbel als amerikanischer Krimineller Henry Goebel Sr. erkannt. Die Entnazifizierten um Stadtdirektor Degenhardt, Bürgermeister Jürges, NDZ-Verleger Städtler, NSDAP-Rasseforscher Gercke sowie Amtsgerichtsrat Musals geheimes Archiv und deren heutige Linie stehen im Licht gerichtlicher Wahrheit. Erinnerungskultur – wie wäre es, wenn die föderale Verwaltungsaufsicht die amtliche Schildbürgerei wahrnähme? Kritik ist willkommen.

Begründung der persönlichen Inanspruchnahme:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil, – Dr. Achim Gercke – bitte nehmen Sie eine kurze Fühlung zum extremen „Rasseforscher im Reichsinnenministerium“ DR. ACHIM GERCKE (Anlage A.1). Wir müssen dem Opportunitätsprinzip ins Auge schauen. Dieser Nazi hat den Springer-Goebel unmittelbar nach 1950, gemeinsam mit selbstentnazifizierten Springer Amtsleuten, dem Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt/ bis 1945 NSDAP, dem Bürgermeister seit 1918 Fritz Jürges/ bis 1945 NSDAP, und Neue Deister Zeitung-Verleger Willi Städtler/ bis 1945 NSDAP, betrieben und durchgesetzt (A.1.1): WIKIPEDIA: Dr. Achim Gercke, NSDAP seit 1926, war auch Mitglied des Reichstages, geboren 1902, gest. 1997 in Adensen/ Hannover. Im Ermessen steht also auch unsere Erinnerungskultur.

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Nur zum Verständnis des sachlichen Zusammenhanges: Die entnazifizierte Pressure Group von Springe – Gercke, Städtler, Jürges, Degenhardt (wo war Amtsrichter Musal?) hat den deutschen Lehrer und Juden in Springe Dr. Heinz Brasch, der in den 1930er Jahren das ihm angetane Nazi-Berufsverbot mit einer ersten grundlegenden Forschungsarbeit als Springer Stadtchronist beantwortete, in ihren Büchern verschwinden lassen. Ich rede von Braschs Werken: „Stadtgeschichte von Springe am Deister“, 1940, unveröffentlichtes Manuskript im Stadtarchiv sowie „Das Licht vom Deister“, vor 1938, unveröffentlichtes Manuskript im Stadtarchiv Springe sowie „Familiengeschichte Temps, Springe“ (A.26). Braschs Texte wurden von NSDAP-Bürgermeister Jürges angenommen und archiviert – dann 1953 ausgebeutet. Für die erste offizielle Stadtgeschichte, die Jürges et al. zur Göbelfestwoche 1954 herausbrachten, wurde Braschs Arbeit genutzt, aber nicht ordnungsgemäß zitiert. Brasch verschwand als Quelle der Stadtchronik. Erst Stadtarchivar Andreas Lilge, Herausgeber der „Ortschronik Springe“, 2002, zitiert Brasch amtlich-offiziös (A.29.3). Der deutsche Jude Dr. Heinz Brasch starb 1944 im Zusammenhang mit seiner angeordneten Deportation vom Hannover-Lindener Bahnhof aus.

Amt Springe hat 46 Jahre später, im Jahr 2001, diesen Nagel auf den eigenen Kopf getroffen – wer lesen kann, sieht bei Kalisch und Seedorf in der gedruckten Buchform „Zeitzeugengeschichte von Springe“, 2001, auf Seite 301 folgende klare Wert-Aussage (und die NDZ hat Dr. Achim Gercke 50 Jahre später, am 17. April 2004, erneut abgedruckt; A.2):

„Die „Stadtgeschichte von Springe am Deister“ konnte, auch wohl aus Zeitmangel, die damalige jüngste Vergangenheit nur unzureichend behandeln. Die Rücksichtnahme auf noch Lebende, die undurchsichtigen Verhältnisse dieser Zeit und die völlig unzureichende Quellenlage machten eine eingehende Behandlung der Zeit des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit für die Verfasser unmöglich. Dies nachzuholen war auch eine Aufgabe des jetzigen Buches.“ (A.32.15).

Wir werden im Folgenden erkennen, wie noch in jenem Jahr 2001 die Amts-Springer und die Chronisten um den Nazi-Skandal von 1954 herumgedunkelt haben, anstatt zu schreiben, was sie wussten.

Menschen fühlen sich als Individuum im Seinsprozess durch Selbstführung und Selbstfühlung nicht ausreichend verantwortlich und fähig, zielführend politisch einzugreifen. Wenn das Zusammenspiel von BGB, Markt, Staat und deren intermediäre Organisationsformen materiell und sozial-psychologisch die Wertsetzungen der Gesellschaft nicht erfüllt, entsteht Unzufriedenheit und Zersetzung. Die Überforderten besorgen sich die Entlastung durch Entkopplung, d. h. Desintegration und Schwächung von Gemeinschaftsgeist und der Staatsräson.

Stattdessen wurde von Kalisch (1925-2003) und Seedorf (1923-2020), als in den Jahren 1954 und 2001 noch lebende Springer, die Rücksichtnahme den eigenen undurchsichtigen Verhältnissen angepasst. Was macht man nun im Jahr 2021 mit der völlig entgegengesetzten eindeutigen Quellenlage von 2006 und von 2021 (A.80) – wenn völlig eindeutig ist, dass man noch im Jahr 2001 falsch bezeugt hat und Unwahres schrieb?

Ich appelliere an Sie, Herr Ministerpräsident Weil, als den persönlichen politischen Entscheider: Schenken Sie, als staatlich-amtliche Fühlungsinstanz, dem in der Präambel des Grundgesetzes gesetzten Wert der Würde Geltung. Diese Vorstellung gilt rückblickend, gegenwärtig und zukünftig als lebensdienliches Symbol. Ich wünsche mir aus meiner Soziologen-, Hafenbau-Ingenieur-, Juristen-, Künstlergelehrten- und Mitbürgersicht, dass Führung und Fühlung, dabei Fühlung als Funktion von Führung, besorgt werden könnten.

Ich appelliere an Sie, als Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, ganz in rechtsstaatlicher Orientierung, den kompletten und skandalösen Unfug, der vom NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke zusammen mit der Neuen Deister Zeitung, der Stadtverwaltung, den Schulen, Kirchen, Vereinen und Parteien in Springe nach 1945 betrieben worden ist, als Amtstatsache durch die basisorientierte einfache Verwaltungsaufsicht endlich und unverzüglich zu beseitigen. Die Menschen würden dadurch nicht umgekrempelt und nicht unziemlich unterworfen.

Dieser Alt-Nazi Dr. Achim Gercke, der im Jahr 1954 als Mitarbeiter der NDZ den Verbrecher-Göbel in der Springer Lokalzeitung als bedeutenden Erfinder politisch propagierte, wurde im Jahr 2004 von der NDZ-Redaktion ausgewählt und in der Reihe „NDZ VOR 50 JAHREN“ am Sonnabend, den 17. April 2004, in der Neuen Deister Zeitung (A. 2) erneut unkommentiert publiziert. Erneut druckte man den Alt-Nazi als Göbel-Propagandisten „ganz normal“ und unkommentiert für die Lügen als Irreführung von 1954 ab (A.3). Denn Springer Bürger und die NDZ-Leserinnen und -Leser wussten im Jahr 2004 mutmaßlich nichts von Dr. Gercke. Sonst hätte es Protest von Andersdenkenden gegeben. Und auch der Springer und ViSdP-NDZ-Herausgeber Burkhard Schaper, Enkel des Ex-Nazi Willi Städtler (A.4; A.5), mag von seinem 2004 „geerbten NDZ-Autor Gercke“ nichts gewusst haben. Es könnte der NDZ-Redaktion des Jahres 2004 möglicherweise opportun erschienen sein, den Alt-Nazi Dr. Achim Gercke neuerlich publizistisch in Stellung zu bringen. Ja – ist das opportun? Unkenntnis ist hier kein Berufsemblem der Journalisten der NDZ. Ist das lauter? – es ist doch geradezu Bürger-Pflicht, das zu beanstanden. Und was hier amtlich gesetzwidrig ist, ist publizistisch als „Pressefreiheit“ der Neuen Deister Zeitung zwar unlauter und irreführend, aber als Zersetzung und Irreführung praktisch und konkret zulässig. Und welches ist aber dem Ermessen nach der Nutzen dieser Nazi-Linie?

Jedenfalls ist die irreführende Absicht der NDZ mit der wiederholten Lügen-Göbel-Propaganda – konkret seit dem Jahr 1893 bis heute – in den Jahren 2004 (A.1.1; A.6) am 22. Mai 2004, Einmaliger Festzug zu Ehren Heinrich Göbels“ und noch weiter, auch 2006, unmissverständlich und bis heute nicht als Irreführung klargestellt. So erschien als „NDZ VOR 50 JAHREN“ am Sonnabend, den 7. Oktober 2006 ein weiteres Reprint von NDZ-1956: „Ein stimmungsvoller Herbsttag im Volkspark“, wo man erneut Alt-Nazi, Stadtdirektor Degenhardt, als Vorsitzender des „Verkehrs- und Verschönerungsvereins“ zur Einweihung der Freilichtbühne im Springer Volkspark als quasi-amtlich „zu Ehren des heimatlichen Erfinders der elektrischen Glühlampe hören konnte...“ und 50 Jahre später wieder in der NDZ lesen konnte (A. 7). Und so weiter mit der NDZ im Jahr 2007, „NDZ VOR 50 JAHREN“ vom 23. Juni 1957, „Rundfunksendung über Heinrich Göbel“ (A.8). Noch „NDZ VOR 50 JAHREN“ von 1957, vom 9. Juni 2007, „Springer Mittelschulklassen im Waldeinsatz – Heinrich-Göbel-Platz im Kaufunger Wald … Lehrer Heinz Manthey. Doch bewahrte er eine gewisse Strenge, um Zucht und Ordnung in der großen Gemeinschaft zu erhalten…“ (A.9).

Als Springer (A.83), als Schüler der „Heinrich-Göbel-Realschule“ zum „Göbelkind“ in der Heinrich-Göbel-Familie“ erklärt (A.11), lebte ich zur Betreuung meiner alten Mutter von 2004 bis 2008 wieder in Springe. Mit einem soziologischen Ansatz, im Geiste Alphons Silbermanns (A.81), nutzte ich jene Zeit auch, eine Studie zum Thema „Erinnern und Vergessen – in einer deutschen Kleinstadt“, meiner Heimatstadt Springe am Deister, durchzuführen. Ich wählte zwei Springer Themen als Untersuchungsgegenstände: „Heinrich Göbel (1818-1893), gebürtiger Springer, der angeblich 25 Jahre vor Edison die Glühbirne erfunden haben soll, sowie „Was man über Springer Juden erinnert: Woher wissen Sie, was Sie für wahr halten? Hierzu habe ich zwischen 2004 und 2006 u. a. standardisierte Tiefeninterviews mit vielen wichtigen Gewährpersonen – also auch mit den bekannten alten Göbel-Stammtischlern, z. B. im Museumsverein auf dem Burghof – persönlich in Springe geführt. Wissenschaftliche Interviews bleiben stets diskret und unveröffentlicht.

Aus dieser wissenschaftlich-systematischen Feldarbeit habe ich damals im Jahr 2006 das erste Gutachten publiziert (A.12; A.13) und jetzt das zusätzlich durch aktuelle Internetzrecherchen unterfütterte Gutachten „Quellenkritik zu Goebel 2021“ (A.80). Darin werden sämtliche Gerichtsprozesse und -urteile der für Goebels historische Spuren in den USA relevanten Jahre 1848-1893 erfasst, analysiert und interpretiert. Der Befund ist eindeutig: Alle dem Göbel später zugewiesenen Idol-Qualitäten wurden ihm mit als „deutsch“ bezeichnetem Geltungsanspruch zunächst 1893 in NDZ (A.15) und ETZ (A.16), 1914 im Feldhausarchiv (A.17), 1923 in der ETZ (A.18), 1929 in Springe von der Elektroindustrie und deren Verbänden angedichtet (A.32.1; A.33). Deutsche Lexika nahmen den Lampen-Göbel in den 1920er Jahren auf; der Große Brockhaus erstmalig im Jahr 1930 (A.34).

In Wahrheit war Göbel aber kein Erfinder vor Edison; Göbel hat auch nicht minimal als Pionier der elektrischen Glühlampen Verdienste. Durch Goebels Selbstinszenierung im Jahr 1893 als Zeuge gegen Edison ist gerichtsnotorisch, wie er mit beeideten Falschbezeugungen auf eigene Rechnung im großen Stil zum Betrüger geworden war bzw. von den Antragsgegner-Anwälten Edisons, Witter&Kenyon, durch wahrheitswidrige Affidavits zur Prozessverschleppung instrumentalisiert wurde und als „Goebel-Defense“ in die Rechtsgeschichte eingegangen und ausdrücklich als betrügerisch und bestechlich („fraud“ und „bribery“) gerichtlich festgestellt worden ist. Doch die Neue Deister Zeitung am 14. Februar 1893 (A.15) und die deutsche Elektro-Verbands-Zeitung ETZ (die damals kaum jemand in Springe kannte) drehten die Wahrheit schon im Jahr 1893 um (A.1.1; A.67; A.16). Als sich dann die Lebensnot zum Ende der Weimarer Republik noch im Jahr 1929 durch Kündigung elementarer Kredite der USA mit dem Elend der Weltwirtschaftskrise verkoppelte, war ein„Deutscher vor Edison“ in Springe leicht aufzuziehen. Die Elektroverbände „spendeten“ der Stadt die erste „Ewige Lampe“ mit Bronzetafel und Erfinderlüge (A.19). Ab 1929 behauptete und schrieb man: Göbel 25 Jahre vor Edison, ohne irgend-einen Beweis. Man nutzte dann, fast 40 Jahre später, in Springe, von Goebel angeblich schriftlich beeidete, nachträglich rückwirkende Selbstbezeugungen des Jahres 1893 (auf die Zeit vor 1879), ausgehend von dem Autor Pope, am 25. Januar 1893, in der amerikanischen Fachzeitung Electrical Engineer (A.20; A.80; A.83).

Der historische Goebel war zwar kein Geisteskranker (obschon 1832 ein Schul-Endzeugnis voller „mangelhaft“). Indes viele konkrete Gerichts-Dokumente zeigen ihn als moralisch stumpf, intellektuell ausgesprochen schwach, sehr geltungssüchtig, hyperaktiv, dabei gerissen und unbeherrscht (A.21; A.22). Was ist mit einem knapp dreißigjährigen Heinrich Göbel, der als funktionaler Analphabet mit Frau und zwei Wickelkindern über den Winter 1848/49 mit einem Segelschiff monatelang über den Atlantik auswandert? – War der auf der Flucht? Blöde Angstfreiheit, getriebene Geltungssucht, und Goebel musste sich aus Zeitungen vorlesen lassen, die Deutsche Staatszeitung von seiner Frau. Göbels drei Patentanträge bezahlte sein deutschen Logenbruder und Patente-Teilhaber John W. Kulenkamp (A.22), ein Patentanwalt besorgte die Formalitäten – dreimal versuchte Goebel vergeblich, bereits patentgeschützte Qualitäten von Edison und von Perkins anzumelden, nennt es „ELECTRIC INCANDESCENT LAMP“, während es sich nur um eine belanglose Klemme an einer Edisonlampe handelt (A.23);

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Faksimile des Originalpatent-Bildes: US-Patent No. 266.358, 1882 Henry Goebel one-half-to- Kulenkamp: Die Überschrift „Incandescent Lamp“ täuscht eine Glühlampe vor, doch handelt das Patent lediglich von einer überflüssigen „Klemme“, die niemals verwendet worden ist. Im Patenttext wird die Lampe als Edisonlampe beschrieben. (Die Unterschrift ist von Hand des Patentanwaltes Paul Goebel, nicht die Hanschrift von Henry Goebel; auch die Zeichnung ist nicht von Goebel gezeichnet worden).

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Wir lesen die schriftlichen Ablehnungen durch das Patent Office (A.24). Und sinnbildlich: Während der Hannoversche Fritz Haarmann bei einer Gegenüberstellung in der Untersuchungshaft vor Zeugen aus Blödheit sich unter dem Tisch zu verbergen suchte, so trat der Springer Goebel im Mai 1882 bei seinem New Yorker Patentanwalt Paul Goepel in der Kanzlei auf, riss dem Anwalt den längst unterschrieben Patentantrags-Vertrag gewaltsam aus der Hand, zerriss den Vertrag, im Glauben, so ließe sich der Vertrag ungültig machen (A.80; A.22 und weitere gerichtsnotorisch). Solche Vorgänge sind gerichtlich festgestellt und vielfältig – auch von Goebel selbst – bezeugt.

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Faksimile-Kopie des gewaltsam widerrechtlich von Henry Goebel Sr. zerrissenen Patentvertrags-Formular 1882

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Göbel war bis 1935 in Springe vergessen, schreibt Stadtarchivar Lilge 2002 (A.29.5). Er galt in Springe nie als ein Heiliger, wie in der Nazizeit und es bis vor Kurzem, im Jahr 2007 von Autor Seedorf noch immer propagiert wurde (A.25). Aber Brasch, jüdisch / Jürges, NSDAP, diese beiden schrieben 1938 beide im Naziwahn?: „ein deutsches Heiligtum“ .. „ein Springer Heiligtum“ (A.26). Das muss man sehen!

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Die Springer Bürger haben sich selbst nie als Schildbürger eingeschätzt. Schüler haben brav angenommen, was ihnen ihre Lehrerinnen und Lehrer beibrachten – bis hin, dass Lehrer der Heinrich-Göbel-Realschule die Schülerzeitung der „Göbelkinder“ zuschnitten (A.11). Noch im Jahre 2018 machte das der Springer Lehrer Haak mit seinen Schülern des Otto-Hahn-Gymnasiums und dem „OHG-Goebel-Projekt 2018“ (A.76), wie schon der Rektor Dr. Walter Gesky im Jahr 1953 es gemacht hatte.

Da weder in der Nazizeit, bis 1945, noch 1954, noch für Callies/ Rohdes Göbel-Legende 2007, die vorhandenen Akten-Archivalien im Stadtarchiv gelesen und historisch erfasst wurden (auch die OHG-Schüler, mit ihrem Lehrer Haak, waren 2018 nicht im Archiv) und die irregeführte Öffentlichkeit die Wahrheit nicht kennt, ist man noch im Jahr 2021 irregeführt. Das Buch „Die Göbel-Legende – Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe“, 2007, ist ein lückenhaftes falsches Werk, das aus politischen Ränken zu einer wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit hochgestempelt worden ist – wirklich skandalös. Darauf jazzte die NDZ dieses Buch des Zu Klampen-Verlags aus Springe zusätzlich hoch. Aber Springe weiß nicht, dass der idolisierte Goebel – bei mehreren vollzogenen Meineiden in Affidavits (spezielle US-Eidesstattliche Versicherung), nach geltendem deutschen Recht strafbewehrt mit ab einem Jahr Haft ohne Bewährung – auch zwischen 1881 und 1893 in den USA ein Verbrecher war. Göbel war ein Krimineller, auch in seinem Geschäfts- und Familienleben ein Lump, der auch so zu nennen ist und nicht „Legende“ oder Idol.

Soll Goebel weiterhin ausgestellt werden, müsste man die historisch dokumentierten Tatsachverhalte und sozialen Zeugnisse aus seinem Leben anschaulich machen. Wenn man ihn nicht kriminell nennen möchte, muss man dennoch seine Meineide und Bestechungsannahme gegen Edison und die daraus erfolgte Disqualifikation 1893 vor Gericht durch beide Parteien in den Lizenzstreitigkeiten – Kläger und Beklagte – und einvernehmlich mit den Richtern bezeugen. Goebel hatte sich immerhin freiwillentlich in eine betrügerische Zeugenrolle begeben. Bei Callies/ Rohde 2007 wird den Lesern nahegelegt, diesen kriminellen Familienvater als Irrtum zu verstehen und „Legende“ zu nennen (A.27).

Sollte es dem politischen Stilwillen des Ministerpräsidenten opportun vorkommen, eine möglichst weitgehend basisdemokratische Selbstbestimmung anzuführen, böte sich eine seriöse diskrete Geschichtsbelehrung der Springer Exekutive an. Anstatt eines gesetzlichen repressiven Verwaltungseingriff. Gegen die aktuellen Amtslügen könnte der MP durch ein internes Gespräch den Endpunkt des entnazifizierten Springer-Goebels vorschlagen. Unter der Bedingung einer Fristsetzung „unverzüglich“, könnten die Springer alle amtlichen Wahrheitswidrigkeiten „eigenständig“ beseitigen. Damit wäre durchaus für eine Konsonanz der Gemüter zu sorgen. Und wenn schon dieser Entnazifizierten-Komplex durch Erinnerungskultur geklärt wird, könnte auch klar werden, dass die Stadt Springe selbst längst sowohl das Göbelhaus von 1929 und die Göbelbastei im ursprünglichen Erscheinungsbild gravierend verändert hatte.

Unbedingt muss die Verwaltungsaufsicht in Springe nachsteuern. Neben den wahrheitswidrigen amtlichen Desinformationen über und zu Henry Goebel Sr. Diese Aussagen des Bürgermeisters in der NDZ wörtlich

… Egal, wie man zu Heinrich Göbel steht, er ist ein Teil der Stadtgeschichte. ... Er gehöre nicht zu denen, die die Geschichte umschreiben wollen.“ Oder anders: „Man stelle sich mal vor, jemand wolle den Hamelnern ihren Rattenfänger streitig machen – oder den Bodenwerderanern ihren Münchhausen – vollkommen abwegig.“ (A.70)

Dieses Entnazifizierten-Göbel-Bild von 1954 in Springe ist Anti-Amerikanismus und Nazi-Deutschismus – das ist nicht egal und auch nicht Eulenspiegelei (A. 70).

C) Fazit zum OFFENEN BRIEF vom 26. Mai 2021 und Erwartung

Ich habe den Idol-Fall Heinrich Göbel nachgearbeitet und festgestellt, ob, was, wann war. Daneben wird zusätzlich verständlich, was nicht war, nicht erwiesen ist oder sogar unmöglich war (Ignis fatuus), was also gar nicht gewesen sein kann.

1. Mit meinem Gutachten zur „Quellenkritik Goebel“ 2021 habe ich die in Springe irregeführte gewünschte Vorstellung vom Idol und seinen angeblichen Leistungen widerlegt. Die Edisonleistung zur Entwicklung der elektrischen Glühlampen durch Patentanmeldungen im Jahr 1879 und 1880 ist historisch zweifelsfrei belegt. Das Gutachten wurde vom asz-alphons-silbermann-zentrum Köln in OFFENEN BRIEFEN an Gewährspersonen und im Internetz-Blog >Globus mit Vorgarten<, Dietmar Moews bei WordPress, publiziert.

2. Im Jahr 1893 schrieb die ETZ: „Gerichtlich festgestellt, Goebel vor Edison“. Es wurde in Deutschland aus den damals publizierten Gerichtsprozessen, die Edison in den USA betrieb, eine rechtsgeschichtliche Kuriosität, genannt „Goebel-Defense“, benutzt, um den Deutschen (der längst amerikanischer Staatsbürger war) ins Licht des Amerikaners Thomas Alva Edison zu stellen.

3. 1929 veröffentlichten die deutschen Elektroverbände und die Glühbirnen-Industrie in der ETZ die Behauptung „Goebel hat 25 Jahre vor Edison die erste Glühlampe erfunden“. Damit knüpften die Elektro-Propagandisten an die psychologische Szenerie der Deutschen in der Weimarer Republik an, mit der Weltkriegsniederlage 1918, den Versailler Reparationszwängen und dem wirtschaftlichen Alltagselend sowie den Gebrechen am deutschen Nationalstolz und der Abneigung gegen Amerika, vertreten durch Herabwürdigung des von den Amerikanern verehrten Nationalhelden Edison.

4. 1954 entstand die Entnazifizierten-Linie der Deutschen (A.1.2) von Springe im Schlepptau des NS-Rasseforschers Dr. Achim Gercke, mit dem Stadtdirektor Dr. jur. Gustav Degenhardt, bis 1945 NSDAP, Bürgermeister Fritz Jürges, bis 1945 NSDAP, Willi Städtler Verleger der NDZ, bis 1945 NSDAP, die in Springe das Idol „Göbel 25 Jahre vor Edison“ nun auch amtlich durchsetzten. Der Coup, den ich mit vorliegender Studie, ver-bunden mit wissenschaftlicher Akribie und Geduld mitteilen kann, ist, dass eben nicht Hitler und die Nazis bis 1945 den National-Göbel hochgejubelt haben, sondern dass das erst Alt-Nazis zum deutschen Neubeginn 1954 taten. Die Entnazifizierten von Springe haben gewissermaßen die Hitler-Niederlage von 1933 bis 1945 in den Göbel-Nationalsieg und die Bedienung des USA-Hasses handgreiflich in Worten und Taten wahrheitswidrig geändert. Sehr frappierend ist folgende tatsächliche lokalpolitische Szene von 1950:

Springe durfte sich im Sumpfgelände am Burghof einen öffentlichen Park herrichten. Die Namensgeber stritten um „Heinrich-Göbel-Park“ seitens der Entnazifizierten, die funktional in der Minderheit waren. Die Sozialdemokraten setzten „Volkspark“ dagegen und später mit dem offiziellen Namen (SPD) „Bürgermeister-Walter-Lichtenberg-Park“ in Szene. Der Park wurde und wird von den Springern „Volkspark“ genannt. Mit „Heinrich-Göbel-Park“ war es also 1950 noch nichts – dann jedoch 1954 mit Idol-Göbel, Göbelbastei, Stadtgeschichte als Buch, Schul- und Straßenbenamungen, setzten die Entnazifizierten ihren Deutschismus durch.

Noch einmal: Nicht in der Hitlerzeit bis 1945 schuf man den Springer-Göbel, sondern erst 1954 schafften das Alt-Nazis, den deutschen Selbstbehauptungs-Geist in Springe erfolgreich ansprechend.

5. 1993 Die Stadt Springe initiierte die Herstellung eines Auftrags-Göbel-Bildwerkes durch einen Plastiker, anlässlich des hierdurch amtlich akzentuierten einhundertsten Todestages von Heinrich Göbel im Jahr 1893. Wieder assemblierte man ein Textschild, wie 1954:

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„HEINRICH GÖBEL – GEB. SPRINGE 20.4.1818 GEST. NEW YORK 16.12. 1893 ERFAND 1854 DIE ERSTE GLÜHLAMPE – IN EINER LUFTLEEREN EAU-DE-COLOGNE-FLASCHE BRACHTE ER EINE VERKOHLTE BAMBUSFASER ZUM LEUCHTEN – 1893 KONNTE ER IN EINEM PATENTPROZESS NACHWEISEN, DASS ER BEREITS 25 JAHRE VOR EDISON EINE BRAUCHBARE GLÜHFADENLAMPE ERFUNDEN HATTE“.

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Die Entnazifizierten-Linie von 1993 (A.1.2) hieß jetzt nicht mehr, wie 1954, „Gercke, De-genhardt, Jürges, Städtler“, sondern Ministerpräsident Gerhard Schröder SPD, Verwaltungschef Gerd Schwieger SPD, Ortsbürgermeister Ulrich Matz CDU, Karl Schaper (1934-2001), Verleger und Chefredakteur der NDZ, Schwiegersohn des Willi Städtler der Entnazifierungs-Linie von 1954

6. 2004 brachte die Neue Deister Zeitung erneut einen Text des Jahres 1954 vom NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke, der nach 1945 als Entnazifizierter angesehen worden ist. Wieder hieß es:

„Zum 136. Geburtstage von Heinrich Göbel … für Springe und unser ganzes Land, denn Heinrich Göbel ist der Erfinder der Glühlampe“.

Die Entnazifizierten-Linie waren im Jahr 2004 (A.1.2) der Ministerpräsident Christian Wulff CDU, Verwaltungschef und Ortsbürgermeister Jörg-Roger Hische CDU, Burkhard Schaper NDZ, der Sohn von Karl Schaper.

7. 2006 Dietmar Moews publizierte seine ersten Gutachten zu Göbel für das ZDF und die Quellenkritik Goebel 2006. Bei dem öffentlichen Vortrag „Als der Welt ein Licht aufging“ am 13. März 2006 im Café Mariechen von Springe waren die systematischen Materialstudien noch nicht so vollständig, dass Henry Goebel Sr. als Krimineller klar daraus hervorging. Dietmar Moews deckte aber schon Goebels Betrügereien und seine Hochstapeleien sowohl als Privatblender wie als Geschäftsmann auf sowie auch die der mitspielenden zahlreichen Goebelkinder durch vom Vermittlerbüro Bull im Auftrage der Anwälte Witter & Kenyon bezahlten Affidavits. Gerichtlich wurde festgestellt: Alle logen viel Unfug zusammen.

Dietmar Moews hielt im Jahr 2006 seine eher zurückhaltende Linie zu den Göbeleien, die gerichtsnotorische Wahrheit zu erforschen und zu publizieren. Er war stets bedacht, seine Heimatstadt und all die beteiligten Akteure, die ihm weitgehend persönlich bekannt waren, zu schonen, während die Praxis der Lauterkeit miteinander inzwischen die Balance verloren hatte. So genannte Göbel-Freunde, die die Entnazifizierungs-Linie von 1954 zu halten versuchten, beleidigten Moews als Wissenschaftler als Ausdruck ihres Anspruches, die Erinnerungskultur in Springe bestimmen zu wollen.

8. 2007 verbreiteten die Springer Kulturvorreiter vom Museumsverein – Callies, Ulrich Manthey, Rohde – Texte zur Geschichtsklitterung, auch in Sachen Idol-Göbel. Jetzt hieß es „Göbel-Legende“ und „Irrtümer“, die niemand rückwirkend klären könne.

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SPD-Lokalpolitiker Horst Callies aus Vöksen/Springe als Maskottchen in der NDZ

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Callies versandte Lügenbriefe in die Welt; entsprechend log er auch bei Rundfunk-Anfragen.

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9. 2007 Die NDZ, der Zu Klampen Verlag, die Schule, die Stadt Springe veranstalteten am 6. Februar 2007 in der Aula der damaligen Heinrich-Göbel-Realschule am Ebersberg für die interessierten Bürger ein öffentliches Interview mit dem Göbel-Legende-Autor H.C. Rohde. Rohde hatte die Entnazifizierten-Linie Göbel als „Legende“ verbalisiert und damit fortgesetzt. Unter Beibehaltung der wahrheitswidrigen, irreführenden amtlichen Texte im Stadtbild sollten jetzt also „Irren“ und „Legende“ gelten. Die Entnazifizierungslinie bestand im Jahr 2007 nun aus Ministerpräsident Christian Wulff CDU, Jörg-Roger Hische CDU, Burkhard Schaper NDZ.

10. 2020 ist das amtliche Springe erneut mit dem angeblichen Erfinder und Tüftler als Pionier der Elektrifizierungsepoche einverstanden. Man sagt, dass dieser Heinrich Göbel ja nun mal Stadtgeschichte sei, jeder dazu seine freie Meinung haben dürfe. Auch die Neue Deister Zeitung findet nunmehr Gefallen an Münchhausenvergleichen und dunklen Vorzeit-Irrtümern, die jedoch ungebrochen konkrete lokalpublizistische und amtliche Irreführung sind.

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11. 2020 Dietmar Moews schrieb OFFENE BRIEFE an die Lokal-Entitäten, die die Entnazifizierten-Linie fortsetzen: NDZ, Stadtbürgermeister Christian Springfeld und Ortsbürgermeister Karl-Heinz Friedrich. Es folgten verbale Rückzüge bei ausdrücklicher Aufrechterhaltung der wahrheitswidrigen amtlichen Proklamationen mittels öffentlicher Texttafeln und weiterer Medien.

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12. 2021 Dietmar Moews publiziert das Gutachten „Quellenkritik Goebel 2021“ und sendet seine Heinrich-Göbel-Beanstandungen als OFFENEN BRIEF am 6. Januar 2021 an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, mit der Bitte um Formulierungshilfe für einen zukünftigen OFFENEN BRIEF in dieser Sache an die Stadt Springe. Dabei wird klar und deutlich zwischen den amtlichen Rechtsstaatsaspekten im Unterschied zur Meinungsfreiheit und Pressefreiheit zugespitzt. Die Region lehnt die Zuständigkeit zu einem Verwal-tungs- oder Sachaufsichts-Eingriff sowie die erbetene Formulierungshilfe zu geben ab. Dieses Exekutivversagen aus Sicht des Bürgers beantwortet Dietmar Moews, dem dazu die Worte fehlen, mit einem neuen OFFENEN BRIEF am 4. März 2021. Beanstandet wird nun das vorgebliche „Ermessen aus Opportunitätsprinzip, mit dem der MI erneut einen Eingriff in die Entnazifizierten-Linie von Springe ablehnt. Im Antwortschreiben des MI vom 17. März 2021 werden die vorgebrachten Beanstandungen vollkommen verfälscht und die wirklichen Beanstandungen übergangen. Daraus folgt nunmehr die rechtsstaatliche Verlagerung der amtlichen Exekutivsache auf die entscheidende politische Zuständigkeit des Ministerpräsidenten Stephan Weil persönlich. Dabei wird stets die Form des OFFENEN BRIEFES gewählt, nicht um damit den Kommunikationsdruck zu steigern, sondern um das Recht zu wahren, die Original-Texte publizieren zu dürfen, ohne dadurch Diskretions- und Vertrauensschutz zu brechen.

13. 2021 nennt das Amt Springe nunmehr das prominente Stadt-Idol Heinrich Göbel „spannend“, weigert sich aber, die geschichtsfälschenden Texttafeln, wissenschaftlich wohlkommentiert als Asservate ins Museum zu bringen: Man träte gegen Änderung der Geschichte ein, lassen Stadtbürgermeister, Ortsbürgermeister und Ortsrat verlauten. Die amtliche Position lautet nun (NDZ); A.70):

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… Egal, wie man zu Heinrich Göbel steht, er ist ein Teil der Stadtgeschichte. …Er gehöre nicht zu denen, die die Geschichte umschreiben wollen.“ Oder anders: „Man stelle sich mal vor, jemand wolle den Hamelnern ihren Rattenfänger streitig machen – oder den Bodenwerderanern ihren Münchhausen – vollkommen abwegig.“

Die Entnazifizierten-Linie besteht im Jahr 2021 aus Ministerpräsident Stephan Weil SPD, Stadtbürgermeister Christian Springfeld FDP, Ortsbürgermeister Karl-Heinz Friedrich CDU, Burkhard Schaper NDZ.

Was ist es, dass die öffentliche Meinung nach wie vor die Altnazimachenschaft von 1954 auf den Lügen-Textschildern fortsetzen möchte? Nationalstolz? Amerika-Hass? Heimatdünkel? Unwissen? Schweigespirale einer urteilsschwachen Mehrheit? Irritation durch permanente Irreführungen?

Ich habe das Ob und das Was für die Aktualisierung des Forschungsstandes zu den sicheren Goebelquellen systematisch erfasst, analysiert und interpretiert. Meine Forschung und Argumentation zielt nicht auf das Warum dieses sozialen Wertgeschehens. Ich habe keine sozialen Handlungen erörtert oder soziologisch analysiert und interpretiert: Zur Frage: Wer hat mit wem und mit welchen Hintergedanken, Motiven usw. interagiert? habe ich mich zurückgehalten. Das betrifft auch die Aufsicht.

Kurz, ich zeigte im März des Jahres 2006 meinen an Göbel interessierten Springern im Café Mariechen mein als Paperback gebundenes Gutachten zur Quellenkritik Goebel 2006. Ich wies darauf hin, dass die in Springe ausgeschmückte Idolisierung eines Heiligen und Lichtgottes bereits in den Gerichtsverfahren im Jahr 1893 ausgeschlossen worden war. Goebel als Erfinder von Lampen vor Edison ist sogar ein Ignis fatuus. In den Unter-lassungsbegehren Edisons gegen Lizenzverletzer war Henry Goebel Sr. als Falschzeuge wegen Bestechlichkeit und Betruges (bribery + fraud) von den Richtern festgestellt und darauf von den Verfahren als Zeuge ausgeschlossen worden. Im selben Jahr – auf meiner Zeitleiste (2 Meter Zollstock, beginnend bei Null mit Jesus) bei 1 Meter 893 – ist Göbel 75-jährig in New York gestorben. Alles ist genau belegt.

Ich hoffe, die dargestellte Zeitreise kann Sympathie und Verständnis für die indiviuelle Heimat-Geschichte begründen, wobei eben Führung und Fühlung stets geführt wurden.

Deshalb appelliere ich an die reguläre Aufsicht, die amtlichen Textverankerungen, die die Stadt Springe noch 2021 beibehalten will, zu stoppen. Die vorherrschenden Meinungen zu Göbel finden in Millionen alter Hauslexika und Brockhaus-Bänden noch genügend Affenzucker. Die Kommerzmedien publizieren, was sie reizvoll finden. Aber amtlich und in den Schulen muss die Irreführung aufhören und Erinnerungskultur versucht werden.-

Doch hier sollten Erinnern und Vergessen dem hier aufgedeckten Post-Nazi-Coup von 1954 gerecht zu werden versucht werden: Die entnazifizierten NSDAP-Rasseforscher Dr. Achim Gercke, Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt, bis 1945 NSDAP, Bürgermeister Fritz Jürges, bis 1945 NSDAP und der Verleger der Neuen Deister Zeitung Willi Städtler, bis 1945 NSDAP – haben das gefälschte Idol Heinrich Göbel inszeniert und dann geführt. Ich hoffe, was föderalstaatlich der Aufsichtsorganisation obliegt, hier hilft, die Würde zu schaffen, die unser Gemeinwesen braucht.

Abschließend möchte ich mich bedanken, dass meine Information über den bisherigen Exekutivmissstand in Springe am Deister und meine vorgebrachte Beanstandung über die amtlichen Lügen in meinen OFFENEN BRIEFEN vom 3. Januar und darauf vom 4. März vom MP (Region und MI) zeitnah anerkannt und überhaupt schriftlich erwidert worden sind.

Ich begrüße, dass mit dem rechtsstaatlichen Gebot zur Kommunikation dieser normative Wertverhalt im Sozio-Politischen durch die heutige föderalstaatliche Wirklichkeit von Hannover und Springe erfüllt wird. Kommunikationsbereitschaft und Argumentieren sind linke Tugenden. Ich hebe erfreut hervor, wie mein Staat es demokratisch versucht, den Grundsätzen der sechs EU-Gründer treu zu sein, trotz Wandel der Zeiten. Denn in unserem heutigen EU-Europa erleben wir, dass einige neuere Partner-Staaten tendenziell rechtsstaatsverneinende hemdsärmlige rechte Führungsverhältnisse praktizieren. Das ist betonenswert, nicht nur weil heute oft gedankenlos behauptet wird, Rechts und Links verschwömme. Politik hat immer Kontroversen zu integrieren, die aus linker Sicht nicht über Unterdrückung zu führen sind, während man rechts sagt: Nur die Harten kommen in den Garten.

Deshalb versuche ich mein Fazit in den zwölf Stichpunkten auf einer bildlichen Zeitschiene leicht und allgemeinverständlich noch einmal zu zeigen. Der gesamte Komplex hätte in der geballten Überfülle sonst keine Chance im Alltagsleben der Allgemeinheit anzukommen. Als ich im Jahr 2006 meinen ersten öffentlichen plakatierten Vortrag „Als der Welt ein Licht aufging“ (A.33; A.13) über Göbel hielt, hatte ich eine anschauliche Reise entworfen, die dann auch sehr gut verstanden worden war. Ich musste davon ausgehen, eine heterogene Zuhörerschaft anzutreffen und auf teils extreme Wertvorstellungen gestoßen zu werden:

Mit einem aufgeklappten „Zollstock“ (Klappmaß), den ich horizontal zwei Meter lang an der Wand (hinter mir) befestigte, rief ich unser zweitausendjähriges Abendland vor Augen. Mit Blick auf diese Zeitleiste von 2 Metern, die als 2000 Jahre dargestellt gemeint war, befanden wir uns jetzt im Jahr 2021 außerhalb aller Zweimeter-Zollstöcke. Bei 1 Meter 57 wurde der geniale Maler Caravaggio geboren, bei 1 Meter 74 ungefähr wurde Immanuel Kant geboren. Bei 1 Meter 81 kam Heinrich Göbel in Springe zur Welt. Und dann, zum Ende dieser Zweimeter-Zollstock-Zeitschiene, vor den Augen der etwa dreißig Zuhörer im Springer Café Mariechen, an der Wand, ballte sich die Epoche der Elektrifizierung, Richtung 1 Meter 90 und dann 2000, wo wir uns 2006 bildlich selbst bereits außerhalb des Klappmaßes befanden. Bei eintausend-achthundert-neunundsiebzig Zentimeter veröffentlichte Edison sein berühmtes Glühlampen-Patent. Bei eintausend-achthundert einundachtzig schließt der aus dem Hannoverschen eingewanderte Deutsche Henry Goebel Sr einen Arbeitsvertrag mit der American Electric Light Co in New York. Davon konnte ich eine Originalkopie vorzeigen: das früheste wirkliche Dokument zu Goebel und zu elektrischen Lampen, das es überhaupt gibt. Ich zeigte eine Originalkopie des Arbeitsvertrages und zusätzlich die im Jahr 1953 an der Heinrich-Göbel-Mittelschule unter Anleitung des Rektors Dr. Walter Gresky geschaffene Übersetzungsfälschung von diesem Arbeitsvertrag. Die Schüler im Jahr 1953 hatten das nicht gemerkt (A.75.2). Ich konnte den von Göbel 1882 beim Patentanwalt übergriffig zerrissenen Patentvertrag als Kopie im Café Mariechen zeigen. Ich hatte zahlreiche kopierte Original-Dollar-Empfangsquittungen mit den Unterschriften von Henry Goebel Sr. und getrickste Quittungen von Henry Goebel Jr. In Springe hatte man sich daran gewöhnt zu sagen: Über Göbel weiß man wenig. In der Anlage A.13 findet sich der pejorizierende Bericht der NDZ zu meinem Vortrag im Mariechen und der anschließenden äußerst lebhaften Debatte. Der zuständige Redakteur Andreas Zimmer für den HAZ-Deister-Anzeiger berichtete über die Sensation dieser ersten ernsthaften Kritik gar nicht. Göbel-Idolisierung mit der Aufdeckung der gezinkten Karten der Entnazifizierten ging dem Weichbild der lokalen Zeitungsmacht zu weit. Mein Vortrag im Mariechen löste Hektik unter den Museums-Irreführern und Göbel-Stammtischlern aus, die auch alle da waren. Die daraufhin dann mit der Göbel-Legende im Januar 2007 antworteten (A.39).

Wer genau hinschaut, wird durchschauen, dass im Jahr 1954 das eigene genieverdächtigende Staunen in Springe durch die Übereinstimmung von Vorurteilen zu „Göbel vs. Edison“ mit den vielseitigen allgemeinen deutschsprachigen und besonders den amtlichen Springer Text-Beschreibungen sich entsprachen. Ein Genieleben wurde von den Entnazifizierten wie eine Rache für den Niedergang von 1945 angekurbelt – da ging das kriegsgeschundene Volk gerne mit.

Heute, im Jahr 2021, versuchen die derzeit amtlich Exekutiven den Spagat. Einerseits wird der neue Forschungsstand zu Heinrich Göbel und zu den Glühlampen auch in Springe amtlich anerkannt – Göbel war kein Lichtgott, aber ein Krimineller. Aber die wahrheitswidrigen Texttafeln hängen noch herum und bilden nun keine Entsprechung mehr. Die gegenwärtige Entnazifizierungs-Linie 2021, bestehend aus dem Ministerpräsi-denten Stephan Weil SPD, Stadtbürgermeister Christian Springfeld FDP, Ortsbürgermeister Karl-Heinz Friedrich und Burkhard Schaper, Verleger und Mitherausgeber der NDZ, wird nach Publikationslage in Lippenbekenntnissen eingestanden und fallengelassen. Übereinstimmung der gültigen Stadtgeschichte 2021 mit den amtlichen Entnazifizierten-Texten von 1954, die man weiterhin öffentlich zeigen will, besteht jetzt – im Gegensatz zu 1954 – überhaupt nicht. Am Obelisk der Göbelbastei steht auf dem Schild:

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ZU EHREN DES ERFINDERS DER ELEKTR-GLÜHLAMPEHEINRICH GOEBEL

GEB. AM 20. APRIL 1818IN SPRINGE GEST. AM 16. DEZ. 1893 IN NEW YORK“

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Laut den amtlichen Sterbedokumenten von New York war das Sterbedatum von Henry Goebel, geboren am 20. April 1818, der 4. Dezember 1893, nicht der 16. Dezember – ich habe die Kopien der New Yorker Sterbeurkunden im Archiv.

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Es wird noch etwas Arbeit sein, die Studie >Erinnern und Vergessen in einer deutschen Kleinstadt< zu vollenden.

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1929er Göbel-Textschild – es wurde von der Elektroindustrie und den Elektroverbänden nach Springe gebracht

1954er Göbel-Textschild der amtlichen Entnazifizierten-Linie von Springe

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1993er Göbel-Textschild der amtlichen Entnazifizierungs-Linie der Stadt Springe am Amtsgericht

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Pressemitteilung zum >Gutachten zur Quellenkritik „Heinrich Göbel“<

 PRESSEMITTEILUNG

1. März 2021

KÖLN. Das asz alphons-silbermann-zentrum Köln hat ein neues GUTACHTEN zur Quellenkritik Goebel 2021 veröffentlicht. Im Zuge neuer Möglichkeiten der internetzgestützten Feldarbeit im Modul „Erinnern und Vergessen einer deutschen Kleinstadt“ hat der Soziologe Dietmar Moews zum Idol Heinrich Goebel, angeblich Glühlampenerfinder vor Edison, folgenden Forschungsstand unter drei umstrittenen, klärungsbedürftigen Aspekten begutachtet (Göbel und Goebel – beide Schreibweisen sind seit 1818 gebräuchlich):

– Der Deutschamerikaner Henry Goebel (1818-1893) war nicht Glühlampen-Erfinder oder -Entwickler vor Edisons Leistung im Jahr 1879.

– Goebel war nicht als Produzent an der Elektrifizierungsepoche beteiligt, sondern lediglich als Konsument seiner Zeit.

– Goebel wurde seit 1929 in seinem deutschen Herkunftsort als Idol geachtet. Das Gutachten stellt fest, dass Goebel infolge seiner freiwilligen Beteiligung als Zeuge während zahlreicher Edison-Patent- und Lizenz-Prozesse zwischen 1885 und 1893 gerichtsnotorisch als Krimineller eigenverantwortlich einwirkte.

Damit darf Heinrich Göbel nicht, wie bislang, amtlich als Pionier der Glühlampe bezeichnet werden. Goebel fällt aufgrund der empirischen sozialen Befunde als „Vorbild für die Schulkinder“ aus.

Folge dieses Befundes zur Quellenkritik Goebel 2021 ist nunmehr die rechtsstaatliche Pflicht auf der amtlich zuständigen lokalen Verwaltungsebene, auch unter Kontrolle durch Verwaltungs- und Sachaufsicht der Region, unwahre Narrative zu Heinrich Göbel zukünftig zu unterlassen. Denkmäler und amtliche Texte zu Goebel dürfen nicht länger unwahre oder irreführende Aussagen zeigen. Das asz-Gutachten macht weitreichende Publikationen zu Göbel, wie Johannes B. Kerner im ZDF „Die größten Erfinder“, viele Brockhaus-Jahrgänge seit 1926 und die Präsentationen im Deutschen Museum München hinfällig. Zivile Meinungsfreiheit und Lauterkeit bleiben dadurch unangetastet. asz

Pressekontakt und V.i.S.d.P.:

Dr. phil. Dipl.-Ing. Dietmar Moews, Mainzer Straße 28, 50678 Köln, E-Mail: dietmarmoews@gmx.de

Copyright: Köln, 1. März 2021 Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing.

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2021er Goebel-Textbeschilderung der amtlichen Entnazifizierungs-Linie von 1954

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Gutachten zur Quellenkritik „Heinrich Göbel“

Seit Jahren mit Göbel beschäftigt, führte ich eine empirisch-soziologische Studie durch, das aktuelle „Erinnern und Vergessen“ als kollektives Gut zu interpretieren. Hierzu war eine belastbare Quellenlage zum Thema Göbel und Lampen zu erkunden und einer Kritik zur vorhandenen Quellenkritik zu unterziehen. Neu dabei sind heutige IT-Mittel zur weltweiten Archivsuche. Die angewendete Methode ist eine Systematische Inhaltsanalyse (Content Analysis), anhand von Texteauswertung, schriftlichen Anfragen, Interviews mit standardisierten Fragebögen und Tiefeninterviews mit ausgewählten Gewährspersonen.

Das Gutachten wird zum „Springer-Goebel 2020“ (1. März 2021) herausgegeben und schließt eine gutachterliche Kritik zu den zwei publizierten unwissenschaftlichen Essays – „Irren ist menschlich“ zur „Göbel-Legende Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe“, zu Klampen 2007 und „Die Glühlampe – eine deutsche Erfindung? Über die Heinrich-Göbel-Denkmäler in Springe“, in Hannoversche Geschichtsblätter 2020 – von Hans-Christian Rohde aus. Die Essays sind unwissenschaftlich, betreiben die weitere Legenden-Verirrung, übergehen den Forschungsstand 2007, unterschlagen die empirischen lokalen Idolisierungskräfte bis 2007 bzw. 2020. Zudem fehlt eine Universitätspublikation (gem. Promotionsordnung).

Vorauszuschicken ist, dass mein folgendes Gutachten nicht Heinrich Göbel direkt betrifft, auch nicht die Geschichte des elektrischen Lichts, auch nicht dem sozio-kulturellen und sozio-politischen Kommunikationsgeschehen der Idolisierung, sondern im ganz engen Sinn auf das zielt, was heute, also gegenwärtig, als Stand der Wissenschaft anzusehen ist und widerspruchsfrei, unwidersprochen kritisch zu Quellen für „Göbel als Erfinder, Entwickler, Publizist oder Nachbauer von elektrischen Glühlampen“ bekannt ist und für wahr gehalten wird. Der Rang der hierfür aussagekräftigen Quellen liegt in der Beweiskraft der Zuordnung zur Göbelfrage und den Göbelindikatoren für die noch oder als ungeklärt hingestellte kuranten Fragen: 1. Ob Goebel die erste brauchbare elektrische Glühlampe 1854 erfand, d. h. bereits 25 Jahre vor Edison? Ergänzt mit der auch vom ZDF 2005 verbreiteten Idee: „Goebel erkämpfte sich in Amerika vor Gericht die Ersterfinder-Zuerkennung und Goebels Familie erhielt daraufhin von Edison hohe Abfindungszahlungen“. 2. Ob Goebel mit Glühlampenarbeit als Pionier in der Elektrifizierung beteiligt war? 3. Ob Goebel eine anerkannt tüchtige Person war oder ein Krimineller mit mobartigem Sozialverhalten und keinesfalls als ein Springer Lokal-Idol taugt? Das Gutachten gilt der vorhandenen wissenschaftlich festgestellten Quellenkritik sowie solchen Pseudoquellen, deren Ursprünge bislang ohne zureichende Quellenkritik irreführende Angaben oder Deutungen zum zeitweiligen Lampenmechaniker Göbel, aus dem vorletztem Jahrhundert, anzeigen.

 Als Unterlage für dieses Gutachten sichtete ich das Feld und wertete die folgenden Themenkreise zu

Quellen und der dazugehörenden Quellenkritik-Lage aus:

1. Quellenkritik zur Geschichte der Technik des elektrischen Lichts

2. Neue Publikationen und Quellenkritik zu vorhandenen, öffentlich zugänglichen Göbel-Dokumenten und Bezeugungen (Museen, Internet, Archive, asz Dresden / heute Köln, Universitätsbibliotheken, Massenmedien aller Art, Zeitungspublikationen u. ä)

3. Quellenkritik zu Dokumenten zum Gang der Patentstreitigkeiten, zu den Richtersprüchen und strafrechtliche Perspektive

Dem Untersuchungsgegenstand geschuldet bin ich, immer die wissenschaftliche Haltbarkeit betreffend, zum folgenden gutachterlichen Ergebnis gekommen:

Der gesamte Befund wurde zunächst als vielseitige Quellenrecherche nach Quellen und etwaig vorhandener Quellenkritik oder zusammenfassender Deutung und öffentlicher Göbel-Exposition abgesucht und aufgearbeitet. Dabei kommt der wissenschaftlichen Objektivität zugute, dass Meinungen und Wissen von zahlreichen Fachleuten eingeholt werden konnten.

Kern der heutigen quellenkritischen Lage im Jahre 2021 findet sich in deponierten Originalurkunden und in kopierten, beglaubigten und unbeglaubigten Echtzeit-Textdokumenten und Abschriften, teils mit falschen oder unsicheren Übersetzungen (Goebel beeidete deutsche Texte; die Gerichte hatten die Texte in U. S. -English). Es wurde im Jahr 2005 vom asz alphons silbermann zentrum Dresden, von Dr. Dietmar Moews eine Quellenkritik „ZDF-Gutachten“ vorgelegt sowie vom selben Autor, ebenfalls vom asz, im Jahr 2006, die „Münchenkritik 2006“ publiziert. Diese Gutachten haben zur Revision der Göbel-Darstellung im Deutschen Museum München geführt (s. Anl. Deutsches Museum, 2006, Dr. Dittmann). Weiter gibt es keine gültige deutschsprachige Buchpublikation mit Quellenkritik.

Als quellenkritisches Urteilskriterium für die gutachterlich herangezogene Quellenauswahl wurden folgende Fragen in Geltung genommen: Wie weit wurden die Textdokumente an ihre Ursprünge zurückverfolgt? Wie werden sie aus heutiger Sicht verifiziert? Und wie sind sie qualitativ an gültigen Primärquellen, z. B. Originalurkunden, verankert? Wie weit sind diese Ursprünge heute nachvollziehbar und in ihrer zeitlichen und materiellen Qualität auf Konkludenz oder Widerspruch hinsichtlich der Göbelfrage sicher? Der erfasste Sachstand unterliegt in der Begutachtung wie auch in der Quellenkritik selbst, methodisch der semantischen Text-Sekundär-Inhaltsanalyse. Außerdem wurden Deutungsperspektiven in dem Grundsatz von systematischer Denkweise und Ideologiekritik bewertet.

Das wissenschaftliche Grundverlangen zur Gültigkeit qualitativen inhaltsanalytischen Vorgehens einer genügenden Repräsentativität der Begutachtung der Quellenkritik zu Heinrich Göbel und damit zum Fall Göbel wird erreicht, in dem die wichtigsten Quellen berücksichtigt wurden. Insofern das Gutachten als Vollanalyse Geltung beansprucht.

Daraus ergibt sich heute folgende Lage der Quellenkritik zu den spezifischen Goebelvorstellungen:

In allen drei quellenkritischen Perspektiven –

1. Geschichte des elektrischen Lichts;

2. vorhandene Göbel-Dokumente;

3. Patentstreitigkeiten und Richtersprüche – liegen heute sowohl quellenkritisch gültige, nachvollziehbare und quellenkritisch ebenfalls materiell begründet nichtgültige und schließlich historisch unverankerte Göbelbilder vor. Es bietet sich dem nüchternen Blick auf das vorhandene Material:

Zu 1. Quellenkritik zur Geschichte des elektrischen Lichts;

Betrachtet man die weltbekannte öffentliche Technikgeschichte, in Enzyklopädien, Fachbüchern und Museen (z. B. Deutsches Technikmuseum in Berlin, Siemens-Forum München, Europäisches Patentamt München oder Deutsches Museum München u. a.), erscheint zunächst die Entwicklungs- und Entdeckungsgeschichte der Elektrizität und des elektrischen Lichts, alsdann zahlreiche Einzelentwicklungen, dann Stufe für Stufe experimentelle elektrische Lampen sowie die Patentgeschichte als Teil der Wirtschaft. Dabei spielen – immer im Zuge der Internationalisierung – die Stromquellen, Batterien und seit 1866 der Dynamo (Siemens/Hochhausen) eine ebenso mitwirkende Rolle wie die Produktion und Distribution von technischen Produkten sowie der Austausch von Wissen an den Hochschulen und Forschungsinstituten, dazu das Patentrecht und der Wettkampf um Patente. Die Quellenkritik zur Geschichte des elektrischen Lichts bezieht grundsätzlich weltweit sämtliche Publikationen zur Technikgeschichte ein. Begutachtet indes wird lediglich die vorrangige „Göbelfrage“: Wann hatte Göbel eine wirkliche Lampe? Es gilt die historische Faktizität und deren wissenschaftlicher, insofern gutachterlicher, auch juridischer – das heißt äußerer Beweis. Ausgegangen von der harten Auseinandersetzung zwischen dem Patentinhaber Edison und allen anderen, die sich seinem U. S.-Patent nicht unterwerfen wollten, folgte auf die Klagebeantragung im Jahr 1885 erst im Jahr 1892 im Streit Edison vs. United States Electric Company das zugunsten Edison gesprochene Urteil von New York. Es stellt die hervorragende den Patentanspruch rechtfertigende Qualität auch zur Göbelfrage so heraus:

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Kohleglüher, Platindrähte, geblasene Glaskörper, Torricelli-Vakuum, waren alt und längst vor Goebel (vor dem nicht erwiesenen Jahr 1854) gut bekannt. Die Qualität des Edisonpatents lag im Wesentlichen in der praktischen Konstruktion und Fertigungspraxis einer haltbaren Glühlampe. Insbesondere, dass mittels einer Werkzeuglade die endgültige gebogene Form und Maßgenauigkeit des Bambus-Kohleglühfadens bereits vor der Verkohlung fixiert wird sowie eine besondere Teerkittbefestigung von Glühelement und Stromdrähten sowie ein extrem hohes Vakuum (air-washing) eine besondere Dauerhaftigkeit des Systems bedingt. Die strukturelle praktische Komposition der Edisonlampe war die Patentleistung, nicht das allgemeine physikalische Wissen um die Teile (Richter Wallace/New York: 1892; s. unten: zu 3.). Richterlich verfügt wird damit eine Art Generalanspruch mit Denkverbot für andere. Der technikgeschichtliche Befund ist auf Grundlage der Gerichtsdokumente (National printed Records) quellenkritisch einwandfrei (s. a. Fachzeitschrift Electrical World/Kopie in asz-archiv: EW Vol XXII., No. 3, July 15. 1893, S. 35 u.S.45-49f). Dort heißt es zu recht (S. 35): „Dieser Prozess wird als eine der am sorgfältigsten vorbereiteten und am dichtesten argumentierten Voruntersuchungen in die Geschichte der Patentkämpfe eingehen. Beide Seiten sagen, dass kaum je ein abschließendes Gerichtsverfahren so achtsam vorbereitet worden sei.“ (a.a.O.) Diese elektrogeschichtliche Pro-und-Kontra-Argumentation der damaligen Kontrahenten der Jahre 1892 und 1893 wird mit einem abrundenden Blick, ob danach noch zusätzliche oder bessere oder neue, z. B. heutige Erkenntnisse vorliegen, ergänzt.

Damit liefert die quellenkritsche Lage eine im Wesentlichen zweifelsfreie Entwicklungsgeschichte der Glühlampen, mit aus heutiger Sicht einwandfreier Gültigkeit: Mit dem Engländer DeMoleyn, 1841 und den Amerikanern Starr/King, 1845, werden elektrische Vakuum-Glaslampen mit Widerstand-Glühelementen unterschiedlicher Art international vorgeführt, publiziert und auch patentiert. Andere, weniger bekannte Lampenbauer, erscheinen auf dieser technischen Spur. Es sind, Staite Lamp, 1848, mit Iridium-Glühele-ment, 1848; Shepard Lamp, 1850; Roberts Lamp, 1852; alle vor dem angeblichen Goebeljahr 1854. Edisons erste Kohlefaden-Lampe mit speziellem Haltbarkeits-Vacuum und seine Paper Horseshoe Lamp erschienen 1879. Es folgte Edison/United States Patent Office Patent-Numero 223,898 vom 12. Oktober 1879. Es besagt „exklusives Recht zur Herstellung von Glühlampen beinhaltet das Gepräge eines hochwiderständigen Kohlefadens, eingeschlossen in einem Ganzglasbehälter in dem ein hohes Vakuum erreicht wird; In dieser Folge erscheint „Henry Goebel one-half to John W. Kulenkamp / United States Patent Office Patent-Numero 266.358, am 24. Oktober 1882, als Vortäuschung einer Lampenerfindung: Drahtverbindung und Drahtabflachung für Incandescent Lamp“; sowie Sawyer-Man Lamp im Grundsatzstreit mit Edison 1885, wo ebenfalls Goebel nur Unbeachtlichkeit zuerkannt wird (bald kam Westinghouses Wechselstrom-Technik, während Edisons Patent im Oktober 1894 auslief). Goebel steht als Nachbauer im Jahre 1882, mit einer quasi redundanten Leistung und seinen Lügen, die Randnotiz als krimineller Meineidler in der Technikgeschichte zu, der zuletzt im Gerichtsstreit wegen Betruges und Bestechlichkeit („fraud, bribery“) allseitig durch die Streitparteien ausgeschlossen wurde (nicht jedoch wurde Goebel Teil der wirklichen Entwicklungsgeschichte der Glühlampen). Im Überblick wird eine vollkommene Dokumenten-Lage hinsichtlich der Erfindungspublikationen und Patente sowie deren Diskussion in den Patentprozessen im Einzelnen festgestellt.

Zu 2. Neue Publikationen und Quellenkritik zu vorhandenen Göbel-Dokumenten;

Neben den biographischen Belegen für Göbels Leben – Geburt im Jahr 1818 in Deutschland, Auswanderung 1848 mit dem Schiff in die Vereinigten Staaten, dort in New York bis zum Tode im Jahre 1893, bis 1886 im Einmannbetrieb erwerbsmäßig tätig als Mieter eines Juwelier- bzw. Optikerladens mit kleiner Werkstatt, Reparaturmechaniker und ambulanter Schausteller -, ist hinreichend aus Originalarchivalien bekannt, was die Frage auf Quellen für Goebels tatsächliche Lampenbeziehungen betrifft. Die Technikgeschichte belegt, die Glühlampen-Entwicklungsgeschichte währte bereits seit über hundert Jahren und wuchs in kleinen Schritten.

Über Henry Goebel, wie Heinrich Göbel sich als U. S. Amerikaner ab 1849 nannte, liegen der Technikgeschichtsforschung wie der Göbelforschung hierzu wenige – genau drei Primärquellen vor. Die sind in Kopien verbreitet. Deren Inhalt kann quellenkritisch, d. h. inhaltlich-semantisch, materiell und zeitlich, sicher zugeordnet werden, ist homogen und ist diesbezüglich keinerlei ernsthaften Zweifeln unterworfen. Diese Primärquellen zur Göbelfrage sind:

– ein schriftlich vorliegender Dienstleistungsvertrag (Beschäftigungsverhältnis);

– eine öffentliche bzw. in zwei Zeitungen veröffentlichte Lampenausstellung;

– ein vom U.S. Patent Office ordentlich zuerkanntes Lampenpatent:

– 1881: Dienstleistungsvertrag mit American Electric Light Company New York

Es ist dem Gutachter keine früher datierte sonstige einschlägige Primärquelle bekannt geworden, die damals als gesichert galt und heute noch gesichert ist oder die zusätzlich aufgetaucht wäre, bis auf diesen Dienstleistungsvertrag zum Glühlampenbau, der zwischen Henry Goebel und der American Electric Light Company New York am 5. September 1881 geschlossen wurde. Dieser Vertrag liegt in Abschriften und in Kopien sowie in mehreren Übersetzungen, vom US-Englischen ins Deutsche, vor, wurde auch in den Gerichtsverhandlungen des Jahres 1893, berücksichtigt und konstatiert, und ruft keine quellenkritischen Zweifel hervor. Es liegt darüberhinaus, keine Quellenkritik zu später aufgefundenen Dokumenten, später nachgeschobenen Beweisstücken oder später veröffentlichten, rückdatierten Argumenten vor, die die Annahme eines früheren Zeitpunkts als das Jahr 1881 rechtfertigen können (s. unten zu 3. und Anhang zu 2), außer bereits im „Gutachten zur Quellenkritik 2006“ von Dietmar Moews, vom asz damals publiziert, vor.

– 1882: Goebels Ausstellung

Goebel betrat das öffentliche Feld des elektrischen Lichts mit einer kleinen Ausstellung von Glühlampen in seinem letzten Laden in der 468 Grand Street. Darüber berichteten die Zeitungen The New York Times am 30. April 1882 und The New York World am 1. Mai 1882 (Reprint im EE v. 1. Feb. 1893, S. 121). Es ist Goebels erster Lampenauftritt. Die Lampen der Ausstellung stammten von American Electr. Light. Diese Sekundärquelle ist in zahlreichen Archiven als Kopien abgelegt, allgemein zugänglich und unstrittig. Die Ausstellung selbst wird im Fall Edison et al. vs. Beacon, Feb. 1893 erwähnt, also bestätigt.

– 1882: Goebels Lampenpatent

Mit dem Goebel-Lampen-Patent No. 266.358 vom United States Patent Office liegt die entscheidende Primärquelle vor. Es war am 23. Januar 1882 beantragt und am 24. Oktober 1882 erteilt worden. In der Patentschrift und der technischen System/Konstruktionszeichnung findet der Fachmann, dass vom Patentantragsteller Goebel selbst die Nachrangigkeit auf Edison sachlich-technisch dokumentiert ist. Diese Goebel zur Hälfte mit Kulenkamp zuerkannte Patentleistung besteht in einer Drahtapplikation, die im übrigen an einer typischen Edison-Lampentechnik dargestellt wird. Dieses Patent No. 266.358 hatte dann in den späteren Gerichtsverhandlungen ein entscheidendes Gewicht.

Zu 2. Daraus folgere ich, dass die frühesten vorhandenen Primärquellen zur Goebelfrage, die Goebel in Verbindung mit Glühlampen nachweisen, bereits zur Echtzeit bekannt waren – das ist ab 5. September 1881 – und gerichtlich verhandelt und beurteilt worden sind, als da wären: 1. Der Dienstleistungsvertrag zwischen Henry Goebel und der American Electric Light Comp. zum Systemlampenbau vom 5. September 1881; 2. Die Ausstellung mit solchen Systemlampen am 1. Mai 1882 in Goebels Laden-Hinterzimmer in der Grand Street 468, berichtet u. a. in The New York World vom 1. Mai 1882 und 3. Das Goebel-Kulenkamp-Lampen-Patent vom 24. Oktober 1882, U. S. Patent Office No. 268,358.

Zu 3. Quellenkritik und Dokumente zum Gang der Patentstreitigkeiten, zu den Richtersprüchen und strafrechtliche Perspektive

Dieses dritte Feld zur Goebelfrage hat dokumentierte Richtersprüche, Argumentationen der Kontrahenten, Kläger und Beklagten sowie Zeugeneinlassungen und prozessstrategische Tatsachen zu beachten.

Was sich als Vernunftwahrheit bereits selbst disqualifiziert, weil Goebel erst nach – unter Anderen – Starr/King im Jahr 1845, angeblich 1854, kam – nimmt nun in diesem Gutachten den größten Raum ein. Denn nach wie vor werden jene Gerichtsprozesse und Urteile von 1893 im Blick der verirrten Prioritätsfrage „Edison vs. Goebel“ als Schlüsselbeweis gesehen, ohne dass dafür je belastbare Quellen vorhanden waren und nicht vorhanden sind. Doch die entscheidenden Tatsachenwahrheiten liegen nicht in der zeitlichen Priorität (Vernunftwahrheit: Goebel nach Starr 1845), sondern sie liegt in der technischen Qualität und Überlegenheit des Edison-Systems (Goebel 1882 schlechter als Edison 1879).

Kurz: Das Gutachten kommt nach Prüfung der Quellen und der Quellenkritik zu den Gerichtsverfahren, die in umfangreichen Reportagen und Aufzeichnungen gesichert sind, zu dem folgenden Schluss: Die Goebelfrage und die sogenannte Goebel Defense wurden in keinem der Richtersprüche bestätigt oder zugunsten Goebels entschieden. Es ist aus diesen Prozessen keine anderslautende Erkenntnis zu ziehen, als Quellen und Quellenkritik zu 1) und zu 2) es zeigen.

Es liegen insgesamt 7 Eidesstattliche Erklärungen, angeblich von Henry Goebel Sr. aus dem Frühjahr 1893 zur Göbelfrage in der Goebel-Defense vor. Die Quellenanalyse kann deren Inhalte nicht anerkennen. Es fehlen Hand-Unterschriften dazu bei zwei Eidesstattliche Erklärungen und Bezahl-Quittungen, weitere widersprüchliche Zeugnisse des Sohnes Henry Goebel jr. als quasi Kronzeuge und weitere Goebel-Söhne, Charles, William, George, liegen vor. Außerdem gehen von 12 engen Familienmitgliedern Henry Goebels zunächst für Boston/1893 etwa 30, dann für St. Louis und Oconto/Milwaukee insgesamt über 100 Eidesstattliche Erklärungen aus, die Goebel unterstützen wollen, aber in ihrer Laienhaftigkeit oder Ungenauigkeit nicht helfen, sondern auf dieser Seite eher den Verdacht einer vielleicht harmlosen Machenschaft erzeugen. Während auf der Seite der Anwälte und Firmen zivilrechtliche und strafrechtliche Tatbestände dazu helfen sollen, das Patentgeschäft zu manipulieren, Zeugenkäufe mit Ausblick auf Aktienkurse und Aktienkäufe. Dies sei deshalb ohne Weiteres angefügt, weil die sogenannte „Goebel Defense“ nicht zur Klärung der Göbelfrage aufgebracht und seitens der Verteidigung nicht dahingehend geführt und verhandelt worden ist. Hauptverhandlungen wurden nach dem Berufungsentscheid zu Electrical Manufacturing Company vs. Edison Oconto 1894 gar nicht mehr durchgeführt.

Es wird hier der Knappheit halber für nützlich angesehen, dem Gutachten einen zweiteiligen Anhang – zu 2.) und zu 3.) zu geben. Zusammenhänge der Patentstreitigkeiten werden im Anhang soweit entfaltet, dass die oft zitierten, aber nicht beglaubigten quellenkritisch fragwürdigen Abschriften von Eidesstattlichen Erklärungen zugeordnet werden können, ohne dass damit mehr als eine vorläufige Quellenkritik geboten wird.

Schließlich ist die Lage der Quellenkritik im Jahr 2021 aus folgendem Grund nur als vorläufig zu einem Gesamtgutachten zusammenzufassen. Das Untersuchungsfeld zur Göbelfrage ist ideologisch von zwei gegensätzlichen Ideologien geprägt. Einerseits, hinsichtlich der Technikgeschichte, der Glühlampenentwicklung und des wissenschaftlichen Umgangs, war bis heute eine überwiegend unambitionierte, dem naturwissenschaftlichen Positivismus hinneigende Grundposition maßgeblich. Einer solchen fühlt sich der Verfasser ideologisch verbunden. Danach gilt, dass man weiß, was man weiß – die Grenze zum Nichtwissen oder nur Meinen ist von den vorhandenen Befunden bestimmt. Aus dieser Position wurden bisher mutmaßliche Annahmen nicht weiter erforscht als es in den gründlichen Prozessen der Edisonzeit geschah (z. B. Goebels Narrativ eines Professor Münchhausen, der vor 1848 in Hannover aktuelles Lampenwissen gehabt hätte) und quellenkritisch als sicher angesehen werden kann. Andererseits herrscht teils – lediglich im deutschen Sprachraum – die Ideologie der für ein bestimmtes Selbstbild geeigneten Mutmaßlichkeit. Danach stehen nicht wissenschaftliche Klärung, nicht Aufklärung und kollektive Vernunft vor, sondern die offen gehandhabte Wertsetzung einer gewünschten Ideologisierung: Man sucht den Lichterfinder Heinrich Göbel wie einen existentiellen Bestandteil des Selbstwertgefühls und des Selbstbildes gegen die geschichtliche Seinsbindung und die Quellenlage zu verteidigen.

Die Quellenlage ist insgesamt quellenkritisch einwandfrei und genügt. Sie besteht aus eindeutigen (zu 1 und zu 2) Primär- und Sekundärqualitäten. Insbesondere als konkrete Primärquellen sind amtliche und zur Echtzeit publizierte Dokumente zur Göbelfrage und zur Person Heinrich Goebels sicher. In den aufwendigen Gerichtsverfahren in den USA (zwischen 1879 und 1894) – für die gesamte zur Göbelfrage relevante Glühlampen-Entwicklungszeit, die mit dem Jahr 1841 beginnt und bis zum Edisonjahr 1880 reicht – wurde dieses Feld analysiert und dokumentiert, ist archiviert und zugänglich. Hervorzuheben ist, es waren damals und sind heute keine persönlichen Gegenstände oder Erfindungs-Stücke von Göbel vorhanden oder nur genannt, die die Goebel Defense stützen, sondern Gegenteile, wie die technisch unmögliche Parfümflasche oder die für das Bambus-Glühelement zu kleinräumigen Glastuben. Dokumentiert sind sämtliche Richtersprüche in gedruckter, teils buchgebundener Form im U. S. National- und Gerichtsarchiv. Ferner wurden die Prozessverläufe in den Fachzeitschriften umfangreich berichtet, sodass die Kontroversen in den Verhandlungen und Argumentationen ebenfalls nach Hinzuziehung aller anderen Deutungskriterien wie Konkludenz und greifbare Fakten, als quellenkritisch sicher und noch heute verifizierbar zu gelten haben. Sofern die Göbelfrage darin berührt wurde oder im engen Sinn der Goebel Defense verhandelt worden ist, werden diese Befunde und Sekundärquellen im Anhang des Gutachtens dargestellt.

Zusammenfassung des Gutachtens vom 1. März 2021:

Damit komme ich zu dem gutachterlichen Schluss, dass die quellenkritische Behandlung der vorhandenen bekannten Quellen im Jahre 2021 zur Göbelfrage eindeutig ist. Das heißt, die Quellen zu Göbel als subalterner Handwerker im Feld der elektrischen Glühlampen beginnen zeitlich am 5. September des Jahres 1881. Materiell, zu Göbels eigenen handwerklichen Anteilen lagen zu diesem Zeitpunkt keine Glühlampen als verifizierte Beweiswerkstücke vor. Sondern lediglich solche Lampen wurden im Jahr 1893 nachgereicht, die aber seit 1882 nicht vorgelegt werden konnten, jedenfalls gerichtsnotorisch nicht vorgelegt worden sind. Im September 1881 wurde Goebel Mitarbeiter einer von Edison-Fachleuten erst 1881 als feindliche Ausgründung aufgestellte, rivalisierende Lampenfirma. Hier erlangte Goebel erstes Lampenwissen. Im Mai 1882 zeigte Göbel eine Lampenausstellung über die zwei Zeitungen Notiz brachten. Im Oktober 1882 erwarb Goebel (one-half to Kulenkamp) ein zur Täuschung von Investoren angemeldetes Lampen-Patent unter dem Edison Patent.  Besonders die Reihe der Nachbaulampen aus dem Jahr 1893, die unter Mitwirkung Goebels bei Beacon in Boston zur Vorlage bei Gericht erstellt wurden, zeigt, dass kein Stück dabei war, das der später eingereichten, für die Göbelfrage interessantesten Lampe No. 4. bautechnisch entsprach. Die im Jahr 1893 den Gerichten vorgelegenen, damals nicht verifizierten Goebel-Glühlampen werden heute im Henry-Ford-Museum in Michigan/USA aufbewahrt. Eine Altersuntersuchung solcher Lampen könnte schwerlich den Zeitpunkt ihres Zusammenbaus beweisen, da die Einzelteile ihren altersmäßigen Ursprung viel früher haben können (wann wuchs eine Holzfaser? wann wurde sie verkohlt? wann wurde sie eingebaut? wie alt waren die Glasrohlinge, bevor daraus Tubenlampen abgelängt worden sind? usw). Die Göbelfrage: wann hat sie wer gebaut? – hängt davon nicht ab.

Alle anderslautenden Göbelvorstellungen, wie sie in deutschen Büchern und in Göbels Geburtsstadt Springe tradiert werden, sind eine andauernde gewünschte Idolbildung, eine geteilte Kollektiv-Vorstellung, die ohne konkrete Beweise und Bezeugungen auskommt, aber gerichtlich im Jahr 1893 widerlegt worden sind. Eine historische Verankerung des in Deutschland geborenen US-Amerikaners Henry Goebel (1818-1893) lässt sich bei allen auf dem Meinungsmarkt vorhanden Vorstellungen immer wieder nur auf die Probe der Quellenkritik der jeweiligen Quelle beziehen. Alle zur Idolisierung verwendeten angeblich „neuen Göbelquellen“, die diese Lage ignorieren, wie zuletzt HC Rohde mit der Formulierung Göbel hatte mit seinem Patent erst drei Jahre nach 1879 einen unbedeutenden Beitrag zur Weiterentwicklung geleistet, in seinem Essay „Die Glühlampe – eine deutsche Erfindung? Über die Heinrich-Göbel-Denkmäler in Springe“ in Hannoversche Geschichtsblätter 2020, verzichten damit auf Geltung.

Springe, 1. März 2021, Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing. Köln

Anhänge zum Gutachten der Quellenkritik zu 2.) und zu 3.)

Anhang zum Gutachten der Quellenkritik zu 2.)

In diesem Punkt geht die Göbelfrage über die Goebel Defense, von der kleinen Angeberei und Schaustellerei Henry Goebels folkloristisch in Hochstapelei und in Betrug über – aber im juristischen Sinn, im Jahr 1893 war es zielgerichtet Betrug – Henry Goebel Seniors durch Meineide (Affidavits). Demnach war Henry Goebel Sr. schon im Jahr 1882, im Alter von 64 Jahren und volltestierfähiger Betrüger aus Sicht des Jahres 1894. Es betrifft die Zusammenhänge der Lampenbaufirma American Electric Light Company, New York, und deren Gründer einerseits. Andererseits betrifft es den erst seit dem Dienstleistungsvertrag Goebels belegten Umgang Goebels mit dem Lampenmetier überhaupt. Alle Bemühungen des Gutachters, aus der Sicht des Jahres 2021, wie schon 2005 und 2006, ernstzunehmende Quellen oder Indikationen für die Beschäftigung Goebels mit Lampen, Licht und Batterien – vor 1881 – zu finden, erbrachten keine Ergebnisse. Weder aus der Sicht von 1848, noch in Deutschland, noch 1854 oder 1859 – diese Jahreszahlen wurden anfang 1893 vom Elektro-Lobbyisten Pope auf den Markt geworfen (mit einer Abbildung des Lampen-Exp. No. 3, das erst 1892 hergestellt worden war und in keiner Weise die technische Höhe des Edison-Patents hatte) -, noch aus der Zeit der American Electric Light Company und auch nicht aus den gründlichen und quellenkritisch tragfähigen Verhandlungen in den Patentprozessen, von 1885 bis 1894. Schließlich werden falscheidliche Versicherungen als Zeuge und Betrug klar, wenn man die Entstehung des Goebelschen Lampenpatents überprüft, insbesondere angesichts des dokumentierten Zerwürfnisses zwischen den beiden one-half-Patenteignern Henry Goebel und seinem Patentpartner John W. Kulenkamp sowie von Goebels Tätlichkeit gegenüber dem Patentanwalt Paul Goepel in dessen Anwalts-Geschäftsräumen im Jahr 1882.

Nach Ermessen des Gutachters zeigt allein eine semantisch-inhaltliche Sekundäranalyse der vorliegenden persönlichen Gerichtsbezeugungen in den Auseinandersetzungen zwischen Goebel mit seinem Familienfreund, Freimaurer-Bruder und (deutscher Einwanderer wie Goebel) dann auch Geschäftspartner John William Kulenkamp, seit den 1850er Jahren bis 1893, die brutalen Vorstellungs- und Handlungsweisen Göbels als US-Amerikaner in Eastside-South Manhattan N. Y. N. Y., dass eine Idolisierung für Springer Schulkinder nicht den mindesten Lauterkeits-Vorstellungen im heutigen „FAKE- und TRUMP-Zeitalter“ gerecht werden kann.

Ende des Jahres 1880 verlassen 3 wichtige Mitarbeiter Edisons, William McMahon, George Crosby, Edwin M. Fox, die Edison Laboratories, um eine eigene, mit Edison rivalisierende Lampenfirma zu gründen: American Electric Light Company New York wird am 1. März 1881 gegründet (asz-archiv: Electrical Engineer, New York, vom 8.2.1893 Vol. XV. No.249, S.148ff; EW, New York,vom 22. Juli 1893 Vol. XXII. S. 68-80: Oconto-Fall). Sie fragten Goebel in seinem „Juwelierladen“, ob er je Glühlampen hergestellt habe. Goebel verneinte, aber er könne Kohlen wie Edison machen. Goebel kannte sich mit Edisons Erfindungen aus und lobte Edison als großen Erfinder. Alle Leute waren über das elektrische Licht aufgeregt und alle wussten, dass Edison die Erfindung gemacht hatte. Hätte jemand bessere Ideen für Glühlampen gehabt, ihm hätte unbegrenzt Kapital zur Verfügung gestanden, diese als Konkurrent Edisons zu entwickeln und rauszubringen. Die American et al. beabsichtigte das. Goebel und sein Sohn Adolph hatten offenbar Motive und alle Gründe, für Bezahlung große Versprechungen zu machen, ließen sich bezahlen und hätten Alles dafür gegeben, solche Lampen zu machen, wenn sie in dem Metier überhaupt je schon etwas gemacht hätten. Goebel schloss obigen Dienstleistungs-Vertrag am 5. September 1881, für die American et al. im Lampenbau tätig zu sein, dabei sich an die technischen Vorgaben der American et al. zu halten. Die American baute Lampen, die das Edisonpatent verletzten. Man hatte das technische Wissen bei der „Ausgründung“ mitgenommen: Goebel war subalterner Lampenteile-Hersteller nach Edison (a.a.O.). Und Goebel erzählte, er hätte noch gute geheime Ideen für die Lampen. Es wurde im Fall Edison vs. Beacon, von Boston im Februar 1893 verhandelt und in der Urteilsbegründung von Richter Colt festgestellt: „Hätten Interessenten, wie die American Electric Light Company, eine Lampe, wie No. 4 von Goebel vorgelegt bekommen und das dazugehöriges Wissen, das Edisons Patente antizipiert, wäre das ein Vermögen für Goebel wert gewesen. Doch Goebel hatte nichts und konnte nichts.

Gleichzeitig Goebelsohn Henry Jr. in den Edison-Laboratories vorstellig wurde, um Edison das Edison-Patent(mit)wissen seines Vaters (den Geschäftspartner Goebel Srs. Dreyer hintergehend) zum Kauf anzubieten. Er forderte 20.000.- Dollar (Goebels Hausmiete betrug jährlich 700.- Dollar, zum Vergleich). Edisons Büro, Mr. Eaton, verlangte Beweise für das angebotene Wissen und praktische Muster. Goebel Jr. hatte aber nichts aufzuweisen. Die viel später erst, 1893, vorgelegte Lampe No.4., die, wenn sie schon vorhanden gewesen wäre und funktioniert hätte, und alt gewesen wäre, für das Edison Patent hätte relevant sein können, war erst 1883 von Glasbläser Heger angefertigt worden. Goebel hatte nichts – Eatons Büro lehnte ab. (asz-archiv: EW vom 25.2.1893, Vol. XXI. No. 8, S.141ff u. a.a.O)

Noch haarsträubender war Goebels „Patenthandel“ mit Dreyer im Jahr 1882. Dreyer – ein Investor bei Aktien- und Innovationsgeschäften, Verbindungsmann zu Edison und zu Arnoux-Hochhausen – versuchte ebenfalls auf eigene Rechnung eine Lampenfirma aufzuziehen. Dreyer handelte mit Goebel eine Option zur Lieferung von allen seinen am 30. April 1882 von Goebel angeblichen (erlogenen) Erfindungen und seinem Glühlampenwissen aus. Goebel erhielt dafür 500,- Dollar Vorschuss und erhebliche Gewinnbeteiligungen, falls Dreyer mit Goebellampen ins Geschäft käme. Goebel konnte nichts zeigen. Konnte auch keine alte Lampe nachbauen. Dreyer zahlte noch einmal weitere 425.- Dollar zur Verlängerung seiner Option (s. Bezahlquittungen). Der Ärger war besonders groß, als Dreyer herausbekam, dass Goebel auch mit Edison verhandelte bzw. sein Sohn Henry jr. Goebel dadurch den Dreyer/Goebel-Vertrag zu hintergehen versucht hatte. Die heute vorhandenen handschriftlichen Quittungen zeigen auch Henry Goebel Jr. als Geldempfänger,1893 . Henry Sr. behauptete 1893 in einem Affidavit, sein Sohn Henry Jr. habe ohne sein Einverständnis Geld von Dreyer genommen, das Goebel Sr. nie erhalten habe.

Der Betrug an Dreyer wurde offiziell, indem Goebel im Jahr 1882 mehrfach versuchte ein Lampenpatent anzumelden. Goebel beteiligte den Nichtfachmann John W. Kulenkamp, der Investoren mit dem Patent anwerben sollte. Darin sollte vorgetäuscht werden, dass Goebel Patenqualitäten zu verkaufen habe, dazu Glühlampen, die vor Edison hergestellt worden seien, womit also eine von Edisons Patenten freie Lampenherstellung möglich sein sollte. Goebel und seine Söhne versprachen, selbst als Lampenbauer mitwirken zu wollen.

Da Kulenkamp diese erhoffte Geldakquise nicht gelang – so wie sie Goebel selbst und seinen Söhnen bei Dreyer und Arnoux-Hochhausen gelungen war (durch Dreyers Vermittlung), außer bei Edison Laboratories – zerstritten sich Goebel und Kulenkamp im Jahr 1882, nachdem Goebel Sr. Kulenkamp mit Dreyer hinterging. Aus diesem Zusammenhang traten im Jahre 1893 Kulenkamp, als Vertrauter Edisons, und Goebel auf der Seite der Patentverletzer, in den Edison-Patentprozessen gegensätzlich in Erscheinung. Daher ist diese Hintergrundgeschichte Teil der Gerichtsverhandlungen geworden und sehr präzise dokumentiert.

Anhang zum Gutachten der Quellenkritik zu 3.)

Die aus dem Aktenarchiv der damals die Beklagtenseite vertretenden Anwälte Witter&Kenyon stammenden Abschriften der Sammlung ausgewählter Eidesstattlicher Erklärungen (Affidavits) zu den Patentstreitigkeiten und Richtersprüchen von 1893 sind die oft zitierten, aber nicht beglaubigten quellenkritisch fragwürdigen Abschriften, die seit 1953 in Springe offiziell in zwei Mappen, Aufschrift „Heinrich-Göbel-Prozeß“, existieren. Diese Quellen allerdings der jüdische Berufsverbots-Lehrer in Springe, dann Stadtchronikschreiber ab 1939, Dr. Heinz Brasch (gest. 1944), schon in seinen Chronik-Darstellungen zu kennen schien. Hierzu werden im folgenden, als Anhang des Gutachtens zur Heinrich Goebel Quellenkritik, Zusammenhänge für den Leser entfaltet, die einem zuordnenden Verständnis dienen sollen.

Solche Anwaltstexte wurden von den Anwälten Witter&Kenyon, der patentverletzenden von Edison beklagten Beacon et al., Boston, und der Columbia Electric Lamp Company, St. Louis, in New York, teils in deutscher Sprache, teils in englischer Sprache aufgenommen (Goebel war angeblich des Englischen nicht zureichend befähigt) und von den Zeugen beschworen, teils handunterzeichnet. Die Textsammlung in Springe ist eine unvollständige Auswahl – wer die jemals, wo und aus welcher Textsammlung ausgewählt hat, ist bis heute ungeklärt – sie ist nicht vollständig, wie das alphabetische Verzeichnis zeigt. Beispielsweise fehlt die erste, nichtunterzeichnete wichtige Aussage Goebels vom 21. Januar 1893 sowie die erste von dem Glasbläser Heger und diverse andere. Insbesondere aber enthält diese GOEBEL-Quellen-Sammlung in zwei Mappen der Witter&Kenyon-Affidavits, in Springe, vielleicht seit 1939, im Jahr 1953 dem Springer Schullehrer Dr. Gresky zu Übersetzungsarbeiten mit seinen Englischschülern vorgelegen haben, nur eine lückenhafte Auswahl. Darunter sind keine Eidesstattlichen Erklärungen des abschließenden Falles Edison vs. Electrical Manufacturing Company Oconto, und selbst das Kreuzverhör mit 800 Fragen und Antworten des Goebelsohns William Goebel, das in Californien, stattfand, wie es von den Witter&Kenyon-Verteidigern zur Verteidigung freiwillig vorgebracht worden war, fehlt in den Springer Mappen. William Goebel konnte eindeutig den Kreuzverhör-Fragen der Klägerseiten nicht standhalten. Alle Goebelkinder wie Vater Henry Goebel, gaben ihre Zeugnisse freiwillig als Selbstbezeugungen ab. Henry Sr. – als Zeuge gegenüber den notariell tätigen Verteidigungsanwälten Witter&Kenyon – in New York gab seine angeblichen Aussagen teils in deutscher, aber auch in englischer Sprache ab bzw. er beeidete und unterzeichnete sie teilweise. Der ebenfalls vereidigte Übersetzer, deutscher Muttersprache, mit perfekten US-Englischkenntnissen, war bei Goebels Aussagen anwesend. So ist es auf den Dokumenten beglaubigt. Goebel konnte selbst US-Englisch verstehen. Die nachweislichen Widersprüche und Falschübersetzungen von Goebels Aussagen in diesen Texten – die durchweg in der Goebel Defense versucht wurden, genutzt zu werden – und in US-Englisch in die Klageerwiderungen eingeführt worden sind, sind deshalb kein Übersetzerverrat, sondern von Goebel zu verantworten, sofern man nicht Goebels Testierfähigkeit in Abrede stellen will. Diese Texte sind von interessierter Seite hergestellt worden (Witter&Kenyon/-Anwälte der Patentverletzer, New York) und sie sind von interessierter Seite abgeschrieben und ausgewählt worden (entweder von Witter&Kenyon, wo die Verteidigungs-Originaldokumente archiviert sind oder wer diese Dokumente nach Deutschland geholt hatte – später in Springe – von Dr. Brasch, 1939 oder Dr. Degenhardt, Stadtdirektor von Springe nach 1948, der die Göbelidolisierung betrieb). Beglaubigt sind diese Abschriften nicht. Insofern es wiederum bereits US-Amerikanische Texte von auf Deutsch abgegebenen Originalbezeugungen sind, liegt hierin quellenkritisch eine weitere Einschränkung der Verlässlichkeit ihres Inhalts. HC Rohde hat in seinen Essays (2007 u. 2020) in Unkenntnis, unter Verzicht auf einen Forschungsstand 2007, diese Kreuzverhöre-Dokumente von einer USA-Reise nicht mitgebracht. Sie sind jedenfalls in der Zeitschrift THE ELECTRICAL WORLD Seite 69 ff, vom 22. July 1893, seit 1893 im Archiv der Technischen Hochschule – heute Leibniz Universität Hannover, in der Außenstelle Rethen – öffentlich zugänglich.

– am 21. Januar 1893 gibt Henry Goebel die erste Eidesstattliche Erklärung.

Er erklärt, seine Lampenkenntnisse aus Deutschland mitgebracht zu haben, wo er in Springer von einem Professor Münchhausen – bereits vor 1848, seiner Auswanderung nach New York – über Incandescenten, Bogenlampe und Vakuum-Glühlampe, gelernt habe. Ferner gab er an, nichts über Edisons Arbeit gewusst zu haben. Während sein jüngster Sohn William Goebel in einer umfangreichen Eidesstattlichen Erklärung und im Kreuzverhör, im Juli 1893 in Kalifornien, für Milwaukee sagt: Der Vater nahm bestimmte Papiere zu sich, die über Edisons Patente handelten. William Goebel und eine Schwiegertochter sagen, die behauptete Vakuumpumpe zur Entlüftung der Glaskolben sei erst mit der American Electric Light, Ende 1881, in der Werkstatt gesehen worden. Henry Goebel selbst erwähnt die Parfümflaschen, die sich nicht für die Glasverarbeitung eigneten und beschreibt die Herstellung seiner angeblichen Glühlampe, wie sie hinsichtlich der Evakuierung mit der Torricelli-Quecksilbermethode nicht gewesen sein kann. Abgesehen davon, seine Glaskörper räumlich zu klein waren, um – hinsichtlich des notwendigen Widerstands – einen Bambus-Kohleglühfaden in ausreichender Länge anbringen zu können, funktionierten die 1893 vorgelegten Nachbau-Lampen alle nicht. Goebel beschreibt eine Vorerwärmung des Kohlefadens, um Quecksilber-Anhaftungen bei der Torricelli-Quecksilber-Auslauf-Anwendung beseitigen zu können, doch ist die Vorerhitzung bei Edison das „air-washing“ zur Beseitigung okkludenten Sauerstoffes von Kohlefaden und Platin.

– am 7. März 1893 sagt und beeidet Heinrich Goebel schriftlich: „…Ich habe ihm gegenüber (Goebel spricht von einem geschäftlichen Verbindungsmann zu Edison Comp. und zu der Elektrofirma Arnoux&Hochhausen, denen Goebel seine Dienste angeboten hatte; A.d.V.) niemals beansprucht, dass ich irgendwelche Erfindungen hätte, die patentiert wären oder welche patentiert werden könnten oder auf welche ich Patente beantragt hätte, außer der Erfindung zu der Pumpe und der Verbesserung der Verbindung von Kohlefaden und Drähten, und ich gab ihm auch keinerlei abweichenden Eindruck hierzu.“ Dreyer hatte von Henry Goebel im Jahr 1882 die Edisonpatente gekauft, die der gar nicht besaß, einmal 500 und einmal 425 Dollar bezahlt, aber keine einzige echte Lampe erhalten oder nur gesehen – nur solche der American Electric Light Comp.

Goebels Ausrede war: Er könne die Lampe nicht finden.“ – konnte offenbar keine sonstige alleine herstellen. (aus der Colt/Boston-Entscheidung vom 18. Februar 1893)

– am 6. Mai 1893 schwört der Sohn Henry Goebel Jr. in einer Eidesstattlichen Erklärung für Witter&Kenyon für State of New York, dass er den Glasbläser-Zeugen der Anklage, Arbeitskollege von Henry Goebel Sr., Hetschel, wegen Trunkenheit aus der Werkstatt geworfen habe; dass er die Lampe No. 4 bereits vor 1872 selbst im Haushalt benutzt habe; dass er, Henry Jr. selbst, damals die Lampe auf- und abgehängt habe, damit seine Schwester Sophie Goebel elektrisches Licht zum Nähmaschinenähen hatte.

– am 1. Juli 1893 legen die Edisonanwälte dem Richter Seaman in Milwaukee ihrerseits eine Eidesstattliche Erklärung von dem Hauptzeugen der Beklagtenseite Witter&Kenyon, ebendiesem Henry Goebel Jr. vor, der bezeugt, dass er selbst im Oktober 1892 die dem Gericht als angeblich alte Goebellampen No. 1, 2 und 3 vorliegenden Exemplare angefertigt habe; dass die Lampe No. 4 vom Glasbläser Heger im Jahr 1883 hergestellt worden sei; und dass das angeblich alte Werkzeug No. 6 im Jahr 1883 vom Werkzeugmacher Korwan gebaut worden sei. Dazu liegen entsprechende Eidesstattliche Erklärungen von den Zeugen Heger und Korwan vor, während der Witter&Kenyon-Verteidigungsanwalt Allan Kenyon schwört, Henry Goebels Jr. sei im Oktober 1892 bei Witter&Kenyon angestellt worden, um dessen Unglaubhaftigkeit als „Doppelagent“ – jetzt für Edison – aufzudecken.

Ein weiterer Hauptzeuge der Witter&Kenyon-Verteidigung, Professor Van der Weyde beeidet, dass Witter&Kenyon seine Aussagen genau umgedreht hätten, er habe niemals Goebels Zeitangaben oder Lampenbau bestätigt und nicht bezeugt. Die angeblich von Goebel hergestellten Lampen, die zahlreiche persönliche Freunde beeidet hatten, gesehen zu haben, mögen Magnesium-Glüher, Geissler-Röhren oder Bogenglühlampen anderer Lampenbauer gewesen sein. Mit solchen fremden Lampen hatte Goebel – nach Aussagen des Sohnes William Goebel – viel experimentiert. Diese Zeugen können solche Lampen nicht unterscheiden und nichts dazu sagen, wer welche gebaut hat (asz alphons silbermann zentrum institut für europäische Massenkommunikations- und Bildungsforschung-archiv: THE ELECTRICAL WORLD vom 15. Juli 1893, Vol. XXII. No. 3, S.45-S.50; EW vom 22.Juli 1893 Vol. XXII. No 4, S.60ff))

Ferner liegt das Textmaterial nur im Us-Englisch der Original-Fachzeitschriften vor; es ist damit eine kurze Auswertung und Zusammenfassung des Gutachters hilfreich, die gutachterliche Gewichtung zu 3.) verstehen zu können: Dass die ganze Göbelfrage in den Prozessen nur indirekt und viel zu spät von Dritten aufgebracht worden ist, indes Goebel persönlich lediglich Texte an Eides statt (Affidavits) unterschrieb, deren bei Gericht eingeführte Übersetzungen bereits fehlerhaft waren und ansonsten, anhand zahlreicher inhaltlicher Widersprüche, über Göbels Geisteszustand in seinem letzten Lebensjahr wenig gesagt werden kann. Denn er war vor kein Gericht persönlich als Zeuge gegen Edison gestellt, gesehen und verhört worden.

 Die Edison-Elektrifizierungszeit war voll der Patentverletzungen, der Anträge auf Einstweilige Verfügungen und Patentstreitereien. Es war üblich, dass – ob patentiert oder nicht, „ab igne ignem“ – Wissen und Neuentwicklungen „geklaut“ wurden. In jenen Jahren wurden eigens Rechtsanwaltskanzleien gegründet, die sich auf Patent-Gerichtsbarkeit spezialisierten, wie die hier in beinahe allen Verfahren beteiligte Anwaltsassoziation Witter&Kenyon, New York, die noch bis zum Jahr 2016 als Kenyon&Kenyon eine der größten Patentrecht-Fachberatungsfirmen der USA war. Deren Archiv kann bei der Nachfolge-Firma „HUNTON Andrews Kurth“ angefragt werden. Edisons Patent für die Glühlampe wurde erstmalig im Jahr 1879 beantragt und vom United States Patent Office am 27. Jan. 1880 verliehen. Es folgten darauf zahlreiche weitere Anmeldungen Edisons, die als weitere Entwicklungen und Verbesserungsschritte patentiert worden sind. Edison meinte, damit alle anderen Konkurrenten unter seinem Patent halten und in Lizenz nehmen zu können. Besonders der Lampenbauer Sawyer, in New York, der zusammen mit dem Juristen Man mit eigenen Vakuum-Glühlampen entwicklungstechnisch, praktisch, nur nicht patentrechtlich mit Edison auf Augenhöhe war, unterwarf sich nicht dem patentierten Vorrecht Edisons. Andere Firmen schlossen sich an, bauten Lampen und vermarkteten sie unlizensiert. Edisons Patente, die durch langwierige und aufwendige Forschung und Entwicklung erarbeitet worden waren, brachten ihm insgesamt bis zum Auslaufen des Patents, Ende 1894, weder Lizensgelder noch Marktvorteile, sondern erhebliche Streitkosten.

Richter Wallace Entscheidung im Oktober 1892, New York Berufungsgericht

– Im Jahr 1885 klagte Edison gegen die United States Electric Lighting Company New York vor dem United States Bezirksgericht für den südlichen Distrikt von New York auf die Gültigkeit des technischen Umfangs seines patentierten Lampensystems. Der Richterspruch erging erst am 23. Juli 1891 für Edison, nun als General Electric Company &Edison Laboratories fusioniert, und erneut nach der Berufung der United et al. vor dem Bezirks-Berufungsgericht für den Zweiten Bezirk New York, per Entscheidung im Oktober 1892. Das Berufungsgericht beschied die Bestätigung der Edison-Patentansprüche für die Edison-Glühlampen-Patente vom 27. Januar 1880 und vom 23. Juli 1881 sowie die Verfügung auf Unterlassung und Kostenpflicht für die Beklagte. Die Prozessakte umfasst über 6.000 Seiten Aufzeichnungen (asz-archiv: EW, Vol. XXI. No.8. vom 25. Februar 1893, S.133).

Im Folgenden beantragte die General Electric/Edison Einstweilige Verfügungen auf Unterlassung des unlizensierten Lampenbaus gegen weitere Patentverletzer. Die Gerichte entsprachen dem Klagebegehren, so gegen Sawyer-Man Electric Company, 19. Dezember 1892; Westinghouse-Electric Company in Pennsylvania; Perkins Electric Lamp Company und Mather Electric Company in Connecticut. Es waren zu diesem Zeitpunkt 13 Jahre verstrichen, ohne dass Edison seinen inzwischen kostspieligen Patentschutz praktisch in Marktvorteile hätte umsetzen können. Patentrecht ist Wirtschaftsrecht und zielt auf Zeitgewinn für ökonomische Ergebnisse. Die General Electric als Patenthalter der Edison-Glühlampen klagte auf Marktmacht und Lizenzierungen, nicht vorrangig auf den Autorenruhm des Erfinders Thomas Alva Edison. Hingegen die patentverletzenden Firmen bestritten die Patentverletzung gar nicht, sondern versuchten ebenfalls ihrerseits auf Verzögerung zu verteidigen. Mit den folgenden Anträgen auf Einstweilige Verfügung durch Edison et al. nahm die Verteidigung der Patentverletzer, Witter&Kenyon, – mit Blick auf das zeitliche Auslaufen der Edison Patente im Jahr 1894 – eine neue Verteidigungsstrategie auf: die „Goebel Defense“. Auf diese Goebel-Defense-Verfahren ist irrtümlich bzw. irreführend die Göbel-Idolisierung in Deutschland bezogen, wenn man die Goebelberühmung rückblickend historisch verankern will – aber nicht kann. Sie werden deshalb besonders beachtet:

Richter Lebaron B. Colt bestätigt Edison am 18. Februar 1893

– Antrag Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs. Beacon Vacuum Pump and Electrical Company in Boston, Massachusetts, beim United States Bezirksgericht des Distrikts von Massachusetts in Boston, auf Unterlassungsverfügung der Patentverletzung. Die Entscheidung bestätigt den Antragsteller Edison am 18. Februar 1893 durch Richter Lebaron B. Colt. (Nebeneffekt: Goebel Defense wird geprüft und abgelehnt)

Begründung: Die Entscheidung hat einzig festzustellen, ob die reklamierte Patentverletzung gegeben ist. Nur wenn die Patentverletzung strittig oder zweifelhaft ist, ist die Einstweilige Verfügung abzulehnen und an eine Hauptverhandlung abzugeben. Der Definition des zuletzt vom Bezirks-Berufungsgericht für den Zweiten Bezirk New York, per Entscheidung im Oktober 1892 als Auslegung des Patentschutzes und zur Abgrenzung von Patentverletzungen in Bestätigung der Edison-Patentansprüche, wird entsprochen. Ferner sah Richter Colt die Beklagte Beacon im Anschluss der Entscheidungen gegen Sawyer-Man Electric Company, 19. Dezember 1892; Westinghouse-Electric Company in Pennsylvania; Perkins Electric Lamp Company und Mather Electric Company in Connecticut beschiedenen Patentverletzungen, welche ebenfalls die Patentverletzung selbst gar nicht bestritten hatten. Die angebliche, behauptete Priorität Goebels wurde anhand der nicht funktionstüchtigen, in ihrem Herstellungszeitpunkt ungewissen sogenannten Goebel-Lampen nicht bestätigt, insbesondere weil diese Lampen in ihrer Komposition eindeutig nicht diejenigen edinsonschen Qualitäten erreichen, die in allen vorherigen Verfahren gerichtlich hinlänglich erörtert worden sind.

Richter Moses Hallett lehnt den Antrag Edisons am 21. April 1893 ab.

– Antrag im Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs Columbia Incandescent Lamp Company St. Louis, beim United States Bezirksgericht des Östlichen Distrikts von Missouri. Die Entscheidung lehnt den Antrag Edisons ab. Am 21. April 1893 veröffentlicht Richter Moses Hallett in St. Louis seine von New York und Boston abweichende Entscheidung und folgende Begründung: Aufgrund von der Verteidigung zusätzlich vorgelegten Eidesstattlichen Erklärungen neuer Zeugen bestehen für das Gericht eine veränderte Beweislage gegenüber Boston und verstärkte Zweifel an den Argumenten der Antragssteller. Es genügen für Richter Hallett Zweifel am Antragsanspruch (ohne dass damit eine Entscheidung in der strittigen Sache getroffen werde, die einer Hauptverhandlung zugekommen wäre). Zweifel genügen, einen Antrag auf Einstweilige Verfügung abzulehnen und an eine Hauptverhandlung abzugeben, während der Antragsteller zweifelsfrei vorzutragen habe. Statt die Beweislage zur Patentverletzung zu entscheiden, bezieht sich Richter Hallett auf Zweifel daran, dass das Patent im Jahr 1880 zu Recht Edison erteilt worden sei. Richter Hallett führt aus, dass damit die Ansprüche der Goebel Defense keinesfalls anerkannt oder überhaupt beurteilt seien, dass aber neue Zeugnisse die Zweifel nähren, verhandelt zu werden verlangen: „Eine Verteidigung, die den Fall in Zweifel bringt, reicht aus, um den Antrag abzuwehren.“ … „Sicherheit kann nur in einer Hauptverhandlung erreicht werden, wo die Zeugen persönlich auftreten und ins Kreuzverhör genommen werden.“ Richter Hallett ignoriert in seiner Ablehnung, dass die Reichweite und Gültigkeit des Patentanspruchs Edisons in zeitlich, pekuniär und sachlich äusserst umfänglichen Untersuchungen und Verhandlungen geklärt worden waren und es hier allein um die Frage der Patentverletzung ging, die von der Beklagten nicht bestritten worden ist. Richter Hallett stellt fest, das vorgebrachte Argument der Kläger, dass eine Göbelleistung der beschriebenen Art unmöglich sei, sei offenbar unsinnig und nicht zielführend, „auch wenn viele Goebelstellungnahmen zeigen, dass sie unwahr sind“. Hallett ignoriert auch die Entscheidung von Colt in Boston, die die antragsgegenständliche unstrittige Patentverletzung feststellt, anerkennt und begründet, dass die Goebelargumente in der Goebel Defense nicht nur unerwiesen geblieben waren, sondern selbst unter einer hypothetischen Annahme, die Goebelposition sei erwiesen, die Goebelleistung gemäß der Patentreichweite Edisons dem Edisonpatent qualitativ eindeutig unterlegen sei. Kern der Goebel Defense war die Frage, ob Goebel vor Edison einen Bambuskohlefaden der verlangten Qualität hatte. Der Befund in den angeblichen Goebel-Beweislampen hatte diese Qualität keinesfalls. Es fiel also Richter Hallett argumentativ vor den Patentprozess von 1885 zurück, sodass sich dem Blick ein Zeitspiel durch Verfahren zum Nachteil Edisons und zum Vorteil der Patentverletzer offenbart. Die Goebel Defense blieb in dieser Entscheidung sachlich ungeklärt. Denn die Goebelfrage war in diesem Verfahren Edison et al. vs Columbia gar nicht behandelt worden. Auf dem Spiel stand, dass die gesamte Edisons Patente verletztende Lampenindustrie bei der Ablehnung des Antrags, frei wurde, unlizensierte Edison Lampen auf den Markt zu bringen, insbesondere, weil eine Berufung oder weitere Verfahren innerhalb der auslaufenden Patentdauer, Ende des Jahres 1894, nicht mehr hätten abgeschlossen werden können. Damit war das Klageziel auf Patentschutz für General Electric&Edison aus zeitlichen Gründen nicht mehr erreichbar. Insofern, dass Richter Hallett in seiner Urteilsbegründung ausführte, dass – nach Lage der Beweis- und Rechtslage – er in einer Hauptverhandlung nicht zu diesem Urteil gekommen wäre, ist die Entscheidung in der Konsequenz für die Lampenwirtschaft eine Wettbewerbs-verwilderung. Aus rechtspflegerischer Sicht ist Halletts Richterspruch eine Verunsicherung des geltenden Rechts. Denn in den langwierigen Verhandlungen Edison et al. vs. United States et al in New York hatte derselbe Richter Wallace festgestellt, dass die einzelnen Bestandteile der Patentlampe seit 1845 bekannt waren, Edisons praktisches Gepräge war ausschlaggebend. Das wusste Goebel gar nicht – aber die angeblichen Goebel-Beweislampen hatten diese Qualitäten zweifellos auch keinesfalls. Für alle von Edison bereits erfolgreich belangten Patentverletzer war hierdurch eine neue Evidenz gegeben, mit der Perspektive einer Neuaufnahme.

Edison am 20. Juli 1893 durch Richter William H. Seaman bestätigt

– Antrag im Januar 1893 auf Einstweilige Verfügung der Edison et al. vs Electrical Manufacturing Company, Oconto, beim United States Bezirksgericht des Östlichen Bezirks von Wisconsin, eröffnet am 16. Mai 1893 in Chicago, ausgesetzt und erneut aufgenommen am 3. Juli 1893 in Milwaukee. Die Entscheidung bestätigt den Antragsteller Edison am 20. Juli 1893 durch Richter William H. Seaman. (Nebeneffekt: Goebel Defense wird geprüft und abgelehnt). Begründung: Es handelt sich um die bemerkenswerte umfänglichste und gründlichste gerichtliche Klärung in der Geschichte eines solchen Streitgegenstands in Patentangelegenheiten überhaupt. Richter Seaman argumentiert die Entscheidung, wie Richter Colt in Boston.

Richter Seaman beurteilt den Kern der Goebel Defense als „ex parte“ (nicht im Wirkungszusammenhang/nicht Teil der Angelegenheit). Goebel habe selbst erklärt, er habe Lampen nach dem Wissen des Professors Münchhausen aus Springer angefertigt, dabei nicht an der allgemeinen schrittweisen Glühlampenentwicklung mitgearbeitet oder so gedacht.

Für Bambus-Glühfaden gab es bei Goebels angeblichem Batterie-Betrieb keinen Grund, da die bekannten Glühkohlen besser geeignet, einfacher herzustellen und haltbarer waren. Dagegen hätten die patentierten Edison-Bambus-Kohleglühfäden eine perfekte Herstellungstechnik und ein hohes Vakuum benötigt, wie es die für Göbel vorgelegten Lampen nicht aufwiesen und er mit seinen angeblichen Selbstbau-Primär-Nass-Batterien es auch technisch nicht möglich war.

Schließlich waren neue Eidesstattliche Erklärungen vom Kläger vorgelegt, in denen der Hauptzeuge für Henry Goebel Sr. der Sohn Henry Goebel Jr. sowie weitere frühere Handwerkskollegen Goebels bei der American Electric Light Comp. der Zeit zwischen 1881 und 1883, nunmehr darlegten und bezeugten, dass nicht Goebel sondern sie die vorliegenden Lampen in der Zeit nach 1882 bzw. im Jahr 1892 angefertigt hatten. Diese Bezeugungen wurden schließlich in gegenseitigen Bestechungsvorwürfen der Parteien entwertet, indem herauskam, dass Henry Goebel Jr. zunächst für die Beklagtenseite und die Anwälte Witter&Kenyon als bezahlter Berater und Zeugenschlepper tätig war. Goebels Reise von New York nach Boston, zur Lampen-Nachbau-Demonstration im Februar 1893 haben Witter&Kenyon veranlasst, bezahlt und kontrolliert. Endlich konnte gegen Ende des Prozesses die Klägerseite entgegengesetzt lautende Eidesstattliche Erklärungen Henry Goebel Jrs. vorlegen; der hatte zuletzt die Seite gewechselt. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass Henry Goebel Jr. mehrfach auf eigene Rechnung versucht hatte, vorgebliches Wissen zu diesem Streit gegen Bezahlung bezeugen zu wollen und beeidet bezeugt hat.

Das Gericht sah ferner Goebels Srs. Glaubhaftigkeit nicht überzeugend, indem nicht begründet werden konnte, warum er die behauptete Leistung nicht zur Echtzeit mitgeteilt hatte – während er inmitten der Glühlampen-Entwicklungsszenerie In New York lebte und arbeitete – und warum er kein Patent dafür beantragt hat, während er ein beiläufiges Nähmaschinenteil im Jahr 1865 unter eigenes Patent gebracht hatte. Selbst hätte man die behauptete Edison-Antizipation als Tatsachenwahrheit zur Goebelfrage als zutreffend angenommen, also eine Glühlampenherstellung Goebels im Jahr 1854 glauben wollen, wären damit nur die längst publizierten Glühlampen-Entwicklungen des Engländers De Moleyns, im Jahr 1841, die Glühlampen der US-Amerikaner Starr und King aus dem Jahr 1845 und die des US-Amerikaners Roberts aus dem Jahr 1852 technisch-qualitativ erreicht gewesen. (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXI. No. 8 S.142 vom 25. Februar 1893).

Den im Jahr 1893 vorgelegten angeblichen Goebel-Beweislampen Exp. No, 1, 2 und 3 mangelte es gegenüber der angefochtenen Edisonqualität sowohl an Neuigkeit der Einzelelemente, wie daran, dass keine der angeblichen Goebellampen überhaupt funktionstüchtig war. Die im März 1893 unter Goebels Mitwirkung bei Beacon in Boston hergestellte Reihe der Nachbaulampen hatte zum Teil die gefragte Elementeverbindung (Platin/Bambus-Kohlefaden/Torricelli-Vakuum), nicht jedoch die Dauerhaftigkeit und Haltbarkeit der Glühelemente. Die 1893er Nachbau-Kohlefäden wurden bei Beacon außerdem mit neuen Werkzeugen hergestellt. Während die angeblich alten Goebel-Werkzeuge wirklich aus dem Jahr 1883 stammten, wie derjenige Werkzeugmacher im Jahr 1893 beeidete, der sie für die American im Jahr 1883 gebaut hatte. (Kopie asz-archiv: a.a.O.). Bis dahin, seit September 1881, hatte Goebel die Bambus-Holzfasern frei Hand mit einem Messer zugeschnitten – was keine geeignete Präzision ergab (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXII. No.8, S.46 vom 15. Juli 1893). Es ist damit unzweifelhaft, dass die angeblich alten Beweislampen, die zumindest die Bestandteile der Edisonlampen haben, erst während der American Electric Light-Mitarbeit Goebels im Jahr 1883 entstanden sind. Schließlich beeidete derjenige American Electric Light Company-Glasbläser, Heger, ebenfalls per schriftlicher Eidesstattlicher Erklärung, dass er eben diese Lampen mit eigener Hand nach 1882 gefertigt habe und dass Goebel zu solchen perfekten Glasarbeiten nicht fähig war. Ähnlich bezeugt der Goebel-Sohn William Goebel in den Aufzeichnungen des Kreuzverhörs, wenn er sagt: „Vater war ein Pfuscher“. (asz-archiv: a.a.O.)

Edison erklärte in seiner Aussage es für eine Unmöglichkeit, dass Goebel, der wirklich ungeschickt bearbeitete Glastuben, wie die dem Gericht in Boston als Eigenproduktion vorgelegten Exp. 1, 2 und 3 es sind, sein halbes Geschäftsleben (und angeblich früher schon in Deutschland für die Technische Hochschule Laborglas) über Hunderte von selbsthergestellte Barometer verkauft habe.

Es stand Goebel frei, der Veröffentlichung der Edisonpatente (1880 ausgiebig auch in der deutschsprachigen „Staats Zeitung“ berichtet) eigens auszuführen, nach Lage der Beweis- und Prioritätsansprüche zur Diskussion zu bringen oder gegen Edison Klage zu erheben. Die im Jahr 1893 beigebrachten Lampen Exp. No, 4, und 11 wären im Jahr 1880 Anerkennung und Geld wert gewesen – nur konnte Goebel damals solche Lampen trotz empfangener Bezahlungen – von Dreyer und von Arnoux&Hochhausen, nicht vorlegen (a.a.O).

Richter James G. Jenkins bestätigt am 9. Mai 1894 die Einstweilige Verfügung

– Berufung beantragt unmittelbar nach der Entscheidung am 20. Juli 1893 von der Electrical Manufacturing Company, Oconto, Wisconsin vs. Edison et al., gegen die Einstweilige Verfügung im Verfahren Edison et al. vs Electrical Manufacturing Company, Oconto, / Richter Seaman beim United States Bezirksgericht in Milwaukee, zugelassen beim United States Berufungsgericht in Chicago. Richter James G. Jenkins bestätigt am 9. Mai 1894 die Einstweilige Verfügung von Richter Seaman gegen die antragstellende Electrical Manufacturing Company, Oconto. Begründung: Es seien aufwendigst, unter Verschleppung der gesamten Patentdauer (Edisons Patent endete am 19. November 1894) alle Argumente und Beweisführungen bereits in den vorherigen Prozessen gewürdigt worden. Es sei, zusammengefasst, keine neue Evidenz entstanden, die deshalb in den vorherigen Prozessen andere Entscheidungen – schon – nicht hätten veranlassen können.

Zu 3.) war der Gesamtzusammenhang des Auftritts Henry Goebels Sr. in den Edison-Glühlampen-Gerichtsverfahren hier zur Begutachtung der Quellen zu ermitteln. Die Verifizierung und die inhaltliche Interpretation der Sekundär-Quellen ist hinsichtlich der Göbelfrage quellenkritisch einwandfrei. Weil die wichtigen Argumente, die zu den Urteilen führten, in mehreren Fassungen von konkurrierenden Fachzeitungen, in Archiven in aller Welt nachgelesen werden können (z. B. Bibliothek der Leibniz-Universität Hannover; Stadtbibliothek Springe; Stadtarchiv Springe; Museumsarchiv Springe, asz-archiv u.a.). Während die Urteile selbst als Primärquellen in den zuständigen Gerichtsarchiven wie auch beim Elektrogeschichtlichen Institut des MIT, Boston, aufbewahrt werden und der Wissenschaft zugänglich sind. Goebel Sr. trat also bei der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon auf Seiten der Beacon Pump Company, Boston (Kopien im asz-archiv: div. Ausgaben EW; ER; EE; ETZ aus 1893 und 1894) im Januar 1893, mit Eidesstattlichen Erklärungen und Konstruktionszeichnungen und als Lampen-Nachbauer bei Beacon in Boston, auf den Plan des letzten Patentjahres Edisons. Eigene Lampen konnte Goebel nicht vorlegen. Er besaß auch keine einzige Photographie einer selbstgebauten Lampe oder einer Batterie, wenngleich es diverse Familienphotos, mit Laden, Fernrohr und Pferdewagen gibt, ist bis heute kein einziges Lampenphoto, das vor dem Edison-Patentjahr 1879 aufgenommen wäre. Goebel hatte die gesamte Lebenszeit, seit der Einwanderung im Jahr 1849, in New York gearbeitet. Er war Zeitzeuge der Elektrifizierung New Yorks. Er behauptete Kenntnisse und Interesse für Bogenlampen (Kohle-Lichtbogen), für elektrische Batterien, für Elektromotore, für Drähte und Leiter, für Torricellis Evakuierung und Glasbläserhandwerk, für Versiegelungen und Kokerei usw. zu haben. Er will aber angeblich von Edisons Glühlampen-Publikationen und Patenten im Jahre 1879 keine Kenntnis genommen haben und habe deshalb auch eigene Ansprüche zu dem Zeitpunkt nicht öffentlich reklamiert. Das tat Goebel erst, nachdem er für die American Light im Lampenbau tätig geworden war. Weiterhin ist für die Aussagekraft der Urteile des Jahres 1893 und 1894 noch beachtlich, dass die vielfältigen Erwerbstätigkeiten der Goebelfamilie ausführte, dass – nach Beweis-Lage, insbesondere von den Söhnen Charles, Adolph und Henry Jr., bei Lampenfirmen in New York, die allesamt Edison Patente unlizensiert unterliefen. Schließlich wird der Hauptzeuge für die Selbstbezeugungen Henry Goebels Sr., der Goebelsohn Henry Goebel Jr., als Bestecher und Bestochener vor Gericht in Oconto aufgedeckt. Sein erwerbsmäßiger Eintritt bei der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon, quasi als Berater, Schlepper und Korrumpteur von Zeugen, im Herbst 1892 (Kopien im asz-archiv: EW Vol. XXII. No. 8. vom Juli 1893 S.35 u. S. 45-50), der ferner angeblich alte, nicht funktionstüchtige Beweislampen vorlegte und Zeugen aus der Verwandtschaft und Bekanntschaft Goebels für Witter&Kenyon rekrutierte. Das kann die Streitenden nicht dazu veranlassen, Henry Jr. als Zeuge ins Kreuzverhör zu nehmen (asz-archiv: EW a.a.O.). Es handelte sich allerdings eben nicht um ein ziviles oder staatsanwaltliches Gerichtsverfahren, sondern um Anträge auf Einstweilige Verfügung, wegen Patentverletzung, nicht wegen Betrugs. Mit dem Sohn Henry Goebel Jr. als disqualifiziertem Kronzeugen war die Goebel Defense sachlich ohne Aussicht auf Erfolg für die Verteidigung. Im Gegenteil standen nun Falschaussagen und Widersprüche des alten Goebel allein gegen Aussagen zahlreicher Laienzeugen aus seinem eigenen Verwandten- und Bekanntenkreis (Kopie im asz-archiv aus dem Nationalarchiv und Aufzeichnungen, Gruppe 21, gedruckte Fallakten des Billigkeitshofs Nr. 3096 Boston: Eidesstattliche Erklärung Henry Goebels vom 21. Januar 1893, 21 S.: z. B. Münchhausen; Öllampen statt Glühlampen; Datierungsfehler für die Evakuierung der angeblichen Beweislampen; Quecksilberreinigung und Ablagerungen an Kupferdrähten u. a.).

Es ist diese erste Eidesstattliche Erklärung vom 21. Januar 1893 Goebels quellenkritisch für die Bewertung sämtlicher Witter&Kenyon-Texte typisch problematisch. Hier hat aus Sicht des Gutachters auf diese Quelle (Originaltext in Kopie) bis zum Gutachten „München-Kritik 2006“ die Quellenkritik folgende Problematik nicht entdeckt. Der US-Amerikaner Goebel gab laut Quelle seine Eidesstattliche Erklärung angeblich in deutscher Sprache ab. Das geschah in den Räumen der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon (Verteidiger gegen Edison). Ein Anwalt fungierte in obrigkeitlicher Rolle (Notar) und vereidigte die Zeugen. Ferner angeblich anwesend war ein Übersetzer. In unmittelbarem Anschluss an Goebels mündlich abgegebener, schriftlich protokollierter Aussage wurde die Aussage ins US-Amerikanische übersetzt, anschließend vom Zeugen und vom Notar unterzeichnet und beglaubigt. Dieser US-Amerikanische von Goebel beeidete Text wird dem Bezirksgericht in Boston vorgelegt, eine persönliche Zeugenvernehmung Goebels oder ein Kreuzverhör werden nicht durchgeführt. Da heißt es dann im deutschen Text von Goebel: „…ich machte auch eine gute Anzahl physikalischer Instrumente unter der allgemeinen Leitung dieses Professors Münchhausen, meistens für Lehrer der Schule für Technologie in Hannover und für Professor Münchhausen und Andere. Wir machten eine große Anzahl von Experimenten auf elektrische Lampen, waren mit dem elektrischen Lichtbogen und seinem Betragen bekannt, und stellten denselben häufig her. Münchhausen war ein sehr geistreicher Mann und verweilte häufig längere Zeit in meinem Arbeitszimmer…“

Dieser Goebel-Text wird von dem Gutachter Pope nach der beglaubigten Us-Amerikanischen Übersetzung im Electrical Engineer, der ausführte, dass – nach Lage der Beweise – und so zitiert: „to repair philosophical apparatus for the instructors in the Technological School of Hannover, he soon became much interest in physical research, in which he was encouraged by one Professor Mönighausen, a tutor in a neighboring wealthy family, for whom he made various pieces of apparatus, and who was accustomed to spend a great deal of his leisure time in Göbels little shop…“ (Kopie in asz-archiv: Electrical Engineer, New York. Vol. XV. No 247, S. 78, vom 25. Januar 1893). Wie aus dem anregenden Familiennamen „Münchhausen“ der gar nicht in der deutschen Sprache vorhandene Name „Mönighausen“ wird, so erscheint die Sensationsnachricht eines berühmten Deutschen bereits in der ETZ Heft 7, S. 89f vom 17. Februar 1893: „… machte Goebel, angeregt durch Prof. Mönighausen aus Hannover, diesbezügliche Versuche….“ und schon „Mönighausen in Hannover“ in der Neuen Deister Zeitung Springe, 19. Jahrgang, vom 14. Februar 1893, wo noch lebende Zeitgenossen Heinrich Göbels sich über „Professor Münchhausen aus Springer oder in Springer“ doch sehr gewundert hätten, zumal das Lampenwissen jener Zeit im Hannoverschen, auch im Vorläufer der Technischen Hochschule unbekannt war.

Ganz komisch sind dann Sprachblüten, wie die Heimatstadt Springe am Deister benannt als Springer, der Familienname Göbel oder Goebel als Gobel und – ganz unglaublich – Goebels deutsche Ansage Angelrute, in der Rückübersetzung als Fischerstange – so habe Goebel angeblich unterschrieben. Unterschrift fehlt aber.

Copyright: Köln, 1. März 2021 Dr. phil. Dietmar Moews, Dipl. Ing.

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Sämtliche Originaltexte und Übersetzungen in die deutsche Sprache sind im Internetz: bei http: WordPress Dietmar Moews‘ Blog unter LICHTGESCHWINDIGKEIT bereitgestellt, dazu weitere aufschlussreiche Originaldokumente, deren Vorlagen oft schlecht kopierbar sind und Übersetzungen sehr zeitaufwendig.

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Auf Dietmar Moews‘ Blog bei WordPress im Internetz sind SCHLÜSSELDOKUMENTE bereitgestellt, wie die Affidavits von dem Goebelfreund JOHN WILLIAM KULENKAMP, die faksimilierten Patente, Electrical World-Publikationen zu den über 800 Kreuzverhörfragen, Eidesstattliche Versicherungen und die 1893er Gerichtsurteile von Boston, Chicago und St. Louis auf Edisons Anträge auf sofortige Unterlassungsverfügung der Lizenzverletzung, jeweils in den us-englischen Originalfassungen und von Dietmar Moews in deutsche Sprache übersetzt.

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Kurzüberblickzu den Folgen von >GOEBEL-SPRINGER 2020/21 – Rechtsstaat und Lauterkeit<

Amtliche Verfahren zu verzögern und dadurch die rechtsstaatliche Geichbehandlung zu verschleppen hat mit der GOEBEL-DEFENSE“ von 1893 in den USA ein rechtsgeschichtliches Alleinstellungsmerkmal. Damit ist der Name Goebel Teil der Justizgeschichte. Die Neue Sinnlichkeit wird voraussichtlich auf elf Folgen GOEBEL-SPRINGER 2021erweitert. Gründlichkeit ist verlangt. Gründlichkeit wird geboten. Die Pionierzeit der elektrischen Glühlampen um EDISON, in den 1880er Jahren, kennzeichnet eine neue weltpolitische Epoche. Mit den 11 Folgen in der Neuen Sinnlichkeit Blätter für Kunst und Kultur werden mit Goebel-Springer 2021– Rechtsstaat und Lauterkeit zwei Wertlinien zu jener Elektrifizierungszeit vorgestellt, dazu der poltische Disput mit der Staatsmacht:

1. Henry Goebel hat keinerlei geistige Anteile an den Pionierleistungen der Glühlampen und

2. Henry Goebel war kriminell und privatpersönlich intrigant und lügnerisch

Elektrischer Strom wurde in Kraft umgewandelt, Handwerksarbeit wurde in vielen Gewerken maschinell. Lohnabhängige wurden in gesellschaftliche Sozialbesorgungen gesichert, internationale Waren- und Handelsbeziehungen wurden gesetzlich bzw. vertraglich geregelt, Patent- und Urheberrecht wurde ausgelegt. Kapitaleinsätze wie auch Wissenschaft und politische Kommunikation wurden übernational und globalisiert. Je nach Traditionsverläufen wurden – ausgehend von der Französischen Revolution und der US-Amerikanischen „Bill of Right“ – Bürgerrechte und Bildungsstrukturen der Machtorganisation und der Aufklärung zur weitreichenden „demokratischen Teilnahme“ der freien Staatsbürger etabliert. Anderwärts wurden staatspolitische Experimente mit sozialistischen Zielen gewaltsam angestellt. Die erreichten empirischen Prägungen des „Kommunismus“ erzeugten einzigartige Zwangsherrschaften und harte Menschenabrichtung. Als viele Weltgegenden noch „natürlich“ lebten, brachten die geistesgeschichtlichen Neuerungen dieser Epoche in der „ersten Welt“ eine MODERNE, die in zwei Weltkriegen zu blutigen Zwischenergebnissen geführt wurde, mit einer weiteren modernen NEUIGKEIT: weltumfassende Information: Es stehen uns heute, spätestens mit der freien und interessierten Presse, den archivierten Amts- und Gerichtsdokumenten und den kirchlichen Geschichtsschreibungen, überwältigende Informationsmassen und Dokumente aus konkurrierenden Händen zur wissenschaftlichen Verfügung, nicht mehr nur Historien-Romane zeitgenössischer Literaten – und als Kommunikationsschock das Internetz:

Es steht heute überbordendes verlässliches Material zur Feststellung um den Amerikaner GOEBEL zur Verfügung. Internetz-Kommunikation und Internetz-Recherche haben heute eine enorme Effizienz an Reichweite und ermöglichten systematische Materialfeststellungen. Das Heimatidol Heinrich Göbel (1818-1893) wäre im Dunkel der Jahrhunderte geblieben, hätte er nicht mit kriminellen Attacken versucht, als Trittbrettfahrer der Lizenzprozesse um Patentrechte Edisons – zwischen 1881 und 1893 – Honig zu saugen. Nur dadurch wurde dieser Neu-Amerikaner Henry Goebel Sr. bis ins Private in peinlichsten Einzelheiten gerichtlich durchgenommen und mit Falscheiden und Täuschungsversuchen der Gerichte von Boston, St. Louis und Oconto/Chicago gerichtsnotorisch. In insgesamt 9 Folgen verfasst Layos Dayatos – inzwischen 11 Folgen mit Dietmar Moews – für die Neue Sinnlichkeit das Thema >SPRINGER-GOEBEL – Rechtsstaat und Lauterkeit< nach den Ausarbeitungen des Soziologen und früheren Springers Dietmar Moews, Doktor der Soziologie und Diplom-Ingenieur. Belegt werden lügende Amtsträger, Lokalzeitung NDZ, die Schul-Lehrer, die inaktiven Goebel-Springer der Gewohnheiten und Schweigespirale, die Dienstklasse, die funktionale Oligarchie der Aktiven sowie überörtliche Idolisierungskräfte, heute auch durch Internetz-Fakeisten angebuntet.

In Folge I von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<in Neue Sinnlichkeit 76, erschienen November 2020, wird der zugängliche Materialreichtum zu THEMA und WERTE um die GOEBEL-SPRINGER 2020 vorgestellt. Die Goebel-Springer meinen, Goebel sei in USA gerichtlich bestätigt worden, Goebel habe die 4711-Flasche in Springer, Goebel habe eine Wunderkammer an handwerklichen Geschicklichkeiten geschaffen, Goebel habe 1854 seine Lampen gezeigt, Goebel habe gewichtige Zeugen, wie Pope und VanderWeyde. Springer besäße (etikettengefälschte) Prozessakten, im Stadtarchiv lägen laut Prof. Callies die Gerichts-Beweise. Nach Überlieferungen der Frau Göbel war der Lebenskampf der Auswandererfamilie Heinrich Göbel in New York von dessen Rücksichtslosigkeit geprägt. Er verbrauchte seinen Erwerb ohne mit Mutter und Kindern zu teilen.

Wenn FAKE durchgesetzt wird, geht es um POLITIK mit Recht und Moral: Der Springer Verwaltungschef, alle Schullehrer und Neue Deister Zeitung kreieren im Jahr 2020 NDZ v. 18. 9. einen „Stolz auf einen Pionier. Doch Unwahrheiten offizial, also amtlich, zu verbreiten, ist gesetzwidrig. Dem geschichtlichen Goebel kommt der Begriff Krimineller und Verbrecher zu (in Deutschland heute für Meineid ein Jahr Haft). Damit ist das Springer Göbel-Bild 2020 weiterhin entscheidend irreführend. Nicht, dass jemand ungenau oder angeberischen Quatsch erzählt und bezeugt, sondern dass im Jahr 1893, bei den letzten drei Gerichts-Anträgen Edisons, es um Millionen-Dollar-LIZENZ-Betrug ging. Diese Betrugsfirmen hat Henry Goebel Sr. mit gezielten Lügen zu stützen versucht. Zudem betrieb er seit 1882, die Wahrheit als Selbstbezeuger rückwirkend zu fälschen. Das zeigen die in Neue Sinnlichkeit 76, Folge 1 den Forschungsstand aufschließenden OFFENEN BRIEFE von Dr. Dietmar Moews an den Springer Bürgermeister Springfeld (RECHTSSTAAT) und an die Springer Heimatzeitung NDZ (PRESSERAT).

Folge 2 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< bringt den Goebel-Springern 2020, die nicht sagen können, woher sie wissen, was sie glauben, gültiges Verständniswissen. Man kann SIEBEN amerikanische Zeugenaussagen von 1893 lesen, die der aus Springer nach Amerika ausgewanderte Heinrich Göbel in New York in amtlichen Texten den Richtern und der Welt unter Eid angeblich gab. Begleitet von zielgerichteten freiwilligen Presseinterview-Schnipseln, die von ihm als HENRY GOEBEL Sr. kurz vor seinem 75sten Geburtstag, zwischen 21. Januar 1893 bis 8. April 1893, publiziert wurden. Wer mitdenkt, wird verstehen, dass es noch immer GOEBEL-SPRINGER 2020 geben kann – bezogen oder infolge von Hoffart und Eigendünkel, durch RECHTSWIDRIGES VERWALTUNGSHANDELN von SPRINGER und LAUTERKEITS-VERLETZUNG durch fortgesetzten FAKE von der NDZ

In Folge 3 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<, von Neue Sinnlichkeit 78, werden die drei Schlüsselpersonen EDISON, POPE und VAN DER WEYDE vorgestellt. Sie sind Quellen der Technikgeschichte – im Missbrauch zum SPRINGER Fake. POPE als prestigereicher Falschzeuge; der hoffärtige Greis PETER VAN DER WEYDE und EDISON, der Lampenentwickler – sie sind das Schlüsselpersonal der Glühlampen-Kampfzeit bis 1894: der Prior EDISON und seine Gegenspieler POPE und VAN DER WEYDE. Die Untersuchung der Rolle dieser drei Hauptakteure macht die gerichtsnotorischen Goebel-Belange verständlich. In drei Unterlassungsklagen haben GE / Edison gegen Lampenproduzenten in Boston, St. Louis und Chicago beantragt, patentamtlichen Schutz gegen Lizenzverletzungen und Millionenverluste unverzüglich zu titulieren. Henry Goebel Sr. hatte darauf, als fast 75-jähriger Ruheständler, durch von ihm mit Eid unterzeichnete 7 Affidavits (vgl. Folge 2) zugunsten der New Yorker Anwaltskanzlei Witter & Kenyon, die beklagten Lizenzverletzer gegen Edison unterstützt. In ungewöhnlich gründlicher Gerichtsarbeit wurde Edisons Recht bestätigt. Goebels erfolglose Glühlampen-Manufaktur ab 1881 als Beschäftigter der American Electric Light Company, NY. NY. die Beweisstücke, Werkzeuge und Glastuben, brachten allerdings den Erfolg der Prozessverzögerung mit absurden Affidavits. Im Kreuzverhör und Entgegenhaltungen seiner eigenen Söhne vor dem Gericht und den Klägeranwälten hätte der geschwätzige Goebel Sr. seinen Untergang erlebt. Popes EE-Abbildung der Lampe Exp. No. 3, datiert auf 1859, zeigte sich als Henry Jrs. FAKE von 1892. Die Anwälte Witter & Kenyon gaben abschließend die Verschleppungstaktik „Goebel-Defense“ zu. Henry Goebel Sr. starb am 4. Dezember 1893. Die Hauptverhandlung kam nicht mehr zustande. Edisons Patent lief im Jahr 1894 aus.

Folge 4 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit< bricht den bislang angekündigten Plan das Erinnern und Vergessen auf die Erfinder-Irreführung zu beziehen. Jetzt hat aber die Verwaltungsexekutive auf Regionsebene anstatt die Lügen in Springe zu stoppen, die rechtsstaatiche Volte angewendet. Aus Aufsichtseingriff wurde ein Opportunitätsermessen. Jetzt soll der Ministerpräsident persönlich nachsteuern. Denn der Bürger will keine Gerichtsklage. Mit dem neuen asz-GUTACHTEN >Quellenkritik zu Goebel 2021< hat der Autor Dietmar Moews den Niedersächsischen Ministerpräsident Stephan Weil auf die regionalen Kommunalaufsichtspflicht zur Kontrollsteuerung der Stadtverwaltung Springer belangt: Amtliche Lügen und irreführende amtliche Textafeln im Stadtbild, in amtlichen Büchern und im Internetz sind zu beseitigen. Deshalb OFFENE BRIEFE an den MP in Folge 4.

Folge 5 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<wird mit Originaldokumenten zeigen, welch ein Lump und Kameradenschwein Henry Goebel Sr war und wie für das Pseudoidol der Status Verbrecher bzw, Krimineller zutreffend ist.

Folge 6 von >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit< zeigt, dass Goebel gar keinen Strom hatte. Die weltbekannten technikgeschichtlichen Entwicklungsschritte der BATTERIEN und ELEKTRISCHE LAMPEN zeigen entscheidende Sachprobleme für Batterien für das elektrische Licht: Viel zu groß! Viel zu kostspielig! Viel zu schwer! Viel zu giftig durch chemische Gase für Mensch und Goebels Handelswaren im Laden!! Goebel hatte keinen Strom und keine Lampen!

Folge 7 von >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit< zeigt die Edison-Gerichtsserie um sein US-Patent No. 223.898, in der von 1880 bis 1894, technisch und semantisch weltweit patentrechtlich von vielen Wettbewerbern gestritten wurde. Erst im Jahr 1892 konnte Edison seine Finanzschwäche durch Geschäftsfusion mit General Electric zum Einklagen des patentamtlichen Lizenzrechts stärken. Firmen, in Boston, in St. Louis und in Oconto/Chicago wurden abgemahnt und auf Unterlassung beklagt. Ihre Verteidiger Witter&Kenyon brachten EX PARTE die Goebel-Defense vor. Durch die Zeitverzögerung lief Edisons Patent aus. Dann räumten die Anwälte sogar ein, dass es ihnen nicht um Beweis einer Göbel-Leistung gegangen war. Und Goebel nahm „Schmerzensgeld“.

Folge 8 von >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit< Goebel und seine Patente – belegen ob, was, wo, wer, wann, wie oder warum nicht Henry Goebel Sr. als Tüftler oder Erfinder oder Stümper zum Patenthalter wurde. Goebels Patentaffären zeugen von Begehrlichkeit, Wichigtuerei, mit gestellten Photos im Kittel von Guiseppe Verdi mit Zylinderhut. Tatsächlich, empirisch, kannte sich Goebel nicht mit den Glühlampen aus. Die zur Täuschung vorgelegten Beweislampen-Nachbauversuche, 1893 von der Beklagten Beacon in Boston, belegen Goebels Laienhaftigkeit exakt. Goebel wusste eigentlich nichts. (vgl Edison, Folge 3).

Folge 9 von >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit<exponiert die angebliche Beweislampe Exp. No. 4. Es wird die praktische Beleuchtungsgeschichte in der konkreten „Werkstattwirklichkeit von Goebel Sr. ab 1881“ gemäß gerichtsnotorischen Beweismitteln vorgetragen, so wie es vor den Gerichten 1893 entscheidend war. Sowie die nicht auf Goebel sondern auf Zeitschinden betriebene „Goebel-Defense“ des Jahres 1893, wie alle Beteiligten – Gerichte, Kläger, Beklagte – gerichtsnotorisch belegt haben:

Folge 10 von >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit<stellt 1. die amtlichen Lügen der Stadt Springe im Laufe der Jahre, seit 1893 dar. 2. werden die (etikettengeschwindelten) Kopien>Heinrich Göbel Prozeßakten< seit unbekannter Zeit in Springer mit der Fälschung durch den Springer Göbelschul-Lehrers und Schulrektors Dr. Gresky in den Jahren 1952-53 durch Übersetzungen von Englisch in Deutsch. Auf den Mappen steht: >Heinrich Göbel Prozeßakten<, es ist aber FAKE, den Springer Schulen und Lehrern bis heute mittrugen 3. Eine „Goebel-Projekt“ genannte Schulklassenarbeit im Otto-Hahn-Gymnasium Goebel-Projekt 2020 betitelt, benutzte nicht das Stadtarchiv, hielt sich irrlaufend an die Göbel-Legende 2007 und versäumte den Forschungsstand 2005/2006.

Folge 11 von >Goebel-Springer 2020 – Rechtsstaat und Lauterkeit<entfaltet den LEGENDEN-Betrieb in Deutschland und die lokalgeschichtliche LAUTERKEIT in SPRINGER zum LICHT-IDOL. Impertinent betriebene Lügen zu Heinrich Göbel von den Verwaltungschefs, der Lokalzeitung, aller Schullehrer seit 1950, spreizen sich zwischen blanken Falschbehauptungen und Münchhausen-Verklärungen: Vom US-Präsident bis zur Briefmarke und ZDF-Show, Denkmalfälschungen und Bücher – sogar die Professoren der Leibniz-Universität Hannover, Hauptmeyer und Schneider, unter ihrem Emeritus, dem Springer SPD-Multifunktionär Horst Callies, produzieren eine Göbel-Legende. Autror HC Rohde im zu Klampen-Verlag 2007 hat die Lage der Quellen nicht erfasst. Sein Buch ist keine ordnungsmäßige Qualifizierungsarbeit. 2020 kam Rohde erneut damit, dass Göbel Anteile an der Lampenentwicklung, ohne Beweis, zuspricht.

ENDE Folge 4 >Goebel-Springer 2021 – Rechtsstaat und Lauterkeit<

Fortsetzung folgt in Neue Sinnlichkeit 80

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Wahlbeteiligung unter 50 bei Landtagswahlen SACHSEN 2014

August 31, 2014

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am Sonntag, 31. August 2014

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Das Wahlergebnis der Landtagswahlen 2014 in Sachsen aus Dresden hat eigentlich die Erwartungen bestätigt: Ministerpräsident Tillich (CDU) wird erneut eine Regierung bilden können. Verhandlungen für eine Regierungsmehrheit werden mit der SPD (so, wie in Berlin) oder mit den Grünen vereinbart werden. Eine Große Koalition mit der Linkspartei und auch mit der AfD sind aufgrund einiger essentiellen Unvereinbarkeiten nicht zu erwarten.

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Die FDP und die NPD wurden mit unter fünf Prozent abgewählt.

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EINS Das Wahlergebnis ist eine zu erwartende Bestätigung der Regierung Tillich, mit der eine sichere Mehrheit der wahlberechtigten Sachsen zufrieden ist.

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ZWEI Die Wahlbeteiligung von 49 Prozent plus ist nicht an sich bedeutend klein:

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a) Die bisherige Regierung sollte in Sachsen wiedergewählt werden.

 

b) Es war sehr schlechtes regnerisches Wetter: Die Vorhersagen und noch mittags während des Wahltages in staatlichen Sendern (das ist rechtswidrig) zeigten, dass die CDU eine Regierungsmehrheit erhalten wird. Sodass nachmittags die Wahlberechtigten, die mit diesem vorausgesagten Ergebnis einverstanden sind, nicht mehr notwendig ihre Stimme dazu abgeben mussten.

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c) Eine Wahlbeteiligung ist immer dann bedenklich, wenn sie ungewöhnlich hoch ist (im Vergleich zu der gewohnten Beteiligung) oder, wenn besonders wenig Wähler sich beteiligen. Heute, bei der Sachsenwahl 2014, wurde zwar die Marke von 50 Prozent Wahlbeteiligung der Wahlberechtigen unterschritten. Doch ist die Abweichung gegenüber der vorherigen Landtagswahl Sachsen 2009, von 52 Prozent, nicht gravierend: Sachsen hatte schon mehrfach eine eher geringe Beteiligung gemessen an 100 Prozent. Nach den publizierten offizialen Statistiken hat Sachsen heute die zweitniedrigste Wahlbeteiligung nach dem Krieg gewählt.

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d) Der Anteil der Wahlberechtigten Sachsen, die noch eigene biografische Erfahrungen mit dem Quasi-Zwang zur Stimmabgabe zu DDR-Zeit haben, drücken ihre Beteiligung ganz im Sinne der „freien demokratischen Wahlen“ aus, nämlich auch das Recht nicht zu wählen.

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e) Die soziologischen Bedenken über geringe Wahlbeteiligung, wie in Sachsen 2014, müssen den soziologischen Erkenntnissen entsprechend interpretiert werden: Wir haben keine Radikalisierung, aus der Mitte weg, nach links oder rechts. Im Gegenteil, die Linken und Rechten, haben verloren. Die NPD ist sogar mit unter fünf Prozent abgeschlagen in der außerparlamentarischen Opposition gelandet.

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f) Unter dem Aspekt der Nichtradikalisierung nach links und rechts, ist der hohe gestiegende Anteil der Nichtwähler nicht in dem Sinne bedenklich, dass hieraus die „größte Partei der Nichtwähler“ die absolute Mehrheit anzeigt, die abgeholt werden könnte.

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g) Die Parteien können die Nichtwähler nicht als Ausdruck von Zufriedenheit unter den Wahlberechtigten werten. Es muss ausdrücklich erkannt werden, dass die neue Militär- und Kriegspolitik der Großen Koalition auf Bundesebene, wegen der Bundeskompetenz zwar nicht bei der Landtagswahl gefragt war. Dennoch sind es die sogenannten Volksparteien, die als Regierungsparteien damit rechnen müssen, dass die Wähler „hitlerschlau“ sind: Man kann das heutige Erfolgsergebnis für CDU und SPD tatsächlich nicht als Bestätigung für die aktuelle deutsche Kriegspolitik bewerten.

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h) Wahltag am Ende der Schulsommerferien dämpft die Wahlbeteiligung.

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Dietmar Moews meint: Ob Krieg oder Merkel-Sprechblasen – die Wähler in Sachsen bewegt überwiegend lediglich, wie es ihnen besser gehen könnte als Bayern. Man sollte von den sächsischen Wählern nicht erwarten, dass nun gerade die Leute mit DDR-Geschichte diese deutsche Demokratie besonders wertschätzen sollten.

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Die geringe Wahlbeteiligung sollte die gewählten Politiker daran erinnern, dass sie ohne den Respekt der Mehrheit Politik machen. Der AfD-Zuspruch ist keine Regierungsbestätigung.

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Offener Brief an die Heimatstadt Springe: SCHULNAME

August 28, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4832

am Donnerstag, 28. August 2014

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Die Kernstadt Springe braucht einen Namen für die Schule. Ich bekomme das in der Ferne mit und war selbst auf der nach Göbel benannten Mittelschule in Springe. Bürgerbeteiligung ist verlangt. Etwas Kenntnisse zur Stadtgeschichte, der Tradition, der Abhängigkeiten und der Veränderlichkeiten, speziell der Menschen dieses Ortes, wären wünschenswert, damit ein guter passender Name gefunden wird.

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Springe am Deister, an der Eisenbahn von Hannover nach Hameln, in Niedersachsen, ist heute eine Samtgemeinde von etwa 30 000 Bewohnern, mit 16 Ortsteilen zahlreicher ursprünglich eigenständiger Orte. Alle haben eine eigene Schulgeschichte. Hauptort und Kommunaladministration ist die sogenannte Kernstadt Springe. Hier befinden sich heute die wichtigen Schulen von Gesamtspringe. Es gibt eine angestammte Heimatzeitung – zeitweise gab es sogar drei Redaktionen: BILD, HAZ und NDZ. Man hat also Erfahrung mit Namenslöschungen und Neunamensgebungen (inzwischen tragen alle außerdem das Ehrenzeichen des Fortschritts – wie Lise Meitner – nämlich ein „.de“, NDZ.de, HAZ.de, BILD.de).

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Namensvorschlag für die zukünftige IGS in Springe:

Vorab noch eine Grundvoraussetzung für den zu suchenden Namen. Frei, je nach politischem Willen der Springer, ließe sich jedes Jahr ein anderer attraktiver Name für die Schule wählen – es bliebe immer IGS-Springe.

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Welcher Name passt zum Otto-Hahn-Gymnasium von Springe am Deister?

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Die Grundvoraussetzung für den Schulnamen sind Wertschätzung, Achtung und Respekt und Liebe, die jede Gesellschaft mit jeder Schule haben sollte. Es sind also alle Bürger gemeint, alle Springer gefragt, alte wie junge, Steuerzahler und Schulkinder, Alteingesessene und Zugezogene. Doch ist nicht die Frage, ob der Name den Unbedarftesten gefallen soll (IGS-McDonald), ob kleine Mädchen eine IGS-Barbie cool fänden oder die IGS-Manuel-Neuer mehrheitsfähig wäre – es zählt hingegen die Bedeutung des Namens für eine imaginierte Wertschätzung durch alle Menschen in unserer Welt.

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Hat man dies verstanden, dann drängt sich der Name der Schule für Springe auf. Denn in Springe gibt es eine Otto-Hahn-Schule. Das OHG hat auf diesem Weg bereits mit Springe und mit den Springer Schulnamen zu tun.

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Dazu passt wunderbar der Name einer bedeutenden Frau und Naturforscherin, der, wie man weiß, selbst Otto Hahn sehr viel verdankte.

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Folglich lautet der Vorschlag: Lise Meitner – die bedeutende Naturwissenschaftlerin für die IGS-Springe.

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Lise Meitner ist nämlich Kollegin von Otto Hahn gewesen – für den sich schon vor vielen Jahren berufene Springer Namensfinder gemeinsam entschieden hatten – der das Otto-Hahn-Gymnasium seitdem in Springe verziert.

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Lise Meitner. Beide, Meitner und Hahn haben in Berlin am Wannsee ihre unglaublichen Entdeckungen zur Atomphysik gemacht und erste labortechnische Versuchsanlagen gebaut und zur Forschung eingesetzt.

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Was also Legionen von Schülern auf Berlin-Klassenfahrten erleben, den Besuch des Lise-Meitner-Instituts am Wannsee, fände mit „Otto Hahn“ und „Lise Meitner“, zwei Sternen der Wissenschaft unserer Welt – durch die Benennung der wichtigen Schulen in Springe Ausdruck des Hoffens auf Können durch Wissen.

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Zum Peinlichen noch dies: Ich hatte als Wissenschaftler für das ZDF im Jahre 2005 ein Gutachten zu dem aus Springe stammenden Heinrich Göbel erstellt. Darauf hat das ZDF und auch das Deutsche Museum München bestätigt, dass Göbel keinerlei Teilhabe an der Entstehung der Osram-Glühlampen gehabt hatte. Das Deutsche Museum hat etwaige Zuschreibungsverirrungen seitdem auch benannt.

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Was ich nach jahrelangem Gesamtstudium des sehr umfangreichen Konvoluts in us-amerikanischer Sprache, ca. 6.000 Blatt Gerichtsakten (im Springer Heimatmuseum) sowie des unerwartet umfänglichen Quellenreichtums in den internationalen Elektrotechnischen Zeitungen der Elektrifizierungszeit im 19. Jahrhundert (in Rethen, im Archiv der Leibniz-Universität) fand, war zweifelsfrei aufschlußreich und äußerst zeitintensiv.

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Es wundert mich nicht, dass der flüchtige „Göbel-Kriminalroman“ des Lehrers Chr. Rohde, der beim Verlag von Dietrich zu Klampen als Schnellschuss erschien, ohne das Studium all dieser Dokumente auskommen muss. Man glaubte so, irgendwie -, statt nach wissenschaftlichem Wissen zu fragen.

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Was ich an Rohde, zu Klampens und Callies Springer Irreführung der Öffentlichkeit bedauere ist, dass die Schlusszusammenfassung von Rohdes Göbelbericht aussagt:

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Der eine glaubt dies, der andere das – Rohde glaubt an Professor Callies und die Althistoriker von Hannover, die von der Elektrotechnik-Geschichte so wenig wie von einer methodisch ordentlichen systematisch-semantischen Inhaltsanalyse verstehen. Oder den Text gar nicht gelesen und nicht betreut haben. Das heißt ganz einfach, ein Kategorienfeld von Hilfshypothesen zusammenzustellen, also ein vollständiges Fragensystem und dazu sämtliches Textmaterial durch zu prüfen, den Befund zusammenzufassen und zu interpretieren.

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Rohde hätte besser das vorhandene Material gesichtet und vollständig gelesen, bevor er mit lückenhaften Etwaigkeiten rausgekommen wäre – und die Universität Leibniz hätte sich einen Promotions-Skandal erspart, wenn professionelle Technikgeschichtler und nicht Althistoriker mitgewirkt hätten. Rohdes LEGENDE argumentiert nicht wissenschaftlich, sondern mutmaßlich, und kommt zu der Kernansage:

 

Ich weiß es nicht. Ich weiß es nicht, so lautet nach der Universität Hannover der aktuelle „Forschungsstand“.

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Hätte Rohde einen belastbaren Forschungsstand zu Göbel erarbeitet und die vorhandenen Dokumente gründlich ausgewertet, wäre auch ihm klar geworden, dass keinerlei elektrotechnische Leistung dem Springer Auswanderer entsprang. In Wirklichkeit entsprach dem eine zeitlang das Deutsche, heute nur noch das Springer Gerücht zur Göbel-Bastei, zum Geburtshaus und zum 4711-Flaschen-Nachbau des Museumsgründers, Architekt Günter Haupt, aus den 1970er Jahren, die Professor Callies mittels Lügenbriefen an Ministerien und Briefmarkengremium, im Jahre 2004 noch,  auf die Briefmarke hat hieven lassen.

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Modell Callies / Rohde 2004

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Was für ein törichter Mann Herr Göbel war, wird an der Transatlantikausreise deutlich: Göbel, der bis dahin das Deistertal höchsten zu Fuß oder auf einem Langholz-Pferdewagen verlassen hatte, beschliesst auszuwandern. Wie idiotisch das geschah, kann man empfinden, wenn man weiß, Göbel, Ehefrau und zwei Wickelkinder überquerten den Atlantik im Winter. Sie stachen ohne außergewöhnliche Not im November 1848, von Bremen aus, mit einem kleinen Zweieinhalbmaster in See.

Im April 1849 landeten sie in New York Eastside Manhattan. Zwei Querstraßen vom Kai entfernt mietete sich Heinrich Göbel als Henry Goebel, Optiker (wo von er überhaupt keinerlei Ahnung hatte: Mehrere Meter breit stand am angemieteten Laden der Schriftzug in Versalien „OPTICIAN“; darauf ließ „Optiker“ Goebel Visitenkarten drucken), in der Monroe Street ein und machte eine Art An- und Verkauf Empfangsgeschäft für Einwanderer aus Deutschland (woher er auch eine Auswahl von Kuriositäten und Raritäten hatte, die er gegen die ersten Dollars zu Tiefpreisen in Zahlung nahm – Beschiss und Streit sind überliefert – und im Schaufenster als Eigenmanufaktur ausgab). Da blieb er bis zum Lebensende.

Noch einmal:

November bis April, also über den Winter, mit einem kleinen Segler und zwei Kleinkindern über den Nordatlantik – kein moralisch sauberer Mensch macht sowas ohne Zwang?

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Zwischen 1878 und 1895 wurden von den führenden Technikern, Edison, Westinghouse, Tesla und zahlreichen im Fach prominenten Physikern und Handwerkern, die Elektrifizierung, Folge des neuen Elektromotors, weltweit diskutiert, von Amerika bis Russland, England, Frankreich, selbst Werner von Siemens in Berlin entwarf Glühlampenideen u. a., zehn Jahre dauernde Prozesse zwischen Lampenentwicklern, Patenthaltern und der damals neuen Lampenindustrie wurden in New York geführt. Alle Prozesse gingen zunächst um Patentqualitäten und dann um Lizenzbetrug. Henry Goebel hatte mit diesen Prozessen gar nichts zu tun, lediglich als Stadtklatsch über Prozesse zum Elektrischlicht fanden die deutschen Einwanderer ab 1880 auch in der deutschen Zeitung Informationen – und man redete natürlich darüber. Goebel hatte eine kleine Mappe mit ausgeschnittenen Zeitungsberichten zu den Edison-Entwicklungen gesammelt, haben seine Kinder vor Gericht bezeugt.

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Dabei sind die Entwicklungsgeschichte und die tatsächliche Patentgeschichte der Glühlampen vollkommen klar und eindeutig. Es wurden in allen modernen Ländern Elektro-Fachzeitschriften gegründet, die noch heute da sind (s. die deutsche ETZ). Sie waren damals so epochal und avantgardistisch wie heute die IT-Revolution ist. Geradezu jeder kleine Trick wurde international diskutiert und ist in den Fachzeitschriften sowie in Briefwechseln dokumentiert.

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Die Elektrophysik beginnt zielgerichtet bereits im 17. Jahrhundert und schleppte sich hin, weil man nur schlappen Batteriestrom erzeugen konnte. Dann, mit der Dampfmaschine und dem Dynamo explodierte die Elektrifizierungsgeschichte. Und das ganz neue Patentrecht entstand, das lediglich innerhalb nationaler Grenzen galt und überall extra anzumelden war. So standen die Laboratorien von Edison / General Electric mit französischen und insbesondere britischen Entwicklern in engem persönlichen Kontakt und Austausch, was geht und was nicht.

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Edisons Durchbruch für die High-Tech-Lampe erfolgte im Jahr 1879, mit der Konzeption die der Brite Lane-Fox in England – mit dem Edison in engem schriftlichem Austausch stand –  bereits 1878 patentieren gelassen hatte – doch Lane-Fox konnte seine eigene Entwicklung nicht bauen und hielt das dann auch für unmöglich. Als alle anderen die hochohmige Vakuum-Konzeption aufgegeben hatten, gelang dann dem Edison-Team in New York eine zu bauen und, die eine bemerkenswerte Betriebsstunden-Brenndauer erreichte.

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Bauen konnte das Erfolgspatent dieser feinmechanischen Hightech-Entwicklung von Edison im Jahr 1879 nur Edison selbst. Wichtiger Bestandteil der ersten Patente waren nicht mal technische Neuerungen, sondern bestanden in der delikaten Herstellungsgeschicklichkeit. Von Serienproduzierbarkeit, Transportfähigkeit, Stromverbrauchsgünstigkeit und marktgängigen Verkaufspreisen war noch nichts zu sehen. Deshalb wurden dann auch sehr bald verbesserte, technisch sehr veränderte Folgelampen entwickelt und patentiert (Wechselstrom, Metallglüher, Gas usw.).

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Mit seinen Glühbirnenpatenten und den Lizenzprozessen gegen Lizenzbetrüger war das in Deutschland so sehr beneidete Universal-Erfindergenie Thomas Alva Edison pleite gegangen und hatte seine Laboratorien an eine Aktiengesellschaft verloren – General Electric. Erst die Finanzkraft der General Electric half die Patente durchzusetzen – als sie nach 15 Jahren ausgelaufen waren – wurde also dennoch kein Geld damit verdient.

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Heinrich Göbel Senior taucht als Henry Goebel SR. am Ende der vier Elektro-Lampen-Lizenz-Klagen, ganz kurz, im Jahr 1892 (also über zehn Jahre nach den wichtigen Edisonpatenten, in den Elekrotechnischen Fachblättern) als gekaufter Zeuge auf, in vier verschiedenen US-Staaten, mit von ihm bezeugten schriftlichen Erklärungen, auf Seiten der Lizenzbetrüger (belegt ist auch, dass sich Goebel bereits im Jahr 1885 den Anwälten als falscher Zeuge gegen Edison angeboten hatte – die haben ihn geprüft und als nutzlosen Betrüger erkannt. Während der selbe Quatsch dann 1891 zur Verschleppung der Verfahren als „Goebel-Defense“ in die Lizenzprozesse eingeführt wurde: Man wollte Edison die Patent-Lizenzen nicht zahlen, mit der unerwiesenen Behauptung begründet, angeblich Goebel habe bereits 25 Jahre vor Edison eine elektrische Lampe gebaut, was der beschwören wollte) – es erwies sich als Unsinn. Aber die frühesten Edison-Glühlampen-Patente verjährten durch Prozessverschleppung:

Gerichtlich ging es um die Verletzung eines geltenden staatlichen Patents. Die „Goebel-Defense“ dagegen argumentierte mit technischen Qualitäten, war also im Sinne der forensischen Streitformalen EX PARTE, d. h. ungeeignet, gegen einen Antrag auf unverzügliche Unterlassung der Patentverletzung.

Es waren Firmen gegründet worden, die mit Edisons Patenten Lampen herstellten und vermarkteten, aber keine Lizenzen von Edison erwarben oder an ihn bezahlten. Die brachten 12 Jahre nach der entscheidenden staatlichen Edisonpatent-Erteilung schließlich den alten Goebel, der auch noch nach Boston reisen musste, um Beweisstücke nachzubauen – was ihm weder gelang, noch wusste er, wie es gehen sollte. (Vorgelegt wurden „Affidavits“ – es handelt sich um von Anwälten aufgesetzte Texte, die nur ausnahmsweise Goebels Unterschrift tragen; das Gleiche mit den Patentanmeldungsversuchen – überall fremde Handschriften, ab und zu nur Goebels Maikäfergekracksel; Goebel hatte dem Gerichtsvollzieher beglaubigt, dass er nur in deutscher Sprache bezeugen könne – bald ging es dann munter in Juristen-Amerikanisch weiter (Fotokopien davon in Springe und in meinem eigenen Archiv). Goebel hat da als bezahlter falscher Zeuge Sachen unterschrieben und bezahlt genommen, die er gar nicht lesen konnte – Bezahlungen sind für Henry Goebel Jr. belegt.

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Heraus kommt außerdem – und das ist eben haarklein und peinlichst belegt – dass Göbel ausgehend von den frühen Edisonpatenten und von den frühen Edisonlampen in New York als Patentbetrüger aufgetreten ist und Investoren betrügerisch um viel „Kleingeld“ gebracht hat.

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In diesen Fällen war Goebel selbst von den verschiedenen Geschädigten als Betrüger entlarvt, in Zivilklagen in New York angeklagt und verurteilt worden. Mal hat er eine Dampfmaschine mit Stromgenerator geklaut bzw. unterschlagen, mal hat er das Investment einfach verbraucht und keine Lampen liefern können. Dann hat er keine Abrechnungen gemacht, unterschlagen, wenn Rendite zu zahlen gewesen wäre.

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Goebel ist also selbst als Betrüger in Gerichtsverfahren verurteilt worden! (Davon auch NICHTS bei Chr. Rohde und zu Klampen)

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Mehrfach hat Goebel von Patentanwälten Edisonpatente auf seinen eigenen Namen anzumelden versuchen lassen, was vom US-Patentamt natürlich mehrfach – ausführlich mit Textbegründung, an welchen Stellen Goebel zu klauen versucht hatte – abgelehnt worden ist (liegt Alles schriftlich in Springe vor).

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Nachdem die ersten Bogenlampen in New Yorks Straßen grell leuchteten und knatterten und Edisons Demonstration seines maßvollen, stillen Glühlampensystems eindrucksvoll vollbracht war, begann ein Elektrolampen-Goldrausch in New York.

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Einige von Edisons Speziallaboranten hatten eine eigene Lampenfirma (American Light) ausgegründet, um mit ihrem Insiderwissen selbst auf den Markt zu kommen. Henry Goebel Sr., der davon Zeitungsausschnitte in der Deutschen Zeitung gefunden hatte. Auf die Suche nach einem Handwerker, zunächst einen Uhrmacher (drei Goebels hatten sich die Berufsbezeichnung „Uhrmacher“ genommen, Henry Sr, Adolph Otto und Henry Jr.) der Verbindungsklemmen anfertigen sollte, meldeten sich die Goebels. Später suchte die American Light einen Handwerker, der Kohle-Glühfäden brennen könne. Die Goebels verpflichteten sich bei dieser neuen Lampenfirma, ganz in der Nähe, Grand Street. Henry Sr. behauptete später, entgegen des schriftlichen Arbeits-Vertrags, er sei als angeblicher Spezialist angestellt worden. Sein Sohn Adolph Otto brachte zunächst seinen Vater, Henry Sr. gleich noch als eingeweihten Handlanger mit. Goebel Sr. erhielt Ende 1881 (5. September 1881) einen Arbeitsvertrag auf Probe für sechs Monate, bereits im Mai 1881 Adolph, am 5. September 1881 Henry Sr. (diese Verträge sind in Springe im Museum und in der Schule, als Abschriften oder Kopien archiviert). Goebel wurde sehr bald, vor Ablauf der Probezeit, entlassen, weil Goebel keine einzige brauchbare Kohle herstellen konnte.

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Die Glasbläser, die von der American-Lampenfirma in Goebels Werkstatt-Laden Monroestreet geschickt wurden, um Goebels Kohlen einzubauen, haben unabhängig von einander in den Gerichtsprozessen bezeugt, dass Goebel handwerklich sehr ungeschickt war und ihnen Kohlen (Glühelemente) gab, die er aus gekauften Edison- und Maxim-Glühlampen herausgeholt hatte. Denn die Goebel selbst zustande brachte ließen sich nicht verwenden. Und das wars.

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So hatte aber Goebel Sr. ERSTMALIG 1881 direkt und konkret mit der ganz jungen New Yorker Lampenindustrie Kontakt gehabt. Sein Sohn Adolph Otto war noch bis 1882 als Hilfsarbeiter dort tätig und konnte noch von den weiteren Misserfolgen berichten, bis die Firma „American Light“, pleite war. Das hieraus bezogene Insiderwissen versuchte Goebel dann selbst zu vermarkten, was zumindest indirekt – als falscher Zeuge in den Prozessen 1892 – noch auf kriminelle Weise geschah. Während Goebel selbst sich schon vorher als Zeuge, im Jahr 1885, New Yorker Anwälten angeboten hatte. Wurde er von denen interviewt. Sie durchschauten Goebels Versuch als Trittbrettfahrer und schickten ihn weg (auch das steht in den Prozessakten, zitiert in den Elektro-Zeitungen; nachzuprüfen in Universitätsbibliothek der Leibniz Universität Hannover in Rethen).

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Das ist schon kurios, dass Henry Goebel Sr, der mit einem kleinen Ponywagen und einem Fernrohr für Pennyspenden in Manhattan nächtliche Sternbeschauungen für Touristen durchführte, mit einer Guiseppe Verdi-Verkleidung seiner Zeit, dem Bart, Gehrock und Zylinderhut herumzog, und wie er die Touristen mit Judenwitzen unterhielt. Die Leute lachten, wenn Goebel den Stern „Jupiter“ als „Jew Peter“ aussprach. Er sprach nur gebrochen Amerikanisch, hatte Öllampen auf dem Ponywagen, die 30 Jahre später von nachbarschaftlichen, bezahlten Zeugen, in Eidesstattlichen Erklärungen als Glühlampen beschrieben worden sind.

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Betrachtet man die Lebensszenerie der Einwandererfamilie Henry Goebel Sr, ergeben sich soziologische Tatsachen, die hervorzuheben sind, will man sich ein Bild machen.

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Goebel war ohne Geld und ohne soziale Beziehungen nach Manhattan gekommen, wendete sich an Deutsche, die er zufällig traf. Dadurch bekam er die Adresse einer deutschen „Pilgrim“-Freimaurerloge in New York – ein Geselligkeitsverein – dem er bald beitreten konnte. In diesem Verein von Deutschen in New York verkehrte Goebel wie unter Parteigenossen. Man beredete die Belange der Einwanderer, gab sich Tipps, vermittelte Kontakte oder schloss auch persönliche und familiäre Freundschaften. In diesem Deutschenverein fand Goebel alle seine Möglichkeiten der sozialen Expansion, einen Buchhalter, der ihm Geld lieh, einen Schmuckhändler der kleine Erfindungen machte und ein Patent hatte, der ihm Kommissionsware in den Laden besorgte, der Goebel einen deutschen Patentanwalt vermittelte, Herrn Paul Göpel. Innerhalb vieler Jahre seiner Mitgliedschaft bei den „Pilgrims“ hatte Henry Goebel Sr. – davon selbst völlig unbekümmert – zahlreiche schreckliche Streitereien und Prozesse, beklagt vor dem New Yorker Gericht.

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Man muss es selbst nachlesen: Goebel lebte ausschließlich in Eastside, Downtown Manhattan, dem Deutschen-Einwanderplatz von New York in Amerika. Goebel verkehrte mit neuen deutschen Einwanderern und mit den Deutschen, die er in der Pilgrim-Loge kannte. Goebel sprach kaum Amerikanisch. Aber auch Deutsch lesen und schreiben konnte er kaum – Goebel hat nie Deutsch lesen und schreiben geübt. Sein täglicher Kampf mit dem Trödelladen im Wohnhaus Monroestreet, und den Reparaturaufträgen spannte die gesamte Familie mit ein. Wir können das daher wissen, weil zu den von Goebel im Jahr 1891 für die Anwälte der Edison-Widersacher unterzeichneten Eidesstaatlichen Erklärungen, die eigentlich das gesamte Leben Goebels in America zeitlich umfassen, sämtliche noch fassbaren Zeugen persönlich vor Gericht gezogen worden waren. Diese Zeugen, meist solche, die in Goebels Werkstatt gearbeitet hatten oder Hausnachbarn waren (und gar nichts von Lampen wussten), wurden ja unabhängig voneinander in den Prozessen, teils in Kreuzverhören, vernommen, aber jeweils zu den selben Geschehnissen. Also:

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War Goebel im Jahr 1854 bei der Polizei, weil er auf seinem Hausdach eine Explosion verursacht hatte?

Konnte Goebel 1854 über eine Batterie verfügen, mit der ein solches Bogenlampenfeuer auf dem Dach hätte von ihm verursacht werden können? ANTWORT: NEIN. Weder technisch noch bezahlbar hatte Goebel zu jener Zeit 1854 eine solche Batterie.

Hatte Goebel eine öffentliche Vorführung von angeblich „eigenen Lampenpatenten“? Welche Unregelmäßigkeiten gab es mit Kuhlenkampf, dem Patentpartner von Goebel? usw. usf.

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Es finden sich also Gerichtsakten – die gar nichts mit Edison oder mit Lampenpatenten zu tun hatten – und Zeugenprotokolle über all die Jahre in America. Allein die Angebergeschichten Goebels über die teils kuriosen Raritäten in seinem Ladenschaufenster, eine Zahnarztpuppe, eine Fernrohrlinse, gläserner Wohnzimmerspringbrunnen, Kuckucksuhren u. a. die er verschiedenen Zeugen zu verschiedenen Zeiten erzählt hat, ergeben eine disaströse Farbe.

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Es ging eigentlich immer um grenzwertige Ausnutzungen und Betrügereien, Vertrauensbrüche und Rücksichtslosigkeiten. Goebel hinterlässt ein wirklich übles niederträchtiges Persönlichkeitsbild, gerissen und dumm gleichzeitig, vermutlich auch aus einer gänzlich unkultivierten Kreatürlichkeit des Lebenskampfes, unfähig sozial verlässlich zu sein. Anbetracht all der Zeugnisse zum Verhältnis Goebels innerhalb der Goebelfamilie und der unglaublich platten Denunziationen seiner Söhne, als falsche  Zeugen vor Gericht

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Sieht man Goebels Handschrift, auch die seiner Söhne (Postkarten von Sohn John C. Goebel im Deutschen Technikmuseum Berlin), war es eben damals für Einwanderer mit der Sprache, Lesen und Schreiben, schwer. Und wir wissen, dass Heinrich Göbel als Kind schon in Springe kaum die Schule besucht hatte und ein unglaubliches Abgangszeugnis als Abschrift im Archiv liegt, auf dem ein mitleidiger Pastor noch mildernde Worte drunterschrieb.

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Goebel Sr. sowie weitere Söhne und Töchter sowie besonders Henry Goebel Jr. wurden von den Gerichten der gerichtlichen Falschaussagen und der Bestechlichkeit überführt. Henry Jr. hatte zuletzt behauptet, Vater Henry Sr. sei ein Stümper gewesen, hätte handwerklich gar nichts gekonnt, weder Löten noch Glasblasen. Die zerbrochenen angeblichen Göbellampen habe er, Henry Jr., gemacht.

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Dann waren alle möglichen New Yorker Glasbläser vor Gericht und jede einzelne vorliegende Lampe konnte den verschiedenen Glaskünstlern zugeordnet werden – von der Einkaufsquittung der Rohlinge (zusätzlich Zeugnis des Glasverkäufers) bis zu den benutzten Werkzeugen. Solche evakuierten Elektrokolben waren sehr schwierig herzustellen. Es ist von allen Glasbläsern bezeugt, die bei Goebel in der Werkstatt /Ende 1881 im Auftrag der American Lights (aus der Grand Street) Glasarbeiten gemacht hatten, dass Göbel selbst absolut nicht fähig war einen Kolben abzuisolieren, sodass das Vakuum hielt. Goebel hatte aus Edisonlampen die Glühfäden entnommen, um sie in den Glasarbeiten der Glasbläser zu verwenden. Er hatte zwar ein Brenneisen, konnte dennoch selbst keine haltbaren Bambus-Glühfäden herstellen.

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Das Wort „air-washing“ und die Bedeutung für das „filament“ kannte Goebel bis zu seinem Lebensende nicht. Dabei handelt es sich um einen technische Erfindungstrick Edisons, ohne den keine haltbaren Bambus-Glühfäden herzustellen waren, nämlich okkludenten Sauerstoff durch Vorglühen aus den Kohlefäden herauszuholen. (Vom „air-washing“ hat Krimiautor Lehrer Rohde, der die Glühlampenentwicklung thematisiert, nichts gewusst. Es ist aber exakt das technische Nadelöhr hinsichtlich der Tauglichkeit von Bambus als Filament, worum es den Springer Göbel-Indianern stets ging).

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Göbel hatte noch im Jahr seines Todes versucht, zur Demonstration seiner Behauptungen in Boston, Nachbauten vor Zeugen zu machen. Er fuhr dafür auf Anweisung der Anwälte Witter & Kenyon nach Boston – konnte und wusste es aber nicht wie es ging. Zum Beispiel fehlte das „air-washing“. Der alte Göbel, mit zittrigen Händen, war extra von New York nach Boston gereist und konnte nicht mal mehr ein Glas erhitzen – war zwar scharf auf das Zeugengeld, doch er konnte nichts, was vor Gericht Geltung hätte haben können). Die dabei entstandenen „Beweisstücke“ wurden von verschiedenen Lampenbauern der Beacon-Pump in Boston gebaut, hatten keine Leistung im Test (und wurden inzwischen in einem US-Museum in einer Kiste wiedergefunden – die wurde alle nicht von Goebel, bei Goebel, sondern in Boston von namentlich bekannten Lampenbauern (Cary) erstellt).

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Noch heftiger der Goebelsohn Henry Jr. Der Sohn Henry brachte für Bestechungsgeld einige nachgebastelte Glaskolben vor Gericht und beschwor Alles und wurde schließlich wegen Falschaussage überführt, weil er plötzlich von Allem das Gegenteil behauptete. Henry Jr. hatte die Seiten gewechselt und erhöhtes Bestechungsgeld von der Gegenpartei vor Gericht bezogen. Schließlich wurde er vom Gericht als Betrüger, an der Grenze von Schwachsinn und Trunkenheit, rausgeschmissen.

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Man kann es in den weltweit publizierten Dauerberichten über die Patentprozesse nachlesen (Alles in Rethen frei zugänglich). Alles peinlich für Goebel. Aber soll das auch peinlich für Springe sein?

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Henry Goebel Sr. hatte die letzten Gerichtseskapaden seiner Söhne, insbesondere Henry Jr.s, der ihn ja vor Gericht denunziert und beleidigt hatte, nicht mehr mitgekriegt. Es war in Goebels Todesjahr und er lebte in einem Altenheim – ohne Eigenbau-Elektrolampen.

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Aula der Heinrich-Göbel-Realschule in Springe, 1967

Aula der Heinrich-Göbel-Realschule in Springe, 1967

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Nach all den niederträchtigen – ich will es mal „Überlebenskampf eines armen Einwanderers“ nennen – Zeugnissen, wie Goebel alle seine deutschen Einwandererfreunde betrog und belog, die Freimaurerloge der Deutschen, die ihn anfänglich mit einem Patentanwalt zusammengebracht hatte (der lesen und schreiben konnte), den er dann betrog und tätlich angegriffen hat (gerichtsnotorisch). Wie er seine eigene Ehefrau, Mutter von 13 bis 14 Kindern, fertig machte, sie über die Fähre nach New Jersey jagte, Botengänge zu machen, wie er seine erwachsenen Söhne schlug, wie er unglaubliche Angebereien verbreitete. Die Akten sind voll damit: Goebel war ein übler, geifernder Wicht. Bis hin zu einer in New York in der Zeitung angekündigten Vorführung neuer Goebel-Elektropatente, die er dann aber gar nicht vorzeigen konnte, weil er keine hatte – all das ist dokumentiert (allerdings nicht in Rohdes Kriminal-Legendenroman).

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Dass hauptsächlich einige deutsche Hochstaplernaturen, einschließlich der Neuen Deister Zeitung (NDZ) von IC Erhardt in Springe, einen Göbel-Erfinder erfanden (NDZ-Beleg aus dem 19. Jahrhundert), dem muss man schrittweise nachgehen, um sich vor den Kopf zu schlagen, wenn man sieht, wie Calenberger-Kollektiv-Intelligenz geführt werden kann:

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Eine Elektrozeitung wird zum Geburtstag falsch zitiert. Ein späterer Widerruf „the biggest fraud in electric-history“ wurde dann zwar wieder von der ETZ (Elektrotechnische Zeitung) gebracht, jedoch in der NDZ vom kleinen Springe stand das nun nicht. Die NDZ stützte sich später lieber auf die deutsche Lampenindustrie und den Brockhaus, voran OSRAM. Später stützten dann auch Siemens und das Deutsche Museum München diese rein deutsche Göbelaffäre. Bis die Nazis „Göbel vs. Edison“ hochzogen.

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Schließlich konnten Altnazis, wie der zugewanderte Springer Stadtdirektor Gustav Degenhardt, der nach dem Krieg den Springer Juden den Judenfriedhof als Wohnhaus-Baugrundstück abschacherte, ja abpresste (links neben der alten Superintendentur, Völksener Straße). Dieser Degenhardt baute auf dem Judenfriedhof sein Privathaus -, der sich nicht gescheut hatte, an Bundespräsident Theodor Heuss verlogenen Briefe aus Springe zu schreiben, und zum Jahrestag 1954 ein Stadt-Fest zur Lampenerfindung inszenierte. – Mancher Springer, nach dem Krieg, im Gefühl der Deutschen Fußballmeister von Hannover 96 und der Fußballweltmeisterschaft in Bern, wird sich noch erinnern können, wie groß der Umzug war, ein Licht-Chor, ein Motivwagen mit Riesenfernrohr, ein großes OSRAM-Reklameleuchtzeichen an der Deisterpforte, alle Schulen machten mit, alte Springer und die vielen zugewanderten Heimatvertriebenen – sogar das Wetter war gut beim Licht-Fest 1954.

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Mit der 1939 auf den Weg gebrachten Mittelschule für Springe kam es zur ersten Namensnennung.

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Ich ging selbst zur Heinrich-Göbel-Kreisrealschule für Jungen und Mädchen in Springe. Zuerst in der „Baracke“, dann der „Neuen Schule“, 1951 Hinter der Burg / Ecke Schulstraße gebaut, später mit Umzug zum Erstbezug in den Schulneubau von 1965 (Schulzentrum Süd / Schwarzer Koppelweg).

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Ich finde und wir – ehemalige Schüler mit denen ich noch heute Kontakt habe – finden dieses Idolproblem der Nachkriegszeit heute, nach dem Motto „wir haben ja sonst nichts“ oder „Hameln hat ja auch den Rattenfänger“, nun, nachdem man das besser weiß oder wissen könnte, als Geschichtstatsache für erledigt. Das amtliche Springe allerdings bricht mit offizialer Lügenverbreitung unseren Rechtsstaat mit Fake.

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Wie absurd einige Springer Geschichtsfälscher aufgeladen waren und sind, sieht man noch im Ankauf der letzten überhaupt gedruckten Brockhaus-Ausgabe für die Springer Stadtbibliothek. Man sieht den Göbel-Idolisierer Chr. Rohde auf dem Zeitungsphoto, OHG-Lehrer in Springe, der den neuen Brockhaus vorzeigt, in dem wiederaufgenommen unter dem Buchstaben „G“, ganz in der Nähe von Goebbels, infolge vollen Einsatzes der Springer Museumsaktivisten gegen die Brockhaus-Redaktion, Callies und Rohde, wieder „Göbel“ gedruckt worden war:

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„Göbel, Heinrich (geboren 1818 in Springe -1893 in New York gestorben) der 25 Jahre vor Edison…“ (also fast noch in Springe) bereits die erste Parfüm-Pressglasflasche zur Glühflasche umgebastelt haben soll, die im Jahr 2004 von Professor Callies, Lehrer Manthey und Rohde auf die Briefmarke gebracht worden war. 

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Also, so eine 4711-Lampe ist technisch nicht möglich, weil das Pressglas nicht zu verarbeiten ist. Batteriestrom hatte Göbel vor seiner Auswanderung 1848 nicht. Außerdem haben die Strom führenden Drähte völlig anderes Wärme-Ausdehnungsverhalten als das Glas, so dass kein Vakuum zu halten wäre. Ohne Vakuum verbrennt aber jeder Glühfaden usw usf. Es ist einfach nur dummer Quatsch, den bis heute kein Springer Physiklehrer den Springer Schülern mal demonstriert hätte – wirklich schlimm. Kein Springer Lehrer hatte den Mut oder das technische Wissen, als ich meine empirische Forschung zum Idol Göbel durchführte (in den Jahren 2004 und 2005), in den Tiefeninterviews hierzu Angaben zu machen.

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Die meisten Lehrer in den sechzig Jahren seit 1950 waren ja ebenfalls fremde zugezogene Neuspringer, die das Lokalidol nicht anzweifeln mochten.

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Und so ist auch das Lavieren des Lehrers Rohde zu erklären: Die einen glauben dies – die anderen nicht.

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Da stehen schließlich eine Göbel-Bastei, ein falsches Göbel-Geburtshaus, eine Göbelstube mit Göbelteller (Wirt Koch zeigte inzwischen Einsicht), eine Göbelstraße, eine Unter der Göbelbastei, eine Göbelabteilung im Museum, Jubiläumstage, die Lexikoneinträge, lügenhafte „Stadtchroniken“ von 1953 und 2002, die Briefmarke, ein Schulname und all die Lehrer der HGR auf dem Spiel – wie bitte? über sechzig Jahre lang haben Lehrer in Springe die Schüler mit dem großen Sohn der Stadt belogen und getäuscht.

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Man sollte jetzt aufhören damit.

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Hinterm Deister, aus Hannoverscher Sicht, sollten mehr zukunftsweisendere Impulse entstehen können. (Es gibt ja eine wegweisende LED-Lichtelektrik-Industrie in Völksen). Das Paar Lise Meitner und Otto Hahn zu versöhnen wäre ein überregionales Zeichen und für das Deistertal eine selbstgestellte Aufgabe für die Zukunft.

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Man hat uns Schüler damals bewusst angelogen. Der damalige Rektor der Mittelschule hatte mit Schülern im Englischunterricht Gerichtsakten mit Göbel ins Deutsche übersetzt (liegen in der Schule). Ich habe die Originale aufgesucht und musste erkennen, dass der Rektor an all den Stellen diese Übersetzungen abgebrochen hatte, wo deutlich war, dass Göbel ein Idiot und ein peinliches Grossmaul war. Ich habe noch Schüler von damals gefragt, warum denn da, wo es interessant wird, die Übersetzungen abbrechen? Die Schüler der Mittelschule von 1953 und 1954 wussten es nicht.

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Ich weise zuletzt auf eine Gedicht von Martin Jäger hin, dem Springer Forstmann, der in Springe den städtischen Forst leitete und der zur ersten Werbung der deutschen Lampenindustrie mit dem Namen Göbel in Springe „50 Jahre Glühbirne“ – das Ganze fand im bedrängten Jahr 1929 statt – mitwirkte. Martin Jäger, der eingewanderte Sachse aus Leisnig und Kamenz, der in der Springer Feldmark im Deistertal Windbrüche und Pappeln als Blickpunkte pflanzte und die „Jäger“-Allee anpflanzen ließ, dichtete: „das Licht wurde den Springern von Fremden gebracht“ und machte sich noch lustig (Das Gedicht hat auch die NDZ gebunkert). Der Martin-Jäger-Allee“- Jäger, der hatte das Licht im Schatten von Springe verstanden.

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Martin Jäger hätte auch für Lise Meitner als Namenspatronin für eine wichtige Schule gestimmt, davon bin ich überzeugt.

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P. S. Im Springer Stadtarchiv sind zahlreiche Ausgaben der „Neue Sinnlichkeit“ Blätter für Kunst und Kultur vorhanden, in denen umfangreiche Göbelmaterialien und Studien, Gutachten und faksimilierte Dokumente zu finden und ins Deutsche übersetzt sind, die ich herausgegeben habe.

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Blätter Neue Sinnlichkeit

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zu Händen Dr. Dietmar Moews

Mainzer Straße 28

D-50678 Köln am Rhein

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Dietmar Moews – „Kohl in der Kiste“ gezeichnete Bildergeschichten

Mai 1, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4359

Am 1. Mai 2014

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Der Maler Dietmar Moews lädt jeden an heutiger zeitgenössischer Malerei Interessierten sowie alle im Allgemeinen und Besonderen Kunstinteressierten ein, die Malerei und neue Bilder kennenzulernen.

Der Maler Dietmar Moews nimmt an den diesjährigen Kölner Atelierbesuchstagen teil:

Mainzer Straße 28, 50678 Köln

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Südstadt Lageplan

Südstadt Lageplan

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Samstag, 3. und Sonntag, 4. Mai jeweils 15 bis 19 Uhr

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KÖLN SÜD offen!

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67 Künstler öffnen ihre Ateliers vom 3. bis 4. Mai 2014

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weitere Informationen finden Sie im Internetz (www.koeln-sued-offen.de)

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Dietmar Moews – „Kohl in der Kiste“ gezeichnete Bildergeschichten

Mit dem schrittweisen Umzug ab 1987 von Hannover nach München begann Dietmar Moews,in Ermangelung der gewohnten Atelierausstattung, mit zusätzlichen Darstellungstechniken, wie Fotografie, Zeichnungen, Aquarell, Collagen, Bildergeschichten.

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Es ergab sich für die Blätter für Kunst und Kultur, die aus Kostengründen als Textepublikation konzipiert war, kleine grafische Zusätze anzufertigen. So entstanden allmählig Bildergeschichten zu Orten, die Dietmar Moews gut kannte, mit dem jeweiligen Bundeskanzler als Hauptrolle.

Die Bilderreihe war in Aglioni/Toscana als Tischtheater entstanden und bestand aus sieben Stationen.

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Hier kommt jetzt die Ausgabe „Schröder in der Kohlkiste“ – wie die Kiste durch Springe zieht: „aus Angst vor Radioaktivität“.

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Anmerkungen über DIETMAR MOEWS zu KÖLN SÜD offen! 2014

Zusätzlich stellt die Galerie Smend anlässlich KÖLN SÜD offen! Dieses Jahr in der Mainzer Straße 31 ausgewählte Meisterwerke von Dietmar Moews aus.

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Dietmar Moews wünscht sich, am Sonntag, 4. 5. 2014 um 17 Uhr in der Galerie Smend eine Einführung zu seiner kunstsoziologischen Domäne – im Geiste Alphons Silbermanns – zum Thema

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Können Künstlerverbände Künstlerinteressen vertreten?“

zu sprechen. Der Vortrag ist besonders für Künstler interessant.

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EINTRITT FREI

Genaue Angaben folgen noch – nämlich:

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Ein Vortrag für Berufskünstler

Im Rahmen von KÖLN SÜD offen 2014! kündige ich hiermit an:

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VORTRAG in der Galerie SMEND – Mainzer Straße 31

Sonntag, 4. 5. 2014 17 Uhr

EINTRITT FREI

Es spricht – als Maler – Teilnehmer von KÖLN SÜD offen! 2014 – der letzte Promovend des eminenten Kölner Soziologen ALPHONS SILBERMANN,

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Dr. Dietmar Moews, Dipl. Ing.

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zum Thema der Silbermann/Moews-Domäne : Die Organisation der Kunst

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Können Künstlerverbände Künstlerinteressen vertreten?“

(es soll maximal eine halbe Stunde dauern)

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Weitere Informationen zu Dietmar Moews im Internetz bei:

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WordPress Dietmar Moews’ Blog Globus mit Vorgarten

Deutsches Literaturarchiv Marbach

Universitätsbibliothek Bremen

wikipedia

Youtube-Kanal dietmarmoews LICHTGESCHWINDIGKEIT

www.dietmarmoews.com

und Email dietmarmoews@gmx.de

 


Dietmar Moews – Malerei als Staatskunst

April 25, 2014

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am 25. April 2014

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Der Maler Dietmar Moews nimmt an den diesjährigen Kölner Atelierbesuchstagen teil:

Mainzer Straße 28, 50678 Köln

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Samstag, 3. und Sonntag, 4. Mai jeweils 15 bis 19 Uhr

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KÖLN SÜD offen!

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67 Künstler öffnen ihre Ateliers vom 3. bis 4. Mai 2014

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weitere Informationen finden Sie im Internetz (www.koeln-sued-offen.de)

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Kunstmarkt, staatliche Kunstsammlungen, staatliche Bezeugung

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Seit dem Jahr 1973 stellt Dietmar Moews seine Malerei aus.

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Galerien, Kunsthandlungen, Künstlerverbände, staatliche Ausstellungsveranstalter, auf internationalen Kunstmessen stellen seit 1973 die Malerei von Dietmar Moews aus und vermitteln seine Bilder an private und staatliche Sammlungen bzw. an Kunstkauf-Kommissionen.

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So gelangte das abgebildete „Kokolastros Zauberstuhl“, DMW 348.1.83 152/170 cm, Öl auf Textil-Design, gemalt im Jahr 1883 in Kirchhorst/Isernhagen sowie ebenfalls „Kokolastros Zaubertisch“ DMW 349.2.83, in die staatliche Sammlung des Landes Niedersachsen. Die Niedersächsische Kunstkommission unter der Leitung von Dr. Joachim Büchner, Direktor des Modernen Kunstmuseums Hannover mit Sammlung Sprengel für den Ankaufspreis von je 5.000 DM brutto für netto, direkt beim Künstler.

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Staatlich bezeugte Künstler sind wertbezeugt und als Wertanlagen geeignet, sofern eine nachvollziehbare Werksqualität geschaffen wurde, die nicht allein aus einem Kunstmarkt-Labeling besteht.

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Zusätzlich stellt die Galerie Smend anlässlich KÖLN SÜD offen! Dieses Jahr in der Mainzer Straße 31 ausgewählte Meisterwerke von Dietmar Moews aus.

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Dietmar Moews wünscht sich, am Sonntag, 4. 5. 2014 um 17 Uhr in der Galerie Smend eine Einführung zu seiner kunstsoziologischen Domäne – im Geiste Alphons Silbermanns – zum Thema

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Können Künstlerverbände Künstlerinteressen vertreten?“

zu sprechen

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EINTRITT FREI

Genaue Angaben folgen noch – nämlich:

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Ein Vortrag für Berufskünstler

Im Rahmen von KÖLN SÜD offen 2014! kündige ich hiermit an:

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VORTRAG in der Galerie SMEND – Mainzer Straße 31

Sonntag, 4. 5. 2014 17 Uhr

EINTRITT FREI

Es spricht – als Maler – Teilnehmer von KÖLN SÜD offen! 2014 – der letzte Promovend des eminenten Kölner Soziologen ALPHONS SILBERMANN,

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Dr. Dietmar Moews, Dipl. Ing.

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zum Thema der Silbermann/Moews-Domäne : Die Organisation der Kunst

Können Künstlerverbände Künstlerinteressen vertreten?“

(es soll maximal eine halbe Stunde dauern)

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Weitere Informationen zu Dietmar Moews im Internetz bei:

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WordPress Dietmar Moews’Blog Globus mit Vorgarten

Deutsches Literaturarchiv Marbach

Universitätsbibliothek Bremen

wikipedia

Youtube-Kanal dietmarmoews LICHTGESCHWINDIGKEIT

www.dietmarmoews.com

und Email dietmarmoews@gmx.de