Beate Zschäpe spielt im Schlusswort das staatliche NSU-Verbrechen zuende

Juli 4, 2018

Lichtgeschwindigkeit 8277

Am Mittwoch, 4. Juli 2018

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Pochinger Straße Bogenhausen war auch nicht schlecht – heißt jetzt Thomas-Mann-Allee

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Gestern nahm die Mordstrafbeklagte Beate Zschäpe (43) im „NSU-Komplex“ vor dem bayerischen Oberlandesgericht, in München, die Gelegenheit für ein eigenes Schlusswort, am Ende der richterlichen Verhandlungen: „… Sie habe das alles nicht gewollt und nicht getan …“ (was meint sie mit ALLES?)

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Was die deutsche Öffentlichkeit längst völlig erschüttert, dass und wie – schließlich weitgehend im NSU-Prozess vertuscht – der deutsche Staat durch seine unkontrollierbaren Bundes- und Länder-Geheimdienste – eine mörderische Zeit direkt und indirekt, geistig wie auch materiell, geführt hat:

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„DÖNER-Morde“ – das böse Wort unseres Rechtsstaats von „unabhängigen Gerichten und freier Publizistik“, im Ungeiste des Volksverhetzers Thilo Sarazzin, traf die Morde besser, als der Schwammbegriff „NSU“, hinter dem der Staat mit seinem Personal und seinem Geld steckt, aber drei irrlaufende junge Leute bezeichnet werden (warum sind dann viel mehr als nur drei Beklagte vor Gericht? – ja, weil es eben nicht nur drei Leute waren. Und zu jedem V-Mann gehören mindestens zwei Geheimdienstler, der V-Frau-Führer und dessen weisungsberechtigter Koordinator).

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ZSCHÄPES Schlusswort fiel gestern völlig affirmativ aus – schleimig, arschkriecherisch, die sozio-psychologische Überforderung, nach vielen Jahren eines eingeschränkten Lebens im Untergrund, sowie die Untersuchungshaft, die praktisch in verschärfter Einzelhaft organisiert wird – immer Beobachtungszelle, immer leeres Nichts; wenns hoch kommt, mit freundlichen Justizvollziehern – kurz, ein folterartiges Verkümmern mit willkürlichen Zukunftszielen. (Der Schriftsteller Dostojewskij – „Schuld und Sühne“ – verbrachte ebenfalls viele Jahre in Einzelhaft, allerdings in Eisen gelegt. Kann sich das jemand vorstellen? – das ist kein „Hölderlin-Turm“, wenn sich der Jakobiner verdünnisiert)

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ZSCHÄPE sprach in ihrem persönlichen Schlusswort also ihre persönliche Verkümmerung im Laufe der letzten Jahre aus, ohne dabei jammernd auf Tränendrüsen zu zielen. Sie begründete gewissermaßen auch, dass sie im Laufe des Prozesses durch eigenes Verhalten durchaus eigene Nachteile erzeugte, aber nicht aus Kalkül, sondern aus Schwäche und Überfordertheit. Man wird es Zschäpe glauben können, dass ihr die anliegenden Straftaten leid tun, dass sie sich inzwischen davon ausdrücklich distanziert. Zschäpe sagte auch, dass das Leid, das die Angehörigen für ihr weiteres Leben weiter tragen, ihr leid tut und dass sie um Entschuldigung bittet.

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Dietmar Moews meint: Ohne noch den jahrelangen detailbeladenen Staatslügen, Propagandakampagnen und Geschmacklosigkeiten noch weiter in der LICHTGESCHWINDIGKEIT Raum zu geben, möchte ich noch einmal DREIERLEI herausheben:

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EINS Es wurde keine einzige Tatbeteiligung, wie der staatsanwaltliche Antrag es Beate Zschäpe vorwirft, durch die Ermittlungen gerichtsfest bewiesen. Nichts als Mutmaßungen und Beschuldigungen. Aber es wurden auch keine gerichtsfesten Spuren und Beweismittel der beiden angeblichen NSU-Mörder Uwe Böhnhard und Uwe Mundlos ermittelt. Zschäpe soll also als Mordkollektivbeteiligte verurteilt werden, von Morden, die den angeblichen Mördern gar nicht bewiesen sind.

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Im deutschen Strafrecht gilt das Prinzip „im Zweifel für den Angeklagten“. Und damit ist nicht gemeint, ob jemand Zweifel reklamiert, sondern ob Schuld „hieb- und stichfest“ klar ist.

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ZWEI Was Zschäpe anhängt und erwiesen ist sind allerdings dennoch einige gravierende Straftaten:

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Zschäpe ging zwar anfangs als Unschuldige, ohne dass nach ihr gefahndet worden war und ohne einen Haftbefehl gegen sie, in einen sogenannten Untergrund, zusammen mit ihren beiden Männern, Böhnhard und Mundlos. Doch als man sie dann für Straftaten verdächtigte, entzog sie sich dem Ordnungsstaat durch „Untergrund-Leben“.

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Zschäpe lebte wirklich jahrelang zusammen mit den beiden Männern, deren Bankraub-Überfälle teils ermittelt und bewiesen sind, von diesem geraubten Geld. Zschäpe lebte als Räuberbraut, nicht als Räuber-Haushälterin.

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Zschäpe war an der komplexen Kommunikation der „NSU-Geschehnissen“ in der Öffentlichkeit und in der eigenen rechten Jugendszene beteiligt, war weitreichend Mitwisserin, hat der staatsbürgerlichen Pflicht, Kriminalität anzuzeigen, nicht erfüllt. Zschäpe war in sofern Mitwisserin und Verschwörerin im kollektiven Sinn mit den beiden Männern, Böhnhard, Mundlos sowie zahlreicher anderer Jungneonazis und Verfassungschützern sowie deren kriminellen Machenschaften.

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DREI ZSCHÄPE hat schließlich das Haus in Zwickau angezündet – Brandstiftung und sich dann der Polizei gestellt.

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Das Münchner Gericht bleibt – egal wie die Urteile für Zschäpe und die weiteren NSU-Angeklagten gestaltet und begründet werden – eine Schande für den NSU-Staat, der nicht kontrollierbar derartige DÖNER-Mord-Komplexe führen und vertuschen kann, so, dass kein Gericht die Tatgeschehen klären kann.

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Man wird Beate Zschäpe verurteilen müssen. Dabei sind die harten Jahre der überlebten Untersuchungshaft anzurechnen.

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Das Gericht wird ihr noch eine gewisse Haftzeit der Gelegenheit zusprechen, den qualitativen Unterschied zwischen der etwas weicheren JVA-Strafhaft in Beobachtungszellen und der bisherigen harten Untersuchungshaft in Köln Ossendorf und in München. Ferner steht ihr dann ein geführtes Resozialisierung-Programm an, falls sich Beate Zschäpe es vermag, sich gefügig zu benehmen.

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EGON NEUBAUER „Schattenspiel mit Cranach-Arm“ Offset-Seriegrafie

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