Lichtgeschwindigkeit 4395
am 11. Mai 2014
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Äußerst zersetzend wirken die Machenschaften der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts München beim NSU-Prozess, die ziemlich offen einen Neo-Nazi-Prozess aufgerufen haben, sich selbst aber gar nicht an Roland Freislers Volksgerichtskultur zu erinnern scheinen. Wie soll man sich all die Unregelmäßigkeiten sonst erklären, wenn sich Gericht, Staatsanwaltschaft, bayerische Justizpolitik und die Meinungsführer der Massenmedien in Deutschland fortlaufend aufführen, als habe sich die Wahrheit tonlos zu unterwerfen, so, als seien die Gesellschaft sowie ihre Mitglieder an Wahrheit und Aushandlung des Umgangs mit der Wahrheit mehrheitlich uninteressiert.
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Hierzu hat Professor Dr. Michael Buback, Göttingen, einen „Brief an die Herausgeber der FAZ“ geschrieben, der in folgender Form abgedruckt worden ist – an prominenter Stelle, oben links, doch bislang ohne weitere Echos.
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Buback spitzt staatliche Rücksichtslosigkeit gegen Wahrheit und Rechtsgefühle im Vergleich der gerichtlich organisierten Nichtaufklärung der anhängenden NSU-Morde mit dem Buback-Mord zu. Man muss es sich klarmachen: Der ermordete Siegfried Buback, dessen Tod nicht aufgeklärt wird, war der oberste Staatsanwalt der Bundesrepublik, der höchste Wächter unseres Rechtsstaats: Generalbundesaanwalt.
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Ohne Erörterung, was Deutsch ist oder für Deutsch gehalten werden kann, wird hier von Deutscher Erkenntnis geredet, die Veränderungen als einen normalen permanenten Wandlungsgang des Zeitgeistes, des Volksempfindens, aber auch der kurzfristigen politischen Handlungsmaximen verstehen. Wir müssen also immer den kleinen angefeuchteten Finger in den Wind halten, um zu erkennen woher er pfeift, damit das Deutsche gelingt und nicht überstresst wird: To bite of more than one can chew – dafür muss man zur öffentlichen Sprache kommen, wo die Fallen liegen.
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Hierzu sind ordnungspolitische Unterlassungen und staatlich auffällig aufgeführte Belanglosigkeiten beachtlich, genau wie die teils absichtlich schiefen Ausformungen normativer Spielräume. Was müsste der Staat moralisch vorbildlich machen? Was darf sich der Staat an Rechtsbrüchen leisten? Wie hält man die Gesellschaft in der staatlichen Beziehung und bei Stimmung? Sind Integration und Beteiligung oder Zersetzung gewünscht?
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Michael Buback in der FAZ vom 10. Mai 2014, „Briefe an die Herausgeber“ – Dietmar Moews hat auf entsprechende NSU-Reflektionen in der gegenwärtig veröffentlichen Lage zu der NSU-Prozessführung am Münchner Landgericht hier im Blog ebenfalls LICHTGESCHWINDIGKEITS-Signale ausgesendet:
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„NSU und RAF – Zum Beitrag „Minirock und Bomberjacke“ /F.A.Z. Vom 5. Mai): Was bringt es, über Beate Zschäpe zu schreiben: „die Einzige, die sagen könnte, wie es war, schweigt beharrlich“? Soll das heißen, die Justiz benötigt die Unterstützung von Angeklagten, um Verbrechen aufzuklären? Angeklagte sind nicht verpflichtet, sich zu belasten. Es gibt keine Alternative zur konsequenten Arbeit der zuständigen Ermittler und Strafverfolger.
Im ausführlichen Beitrag zum NSU-Verfahren wird nicht auf die vielfältigen Parallelen zum kürzlich beendeten Stuttgarter RAF-Prozess hingewiesen. Auch beim Karlsruher Attentat wurde über sehr lange Zeit nicht gegen dringend Tatverdächtige vorgegangen, Akten verschwanden oder wurden vernichtet, und es gab Kontakte zwischen terroristischem Bereich und Geheimdienst. Der Stuttgarter Senat konnte seine Aufklärungspflicht nicht erfüllen und die Karlsruher Mörder nicht nennen. Beim NSU-Komplex sind Ermittler und Strafverfolger erst nach dem Tode von zwei Tatverdächtigen überzeugt, dies seien die Mörder gewesen, da die Tatwaffe in ihrem Bereich gefunden wurde. Beim Karlsruher Attentat zog die Bundesanwaltschaft den umgekehrten Schluss: Die zwei Personen, die bei ihrer Ergreifung die Tatwaffe mit sich führten, seien nicht die beiden Tatausführenden gewesen, da eine solch brisante Waffe an Dritte weitergegeben würde. Was gilt denn nun?
Die Verbrechensaufklärung wird offensichtlich schwer, wenn es ein Zusammenwirken geheimdienstlicher Stellen mit Personen im terroristischen Bereich gegeben hat, und die weisungsgebundene Bundesanwaltschaft stößt an ihre Grenzen. Wie soll die Aufklärung der NSU-Morde durch die Befragung von Ferienfreunden und ehemaligen Nachbarn des Trios vorangebracht werden, wenn ein Verfassungsschützer, der in Kassel zur Tatzeit beim Tatort war, nichts bemerkt hat? Wenn Geheimdienste im Spiel sind, kommt man nicht weiter, sagte mir ein kenntnisreicher Beobachter zu Beginn des Prozesses. Dies wollte ich nicht glauben. Wer Angehörige durch ein politisch motiviertes Verbrechen verloren hat, bei dem die Täterschaft in einer Grauzone liegt, muss sehr viel hinnehmen und auf Auskünfte über Tat und Täter verzichten, die nicht nur ehemalige Terroristen geben könnten. Professor Dr. Michael Buback, Göttingen“ (so laut FAZ).
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Dietmar Moews meint: Ich finde es dankenswert, dass Michael Buback weiterhin staatsbürgerlich öffentlich mitdenkt. Ebenfalls, dass die FAZ Buback abgedruckt hat.
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Tote werden nicht wieder lebendig. Fehler können nicht rückgängig gemacht werden. Fehlerlernen kann meist von Sonderfällen her nicht auf allgemeine Verhaltensmaßgaben umgelegt werden. So, was?
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Die große Zahl in der Gesellschaft wird geführt. Grobe Klötze und Keile sind auch die Stilmittel, die unsere gewählten Repräsentanten dafür übrighaben. Auch deshalb, weil die Majorität in der Öffentlichkeit nicht akzeptiert, wenn sich die Hauptverantwortlichen mehr und gründlicher um Buback oder Zschäpe, um Geheimdienst und Überwachung, Sicherheit, Willkür und Verunsicherung kümmern und dazu äußern würden.
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Die Wähler-Majorität macht den Schnitt – die Dummheit kann nicht abgewählt werden. Überforderung versaut die Stimmung. Gerne läse man mal Genaueres über ordnungspolitische Grenzgänge durch den ständig aktiven Geheimkomplex. Wo wird vorhersehbar momentan oder morgen gezündelt?
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Noch lauern Blindgänger.
Harald Range 1948 – 2018 Kurznachruf
Mai 3, 2018Lichtgeschwindigkeit 8135
Am Donnerstag, 3. Mai 2018
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Harald Range, geboren am 16. Februar 1948 in Göttingen, ist jetzt 70jährig, am 2. Mai 2018 in Stuttgart einem Herzinfarkt erlegen. Harald Range war verheiratet und Vater mehrerer Kinder und lebte in Celle,
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Harald Range war ein deutscher Jurist und von November 2011 bis September 2015 höchster deutscher Geheimnisträger als Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
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Zuvor war er seit Anfang der 1970er-Jahre im Justizdienst des Landes Niedersachsen tätig. Er leitete dort von 2001 bis 2011 als Generalstaatsanwalt die Generalstaatsanwaltschaft in Celle und war unter anderem auch als Präsident des Koordinierungsbüros der Konferenz der Europäischen Generalstaatsanwälte des Europarates tätig. Damit war Range Nach-Nach-Nachfolger von dem ermordeten Siegfried Buback.
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In Ranges Karlsruher Amtszeit als Generalbundesanwalt fielen Ermittlungsverfahren zur Sicherheit bei der Fußballweltmeisterschaft 2006. Ferner der große Rocker-Hells-Angels/Bandidos-Prügel-Prozess, den Range in den Bereich von Strafvereitelung führte. Sowie wichtigstes Thema war zum Beginn seiner Bestallung in Karlsruhe der Zuschnitt der sogenannten NSU-Kampagne.
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Zur NSU-Kampagne hat Range als oberster Ankläger und als Koordinator der zahlreichen beteiligten Bundesländer-Kompetenzen im deutschen Föderalismus eine völlig einseitige und bis heute gescheiterte Irreführung der Ermittlungen und des Fallaufbaus schlechthin zu verantworten. Range ließ andauerndes Kompetenzgeschiebe der polizeilichen Zuständigkeiten in der Weise zu, dass der Schein seitens der Staatswanwaltschaft geschaffen wurde, NSU seien „Dönermorde“ und „Millieu-Drogen-Ausländer-Kriminalität“.
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Die Aufklärung der zugänglichen und polizeilich und auch forensisch erfassten Geschehenszusammenhänge zwischen deutschen Geheimdiensten, deren Finanzierungen, Material-, Waffen- und Kommunikationshilfen, sowie die vielfache Verschonung der NSU-Aktivisten über den gesamten Verlauf deren „Untergrund-Unwesens“, hat durch zahlreiche NSU-Länder- und den NSU-Bundesuntersuchungsausschuss eindeutig ergeben, dass „NSU“ hauptursächlich eine deutsche Staatsaktion ist und keine drei verirrte DDR-Jugendliche. Der beim Münchener Oberlandesgericht seit vier Jahren laufende Strafprozess gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte beweist es noch heute, täglich, was alles durch Ranges Regie so aufklärungsverhindernd aufgezogen und geführt worden ist, dass Aufklärung der deutschen Justiz zu NSU nicht geschaffen werden kann. Damit sind wohl Ritterkreuze für Harald Range als oberster Vertreter des deutschen „Rechtsstaates“ unmöglich.
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Schließlich hatte Range den Fall der von der Bundesanwaltschaft eröffneten Ermittlungen gegen zwei Journalisten wegen Landesverrats eskalieren lassen, worauf der seinerzeitige Bundesjustizminister Heiko Maas am 4. August 2015 beim Bundespräsidenten Ranges Versetzung in den einstweiligen Ruhestand verfügte. Grund: Es ging um Ermittlungen gegen das Online-Portal „netzpolitik.org“. Nach Meinung des Generalbundesanwalts hatte das Portal „Landesverrat“ begangen, ein Verfahren gegen die Online-Journalisten eingeleitet.
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Nach BILD-Informationen brach Range am Mittwochabend kurz vor 19 Uhr in einem Karlsruher Café in der Kaiserstraße zusammen – Herzinfarkt. Das Bundesjustizministerium bestätigte dies. Range war in Begleitung seiner Ehefrau. Als er die Toilette aufsuchte, brach er zusammen.
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FINE E COMPATTO
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