KÖLNER STADT-ANZEIGER klassische LÜGEN- und LÜCKENPRESSE

Oktober 13, 2016
Lichtgeschwindigkeit 6836

Vom Donnerstag, 13. Oktober 2016

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Jeder volljährige deutsche Bürger weiß, dass er im Rahmen der Gesetze MÜNDIG, ZURECHNUNGSFÄHIG und HAFTBAR ist.

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Voraussetzung dafür, ein sistierfähiger Staatsbürger sein zu können, ist der Zugang zur Information und Kommunikationsbeteiligung an allen öffentlichen politischen Ereignissen, Nachrichten und Angelegenheiten, die zur Vorstellungsorientierung, der Daseinsvorsorge und der Zukunftsgestaltung des individuellen und sozialen Lebens unerlässlich sind, kurz:

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Eine zuverlässige unabhängige PRESSE, die der Wahrheit, Aufklärung und Emanzipation, der Selbstbestimmung und der forlaufenden Informationsversorgung dienen kann, ist gesellschaftspolitisch verlangt, wenn Demokratie und zivile Staatsbürgerschaft gelingen sollen.

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LÜGENPRESSE, falsche PROPHETEN, LÜCKENPRESSE, Desinformation, Monopolpublizistk – dieses sind ALARM-MITTEL, die durch Politik und rechtsstaatliche Justierung aufzuhalten sind.

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LÜGENPRESSE darf nicht durch Marktmacht zur Monopolstruktur verkommen, die sich lediglich an der Rezipienten-Quote und der Profitmaxime orientiert.

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Heute, am 13. Oktober 2016, lieferte der KÖLNER STADT-ANZEIGER als TITEL ein erschreckendes BEISPIEL als LÜGENPRESSE:

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Das Hauptblatt des Kölner Dumont-Verlags, Kölner Stadt-Anzeiger, titelt am Donnerstag, 13. Oktober 2016 wie folgt:

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CETA Karlsruhe urteilt über Freihandel“.

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Der Titeltext, als THEMEN DES TAGES extra gekennzeichnet, s. Seite 2 lautet:

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CETA“

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Mit CETA ist ein Vertragsentwurf für internationale Handels-Normen gemeint, der zwischen dem Staat KANADA und der Europäischen Union (EU) heimlich verhandelt wurde und jetzt völkerrechtlich zwischen KANADA und den EU-Vertretern geschlossen und unterzeichnet werden soll.

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CETA Karlsruhe“

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– damit ist ein Klageantragsverfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gemeint. Doch – AUFGEPASST – die Klage wurde von mehreren Parteien, die insgesamt über 200.000 deutsche Kläger vertreten, vorgebracht: Dabei soll das BVerG prüfen und beurteilen, ob der CETA-Text die heute geltenden Werte der deutschen Verfassung affirmiert und anerkennt? Oder, ob CETA und Deutsches Recht einander widersprechen?

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Das BVerG soll prüfen, ob CETA verfassungswidrig ist und deshalb unzulässig ist, durch den Deutschen Bundestag und die deutsche Bundesregierung angenommen zu werden.

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Jetzt kommen die LÜGEN des KÖLNER STADT-ANZEIGER am 13. Oktober 2016:

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Der Stadt-Anzeiger behauptet:

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Karlsruhe urteilt über Freihandel“.

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EINS: Die Klage wegen CETA beim BVerG ist gegen den Textinhalt des heimlich ausgehandelten HANDELSABKOMMENS gerichtet. Dieses kanadisch-europäische Handelsabkommen ist keineswegs ein FREIHANDELSABKOMMEN. Es gibt bis heute das gesamte In- und Exportfeld abdeckende Handels- und Zollabkommen – das reicht bis zu Produktrecht bis zur Gerichtsbarkeit im gewaltengteilt-unabhängigen deutschen Rechtsstaat oder beim kurzen Prozess beim privaten kanadischen Schiedsgericht, reicht.

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CETA geht also nicht um FREIHANDEL sondern um geänderte HANDELSNORMEN.

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ZWEI: Noch besser ist aber heute der ergangene URTEILSSPRUCH des BVerG-Präsident Voßkuhle:

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Nicht die Klage zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von CETA gegenüber dem geltenden deutschen Recht wurde von Voßkuhle verkündet, sondern lediglich eine nachträglich von den Klägern beantragte EINSTWEILIGE VERFÜGUNG dagegen, dass die deutsche Bundesregierung einstweilig gehindert werden soll, CETA sofort, im Voraus zuzustimmen, so dass CETA anlaufen kann, egal was dann das BVerG später zur Verfassungsgemäßheit von CETA höchstrichterlich feststellen wird.

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KARLSRUHE urteilt also gar nicht über FREIHANDEL, sondern über die EINSTWEILIGE VERFÜGUNG gegen die voreilige deutsche Zustimmung zu CETA.

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Dietmar Moews meint: LÜGENPRESSE, wie die LÜGEN- und LÜCKENPRESSE maschinengewehrartig als rechtsextrem, rechtsradikal oder sonstwie staatsfeindlich hinstellt, ist hier mit einem klassischen Beispiel vorgestellt:

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Der KÖLNER STADT-ANZEIGER titelt am 13. Oktober 2016 mit der vielfältigen LÜGE:

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CETA Karlsruhe urteilt über Freihandel“

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Heute hat Karlsruhe in Wirklichkeit NICHT „FREIHANDEL“ behandelt und beurteilt, sondern lediglich die EINSWEILIGE VERFÜGUNG abgeschmettert.

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Dieser Vorgang wird nicht dadurch besser, dass der BVerG-Präsident Andreas Voßkuhle scheinheilig begründet vor der weiten Öffentlichkeit erklärte:

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Mein Richterspruch sagt nichts über das spätere Urteil zur Klage der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von CETA. Sondern heute wird nur die EINSTWEILIGE VERFÜGUNG abgewiesen, unter Auflage an die Bundesregierung, diverse Änderungen in den CETA-Text nachzuverhandeln, denn der CETA-Text enthält Formulierungsungenauigkeiten und Widersprüche, die der Korrektur bedürfen, konkreter festgeschrieben und ausgehandelt sein müssen, damit ein gültiger CETA-Vertrag entstehen könnte, was CETA heute so nicht ist.

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GUT gebrüllt Löwe Voßkuhle.

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Der Trick und die Lüge und die Scheinheiligkeit liegen aber allein darin, dass die EU nicht nur auf die deutsche Zustimmung warten muss, sondern auf zahlreiche andere EU-Staaten, die ebenfalls die geheim ausgehandelte heutige CETA ablehnen.

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Voßkuhle spinnt also, wenn er behauptet, eine deutsche Ablehnung würde die gesamte E U desavouieren, als könne Europa keine freundschaftliche Verträge mit Kanada schließen. Wäre es so, könnte ja KANADA mal eben die von Europa gewünschten Änderungen hineinschreiben.

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Doch hier wird erst das PROBLEM und die LÜGENPRESSE deutlich:

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Es gibt keine CETA-Textfassung – unabhängig von den kanadischen Vorstellungen – die die 28 europäischen EU-Partnerstaaten heute überhaupt annehmen würden (siehe BREXIT). Es liegt also so oder so nicht an Widersprüchen zur deutschen Nationalverfassung.

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Wie schön, dass der KÖLNER STADT-ANZEIGER die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13. Oktober 2016, Seite 15, im Rücken der LÜGEN-ÜBERMACHT spürt, denn auch dort ist die Lüge gedruckt worden „…urteilen über den Freihandel“ …“…ein Scheitern des Abkommens ….“ … NIX stimmt da!! CETA wird nicht von Deutschland und nicht vom BVerG bestimmt. Die deutschen Verfassungsorgane sollen gefälligst ihre Pflicht erfüllen. Die unabhängige Presse soll die WAHRHEIT berichten, statt zu lügen, wie hier:

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So lügen sie – FAZ am 13. Oktober 2016, Seite 15

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Und es ist das höchste deutsche Gericht, das BVerG in Karlsruhe, zuständig und gar nicht die EU in Brüssel und nicht der EuGH (Europäischer Gerichtshof in Luxemburg) zuständig diese nationalrechtliche Kompetenz zu überstimmen, die jeder EU-Mitgliedstaat für sich reklamiert.

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